Übertragungsbericht
Transcription
Übertragungsbericht
Übertragungsbericht Bericht der ANWR GARANT International AG, Mainhausen, als Hauptaktionärin der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT, Düsseldorf über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT auf die ANWR GARANT International AG sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG Inhaltsverzeichnis A. Einleitung .......................................................................................................... 1 B. Die GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT und die GARANT Gruppe ............................................................................................. 3 I. Geschichte und Entwicklung ............................................................................................... 3 II. Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand ...................................................... 4 III. Kapital, Börsenhandel und Aktionäre ............................................................................. 5 IV. Organe und Vertretung ....................................................................................................... 7 V. VI. C. D. 1. Vorstand ...................................................................................................................... 7 2. Aufsichtsrat ................................................................................................................ 7 Geschäftstätigkeit, Konzernstruktur und wesentliche Beteiligungen ................. 7 1. Geschäftstätigkeit ................................................................................................ 7 2. Konzernstruktur und wesentliche Beteiligungen ....................................... 8 Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation ..................................................... 8 1. Eckdaten für die Geschäftsjahre 2011, 2010 und 2009 .............................. 8 2. Geschäftsentwicklung und Ergebnissituation im Geschäftsjahr 2011 .............................................................................................................................. 9 3. Geschäftsentwicklung und Ergebnissituation im ersten Quartal 2012 ............................................................................................................................ 11 VII. Mitarbeiter und unternehmerische Mitbestimmung ................................................... 12 VIII. Konzernrechtliche Einbindung der GARANT in die ANWR Gruppe ......................... 12 Die Hauptaktionärin ANWR GARANT International AG und die ANWR Gruppe ................................................................................................ 12 I. Geschichte und Entwicklung ............................................................................................. 12 II. Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand .................................................... 13 III. Kapital, wesentliche Kennzahlen und Gesellschafter ............................................... 13 IV. Struktur der ANWR Gruppe ............................................................................................. 14 V. Organe und Vertretung ........................................................................................................ 14 VI. Geschäftstätigkeit ................................................................................................................ 15 VII. Geschäftsbeziehungen der GARANT Gruppe zur ANWR Gruppe .......................... 16 Wesentliche Gründe für die Verschmelzung und Gründe für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre .................................................... 16 I. II. Wesentliche Gründe für die Verschmelzung ........................................................... 16 1. Vereinfachte Konzernstruktur ............................................................................. 16 2. Weitere Gründe im Zusammenhang mit der Ermöglichung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre .......................................................... 16 Gründe für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre ........................................... 16 1. Erhöhte Flexibilität und Transaktionssicherheit ............................................ 16 2. Wegfall der Börsennotierung ............................................................................... 17 3. III. E. F. G. Einsparung von Kosten ................................................................................... 17 Alternativen zur Verschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgt ...................................................................................... 17 Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre ................................................................................... 18 I. Überblick ................................................................................................................................. 18 II. Abschluss eines Verschmelzungsvertrags; Hauptaktionärin mit einer Kapitalbeteiligung von mindestens 90 Prozent ............................................................ 20 III. Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll; Absichtsschreiben der AGI ............................. 20 IV. Auslage von Unterlagen in dem Geschäftsraum der AGI, Bekanntmachung, Einreichung des Verschmelzungsvertrags .................................................................... 21 V. Festlegung der angemessenen Barabfindung ......................................................... 22 VI. Übertragungsbericht der Hauptaktionärin ...................................................................... 23 VII. Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung ......................................................... 23 VIII. Gewährleistungserklärung eines Kreditinstituts .......................................................... 23 IX. Zugänglichmachung von Unterlagen zur Vorbereitung der Hauptversammlung ............................................................................................................. 24 X. Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der GARANT, Wahrung der Drei-Monats-Frist ................................................................................... 25 XI. Eintragung in das Handelsregister ............................................................................ 26 1. Übertragungsbeschluss ........................................................................................ 26 2. Verschmelzung ........................................................................................................... 27 Auswirkungen der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre ................................................................................... 27 I. Übergang der Aktien auf die Hauptaktionärin ............................................................... 27 II. Anspruch der Minderheitsaktionäre auf angemessene Barabfindung ............... 28 III. Banktechnische Abwicklung und Zahlung der Barabfindung .................................. 29 IV. Wegfall der Börsennotierung ............................................................................................. 29 V. Steuerliche Auswirkungen für die Minderheitsaktionäre der GARANT in Deutschland ........................................................................................................................... 30 1. Vorbemerkung ......................................................................................................... 30 2. Ermittlung eines Veräußerungsgewinns oder –verlusts .............................. 30 3. Steuerliche Erfassung eines Veräußerungsgewinns oder –verlusts ........ 30 a) Aktien im Privatvermögen ................................................................................ 31 b) Aktien im Betriebsvermögen ............................................................................... 32 Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung .................................................................................................. 33 I. Vorbemerkung ....................................................................................................................... 33 II. Unternehmensbewertung ................................................................................................... 34 1. Allgemeine Bewertungsgrundsätze ................................................................... 34 2. 1.1. Ertragswert .................................................................................................... 34 1.2. Sonderwerte ................................................................................................... 36 1.3. Liquidationswert und Substanzwert .............................................................. 36 1.4. Börsenwert..................................................................................................... 36 Methodische Vorgehensweise ............................................................................ 37 2.1 Struktur und Abgrenzung des Bewertungsobjekts......................................... 37 2.2 Bewertungsstichtag........................................................................................ 37 2.3 Analyse der Ertragskraft und Ableitung der Zukunftserfolge ....................... 37 3. Marktumfeld und Wettbewerbsverhältnisse .................................................... 38 4. Planungsrechnung ................................................................................................. 43 5. 4.1 Umsatzerlöse ................................................................................................. 45 4.2 Sonstige betriebliche Erträge ......................................................................... 47 4.3 Personalaufwand ........................................................................................... 48 4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen ............................................................ 48 4.5 Abschreibungen und Investitionen ................................................................ 49 4.6 Finanzergebnis............................................................................................... 49 4.7 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag .................................................... 49 4.8 Grobplanungsphase für die Jahre 2015 bis 2017 sowie nachhaltiges Ergebnis ab 2018 ........................................................................................... 50 Kapitalisierungszinssatz....................................................................................... 51 5.1 5.2 6. III. Eigenkapitalkosten ........................................................................................ 52 5.1.1 Basiszinssatz.................................................................................... 53 5.1.2 Risikozuschlag ................................................................................ 54 Wachstumsrate .............................................................................................. 57 Unternehmenswert ................................................................................................. 57 6.1 Ertragswert .................................................................................................... 57 6.2 Sonderwerte ................................................................................................... 59 6.3 Unternehmenswert ......................................................................................... 60 6.4 Wert je Aktie ................................................................................................. 60 7. Analyse des Börsenkurses der GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 ................ 62 8. Zwischenergebnis .................................................................................................. 63 Zusammenfassendes Ergebnis ........................................................................................ 64 A. Einleitung Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vom 11. Juli 2011 (BGBl. I 2011, S. 1338), welches am 15. Juli 2011 in Kraft getreten ist, wurde das Umwandlungsgesetz (UmwG) geändert. Durch diese Gesetzesänderung wurde im Umwandlungsgesetz unter anderem die rechtliche Möglichkeit geschaffen, im Zusammenhang mit einer Verschmelzung in bestimmten aktienkonzernrechtlichen Konstellationen einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der zu verschmelzenden Aktiengesellschaft herbei zu führen (so genannter „umwandlungsrechtlicher Squeeze Out”), dessen Voraussetzungen sich von denjenigen eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre nach dem Aktiengesetz (AktG) unterscheiden. Befinden sich bei einer Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften durch Aufnahme Aktien in Höhe von mindestens 90 Prozent des Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft unmittelbar in der Hand der übernehmenden Aktiengesellschaft und gehören sie dieser (Hauptaktionär), kann die Hauptversammlung der übertragenden Aktiengesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags einen Beschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fassen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Aktiengesellschaft ist mit dem Vermerk zu versehen, dass der Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Aktiengesellschaft wirksam wird (§ 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG). Das Grundkapital der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 21415 eingetragenen Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf („GARANT” oder „Gesellschaft”), beträgt 16.410.762,27 EUR. Es ist eingeteilt in 1.413.551 nennwertlose, auf den Namen lautende Stammaktien (ISIN DE0005853006) („GARANT Stammaktien“) und 290.578 Vorzugsaktien („GARANT Vorzugsaktien“), davon 154.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns in Höhe von 1,41 EUR je Aktie / einer Mehrdividende gegenüber den Stammaktionären in Höhe von 1,41 EUR je Aktie (ISIN DE0005853030) (nachfolgend „GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41“), 78.378 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns in Höhe von 0,39 EUR je Aktie (ISIN DE000A0SFSF0) (nachfolgend „GARANT Vorzugsaktien VZ 0,39“) und 58.200 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns in Höhe von 0,01 EUR je Aktie (ISIN DE000A0SFSD5) (nachfolgend die „GARANT Vorzugsaktien VZ 0,01“). Die ANWR GARANT International AG, eine im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 46204 eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in Mainhausen („AGI” oder „Hauptaktionärin”), hält unmittelbar 101.733 GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41, 70.633 GARANT Vorzugsaktien VZ 0,39, 39.296 GARANT Vorzugsaktien VZ 0,01 und 1.329.194 GARANT Stammaktien. Dies entspricht rd. 90,42 Prozent des Grundkapitals der GARANT. 1 AGI hat den Vorstand der GARANT mit Schreiben vom 18. April 2012 („Absichtsschreiben”) darüber informiert, dass sie zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung der GARANT (als übertragende Gesellschaft) auf die AGI (als übernehmende Gesellschaft) anstrebe, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT erfolgen soll. Ferner hat sie die Absicht mitgeteilt, demnächst zu verlangen, dass die Hauptversammlung der GARANT gem. § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen AGI und GARANT die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf AGI als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Eine Kopie des Absichtsschreibens nebst Anlagen ist diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Da AGI Aktien in Höhe von mehr als 90 Prozent des Grundkapitals der GARANT gehören, ist AGI als übernehmende Gesellschaft im Rahmen der Verschmelzung zugleich Hauptaktionärin der GARANT als übertragender Gesellschaft im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 UmwG. Am 28. Juni 2012 haben AGI und GARANT den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags zwischen der AGI als übernehmender Gesellschaft und GARANT als übertragender Gesellschaft aufgestellt. Am 29. Juni 2012 haben AGI und GARANT zur Niederschrift des Notars Dr. Norbert Zimmermann mit Amtssitz in Düsseldorf (UR-Nr.: Z 1596/2012) einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem GARANT ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf AGI überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Der abgeschlossene Verschmelzungsvertrag nebst Anlagen ist diesem Bericht in Kopie als Anlage 2 beigefügt. Sowohl der am 28. Juni 2012 von AGI und GARANT aufgestellte Entwurf des Verschmelzungsvertrags als auch der am 29. Juni 2012 zwischen AGI und GARANT abgeschlossene Verschmelzungsvertrag enthalten nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG jeweils die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT als übertragender Gesellschaft erfolgen soll. Die Verschmelzung erfolgt demzufolge als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr. AGI hat die angemessene Barabfindung gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG, die den Minderheitsaktionären der GARANT für die Übertragung ihrer Aktien auf AGI als Hauptaktionärin zu zahlen ist, auf der Grundlage einer eigenen, mit Unterstützung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main („KPMG”), erstellten Unternehmensbewertung festgelegt. Entsprechende Angaben und Erläuterungen zum Unternehmenswert der GARANT und zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung gem. § 327b Abs. 1 AktG zum Bewertungsstichtag 27. August 2012 als dem Tag der über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre Beschluss fassenden Hauptversammlung sind diesem Bericht nachstehend im Abschnitt G dieses Berichts zu entnehmen. Nach der Festlegung der Höhe der Barabfindung hat AGI mit Schreiben vom 02. Juli 2012 ihre Absicht, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT im Zusammenhang mit der Verschmelzung herbei zu führen, gegenüber GARANT konkretisiert und wiederholt und hat ferner den Vorstand der GARANT über die Höhe der festgelegten Barabfindung, die gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG den Minderheitsaktionären der GARANT für die Übertragung ihrer Aktien auf AGI als Hauptaktionärin zu zahlen ist, informiert („Konkretisierendes Schreiben“). Eine Kopie des Konkretisierenden Schreibens nebst Anlagen ist diesem Bericht als Anlage 3 beigefügt. AGI hat dem Vorstand der GARANT ferner eine Gewährleistungserklärung der DZ Bank AG, Frankfurt („DZ”), vom 02. Juli 2012 übermittelt. Mit dieser Gewährleistungserklärung hat DZ gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 3 AktG im Wege eines selbständigen Garantieversprechens die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der AGI übernommen, den Minderheitsaktionären der GARANT nach dem Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses (§§ 62 Abs. 5 Satz 7 und Satz 8, 20 Abs. 1 UmwG, § 327e Abs. 3 AktG) unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen. Eine Kopie der Gewährleistungserklärung der DZ ist diesem Bericht als Anlage 4 beigefügt. 2 Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf („MAZARS”), geprüft, die das Landgericht Düsseldorf als sachverständigen Prüfer der Angemessenheit der Barabfindung ausgewählt und bestellt hat. MAZARS wird einen gesonderten Prüfungsbericht über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstatten. Die ordentliche Hauptversammlung der GARANT soll am 27. August 2012 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf AGI als Hauptaktionärin gegen Gewährung der von AGI festgelegten angemessenen Barabfindung beschließen. Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses ist diesem Bericht als Anlage 5 beigefügt. Zur Unterrichtung der Hauptversammlung der GARANT erstattet AGI als Hauptaktionärin gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG den nachfolgenden schriftlichen Bericht über die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin. In dem Bericht werden die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. B. Die GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT und die GARANT Gruppe Die GARANT zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsunternehmen („GARANT Gruppe“) erbringt für mehr als 3.400 Schuh-, Sport- und Lederwarenfachhändler mit 5.200 Geschäften (Stand: 31. Dezember 2011) fachhandelsrelevante Dienstleistungen. Die Fachhändler profitieren von den Synergien im GARANT Netzwerk durch länder- und branchenübergreifende Waren- und Serviceleistungen. GARANT und ihre Tochtergesellschaften sind Vertragspartner für die angeschlossenen Fachhändler und Vertragslieferanten und sichern durch Zentralregulierungsverträge mit den Waren-Herstellern und -Lieferanten der Fachhändler deren Lieferantenbeziehungen. Für die Betreuung der Fachhändler sind national und international die jeweiligen Tochtergesellschaften von GARANT zuständig. In Deutschland wurden ab dem Jahr 2011 alle Leistungen für die GARANT Fachhändler in einer eigenen Gesellschaft, der GARANT Schuh + Mode Deutschland GmbH mit Sitz in Düsseldorf („GARANT Deutschland“), gebündelt. I. Geschichte und Entwicklung Gegründet wurde GARANT im Jahre 1927 in Berlin als „Interessen-Gemeinschaft größerer Schuhwaren-Detail-Händler Deutschlands“: 1929 erfolgte die Eintragung ins Genossenschaftsregister. In den 50er Jahren verlegte GARANT den Firmensitz von Bremen nach Düsseldorf und entwickelte sich in den folgenden Jahrzehnten zur europäischen Verbundgruppe für den selbständigen Schuh-, Sport- und Lederwarenfachhandel. Im Jahr 1986 stimmten die genossenschaftlichen Eigentümer der GARANT der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft zu. Die Genossenschaftsanteile wurden in Namensaktien umgewandelt. Im Jahr 1989 wurden Vorzugsaktien im Geregelten Markt an der Rheinisch-Westfälischen Börse zu Düsseldorf platziert, 1996 im Amtlichen Handel an den Börsen Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart. Am 7. September 2004 beantragte GARANT die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das Verfahren wurde am 1. Dezember 2004 eröffnet und durch Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplans am 31. Dezember 2007 beendet. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. März 2007 wurde das Grundkapital in Höhe von 10.500.000,00 EUR im Rahmen einer vereinfachten Kapitalherabsetzung um 6.881.074,89 EUR auf 3.618.925,11 EUR herabgesetzt, um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Das herabgesetzte Grundkapital wurde um 11.476.591,02 EUR auf 15.095.516,13 EUR durch Ausgabe von 1.191.754 auf den Namen lautende und nicht vinkulierte Stammaktien gegen Bareinlage erhöht. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen und allein die Erste Amplificator GmbH mit Sitz in Düsseldorf zur Zeichnung zugelassen. 3 Am 19. Dezember 2007 ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand, das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2009 gegen Bareinlage auf bis zu 17.056.607,85 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 203.644 neuen, auf den Inhaber lautenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien in zwei verschiedenen Teilmengen zu erhöhen. Nach Abschluss der Angebotsphase wurden 58.200 Vorzugsaktien mit einem Dividendenvorzug von 0,01 EUR und 78.378 Vorzugsaktien mit einem Dividendenvorzug von 0,39 EUR ausgegeben und an der Börse Düsseldorf im Freiverkehr notiert. Die Ariston-Nord-West-Ring eG, Mainhausen, („ANWR“) hat am 30. April 2010 über die AGI (damals noch firmierend als ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH) einen Vertrag über den außerbörslichen Erwerb der von der Erste Amplificator GmbH gehaltenen 1.191.754 GARANT Stammaktien geschlossen. Seit dem 31. Mai 2010 hielt AGI unmittelbar alle von der Erste Amplificator GmbH gehaltenen GARANT Stammaktien und damit rund 70 Prozent des Grundkapitals der GARANT. Im Rahmen eines Pflichtangebots nach dem Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetz (WpÜG) an die übrigen Aktionäre wurden weitere GARANT Stamm- und Vorzugsaktien VZ 1,41, VZ 0,39 und VZ 0,01 erworben. II. Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand GARANT ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 21415. Die Geschäftsanschrift lautet: Elisabethstraße 70, 40217 Düsseldorf. Das Geschäftsjahr der GARANT ist das Kalenderjahr. Satzungsmäßiger Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung selbständiger Facheinzelhandelsunternehmen zum Zwecke der Erhaltung, Sicherung und Stärkung von deren Wettbewerbsfähigkeit. GARANT bietet den Facheinzelhandelsunternehmen Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet des Handels mit Schuhen und artverwandten Erzeugnissen an; die Gesellschaft kann diese Dienstleistungen auch Verbundgruppen derselben Handelssparte oder anderer Handelssparten oder deren Händlern anbieten. Dienstleistungen der Gesellschaft können insbesondere die Unterstützung der Facheinzelhandelsunternehmen oder Verbundgruppen bei folgenden Maßnahmen sowie die Vermittlung oder Durchführung folgender Maßnahmen, gegebenenfalls unter Beauftragung eines Dritten, sein: a. Abschluss von Verträgen mit Lieferanten; b. Erleichterung, Vermittlung und Finanzierung von Wareneinkäufen; c. Zentralregulierung und Übernahme des Delkredere-Risikos; d. Vermittlung und Gewährung von Darlehen zum Erwerb sowie zum Aus- bzw. Umbau von Geschäftslokalen und zur Modernisierung von Ladeneinrichtungen; e. Beratung in allen den Geschäftsbetrieb betreffenden Fragen; f. Absatzförderung durch den Einsatz entsprechender Mittel und Einrichtungen; g. Einsatz eigener Handelsmarken; h. Vermittlung und Organisation von Erfahrungsaustausch. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf einen Teil der in lit. a) bis lit. h) genannten Bereiche beschränken. 4 Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle Geschäfte tätigen, die dem Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar förderlich sind, zum Beispiel Großhandel mit Schuhen und artverwandten Erzeugnissen betreiben. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Im Übrigen darf die Gesellschaft weder Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG noch Einzelhandel mit Schuhen betreiben. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit ganz oder teilweise durch die Beteiligung an anderen Unternehmen ausüben. Die Gesellschaft kann ferner Handels-, Dienstleistungs- und Produktionsunternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an solchen beteiligen. III. Kapital, Börsenhandel und Aktionäre Das Grundkapital der GARANT beträgt 16.410.762,27 EUR (in Worten: sechzehn Millionen vierhundertzehntausendsiebenhundertzweiundsechzig Euro und siebenundzwanzig Cent); es ist eingeteilt in 1.413.551 GARANT Stammaktien und 290.578 GARANT Vorzugsaktien, davon 154.000 GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41, 78.378 GARANT Vorzugsaktien VZ 0,39 und 58.200 GARANT Vorzugsaktien VZ 0,01 (insgesamt die „GARANT-Aktien“). Jede der GARANT-Aktien hat einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von 9,63 EUR. Jede GARANT-Aktie, unter Berücksichtigung der mit Wirkung zum 28. April 2010 gemäß der Veröffentlichung der GARANT vom 28. April 2010 zur Rechtsänderung bei Wertpapieren gemäß § 30e Abs. 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) aufgelebten Stimmrechte aller GARANT Vorzugsaktien derzeit auch jede GARANT Vorzugsaktie, gewährt eine Stimme. AGI hält derzeit unmittelbar 1.540.856 GARANT-Aktien in folgender Zusammensetzung: 101.733 GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41, 70.633 GARANT Vorzugsaktien VZ 0,39 39.296 GARANT Vorzugsaktien VZ 0,01 und 1.329.194 GARANT Stammaktien. Nach Kenntnis der Hauptaktionärin befinden sich die restlichen Aktien der GARANT (rd. 9,58 Prozent) im Streubesitz; GARANT hält keine eigenen Aktien. Die GARANT-Aktien sind wie folgt an der Börse notiert bzw. nicht notiert: 5 Gattung Anzahl Kapital Anteil am (EUR) Grund- WKN, ISIN Börse kapital (%) Vorzugsaktien 154.000 1.483.020,00 9,0 VZ 1,41 585303, DE0005853030 Regulierter Markt: Börsen Düsseldorf und Frankfurt am Main (General Standard), Freiverkehr: Börsen Stuttgart und München Vorzugsaktien 78.378 754.780,14 4,6 VZ 0,39 Vorzugsaktien 58.200 560.466,00 3,4 VZ 0,01 Stammaktien A0SFSF, Freiverkehr der Börse Düsseldorf DE000A0SFSF0 A0SFSD, Freiverkehr der Börse Düsseldorf DE000A0SFSD5 1.413.551 13.612.496,13 83,0 585300, Nicht börsennotiert DE0005853006 Gesamt 1.704.129 16.410.762,27 100,0 AGI hat am 30. April 2010 einen Vertrag über den außerbörslichen Erwerb von 1.191.754 GARANT Stammaktien geschlossen und am 06. Mai 2010 die Kontrolle i.S.d. §§ 29 Abs. 2, 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, 35 Abs. 1 WpÜG über GARANT erlangt. Seit dem 31. Mai 2010 hielt AGI auch unmittelbar diese Aktien der GARANT. Am 10. Juni 2010 veröffentlichte AGI (zu diesem Zeitpunkt noch firmierend als ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH) eine Angebotsunterlage für ein Pflichtangebot an die Aktionäre der GARANT zum Erwerb ihrer GARANT-Aktien („Pflichtangebot“). Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Pflichtangebots hielt AGI unmittelbar 1.191.754 GARANT Stammaktien, was einem Anteil von rund 69,93 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte entsprach. Die Frist für die Annahme des Pflichtangebots endete am 13. Juli 2010, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main. Das Pflichtangebot ist insgesamt für 11.624 3.102 29.097 84.052 GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41, GARANT Vorzugsaktien VZ 0,39, GARANT Vorzugsaktien VZ 0,01 und GARANT Stammaktien, insgesamt also 127.875 GARANT-Aktien angenommen worden. Damit hielt AGI nunmehr unter Berücksichtigung der 127.875 GARANTAktien, für die das Angebot angenommen wurde, 1.319.629 GARANT-Aktien und damit einen Anteil von rund 77,44 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte inklusive aller aufgelebten Stimmrechte der GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41, VZ 0,39 und VZ 0,01. Die im Rahmen des Pflichtangebots angebotenen Gegenleistungen betrugen 12,29 EUR 6,80 EUR 5,68 EUR 8,39 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41, je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39, je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01 und je GARANT Stammaktie. In der Folgezeit hat AGI ihre Beteiligung an der Gesellschaft durch weitere börsliche und außerbörsliche Zuerwerbe erhöht. Unter Einbeziehung der weiteren börslichen und außerbörslichen Zuerwerbe hat AGI ihre Beteiligung an der GARANT auf den jetzigen Stand von 6 insgesamt 1.540.856 Aktien erhöht. Dies entspricht einem Anteil von 90,42 Prozent am derzeitigen Grundkapital der GARANT. IV. Organe und Vertretung 1. Vorstand Der Vorstand der GARANT besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Diese sind: Herr Robert Natter (Sprecher des Vorstands), Herr Matthias Grevener und Herr Frank Schuffelen. Die Gesellschaft wird gem. § 7 Abs. 2 der Satzung durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. 2. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der GARANT besteht aus sechs Mitgliedern, von denen vier als Vertreter der Anteilseigner von der Hauptversammlung gewählt werden. Diese sechs derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder sind: Herr Hans Jakob Zimmermann (Vorsitzender), Essen, Geschäftsführer der HSBC Trinkaus Private Wealth GmbH und der HSBC Trinkaus Consult GmbH, Herr Dr. Rolf Schmidt-Diemitz, Rechtsanwalt (stellvertretender Vorsitzender), Stuttgart, Rechtsanwalt in Eigenkanzlei, Herr Günter Althaus, Ginsheim, Vorstandsvorsitzender der Ariston-Nord-WestRing eG, Mainhausen, Herr Tom van Geemen, Zwolle/Niederlande, Directeur / Inhaber Dipo B.V., Herr Jörg Krams, Meerbusch, Arbeitnehmervertreter und Herr Klaus Stickley-Jensen, Wülfrath, Arbeitnehmervertreter. V. Geschäftstätigkeit, Konzernstruktur und wesentliche Beteiligungen 1. Geschäftstätigkeit Die GARANT Gruppe erbringt für mehr als 3.400 Schuh-, Sport- und Lederwarenfachhändler mit 5.200 Geschäften (Stand: 31. Dezember 2011) fachhandelsrelevante Dienstleistungen. Die Fachhändler profitieren von den Synergien im GARANT Netzwerk durch länder- und branchenübergreifende Waren- und Serviceleistungen. GARANT und ihre Tochtergesellschaften sind Vertragspartner für die angeschlossenen Fachhändler und Vertragslieferanten und sichern durch Zentralregulierungsverträge mit den Waren-Herstellern und -Lieferanten der Fachhändler deren Lieferantenbeziehungen. Für die Betreuung der Fachhändler sind national und international die jeweiligen Tochtergesellschaften von GARANT zuständig. In Deutschland wurden ab dem Jahr 2011 alle Leistungen für die GARANT Fachhändler in einer eigenen Gesellschaft, der GARANT Deutschland, gebündelt. 7 2. Konzernstruktur und wesentliche Beteiligungen An der Spitze des GARANT Konzerns steht GARANT mit Sitz in Düsseldorf. Als Obergesellschaft steuert sie die nationalen und internationalen Aktivitäten sowie die Bereiche Finanzen, Controlling und Risikomanagement für den gesamten Konzern. GARANT und ihre Tochtergesellschaften sind Vertragspartner für die angeschlossenen Fachhändler und Vertragslieferanten. Die wesentlichen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der GARANT sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht mit der GARANT Deutschland. Gesellschaften in Insolvenz GARANT Schuh + Mode AG Düsseldorf Stand 15.06.2012 100% GARANT-Moda spol. S r. o. Zlin/Tschechien Treuhandgesellschaft für Insolvenzgläubiger Goldkrone LederwarenHandelsgesellschaft mbh 100% 51% Rexor Schuh-EinkaufsvereinigungsGesellschaft mbH Offenbach Düsseldorf 15% 100% GARANT CIPÖ+DIVAT Kft „v. a.“ 100% Goldkrone Lederwaren B. V. GAREX Abrechnungs GmbH 75% 25% Düsseldorf Nieuwegein/Niederlande Budapest/Ungarn EBG Versicherungskonto GmbH 20% 15% Korschenbroich 100% GARANT OBUWIE + MODA Sp. z o. o. 100% Warschau/Polen Lecombi B. V. Etten-Leur/Niederlande IfH Gesellschaft für Markt- und Unternehmensanalysen mbh 20% Köln 100% 95,4% GARANT Schuh + Mode Deutschland GmbH Performance S. A. 25% Paris/Frankreich Institut für Marktdaten GmbH Düsseldorf 34% 100% 25% Köln SARL Pelicorne 90% Hazebrouck/Frankreich ANWR-GARANT France S.A.S. Saint Denis/Frankreich DEGETAMESIS Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. Immobilien-Vermietungs KG Eschborn 100% ANWR GARANT Nederland B.V. 100% ANWR GARANT SWISS AG 100% Zweite Amplificator GmbH Spreitenbach/Schweiz Nieuwegein/Niederlande Düsseldorf 100% GARANT NORDIC AS 100% FAIR PLAY International Sports GmbH Düsseldorf 100% GAMMA Beteiligungen GmbH i. I. Oslo/Norwegen VI. Düsseldorf Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation 1. Eckdaten für die Geschäftsjahre 2011, 2010 und 2009 Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über wesentliche Kennzahlen der GARANT Gruppe der vergangenen drei Geschäftsjahre (jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember). Die einzelnen Kennzahlen sind den veröffentlichten Geschäftsberichten der GARANT für die jeweiligen Geschäftsjahre unverändert entnommen. Sie sind abgeleitet aus den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellten Konzernabschlüssen der GARANT für die Geschäftsjahre 2011, 2010 und 2009. 8 Kennzahlen (in TEUR) Zentralregulierungsvolumen 2011 2010 2009 861.876 811.159 741.367 58.495 58.500 54.638 EBITDA 5.104 6.070 5.359 EBIT 2.762 3.971 3.835 EBT 1.926 1.883 1.694 938 2.234 2.292 Bilanzsumme 39.891 118.706 132.884 Eigenkapital 19.932 18.990 15.826 3.416 3.556 3.460 5.246 5.364 5.263 Umsatzerlöse Konzernjahresüberschuss Fachhändler (Anzahl) Verkaufsstellen (Anzahl) Mitarbeiter (Anzahl) Ergebnis je Stammaktie 137 177 570 0,33 1,00 1,02 1,18 1,85 1,88 in EUR Ergebnis je Vorzugsaktie in EUR 2. Geschäftsentwicklung und Ergebnissituation im Geschäftsjahr 2011 Bis zum 31. Dezember 2010 erfolgte die Sicherstellung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierung von GARANT über verschiedene Maßnahmen, nämlich über ein Konsortialdarlehen, Asset Backed Securities (ABS) Transaktionen sowie grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen. Der Konsortialkreditvertrag setzte sich aus kurzfristigen bzw. saisonalen Tranchen (37,0 Mio. EUR) und einer langfristigen Tranche (20,0 Mio. EUR) zusammen und umfasste ein Kreditvolumen von 57,0 Mio. EUR. Darüber hinaus bestand eine Rahmenvereinbarung zu ABS Transaktionen mit einem maximalen Volumen in Höhe von 100 Mio. EUR. Zum 1. Januar 2011 hat GARANT die technische Abwicklung der Zentralregulierung und die Übernahme des Delkredere auf Basis eines Dienstleistungsvertrags auf die DZB BANK GmbH, Mainhausen („DZB BANK“), übertragen. Parallel dazu haben auch die REXOR Schuh- Einkaufvereinigungs- Gesellschaft mbH („REXOR“), die Goldkrone Lederwaren Handelsgesellschaft mbH mit den beiden niederländischen Tochtergesellschaften („GOLDKRONE“) sowie die Schweizer Gesellschaften ESGE GARANT AG („ESGE“) und FAIR PLAY International Sports AG („Fair Play“) entsprechende Vereinbarungen unterzeichnet. Mit Fusionsvertrag vom 11. Februar 2011 ist die Fair Play auf die ESGE verschmolzen worden. Als Folge der technischen Abwicklung der Zentralregulierung über die DZB BANK wurde mit der GCP Finance Inc., Grand Cayman/Cayman Islands, am 12. Januar 2011 eine Vereinbarung über die Kündigung der Rahmenvereinbarung zu ABS-Transaktionen geschlossen. Gleichzeitig wurden die Forderungen an die DZB BANK verkauft. Aus der überschüssigen Liquidität wurden das Konsortialdarlehen und ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen mit einer ursprünglichen Laufzeit bis 15. Mai 2015 zurückgeführt. Bei einer stabilen operativen Geschäftsentwicklung bewegen sich die Umsatzerlöse mit 58,5 Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Durch die Übertragung der technischen Abwicklung der Zentralregulierung und der Übernahme des Delkredere auf die DZB BANK ergeben sich strukturelle Veränderungen bei der Ertragslage, so dass einige Kennzahlen nur 9 bedingt mit dem Vorjahr vergleichbar sind. Die Provisionsaufwendungen für die technische Abwicklung der Zentralregulierung und die Übernahme des Delkredere stellen Materialaufwand dar. Aufgrund der Übertragung der Forderungen vermindern sich Wertberichtigungen zur Risikovorsorge sowie Finanzerträge. Die Tilgung des Konsortialkreditvertrags und die Beendigung der ABS-Finanzierung haben eine deutliche Reduzierung der Finanzaufwendungen zur Folge. Dies wiederum hat Auswirkungen auf das EBITDA und das EBIT. Die sonstigen betrieblichen Erträge verminderten sich um 5,7 Mio. EUR auf 5,0 Mio. EUR. Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus im Vorjahr erzielten einmaligen Provisionserträgen, Endkonsolidierungserfolgen aus dem Verkauf einer Beteiligung sowie Kursgewinnen. Korrespondierend zu der geringeren Mitarbeiterzahl nahmen die Personalaufwendungen von 13,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 9,7 Mio. EUR ab. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 13,2 Mio. EUR nach 21,5 Mio. EUR im Vorjahr. Hauptsächlich resultiert die Veränderung aus der deutlich niedrigeren Risikovorsorge aufgrund der Übertragung der technischen Abwicklung der Zentralregulierung und der Übernahme des Delkredere auf die DZB BANK. Das Finanzergebnis hat sich durch den Wegfall der Finanzierung des Zentralregulierungsvolumens um 1,3 Mio. EUR auf -0,8 Mio. EUR verbessert. Das weiterhin niedrige Zinsniveau wirkt sich belastend auf die Zeitwerte von bereits abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäften aus. Bei einem Aktienbestand von 1.413.551 GARANT Stammaktien lag das Ergebnis je Aktie bei 0,33 EUR (Vorjahr: 1,00 EUR). Die unverändert aus dem Konzernabschluss der GARANT zum 31. Dezember 2011 übernommene Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2011 der GARANT stellt sich wie folgt dar: Kennzahlen (in TEUR) Umsatzerlöse 2011 2010 58.495 58.500 4.979 10.768 -35.517 -28.705 Personalaufwand -9.687 -12.953 Abschreibungen -2.342 -2.099 -13.166 -21.511 0 -29 2.762 3.971 824 3.827 -1.660 -5.915 -836 -2.088 1.926 1.883 Steuern vom Einkommen und Ertrag -987 351 Konzernjahresüberschuss 938 2.234 Minderheitsanteile 131 283 Aktionäre der GARANT (Gesellschaft) 807 1.951 Ergebnis je Stammaktie in EUR 0,33 1,00 Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen Beteiligungsergebnis Betriebsergebnis (EBIT) Finanzerträge Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ergebnis vor Ertragsteuern davon: 10 3. Geschäftsentwicklung und Ergebnissituation im ersten Quartal 2012 Im ersten Quartal 2012 wurde eine im Vergleich zum ersten Quartal 2011 um eine Dekade abweichende Berechnung angewendet. Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit wurde für die nachfolgende Betrachtung das Vorjahresquartal an die neue Systematik angepasst. Danach ergibt sich eine Darstellung wie folgt: Im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres 2012 verzeichnete die GARANT Gruppe gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein um 14.861 TEUR auf 257.986 TEUR gesunkenes Zentralregulierungsvolumen und um 466 TEUR auf 17.169 TEUR verminderte Umsatzerlöse. Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit sind hierbei – anders als in der Zwischenmitteilung der GARANT Gruppe im ersten Quartal 2012 – 675 TEUR neu entstandene weiterbelastete Dienstleistungserträge nicht unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Die Verminderung des EBITDA um 681 TEUR auf 2.197 TEUR und des EBIT um 635 TEUR auf 1.830 TEUR liegt im Wesentlichen begründet in einer erhöhten Vorsorge zur Haftungsbeteiligung. Mit Vertrag vom 12. Januar 2011 hat GARANT mit der DZB BANK eine Haftungsbeteiligung für Neuforderungen geschlossen, die seit dem 1. Januar 2011 bei der DZB BANK aus dem Zentralregulierungsgeschäft entstehen. GARANT haftet während der nächsten vier Jahre für Ausfallrisiken auf Forderungen oberhalb der geplanten Risikokosten bis zu einem Gesamtbetrag von 3 Mio. EUR („Haftungsfond“). Im ersten Quartal 2012 wurde der Gesamtbetrag erstmals erreicht. Neben diesen Effekten resultiert der Rückgang des EBT um 1.132 TEUR auf 1.706 TEUR und des Konzernjahresüberschusses um 1.002 TEUR auf 866 TEUR im Wesentlichen aus der veränderten Entwicklung der Zeitwerte von Zinssicherungsgeschäften und der damit zusammenhängenden Verminderung der Zinserträge. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über wesentliche Kennzahlen der GARANT Gruppe zum Ende des ersten Quartals 2012: Kennzahlen (in TEUR) Zentralregulierungsvolumen 1. Quartal 2012 1. Quartal 2011 257.986 272.847 17.169 17.635 EBITDA 2.093 2.878 EBIT 1.726 2.465 EBT 1.602 2.838 763 1.868 Bilanzsumme 42.458 40.553 Eigenkapital 21.801 20.775 Fachhändler (Anzahl) 3.256 3.541 Verkaufsstellen (Anzahl) 5.045 5.343 135 149 0,20 0,84 1,05 1,70 Umsatzerlöse Konzernjahresüberschuss Mitarbeiter (Anzahl) Ergebnis je Stammaktie in EUR Ergebnis je Vorzugsaktie in EUR 11 Der Rückgang der Fachhändler resultiert neben dem Abbau von Mitgliedschaften ohne relevanten Umsatz im Wesentlichen aus der Einstellung der Zentralregulierung aus Gründen der Bonität der Geschäftspartner, Geschäftsaufgaben und Verbundgruppenwechseln. Für das verbleibende Geschäftsjahr 2012 werden zusätzlicher Wettbewerb in einigen Märkten und die mangelnde Bonität einzelner Geschäftspartner zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit Händlern führen sowie Neuaufnahmen von Fachhändlern in einigen Märkten erschweren. Zum heutigen Zeitpunkt geht die GARANT Gruppe für das Geschäftsjahr 2012 von einem rückläufigen Zentralregulierungsvolumen aus. Korrespondierend dazu werden sich die Umsatzerlöse entwickeln. VII. Mitarbeiter und unternehmerische Mitbestimmung Die GARANT Gruppe beschäftigte zum 31. März 2012 135 Mitarbeiter. Der gegenwärtige Aufsichtsrat der GARANT setzt sich zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. VIII. Konzernrechtliche Einbindung der GARANT in die ANWR Gruppe GARANT ist ein unmittelbar von der AGI und mittelbar von der die AGI kontrollierenden Gesellschafterin (siehe dazu nachfolgend C. III. „Kapital, wesentliche Kennzahlen und Gesellschafter“) abhängiges Unternehmen. Zu den Geschäftsbeziehungen wird auf die Ausführungen „Geschäftsbeziehungen der GARANT zur ANWR Gruppe“ bei C.VII. verwiesen. C. Die Hauptaktionärin ANWR GARANT International AG und die ANWR Gruppe I. Geschichte und Entwicklung AGI wurde am 15. Oktober 1998 in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Neuss, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 9481 unter der Firma „Andrea Kamp“ Handelssysteme GmbH mit einem Stammkapital von DM 50.000 gegründet. Satzungsmäßiger Gegenstand war der Einzel- und Großhandel und Franchising von Waren des modernen Lebensstils insbesondere unter dem Markennamen „Andrea Kamp“. Durch notarielle Urkunden vom 24. November 2005 und Eintragung des Amtsgerichts Neuss vom 23. Dezember 2005 wurde das Stammkapital auf 340.000,00 EUR erhöht. Durch notarielle Urkunde vom 01. April 2010 und Eintragung des Amtsgerichts Neuss vom 13. April 2010 wurde die Firma der Gesellschaft in „ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH“ geändert und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Die damalige Geschäftsadresse der AGI lautete Bussardweg 18, 41468 Neuss. AGI hat bis zur Übernahme der Beteiligung an GARANT nur in geringem Maße unternehmerisch agiert; sie war vom 15. Januar 1999 bis zum 31. Januar 2004 Mieter eines Ladenlokales, welches im gleichen Zeitraum untervermietet worden war. Darüber hinaus hat sie bis auf ein Einzelgeschäft in den Jahren 2008/2009 mit einem Volumen von 519.680,60 EUR mit SportTextilien keine operative Geschäftstätigkeit ausgeübt. Im Jahr 2010 hat AGI eine Mehrheitsbeteiligung an GARANT erworben. Neben der Beteiligung an GARANT hält AGI keine Beteiligungen an anderen Gesellschaften und übt kein operatives Geschäft aus. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02. September 2011 und Eintragung des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 23. Dezember 2011 wurde ihr Sitz von Neuss nach 63533 Mainhausen, Nord-West-Ring-Str. 11, verlegt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26. März 2012 wurde AGI in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Seit der Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister am 10. April 2012 firmiert AGI unter ANWR GARANT International AG. 12 II. Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand AGI ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Mainhausen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 46204. Die Geschäftsadresse der AGI lautet Nord-West-Ring-Straße 11, 63533 Mainhausen. Das Geschäftsjahr der AGI ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr der AGI ist ein Rumpfgeschäftsjahr beginnend mit der Eintragung der AGI in der Rechtsform der Aktiengesellschaft in das Handelsregister am 10. April 2012 und endend am darauffolgenden 31. Dezember. Der derzeitige Unternehmensgegenstand der AGI ist a) Errichtung, Erwerb, Beteiligungen; Betrieb und/oder Veräußerung von Unternehmen oder b) Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben; c) Sonstige im Einklang mit der Satzung der ARISTON-NORD-WEST-RING eG, Mainhausen, stehende Aufgaben. Über die vorgenannten Aufgaben hinaus ist die AGI berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Zweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar förderlich sind. Sie kann Unternehmen im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an solchen beteiligen. Es ist beabsichtigt, durch Beschlüsse der Hauptversammlung der AGI den Unternehmensgegenstand der AGI durch Änderung der Satzung der AGI zu ändern. Der Unternehmensgegenstand der AGI wird nach Beschlussfassung und Inkrafttreten der entsprechenden Satzungsänderung dem derzeitigen Unternehmensgegenstand der GARANT, wie unter B. II., dargestellt, entsprechen. III. Kapital, wesentliche Kennzahlen und Gesellschafter Das Grundkapital der AGI beträgt 340.000,00 EUR und ist eingeteilt in 340.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Zum 31. Dezember 2011 wies AGI (zu diesem Zeitpunkt noch firmierend unter ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft GmbH) ausweislich ihres nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellten Jahresabschlusses ein Eigenkapital von 14.323.260,70 EUR aus, was bei einer Bilanzsumme von 14.900.426,04 EUR einer Eigenkapitalquote von rund 96,13 Prozent entspricht. Zum gleichen Zeitpunkt betrugen die Nettofinanzverbindlichkeiten der AGI (zinstragende Verbindlichkeiten abzüglich Bankguthaben) 541.169,16 EUR. Zum 31. März 2012 stellen sich diese Kennzahlen der AGI wie folgt dar: Das Eigenkapital betrug zu diesem Stichtag 15.111.588,25 EUR. Bei einer Bilanzsumme von 16.048.104,18 EUR betrug die Eigenkapitalquote mithin 94,164 Prozent. Die Nettofinanzverbindlichkeiten haben sich zu diesem Stichtag auf 134.069,56 EUR vermindert, was darauf zurückzuführen ist, dass die Kapitalrücklage um 788.000 EUR erhöht wurde. Alleinige Gesellschafterin der AGI ist die ANWR. Die ANWR ist eine Genossenschaft nach deutschem Recht, eingetragen im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter GenR 20125. Der Sitz der ANWR ist in 63533 Mainhausen. Das Grundkapital der ANWR beträgt zum 31. Dezember 2011 9.498.000,00 EUR; es ist eingeteilt in Genossenschaftsanteile zu je 1.000,00 EUR. Zum 31.12.2011 gehörten der ANWR 1.508 Mitglieder an, die insgesamt 9.331 Geschäftsanteile halten. Der Geschäftsanteil beträgt 1.000,00 EUR. Jedes Genossenschaftsmitglied hat (unabhängig von der Anzahl der von ihm übernommenen Geschäftsanteile) nur eine Stimme. 13 IV. Struktur der ANWR Gruppe Das nachfolgende Schaubild illustriert die Beteiligungsstruktur der ANWR. zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsunternehmen (ohne GARANT Gruppe) („ANWR Gruppe“) : Ariston-Nord-West-Ring eG Mainhausen Stand 15.06.2012 Ariston-Nord-West Ring Schuh GmbH 100% Mainhausen ANWR Erste Beteiligungsgesellschaft mbh 100% Mainhausen DZB BANK GmbH 100% Mainhausen 66,66% 50% animo II Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG i.L. 50% Oberhausen anwr Grundstücksgesellschaft mbh & Co. Schaumainkai KG 100% Mainhausen 33,3% 99% Ariston Nord West Ring Belgien N. V. Brüssel, Belgien anwr france SAS 100% Saint-Denis La Plaine, Frankreich 1% Quick Schuh Verwaltungsgesellschaft mbh 100% Frankfurt am Main Quick Schuh Handels Gmbh & Co. KG 0,8% Mainhausen BAG-Verwaltungsgesellschaft mbH 100% Frankfurt am Main ANWR-GARANT AUSTRIA GmbH Grödig, Österreich BAG Buchhändler-Abrechnungsgesellschaft mbH & Co. KG 100% Frankfurt am Main NORD-WEST-RING Beteiligungs2,8% gesellschaft mbh ImmobilienAnlagengesellschaft & Co. KG Mainhausen 97,2% 22,7% FMU Fördergesellschaft Mittelständischer Unternehmen eG i. L. Neuss ANWR Norden AB 100% Upplands Väsby, Schweden Bico Zweirad Marketing GmbH 25,1% Verl animo Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG 10% Oberhausen AKTIV ZR Zentrale Abrechnung GmbH 100% Pforzheim SPORT 2000 Brand AG 50% Zug, Schweiz anwr Fundus GmbH & Co KG 93,5% Neuss anwr Fundus Verwaltungs GmbH 93,5% Neuss CONVENTA Treuhandgesellschaft u. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbh 100% Mainhausen 8% 50% 20% SPORT 2000 International Marketing AG Zug, Schweiz 24,6% SPORT 2000 International GmbH Mainhausen Outdoor Profis GmbH 30% Limburg 34,79% 2B Service GmbH Mainhausen anwr Grundstücksgesellschaft mbh & Co. Bockenheimer Landstraße KG 100% Mainhausen anwr Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh Schaumainkai Mainhausen 100% AKTIVBANK AG 100% Pforzheim SPORT 2000 Deutschland GmbH 100% Mainhausen 17% animo GrundstücksVerwaltungsgesellschaft mbh 50% Oberhausen Institut für Marktdaten GmbH 25 % Neuss ServiCon Service & Consult e.G. 0,7% Köln ECC European Clearing Center GmbH & Co. KG 15% Bergkamen ECC Management GmbH 100% Bergkamen anwr Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh Bockenheimer Landstraße 100% Mainhausen ANWR GARANT International AG 100% Mainhausen Mania GmbH 100% Mainhausen DSI Deutsches Schuhinstitut GmbH 51% Offenbach Crispin Shoe AB 51% Upplands Väsby, Schweden Bene Sita Trading B.V 100% Velp, Niederlande ANWR-Data GmbH 100% Mainhausen EBG-Data GmbH 100% Neuss V. Organe und Vertretung Der Vorstand der AGI besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Diese sind: Herr Rainer Mühlhaus und Herr Fritz Terbuyken. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird AGI nach § 4 Abs. 2 zweiter Spiegelstrich der Satzung der AGI durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Der Aufsichtsrat kann jedem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsbefugnis erteilen sowie es von den Beschränkungen des § 181 BGB unter Beachtung von § 112 AktG befreien. Die derzeit amtierenden Vorstandsmitglieder der AGI sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der AGI mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Aufsichtsrat der AGI besteht aus drei Mitgliedern, die als Vertreter der Anteilseigner von der Hauptversammlung gewählt werden. Diese sind: 14 Herr Peter Gerleit (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Egelsbach, Syndikus ANWR, Herr Michael Decker (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats), Seligenstadt, Geschäftsführer der Ariston-Nord-West-Ring Schuh GmbH und der SPORT 2000 Deutschland GmbH und Herr Gerhard Glesel, Frankfurt am Main, Geschäftsführer der DZB BANK. VI. Geschäftstätigkeit Die AGI betreibt derzeit kein eigenes operatives Geschäft, sondern nimmt Holdingfunktionen wahr. AGI beschäftigt keine Mitarbeiter. Sie hält zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Übertragungsberichts neben ihrer Beteiligung an GARANT und der GARANT Gruppe keine direkten und indirekten Tochterunternehmen. Die ANWR Gruppe fördert und betreut ihre Mitglieder insbesondere durch die Finanzierung des Wareneinkaufs der Mitglieder unter Durchführung der Zentralregulierung und des Delkredereverkehrs, verbunden mit der Gewährung einmaliger oder laufender Kredite, die Gewährung von Krediten, Darlehen und Übernahme von Bürgschaften, Ausmusterung von Waren für die Mitglieder und Vermittlung von Abschlüssen, Beratung und Unterstützung der Mitglieder in fachlicher und kaufmännischer Hinsicht in allen den Geschäftsbetrieb betreffenden Fragen, Maßnahmen zur Absatzförderung bei den Mitgliedern, die Wahrnehmung der Interessen der angeschlossenen Mitglieder, Ein- und Verkauf von Waren, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Liegenschaften im In- und Ausland. Dabei sind die Finanzierung des Wareneinkaufs der Mitglieder unter Durchführung der Zentralregulierung und des Delkredereverkehrs, verbunden mit der Gewährung einmaliger oder laufender Kredite und die Gewährung von Krediten, Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften derzeit auf eine Tochtergesellschaft der ANWR, die DZB BANK, übertragen. ANWR bildet mit ihren Tochtergesellschaften einen Dienstleistungsverbund für den Einzel- und Großhandel. Die Konzernstruktur der ANWR Gruppe teilt sich in vier strategische Geschäftsfelder auf. Die Unternehmen des Geschäftsfelds Handel- und Kooperationsdienstleistungen betreiben neben der klassischen Mitgliederförderung für die Handelssegmente Schuhe, Sport und Lederwaren eine Plattform für den zentralen Einkauf für diese Händler. Für die dazugehörigen Aktivitäten in den Auslandsmärkten werden weitere Gesellschaften unterhalten, die die unmittelbare Betreuung der Mitglieder in den jeweiligen Märkten sicherstellen. Wesentliche Gesellschaften in diesem Geschäftsfeld sind die Ariston-Nord-West-Ring Schuh GmbH, die SPORT 2000 Deutschland GmbH und GARANT, jeweils mit ihren nationalen und internationalen Aktivitäten. Die Konzerngesellschaften im Bereich der Finanzdienstleistungen betreiben hauptsächlich das Geschäft der Zentralregulierung für Verbundgruppen und das Factoring, aber auch andere nahe liegende Finanzdienstleistungen für mittelständische Groß- und Einzelhändler. Diese Dienstleistungen werden von den Gesellschaften DZB BANK, AKTIVBANK AG und BAG Buchhändler-Abrechnungsgesellschaft mbH & Co. KG sowohl für Mitglieder und Lieferanten der konzerneigenen Verbundgruppen als auch im Rahmen von Kooperationen mit Dritten erbracht. Des Weiteren gehören Gesellschaften zum Konzern, die das Geschäftsfeld des Immobilienvermögens als Kapitalanlage und nachhaltige Vermögenssicherung in der ANWR Gruppe verwalten und bewirtschaften. Das Geschäftsfeld Beteiligungen bearbeitet die Analyse und Bewertung neuer Themen sowie die Absicherung bestehender Aktivitäten. 15 VII. Geschäftsbeziehungen der GARANT Gruppe zur ANWR Gruppe Geschäftsbeziehungen zwischen der GARANT Gruppe und der ANWR Gruppe betreffen im Wesentlichen Vereinbarungen über Zentralregulierung und Delkredere, eine Haftungsvereinbarung, Dienstleistungsverträge und Geldanlagen. Die Geschäfte zwischen der GARANT Gruppe und der ANWR Gruppe basieren auf marktüblichen Konditionen. Diese sind jeweils in den zum Ende der Geschäftsjahre 2011 und 2010 vom Vorstand der GARANT aufgestellten Berichten über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG dargestellt und vom Abschlussprüfer der GARANT geprüft worden. Die Prüfungen haben mit der Feststellung geschlossen, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind und bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen. D. Wesentliche Gründe für die Verschmelzung und Gründe für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre I. Wesentliche Gründe für die Verschmelzung 1. Vereinfachte Konzernstruktur Die beabsichtigte Verschmelzung von AGI und GARANT soll zu einer vereinfachten Konzernstruktur von ANWR und den mit ANWR verbundenen Unternehmen führen. Durch die Verschmelzung geht das Vermögen der GARANT als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf AGI über und AGI tritt nach der Verschmelzung als Rechtsnachfolgerin an die Stelle der GARANT. Die AGI wird also die Aufgaben der heutigen GARANT übernehmen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit einer Koordination zwischen AGI und GARANT. 2. Weitere Gründe im Zusammenhang mit der Ermöglichung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre Die geplante Verschmelzung ermöglicht den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT im Rahmen eines umwandlungsrechtlichen Squeeze Out. Einige wesentliche Gründe des geplanten Squeeze Out sind zugleich wichtige Gründe für die Verschmelzung. II. Gründe für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre 1. Erhöhte Flexibilität und Transaktionssicherheit Nach Ausschluss der Minderheitsaktionäre können Beschlüsse der Hauptversammlung der AGI, anders als zuvor bei GARANT, kurzfristig und ohne aufwendige Vorbereitungen, wie sie für die Durchführung einer Publikumshauptversammlung erforderlich sind, herbeigeführt werden. Die langen Vorlauffristen und umfangreichen Informationspflichten gegenüber den Minderheitsaktionären entfallen. Damit kann auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schneller und unkomplizierter reagiert werden. Geschäftschancen können so effizienter wahrgenommen werden und Veränderungen innerhalb des Konzernverbundes werden erleichtert. Neben der größeren Flexibilität schafft der Ausschluss der Minderheitsaktionäre auch eine erhöhte Transaktionssicherheit. Das Risiko, dass sich Struktur- und Kapitalmaßnahmen insbesondere durch unbegründete Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von Minderheitsaktionären verzögern, entfällt. 16 2. Wegfall der Börsennotierung Mit dem Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses werden kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf die AGI übergehen. Gleichzeitig wird GARANT als eigenständiger Rechtsträger mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erlöschen und auch die mitgliedschaftlichen Rechte aus den GARANT-Aktien werden mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erlöschen. Die Notierung der GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 im regulierten Markt an den Börsen in Düsseldorf und in Frankfurt am Main wird voraussichtlich mit Ablauf desjenigen Tages, an dem Übertragungsbeschluss und Verschmelzung wirksam werden, eingestellt werden. Entsprechend entfallen die Zulassungsfolgepflichten, insbesondere die gesetzliche Adhoc-Publizität. Die Anforderungen an die Regelpublizität verringern sich erheblich. Der mit der Börsennotierung und damit einhergehenden kapitalmarktrechtlichen Publizitätsstandards verbundene Aufwand entfällt vollständig. Soweit die GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41 sowie die GARANT Vorzugsaktien VZ 0,39 und VZ 0,01 an den Börsen in München und Stuttgart bzw. an der Börse in Düsseldorf in die Preisfeststellung im Freiverkehr einbezogen sind, wird deren Notierung ebenfalls, und zwar gleichtägig zur Notierungseinstellung im regulierten Markt, eingestellt werden. 3. Einsparung von Kosten Neben ersparten Kosten durch den Wegfall der Börsennotierung führt der Ausschluss der Minderheitsaktionäre zu weiteren erheblichen Kostenvorteilen für die AGI als Rechtsnachfolgerin der GARANT. So fallen die Kosten für die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung nahezu vollständig weg. Neben den Kosten für die Versendung von Unterlagen an Aktionäre und die Veranstaltung der Hauptversammlung als solcher betrifft dies auch Kosten bei der Erstellung des Geschäftsberichts sowie für die rechtliche Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, sei es im Zusammenhang mit der Erstellung von Berichten an die Hauptversammlung oder mit der Aufbereitung der Informationen für Aktionärsfragen.. Die vermögensrechtlichen Interessen der Minderheitsaktionäre, die im Zuge des Squeeze Out ihre Beteiligung an GARANT verlieren, werden umfassend gewahrt, indem diese eine angemessene Barabfindung für die Übertragung ihrer Aktien erhalten. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, §§ 327a ff. AktG. III. Alternativen zur Verschmelzung, Minderheitsaktionäre erfolgt in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Mögliche Alternativen zu der Verschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT erfolgt, sind nach Auffassung von AGI entweder nicht geeignet, die beschriebenen Ziele herbei zu führen, oder würden gegenüber dem gewählten rechtlichen Vorgehen erhebliche Nachteile aufweisen. Ein aktienrechtlicher Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach §§ 327a ff. AktG oder eine aktienrechtliche Eingliederung nach §§ 319 ff. AktG kommen nicht in Betracht, da AGI zur Durchführung dieser Maßnahmen mindestens 95 Prozent des Grundkapitals der GARANT halten müsste. Das ist derzeit nicht der Fall. Die mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bewirkten Vorteile wären durch einen aktienrechtlichen Squeeze Out ohne Verschmelzung der GARANT auf die AGI oder eine Eingliederung daher nicht realisierbar. Andere Maßnahmen, die ein rechtliches Nebeneinander von AGI und GARANT zur Folge haben würden, führen ebenfalls nicht in gleicher Weise zu einer vereinfachten Konzernstruktur einschließlich der Vorteile, die aus dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre folgen. Es bestehen auch keine alternativen Möglichkeiten einer Verschmelzung, bei denen die beschriebenen Vorteile der geplanten Transaktion realisiert werden könnten. Mit einer Verschmelzung auf eine dritte (neue) Gesellschaft wären gegenüber der beabsichtigten Verschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT 17 erfolgen soll, erhebliche Nachteile in Form deutlich höherer Kosten und eines deutlich höheren Aufwands der Verschmelzung verbunden. Auch eine Verschmelzung der AGI auf GARANT würde erhebliche Nachteile bedeuten. Beide alternativen Varianten der Verschmelzung würden insbesondere einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen eine angemessene Barabfindung nicht gestatten, so dass die bereits dargestellten Kostenvorteile und sonstigen Vorteile, die mit einem Ausschluss der Minderheitsaktionäre einhergehen, nicht realisiert werden könnten. E. Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre Die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin werden im Folgenden zunächst allgemein sowie anschließend im Einzelnen bezogen auf die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf AGI dargelegt. I. Überblick Befinden sich bei einer Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften durch Aufnahme (§§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG) Aktien in Höhe von mindestens 90 Prozent des Grundkapitals einer übertragenden Aktiengesellschaft unmittelbar in der Hand der übernehmenden Aktiengesellschaft und gehören sie dieser (Hauptaktionär) (§ 62 Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 UmwG), kann die Hauptversammlung der übertragenden Aktiengesellschaft innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags einen Beschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fassen. Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf muss nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der übertragenden Gesellschaft erfolgen soll. Nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags sind für die Dauer eines Monats nach § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 1, § 63 Abs. 1 UmwG in dem Geschäftsraum der übernehmenden Gesellschaft der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre, falls sich der letzte Jahresabschluss auf ein Geschäftsjahr bezieht, das mehr als sechs Monate vor dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags oder der Aufstellung seines Entwurfs abgelaufen ist, eine Zwischenbilanz nach näherer Maßgabe des § 63 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 UmwG, sowie die von den an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ggf. erstatteten Verschmelzungsberichte und die von den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfern ggf. erstatteten Verschmelzungsprüfungsberichte zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Gleichzeitig hat der Vorstand der übernehmenden Gesellschaft gem. § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG einen Hinweis auf die bevorstehende Verschmelzung in den Gesellschaftsblättern der übernehmenden Gesellschaft bekannt zu machen und den Verschmel zungsvertrag oder seinen Entwurf zum Register der übernehmenden Gesellschaft einzureichen. Innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags kann die Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft einen Übertragungsbeschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär fassen. Der Hauptaktionär legt gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG die Höhe der angemessenen Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der übertragenden Gesellschaft für die Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär zu zahlen ist, fest. Diese muss die Verhältnisse der übertragenden Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung berücksichtigen. Der Vorstand der übertragenden Gesellschaft ist gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet, dem Hauptaktionär die Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die Auskünfte zu erteilen, die dieser für die Ermittlung und Festlegung der angemessenen Barabfindung benötigt. 18 Der Hauptaktionär muss der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG einen schriftlichen Bericht erstatten, in welchem er die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre darlegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der Barabfindung ist gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG durch einen auf Antrag des Hauptaktionärs gerichtlich ausgewählten und bestellten Prüfer zu prüfen. Dieser berichtet schriftlich über das Ergebnis seiner Prüfung. Der Prüfungsbericht gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 293e Abs. 1 AktG ist mit einer Erklärung darüber abzuschließen, ob die vom Hauptaktionär festgelegte Barabfindung angemessen ist. Der Hauptaktionär muss dem Vorstand der übertragenden Gesellschaft vor der Einberufung der Hauptversammlung gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 3 AktG die Erklärung eines im Geltungsbereich des Aktiengesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts übermitteln, durch die das Kreditinstitut die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen. Ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft, die über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär beschließen soll, sind gem. § 62 Abs. 5 Satz 5, 8 UmwG, § 327c Abs. 3 AktG der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf, der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der übertragenden Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre, der von dem Hauptaktionär erstattete Übertragungsbericht und der von dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer erstattete Prüfungsbericht zur Angemessenheit der im Rahmen des Squeeze Out zu zahlenden Barabfindung zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zu erteilen. Die Pflicht zur Auslegung und Übersendung dieser Unterlagen entfällt, wenn sie für denselben Zeitraum über die Internetseite der übertragenden Gesellschaft zugänglich sind. Die Unterlagen sind gem. § 62 Abs. 5 Satz 5, 8 UmwG, § 327d Satz 1 AktG auch in der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft zugänglich zu machen. Nachdem die Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär beschlossen hat, muss der Vorstand der übertragenden Gesellschaft nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327e Abs. 1 Satz 1 AktG den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft anmelden. Die Vorstände der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft müssen außerdem die Verschmelzung zur Eintragung in das Handelsregister des jeweiligen Sitzes ihrer Gesellschaft anmelden (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Die Eintragung der Verschmelzung in die betroffenen Handelsregister wird aufgrund der im Verschmelzungsvertrag enthaltenen aufschiebenden Bedingung (siehe dazu nachstehend E. II.) erst erfolgen, wenn der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft eingetragen worden ist. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft ist gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk zu versehen, dass der Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Aktiengesellschaft wirksam wird. Die Verschmelzung ist anschließend zunächst in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft einzutragen. Danach erst darf die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft erfolgen, mit der die Verschmelzung wirksam wird (§§ 19 Abs. 1 Satz 1, 20 Abs. 1 UmwG). Mit der zeitlich letzten Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft gehen nach § 62 Abs. 5 Satz 7, 8 UmwG, § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre der übertragenden Gesellschaft kraft Gesetzes auf den Hauptaktionär über. Die Minderheitsaktionäre erhalten im Gegenzug den Anspruch auf Zahlung der festgelegten Barabfindung. 19 II. Abschluss eines Verschmelzungsvertrags; Hauptaktionärin mit einer Kapitalbeteiligung von mindestens 90 Prozent Befinden sich bei einer Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften durch Aufnahme (§§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG) Aktien in Höhe von mindestens 90 Prozent des Grundkapitals einer übertragenden Aktiengesellschaft unmittelbar in der Hand der übernehmenden Aktiengesellschaft und gehören sie dieser (Hauptaktionär) (§ 62 Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 UmwG), kann die Hauptversammlung der übertragenden Aktiengesellschaft innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags einen Beschluss nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fassen. Der Verschmelzungsvertrag wird nach § 4 Abs. 1 UmwG durch die Vertretungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger geschlossen und muss nach § 6 UmwG notariell beurkundet werden. Sowohl AGI als auch GARANT sind Aktiengesellschaften nach deutschem Recht. Am 29. Juni 2012 haben AGI und GARANT, vertreten durch Bevollmächtigte auf der Grundlage der von ihren Vertretungsorganen erteilten Vollmachten, zur Niederschrift des Notars Dr. Norbert Zimmermann mit Amtssitz in Düsseldorf (UR-Nr.: Z 1596/2012) einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem GARANT als übertragende Gesellschaft ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf AGI als übernehmende Gesellschaft überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme) (Anlage 2). Die Wirksamkeit dieses Verschmelzungsvertrags steht nach dortiger Ziffer 8.1 unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein Beschluss der Hauptversammlung der GARANT nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf die AGI als Hauptaktionärin in das Handelsregister des Sitzes der GARANT eingetragen wird Das Grundkapital der GARANT beträgt 16.410.762,27 EUR (in Worten: sechzehn Millionen vierhundertzehntausendsiebenhundertzweiundsechzig Euro und siebenundzwanzig Cent); es ist eingeteilt in 1.413.551 GARANT Stammaktien und 290.578 GARANT Vorzugsaktien, davon 154.000 GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41, 78.378 GARANT Vorzugsaktien VZ 0,39 und 58.200 GARANT Vorzugsaktien VZ 0,01 mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 9,63 EUR je GARANT-Aktie. Jede Aktie, unter Berücksichtigung der mit Wirkung zum 28. April 2010 gemäß der Veröffentlichung der GARANT vom 28. April 2010 zur Rechtsänderung bei Wertpapieren gemäß § 30e Abs. 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) aufgelebten Stimmrechte aller GARANT Vorzugsaktien auch jede Vorzugsaktie, gewährt eine Stimme. AGI hält unmittelbar 101.733GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41, 70.633 GARANT Vorzugsaktien VZ 0,39, 39.296 GARANT Vorzugsaktien VZ 0,01 und 1.329.194 GARANT Stammaktien. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der GARANT von 90,42 Prozent. Die Aktien gehörten der AGI auch bereits im Zeitpunkt ihres Absichtsschreibens am 18. April 2012 (Anlage 1) sowie im Zeitpunkt des Abschlusses des Verschmelzungsvertrags am 29. Juni 2012 (Anlage 2). AGI ist damit Hauptaktionärin der GARANT im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 UmwG. III. Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll; Absichtsschreiben der AGI Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf muss nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der übertragenden Gesellschaft erfolgen soll. Sowohl der am 28. Juni 2012 von AGI und GARANT aufgestellte Entwurf des Verschmelzungsvertrags als auch der am 29. Juni 2012 zwischen AGI und GARANT geschlossene Verschmelzungsvertrag (Anlage 2) enthalten in dortiger Ziffer 2 jeweils die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT erfolgen soll. Nach der Rechtsauffassung des Vorstands der Hauptaktionärin ist es nicht erforderlich, dass neben der Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG im Verschmelzungsvertrag oder seinem Entwurf außerdem ein Verlangen des Hauptaktionärs an die übertragende Gesellschaft, vertreten 20 durch ihren Vorstand, gerichtet wird, dass die Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen möge (§ 327a Abs. 1 Satz 1 AktG). Ungeachtet dessen hat AGI den Vorstand der GARANT mit ihrem Absichtsschreiben vom 18. April 2012 (Anlage 1) nicht nur über ihre Verschmelzungsabsicht informiert. Sie hat dem Vorstand der GARANT darüber hinaus ihre Absicht mitgeteilt, einen Beschluss der Hauptversammlung der GARANT gem. § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf AGI als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen, der innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen AGI und GARANT zu fassen sei. AGI hat den Vorstand der GARANT in ihrem Absichtsschreiben weiter gebeten, alle für die Beschlussfassung nach § 62 Abs. 5 UmwG, §§ 327a ff. AktG erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Nach der Festlegung der Höhe der angemessenen Barabfindung hat AGI mit Konkretisierendem Schreiben vom 02. Juli 2012 ihre Absicht, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GARANT im Zusammenhang mit der Verschmelzung herbei zu führen, gegenüber GARANT konkretisiert und wiederholt. AGI hat den Vorstand der GARANT darin über die Höhe der festgelegten Barabfindung, die gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG den Minderheitsaktionären der GARANT für die Übertragung ihrer Aktien auf AGI als Hauptaktionärin zu zahlen ist, informiert (Anlage 3). Sie hat darin weiter darum gebeten, die ordentliche Hauptversammlung auf einen Termin einzuberufen, der nicht später als drei Monate nach dem Zeitpunkt des Abschlusses des Verschmelzungsvertrags liegt, und den Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT auf die ANWR GARANT International AG mit Sitz in Mainhausen (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG“ auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung zu setzen. Im Übrigen hat sie dem Vorstand der GARANT eine Gewährleistungserklärung der DZ zur Verfügung gestellt. IV. Auslage von Unterlagen in dem Geschäftsraum der AGI, Bekanntmachung, Einreichung des Verschmelzungsvertrags Nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags sind für die Dauer eines Monats nach § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 1, § 63 Abs. 1 UmwG in dem Geschäftsraum der übernehmenden Gesellschaft die vorstehend unter E. I. aufgeführten Unterlagen nach § 63 Abs. 1 UmwG zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Eine Zwischenbilanz muss nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 UmwG nicht aufgestellt werden, wenn sich der letzte Jahresabschluss auf ein Geschäftsjahr bezieht, das nicht mehr als sechs Monate vor dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags oder der Aufstellung des Entwurfs abgelaufen ist. Gleichzeitig hat der Vorstand der übernehmenden Gesellschaft gem. § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG einen Hinweis auf die bevorstehende Verschmelzung in den Gesellschaftsblättern der übernehmenden Gesellschaft bekannt zu machen und den Verschmelzungsvertrag oder seinen Entwurf zum Register der übernehmenden Gesellschaft einzureichen. Spätestens bei Beginn dieser Frist ist nach § 62 Abs. 5 Satz 4 UmwG die in § 5 Abs. 3 UmwG genannte Zuleitungsverpflichtung zu erfüllen, also der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf dem oder den ggf. zuständigen Betriebsräten der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger zuzuleiten. Seit dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags am 29. Juni 2012 liegen folgende Unterlagen in dem Geschäftsraum der übernehmenden Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre der AGI aus: - der Verschmelzungsvertrag zwischen AGI als übernehmender Gesellschaft und GARANT als übertragender Gesellschaft vom 29. Juni 2012; - die Jahresabschlüsse und Lageberichte der GARANT für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011, die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte des GARANTKonzerns für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011; 21 - die Jahresabschlüsse der AGI (bis 09. April 2012 noch firmierend unter ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH) jeweils für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 (Lageberichte hat die AGI als kleine Kapitalgesellschaft nicht aufgestellt) sowie die Zwischenbilanzen der AGI zum 10. April 2012 vor und nach dem Wirksamwerden des Formwechsels von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft; - der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der AGI und GARANT vom 28. Juni 2012; - der nach § 12 UmwG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers MAZARS für beide an der Verschmelzung beteiligte Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen AGI als übernehmender Gesellschaft und GARANT als übertragender Gesellschaft vom 29. Juni 2012. Auch GARANT hat, auch wenn nach der Ansicht der Vorstände von AGI und GARANT insoweit keine rechtliche Verpflichtung besteht, seit dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags die genannten Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Im Anschluss an den Abschluss des Verschmelzungsvertrags am 29. Juni 2012 hat der Vorstand der AGI gem. § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG einen Hinweis auf die bevorstehende Verschmelzung im Bundesanzeiger bekannt gemacht. AGI und GARANT haben den Verschmelzungsvertrag am 29. Juni 2012 zum Handelsregister ihres jeweiligen Sitzes eingereicht. Da weder bei AGI noch bei GARANT ein Betriebsrat besteht, entfiel eine Zuleitungspflicht nach §§ 5 Abs. 3, 62 UmwG; am Standort der ANWR in Mainhausen ist allerdings von Arbeitnehmern dort ansässiger Konzernunternehmen ein Betriebsrat gebildet worden. Da weder GARANT noch AGI Arbeitnehmer in Mainhausen beschäftigen, ist dieser Betriebsrat für sie nicht zuständig. Lediglich höchst vorsorglich wurde dem Betriebsrat am Standort Mainhausen der Verschmelzungsvertrag zugeleitet. V. Festlegung der angemessenen Barabfindung Nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG muss der Hauptaktionär die Höhe der angemessenen Barabfindung unter Berücksichtigung der Verhältnisse der übertragenden Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung festlegen. AGI hat die angemessene Barabfindung auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung der GARANT festgelegt, welche AGI mit sachverständiger Unterstützung von KPMG durchgeführt hat. AGI kommt zu dem Ergebnis, dass der unter Anwendung des Ertragswertverfahrens nach den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (Standard S1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. in der Fassung vom 2. April 2008; IDW S1) ermittelte objektivierte Unternehmenswert der GARANT 26.451 TEUR zum Bewertungsstichtag 27. August 2012 beträgt. Umgelegt auf die von GARANT ausgegebenen Aktien folgen hieraus anteilige Werte je Aktie der GARANT wie folgt: 13,60 EUR 16,96 EUR 34,00 EUR 13,51 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01, je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39, je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41, je GARANT Stammaktie. Der als Wertuntergrenze für die angemessene Barabfindung der GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) anzusetzende durchschnittliche, volumengewichtete Börsenkurs beträgt im Zeitraum vom 19. Januar 2012 bis 18. April 2012 - dem letzten Börsenhandelstag vor der Ankündigung der Absicht der Verschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll – nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 33,13 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 und liegt damit unter 22 dem auf Basis des Ertragswertverfahrens ermittelten Wert je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 von 34,00 EUR. AGI hat daher die angemessene Barabfindung auf 13,60 EUR 16,96 EUR 34,00 EUR 13,51 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01, je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39, je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41, je GARANT Stammaktie festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird ausführlich nachstehend unter Abschnitt G erläutert und begründet. VI. Übertragungsbericht der Hauptaktionärin Der Hauptaktionär muss der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG einen schriftlichen Bericht erstatten, in welchem er die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre darlegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Mit dem vorliegenden Bericht erstattet AGI als Hauptaktionärin der Hauptversammlung der GARANT den gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG vorzulegenden Bericht über die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung. In diesem Bericht werden insbesondere die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der von der AGI festgesetzten Barabfindung erläutert und begründet. Dieser Bericht wird den Aktionären im Vorfeld und während der Hauptversammlung der GARANT zugänglich sein (dazu nachfolgend E. IX.). VII. Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung Die Angemessenheit der Barabfindung ist gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG durch einen auf Antrag des Hauptaktionärs gerichtlich ausgewählten und bestellten Prüfer zu prüfen. Auf Antrag der AGI hat das zuständige Landgericht Düsseldorf MAZARS als sachverständigen Prüfer der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Übertragung von Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin bestellt. MAZARS wird über das Ergebnis der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4, § 293e AktG einen gesonderten Bericht erstatten („Prüfungsbericht”). Der Prüfungsbericht wird den Aktionären im Vorfeld und während der Hauptversammlung der GARANT zugänglich sein (dazu nachfolgend E. IX.). VIII. Gewährleistungserklärung eines Kreditinstituts Der Hauptaktionär muss dem Vorstand der übertragenden Gesellschaft vor der Einberufung der Hauptversammlung gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 3 AktG die Erklärung eines im Geltungsbereich des Aktiengesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts übermitteln, durch die das Kreditinstitut die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen. Während beim aktienrechtlichen Squeeze Out nach §§ 327a ff. AktG der Übertragungsbeschluss gem. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG (bereits) mit seiner Eintragung in das Handelsregister wirksam wird, gilt für den umwandlungsrechtlichen Squeeze Out eine hiervon abweichende Regelung. 23 Nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG ist die Eintragung des Übertragungsbeschlusses mit dem Vermerk zu versehen, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird. Dies ist nach der Rechtsauffassung des Vorstands der Hauptaktionärin so zu verstehen, dass der Übertragungsbeschluss erst und nur dann wirksam wird, wenn nicht nur der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft eingetragen wird, sondern auch die Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft. Folglich gehen in dem Fall, dass zunächst der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister der übertragenden Gesellschaft eingetragen wird, die Aktien der Minderheitsaktionäre der übertragenden Gesellschaft erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft auf den Hauptaktionär über. Daher entsteht die Verpflichtung des Hauptaktionärs zur Zahlung der angemessenen Barabfindung auch erst ab diesem Zeitpunkt (siehe dazu nachfolgend F. I. und II.). Das bedeutet für die Gewährleistungserklärung nach § 62 Abs. 5 Satz 7 und Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 3 AktG im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Squeeze Out: Das Kreditinstitut muss die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernehmen, den Minderheitsaktionären der übertragenden Gesellschaft die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien unverzüglich zu zahlen, nachdem nicht nur der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister des Sitzes der übertragenden Gesellschaft, sondern auch die Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen sind und damit der Übertragungsbeschluss wirksam geworden ist. DZ hat mit Erklärung vom 02. Juli 2012 im Wege eines selbständigen Garantieversprechens die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der AGI übernommen, den Minderheitsaktionären der GARANT unverzüglich die festgelegte Barabfindung in Höhe von 13,60 EUR 16,96 EUR 34,00 EUR 13,51 EUR je auf die je auf die je auf die je auf die AGI übergegangene GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01, AGI übergegangene GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39, AGI übergegangene GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41, AGI übergegangene GARANT Stammaktie zu zahlen, nachdem sowohl (1) der in der Hauptversammlung der GARANT zur Beschlussfassung vorgesehene Übertragungsbeschluss im Handelsregister des Sitzes der GARANT als auch (2) die Verschmelzung im Handelsregister des Sitzes der AGI eingetragen sind und damit der Übertragungsbeschluss wirksam geworden ist (§ 327e Abs. 3 Satz 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG) (Anlage 4). DZ ist ein in der Bundesrepublik Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugtes Kreditinstitut. Die Gewährleistungserklärung der DZ gibt den Minderheitsaktionären ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses einen unmittelbaren und unaufhebbaren Anspruch auf Zahlung der auf ihre Aktien entfallenden festgelegten Barabfindung gegen DZ. Die Gewährleistungserklärung umfasst die Erfüllung der Verpflichtung der AGI zur Verzinsung der Barabfindung gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 2 AktG. Im Übrigen ist die Gewährleistungserklärung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben auf die von der Hauptaktionärin festgelegte Barabfindung beschränkt. Dies bedeutet, dass für den Fall, dass ein Gericht im Rahmen eines etwaigen Spruchverfahrens die Angemessenheit der Barabfindung nachträglich höher festlegen sollte, der Differenzbetrag nicht von der Gewährleistungserklärung umfasst ist. IX. Zugänglichmachung von Unterlagen zur Vorbereitung der Hauptversammlung Von der Einberufung der Hauptversammlung der GARANT an, die über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin beschließen soll, an können die nachstehend aufgeführten Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.garantschuh.com/hauptversammlung/ eingesehen werden. Darüber hinaus werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung der GARANT am 27. August 2012 zugänglich sein; 24 der Entwurf des Übertragungsbeschlusses (Anlage 5) der von AGI in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der GARANT im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 UmwG gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf AGI sowie die Angemessenheit der Barabfindung vom 02. Juli 2012 einschließlich seiner Anlagen (dieser Bericht) die Gewährleistungserklärung der DZ gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 3 AktG vom 02. Juli 2012; der gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers MAZARS über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der GARANT (Minderheitsaktionäre) auf die AGI der Verschmelzungsvertrag zwischen AGI als übernehmender Gesellschaft und GARANT als übertragender Gesellschaft vom 29. Juni 2012; die Jahresabschlüsse und Lageberichte der GARANT für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011, die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte des GARANT-Konzerns für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011; die Jahresabschlüsse der AGI (bis 09. April 2012 noch firmierend unter ANWR Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH) jeweils für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 (Lageberichte hat die AGI als kleine Kapitalgesellschaft nicht aufgestellt) sowie Zwischenbilanzen der AGI zum 10. April 2012 vor und nach dem Wirksamwerden des Formwechsels von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft; der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der AGI und GARANT vom 28. Juni 2012; der nach § 12 UmwG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers MAZARS über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen AGI als übernehmender Gesellschaft und GARANT als übertragender Gesellschaft vom 29. Juni 2012. X. Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der GARANT, Wahrung der Drei Monats-Frist Die ordentliche Hauptversammlung der GARANT am 27. August 2012 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf die Hauptaktionärin beschließen. Da der Verschmelzungsvertrag zwischen AGI und GARANT am 29. Juni 2012 geschlossen worden ist (siehe dazu E. II.), wäre die zeitliche Vorgabe nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, dass der Übertragungsbeschluss innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags zu fassen ist, gewahrt. Der von der Hauptaktionärin an GARANT übermittelte Entwurf des Übertragungsbeschlusses lautet wie folgt: 25 „Die GARANT Vorzugsaktien VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5), die GARANT Vorzugsaktien VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0), die GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) und die GARANT Stammaktien (ISIN DE0005853006) der übrigen Aktionäre der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT (Minderheitsaktionäre) werden gem. § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der ANWR GARANT International AG mit Sitz in Mainhausen (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 13,60 EUR 16,96 EUR 34,00 EUR und 13,51 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5), je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0), je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) je GARANT Stammaktie (ISIN DE0005853006) auf die Hauptaktionärin übertragen.” Wesentlicher Inhalt dieses Beschlusses ist danach die Übertragung der von den Minderheitsaktionären der GARANT gehaltenen Aktien auf die AGI als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 13,60 EUR 16,96 EUR 34,00 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5), je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0), je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) und 13,51 EUR je GARANT Stammaktie (ISIN DE0005853006). Der Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gem. § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG bedarf der einfachen Stimmenmehrheit (§ 133 Abs. 1 AktG). Die Hauptaktionärin ist bei der Beschlussfassung stimmberechtigt. Ein Stimmrechtsausschluss besteht nicht. XI. Eintragung in das Handelsregister 1. Übertragungsbeschluss Nachdem die Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär beschlossen hat, muss der Vorstand der GARANT nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327e Abs. 1 Satz 1 AktG den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der GARANT anmelden. Der Anmeldung des Übertragungsbeschlusses sind nach § 62 Abs. 5 Satz 6 und Satz 8 UmwG, § 327e Abs. 1 Satz 2 AktG der Verschmelzungsvertrag sowie die Niederschrift des Übertragungsbeschlusses nebst Anlagen jeweils in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen. Bei der Anmeldung hat der Vorstand gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327e Abs. 2, § 319 Abs. 5 Satz 1 AktG zu erklären, dass eine Klage gegen die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses nicht oder nicht fristgerecht erhoben oder eine solche Klage rechtskräftig abgewiesen oder zurückgenommen worden ist (sog. Negativerklärung). Ohne diese Erklärung darf der Übertragungsbeschluss gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327e Abs. 2, § 319 Abs. 5 Satz 2 AktG grundsätzlich nicht eingetragen werden. Der Negativerklärung steht es gleich, wenn das nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327e Abs. 2, § 319 Abs. 6 Satz 7 AktG zuständige Oberlandesgericht (hier: das Oberlandesgericht Düsseldorf) im Fall der Erhebung einer Klage gegen die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327e Abs. 2, § 319 Abs. 6 Satz 1 AktG auf Antrag der Gesellschaft durch Beschluss festgestellt hat, dass die Erhebung der Klage der Eintragung nicht entgegen steht (so genannter Freigabebeschluss). Ein Freigabebeschluss ergeht gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327e Abs. 2, § 319 Abs. 6 Satz 3 AktG, wenn (i) die Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, (ii) der Kläger nicht binnen einer Woche nach Zustellung des Antrags durch Urkunden 26 nachgewiesen hat, dass er seit Bekanntmachung der Einberufung einen anteiligen Betrag von mind. 1.000,00 EUR hält oder (iii) das alsbaldige Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses vorrangig erscheint, weil die vom Antragsteller dargelegten wesentlichen Nachteile für die Gesellschaft und ihre Aktionäre nach freier Überzeugung des Gerichts die Nachteile für den Antragsgegner überwiegen, es sei denn, es liegt eine besondere Schwere des Rechtsverstoßes vor. Der Freigabebeschluss ist gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327e Abs. 2, § 319 Abs. 6 Satz 9 AktG unanfechtbar. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses ist gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk zu versehen, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird. 2. Verschmelzung Die Vorstände der GARANT und der AGI müssen außerdem die Verschmelzung zur Eintragung in das Handelsregister des jeweiligen Sitzes ihrer Gesellschaft anmelden (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UmwG Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der AGI, die erst vorgenommen werden darf, nachdem zuvor die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der GARANT erfolgt ist (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UmwG), wird die Verschmelzung wirksam (§ 20 Abs. 1 UmwG). Die Eintragung der Verschmelzung in die Handelsregister der Sitze beider an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger wiederum wird aufgrund der aufschiebenden Bedingung für die Wirksamkeit des zwischen AGI und GARANT geschlossenen Verschmelzungsvertrags erst erfolgen, wenn der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister des Sitzes der GARANT als übertragender Gesellschaft eingetragen wird. Mithin wird der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf die AGI gleichzeitig mit der Verschmelzung zum Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der AGI wirksam. Jede Partei des zwischen AGI und GARANT am 29. Juni 2012 geschlossenen Verschmelzungsvertrags ist zum Rücktritt vom Verschmelzungsvertrag berechtigt, soweit die Verschmelzung nicht bis zum Ablauf des 31. März 2014 und nicht vor Ausübung des Rücktrittsrechts durch Eintragung in das Handelsregister der AGI wirksam geworden ist. Soweit es entgegen den heutigen Erwartungen zu einem Rücktritt vom Verschmelzungsvertrag kommen sollte, in Folge dessen die Verschmelzung nicht wirksam werden sollte, würde auch der Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf die AGI nicht wirksam werden. F. Auswirkungen der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre I. Übergang der Aktien auf die Hauptaktionärin Wenn und sobald sowohl der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister des Sitzes der GARANT (mit dem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG) als auch die Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der AGI eingetragen ist und damit der Übertragungsbeschluss wirksam geworden ist, gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT gem. § 62 Abs. 5 Satz 7, 8 UmwG, § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG auf die AGI als Hauptaktionärin über. Dies bedeutet, dass die Minderheitsaktionäre mit Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses ihre Rechtsstellung als Aktionäre und damit alle ihnen bisher als Aktionäre der GARANT zustehenden Mitgliedschaftsrechte kraft Gesetzes verlieren. Gesonderte Verfügungsgeschäfte über die Aktien sind hierzu weder notwendig noch möglich. Die Minderheitsaktionäre erhalten im Gegenzug für die Übertragung ihrer Aktien nach § 62 Abs. 5 UmwG, §§ 327a ff. AktG den Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Barabfindung (ggf. nebst Zinsen) durch AGI. Der Anspruch der Minderheitsaktionäre auf die von der Hauptaktionärin festgelegte Barabfindung wird mit dem Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses fällig, d.h. wenn und sobald sowohl 27 der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister der GARANT als auch die Verschmelzung in das Handelsregister der AGI eingetragen sind. Umgekehrt erwirbt AGI mit dem Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses die Rechtsstellung als Aktionärin und damit alle Mitgliedschaftsrechte aus den Aktien der Minderheitsaktionäre, die zwingend mit der Rechtsstellung als Aktionär verbunden sind. Gleichzeitig geht mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der AGI das Vermögen der GARANT als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf AGI über (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG), GARANT erlischt als eigenständiger Rechtsträger (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 UmwG) und auch die mitgliedschaftlichen Rechte aus den GARANT-Aktien erlöschen. Die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegten Globalurkunden über die GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41, VZ 0,39 und VZ 0,01 verbriefen, soweit sie im Miteigentum der Minderheitsaktionäre stehen, nach dem Übergang des Eigentums an den Aktien auf die Hauptaktionärin nicht mehr das Mitgliedschaftsrecht der Minderheitsaktionäre an GARANT, sondern ausschließlich den Anspruch der Minderheitsaktionäre gegen AGI als Hauptaktionärin auf Zahlung der angemessenen Barabfindung. Gleiches gilt für die GARANT Stammaktien, über die zwei maschinenschriftliche DauerGlobalurkunden begeben wurden. II. Anspruch der Minderheitsaktionäre auf angemessene Barabfindung Wenn und sobald sowohl der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister des Sitzes der GARANT (mit dem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG) als auch die Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der AGI eingetragen ist, entsteht für die Inhaber der übergegangenen Aktien der Anspruch auf Zahlung der festgelegten Barabfindung in Höhe von (i) 13,60 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5), (ii) 16,96 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0), (iii) 34,00 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) und (iv) 13,51 EUR je GARANT Stammaktie (ISIN DE0005853006) gegen AGI und umgekehrt für AGI als Hauptaktionärin die Verpflichtung zur Zahlung der festgelegten Barabfindung. Das Amtsgericht Düsseldorf als zuständiges Registergericht der GARANT wird die Eintragung des Übertragungsbeschlusses ebenso wie die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister jeweils gem. § 10 des Handelsgesetzbuchs (HGB) in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (abrufbar im Internet unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de) bekanntmachen. Entsprechend gilt dies in Bezug auf die Eintragung der Verschmelzung für das Amtsgericht Offenbach am Main als dem für AGI zuständigen Registergericht. Mit der jeweiligen elektronischen Bekanntmachung gilt die Eintragung des Übertragungsbeschlusses bzw. der Verschmelzung als im gesetzlichen Sinn bekannt gemacht. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der GARANT, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der AGI, ist die Barabfindung gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 2 AktG mit einem jährlichen Zinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinsatz gem. § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 28 AGI wird für die unverzügliche Auszahlung der Barabfindung Sorge tragen. III. Banktechnische Abwicklung und Zahlung der Barabfindung Mit Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses (d.h., sobald sowohl der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister der GARANT als auch die Verschmelzung in das Handelsregister der AGI eingetragen sind) verlieren die Minderheitsaktionäre der GARANT kraft Gesetzes ihre Rechtstellung als Aktionär und erhalten dafür den Anspruch gegen die AGI auf Zahlung der festgelegten Barabfindung in Höhe von (i) 13,60 EUR für jede übergegangene GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01, (ii) 16,96 EUR für jede übergegangene GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39 (iii) 34,00 EUR für jede übergegangene GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 und (iv) 13,51 EUR für jede übergegangene GARANT Stammaktie. . Einer gesonderten Übertragung von Aktien durch die Minderheitsaktionäre bedarf es nicht. Mit der Abwicklung und Zahlung der Barabfindung hat AGI die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, beauftragt. Einzelheiten der Abwicklung und Auszahlung werden nach Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses gesondert bekanntgegeben („Abfindungsbekanntmachung“). Die Inhaber der – nicht individuell verbrieften - GARANT Stammaktien erhalten die Barabfindung von 13,51 EUR je Aktie mittels Verrechnungsscheck ausgezahlt, wobei für den jeweiligen auszukehrenden Barabfindungsbetrag die Anzahl der für den Aktionär an dem Tag des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses unmittelbar vorausgehenden Tag im Aktienregister der GARANT eingetragenen Namens-Stammaktien maßgebend ist. Die GARANT Vorzugsaktien sind in technischen Dauer-Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind. Zur Erlangung der Barabfindung brauchen die Minderheitsaktionäre nichts zu veranlassen. Sie erhalten die Barabfindung am Tag der Veröffentlichung der vorerwähnten Abfindungsbekanntmachung über ihre jeweilige Depotbank gegen Ausbuchung ihrer GARANT Vorzugsaktien vergütet. Die Abwicklung wird für die Minderheitsaktionäre der GARANT provisions- und spesenfrei durchgeführt. IV. Wegfall der Börsennotierung Mit dem Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses werden kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf die AGI übergehen. Gleichzeitig wird GARANT als eigenständiger Rechtsträger mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erlöschen und auch die mitgliedschaftlichen Rechte aus den GARANT-Aktien werden mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erlöschen. Die Notierung der GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 im regulierten Markt an den Börsen in Düsseldorf und in Frankfurt am Main wird voraussichtlich mit Ablauf desjenigen Tages, an dem Übertragungsbeschluss und Verschmelzung wirksam werden, eingestellt werden. Entsprechend entfallen die Zulassungsfolgepflichten, insbesondere die gesetzliche Ad-hoc-Publizität. Die Anforderungen an die Regelpublizität verringern sich erheblich. Der mit der Börsennotierung und damit einhergehenden kapitalmarktrechtlichen Publizitätsstandards verbundene Aufwand entfällt vollständig. Soweit die GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41 sowie die GARANT Vorzugsaktien VZ 0,39 und VZ 0,01 an den Börsen in München und Stuttgart bzw. an der Börse in Düsseldorf in die Preisfeststellung im Freiverkehr einbezogen sind, wird deren Notierung ebenfalls, und zwar gleichtägig zur Notierungseinstellung im regulierten Markt, eingestellt werden. 29 V. Steuerliche Auswirkungen für die Minderheitsaktionäre der GARANT in Deutschland 1. Vorbemerkung Der Übergang der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf AGI gegen Zahlung der angemessenen Barabfindung kann für die Minderheitsaktionäre steuerliche Folgen haben. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über einige Grundsätze des deutschen Steuerrechts gegeben, die für Minderheitsaktionäre, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, relevant sein können. Der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland unterliegt, wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz in Deutschland hat. Steuerliche Auswirkungen für in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtige Minderheitsaktionäre der GARANT werden nachfolgend nicht erläutert. Ihre Beurteilung richtet sich u.a. nach besonderen Vorschriften des deutschen Steuerrechts, dem Steuerrecht des Staats, in dem der jeweilige Aktionär ansässig ist, europarechtlichen Vorschriften sowie den Regelungen etwa anwendbarer Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die Darstellung in diesem Bericht beschränkt sich auf in Deutschland möglicherweise anfallende Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kapitalertragsteuer und Gewerbesteuer und behandelt nur einige Aspekte dieser Steuerarten auf der Grundlage des derzeit geltenden Steuerrechts. Sonderregelungen für bestimmte steuerliche Sachverhalte oder Personengruppen werden nicht dargestellt. Die nachfolgenden Erläuterungen sind daher lediglich als einführende und unverbindliche Hinweise zu verstehen, die eine steuerliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Eine Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Darstellung wird nicht übernommen. Zu Einzelfragen oder in Zweifelsfällen betreffend die individuelle steuerliche Situation eines Minderheitsaktionärs sollte ein Steuerberater konsultiert werden, weil nur dieser in der Lage ist, die individuellen steuerlichen Verhältnisse des Aktionärs angemessen zu berücksichtigen. Die Grundlage der folgenden Ausführungen sind die derzeit geltenden deutschen Steuergesetze und deren Auslegung durch deutsche Gerichte und die deutsche Finanzverwaltung, die – unter Umständen auch rückwirkend – geändert werden können. 2. Ermittlung eines Veräußerungsgewinns oder –verlusts Die Übertragung von Aktien der GARANT auf AGI gegen Vereinnahmung einer Barabfindung stellt für den Minderheitsaktionär steuerlich eine Veräußerung dar. Es gelten daher die Vorschriften über die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen. Der Aktionär erzielt einen Veräußerungsgewinn, wenn die gezahlte Barabfindung abzüglich etwaiger Veräußerungskosten (Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen) die steuerlichen Anschaffungskosten bzw. den steuerlichen Buchwert der Aktie bei dem jeweiligen Aktionär übersteigt. Der Aktionär erzielt einen Veräußerungsverlust, wenn die gezahlte Barabfindung abzüglich etwaiger Veräußerungskosten (Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen) die steuerlichen Anschaffungskosten bzw. den steuerlichen Buchwert der Aktie bei dem jeweiligen Aktionär unterschreitet. 3. Steuerliche Erfassung eines Veräußerungsgewinns oder –verlusts Die steuerliche Behandlung eines Veräußerungsgewinns bzw. eines Veräußerungsverlusts hängt davon ab, ob die Aktien im Zeitpunkt der Übertragung auf den Hauptaktionär dem Privat- oder dem Betriebsvermögen des betreffenden Aktionärs zuzuordnen sind. 30 a) Aktien im Privatvermögen Bei im Privatvermögen gehaltenen Aktien natürlicher Personen hängt die Besteuerung von der Beteiligungshöhe und davon ab, ob der Aktionär die Aktien vor oder nach dem 1. Januar 2009 erworben hat. War der Aktionär zu irgendeinem Zeitpunkt während der fünf Jahre vor der Übertragung mit mind. 1 Prozent unmittelbar oder mittelbar am Kapital der GARANT beteiligt, so ist der Veräußerungsgewinn aus der Übertragung der Anteile grundsätzlich steuerpflichtig (Besteuerung nach § 17 EStG). Erfolgte der Erwerb der Aktien durch den Aktionär unentgeltlich (z.B. durch Schenkung oder Erbfall), werden die Besitzzeit und die Beteiligungsquote des Rechtsvorgängers (bzw. im Falle mehrerer unentgeltlicher Übertragungen der jeweiligen Rechtsvorgänger) mit berücksichtigt. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor, so ist der Gewinn aus der Veräußerung der Aktien der GARANT nach dem sog. Teileinkünfteverfahren zu 60 Prozent steuerpflichtig und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu versteuern. Veräußerungskosten, die dem Aktionär im Zusammenhang mit der Beteiligung entstanden sind, können entsprechend grundsätzlich ebenfalls zu 60 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Ergibt sich aus der Veräußerung der Aktien der GARANT für den Aktionär ein Veräußerungsverlust, so kann dieser unter gewissen Voraussetzungen und beschränkt durch das Teileinkünfteverfahren mit anderen Einkünften des Aktionärs verrechnet werden oder unter bestimmten Beschränkungen in andere Veranlagungszeiträume vor- oder zurückgetragen werden. War hingegen der Aktionär oder bei unentgeltlichem Erwerb der Aktien sein Rechtsvorgänger zu keinem Zeitpunkt während der fünf Jahre vor der Übertragung mit mind. 1 Prozent unmittelbar oder mittelbar am Kapital der GARANT beteiligt, hängt die Besteuerung davon ab, ob der Erwerb der Aktien vor oder nach dem 31. Dezember 2008 erfolgte. Erfolgte der Erwerb der Aktien vor dem 1. Januar 2009, so bleibt ein etwaiger Veräußerungsgewinn bzw. –verlust steuerlich unbeachtlich. Bei nach dem 31. Dezember 2008 erworbenen Aktien unterliegt ein Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus Kapitalvermögen dem sog. besonderen Einkommensteuersatz i.H.v. 25 Prozent (zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), und zwar unabhängig davon, wie lange die Aktien gehalten wurden. Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen in diesem Fall nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien im laufenden oder in einem späteren Jahr ausgeglichen werden. Sofern eine Verrechnung in dem Veranlagungszeitraum, in dem die Verluste realisiert werden, nicht möglich ist, können diese Verluste nur in zukünftige Veranlagungszeiträume vorgetragen und dort mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien, die in diesen zukünftigen Veranlagungszeiträumen erzielt werden, verrechnet werden. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden um einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,00 EUR (bzw. 1.602,00 EUR bei zusammen veranlagten Ehegatten) gekürzt; ein Abzug der tatsächlich angefallenen Werbungskosten, mit Ausnahme der Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen (z.B. Orderkosten), ist nicht möglich. Kapitalertragsteuer Sofern die Aktien nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden und der Aktionär zu keinem Zeitpunkt während der letzten fünf Jahre vor der Übertragung mit mind. 1 Prozent unmittelbar oder mittelbar am Kapital der GARANT beteiligt war, unterliegt der Veräußerungsgewinn aus der Barabfindung der Minderheitsaktionäre der Besteuerung mit Kapitalertragsteuer. Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 Prozent zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, insgesamt also 26,375 Prozent (Abgeltungsteuersatz), und ist grundsätzlich von der inländischen auszahlenden Stelle (Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen oder Wertpapierhandelsbank – im Folgenden „Auszahlende Stelle“), die die Übertragung der Aktien gegen Barabfindung durchführt, einzubehalten. Zusätzlich ist auf Antrag des Aktionärs Kirchensteuer als Zuschlag einzubehalten. Der Steuerabzug bemisst sich nach dem Veräußerungsgewinn, wenn die Aktien von der Auszahlenden Stelle seit der Anschaffung ununterbrochen verwahrt worden sind. 31 Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer ist die Einkommensteuerpflicht des Aktionärs für den Veräußerungsgewinn aus der Barabfindung grundsätzlich abgegolten. Der Aktionär kann jedoch beantragen, dass hinsichtlich seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wird, wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt. Ist es zu keinem Abzug von Kapitalertragsteuer gekommen (z.B. mangels inländischer Auszahlender Stelle), muss der Veräußerungsgewinn im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben und versteuert werden. Der Veräußerungsgewinn unterliegt in diesem Fall grundsätzlich dem besonderen Einkommensteuersatz i.H.v. 25 Prozent (zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Sofern die Aktien vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden oder zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Übertragung der Aktien der Aktionär zu mind. 1 Prozent am Kapital der GARANT (Gesellschaft) beteiligt war, unterliegt ein etwaiger Veräußerungsgewinn grundsätzlich nicht der Kapitalertragsteuer. Sofern von der Auszahlenden Stelle dennoch Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag einbehalten wurde, so hat diese grundsätzlich keine abgeltende Wirkung. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag werden bei der Steuerveranlagung des Aktionärs auf dessen Steuerschuld angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überhangs erstattet. b) Aktien im Betriebsvermögen Bei Aktien, die dem Betriebsvermögen eines Minderheitsaktionärs der GARANT zuzuordnen sind, hängt die Besteuerung davon ab, ob der Minderheitsaktionär eine Körperschaft, eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist. Körperschaften Ist der Minderheitsaktionär eine Körperschaft, so ist ein Veräußerungsgewinn aus der Übertragung der Aktien grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Jedoch gelten 5 Prozent des Veräußerungsgewinns als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen deshalb bei nicht steuerbefreiten Körperschaften der Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) und, wenn die Aktien zu einem inländischen gewerblichen Betriebsvermögen gehören, der Gewerbesteuer. Im Ergebnis ist ein Veräußerungsgewinn daher zu 95 Prozent steuerfrei. Im Zusammenhang mit der Veräußerung stehende Veräußerungskosten können hingegen grundsätzlich voll als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen im Zusammenhang mit den übertragenen Aktien dürfen grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Besondere Regelungen gelten z.B. für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Lebensversicherungs- und Krankenversicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Hierauf wird im Rahmen dieser Darstellung nicht eingegangen. Natürliche Personen Ist der Minderheitsaktionär eine natürliche Person, so unterliegt ein Veräußerungsgewinn aus der Übertragung der Aktien zu 60 Prozent der Einkommensteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Veräußerungsverluste und etwaige mit der Veräußerung im Zusammenhang stehende Betriebsausgaben dürfen gleichfalls nur zu 60 Prozent abgezogen werden. Gleiches gilt, sofern die Aktien zum Betriebsvermögen eines inländischen Gewerbebetriebs gehören, auch für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer wird nach einem pauschalierten Verfahren in gewissen Grenzen auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet. 32 Personengesellschaft Ist der Minderheitsaktionär eine Personengesellschaft, so wird Einkommen- oder Körperschaftsteuer (jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag) auf einen Veräußerungsgewinn aus der Übertragung der Aktien grundsätzlich nur auf der Ebene des jeweiligen Gesellschafters der Personengesellschaft erhoben. Die Besteuerung richtet sich nach den vorstehend für Körperschaften oder natürliche Personen als Aktionäre dargestellten Regeln, die gelten würden, wenn der Gesellschafter unmittelbar Aktionär der GARANT wäre. Auf der Ebene der Personengesellschaft unterliegt ein Veräußerungsgewinn aus der Übertragung der Aktien der Gewerbesteuer, wenn die Aktien zum Betriebsvermögen eines inländischen Gewerbebetriebs der Personengesellschaft gehören. Dabei hängt die Steuerpflicht davon ab, welche Gesellschafter in welchem Umfang an der Personengesellschaft beteiligt sind: Soweit eine Körperschaft Gesellschafter der Personengesellschaft ist, sind grundsätzlich 95 Prozent des Veräußerungsgewinns von der Gewerbesteuer befreit. Soweit eine natürliche Person Gesellschafter der Personengesellschaft ist, unterliegt der Veräußerungsgewinn zu 60 Prozent der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer wird dann nach einem pauschalierten Verfahren innerhalb gewisser Grenzen auf die persönliche Einkommensteuer des Gesellschafters angerechnet. Kapitalertragsteuer Veräußerungsgewinne aus Körperschaften gehalten Kapitalertragsteuerabzug. Aktien, werden, die von unbeschränkt steuerpflichtigen unterliegen grundsätzlich nicht dem Gleiches gilt bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften, wenn der Veräußerungserlös zu den Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs gehört und der Aktionär dies nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gegenüber der inländischen Auszahlenden Stelle erklärt. In allen anderen Fällen hat die die Veräußerung durchführende inländische Auszahlende Stelle bei der Veräußerung von Aktien, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent (zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, insgesamt also 26,375 Prozent) einzubehalten. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und der einbehaltene Solidaritätszuschlag haben bei im Betriebsvermögen gehaltenen Aktien keine abgeltende Wirkung, sondern werden nur auf die Steuerschuld des Veräußerers aus Einkommen- oder Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überhangs erstattet. G. Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung I. Vorbemerkung Die Aktien der Minderheitsaktionäre werden gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär übertragen. Der Hauptaktionär legt gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG die Höhe der Barabfindung fest. Die Barabfindung muss die Verhältnisse der übertragenden Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung berücksichtigen. Über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT auf AGI soll eine außerordentliche Hauptversammlung der GARANT am 27. August 2012 beschließen. AGI hat den Betrag der angemessenen Barabfindung pro Aktiengattung wie folgt festgelegt: 13,60 EUR 16,96 EUR 34,00 EUR 13,51 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01, je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39, je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41, je GARANT Stammaktie. 33 Zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung hat AGI den objektivierten Unternehmenswert der GARANT ermittelt. AGI kommt zu dem Ergebnis, dass der nach IDW S1 ermittelte objektivierte Unternehmenswert der GARANT 26.451 TEUR zum Bewertungsstichtag 27. August 2012 beträgt. Bezogen auf die von der GARANT ausgegebenen Stückaktien ergeben sich folgende Werte: 13,60 EUR 16,96 EUR 34,00 EUR 13,51 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01, je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39, je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41, je GARANT Stammaktie. Im Hinblick auf die GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 kommt AGI zu dem weiteren Ergebnis, dass als Wertuntergrenze für die angemessene Barabfindung der durchschnittliche volumengewichtete Börsenkurs der GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 im Dreimonatszeitraum vom 19. Januar 2012 bis 18. April 2012 - dem letzten Börsenhandelstag vor der Ankündigung der Absicht der Verschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll - anzusetzen ist und dieser 33,13 EUR beträgt. AGI stellt fest, dass der aus dem Ertragswert abgeleitete Wert je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 in Höhe von 34,00 EUR den maßgeblichen Börsenkurs überschreitet und dass damit der Wert je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 in Höhe von 34,00 EUR die angemessene Barabfindung nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 1 AktG darstellt. Im Hinblick auf die GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39 sowie die GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01 stellt AGI fest, dass deren im Freiverkehr festgestellte Börsenkurse (als durchschnittlicher, volumengewichteter Börsenkurs für den Dreimonatszeitraum vom 19. Januar 2012 bis 18. April 2012) als Grundlage für die Barabfindung nicht maßgebend sind. Nachstehend wird die Ermittlung der angemessenen Barabfindung eingehend erläutert und begründet. Zu diesem Zweck werden die Ermittlung des Unternehmenswertes der GARANT sowie die Ableitung der Werte je Aktie ausführlich dargestellt. II. Unternehmensbewertung Die Barabfindung wurde von der Hauptaktionärin AGI auf der Grundlage einer nach einer anerkannten betriebswirtschaftlichen Methode (Ertragswertverfahren) durchgeführten und an vergleichbaren Bewertungsfällen orientierten Unternehmensbewertung festgelegt. Im Hinblick auf die Bewertungsmethodik sowie die Richtigkeit der Berechnungen wurde auf die sachverständige Unterstützung der KPMG zurückgegriffen. Der Unternehmenswert der GARANT wurde auf Basis der gefestigten und von der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze der betriebswirtschaftlichen Unternehmensbewertung auf den Stichtag 27. August 2012 als den Tag der Hauptversammlung der GARANT, die über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf AGI beschließen soll, ermittelt. Die nachfolgenden Ausführungen erläutern die Vorgehensweise und die Ergebnisse der von der Hauptaktionärin AGI durchgeführten Bewertung. 1. Allgemeine Bewertungsgrundsätze Nach herrschender Rechtsprechung und Bewertungspraxis, der auch die vorliegende Bewertung folgt, ist die Barabfindung aus einem objektivierten Unternehmenswert abzuleiten. Der objektivierte Unternehmenswert stellt einen intersubjektiv nachprüfbaren Zukunftserfolgswert aus Sicht der Anteilseigner bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts dar. 1.1. Ertragswert Der Unternehmenswert der GARANT wurde nach dem in Deutschland allgemein anerkannten Ertragswertverfahren ermittelt. 