für das Glan- und Lautertal - Verbandsgemeinde Lauterecken
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für das Glan- und Lautertal - Verbandsgemeinde Lauterecken
Rundschau Jahrgang 16 Mittwoch, 19. August 2015 Ausgabe 34/2015 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Frauenbegegnung Samstag, 12.09.2015 Busfahrt nach Limburg an der Lahn Limburg ist die Kreisstadt im Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen. Die Stadt ist vor allem bekannt für ihren Dom und die malerische Fachwerkaltstadt. Abfahrt: Rückankunft: Preis: Programm: Anschließend: Möglichkeiten danach: Bitte anmelden: 08.00 Uhr Schulhof Grundschule Lauterecken gegen 21.00 Uhr für Busfahrt, Umtrunk, Altstadtführung, Schiffsrundfahrt und Essen pro Person: 39 € 11.00 - 12.30 Uhr: Schiffsrundfahrt auf der Lahn mit Mittagessen (es besteht die Wahl zwischen Kartoffelsalat mit Würstchen oder einem deftigen Eintopf mit Wursteinlage) Führung durch die historische Limburger Altstadt. Dauer ca. eine Stunde zu Fuß - Besichtigung des Domes - oder des Diözesanmuseums + dem Domschatz - Gelegenheit zum Stadtbummel - zum gemütlichen Kaffeetrinken - Ausklang in einem gemütlichen Altstadtlokal Tel.: 0175 5283931 - täglich ab 15:00 Uhr Doris Zinßmeister, Gleichstellungsbeauftragte 22.-23.08. IN E T S F L O W LATZ / RATHAUSP E S MÜHLGAS tte Das komple zu finden a d m m Progra nteil. e n In im ie S Rundschau - 2 - Ausgabe 34/2015 Öffnungszeiten • Bereitschaftsdienste • Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel. 06382/791-0, Fax: 06382/791-990 + 999, E-Mail: info@vg-lw.de Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden. Montag - Freitag................................................................. 08.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch............................................................. 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag......................................................................... 14.00 - 18.00 Uhr Im Bereich des Bürgerbüros einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Montag - Freitag................................................................. 07.15 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch............................................................. 13.30 - 16.00 Uhr Donnerstag......................................................................... 13.30 - 18.00 Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Gerhard Grub (techn. Werkleiter).......... Tel. 06382/791-402; 0151/16339405 Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)......... Tel. 06382/791-406; 0151/16339406 Techniker Patrick Bauer.........................Tel. 06382/791-403; 0160-3667135 Kläranlage Lauterecken.........................................................Tel. 06382/8071 Kläranlage Wolfstein..............................................................Tel. 06304/8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken....................................Tel. 06788/1260 Schwimmbad Wolfstein.........................................................Tel. 06304/7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereich Abwasserbeseitigung............................................... . 0175/7229695 Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung..................................................... 0175/7229689 Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung................................................... 0151/42244500 Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000 Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, OffenbachHundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301-705211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 0637291160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig) Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen:....................................... 0800/100 34 48 Dienst der Bezirksbeamten der Polizei Polizeioberkommissar Gerhard Basters und Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: 06382-911-0, E-Mail: pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0 Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag....................................................15:00 bis 21:00 Uhr Freitag............................................................................ 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag............................................................................15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604 od. 0171/4313057, jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag........................................................... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.V. Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481 Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags..................................................................... von 10.00 - 11.00 Uhr donnerstags................................................................ von 15.30 - 16.30 Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung...06304/41681-30 oder 41681-31 TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungsund Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: 0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222 Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.V. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, 66869 Kusel.......................................Tel.: 06381/4250361 Tierheim im Landkreis Kusel Herr Paul Endres...................... Tel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858 Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V. Postfach 1336, 66865 Kusel, www.tierschutz-kusel.de 1. Vors. Christine Fauß............................................................ 0175/4117712 Schatzmeister Jutta Keller.................................................... 0160/94838930 Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066 Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr. 06753 9644621 (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 11 61 17 (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr; an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935: Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr; an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00 - 12:00 und 17:00 - 19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min) Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr. Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 06502-9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Rundschau - 3 - Ausgabe 34/2015 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein _______________________________________________________________________________________________________________________________ Mittwoch, 19. August 2015 Ausgabe 34/2015 Öffentliche Bekanntmachungen Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Grumba ch Dies gilt nicht, wenn Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Grumbach für die Haushaltsjahre 2015/2016 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 20.08.2015 bis einschließlich 28.08.2015 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. 67745 Grumbach, den 11.08.2015 gez. Christian, Ortsbürgermeister 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Grumbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom 11.08.2015 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2013 (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen. §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 2015 2016 852.325 EUR 960.274 EUR -107.949 EUR 852.216 EUR 967.135 EUR -114.919 EUR 774.550 EUR 838.171 EUR -63.621 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 240.430 EUR 158.000 EUR 82.430 EUR 0 EUR 85.455 EUR -85.455 EUR 1.014.980 EUR 1.081.626 EUR -66.646 EUR 774.550 EUR 845.033 EUR -70.483 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 205.700 EUR 158.000 EUR 47.700 EUR 0 EUR 85.529 EUR -85.529 EUR 980.250 EUR 1.088.562 EUR -108.312 EUR §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 20152016 0 EUR 0 EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. Rundschau - 4 - Ausgabe 34/2015 §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: 20152016 0 EUR 0 EUR §4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A - Grundsteuer B b) Gewerbesteuer 20152016 375 v. H. 420 v. H. 380 v. H. 375 v. H. 420 v. H. 380 v. H. §5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: 20152016 Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 29 EUR/ha 29 EUR/ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 11 EUR auf 18 EUR. §6 Eigenkapital Siehe Anlage zu § 6 auf Seite 4. §7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 3 v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt. 67745 Grumbach, den 11.08.2015 gez. Christian, Ortsbürgermeister O ber w e ile r -Tie f e n bac h Bekanntmachung Satzung (Textbebauungsplan) zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weide - Erweiterung“ der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach; öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Entwurf der Satzung (des Textbebauungsplanes) zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weide - Erweiterung“ der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach, in der Planfassung „Juli 2015“, liegt mit den bauplanungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats in der Zeit von 27. August 2015 bis einschließlich 28. September 2015 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Obergeschoss, Zimmer 217, in der Zeit von - montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr - donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und - freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Ferner liegen als umweltbezogene Stellungnahmen - eine E-Mail der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Kaiserslautern, vom 1. April 2015; - die Stellungnahme des Gesundheitsamtes Kusel vom 18. Juni 2015 aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Rundschau - 5 - - die Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Kaiserslautern, vom 21. Juli 2015 aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Informationen zur Berücksichtigung der umweltrelevanten Schutzgüter, die bei Eingriffen in Folge der Planung berührt werden könnten, öffentlich aus (§ 3 Abs. 2, Satz 1 BauGB). Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Informationen im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verfügbar sind: - Umweltbericht zum Bebauungsplan „Weide-Erweiterung“ vom 4. Juli 2014, aufgestellt vom Büro BBP, Stadtplanung - Landschaftsplanung, Kaiserslautern, in der von der Verbandsgemeindeverwaltung an die Festsetzungen der Satzung (des Textbebauungsplanes) zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weide-Erweiterung“ angepassten Fassung (siehe Anhang 1 zur Begründung der Satzung); - Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan „Weide-Erweiterung“ mit Gegenüberstellung des mit der Bebauungsplanung vorbereiteten Eingriffs und dessen Ausgleichs (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung) zum Bebauungsplan „Weide-Erweiterung“ vom 4. Juli 2014, der auf die Satzung (den Textbebauungsplan) zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weide-Erweiterung“ sinngemäß anwendbar ist. Im Umweltbericht zum Bebauungsplan werden die umweltbezogenen Informationen zusammengefasst. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben bewertet. Die landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich bzw. Ersatz für den Bebauungsplan werden im Umweltbericht ausführlich dokumentiert. Als erhebliche und nachhaltigste Umweltauswirkung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, die mit der ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weide-Erweiterung“ vorbereitet wird, ist wohl die Vergrößerung der erlaubten Neuversiegelung von rd. 200 m2 auf rd. 400 m2 zu nennen, wodurch damit verbundene Folgewirkungen wie z.B. erhöhter Oberflächenwasserabfluss, verringerte Grundwasserneubildungsrate oder Veränderungen des Mikroklimas entstehen können. Die Satzung (der Textbebauungsplan) zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weide-Erweiterung“ reagiert hier durch verschiedene Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen. So wird beispielsweise trotz der Vergrößerung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 auf 0,3 die in § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) normierte Obergrenze von 0,4 weiterhin unterschritten (= Minimierung von Eingriffen). Weiterhin wird die zum Ausgleich der Neuversiegelung festgesetzte Erweiterung der Ausgabe 34/2015 vorhandenen Streuobstwiesen einschließlich Extensivierung der Wiesenpflege von 174 m2 auf rd. 580 m2 erhöht und die Zahl der zu pflanzenden (und dauerhaft zu erhaltenden) Obstbäume von 3 Stück auf 8 Stück erhöht. Die zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Zuge der Bebauung des topographischen Hochpunktes festgesetzte gezielte Bepflanzungsmaßnahme (Ortsrandeingrünung) entlang des nördlichen und östlichen Baugebietsrandes bleibt unverändert. Durch die Satzung (den Textbebauungsplan) zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weide-Erweiterung“ sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, wenn die festgesetzten landschaftspflegerischen Maßnahmen entsprechend der vorliegenden Konzeption umgesetzt werden. Die Unbedenklichkeit der Planung für das Schutzgut „Mensch“ wird durch die Stellungnahme des Gesundheitsamtes Kusel vom 18. Juni 2015 (siehe oben) bekräftigt. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung (des Textbebauungsplans) umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Flurstück Nr. 1354 der Gemarkung Oberweiler-Tiefenbach; er beinhaltet den kompletten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weide-Erweiterung“, der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach vom 4. Juli 2014 und erweitert die in diesem Bebauungsplan festgesetzte private Grünfläche nach Südwesten. Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Satzungsentwurf. Zu dem Entwurf der Satzung (des Textbebauungsplanes) zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weide - Erweiterung“ der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach mit den bauplanungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht, können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB und § 47 Abs. 2a VwGO). Oberweiler-Tiefenbach, den12. August 2015 Für die Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach: Schwambach, Ortsbürgermeister Rundschau - 6 - Ausgabe 34/2015 O d e n bac h Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Odenbach für die Haushaltsjahre 2015/2016 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 20.08.2015 bis einschließlich 28.08.2015 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. 67748 Odenbach, den 10.08.2015 gez. Gins, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Odenbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom 10.08.2015 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2013 (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen. §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 2015 2016 977.741 EUR 1.056.946 EUR -79.205 EUR 977.586 EUR 1.056.650 EUR -79.064 EUR 923.400 EUR 970.678 EUR -47.278 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 284.800 EUR 382.200 EUR -97.400 EUR 97.400 EUR 20.926 EUR 76.474 EUR 1.305.600 EUR 1.373.804 EUR -68.204 EUR 923.400 EUR 970.434 EUR -47.034 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 252.300 EUR 4.500 EUR 247.800 EUR 0 EUR 14.530 EUR -14.530 EUR 1.175.700 EUR 989.464 EUR 186.236 EUR §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 20152016 97.400 EUR 0 EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: 20152016 0 EUR 0 EUR §4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A - Grundsteuer B b) Gewerbesteuer 20152016 300 v. H. 365 v. H. 365 v. H. 300 v. H. 365 v. H. 365 v. H. §5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: 20152016 Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 26 EUR/ha 26 EUR/ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 10 EUR auf 16 EUR. Rundschau - 7 - Ausgabe 34/2015 §6 Eigenkapital Siehe Anlage zu § 6 auf Seite 4. §7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 3 v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt. 67748 Odenbach, den 10.08.2015 gez. Gins, Ortsbürgermeister Of fenb ach-Hundheim Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim Der Ortsgemeinderat Offenbach-Hundheim hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurde am 19.12.2014 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit vom 20.08.2015 bis einschließlich 28.08.2015 im Dientsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. 67742 Lauterecken, den 11.08.2015 gez. Jung, Bürgermeister Amtsgericht Kusel Terminbestimmung Amtsgericht 66869 Kusel, den 30.07.2015 - Vollstreckungsgericht - Trierer Str. 71 1 K 25/13 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Grumbach Blatt 1106 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Mittwoch, dem 11.11.2015 - 09.00 Uhr an der Gerichtsstelle, 66869 Kusel, Trierer Str. 71 Sitzungssaal I versteigert werden. Miteigentumsanteil von 1/3 an dem Grundstück *(6 )1%6/92+ 096 0 86 #-687',%*87%68 %+) 691&%', )&A9()92(6)-*0A',) )86-)&7*0A',) 2()63,0 6B@) 51 verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr.II. Zusatz: Wohnhaus; massiv; zweigeschoßig; DG nicht ausgebaut; voll unterkellert; Baujahr um 1967; ältere Öl-Zentralheizung; Satteldach; Balkon im OG; Verkehrswert: 46.000,- Euro - ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 04.04.2013 in das Grundbuch eingetragen worden. Der Zuschlag wurde bereits einmal nach § 85a ZVG bzw. § 74a ZVG versagt. Daher kann der Zuschlag nunmehr auch auf Gebote erfolgen, welche weniger als die Hälfte des Verkehrswertes des Grundstückes betragen. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de. Odenwald, Rechtspflegerin Rundschau - 8 - Terminbestimmung Amtsgericht 66869 Kusel, den 30.07.2015 - Vollstreckungsgericht - Trierer Str. 71 1 K 87/14 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Hausweiler Blatt 298 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am Mittwoch, dem 18.11.2015 - 09.00 Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, 66869 Kusel Sitzungssaal versteigert werden. Miteigentumsanteil von 1/2 0;,0.,5;<4:(5;,03=65 -+9 ,4(92<5. 3<9 (<:>,03,9 3#;9 &09;:*/(-;:(9; (., ,)D<+,<5+9,0-3D*/, '<4(*/ 3;<;(*/;,9(<:5<44,9 9EB, 84 verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. II und rot gekennzeichneten Räumen im Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß Der Zuschlag ist bereits gem. § 85 a ZVG versagt worden, sodass Zuschlag unter 50% des Verkehrswertes erteilt werden kann. Zusatz: Lt. Gutachten: älteres Einfamilienhaus in Massivbau, ehemals Scheune, zurückgesetztes Hinterhaus, über Hoffläche erschlossen, zweigeschossig, Baujahr nicht bekannt, 1982 Ausbau zum Wohnhaus, Wohnfläche ca. 144 m2, Gastherme Verkehrswert: 76.800,00 Euro (je Hälfteanteil: 38.400,00 Euro) - ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 29.10.2014 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de Odenwald, Rechtspflegerin Terminbestimmung Amtsgericht 66869 Kusel, den 30.07.2015 - Vollstreckungsgericht - Trierer Str. 71 1 K 15/14 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Odenbach Blatt 645 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am Mittwoch, dem 04.11.2015 - 09.00 Uhr an der Gerichtsstelle, 66869 Kusel, Trierer Str. 71 Sitzungssaal I versteigert werden. -+9 ,4(92<5. 3<9 3#;9 &09;:*/(-;:(9; (., +,5)(*/ 6-<5+,)D<+,-3D*/, (<7;:;9(C, 9EC, 84 Zusatz: Grundstück bebaut mit Wohnhaus, zweigeschossig, Dachgeschoss nicht ausgebaut, nicht unterkellert, Querbau, eingeschossig ohne Keller; Rückgebäude (Abstellraum), eingeschossig; Baujahr ca. 1818; Öl-Zentralheizung, Feuchtigkeitsschäden im Innenbereich, tlw. Holzwurmbefall im Obergeschoss; Dach tlw. schadhaft, Verdacht auf Hausbock; Nebengebäude (ursprgl. Tanzsaal), eingeschossig, unterkellert, desolater Zustand; Gebäude insgesamt stark sanierungsbedürftig; Verkehrswert: 82.000 Euro - ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 26.02.2014 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Ausgabe 34/2015 Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de. Odenwald, Rechtspflegerin Terminbestimmung Amtsgericht 66869 Kusel, den 11.08.2015 - Vollstreckungsgericht - Trierer Str. 71 1 K 1/2015 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Offenbach Blatt 1345 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am Mittwoch, dem 02.12.2015 - 09.30 Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71 , 66869 Kusel Sitzungssaal I versteigert werden. Grundbuch von Offenbach (Hundheim), Gemarkung Offenbach, Blatt 1345 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flur 8 Flurstück Nr. 885/42 Straße Hinterau zu 11 qm Bestandsverzeichnis Nr. 2 Flur 8 Flurstück Nr. 895/42 Hof- und Gebäudefläche Hinterau 15 zu 340 qm Bestandsverzeichnis Nr. 3 zu 2 Geh- und Fahrtrecht über Fl. 8 Nr. 894/42 Bestandsverzeichnis Nr. 4 Flur 8 Flurstück Nr. 45/4 Straße Hinterau zu 6 qm Zusatz: Lt. Gutachten: Wohngebäude um 1750, teilunterkellert; Scheunentrakt; überdachter KFZStellplatz; Gasheizung 2002 Verkehrswert: 41.000,— Euro BVZNr. 2 140,— Euro BVZNr. 1 0,— Euro BVZNr. 4 - ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 12.01.2015 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de Odenwald, Rechtspflegerin Terminbestimmung Amtsgericht 66869 Kusel, den 28.07.2015 - Vollstreckungsgericht - Trierer Str. 71 1 K 17/2015 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Reipoltskirchen Blatt 426 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am Donnerstag, dem 22.10.2015, 10.00 Uhr Rundschau - 9 - im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, 66869 Kusel Sitzungssaal versteigert werden. )'4 (/$4-70* .74 .64 (,21.65-,4&+(0 ",465&+$)65$46 $*( $0'9,465&+$)6).>&+( 1+.564 4?<( 3/ Zusatz: Laut Gutachten: Zweifamilienhaus, Abstellraum mit Unterstand, Gartenhaus Verkehrswert: 226.000,— Euro - ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 23.03.2015 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de Odenwald, Rechtspflegerin Ausgabe 34/2015 Sonstige amtliche Mitteilungen Ve r ban dsg e m e in de Laut e r e c k e n -Wo lf s t e i n Schulbuchausgabe für das Schuljahr 2015/16 an den Grundschulen in Jettenbach, Nußbach und Wolfstein Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Die Schulbuchpakete für das Schuljahr 2015/16 der Grundschulen in Jettenbach, Nußbach und Wolfstein können am 2. und 3. September 2015 zu den allgemeinen Öffnungszeiten (vormittags von 08.30 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) im Besprechungszimmer Nr. 109, am Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, abgeholt werden. Bringen Sie für die Abholung des Schulbuchpaketes neben dem Abholschein mit Zugangskennung auch den Personalausweis mit. Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht sowie der Personalausweis vorzulegen. Bitte denken Sie daran, die Schulbücher mit einem Schutzumschlag zu versehen und pfleglich damit umzugehen. Die Leihgebühr (für die Teilnehmer an der entgeltlichen Schulbuchausleihe) wird zum 01.11.2015 von dem bei der Anmeldung angegebenen Konto abgebucht. Wolfstein, 10.08.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Jung, Bürgermeister Terminbestimmung Amtsgericht 66869 Kusel, den 28.07.2015 - Vollstreckungsgericht - Trierer Str. 71 1 K 71/2014 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Rothselberg Blatt 720 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am Donnerstag, dem 29.10.2015 - 09.00 Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71 , 66869 Kusel Sitzungssaal versteigert werden. )'4 (/$4-70* .74 .64 ,6(,*(067/5$06(,.810 16+5(.%(4* ",465&+$)65$46 $*( (%>7'(70'4(,).>&+( $726564559(,.(4564 4?<( 3/ 3/ verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Dachgeschoß im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichnet. Zusatz: Wohnung in MFW mit 3 Eigentumsanteilen Verkehrswert: 16.800,— Euro - ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 10.10.2014 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de Odenwald, Rechtspflegerin Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Mikrozensus 2016 Interviewerinnen und Interviewer für Haushaltsbefragungen gesucht Bundesweit werden jährlich im Rahmen des Mikrozensus, einer gesetzlich angeordneten Stichprobenerhebung, private Haushalte zu ihren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen befragt. Zur Durchführung dieser Erhebung sucht das Statistische Landesamt im Raum Lauterecken und Umgebung Interviewerinnen und Interviewer. Die Bewerberinnen/Bewerber sollten kontaktfreudig und gegenüber derartigen Erhebungen aufgeschlossen sein. Erfahrungen im Umgang mit dem PC oder Laptop sowie mit MS-Office sind Voraussetzung. Im Rahmen einer Schulung werden Sie intensiv auf diese Aufgabe vorbereitet, damit sie in der Lage sind, solche Befragungen durchzuführen. Die Schulung findet am Standort des Statistischen Landesamtes in Bad Ems statt. Fahrtkosten und Auslagen werden erstattet. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine steuerfreie Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 12 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gezahlt. Die Interviewer müssen motorisiert sein, da die Befragungen bei den Haushalten häufig in unterschiedlichen Gemeinden bzw. Gemeindeteilen durchzuführen sind. Fahrtkosten werden erstattet. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf! Ihre Ansprechpartnerin im Statistischen Landesamt RheinlandPfalz: Elke Lamping, Tel.: 02603- 71 3090, E-Mail: elke.lamping@ statistik.rlp.de Struktur- u. Genehmigungsbehörde Süd Stellenausschreibung Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd ist eine moderne Landesbehörde im südlichen Rheinland-Pfalz. Sie ist zuständig für Genehmigungsverfahren und eine Vielzahl von weiteren Aufgaben aus den Bereichen Gewerbeaufsicht, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Raumordnung, Naturschutz und Bauwesen. Für unser Zentrallabor bei der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Kaiserslautern suchen wir zum baldigen Eintritt Rundschau - 10 - eine Fachkraft für Abwassertechnik bzw. eine Ver- und Entsorgerin / einen Ver- und Entsorger. Ihr Aufgabengebiet: - Ausführung der Probenahme im Abwasser- und Oberflächenwasserbereich - selbständige Organisation und Vorbereitung der Probenahme - Kontrolle von Abwasseranlagen -Vor-Ort-Messungen - Erstellen von Kontrollberichten - Wartung und Pflege der Mess- und Probenahmegeräte - Führen des Probenahmefahrzeuges - Pflege der Dienstfahrzeuge - Bearbeitung abwassertechnischer Fragestellungen. Ihr Profil: - Abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Abwassertechnik oder als Ver- und Entsorger/in -Organisationstalent - eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise - Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit - gute EDV-Anwenderkenntnisse in MS-Office -Pkw-Führerschein. Unser Angebot: - Eine selbständige und eigenverantwortliche Tätigkeit - die Einstellung als Beschäftigte oder Beschäftigter auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Entgeltgruppe 5 - eine familienbewusste Personalpolitik zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, relevante Zeugnisse und Nachweise) senden Sie bitte auf dem Postweg oder per E-Mail bis zum 04.09.2015 an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd -PersonalmanagementFriedrich-Ebert-Str. 14 67433 Neustadt an der Weinstraße personalmanagement@sgdsued.rlp.de Bitte reichen Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein, da diese nicht zurückgesendet werden. Die Unterlagen werden von uns nach dem vollständigen Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet. Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Theilmann unter der Rufnummer 06321-992755 gerne zur Verfügung. Wollen Sie mehr über die Struktur- und Genehmigungsdirektion erfahren? Ausführliche Informationen finden Sie unter http://www.sgdsued. rlp.de/. Ausgabe 34/2015 Gemeindenachrichten Gr um bac h Nachruf Die Ortsgemeinde Grumbach trauert um Herrn Karl Hübner Herr Hübner war in der Zeit von 1979 bis 1989 Mitglied des Ortsgemeinderates. Durch seine Persönlichkeit und sein Engagement erwarb er sich große Anerkennung. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Grumbach, im August 2015 Für die Ortsgemeinde Grumbach Markus Christian, Ortsbürgermeister J e t t e n bac h Nachruf Die Ortsgemeinde Jettenbach trauert um Herrn Dietrich Schübel der am 9. August 2015 im Alter von 86 Jahren verstorben ist. Der Verstorbene war in der Zeit vom 01.10.1963 bis 31.12.1991als Gemeindearbeiter in der Ortsgemeinde Jettenbach tätig. Er war allseits beliebt und geschätzt. Seine Aufgaben erfüllte er stets pflichtbewusst und gewissenhaft. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Ortsgemeinde Jettenbach Timo Harth, Ortsbürgermeister ----------------- Impressum ----------------- Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde 67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils Reklamationen wegen Nichtzustellung der Wochenzeitung nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/9147-335, -336, -713 und -716 Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: vertrieb@wittich-foehren.de M e dar d Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 21.07.2015 Verpflichtung eines Ratsmitgliedes Der Vorsitzende verpflichtete das Ratsmitglied Hans-Joachim Müller per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben und Pflichten. Sanierung Gemeindehalle; a) Nachtrag zu den Maurer- und Betonarbeiten, Fundament; Bekanntgabe einer Eilentscheidung Nach Abbruch der Ausmauerung mit Sandsteinverkleidung wurde deutlich, dass das vorhandene Fundament auf betoniert werden muss, nur so war die Tragfähigkeit für die großen neuen Fassadenelemente auf der Gesamtlänge zu gewährleisten. Der Gemeinderat nimmt die vom Ortsbürgermeister und den beiden Beigeordneten im Wege der Eilentscheidung erteilte Beauftragung zur Kenntnis. b) Nachtrag zu den Maurer- und Betonarbeiten, Estrich im Bereich der Fenstersockel Nach Einbau der Fassadenelemente soll der Bereich zwischen den Elementen und dem angeschnittenen Hallenboden mit sog. Schwimmendem Estrich aufgefüllt werden. Der Gemeinderat beauftragt gemäß Angebot die Fa. Gehres mit den zusätzlichen Estricharbeiten. c) Trockenbauarbeiten in der Halle im Bereich der großen Fensterfassade An der Innenseite der großen Fensterfassade links und rechts sowie oberhalb sind noch Dämmung und Gipskartonplatten im Trockenbau anzubringen. Der Gemeinderat beauftragt den günstigsten Bieter zur Durchführung der Trockenbauarbeiten. Rundschau - 11 - Dorfmarkt Kappeln am 06.09.2015 Ein Dorf macht mobil Groß und klein im Einsatz für 3. Kappeler Dorfmarkt „Endlich, wurde aber auch Zeit!“, freuen sich die Kappeler Kinder auf den dritten Dorfmarkt am Sonntag, dem 6. September 2015. Mit großem Eifer gehen sie bei den Vorbereitungen zur Hand, denn „Einfach alles!“ gefällt ihnen an dem Ereignis, das schon 2009 und 2012 tausende Besucher in ihr gemütliches Dorf im Nordpfälzer Bergland gelockt hat. Motiviert zur Organisation des Events wurde die Dorfgemeinschaft durch den Erfolg des Europäischen Bauernmarktes im Jahr 2005. Begeisterte Standbetreiber und Besucher hatten den Kreis Kusel dazu veranlasst, diesen auch 2006 in Kappeln zu organisieren. Nicht nur der harmonische Dorfkern macht den Charme des 220-Seelen-Ortes aus, in dem kein Haus lange leer steht. Es gibt viele Familien mit Kindern, sorgsam gepflegte Gärten und sieben Vereine, die gern an einem Strang ziehen. Im Vorfeld des Dorfmarktes managen dreizehn verschiedene Arbeitsgruppen die Standeinteilung, die Werbung, die Finanzen, die Kuchen- und Getränkestände der Kappeler Vereine, die Verkehrsführung, die Kinderbetreuung, den Auf- und Abbau, die Helferlisten und natürlich das Rahmenprogramm mit mehreren Blasorchestern und den Nordpfälzer Spatzen. Blumen für die Dorfdekoration wurden schon im März ausgesät, Baumschnitt in die Scheunen eingelagert. Die Parkplätze verlangen sogar eine noch langfristigere Absprache: Grundstückseigentümer passen die Fruchtfolge an, so dass spätestens Ende August abgeerntet ist. Sämtliche 130 Standpositionen sind mittlerweile belegt. Private und professionelle Betreiber werden regionale und landwirtschaftliche Produkte, Gaumenfreuden sowie Kunsthandwerk aller Art anbieten. Korb- und Stuhlflechter, Besenbinder und Sensendengler sind dabei, und die Kappeler Kunstschreinerei lädt zum Besuch ein. Manche der Standbetreiber, die allesamt schon im Sommer 2014 angeschrieben wurden, bedankten sich mit herzlichen Grußkarten, und fast täglich gehen noch Anfragen ein, denen nur ein Platz auf der Warteliste bleibt Ein besonderes Highlight in diesem Jahr ist die Oldtimerausstellung. Über hundert Fahrzeuge werden derzeit erwartet, darunter nicht nur Motorräder und alte Autos sondern auch Traktoren mit historischem Anbaugerät. „Rot ist besser als grün“, meint der zehnjährige Theo beim Mähbinden der Garben für die Dekoration. Besonders gefällt ihm der blitzendrote Oldtimer-Traktor, dessen Einsatz für die Kappeler ein willkommener Anlass ist, ein wenig Dorfmarktspaß vorwegzunehmen. Für das mobile Sägewerk nimmt Bürgermeister Otfried Buß noch Aufträge (gegen Bezahlung) entgegen, um Bretter oder Balken zuzuschneiden. Kontakt: ob@kappeln-pfalz.de Website: www.kappeln-pfalz.de Facebook: https://www.facebook.com/kappeln.pfalz Ausgabe 34/2015 Rundschau - 12 - Ober weiler-Tiefenb ac h Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 16.07.2015 Kerwe 2015 Die Kerweveranstaltung am Samstag, 26.09.2015 wird organisiert vom Gemeinderat unter der Führung von Ratsmitglied Martin Kirch. Der Brunnenclub Oberweiler-Tiefenbach sowie der Theaterverein Wolfstein werden als Veranstalter angefragt. Friedhofserneuerung; Weitere Vorgehensweise Der Vorsitzende berichtet, dass die Grabplatte statt als ein Stück in zwei Stücken geliefert wurde und auch schon einen Riss aufweist. Diese wird von der Firma komplett neu wie gefordert geliefert. Ein Angebot für die Bepflanzung wurde noch nicht eingeholt. Es erfolgt eine erneute Ausschreibung. Ingenieur Bojak hat den Auftrag ein Angebot für ein Geländer aus Vierkantrohr mit Fußgurt und Handlauf einzuholen. Demnächst soll zu einem Arbeitseinsatz geladen werden. Grillhütte Friedelsruhe Am Grill wurde die obere Abdeckplatte repariert und die Hohlräume im Mauerwerk des Grills wurden geschlossen. Damit die Grillstelle nicht mehr so der Witterung ausgesetzt ist soll der Erlös des Autofreien Lautertals der Gemeinde gespendet werden, um Material für eine Überdachung des Grills zu erwerben. Spielplatz; Anschaffung einer Sitzgruppe Das neue Spielgerät wurde aufgebaut, das alte wurde gekürzt, sodass es von den kleineren Kindern noch genutzt werden kann. Es kamen Anregungen, dass auf dem Spielplatz jetzt noch Bänke fehlen. Die „Straußbuwe“ würden der Gemeinde eine 3-teilige Sitzgruppe aus Hockerbank, Bank und Tisch spenden. Überwachung Grabdenkmäler Die Ortsgemeinde wird die Prüfung der Grabsteine mit dem Drucktester der Verbandsgemeindeverwaltung, wie in den letzten Jahren selbst durch den Gemeindearbeiter, durchführen. Blitzschutz Bürgerhaus Der TÜV hat die Blitzschutzanlage überprüft und festgestellt, dass kein 100 prozentiger Blitzschutz mehr gewährleistet ist, da die Anlage zum Teil von der Photovoltaikanlage überdacht wird. Zurzeit liegt jedoch noch kein Angebot vor. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Vorsitzende berichtete, dass eine Spende für Blumenschmuck in der Gemeinde eingegangen ist. Der Ortsgemeinderat stimmte der Annahme dieser Spende zu. Of fenb ach-Hundheim Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 22.07.2015 Ausschreibung der Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit der Wirtschaftsweg-Ausbaumaßnahme „Am Mittelberg“, Gemarkung Hundheim, außerhalb der Flurbereinigung Die Ortsgemeinde beabsichtigt den Ausbau des schadhaften Wirtschaftsweges „Am Mittelberg“ in der Gemarkung Hundheim. Hierfür wurde ein Förderantrag gestellt. Die Zuwendung wurde per Bescheid bewilligt. Wegen sehr engen zeitlichen Vorgaben, wurde nicht auf die Durchführung einer „öffentlichen Ausschreibung“ bestanden. Der Ortsgemeinderat erteilt dem Planungsbüro die Freigabe zur Durchführung des Vergabeverfahrens im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Vorsitzende berichtete, dass eine Spende für den Bauhof zur Anschaffung von Werkzeugen eingegangen ist. Der Ortsgemeinderat stimmte der Annahme dieser Spende zu. Änderung Straßenname; Teilstück Saarstraße Die Ortsgemeinde beabsichtigt, eine Änderung des Straßennamens eines Teilstückes der Straße „Saarstraße“ durchzuführen. Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften, ein Teilstück der „Saarstraße“ umzubenennen, sowie die neue Hausnummerierung. Diese Ortsstraße wird zukünftig die Bezeichnung „Brückengasse“ erhalten. Es ergeht zudem die Ermächtigung an Herrn Ortsbürgermeister Dr. Roland Alt, alles Weitere in dieser Sache zu veranlassen. Neufassung der Friedhofssatzung Nachdem auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde die Grabplatten auf Rasengrabstätten durch die Angehörigen verlegt werden und zur Ausführung gewerblicher Arbeiten zugelassene Gewerbebetriebe eine Berechtigungskarte erhalten, ist eine Neufassung der Friedhofssatzung erforderlich. Jedem Ratsmitglied lag diesbezüglich ein an die Mustersatzung angepasster Entwurf der Neufassung der Friedhofssatzung, welche um die erforderlichen Normen ergänzt wurde, zur Einsichtnahme und Beschlussfassung vor. Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Neufassung der Friedhofssatzung. Ausgabe 34/2015 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren Nachdem zugelassene Gewerbetreibende zur Ausführung gewerblicher Arbeiten auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde eine Berechtigungskarte erhalten und Nutzungsrechtsurkunden ausgestellt werden, ist eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren erforderlich. Jedem Ratsmitglied lag diesbezüglich ein an die Mustersatzung angepasster Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren, welche um die erforderlichen Normen ergänzt wurde, zur Einsichtnahme und Beschlussfassung vor. Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. Pelletlager Kita Die Sanierung des Pelletlagers im Kindergarten ist zwingend erforderlich und dringlich. Aufgrund der Beschaffenheit der Lagerräume wäre es unmöglich, diesen komplett zu leeren. Dies wiederum führe ständig zu einer aufsteigenden Durchfeuchtung der Pelletbestände vom unteren Bereich des Kellerbodens. Durch die Feuchtigkeit werden Fäulnis begünstigt und Störungen der Brennstofftransport- und Heizungsanlage ausgelöst. Um Abhilfe zu schaffen, müsse der Boden entsprechend angehoben und somit der Totraum soweit als irgend möglich reduziert werden. Zukünftig muss gewährleistet sein, dass der Lagerraum sich im Normalbetrieb der Heizung komplett entleeren lässt und die Pelettbestände keine Feuchtigkeit mehr aufsaugen können. Für die Durchführung der erforderlichen Arbeiten habe man bereits Angebote von Fachfirmen eingeholt. Der Kostenrahmen für die Sanierung beläuft sich auf rund 2.000,- € (brutto). Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, dass diese Maßnahme in der Tat dringlich ist und nicht aufgeschoben werden kann. Es müsse in jedem Falle sichergestellt werden, dass die Heizungsanlage optimal und störungsfrei funktioniert, wenn die Heizperiode beginnt. Der Sanierung des Pelletraumes wurde, bis zu dem genannten Kostenlimit zugestimmt. Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock 2016 Der Ortsgemeinderat beschließt, den Investitionsstock-Förderantrag für die Errichtung eines Kinderspielplatzes und Fitness / Trimmplatz in Höhe von ca. 30.000,- € zu stellen. Dorfgemeinschaftshaus a) Anschaffung Küche Ortsbürgermeister Dr. Alt informierte, dass sich der Bauausschuss mittlerweile schon sehr intensiv mit dem Thema „Kücheneinrichtung“ im neuen Dorfgemeinschaftshaus befasst habe. Man müsse gezwungenermaßen jetzt eine ganze Reihe von Festlegungen treffen, da die Bauarbeiten in den Innenräumen weitergehen und entsprechend zugeschnitten sein müssten auf die spätere Küche im Obergeschoss des Gebäudes. Die Beschlussfassung über die endgültige Beschaffung und Realisierung der Kücheneinrichtung werde im Bauausschuss erfolgen. b) Antrag Wählergruppe Lißmann „Nutzungskonzept“ Die Wählergruppe Lißmann ersucht eine Grundsatzentscheidung, ob die Ortsgemeinde weiterhin an dem ursprünglichen Nutzungskonzept des Dorfgemeinschaftshauses als einer multifunktionalen, kommunalen Einrichtung, welches dem Förderantrag zugrunde lag, festhalten möchte oder nicht. Vor dem Hintergrund, dass es im Rahmen der Bauausführung zu diversen Planabweichungen kam, besteht die Wählergruppe auf einen entsprechenden Beschluss. Der Ortsgemeinderat fassten den mehrheitlichen Beschluss, den Antrag der Wählergruppe Lißmann am Erhalt aller Nutzungsoptionen entsprechend des ursprünglichen Konzeptes festzuhalten, abzulehnen. Im nichtöffentlichen Teil beschloss der Ortsgemeinderat die Vergabe für die Erneuerung der Heizungsterme im Gemeinde- und Feuerwehrhaus. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach-Herren-Sulzbach Sonntag, dem 23.08.2015 10.00 Uhr Herren-Sulzbach, Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Sonntag, 23.08.2015 09.15 Uhr Gottesdienst in Hinzweiler 10.15 Uhr Gottesdienst in Hundheim Kath. Pfarramt der Pfarreiengemeinschaft St. Franz Xaver Lauterecken, St. Johannes Nepomuk Reipoltskirchen und St. Philippus u. St. Jakobus Wolfstein Mittwoch, 19.08.2015 08.30 Uhr Lauterecken Rosenkranz 09.00 Uhr Lauterecken heilige Messe Freitag, 21.08.2015 - hl. Pius X - weiß 17.30 Uhr Wolfstein Rosenkranz 18.00 Uhr Wolfstein heilige Messe Rundschau - 13 - Ausgabe 34/2015 EIN SUMMER IN THE cITy WOLFsT „Die Karibik zu Gast in Wolfstein!“ - Zumindest ein Hauch davon wird am 22. und 23. August 2015 rund um den Wolfsteiner Rathausplatz und die historische Mühlgasse (unter den Einheimischen auch liebevoll „Wassergasse“ genannt) zu spüren sein. Als Alternativveranstaltung zum traditionellen Stadtfest, das seit 2012 unter der Regie der Kaiserslauterer Eventagentur Event Team stattfindet, wurde Summer in the City 2013 erstmals initiiert, und das mit riesigem Erfolg! Los geht’s am Samstag mit dem traditionellen Fassbieranstich, begleitet von sommerlichen Rhythmen von DJ MB. Am Abend findet die „Karibische Nacht“ mit Kevin Alamba & Dynamix statt, dessen Ausstrahlung pure Lebensfreude vermittelt. Palmen, Planschbecken und Sonnenstühle verwandeln den Rathausplatz in eine Wohlfühloase, in der man die Seele baumeln lassen und begleitet von musikalischen Sommerklängen den ein oder anderen frisch zubereiteten Cocktail genießen kann. Eine Samba- & Capoeirashow bereichert das abwechslungsreiche, abendfüllende Programm. Auch das beliebte Weindorf in der historischen Mühlgasse lädt die Besucher zum verweilen ein. Das Denk:Mal Kaffee Nagiller schenkt im ältesten Haus Wolfsteins Kaffee- und Bierspezialitäten aus. Egal ob Lachs vom finnischen Kotagrill mit Sommergemüse, leckere Grillspezialitäten oder Pfälzer- und Saarländer Hausmannskost, es bleibt kein Magen hungrig. So ist überall für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Sonntags findet auch in diesem Jahr wieder ab 11.00 Uhr der beliebte Bauern & Handwerkermarkt in Verbindung mit dem verkaufsoffenen Sonntag der Gewerbebetriebe statt. Ab 12.00 Uhr spielt die Königsland Swingband ein Konzert auf dem Rathausplatz. Nachmittags sorgen die Bluesrocker von Bluesky ab 17.00 Uhr für Unterhaltung. Im Weindorf spielt ab 12 Uhr der bekannte und beliebte Alleinunterhalter „Hoselatz“ den Frühschoppen. Im Anschluss daran heißt es dann „Drehorgel trifft Geige“ mit Michael Josef Rittel. Parkplätze sind ab der Apotheke entlang der Hauptstraße vorhanden, außerdem besteht eine Parkmöglichkeit bei den Schulen (Im Tauchental 18). Von dort aus lässt sich der Rathausplatz gut zu Fuß erreichen. Gerne können Sie auch bequem mit der Lautertalbahn der Deutschen Bahn anreisen. Infos hierzu unter www.bahn.de Rundschau - 14 - Sonntag, 23.08.2015 - 21. Sonntag im Jahreskreis Sonntäglicher Vorabend, 22.08.2015 14.00 Uhr Lauterecken Taufe des Kindes Josephine Leonore Doris Eßer, aus Esslingen 18.00 Uhr Reipoltskirchen 3. Sterbeamt für Alois Klein Sonntag: 09.00 Uhr Lauterecken Amt für die Pfarrgemeinden 10.30 Uhr Wolfstein 1. Sterbeamt für Herta Rosa Mathias Dienstag, 25.08.2015 - hl. Benno 17.30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18.00 Uhr Reipoltskirchen hl. Messe Mittwoch, 26.08.2015 08.30 Uhr Lauterecken Rosenkranz 09.00 Uhr Lauterecken hl. Messe Prot. Pfarramt Lauterecken Ausgabe 34/2015 Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Donnerstag, 20.08.2015 10.30 Uhr Eucharistiefeier im Altenheim; anschl. Krankommunion im Haus Sonntag, 23.08.2015 10.30 Uhr Hochamt (Kirche Raumbach) Dienstag, 25.08.2015 20.30 Uhr Kirchenchorprobe im Pfarrhaus Donnerstag, 27.08.2015 18.