FAQs zum Onlineformular DS-160 für die elektronische
Transcription
FAQs zum Onlineformular DS-160 für die elektronische
FAQs zum Onlineformular DS-160 für die elektronische Antragstellung von Nichteinwanderungsvisa (Nonimmigrant Visa Electronic Application) Wichtiger Hinweis: Das Onlineformular DS-160 (Nonimmigrant Visa Electronic Application) kann nur von Antragstellern benutzt werden, die beabsichtigen, Ihren Visaantrag bei einer U.S. Botschaft oder einem U.S. Konsulat zu stellen, welche(s) die Bearbeitung bereits auf das elektronische Formular umgestellt hat. Für alle Antragsteller aus Deutschland ist das der Fall. Sie müssen daher das Onlineformular DS-160 ausfüllen. Als nächsten Schritt besuchen Sie bitte die Website der Botschaft bzw. des Konsulats, wo Sie Ihren Antrag stellen möchten: http://www.usembassy.gov/. Hier finden Sie genaue Hinweise zur Beantragung sowie zum genauen Ablauf der Visabearbeitung. 1. Wo finde ich das DS-160? Sie finden das DS-160 auf der Consular Electronic Application Center Website (https://ceac.state.gov/genniv/) oder auf der Website der betreffenden Botschaft bzw. Konsulats. 2. Darf ich den Antrag in meiner Muttersprache ausfüllen? Nein. Alle Fragen müssen - bis auf entsprechend markierte Ausnahmen - auf englisch beantwortet werden. Es dürfen nur englische Schriftzeichen benutzt werden. Anträge, die in einer anderen Sprache als englisch eingereicht werden, können abgelehnt werden und Sie müssen unter Umständen einen neuen Antrag einreichen. 3. Sind alle Felder des DS-160 Pflichtfelder? Die meisten Felder des DS-160 sind Pflichtfelder. Die mit “Optional” markierten Felder dürfen freigelassen werden. Bei manchen Feldern gibt es die Möglichkeit “Does Not Apply” (nicht zutreffend) anzugeben. Falls dieses Feld nicht auf Sie zutrifft, können Sie die Box “Does Not Apply” ankreuzen. Alle anderen Felder müssen ausgefüllt werden. Das Formular kann nicht eingereicht werden, solange noch Pflichtfelder offen sind. Im diesem Fall erhalten Sie eine Fehlermeldung und Sie können erst dann mit dem Antrag fortfahren, wenn das entsprechende Feld ausgefüllt ist. Das Formular kann auch abgelehnt werden, wenn nicht alle betreffenden Fragen beantwortet sind. 4. Was passiert, wenn ich die Dateneingabe unterbrechen muss? Die Dateneingabe wird automatisch unterbrochen, wenn ca. zwanzig Minuten lang keine Aktivität stattfindet. Dieses automatische “Time Out” wurde zum Schutz Ihrer privaten Daten eingerichtet. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Time Out zum Verlust aller bereits eingegebenen Daten führt. Wir empfehlen Ihnen daher, den Antrag während des Ausfüllens - www.international-experience.net - in regelmäßigen Abständen zu speichern. Hierfür müssen Sie nur auf das “Save” Feld am unteren mittleren Rand des Antrags klicken. Durch das Drücken des “Save”-Feldes wird Ihr Antrag vorübergehend gespeichert. Für die permanente Speicherung müssen Sie zuerst auf das “Save Application to File” Feld klicken und dann auf das “Save” Feld im “File Download” Fenster klicken. Wählen Sie jetzt bitte auf Ihrem Computer einen entsprechenden Ordner aus und klicken Sie das “Save” Feld im “Save As” Fenster. Das System wird dann Ihren Antrag in den gewählten Zielordner herunterladen. Sobald der Download abgeschlossen ist, können Sie “Close” drücken, um zum Antrag zurückzukehren. Auf der “Getting Started” Seite können Sie nun die “Import Application Data” Funktion nutzen, um die bereits eingegebenen Daten hochzuladen. 