34 Der Ertragswert eines Unternehmens bestimmt sich unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner. Die zur Ermittlung des Ertragswertes abzuzinsenden Nettoeinnahmen der Unternehmenseigner ergeben sich vorrangig aus den Ausschüttungen der vom Unternehmen erwirtschafteten finanziellen Überschüsse. Eine Unternehmensbewertung setzt daher die Prognose der entziehbaren künftigen finanziellen Überschüsse des Unternehmens voraus. Dabei sind die Nebenbedingungen der gesellschaftsrechtlichen Ausschüttungsfähigkeit und der Finanzierung der Ausschüttungen zu beachten. Die möglichen Ausschüttungen an die Unternehmenseigner ergeben sich aus dem Jahresergebnis durch Hinzurechnung der geplanten Abschreibungen und Abzug der Investitionen unter Berücksichtigung von Kapitalmaßnahmen, der Veränderungen des Netto-Umlaufvermögens (Net Working Capital), der Rückstellungen, der sonstigen Aktiva und Passiva sowie der Nettofinanzposition (Saldo aus verzinslichen Aktiva und Passiva). Bei der Ermittlung der den Unternehmenseignern zufließenden Nettoeinnahmen ist auch die Verwendung der zu Wertsteigerungen führenden Ergebnisthesaurierungen (z.B. zur Finanzierung von Investitionen, des Bilanzwachstums oder zur Tilgung von Fremdkapital) sachgerecht zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes ist von der Ausschüttung derjenigen finanziellen Überschüsse auszugehen, die nach Berücksichtigung des dokumentierten Unternehmenskonzepts zur Ausschüttung zur Verfügung stehen. Soweit die Planung zwei Phasen unterscheidet, ist für die erste Phase der Planung (Detailplanungsphase) die Aufteilung der Nettoeinnahmen auf Ausschüttungen und Thesaurierungen auf der Basis des individuellen Unternehmenskonzepts und unter Berücksichtigung der bisherigen und geplanten Ausschüttungspolitik, der Eigenkapitalausstattung und der steuerlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Sofern für die Verwendung thesaurierter Beträge keine Planungen vorliegen und auch die Investitions- oder Finanzplanung keine konkrete Verwendung vorsieht, ist eine sachgerechte Prämisse zur Mittelverwendung zu treffen. Zur Vereinfachung des Bewertungskalküls bietet sich hierzu eine fiktive unmittelbare Zurechnung der thesaurierten Beträge an die Anteilseigner an. Im Rahmen der zweiten Phase (so genannte Fortführungsphase oder ewige Rente) ist grundsätzlich anzunehmen, dass das Ausschüttungsverhalten des zu bewertenden Unternehmens äquivalent zum Ausschüttungsverhalten einer Alternativanlage ist. Auch in dieser Phase können die thesaurierten Beträge fiktiv unmittelbar den Anteilseignern zugerechnet werden, soweit die Thesaurierungen nicht zur Finanzierung des mittels der angesetzten Wachstumsrate abgebildeten künftigen Bilanzwachstums erforderlich sind. Unterliegen die thesaurierungsbedingten – und den Anteilseignern im Rahmen der Bewertung unmittelbar zugerechneten – Wertzuwächse (Kursgewinne) einer effektiven Veräußerungsgewinnbesteuerung, ist dies bei der Bewertung zu berücksichtigen. Aus diesem Grund umfassen im Folgenden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner sowohl die ihnen zufließenden Dividenden als auch die unmittelbar zugerechneten thesaurierten Beträge. Da der Unternehmenswert aus der Sicht der Unternehmenseigner ermittelt wird, ist die Steuerbelastung der Anteilseigner auf die Ausschüttungen aus dem Unternehmen sowie auf die Kursgewinne (zugerechnete Thesaurierungsbeträge) zu berücksichtigen. Bei der Bewertung von deutschen Kapitalgesellschaften ist zu berücksichtigen, dass Zinseinkünfte und Ausschüttungen einer einheitlichen und von den individuellen Verhältnissen des einzelnen Anteilseigners unabhängigen nominellen Steuerbelastung in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag unterliegen. Gleiches gilt für realisierte Kursgewinne für Erwerbe ab dem 1. Januar 2009. Die effektive Steuerlast für Zinsen und Dividenden entspricht regelmäßig der nominellen Steuerbelastung. Die effektive Steuerbelastung auf zu Wertsteigerungen führenden Thesaurierungen hängt dagegen vom Zeitpunkt der Realisierung der 35 Wertsteigerung ab. Sie reduziert sich mit der zunehmenden Haltedauer eines Wertpapiers durch den Anteilseigner. Anteilseigner werden deshalb bestrebt sein, die effektive Steuerlast auf Kursgewinne durch lange Haltedauern möglichst gering zu halten. Unter der Annahme langer Haltedauern und des damit verbundenen Abzinsungseffektes bedeutet dies einen gegenüber der nominellen Steuerbelastung von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag deutlich geminderten effektiven Steuersatz für Veräußerungsgewinne, der typisierend mit dem hälftigen nominellen Steuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag angesetzt wurde. Für die Bewertung des Unternehmens sind die so ermittelten Nettoeinnahmen an die Unternehmenseigner mit einem geeigneten Zinssatz auf den Bewertungsstichtag zu diskontieren. Die Bewertung der Gesellschaft wurde außerdem entsprechend der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und der Betriebswirtschaftslehre auf „stand-aloneBasis“ vorgenommen, das heißt, alle positiven und negativen Verbundeffekte, die erst durch die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre sowie durch die anschließende Verschmelzung auf die AGI erzielt werden können, wurden außer Betracht gelassen. Gleiches gilt für solche Investitionen und Desinvestitionen und sonstigen Maßnahmen, die nur unter der Bedingung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre sowie durch die anschließende Verschmelzung auf die AGI durchgeführt werden können. 1.2. Sonderwerte Sachverhalte, die im Rahmen der Ertragswertermittlung nicht oder nur unvollständig abgebildet werden können, sind grundsätzlich gesondert zu bewerten und dem Ertragswert hinzuzufügen. Neben dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen kommen dafür unter anderem bestimmte Finanzaktiva und steuerliche Effekte in Frage. Als nicht betriebsnotwendig gelten solche Vermögensteile, die frei veräußert werden können, ohne dass davon die eigentliche Unternehmensaufgabe berührt wäre. 1.3. Liquidationswert und Substanzwert Erweist es sich insgesamt gegenüber der Unternehmensfortführung als vorteilhafter, die in den Unternehmen vorhandenen einzelnen Vermögensteile oder in sich geschlossene Betriebsteile gesondert zu veräußern, käme als Unternehmenswert auch der Liquidationswert als Summe der durch Liquidation erzielbaren Nettoerlöse in Betracht. Da im vorliegenden Fall die bewertete Gesellschaft unbefristet fortgeführt werden soll und ferner davon auszugehen ist, dass der Ertragswert aufgrund der bei einer Liquidation anfallenden Kosten (zum Beispiel Sozialpläne, Entschädigungen) über dem entsprechenden Liquidationswert bei unterstellter Zerschlagung liegen würden, wurde auf die Ableitung und Darstellung des Liquidationswertes im Rahmen dieses Berichts verzichtet. Die Bewertung der Substanz unter Beschaffungsgesichtspunkten führt zu dem so genannten Rekonstruktionswert des Unternehmens, der wegen der im Allgemeinen fehlenden immateriellen Werte nur ein Teilrekonstruktionswert ist. Dieser hat keinen selbständigen Aussagewert für die Ermittlung des Gesamtwertes einer fortzuführenden Unternehmung. Ein Substanzwert wurde deshalb nicht ermittelt. 1.4. Börsenwert Da nur die GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 im amtlichen Handel zugelassen ist, kommt nur für diese Aktiengattung der Börsenkurs als im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts („BVerfG“) zu berücksichtigende Alternative in Betracht. Zur Entwicklung und Relevanz der Börsenkurse der GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41 verweisen wir auf Abschnitt G.II.7. 36 2. Methodische Vorgehensweise 2.1 Struktur und Abgrenzung des Bewertungsobjekts Bewertungsobjekt ist die GARANT. Der Ertragswert der GARANT wurde auf Basis ihrer konsolidierten Planungsrechnung ermittelt. Die konsolidierte Planungsrechnung umfasst alle wesentlichen verbundenen Unternehmen. Die Planung der GARANT wird in Abschnitt G.II.4 dargestellt und erläutert. Sofern ausgewählte Unternehmen aus Wesentlichkeitsgründen nicht in die Planungsrechnung einbezogen wurden, wurden diese im Rahmen der Ermittlung des Sonderwertes separat berücksichtigt (vgl. Abschnitt G.II.6.2). Dabei handelt es sich um folgende Beteiligungen: EBG Versicherungs-Kontor GmbH; Zweite Amplificator GmbH; IfM Institut für Marktdaten GmbH; IfH Gesellschaft für Markt- und Unternehmensanalysen mbH; DEGETAMESIS Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG; GAMMA Beteiligungen GmbH i.I.; Performance S.A.; SARL Pelicorne. Die GARANT Gruppe verfügt über steuerliche Verlustvorträge, die voraussichtlich in der Detailplanungsphase nicht vollumfänglich genutzt werden können. Die nach der Detailplanungs- und Grobplanungsphase noch bestehenden und steuerrechtlich nutzbaren Verlustvorträge wurden in der ewigen Rente bei der Ermittlung der Unternehmenssteuern annuitätisch berücksichtigt. Darüber hinaus wurden als Sonderwerte die freie Liquidität und bestimmte Beteiligungen berücksichtigt. Der Unternehmenswert der GARANT ergibt sich aus dem Ertragswert zuzüglich der Sonderwerte. 2.2 Bewertungsstichtag Für die Ermittlung des Unternehmenswertes wurde der 27. August 2012 zugrunde gelegt. Das ist der Tag, an dem die Hauptversammlung der GARANT über die Übertragung der Anteile der Minderheitsaktionäre beschließen soll. Demzufolge sind der Bewertung alle nach dem 27. August 2012 anfallenden Überschüsse der GARANT (einschließlich des laufenden Jahres) zugrunde zu legen. Als technischer Bewertungsstichtag wurde der 1. Januar 2012 festgelegt. Alle prognostizierten Überschüsse wurden auf diesen Stichtag abgezinst. Der sich zum 1. Januar 2012 ergebende Unternehmenswert wurde dann auf den 27. August 2012 aufgezinst und der Ermittlung der Barabfindung zugrunde gelegt. 2.3 Analyse der Ertragskraft und Ableitung der Zukunftserfolge Bei der Schätzung der künftigen Erträge ist die Unsicherheit der Zukunftserwartungen zu berücksichtigen. Hierbei sind im Sinne von Erwartungswerten Risiken und Chancen in gleicher Weise zu würdigen. Die tatsächlich erzielten Ergebnisse der Vergangenheit können hierfür eine erste Orientierung geben. Die Analyse der abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie die Bereinigung ausgewählter Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschaft dienen dem Zweck, in einem ersten Schritt die Grundlagen der Planungsrechnung besser beurteilen zu können. Die im Rahmen der Vergangenheitsanalyse durchgeführten Bereinigungen wirken sich nicht auf die Ermittlung des Unternehmenswertes aus, da die Wertermittlung auf den Prognosen für die zukünftigen Geschäftsjahre beruht und damit die bereinigten Ergebnisse der Vergangenheit lediglich Informations- und Plausibilisierungszwecken dienen. 37 Die Planungsrechnung der GARANT besteht aus Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen, Plan-Bilanzen sowie Plan-Cash-Flow-Rechnungen. Die Detailplanungsphase umfasst den Zeitraum vom 2012 bis 2014. Die Planungsrechnungen sind Bestandteil des regelmäßigen internen Planungs- und Berichterstattungsprozesses bei der GARANT. Die Planungsrechnungen (Hochrechnung für das Jahr 2012 sowie Mittelfristplanung für die Jahre 2013 und 2014) wurden am 25. Juni 2012 vom Vorstand der GARANT verabschiedet. Am 28. Juni 2012 hat der Aufsichtsrat der GARANT diese Planungsrechnungen gebilligt. Die Planungsrechnung der GARANT ist nach den International Financial Reporting Standards erstellt worden. 3. Marktumfeld und Wettbewerbsverhältnisse Die wirtschaftliche Entwicklung der GARANT-Gruppe als Dienstleistungs- und Handelsverbund für den selbständigen Schuh-, Sport- und Lederwarenfachhandel ist grundsätzlich an die Entwicklung des Einzelhandels gebunden. Die GARANT-Gruppe erbringt ihre Dienstleistungen in mehreren europäischen Ländern. Die Aufteilung des Zentralregulierungsvolumens für die Jahre 2009 bis 2011 stellt sich wie folgt dar: Zentralregulierungsvolumen 2009 in Mio. EUR 2010 in % in Mio. EUR 2011 in % in Mio. EUR in % Deutschland 223,8 30,2 230,5 28,4 227,2 26,4 Niederlande 204,1 27,5 208,0 25,6 207,8 24,1 Belgien 138,2 18,6 146,5 18,1 161,2 18,7 Frankreich 52,5 7,1 83,6 10,3 118,3 13,7 Schweiz 46,9 6,3 49,7 6,1 45,6 5,3 Österreich 29,7 4,0 32,3 4,0 34,5 4,0 Osteuropa 23,5 3,2 32,9 4,1 38,0 4,4 Skandinavien 19,3 2,6 23,9 3,0 25,0 2,9 3,3 0,4 3,8 0,5 4,3 0,5 741,3 100,0 811,2 100,0 861,9 100,0 Übrige Gesamt Veränderung 9,4% 6,2% Die wesentlichen Märkte für die GARANT Gruppe sind damit Deutschland, Niederlande, Belgien und Frankreich mit einem Anteil am gesamten Zentralregulierungsvolumen von rd. 83 % in den Jahren 2009 bis 2011. Rund 77 % des Filialbestandes der GARANT Gruppe sind dem Schuhfachhandel zugeordnet. Von dem übrigen Filialbestand entfallen rund 13 % auf den Lederwarenfachhandel und rund 10 % auf den Sportfachhandel. 38 Deutschland Makroökonomische Daten - Deutschland 2009 2010 2011 2012F 2013F 2014F -5,1 3,6 3,1 0,6 0,7 1,5 Privater Konsum (Veränderung zum Vorjahr in %) 0,0 0,3 0,8 0,6 0,4 0,5 Preissteigerung (Veränderung zum Vorjahr in %) 0,2 1,2 2,5 2,1 1,7 2,3 Verfügbares Einkommen (Veränderung zum Vorjahr in %) -0,7 0,9 1,1 1,5 0,9 0,9 Reales Bruttoinlandsprodukt (BIP) (Veränderung zum Vorjahr in %) Makroökonomische Daten - Deutschland Veränderung zum Vorjahr in % 4,0 2,0 0,0 -2,0 -4,0 -6,0 2009 BIP 2010 Privater Konsum 2011 2012F Preissteigerung 2013F 2014F Verfügbares Einkommen Quelle: Economist Intelligent Unit Nach einem gesamtwirtschaftlichen Wachstum von 3,1 % (2011) bis 3,6 % (2010) in den vergangenen zwei Jahren wird derzeit für das Jahr 2012 ein geringeres gesamtwirtschaftliches Wachstum von 0,6 % prognostiziert. Nach einem prognostizierten Wachstum von 0,7 % im Jahr 2013 soll das gesamtwirtschaftliche Wachstum im Jahr 2014 wieder ein Niveau von 1,5 % erreichen. Für den privaten Konsum wird in den nächsten Jahren ein jährliches Wachstum von 0,4 % bis 0,6 % erwartet. Die Preissteigerungsrate betrug im Jahr 2011 2,5 %. Für das Jahr 2012 wird derzeit eine Preissteigerung von 2,1 %, für das Jahr 2013 von 1,7 % und für das Jahr 2014 von 2,3 % erwartet. Nach einem rückläufigen verfügbaren Einkommen im Jahr 2009 ist das verfügbare Einkommen in 2010 wieder um 0,9 % und in 2011 um 1,1 % gestiegen. Für das Jahr 2012 wird derzeit ein Anstieg von 1,5 % und für die Jahre 2013 und 2014 ein Anstieg von jeweils 0,9 % prognostiziert. Der Gesamtmarkt für Schuhe weist in Deutschland ein Volumen von ca. 9 Mrd. EUR auf (vgl. Branchenreport Schuhe, IBH Retail Consultants, 2011, S. 4). Den größten Anteil hieran machen Damen-, Herren- und Sportschuhe aus. In den vergangenen Jahren waren die Absatzmengen teilweise starken Schwankungen unterworfen, was im Wesentlichen auf besondere Modeerscheinungen sowie auf Wettereinflüsse zurückzuführen ist (vgl. Branchenreport Schuhe, IBH Retail Consultants, 2011, S. 5). 39 Rund 70 % des Marktvolumens für Schuhe werden derzeit vom Schuhfachhandel erwirtschaftet. Die übrigen Anteile entfallen im Wesentlichen auf Sport- und Bekleidungsfachhändler, Kauf- und Warenhäuser, Versender, Internet-Anbieter, Lebensmittel-Discounter und Verbrauchermärkte (vgl. Branchenreport Schuhe, IBH Retail Consultants, 2011, S. 189). Der Schuhfachhandel in Deutschland wird von den großen Filialunternehmen dominiert. Im Jahr 2010 ist Deichmann mit 1.215 Verkaufsstellen Marktführer in dieser Gruppe, gefolgt von der Hamm-Reno-Group und Kienast mit jeweils 496 und 360 Verkaufsstellen (Quelle: TextilWirtschaft). Insbesondere der kleinbetriebliche Schuhfachhandel verliert Marktanteile an die großen Filialunternehmen. Das Marktumfeld für den kleinbetrieblichen Schuhfachhandel wird zudem dadurch erschwert, dass große Schuhhersteller verstärkt eigene Monolabelstores betreiben. So hat sich von 2005 bis 2010 der Marktanteil des kleinbetrieblichen Fachhandels um rund 10 % reduziert, wohingegen im gleichen Zeitraum der Marktanteil von Monolabelstores von 2 % auf 7 % angestiegen ist (vgl. Branchenreport Schuhe, IBH Retail Consultants, 2011, S. 190). In Deutschland sind mehrere Verbundgruppen aktiv. Das größte Volumen wird vom ANWR Konzern und den zugehörigen Tochtergesellschaften GARANT und Rexor reguliert. Hauptkonkurrent sind die Verbundgruppen SABU Schuh & Marketing und GMS. Niederlande Makroökonomische Daten - Niederlande 2009 2010 2011 2012F 2013F 2014F Reales Bruttoinlandsprodukt (BIP) (Veränderung zum Vorjahr in %) -3,5 1,6 1,3 -0,8 1,0 1,3 Privater Konsum (Veränderung zum Vorjahr in %) -2,6 0,4 -1,1 -0,6 0,3 0,5 Preissteigerung (Veränderung zum Vorjahr in %) 1,0 0,9 2,5 2,7 2,2 2,0 Verfügbares Einkommen (Veränderung zum Vorjahr in %) -0,8 -0,4 -2,0 -2,0 -0,1 0,8 Makroökonomische Daten - Niederlande Veränderung zum Vorjahr in % 4,0 2,0 0,0 -2,0 -4,0 2009 BIP 2010 Privater Konsum 2011 2012F Preissteigerung 2013F 2014F Verfügbares Einkommen Quelle: Economist Intelligent Unit 40 Die Wirtschaft in den Niederlanden befindet sich derzeit in einer Rezessionsphase. Die Ursache hierfür liegt zum einen an der starken Abhängigkeit der niederländischen Exportwirtschaft von den übrigen Ländern im Euro-Raum, zum Anderen haben aber auch strukturelle Probleme (zum Beispiel ein wenig flexibler Arbeitsmarkt und die Auflösung des niederländischen Parlaments im April 2012) zu dem derzeitigen Wirtschaftsabschwung beigetragen. Nach einem gesamtwirtschaftlichen Wachstum von 1,3 % in 2011 wird für das Jahr 2012 ein Rückgang von 0,8 % erwartet. Auch der private Konsum ist seit dem Jahr 2011 rückläufig. Erst ab dem Jahr 2013 wird insgesamt eine leichte Erholung prognostiziert. Die Preissteigerungsrate betrug im Jahr 2011 2,5 %. Für das Jahr 2012 wird derzeit eine Preissteigerung von 2,7 %, für das Jahr 2013 von 2,2 % und für das Jahr 2014 von 2,0 % erwartet. Nachdem das verfügbare Einkommen im Jahr 2011 um 2,0 % gesunken ist, wird für das Jahr 2012 ein nochmaliger Rückgang um 2,0 % erwartet. Die geringere Kaufkraft der Niederlande spiegelt sich auch in einem Rückgang des Absatzvolumens im Einzelhandel wider. Im Februar 2012 wurde im Vergleich zum Vorjahresmonat ein um 4,4 % verringertes Volumen verzeichnet (Quelle: eurostat, Pressemitteilung Euroindikatoren, 5. Juni 2012). Wie in Deutschland wird der Schuhfachhandel auch in den Niederlanden von großen Filialunternehmen dominiert, welche hauptsächlich dem Niedrigpreissegment zuzuordnen sind und auf den kleinbetrieblichen Schuhhandel einen intensiven Wettbewerbsdruck ausüben. Die größten vier Filialunternehmen sind Van Haaren (Deichmann Gruppe), Scapino, Schoenenreus und Bristol, welche insgesamt einen geschätzten Marktanteil von ca. 17 % aufweisen. In den Niederlanden ist der ANWR Konzern sowohl durch die ANWR Gruppe als auch durch die GARANT Gruppe präsent. Hauptkonkurrenten sind Euroholland und der GMS Verbund, wobei letzterer auch in den Niederlanden in der jüngeren Vergangenheit verstärkt neue Mitglieder akquirieren konnte. Belgien Makroökonomische Daten - Belgien 2009 2010 2011 2012F 2013F 2014F -2,7 2,2 2,0 -0,4 1,0 1,7 Privater Konsum (Veränderung zum Vorjahr in %) 0,8 2,3 0,9 0,4 0,9 1,2 Preissteigerung (Veränderung zum Vorjahr in %) 0,0 2,3 3,5 2,9 2,4 2,4 Verfügbares Einkommen (Veränderung zum Vorjahr in %) 3,1 -0,6 0,8 1,6 0,2 0,7 Reales Bruttoinlandsprodukt (BIP) (Veränderung zum Vorjahr in %) 41 Makroökonomische Daten - Belgien Veränderung zum Vorjahr in % 4,0 2,0 0,0 -2,0 -4,0 2009 BIP 2010 Privater Konsum 2011 2012F Preissteigerung 2013F 2014F Verfügbares Einkommen Quelle: Economist Intelligent Unit Wie in den Niederlanden ist das Bruttoinlandsprodukt von Belgien derzeit rückläufig. Im Vergleich zum Vorjahr wird das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2012 um voraussichtlich 0,4 % sinken. Hingegen werden sowohl der private Konsum als auch das verfügbare Einkommen im Jahr 2012 weiter steigen. Die Preissteigerungsrate betrug im Jahr 2011 3,5 %. Für das Jahr 2012 wird derzeit eine Preissteigerung von 2,9 % und für die Jahre 2013 und 2014 jeweils von 2,4 % erwartet. Das höhere verfügbare Einkommen spiegelt sich auch im Absatzvolumen des Einzelhandels wider. So wurde im März 2012 ein um 5,6 % höheres Absatzvolumen im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet (Quelle: eurostat, Pressemitteilung Euroindikatoren, 5. Juni 2012). Auch in Belgien ist der Schuhfachhandel durch große Filialunternehmen geprägt. Die vier größten Filialunternehmen sind Shoe Discount, Brantano, Shoes in the box und Avance. In Belgien sind vor allem zwei Verbundgruppen aktiv. Zum einen die GARANT Gruppe, mit einem geschätzten Markanteil von insgesamt ca. 15 %, und zum anderen A.B.C.D. mit einem geschätzten Marktanteil von ca. 7 %. Seit 2012 ist zudem auch der GMS Verbund in belgischen Markt aktiv. Frankreich Makroökonomische Daten - Frankreich Reales Bruttoinlandsprodukt (BIP) (Veränderung zum Vorjahr in %) 2009 2010 2011 2012F 2013F 2014F -3,0 1,6 1,7 0,2 0,8 1,2 Privater Konsum (Veränderung zum Vorjahr in %) 0,2 0,8 0,1 0,2 0,5 0,8 Preissteigerung (Veränderung zum Vorjahr in %) 0,1 1,7 2,3 2,3 2,0 2,2 Verfügbares Einkommen (Veränderung zum Vorjahr in %) 2,5 0,6 1,4 4,0 0,6 1,2 42 Makroökonomische Daten - Frankreich Veränderung zum Vorjahr in % 4,0 2,0 0,0 -2,0 -4,0 2009 BIP 2010 Privater Konsum 2011 2012F Preissteigerung 2013F 2014F Verfügbares Einkommen Quelle: Economist Intelligent Unit In Frankreich ist die gesamtwirtschaftliche Lage teilweise vergleichbar zu Deutschland. Nach einem gesamtwirtschaftlichen Wachstum von 1,7 % im Jahr 2011 beträgt das Wachstum im Jahr 2012 voraussichtlich 0,2 %. Für den privaten Konsum wird in den nächsten Jahren ein jährliches Wachstum von 0,2 % bis 0,8 % erwartet. Die Preissteigerungsrate betrug im Jahr 2011 2,3 %. Für das Jahr 2012 wird derzeit eine Preissteigerung von 2,3 %, für das Jahr 2013 von 2,0 % und für das Jahr 2014 von 2,2 % erwartet. Prognostiziert wird ein Anstieg des verfügbaren Einkommens um 4,0 % in 2012 im Vergleich zum Vorjahr. Die höhere Kaufkraft spiegelt sich bereits im Absatzvolumen des Einzelhandels wider. So wurde im März 2012 ein um 1,1 % höheres Absatzvolumen im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet (Quelle: eurostat, Pressemitteilung Euroindikatoren, 5. Juni 2012). Der Schuhfachhandel wird in Frankreich sowohl von den Filialisten ERAM Group (Umsatz von rd. 1,7 Mrd. EUR in 2010) und Vivarte (Umsatz von rd. 1,4 Mrd. EUR in 2010) dominiert. 4. Planungsrechnung Die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014, für die Grobplanungsphase 2015 bis 2017 sowie für das nachhaltige Jahr 2018 ff. stellt sich – unter Gegenüberstellung der bereinigten Vergangenheitsjahre 2009 bis 2011 – wie folgt dar: 43 GARANT Konzern Ist bereinigt in TEUR Detailplanungszeitraum Ewige Rente Grobplanungszeitraum 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ff. 54.638 58.500 58.495 54.809 56.955 59.207 59.799 60.397 61.001 61.611 2.911 5.651 2.461 4.390 3.838 3.893 3.932 3.972 4.011 4.052 Materialaufw and -26.167 -28.705 -35.517 -34.180 -35.892 -37.795 -38.417 -39.025 -39.571 -40.331 Personalaufw and -12.079 -11.415 -9.687 -10.379 -10.764 -10.758 -10.829 -10.937 -11.047 -11.157 Abschreibungen -1.524 -1.769 -2.342 -1.401 -1.265 -960 -970 -980 -989 -999 -13.710 -20.202 -10.881 -12.778 -11.323 -11.334 -11.447 -11.562 -11.678 -11.794 -28 -29 0 0 0 0 0 0 0 0 4.041 2.031 2.529 461 1.548 2.252 2.067 1.865 1.727 1.381 Um satzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Aufw endungen Beteiligungsergebnis Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern Finanzergebnis -2.984 -749 -836 -171 -173 -136 -35 46 65 -0 Ergebnis vor Ertragsteuern (bereinigt) 1.056 1.282 1.692 290 1.375 2.116 2.032 1.911 1.792 1.381 in % der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträge 1,8% 2,0% 2,8% 0,5% 2,3% 3,4% 3,2% 3,0% 2,8% 2,1% Bereinigungen Ergebnis vor Ertragsteuern (unbereinigt) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Konzernergebnis nach Steuern (unbereinigt) Nicht fortgeführte Aktivitäten 638 600 233 1.694 1.883 1.926 290 1.375 2.116 2.032 1.911 1.792 1.381 183 351 -987 -187 -167 -290 -520 -501 -471 -387 1.877 2.234 938 104 1.208 1.826 1.512 1.410 1.321 994 415 davon: Minderheitenanteile 304 283 131 17 5 60 53 47 42 31 1.988 1.951 807 86 1.203 1.766 1.459 1.363 1.279 962 Rohertrag 28.471 29.795 22.978 20.629 21.063 21.411 21.381 21.372 21.429 21.280 Rohertragsmarge 52,1% 50,9% 39,3% 37,6% 37,0% 36,2% 35,8% 35,4% 35,1% 34,5% Aktionäre der GARANT Schuh + Mode AG Der Detailplanungszeitraums 2012 bis 2014 wurde aus bewertungstechnischen Gründen, unter anderem aufgrund des bestehenden Bilanzverlustes bei der GARANT sowie der nachzuzahlenden Vorzugsdividenden für die GARANT Vorzugsaktien (vgl. Abschnitt G.II.4.8), um eine die Jahre 2015 bis 2017 umfassende Grobplanungsphase ergänzt. Aufgrund der entgeltlichen Übernahme der technischen Abwicklung der Zentralregulierung durch die DZB BANK sowie der entgeltlichen Übernahme des Delkredererisikos durch die DZB BANK - jeweils im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags zum 1. Januar 2011 (vgl. Abschnitt B.VI.2) - ergaben sich grundlegende Veränderungen des Geschäftsmodells. Die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres 2011 sowie der Planjahre sind daher im Wesentlichen nicht mehr mit denen der Geschäftsjahre 2009 und 2010 vergleichbar. So stellen Aufwendungen für die Leistungen der DZB BANK bei GARANT Materialaufwand dar. Aufgrund der Übertragung des Delkredererisikos vermindern sich Wertberichtigungen zur Risikovorsorge (mit Ausnahme der Bildung eines sog. Haftungsfonds zugunsten der DZB BANK (vgl. Abschnitt B.VI.3) sowie der Finanzerträge. Die Tilgung des Konsortialkreditvertrags und die Beendigung der ABS-Finanzierung haben eine deutliche Reduzierung der Finanzaufwendungen zur Folge. Für Zwecke einer (partiellen) Vergleichbarkeit wurden die Erträge und Aufwendungen der Geschäftsjahre 2009 bis 2011 um außerordentliche Positionen bereinigt. Die Bereinigungen betreffen Aufwendungen und Erträge mit einmaligem oder nicht mit der operativen Tätigkeit in Zusammenhang stehendem Charakter. Aufgrund der Umstellung des Geschäftsmodells werden für das Geschäftsjahr 2011 auch Effekte bereinigt, die noch aus dem Geschäftsmodell bis 2010 resultieren, um eine bessere Vergleichbarkeit der Erträge und Aufwendungen des Jahres 2011 mit den Planjahren zu erreichen. 44 Bereinigungen in TEUR Sonstige betriebliche Erträge Personalaufw and 2009 2010 2011 1.227 5.117 2.518 (674) (1.538) - - (329) - Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufw endungen (759) (1.309) (2.285) Finanzergebnis 843 (1.340) - Gesam t Bereinigungen 638 600 233 Die Bereinigungen betreffen die folgenden Sachverhalte: Bereinigungen von sonstigen betrieblichen Erträgen beinhalten im Wesentlichen Auflösungen von Wertberichtigungen nach der Übernahme der technischen Abwicklung der Zentralregulierung durch die DZB BANK, Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen, Provisionserträge im Rahmen der Umstellung des Geschäftsmodells sowie Auflösungen von restrukturierungsbedingten Rückstellungen. Der Personalaufwand wurde im Wesentlichen um Zuführungen zu Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen (bereits abgeschlossen) bereinigt. Die Bereinigungen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen insbesondere transaktionsbedingte Beratungsleistungen, abgeschlossene Restrukturierungsmaßnahmen sowie Zuführungen zu Haftungsfonds. Das Finanzergebnis wurde für 2009 um Einmaleffekte aus einer veränderten Abrechnungssystematik für Verzugszinsen im Bereich Zentralregulierung bereinigt. 4.1 Umsatzerlöse Die GARANT Gruppe erbringt Dienstleistungen für den selbständigen Schuh-, Sport- und Lederwarenfachhandel und erzielt Umsatzerlöse aus Zentralregulierung, Warenumsätze sowie Umsatzerlöse aus übrigen Leistungen. Umsatzerlöse Ist in TEUR Zentralregulierung Warenumsätze Übrige Leistungen Um satzerlöse Veränderung Detailplanungszeitraum 2009 2010 2011 2012 2013 2014 43.698 48.416 51.050 46.321 47.801 49.180 7.781 8.024 5.929 6.314 7.047 7.918 3.159 2.060 1.516 2.175 2.107 2.108 54.638 58.500 58.495 54.809 56.955 59.207 7,1% 0,0% -6,3% 3,9% 4,0% Die Umsatzerlöse im Rahmen der Zentralregulierung beinhalten im Wesentlichen Provisionen der Vertragslieferanten an die GARANT Gruppe für die Übernahme des Ausfallrisikos der Fachhändler (Delkredere), Leistungsboni der Vertragslieferanten und von der GARANT Gruppe vereinnahmte Skonti. Im Zuge der operativen Abwicklung der Zentralregulierung durch die DZB BANK werden die von der DZB BANK vereinnahmten Beträge an die GARANT Gruppe weitergeleitet. Ferner werden Außenumsätze aus dem Verkauf von Handelswaren im Großhandel erzielt (Warenumsätze). Dies betrifft v.a. Schuhe und Lederwaren in Deutschland und in den Niederlanden. 45 In den übrigen Leistungen sind im Zusammenhang mit der Zentralregulierung stehende Werbeleistungen sowie Dienstleistungen (z.B. Beratungen für die der GARANT Gruppe angeschlossenen Fachhändler) enthalten. Die Planung der Umsatzerlöse erfolgt bottom-up auf Basis der geplanten zentralregulierten Umsätze pro Vertriebseinheit. Die Planung der Vertriebseinheiten basiert auf den erwarteten Entwicklungen hinsichtlich der Anzahl der betreuten Fachhändler sowie der zu regulierenden Umsätze bzw. bezogenen Waren oder übrigen Leistungen pro Fachhändler. GARANT geht von folgender Entwicklung der betreuten Fachhändler aus: Fachhändlerbestand Ist Detailplanungszeitraum 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Deutschland 1.278 1.212 1.129 1.099 1.115 1.138 Niederlande 662 687 618 520 507 509 Belgien 370 372 356 344 347 347 Frankreich 537 677 766 736 785 835 Schw eiz 129 128 111 51 68 84 Österreich 199 199 196 196 198 200 Osteuropa 193 192 159 149 91 78 Skandinavien 66 67 59 65 72 79 Übrige 26 22 22 22 22 22 3.460 3.556 3.416 3.182 3.205 3.292 2,8% -3,9% -6,9% 0,7% 2,7% Gesam t Veränderung GARANT erwartet, dass sich der deutliche Rückgang der betreuten Fachhändler, der bereits 2011 festzustellen war, auch noch in 2012 fortsetzen wird. Für die Planjahre 2013 und 2014 wird hingegen wieder von Zuwächsen ausgegangen. Der Rückgang der Fachhändler resultiert neben dem Abbau von Mitgliedschaften ohne relevanten Umsatz im Wesentlichen aus der Einstellung der Zentralregulierung aus Gründen der Bonität der Geschäftspartner, Geschäftsaufgaben und Verbundgruppenwechseln. Die Händlerabgänge in Deutschland, Niederlande, Belgien und Schweiz resultieren im Wesentlichen aus altersbedingten Geschäftsaufgaben oder schlechter Ertragslage sowie durch Verlust von Fachhändlern an Wettbewerber. Die für 2012 geplante Entwicklung wird in den ersten Monaten des laufenden Jahres bestätigt. In den Niederlanden findet in 2012 eine zusätzliche Bereinigung bei Fachhändlern statt, weil im Vorjahr ANWRMitglieder auch Mitglieder bei der GARANT-Gruppe waren, aber nur eine geringfügige Zentralregulierung über GARANT durchführten. Für Frankreich werden aufgrund der Marktstellung der GARANT weiterhin starke Zuwächse erwartet. Im Jahr 2012 wird ein Rückgang von 82 Fachhändlern im Zuge der Beendigung der Zusammenarbeit mit TWINNER France eintreten. In der Schweiz hat im Jahr 2011 und Anfang 2012 ein deutlicher Abgang der Fachhändler zur ANWR Gruppe im Bereich Sport stattgefunden. Die Betreuung der abgehenden Fachhändler wird aber weiterhin von der GARANT Gruppe entgeltlich für die ANWR Gruppe übernommen. In Österreich wie auch in Skandinavien werden in den Planjahren 2012 bis 2014 Zugänge bei den angeschlossenen Fachhändlern erwartet. Der Rückgang der Anzahl der Fachhändler in Osteuropa (insbesondere in Polen, Ungarn und Tschechien) spiegelt die schlechte wirtschaftliche Lage der Schuhhändler in diesen Märkten wider. Die Auflösung der in Ungarn befindlichen Gesellschaft, die für die Betreuung der Fachhändler zuständig ist, wurde aus Kostengründen im ersten Halbjahr 2012 eingeleitet. 