2007-06-28-GR-Protokoll
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2007-06-28-GR-Protokoll
6. allgemeine Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck am 28. Juni 2007 I n h a l t 1. Kuttner Astrid (Innsbrucker Grüne), Angelobung 428 2. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates vom 14. und 15.12.2006 (11. Sitzung - Budget), 22.3.2007 (2. Sitzung - Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung) und vom 22.3.2007 (3. Sitzung) 428 3. Genehmigung der Tagesordnung 428 4. Auflage von diversen Programmen, Broschüren usw. während der Sitzung des Gemeinderates 429 "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), Präsentation durch Geschäftsführer Prof. Dr. Lugger über die energiepolitische Herausforderung der Tiroler Wohnungswirtschaft 429 Wahl von Behinderten-Vertrauenspersonen 2007 in der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), Ergebnis 436 Stadtgemeinde Innsbruck, Vorlage der Jahresrechnung 2006 und der Vermögensrechnung 2006 436 8. Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt 2007 437 9. Nachtragskredite zum außerordentlichen Haushalt 2007 437 9.3 Gemeindestraßen Städtepartnerschaften, Anbringung von Symbolen 437 10. Subventionsansuchen 439 10.1 "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), Gumppstraße 47, Wettbewerb für das Projekt "Kunst am Bau" am Tivoli-Areal, Sondersubvention 439 p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen, Viaduktbogen 20, Erweiterung und Adaptierung von Bogen 19 und 20 zu einer räumlichen Veranstaltungseinheit sowie Auslagerung des Büros in Bogen 16, Sondersubvention 445 p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen, Viaduktbogen 20, Ausgleichsabgabe im Zusammenhang mit dem Zu- und Umbau im Anwesen Viaduktbogen 19 und 20, Sondersubvention 447 Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Soziales" 448 Subventionsantrag des Ausschusses für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Gesundheit" 448 Subventionsanträge des Seniorenausschusses für den Bereich "Senioren" - Zuschüsse für Investitionen in Seniorenstuben und allgemeine Seniorenförderungen 448 Bericht über die Prüfung der Ausgaben der Stadt Innsbruck für die Stabstelle Bürgermeister in den Jahren 1999 bis 2007 448 5. 6. 7. 10.2 10.3 11. 12. 13. 14. GR-Sitzung 28.6.2007 *2* 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und der Jahresrechnung 2005 der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) 454 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, I. Quartal 2007 455 Bericht über die Follow up-Einschau 2006, Stellungnahme der Mag.-Abt.V, Sport, gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 22.2.2007 476 Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. HA - Ö10, KG Hötting, Bereich westlich Pulverturm (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}, Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2006 476 Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F25, Gp. 2194, 2195 und 2196, alle KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F11, Zeichn. Nr. 3578), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 477 Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG - B2/2, IglsVill, Bereich: Gpn. 11 und .16 sowie 735, 750 und 768 (teilweise), alle KG Vill (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG - B2, Zeichn. Nr. 3647), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006 477 Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B3, Höttinger Au, Bereich zwischen Blasius-Hueber-Straße, Höttinger Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und Prandtauerufer, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006, 2. Entwurf 477 Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B3/1, Höttinger Au, Bereich zwischen Blasius-Hueber-Straße, Höttinger Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und Prandtauerufer; exklusive Gpn. 1570/7, 1574/4, .1831, KG Hötting, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf 478 Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B10/2, Innsbruck - Innenstadt, Bereich neu gebildete Gp. 587/2, KG Innsbruck (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B10, Zeichn. Nr. 3743), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006 478 Flächenwidmungsplanentwurf Nr. PR - F5, Pradl, Bereich Landesstraße B 174 (Abschnitt Olympiastraße - Burgenlandstraße), Landesstraße L 9 (Abschnitt Autobahnanschlussstelle Innsbruck-Mitte {AIM}), nordöstlich Anton-Eder-Straße und östlich Resselstraße (als Änderung der Verbauungspläne Nr. 338c, Nr. 63/t, Zeichn. Nr. 1449, Nr. 63/ag, Zeichn. Nr. 1690, Nr. 63/bv, Zeichn. Nr. 1912 und der Flächenwidmungspläne Nr. 80/f, Zeichn. Nr. 1570, Nr. 80/aw, Zeichn. Nr. 2230, Nr. 80/bm, Zeichn. Nr. 2294, Nr. 80/ft, Zeichn. Nr. 2747, Nr. 80/go, Zeichn. Nr. 2913, Nr. 80/jn, Zeichn. Nr. 3576, Nr. PR - F1, Zeichn. Nr. 3802, Nr. PR - F3, Zeichn. Nr. 3842, und Nr. PR - F4, Zeichn. Nr. 3900 (zur Gänze oder teilweise), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 479 Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HÖ - B1/4, Innsbruck St. Nikolaus, Bereich westlich der Sankt-Nikolaus-Gasse 9 bis 13, Gp. 110, KG Hötting (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ - B1, 2. Entwurf, Zeichn. Nr. 3669), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006 479 GR-Sitzung 28.6.2007 *3* 26. Einbringung von dringenden Anfragen 480 26.1 Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH, Errichtung einer Werftanlage samt Triebwerkslaufstand zur Nutzung durch Tyrolean Airways, Durchführung von Probeläufen, Ausweitung der Benützung auf andere Luftfahrtunternehmen (Die Innsbrucker Grünen) 480 Stadtgemeinde Innsbruck - Casinos Austria AG, gemeinsamer Werbefonds, Verwendung der Mittel, Bericht über die Tätigkeit (Die Innsbrucker Grünen) 481 ARQUES Delta Aktive Verwaltung GesmbH und ARQUES Immobilien Verwaltungs-GesmbH, Übernahme der Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH (WUB), weitere Voraussetzungen, Forderungen, finanzielle Mittel etc. seitens der Stadt Innsbruck (Die Innsbrucker Grünen) 482 27. Einbringung von dringenden Anträgen 483 27.1 Städtische Kindergärten und Schulen, behindertengerechte Adaptierung, Ausarbeitung und Umsetzung eines Maßnahmenplanes (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger) 483 Novellierung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, Einbindung je eines/er Vertreters/in der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen in die bereits existierende Arbeitsgruppe (StR Mag. Schwarzl) 484 Völser Recyclinghof, Mitbenützung durch die Bevölkerung des Westens von Innsbruck (StR Mag. Schwarzl) 485 Vergnügungssteuer für Veranstaltungen, Reduzierung bzw. Erlassung (GR Buchacher) 485 Glücksspielautomaten bzw. Wettbüros, Maßnahmen zur Durchsetzung des bestehenden Verbotes (GR Buchacher) 486 Spielplatz Fischnalerstraße, Reinigung und Kontrolle der Toilettenanlage (GR Mag. Mayr) 487 Spielplatz Colingasse im Hof vor der Stadtbücherei, Adaptierung mit Spielgeräten und einer Sitzgelegenheit (GR Mag. Mayr) 487 Generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen (GR Heis) 487 Kreuzungsbereich Höttinger Gasse - Schneeburggasse - Schulgasse - Höhenstraße, Schulwegsicherung (GR Ladurner-Keuschnigg) 488 Wertstoffsammelinsel in der Anton-Eder-Straße, Verlegung (GR Haller) 489 28. Behandlung eingebrachter dringender Anträge 489 28.1 Städtische Kindergärten und Schulen, behindertengerechte Adaptierung, Ausarbeitung und Umsetzung eines Maßnahmenplanes (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger) 489 Novellierung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, Einbindung je eines/er Vertreters/in der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen in die bereits existierende Arbeitsgruppe (StR Mag. Schwarzl) 489 26.2 26.3 27.2 27.3 27.4 27.5 27.6 27.7 27.8 27.9 27.10 28.2 GR-Sitzung 28.6.2007 *4* 28.3 Völser Recyclinghof, Mitbenützung durch die Bevölkerung des Westens von Innsbruck (StR Mag. Schwarzl) 490 Vergnügungssteuer für Veranstaltungen, Reduzierung bzw. Erlassung (GR Buchacher) 490 Glücksspielautomaten bzw. Wettbüros, Maßnahmen zur Durchsetzung des bestehenden Verbotes (GR Buchacher) 490 Spielplatz Fischnalerstraße, Reinigung und Kontrolle der Toilettenanlage (GR Mag. Mayr) 491 Spielplatz Colingasse im Hof vor der Stadtbücherei, Adaptierung mit Spielgeräten und einer Sitzgelegenheit (GR Mag. Mayr) 491 Generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen (GR Heis) 492 Kreuzungsbereich Höttinger Gasse - Schneeburggasse - Schulgasse - Höhenstraße, Schulwegsicherung (GR Ladurner-Keuschnigg) 504 Wertstoffsammelinsel in der Anton-Eder-Straße, Verlegung (GR Haller) 505 29. Behandlung eingebrachter Anträge 505 29.1 Einrichtung einer anonymen Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, Einsetzung einer Arbeitsgruppe (GR Mair) 505 Sieglanger Steg, FußgängerInnen- und RadfahrerInnen-Abgang zum Innufer (GR Mair) 511 Innsbrucker Wahlordnung, Abänderung in Bezug auf Senkung des Wahlalters (GR Mair) 511 Kunsteislaufplatz in Hötting während der Wintermonate, Errichtung (StR Dr. Pokorny-Reitter) 512 Stadtmagistrat Innsbruck und Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, Anpassung der Hinweisschilder, Piktogramme, Verkehrsund Lichtzeichen etc. dem Gender-Mainstreaming (StR Dr. Pokorny-Reitter) 512 Stadtmagistrat Innsbruck, Personenbezeichnungen in weiblicher und männlicher oder geschlechtsneutraler Form im gesamten Schriftverkehr (GR Mag. Yildirim) 514 Sitzungen des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, Gebärdendolmetscher für gehörlose Bürgerinnen und Bürger (GR Dr. Waibel) 515 Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Neuregelung des Semestertickets für Studierende (GR Blum) 516 Wirtschaftsstandort Innsbruck, Erstellung eines Betriebsansiedlungskonzeptes sowie Umsetzung von Maßnahmen für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen (GR Weber) 516 Innpromenade (Sillzwickel), Errichtung der notwendigen Infrastruktur für die Durchführung von Veranstaltungen (GR Weber) 518 Wirtschaftsförderungsrichtlinien der Stadt Innsbruck, Arbeitsplatzprämie für Klein- und Mittelbetriebe, Überarbeitung und Anpassung (GR Volderauer) 519 28.4 28.5 28.6 28.7 28.8 28.9 28.10 29.2 29.3 29.4 29.5 29.6 29.7 29.8 29.9 29.10 29.11 GR-Sitzung 28.6.2007 *5* 29.12 Innsbrucker Parkordnung, Aufhebung des verfügten Alkoholkonsumverbotes in der Parkanlage am Haydnplatz (GR Mair) 519 Fürstenweg, Schutzweg auf Höhe des Universitäts-Sportinstitutes Innsbruck (USI) - (GR Heis) 520 Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), Weiterentwicklung des Züricher Modells lärmabhängiger Landegebühren zu einem Innsbrucker Modell und Umsetzung (StR Mag. Schwarzl) 520 Richtlinien zur Förderung für den Einbau von Lärmschutzfenstern bei AnrainerInnen des Flughafens Innsbruck (StR Mag. Schwarzl) 520 Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), Veröffentlichung der Fluglärmmessergebnisse der Messstellen 1, 2 und 3 in Verbindung mit den Flugbewegungsdaten (StR Mag. Schwarzl) 520 Baumpflege und Baumschnitt durch gut geschultes Fachpersonal, laufende Aus- und Fortbildung (StR Mag. Schwarzl) 533 Projekt "Begegnungszone", Prüfung und Vorstellung (GR Mag. Pitscheider) 535 Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.-Abt. V, Sport, Formblatt für Jahressubventionen, Aufnahme der Frage der Aufteilung der Vereinsleistung an Frauen und Männern (GR Hof) 535 RathausGalerien, Errichtung eines öffentlich zugänglichen Wickelraumes (GR Konrad) 536 Schulen, Kindergärten, Schülerhorte und Tagesheimschulen, gleichmäßige Klassenaufteilungen bezüglich Kinder mit nicht-deutscher Muttersprache (GR Mag. Yildirim) 537 30. Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen 537 31. Beantwortung der Anfragen aus der Gemeinderatssitzung am 19.4.2007 537 32. Einbringung von Anfragen 537 32.1 Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI), Kostenstellenrechnung und Maßnahmenplan (GR Mair) 537 32.2. Städtische Jugendarbeit, Verteilung der Mittel (GR Mair) 538 32.3 Stadtgemeinde Innsbruck - Casinos Austria AG, gemeinsamer Werbefonds, Verwendung der Mittel, Maßnahmen 540 32.4 Veranstaltungen, Richtlinien für die Endreinigung (GR Mair) 541 33. Einbringung von Anträgen 542 33.1 Enquete zum Thema "Konsumraum für Abhängigkeitserkrankte" mit Expertinnen und Experten (GR Marinell) 542 Aerodrom, Errichtung in Anlehnung an jenes in der Stadt Zürich (GR Mag. Kogler) 543 Öffentliche Verkehrsmittel, kostenlose Benützung von Personen ab dem 65. Lebensjahr (GR Heis) 543 Beflaggung von privaten Wohnhäusern zu bestimmten Feiertagen, Prämierung analog dem Blumenschmuckwettbewerb (GR Heis) 543 Konzept für Jugendtourismus, Erarbeitung (GR Mair) 544 29.13 29.14 29.15 29.16 29.17 29.18 29.19 29.20 29.21 33.2 33.3 33.4 33.5 GR-Sitzung 28.6.2007 *6* 33.6 Subventionsordnung, Ergänzung zu § 3, Ausschluss der Förderung (GR Mair) 544 33.7 Einrichtung einer Lärm-Ombudsstelle (GR Mag. Pitscheider) 545 33.8 Errichtung von Parkbänken in altersgerechter Höhe (GR Mag. Pitscheider) 545 Arbeitsgruppe für Notschlafstellen, Errichtung (GR Teyml) 545 33.9 GR-Sitzung 28.6.2007 - 427 - N i e d e r s c h r i f t über die 6. allgemeine Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck am 28. Juni 2007 Ort: "Rathaus-Neu", 6. Obergeschoss, Plenarsaal (Gemeinderatssitzungssaal) Dauer: 15.12 Uhr bis 20.05 Uhr 20.40 Uhr bis 21.50 Uhr 22.05 Uhr bis 00.55 Uhr Vorsitzende: Bgm. Zach Anwesende und entschuldigte Gemeinderäte: Siehe beiliegende Anwesenheitsliste! Ferner anwesend: MD Dr. Hetzenauer (bis 17.30 Uhr) MD-Stv. Dr. Holas (von 17.30 Uhr bis 19.20 Uhr) Vertreter der Beamtenschaft, der Presse und des Rundfunks Schriftführerinnen: Gabl (bis 20.05 Uhr) Spielmann (ab Seite 489) Bgm. Zach: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung des Innsbrucker Gemeinderates. Mein Gruß gilt den Damen und Herren des Gemeinderates, den erschienenen Zuhörern, den Repräsentanten der Beamtenschaft und der Medien. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. GR-Sitzung 28.6.2007 - 428 - 1. Kuttner Astrid (Innsbrucker Grüne), Angelobung Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzen. Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach § 12 des IStR leistet das Ersatzmitglied des Gemeinderates, Astrid Kuttner (Innsbrucker Grüne), mit den Worten "Ich gelobe" das Gelöbnis in die Hand der Frau Bürgermeisterin. 2. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates vom 14. und 15.12.2006 (11. Sitzung - Budget), 22.3.2007 (2. Sitzung - Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung) und vom 22.3.2007 (3. Sitzung) Bgm. Zach: Die Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates vom 14. und 15.12.2006 (11. Sitzung - Budget), 22.3.2007 (2. Sitzung - Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung) und vom 22.3.2007 (3. Sitzung) wurden allen Mitgliedern des Gemeinderates zugemittelt. Erhebt sich gegen die Fassung der Protokolle ein Einwand? Beschluss (einstimmig): Die Niederschriften über vorstehend angeführte Sitzungen des Gemeinderates werden genehmigt. Ich darf einmal unserer Protokollführung, die sehr gewissenhaft alles protokolliert, danken, da ihr kaum jemals ein Dank zukommt, es sei denn, man würde einen Fehler entdecken. Das ist aber nicht der Fall. (Beifall von allen Seiten) Ich beantrage, als Nachtrag nachstehend angeführten Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen: Antrag des Stadtsenates - Dieser Nachtrag ist deshalb so wichtig, da mehr als 70 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer dahinter stehen. Das Ergebnis ist - ich möchte es vorsichtig formulieren - ein gutes. Ich möchte das Ergebnis in der nicht öffentlichen Sitzung in den einzelnen Punkten, die relativ kompliziert sind, erklären. Die Fortsetzung dieser Firma wurde ermöglicht und die Bedingungen dazu sind durchaus annehmbar. Es schaut so aus, dass nicht nur die Arbeitsplätze erhalten bleiben, sondern auch noch die Möglichkeit besteht, diese etwas auszubreiten. Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte bzw. den Nachtrag zur Tagesordnung einen Einwand? Das ist nicht der Fall. Beschluss (einstimmig): Die Tagesordnung sowie vorstehend angeführter Punkt als Nachtrag zur Tagesordnung wird genehmigt. Ich darf bekannt geben, dass nachstehend angeführter Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird: Zu Punkt 9., Behandlung eingebrachter Anträge, Punkt 11. - 3. Genehmigung der Tagesordnung Bgm. Zach: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen. GR-Sitzung 28.6.2007 Stadtgemeinde Innsbruck, Auffanglösung für die insolvente Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH (WUB), Zustimmungs- und Verpflichtungserklärung Haushaltssatzung 2007, Änderungen in Bezug auf Punkt 3., Vergnügungssteuer (GR Mag. Kogler) Bei diesem eingebrachten Antrag handelt es sich um die grundsätzliche Frage der Haushaltssatzung 2007 für das Haushaltsjahr 2008. Ich bin mit der Fraktion Liberales Innsbruck übereingekommen, dass wir diese wichtige Frage in den Budgetgesprächen im Herbst 2007 behandeln werden. - 429 - Man kann sich vielleicht jetzt schon über die Änderung in Bezug auf Punkt 3., nämlich der Vergnügungssteuer - damit wird sich unser Obmann des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus, auch beschäftigen, wofür ich sehr dankbar bin Gedanken machen. Das wird ein Thema sein, welches wir grundsätzlich erörtern und zu einem Beschluss kommen werden. Ich danke GR Mag. Kogler, dass wir diesbezüglich zu einer Einigung gekommen sind. Bgm. Zach: Ich beantrage, nachstehend angeführten Punkt in die nicht öffentliche Sitzung zu verweisen: Antrag des Stadtsenates - Stadtgemeinde Innsbruck, Auffanglösung für die insolvente WUB Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH, Zustimmungs- und Verpflichtungserklärung - gesamter Akt Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 8 Stimmen): Der Verweisung des vorstehend angeführten Punktes in die nicht öffentliche Sitzung wird zugestimmt. 4. - Auflage von diversen Programmen, Broschüren usw. während der Sitzung des Gemeinderates Programm "Innsbrucker Sommer 2007" - "Stadtgeschichte Innsbruck", im Stadtmuseum Innsbruck Ausstellung bis 7.9.2007 - "Museum Goldenes Dachl" 4-sprachiger Museumsprospekt - "Museum Goldenes Dachl" Folder für Kindergeburtstage und Kinderführungen im Museum - Broschüre "Gründerin sein - Unternehmerin werden" Sammlung gründungsrelevanter Fragen und wurde im Rahmen des EQUAL-Projektes "Initiative.Frauen.Gründen" erstellt (für selbstständige Frauen) GR-Sitzung 28.6.2007 - Innsbrucker Ferienzug, Sommer 2007 - Tiroler Sagen- und Märchenfestival Es wird Kenntnis genommen. 5. "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), Präsentation durch Geschäftsführer Prof. Dr. Lugger über die energiepolitische Herausforderung der Tiroler Wohnungswirtschaft Bgm. Zach: In letzter Zeit setzen sich viele Leute mit dem Thema "Energie" auseinander. Das ist gescheit und richtig, da dies etwas Zukünftiges und Gegenwärtiges ist. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder die Frage "Niedrigenergie- und Passivhausstandard" auf. Ich bin immer wieder dafür dankbar, wenn in irgendwelchen Anträgen hinsichtlich Solarzellen usw. etwas eingebracht wird. Dafür danke ich von ganzem Herzen. Der Geschäftsführer der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), Prof. Dr. Lugger, ist mit diesem "Niedrigenergie- und Passivhausstandard" bereits in Vorlage getreten. StR Dr. PokornyReitter hat schon des Öfteren verlangt, dass dem heutigen technologischen Stand entsprechend alles ausgeschöpft wird. Ich habe den Geschäftsführer der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungsund Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), Prof. Dr. Lugger, gebeten, in einem kurzen Referat hinsichtlich des Niedrigenergie- und Passivhausstandards - ohne irgendeinem parteipolitischen Aspekt - den Unterschied, den heutigen Stand bzw. was bereits umgesetzt wurde, darzulegen. Anschließend an dieses Referat können von den Mitgliedern des Gemeinderates Fragen an Prof. Dr. Lugger gestellt werden. Prof. Dr. Lugger: Ich möchte mich bei der Frau Bürgermeisterin herzlich bedanken, dass die Möglichkeit besteht, über das interessante Thema "Energiepolitische - 430 - Herausforderung der Tiroler Wohnungswirtschaft" zu referieren. 10 kWh/m2 bis 11 kWh/m2 anstreben, und das heißt Passivhausstandard. Wir stehen alle in der gesamten Wohnungswirtschaft - gemeinnützige, gewerbliche Wohnungswirtschaft aber auch der private Hausbestand - vor einer großen Herausforderung, und zwar energiesparend zu sanieren bzw. den Neubau mit einem Minimum an Energieverbrauch auszustatten. Wir haben in Tirol erst seit dem Jahre 1981 in der Tiroler Bauordnung (TBO) die Vorschrift, dass alle nur mit einem Wärmebedarf von 120 kWh/m2 bauen dürfen. Dies wurde im Jahr 1985 etwas verschärft und auf 100 kWh/m2 gesenkt. Im Jahr 1998 auf 65 kWh/m2, wo wir heute stehen. Das ist die landesgesetzliche Vorschrift. Ich darf einen Blick zurückwerfen. Die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) wurde im Jahr 1940 gegründet und ist jetzt fast 70 Jahre alt. Damals wurden Häuser mit einem Energiebedarf von 200 kWh/ m2 gebaut und heute werden 10 kWh/ m2 angestrebt. Man sieht, in welcher Geschwindigkeit sich der Neubau energiepolitisch sparsam entwickelt. Wir haben verschiedene Rahmenbedingungen: Einmal das Bundes- und Landesrecht: 1. Kyoto-Ziel: Hier verweise ich auch auf die Wohnbauförderung, die zwingend schon sehr niedrige Energiekennzahlen vorsieht und ab dem 1.1.2007 den Passivhausstandard nicht vorschreibt, aber sehr hoch fördert. 2. Andererseits die zweite Umsetzung Richtlinie 202/91 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: - Energieausweisvorlagegesetz bundesrechtliche Umsetzung Hier erwarten wir in den nächsten zwei Wochen die Begutachtung der Veränderung der Tiroler Bauordnung (TBO) und der Tiroler Bauvorschrift (TBV). Parallel dazu eine Passage aus dem Regierungsprogramm der jetzigen Gesetzgebungsperiode. Die Österreichische Bundesregierung forciert Niedrigenergie- und Passivhausstandards. Sie möchte für 50 % des Neubaus die Heizenergie von 25 kWh/m2 bis 45 kWh/m2 und ab dem Jahr 2015 im Bereich der Wohnbauförderung nur mehr GR-Sitzung 28.6.2007 Die Wohnbauförderung Tirol ist in Österreich vorbildlich. Vorarlberg legt diesbezüglich mehr Tempo vor, verfügt aber über ein größeres Budget. Das Land Tirol hat seit dem Jahr 1997 eine Zusatzsubvention gegeben, wenn der Energiebedarf bei 60 kWh/m2 liegt. Wir bauen am Tivoli-Areal und "Am Lohbach" mit 35 kWh/m2 bzw. nahezu die Hälfte. Ab dem Jahr 2007 werden die Mehrkosten im Passivhausstandard - das sind etwa 5 % bis 8 % - nahezu zu 100 % subventioniert. Seit dem Jahr 2007 schreibt die Wohnbauförderung Tirol aber diese relativ geringe Energiekennzahl vor. Ich möchte auf dieses schnelle und rasche Tempo der Herabsenkung im Wohnungsneubau hinweisen, weil ein allzu schnelles Tempo Kosten mit sich bringen würde, welche zumindest die Kundschaft, für die die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) steht, nicht mehr verkraften könnte. Wie schaut die große reale Umgebung aus? Es hat im April 2007 eine große internationale Passivhaus-Tagung in Bregenz stattgefunden. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind in diesem Segment weltweit führend. Wir haben weder in Kanada noch in Schweden irgendwelche Vorbilder. Laut Homepage der IG Passivhaus Österreich haben wir in Österreich neun Projekte, aber praktisch keines zertifiziert. Wir wissen also nicht, ob das eine gute Marketinggeschichte oder eine gute Subventions-Antragsgeschichte ist. Bei dem Projekt in der Utendorfgasse in Wien ist der Plan zertifiziert. In der Bundesrepublik Deutschland werden nach dem Passivhaus Projektie- - 431 - rungspaket (BHPP) Darmstadt, Dr. Wolfgang Feist - der sich gerade an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck um einen Lehrstuhl bewirbt - von vierzig Projekten acht Projekte zertifiziert. Die Schweiz hat mit der Minenergie eine etwas andere Strategie. Sie hat ein zertifiziertes Projekt. Zum Vergleich: Die solarCity Linz, die hoch medial gelobt und gut vermarktet wurde, hat den gleichen Standard, den wir in Tirol überall haben, und zwar 30 kWh/m2 bis 35 kWh/m2 auf die Bruttogeschossfläche gerechnet. Das Projekt am Mitterweg von der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungsund Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) ist natürlich mit viel Know-how ein Vorreiter. Dort wurden im Jahr 1996 von Prof. Eberle 60 Mietwohnungen errichtet, wo der Wert, der zu erreichen war, 25 kWh/m2 betragen hat. Im Jahr 2006 waren es durchschnittlich 18 kWh/m2. Es war also die Realität besser als der theoretische Planwert. Die TOP 35-Wohnung ist fast bei Null und die TOP 4-Wohnung bei über 50 kWh/m2. Daraus kann man die einzelnen Verhaltensweisen der Bewohnerinnen bzw. Bewohner erkennen. Es ist auch recht stimmig, wenn man die einzelnen TOPS über drei Jahre lang vergleicht. Damit möchte ich nur aufzeigen, dass der Verbrauch innerhalb des Hauses sehr stark auf das Verhalten jedes Einzelnen ankommt. Der Verbrauch von 17 kWh/m2 ist schon Niedrigstenergie bzw. in Passivhausnähe. Wir haben im Jahr 2006 für den Mieter eine Heizkostenbelastung von 0,09 pro m2/Monat bis 0,35 pro m2/Monat (durchschnittlich 0,17 Heizkostenbelastung pro m2/Monat). Alle 8.000 Wohnungen der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) werden mit durchschnittlichen Heizkosten von 0,55 pro m2/Monat beheizt. Das ist eine sehr starke Senkung zu einem Zeitpunkt, wo über Passivhaus eigentlich noch relativ wenig gesprochen wurde. Aber aus dem schöpfen wir natürlich unser Know-how. GR-Sitzung 28.6.2007 Beim Projekt "Wohnen Am Lohbach" gibt es eine sehr ähnliche Situation. Hier haben wir zum Teil bis auf 17 kWh/m2 gemessen. Für das Projekt am Lodenareal hat gestern die Bauverhandlung stattgefunden, wo wir bis zum Jahresende 354 Wohnungen errichten wollen. Auf dem vorliegenden Bild können Sie die aus einem Wettbewerb herausgehenden zwei Mietwohnblocks auf Baurechtsgrundlage geplant, sehen. Ein Mietwohnblock ist das Eigentumsprojekt der ZIMA, Wohn- und Projektmanagement GesmbH, und auch die Paddler sollten hier ein Heim finden. Auf der vorliegenden Folie können sie den Ansatz der Brücke über die Sill sehen. Es ist dies eine sehr neue attraktive Wohnlage. Auf diesem Areal haben wir eine sehr herausfordernde Zielorientierung. Einerseits eine behindertengerechte Planung. Seit dem Baubescheid "Wohnen am Lohbach 2" - hier findet bald die Firstfeier statt -, plant die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) nur mehr behindertengerechte Wohnungen. Der Baubeginn ist für das vierte Quartal und die Fertigstellung für das Jahr 2009 vorgesehen. In diesem Jahr wird die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) siebzig Jahre alt. Das Energieziel sind die 10 kWh/m2 ohne Warmwasser; zum Vergleich sind es am Tivoli 35 kWh/m2. Man glaubt es kaum, dass hier noch eine Steigerung möglich ist. Die Solarenergie sollte einen Deckungsgrad von 55 % haben. Es sollten also 55 % der Warmwasserenergie aus der Sonnenenergie gewonnen werden. Wir wollen eine Planungs- und Bauzertifizierung machen, weil heutzutage derart viele Scharlatane auf den Markt kommen, die mit guten Marketingstäben viel erzählen, aber es eigentlich gerade in diesem Segment selten beweisen. Die besondere Herausforderung, die sich dem Bauträger stellt, war die Erfahrung aus den Projekten Mitterweg, "Wohnen am Lohbach", aber natürlich auch aus den gesamten 8.000 Wohnungen, die wir beheizen. Wir haben in unserem technischen Stab ungefähr 20 Techniker. - 432 - Wichtig ist, dass die neuen technischen Möglichkeiten genützt werden und wir aus der Erfahrung das weiter entwickeln wollen. Ein Thema ist die Gebäudedichtheit. Das ist etwas, was bis jetzt relativ unbedacht geworden ist. Dazu braucht es neue Technik bzw. eine neue Fenstertechnik, wo zum Teil auch noch die Industrie in den Kinderschuhen steckt. Wir haben praktisch keine Vorbilder, obwohl wir uns diesbezüglich viel angeschaut haben. Es ist jedoch im mehrgeschossigen Bereich in dieser Größenordnung kein Vorbild vorhanden, dem wir nacheifern könnten. Die große Herausforderung ist, dass das Planungsteam ineinander greift. Der Wille des Bauträgers über das Wissensspektrum des Architekten, aller Sonderplaner, Statiker, Ausschreiber, Bauaufsicht, Hausverwaltung und Wartung. Hier geht nichts mehr mit Outsourcen und Generalunternehmer. Wenn das nicht mit sehr versierten Leuten, die schon von Beginn an dabei sind, in einer Hand ist, dann ist der Standard schon kaputt. Ich habe schon die Produzenten mit geeigneten Produkten, gerade am Fenstersegment, erwähnt. Die bauausführenden Firmen brauchen dieses Knowhow. Das ist nur mit einem sehr hohen Wissensstand möglich. Wir schätzen die Mehrkosten zwischen 6 % und 10 %. Die Wohnbauförderung Tirol bezuschusst dies ab dem 1.1.2007. Wir sind schon ein bisschen stolz, dass wir die Baueinreichung wenige Wochen nach Inkrafttreten dieser Richtlinien gemacht haben, um auch den Zielen der Tiroler Wohnbauförderung nachzukommen. Wir machen aber keine Luftheizung wie bei den Projekten "Wohnen am Lohbach" und am Mitterweg, wo man natürlich Nutzertechnik braucht, die am Anfang zu gewissen Reibungsverlusten geführt hat. Die Energie wird über die Fußbodenheizung geliefert und der Abluft wird die Wärme entzogen. Damit wird die Frischluftzufuhr vorgeheizt. Wir rechnen uns hier für die Nutzer einen großen Vorteil aus. Durch den Passivhausstandard wird der Nutzer von den Energiepreisschwankungen relativ unabhängig. Die Bewohnerinnen bzw. Bewohner Am Lohbach und am GR-Sitzung 28.6.2007 Mitterweg merken das nur indirekt. Die Verdoppelung von Öl und Gas spüren sie in weiten Strecken überhaupt nicht. Das Passivhaus bietet eine größere Behaglichkeit, weil die Wände und die Luft die gleichen Temperaturen bieten. Eine Schimmelbildung ist damit auch ausgeschlossen. Die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) möchte mit dem Projekt am Lodenareal in der "ersten Liga" mitspielen. Wir möchten ein Best-practiceBeispiel in einem sehr großen Umfang bieten und auch hier helfen, einen Standard zu gebären, wo ein großer Bauträger als erster anfangen muss. Dies so, wie bei den Projekten "Wohnen am Lohbach" und Mitterweg, wo nachher dieser Standard mit Hilfe der Wohnbauförderung auch für die Nutzer leistbar wird und wir die Energiekosten einigermaßen in den Griff bekommen werden. (Beifall von allen Seiten) Bgm. Zach: Das war jetzt ein wenig bürokratisch, aber dahinter steckt eine Menge praktische Erfahrung. Viele Mitglieder des Gemeinderates beschäftigen sich mit dieser Thematik. Ich ersuche nun Prof. Dr. Lugger die eine oder andere Frage zu beantworten. GR Dr. Waibel: Auf der Innsbrucker Messe wurde das Beispiel von Telfs vorgestellt. Unter anderem wurden auch Passivwohnhausstil - Mietwohnungen dargelegt. Dort gibt es die Problematik, dass ein Teil der Mieterinnen bzw. Mieter mit dem Konzept überhaupt nicht zurechtkommt. Dadurch wird das Konzept quasi ad absurdum geführt. In diesem Zusammenhang wurden Zahlen genannt, dass bis zu 50 % der Mieterinnen bzw. Mieter sich eigentlich nicht an das Konzept halten. Wie sind, Prof. Dr. Lugger, Ihre Erfahrungen damit? Prof. Dr. Lugger: Aus diesem Grund gehen wir von der Energiezufuhr über die Luft ab und heizen über die Fußbodenheizung. Die Luftzirkulation hindert die Schimmelpilzbildung und hier wird etwas Wärme entnommen. Das ist die kontrollierte Wohnraumentlüftung im klassischen Sinn. - 433 - Der Energieträger Luft ist das Problem, denn das ist eine relativ träge Sache bzw. eine relativ hochkomplexe technische Maschine. Der Erfahrungsschatz vom Projekt "Wohnen am Lohbach", wo dreihundert Einzelmaschinen laufen, ist eigentlich die Weiterentwicklung, die wir aus dem Nutzerverhalten ziehen. Ich bin nicht der Auffassung, dass sich die Nutzer ändern müssen, sondern es muss sich die Technik ändern. Das ist unsere Konsequenz. StR Mag. Schwarzl: Herzlichen Dank für diese Präsentation. Ich finde es nämlich sehr wichtig, dass dieser Passivhausstandard von diesem eher fast esoterischen Einfamilienhaus wegkommt und zum Mehrgeschosswohnbau kommt. Ich wollte ersuchen, mir die Wärmezufuhr über die Fußbodenheizung und die Nutzung der Abwärme genauer zu erklären. Das heißt, dass es überhaupt keine kontrollierte Wohnraumlüftung mehr gibt bzw. schon oder nur zur Belüftung und die Heizung nur über den Fußboden läuft? Wie wird der Fußboden beheizt? Wird das über eine Gastherme oder von der Wärme der Abluft mitgespeist? Wird das solar erzeugt? Das Abgehen von diesem Heiz-, Kühl-Entlüftungssystem ist interessant. Prof. Dr. Lugger: Ich habe jetzt bewusst zu Ing. Spiß, welcher der Leiter der Hausverwaltungen ist, hingeschaut, da er genau genommen das alles weiß. Ich erzähle Ihnen jetzt, was mir Ing. Spiß in den letzten Wochen berichtet hat. Wir machen es über den Fußboden mit Gas. Die Energie geht über die normale Fußbodenheizung, mit der wir ja schon seit Jahrzehnten genug Erfahrung haben. Dadurch haben wir natürlich eine gewaltige Wärmedämmung und es ist je nach Wohnung bzw. Quadratmeter viel weniger Energie notwendig als wie in einem vormals gebauten Haus. Die Luft wird ausgetauscht. Selbstverständlich kann man die Fenster aufmachen. Wenn Wärme abgesaugt wird, wird Wärme entnommen und die zugeführte Frischluft wird aus dieser gewonnenen Wärme ein bisschen aufgeheizt. Am Lohbach und Mitterweg bzw. überall dort, wo es Nutzerprobleme gibt, wird die GR-Sitzung 28.6.2007 Energie über eine wärmere Luft hineingeströmt. Hier hat man das Problem mit dem starken Luftaustausch bzw. mit allen Dingen, die ein Sonnensystem zum Inhalt hat. Wir wechseln komplett die Technik, die inzwischen sehr fortgeschritten ist. Beim Projekt am Mitterweg vor mehr als zehn Jahren waren wir diesbezüglich völlig allein, denn wir kannten nicht einmal einen Planer, der das kann. Inzwischen ist hier die Technik nachgekommen. Ich bin mir sicher, wenn wir einen Passivhausstandard anstreben, werden das alle Bauträger in mehreren Jahren schaffen. Wir benötigen natürlich aber Zeit und Erfahrung, denn sonst erreichen wir Kosten, die sich niemand mehr leisten kann. StR Mag. Schwarzl: Und Solarenergie? Prof. Dr. Klaus Lugger: Solarenergie für Warmwasser (55 %) ist selbstverständlich. GR Mag. Mayr: Prof. Dr. Lugger, können Sie sich erklären, woraus sich der unterschiedliche Energiebedarf ergibt? Es gibt ein gewisses Mittelfeld, aber es gibt auch solche die sehr wenig Energie brauchen und andere die Spitzenwerte haben. Hängt das mit der Wohnsituation zusammen, sind das Familien, welche die Wohnungen fast nicht benützen oder sind das große Familien, welche sie sehr stark benützen? Was ist die Ursache? Prof. Dr. Lugger: Es gibt manche, die sitzen im "Ruderleibele" vor dem Fernseher und wollen 25 Grad Celsius Raumtemperatur haben, aber es gibt auch andere, denen bereits bei 18 Grad Celsius Raumtemperatur zu heiß ist. Manche sind Skilehrer am Arlberg und gehen am 15. Dezember nach Lech und kommen am 1. März wieder in ihre Wohnungen. Das Publikum ist komplett unterschiedlich. Wir kennen unsere Nutzer und deshalb war das nicht sehr überraschend, aber es bietet ein relativ plastisches und stimmiges Bild, wie unterschiedlich die Nutzung ist. Es ist auch schwierig, mit einer hohen neuen Technik Verhalten ändern zu wollen. Ich habe mich in den Diskussionen immer dagegen gewehrt, wenn man gesagt hat, dass sich der Nutzer anpassen muss. Das ist alles ein Schwachsinn, denn die Technik muss sich weiterentwickeln. - 434 - Inzwischen haben wir zum Glück schon viel mehr technisches Know-how und Anbote von der Industrie, dass wir das schaffen. Bgm. Zach: Ich glaube, dass die Kostenfalle ein sehr wichtiges Argument ist. Wenn die Menschen davon überzeugt sind, dass sie nur durch geringfügige Änderungen ihres Verhaltens eine wesentliche Beeinflussung der Kosten haben, dann lässt sich manches leicht überzeugen. StR Dr. Pokorny-Reitter: Prof. Dr. Lugger, hat in dem Beitrag, wo es um die kontrollierte Wohnraumlüftung gegangen ist, aufgezeigt, dass wir beim Themenbereich "Passivhaus" eine sehr rasche Entwicklung hatten. Es ist aber immer wieder notwendig, nachzubessern und zu überprüfen, wie diese neuen Techniken auch bei den Usern ankommen bzw. wie sie damit zurechtkommen. Ich danke Prof. Dr. Lugger sehr für die Aussage, dass sich nicht die Leute der Technik anpassen, sondern wir die Technik verbessern müssen, wenn die Menschen damit nicht zurechtkommen. Es gibt nämlich auch andere Aussagen, wo es immer wieder heißt, dass die Mieterinnen bzw. Mieter Schuld haben, wenn das nicht funktioniert. Deshalb bin ich froh, dass Prof. Dr. Lugger diese Aussage getroffen hat und dass es hier jetzt eine neue Möglichkeit gibt. Ich bin gespannt, wie das funktioniert, denn ich kenne diese neuen Techniken nicht, da es so etwas in der Stadt Innsbruck noch nicht gibt. Die kontrollierte Wohnraumlüftung hat in der Vergangenheit bzw. auch in der jüngsten Vergangenheit in einem Objekt, das nicht von der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) ist, immer wieder Probleme gemacht. Gerade wenn wir auf 10 kWh/m2 herunterkommen, glaube ich, dass das der Weg der Zukunft ist. Wir wissen alle, dass es um unsere Umweltbelastung geht und auch um die Kosten, welche die Mieterinnen bzw. Mieter tragen müssen. Auch wenn es mit dem Thema "Energie und Betriebskosten" zusammenhängt, GR-Sitzung 28.6.2007 möchte ich mich bei der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) bedanken, weil sie sehr soziale, kulante und gute Mietpreise hat. Das kann nur dann geschehen, wenn man permanent wie der "Hamster im Radl" immer wieder dahinter ist und im Sinne der Mieterinnen bzw. Mieter schaut, zu sozialen bzw. verträglichen Preisen zu kommen. Diesbezüglich möchte ich Prof. Dr. Lugger und Ing. Spiß sowie dem ganzen Team ein großes Lob aussprechen. (Beifall von allen Seiten). StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Ich möchte als Umweltstadtrat Prof. Dr. Lugger auch danken, da dies wirklich erfreulich ist. Ich habe drei konkrete Fragen mit folgendem Inhalt: Prof. Dr. Lugger hat das Gas erwähnt, denkt die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) auch an, Erdwärme für die Heizung zu installieren? Ist das für die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) ein Thema? Es wurden die Dienstleister angesprochen. Wie schaut es nun wirklich mit dem Grad des Know-hows der Dienstleister hinsichtlich des Sanitärbereichs (Heizung, Lüftung) mit den Dienstleistungen aus? Wie sieht es diesbezüglich mit den Erfahrungen aus? Ich sage das jetzt nicht tendenziell, sondern wissensbegierig, aber wie schaut es jetzt wirklich mit Photovoltaik aus? Prof. Dr. Lugger: Photovoltaik ist zu teuer, denn das müsste die öffentliche Hand sehr stark heruntersubventionieren. Diesbezüglich müssen wir wahrscheinlich noch ein paar Jahre warten, zumindest für unsere Klientel und für den mehrgeschossigen Wohnbau. Das ist eine Budgetfrage. Ich kenne auch kein mehrgeschossiges Wohnhaus im Bereich des sozialen Wohnbaus, das dies schon geschafft hat. Zur Dienstleister - Energieplanung: Hier ist das Eis sehr sehr dünn. Wir haben vor zwei Jahren einen jungen Energietechniker eingestellt, der den ganzen Tag nur Fernabfragen hinsichtlich Solarsanierung Solaroptimierung macht. Diesbezüglich - 435 - müssen wir alle miteinander noch sehr stark aufholen. Das Lodenareal wäre aber die Gelegenheit für eine große Gruppe hier mitzuziehen. Was das Thema "Erdwärme" betrifft, sind wir beim Nachdenken, aber noch nicht auf einen grünen Zweig gekommen. Hier müsste ich unseren technischen Leiter fragen, aber wir haben noch keines. GR Haller: Ich bin richtig stolz, dass die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) ein Großprojekt in Angriff nimmt. Alles, was ich bis jetzt gesehen habe, waren Reihenhäuser, Einfamilienhäuser und kleinere Wohneinheiten mit vier bis sechs Wohnungen. Bei allen Seminaren und Vorträgen habe ich gehört, dass der größte Faktor dabei immer der Mensch war und dass die 10 kWh/ m2 oder die 40 kWh/m2 bei Niedrigenergie eigentlich sehr benutzerdefiniert und benutzerabhängig sind. Jetzt höre ich Gott sei Dank, dass sich die Technik geändert hat. Eine kleine Einschulung werden die Mieterinnen bzw. Mieter trotzdem brauchen, da man der Technik wahrscheinlich nicht alles überlassen kann. Wenn das der Fall ist, sehe ich diesbezüglich sehr viel Gutes und Nachahmungsfähiges, um weiter so zu bauen. StR Mag. Schwarzl: Die Photovoltaik ist das große Dilemma. Wir haben jetzt in Freiburg gehört, dass es in der Bundesrepublik Deutschland sehr wohl Wohnanlagen, Betriebe, Messehallen, gibt, die Photovoltaik nützen, weil es dort schon relativ lange ein sehr gutes Einspeisegesetz gibt; also mit Abnahmegarantie für diesen Strom subventioniert. Das boomt in der Bundesrepublik Deutschland förmlich. Die Photovoltaik hat nicht nur Vorteile für die Nutzerinnen bzw. Nutzer, sondern das boomt auch wirtschaftlich unheimlich. Es ist sehr viel an Wirtschaftskraft und Arbeitsplatzpotenzial enthalten. Bgm. Zach: Prof. Dr. Lugger, können Sie dazu etwas sagen? Wenn Sie das verneinen, heißt das, dass StR Mag. Schwarzl Recht hat, wie es der GR-Sitzung 28.6.2007 Besuch in unserer Partnerstadt Freiburg auch gezeigt hat. Wir haben hier nicht nur die Theorie und deshalb bin ich allen dankbar, die sich mit Energie beschäftigen und uns über das Wissen, die neuesten Entwicklungen im Stadtsenat, Gemeinderat - der ja über dem Stadtsenat steht - berichten, wovon wir alle profitieren. Wir brauchen aber Unternehmungen, welche die Theorie auch umsetzen. Die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) ist ein Unternehmen, das uns diesbezüglich mit Rat und Tat zur Seite steht. Der Faktor Mensch ist das Wichtigste, denn wenn die Menschen nicht mitspielen, ist das nicht möglich. Der Mensch ist der wesentliche Faktor und dafür sind wir in den Gemeinderat gewählt und werden auch dafür bezahlt. Ich möchte mich bei allen recht herzlich bedanken, die sich mit dem Gegenwartsund Zukunftsthema beschäftigen. Danke auch Prof. Dr. Lugger mit seinem Team, die immer wieder schauen, dass das theoretische Wissen in die Praxis umgesetzt wird und diese Erkenntnisse dem Gemeinderat auch zugänglich gemacht werden. Wir werden weiterhin schauen, dass wir im Meer der Erkenntnisse oben auf schwimmen, wobei nicht alles immer ganz gescheit ist, weil Vieles mit erhöhten Kosten verbunden ist. Das müssen wir immer im Auge behalten, wobei ich aber frohen Mutes bin, weil ich weiß, dass viele Praktikerinnen bzw. Praktiker im Wohnungswesen auch in der Abrechnung tätig sind. Vielen Dank Prof. Dr. Lugger und dem Zuständigen, Ing. Spiß. GR Kritzinger: Ich wollte den Gemeinderat darüber informieren, dass vor mehr als zwanzig Jahren Prof. Dr. Lugger von der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) den Mut hatte, die ersten Seniorenwohnungen zu bauen. Ich sage bewusst Mut, weil es damals für dieses Experiment eines gewissen Mutes bedurft hat. Ich nehme die Gelegenheit gerne wahr, das in diesem Forum wieder zu sagen. - 436 - Zu meinen Fragen: Hat man Erfahrungen in Bezug auf Windenergie? Gibt es für die Bewohnerinnen bzw. Bewohner durch die heute gebauten Fenster, die komplett dicht sind, Nachteile? Gibt es Nachteile oder hat man diesbezüglich etwas Besonderes zu beobachten? Welche Erfahrung hat die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) und welche Erfahrung kann und Prof. Dr. Lugger hinsichtlich der Windenergie und Fenster vermitteln? "Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Prof. Dr. Lugger: Mit der Windenergie haben wir keine Erfahrung und das ist in unserem Bereich auch kein Thema. Das ist eine Einspeisungsfrage und kein Thema für einen Wohnbauträger. Das Wahlergebnis bezüglich Stimmabgabe und Mandatsverteilung, bitten wir der beiliegenden Kundmachung zu entnehmen. Zur Fensterdichte: Wenn man Energie spart, indem man die ganze Woche die Fenster nicht öffnet, nicht schocklüftet, sondern nur den ganzen Tag kippt, gibt es bei den bestehenden Gebäuden Schimmel. Das ist aber in den neuen Gebäuden durch den Luftaustausch möglich. Deshalb haben wir beim Niedrigenergie- oder Passivhaussegment relativ wenige Probleme. Die grauen Haare wachsen woanders, vor allem bei den Kosten. Bgm. Zach: Ich darf den Mitgliedern des Gemeinderates versichern, dass uns dieses Thema weiterhin beschäftigen wird. Ich danke Prof. Dr. Lugger und seinem Referenten, Ing. Spiß, der sich an der Front mit diesen Fragen beschäftigt. Ich bitte ihn, seine Erfahrungen mit den Nutzern bzw. Usern ständig mit einzubringen, denn das bewegt die Menschen bzw. was er versteht oder nicht und was er vor allem akzeptiert oder nicht. Das ist uns wichtig! (Beifall von allen Seiten) 6. Wahl von Behinderten-Vertrauenspersonen 2007 in der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), Ergebnis Bgm. Zach verliest das Schreiben des Wahlvorstandes der Behinderten-Vertrauenspersonenwahl 2007 in der Kommunalbetriebe AG (IKB), vom 31.5.2007. GR-Sitzung 28.6.2007 Heute wurde bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz die Wahl von Behindertenvertrauenspersonen für alle 'begünstigt Behinderten' in der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) vorgenommen. Dieselben konnten dank der Unterstützung durch unsere Unternehmensleitung reibungslos abgewickelt werden. Für den Wahlvorstand Walter Hofer Wahlleiter" Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 7. IV 19599/2006 Stadtgemeinde Innsbruck, Vorlage der Jahresrechnung 2006 und der Vermögensrechnung 2006 Bgm Zach: Ich habe gemäß § 73 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 die Jahresrechnung 2006 für das abgelaufene Haushaltsjahr bis Ende Juni des nachfolgenden Jahres dem Gemeinderat zur Prüfung und Erledigung vorzulegen. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wurde von der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, zum 28.2.2007 erstellt und in der Zeit vom 30.4.2007 bis einschließlich 13.5.2007 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Die Auflage wurde unter der Zl. IV 19599/2006 ordnungsgemäß an der Amtstafel kundgemacht. Es wird ersucht, die Jahresrechnung 2006 und die ergänzende Vermögensrechnung 2006 im Sinne der zitierten Bestimmungen des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 dem Gemeinderat und Kontrollausschuss zur Prüfung und Erledigung vorzulegen. Die Jahresrechnung 2006 und die Vermögensrechnung - 437 - 2006, wurden sämtlichen Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt. 8. Die maßgeblichen Daten der Jahresrechnung sind im beigeschlossenen Bericht (Zl. IV 19599/2006) an den gemeinderätlichen Ausschuss für Finanzen und Subventionen dargestellt. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Bei diesem Nachtragskredit geht es darum, auf der Möslalm eine neue Kanalisation zu machen bzw. eine neue Wasserleitung, da die alte schon durchgerostet ist. Der Antrag lautet auf einen Betrag in der Höhe von € 50.000,--, wobei 50 % Förderung seitens des Landes Tirol dazu gegeben wird. Für die Berichterstattung im Gemeinderat darf folgender Vorschlag erstattet werden: Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, hat die Jahresrechnung 2006 nach Abschluss der Kassen- und Rechnungsbücher zum 28.2.2007 fertig gestellt. Die öffentliche Auflage erfolgte in der Zeit vom 30.4.2007 bis einschließlich 13.5.2007. Sie wurde durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht. Des Weiteren hat die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, die Vermögensrechnung 2006 nach Abschluss der Kassen- und Rechnungsbücher zum 30.5.2007 fertig gestellt. Die Jahresrechnung 2006 weist für den ordentlichen Haushalt ein Anordnungssoll bei den Einnahmen von € 275.381.728,70 und bei den Ausgaben von € 274.724.954,94 somit einen Sollüberschuss in der Höhe von € 656.773,76 auf. Die Detailrechnungsergebnisse können der Ausfertigung der Jahresrechnung 2006 entnommen werden, die allen Mitgliedern des Gemeinderates übermittelt wurde. Das Rechnungsergebnis wird nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften im Rechnungsjahr 2008 abgewickelt. Die Frau Bürgermeisterin hat gemäß § 73 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 die Jahresrechnung 2006 und die Vermögensrechnung 2006 der Kontrollabteilung zur Vorprüfung zugewiesen und werden diese in der Folge dem gemeinderätlichen Kontrollausschuss zur Prüfung und Antragstellung vorgelegt. Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger referiert die Anträge des Ausschusses für Finanzen und Subventionen vom 19.6.2007. GR-Sitzung 28.6.2007 Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt 2007 Beschluss (einstimmig): Der Nachtragskredit zum ordentlichen Haushalt 2007 wird gemäß Beilage genehmigt. 9. Nachtragskredite zum außerordentlichen Haushalt 2007 9.3 III 5376/2007 Gemeindestraßen Städtepartnerschaften, Anbringung von Symbolen Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dieses Projekt ist noch nicht budgetiert und deshalb auch hier ein entsprechender Antrag. GR Federspiel: Ich habe eine Bitte, Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger. Wenn diese Tafeln, was die Partnerstädte anbelangt, angebracht werden, sollte man diese so groß anschreiben, dass sie auch dementsprechend klar ersichtlich sind. Bgm. Zach: Ich bekomme mindestens jede Woche eine Anfrage, dass irgendwer Partner der Stadt Innsbruck werden möchte. Das hat aber keinen Sinn, denn wir müssen dort, wo wir bereits Partner sind und wo Beziehungen bestehen, diese verstärken bzw. helfen. Es gibt viele Partnerstädte, denen wir helfen und dort, wo wir die Beziehungen wieder auffrischen wollen, machen wir das auch. Das Ganze ist aufwendig. Es müssen Mitglieder des Stadtsenates in diese Partnerstädte fahren und es müssen diese auch in der Stadt Innsbruck eingeladen werden. Das Ganze ist in jeder Beziehung unglaublich aufwendig. Nur, dass man auf dem Papier irgendetwas stehen hat, dazu ist jetzt nicht die richtige Zeit. - 438 - Ich gebe GR Federspiel Recht, dass diese Tafeln ersichtlich sein müssen. StR Dr. Pokorny-Reitter ist diesbezüglich technisch und architektonisch versiert genug, dass sie das beachten wird. Ich darf berichten, dass unser neuer Stadtteil "Tivoli-Alt" ein Vorzeigeprojekt in jeder Art und Weise ist. Dort wird hinsichtlich der künstlerischen Ausgestaltung, wie zum Beispiel bei den Laternen bzw. bei der Straßenbeleuchtung, auf die Städtepartnerschaften Bezug genommen. Ich habe darauf hingewiesen, dass diese Partnerschaften mit den Städten Aalborg, New-Orleans, Krakau, Freiburg, Tiflis, Sarajewo usw. klar und deutlich zum Ausdruck kommen. Dadurch sollen die Menschen in dieser Stadt auch eine Beziehung zu den Menschen in jenen Städten, die sich stolz und geehrt fühlen, dass sie unsere Partner sind, bekommen. StR Mag. Schwarzl: Ich möchte für die Punkte 2. und 3. der Nachtragskreditansuchen zum außerordentlichen Haushalt 2007 unsere Stimmenthaltung anmelden. Gleichzeitig möchte ich gerne zu Punkt 3. "Städtepartnerschaften" etwas sagen: Die Stimmenthaltung unserer Fraktion ist nicht deshalb, weil uns das Geld für Kunst reut. Im Gegenteil, denn ich stimme eigentlich nie gegen finanzielle Mittel für Kultur und Kunst. Gleichzeitig soll das verdeutlichen, dass für mich Städtepartnerschaften etwas Lebendiges sein sollen. Ich bezweifle, dass das Verewigen von Städtepartnerschaftstafeln oder Symbolen, die man nach dreimal Vorbeigehen als Bürgerin bzw. Bürger nicht mehr besonders wahrnimmt, Ausdruck von Lebendigkeit sind. Ich würde es im Sinne der Lebendigkeit von Städtepartnerschaften viel spannender finden, wenn man das Geld wie folgt investieren würde: Zum Beispiel, dass Künstlerinnen bzw. Künstler aus den Partnerstädten vor Ort Kunst im öffentlichen Raum machen und im Sinne von Artists in Residence da sind und umgekehrt. Künstlerinnen bzw. Künstler von uns sollten Stipendien erhalten, um in den Partnerstädten künstlerisch tätig zu sein. GR-Sitzung 28.6.2007 Das würde ich für eine bessere Investition im Sinne von Kunst, aber auch im Sinne von Lebendigkeit von Städtepartnerschaften halten. Diese Ambivalenz, dass uns das anders sinnvoller erscheinen würde, aber natürlich Mittel für Kunst und Kultur vorhanden sein sollen, daher rührt unsere Stimmenthaltung. (Beifall von Seiten der Innsbrucker Grünen) Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: GR Federspiel hat auf die Deutlichkeit der Tafeln von Partnerstädten hingewiesen. Wir haben jeweils auf der Autobahn am Eingang der Stadt die Partnerschaftsstädte angeführt. Dies in einer Größe, dass es nicht lesbar ist und das ist wahrscheinlich der Hintergrund dieser Anmerkung. Ich darf feststellen, dass es hier nicht um eine künstlerische Aktion geht. Das ist, glaube ich, ein Missverständnis, auch wenn diese Tafeln künstlerisch gestaltet werden. Wir haben anlässlich des 40-jährigen Jubiläums auf der Europaratsallee das Wappen der Stadt Freiburg angebracht. Es hat sich gezeigt, dass diese Form - das Wappen war mit einem Panzerglas versehen und war auch beleuchtet - nicht entsprochen hat, da es kaputt geworden ist. Als Alternative dafür ist vorgesehen, die sieben Wappen der Partnerstädte auf der Innbrücke anzubringen. Das halte ich wirklich für eine hervorragende Idee. Dafür wurden verschiedene Standorte vorgeschlagen. Mit dieser Aktion soll der Bevölkerung bewusst gemacht werden, welche Partnerstädte die Stadtgemeinde Innsbruck hat. Ich glaube schon, dass das ein guter und wichtiger Beitrag ist, um diesen Partnerstädten einen gewissen Respekt zu zeigen und auch der Bevölkerung zu vermitteln, mit wem wir solche Partnerschaften eingegangen sind. Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung GRÜNE zu den Punkten 2. und 3.; 8 Stimmen ): Die Nachtragskredite zum außerordentlichen Haushalt 2007 werden gemäß Beilage genehmigt. - 439 - 10. Subventionsansuchen 10.1 IV 370/2007 "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), Gumppstraße 47, Wettbewerb für das Projekt "Kunst am Bau" am Tivoli-Areal, Sondersubvention Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dazu darf ich inhaltlich sagen, dass drei Kunstwerke bzw. drei Künstler prämiert wurden. Zum einen geht es darum, dass die Brüstung bei einer Aussichtsplattform über die Sill gestaltet werden soll, und zwar von Julia Bornefeld. Diese hat vorgeschlagen, hier eine Glasverkleidung vorzunehmen, auf der verschiedene bewegte Linien und einzelne Elemente abgebildet sind. Das soll das veränderbare Regime eines Flusses symbolisieren. Darüber hinaus soll auch der Name "Sill" in Abwandlung, es bedeutet eigentlich die Wogende und das gibt es in vielen Städten und Ländern, natürlich mit einer sprachlichen Abwandlung, dort angebracht werden. Der zweite Projektvorschlag betrifft die Gestaltung einer Schallschutzwand zum Südring hin durch Thomas Feuerstein. Der dritte Projektvorschlag betrifft den Künstler Martin Walde, der vorgeschlagen hat, auf dem gesamten Areal Spiellinien und Spielflächen aufzubringen. Es ist so, dass die Kosten zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und den Investoren aufgeteilt werden. Die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) soll einen erheblichen Teil davon übernehmen. Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt für dieses gesamte Projekt nur den Betrag in der Höhe von € 30.000,--. StR Mag. Schwarzl: Die Wortmeldung von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger zielt in eine ähnliche Richtung, wie ich es zuerst schon beim Kunstprojekt gesagt habe. Ich sehe die Auseinandersetzung mit den Städtepartnerschaften schon als künstlerischen Wettbewerb. Auch hier geht es um Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum. GR-Sitzung 28.6.2007 Wir haben schon eine Anfrage an die Frau Bürgermeisterin gestellt, die teilweise sehr ausführlich beantwortet wurde. Es geht nicht um den Betrag von € 30.000,-- bzw. um eine Beurteilung der Künstlerinnen bzw. Künstler oder der Werke, die ausgewählt wurden, sondern wir beschäftigen uns jetzt schon längere Zeit gemeinsam mit GR Marinell mit Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau. Ich habe das aufgrund der Anfragebeantwortung überschlagsmäßig zusammengezählt. Beim Rathaus-Neubau haben wir damals rund € 10 Mio in Kunst am Bau investiert. In den Jahren 2001 bis 2007 sind rund € 1,2 Mio in Kunst am Bau geflossen. Dies wurde teilweise von der Stadt Innsbruck aber auch von Bauträgern finanziert, die wieder mehr oder weniger mit öffentlichen Mitteln insofern agieren, da sie teilweise auf die Wohnbauförderung zurückgreifen können. Teilweise wird das über die Mieterinnen bzw. Mieter finanziert. Mein Eindruck dieser Kunst am BauProjekte bisher ist, dass sie vom Ablauf her teilweise relativ intransparent hinsichtlich der Auswahl der Jurien sind. Es sind entweder Direktvergaben vom Bauträger bzw. Architekten oder geladene Wettbewerbe sehr oft nicht nachvollziehbar, warum, welche Künstlerinnen bzw. Künstler geladen wurden oder welche nicht. Wir haben sehr transparente gute Verfahren im Bereich der Architekturwettbewerbe. Ich würde mir wünschen, dass wir im Bestand auch bei Projekten "Kunst am Bau" oder "Kunst im öffentlichen Raum" ein wenig in Richtung Vorgehensweise wie bei Architekturwettbewerben kommen würden. Es gibt auch eine Vision, die so ähnlich wäre, wie es das Land Niederösterreich macht. Dort werden bei öffentlichen Bauten Mittel für Kunst am Bau veranschlagt. Diese Mittel werden aber nicht für Kunstprojekte an diesem konkreten Bauobjekt verwendet, sondern sie kommen in einen Topf. Es gibt eine eigene Landesstelle, die diesen Topf verwaltet und eine hochkarätige Jury, bestehend aus Künstlerinnen bzw. Künstlern teilweise aus Niederösterreich oder von auswärts, - 440 - wo man dann Projekte im öffentlichen Raum einreichen kann. Diese Jury beurteilt und vergibt dann das Projekt. Das wäre sozusagen die Vision. Aber im Schritt dorthin würde ich vorschlagen, Verbesserungen auch inhaltlich im Verfahren zu machen. Das, was wir als Kunst am Bau derzeit haben, sind sehr stark Objekte zum Anschauen, Repräsentieren und Verschönern oder Gestalten von Raum. Wir haben aber sehr wenig Prozesshaftes und Sozialräumliches, das damit zusammenhängt, dass diese Kunst am Bau oder Kunst meistens schon in der Planungsphase oder während dem Bau von Objekten mit ausgeschrieben wird. Das Kunstwerk ist dann mehr oder weniger schon fertig, wenn die Leute dort einziehen. Man könnte sich auch vorstellen, Kunst am Bau erst dann zu starten, wenn die Leute schon eingezogen sind, denn dann könnte man nämlich vielmehr in prozesshafte Kunst gehen, wo Künstlerinnen bzw. Künstler mit den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern interagieren bzw. diese mit einbinden. Um das etwas konkreter zu machen, darf ich dazu ein Beispiel erwähnen: In der Bundesrepublik Deutschland hat vor einigen Jahren in einer großen sozialen Wohnanlage ein Künstler ein Projekt gemacht, wo er mitten in die Wohnblocks große offene Bücherregale in Containerform aufgestellt hat. Das war ein Kunstprojekt und dort konnten sich die Menschen Bücher nehmen und Bücher hineinstellen. Das hat jahrelang total super funktioniert. Es gibt also viel breitere Spektren von Kunst, die, was die Bewohnerinnen bzw. Bewohner betrifft, vielleicht nachhaltiger ist als wenn man irgendwo einzieht und dort steht eine Skulptur oder es ist ein Mosaik an der Wand usw. Die Menschen sollen in die Kunst mit einbezogen werden, wodurch vielleicht auch Barrieren zwischen Kunst und Bewohnerinnen bzw. Bewohnern abgebaut werden können. Das ist ein Denkansatz, den ich im Gemeinderat einbringen wollte. Daher unsere Stimmenthaltung. GR Marinell: Ich glaube auch, dass es wichtig ist, dieses Thema zu diskutieren. Wir sollten uns im Kulturausschuss GR-Sitzung 28.6.2007 speziell über diese Thematik unterhalten. Ich finde gerade diesen stadtteilbezogenen Kunst am Bau wichtig. Es ist wirklich schade, wenn man nach einigen Jahren merkt, dass die Kunstwerke nicht gewartet werden. Mit dem Stadtteil meine ich, dass die Bewohnerinnen bzw. Bewohner eine Identität mit einem solchen Kunstwerk bekommen sollen. Ich finde es wichtig, dass sie in irgendeiner Form mit einbezogen werden bzw. dass die Abwicklung transparent wird. Diese Diskussion können wir durchaus im Kulturausschuss führen. (Beifall) Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger (als Debattenredner): Ich möchte die Aussage von StR Mag. Schwarzl zurückweisen, dass ein Wettbewerb stattgefunden hat, der nicht transparent ausgeführt wurde. Das ist hier sicherlich nicht der Fall. Es wurden konkret eingeladen: Christian Anton, Julia Bornefeld, Thomas Feuerstein, Robert Gfader, Martin Gostner, Eva Schlegel und Martin Walde. In der Jury waren Vetreter der Stadtgemeinde Innsbruck: Bürgermeisterin Hilde Zach, Dipl.-Arch. Schmeissner-Schmid und meine Person. Weiters Vertreter der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) mit Prof. Dr. Klaus Lugger, ein Vertreter der ZIMA, Wohn- und Projektmanagement GesmbH, Dr. Hans Vandory, Dr. Günther Dankl vom Tiroler Landesmuseum - Ferdinandeum, die freie Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Angela Bezzenberger, Dr. Edith Schlocker und Stefan Binder. Die Vorprüfer waren der Galerist Klaus Thoman, Dipl.-Ing. Hans-Jörg Pegger von der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol sowie Ing. Heidrun Stahl von der Mag.-Abt. III, Grünanlagen - Planung und Bau. Ich glaube, dass dieser Wettbewerb sehr sachgerecht durchgeführt wurde. Was den Vorschlag anlangt, dass man zuerst einen Stadtteil mit 1.500 Bewohnerinnen bzw. Bewohnern besiedelt und sich dann Gedanken über Kunst am Bau macht, das wird nicht immer eine zielführende Vorgangsweise sein. - 441 - Es gibt zwei Dinge, die hier zur Umsetzung vorgeschlagen wurden. Das sind zum einen diese Brüstung bei der Plattform über die Sill. Hier muss man natürlich vorher den Wettbewerb machen, da man nicht das Bauwerk fertig stellen, dann unter Umständen die Brüstung, die man vorsehen muss, wegreißen und die künstlerische Brüstung anbringen kann. Genauso verhält es sich bei der Lärmschutzwand. Auch hier ist es richtig, dass man sofort eine künstlerisch gestaltete Lärmschutzwand anbringt. Wenn ich an die Lärmschutzwände entlang der Autobahn ins Unterinntal denke, dann könnte man sich jetzt vielleicht überlegen, ob diese nicht künstlerisch gestaltet werden können. Das wäre vielleicht nicht ganz falsch. Wenn ein Stadtteil schon besiedelt ist wäre es denkbar, sich über eine weitere künstlerische Gestaltung auch noch Gedanken zu machen. Ich glaube, es ist hier schon richtig, dass die entsprechenden Mittel für diesen Stadtteil vorgesehen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass 1.500 Personen über die künstlerische Gestaltung befinden. Wir haben in der Jury nicht unerhebliche Probleme gehabt, die einzelnen Projekte zu prämieren, denn wenn es um Kunst geht, hat jeder seine eigenen Vorstellungen und es besteht hier natürlich eine besondere Vielfalt an Geschmack und Vorstellungen. Dadurch würde es nicht leichter und das Ergebnis auch nicht unbedingt qualitätsvoller. Natürlich kann man darüber diskutieren, aber ich glaube, dass im konkreten Fall die Vorgangsweise sehr sachgerecht war. Das Ergebnis war zwar nicht besonders berauschend, aber ich glaube, dass das mehrere in der Jury so empfunden haben. Das was vorgeschlagen wurde, sind jedoch durchaus interessante Aspekte für die Gestaltung dieses Stadtteiles. StR Mag. Schwarzl: Es geht nicht darum, dass 1.500 Bewohnerinnen bzw. Bewohner am "Tivoli-Neu" als Jurorinnen auftreten, sondern dass sie - um es ganz überspitzt zu sagen - Teil eines Kunstprojektes sein können. Natürlich muss die Auswahl durch eine Jury passieren. Mein Wunsch war, dass Kunst prozesshaft GR-Sitzung 28.6.2007 stattfindet. Ich habe nicht gemeint, dass 1.500 Bewohnerinnen bzw. Bewohner eine riesengroße Jury bilden. (GR Federspiel: Graffiti fehlt noch!) Ja, Graffiti ist auch eine Form von Kunst. (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die wird ohne Jury gemacht.) Ich habe nicht gemeint, dass genau dieser Wettbewerb intransparent abgelaufen ist. Das war im Ausschuss für Finanzen und Subventionen die Vorlage und GR Hof hat dankenswerterweise gebeten, bis zur Sitzung des Gemeinderates Unterlagen darüber zu erhalten, wer Mitglied der Jury bzw. wer geladen war. Es hat sehr oft keine Wettbewerbe gegeben. Ich denke, dass es hin und wieder, wenn es um große Summen geht, angebracht wäre - insgesamt geht es bei diesem Projekt nicht um wenig Geld, wenn man das von der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) dazuzählt -, darüber nachzudenken, einen offenen Wettbewerb zu machen und nicht nur Vermittlerinnen bzw. Vermittler, sondern produzierende Künstlerinnen bzw. Künstler in die Jury aufzunehmen. Bei Architektenwettbewerben sind in einer Fachjury auch immer wieder selbstproduzierende Architektinnen bzw. Architekten und nicht nur Architekturkritikerinnen bzw. Architekturkritiker. Ich denke, dass es keine konkrete böse Unterstellung an dieses eine Verfahren ist, sondern in Summe ist ein Bild entstanden, wo es Stellschrauben gibt, an denen man etwas ändern könnte; sowohl in formaler als auch in inhaltlicher Weise. (Beifall von Seiten der Innsbrucker Grünen) Bgm. Zach: Es geht um verändern. Ich würde sogar hinzufügen um verbessern. Diesbezüglich sind wir nicht immer einer Meinung. GR Ing. Krulis: Wenn hier zwei verschiedene Meinungen oder Stimmungen aufeinander treffen, die von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger und von StR Mag. Schwarzl, dann ist das eine eben eine sehr praktische Meinung und das andere eine sehr theoretische Meinung, die in der Praxis wahrscheinlich eher nicht - 442 - funktioniert. Dies aus einem sehr einfachen Grund: hat. Es wird aber auch andere Leute geben, die das toll finden. Wenn man Kunst als Bestandteil eines konstruktiven Elementes integrieren möchte, dann ist das nachher grundsätzlich nicht möglich. Oft ist es so, dass tragende Elemente eingebunden werden; sprich eine Konstruktion zum Kunstwerk wird. Das ist immer wieder bei der Gestaltung von Plätzen und von Bauwerken passiert. Das heißt, dass dieser Bereich der Gestaltung nicht von den Leuten nachher selbst bestimmt werden kann. Kunst ist wie alles andere, das mit Gestaltungsfragen zu tun hat. Das beginnt bei der bildenden Kunst und geht bis zur Architektur. Wir haben das jüngst bei der Architektur-Diskussion hinsichtlich der Maria-Theresien-Straße erlebt. Hier klaffen die Welten auseinander und es gibt einfach hundert verschiedene Meinungen. Ich glaube, dass das eine das andere nicht ausschließt und dass der grundsätzliche Weg, den man bisher gegangen ist, hier Leute einzuladen, richtig ist. Ich sehe überhaupt keinen Punkt, außer dass die Innsbrucker Grünen nicht in der Jury vertreten waren, was sie gerne gewesen wären, um hier mitzubestimmen. Den zweiten Bereich möchte ich sehr zu bedenken geben. Es hat schon viele Aktionen mit Erfolg gegeben, an denen auch ich beteiligt war. Zum Beispiel, wie damals die Schüler der Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) die Wände des Bauhofes gestaltet haben. Man hat auch Unterführungen von Schulklassen gestalten lassen. Das sind sehr sinnvolle Projekte, wo auch junge Menschen zeigen können, was sie können. Geht es darum großflächige Räume zu gestalten, kommt ein Tohuwabohu heraus, wenn 1.500 Leute in einen interaktiven Prozess mit eingebunden werden. Das funktioniert nicht, auch wenn GR Mair lächelnd den Kopf schüttelt. Das funktioniert auch nicht in Freiburg und in anderen grünen Städten. Ich glaube, wenn man möchte, dass qualitätsvolle Kunst gemacht wird, muss man auch eine gewisse Qualität einladen. Alle Namen, die Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger in dieser Sache genannt hat, sind Künstlerinnen bzw. Künstler, die weit über die Tiroler Landesgrenzen hinaus Anerkennung finden und sehr gut sind. Das Spannende, wenn man unterschiedliche Künstlerinnen bzw. Künstler einlädt, ist, dass es zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Ich war früher auch schon in Jurysitzungen und kann mir deshalb sehr gut vorstellen, dass es oft nicht leicht ist, Projekte auch tatsächlich umzusetzen. Trotzdem glaube ich, dass es, wo immer Kunst am Bau umgesetzt wird, genügend Leute gibt, die sagen, dass das ein Blödsinn ist und sich fragen, warum man dafür das Geld ausgegeben GR-Sitzung 28.6.2007 Es ist vernünftig, dass letzten Endes die Transparenz mit erstklassigen Mitgliedern in der Jury gegeben war. Ich glaube keiner zweifelt daran, dass Dr. Günther Dankl vom Tiroler Landesmuseum - Ferdinandeum ein sehr aufgeschlossener Mensch ist. Die Innsbrucker Grünen machen diese Kritik immer subtil. Ihr seid trotzdem nicht ganz zufrieden, aber wenn Ihr dann die Künstlerinnen bzw. Künstler persönlich seht, sagt Ihr zu ihnen, dass es super war, dass sie dabei waren. Wenn Ihr jedoch Leute trefft, die das kritisieren, wird gesagt, dass das eben dann herauskommt, wenn nur Künstlerinnen bzw. Künstler eingeladen werden. Die Innsbrucker Grünen spielen sehr geschickt auf dem Klavier, um überall everybody's Darling zu sein und eine gewisse politische Stimmung zu machen. Ich bin froh und möchte gratulieren, dass es zu einem Ergebnis gekommen ist, das sehr gut überlegt entwickelt wurde. Ich freue mich schon auf die Umsetzung, vor allem, wenn das, was hier geplant wurde, auch tatsächlich in der Natur zu sehen sein wird. (Beifall) Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer. Bgm. Zach: Ich möchte mich als Kulturreferentin zu Wort melden. Ich bin sehr dankbar für diese Diskussion, denn genau - 443 - auf diesem Areal, haben wir ein Vorzeigeprojekt im Hinblick auf Gestaltung, Durchmischung und auf all diese Dinge, die wir uns sozusagen am Reißbrett für einen neuen Stadtteil immer gewünscht haben. künstler, der international in einem neuen Feld sehr erfolgreich tätig ist. Dass dieser ein wunderbares Projekt mit dem Namen "Glückshormone" verwirklichen kann, ist eine tolle Sache, gegen die niemand etwas haben wird. Natürlich ist dort Kunst am Bau ein wesentlicher Bestandteil. Dort ist viel Geld in Bewegung gesetzt worden. Deshalb ist es rechtens, dass wir finanziell, ideell und in der Wertschätzung den produzierenden Künstlerinnen bzw. Künstlern, die sich in einem offenen Wettbewerb bewerben konnten, einen gewissen Anteil geben. Das Projekt mit der "Straßenbeleuchtung" von Robert Gfader, wo auf unsere sieben Partnerstädte hingewiesen wird, ist ebenfalls eine gescheite Sache. Die Jury war international besetzt und ich habe mich durch die Vorständin der Mag.Abt. IV, Kultur, Mag. Birgit, Neu, vertreten lassen. Die Besetzung der Jury war also keine politische, sondern sie war fachlich ausgesucht und hochrangig. Bei der Bewertung, die für mich sehr überraschend war, war ich allerdings dabei. Zum Beispiel habe ich Julia Bornefeld als deutsche Künstlerin eingeschätzt, sie ist aber eine gebürtige Innsbruckerin und ist in der Nähe der Sill aufgewachsen und hat dort immer hinübergeschaut. Ihr intelligentes Tiefenprojekt, das sich mit der Sill beschäftigt, muss man entsprechend bewerben und erklären. Ich glaube, dass wir der Intention jener, die dafür sehr viel Herz haben, sehr nahe gekommen sind. Ich stehe dazu, dass auch Innsbrucker bzw. Tiroler Künstlerinnen und Künstler nicht von vorneherein ausgeschlossen sind. Wir haben auch sehr gute Leute, die sich woanders bewähren. Warum kann das nicht in Innsbruck oder dort, von woher sie kommen, möglich sein? Diese drei Projekte, die letztendlich ausgewählt wurden, sind nicht billig, nicht ganz leicht zugänglich aber erstklassig und man wird sie ganz gut kommunizieren können, worum ich bitte. Interessant ist der Zugang über Kunst eine Brücke zu schaffen, um unterschiedliche Menschen miteinander zu vernetzen. Ein mehrheitlich abgestimmtes Kunstwerk zu erzielen, halte ich für einen Nonsens. Den Vorgang halte ich aber für sehr gut. Wir haben drei Projekte vorliegen: Eines von Thomas Feuerstein, einem MedienGR-Sitzung 28.6.2007 Das dritte Projekt ist von Julia Bornefeld "Die Wogende" und "Fischschwanzflosse". In weiterer Folge könnte man natürlich irgendein Projekt entwickeln, das die 1.500 Bewohnerinnen bzw. Bewohner zusammenbindet und in eine Diskussion treten lässt. Zu glauben, dass man nur dann etwas zusammenbringt, wo mehrheitlich gesagt wird, dass es dieser Brunnen letztendlich ist, wird ein langer Prozess sein. Jetzt entsteht dieser wunderbare neue Stadtteil und es wird in unterschiedlicher Zeit und Qualität die Grünplanung - die wir alle mit sehr viel Engagement beschlossen haben - sowie die künstlerische Gestaltung, geschehen. Gerade beim Kunstprojekt des Künstlers Martin Walde wird abschätzig gesagt, dass man jetzt ganz zum Schluss irgendwo ein "Bildl" oder ein "Mosaik" hinaufpicken muss oder gar vielleicht irgendwo eine Skulptur aufstellt, von der man eh nicht weiß, wohin man sie stellen soll. So ist es nicht, denn das ist ja eine hochintelligente Angelegenheit, die dort verwirklicht wird. Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn man in weiterer Folge zur Vereinigung dieser Menschen, zur Möglichkeit sich kennen zu lernen und seine Ansichten einzubringen, hier Kunst hernimmt. Ich finde das ganz gescheit und das kann man zusätzlich machen. Es ist gelungen, dafür ordentliches Geld in Bewegung zu setzen. Es ist nicht immer ganz einfach, das zu erreichen. Als Kulturreferentin möchte ich, dass die Künstlerinnen bzw. Künstler auch ihren Anteil an einem Mehrwert, der in dieser Stadt geschaffen wird, haben. Diesen Mehrwert - jetzt werde ich emotional haben sich diese Menschen mehr als verdient. Sie machen sich nämlich darüber - 444 - Gedanken, wie sich die Gesellschaft weiterentwickelt und sie bringen sich in einer Art und Weise ein, die mich immer zutiefst berührt. Dies deshalb, weil sie nicht das eigene Fortkommen und die eigene Existenzabsicherung, sondern die weitere Entwicklung in den Vordergrund stellen. Allen Mitgliedern des Gemeinderates unterstelle ich, dass sie dem folgen können. Man ist hier sehr gut vorangekommen. Nicht nur die Politik hat das große Wort geführt, sondern die Fachleute. Die Politik hat zugestimmt und dafür gesorgt, dass die dazu benötigten Geldmittel beschlossen werden. In weiterer Folge ist die Entwicklung dieses Stadtteiles, nämlich das Zusammenwachsen von Menschen unterschiedlicher Kulturen, Generationen, Hautfarbe, Herkunft usw., was aber nicht mit den Mauern, Brunnen, Sträuchern, dem Kindergarten, Trinkbrunnen und mit der Toilettenanlage usw. zu tun hat, wichtig. Für ein solches Projekt einen Prozess einzuleiten, bin ich jederzeit zu haben. Ich bin überzeugt, dass wir dafür eine Mehrheit finden werden. Ich bitte, dieser Subvention die Zustimmung zu erteilen, da das eine nicht das andere ausschließt. Ich möchte den Mitgliedern des Gemeinderates versichern, dass man hier sehr qualitätsvoll und demokratisch vorgegangen ist. (Beifall) StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich glaube, dass diese Diskussion sehr gut ist und zeigt, dass der Prozess für das Projekt "Tivoli-Alt" ein meiner Meinung nach sehr richtiger und transparenter ist. Dadurch wird aber nicht ausgeschlossen, dass es auch neue und anders strukturierte Prozesse geben kann. Deshalb ist es mir ein Anliegen dazu etwas zu sagen: StR Mag. Schwarzl hat gesagt, dass es bei den Architekten anders ist, da es eine andere Struktur gibt. Das stimmt, aber die Architekten haben sich selbst eine Struktur erkämpft und erarbeitet. Es gibt einen Wettbewerbsausschuss, der dementsprechend besetzt ist und sie Regeln in der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für GR-Sitzung 28.6.2007 Tirol vorgeben, wie die Leute in die Wettbewerbe nominiert werden. Ein solches Gremium - das habe ich bei meinen Gesprächen mit zwei Künstlerinnen angeregt - sollte es bei der Künstlerschaft auch geben. Hier sollte es auch ein strukturelles Gremium geben, das sich genau mit dem Thema auf dieser Seite befasst. Sonst gibt es im Prinzip immer diese Ebene, dass es ein paar bekannte Namen gibt, die dann auch eingeladen werden. Man kann zwar auch einige nicht so bekannte Künstlerinnen bzw. Künstler einladen. Das kann aber nicht anders funktionieren, wenn nicht auf beiden Seiten eine geänderte Struktur und eine geänderte Organisation vorhanden ist. Das wurde sehr wohlwollend aufgenommen und ich hoffe, dass sie an dem auch arbeiten werden. Ich darf noch an die Mitglieder des Gemeinderates eine Einladung aussprechen. Das erste Kunstwerk "Kunst am Bau" gibt es beim "Tivoli-Alt" schon seit einiger Zeit. Das befindet sich in der Unterführung bei der Kreuzung Südring/Resselstraße/Anton-Eder-Straße bei der Olympia Eishalle, wozu ich immer dreistöckige Torte sage. In der Mitte gibt es die Fuß- und Radwegunterführung, wo man ohne motorisierten Individualverkehr (MIV) zu den Sportanlagen kommt. Dieses Kunstwerk, das unter der Führung von Architekt Dipl.-Ing. Karl Heinz gestaltet wurde, ist nicht nur baulich wunderbar gestaltet worden, sondern es gibt dort bereits ein so genanntes "Cyclorama" des Künstlers Thomas Feuerstein, das ebenfalls eine Jury ausgesucht hat, obwohl mehrere Werke vorgelegen sind. Der Künstler Thomas Feuerstein hat in Anlehnung an unser Riesenrundgemälde ein Fotoband von der Stadt Innsbruck gestaltet und hat das von der OlympiaEishalle aus fotografiert. Man sieht auf einer bestimmten Höhe die gesamte Stadt Innsbruck abfotografiert. In der Nacht ist dieses 360 Grad-Panoramafoto wunderbar beleuchtet. Man empfindet nicht, dass man sich unter einer viel befahrenen Straße befindet. Das Werk von Thomas Feuerstein ist sehr schön und Sie werden davon begeistert sein. (Beifall) - 445 - StR Mag. Schwarzl: Ich bin auch sehr froh über diese Diskussion, weil sonst die Kulturdebatten meistens zu kurz kommen. Ich finde diese Auseinandersetzung ganz wichtig und ich habe mich sehr gefreut, dass die Frau Bürgermeisterin sich gegenüber dieser von mir ins Spiel gebrachten prozesshaften Kunst so offen geäußert hat. Wir werden aufgrund des Angebotes, im Kulturausschuss darüber zu sprechen, dieser Subvention zustimmen und uns nicht mehr der Stimme enthalten. (Beifall von allen Seiten) Beschluss (einstimmig): Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionen vom 19.6.2007: Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), Gumppstraße 47, in Bezug auf den Wettbewerb für das Projekt "Kunst am Bau" am Tivoli-Areal eine Sondersubvention in der Höhe von € 30.000,--. Die Bedeckung erfolgt aus der Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf. 10.2 IV 370/2007 p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen, Viaduktbogen 20, Erweiterung und Adaptierung von Bogen 19 und 20 zu einer räumlichen Veranstaltungseinheit sowie Auslagerung des Büros in Bogen 16, Sondersubvention Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionen vom 19.6.2007: Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen, Viaduktbogen 20, zu den Kosten für die Erweiterung und für die Adaptierung von Bogen 19 und 20 zu einer räumlichen Veranstaltungseinheit sowie für die Auslagerung des Büros in Bogen 16 eine Sondersubvention in der Höhe von € 20.000,--. GR-Sitzung 28.6.2007 Die Bedeckung erfolgt aus der Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf. GR Kaufmann: Im Zuge der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Subventionen, wurde der Antrag wegen der Bezuschussung hinsichtlich der Erweiterung des dritten Viaduktbogens für die p.m.k. Plattform mobiler Kulturinitiativen, auf € 20.000,-- reduziert. Ich ersuche, diesen Antrag abzulehnen und darf folgenden Abänderungsantrag stellen: Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen, für die Kosten des Zu- und Umbaus Viaduktbogen eine Subvention in der Höhe von € 25.000,--. Ich darf diesen Abänderungsantrag auch kurz begründen: Das Land Tirol schießt ebenfalls € 25.000,-- zu. Es gibt eine Verwendungszusage der Stadt Innsbruck, dass diese zu gleichen Teilen die Subvention mittragt. Als Obmann des Kulturausschusses habe ich die p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen unter dem Obmann Chris Koubek und der Geschäftsführerin Mag. Ulrike Mair als einen wesentlichen Bestandteil der Innsbrucker Kulturszene kennen gelernt. (Beifall) Gerade die Stadt Innsbruck als junge und offene Stadt, braucht neben der Traditions- und Hochkultur den Freiraum für die freie Szene, auch wenn diese oft kritisch gesehen wird. Aus diesem Grund bitte ich die Mitglieder des Gemeinderates, diesem Abänderungsantrag Folge zu leisten. In dem Zusammenhang möchte ich auf Folgendes hinweisen: Derzeit findet ein Dialogprozess mit den Verantwortlichen der Stadt Innsbruck, der Mag.-Abt. V, Kultur, und den freien Künstlerinnen bzw. Künstlern statt. Ich würde die Frau Bürgermeisterin bitten, dass wir im Herbst 2007 diese "baettlegroup for art" einmal im Gemeinderat vorstellen können. Ich glaube nämlich, es ist für eine Stadt wie Innsbruck ganz wichtig, wenn man sieht, wie sich Kultur und Politik gegenseitig befruchten können und dass wirklich ein offener Dialog in dieser Stadt zwischen - 446 - den Kulturverantwortlichen und Kulturschaffenden möglich ist. (Beifall von allen Seiten) Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich bin doch ein wenig über diesen Erhöhungsantrag überrascht. Ich darf den Mitgliedern des Gemeinderates mitteilen, dass der ursprüngliche Antrag auf € 25.000,-gelautet hat. Im Ausschuss für Finanzen und Subventionen, wurde mir von Vertretern der Fraktion "Für Innsbruck" gesagt, dass die Frau Bürgermeisterin nur einen Antrag über € 20.000,-- wünscht. Ich habe mit der Frau Bürgermeisterin diesbezüglich kurz telefoniert und deshalb wurde dann der Vorschlag gemacht, nur eine Subvention in der Höhe von € 20.000,-- zu gewähren. Wenn von der gleichen Fraktion jetzt doch wieder dieser Erhöhungsantrag gestellt wird, so ist diese Vorgangsweise etwas sonderbar, da es hier Kommunikationsschwierigkeiten zu geben scheint. Ich muss zu meiner eigenen Rechtfertigung als Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen und Subventionen Folgendes sagen: Die zuständige Referentin hat uns mitteilen lassen, dass sie nur einen Subventionsantrag in der Höhe von € 20.000,-- wünscht und deshalb habe ich darüber im Ausschuss für Finanzen und Subventionen, abstimmen lassen. Hier ist für mich doch noch eine gewisse Aufklärung dieses Verhaltens erwünscht. Bgm. Zach: Es ist völlig richtig, dass dies einer Aufklärung bedarf. Ursprünglich wurde gesagt, dass von der Stadtgemeinde Innsbruck € 25.000,-- und vom Land Tirol € 25.000,-- gewährt werden. Ich habe dann im Zuge der finanziellen Gestionen im Land Tirol gehört, dass der Betrag in der Höhe von € 25.000,-- nicht mehr so sicher war. Daraufhin habe ich gesagt, dass wir die Subvention ebenfalls nicht mehr in der Höhe gewähren werden, da das Verhandlungsergebnis auf zwei gleiche Teile gelautet hat. Ich bin sehr dankbar, dass man hier sehr kritisch ist. Ich habe mir das alles angesehen, da ich nämlich hinsichtlich der Eintrittsgelder und Stempel usw. einige Anfragen bekommen habe. Letztendlich konnte ich feststellen, dass sich dieses GR-Sitzung 28.6.2007 selbst bestimmen der jungen Szene sehr rasch wechselt. Junge Menschen haben mit diesen Viaduktbögen die Möglichkeit, irgendetwas zu verwirklichen. Dies einmal, zweimal oder vielleicht für ein Jahr oder für längere Zeit. Das ist etwas Wichtiges. Ich war mehrfach bei der p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen und konnte feststellen, dass das Ziel bzw. das Angedachte erreicht wird. In den Gesprächen mit dem Land Tirol hat sich herausgestellt, wenn die Stadtgemeinde Innsbruck eine Subvention in der Höhe von € 25.000,-- gewährt, dann wird man auch im Land Tirol dafür sein. Den Betrag in der Höhe von € 23.100,-- hier geht es schon um ordentliche Beträge - als Ausgleichsabgabe halte ich auch für angemessen, um einfach dieses Pendant zu rechtfertigen. Ich weiß, dass es viel Geld ist. Wenn ich mir auf der anderen Seite denke, wie viel festgeschriebenes Geld wir in Gehsteigkanten und in irgendwelche Inseln, die immer ganz wichtig sind, investieren. Da dies festgeschrieben ist, kann man weder darüber diskutieren noch sonst etwas. Das andere ist die Software, die wichtig ist. Im Zuge dessen, dass wir eine sehr verdichtete Arbeitsweise haben, jeder in seinem Fach tätig ist und ich nicht alle ständig sehe, speziell wenn sie ihr Büro, wie Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, in einem anderen Haus haben, habe ich es verabsäumt, ihn rechtzeitig davon zu informieren. Die freie Szene, macht sich mit der "baettlegroup for art", aufgrund stundenlanger Besprechungen, die nicht nur eine Beweihräucherung oder gar eine Nabelschau sind, sondern für mich ein ernsthaftes Bemühen darstellen, um in der Kunst und in den notwendigen Schritten weiterzukommen, sehr viel Mühe. Ich bin nicht böse, wenn die erhöhte Subvention nicht gewährt wird, aber ich bitte darum. (Beifall) StR Mag. Schwarzl: Ich bin über diesen Abänderungsantrag sehr froh. Es ist ganz normal und menschlich, dass man sich einmal täuschen kann und meint, dass das Land Tirol nur € 20.000,--, aber dann doch € 25.000,-- gewährt. - 447 - Ich finde es gut, wenn man sagt, dass man sich getäuscht hat und das wieder ändern möchte. Es freut mich auch, dass die Innsbrucker Grünen einen kleinen Beitrag zu dieser Aufklärung leisten konnten. GR Grünbacher: Die Wortmeldung der Frau Bürgermeisterin bzw. ihre letzten Sätze lassen es so erscheinen, als würde sie für diese € 25.000,-- kämpfen, aber die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Subventionen, wären dagegen gewesen. Es war schon so, dass ursprünglich ein Antrag über € 25.000,-vorgelegen ist. Das möchte ich nur deshalb klarstellen, damit es nicht so aussieht, als wären die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Subventionen, die Bösen, welche die Subvention auf € 20.000,-- heruntergesetzt hätten. (Bgm. Zach: Wirklich nicht.) Selbstverständlich haben wir immer gesagt, dass das Land Tirol 50 % und die Stadtgemeinde Innsbruck 50 % gewährt, wenn es eine Vereinbarung gibt. Sollte die p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen € 50.000,-- bekommen, dann hätte ich auch für diesen Betrag gestimmt. Das ist nicht das Thema, sondern das war damals einfach eine Information. (Bgm. Zach: Das ist richtig.) GR Wanker: Um solche Dinge zu vermeiden, ersuche ich nur, vorher eine Information zu geben. Wenn der Obmann des Ausschusses für Finanzen und Subventionen, nicht einmal Bescheid weiß, so ist das keine geeignete Vorgangsweise. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: In diesem Fall darf ich noch einmal klarstellen, dass der schriftliche Antrag auf € 25.000,-- gelautet hat und über Vorschlag von Vertretern der Fraktion "Für Innsbruck" die Subvention auf € 20.000,-abgesenkt wurde. Wir haben gemeint, wenn die Kulturreferentin der Stadt Innsbruck einen geringeren Antrag stellt, dann können wir dem auch zustimmen. Dass jetzt von der gleichen Fraktion ein Antrag für eine höhere Subvention gestellt wird, ist eine etwas sonderbare Vorgangsweise. GR-Sitzung 28.6.2007 Ich glaube, dass mein Klubobmann, GR Wanker, hier völlig Recht hat. Man sollte vorher sagen, dass es hier offensichtlich ein Irrtum oder eine Fehleinschätzung war. Unter diesen Umständen wäre das in Ordnung. Die Abwicklung ist jedenfalls etwas sonderbar, weil hier ein Rückzieher gemacht wird und das durch einen offiziellen Antrag der gleichen Fraktion. Das wollte ich noch einmal klargestellt haben. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich glaube, das wurde für jeden klar und verständlich ausgeführt. Beschluss (einstimmig): Gemäß Abänderungsantrag von GR Kaufmann (Seite 445), wird der Subventionsbetrag von € 20.000,-- auf € 25.000,-- erhöht. Die Bedeckung erfolgt aus der Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf. 10.3 IV 370/2007 p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen, Viaduktbogen 20, Ausgleichsabgabe im Zusammenhang mit dem Zu- und Umbau im Anwesen Viaduktbogen 19 und 20, Sondersubvention Beschluss (einstimmig): Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionen vom 19.6.2007: Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der p.m.k. - Plattform mobiler Kulturinitiativen, Viaduktbogen 20, für die Ausgleichsabgabe, die laut Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 2.5.2007 im Zusammenhang mit dem Zu- und Umbau im Anwesen Viaduktbogen 19 und 20 vorgeschrieben wird, eine Sondersubvention in der Höhe von € 23.100,--. Die Bedeckung erfolgt aus der Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf. - 448 - GR Marinell referiert die Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.6.2007. 11. Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Soziales" Beschluss (einstimmig): Die Subventionsanträge für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Soziales" werden gemäß Beilage genehmigt. 12. Subventionsantrag des Ausschusses für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Gesundheit" Beschluss (einstimmig): Der Subventionsantrag für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Gesundheit" wird gemäß Beilage genehmigt. GR Kritzinger referiert die Subventionsanträge des Seniorenausschusses vom 14.6.2007. 13. Subventionsanträge des Seniorenausschusses für den Bereich "Senioren" - Zuschüsse für Investitionen in Seniorenstuben und allgemeine Seniorenförderungen Beschluss (einstimmig): Die Subventionsanträge des Seniorenausschusses für den Bereich "Senioren" - Zuschüsse für Investitionen in Seniorenstuben und allgemeine Seniorenförderungen (Vp. 1/429000-777030.8) werden gemäß Beilage genehmigt. GR Haager referiert die Anträge des Kontrollausschusses vom 20.6.2007. 14. KA 863/2007 Bericht über die Prüfung der Ausgaben der Stadt Innsbruck für die Stabstelle Bürgermeister in den Jahren 1999 bis 2007 GR Mair: Ich bin für die Prüfung, welche die Kontrollabteilung im Auftrag einer qualifizierten Minderheit des Gemeinderates vorgenommen hat, sehr dankbar, da sie einige interessante Dinge ans Tageslicht gebracht hat. Es konnte unter anderem eine Fehlbuchung in der Höhe von € 340.000,--, die nach wir vor bei dem Verrechnungsposten Gemeinderat liegt, berichtigt werden. In Zukunft werden die € 340.000,-- Personalkosten, die derzeit bei der Voranschlagspost Gemeinderat verrechnet werden, anders verrechnet, nämlich dort, wo sie tatsächlich hingehören; entweder bei der Stabstelle Bürgermeister oder in anderen Rechnungsstellen. Die Prüfung war auch deshalb sehr interessant, weil sie uns schriftlich zu Tage gebracht hat, welche Aufgaben die Stabstelle Bürgermeister (17 Dienstposten) hat. Hier habe ich mich über einiges gewundert. Auf Seite vier unter Punkt 6. steht "Pressebetreuung". Es wundert mich ein bisschen, warum die Stabstelle Bürgermeister Pressebetreuung machen muss. Im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2006 finde ich unter dem Verrechnungspunkt Pressestelle € 420.000,--. Deshalb frage ich mich, warum in der Stabstelle Bürgermeister offenbar noch einmal eine Pressebetreuung notwendig ist. Es gibt hier viele Punkte, die mir sehr eigenartig erscheinen, aber vielleicht kann mir die Frau Bürgermeisterin diese noch einmal erklären. Ich war der Meinung, dass wir die Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und Tourismus, haben und im Büro der Bürgermeisterin keine Schnittstelle Wirtschaft und Tourismus brauchen, die das Büro noch zusätzlich erledigt. Es gibt auch die Mag.-Abt. IV, Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen, sowie eine Schnittstelle Vorbereitung GR-Sitzung 28.6.2007 - 449 - Pressekonferenzen. Weiters die Vertretung der Frau Bürgermeisterin bei Sitzungen und Terminen durch die Stabstelle Bürgermeister. Ich war der Meinung, wir haben dafür einen ersten und einen zweiten Vizebürgermeister. Dem Kontrollbericht zufolge nimmt das offenbar die Stabstelle Bürgermeister wahr. Bei der Abwicklung für Förderungsansuchen war ich der Meinung, dass es dafür eigene Dienststellen gibt, die das jeweils fachlich beurteilen und die Stabstelle Bürgermeister nicht eigene Subventionsansuchen bzw. Förderungen noch einmal behandeln muss. Bei den Bürgerversammlungen war ich auch der Meinung, dass das die Mag.Abt. I, Bürgerservice und Fundbüro, macht. Dieser Kontrollbericht hat uns aufgezeigt, dass es offensichtlich eine ganze Reihe von Doppelgleisigkeiten gibt und die Frau Bürgermeisterin offenbar der Ansicht ist, dass die Stabstelle Bürgermeister das noch einmal zusätzlich erledigen muss. Vielleicht kann uns die Frau Bürgermeisterin im Gemeinderat erklären, warum sie glaubt, dass diese Doppelgleisigkeiten notwendig sind. Ein Punkt, der aus dem Bericht der Kontrollabteilung offen ist, wurde leider nicht behandelt. Die Kontrollabteilung verweist natürlich zu Recht darauf, dass es im Wortsinne nicht innerhalb des Prüfauftrages war, welche Tätigkeiten die politischen Büros der amtsführenden Stadträte, die auch in der Stabstelle Bürgermeister verrechnet werden, verrichten und wofür es politische Büros bzw. politische Referenten braucht. Es ist im Bericht der Kontrollabteilung leider angeführt, dass es diese politischen Referenten gibt. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger scheint keine zu haben, aber vielleicht haben das andere amtsführende Stadträte, nachdem dies im Bericht der Kontrollabteilung steht. Ich bitte darum, aufzuklären, welche Tätigkeiten die politischen Büros verrichten. GR Haller: Dieser Antrag stimmt mich sehr bedenklich. Das ist der erste Prüfantrag, welcher eigentlich die Demokratie GR-Sitzung 28.6.2007 ausreizt. Ich möchte dazu nicht "missbraucht" sagen, aber ich komme fast dahin. Der Prüfantrag umfasst vier Seiten und ich habe fünf Punkte: Es ist um die Zusammenlegung "Gemeinderat" und "Stabstelle Bürgermeister" gegangen. Das war eigentlich allen Parteien bekannt. In der Zeitung ist gestanden, dass die Kosten explosionsartig gestiegen sind, aber das wurde am nächsten Tag in der Zeitung gleich wieder revidiert. Budgettechnisch hätte man das, wenn man sich die Arbeit angetan hätte, leicht erkennen können. Hinsichtlich des Betrages in der Höhe von € 340.000,-- hat man sich sehr bemüht. Die große Aufregung dieser gewaltigen Erhöhung hätte durch zwei Telefonate, einmal bei der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteilungsverwaltung und einmal bei der Mag.-Abt. I, Personalwesen, erledigt werden können. Man hat das nicht gemacht, denn man möchte aus populistischen Zwecken den Beamten lieber mehr Arbeit zumuten. Dieser Prüfantrag ist nur auf Grund einer Vermutung entstanden. Auch wurden für politisches Kleingeld Steuergelder verschwendet, da eine solche Prüfung Geld kostet. Das finde ich nicht unbedingt richtig. Gerade die Innsbrucker Grünen gehen sofort mit jedem Cent, der von den Steuergeldern verschwendet wird, in die Medien und machen im Gemeinderat ein großes Theater. Jede schlechte Seite hat aber auch eine gute Seite. Der Bericht der Kontrollabteilung hat aufgezeigt, wie kosteneffizient die Stabstelle Bürgermeister arbeitet. Dafür möchte ich der Stabstelle Bürgermeister auch danken. Als Nachsatz möchte ich noch Folgendes sagen: Dieser Prüfantrag war eigentlich ein Schuss nach hinten, denn ich glaube nicht, dass er mit dem Ziel eingebracht wurde, dass der Stabstelle Bürgermeister ein gutes Zeugnis ausgestellt werden musste, aber genau das ist damit passiert. (Beifall) StR Dr. Pokorny-Reitter: Lieber GR Mair, ich habe den Eindruck, dass die Innsbru- - 450 - cker Grünen einen Prüfantrag eingebracht haben, bei dem absolut nichts herausgekommen ist. (Beifall) Nicht einmal das sprichwörtlich "Schwarze hinter dem Fingernagel". Dann geht GR Mair her und sucht irgendwelche Haare in der Suppe, dass dies und jenes hinterfragenswert wäre und warum die Stabstelle Bürgermeister Medienarbeit machen muss. Es geht nicht darum, dass die Stabstelle Bürgermeister Medienarbeit verrichtet, aber wenn ich zum Beispiel in meinem Ressort eine Pressekonferenz mache, muss meine Sekretärin den Termin dieser Pressekonferenz koordinieren. Ich nehme an, dass das im Büro der Bürgermeisterin ähnlich sein wird. Deshalb müssen die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter bzw. das Medienservice da sein, die Lokalität geklärt werden usw. Diese Dinge müssen einfach gesichert sein. GR Mair sagt, dass es dafür die zuständigen Ämter gibt, die das erledigen könnten. Die Innsbrucker Grünen sagen doch immer, dass die Politiker die Vorgaben zu treffen haben. Das haben wir auch und dazu sind wir gewählt worden. Dazu benötigt man aber eine Kontaktstelle, eine Koordination sowie eine Zusammenarbeit mit den Ämtern, wo man auch Vorgaben machen muss. Ich habe jetzt gerade zufälligerweise ein E-Mail vor mir liegen, weil GR Mair gefragt hat, warum es diese Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in den Büros der Politiker braucht: "Sehr geehrte Frau Stadträtin! Aufgrund Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass das Mietenkonto von XXX mit heutigem Tag einen Rückstand von € 2.192,50 aufweist. XXX wurde am 2.5.2007 mündlich vereinbart, dass die XXX Ratenvereinbarung sein soll, die nicht eingehalten wurde und jetzt der Rückstand gestiegen ist." Mein Mitarbeiter hat angefragt, was jetzt zu tun ist. Nachdem wir während des Tages viele Termine wahrzunehmen haben, müssen wir mitunter per E-Mail verkehren. Ich antworte mitunter am Abend meinen Mitarbeitern per E-Mail. Ich GR-Sitzung 28.6.2007 nehme an, das werden einige Ressortführende in der Stadt Innsbruck so machen. Andere arbeiten vielleicht auch am Sonntag, was bei mir nicht der Fall ist, denn den Sonntag widme ich meiner Familie. Es geht jetzt nicht darum, dass irgendwelche politischen Papiere oder Grundsatzdiskussionen gemacht werden, sondern das dient der Zusammenarbeit zwischen den Ämtern, den Ressortführenden und dem, was von außen hereinkommt. Darin jetzt irgendetwas Faules zu sehen bzw. daraus irgendetwas zu hinterfragen, so zeugt das von blanker Unkenntnis oder von bösen und unwilligen Unterstellungen. (Beifall) GR Heis: Da wir als FPÖ diesen Prüfantrag mitunterschrieben haben, weil die Kosten von € 300.000,-- auf € 800.000,-gestiegen sind und wir das aufgeklärt haben wollten, möchte ich auf Punkt 19 des Berichtes der Kontrollabteilung verweisen: "Da sämtliche Tätigkeiten auch in den einzelnen Arbeitsplatzbeschreibungen dokumentiert sind, geht die Kontrollabteilung davon aus, dass alle Agenden dem Aufgabenbereich des Stadtmagistrates zugeordnet werden können." Es wurde jedoch nicht festgestellt, ob das dann auch wirklich der Fall ist. Wir nehmen den Bericht der Kontrollabteilung zur Kenntnis, wobei jedoch noch einige Dinge zu klären sind. Bgm. Zach: Ich glaube man kommt nicht umhin zu sagen, dass die Stabstelle Bürgermeister minus 62 % der Kosten verursacht. Ich bin aber GR Mair sehr dankbar, denn ich kündige jetzt schon an, dass das in Zukunft nicht mehr der Fall sein wird. Ich stelle mich vor meine Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, welche in einer Effizienz, die vorbildlich ist, arbeiten und muss mir im Gemeinderat anhören, dass das Ganze zu hinterfragen ist. Ich danke StR Dr. Pokorny-Reitter, die eine Frau mit Hausverstand ist, neben ihren ganzen anderen politischen Verdiensten und für unsere nicht immer einfachen Vorstellungen. Tatsache ist, - 451 - dass dieser Antrag von einer schlichten Haltung zeigt. Schlicht ist nicht negativ, sondern man hat sich gedacht, dass man das halt als Thema hernimmt. Es war noch nie in der Geschichte des Innsbrucker Gemeinderates, dass der Bürgermeister - das habe ich selbst miterlebt - als graue Eminenz hinten sitzt und das Treiben im Gemeinderat wohlwollend oder nicht wohlwollend beobachtet und nur bei ganz schwierigen Sachen das Wort ergreift. Die Zeiten haben sich geändert. Wir sind im Gemeinderat vierzig Mandatarinnen bzw. Mandatare und sind alle gleich. Wir sind von der Bevölkerung gewählt worden und haben für das Geld, das wir bekommen und für das Vertrauen, das uns entgegengebracht wird, zu arbeiten. Man soll zur Kenntnis nehmen, dass derzeit die Bürgermeisterin Ressortzuständige für die Finanzen und für das Personal ist. Das ist so wie in jedem anderen Betrieb, da das die Stellschrauben sind, wo man etwas bewegen kann. Die Kultur ist etwas, das ich mir nicht nehmen lasse und mir das die Wählerin bzw. der Wähler zugestanden hat. Dass mir dann noch aufgrund des Wahlausganges die Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen zugefallen sind, ist auch evident. Ein Kulturreferent fährt gelegentlich in andere Kulturhauptstädte, um zu schauen, wie diese irgendetwas abwickeln. Dann wird dem Gemeinderat berichtet, was man eventuell auch tun könnte usw. Vom Jahr 1994 bis zum Jahr 2000 hatte ich das Ressort Wirtschaftsförderung, das mir sehr liegt. Ich hätte das Ressort gerne an jemanden abgetreten, der dafür gewählt worden wäre, was jedoch nicht der Fall war. Ich werde in dem Amt meine Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter nicht mehr fordern, sondern wir werden aufstocken. Es soll das, was in diesem Amt geleistet wird, entsprechend nach außen kommen, ohne, dass sich die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter dem Stress und dem Zeitaufwand aussetzen müssen, das gewählte Mandatarinnen bzw. Mandatare selbst bestimmt tun können oder auch nicht. GR-Sitzung 28.6.2007 Ich getraue mir zu sagen, dass in diesem Stadtsenat letztendlich auch die Opposition Verantwortung übernommen hat, alles genau zu beachten. Diejenigen, die Ämter führen und Verantwortung haben, sind mir auch Rechenschaft schuldig. Es wird in den Ämtern gearbeitet, wie ich es in den letzten fünfzehn Jahren nicht erlebt habe. Deshalb bin ich bereit zu sagen, dass wir eine gewisse Entschleunigung andenken müssen. Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter sitzen mit uns in einem Boot und müssen das auch mit uns mitmachen. Ich bin fest dazu entschlossen, hier etwas zu ändern. Letztendlich bin ich dem schlichten Ansatz dankbar, weil dadurch die Diskussion im Gemeinderat ausgelöst wurde. Diejenigen die lesen können, wissen, dass es so günstig ist wie noch nie, da in der Stabstelle Bürgermeister sehr viel abgewickelt wird. Es wird für andere viel getan und das ist alles notwendig. Ich bin der Meinung, dass das nicht weniger wird, sondern es wird das Gegenteil der Fall sein. Ich werde darüber dann den Gemeinderat entsprechend informieren, das auch kommunizieren und beantragen. Jedenfalls bedanke ich mich von ganzem Herzen. Das ist für mich gegenüber jeder Steuerzahlerin bzw. jedem Steuerzahler in dieser Stadt schon ein gutes Gefühl und auch für jeden Menschen, der Geld ohne Gegenleistung bekommt. Ich denke mir immer, dass sich das die Gesellschaft leisten kann, weil wir keine Skandale haben und jene Leute, die damit beauftragt sind, das Beste tun, was sie tun können. Ich kann das jederzeit und überall, wo ich gefragt werde, vertreten. Dafür möchte ich allen von Herzen danken. Den Antragstellern möchte ich mitteilen, dass ich während des Sommers immer da bin und jeder, der diesbezüglich eine Aufklärung haben möchte, kann gelegentlich zu mir kommen. Wir werden Euch sagen, was wir machen und Ihr könnt alles ansehen und Euch ein Bild davon machen. Ich danke jedenfalls für die Gelegenheit, das im Gemeinderat einmal sagen zu dürfen. (Beifall) GR Mair: Ich bin auch sehr dankbar für das Angebot, im Sommer in das Büro der - 452 - Bürgermeisterin zu kommen und Sie werden mich unter Umständen ein- oder zweimal bei Ihnen im Büro sehen. GR Haller, Du weißt genau, dass es Unterschiede zwischen Anfragen von Oppositions-Gemeinderäten und Koalitionsgemeinderäten gibt. Wenn dieser Antrag zudem erreicht, dass die betroffenen fachlichen Dienststellen wie von der Frau Bürgermeisterin angekündigt - endlich das Personal bekommen das benötigt wird, dann finde ich das wunderbar. Dann hat sich der Prüfantrag gelohnt. (GR Haller: Das war eigentlich Euer Ziel oder?) Wahrscheinlich bin ich von einer schlichten Haltung, aber ich finde, genauso schlicht liest sich der Prüfantrag. Er beinhaltet jene Fragen, wie es zu einem solch starken Anstieg bei den Personalkosten kommt? Die Kontrollabteilung hat beantwortet, dass das eine Umstellung der Verrechnungsmodalitäten ist. Weiters, wie kommt es zu einem starken Anstieg bei den Mehrkosten? Hier hat die Kontrollabteilung geantwortet, dass dies vor allem mit dem Zulagensystem und mit der Umstellung der Verrechnungsmodalitäten zu tun hat. Ich glaube, dass der Prüfantrag sehr genau formuliert war, keine Beschuldigungen und Unterstellungen enthalten hat, sondern eine sachliche Aufklärung verlangt wurde. Das wurde mit diesem Prüfantrag erreicht. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass der Betrag in der Höhe von € 340.000,-- jetzt umgebucht wird. Durch diesen Prüfantrag ist die Kontrollabteilung auf diesen Fehler gestoßen, der in der Verrechnung offenbar jahrelang passiert ist. 8 Dienstposten direkt verfügungsberechtigt, 9 Dienstposten in den politischen Büros. Ich weiß leider immer noch nicht, wer das genau ist, aber das wird schon seine Richtigkeit haben. Ich kann den Eindruck der Doppelgleisigkeiten nicht fallen lassen, aber diesbezüglich werden wir uns wahrscheinlich nicht einig werden. Ich bin der Meinung, dass es dafür die betreffenden Dienststellen gibt, die das hervorragend machen und man dies eigentlich nicht ein zweites Mal direkt im Büro der Bürgermeisterin erledigen muss. Das wird aber auch mit der Kultur des Umgangs innerhalb der Verwaltung und mit der Kultur des Umgangs innerhalb der Koalition zu tun haben. StR Mag. Schwarzl: GR Haller, ich habe eine Bitte. Es kommt immer wieder das Argument, dass die Opposition die Verwaltung belasten würde. Ich möchte eine Denkvariante einwerfen. Ich denke, dass der Magistrat oder die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Stadt Innsbruck eigentlich der Magistrat der Bevölkerung von Innsbruck sind. Der Magistrat ist dafür da, das, was die gewählten Politikerinnen bzw. Politiker entscheiden, auch umzusetzen oder behördlich tätig zu sein. Der Stadtmagistrat ist nicht nur der Magistrat der gerade vorhandenen politischen Mehrheit, sondern er ist der Magistrat der Bevölkerung. Deshalb ist es durchaus legitim, dass die Opposition bzw. jene, die nicht in der Stadtregierung - das sind immerhin wir und kleinere Fraktionen - sitzen, auch ein gewisses Anrecht haben, stellvertretend für die Bevölkerung diesen Magistrat mitzubenützen. (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es geht um die Angemessenheit.) Es muss auch in unserem Interesse sein, das es im Budget eine Transparenz gibt. Ich kann nicht beurteilen, inwieweit Sie, Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, den Magistrat mit irgendetwas beanspruchen. Bei Ihnen geht es halt anders, da sie Vizebürgermeister sind und sagen können, dass das jetzt gemacht werden muss und sie diese oder jene Auskunft haben möchten. Die Stabstelle Bürgermeister umfasst derzeit 17 Dienstposten. Davon sind Bei uns heißt es, dass man rückfragen muss. Wir bekommen sogar von Ämtern, Es heißt wie folgt: "Eine Bereinigung dieses Fehlers wird aber umgehend in die Wege geleitet werden." GR-Sitzung 28.6.2007 - 453 - wenn wir per E-Mail - diesbezüglich ist das Amt von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger besonders federführend - eine Frage stellen, die Antwort, dass wir im Gemeinderat eine Anfrage stellen sollen. Man ist sich offenbar nicht sicher, ob man eine Auskunft geben darf, soll oder nicht. Ich gebe Ihnen Recht, dass das eine Gratwanderung ist. Es gibt den Regierungsparteien oder Teilen der Regierungsparteien nicht das alleinige Recht, auf den Magistrat zurückzugreifen. Der Magistrat ist der Magistrat der Bürgerinnen bzw. Bürger und wir vertreten einen Teil dieser Bürgerschaft. Ich gebe StR Dr. Pokorny-Reitter schon Recht, aber vielleicht wurde das von ihr vorgelesene Schreiben missverständlich formuliert. Wenn aber unter Aufgaben der Stabstelle Bürgermeister "Personalverantwortung" steht, weiß ich nicht, ob das die Verantwortung für das Büro der Bürgermeisterin oder die Personalverantwortung betrifft. Ich denke, dass dafür Dr. Köfler von der Mag.-Abt. I, Personalwesen, zuständig ist. Weiters weiß ich auch nicht, was das Büro der Bürgermeisterin mit Destinationsmarketing zu tun hat. Vielleicht kann man das noch nachträglich aufklären. Es gibt für mich schon noch einige offene Fragen, aber ich denke, dass diese aufgeklärt werden können. (Beifall von Seiten der Innsbrucker Grünen) GR Haller: Liebe StR Mag. Schwarzl, ich habe zum ersten Mal im Gemeinderat gesagt, dass mit diesem Prüfantrag die Ämter belastet wurden. Vielleicht kommt es Ihnen selber vor, dass Sie mit Ihren Anträgen die Ämter belasten. Dieser Prüfantrag hätte mit zwei Anrufen erledigt werden können. Es werden die Ämter sonst auch oft angerufen und um Auskunft gebeten. Auch die Kontrollabteilung wurde einige Male angerufen. In der Sitzung des Kontrollausschusses hat der Abteilungsleiter der Kontrollabteilung zu GR Mair gesagt, dass er, so wie das Personal der Kontrollabteilung, ihm alles erklärt und er es auch schriftlich erhalten hat. Wenn ich im Gemeinderat höre, dass es in den politischen Ämtern Personal gibt, GR-Sitzung 28.6.2007 dann muss ich dazu sagen, dass man sich entweder so … - ich möchte das jetzt nicht sagen, denn sonst bekomme ich einen Ordnungsruf - stellt oder man ist es wirklich. Es wird wohl im Gemeinderat niemand der Meinung sein, dass ein Stadtrat bzw. eine Stadträtin keine Sekretärin bzw. keine Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter hat. StR Mag. Schwarzl, Sie sind ja schon lange Mitglied des Gemeinderates und wissen darüber ganz genau Bescheid. Wenn Ihre jungen Fraktionskollegen noch grün hinter den Ohren sind, muss man sie einfach aufklären. Ich mache das bei meinem Personal auch. GR Dr. Schuchter: Ich möchte zu dieser schon fast unsäglichen Diskussion noch eine kurze Wortmeldung machen. Es gibt die Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck, Besonderer Teil (MGO) vom Jänner 2006, in dem die Tätigkeit der Geschäftseinteilung des Büros der Bürgermeisterin steht. Hier steht, was die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zu tun haben. Der Bericht der Kontrollabteilung ist eigentlich nur eine genaue Darstellung dessen. Weiters steht Folgendes: - Unterstützung bei der Wahrnehmung der Leitungsaufgaben gemäß § 31 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975. Das ist alles und das ist viel. Das wird mit Doppelgleisigkeiten in Verbindung gebracht, aber das geht gar nicht anders. - Medienarbeiten, Flugreisen, Organisation von Fahrleistungen Selbstverständlich werden dort Reisen und Ähnliches organisiert. Letztendlich wurde im Bericht der Kontrollabteilung nüchtern festgestellt, dass es hier nichts gibt und es nicht so ist, wie es die Opposition vermutet hat. Im Ergebnis bleibt nichts übrig, da nüchtern festgestellt wurde, dass das Büro der Bürgermeisterin sehr gut, effizient und kostengünstig arbeitet. Mehr ist aus dem Bericht der Kontrollabteilung nicht herauszulesen. Ich bin über eine solche Diskussion schlicht verärgert, denn es werden letztendlich Personen - 454 - Vorwürfe gemacht, die das überhaupt nicht verdienen. (Beifall) Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen. 15. KA 1179/2007 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und der Jahresrechnung 2005 der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) GR Mair: Ich habe nur eine kurze Wortmeldung, da dieser Bericht tatsächlich sehr positiv ist. Ich möchte deshalb darauf hinweisen, weil uns eine Feststellung, die im Bericht der Kontrollabteilung angeführt ist, als Stadt Innsbruck betreffen wird, und zwar geht es um die Behinderteneinstellung. Es hat Unklarheit darüber gegeben, wie die Behinderteneinstellungsquote, die man ausrechnen muss, bei den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Gestellungsbetriebes zugerechnet wird. Es wurde jetzt festgestellt, dass diese der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und nicht der Stadtgemeinde Innsbruck zuzurechnen sind. In diesem Fall geht es um vier Personen. Das heißt, dass die sehr gute Quote von 130 %, die wir im letzten Jahr in der Stadt Innsbruck zum Glück hatten, etwas zurückgehen wird. Die Quote der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), welche im Moment bei 61 % liegt, wird unverändert bleiben, weil sie doppelt verrechnet wurde. Ich glaube, dass wir im weiteren Verlauf darauf achten werden, dass dadurch die Quote bei der Stadt Innsbruck nicht sinkt und bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hoffentlich in Zukunft noch etwas steigt. Bgm. Zach: Es ist mir wirklich ein Bedürfnis für die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), den Vorstand und Aufsichtsrat, aber vor allem für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gemeinderat etwas festzustellen: Es wird im Gemeinderat so lapidar festgestellt, dass es hier eigentlich nichts zu beanstanden gegeben hat. Ich hoffe, GR-Sitzung 28.6.2007 dass dort die Behindertenquote so wie bei der Stadt Innsbruck, die vorbildlich ist, entsprechend steigt. In der finanziellen Gebarung einer Stadtwirtschaft ist die soziale Verpflichtung eine ganz besondere. Das ist bei einer Aktiengesellschaft nicht der Fall. Man sagt gelegentlich, dass die Aktiengesellschaft den Aktionären ein entsprechendes Ergebnis zu erbringen hat und sich die Sozialpflichtigkeit dort bewegen wird, wo es das Gesetz vorschreibt. Wenn man das nicht erfüllt, wie es zum Beispiel bei der Behindertenquote ist, wird man zahlen müssen. Wir erwarten uns zurecht, dass dort diese freiwillige Sozialpflichtigkeit eingeführt wird. Was bei dieser lapidaren Geschichte, die zwar für die Betroffenen wichtig ist, untergeht, ist Folgendes: Die Geschäfte der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) werden hervorragend geführt. Sie werden so geführt, dass das städtische Budget keinen jährlichen Abgang hat, den man früher zähneknirschend oder gewohnheitsmäßig entgegengenommen hat. Wir erhalten jedes Jahr genügend Geld zur Verfügung, das wir hier wiederum entsprechend platzieren. Dafür ist der Führung und allen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ein großer Dank auszusprechen. Das ist nicht selbstverständlich und deshalb möchte ich das sagen. Derzeit hängt wiederum ein Damoklesschwert über diese Geschäftsgebarung, und zwar ist das die Müllfrage. Im Aufsichtsrat der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) sitzen bewusst Leute von der Politik, weil uns diese informieren müssen. In diesem Fall ist es Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, der schon lange Mitglied des Aufsichtsrates der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ist und ein entsprechendes Wissen hinsichtlich der Umwelt hat. Im Aufsichtsrat der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) wurde vereinbart, hinsichtlich des Mülls Vorsorge zu treffen. Im Referat des Landes Tirol konnte man, aus welchen Gründen auch - 455 - immer, einfach kein Ergebnis erzielen. Wir haben hier nicht zugesehen und die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hat diese Aufgabe an sich genommen. Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hat praktikable Vorschläge eingebracht, die immer wieder von jenen torpediert werden, die selber kein besseres Ergebnis bringen, was sehr bedauerlich ist. Der Draufzahler sind alle Bürgerinnen bzw. Bürger der Stadt Innsbruck, die einen erhöhten ALSAG-Beitrag - die nächste Erhöhung lauert - zahlen müssen. Diese Sache beeinträchtigt die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) in ihrer finanziellen Gebarung und in ihrem wirtschaftlichen Geschehen sehr stark. Zur Überprüfung ist zu sagen, dass die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ein Erfolgsunternehmen ist und wir darauf abzielen, andere Unternehmungen in dieses Fahrwasser zu bringen. Es wird dort so gearbeitet, dass dabei für die Stadt Innsbruck ein großer erkennbarer Vorteil herausschaut. Das ist ein prozesshaftes Geschehen und hier können wir uns von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) eine Scheibe abschneiden. In weiterer Folge darf ich sagen, dass die Geschäftsgebarung in der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) sehr frei von Beeinflussungen ist, außer bei dem, was rechtens festgeschrieben ist. Es gibt eine Geschäftsführung, einen Vorstand - der zum Unterschied von anderen Vorständen persönlich haftet - und es gibt die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, die in einem Unternehmen tätig sind, das sehr erfolgreich ist. Dass wir bei Gericht in einer wesentlichen Frage trotz gegenteiliger zahlreicher Gutachten und Rechtsmeinungen nicht Recht bekommen haben, ist etwas, was wir schlucken mussten. Gleichzeitig muss ich aber sagen, dass wir in einer ganz anderen Finanzangelegenheit, wo man eher der Meinung war, dass man das so oder so sehen kann, Recht bekommen haben. Bei diesen zwei großen Prozessen sind wir für die Stadtgemeinde Innsbruck noch relativ gut ausgestiegen. Ich bedanke mich bei allen, die in der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) mitwirken. Alle wissen, dass der GR-Sitzung 28.6.2007 Vorstandsvorsitzende, Dr. Elmar Schmid, jederzeit bereit ist, in den einzelnen Klubs, für einzelne Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte für einzelne Anfragen zur Verfügung zu stehen. Er hat die Sachlichkeit und die fachliche Kompetenz immer an vorderster Front gesehen. Wir kommunizieren mehrfach in der Woche miteinander, um einen Informationsfluss und ein gemeinsames Vorgehen zu gewährleisten. Wenn jemand in diesem Unternehmen nachfragt, wird er nur etwas Positives erfahren. Das neue Geschäftsfeld "Contracting" der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) wird jene, die mit Energie zu tun haben, interessieren. Alle wissen, dass wir hier auf ein weiteres Erfolgspferd gesetzt haben, denn wir sitzen alle im gleichen Boot. (Beifall) Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen. Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer. 16. KA 2075/2007 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, I. Quartal 2007 GR Haager: Mir ist vor kurzer Zeit die Androhung einer Klage von Funktionären des Skiclubs Innsbruck - Patscherkofel (SCIP), mit der kurzfristigen Aufforderung, binnen fünf Tagen meine im Vorfeld aus dem nicht vertraulichen Bericht der Kontrollabteilung geäußerten Aussagen über diese Causa zurückzunehmen, zugegangen. Die Frau Bürgermeisterin hat vorhin zu mir "ruhig Blut" gesagt, das ich selbstverständlich bewahre, aber einem Druck dieser Art werde ich mich in einer Demokratie nicht beugen. (Beifall) Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Das ist schon ein Thema, das mir anliegt, mich im Gemeinderat zu Wort zu melden, weil ich es mir kaum vorstellen kann, dass man eine Sache in eine solche Richtung treiben kann. Das bedarf einiger Darstellungen. - 456 - Ich war vor einigen Tagen mit einer Jugendgruppe aus Innsbruck bei den 41. International Children's Games in Reykjavik/Island. Bevor dieser Kontrollausschuss getagt hat, bin ich nach Reykjavik gereist. Ich bin dort noch gar nicht angekommen, dann haben bei mir bereits sämtlichen Glocken geläutet, die ich an den Handys habe. Ich wurde von verschiedensten Vertretern der Medien angerufen und gefragt, wie ich zu dem Skandal in der Mag.-Abt. V, Sport, stehe. Meine Art ist es, mich dazu nicht zu äußern, solange ich nicht den genauen Sachverhalt kenne. Ich äußere mich vor allem nicht über Akten, die noch nicht einmal in einem Ausschuss behandelt worden sind. Ich habe mir natürlich vorgenommen, die Sache sofort nach meiner Rückkehr anzusehen und entsprechend zu bewerten. Das habe ich dann auch gemacht und das einzige, was wirklich als Problem übrig bleibt, ist schon die Frage, wie man dazu kommt und wo jene undichten Stellen sind. Die Untersuchungen der Kontrollabteilung sind in dieser Sache noch nicht einmal zu Ende. Übrig bleibt die Frage hier bitte ich schon den Obmann des Kontrollausschusses, sich darum zu kümmern -, wie es möglich ist, dass Berichte und Entwürfe der Kontrollabteilung vor der Sitzung des Kontrollausschusses bereits Medienvertretern zugespielt werden, sodass ich angefragt werde. Das halte ich für eine Vorgangsweise, die nicht akzeptabel ist. (Beifall) Wenn man in Ausschüsse gewählt ist, hat man damit eine Verantwortung übernommen. Diese Verantwortung hat man gewissenhaft zu tragen, denn wir legen zum Wohle der Stadt ein Gelöbnis ab, dass wir unparteiisch und uneigennützig zu agieren haben. Damit ist nicht gemeint, um einen schnellen guten Medienauftritt zu haben, mit Berichten, die noch nicht einmal im entsprechenden Ausschuss diskutiert wurden, nach außen zu gehen. Im § 13 Abs. 3 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 steht, dass die Mandatare der Amtsverschwiegenheit unterliegen. Und zwar über alle Angelegenheiten, bei deren Wahrung der GR-Sitzung 28.6.2007 Amtsverschwiegenheit es möglich wäre, dass einer Partei ein rechtlicher, sonstiger Schaden oder Nachteil zukommt. Hier frage ich mich schon, ob es einer Partei in diesem Fall nicht zum Nachteil gereicht, wenn man sie quasi in Misskredit bringt, ohne, dass das Ganze ausdiskutiert ist, herauskommt, dass man da oder dort nicht rechtens gehandelt hätte, das eine oder andere nicht abgeschlossen wird oder man etwas verzögert hat usw. Vereine, welche mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern arbeiten, werden bei Sonntagsreden immer wieder großartig in den Vordergrund gestellt und gelobt, wie wunderbar es ist, dass wir diese haben, denn sonst würde es nicht funktionieren. Das stimmt verlässlich, weil unser Sportsystem in der Stadt ohne diese Vereine und ehrenamtlich tätigen Personen nicht funktionieren würde. Sobald es darum geht, sich irgendwo selbst darzustellen und schnell eine Meldung abzugeben, bevor das Thema überhaupt aufgearbeitet wurde, ist es dann plötzlich nicht mehr so interessant, wer was ehrenamtlich tut. Dann meldet sich jeder zu Wort, ohne vielleicht überhaupt den Sachverhalt ordentlich zur Kenntnis gebracht zu haben. Das ist die eine Seite. Diese eine Seite ist aber noch zu ergänzen, da es um den Leiter der Mag.-Abt. V, Sport, geht, den man auf einmal in irgend einer Art und Weise in eine Situation bringt, wo er selbstverständlich und selbstkritisch sagt, dass er hier vielleicht etwas nicht ganz richtig gemacht hat und zu dem auch steht. Dass man jetzt plötzlich dies so dargestellt und zum Rapport gerufen wird, ist nicht ganz geheuer. Ich habe mir die Sache sehr genau angesehen und darf den tatsächlichen Sachverhalt ein wenig erläutern: Es war geplant, dass im Dezember 2006 drei Europacuprennen am Patscherkofel stattfinden. Für diese drei Europacuprennen wurde seitens der Stadt Innsbruck eine Subventionssumme in der Höhe von € 60.000,-- beschlossen. - 457 - Leider hat man im Dezember 2006 dieses Europacuprennen am Patscherkofel aufgrund des Schneemangels nicht durchführen können und es wurde auf Ende Feber 2007 verschoben. Ende Feber 2007 hat es immer noch keinen Schnee gegeben. Der Verein, der um die Subvention angesucht hatte, hat letztendlich mitgeteilt, dass aufgrund der schlechten Schneelage im Feber 2007 bzw. in der gesamten Wintersaison diese Europacuprennen nicht mehr durchgeführt werden können und auf den Dezember 2007 verschoben werden. Es war also eine weitere Verschiebung angedacht. Dieses Vorhaben hat der Verein, der mit der Durchführung der Europacuprennen beauftragt war, entsprechend gemeldet. Das ist im Übrigen ein Verein, in dem fünf andere Vereine inkludiert sind, also ein Konglomerat von Vereinen und Tätigen, das sehr notwendig ist, weil damit sehr viel Arbeit verbunden ist. Wenn man sich jetzt den Ablauf ansieht, kann man feststellen, dass - was seitens der Kontrollabteilung bemängelt wird nicht das notwendige Formular beim Ansuchen um die Subvention verwendet wurde. Das ist ein Fehler, der passiert ist. Es ist aber schon so, dass zwischen dem Präsidenten des Skiclubs Innsbruck Patscherkofel (SCIP) zum Zeitpunkt, wo um die Subvention angesucht wurde, mit dem der angesucht hat, nämlich KR Dkfm. Dr. Hubert Klingan und der Präsidentschaft im Verein, Personenidentität bestanden hat. Es war halt mit dem Verein nicht gefertigt, aber es wurde auch nicht das richtige Formular verwendet, was im Übrigen keine weiteren Auswirkungen hat. Das war sicherlich ein formaler Mangel, den man jetzt kritisieren kann. Der Verein hat dann mit einem Schreiben ich schaue mir an, ob das überall so ordentlich ist - laut Subventionsordnung um die Auszahlung dieses Subventionsbetrages gebeten, worauf dieser entsprechend der Subventionsordnung zur Auszahlung gebracht wurde. Die Subventionsordnung der Stadt Innsbruck sieht für den Fall, wenn ein Skirennen oder eine Veranstaltung abgesagt wird, nicht vor, wie man dann damit genau umzugehen GR-Sitzung 28.6.2007 hat. Die Subventionsordnung sieht nicht explizit vor, was zu passieren hat, wenn eine Veranstaltung verschoben wird. Eigentlich wäre hier mein erster Gedankenansatz gewesen, wenn die erste Subvention für Dezember 2006 war und man vom Budgetjahr spricht, dass hier ein Fehler liegen könnte, weil man nicht im Dezember 2006 oder im Jänner 2007 gesagt hat, dass die zugesprochene Subvention jetzt zurückgegeben werden muss, da das eigentlich aus dem Jahr 2006 ist. Das hat man nicht gemacht, da es geheißen hat, dass das Europacuprennen vom Dezember 2006 auf den Feber 2007 verschoben wurde. Ich glaube, dass das auch durchaus vernünftig ist. Das hat auch die Kontrollabteilung in keiner Art und Weise bemängelt. Das Europacuprennen wurde verschoben und damit auch die Subvention. Im Feber 2007 hat der Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) mitgeteilt, dass zwar eine Menge Arbeit geleistet, Schnee produziert wurde und die Netze aufgehängt wurden usw., aber die Durchführung eines Europacuprennens nicht möglich ist, da es nicht genug Schnee gibt. Er hat angefragt, was zu tun ist. Es wurde aber dazugesagt, dass die Europacuprennen im Dezember 2007 nachgeholt werden sollten. Das ist wieder eine Situation, wo man sich eigentlich fragen könnte, wie man mit dieser umgehen soll, nachdem darüber nirgends etwas steht. Da das Europacuprennen von Jänner 2007 auf Feber 2007 und dann von Feber 2007 auf Dezember 2007 verschoben wurde, hat sich die Frage gestellt, ob man das Geld weiter verschieben soll oder nicht. Hier hat der Leiter der Mag.-Abt. V, Sport, korrekt mit der Kontrollabteilung Kontakt aufgenommen und sich erkundigt, wie man in einem solchen Fall vorgehen soll. Es hat geheißen, dass das nicht verbrauchte Geld auf jeden Fall zurückzufordern ist. Dass dort bereits Geld aufgrund von Arbeitsleistungen verbraucht wurde, leuchtet doch jedem ein. Die Vorbereitung von Europacup- oder Weltcuprennen sind ein langwieriger Prozess und es fallen Kosten an. Das übrige Geld muss retourniert werden, was auch so vom - 458 - Leiter der Mag.-Abt. V, Sport, akzeptiert wurde. zusammenpasst und diese Sache noch nicht ganz klar ist. Man könnte sich aber durchaus fragen wieso, weil das Europacuprennen schon vorher verschoben wurde. Dazwischen war der Sommer und vielleicht war das der Grund, was aber nicht geregelt ist. Vom Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) wurde rasch eine Aufstellung über die Kosten gefordert. Ich war in diese Angelegenheit nicht eingebunden, habe mir aber die Akten genau angesehen. Ich hätte mir gewünscht, dass sich jeder die Akten ansieht. Anschließend hat man diese Belege weiter eingefordert. Es war dann auch der Fall, dass man sich gefragt hat, welche Belege und welches Geld man wirklich verlangen soll. Auch das ist in der Subventionsordnung nicht geregelt. Der Leiter der Mag.Abt. V, Sport, hat das immer mit den zuständigen Mitarbeitern der Kontrollabteilung abgesprochen. Es wurde eine Aufstellung verlangt, wie viel Geld und für was von der bereits erhaltenen Subvention verbraucht wurde Nach Einlangen dieser Aufstellung kann man sagen, wie man mit der Rückzahlung der Mittel umgehen wird. Damals ist in dem Schreiben gestanden, dass noch einmal mit der Kontrollabteilung Rücksprache gehalten werden muss, weil die Vorgangsweise noch nicht geklärt ist. Anschließend ist vom Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) eine Excel-Tabelle eingelangt, in der noch nicht die genauen Beträge enthalten waren. Das war auch nicht möglich, weil die Abrechnung eines Winter-Europacup- und Weltcuprennens immer erst am Ende der Saison möglich ist. Die Firmen, die dort tätig sind, sind während der ganzen Saison unterwegs und rechnen erst nachher ab. Es liegen Anfang März sicherlich noch nicht alle Belege vor. Der Leiter der Mag.-Abt. V, Sport, hat aber darauf aufmerksam gemacht, dass er am 7. 3.2007 nach Australien reisen muss, weil er dort mit der World Police & Fire Games zu tun hat. Aus diesem Grund wurde dem Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) eine enge Frist bis zum 6.3.2007 gesetzt. Der Verein hat eine Excel-Tabelle geschickt und dazugesagt, dass nicht alles mit Belegen unterlegt ist und hinten und vorne nicht ganz genau zusammenpasst. Damit man dem Leiter der Mag.-Abt. V, Sport, diesbezüglich keinen Vorwurf machen kann, hat er das auch an die Kontrollabteilung weitergeleitet. Natürlich ist daraufhin der Vorwurf erhoben worden, dass das mit den Belegen nicht genau GR-Sitzung 28.6.2007 Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es für diese Veranstaltung eine Subvention vom Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB), vom Land Tirol, von der Stadt Innsbruck sowie eine Unterstützung vom Österreichischen Schiverband (ÖSV) gibt. Man hat dann - aus welchen Gründen auch immer - den Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB), das Land Tirol und die Stadt Innsbruck genommen, wahrscheinlich weil es öffentliche Körperschaften sind, aber den Österreichischen Schiverband (ÖSV) hat man jedenfalls in diesem Zusammenhang nicht bewertet. Es wurde ausgerechnet, in welchem prozentuellen Anteil die jeweiligen Förderbeträge zueinander stehen: Da 40 % der Förderung von der Stadt Innsbruck kommen, werden nur 40 % von jenem Aufwand geleistet, der bereits ausgeführt wurde und der Rest soll von den anderen Subventionsgebern kommen. Ich habe schon zu Recht auf den Österreichischen Schiverband (ÖSV) hingewiesen, worauf man gesagt hat, dass man das nicht braucht, was aber offenbar so mit der Kontrollabteilung abgestimmt war. Man ist übereingekommen, dass diese 40 % nachzuweisen sind. Der Leiter der Mag.-Abt. V, Sport, ist in der Zwischenzeit etwas unter Druck gestanden und entsprechend verbal scharf an den Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) herangetreten und hat alle Belege gefordert. In einem ergänzenden E-Mail des Mitarbeiters der Kontrollabteilung wurde darauf hingewiesen, dass nicht alle Belege, sondern nur für jene 40 % die Belege nachzuweisen wären. Das wäre eigentlich so zu interpretieren. Man hat alle Belege eingefordert, die in der Zwischenzeit auch eingelangt sind. - 459 - Es geht in einem wesentlichen Bereich nicht nur um den Abschluss einer Versicherung, um das Aufhängen der Fangnetze usw. Im Übrigen kann man für das Aufhängen der Fangnetze nicht irgendeine Person beauftragen, sondern diese Leute müssen verpflichtend eine Ausbildung machen. Die Fangnetze müssen in einer bestimmten Art aufgehängt und von der FIS abgenommen werden. Deshalb muss das entsprechend aufbereitet werden. Entsprechend der Vereinbarung mit der Kontrollabteilung hat man die Belege eingefordert. Die Belege sind nicht alle vorhanden, denn man hat zur Abwicklung eines solchen Rennens von verschiedensten Vereinen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zur Verfügung. Die Vereine sind Gott sei Dank in der Lage zu sagen, dass sie für die Abwicklung einer solchen Veranstaltung Personal bzw. Vereinsmitglieder zur Verfügung stellen können. Sie erwarten sich aber schon, daraus eine gewisse Abgeltung zu erhalten. Das geschieht in der Regel auch. Im Übrigen ist es beim Skispringen am Bergisel auch so, dass die Vereine vom Durchführenden dieser Veranstaltung eine pauschale Entschädigung erhalten. Das ist auch gut so, denn sonst würde kein Verein mehr Interesse haben, Leute zu beauftragen, die zum Beispiel die Netze aufhängen und Pisten präparieren usw. Bei der ersten Veranstaltung im Dezember 2006 haben sich viele dieser Leute dafür Urlaub nehmen müssen. Beim zweiten Mal war es etwas anders, weil es zu einem anderen Zeitpunkt stattgefunden hat. Das sind alles Dinge, die zu berücksichtigen sind. Dadurch wird den Vereinen ermöglicht, eine gewisse Pauschalabgeltung zu bekommen, mit der sie dann Unterschiedliches anfangen. So ist zumindest mein Wissensstand. Die einen gehen gemeinsam im Vereinsgeschehen essen, die anderen machen mit ihrer Jugend eine spezielle Fahrt oder ein bestimmtes Ausbildungsprogramm usw. Der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) wird sich darüber von den Vereinen einen Beleg ausstellen lassen können, und das hat er meines Wissens nach auch gemacht, damit diese eine GR-Sitzung 28.6.2007 bestimmte Pauschalsumme für jene Tätigkeiten und für das Zurverfügungstellen von Leuten bekommen. Ohne dem - das wird schon durch solch pauschale Dinge gefährdet - ist die Durchführung des Skispringens am Bergisel, eines Europacup- oder Weltcuprennens und vieler anderer Veranstaltungen in der Stadt Innsbruck nicht möglich, weil es nicht leistbar wäre. Man hat dann diese Situation entsprechend abgearbeitet. Es sind jetzt alle Belege vorhanden bzw. sollten schon auf dem Postweg da sein. Dementsprechend hat man diesen Fall auch abgearbeitet und wird das auch kontrollorieren. Ich bin durchaus für eine Kontrolle, da Subventionsmittel öffentliche Mittel sind und entsprechend kontrolliert werden muss, wie diese zum Einsatz gebracht werden können. Ich frage mich, wo jetzt hier der große Fehler liegt, der ein solches Aufsehen verursacht und eine solche Unruhe erzeugt hat. Das nicht verwendete Subventionsantragsformular habe ich bereits angesprochen. Was nicht ganz passt, ist die Frage in der Subventionsordnung. Es hat seit 22 Jahren keinen solchen Fall gegeben. Für uns ist das, wie man hier vorgehen soll, ein gewisses Neuland. Jedenfalls fehlt in der Subventionsordnung eine diesbezügliche Regelung. Nachdem ein solcher Fall sehr selten ist, glaube ich nicht, dass man die Subventionsordnung entsprechend anpassen muss. Man könnte das mit dem jeweiligen Subventionsvertrag regeln, was man in Zukunft sicherlich auch machen wird. Auch könnte man hinterfragen, warum nicht zu Beginn die ganze Summe von € 60.000,-- ausbezahlt wird. Es ist klar, dass ohne dieses Geld der Verein gar nicht mit der Arbeit beginnen könnte. Der Verein wird nicht in Vorlage treten oder sogar einen Kredit aufnehmen, damit er dieses Rennen durchführen und nachher das mit unseren Subventionsmitteln abwickeln kann. Das wird nicht der Fall sein. Eine Auszahlung wird es geben. Man wird sicherlich in nächster Zeit darauf zu achten haben, wie man in einem - 460 - solchen Fall vorgeht. Versicherungen werden im Europacup in der Regel nicht abgeschlossen, denn das wird nur beim Weltcup gemacht. Alle wissen, welche Schwierigkeiten Kitzbühel hat, wenn aufgrund verschiedenster Umstände eine solche Veranstaltung abgesagt werden muss. Wenn die letzten Unterlagen vorhanden sind, wird ein abschließender Bericht vorliegen, den man dann auch entsprechend beurteilen wird können. Was ich nicht für gut halte, ist, dass man im Kontrollausschuss folgenden Beschluss gefasst hat: "Die Kontrollabteilung empfiehlt künftig ausnahmslos auf die Unterfertigung des angesprochenen Subventionsantragsformulars durch den Subventionsempfänger zu achten." Es ist keine Frage, dass ich hier vollkommen übereinstimme. "Weiters sollte zum angekündigten Termin (zirka Ende April 2007) seitens der subventionsauszahlenden Stelle auf eine transparente und korrekte Abrechnung gedrängt werden. Dabei sind die tatsächlich angefallenen Kosten lückenlos mittels Rechnungskopien nachzuweisen." Hier ist offen, ob das die gesamten Kosten sind, die bis dorthin angefallen sind oder so, wie es der Mitarbeiter der Kontrollabteilung der Mag.-Abt. V, Sport, geschrieben hat, dass für jenen prozentualen Anteil, der die Stadt Innsbruck betrifft, letztendlich die Kosten mittels Belegen nachzuweisen sind. "Der nicht ausgeschöpfte Subventionsbetrag der Stadtgemeinde Innsbruck ist unverzüglich zurück zu überweisen, … In der Zwischenzeit ist das auch für jenen prozentualen Anteil (das sind € 40.000,-von diesen insgesamt € 60.000,--) geschehen. … wobei darauf zu achten ist, dass die tatsächlich angefallenen Gesamtaufwendungen aliquot aus Subventionsmitteln aller Subventionsgeber im Ausmaß ihrer jeweiligen Subventionshöhe beglichen werden." GR-Sitzung 28.6.2007 Diesen Satz kann ich nicht mehr nachvollziehen. Können wir als Stadt Innsbruck einem anderen Subventionsgeber quasi auftragen, dass er das auch so wie wir machen muss, obwohl das bei der Stadtgemeinde Innsbruck nicht einmal geregelt ist? Ich glaube, das ist auch nicht herstellbar und es ist daraus nicht erklärbar, wer damit eigentlich gemeint ist. Gemeint ist hier offensichtlich der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB), das Land Tirol und die Stadt Innsbruck. Es gibt aber auch noch einen Österreichischen Schiverband (ÖSV), den man offenbar nicht meint. Dann sind es nicht alle Subventions- oder Geldgeber in diesem Bereich. Daher kann das auch für die Zukunft nicht so trächtig sein. Das alles ist nicht geregelt und daher sollte man sich aufgrund dieses Anlassfalles den Kopf zerbrechen und, wenn wieder für eine solche Veranstaltung Subventionen zu vergeben sind, einen Subventionsvertrag machen, in dem das geregelt ist. Das habe ich daraus gelernt. Derzeit ist das nicht geregelt und deshalb kann man niemanden an den Pranger stellen. Der Leiter der Mag.-Abt. V, Sport, hat sich redlich bemüht, diese Situation so korrekt wie möglich abzuwickeln. Ich sehe auch hinsichtlich der Vorbereitung durch die Vereine eine hervorragende Leistung. Wir haben einen hervorragenden Ruf und ich möchte nicht gefährden, dass wir durch solch groß aufgebauschte Dinge letztendlich wirklich in Gefahr laufen, dass in der Stadt Innsbruck keine Europa- oder Weltcuprennen mehr veranstaltet werden können. Das möchte ich nicht haben. Die Gefahr durch solche Dinge besteht jedenfalls. Das ist eine tatsächliche Darstellung des Gesamten, die doch einiges relativiert. (Beifall) Bgm. Zach: Danke für diese erschöpfende Auskunft. In meiner 15-jährigen Tätigkeit im Stadtmagistrat Innsbruck ist mir der entsprechende Leiter der Mag.Abt. V, Sport, höchstens dann unangenehm aufgefallen, weil er alles so detailliert und genau macht, was mich gelegentlich in meiner Ungeduld etwas stört. GR Mair: Die Kritik hat sich nicht auf die Europacuprennen bezogen, sondern sie - 461 - hat sich an einem Verein aufgehängt, der offenbar in einer Art und Weise Subventionen der Stadt Innsbruck abwickelt, welche die Kontrollabteilung, die Mitglieder des Kontrollausschusses nicht befriedigt. Die Empörung von Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer ist offensichtlich über die Medienöffentlichkeit vorhanden. Darüber, dass Transparenz in diese Sache gebracht worden ist. So nehme ich seine durchaus ausführliche Wortmeldung jedenfalls wahr. Die Transparenz ist eigentlich das, was übrig bleibt und vor der er in diesem ganz konkreten Fall Angst hat. (Bgm. Zach: GR Mair, überlegen Sie sich Ihre Wortwahl ein bisschen genauer. Angst ist das Letzte, was man Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer unterstellen kann.) GR Haager wird sicherlich noch erklären, welche Empfehlung … (Bgm. Zach: Das wird er selber machen, sprechen Sie für sich.) Ich wünsche mir, dass GR Haager die Empfehlung, die der Kontrollausschuss in Bezug auf die Subventionsordnung gefasst hat, wie man in Zukunft vorgehen wird, auch noch vortragen wird. Zur Sache selbst, wie der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) mit seinem Obmann, Dr. Markus Schröcksnadel, mit einer städtischen Subvention in der Höhe von € 60.000,-- und einer Gesamtsubventionssumme vom Land Tirol, vom Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) und vom Österreichischen Schiverband (ÖSV) von immerhin mehr als € 150.000,-- umgegangen ist. Im Kontrollausschuss ist in diesem Zusammenhang das Wort "Lüge" unwidersprochen geblieben. Ich kann auch erklären, warum das unwidersprochen geblieben ist. Dies deshalb, weil der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) nämlich bis zum Beweis des Gegenteils durch die Kontrollabteilung behauptet hat, vom Land Tirol niemals einen einzigen Cent für die Durchführung vom Europacuprennen am Patscherkofel erhalten zu haben. Im Rahmen der Amtshilfe hat die Kontrollabteilung zum Glück nachweisen können, GR-Sitzung 28.6.2007 dass sehr wohl € 15.000,-- vom Land Tirol auf dem Konto des Skiclubs Innsbruck Patscherkofel (SCIP) gelegen und dann wieder zurückgewandert sind. Der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) hat bis zum Beweis des Gegenteils behauptet, dass er das Geld nie erhalten hat. Dafür blieb das Wort der "Lüge" im Kontrollausschuss unwidersprochen. Bis zur Sitzung des Kontrollausschusses am 20.6.2007 hat es keine korrespondierenden Rechnungen gegeben. Es hat keine ordentliche Rechnungslegung stattgefunden, die eigentlich bis zum 31.3.2007 vorliegen sollte. Ja gut, man kann ein paar Monate nachsichtig sein. Es heißt in der Formulierung der Kontrollabteilung wie folgt: "Die großteils nicht mit den beigebrachten Rechnungskopien korrespondierten … oder … für den größten Kostenpunkt, wobei für diesen Posten kein Rechnungsnachweis beigelegt wurde." Das sind schon Dinge, wo man genau überlegen muss, welcher Verein das ist und wie dieser mit den städtischen Mitteln umgeht. Der Betrag in der Höhe von € 60.000,-- ist ja nicht nichts, wenn ich mir überlege, wie oft bei kleinen Vereinen über einen Betrag von € 500,-- diskutiert wird. Hier geht es um € 60.000,-- und nur auf Drängen wird ein Teil davon zurücküberwiesen. Für den Betrag in der Höhe von € 20.000,-- konnten bis zur Sitzung des Kontrollausschusses immer noch keine ordentlichen Rechnungen vorgelegt werden. Das ist schon ein Umgang, den sich nur ein bestimmter Verein bzw. ein bestimmtes Konglomerat - wie es Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer genannt hat - leisten kann. Das ist nicht der Skiclub Innsbruck und nicht der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP), die eigene Rennläufer haben, sondern es wurde extra ein Verein für die Durchführung dieser Europacuprennen mit 30 Mitgliedern am Patscherkofel gegründet. Man wird sich auch als Stadt Innsbruck überlegen müssen … - 462 - (Bgm. Zach: Das ist ja etwas ganz Schändliches.) Damit nicht so getan wird, als wäre das ein Sportverein wie viele andere, die wichtige Arbeiten leisten, denn das ist schon eine eigene Rechtskonstruktion, die man hier gewählt hat. Es ist dies kein Sportverein im eigentlichen Sinn, wie es bei anderen Sportvereinen mit Jugendgruppen usw. der Fall ist. Dieser Sportverein wird ja auch von der Stadt Innsbruck in Zukunft offenbar mit Vertrauen beschenkt werden. Die nächsten € 1,5 Mio für den Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) sind schon unterwegs bzw. zumindest beschlossen worden. Damit kann der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) entweder selber, über eine Tochter oder eine Auslagerung bekanntlich am Patscherkofel eine Beschneiungsanlage errichten. Das heißt, dass wir es bei diesem Verein schon mit einer Arroganz und Missachtung der ordnungsgemäßen Gebarung, welche die Stadt Innsbruck von allen Subventionswerbern verlangt, zu tun haben. Meine Erklärung kann nur sein, dass sich das ein Verein von sich aus nicht leisten kann, es sei denn, er ist in einer bestimmten Position um auch zu wissen, dass er das dem Stadtmagistrat Innsbruck bieten kann. In der Sitzung des Kontrollausschusses hat der anwesende stellvertretende Magistratsdirektor uns zugesagt, dass das in dieser Form nicht mehr vorkommen wird. Es wurde schon einmal zugesagt, dass in Zukunft die Subventionsansuchen unterschrieben werden. Beim zweiten Mal glauben wir es vielleicht, dass sie tatsächlich unterschrieben werden. Der stellvertretende Magistratsdirektor hat uns auch zugesagt, dass er es dem Leiter der Mag.Abt. V, Sport, erklären wird, dass das in Zukunft nicht so läuft. Ich glaube, dass die Subventionsordnung sehr eindeutig ist. Alle Beträge für die keine ordentlichen bzw. keine korrespondierenden Rechnungen gelegt werden, sind zurück zu überweisen. So schaut unsere Subventionsordnung aus. Bis zur Sitzung des Kontrollausschusses am 20.6.2007 hat es jedenfalls keine korrespondierenden Rechnungen gegeben. GR-Sitzung 28.6.2007 Deshalb finde ich, dass das Geld an die Stadt Innsbruck zurücküberwiesen werden und nicht beim Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) bleiben soll. GR Haager (als Debattenredner): Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer hat mich als Vorsitzenden des Kontrollausschusses hinsichtlich der Vertraulichkeit angesprochen. Ich darf in Erinnerung rufen, dass die Vertraulichkeit für die Berichte des Kontrollausschusses bis zur Zuweisung an den Gemeinderat besteht. Damit wird der Bericht der Kontrollabteilung öffentlich. Ich spreche von den weißen Seiten des Kontrollberichtes. Ich persönlich habe diese Vertraulichkeit eingehalten, nehme aber schon das Recht in Anspruch, dass ich als Vorsitzender des Kontrollausschusses meine Meinung zu den vorliegenden Berichten äußern darf. Das habe ich auch getan. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer hat in seiner Wortmeldung die freiwilligen Mitarbeiter hervorgehoben. Kein Mitglied des Kontrollausschusses hat das in der Sitzung in Frage gestellt. Das wurde gar nicht debattiert und kein Mensch hat die freiwilligen Mitarbeiter diskriminiert. Das muss ich jetzt wirklich sagen. Viele von uns sind freiwillig in Vereinen tätig. Es war die Äußerung, dass die Freiwilligen Geld erhalten, schon interessant. Jene Freiwilligen, die bei mir im Verein sind, erhalten keinen "Groschen" außer vielleicht ein "Würstl". Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer, zur Debatte ist der Bericht der Kontrollabteilung gestanden. In diesem Bericht ist das gestanden, was GR Mair jetzt gesagt hat. Nichts anderes habe ich gesagt. Es steht fest, dass wir zu dem Zeitpunkt, wo die Kontrollabteilung nachgefragt hat, keine Subvention des Landes Tirol erhalten haben. Das ist ein nicht widerlegbarer Fakt, der hier schwarz auf weiß steht. Das wurde auch gesagt. Von der Kontrollabteilung wurde eine Kostenaufstellung samt Rechnungskopien verlangt. Ich zitiere aus dem Bericht der Kontrollabteilung wie folgt: "Insgesamt war seitens der Kontrollabteilung zu kritisieren, dass die in der Kostenaufstellung enthaltenen Positionen - 463 - großteils nicht mit den beigebrachten Rechnungskopien korrespondierten." Die Rechnungskopien haben also nicht gestimmt. Es hätte niemand den Verein daran gehindert, die richtigen Belege vorzulegen. Es wurde dann aber gesagt, dass die geforderten Rechnungen beigebracht werden. Mehr wurde nicht gesagt. Dass man gewisse Bedenken hat, wenn es jetzt um € 1,5 Mio geht … (GR Haller: Es geht nicht um € 1,5 Mio.) Das war mit ein Grund, denn man wird uns wohl zubilligen, dass wir eine gewisse Sorge hinsichtlich der Steuergelder der Innsbruckerinnen bzw. Innsbrucker haben. Das haben wir zum Ausdruck gebracht. Der Betrag in der Höhe von € 60.000,-- ist auch fast ATS 1 Mio und das ist auch nicht nichts. Nichts anderes, Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer, wurde gesagt. Es wurden weder die freiwilligen Mitarbeiter noch die Arbeit dieser Vereine, sondern es wurde der Umgang mit dem Geld kritisiert. Das hat auch die Kontrollabteilung kritisiert. Ich bin froh, dass sich die Kontrollabteilung Sorgen macht, wie das Geld zurückkommt und wie man mit dem aliquoten Anteil der anderen öffentlichen Subventionsgeber umgeht. Einen Sponsor wird man schwerlich Vorschriften machen können, da es nicht das Geld des Steuerzahlers betrifft. Ich finde es sehr positiv, dass die Kontrollabteilung das angeregt hat. Ich betone es noch einmal, dass nichts anderes vorgeworfen wurde und das, was im Bericht der Kontrollabteilung steht, wird man noch sagen dürfen, ohne, dass man deshalb weiß Gott wohin "gezerrt" wird. (Beifall von Seiten der Innsbrucker Grünen und FREI) GR Haller: Ich möchte die Mag.-Abt. V, Sport und die fünf Vereine, die dem Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) angehören, ins rechte Licht rücken. Einige Gemeindrätinnen bzw. Gemeinderäte werden dabei nicht gut wegkommen, aber dafür kann ich nichts. GR-Sitzung 28.6.2007 Ich darf chronologisch aufführen, wie das Ganze abgelaufen ist: Am 6.6.2006 war der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) Antragsteller, mit dem Hinweis auf den Skiclub Patscherkofel - Innsbruck (SCIP). Der Sportausschuss hat am 27.9.2006 eine Subvention an den Skiclub Patscherkofel - Innsbruck (SCIP) beschlossen. Im Stadtsenat hat man sich am 4.10.2006 mit diesem Thema befasst und diese Subvention beschlossen. Im Gemeinderat wurde die Subvention am 19.10.2006 für den Skiclub Patscherkofel Innsbruck (SCIP) beschlossen. Am 10.11.2006 hat der Skiclub Patscherkofel Innsbruck (SCIP) diesen Formfehler mit einem eigenen Ansuchen richtig gestellt. Am 13.10.2006 wurde der Betrag von der Mag.-Abt. V, Sport, ausbezahlt und keineswegs vorher. Im Kontrollausschuss wurde dem Skiklub Patscherkofel - Innsbruck (SCIP) absichtliche Täuschung, Lüge, Hintergehung des Gemeinderates usw. vorgeworfen. Darüber bin ich richtig "narrisch" geworden und habe gesagt, wenn wir auf dieser Linie weiter diskutieren, warne ich davor, da dies Probleme geben kann. Wenn ich in meinem Betrieb solche Anschuldigungen bekomme, rauscht es im Blätterwald, und zwar ganz gewaltig, denn das kann sich kein Unternehmer gefallen lassen. Ich habe jetzt aufgezählt, wie diese Subvention beschlossen wurde. Entweder manche Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte lesen die Protokolle nicht oder es interessiert sie nicht, was beschlossen wurde. Im Gemeinderat wurde beschlossen, dass die Subvention an den Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) geht. So manche Wortspenden in den Medien bestätigen, dass wahrscheinlich einige die Hand aufheben, ohne dass sie darüber nachdenken, was sie gerade beschlossen haben. Das sage ich jetzt im Gemeinderat beinhart. (Bgm. Zach: GR Haller, ich würde sagen, Du bleibst jetzt bei Deiner Ansicht und was andere tun, werden sie selber sagen. Wir haben noch eine lange Rednerliste von Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die sich zu diesem Thema äußern wollen.) - 464 - Die Subventionsformulare waren zu dieser Zeit noch gar nicht vorhanden und auch nicht beschlossen. Der Leiter der Kontrollabteilung sowie Dr. Holas haben das auch in der Sitzung des Kontrollausschusses bestätigt. Selbstverständlich wurde der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) für diese Rennen gegründet, dem fünf Vereine angehören. Das ist auch so herausgekommen. Selbstverständlich haben diese fünf Vereine ein Budgetjahr vom 1.7. bis 31.6. Im ersten Drittel wird geplant und die Rennen beschickt. Ende April wird abgerechnet. Nachdem am 28.3.2007 die Rennen definitiv abgesagt wurden und eine Verschiebung nicht möglich war, hat das der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) am 6.3.2007 der Mag.-Abt. V, Sport, schriftlich mitgeteilt. Ich darf einen Absatz dieses Schreibens zitieren: "Für die Europacuprennen wurde gemeinsam mit KR Dkfm. Dr. Hubert Klingan ein Budgetplan erstellt. Die tatsächlichen anfallenden Gesamtkosten können erst nach Ende der Rennsaison festgestellt werden." Dafür wurden auch die Gründe angeführt: Mit der Alpina Druck Innsbruck und der TELE COMM SPORTSERVICE AG - die noch im Weltcupeinsatz ist - kann nicht abgerechnet werden. Auch wurden Versicherungsfälle noch nicht abgerechnet, weil an diesen teuren Schutzzäunen Windschaden entstanden ist. Bemängelt wurde auch, dass der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) vorzeitig zurückzahlt. Es wurde ihm von der Mag.Abt. V, Sport, ein Termin vorgeschrieben, dass das Geld bis zum 22.6.2007 zurückzuzahlen ist. Der Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) hat das Geld am 19.6.2007 zurückgezahlt, wobei dazu gesagt wurde, dass wir ihn diesbezüglich unter Druck gesetzt haben. Dr. Markus Schröcksnadel kann man nicht unter Druck setzen. Ich würde mich als Unternehmer auch nicht unter Druck setzen lassen. Dr. Markus Schröcksnadel hat gewusst, dass er das Geld zurückzahlen muss, was er auch gemacht hat. Aller- GR-Sitzung 28.6.2007 dings war es auch nicht recht, dass er drei Tage früher das Geld zurückgezahlt hat. Mit den Meldungen, dass hier gelogen wurde, würde ich vorsichtig sein. Am meisten ärgert es mich, dass immer wieder Berichte der Kontrollabteilung vor der Beschlussfassung bzw. Diskussion im Gemeinderat in die Medien gebracht werden. Das kann es nicht sein, da auf den Berichten der Kontrollabteilung "streng vertraulich" steht. GR Dr. Waibel: Wenn ich GR Mair richtig verstanden habe, so hat er von mangelnden Transparenz gesprochen. Prinzipiell ist es so, das Transparenz an und für sich in politischen Entscheidungsgremien gefordert wird, um etwas hintanzuhalten, nämlich Korruption. An und für sich ist es so, dass mangelnde Transparenz quasi immer das hinterlegt, dass irgendwo für mich der Eindruck entsteht, dass Leute mit Geldern unsauber umgehen. Wenn man vorhat mit Geldern unsauber umzugehen, muss man prinzipiell dafür sorgen, dass sie nicht im Kontrollausschuss landen. Der Kontrollausschuss ist das Gremium, welches die Kontrolle für die Belege und Vergaben der Stadt Innsbruck durchführt. Das heißt, dass Transparenz dann nicht gegeben ist, wenn es am Kontrollausschuss vorbeigeht. Daher ist klar, dass der Kontrollausschuss eine ganz wichtige Funktion hat. Ich finde es äußerst bedenklich, wie Mitglieder des Kontrollausschusses mit dieser Funktion umgehen. Der Kontrollausschuss ist an und für sich das Gremium, das uns zwei Dinge sicherstellt, und zwar Transparenz und keine Korruption. (Beifall) GR Mag. Yildirim: Ich habe meinen Kollegen im Kontrollausschuss als Ersatzmitglied in dieser Sitzung vertreten und wollte nur ein kurzes Stimmungsbild wiedergeben: Nachdem ich eine mehrfach Geprüfte im Strafrecht bin, wäre ich hellhörig geworden, wenn ich das Wort "absichtliche Täuschung" gehört hätte. Davon ist kein Wort wahr. Ich finde es ausgesprochen lobenswert, wenn schwarz auf weiß klare Fakten von der Kontrollabteilung klargelegt werden, dass auf eine offizielle Anfrage eine - 465 - tatsächlich falsche Auskunft erteilt wurde. Das haben wir jetzt mehrfach erwähnt und das ist unwiderlegbar. Was mich sehr verwundert hat ist, dass GR Haller nicht wie wir alle - wenn wir angelobt werden, erklären wir, dass wir unparteiisch handeln werden - sich auch unparteiisch und objektiv verhalten, sondern derart massiv für den Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) Parteistellung bezogen hat. Ich habe es mir nicht nehmen lassen können zu fragen, ob es zum Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) ein Naheverhältnis gibt, oder der Kontrollausschuss vielleicht etwas in Bezug auf Befangenheit wissen sollte etc.? Es wurde mir gesagt, dass dem nicht so ist, was ich auch zur Kenntnis genommen habe. Ich möchte aber schon anbringen, dass wir im Kontrollausschuss dafür da sind, kritische Fragen zu stellen und Ungereimtheiten nachzugehen. Man wird aber mehr oder weniger davor gewarnt, keine zu kritischen Fragen zu stellen. Die Art und Weise war derart massiv. Mir wurde dann plausibel erklärt, dass ich mich beim Sport nicht auskenne, da es dort ganz andere Rituale gibt, als wenn ein Frauenverein oder ein sozialer Verein einen Antrag stellen würde. Das hat mich schon sehr verwundert. Ich möchte das einfach einmal zur Sprache bringen. Es sind wirklich die Worte "das sind andere Rituale in Sportvereinen" gefallen. Das ist einfach so zur Kenntnis zu nehmen. Daher kann ich mich der Danksagung des Vorsitzenden anschließen, dass wir froh sein müssen, wenn wir eine Kontrollabteilung haben, in der verantwortungsbewusst Sachen bzw. Unstimmigkeiten nachgegangen und das aufgezeigt wird. Dazu ist die Kontrollabteilung und wir als politisches Gremium da und berufen. (Beifall) Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger. Bgm. Zach: Ein Ritual stelle ich im Gemeinderat fest und das ist unwidersprochen. Ich möchte das Ritual weder positiv noch negativ sehen. Dass unsere GR-Sitzung 28.6.2007 Opposition diesen Verein der Unternehmersfamilie Schröcksnadel gegenüber äußerst kritisch ist, ist erstens ihr gutes Recht, zweitens wissen wir es alle und drittens möchte ich das jetzt hinterfragen, denn das ist nicht verboten. Meine Heimatgemeinde ist Hall i. Tirol. Dort gibt es ein Unternehmen, das unter anderem mit dem Betrieb von Anlagen, die zur Beförderung von Menschen die gelegentlich Ski fahren, beschäftigt ist. Dieses Unternehmen ist weder ritualsmäßig noch sonst wie im Gespräch. Dies deshalb, weil es nichts tut und der Meinung ist, dass es in Hall gemütlich ist; vor allem sticht es nicht durch besondere Betriebsamkeiten hervor. Das heißt, in Hall i. T. ist es fein und es stößt sich auch niemand daran, weil diesbezüglich nichts getan wird. Die Stadt Hall ist sehr wohl tätig, wie zum Beispiel in der Stadt Innsbruck, wenn sie uns drei Jahre lang "seckiert", da sie eine Straßenfläche für irgendwelche architektonischen Gläser bzw. "Wunderkastln" kaufen möchte. Das ist aber nicht möglich, weil die Stadt Innsbruck keine öffentlichen Verkehrsflächen mehr verkauft. Vor meiner Zeit, wurde das einmal gemacht, aber ich glaube, es gibt heute außer einem Mitglied des Gemeinderates niemanden mehr, der das damals mit beschlossen hat. Das ist aber nicht schlimm, da man aus jeder Situation wieder lernt und nachher immer gescheiter ist. Ich habe eindeutig gesagt, dass es nicht verboten ist, kritisch zu sein. Es ist aber auch nicht verboten, dieses Ritual aufzuzeigen. Ein Konglomerat ist an und für sich kein schlimmes Wort. Diesbezüglich gebe ich GR Mair Recht. Konglomerat heißt, das Zusammenwirken von mehreren verschiedenen Gruppen. Das kann man bei der "Höttinger Breccie", aber auch bei der von uns geforderten Zusammenarbeit von verschiedenen Vereinen, Blasmusikkappellen, Chören usw. feststellen, um eine Effizienz zu erreichen. Über das Wort Konglomerat braucht man sich nicht aufzuregen. Was nicht ganz gestimmt hat, wurde heute schon erklärt und wird noch einmal an den Pranger gestellt, aber dann möchte ich - 466 - das Resümee ziehen. Mag. Brigitte Ederer hat Folgendes gesagt: "Unternehmer brauchen auch Anerkennung." Ich als Hilde Zach bin dankbar, dass wir eine Unternehmerfamilie haben, die nicht nur in Innsbruck schläft bzw. die Stadt genießt - wie es viele machen - und Innsbruck nicht nur als Alters- und Familiensitz gewählt hat, sondern auch in die Stadt Innsbruck investiert. Sie investiert nicht nur dort, wo es viel einfacher ist, nämlich im Osten. Dort ist man lange nicht so hopperdatschig, kultiviert oder so durchorganisiert wie wir, sondern schlicht und ergreifend froh, wenn einmal Geld hereinkommt. Ich gebe allen Recht, dass man im Osten nachziehen wird. Lassen wir die Kirche im Dorf. Für die € 1,5 Mio bin ich sehr dankbar, denn es war nicht einfach. Den jungen "Gschaftlhubern" im Gemeinderat sage ich, dass es nicht einfach war, diese Unternehmerfamilie davon zu überzeugen, das Geld doch in Innsbruck zu lassen, obwohl ich weiß, dass es woanders einfacher wäre. Es gibt viele wichtige und richtige Argumente, warum man vor Ort investieren soll; auch wenn es einen kritischen Gemeinderat gibt. Es sind einige Fehler passiert, die aber hinlänglich dokumentiert wurden. Eine solche "I-Tüpftlerei" mit den Vereinen und Subventionen, wie es im Sportausschuss und in der Mag.-Abt. V, Sport, der Fall ist, ist mir manchmal zu viel, da ich hinsichtlich der Effizienz das schon längst vereinfachen bzw. etwas verdichten würde. Mir wird jedoch immer gesagt, dass man dadurch unangreifbar ist. In der Kultur möchte ich das nicht einmal annähernd haben, nur damit das alle wissen. Hier hat man in mir mit einer erbitterten Gegnerin zu rechnen. GR Wanker: Als Präsident eines Sportvereines bin ich über die "I-Tüpftlerei" in der Mag.-Abt. V, Sport, froh. Ich bin wirklich froh, dass immer alles auf Punkt und Beistrich abgerechnet werden muss. Auf den Bericht der Kontrollabteilung einzugehen, ist nicht mehr unbedingt notwendig, weil die ganzen Sachverhalte bereits dargelegt wurden. Klar festzustellen ist, dass ein Bericht der KontrollabteiGR-Sitzung 28.6.2007 lung vorliegt, in dem klipp und klar steht, dass Fehler passiert sind. Diese Fehler gehören behoben und man muss in der Zukunft daran arbeiten, dass in der Subventionsordnung Regelungen gefunden werden, damit solche Fehler nicht mehr passieren. Jeder Sportverein gehört hinsichtlich der Subvention gleich behandelt und es kann nicht "Gleichere" geben. Die Kernaussage ist, in Zukunft zu schauen bzw. etwas auszuarbeiten, damit solche Fehler nicht mehr passieren können. (Beifall) GR Buchacher: Ich war bei der Sitzung des Kontrollausschusses entschuldigt, da ich beruflich verhindert war. An meiner Stelle hat GR Marinell an der Sitzung des Kontrollausschusses teilgenommen. Das hat mich aber nicht daran gehindert, die Berichte sorgsam durchzulesen. Ich habe Vieles mit einem gewissen Humor zur Kenntnis genommen. Vor allem das, was die Stabstelle Bürgermeister anbelangt. Das war mehr oder weniger ein Schlag ins Wasser. Was weniger lustig war ist das, was heute schon die längste Zeit besprochen wurde. Ich werfe den Verantwortlichen des Skiclubs Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) keinerlei Unkorrektheiten vor, aber mich regt die Behandlung von solchen und solchen Vereinen auf. Ich hatte aufgrund des Berichtes der Kontrollabteilung einfach das Gefühl, dass dieser Verein eine ganz besondere Gunst genießt und dementsprechend anders behandelt wird wie manch andere Vereine. Ich bin Mitglied des Kontrollausschusses und weise für meine Person, jegliche Belehrungen von Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer zurück, wie wir uns im Kontrollausschuss zu verhalten haben. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, dass man die Verschwiegenheit wahrt. Über die weitere Vorgangsweise brauche ich keine Belehrungen. Ich bedanke mich bei der Kontrollabteilung, da diese ein Garant dafür ist, dass genau geprüft wird. Wenn die Kontrollabteilung kritisch berichtet, dann sollte man das auch ernst nehmen und nicht irgendwie verniedlichen und so tun, als würde - 467 - der Verein mehr oder weniger nichts dafür können. Im Bericht der Kontrollabteilung steht Folgendes: "Nach jahrelanger sehr konstruktiver und positiver Zusammenarbeit zwischen dem Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB), der Mag.-Abt. V, Sport und dem Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) ist eine korrekte finanzielle Endabwicklung zu erwarten." Diese korrekte finanzielle Endabwicklung hat offensichtlich nicht stattgefunden, denn sonst würde das im Bericht der Kontrollabteilung nicht stehen. Es ist nicht die Mag.Abt. V, Sport, und auch nicht die Kontrollabteilung anzugreifen, aber vielleicht findet man in Zukunft eine einheitliche Linie, damit sich Sportvereine bzw. sonstige Vereine nicht benachteiligt fühlen. Das wäre sehr zielführend. Die Förderung in der Höhe von € 1,5 Mio hat wahrscheinlich ausgelöst, dass diese von allen Beteiligten mit Argusaugen beobachtet wird. Ich persönlich würde als Mitglied des Kontrollausschusses und Gemeinderates sehr gerne wissen, ob jetzt in diesem konkreten Fall wirklich alle verlangten Belege vorgelegt worden sind oder nicht. Vielleicht kann der anwesende Leiter der Kontrollabteilung, Dr. Graziadei, dazu Auskunft geben. (Beifall) GR Federspiel: Ich melde mich eigentlich selten zu Wort wenn es um die Kontrollabteilung geht, weil ich weiß, dass dort hervorragend gearbeitet wird. Vor knapp zwanzig Jahren habe ich im Gemeinderat den Antrag eingebracht, den Leiter der Kontrollabteilung weisungsfrei zu stellen. Das war einer meiner ersten Anträge, den ich gemeinsam mit den Sozialdemokraten gestellt habe. Das ist uns damals gelungen und der Leiter der Kontrollabteilung ist also weisungsfrei. Das heißt, dass er relativ frei arbeiten kann und von der politischen Seite her in Ruhe gelassen wird, so wie es beim Land Tirol der Fall ist. Es hat gemeinsam mit dem Kontrollausschuss die Möglichkeit gegeben, alles zu überprüfen. GR-Sitzung 28.6.2007 Dass es sich bei der Subvention der Stadt Innsbruck um Steuergelder handelt und die Bürgerinnen bzw. Bürger dafür aufkommen, ist klar. Es wurde heute auch oft genug gesagt, dass ein sensibler Umgang gegeben sein muss. Dass eine genaue Abrechnung erfolgen muss, geht eigentlich aus der ganzen Sache hervor. GR Buchacher hat auch gesagt, dass hier Fehler passiert sind. Das kann man zum Beispiel in der schriftlichen Stellungnahme auf Seite 4, im letzten Absatz oder auf Seite 16 sehen. Die Aufstellung der detaillierten Kosten ist anscheinend unterwegs. Was mich bei der ganzen Geschichte auf die Palme gebracht hat, möchte ich jetzt von der politischen Seite her betrachten: Ich möchte dezidiert feststellen, dass der Bericht der Kontrollabteilung in mein Postfach gelegt wurde und ich ihn erst dann durchlesen konnte. Ich bin in keinem Ausschuss Mitglied und wurde diesbezüglich auch nicht vorinformiert. Das nur zur Klarstellung! Mich hat heute aufgeregt - das habe ich der Tiroler Tageszeitung auch gesagt -, dass es ein Mitglied des Gemeinderates gibt, nämlich GR Mag. Kogler, der ein spezielles Nahverhältnis zu Dr. Markus Schröcksnadel hat, wobei ich diesen sehr schätze, da er sehr viel für die Stadt Innsbruck tut. Dieser Dr. Markus Schröcksnadel hat den Wahlkampf der Freien Liste, im Besonderen den Wahlkampf des GR Mag. Kogler, finanziert. Nachdem damals der Präsident GR Mag. Kogler und Vizepräsident Dr. Markus Schröcksnadel gemeinsam den Verein "Freie liberale Bürger" gegründet haben, entsteht im Gemeinderat von meiner Person sowie von GR Nordholm schon eine Situation, die demokratiepolitisch sehr bedenklich ist. Es wurde heute schon gesagt, dass die Mitglieder des Gemeinderates geloben, unparteiisch und uneigennützig für das Wohl der Bürgerinnen bzw. Bürger dieser Stadt zu sorgen. Das war eine klare Aussage und das ist genau das, wieso wir im Gemeinderat sitzen. Das nehme ich so zur Kenntnis, weil ich in der Stadt Innsbruck und auch beim Land Tirol das Gelöbnis abgelegt habe. Deshalb ist es für mich verwerflich, - 468 - dass heute der Obmann des Sportausschusses in der Zeitung Folgendes sagt: (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf bitten, das Wort "verwerflich" nicht in diesem Zusammenhang zu gebrauchen. Die Subventionen vergibt nicht GR Mag. Kogler, sondern über Antrag des Sportreferenten der Sportausschuss. Bitte im Gemeinderat nicht irgendwelche Situationen zu konstruieren und doch zum Thema zu reden.) Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, Du musst mir genau zuhören. Ich habe gesagt, es ist verwerflich, dass in der Situation die Freie Liste inklusive GR Mag. Kogler mit seiner liberalen Abspaltung, in der Zeitung "Die Neue", vom 22.6.2007 Folgendes gesagt hat: "Die Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage und sind ein Affront gegenüber den Sportfunktionären und freiwilligen Helfern." Dass dann in weiterer Folge Klagsandrohungen gegen GR Haager, der sich redlich bemüht im Kontrollausschuss eine klare Linie hineinzubringen, herauskomme, ist für mich parteipolitisch und demokratiepolitisch sehr bedenklich. Wir fühlen uns in dieser Sache befangen. Wir bzw. in erster Linie GR Mag. Kogler, hat von Dr. Markus Schröcksnadel eine entsprechende Unterstützung für den Wahlkampf erhalten. Ich werde mich hier für befangen erklären und kann daher keine Zustimmung geben. Dementsprechend werde ich den Sitzungssaal verlassen. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es geht nicht darum, irgendwelche Personen oder Funktionäre anzuschuldigen, sondern aufgrund des Berichtes der Kontrollabteilung einfach Subventionsvergaben kritisch zu hinterfragen. bruck? Weiters wurden die € 25.000,-- erst dann an die Stadt Innsbruck zurückbezahlt, nachdem die Kontrollabteilung ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Wieso zu diesem Zeitpunkt? Zum Beispiel wurde der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) sicherlich aus steuertechnischen Gründen gegründet. Bei dem Betrag in der Höhe von € 1,5 Mio, der jetzt zur Auszahlung gelangt, wird jeder Steuerberater bestätigen, dass hier die EU-Richtlinien zum Tragen kommen. Ich warne davor, diese € 1,5 Mio so wie die € 60.000,-- auszuschütten. Ich möchte die Kontrollabteilung nicht aus der Verantwortung lassen. Seit ich Mitglied des Gemeinderates bin, hat die Kontrollabteilung schon mehrmals Dinge, welche die Mag.-Abt. V, Sport, getätigt hat, bekrittelt. Wir werden wieder von GR Haager hinsichtlich Ungereimtheiten hören. Ich frage mich, ob die Mag.-Abt. V, Sport, wirklich richtig besetzt ist. Wenn ja, dann frage ich nach der politischen Verantwortung. Hier sind wir wieder bei Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer, der für diese Vorkommnisse die politische Verantwortung trägt. Für mich ist es eine klare Sache, dass man bei den Subventionen mehr aufpassen muss. Die Bürgerinnen bzw. Bürger haben sicherlich kein Verständnis, wenn man über kleine Beträge lange diskutiert, aber Millionenbeträge werden nur kurz behandelt. In diesem Sinne fordere ich, dass die Rückzahlungen bzw. die € 60.000,-aufgeklärt werden. Der Betrag in der Höhe von € 1,5 Mio sollte so lange eingefroren werden, bis das restlos aus der Welt geschaffen ist. GR Heis: Es wurde viel über dieses Thema gesprochen, da Subventionsgelder öffentliche Gelder sind. Ich möchte jetzt nicht näher über die Auszahlung dieser Gelder eingehen. Wie wurde hinsichtlich der Rückzahlung vorgegangen? Ich bin nicht dagegen, diese Subvention zu gewähren, da es sich um unseren Hausberg handelt. Es ist gut, dass auf dem Patscherkofel sportliche Aktivitäten gesetzt werden und dass die Familie Schröcksnadel dort etwas unternimmt. Es ist aber gerechtfertigt, wenn man hier strengere Maßstäbe an den Tag legt. Ich möchte auf die Äußerung von Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer eingehen. Dem Land Tirol wurde das Geld zurückbezahlt, aber wieso nicht der Stadt Inns- Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Hinsichtlich der Subvention in der Höhe von € 1,5 Mio darf ich noch Folgendes anmerken: Es ist hier vorgesehen, dass GR-Sitzung 28.6.2007 - 469 - die Auszahlung nach Maßgabe des Baufortschrittes erfolgt. Das nur zur Klarstellung! Es wird hier nicht der gesamte Betrag ausbezahlt. StR Mag. Schwarzl: Ich bin selten einer Meinung mit GR Federspiel, aber wenn das so ist … (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist eine Fehlanzeige.) …, dann kann man nur sagen, dass in einer solchen Situation höchste Vorsicht geboten ist. Nur, wenn in dieser Sache Befangenheit angemeldet wird, hätte ich mir das eigentlich auch bei den € 1,5 Mio für den Beschneiungsteich erwartet, da dieses Geld ja auch an Dr. Markus Schröcksnadel bzw. an den Verein überwiesen wird, wenn auch nur als Durchläufer zum angeblichen Erreichen von EU-Konformität. Ich möchte auf zwei Dinge eingehen: Ich bin kein Mitglied des Kontrollausschusses, sondern habe nur den Bericht der Kontrollabteilung gelesen. Ich möchte auf Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer und Bgm. Zach replizieren. Die Frau Bürgermeisterin hat vom Ritual der Innsbrucker Grünen in Sachen Skepsis gegenüber der Unternehmerfamilie Schröcksnadel gesprochen und dass das nicht unbekannt und nicht verboten sei. Ich würde sagen, dass das auch nicht ganz unberechtigt ist. Diese Skepsis richtet sich nicht gegen die Unternehmerfamilie, sondern die Skepsis wird immer dann sehr groß, wenn sehr gewiefte - das ist ja für einen Unternehmer etwas Gutes - Unternehmer Verbindungen mit der öffentlichen Hand eingehen. Meine Erfahrung bisher in sehr vielen Fällen war, dass die öffentliche Hand meist nie so gewieft ist wie diese Unternehmer. Ich darf an die Bergisel-Sprungschanze erinnern, wo wir Berichte der Kontrollabteilung und Landesrechnungshofes vom Land Tirol hatten. Die Skepsis ist nicht unbegründet, wenn am Bergisel eine Sprungschanze entsteht und ein Mietvertrag mit jemanden abgeschlossen wurde, wo vereinbart war, dass die öffentliche Hand insgesamt € 50 Mio und die Unternehmerfamilie zirka € 26 Mio zahlt. Dann kostet das Ganze zirka € 200 Mio. GR-Sitzung 28.6.2007 Der Beitrag der Unternehmerfamilie wird nicht wesentlich größer, aber die Differenz zahlt zur Gänze die öffentliche Hand. (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist eine sehr verkürzte Darstellung.) Das ist eine sehr verkürzte aber keine falsche Darstellung. Es ist gut, wenn es geschickte Unternehmer gibt. Ich würde mir wünschen, dass die öffentlichen Hände in Verbindung mit diesen gewieften Unternehmen, in so genannten Public Private Partnerships, genauso gewieft wären. Zur Sache künstliche Aufgeregtheit hinsichtlich der "Mitteilung von Berichten der Kontrollabteilung" vor der Sitzung des Kontrollausschusses: Ich sage deshalb "künstlich", denn wer macht an jedem Montag vor der Sitzung des Stadtsenates eine Pressekonferenz? Wer teilt uns über die Medien mit, was wir im Stadtsenat beschließen werden? Über diese € 1,5 Mio für den Beschneiungsteich haben nicht einmal die Koalitionspartner Bescheid gewusst. Wenn man so auf die Vertraulichkeit pocht, dann bitte mit gleichem Maß für alle und man soll dort keine künstliche Aufgeregtheit produzieren, wo sie nicht geeignet ist, sich zu produzieren. (Beifall) (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Zu Wort hat sich GR Mag. Kogler gemeldet und ich nehme an, dass er sich nicht für befangen erklärt.) GR Mag. Kogler: Nein, ich erkläre mich nicht für befangen. Zu meinem Nahverhältnis zu Dr. Markus Schröcksnadel stehe ich, da mich das schon sehr lange Zeit in vielen Belangen verbindet. Das ist überhaupt kein Problem, sondern eigentlich ist das Gegenteil der Fall, weil ich dadurch die Materie umso besser kenne. Man muss sich hier in gewissem Maße hinter die Funktionäre und die ehrenamtlichen Mitglieder stellen. Es wurde, GR Haager, davon gesprochen, dass der Verein keine ordentliche Geschäftsführung hat. Das ist in der Presse gestanden. Weiters ist gestanden, dass der Verein nicht mehr subventionstauglich ist, und das ist gegenüber dem Verein bzw. den - 470 - Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern ein Affront. In dieser Sache ist eigentlich der Sport der Leidtragende. Man hätte im Gemeinderat vor einem Monat gegen diese Beschneiungsanlage bzw. € 1,5 Mio stimmen können. Die Innsbrucker Grünen haben dagegen gestimmt. Jetzt einen Verein in Misskredit zu bringen, damit man diese € 1,5 Mio vielleicht wieder "aufschrauben" kann, muss man entschieden zurückweisen. Inhaltlich bleibt - Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer hat das in weiten Teilen ausgeführt - vom Bericht der Kontrollabteilung nichts mehr übrig. Es sind vielleicht die einen oder anderen Rechnungen, die noch nicht vorhanden waren, zu prüfen bzw. zu hinterfragen. Es wurde die Subvention des Landes Tirol noch angesprochen. Die Vereinsführung hat bestätigt, dass nie behauptet wurde, dass der Verein die Subvention nicht bekommen hätte. Hubert Bertignoll hat mir versichert, dass er das nie bekundet hat. Deshalb ist hier ein Widerspruch vorhanden. Ich kommuniziere mit den Leuten sehr eng und sehe mir die Dinge im Detail an. Die Aliquotierung von € 60.000,-- haben wir im Gemeinderat einstimmig und ohne Befangenheit beschlossen. Dieser Betrag wurde beschlossen, ohne dass das Land Tirol und der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) eine Aliquotierung zahlen muss. Das heißt, dass diese € 60.000,-- aufrecht sind. Ob wir in Zukunft mit Absagen anders umgehen und uns eventuell einen Schlüssel überlegen sollten, wäre sinnvoll und auch notwendig. Die anlaufenden Kosten sind vorhanden und diese muss man dann auch entsprechend abrechnen. Ich hoffe, dass deshalb der Sport keinen Schaden erleidet. Ich schätze es, wenn vom Kontrollausschuss und von der Kontrollabteilung diese Dinge hinterfragt werden. Das muss aber immer in Relation stehen, was letztendlich übrig bleibt. GR Grünbacher: Lieber Christian, hättest Du geschwiegen, wärst Du ein Philosoph in dieser Frage geblieben. GR-Sitzung 28.6.2007 Ich möchte hinsichtlich der Landessubvention doch gerne eine Auskunft des Leiters der Kontrollabteilung, da mir völlig andere Informationen vorliegen. Es kann ja sein, dass wir das alle nicht wirklich wissen. Ich würde den Leiter der Kontrollabteilung ersuchen, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Man kann nicht einfach im Raum stehen lassen, dass hier nie etwas Gegenteiliges gesagt worden ist. Es ist natürlich schon richtig - hier gebe ich allen Sportfunktionären Recht -, dass es sich um ehrenamtliche Funktionäre handelt und daher eine Abrechnung nicht die erste Pflicht ist. Wir leben von der Ehrenamtlichkeit. Hier sprechen wir aber schon von einem potenten Menschen, der vom unternehmerischen Standpunkt her Bescheid weiß. Das ist kein ehrenamtlicher kleiner Funktionär, der nie mit irgendetwas zu tun hatte. Das ist blauäugig! Das, was GR Federspiel jetzt betrieben hat, war eine politische Kindesweglegung. Im letzten Gemeinderat hat er uns erklärt, dass es GR Mag. Kogler im Gemeinderat nicht geben würde, wenn er nicht gewesen wäre, der alle Mandate persönlich gemacht hat, aber die "Kohle" war von ihm. Irgendwie verstehe ich das Ganze jetzt nicht. (GR Federspiel: Du musst genauer zuhören.) Du hast gesagt, dass er ohne Dich keine 200 Stimmen gemacht hätte. Jetzt erklärst Du, dass es sein Geld ist und das Dich nichts angeht. Irgendwie ist das Ganze dubios, aber ich mische mich in Liebesund Eheangelegenheiten prinzipiell nicht ein, weil ich den Kürzeren ziehen würde. Aber einmal "Gigl" und einmal "Gogl" ist mir nicht recht. (GR Federspiel: Hier geht es um Sauberkeit, aber das wirst Du nicht kapieren.) Natürlich geht es um Sauberkeit. Ich bedanke mich immer wieder für die Qualität der Berichte der Kontrollabteilung, die für den Gemeinderat nicht immer angenehm sind, sich aber doch regelmäßig mit einem großen Inhalt beschäftigen. - 471 - Wenn das jetzt so dargestellt wird, dass nichts mehr übrig geblieben ist, dann kommt es mir so vor, als hätten wir beide ein Buch gelesen, aber beide das falsche. Ich habe etwas anderes gelesen. Ich würde die Frau Bürgermeisterin bitten, den Leiter der Kontrollabteilung die entsprechende Auskunft erteilen zu lassen. (Beifall) GR Mair: Zu den € 15.000.-- vom Land Tirol möchte ich, wenn ich darf, zwei Sätze aus der Stellungnahme der Mag.-Abt. V, Sport, vorlesen: "Der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) sowie das Land Tirol noch keine Subventionsüberweisungen an den Verein getätigt haben." "Hierzu hält die Kontrollabteilung ausdrücklich fest, dass nach schriftlicher Bestätigung des Landesrechnungshofes Tirol vom Land Tirol eine Subvention über € 15.000,-- gewährt wurde. Diese wurde aufgrund der Absage der Veranstaltung zurückgefordert und vom Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) am 8.5.2007 zurücküberwiesen." Das heißt, dass entweder der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP), der Landesrechnungshof, die Kontrollabteilung oder GR Mag. Kogler lügt. Einer von den vier muss lügen, denn sonst geht sich diese Sache nicht aus. Wir wissen bis heute nicht, wie viel Geld der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) neben dem Geld von der Stadt Innsbruck, vom Land Tirol, vom Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) und vom Österreichischen Schiverband (ÖSV) erhalten hat. Wir wissen es jedenfalls nicht, wie viel Geld für ein Europacuprennen, das gar nicht stattgefunden hat, noch auf dem Konto des Skiclubs Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) liegt. Wenn man € 60.000,-- beim Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) für eine Veranstaltung, die € 47.000,-- gekostet hat, lassen möchte, dann ist irgendetwas faul. GR Mag. Kogler hat gesagt, dass diese € 60.000,-- aufrecht sind und es € 47.000,-- gekostet hat, dann muss GR-Sitzung 28.6.2007 irgendjemand von der Stadt Innsbruck diese € 13.000,-- abholen. Ich würde schwer empfehlen, dass sich GR Mag. Kogler zumindest in dieser Sache befangen erklärt. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich würde bitten, dass der Leiter der Kontrollabteilung, Dr. Graziadei, uns über diese € 15.000,-- Auskunft gibt, die vom Land Tirol als Subvention gewährt wurden. Ob hier wirklich in Frage gestellt wurde, dass diese Subvention gegeben worden ist oder wie die Beurteilung dieser Zuwendung war. Der Leiter der Kontrollabteilung, Dr. Graziadei wird als Auskunftsperson in die Sitzung gerufen. Dr. Graziadei: GR Mair hat bereits die Stellungnahme wortwörtlich zitiert. Ich kann sie nur noch einmal wiederholen, wobei ich sie jetzt mit dem Amtsvorstand der Mag.-Abt. V, Sport, Romuald Niescher, noch einmal abgeklärt habe. Es ist so, dass der Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) zwischenzeitlich mitgeteilt hat, dass der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) und das Land Tirol noch keine Subventionsüberweisungen an den Verein getätigt haben. Das ist die offizielle Version der Stellungnahme, die wir aufgrund unseres Vorberichtes erhalten haben. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich bedanke mich für diese klare Mitteilung. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich darf mich jetzt etwas kürzer zu Wort melden, aber es ist mir vorhin wirklich darum gegangen, den Sachverhalt klar aufzulisten. Einige Dinge möchte ich noch klarstellen: GR Mair hat in seiner ersten Wortmeldung gesagt, dass er zur Kenntnis nimmt, dass man keine Transparenz haben möchte. Das ist wirklich eine völlig unzulässige Unterstellung und Verdrehung meiner Worte. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich über jede Kontrolltätigkeit froh bin, weil letztendlich - das habe ich schon als - 472 - Magistratsdirektor in diesem Haus immer vertreten und werde das auch weiterhin in meiner Funktion so vertreten - jede Kontrolltätigkeit uns nur helfen kann. Sie kann uns helfen draufzukommen, ob überall alles in Ordnung läuft. Wenn irgendwo ein Fehler passiert ist, muss man den Fehler eingestehen und ihn ausbessern. Dazu stehe ich auch. Es ist ein tatsächlicher Fehler, dass das Antragsformular nicht verwendet worden ist. Ein Schaden wurde dadurch aber niemandem zugefügt. Aus der Aussage von GR Mair kann ich schließen, dass er, bevor der Kontrollausschuss getagt hat, in die Medien gegangen ist. GR Mair, es gibt eine Bestimmung über Amtsverschwiegenheit, die offenbar nicht besonders wichtig ist, denn anderes wiegt Ihrer Meinung nach offenbar mehr. Es gibt einen Bericht der Kontrollabteilung, auf dem "vertraulich" steht, aber das ist für Sie offenbar auch nicht besonders wichtig. Eine Transparenz möchte ich schon haben und ich bin auch dafür, dass die Berichte der Kontrollabteilung ausführlich diskutiert werden. Deshalb habe ich heute in meiner Wortmeldung ausführlich aus meiner Sicht dazu Stellung genommen. Das ist dann der Fall, wenn die Berichte der Kontrollabteilung wirklich der Öffentlichkeit zugänglich sind und wenn die Diskussionen auch tatsächlich zu führen sind. Dieser Bericht ist noch nicht am Ende, aber wir führen jetzt - zu Recht - die Diskussion, zu der ich stehe. Das jetzt so hinzustellen, dass ich keine Transparenz haben möchte, Sie aber für Transparenz sind und deshalb Vertrauensgebote brechen, das halte ich für eine vage Vorgehensweise. Es wird in den Raum gestellt, dass jedenfalls irgendwer gelogen haben muss. Der Leiter der Kontrollabteilung hat das jetzt zitiert, aber hier ist genau aufzupassen, was tatsächlich vorliegt. Ich habe mich damit intensiv auseinandergesetzt, weil sich für mich auch die Frage gestellt hat, warum jemand sagen kann, dass er kein Geld erhalten hat und dann wird festgestellt, dass doch Geld ausbezahlt wurde. Das kommt mir sehr komisch vor. Ich habe daraufhin sämtliche Unterlagen durchsucht. Es gibt tatsächlich eine GR-Sitzung 28.6.2007 Stellungnahme der Mag.-Abt. V, Sport, in der steht, dass der Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) mitteilt, er habe vom Land Tirol kein Geld erhalten. Ich habe mit Hubert Bertignoll, der sich wirklich intensiv bei diesen Vereinen einsetzt, Kontakt aufgenommen und ihn gefragt, wie der Verein dazu kommt, so etwas zu sagen. Hubert Bertignoll hat mir versichert, dass er verlässlich nie so etwas gesagt hat. Ich bin auf die Suche gegangen und habe nachgefragt, ob es irgendwo etwas Schriftliches gibt, wenn das schon behauptet wird. Bevor ich jemanden der Lüge bezichtige, schaue ich mir die Unterlagen schon sehr genau an. Ich habe in der Mag.-Abt. V, Sport, nachgefragt, wo das steht. Dort wurde mir versichert, dass es nichts Schriftliches gibt. Die Mag.-Abt. V, Sport, hat offensichtlich aufgrund einer mündlichen Erörterung der Angelegenheit etwas geschrieben. Ich vermute, dass in einer Diskussion über Hunderte Dinge, die in dieser Sache abzuwickeln sind bzw. über die Frage, wie man mit Dingen umgeht, für die keine Regelung besteht, gewisse Missverständnisse entstehen. Es wird immer wechselseitig mit der Kontrollabteilung abgesprochen, was man genau verlangen soll, da dies nirgendwo niedergeschrieben ist. Das muss man bitte zur Kenntnis nehmen. Ich gehe davon aus, dass tatsächlich ein Missverständnis in der Aussage bestanden hat. Jedenfalls habe ich nichts Schriftliches des Skiclubs Innsbruck Patscherkofel (SCIP) finden können, in dem gestanden wäre, dass dieser vom Land Tirol kein Geld erhalten hat. Dem bin ich genau nachgegangen und habe mir das Schreiben des Landes Tirol angesehen. In diesem Schreiben steht Folgendes: "Es tut uns natürlich auch sehr Leid, dass diese Rennen abgesagt werden müssen, weil die Veranstaltung am Patscherkofel durch den Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) immer sehr gut organisiert war und für den alpinen Nachwuchs sehr wichtig ist." Nur, damit klar ist, wie die Dinge sind. Jetzt öffentlich aufzustehen, und den XY - 473 - der Lüge zu bezichtigen, würde ich aus meiner Sicht nicht machen. Die von GR Mair angesprochene Rechnungslegung mit Ende März 2007 ist nicht möglich, weil die Abrechnung zu diesem Zeitpunkt für einen solchen Skiverein noch nicht fertig ist. Das muss man so zur Kenntnis nehmen. GR Mair hat gesagt, dass dieser Verein keine besonders wichtige Arbeit leistet. Eine solche Aussage erschüttert mich ein wenig, denn jene Vereine, die im Skiclub Innsbruck Patscherkofel (SCIP) gesammelt sind, leisten sehr wichtige Arbeit. GR Mair hat noch gesagt, dass die gesamten € 60.000,-- zurücküberwiesen werden sollen. Diese Aussage bedeutet, dass der Verein allein das Risiko der Absage dieses Rennens trägt. Sie werden aber dann verlässlich niemanden mehr finden, der irgendein Rennen austragen will, wenn der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) jetzt in Kredit gehen oder ins Negative gehen soll, weil er € 60.000,-- zurückzahlen muss. Das war auf Nachfrage Ihre ganz klare Aussage und das zeigt, wie weit Sie von den tatsächlichen Vorgängen entfernt sind. Es hat ja auch im Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung der Ausgaben der Stadt Innsbruck für die Stabstelle Bürgermeister gezeigt, wie weit Sie, GR Mair, von den tatsächlichen Vorgängen entfernt sind. Sie wissen gar nicht, wie viel Arbeit in der Stabstelle Bürgermeister geleistet wird bzw. wie viele Parteien dort tagtäglich kommen, die auch behandelt werden müssen. Außer, dass man so vorgeht, wie Sie es meinen, und man sagt, dass man keine Zeit hat und sie ins zuständige Amt gehen sollen. Diesbezüglich sind Sie, GR Mair, weit weg. Ich bin durchaus wie GR Mag. Yildirim der Meinung, dass kritische Fragen gestellt werden sollen und auch aufgearbeitet werden müssen. Das ist unbedingt notwendig und wird auch von der Kontrollabteilung verlangt. Jetzt daraus den Schluss zu ziehen, dass jene € 1,5 Mio, die im Gemeinderat beschlossen wurden, irgendwie eingefroren werden sollten, ist eine Verquickung von Dingen, die aus meiner Sicht nicht zulässig ist. GR-Sitzung 28.6.2007 Damals wurde ausdrücklich beschlossen, dass das der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) oder ein von ihm gegründetes Tochterunternehmen abzuwickeln hat. Der Grund dafür war, dass hier volle Transparenz bestehen und entsprechend abgerechnet werden muss. Sie können sicher sein, dass Mag. Verdross sich in dieser Sache die Dinge ganz genau ansehen wird. Ich wäre immer für eine begleitende Kontrolle gewesen - die Kontrollabteilung ist aber nicht dafür -, denn es würde mir sehr gut gefallen, wenn große wichtige Vorhaben begleitend kontrolliert werden. Weiters wurde die Subventionsordnung usw. angesprochen. Es hat diesbezüglich einen intensiven Austausch zwischen der Mag.-Abt. V, Sport, und Kontrollabteilung gegeben, weil man einen solchen Fall in den letzten Jahrzehnten nicht gehabt hat. Aus der Subventionsordnung geht jedenfalls nicht hervor, wie damit genau umzugehen ist. In der Kontrollabteilung und der Mag.Abt. V, Sport, hat man gesagt, dass der aliquote Anteil dieser öffentlichen Geldgeber einmal festgelegt wird. Nach diesem aliquoten Anteil wird man den Anteil der Stadt Innsbruck feststellen und diesen zurückfordern. Das hat man in der Kontrollabteilung und Mag.-Abt. V, Sport, festgelegt, weil es dafür keine Regelung gibt. Ich meine, dass man das in Zukunft, wenn man für solche Veranstaltungen Subventionsgelder gewährt, regeln wird müssen. Dazu muss man nicht unbedingt die Subventionsordnung ändern, aber es sollte im Subventionsvertrag entsprechend geregelt werden, damit man für den Fall auch klare Vorgaben hat. Die Belege - GR Buchacher hat diese angesprochen - sind meines Wissens noch nicht alle vorhanden. Ich habe heute einen Anruf bekommen, dass diese in der Zwischenzeit vorliegen bzw. sich auf dem Postweg befinden. Das wird auf jeden Fall von der Mag.-Abt. V, Sport, abgearbeitet und geprüft werden bzw. der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellt. Es muss darauf geachtet werden, dass dies wirklich korrekt und genau gemacht wurde. Wenn es Fehler gibt, so sind diese - 474 - aufzuzeigen, zu beheben und entsprechend zu bedienen. Insgesamt sollte man nicht das Kind mit dem Bad ausschütten und so tun, als wäre weiß Gott was passiert. Es ist aus heutiger Sicht kein Steuergeld in irgendeiner Art missbräuchlich oder unzulässig verwendet worden. Aus heutiger Sicht wird klar bestehen, welcher Aufwand vorhanden war. Ich stehe dazu, dass man die Verschiebung eines Europacup- bzw. Weltcuprennens in Kauf nehmen muss, denn hier tragen wir als Subventionsgeber auch ein gewisses Risiko. Das ist bei Europacup- und Weltcuprennen durchaus einmal der Fall. Man sollte auch in einem solchen Subventionsvertrag regeln, was zu machen ist, wenn das Rennen verschoben wird. Das ist ungeregelt. Beim ersten Mal hat man offenbar akzeptiert, dass mit der Verschiebung des Rennens auch die Gelder mit verschoben worden sind. Beim zweiten Mal hat man mit der Verschiebung des Rennens auf Dezember 2007 - zumindest aus heutiger Sicht - nicht mehr akzeptiert, dass die Gelder mit verschoben werden. Es ist für mich kein plausibler Grund dafür erkennbar, außer, dass vielleicht der Sommer dazwischen liegt. Es wäre plausibler zu sagen, dass man es im Jahr 2006 nicht akzeptieren hätte sollen. Das muss man sich überlegen und aufarbeiten. Ich sehe das ganz unaufgeregt. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Vielleicht noch eine Anmerkung zur Verschiebung der Subventionen. Die Subventionsordnung sieht vor, dass mit Jahresende abzurechnen ist. Das heißt, wenn man die Subvention in das nächste Jahr verschiebt, dann wäre dafür der Beschluss eines zuständigen Gremiums, wie der Stadtsenat oder allenfalls der Gemeinderat, notwendig. Dann wäre das eine saubere Regelung, die man vorsehen sollte. GR Hof: Ich möchte jetzt nicht die ganze Sache wieder aufrollen, aber danke für die Bemerkungen als Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen und Subventionen. GR-Sitzung 28.6.2007 Mir geht es darum, dass wir für die Zukunft daraus lernen und hoffe, dass wir das auch tatsächlich tun werden. Die Diskussion heute hat für mich einige Ansätze geliefert, die mich skeptisch machen. Einerseits ist Kontrolle wichtig, aber wenn dann Kontrolle tatsächlich öffentlich betrieben und auch eingefordert wird, heißt es, dass das Rituale sind und die jungen "Gschaftlhuber" - ich nehme an, das hat sich auf GR Mair bezogen -, und das passt für mich nicht wirklich zusammen. (Bgm. Zach: Ich war auch immer eine "Gschaftlhuberin".) Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer hat angekündigt, dass es eine Endabrechnung geben wird, sobald die Belege vorhanden sind. Ich würde es nicht schlecht finden, wenn man diese Endabrechnung nicht nur der Kontrollabteilung, sondern insgesamt auch den Mitgliedern des Gemeinderates zukommen lassen könnte. Das wäre nach dieser Diskussion durchaus angebracht bzw. ein Zeichen der Wertschöpfung der Kontrollarbeit und auch der Transparenz. GR Mag. Kogler ist Vorsitzender des Sportausschusses, aber ich kann ihm Folgendes nicht ersparen: Wenn das stimmt, was wir vorhin von GR Federspiel gehört haben, dann wäre er meiner Meinung nach in jedem Fall bei den fraglichen Beschlüssen - gerade bei dem Beschluss über die € 1,5 Mio - befangen gewesen. Bei Befangenheit geht es zumindest nach meinem juristischen Verständnis nicht darum, ob er sich jetzt persönlich tatsächlich befangen fühlt, sondern ob der Anschein entstehen kann. Jedenfalls würde ich das für einen Politiker voraussetzen. Deshalb hätte ich schon erwartet, dass er sagt, da hier ein besonderes Naheverhältnis besteht, erklärt er sich für befangen. Das würde meinem Grundverständnis von politischer Arbeit entsprechen. Hier bin ich etwas verwirrt, gerade weil ich das heute zum ersten Mal gehört habe. GR Mag. Kogler: Kurz noch eine Replik zum Thema Befangenheit. Es ist nicht Dr. Markus Schröcksnadel, der um die Subvention ansucht, sondern im Prinzip - 475 - der Skiclub Innsbruck - Patscherkofel (SCIP). hinsichtlich einer Subvention hilfreich unter die Arme greifen kann. Gerade beim Sport bzw. im Sportausschuss müsste ich mich bei vielen Sachen für befangen erklären, wobei wir dann über nichts mehr abstimmen könnten. Ich glaube auch, dass sich dann viele Mitglieder des Gemeinderates für befangen erklären müssten. Der Kontrollausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: In dem Fall ist nicht die besondere Bekanntschaft aufgrund des Sportes angesprochen worden, sondern die Zuwendungen im Rahmen des Wahlkampfes. Ich glaube, das war doch der entsprechende Moment. Das nur zur Klarstellung! GR Haager: GR Mag. Kogler hat mich vorhin persönlich angesprochen. Ich bin für diese Wortmeldung direkt dankbar. GR Mag. Kogler hat gesagt, ich hätte berichtet, dass das keine ordnungsgemäße Gebarung ist. Daraus habe ich geschlossen, dass die Subvention des Landes Tirol zum Beispiel aufklärungsbedürftig ist. GR Mag. Kogler hat mir diesbezüglich sehr geholfen, da dies im Protokoll steht und ich das vor Gericht verwenden kann. GR Mag. Kogler hat noch einmal bekräftigt, dass der Verein gesagt hat, er hätte kein Geld bekommen. GR Mag. Kogler hat damit allerdings auch unterstellt, dass die Kontrollabteilung etwas Falsches in den Bericht geschrieben hat. Das weise ich zurück, da die Kontrollabteilung in diesem Fall gut gearbeitet hat und das zurückzuweisen ist. (Beifall) GR Mag. Kogler: Zur tatsächlichen Berichtigung, falls es GR Haager nicht gehört hat! Ich habe gesagt, dass Hubert Bertignoll das gesagt hat und nicht ich das behauptet habe. Ich habe das nur wiedergegeben. Ich verweise in weiterer Folge auf die Ausführungen von Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer, der das noch einmal aufgeklärt hat. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die Berichtigung aus Deiner Sicht wird zur Kenntnis genommen. GR Haager: Infolgedessen hat sich der Kontrollausschuss schon den Kopf zerbrochen, wie man den Vereinen GR-Sitzung 28.6.2007 Antrag des Kontrollausschusses vom 20.6.2007: Allen Subventionsempfängern ist bei Ausschüttung von Subventionen in geeigneter Form schriftlich die Information zu übermitteln, in welcher Weise eine allfällige Rückabwicklung der Subvention zu erfolgen hat. Insbesondere ist über eine anteilsmäßige Übernahme von tatsächlich entstandenen Kosten durch die Stadtgemeinde Innsbruck im Sinne der Bestimmungen des § 5 Abs. 2 der geltenden Subventionsordnung zeitgerecht zu informieren. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Mir scheint der vorliegende Antrag nicht direkt beschlussfähig zu sein. So wie er vorliegt, müsste man ihn wahrscheinlich dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuweisen, weil man das ja noch prüfen muss. Wenn das für alle Subventionsgelder gelten muss, müsste man jedenfalls noch eine Diskussion darüber führen, ob diese wirklich aliquot ausbezahlt werden sollen. Derzeit ist nirgends definiert, was aliquot bedeutet. Das scheint mir im Moment zu wenig klar zu sein. Es sind auch Sponsorenbeträge enthalten. Sind das nur Geldgeber der öffentlichen Hand und ist der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) dann ein öffentlicher Geldgeber usw.? Mir scheint, dass hier noch Fragen offen sind. Ich würde das lieber genau behandeln, denn sonst gibt es irgendwann wieder möglicherweise ein solches Problem. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich halte es für einen zielführenden Vorschlag, wenn man den Antrag der Kontrollabteilung dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuweist, da hier doch die Details zu klären sind und insgesamt eine Formulierung zu finden ist. Dies vielleicht in Abänderung der Subventionsordnung, um künftig einer grundsätzlichen Zielsetzung zu entsprechen. - 476 - GR Mair: Ich würde vorschlagen, den Antrag der Kontrollabteilung dem tätssportzentrums Innsbruck (USI) auf Urlaub befindet. Stadtsenat zur Vorberatung zuzuweisen, Ich habe angekündigt, bei diesem Bericht des Kontrollausschusses darüber zu berichten, was aber nicht möglich ist, da noch keine Erledigung eingetroffen ist. damit das dann der Gemeinderat beschließen kann. GR Heis: Ich schließe mich dem an, was GR Mair gesagt hat. Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von GR Federspiel; gegen "Für Innsbruck", ÖVP und GR Kritzinger; 18 Stimmen): Der Antrag des Kontrollausschusses vom 20.6.2007 (Seite 475), wird dem Stadtsenat zur Vorberatung zugewiesen. Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen. 17. Zu Zl. KA 210/2007 V 2520/2007 Bericht über die Follow upEinschau 2006, Stellungnahme der Mag.-Abt.V, Sport, gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 22.2.2007 GR Haager: Alle Mitglieder des Gemeinderates wissen, dass laut Bericht der Kontrollabteilung über die "Follow upEinschau 2006" es in zwei Fällen Einwände gegeben hat, die noch ausständig sind. Das eine ist die Schlüsselliste für diverse Sportanlagen und das andere betrifft die Personalverrechnung mit dem Universitätssportzentrum Innsbruck (USI). Der Gemeinderat hat am 22.2.2007 den einstimmigen Beschluss gefasst, dass dem Kontrollausschuss die Stellungnahme binnen vier Wochen zugewiesen werden möge. Eine Erledigung hinsichtlich der Schlüsselliste für diverse Sportanlagen ist erfolgt. Weiters habe ich in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 berichtet, dass die Mag.-Abt. V, Sport, bezüglich der Personalverrechnung mit dem Universitätssportzentrum Innsbruck (USI) gesagt hat, dass Ende April 2007 eine Erledigung in Aussicht gestellt wird, weil sich der zuständige Sachbearbeiter des Universi- GR-Sitzung 28.6.2007 Ich wollte heute den Kontrollausschuss nur entlasten, damit man nicht sagen kann, dass wir hier nicht aufgepasst haben. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Danke für diese zusätzliche Information. Vorstehende Information von GR Haager wird zur Kenntnis genommen. GR Ing. Krulis referiert die Anträge des Bauausschusses vom 17.1.2007 und 18.6.2007. 18. III 8523/2007 Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. HA - Ö10, KG Hötting, Bereich westlich Pulverturm (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}, Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2006 GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz): Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 5 Stimmen): Antrag des Bauausschusses vom 18.6.2007: Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. HA - Ö10, KG Hötting, Bereich westlich Pulverturm (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002, Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2006, wird beschlossen. Bei den Punkten a) und b) geht es um den Fußballplatz des Tiroler Fußballvereins im Bereich des Pulverturmes. - 477 - 19. III 8528/2007 Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F25, Gp. 2194, 2195 und 2196, alle KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F11, Zeichn. Nr. 3578), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz): Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 5 Stimmen): Antrag des Bauausschusses vom 18.6.2007: Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F25, Gp. 2194, 2195 und 2196, alle KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F11, Zeichn. Nr. 3578), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen. 20. III 8529/2007 Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG - B2/2, Igls-Vill, Bereich: Gpn. 11 und .16 sowie 735, 750 und 768 (teilweise), alle KG Vill (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG - B2, Zeichn. Nr. 3647), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006 GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: Beschluss (einstimmig): Antrag des Bauausschusses vom 18.6.2007: Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IG - B2/2, IglsVill, Bereich: Gpn. 11 und .16 sowie 735, 750 und 768 (teilweise), alle KG Vill (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG B2, Zeichn. Nr. 3647), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen. Hier geht es um eine geringfügige Erweiterung des Feuerwehrhauses in Vill. 21. III 4595/2003 Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B3, Höttinger Au, Bereich zwischen BlasiusHueber-Straße, Höttinger Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und Prandtauerufer, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006, 2. Entwurf GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von GR Ing. Krulis), den Allgemeinen Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B3, Höttinger Au, Bereich zwischen Blasius-Hueber-Straße, Höttinger Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und Prandtauerufer, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006, 2. Entwurf, zu beschließen. Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft. Ich möchte mich als Debattenredner kurz zu diesem Punkt melden. In dieser Angelegenheit, die uns schon mehrmals befasst hat, geht es jetzt um den Beschluss für das Projekt der ZIMA, Wohnund Projektmanagement GesmbH an der Kreuzung und auch für das Dr. PaulusRusch-Studentenheim. Es ist hinlänglich bekannt, dass ich mich immer gegen die sehr hohe Dichte bei diesem Projekt an der Straßenkreuzung ausgesprochen habe. Meine Stimmenthaltung deshalb, weil im gleichen Bebauungsplan bzw. Allgemeinen Bebauungsplan dieses Dr. Paulus-Rusch-Studentenheim enthalten ist und ich mich nicht gegen das Studentenheim aussprechen möchte. Wie das Projekt der ZIMA, Wohn- und Projektmanagement GesmbH seinerzeit noch in meinem eigenen Plan war, war es relativ einfach, denn damals konnte ich mich ganz klar gegen dieses Projekt aussprechen. Das wollte ich zur Erklärung sagen. GR Wanker: Ich möchte für die Fraktion, exklusive meiner Person, für beide Punkte Stimmenthaltung anmelden, da es um GR-Sitzung 28.6.2007 - 478 - einen Beschluss aus der vergangenen Funktionsperiode geht und ich immer für dieses Projekt war. Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltungen von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, GR Dr. Waibel, GR Altmann, GR Larcher und GR Ing. Krulis; 5 Stimmen): Der Antrag des Bauausschusses vom 17.1.2007 (Seite 477) wird angenommen. 22. III 4596/2003 Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B3/1, Höttinger Au, Bereich zwischen BlasiusHueber-Straße, Höttinger Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und Prandtauerufer; exklusive Gpn. 1570/7, 1574/4, .1831, KG Hötting, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist ist eine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem Akt im Original bei. Es wird gegen die Bauhöhenfestlegungen im Bereich des Dr. Paulus-Rusch-Studentenheimes Einspruch erhoben. Es wurde jedoch festgestellt, dass sich dadurch keine merklichen Beeinträchtigungen ergeben werden. Der Bebauungsplan wird daher in der vorliegenden Form vorgelegt. Es liegen nunmehr auch der geforderte Projektsicherungsvertrag sowie der Abtretungs- und Dienstbarkeitsvertrag vor. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von GR Ing. Krulis): Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltungen von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, GR Dr. Waibel, GR Altmann, GR Larcher und GR Ing. Krulis; 5 Stimmen): Antrag des Bauausschusses vom 17.1.2007: Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B3/1, Höttinger Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und Prandtauerufer, exklusive Gpn. 1570/7, 1574/4 und .1831, GR-Sitzung 28.6.2007 gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006, 2. Entwurf, wird beschlossen. 23. III 378/2007 Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B10/2, Innsbruck - Innenstadt, Bereich neu gebildete Gp. 587/2, KG Innsbruck (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B10, Zeichn. Nr. 3743), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006 GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: Beschluss (einstimmig): Antrag des Bauausschusses vom 17.1.2007: Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B10/2, Innsbruck - Innenstadt, Bereich neu gebildete Gp. 587/2, KG Innsbruck (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN B10, Zeichn. Nr. 3743) gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen. Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft. Hier geht es um die Ausbaupläne des Hotels Grauer Bär. - 479 - 24. III 1597/2007 Flächenwidmungsplanentwurf Nr. PR - F5, Pradl, Bereich Landesstraße B 174 (Abschnitt Olympiastraße - Burgenlandstraße), Landesstraße L 9 (Abschnitt Autobahnanschlussstelle Innsbruck-Mitte {AIM}), nordöstlich Anton-Eder-Straße und östlich Resselstraße (als Änderung der Verbauungspläne Nr. 338c, Nr. 63/t, Zeichn. Nr. 1449, Nr. 63/ag, Zeichn. Nr. 1690, Nr. 63/bv, Zeichn. Nr. 1912 und der Flächenwidmungspläne Nr. 80/f, Zeichn. Nr. 1570, Nr. 80/aw, Zeichn. Nr. 2230, Nr. 80/bm, Zeichn. Nr. 2294, Nr. 80/ft, Zeichn. Nr. 2747, Nr. 80/go, Zeichn. Nr. 2913, Nr. 80/jn, Zeichn. Nr. 3576, Nr. PR - F1, Zeichn. Nr. 3802, Nr. PR - F3, Zeichn. Nr. 3842, und Nr. PR - F4, Zeichn. Nr. 3900 (zur Gänze oder teilweise), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: Beschluss (einstimmig): Antrag des Bauausschusses vom 18.6.2007: Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. PR - F5, Pradl, Bereich Landesstraße B 174 (Abschnitt Olympiastraße - Burgenlandstraße), Landesstraße L 9 (Abschnitt Autobahnanschlussstelle Innsbruck-Mitte {AIM}), nordöstlich Anton-Eder-Straße und östlich Resselstraße (als Änderung der Verbauungspläne Nr. 338c, Nr. 63/t, Zeichn. Nr. 1449, Nr. 63/ag, Zeichn. Nr. 1690, Nr. 63/bv, Zeichn. Nr. 1912 und der Flächenwidmungspläne Nr. 80/f, Zeichn. Nr. 1570, Nr. 80/aw, Zeichn. Nr. 2230, Nr. 80/bm, Zeichn. Nr. 2294, Nr. 80/ft, Zeichn. Nr. 2747, Nr. 80/go, Zeichn. Nr. 2913, Nr. 80/jn, Zeichn. Nr. 3576, Nr. PR - F1, Zeichn. Nr. 3802, Nr. PR - F3, Zeichn. Nr. 3842, und Nr. PR - F4, Zeichn. Nr. 3900 (zur Gänze oder GR-Sitzung 28.6.2007 teilweise), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen. Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft. Das betrifft das Planungsgebiet im Bereich der Autobahnanschlussstelle InnsbruckMitte (AIM), und zwar westlich davon. Inkludiert ist auch das Projekt der Malojer Baumanagement GesmbH & Co KG im Kreuzungsbereich des Kreisverkehrs. 25. III 1599/2007 Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HÖ - B1/4, Innsbruck - St. Nikolaus, Bereich westlich der Sankt-Nikolaus-Gasse 9 bis 13, Gp. 110, KG Hötting (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ - B1, 2. Entwurf, Zeichn. Nr. 3669), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006 GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei. In den Stellungnahmen wurden die Änderung der Gebäudehöhe und die daraus resultierende Erhöhung der Bebauungsdichte beeinsprucht. Die Baudichten werden gegenüber dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan nicht erhöht. Durch die sehr geringe Anhebung der Gebäudehöhe für einen kleinen Bereich des Grundstückes entstehen keine wesentlichen Beeinträchtigungen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz): Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 7 Stimmen): Antrag des Bauausschusses vom 18.6.2007: Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf Nr. HÖ - B1/4, Innsbruck - St. Nikolaus, Bereich westlich der Sankt-NikolausGasse 9 bis 13, Gp. 110, KG Hötting (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ - - 480 - B1, 2. Entwurf, Zeichn. Nr. 3669), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen. Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft. Hier geht es um die geringfügige Aufstockung eines zu errichteten Neubaus eines Wohnprojektes. Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger. 26. Einbringung von dringenden Anfragen Bgm. Zach teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist drei dringende Anfragen eingelangt sind, deren Beantwortung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie bringt daraufhin diese Anfragen zur Kenntnis. 26.1 Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH, Errichtung einer Werftanlage samt Triebwerkslaufstand zur Nutzung durch Tyrolean Airways, Durchführung von Probeläufen, Ausweitung der Benützung auf andere Luftfahrtunternehmen (Die Innsbrucker Grünen) Bgm. Zach verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen: Mit Bescheid vom Dezember 1987 (Zl. 160.205/16-I/6/87), wurde auf dem Areal des Flughafens Innsbruck von der Obersten Zivilluftfahrtbehörde (OZB) die Errichtung einer Werftanlage als Hilfsbetrieb für die Tyrolean Airways samt lärmminderndem Triebwerkslaufstand bewilligt. Dem Bescheid (Zl.160.205/16-I/6/87) mit dem Betreff Flughafen Innsbruck, Werftanlage für Tyrolean Airways und Triebwerkslaufstand ist unter anderem auf Seite 1 Folgendes zu entnehmen: "… und die Errichtung der geplanten Werftanlage GR-Sitzung 28.6.2007 samt Triebwerkslaufstand für die Sicherheit des Flugbetriebes des am Flughafen Innsbruck beheimateten Luftbeförderungsunternehmens Tyrolean Airways dringend notwendig ist (Hilfsbetrieb gemäß § 102 Luftfahrtgesetz {LFG}), …" Weiters auf Seite 12: "… zwecks Errichtung einer Werftanlage für Tyrolean Airways samt Triebwerkslaufstand im südwestlichen Flughafenbereich …", sowie "…, dass die geplanten Bodeneinrichtungen für die Sicherheit des Flugbetriebes des auf dem Flughafen Innsbruck beheimateten Luftbeförderungsunternehmens Tyrolean Airways und was den Triebwerkslaufstand betrifft auch aus Gründen des Lärmschutzes der Flughafenanrainerinnen bzw. Flughafenanrainer - im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt dringend erforderlich sind. …" Der Antrag auf Errichtung und Benützungsbewilligung der Werftanlage samt Triebwerksprobelaufstand, wurde seitens der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) gestellt. Beantragt wurde die Werftanlage samt Triebwerkslaufstand zur Nutzung durch Tyrolean Airways als Hilfsbetrieb, errichtet wurde beides von Tyrolean Airways auf Flughafengrund. In der Verhandlungsschrift zur beantragten Benützungsbewilligung vom August 1992 äußerte ein Vertreter von Tyrolen Airways, dass der Triebwerkslaufstand nicht nur von Tyrolean Airways genutzt wird. Mittlerweile finden im seinerzeit für Tyrolean Airways als Hilfsbetrieb genehmigten Triebwerkslaufstand Probeläufe unterschiedlichster Maschinen nicht nur von Tyrolean Airways (fliegend unter der Marke Austrian Arrows), sondern auch anderer Luftfahrtunternehmen statt. (Air Alps, Welcome Air). Ende April hat es eine Wartung von zwei französischen Maschinen gegeben. Die Maschinen wurden nur zur Wartung überstellt und vom französischen Personal gewartet. In den Medien hieß es, man hoffe auf weitere solche Aufträge. - 481 - Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) wird daher ersucht, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Probeläufe haben im Jahr 2006 im oben genannten Triebwerkslaufstand stattgefunden? 