Kart Clubsport Reglement 2016

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Kart Clubsport Reglement 2016
Motorsport
Kart Clubsport
Clubsport
Reglement
Reglement 2016
2016
Inhalt
■ Kart Clubsport Reglement������������������������������������������������������������ 4
■ DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe ���������� 16
Technische Bestimmungen 2016
■ Bambini + Bambini light ���������������������������������������������������������� 27
■ World Formula + RK1 + RK1 Plus �������������������������������������������� 28
■ X30 Senior + X30 Junior������������������������������������������������������������ 32
■ KZ2 + KZ2 Gentlemen �������������������������������������������������������������� 32
■ 125 Senioren���������������������������������������������������������������������������� 33
■ OK, OK-Junior, KF und KF-Junior������������������������������������������������ 34
■ Rotax Klassen��������������������������������������������������������������������������� 34
■ VT160, VT400 und VT250���������������������������������������������������������� 34
■ Reglement ADAC Kart Cup �������������������������������������������������������� 35
Willkommen zum ADAC Kart Cup!
Die Nachwuchs- und Einsteiger-Serie
 Ausgeschrieben für die Klassen Bambini, Bambini light,

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World Formula, RK1, X30 Junior, X30 Senior, X30 Super,
KZ2, KZ2 Gentlemen sowie für alle Rotax-Klassen
Kostenfreie Online-Einschreibung
Gewertet werden nur Fahrer, die in einer der vier
ADAC Kart Regionalserien eingeschrieben sind
Doppelte Punktevergabe beim ADAC Kart Bundesendlauf
Gratisreifen für die Klassensieger
■ Bestimmungen ADAC Kart Bundesendlauf ���������������������������������� 37
■ Der Einstieg in den Kartsport ���������������������������������������������������� 49
■ Übersichtskarte Kart-Bahnen ���������������������������������������������������� 52
■ ADAC Kart Bundesendlauf Sieger 1981–2015 �������������������������� 53
■ ADAC Kart Cup Sieger 2015 ������������������������������������������������������ 57
■ Adressen der ADAC Sportabteilungen ���������������������������������������� 58
Alle Termine 2016 im Überblick:
22.05.2016
26.06.2016
31.07.2016
11.09.2016
09.10.2016
Ampfing (SAKC)
Hahn (WAKC)
Oschersleben (NAKC)
Wackersdorf (OAKC)
Kerpen (Bundesendlauf)
Mehr Infos auf
www.adac.de/motorsport
oder E-Mail an:
wolfgang.neumayer@adac.de
3
Inhaltsverzeichnis
Kart Clubsport Reglement
1 Allgemeine Bestimmungen/Grundlagen/Präambel5
2 Veranstaltung/Veranstalter5
3 Teilnehmer6
4 Nennungen/Nenngeld/Nennungsschluss6
4.1Nennung
6
4.2Nenngeld
6
4.3Nennungsschluss
6
5 Klasseneinteilung7
6 Technische Bestimmungen/Persönliche Schutzausrüstung7
6.1 Technische Bestimmungen
7
6.2 Persönliche Schutzausrüstung
9
7 Dokumenten- und Technische Abnahme10
7.1Dokumentenabnahme
10
7.2 Technische Abnahme
10
8 Durchführung der Veranstaltung10
8.1 Fahrerbesprechung/Verlassen des Fahrerlagers
10
8.2 Allgemeine Sicherheit, Fahrvorschriften und Verhaltensregeln
10
8.3Flaggenzeichen/Startampel
10
8.4 Freies Training
11
8.5Zeittraining/Qualifying
11
8.6Rennen
11
8.7Renndistanz
11
8.8Vorstart/Startaufstellung
11
8.9 Aufwärmrunde (Warm Up-Runde)
11
8.10Formationsrunde
11
8.11Start
12
8.12Fehlstart
12
8.13 Fremde Hilfe/Reparaturzone
12
8.14 Neutralisation/Unterbrechung und Fortführung des Rennens
12
8.15 Beendigung des Rennens, Parc Fermé, Nachkontrolle
12
9 Wertung12
10Wertungsstrafen12
11 Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung13
12Versicherungen13
13Haftungsausschluss13
14 Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers13
15 Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung13
16Preise/Siegerehrung13
17Sachrichter/Sportwarte/Schiedsgericht/Strafen14
17.1Sachrichter/Sportwarte
14
17.2Schiedsgericht
14
17.3Strafen
14
18Einsprüche14
19 Besondere Bestimmungen15
19.1Umwelt
15
19.2Anti-Doping
15
19.3 Allgemeine Bestimmungen
15
4
Kart Clubsport Reglement
1 Allgemeine Bestimmungen/Grundlagen/Präambel
Die nachstehenden Bestimmungen und Regelungen dieses Clubsport-Reglements gelten für die Durchführung von Clubsport-Kartrennen und sollen für die
Teilnehmer und für die Veranstalter einen einheitlichen und geregelten Ver­
anstaltungsablauf sicherstellen.