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) Termine • Vereine • Veranstaltungen Sonntag, 23.08.2015 09.00 Uhr Lohnweiler 10.00 Uhr Lauterecken Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Sonntag, 23.08.2015 09.00 Uhr Gottesdienst Hefersweiler 10.00 Uhr Niederkirchen Evang. Kirchengemeinde Offenbach-Niedereisenbach-Wiesweiler Gottesdienst in Niederalben Sonntag, dem 23.08.2015 10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Gottesdienst in Niedereisenbach Sonntag, dem 23.08.2015 09.30 Uhr Gottesdienst nach der Pfälzer Liturgie Gottesdienst in Offenbach Sonntag, dem 23.08.2015 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste Samstag, 22.08.2015 18.00 Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, 18.08.2015 14.00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus in Eßweiler Sonntag, 23.08.2015 10.15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Kreimbach-Kaulbach Dienstag, 25.08.2015 14.00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, 23.08.2015 09.30 Uhr Valentinskapelle Glanbrücken nach Pfälzischer Ordnung 10.15 Uhr Gumbsweiler Kath. Kirchengemeinden St. Antonius von Padua, Meisenheim und St. Georg, Lauschied Sprechzeiten von Pfarrer Eck: montags von 09.00 - 12.00 Uhr und freitags von 10.30 - 12.00 Uhr im Pfarrhaus von Meisenheim, Klenkertor 7 Tel.: 06753- 2381 Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16 Öffnungszeiten: Mo. - Do. von 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 06751/2286 Fax: 06751 / 991242 Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Freitag, 21.08.2015 09.00 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 23.08.2015 Keine Messe 4.312 - Vegan Frühstücken Kein Wurstbrot zum Frühstück? Wie frühstückt man vegan? In diesem Kurs lernen Sie, welche Alternativen möglich sind. Ohne die Verwendung tierischer Produkte, bereiten Sie Brotaufstriche, Muffins, Pfannkuchen, Müsli, Rühreialternativen und andere Leckereien zu. Sie haben die Möglichkeit vegane Ersatzprodukte (z.B. Pflanzenmilch, vegane Butter) zu probieren. Anschließend genießen Sie alles vom Buffet, bei Tee, Kaffee und einem selbstgemachten Smoothie. Bitte mitbringen: Schürze und kleiner Transportbehälter Leitung: Ellen Trujillo Termine: Samstag, 12.09.2015 und 26.09.2015 2 Vormittage, jeweils 10.00 - 12.45 Uhr Ort: Realschule Plus Lauterecken, Schulküche Kursgebühr: 22,50 Euro zzgl. ca. 25,— Euro für Lebensmittel. Weitere Informationen unter www.kvhs-kusel.de oder telefonisch unter 06381/917 530-0. Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel. Rundschau - 15 - 4.102 Wildkräutertour Gegen jedes Leid ist ein Kraut gewachsen, man muss es nur kennen. Entdecken Sie die beeindruckende Vielfalt unserer heimischen Wildkräuter. Sie erhalten Tipps zum Sammeln, Zubereiten und Anwenden der Schätze des Pfälzer Berglandes. Bei dieser Exkursion lernen Sie die regionalen Wildkräuter kennen. Sie erfahren Wissenswertes über deren Verwendung und ihren Schutz. Leitung: Vanessa Zürrlein Termine: Sonntag, 13. September 2015 1 Nachmittag von 14.00 - 16.15 Uhr Ort: PWV -Hütte in Rutsweiler a.d.L. Kursgebühr: 9,50 € (bis 12 Teilnehmer) 8,00 € (ab 13 Teilnehmenden) Weitere Informationen unter www.kvhs-kusel.de oder telefonisch unter 06381/917 530-0. Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel. Kita Nesthocker „Die letzte gute Tat der wilden 18“ Die Kinderund Jugendgruppe aus Hefersweiler hat ihr verbliebenes Budget in Höhe von 100 Euro an die Kindertagestätte Nesthocker gespendet. Stellvertretend für den Förderverein nahm die stellvertretende Leitung der Kindertagesstätte die Spende entgegen. Alle Kinder und Erzieherinnen bedanken sich recht herzlich dafür. Kreisvolkshochschule Kusel Das neue Programm der Kreisvolkshochschule Kusel liegt wieder für Sie bereit. Erhältlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein (Bürgerbüro) und den üblichen Auslagestellen. Unter www.kvhs-kusel.de gibt es das Programm und Anmeldeformular auch digital. Ausgabe 34/2015 Schützenverein Edelweiß e.V. cronenberg Der Schützenverein lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner zum Dorffest und Jedermannschießen am Sonntag, dem 23.08.2015, ab 11.00 Uhr am Cronenberger Schützenhaus ein (bei schlechter Witterung im Schützenhaus). Frühschoppen mittags Rollbraten vom Holzgrill nachmittags Kaffee und Kuchen Schießen mit Luft- und Lasergewehr Zur besseren Planung bitten wir Sie ihre telefonische Vorbestellung bei Herrn Werner Blumröder unter 06382/403735 abzugeben. ✂ Ja, ich / wir nehmen mit _______ Personen am Dorffest teil und bestellen verbindlich: _____ Port. Spießbraten mit Salat zu je 7,50 €uro _____ Port. Spießbraten mit Brot zu je 6,00 €uro Ja, ich / wir spenden einen Kuchen (Art)..................................... Name:.......................................................................................... Unterschrift:................................................................................. ✂ Pfarrwegfest in Einöllen am Samstag, dem 29. August 2015 ab 18.00 Uhr Zu unseren bekannt günstigen Preisen ist für Speisen und Getränke reichlich gesorgt. Auf Ihren Besuch freuen sich der Theater u. Unterhaltungsverein und die freiwillige Feuerwehr SG Perlbachtal Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Basar Piepmatz in Herren-Sulzbach Achtung! Ortsänderung! Basar „Rund ums Kind“ der Kita Piepmatz/Grumbach im Bürgerhaus in Herren-Sulzbach unter dem Motto „Sie bringen-wir verkaufen“! Sonntag, 20. September 2015 zwischen 10.30 und 13 Uhr Bei uns können Sie „sortiert“ (Kinderkleidung nach Größen gruppiert), Spiele, Kinderwägen etc. einkaufen. Entspannt pausieren dürfen Sie bei einer Tasse Kaffee und einem Stück Kuchen in unserer Cafeteria. Jeder, der etwas verkaufen möchte (begrenzte Teilnehmerzahl!), kann sich bis zum 28.08.2015 bei Annika Ermel Tel.-Nr.: 06382/4030093 anmelden. Auf Ihr Kommen freuen sich der Förderverein und das Team der Kita Piepmatz Grumbach Sportplatz Kappeln: Sonntag, 23.08.2015, 15.00 Uhr SG Perlbachtal : TuS Becherbach B-Klasse Birkenfeld Ost Vorspiel 2. Mannschaft, 13.00 Uhr SG Perlbachtal II : TuS Becherbach II C-Klasse Birkenfeld Ost SV Hinzweiler Kabarett im Sportlerheim Wieder einmal hat Gerd Kannegieser einen Auftritt in seiner alten Heimat. Er gastiert am Sonntag, dem 27.09.2015 um 19.00 Uhr im Sportlerheim des SV Hinzweiler. Dabei präsentiert der hemdsärmelige Pfälzer unter dem Motto „Lang gebabbelt, korz gedenkt.“ sein 17. Programm. Gerade aus dem Urlaub zurück, hat er viel Neues zu erzählen. Keine andere Gelegenheit ist so gut dazu geeignet, den Zeitgeist schonungslos und ungeschützt zu betrachten, Gewohntem zu begegnen und Ungewohntes auszupacken. Also macht Kannegieser auf seine humorvolle Art und Weise den Koffer auf und packt aus. Was dabei alles zum Vorschein kommt und garantiert nasse Augen! Eben wieder ein „echter Kannegieser-Owend!“ Karten gibt es für 12 € an der Abendkasse und für 10 € im Vorverkauf bei Werner Lang 06304-7036 / lang-hinzweiler@web.de. Rundschau - 16 - Ausgabe 34/2015 Die erfolgreichsten Mannschaften, es gewannen die „Betze Buwe“, erhielten Sachpreise, wie Eintrittskarten des „Montemare“ in Kaiserslautern und sonstige Sachpreise der Firma KOB in Wolfstein, der Kreissparkasse Kusel, der Volksbank Lauterecken und des 1. FCK. Die Vorstandschaft bedankt sich bei allen Teilnehmern, Besuchern, Sponsoren und insbesondere den Helfern, welche zum Gelingen des Sportfestes beigetragen haben. Jahreshauptversammlung Am 12.06.2015 fand die Jahreshauptversammlung 2015 statt. Im Rahmen dieser wurde die Vorstandschaft für das Jahr 2014 entlastet. Weiterhin wurden dem anwesenden Herrn Wolfram Prokop und in Abwesenheit den Herren Rudi Geiß und Wolfgang Engert die Ehrenurkunde verliehen. Aus gesundheitlichen Gründen konnte Herrn Karl Clemenz leider auch seine Urkunde zur 50-jährigen Mitgliedschaft nicht überreicht werden. Die Ehrungen werden durch die Vorstandschaft persönlich nachgeholt. Sportfest Freitag, 10.07. - Sonntag, 12.07.2015 Der Förderverein SV Kaulbach - Kreimbach und der Sportverein Kaulbach - Kreimbach sagen Danke Die Vereine möchten sich für ein gelungenes 3. Autofreies Lautertal am Hollerpotsch herzlich bedanken. Unser Dank gilt vor allem allen Helfern, Spendern und Sponsoren. Den tollen Kuchenspendern einen ganz besonderen Dank. Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr, bei dem wir wieder tatkräftig mitwirken werden. Auf unsere Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 21.08.2015 im Sportheim möchte ich nochmals hinweisen. SV Kaulbach-Kreimbach 1961 e.V. Am 12.06.2015 fand die Jahreshauptversammlung 2015 statt. Im Rahmen dieser wurde die Vorstandschaft für das Jahr 2014 entlastet. Weiterhin wurden dem anwesenden Herrn Wolfram Prokop und in Abwesenheit den Herren Rudi Geiß und Wolfgang Engert die Ehrenurkunde verliehen. Aus gesundheitlichen Gründen konnte Herrn Karl Clemenz leider auch seine Urkunde zur 50-jährigen Mitgliedschaft nicht überreicht werden. Die Ehrungen werden durch die Vorstandschaft persönlich nachgeholt. Sportfest Freitag, 10.07.2015 - Sonntag, 12.07.2015 Hierbei fand freitags wieder das Ü-40-Duell zwischen Kreimbach und Kaulbach statt. Auch dieses Jahr errang Kaulbach, nach einem sehr engen Spiel und dem 4:2 Endstand kurz vor Spielende, den Sieg. Samstags beteiligten sich 15 Mannschaften (Damen und Herren) an dem erstmals von uns durchgeführten Riesenkicker-Turnier. Nach sehr knappen Ergebnissen, mit Entscheidungen durch „Golden Goal“, gewann „Benders Weltauswahl“ den mit einer Geldprämie in Höhe von 100.- Euro dotierten ersten Platz. Den Bierpokal gewann die Mannschaft der „Straußbuwe Krämbach-Kaulbach“. Sonntags wurde zum 2ten Male der Heidenburglauf gestartet. Insgesamt gingen 65 Läufer & Walker an den Start. Wie im letzten Jahr sicherte sich Max Kirschbaum von der LG Ohmbachsee den Sieg in 39:45 Min. vor Torsten Müller von der LLG Landstuhl über die 10-KmDistanz. Bei den Frauen siegte Caroline Jepleting vor Andrea Groch beide von der TSG Kaiserslautern über die gleiche Distanz. Denn Kinderlauf gewann Hannah Schmitz vom LAZ Zweibrücken. Die Sachpreise wurden durch die Fa. Wirth in Weilerbach, sowie der AVIA-Tankstelle Marco Gehrhardt gestiftet. Nachmittags gingen zum Abschluss 7 Kindermannschaften zum Riesenkicker-Turnier an den Start. Diese wurden durch die zahlreich anwesenden Eltern, Geschwister und andere Begleitpersonen lautstark unterstützt. Hierbei fand freitags wieder das Ü-40-Duell zwischen Kreimbach und Kaulbach statt. Auch dieses Jahr errang Kaulbach, nach einem sehr engen Spiel und dem 4:2 Endstand kurz vor Spielende, den Sieg. Samstags beteiligten sich 15 Mannschaften (Damen und Herren) an dem erstmals von uns durchgeführten Riesenkicker-Turnier. Nach sehr knappen Ergebnissen, mit Entscheidungen durch „Golden Goal“, gewann „Benders Weltauswahl“ den mit einer Geldprämie in Höhe von 100.Euro dotierten ersten Platz. Den Bierpokal gewann die Mannschaft der „Straußbuwe KrämbachKaulbach“. Sonntags wurde zum 2ten Male der Heidenburglauf gestartet. Insgesamt gingen 65 Läufer & Walker an den Start. Wie im letzten Jahr sicherte sich Max Kirschbaum von der LG Ohmbachsee den Sieg in 39:45 Min. vor Torsten Müller von der LLG Landstuhl über die 10-Km-Distanz. Bei den Frauen siegte Caroline Jepleting vor Andrea Groch beide von der TSG Kaiserslautern über die gleiche Distanz. Denn Kinderlauf gewann Hannah Schmitz vom LAZ Zweibrücken. Die Sachpreise wurden durch die Fa. Wirth in Weilerbach, sowie der AVIA-Tankstelle Marco Gehrhardt gestiftet. Nachmittags gingen zum Abschluss 7 Kindermannschaften zum Riesenkicker-Turnier an den Start. Diese wurden durch die zahlreich anwesenden Eltern, Geschwister und andere Begleitpersonen lautstark unterstützt. Die erfolgreichsten Mannschaften, es gewannen die „Betze Buwe“, erhielten Sachpreise, wie Eintrittskarten des „Montemare“ in Kaiserslautern und sonstige Sachpreise der Firma KOB in Wolfstein, der Kreissparkasse Kusel, der Volksbank Lauterecken und des 1. FCK. Die Vorstandschaft bedankt sich bei allen Teilnehmern, Besuchern, Sponsoren und insbesondere den Helfern, welche zum Gelingen des Sportfestes beigetragen haben. ASV Langweiler/Merzweiler 1. Mannschaft: Sonntag, 23.08.2015 15.00 Uhr in Hottenbach SV Hottenbach - ASV Hallo Alterskameraden Der Ausflug in das Prähistorische Museum und das Grubenmuseum im Saargebiet findet am 26.08.2015 statt. Abfahrt ist um 09.00 Uhr in Lauterecken an der Araltankstelle. Parkplätze sind rund um den TÜV vorhanden. Der Förderverein Ortsgemeinde Reipoltskirchen sagt - Danke! Die Kerwe ist zu Ende, und wir möchten es nicht versäumen uns bei Allen zu bedanken, die bei der Durchführung mitgeholfen haben. Der Kerwebeginn in der J.H.R. Halle bei Pfälzer Kost und traditioneller musikalischer Umrahmung durch den Musikverein Reipoltskirchen, war auch in diesem Jahr ein schöner und gut besuchter Auftakt. Wie auch im letzten Jahr fand das komplette Kerwetreiben in und um die Festhalle statt. Wie in jedem Jahr war die Familie Weiss mit Ihrer Verkaufsständen und den Fahrgeschäften zu Gast. Am Samstag wurde mit dem Fun&Music Event wieder etwas für die Jugend auf die Beine gestellt, was vor allem die neue Straußjugend begeisterte. Nach Bullriding und Kuhmelken konnte dann zu Musik mixed by DJ Red Lightning abgefeiert werden. Am Sonntag war de Pälzer „Ramon chormann“ mit seinem neuen Programm zu Gast und sorgte für volles Haus und für den Kerweausklang konnte Wolfgang Bayer am Montag zum Mittagessen und am Abend zur Höchstform auflaufen. Ein Dankeschön an die Metzgerei Hess die uns wieder am Kerwesonntag verköstigte. Ein großes herzliches Dankeschön den Köchinnen und Köchen, die Freitags, Samstags und Montags die Kochlöffel und Grillzangen schwenkten, den Kuchenspendern und allen aktiven Helfern auf der Liste. Danke an die Mitwirkenden des Festumzuges am Sonntag, die wieder verschiedene Wagen und Fußgruppen zu aktuellen Aktionen und Veranstaltungen geschmückt und mit Bier und Süßigkeiten bestückt hatten. Rundschau - 17 - Und zu guter Letzt soll auch an unsere neue Straußjugend ein Dankeschön und Lob gehen, für die Mithilfe und das Aufleben alter Traditionen. So war es, weil auch das Wetter mitspielte, wieder ein gelungenes Wochenende. Allen Gästen aus Nah und Fern die uns besuchten herzliche Grüße und wir freuen uns sie auch im nächsten Jahr wieder begrüßen zu dürfen. So hoffen wir mit Eurer aller Unterstützung im nächsten Jahr die Kerwetradition fortsetzen zu können. Vielen Dank. Krankenpflegeverein-Elisabethenverein Reipoltskirchen Mitgliederversammlung Zur Mitgliederversammlung des Krankenpflegevereins laden wir alle Mitglieder aus den Gemeinden Adenbach, Ginsweiler, Reipoltskirchen und Nußbach recht herzlich ein. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen. Wir treffen uns: am Dienstag, dem 25.08.2015 im unteren Schulsaal Johann-Heinrich-Ross Halle in Reipoltskirchen um 19.30 Uhr Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung 2. Tätigkeitsbericht 3. Rechnungsprüfung 4. Entlastung des Vorstands 5. Verschiedenes PS. Denken Sie bitte an die Überweisung des Beitrags für 2015. Second-Hand-Basar für Kindersachen Vorankündigung: Am Sonntag, 27. September 2015 findet in der Selberghalle Rothselberg von 13.30 bis 16.00 Uhr ein „Second-Hand-Basar für Kindersachen“ des Kindergartenfördervereins Essweiler/Rothselberg statt. Angeboten werden Bekleidung, Spielsachen, Fahrzeuge, Zubehör etc. nach Größen sortiert. Sie bringen und lassen verkaufen! Infos und Anmeldung ab sofort unter basar-rothselberg@web.de. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Für das leibliche Wohl ist mit Kaffee und Kuchen gesorgt. Second-Hand-Basar für Kindersachen am Sonntag, 27. September 2015 von 13:30 Uhr - 16:00 Uhr in der Selberghalle Rothselberg Verkauft wird: Kinderbekleidung Spielsachen Fahrzeuge Zubehör Umstandsmode u.V.m. Sie bringen,wir verkaufen ! Verkauf nach Größen sortiert ! Kaffee+Kuchen Anmeldung ab sofort unter basar-rothselberg@web.de Veranstalter: Kindergartenförderverein Rothselberg/Eßweiler e.V. Ausgabe 34/2015 Pfälzerwaldverein Ortsgruppe Rutsweiler e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Liebe Wanderfreundinnen und Wanderfreunde, am Samstag, dem 22. August 2015, 15.00 Uhr findet unsere Mitgliederversammlung in der PWV-Hütte Rutsweiler statt. Hiermit ergeht an alle Mitglieder der Ortsgruppe Rutsweiler herzliche Einladung. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1.Vorsitzenden 2. Bericht Rechnerin 3. Bericht Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Neuwahlen 5.1 1. Vorsitzender 5.2 2. Vorsitzender 5.3 Rechner und Kassierer 5.4 Schriftführer 5.5 Wanderwart 5.6 Wege- und Markierungswart 5.7 Hüttenwart 5.8 Ausschußmitglieder 5.9 Kassenprüfer 6. Anfragen, Wünsche, Auskünfte Teilnahme der Dippelbrüder St. Julian an den IVV-Wanderungen 22./23.08.2015: 22./23.08.2015: Mainz (RP) Bubach-Calmesweiler (Saar) TSG Wolfstein-Roßbach Deutsches Sportabzeichen erwerben Am Mittwoch, 26.08.2015, 17.30 Uhr und am Mittwoch, 16.09.2015, 17.30 Uhr besteht die Möglichkeit in Wolfstein am Sportplatz das Deutsche Sportabzeichen abzulegen. Bei Interesse bitte beim Vorsitzenden der TSG Wolfstein-Roßbach, Karl Metzger, Tel.: 06304/5087 oder 0170/3846990 melden. „Das Pilgern ist des Müllers Lust“ Geführte Wanderung am Sonntag, 30. August 2015 Unter dem Motto „Das Pilgern ist des Müllers Lust“, veranstalten die Prot. Kirchengemeinden Olsbrücken, Katzweiler, Otterbach und Otterberg einen gemeinsamen Pilgertag am Sonntag, dem 30. August 2015 durch das landschaftlich reizvolle Gebiet der vier Gemeinden. Im letzten Jahr luden der Evangelische Kirchenbote und die Kirchengemeinden zum ersten Mal in das Lautertal bei Kaiserslautern ein und die Teilnehmerzahl von über 100 Pilgern überstieg jede Erwartung. Es kamen Gäste aus Pirmasens, Zweibrücken, sogar Ludwigshafen. Das Wandergebiet im Lautertal ist durch den Premiumwanderweg „Teufelstour“, benannt nach dem Teufelstein bei Frankelbach, ein ehemaliger, römischer Steinbruch, weit über die Region bekannt. Die Wege führen bis auf etwa 350 Höhenmeter, das ist nicht viel, aber da das Gebiet nur teilweise bewaldet ist hat man eine beeindruckende Weitsicht über das Pfälzer Bergland mit seinen Wiesen, Feldern und Waldstücken. Den Weg, welcher in diesem Jahr noch einmal begangen wird, ist ein Zubringerweg zur sogenannten Klosterroute des Pfälzer Jakobswegs von Worms zum Kloster Hornbach. Die Wanderung beginnt mit einer Pilgerandacht durch Pfarrer Frank Siring in der prot. Kirche Olsbrücken um 10.15 Uhr. Die Lautertalbahn erreicht um 10.00 Uhr den Wanderbahnhof in Olsbrücken aus Kaiserslautern über Otterbach kommend. Die Pilger können bequem mit dem Zug anreisen oder den Pkw in Otterbach stehen lassen, dem Endpunkt der Pilgerwanderung. Im letzten Jahr ist eine Gruppe von Otterbach nach Olsbrücken zurückmarschiert und hat so den Kreis geschlossen. Nach der Pilgerandacht in Olsbrücken geht es etwa 7 km in Kleingruppen nach Mehlbach. Der Pfälzerwald-Verein Olsbrücken unterstützt mit Wanderführern diese Aktion. Es gibt auf dem Weg Schweigezeiten und Redezeiten. In Mehlbach empfängt uns die Kirchengemeinde mit einer Kurzandacht in der Kirche und anschließend einem Mittagessen im Gemeindehaus. Sollte der Weg für manche Teilnehmer zu anstrengend sein, so können diese von Mehlbach mit einem Kleinbus zum Katzweilerer Bahnhof gebracht werden oder steigen etwa um 12.00 Uhr in einen Pilgernachmittag ein. Gut gestärkt geht es etwas fordernd 3,5 km bergan, in ein Waldgebiet, das zur Stadt Otterberg gehört, dort ist das Ziel das „Steinerne Kreuz“. Hier gibt es einen Pilgerhalt mit Andacht, danach führt die Pilgerwanderung die letzten 4 km fast nur bergab nach Otterbach, in die prot. Kirche zum Abschluss. Im letzten Jahr war die erste Gruppe schon gegen 16.00 Uhr eingetroffen. Auch Familien mit Kindern (ab 8 Jahre) waren dabei - 18 - Ausgabe 34/2015 und sind die ganze Strecke mitmarschiert. Gute Schuhe, Sonnenschutz und Getränke nicht vergessen. Weitere Informationen: Prot. Pfarramt Olsbrücken, Tel.: 06308-1212, Email: pfarramt.olsbruecken@evkirchepfalz.de oder Dekanat Otterbach, Tel.: 06301-793666, Email: dekanat. otterbach@evkirchepfalz.de Inh. Oliver Kaupp Breitenbachstraße 18 72178 WaldachtalLützenhardt Nördlicher Schwarzwald Schulungsreihe für Angehörige von Demenzerkrankten am 26. August 2015 in der Tagesklinik Kusel Gäste sind immer willkommen Die Gruppe für Angehörige von psychisch kranken Menschen trifft sich am Mittwoch, 26. August 2015 um 17.30 Uhr in der Psychiatrischen Tagesklinik Kusel des Pfalzklinikums, Weibergraben 1. Die Gruppe kommt regelmäßig am letzten Mittwoch im Monat zusammen. Gäste und neue Interessenten sind immer herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Allgemeine Nachrichten Endlich Urlaub - aber sicher! Präventionsaktion des Polizeipräsidiums Westpfalz zum Thema „Urlaubsgefahren“ Teil 6 - Gefährliche Urlaubsmitbringsel Ein Urlaub ohne Souvenirs? - Das geht doch gar nicht! Für die Einen müssen es ganz viele Fotos sein, die einen immer wieder an die „schönsten Wochen des Jahres“ erinnern, für die Anderen sind es Klamotten, Schmuck oder Düfte, die den Gedanken an die Ferien noch weit in den Alltag hinüber retten sollen. Kritisch wird es, wenn jemand den „süßen Hund“, der immer allein an der Strandpromenade herumgelungert hat, mit nach Hause nehmen will, oder wenn man sich eine Pflanze ausbuddelt, weil man unbedingt ausprobieren möchte, ob sie auch daheim im Garten wächst. - Das könnte bei der Grenzkontrolle Ärger geben… Darüber hinaus warnt die Polizei vor weitaus gefährlichen „Mitbringseln“, die nicht nur Ärger bringen, sondern sogar gesundheitsschädlich sein können: Arzneimittel. Schon so mancher wollte im Urlaub ein „Schnäppchen“ machen, weil beispielsweise Schmerzmittel „viel günstiger“ waren als daheim. Dabei könnte sich hinter dem „günstigen Preis“ verbergen, dass es sich möglicherweise um Arzneimittelfälschungen handelt, die die angegebenen Wirkstoffe nicht oder nicht ausreichend enthalten. - Ganz abgesehen davon, dass es für die Einfuhr von Arzneimitteln strenge Bestimmungen gibt. Damit soll beispielsweise sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt kommen, die für den Verbraucher unbedenklich sind… Medikamente, die Sie regelmäßig benötigen, sollten Sie deshalb von zu Hause in Ihrer Reiseapotheke mitbringen - dann können Sie sicher sein, dass auch das drin ist, was drauf steht. Falls Sie doch am Urlaubsort ein Medikament kaufen müssen, sollten Sie dafür nur in offizielle Apotheken gehen. Auf offenen Märkten oder in anderen Geschäften könnten Sie an falsche Präparate kommen, die in ihrer Zusammensetzung und gesundheitlichen Wirkung nicht einschätzbar sind. Ein weiteres „Urlaubssouvenir“ sind oftmals nette Bekanntschaften, die man am Ferienort gemacht hat. Viele neue Freundschaften, die man in den Ferien geknüpft hat, sind es auch tatsächlich wert, gepflegt zu werden. Wenn Ihnen Ihr neuer Bekannter allerdings etwas mit auf den Heimweg geben will, damit Sie es beispielsweise in Deutschland zur Post bringen, dann sollten Sie hellhörig werden. Möglicherweise werden Sie dann als „Kurier“ missbraucht und schmuggeln, ohne es zu wissen, Drogen oder Kunstgegenstände über die Grenze. Die (strafrechtlichen) Folgen tragen Sie mit! - Auf solche Souvenirs können Sie sicher verzichten… Weitere Informationen und Tipps finden Sie im Internet unter: www.polizei-beratung.de „Wochenpauschale HP“ Anreisetage: Donnerstag, Freitag oder Sonntag tägl. kalt-warmes Frühstücksbüfett, 6x Menüwahl aus 3 Gerichten mit Salatbüfett 1x festliches 6-Gang-Menü am Samstag - freie Fahrt mit Bahn und Bus im Schwarzwald mit der Konuskarte - kostenloses W-Lan 7 Übernachtungen mit HP p.P. ab 355,-€ 15 % Frühbucherrabatt* * auf alle Buchungen bis 15. Sept. für Ihren Aufenthalt vom 1. Nov. bis 6. Dez. 2015 Unsere Pluspunkte: s Hotel in absolut ruhiger Unser gemütliches, familiengeführte Waldnähe gelegen, bietet Lage, zwischen 2 kleinen Seen in kalt-warmen FrühstücksIhnen täglich neben einem großen Menüwahl aus 3 GerichsenSpei büfett abwechslungsreiche , knackigen Salaten aus ten sowie ein Salatbüfett mit frischen der Region. Weitere Angebote finden Sie auf unserer Homepage www.hotel-breitenbacher-hof.de oder fordern Sie unseren ausführlichen Hausprospekt an. Wir freuen uns auf Sie! hAllo! Ich berate Sie gerne... bei Anzeigenwerbung, Sonderbeilagen, Privat- und geschäftsanzeigen rudi Anspach Telefon: Fax: Mobil: 0 63 03 / 28 44 0 63 03 / 12 83 01 51 / 16 30 54 16 E-Mail: r.anspach@wittich-foehren.de Birkenstraße 27, 67681 Sembach W E rb ung Gruppe für Angehörige von psychisch kranken Menschen Den Schwarzwald erleben d ur ch Am Donnerstag, dem 3. September 2015 beginnt um 19.00 Uhr im Pfarrsaal, Hauptstr. 29 in Wolfstein eine 3-teilige Schulungsreihe der Alzheimer-Gesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. in Zusammenarbeit mit dem Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken. An diesem und den beiden darauffolgenden Donnerstagen (10. und 17. September 2015) haben Angehörige die Möglichkeit, sich über folgende Themen zu informieren - Neuerungen in der Pflegeversicherung/Schwerpunkt Demenz Referent: Stefan Schnepp, Dipl.-Sozialarb. (FH), Pflegeberater - Ernährung bei Demenz Referentin: Petra Kisser, exam. Krankenschwester, Ernährungsberaterin - Vermeidung von Fehlern im Umgang mit Demenzerkrankten Referentin: Karola Becker, freiberufliche Dozentin mit Schwerpunkt Demenz Anmeldung unter 06304/4168130 e-mail stefan.schnepp@pflegestuetzpunkte.rlp.de Tel. 0 74 43 / 96 62 - 0 Fax 0 74 43 / 96 62 60 E rf o lg r Eic h Rundschau Rundschau - 19 - Ausgabe 34/2015 Anzeige Region aus der egion d r fü ie R Kaufen · Verkaufen · Vermietung · Mietgesuche Immobilien Anzeigenannahme 0 65 02 / 9147-0 Lauterecken - Lautertalstraße 56: 3 ZKB 64,8 m2, Balkon, Südlage, Gas-Zentralheizung, Miete 325,- € + NK, Stellplatz für PKW 20,- €, voraussichtlich frei ab 01.09.15. Tel. 06 31 / 5 84 08 Erfolg Bildung Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme 0 65 02/91 47-0 Landgasthaus „Pörrbacher Hof“, Schwedelbach, Mitarbeiterin sucht ab sofort eine weitere als Unterstützung in unserem fröhlichen Küchenteam. Flexible Arbeitszeiten und Vergütung auf Minijob-Basis. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0170 4783 763 . 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