für das Glan- und Lautertal - Verbandsgemeinde Lauterecken

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für das Glan- und Lautertal - Verbandsgemeinde Lauterecken
Rundschau
Jahrgang 16
Mittwoch, 19. August 2015
Ausgabe 34/2015
für das Glan- und Lautertal
Mit dem
AMtsblAtt der
www.vg-lw.de
Frauenbegegnung
Samstag, 12.09.2015
Busfahrt nach Limburg an der Lahn
Limburg ist die Kreisstadt im Landkreis Limburg-Weilburg
in Hessen. Die Stadt ist vor allem bekannt für ihren Dom
und die malerische Fachwerkaltstadt.
Abfahrt:
Rückankunft:
Preis:
Programm:
Anschließend:
Möglichkeiten danach:
Bitte anmelden:
08.00 Uhr Schulhof Grundschule Lauterecken
gegen 21.00 Uhr
für Busfahrt, Umtrunk, Altstadtführung, Schiffsrundfahrt
und Essen pro Person: 39 €
11.00 - 12.30 Uhr:
Schiffsrundfahrt auf der Lahn mit Mittagessen (es besteht die Wahl zwischen
Kartoffelsalat mit Würstchen oder einem deftigen Eintopf mit Wursteinlage)
Führung durch die historische Limburger Altstadt. Dauer ca. eine Stunde zu Fuß
- Besichtigung des Domes
- oder des Diözesanmuseums + dem Domschatz
- Gelegenheit zum Stadtbummel
- zum gemütlichen Kaffeetrinken
- Ausklang in einem gemütlichen Altstadtlokal
Tel.: 0175 5283931 - täglich ab 15:00 Uhr
Doris Zinßmeister, Gleichstellungsbeauftragte
22.-23.08.
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Rundschau
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Ausgabe 34/2015
Öffnungszeiten • Bereitschaftsdienste • Informationen
Verbandsgemeindeverwaltung
Tel. 06382/791-0, Fax: 06382/791-990 + 999, E-Mail: info@vg-lw.de
Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der Lage,
verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden.
Montag - Freitag................................................................. 08.30 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch............................................................. 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag......................................................................... 14.00 - 18.00 Uhr
Im Bereich des Bürgerbüros
einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen,
Gewerbean-, -um- und -abmeldungen.
Montag - Freitag................................................................. 07.15 - 12.30 Uhr
Montag - Mittwoch............................................................. 13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag......................................................................... 13.30 - 18.00 Uhr
Verbandsgemeindewerke
Übliche Dienstzeiten
Verwaltung
Gerhard Grub (techn. Werkleiter).......... Tel. 06382/791-402; 0151/16339405
Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)......... Tel. 06382/791-406; 0151/16339406
Techniker Patrick Bauer.........................Tel. 06382/791-403; 0160-3667135
Kläranlage Lauterecken.........................................................Tel. 06382/8071
Kläranlage Wolfstein..............................................................Tel. 06304/8010
Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken....................................Tel. 06788/1260
Schwimmbad Wolfstein.........................................................Tel. 06304/7808
Außerhalb der üblichen Dienstzeiten
Bereich Abwasserbeseitigung............................................... . 0175/7229695
Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken
Bereich Wasserversorgung..................................................... 0175/7229689
Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein
Bereich Wasserversorgung................................................... 0151/42244500
Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft
Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000
Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000
für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken,
Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, OffenbachHundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler
Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG
Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301-705211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach,
Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach,
Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken,
Stadt Wolfstein
Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 0637291160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian
Bei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig)
Pfalzgas
Bereitschaftsdienst bei Störungen:....................................... 0800/100 34 48
Dienst der Bezirksbeamten der Polizei
Polizeioberkommissar Gerhard Basters und Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: 06382-911-0, E-Mail: pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken)
Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von 10.00
Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle:
montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00
Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an
die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0
Treffpunkte für Jugendliche
Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de
Dienstag - Donnerstag....................................................15:00 bis 21:00 Uhr
Freitag............................................................................ 17:00 bis 22:00 Uhr
Zur Unterstützung bei Bewerbungen:
Montag............................................................................15:00 bis 17:00 Uhr
Jugendbüro Wolfstein
Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604
od. 0171/4313057, jugendbuero-wolfstein@gmx.de
Dienstag - Freitag........................................................... 15:00 bis 19:30 Uhr
Lauterecker Tafel e.V.
Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481
Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln
dienstags..................................................................... von 10.00 - 11.00 Uhr
donnerstags................................................................ von 15.30 - 16.30 Uhr
Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils
im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.
Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken
Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2)
Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr
Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr
Weitere Termine nach telef. Vereinbarung...06304/41681-30 oder 41681-31
TelefonSeelsorge
Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungsund Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden
Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen
Rufnummern:
0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222
Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter:
www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung.
DRK Kreisverband Kusel e.V.
Schuldner- und Insolvenzberatung
Trierer Straße 72, 66869 Kusel.......................................Tel.: 06381/4250361
Tierheim im Landkreis Kusel
Herr Paul Endres...................... Tel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858
Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V.
Postfach 1336, 66865 Kusel, www.tierschutz-kusel.de
1. Vors. Christine Fauß............................................................ 0175/4117712
Schatzmeister Jutta Keller.................................................... 0160/94838930
Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel
Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen
Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Tel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel
Ärztlicher Notfalldienst
im Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein
an Wochenenden und Feiertagen
Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112
Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr. 06753 9644621 (gebührenpflichtig)
Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 11 61 17
(ohne Vorwahl, kostenfrei)
Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00
Uhr - Mo. 07:00 Uhr; an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00
Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr.
An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst
im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den
jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes.
Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel,
Im Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935:
Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo.
07:00 Uhr; an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum
Folgewerktag, 07:00 Uhr.
Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00 - 12:00 und 17:00 - 19:00 Uhr.
In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten.
Freie BDZ-Wahl
Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen.
Apotheken-Notdienst
Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:
deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min)
Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min)
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de.
Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr.
Impressum
Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf
Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag
(verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus
Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 06502-9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
Rundschau
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Ausgabe 34/2015
Amtsblatt
der
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard,
Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein
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Mittwoch, 19. August 2015
Ausgabe 34/2015
Öffentliche Bekanntmachungen
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Grumba ch
Dies gilt nicht, wenn
Bekanntmachung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Grumbach für die Haushaltsjahre 2015/2016 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit
vom 20.08.2015 bis einschließlich 28.08.2015
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken,
Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis
mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00
Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausliegt.
67745 Grumbach, den 11.08.2015
gez. Christian, Ortsbürgermeister
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken,
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Grumbach
für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom 11.08.2015
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2013 (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 2015
2016
852.325 EUR
960.274 EUR
-107.949 EUR
852.216 EUR
967.135 EUR
-114.919 EUR
774.550 EUR
838.171 EUR
-63.621 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
240.430 EUR
158.000 EUR
82.430 EUR
0 EUR
85.455 EUR
-85.455 EUR
1.014.980 EUR
1.081.626 EUR
-66.646 EUR
774.550 EUR
845.033 EUR
-70.483 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
205.700 EUR
158.000 EUR
47.700 EUR
0 EUR
85.529 EUR
-85.529 EUR
980.250 EUR
1.088.562 EUR
-108.312 EUR
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
20152016
0 EUR
0 EUR
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum
wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
Rundschau
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Ausgabe 34/2015
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf:
20152016
0 EUR
0 EUR
§4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A - Grundsteuer B b) Gewerbesteuer 20152016
375 v. H.
420 v. H.
380 v. H.
375 v. H.
420 v. H.
380 v. H.
§5
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:
20152016
Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 29 EUR/ha
29 EUR/ha
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich
dieser Betrag um 11 EUR auf 18 EUR.
§6
Eigenkapital
Siehe Anlage zu § 6 auf Seite 4.
§7
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 3 v. H. der
Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt.
67745 Grumbach, den 11.08.2015
gez. Christian, Ortsbürgermeister
O ber w e ile r -Tie f e n bac h
Bekanntmachung
Satzung (Textbebauungsplan) zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
„Weide - Erweiterung“ der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach;
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Entwurf der Satzung (des Textbebauungsplanes) zur ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weide - Erweiterung“ der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach, in der Planfassung „Juli 2015“, liegt mit den bauplanungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung
sowie dem Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats in der Zeit
von 27. August 2015 bis einschließlich 28. September 2015
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Obergeschoss, Zimmer 217, in der Zeit von
- montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
- freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Ferner liegen als umweltbezogene Stellungnahmen
- eine E-Mail der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Kaiserslautern, vom
1. April 2015;
- die Stellungnahme des Gesundheitsamtes Kusel vom 18. Juni 2015 aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und
Rundschau
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- die Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd,
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Kaiserslautern, vom 21. Juli 2015 aus der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
1 BauGB mit Informationen zur Berücksichtigung der umweltrelevanten Schutzgüter, die bei Eingriffen in Folge der Planung berührt
werden könnten, öffentlich aus (§ 3 Abs. 2, Satz 1 BauGB).
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Informationen im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB verfügbar sind:
- Umweltbericht zum Bebauungsplan „Weide-Erweiterung“ vom 4. Juli
2014, aufgestellt vom Büro BBP, Stadtplanung - Landschaftsplanung,
Kaiserslautern, in der von der Verbandsgemeindeverwaltung an die Festsetzungen der Satzung (des Textbebauungsplanes) zur ersten Änderung
und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weide-Erweiterung“ angepassten Fassung (siehe Anhang 1 zur Begründung der Satzung);
- Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan „Weide-Erweiterung“
mit Gegenüberstellung des mit der Bebauungsplanung vorbereiteten
Eingriffs und dessen Ausgleichs (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung) zum
Bebauungsplan „Weide-Erweiterung“ vom 4. Juli 2014, der auf die Satzung (den Textbebauungsplan) zur ersten Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplanes „Weide-Erweiterung“ sinngemäß anwendbar ist.