2. Wie viele davon waren hochlastige Probeläufe? 3. Wie viele Probeläufe wurden im Jahr 2006 von Tyrolean Airways, wie viele von anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführt? Ich ersuche um Aufschlüsselung nach Luftfahrtgesellschaften. 4. 5. Wie viele Probeläufe haben in der Zeit von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr, von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr und von 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr stattgefunden? Wie viele davon waren jeweils hochlastige Probeläufe? Probeläufe mit Propellerflugzeugen außerhalb des Triebwerksprobelaufstandes sind - sofern dieser nicht aus dringenden und unvermeidbaren Gründen gesperrt oder eingeschränkt nutzbar sein sollte - unzulässig. Die zwingende Nutzung ist in den Zivilflugplatzbenützungsbedingungen und auch in der Benützungsbewilligung vorgeschrieben. Gab es dennoch im Jahr 2006 Probeläufe, die außerhalb des Triebwerksprobelaufstandes durchgeführt wurden? 6. 7. 8. 9. Wird seitens Tyrolean Airways für die Nutzung des Triebwerksprobeaufstandes ein Benützungsentgelt an die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) entrichtet? Wenn ja, in welcher Höhe? Wird seitens der anderen Luftfahrtgesellschaften für die Nutzung des Triebwerksprobelaufstandes ein Benützungsentgelt entrichtet? An wen Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) oder Tyrolean Airways - und in welcher Höhe? Welche Rechtsgrundlagen regeln die Benützungsmodalitäten der Werftanlage samt Triebwerksprobelaufstand? GR-Sitzung 28.6.2007 Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Ausweitung der Benützung der explizit für Tyrolean Airways genehmigten Anlage auf andere Luftfahrtunternehmen? Ich ersuche um Vorlage der entsprechenden Bewilligungsbescheide. Alleine die Aussage eines Tyrolean Airways-Mitarbeiters bei der Verhandlung zur Benützungsbewilligung, dass der Triebwerkslaufstand nicht nur von Tyrolean Airways genutzt wird, ersetzt die erforderlichen Bewilligungen nicht. Mag. Schwarzl, Mag. Fritz, Dr. KrammerStark, Mair, Mag. Pitscheider, Mag. Schindl-Helldrich, alle e. h. 26.2 Stadtgemeinde Innsbruck Casinos Austria AG, gemeinsamer Werbefonds, Verwendung der Mittel, Bericht über die Tätigkeit (Die Innsbrucker Grünen) Bgm. Zach verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen: In der Sitzung des Gemeinderates im Mai 2007 hat die Frau Bürgermeisterin gebeten, sie zu erinnern, die Zahlen für den Casino Austria AG-Werbefonds 2001 nachzuliefern. Hiermit dürfen wir noch einmal um die Zahlen für das Jahr 2001 bitten und damit um Beantwortung der Fragen, an wen, in welcher Höhe und für welche Maßnahme im Jahr 2001 Werbefondsmittel ausgeschüttet wurden. Weiters ersuchen wir die Frau Bürgermeisterin, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchem Zeitraum vertraten GR Federspiel, Alt-Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski und die Frau Bürgermeisterin die Stadt Innsbruck im Werbefonds und welche Beschlüsse lagen diesen Entsendungen zugrunde? Bitte Beschlüsse beilegen. 2. Gingen die jährlichen Berichte über die Tätigkeit des Fonds in schriftlicher Form an die Stadt Innsbruck? (Jährliche Rechenschaftsberichte gemäß Behandlung im Stadtsenat vom 4.10.2000, Zl. IV-6197/2000). Bitte - 482 - beilegen bzw. um Mitteilung darüber, wo diese einsehbar sind. "Abwicklung Destinationsmarketing" umfasst. 3. In welchen Gremien der Stadt Innsbruck wurden die jährlichen Rechenschaftsberichte gemäß Beschluss des Stadtsenates vom 4.10.2000 behandelt und wie erfolgte die Evaluierung der Tätigkeit des Casinos Austria AG-Werbefonds? Welche Maßnahmen werden dabei von der Stabstelle Bürgermeister abgewickelt? Handelt es sich lediglich um die Verwaltung der Mittel des Casinos Austria AG-Werbefonds oder auch um zusätzliche Gelder? 4. Wie ist zu erklären, dass die Fondsmittel des Casinos Austria AG-Werbefonds im Jahr 2002 € 134.677,-betrugen, die Ausgabensumme des Jahres jedoch € 218.908,--? 5. Wie ist der aktuelle Kontostand des Kontos für die Abwicklung des Casinos Austria AG-Werbefonds? 6. Liegen seitens des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) Rechenschaftsberichte über die ihm aus dem Casino Austria AGWerbefonds zugewiesenen Mittel (Rechenschaftsberichte Destinationsmarketing) für die Jahre 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 vor und wo sind diese für politische Mandatarinnen bzw. Mandatare der Stadt Innsbruck einsehbar? 7. Wer nimmt an den Sitzungen über die Abwicklung des Destinationsmarketings teil, die vom Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) in regelmäßigen Abständen alle drei bis vier Monate einberufen werden? 8. Nehmen neben der Vertreterin der Stadt Innsbruck und dem Vertreter der Casino Austria AG noch weitere Personen an den Sitzungen des paritätischen Gremiums des Casinos Austria AG-Werbefonds teil? Wenn ja, welche? 9. Im Bericht der Kontrollabteilung Zl. KA-00863/2007 "Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung der Ausgaben der Stadt Innsbruck für die Stabstelle Bürgermeister in den Jahren 1999 bis 2007" vom 21.5.2007 ist zu lesen, dass die Aufgaben der Stabstelle Bürgermeister auch die GR-Sitzung 28.6.2007 Mair, Dr. Krammer-Stark, Mag. Pitscheider, Mag. Schwarzl, alle e. h. 26.3 ARQUES Delta Aktive Verwaltung GesmbH und ARQUES Immobilien Verwaltungs-GesmbH, Übernahme der Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH (WUB), weitere Voraussetzungen, Forderungen, finanzielle Mittel etc. seitens der Stadt Innsbruck (Die Innsbrucker Grünen) Bgm. Zach verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen: Auf der Internetseite der ARQUANA International Print & Media AG www.arquana.com findet sich folgender Text in einer Presseaussendung: "Neumünster, 10.5.2007: Pressemeldung: ARQUANA International Print & Media AG übernimmt die Traditionsdruckerei Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH (WUB) in Innsbruck Kapazitäten für Umsatzvolumen von bis zu € 30 Mio. Die Transaktion war nur durch die gute Zusammenarbeit mit den Gläubigerschutzverbänden möglich, dem Gläubigerausschuss und dem Masseverwalter Dr. Stefan Geiler, die zu einem schnellen Abschluss ohne Unterbrechung des laufenden Geschäftsbetriebes geführt hat. Dafür danken wir allen Beteiligten und hoffen, dass die weiteren Voraussetzungen, insbesondere durch die Stadt Innsbruck, zeitnah erfüllt werden." Die Frau Bürgermeisterin wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche "weiteren Voraussetzungen" durch die Stadt Innsbruck sind für die Übernahme zu erfüllen? - 483 - 2. Welche "weiteren Voraussetzungen" wurden durch die Stadt Innsbruck bereits erfüllt? 3. Für welche "weiteren Voraussetzungen" liegen Zusagen oder Verwendungszusagen seitens der Stadt Innsbruck vor und durch wen wurden diese getroffen? 4. Durch wen wurden Verhandlungen mit der ARQUANA International Print & Media AG seitens der Stadt Innsbruck geführt und in welchem Zeitraum fanden diese statt? 5. 6. Welche "weiteren Voraussetzungen" werden durch die Stadt Innsbruck nicht erfüllt und welche Auswirkungen wird dies auf die Übernahme der Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH (WUB) durch die ARQUANA International Print & Media AG haben? Welche offenen Forderungen der Stadt Innsbruck bestehen noch gegenüber der Wagner'schen Universitätsdruckerei GesmbH (WUB)? 7. Welche Förderungen seitens der Stadt Innsbruck wurden seit dem Jahr 2000 an die Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH (WUB) bezahlt? 8. Welche Forderungen seitens der Stadt an die Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH (WUB) werden im Zusammenhang mit der Übernahme durch die ARQUANA International Print & Media AG fallen gelassen? 9. Werden ARQUANA International Print & Media AG - Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH (WUB) Mittel aus der städtischen Wirtschaftsförderung erhalten? 10. Werden ARQUANA International Print & Media AG - Wagner'sche Universitätsdruckerei GesmbH (WUB) Mittel aus der städtischen Arbeitsplatzprämie erhalten? 11. Wie wird im Falle städtischer Förderungen garantiert, dass ARQUANA International Print & Media AG sich in GR-Sitzung 28.6.2007 der Stadt Innsbruck langfristig engagiert? 12. Warum halten Sie es nicht für notwendig, den städtischen Umgang mit der Übernahme der Wagner'schen Universitätsdruckerei GesmbH (WUB) durch die ARQUANA International Print & Media AG im gemeinderätlichen Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus zu beraten? Mair, Mag. Pitscheider, Dr. KrammerStark, Mag. Schwarzl, alle e. h. 27. Einbringung von dringenden Anträgen 27.1 I-OEF 70/2007 Städtische Kindergärten und Schulen, behindertengerechte Adaptierung, Ausarbeitung und Umsetzung eines Maßnahmenplanes (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger) Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich möchte in meiner Eigenschaft als Behindertenreferent folgenden dringenden Antrag stellen, weil aufgrund eines Berichtes, der mir zugekommen ist, mir bewusst wurde, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist. Der Gemeinderat möge beschließen: Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) zu beauftragen, einen Maßnahmenplan auszuarbeiten und umzusetzen, der die Barrierefreiheit aller Kindergärten und Schulen der Stadt Innsbruck in den nächsten fünf Jahren zum Ziel hat. Dipl.-Ing. Sprenger e. h. Dieser Bericht betrifft die Volksschule in der Reichenau. Er beinhaltet auf eineinhalb Seiten gravierende Mängel und Defizite, was die Erreichbarkeit für Rollstuhlfahrer anlangt. Alle Mitglieder des Gemeinderates werden sich daran erinnern, dass wir schon einmal vom technischen Behindertenbeauftragten verschiedene Schulen und Kindergärten im Zusammenhang mit der letzten Gemeinderatswahl überprüfen lassen - 484 - haben, da viele Wahllokale nicht erreichbar waren. Ich glaube, dass wir hier doch in einem Programm, das zu erstellen ist, dieses gesamte Projekt angehen sollen. Wir haben in der Stadt Innsbruck im Bereich der Behindertenpolitik in den letzten Jahren sehr viel getan. Es ist, wie die Frau Bürgermeisterin schon berichtet hat, wirklich ein großartiger Erfolg, dass wir die Behinderteneinstellungsquote erfüllen. Im technischen Bereich haben wir bei den Leitsystemen sehr viel gemacht. Der gesamte Bahnhofbereich ist gerade für die Sehbehinderten und Blinden mit diesem taktilen Leitsystem ausgebaut bzw. ausgerüstet. Das ist eigentlich ein Musterbahnhof für ganz Österreich. Wir haben einen Blindenwanderweg bestellt bzw. wird dieser noch ausgebaut. Es wird doch sehr viel getan. Unbeschadet dessen, gibt es einfach bei der Adaptierung der Kindergärten und Schulen einen Handlungsbedarf. An und für sich ist das auch der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) bewusst, aber offensichtlich ist sie mit anderen Aufgaben beschäftigt. Es gibt jetzt auch bundesrechtliche Bestimmungen, wo in einem Zeitraum von rund zehn Jahren, also bis zum Jahr 2016, dann die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt sein sollten und die Möglichkeit besteht, von Behinderten das einzuklagen. Diese neun Jahre sind zwar scheinbar ein langer Zeitraum, aber wenn man sich den umfangreichen Baubestand, wie Kindergärten und Schulen, ansieht, dann ist das doch ein langfristiges Projekt, das man hier umsetzen muss. Dies sowohl hinsichtlich der Baukapazität der Baufachleute, der Planung als auch der Finanzen. Deshalb meine ich, dass man hier doch sehr zielgerichtet einen entsprechenden Maßnahmenplan erstellen und umsetzen soll. 27.2 I-OEF 71/2007 Novellierung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, Einbindung je eines/er Vertreters/in der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen in die bereits existierende Arbeitsgruppe (StR Mag. Schwarzl) StR Mag. Schwarzl: Ich stelle folgenden dringenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: In die bereits existierende Arbeitsgruppe zur Novellierung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, sollen je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter aller Gemeinderatsfraktionen eingebunden werden. Mag. Schwarzl e. h. Im Jänner 2007 wurde von der Frau Bürgermeisterin und Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer gegenüber den Medien erklärt, dass zur (dringend notwendigen) Reform des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 in den nächsten Wochen eine Ausschusssitzung unter Ladung aller Gemeinderatsfraktionen stattfinden solle. Diese erweiterte Sitzung des Rechtsausschusses hat nie stattgefunden. Im Gegenteil, denn es gibt derzeit offenbar lediglich eine koalitionsinterne Arbeitsgruppe, die laut Mitteilung gegenüber den Medien Ende März 2007 bereits getagt und wie ich im Stadtsenat hörte auch rund um den 11.7.2007 wieder tagen solle - und den grundsätzlichen Plan festgelegt hat. Eine große Stadtrechtsnovelle steht seit mehr als zwanzig Jahren an. Vor allen Dingen mit dem Ziel, das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 demokratiepolitisch weiterzubringen, was das Verhältnis der städtischen Kollegialorgane aber auch das Verhältnis der direkten und indirekten Demokratie betrifft. Bei allen Anläufen dazu hat es immer den Konsens gegeben, dass sich eine Demokratisierung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 auch schon im demokratischen Weg dorthin niederschlagen muss. Auch die so GR-Sitzung 28.6.2007 - 485 - genannten "Stahlhelmer" unter Alt-Bgm. Niescher war ein Stadtrechtsreformkomitee eingebunden, wo wir Grüne damals noch mit einem Mandatar … (Bgm. Zach: Die Ergebnisse waren entsprechend.) Die Ergebnisse waren nicht schlecht, sind nur nicht umgesetzt worden. Bei den Unterlagen aus dem Stadtrechtsreformkomitee von damals kann man auf Vieles zurückgreifen. Es wäre doch undenkbar gewesen, dass der Österreichkonvent zur Reform der Bundesverfassung tagt und nur die ÖVP und FPÖ damals zusammen gesessen wäre. Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 ist unsere Verfassung. Ich denke mir, es ist eigentlich selbstverständlich, dass alle in der Entstehung eingebunden sind und nicht dann, wenn schon der legistisch überarbeitete Entwurf dem Rechtsausschuss zugewiesen vorliegt. Dann kann man nämlich ohne große Verzögerungen Vorschläge der Opposition oder der Kleinparteien nicht mehr abklopfen und einbauen. Daher bitte ich, diesem Antrag die Dringlichkeit und die Zustimmung zu geben. 27.3 I-OEF 72/2007 Völser Recyclinghof, Mitbenützung durch die Bevölkerung des Westens von Innsbruck (StR Mag. Schwarzl) StR Mag. Schwarzl: Ich stelle folgenden dringenden Antrag: Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin, möge die Marktgemeinde Völs und die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ersuchen, gemeinsam zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Mitbenützung des Völser Recyclinghofes durch die Bewohnerinnen bzw. Bewohner des Westens von Innsbruck möglich ist. Sollten von beiden Seiten die Sinnhaftigkeit und Möglichkeit festgestellt werden, möge die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ersuchen, eine GR-Sitzung 28.6.2007 entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Mag. Schwarzl e. h. Anfang Mai 2007 hat GR Franz Köfel aus Völs die im Antrag formulierte Vorgangsweise öffentlich vorgeschlagen. (Bgm. Zach: Auf Kosten der Stadt Innsbruck, das fällt mir ja nicht einmal im Traum ein.) Dann müssen Sie halt die Bedingungen der "Völser" präzisieren und deshalb ist das ein Prüfantrag. Man spricht immer davon, dass wir Planungsverbände machen, die Gemeinden die Infrastruktur gemeinsam nutzen sollen; es macht ja keinen Sinn, dass jedes Dorf sein Schwimmbad baut. Es ist auch nicht sehr zielführend, wenn die Leute von Innsbruck mit ihrem Auto den Müll ganz in den Osten der Stadt transportieren müssen. Es wäre vielleicht auch zielführender, wenn man einen bestehenden Recyclinghof in der Nähe nutzt, als wenn man selbst erst ein Grundstück erwerben, pachten oder erschließen und einen eigenen Recyclinghof bauen muss. Deshalb sollte man diese Kooperationsmöglichkeit zumindest überprüfen und nachfragen, ob es möglich ist und unter welchen Bedingungen. Wenn die Bedingungen für die Stadt Innsbruck nicht gut sind, dann kann man dazu immer noch nein sagen. 27.4 I-OEF 73/2007 Vergnügungssteuer für Veranstaltungen, Reduzierung bzw. Erlassung (GR Buchacher) GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern folgenden dringenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Es möge geprüft werden, welche Maßnahmen zu welchen Bedingungen getroffen werden können, damit die Vergnügungssteuer für Veranstaltungen reduziert bzw. überhaupt erlassen werden kann. - 486 - Dabei soll das Hauptaugenmerk auf eine sozial gerechte Regelung im Sinne der Kultur und der Attraktivität der Stadt Innsbruck als zentraler Veranstaltungsort in der gesamten Region gelegt werden. Buchacher, Blum, Grünbacher, Marinell, Mag. Yildirim, StR Dipl.-HTL-Ing. Peer, Dr. Pokorny-Reitter, Weber, alle e. h. Nach dem Beschluss des Innsbrucker Gemeinderates, einem Veranstalter die fällige Vergnügungssteuer für eine Großveranstaltung aufgrund einer Verwendungszusage zu erlassen, hat bei anderen Veranstaltern für berechtigte Aufregung gesorgt, da sich diese doch nach dem Gleichheitsgrundsatz unfair behandelt fühlen. Gleichzeitig ist daraus eine Grundsatzdiskussion über die Konkurrenzfähigkeit der Stadt Innsbruck als Veranstaltungsort aufgrund der vergleichsweisen, höheren Belastungen entstanden. Dabei wurde auch ins Treffen geführt, das die Olympiaworld Innsbruck wesentlich besser ausgelastet werden könnte, wenn die fiskalen Belastungen an die übrigen Landeshauptstädte angepasst bzw. günstiger gestaltet würden. Die Dringlichkeit ist durch die geschaffene Rechtsunsicherheit, die Pläne vieler Veranstaltungen und die mangelnde Auslastung diverser Veranstaltungsräumlichkeiten gegeben. 27.5 I-OEF 74/2007 Glücksspielautomaten bzw. Wettbüros, Maßnahmen zur Durchsetzung des bestehenden Verbotes (GR Buchacher) GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern folgenden dringenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Es möge geprüft werden, ob auf EDVBasis oder anderer geeigneter Maßnahmen das bestehende Verbot des so genannten "kleinen Glücksspiels" in der Stadt Innsbruck durchgesetzt werden kann. GR-Sitzung 28.6.2007 Weiters soll geprüft werden, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit Jugendliche unter achtzehn Jahren der Zutritt zu Glücksspiel- und Wettbetrieben wirksam verwehrt werden kann. Dies gilt natürlich ganz besonders für die Inbetriebnahme von Glücksspiel- und Wettgeräten. Buchacher, Blum, Grünbacher, Marinell, Mag. Yildirim, StR Dipl.-HTL-Ing. Peer, Dr. Pokorny-Reitter, Weber, alle e. h. Die Wettbetriebe und Glücksspiellokale nehmen immer mehr zu. Obwohl gerade dieser "Wirtschaftszweig" für die Gesellschaft mehr als verzichtbar ist, bleibt kaum ein Stadtteil oder eine Straße in der Stadt Innsbruck von diesen Spielstätten verschont. Dabei werden diese ganz gezielt in Wohngegenden platziert, wo ohnehin sozial benachteiligte Menschen leben. Diese Häufung der Spielmöglichkeiten beweist, dass die "Nachfrage", aber auch die Spielsucht gegeben ist, die nicht nur die Betroffenen, sondern auch deren Familien in den Ruin treiben. Wenn dann von den Betreibern auch noch versichert wird, es handelt sich bei den jeweiligen Automaten, rein um unentgeltliche "Geschicklichkeitsspiele", dann ist dies eine Verhöhnung der Tatsachen und von der Behörde mit der gebotenen Härte zu begegnen. Selbst das Bundesministerium für Finanzen weiß in einer Stellungnahme um die Manipulationsmöglichkeiten dieser Wett- und Glücksspielautomaten, zum Beispiel mit einer Fernbedienung. Die leichte Verfügbarkeit von Geldspielautomaten in vielen Lokalen stellt eine große Gefahr für potentiell, spielsüchtige Menschen dar. Dabei werden oft die Jugendschutzgesetze gerade in kleineren Spiellokalen nicht eingehalten. Fachleute schätzen, dass bereits jede bzw. jeder dritte Spielsüchtige unter achtzehn Jahre alt ist; sechs Prozent sind sogar jünger als vierzehn Jahre. Wenn also nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz beim festgestellten Tatbestand des "kleinen Glücksspiels", die Stadt Innsbruck lediglich die Besteuerung nach dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz als - 487 - Sanktion vorsieht, dann handelt diese sicher nicht verantwortlich für deren Bürgerinnen bzw. Bürger und den Gesetzgeber bzw. sieht diese die Probleme nicht. Es möge geprüft werden, ob der kleine Spielplatz Colingasse - im Hof vor der Stadtbücherei Innsbruck - mit Spielgeräten und einer Sitzgelegenheit adaptiert werden kann. Die Dringlichkeit ist durch die oben genannte Darstellung und die gesetzlichen Realitäten gegeben. Im Falle einer positiven Prüfung, möge der Spielplatz entsprechend gestaltet werden. 27.6 I-OEF 75/2007 Mag. Mayr e. h. Spielplatz Fischnalerstraße, Reinigung und Kontrolle der Toilettenanlage (GR Mag. Mayr) Der Spielplatz ist lediglich mit einer Sandkiste ausgestattet. Die Stadtbücherei Innsbruck wird dank ihres umfangreichen Angebotes, gerade auch für Kinder, von sehr vielen Erziehungsberechtigten mit ihren Kindern besucht, die auch diesen Spielplatz gerne besuchen würden. GR Mag. Mayr: Ich stelle folgenden dringenden Antrag: Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck möge beschließen: Es möge geprüft werden, ob die mobile Toilettenanlage am Spielplatz Fischnalerstraße entsprechend gewartet und eventuell ergänzt werden kann. Die Bedeckung soll durch das zuständige Ressort erfolgen. Derzeit fristet dieser Spielpatz ein nicht ansprechendes Bild. Es wäre auch für die Stadtbücherei Innsbruck ein weiteres positives Signal, wenn dieser Platz kindgerecht verbessert wird. Mag. Mayr e. h. Der Spielplatz Fischnalerstraße wird von sehr vielen Kindern aus der näheren und weiteren Umgebung zu jeder Jahreszeit aufgesucht. Die im Frühjahr dankenswerterweise aufgestellte Toilettenanlage wird allerdings durch ihre Unsauberkeit und die Geruchsbelästigung von den Kindern gemieden. 27.8 Um zu ermöglichen, dass die Kinder während ihres Aufenthaltes ihre Notdurft in einer hygienisch einwandfreien Toilettenanlage verrichten können, ist eine regelmäßige Reinigung und Kontrolle bzw. eine weitere mobile Toilettenanlage erforderlich. Der Gemeinderat möge beschließen: I-OEF 77/2007 Generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen (GR Heis) GR Heis: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern folgenden dringenden Antrag: Wegen der zunehmenden und ausufernden Alkoholexzesse auf öffentlichen Straßen und Plätzen, wird für diese ein generelles Alkoholverbot auf unbestimmte Zeit erlassen. Heis, Haager, Federspiel, Nordholm, alle e. h. 27.7 I-OEF 76/2007 Spielplatz Colingasse im Hof vor der Stadtbücherei, Adaptierung mit Spielgeräten und einer Sitzgelegenheit (GR Mag. Mayr) GR Mag. Mayr: Ich stelle folgenden dringenden Antrag: Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck möge beschließen: GR-Sitzung 28.6.2007 Die Auswirkungen von übermäßigem Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen, insbesondere durch Jugendliche, kann zu unhaltbaren Zuständen führen. Das schadet dem Ruf der Stadt Innsbruck und den Bemühungen, den Tourismus anzukurbeln. Daher ist das Verordnen eines Alkoholverbotes nötig. Derartige Verbote gibt es in den USA und auf mehreren öffentlichen Plätzen österreichischer Städte. - 488 - Der Alkoholkonsum ist ausreichend möglich, etwa in bewilligten Gastgärten und Straßencafes, wobei wegen des Problems des so genannten "Komasaufens", die Jugendschutzbestimmungen eingehalten und verstärkt kontrolliert werden müssen. Ich möchte ausführen, dass dieser Antrag sehr wohl einer genauen Untersuchung bedarf, denn es ist noch nicht geklärt, ob es um Bundes- oder Landesstraßen geht. Ich bin überzeugt, dass die Frau Bürgermeisterin dem wohlwollend gegenübersteht, denn auch vor dem Plenarsaal besteht im Cafe ein Alkoholverbot. Hier kommt es aber nicht zu solchen Exzessen wie auf der Maria-Theresien-Straße und dem Umfeld. 27.9 I-OEF 78/2007 Kreuzungsbereich Höttinger Gasse - Schneeburggasse Schulgasse - Höhenstraße, Schulwegsicherung (GR Ladurner-Keuschnigg) GR Ladurner-Keuschnigg: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern folgenden dringenden Antrag: Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck möge beschließen: Die zuständigen Ämter mögen mit der Prüfung folgender Maßnahmen zur Schulwegsicherung in Hötting beauftragt werden. - Errichtung eines Zebrastreifens in der Schulgasse in Ost-West-Ausrichtung, nördlich der Kreuzung Höttinger Gasse - Schneeburggasse, auf Höhe des Kirchplatzes; - Einsatz von Schülerlotsen, zumindest um die Mittagszeit, in der Schulgasse, nördlich der Kreuzung Höttinger Gasse/Schneeburggasse, auf Höhe des Kirchplatzes; und - Einsatz von Schülerlotsen, zumindest um die Mittagszeit, am Zebrastreifen, der die Höhenstraße nördlich der Kreuzung Höhenstraße - Riedgasse, von der Bushaltesstelle zum Kirchplatz quert. GR-Sitzung 28.6.2007 Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Umstand, dass die Maßnahmen bei einer positiven Beurteilung durch die zuständigen Ämter zu Beginn des Schuljahres 2007/2008 realisiert sein sollten. Ladurner-Keuschnigg, Abenthum, Haller, Dr. Moser, Mag. Oppitz-Plörer, alle e. h. Von der Schulleitung und dem Elternverein der Volksschule Hötting, wurden wiederholt Wünsche - besonders in den letzten Tagen - nach Schülerlotsen zu Schulbeginn und Schulende sowie nach einem Zebrastreifen in der Schulgasse, auf Höhe des Kirchplatzes, an mich herangetragen. Die angeführten Bereiche stellen Lücken im ansonsten bereits durch mehrere Maßnahmen (zuletzt wurde der Zebrastreifen vom Kirchplatz zur Bushaltestelle in der Höhenstraße errichtet) gesicherten Schulwegnetz dar. Starke Zuwanderungen auf der Hungerburg und damit verbundene Bautätigkeiten, haben zu einem starken Verkehrszuwachs in der Höhenstraße geführt, eine verstärkte Liefertätigkeit des Lebensmittelmarktes MPREIS, lässt den Verkehr in der Schulgasse ansteigen. Die angeführten Wege werden nicht nur täglich von zirka 70 Schulkindern benützt, sondern auch von Kirchgängern und Friedhofsbenützern stark frequentiert. Der betroffene Bereich in der Schulgasse stellt einen besonders neuralgischen Punkt dar, weil westseitig der Schulgasse laufend Taxis parken und ostseitig am Kirchplatz Parkflächen für Autos sind. Die daraus resultierende Unübersichtlichkeit spricht für einen Zebrastreifen, um Autofahrer auf die häufigen Querungen der Schulgasse an dieser Stelle rechtzeitig aufmerksam zu machen und Unfälle zu verhindern. Der Einsatz von Schülerlotsen stellt ein weiteres Sicherheitsplus für die Kinder am Schulweg dar. - 489 - 27.10 I-OEF 79/2007 Wertstoffsammelinsel in der Anton-Eder-Straße, Verlegung (GR Haller) GR Haller: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern folgenden dringenden Antrag: Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck möge beschließen: Die zuständigen Ämter mögen prüfen, ob die Wertstoffsammelinsel in der AntonEder-Straße (nahe des Freibades Tivoli) nicht auf den Parkplatz in der Nähe des Friedhofes verlegt und eingehaust werden kann. Haller, Abenthum, Ladurner-Keuschnigg, Dr. Moser, Mag. Oppitz-Plörer, alle e. h. Die Wertstoffsammelinsel in der AntonEder-Straße liegt auf einer sehr stark frequentierten Ein- und Ausfahrtsstraße. Der Zustand dieser Wertstoffsammelinsel ist trotz Bemühungen diese sauber zu halten in einem schlimmen Zustand und stellt so kein Bild für ein- und ausfahrende Bürgerinnen bzw. Bürger dar. Ebenso lädt sie zum Mülltourismus durch die umliegenden Gemeinden ein. Eine Verlegung mit einer passenden Einfriedung könnte das Gesamtbild verbessern und verschönern. 28. Behandlung eingebrachter dringender Anträge 28.1 I-OEF 70/2007 Städtische Kindergärten und Schulen, behindertengerechte Adaptierung, Ausarbeitung und Umsetzung eines Maßnahmenplanes (Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger) Beschluss (einstimmig): Dem von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger eingebrachten dringenden Antrag (Seite 483) wird die Dringlichkeit zuerkannt. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich beantrage die Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung. Ich glaube, dass wir einen Bericht von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) einholen sollten, wie sie das hinsichtlich der verschiedenen Objekte sieht. Wir können dann einen zeitlichen Maßnahmen- und Umsetzungsplan entwickeln. Beschluss (einstimmig): Der von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger eingebrachte dringende Antrag (Seite 483) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. 28.2. I-OEF 71/2007 Bgm. Zach unterbricht um 20.05 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 20.40 Uhr wieder fort. Schriftführerin Spielmann übernimmt die Schriftführung. Novellierung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, Einbindung je eines/er Vertreters/in der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen in die bereits existierende Arbeitsgruppe (StR Mag. Schwarzl) Beschluss (einstimmig): Dem von StR Mag. Schwarzl eingebrachten dringenden Antrag (Seite 484) wird die Dringlichkeit zuerkannt. StR Mag. Schwarzl: Ich hoffe doch, dass die Strategie nicht jene ist, die Dringlichkeit meinem Antrag zuzuerkennen und diesen dann abzulehnen. Ich finde es GR-Sitzung 28.6.2007 - 490 - schade, denn ich glaube, dass wir einiges beizutragen hätten. Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 8 Stimmen): Der von StR Mag. Schwarzl eingebrachte dringende Antrag (Seite 484) wird dem Inhalte nach abgelehnt. 28.3. I-OEF 72/2007 Völser Recyclinghof, Mitbenützung durch die Bevölkerung des Westens von Innsbruck (StR Mag. Schwarzl) sowie um die weitere Behandlung des Antrages im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus. Bgm. Zach: Ich sage jetzt gleich, dass dieser Ausschuss als erstes mit der wichtigen Frage befasst wird, weil das nicht so einfach ist. Der Ausschuss wird mir dann darlegen müssen, wo man das alles herunter streichen kann, was wir durch die Vergnügungssteuer eventuell nicht mehr einnehmen. Beschluss (einstimmig): Beschluss (einstimmig): Der von GR Buchacher und Mitunterzeichnern eingebrachte dringende Antrag (Seite 485) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. Dem von StR Mag. Schwarzl eingebrachten dringenden Antrag (Seite 485) wird die Dringlichkeit zuerkannt. 28.5 StR Mag. Schwarzl: Nachdem das ein Prüfantrag ist, bitte ich die Prüfung vorzunehmen und das Prüfergebnis dann dem Stadtsenat oder dem Gemeinderat vorzulegen. Wir können auch den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuweisen. Beschluss (einstimmig): I-OEF 74/2007 Glücksspielautomaten bzw. Wettbüros, Maßnahmen zur Durchsetzung des bestehenden Verbotes (GR Buchacher) Beschluss (einstimmig): Dem von GR Buchacher und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden Antrag (Seite 486) wird die Dringlichkeit zuerkannt. GR Buchacher: Ich ersuche Der von StR Mag. Schwarzl eingebrachte dringende Antrag (Seite 485) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. um Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung. 28.4 Weiters sollte der Antrag auch dem Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus zugewiesen werden. I-OEF 73/2007 Vergnügungssteuer für Veranstaltungen, Reduzierung bzw. Erlassung (GR Buchacher) Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales Innsbruck; 2 Stimmen): Dem von GR Buchacher und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden Antrag (Seite 485) wird die Dringlichkeit zuerkannt. GR Buchacher: Ich ersuche um Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung GR-Sitzung 28.6.2007 GR Mair: Ich habe den Medien entnommen, dass die SPÖ nicht alle Anträge dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuweisen möchte. Wenn der Antrag im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus behandelt wird, dann werden wir uns gerne nach eineinhalb Jahren das erste Mal treffen. Bgm. Zach: Ich bin doch ganz besonders froh, wenn GR Mair zufrieden ist, dass ein Antrag in einem Ausschuss behandelt wird. Ich glaube, dass der Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen wird. Ich kann mir vorstellen, dass wir den Antrag dann im Ausschuss - 491 - für Wirtschaft und Tourismus behandeln. Um eine Maßnahme, die greift, geht es uns schon alle im Allgemeinen. Beschluss (einstimmig): Der von GR Buchacher und Mitunterzeichnern eingebrachte dringende Antrag (Seite 486) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. 28.6 I-OEF 75/2007 Spielplatz Fischnalerstraße, Reinigung und Kontrolle der Toilettenanlage (GR Mag. Mayr) Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ; 8 Stimmen): Dem von GR Mag. Mayr eingebrachten dringenden Antrag (Seite 487) wird die Dringlichkeit zuerkannt. GR Mag. Mayr: Ich ersuche um Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wir haben diese Toiletten auf Initiative eines Bürgers erst vor relativ kurzer Zeit aufgestellt. Es gab dort überhaupt keine Toilettenanlage. Es ist so, dass wir immer mit einer Firma einen Vertrag abschließen und diese im Prinzip auch den Auftrag hat, die Reinigung entsprechend vorzunehmen. Es wundert mich deshalb, dass das nicht funktioniert. Für die Toilettenanlagen, die baulich fixiert sind, ist die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) zuständig. Für die mobilen Toilettenanlagen beauftragen wir Firmen, die dann, wie gesagt, die gesamte Wartung vornehmen. Offensichtlich funktioniert das in dem angesprochenen Bereich nicht. Wir haben uns doch sehr angestrengt, dort eine Toilettenanlage einzurichten. Diese dürfte erst seit einem halben Jahr dort stehen, also nicht allzu lang. Wenn dann ist es so, dass die beauftragte Firma ihrer Arbeit nicht nachkommt. Ich würde sagen, dass wir den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuweisen, damit wir Berichte einholen können. Wir werden versuchen, die Sache zu klären. GR-Sitzung 28.6.2007 Beschluss (einstimmig): Der von GR Mag. Mayr eingebrachte dringende Antrag (Seite 487) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. 28.7 I-OEF 76/2007 Spielplatz Colingasse im Hof vor der Stadtbücherei, Adaptierung mit Spielgeräten und einer Sitzgelegenheit (GR Mag. Mayr) Beschluss (einstimmig): Dem von GR Mag. Mayr eingebrachten dringenden Antrag (Seite 487) wird die Dringlichkeit zuerkannt. Bgm. Zach: Es muss dringend geprüft werden, wem der Grund überhaupt gehört. GR Mag. Mayr: Ich ersuche um Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich möchte noch eine kurze Anmerkung hinsichtlich der Finanzierung machen. Man kann es sich nicht so einfach machen, dass man schreibt, dass die Bedeckung aus den Mitteln, die für den Grünbereich vorgesehen sind, erfolgen soll. Diese Mittel werden nach vorliegenden Projekten bemessen und wenn etwas Neues dazu kommt, dann reichen diese Mittel natürlich nicht aus. Deshalb kann man grundsätzlich diese Finanzierungsform - in diesem Fall handelt es sich um keinen hohen Betrag - nicht so formulieren. Ich würde sagen, dass wir den Antrag dem Stadtsenat zuweisen sollten und dann können wir weiter sehen. Ich würde doch meinen, dass etwas fairere oder intelligentere Finanzierungsvorschläge zu finden sind. Bgm. Zach: Das gilt aber schon im Allgemeinen. Im Stadtsenat wird darüber beraten und dort ist die Finanzierungsfrage selbstverständlich eine ganz wesentliche. Ich darf den hohen Gemeinderat daran erinnern, dass wir im Herbst eine Budget-Klausur abhalten, bei der diese mehr oder weniger berechtigten Wünsche und Anliegen behandelt werden. - 492 - Zuerst werden wir im Stadtsenat prüfen, wem der Grund gehört, wer dafür zuständig ist und wie wir das abwickeln können. Es kann durchaus sein, dass wir die Sache auf den Herbst verschieben, wenn wir die Reihung und die Prioritäten vornehmen. GR Grünbacher: Kann man daraus interpretieren, dass wir uns zukünftig die Bedeckungsvorschläge sparen können? Bgm. Zach: Das kann man daraus nicht ersehen. Im Stadtsenat betrachten wir, GR Grünbacher, die Finanzierung immer ganz genau. Diesbezüglich musst du nur StR Dr. Pokorny-Reitter fragen. Wir können die Finanzierungen auch im Gemeinderat betrachten und dann dreiviertel der Anträge von vorneherein ablehnen, weil keine Bedeckung gegeben ist. Wir könnten das Anliegen, wenn es gut ist, für das nächste Jahr diskutieren. StR Mag. Schwarzl: Natürlich kann man darüber sprechen, ob man das in Zukunft macht oder nicht, aber dann muss man auch das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 oder die Geschäftsordnung des Gemeinderates ändern. Das ist zwingend so formuliert, wenn man einen Antrag stellt, der Mittel benötigt, dass man auch einen Bedeckungsvorschlag machen muss. GR Mag. Mayr: Ich hätte mir schon eine intelligentere Lösung überlegt. Ich habe Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger vor zwei Monaten darauf hingewiesen, der gemeint hat, dass dort schon etwas im Gange sei. Nachdem die Zeit verstrichen ist, habe ich mir doch erlaubt einen Prüfantrag zu stellen. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Es ist in der Geschäftsordnung des Gemeinderates geregelt, dass man einen Bedeckungsvorschlag vorsehen muss. Mir ist schon seit Jahren aufgefallen, dass das sehr lax gehandhabt wird. Das war in der Vergangenheit immer so. Das Problem ist, dass nicht geregelt ist, wie der Bedeckungsvorschlag aussehen muss. Früher ist sogar akzeptiert worden, wenn jemand dies mittels Nachtragskredit angeführt hat. Das ist dann auch schon ein Bedeckungsvorschlag. Es wurde auch durch die Umschichtung im jeweiligen Amt eine Bedeckung vorgeschlagen. Das ist nicht GR-Sitzung 28.6.2007 gerade eine Formulierung, die uns sehr hilfreich ist. Bgm. Zach: Ich würde auch sagen, dass wir den Antrag im Stadtsenat behandeln. Alle können versichert sein, dass wir dort sehr genau überlegen, ob eine Bedeckung gegeben ist. Wenn es ganz dringend ist, können wir etwas schieben oder eine andere Lösung finden. Dazu ist der Stadtsenat da, um etwas möglich zu machen und Gründe zu finden. Dafür benötigt man auch immer eine Mehrheit im Stadtsenat, wie man das dann behandelt, denn das beinhaltet die Phrase zur selbstständigen Erledigung. GR Grünbacher: Ich möchte nur wissen, wie ich als Klubobmann in Zukunft vorzugehen habe. Ich kann mich erinnern, dass hin und wieder Anträge mangels Bedeckung zurückgewiesen wurden oder dass nachurgiert wurde. Ich möchte wissen, wie wir zukünftig damit umgehen. Die Geschäftsordnung haben nicht wir gemacht, sondern diese ist uralt. Es geht schlichtweg um Arbeitsbedingungen für den Parlamentarismus. Das möchte ich einfach wissen. Beschluss (einstimmig): Der von GR Mag. Mayr eingebrachte dringende Antrag (Seite 487) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. 28.8 I-OEF 77/2007 Generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen (GR Heis) Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 8 Stimmen): Dem von GR Heis und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden Antrag (Seite 487) wird die Dringlichkeit zuerkannt. Bgm. Zach: Wir wissen alle, dass das ein ernsthaftes Problem ist. Ich unterstelle dem Antrag der FPÖ sowie der "Freien Liste - Rudi Federspiel", dass sie hier einen Weg aufzeigen wollen. Darüber sind wir uns einig. Wie wir das machen, darüber herrschen große unterschiedliche Meinungen. Was tun wir jetzt? - 493 - Ich nenne nur eine Schwierigkeit mit der Maria-Theresien-Straße. Es gibt in der Maria-Theresien-Straße drei große Gastgärten und noch kleinere dazu. Wie tun wir jetzt? Bekommen wir eine Handhabe, wenn wir den Antrag so annehmen? Wir haben alle gesagt, dass wir die Intention, dass etwas unternommen werden muss, teilen. Die Intention ist, dass wir gegen diesen exzessiven Alkoholkonsum eine Handhabe bekommen. Darüber sind wir uns einig. Wie wir das machen, diesbezüglich sehe ich große Schwierigkeiten. GR Grünbacher: Es mag sein, dass es hier Mehrheiten gibt. Ich möchte mich grundsätzlich dafür aussprechen, dass Verbote bis dato überhaupt nichts bewegt und nichts verändert haben. Außerdem möchte ich mich auch hier vor den Großteil unserer Jugend stellen, die so pauschal als Komasäufer verurteilt wird. (Bgm. Zach: Das hat jetzt niemand gesagt.) Es geht um das Komasaufen von jungen Menschen. Es gibt auch Komasäufer, Rudi, die aus Italien kommen, sich im Hotel Europa ins Koma trinken und die sich dann auf der dortigen Toilette übergeben. Diese sind in Ordnung, aber jene auf den öffentlichen Plätzen nicht. Ich glaube, dass das grundsätzlich der falsche Weg ist. Wir müssen andere Wege gehen, die nicht so schnell von der Hand zu weisen und so einfach zu verordnen sind. Das ist ein Suchtverhalten. Alkoholismus ist ein schlimmes Problem. Das beginnt in der Familie und nicht auf der Straße. Ich glaube, dass die offensichtlichen Alkoholprobleme nicht die wirklich großen sind, sondern vielmehr jene in der Familie. Wir stülpen einen sozialen Wurf darüber, das machen wir. Jene die so aussehen, die sind die Bösen und alle anderen sind die Guten, weil wir nichts tun können. Sprich einmal mit der Polizei Rudi, der Großteil der Alkoholprobleme passiert in den Familien. Dort werden Frauen geschlagen, aber es wird nicht auf die Straße "gekotzt". Dort tun wir nichts und sehen weg. Die vermeintlichen Jugendlichen bekämpfen wir aber mit Alkoholverboten und noch vieles mehr. GR-Sitzung 28.6.2007 Nein, das ist der falsche Weg. Ich bin über den Antrag froh. Ich bin wirklich froh, dass wir diesen Antrag hier diskutieren können, denn dieser Antrag ist wichtig. Wir teilen uns alle dieses Thema. Ich möchte gleich gegen die Versuchung auftreten, dass es gute und schlechte in der Frage gibt, sondern es gibt einfach verschiedene berechtigte Ansichten. Das ist in einer Demokratie auch unumgänglich und wichtig. Ich würde darum ersuchen und bitten, diesen Antrag nicht dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen, weil wir damit genau das tun, was wir eigentlich nicht wollten. Wir nehmen den Antrag aus der Diskussion und fällen die Entscheidung dort, wo andere Mehrheitsverhältnisse herrschen. Dieses Thema ist mir viel zu wichtig. Ich habe schon bei der letzten Sitzung angekündigt, dass das ein klassisches Thema für den Gemeinderat ist. Wir werden das Thema inhaltlich anders sehen, aber trotzdem gehört es hier im Plenum des Gemeinderates und nicht im Stadtsenat gelöst. Der Gemeinderat, die Vertretung der Bevölkerung von Innsbruck, besteht aus 40 Menschen und nicht aus 7 Mitgliedern des Stadtsenates. Daher ist ein so wichtiges gesellschaftspolitisches Thema auch von allen 40 Mitgliedern zu entscheiden. Ich ersuche daher, sollte ein Antrag auf Zuweisung dieses Antrages an den Stadtsenat kommen, diesem nicht zuzustimmen und dieses Thema hier im Gemeinderat abschließend zu behandeln. GR Mair: Ich darf mit Ihrer Zustimmung Frau Bürgermeisterin aus der Tiroler Tageszeitung (TT) vom 11.4.2007 kurz zitieren, wo zu einer Erklärung von Bgm. Zach Folgendes geschrieben wurde: "Von einem generellen Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen hält Bgm. Zach nicht viel. Verbote machen das Trinken für Jugendliche nur interessanter." Das war die Ansicht der Frau Bürgermeisterin vor zwei Monaten zum Thema Verbote. Bgm. Zach: GR Mair, gerade weil ich Sie zitieren habe lassen, möchte ich sagen, dass in dem dringenden Antrag von GR Heis nichts von Jugendlichen erwähnt - 494 - wird. Das, was Sie zitiert haben, ist richtig. In der Begrünung des dringenden Antrages von GR Heis sind die Jugendlichen erwähnt. Ich möchte aber dazu sagen, dass ich das speziell für die Jugendlichen gemeint habe und daher ist das richtig zitiert. GR Mair: Wir sind mit der Frau Bürgermeisterin einer Meinung, dass Verbote bei Jugendlichen das Alkoholproblem sicher nicht lösen können. Das Vertreiben und Verdrängen ist beim Thema Alkohol, Alkoholismus bzw. Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Raum kein ernstzunehmender Lösungsansatz. Was hat man denn davon, wenn sich die Leute in der Diskothek "Nachtschicht" "zusaufen"? Gar nichts, außer dass der Wirt ordentlich dabei verdient. Wie der Alkoholkonsum in der Diskothek "Nachtschicht" kontrolliert wird, das wissen wir alle ganz genau. Selbst die Mag.-Abt. II, Erhebungsdienst, hat festgestellt, dass in der MariaTheresien-Straße sehr viel "gesoffen" wird, aber dass es fast keine Konflikte mit dem Jugendschutzgesetz gibt. Das heißt, die dortigen Jugendlichen sind im Wesentlichen nicht unter 16 Jahre. Das sind Jugendliche, die sich auf einem öffentlichen Platz aufhalten. Wenn man diese vertreiben will, dann hat man es in der Maria-Theresien-Straße ruhig, aber das Problem des Alkoholkonsums hat man damit sicher nicht gelöst. Man muss auch einmal verstehen, dass sich das Trinkmuster im Wesentlichen bei jungen Leuten nicht stark geändert hat. Geändert hat sich das Trinkverhalten. Das Trinkverhalten ist öffentlicher geworden. Es gibt natürlich auch beim Trinkmuster kleine Veränderungen, aber diese sind nicht so wesentlich, wie in der öffentlichen Diskussion jetzt getan wird. Diese sind natürlich tragisch für jeden einzelnen Jugendlichen und jedes einzelne Kind, das in ein Krankenhaus eingeliefert wird, wenn es einmal so weit ist. Das ist allen klar. Ich bitte doch, dass man das mit ein bisschen Seriosität und Sachlichkeit betrachtet und jetzt nicht auch noch beginnt, die jungen Leute von der Straße zu vertreiben. GR-Sitzung 28.6.2007 GR Federspiel: Ich weise den Vorwurf der Seriosität zurück. GR Mair, glaubst du, dass wir uns keine Gedanken machen, wenn wir einen Antrag stellen? Wer ist hier seriös? Nur, weil eure Geisteshaltung eine andere ist, müsst ihr damit leben. Es geht bei diesem Antrag klar und deutlich um eine Handhabe. Es sollte die Möglichkeit geben, dass man solche Exzesse unterbinden kann. Um nichts anderes handelt es sich. Wenn gesetzlich keine Handhabe gegeben ist, dann kann die Stadt Innsbruck nicht eingreifen, das sollte auch dir, GR Mair, klar sein. Man sollte die Möglichkeit haben, gesetzlich eingreifen zu können. Davon sind nicht jene betroffen, die dort ein kleines Bier trinken und sich normal benehmen. Es handelt sich nur um Exzesse jener Gruppierungen, die kistenweise den Alkohol in die Maria-Theresien-Straße bringen. Die Jugendlichen bringen die Wodka-Flaschen mit und dann "besaufen" sich dort Jugendliche sowie Erwachsene. Es handelt sich nicht nur um das Komatrinken von Jugendlichen, sondern es geht um das Erscheinungsbild der Stadt Innsbruck. So wie es derzeit in der Stadt Innsbruck aussieht - man muss sich nur die MariaTheresien-Straße ansehen -, dazu muss ich sagen, dass das kein Erscheinungsbild meiner Stadt ist. Darum geht es. Ich lehne das einfach ab und daher sollte die Möglichkeit geschaffen werden, hier einzugreifen. Landesrätin Dr. Anna Hosp hat am Landhausplatz Gott sei Dank eingegriffen, weil dort dementsprechend diese Ansammlungen von diversen herumlungernden Alkoholikern kein Stadtbild abgeben. So einfach ist das. GR Mair hat die Mag.-Abt. II, Erhebungsdienst, genannt. Jetzt muss ich hier im Hohen Haus fragen, was die Mag.-Abt. II, Erhebungsdienst, ist? Das ist eine zahnlose Gesellschaft, das sind nette Leute, obwohl sich Elmar Rizzoli sehr bemüht, aber diese haben keine Kompetenz. Wenn Elmar Rizzoli oder seine Mannschaft Sie, GR Mair, auffordert, zu sagen, wie Sie heißen, dann können Sie Mair oder Müller sagen. Das ist vollkommen egal, weil Elmar Rizzoli keine - 495 - Kompetenz hat. Darum geht es und um sonst gar nichts. Wenn eine Kompetenz vorhanden ist, dann hat diese die Polizei, denn diese muss eine haben, um eingreifen zu können. Daher müssen wir Handhaben schaffen. Hört doch auf mit eurer Lamentiererei zum Jugendschutzgesetz, wenn dieses nicht kontrolliert wird. Ich bin auch sehr dafür, dass die Gastwirte streng kontrolliert werden. Ich spreche mich auch so wie in Amerika dafür aus, wenn ein Gastwirt gegen das Gesetz verstößt, dann gehört ihm ohne Vorwarnung die Konzession entzogen. Ich spreche mich dafür aus, dass das kontrolliert wird. Das ist Recht und Ordnung wie ich mir dies vorstelle. Wenn die SPÖ und die Innsbrucker Grünen das nicht kapieren wollen, dann ist das euer Problem. 80 % der Bevölkerung von Innsbruck wollen das haben. Genauso ist es. Ich bin auch der Frau Bürgermeisterin sehr dankbar, dass sie versucht einen Kompromiss zu finden. Der Kompromiss wäre, diesen Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen, um darüber zu beraten. Wo machen wir das? Welche Möglichkeiten hat man? Und wo kann man dann wirklich eingreifen? Die Frau Bürgermeisterin ist eine liberale Frau. Sie sagt nicht zu einem, der drei oder vier Bier trinkt, dass alles verboten ist. Wenn es aber Exzesse gibt, dann müssen wir mit der Exekutive die Möglichkeit haben, einschreiten zu können. Das hat die Frau Bürgermeisterin derzeit auch mit der Mag.-Abt. II, Erhebungsdienst, nicht, weil diese keine Kompetenz hat. Darum geht es und sonst um gar nichts. StR Mag. Oppitz-Plörer: Ich würde die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbständigen Erledigung beantragen. Dies aus einem ganz bestimmten Grund. Wie der dringende Antrag von GR Heis formuliert ist, ist er nicht annehmbar, da ein generelles Alkoholverbot auf unbestimmte Zeit auf öffentlichen Straßen und Plätzen eine Formulierung bedeutet, die für mich untragbar ist. GR-Sitzung 28.6.2007 Es geistert immer so herum als wäre das Alkoholverbot ein Allheilmittel, um gewisse Gruppen von verschiedenen Plätzen vertreiben zu können. Es ist ein Allheilmittel, wenn man, so wie mein Vorredner sagt, Recht und Ordnung schafft. Mit dem Ausdruck kann ich in dem Zusammenhang wenig anfangen, denn das ist ein sehr subjektives Empfinden. Aber dieses Allheilmittel, das so in den Raum gestellt wird, bedarf einer rechtlichen Prüfung. Ich bin mit der Frau Bürgermeisterin einer Meinung, dass man mit einem reinen Verbot gar nichts bewirken kann. Vielleicht macht das Sinn. Wir behandeln heute noch einen Antrag, der sich auf eine Parkanlage auf einem öffentlichen Platz bezieht, wo es ein Alkoholverbot gibt. Dort wird das Sinn machen und ich spreche mich auch dafür aus. Aber so wie das in dem dringenden Antrag von GR Heis formuliert ist, dass ein generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen einzuführen ist, bewirkt gar nichts. Ich bin eine Verfechterin des Jugendschutzgesetzes. Ich bin eine Verfechterin dessen, dass dieses auch streng kontrolliert wird. Man wird nicht alles hintanhalten können, aber ich glaube, dass eine gewisse Großzügigkeit und Toleranz von jedem von uns gefordert ist. Ich spreche mich deshalb für die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung aus, um uns diese rechtliche Prüfung in die Hand zu geben, ob das ein Mittel ist oder ob man hier mit unzureichenden Mitteln auf ein Problem schießt, das medial in gewisser Weise aufgebauscht wird. Ist das wirklich so ein Problem? Mir ist wichtig, dass man rechtlich genau überlegen und abwägen kann, ob der Einsatz erforderlich ist oder nicht. Daher ersuche ich um Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung, um hier eine Grundlage zu haben. Es sollte nicht so pauschal gesagt werden, dass wir das Alkoholverbot wollen, weil es nur problematische Gruppen gibt. Im Übrigen das Beispiel vom Landhausplatz, GR Federspiel, schlägt sich wirklich selber. Wenn du vor diesem Hintergrund - 496 - das Beispiel zitierst, dann müsstest du den Antrag überhaupt schon zurückziehen. GR Heis: Der Antrag ist von meiner Seite ausgegangen. Wie schon angeführt wurde, hatte ich Kompetenz und dies über Jahrzehnte. Es wurde heute auch der Haydnplatz angesprochen, wo ein Alkoholverbot in diesem Sinne besteht. Ich war oft mit der Funkstreife im Einsatz, weil Betrunkene - ich möchte nicht Sandler sagen - die Parkbänke am Haydnplatz blockiert haben. Die Eltern wurden dadurch mit ihren Kleinkindern vertrieben. Diese Ausschreitungen hat man durch das Alkoholverbot einbremsen können. In der Gutenbergstraße wohnen teilweise sozial Schwächere, die den Haydnplatz bevölkert haben. Diese haben dann Alkohol konsumiert und dadurch kam es zu Exzessen. Jetzt haben wir die gleiche Situation an verschiedenen Plätzen und Orten in der Stadt Innsbruck. Die Polizei weiß das. Es wurden verstärkt Streifen eingesetzt, um dem Problem Herr zu werden. Aber was tut man? Man hat keine rechtlichen Maßnahmen, um das zu verhindern. Es wäre daher der Antrag eine Möglichkeit. Ich schließe mich den Kollegen von der ÖVP an, dass geprüft werden muss - wie ich schon einleitend gesagt habe -, ob es sich um Bundesoder Landesstraßen handelt. Auf Straßen und Plätzen der Gemeinde ist das für mich eine selbstverständliche Sache, dass das möglich ist. Auf Bundes- und Landesstraßen könnte es ein bisschen problematischer werden. Es soll geprüft werden, inwieweit das möglich ist, und dann sollte der Antrag wie GR Grünbacher ausgeführt hat diskutiert werden. Wir treten total für eine Verordnung ein, um diesen Sachen Herr zu werden. Das hat nichts damit zu tun, dass wir den Alkohol generell verbieten wollen. Es gibt die Straßenkaffees und die Gastgärten usw. Es ist aber möglich, wie in Amerika - GR Mair hat das in seinem Antrag richtig formuliert - dass die Jugendlichen die alkoholischen Getränke in Tüten geben, aber das ist genauso strafbar. Das hat GR Mair vergessen in seinem Antrag zu erwähnen. Wenn jemand von der Polizei erwischt wird, der GR-Sitzung 28.6.2007 ein Bier in der Tüte trinkt, wird dieser genauso abgestraft, als würde er das Bier so trinken. Das wäre eine Handhabe, um diesen Auswüchsen Herr zu werden. Daher sollte der Antrag vom Stadtsenat geprüft werden und dann sollten wir darüber noch einmal im Gemeinderat diskutieren. Der Antrag ist deshalb dringend, weil wenn ich diesen normal einbringe, erst im nächsten Jahr eine Lösung gefunden wird. Deshalb glaube ich, dass es schon notwendig wäre, wenn man das in der Weise beschließt. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das Alkoholverbot am Haydnplatz hat sich grundsätzlich bewährt, auch wenn es nicht so konsequent durchgezogen werden kann, wie wir uns das manchmal wünschen. Natürlich wird dort getrunken und wenn die Polizei oder Wachkörper kommen, dann werden die alkoholischen Getränke verräumt. Es hat dies aber dämpfend gewirkt und das war ein wichtiger Beitrag, um dort die Dinge in den Griff zu bekommen. Es geht hier überhaupt nicht darum, dass verhindert werden soll, dass Personen alkoholkrank werden. Die Jugendlichen, die dort trinken, sind keine Alkoholiker, überhaupt nicht. Das ist nun einmal - ich würde so sagen - die Art der Jugend, Grenzen auszuloten. Diese machen sich entschuldige Herr Sportreferent, dass ich das Wort benütze - fast einen Sport daraus, zu provozieren und zu trinken. Es wird darauf geschaut, welcher Jugendliche mehr aushält und das ist furchtbar lustig. Ich bin überzeugt, wenn die Jugendlichen erwachsener werden, dass diese den Alkohol konsumieren wie andere erwachsene Menschen auch. Ich sage deshalb, dass man der Jugend auch Grenzen setzen muss. Ich habe drei Kinder erzogen, denen ich bei Gott nicht immer im Rahmen des Jugendschutzgesetzes Freiraum gelassen habe. Das Jugendschutzgesetz ist viel zu liberal. Laut Jugendschutzgesetz können 14- oder 15Jährige bis 1.00 Uhr ohne Aufsicht aufbleiben bzw. können 16- oder 17- - 497 - Jährige die ganze Nacht - das sage ich jetzt provokant - "durchsaufen". Das ist kein Jugendschutzgesetz. Hier wird den Jugendlichen ein unglaublicher Freiraum eingeräumt, der völlig unakzeptabel ist. Wir sprechen nicht vom Schutz der Jugend. Ich habe durchaus für die Intention dieses Antrages sehr viel Verständnis, denn man muss Grenzen setzen. Ich sehe nur ein Problem. Wir genießen - ich sage fast alle - mehr oder weniger alkoholische Getränke im öffentlichen Raum durch die Gastgärten. Wenn ich mir vorstelle, dass es das in der ganzen Altstadt ein Alkoholverbot gibt und jemand am Vormittag am Domplatz oder in der Maria-TheresienStraße sitzt und zur Jause sein Bier trinkt oder vielleicht auch ohne Jause - dann ist die Abgrenzung schon ein bisschen ein Problem. Am Tag finden diese Exzesse in der Regel nicht statt, sondern am späten Abend bzw. in den Nachtstunden. Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass man sich in der Zeit nach Mitternacht bis 4.00 Uhr oder 5.00 Uhr in der Früh auf den Straßen einfach "vollsaufen" lässt. Dafür habe ich kein Verständnis. Das ist nach allen Möglichkeiten zu verhindern und dagegen einzuschreiten. Wenn ein Verbot hilft, dass man dieses Problem in den Griff bekommt, dann ist das auch in Ordnung, dass man sich im öffentlichen Raum nicht besäuft. Die Leute können dann immer noch in ein Gastlokal gehen. Es ist dies geradezu eine Provokation der Bevölkerung und der Öffentlichkeit. Das ist eine Störung der Bevölkerung im gesamten Straßenraum, die nicht sein muss und daher muss man den jungen Leuten einfach Grenzen vorgeben. Wenn man sagt, dass ab 23.00 Uhr bzw. 24.00 Uhr bis 8.00 Uhr ein Alkoholkonsum im öffentlichen Raum nicht mehr zulässig ist, dann glaube ich, würde man diesen Exzessen wahrscheinlich vorbeugen. Man würde die ganze Sache auch in den Griff bekommen. Das kann ich mir durchaus vorstellen. Vielleicht haben die Damen und Herren meiner Fraktion ein bisschen eine andere Meinung. Aber ich sage aus Erfahrung, dass ich meinen Kindern auch immer Grenzen vorgegeben habe. Schlussendlich, wenn ich mir das heute ansehe, muss GR-Sitzung 28.6.2007 ich sagen, dass das nicht gar so schlecht war. Ich halte das nach wie vor für richtig und ich würde es wieder tun. GR Marinell: Wenn Sie, Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger sagen, dass es ab 23.00 Uhr im öffentlichen Raum keine alkoholischen Getränke geben sollte, dann kann man den Alkohol immer noch in einer Mineralwasser- oder Colaflasche verstecken. Ich glaube, dass man mit diesen Mitteln nicht weit kommt. Die Geschichte im Umgang mit Rauschdrogen sagt, dass Repression mit Alkoholverboten nie wirklich gewirkt hat, schon gar nicht für Abhängigkeitserkrankte, denn diese werden noch mehr diskriminiert. Das ist einmal das eine. Diese Jugendlichen sind aber nicht Abhängigkeitserkrankte, sondern ich glaube, dass man dort vorher mit anderen Maßnahmen ansetzen muss. Man muss mit einer Diskussion ansetzen, aber nicht mit der Aufgeregtheit, dass alle Jugendlichen des "Saufens" bezichtigt werden. Ich weiß nicht, wer das gehört hat, denn es fanden in Radio Tirol gute Sendungen dazu statt, wo Primar Dr. Christian Haring gesprochen hat. Viele, die in diesem Bereich arbeiten sagen einfach, dass das zur Zeit ein absoluter Medienhyp ist, der aufgeputscht wird. Das reizt gerade Jugendliche noch mehr, weil sie in der Pubertät bis später hin gerne gegen Normen verstoßen. Das animiert erst recht. Gerade solche Anträge gehen in eine völlig kontraproduktive Richtung, weil man auf Grund der Geschichte sieht, dass man mit Verboten noch nie etwas bewirkt hat. Im Gegenteil, man hat die einen diskriminiert und die anderen sind noch kranker geworden. Ich glaube, dass wir mit anderen Mitteln arbeiten müssen. Grenzen zu setzen das ist schon wichtig. In den letzten fünf Jahren, in denen ich in der Erziehungsberatung gearbeitet habe, ist es sehr viel um Grenzen setzen gegangen. Nur, mit einem generellen Alkoholverbot werden diese Grenzen, die die Jugendlichen sicher nicht akzeptieren, nicht gesetzt. Wir benötigen einen anderen Umgang in der Diskussion und in der politischen Kultur. Die Verbots- und Repressionspolitik hat weltweit nichts - 498 - genützt, das möchte ich hier ganz deutlich sagen. GR Dr. Waibel: Ich beginne jetzt anders herum. Es stimmt nicht, was GR Marinell ausgeführt hat, weil es sehr wohl Ansätze im Verbotsbereich gibt, die sinnvoll sind. Es wurde jetzt z. B. in deutschen Städten in Lokalen - ich beginne jetzt mit den Lokalen - eingeführt, dass es verboten ist, zu Dumpingpreisen Alkohol auszuschenken, besonders an Jugendliche. Es macht Sinn, Happy-Hours zu untersagen. Das sind auch Repressionen und Verbote. Es macht Sinn, Verbote für Happy-Hours einzuführen, da es an und für sich ein Wahnsinn ist, dass z. B. für einen Preis von € 9,90 unbegrenzt "gesoffen" werden darf. Wir beginnen jetzt einmal damit, dass es sehr wohl auch in diesem Zusammenhang Repressionen und Verbote gibt. Es stört mich an der Diskussion Folgendes sehr: GR Grünbacher hat gesagt, dass er sich dafür ausspricht, dass die Diskussion im Gemeinderat stattfinden soll, weil 40 Gemeinderatsmitglieder mehr diskutieren als 7 Stadtsenatsmitglieder. Ich würde es daher günstig finden, dass wir die Diskussion auch auf einem gewissen Niveau führen. Es wäre an und für sich damit anzufangen, dass man über die medizinischen Grundlagen spricht. Es stimmt, dass ein familiärer Hintergrund beim Suchtverhalten ein Problem ist. Es stimmt, dass Kinder und Jugendliche vermehrt betroffen sind, die aus Alkoholfamilien kommen. Es gibt jetzt dementsprechende Programme. Es kommt ein neues Programm. Ich verweise darauf. Es gibt auch ein neues Programm von der Charitas das TAKA TUKA heißt, das sich ganz speziell um Kinder kümmert, die in diesem Zusammenhang Probleme haben und auch zugewiesen werden können. Komasaufen mit Suchtverhalten gleichzusetzen ist ein Blödsinn. Das beste, das einem Jugendlichen passieren kann, wenn dieser komasäuft, ist, dass er "speibt wie ein Reiher" und dann drei Wochen lang um jeden Alkohol einen großen Bogen macht, weil er nicht einmal den Geruch ertragen kann. Für ein Suchtverhalten ist es primär notwendig, dass die JugendliGR-Sitzung 28.6.2007 chen ein Hochgefühl bekommen, dass sie eine angenehme Empfindung haben und das Bewusstsein erlangen, dass sie das wiederholen möchten, um diese Empfindung wieder zu spüren. Das ist nicht in diesen Zusammenhang zu stellen. Zum Trinkverhalten: GR Mair sagt, dass sich das Trinkverhalten nicht geändert hat. Ich sage, dass sich das Trinkverhalten geändert hat. Die Mädchen haben nachgezogen. Es ist auch so, dass die Zahlen angestiegen sind, denn de facto waren im Bereich der Mädchen weniger betroffen, als das jetzt der Fall ist. Wir haben jetzt das Problem, dass es sich auf einen jugendlicheren Bereich heruntersetzt. Das sagen auch die Experten. Das heißt, dass wir jetzt an und für sich in einem Bereich sind, wo die Übergangsphase von Kindern zu Jugendlichen erreicht wird. Zum Punkt Alkohol und Trinkverhalten: Getränke, die süß sind, stellen natürlich absolut ein Problem dar. Das sind Getränke, die den Alkohol auch primär nicht in der Form schmecken lassen. In diesem Zusammenhang sind die Alkopops zu nennen. Auch die Diskussion über die Preisgestaltung der Alkopops und eventuell die Steuern wäre ein repressives Verhalten, wenn man das über die Steuern regelt. Das wird auch schon wieder übergangen. Es gibt Leute, die Wodka trinken und vorher Brausetabletten in den Mund nehmen, um dann einen süßen Geschmack zu haben. Das Ganze lässt sich mit einfachen Ansätzen nicht behandeln. Ein komplexes Thema gibt nur komplexe Ansätze. Wir diskutieren hier zwar emotional aber vielleicht wenig auf sachlichen Hintergründen. Als letzter Punkt zum Erscheinungsbild, was natürlich stimmt: Wenn sich das Erscheinungsbild einer Stadt ändert, das heißt, dass sich Müll vermehrt ansammelt, wenn auf der Straße ein liberaler Umgang mit Glasflaschen stattfindet, dann ist das relativ schnell ein Problem, da sich das verstärkt. Die Hemmungen, die dann auftreten, zusätzlichen Müll abzulagern, werden geringer. Das ist ein bekanntes Problem. Es gibt Städte, die damit sehr aggressiv umgehen, wo man z. B. in Singapur zahlen muss, wenn man ein Kaugummipapier fallen lässt. Es stellt sich - 499 - die Frage, inwieweit es Sinn macht, das in der Form zu gestalten. Es ist ganz klar, wenn eine Stadt in einem gewissen Ausmaß vergammelt, dass sich dann das Verhalten der Leute daran anpasst. GR Hof: Ich danke für die Wortmeldung meiner Vorrednerin, nur glaube ich, dass sie diesem Antrag konkret zu viel der Ehre antut. In dem Antrag geht es - das haben nicht zuletzt neben dem Text, die Wortmeldungen von GR Federspiel und Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger gezeigt - nicht um das Problem, das jetzt seit Monaten in Österreich auf oder ab diskutiert wird. Es geht nicht um das Suchtverhalten und die Probleme die dahinter stehen können. Das wäre ein komplexes Problem und da müsste man komplexe Lösungen anbieten. Dieser Antrag bedient sich nur der öffentlichen Diskussion und bietet eine angebliche Lösung für ein ganz anderes Problem, nämlich, dass es GR Federspiel nicht gefällt, wenn in der Maria-TheresienStraße Jugendliche bis spät nachts sitzen, ein Bier trinken und dabei vielleicht auch noch laut sind. Das ist die klassische Vorgangsweise des rechten Populismus, die immer wieder auftaucht. Man hat ein komplexes Problem und mit dem Problem als solchem beschäftigt man sich nicht. Man sieht sich höchstens ein Symptom an, vielleicht sogar noch aus einem anderen Blickwinkel, ob einem das gefällt oder nicht. GR Federspiel hat gemeint, dass es ihm um das Erscheinungsbild der Stadt Innsbruck geht. Was passiert, wenn man so ein Verbot einführt? Die Leute werden nicht nur die Diskothek "Nachtschicht" oder andere Lokale verdrängt, wo sie etwas Trinken und mehr dafür bezahlen müssen, sondern diese sitzen dann in Wohnungen oder im rein privaten Raum und trinken dort. Dann ist das endgültig nur noch extrem schwer kontrollierbar. Das würde also nicht einmal in der Kontrolle auf das Problem bezogen etwas bringen. Das würde die Sache eher noch gefährlicher machen. Für mich steigt irgendwie so ein Bild auf, dass sich Leute die Stadt Innsbruck nicht in Wirklichkeit als Stadt wünschen, in dem GR-Sitzung 28.6.2007 man mit solchen Problemen auch mit Nutzungskonflikten umgeht, wie sie Jugendliche, die auf der Maria-TheresienStraße in der Nacht etwas Trinken, mit sich bringen. Man geht nicht mit Nutzungskonflikten um, sondern es kommt darauf an, dass die Straße und die Hausfassade schön sauber sind, aber was sich hinter den Geranien und hinter dem Fenster abspielt, bleibt bei so einem Antrag vollkommen aus der Diskussion. Es geht hier überhaupt nicht um Lösungen, sondern es geht darum, sich wieder populistisch auf ein eigentlich wichtiges Thema zu setzen, um damit ein bisschen eine Öffentlichkeit zu bekommen. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich darf an die Wortmeldung von GR Hof anknüpfen. Den dringenden Antrag sofort mit ein paar Sätzen in ein rechtes populistisches Eck zu drängen, ist meiner Ansicht nach völlig unzulässig. Es handelt sich bei dem Antrag aus meiner Sicht überhaupt nicht um einen Antrag, der Therapiemöglichkeiten für Alkoholsüchtige oder sonst Süchtige irgendwie behandeln soll. Es geht auch nicht um einen Antrag, der das Jugendalkoholproblem, sofern es da oder dort eines gibt, lösen soll oder sonst irgendetwas. Es geht eigentlich vielmehr ganz einfach darum, dass es zum Teil Missstände in der Stadt gibt. Ich kann dem Antrag so nicht in seiner Globalheit auch nicht für die ganze Stadt Innsbruck etwas abgewinnen. Aber, es gibt öffentliche Bereiche in der Stadt, wo durch unqualifiziertes und übermäßiges Konsumieren von Alkohol Zustände eingetreten sind, die ganz einfach nicht wünschenswert sind. Ich spreche nicht von Jugendlichen, sondern das betrifft ganz andere auch. Es sind auch viele aus dem Studentenbereich dabei. Wir machen die ganze Nacht Kontrollen. Wir wissen genau, wovon wir sprechen. Es sind die verschiedensten Leute dabei. Hier spreche ich nicht von der Therapie oder ob so ein Verbot dem Einzelnen, der vielleicht alkoholsüchtig sein kann, etwas bringt, sondern ich spreche davon, wie man der Bevölkerung, die dort wohnt, allenfalls helfen kann, dass nicht jeden - 500 - Tag in der Früh vor ihrer Haustüre uriniert wird und dass nicht jeden Tag in der Früh das Erbrochene vor der Haustüre liegt. Ich habe sogar Beschwerden bekommen, dass im vollalkoholisierten Zustand Leute vor der Eingangstüre mit heruntergezogener Hose liegen, weil sie bei der Verrichtung der Notdurft leider betrunken eingeschlafen sind und die nach Hause kehrende Tochter über die Leute steigen muss, damit sie noch in die Wohnung kommt. Darum geht es bei dem Antrag eigentlich, so verstehe ich diesen zumindest. Sollte man nicht letztendlich sagen, wenn es solche Zustände im öffentlichen Bereich gibt, ob es vielleicht helfen würde, wenn man versucht, mittels eines Verbotes des Alkoholkonsums im öffentlichen Bereich eine Verbesserung für die wohnende Bevölkerung zu erreichen. Ein ganz anderes Kapitel und ich bin gerne bereit, das einmal zu diskutieren, ist die Frage, was man gegen den unmäßigen Alkoholgenuss und gegen die Gefahr alkoholsüchtig zu werden, generell tun kann. Das ist aber ein anderes Kapitel. Das ist die Frage. Irgendwo die Politik zu betreiben so Laissez-Faire, jeden überall alles tun zu lassen, was er will, denn dieser muss sich ausleben und besaufen können, überall wo dieser will, weil alles andere ein schlechter Ansatz ist, damit kann ich nichts anfangen. Leider ist man viel zu lange den Weg gegangen, deshalb haben wir einige Probleme, die wir sonst nicht hätten. Diesbezüglich bin ich mir sicher. Es gilt gegenzusteuern, nicht zu therapieren, sondern darauf zu achten, ob man gegensteuern kann. Dass der Antrag in der Form nicht anzunehmen und meiner Ansicht nach dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen ist, sollte auf Grund der noch durchzuführenden Prüfung bedacht werden. Das ist rechtlich ein komplexes Thema. Es ist die Frage, wie das verfassungsrechtlich aussieht. Es ist auch meiner Ansicht nach nicht richtig, wenn man meint, dass die Polizei besonders einschreiten kann, weil die Polizei bei ortspolizeilichen Verordnungen keine Befugnisse hat. Das sind alles Probleme, die natürlich bestehen. Man GR-Sitzung 28.6.2007 muss das auch verifizieren - gar nicht so in Bundes- und Landesstraßen, denn das Problem sehe ich nicht so -, wo tatsächlich die Missstände auftreten, denn diese sind notwendig, um ortspolizeilich tätig werden zu können. Diese Dinge sind allenfalls abzuklären und sich anzusehen. Deshalb macht es einen Sinn den Antrag zu prüfen, aber nicht um irgendjemanden, der irgendeine Sucht hat, zu therapieren, sondern darauf zu achten, dass untragbare Zustände, die zum Teil für die Wohnbevölkerung einfach nicht mehr zumutbar sind, abgeschafft und wegbekommen werden. Dazu kann der Antrag ein taugliches Mittel sein und daher gehört dieser geprüft. StR Mag. Schwarzl: Es geht mir bei dieser Debatte ganz zentral um die Frage, was für ein Bild von einer Stadt man hat und welche Stadt man will. Wir haben eine Schutzzone hier, Videokameras dort, ein Aufenthaltsverbot woanders sowie bald ein Alkoholverbot. Der öffentliche Raum wird eigentlich unter der Vorgabe damit Probleme zu lösen immer enger. Man macht den öffentlichen Raum enger, ohne die ganzen Probleme, die dem zu Grunde liegen, auch nur ansatzweise zu lösen. GR Federspiel, ich lese in deinem Antrag, dass die Auswirkungen von Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen und Straßen, insbesondere durch Jugendliche, zu unhaltbaren Zuständen geführt haben und das schadet dem Ruf der Stadt Innsbruck und den Bemühungen den Tourismus anzukurbeln. Ich sage nicht, dass es falsch ist, wenn du das so siehst, denn du bist Touristiker. Aber ich nehme mir das Recht heraus, dass es auch um einen anderen Ruf geht. Wir müssen darauf achten, dass wir bei unseren jungen Leuten, das ist die zukünftige Generation in dieser Stadt, einen guten Ruf haben. Den guten Ruf bekommen wir nicht, indem wir sagen, dass alles, wo die Jugendlichen vielleicht einmal einen Blödsinn machen oder wo ein Defizit besteht, sofort verboten wird. Den Ruf erhalten wir dann, wenn wir sagen, dass dort, wo Probleme bestehen viele Probleme äußern sich nicht im öffentlichen Raum - wir diese wahr- sowie ernst nehmen. Wir können den Ruf bei - 501 - den Jugendlichen und der nachfolgenden Generation stärken, wenn wir sagen, dass wir euch ernst nehmen. Ernst nehmen heißt nicht immer bei den Defiziten anzusetzen, sondern auch bei ihren Fähigkeiten und Stärken. Das geht immer unter. Sie müssen sich nur durchlesen, was in letzter Zeit über Jugendliche in der Öffentlichkeit kolportiert und diskutiert wird. Es geht immer nur um Defizite, was sie alles schlecht und falsch machen. Das wird den Jugendlichen vorgehalten und dann wird auch noch mit überschießenden Reaktionen darauf reagiert. Das schadet unserem Ruf bei der künftigen Generation in der Stadt Innsbruck. Das sind für mich die wichtigen Adressaten von gutem Ruf. Nicht der eine Tourist oder die andere Touristin, der bzw. die vielleicht noch mehr kommt und nur einen halben oder zwei Tage in der Stadt Innsbruck bleibt. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, natürlich gehört auch das Grenzen setzen dazu, aber den guten Ruf bewahren wir uns, indem wir nicht pauschaliert Grenzen setzen, sondern indem wir individuell Grenzen setzen. Wenn man fünf pubertierende Kinder hat, schreien diese förmlich nach Grenzen und daher kann man nicht über alle fünf mit einem Kamm darüber fahren und eine Pauschalgrenze setzen. Man wird bei jedem Einzelnen eine individuelle Grenze setzen müssen, damit sozusagen einerseits das Reiben möglich ist, denn das ist etwas ganz wichtiges in der Entwicklung. Ich weiß das auch noch von uns, denn wir sind nicht schon seit hundert Jahren so wie wir jetzt sind. Es gab dazwischen auch eine Entwicklung und eine Pubertät, vielleicht mit Alkoholproblemen oder anderen Problemen oder auch nicht. Ich finde es nicht richtig, zu sagen, dass die Jugendlichen Party feiern und "saufen" können, wenn es uns passt. Ich war wieder schockiert, als ich gehört habe, dass bei der Bergsonnwendfeier das Bier € 2,80 und der Eistee € 3,-- gekostet hat. Hier beginnt es eigentlich. Das sind unsere öffentlichen Auftritte, wo wir die Leute zum Party feiern einladen. Hier kann man doch mit gutem Beispiel vorangehen und nicht sofort mit der Keule das alles verbieten. GR-Sitzung 28.6.2007 GR Federspiel wird in maßloses Gelächter ausbrechen, aber es gibt die Erfahrung, dass Prohibition eigentlich nie das bewirkt, was man will, sondern das Gegenteil, nämlich mit einem Rattenschwanz im Bereich der illegalisierten Drogen ist das mit Kleinkriminalität und allen möglichen Vorboten verbunden und beim Alkohol ist es auch nicht viel anders. Wenn jemand von einem Lokal, wo er weiterhin trinken darf, nach Hause geht, besteht auch die Gefahr, dass er bei einer Haustüre "hinspeibt". Das wird man nicht ändern können. Ich könnte mir ganz andere Dinge vorstellen. Ich haben zur Zeit ein großes Loch in der Suchtpolitik. Wir hatten unter Landesrat Dr. Walter Hengl ein vorbildliches Drogen- und Suchtkonzept für das Land Tirol mit ganz, ganz vielen Maßnahmen. Nur, das Suchtverhalten verändert sich. Das Suchtverhalten verändert sich im Bereich des Alkohols und auch im Bereich der illegalisierten Drogen. Darauf hat die Landespolitik bis jetzt keine Antwort gefunden. Wir arbeiten noch mit den Rezepten von vor zehn oder 15 Jahren und haben die Rezepte für die heutigen Notwendigkeiten noch nicht gefunden. Ich würde einmal den Vorschlag machen, dass man in der Maria-Theresien-Straße als Stadt an den lauen Sommerabenden präsent ist. Anstatt den Leuten die Sitzmöbel unter dem "Hintern" wegzuziehen, kann man dort ein paar Stände aufstellen, wo es einen Fruchtsaft gratis gibt, der den Alkohol verdünnt oder sogar eine Alternative zum Alkohol ist. Dort erreicht man die Jugendlichen. Dort können wir sie ansprechen und dort kann man individuelle Grenzen setzen. Man sollte aber nicht immer mit den pauschalen Grenzen agieren. In so einer Stadt möchte ich nicht leben, das ist nicht meine Definition von einer Stadt. GR Grünbacher: Ich werde mich ganz kurz halten, denn es geht mir um zwei Sachen. Wenn man sich die wirklich tragischen Todesfälle ansieht, woher diese kommen, dann waren das großteils private Geburtstagsfeste zu Hause oder Zeltfeste. Ich kenne keinen Fall aus den Medien, wo sich Jugendliche im öffentlichen Raum besoffen haben und dann irgendetwas Tragisches passiert ist. - 502 - Das heißt nicht, dass das gut oder schlecht ist. Tragisch ist jeder einzelne Fall, denn jeder Fall ist wirklich eine Tragödie. Es geht mir darum, wie wir das abgrenzen. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer hat jene genannt, die vor der Türe liegen und mit gelüfteter Hose "dahin reihern" oder sonst etwas machen. Woher wissen wir denn, dass es genau jene waren, die öffentlich getrunken haben oder jene, die nicht herausgefallen sind. Ich darf das noch weiter verstärken. Was bedeutet denn der Antrag, wenn wir diesen vor der EURO 2008 beschließen? Was bedeutet das im öffentlichen Bereich, wenn man bei 40.000 Leuten ein Alkoholverbot hat? Gibt es dann gute und schlechte Trinker? Jene, die Geld bringen, sind die guten Trinker und jene die kein Geld bringen sind die schlechten Trinker. Ich möchte das auf den Punkt bringen, denn das ist auch ein soziales Problem, wer wo trinkt? Es ist völlig egal, ob sich jemand im Restaurant oder in der Öffentlichkeit betrinkt. Wir müssen bei beiden Schauplätzen entgegen wirken. Die sozial Schwächeren betrinken sich im öffentlichen Raum, weil sich diese die Lokale gar nicht leisten können. Auf diese sozial Schwächeren "hauen wir drauf". Ist das unsere Antwort auf das Problem? Bgm. Zach: Das Engagement und die Leidenschaft zeigt, dass das ein Thema ist, das uns wirklich alle bewegt. Es geht darum, wie wir mit dem Antrag umgehen. StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich darf zur Wortmeldung von GR Grünbacher, die aus meiner Sicht sehr gut war, noch ergänzen, dass es nicht nur um die sozial schwachen Menschen geht, die sich den Aufenthalt und das Trinken in den Lokalen nicht leisten können, sondern es geht wirklich um die jungen Menschen, die sich auch das Trinken in den Lokalen nicht leisten können. Die jungen Menschen - wir waren auch alle einmal jung - nützen verstärkt den öffentlichen Raum. Ältere Menschen gehen nicht mehr so in den öffentlichen Raum, sondern nützen ein Lokal, das fein oder weniger fein ist oder bleiben zu Hause vor der "Glotze". Der vorliegende Antrag ist überhaupt kein Antrag, der auch nur irgendetwas löst, sondern das ist ein Antrag, der auf die GR-Sitzung 28.6.2007 Säuberung des öffentlichen Raumes abzielt. Es geht um nichts anderes, als um die Säuberung des öffentlichen Raumes und das, Frau Bürgermeisterin, ist kein Weg, sondern eine Sackgasse. Das ist eine absolute Sackgasse. Ich verleugne nicht die Probleme. Ich weiß, dass es diese Probleme gibt. Ich finde es auch nicht toll, wenn solche Exzesse passieren, wobei man natürlich nicht weiß, ob das jener ist, der aus dem Irish Pub, aus dem Wienerwald oder sonst woher kommt und dann vor einer Haustüre liegen bleibt oder ob es wirklich jener ist, der beim Brunnen sitzt. Das können wir alle nicht beurteilen. Ich kenne die Probleme. Ich finde es nicht gut, dass die Jugendlichen früher trinken anfangen. Hier müssen wir bitte ansetzen. Ich frage mich natürlich - es gibt viele jüngere Mandatarinnen und Mandatare als ich es bin in diesem Haus -, ob wir wirklich schon einmal und nicht nur einzeln, sondern wirklich in einer breiten Bewegung mit den jungen Menschen, z. B. in den Gymnasien oder Hauptschulen gesprochen haben, was sie denn in der Maria-Theresien-Straße machen? Im Wesentlichen geht es um die MariaTheresien-Straße. Wie finden es die Jugendlichen, wie sich so ein Abend gestaltet? Glauben die Jugendlichen, dass man auch noch etwas anderes tun kann? Wie könnten wir dem entgegenwirken? Wie könnten die Jugendlichen selber Grenzen finden? Was kann man machen? Wir sprechen immer über die Jugendlichen, aber vielleicht nur einzeln. Ich würde mir vorstellen oder wünschen, dass unsere Bildungsstadträtin im nächsten Jahr ein intensives Projekt ausarbeitet, um in den Schulen zu versuchen mit Lehrern und mit den jungen Menschen selber, die am Wochenende in der Maria-TheresienStraße sitzen, das Thema zu bearbeiten. Unsere jungen Leute sind clever, die sagen nicht, dass es ihnen vollkommen egal ist, was dort gesprochen wird. Diese jungen Leute erkennen schon auch, dass es ein Manko gibt. Das würde ich mir wünschen. Wir wissen, dass wir dieses Verbot, wenn überhaupt, nur im Gemeindegebiet oder auf Gemeindestraßen machen können. Das heißt, dass wir das in bestimmten Bereichen nicht machen können. Wir - 503 - werden dann die Jugendlichen nur von einem Ort zum anderen verdrängen. Es bleibt uns mit solchen Anträgen nichts anderes übrig. Ich habe heute einen lustigen Leserbrief gesehen, den ich Ihnen kurz schildern darf. Es ist um das Alkoholverbot und das Abschneiden der Stauden am Landhausplatz gegangen. Es hat ein Bediensteter des Tiroler Landhauses, der schon seit vielen Jahren dort arbeitet, die Frage gestellt, was das bringen soll, denn diese Menschen gehören irgendwo zum Erscheinungsbild der Stadt Innsbruck dazu. Was soll das bringen, denn jetzt sitzen die Menschen auf den Stufen des Denkmals und von dort wird man sie auch wegjagen. Zum Abschluss wurde die Frage gestellt, ob man um das Tiroler Landhaus rundherum einen Graben mit Krokodilen ziehen sollte, damit dieses auch sauber ist und wirklich niemand mehr dort sitzen kann. Wenn wir sagen, dass wir die Jugendlichen nicht in bestimmten Gebieten haben wollen, ist das in Ordnung. Ich gebe Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger Recht, dass der Haydnplatz ein Bereich ist, wo wirklich sehr viele Menschen wohnen und das daher kritisch ist. Wir müssen uns diesbezüglich immer wieder gemeinsam auseinandersetzen. Ich verstehe z. B. nicht, warum die jungen Leute, nicht im Englischen Garten sein dürfen, denn dort stören sie keine Anrainer. (Bgm. Zach: Das ist die Bundesgartenverwaltung.) Trotzdem werden sie auch dort verjagt. Die Jugendlichen werden überall verjagt. (Bgm. Zach: Auf den Bänken dürfen die Jugendlichen im Englischen Garten sitzen.) Die Jugendlichen würden gerne in der Wiese sitzen. Lieber Eugen, bist du nie in der Wiese gesessen, wie du jung warst? Die Jugendlichen trinken auch ein Bier oder spielen mit ihren Bällen. Sie werden auch dort verjagt. Die Jugendlichen werden sukzessive von einem Ort zum anderen verjagt. Das ist kein Weg, sondern eine Sackgasse. Es geht den Kollegen nur um eine Säuberungsaktion, aber nicht darum, Probleme, die es gibt, GR-Sitzung 28.6.2007 von der Wurzel auf, zu behandeln. Das ist nicht das richtige. GR Mag. Kogler: Zu StR Dr. PokornyReitter und StR Mag. Schwarzl möchte ich sagen, dass es um ein sowohl als auch geht. Es ist nie bestritten worden, dass man in der Prävention etwas machen muss, dass man einen Aufklärungsbedarf bei den Jugendlichen mit dem Sport usw. hat. Es ist auch unbestritten, dass es die Problematik gibt. Es geht nicht nur um eine Säuberung, sondern auch um einen Zugang zu dieser Sache, dass man sich dieser Sache annimmt, um Lösungsansätze zu finden. So verstehe ich diesen Antrag. Es ginge mir viel zu weit, dass man nur über Alkoholverbote diskutiert. Es handelt sich um die Exzesse und das ist schon so oft hier dargelegt worden. Daher verstehe ich die Schwarz-Weiß-Malerei von Rot und Grün nicht ganz, denn es handelt sich hier schon um einen Lösungsansatz. Ich muss sagen, dass wir diesen auch erkennen können, wenn wir den Antrag entweder dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung oder zur Vorberatung geben, denn es ist schon so, dass man die Exzesse eindämmen muss. Man könnte auch sagen, dass man Alkoholgrenzen einsetzt. Wenn ich mir den Straßenverkehr ansehe, dann ist man dort auch nicht sofort auf 0,0 Promille heruntergefahren. Es geht um einen gewissen Level. GR Grünbacher ist im Moment nicht anwesend, denn es handelt sich genau um diese Abgrenzungen. Diese Abgrenzungen muss man in einer objektiven und nachvollziehbaren Weise auch erarbeiten. Darum geht es und so sehen wir auch diesen Antrag. GR Mair: Mein Ansatz ist ganz kurz. Nachdem bis auf die Kleinfraktionen niemand den Antrag für eine gute Idee hält, würde ich einfach bitten, den Antrag abzulehnen und den Ausschuss für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung damit zu beauftragen, sich das Problem einmal insgesamt anzusehen und ein Maßnahmenpaket vorzuschlagen, das ein bisschen mehr Sinn macht, wie dieser Unsinn. Wenn alle den Antragstext für einen "Käse" halten, was ich von allen gehört - 504 - habe, dann sollten wir den Antrag jetzt ablehnen. Der Ausschuss für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, soll einen neuen Vorschlag machen, worüber wir abstimmen können. Bgm. Zach: Was machen wir jetzt? Wir haben die Dringlichkeit bestätigt. Es steht der Antrag auf Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung. Ich könnte vielleicht noch dazu sagen, dass wir zu dem Thema, nachdem das nur eine Variante oder einen Teil des komplexen Themas betrifft, eine Rechtsmeinung bekommen. Das wäre eine Möglichkeit. Dieses Thema kann jeder jederzeit mit einem Antrag wieder hier im Gemeinderat einbringen. Es sind viele gute Ansätze gesagt worden. Wir haben mit StR Dr. Pokorny-Reitter schon diskutiert, wie wir mit den Jugendlichen umgehen. Jeder kann mit den jungen Menschen sprechen. Im Übrigen auch mit alten und mittelalterlichen Menschen. Ich habe schon Betrunkene jeden Alters gesehen, das möchte ich überhaupt einmal gesagt haben. Wie gehen wir gemeinsam damit um? Wir kennen das Kernthema von StR Mag. Schwarzl, den öffentlichen Raum. Genauso schlimm ist es in Lokalen, in den Wohnungen oder in Vereinen. Wir müssen genauso bedenken, dass auch Menschen dort wohnen. Es wohnen nicht alle Menschen im eigenen Häuschen. Es wohnen nicht alle Menschen in einer ruhigen Gegend, wobei ich nicht weiß, wo es eigentlich ruhig ist. Es wohnen auch Leute mitten in der Stadt Innsbruck. Das ist auch ein Problem, nämlich eines von mehreren. Ich lasse jetzt über den Zuweisungsantrag an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung abstimmen, aber es ist für mich klar, dass wir das Thema hier im Gemeinderat wieder behandeln. Ich habe aus der Diskussion entnommen, dass ein Projekt im Referat Bildung gewünscht ist. Ich habe schon lange gehört - das ist bei der Sitzung des Kollegiums des Bezirksschulrates nicht herausgekommen, weil wir dort die Integration behandeln -, dass man darüber nachdenkt. Es gibt viele gute Ansätze und das schließt nichts aus. GR Heis: Ich spreche mich als Antragsteller dafür aus, dass man den Antrag dem Stadtsenat zuweist, aber dass darüber schon wieder im Gemeinderat diskutiert wird. Es sollte nicht so sein wie bei dem Antrag hinsichtlich der Videoüberwachung bei den Viaduktbögen, denn das dauert schon eine gewisse Zeit. Bgm. Zach: Es sind alle wichtigen Parteien im Stadtsenat vertreten, StR Dr. Pokorny-Reitter, StR Dipl.-HTLIng. Peer, StR Mag. Schwarzl, Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger und unsere Wenigkeit. Wir werden jetzt einmal schauen, ob wir etwas zusammenbringen. Ich persönlich werde unter dem Tagesordnungspunkt "Mitteilungen" im nächsten Gemeinderat berichten. Jeder aus dem Stadtsenat kann auch berichten, was wir uns für eine Maßnahme erarbeitet haben oder was wir von den Fachleuten bestätigt bekommen, was wir tun können. Das schließt nicht aus, dass wir uns weiter über dieses Thema tiefschürfend unterhalten. Ich bin für jede einzelne Wortmeldung dankbar. Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und GRÜNE; 16 Stimmen): Der von GR Heis eingebrachte dringende Antrag (Seite 487) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. Bgm. Zach unterbricht um 21.50 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen um 22.05 Uhr nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wieder fort. 28.9 I-OEF 78/2007 Kreuzungsbereich Höttinger Gasse - Schneeburggasse Schulgasse - Höhenstraße, Schulwegsicherung (GR Ladurner-Keuschnigg) Beschluss (einstimmig): Dem von GR Ladurner-Keuschnigg und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden Antrag (Seite 488) wird die Dringlichkeit zuerkannt. GR Ladurner-Keuschnigg: Ich ersuche GR-Sitzung 28.6.2007 - 505 - um Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung. Beschluss (einstimmig): Der von GR Ladurner-Keuschnigg und Mitunterzeichnern eingebrachte dringende Antrag (Seite 488) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. 28.10 I-OEF 79/2007 Wertstoffsammelinsel in der Anton-Eder-Straße, Verlegung (GR Haller) Beschluss (einstimmig): Dem von GR Haller und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden Antrag (Seite 489) wird die Dringlichkeit zuerkannt. GR Haller: Ich ersuche um die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung. Beschluss (einstimmig): Der von GR Hallerund Mitunterzeichnern eingebrachte dringende Antrag (Seite 489) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer. 29. Behandlung eingebrachter Anträge 29.1 I-OEF 69/2006 Einrichtung einer anonymen Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, Einsetzung einer Arbeitsgruppe (GR Mair) GR Mair: Ich darf den Antrag, der sich mit dem Konzept um eine anonyme Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter beschäftigen soll, kurz erläutern. Die Situation von Prostituierten in Österreich GR-Sitzung 28.6.2007 ist bekanntlich eine schwierige, vor allem auf Grund des Strafgesetzbuches. Prostitution ist dort als sittenwidrig definiert. Das zieht einen ganzen Rattenschwanz an Folgen mit sich. Man kann der Prostitution nicht als unselbstständig beschäftigte Person nachgehen. Das hat auch zur Folge, wenn sich die Freier weigern zu zahlen, dann können Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter das Geld nirgends einklagen und nirgends verlangen, weil der Vertrag sittenwidrig ist und diese kein Recht auf ein Geld aus einem sittenwidrigen Vertrag haben. Es kommt noch dazu - das kann man nur schätzen -, dass zwischen 70 % und 80 % der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in Innsbruck bzw. in Österreich überhaupt Migrantinnen und Migranten sind und dazu noch das Problem vom Fremdenrecht komplizierend hinzukommt. Kurzum aus der Sicht von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern ergibt sich, dass sie oft in sehr schwierigen persönlichen Lagen sind. Man darf nicht vergessen, dass das nicht nur Leute sind, die arbeiten, sondern das sind auch oft Leute mit Familien, mit Kindern oder auch ohne Familie, die in dieser Situation unter starkem persönlichen Druck stehen. Man muss sich nur vorstellen, wie bei uns am Südring die Prostitution mit illegalen Standgebühren, mit Zuhältern und Wohnungen, die man für Prostitution nicht mieten darf, wo dann in regelmäßigen Abständen die Polizei vorbeikommt und auch Verwaltungsstrafen verhängt, organisiert ist. Die Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, hat einen sehr guten Umgang mit den Prostituierten in der Stadt und leistet einen sehr wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsprävention. Die Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, kommt immer dann in Problembereiche, wenn sich zusätzliche Schwierigkeitslagen ergeben. Das kann das Fremdenrecht betreffen. Es gibt natürlich auch fremdenrechtlich illegalisierte Prostituierte in der Stadt Innsbruck. Die Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, hat in Wahrheit keinerlei Zugriff auf Menschen, die in der Gelegenheitsprostitution arbeiten. Es gibt nicht nur die organisierte Prostitution in Bordellen, wo - offiziell sind das keine Zuhälter, weil das illegal wäre die Anreise organisiert wird. - 506 - Es gibt Menschen in der Gelegenheitsprostitution, die in der Beschaffungsprostitution arbeiten und die von der Mag.Abt. V, Gesundheitswesen, nicht erfasst werden können, weil es kein professionelles Selbstverständnis als Sexarbeiterin oder als Sexarbeiter gibt. Es gibt ganz verschiedene Konzepte für Anlaufstellen für anonyme Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Ich darf zwei aus Österreich kurz erwähnen. Einmal das Projekt "Treffpunkt Lena" in Linz, das von der Caritas Oberösterreich durchgeführt wird. Das ist ein Projekt, das sich sowohl mit nachgehender Sozialarbeit beschäftigt, wie auch eine Anlaufstelle und Bildungsangebote bietet. Es gab ein sehr erfolgreiches Projekt, wo den Prostituierten leihweise gratis Lap-Tops zur Verfügung gestellt wurden, um für die Zeit, die zwischen den Freiern zur Verfügung steht, Lernangebote, Fortbildungen und Computerkurse sehr erfolgreich anzubieten. In Wien gibt es das Projekt Sophie Bildungsraum für Prostituierte - das von der Europäischen Union (EU) finanziert worden ist und jetzt leider eingestellt werden muss. In München gibt es das Projekt Mimikry, das nicht nur für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter eine anonyme Anlaufstelle ist, sondern auch nachgehende Sozialarbeit bietet. Dieses Projekt hat eine sehr ähnliche Problemlage wie in Österreich, nämlich dass Sperrzonen bestehen. Darüber hinaus gibt es dort auch ein Projekt für Stricher, eine Notschlafstelle. Man muss sich nur vorstellen, wie man das organisieren muss. Eine Notschlafstelle, wie wir sie haben, das Chill-out ist völlig ungeeignet, denn es geht dabei um junge Männer, die tagsüber einen Schlafplatz benötigen. Das lässt sich mit so einer Einrichtung natürlich schwer machen. Kurzum, das Problem ist allgemein in Österreich, auch in der Stadt Innsbruck als Problemlage anerkannt. In der Stadt Innsbruck ist das Problem besonders durch den Zulauf aus dem oberitalienischen Raum bekannt. Italien hat überhaupt ein Prostitutions- und Bordellverbot. Es gibt deshalb in der Stadt Innsbruck sehr viele Freier aus dem oberitalienischen Raum. Die Problemlage ist vielfältig GR-Sitzung 28.6.2007 und man wird sehen, wie sie sich mit der Fußball-Europameisterschaft entwickeln wird. Die Problemstellung ist allgemein anerkannt. Ich würde, weil mir das persönlich ein sehr großes Anliegen ist, darum bitten, dass man sich in einer Arbeitsgruppe zusammensetzt und überlegt, welche Konzepte es gibt. Ist ein Konzept für die Größe der Stadt Innsbruck umsetzbar? Ob so ein Konzept finanzierbar ist, muss man sich dann sowieso noch dreimal überlegen. Es würde gut damit zusammenpassen, dass auch das Land Tirol an einer Reform mit verschiedenen Gesetzen arbeitet. Das reicht vom Anstreben einer anderen Form des Sanitätsgesetzes beim Bund bis hin zur Reform des Landespolizeigesetzes, wo das Land Tirol sehr fleißig in Zusammenarbeit mit der Caritas daran arbeitet. Ich finde auch, dass die Stadt Innsbruck damit einen wichtigen Beitrag leisten würde, konzeptionell zu arbeiten. Wenn wir ein Konzept haben, kann man das in den Gemeinderat wieder zurückbringen. Daher würde ich bitten, diese Arbeitsgruppe zuzulassen, weil dann immer noch über das Ergebnis diskutiert werden kann, was wir für die Stadt Innsbruck benötigen oder nicht. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Mit diesem Antrag wird zweifellos ein sehr wichtiges und doch auch schwieriges Thema angesprochen. Als Sozial- und Gesundheitsreferent habe ich mich mit diesem Thema schon vor längerer Zeit befasst, insbesondere war ich als früherer Gesundheitsreferent eigentlich sehr häufig damit beschäftigt. GR Mair hat schon darauf hingewiesen, dass die Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, seit vielen, vielen Jahren ein, glaube ich, sehr gutes Angebot für Prostituierte leistet. Die Prostituierten kommen praktisch wöchentlich. Die Untersuchungen sind gratis und anonym und daher wird das Angebot hervorragend angenommen. Das ist nicht nur ein Angebot für die Prostituierten selber, sondern insbesondere natürlich auch für die Kunden und für die Gesundheit in der Stadt Innsbruck insgesamt. So gesehen ist die Leistung, die gratis angeboten wird, sehr wichtig. - 507 - Der zweite Bereich ist der Sozialbereich, weil diese Personen keine soziale Absicherung und meist auch keine Sozialversicherung haben. Diese Personen sind auch der Willkür der Zuhälter ausgesetzt. Gerade im Krankheitsfall ist das dann oft ein Problem. Wir haben solche Personen immer wieder auch in der Sozialhilfe, wo wir unter Umständen unterstützend wirken. Natürlich sind diese Frauen in vielen Belangen gesundheitlich, sozial, rechtlich und auch, wenn es um die Sicherheit geht, unter Umständen Angriffen ausgesetzt. Es gibt diese angeführten Einrichtungen. Vor vier oder fünf Jahren war eine Vertreterin der Stadt Linz bei uns und wir haben gemeinsam mit der Caritas ein Gespräch geführt. Die Caritas hat überlegt, so eine Einrichtung in der Stadt Innsbruck zu schaffen. Grundsätzlich habe ich das damals begrüßt, weil eine Hilfestellung in allen Lebenslagen für diese Personen durchaus wünschenswert wäre. Die Caritas hat sich dann eigentlich zurückgezogen und wollte das nicht machen. Ich glaube, dass die Idee durchaus weiter verfolgenswert ist, hier Überlegungen anzustellen. Ich meine nur, dass eine solche Einrichtung nicht unbedingt vom Stadtmagistrat Innsbruck angeboten, sondern im Bereich eines privaten Vereines situiert werden sollte. Ich glaube, dass damit mehrere Vorteile verbunden sind. Erstens würde eine solche Einrichtung, wenn diese ein privater Verein führt, sicherlich besser akzeptiert und angenommen werden. Zum zweiten muss eine solche Organisation auch finanziert werden. Wenn dies im Nahbereich des Stadtmagistrates Innsbruck situiert ist, werden wir sicherlich keine Subvention des Landes Tirol bekommen. Das ist nicht nur ein Thema für die Stadtgemeinde Innsbruck. Es hat deshalb auch eine Arbeitsgruppe gegeben. StR Mag. Oppitz-Plörer wird noch ausführlich darüber berichten. Ich glaube also, wenn eine solche Einrichtung geschaffen wird, dass das Land Tirol maßgeblich einzubinden ist, weil eine Beratung im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie im rechtlichen Bereich durchaus auch die Kompetenz des Landes Tirol anspricht. GR-Sitzung 28.6.2007 Ich glaube, dass die Ergebnisse, die die Arbeitsgruppe des Landes Tirol erarbeitet hat, durchaus eine Grundlage für die weitere Bearbeitung sein könnte. Ob wir dann noch einmal eine eigene Arbeitsgruppe einrichten, das halte ich nicht unbedingt für notwendig. Unbeschadet dessen, stelle ich den Antrag, dass dieser Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen wird, dass wir doch die entsprechenden Auskünfte, Informationen und Berichte einholen. Wir können dann in weiterer Folge mit der Caritas oder mit anderen sozialen Organisationen in Kontakt treten, um dann gemeinsam ein solches Projekt weiter zu entwickeln. Ich glaube, dass wir diesen Antrag durchaus weiter verfolgen und versuchen sollten, zu einer Lösung zu kommen. StR Mag. Oppitz-Plörer: Der Antrag beschäftigt sich mit der Schaffung bzw. Prüfung einer anonymen Stelle für Sexarbeiterinnen. Die Frau Bürgermeisterin hat ersucht, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die genau jene Dinge prüft. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat bereits einen Teil ausgeführt, aber das ist durchaus zu vertiefen und ein paar Schlüsse sind insofern nicht ganz vollständig, die ich in meiner Zuständigkeit als Gesundheitsreferentin vervollständigen darf. Diese Untersuchungen werden in der Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, mit sehr großer Zufriedenheit, aber ohne großes öffentliches Aufsehen durchgeführt. Ich darf ausführen, wie es dazu gekommen ist. Ich darf auch aus der Arbeitsgruppe berichten. Es hat bereits eine Arbeitsgruppe gegeben, die Anfang des Jahres 2006 gestartet ist. Das war eine gemeinsame Arbeitsgruppe vom Land Tirol, der Stadtgemeinde Innsbruck und der Caritas. Es gab bei den Impulstagen insgesamt 48 Teilnehmer. Es hat mehrere Round Table-Gespräche gegeben. Ich beginne noch einmal bei den Impulstagen, wo von den verschiedenen Bezirkshauptmannschaften, von der Caritas, vom DOWAS, von der Mag.-Abt. II, Erhebungsdienst, vom Verein "Frauen aus allen Ländern", von der Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, - 508 - Kolleginnen und Kollegen aus dem Gemeinderat und aus dem Tiroler Landtag, eine Vertreterin des Integrationshauses, eine Vertreterin der Interventionsstelle Tirol, drei Vertreter der Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt, eine Vertreterin der Kinderklinik, drei Vertreter sowohl des Integrationsreferates des Landes Tirol, des Frauenreferates und Jugendwohlfahrt des Landes Tirol, drei Vertreter vom Landeskriminalamt Tirol, eine Vertreterin vom besagten Projekt "Lena" in der Stadt Linz, anwesend waren. Bei dieser Tagung hatten wir vom Management Center Innsbruck (MCI), von der Fachhochschule für soziale Arbeit eine Vertreterin, drei Vertreter vom MDA Basecamp - Online Beratung, einen Vertreter von der Mentlvilla, noch einmal Mitglieder des Tiroler Landtags, drei Studierende des Management Center Innsbruck (MCI), von der Fachhochschule für soziale Arbeit, einen Vertreter des Z 6, von der Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt, Mag. Herlitschka, und jemanden von der Universitätsklinik für Psychiatrie, dabei. Es waren und sind mehr als all umfassend Leute in dieser Arbeitsgruppe beteiligt gewesen. Der Start der Arbeitsgruppe erfolgte im Jahr 2006. Es gab verschiedene Round Table-Gespräche zu bestimmten Punkten, wie Gesundheit, gesetzliche Rahmenbedingungen, Erfahrung, Beratung und Prävention. Im Oktober 2006 erfolgte der Abschluss. Es ist dies eine heikle Frage. Es ist eine Frage, die Frauen und Männer betrifft, das kann man nicht nur von der Sexarbeit her sagen, sondern - das wird oft vernachlässigt -, dass die Gesundheit von Prostituierten letztendlich oft Frauen schädigt, wenn Männer zu Prostituierten gehen und dann Krankheiten nach Hause tragen. Es sind Frauen und Männer auf breitester Basis davon betroffen und nicht nur diejenigen, die diese Arbeit ausüben. Zur Ausübung der Arbeit, also die beiden Bereiche, sind in Tirol die verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden und das sind nur Auszüge aus der Stadt Innsbruck. Wir haben vier Bordelle in der Stadt Innsbruck. In ganz Tirol gibt es sieben Bordelle. Im Vergleich zu den GR-Sitzung 28.6.2007 anderen Bundesländern haben wir in Tirol sehr viele dieser Escort-Services und Dance-Bars. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern haben diese zwar mehr Bordelle, aber nicht die anderen Einrichtungen, wie diese in der Stadt Innsbruck angesiedelt sind. Ich komme noch einmal auf den Antrag zurück: Die Einrichtung einer neuerlichen Arbeitsgruppe bzw. die Arbeitsgruppe wieder aufleben zu lassen ist nicht unbedingt das sinnvollste. Die Schlussfolgerung von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger war, zu prüfen, wo das angesiedelt werden könnte. Ich muss vehement widersprechen, wenn gesagt wird, dass das nicht im öffentlichen Bereich angesiedelt werden soll. Ich spreche mich absolut dafür aus, diese Stelle wenn nur bei der Stadt Innsbruck anzusiedeln. Ich bin diesbezüglich auch mit Mag. Klaus Burger von der Caritas im Gespräch. Wir haben vor zwei Monaten als Ausfluss dieser Arbeitsgruppe, dieser Round Table-Gespräche und den verschiedenen Vorschlägen ein sehr gutes Gespräch gehabt. Ich darf Sie dann noch darüber, was im April 2007 als Fortschrittsbericht aus diesem Projekt von Seiten des Landes Tirol beschlossen wurde, informieren. Es ist aus der Arbeitsgruppe heraus die Tätigkeit der Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, nicht nur hoch gelobt, sondern auch als federführend gesehen worden. Die Stadtgemeinde Schwaz beginnt jetzt auch damit, denn es wurden dort ein dreiviertel Jahr Untersuchungen durchgeführt. Es ist auf jeden Fall gewährleistet, dass man gewisse männliche Begleitungen aus einem Privathaus sozusagen nicht hinauswerfen kann. Aber, wer Stadtphysika Dr. Renner kennt, weiß, dass sie für diejenigen, die zur Untersuchung kommen, einen Rahmen geschaffen hat, damit diese unbeschadet das Untersuchungsangebot als auch die sozialarbeiterische Information und Betreuung in Anspruch nehmen können. Das ist etwas ganz wichtiges. Daher würde ich davon abraten, das in den privaten Bereich zu verlagern. Es war auch die Meinung der Caritas, die gesagt hat, dass sich die Stadt Innsbruck und die Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, - 509 - diese Einrichtung vorbehalten sollte. Ich bin jederzeit gerne bereit - das ist eine Prüfung, die dann im Stadtsenat zu erfolgen hat -, dass man das entsprechend ausbaut, wenn der Bedarf gegeben ist. Ich bin eine Vertreterin und Verfechterin dessen, dass das wirklich in einem qualitätsgesicherten Bereich angesiedelt wird und nicht einfach irgendwo in der Stadt Innsbruck in einem Haus. Ich glaube auch, dass die Einrichtung, sozusagen eine öffentliche Stelle, für die Information sehr wichtig ist. Es wurde auch angesprochen, dass sehr viele Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen aus dem Mitgrantenbereich kommen. Die letzten Zahlen aus dem Jahr 2005 sind insofern nicht mehr aktuell, weil im Augenblick die meisten Prostituierten aus Rumänien kommen. Damals waren auch noch sehr viele Personen aus Weißrussland zu verzeichnen. Das ist leider sehr wechselnd, aber die Erfahrung zeigt das und die Zahlen liegen mir vor. Wir haben auch Folgendes immer wieder gehabt und das zeigt nicht zuletzt die Diskussion im Zusammenhang mit dem Saunaklub mit dem Sponsoring für den Fußballverein: Wenn ein zusätzliches Bordell in einer Stadt genehmigt wird, geht natürlich auch die illegale Prostitution genau gleichlaufend nach oben. Zur Zeit sind die Zahlen sehr interessant. Die Anzahl der von der Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, im Jahr 2005 erfassten Prostituierten betrug nicht ganz 200 Personen, die außerhalb von Bordellen tätig sind. In den Bordellen sind rund 160 Personen tätig. Das sind nicht die Plätze in den Bordellen, sondern jene die als Personen erfasst sind. Die größte Altersgruppe ist zwischen 20 und 29. Ich möchte noch einmal zu den Migrantinnen zurückkommen. Wir haben in der Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, Broschüren in den Sprachen albanisch, bulgarisch, deutsch, englisch, estnisch, französisch, italienisch, lettisch, litauisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, slowakisch, spanisch, thailändisch, tschechisch, ukrainisch und ungarisch aufliegen. In 19 verschiedenen Sprachen liegen diese Broschüren auf. Ich habe ein GR-Sitzung 28.6.2007 paar in ungarisch und bulgarisch mitgenommen. Wen das interessiert kann sich das gerne ansehen und durchlesen. Der Stand zum 1.4.2007 des Fortschrittsberichtes wurde bereits angesprochen. Es ist dies auch eine Aufgabe des Landes Tirol. Das Land Tirol ist unter Federführung von LandeshauptmannStellvertreterin Dr. Zanon als auch von Mag. Johann Gstir vom Frauenreferat sehr tätig. Laut Auftrag von LandeshauptmannStellvertreterin Dr. Zanon werden künftig an den Gesundheitsämtern der Bezirkshauptsmannschaften die amtsärztlichen Untersuchungen auch bei illegalen Prostituierten durchgeführt. Das geschieht nicht im privaten Bereich, sondern in den Gesundheitsämtern. Die Stadt Innsbruck bringt dazu auch einen Input ein, denn laut Auskunft von Stadtphysika Dr. Renner wird das in der Stadt Innsbruck seit 23 Jahren gemacht. Die Stadt Innsbruck kann durchaus auch einen Input geben, wie man die Amtsärztinnen und Amtsärzte sensibilisiert. Weiters gibt es - das ist eine Angelegenheit, wo man als Stadt Innsbruck nicht unabhängig agieren kann - diesen Task Force Menschenhandel, der bei Großereignissen wie das die FußballEuropameisterschaft für uns darstellt, entsprechend agieren wird. Hier kann eine Stadt alleine nicht unbedingt tätig werden, sondern benötigt einen Aktionsplan und ganz andere Rahmenbedingungen. Aus dem Projekt heraus wurde auch angesprochen, dass die Stadt Innsbruck, das Land Tirol und die Caritas zum Thema Zwangsprostitution einiges entwickelt haben. Es war auch ein Thema bei den Schulärzten gegeben, das bedeutet die Aufklärung von den Jugendlichen. Ich kann darüber gerne berichten, denn ich habe in meiner Eigenschaft als Bildungsreferentin über die Schulen initiiert, dass man in den Schulen vermehrt schulärztliche Stunden einsetzt. Wir haben das in der Stadt Innsbruck auf meinen Antrag so geregelt, dass alle Pflichtschüler an den Schulen in der dritten bzw. jetzt in der vierten Klasse der Pflichtschulen einmal im Jahr die Mädchen wie auch die Burschen sowohl an der Universitätsklinik für Gynäkologie als auch - 510 - an der Universitätsklinik für Urologie vor Ort in Kleingruppen Informationen bekommen. Es sollen sich auch wechselweise die Burschen an der Universitätsklinik für Gynäkologie dafür interessieren, wie es Mädchen in diesem Alter geht und umgekehrt. Das wird sehr gut angenommen. Für den Pflichtschulbereich kann man sagen, dass der gesamte Jahrgang, das heißt, wenn diese die Pflichtschule verlassen, die Möglichkeit gehabt hat, sich wirklich mit einem Thema zu befassen, das in der Schule im normalen Unterricht in dieser Altersgruppe vielleicht etwas schwierig zu behandeln ist. Abschließend darf ich sagen, dass der Antrag auf Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung sehr wichtig und sehr richtig ist. Ich glaube, dass man das durchaus noch vertiefen und professionalisieren kann. Es war nach Schilderungen von Stadtphysika Dr. Renner nicht immer einfach, diese Einrichtung zu betreiben. Wenn das intensiviert werden sollte, ist das sicher im Interesse dieser Frauen, die der Arbeit nachgehen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind hinsichtlich versicherungsrechtlicher und pensionsrechtlicher Ansprüche zu verbessern. Es ist in dem Bereich sicher viel zu tun, aber das ist nicht nur die Aufgabe der Stadt Innsbruck. Der Grundsatz sollte schon sein, diese Sache im öffentlichen Bereich anzusiedeln. Ich wäre ganz dagegen, dass man die Sache einem privaten Verein übergibt, wo man nicht unbedingt immer die Qualitätssicherung hat. Von Seiten der Caritas ist man sehr zufrieden, was wir von der Stadt Innsbruck aus leisten. In dem Sinne werden wir das weiter betreiben. Ich danke, dass Sie mir bei dieser ausführlichen Information zugehört haben. Meinen Klub habe ich damit schon belästigt. Das ist ein gutes Projekt, das gestartet, wurde, das sicher intensiviert werden kann. GR Dr. Waibel: Es ist wiederholt angesprochen worden, dass es Arbeitsgruppen zwischen Caritas, Land Tirol, Stadt Innsbruck und auch einigen Institutionen gibt. An und für sich war in diesen GR-Sitzung 28.6.2007 Arbeitsgruppen ausgemacht, dass man Informationen intern behandelt, und es kein Nachaußengehen mit dieser Arbeitsgruppe gibt. Ich war dann sehr verwundert, den Antrag von GR Mair in diesem Zusammenhang hier im Gemeinderat zu sehen, weil ich das als einen Bruch des mündlichen Vertrages und des Handschlags empfunden habe. In dem Zusammenhang möchte ich das noch einmal unterstreichen, was StR Mag. Oppitz-Plörer ausgeführt hat. Diese Arbeitsgruppe hat getagt. Weiteren ist es so, dass natürlich einige Probleme überhaupt nichts mit der Ebene der Gemeinde oder der Kommunalpolitik zu tun haben, weil es um sehr viele Vorschläge geht, die auch in die Legislative gehen und somit den Bund und das Land Tirol betreffen. Auch solche Vorschläge wurden ausgearbeitet und auch weitergeleitet. Weil die Exekutive angesprochen worden ist, möchte ich doch darauf verweisen, dass strafrechtlich in Österreich Prostituierte nicht verfolgt werden, so wie das dargestellt wurde. Die Polizei verfolgt nicht die Prostituierten. Es ist so, dass es Verwaltungsstrafen gibt, aber es ist nicht so, dass wir die Leute einsperren. Die Problematik, die sich dahinter verbirgt, ist, dass wir natürlich sehr oft, mit illegalen Migrantinnen und Migranten konfrontiert sind und sich der Problemkreis immer weiter an die Grenzen der Europäischen Union (EU) verlagert, natürlich in solche Bereiche, in denen derzeit keine legale Arbeitserlaubnis wie in Österreich besteht. Ich möchte aber darauf verweisen, dass wir hier natürlich im Bereich der organisierten Kriminalität sind. Ich möchte auch darauf verweisen, dass es sowohl die Möglichkeit gibt, auch einen humanitären Umgang mit den Betroffenen zu wählen, vor allem wenn es um Zwangsprostitution geht. Ich möchte darauf hinweisen, dass es z. B. schon eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung gibt, wenn es zu kriminellen Handlungen und kriminellem Druck kommt. Allerdings besteht das Problem, dass sehr viele von den betroffenen Frauen und Männern nicht bereit sind, Aussagen zu machen bzw. in irgendeiner Form auch nur kundzutun, dass sie - 511 - diesem Gewerbe nachgehen. Wie gesagt, wir sind im Bereich der organisierten Kriminalität. Ich möchte noch einen Punkt zum Bereich Bordelle gegen Straßenstrich ansprechen. GR Mair hat die Problematik der Zuhälterei angesprochen. Leider ist es so - StR Mag. Oppitz-Plörer hat das auch schon ausgeführt -, dass Bordelle und Straßenstrich keine kommunizierenden Gefäße sind. Das heißt, dass es sowohl von Seiten der Sexarbeiterinnen als auch der Freier so ist, dass es Gruppen im Straßenstrich und in den Bordellen gibt. Wir haben von daher keine Möglichkeit, in dieser Form auf Zuhälterei Einfluss zu nehmen. Die Zuhälterei würde sehr wohl strafrechtlich verfolgt. Es hat Ansätze gegeben auch das ist in diesen Arbeitsgruppen besprochen worden -, denn z. B. gibt es in skandinavischen Ländern die Möglichkeit Freier zu bestrafen. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass das auch keine sinnvolle Maßnahme war, weil es hier wieder zu einem Verdrängungseffekt kommt. Ich glaube, dass wir in der Form das Problem nicht lösen werden, auch nicht im Sinne der kommenden FußballEuropameisterschaft. Allerdings hat es aus diesen Arbeitsgruppen heraus etliche Vorschläge gegeben, die auch weiter geleitet worden sind. Ich kann nur unterstreichen, dass wir keine weitere Arbeitsgruppe benötigen. Beschluss (einstimmig): Der von GR Mair in der Sitzung des Gemeinderates am 13.7.2006 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. 29.2 I-OEF 32/2007 Sieglanger Steg, FußgängerInnen- und RadfahrerInnenAbgang zum Innufer (GR Mair) GR Mair: Der Antrag ist einfach und ich habe diesen schon einmal vorgestellt. Der Sieglanger Steg ist bekanntlich der Steg von der Höttinger Au Richtung Sieglanger. Es gibt das Problem, dass es zum orographisch rechten Ufer, das heißt zur Südseite des Inn, zwischen Autobahn und GR-Sitzung 28.6.2007 Inn keinen Abgang oder Aufgang gibt. Es geht dort ein schöner Radweg zwischen Inn und Autobahn entlang. Es gibt zwei Brücken, jene in Kranebitten und die Karwendelbrücke. Dazwischen gibt es keinen Übergang. Der Sieglanger Steg würde in der Mitte liegen. Es geht darum, zu prüfen, ob man dort überhaupt - die Sache ist ein bisschen kompliziert, denn der Grund gehört dem Bund - statisch einen Fußgängeraufgang bzw. -abgang sowie einen Radfahraufgang bzw. -abgang errichten kann. Ich ersuche daher den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen. Beschluss (einstimmig): Der von GR Mair in der Sitzung des Gemeinderates am 22.3.2007 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zugewiesen. 29.3 I-OEF 33/2007 Innsbrucker Wahlordnung, Abänderung in Bezug auf Senkung des Wahlalters (GR Mair) GR Mair: Der Tiroler Landtag wird ersucht, den § 11 der Innsbrucker Wahlordnung (IWO) dahingehend abzuändern, dass in der Stadt Innsbruck zukünftig ab Vollendung des 16. Lebensjahrs gewählt werden kann. Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, dem Tiroler Landtag diesen Beschluss zur Kenntnis zu bringen. Dieser Antrag stammt aus dem März dieses Jahres. Es schadet trotzdem nicht, das dem Tiroler Landtag mitzuteilen, denn man kann vielleicht etwas beschleunigen. Bis Ende des Jahres muss die Sache sowieso umgesetzt sein. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich sehe diesen Antrag als überholt an. Denn die Vorbereitung der entsprechenden gesetzlichen Änderung ist im Land Tirol bereits im Gange. GR Mair: Ich stelle den Antrag - 512 - auf Annahme dieses Antrages. Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 8 Stimmen): Der von GR Mair in der Sitzung des Gemeinderates am 22.3.2007 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt. 29.4 I-OEF 42/2007 Kunsteislaufplatz in Hötting während der Wintermonate, Errichtung (StR Dr. PokornyReitter) StR Dr. Pokorny-Reitter: Die Höttinger haben nicht nur Wünsche nach Zebrastreifen und Schülerlotsen, sondern es geht auch um eine sportliche Betätigung der Kinder im Winter. Es gibt auch immer wieder das Thema, dass die Schulkinder, wenn sie Eislaufen wollen, zum OlympiaEisstadion fahren müssen. Die Kinder haben es daher relativ weit zum nächsten Eislaufplatz und wünschen sich daher auch einen eigenen. Deshalb stelle ich auch einen Prüfungsantrag, ob es technisch überhaupt machbar ist und was das alles kosten würde. Ich ersuche daher um Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung. Beschluss (einstimmig): Der von StR Dr. Pokorny-Reitter und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. 29.5 I-OEF 43/2007 Stadtmagistrat Innsbruck und Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, Anpassung der Hinweisschilder, Piktogramme, Verkehrs- und Lichtzeichen etc. dem Gender-Mainstreaming (StR Dr. Pokorny-Reitter) StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich war vor einigen Monaten in Barcelona und habe dort das wunderschöne Museum von Richard Meier, das war der Architekt und nicht einer der Künstler, die dort ausgestellt haben, besucht. Ich habe dort die Toiletten aufgesucht und war total erstaunt, dass bei den Frauen- und Männertoiletten ein Piktogramm war, wo die wickelnden Männer und die wickelnden Frauen abgebildet waren. Ich habe davon ein Foto gemacht, das ich aber leider nicht mithabe. Bei dieser Gelegenheit habe ich mir gedacht, dass es auch in unserer Stadt an der Zeit wäre, darauf zu achten, wo es Piktogramme gibt, die in unserem Einflussbereich liegen und wo wir beide Geschlechter darauf symbolisieren können. Ich weiß schon, dass die Diskussion jene ist, dass viele sagen, ob uns nicht etwas Sinnvolleres einfällt und ob wir keine größeren Sorgen haben. Aber, so wie Sprache auch die Realität bestimmt und auch im Laufe der Zeit Veränderungen bewirkt, so bestimmen auch Symbole und bewirken genauso Veränderungen. Ich bin der Meinung, wenn Symbole und Piktogramme immer männlich sind, dann sagt das auch etwas aus. Deshalb ist es unsere Vorstellung, dass wir in der Stadt Innsbruck darauf achten sollten, was wir und wo wir etwas ändern können. Wir sollten auch den Bundesgesetzgeber ersuchen, bei der Straßenverkehrsordnung (StVO) die entsprechenden Änderungen vorzunehmen. Ich glaube, dass das ein politisch wichtiges Thema ist. Wir diskutieren ohnehin generell relativ wenig über die Frauenpolitik in den letzten Gemeinderatssitzungen. Weil das ein politisch wichtiges Thema ist und weil es auch darum geht, zu sehen, wo wir das überall ändern können, hätte GR-Sitzung 28.6.2007 - 513 - ich sehr gerne, dass dieser Antrag nicht dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen wird, sondern dass er zuerst im Frauenausschuss der ein Teil des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung ist, diskutiert wird. Dort sollte auch die politische Auseinandersetzung geführt werden. Ich gehe einmal davon aus, dass nicht alle vorbehaltlos dem Antrag zustimmen werden. Der Antrag kann dann noch einmal in den Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung kommen. Ich stelle daher den Antrag auf Zuweisung meines Antrages an den Ausschuss für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, zur Vorberatung. GR Dr. Waibel: Liebe StR Dr. PokornyReitter, Barcelona ist eins, Wien ist anders. Es hat eine Kampagne der SPÖ in Wien gegeben. Diese Kampagne hat so ausgesehen, dass die SPÖ-Stadträtin Mag. Sonja Wehsely gemeint hat, wäre es sehr günstig, positive Irritationen hervorzurufen und dass es einfacher wäre, mit positiven Irritationen den sehr sperrigen Begriff des Gender-Mainstreamings zu erklären. Ich muss sagen, dass mich das, was herausgekommen ist, irritiert hat, weil ich mir schlecht vorstellen kann, dass man wirklich mit solchen Stereotypien in irgendeiner Form Frauen etwas Gutes tut. Ich möchte etwas ganz kurz ausführen und ich weiß nicht, ob man das auf die Distanz sieht. Ich weiß nicht, ob hier Frauen auf dem Friedhof graben oder ob automatisch Blümchen wachsen, wenn Frauen auf Baustellen unterwegs sind. Es sind hier Blümchen auf dem Schild aufgemalt. Es ist natürlich eine weitere Stereotypie in dieser Form Frauen auch mit Röckchen in Gummistiefeln darzustellen. Ich frage ernsthaft, ob wir mit sehr teuren Straßenschildern und Piktogrammen dieser Art in irgendeiner Art und Weise Frauen unterstützen oder in irgendeiner Art und Weise einen positiven Beitrag zu einer Diskussion führen. Ich mache mir große Sorgen, dass wir in dem Stil eigentlich nur Frauen der Lächerlichkeit preisgeben und nur zu sexistischen Sprüchen massiv beitragen, wenn wir in dieser Form GR-Sitzung 28.6.2007 agieren. Ich möchte in Frage stellen, ob das wirklich Sinn macht und im Sinne eines Gender-Mainstreamings ist. GR Marinell: Wenn GR Dr. Waibel das so sieht, dann soll sie das auch so sehen. Ich glaube, dass Bilder, Symbole und Sprache Bewusstsein erzeugen und im Prinzip unglaubliche Macht ausüben, die man gar nicht so feststellen kann. Die älteren Frauen werden sich erinnern, zumindest war das in meiner Generation so, dass in den Lesebüchern die Mutter kochend und strickend und der Vater irgendwo unterwegs bei der Arbeit dargestellt wurde. Das hat das Bild der Teenager in den 50er-Jahren dermaßen geprägt. Das war so, das hat so zu sein, denn das war die gesellschaftliche Norm. Es hat sich erst langsam mit der Zeit so entwickelt, dass die Schulbücher anders geworden sind und dass Frauen eben nicht nur strickend, kochend oder Kinder wickelnd dargestellt wurden. Das ist wirklich eine Bewusstseinsfrage. Wie die Piktogramme ausgestaltet werden, ist wieder etwas anderes. Das kann man sich überlegen, denn man muss alles nicht eins zu eins übernehmen. Das ist eine Geschmacksfrage. Trotzdem bin ich sehr dafür, das durchzuführen, weil eine positive Irritation auch Diskussion bedeutet. Ich glaube, dass Ihr euch alle noch erinnern könnt, wie die damalige Frauenministerin den Begriff "Halbe Halbe" geprägt hat. Ganz Österreich hat über "Halbe - Halbe" diskutiert, Männer wie Frauen. Es ist damals über die Aufteilung der Hausarbeit gegangen und war eigentlich eine sehr produktive Diskussion. Es hat sich danach auch wieder einiges geändert. Genau diese Verkehrsschilder - so teuer kommen diese gar nicht - können ein Anstoß sein. Ich sage nicht, dass das die Lösung ist. Das sagt niemand von uns, aber das ist meiner Meinung nach ein humorvoller und bewusstseinsbildender Ansatz. Positive Irritation in unserer Stadt kann nicht schaden, denn wir können mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren. Es wird einige Diskussionen geben. GR Mag. Schindl-Helldrich: Der Wortmeldung von GR Marinell ist nicht mehr viel hinzuzufügen. Ich finde, inwieweit wir - 514 - provozieren und überzeichnen wollen, können wir im Ausschuss für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung besprechen. Ich bin auf jeden Fall dafür, sich damit ausführlich zu beschäftigen und zu überlegen, was wir aus diesem Antrag machen können. Frauen selber herab, wenn wir so wenig Selbstbewusstsein haben, dass wir solche Schilder mit Röckchen abgebildet benötigen. Ich bitte das zu überlegen, denn wir haben wirklich andere Sorgen in dem Gemeinderat als über Schilder zu diskutieren. GR Grünbacher: Das ist natürlich nicht nur ein Frauenthema. Ich sage das als betroffener junger Vater, nicht ich bin jung, sondern meine Tochter ist jung. Es gibt kein einziges Bild, wo Kinder bei einem Mann abgebildet sind. Im Bus oder bei einem Wickelraum sieht man, dass Kinder nur bei Frauen abgebildet sind. Auch Männer haben Kinder mit. Ich tue das gern. Ich habe meine Tochter auch im Bus mit und immer lacht mich das Piktogramm der Frau mit Kind an. Ich finde es ganz normal, dass es auch Männer mit Kindern geben kann. Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und GRÜNE; 16 Stimmen): Ob Blümchen wachsen oder nicht, ist nicht wirklich das Problem. Ich fühle mich auch nicht der Lächerlichkeit preisgegeben, wenn ein Mann mit einem Kind auf einem Piktogramm abgebildet ist. Warum soll sich dann eine Frau der Lächerlichkeit preisgegeben fühlen, wenn sie mit einer Schaufel dargestellt wird? GR Newerkla: Ich glaube, dass wir ein bisschen zu weit gehen. Wenn ich in den Sitzungssaal blicke, sehe ich zwei Hinweisschilder. Das sind die grünen Notwegbeleuchtungen und darauf ist vollkommen klar, wer dort abgebildet ist. Es ist eine Person abgebildet, wo man hingehen soll, wenn es in diesem Raum irgendwelche Katastrophen gibt. Hier noch einmal andere Notbeleuchtungen zu installieren, dazu muss ich sagen, dass das auch eine Kostenfrage ist. Ich finde das schon sehr übertrieben und wir haben andere Probleme zu lösen. GR Altmann: Ich denke, dass wir wirklich andere Sorgen, als so sächliche Dinge haben. Für mich ist das in dem Sinn kein Mann, der dort abgebildet ist. Das ist auch bei Verkehrsschildern und Ampeln der Fall. Es ist ein "Männchen", das niemand mit einem gestandenen Mannsbild in Verbindung bringt, sondern das ist einfach ein Strichmännchen. Ob etwas verändert wird, wenn dieses Männchen ein Röckchen bekommt? Wir setzen uns als GR-Sitzung 28.6.2007 Der von StR Dr. Pokorny-Reitter gestellte Antrag (Seite 513) auf Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Bildung, Gesellschaft, Kinder- und Jugendbetreuung, wird abgelehnt. StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich stelle den Antrag auf Annahme des Antrages. Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und GRÜNE; 16 Stimmen): Der von StR Dr. Pokorny-Reitter und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt. 29.6 I-OEF 44/2007 Stadtmagistrat Innsbruck, Personenbezeichnungen in weiblicher und männlicher oder geschlechtsneutraler Form im gesamten Schriftverkehr (GR Mag. Yildirim) GR Mag. Yildirim: Ich habe den erst kürzlich herausgebrachten Leitfaden des Landes Tirol als Anlass dafür genommen, den Antrag, den meine Kolleginnen in der vorherigen Periode bereits gestellt haben, inhaltlich wieder aufzunehmen. Ich halte es für wichtig, die geschlechterneutrale Formulierung noch einmal in Erinnerung zu rufen und einzubringen. Ich lehne mich dabei noch einmal an den § 4 des Tiroler Frauenförderprogrammes an, wo die sprachliche Gleichbehandlung geregelt wird. Ich übernehme den Absatz im § 4, dass im gesamten Schriftverkehr des Stadtmagistrates Innsbruck Personenbezeichnungen in weiblicher und männlicher oder - 515 - geschlechtsneutraler Form zu verwenden sind, es sei denn die Anrede geht an eine bestimmte Person. Ich halte das deswegen für sehr wichtig, da sich die Stadt Innsbruck zuletzt in der Charta der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, der "Innsbrucker Charta" wiederum dazu bekannt hat. Die sprachliche Gleichbehandlung ist ein wichtiger Schritt in diesem Prozess und bildet Bewusstsein. Es handelt sich um eine weitere Methode des Sichtbarmachens und der Anerkennung der Leistungen von Frauen im öffentlichen Leben. Ich stelle daher den Antrag darauf achtet StR Mag. Oppitz-Plörer auch immer ganz genau. (GR Mag. Yildirim: Das ist eine Publikation, die auf dieses Thema hinweist.) Ich möchte sagen, dass wir bereits auf einem guten Weg sind, aber wenn man die Sache noch einmal vertieft, habe ich nichts dagegen. Beschluss (einstimmig): Der von GR Mag. Yildirim und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach angenommen. auf Annahme des Antrages. Bgm. Zach: Ich war doch ein bisschen erstaunt, aber ich verstehe den Antrag sehr gut. Ich darf schon sagen, dass es diese Regelung gibt, aber es wird dies immer wieder gelegentlich übertreten und übersehen. Es gibt Formulare, wo das noch nicht ganz durchgeführt ist. Ich habe diesbezüglich auch mit dem Magistratsdirektor gesprochen. Es ist eine Weisung an alle Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter ergangen, das zu berücksichtigen. Es gibt aber noch Formulare ich habe gerade so eines unterschrieben -, wo noch immer der Bürgermeister angeführt ist. Wir haben davon noch ziemlich eine Menge. Die neu gedruckten Formulare sind geschlechtsneutral. Ich habe gar nichts gegen den Antrag, aber das ist etwas, das erstens gesetzlich geregelt ist und zweitens sind wir schon angehalten, das zu tun. Bei Ausschreibungen passen wir ganz genau auf, aber es kann sein, dass es im Schriftverkehr nicht berücksichtigt wird. Das ist eine nochmalige Ermahnung. Ich bin dafür, dass das übergeht, denn das ist noch nicht automatisch der Fall. Bei Formularen, wo wir sehr viel Vorrat haben manchmal nicht immer - bin ich einfach dagegen, diese wegzuwerfen. Es geht aber in die richtige Richtung. An und für sich ist das bereits in der Gleichbehandlung geregelt, aber noch nicht überall durchgeführt. GR Mag. Yildirim, was haben Sie zitiert? Ist das eine Broschüre des Landes Tirol? Sie haben nicht irgendeine Publikation, weil GR-Sitzung 28.6.2007 29.7 I-OEF 45/2007 Sitzungen des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, Gebärdendolmetscher für gehörlose Bürgerinnen und Bürger (GR Dr. Waibel) GR Dr. Waibel: Ich habe bei Veranstaltungen mit Gehörlosen festgestellt, dass es offensichtlich nicht bekannt war, dass die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich sind und dass ganz normale Bürgerinnen und Bürger an diesen Sitzungen teilnehmen können. Es stellt natürlich für Gehörlose ein besonderes Problem dar, dass sie den Sitzungen gar nicht folgen können. Wer in der Lage ist, von den Lippen abzulesen, kann auch keiner Sitzung folgen, da wir in den Saal und nicht zum Publikum sprechen. Weiters ist es natürlich nachvollziehbar, dass es keinen Sinn macht, ganze Sitzungen in der Gebärdensprache abzuführen, wenn überhaupt keine gehörlosen Menschen anwesend sind und diesen Sitzungen folgen wollen und auf einen Gebärdendolmetscher angewiesen sind. Das heißt, nach mehreren Gesprächen mit dem Tiroler Landesverband der Gehörlosen-(Taubstummen-) und auch mit der Dolmetscherabteilung in der FranzFischer-Straße wäre es im Sinne dieser Menschen, dass sie die Einladungen zur Sitzung vorab bekommen und sagen, wann sie an der Sitzung zu einem bestimmten Punkt teilnehmen möchten, um im Sinne der Nichtdiskriminierung von - 516 - Menschen, die schon ein relativ schweres Schicksal haben, diesen Bürgern an Punkten an denen sie interessiert sind, an dem öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates teilnehmen zu lassen. Ich stelle daher den Antrag auf Annahme des Antrages. GR Mag. Kogler: Gerade in dem Zusammenhang möchte ich schon auf den Antrag verweisen, den ich schon öfters gestellt habe, nämlich die Sitzungen des Gemeinderates live ins Internet zu stellen. Das wäre genau eine Möglichkeit, dass man die Personen groß im Bild zeigt, denn die Technik dafür ist vorhanden. Es wäre damit auch die Möglichkeit gegeben, die einzelnen Wortmeldungen über das Internet herunter zu lesen. Das möchte ich in Erinnerung rufen, denn das sollte man nicht vergessen. Beschluss (einstimmig): Der von GR Dr. Waibel in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Inhalt nach angenommen. 29.8 I-OEF 46/2007 Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Neuregelung des Semestertickets für Studierende (GR Blum) GR Blum: Es geht in meinem Antrag um das Semesterticket der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) für Studierende. Im Antrag wird die Frau Bürgermeisterin ersucht, eine Neuregelung des Semestertickets natürlich in Verhandlung mit der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) auszuarbeiten. Dies mit der Zielsetzung, dass der Bezieherinnenkreis des Semestertickets ausgeweitet werden kann. Es ist so, dass wir in den Budgetverhandlungen erreichen konnten, dass der Beitrag, den die Stadt Innsbruck leistet, von € 50.000,-- auf € 100.000,-- erhöht worden ist. Wir haben im Moment immer noch die alte Regelung, die insofern ungünstig ist, dass diese mit € 96,-- für GR-Sitzung 28.6.2007 fünf Monate im Semester sehr teuer ist. Das stellt eine deutliche finanzielle Belastung für Studierende dar. Das größere Problem ist, dass der Erhalt des Semestertickets daran gekoppelt ist, dass man die Österreichische Familienbeihilfe bezieht, was sich so auswirkt, dass die 10 % bis 15 % der Studierenden das Semesterticket beziehen können. Daher richte ich das Ersuchen an die Frau Bürgermeisterin zu verhandeln bzw. etwas auszuarbeiten. Ich weiß, dass es dazu schon Gespräche und Bemühungen von unserem Verkehrsstadtrat gibt. Ich ersuche daher um die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Es wird auf diesem Gebiet von der Frau Bürgermeisterin, auch von uns und wie ich jetzt gehört habe, vom Verkehrsstadtrat intensiv gearbeitet und Vorarbeiten geleistet. Beschluss (einstimmig): Der von GR Blum und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. 29.9 I-OEF 47/2007 Wirtschaftsstandort Innsbruck, Erstellung eines Betriebsansiedlungskonzeptes sowie Umsetzung von Maßnahmen für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen (GR Weber) GR Weber: Wir haben heute bereits sehr intensiv über die Sicherung von Arbeitsplätzen gesprochen. Ich glaube auch, dass an uns das Schicksal nicht vorbei geht, dass Betriebe abwandern und dass sich Betriebe günstigere Standorte suchen. Ich glaube, dass wir in der Stadt Innsbruck ein Betriebsansiedlungskonzept erstellen sollten, indem wir Betriebe, wie alle Nachbargemeinden, letzten Endes zu uns hereinholen. Dies nicht nur um die Wertschöpfung in der Stadt Innsbruck zu - 517 - lassen, sondern auch um Arbeitsplätze zu schaffen. Ich ersuche daher um die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus. Bgm. Zach: Ich unterstelle dem Kollegen wirklich die lautersten Absichten, aber ich muss gerade drei Sätze dazu sagen. Genau das passiert natürlich, aber wir können dies im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus behandeln, vor allem für jene, die sich einarbeiten wollen. Grundsätzlich ist es so, dass die Stadt Innsbruck ein hervorragender Wirtschaftsstandort ist. Innsbruck hat viele Softfacts und viele Vorzüge gegenüber anderen, ob das die Vorhaltung von Facharbeitern, von anderen Unternehmungen, von Grundstücken, von den Straßen und von den ganzen Dienstleistungen, die dazu notwendig sind, betrifft. Nur, eines werden wir verlässlich nie werden. Wir werden kein billiger Wirtschaftsstandort, weil das bei uns nicht geht. Genauso wie wir nie der billigste Wohnort sein werden. Wir sind attraktiv, aber wir können uns nicht ausdehnen. Landtagsabgeordneter Willi hat einmal die Idee geboren, warum nicht die Hänge der Stadt Innsbruck besiedelt werden. Wir wollen das nicht, weil wir gleichzeitig eine Freizeitqualität haben wollen. Wir werden nicht in Konkurrenz zu Mils, Hatting, Flauerling oder irgendwo in den Tälern treten können, die sich mit größeren Ansiedlungen schwer tun. Wir müssen mit anderen Dingen punkten. Das können wir tun. Auch können wir gewisse Förderungen geben, so wir nicht bereits bestehende Betriebe damit schlechter stellen. Dass wir uns um die Arbeitsplätze bemühen, ist klar. Wir haben viele Anfragen, aber diese können wir nicht erfüllen, weil wir nicht etwas herschenken oder sehr viel günstiger machen können. Das geschieht bereits. Ich gebe Recht, dass jegliche Bemühung in der Richtung sinnvoll ist. Ich würde sagen, dass wir nicht prinzipiell beginnen sollten, vom Gemeinderat den Ausschüssen etwas zuzuweisen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus, ist heute schon einmal angesprochen GR-Sitzung 28.6.2007 worden und hat bereits Aufgaben bekommen. Ich darf sagen, dass ich diesen Antrag zuweisen werde. Ein Konzept wird man nicht erstellen müssen. Es gibt einen Plan. Man kann sich das alles bei Christian Kapferer ansehen. Auch die Publikation über die Betriebsansiedlung, wo alles ganz genau aufgezählt ist, ist dort vorhanden. Letztendlich muss man persönlich verhandeln. Darauf kommt es letztendlich an. Ich bin sehr dankbar für die Arbeitsplatzförderung, die wir gelegentlich auch anders nennen. Das ist ein Zuschuss zu Umweltinvestitionen, wie wir das bei der Firma Spechtenhauser gemacht haben. Wir sichern und zeichnen damit Unternehmen aus, die weiter expandieren. Geschehen tut das bereits und daher benötigen wir keinen neuen Antrag. Aber, jeder neue Antrag in die richtige Richtung verstärkt die Bemühungen. Ich danke dafür, dass die Arbeitsplätze langsam wirklich ein Thema sind. Ich bitte das auch zu bedenken, wenn sich Bürgerinnen und Bürger über die Baukräne und die Umstände beklagen, die Umbauten hervorrufen. Gleichzeitig ist es ein Zeichen dafür, dass investiert wird und dass professionelle Facharbeiter einen Arbeitsplatz haben, wo sie Familien damit ernähren. Es wird auf einer Baustelle nicht recht viel ehrenamtlich gearbeitet. Es wird Geld investiert. Menschen haben dadurch ein sicheres Einkommen, das bitte ich dann auch gleichzeitig zu berücksichtigen. Ich danke noch einmal für die Intention, denn es ist alles richtig, was in die richtige Richtung geht, allerdings ist das nicht neu. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es ist sicher richtig, dass man den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus damit befasst. Ich stelle aber trotzdem den Antrag den Antrag dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zuzuweisen. Der Stadtsenat sollte dann in weiterer Folge den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus damit befassen. Sollte in weiterer Folge ein Betriebsansiedlungskonzept erstellt werden, dann ist das dem Gemeinderat zur Diskussion, zur Behandlung und auch zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen. Ich glaube, - 518 - dass das doch ein etwas weiterer Weg ist. Deshalb halte ich es für richtig, dass sich der Stadtsenat damit befasst und den Antrag dann weiter an den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus zuweist. GR Weber: Ich glaube, dass man nicht immer ganz verstehen will, was ich damit erreichen möchte. Ich weiß schon, dass man relativ viel tut, um Betriebe zu unterstützen und diesen zu helfen. Es fehlt mir aber eine Konzeption mit einer gewissen Profession, wo wir Betriebe am Absiedeln hindern. Wenn Betriebe aus welchen Gründen auch abgesiedelt sind, müssen wir neue arbeitsplatzintensive Betriebe wieder in die Stadt Innsbruck holen. Dass das nicht sehr professionell gemacht worden ist, das sehe ich mir hinter der Siemens AG Österreich an, wo heute noch drei große Bürohäuser leer stehen, die heute nicht einmal zu vermieten sind. Wir hätten dort andere Betriebe ansiedeln können und hätten keine Bürohäuser errichten müssen. Wir haben dort genügend Flächen frei. Ich glaube, dass es einfach zu wenig ist, wenn man sagt, dass man sieben Zeilen zusammenschreibt und ein Konzept nennt. Ich glaube, dass man mehr Gehirnschmalz einfließen lassen muss, als nur zu sagen, was man haben oder erreichen will. Das beginnt beim Verkehrskonzept, bei der Infrastruktur und vielem anderen mehr, was benötigt wird, um den Betrieben eine attraktive Standortpolitik zu unterbreiten. Andere Gemeinden machen das und ich glaube, dass wir auch in der Lage sind, das zu machen. Man muss natürlich auch genügend Experten, nicht nur Gemeinderäte, die es zur Genüge gibt, damit beschäftigen. Wir hätten dann einmal ein Konzept, das umgesetzt und im Gemeinderat diskutiert werden kann. Ich bin dann überzeugt, dass man all jene Bereiche, die uns absiedeln, halten kann. Weiters können wir neue attraktive Betriebe wieder in die Stadt Innsbruck bringen. Das sollten nicht nur Betriebe mit viel Kubatur sein, sondern auch mit vielen Leuten, die dort arbeiten. Das wäre mein Wunsch und meine Intention mit diesem Antrag. GR-Sitzung 28.6.2007 Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und GRÜNE; 16 Stimmen): Der von GR Weber gestellte Antrag (Seite 517) auf Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus zur Vorberatung wird abgelehnt. Beschluss (einstimmig): Der von GR Weber und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zugewiesen. 29.10 I-OEF 48/2007 Innpromenade (Sillzwickel), Errichtung der notwendigen Infrastruktur für die Durchführung von Veranstaltungen (GR Weber) GR Weber: Ich ersuche diesen Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich möchte doch eine Anmerkung dazu machen. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden. Das ist ein sehr angenehmes Ambiente, um dort zu feiern. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft in den nächsten Monaten und zwei Jahren drei große Wohnblöcke von der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) errichtet werden, die diesen Veranstaltungsplatz vor der Nase haben. Es könnte unter Umständen doch zu gewissen Nutzungskonflikten kommen. Das sollte man sich im Detail einmal ansehen. Die Infrastruktur für allfällige Feste vorzusehen, dürfte nicht allzu aufwendig sein und das sollte man auch tun. Ich möchte nur auf die künftige Problematik hinweisen. StR Mag. Schwarzl: Ich möchte an die Wortmeldung von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger anknüpfen. Ich habe vor allen Dingen in Erinnerung, dass die Planung dieses Zwickels der sozusagen durch die Verlegung oder Veränderung - 519 - des Einmündungswinkels der Sill vergrößert gewonnen wird, eine sehr naturnahe Gestaltung sein soll. Ich spreche mich dafür aus, dass das von den Menschen möglichst intensiv genützt wird. Ich finde aber, dass man Feste und Beieinandersein - ich weiß nicht, was in dem Antrag mit Infrastruktur gemeint ist auch anders ohne Strom feiern kann. Ich bin bei der Sache ein bisschen skeptisch. Der Antrag wird dem Stadtsenat zugewiesen werden, aber ich möchte dem Antragsteller meine Position im Gemeinderat sagen, weil er nicht im Stadtsenat vertreten ist. Ich bin der Sache gegenüber skeptisch. Bgm. Zach: Das ist einer jener seltenen Fälle, wo ich mir gedacht habe, dass StR Mag. Schwarzl sagt, dass sich das erübrigt. Wir haben eigentlich vor gehabt, dass in dem angesprochenen Bereich eher ein Naturraum entstehen sollte, wo alles möglich ist, wo man sich treffen und wo man etwas essen und sitzen kann oder wo Kinder spielen. Man will dort nicht einen Zeltplatz mit allen Anschlüssen errichten. Das war nicht die Intention. Ich werde im Stadtsenat in diesem Sinne argumentieren, damit du das auch weißt, GR Weber. Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 8 Stimmen): einen Antrag zur Rückvergütung der erhöhten Kommunalsteuer, also für den Zuwachs vom einen Jahr zum anderen stellen. Warum sollte das passieren? Das sollte ein Anreiz zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen sein. Das ist zwar keine riesige Summe, aber doch zu erwähnen. Ein Kleinunternehmen wird nicht extra einen Mitarbeiter anstellen, wenn er diesen nicht benötigt, aber trotzdem wird ihm die Entscheidung dazu leichter fallen. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass der Kleinunternehmer auch eine Möglichkeit sieht, Steuern zu sparen. Ich beantrage daher die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung. GR Mair: Ich beantrage die Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Finanzen und Subventionen zur Vorberatung. Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 8 Stimmen): Der von GR Mair gestellte Antrag (Seite 519) auf Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Finanzen und Subventionen zur Vorberatung wird abgelehnt. Der von GR Weber und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. Beschluss (einstimmig): 29.11 I-OEF 50/2007 29.12 I-OEF 51/2007 Der von GR Volderauer in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen. Wirtschaftsförderungsrichtlinien der Stadt Innsbruck, Arbeitsplatzprämie für Klein- und Mittelbetriebe, Überarbeitung und Anpassung (GR Volderauer) Innsbrucker Parkordnung, Aufhebung des verfügten Alkoholkonsumverbotes in der Parkanlage am Haydnplatz (GR Mair) GR Volderauer: Es handelt sich bei diesem Antrag um eine neu angepasste Förderung für Kleinunternehmen. Die derzeitigen Wirtschaftsförderungsrichtlinien sind seit dem Jahr 1995 unverändert. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern sich laufend. Daher möchten wir GR Mair: Ich will die Alkoholdiskussion nicht wieder beginnen. Ich glaube nur, dass sich am Haydnplatz im Vergleich zur Situation bei der Verhängung des Alkoholkonsumverbotes die Anzeichen geändert und vor allem entflechtet haben. Die Anzahl der Anzeigen, die sich so im Jahr angesammelt haben, halten sich in GR-Sitzung 28.6.2007 - 520 - Grenzen. Es waren dies fünf Anzeigen im letzten Jahr. Es handelt sich de facto um ein totes Recht. Die Situation hat sich entflechtet und daher beantrage ich die Innsbrucker Parkordnung entsprechend zu ändern, dass das Alkoholkonsumverbot am Haydnplatz wieder aufgehoben wird. Ich stelle daher den Antrag auf Annahme dieses Antrages. Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 8 Stimmen): StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Es ist ein Versprechen an GR Abenthum gewesen, die Sache in den Verkehrsausschuss zu bringen. Das haben wir getan und die Sache abgehandelt. Die Pläne liegen seit 9.5.2007 vor. Am 20.6.2007 ist die Verordnung erlassen worden. GR Heis, der Antrag ist Gott sei Dank überholt. Es muss dies nur noch ausgeführt werden, aber auf die obligatorische Verlässlichkeit von StR Dr. Pokorny-Reitter zu schließen, wird das auch ehestmöglich passieren. Der von GR Mair in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Wir bedanken uns für die Initiative von GR Abenthum in dieser Angelegenheit, die zur Beschlussfassung geführt hat. GR Heis, kann ich davon ausgehen, dass der Antrag damit erledigt ist? 29.13 I-OEF 52/2007 GR Heis: Der Antrag wurde von mir bereits vor längerer Zeit eingebracht. Ich danke allen. Fürstenweg, Schutzweg auf Höhe des Universitäts-Sportinstitutes Innsbruck (USI) (GR Heis) GR Heis: Das Universitäts-Sportinstitut Innsbruck (USI) wird sehr von Jugendlichen konfrontiert. Die Haltestelle des öffentlichen Verkehrs ist in Richtung Flughafen auf der rechten Seite. Die Jugendlichen müssen daher, wenn sie zum Universitäts-Sportinstitut Innsbruck (USI) gehen, die Straße überqueren. Es ist dort schon ein tödlicher Unfall passiert. In der Zwischenzeit wurde eine Schutzinsel in der Mitte der Fahrbahn errichtet, aber es fehlen schon seit längerer Zeit ein Schutzweg und zwei Verkehrszeichen. Es wäre daher sehr wichtig, dass man diese Dinge errichtet und den Schutzweg anbringt. Medien haben von dieser Sache bereits berichtet und auch die dortigen Anrainer sprechen sich für diese Maßnahme aus. Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich darf darauf hinweisen, dass bereits eine entsprechende Beschlussfassung und Antragstellung im Verkehrsausschuss genau zu dieser Angelegenheit vorliegt und die Verordnung bereits erlassen ist. Der Antrag ist daher überholt und man könnte diesen zurückziehen. GR-Sitzung 28.6.2007 Der von GR Heis in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag gilt als überholt und wird vom Antragsteller zurückgezogen. 29.14 I-OEF 53/2007 Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), Weiterentwicklung des Züricher Modells lärmabhängiger Landegebühren zu einem Innsbrucker Modell und Umsetzung (StR Mag. Schwarzl) 29.15 I-OEF 54/2007 Richtlinien zur Förderung für den Einbau von Lärmschutzfenstern bei AnrainerInnen des Flughafens Innsbruck (StR Mag. Schwarzl) 29.16 I-OEF 55/2007 Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), Veröffentlichung der Fluglärmmessergebnisse der Messstellen 1, 2 und 3 in Verbindung mit den Flugbewegungsdaten (StR Mag. Schwarzl) StR Mag. Schwarzl: Der Antrag auf Weiterentwicklung des lärmabhängigen Gebührenmodells ist ein Antrag von einem - 521 - Paket von drei Anträgen. Ich erläutere ganz kurz die Hintergründe, warum die Anträge im April 2007 eingebracht wurden und damit jetzt in Behandlung stehen. Das hängt damit zusammen, dass im Frühjahr die Flugstatistik des vorangegangenen Jahres vorliegt. Zweitens bin ich schon seit langem in Sachen Flughafen tätig und ich habe noch nie so viele auch direkte Beschwerden über Fluglärm bekommen, wie in diesem Winter. Es hat Winter gegeben, wo ich eigentlich sehr wenig gehört habe, aber dieses Jahr waren sehr viele Beschwerden. Der dritte Grund ist die Anzahl der Flugbewegungen. Ich habe versucht, das graphisch darzustellen. Die rote Linie ist die Entwicklung der Gesamtflugbewegungen seit dem Jahr 1989 und die untere Linie jene der Charterflüge. Das Jahr 1989 war mein Einstieg in den Gemeinderat, wo ich das erste Mal begonnen habe, Flughafenpolitik zu machen oder zu versuchen. Man sieht sehr schön, dass im Jahr 2006 der aktuellen Statistik mit 41.467 Flugbewegungen der Flughafen erstmals die Schallmauer von 41.000 Flugbewegungen überstiegen hat. Wir haben im Linien- und Charterverkehr im Jahr 2000 eine Spitze mit rund 17.000 Flügen gehabt. Das war das Jahr, wo die Air Alps Innsbruck angeflogen hat, das heißt Linienflugverbindungen von Innsbruck hatte, die dann weggefallen sind. Air Alps ist jetzt in Bozen stationiert. Diese Kurve hat sich dann ein bisschen abgeflacht. Aber dann ab den Jahren 2004, 2005 und 2006 haben wir auch im Linien- und Charterverkehr wieder eine steigende Tendenz. Wir sind jetzt bei 14.330 Linien- und Charterflügen im Jahr 2006. Linien- und Charterverkehr ist von 1989 bis 2006 um 73 % gestiegen, was nicht wenig ist. Das ist wirtschaftlich gesehen zweifellos sehr erfreulich, hat aber natürlich - das kann wirklich niemand leugnen - Auswirkungen auf die Umwelt. Ich denke nur, das ist immer mein Credo, dass die Flughafenpolitik beide Seiten der Medaille, nämlich das Wirtschaftliche, aber auch die Auswirkungen des wirtschaftlichen Erfolgs gleichermaßen im Auge haben muss. Ich sehe meinen Antrag in GR-Sitzung 28.6.2007 diese Richtung als Beitrag zu diesem gleichwertigen Sehen beider Seiten der Medaille. Ein anderer Punkt, der mich dazu veranlasst hat, ist die bevorstehende Innverlegung-light. Es werden jetzt die Behördenverfahren eingeleitet. Es ist geplant in der Niederwasserperiode 2007/2008 mit der Innverlegung-light zu beginnen. Das ist das erste Mal seit dem Bestehen des Flughafens, bevor dieser von der Reichenau an den jetzigen Standort gesiedelt ist, dass der Flughafen über seine von der Natur gesetzten Grenzen räumlich und baulich hinauswächst, in dem der Inn, der bisher die Grenze war, für die Schaffung eines den ICAO (International Civil Aviation Organization)-Bestimmungen entsprechenden Pistenvorfeldes verlegt wird. Ursprünglich sind mit dieser Innverlegung bei vielen Menschen auch Ängste verbunden gewesen, dass das nicht nur eine reine Sicherheitsmaßnahme sein könnte. Es sind auch andere Ängste damit verbunden und ich will gar nicht darüber sprechen, ob diese berechtigt oder unberechtigt sind. Aber, in so einer Situation denke ich, dass die Argumentationsstrategie so etwas zu sagen, dass sich für die Anrainer nichts ändern wird, der eine Weg ist. Der andere Weg wäre jener, in dieser Situation vertrauensbildende Maßnahmen zu setzen. Ich denke, dass das Antragspaket eine solche Maßnahme ist. Der Antrag zielt darauf ab, dass durchaus in Erfüllung des Koalitionsübereinkommens der Koalitionsparteien das derzeit in der Stadt Innsbruck geltende Züricher Modell der lärmabhängigen Gebühren zu einem Innsbrucker Modell umgewandelt wird. Dazu mögen, wie im Antrag aufgelistet ist, die Gruppen, Personen und Institutionen zusammenarbeiten. Ich denke an Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Tiefenthaler von der Universität Innsbruck, der schon bei seinem Gutachten damals bei der Einführung der lärmabhängigen Gebühren im Jahr 2004, wo der Gutachter des Flughafens Spalten verwechselt und Fehler gemacht hat, beauftragt wurde, das zu untersuchen. Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Tiefenthaler hat - 522 - dabei auch anhand von fünf Flugzeugen festgestellt, dass es richtig ist, dass Maschinen, die in Zürich laut sind, in der Stadt Innsbruck auch laut sind. dem Stadtgebiet die zentrale Messstelle ist. Ich habe mir alle Daten aus den ExcelDateien genau herausgeschrieben und diese nach Lärm sortiert. Daraufhin hat man, das ist auf einen Antrag der Innsbrucker Grünen zurückgegangen, die lärmabhängigen Gebühren im Jahre 2004 eingeführt. Univ. Prof. Dipl.Ing. Dr. Tiefenthaler hat nach der Untersuchung im Aufsichtsrat der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) schon Wege aufgezeigt, an welchen Kriterien sich ein Innsbrucker Modell orientieren sollte. Das Problem, das wir in der Stadt Innsbruck mit den lärmabhängigen Gebühren haben, ist jenes, dass einfach nur die Lärmklassifizierung der Stadt Zürich übernommen wurde. Das führte zu grotesken Dingen, dass wir in der Stadt Innsbruck Maschinen pönalisiert haben, die die Stadt Innsbruck noch gar nicht angeflogen haben und auch nicht anfliegen werden. Die Stadt Zürich hat eine ganz andere Topographie, und da unsere Lärmabhängigen nicht auf den in der Stadt Innsbruck gemessenen Werten basieren, wurde die Klassifizierung einfach übernommen. Ich bin darauf gekommen, und das ist das Interessante, dass von den 41.467 Gesamtflugbewegungen alleine bei der Messstelle 1 - dabei sind die Flugbewegungen nach Westen noch gar nicht erfasst - 4.600 einen Maximalschallpegel von größer gleich 90 Dezibel aufgewiesen haben. Das heißt für den Schallereignispegel waren das zwischen 95 und über 100 Dezibel. Der Schallereignispegel ist eine rechnerische Größe, der sozusagen auch die Zeitdimension mitberücksichtigt. Das führte leider dazu - das hat mir der Flughafen in einer Anfragebeantwortung sehr schön ausgeführt -, dass tatsächlich die wirklich sehr alten Geräte wie die YAK oder die MD-Serie von dieser Lärmklassifizierung betroffen sind, aber die die Stadt Innsbruck sehr häufig anfliegenden Maschinen, die modern waren, von dieser Pönalisierung und Klassifizierung gar nicht erfasst wurden. Ich darf das wieder anhand einer Aufstellung erklären. Zuerst aber noch etwas anderes: Das Fazit ist, um zu diesen zitierten 41.000 Flugbewegungen im Jahr 2006 zurück zu kommen, dass davon 130 pönalisiert waren. Diese waren mit lärmabhängigen Gebühren belegt. Jetzt könnte man daraus auch schließen, dass von 41.000 Flugbewegungen nur 130 laut waren. Das wäre schön. Ich habe mir die Arbeit gemacht, das herauszusuchen, denn es gibt beim Amt der Tiroler Landesregierung sämtliche Messdaten von jedem Tag, jeder Maschine und allen Messstellen. Ich habe nur die Messstelle Ursulinen, die Messstelle 1, ausgewertet, weil das sozusagen von den Flugbewegungen über GR-Sitzung 28.6.2007 Es kommt jetzt das nächste Diagramm mit den Gesamtflugbewegungen, den Charterund Linienflugbewegungen, die 4.600, also 11 % der Gesamtflugbewegungen, die bei der Messstelle 1 über 90 Dezibel hatten. Das fast nicht sichtbare sind die 130 pönalisierten Flüge, das sind genau 0,3 % der Flugbewegungen. Das nur zur Verdeutlichung. Das Fazit daraus heißt für mich, dass die Lärmklassifizierung nach dem Züricher Modell nicht falsch ist, aber sie hat mit der Lärmrealität in der Stadt Innsbruck nur wenig zu tun. Ich würde deshalb behaupten, dass man das derzeitige Modell besser als altersabhängige Landegebühren und nicht als lärmabhängige Landegebühren einstufen sollte. Es hat mir der Flughafen selber in der Anfragebeantwortung geantwortet, dass sich das derzeitige Pönalisierungssystem sehr gut eignet, das laute, veraltete Fluggerät zurückzudrängen. Das ist auch tatsächlich passiert. Aber das ist nicht das einzige laute Fluggerät. Der Flughafen weiß das selber sehr gut, denn er hat im Juli 2004 an die Bürgermeisterkanzlei geschrieben, dass die derzeit genehmigten lärmabhängigen Landetarife auf der Lärmklassifizierung der Stadt Zürich basieren. Zukünftig soll aber eine Klassifizierung auf Basis der in der Stadt Innsbruck gemessenen Fluglärmdaten angestrebt werden. Genau das, was der Flughafen im Jahr 2004 angekündigt hat - das wurde auch vom Koalitionsabkommen weitertransferiert - möchte ich mit diesem Antrag einleiten. - 523 - Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Tiefenthaler bei seiner damaligen Untersuchung sehr wohl die Kriterien, anhand der man sich bei der Entwicklung so eines Innsbrucker Modells orientieren könnte, vorgegeben hat. Diese listet mein Antrag auf. Ich möchte noch ganz kurz auf die Stadt Zürich eingehen. Wir haben heute zu vielem schon sehr lange gesprochen. Das ist zu dem Antrag mein letzter Beitrag. Ich behaupte nämlich, dass wir weder ein Innsbrucker Modell, weil das nicht von der Lärmsituation in der Stadt Innsbruck ausgeht, noch ein echtes Modell wie in der Stadt Zürich haben. Der Flughafen Zürich Unique, ein börsennotiertes privates Unternehmen, hat seit dem Jahr 1980 lärmabhängige Gebühren. Diese bestehen aber nicht so wie in der Stadt Innsbruck nur aus lärmabhängigen Landegebühren. Es gibt auch eine lärmabhängige Passagiertaxe pro Passagier, der Lärmtaler oder Lärmfranken genannt wird. Es gibt einen Nachtrandzuschlag. Bei lauten Maschinen, die zur Tagesrandzeit, aber natürlich mit anderen Betriebszeiten, weil der Flughafen Zürich ein internationaler Großflughafen ist, landen, wird dieser eingehoben. Interessant ist, dass es auch seit dem Jahr 1997 eine Gebühr auf die Schadstoffemission gibt. Das heißt, dass Flugzeuge mit viel Kerosinausstoß stärker pönalsiert sind als solche, die wenig Kerosinausstoß haben. Das ist auch eine interessante Variante. Ein großer Unterschied ist Folgender: Der Flughafen Unique in Zürich hat keine Aufkommensneutralität. Unsere Lärmabhängigen sind aufkommensneutral. Das heißt, dass der Flughafen aus diesen Gebühren im Jahr 2005 an die € 112.000,- eingenommen hat. Letztes Jahr lag die Summe unter € 100.000,--, so bei einem Betrag von € 70.000,--. Aber, das ist kein Überling für den Flughafen, sondern er hat im Gegenzug, damit das aufkommensneutral ist, sämtliche Landegebühren um € 0,11 pro Tonne Maximalgewicht des Flugzeuges reduzieren müssen. Wir konnten keine Mehreinnahmen lukrieren, um sie zweckgewidmet für Schallschutzmaßnahmen zu verwenden. In der Stadt Zürich gibt es das sehr wohl. Dort haben sie im Jahr 2005 aus den lärmabhängigen GR-Sitzung 28.6.2007 Gebührensystem SFR 50 Mio eingenommen und davon allein SFR 11 Mio in Lärmschutzfenster für die Flughafenanrainer investiert. Ich finde, dass das interessante Ansätze sind und ich denke, dass wir noch einiges zu tun hätten, aber dazu dann mehr bei meinem Antrag hinsichtlich der Lärmschutzfenster, wo wir im Umweltschutzausschuss auch schon darüber diskutiert haben. Es harrt dazu auch ein Antrag von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger immer noch der Umsetzung. Mein Antrag zu den Schallschutzfenstern lautet: Die Mag.-Abt. III, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft, wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), dem Amt der Tiroler Landesregierung - Technischer Umweltschutz sowie dem FlughafenUmweltforum (FLUF) und anderen Expertinnen und Experten Richtlinien für die Förderung von Lärmschutzfenstern bei Flughafenanrainerinnen und Flughafenanrainern auszuarbeiten. Diese sind nicht als Ersatz, sondern als immissionsseitige Ergänzung emissionsseitiger Fluglärmreduktionsmaßnahmen zu sehen. Das lehnt sich natürlich an einen Antrag von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger an. Ich habe im Antrag nicht verhehlt, dass Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger im Jahr 2004 einen ähnlichen, aber nicht ganz identischen Antrag eingebracht haben. Der Antrag wurde sogar vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Der Aufsichtsrat der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) hat gesagt, dass das jetzt noch nicht machbar ist, weil das Umgebungslärmschutzgesetz des Bundes noch fehlt. Dieses Gesetz sollte Lärmschutzkarten und -pläne sowie daraus abzuleitende Maßnahmen beinhalten. Man kann dann sagen, welche Anrainer auf Grund des Lärms überhaupt ein Anrecht auf so eine Förderung haben und welche nicht. In das gleiche Horn hat bei der letzten Sitzung des Umweltschutzausschusses verbal GR Buchacher gestoßen. Ich sehe mich durchaus mit mehreren hier im - 524 - Gemeinderat verbündet. Es ist wirklich nicht einsichtig, warum Anrainer des Flughafens ungleicher behandelt werden, als die Anrainer und Anrainerinnen von Autobahnen, der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB), von Landesstraßen oder jetzt bald auch von Gemeindestraßen, wenn wir die Förderungsrichtlinien dann endgültig beschließen. Allerdings unterscheide ich mich vom Antrag von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger, der damals beantragt hat, dass die Lärmschutzfenster aus dem Überling der lärmabhängigen Gebühren finanziert werden sollen, wenn die Aufkommensneutralität aufgehoben ist. Ich möchte beantragen, dass der Flughafen das auf jeden Fall nach dem Verursacherprinzip fördern soll. Ich bin überzeugt davon, wenn wir das beschließen, dann wird der Flughafen in Kooperation mit der Obersten Zivilluftfahrtbehörde (OZB) schnell die Aufkommensneutralität aufheben. Ich glaube, dass das mittlerweile schon geht. Das habe ich im Antrag genauer ausgeführt, aber das sage ich jetzt nicht. In einer Sache möchte ich auch gleich warnen. Das Bundesumgebungslärmschutzgesetz ist hinsichtlich des Fluglärms fast zu vergessen. Erstens ist die Stadt Innsbruck mit der Gemeinde Völs nach dem Gesetz ein Ballungsraum bis 800 Meter Höhe. Die Lärmschutzkarten müssen bis zum Jahr 2012 und die Aktionspläne bis zum Jahr 2013 fertig sein. Das sind ewig lange Zeiten und daher denke ich, dass wir das beschleunigen sollten. Vor allen Dingen sind die Schwellwerte dem Fluglärm bzw. dem Störungsfaktor von Fluglärm überhaupt nicht angemessen. Diese liegen bei 65 Dezibel Dauerschallpegel untertags und 55 Dezibel in der Nacht. Es gibt böse Zungen, nicht bei den Innsbrucker Grünen, sondern bei den Experten und Expertinnen, die sagen, dass das eine lex Fluglinien und eine lex Innsbruck ist, weil man sich offensichtlich bei den Schwellwerten immer wieder an der Messstelle 1 Ursulinen orientiert, die österreichweit diejenige Messstelle ist, die die höchsten Fluglärmwerte überhaupt hat. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, wenn wir das BundesumgebungslärmGR-Sitzung 28.6.2007 schutzgesetz anwenden, werden wir mit dem Dauerschallpegel immer ganz knapp unter den 65 Dezibel bleiben, weil überhaupt der Dauerschallpegel zur Beurteilung des Beeinträchtigungsfaktors von Fluglärm völlig ungeeignet ist. Beim Fluglärm geht es um die Lärmspitzen und die Häufigkeit der Lärmspitzen. Der Flughafen gibt in seiner Umweltbroschüre immer nur den Dauerschallpegel an. Das wäre genauso, als wenn ich sagen würde, dass ich zwei Mal im Jahr so saumäßig Zahnweh habe und der Zahnarzt sagt, dass ich aber über das Jahr gesehen überhaupt keine Probleme mit den Zähnen hatte. Das stimmt. Aber, für den Fluglärm gelten einfach andere Kriterien. Ich bitte überhaupt bei allen Anträgen, dass wir diese über den Stadtsenat dem Umweltschutzausschuss zuweisen. Der dritte Antrag geht ganz schnell. Derzeit laufen die Messdaten von allen drei Messstellen beim Amt der Tiroler Landesregierung, bei Dipl.-Ing. Albert Rinner, zusammen. Die Bürger, die das wissen, rufen an, und fragen, welche Maschine so laut war. War das eine Landung? War das ein Start? Das ist immer eine Holschuld. Es gibt Bürgerinnen und Bürger, die das wissen. Manche Bürgerinnen und Bürger wenden sich an mich, dann erfrage ich das. Die Stadt Salzburg ist hier sehr vorbildlich. Ich habe nur eine Seite der Homepage der Stadt Salzburg kopiert. Man kann sich dort auf der Homepage über die Umwelt zum Lärm hanteln. Man kommt dann zum Bereich Fluglärm. Es gibt in der Stadt Salzburg fünf Messstellen. Man kann jede der fünf Messstellen eingeben und dann bekommt man sozusagen die Daten nach Uhrzeit mit dem maximalen Schallpegel, mit der Schallereignisdauer in Sekunden, den Start oder die Landung sowie die Entfernung der Meter von der Messstelle. Ich hätte gerne noch ein paar andere Daten. Es wäre doch im Sinne von Transparenz toll, wenn Bürgerinnen und Bürger über die städtische Homepage wissen, was los war. Die gleiche Frage ist, was es nützt, - 525 - wenn die Schadstoffemissionen beim Rathaus angeschlagen werden. Was mache ich damit, wenn angeschlagen ist, wie hoch der Feinstaubwert und der NOxWert ist? Dann müssen wir überhaupt keine Umweltdaten mehr veröffentlichen. In der Stadt Salzburg wird diese Homepage sehr oft benützt und ist sozusagen ein Angebot an die Bevölkerung. Das hätte ich auch alles gemeinsam im Umweltschutzausschuss gerne beraten. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf doch einige Anmerkungen zu diesen drei Anträgen machen. Ich darf vorausschicken, dass wir am Flughafen der Stadt Innsbruck die strengsten und die restriktivsten Betriebszeiten in Österreich überhaupt haben. Wir haben sehr strenge Nachtflugbeschränkungen und wir haben den ersten Flughafen in ganz Österreich, der mit lärmabhängigen Landegebühren arbeitet und das durchaus mit einer gewissen Effizienz. Ich erinnere mich daran, dass wir vor Jahren noch sehr viele MD-80 Landungen und Starts sowie Flugzeuge hatten, die wirklich einen unglaublichen Lärm verursacht haben. Die verschiedenen Maßnahmen, die gesetzt wurden, haben gegriffen. Diese Flüge, wie auch Flüge mit der YAK sind sehr zurückgegangen. Es haben die Maßnahmen, die gesetzt wurden, durchaus gegriffen. Grundsätzlich ist es richtig, dass die Struktur des Lärms in der Stadt Zürich etwas anders ist, als in der Stadt Innsbruck. Das ist richtig. Wir haben das bei einer der letzten Sitzungen des FlughafenUmweltforums (FLUF), die ich hier im Plenarsaal geleitet habe, festgestellt. Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Tiefenthaler hat damals seine Untersuchung vorgetragen. Das ist ein dickes Buch, wo Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Tiefenthaler die Struktur des Lärms auch hinsichtlich der verschiedenen Flugzeuge untersucht hat. Unbeschadet dessen, muss man aber feststellen, dass natürlich im Prinzip laute Flugzeuge in der Stadt Zürich und in der Stadt Innsbruck pönalisiert werden und zwar effizient. Ob dann das auf die übrigen Gebühren ausgeglichen wird, das heißt aufkommensneutral oder nicht, ist eigentlich für die Effizienz völlig unerhebGR-Sitzung 28.6.2007 lich. Jenem, der ein lautes Gerät hat und in der Stadt Innsbruck landet, ist es völlig egal, ob andere dafür weniger Flughafengebühr zahlen. Der Sinn ist, dass nach Möglichkeit durch Zuschläge das laute Gerät in der Stadt Innsbruck nicht mehr landet. Dieser Effekt wird erreicht. Man kann jetzt schon ein bisschen "herumtüpfteln". Die lauten Maschinen haben einen Zuschlag von € 1.000,--, die weniger lauten von € 600,-- und die noch weniger lauten von € 300,--. Es gibt drei Stufen. Wenn man das ein wenig differenzieren würde, dann würde es bei den verschiedenen Flugzeugtypen innerhalb dieser Pönalsierung vielleicht zu gewissen Unterschieden kommen. Es kann sein, dass das eine Flugzeug von der € 300,-Pönalisierung auf die € 600,-- Pönalisierung kommt oder umgekehrt. Das ist eigentlich nicht erheblich. Tatsache ist, dass natürlich die Pönalisierung greift, StR Mag. Schwarzl. Das ist überhaupt keine Frage, denn diese ist effizient. Das sind Flugzeuge, die grundsätzlich nicht als so laut angesehen werden, dass eine Pönalsierung notwendig ist. Es sind gewisse Differenzen gegeben, aber im Prinzip greift das Instrument der lärmabhängigen Landegebühren. Ich glaube, dass es nicht sehr erheblich ist, ob das aufkommensneutral ist oder nicht. Natürlich würden wir uns wünschen, dass es nicht aufkommensneutral sein soll. Das ist richtig. Die Kompetenz liegt nicht nur bei der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), sondern beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Hinsichtlich des Einbaus von Lärmschutzfenstern haben Sie, StR Mag. Schwarzl, meinen Antrag nicht ganz richtig zitiert. Ich habe es nämlich im letzten Satz meines Antrages so formuliert, dass die Finanzierung nach Änderung entsprechender bundesgesetzlicher Bestimmungen vorrangig aus jenen Einnahmen erfolgen möge, die durch erhöhte Gebühren durch laute Flugzeuge erzielt werden. Das heißt, nicht ausschließlich, aber vorrangig. Wenn diese nicht vorhanden oder nicht ausreichend sind, soll das aus anderen Mitteln finanziert werden. - 526 - Die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) verweist jetzt natürlich auf die Bundesumgebungslärmverordnung, die in Kraft getreten ist und wonach Lärmschutzpläne auszuarbeiten sind. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ist dabei, das jetzt zu tun. Wir haben das für die Stadt Innsbruck schon getan. Ich gehe davon aus, dass Sie sich dieser Unterlagen bedienen. Ob diese dann andere Kriterien bei den Lärmplänen haben werden, das weiß ich nicht. Die Schwellenwerte wurden mit 55 Dezibel in der Nacht und 65 Dezibel am Tag Dauerschallpegel schon genannt. Diese orientieren sich natürlich am Straßenverkehrslärm. Das sind relativ hohe Werte, wobei es sicherlich richtig ist, was StR Mag. Schwarzl ausgeführt hat, dass natürlich die Struktur des Lärms insofern eine andere ist, weil man weniger Lärmereignisse, aber dafür sehr hohe Spitzen hat. Dies sind unter Umständen über 90 Dezibel oder an der Messstelle im einzelnen Fall auch über 100 Dezibel. Wenn man dann einen Dauerschallpegel misst, das heißt einen Durchschnittswert ermittelt, dann ist das ein nicht sehr aussagekräftiger Wert, wobei es derzeit dazu einfach keine anderen Richtlinien und Bemessungswerte gibt. Ich glaube, dass hier ein gewisser Entwicklungsbedarf gegeben ist. Die Vertreter des Flughafens warten jetzt natürlich auf die Umgebungslärmkarte. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat dann auch die Aktionspläne zu erstellen. Ich meine schon auch - das habe ich auch dem Flughafendirektor gesagt -, dass es durchaus wünschenswert wäre, wenn man nicht darauf wartet, sondern der Bevölkerung entgegen kommt. Wenn wir in der Stadt Innsbruck die Richtlinien beschlossen haben - wir haben diese im Umweltschutzausschuss behandelt und ich warte immer bis sie dem Stadtsenat vorgelegt werden, Herr Umweltreferent, denn ich weiß nicht, wo das derzeit noch hakt -, sollte man analog vorgehen. Wenn sich dann andere Kriterien auf Grund der Aktionspläne ergeben sollten, dann kann man dies anpassen oder umstellen. Ich hätte diesbezüglich grundsätzlich keinen Einwand. GR-Sitzung 28.6.2007 Der dritte Antrag betrifft in erster Linie das Land Tirol, das die Messstellen betreut. Dipl.-Ing. Albert Rinner macht das. Hier werden auch die entsprechenden Informationen gegeben. Wenn das das Land Tirol machen sollte, ist dagegen nichts einzuwenden. Aber ich glaube nicht, dass wir das weiter betreiben sollten. Ich sehe, wenn ich alle drei Anträge beurteile, keinen besonderen Handlungsbedarf. Ich sage, dass die lärmabhängigen Landegebühren effizient sind und ihre Wirkungen zeigen. Hinsichtlich der Lärmschutzfenster ist abzuwarten, was für die Stadtgemeinde Innsbruck beschlossen wird. Ich gehe davon aus, nachdem mein Antrag seinerzeit der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) vorgelegt wurde, dass es zu entsprechenden Überlegungen kommt. Der dritte Antrag betrifft eigentlich das Land Tirol. Ich halte diesen Aktionismus gegen den Flughafen in dieser Form eigentlich für etwas überzogen. StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Ich bin heute sehr still gewesen und habe ein unheimliches Redepotential. Ich mache mich sicher sehr beliebt, wenn ich das voll ausschöpfe und in diesem Wissenswettkampf mitmache. Ich tue das nicht, weil in diesem Zusammenhang schon sehr viel gesagt wurde. Ich sage ganz offen, dass mir das Reden darüber viel zu wenig ist. (StR Mag. Schwarzl: Ich möchte ja tun, aber Ihr tut nichts.) StR Mag. Schwarzl, was du tust, ist mich zu unterbrechen, das tust du auf alle Fälle. Faktum ist auf jeden Fall - ich gehe auf den ehemaligen Umweltstadtrat und Vorsitzenden des FlughafenUmweltforums (FLUF) ein, der mir den Vorsitz dort übergeben hat -, dass die Stadt Innsbruck nicht zuletzt mit dem Instrument des Flughafen-Umweltforums (FLUF) eine zusätzliche Dienstleistung gemacht hat, um wirklich partizipativ die Leute, nämlich die Anrainerinnen und Anrainer, mit ins Boot zu nehmen. Das war für mich nicht nur eine Diskussionsund Philosophenrunde, sondern wir haben gerade in der ersten Runde - ich habe die Neustrukturierung genannt, weil jeder Mensch natürlich andere Vorstellungen von der Führung eines solchen Unternehmens wie des Flughafen-Umweltforums - 527 - (FLUF) hat - mit der Neustrukturierung auch angeboten, ganz klar, logisch und effizient Themen abzuarbeiten. Das betrifft unter anderem auch den Lärm. Das war nicht nur das einzige Thema, das wir in dem Flughafen-Umweltforum (FLUF) abgehandelt haben. Wir haben uns getroffen. Wir haben sukzessive das erste Thema hinsichtlich der Probeläufe abgearbeitet. Ich habe mit der Air Alps verhandelt. Diese Verhandlung war erfolgreich, denn dies hat sich einfach reduziert. Das wurde auch registriert. Ich möchte mir das jetzt nicht besonders auf die Fahne heften, aber es ist einfach ein Faktum, das getan wurde. Der zweite Schritt in der Diskussion waren die lärmabhängigen Gebühren. Siehe da, wir haben eigentlich nichts anderes getan, als eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Ich bleibe dabei - leider ist Hildegard Auer jetzt nicht mehr anwesend und hört das nicht mehr, aber sie hat es bereits aus meinem Munde gehört, dass ich zutiefst enttäuscht war, dass die Anrainerinnen und Anrainer des Flughafen-Umweltforums (FLUF) die Möglichkeit verlassen haben. Ich werde sicherlich das Flughafen-Umweltforum (FLUF) nicht auflösen. Ganz im Gegenteil, ich sehe mich als Umweltstadtrat auch als Anwalt der Bevölkerung. Die Bevölkerung betrifft übrigens nicht nur die Anrainerinnen und Anrainer, die dort vertreten waren, sondern alle Menschen, die hier leben. Genau diese werden wir vertreten und genau hier werden wir das FlughafenUmweltforum (FLUF) aufrechterhalten. Es geht darum, dass ich jeden einlade, diese Punkte, die ich aufgestellt habe, sukzessive abzuarbeiten und nicht weg zu reden. Genau dieses Gefühl - es tut mir Leid, dass ich dir das so direkt sage, StR Mag. Schwarzl - habe ich. Ich habe einfach das Gefühl, dass nur Punkte aufgestellt werden, damit man möglichst eine tolle Presse hat oder einen Aktionismus führt. Die ganzen Daten, die angeführt sind, das sind alles Verhältniszahlen. Selbstverständlich kann ich einen Zähler oder Nenner so definieren, dass das wunderbar schön und groß aussieht. Ich kann mit dem Dauerschallpegel oder mit dem Maximalschallpegel argumentieren. Alles kann ich tun. GR-Sitzung 28.6.2007 Faktum ist jedenfalls, dass wir uns an objektive Kriterien zu halten haben und das wird getan. Ich sage jetzt auch meine Meinung als Anwalt der Bevölkerung, dass der Flughafen sehr wohl gute Dienste leistet. Ob immer die richtige Tonart angeschlagen wird, das lasse ich jetzt einmal dahingestellt. Faktum ist jedenfalls, dass die Geschäftsführung des Flughafens versucht, wirklich dort mitzuwirken, aber das muss man auch anders sehen. So wie es hier eine Initiative des Flughafens gibt, wirklich lärmtechnisch und lärmeffizient Reduktionen zu erwirken, so muss man, wenn man konsensual arbeiten will, auf gewisse Kompromisse eingehen. Das ist keine Frage. Wir haben meines Erachtens ein sehr vernünftiges Programm in diesem Flughafen-Umweltforum (FLUF). Ich werde gegen die Anträge stimmen, aber nicht, weil ich gegen die Initiativen, sondern weil ich gegen den Aktionismus bin. Ich bin der Meinung, dass wir wirklich zu arbeiten haben. Meine Hände sind bereit zu arbeiten. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, du weißt hinsichtlich der Lärmschutzfenster genau, wie der Sachverhalt aussieht. Das habe ich dir auch gesagt. Insofern ist es müßig, hier noch eine Antwort zu geben. Faktum ist jedenfalls, dass die Punkte inklusive des Punktes mit den Messstellen - Dipl.Ing. Rinner ist wirklich ein auskunftsfreudiger Mensch und ein wunderbar beratendes Organ - einfach nur ein Reden sind. Wenn wir handeln wollen, dann tun wir das bitte gemeinsam. Meine Türen stehen offen, dass wir wirklich versuchen, in dem Flughafen-Umweltforum (FLUF) jeden Punkt abzuarbeiten, aber dazu gehört natürlich eine gewisse Disziplin. Diese Disziplin fordere ich auch als Vorsitzender ein, dass man so vorgeht, wie das in solchen Foren der Fall ist. Meine Türen - das habe ich auch der Initiative gesagt - stehen nach wie vor weit offen, aber kommen muss natürlich die Initiative. Ich stehe für jede und jeden bereit. Wenn ich jedem und jeder sage, dann meine ich die gesamte Bevölkerung der Stadt Innsbruck. Das ist ein Faktum. Meine Bereitschaft diesbezüglich etwas zu tun ist nicht nur groß, sondern ist genau 102 %. - 528 - GR Haller: Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger hat schon einiges aufgezählt, was der Flughafen in Innsbruck alles macht. StR Mag. Schwarzl hat das Gegenteil aufgezählt, was alles nicht gemacht wird. Allerdings hat Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger einiges übersehen. Der Flughafen Innsbruck ist z. B. der einzige Flughafen, der keine Ultra-Lights zulässt. Die lärmabhängigen Landegebühren greifen. Das sind immerhin 34 %, die weniger abgerechnet worden sind. Das ist nicht, weil der Flughafen nicht abrechnen wollte, sondern weil weniger laute Maschinen landen. Ich werde den Begriff "laut" noch genau erklären. Der Flughafen Innsbruck hätte im Wintercharter eine Selbstbeschränkung gemacht, obwohl es nach den Betriebszeiten möglich gewesen wäre, noch Maschinen hereinzubekommen. Es gab auch noch Anfragen, ob noch zusätzliche Maschinen in der Stadt Innsbruck landen könnten. Diese Maschinen wurden auf den Flughafen Friedrichshafen umgeleitet. Dieser Flughafen ist dankbar dafür und hat diese Maschinen mit Dank genommen. Der Flughafen Innsbruck ist der erste Flughafen, der ein Umweltmanagementsystem hat, das auf dem EMAS-System basiert. Die Innsbrucker Grünen müssen nur GR Mag. Fritz fragen, denn der kennt sich bei der Europäischen Union (EU) gut aus. Die Innsbrucker Grünen sollen sich das EMAS ansehen, was das für ein dickes Buch ist. Die Innsbrucker Grünen haben viele Studenten, die sich das ansehen können, denn diesbezüglich ist viel zu tun. Der Flughafen Innsbruck hat als einziger Flughafen jetzt den Umweltpreis bekommen. Diesen Preis hat der Flughafen nicht aus Jux und Tollerei bekommen, sondern weil er eben gut arbeitet. Jetzt komme ich zu den Anträgen von StR Mag. Schwarzl, was ich dazu recherchiert habe. StR Mag. Schwarzl, Sie tun so, als ob der Flughafen nichts tun würde. StR Mag. Schwarzl, Sie machen der Bevölkerung Angst, denn Sie streuen Unwahrheiten unter die Bevölkerung. StR Mag. Schwarzl, Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. Das Schlimmste ist, dass Sie ganz genau wissen, dass es nicht so ist. GR-Sitzung 28.6.2007 Bei der Einführung der lärmabhängigen Landegebühren wird immer vom Züricher Modell gesprochen. Die Stadt Zürich hat eine andere Topographie und ein anderes Gebührenmodell. Es ist dies nur ein Klassifizierungssystem und das stimmt. Es wurde heute gesagt, dass es zwei oder drei Flugzeuge auf der Liste gibt, die die Stadt Innsbruck gar nicht anfliegen. Wie ist es überhaupt dazu gekommen? Das ist schrecklich und sehr dubios. StR Mag. Schwarzl, Sie haben eine Liste bekommen und zwar ist das so vorgegangen. Es ist lediglich das Lärmklassifizierungssystem von der Stadt Zürich übernommen worden, weil dort wesentlich präziser gemessen werden kann und dort wesentlich präzisere Daten in größerem Umfang ohne größere Verzögerung zur Verfügung gestanden sind. Es ist sehr sinnvoll, dass man diese übernommen hat. Wenn man eine Lärmklassifizierung einführt, dann nützt es nichts, wenn das Flugzeug einmal landet und es laut ist. Ein Flugzeug muss wesentlich öfter und zwar unter verschiedenen Bedingungen landen. Die Lärmintensität ist abhängig vom Startund Landewinkel, vom Gewicht, vom Wetter, vom Wind, vom Landeanflug, von den Pistenverhältnissen sowie von den Triebwerken usw. Deshalb ist die Klassifizierung von der Stadt Zürich aussagekräftig. Wir sind nicht die einzigen in Europa, die den Lärmindex der Stadt Zürich übernommen haben. Fast alle Flughäfen in Europa haben das Modell von Zürich übernommen, weil die Stadt Zürich schon sehr lange daran arbeitet. Zur Lärmmessstelle Ursulinen, zur Messstelle 1 möchte ich Folgendes sagen: Das ist wirklich einzigartig. Es gibt keine Lärmmessstelle auf der ganzen Welt, die direkt von den Flugzeugen überflogen wird. Alle Lärmmessstellen sind in etwa zwischen drei- oder vierhundert Meter entfernt. (StR Mag. Schwarzl: Aber dort wohnen Menschen.) Das ist alles in Ordnung, das glaube ich Ihnen alles, weil ich weiß, dass dort Leute wohnen. - 529 - Eines der modernsten Flugzeuge, das zur Zeit die Stadt Innsbruck anfliegt, ist der Aribus A 320-200. Wir nehmen das Beispiel des Starts. Wir haben eine Lärmfläche von 1,5 Quadratkilometer. Das kommt darauf an, welches Triebwerk gegeben ist. Das heißt, dass wir eine Lärmschleppe, die 3,5 km lang und 0,5 km breit ist, haben. Wenn man das auf einem Plan auflegt, sieht man - der Airbus A 320200 hat die kleinste Lärmschleppe von allen Flugzeugen -, dass die Lärmschleppe genau über die Messstelle 1 Ursulinen geht. Deshalb wird das immer laut sein. Es kommt darauf an, wo man misst. Wenn man hinter dem Triebwerk misst, dann hat man noch viel mehr Lärm. mehr Lärm ist der doppelte Druck. 10 Dezibel ist das Hundertfache und 30 Dezibel ist das Tausendfache. Ich würde mir daher nicht das gleiche System wie in der Stadt Salzburg wünschen, wo an fünf Stellen fünf Mal am Tag so ein Lärm kommt. Andere Flughäfen haben das nicht. Wir haben eine Grafik der Stadt Salzburg vorliegen. Dort sieht man genau, wie weit die Messstellen entfernt sind. Das gibt es in der Stadt Innsbruck nicht. Die Messstellen Völs und Allerheiligen sind etwas entfernt, so wie in anderen Städten. GR Mag. Kogler: Lärm ist immer etwas Subjektives. Manche Leute empfinden auch den Start eines Flugzeuges als etwas durchaus Angenehmes und begeistern sich dafür. Das muss man auch festhalten und festlegen. StR Mag. Schwarzl, Sie sagen, dass der Flughafen Innsbruck nichts tut. Das ist nicht wahr. Der Aufsichtsrat der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) hat z. B. im Jahr 2004 beschlossen, bis auf weiteres das Züricher Lärmklassifizierungssystem beizubehalten und zusätzlich in Zusammenarbeit mit Univ. Prof. Dipl.Ing. Dr. Tiefenthaler Lärmbilanzen zu erstellen, die auf den Daten der drei erwähnten Messstellen basieren. Das wird zur Zeit schon gemacht. Wir werden am Ende dieses Jahres zum ersten Mal die Auswertungen haben, was im Jahr 2006 und 2007 passiert ist. Die Bundesumgebungslärmschutzverordnung hat Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger schon besprochen. Ich möchte noch ein klein wenig zum Modell der Stadt Salzburg sagen, das Sie, StR Mag. Schwarzl, anpreisen. Sie haben uns einen wunderbaren Zettel gezeigt, nur nicht auf den oberen Bereich verwiesen. Die Stadt Salzburg hat fünf Messstellen und diese müssen mehrmals täglich kalibriert werden und zwar mit einem Lärmpegel von 105 Dezibel, das über zehn Sekunden. Soviel bekommt in der Stadt Innsbruck keine Maschine zusammen. StR Mag. Schwarzl, Sie wissen, was 15 Dezibel mehr Lärm heißt. 3 Dezibel GR-Sitzung 28.6.2007 Ich möchte noch etwas zu den Entwicklungen beim Charter- und Linienverkehr sagen. Seit dem Jahr 1999 ist dieser mit geringen Schwankungen, vielleicht 100 auf oder 100 ab, oder 200 auf oder 200 ab, gleich geblieben. Das ist auch enthalten, denn ich kann auch Grafiken lesen. Ob das 200 oder 100 im Jahr sind, das macht eigentlich relativ wenig aus. Das ist nicht einmal ein Flieger am Tag. Die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) hat schon viel getan, um den "Lärm" - so sehe ich diesen - zu reduzieren. Auch wir Fallschirmspringer sind nicht mehr am Innsbrucker Flughafen, sondern wir springen in Radfeld. Dazu könnte man noch vieles sagen. Nur, eines ist ein ganz entscheidender Punkt. StR Mag. Schwarzl, Sie haben ganz kurz die Flughafenerweiterung, die Sicherheitszone und die Schutzzone im Bereich Westen angesprochen. Das wird meines Erachtens einen entscheidenden Einschnitt in die Reduzierung des Lärms bedeuten. Warum? Weil man die Gefahrensituation des Walls im Bereich Westen nicht mehr hat. Das heißt, dass die schweren Charter nicht mehr angehalten sind, einen Break-Start zu machen, das heißt, voll auf die Bremse zu starten und mit Vollgas wegzufliegen, sondern diese könnten auch mit Dreiviertelschub wegstarten. Das wird meines Erachtens einen Einschnitt in die Reduzierung bringen. StR Mag. Schwarzl, das müssen Sie auch einmal kommunizieren, das von Ihrer Seite im positiven Sinne hinüber zu bringen. Ob das dann die Piloten schlussendlich machen oder nicht, obliegt immer dem Piloten selber, denn dieser ist verantwort- - 530 - lich in welche Richtung er startet. Ich schätze schon, dass wir diesbezüglich eine Reduzierung erreichen können. Wir müssen natürlich prüfen, wie sich das auswirkt, denn davon sind die Lärmschutzfenster entsprechend betroffen. Ich möchte noch eines zu dem dritten Antrag und zwar zu der Veröffentlichung der Flugdaten, Flugbewegungen und Messstellen sagen. Ich muss mich ganz entschieden aus datenschutzrechtlichen Gründen dagegen aussprechen. Ich möchte nicht, dass das veröffentlicht wird. Wenn ich am Abend mit dem Flugzeug ankomme oder wegfliege, weiß jeder wann ich komme oder nicht. Das sind genauso die Pilotendaten und das kann mein Flugzeug betreffen. Ich muss sagen, dass das nicht in Ordnung ist. Beim Auto wird auch nicht das Kennzeichen frei gegeben und jeder weiß, wann man am Fürstenweg fährt. Ich habe diesbezüglich schwerste Bedenken. Wir werden diesem Antrag auch nicht zustimmen. GR Mag. Schindl-Helldrich: Ich bin in diesem Gemeinderat wahrscheinlich diejenige, die am wenigsten vom Flughafen versteht und dazu sicher nichts beitragen kann. Ich habe mich trotzdem zu Wort gemeldet, weil ich mir bei der Debatte irgendwann gedacht habe, was StR Mag. Schwarzl schlimmes angestellt hat. Sie hat recherchiert und das Ganze in den Gemeinderat herein getragen. Sie kann nicht direkt in das FlughafenUmweltforum (FLUF) gehen, um dort zu handeln. Also, was soll StR Mag. Schwarzl tun? Sie bringt das, was sie in Erfahrung gebracht hier in den Gemeinderat. Es mag schon sein, dass sie beliebige Variabeln heraus genommen hat, das kann ich nicht beurteilen. Ich fände es aber angemessen, sich das redlich anzusehen und zu prüfen, das, was sie recherchiert und zusammengetragen hat, zu überdenken. Woher kommt das, dass StR Mag. Schwarzl 4.000 Flugbewegungen findet, die anscheinend lauter sind, als sie sein sollten? Ich finde es einfach eine merkwürdige Art damit umzugehen, dass jemand im richtigen Gremium meiner Meinung nach und mit dem richtigen Ziel, nämlich das GR-Sitzung 28.6.2007 Ganze im Umweltschutzausschuss zu diskutieren, sich im Gemeinderat anhören muss, dass das eine Zumutung ist. Das ist das, was ich dazu sagen möchte. StR Mag. Schwarzl: Punkt eins: Ich greife nicht den Flughafen an. Ich wende mich an Sie als Politikerinnen und Politiker. Dir. Mag. Reinhold Falch muss als Geschäftsführer einen Betrieb gut führen und betriebswirtschaftlich handeln, denn dazu haben wir ihn bestellt. Die Eigentümervertreter sitzen im Gemeinderat, im Land Tirol und in der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), die auch wieder uns gehört. Es geht um Flughafenpolitik und nicht um das Hochpreisen oder Abwatschen von Dir. Mag. Reinhold Falch. Es geht um die politische Steuerung. GR Haller, die Messstelle 1 Ursulinen hat nicht irgendjemand böswillig dort errichtet, denn diese hat mit der Wohnrealität etwas zu tun. Kurios ist, dass in der Stadt Innsbruck ein riesengroßes Wohngebiet in einer derartigen Nähe von der Länge sowie von der Höhe in der An- und Abflugphase so nah am Flughafen liegt. Wollen Sie die Messstelle vielleicht bei der Hungerburg errichten? Die Messstellen sollen dort sein, wo das Hauptsiedlungsgebiet entlang der Einflugschneise liegt. Das ist das kuriose, nicht die Situierung der Messstelle, sondern das Verhältnis der Situierung Stadt zu Flughafen. Der Flughafen war außerhalb der Stadt, mittlerweile liegt er mitten in der Stadt. (Bgm. Zach: Ja, StR Mag. Schwarzl, sollen wir jetzt die Stadt verlegen oder?) Ja natürlich, das ist die eine Option, dass wir die Stadt verlegen, aber diese ist nicht wirklich ernsthaft anzudenken. Mein Bemühen ist nichts anderes, mit dem Wissen, dass man den Flugverkehr nicht wegbringen kann und auch nicht wegbringen wird. Es geht nur darum, dass man sich nicht 25 Jahre darauf ausruhen kann, dass wir das Chapter II-Verbot als erste eingeführt haben. Ich habe auch nicht gesagt, dass der Flughafen überhaupt noch nie irgendetwas getan hat. Ich wage einfach zu behaupten, dass das lärmabhängige Modell nicht das verkauft, was es verspricht. - 531 - Walter, ich würde diese Relationen lieber auch nicht sehen, weil sie für mich nicht günstig sind. Man kann immer noch sagen, 41.000 Flugbewegungen und die wenigen 10 % bei der Messstelle 1 sind so wenige, das ist doch ein Klax. Das sieht für mich nicht so gut aus, aber ich habe es heute trotzdem präsentiert. Bei der Messstelle 1 sind 10 % der Flugbewegungen über 90 Dezibel. Das heißt etwas, wenn man das durch die Tage und noch gehäuft an den Charter-Wochenenden sieht. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, ich habe den Lärmbericht Jänner 2005 ausgedruckt, aber nicht bewusst, sondern weil das der Monat Jänner war und ich nicht alles ausdrucken kann. Natürlich, wenn man das nach Dezibel reiht, dann führen mit 104 Dezibel und 105 Dezibel die YAKMaschinen und MD-Maschinen, die pönalsiert sind. Aber dann kommen gleich mit 99 Dezibel und 98 Dezibel sämtliche Boings 734, 736 und der Airbus A-320. Alle diese modernen Maschinen kommen danach, die einfach sehr laut sind. Der Lärm hängt auch mit der Topografie und mit dem Pilotenverhalten zusammen. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass man umsteuern oder weitersteuern soll. Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Tiefenthaler hat das auch bestätigt. Zum Salzburger Modell: Ich will nicht bei den Messstellen und beim Lärm das Salzburger Modell anknüpfen. Das Modell besagt, dass man die Lärmdaten transparent macht, das war der einzige Hinweis, den ich geben wollte. Das mit dem Datenschutz, GR Mag. Kogler, halte ich für ziemlich kurios. Noch etwas: Natürlich tut der Flughafen immer etwas, aber der Flugverkehr nimmt zu. Der Chef von Austro Control hat vor drei Wochen gesagt, dass Innsbruck der Flughafen mit den höchsten Flugfrequenzwachstumsraten im letzten Jahr war. Das heißt auch etwas. Wir müssen daher als Politiker sagen, dass wir die Wohnbevölkerung und Wirtschaft unter einen Hut zu bringen haben. Lieber Walter, wenn man hier im Gemeinderat etwas fachlich und sachlich anspricht, dann ist das kein Aktionismus. Ich bin nicht undiszipliniert. Die FlughafenarGR-Sitzung 28.6.2007 beit erfordert von mir sehr viel Disziplin, weil das viel Recherchen- und Rechenarbeit ist. Das erfordert ganz viel Disziplin, nur muss man es einmal machen. Es geht nicht um das Reden, sondern um das Handeln. Die Anrainer im FlughafenUmweltforum (FLUF) sitzen seit zehn Jahren dort und sind beim Flughafen wie gegen eine Weichbodenmatte gerannt. Wenn man dann während der Sitzung des Flughafen-Umweltforums (FLUF) von Seiten des Flughafens zu den Anrainern sagt - du warst gerade nicht im Saal anwesend -, wenn es eine Beschwerde gibt, dann kann doch eine Klage erfolgen, dann ist das kein Umgang mit jemanden, mit dem man eigentlich zusammenarbeiten soll. StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Ich möchte zwei Richtigstellungen treffen: Ich habe im konkreten Fall nicht behauptet, StR Mag. Schwarzl, dass du undiszipliniert bist. Ich habe auch nicht behauptet, dass es eine Zumutung ist. Das möchte ich ganz klar und eindeutig hier feststellen. Es geht um Folgendes: Ich persönlich bin der Meinung, dass es eine effizientere Art ist, im Flughafen-Umweltforum (FLUF) etwas zu tun, als diesen Prozess im Umweltschutzausschuss in Gang zu setzen, denn es dauert dann sehr lang, bis wirklich etwas getan ist. Wir können im Umweltschutzausschuss gerne diskutieren. Ich bin daher der Meinung, dass es einfach effizienter ist, in einem FlughafenUmweltforum (FLUF) zu diskutieren. Dazu ist eine gewisse Disziplin der Kompromissbereitschaft vorhanden. Dazu stehe ich auch, dass man wirklich versucht, einen Prozess zu finden, wo alle Betroffenen an einem Diskussionsprozess beteiligt sind. Das fordere ich nicht ein, sondern das biete ich an. Das ist das Entscheidende und das hat für mich einen höheren Stellenwert, als eine permanente Diskussion in diesem Prozess. GR Haller: Ich habe nicht gesagt, dass das der falsche Platz ist. Ich habe nur gesagt, dass man die Messstelle Allerheiligen nicht mit den anderen Messstellen vergleichen und sagen kann, dass das die lauteste Messstelle in ganz Österreich ist. Es gibt nämlich nur eine Messstelle, die so laut ist, weil sie direkt im Landeanflug liegt. - 532 - Wenn der Airbus A-320 am Flughafen nicht mehr landen kann, weil dieser so laut ist, wer soll dann bitte noch bei uns noch landen. Es kann dann keiner mehr landen. Ich stelle daher Antrag, dass wir diese Anträge von StR Mag. Schwarzl ablehnen. Bgm. Zach: Heute war schon von Ritualen die Rede. Es gibt zwei Rituale bei StR Mag. Schwarzl. Auf die Familie Schröcksnadel und auf den Flughafen hat Sie sich eingearbeitet. GR Buchacher und GR Weber unterstützen uns gemeinsam für die Arbeitsplätze. Ich sage hier konkret, dass uns um diesen Flughafen ganz Österreich beneidet. Der Flughafen hat jetzt einen Umweltpreis bekommen. Das wird natürlich überhaupt nicht erwähnt, nur StR Dipl.-HTL-Ing. Peer hat dies genannt. Ich werde mir die Zusammensetzung der Jury ansehen. Es werden all jene schon gar nichts verstehen und bei StR Mag. Schwarzl nicht Nachhilfe genommen haben. Eines kann ich euch sagen, dass ich es nicht dulde, dass das Unternehmen - das ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftslebens in der Stadt Innsbruck ist - mit den ganzen Mitarbeitern, die sich dermaßen bemühen, schlecht gemacht wird. Es wird immer wieder gesagt, dass wir Betriebe mit Arbeitsplätzen in die Stadt Innsbruck bekommen müssen. Auch wird die Universität Innsbruck immer wieder angesprochen. Unternehmen wie das MED-EL sind wichtig. Sogar im Tiroler Landestheater bekomme ich keine guten Leute, wenn wir keinen Flughafen haben. Der Flughafen kann nichts dafür, dass die Stadt Innsbruck so liegt wie sie liegt. Wir lieben die Berge links und rechts, wo man sich trotzdem unter Berücksichtigung der ganzen Umstände redlich bemüht. Ich habe wirklich Beschwerden über Sie, StR Mag. Schwarzl und alle, die Sie dort in der Umgebung "aufhussen". Ich habe das hier noch nie gesagt, aber weil Sie heute so "gescheid daherreden", sag ich es Ihnen. GR Mag. Schindl-Helldrich, Ihnen will ich schon sagen, dass wir Ihnen um halb eins in der Nacht geduldig zuhören. Ich sehe Kolleginnen, die sind dermaßen blass, dass sie mich schon anleuchten. Daher müssen Sie mir nicht sagen, dass Sie ein Schutzschild vor StR Mag. Schwarzl sein müssen. Glauben GR-Sitzung 28.6.2007 Sie mir, dass wir die Demokratie hier im Gemeinderat schon wahrzunehmen wissen. Wir haben sehr viel Geduld bewiesen. Ich denke, dass alles gesagt ist. Wir stimmen über diese drei Anträge ab und dann übernehme ich die Sitzungsführung. Wir werden dann sehen, wie wir weiter tun. Ihr wisst genau, dass nach Mitternacht keiner mehr besonders gut denken kann. Zuhören können wir vielleicht, aber dazu ist auch mir meine Gesundheit mehr wert. Ganz abgesehen davon, dass mir eine Kollegin der Innsbrucker Grünen sagt, dass meine Leute den Saal noch für eine morgige Veranstaltung vorbereiten müssen. Das wissen wir GR Mag. Pitscheider. Ich habe Ihnen schon gesagt, dass Sie sich an Ihre Klubobfrau wenden sollten, denn dann sind wir ein bisschen schneller in der Disziplin, wenn nicht jeder so lange spricht. Berücksichtigen Sie eines, StR Mag. Schwarzl, dass am Flughafen Menschen arbeiten, die nicht Tag und Nacht überlegen, wie sie den Innsbrucker Grünen etwas zu Fleiß tun können. Dazu sind Sie erstens nicht so wichtig und zweitens muss ich Ihnen sagen, dass sich die Menschen ernsthaft bemühen. GR Ing. Krulis: Eins muss ich schon sagen: Es ist jetzt fast halb eins, aber StR Mag. Schwarzl würde noch drei Stunden über Ihr Lieblingsthema sprechen, ganz egal wie viele Umweltpreise der Flughafen Innsbruck hat oder bekommen wird. Das ist ein Thema, das Sie mit einem Fanatismus verfolgen, weil Sie das Thema benötigen. Wenn Sie das Thema nicht mehr haben, verlieren Sie ein gewisses Klientel. StR Mag. Schwarzl, wenn Sie es gesamthaft in der Stadt Innsbruck sehen, dann gibt es wenig Einrichtungen, die so viel Akzeptanz wie der Flughafen haben. Wenn man heute in der Stadt Innsbruck die Bevölkerung fragen würde, dann würde wahrscheinlich eine Zustimmung von 95 % zu dem Flughafen mit den Flugbewegungen wie er derzeit ist, vorhanden sein. Das müssten Sie dann auch einmal akzeptieren. Aber Sie werden das nie akzeptieren, ganz egal, was sich am Flughafen alles in der Entwicklung tut. - 533 - Ob die Flugzeuge größer werden, es weniger Landungen und Starts gibt usw. das akzeptieren Sie alles nicht. Sie werden immer etwas hervorziehen, wo Sie etwas daran auszusetzen haben. Denken Sie wirklich auch einmal daran, wie die Frau Bürgermeisterin gesagt hat, um viele Arbeitsplätze es geht. Gehen Sie einmal am Samstag auf den Flughafen und sehen sich an, wer von Innsbruck wegfliegt. Das sind Innsbrucker bzw. Tiroler Familien. Die anderen fahren stundenlang mit dem Auto und fliegen konzentriert ab. Ändert doch einmal ein bisschen eure Einstellung zum Flughafen. Ich gebe langsam jede Hoffnung auf, weil Ihr so viel Energie habt, dass um halb eins in der Früh noch so lange darüber debattiert wird. Jedes Jahr können wir uns dieses Thema fünf oder sechs Mal anhören und es ändert sich nichts bei eurer Einstellung. Ihr habt einfach den Flughafen zum Feindbild erklärt, ganz egal, was dort passiert. Was Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger getan hat, war euch auch immer zu wenig. Wenn ich an die Pamphlets in der Flughafenzeitung denke, die erschienen sind, wenn wieder nicht alle Punkte erfüllt worden sind, waren widerlich. Ich wollte mich wirklich nicht zu Wort melden, aber mir steht es bis oben, weil Ihr überhaupt nichts dazu lernt und immer nur, ganz egal was der Flughafen tut, "einhauts". GR Weiskopf: Ich bin ein Betroffener, denn ich wohne mit meiner Familie am Franz-Baumann-Weg 22 südseitig. Vor mir sehe ich den Flughafen und meine Familie stört er persönlich nicht. Das ist mein Empfinden. Mir wäre auch nicht aufgefallen, dass er die anderen Parteien in unserem Haus stört. Ich kann das nicht empfinden. StR Mag. Schwarzl, Sie sollten dem Rechnung tragen, weil sonst tragen Sie Ihre Botschaft in die falsche Richtung. Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 8 Stimmen): Die von StR Mag. Schwarzl in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachten Anträge werden dem Inhalte nach abgelehnt. GR-Sitzung 28.6.2007 Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer. 29.17 I-OEF 56/2007 Baumpflege und Baumschnitt durch gut geschultes Fachpersonal, laufende Aus- und Fortbildung (StR Mag. Schwarzl) StR Mag. Schwarzl: Das ist ein Thema, an dem man eigentlich, wenn man durch die Stadt Innsbruck geht, fast nicht vorbei kommt. Wenn Sie durch die Stadt Innsbruck spazieren, radeln oder fahren, ist Ihnen sicher aufgefallen, dass sich in den letzten Monaten und ein bis zwei Jahren eigentlich massive Baumkappungen und massive Starkastschnitte gehäuft haben. Ich kann Ihnen einen Auszug von Fotos rundum gehen lassen, um zu zeigen, was teilweise mit den Bäumen in unserer Stadt passiert. Wir sind uns alle einig, dass die Bäume in der Stadt wertvolle Lebewesen sind, die für das Klima und für die Ästhetik ganz wichtig sind und damit auch einen hohen materiellen Wert haben. Ich habe einfach manchmal das Gefühl, dass die Baumpflege bei uns etwas missverstanden wird. Bei uns werden sehr viele Bäume vermeintlich gepflegt und in Wirklichkeit werden sie gekappt. Sie wissen, Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, es gibt eine ÖNORM in der steht, dass die Baumkappung nur als Vorstufe zur Baumfällung gehandhabt wird. Die Baumkappung hat ganz massive Auswirkungen. Ein Baum lebt aus dem Gleichgewicht zwischen Krone, Stamm und Wurzel. Wenn man einen Teil von dem Ganzen mehr oder weniger radikal wegnimmt, ist dieses Gleichgewicht gestört. Der Baum versucht dieses Gleichgewicht wieder herzustellen. Sie kennen alle diese Triebe, diese Ständer, die bei den gekappten Stellen wieder wachsen. Der Baum versucht, möglichst wieder Blattmasse zu bekommen, damit er seine Versorgung hat. Oft finden solche Starkastschnitte oder Kappungen in dem Glauben statt, dass man damit die Sicherheit des Baumes erhöht. In Wirklichkeit wird eigentlich das Gegenteil damit erreicht, weil die Triebe, die sehr schnell - 534 - und sehr stark neben der Wunde, wo gekappt wurde, wachsen, bei weitem nicht mehr so stabil mit dem Ast verbunden sind, wie der ursprüngliche Ast. Oft meint man, dass man im Winter kappen muss, nämlich dann, wenn der Baum gar keine Kraft hat, weil er kein Laub trägt, die Wunde zu verschließen. Damit dringt dort sehr schnell Fäule ein. werden seit Jahrzehnten österreichweit geschult. Diese müssen sich sicherlich nicht von Ihnen, StR Mag. Schwarzl, sagen lassen, dass sie eine Schulung machen sollen. Ich bin deshalb auch von Landschaftsplanern und Gärtnerinnen und Gärtnern rund um Innsbruck angerufen worden, die mir mitteilten, dass endlich einmal jemand sagt, wie in der Stadt teilweise mit den Bäumen umgegangen wird. Ich wünsche mir einfach, dass wir Baumschnittmaßnahmen und Baumpflegemaßnahmen nur mehr noch an Firmen und Personen vergeben, die wirklich dafür qualifiziert sind. Zweitens hatten wir in der Stadt Innsbruck die Situation, dass es verschiedene Bäume gab. Ich denke an die Schwarzpappeln am Rennweg, denn das sind Bäume, die nicht in die Stadt gehören. Diese Bäume sind vor 50 Jahren gesetzt worden und dafür kann ich auch nichts. Die Bäume haben die Eigenschaft, dass starke Äste sehr leicht abbrechen, die man dann schneiden muss. Es bilden sich natürlich die so genannten Wasserreißer wie es in der Forstfachsprache heißt -, die immer wieder zurück geschnitten werden müssen. Wir vergeben überhaupt keine Aufträge nach außen. In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gibt es Baumschutzgesetze. Dort kann man, wenn jemand solche Schnitte wie bei uns macht, Schadenersatz einfordern. Dort wird ein Baum nicht nach dem Brennholzwert, sondern wirklich bewertet. Bei uns geht das nicht. Wir haben zwar ÖNORMEN, aber wenn diese nicht eingehalten werden, kann man auch nichts machen. Ich möchte einfach, dass unser Personal, wenn das selber gemacht wird, eine Schulung bekommt. Ich möchte, dass nur solche Fremdfirmen genommen werden, die wirklich eine Baumpflegeausbildung haben und nicht einfach nur die Bäume schneiden, sondern auch pflegen. Was Sie, StR Mag. Schwarzl zitiert haben - ich weiß nicht, ob das auch dieses Fotos betrifft - sind nicht Aufträge von der Stadt, sondern von Privaten. Der Baumschnitt beim Tivoli-Freischwimmbad ist seinerzeit kritisiert worden, aber das hat die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) in Auftrag gegeben. Es gehört auch die Congress und Messe Innsbruck GesmbH dazu, denn die Weiden, die dort geschnitten wurden, sind auch keine städtischen Bäume, sondern sind von der Congress und Messe Innsbruck GesmbH in Auftrag gegeben worden. Damit hat die Mag.Abt. III, Stadtgartendirektion, unmittelbar nichts zu tun. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es ist gut, dass es schon so spät ist, weil sonst würde ich bei diesem Antrag wirklich sehr emotional werden. Es ist eine unglaubliche Anmaßung von Ihnen, StR Mag. Schwarzl, dass Sie als Laie aufstehen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mag.Abt. III, Stadtgartendirektion, derart schulmeistern. Ich behaupte, dass Sie keine blasse Ahnung von den Bäumen haben, außer ein bisschen Schulbuchwissen. Zu dem, was Sie hier lehrerhaft vortragen, muss ich sagen, dass sich jene, die sich damit befassen, sicherlich wesentlich mehr darüber wissen. Das ist völlig entbehrlich. Ich darf nur feststellen, dass die Mitarbeiter der Mag.-Abt. III, Stadtgartendirektion, hervorragend geschulte Fachleute sind, die ausgezeichnete Arbeiten machen und ein hohes fachliches Wissen haben. Ich muss mich mit allem Nachdruck gegen den Antrag wenden und ich bitte dringend den Antrag abzulehnen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Mag.-Abt. III, Stadtgartendirektion, GR-Sitzung 28.6.2007 StR Mag. Schwarzl: Ich ersuche um die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung. - 535 - Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, GR Blum, StR Dipl.-HTL-Ing. Peer und GR Mag. Yildirim; 11 Stimmen): Der von StR Mag. Schwarzl gestellte Antrag (Seite 534) auf Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt. Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und GR Blum; 9 Stimmen): Der von StR Mag. Schwarzl in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt. 29.18 I-OEF 57/2007 Projekt "Begegnungszone", Prüfung und Vorstellung (GR Mag. Pitscheider) GR Mag. Pitscheider: Ich halte mich sehr kurz, weil die Zeit schon sehr fortgeschritten ist. Das Projekt habe ich schon durch verschiedene Personen vorgestellt bzw. gebeten, dieses weiterzuleiten. Ich hoffe, dass das auch funktioniert hat. Ich bin überzeugt, dass das eine Möglichkeit ist, den Stadtraum für die Bewohnerinnen und Bewohner, für den Einzelhandel und für die Besucherinnen und Besucher interessant zu gestalten. Ich ersuche um die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung. Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, GR Buchacher, GR Marinell und GR Blum; 11 Stimmen): Der von GR Mag. Pitscheider gestellte Antrag (Seite 535) auf Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt. Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 8 Stimmen): Der von GR Mag. Pitscheider in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt. GR-Sitzung 28.6.2007 29.19 I-OEF 58/2007 Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. V, Sport, Formblatt für Jahressubventionen, Aufnahme der Frage der Aufteilung der Vereinsleistung an Frauen und Männern (GR Hof) GR Hof: Wir erheben über das Formular der Jahressubventionen, die im Bereich Sport beantragt werden, jetzt schon einige Daten, die uns Auskunft geben können, wem die Subventionen letztendlich zu Gute kommen, das heißt, für wen wir diese Subventionen auszahlen. Es ist eine nahe liegende Frage dabei, dass die Vereine gebeten werden, einzuschätzen, zu wie viel Prozent ungefähr ihre Vereinsleistungen Innsbrucker Bürgerinnen und Bürgern und Auswärtigen zu Gute kommen. Eine andere Frage ist, dass in Prozent, so gut das möglich ist, angegeben werden kann, wie viele Arbeitsstunden entgeltlich und unentgeltlich geleistet werden. Das sind alles sinnvolle Daten. Mein Antrag zielt darauf ab, eine zusätzliche Frage für Prozentangaben einzuziehen, um damit abzufragen, wie es die Vereine abschätzen, wie viel ihrer Vereinstätigkeit jeweils Frauen und Männern zu Gute kommt bzw. von Frauen und Männern in Anspruch genommen wird. Der Hintergrund ist - viele werden das wissen -, die lange Diskussion oder Vermutung, dass Frauen tendenziell weniger vereinsgebunden Sport betreiben. Ich bin mir ehrlich gesagt nicht so sicher. Jedenfalls glaube ich, dass uns das interessante Daten liefern würde. Wir wüssten dann noch ein Stück genauer, was mit unseren Subventionsgeldern, die wir hier beschließen passiert. Ich ersuche daher um die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung. GR Grünbacher: Ich beantrage die Zuweisung des Antrages an den Sportausschuss. GR Hof: Ich habe mir die Zuweisung an den Sportausschuss auch überlegt, habe diese aber dann aus zwei Gründen nicht - 536 - beantragt. Durch die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung ist es bis Herbst noch möglich, diese Frage in die Anträge für das kommende Jahr noch aufzunehmen. Das war die eine Überlegung. Die andere Überlegung war, dass es um einen Antrag mit einem Gender-Aspekt geht. Nachdem der Sportausschuss ausschließlich von Männern besetzt ist, scheint mir diese Zuweisung nicht sinnvoll. (StR Dr. Pokorny-Reitter: Das stimmt ja gar nicht.) Ich korrigiere mich, der Sportausschuss ist fast ausschließlich von Männern besetzt, da die SPÖ eine andere Nominierung gemacht hat. Trotz allem, glaube ich, dass es in dem Fall angemessener wäre, den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen. Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und GR Mag. Kogler, 9 Stimmen): Der von GR Grünbacher gestellte Antrag (Seite 535) auf Zuweisung des Antrages an den Sportausschuss wird abgelehnt. Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ, GR Heis und GR Mag. Kogler; 18 Stimmen): Der von GR Hof gestellte Antrag (Seite 535) auf Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt. vermute, dass GR Konrad mit dem gleichen sehr engagierten Vater gesprochen hat. Es gibt einen Wickelraum, der nur zu wenig beschriftet ist. Es war auch die Anfrage, das darf ich jetzt auch noch gleich dazu sagen, einen Stillraum zu errichten. Die zuständige Referentin hat erhoben, dass im Allgemeinen die Tendenz besteht, dass Frauen, die stillen, das überall tun können. Ich habe vorgeschlagen, dass in den Räumlichkeiten der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit, ein Platz dafür vorhanden sein kann. Das wird auch manchmal gemacht. Ich bitte das weiterzusagen, dass eine Mutter, die nicht im Kaffeehaus sitzen möchte oder wo viele Menschen vorbeigehen, dort ihr Kind stillen kann. Der Antrag ist daher überholt. GR Grünbacher: Der Antrag ist grundsätzlich falsch gestellt. Der Wickelraum war für uns nicht erkennbar, den wir haben diesen nicht gefunden. Es ist auch mir als Vater passiert, dass ich mit meiner Tochter am Arm nicht gewusst habe, wo ich diese wickeln kann. Der Raum war schlichtweg nicht erkennbar. Die Zusage von der Frau Bürgermeisterin, den Wickelraum sichtbarer zu machen, nehmen wir gerne an. Daher ziehe ich den Antrag somit zurück. Ich hätte noch einen kleinen Wunsch. Frau Bürgermeisterin, vielleicht würdest du in Anerkennung der wickelnden Väter zumindest dort ein gegendertes Piktogramm anbringen, denn es gibt auch Väter, die dort wickeln. Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ und GR Mag. Kogler; 17 Stimmen): Bgm. Zach: Das werden wir uns überlegen. Die angedachten Verbesserungen werden gemacht. Der von GR Hof in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt. Der von GR Konrad und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag wird von GR Grünbacher zurückgezogen. 29.20 I-OEF 59/2007 RathausGalerien, Errichtung eines öffentlich zugänglichen Wickelraumes (GR Konrad) Bgm. Zach: Wir sind dem Antrag schon nachgegangen. Eigenartigerweise habe ich die gleiche Anfrage bekommen. Ich GR-Sitzung 28.6.2007 - 537 - 29.21 I-OEF 12/2007 Schulen, Kindergärten, Schülerhorte und Tagesheimschulen, gleichmäßige Klassenaufteilungen bezüglich Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache (GR Mag. Yildirim) Bgm. Zach: Ich darf auch vom Kollegium des Bezirksschulrates berichten, dass uns dieses Thema weiter beschäftigen wird. Es wird ein Thema sein, das wir noch lange diskutieren. Der von GR Mag. Yildirim und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 22.2.2007 eingebrachte dringende Antrag wird mit nachstehendem Beschluss des Stadtsenates vom 16.5.2207 zur Kenntnis genommen: Beiliegender Bericht der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit, sowie der beiliegende Bericht der Mag.Abt. V, Erziehung, Bildung und Gesellschaft, vom 4.4.2007 werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Durchmischung von Kindern deutscher und nichtdeutscher Muttersprache im Sinne des gegenständlichen Antrages wird weiterhin befürwortet. 30. Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen 31. Beantwortung der Anfragen aus der Gemeinderatssitzung am 19.4.2007 32. Einbringung von Anfragen 32.1 Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI), Kostenstellenrechnung und Maßnahmenplan (GR Mair) GR Mair: Ich stelle folgende Anfrage: Die Frau Bürgermeisterin in Ihrer Funktion als Eigentümervertreterin möge folgende Fragen beantworten: 1. Wie sieht die aktuelle Kostenstellenrechnung der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) aus? Bitte beilegen. 2. Welche Deckungsgrade, verglichen mit der Kostenstellenrechnung, erreichten im Jahr 2007 die einzelnen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsarten? 