5. Ich kann beim Ausfüllen des DS-160 auch ein Foto hoch laden. Woher bekomme ich ein digitales Foto, das sich problemlos in das System hoch laden läßt? Detaillierte Hinweise zur Benutzung einer digitalen Kamera und die Bestimmungen von eingescannten Bildern finden Sie hier: Guidelines for Photographs - for Online Visa Applications (http://travel.state.gov/visa/guide/guide_3877.html). 6. Auf der Bestätigungsseite befindet sich in dem betreffenden Kästchen statt eines Fotos ein “X”. Was bedeutet das? Dies bedeutet, dass das Hochladen des Fotos nicht funktioniert hat. Sie müssen bitte ein normales, unseren Bestimmungen entsprechendes Papierfoto zusammen mit der DS-160 Bestätigungsseite einreichen. Bitte wenden Sie sich an die zuständige U.S. Botschaft oder U.S. Konsulat, um in Erfahrung zu bringen, auf welche Art und Weise das Foto auf der DS-160 Bestätigungsseite angebracht werden soll. Wenn auf der DS-160 Bestätigungsseite ein Foto zu sehen ist, war das Hochladen erfolgreich und es ist kein separates Papierfoto erforderlich. 7. Warum wurden die Änderungen, die ich auf dem Link “review page edit" gemacht habe, nicht gespeichert? Sie müssen zum Navigieren die Felder am unteren Seitenrand benutzen, damit Änderungen des Review Page Links gespeichert werden. Die Benutzung der vorwärts/rückwärts Funktion des Browsers bzw. der Schaltfläche am linken Rand der Seite sind hierfür nicht ausreichend. 8. Soll ich meinen Antrag vor dem Einreichen speichern? Unbedingt! Wenn möglich, sollten Sie Ihren Antrag lokal auf Ihrer Festplatte bzw. einer CD speichern, bevor Sie ihn einreichen. Dies ist in zweifacher Hinsicht sinnvoll. 1. Sollte Ihr Antrag von der U.S. Botschaft oder vom Konsulat wegen Unvollständigkeit abgelehnt werden, weil Ihr Antrag z.B. missverständliche Angaben enthält, haben Sie Zugang zu Ihren Daten und können die fehlenden Angaben machen und die korrigierte Antragsversion einreichen, ohne einen komplett neuen Antrag stellen zu müssen. 2. Falls Sie beabsichtigen, in Zukunft weitere Visaanträge zu stellen, können Sie einfach Ihren gespeicherten Antrag für das nächste Visum auf den neusten Stand bringen und dann die neue Version Ihres Antrags - www.international-experience.net - einreichen. Hierdurch können Sie viel Zeit sparen, da Informationen, die sich seit der letzten Antragstellung nicht geändert haben, nicht erneut eingegeben werden müssen. 9. Soll ich den kompletten Antrag zu meinem Interviewtermin mitbringen oder ist die Bestätigungsseite ausreichend? Sie brauchen nicht den kompletten Antrag mitbringen. Die Bestätigungsseite genügt, um Ihre Antragsdaten in unserem System zu finden. Allerdings sollten Sie die Bestätigungsseite während des gesamten Antragsprozesses dabei haben. Ohne die Bestätigungsseite kann es Schwierigkeiten beim Zugriff auf Ihre Daten und bei der Bearbeitung Ihres Antrags geben. Bitte beachten Sie, dass für die Visabearbeitung auch bei Nutzung des DS-160 Formulars weiterhin die zusätzlichen Unterlagen wie z.B. finanzielle Nachweise oder auch das DS-2019 bzw. I-20 Formular bei der Beantragung eines F- oder J-Visums benötigt werden. Alle Informationen zu den erforderlichen zusätzlichen Unterlagen finden Sie auf der Website der entsprechenden Botschaft oder des entsprechenden Konsulats. - www.international-experience.net - Parent Confirmation _______________________________ Place / Date We, the parents of _____________________________, herby allow our son/our daughter (Vollständiger Name, wie im Reisepass) to go to the USA as an exchange student and attend an American high school for ______________ months. (Programmdauer) At the end of the program, ______________________________ will return to Germany (Vollständiger Name, wie im Reisepass) to finish