Im Umweltbericht zum Bebauungsplan werden die umweltbezogenen
Informationen zusammengefasst. Die Eingriffe in Natur und Landschaft
werden unter Berücksichtigung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben
bewertet. Die landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung,
zur Minimierung und zum Ausgleich bzw. Ersatz für den Bebauungsplan
werden im Umweltbericht ausführlich dokumentiert.
Als erhebliche und nachhaltigste Umweltauswirkung im Sinne des § 2
Abs. 4 BauGB, die mit der ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weide-Erweiterung“ vorbereitet wird, ist wohl die Vergrößerung der erlaubten Neuversiegelung von rd. 200 m2 auf rd. 400 m2 zu
nennen, wodurch damit verbundene Folgewirkungen wie z.B. erhöhter
Oberflächenwasserabfluss, verringerte Grundwasserneubildungsrate
oder Veränderungen des Mikroklimas entstehen können. Die Satzung
(der Textbebauungsplan) zur ersten Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes „Weide-Erweiterung“ reagiert hier durch verschiedene
Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen. So wird beispielsweise trotz
der Vergrößerung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 auf 0,3 die in §
17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) normierte Obergrenze von 0,4
weiterhin unterschritten (= Minimierung von Eingriffen). Weiterhin wird
die zum Ausgleich der Neuversiegelung festgesetzte Erweiterung der
Ausgabe 34/2015
vorhandenen Streuobstwiesen einschließlich Extensivierung der Wiesenpflege von 174 m2 auf rd. 580 m2 erhöht und die Zahl der zu pflanzenden (und dauerhaft zu erhaltenden) Obstbäume von 3 Stück auf 8
Stück erhöht.
Die zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im
Zuge der Bebauung des topographischen Hochpunktes festgesetzte
gezielte Bepflanzungsmaßnahme (Ortsrandeingrünung) entlang des
nördlichen und östlichen Baugebietsrandes bleibt unverändert.
Durch die Satzung (den Textbebauungsplan) zur ersten Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes „Weide-Erweiterung“ sind keine
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, wenn die
festgesetzten landschaftspflegerischen Maßnahmen entsprechend der
vorliegenden Konzeption umgesetzt werden.
Die Unbedenklichkeit der Planung für das Schutzgut „Mensch“ wird
durch die Stellungnahme des Gesundheitsamtes Kusel vom 18. Juni
2015 (siehe oben) bekräftigt.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung (des Textbebauungsplans)
umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Flurstück Nr. 1354 der Gemarkung Oberweiler-Tiefenbach; er beinhaltet den kompletten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Weide-Erweiterung“, der Ortsgemeinde
Oberweiler-Tiefenbach vom 4. Juli 2014 und erweitert die in diesem
Bebauungsplan festgesetzte private Grünfläche nach Südwesten.
Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Satzungsentwurf.
Zu dem Entwurf der Satzung (des Textbebauungsplanes) zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Weide - Erweiterung“ der
Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach mit den bauplanungsrechtlichen
textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht,
können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach § 47
der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz
BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB und § 47 Abs. 2a VwGO).
Oberweiler-Tiefenbach, den12. August 2015
Für die Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach:
Schwambach, Ortsbürgermeister
Rundschau
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Ausgabe 34/2015
O d e n bac h
Bekanntmachung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Odenbach für die Haushaltsjahre
2015/2016 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit
vom 20.08.2015 bis einschließlich 28.08.2015
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
67748 Odenbach, den 10.08.2015
gez. Gins, Ortsbürgermeister
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen
gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung
des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung
geltend machen.
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Odenbach
für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom 10.08.2015
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2013 (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen.
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 2015
2016
977.741 EUR
1.056.946 EUR
-79.205 EUR
977.586 EUR
1.056.650 EUR
-79.064 EUR
923.400 EUR
970.678 EUR
-47.278 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
284.800 EUR
382.200 EUR
-97.400 EUR
97.400 EUR
20.926 EUR
76.474 EUR
1.305.600 EUR
1.373.804 EUR
-68.204 EUR
923.400 EUR
970.434 EUR
-47.034 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
252.300 EUR
4.500 EUR
247.800 EUR
0 EUR
14.530 EUR
-14.530 EUR
1.175.700 EUR
989.464 EUR
186.236 EUR
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
20152016
97.400 EUR
0 EUR
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum
wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf:
20152016
0 EUR
0 EUR
§4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A - Grundsteuer B
b) Gewerbesteuer 20152016
300 v. H.
365 v. H.
365 v. H.
300 v. H.
365 v. H.
365 v. H.
§5
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:
20152016
Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 26 EUR/ha
26 EUR/ha
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich
dieser Betrag um 10 EUR auf 16 EUR.
Rundschau
- 7 -
Ausgabe 34/2015
§6
Eigenkapital
Siehe Anlage zu § 6 auf Seite 4.
§7
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 3 v. H. der
Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt.
67748 Odenbach, den 10.08.2015
gez. Gins, Ortsbürgermeister
Of fenb ach-Hundheim
Bekanntmachung
des Jahresabschlusses 2010 der
Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim
Der Ortsgemeinderat Offenbach-Hundheim hat den Jahresabschluss für
das Haushaltsjahr 2010 festgestellt.
Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde
sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw.
den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurde am
19.12.2014 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für das
Haushaltsjahr 2010 erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit
vom 20.08.2015 bis einschließlich 28.08.2015
im Dientsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während
der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00
Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis
12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
67742 Lauterecken, den 11.08.2015
gez. Jung, Bürgermeister
Amtsgericht Kusel
Terminbestimmung
Amtsgericht 66869 Kusel, den 30.07.2015
- Vollstreckungsgericht - Trierer Str. 71
1 K 25/13
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Grumbach Blatt 1106 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz
am
Mittwoch, dem 11.11.2015 - 09.00 Uhr
an der Gerichtsstelle, 66869 Kusel, Trierer Str. 71 Sitzungssaal I versteigert werden.
Miteigentumsanteil von 1/3 an dem Grundstück
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51
verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Aufteilungsplan
bezeichnet mit Nr.II.
Zusatz:
Wohnhaus; massiv; zweigeschoßig; DG nicht ausgebaut; voll unterkellert; Baujahr um 1967; ältere Öl-Zentralheizung; Satteldach; Balkon im
OG; Verkehrswert: 46.000,- Euro
- ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 04.04.2013 in das Grundbuch eingetragen worden.
Der Zuschlag wurde bereits einmal nach § 85a ZVG bzw. § 74a ZVG
versagt. Daher kann der Zuschlag nunmehr auch auf Gebote erfolgen,
welche weniger als die Hälfte des Verkehrswertes des Grundstückes
betragen.
Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe
von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar
bezahlt werden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des
Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes
tritt.
Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter
www.versteigerungspool.de.
Odenwald, Rechtspflegerin
Rundschau
- 8 -
Terminbestimmung
Amtsgericht 66869 Kusel, den 30.07.2015
- Vollstreckungsgericht - Trierer Str. 71
1 K 87/14
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Hausweiler Blatt 298 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am
Mittwoch, dem 18.11.2015 - 09.00 Uhr
im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, 66869 Kusel Sitzungssaal versteigert werden.
Miteigentumsanteil von 1/2
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84
verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr.
II und rot gekennzeichneten Räumen im Erdgeschoß, Obergeschoß und
Dachgeschoß
Der Zuschlag ist bereits gem. § 85 a ZVG versagt worden, sodass
Zuschlag unter 50% des Verkehrswertes erteilt werden kann.
Zusatz:
Lt. Gutachten: älteres Einfamilienhaus in Massivbau, ehemals Scheune,
zurückgesetztes Hinterhaus, über Hoffläche erschlossen, zweigeschossig, Baujahr nicht bekannt, 1982 Ausbau zum Wohnhaus, Wohnfläche
ca. 144 m2, Gastherme
Verkehrswert: 76.800,00 Euro (je Hälfteanteil: 38.400,00 Euro)
- ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 29.10.2014 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe
von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar
bezahlt werden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des
Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes
tritt.
Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter
www.versteigerungspool.de
Odenwald, Rechtspflegerin
Terminbestimmung
Amtsgericht 66869 Kusel, den 30.07.2015
- Vollstreckungsgericht - Trierer Str. 71
1 K 15/14
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Odenbach Blatt 645 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am
Mittwoch, dem 04.11.2015 - 09.00 Uhr
an der Gerichtsstelle, 66869 Kusel, Trierer Str. 71 Sitzungssaal I versteigert werden.
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84
Zusatz:
Grundstück bebaut mit Wohnhaus, zweigeschossig, Dachgeschoss
nicht ausgebaut, nicht unterkellert, Querbau, eingeschossig ohne Keller;
Rückgebäude (Abstellraum), eingeschossig; Baujahr ca. 1818; Öl-Zentralheizung, Feuchtigkeitsschäden im Innenbereich, tlw. Holzwurmbefall
im Obergeschoss; Dach tlw. schadhaft, Verdacht auf Hausbock; Nebengebäude (ursprgl. Tanzsaal), eingeschossig, unterkellert, desolater
Zustand; Gebäude insgesamt stark sanierungsbedürftig; Verkehrswert:
82.000 Euro
- ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 26.02.2014 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe
von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar
bezahlt werden.
Ausgabe 34/2015
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des
Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes
tritt.
Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter
www.versteigerungspool.de.
Odenwald, Rechtspflegerin
Terminbestimmung
Amtsgericht 66869 Kusel, den 11.08.2015
- Vollstreckungsgericht - Trierer Str. 71
1 K 1/2015
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Offenbach Blatt 1345 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück
am
Mittwoch, dem 02.12.2015 - 09.30 Uhr
im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71 , 66869 Kusel Sitzungssaal I versteigert werden.
