Zeichenerklärung - Schuster Stauden
Transcription
Zeichenerklärung - Schuster Stauden
Schutzgebühr € 4.— Schuster Staudenkulturen Am Korstick 19 45239 Essen Telefon (0201) 404992 Telefax (0201) 401850 info@schuster-stauden.de Öffnungszeiten www.schuster-stauden.de Montag bis Freitag 7.30 bis 16.00 Uhr Samstag 7.30 bis 11.30 Uhr Montag bis Freitag 7.30 bis 15.00 Uhr Samstag 7.30 bis 11.30 Uhr Schuster Staudenkulturen November bis Januar Insbesondere während der Saison sind Abholungen bei vorheriger Absprache auch nach 16.00 Uhr möglich. Euphorbia – Staude des Jahres 2013 Preise siehe Innenseite der Klappe Zeichenerklärung siehe Innenseite der Klappe Zeichenerklärung Inhalt Standort 䉭 Steingartenstaude 䊊 Sonne 䊎 Lichter Schatten 䊉 Schatten G Gehölz GR Gehölz-Rand Fr Freiflächen mit Wildstaudencharakter Frb Freiflächen mit Beetstaudencharakter SH Freiflächen mit Steppen-Heidecharakter H Freiflächen mit Heidecharakter St Steinanlagen FS Fels-Steppen M Matten (Felsmatten) SF Stein-Fugen MK Mauer-Kronen A Alpinum B Beet WR Wasser-Rand W Wasserpflanzen trockener Boden 1 frischer Boden 2 feuchter Boden 3 nasser Boden 4 flaches Wasser 5 Schwimmblattpflanzen, verwurzelt 6 untergetauchte (submerse) Pflanzen 7 Schwimmblattpflanzen, nicht verwurzelt 8 Vorwort Schuster Staudenkulturen Ihr persönlicher Service Schnell und gu? nstig bei Ihnen Splittbepflanzung Die Stauden Fibel Cottage Garden Gartenschätze & Collectionen Angebotsplaner 2013 Verkaufshilfen StaudenProfi Konditionen, Bestellung, Verpackung, Lieferung Stauden Gräser Farne Küchengarten Wassergarten Dachgarten Lebensbereiche der Stauden Stauden Planer 1 Bauerngarten 2 Bienen- und Schmetterlingsstauden 3 Blumenwiese 4 Bodendecker 5 Dachgarten 6 Dauerblüher 7 Duftstauden 8 Einfassungspflanzen 9 Fugenfüller für Plattenwege, Rasenersatz 10 Giftpflanzen 11 Grabbepflanzung 12 Hangflor- und Löffelstein-Bepflanzung 13 Heidegarten 14 Neophyten 15 Ornamentale Blattstauden 16 Remontierende Stauden 17 Rhododendronbegleiter 18 Rosenkavaliere 19 Schneckenresistente Stauden 20 Schnittstauden 21 Schotter- und Kiesgärten 22 Sonnenhang 23 Spätzünder 24 Straßenbegleitgrün 25 Terrassengarten 26 Trockenheitsverträgliche Schattenstauden 27 Trockenmauern 28 Wassergarten 29 Wildstauden 1 2 3 4 5 6 7 12 13 14 15 16 17 54 58 59 62 67 70 72 72 72 73 73 74 74 75 75 75 76 76 77 77 78 78 79 79 80 80 81 82 82 83 83 84 84 85 85 87 Geschäftsbedingungen 88 Bewertung ♠ winter-/immergrün wertvolle Sorte sehr wertvolle Sorte vorzügliche Sorte ♥ für den Pflanzenliebhaber Winterschutz ratsam ✂ wertvolle Schnittstaude Pflanzabstand Die Buchstaben nennen Ihnen die Geselligkeit der Staude: e = einzeln oder in kleinen Tuffs pflanzen g = in kleinen Gruppen von 3–10 Stück setzen f = für flächige Pflanzungen Die anschließende Zahl nennt den Pflanzabstand: 25cm =16/m2 35cm = 8/m2 50cm = 4/m2 70cm = 2/m2 30cm =11/m2 40cm = 6/m2 60cm = 3/m2 TC P1 ® Meristemvermehrung unverbindliche Angabe zur Topfgröße Sortenschutz Unser Katalog orientiert sich in Nomenklatur und Beschreibungen weitgehend an der Stauden-CD (Götz/Häussermann/ Sieber), die von Hans Götz stetig weiterentwickelt wird. Die dritte überarbeitete Stauden-CD mit einer Vielzahl von Farbabbildungen ist im Ulmer Verlag erschienen. Für die hervorragende fachliche Begleitung bei der Erarbeitung der nachfolgenden Sortenbeschreibungen bedanken wir uns bei Herrn Hans Götz, Schiltach. Preisliste 5. Unser Kunde ist berechtigt, an uns abgetretene Forderungen bei seinen Abnehmern einzuziehen. Er ist verpflichtet, insoweit von seinen