his/her studies and to graduate from the local German high school. During the exchange, we will support our son/our daughter with spending/pocket money of US $________ each month. ______________________________ Name of mother – PRINTED ______________________________ signature – mother ______________________________ Name of father – PRINTED ______________________________ signature – father Foto-Bestimmungen für US-Visa Antragsteller eines US-Visums benötigen lediglich ein Foto. (Sollten Sie das Foto nicht elektronisch beim Visaantragsformular DS-160 erfolgreich hoch laden können, müssen Sie das Originalfoto mit zum Termin bringen.) Bei Nichteinhaltung der folgenden Bestimmungen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Hinweise. 1. Die Fotos dürfen nicht älter als 6 Monate sein. 2. Die Fotos müssen 5 x 5 cm groß sein. 3. Der Kopf muss zwischen 2,5 and 3,5 cm groß sein, vertikal gemessen. 4. Die Fotos müssen in Farbe sein und einen weißen Hintergrund haben. 5. Die Fotos müssen den Antragsteller mit Vorderansicht zeigen, beide Ohren sollten vorzugsweise sichtbar sein. Das Passfoto muss den ganzen Kopf einschließlich der Haare als Vorderansicht zeigen, vorzugsweise die Ohren sichtbar. Der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen (nicht nach unten oder zur Seite). Das Gesicht muss ca. 50 % des Fotos einnehmen. Unter dem Begriff „Gesicht“ ist in diesem Zusammenhang der Kopf des Antragstellers von der Kinnspitze bis zu den Haaren zu verstehen einschließlich voller Breitseite mit Haaren. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Die maßgebende Bedingung ist, dass das Foto den Antragsteller eindeutig darstellt. Das Foto soll 50 x 50 mm groß, in Farbe und mit weißem Hintergrund sein (mit dem Kopf des Antragstellers in der Mitte). Fotos mit unruhigem oder dunklem Hintergrund oder mit Muster sind unzulässig. Der Kopf von der Kinnspitze bis zu den Haaren sollte ca. 25 - 35 mm groß sein und die Augenhöhe sollte sich ca. 28 - 35 mm -von der unteren Kante des Fotos gemessenbefinden. Das Foto darf keinen Rand haben. Kopfbedeckungen sind nur zulässig, wenn die Religion dazu verpflichtet, aber auch dann dürfen Sie keinen Teil des Gesichts unklar erscheinen lassen. Sonnenbrillen oder andere Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen, sind unzulässig, es sei denn sie werden aus medizinischen Gründen benutzt (z.B. Augenbinde). Fotos mit folgenden Bestandteilen sind unzulässig: • traditionelle Gesichtsmaske oder Burka • Mütze bei militärischem-, Flugzeug- oder anderem Personal • Stammestracht, Nationalkostüm oder Kopfbedeckung, die nicht von der Religionszugehörigkeit vorgeschrieben ist. Ein separates Foto wird für jeden Antragsteller, einschließlich Kinder benötigt. Gruppenfotos können nicht angenommen werden. - www.international-experience.net - Sicherheitshinweis________________________________ In der heutigen Zeit ist eine gründliche Sicherheitskontrolle an allen unseren öffentlichen Eingängen unumgänglich, um die Sicherheit unserer Besucher und auch unserer Angestellten zu gewährleisten. Diese Sicherheitskontrolle ist vergleichbar mit denen an jedem Flughafen oder öffentlichen Gebäude in den USA. Wir wissen, dass viele Besucher diesen Vorgang als lästig und unerfreulich empfinden, doch wir können Ihnen versichern, dass unser Sicherheitspersonal die Durchsuchung so schnell und höflich wie möglich durchführen wird. Wir weisen unser Sicherheitspersonal an, die Besucher geduldig und taktvoll zu behandeln. Diese Aufgabe wird durch die Kooperation und das Verständnis der Besucher erheblich erleichtert. Um die Sicherheitskontrolle