Kart Clubsport Reglement 2016
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Kart Clubsport Reglement 2016
Motorsport Kart Clubsport Clubsport Reglement Reglement 2016 2016 Inhalt ■ Kart Clubsport Reglement������������������������������������������������������������ 4 ■ DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe ���������� 16 Technische Bestimmungen 2016 ■ Bambini + Bambini light ���������������������������������������������������������� 27 ■ World Formula + RK1 + RK1 Plus �������������������������������������������� 28 ■ X30 Senior + X30 Junior������������������������������������������������������������ 32 ■ KZ2 + KZ2 Gentlemen �������������������������������������������������������������� 32 ■ 125 Senioren���������������������������������������������������������������������������� 33 ■ OK, OK-Junior, KF und KF-Junior������������������������������������������������ 34 ■ Rotax Klassen��������������������������������������������������������������������������� 34 ■ VT160, VT400 und VT250���������������������������������������������������������� 34 ■ Reglement ADAC Kart Cup �������������������������������������������������������� 35 Willkommen zum ADAC Kart Cup! Die Nachwuchs- und Einsteiger-Serie Ausgeschrieben für die Klassen Bambini, Bambini light, World Formula, RK1, X30 Junior, X30 Senior, X30 Super, KZ2, KZ2 Gentlemen sowie für alle Rotax-Klassen Kostenfreie Online-Einschreibung Gewertet werden nur Fahrer, die in einer der vier ADAC Kart Regionalserien eingeschrieben sind Doppelte Punktevergabe beim ADAC Kart Bundesendlauf Gratisreifen für die Klassensieger ■ Bestimmungen ADAC Kart Bundesendlauf ���������������������������������� 37 ■ Der Einstieg in den Kartsport ���������������������������������������������������� 49 ■ Übersichtskarte Kart-Bahnen ���������������������������������������������������� 52 ■ ADAC Kart Bundesendlauf Sieger 1981–2015 �������������������������� 53 ■ ADAC Kart Cup Sieger 2015 ������������������������������������������������������ 57 ■ Adressen der ADAC Sportabteilungen ���������������������������������������� 58 Alle Termine 2016 im Überblick: 22.05.2016 26.06.2016 31.07.2016 11.09.2016 09.10.2016 Ampfing (SAKC) Hahn (WAKC) Oschersleben (NAKC) Wackersdorf (OAKC) Kerpen (Bundesendlauf) Mehr Infos auf www.adac.de/motorsport oder E-Mail an: wolfgang.neumayer@adac.de 3 Inhaltsverzeichnis Kart Clubsport Reglement 1 Allgemeine Bestimmungen/Grundlagen/Präambel5 2 Veranstaltung/Veranstalter5 3 Teilnehmer6 4 Nennungen/Nenngeld/Nennungsschluss6 4.1Nennung 6 4.2Nenngeld 6 4.3Nennungsschluss 6 5 Klasseneinteilung7 6 Technische Bestimmungen/Persönliche Schutzausrüstung7 6.1 Technische Bestimmungen 7 6.2 Persönliche Schutzausrüstung 9 7 Dokumenten- und Technische Abnahme10 7.1Dokumentenabnahme 10 7.2 Technische Abnahme 10 8 Durchführung der Veranstaltung10 8.1 Fahrerbesprechung/Verlassen des Fahrerlagers 10 8.2 Allgemeine Sicherheit, Fahrvorschriften und Verhaltensregeln 10 8.3Flaggenzeichen/Startampel 10 8.4 Freies Training 11 8.5Zeittraining/Qualifying 11 8.6Rennen 11 8.7Renndistanz 11 8.8Vorstart/Startaufstellung 11 8.9 Aufwärmrunde (Warm Up-Runde) 11 8.10Formationsrunde 11 8.11Start 12 8.12Fehlstart 12 8.13 Fremde Hilfe/Reparaturzone 12 8.14 Neutralisation/Unterbrechung und Fortführung des Rennens 12 8.15 Beendigung des Rennens, Parc Fermé, Nachkontrolle 12 9 Wertung12 10Wertungsstrafen12 11 Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung13 12Versicherungen13 13Haftungsausschluss13 14 Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers13 15 Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung13 16Preise/Siegerehrung13 17Sachrichter/Sportwarte/Schiedsgericht/Strafen14 17.1Sachrichter/Sportwarte 14 17.2Schiedsgericht 14 17.3Strafen 14 18Einsprüche14 19 Besondere Bestimmungen15 19.1Umwelt 15 19.2Anti-Doping 15 19.3 Allgemeine Bestimmungen 15 4 Kart Clubsport Reglement 1 Allgemeine Bestimmungen/Grundlagen/Präambel Die nachstehenden Bestimmungen und Regelungen dieses Clubsport-Reglements gelten für die Durchführung von Clubsport-Kartrennen und sollen für die Teilnehmer und für die Veranstalter einen einheitlichen und geregelten Ver anstaltungsablauf sicherstellen. Bei Veranstaltungen, die für eine Kart-Rennserie gewertet werden, gelten zusätzlich die Bestimmungen und Regelungen der betreffenden Rennserie. Clubsport-Kartrennen sind lizenzpflichtige Clubsport-Wettbewerbe auf einer permanenten Kart-Rennstrecke, die unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen und Regelungen durchgeführt werden. –der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe –diesem Kart Clubsport Reglement –den DMSB Umweltrichtlinien –den Anti-Doping Bestimmungen der NADA (NADC) –den Serienbestimmungen inkl. Änderungen und Ergänzungen –den Ausschreibungen und Ausführungsbestimmungen der Veranstalter inkl. Änderungen und Ergänzungen Bei Verweisen auf das DMSB Kart-Reglement gelten nur die jeweils aufgeführten Artikel. Alle Befugnisse der Sportkommissare im Sinne des DMSB Kart-Reglements gehen im Kart-Clubsport auf den Rennleiter über. Clubsport-Kartrennen unterliegen nicht der Genehmigungspflicht des DMSB. 2Veranstaltung/Veranstalter In der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung ist der Veranstaltungstitel, das Datum der Veranstaltung, der Name des Veranstalters und seine Erreichbarkeit aufzuführen. Die jeweilige Ausschreibung wird von der, für den Veranstalter zuständigen DMSB-Mitgliedsorganisation genehmigt. Clubsport-Kartrennen dürfen nur auf Kartbahnen/Rennstrecken mit einer gül tigen DMSB Rennstreckenlizenz Kart des DMSB und/oder einer Rennstreckenlizenz der CIK/FIA durchgeführt werden. Bei einem Clubsport-Kartrennen muss von Beginn bis zum Ende der Veranstaltung ständig mindestens ein (1) Arzt und mindestens ein (1) RTW gem. DIN mit entsprechend ausgebildeter Besatzung anwesend sein. Das nächstgelegene Krankenhaus mit Notfallaufnahme sollte über die Durchführung der Veranstaltung informiert werden. Der Rennleiter/Veranstaltungsleiter hat für die Organisation und Durchführung eines Clubsport-Kartrennens nach den Bestimmungen und Regelungen dieses Kart-Clubsport-Reglements Sorge zu tragen und sollte über ausreichende Erfahrung in der Organisation, Leitung und Durchführung von Kartrennen (Rundstreckenrennen) verfügen. Aufgaben und Pflichten, z. B. für die Bereiche Streckensicherheit, Strecken sicherung, Technische Kontrolle, Überprüfung der Karts, Zeitnahme, Ermittlung und Auswertung der Ergebnisse, u. ä., sollten vom Rennleiter/Veranstaltungs leiter auf weitere geeignete Personen in der Veranstaltungsorganisation übertragen werden. 5 3Teilnehmer 5Klasseneinteilung Die Teilnehmer motorsportlicher Veranstaltungen sind zu sportlichem, fairen Verhalten verpflichtet. Sie müssen sich das Handeln oder Unterlassen ihrer Hilfspersonen (Mechaniker, Teammitglieder usw.) zurechnen lassen. Sie haben sich gegenüber dem DMSB, den DMSB-Mitgliedsorganisationen, Veranstaltern und Sportwarten loyal zu verhalten und jede Handlung zu unterlassen, die den Interessen des Motorsports schaden könnte. Jede Nichtbeachtung dieser Verhaltensregeln kann zu einer Strafe führen. Zugelassen für Clubsport-Veranstaltungen in Deutschland sind alle Teilnehmer, die im Besitz einer gültigen DMSB-Lizenz sind, zudem auch nicht lizensierte ausländische Teilnehmer mit Clubsport-Veranstaltungsausweis des DMSB. Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht möglich. Der Veranstalter kann, ohne dass die sportrechtliche Verantwortung übertragen wird, Teamnamen, Sponsornamen oder Clubnamen in die offiziellen Publikationen aufnehmen. Der Fahrer startet sportrechtlich unter eigener Bewerbung. In den jeweiligen Altersgruppen ist die Durchführung der nachfolgenden Kartklassen empfohlen: Altersgruppe: Empfohlene Kartklassen: Fahreralter * Einsteiger Bambini light, World Formula light, kleines Chassis Rotax Micro Max, VT160 8 – 14 Jahre Bambini, Rotax Mini Max 10 – 14 Jahre Einsteiger World Formula, RK1, VT400 ab 10 Jahren großes Chassis RK1 Plus ab 13 Jahren Junioren X30 Junior, Rotax Junior Max, KF-Junior, 125 Junior 12 – 16 Jahre Senioren X30 Senior, Rotax Max, KF, Getriebe (KZ2, Rotax Max DD2), VT250, 125 Senior ab 15 Jahren 4Nennungen/Nenngeld/Nennungsschluss 4.1 Nennung Nennungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt ohne schriftliche Nennungsbestätigung durch Zuteilung der Startnummer zustande. Die Nennung für eine Veranstaltung ist auf dem vom Veranstalter herausge gebenen Nennformular abzugeben und muss im Original mit den erforderlichen Unterschriften vorliegen. Der Veranstalter hat das Recht eine Nennung abzulehnen. Bei Veranstaltungen die zu einer Kart-Rennserie gewertet werden, ist die Ablehnung einer Nennung mit dem zuständigen Serienausschreiber/-koordinator abzustimmen. Der Nennungsvertrag verpflichtet den Fahrer an der Veranstaltung unter den in der Veranstaltungsausschreibung und den in diesem Kart-Clubsport-Reglement genannten Bedingungen teilzunehmen. Kann der Fahrer aus einem von ihm unverschuldeten Grund (z. B. Krankheit, Unfall, Verlegung der Veranstaltung) nicht an der Veranstaltung teilnehmen, so hat er dies dem Veranstalter sofort mitzuteilen. 4.2 Nenngeld Das Nenngeld ist grundsätzlich mit Abgabe der Nennung zu entrichten. Die Höhe des Nenngeldes ist in der Ausschreibung der Veranstaltung geregelt. Weitergehende Details können auch in den Serienbestimmungen enthalten sein. 4.3 Nennungsschluss Der Nennungsschluss wird vom Veranstalter festgelegt und in der Ausschreibung veröffentlicht. 6 *Es gilt die Jahrgangsregelung, d. h. Geburtstag im betreffenden Kalenderjahr 01.01.– 31.12. Das Mindestalter für Getriebeklassen beträgt 15 Jahre (Jahrgangsregelung) Es sind nur Motoren zulässig, welche die folgenden Kriterien erfüllen: – zugelassen von einem DMSB-Trägerverein, dem DSMB oder der CIK-FIA – Motoren-Leistung bis max. dem Niveau der CIK-Klasse KZ/KZ2 Die Zulassung weiterer Kartklassen kann nur über den zuständigen Trägerverband und mit Zustimmung des AK Clubsport erfolgen. Punkt 3 (Zugelassene Kart-Klassen und Anzahl) der jeweiligen DMSB-Streckenlizenz ist bei der Ausschreibung unbedingt zu beachten. 6 Technische Bestimmungen/Persönliche Schutzausrüstung 6.1 Technische Bestimmungen Die Technischen Bestimmungen für die betreffenden Kartklassen werden unter Beachtung der nachfolgenden Punkte vom jeweiligen Dachverband erstellt. Es gelten die nachfolgenden technischen Bestimmungen, sowie die technischen Bestimmungen und Datenblätter der jeweiligen Kartklasse. Sollten für die jeweilige Kartklasse keine Technischen Bestimmungen im Sinne des Kart-Clubsports vorliegen, so ist es auch möglich, nach bestehenden Bestimmungen des DMSB/CIK zu fahren. Der Veranstalter/Serienausschreiber legt in der jeweiligen Veranstaltungs-/Serienauschreibung fest, welche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Die Karts dürfen nur in einem technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der Veranstaltung eingesetzt werden und müssen, ab dem Zeitpunkt der Technischen Abnahme, während der gesamten Veranstaltung den Technischen Bestimmungen entsprechen. a) Mindestgewicht und Ballast Die in den Technischen Bestimmungen der jeweiligen Kartklasse angegebenen Mindestgewichte gelten für das rennfertige Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung und müssen zu jedem Zeitpunkt während einer Ver anstaltung eingehalten werden. Es ist erlaubt, das Gewicht des Karts durch ein oder mehrere Ballastgewichte anzupassen. Des weiteren gilt Art. C.3.2.c des DMSB Kart-Reglements. b) Chassis In allen Clubsport-Kartklassen sind nur Chassis zugelassen, die von CIK/FIA/ FMK/DMSB-anerkannten Chassis-Herstellen in Serie gefertigt werden oder wurden und die den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen und Maßen der CIK/FIA/FMK/DMSB-Reglements entsprechen. 7 c) Karosserie Für die Karts in allen Clubsport-Kartklassen sind Karosserieteile (Frontspoiler, Frontschild und Seitenkästen) vorgeschrieben, die den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen der CIK/FIA/FMK/CSAI/DMSB-Reglements entsprechen. Die Befestigung der Karosserieteile muss gemäß den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen der CIK/FIA/FMK/CSAI/DMSB-Reglements erfolgen. Die Seitenkästen dürfen unter keinen Umständen und zu keinem Zeitpunkt –nach oben über die Linie hinausragen, welche den höchsten Punkt der vorderen Räder (geradeaus gerichtet) mit dem höchsten Punkt der hinteren Räder verbindet, –nach außen über die Linie hinausragen, welche die Außenseiten der vorderen Räder (geradeaus gerichtet) mit den Außenseiten der hinteren Räder ver bindet. Bei Regenrennen dürfen die Seitenkästen nach außen nicht über die Linie, welche durch die Außenseiten der Hinterräder verläuft, hinausragen, –nach innen weiter als 20 mm von der Linie hineinragen, welche die Außen seiten der vorderen Räder (geradeaus gerichtet) mit den Außenseiten der hinteren Räder verbindet d) Heckauffahrschutz In allen Clubsport-Kartklassen ist die Verwendung eines Kart-Heckauffahrschutz (Heckstoßstange) vorgeschrieben, der den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen und Maßen der CIK/FIA/FMK/DMSB- Reglements entspricht. Der Heckauffahrschutz muss, von hinten gesehen, die Reifen-Laufflächen abdecken. Der Heckauffahrschutz darf die Gesamtbreite der Hinterachse inkl. der Räder nicht überschreiten. e) Kettenschutz In allen Kartklassen ist ein wirksamer Kettenschutz vorgeschrieben (siehe auch CIK-Reglement Art. 2.9). f) Bremsen In allen Clubsport-Kartklassen müssen die Bremsen fußbetätigt, hydraulisch und gleichzeitig mindestens auf beide Hinterräder wirken. In den GetriebeKlassen müssen die Bremsen gleichzeitig auf alle vier Räder wirken, mit einem jeweils unabhängigen Vorderachs- und Hinterachskreislauf. Karbon-Bremsscheiben sind verboten. Die Bremsbetätigung, d. h. die Verbindung zwischen dem Pedal und dem Bremszylinder, muss doppelt ausgeführt sein. Falls ein Bowdenzug verwendet wird, muss dieser einen Mindestdurchmesser von 1,8 mm aufweisen und mittels einer Klemmschelle fixiert sein. Bei allen Karts, bei denen die Bremsscheibe über den unteren Rahmenrand des verwendeten Chassis hinausragt ist ein wirksamer Bremsscheibenschutz anzubringen. Vorderrad Bremsen sind erst ab der Altersgruppe Senioren (ab 15 Jahren) zulässig. g) Sicherheitslenksäule/-lenkung In den Kartklassen der Altersgruppe Einsteiger mit kleinem Chassis ist die Verwendung einer Kart-Sicherheitslenksäule oder einer Kart-Sicherheitslenkung (Deformationselement) mit DMSB-Homologation vorgeschrieben. h) Sicherheitssitz Für alle Fahrer der Altersgruppe Einsteiger kleines Chassis sowie für alle Fahrer bis 13 Jahre (13. Geburtstag) der Altersgruppe Einsteiger großes Chassis ist die Verwendung eines Kart-Sicherheitssitzes mit erhöhter Rückenlehne gemäß den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen des DMSB (Ausnahme: KS-002/04, Hersteller HVT) vorgeschrieben. 