46 Zentralregulierungsvolumen Ist 2009 in Mio. EUR Detailplanung 2010 in % in Mio. EUR 2011 in % in Mio. EUR 2012 in % in Mio. EUR 2013 in % in Mio. EUR 2014 in % in Mio. EUR in % Deutschland 223,8 30,2 230,5 28,4 227,2 26,4 208,0 26,5 209,3 25,9 214,1 25,8 Niederlande 204,1 27,5 208,0 25,6 207,8 24,1 176,4 22,5 177,5 22,0 183,3 22,1 Belgien* 138,2 18,6 146,5 18,1 161,2 18,7 151,0 19,2 154,8 19,2 158,4 19,1 Frankreich 52,5 7,1 83,6 10,3 118,3 13,7 134,3 17,1 141,4 17,5 151,4 18,2 Schw eiz** 46,9 6,3 49,7 6,1 45,6 5,3 32,5 4,1 47,1 5,8 48,0 5,8 Österreich*** 29,7 4,0 32,3 4,0 34,5 4,0 33,2 4,2 33,6 4,2 34,1 4,1 Osteuropa 23,5 3,2 32,9 4,1 38,0 4,4 24,7 3,1 17,8 2,2 15,1 1,8 Skandinavien 19,3 2,6 23,9 3,0 25,0 2,9 23,8 3,0 24,1 3,0 24,4 2,9 3,3 0,4 3,8 0,5 4,3 0,5 1,5 0,2 1,5 0,2 1,5 0,2 741,3 100,0 811,2 100,0 861,9 100,0 785,4 100,0 807,1 100,0 830,3 100,0 Übrige**** Gesam t Veränderung 9,4% 6,2% -8,9% 2,8% 2,9% * In Belgien ist ab 2012 das ZR-Volumen von Rexor Luxemburg enthalten (in 2010 und 2011 unter Übrige ausgew iesen) ** In der Schw eiz ist ab 2012 das ZR-Volumen von Lichtenstein enthalten (in 2010 und 2011 unter Übrige ausgew iesen) *** In Österreich ist ab 2012 das ZR-Volumen von Italien enthalten (in 2010 und 2011 unter Übrige ausgew iesen) **** Ab 2012 ohne Rexor Luxemburg, Liechtenstein und Italien Die Verteilung des Zentralregulierungsvolumens zwischen den einzelnen Ländern, in denen die GARANT Gruppe tätig ist, soll nach den Erwartungen der GARANT – mit Ausnahme von Osteuropa – im Wesentlichen unverändert bleiben. Analog zu den Planungen bezüglich der betreuten Fachhändler wird in 2013 und 2014 von deutlichen Steigerungen des regulierten Volumens ausgegangen. Zuzüglich zu den erwarteten Steigerungen der Anzahl der Fachhändler wird auch eine Verbesserung des regulierten Einkaufsvolumens je Fachhändler angenommen. Materialaufwand Der Materialaufwand der GARANT-Gruppe soll sich wie folgt entwickeln: Materialaufwand Ist in TEUR Detailplanungszeitraum 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Aufw endungen für Zentralregulierung 17.199 19.846 28.844 26.160 27.307 28.422 Aufw endungen für bezogene Waren 6.651 6.945 5.351 5.698 6.381 7.183 Aufw endungen für andere bezogene Leistungen 2.317 1.914 1.322 2.322 2.204 2.191 26.167 28.705 35.517 34.180 35.892 37.795 47,9% 49,1% 60,7% 62,4% 63,0% 63,8% 9,7% 23,7% -3,8% 5,0% 5,3% Materialaufw and in % der Umsatzerlöse Veränderung Der in Folge der entgeltlichen Erbringung der Zentralregulierung durch die DZB BANK entstehende Dienstleistungsaufwand wird unter den Aufwendungen für Zentralregulierung ausgewiesen. Außerdem enthalten die Aufwendungen für Zentralregulierung im Wesentlichen gewährte Skonti und Prämien an Fachhändler. Der Rückgang der Aufwendungen für Zentralregulierung 2012 resultiert neben dem gesunkenen Zentralregulierungsvolumen aus dem im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Zinsniveau und den damit gesunkenen Refinanzierungsgebühren an die DZB BANK. Die Refinanzierungsgebühren für die Planjahre werden auf Basis von 3-Monats EURIBORForward-Rates abgeleitet. 2013 und 2014 werden höhere Materialaufwendungen aufgrund eines steigenden Zentralregulierungsvolumens sowie höherer Refinanzierungsgebühren aufgrund steigender 3-Monats EURIBOR-Forwards erwartet. 4.2 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge waren in der Vergangenheit bis 2011 durch das alte Geschäftsmodell (inkl. wirtschaftliche Delkredereübernahme durch die GARANT Gruppe) 47 geprägt. Die sonstigen betrieblichen Erträge in den Jahren 2012 bis 2014 beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Dienstleistungsverträgen für die Übernahme der Fachhändlerbetreuung für die ANWR Gruppe in der Schweiz und in den Niederlanden sowie Haus- und Grundstückserträge für außerhalb der GARANT Gruppe fremdvermietete Büroflächen in Düsseldorf (Friedrichstraße). Sonstige betriebliche Erträge Ist bereinigt Detailplanungszeitraum in TEUR 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Sonstige betriebliche Erträge 2.911 5.651 2.461 4.390 3.838 3.893 94,1% -56,5% 78,4% -12,6% 1,5% 100 263 339 214 2 2 950 2.389 10 45 0 0 Veränderung davon: Auflösung von Rückstellungen und Ausbuchung von Verbindlichkeiten Auflösung von Wertberichtigungen und Zahlungseingänge auf w ertberichtigte Forderungen 4.3 Personalaufwand Die Planung der Personalaufwendungen basiert auf Annahmen über die Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter sowie der für die Jahre 2012 bis 2014 erwarteten Gehaltsanpassungen. Personalaufwand Ist bereinigt in TEUR Personalaufw and in % der Umsatzerlöse 2009 2010 12.079 23,3% Veränderung Detailplanungszeitraum 2011 2012 2013 2014 11.415 9.687 10.379 10.764 10.758 22,1% 16,6% 18,9% 18,9% 18,2% -5,5% -15,1% 7,1% 3,7% -0,1% Der Anstieg des Personalaufwandes im Geschäftsjahr 2012 resultiert neben der Anpassung von Gehältern aus erhöhten Mitarbeiterzahlen in der Schweiz sowie in den Niederlanden, denen entsprechende unter den sonstigen betrieben Erträgen ausgewiesene Dienstleistungserträge gegenüberstehen. Im Jahr 2013 besteht darüber hinaus im Zuge einer altersbedingten Nachfolgeregelung z.T. eine Doppelbesetzung einer Geschäftsführungsposition. 4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Ist bereinigt in TEUR Sonstige betriebliche Aufw endungen 2009 2010 13.710 Veränderung Detailplanungszeitraum 2011 2012 2013 2014 20.202 10.881 47,4% -46,1% 12.778 11.323 11.334 17,4% -11,4% 0,1% davon: Werbe- und Vertriebskosten 4.753 3.462 3.358 3.196 3.241 3.237 Zuführungen zu Wertberichtigungen und Risikovorsorge 3.331 10.429 444 1.085 37 37 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren in der Vergangenheit bis 2011 durch das alte Geschäftsmodell (inkl. wirtschaftliche Delkredereübernahme durch GARANT) geprägt. Die hiermit zusammenfallenden Aufwendungen fielen in 2011 nachlaufend noch teilweise an (z.B. für die Haftungsfonds). Die größten Positionen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen 2012 bis 2014 sind Werbe- und Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten sowie Raumkosten und sonstige Mieten. Für 2012 wird eine zusätzliche Dotierung des Haftungsfonds erwartet. Korrespondierend zu den sonstigen 48 betrieblichen Erträgen enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen ab dem Jahr 2012 die Aufwendungen für Fachhändlerbetreuung im Auftrag der ANWR in der Schweiz und in den Niederlanden (ausgewiesen unter allgemeinen Verwaltungskosten). 4.5 Abschreibungen und Investitionen Die geplanten Abschreibungen berücksichtigen solche auf zum 31. Dezember 2011 bestehendes Sachanlagevermögen als auch Abschreibungen auf geplante Investitionen. Der Rückgang der Abschreibungen im Planungszeitraum resultiert aus geringen geplanten Neuinvestitionen sowie der vollständigen Abschreibung des Kundenstammes bei REXOR in 2012 und 2013. Wesentliche Investitionen betreffen Erneuerungen und Sanierungen der Gebäude und Mietereinbauten in fremden Gebäuden sowie die Anschaffung von Personenkraftwagen. Abschreibungen und Investitionen Ist bereinigt in TEUR Abschreibungen 2010 2011 2012 2013 2014 1.524 1.769 2.342 1.401 1.265 960 16,1% 32,4% -40,2% -9,7% -24,1% 476 828 1.775 545 527 -19,2% 73,9% 114,4% -69,3% -3,2% Veränderung Investitionen Detailplanungszeitraum 2009 589 Veränderung 4.6 Finanzergebnis Das Finanzergebnis bis einschließlich 2010 ist hauptsächlich durch die Finanzierung der Zentralregulierung geprägt. Die ab dem Jahr 2011 anfallende Refinanzierungsgebühr für die DZB BANK wird unter dem Materialaufwand ausgewiesen. Für die Planjahre 2012 bis 2014 wurden die Finanzerträge und -aufwendungen integriert auf Basis von PlanBilanzen und Plan-Cash-Flow-Rechnungen abgeleitet. Hierdurch ist sichergestellt, dass liquiditätswirksame Auswirkungen der Plan-Bilanzen sowie der Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen berücksichtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass die liquiden Mittel teilweise als Sonderwert im Rahmen der Bewertung berücksichtigt werden (vgl. Abschnitt G.II.6.2) und dass dementsprechende Zinserträge in der Planungsrechnung nicht mehr enthalten sind. Finanzergebnis Ist bereinigt in TEUR Finanzerträge Finanzaufw endungen Nicht fortgeführte Aktivitäten Finanzergebnis 2009 2010 Detailplanungszeitraum 2011 2012 2013 2014 2.345 3.827 824 107 114 127 -5.611 -4.575 -1.660 -278 -287 -263 282 0 0 0 0 0 -2.984 -749 -836 -171 -173 -136 Die Finanzerträge im Planungszeitraum resultieren aus der Verzinsung der flüssigen Mittel, des Planvermögens im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen sowie einem Darlehen. Geplante Finanzaufwendungen resultieren aus der Verzinsung von Pensionsverpflichtungen, einem Darlehen zur Finanzierung der Gebäude in Düsseldorf (Elisabeth- und Friedrichstraße) sowie aus der Aufzinsung des Haftungsfonds gegenüber der DZB BANK. 4.7 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Für die Berechnung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden die Gewerbesteuer, die Körperschaftssteuer und der Solidaritätszuschlag sowie ggf. ausländische Ertragsteuern entsprechend des derzeit gültigen Steuersystems berücksichtigt. 49 Bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage sowie der Ertragsteuern wurden – soweit vorhanden – wesentliche Abweichungen zwischen dem IFRSVorsteuerergebnis und dem Ergebnis nach steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften in die Berechnung einbezogen. Inwiefern steuerliche Verlustvorträge trotz des mehrheitlichen Erwerbs der Aktien an der GARANT durch ANWR in 2010 nutzbar sind, ist aufgrund noch nicht erfolgter Betriebsprüfung nicht endgültig zu bestimmen. GARANT geht davon aus, dass bei REXOR, GOLDKRONE und ANWR GARANT Frankreich bestehende steuerliche Verlustvorträge genutzt werden können. Trotz des Risikos, dass steuerliche Verlustvorträge nicht nutzbar sein könnten, wurde für Bewertungszwecke von der vollständigen Nutzung dieser Verlustvorträge ausgegangen. Dabei werden die Minderungen der steuerlichen Bemessungsgrundlage um die Nutzung von Verlustvorträgen bei REXOR, GOLDKRONE und ANWR GARANT Frankreich unmittelbar ergebnis- und zahlungswirksam im Rahmen der Planung sowie demzufolge bei der Bewertung berücksichtigt. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Ist Detailplanungszeitraum in TEUR 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -183 -351 987 187 167 290 4.8 Grobplanungsphase für die Jahre 2015 bis 2017 sowie nachhaltiges Ergebnis ab 2018 Die Ergänzung der Detailplanung um eine Grobplanungsphase für die Planjahre 2015 bis 2017 erfolgte aus bewertungstechnischen Gründen für Zwecke einer gesonderten Abbildung einzelner Sachverhalte. Dabei handelt es sich um: Thesaurierung bei der GARANT zur Herstellung der handelsbilanziellen Ausschüttungsfähigkeit; Bedienung von ausstehenden Dividendenvorzugsrechten seit dem Jahr 2008; Fortschreibung der verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß Tilgungsplänen bzw. erwarteten Entwicklungen (Pensionsrückstellungen, Planvermögen); Endgültige Vereinnahmung von ausstehenden Steuererstattungsansprüchen; Fortschreibung der Zinssicherungsinstrumente, Planung der Refinanzierungsgebühren auf Basis der durchschnittlichen 3-Monats EURIBOR-Forwards, jeweils für 2015, 2016 und 2017. Mit Ausnahme dieser einzelnen Sachverhalte wurden die Positionen der Plan Gewinnund Verlustrechnung sowie der Plan-Bilanz des Jahres 2014 unter Berücksichtigung des angenommenen Wachstums des nachhaltigen Ergebnisses auf Basis nachfolgender Erläuterungen für die Jahre 2015 bis 2017 vorgenommen. Die Ableitung des nachhaltigen Ergebnisses ab dem Jahr 2018 erfolgte unter Berücksichtigung der Unternehmensentwicklung im Planungszeitraum. An Stelle der Abschreibungen sind bei der einem nachhaltigen Ergebnis zugrunde liegenden langfristigen Betrachtungsweise die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs durchschnittlichen Reinvestitionsausgaben anzusetzen. Die nachhaltige Reinvestitionsrate wurde auf Grundlage der geplanten Investitionen und Abschreibungen unter Berücksichtigung der nachhaltigen Wachstumsrate abgeleitet. Die geplanten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung wurden – mit Ausnahme der nachfolgend erläuterten Sachverhalte – mit der für die GARANT Gruppe angenommenen Wachstumsrate fortgeschrieben. 50 Die Refinanzierungsgebühren wurden auf Basis eines langfristigen Durchschnitts des 3-Monats EURIBOR ermittelt. Anpassungen erfolgten punktuell für den Personalaufwand (Reduktion wegen Wegfall Zuführung zu Pensionsrückstellungen für einen Geschäftsführer) sowie für die Berücksichtigung der noch bestehenden, über 2014 hinaus laufenden Zinssicherungsgeschäfte (Derivate). Das nachhaltige Finanzergebnis wurde – analog der Detailplanungsphase – integriert auf Basis von Plan-Bilanzen und Plan-Cash-Flow-Rechnungen abgeleitet. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden analog zum Detailplanungszeitraum auf Basis der derzeit geltenden steuerlichen Gesetzgebung sowie unter Beachtung regionaler Regelungen ermittelt. Die steuerlichen Verlustvorträge können in der Detailplanungsund Grobplanungsphase nicht vollumfänglich genutzt werden und wurden daher im nachhaltigen Ergebnis im Rahmen der Ermittlung des Steueraufwands annuitätisch berücksichtigt. 5. Kapitalisierungszinssatz Für die Bewertung eines Unternehmens sind die künftig zu erwartenden Nettoeinnahmen der Anteilseigner mit einem geeigneten Zinssatz auf den Bewertungsstichtag zu diskontieren. Dieser Zinssatz wird aus dem (erwarteten) Ertrag und dem Preis der im Vergleich zum Bewertungsobjekt besten alternativen Kapitalverwendung gebildet. Ökonomisch gesehen bildet der Kapitalisierungszinssatz die Entscheidungsalternative eines Investors ab, der die Rendite seiner Investition in ein bestimmtes Unternehmen mit der Rendite einer entsprechenden Alternativanlage in Unternehmensanteile vergleicht. Im vorliegenden Fall erfolgte die Bewertung nach dem Netto-Ansatz. Nachfolgend sind die Bestandteile des Kapitalisierungszinssatzes zusammengefasst. 51 Eigenkapitalkosten Parameter Quelle Parameterwert Basiszinssatz ■ Deutsche Bundesbank ■ 2,25 Unverschuldeter ■ Vergleichsunternehmen (Anlage 7) ■ 1,1 ■ Empfehlung des IDW / Obergrenze der ■ 5,0 % Betafaktor Marktrisikoprämie Bandbreite (Tax-CAPM) Länderrisikoprämie ■ Anteilige Länderrisikoprämie für Belgien ■ 0,3 % auf Basis des durchschnittlichen Renditeunterschieds zwischen belgischen Staatsanleihen und Benchmark-Anleihen Unverschuldete ■ Unverschuldete Eigenkapitalkosten im Eigenkapital- Planungszeitraum 2012 bis 2017 (nach kosten persönlichen Steuern) Verschuldete ■ Bandbreite verschuldete Eigenkapital- Eigenkapitalkosten im Planungszeitraum kosten 2012 bis 2017 sowie in der ewigen Rente ■ 7,39 % - 7,46 % ■ 4,76 % - 6,92 % ■ 6,43 % 2018ff. (nach persönlichen Steuern, vor Wachstumsabschlag) Nachhaltige Wachstumsrate ■ Bildet das nachhaltige Wachstum der den ■ 1,00 % Aktionären zuzurechnenden Überschüsse ab. 5.1 Eigenkapitalkosten Der Kapitalisierungszinssatz (Eigenkapitalkosten) repräsentiert die Rendite aus einer zur Investition in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage, wenn diese dem zu kapitalisierenden Zahlungsstrom hinsichtlich Fristigkeit, Risiko und Besteuerung äquivalent ist (IDW S 1, Tz. 114). Als Ausgangsgröße für die Bestimmung von Alternativrenditen kommen insbesondere Kapitalmarktrenditen für Unternehmensbeteiligungen (in Form von Aktienportfolios) in Betracht. Diese Renditen lassen sich grundsätzlich in einen Basiszinssatz und eine von den Anteilseignern aufgrund der Übernahme unternehmerischen Risikos geforderte Risikoprämie zerlegen. 52 5.1.1 Basiszinssatz Gemäß (Tax-)CAPM repräsentiert der Basiszinssatz eine risikofreie und fristadäquate Alternativanlage zur Investition in das zu bewertende Unternehmen. Zur Einhaltung der Laufzeitäquivalenz ist grundsätzlich für jedes Jahr mit dem jeweiligen laufzeitadäquaten Zinssatz zu diskontieren. Dies führt im Rahmen der Unternehmensbewertung allerdings zu der praktischen Schwierigkeit, dass in Abhängigkeit von der Länge des Planungszeitraums und den angenommenen Wachstumsraten für die daran anschließende Phase der so genannten ewigen Rente jeweils finanzmathematisch ein barwertäquivalenter einheitlicher Zinssatz neu zu berechnen ist. Aus Praktikabilitätsgründen kann aus der Zinsstrukturkurve auch ein einheitlicher Basiszinssatz über den gesamten Zeitraum, das heißt beginnend mit dem ersten Planjahr, berechnet und verwendet werden. Für die Bestimmung des Basiszinssatzes kann von der Zinsstrukturkurve für Staatsanleihen ausgegangen werden. Zur objektivierten Schätzung der Zinsstrukturkurve kann auf die veröffentlichten Regressionsparameter der Deutschen Bundesbank zurückgegriffen werden. Diese lassen eine auf empirischen Daten basierende Ableitung einer Zinsstrukturkurve für einen dreißigjährigen Zeitraum zu. Zinsstrukturkurve zum 19. Juni 2012 (3-Monats-Durchschnitt) 3,00% 2,50% Zinssatz in % 2,00% 1,50% 1,00% 0,50% 0,00% 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Einheitlicher Basiszins (gerundet) Zinsstrukturkurve Zur Abbildung einer Zinsstrukturkurve mit einer unendlichen Laufzeit kann der ermittelte Zero-Bond-Zinssatz für eine Restlaufzeit von dreißig Jahren als nachhaltiger Schätzwert angesetzt werden. Der auf diese Weise abgeleitete einheitliche Basiszinssatz wurde unter Verwendung der Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank für den Zeitraum 20. März 2012 bis 19. Juni 2012 in Höhe von 2,31 % ermittelt und zur Glättung von kurzfristigen Marktschwankungen sowie möglicher Schätzfehler insbesondere bei langfristigen Renditen gerundet auf ¼-%punkt in einer Höhe von 2,25 % abgeleitet. Wie die nachfolgende Grafik zeigt, ist der Basiszinssatz seit der Euro-Bargeldeinführung am 1. Januar 2002 auf ein historisch niedriges Niveau gefallen. Entwicklung Basiszinssatz (3-Monats-Durchschnitt, ungerundet) 5,50% 5,00% 4,50% 4,00% 3,50% 3,00% 2,50% 2,00% Mrz. 02 Jun. 02 Sep. 02 Dez. 02 Mrz. 03 Jun. 03 Sep. 03 Dez. 03 Mrz. 04 Jun. 04 Sep. 04 Dez. 04 Mrz. 05 Jun. 05 Sep. 05 Dez. 05 Mrz. 06 Jun. 06 Sep. 06 Dez. 06 Mrz. 07 Jun. 07 Sep. 07 Dez. 07 Mrz. 08 Jun. 08 Sep. 08 Dez. 08 Mrz. 09 Jun. 09 Sep. 09 Dez. 09 Mrz. 10 Jun. 10 Sep. 10 Dez. 10 Mrz. 11 Jun. 11 Sep. 11 Dez. 11 Mrz. 12 durchschnittlicher Basiszinssatz in % 6,00% 53 Zu den Ursachen dieser Entwicklung verweisen wir auf Anlage 6. Zur Berücksichtigung der Auswirkungen der aktuellen Kapitalmarktsituation auf die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes verweisen wir auf den nachfolgenden Abschnitt zum Risikozuschlag. Zinseinkünfte werden mit einer nominellen Steuerbelastung in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag belastet (Abgeltungssteuer). Hieraus resultiert ein Basiszinssatz nach Einkommensteuer in Höhe von 1,66 %. 5.1.2 Risikozuschlag Bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes ist zur Ableitung des Risikozuschlags nicht auf die subjektiven Risikoneigungen einzelner Unternehmenseigner, sondern auf das allgemeine Verhalten des Marktes abzustellen. Dabei ist davon auszugehen, dass Investoren ein besonderes Risiko bei der Geldanlage in Unternehmen (Anlegerrisiko) sehen. Der Risikozuschlag kann mit Hilfe von Kapitalmarktpreisbildungsmodellen (CAPM, Tax-CAPM) aus den am Kapitalmarkt empirisch ermittelten Aktienrenditen abgeleitet werden. Das Capital Asset Pricing Model (CAPM) stellt in seiner Standardform ein Kapitalmarktmodell dar, in dem Kapitalkosten und Risikozuschläge ohne die Berücksichtigung der Wirkungen von persönlichen Ertragsteuern erklärt werden. Gemäß dem CAPM setzt sich der Risikozuschlag aus der allgemeinen Marktrisikoprämie und dem unternehmensspezifischen Betafaktor zusammen. Die Berechnung der kapitalmarktorientierten Marktrisikoprämie erfolgt durch Bildung der Differenzrendite zwischen Anlagen in ein repräsentatives Marktportfolio bestehend aus Unternehmensanteilen (Aktien) und risikolosen Anlagen. Da Aktienrenditen und Risikozuschläge grundsätzlich durch Ertragsteuern beeinflusst werden, erfolgt eine realitätsnähere Erklärung der empirisch beobachtbaren Aktienrenditen durch das TaxCAPM, welches das CAPM um die explizite Berücksichtigung der unterschiedlichen Wirkungen persönlicher Ertragsteuern in Deutschland auf Zinseinkünfte, Dividenden und Kursgewinne erweitert. Nach dem Tax-CAPM setzt sich der Kapitalisierungszinssatz aus dem um die Ertragsteuer gekürzten Basiszinssatz und dem auf Basis des Tax-CAPM ermittelten Risikozuschlag nach Ertragsteuern zusammen. Der Risikozuschlag nach Ertragsteuern ist analog zum CAPM das Produkt aus dem unternehmensspezifischen Betafaktor und der Marktrisikoprämie nach Ertragsteuern. Marktrisikoprämie Für Unternehmensbewertungen ab Einführung der Abgeltungssteuer durch die Unternehmenssteuerreform 2008 hat der Fachausschuss für Unternehmensbewertung des IDW (FAUB) empfohlen, für die Marktrisikoprämie nach Einkommensteuer von einer Bandbreite von 4,0 % bis 5,0 % bzw. im Regelfall im Mittel von 4,5 % auszugehen. Im Rahmen seines Hinweises zu den Auswirkungen der aktuellen Kapitalmarktsituation auf die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes vom 10. Januar 2012 empfiehlt der FAUB zu prüfen, ob der aktuellen Kapitalmarktsituation - ausgelöst durch die Finanz- und Schuldenkrise - mit dem Ansatz der Marktrisikoprämie am oberen Rand der zuvor genannten empfohlenen Bandbreiten Rechnung zu tragen ist oder ob abhängig von der konkreten Situation des Einzelfalls weitergehende Überlegungen angezeigt sein können. Für weitere Ausführungen zur aktuellen Kapitalmarktsituation verweisen wir auf Anlage 6. Zur Bestimmung der krisenbedingt erhöhten Risikoprämie wird von einem unverzerrten Schätzer für den Basiszinssatz in Form der langfristigen durchschnittlichen Renditeerwartung der Anteilseigner ausgegangen. Diese ermittelt sich aus dem langfristigen Durchschnitt der Realverzinsung zuzüglich der aktuellen Inflationserwartung. Hieraus resultiert im Vergleich zum aktuellen Basiszinsniveau eine Differenz in einer Bandbreite von rund 1,75 % bis 2,25 %-Punkten. GARANT hat bei der Ermittlung des nachhaltigen Ergebnisses einen langfristigen Durchschnitt des 3-Monats EURIBOR als Grundlage für die Berechnung der Refinanzierungsgebühren angesetzt. Dieser langfristige Durchschnitt liegt am unteren 54 Ende der für den EURIBOR über verschiedene Zeiträume beobachtbaren Werte. Auswirkungen der Krise werden damit zwar nur partiell in der Planung berücksichtigt, insgesamt halten wir es daher in diesem Fall nicht für erforderlich, die Marktrisikoprämie oberhalb der empfohlenen Bandbreite anzusetzen. Der Bewertung der GARANT liegt daher eine Marktrisikoprämie von 5,0 % zugrunde. Die Marktrisikoprämie ist im Hinblick auf die spezielle Risikostruktur des jeweils zu bewertenden Unternehmens zu modifizieren. Das unternehmensund branchenspezifische Risiko wird nach dem CAPM wie nach dem Tax-CAPM im so genannten Betafaktor ausgedrückt. Betafaktor Für die GARANT liegen am Kapitalmarkt beobachtbare Betafaktoren für die drei börsennotierten Vorzugsaktien (VZ 1,41 im regulierten Markt, alle im Freiverkehr) vor. GARANT Vorzugsaktien (Stichtag: 31. Mai 2012) Verschuldete Betafaktoren Name GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41 GARANT Vorzugsaktien VZ 0,39 GARANT Vorzugsaktien VZ 0,01 2012 0,12 0,27 0,17 2011 0,71 -0,32 0,35 2010 0,22 0,75 0,12 2009 0,49 1,05 0,30 2008 0,62 n/a n/a Die beobachtbaren (verschuldeten) Betafaktoren für die GARANT-Vorzugsaktien lagen in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juni 2007 und dem 31. Mai 2012 in folgenden Bandbreiten: GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41: 0,12 bis 0,71; GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39: -0,32 bis 1,05; GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01: 0,12 bis 0,35. Bereits die völlig erratischen Bandbreiten zeigen, dass der eigene Betafaktor der GARANT nicht aussagefähig ist. Weitere Analysen (Aktienkursbewegungen, t-Test, Bestimmtheitsmaß, Bid-Ask-Spreads, Handelsumsätze) bestätigen, dass die beobachtbaren Betafaktoren der GARANT-Vorzugsaktien keine sachgerechte Grundlage zur Ableitung des Risikozuschlages darstellen. Es wurde deshalb auf Betafaktoren börsennotierter Unternehmen mit ähnlichem Risikoprofil (im Folgenden „Peer Group“) zurückgegriffen. Börsennotierte Zentralregulierungsunternehmen, die sich auf den Schuh-, Sport- und Lederwarenmarkt spezialisiert haben, waren nicht identifizierbar. Als Vergleichsunternehmen wurden daher börsennotierte Unternehmen herangezogen, die wie GARANT - im Wesentlichen von der Entwicklung des Schuhmarktes (Handel und Hersteller) abhängig sind (Peer Group 1). Da jedoch GARANT als Zentralregulierer zudem Finanzdienstleister und Intermediär für die angeschlossenen Schuhhändler sowie deren Lieferanten ist, kann das Risikoprofil von GARANT zudem auch mit Unternehmen, die sich auf die Abwicklung von Abrechnungsverkehr (sog. Clearing) spezialisiert haben, verglichen werden. Deshalb wurden ebenfalls Clearing- und Kreditkartenunternehmen als Vergleichsgruppe herangezogen (Peer Group 2). Mit seiner Infrastruktur ist GARANT auch als Vermittler zwischen Schuhhändlern (Nachfrager) und Lieferanten (Anbieter) tätig. Aus diesem Grund kann GARANT auch mit Börsendienstleistern verglichen werden (Peer Group 3). Die Vergleichsunternehmen bilden in ihrer Gesamtheit den bestmöglichen Vergleichsmaßstab zur GARANT ab. Die Vergleichsunternehmen sind in Anlage 7 kurz beschrieben. Um eine hohe statistische Validität der im Folgenden für die einzelnen Peer Groups dargestellten empirischen Daten zu erreichen und auf die für die Umrechnung von 55 verschuldeten in unverschuldete Betafaktoren notwendigen Kapitalstrukturdaten zugreifen zu können, wurden wöchentliche Betafaktoren für fünf unabhängige Jahresscheiben ermittelt. Zur Berücksichtigung der sich im Planungszeitraum verändernden Finanzierungsstrukturen der Vergleichsunternehmen wurden die in der Vergangenheit beobachteten Betafaktoren der verschuldeten Unternehmen zunächst in unverschuldete Betafaktoren umgerechnet (so genanntes „unlevern“). Die beobachtbaren (verschuldeten) sowie die unverschuldeten Betafaktoren der Gruppen von Vergleichsunternehmen sind in Anlage 8 dargestellt. Die am Markt beobachtbaren Betafaktoren für Schuheinzelhandelsunternehmen und Schuhhersteller (Peer Group 1) – jeweils gespiegelt am marktbreitesten Aktienindex – lagen in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juni 2007 im Durchschnitt bei 1,14. Die unverschuldeten Betafaktoren der Peer Group 1 lagen im Durchschnitt bei 1,28. Die am Markt beobachtbaren Betafaktoren der im Bereich Clearing und Kreditkarten tätigen Unternehmen (Peer Group 2) – jeweils gespiegelt am marktbreitesten Aktienindex – lagen in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juni 2007 und dem 31. Mai 2012 im Durchschnitt bei 1,08. Die unverschuldeten Betafaktoren der Peer Group 2 lagen im Durchschnitt bei 0,93. Die am Markt beobachtbaren Betafaktoren der Börsendienstleistungsunternehmen (Peer Group 3) – jeweils gespiegelt am marktbreitesten Aktienindex – lagen in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juni 2007 und dem 31. Mai 2012 im Durchschnitt bei 1,08. Die unverschuldeten Betafaktoren der Peer Group 3 lagen im Durchschnitt bei 1,08. Unter Berücksichtigung der mittelbaren Abhängigkeit der GARANT-Gruppe vom Zentralregulierungsvolumen im Schuhmarkt halten wir einen unverschuldeten Betafaktor der GARANT von 1,1 für angemessen. Der Betafaktor von 1,1 berücksichtigt auch die relativen Risiken von Unternehmen im Bereich von Clearing und Kreditkartendienstleistungen sowie von Börsendienstleistungsunternehmen. Multipliziert mit der allgemeinen Marktrisikoprämie von 5,0 % errechnet sich für GARANT ein Risikozuschlag für das operative Risiko von 5,5 % vor Anpassung an die periodenspezifische Finanzierungsstruktur. Länderrisikoprämie GARANT erzielt einen wesentlichen Teil ihrer finanziellen Überschüsse in einer Reihe europäischer Länder (vgl. Abschnitt G.II.IV.1). Da für diese Kapitalmärkte z.T. keine hinreichend validen Daten beobachtbar sind, kann die gesuchte Risikoprämie hilfsweise aus der beobachtbaren allgemeinen Marktrisikoprämie entwickelter Kapitalmärkte, dem unternehmensspezifischen Betafaktor sowie der Länderrisikoprämie für das operativ maßgebliche Land ermittelt werden. Unter Wesentlichkeitsgesichtspunkte haben wir ausschließlich für Belgien eine Länderrisikoprämie angesetzt. Diese Länderrisikoprämie basiert auf dem durchschnittlichen Renditeunterschied zwischen laufzeitgleichen belgischen Eurodotierten Anleihen und Euro-dotierten Benchmark-Anleihen. Aufgrund der Reife und Liquidität ihrer Kapitalmärkte sowie der faktischen Abwesenheit von Ausfallrisiken wurden als Benchmark-Anleihen deutsche Euro-Staatsanleihen angesetzt. Auf dieser Grundlage wurde eine anteilige Länderrisikoprämie für Belgien von insgesamt 0,3 % (vor Einkommensteuer) berücksichtigt. Die anteilige Länderrisikoprämie basiert auf dem Anteil des für Belgien in der Detailplanungsphase erwarteten Zentralregulierungsvolumens der GARANT-Gruppe. Die Länderrisikoprämie unterliegt in Abhängigkeit von der Ausschüttungsquote der effektiven Einkommensteuerbelastung, die sich aus der Einkommensteuerbelastung auf Dividenden und Kursgewinnen zusammensetzt. Unter Berücksichtigung der effektiven 56 Einkommensteuerbelastungen resultieren Länderrisikoprämien (nach Einkommensteuer) zwischen insgesamt 0,22 % und 0,30 %. Finanzierungsstruktur Abschließend wurde der unverschuldete Kapitalisierungszinssatz anhand der sich aus der Planungsrechnung ergebenden zukünftigen Finanzierungsstruktur und des Verschuldungsgrads wieder periodenspezifisch in verschuldete Kapitalkosten zurückgerechnet (so genanntes „relevern“). 