Grundbuch von Offenbach (Hundheim), Gemarkung Offenbach, Blatt 1345
Bestandsverzeichnis Nr. 1
Flur 8 Flurstück Nr. 885/42 Straße Hinterau zu 11 qm
Bestandsverzeichnis Nr. 2
Flur 8 Flurstück Nr. 895/42 Hof- und Gebäudefläche
Hinterau 15 zu 340 qm
Bestandsverzeichnis Nr. 3 zu 2
Geh- und Fahrtrecht über Fl. 8 Nr. 894/42
Bestandsverzeichnis Nr. 4
Flur 8 Flurstück Nr. 45/4 Straße Hinterau zu 6 qm
Zusatz:
Lt. Gutachten: Wohngebäude um 1750, teilunterkellert; Scheunentrakt;
überdachter KFZStellplatz;
Gasheizung 2002
Verkehrswert: 41.000,— Euro BVZNr. 2
140,— Euro BVZNr. 1
0,— Euro BVZNr. 4
- ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 12.01.2015 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe
von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar
bezahlt werden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des
Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes
tritt.
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www.versteigerungspool.de
Odenwald, Rechtspflegerin
Terminbestimmung
Amtsgericht 66869 Kusel, den 28.07.2015
- Vollstreckungsgericht - Trierer Str. 71
1 K 17/2015
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Reipoltskirchen Blatt 426 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück
am
Donnerstag, dem 22.10.2015, 10.00 Uhr
Rundschau
- 9 -
im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, 66869 Kusel Sitzungssaal versteigert werden.
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Zusatz:
Laut Gutachten: Zweifamilienhaus, Abstellraum mit Unterstand,
Gartenhaus
Verkehrswert: 226.000,— Euro
- ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 23.03.2015 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger
Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im
Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des
Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes
tritt.
Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter
www.versteigerungspool.de
Odenwald, Rechtspflegerin
Ausgabe 34/2015
Sonstige amtliche Mitteilungen
Ve r ban dsg e m e in de
Laut e r e c k e n -Wo lf s t e i n
Schulbuchausgabe
für das Schuljahr 2015/16
an den Grundschulen
in Jettenbach, Nußbach und Wolfstein
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Die Schulbuchpakete für das Schuljahr 2015/16 der Grundschulen in Jettenbach, Nußbach und Wolfstein können am 2. und 3.
September 2015 zu den allgemeinen Öffnungszeiten (vormittags
von 08.30 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr und
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) im Besprechungszimmer Nr.
109, am Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, abgeholt werden.
Bringen Sie für die Abholung des Schulbuchpaketes neben dem
Abholschein mit Zugangskennung auch den Personalausweis mit.
Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht sowie der Personalausweis vorzulegen.
Bitte denken Sie daran, die Schulbücher mit einem Schutzumschlag
zu versehen und pfleglich damit umzugehen.
Die Leihgebühr (für die Teilnehmer an der entgeltlichen Schulbuchausleihe) wird zum 01.11.2015 von dem bei der Anmeldung
angegebenen Konto abgebucht.
Wolfstein, 10.08.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Jung, Bürgermeister
Terminbestimmung
Amtsgericht 66869 Kusel, den 28.07.2015
- Vollstreckungsgericht - Trierer Str. 71
1 K 71/2014
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Rothselberg Blatt 720 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück am
Donnerstag, dem 29.10.2015 - 09.00 Uhr
im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71 , 66869 Kusel Sitzungssaal versteigert werden.
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verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Dachgeschoß
im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichnet.
Zusatz:
Wohnung in MFW mit 3 Eigentumsanteilen
Verkehrswert: 16.800,— Euro
- ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 10.10.2014 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger
Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im
Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des
Gläubigers und den übrigen Rechten nach gesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes
tritt.
Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter
www.versteigerungspool.de
Odenwald, Rechtspflegerin
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mikrozensus 2016
Interviewerinnen und Interviewer
für Haushaltsbefragungen gesucht
Bundesweit werden jährlich im Rahmen des Mikrozensus, einer gesetzlich angeordneten Stichprobenerhebung, private Haushalte zu ihren
wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen befragt.
Zur Durchführung dieser Erhebung sucht das Statistische Landesamt
im Raum Lauterecken und Umgebung Interviewerinnen und Interviewer.
Die Bewerberinnen/Bewerber sollten kontaktfreudig und gegenüber
derartigen Erhebungen aufgeschlossen sein. Erfahrungen im Umgang
mit dem PC oder Laptop sowie mit MS-Office sind Voraussetzung.
Im Rahmen einer Schulung werden Sie intensiv auf diese Aufgabe vorbereitet, damit sie in der Lage sind, solche Befragungen durchzuführen.
Die Schulung findet am Standort des Statistischen Landesamtes in Bad
Ems statt. Fahrtkosten und Auslagen werden erstattet.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine steuerfreie Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 12 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes
gezahlt.
Die Interviewer müssen motorisiert sein, da die Befragungen bei den
Haushalten häufig in unterschiedlichen Gemeinden bzw. Gemeindeteilen durchzuführen sind. Fahrtkosten werden erstattet.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie bitte umgehend
Kontakt mit uns auf!
Ihre Ansprechpartnerin im Statistischen Landesamt RheinlandPfalz: Elke Lamping, Tel.: 02603- 71 3090, E-Mail: elke.lamping@
statistik.rlp.de
Struktur- u. Genehmigungsbehörde Süd
Stellenausschreibung
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd ist eine moderne Landesbehörde im südlichen Rheinland-Pfalz. Sie ist zuständig für Genehmigungsverfahren und eine Vielzahl von weiteren Aufgaben aus den
Bereichen Gewerbeaufsicht, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Raumordnung, Naturschutz und Bauwesen.
Für unser Zentrallabor bei der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Kaiserslautern suchen wir zum baldigen
Eintritt
Rundschau
- 10 -
eine Fachkraft für Abwassertechnik bzw.
eine Ver- und Entsorgerin / einen Ver- und Entsorger.
Ihr Aufgabengebiet:
- Ausführung der Probenahme im Abwasser- und
Oberflächenwasserbereich
- selbständige Organisation und Vorbereitung der Probenahme
- Kontrolle von Abwasseranlagen
-Vor-Ort-Messungen
- Erstellen von Kontrollberichten
- Wartung und Pflege der Mess- und Probenahmegeräte
- Führen des Probenahmefahrzeuges
- Pflege der Dienstfahrzeuge
- Bearbeitung abwassertechnischer Fragestellungen.
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Abwassertechnik
oder als Ver- und Entsorger/in
-Organisationstalent
- eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
- gute EDV-Anwenderkenntnisse in MS-Office
-Pkw-Führerschein.
Unser Angebot:
- Eine selbständige und eigenverantwortliche Tätigkeit
- die Einstellung als Beschäftigte oder Beschäftigter auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
in Entgeltgruppe 5
- eine familienbewusste Personalpolitik zur besseren Vereinbarkeit
von Beruf und Familie.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb
Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht,
kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung,
Behinderung oder sexueller Orientierung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf,
relevante Zeugnisse und Nachweise) senden Sie bitte auf dem Postweg
oder per E-Mail bis zum 04.09.2015 an die
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
-PersonalmanagementFriedrich-Ebert-Str. 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
personalmanagement@sgdsued.rlp.de
Bitte reichen Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein, da
diese nicht zurückgesendet werden. Die Unterlagen werden von uns
nach dem vollständigen Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet.
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Theilmann
unter der Rufnummer 06321-992755 gerne zur Verfügung.
Wollen Sie mehr über die Struktur- und Genehmigungsdirektion erfahren? Ausführliche Informationen finden Sie unter http://www.sgdsued.
rlp.de/.
Ausgabe 34/2015
Gemeindenachrichten
Gr um bac h
Nachruf
Die Ortsgemeinde Grumbach trauert um
Herrn
Karl Hübner
Herr Hübner war in der Zeit von 1979 bis 1989 Mitglied des Ortsgemeinderates.
Durch seine Persönlichkeit und sein Engagement erwarb er sich
große Anerkennung.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Wir werden ihm ein ehrendes
Andenken bewahren.
Grumbach, im August 2015
Für die Ortsgemeinde Grumbach
Markus Christian, Ortsbürgermeister
J e t t e n bac h
Nachruf
Die Ortsgemeinde Jettenbach trauert um
Herrn
Dietrich Schübel
der am 9. August 2015 im Alter von 86 Jahren verstorben ist.
Der Verstorbene war in der Zeit vom 01.10.1963 bis 31.12.1991als
Gemeindearbeiter in der Ortsgemeinde Jettenbach tätig.
Er war allseits beliebt und geschätzt. Seine Aufgaben erfüllte er
stets pflichtbewusst und gewissenhaft.
Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren.
Ortsgemeinde Jettenbach
Timo Harth, Ortsbürgermeister
----------------- Impressum -----------------
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche
Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung):
Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde
67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a
Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG,
54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240
Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt.
Ende des amtlichen Teils
Reklamationen wegen Nichtzustellung der
Wochenzeitung nimmt der Verlag entgegen
unter folgenden Nummern:
06502/9147-335, -336, -713 und -716
Die neue E-Mail-Adresse
für Reklamationen ist:
vertrieb@wittich-foehren.de
M e dar d
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 21.07.2015
Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Der Vorsitzende verpflichtete das Ratsmitglied Hans-Joachim Müller
per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben und
Pflichten.