8 Bei freiwilliger Verwendung eines Sicherheitssitzes in den Klassen der Altersgruppen Junioren und Senioren sowie bei Fahrern ab 13 Jahren in den Klassen der Altersgruppe Einsteiger großes Chassis gibt es einen Gewichtsbonus von 3 kg. i) Geräuschbestimmungen Es gilt Art. C.5 des DMSB Kart-Reglements. j) Kraftstoff und Schmieröl Zur Kontrolle können zu jeder Zeit während einer Veranstaltung Kraftstoffproben entnommen werden. Des Weiteren gilt Art. C.4 des DMSB Kart-Reglements. k) Reifen und Felgen Bei Clubsport-Kartrennen dürfen nur die in den Technischen Bestimmungen und Reglements der Kart-Rennserien für die betreffende Klasse vorgeschriebenen Reifen verwendet werden. In allen Clubsport-Kartklassen, ausgenommen Klassen der Altersgruppen Einsteiger müssen bei der Verwendung von Slick-Reifen die Felgen der Vorder- und Hinterräder eine Reifensicherung mit mindestens 3 Bolzen an jeder Felgen außenseite aufweisen. In allen Clubsport-Kartklassen dürfen Felgen aus den Werkstoffen Stahl, Aluminium, Magnesium, oder deren Legierungen, verwendet werden. Eine nachträgliche spanabhebende Bearbeitung der Felgenoberfläche (außerhalb der S erienfertigung) ist nicht zulässig. Der Felgendurchmesser beträgt in allen Kartklassen maximal 5 Zoll. l) Pedalkonsolen Die Verwendung von Pedalkonsolen zur besseren Erreichbarkeit von Bremsund Gaspedal ist zulässig. Wenn Pedalkonsolen verwendet werden, müssen immer zwei Pedalkonsolen verwendet werden, je eine für das Gaspedal und eine für die Betätigung der Bremse. Die Pedalkonsolen müssen sicher befestigt sein und den Füßen sicheren Halt geben. Über die Zulässigkeit der Pedalkonsolen entscheidet die Technische Abnahme bei der Prüfung der Karts. m) Kameras Die Verwendung einer (1) Kamera ist unter folgenden Bedingungen zulässig: Die Kamera muss am Frontschild angebracht sein. Es sind nur verschraubte Befestigungen zulässig (kein Klettband o.a.). Die Kamera und die zugehörige Halterung müssen dem Technischen Kommissar vorgeführt und vor der Ver wendung von diesem freigegeben werden. Das Gesamtgewicht der Kamera inklusive Halter und Batterien darf 350 g nicht überschreiten. Die Startnummer darf unter keinen Umständen verdeckt werden. Andere Kamerasysteme, egal welcher Art, am Kart oder am Fahrer (Helm, Overall, etc.) sind im Kart-Clubsport nicht zulässig. n) Transponderbefestigung Es gilt Art. C.3.2.h des DMSB Kart-Reglement. bzw. bei kleinen Chassis der Art. 3.3.F des DMSB Bambini-Reglements. 6.2 Persönliche Schutzausrüstung Für die Teilnahme an Clubsport-Kartrennen ist folgende Fahrerausrüstung vorgeschrieben: –Schutzhelm (Integralhelm), mit wirksamem Augenschutz, zugeschnallt, mit anerkannter und gültiger Norm des DMSB oder der CIK/FIA. Weiterhin sind auch Schutzhelme gem. der DMSB- oder der CIK/FIA-Normen bzw. -Standards mit Stand 2009 zulässig. 9 –Kartsport-Fahrer-Overall gem. den Bestimmungen der CIK/FIA (auch mit abgelaufener Homologation). –Karthandschuhe, welche die Hände komplett bedecken. –Kartschuhe oder feste Schuhe, welche bis über die Knöchel reichen. –Sicherheitsweste, möglichst mit Zulassung des DMSB oder der CIK/FIA. –Halskrause (Nackenstütze). Das Tragen einer Sicherheitsweste ist in allen Kartklassen für alle Fahrer bis 15 Jahre (15. Geburtstag) vorgeschrieben. Für alle anderen Fahrer wird das Tragen einer Sicherheitsweste empfohlen. Das Tragen einer Halskrause (Nackenstütze) ist in allen Kartklassen für alle Fahrer bis 13 Jahre (13. Geburtstag) vorgeschrieben. Für alle anderen Fahrer wird das Tragen einer Halskrause (Nackenstütze) empfohlen. 7 Dokumenten- und Technische Abnahme Die Dokumenten- und Technische Abnahme sind Bestandteil einer jeden Veranstaltung. In der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung werden Art und Umfang sowie der Zeitpunkt der Abnahmen definiert. Erst nach erfolgreicher Dokumenten- und Technischer Abnahme erfolgt eine Zulassung zum Start. Über eine Nichtzulassung zum Start entscheidet in erster Instanz der Rennleiter. Gegen die Nichtzulassung zum Start hat ein Teilnehmer die Möglichkeit innerhalb von 30 Minuten beim Schiedsgericht Widerspruch einzulegen. Das Fahrzeug darf in seinem äußeren Erscheinungsbild auf keinem Fall dem Ansehen des Motorsports schaden. Die diesbezügliche Entscheidung trifft der Rennleiter. 7.1 Dokumentenabnahme Zur Dokumentenabnahme haben die Teilnehmer vorzulegen: –gültige Fahrerlizenz (mind. Nat. Lizenz Stufe C) des DMSB, –das im Original ausgefüllte und unterschriebene Nennformular. 7.2 Technische Abnahme Es gilt Art. B.3.2 (Technische Abnahme) des DMSB Kart-Reglements. 8 Durchführung der Veranstaltung Die zugelassene Anzahl der Karts/Fahrer an den Trainings und Rennen ergibt sich aus dem Streckenabnahme-Protokoll oder der Rennstreckenlizenz. 8.1 Fahrerbesprechung/Verlassen des Fahrerlagers Ist eine Fahrerbesprechung vorgesehen, sind die Fahrer verpflichtet, daran von Anfang bis Ende teilzunehmen. In dieser Fahrerbesprechung werden die Fahrer über Besonderheiten der Veranstaltung informiert. Die Nichtteilnahme oder nicht vollständige Teilnahme wird mit einer Geldbuße von 50,– € durch den Veranstalter belegt. Will ein Teilnehmer vor Aushang des endgültigen Ergebnisses seines Rennens die Veranstaltung verlassen, so hat er sich bei der Rennleitung abzumelden. 8.2 Allgemeine Sicherheit, Fahrvorschriften und Verhaltensregeln Es gilt Art. B.4 des DMSB Kart-Reglements. 8.3 Flaggenzeichen/Startampel Es gilt Art. B.5 des DMSB Kart-Reglements. 10 8.4 Freies Training Es gilt Art. B.7 des DMSB Kart-Reglements. 8.5 Zeittraining/Qualifying Es gelten die Art. B.8.a, B.8.c und B.8.d des DMSB Kart-Reglements. 8.6 Rennen Zu den Rennen sollte grundsätzlich nur zugelassen werden, wer am Zeittraining der betreffenden Klasse teilgenommen hat. Hat ein Fahrer nicht am Zeittraining teilgenommen, ist er für die weitere Teil nahme an der Veranstaltung zunächst nicht qualifiziert. Über die Zulassung von nicht qualifizierten Teilnehmern entscheidet der Rennleiter. 8.7 Renndistanz Bei Clubsport-Kartrennen wird die Anzahl der Rennen und die Renndistanz (Rundenzahl oder Zeitdistanz) durch das Reglement der betreffenden KartRennserie oder durch die Veranstaltungsausschreibung festgelegt. Die Renndistanz sollte als Rundenzahl angegeben werden. Bei Clubsport-Kartrennen können die Rennen auch über eine Zeitdistanz durchgeführt werden. Die Renndistanz wird dann als Zeitwert (in Minuten oder Stunden) angegeben. Für Clubsport-Kartrennen werden die nachfolgenden Renndistanzen empfohlen: Altersgruppe:Renndistanz: Einsteiger kleines Chassis ca. 12 km Einsteiger großes Chassis ca. 14 km Junioren ca. 16 km Senioren ca. 18 km Langstreckenrennen: Ein Langstreckenrennen ist ein Clubsport-Kartrennen, welches deutlich über die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Renndistanzen hinausgeht oder länger als 30 Minuten dauert oder wenn in dem Rennen Fahrerwechsel oder Kartwechsel vorgesehen sind. 8.8 Vorstart/Startaufstellung Bei Klassenzusammenlegungen wird eine Startaufstellung gem. der Reihen folge der erzielten schnellsten Zeiten der Teilnehmer empfohlen (keine klassenweise Aufstellung). Des Weiteren gelten die Art. B.9.a bis B.9.c des DMSB Kart-Reglements. 8.9 Aufwärmrunde (Warm Up-Runde) Vor der Formationsrunde kann, nach Vorgabe durch den Rennleiter, eine Aufwärmrunde (Warm Up-Runde) gefahren werden. 8.10 Formationsrunde Es gilt Art. B.10 des DMSB Kart-Reglements. Jede weitere Formationsrunde sollte von der vorgesehenen Renndistanz abgezogen werden. 11 8.11 Start Es gilt Art. B.11 des DMSB Kart-Reglements. In Ausnahmefällen kann das Startzeichen mit der Nationalflagge gegeben werden. 8.12 Fehlstart Es gilt Art. B.12 des DMSB Kart-Reglements. 8.13 Fremde Hilfe/Reparaturzone Es gilt Art. B.13 des DMSB Kart-Reglements. 8.14 Neutralisation/Unterbrechung und Fortführung des Rennens Es gilt Art. B.14 des DMSB Kart-Reglements. 8.15 Beendigung des Rennens, Parc Fermé, Nachkontrolle Es gilt Art. B.15 des DMSB Kart-Reglements. 9Wertung Der genaue Wertungsmodus für den Wettbewerb wird in der jeweiligen Serienbestimmung bzw. Ausschreibung festgelegt. Des Weiteren gilt Art. B.16 des DMSB Kart-Reglements. 10Wertungsstrafen Verstöße gegen dieses oder das jeweils gültige Serienreglement können vom Rennleiter der Veranstaltung ohne Einhaltung eines besonderen Verfahrens bestraft werden. Die Strafen müssen den Umständen des Verstoßes angemessen sein. Diese Bestrafungen sind Teil der dem Rennleiter zustehenden organisatorischen Regelungsbefugnisse und werden während der Veranstaltung durch Anzeigen der Strafe, und/oder durch Zeitzuschlag im Ergebnis, und/oder durch Änderung des Ergebnisses bekannt gemacht. Unter besonderen Umständen kann der Rennleiter auch eine geringere als die vorgesehene Strafe aussprechen oder auch keine Bestrafung aussprechen. Der Rennleiter sollte das Schiedsgericht über festgesetzte Strafen informieren. Strafen des Rennleiters sind: –Ermahnung –Verwarnung –Zeitstrafe –Geldstrafe (bis zu 125€) –Änderung der Startposition (= Zurücksetzung in der Startaufstellung) –Nichtwertung von Trainingsrunden (= schnellste Rundenzeit/en im Zeittraining) –Nichtwertung von Trainingssitzungen (= Zeittraining komplett) –Nichtwertung von Rennen –Ausschluss von der Wertung –Nichtzulassung zum Start –Verbot der (weiteren) Teilnahme an der Veranstaltung Geldstrafen sind (als Spenden) an eine der folgenden gemeinnützigen Institu tionen gemäß Ausschreibung zu entrichten: –ADAC Stiftung Sport –AvD e.V. –DMV e.V. –ADMV e.V. –dmsj 12 Die Verwendung erfolgt ausschließlich zur Nachwuchsförderung, eine Spendenquittung kann hierfür nicht ausgestellt werden. Folgende Verstöße sollten grundsätzlich mit einer Nichtwertung des betroffenen Teilnehmers geahndet werden: –Nichtvorliegen oder Wegfall von Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen –Umgehung der Dokumentenabnahme –Umgehung der Technische Abnahme –Verweigerung der Technischen Nachkontrolle –Teilnahme am Rennen ohne Erfüllung der Qualifikationsbedingungen –Fremde Hilfe, sofern sie nicht aus Sicherheitsgründen erforderlich war –Nichtbeachten der Fahrvorschriften und Verhaltensregeln –Nichtbeachten der Flaggenzeichen, insbesondere der Gelben Flaggen –Behinderung beim Überholen –Unerlaubtes Bewegen des Karts entgegen der Fahrtrichtung –Verlassen der Rennstrecke (Abkürzen) mit allen vier Rädern mit Wettbewerbsvorteil –Unsportliches, unfaires, illoyales Verhalten Der Veranstalter kann in der Veranstaltungsausschreibung weitere Strafen festlegen. Bezüglich jedweder Streitigkeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den durchgeführten Rennen und vorgenommenen Wertungen, einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement, entscheidet grundsätzlich der Rennleiter. Eine vom Rennleiter verfügte Bestrafung kann vom Schiedsgericht nach einem ordnungsgemäß eingelegtem Einspruch überprüft werden (siehe Art. 18). Es obliegt alleine dem DMSB, bei schwerwiegenden Verstößen im Einzelfall das DMSB-Verbandsgerichtverfahren anzustrengen. 11Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 12Versicherungen Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 13Haftungsausschluss Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 14Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 15Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 16Preise/Siegerehrung Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Fahrer, die bei der Siegerehrung nicht anwesend sind, haben keinen Anspruch auf Aushändigung der Preise. In der Ausschreibung ist der Zeitpunkt der Siegerehrung festzulegen. 13 17Sachrichter/Sportwarte/Schiedsgericht/Strafen 17.1 Sachrichter/Sportwarte Der Veranstalter setzt Sportwarte ein, die als Sachrichter fungieren. Sportwarte der Streckensicherung können auch Sachrichter sein. Es wird empfohlen, vor dem Start einer Veranstaltung eine namentliche Liste der Sachrichter zu ver öffentlichen. Sofern nicht anders festgelegt, wird für bestimmte Funktionen (z. B. Rennleiter, Technischer Kommissar, Mitglieder des Schiedsgerichtes usw.) der Einsatz von DMSB-lizenzierten Sportwarten empfohlen. Die exakte Hand habung über den Einsatz von DMSB-lizenzierten Sportwarten obliegt der jeweils genehmigenden Sportabteilung. 17.2 Schiedsgericht Der Veranstalter setzt ein Schiedsgericht ein, welches mit drei Personen zu besetzen ist, die namentlich vom Veranstalter bekannt zu geben sind. Der Rennleiter kann nicht Mitglied des Schiedsgerichtes sein. Die Auslegung der Bestimmungen des Kart-Clubsport-Reglements ist dem Schiedsgericht vorbehalten. 17.3 Strafen Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe und Art. 10 dieses Reglements. 18Einsprüche Einsprüche gegen Entscheidungen eines Sportwarts, die Wertung betreffend oder eine vom Rennleiter ausgesprochene Bestrafung sind bis spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe der Entscheidung/Aushang des E rgebnisses an das Schiedsgericht schriftlich zu stellen. Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind verbindlich, endgültig und unanfechtbar. Proteste und Berufungen im Sinne des DMSB-Sportgesetzes, des ISG der FIA und der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sind nicht zulässig. Einsprüche sind kostenpflichtig. Die Gebühr für den Einspruch beträgt 100,– € und ist dem Einspruch beizufügen. Einsprüche ohne beigefügte Gebühr werden vom Schiedsgericht nicht bearbeitet. Gebühren von zurück gewiesenen Einsprüchen verfallen und sind an eine der unter Art. 10 auf geführten Institutionen zu überweisen. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, wird die Einspruchsgebühr zurückerstattet. Sammeleinsprüche mehrerer Fahrer gemeinsam, oder gegen mehrere Fahrer gleichzeitig, oder gegen einen Fahrer und den Veranstalter gleichzeitig, sind nicht zulässig. Bei Einsprüchen gegen die Technik eines Karts oder eines Motors, die zur Überprüfung des Einspruchs Demontagearbeiten an dem Kart oder Motor erforderlich machen, kann vom Schiedsgericht ein zusätzlicher Geldbetrag für die zu erwartenden Demontagekosten festgesetzt werden. Der vom Schiedsgericht festgesetzte Demontagekostenvorschuss ist sofort nach der Bekanntgabe/Mitteilung der Kosten und in voller Höhe von dem Fahrer der den Einspruch eingelegt hat zu zahlen. Wird der Demontagekosten vorschuss nicht sofort gezahlt, wird der Einspruch zurückgewiesen und die Einspruchsgebühr verfällt. 14 Der Einspruch muss klar, eindeutig, lesbar und verständlich formuliert sein: –mit der Angabe von Veranstaltungsname/-titel und -datum –mit der betreffende Kartklasse –mit der Start-Nr. und dem Namen des Fahrers der den Einspruch einlegt –mit der Start-Nr. und dem Namen des Fahrers gegen den sich der Einspruch richtet –mit einer kurzen und präzisen Formulierung des Einspruchs (gegen was oder wen) –mit einer kurzen und genauen Beschreibung des Sachverhalts bzw. des Vorwurfs –und mit den Unterschriften des Fahrers und seines gesetzlichen Vertreters (Eltern, Sorgeberechtigten) 19Besondere Bestimmungen 19.1 Umwelt Siehe DMSB- Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 19.2 Anti-Doping Siehe DMSB- Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 19.3 Allgemeine Bestimmungen Über organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung und deren Ablauf erteilt nur der Rennleiter oder bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter verbindliche Auskünfte. Der AK Clubsport behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit Änderungen und/ oder Ergänzungen an diesem Kart-Clubsport-Reglement unter Beachtung der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe vorzunehmen. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Kart-Clubsport-Reglements werden auf den entsprechenden Internetseiten der Dachverbände oder auf den Internetseiten der Kart-Rennserien oder durch Aushang bei den Veranstaltungen bekanntgemacht und sind ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichungen gültig. Ausnahmen und Abweichungen von diesem Kart-Clubsport-Reglement bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AK Clubsports. Mit der Federführung beauftragt: ADAC e.V., München 15 Inhaltsverzeichnis DMSB-Rahmenausschreibung 1 Allgemeine Bestimmungen/Grundlagen/Präambel17 1.1 Clubsport-Wettbewerbe im Ausland – Automobilsport 18 2 Veranstaltung/Veranstalter19 3 Teilnehmer19 4 Nennungen/Nenngeld/Nennungsschluss19 4.1Nennungen 19 4.2Nenngeld 19 4.3Nennungsschluss 19 5 Klasseneinteilung20 6 Technische Bestimmungen/Persönliche Schutzausrüstung20 6.1 Technische Bestimmungen 20 6.2 Persönliche Schutzausrüstung 20 6.3Helmkameras 20 7 Dokumenten- und Technische Abnahme20 8 Durchführung20 9 Wertung21 10Wertungsstrafen21 11 Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung21 12Versicherungen21 13Haftungsausschluss23 14 Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers24 15 Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung24 16Preise/Siegerehrung24 17Sachrichter/Sportwarte/Schiedsgericht/Strafen24 17.1Sachrichter/Sportwarte 24 17.2Schiedsgericht 25 17.3Strafen 25 18Einsprüche25 19 Besondere Bestimmungen26 19.1Umwelt 26 19.2Anti-Doping 26 16 DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe 1. Allgemeine Bestimmungen/Grundlagen/Präambel Die DMSB Trägervereine, sonstige Motorsportverbände, sonstige Mitglieder und deren Ortsclubs veranstalten lizenzpflichtige Clubsport-Wettbewerbe. Clubsport-Wettbewerbe im Automobilsport dürfen grundsätzlich nur in Deutschland durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind – mit Ausnahme des Kartsports – geschlossene Veranstaltungen (max. 1 Auslands-Veranstaltung pro betreffende Serie) gemäß Art. 1.1 dieser Rahmenausschreibung. Clubsport-Wettbewerbe im Motorradsport dürfen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften der FIM//FIM-Europe nach Abstimmung mit der betroffenen FMN auch im Ausland durchgeführt werden. Grundsätzlich sollten Clubsport-Serien nicht deutschlandweit ausgeschrieben werden. Hiervon ausgenommen sind Verbands-Meisterschaften der DMSB- Trägervereine, welche beim DMSB angemeldet werden. Für folgende Disziplinen sind solche deutschlandweite Serien im Clubsport jedoch generell nicht zulässig: Kartsport, Auto-Cross, Driftsport sowie SuperMoto. Lizenzpflichtige Clubsport-Wettbewerbe werden grundsätzlich nach folgenden Bestimmungen durchgeführt. –der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe –der einzelnen Clubsport-Grundausschreibung bzw. der GLP-Basisausschreibung –den DMSB-Umweltrichtlinien –den Anti-Doping Bestimmungen der NADA (NADC) –den Serienbestimmungen inkl. Änderungen und Ergänzungen –den Ausschreibungen und Ausführungsbestimmungen der Veranstalter inkl. Änderungen und Ergänzungen Die Grundausschreibungen für Clubsport-Wettbewerbe und die Ausschreibungen der einzelnen Veranstaltungen sind grundsätzlich auf der Grundlage dieser Rahmenausschreibung zu erstellen. Die einzelnen Punkte in den Ausschreibungen der jeweiligen Veranstalter können Verweise auf diese Rahmenaus schreibung enthalten. Andernfalls sind die Textpassagen dieser Rahmenausschreibung zu übernehmen. Folgende Motorsportdisziplinen werden grundsätzlich als lizenzpflichtige Clubsport-Wettbewerbe ausgeschrieben werden: Lizenzpflichtige Clubsport-Wettbewerbe im Automobilsport –Kartrennen (nur in Deutschland) –Automobil Slalom bis 1.000 m Streckenlänge pro Lauf –Auto-Cross –Dragster: Public Race (mit straßenzugelassenen Fahrzeugen), E.T.-Handicap (ProET und langsamer), Super Street Cars, Super Gas und Junior Dragster –Rallyesprint (max. 1 WP) –Driftsport (regional) Gleichmäßigkeitsprüfungen für: –Rundstrecke –Berg –Rallye –Slalom 17 Lizenzpflichtige Clubsport-Wettbewerbe im Motorradsport –Straßensport –Seriensport –Motocross (inkl. SX, FMX und SNX) –SuperMoto –Enduro –Trial –Bahnsport –Motoball –Dragster; Gruppen: ET-Bike, Super Gas Bike und Junior Drag Bike Veranstaltungen oder Disziplinen, deren Charakteristik ganz oder teilweise in den Wettbewerbsreglements/-bestimmungen des DMSB geregelt ist, sind im Grundsatz, unabhängig von der Bezeichnung der Veranstaltung oder der Disziplin, nach den entsprechenden DMSB-Bestimmungen durchzuführen. 1.1 Clubsport-Wettbewerbe im Ausland – Automobilsport Automobil-Clubsport-Wettbewerbe im benachbarten Ausland sind – mit Ausnahme des Kartsports – unter Einhaltung der folgenden Bedingungen zulässig. –Maximal eine (1) Auslandsveranstaltung pro Serie/Saison gem. Art. 2.4.4 ISG im benachbarten Ausland (EU-Raum = bezieht sich ausschließlich auf die 9 Anrainerstaaten mit gemeinsamer Landesgrenze: Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und Holland). –Clubsport-Auslandsveranstaltungen sind mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungstermin von der jeweiligen Sportabteilung beim DMSB anzumelden. Der DMSB wird den betreffenden ASN um Genehmigung (Freigabe der Auslandsveranstaltung) bitten. Nach dessen Zustimmung wird die Auslands-Clubsportveranstaltung von der zuständigen Sportabteilung genehmigt. –In der Ausschreibung muss als Status „Clubsport Plus“ angegeben sein. –Die Teilnehmer müssen im Besitz einer Nationalen Lizenz Stufe C Plus sein, welche vom DMSB ausschließlich für deutsche Fahrer ausgestellt wird (gemäß DMSB-Lizenzbestimmungen). Darüber hinaus sind höherwertige DMSBLizenzen (z. B. National A, Int. C etc.) zulässig. –Es sind nur eingeschriebene bzw. vorab genannte Fahrer der Serie sind teilnahmeberechtigt (geschlossene Veranstaltung). –Die Strecke muss eine gültige Abnahme haben (vom zuständigen ASN oder der FIA) und muss den Bestimmungen der jeweiligen Grundausschreibung bzw. Basisausschreibung entsprechen. –Das 3-köpfige Schiedsgericht muss (mindestens) 2 Sportkommissare mit aktuell gültiger DMSB-Lizenz aufweisen. –Haftpflichtversicherung durch den Veranstalter gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen (Fahrer-Unfallversicherung durch Lizenz abgedeckt). –Es gelten alle einschlägigen Clubsport-Bestimmungen (analog Veranstaltungen in Deutschland). Anmerkungen zum Kartsport: Bei Kart-Veranstaltungen ist Art. 2.3 des ISG zu beachten. Hiernach sind nationale Veranstaltungen ausschließlich offen für Bewerber und Fahrer, die im Besitz einer von dem ASN ausgestellten Lizenz sind, in dessen Land der Wertungslauf stattfindet, d. h. es sind ausschließlich Veranstaltungen in Deutschland zulässig (Ausnahme: internationale Serien eingetragen im CIK-FIA-Kalender). 18 2. Veranstaltung/Veranstalter In der jeweiligen Ausschreibung der Veranstaltung ist der Veranstaltungstitel, das Datum der Veranstaltung, der Name des Veranstalters und seine Erreichbarkeit aufzuführen. Die jeweilige Ausschreibung (Ausnahme Auslandsveranstaltungen im Auto mobilsport, siehe Art. 1.1) wird von der, für den Veranstalter zuständigen DMSB Mitgliedsorganisation genehmigt. 3. Teilnehmer Die Teilnehmer motorsportlicher Veranstaltungen sind zu sportlichem, fairen Verhalten verpflichtet, sie müssen sich das Handeln oder Unterlassen ihrer Hilfspersonen (Mechaniker, Teammitglieder usw.) zurechnen lassen. Sie haben sich gegenüber dem DMSB, den DMSB Mitgliedsorganisationen, Veranstaltern und Sportwarten loyal zu verhalten und jede Handlung zu unterlassen, die den Interessen des Motorsports schaden könnte. Jede Nichtbeachtung dieser Verhaltensregeln kann zu einer unter Punkt 17.3 aufgeführten Strafe führen. Zugelassen für Clubsport-Veranstaltungen in Deutschland sind alle Teilnehmer, die im Besitz einer gültigen DMSB-Lizenz sind. Des Weiteren sind auch nicht lizensierte ausländische Teilnehmer mit Clubsport-Veranstaltungsausweis des DMSB startberechtigt, erhalten aber aber im Automobil- und Kartsport keine Wertungspunkte für die betreffende Serie. Für Automobil-Clubsport-Veranstaltungen im benachbarten Ausland (siehe Art. 1.1) sind nur deutsche Fahrer/Bewerber zulässig, welche im Besitz einer vom DMSB ausgestellten Nationalen Lizenz Stufe C Plus oder einer höher wertigen Lizenz sind (geschlossene Veranstaltung). Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht möglich. Der Veranstalter kann, ohne dass die sportrechtliche Verantwortung übertragen wird, Teamnamen, Sponsornamen oder Clubnamen in die offiziellen Publikationen aufnehmen. Der Fahrer startet sportrechtlich unter eigener Bewerbung. 4. Nennungen/Nenngeld/Nennungsschluss 4.1 Nennungen Nennungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt ohne schriftliche Nennungsbestätigung durch Zuteilung der Startnummer zustande. 4.2 Nenngeld Dass Nenngeld ist grundsätzlich mit Abgabe der Nennung zu entrichten. Die Höhe des Nenngeldes ist in der Ausschreibung der Veranstaltung geregelt. Weitergehende Details können auch in den Serienbestimmungen enthalten sein. 4.3 Nennungsschluss Der Nennungsschluss wird vom Veranstalter festgelegt und in der Ausschreibung veröffentlicht. 19 5. Klasseneinteilung 9. Wertung Gruppen- und Klasseneinteilungen werden in den jeweiligen Ausschreibungen genau definiert. Weitergehende Details können auch in den Serienbestimmungen enthalten sein. Es wird empfohlen eine Klasse für Einsteiger auszuschreiben. Der genaue Wertungsmodus für den Wettbewerb wird in der jeweiligen Serienbestimmung bzw. Ausschreibung festgelegt. 6. Technische Bestimmungen/Persönliche Schutzausrüstung 6.1 Technische Bestimmungen Technische Bestimmungen und Sicherheitseinrichtungen für Wettbewerbsfahrzeuge sind grundsätzlich auf der Basis der Technischen Bestimmungen des Deutschen Motor Sport Bundes (DMSB) – soweit vorhanden – auszuschreiben. Darüber hinaus kann ferner die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) als Maßstab für technische Mindestanforderungen herangezogen werden. Weitergehende Anforderungen werden in den Serienbestimmungen und Ausschreibungen der jeweiligen Veranstaltung definiert. 6.2 Persönliche Schutzausrüstung Die persönliche Schutzausrüstung ist in den jeweiligen Serienbestimmungen/ Ausschreibungen bzw. DMSB Bestimmungen definiert. 6.3 Helmkameras Die Anbringung und Verwendung von Helmkameras ist im Automobil- und Motorradsport grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hierzu bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Sportabteilung. 7. Dokumenten- und Technische Abnahme Die Dokumenten- und Technische Abnahme sind Bestandteil einer jeden Veranstaltung. In der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung werden Art und Umfang sowie die Zeitpunkte der Abnahmen definiert. Erst nach erfolgreicher Dokumenten- und Technischen Abnahme erfolgt eine Zulassung zum Start. Über eine Nichtzulassung zum Start entscheidet in erster Instanz der Renn-/Fahrtleiter. Gegen die Nichtzulassung zum Start hat ein Teilnehmer die Möglichkeit innerhalb von 30 Minuten, beim Schiedsgericht Einspruch einzulegen. Das Fahrzeug darf in seinem äußeren Erscheinungsbild auf keinem Fall dem Ansehen des Motorsports schaden. Die diesbezügliche Entscheidung trifft der Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter. 8. Durchführung Die Besonderheiten zur Durchführung der verschiedenen Wettbewerbe werden in den Grundausschreibungen festgelegt. Den Anordnungen des Veranstalters und den von ihm eingesetzten Sportwarten ist Folge zu leisten. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsverzicht vereinbart ist. Aus Sicherheitsgründen ist der Einsatz von unbemannten Fluggeräten (z. B. Drohnen/Mikrokopter) im Rahmen von Clubsportveranstaltungen grundsätzlich verboten. Ausnahmen können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen auf Antrag durch die zuständige Sportabteilung genehmigt werden. Die Veranstalter von Clubsportwettbewerben sind angehalten, sich an den DMSB- Bestimmungen für das Rettungswesen zu orientieren oder diese zu übernehmen und ggfs. in der Ausschreibung auf diesbezügliche Erfordernisse/ Regelungen hinzuweisen. Das gilt ebenso für Auflagen an das notwendige Rettungswesen gemäß Streckenlizenz. 20 10. Wertungsstrafen Wertungsstrafen sind Teil der Regelungsbefugnis der Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiters und des Schiedsgerichtes. Mögliche Strafen sind in den Serien bestimmungen zu definieren. Ergänzende oder abweichende Strafen können ebenfalls in den Ausschreibungen festgelegt werden. 11. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung Bei Entscheidungen des DMSB, den DMSB Mitgliedsorganisationen, der ADAC Gaue/Regionalclubs und ADAC Ortsclubs, des Schiedsgerichtes oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Aus Maßnahmen und Entscheidungen der FIA, der CIK, der FIM, der FIM Europe, des DMSB, deren Präsidenten, Organe, Generalsekretäre sowie Bevollmächtigte, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller vorgennanten Personen und Stellen, den DMSB Mitgliedsverbänden, den Sportabteilungen, der ADAC Gaue/Regionalclubs und ADAC Ortsclubs, des Schiedsgerichtes oder des Veranstalters können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsverzicht gilt nach Maßgabe des vorgenannten für alle Ansprüche egal aus welchem Rechtsgrund, somit auch für vertragliche, außervertragliche und solche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. 12. Versicherungen Der Veranstalter ist verpflichtet, für seine Veranstaltung die öffentlich-rechtlich und/oder sportrechtlich vorgeschriebenen Versicherungen abzuschließen. Die Mindestdeckungssummen sind wie folgt festgelegt: Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung (einschließlich der Haftpflicht der Sportwarte) mit den Mindestversicherungssummen: 1.022.600,– € für Personenschäden (für die einzelne Person mind. 255.650,– €) 511.300,– € für Sachschäden 20.452,– € für Vermögensschäden Bei Rennen und Sonderprüfungen mit Renncharakter zusätzlich: a) Teilnehmer-(Sport)-Haftpflichtversicherung mit den Summen: 1.022.600,– € für Personenschäden pro Ereignis, 255.650,– € für die einzelne Person, 511.300,– € für Sachschäden, 20.452,– € für Vermögenschäden. 