am Eingang der Botschaft oder des Generalkonsulats zu vereinfachen und zu beschleunigen, empfehlen wir Ihnen, keinerlei Gepäck mitzubringen. Ausnahmen können für Erwachsene mit kleinen Kindern gemacht werden, die eventuell Taschen mit Windeln benötigen. Personen mit großen Koffern oder Rucksäcken werden nicht eingelassen. Falls Sie mit dem Zug anreisen, sollten Sie Ihr Gepäck in den Schließfächern am Bahnhof lassen. Beim Betreten der Zone für den Sicherheitscheck sollten Sie sich darauf vorbereiten, alle Gegenstände aus Metall, die Sie bei sich tragen, in eine der Kisten für die Sicherheitskontrolle zu legen, zusammen mit Ihrer Jacke/Mantel, Gürtel, Handtasche/Rucksack/Aktentasche usw. Die folgenden Gegenstände sind VERBOTEN und dürfen nicht mit ins Gebäude gebracht werden. Personen, die einen oder mehrere der unten aufgeführten Gegenstände mit sich führen, wird der Zugang zum Gebäude verwehrt, solange sie diese bei sich tragen und sie werden angewiesen, sie wegzubringen. Wir legen Ihnen deshalb nahe, dass Sie solche Gegenstände entweder zuhause oder in Ihrem abgeschlossenen Auto lassen, oder dass ein Freund oder Verwandter, der außerhalb der Botschaft bzw. des Konsulats bleibt, sie für Sie aufbewahrt. Ihre Kooperation wird uns helfen, die nötige Sicherheit herzustellen und auch gewährleisten, dass Sie so schnell wie möglich zu Ihrem Termin ins Konsulat gelangen. Während die meisten dieser Gegenstände offensichtlich ein Sicherheitsrisiko darstellen, enthält die Liste auch einige alltägliche Gegenstände. ELEKTRISCHE, ELEKTRONISCHE ODER BATTERIEBETRIEBENE GERÄTE - einschließlich, aber nicht begrenzt auf: Handys, Computer, Notebooks, Abspielgeräte wie Walkman, CD-Player, DVD-Player, MP3-Player, iPods, Palm-Pilots, USB-Sticks, Kameras, Videokameras, Taschenrechner, Haartrockner und Rasierapparate, Gameboys und elektronisches Spielzeug. FEUERWAFFEN und HIEB- UND STICHWAFFEN - einschließlich Replika oder nicht funktionsfähige Waffen, Schreck- und Starterpistolen, Gaspistolen und Betäubungswaffen, Messer jeglicher Art, Schwerter, Scheren, Schneidewerkzeuge und Rasiermesser. SPRENGSTOFFE - einschließlich Leucht- und Feuerwerkskörper, Rauchbomben, pyrotechnisches Material und Vorrichtungen zum Abfeuern/Zünden der vorgenannten Stoffe. CHEMIKALIEN, FLÜSSIGKEITEN UND GASE - einschließlich Behälter oder Sprühvorrichtungen für alle Arten von Tränengas (z. B. CS, Mace), Haarsprays, Deo Sprays, Reinigungschemikalien und verzehrbare Flüssigkeiten in Glasflaschen, einschließlich Babynahrung. Unentbehrliche und gekennzeichnete medizinische Gegenstände oder Ausrüstung dürfen mitgebracht werden, falls speziell danach gefragt wird. AUSSERDEM SÄMTLICHE GEGENSTÄNDE, die durch Machart und/oder Gebrauch in erster Linie Waffen sind, einschließlich Schlagstöcke, Totschläger, Schlagringe, Nun-Chako, Wurfsterne, Wurfmesser, Wurfpfeile und Krähenfüße. Regenschirme können nicht auf das Gelände mitgenommen werden und werden vom Sicherheitspersonal aufbewahrt, bis Sie die Botschaft bzw. das Konsulat wieder verlassen. FRN-CON-01 06/2009 E-Mail-Bestätigung nach erfolgreicher Terminvereinbarung (MUSTER) Von: Visa Information Service [mailto:ger@usvisa-germany.com] Betreff: Termininformation Termininformation Konsulat : FRANKFURT Adresse des Konsulats : GIESSENER STRASSE 30, FRANKFURT AM MAIN Terminiert für : Datum und Uhrzeit Die Uhrzeit Ihres Termins gibt die Zeit an zu der Sie beim Konsulat sein sollten. Bitte beachten Sie, dass auch andere Leute um dieselbe Zeit einen Termin haben und Sie deshalb nicht sofort interviewt werden. Bitte drucken Sie diese Seite aus. Falls