Sanierung Gemeindehalle;
a) Nachtrag zu den Maurer- und Betonarbeiten, Fundament;
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Nach Abbruch der Ausmauerung mit Sandsteinverkleidung wurde deutlich, dass das vorhandene Fundament auf betoniert werden muss, nur
so war die Tragfähigkeit für die großen neuen Fassadenelemente auf der
Gesamtlänge zu gewährleisten. Der Gemeinderat nimmt die vom Ortsbürgermeister und den beiden Beigeordneten im Wege der Eilentscheidung erteilte Beauftragung zur Kenntnis.
b) Nachtrag zu den Maurer- und Betonarbeiten, Estrich
im Bereich der Fenstersockel
Nach Einbau der Fassadenelemente soll der Bereich zwischen den
Elementen und dem angeschnittenen Hallenboden mit sog. Schwimmendem Estrich aufgefüllt werden. Der Gemeinderat beauftragt gemäß
Angebot die Fa. Gehres mit den zusätzlichen Estricharbeiten.
c) Trockenbauarbeiten in der Halle im Bereich der
großen Fensterfassade
An der Innenseite der großen Fensterfassade links und rechts sowie
oberhalb sind noch Dämmung und Gipskartonplatten im Trockenbau
anzubringen. Der Gemeinderat beauftragt den günstigsten Bieter zur
Durchführung der Trockenbauarbeiten.
Rundschau
- 11 -
Dorfmarkt Kappeln
am 06.09.2015
Ein Dorf macht mobil
Groß und klein im Einsatz für
3. Kappeler Dorfmarkt
„Endlich, wurde aber auch Zeit!“, freuen sich die
Kappeler Kinder auf den dritten Dorfmarkt am Sonntag, dem 6. September 2015. Mit großem Eifer gehen
sie bei den Vorbereitungen zur Hand, denn „Einfach
alles!“ gefällt ihnen an dem Ereignis, das schon 2009
und 2012 tausende Besucher in ihr gemütliches Dorf
im Nordpfälzer Bergland gelockt hat.
Motiviert zur Organisation des Events wurde die Dorfgemeinschaft durch den Erfolg des Europäischen
Bauernmarktes im Jahr 2005. Begeisterte Standbetreiber und Besucher hatten den Kreis Kusel dazu veranlasst, diesen auch 2006 in Kappeln zu organisieren.
Nicht nur der harmonische Dorfkern macht den Charme
des 220-Seelen-Ortes aus, in dem kein Haus lange leer
steht.
Es gibt viele Familien mit Kindern, sorgsam gepflegte
Gärten und sieben Vereine, die gern an einem Strang
ziehen. Im Vorfeld des Dorfmarktes managen dreizehn
verschiedene Arbeitsgruppen die Standeinteilung, die
Werbung, die Finanzen, die Kuchen- und Getränkestände der Kappeler Vereine, die Verkehrsführung, die
Kinderbetreuung, den Auf- und Abbau, die Helferlisten
und natürlich das Rahmenprogramm mit mehreren
Blasorchestern und den Nordpfälzer Spatzen. Blumen
für die Dorfdekoration wurden schon im März ausgesät, Baumschnitt in die Scheunen eingelagert. Die
Parkplätze verlangen sogar eine noch langfristigere
Absprache:
Grundstückseigentümer passen die Fruchtfolge an, so
dass spätestens Ende August abgeerntet ist.
Sämtliche 130 Standpositionen sind mittlerweile belegt.
Private und professionelle Betreiber werden regionale
und landwirtschaftliche Produkte, Gaumenfreuden
sowie Kunsthandwerk aller Art anbieten. Korb- und
Stuhlflechter, Besenbinder und Sensendengler sind
dabei, und die Kappeler Kunstschreinerei lädt zum
Besuch ein. Manche der Standbetreiber, die allesamt
schon im Sommer 2014 angeschrieben wurden,
bedankten sich mit herzlichen Grußkarten, und fast
täglich gehen noch Anfragen ein, denen nur ein Platz
auf der Warteliste bleibt Ein besonderes Highlight in
diesem Jahr ist die Oldtimerausstellung. Über hundert
Fahrzeuge werden derzeit erwartet, darunter nicht
nur Motorräder und alte Autos sondern auch Traktoren mit historischem Anbaugerät. „Rot ist besser als
grün“, meint der zehnjährige Theo beim Mähbinden
der Garben für die Dekoration. Besonders gefällt ihm
der blitzendrote Oldtimer-Traktor, dessen Einsatz für
die Kappeler ein willkommener Anlass ist, ein wenig
Dorfmarktspaß vorwegzunehmen.
Für das mobile Sägewerk nimmt Bürgermeister
Otfried Buß noch Aufträge (gegen Bezahlung) entgegen, um Bretter oder Balken zuzuschneiden.
Kontakt: ob@kappeln-pfalz.de
Website: www.kappeln-pfalz.de
Facebook:
https://www.facebook.com/kappeln.pfalz
Ausgabe 34/2015
Rundschau
- 12 -
Ober weiler-Tiefenb ac h
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 16.07.2015
Kerwe 2015
Die Kerweveranstaltung am Samstag, 26.09.2015 wird organisiert vom
Gemeinderat unter der Führung von Ratsmitglied Martin Kirch. Der
Brunnenclub Oberweiler-Tiefenbach sowie der Theaterverein Wolfstein
werden als Veranstalter angefragt.
Friedhofserneuerung; Weitere Vorgehensweise
Der Vorsitzende berichtet, dass die Grabplatte statt als ein Stück in zwei
Stücken geliefert wurde und auch schon einen Riss aufweist. Diese wird
von der Firma komplett neu wie gefordert geliefert. Ein Angebot für die
Bepflanzung wurde noch nicht eingeholt. Es erfolgt eine erneute Ausschreibung. Ingenieur Bojak hat den Auftrag ein Angebot für ein Geländer aus Vierkantrohr mit Fußgurt und Handlauf einzuholen. Demnächst
soll zu einem Arbeitseinsatz geladen werden.
Grillhütte Friedelsruhe
Am Grill wurde die obere Abdeckplatte repariert und die Hohlräume im
Mauerwerk des Grills wurden geschlossen. Damit die Grillstelle nicht
mehr so der Witterung ausgesetzt ist soll der Erlös des Autofreien Lautertals der Gemeinde gespendet werden, um Material für eine Überdachung des Grills zu erwerben.
Spielplatz; Anschaffung einer Sitzgruppe
Das neue Spielgerät wurde aufgebaut, das alte wurde gekürzt, sodass es
von den kleineren Kindern noch genutzt werden kann. Es kamen Anregungen, dass auf dem Spielplatz jetzt noch Bänke fehlen. Die „Straußbuwe“ würden der Gemeinde eine 3-teilige Sitzgruppe aus Hockerbank,
Bank und Tisch spenden.
Überwachung Grabdenkmäler
Die Ortsgemeinde wird die Prüfung der Grabsteine mit dem Drucktester der Verbandsgemeindeverwaltung, wie in den letzten Jahren selbst
durch den Gemeindearbeiter, durchführen.
Blitzschutz Bürgerhaus
Der TÜV hat die Blitzschutzanlage überprüft und festgestellt, dass kein
100 prozentiger Blitzschutz mehr gewährleistet ist, da die Anlage zum
Teil von der Photovoltaikanlage überdacht wird. Zurzeit liegt jedoch
noch kein Angebot vor.
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen
Der Vorsitzende berichtete, dass eine Spende für Blumenschmuck in der
Gemeinde eingegangen ist. Der Ortsgemeinderat stimmte der Annahme
dieser Spende zu.
Of fenb ach-Hundheim
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 22.07.2015
Ausschreibung der Tiefbauarbeiten im Zusammenhang
mit der Wirtschaftsweg-Ausbaumaßnahme „Am Mittelberg“,
Gemarkung Hundheim, außerhalb der Flurbereinigung
Die Ortsgemeinde beabsichtigt den Ausbau des schadhaften Wirtschaftsweges „Am Mittelberg“ in der Gemarkung Hundheim. Hierfür
wurde ein Förderantrag gestellt. Die Zuwendung wurde per Bescheid
bewilligt. Wegen sehr engen zeitlichen Vorgaben, wurde nicht auf die
Durchführung einer „öffentlichen Ausschreibung“ bestanden.
Der Ortsgemeinderat erteilt dem Planungsbüro die Freigabe zur Durchführung des Vergabeverfahrens im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung.
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen
Der Vorsitzende berichtete, dass eine Spende für den Bauhof zur
Anschaffung von Werkzeugen eingegangen ist. Der Ortsgemeinderat
stimmte der Annahme dieser Spende zu.
Änderung Straßenname; Teilstück Saarstraße
Die Ortsgemeinde beabsichtigt, eine Änderung des Straßennamens
eines Teilstückes der Straße „Saarstraße“ durchzuführen. Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften, ein Teilstück der „Saarstraße“ umzubenennen, sowie die
neue Hausnummerierung. Diese Ortsstraße wird zukünftig die Bezeichnung „Brückengasse“ erhalten. Es ergeht zudem die Ermächtigung an
Herrn Ortsbürgermeister Dr. Roland Alt, alles Weitere in dieser Sache zu
veranlassen.
Neufassung der Friedhofssatzung
Nachdem auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde die Grabplatten auf
Rasengrabstätten durch die Angehörigen verlegt werden und zur Ausführung gewerblicher Arbeiten zugelassene Gewerbebetriebe eine
Berechtigungskarte erhalten, ist eine Neufassung der Friedhofssatzung
erforderlich. Jedem Ratsmitglied lag diesbezüglich ein an die Mustersatzung angepasster Entwurf der Neufassung der Friedhofssatzung,
welche um die erforderlichen Normen ergänzt wurde, zur Einsichtnahme
und Beschlussfassung vor. Nach eingehender Beratung beschließt der
Ortsgemeinderat die Neufassung der Friedhofssatzung.
Ausgabe 34/2015
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren
Nachdem zugelassene Gewerbetreibende zur Ausführung gewerblicher
Arbeiten auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde eine Berechtigungskarte
erhalten und Nutzungsrechtsurkunden ausgestellt werden, ist eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren erforderlich. Jedem Ratsmitglied lag diesbezüglich ein an die Mustersatzung
angepasster Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung
von Friedhofsgebühren, welche um die erforderlichen Normen ergänzt
wurde, zur Einsichtnahme und Beschlussfassung vor. Nach eingehender
Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Neufassung der Satzung
über die Erhebung von Friedhofsgebühren.