21 b) Zuschauer-Unfall-Versicherungen (auch wenn keine zahlenden Zuschauer zugelassen sind): 15.339,– € für den Todesfall, 30.678,– € für den Invaliditätsfall (Kapitalzahlung je Person). Der Versicherung liegen allgemeine und besondere Bedingungen zugrunde. Sie umfasst keinesfalls Ansprüche, auf die Verzicht geleistet wurde. Die Haftpflichtansprüche der Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Halter und Eigentümer untereinander sind nicht versichert, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für die Sportwarte und Helfer ist vom Veranstalter eine Unfallversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen abzuschließen: 15.339,– € für den Todesfall 30.678,– € für den Invaliditätsfall (Kapitalzahlung je Person) Die Fahrer sind durch den Erwerb der Lizenz (ausländische Teilnehmer durch den Erwerb des Veranstaltungsausweises) mit folgenden Summen unfall versichert: 64.000,– € für den Vollinvaliditätsfall 32.000,– € für den Invaliditätsfall 16.000,– € für den Todesfall 10.000,– € für Heilkosten 4.000,– € für Krankenrückführungskosten 2.500,– € für Rückführungskosten im Todesfall 3.000,– € für Bergungskosten 1.500,– € für Kurhilfe 1.000,– € für Sofortleistung bei schweren Verletzungen Auch den Unfallversicherungen liegen allgemeine und besondere Bedingungen zugrunde. Der vorgeschriebene Versicherungsschutz kann nicht durch eine allgemeine (Vereins-) Haftpflichtversicherung erlangt werden. Wird die Veranstaltung nicht entsprechend dem ISG, den DMSB-Bestimmungen oder der Ausschreibung durchgeführt, läuft der Veranstalter Gefahr, neben einer sportgerichtlichen Ahndung auch für etwaige dadurch entstandenen Schäden von der Versicherung in Regress genommen zu werden. Im Jugendtrial mit Jugendausweis eines DMSB-Trägervereins gelten abweichende Versicherungssummen (abzufragen beim ADAC, AvD oder DMV). Versicherungsschutz nach der Kraftfahrtversicherung Nach § 2 Abs. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wird Versicherungsschutz nicht für Schäden gewährt, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen. Versicherung des Wettbewerbsfahrzeuges Jeder Teilnehmer einer Motorsportveranstaltung, die ganz oder teilweise auf nicht abgesperrten Straßen (tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum) durchgeführt wird, ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug ordnungsgemäß mit der durch die Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 29 StVO vorgeschriebenen Mindestversicherungsumme 1.022.600,– € pauschal haftpflichtversichert ist. 22 13. Haftungsausschluss Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber und Fahrer/Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen –die FIA, die CIK, die FIM, die FIM Europe, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, –die ADAC Gaue/Regionalclubs und ADAC Ortsclubs, den Promoter/Serien organisator, –den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den Renn streckenbetreiber, –Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, –den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und –die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen –die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, –den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n/Beifahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen), beim Slalom im Zusammenhang mit Training und Wertungslauf/-läufen, bei Rallyewettbewerben verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Wertungsprüfung/en zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/ den dazugehörigen Übungsfahrt/en entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungs gehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. 23 14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers Sofern Bewerber oder Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichterklärung abgibt. Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer alle in Art. 13 angeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigen tümer, Halter der anderen Fahrzeuge den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n, Mitfahrer gehen vor!) und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen), beim Slalom im Zusammenhang mit Training und Wertungslauf/-läufen, bei Rallye-Veranstaltungen verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Wertungsprüfung/en zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungsfahrt/en entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt. 15. Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch die genehmigende Stelle geändert werden. Ab Beginn der Veranstaltung (Dokumentenabnahme) können Änderungen bzw. Ergänzungen nur durch die Schiedsrichter der Veranstaltung vorgenommen werden, jedoch nur, wenn es aus Gründen der Sicherheit und/ oder höheren Gewalt notwendig ist bzw. die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben über Streckenlänge, Rundenzahl und Sportwarte betrifft. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe abzusagen. 16. Preise/Siegerehrung Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Fahrer, die bei der Siegerehrung nicht anwesend sind, haben keinen Anspruch auf Aushändigung der Preise. In der Ausschreibung ist der Zeitpunkt der Siegerehrung festzulegen. 17. Sachrichter/Sportwarte/Schiedsgericht/Strafen 17.1 Sachrichter/Sportwarte Der Veranstalter setzt Sportwarte ein, die als Sachrichter fungieren. Sportwarte der Streckensicherung können auch Sachrichter sein. Es wird empfohlen, vor dem Start einer Veranstaltung eine namentliche Liste der Sachrichter zu ver öffentlichen. 24 Sofern in der jeweiligen Grundausschreibung nicht anders festgelegt, wird für bestimmte Funktionen (z. B. Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter, Technischer Kommissar, Mitglieder des Schiedsgerichtes usw.) der Einsatz von DMSB-lizenzierten Sportwarten empfohlen (Ausnahme: Automobil-Clubsport-Veranstaltungen im Ausland). Die exakte Handhabung über den Einsatz von DMSB-lizenzierten Sportwarten obliegt der jeweils genehmigenden Sportabteilung. 17.2 Schiedsgericht Der Veranstalter setzt ein Schiedsgericht ein, welches mit drei Personen zu besetzen ist, die namentlich vom Veranstalter bekannt zu geben sind. Der Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter kann nicht Mitglied des Schiedsgerichtes sein (Ausnahme: Clubsport-Bahnsport). Für Automobil-Clubsport-Veranstaltungen im benachbarten Ausland (siehe Art. 1.1) muss das 3-köpfige Schiedsgericht (mindestens) 2 Sportkommissare mit aktuell gültiger DMSB-Lizenz aufweisen. Bezüglich jedweder Streitigkeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den durchgeführten Rennen und vorgenommenen Wertungen, einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement, entscheidet zunächst der Renn-/ Fahrt-/Veranstaltungsleiter (Ausnahmen: Clubsport-Bahnsport und AutomobilClubsport-Veranstaltungen im Ausland). 17.3 Strafen Gegen den Teilnehmer können folgende Strafen festgesetzt werden: –Verwarnung –Geldstrafe (bis zu 125,– €) –Zeitstrafe –Nichtzulassung zum Start –Verbot der Teilnahme an der Veranstaltung –Ausschluss von der Teilnahme an der Veranstaltung –Ausschluss von der Wertung aus einem oder mehreren Wettbewerben. Geldstrafen sind (als Spenden) an eine der folgenden gemeinnützigen Institutionen gemäß Ausschreibung zu entrichten: –ADAC Stiftung Sport, –AvD e.V., –DMV e.V., –ADMV e.V. oder –dmsj. Hinweis: Die Verwendung erfolgt ausschließlich zur Nachwuchsförderung, eine Spendenquittung kann hierfür nicht ausgestellt werden. 18. Einsprüche Teilnehmer, die meinen, durch eine Entscheidung, Handlung oder Unterlassung seitens eines anderen Teilnehmers, des Veranstalters oder eines Sportwartes benachteiligt zu sein, haben das Recht zum Einspruch. Einsprüche gegen Entscheidungen eines Sportwarts (Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter, Sportkommissar, Schiedsrichter, Technischer Kommissar und Punktrichter) oder Einsprüche gegen andere Teilnehmer/Fahrzeuge sind spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe der Entscheidung an das Schieds gericht schriftlich zu stellen. Private Videoaufnahmen sind als Beweismittel nicht zugelassen. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig, aus genommen es handelt sich um einen festgestellten vom Schiedsgericht begangenen Regelverstoß. 25 Proteste und Berufungen im Sinne des DMSB-Sportgesetzes, des ISG der FIA und der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sind nicht zulässig. Einsprüche können kostenpflichtig sein. Entsprechende Angaben zu diesen Gebühren sind in der disziplinbezogenen Grundausschreibung Ausschreibung der Veranstaltung unter Angabe der Höhe zu veröffentlichen. Gebühren von zurückgewiesenen Einsprüchen verfallen und sind an eine der unter 17.3 aufgeführten gemeinnützigen Institutionen zu überweisen. 19. Besondere Bestimmungen 19.1 Umwelt Wichtige Maßnahmen und Vorkehrungen zum Umweltschutz sind in den Umweltrichtlinien des DMSB zusammengefasst. Sie sind bei allen Motorsport veranstaltungen als Leitlinien vorgegeben und daher auch sinngemäß und soweit zutreffend im Clubsport anzuwenden. Der Veranstalter hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass Umweltschäden vermieden werden. Insbesondere hat er geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass eventuell austretende Öle sofort aufgenommen und fachgerecht entsorgt werden. Die Einsetzung eines Umweltbeauftragten wird empfohlen. Jeder Teilnehmer ist für die Entsorgung für die bei ihm anfallenden Abfälle selbst verantwortlich. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer (dieser haftet auch für seine Helfer) durch das Schiedsgericht von der Wertung aus geschlossen werden. Darüber hinaus kann er vom Veranstalter für alle ent sprechenden Folgekosten haftbar gemacht werden. 19.2 Anti-Doping Die Anti-Doping-Bestimmungen der NADA sind in ihrer jeweils aktuellsten Form zu befolgen (abrufbar unter www.nada-bonn.de). Athleten oder andere Per sonen sind selbst dafür verantwortlich, davon Kenntnis zu haben, was ein Verstoß gegen eine Anti-Dopingbestimmung darstellt und welche Substanz und Methoden in die Verbotsliste der WADA aufgenommen worden sind. 26 Technische Bestimmungen 2016 Bambini + Bambini light Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gilt das DMSB BambiniKart-Reglement Art. 3.6, 3.8 – 3.11 und 3.13 mit den nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen. Chassis Die Verwendung von Titan, Kohlefaser, Verbundwerkstoffen und Magnesium teilen am gesamten Kart (Ausnahme: Sitz und Aluminium-Magnesium-Felgen und Aluminium- Magnesium-Motorbock) ist verboten. Motor Bambini –IAME Parilla Waterswift (DMSB Homologation Nr. KM 33/11) gem. DMSBBambini-Kart-Reglement Art. 3.5. Bambini light –IAME Parilla Waterswift (DMSB Homologation Nr. KM 33/11) gem. DMSBBambini-Kart-Reglement Art. 3.5, jedoch mit zusätzlicher Reduzierung von 16,5 mm im Auspuffkrümmer (siehe Zeichnung). –IAME Parilla Gazelle (DMSB Homologation Nr. KM 29/07). Mindestgewicht Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung) beträgt: Bambini: 111 kg Bambini light: 108 kg Zeichnung Reduzierung Bambini light 27 Technische Bestimmungen 2016 World Formula + RK1 + RK1 Plus Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gelten die nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen. Chassis –Radstand (Abstand von Mitte Vorderachse zu Mitte Hinterachse) = min. 101 cm und max. 107 cm –Spurweite = mindestens 2/3 des verwendeten Radstandes –Gesamtlänge (ohne Frontspoiler und Heckauffahrschutz) = max. 182 cm –Gesamtbreite (incl. Räder) = max. 140 cm –Stabilisatoren sind nicht zulässig. –Serienmäßige (original) und demontierbar (verschraubt) am Chassis an gebrachte Stabilisatorrohre müssen demontiert werden. Serienmäßige (original) und nicht demontierbar (verschweißt) am Chassis angebrachte Stabilisatorrohre sind zulässig. –Vorgeschriebenes Material: magnetischer Stahl –Toleranz für lineare Abmessungen: ± 5 mm, für Winkel: ± 1º –Chassisrohre (6 Hauptrohre) mit max. 32 mm Durchmesser und 2 mm Wandstärke (mit den Bautoleranzen des Herstellerlandes oder gemäß ISO 4200) –Magnetische Hinterachse (Hohlachse) mit max. 50 mm Außen-Durchmesser –Max. 3 Lager und Lagerböcke für Hinterachse –Einteilige Achsschenkel mit einem Bolzendurchmesser von max. 12 mm ± 0,1 mm –Achsschenkelaufnahme mit Einstellmöglichkeit für Nachlauf und Sturz mittels nur einem Exzenter. –Die Verwendung von Karbon, Kohlefaser, Kevlar, Titan und Verbundmaterialien (ausgenommen Magnesiumbauteile) am gesamten Kart ist verboten. –Ein Sitz aus Glasfiber sowie ein Sicherheits-Sitz mit DMSB-Homologation, sowie Felgen aus den Werkstoffen Stahl, Aluminium, Magnesium oder deren Legierungen sind zulässig. Motor –Der Motor mit seinen Anbauteilen (Vergaser, Ansauggeräuschdämpfer, Zündanlage, Kupplung, Abgaskrümmer bis zum Auspuff, etc.) darf nur in serien mäßigem Original-Zustand, wie von B&S oder RK1 ausgeliefert und eingesetzt werden. –Dies bedeutet, dass jegliche Änderungen, Bearbeitungen und Optimierungen (z. B. das Glätten und Polieren von Teilen, das Bearbeiten von Oberflächen, das Abtragen und/oder das Aufbringen von Material, u. a.), sowie das Anpassen von Motor- und Motoranbauteilen und der Elektronik nicht zulässig sind. Somit sind auch nachträgliche Anpassungen und Bearbeitungen an die im Datenblatt angegebenen Toleranzmaße und die Verwendung von Übermaß teilen (Kolben, u. a.) verboten. –Bei Instandsetzungen und/oder Reparaturen des Motors dürfen nur originale Serienteile (keine Übermaßteile) verwendet werden. –Die in den betreffenden Datenblättern angegebenen Toleranzmaße betreffen ausschließlich die Serienfertigung der Motoren. 28 Motor World Formula –Verplombter Einzylinder-4-Takt-OHV-Motor „Briggs & Stratton World Formula“, luftgekühlt, Model 124335, Typ 8101, 8102, 8103, 8104, 8105 gem. CIK/ FIA-Homologationsblatt Nr. 01/FM/09. Der Motor ist/wird von Briggs & Stratton bzw. von den von Briggs & Stratton autorisierten Händlern verplombt. –Briggs & Stratton-Motorpass: der Motorpass dient dem lückenlosen Nachweis der durchgeführten Arbeiten am Motor und muss bei jeder Instand setzung, Reparatur, Revision, Wartung u.