3. Welche Maßnahmen werden zur Erhöhung der Deckungsgrade in der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) gesetzt? 4. Welche Überlegungen liegen dem Wirtschaftsplan für die Olympia-Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) 2007 zugrunde, der für jedes Quartal einen gleichmäßigen Fehlbetrag von je zirka € 400.000,-vorsieht, während im Jahr 2006 die Quartalsfehlbeträge zwischen € 300.000,-- (1. Quartal 2006) und € 750.000,-- (2. Quartal 2006), € 400.000,-- (3. Quartal 2006) und € 550.000,-- (4. Quartal 2006) schwankten? 5. Welche Gründe waren im Jahr 2006 ausschlaggebend für die Differenz zwischen dem Wirtschaftsplan (€ 1.196.000) und dem tatsächlichen Jahresfehlbetrag 2006 von € 2.045.000,--? 6. Wie hoch waren die Kosten für die Anschaffung der Videowall 2007 in der Olympiaworld Innsbruck und mit Bgm. Zach: Ich ersuche, dass wir die Tagesordnungspunkte "Behandlung eingebrachter Anträge" sowie "Beantwortung der Anfragen aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.1.2006" in die Gemeinderatssitzung im Juli verlegen. Beschluss (einstimmig): Angenommen. GR-Sitzung 28.6.2007 - 538 - welcher Amortisationszeit durch Werbung wird gerechnet? 7. Im Maßnahmenplan der Olympiaworld Innsbruck wird genannt FINANZEN Verrechnungen Wacker Tirol, Neue Vereinbarungen für die Saison 2006/2007 und Folgesaisonen mit den Gesellschaftern vereinbaren; Spielbetriebskostenanalyse 2004 und 2005 als Basis. Termin: 31.8.2006 Wie ist der Umsetzungsstand dieser Maßnahme? 8. Im Maßnahmenplan der Olympiaworld Innsbruck wird genannt FINANZEN Überprüfung Mietverträge Tivoli NEU aktuell alle Räumlichkeiten vermietet; Nachjustierung von einzelnen Bereichen in Punkto Miethöhe erforderlich (…) Termin 30.9.2006 - Für welche Mieter wurden Anpassungen vorgenommen? 9. Im Maßnahmenplan der Olympiaworld Innsbruck wird genannt FINANZEN Überprüfung Förderabrechnung LSC mit Verbänden - Vereinen, Abwälzung der bisherigen Fördersystematik bei Verbänden - Vereinen; aktuell werden auf die nichtkostendeckenden Tarife durch die OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) noch zwischen 30% - 60% indirekte Subventionen gegeben (zirka € 30.000,--) Termin 30.9.2006. Welche Anpassungen hat der Verein Landessportcenter zu diesem Maßnahmenpunkt vorgenommen? 10. Im Maßnahmenplan der Olympiaworld Innsbruck wird genannt FINANZEN Verrechnung HCI – Die Haie, Erhöhung der Verrechnung Spielbetrieb auf die ursprünglichen Mindestdeckungserfordernisse (€ 3.800,-statt € 1.700,-- pro Spiel); Gesellschafterabstimmung). Wurden diesbezügliche Gesellschafterabstimmungen bereits vorgenommen? 11. Im Maßnahmenplan der Olympiaworld Innsbruck wird genannt MARKETING Attraktivierung Eigenveranstaltungen, Neuorientierung Publikumseislauf und Eisclubbings, Termin GR-Sitzung 28.6.2007 30.9.2006. In der Anfragebeantwortung der Anfrage "Maßnahmenplan Olympiaworld Innsbruck“ vom 12.12.2006 hieß es, die Umsetzung sei beim Gastronomiebereich Kiosk bereits umgesetzt, ansonsten noch im Gange. Welche Ergebnisse liegen in der Zwischenzeit vor? 12. Im Maßnahmenplan der Olympiaworld Innsbruck wird genannt FINANZEN Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA) Nebenspielfelder, Probleme Bautätigkeit EURO 2008, Nachjustierung Einnahmenverluste und Mehrkosten durch Bautätigkeit Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA) EURO 2008, Termin 31.8.2006. Wurden die Verhandlungen mit der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GesmbH (ISpA) das zu erwartende Minus von € 80.000,-- abzudecken, bereits abgeschlossen und wenn ja mit welchem Ergebnis? 13. Haben die laut Anfragebeantwortung der Anfrage "Maßnahmenplan Olympiaworld Innsbruck" vom 12.12.2006 in Aussicht genommenen Verhandlungen der Gesellschafter über die Spartenzurechnung der jährlichen Mindereinnahmen durch den temporären und endgültigen Entfall der Rasen- und Kunstrasenplätze im Zuge der EURO 2008 sowie über die Zurechnung der Leichtathletikanlage bereits Ergebnisse gebracht? 14. Um welchen Betrag ist das Jahreseinkommen des neuen Geschäftsführers der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI), Mag. Dr. Michael Bielowski höher als das Jahreseinkommen seines Vorgängers als Geschäftsführer? Mair, e. h. 32.2. Städtische Jugendarbeit, Verteilung der Mittel (GR Mair) GR Mair: Ich stelle folgende Anfrage: - 539 - Die Frau Bürgermeisterin wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Das Kernstück der offenen Jugendarbeit in Innsbruck bilden laut www.jungesinnsbruck.at die sieben folgenden Jugendzentren: 10. Gibt es inhaltliche Mindeststandards für die Jugendarbeit, die den Jugendeinrichtungen seitens der Stadt Innsbruck vorgegeben werden? Zu den Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt werden auf www.jungesinnsbruck.at weiters die folgenden Einrichtungen gezählt: - Jugendzentrum Hötting-West - Jugendtreff Pradl - Pfarrjugend Allerheiligen - Jugendzentrum Skyline Olympisches Dorf - Altkatholische Gemeinschaft/Arche - Jugendzentrum Z6 - Bezirksfeuerwehrverband InnsbruckStadt, Feuerwehrjugend - Jugendzentrum St. Paulus - Dance Quarter Innsbruck - Jugendzentrum Shelter, Guter Hirte - - Jugendzentrum MK Evangelische Jugend Innsbruck-West - Christuskirche 1. Wie hoch waren die jährlichen städtischen Subventionen für die jeweiligen Einrichtungen in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007? - Jugendheim der Pfarre Pradl - Kinder- und Jugendzentrum St. Paulus - Jugendzentrum Welche prozentuelle Höhe am Gesamtbudget der jeweiligen Einrichtungen erreicht die städtische Unterstützung? - Jugendheim der Pfarre Saggen - Jugendland KünstlerKinder und KünstlerJugend - Jugendraum Die Box - Jugendrotkreuz - Jugendtreff Shelter - Jugendwarteraum des Landes "Pool" - Jugendzentrum "Skyline" Olympisches Dorf Verein Jugendhilfe Innsbruck - Jugendzentrum Hötting-West Verein Jugendhilfe Innsbruck - Jugendzentrum MK - Jugendzentrum Pradl Verein Jugendhilfe Innsbruck - Jugendzentrum Z6 - Katholische Arbeiterjugend 2. 3. 4. 5. 6. Wie hoch ist die jeweilige Unterstützung des Landes Tirol für die Einrichtungen? Gibt es angebotsabhängige schriftliche Kriterien, nach denen eine städtische Unterstützung für die Jugendeinrichtungen vergeben wird? Wenn ja, wie sehen diese aus? Für welche Angebote erhalten einzelne Einrichtungen zusätzliche Förderungen durch die Stadt Innsbruck? Bieten alle genannten Jugendeinrichtungen spezielle Programme für Mädchen an? Wenn ja, wie sehen diese aus? 7. Wer sind die Träger der jeweiligen Jugendeinrichtungen? - Katholische Jugend der Pfarre St. Jakob 8. Bieten alle genannten Jugendeinrichtungen Arbeit in der Drogenprävention an? - Kinder- und Jugendpastoral der Diözese Innsbruck - Krakadau Kinder-Kultur- und Kommunikationszentrum - Kinderfreunde - LiveStage - Tiroler Jugendförderungsprojekt 9. Bieten alle genannten Jugendeinrichtungen Hilfe und Unterstützung bei der Jobsuche an? GR-Sitzung 28.6.2007 - 540 - - Mitbestimmung.cc 15. Welche Tätigkeiten der Tiroler Schülerunion wurden seitens der Stadt Innsbruck finanziert? - Naturfreunde Tirol - Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreich - Pfarrjugend Amras - Pfarrjugend Arzl - Pfarrjugend Hötting - Pfarrjugend Igls-Vill - Pfarrjugend Kranebitten - Pfarrjugend Maria am Gestade - Pfarrjugend Neu-Pradl - Pfarrjugend St. Norbert - Pfarrjugend Wilten Ost - Pfarrjugend Wilten West - Rainbows Tirol - Für Kinder in stürmischen Zeiten - Schützenbataillon Innsbruck-Stadt, Jungschützen 19. Wie vielen Jugendlichen der verschiedenen Alterskohorten kamen die von der Stadt Innsbruck unterstützen Angebote der Jugendarbeit im Jahr 2006 zu Gute? - Spielmobil der Tiroler Kinderfreunde Mair e. h. - Spielothek der Innsbrucker Kinderfreunde 32.3 Inhaltliche Zuordnung: 16. Welcher Betrag wurde seitens der Stadt Innsbruck in den Jahren 2005, 2006 und 2007 für Streetwork ausgegeben und welchen Organisationen kamen diese Subventionen zu Gute? 17. Welcher Betrag wurde seitens der Stadt Innsbruck in den Jahren 2005, 2006 und 2007 für offene Jugendarbeit ausgegeben? 18. Welcher Betrag wurde seitens der Stadt in den Jahren 2005, 2006 und 2007 für verbandliche und vereinsorganisierte Jugendarbeit ausgegeben? Stadtgemeinde Innsbruck Casinos Austria AG, gemeinsamer Werbefonds, Verwendung der Mittel, Maßnahmen - Theatergruppe Grenzenlos - Tiroler Kinderfreunde - Stadt Innsbruck - Tiroler Mittelschülerverband (TMV) - Tiroler Schülerunion Die Frau Bürgermeisterin wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Workstation 1. 11. Wie hoch waren die jährlichen Subventionen der Stadt Innsbruck in den Jahren 2006 und 2007 für die genannten Organisationen? 12. Welchen Anteil am Gesamtbudget der jeweiligen Organisationen erreichte die städtische Unterstützung? GR Mair: Ich stelle folgende Anfrage: Welche Maßnahmen wurden von wem unter den folgenden Kostenstellen durchgeführt? Bitte die durchführende Organisation angeben und nicht lediglich den Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) als Durchlaufstation für die Gelder des Casino Werbefonds. a) 2002: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) - Destinationsmarketing (€ 25.435,-- 1. Tranche) b) 2002: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) - Destinationsmarketing (€ 25.435,-- 2. Tranche) 13. Gibt es angebotsabhängige schriftliche Kriterien, nach denen die Subventionen vergeben wurden? 14. Welche Tätigkeiten des Tiroler Mittelschülerverbands (TMV) wurden seitens der Stadt Innsbruck finanziert? GR-Sitzung 28.6.2007 - 541 - c) d) e) f) g) h) 2003: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) - Destinationsmarketing (€ 25.000,--) 2003: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) - Destinationsmarketing (€ 7.703,--) 2003: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) - Destinationsmarketing (€ 15.500,--) 2003: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) - Destinationsmarketing (€ 10.000,--) 2003: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) - Destinationsmarketing (€ 7.103,--) 2004: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) - Destinationsmarketing (€ 18.000,--) i) 2004: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) - Destinationsmarketing (€ 18.500,--) j) 2005: Italienmarketing (€ 18.000,--) k) 2005: Italienmarketing (€ 18.500,--) l) 2006: 1. Rate Destinationsmarketing Italien (€ 18.000,--) Welche Maßnahmen wurden von wem unter den folgenden Titeln durchgeführt? a) 2002: Fiera Agricola (€ 5.815,--) b) 2002: Urlaubsmesse InnsbruckVerona (€ 23.619,--) c) 2002: Insider Übernachtung (€ 119,--) d) 2003: Konzertsponsoring (€ 3.000,--) GR-Sitzung 28.6.2007 2005: Mitgliedschaft Hotels Casino (€ 2.900,--) f) 2006: OK Rodel WM (€ 10.000,--) g) 2005: Rindfleisch Padua (€ 958,--) h) 2005: Wirtschaftsdelegation Padua (€ 1.347,--) i) 2005: Marketing Südtirol (€ 20.000,--) j) 2006: Casino Austria Marketingkooperation Südtirol (€ 20.000,--) Mair e. h. 32.4 Veranstaltungen, Richtlinien für die Endreinigung (GR Mair) GR Mair: Ich stelle folgende Anfrage: Frau Bürgermeisterin wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten oder durch die zuständige amtsführende Stadträtin beantworten zu lassen: In Innsbruck finden viele Veranstaltungen statt, häufig auch auf öffentlichen Plätzen. Das ist, im Bewusstsein der Belastung der Anrainerinnen und Anrainer, eine wichtige Belebung der Stadt. Um die Belastung für die Anrainerinnen und Anrainer zu minimieren ist es wichtig, dass am Ende der Veranstaltungen der Platz wieder gesäubert wird. Diese Endreinigung wird entweder durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Innsbruck oder von den Veranstalterinnen und Veranstaltern selbst durchgeführt. 1. Gibt es Richtlinien, für welche Veranstaltungen die Endreinigung von der Stadt übernommen wird und für welche Veranstaltungen die Endreinigung von den Veranstalterinnen und Veranstaltern selbst durchzuführen ist? 2. Können Veranstalterinnen und Veranstalter wählen, ob sie die Endreinigung selbst durchführen möchten oder ob sie sie von der Stadt Innsbruck durchführen lassen? 3. Gibt es Richtlinien, in welchen Fällen die Kosten für die Endreinigung durch die Stadt Innsbruck den Veranstalterinnen und Veranstaltern vorgeschrieben werden und in welchen Fäl- m) 2006: Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) - 2. Rate Destinationsmarketing (€ 18.000,--) 2. e) - 542 - len die Stadt Innsbruck selbst die Kosten für die Endreinigung übernimmt? 4. 5. 6. 7. Nach welchen Faktoren berechnen sich die Kosten für die Endreinigung durch die Stadt Innsbruck, so sie den Veranstalterinnen und Veranstalter vorgeschrieben wird? Welche durchschnittlichen Kosten entstanden im Jahr 2006 für eine Endreinigung des Marktplatzes, so diese den Veranstalterinnen und Veranstaltern vorgeschrieben wurde? Welche durchschnittlichen Kosten entstanden im Jahr 2006 für eine Endreinigung des Marktplatzes für die Stadt Innsbruck, so diese selbst durchgeführt wurde? Welchen Veranstaltungen in Innsbruck wurde 2006 die Endreinigung auf eigene Kosten vorgeschrieben? 8. Welchen Veranstaltungen in Innsbruck wurde 2007 die Endreinigung auf eigene Kosten vorgeschrieben? 9. Welchen Veranstaltungen in Innsbruck wurde 2006 die Endreinigung durch die Stadt Innsbruck bei Übernahme der Kosten durch die Stadt vorgeschrieben? 10. Welchen Veranstaltungen in Innsbruck wurde 2007 die Endreinigung durch die Stadt Innsbruck bei Übernahme der Kosten durch die Stadt Innsbruck vorgeschrieben? 11. Welchen Veranstaltungen in Innsbruck wurde 2006 die Endreinigung durch die Stadt Innsbruck bei Kostentragung durch die Veranstalterinnen und Veranstalter vorgeschrieben? 12. Welchen Veranstaltungen in Innsbruck wurde 2007 die Endreinigung durch die Stadt Innsbruck bei Kostentragung durch die Veranstalterinnen und Veranstalter vorgeschrieben? 13. Entspricht es den Tatsachen, dass Endreinigungen durch die Stadt Innsbruck aus Personalmangel 2007 grundsätzlich nach Veranstaltungen nicht mehr durchgeführt werden? GR-Sitzung 28.6.2007 14. Aus welchem Grund wurde für Veranstaltungen der Innsbrucker Stadtmarketing GesmbH (IMG) 2007 die städtische Kostentragung für die Endreinigung durch die Stadt Innsbruck vorgeschlagen und für andere Veranstaltungen nicht? Mair e. h. 33. Einbringung von Anträgen 33.1 I-OEF 80/2007 Enquete zum Thema "Konsumraum für Abhängigkeitserkrankte" mit Expertinnen und Experten (GR Marinell) GR Marinell: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Die Stadt Innsbruck veranstaltet eine Enquete zum Thema "Konsumraum für Abhängigkeitserkrankte" zu der Vertreterinnen und Vertreter des Suchtbeirates, der Universitätsklinik für Psychiatrie, des Instituts für Strafrecht der Universität Innsbruck, der Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, der Einrichtungen der Drogenhilfe und des Ludwig-Boltzmanns-Institutes für Suchtforschung, Wien, eingeladen werden. Marinell, Dr. Pokorny-Reitter, Mag. Yildirim, Buchacher, Dipl.-HTLIng. Peer, Blum und Weber, alle e. h. Es wird immer wieder Thema sein, das angeschnitten wird. Es ist eine breite Information notwendig. Die Einrichtung eines Konsumraumes benötigt einen breiten politischen Konsens. Dazu ist die Information einer Enquete notwendig. Es kann auch der öffentliche Raum dadurch entlastet werden. Das hat auch einen ordnungs- und sozialpolitischen Sinn. Dies gerade in der Diskussion, wie sie derzeit in der Öffentlichkeit stattfindet. - 543 - 33.2 I-OEF 81/2007 Aerodrom, Errichtung in Anlehnung an jenes in der Stadt Zürich (GR Mag. Kogler) GR Mag. Kogler: Ich stelle folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge wie folgt prüfen: Inwieweit ist es möglich ein Aerodrom - in Anlehnung an jenes in der Stadt Zürich im Bereich der Stadt Innsbruck zu errichten. Mag. Kogler e. h. Ein Aerodrom ist ein Windkanal. Vielleicht kann sich der eine oder andere an die Abschlussveranstaltung der Olympischen Winterspiele (OWS) in Turin erinnern. Das ist eine Turbine, auf der man fliegen kann. Es gibt in Zürich und in England so etwas. Es ist in Spielfeld so ein Aerodrom geplant gewesen, das aber mit Red Bull nicht zu Stande gekommen ist. Daher hätte man eine Chance, so etwas auch nach Innsbruck zu bekommen. Das ist nicht nur das Fliegen an und für sich, sondern der Windkanal, der für viele Sachen, wie für Rodler und Schifahrer genutzt werden kann. Es gibt aber eine gewisse Lärmentwicklung und daher müsste man die Sache messen. 33.3 Wie aus der Vorlage ersichtlich ist, wird in einem ehemaligen kommunistischen Land Personen ab dem 65. Lebensjahr die Gratisbenützung öffentlicher Verkehrsmittel ermöglicht. Mit dieser Maßnahme wird nicht nur Umwelt- und Verkehrsentlastung erzielt, sondern man setzt auch einen touristischen Werbeeffekt mit dem Ungarn bereits gute Erfahrungen gemacht hat. Staus und Parkplatzproblemen beim Alpenzoo Innsbruck - Tirol oder Bergisel würde dadurch entgegen gewirkt werden. Sollte die Budgetlage der Stadtgemeinde Innsbruck wirklich so gut sein, wie immer gesagt wird, so wäre diese Regelung ohne weiteres möglich. Ich darf hinzufügen, dass im Nationalrat bereits ein diesbezüglicher Antrag eingebracht ist, um die Kommunen eventuell zu unterstützen. 33.4 I-OEF 83/2007 Beflaggung von privaten Wohnhäusern zu bestimmten Feiertagen, Prämierung analog dem Blumenschmuckwettbewerb (GR Heis) GR Heis: Auf Grund des starken Rückgangs der Beflaggung von privaten Häusern zu bestimmten Feiertagen, stelle ich folgenden Antrag: I-OEF 82/2007 Der Gemeinderat möge beschließen: Öffentliche Verkehrsmittel, kostenlose Benützung von Personen ab dem 65. Lebensjahr (GR Heis) Um Tirols kulturelles Erbe zu bewahren und zu fördern, wird die Frau Bürgermeisterin beauftragt, prüfen zu lassen, ob es möglich ist, analog des Blumenschmuckwettbewerbes eine Prämierung seitens der Stadt Innsbruck für die am schönsten beflaggten und geschmückten Häuser Innsbrucks anlässlich des Staatsfeiertages sowie anderer kirchlicher oder weltlicher Feiertage zu ermöglichen. Gleichfalls soll geprüft werden, ob ein Zuschuss für die Fahnenbeschaffung gewährt werden kann. GR Heis: Ich stelle folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Frau Bürgermeisterin wird beauftragt, mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) Gespräche aufzunehmen und prüfen zu lassen, inwieweit es möglich ist, Einheimischen als auch Touristen ab dem 65. Lebensjahr die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos zu ermöglichen. Gegebenenfalls ist zu eruieren, in welcher Höhe die Stadt die Seniorenfreifahrten subventionieren müsste. Heis e. h. GR-Sitzung 28.6.2007 Heis e. h. Auf Grund des starken Rückgangs der Beflaggung von privaten Häusern anlässlich des Staatsfeiertages und anderer kirchlicher und weltlicher Feiertage sieht die FPÖ es für erforderlich einen Anreiz zu schaffen, um diese Tradition und das - 544 - kulturelle Erbe unser Väter zu erhalten und auch für die zahlreichen Touristen, die das gerne sehen. Die Freiheitliche Fraktion könnte sich vorstellen, dass mittels einer Verordnung von Bundes-, Landes-, Stadt- und Schützenfahne, Flaggen des Vatikans, der Europäischen Union (EU) und deren Mitgliedsstaaten als erwünscht deklariert werden und andere Fahnen, außer bei besonderen Anlässen verboten sind. 33.5 I-OEF 84/2007 Konzept für Jugendtourismus, Erarbeitung (GR Mair) GR Mair: Ich stelle folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Innsbruck will ein Konzept für Jugendtourismus erarbeiten. Ausgehend von einer Analyse der Ausgangssituation und unter Einbeziehung von Konzepten anderer Städte soll ein eigenständiges Konzept für die nächsten Jahre entwickelt werden, entlang dessen touristische Entwicklung im Bereich Jugendtourismus passieren kann. Die Entwicklung eines Innsbrucker Konzeptes für Jugendtourismus soll gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern und Expertinnen und Experten des Tourismus in Innsbruck und seiner Umgebung passieren. Der Antrag wird dem gemeinderätlichen Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausarbeitung soll in enger Zusammenarbeit mit der Mag.-Abt. IV, Wirtschaftsförderung, vorgenommen werden, welches für die Tourismusentwicklung in der Stadt Innsbruck verantwortlich zeichnet. Mair e. h. Mein Antrag beschäftigt sich mit einem Konzept für Jugendtourismus und mit dem Rückstand, der in den letzten Jahren offensichtlich im Bereich Jugendtourismus entstanden ist. Man soll diesbezüglich mit einem Konzept entgegenwirken. Ich darf diesbezüglich den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus beleben. GR-Sitzung 28.6.2007 33.6 I-OEF 85/2007 Subventionsordnung, Ergänzung zu § 3, Ausschluss der Förderung (GR Mair) GR Mair: Ich stelle folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Die Subventionsordnung der Stadt Innsbruck (Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck, zuletzt: Gemeinderatsbeschluss vom 24.2.2005) wird wie folgt geändert: Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn § 3 (6) die Förderung überwiegend den Mitgliedern einer politischen Partei oder einer politischen Partei selbst zu Gute kommt, die Mitgliedschaft in einer politischen Partei die Voraussetzung ist, um von den geförderten Maßnahmen zu profitieren oder Mitglieder einer politischen Partei von den geförderten Maßnahmen bevorzugt profitieren. Geförderte Maßnahmen, die von einer politischen Partei durchgeführt werden, aber allen Menschen ungeachtet ihrer Parteimitgliedschaft gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden, sind von diesem Ausschluss nicht betroffen. Mair e. h. Es geht darum, dass wir mit zunehmendem Unmut beobachten, wie Parteien über die transparente Parteienförderung hinaus im Subventionswege über tatsächliche Parteiorganisationen oder Parteiumfeldorganisationen noch weitere Mittel lukrieren. Einen Fall haben wir durch eine Anfrage im Gemeinderat schon behandelt. Es ging damals um das Eduard-Wallnöfer-Heim der ÖVP, das öffentliche Subventionen erhalten hat, die Parteimitglieder vorwiegend zu Gute kamen. Ich beantrage, dass Subventionen dann ausgeschlossen sind, wenn sie an Parteien gehen und überwiegend oder ausnahmslos Parteimitgliedern Gute zu kommen, damit die Parteienmittel in der Stadt Innsbruck transparent und fair vergeben werden können. Es müssen sich dann einzelne Parteien nicht noch Gelder dazu holen. - 545 - 33.7 I-OEF 86/2007 Einrichtung einer LärmOmbudsstelle (GR Mag. Pitscheider) GR Mag. Pitscheider: Ich stelle folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, eine Lärm-Ombudsstelle einzurichten. Mag. Pitscheider e. h. Es geht nicht um den Spitzenlärm vom Flughafen, sondern es geht um Dauerlärmbelastungen bzw. Lärmprobleme, die durch laute Veranstaltungen passieren. Viele Menschen wissen einfach nicht, wohin sie sich wenden können und wie die gesetzliche Lage aussieht. Diesen sollte unproblematisch und unbürokratischen geholfen werden. 33.8 I-OEF 87/2007 Errichtung von Parkbänken in altersgerechter Höhe (GR Mag. Pitscheider) GR Mag. Pitscheider: Ich stelle folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Die Frau Bürgermeisterin bzw. die zuständigen Abteilungen werden ersucht, die notwendigen Schritte zu setzen, Parkbänke in altersgerechter Höhe zu errichten. Mag. Pitscheider e. h. Meine Freundin, die halbseitig gelähmt ist und mit Müh und Not nach einem Schlaganfall gehen kann, hat sich auf eine Parkbank gesetzt. Die Parkbänke waren schlicht und einfach zu nieder, denn meine Freundin konnte nicht mehr aufstehen. Ich musste jemanden um Hilfe fragen. Ich habe dann beobachtet, wie es alten Menschen mit diesen Parkbänken geht, die nach hinten auch noch ein bisschen versenkt sind. Diese Menschen tun sich damit sehr schwer. Daher ersuche ich, die notwendigen Schritte zu setzen, dass pro GR-Sitzung 28.6.2007 Park zwei bis drei Bänke für die älteren Menschen höher dimensioniert werden. Bgm. Zach: Das kann man sicher bei Neuanschaffungen von Parkbänken berücksichtigen. 33.9 I-OEF 88/2007 Arbeitsgruppe für Notschlafstellen, Errichtung (GR Teyml) GR Teyml: Ich stelle folgenden Antrag: Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, eine Arbeitsgruppe einzurichten, um den Bedarf, die Zielgruppen und konkreten Umsetzungsmöglichkeiten für zusätzliche Notschlafstellen zu definieren und auszuarbeiten. Diese Arbeitsgruppe sollte zumindest aus Vertreterinnen und Vertreter folgender Einrichtungen bestehen: Sozialreferent der Stadt Innsbruck, Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses der Stadt Innsbruck, Vertreter und Vertreterinnen der damit befassten öffentlichen und privaten Einrichtungen (Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH {ISD}, Land Tirol, Bahnhofsozialdienst, Caritas, Verein für Obdachlose, alle DOWASEinrichtungen und andere). Teyml e. h. Aus den verschiedenen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ist es nach einem Besuch, den wir mit dem Sozial- und Gesundheitsausschuss gemacht haben, deutlich hervorgegangen, dass es einen Bedarf an verschiedenen Notschlafstellen für verschiedene Nutzerinnen und Nutzer noch zusätzlich gibt. Man kann keinen Antrag stellen, dass soundso viele Plätze notwendig sind. Der Antrag geht dahin, dass die Frau Bürgermeisterin ersucht wird, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit konkreten Umsetzungsmöglichkeiten und für wen diese Notschlafstellen geeignet sind, beschäftigt. Bis jetzt war es so, dass drei Winter lang der Verein für Obdachlose die Notschlafstelle eingerichtet hat. Die Erfahrungen und die Probleme, die man erkannt hat, sollten in die Arbeitsgruppe einfließen. Das betrifft verschiedenste Dinge, wie die Betreuungsintensität in der Nacht, Prüfungsunterlagen dienten der Kontrollabteilung die Voranschläge und Jahresrechnungen der Jahre 1999 bis 2006, der Voranschlag 2007, die Dienstpostenpläne sowie die Daten des Referates Besoldung. Zu den im Rahmen der Prüfung zu klärenden Fragen hat die in Rede stehende Dienststelle der Kontrollabteilung direkt berichtet und – soweit dies erforderlich war – geeignete Nachweise vorgelegt. Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass mit der geschilderten Vorgangsweise auch dem Gebot des § 52 Abs. 2 MGO entsprochen wurde, nämlich der betroffenen Dienststelle Gelegenheit zur Abgabe sachlich begründeter Äußerungen zu geben und diese bei der Abfassung des Prüfberichtes zu berücksichtigen. 2 Prüfungsdurchführung Prüfungsdurchführung In Beachtung der Intention des Prüfauftrages hat sich die Prüftätigkeit der Kontrollabteilung auf folgende Schwerpunkte konzentriert: • Prüfung der Ausgaben für die Stabsstelle Bürgermeister nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit und • Klärung bzw. Beantwortung konkreter im Prüfauftrag formulierter Fragen. Zur Frage der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit wird vorweg auf eine als Anlage 1 zu diesem Bericht gebotene Übersicht der Ausgabenentwicklung der Sachaufwendungen von 1999 bis 2006 in Gegenüberstellung zu den Ansätzen in den jeweiligen Voranschlägen verwiesen. Daraus ist ersichtlich, dass – mit Ausnahme einer im Jahr 2000 geringfügig zu verzeichnenden Überschreitung der Planansätze (+ 3,2 %) – in sämtlichen prüfungsrelevanten Jahren zum Teil erhebliche Minderausgaben (bis zu minus 63,6 %) festzustellen waren. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass von derzeit (im Jahr 2007) 17 den Sachaufwand betreffenden Voranschlagsposten die Stabsstelle Bürgermeister hinsichtlich der Anordnungsberechtigung nur für 9 Voranschlagsposten verantwortlich zeichnet. Die Bewirtschaftung dieser Voranschlagsposten beläuft sich in Summe auf € 18,8 Tsd., d.s. 42,8 % des gesamten für das Haushaltsjahr 2007 präliminierten Volumens des Sachaufwandes. Im Übrigen sind die Sachaufwendungen im Voranschlag 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 18,4 % niedriger angesetzt worden. Des Weiteren sollte im Zuge der Prüfung Folgendes konkret hinterfragt werden: 1) Zl. KA-00863/2007 „Wie kam es zum starken Anstieg der Mehrleistungsvergütungen der Stabsstelle Bürgermeister?“ Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 2 Laut Mitteilung der Stabsstelle Bürgermeister hat das Referat Besoldung im Jahr 2005 eine Umstellung bei der Verrechnung der Personalkosten in der Weise vorgenommen, als der bisher (und auch noch für das Jahr 2005) beim Teilabschnitt 000000 – Gemeinderat präliminierte und dort bis einschließlich 2004 geführte Personalaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anderen politischen Büros (Vizebürgermeister und amtsführenden Stadträtinnen und Stadträte) im Jahresabschluss 2005 kostenmäßig der Stabsstelle Bürgermeister zugeordnet worden ist. Somit sind die bei der Stabsstelle Bürgermeister erfassten Personalkosten für bislang 8 auf 17 Bedienstete gestiegen. Diese Änderung erklärt auch den starken Anstieg gegenüber den Budgetansätzen 2004 speziell bei den Voranschlagspositionen „Geldbezüge-Schema IV, Mehrleistungsvergütungen und Dienstgeberbeiträge“. Die Entwicklung der Personalkosten im Vergleich zu den Planansätzen betreffend die Jahre 1999 bis 2006 ist aus der Anlage 2 ersichtlich. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die über die Voranschlagspost 565080 dem Titel „Mehrleistungsvergütungen“ zugeordneten Summen nicht nur Überstundenleistungen und Überstundenpauschalien im herkömmlichen Sinn bzw. deren finanzielle Abgeltung betreffen, sondern aus steuerrechtlichen und gehaltsabrechnungstechnischen Gründen dort eine Vielzahl von Entgeltbestandteilen oder Zulagen wie bspw. Stenotypistenzulage, Bildschirmzulage, qualitative Mehrleistungen, Personalzulage, Verwendungszulagen, Referentenzulage u.ä. subsumiert sind. Ergänzend ist zu bemerken, dass in den im Jahr 2000 getroffenen Parteienvereinbarungen für die Jahre 2005 und 2006 ein Doppelbudget vereinbart worden ist. Demzufolge hat der Ausschuss für Finanzen und Subventionsvergaben in seiner Sitzung am 22.11.2004 den von der Magistratsabteilung IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung vorgelegten Bericht vom 11.11.2004 zum Rahmenbudget 2006 zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat hat den diesbezüglichen Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben samt den darin enthaltenen generellen Vorgaben für das Rahmenbudget 2006 in seiner Sitzung am 3.12.2004 angenommen. Der Jahresvoranschlag für das Rechnungsjahr 2006 wurde schließlich in der (Budget)-Sitzung des Gemeinderates am 25.5.2005 beschlossen. Aus diesem Grund waren die Personalkosten für die Stabsstelle Bürgermeister im Voranschlag 2006 in der gleichen Höhe wie im Voranschlag 2005 ausgewiesen, so dass den geänderten Verrechnungsmodalitäten erst bei der Erstellung der Budgetansätze für das Haushaltsjahr 2007 Rechnung getragen werden konnte. 2) „Welche sachlichen Gründe liegen dafür vor?“ Diesbezüglich wurde berichtet, dass vor dem Umstellungszeitpunkt die politischen Büros keiner Abteilung bzw. Dienststelle zugeordnet waren. Eine gemeinsame Erfassung aller politischen Büros sei aber unter verschiedenen Aspekten, wie u.a. Abwicklung von Bestellungen, Zl. KA-00863/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 3 Fehlzeitmanagement, Urlaubsplanung, Erfassung der Krankenstände etc. als sinnvoll erachtet worden. Seitens des Referates Besoldung wurde ins Treffen geführt, dass beim Unterabschnitt „Gemeinderat“, dem in langjähriger Gepflogenheit auch die Personalkosten der MitarbeiterInnen der anderen politischen Büros zugeordnet waren, entsprechend der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) dem Grunde nach nur Funktionsgebühren aller Art einschließlich Reisekosten, Sitzungsgelder etc. der Mandatare zuzurechnen sind, die erbrachten Personalleistungen in den Sekretariatsbereichen des (der) Bürgermeister(s) hingegen grundsätzlich bei den Verwaltungszweigen zu erfassen wären, denen das Personal angehört oder für die es vorwiegend tätig ist. Hiefür ist der Unterabschnitt 010 – „Zentralamt“ maßgeblich. 3) „Ergeben sich Einsparungspotentiale dadurch, zusätzliche Dienstposten zu schaffen und dafür weniger Mehrleistungen abzugelten?“ Im Zuge der Anfragebeantwortung wurde dies verneint, weil die Steigerung nicht auf eine effektive Erhöhung der Mehrleistungen, sondern auf die gestiegene Anzahl der Dienstposten bzw. der bei der Stabsstelle verrechneten MitarbeiterInnen zurückzuführen ist. Korrespondierend dazu waren aber beim Teilabschnitt 000000 – „Gemeinderat“ entsprechende Einsparungen zu verzeichnen und sind die betreffenden Voranschlagsposten dort nunmehr niedriger budgetiert. In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung allerdings festgestellt, dass auf dem genannten Teilabschnitt immer noch einige für politische Mandatare tätige (Sekretariats)MitarbeiterInnen personalkostenmäßig erfasst sind. Lt. Auskunft des für die Kostenrechnung verantwortlichen Mitarbeiters im Amt für Rechnungswesen der Magistratsabteilung IV ist dieser Umstand darauf zurückzuführen, dass die betreffenden MitarbeiterInnen irrtümlich kostenstellenmäßig mit dem UA 000000 – „Gemeinderat“ verknüpft worden sind. Eine Bereinigung dieses Fehlers wird aber umgehend in die Wege geleitet werden. 4) „Ergeben sich gesamthafte Einsparungspotentiale durch Einsparungen von Tätigkeiten in der Stabsstelle Bürgermeister, die auch durch andere Dienststellen des Stadtmagistrates im Rahmen ihrer Tätigkeit erledigt werden könnten?“ Prinzipiell sieht die betroffene Dienststelle keine Einsparungspotentiale, außer man würde eine grundsätzliche Auslagerung gewisser Tätigkeiten, wie bspw. Pressearbeit, Kongressorganisation etc. in andere Dienststellen oder im Wege zivilrechtlicher Vereinbarungen, wie Aufträge, Werk- und/oder Konsulentenverträge überhaupt außer Haus in Betracht ziehen. Dies könne aber nur bedingt sinnvoll sein, weil die derzeit gehandhabte Vorgangsweise eine klare und saubere Trennung Zl. KA-00863/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 4 ermögliche. Außerdem würden die Kosten bei einer Verlagerung von Tätigkeiten nicht insgesamt eingespart, sondern nur von einer Voranschlagspost auf eine andere verschoben werden. Bei einer externen Erledigung z.B. durch die Congress & Messe Innsbruck GmbH müsste im Endeffekt über höhere Gesellschafterzuschüsse oder direkte Auftragsabgeltung ebenfalls und wahrscheinlich mit sogar höheren Kosten gerechnet werden. 5) „Welche Tätigkeiten wurden früher von anderen Dienststellen des Magistrats erledigt und werden nunmehr von der Stabsstelle Bürgermeister übernommen?“ Auf die diesbezügliche Nachfrage der Kontrollabteilung wurde eingewandt, dass sich die Frage so nicht stelle. Der Tätigkeitsbereich für die Mitarbeiter der Stabsstelle habe sich nämlich im Grunde nicht geändert. Geändert habe sich dagegen aber durch die Umstellung im Budget und die geänderte Verrechnung die Definition der Stabsstelle Bürgermeister. Weiters würde der beantragte Prüfungszeitraum drei Perioden des Gemeinderates tangieren, in denen sich sowohl die personelle und die zahlenmäßige Zusammensetzung als auch die Ressortverantwortlichkeit in der Stadtführung geändert hätten. Vergleichsweise sei der vormalige Bürgermeister neben der Bezirksverwaltung (ex lege) für das Personalwesen und für das Finanzressort zuständig gewesen, während die Verantwortlichkeiten der nunmehrigen Bürgermeisterin zusätzlich zu jenen ihres Vorgängers auch die Kulturagenden umfassen und darüber hinaus nach der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2006 noch die Bereiche Wirtschaft und Tourismus, Information und Organisation sowie Beteiligungen dazugekommen seien. Des Weiteren haben sich durch die Organisation diverser Veranstaltungen, wie bspw. den Europäischen Gemeindetag im Mai 2006 oder den heuer im Oktober stattfindenden Europaratskongress „Erbe und Moderne 2007“ weitere Aufgabengebiete ergeben. 6) „Welche Aufgaben werden von der Stabsstelle Bürgermeister erledigt?“ In Beantwortung dieser Anfrage listete der Leiter des Büros der Bürgermeisterin all jene Aufgaben bzw. Tätigkeiten taxativ auf, die von der „Stabsstelle Bürgermeister“ erledigt werden: D D D D D D D D D Zl. KA-00863/2007 Büroleitung samt Stellvertretung Personalverantwortung Schnittstelle Wirtschaft und Tourismus Schnittstelle Beteiligungen (Arbeitsgruppe Strategisches Beteiligungsmanagement) Pressebetreuung Vorbereitung Pressekonferenzen Erstellen von Reden, Texten, Vorworten, Grußworten etc. Kontakt und Abstimmung mit Pressereferat Schnittstelle Verwaltung (MD) Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 5 D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D Zl. KA-00863/2007 Schriftverkehr Bürgermeisterin Postbesprechung Bürgermeisterin Gemeinderats- Stadtsenats- und Ausschussvorbereitungen im Vorfeld der TO Stadtsenatsvorbesprechungen allgemeine Korrespondenz und Akten Jour fixe Vertretung BGMin bei Sitzungen und Terminen Arbeitsgruppe Erbe und Moderne Networking Stadt, Land, Bund (Kontakte zu anderen Kabinetten bzw. politischen Büros) Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen (Projektabwicklung, Korrespondenz etc.) Europäischer Gemeindetag 2006 (RGRE), Organisation, Abwicklung, Nachbearbeitung, Abrechnung etc. sonstige Arbeitsgruppen und Netzwerke (z.B. Netzwerk Wasser, Europatag etc.) Abwicklung Destinationsmarketing Übersetzungen aus dem/in das Englische(n) – zugänglich auch für andere Dienststellen im Haus Vorbereitung Bürobesprechung Führung und Abrechnung Handkassa Abwicklung Förderungsansuchen Kontaktperson für das Generalsekretariat der Alpenkonvention Bürgeranliegen Parteienverkehr Beschwerdemanagement (unabhängig vom Bürgerservice zu betrachten) Postverteilung Fahrereinteilung (Präsidialfahrer und Ersatzfahrer) Verwaltung der Kraftfahrzeuge (Mercedes, BMW, Vito, VW-Bus) Inventar Zuständigkeit/Endabwicklung für die aufgelöste AG Plakatierung Bürgerversammlungen Angelegenheiten der Repräsentation und des Protokolls (Empfänge, Einweihungen, Firstfeiern, Trauerfeiern, Gedenktage, Geburtstage etc.), gesamte Organisation, Planung, Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, Abrechnung Ehrungen und Auszeichnungen sonstige Feiern und Empfänge (z.B. Städtetag, Gemeindetag, Europäischer Gemeindetag) Empfang und Betreuung Ehrengäste Empfang und Betreuung diplomatische und konsularische Vertreter und Gäste Tiroler Ball 2006 Unterstützung Kaiser-Maximilian-Preis, Neujahrskonzert, Eröffnung der Festwochen der Alten Musik Einlauf (Registratur) Telefon Korrespondenz Bürgermeisterin, Pühringer, Jubiläen etc. Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 6 D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D Bestellungen KIM-Buchungen Saalverwaltung aller städtischen Sitzungsräume Terminkoordination Bürgermeisterin, Pühringer Terminkoordination gemeinderätliche Ausschüsse zentrale Mail- und Adressverwaltung Fehlzeitmanagement aller politischen Büros (Krankenstände, Buchungen Gleitzeit) Verwaltung Taxigutscheine Erfassung und Verwaltung Ehrenbürger Terminabsagen Gratulationsschreiben Ablage Feiertagspost Wechselseitig: Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen, Telefondienst, Korrespondenz, KIM-Buchungen, Terminanfragen und koordination Empfang und Vorzimmer Reden, Vorworte, Grußworte (Kalendierung und Formatierung) Verwaltung Terminkalender Frau Bürgermeisterin Abrechnung Stadt-Land-Empfänge (Refundierungen etc.) Vorbereitung Tagesordnung FBGMin Hochrechnung und Voranschlag der Mittel AOB Bürgermeisterin Zentrale Adressverwaltung RK-Abrechnungen allgemeine Bürodienste Geschäftsstelle Kaiser-Maximilian-Preis Fahrdienste für Bürgermeisterin und Mitglieder des Stadtsenates Botengänge Da sämtliche Tätigkeiten auch in den einzelnen Arbeitsplatzbeschreibungen dokumentiert sind, geht die Kontrollabteilung davon aus, dass alle Agenden dem Aufgabenbereich des Stadtmagistrates zugeordnet werden können. 7) „Liegen allen Ausgaben der Stabsstelle Bürgermeister sachliche Begründungen zugrunde?“ Zur Verifizierung der sachlichen Richtigkeit und Notwendigkeit hat die Kontrollabteilung aus dem Buchungsstoff der Jahre 2005 und 2006 sowie aus dem laufenden Haushaltsjahr 2007 stichprobenartig einzelne Auszahlungsanordnungen ausgehoben und im Detail überprüft. Der Kreis der Stichprobe ist dabei von der Kontrollabteilung willkürlich auf die Voranschlagsposten 400000 – GWG, 459000 – Sonstige Verbrauchsgüter und 728000 – Entgelte für sonstige Leistungen eingeschränkt worden. Als Ergebnis dieser stichprobenartigen Prüfung von Einzelbelegen der Stabsstelle Bürgermeister kann die Kontrollabteilung festhalten, dass es keinen Anlass zu einer Beanstandung gegeben hat. Zl. KA-00863/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 7 3 Schlussbemerkung Schlussbemerkung In Bezug auf die Ausgabengebarung der Stabsstelle Bürgermeister ist für den Prüfungszeitraum aus der Sicht der Kontrollabteilung resümierend zu bemerken, dass im Rahmen der Prüfung weder Verstöße gegen die haushaltsrechtlichen Vorschriften hervorgekommen sind, noch eine Missachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit festgestellt werden musste. Die in den Rechenwerken – primär bei den Personalaufwendungen – ausgewiesenen Überschreitungen sind im Wesentlichen auf eine Umstellung der Verrechnungsmodalitäten zurückzuführen. Beschluss des Kontrollausschusses vom 20.6.2007: Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 28.6.2007 zur Kenntnis gebracht. Zl. KA-00863/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 8 Satzung Die Satzung der IKB AG wurde in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22.12.2005 geändert. Diese Novellierung wurde vom Vorstand der IKB AG im Sinne des § 148 AktG zum Firmenbuch angemeldet. Syndikatsvertrag Neben der Satzung besteht ein Syndikatsvertrag (samt Zusatzvereinbarungen), der zwischen der Stadt Innsbruck einerseits sowie der TIWAGTiroler Wasserkraft AG anderseits zur Regelung der Zusammenarbeit auf Aktionärsebene in der IKB AG abgeschlossen worden ist. Unternehmensgegenstand Der Unternehmensgegenstand umfasst nach § 2 der Satzung die Besorgung kommunalwirtschaftlicher Aufgaben aller Art. Die Erfüllung dieser im § 2 Abs. 3 leg. cit. genau definierten vielfältigen Aufgaben hat neben der Gewinnerzielungsabsicht den Bedürfnissen und Interessen der Stadt Innsbruck und ihrer Bewohner zu wirtschaftlich angemessenen und sozial tragbaren Bedingungen zu dienen. Dabei ist dem sparsamen Einsatz von Ressourcen und den Anforderungen des Umweltschutzes im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung zu tragen. Grundkapital Das Grundkapital der IKB AG beträgt laut § 4 der Satzung € 10.000.000,00 und ist zerlegt in 100.000 Stück vinkulierte Namensaktien im Nennbetrag von je € 100,00. Zum Bilanzstichtag 31.12.2005 war das Grundkapital auf die Aktionäre Stadtgemeinde Innsbruck und TIWAG im Verhältnis 75 % minus 1 Aktie zu 25 % plus 1 Aktie verteilt. Über Beschluss des Gemeinderates der Stadt Innsbruck vom 15.12.2005 hat die Stadtgemeinde Innsbruck die ihr im Syndikatsvertrag eingeräumte Option, weitere 24.998 Aktien an die TIWAG zu verkaufen, ausgeübt. Die zur Wirksamkeit der Aktienübertragung gem. § 6 Abs. 1 der Satzung notwendige Zustimmung der Hauptversammlung der IKB AG wurde am 22.12.2005 erteilt. Die Stadt Innsbruck ist mit 50 % plus 1 Aktie weiterhin Mehrheitsaktionärin der IKB AG. Vorstand Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern, ein Mitglied ist zum Vorsitzenden des Vorstandes bestellt. Die Gesellschaft wird durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsverteilung im Vorstand Nach § 9 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat über die Verteilung der Geschäfte im Vorstand und hat eine GO für den Vorstand zu erlassen. Dieser Verpflichtung ist der Aufsichtsrat nachgekommen. Der Aufgabenbereich des Vorstandes bzw. die Verteilung der Geschäftsbereiche auf die einzelnen Mitglieder des Vorstandes ist in einem – einen integrierenden Bestandteil dieser GO bildenden – Geschäftsverteilungsplan festgelegt. Kompetenz des Vorstandes Der Vorstand hat nach § 70 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der GO für den Vorstand die Gesellschaft bei Beachtung der Sorgfalt Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 2 eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters unter eigener Verantwortung so zu leiten, wie es das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses erfordert. Er ist verpflichtet, bei seiner Geschäftsführung die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Satzung sowie die vom Aufsichtsrat erlassene GO und weitere gefasste Beschlüsse zu beachten. Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, er ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Jedes Mitglied des Vorstandes führt den ihm zugewiesenen Geschäftsbereich im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Quartalsberichte Gem. § 81 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 der Satzung hat der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung schriftlich zu berichten. Diese gesetzliche Auflage hat der Vorstand in den Prüfungsjahren vollständig erfüllt. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern, ohne Einrechnung der nach Maßgabe der Bestimmungen des § 110 ArbVG entsandten Arbeitnehmervertreter. In Entsprechung der diesbezüglichen Bestimmungen des Syndikatsvertrages hat die Aktionärin Stadt Innsbruck fünf und die Aktionärin TIWAG drei Personen anlässlich der Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates in der Außerordentlichen Hauptversammlung vom 4.4.2006 namhaft gemacht. Funktionsperiode des Aufsichtsrates Die Funktionsperiode des amtierenden Aufsichtsrates begann im Jahr 2006, die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte in der Außerordentlichen Hauptversammlung vom 4.4.2006, die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates mit der Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters fand am 4.5.2006 statt. In Anlehnung an Pkt. 4.4 des Syndikatsvertrages hat die Stadtgemeinde Innsbruck den ARVorsitzenden und die TIWAG den Stellvertreter des AR-Vorsitzenden nominiert. Die Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder wurde im Sinne des § 91 AktG zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet. In diesem Zusammenhang war zu bemerken, dass die Wahl der Mitglieder des vormaligen Aufsichtsrates im Jahr 2000 stattgefunden hat und somit dessen Funktionsperiode bereits im Juli 2005 abgelaufen wäre, was seinerzeit allerdings übersehen worden ist. Der Aufsichtsrat hat damals trotz Ablauf seiner Funktionsperiode weitergearbeitet und in den drei nachfolgenden Sitzungen Beschlüsse gefasst. Diese Situation machte eine nachträgliche Sanierung erforderlich, die vom nun amtierenden Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung am 4.5.2006 mit einstimmigem Beschluss erledigt worden ist. Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 3 GO des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat sich nach § 14 Abs. 1 der Satzung seine Geschäftsordnung selbst zu geben. Er ist dieser Verpflichtung nachgekommen, zum Prüfungszeitpunkt im März 2007 war die GO für den Aufsichtsrat der IKB AG in der Fassung der AR-Beschlüsse vom 1.9.1994, 5.7.2000 und 17.4.2002 in Geltung. Sitzungen des Aufsichts- Das Gesetz schreibt dem Aufsichtsrat vor, in jedem Geschäftsjahr einrates mal pro Quartal eine Aufsichtsratssitzung abzuhalten. Die Kontrollabtei- lung stellte fest, dass diesem Erfordernis insofern entsprochen worden ist, als im Jahr 2005 vier und im Jahr 2006 insgesamt fünf – davon in jedem Quartal zumindest eine – AR-Sitzungen stattgefunden haben. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß einberufen worden ist und mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der in der Sitzung anwesenden Mitglieder. Präsidial- und Bilanzaus- Unbeschadet seiner gesetzlichen Verantwortung kann der Aufsichtsrat schuss aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen. Paragraph 92 Abs. 4a AktG nor- miert in diesem Zusammenhang, dass jedenfalls ein Ausschuss zur Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichts zu bestellen ist, wenn der Aufsichtsrat aus mehr als fünf Mitgliedern besteht. Demgemäß hat der Aufsichtsrat der IKB AG sowohl einen Präsidial- als auch einen Bilanzausschuss eingesetzt, deren Mitglieder zuletzt am 4.5.2006 – anlässlich der Konstituierung des Aufsichtsrates – neu bestellt worden sind. Im Hinblick auf den Präsidialausschuss stellte die Kontrollabteilung fest, dass dieses Gremium sowohl im Jahr 2005 als auch im Jahr 2006 jeweils viermal zu Beratungen zusammengetreten ist. Dazu erinnerte die Kontrollabteilung an § 8 Abs. 3 der GO für den Aufsichtsrat, wonach der Präsidialausschuss in der Regel mindestens einmal monatlich einzuberufen wäre. Syndikatsausschuss Nach den Bestimmungen des bereits mehrfach erwähnten Syndikatsvertrages ist auch ein Ausschuss einzurichten, der über diejenigen Angelegenheiten, die ihm aufgrund des Syndikatsvertrages ausdrücklich zur Beratung und Beschlussfassung zugewiesen sind, befindet. Dieser Syndikatsausschuss besteht aus vier Personen, wobei beide Vertragsparteien, Stadt Innsbruck und TIWAG, je zwei Mitglieder in dieses Gremium entsenden. Der Syndikatsausschuss fasst seine Beschlüsse einstimmig. Im Jahr 2005 wurden vier, im Jahr 2006 ebenfalls vier Sitzungen in diesem Gremium abgehalten. Hauptversammlung Die durch Gesetz oder Satzung den Aktionären vorbehaltenen Beschlüsse werden in der Hauptversammlung gefasst. Die Hauptversammlung hat am Sitz der Gesellschaft stattzufinden, ihre Beschlüsse bedürfen nach § 113 AktG der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit), soweit nicht das Gesetz oder Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 4 § 18 Abs. 5 der Satzung eine größere Mehrheit oder noch andere Erfordernisse vorschreiben. Sowohl im Geschäftsjahr 2005 als auch im Jahr 2006 fanden jeweils eine Ordentliche und eine Außerordentliche Hauptversammlung statt. Vorlage Budget Gem. § 9 Abs. 4 der Satzung und § 7 Abs. 1 seiner Geschäftsordnung ist der Vorstand verpflichtet, alljährlich ein Budget für das kommende Geschäftsjahr zu erstellen und dem Aufsichtsrat vor dem Ende des laufenden Geschäftsjahres zur Genehmigung vorzulegen. Diesem Auftrag wurde im Prüfungszeitraum fristgerecht entsprochen. Feststellung des Jahresabschlusses Der Vorstand hat den Jahresabschluss der IKB AG für das Geschäftsjahr 2005 fristgerecht aufgestellt. Der Bilanzausschuss hat den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschluss 2005 der IKB AG in Anwesenheit des Abschlussprüfers ausführlich erörtert. Im Anschluss an diese Vorberatung im Bilanzausschuss hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht der IKB AG für das Geschäftsjahr 2005 sowie den Vorschlag für die Gewinnverteilung gebilligt. Der Jahresabschluss 2005 gilt damit nach § 125 Abs. 2 AktG als festgestellt. Die entsprechenden Beschlüsse über das Geschäftsjahr 2006 bzw. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 lagen zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung im März 2007 noch nicht vor. Entlastung des Vorstan- In der Ordentlichen Hauptversammlung vom 11.7.2006 nahmen die des und des Aufsichtsra- Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter den festgestellten Jahresabschluss tes samt Lagebericht des Vorstandes und den Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2005 zustimmend zur Kenntnis. Darüber hinaus erfolgte dort auch die nach § 126 AktG vorgeschriebene Beschlussfassung über die Gewinnverteilung 2005. In einem wurde dabei auch dem Vorstand und den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005 die Entlastung im Sinne des § 104 AktG erteilt. Offenlegung Der im § 277 HGB verankerten Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag ist die Gesellschaft ebenfalls fristgerecht nachgekommen. 3 Krematorium Standort Die IKB AG betreibt seit September 1999 in Innsbruck am Standort Paschbergweg das einzige Krematorium Tirols. Das Einzugsgebiet des Krematoriums umfasst das gesamte Bundesland sowie grenznahe Gebiete Südtirols und Südbayerns. Vorlage eines Organisationsplanes Der Leiter der Geschäftssparte Krematorium hat am 4.5.1999 dem Vorstand einen Geschäftsplan für die Aufnahme des operativen Betriebes im Krematorium vorgelegt und darin u.a. ausgeführt, dass der Erstellung der Organisationsplanung für den Betrieb des Krematoriums ursprünglich eine Anzahl von vorerst maximal 950 Kremierungen jährlich Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 5 zugrunde gelegt worden ist. Um sowohl einen energiewirtschaftlich wie auch arbeitsökonomisch möglichst effizienten Betrieb des Krematoriums zu gewährleisten, hatte der Geschäftsbereichsleiter in seinem Organisationsplan seinerzeit vorgeschlagen, die Kremierungen auf drei Wochentage zu konzentrieren. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass zwischen den Kremierungen die Betriebstemperatur des Ofens nicht übermäßig absinkt, was einerseits zur Schonung der Ofenanlage selbst beitragen und anderseits eine Optimierung der Energienutzung bewirken würde. Betriebsordnung für das Krematorium Zeitgerecht vor der geplanten Aufnahme des Vollbetriebes im Krematorium Innsbruck hat der Leiter der Geschäftssparte Krematorium eine Betriebsordnung zur Genehmigung vorgelegt. Nachdem in Tirol für den Betrieb von Krematorien an sich keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, erschien die Erlassung einer Betriebsordnung zwar rechtlich nicht zwingend erforderlich, für die Gewährleistung der Einhaltung sanitätsrechtlicher Bestimmungen bzw. der Sicherstellung eines geordneten organisatorischen und technischen Ablaufes sowie des pietätvollen und würdigen Umganges mit Verstorbenen allerdings zweckmäßig. Die Kontrollabteilung stellte fest, dass es im Prüfungszeitraum keine Verstöße gegen die Auflagen und Gebote der Betriebsordnung gegeben hat. Auftraggeber und VerAuftraggeber und Vertragspartner für die IKB AG ist das den Leichnam tragspartner bei Kremie- anliefernde Bestattungsunternehmen, das der IKB AG insbesondere für rungen die Einhaltung der Bestimmungen der Betriebsordnung in Bezug auf die Übergabe und Übernahme der Leichname und die Beschaffenheit der Särge sowie der im Zusammenhang mit Überführungen maßgeblichen Bestimmungen des Tiroler Gemeindesanitätsdienstgesetzes haftet. WirtschaftlichkeitsGem. § 12 der Betriebsordnung für das Krematorium Innsbruck werden analyse und Modellrech- die Kremierungstarife vom Aufsichtsrat der IKB AG nach kaufmänninungen schen Grundsätzen festgelegt. Im Vorfeld der Eröffnung des Krematoriums Innsbruck hat der Leiter der Geschäftssparte Krematorium u.a. auch eine Wirtschaftlichkeitsanalyse sowie Modellrechnungen im Hinblick auf die Tarifgestaltung erstellt und diese dem Vorstand der IKB AG im Mai 1999 im Rahmen der Präsentation des Geschäftsplanes für die Aufnahme des operativen Betriebes im Krematorium vorgelegt. Aus dieser Vorlage entnahm die Kontrollabteilung, dass sich damals ein Kremationstarif in der Höhe von ATS 5.500,00 (€ 399,70) netto als wirtschaftlich vertretbar und weitgehend marktgerecht erwiesen hat. Festsetzung des Kremie- Gem. § 9 Abs. 7 lit. a der Satzung der IKB AG darf die Festsetzung der rungstarifes durch den Tarife für Leistungen der Gesellschaft nur nach Genehmigung durch Aufsichtsrat den Aufsichtsrat vorgenommen werden. In diesem Sinne hat der Auf- sichtsrat der IKB AG in seiner Sitzung am 1.6.1999 zeitgerecht vor Aufnahme des Vollbetriebes im Krematorium Innsbruck den Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 6 Kremationstarif erstmals festgesetzt. Nebenleistungen Im Juli 1999 berichtete der Geschäftsbereichsleiter dem Vorstand der IKB AG, dass beabsichtigt werde, neben den Kremierungen – wenn auch der Zahl und der Höhe der zu verrechnenden Kosten nach nur in geringem Umfang – weitere Leistungen zu erbringen. Konkret handelte es sich dabei um die getrennte Verrechnung der Aschenkapseln, um den Urnenversand Inland/Ausland, um die vorübergehende Vermietung von Kühlzellen bzw. Tiefkühlzellen (ohne anschließende Kremierung) sowie die Vermietung des Umbettraumes und des Foyers. Nach Einholung verschiedener Angebote erfolgte die Preisfindung für diese Leistungen damals unter Ansetzung eines Rohaufschlages auf den Einstandspreis und unter Beachtung von marktüblichen Vergleichspreisen. Der Vorstand der IKB AG genehmigte diese Verrechnungspreise am 27.7.1999 bzw. 9.8.1999. Aktueller Kremierungstarif Die zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung im März/April 2007 – und zwar ab 1.1.2007 – gültigen Tarife für das Krematorium Innsbruck wurden vom Aufsichtsrat der IKB AG in dessen Sitzung am 19.12.2006 gem. § 9 Abs. 7 lit. a der Satzung genehmigt. Demnach werden derzeit bspw. für eine Einäscherung € 450,00 oder für eine Aschenkapsel € 4,20 in Rechnung gestellt. Sondertarife Neben diesen „allgemeinen“ Tarifen kommen noch Sondertarife für die Einäscherung der Leichname des Institutes für Anatomie der Universität Innsbruck und für die Überlassung von Räumlichkeiten zur Durchführung der Totenbeschau (Oberbeschau) von Leichen im Krematorium Innsbruck zur Anwendung. Für die Kremierung von Anatomieleichen wird ein um 50 % reduzierter Sondertarif fakturiert, während im Rahmen der Totenbeschau pro Beschautag und unabhängig von der Anzahl der zu beschauenden Leichen ein Nutzungsentgelt von € 32,70 netto zu entrichten ist. Tarifkalkulation Die Kontrollabteilung hielt zur Tarifgestion generell fest, dass die Tarifgestaltung im Bereich des Krematoriums Innsbruck in der Vergangenheit äußerst gewissenhaft auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsanalyse und in Anlehnung an Modellrechnungen unter Bedachtnahme auf kostenund erlösseitige Faktoren sowie die Markt- bzw. Konkurrenzsituation samt Erfahrungswerten vergleichbarer Krematorien vollzogen worden ist. Die Kontrollabteilung vertrat in diesem Zusammenhang allerdings auch die grundsätzliche Meinung, dass eine Kalkulation – in diesem Fall wohl eine „Nach- oder Kontrollkalkulation“ – der verrechenbaren Entgelte im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung der IKB AG durchgeführt werden sollte, insbesondere um den Kostendeckungsgrad der Leistungen des Krematoriums exakt beurteilen zu können. Die Kontrollabteilung betonte an dieser Stelle, dass die Preiskalkulation in Anlehnung an die Kosten- und Leistungsrechnung nur eine reine Entscheidungshilfe für die marktpolitisch festzusetzenden Tarife darstellen könne und verkannte vor allem auch nicht, dass die Höhe des Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 7 verrechenbaren Kremationstarifes maßgeblich von der Tatsache beeinflusst wird, dass eine Bestattungsgesellschaft im Tiroler Unterland das Interesse und Bestreben hat, ein eigenes Krematorium zu errichten. Im Anhörungsverfahren erklärte die IKB AG, dass sie der Empfehlung der Kontrollabteilung beitrete und dass die Geschäftsbereichsleitung Infrastruktur zeitgerecht vor der Tariffestsetzung für das Geschäftsjahr 2008 eine Vollkostenkalkulation – insbesondere des Kremierungstarifes – veranlassen werde. Transportkostenzuschüsse Im Zuge der Beschlussfassung des Kremierungstarifes für das Jahr 1999 erteilte der Aufsichtsrat seinerzeit auch die Genehmigung, Transportkostenzuschüsse für Überführungen zum Krematorium Innsbruck zu gewähren. Diese Transportkostenzuschüsse dienten als teilweiser finanzieller Ausgleich für Kunden im Tiroler Unterland, die durch den damals unverhältnismäßig niedrigen Tarif des Krematoriums Salzburg den Nachteil hatten, dass ab einer Entfernung von ca. 40 km östlich von Innsbruck eine Einäscherung in Salzburg – trotz höherer Transportspesen – wesentlich günstiger gewesen wäre, als im Krematorium Innsbruck. Da allerdings laut den Ausführungen des Geschäftsbereiches Infrastruktur bald fast alle Bestattungsunternehmen westlich von Kufstein ihre Kremierungen in Innsbruck durchführen ließen und das Krematorium Salzburg seinen besonders niedrigen Tarif für österreichische Bestatter erhöht hatte, wurden diese Transportkostenzuschüsse ab dem Jahr 2003 wiederum abgeschafft. Sonderrabatte Die durch die Streichung der Transportkostenzuschüsse lukrierten Mehreinnahmen wurden in weiterer Folge über Beschluss des Aufsichtsrates der IKB AG vom 18.12.2002 für die Gewährung von Sonderrabatten an umsatzstarke Bestattungsunternehmen verwendet, sie dienten aber auch als Anreiz für neu zu gewinnende Kunden. Diese Rabatte wurden vor allem Unternehmen aus Kufstein, Kitzbühel sowie einem Bestatter aus dem bayrischen Raum zuerkannt, insbesondere um zu erreichen, dass jene Firmen sämtliche Einäscherungen im Krematorium Innsbruck durchführen lassen. Allg. Rabatte In dieser Zeit haben sich die Tiroler Bestattungsunternehmen in zwei Lager gespalten und einen Verein sowie eine Gesellschaft ins Leben gerufen. Die Vertreter beider Gruppierungen sind an die IKB AG mit der Forderung nach Gewährung von allgemeinen Rabatten herangetreten. Begründet wurde dieses Begehren einerseits mit einer Gleichbehandlung aller Bestatter und anderseits wurde das Argument vorgebracht, dass die Bestatter mit der Bezahlung des Kremierungstarifes an die IKB AG für ihre Kunden in Vorlage treten würden und bei Zahlungsausfall eines Kunden den Verlust selbst zu tragen hätten. Entwicklung der Rabattstaffel Eingehend auf diese Argumente hat der Geschäftsbereichsleiter Infrastruktur im Sinne einer weitgehenden Gleichbehandlung aller Geschäftspartner des Krematoriums Innsbruck im Jahr 2004 für sämtliche Kremierungen eine Rabattstaffel vorgeschlagen, die auch vom Vorstand der IKB AG befürwortet worden ist. Diese Staffelung galt ab 1.7.2004 Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 8 bis auf jederzeitigen Widerruf und behielt auch noch für das Geschäftsjahr 2005 ihre Gültigkeit. Im Dezember 2005 wurde dem Vorstand der IKB AG vom Geschäftsbereichsleiter Infrastruktur der Vorschlag unterbreitet, die bestehende Rabattstaffel zu erhöhen. Ausschlaggebend dafür war vor allem die ernsthafte Absicht einer der beiden Gruppierungen, im Unterland ein eigenes Krematorium zu errichten. Eine Erhöhung der Rabatte könnte nach Meinung des Geschäftsbereichsleiters diesen Überlegungen vorerst entgegenwirken. Mit Zustimmung des Vorstandes der IKB AG wurde daher für das Jahr 2006 eine Erhöhung der Rabatte um 2 % vorgesehen. Diese Neuregelung war aber aus marktpolitischen Überlegungen nicht unmittelbar umgesetzt, sondern den Bestattungsunternehmen erst mit Gültigkeit ab 1.5.2006 zur Kenntnis gebracht worden. Das Thema einer weiteren Anhebung der Rabatte wurde sowohl vom Vorstand in seinem Antrag an den Aufsichtsrat als auch von diesem Gremium selbst in seiner Sitzung am 19.12.2006 neuerlich erörtert. Hauptanlass dafür war die von einer Gruppe von Bestattern nach wie vor geplante Realisierung eines eigenen Krematoriums im Tiroler Unterland. Ein zweites Krematorium in Tirol würde zu einem Preiskampf führen und die Wirtschaftlichkeit des Krematoriums Innsbruck ernsthaft gefährden. Um die Zusammenarbeit mit den Bestattern abzusichern und vor allem deren wirtschaftliches Interesse an einem eigenen Krematorium zu verhindern, wurde vom Vorstand vorgeschlagen, die bestehende Rabattierung auf den Kremierungspreis schrittweise anzuheben. Die vom Aufsichtsrat erteilte Ermächtigung zur Gewährung von Sonderrabatten war in Summe der Höhe nach begrenzt mit 7 % der Erlöse des Krematoriums und sollte auf 15 % der Jahreserlöse erhöht werden, um einen nötigen Handlungsspielraum zu erhalten. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung vom 19.12.2006 diesen Vorschlag angenommen und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Aktuelle Rabatte Die mit 1.1.2007 gültige Rabattstaffel war wie folgt festgelegt worden: Prüfung der Verrechnung der Rabatte bis zu 100 Kremierungen p.a. 7 % auf den Kremierungstarif mehr als 100 Kremierungen p.a. 8 % auf den Kremierungstarif mehr als 150 Kremierungen p.a. 10 % auf den Kremierungstarif In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung auch eine stichprobenartige Prüfung im Hinblick auf die Richtigkeit der verrechneten Rabatte für die Jahre 2005 und 2006 unter Bedachtnahme auf die jeweils gültige Rabattstaffel vorgenommen. Zu diesem Zweck wurden willkürlich mehrere Gutschriften an Bestattungsunternehmen ausgewählt und mit den zur Verfügung gestellten Berechnungsgrundlagen des Geschäftsbereiches Infrastruktur abgestimmt. Als Ergebnis dieser Stichprobe kann positiv festgehalten werden, dass sämtliche Rabatte für das Jahr 2005 in korrekter Höhe berechnet worden sind. Für das Jahr 2006 musste diese Aussage geringfügig Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 9 eingeschränkt werden, da die Kontrollabteilung in zwei Fällen Abweichungen festgestellt hatte. In ihrer Stellungnahme dazu versicherte die IKB AG, dass sie zu beiden Feststellungen die Empfehlungen der Kontrollabteilung aufgreifen werde bzw. den Fehler schon korrigiert habe. Rechnungskontrolle Die Kontrollabteilung hat im Rahmen der Prüfung des Krematoriums auch besonderes Augenmerk auf eine stichprobenartige Rechnungskontrolle gelegt und dabei vor Ort im Krematorium einerseits verifiziert, ob die Kremationstarife und die Preise für Nebenleistungen in korrekter Höhe verrechnet wurden und anderseits auch überprüft, ob die Aufzeichnungspflicht gem. Betriebsordnung in den Büchern des Krematoriums vollständig und richtig erfüllt worden ist. Positiv anzumerken ist hier, dass in den überprüften Fällen sämtliche erforderlichen Aufzeichnungen und Nachweise in den Büchern des Krematoriums vollständig und richtig eingetragen waren bzw. die Übereinstimmung dieser Grundlagen mit den Daten der jeweiligen Rechnungen ebenso gegeben war, wie alle Fakturen dieser Stichprobe tarif- und betragsmäßig in korrekter Höhe abgewickelt worden sind. Erlössituation 2005 Das Krematorium Innsbruck hat sich seit Betriebsaufnahme im September 1999 entgegen den ursprünglichen Erwartungen sehr positiv entwickelt. Die Kremierungszahlen sind von Geschäftsjahr zu Geschäftsjahr kontinuierlich gestiegen und haben im Jahr 2004 – dem fünften Vollbetriebsjahr des Krematoriums – bereits eine Höhe von 1.672 Kremierungen erreicht. Das als selbstständiges Profitcenter geführte Krematorium konnte damit bereits im Wirtschaftsjahr 2003 ein positives EGT in Höhe von € 109,7 Tsd. und im Geschäftsjahr 2004 ein solches im Ausmaß von plus € 169,4 Tsd. erwirtschaften. Auf Grund dieser enormen Entwicklung erreichte das Krematorium alsbald seine Kapazitätsgrenzen, wie auch die von der Lieferfirma der Ofenanlage in Aussicht gestellte Standzeit der Schamottierung damals weitgehend ausgereizt war. Der Aufsichtsrat der IKB AG hat daher bereits im März 2004 die Errichtung einer zweiten Ofenschiene im Krematorium genehmigt und zudem eine gesamte neue Ausmauerung des ersten Ofens im Jahr 2005 vorgesehen. Die dadurch baubedingten Erschwernisse im Betrieb des Krematoriums waren auch der Grund dafür, dass im Berichtsjahr 2005 die Kremierungszahlen erstmalig seit Betriebsaufnahme stagnierten, so dass gegenüber dem Jahr 2004 nur eine geringe Steigerung um 9 Fälle auf 1.681 Kremierungen zu verzeichnen war. Wegen dieser erforderlich gewordenen Generalsanierung der ersten Ofenanlage ist auch das EGT im Geschäftsjahr 2005 auf negative € 10,3 Tsd. gesunken. EGT 2006 Mit Inbetriebnahme der zweiten Ofenschiene im September 2005 begann ein neuerlicher Aufschwung, der sich nach Abschluss der Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten an der alten, ersten Ofenanlage insbesondere im Wirtschaftsjahr 2006 deutlich bemerkbar machte. Die Kremierungszahl erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2005 um 263 Fälle, das entspricht rd. 15,7 %, und erreichte dadurch zum Jahresende 2006 eine Höhe von 1.944 Kremierungen. Als Folge dieser erfreulichen Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 10 Entwicklung konnte das EGT im Geschäftsjahr 2006 wieder auf positive € 172,8 Tsd. verbessert werden. Trend 2007 Nach den bisher vorliegenden Zahlen des Jahres 2007 zeigt sich zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres eine Fortsetzung dieser Aufwärtsentwicklung seit Inbetriebnahme der zweiten Ofenschiene. So wurde bspw. dem Aufsichtsrat der IKB AG in seiner Sitzung am 20.3.2007 berichtet, dass im Jänner 2007 mit 211 Kremierungen die höchste Anzahl seit Betriebsaufnahme erreicht worden ist und in den Monaten Jänner und Feber 2007 die Kremierungszahl sogar um rd. 24,6 % über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres liegt. An dieser Stelle muss aber auch wiederholend erwähnt und betont werden, dass die Bestrebungen einer Gruppe von Bestattern, im Tiroler Unterland ein eigenes, zweites Krematorium zu errichten, lt. erhaltener Auskunft offensichtlich konkreter werden. Eine Realisierung dieses Planes würde nach allgemeiner Einschätzung zu einem dramatischen Einbruch der Kremierungszahlen und in weiterer Folge zu einem Preiskampf führen, der die Wirtschaftlichkeit der Geschäftssparte „Krematorium“ ernsthaft gefährden könnte. Die Kontrollabteilung unterstützt daher jegliche Aktivitäten der Geschäftsbereichsleitung, die dazu beitragen können, dass die Kooperation mit den Bestattungsunternehmen abgesichert wird und die auch helfen, dass das wirtschaftliche Interesse dieser Gruppe von Bestattern an der Errichtung eines eigenen Krematoriums reduziert wird. Auslastung - Ausgangslage Die vor der Eröffnung des Krematoriums Innsbruck erstellte Wirtschaftlichkeitsanalyse wurde für einen Zeitraum von 15 Jahren ausgelegt. Im Rahmen der damaligen Berechnungen und im Zuge der Organisationsplanung für den Betrieb des Krematoriums ist die Geschäftsbereichsleitung von einer Anzahl von vorerst maximal 950 Kremierungen ausgegangen, hat jedoch auch konstante Steigerungsraten in der Höhe von 105 Kremierungen in den Folgejahren vorgesehen. Auf Grund dieser stetig steigenden Zahl an Kremierungen sah diese Prognose u.a. auch vor, dass im 10. Betriebsjahr ein zweiter Ofen angeschafft werden muss, um den erwarteten Anforderungen gerecht werden zu können. Effektive Kremierungszahlen In den ersten drei Jahren ist die tatsächliche Anzahl der Kremierungen zwar stetig gewachsen, die erstellten Plan-Zahlen konnten aber dennoch nicht erreicht werden. Die prognostizierten Zahlen sind erstmalig im Jahr 2003 um 109 Kremierungen (+ 8,3 %) überschritten worden. Seither liegt die effektive Anzahl an Kremierungen erheblich über den bis zum Jahr 2006 erstellten Plan-Ansätzen. In absoluten Zahlen ausgedrückt zeigte sich im Jahr 2004 ein plus von 256 Kremierungen (+ 18,1 %), im Jahr 2005 ein plus von 160 Kremierungen (+ 10,5 %) und im Jahr 2006 konnten um 318 Kremierungen (+ 19,6 %) mehr als prognostiziert verzeichnet werden. Kapazitätsgrenze - Projekt zweite Ofenanlage Im Jänner 2004 wurde mit 154 Kremierungen erstmals die Kapazitätsgrenze des ersten Ofens fast ausgeschöpft. Es war daher abzusehen, Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 11 dass mit Ende des Geschäftsjahres 2004 die Ofenanlage die Vollauslastung erreicht haben wird. Eine Kompensation von kremierungsstarken mit kremierungsschwachen Monaten wäre jedoch nur sehr schwer möglich gewesen, da sich dadurch längere Wartezeiten ergeben hätten, die von den Hinterbliebenen - nach Meinung der Geschäftsbereichsleitung nicht ohne Weiteres akzeptiert worden wären. Der Vorstand der IKB AG hat daher im März 2004 den Aufsichtsrat um Projektgenehmigung und Mittelfreigabe für die zweite Ofenanlage ersucht. Der diesbezügliche Beschluss ist vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25.3.2004 gefasst worden. Der Abwicklungszeitraum dieses Projektes umfasste die Jahre 2004 und 2005. Im September 2005 – drei Jahre früher als ursprünglich geplant - wurde die zweite Ofenanlage schließlich in Betrieb genommen. Mit der Errichtung der zweiten Ofenanlage ist die Kapazität des Krematoriums auf nunmehr ca. 4.000 Kremierungen fast verdoppelt worden. Anteil der Feuerbestattungen Die steigende Zahl an Kremierungen in den letzten Jahren kann vor allem auch darauf zurückgeführt werden, dass die Feuerbestattung immer mehr Akzeptanz in der Bevölkerung erlangt hat. Lt. einer vom Geschäftsbereich Infrastruktur erstellten Statistik beträgt der Anteil der Feuerbestattungen (ohne Anatomie) auf städtischen Friedhöfen im Jahr 2006, gemessen an der Anzahl der Beerdigungen, 57,6 %. Tirolweit gesehen ist die Entwicklung der Feuerbestattungen allerdings nicht so eklatant, der prozentuelle Anteil der Erdbestattungen ist nach wie vor höher. Beispielsweise betrug im Jahr 2005 der Anteil der Einäscherungen tirolweit 31,4 % im Vergleich zu den Erdbestattungen mit 68,6 %. Kremierungszahlen monatliche Schwankungen Es liegt in der Natur der Sache, dass die Anzahl der Kremierungen nicht vorhersehbar ist und monatlichen Schwankungen unterliegt. Die monatlichen Kremierungszahlen des Geschäftsjahres 2006 machten deutlich, dass die Investition einer zweiten Ofenanlage jedenfalls notwendig gewesen ist. Mit nur einer Anlage, deren Auslastungsgrenze bei höchstens 160 Kremierungen pro Monat gelegen ist, wäre die steigende Anzahl an Einäscherungen dauerhaft nicht zu bewältigen gewesen. Dies bestätigte auch ein von der Geschäftssparte Krematorium erstellter aktueller Vergleich des Monats Jänner 2007 mit jenem des Vorjahres, wonach im Jänner 2007 mit 211 Kremierungen (+ 25,6 % gegenüber Jänner 2006) die höchste Anzahl seit Bestehen des Krematoriums erzielt werden konnte. Zukunftsperspektive Die Kontrollabteilung konnte sich davon überzeugen, dass die Geschäftsbereichsleitung Infrastruktur konkrete Intentionen hat, die Auslastung des Krematoriums weiter zu erhöhen. In diesem Zusammenhang sind sowohl tirolweit als auch im grenznahen Gebiet verstärkte Bemühungen im Gange, Bestattungsunternehmen als neue Kunden zu akquirieren. Darüber hinaus ist die Geschäftsbereichsleitung intensiv bemüht, beispielsweise durch die Gewährung von Sonderkonditionen, Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 12 die Zusammenarbeit mit jenen Bestattern zu intensivieren und abzusichern, die bereits mit dem Krematorium Innsbruck in Geschäftsbeziehung stehen. Mit dieser Vorgangsweise soll auch gleichzeitig dem Bau eines zweiten Krematoriums im Tiroler Unterland vehement entgegen gewirkt werden. Anlagevermögen In der so genannten „Spartenbilanz“ zum Stichtag 31.12.2005 - inklusive der Umlage aus dem Zentralen Bereich – wurde das Anlagevermögen des Krematoriums mit einem Buchwert von € 2.925,56 Mio. ausgewiesen. Sachanlagen Um die Richtigkeit der bilanzierten Buchwerte des Sachanlagevermögens mit jenen der Anlagenbuchhaltung verifizieren zu können, war es erforderlich, die jeweiligen Buchwerte der Spartenbilanz um die Umlage aus dem Zentralen Bereich zu bereinigen. Der Buchwert des Sachanlagevermögens ohne Umlage aus dem Zentralen Bereich betrug zum 31.12.2005 insgesamt € 2.706,82 Mio. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen nach der linearen Abschreibungsmethode bewertet. Eine stichprobenartige Abstimmung der in der Spartenbilanz Krematorium ausgewiesenen Restbuchwerte des Sachanlagevermögens (ohne Umlage aus dem Zentralen Bereich) mit jenen der Anlagenbuchhaltung ergab keinen Grund für eine Beanstandung. Zugänge Sachanlagen Im Wirtschaftsjahr 2005 wurden im Bereich des Sachanlagevermögens Zugänge im Gesamtbetrag von € 792.696,57 verbucht. Der mit einem Anschaffungswert von € 791.782,90 betragsmäßig größte Zugang betraf den Ankauf und die Errichtung einer zweiten Ofenschiene. Dieses Sonderprojekt wurde vom Aufsichtsrat der IKB AG in seiner Sitzung am 25.3.2004 für den Durchführungszeitzeitraum 2004 und 2005 beschlossen. Auf Grund des relativ hohen Investitionsvolumens hat die Kontrollabteilung die Abwicklung dieses Projektes im Zuge ihrer Einschau etwas detaillierter dargestellt. Die stichprobenartige Prüfung einiger im Rahmen der Durchführung dieses Projektes gestellter Zugangsrechnungen der Jahre 2004 und 2005 ergab keinen Anlass für Kritik. Ebenso wurden bei der Prüfung dieses Anlagenzuganges im Hinblick auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer und des damit verbundenen Abschreibungssatzes keine Beanstandungen getroffen. GWG Im Bereich des Krematoriums wurden im Jahr 2005 „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ in Höhe von insgesamt € 913,67 angeschafft. Unter Annahme einer Nutzungsdauer von 4 Jahren, sind handelsrechtlich auch die planmäßigen Abschreibungen durchgeführt worden. Abgänge Im Jahr 2005 waren im Bereich des Krematoriums Abgänge in Höhe von € 7.964,65 zu verzeichnen. Dabei handelte es sich, bis auf eine Ausnahme, ausschließlich um Geringwertige Wirtschaftsgüter. Entsprechende Abgangsmeldungen konnten der Kontrollabteilung allerdings nicht vorgelegt werden. Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 13 In einem Rundschreiben des Vorstandes der IKB AG wurde festgehalten, dass für das Ausscheiden von „Geringwertigen Wirtschaftsgütern“ keine diesbezüglichen Meldungen mehr erforderlich seien, da diese auf Grund der handelsrechtlichen Abschreibung nach einer Nutzungsdauer von 4 Jahren generell buchhalterisch ausgeschieden werden. Zu dieser Vorgangsweise, die buchhalterisch und steuerlich korrekt ist, gab die Kontrollabteilung zu bedenken, dass ab dem Zeitpunkt, ab dem die GWG’s buchhalterisch ausgeschieden wurden, keinerlei Aufzeichnungen oder Nachweise darüber existieren, ob diese Wirtschaftsgüter tatsächlich noch vorhanden oder aus diversen Gründen auch körperlich bereits ausgeschieden worden sind. Vollständigkeit Sachanlagen Die Prüfung der Vollständigkeit des Sachanlagevermögens erfolgte im Detail im Bereich der Anlagengruppe „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ des Krematoriums. Zu diesem Zweck wurden von der Kontrollabteilung willkürlich einige Wirtschaftsgüter aus dem Anlagenverzeichnis bzw. der aktuellen Bestandsliste des genannten Sektors ausgewählt und deren betriebliche Nutzung bzw. Lagerung kontrolliert. Die Kontrollabteilung hielt dazu positiv fest, dass sämtliche Wirtschaftsgüter dieser Stichprobe mit Inventarnummern versehen, ordnungsgemäß verwahrt und einsatzbereit vorgefunden worden waren. 4 Finanzanlagen Finanzanlagen Im Jahresabschluss per 31.12.2005 wurden Finanzanlagen mit einer Summe von € 110.827.393,81 ausgewiesen. Diese unterteilten sich entsprechend dem gesetzlichen Gliederungsschema in Anteile an verbundenen Unternehmen (€ 1.606.148,32), Beteiligungen (€ 7.148.708,21) und Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens (€ 102.072.537,28). Anteile an verbundenen Unternehmen Als verbundene Unternehmen bezeichnet man Unternehmen ein und desselben Konzerns, die zwar juristisch selbständig, jedoch vom Mutterunternehmen wirtschaftlich abhängig sind. Die zum 31.12.2005 unter dieser Bilanzposition veranlagten Gelder in Höhe von € 1.606.148,32 gliederten sich in Anteile an verbundenen Unternehmen der Bereiche Verkehr (IVB, Inn-Bus GmbH, Inn-Consult GmbH, Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH), Abfalldienstleistungen (Mussmann GmbH) sowie Energie (Naturstrom Mühlau GmbH). Im Verhältnis zum Bilanzansatz beliefen sich die Beteiligungen dieser Sektoren auf 72,91 % (Abfalldienstleistungen), 19,37 % (Verkehr) und 7,72 % (Energie). Innsbrucker Verkehrsbe- Das Stammkapital dieser Gesellschaft beträgt € 14.000.000,00, woran triebe und Stubaitalbahn die IKB AG mit 51 % beteiligt ist. Der Anteil wurde zum Bilanzstichtag GmbH 31.12.2005 ordnungsgemäß zu Anschaffungskosten bewertet und mit € 7,64 bilanziert. Dieser Betrag ist u.a. auf den im Jahr 1994 vereinbarten Kaufpreis für die Anteile an der IVB/STB zurückzuführen. Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 14 Inn-Bus GmbH Die Beteiligung der IKB AG an der Inn-Bus GmbH belief sich auf 55 % am Stammkapital in Höhe von € 500.000,00 und entsprach dem zum 31.12.2005 in Höhe von € 275.000,00 ausgewiesenen Bilanzansatz. Hinsichtlich des am 22.12.1999 zwischen der IKB AG und der Inn-Bus GmbH abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages und der von diesem Unternehmen erwirtschafteten Jahresüberschüsse 2005 und 2004 war von einer Werthaltigkeit dieser Anteile auszugehen. Inn-Consult GmbH Die Inn-Consult GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 3.10.2000 errichtet. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 35.000,00, wovon je € 17.500,00 oder 50 % auf die beiden Gesellschafter IKB AG und IVB/STB entfallen und zur Gänze einbezahlt worden sind. Der Bilanzansatz 2005 entsprach somit dem Beteiligungsausmaß. Auch bei der InnConsult GmbH prägen der Ergebnisabführungsvertrag vom 16.12.2005 sowie die positive Geschäftsgebarung die Werthaltigkeit dieser Beteiligung. Abschließend bemerkt die Kontrollabteilung hierzu, dass in der ao. Generalversammlung der Inn-Consult GmbH vom 17.1.2007 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen worden ist. Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.12.2004 hat die IKB AG Anteile an der Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH in Höhe von 51 % von der Stadt Innsbruck erworben. Die restlichen 49 % blieben im Besitz der Stadtgemeinde Innsbruck. Der Erwerb der Geschäftsanteile (€ 18.531,57) im Jahr 2004 erfolgte zum Nennwert des Stammkapitals, und wurde bilanziell in richtiger Höhe erfasst. Im Prüfungsjahr 2005 waren keine Abschreibungen zu verbuchen, weshalb sich der Wert der Geschäftsanteile bzw. der Bilanzansatz zum 31.12.2005 mit jenem des Vorjahres deckt. Zum Prüfungszeitpunkt 20.2.2007 hielt die IKB AG unverändert 51 %, die Stadtgemeinde Innsbruck 35%, die IVB/STB 5 % und der Tourismusverband und seine Feriendörfer 9 % am Stammkapital. Mussmann GmbH Zl. KA-01179/2007 Mit Genehmigung des Aufsichtsrates der IKB AG vom 1.10.2004 wurde ein Anteilskauf- und Abtretungsvertrag zwischen der IKB AG und den Verkäufern mit Datum 7.10.2004 abgeschlossen und 100 % der Geschäftsanteile der Mussmann GmbH um einen Kaufpreis von € 900.000,00 erworben. Im Jahr 2005 wurden nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von € 21.709,10 geleistet. Weiters gewährte die IKB AG dem Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschuss von € 250.000,00. Diese nachträglich geleisteten Zahlungen sind dem ursprünglichen Kaufpreis zugezählt worden. Die sachliche sowie inhaltliche Richtigkeit der zum Bilanzstichtag 31.12.2005 aktivierten Anteile an verbundenen Unternehmen von insgesamt € 1.171.109,10 konnte der Kontrollabteilung nachgewiesen werden. Auch im Jahr 2006 wurde der Mussmann GmbH ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von € 250.000,00 zugeführt. Außerdem ist im Jahr 2006 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 15 einem Klagebegehren der ehemaligen Mussmann GmbH in Höhe von € 45.298,48 zur Gänze Folge geleistet worden. Dieser Betrag wurde als „Kaufpreisnachtrag“ von der IKB AG den Verkäufern der Mussmann GmbH überwiesen. Naturstrom Mühlau Das Stammkapital der Gesellschaft belief sich zum Prüfungszeitpunkt auf € 200.000,00, an dem die IKB AG mit 62 % beteiligt ist. Geschäftszweck dieses Gemeinschaftsunternehmens mit der Anton Rauch GmbH & Co KG (38 %) ist die Errichtung, der Betrieb und die Finanzierung des Naturstromkraftwerkes Mühlau. Der Anteil an diesem verbundenen Unternehmen wurde erstmals zum 31.12.2004 mit einem Betrag von € 124.000,00 bilanziert, was dem erworbenen Anteil am Stammkapital entsprach. Im Prüfungsjahr 2005 haben den Aufzeichnungen der Buchhaltung folgend keine Bewegungen stattgefunden, weshalb der eben erwähnte Bilanzansatz auch im Wirtschaftsjahr 2005 zur Anwendung gelangte. Beteiligungen Im Jahresabschluss 2005 waren Beteiligungen in der Gesamthöhe von € 7.148.708,21 auszuweisen. Darin enthalten waren die Beteiligung an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. (ca. 71 % des Gesamtansatzes), der Abfallbehandlung Ahrental GmbH (ca. 21 %), der ABG Ahrental Betriebsführungsgesellschaft mbH (4,20 %), der Wasser Tirol – Wasserdienstleistungs-GmbH (2,91 %), der Bauentsorgungsgesellschaft mbH (0,32 %) und der Recycling Innsbruck GmbH (0,25 %). Tiroler FlughafenbeDas Stammkapital dieser Gesellschaft beträgt € 10.000.000,00. Die Betriebsgesellschaft m.b.H. teiligung der IKB AG beläuft sich auf 49 % und wurde im Geschäftsjahr 2004 um einen Kaufpreis von € 5.100.000,00 erworben. Jeweils 25,50 %ige Mitgesellschafter sind das Land Tirol und die Stadtgemeinde Innsbruck. Abfallbehandlung Ahrental GmbH Diese Gesellschaft wurde zur Planung, Errichtung und zum Betrieb der geplant gewesenen AMBA – Ahrental Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage gegründet. Am Stammkapital in Höhe von € 3.000.000,00 sind die IKB AG und die Abfallwirtschaft Tirol-Mitte Ges.mbH. jeweils zu 50 % beteiligt. ABG Ahrental Betriebsführungsgesellschaft mbH Die ABG führt den Betrieb der Deponie Ahrental. Das Stammkapital im Ausmaß von € 600.000,00 verteilt sich mit 50 % auf die IKB AG und mit 50 % auf die Abfallwirtschaft Tirol-Mitte Ges.mbH. Wasser Tirol - Wasserdienstleistungs-GmbH Die Wasser Tirol – Wasserdienstleistungs-GmbH wurde im Mai 2003 zur Erbringung von kaufmännischen, technischen und organisatorischen Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wasser- und Abwasserentsorgung gegründet. Am Stammkapital in Höhe von € 500.000,00 sind die IKB AG mit 40 % und die TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG mit 60 % beteiligt. Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 16 Per 31.12.2003 wurde diese Beteiligung mit den Anschaffungskosten in Höhe von € 200.000,00 bilanziert. Im Jahr 2004 wurden seitens der IKB AG insgesamt € 216.000,00 an Gesellschafterzuschüssen zugeführt. Im gleichen Jahr erfolgte trotz eines deutlichen Jahresüberschusses eine 50 %ige Abschreibung, wodurch ab 31.12.2004 der nunmehrige Bilanzansatz in Höhe von € 208.000,00 zustande kam. Die Rechtfertigung der vorgenommenen Abwertung fand sich in einem Bewertungsgutachten, welches im Ergebnis einen negativen Unternehmenswert bescheinigte. Dieses Gutachten wurde mit Stichtag 31.12.2003 erstellt. Für die Planjahre 2004, 2005 und 2006 ging das Gutachten jeweils von einem negativen EGT aus. Tatsächlich konnten nun rückwirkend betrachtet jeweils Jahresüberschüsse (also nach Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses und der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag) erwirtschaftet und somit das Eigenkapital der Gesellschaft gesteigert werden. Auf Basis dieser Feststellung regte die Kontrollabteilung an, diesen Bilanzansatz auf die Notwendigkeit einer allfälligen Zuschreibung zu überprüfen. Im Anhörungsverfahren wurde dazu von der IKB AG mitgeteilt, dass die Ansätze aller Beteiligungen jährlich im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses vom Wirtschaftsprüfer auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Eine Auf- oder Abwertung werde daher dann erfolgen, wenn dies vom Wirtschaftsprüfer für notwendig erachtet wird. Aufgrund der Kenntnis des aktuellen Geschäftsverlaufes der Gesellschaft stehe eine Aufwertung des Bilanzansatzes derzeit jedenfalls nicht zu Diskussion. Bauentsorgungsgesellschaft mbH Der Geschäftszweig dieser Gesellschaft ist die Projektierung, Errichtung und der Betrieb von Deponien zur Behandlung von Abfall jeder Art. Am Stammkapital in Höhe von € 46.000,00 ist die IKB AG mit 49 % beteiligt. Die restlichen 51 % hält die Fröschl AG & Co. KG. Recycling Innsbruck GmbH Die Recycling Innsbruck GmbH führt Recyclingmaßnahmen durch. Das Stammkapital beträgt € 36.336,42. Die IKB AG ist mit ihrer 50 %igen Beteiligung Hauptgesellschafter. Jeweilige 25 %-Gesellschafter sind die Eigl-Recycling GmbH und die Höpperger Recycling GmbH. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens In dieser Bilanzposition waren Wertrechte und Wertpapiere im Ausmaß von insgesamt € 102.072.537,28 enthalten, die bestimmt waren, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Wertrechte des Anlagevermögens waren zum 31.12.2005 mit einem Betrag von € 15.048.983,16 bilanziert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens beliefen sich per 31.12.2005 auf € 87.023.554,12 und setzten sich hauptsächlich aus Anteilen an einem Investmentfonds mit einem Betrag von € 86.551.518,04 zusammen. Dieser Spezial(Investment-)fonds bzw. dessen Investmentfondsanteile waren Gegenstand einer umfassenden Prüfung. Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 17 Investmentfondsgesetz Die rechtliche Grundlage für Veranlagungen in Investmentfonds bildet das Bundesgesetz über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz – InvFG 1993). Kapitalanlagefonds Ein Kapitalanlagefonds wird den gesetzlichen Vorschriften nach definiert „als ein aus Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten und/oder anderen liquiden Finanzanlagen bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetztes gebildet wird“. Spezialfonds Bei einem Spezialfonds handelt es sich gem. den Bestimmungen des InvFG um ein Sondervermögen, dessen Anteilsscheine auf Grund der Fondsbestimmungen jeweils von nicht mehr als zehn Anteilinhabern, die der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) bekannt sein müssen und die keine natürliche Personen sind, gehalten werden. Kapitalanlagegesellschaft Zur Verwaltung eines Kapitalanlage(Investment-)fonds ist nach den Bestimmungen des InvFG lediglich eine KAG berechtigt, wobei diese im eigenen Namen und für Rechnung der Anteilinhaber handelt. Depotbank Die KAG hat mit der Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine sowie mit der Verwahrung der zu einem Kapitalanlagefonds gehörigen Wertpapiere und mit der Führung der zum Fonds gehörigen Konten eine Depotbank zu beauftragen. Mittelherkunft Die IKB AG hat in den Geschäftsjahren 2001 und 2002 mehrere CrossBorder-Leasing-Transaktionen durchgeführt. Die daraus vereinnahmten Gelder wurden gemeinsam mit den von der Gesellschaft erwirtschafteten liquiden Mitteln in Investmentfonds veranlagt. Mit Kaufdatum 30.12.2003 wurden hierfür € 45,0 Mio. aufgewendet. Des Weiteren hat im Geschäftsjahr 2002 die Ausgliederung des Geschäftsbereiches Gas stattgefunden. Die daraus resultierenden Mittel in Höhe von rd. € 35,0 Mio. wurden mit Datum 20.12.2002 für die Anschaffung von Pfandbriefen verwendet. Gründung Spezialfonds Die erwähnten Veranlagungen wurden per 5.3.2004 aufgelöst. Der Verkaufserlös stellte im Wesentlichen die Grundlage für die Veranlagungen bzw. die Gründung des Spezialfonds dar. Finanzdienstleister Mit Unterstützung eines Finanzdienstleisters wurden in einem von der IKB AG selbst auferlegten Ausschreibungsverfahren geeignete Vertragspartner (KAG, Investment Manager und Depotbank) für die Anforderungen der Gesellschaft ausgewählt. Spezialfonds Mit Datum 5.3.2004 wurde sodann ein Spezialfonds errichtet bzw. erfolgte der Kauf von 813.827 thesaurierenden Anteilen im Wert von € 81.382.700,00 an diesem Kapitalanlagefonds. Weiters wurden per 25.3.2004 insgesamt 122 Miteigentumsanteile mit einem Gesamtbetrag von € 12.320,78, nachgekauft. Diese Geldmittel stammten aus der Rückvergütung von Bestandsprovisionen aus dem Kapitalanlagefonds. Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 18 Subfonds Gemäß den Anlagerichtlinien durften nämlich für den Spezialfonds auch Anteile an Subfonds (andere Kapitalanlagefonds) erworben werden, die grundsätzlich von derselben Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wurden. Kostenmäßig war dieser Umstand insofern relevant, als dass der IKB AG als Investor durch derartige Veranlagungen keine Kostennachteile entstehen durften. Die Verwaltungsgebühren solcher Subfonds wurden dem Spezialfonds refundiert und minderten somit die Investment Management Gebühr. Sowohl im Jahr 2005 (€ 10.252,66) als auch 2006 (€ 25.644,38) erfolgten derartige Rückvergütungen. Anlagebeirat Anlässlich der Gründung des Spezialfonds wurde ein Anlagebeirat eingerichtet. Die Hauptaufgaben dieses Anlagebeirates liegen in der Überwachung der Verwaltung des Fondsvermögens durch die KAG und den Investment Manager sowie in der Beratung der IKB AG in Zusammenhang mit strategischen Anlageentscheidungen. Depotbank, KAG und Investment Manager Als Ergebnis der durchgeführten Ausschreibung wurde als Depotbank ein österreichisches Kreditinstitut beauftragt. Als KAG und zugleich als Investment Manager fungierte ebenfalls ein österreichisches Unternehmen. In diesem Zusammenhang wurde am 3.3.2004 ein Depotbank- und Spezialfondserrichtungsvertrag sowie ein Investment Management Vertrag abgeschlossen. Vertragliche Grundlagen Neben grundsätzlichen Vertragsbestimmungen enthielten diese Vertragswerke in ihren Anlagen u.a. Bestimmungen über Anlageziele, Anlagerichtlinien, Benchmarks, Gebühren und Transaktionskosten sowie Berichterstattung. Anlageziele Die Kernaussage der Anlageziele lag darin, dass „die Veranlagung unter dem Gesichtspunkt des Vorranges der Sicherheit bei gleichzeitig höherer Ertragskraft vorgenommen werden sollte“. Die Rendite sollte daher über der jeweiligen Geldmarktverzinsung liegen. Des Weiteren fand diese Sicherheitsorientierung ihren Niederschlag darin, dass ein Kapitalerhalt am Ende des jeweiligen Planungshorizontes gegeben sein sollte. Anlagehorizont Das Veranlagungsvolumen wurde abrechnungstechnisch, abhängig vom Anlagehorizont, in 2 Rechnungskreise unterteilt. „Rechnungskreis 1“ ging hauptsächlich auf den Verkaufserlös der Investmentfonds zurück und umfasste insgesamt ein Startvolumen von € 45.524.500,00. „Rechnungskreis 2“ wurde fast zur Gänze aus dem Verkaufserlös der Pfandbriefe dotiert und betrug zum Fondsbeginn gesamt € 35.858.200,00. Gemäß den vertraglichen Vorgaben war der „Rechnungskreis 1“ zu 2/3 mit einem Anlagehorizont von etwa 3 Jahren und zu 1/3 mit einem Anlagehorizont von etwa 5 Jahren zu veranlagen, „Rechnungskreis 2“ wurde mit einem Anlagehorizont von etwa 10 Jahren veranlagt. Anlagerichtlinien In den Anlagerichtlinien wurden Bestimmungen über die zulässigen Veranlagungsformen samt detaillierten Restriktionen (wie Mindest- und Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 19 Höchstgrenzen, länderweise Verteilung, Festlegung der Bandbreiten, etc.) vereinbart. Dabei hatte das Portfolio mindestens zu 90 % aus auf EURO lautenden Forderungswertpapieren zu bestehen. Für Veranlagungen in Aktien war ursprünglich eine Höchstgrenze von maximal 5 % vorgesehen. Mit Beschluss des Vorstandes vom 8.6.2005 wurden die Anlagerichtlinien dahingehend geändert, als dass der maximal zulässige Aktienanteil auf 7 % des Fondsvolumens erhöht wurde. Die Überwachung betreffend die Einhaltung der Anlagerichtlinien erfolgt auf 3 Ebenen. Einerseits übernimmt diese vertragliche Verpflichtung der Investment Manager selbst, anderseits ist auch die Depotbank zur Kontrolle verpflichtet. Zusätzlich bedient sich der Anlagebeirat des Finanzdienstleisters als externem Controller. Diesem kommen lt. Geschäftsordnung besondere Prüfungsaufgaben betreffend die Vermögensverwaltungstätigkeit des Investment Managers zu. Kosten Depotbank und Investment Manager Die Kosten der Depotbank und des Investment Managers wurden abrechnungstechnisch als Aufwendungen des Kapitalanlagefonds erfasst und bei der Errechnung des Fondsergebnisses im Rahmen der jeweiligen Rechenschaftsberichte berücksichtigt. Die Aufwendungen beliefen sich im Jahr 2004 (5.3. – 31.12.) auf rd. € 88,5 Tsd. oder 0,105 % des Fondsvolumens, im Jahr 2005 (1.1. – 31.12.) auf rd. € 103,4 Tsd. oder 0,116 % und im Jahr 2006 (1.1. – 31.8.) auf rd. € 51,0 Tsd. oder 0,057 %. Kosten externer Control- Der externe Controller wurde mit einer an den Verbraucherpreisindex ler gebundenen Jahrespauschale entlohnt. Die Pauschale belief sich auf 0,029 % des Veranlagungsstartvolumens von € 81.382.700,00. Berichterstattung Dem gesetzlichen Erfordernis in puncto Berichterstattung wurde entsprochen. Außerhalb dieser gesetzlichen Verpflichtung lieferte die KAG „Monatsreportings“, welche gem. Geschäftsordnung des Anlagebeirates vom externen Controller zu überprüfen waren. Quellensteuer In Bezug auf die rückerstattbaren ausländischen Quellensteuern hielt die Kontrollabteilung fest, dass bis zum Prüfungszeitpunkt (Mai 2007) keine entsprechenden Rückerstattungsanträge gestellt wurden. Nach Rücksprache mit dem Steuerberater der IKB AG versicherte dieser, entsprechende Anträge dort zu stellen, wo dies unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch sinnvoll erscheint. Für die Jahre 2004 und 2005 ergab sich hieraus ein Betrag in Höhe von insgesamt € 7.244,15. Auflösung Spezialfonds Mit 31.8.2006 wurde der Spezialfonds aufgelöst und der daraus resultierende Verkaufserlös in zwei Folge(spezial)fonds investiert. Die Auflösung des ursprünglichen Spezialfonds erfolgte vor dem Hintergrund, dass das als Depotbank bestellte Kreditinstitut in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet. Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 20 Fondsvermögen und Wertenwicklung Seit Fondsstart 5.3.2004 bis zur Auflösung im August 2006 konnte aus der gegenständlichen Veranlagung ein Gewinn in Höhe von € 7.500.530,80 bzw. 9,22 % erwirtschaftet werden. Umgerechnet auf eine Jahresperformance entspricht die angeführte Wertentwicklung einer Rendite von 3,60 % p.a. Folge(spezial)fonds Nach Empfehlung des externen Controllers entschied sich der Vorstand dazu, eine Managerdiversifikation vorzunehmen. Demnach wurde das Neuveranlagungsvolumen entsprechend der definierten Rechnungskreise in zwei separate Folge(spezial)fonds investiert. Dabei wurden diese einerseits von unterschiedlichen KAG´s (gleichzeitig tätig als Investment Manager) verwaltet und andererseits die zugrunde liegenden Fondskonten bei verschiedenen Depotbanken geführt. Novelle InvFG Die beiden Folge(spezial)fonds wurden als Spezialfonds gem. § 20 a InvFG gegründet. Durch die Novellierung des InvFG im Jahre 2003 wurden nämlich die Bestimmungen für Dachfonds aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt war es jedem Investmentfonds möglich, unter Beachtung gewisser Anlagerestriktionen Gelder sowohl in Anteile anderer Kapitalanlagefonds als auch in Einzeltitel zu veranlagen. Weiters wurde der § 20 a InvFG neu gestaltet und sieht seitdem für „Andere Sondervermögen“ wesentlich weitere Veranlagungsmöglichkeiten als für „normale Investmentfonds“ vor. Folge(spezial)fonds I Die Fondsgründung des Folge(spezial)fonds I erfolgte mit 31.8.2006 durch Unterfertigung des Spezial-Depotbankvertrages sowie des Investment Management Vertrages. Der Folge(spezial)fonds I setzte sich im Wesentlichen aus dem Verkaufserlös des RK 1 zusammen. Mit Kaufdatum 4. und 7.9.2006 wurden insgesamt 495.067 thesaurierende Anteile in Höhe von € 49.506.697,26 erworben. Anlageziele, Anlagericht- Die Anlageziele sowie die Anlagerichtlinien des gegenständlichen Fonds linien blieben gegenüber jenen des RK 1 inhaltlich unverändert aufrecht. Kosten Folge(spezial)fonds I Die Kosten für den Folge(spezial)fonds I setzten sich u.a. aus der Verwaltungsgebühr, den Depot- und Depotbankgebühren sowie aus den Transaktionskosten zusammen und beliefen sich für den Zeitraum 4.9. bis 31.12.2006 auf rd. € 28,3 Tsd. oder 0,057 % des Fondsvolumen. Wertentwicklung Folge(spezial)fonds I Die Wertentwicklung des Folge(spezial)fonds I für das Rumpfjahr 2006 belief sich auf rd. € 380,1 Tsd. oder 0,76 %. Folge(spezial)fonds II Der Folge(spezial)fonds II bestand aus 393.764 thesaurierenden Anteilen, welche per 5.9.2006 mit einem Betrag von € 39.376.400,00 gekauft worden waren. Diese Veranlagungsmittel stammten großteils aus dem Verkaufserlös des RK 2. Der zugrunde liegende „Spezialfondserrichtungs- und Verwaltungsvertrag und ergänzende Bestimmungen betreffend Anteilsdepotführung“ wurde von der KAG sowie der Depotbank mit 1.9.2006 und seitens der IKB AG mit 21.9.2006 unterfertigt. Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 21 Anlageziele Folge(spezial)fonds II Die Anlageziele dieses Fonds blieben verglichen mit jenen des RK 2 unverändert. Anlagerichtlinien Folge(spezial)fonds II Die Anlagerichtlinien wurden dahingehend modifiziert, als dass für die Veranlagung neben Bankguthaben, Forderungswertpapieren (mind. 90 %) und Aktien (max. 7 %) auch Alternative Investments als eine grundsätzlich zulässige Veranlagungsform definiert wurden. Veranlagungsformen Folge(spezial)fonds II Der Anlagebeirat sprach sich in seiner Sitzung vom 13.11.2006 dafür aus, den „Risikoteil“ aufgrund des 10-jährigen Anlagehorizontes sowie einer breiteren Streuungs- bzw. Diversifikationsmöglichkeit innerhalb des Folge(spezial)fonds II von 7 % auf insgesamt 11 % zu erhöhen. Diese 11 % verteilen sich mit max. 8 % auf die Veranlagung in Aktien sowie max. 3 % in Alternative Investments. Der erforderliche Vorstandsbeschluss wurde ordnungsgemäß per 22.11.2006 gefasst. Das diesbezügliche Protokoll des Anlagebeirates wurde als „Side Letter“ zum Vertrag bezeichnet und verstanden. Da die Anlagerichtlinien einen integrierenden Bestandteil des Vertrages darstellen, empfahl die Kontrollabteilung gemäß den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrages, die angesprochene Änderung der Anlagerichtlinien zu verschriftlichen und künftige Vertragsergänzungen oder –änderungen vereinbarungsgemäß durchzuführen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte die Gesellschaft mit, dass sie der Anregung der Kontrollabteilung gerne nachkommen werde. Kosten Folge(spezial)fonds II Die Aufwendungen des Folge(spezial)fonds II betrafen die Investment Management Gebühr, Publizitätskosten, Transaktionskosten und die Wertpapierdepotgebühr. Diese beliefen sich zum 31.12.2006 auf € 7,5 Tsd. oder 0,019 % für das Rumpfgeschäftsjahr 2006 (5.9 bis 31.12.). Die im Vergleich zum Folge(spezial)fonds I niedrigen Aufwendungen erklärten sich aus den Vergütungen aus Veranlagungen in Subfonds. Pauschale externer Controller Die jährliche Pauschale des externen Controllers blieb gegenüber dem ursprünglichen Spezialfonds, abgesehen von den vereinbarten VPI-Anpassungen, unverändert. Wertentwicklung Folge(spezial)fonds II Seit dem Fondsstart erhöhte sich das Fondsvermögen des Folge(spezial)fonds II im Rumpfjahr 2006 um rd. € 582,9 Tsd. oder 1,48 %. Entwicklung des Veranlagungsvolumens seit Fondsgründung Abschließend gibt die Kontrollabteilung einen Überblick über die Entwicklung des Veranlagungsvolumens der IKB AG (Spezialfonds, Folge(spezial)fonds I und Folge(spezial)fonds II) seit Fondsgründung. Das zeitliche Beobachtungsfenster der folgenden Ausführungen reicht somit vom 5.3.2004 bis 26.3.2007. Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 22 Wertentwicklung unter Berücksichtigung des Zinsniveaus Wie in den Anlagerichtlinien bestimmt, war bzw. ist die Veranlagung in auf EURO lautende Forderungswertpapiere (Anleihen) die wichtigste zulässige Veranlagungsform. Wesentlichster Einflussfaktor auf die Kursentwicklung von Anleihen und somit auch auf die Entwicklung des gesamten Fondsvermögens ist das allgemeine Marktzinsniveau. Ein steigendes Zinsniveau wirkt sich auf den Kurs einer Anleihe negativ aus. Infolgedessen führen steigende Marktzinsen zu Kursrückgängen bei Anleihen. Im Gegensatz dazu bewirkt ein rückläufiges Zinsniveau steigende Anleihenkurse. Die Kapitalmarktverzinsung drückt das Zinsniveau für mittel- bis langfristige Geldanlagen (Restlaufzeiten ab 1 Jahr) aus. Als Vergleichsmaßstab für die Entwicklung des vorherrschenden Zinsniveaus wurde von der Kontrollabteilung stellvertretend für den österreichischen Kapitalmarkt die Sekundärmarktrendite Bund bzw. für den deutschen Kapitalmarkt die deutsche Umlaufrendite herangezogen. Wie aus den beiden Zinsindikatoren ersichtlich war, war das Kapitalmarktzinsniveau ab dem 3. Quartal 2004 bis zum 3. Quartal 2005 rückläufig. In den folgenden 4 Quartalen, also bis zum 3. Quartal 2006, stellte sich wiederum ein durchschnittlich steigendes Zinsniveau ein. Vor dem Hintergrund des sinkenden EURO-Kapitalmarktzinsniveaus konnte das Veranlagungsvolumen stetig gesteigert werden. Seit Fondsbeginn am 5.3.2004 wurde das Veranlagungsvolumen von € 81.382.700,00 auf € 88.415.152,00 per 30.9.2005 gesteigert. Für diesen 19-monatigen Zeitraum wurde ein Veranlagungsgewinn in Höhe von € 7.032.452,00 erzielt. Das steigende EURO-Kapitalmarktzinsniveau wirkte sich auf die Veranlagung negativ aus. So verringerte sich das Fondsvolumen ab dem 30.9.2005 bis zum 30.6.2006 von € 88.415.152,00 auf € 88.130.407,00 was einen Veranlagungsverlust von € 284.745,00 bedeutete. Vom Juli 2006 bis zum Prüfungszeitpunkt April 2007 entwickelte sich die Veranlagung (mit Ausnahme des Dezembers 2006) wiederum positiv. Gesamtperformance Zum 26.3.2007 betrug das Fondsvermögen € 90.469.373,00. Somit konnte seit Fondsbeginn, also für ca. 37 Monate, ein Veranlagungsgewinn in Höhe von € 9.086.673,00 bzw. 11,17 % erzielt werden. Dieser Wert entspricht finanzmathematisch einer Jahresverzinsung von ca. 3,52 % p.a. 5 Guthaben bei Kreditinstituten Guthaben bei Kreditinstituten Zl. KA-01179/2007 Der Nachweis der Richtigkeit der am 31.12.2005 bilanzierten Bankguthaben in der Höhe von € 41.591.940,63 wurde der Kontrollabteilung durch die Vorlage der entsprechenden Kontoauszüge der Girokonten bzw. der Sparbücher erbracht. Die Prüfung des Guthabens bei Kreditinstituten zum Ende des Jahres 2005 wurde aus Aktualitätsgründen ergänzt durch eine stichprobenartige Abstimmung der Kontostände zum Jahresultimo 2006 mit den in der laufenden Buchhaltung ausgewiesenen Salden; auch hier ergab sich kein Grund für eine Beanstandung. Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 23 Weiters hat die Kontrollabteilung auch die aktuelle Verzinsung der Giroguthaben und kurzfristigen Veranlagungen eruiert und festgestellt, dass die Geldinstitute der IKB AG durchaus attraktive Konditionen im ortsüblichen Rahmen gewähren. Zur Verifizierung der Zeichnungs- und Verfügungsberechtigung wurden der Kontrollabteilung aktuelle Unterschriftsprobenblätter der kontoführenden Banken vorgelegt. 6 Personalaufwand Personalkosten Die Personalkosten bildeten 2005 neben den „Übrigen betrieblichen Aufwendungen“ die größte Aufwandsposition der IKB AG. Sie beliefen sich für die in einem direkten Dienstverhältnis zur IKB AG stehenden Dienstnehmer auf € 12,598 Mio., wovon auf das Krematorium lediglich aliquot umgelegte Personalkosten in der Höhe von € 18,1 Tsd. des Leiters des Geschäftsbereiches Infrastruktur, wo das Krematorium organisatorisch als Abteilung geführt wird, entfielen. Für die im Rahmen der Personalgestellung von der Stadtgemeinde Innsbruck gegen Zahlung eines Gestellungsentgeltes zur Dienstleistung zugewiesenen Bediensteten musste eine Summe von € 23,549 Mio., davon € 75,9 Tsd. für das Krematorium, aufgewendet werden. Letztere stellen jedoch einen Sachaufwand dar und sind unter den „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ erfasst. Personalkennzahlen Die Intensität des gesellschaftseigenen sowie des Personalgestellungsaufwandes ergab 2005 einen Wert von zusammen 31,60 %, im Vergleich zu 31,10 % 2004. Parallel dazu zeigte eine grobe Nachrechnung, dass die gesamten Personalkosten die Gesamtleistung des Unternehmens (Erträge ohne Berücksichtigung der ao. und betriebsfremden Erträge) 2005 mit 26,75 % belasteten. 2004 belief sich der Deckungsgrad auf 29,10 %. Die Pro-Kopf-Gesamtleistung betrug 2005 € 243.032,-- gegenüber € 233.849,-- 2004. Aufbauorganisation Die Organisationsstruktur der IKB AG wurde laufend den betrieblichen Erfordernissen angepasst. Laut Organigramm bildet der aus 3 Mitgliedern bestehende Vorstand eine zentrale Organisationseinheit, welcher 3 Stabsstellen angegliedert sind. Der Zentralstelle nachgeordnet sind 7 Geschäftsbereiche, denen wiederum 14 Abteilungen untergeordnet waren. Darüber hinaus bestehen weitere 9 Abteilungen, die dem Vorstand direkt unterstellt sind. Stellenplan Die Anzahl der Dienstposten wird jährlich in einem Stellenplan festgelegt. 2005 waren für IKB AG-eigenes Personal 232 Planstellen (2004: 209 Planstellen) und 32 Lehrlingsplätze vorgesehen. Der Dienstpostenplan des Gestellungsbetriebes wies für 2005 334 Planposten, gegenüber 363 Stellen 2004, aus. Tatsächlich umfasste der IKB AG-eigene Mitarbeiterstand zum Prüfungszeitpunkt 272 Bedienstete (davon 37 auf Teilzeitbasis) und 29 Lehrlinge. Zum gleichen Zeitpunkt betrug der Stand der zugewiesenen Bediensteten 282 Personen. Demgegenüber standen Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 24 687 Pensionsparteien. Unter Einrechnung der personellen Abgänge im GSB ist der Gesamtpersonalstand zwischen Jänner 2005 und Februar 2007 trotz zum Teil erheblicher Aufgabenzuwächse real nur um 5 Personen gestiegen, was nicht zuletzt durch Umstrukturierungen und Nutzung personeller Ressourcen erreicht werden konnte. Auslagerung der Gassparte Im Rahmen der Beteiligung der TIWAG an der IKB AG wurde auch eine Übertragung der gesamten Gassparte in die TIGAS vereinbart. Im Vorfeld dazu wurde der Gasbereich in eine eigens dafür gegründete Tochtergesellschaft abgespalten und diese mit Stichtag 30.9.2003 mit der TIGAS verschmolzen. In diesem Zusammenhang sind die im Geschäftsbereich Erdgas beschäftigt gewesenen DienstnehmerInnen gegen Refundierung der der IKB AG über den GSB in Rechnung gestellten Personalkosten zur Dienstleistung zugewiesen worden. Zum Prüfungszeitpunkt umfasste dieser Personenkreis 18 Bedienstete. Behinderteneinstellung Soferne die Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter nicht erfüllt wird, kommt es durch das Bundessozialamt alljährlich für das abgelaufene Kalenderjahr zur bescheidmäßigen Vorschreibung einer Ausgleichstaxe. Im Wirtschaftsjahr 2006 musste von der IKB AG für das Kalenderjahr 2005 eine Ausgleichstaxe in Höhe von € 20.703,-- entrichtet werden, die Besetzungsquote betrug 61,39 %. Im Zuge des Bescheidstudiums wurde festgestellt, dass darin als anrechenbare begünstigte Personen 4 Mitarbeiter enthalten waren, die über den GSB der IKB AG zur Dienstleistung zugewiesen sind. Da die betroffenen Personen im Kalenderjahr 2004 zumindest zeitweise im Dienstgeberverzeichnis der Stadt aufschienen und auch der Stadtgemeinde auf die Pflichtzahl angerechnet worden sind, wurde eine entsprechende Abklärung mit der für die Vorschreibung zuständigen Landesstelle Oberösterreich des Bundessozialamtes empfohlen. In ihrer Stellungnahme hat die IKB AG mitgeteilt, dass nach Auskunft des Bundessozialamtes in Oberösterreich für die Feststellung der Pflichtzahl vom Dienstgeber ein Verzeichnis zu führen ist, in dem grundsätzlich jene DienstnehmerInnen anzuführen sind, die ein vertragliches Dienstverhältnis zum Dienstgeber haben. In Anbetracht der besonderen Gestellungskonstruktion, wie sie zwischen der Stadt Innsbruck und der Gesellschaft besteht, könne zwischen dem Dienstgeber (Stadtgemeinde Innsbruck) und dem Beschäftiger (IKB AG) jedoch vereinbart werden, dass die DienstnehmerInnen im Verzeichnis gemäß BEinstG dem Beschäftiger (IKB AG) zuzurechnen sind und von diesem die entsprechende Meldung an das Bundessozialamt erfolgt. Es müsse allerdings gewährleistet sein, dass DienstnehmerInnen nicht doppelt gemeldet werden würden oder keine Meldung erfolge. Gleichzeitig wurde der Kontrollabteilung eine von einem früheren Sachbearbeiter der Personalabteilung verfertigte und mit 8. Februar 2005 datierte Aktennotiz übermittelt, wonach die angesprochene Problematik mit dem damals zuständigen Bundessozialamt Tirol erörtert worden sei und man eine im Wesentlichen deckungsgleiche Antwort erhalten habe. Aus Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 25 verwaltungsökonomischen Gründen sei deshalb zwischen dem Leiter des GSB und dem Leiter der Abteilung für Personal der IKB AG zu jener Zeit vereinbart worden, dass sämtliche Meldungen und Dienstgeberverzeichnisse im Sinne des BEinstG von der IKB AG erstellt werden würden, was auch der mittlerweile zwölfjährigen, betrieblichen Übung entspreche. Die Kontrollabteilung wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ihr der nunmehr nachgereichte Aktenvermerk im Rahmen der Prüfung nicht zur Verfügung gestanden ist und vertrat dessen ungeachtet die Meinung, dass (rechts-)verbindliche Vereinbarungen zwischen der IKB AG und der Stadt Innsbruck nur zwischen dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft und dem (der) Bürgermeister(in) der Stadt getroffen werden können. Dienstrechtliche Stellung Die dienstrechtliche Stellung des der IKB AG zugewiesenen Personals des Leihpersonals richtet sich nach dem Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz 1970 bzw. nach den Vorschriften über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten der Stadt Innsbruck. Entsprechend der Gehaltsregelung im öffentlichen Dienst waren die Bezüge für das gestellte Personal zuletzt (per 1.1.2007) um 2,35 % nachzuziehen. Gehaltsabrechnung für das Leihpersonal Die Lohn- und Gehaltsverrechnung für das städt. Leihpersonal wird seit 2003 durch die IKB AG bewerkstelligt, woraus 2005 Erlöse in der Höhe von € 39,8 Tsd. erzielt worden sind. Das zu verrechnende Entgelt ist wertgesichert, eine Überprüfung der Indexnachziehungen ergab eine geringfügige Differenz zu Ungunsten der IKB AG und war auf eine im Jahr 2004 nicht geltend gemachte Preisangleichung zurückzuführen. Lt. Stellungnahme der IKB AG ist in der Zwischenzeit die Wertanpassung des abgerechneten Mitarbeiterstammsatzes für die Personalverrechnung des städt. Leihpersonals vorgenommen worden. Gestellungsentgelt Entsprechend der im Personalübereinkommen und im Sacheinlagevertrag getroffenen Vereinbarungen werden die Personalkosten des von der Stadtgemeinde der IKB AG zugewiesenen Personals im Rahmen der Personalgestellung über den GSB an die IKB AG weiterverrechnet. Es setzt sich zusammen aus den Aktivbezügen, einem Zuschlag in Höhe von 45 % auf die Bezüge der Beamten als Abgeltung der von der Stadt übernommenen Pensions- und Abfertigungslasten und einem Gewinnzuschlag in Höhe von 25 % auf Basis des gesamten Personalaufwandes als Abgeltung der Verwaltungskosten und Unternehmerrisken. Das Gestellungsentgelt belief sich 2005 auf insgesamt € 23,549 Mio. (inkl. Ausgleichszahlung). Darüber hinaus hatte die IKB AG für den Fall, dass in einem Kalenderjahr die Nettobelastung der Stadt aus der Personalgestellungskonstruktion den Betrag von € 3,634 Mio. übersteigt, den überschießenden Betrag als Ausgleichszahlung in bar an die Stadt zu refundieren. Diese auf die speziellen Abwicklungsmodalitäten des Kaufgeschäftes im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Erwerb des Klärwerkes und des Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 26 Wasserwerkes zurückgehende Verpflichtung erstreckte sich jedoch maximal bis zum Höchstbetrag einer Kaufpreisrate von € 4,36 Mio. und nur so lange, bis die Kaufpreisforderung der Stadt aus dem Verkauf der beiden Betriebe samt Zinsen getilgt war. Nachdem der Schwellenwert erstmalig im Jahr 2000 überschritten worden ist und sich die Ausgleichszahlungen aufgrund des stetig ansteigenden Zuschussbedarfes des GSB konstant erhöht und ab dem Jahr 2002 die volle Kaufpreisrate in der Höhe von € 4,36 Mio. erreicht haben, ist diese Forderung dem Tilgungsverlauf entsprechend im Jahr 2005 mit einer Restausgleichszahlung von € 1,764 Mio. beglichen worden. Bis dahin hatte die IKB AG der Stadtgemeinde Innsbruck insgesamt eine Summe von € 19,227 Mio. an Ausgleichszahlungen zu leisten. Abfertigungsregelung bei Übertritten Im Personalübereinkommen vom 5.9.1994 hat sich die IKB AG verpflichtet, innerhalb von 10 Monaten nach Inkrafttreten des Kollektivvertrages mit übertrittswilligen städt. Bediensteten ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Diese seinerzeitige Zusage wird, nunmehr als KannBestimmung, weiter praktiziert. Die im KV verankerten Sonderbestimmungen bei Übertritten sehen in solchen Fällen für alle von der Dauer der Dienstzeit abhängigen Ansprüche eine vollständige Anrechnung der städt. Dienstzeiten vor. Bis Ende 2002 sind insgesamt 24 DienstnehmerInnen der Stadt zur IKB AG übergetreten, wodurch sie sich u.a. den Abfertigungsanspruch sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gewahrt haben. Im Zusammenhang mit der Einführung des Systems der „Abfertigung neu“ ab 1.1.2003 kam es im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin zu einer neuen Abfertigungsregelung in der Weise, als an einem Übertritt Interessierten die Hälfte der bei der Stadt erworbenen Abfertigungsansprüche bei einem Ausscheiden ausbezahlt und von der IKB AG getragen werden. Im Sinne dieser Neuregelung sind bisher 4 Bedienstete zur IKB AG übergetreten. Im Rahmen der letzten Übertrittsfälle (zum 1.10. und 1.12.2006) beliefen sich die Abfertigungszahlungen auf insgesamt € 11.953,--, wovon zum Prüfungszeitpunkt ein Betrag in der Höhe von € 7.599,-- (aus dem Übertritt zum 1.12.2006) mangels unterbliebener Vorschreibung durch den GSB noch nicht refundiert worden ist. Die Magistratsabteilung IV hat zur betreffenden Angelegenheit angemerkt, dass irrtümlicherweise seitens der Buchhaltung der IKB AG für diesen Vorgang eine falsche Lohnart herangezogen und dadurch die automatische Vorschreibung nicht aktiviert worden sei. Dies sei zwischenzeitlich aber bereinigt und der angesprochene Fehlbetrag refundiert. Die IKB AG hat dazu mitgeteilt, dass im Zuge der Bezahlung der Rechnung des GSB Nr. 5 am 1. Mai 2007 die in Rede stehende Abfertigungszahlung an den GSB der Stadt überwiesen worden ist. Freiwillige Abfertigung Zl. KA-01179/2007 Im Herbst 2006 ist der Leiter des damaligen Geschäftsbereiches Informationssysteme in den Ruhestand getreten. Sein Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde Innsbruck, von welcher er seinerzeit der IKB AG zur Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 27 Dienstleistung zugewiesen worden war, ist damit beendet worden. Aus diesem Anlass kam es zur Auszahlung einer von der Stadt zu tragenden gesetzlichen Abfertigung in der Höhe des 9-fachen Monatsentgeltes. Seitens der IKB AG wurde ihm darüber hinaus eine freiwillige Abfertigung in der Höhe von € 49,0 Tsd. gewährt, was in etwa dem 6,6-fachen seines zuletzt bezogenen Monatsentgeltes entsprach. Einschließlich des 25 %-igen Gewinnzuschlages schlugen sich die Kosten für die IKB AG mit insgesamt € 61,5 Tsd. zu Buche. Die näheren Umstände dieser aus Sicht der Kontrollabteilung äußerst großzügigen finanziellen Entschädigung waren im Personalakt nicht dokumentiert. Laut erhaltener Auskunft sei dem Geschäftsbereichsleiter damit der Nachkauf von Studienzeiten ermöglicht worden, wobei in diesem Zusammenhang betriebswirtschaftliche Aspekte in Richtung einer Umstrukturierung des Bereiches Informationssysteme eine Rolle gespielt hätten. Im Hinblick auf die Größenordnung der getätigten Zahlung vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass dem Aufsichtsrat in der gegenständlichen Angelegenheit zumindest berichtet hätte werden sollen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die IKB AG die Gründe ihrer Handlungsweise noch einmal erörtert und betont, dass diese Vorgehensweise in der Privatwirtschaft in vergleichbaren Fällen durchaus üblich sei. Aus der Sicht des Unternehmens habe eine finanziell tragbare Lösung gefunden werden können, die es ermöglicht habe, die mit der frühzeitigen Pensionierung verbundenen Vorteile rasch zu realisieren. Zur Anmerkung der Kontrollabteilung, dass dem Aufsichtsrat in der gegenständlichen Angelegenheit zumindest berichtet hätte werden sollen, wurde eingewandt, dass es sich nach der Satzung der IKB AG um keinen genehmigungspflichtigen Geschäftsfall gehandelt habe. Dienstverhältnisse des IKB AG-eigenen Personals Für die von der IKB AG eingestellten ArbeitnehmerInnen gilt seit 1997 ein eigener Unternehmenskollektivvertrag, dessen Gehaltsansätze aufgrund der Ergebnisse der KV-Verhandlungen zum 1.1.2007 um 2,35 % angehoben worden sind. Weitere maßgebliche Tatbestände der arbeitsrechtlichen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie die Gewährung von Zulagen und diverser Vergütungen, sind durch Betriebsvereinbarungen geregelt. Das kollektivvertragliche Lohn- und Gehaltsschema ist getrennt für Arbeiter und Angestellte und berücksichtigt das bestehende städt. und kollektivvertragliche (nach Muster der Grazer Stadtwerke) Senioritätsprinzip. Es ist durch fallweise höhere Anfangsgehälter bei einer im S-förmigen Verlauf nach oben hin degressiv gestalteten Lebensverdienstsumme gekennzeichnet. Die Einstufung der ArbeitnehmerInnen erfolgt nach der Art ihrer Verwendung. Um mit dem privaten Arbeitsmarkt konkurrieren zu können, müssen laut Personalabteilung der IKB AG jedoch häufig Aufzahlungen auf eine höhere Gehaltsstufe gewährt werden. Zusammen mit der Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 28 kollektivvertraglichen Vordienstzeitenanrechnung von bis zu 10 Jahren liegt das Bezugsniveau dadurch oftmals bis zu einem Fünftel über jenem für vergleichbare Tätigkeiten bei der Stadtgemeinde Innsbruck. Umgekehrt verhält es sich dagegen beim Zulagenwesen. Besonders verdeutlicht wird dies im Bereich der Rufbereitschaft, wo sich durch die verschiedenen Abgeltungsregelungen bspw. in der Abteilung Wasser für städt. Mitarbeiter eine um bis zu 50 % höhere Entschädigung ergibt. Der Entlohnung von durch IKB AG-eigenem Personal bekleideten Führungspositionen wird durch eine entsprechende Verwendungsgruppeneinstufung nach dem KV oder in Form einer freien Vereinbarung Rechnung getragen. Mit Ausnahme der Stabsstellenleiter sind sämtliche Führungskräfte auch in das Projekt „Führen durch Ziele“ eingebunden. Es handelt sich dabei um ein Bonus- und Erfolgsprämienmodell, in dessen Rahmen konkrete und messbare Ziele vereinbart und diese nach Ablauf der festgelegten Periode analysiert werden. Die finanziellen Auswirkungen richten sich sodann nach dem Grad der Zielerreichung. Auf dieser Basis wurde erstmalig im Jahr 2006 insgesamt eine Summe von € 172,0 Tsd. ausgeschüttet. Modernisierung des Unternehmenskollektivvertrages Um verschiedene neue Trendentwicklungen im Kollektivvertragswesen, auch in Verbindung mit einer erlassenen EU-Richtlinie, Rechnung zu tragen, hat die IKB AG über Initiative des Vorstandes begonnen, ihren Unternehmenskollektivvertrag zu überarbeiten und einer Modernisierung zu unterziehen. In diesem Zusammenhang hat im März 2006 ein Workshop mit dem Ziel stattgefunden, die seitens der Geschäftsführung angestellten Überlegungen durch eine Neuregelung des in Verwendung stehenden Entgeltsystems darzulegen. Unter Einbindung eines Verhandlungsteams der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten soll nun ein entsprechender Vorschlag als Entscheidungshilfe für die kollektivvertragsfähigen Körperschaften ausgearbeitet werden. Laut Auskunft der IKB AG sind die diesbezüglichen Arbeiten bereits weit vorangeschritten, derzeit seien die Berechnungen der Musterlaufbahnen im Gange, wobei der Unterschied von den derzeit geltenden KV-Ansätzen zu den neuen KV-Ansätzen aufgezeigt werden soll. Die Kontrollabteilung anerkannte die Bemühungen der IKB AG, wies jedoch darauf hin, dass, um längerfristig im Vergleich zur Jetztsituation finanziell spürbare Auswirkungen für das Unternehmen zu erreichen, die Eckpfeiler des angestrebten neuen kollektivvertraglichen Entgeltsystems keine bzw. eine nur geringe Fluktuation der MitarbeiterInnen voraussetzen. Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 29 7 Prüfungsvermerk Prüfungsvermerk Die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck bestätigt im Rahmen des Prüfungsumfanges und nach Maßgabe der in diesem Bericht getroffenen Feststellungen die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung der Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft. Beschluss des Kontrollausschusses vom 20.6.2007: Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 28.6.2007 zur Kenntnis gebracht. Zl. KA-01179/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 30 Unterschiedliches Mietentgelt für Kopiergeräte Behoben wurden zwei Auszahlungsanordnungen an eine EDV-Firma für angemietete Kopiergeräte. Obwohl die zugrunde liegenden Rechnungen Geräte derselben Kopierertype betrafen, gelangten unterschiedliche Mietentgelte zur Abrechnung. Nachforschungen der Kontrollabteilung ergaben, dass die vertraglichen Grundlagen (Mietverträge abgeschlossen am 12.04.2005 und am 21.06.2005) ein mtl. Entgelt in Höhe von jeweils € 176,40 vorsahen. Auf Anfrage des zuständigen Sachbearbeiters teilte die EDV-Firma mit, dass die unterschiedlichen Mietentgelte auf die jährliche Indexerhöhung zurückzuführen seien, welche jedoch lt. Aussage der EDV-Firma irrtümlich erfolgte. Der Betrag von brutto € 65,38 wurde daraufhin refundiert. Der von der Kontrollabteilung eingesehene Mietvertrag schloss die angesprochene Indexanpassungsklausel jedoch nicht aus, weshalb die gegenständliche Rückvergütung wohl auf kulanter Basis erfolgte. Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass man derzeit mit der betroffenen Firma um eine einheitliche Regelung hinsichtlich der zukünftigen Indexanpassung bemüht sei. Doppelverrechnung Im Zuge der Belegkontrolle wurde eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Kinder- und Jugendbetreuung behoben. Es handelt sich um eine Summenrechnung über 13 Tischrechnungen, betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken im Zuge verschiedener Seminare der „Impulstage“. Dabei fielen zwei Einzelrechnungen auf, welche dieselbe Konsumation, Rechnungssumme, Tischnummer sowie dasselbe Datum aufwiesen, lediglich die Uhrzeit der beiden Rechnungen differierte um eine Minute. In der Stellungnahme des zuständigen Amtes wurde mitgeteilt, dass der betreffende Betrag in Form einer Gutschrift übermittelt und alle mit der Rechnungserfassung betrauten Personen an eine Rechnungskontrolle erinnert wurden. Skontoabzug Die Überprüfung einer Druckereirechnung bezüglich der erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit dem Druck von Foldern anlässlich der Veranstaltung „LangeNachtdesFrauenFilms“ zum Internationalen Frauentag hat ergeben, dass der angebotene Skonto nicht in Abzug gebracht worden ist. Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig bei der Rechnungskontrolle verstärktes Augenmerk auf eventuell offerierte Skonti zu legen sowie in der Folge die Rechnung so rechtzeitig anzuweisen, dass diese auch lukriert werden können. In der Stellungnahme dazu wurde vom zuständigen Amt mitgeteilt, dass alle MitarbeiterInnen darauf hingewiesen worden seien, zukünftig bei der Rechnungskontrolle entsprechend der Empfehlung der Kontrollabteilung vorzugehen. Miete für AirControl-Spender Zl. KA-02075/2007 Die Kontrollabteilung hat eine an die MA V, Amt für Erziehung, Bildung und Gesellschaft, Referat Schulverwaltung, gerichtete Faktura über die Verrechnung von Mietzinsen für AirControl-Spender in der Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 2 Doppelhauptschule Reichenau überprüft. Im Zuge der Verifizierung dieser Auszahlungsanordnung stellte sich heraus, dass den im dortigen Schulgebäude aufgestellten Geräten zwei unterschiedliche Verträge mit unterschiedlichen Mietpreisen je Stück und Monat zugrunde lagen. Die Kontrollabteilung hat diesen Sachverhalt dem zuständigen Sachbearbeiter zur Kenntnis gebracht, der daraufhin umgehend mit dem involvierten Unternehmen Kontakt aufgenommen und die Preisdifferenz reklamiert hat. In weiterer Folge hat die Lieferfirma den zu hoch verrechneten Einheitspreis reduziert und an den günstigeren Vertrag angepasst. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens erläuterte der Vorstand des Amtes für Erziehung, Bildung und Gesellschaft ergänzend, dass aufgrund eines Mietvertrages über AirControl-Spender in der Hauptschule Reichenau aus dem Jahr 1993 mit der Vertragsklausel, „die Vermieterin ist berechtigt, die Preise im Rahmen der gestiegenen Kosten zu erhöhen,“ sich der Mietpreis für einen Spender von damals € 4,69 auf € 4,98 im Jahr 2005 erhöht habe. Im Jahr 2005 wurde ein neuerlicher Mietvertrag für AirControl-Spender abgeschlossen und der Mietpreis mit € 4,84 vereinbart. Im Zuge dieses neuen Vertragsabschlusses wurde seitens des Amtes nicht berücksichtigt, dass sich der bereits laufende Vertrag auf € 4,98 erhöht hat und es wurde unterlassen, den alten Vertrag auf die Konditionen des günstigeren neuen Vertrages aus dem Jahr 2005 anzupassen. Dies wurde nunmehr im Zusammenwirken mit der Lieferfirma durchgeführt, so dass seit dem Jänner 2005 einheitlich der geringere Mietpreis von € 4,84 der Stadt Innsbruck vorgeschrieben wird. Anteilige Waldaufsichtskosten Die Kontrollabteilung hat im Rahmen der Belegkontrollen im I. Quartal 2007 u.a. auch eine Auszahlungsanordnung betreffend die Überweisung von anteilsmäßigen Waldaufsichtskosten in Höhe von € 436,00 zugunsten der Agrargemeinschaft Amraser Hochwald überprüft. Die Recherchen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit ergaben, dass diese jährlichen Zahlungen auf einer Eingabe des Obmannes der Agrargemeinschaft Amraser Hochwald aus dem Jahr 2001 beruhen und zeitlich begrenzt waren. Nachdem diese Befristung im Haushaltsjahr 2007 bereits abgelaufen war empfahl die Kontrollabteilung, entweder den zu viel (zu lange) bezahlten Betrag zurückzufordern oder eine neuerliche Anspruchsberechtigung der Agrargemeinschaft Amraser Hochwald zu prüfen und gegebenenfalls weitere Zahlungen auf eine fundierte Basis zu stellen. In ihrer Stellungnahme dazu erklärte die MA III – Amt für Land- und Forstwirtschaft, dass im März 2007 in der gegenständlichen Angelegenheit ein Förderungsansuchen der Agrargemeinschaft Amraser Hochwald bei Frau Bürgermeisterin eingegangen ist, in welchem um Unterstützung in selber Höhe wie bisher ersucht wurde. In Anlehnung an die bisherige Unterstützungsgewährung und auf Grund des noch nicht geklärten Verhältnisses der Stadtgemeinde Innsbruck zu den Agrargemeinschaften hat Frau Bürgermeisterin entschieden, letztmalig auf Grund der bisherigen Gepflogenheiten die Unterstützung zu gewähren. Zl. KA-02075/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 3 Vor weiteren Zahlungen wird das Amt für Land- und Forstwirtschaft einen grundsätzlichen Bericht an den Stadtsenat über die Situation der Agrargemeinschaften in Innsbruck erstellen. Ein diesbezüglicher, gleichlautender Auftrag wurde bereits in einem anderen Zusammenhang mit Beschluss des Stadtsenates vom 18.4.2007 erteilt. Mit einer entsprechenden Klärung durch den Stadtsenat ist im Herbst dieses Jahres zu rechnen. Europacup-Subvention Patscherkofel Für die Zeit von 16. bis 21.12.2006 waren Herren-Europacuprennen am Patscherkofel geplant. Zur Durchführung dieser Veranstaltung wurde nach ordnungsgemäßer Beschlussfassung im Gemeinderat eine Sondersubvention in Höhe von € 60.000,00 an den SCIP – Skiclub Patscherkofel Innsbruck ausbezahlt. Aufgrund des akuten Schneemangels wurden die Rennen auf 19. bis 23.2.2007 verschoben; dieser Termin konnte jedoch wiederum aus Witterungsgründen nicht gehalten werden. Das ursprüngliche Gesamtbudget des SCIP belief sich auf ca. € 160.000,00 und sollte neben der Subvention der Stadtgemeinde Innsbruck durch Gelder des Tourismusverbandes Innsbruck und seiner Feriendörfer, des Österreichischen Skiverbandes und des Landes Tirol finanziert werden. Im Zuge der Absage der Rennen wurde von der Kontrollabteilung eine „Kostenaufstellung samt Rechnungskopien“ betreffend die zur Vorbereitung der geplanten Veranstaltung angefallenen Aufwendungen angefordert. Die beigebrachten Unterlagen gingen nunmehr von einem Budget von € 150.400,00 aus, welche tatsächlich angefallene Kosten in Höhe von € 46.617,00 gegenüberstanden. Ergänzend wurde mitgeteilt, dass einige Positionen der Aufstellung noch einer Klärung bedürfen bzw. diesbezüglich noch abschließende Rechnungen einlangen würden. Eine endgültige Abrechnung könne erst nach Ende der Rennsaison vorgenommen werden. Insgesamt war seitens der Kontrollabteilung zu kritisieren, dass die in der Kostenaufstellung enthaltenen Positionen großteils nicht mit den beigebrachten Rechnungskopien korrespondierten. Die Kontrollabteilung empfahl, um eine transparente und korrekte Abrechnung bemüht zu sein, wobei darauf zu achten ist, dass die angefallenen Gesamtaufwendungen aliquot aus den Subventionsmitteln aller Subventionsgeber beglichen werden. Der nicht ausgeschöpfte Subventionsbetrag ist zurück zu überweisen. Im Anhörungsverfahren wurde seitens des SCIP gegenüber dem Amt für Sport weiters erklärt, dass sowohl der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer als auch das Land Tirol keine Subventionsüberweisungen an den Verein getätigt hätten. Diese würden erst mit Feststehen der abschließenden Budgetüberprüfung durchgeführt werden. Nach schriftlicher Bestätigung seitens des Landesrechnungshofes Tirol hat das Land Tirol sehr wohl einen Subventionsbetrag in Höhe von € 15.000,00 ausbezahlt; dieser Betrag wurde jedoch vom Subventionsempfänger per 8.5.2007 vollständig zurück überwiesen. Die Kontrollabteilung hält in diesem Zusammenhang klar fest, dass sich der Zl. KA-02075/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 4 Subventionsbetrag des Landes Tirol lt. den der Kontrollabteilung vorliegenden Informationen zum Zeitpunkt der Stellungnahme des Amtes für Sport bzw. des SCIP (3.5.2007 oder früher) somit, entgegen der gelieferten Erklärungen, offenbar doch beim SCIP befand! Zu der Nichtübereinstimmung zwischen der vorgelegten Kostenaufstellung und den Rechnungskopien rechtfertigte sich der SCIP, dass die beigebrachte Aufstellung vom Frühherbst 2006 stamme und aufgrund der kurzfristigen Anforderung innerhalb des Vereins nicht mehr evaluiert wurde. Man werde diese Kostenzusammenstellung korrigieren und für sämtliche Ausgaben Belege beibringen. Das Amt für Sport pflichtete der Kontrollabteilung bei, dass eine Verwendung der städtischen Subventionsmittel lediglich aliquot erfolgen könne. Bei einer derzeitigen Abschätzung der angefallenen Gesamtkosten von € 50.000,00 bis 55.000,00 würde sich die Subvention der Stadtgemeinde Innsbruck auf ca. € 20.000,00 bis € 22.000,00 belaufen. Nach Aufforderung durch das Amt für Sport, den jedenfalls feststehenden Differenzbetrag zurück zu erstatten, erfolgte am 17.4.2007 eine Überweisung eines ersten Teilbetrages von € 15.000,00. Die weiteren erforderlichen Rückzahlungsnotwendigkeiten würden unter Berücksichtigung der anderen Subventionsgeber folgen. Die Kontrollabteilung bemängelte weiters, dass der eigentliche Subventionsantrag brieflich vom Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer gestellt wurde, die Subvention letzten Endes jedoch an den SCIP ausbezahlt wurde. § 5 der städtischen Subventionsordnung normiert, dass sich der Subventionswerber „schriftlich zu verpflichten hat, die Subventionsordnung sowie zusätzliche Bedingungen, Auflagen und Befristungen anzuerkennen und einzuhalten“. Für diese Zwecke existiert im Amt für Sport ein eigenes Subventionsantragsformular, welches jedoch im gegenständlichen Fall nicht verwendet wurde. Die Kontrollabteilung empfahl, künftig ausnahmslos auf die Unterfertigung des angesprochenen Antragsformulars zu achten. Das Amt für Sport teilte dazu mit, dass das Antragsformular im vorliegenden Fall schriftlich nachgeholt werde und dass zukünftige Subventionsansuchen nur mehr mit dem entsprechenden Subventionsantragsformular akzeptiert werden. Skontoabzug Eingesehen wurde eine Rechung des Stadtarchivs für die Lieferung von Beleuchtungskörpern. Auf den zu zahlenden Rechnungsbetrag wäre ein Skonto gewährt worden, jedoch wurde der Betrag erst 6 Wochen später zur Gänze bezahlt. Seitens des Stadtarchivs wurde diesbezüglich mitgeteilt, dass die Originalrechnung bei den gelieferten Paketen nicht augenscheinlich wurde. Es wurde telefonisch versucht das gebotene Skonto noch zu lukrieren, was von der Firma jedoch abgelehnt wurde. Mietvertrag MK Wilten Ausgehoben wurde eine Auszahlungsanordnung an die IIG & Co KEG über € 6.051,20 zzgl. USt für Mietkosten der Musikkapelle Wilten. Dieser Auszahlung liegt ein Mietvertrag vom 25.10.2006 zugrunde, worin sich die Stadtgemeinde Innsbruck als „teilzahlungspflichtige Partei“ zur Zl. KA-02075/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 5 Bezahlung des Hauptmietzinses verpflichtete. Der Mietvertrag wurde über eine Laufzeit von 20 Jahren, beginnend mit 1.1.2006, abgeschlossen. Für die gesamte Vertragslaufzeit ergibt sich aus heutiger Sicht ohne Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Indexanpassung ein Hauptmietzins in Höhe von € 121.024,00 zzgl. USt. Die Betriebs- und Heizkosten von jährlich € 5.932,70 zzgl. USt sind lt. Mietvertrag von der Mieterin - MK Wilten – zu begleichen. Sowohl die diesbezüglichen Kosten des Jahres 2006 als auch jene des Jahres 2007 wurden der Mieterin am Subventionswege seitens der Stadtgemeinde Innsbruck rückerstattet. Unter der Annahme, dass die Betriebs- und Heizkosten auch in Hinkunft subventioniert werden, ergibt sich daraus unter Einschluss der bisherigen Subventionen ein Gesamtbetrag in Höhe von € 142.394,80. Im Rahmen der Recherchen der Kontrollabteilung wurde auffällig, dass zum abgeschlossenen Mietvertrag der gem. § 28 Abs. 2 lit. o IStR erforderliche Stadtsenatsbeschluss nicht eingeholt wurde. Im Anhörungsverfahren wurde vom Büro der Frau Bürgermeisterin mitgeteilt, dass inzwischen der Stadtsenat in seiner Sitzung vom 18.4.2007 – nach Behandlung im Ausschuss für Finanzen und Subventionen (Sitzung vom 10.4.2007) – dem Mietvertragsabschluss nachträglich zugestimmt hat. Außerdem wurde die Angelegenheit vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.4.2007 zustimmend behandelt. Weiters merkte die Kontrollabteilung kritisch an, dass die gegenständliche Auszahlungsanordnung über die HH.-Stelle 894000-700000 – Veranstaltungszentren und Vereinsheime – Mietzinse abgewickelt wurde. Beim vorgeschriebenen Betrag handelt es sich nach Meinung der Kontrollabteilung jedoch nicht um gewöhnliche Mietkosten der Stadtgemeinde Innsbruck, sondern vielmehr um eine „indirekte Subvention“ an die Musikkapelle Wilten, weshalb die Kontrollabteilung in ihrer Empfehlung die budgetäre und verwaltungstechnische Verarbeitung als Subvention empfahl. Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft dazu mit, dass die Stadtgemeinde Innsbruck Zahlungspflichtige aus dem Mietvertrag sei und daher Vorschreibungen direkt an die Stadt gerichtet wären und somit direkt mit der IIG & Co KEG verrechnet würden. Rechnungsgrundlagen Eingesehen wurden mehrere Rechungen der MA III, Grünanlagen Friedhöfe betreffend die Transportkosten von Müllcontainern sowie Deponiekosten. Den Auszahlungsanordnungen lagen als Rechnungsgrundlage diverse nicht unterfertigte Lieferscheine bei, weshalb eine Verifizierung der verrechneten Leistungen nicht möglich war. Auf Anfrage der Kontrollabteilung wurde mitgeteilt, dass nachdem die Container entleert waren eine Feststellung der ordnungsgemäßen Auftragserledigung insofern möglich war, als dass die Container ja leer waren. In der Stellungnahme des Referenten führte dieser aus, dass die Transportfirma den Container zur Deponie liefere und bei dieser Fahrt kein Zl. KA-02075/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 6 Mitarbeiter des Referates dabei wäre, daher auch kein Mitarbeiter die Lieferscheine unterschreiben könne. Das Referat werde die Transportfirma ersuchen, dass der Fahrer die Wiegescheine unterfertige. Die Stellungnahme des Referats Friedhöfe geht aus Sicht der Kontrollabteilung am Kern der Sache vorbei, da sich eine nachträgliche Verifizierung des Gewichts an bereits entleerten Containern sehr schwierig gestaltet. Es wurde nicht die Unterschrift eines Mitarbeiters des Referates Friedhöfe eingefordert, sonder logischerweise jene des Fahrers sowie jene des Deponiebetreibers (zeichnen und gegenzeichnen). Faktum bleibt, dass Lieferscheine der Verifikation von gelieferten Waren bzw. Leistungen in Art und Anzahl dienen und darum auch die Rechnungsgrundlage darstellen. Darüber hinaus sollte das Referat die Transportfirma nicht nur „ersuchen“ Lieferscheine zu unterfertigen, sondern lediglich Rechnungen zur Auszahlung anordnen, welche diesen grundlegenden Kriterien genügen. Die diesbezüglich geäußerte Kritik konnte nicht entkräftet werden. 3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit Haftbrieffreigaben Prüfungsumfang Im Zeitraum zwischen 1.1.2007 und 31.3.2007 wirkten Vertreter der Kontrollabteilung an 3 Haftbrieffreigaben mit. Die Gesamthaftbriefsumme belief sich dabei auf € 7.820,00 und bezog sich auf ein Auftragsvolumen von € 260.667,00. Bei diesen Amtshandlungen an Ort und Stelle wurde gleichzeitig die Gelegenheit wahrgenommen, bestehende städt. Objekte auf deren Funktion bzw. Zustand zu überprüfen und sonstige in diesem Zusammenhang stehende Missstände aufzuzeigen, soweit dafür eine Notwendigkeit bestand. Bei keinem der obgenannten Vorgänge gab die vorgefundene Situation Anlass zu Feststellungen, die Haftbriefe wurden freigegeben. 4 Vergabekontrollen Prüfungsumfang Zl. KA-02075/2007 Im Verlauf des I. Quartals 2007 wurden durch Mitarbeiter der Kontrollabteilung stichprobenartig 8 Vergabevorgänge mit einem Gesamtvergabevolumen von € 667.758,19 überprüft. Keiner der überprüften Fälle gab Anlass zu einer Beanstandung nach dem BVergG 2006. Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 7 5 Schlussbemerkung Die Kontrollabteilung und der gemeinderätliche Kontrollausschuss bestätigen nach Maßgabe der einzelnen Prüfungsfeststellungen in diesem Bericht die Ordnungsmäßigkeit der Belegkontrollen in Bezug auf die Stadtgemeinde Innsbruck (Hoheitsverwaltung bzw. Magistratsbereich), I. Quartal 2007. Hingewiesen wird darauf, dass der Bericht über die Belegkontrollen in Bezug auf die Stadtgemeinde Innsbruck I. Quartal 2007 betreffend lediglich ein Teil der Gebarungskontrolle darstellt und ein gesonderter Antrag auf Entlastung der Bürgermeisterin in diesem Rahmen nicht zu stellen ist. Beschluss des Kontrollausschusses vom 20.6.2007: Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 28.6.2007 zur Kenntnis gebracht. A n t r a g: Der Kontrollausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: „Allen Subventionsempfängern ist bei Ausschüttung von Subventionen in geeigneter Form schriftlich die Information zu übermitteln, in welcher Weise eine allfällige Rückabwicklung der Subvention zu erfolgen hat. Insbesondere ist über eine anteilsmäßige Übernahme von tatsächlich entstandenen Kosten durch die Stadtgemeinde Innsbruck im Sinne der Bestimmungen des §5 (2) der geltenden Subventionsordnung zeitgerecht zu informieren.“ Zl. KA-02075/2007 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 8