Pelletlager Kita
Die Sanierung des Pelletlagers im Kindergarten ist zwingend erforderlich und dringlich. Aufgrund der Beschaffenheit der Lagerräume wäre
es unmöglich, diesen komplett zu leeren. Dies wiederum führe ständig
zu einer aufsteigenden Durchfeuchtung der Pelletbestände vom unteren Bereich des Kellerbodens. Durch die Feuchtigkeit werden Fäulnis
begünstigt und Störungen der Brennstofftransport- und Heizungsanlage
ausgelöst. Um Abhilfe zu schaffen, müsse der Boden entsprechend
angehoben und somit der Totraum soweit als irgend möglich reduziert
werden. Zukünftig muss gewährleistet sein, dass der Lagerraum sich
im Normalbetrieb der Heizung komplett entleeren lässt und die Pelettbestände keine Feuchtigkeit mehr aufsaugen können. Für die Durchführung der erforderlichen Arbeiten habe man bereits Angebote von
Fachfirmen eingeholt. Der Kostenrahmen für die Sanierung beläuft sich
auf rund 2.000,- € (brutto). Nach eingehender Beratung beschließt der
Ortsgemeinderat, dass diese Maßnahme in der Tat dringlich ist und nicht
aufgeschoben werden kann. Es müsse in jedem Falle sichergestellt werden, dass die Heizungsanlage optimal und störungsfrei funktioniert,
wenn die Heizperiode beginnt. Der Sanierung des Pelletraumes wurde,
bis zu dem genannten Kostenlimit zugestimmt.
Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock
2016
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Investitionsstock-Förderantrag für
die Errichtung eines Kinderspielplatzes und Fitness / Trimmplatz in Höhe
von ca. 30.000,- € zu stellen.
Dorfgemeinschaftshaus
a) Anschaffung Küche
Ortsbürgermeister Dr. Alt informierte, dass sich der Bauausschuss mittlerweile schon sehr intensiv mit dem Thema „Kücheneinrichtung“ im
neuen Dorfgemeinschaftshaus befasst habe. Man müsse gezwungenermaßen jetzt eine ganze Reihe von Festlegungen treffen, da die Bauarbeiten in den Innenräumen weitergehen und entsprechend zugeschnitten
sein müssten auf die spätere Küche im Obergeschoss des Gebäudes.
Die Beschlussfassung über die endgültige Beschaffung und Realisierung der Kücheneinrichtung werde im Bauausschuss erfolgen.
b) Antrag Wählergruppe Lißmann „Nutzungskonzept“
Die Wählergruppe Lißmann ersucht eine Grundsatzentscheidung, ob
die Ortsgemeinde weiterhin an dem ursprünglichen Nutzungskonzept
des Dorfgemeinschaftshauses als einer multifunktionalen, kommunalen
Einrichtung, welches dem Förderantrag zugrunde lag, festhalten möchte
oder nicht. Vor dem Hintergrund, dass es im Rahmen der Bauausführung zu diversen Planabweichungen kam, besteht die Wählergruppe
auf einen entsprechenden Beschluss. Der Ortsgemeinderat fassten den
mehrheitlichen Beschluss, den Antrag der Wählergruppe Lißmann am
Erhalt aller Nutzungsoptionen entsprechend des ursprünglichen Konzeptes festzuhalten, abzulehnen.
Im nichtöffentlichen Teil beschloss der Ortsgemeinderat die Vergabe für
die Erneuerung der Heizungsterme im Gemeinde- und Feuerwehrhaus.
Kirchliche Nachrichten
Ev. Kirchengemeinde
Grumbach-Herren-Sulzbach
Sonntag, dem 23.08.2015
10.00 Uhr Herren-Sulzbach, Gottesdienst
Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler
Sonntag, 23.08.2015
09.15 Uhr Gottesdienst in Hinzweiler
10.15 Uhr Gottesdienst in Hundheim
Kath. Pfarramt der Pfarreiengemeinschaft
St. Franz Xaver Lauterecken,
St. Johannes Nepomuk Reipoltskirchen
und St. Philippus u. St. Jakobus Wolfstein
Mittwoch, 19.08.2015
08.30 Uhr Lauterecken Rosenkranz
09.00 Uhr Lauterecken heilige Messe
Freitag, 21.08.2015 - hl. Pius X - weiß 17.30 Uhr Wolfstein Rosenkranz
18.00 Uhr Wolfstein heilige Messe
Rundschau
- 13 -
Ausgabe 34/2015
EIN
SUMMER IN THE cITy WOLFsT
„Die Karibik zu Gast in Wolfstein!“ - Zumindest ein
Hauch davon wird am 22. und 23. August 2015
rund um den Wolfsteiner Rathausplatz und die historische Mühlgasse (unter den Einheimischen auch
liebevoll „Wassergasse“ genannt) zu spüren sein.
Als Alternativveranstaltung zum traditionellen
Stadtfest, das seit 2012 unter der Regie der Kaiserslauterer Eventagentur Event Team stattfindet,
wurde Summer in the City 2013 erstmals initiiert,
und das mit riesigem Erfolg!
Los geht’s am Samstag mit dem traditionellen Fassbieranstich, begleitet von sommerlichen Rhythmen
von DJ MB. Am Abend findet die „Karibische Nacht“
mit Kevin Alamba & Dynamix statt, dessen Ausstrahlung pure Lebensfreude vermittelt. Palmen,
Planschbecken und Sonnenstühle verwandeln den
Rathausplatz in eine Wohlfühloase, in der man die
Seele baumeln lassen und begleitet von musikalischen Sommerklängen den ein oder anderen frisch
zubereiteten Cocktail genießen kann.
Eine Samba- & Capoeirashow bereichert das
abwechslungsreiche, abendfüllende Programm.
Auch das beliebte Weindorf in der historischen
Mühlgasse lädt die Besucher zum verweilen ein.
Das Denk:Mal Kaffee Nagiller schenkt im ältesten
Haus Wolfsteins Kaffee- und Bierspezialitäten aus.
Egal ob Lachs vom finnischen Kotagrill mit Sommergemüse, leckere Grillspezialitäten oder Pfälzer- und Saarländer Hausmannskost, es bleibt kein
Magen hungrig. So ist überall für das leibliche Wohl
bestens gesorgt.
Sonntags findet auch in diesem Jahr wieder ab
11.00 Uhr der beliebte Bauern & Handwerkermarkt
in Verbindung mit dem verkaufsoffenen Sonntag
der Gewerbebetriebe statt. Ab 12.00 Uhr spielt die
Königsland Swingband ein Konzert auf dem Rathausplatz. Nachmittags sorgen die Bluesrocker von
Bluesky ab 17.00 Uhr für Unterhaltung. Im Weindorf
spielt ab 12 Uhr der bekannte und beliebte Alleinunterhalter „Hoselatz“ den Frühschoppen.
Im Anschluss daran heißt es dann „Drehorgel trifft
Geige“ mit Michael Josef Rittel.
Parkplätze sind ab der Apotheke entlang der Hauptstraße vorhanden,
außerdem besteht
eine Parkmöglichkeit bei den Schulen (Im Tauchental
18). Von dort aus
lässt sich der Rathausplatz gut zu
Fuß
erreichen.
Gerne können Sie
auch bequem mit
der Lautertalbahn
der
Deutschen
Bahn anreisen.
Infos hierzu
unter
www.bahn.de
Rundschau
- 14 -
Sonntag, 23.08.2015 - 21. Sonntag im Jahreskreis
Sonntäglicher Vorabend, 22.08.2015
14.00 Uhr Lauterecken Taufe des Kindes Josephine Leonore Doris Eßer,
aus Esslingen
18.00 Uhr Reipoltskirchen 3. Sterbeamt für Alois Klein
Sonntag:
09.00 Uhr Lauterecken Amt für die Pfarrgemeinden
10.30 Uhr Wolfstein 1. Sterbeamt für Herta Rosa Mathias
Dienstag, 25.08.2015 - hl. Benno
17.30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz
18.00 Uhr Reipoltskirchen hl. Messe
Mittwoch, 26.08.2015
08.30 Uhr Lauterecken Rosenkranz
09.00 Uhr Lauterecken hl. Messe
Prot. Pfarramt Lauterecken
Ausgabe 34/2015
Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua,
Meisenheim
Donnerstag, 20.08.2015
10.30 Uhr Eucharistiefeier im Altenheim;
anschl. Krankommunion im Haus
Sonntag, 23.08.2015
10.30 Uhr Hochamt (Kirche Raumbach)
Dienstag, 25.08.2015
20.30 Uhr Kirchenchorprobe im Pfarrhaus
Donnerstag, 27.08.2015
18.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach)
Termine • Vereine • Veranstaltungen
Sonntag, 23.08.2015
09.00 Uhr Lohnweiler
10.00 Uhr Lauterecken
Prot. Kirchengemeinde
Niederkirchen-Heimkirchen
Sonntag, 23.08.2015
09.00 Uhr Gottesdienst Hefersweiler
10.00 Uhr Niederkirchen
Evang. Kirchengemeinde
Offenbach-Niedereisenbach-Wiesweiler
Gottesdienst in Niederalben
Sonntag, dem 23.08.2015
10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
Gottesdienst in Niedereisenbach
Sonntag, dem 23.08.2015
09.30 Uhr Gottesdienst nach der Pfälzer Liturgie
Gottesdienst in Offenbach
Sonntag, dem 23.08.2015
09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
Kath. Pfarrei St. Peter + Paul
Offenbach-Hundheim
Gottesdienste
Samstag, 22.08.2015
18.00 Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung
Prot. Kirchengemeinde Rothselberg
Dienstag, 18.08.2015
14.00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus in Eßweiler
Sonntag, 23.08.2015
10.15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Kreimbach-Kaulbach
Dienstag, 25.08.2015
14.00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg
Prot. Kirchengemeinden
St. Julian und Gumbsweiler
Sonntag, 23.08.2015
09.30 Uhr Valentinskapelle Glanbrücken nach Pfälzischer Ordnung
10.15 Uhr Gumbsweiler
Kath. Kirchengemeinden
St. Antonius von Padua, Meisenheim
und St. Georg, Lauschied
Sprechzeiten von Pfarrer Eck: montags von 09.00 - 12.00 Uhr und freitags von 10.30 - 12.00 Uhr im Pfarrhaus von Meisenheim, Klenkertor 7
Tel.: 06753- 2381
Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. von 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 06751/2286 Fax: 06751 / 991242
Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied
Freitag, 21.08.2015
09.00 Uhr Eucharistiefeier
Sonntag, 23.08.2015
Keine Messe
4.312 - Vegan Frühstücken
Kein Wurstbrot zum Frühstück? Wie frühstückt man vegan?
