Asbestabfälle

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Asbestabfälle
AVL - Information 18/2010
Asbestabfälle
Beim Umgang mit asbesthaltigen Stoffen müssen strenge gesetzliche Vorschriften zum Schutz der
Gesundheit beachtet werden. Ausschließlich Fachfirmen mit Sachkundenachweis (nach TRGS 519)
dürfen mit asbesthaltigen Bauteilen hantieren. Asbesthaltige Abfälle dürfen nicht zerkleinert werden
und nur nach den Anlieferbedingungen der AVL angeliefert werden.
Anlieferung auf den Deponien
Kleinmengen
Annahmebedingung: Asbestzement-Blumenkästen oder kleine Mengen Asbestzementplatten können
staubdicht in reißfester Folie (nicht in Papier) verpackt auf den Deponien des Landkreises zu den
unten angegebenen Asbestannahmezeiten gegen Entgelt angeliefert werden.
Größere Mengen
 Asbestabfälle in staubdichter, reißfester Verpackung anliefern, gegebenenfalls rechtzeitig vorher
mit der AVL abklären. Nicht ordnungsgemäß verpackte Asbestabfälle werden zurückgewiesen.
 Geeignete Verpackungssäcke für Asbestabfälle können auf der Deponie „Burghof“ und auf der
Deponie „Froschgraben“ erworben werden.
 Asbestabfälle dürfen nicht abgekippt werden. Beim Abladen der Asbestabfälle kann ein AVLMitarbeiter mit einem Radlader helfen.
 Anlieferungen auf den Deponien sind in bar zu bezahlen.
 Aus Gründen der Sicherheit werden auch Ersatzstoffe aus asbestfreiem Faserzement gleich
gehandhabt, da deren Unterscheidung von asbesthaltigen Stoffen vor Ort nicht möglich ist.
 Weitere Informationen zur Asbestentsorgung erhalten Sie unter Telefon: 07150/3086-11
Deponie „Froschgraben“/ Deponie „Burghof“
Mineralische Asbestabfälle (z.B. Asbestzement, Eternit, ...) werden auf den Deponien,
gegen Entgelt angenommen.
Auskünfte hierzu erteilen:
Hans Grill
(07141) 144 56 32
Elke Schanz-Matern
(07141) 144 56 27
Sonstige nichtmineralische Asbestabfälle (z.B. Schutzanzüge, Atemschutzmasken,
Arbeitsmaterialien, ...) können auf den Deponien nicht entsorgt werden.
Asbestannahmezeiten
Deponie „Froschgraben“: jeden Mittwoch, 7:45 - 11:45 Uhr, 12:45 - 15:45 Uhr
Deponie „Burghof“:
Mo – Fr 7:45 - 11:45 Uhr, 12:45 - 15:45 Uhr
Nachtspeicheröfen“:
Nachtspeicheröfen enthalten häufig noch Asbest als Isoliermaterial und dürfen nur von Firmen,
die dafür zugelassen sind, ausgebaut werden.
Einzelne Nachtspeicheröfen können auf der Deponie “Burghof”, Vaihingen/ Enz-Horrheim,
gegen Entgelt entsorgt werden. Die Öfen dürfen nicht zerlegt angeliefert werden.