Sie ihren Termin verschieben möchten, müssen Sie dies vor Mitternacht tun : Datum (2 Tage VOR dem Termin!) Passnummer Geburtsdatum XXXXXXX XXXXXX Name XXXX XXX Bestätigungsnummer FRN 12 34 56 78 90 12345678 Beziehung Hauptantragsteller Um die Sicherheit aller zu gewährleisten und sicherzustellen, dass durch die Sicherheitsüberprüfungen keine Verspätungen bei den Visainterviews entstehen, dürfen keine elektronischen Geräte, einschließlich Mobiltelefone, in die Botschaft oder das Konsulat mitgenommen werden. Große Rucksäcke, Koffer, Aktenkoffer und Kinderwagen sind ebenfalls nicht erlaubt. Das Sicherheitspersonal kann keine Gegenstände für Antragsteller aufbewahren und konfisziert alle Waffen. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Gegenstände zu Hause oder in einem verschlossenen Auto zu lassen oder einem Freund oder Verwandten zu geben, der außerhalb des Geländes auf Sie wartet. Es sollten nur Dokumente, die für den Visaantrag notwendig sind, von den Antragstellern mitgebracht werden. Ihre Kooperation wird helfen, für die Sicherheit aller zu sorgen und hilft uns, Sie rechtzeitig zu Ihrem Interview empfangen zu können. Zweck der Reise: Austauschbesucher, Au-Pairs, Praktika, Schüler, Ferienjobs (J1, J2) EINZUREICHENDE DOKUMENTE: • • Ein von der Austauschorganisation vollständig ausgefülltes und unterschriebenes (von einem Vertreter der Austauschorganisation und dem Antragsteller) Formblatt DS-2019, das von dem System SEVIS generiert wird. Zahlungsbeleg über die SEVIS Gebühr - www.international-experience.net - • Folgende Information betrifft NUR Trainees und Praktikanten, deren DS2019 am oder nach dem 19. Juli 2007 ausgestellt wurde: Sie müssen auch das Formular Training/Internship Placement Plan, DS-7002? einreichen, wenn Sie Ihr Visum beantragen. Ist Ihr Formular DS2019 VOR dem 19. Juli 2007 ausgestellt worden benötigen Sie KEIN DS7002. Das Formular steht unter www.state.gov/documents/organization/84240.pdf zur Verfügung und muss vom Sponsor ausgefüllt und unterschrieben sein. Weiter Informationen zu dieser neuen Regelung für Trainee und Praktikumsprogramme erhalten Sie vom Bureau of Educational and Cultural Affairs, Exchange Visitor Program im Internet unter http://exchanges.state.gov/. Sie müssen folgende Unterlagen zusätzlich zu den "einzureichenden Dokumenten" einreichen, wenn Sie ein Visum beantragen: • Einen Reisepass/ Kinderausweis (der für Deutsche und die meisten Europäer mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.) Der Pass muss noch mindestens 2 freie Seiten enthalten. Wenn mehr als eine Person im Pass eingetragen ist, ist für jede reisende Person ein separater Visumsantrag zu stellen. Ein Visum kann auch mit einem vorläufigen Reisepass beantragt werden. Sobald Sie Ihren neuen Reisepass erhalten können Sie mit dem gültigen Visum im alten Pass und dem neuen gültigen Pass reisen, sofern die Informationen auf dem Visum identisch mit denen im Pass sind. • Alle Visumantragsteller müssen ungeachtet des Alters und der Visumkategorie, das Antragsformular DS-160 Das DS-160 ersetzt die Antragsformulare DS-156, DS-157 und DS-158. Das Formular und detaillierte Ausfüllinformationen finden Sie unter https://ceac.state.gov/genniv oder auf der Botschaftsseite unter www.usembassy.de unter Visainformationen. • WICHTIGE INFORMATION FÜR STUDENTEN UND AUSTAUSCHBESUCHER: Um das Formular DS-160 ausfüllen zu können, benötigen Visumantragsteller der Kategorie ?J? (Austauschbesucher, Au-Pairs), F (akademische Studien) und M (nichtakademische oder berufsbildende Studien) ihre SEVIS Nummer und die Schuldaten. Die Organisationen stellen den Studenten die nötigen Informationen bezüglich SEVIS Nummer und Bezahlung zur Verfügung. Zusätzlich zum Hochladen des Fotos in das Formular DS-160, bringen Sie dieses bitte mit zu Ihrem Termin. Das Foto muss folgende Kriterien erfüllen: o in Farbe, für jeden Antragsteller, egal welchen Alters o nicht älter als 6 Monate, o im Format 5 cm X 5 cm o mit weißem Hintergrund o Gesicht von vorne und die Ohren sollten freigelegt sein. o das Gesicht muss ca. 50 % des Fotos einnehmen, also ca. 2,5 ? 