In diesem Kurs lernen Sie, welche Alternativen möglich sind. Ohne
die Verwendung tierischer Produkte, bereiten Sie Brotaufstriche, Muffins, Pfannkuchen, Müsli, Rühreialternativen und andere Leckereien zu.
Sie haben die Möglichkeit vegane Ersatzprodukte (z.B. Pflanzenmilch,
vegane Butter) zu probieren. Anschließend genießen Sie alles vom Buffet, bei Tee, Kaffee und einem selbstgemachten Smoothie. Bitte mitbringen: Schürze und kleiner Transportbehälter
Leitung: Ellen Trujillo
Termine: Samstag, 12.09.2015 und 26.09.2015
2 Vormittage, jeweils 10.00 - 12.45 Uhr
Ort: Realschule Plus Lauterecken, Schulküche
Kursgebühr: 22,50 Euro
zzgl. ca. 25,— Euro für Lebensmittel.
Weitere Informationen unter www.kvhs-kusel.de oder telefonisch unter
06381/917 530-0.
Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle,
Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel.
Rundschau
- 15 -
4.102 Wildkräutertour
Gegen jedes Leid ist ein Kraut gewachsen, man muss es nur kennen.
Entdecken Sie die beeindruckende Vielfalt unserer heimischen Wildkräuter. Sie erhalten Tipps zum Sammeln, Zubereiten und Anwenden
der Schätze des Pfälzer Berglandes. Bei dieser Exkursion lernen Sie die
regionalen Wildkräuter kennen. Sie erfahren Wissenswertes über deren
Verwendung und ihren Schutz.
Leitung: Vanessa Zürrlein
Termine: Sonntag, 13. September 2015
1 Nachmittag von 14.00 - 16.15 Uhr
Ort: PWV -Hütte in Rutsweiler a.d.L.
Kursgebühr: 9,50 € (bis 12 Teilnehmer)
8,00 € (ab 13 Teilnehmenden)
Weitere Informationen unter www.kvhs-kusel.de oder telefonisch unter
06381/917 530-0.
Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle,
Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel.
Kita Nesthocker
„Die letzte
gute Tat der
wilden 18“
Die
Kinderund
Jugendgruppe aus
Hefersweiler hat ihr
verbliebenes
Budget in Höhe von 100
Euro an die Kindertagestätte Nesthocker
gespendet.
Stellvertretend für den
Förderverein nahm
die stellvertretende
Leitung der Kindertagesstätte die Spende
entgegen. Alle Kinder
und
Erzieherinnen
bedanken sich recht
herzlich dafür.
Kreisvolkshochschule Kusel
Das neue Programm der
Kreisvolkshochschule
Kusel liegt wieder für Sie
bereit.
Erhältlich bei der
Verbandsgemeindeverwaltung LautereckenWolfstein (Bürgerbüro)
und den üblichen Auslagestellen.
Unter
www.kvhs-kusel.de
gibt es das Programm
und Anmeldeformular
auch digital.
Ausgabe 34/2015
Schützenverein Edelweiß e.V.
cronenberg
Der Schützenverein lädt alle Mitglieder,
Freunde und Gönner zum Dorffest und
Jedermannschießen am Sonntag, dem 23.08.2015,
ab 11.00 Uhr am Cronenberger Schützenhaus ein
(bei schlechter Witterung im Schützenhaus).
Frühschoppen
mittags Rollbraten vom Holzgrill
nachmittags Kaffee und Kuchen
Schießen mit Luft- und Lasergewehr
Zur besseren Planung bitten wir Sie ihre telefonische Vorbestellung bei Herrn Werner Blumröder unter 06382/403735
abzugeben.
✂
Ja, ich / wir nehmen mit _______ Personen am Dorffest teil
und bestellen verbindlich:
_____ Port. Spießbraten mit Salat zu je 7,50 €uro
_____ Port. Spießbraten mit Brot zu je 6,00 €uro
Ja, ich / wir spenden einen Kuchen (Art).....................................
Name:..........................................................................................
Unterschrift:.................................................................................
✂
Pfarrwegfest in Einöllen
am Samstag, dem 29. August 2015
ab 18.00 Uhr
Zu unseren bekannt günstigen Preisen
ist für Speisen und Getränke reichlich gesorgt.
Auf Ihren Besuch freuen sich der
Theater u. Unterhaltungsverein
und die freiwillige Feuerwehr
SG Perlbachtal
Ihre
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Basar Piepmatz in Herren-Sulzbach
Achtung!
Ortsänderung!
Basar „Rund ums Kind“ der Kita Piepmatz/Grumbach
im Bürgerhaus in Herren-Sulzbach unter dem Motto
„Sie bringen-wir verkaufen“!
Sonntag, 20. September 2015 zwischen 10.30 und 13 Uhr
Bei uns können Sie „sortiert“ (Kinderkleidung nach Größen gruppiert),
Spiele, Kinderwägen etc. einkaufen.
Entspannt pausieren dürfen Sie bei einer Tasse Kaffee und einem Stück
Kuchen in unserer Cafeteria.
Jeder, der etwas verkaufen möchte (begrenzte Teilnehmerzahl!), kann
sich bis zum 28.08.2015 bei Annika Ermel Tel.-Nr.: 06382/4030093
anmelden.
Auf Ihr Kommen freuen sich der Förderverein
und das Team der Kita Piepmatz Grumbach
Sportplatz Kappeln:
Sonntag, 23.08.2015, 15.00 Uhr
SG Perlbachtal : TuS Becherbach B-Klasse Birkenfeld Ost
Vorspiel 2. Mannschaft, 13.00 Uhr
SG Perlbachtal II : TuS Becherbach II C-Klasse Birkenfeld Ost
SV Hinzweiler
Kabarett im Sportlerheim
Wieder einmal hat Gerd Kannegieser einen Auftritt in seiner alten Heimat. Er gastiert am Sonntag, dem 27.09.2015 um 19.00 Uhr im Sportlerheim des SV Hinzweiler.
Dabei präsentiert der hemdsärmelige Pfälzer unter dem Motto
„Lang gebabbelt, korz gedenkt.“ sein 17. Programm. Gerade aus dem
Urlaub zurück, hat er viel Neues zu erzählen. Keine andere Gelegenheit ist so gut dazu geeignet, den Zeitgeist schonungslos und
ungeschützt zu betrachten, Gewohntem zu begegnen und Ungewohntes auszupacken. Also macht Kannegieser auf seine humorvolle Art und Weise den Koffer auf und packt aus. Was dabei alles
zum Vorschein kommt und garantiert nasse Augen! Eben wieder ein
„echter Kannegieser-Owend!“
Karten gibt es für 12 € an der Abendkasse und für 10 € im Vorverkauf bei Werner Lang 06304-7036 / lang-hinzweiler@web.de.
Rundschau
- 16 -
Ausgabe 34/2015
Die erfolgreichsten Mannschaften, es gewannen die „Betze Buwe“,
erhielten Sachpreise, wie Eintrittskarten des „Montemare“ in Kaiserslautern und sonstige Sachpreise der Firma KOB in Wolfstein, der Kreissparkasse Kusel, der Volksbank Lauterecken und des 1. FCK.
Die Vorstandschaft bedankt sich bei allen Teilnehmern, Besuchern,
Sponsoren und insbesondere den Helfern, welche zum Gelingen des
Sportfestes beigetragen haben.
Jahreshauptversammlung
Am 12.06.2015 fand die Jahreshauptversammlung 2015 statt. Im Rahmen dieser wurde die Vorstandschaft für das Jahr 2014 entlastet. Weiterhin wurden dem anwesenden Herrn Wolfram Prokop und in Abwesenheit
den Herren Rudi Geiß und Wolfgang Engert die Ehrenurkunde verliehen.
Aus gesundheitlichen Gründen konnte Herrn Karl Clemenz leider auch
seine Urkunde zur 50-jährigen Mitgliedschaft nicht überreicht werden.
Die Ehrungen werden durch die Vorstandschaft persönlich nachgeholt.
Sportfest Freitag, 10.07. - Sonntag, 12.07.2015
Der Förderverein SV Kaulbach - Kreimbach
und der Sportverein Kaulbach - Kreimbach
sagen Danke
Die Vereine möchten sich für ein gelungenes 3. Autofreies Lautertal
am Hollerpotsch herzlich bedanken. Unser Dank gilt vor allem allen
Helfern, Spendern und Sponsoren. Den tollen Kuchenspendern einen
ganz besonderen Dank. Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr, bei
dem wir wieder tatkräftig mitwirken werden. Auf unsere Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 21.08.2015 im Sportheim möchte ich nochmals hinweisen.
SV Kaulbach-Kreimbach 1961 e.V.