5.2 Wachstumsrate In der Detail- und Grobplanungsphase (2012 bis 2017) ist das erzielbare Wachstum in den erwarteten Entwicklungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Bilanzposten reflektiert. Ein Wachstumsabschlag für diesen Zeitraum ist insoweit nicht erforderlich. Auch in der Fortführungsperiode ab 2018 ff. werden sich die Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung und somit auch die aus den Planungen ableitbaren Nettoeinnahmen der Anteilseigner fortentwickeln. Dieses nachhaltige Wachstum lässt sich grundsätzlich finanzmathematisch als Wachstumsabschlag im Kapitalisierungszinssatz abbilden. Zur Ableitung inflationsbedingter Wachstumseffekte wurden die aktuellen branchenbedingten Rahmenbedingungen sowie die Kosten-Erlös-Struktur und -entwicklung der GARANT berücksichtigt. Aufgrund des auch für die Zukunft erwarteten Kostendrucks und der Preissensitivität der der GARANT-Gruppe angeschlossenen Fachhändler wird der Wettbewerb auch zukünftig hoch sein mit der Folge, dass der bereits bestehende Preisdruck anhalten wird. Die Überwälzung von inflationsbedingten Kostensteigerungen wird auch künftig nur sehr eingeschränkt möglich sein. Restrukturierungsbedingte Effizienzgewinne werden diese Entwicklung voraussichtlich nur teilweise kompensieren können und somit lediglich zur Stabilisierung der nachhaltigen Profitabilität beitragen. Dies wird zudem durch die Ergebnisse empirischer Analysen gestützt, die zeigen, dass es Unternehmen in Deutschland in der Vergangenheit lediglich teilweise gelungen ist, inflationsbedingte Kostensteigerungen durch Preissteigerungen zu überwälzen. Vor diesem Hintergrund ist der Wachstumsabschlag für GARANT mit 1,0 % angesetzt worden. Zur Finanzierung des Wachstums in der Fortführungsperiode ist eine Thesaurierung zu berücksichtigen, die aus dem Finanzierungsbedarf nachhaltig inflationsbedingt wachsender Aktiva und Passiva resultiert. Die periodenspezifischen Kapitalisierungszinssätze der GARANT werden im Rahmen der Ermittlung des Ertragswertes im folgenden Abschnitt dargestellt. 6. Unternehmenswert 6.1 Ertragswert Ausgehend vom Konzernergebnis der GARANT und den hieraus abgeleiteten Nettoeinnahmen abzüglich der effektiven Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Kapitalmaßnahmen und Veränderungen der Nettofinanzposition ergibt sich unter Anwendung der maßgeblichen periodenspezifischen Kapitalisierungszinssätze der Ertragswert des betriebsnotwendigen Vermögens der GARANT zum 1. Januar 2012 wie folgt: 57 GARANT Schuh + Mode AG Planung 2012 TEUR 104 (17) 2013 TEUR 1.208 (5) 2014 TEUR 1.826 (60) 2015 TEUR 1.512 (53) 2016 TEUR 1.410 (47) 2017 TEUR 1.321 (42) nachhaltig 2018 ff. TEUR 994 (31) 86 1.203 1.766 1.459 1.363 1.279 962 86 0 1.203 0 1.114 147 652 172 36,9% 1.447 125 17 1.334 352 91,4% 1.091 481 63 882 233 64,72% 1.067 397 52 882 233 69,0% 994 150 415 70 397 105 41,3% 637 Nettoeinnahmen Barw erte jew eils zum 31.12. Zw ischensumme Kapitalisierung Kapitalisierungszinssatz Barw ertfaktor für das jew eilige Jahr Barw erte jew eils zum 01.01. 0 12.607 12.607 5,35% 0,9492 11.967 0 13.207 13.207 4,76% 0,9546 12.607 1.447 12.504 13.951 5,64% 0,9466 13.207 1.091 12.168 13.259 6,03% 0,9431 12.504 1.067 11.911 12.977 6,65% 0,9376 12.168 994 11.741 12.735 6,92% 0,9353 11.911 637 637 5,43% 18,4234 11.741 Ertragsw ert zum 1. Januar 2012 11.967 2013 2,25% 0,59% 1,66% 5,00% 1,10 12.607 (2.855) (22,64%) 0,56 0,28% 3,10% 4,76% 2014 2,25% 0,59% 1,66% 5,00% 1,10 13.207 (1.792) (13,57%) 0,75 0,24% 3,98% 5,64% 2015 2,25% 0,59% 1,66% 5,00% 1,10 12.504 (1.931) (15,44%) 0,83 0,22% 4,38% 6,03% 2016 2,25% 0,59% 1,66% 5,00% 1,10 12.168 (1.837) (15,10%) 0,95 0,24% 5,00% 6,65% 2017 2,25% 0,59% 1,66% 5,00% 1,10 11.911 (1.641) (13,78%) 1,00 0,24% 5,26% 6,92% 2018 ff. 2,25% 0,59% 1,66% 5,00% 1,10 11.741 (1.527) (13,01%) 0,91 0,23% 4,77% 1,00% 5,43% Jahresergebnis Anteile von Minderheitsgesellschaftern auf Anteilseigner der GARANT Schuh + Mode AG entfallendes Ergebnis Thesaurierung Wertbeitrag aus Wertsteigerungen effektive Ertragsteuer auf Wertsteigerungen Wertbeitrag aus Ausschüttung Ertragsteuer auf Ausschüttung Ausschüttungsquote Nettoeinnahm en GARANT Schuh + Mode AG Basiszinssatz vor Ertragsteuer Ertragsteuer Basiszinssatz nach Ertragsteuer Marktrisikoprämie nach Ertragsteuer Betafaktor unverschuldet Barwerte jeweils zum 01.01. Nettofinanzposition jeweils zum 01.01. Verschuldungsgrad Betafaktor verschuldet Länderrisikoprämie Risikozuschlag Wachstumsrate Kapitalisierungszinssatz 2012 2,25% 0,59% 1,66% 5,00% 1,10 11.967 (1.695) (14,16%) 0,68 0,29% 3,69% 5,35% Aufgrund des handelsrechtlichen Bilanzverlustes in Höhe von 2.596 TEUR zum 31. Dezember 2011 ist in den Jahren 2012 und 2013 eine Ausschüttung aus der GARANT nicht möglich. In den nachfolgenden Jahren 2014 bis 2015 werden die seit 2008 aufgelaufenen Vorzugsbeträge bedient. Ab dem Jahr 2016 ergibt sich die Ausschüttungsquote als Resultat der Entwicklung der Dividendenströme für die verschiedenen Aktiengattungen (vgl. Abschnitt G.II.6.4). Da die Thesaurierungen – soweit sie nicht zur Finanzierung des künftigen Bilanzwachstums erforderlich sind – in der Detailplanungsphase und in der Fortführungsphase und die hieraus resultierenden zukünftigen Wertsteigerungen auch wertgleich durch eine fiktive unmittelbare Zurechnung der thesaurierten Beträge an die Aktionäre abgebildet werden können, wurden aus Vereinfachungsgründen in der Detailplanung und der Fortführungsperiode den Anteilseignern die thesaurierten Beträge unmittelbar als Wertbeiträge aus Wertsteigerungen zugerechnet. Die Dividenden wurden mit der aktuell gültigen nominellen Steuerbelastung in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag belastet (Abgeltungssteuer). Die zu Wertsteigerungen führenden Thesaurierungen sowie die nachhaltig inflationsbedingten Wertsteigerungen wurden anstelle der nominellen Steuerlast von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag mit einer effektiven Steuer belastet, die typisierend 58 unter Berücksichtigung einer langen Haltedauer in Höhe von 12,5 % (hälftiger nomineller Steuersatz) zuzüglich Solidaritätszuschlag angesetzt wurde. Durch die so genannte Wachstumsthesaurierung in der ewigen Rente in Höhe des Wachstumsabschlags bezogen auf die zukünftig wachsenden bilanziellen Aktiva und Passiva zum Ende der Detailplanungsphase wird berücksichtigt, dass das mit dem langfristig erwarteten Wachstum der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. der Überschüsse einher gehende Wachstum der Bilanzposten zu finanzieren ist. Die zum Bilanzwachstum nötige Thesaurierung ist daher nicht in den Wertbeitrag aus der unmittelbaren Zurechnung von Thesaurierungen an die Anteilseigner einzubeziehen. Die sich aus der Summe der Wertbeiträge aus Thesaurierung und Ausschüttung abzüglich Ertragsteuern ergebenden Nettoeinnahmen wurden mit dem periodenspezifischen Kapitalisierungszinssatz kapitalisiert. 6.2 Sonderwerte Freie Liquidität GARANT verfügt über nicht betriebsnotwendige Liquidität in Höhe von rd. 13.500 TEUR. Bei der Ermittlung der freien Liquidität war zu berücksichtigen, dass die jeweils geplanten Investitionen und die geplanten Ausschüttungen finanzierbar bleiben und dass eine angemessene Liquiditätsreserve zum Betrieb des operativen Geschäfts zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang wurde eine Analyse der unterjährigen Liquiditätserfordernisse vorgenommen, auf deren Basis eine Mindestliquidität von ca. 850 TEUR ermittelt wurde. Unter Beachtung der geplanten weiteren Ein- und Auszahlungen ergab sich eine als Sonderwert anzusetzende freie Liquidität von 13.500 TEUR. Beteiligungen Folgende Beteiligungen wurden veräußert bzw. sind aus Wesentlichkeitsgründen nicht in die Planungsrechnung der GARANT-Gruppe einbezogen worden. Sie wurden daher als Sonderwerte angesetzt: Über die 50%-ige Beteiligung der GARANT-Gruppe an der EBG VersicherungsKontor GmbH, Korschenbroich, wurde am 01. Juni 2012 ein notariell beurkundeter Vertrag zur Veräußerung der Geschäftsanteile geschlossen. Der Vollzug der Anteilsübertragung wird nach Bezahlung des Kaufpreises kurzfristig erwartet. Der Veräußerungspreis beträgt 23 TEUR und entfällt mit 2 TEUR auf die Minderheitsgesellschafter der Rexor. Somit wird ein Betrag von 21 TEUR – aus Wesentlichkeitsgründen in voller Höhe vor Unternehmensteuern – als Sonderwert angesetzt. Die Zweite Amplificator GmbH, Düsseldorf, wurde durch den ehemaligen Insolvenzverwalter der GARANT zu Sanierungszwecken gegründet und ist eine 100%-ige Beteiligung der GARANT. Alleiniger Unternehmenszweck ist die Verwertung des nicht gebundenen Vermögens zugunsten der Gläubiger. Das bilanzielle Eigenkapital der Zweite Amplificator GmbH beträgt TEUR 25 und wurde in voller Höher als Sonderwert angesetzt. Die GARANT-Gruppe ist zu 50% an der IfM Institut für Marktdaten GmbH, Neuss, beteiligt. Aufgrund der geringen Jahresüberschüsse (2011: 0,6 TEUR; 2010: 1,9 TEUR) wird die Beteiligung mit dem hälftigen bilanziellen Eigenkapital zum 31. Dezember 2011 in Höhe von TEUR 31,7 als Sonderwert angesetzt. Die GARANT-Gruppe ist zudem zu 20% an der IfH Gesellschaft für Markt- und Unternehmensanalysen mbH, Köln, beteiligt. Das Eigenkapital der Gesellschaft ist negativ und im Jahr 2011 wurde ein Jahresfehlbetrag erwirtschaftet. Aus diesem Grund haben wir für die Beteiligung an der IfH Gesellschaft für Markt- und 59 Unternehmensanalysen mbH mit dem aktuellen Beteiligungsbuchwert von 9,7 TEUR als Sonderwert angesetzt. Die DEGETAMESIS Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Eschborn, vermietet eine Gewerbeimmobilie. Auf Basis einer aktuellen Marktwertschätzung für die Immobilie (nach Abzug von Veräußerungskosten) sowie sonstiger zum 31. Dezember 2011 bestehender Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) ergibt sich ein negativer Nettovermögenswert. Für den 90%-igen Anteil der GARANT an der Gesellschaft wurde daher kein Sonderwert angesetzt. Die Beteiligungen GAMMA Beteiligungen GmbH i.L., Düsseldorf (Anteilsbesitz 100,0%), Performance S.A., Paris/Frankreich (95,4 %), sowie SARL Pelicorne, Hazebrouck/Frankreich (34,0 %), befinden sich in Insolvenzverfahren. GARANT geht derzeit nicht davon aus, dass an GARANT verteilbare Verwertungsüberschüsse erzielt werden können. Es wurden daher keine Sonderwerte für diese Beteiligungen angesetzt. Die Sonderwerte für die Beteiligungen ergeben sich somit wie folgt: Sonderwerte Beteiligungen TEUR EBG Versicherungs-Kontor GmbH 21 Zw eite Amplificator GmbH 25 IfM Institut für Markt- und Unternehmensanalysen mbH 32 IfH Gesellschaft für Markt- und Unternehmensanalysen mbH 10 Gesam t 88 6.3 Unternehmenswert Der Unternehmenswert der GARANT ergibt sich somit wie folgt: Ableitung Unternehmenswert GARANT Schuh + Mode AG TEUR Ertragsw ert 11.967 Sonderw erte Freie Liquidität Beteiligungen Unternehmensw ert zum 1. Januar 2012 Aufzinsungsfaktor Unternehmensw ert zum 27. August 2012 13.500 88 25.555 1,0351 26.451 Der sich zum 1. Januar 2012 ergebende Unternehmenswert in Höhe von 25.555 TEUR ist 240 Tage mit dem Kapitalisierungszinssatz aufzuzinsen. Der sich auf diesen Stichtag ergebende Unternehmenswert der GARANT beträgt 26.451 TEUR. 6.4 Wert je Aktie Zur sachgerechten Berücksichtigung der satzungsmäßigen und sehr heterogenen Dividendenrechte der verschiedenen Aktiengattungen der GARANT wurde eine Aufteilung der möglichen Ausschüttungen der GARANT auf die Vorzugs- und Stammaktien vorgenommen. Aufgrund des handelsrechtlichen Bilanzverlustes bei der GARANT in Höhe von 2.596 TEUR zum 31. Dezember 2011 wird bis 2013 von einer Vollthesaurierung ausgegangen. In den nachfolgenden Jahren 2014 bis 2015 wird die Nachzahlung der seit 2008 aufgelaufenen Vorzugsbeträge angesetzt. 60 Sofern in den Folgejahren ausschüttbare Überschüsse in Höhe von mindestens 882 TEUR pro Jahr zur Verfügung stehen, wird der Betrag von 882 TEUR als Dividende ausgeschüttet. In diesem Fall wird der unter Berücksichtigung der Mehrdividende von 1,41 EUR verbleibende ausschüttbare Betrag auf alle Aktien in ihrem Verhältnis zum Grundkapital verteilt, so dass alle Aktien (mit Ausnahme der GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41 aufgrund ihrer Mehrdividende) den gleichen Dividendenbetrag erhalten. Gleichzeitig werden die Vorzugsund Mehrdividendenbeträge aller Vorzugsaktiengattungen bedient. Die über 882 TEUR hinausgehenden zurechenbaren Nettoeinahmen (Wertbeiträge aus Wertsteigerungen) werden auf die Aktien in ihrem Verhältnis zum Grundkapital verteilt. Sofern der ausschüttbare Überschuss 882 TEUR nicht erreicht wird, werden die Dividendenvorzüge bedient. Der verbleibende ausschüttbare Betrag wird den einzelnen Aktiengattungen entsprechend ihrem Verhältnis zum Grundkapital als Wertbeiträge aus Wertsteigerungen zugerechnet. Die Wertermittlung der Aktien erfolgt auf Basis der Barwerte der Nettoeinahmen der Aktionäre (Dividenden und Wertbeiträge aus Wertsteigerungen) ab dem Planjahr 2012 (vgl. auch Anlage 9). Der Wert je Aktie der GARANT ergibt sich aus dem ermittelten Unternehmenswert und der maßgeblichen Anzahl der Aktien wie folgt: GARANT Schuh + Mode AG - Ermittlung des Werts pro Aktie EUR Ertragswert pro Aktie (1. Januar 2012) Vorzugsaktien VZ 0,01 Vorzugsaktien VZ 0,39 Vorzugsaktien VZ 1,41 Stammaktien 5,16 8,41 24,88 5,08 Sonderwert pro Aktie (1. Januar 2012) Vorzugsaktien VZ 0,01 Vorzugsaktien VZ 0,39 Vorzugsaktien VZ 1,41 Stammaktien 7,97 7,97 7,97 7,97 Wert pro Aktie (1. Januar 2012) Vorzugsaktien VZ 0,01 Vorzugsaktien VZ 0,39 Vorzugsaktien VZ 1,41 Stammaktien 13,14 16,39 32,85 13,05 Wert pro Aktie (27. August 2012) Vorzugsaktien VZ 0,01 Vorzugsaktien VZ 0,39 Vorzugsaktien VZ 1,41 Stammaktien 13,60 16,96 34,00 13,51 61 Analyse des Börsenkurses der GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 Im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 27. April 1999 ist der Börsenkurs der Aktien der zu bewertenden Gesellschaft dem nach dem Ertragswertverfahren ermittelten Wert je Aktie für Zwecke der Festlegung der Barabfindung gegenüberzustellen. Nach dem Beschluss des BVerfG darf ein existierender Börsenkurs bei der Bemessung der Abfindung nicht unberücksichtigt bleiben. Dementsprechend bildet der Börsenkurs grundsätzlich die Untergrenze der angemessenen Abfindung. Eine Unterschreitung kommt jedoch in Betracht, wenn der Börsenkurs ausnahmsweise nicht den Verkehrswert der Aktie widerspiegelt. Dies kann nach dem Beschluss des BGH vom 12. März 2001 (II ZB 15/00) dann der Fall sein, wenn über einen längeren Zeitraum mit den Aktien der Gesellschaft kein Handel stattgefunden hat, aufgrund einer besonderen Marktenge der einzelne außenstehende Aktionär nicht in der Lage ist, seine Aktien zum Börsenpreis zu veräußern, oder der Börsenpreis manipuliert worden ist. Obwohl im vorliegenden Fall nur ein geringer Handel in der GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 zu beobachten war, bestehen keine Anhaltspunkte, dass einzelne Aktionäre nicht in der Lage gewesen wären, ihre Aktien zum Börsenkurs zu veräußern. Auch für eine Manipulation des Börsenkurses liegen keine Erkenntnisse vor. Zu beobachten war allerdings, dass der Aktienkurs unmittelbar nach der ad hoc-Mitteilung der GARANT vom 19. April 2012, dem Tag der Veröffentlichung der Absicht einer Verschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die AGI (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen soll, deutlich anstieg. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung des Aktienkurses seit dem 1. Januar 2011 bis zum 18. Juni 2012: Entwicklung des Börsenkurses der Vorzugsaktie der GARANT Schuh + Mode AG 40 8.000 35 7.000 30 6.000 25 5.000 20 4.000 15 3.000 10 2.000 5 1.000 0 0 Handelsvolumen in Stück Schlusskurse in € Quelle: Capital IQ, eigene Analyse 62 Handelsvolumen in Stück Schlusskurs in € 7. Nach dem Beschluss des BGH vom 19. Juli 2010 (II ZB 18/09) ist der einer angemessenen Abfindung zugrunde zu legende Börsenkurs grundsätzlich als gewichteter Durchschnittskurs einer dreimonatigen Referenzperiode vor der Bekanntmachung der Maßnahme zu ermitteln. Zudem ist der Börsenkurs entsprechend der allgemeinen oder branchentypischen Wertentwicklung unter Berücksichtigung der seitherigen Kursentwicklung hochzurechnen, soweit zwischen der Bekanntmachung der Maßnahme und dem Tag der Hauptversammlung ein längerer Zeitraum verstreicht und die Entwicklung der Börsenkurse eine Anpassung geboten erscheinen lässt. Maßgeblich für die Ermittlung des Durchschnittskurses der GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 ist auf dieser Grundlage der Drei-Monats-Zeitraum bis zum 18. April 2012 (einschließlich). Der in diesem Drei-Monats-Zeitraum gemäß § 31 Abs. 7 WpÜG i.V.m. § 5 Abs. 3 WpÜG-Angebotsverordnung ermittelte, mit den Handelsvolumina gewichtete und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte gewichtete Durchschnittskurs lag bei EUR 33,13 je Stückaktie. Zwischen dem 19. Januar 2012 und dem Kursentwicklungen zu beobachten: 18. April 2012 waren folgende Entwicklung des Börsenkurses der Vorzugsaktie der GARANT Schuh + Mode AG 40 2.000 1.800 35 1.600 Schlusskurs in € 1.400 25 1.200 20 1.000 800 15 Handelsvolumen in Stück 30 600 10 400 5 200 0 0 Handelsvolumen in Stück Schlusskurs 3-Monats-Durchschnitsskurs Quelle: Capital IQ, eigene Analyse 8. Zwischenergebnis Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte volumengewichtete inländische Dreimonatsdurchschnittskurs der GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 beträgt 33,13 EUR. Der für den maßgeblichen Referenzzeitraum ermittelte Börsenkurs liegt unter dem aus dem Unternehmenswert abgeleiteten Wert in Höhe von EUR 34,00. je ausgegebener GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41. 63 Der Vorstand der AGI erachtet den Wert je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 von 34,00 EUR als maßgeblich für die Festlegung der angemessenen Barabfindung gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41. III. Zusammenfassendes Ergebnis Der Vorstand der AGI hat die Barabfindung gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG auf der Grundlage der Unternehmensbewertung mittels des Ertragswertverfahrens nach IDW S 1 sowie der Analyse des maßgebenden Börsenkurses der GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 wie folgt festgelegt: 13,60 EUR 16,96 EUR 34,00 EUR 13,51 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01, je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39, je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41, je GARANT Stammaktie. Der Vorstand der AGI ist davon überzeugt, dass die Minderheitsaktionäre hiermit eine angemessene Barabfindung im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, §§ 327a ff. AktG erhalten und für den Verlust ihrer Rechtsposition und die Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wirtschaftlich voll entschädigt werden. 64 66 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Kopie des Schreibens der ANWR GARANT International AG an den Vorstand der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT vom 18. April 2012 über die Absicht der Verschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll, nebst Anlagen („Absichtsschreiben”) Anlage 2: Kopie des Verschmelzungsvertrags zwischen ANWR GARANT International AG und der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT vom 29.Juni 2012 nebst Anlagen Anlage 3: Kopie des Schreibens der ANWR GARANT International AG an den Vorstand der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT vom 02. Juli 2012 über die Konkretisierung der Absicht des Squeeze Out und die Höhe der festgelegten Barabfindung („Konkretisierendes Schreiben”) Anlage 4: Kopie der Gewährleistungserklärung der DZ Bank AG, Frankfurt, gem. § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 3 AktG vom 02. Juli 2012 Anlage 5: Entwurf des Übertragungsbeschlusses Anlage 6: Beurteilung des aktuellen Zinsniveaus Anlage 7: Vergleichsunternehmen Anlage 8: Betafaktoren Anlage 9: Ermittlung des Werts je Aktie Anlage 5 zum Übertragungsbericht Bericht der ANWR GARANT International AG, Mainhausen, als Hauptaktionärin der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT, Düsseldorf Entwurf des Übertragungsbeschlusses „Die GARANT Vorzugsaktien VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5), die GARANT Vorzugsaktien VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0), die GARANT Vorzugsaktien VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) und die GARANT Stammaktien (ISIN DE0005853006) der übrigen Aktionäre der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT (Minderheitsaktionäre) werden gem. § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der ANWR GARANT International AG mit Sitz in Mainhausen (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 13,60 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,01 (ISIN DE000A0SFSD5), 16,96 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 0,39 (ISIN DE000A0SFSF0), 34,00 EUR je GARANT Vorzugsaktie VZ 1,41 (ISIN DE0005853030) und 13,51 EUR je GARANT Stammaktie (ISIN DE0005853006) auf die Hauptaktionärin übertragen.” Anlage 6 zum Übertragungsbericht Bericht der ANWR GARANT International AG, Mainhausen, als Hauptaktionärin der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT, Düsseldorf 63481962v1 2 Anlage 6: Beurteilung des aktuellen Zinsniveaus Unternehmensbewertungskalküle, die sich am DCF-Verfahren oder Ertragswertverfahren orientieren, zeichnen sich in ihrer praktischen Anwendung dadurch aus, dass die Parameter des Kapitalisierungszinssatzes in der Regel auf der Grundlage von am Kapitalmarkt beobachteten Größen bestimmt werden. Dies kann aber nach unserem Verständnis nicht bedeuten, dass empirisch ermittelte Größen unreflektiert in Bewertungsmodellen Verwendung finden. Vielmehr sind diese Größen einer kritischen Würdigung hinsichtlich Ihrer Verwendbarkeit im Bewertungskalkül zu unterziehen. Letztlich stellt der Gleichgewichtszustand des Kapitalmarkts hinsichtlich des Angebots und der Nachfrage nach Investitionsobjekten den modelltheoretischen Referenzfall dar. Daher ist der normative Maßstab zur Beurteilung der Verwendbarkeit einzelner Parameter die Vereinbarkeit der Prämissen des verwendeten (theoretischen) Bewertungskalküles mit den (empirischen) Rahmenbedingungen des Kapitalmarkts zum Erhebungszeitpunkt der zu beurteilenden Kapitalmarktparameter. Vor dem Hintergrund der restriktiven Prämissen der verwendeten Kapitalmarktmodelle sind grundsätzlich reale (Extrem-) Situationen denkbar, in denen die beobachtbaren Kapitalmarktparameter mit hoher Wahrscheinlichkeit und zu einem ganz überwiegenden Teil durch extreme Rahmenbedingungen geprägt werden, die in den Bewertungsmodellen aufgrund des zu Grunde liegenden Prämissensatzes grundsätzlich ausgeschlossen sind. Sowohl die unreflektierte Übertragung dieser empirischen Daten auf Bewertungsmodelle, die die Existenz solcher Daten eigentlich ausschließen, als auch die Nichtberücksichtigung bestehender Interdependenzen zwischen Kapitalmarktparametern kann zu lediglich gerechneten Größen ohne empirischen Gehalt führen. Dies trifft auch auf die unkritische und unmodifizierte Übertragung der Ergebnisse theoretischer Modellbildung auf die in der Praxis zu lösenden Probleme zu. Im Ergebnis kann die grundsätzliche Nichtanwendbarkeit entweder der (empirischen) Kapitalmarktdaten oder des jeweiligen (theoretischen) Bewertungsmodells resultieren, wenn beide im Extremfall nicht miteinander kompatibel sind. Im Zuge der Finanz- und Schuldenkrise sind seit der zweiten Hälfte des Jahres 2011 hohe Kursverluste und eine zunehmende Volatilität an den Aktienmärkten sowie eine signifikante Reduzierung des Basiszinssatzes zu beobachten. Eine unreflektierte Übernahme des aktuellen beobachtbaren Basiszinssatzes in Unternehmensbewertungskalküle hätte c.p. – also ohne die Berücksichtigung des Einflusses der Kapitalmarktkrisen auf die anderen Parameter des Kapitalisierungszinssatzes, wie z.B. die Risikoprämie – rein rechnerisch reduzierte Kapitalkosten und steigende Unternehmenswerte zur Folge, was jedoch im drastischen Gegensatz zu der beobachtbaren Entwicklung an den Aktienmärkten stehen würde. So sind insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2011 deutsche Aktienindizes parallel zum Rückgang der Renditen deutscher Bundesanleihen deutlich gesunken: 63481962v1 3 700,00 4,00% 650,00 3,50% 600,00 3,00% 550,00 2,50% 500,00 2,00% 450,00 1,50% 400,00 1,00% CDAX Rendite 10-jährige Bundesanleihe Rendite CDAX Entwicklung CDAX und Renditen von Bundesanleihen seit 1. Juli 2011 Rendite 30-jährige Bundesanleihe Quelle: Capital IQ, Deutsche Bundesbank, eigene Darstellung Dieser Widerspruch gibt Anlass, die Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes zu hinterfragen und das aktuelle Kapitalmarktumfeld zu analysieren, um Anhaltspunkte zu gewinnen, wie in das Bewertungskalkül eingehende Parameter bestimmt werden können, damit auch in Zeiten der Krise Unternehmenswerte und -preise weitgehend gleichlaufenden Trends folgen. Im Zusammenhang mit dem aktuell historisch niedrigen Zinsniveau in Deutschland können unseres Erachtens grundsätzlich folgende Thesen in Bezug auf die (Real-)Renditeerwartung von Investoren unterschieden werden: 1 2 Nachhaltig relativ stabile (Real-)Renditeerwartungen der Investoren: Das aktuell niedrige Zinsniveau von deutschen Bundesanleihen ist als temporär begrenzter Effekt einzuordnen, hervorgerufen durch eine Finanz- und Schuldenkrise insbesondere in den Ländern der Eurozone, welcher sich bei einer Stabilisierung der Märkte mit wieder normalisierten (Real-) Renditen auflöst. Der stichtagsbedingt gebotene Ansatz des aktuellen Zinsniveaus im Bewertungskalkül muss bei der Bestimmung konsistenter Kapitalkosten jedoch einhergehen mit ebenfalls empirisch beobachtbaren Adjustierungen bei der Risikoprämie. Nachhaltige reduzierte (Real-)Renditeerwartungen der Investoren: Das Zinsniveau von deutschen Bundesanleihen wird auch zukünftig mittel- bis langfristig auf dem aktuell niedrigen Niveau verharren und Investoren richten ihr Verhalten in Form einer verminderten (Real-) Renditeerwartung daran aus. Eine Anpassung der Risikoprämie wäre nicht erforderlich. Wir gehen im Folgenden näher auf die diesen Thesen zugrunde liegenden Annahmen sowie die hieraus resultierenden Konsequenzen für die Unternehmensbewertung ein. These 1: Nachhaltig relativ stabile (Real-)Renditeerwartungen der Investoren: Die Annahme stabiler, langfristig durchschnittlich erwarteter (Real-)Renditen aus einer Investition in Unternehmen lässt vor dem Hintergrund der aktuell niedrigen (Real-)Rendite von deutschen Bundesanleihen grundsätzlich Raum für unterschiedliche Interpretationen des aktuell krisenbeeinflussten Verhaltens der Marktteilnehmer zu. So können diese, ungeachtet der Maßgeblichkeit der zum Stichtag bestehenden Anlagemöglichkeiten, (1) das derzeitige Zinsniveau für nach unten verzerrt einschätzen und für Bewertungszwecke bei der Bestimmung ihrer Renditeerwartungen hieraus resultierende Anpassungen für notwendig erachten oder (2) in 63481962v1 4 Bezug auf ihre Investitionsentscheidung im Vergleich zu langfristigen historischen Durchschnitten erhöhte Risikoprämien fordern. Da eine exakte, theoretisch fundierte Trennung dieser beiden Interpretationsansätze nicht möglich ist, sind ihre Konsequenzen für die Bestimmung von Kapitalkosten insgesamt zu beurteilen. Basiszinssatz: Das aktuelle Renditeniveau von deutschen Bundesanleihen ist durch die erhebliche Verunsicherung an den internationalen Kapitalmärkten verursacht durch die Finanz- und Schuldenkrise stark beeinflusst. Investoren sind weltweit auf der Suche nach sicheren Investitionsmöglichkeiten. Deutsche Bundesanleihen werden dabei von einer Vielzahl von Kapitalmarktteilnehmern als einer der wenigen verbliebenen „sicheren Häfen“ gesehen.1 Dies kommt in einer erhöhten Nachfrage nach deutschen Bundesanleihen und dementsprechend 2 steigenden Kursen und sinkenden Renditen zum Ausdruck. Der Rückgang der Nominalrenditen ist für sich gesehen kein Grund, diese nicht für das Bewertungskalkül zu verwenden. Durch die Erweiterung der Betrachtung um Inflationsdaten erhält man die implizite Realzinsforderung von Investoren (als Differenz zwischen der Rendite der deutschen Bundesanleihen als eine quasi-risikolose Kapitalmarktanlage und einem geforderten Inflationsausgleich). Diese Analyse zeigt, dass Investoren derzeit offensichtlich bereit sind, nicht nur eine im historischen Vergleich niedrige, sondern teilweise sogar negative Realverzinsung in Kauf zu nehmen, da die aktuellen sowie die erwarteten Inflationsraten für viele Laufzeiten höher als die Renditen der deutschen Bundesanleihen sind. Im Folgenden haben wir die Rendite von Bundesanleihen mit Laufzeiten von 10 und 30 Jahren in der Vergangenheit den zeitgleich bestehenden sowie den erwarteten Inflationsraten gegenübergestellt (bis einschließlich April 2012): Rendite 10-jährige Bundesanleihe vs. Inflationsrate Rendite 10-jährige Bundesanleihe vs. erwarteter Inflation 6 6 5 5 4 4 % % 3 3 2 2 1 0 -2 -1 Jan. 02 Mai. 02 Sep. 02 Jan. 03 Mai. 03 Sep. 03 Jan. 04 Mai. 04 Sep. 04 Jan. 05 Mai. 05 Sep. 05 Jan. 06 Mai. 06 Sep. 06 Jan. 07 Mai. 07 Sep. 07 Jan. 08 Mai. 08 Sep. 08 Jan. 09 Mai. 09 Sep. 09 Jan. 10 Mai. 10 Sep. 10 Jan. 11 Mai. 11 Sep. 11 Jan. 12 -1 1 2 Jan. 02 Mai. 02 Sep. 02 Jan. 03 Mai. 03 Sep. 03 Jan. 04 Mai. 04 Sep. 04 Jan. 05 Mai. 05 Sep. 05 Jan. 06 Mai. 06 Sep. 06 Jan. 07 Mai. 07 Sep. 07 Jan. 08 Mai. 08 Sep. 08 Jan. 09 Mai. 09 Sep. 09 Jan. 10 Mai. 10 Sep. 10 Jan. 11 Mai. 11 Sep. 11 Jan. 12 1 0 Unterschied Rendite zu Inflationsrate Unterschied Rendite zu erwarteter Inflation Rendite der jeweils jüngsten Bundesanleihe mit einer vereinbarten Laufzeit von 10 Jahren Inflationsrate zum Vorjahresmonat in % Rendite der jeweils jüngsten Bundesanleihe mit einer vereinbarten Laufzeit von 10 Jahren Erwartete durchschnittliche Inflation der nächsten 5 Jahre (EIU) Durchschnitt Renditeunterschiede (2002 - 2012) Durchschnitt Renditeunterschiede (2002 - 2012) Vgl. beispielsweise ECB Monthly Bulletin 10.2011: S. 41f, ECB Monthly Bulletin 11.2011: S. 27, Deutsche Bundesbank Finanzstabilitätsbericht 2011: S. 31, Deutsche Bundesbank Monatsbericht August 2011, S. 45, Handelsblatt: „Sicherheit um jeden Preis: Begehrte Bundesanleihen: vom 11. November 2011 Dies ist auch bei der Verwendung der Zinsstrukturdaten der EZB, der FED und der Schweizer Nationalbank zu beachten, da ähnliche Entwicklungen auch für weitere Länder neben Deutschland beobachtbar sind. 63481962v1 5 Rendite 30-jährige Bundesanleihe vs. Inflationsrate Rendite 30-jährige Bundesanleihe vs. erwarteter Inflation 6 6 5 5 4 3 % % 4 3 2 1 -1 0 Jan. 02 Mai. 02 Sep. 02 Jan. 03 Mai. 03 Sep. 03 Jan. 04 Mai. 04 Sep. 04 Jan. 05 Mai. 05 Sep. 05 Jan. 06 Mai. 06 Sep. 06 Jan. 07 Mai. 07 Sep. 07 Jan. 08 Mai. 08 Sep. 08 Jan. 09 Mai. 09 Sep. 09 Jan. 10 Mai. 10 Sep. 10 Jan. 11 Mai. 11 Sep. 11 Jan. 12 0 Jan. 02 Mai. 02 Sep. 02 Jan. 03 Mai. 03 Sep. 03 Jan. 04 Mai. 04 Sep. 04 Jan. 05 Mai. 05 Sep. 05 Jan. 06 Mai. 06 Sep. 06 Jan. 07 Mai. 07 Sep. 07 Jan. 08 Mai. 08 Sep. 08 Jan. 09 Mai. 09 Sep. 09 Jan. 10 Mai. 10 Sep. 10 Jan. 11 Mai. 11 Sep. 11 Jan. 12 2 1 Unterschied Rendite zu Inflationsrate Unterschied Rendite zu erwarteter Inflation Rendite der jeweils jüngsten Bundesanleihe mit einer vereinbarten Laufzeit von 30 Jahren Inflationsrate zum Vorjahresmonat in % Rendite der jeweils jüngsten Bundesanleihe mit einer vereinbarten Laufzeit von 30 Jahren Erwartete durchschnittliche Inflation der nächsten 5 Jahre (EIU) Durchschnitt Renditeunterschiede (2002 - 2012) Durchschnitt Renditeunterschiede (2002 - 2012) Quelle: Deutsche Bundesbank, Statistisches Bundesamt, Economist Intelligence Unit, eigene Darstellung Rendite 30-jährige Bundesanleihe vs. Inflationsrate 9 8 7 % 6 5 4 3 2 1 0 Jan. 94 Jun. 94 Nov. 94 Apr. 95 Sep. 95 Feb. 96 Jul. 96 Dez. 96 Mai. 97 Okt. 97 Mrz. 98 Aug. 98 Jan. 99 Jun. 99 Nov. 99 Apr. 00 Sep. 00 Feb. 01 Jul. 01 Dez. 01 Mai. 02 Okt. 02 Mrz. 03 Aug. 03 Jan. 04 Jun. 04 Nov. 04 Apr. 05 Sep. 05 Feb. 06 Jul. 06 Dez. 06 Mai. 07 Okt. 07 Mrz. 08 Aug. 08 Jan. 09 Jun. 09 Nov. 09 Apr. 10 Sep. 10 Feb. 11 Jul. 11 Dez. 11 -1 Unterschied Rendite zu Inflationsrate Rendite der jeweils jüngsten Bundesanleihe mit einer vereinbarten Laufzeit von 30 Jahren Inflationsrate zum Vorjahresmonat in % Durchschnitt Renditeunterschiede (1994 - 2012) Quelle: Deutsche Bundesbank, Statistisches Bundesamt, eigene Darstellung Die vorstehenden Analysen dokumentieren nicht nur, dass die Realverzinsung, die deutsche Bundesanleihen derzeit bieten, deutlich unterhalb langjähriger historischer Mittelwerte liegt, sondern im Besonderen auch, dass in jüngster Zeit negative Realzinsen am Markt zu beobachten sind. Aufgrund der direkten und damit besseren Messbarkeit von Realverzinsungen haben wir auch inflationsgeschützte Staatsanleihen analysiert. Es zeigt sich auch bei der Analyse von US3 amerikanischen und deutschen inflationsgeschützten Staatsanleihen ein ähnliches Bild. Auch hier sind jüngst negative Realzinsen zu beobachten gewesen: 3 Die von Datenanbietern veröffentlichte und nachfolgend gezeigte Rendite inflationsgeschützter Anleihen entspricht dabei einer Realverzinsung. 