3,5 cm groß sein. o Kopfbedeckungen sind nur zulässig, wenn die Religion dazu verpflichtet, aber auch dann dürfen Sie keinen Teil des Gesichts unklar erscheinen lassen. o Sonnenbrillen oder andere Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen, sind unzulässig, es sei denn sie werden aus medizinischen Gründen benutzt (z.B. Augenbinde). - www.international-experience.net - • Einen an Sie adressierten, als Großbrief frankierten Rückumschlag, der groß genug (DIN A5) für den Pass ist. (Bitte kein Einschreiben) • Jeder Antragsteller muss die Visaantragsgebühr über Roskos & Meier bezahlen, auch für Kinder. Familien und andere Gruppen von Antragstellern können eine Überweisung tätigen, es wird jedoch für jeden eine eigene Zahlungsbestätigung ausgestellt, die dann mit dem individuellen Antrag eingereicht werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Visumantragsgebühr nicht zurückerstattet werden kann. Auch zu viel bezahlte Gebühren können nicht erstattet werden. Für Antragsteller, die einen Termin bis zum 3. Juni 2010 vereinbaren, beträgt die Visumantragsgebühr 98.25 Euro (= offizielle Umwechslungsrate für US $131). Für Antragsteller, die einen Termin am oder ab dem 4. Juni 2010 haben hat das U.S. Department of State eine gestaffelte Visumantragsgebühr eingeführt: Die Antragsgebühr beträgt o 115 Euro (= offizielle Umwechslungsrate für US $140) für Geschäftsund Besuchervisa (B-1/B-2),für Austauschbesuchervisa und Au Pairs (J), Studentenvisa(F), Nicht akademische Studentenvisa (M),Journalistenvisa (I) und Crew-Visa (C-1/D) o 123 Euro (= offizielle Umwechslungsrate für US $ 150) für alle Arten von temporären, auf eine Arbeitsgenehmigung des U.S. Department of Homeland Security (DHS) basierende, Arbeitsvisa (der Kategorien H,L,O,P,Q und R) o 287 Euro (=offizielle Umwechslungsrate für US $ 350) für Verlobtenvisa (K) beträgt o 320 Euro (=offizielle Umwechslungsrate für US $ 390) für Handelstreibendenvisa (E-1) und Investoren/Investorinnenvisa (E-2) Wichtiger Hinweis: Personen, welche die vor dem 3. Juni 2010 gültige Visumantragsgebühr (Euro 98,25) bezahlt haben und erst am oder nach dem 4. Juni 2010 ihren Antragstermin haben, müssen den Differenzbetrag in bar im Konsulat/der Botschaft bezahlen. Ausnahme: Fulbright Studenten, Antragssteller, die ein A- ( Diplomaten), C2, C-3 (Transit in offizieller Mission), G- und NATO-Visa beantragen, müssen keine Antragsgebühr bezahlen. Bitte beachten Sie, dass die Visumsantragsgebühr nicht zurückerstattet werden kann. Auch zu viel bezahlte Gebühren können nicht erstattet werden. Bitte folgen Sie den Anweisungen zur Onlineregistrierung unter www.roskosmeier.de. Die Bezahlung wird folgendermaßen getätigt: 1. Der Antragsteller geht auf die Internetseite www.roskosmeier.de - www.international-experience.net - 2. Im aufgerufenen Formular ist folgendes einzugeben: a. Adresse b. Emailadresse c. die Anzahl der Zahlungen, die der Antragsteller tätigen möchte d. wie er die Zahlungsbestätigung erhalten möchte (per Email oder persönlich abholen in Berlin keine extra Gebühr, oder per Post kostet 5 Euro innerhalb Deutschlands und 20 Euro außerhalb Deutschlands) e. er muss die AGBs akzeptieren und f. bestätigen, dass er die Zahlung sofort ausführen möchte. 