Am 12.06.2015 fand die Jahreshauptversammlung 2015 statt. Im
Rahmen dieser wurde die Vorstandschaft für das Jahr 2014 entlastet. Weiterhin wurden dem anwesenden Herrn Wolfram Prokop und in
Abwesenheit den Herren Rudi Geiß und Wolfgang Engert die Ehrenurkunde verliehen.
Aus gesundheitlichen Gründen konnte Herrn Karl Clemenz leider auch
seine Urkunde zur 50-jährigen Mitgliedschaft nicht überreicht werden.
Die Ehrungen werden durch die Vorstandschaft persönlich nachgeholt.
Sportfest Freitag, 10.07.2015 - Sonntag, 12.07.2015
Hierbei fand freitags wieder das Ü-40-Duell zwischen Kreimbach und
Kaulbach statt. Auch dieses Jahr errang Kaulbach, nach einem sehr
engen Spiel und dem 4:2 Endstand kurz vor Spielende, den Sieg.
Samstags beteiligten sich 15 Mannschaften (Damen und Herren) an
dem erstmals von uns durchgeführten Riesenkicker-Turnier. Nach
sehr knappen Ergebnissen, mit Entscheidungen durch „Golden Goal“,
gewann „Benders Weltauswahl“ den mit einer Geldprämie in Höhe von
100.- Euro dotierten ersten Platz. Den Bierpokal gewann die Mannschaft
der „Straußbuwe Krämbach-Kaulbach“.
Sonntags wurde zum 2ten Male der Heidenburglauf gestartet. Insgesamt gingen 65 Läufer & Walker an den Start. Wie im letzten Jahr
sicherte sich Max Kirschbaum von der LG Ohmbachsee den Sieg in
39:45 Min. vor Torsten Müller von der LLG Landstuhl über die 10-KmDistanz.
Bei den Frauen siegte Caroline Jepleting vor Andrea Groch beide von
der TSG Kaiserslautern über die gleiche Distanz.
Denn Kinderlauf gewann Hannah Schmitz vom LAZ Zweibrücken.
Die Sachpreise wurden durch die Fa. Wirth in Weilerbach, sowie der
AVIA-Tankstelle Marco Gehrhardt gestiftet.
Nachmittags gingen zum Abschluss 7 Kindermannschaften zum
Riesenkicker-Turnier an den Start. Diese wurden durch die zahlreich
anwesenden Eltern, Geschwister und andere Begleitpersonen lautstark
unterstützt.
Hierbei fand freitags wieder das Ü-40-Duell zwischen Kreimbach und
Kaulbach statt. Auch dieses Jahr errang Kaulbach, nach einem sehr
engen Spiel und dem 4:2 Endstand kurz vor Spielende, den Sieg.
Samstags beteiligten sich 15 Mannschaften (Damen und Herren) an dem
erstmals von uns durchgeführten Riesenkicker-Turnier. Nach sehr knappen Ergebnissen, mit Entscheidungen durch „Golden Goal“, gewann
„Benders Weltauswahl“ den mit einer Geldprämie in Höhe von 100.Euro dotierten ersten Platz.
Den Bierpokal gewann die Mannschaft der „Straußbuwe KrämbachKaulbach“.
Sonntags wurde zum 2ten Male der Heidenburglauf gestartet. Insgesamt
gingen 65 Läufer & Walker an den Start. Wie im letzten Jahr sicherte sich
Max Kirschbaum von der LG Ohmbachsee den Sieg in 39:45 Min. vor
Torsten Müller von der LLG Landstuhl über die 10-Km-Distanz.
Bei den Frauen siegte Caroline Jepleting vor Andrea Groch beide von
der TSG Kaiserslautern über die gleiche Distanz.
Denn Kinderlauf gewann Hannah Schmitz vom LAZ Zweibrücken.
Die Sachpreise wurden durch die Fa. Wirth in Weilerbach, sowie der
AVIA-Tankstelle Marco Gehrhardt gestiftet.
Nachmittags gingen zum Abschluss 7 Kindermannschaften zum
Riesenkicker-Turnier an den Start. Diese wurden durch die zahlreich
anwesenden Eltern, Geschwister und andere Begleitpersonen lautstark
unterstützt.
Die erfolgreichsten Mannschaften, es gewannen die „Betze Buwe“,
erhielten Sachpreise, wie Eintrittskarten des „Montemare“ in Kaiserslautern und sonstige Sachpreise der Firma KOB in Wolfstein, der Kreissparkasse Kusel, der Volksbank Lauterecken und des 1. FCK.
Die Vorstandschaft bedankt sich bei allen Teilnehmern, Besuchern,
Sponsoren und insbesondere den Helfern, welche zum Gelingen des
Sportfestes beigetragen haben.
ASV Langweiler/Merzweiler
1. Mannschaft:
Sonntag, 23.08.2015
15.00 Uhr in Hottenbach SV Hottenbach - ASV
Hallo Alterskameraden
Der Ausflug in das Prähistorische Museum und das Grubenmuseum im
Saargebiet findet am 26.08.2015 statt.
Abfahrt ist um 09.00 Uhr in Lauterecken an der Araltankstelle.
Parkplätze sind rund um den TÜV vorhanden.
Der Förderverein Ortsgemeinde
Reipoltskirchen sagt - Danke!
Die Kerwe ist zu Ende, und wir möchten es nicht versäumen uns bei
Allen zu bedanken, die bei der Durchführung mitgeholfen haben.
Der Kerwebeginn in der J.H.R. Halle bei Pfälzer Kost und traditioneller
musikalischer Umrahmung durch den Musikverein Reipoltskirchen,
war auch in diesem Jahr ein schöner und gut besuchter Auftakt.
Wie auch im letzten Jahr fand das komplette Kerwetreiben in und um
die Festhalle statt.
Wie in jedem Jahr war die Familie Weiss mit Ihrer Verkaufsständen und
den Fahrgeschäften zu Gast. Am Samstag wurde mit dem Fun&Music
Event wieder etwas für die Jugend auf die Beine gestellt, was vor allem
die neue Straußjugend begeisterte. Nach Bullriding und Kuhmelken
konnte dann zu Musik mixed by DJ Red Lightning abgefeiert werden.
Am Sonntag war de Pälzer „Ramon chormann“ mit seinem neuen Programm zu Gast und sorgte für volles Haus und für den Kerweausklang
konnte Wolfgang Bayer am Montag zum Mittagessen und am Abend
zur Höchstform auflaufen.
Ein Dankeschön an die Metzgerei Hess die uns wieder am Kerwesonntag verköstigte. Ein großes herzliches Dankeschön den Köchinnen und
Köchen, die Freitags, Samstags und Montags die Kochlöffel und Grillzangen schwenkten, den Kuchenspendern und allen aktiven Helfern auf
der Liste.
Danke an die Mitwirkenden des Festumzuges am Sonntag, die wieder
verschiedene Wagen und Fußgruppen zu aktuellen Aktionen und Veranstaltungen geschmückt und mit Bier und Süßigkeiten bestückt hatten.
Rundschau
- 17 -
Und zu guter Letzt soll auch an unsere neue Straußjugend ein Dankeschön und Lob gehen, für die Mithilfe und das Aufleben alter Traditionen.
So war es, weil auch das Wetter mitspielte, wieder ein gelungenes
Wochenende.
Allen Gästen aus Nah und Fern die uns besuchten herzliche Grüße und
wir freuen uns sie auch im nächsten Jahr wieder begrüßen zu dürfen.
So hoffen wir mit Eurer aller Unterstützung im nächsten Jahr die Kerwetradition fortsetzen zu können.
Vielen Dank.
Krankenpflegeverein-Elisabethenverein
Reipoltskirchen
Mitgliederversammlung
Zur Mitgliederversammlung des Krankenpflegevereins laden wir alle Mitglieder aus den Gemeinden Adenbach, Ginsweiler, Reipoltskirchen und
Nußbach recht herzlich ein.
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.
Wir treffen uns:
am Dienstag, dem 25.08.2015
im unteren Schulsaal Johann-Heinrich-Ross Halle in Reipoltskirchen um
19.30 Uhr
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Tätigkeitsbericht
3. Rechnungsprüfung
4. Entlastung des Vorstands
5. Verschiedenes
PS. Denken Sie bitte an die Überweisung des Beitrags für 2015.
Second-Hand-Basar für Kindersachen
Vorankündigung:
Am Sonntag, 27. September 2015 findet in der Selberghalle Rothselberg von 13.30 bis 16.00 Uhr ein „Second-Hand-Basar für Kindersachen“ des Kindergartenfördervereins Essweiler/Rothselberg statt.
Angeboten werden Bekleidung, Spielsachen, Fahrzeuge, Zubehör etc.
nach Größen sortiert. Sie bringen und lassen verkaufen!
Infos und Anmeldung ab sofort unter basar-rothselberg@web.de.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Für das leibliche Wohl ist mit Kaffee und Kuchen gesorgt.
Second-Hand-Basar
für
Kindersachen
am Sonntag, 27. September 2015
von 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
in der Selberghalle Rothselberg
Verkauft wird:
Kinderbekleidung
Spielsachen
Fahrzeuge
Zubehör
Umstandsmode
u.V.m.
Sie bringen,wir verkaufen !
Verkauf nach Größen sortiert ! Kaffee+Kuchen
Anmeldung ab sofort unter basar-rothselberg@web.de
Veranstalter: Kindergartenförderverein Rothselberg/Eßweiler e.V.
Ausgabe 34/2015
Pfälzerwaldverein
Ortsgruppe Rutsweiler e.V.
Einladung zur
Mitgliederversammlung
Liebe Wanderfreundinnen und Wanderfreunde,
am Samstag, dem 22. August 2015, 15.00 Uhr findet unsere Mitgliederversammlung in der PWV-Hütte Rutsweiler statt.