ä. Briggs & Stratton bzw. den von Briggs & Stratton autorisierten Händlern vorgelegt werden. Der Motorpass ist bei der Technischen Fahrzeugkontrolle/Abnahme unaufgefordert vorzulegen. –Hubraum 200 ccm ± 5% (=210 ccm) –Leistung ca. 15 PS –Vergaser serienmäßig (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert). Alle Einspritz-Systeme und/oder das Zerstäuben von anderen Mitteln außer Kraftstoff sind verboten. –Der Anbau/Einbau und die Verwendung einer Kurbelgehäuse-Belüftung/Entlüftung (Briggs & Stratton-Teile-Nr. 555688) und/oder einer Kraftstoff-Überdruck-/Rücklaufleitung zwischen Vergaser und Tank ist zulässig. –Zündanlage „PVL 610 101 Digital Elektronik Part-No. 791 993“ mit Briggs & Stratton-Teile-Nr. 557125 (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert) –Drehzahl maximal 7.100 U/min ± 50 U/min –Zündkerze Champion RG4HC oder Champion RH4HC serienmäßig (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert). Ebenfalls zulässig sind baugleiche Zündkerzen anderer Hersteller. –Mechanische Fliehkraft-Trockenkupplung serienmäßig (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert). Die optionale Verwendung der originalen Briggs & Stratton-Kupplungsfedern „grün“, „rot“, „gelb“ oder „orange“ (Briggs & Stratton-Teile-Nr. 557116) ist zulässig. –Auspuffschalldämpfer (Auspuff) gemäß ClK/FIA-Standard (92 dB/A). Es ist nur der Auspuffschalldämpfer (Auspuff) vom Typ HJS-Nr. 90954123 (HJSZeichnung-Nr. 9500123) der Firma HJS zulässig. –Ansauggeräuschdämpfer: es ist nur der Original-Luftfilter mit der Briggs & Stratton-Teilenummer 698973 zulässig. Zusätzlich darf der Regenschutz mit der Briggs & Stratton-Teilenummer 557096 verwendet werden. –Starter mit elektrischer Versorgung an Bord serienmäßig (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert). Die mit dem Motor gelieferte serienmäßige E-Startanlage: bestehend aus Anlasser, Batterie, Batteriebox, Kabelsatz, Starterknopf, darf nicht entfernt werden und muss zu jeder Zeit des Wettbewerbs funktionsfähig sein. Der Motor muss jederzeit während des Wettbewerbs mit dem Elektro-Starter (mit Batterie an Bord) gestartet werden können, d. h. der Motor muss angelassen werden können. Die Anlasserfunktion am Kart kann jederzeit überprüft werden. –Notwendige Instandsetzungen und Reparaturen von Ventilen und Ventilsitzen an World Formula Motoren dürfen nur gem. der Reparaturvorgaben von Briggs & Stratton von den autorisierten Händlern durchgeführt werden. 29 Motor RK1 Motor RK1 Plus Verkauf und Betreuung: –HV Racing, Friedrichshafen, Tel.: 07541 371600, Mail: HV-Racing@t-online. de, Web: www.HV-Racing.de –DK Kartshop, Egelsbach, Tel.: 0152 51004645, Mail: vertrieb@dk-kartshop. de, Web: www.dk-kartshop.de –MS-Karting.de, Radebeul, Tel.: 0351 8362473, Mail: kontakt@ms-karting.de, Web: ms-karting.com –AK Racing, Garching (s. u.) –Verplombter Einzylinder-4-Takt-Motor wie RK1 luftgekühlt, jedoch mit folgenden Änderungen: –Kolben RK1 05015-BB und Zylinder RK1-05001-BB, Zylinderkopf RK102001-BB, Kopfdichtung Aluminium 0,25 mm und Fußdichtung Papier 0,8 mm, sowie die komplette Auspuffanlage, bestehend aus: Auspufftopf RK113002-BB, Auspuffrohr RK1-13008-BB-2, Dichtung RK1-13001-BB, Verbindungsrohr RK1-Exhaust Pipe-BB-part 1 und Abstandshalter zum Auspufftopf gehörend. –Alle von dem RK1 Serien-Motor abweichende Bauteile (außer Kolben und Auspuffanlage) sind mit BB gekennzeichnet. –Hubraum 180 ccm –Leistung ca. 19,5 PS (14,4 kW) –Nur zulässig mit der Original 5-Punkt Werksverplombung für Deutschland (rote NKP-Plombe + Nr.) –Für die Garantie (1 Jahr), die der Hersteller (Schuurman BV) auf den Motor gibt, kann zusätzlich die Werksverplombung (blaue RK1 Plombe) angebracht sein. –Die Verwendung der serienmäßigen Kupplungsglocke ist wahlweise mit einem 13er oder 14er Ritzel zulässig. Motorrevision und Verplombung erfolgt nur über die Firma AK Racing. Peter Wendl, Robert-Bosch-Str. 19, 85748 Garching b. München, Tel.: 0 89/3 20 66 87, Fax: 0 89/32 92 91 21, E-Mail: info@ak-racing.de –Verplombter Einzylinder-4-Takt-Motor RK1, luftgekühlt –Hubraum 150 ccm –Leistung ca. 15 PS (10 kW) –Nur zulässig mit der Original 5-Punkt Werksverplombung für Deutschland (rote NKP-Plombe + Nr.) –Für die Garantie (1 Jahr), die der Hersteller (Schuurman BV) auf den Motor gibt, kann zusätzlich die Werksverplombung (blaue RK1 Plombe) angebracht sein. –Zu jedem ordnungsgemäß verplombten Motor wird ein Motorpass ausgeliefert. Dieser ist unaufgefordert bei der Technischen Abnahme vorzulegen. –Vergaser serienmäßig (wie von RK1 mit dem Motor geliefert). Vergaserdüsen sind freigestellt. –Alle Einspritz-Systeme und/oder das Zerstäuben von anderen Mitteln, außer Kraftstoff, sind verboten. –Zündanlage (wie von RK1 mit dem Motor geliefert) –Drehzahl maximal 10.500 U/min –Zündkerze NGK 1275 CR8E bzw. RK1-02025 serienmäßig (wie von RK1 mit dem Motor geliefert) –Starter mit elektrischer Versorgung an Bord serienmäßig (wie von RK1 mit dem Motor geliefert) –Mechanische Fliehkraft-Trockenkupplung serienmäßig (wie von RK1 mit dem Motor geliefert) –Die Verwendung der serienmäßigen Kupplungsglocke mit 13er Ritzel (RK112014-A) sowie von serienmäßigen Kupplungsfedern (Nr. RK1-12005-A (V2), RK1-12005-A (rot), RK1-12005-W (weiß)) ist vorgeschrieben. –Auspuffschalldämpfer (Auspuff) serienmäßig gemäß Datenblatt Nr. RK113008 (V2 low wie von RK1 mit dem Motor geliefert, 89 dB/A) ist zuge lassen. –Ansauggeräuschdämpfer: es darf nur der Original-Luftfilter (Nr. RK104009-A) verwendet werden. Zusätzlich darf ein Regenschutz verwendet werden. Die Funktionsweise des Original-Luftfilters darf nicht verändert werden. –Die mit dem Motor gelieferte serienmäßige E-Startanlage: bestehend aus Anlasser, Batterie, Batteriebox, Kabelsatz, Starterknopf darf nicht entfernt werden und muss zu jeder Zeit des Wettbewerbs funktionsfähig sein. Der Motor muss jederzeit während des Wettbewerbs mit dem Elektro-Starter (mit Batterie an Bord) gestartet werden können, d. h. der Motor muss angelassen werden können. –Die Anlasserfunktion am Kart kann jederzeit überprüft werden. 30 Mindestgewicht Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung) beträgt: World Formula und RK1: 144 kg * mit Sicherheitssitz 147 kg ohne Sicherheitssitz RK1 Plus: 157 kg * mit Sicherheitssitz 160 kg ohne Sicherheitssitz Bei freiwilliger Verwendung eines Kart Sicherheitssitzes gilt ein Gewichtsbonus von 3 kg (siehe Artikel 6.1.h des Kart Clubsport Reglements). Der Fahrer in der Klasse RK1 Plus muss ein Mindestgewicht von 55 kg haben. Reifen und Felgen –Maximal zulässige Felgenbreite auf der Vorderachse = 130 mm (Maulweite) –Maximal zulässige Felgenbreite auf der Hinterachse = 210 mm (Maulweite) 31 Technische Bestimmungen 2016 X30 Senior + X30 Junior Technische Bestimmungen 2016 125 Senioren Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gelten die nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen. Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gelten die von den jewei ligen Motoren-Herstellern für die betreffenden Motoren herausgegebenen technischen Datenblätter und/oder gültige oder ursprünglich gültige DMSB/ CIK/FIA-Homologationsblätter für die eingesetzten Motoren mit den nach folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen: Chassis In der Klasse X30 Senior sind Vorderachs-Bremsen (Vorderrad-Bremsen) erlaubt. In der Klasse X30 Junior sind Vorderachs-Bremsen (Vorderrad-Bremsen) ver boten. Motor Es gilt das Kart Masters Reglement Art. 2.2.1. Mindestgewicht Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung) beträgt: X30 Senior: 162 kg X30 Junior: 145 kg Bei freiwilliger Verwendung eines Kart Sicherheitssitzes gilt ein Gewichtsbonus von 3 kg (siehe Artikel 6.1.h des Kart Clubsport Reglements). Technische Bestimmungen 2016 KZ2 + KZ2 Gentlemen Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gelten die Bestimmungen des CIK-Reglements sowie die nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen. Teilnehmer Getriebe: ab 15 Jahren (Jahrgangsregelung) Getriebe Gentlemen: ab 30 Jahren (Jahrgangsregelung) Mindestgewicht Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung) beträgt: Getriebe: 175 kg Getriebe Gentlemen: 180 kg Bei freiwilliger Verwendung eines Kart Sicherheitssitzes gilt ein Gewichtsbonus von 3 kg (siehe Artikel 6.1.h des Kart Clubsport Reglements). 32 Chassis Vorderachs-Bremsen (Vorderrad-Bremsen) sind erlaubt. Motor –2-Takt-Motor, luft- oder wassergekühlt, mit Direktantrieb (ohne Getriebe) gem. technischem Datenblatt des betreffenden Herstellers und/oder DMSB/CIK/ FIA-Homologationsblatt. –Hubraum maximal 125 ccm –Zugelassen sind sogenannte TaG-Motoren (Touch and Go) ausgenommen IAME X30 Motoren. –KF-Rennmotoren gemäß Technischen Reglement der CIK/FIA mit Homologa tion für die CIK/FIA KF-Rennklassen sind nicht zugelassen. –Zugelassen sind auch ehemalige 2-Takt-Motoren ICA100 mit maximal 100 ccm Hubraum gem. dem ehemaligen Art. 10 (Intercontinental A) des Tech nischen Reglement der CIK/FIA (Karting Technical Regulations) 2009. –Vergaser serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder CIK/FIA-homologiert. Einspritz- Systeme und/oder Aufladung sind verboten. –Zündanlage serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder CIK/FIA-homologiert. –Mechanische Fliehkraft-Trockenkupplung serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder CIK/FIA-homologiert. –Auspuffschalldämpfer (Auspuff) serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder gemäß ClK/ FIA-Standard mit maximal 95 dB/A. –Ansauggeräuschdämpfer serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder gemäß ClK/FIAStandard. Mindestgewicht Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung) beträgt 165 kg. Bei freiwilliger Verwendung eines Kart Sicherheitssitzes gilt ein Gewichtsbonus von 3 kg (siehe Artikel 6.1.h des Kart Clubsport Reglements). Das max. zulässige Ballastgewicht darf 15 kg nicht überschreiten, das gilt nicht für IcA 100 und Rotax Max. 33 Technische Bestimmungen 2016 OK, OK-Junior, KF und KF-Junior Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gelten die Bestimmungen des CIK-Reglements. Technische Bestimmungen 2016 Rotax Klassen Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gilt das Reglement der Rotax Max Challenge Germany. Technische Bestimmungen 2016 VT160, VT400 und VT250 Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements. Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gilt das DMSB 4-Takt Basis-Reglement. Reglement ADAC Kart Cup 1. Allgemeine Bestimmungen/Grundlagen/Präambel Der ADAC e.V. schreibt im ADAC Kart Clubsport den ADAC Kart Cup aus. Der ADAC Kart Cup besteht aus jeweils einem Wertungslauf aus jeder ADAC Kart Regionalserie sowie dem ADAC Kart Bundesendlauf. Der ADAC Kart Cup wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt, denen sich alle Fahrer durch ihre Einschreibung in die ADAC Regionalserien NAKC, SAKC, OAKC und WAKC unterwerfen: –Kart Clubsport Reglement –Bestimmungen der ADAC Kart Regionalserien NAKC, OAKC, SAKC und WAKC –Bestimmungen des ADAC Kart Bundesendlaufs Falls durch das vorliegende Reglement nichts anderes geregelt wird, gelten die Regelungen des aktuellen Kart Clubsport Reglements. 2.Veranstaltung/Veranstalter Der ADAC Kart Cup wird von den vier ADAC Kart Regionalserien NAKC, OAKC, SAKC und WAKC ausgeschrieben. Mit der Federführung ist der ADAC e.V. in München beauftragt. 2.1.Wertungsläufe 21./22.05.2016 25./26.06.2016 30./31.07.2016 10./11.09.2016 08./09.10.2016 Ampfing (SAKC) Hahn (WAKC) Oschersleben (NAKC) Wackersdorf (OAKC) Kerpen (ADAC Kart Bundesendlauf) 3.Teilnehmer 3.1.Einschreibung Eine Wertung für den ADAC Kart Cup erfolgt nur für eingeschriebene ADAC-Mitglieder ab dem Zeitpunkt der Einschreibung. Einschreibeberechtigt sind nur Fahrer, die in einer der vier ADAC Kart Regionalserien eingeschrieben sind. Zum ADAC Kart Bundesendlauf sind nur die Fahrer zugelassen, die sich gemäß den Bestimmungen für den ADAC Kart Bundes endlauf qualifiziert haben und an mindestens vier Veranstaltungen in einer ADAC Kart Regionalserie teilgenommen haben. Die Einschreibung in den ADAC Kart Cup erfolgt online unter www.adac-motorsport.de und ist kostenfrei. 5.Klasseneinteilung Stand: 11.01.2016 34 Beim ADAC Kart Cup werden die nachstehend aufgeführten Kartklassen ausgeschrieben: –Bambini Rotax Micro Max –Bambini light Rotax Mini Max –World Formula Rotax Max Junior –RK1 Rotax Max –X30 Junior Rotax Max DD2 –X30 Senior –X30 Super –KZ2 –KZ2 Gentlemen 35 Der ADAC und die ADAC Regionalserien behalten sich vor: –bei zu geringen Teilnehmerzahlen ausgeschriebene Klassen nicht zu werten –ausgeschriebene Klassen zusammenzulegen –weitere Klassen auszuschreiben –Sonderwertungen auszuschreiben 9.Wertung 9.1 Gesamtwertung ADAC Kart Cup Für die Gesamtwertung gelten nur die hierfür ausgeschriebenen Veranstaltungen. Bei jeder dieser Veranstaltungen werden entsprechend der Veranstaltungsausschreibung zwei oder drei Rennen gewertet und nach dem offiziellen Rennergebnis Punkte pro Rennen wie folgt zugeteilt: Platz12345678910 11 12 13 14 15 Punkte 25 20 16 13 11 10987654321 Beim ADAC Kart Bundesendlauf werden doppelte Punkte vergeben. Eine Punktevergabe erfolgt nur für diejenigen Fahrer, die mindestens 75 % der Distanz des führenden Fahrzeuges zurückgelegt haben. Fahrer, die nicht in eine ADAC Kart Regionalserie eingeschrieben sind, zählen zwar als Starter mit, erhalten aber keine Punkte. Die eingeschriebenen Teil nehmer rücken in der Punktevergabe auf. Es gibt keine Streichergebnisse. Sieger des ADAC Kart Cup in der betreffenden Klasse ist der Fahrer mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktegleichheit (ex-aequo) entscheidet die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und eventuell weiteren Plätze aller für die Meisterschaft durchgeführten Rennen. Platzierungen von Gaststartern werden nicht berücksichtigt; die eingeschriebenen Teilnehmer rücken in der Platzierung auf. Sofern dann noch Punktegleichheit besteht, entscheidet die bessere Platzierung im letzten Rennen, dann im vorletzten Rennen, usw. 9.2. Siegerehrung und Pokale Die drei bestplatzierten Fahrer pro Klasse in der Gesamtwertung erhalten bei der Siegerehrung des ADAC Kart Bundesendlaufs einen Pokal durch den Serienausschreiber. 36 Inhaltsverzeichnis Bestimmungen ADAC Kart Bundesendlauf 1 Allgemeine Bestimmungen/Grundlagen/Präambel38 2Veranstaltung/Veranstalter38 2.1Veranstalter 38 2.2Veranstaltungsdatum/-ort 38 3Teilnehmer38 3.1 Zugelassene Teilnehmer 38 4Nennungen/Nenngeld/Nennschluss39 4.1Permanenttickets 39 5Klasseneinteilung39 6 Technische Bestimmungen/Persönliche Schutzausrüstung40 6.1Mindestgewichte 40 6.2 Zugelassenes Material 40 6.3Materialkennzeichnung 40 6.4Motorenreparatur 41 6.5Kraftstoff 42 6.6 Zugelassene Reifen 42 6.7Transponder 43 6.8 Vorgeschriebene Startnummern 43 7 Dokumenten- und Technische Abnahme43 8 Durchführung der Veranstaltung43 8.1Fahrerbesprechung 43 8.2 Freies Training 43 8.3Zeittraining 44 8.4 Warm Up 44 8.5 Heats (Qualifikation für die Rennen) 44 8.6Rennen 45 8.7Startaufstellung 46 9 Wertung46 10Wertungsstrafen46 11 Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung46 12Versicherungen46 13Haftungsausschluss46 14 Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers46 15 Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung47 16Preise/Siegerehrung47 17Sachrichter/Sportwarte/Schiedsgericht/Strafen47 18Einsprüche47 19 Besondere Bestimmungen47 19.1Veranstalterverpflichtung 47 19.2Teilnehmerverpflichtung 47 19.3Werbung 48 19.4Fahrerlager 48 37 Bestimmungen ADAC Kart Bundesendlauf 1. Allgemeine Bestimmungen/Grundlagen/Präambel Es gelten die Bestimmungen des Art. 1 – Kart Clubsport Reglement. Der ADAC e.V. schreibt seit vielen Jahren den ADAC Kart Bundesendlauf aus. Der ADAC Kart Bundesendlauf ist das Finale der ADAC Regionalserien Norddeutscher ADAC Kart Cup (NAKC), Ostdeutscher ADAC Kart Cup (OAKC), Süddeutscher ADAC Kart Cup (SAKC) und Westdeutscher ADAC Kart Cup (WAKC) sowie des ADAC Kart Cup. Die besten Teilnehmer aus diesen vier ADAC Regionalserien qualifizieren sich für die Teilnahme am ADAC Kart Bundesendlauf. Beim ADAC Kart Bundesendlauf werden die ADAC-Gesamtsieger einer jeden Klasse ermittelt. Der ADAC Kart Bundesendlauf wird gemäß ADAC Kart Clubsport Bestimmungen durchgeführt, denen sich alle Fahrer mit ihrer Einschreibung in die ADAC Regionalserien NAKC, SAKC, OAKC und WAKC unterwerfen: –Kart Clubsport Reglement –Bestimmungen des ADAC für den ADAC Kart Bundesendlauf –Eventuell zu erlassende Zusatzbestimmungen/ Änderungen/ Ergänzungen des ADAC und der ADAC Regionalserien NAKC, OAKC, SAKC und WAKC –Ausschreibung und Ausführungsbestimmungen des Veranstalters des ADAC Kart Bundesendlaufs Falls durch die vorliegenden Bestimmungen nichts anderes geregelt wird, gelten die Regelungen des aktuellen Kart Clubsport Reglements. 