3. Danach wird ihm die Kontonummer angezeigt, auf die die Antragsgebühr überwiesen werden muss. Dies ist eine reguläre Überweisung (auch online möglich), die einige Tage dauert. 4. Nachdem der Antragsteller das Geld überwiesen hat, und das Geld auf dem Konto eingegangen ist, wird die Zahlungsbestätigung, Visa-Einzahlungsnachweis, erstellt und gemäß der Vereinbarung, entweder per Email oder als Brief verschickt oder Abholung bei Roskos & Meier in Berlin. Wurde die Gebühr für mehrere Personen bezahlt, wird für jeden Einzelnen eine eigene Zahlungsbestätigung ausgestellt. Es erscheit EIN Name (vom Hauptantragsteller) auf den Belegen, jedoch unterschiedliche Belegnummern! Daher kann jeder Antragsteller seinen eigenen Beleg dem Antrag beilegen. Bitte beachten Sie: Die Registrierung ist NICHT die Zahlung! Die Zahlung erfolgt per Überweisung; daher dauert es ein paar Tage, bis der Einzahlungsnachweis versandt werden kann. Sofort nach der Online-Registrierung erhalten sie eine individuelle Zahlungsaufforderung. Nachdem sie die Visaantragsgebühr überwiesen haben, erhalten Sie die Zahlungsbestätigung automatisch nach 2-4 Tagen per Email zugesandt. Der Versand per Post dauert etwas länger. o o Wenn Sie in den nächsten 4 Tagen einen Termin haben! Da Ihr Interviewtermin innerhalb der nächsten Tage ist, können Sie ausnahmsweise die Visumsantragsgebühr auf folgendes Konto überweisen. In diesem Fall legen Sie bitte den von der Bank abgestempelten original Überweisungsbeleg Ihrem Visumsantrag bei U.S. Botschaft Dresdner Bank AG Berlin BLZ: 120 800 00 Konto Nr.: 405 125 7600 Wenn Sie in Berlin wohnen! Sie können die Registrierung auch direkt in der Roskos & Meier Filiale, Berlin, Kurfürstendamm 150 vornehmen. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr an. - www.international-experience.net - o o Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen, oder über ein deutsches oder EU-Konto verfügen! Sie können die Visumsantragsgebühr über Roskos & Meier bezahlen, dies geht jedoch nur per Auslandsüberweisung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Bank, welche zusätzlichen Gebühren für Sie anfallen, damit die gesamte Antragsgebühr beim Empfänger eingeht. Wenn sie mehr Informationen benötigen! Für alle weiteren Fragen bezüglich der Zahlungsbestätigung wenden Sie sich bitte direkt an Roskos & Meier unter 0900-1-910091 (EUR 1,24 pro Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich). • Für bestimmte Nationalitäten wird zusätzlich eine Visumsausstellungsgebühr (Reciprocity Fee) erhoben. Der Konsularbeamte wird Ihnen beim Interview mitteilen, ob dies auf Sie zutrifft und wenn ja, wie hoch die Gebühr ist. Sie können sich auch vorab unter www.travel.state.gov/visa/frvi/fees/fees_1341.html informieren. Diese Gebühr wird im Konsulat bezahlt! • Kopien von Dokumenten, die belegen: o aus welchem Grund der Antragsteller in die USA einreist. o dass der Antragsteller über genügend finanzielle Mittel verfügt, um seinen Aufenthalt in den USA zu finanzieren oder, dass es jemanden gibt, der dafür aufkommt. o dass Sie die USA nach einem zeitlich begrenzten Aufenthalt wieder verlassen werden. Kinder unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern. • Bitte beachten Sie, dass die Einreichung gefälschter Dokumente oder vorsätzlich gemachte falsche Angaben im Antragsdokument oder beim Interview dazu führen können, dass Sie sich DAUERHAFT NICHT MEHR für ein amerikanisches Visum qualifizieren. - www.international-experience.net -