Kunden empfangene Zahlungen bis zur Höhe der uns zustehenden Forderungen unverzüglich an uns weiterzuleiten. Zieht der Kunde bei seinen Abnehmern an uns abgetretene Forderungen ein, ohne diese entsprechend an uns weiterzuleiten, so sind wir berechtigt, die Abtretung hinsichtlich sämtlicher Forderungen – auch gegen andere Abnehmer – offenzulegen und unmittelbare Zahlung an uns zu verlangen. § 10 Lieferbeschränkungen bzw. -ausschlüsse 1. Unsere Lieferpflicht ruht, solange die richtige und rechtzeitige Lieferung durch unsere Zulieferer nicht erfolgt ist. Dies gilt nur für den Fall, dass die Terminüberschreitung nicht von uns oder unserem Zulieferer zu vertreten ist. 2. Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen oder andere öffentlich-rechtliche Beschränkungen, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und sonstige Umstände, die weder von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind und die von uns nicht vorhersehbar waren, befreien uns für die Dauer ihres Bestehens von unserer Lieferpflicht, soweit diese Umstände unsere Lieferfähigkeit beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere auch für Wetterkatastrophen, Hagel-, Frost- und Dürreschäden. 3. In den Fällen der Absätze 1 und 2 sind wir berechtigt, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz – vorbehaltlich § 14 – vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht absehbar ist. Dies gilt nur, wenn wir oder unser Erfüllungsgehilfe das Leistungshindernis nicht zu vertreten haben und wenn wir den Kunden von den vorgenannten Leistungshindernissen unverzüglich informiert haben. Im Falle des Rücktritts sind wir verpflichtet, etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. 4. Töpfe und Container sind Bestandteil der Kaufsache. § 11 Liefertermine, Untersuchungs- und Rügepflicht 1. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe oder zum Versand in unserem Betrieb. 2. Der Kunden hat die Ware unverzüglich – je nach Umfang der Lieferung ggf. durch Vornahme von Stichproben in ausreichender Anzahl – zu prüfen und zu untersuchen. Wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden an einen Dritten – etwa den Abnehmer des Kunden – erfolgt, so hat der Kunde eine unverzügliche Prüfung und Untersuchung sicherzustellen. 3. Etwaige offensichtliche Mängel, Mindermengen oder Falschlieferungen hat der Kunde unverzüglich uns gegenüber zu rügen; das Transportpersonal ist zur Entgegennahme von Rügen nicht befugt. Erfolgt die Rüge nicht unverzüglich, kann der Kunde aus den offensichtlichen Mängeln keine Rechte herleiten. § 12 Lieferungsmodalitäten 1. Sämtliche Preise verstehen sich – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – ab unserem Betrieb. Eine Versendung erfolgt nur auf Verlangen des Kunden. Frachtfreie Lieferungen erfolgen innerhalb von 150 km im Umkreis unseres Betriebes ab € 750,-. Für darunter liegende Warenwerte berechnen wir einen Frachtkostenanteil. 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. 3. Europaletten, CC-Container und ähnliche Transportverpackungen müssen bei Lieferung getauscht werden. Erfolgt der Tausch nicht, werden Nutzungsentgelte berechnet. Pfandkisten und Trays werden in üblicher Höhe berechnet, das Pfand bei unbeschädigter und sauberer Rückgabe erstattet. 4. Die Anlieferung durch uns erfolgt nur, soweit durch LKW frei befahrbare Straßen vorhanden sind. Das Abladen erfolgt durch den Kunden. § 13 Gewährleistungseinschränkung 1. Macht der Kunde berechtigte Gewährleistungsansprüche geltend, so sind wir zunächst nur zur Nacherfüllung verpflichtet. Verweigern wir die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 2. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn der Kunde uns berechtigt im Rahmen des Lieferantenregresses in Anspruch nimmt. 3. Verletzt der Kunde seine ihm nach § 11 obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten, so kann er nach Maßgabe der Regelung in § 11 seine Gewährleistungsrechte verlieren. Wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, gilt dies gemäß den Regelungen des § 377 HGB auch für den Fall des Lieferantenregresses. 4. Der Kunde hat nicht offensichtliche Mängel (verdeckte Mängel) unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Lieferung. 5. Zeigt der Kunde Mängel an, so hat er uns Gelegenheit zu geben, diese selbst zu untersuchen und/oder durch von uns beauftragte Dritte untersuchen zu lassen. Beauftragt der Kunde selbst Dritte – insbesondere Gutachter – mit der Untersuchung der Ware bzw. Feststellung etwaiger Mängel, so sind wir zur Übernahme der dadurch entstehenden Kosten nur verpflichtet, wenn tatsächlich von uns zu vertretende Mängel festgestellt werden und wir der Beauftragung vorher schriftlich zugestimmt haben; dies gilt nicht, soweit wegen der Dringlichkeit der Beweissicherung eine unverzügliche Begutachtung objektiv erforderlich ist. 6. Schadenersatzansprüche des Kunden sind gemäß § 14 begrenzt bzw. ausgeschlossen. § 14 Schadenersatzansprüche des Kunden / Transportschäden 1. Soweit dem Kunden Schaden- oder Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln zustehen, die nicht durch die vorstehenden Vereinbarungen oder § 14 Abs. 2 ausgeschlossen sind, verjähren diese in 12 Monaten. 2. Alle übrigen Schaden- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden – mit Ausnahme der in § 14 Abs. 3 benannten – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus Schuldverhältnissen oder unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen. 3. Schadenersatzansprüche des Kunden sind nicht ausgeschlossen, hinsichtlich a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. b) Sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. 4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt auch auf Transportschäden zu untersuchen. Werden Transportschäden festgestellt, so hat der Kunde diese schriftlich festzuhalten und vom Transporteur unterzeichnen zu lassen und das Schriftstück mit der Schadensmeldung uns unmittelbar zu übergeben. 5. Für Transportschäden haften wir – vorbehaltlich § 14 Abs. 3 – nicht. § 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel 1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus Verträgen zwischen uns und dem Kunden ist der Ort des Lieferanten. 2. Es gilt – auch bei Verträgen mit Auslandsberührung – ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 3. Für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und dem Kunden ist der Gerichtsstand der Ort des Lieferanten vereinbart. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Gestaltung: Wiggenhauser & Woodtli GmbH, Benken ZH, Schweiz Grün Rot Gelb Blau Schwarz 1 Schwarz 2 Schwarz 3 Schwarz 4 Schwarz 5 Schwarz 6 Schwarz 7 Schwarz 8 Schwarz 9 Schwarz 10 Schwarz 11 Schwarz 12 Schwarz 13 1,79 € 2,29 € 2,99 € 3,99 € 4,49 € 4,99 € 5,49 € 6,99 € 8,99 € 9,99 € 12,95 € 14,95 € 19,95 € 22,45 € 24,95 € 27,95 € 69,95 € Schwarz I 2,99 € Schwarz II 3,99 € Schwarz III 4,99 € Schwarz IV 5,99 € Schwarz V 6,99 € Preise für Solitärpflanzen auf Anfrage Bei Bestellungen von 1–5 Pflanzen berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 0,30 €.