2.Veranstaltung/Veranstalter Es gelten die Bestimmungen des Art. 2 – Kart Clubsport Reglement. 2.1Veranstalter Veranstalter des ADAC Kart Bundesendlaufs 2016 ist der ADAC Nordrhein e.V., Sport- und Ortsclubbetreuung Luxemburger Str. 169, 50963 Köln Sportlicher Ausrichter ist der Kart Club Kerpen e. V. im ADAC Steinheide Kartbahn, 50170 Kerpen-Manheim Tel.: 0 22 75/91 32 14, Fax: 0 22 75/91 32 15 E-Mail: info@kart-club-kerpen.de 2.2Veranstaltungsdatum/-ort 08.–09. Oktober 2016 auf dem Erftlandring Kerpen 3.Teilnehmer Es gelten die Bestimmungen des Art. 3 – Kart Clubsport Reglement. 3.1 Zugelassene Teilnehmer Zugelassen sind nur Teilnehmer, die in die ADAC Regionalserien NAKC, OAKC, SAKC und WAKC eingeschrieben sind, und an mindestens 4 Veranstaltungen in der betreffenden ADAC Regionalserie teilgenommen haben. Als teilgenommen gilt ein Start in mindestens einem Wertungslauf der betreffenden Veranstaltung. 38 Teilnehmer, die im Laufe des Jahres in einer ADAC Regionalserie die Klasse gewechselt haben, aber insgesamt an mindestens 4 Veranstaltungen in der betreffenden ADAC Regionalserie teilgenommen haben, qualifizieren sich für die Klasse, in der sie zuletzt gefahren sind. Die Gesamtzahl der zum ADAC Kart Bundesendlauf zugelassenen Teilnehmer beträgt 51 Starter pro Klasse. Maßgebend ist der Eingang der Nennung. Gaststarter sind beim ADAC Kart Bundesendlauf nicht zugelassen. 4.Nennungen/Nenngeld/Nennschluss Es gelten die Bestimmungen des Art. 4 – Kart Clubsport Reglement. Das Nenngeld für den ADAC Kart Bundesendlauf beträgt 100,– € je Fahrer bis zum Nennschluss. Bei verspätet eingehender Nennung beträgt das Nenngeld 120,– €. Die Kosten (Gebühren) für die Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Abfall) beim ADAC Kart Bundesendlauf sind von den Teilnehmern direkt an den Betreiber der Kartbahn gemäß dessen Vorgaben zu entrichten. Der Nennschluss ist am 28.09.2016 um 24:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Nennungen dem Veranstalter (ADAC Nordrhein e.V.) vorliegen. Die Nennung zum ADAC Kart Bundesendlauf müssen die Teilnehmer selbst online unter www.adac-motorsport.de rechtzeitig bis zum Nennschluss vor nehmen. 4.1Permanenttickets Als Zugangsberechtigung für die entsprechenden Bereiche (Vorstart, Startaufstellung, Boxen/ Reparaturzone, u. a.) gelten die permanenten Tickets für Fahrer, Mechaniker A und Mechaniker B, die die Teilnehmer von ihrer zuständigen ADAC Regionalserie erhalten haben. Diese Tickets sind von den Fahrern und ihren Helfern und Mechanikern immer und überall deutlich sichtbar zu tragen. Die Tickets gelten nur für die jeweils aufgedruckte Klasse und sind für alle Veranstaltungen der ADAC Regionalserien und den ADAC Kart Bundesendlauf gültig. 5.Klasseneinteilung Es gelten die Bestimmungen des Art. 5. – Kart Clubsport Reglement. Beim ADAC Kart-Bundesendlauf werden die nachstehend aufgeführten Kartklassen ausgeschrieben: –Bambini Rotax Micro Max –Bambini light Rotax Mini Max –World Formula Rotax Max Junior –RK1 Rotax Max –X30 Junior Rotax Max DD2 –X30 Senior –X30 Super –KZ2 –KZ2 Gentlemen Die vorstehend aufgeführten Klassen werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn in der betreffenden Klasse in den vier ADAC Regionalserien zusammen insgesamt mindestens 10 qualifizierte Teilnehmer (mindestens 4 Veranstaltungen) in den Punktewertungen klassiert sind. 39 Der ADAC und die ADAC Regionalserien behalten sich für den ADAC Kart Bundesendlauf vor: –bei zu geringen Teilnehmerzahlen ausgeschriebene Klassen nicht durchzu führen –ausgeschriebene Klassen zusammenzulegen –weitere Klassen auszuschreiben –Sonderwertungen auszuschreiben 6. Technische Bestimmungen/Persönliche Schutzausrüstung Es gelten die Bestimmungen des Art. 6 – Kart Clubsport Reglement. 6.1Mindestgewichte –Bambini 111 kg –Bambini light 108 kg –World Formula 147 kg –RK1 147 kg –X30 Junior 145 kg –X30 Senior 162 kg –X30 Super 175 kg –KZ2 175 kg –KZ2 Gentlemen 180 kg –Rotax Micro Max 110 kg –Rotax Mini Max 130 kg –Rotax Max Junior 147 kg –Rotax Max 166 kg –Rotax Max DD2 175 kg Bei freiwilliger Verwendung eines Kart-Sicherheitssitz in den Klassen World Formula, RK1, X30 Junior, X30 Senior, X30 Super, KZ2, KZ2 Gentlemen, Rotax Max Junior und Rotax Max gilt ein Gewichts-Bonus von 3 kg. 6.2 Zugelassenes Material Beim ADAC Kart Bundesendlauf (Zeittraining, Heats und zwei Rennen) sind zugelassen: Klasse Anzahl AnzahlAnzahl Anzahl Chassis Motor SlickreifenRegenreifen Bambini, Bambini light, X30 Junior, X30 Senior, X30 Super, KZ2, KZ2 Gentlemen, Rotax Micro Max, Rotax Mini Max, Rotax Max Junior, Rotax Max, Rotax Max DD2 1 2 1 Satz* frei World Formula, RK1 1 1 1 Satz* frei *plus 1 Ersatzreifen für vorne oder hinten 6.3Materialkennzeichnung Die vorgenannten Teile müssen durch die Technische Abnahme gekennzeichnet werden. Für das freie Training ist in allen Klassen nur das Chassis zugelassen, das für die Veranstaltung von der Technischen Abnahme abgenommen wurde. Im Zeittraining, in den Heats, im Warm Up (Reifen ausgenommen) und in den zwei Rennen ist nur gekennzeichnetes Material zugelassen. 40 –Die Kennzeichnung des bei der Veranstaltung verwendeten Chassis erfolgt während der Technischen Abnahme der betreffenden Klasse am Veranstaltungstag. –Die Kennzeichnung des/der bei der Veranstaltung verwendeten Motors/ Motoren erfolgt in der Regel während der Technischen Abnahme, spätestens jedoch bis 1 Stunde vor Beginn des offiziellen Zeittrainings der betreffenden Klasse am Veranstaltungstag. –Die Kennzeichnung der zugelassenen Reifen erfolgt spätestens vor dem Start zum Zeittraining der betreffenden Klasse oder unmittelbar danach. –Die Kennzeichnung des evtl. benötigten Ersatz-Slick-Reifens erfolgt unmittelbar vor oder nach dessen Gebrauch im Zeittraining, den Heats oder einem der zwei Rennen. –Die weitere Verwendung eines Ersatz-Slick-Reifens ist danach nicht mehr zulässig. Für die Durchführung der Kennzeichnung ist ausschließlich jeder Fahrer selbst verantwortlich. Sollte vor dem Zeittraining ein gekennzeichnetes Teil defekt sein, so kann ein anderes Teil nachgezeichnet werden. Das defekte Teil muss jedoch bei der Technischen Abnahme hinterlegt werden. An allen Motoren müssen entsprechende Bohrungen mit mindestens 3,5 mm Durchmesser vorhanden sein, damit Zylinderkopf, Zylinder, ggfs. auch das Kurbelgehäuse, als eine Einheit gekennzeichnet/markiert (ggfs. verplombt) werden kann. Für die Kennzeichnung (ggfs. Verplombung) sind, bei bestimmten Motoren, zur Befestigung des Zylinderkopfes längere Muttern mit je einer Bohrung von mind. 3,5 mm Durchmesser zu verwenden. Der Teilnehmer hat sicherzu stellen, daß eine Verplombung der Motoren möglich ist. 6.4Motorenreparatur Sollten im Laufe der Veranstaltung in den Klassen Bambini, Bambini light, X30 Junior, X30 Senior, X30 Super, KZ2, KZ2 Gentlemen, Rotax Micro Max, Rotax Mini Max, Rotax Max Junior, Rotax Max und Rotax Max DD2 beide abgenommenen (gekennzeichneten) Motoren, eines Teilnehmers defekt werden, sind beide defekten Motoren der Technischen Abnahme vorzuführen. Nach Überprüfung und Bestätigung des Defekts beider Motoren durch die Technische Abnahme, und mit Zustimmung des Rennleiters der Veranstaltung, kann unter Aufsicht der Technischen Abnahme die Reparatur eines Motors erfolgen. Der Umfang der Reparaturarbeiten beschränkt sich hierbei auf Zylinderkopf, Kolben und Laufbuchse nebst dazu gehöriger Dichtungen. Der reparierte Motor wird an schließend wieder durch die Technische Abnahme gekennzeichnet. Die Reparatur eines Motors ist nur einmal möglich. Sollte im Laufe der Veranstaltung in der Klasse World Formula und RK1 der abgenommene (gekennzeichnete) Motor eines Teilnehmers defekt werden, ist der defekte Motor umgehend der Technischen Abnahme vorzuführen. Nach Überprüfung und Bestätigung des Defekts durch die Technische Abnahme, und mit Zustimmung des Rennleiters der Veranstaltung, kann ein ordnungs gemäßer Ersatz-Motor (mit Original-Plombe von Briggs & Stratton bzw. RK1) verwendet werden. Der Ersatz-Motor wird anschließend wieder durch die Technische Abnahme gekennzeichnet. Die Verwendung eines Ersatz-Motors bzw. die Reparatur eines Motors ist nur einmal möglich. Eine weitere Verwendung von Ersatz-Motoren oder weitere Motorreparaturen, und auch der Rücktausch eines Motors ist nicht zulässig. 41 6.5Kraftstoff Es ist ausschließlich Einheitskraftstoff der Marke Aral ultimate in allen Kartklassen vorgeschrieben. Dieser Kraftstoff ist an allen öffentlichen Aral-Tankstellen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu beziehen. Dem Kraftstoff darf in allen Zweitaktklassen ausschließlich ein Schmiermittel beigemengt werden, welches in der gültigen CIK/ FIA-Liste (siehe CIK/FIA-Reglement) aufgeführt ist. Es kann eine Kontrolle des Kraftstoffs jederzeit während des Bundesendlaufes auch mit einem mobilen Kraftstofftestgerät .Digatron DT-47FTD Fuel Tester erfolgen. Die Teilnehmer haben die Kraftstoffkontrollen jederzeit zu gestatten. Wird bei einem Teilnehmer ein Vergehen gegen den vorgeschriebenen Einheitskraftstoff festgestellt, erfolgt ein Wertungsausschluss für die gesamte betreffende Veranstaltung. 6.6 Zugelassene Reifen Bambini, Bambini light, Rotax Micro Max: Slickreifen Bridgestone YJL vorne: 4.0 x 10.0-5 Regenreifen Bridgestone YFD vorne: 4.0 x 10.0-5 World Formula, RK1 Slickreifen Komet R.T. K1H Regenreifen Komet R.T. K1W hinten: 5.0 x 11.0-5 hinten: 5.0 x 11.0-5 vorne: 10 x 4.60-5 hinten: 11 x 7.10-5 vorne: 10 x 4.20-5 hinten: 11 x 6.00-5 X30 Senior, X30 Junior, X30 Super, Rotax Max, Rotax Mini Max, Rotax Max Junior, Rotax Max DD2 Slickreifen Komet R.T. K1M vorne: 10 x 4.60-5 hinten: 11 x 7.10-5 Regenreifen Komet R.T. K1W vorne: 10 x 4.20-5 hinten: 11 x 6.00-5 KZ2, KZ2 Gentlemen Slickreifen VEGA XM CIK F/Z Prime vorne: 10 x 4.60-5 Regenreifen VEGA W5 CIK vorne: 10 x 4.20-5 hinten: 11 x 7.10-5 hinten: 11 x 6.00-5 Zur Kontrolle der Reglementskonformität der Reifen kommt für den Bundesendlauf das Messgerät MiniRAE Lite der Firma „RAE Systems Inc. (USA)“ zum Einsatz. Der maximale Grenzwert der VOC-Messung der Reifen darf unter keinen Umständen 15 ppm überschreiten. Hinweis: Verunreinigungen der Reifen, z. B. durch Kettenspray sind zu ver meiden, da diese zu einem Überschreiten des Grenzwertes führen können. Sollte bei dieser Messung festgestellt werden, dass ein oder mehrere Reifen nicht den Vorgaben entsprechen, erhält der betreffende Fahrer mit diesen Reifen keinen Zugang zum Vorstart (folglich keine Teilnahme an dem betreffenden Wettbewerbsteil. Einsprüche gegen diese Maßnahme sind nicht zulässig. 42 6.6.1 Reifenhandling Beim ADAC Kart Bundesendlauf erfolgt die Anlieferung der Slickreifen ausschließlich durch die Fa. GN Motorsport GmbH (VEGA), durch die Fa. AK Racing (Komet) und durch die Fa. KSM Motorsport GmbH (Bridgestone). Nur diese Reifen dürfen für die Veranstaltung verwendet werden. Am Samstag erhalten die Fahrer gegen Abgabe ihres Reifengutscheins (zu erwerben bei ihrem Reifenhändler oder Team) an der Reifenausgabestelle die Slickreifen. Die Reifen werden gem. dem Zeitplan der Veranstaltung aus gegeben und gekennzeichnet. Ersatz-Slickreifen sind mit Hinterlegung des defekten Reifens ebenfalls an der Reifenausgabestelle erhältlich und müssen durch die Technische Abnahme gekennzeichnet werden. Für die Beschaffung und Kennzeichnung der Regenreifen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. 6.7Transponder Die offizielle Zeitmessung beim ADAC Kart Bundesendlauf erfolgt ausschließlich mittels Transponderzeitnahme. Die Benutzung des Transponders ist ab dem ersten freien Training Pflicht. Ver lorene oder beschädigte Transponder müssen vom Fahrer ersetzt werden. Als Sicherheitsleistung wird vom Veranstalter bei der Dokumentenprüfung/PapierAbnahme von den Teilnehmern eine Kaution verlangt. 6.8 Vorgeschriebene Startnummern Die Startnummernvergabe erfolgt durch den ADAC München, Ressort Motorsport. 7. Dokumenten- und Technische Abnahme Es gelten die Bestimmungen des Art. 7 – Kart Clubsport Reglement. Die Technische Abnahme sollte in Abstimmung mit dem Rennleiter eine Endkontrolle von mindestens drei (3) Karts je Klasse mit Ausrüstung auf Übereinstimmung mit dem Reglement (z. B. Motor, Vergaser, Chassis, Reifen, Kraftstoff, u. a.) vornehmen. Bei einem abgewiesenen Einspruch kann das Kart im Rahmen der regulären Nachuntersuchung überprüft werden. Art und Umfang der Technischen Nachuntersuchung muss mit dem Schieds gericht und dem Rennleiter abgesprochen werden. 8. Durchführung der Veranstaltung Es gelten die Bestimmungen des Art. 8 – Kart Clubsport Reglement. 8.1Fahrerbesprechung Eine Fahrerbesprechung wird gemäß Zeitplan durchgeführt. 8.2 Freies Training Es wird ein freies Training von mindestens 10 Minuten Dauer für jede Klasse durchgeführt. Ab 35 Teilnehmern in einer Klasse wird das freie Training in der betreffenden Klasse in zwei Trainingsgruppen nach geraden und ungeraden Startnummern eingeteilt und in jeweils einer Trainingssitzung für jede Gruppe durchgeführt. 43 Zur Teilnahme am freien Training sind nur die Fahrer zugelassen, deren Karts und Fahrerausrüstung (Bekleidung) von der Technischen Abnahme abgenommen wurden. Das Chassis muss beim freien Training gekennzeichnet sein. Die Motoren und Reifen müssen beim freien Training nicht gekennzeichnet sein. 8.3Zeittraining Das Zeittraining findet grundsätzlich in einer Trainingssitzung mit 10 Minuten Zeitdauer pro Klasse statt. Die beste Trainingszeit entscheidet über die Start aufstellung. Ab 35 Teilnehmern in einer Klasse wird das Zeittraining in der betreffenden Klasse in zwei Zeittrainingsgruppen nach dem Zufallsprinzip eingeteilt und in jeweils einer Trainingssitzung für jede Gruppe durchgeführt. Die Anzahl der gefahrenen Runden sowie der Trainingszeitpunkt sind freigestellt. Sobald ein Teilnehmer den Boxenbereich anfährt, darf er nicht wieder das Zeittraining aufnehmen. Jeder Teilnehmer muß mindestens eine gezeitete Runde absolvieren, um sich für die Rennen zu qualifizieren, die innerhalb von 120% der Zeit des Klassenschnellsten liegt. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet der Rennleiter auf schriftlichen Antrag des betreffenden Bewerbers über eine Zulassung zum Start. a)Wird das Zeittraining in einer Gruppe durchgeführt, erfolgt die Platzierung im Zeittrainingsergebnis nach den jeweils erzielten Zeiten, beginnend mit dem Schnellsten. b)Wird das Zeittraining in zwei Gruppen durchgeführt, und die schnellste erzielte Trainingszeit in der langsameren Gruppe liegt nicht über 101 % der schnellsten erzielten Trainingszeit in der schnelleren Gruppe, erfolgt die Platzierung im Gesamt-Zeittrainingsergebnis nach den jeweils erzielten Zeiten aus beiden Gruppen, beginnend mit dem Schnellsten. c)Wird das Zeittraining in zwei Gruppen durchgeführt, und die schnellste erzielte Trainingszeit in der langsameren Gruppe liegt über 101 % der schnellsten erzielten Trainingszeit in der schnelleren Gruppe, wird das Gesamt-Zeittrainingsergebnis aus den Platzierungen in den jeweiligen Zeittrainingsgruppen wie folgt gebildet: Ergebnis in der Platzierung im GesamtZeittrainingsgruppe Zeittrainingsergebnis Platz 1 schnellere Gruppe 1. Platz Gesamt-Zeittraining Platz 1 langsamere Gruppe 2. Platz Gesamt-Zeittraining Platz 2 schnellere Gruppe 3. Platz Gesamt-Zeittraining Platz 2 langsamere Gruppe 4. Platz Gesamt-Zeittraining Platz 3 schnellere Gruppe 5. Platz Gesamt-Zeittraining Platz 3 langsamere Gruppe 6. Platz Gesamt-Zeittraining usw. Bei Zeitgleichheit wird die zweitschnellste Runde des betreffenden Fahrer herangezogen (danach die drittschnellste Runde, usw.). 8.4 Warm Up Am Renntag wird ein Warm Up von 10 Minuten Dauer für jede Klasse durchgeführt. Die Teilnahme ist freiwillig. Nur die Reifen sind freigestellt 8.5. Heats (Qualifikation für die Rennen) In allen Klassen werden zur Ermittlung der für die Finalrennen qualifizierten Teilnehmer Heats (Qualifikationsrennen) durchgeführt. Ein Heat hat eine Länge von 13 ± 1 km (Bambini: 11 ± 1 km). 44 Die Einteilung der Teilnehmer in die 3 Heatgruppen A, B und C wird nach dem offiziellen Ergebnis des Zeittrainings vorgenommen. Jede Heatgruppe umfasst maximal 17 Teilnehmer. Ergebnis Gesamt-Zeittraining Heatgruppe + Platz Platz 1 Gruppe A – Platz 1 Platz 2 Gruppe B – Platz 1 Platz 3 Gruppe C – Platz 1 Platz 4 Gruppe A – Platz 2 Platz 5 Gruppe B – Platz 2 Platz 6 Gruppe C – Platz 2 usw.usw. Die Zusammensetzung der Heats ergibt sich aus der Paarung der Heatgruppen A, B, C nach folgendem Schema: 1. Heat: Gruppen B und C 2. Heat: Gruppen A und B 3. Heat: Gruppen A und C Die jeweils zuerst aufgeführte Heatgruppe startet bei den Heats immer auf der Seite der Pole Position. Bei 34 und weniger Teilnehmern in einer Klasse werden 2 Heats mit dem gesamten Feld gefahren. Die Startaufstellung für beide Heats erfolgt nach dem Ergebnis des Zeittrainings. Für die erreichte Platzierung in den Heats werden jedem Fahrer Punkte zugeschrieben (1. = 0 Pkte., 2. = 2 Pkte., 3. = 3 Pkte., usw.) Die Fahrer werden entsprechend der zurückgelegten Runden platziert. Alle Fahrer, die nicht gestartet sind (nach dem Startsignal nicht die Startlinie überquert haben), erhalten für diesen Heat die volle Punktzahl + 1 Punkt. Fahrer, denen die Schwarze Flagge gezeigt wurde oder die ausgeschlossen wurden, erhalten für diesen Lauf die volle Punktzahl + 2 Punkte. Die volle Punktzahl ist gleich der Anzahl der Fahrer, die jeweils für den Heat A–B gemäß Gruppeneinteilung vorgesehen ist. Nach Beendigung der Heats wird eine Punktewertung (Addition der Heatpunkte) erstellt. Der Teilnehmer mit der geringsten Punktzahl wird auf Platz eins geführt usw. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Platzierung im Zeittraining. Die besten 34 Teilnehmer qualifizieren sich für die Rennen. Bei Absage eines qualifizierten Teilnehmers rückt der nächstplatzierte Fahrer der Heatwertung auf. 8.6Rennen Es werden zwei Rennen pro Klasse durchgeführt. Die Startaufstellung für das 1. Rennen erfolgt nach der Punktewertung der Heats, auch wenn Einsprüche aus dem Zeittraining, bzw. aus den Heats, noch nicht entschieden sind. Die Startaufstellung für das 2. Rennen erfolgt nach dem Einlauf des 1. Rennens, auch wenn Einsprüche aus dem 1. Rennen noch nicht entschieden sind. Die Renndistanz beträgt pro Rennen: –Bambini, Bambini light, Rotax Micro Max, Rotax Mini Max ca. 13 km –World Formula, RK1 ca. 14 km –X30 Junior, Rotax Max Junior ca. 16 km –X30 Senior, X30 Super, KZ2, KZ2 Gentlemen, Rotax Max, Rotax Max DD2 ca. 18 km 45 8.7Startaufstellung Der Zugang zum Vorstartbereich wird 5 Minuten vor der vorgesehenen Startzeit eines Rennens geschlossen. 9.Wertung Es gelten die Bestimmungen des Art. 9 – Kart Clubsport Reglement. In den beiden Rennen zum ADAC Kart Bundesendlauf werden in der betreffenden Klasse nach den offiziellen Rennergebnissen für jedes Rennen Punkte wie folgt vergeben: Platz: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Punkte: 25 20 16 13 11 10 9 8 7 6 Platz: 11 12131415 Punkte: 5 4 3 2 1 Eine Punktevergabe erfolgt nur für diejenigen Fahrer, die mindestens 75 % der Distanz des führenden Fahrzeuges zurückgelegt haben. Für die Platzierungen in der Heatwertung werden ebenfalls Punkte wie folgt zugeteilt: Platz: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Punkte: 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Für die Gesamtwertung in der betreffenden Klasse werden die Wertungspunkte aus den beiden Rennen sowie der Heatwertung addiert. Die sich daraus ergebende Gesamtpunktzahl ergibt die Gesamtwertung für die betreffende Klasse für den ADAC Kart Bundsendlauf. Sieger des ADAC Kart Bundesendlaufs in der betreffenden Klasse ist der Fahrer mit der höchsten Gesamtpunktzahl, usw. Bei Punktgleichheit (ex-aequo) entscheidet das bessere Ergebnis eines Fahrers aus den beiden Rennen. Sollte hierbei ein Gleichstand bestehen, entscheidet die bessere Platzierung in der Heatwertung. Bei Klassenstärken ab 13 Teilnehmern erhalten die 5 bestplatzierten Fahrer jeder Klasse Pokale (bei 12–10 Teilnehmern die 4 bestplatzierten, bei 9–8 Teilnehmern die 3 bestplatzierten, bei 7–5 Teilnehmern die 2 bestplatzierten, bis 4 Teilnehmer der bestplatzierte). 10. Wertungsstrafen Es gelten die Bestimmungen des Art. 10 – Kart Clubsport Reglement. 11. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 12. Versicherungen Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 13. Haftungsausschluss Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 46 15. Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe. 16. Preise/Siegerehrung Es gelten die Bestimmungen des Art. 16 – Kart Clubsport Reglement. Die Teilnahme an der Siegerehrung beim ADAC Kart Bundesendlauf ist für alle Teilnehmer sportliche Pflicht. 17. Sachrichter/Sportwarte/Schiedsgericht/Strafen Es gelten die Bestimmungen des Art. 17 – Kart-Clubsport-Reglement. Der ADAC setzt beim ADAC Kart Bundesendlauf als Vorsitzenden des Schiedsgerichts den permanenten Sportkommissar des ADAC Kart Masters ein. Die Reisekosten für den Vorsitzenden des Schiedsgerichts trägt der ADAC München, Ressort Motorsport. Über die weitere Besetzung des Schiedsgerichtes entscheidet der ADAC Kartausschuss. Der ADAC setzt beim ADAC Kart Bundesendlauf als Obmann der Techniker einen permanenten Technischen Kommissar aus dem ADAC Kart Masters ein. Der permanente Technische Kommissar aus dem ADAC Kart Masters ist für die Leitung der Technischen Abnahme beim ADAC Kart Bundesendlauf verantwortlich. Die Reisekosten für den Obmann der Techniker trägt der ADAC München, Ressort Motorsport. Die Technische Abnahme setzt sich beim ADAC Kart Bundesendlauf mindestens aus jeweils einem Techniker der ADAC Regionalserien NAKC, OAKC, SAKC, WAKC zusammen. Die Entscheidung, wer als Techniker der ADAC Regionalserie zum ADAC Kart Bundesendlauf entsendet wird, obliegt der betreffenden ADAC Regionalserie. Die Reisekosten für ihren Techniker trägt die betreffende ADAC Regionalserie. Dem Veranstalter wird empfohlen als Rennleiter den Renndirektor des ADAC Kart Masters einzusetzen. Die Reisekosten für den Rennleiter trägt der Veranstalter. 18. Einsprüche Es gelten die Bestimmungen des Art. 18 – Kart Clubsport Reglement. 19. Besondere Bestimmungen Es gelten die Bestimmungen des Art. 19 – Kart Clubsport Reglement. 19.1. Veranstalterverpflichtung Der Veranstalter des ADAC Kart Bundesendlaufs erkennt diese Regelungen unwiderruflich an und verpflichtet sich zur Beachtung und Einhaltung des Kart Clubsport Reglements und dieser Bestimmungen für den ADAC Kart Bundesendlauf. 19.2 Teilnehmerverpflichtung Die Teilnehmer am ADAC Kart Bundesendlauf erkennen diese Regelungen mit Abgabe ihrer Nennung unwiderruflich an und verpflichten sich zur Beachtung und Einhaltung des Kart Clubsport Reglements und dieser Bestimmungen für den ADAC Kart Bundesendlauf sowie der Technischen Bestimmungen für die ADAC-/NAKC-/OAKC-/SAKC-/WAKC-Kartklassen. 47 19.3 Werbung Der ADAC und die ADAC Regionalserien behalten sich Werberechte auf dem Kart (Frontspoiler, Seitenkästen, Bereich der Startnummern) sowie auf dem Fahreranzug vor. Das ordnungsgemäße Anbringen der Werbung wird bei der Technischen Abnahme überprüft. 19.4 Fahrerlager Die Bahn- und Fahrerlagerordnung und die Verhaltensregeln des Veranstalters und/ oder des Bahneigentümers/ Bahnbetreibers sind von allen Teilnehmern und ihren Helfern, Mechanikern, Betreuern, u. a. zu beachten und einzuhalten. Das Fahren mit Fahrzeugen (z. B. Inlineskater, Rollschuhe, Skateboards, Fahr räder, Mofas, Mopeds, Mini-Bikes, Scooter, Roller, Quads, oder andere, egal ob motorbetrieben oder nicht) auf dem gesamten Veranstaltungsgelände darf nur im Schrittempo und mit größtmöglicher Vorsicht erfolgen. Fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge dürfen nur von Fahrern, die im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sind, gefahren werden. Tiere sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände anzuleinen. Zuwiderhandlungen können vom Veranstalter ohne besonderes Strafverfahren mit einer Geldbuße von 100,– € geahndet werden. Weitere Verstöße führen zum Verweis von der Veranstaltung durch den Veranstalter und können der Rennleitung und/ oder dem Schiedsgericht zur weiteren Bestrafung gemeldet werden. Die Reinhaltung des Veranstaltungsgeländes, insbesondere des Fahrerlagers, ist eine selbstverständliche Pflicht für alle Teilnehmer/innen und ihre Helfer, Betreuer, Mechaniker, u. a. Die gültigen Umweltrichtlinien des DMSB (siehe www.dmsb.de) sind zwingend zu beachten und einzuhalten. Jeglicher Müll und Abfälle, die von Teilnehmern und ihren Helfern, Betreuern, Mechanikern, u. a. verursacht werden, sind in die vom Veranstalter aufgestellten Entsorgungs behälter (Mülltonnen) einzuwerfen. Wenn keine oder nicht ausreichende Entsorgungsbehälter (Mülltonnen) aufgestellt sind, muss jeder Teilnehmer seinen gesamten Müll und Abfall, der von ihm und seinen Helfern, Betreuern, Mechanikern, u. a. verursacht wird sammeln und wieder mitnehmen und an seinem Wohnort ordnungsgemäß entsorgen. Insbesondere Altöle, Öldosen, Öllappen, öl- und benzinhaltige- sowie sonstige Ersatz- und Reparaturteile und Altreifen hat jeder Teilnehmer wieder mitzunehmen und an seinem Wohnort ordnungsgemäß zu entsorgen. Alle Teilnehmer müssen eine ausreichend große flüssigkeitsdichte Plane (Umweltmatte) als Unterlage zum Schutz des Bodens unter jedes Kart legen, wenn an dem Kart gearbeitet wird. Das Waschen von Karts darf nur auf den hierfür besonders gekennzeichneten und geeigneten Plätzen erfolgen. Den Weisungen des Veranstalters, der Rennleitung, der Sportwarte und der Ordnungskräfte des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Das Betreten der Rennstrecke durch Teilnehmer, Fahrer/innen, Helfer, Mechaniker, Betreuer, u. a. ist verboten und nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Rennleitung gestattet. Jedem Teilnehmer steht eine maximale Fläche von 25 m² im Fahrerlager zu. Darüber hinausgehender Platzbedarf ist nur in Absprache mit dem Veranstalter möglich. Der Aufbau ist nur mit Zustimmung der Fahrerlageraufsicht zulässig, ohne Zustimmung aufgebaute Zelte, LKWs oder Transporter müssen wieder abgebaut werden. Den Anweisungen der Fahrerlageraufsicht ist unbedingt Folge zu leisten. Für Privatfahrzeuge besteht absolutes Parkverbot im Fahrerlager. Wohnwagen und Wohnmobile können nur mit Genehmigung des Veranstalters im Fahrerlager oder auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden. 48 Der Einstieg in den Kartsport Im Kartsport fangen Karrieren an – der ADAC hilft dabei Der klassische Weg zum erfolgreichen Piloten beginnt auf der Kartbahn. Fast alle aktuellen Formel-1-Piloten haben dort ihre Karriere begonnen. Das gilt für Michael und Ralf Schumacher ebenso wie für Sebastian Vettel, Nick Heidfeld oder Timo Glock. Der ADAC, mit 19,1 Millionen Mitglieder Europas größter Automobil Club, bietet schon traditionell bundesweit allen Renn-Kids eine umfassende und fundierte Kart-Ausbildung an. Bis zum Erreichen des achten Lebensjahres müssen sich die Schumis von morgen allerdings gedulden. Die erste Station für den Einsteiger ist der Kartslalom. Um dort starten zu können ist lediglich eine beitragsfreie ADAC Junior-Mitgliedschaft sowie pro Rennen 10,– € Startgebühr fällig. Auf die motorsportlichen Dreikäsehochs warten etwa 5,5 PS starke Karts, die der ADAC kostenlos zur Verfügung stellt. Das Paket beinhaltet auch eine kostenlose Unfallversicherung. Achtjährigen, die gleich auf der Rundstrecke ihr Glück versuchen wollen, kann ebenfalls vom ADAC geholfen werden. In den Klassen Bambini light (8 bis 14 Jahre) und Bambini (10 bis 14 Jahre) treten die jungen Motorsportler mit ca. 7 PS starken Zweitakt-Motoren an. Mit 12 Jahren können die Youngsters dann zu den Junioren wechseln, wo es wesentlich flotter vorwärts geht und die Rennen schon teilweise sehr professionellen Charakter besitzen. Das gilt auch für die noch schnelleren Senioren, für die mit 15 Jahren dann die Tür offen steht. Die Eliteliga des Kartsports ist das ADAC Kart Masters und die Deutsche Kart Meisterschaft (DKM). Mit 16 Jahren wartet dann auf die Besten die nächste Stufe der Karriereleiter – der Formelsport, z. B. in der ADAC Formel 4. Alles Wissenswerte zum ADAC Kartsport und Motorsport finden Sie unter: www.adac.de/motorsport Wie starte ich im Kartsport? Kartslalom: Der kostengünstigste Einstieg in den Kartsport ist der Kartslalom. Um dort starten zu können ist lediglich eine beitragsfreie ADAC Junior-Mitgliedschaft sowie 10,– € Startgebühr notwendig. Die Teilnahme ist möglich in dem Jahr, in dem der Jugendliche 8 Jahre alt wird. Die etwa 5,5 PS starken Viertakt-Karts stellt der ADAC kostenlos zur Verfügung. Das Paket beinhaltet auch eine kostenlose Unfallversicherung. Die Kartslalom-Wettbewerbe werden allesamt von ADAC Ortsclubs durchgeführt und von engagierten Jugendleitern begleitet. Diese kümmern sich um ihre Schützlinge und geben ihnen wertvolle Tipps und Unterstützung. Die Kontaktadressen der zahlreichen ADAC Ortsclubs sind über die jeweiligen ADAC Sportabteilungen erhältlich. Rundstrecke: Der Einstieg auf der Rundstrecke ist mit deutlich höheren Kosten verbunden, da jeder Teilnehmer sein eigenes Kart samt Motor benötigt. Allerdings ist hier gleich Rennsport-Feeling pur angesagt. Die Teilnahme ist ebenfalls ab dem Jahr möglich, in dem der Jugendliche 8 Jahre alt wird. Die notwendige Clubsportlizenz kann über die zuständige ADAC Sportabteilung erworben werden. Dort bekommt man auch Infos, wo sich die nächste Kartbahn befindet und welcher Kartclub in der Nähe angesiedelt ist. Ebenfalls können die ADAC Sportabteilungen Auskunft geben, welche Serie für den Neueinsteiger die empfehlenswerteste ist. 49 Wo finde ich ein Kart oder Team? Kartklassen im ADAC Kart Clubsport Während im Kartslalom das Sportgerät zur Verfügung gestellt wird, benötigt man auf der Rundstrecke sein eigenes bestens vorbereitetes Kart. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: 1)Die kostengünstigste Variante ist der Kauf eines neuen oder gebrauchten Karts, wobei der Vaters als Schrauber eingesetzt wird. Das setzt aber sehr fundiertes Fachwissen in Karttechnik und Abstimmung voraus. Zudem muss auch ein Transportfahrzeug mit Zelt angeschafft werden. 2)Man startet in einem Kartteam, das sich um Einsatz und Betreuung kümmert. Das ist zwar die teurere Variante, allerdings braucht man sich weder um Technik noch Transport des Karts selbst kümmern. Der Fahrer kann sich zu 100 Prozent aufs Fahren konzentrieren und bekommt von seinem Teamchef noch sehr viel Wissen und Erfahrung weitervermittelt. Klasse Alter In welcher Serie ausgeschriebenWertigkeit Bambini light 8-14 Jahre ADAC Regionalserien Einsteigerklasse Bambini 10-14 Jahre ADAC Regionalserien/ ADAC Kart Masters Einsteigerklasse World Formula ab 10 Jahren ADAC Regionalserien Viertakt Einsteigerklasse RK1 ab 10 Jahren ADAC Regionalserien Viertakt Einsteigerklasse RK1 Plus ab 13 Jahren ADAC Regionalserien Viertakt Einsteigerklasse OK-Junior 12-16 Jahre ADAC Regionalserien/ Internationale ADAC Kart Masters Juniorenklasse X30 Junior 12-16 Jahre ADAC Regionalserien/ Günstige ADAC Kart Masters Juniorenklasse X30 Senior ab 15 Jahren ADAC Regionalserien/ Günstige ADAC Kart Masters Seniorenklasse X30 Super ab 15 Jahren ADAC Regionalserien Klasse für Schwergewichte KZ2 ab 15 Jahren ADAC Regionalserien/ ADAC Kart Masters Getriebeklasse KZ2 Gentlemen ab 30 Jahren ADAC Regionalserien Getriebeklasse Rotax Micro Max 8-12 Jahre ADAC Regionalserien Einsteigerklasse Rotax Mini Max 10-14 Jahre ADAC Regionalserien Einsteigerklasse Rotax Günstige Max Junior 12-16 Jahre ADAC Regionalserien Juniorenklasse Rotax Günstige Max ab 15 Jahren ADAC Regionalserien Seniorenklasse Rotax Günstige Max DD2 ab 15 Jahren ADAC Regionalserien Getriebeklasse Wer hilft mir weiter? Für den Neueinsteiger ist es ratsam, in einen ADAC Kartclub einzutreten. Die meisten Kartclubs bieten Schnupperkurse an und informieren bei Club abenden über viele Themen wie Technik, Rennvorbereitung und vieles mehr. Dort lernt man auch viele Gleichgesinnte kennen, die gute Tipps geben können. Viele Clubs haben auch eine eigene Kartbahn oder sind dort ansässig. Auf vielen Bahnen kann man auch einen Garagenplatz mieten, in dem man sein Kart unterbringen kann und wo man auch regelmäßig trainieren kann. In welcher Klasse beginne ich? Als Einstieg in den Kartsport ist die Klasse Bambini light die logische Entscheidung. Es gibt zwar noch verschiedene andere Einsteigerklassen, allerdings führt auf der Karriereleiter in den internationalen Kartsport an der Bambiniklasse kein Weg vorbei. Ab 10 Jahren kann man dann in die etwas leistungsstärkere Klasse Bambini umsteigen. Beide Bambiniklassen werden von einem 160 ccm starken wassergekühlten Zweitaktmotor des italienischen Herstellers IAME angetrieben. Eckdaten: Bambini light: 8 – 14 Jahre, ca. 6,5 PS Bambini: 10 – 14 Jahre, ca. 7,5 PS In welcher Serie starte ich? Weitaus schwieriger als die Wahl der Einstiegsklasse ist die Entscheidung in welcher Serie der Neueinsteiger beginnen soll. Empfehlenswert ist nach ausgiebigem Training die Teilnahme an einem der vielen Clubsport-Rennen, die von den ADAC Ortsclubs angeboten werden. Auf regionaler Ebene bietet der ADAC mit seinen vier Regionalserien NAKC (Norddeutscher ADAC Kart Cup), OAKC (Ostdeutscher ADAC Kart Cup), SAKC (Süddeutscher ADAC Kart Cup) und WAKC (Westdeutscher ADAC Kart Cup) eine perfekte Bühne für die ambitionierten Nachwuchstalente. Alle vier Regionalserien werden nach gültigem Clubsport-Reglement ausgetragen und am Jahresende treffen sich die besten Teilnehmer aus allen vier Regionen zum ADAC Kart Bundesendlauf. Ebenfalls halten sich die Kosten in diesen Serien auf überschaubarem Niveau. Weitere Infos unter – www.nakc.de – www.oakc.info – www.sakc.de – www.wakc.de Grundsätzlich abzuraten ist vom direkten Einstieg in eine der Top-Serien wie z. B. dem ADAC Kart Masters. Dort verliert der Neueinsteiger sehr schnell die Lust am Fahren, wenn er permanent um die letzten Startplätze kämpfen muss. 50 51 Übersichtskarte Kart-Bahnen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Schleswig-Holstein1 Hansa 1 Weser-Ems 11 Niedersachsen/Sachsen-A. Ostwestfalen-Lippe Berlin-Brandenburg Westfalen Nordrhein Hessen-Thüringen 52 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Mittelrhein Sachsen Saarland Pfalz Nordbaden Nordbayern Württemberg Südbaden Südbayern ADAC Bundesendlauf Sieger 1981–2015 1981 Garching Pop 100 Senioren Jürgen Beck, Stuttgart 1982 Fulda Pop 100 Junioren Pop 100 Senioren Oliver Schmitt, Künzell Markus Oestreich, Fulda 1983 Schaafheim Pop 100 Junioren Pop 100 Senioren Frank Esch, Wennigsen Markus Oestreich, Fulda 1984 Harsewinkel Pop 100 Junioren Pop 100 Senioren nat. Pop 100 Senioren int. Christian März, Ismaning Oliver Schmitt, Künzell Henning Pape, Peine 1985 Teningen Pop 100 Junioren Pop 100 Senioren Mario Kracke, Hemmingen Michael Bartels, Plettenberg 1986 Faßberg Pop 100 Junioren Pop 100 Senioren Eric Meyer, Darmstadt Christian März, Ismaning 1987 Fulda Pop 100 Junioren Pop 100 Senioren Mike Strotmann, Gauting Helmut Niedermeyer, Dachau 1988 Garching Pop 100 Junioren Pop 100 Senioren Mike Strotmann, Gauting Claudia Hürtgen, Aachen 1989 Hannover Pop 100 Junioren Pop 100 Senioren Pop 135 Arnd Meier, Hannover Mike Scheidegger, Hannover Bernhard Prantler, Teisendorf 1990 Nürburgring Pop 100 Junioren Pop 100 Senioren Pop 135 Oliver Tichy, Österreich Andre Fibier, Hamburg Alexander Burgstaller, Münch. 1991 Solitude Pop 100 Junioren Pop 100 Senioren Pop 135 Wolf Henzler, Nürtingen Ludwig Koller, Mkt. Rettenbach Bernhard Mohr, Trier 1992 Kerpen Pop 100 Junioren Pop 100 Senioren Pop 135 Christian Hohenadel, Quiersch. Achim Wedler, Braunschweig Andreas Schüssler, München 1993 Kiel-Boksee Pop 100 Junioren Pop 100 Senioren Philipp Stange, Kleinostheim Jan Henkel, Schmallenberg 53 1994 Harsewinkel Kadetten Pop 125 Junioren Pop 125 Senioren Peter Heinrichsberger, Endorf Benny Zeitler, Sulzbach Stefan Göllner, Höxter 1995 Teningen Kadetten Pop 125 Junioren Pop 125 Senioren Peter Heinrichsberger, Endorf Daniel Schmidl, Kumhausen Thomas Braumüller, Vöhringen 1996 Fulda Kadetten Pop 125 Junioren Pop 125 Senioren Andre Kött-Mahr, Ingelheim Dirk Werner, Poppenhausen Andreas Matis, Marienhausen 1997 Walldorf Kadetten Pop 125 Junioren Pop 125 Senioren Markus Mann, Fellheim Norbert Siedler, Hauzenberg Stefan Buhl, Obermaiselstein 1998 Jüterbog Kadetten Pop 125 Junioren Pop 125 Senioren Maximilian Götz, Uffenheim Peter Terting, Börwang Nils Randhahn, Göttingen 1999 Schaafheim Kadetten Pop 125 Junioren Pop 125 Senioren Sebastian Richter, Mühlhausen Thomas Huber, Neum.-St.Veit Sven Schädler, St.Martin 2000 Ampfing Kadetten Bambini ICA Junioren Pop 125 Junioren Pop 125 Senioren Markus Vornbrock, Dorsten Maximilian Wissel, Alzenau Denis Pennekamp, Selm Andreas Greineder, Fürstenzell Jochen Meier, Zell-Atzenbach 2001 Oschersleben Bambini ICA Junioren Pop 125 Junioren ICA 100 Christian Vietoris, Lissendorf Michael Klein, Kleinkuchen Björn Breuers, Duisburg Rouzbeh Rahi, Norderstedt 2002 Hahn Bambini A Bambini B ICA Junioren ICA 100 Christian Vietoris, Lissendorf Dominik Brinkmann, Lünen René Rast, Steyerberg Timo Schnitter, Simmerath 2003 Oschersleben Bambini A Bambini B ICA Junioren ICA 100 VT 250 Marlon Pries, Weyhausen Tobias Zoll, Burladingen Christian Vietoris, Lissendorf Richard Schaffer, Essenbach Fabian Plentz, Hannover 54 2004 Ampfing Bambini A Bambini B ICA Junioren ICA 100 VT 250 Biland VT 250 Ecomoto Daniel Abt, Kempten Fabian Maier, Utting Luigi Cefalu, Wangen Daniel Seibert, Ismaning Frank Riederer, Witten Björn Landgräber, Lippstadt 2005 Oschersleben Bambini A Bambini B ICA Junioren ICA 100 World Formula VT 250 Biland VT 250 Oral VT 250 Junioren Marvin Kirchhöfer, Leipzig Jonas Spölgen, Nideggen Kamil Radkiewicz, Spenge Luigi Cefalu, Wangen Andre Kursim, Großenlüder Claudio Mack, Oberboihingen Daniele Dallari, Italien Tobias Naumann, Sigmaringen 2006 Schaafheim Bambini A Bambini B ICA Junioren ICA 100 World Formula VT 250 VT 250 Vampire Phillip Freimann, Celle Marvin Dienst, Lampertheim Julian Eisenreich, Dortmund Christian Wangard, Koblenz Benjamin Luth, Dassendorf Claudio Mack, Oberboihingen Daniel Seibert, Ismaning 2007 Wackersdorf Bambini A Bambini B ICA 100 ICA Junioren KF2 KF3 World Formula VT 250 Senioren VT 250 Junioren Felix Klinck, Ketsch Marvin Dienst, Lampertheim Marcus Brandt, Essen Maximilian Buhk, Dassendorf Patrick Schranner, Ingolstadt Manuel Valier, München Max Altenheimer, Wiesbaden Claudio Mack, Oberboihingen Stefan Gärtner, Markdorf 2008 Oschersleben Bambini A Bambini B ICA Senioren ICA Junioren KF2 KF3 World Formula Getriebe Marvin Dienst, Lampertheim Moritz Oberheim, Schermbeck Stephan Risse, Wenden André Matisic, Hamburg Johannes Dobmeier, Ergoldsbach Maximilian Buhk, Dassendorf Dennis Tuszynski, Hagen Kevin Illgen, Langenchursdorf 2009 Hahn Bambini A Bambini B ICA Senioren ICA Junioren KF2 KF3 125 Senioren World Formula World Formula light Getriebe Kevin Metzner, Schönfeld Sophia Flörsch, Grünwald Tim Schröder, Wesenberg Luca Schulz, Geesthacht Bente Scharf, Stedesdorf Hubertus-Carlos Vier, Walting Christian Dischner, Osburg Dennis Menze, Wuppertal Cedric Piro, Heusweiler Kevin Illgen, Langenchursdorf 55 2010 Templin Bambini KF2 KF3 IAME X30 IAME X30 Junioren 125 Senioren ICA 100 Senioren Junioren World Formula light World Formula Getriebe Cedric Piro, Heusweiler Marvin Kirchhöfer, Leipzig Chris Dahlmann, Beckum Dennis Menze, Wuppertal Luca Walter, Bermaringen Francois Grethen, Platten Lennart Schreiber, Celle Niklas Lohse, Oerlenbach Marcel Läsch, Hupperath Julia Kleinwort, Schaalby Kevin Illgen, Langenchursdorf 2011 Wackersdorf Bambini KF3 IAME X30 IAME X30 Junioren 125 Senioren World Formula light World Formula Getriebe Jannes Fittje, Langenhain Kevin Metzner, Schönfeld Fabian Kurt Komor, Melle Cedric Piro, Hausweiler Alexander Heil, Ebernburg Philipp Schwaiger, Kahla Lukas Korbela, Lippborg Kevin Illgen, Langenchursdorf 2012 Ampfing Bambini Waterswift Bambini Gazelle KF3 IAME X30 IAME X30 Junioren World Formula light World Formula Getriebe Robin Falkenbach, Troisdorf Paul Enders, Salmtal Kevin Metzner, Schönfeld Michael Schöttler, Essen Marcel Preuß, Rockenberg Hüseyin Yardimcel, Iserlohn Andre Kern, Anröchte Peter Heinrichsberger, Bad Endorf 2013 Liedolsheim Bambini Waterswift Bambini Gazelle KF3-125 X30 Senior X30 Junior World Formula Getriebe Luke Wankmüller, Keltern Nico Hantke, Hürth Michelle Halder, Messkirch Maximilian Huber, Dachau Laurents Hörr, Gerlingen Tristan Gebhardt, Rhede Kevin Illgen, Callenberg 2014 Templin Bambini light Bambini X30 Senior X30 Junior World Formula RK1 Getriebe Getriebe Gentlemen Salman Owega, Köln Miroslaw Kravchenko, Krefeld Emil Sawan-Montag, Berlin Tim Tröger, Plauen Elias Sauerbier, Geisa Dominik Hamm, Büttelborn Toni Wolf, Schönbrunn Heino Bröer, Papenburg 2015 Bopfingen Bambini light Bambini X30 Senior X30 Junior World Formula RK1 Getriebe Getriebe Gentlemen Rotax Max Nick Klein-Ridder, Dorsten Miroslaw Kravchenko, Krefeld Marcel Preuss, Rockenberg Tim Tröger, Plauen Simon Vogthofer, Hagen Nick Strobel, Weissach Michael Mrosek, Hirschau Erik Haubold, Nossen Alex Schneider, Bleckhausen 56 ADAC Kart Cup Sieger 2015 2015 Bambini light Bambini X30 Senior X30 Junior KF-Junior World Formula RK1 Getriebe Getriebe Gentlemen Rotax Micro Max Rotax Max Marc Schmitz, Neuwied Hugo Sasse, Dürrröhrsdorf Tobias Dauenhauer, Mörlenbach Tim Tröger, Plauen Yannick Schröer, Oderwitz Elias Sauerbier, Geisa Christian Wachter, Kaiserslautern Toni Tschentscher, Hohenstein-Ernstthal Erik Haubold, Nossen Moritz Schmeiß, Schwerte Alex Schneider, Bleckhausen 57 Adressen der ADAC Sportabteilungen ADAC Berlin-Brandenburg e.V. Bundesallee 29-30 10717 Berlin Tel. 0 30/86 86-0 Fax 0 30/86 86-289 ADAC Pfalz e.V. Europastr. 1 67433 Neustadt Tel. 0 63 21/89 05-0 Fax 0 63 21/89 05-58 ADAC Hansa e.V. Amsinckstr. 41 20097 Hamburg Tel. 0 40/2 39 19-19 Fax 0 40/2 39 19-290 ADAC Saarland e.V. Untertürkheimer Str. 39–41 66117 Saarbrücken Tel. 06 81/6 87 00-0 Fax 06 81/6 87 00-30 ADAC Hessen-Thüringen e.V. Lyoner Str. 22 60528 Frankfurt/Main Tel. 0 69/66 07-70 Fax 0 69/66 07-8649 ADAC Sachsen e.V. Striesener Str. 37 01307 Dresden Tel. 03 51/44 33-0 Fax 03 51/44 33-390 ADAC Mittelrhein e.V. Viktoriastr. 15 56068 Koblenz Tel. 02 61/13 03-0 Fax 02 61/13 03-75 ADAC Schleswig-Holstein e.V. Saarbrückenstr. 54 24114 Kiel Tel. 04 31/66 02-0 Fax 04 31/66 02-150 ADAC Niedersach./S.-Anhalt e.V. Lübecker Str. 17 30880 Laatzen Tel. 0 51 02/90-0 Fax 0 51 02/90-11 69 ADAC Südbaden e.V. Am Predigertor 1 79098 Freiburg i.Brg. Tel. 07 61/36 88-0 Fax 0761/3688-244 ADAC Nordbaden e.V. Steinhäuser Str. 22 76135 Karlsruhe Tel. 07 21/81 04-0 Fax 07 21/81 04-170 ADAC Südbayern e.V. Ridlerstr. 35 80339 München Tel. 0 89/51 95-0 Fax 0 89/50 81 48 ADAC Nordbayern e.V. Äußere Sulzbacher Str. 98 90491 Nürnberg Tel. 09 11/95 95-0 Fax 09 11/95 95-282 ADAC Weser-Ems e.V. Benningsenstr. 2-6 28207 Bremen Tel. 04 21/49 94-0 Fax 04 21/49 94-124 ADAC Nordrhein e.V. Luxemburger Str. 169 50963 Köln Tel. 02 21/47 27-47 Fax 02 21/44 74 33 ADAC Westfalen e.V. Freie-Vogel-Str. 393 44269 Dortmund Tel. 02 31/54 99-0 Fax 02 31/54 99-237 ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V. Eckendorfer Str. 36 33609 Bielefeld Tel. 05 21/10 81-0 Fax 05 21/10 81-250 ADAC Württemberg e.V. Am Neckartor 2 70190 Stuttgart Tel. 07 11/28 00-0 Fax 07 11/28 00-123 58 Willkommen zum ADAC Kart Masters! Die stärkste Kartserie Deutschlands. Ausgeschrieben für die Klassen Bambini, OK-Junior, OK, KZ2, X30 Senior und X30 Junior Ausgetragen auf den deutschen Top-Bahnen Mindestens 25.000 Euro Gesamtpreisgeld für alle Klassen Formeltestfahrt für die Sieger der Klassen X30 Senior, OK und KZ2 Alle Termine 2016 im Überblick: 07.–08.05.2016 28.–29.05.2016 09.–10.07.2016 06.–07.08.2016 17.–18.09.2016 Hahn Ampfing Kerpen Oschersleben Wackersdorf Mehr Infos auf www.adac.de/motorsport oder E-Mail an: wolfgang.neumayer@adac.de So erreichen Sie uns! wolfgang.neumayer@adac.de www.adac.de/motorsport ADAC e.V. Ressort Motorsport Hansastraße 19, 80686 München Tel. (0 89) 76 76 44 12 2955060/02.16/1.2’ Fax (0 89) 76 76 44 30