63481962v1 6 Rendite inflationsgeschützter Bonds 4 % 3 2 1 0 Mrz. 06 Mai. 06 Jun. 06 Aug. 06 Okt. 06 Dez. 06 Feb. 07 Apr. 07 Jun. 07 Aug. 07 Okt. 07 Dez. 07 Jan. 08 Mrz. 08 Mai. 08 Jul. 08 Sep. 08 Nov. 08 Jan. 09 Mrz. 09 Mai. 09 Jun. 09 Aug. 09 Okt. 09 Dez. 09 Feb. 10 Apr. 10 Jun. 10 Aug. 10 Sep. 10 Nov. 10 Jan. 11 Mrz. 11 Mai. 11 Jul. 11 Sep. 11 Nov. 11 Jan. 12 Feb. 12 Apr. 12 -1 iBund 2016 (ISIN DE0001030500) US Treasury 10-yr (inflationsgesichert, constant maturity) Quelle: Bloomberg, eigene Darstellung Zusammenfassend ist festzustellen, dass es sich beim aktuellen Renditeniveau für deutsche Bundesanleihen um eine von der Finanz- und Schuldenkrise massiv verzerrte Kapitalmarktsituation handelt, die in dieser Art und Weise und diesem Ausmaß einzigartig ist. Da es nach unserer Einschätzung keine Anzeichen dafür gibt, dass Investoren zukünftig nachhaltig eine erheblich niedrigere Realverzinsung ihrer eingesetzten Mittel als in der Vergangenheit akzeptieren werden, gehen wir davon aus, dass es sich bei der gegenwärtigen Situation um einen temporär begrenzten Effekt handelt, der sich bei einer Beruhigung der Kapitalmärkte auf mittlere Frist wieder normalisiert. Die gesamte Zinsstrukturkurve wäre aufgrund der aktuellen Finanz- und Schuldenkrise übergangsweise nach unten verschoben verbunden mit dem in extremen Hoch- und Tiefphasen beobachtbaren (temporär) veränderten Verhalten von Marktteilnehmern, z.B. bezüglich ihrer Wahrnehmung und Einschätzung von Risiko, und den hieraus resultierenden Auswirkungen auf die Risikoprämie. Risikoprämie: Auch wenn vermutet werden kann, dass die Kursverläufe von Aktienmärkten vor dem Hintergrund der gestiegenen Unsicherheit in Folge der Finanz- und Schuldenkrise zum Teil auch irrationalen Übertreibungen folgen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die allgemeine nachhaltige Risikoaversion von Marktteilnehmern – reflektiert in der geforderten Risikoprämie – aktuell signifikant oberhalb ihres langfristigen Durchschnitts liegt und folglich die historisch abgeleiteten Durchschnitte nach oben verschieben wird. Analysen zu aktuellen impliziten Risikoprämien für z.B. den US-amerikanischen Markt scheinen dies dem Grunde nach zu bestätigen: 63481962v1 7 Entwicklung implizite Risikoprämie S&P 500 9,0% 8,0% 7,0% 6,0% 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 0,0% Aug. 08 Mrz. 09 Okt. 09 Mai. 10 Dez. 10 Jul. 11 4 Marktrisikoprämie Quelle: Prof. Damodaran, eigene Darstellung Wir halten allerdings die diesen Betrachtungen zu Grunde liegenden Methoden zur Ableitung impliziter Risikoprämien für konzeptionell angreifbar. Zudem lassen unseres Erachtens die so gewonnenen impliziten Risikoprämien keine Ableitung langfristig durchschnittlich zu erwartender Marktrisikoprämien zu, da die Korrektur vorhandener, lediglich temporär bestehender Komponenten nicht transparent möglich ist. Die Übertragung temporärer Parameter auf langfristige Bewertungskalküle ist jedoch nicht sinnvoll. Die These von einer durch Investoren derzeit geforderten erhöhten Risikoprämie lässt sich im Übrigen auch an den Märkten für risikobehaftetes Fremdkapital beobachten. Dort führte das verminderte (quasi-risikolose) Zinsniveau für deutsche Bundesanleihen nicht zu einer Verringerung der Finanzierungskosten von Unternehmen in gleicher Höhe. Vielmehr wurde dieser Rückgang des Zinsniveaus durch erhöhte Risikozuschläge der Kreditgeber tendenziell (über-)kompensiert. Es lässt sich somit insgesamt festhalten, dass im Rahmen von Unternehmensbewertungen die auf Grundlage üblicher langfristiger historischer Parameter abgeleitete Risikoprämie anzupassen ist. Zwar basieren die derzeit vom IDW empfohlenen Bandbreiten für die Marktrisikoprämie auf langfristigen historischen Zeitreihen, die sowohl konjunkturelle Hoch- wie Tiefphasen beinhalten, dennoch bedarf es nach unserer Auffassung einer gesonderten Anpassung, da die momentane Situation an den Kapitalmärkten eine im Analysezeitraum für die Ableitung der Marktrisikoprämie einmalige historische Situation darstellt und sich von einer „normalen“ Rezessionsphase deutlich unterscheidet. Aus diesem Grunde ist eine Anpassung der Risikoprämie erforderlich, die über die Empfehlung des FAUB hinausgeht. Die hierfür notwendige Quantifizierung der Höhe der Anpassung der langfristig durchschnittlichen Risikoprämie ist empirisch jedoch erst in späteren Jahren in einer Rückschau möglich. Folglich bedarf es alternativer intersubjektiv nachvollziehbarer Überlegungen und Methoden. 4 Basierend auf: Prof. Damodaran, Stern School of Business at New York University, www.stern.nyu.edu/~adamodar/pc/implprem/ERPbymonth.xls, Stand 8. Dezember 2011 63481962v1 8 In Ermangelung objektivierter Methoden zur Bestimmung kurzfristig gestiegener Risikoprämien haben wir zur Bestimmung methodenkonformer Kapitalkosten unsere Analysen auf nachvollziehbare Verfahren und beobachtbare Kapitalmarktdaten gestützt. Diese basieren auf Daten zum Basiszins und Renditen von deutschen Bundesanleihen. Risikozuschlag bedingt durch die Finanz- und Schuldenkrise: Die Analyse der Entwicklung der Rendite von deutschen Bundesanleihen sowie der zeitgleich bestehenden Inflation über einen langen Zeitraum liefert Aussagen über von Investoren mittelund langfristig historisch geforderte Realverzinsungen. Selbst unter Berücksichtigung einer in jüngerer Zeit beobachtbaren rückläufigen Realverzinsungsanforderung und unter der Annahme nachhaltig stabiler Renditeerwartungen der Anteilseigner liefert diese Betrachtung stellvertretend objektivierbare Anhaltspunkte für eine krisenbedingt angemessene Anpassung der Risikoprämie. Wird als unverzerrter Schätzer für den Basiszinssatz die langfristige durchschnittliche Renditeerwartung der Anteilseigner in Form der Realverzinsung von 2,0 % bis 2,5 % p.a. sowie ergänzend die derzeitige Inflationserwartung für Deutschland von ca. 2,0 % p.a. herangezogen, ermittelt sich ein Wert von 4,0 % bis 4,5 % p.a. Dies dokumentiert zum auf der Grundlage der aktuellen Zinsstrukturdaten bestimmten Basiszins in Höhe von 2,25 % eine Diskrepanz in einer Bandbreite von rund 1,75 % bis 2,25 %-Punkten. These 2: Nachhaltige reduzierte (Real-)Renditeerwartungen der Investoren Ausgangspunkt dieser These ist die Annahme eines aufgrund einer dauerhaft expansiven Geldpolitik der Notenbanken nachhaltig niedrigen (Real-)Zinsniveaus von deutschen Bundesanleihen. Korrespondierend zu diesen möglichen risikofreien Alternativanlagen würden sich folglich auch die nachhaltigen (Real-)Renditeforderungen der Investoren reduzieren. Für Zwecke der Unternehmensbewertung wäre demnach von verminderten Kapitalkosten auszugehen. Bei (angenommener) nachhaltiger Reduzierung der allgemeinen (Real-)Renditeerwartungen der Investoren wäre in Verbindung mit einer Ausweitung der Geldmenge zu erwarten, dass hieraus eine Erhöhung von Investitionen und eine Verschärfung des Wettbewerbs resultiert, mit der Konsequenz von mittel- bis langfristig verminderten Kapitalrenditen der Unternehmen, d. h. eine Beeinträchtigung der Ertragskraft der Unternehmen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass auf funktionierenden Märkten die erzielbaren Unternehmensrenditen sich der Grenzrenditeerwartung der Investoren annähern, da Überrenditen infolge von Arbitrageprozessen nachhaltig nicht erzielbar sind. Die zu erwartenden sinkenden Kapitalrenditen der Unternehmen müssen sich dann entsprechend in der Ertragserwartung der Unternehmensplanung, zumindest jedoch in der Ableitung des nachhaltigen Ergebnisses bei der Unternehmensbewertung widerspiegeln. 63481962v1 Anlage 7 zum Übertragungsbericht Bericht der ANWR GARANT International AG, Mainhausen, als Hauptaktionärin der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT, Düsseldorf 1 Anlage 7: Vergleichsunternehmen Peer Group 1: Schuheinzelhandel und -hersteller Unternehmen Sitzland Umsatz in Unternehmensbeschreibung Mio. Chiyoda Co. Ltd. Japan 1.898,9 USD Chiyoda Co. Ltd., Tokyo/Japan, ist im Vertrieb von Schuhen, Spielwaren sowie Bekleidung tätig. Das Unternehmen vertreibt dabei sowohl Männer- als auch Frauenschuhe unter den Markennamen HYDRO-TECH, Bio-FITTER, CEDAR CREST, PALMER, be.GAIA, ELLE PLANETE, McGREGOR, Yukiko Kimijima, SABATO, SAVOY, MA*RS, Keds und IFME sowie weiteren Marken. Das Unternehmen verfügt über etwa 1.139 Schuh- und 482 Kleidungsfilialen. DSW Inc. USA 2.024,3 USD DSW Inc., Columbus/USA, vertreibt Schuhmode sowie Accessories für Frauen, Männer und Kinder über eine breite Auswahl an Markennamen. DSW betreibt etwa 336 Schuhläden sowie 342 Vermietabteilungen für andere Händler in den USA. Foot Locker, Inc. USA 5.623,0 USD Foot Locker, Inc., New York/USA, ist einer der größten Einzelhändler für Sportschuhe und -bekleidung der Welt. Das Unternehmen betreibt Sportläden in den USA, Kanada, Europa, Australien und Neuseeland. Die Marken im Konzern umfassen Foot Locker, Footaction, Lady Foot Locker, Kids Foot Locker, Champ Sports und CCS. Finish Line Inc. USA 1.369,3 USD The Finish Line, Inc., Indianapolis/USA, ist ein Premium-Einzelhändler von Sportartikeln (Schuhe, Bekleidung und Accessories). The Finish Line betreibt 660 Verkaufsläden in 47 Staaten in den USA. Collective Brands, Inc. USA 3.461,7 USD Collective Brands, Inc., Topeka/USA, vertreibt Mode und Schuhe sowie Mode-Accessories. Collective Brands, Inc. ist die Muttergesellschaft von Payless ShoeSource, Collective Brands Performance + Lifestyle Group und Collective Licensing International, die jeweils über verschiedene Markennamen Schuhe im Einzelhandel vertreiben, wobei Collective Licensing International lediglich Markennamen auslizensiert. NG2 S.A. Polen 316,6 USD NG2 S.A., Polkowice/Polen, produziert und vertreibt Schuhe in Polen. Geox SpA Italien 887,3 EUR Geox SpA, Biadene di Montebelluna/Italien, entwickelt, produziert, vermarktet und vertreibt klassische, freizeitorientierte sowie sportliche Kollektionen von Schuhen und Bekleidungen für Männer, Frauen und Kinder. Tod's SpA Italien 893,6 EUR Tod's SpA, Sant'Elpidio a Mare/Italien, ist ein im Wesentlichen für Schuhe, Taschen und Lederaccessoires im oberen Preissegement bekannter italienischer Modekonzern, zu dem die Schuh- und Modemarken Tod's, Hogan, Fay und Roger Vivier gehören. Das Unternehmen verfügt über ein Ladennetzwerk von 176 direkt betrieben sowie 70 im Franchise betriebenen Verkaufsläden. Brown Shoe Co. Inc. USA 2.582,7 USD Brown Shoe Company, Inc., St. Louis/ USA, operiert als Schuhgroß- und -einzelhändler in den USA, Kanada, China und Guam. Brown Shoe vertreibt verschiedene Arten von selbst erstellten bzw. lizensierten Schuhen (Freizeit-, Ausgeh-, und Laufschuhe). Das Unternehmen betreibt etwa 1.323 Einzelhandelsgeschäfte unter den Marken Famous Footwear und Naturalizer. Shoe Carnival Inc. USA 762,5 USD Steven Madden, Ltd. USA 968,6 USD Shoe Carnival, Inc., Evansville/ USA bietet über den Einzelhandel Frauen-, Männer- sowie Kinderschuhe (wie Ausgeh- und Freizeit-Schuhe, Sandalen und Stiefel) an. Das Unternehmen vertreibt des Weiteren Sportschuhe sowie Accessories (Handtaschen, Pflegeprodukte für Schuhe oder Socken). Das Unternehmen betreibt etwa 336 Läden in 32 Staaten der USA. Steven Madden, Ltd., Long Island City/ USA entwickelt, beschafft, vermarktet und verkauft Schuhe für Frauen, Männer und Kinder über den Groß- und Einzelhandel. Des Weiteren vertreibt das Unternehmen über den Großhandel Handtaschen und Accessories. Das Unternehmen verfügt etwa über 84 Verkaufsstellen. Des Weiteren lizensiert das Unternehmen die Marken Steve Madden und Steven by Steve Madden für Accessories. 2 Peer Group 2: Clearing und Kreditkarten Unternehmen Sitzland Umsatz in Mio. PayPoint plc United 320,3 USD Kingdom American Express Company USA 32.273,0 USD Cash America International, Inc. FleetCor Technologies, Inc. USA 1.540,6 USD 519,6 USD JACCS Co. Ltd. Japan Mastercard Incorporated USA Visa, Inc. USA USA 1.296,6 USD 6.717,0 USD 9.188,0 USD Unternehmensbeschreibung PayPoint plc, Welwyn Garden/Großbritannien, ist das führende britische Inkassonetzwerk, das Bezahldienste und Mehrwertdienste anbietet. Des Weiteren ist es auch in Irland, Rumänien und Nordamerika tätig. Es bietet außerdem einen Pre-Paid-Service für Mobiltelefone und Münzzähler für Strom und Gas an. Das Unternehmen betreibt 29.508 Terminals und 2.538 Geldautomaten sowie einen Internet-Zahldienst. Die American Express Company, New York City/USA, ist ein weltweiter Anbieter von Finanz- und Reisedienstleistungen, insbesondere von Kreditkarten und Reiseschecks. Zudem bietet das Unternehmen Bankund Investmentdienstleistungen sowie Versicherungen an. Das Kerngeschäft von Cash America International, Inc., Fort Worth/ USA, umfasst spezialisierte Finanzdienstleistungen für Kunden in den USA sowie Mexiko, unter anderem Prepaid-Debit-Karten. FleetCor Technologies, Inc., Norcross/USA, ist ein Anbieter spezialisierter Zahlungsdienstleistungen für Unternehmen im Flottengeschäft, u.a. für Unternehmen in der Ölindustrie, für Petroleum-Händler und für staatliche Unternehmen. Das Unternehmen bietet dabei eine breite Produktpalette an Flotten- und Zahlungsforderungsprogrammen an und vertreibt eine Vielzahl an Kartenprodukten (wie Prepaid-Karten und Vouchers) zum Erwerb von Kraftstoffen und Lebensmittel. JACCS Co., Ltd., Hakodate/Japan, vergibt Konsumentenkredite, u.a. Ratenkredite, Kreditkarten, Kreditgarantien und Finanzierungen. Das Unternehmen operiert zusätzlich als Agent für den Zahlungseinzug. MasterCard Incorporated, Purchase/USA, bietet Transaktionen und andere Zahlungsdienstleistungen über die Zahlungs-Systemmarken MasterCard, Maestro und Cirrus in den USA sowie international an. Die Produktpalette umfasst Zahlungslösungen (u.a. Kredit-, Debit- und Prepaid-Karten) für Finanzinstitutionen, Händler, staatliche Einrichtungen und Telekommunikationsunternehmen. Visa, Inc., San Francisco/USA, ist neben MasterCard einer der beiden großen internationalen Anbieter von Kreditkarten, Debitkarten und Prepaidkarten. Visa bietet dabei Zahlungsplattformen unter den Markennamen Visa, Visa Electron, PLUS und Interlink an. Außerdem umfasst das Produktangebot Mehrwertdienste (u.a. Risikomanagement, Ausgabeabwicklung und Konfliktmanagement). 3 Peer Group 3: Börsendienstleistungsunternehmen Unternehmen Sitzland Umsatz in Mio. Bolsas y Mercados Spanien 316,1 EUR Españoles S.A. CME Group Inc. USA 3.280,6 USD Deutsche Börse AG Deutschland 2.308,4 EUR IntercontinentalExchange, USA Inc. 1.327,5 USD London Stock Exchange Group plc United Kingdom 1.088,5 USD NYSE Euronext, Inc. USA 4.552,0 USD Osaka Securities Exchange Co., Ltd., Singapore Exchange Ltd. Japan 271,6 USD Singapur 538,3 USD Nasdaq OMX Group Inc. USA 3.438,0 USD TMX Group Inc. Kanada 659,7 USD Unternehmensbeschreibung Bolsas y Mercados Españoles, Madrid/Spanien, ist eine spanische Wertpapierbörse für den Handel von Wertpapieren sowie Derivaten und fungiert dabei auch als Clearingstelle (Abwicklung, Verwaltung und Verwahrung von Aktien/Derivaten). Außerdem werden Informationsdienstleistungen angeboten. CME Group Inc., Chicago/ USA, ist eine Options- und Terminbörse. Gehandelt werden Optionen und Termingeschäfte auf Aktienindizes, Wechselkurse, Energie, landwirtschaftliche Produkte und Rohstoffe sowie Finanzprodukte bezüglich Wetter und Immobilien. Die Deutsche Börse AG, Eschborn, entwickelt und betreibt Handelsplattformen, Teilnehmernetzwerke und Abwicklungssysteme für Börsen. Sie ist Träger der öffentlich-rechtlichen Frankfurter Wertpapierbörse. Kerngeschäft der Deutschen Börse AG ist der Handel von Aktien, Derivaten und anderen Finanzprodukten. Sie übernimmt dabei die Abwicklung, Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren. Zusätzliche werden Informationsdienstleistungen (z.B. statistische Auswertungen von Marktdaten) angeboten. Die IntercontinentalExchange, Inc., Atlanta/USA, ist ein Börsenbetreiber, der auf den elektronischen Handel von Derivaten auf Aktien, Elektrizität, Energie- und Agrarrohstoffe sowie Emissionen spezialisiert ist. Des Weiteren können Credit Default Swaps sowie Währungskontrakte abgeschlossen werden. Zusätzlich werden Datendienstleistungen angeboten. Die London Stock Exchange (LSE), London/Großbritannien, ist eine der größten Börsenbetreiber in Europa für den klassischen Aktienhandel sowie den Handel von Anleihen, Derivaten und Fondsanteilen. Zusätzlich bietet das Unternehmen Informationsdienstleistungen sowie eine technologische Plattform für den Handel unter den Marktteilnehmern an. NYSE Euronext, Inc., New York/ USA ist ein transatlantischer Börsenbetreiber, der durch die Fusion der europäischen Mehrländerbörse Euronext (Euronext N. V.) mit der New York Stock Exchange (NYSE Group, Inc.) im Jahr 2007 entstanden ist. NYSE Euronext betreibt die Börsen in Amsterdam, Brüssel, Lissabon und Paris, den Terminmarkt in London, die New York Stock Exchange und die NYSE Amex (früher American Stock Exchange) in New York sowie die NYSE Arca in Chicago und San Francisco. Osaka Securities Exchange Co., Ltd., Osaka/Japan, bietet einen Handelsplatz für Aktien, Aktienindizes, Aktienindex-Futures sowie Aktienoptionen in Japan. Zusätzlich werden vom Unternehmen Informationsdienstleistungen angeboten. Die Singapore Exchange Ltd., Singapur, ist eine Termin- und Wertpapierbörse für den Handel von Wertpapieren, Derivaten und anderen Finanzprodukten. Die NASDAQ OMX Group, Inc, New York/ USA, ist einer der größten internationalen Börsenbetreiber. Die NASDAQ bietet den Handel von Wertpapieren unterschiedlicher Aktienklassen für Aktien, Derivate, Anleihen, Rohstoffe, strukturierte Produkte und Fond an. Des Weiteren werden Marktdaten-Produkte, finanzielle Indizes, ein Clearing, ein Settlement und Depository Services angeboten. TMX Group Inc., Toronto/Kanada, ist ein Börsenbetreiber für den Handel von Wertpapieren, Derivaten und Energie (Clearing von Gas-, Elektrizität- und Ölkontrakten) in Kanada und in den USA. 4 1 Anlage 8 zum Übertragungsbericht Bericht der ANWR GARANT International AG, Mainhausen, als Hauptaktionärin der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHA T, Düsseldorf 2 Anlage 8: Betafaktoren] Peer Group 1 - Schuheinzelhandel und -hersteller (Stichtag: 31. Mai 2012) Unverschuldete Betafaktoren Name Chiyoda Co. Ltd. DSW Inc. DSW Inc., vor Zusammenschluss mit Retail Ventures Inc. Foot Locker, Inc. Finish Line Inc. Collective Brands, Inc. NG2 S.A. Geox SpA Tod's SpA Brown Shoe Co. Inc. Shoe Carnival Inc. Steven Madden, Ltd. Median Mittelwert Verschuldete Betafaktoren 2012 1,60 1,38 2011 1,19 n/a 2010 n/a n/a 2009 0,99 n/a DurchDurchschnitt schnitt 2008 2008-2012 2010-2012 1,85 1,41 1,39 n/a n/a n/a n/a 1,32 1,39 1,08 0,88 1,00 0,79 1,10 1,32 1,41 1,32 1,21 n/a 1,41 1,61 1,11 0,71 0,65 n/a 1,34 1,84 1,31 1,31 1,24 1,60 1,48 1,68 1,24 0,53 0,81 0,79 1,40 1,67 1,48 1,44 1,27 1,90 1,31 2,03 1,26 0,58 0,64 0,66 1,52 1,48 1,27 1,27 1,24 1,87 1,48 1,55 1,19 0,88 0,86 0,80 1,85 1,72 n/a 1,52 1,40 1,32 n/a 2012 0,73 1,18 2011 0,62 n/a 2010 n/a n/a 2009 0,64 n/a DurchDurchschnitt schnitt 2008 2008-2012 2010-2012 1,17 0,79 0,68 n/a n/a n/a n/a 1,40 1,56 1,14 0,71 0,82 0,79 1,28 1,61 1,40 1,33 1,21 n/a 1,21 1,58 1,10 0,63 0,98 0,72 1,44 1,66 1,50 1,26 1,21 n/a 1,13 0,99 1,22 0,99 0,85 0,76 1,30 1,04 1,36 1,04 1,05 n/a 1,19 1,24 1,30 0,77 0,61 n/a 1,84 1,49 1,25 1,24 1,15 1,23 1,25 1,22 1,42 0,55 0,75 0,69 1,48 1,41 1,34 1,24 1,13 1,27 1,24 1,40 1,67 0,62 0,63 0,61 1,84 1,26 1,07 1,24 1,11 1,51 1,33 1,40 1,69 0,93 0,83 0,78 1,98 1,63 n/a 1,37 1,33 DurchDurchschnitt schnitt 2008 2008-2012 2010-2012 n/a 1,07 1,14 0,81 0,81 0,81 1,17 0,92 0,87 n/a n/a n/a 0,64 0,63 0,63 1,27 1,20 1,20 0,58 0,93 1,04 0,81 0,92 0,96 0,89 0,93 0,95 5-JahresZeitraum 1,79 1,40 1,65 1,18 0,72 0,79 0,76 1,44 1,61 1,37 1,40 1,28 5-JahresZeitraum 1,34 1,23 1,25 1,46 0,77 0,73 0,71 1,69 1,37 1,25 1,25 1,14 5-JahresZeitraum 0,84 n/a n/a 1,19 1,15 1,31 0,77 0,74 0,73 1,54 1,31 1,32 1,17 1,07 n/a 1,07 1,22 1,24 0,66 0,94 0,69 1,63 1,42 1,39 1,15 1,11 DurchDurchschnitt schnitt 2008 2008-2012 2010-2012 n/a 0,97 1,05 1,36 1,30 1,21 1,37 1,13 1,05 n/a 0,86 0,86 1,35 1,31 1,31 1,19 1,09 1,07 0,53 0,87 0,98 1,35 1,09 1,05 1,16 1,08 1,08 5-JahresZeitraum Peer Group 2 - Clearing und Kreditkarten (Stichtag: 31. Mai 2012) Unverschuldete Betafaktoren Name PayPoint plc American Express Company Cash America International, Inc. FleetCor Technologies, Inc. JACCS Co. Ltd. Mastercard Incorporated Visa, Inc. Median Mittelwert 2012 0,85 0,82 0,98 0,77 0,62 1,11 1,06 0,85 0,89 2011 n/a 0,77 0,76 n/a 0,66 1,20 0,99 0,77 0,88 2010 1,44 0,84 0,88 n/a 0,62 1,29 1,08 0,98 1,02 2009 0,92 0,81 0,79 n/a 0,62 1,14 0,95 0,86 0,87 Verschuldete Betafaktoren 0,97 0,98 0,93 n/a 0,62 1,03 0,88 0,95 0,90 2012 0,78 1,08 1,20 0,86 1,00 1,00 1,02 1,00 0,99 2011 n/a 1,10 0,89 n/a 1,80 1,08 0,93 1,08 1,16 2010 1,33 1,45 1,07 n/a 1,13 1,14 0,99 1,13 1,18 2009 0,82 1,52 1,14 n/a 1,27 1,02 0,88 1,08 1,11 0,89 1,55 1,12 n/a 1,30 0,93 0,82 1,03 1,10 Peer Group 3 - Börsendienstleistungsunternehmen (Stichtag: 31. Mai 2012) Unverschuldete Betafaktoren Name Bolsas y Mercados Españoles S.A. CME Group Inc. Deutsche Boerse AG IntercontinentalExchange, Inc. London Stock Exchange Group plc NYSE Euronext, Inc. Osaka Securities Exchange Co Ltd. Singapore Exchange Ltd. Nasdaq OMX Group Inc. TMX Group Inc. Median Mittelwert 2012 0,95 0,90 n/a 1,01 n/a 1,00 n/a 1,12 0,88 0,51 0,95 0,91 2011 0,86 0,92 n/a 1,06 n/a 0,97 1,23 1,27 0,68 0,64 0,95 0,96 2010 0,95 0,89 0,97 1,17 0,91 1,04 1,08 1,18 1,03 0,72 1,00 0,99 2009 1,11 0,91 1,00 1,30 1,07 1,21 1,34 1,18 1,07 0,77 1,09 1,10 DurchDurchschnitt schnitt 2008 2008-2012 2010-2012 1,69 1,11 0,92 1,14 0,95 0,90 1,34 1,10 n/a 1,11 1,13 1,08 0,99 0,99 n/a 1,33 1,11 1,01 1,25 1,23 1,16 1,92 1,34 1,19 1,35 1,00 0,86 1,32 0,79 0,62 1,33 1,11 0,96 1,34 1,08 0,97 Verschuldete Betafaktoren 5-JahresZeitraum 1,08 1,02 0,96 1,02 0,98 1,27 1,04 1,19 0,75 0,75 1,02 1,01 2012 0,67 0,94 n/a 1,00 n/a 1,28 n/a 1,01 1,06 0,51 1,00 0,92 2011 0,68 0,98 n/a 1,04 n/a 1,16 0,90 1,16 1,24 0,62 1,01 0,97 2010 0,71 0,98 1,04 1,12 1,05 1,34 0,73 1,08 1,27 0,79 1,05 1,01 2009 0,86 1,00 1,06 1,32 1,27 1,52 0,99 1,09 1,37 0,84 1,08 1,13 DurchDurchschnitt schnitt 2008 2008-2012 2010-2012 1,36 0,86 0,69 1,10 1,00 0,96 1,29 1,13 n/a 1,11 1,12 1,06 1,11 1,15 n/a 1,44 1,35 1,26 1,06 0,92 0,82 1,76 1,22 1,09 1,45 1,28 1,19 1,20 0,79 0,64 1,24 1,12 1,01 1,29 1,08 0,96 5-JahresZeitraum 0,88 1,07 0,99 1,02 1,10 1,43 0,80 1,10 0,93 0,74 1,00 1,00 Anlage 9 zum Übertragungsbericht Bericht der ANWR GARANT International AG, Mainhausen, als Hauptaktionärin der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT, Düsseldorf 1 Anlage 9: Ermittlung des Werts je Aktie GARANT Schuh + Mode AG - Ermittlung der jährlichen Nettoeinnahmen pro Aktiengattung Ausschüttbares Ergebnis 2012 2013 2014 2015 2016 2017 TEUR - TEUR - TEUR 1.766 TEUR 1.459 TEUR 1.363 TEUR 1.279 4 214 434 652 1 31 1.303 1.334 2018 ff 1 TEUR 812 2018 ff 2 TEUR 820 2018 ff 3 TEUR 829 2018 ff 4 TEUR 837 2018 ff 5 TEUR 845 2018 ff 6 TEUR 854 2018 ff 7 TEUR 862 2018 ff 8 TEUR 871 2018 ff 9 TEUR 880 2018 ff 10 TEUR 888 Ewige Rente 2018 ff 2018 ff 11 12 TEUR TEUR 897 906 2018 ff 13 TEUR 915 2018 ff 14 TEUR 924 2018 ff 15 TEUR 934 2018 ff 16 TEUR 943 2018 ff 17 TEUR 952 2018 ff 18 TEUR 962 2018 ff 19 TEUR 972 2018 ff 20 TEUR 981 2018 ff … TEUR … 2018 ff … TEUR … 1) Nachzahlungen ab dem Jahr 2008 (2015: einschließlich laufendes Jahr) Vorzugsaktien VZ 0,01 Vorzugsaktien VZ 0,39 Vorzugsaktien VZ 1,41 Summe - - 2) Dividendenverteilung nur Ausschüttung der Vorzugsdividenden Vorzugsaktien VZ 0,01 Vorzugsaktien VZ 0,39 Vorzugsaktien VZ 1,41 Summe 3) Dividendenverteilung mit Ausschüttung an Stammaktionäre Mehrdividende Vorzugsaktie VZ 1,41 Verbleibende Dividenden nach Mehrdividende - - 1 31 217 248 1 31 217 248 1 31 217 248 1 31 217 248 1 31 217 248 1 31 217 248 1 31 217 248 1 31 217 248 1 31 217 248 - - - - - - - - - - - … … … … … … … … - - - - 882 882 - - - - - - - - - 882 882 882 882 882 882 882 882 882 882 882 … … - - - - 217 665 217 665 - - - - - - - - - 217 665 217 665 217 665 217 665 217 665 217 665 217 665 217 665 217 665 217 665 217 665 … … … … - - - - 23 31 60 551 665 23 31 60 551 665 - - - - - - - - - 23 31 60 551 665 23 31 60 551 665 23 31 60 551 665 23 31 60 551 665 23 31 60 551 665 23 31 60 551 665 23 31 60 551 665 23 31 60 551 665 23 31 60 551 665 23 31 60 551 665 23 31 60 551 665 … … … … … … … … … … 652 1.334 882 882 248 248 248 248 248 248 248 248 248 882 882 882 882 882 882 882 882 882 882 882 … … - - 1.114 125 481 397 564 572 580 589 597 605 614 623 631 6 15 24 33 42 52 61 70 80 90 99 … … Verteilung Dividenden (außer Mehrdividende) gemäß Anteil am Nennbetrag Vorzugsaktien VZ 0,01 Vorzugsaktien VZ 0,39 Vorzugsaktien VZ 1,41 Stammaktien Summe Summe Dividenden Verbleibendes ausschüttbares Ergebnis nach Dividenden = Wertbeitrag aus Thesaurierung 63481962v1 GARANT Schuh + Mode AG - Ermittlung der jährlichen Nettoeinnahmen pro Aktiengattung 2012 2013 2014 2015 2016 2017 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 4 214 434 652 1 31 1.303 1.334 23 31 277 551 882 23 31 277 551 882 2018 ff 1 TEUR 2018 ff 2 TEUR 2018 ff 3 TEUR 2018 ff 4 TEUR 2018 ff 5 TEUR 2018 ff 6 TEUR 2018 ff 7 TEUR 2018 ff 8 TEUR 2018 ff 9 TEUR 2018 ff 10 TEUR Ewige Rente 2018 ff 2018 ff 11 12 TEUR TEUR 2018 ff 13 TEUR 2018 ff 14 TEUR 2018 ff 15 TEUR 2018 ff 16 TEUR 2018 ff 17 TEUR 2018 ff … TEUR 2018 ff … TEUR 23 31 277 551 882 … … … … … … … … … … 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% 26,38% … … 3 2018 ff 18 TEUR 2018 ff 19 TEUR 2018 ff 20 TEUR 3) Ermittlung der Dividendenströme der einzelnen Vorzugsaktien und Stammaktien Vorzugsaktien VZ 0,01 Vorzugsaktien VZ 0,39 Vorzugsaktien VZ 1,41 Stammaktien Summe - Steuersatz auf Dividenden Nachsteuerdividende Vorzugsaktien VZ 0,01 Vorzugsaktien VZ 0,39 Vorzugsaktien VZ 1,41 Stammaktien Summe Nachsteuerdividende - 1 31 217 248 1 31 217 248 1 31 217 248 1 31 217 248 1 31 217 248 1 31 217 248 1 31 217 248 1 31 217 248 1 31 217 248 23 31 277 551 882 23 31 277 551 882 23 31 277 551 882 23 31 277 551 882 23 31 277 551 882 23 31 277 551 882 23 31 277 551 882 23 31 277 551 882 23 31 277 551 882 23 31 277 551 882 - - 3 158 320 480 0 23 959 982 17 23 204 406 649 17 23 204 406 649 0 23 160 183 0 23 160 183 0 23 160 183 0 23 160 183 0 23 160 183 0 23 160 183 0 23 160 183 0 23 160 183 0 23 160 183 17 23 204 406 649 17 23 204 406 649 17 23 204 406 649 17 23 204 406 649 17 23 204 406 649 17 23 204 406 649 17 23 204 406 649 17 23 204 406 649 17 23 204 406 649 17 23 204 406 649 17 23 204 406 649 … … … … … … … … … … - - 38 51 101 924 1.114 4 6 11 104 125 16 22 43 399 481 14 18 36 329 397 19 26 51 468 564 20 26 52 475 572 20 27 52 481 580 20 27 53 488 589 20 27 54 495 597 21 28 55 502 605 21 28 55 509 614 21 29 56 516 623 22 29 57 524 631 0 0 1 5 6 1 1 1 13 15 1 1 2 20 24 1 2 3 28 33 1 2 4 35 42 2 2 5 43 52 2 3 6 51 61 2 3 6 58 70 3 4 7 66 80 3 4 8 74 90 3 5 9 82 99 … … … … … … … … … … 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% 13,19% … … 4) Verteilung der Wertbeiträge aus Thesaurierung gemäß Anteil am Nennbetrag Vorzugsaktien VZ 0,01 Vorzugsaktien VZ 0,39 Vorzugsaktien VZ 1,41 Stammaktien Summe Steuersatz auf Wertbeiträge aus Thesaurierung Wertbeiträge nach Steuern Vorzugsaktien VZ 0,01 Vorzugsaktien VZ 0,39 Vorzugsaktien VZ 1,41 Stammaktien Summe Wertbeiträge aus Thesaurierung nach Steuern Ausschüttungsquote Ausschüttungsquote bereinigt (ohne 1,41 EUR Mehrdividende) Effek tive Steuerquote - - 33 44 87 802 967 4 5 10 90 109 14 19 38 346 417 12 16 31 286 345 17 23 44 406 490 17 23 45 412 497 17 23 46 418 504 17 24 46 424 511 18 24 47 430 518 18 24 47 436 526 18 25 48 442 533 18 25 49 448 540 19 25 50 455 548 0 0 1 5 6 0 1 1 11 13 1 1 2 17 21 1 1 3 24 29 1 2 3 31 37 2 2 4 37 45 2 2 5 44 53 2 3 6 51 61 2 3 6 58 69 3 4 7 65 78 3 4 8 72 86 … … … … … … … … … … 0,0% 0,0% 36,9% 91,4% 64,7% 69,0% 25,8% 25,5% 25,3% 25,0% 24,8% 24,5% 24,3% 24,1% 23,8% 83,8% 83,0% 82,1% 81,3% 80,5% 79,7% 78,9% 78,2% 77,4% 76,6% 75,9% … … 0,0% 0,0% 83,4% 91,4% 48,8% 52,0% 25,8% 25,5% 25,3% 25,0% 24,8% 24,5% 24,3% 24,1% 23,8% 63,2% 62,5% 61,9% 61,3% 60,7% 60,1% 59,5% 58,9% 58,3% 57,8% 57,2% … … 0,0% 0,0% 18,1% 25,2% 21,7% 22,3% 17,2% 17,2% 17,1% 17,1% 17,1% 17,0% 17,0% 16,9% 16,9% 26,3% 26,2% 26,0% 25,9% 25,8% 25,6% 25,5% 25,4% 25,3% 25,2% 25,0% … … - - 36 202 407 802 1.447 4 28 969 90 1.091 31 42 242 752 1.067 28 38 235 692 994 17 45 204 406 672 17 45 205 412 679 18 46 205 418 687 18 46 206 424 694 18 46 207 430 701 18 47 207 436 708 19 47 208 442 716 19 47 209 448 723 19 48 209 455 731 17 23 205 411 655 17 23 205 417 663 17 23 206 423 670 18 24 207 430 678 18 24 207 437 686 18 25 208 443 694 19 25 209 450 702 19 25 210 457 711 19 26 210 464 719 19 26 211 471 727 20 26 212 478 736 … … … … … … … … … … EUR EUR 5) Aggregierung der Dividenden und Wertbeiträgen aus Thesaurierungen (nach Steuern) Vorzugsaktien VZ 0,01 Vorzugsaktien VZ 0,39 Vorzugsaktien VZ 1,41 Stammaktien Summe 6) Dividenden und Wertbeiträge aus Thesaurierung (nach Steuern) in € pro Aktiengattung pro Aktie EUR Vorzugsaktien VZ 0,01 Vorzugsaktien VZ 0,39 Vorzugsaktien VZ 1,41 Stammaktien Verschuldete Eigenkapitalkosten Barwertfaktor 7) Ertragswert pro Aktie (1. Januar 2012) Vorzugsaktien VZ 0,01 Vorzugsaktien VZ 0,39 Vorzugsaktien VZ 1,41 Stammaktien EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0,62 2,58 2,64 0,57 0,07 0,35 6,29 0,06 0,53 0,53 1,57 0,53 0,49 0,49 1,53 0,49 0,29 0,57 1,33 0,29 0,30 0,58 1,33 0,29 0,30 0,58 1,33 0,30 0,31 0,59 1,34 0,30 0,31 0,59 1,34 0,30 0,32 0,60 1,35 0,31 0,32 0,60 1,35 0,31 0,32 0,60 1,36 0,32 0,33 0,61 1,36 0,32 0,29 0,29 1,33 0,29 0,30 0,30 1,33 0,30 0,30 0,30 1,34 0,30 0,30 0,30 1,34 0,30 0,31 0,31 1,35 0,31 0,31 0,31 1,35 0,31 0,32 0,32 1,36 0,32 0,32 0,32 1,36 0,32 0,33 0,33 1,37 0,33 0,33 0,33 1,37 0,33 0,34 0,34 1,38 0,34 … … … … … … … … 5,35% 4,76% 5,64% 6,03% 6,65% 6,92% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 6,43% 0,9492 0,9061 0,8578 0,8090 0,7585 0,7094 0,6666 0,6263 0,5885 0,5529 0,5195 0,4882 0,4587 0,4310 0,4050 0,3805 0,3575 0,3359 0,3156 0,2966 0,2787 0,2618 0,2460 0,2312 0,2172 0,2041 … … … … - EUR - EUR 5,16 8,41 24,88 5,08 63481962v1