Hiermit ergeht an alle Mitglieder der Ortsgruppe Rutsweiler herzliche
Einladung.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des 1.Vorsitzenden
2. Bericht Rechnerin
3. Bericht Kassenprüfer
4. Entlastung der Vorstandschaft
5. Neuwahlen
5.1 1. Vorsitzender
5.2 2. Vorsitzender
5.3 Rechner und Kassierer
5.4 Schriftführer
5.5 Wanderwart
5.6 Wege- und Markierungswart
5.7 Hüttenwart
5.8 Ausschußmitglieder
5.9 Kassenprüfer
6. Anfragen, Wünsche, Auskünfte
Teilnahme der Dippelbrüder St. Julian
an den IVV-Wanderungen
22./23.08.2015: 22./23.08.2015: Mainz (RP)
Bubach-Calmesweiler (Saar)
TSG Wolfstein-Roßbach
Deutsches Sportabzeichen erwerben
Am Mittwoch, 26.08.2015, 17.30 Uhr und am Mittwoch, 16.09.2015,
17.30 Uhr besteht die Möglichkeit in Wolfstein am Sportplatz das Deutsche Sportabzeichen abzulegen. Bei Interesse bitte beim Vorsitzenden der TSG Wolfstein-Roßbach, Karl Metzger, Tel.: 06304/5087 oder
0170/3846990 melden.
„Das Pilgern ist des Müllers Lust“
Geführte Wanderung am Sonntag, 30. August 2015
Unter dem Motto „Das Pilgern ist des Müllers Lust“, veranstalten die
Prot. Kirchengemeinden Olsbrücken, Katzweiler, Otterbach und Otterberg einen gemeinsamen Pilgertag am Sonntag, dem 30. August 2015
durch das landschaftlich reizvolle Gebiet der vier Gemeinden.
Im letzten Jahr luden der Evangelische Kirchenbote und die Kirchengemeinden zum ersten Mal in das Lautertal bei Kaiserslautern ein und
die Teilnehmerzahl von über 100 Pilgern überstieg jede Erwartung. Es
kamen Gäste aus Pirmasens, Zweibrücken, sogar Ludwigshafen. Das
Wandergebiet im Lautertal ist durch den Premiumwanderweg „Teufelstour“, benannt nach dem Teufelstein bei Frankelbach, ein ehemaliger,
römischer Steinbruch, weit über die Region bekannt.
Die Wege führen bis auf etwa 350 Höhenmeter, das ist nicht viel, aber
da das Gebiet nur teilweise bewaldet ist hat man eine beeindruckende
Weitsicht über das Pfälzer Bergland mit seinen Wiesen, Feldern und
Waldstücken.
Den Weg, welcher in diesem Jahr noch einmal begangen wird, ist ein
Zubringerweg zur sogenannten Klosterroute des Pfälzer Jakobswegs
von Worms zum Kloster Hornbach. Die Wanderung beginnt mit einer Pilgerandacht durch Pfarrer Frank Siring in der prot. Kirche Olsbrücken um
10.15 Uhr. Die Lautertalbahn erreicht um 10.00 Uhr den Wanderbahnhof
in Olsbrücken aus Kaiserslautern über Otterbach kommend. Die Pilger
können bequem mit dem Zug anreisen oder den Pkw in Otterbach stehen lassen, dem Endpunkt der Pilgerwanderung. Im letzten Jahr ist eine
Gruppe von Otterbach nach Olsbrücken zurückmarschiert und hat so
den Kreis geschlossen.
Nach der Pilgerandacht in Olsbrücken geht es etwa 7 km in Kleingruppen nach Mehlbach. Der Pfälzerwald-Verein Olsbrücken unterstützt mit
Wanderführern diese Aktion. Es gibt auf dem Weg Schweigezeiten und
Redezeiten. In Mehlbach empfängt uns die Kirchengemeinde mit einer
Kurzandacht in der Kirche und anschließend einem Mittagessen im
Gemeindehaus. Sollte der Weg für manche Teilnehmer zu anstrengend
sein, so können diese von Mehlbach mit einem Kleinbus zum Katzweilerer Bahnhof gebracht werden oder steigen etwa um 12.00 Uhr in einen
Pilgernachmittag ein.
Gut gestärkt geht es etwas fordernd 3,5 km bergan, in ein Waldgebiet,
das zur Stadt Otterberg gehört, dort ist das Ziel das „Steinerne Kreuz“.
Hier gibt es einen Pilgerhalt mit Andacht, danach führt die Pilgerwanderung die letzten 4 km fast nur bergab nach Otterbach, in die prot. Kirche
zum Abschluss. Im letzten Jahr war die erste Gruppe schon gegen 16.00
Uhr eingetroffen. Auch Familien mit Kindern (ab 8 Jahre) waren dabei
- 18 -
Ausgabe 34/2015
und sind die ganze Strecke mitmarschiert. Gute Schuhe, Sonnenschutz
und Getränke nicht vergessen. Weitere Informationen: Prot. Pfarramt
Olsbrücken, Tel.: 06308-1212, Email: pfarramt.olsbruecken@evkirchepfalz.de oder Dekanat Otterbach, Tel.: 06301-793666, Email: dekanat.
otterbach@evkirchepfalz.de
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72178 WaldachtalLützenhardt
Nördlicher Schwarzwald
Schulungsreihe für Angehörige
von Demenzerkrankten
am 26. August 2015 in der Tagesklinik Kusel
Gäste sind immer willkommen Die Gruppe für Angehörige von psychisch kranken Menschen trifft sich am Mittwoch, 26. August 2015 um
17.30 Uhr in der Psychiatrischen Tagesklinik Kusel des Pfalzklinikums,
Weibergraben 1. Die Gruppe kommt regelmäßig am letzten Mittwoch im
Monat zusammen. Gäste und neue Interessenten sind immer herzlich
willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Allgemeine Nachrichten
Endlich Urlaub - aber sicher!
Präventionsaktion des Polizeipräsidiums Westpfalz zum Thema
„Urlaubsgefahren“ Teil 6 - Gefährliche Urlaubsmitbringsel
Ein Urlaub ohne Souvenirs? - Das geht doch gar nicht! Für die Einen
müssen es ganz viele Fotos sein, die einen immer wieder an die „schönsten Wochen des Jahres“ erinnern, für die Anderen sind es Klamotten,
Schmuck oder Düfte, die den Gedanken an die Ferien noch weit in den
Alltag hinüber retten sollen.
Kritisch wird es, wenn jemand den „süßen Hund“, der immer allein an
der Strandpromenade herumgelungert hat, mit nach Hause nehmen will,
oder wenn man sich eine Pflanze ausbuddelt, weil man unbedingt ausprobieren möchte, ob sie auch daheim im Garten wächst. - Das könnte
bei der Grenzkontrolle Ärger geben…
Darüber hinaus warnt die Polizei vor weitaus gefährlichen „Mitbringseln“, die nicht nur Ärger bringen, sondern sogar gesundheitsschädlich sein können: Arzneimittel. Schon so mancher wollte im Urlaub ein
„Schnäppchen“ machen, weil beispielsweise Schmerzmittel „viel günstiger“ waren als daheim. Dabei könnte sich hinter dem „günstigen Preis“
verbergen, dass es sich möglicherweise um Arzneimittelfälschungen
handelt, die die angegebenen Wirkstoffe nicht oder nicht ausreichend
enthalten. - Ganz abgesehen davon, dass es für die Einfuhr von Arzneimitteln strenge Bestimmungen gibt. Damit soll beispielsweise sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt
kommen, die für den Verbraucher unbedenklich sind…
Medikamente, die Sie regelmäßig benötigen, sollten Sie deshalb von zu
Hause in Ihrer Reiseapotheke mitbringen - dann können Sie sicher sein,
dass auch das drin ist, was drauf steht. Falls Sie doch am Urlaubsort ein
Medikament kaufen müssen, sollten Sie dafür nur in offizielle Apotheken
gehen. Auf offenen Märkten oder in anderen Geschäften könnten Sie an
falsche Präparate kommen, die in ihrer Zusammensetzung und gesundheitlichen Wirkung nicht einschätzbar sind.
Ein weiteres „Urlaubssouvenir“ sind oftmals nette Bekanntschaften, die
man am Ferienort gemacht hat. Viele neue Freundschaften, die man
in den Ferien geknüpft hat, sind es auch tatsächlich wert, gepflegt zu
werden. Wenn Ihnen Ihr neuer Bekannter allerdings etwas mit auf den
Heimweg geben will, damit Sie es beispielsweise in Deutschland zur
Post bringen, dann sollten Sie hellhörig werden. Möglicherweise werden
Sie dann als „Kurier“ missbraucht und schmuggeln, ohne es zu wissen,
Drogen oder Kunstgegenstände über die Grenze. Die (strafrechtlichen)
Folgen tragen Sie mit! - Auf solche Souvenirs können Sie sicher verzichten…
Weitere Informationen und Tipps finden Sie im Internet unter:
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Am Donnerstag, dem 3. September 2015 beginnt um 19.00 Uhr im
Pfarrsaal, Hauptstr. 29 in Wolfstein eine 3-teilige Schulungsreihe der
Alzheimer-Gesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. in Zusammenarbeit mit dem
Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken.
An diesem und den beiden darauffolgenden Donnerstagen (10. und 17.
September 2015) haben Angehörige die Möglichkeit, sich über folgende
Themen zu informieren
- Neuerungen in der Pflegeversicherung/Schwerpunkt Demenz
Referent: Stefan Schnepp, Dipl.-Sozialarb. (FH), Pflegeberater
- Ernährung bei Demenz
Referentin: Petra Kisser, exam. Krankenschwester,
Ernährungsberaterin
- Vermeidung von Fehlern im Umgang mit Demenzerkrankten
Referentin: Karola Becker, freiberufliche Dozentin
mit Schwerpunkt Demenz
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