Bei Veranstaltungen, die für eine Kart-Rennserie gewertet werden, gelten zusätzlich die Bestimmungen und Regelungen der betreffenden Rennserie.
Clubsport-Kartrennen sind lizenzpflichtige Clubsport-Wettbewerbe auf einer
permanenten Kart-Rennstrecke, die unter Beachtung der nachfolgenden
­Bestimmungen und Regelungen durchgeführt werden.
–der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe
–diesem Kart Clubsport Reglement
–den DMSB Umweltrichtlinien
–den Anti-Doping Bestimmungen der NADA (NADC)
–den Serienbestimmungen inkl. Änderungen und Ergänzungen
–den Ausschreibungen und Ausführungsbestimmungen der Veranstalter
inkl. Änderungen und Ergänzungen
Bei Verweisen auf das DMSB Kart-Reglement gelten nur die jeweils aufgeführten Artikel.
Alle Befugnisse der Sportkommissare im Sinne des DMSB Kart-Reglements
gehen im Kart-Clubsport auf den Rennleiter über.
Clubsport-Kartrennen unterliegen nicht der Genehmigungspflicht des DMSB.
2Veranstaltung/Veranstalter
In der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung ist der Veranstaltungstitel, das
Datum der Veranstaltung, der Name des Veranstalters und seine Erreichbarkeit
aufzuführen.
Die jeweilige Ausschreibung wird von der, für den Veranstalter zuständigen
DMSB-Mitgliedsorganisation genehmigt.
Clubsport-Kartrennen dürfen nur auf Kartbahnen/Rennstrecken mit einer gül­
tigen DMSB Rennstreckenlizenz Kart des DMSB und/oder einer Rennstreckenlizenz der CIK/FIA durchgeführt werden.
Bei einem Clubsport-Kartrennen muss von Beginn bis zum Ende der Veranstaltung ständig mindestens ein (1) Arzt und mindestens ein (1) RTW gem. DIN mit
entsprechend ausgebildeter Besatzung anwesend sein. Das nächstgelegene
Krankenhaus mit Notfallaufnahme sollte über die Durchführung der Veranstaltung informiert werden.
Der Rennleiter/Veranstaltungsleiter hat für die Organisation und Durchführung
eines Clubsport-Kartrennens nach den Bestimmungen und Regelungen dieses
Kart-Clubsport-Reglements Sorge zu tragen und sollte über ausreichende
Erfahrung in der Organisation, Leitung und Durchführung von Kartrennen
­
(Rundstreckenrennen) verfügen.
Aufgaben und Pflichten, z. B. für die Bereiche Streckensicherheit, Strecken­
sicherung, Technische Kontrolle, Überprüfung der Karts, Zeitnahme, Ermittlung
und Auswertung der Ergebnisse, u. ä., sollten vom Rennleiter/Veranstaltungs­
leiter auf weitere geeignete Personen in der Veranstaltungsorganisation übertragen werden.
5
3Teilnehmer
5Klasseneinteilung
Die Teilnehmer motorsportlicher Veranstaltungen sind zu sportlichem, fairen
Verhalten verpflichtet. Sie müssen sich das Handeln oder Unterlassen ihrer
Hilfspersonen (Mechaniker, Teammitglieder usw.) zurechnen lassen. Sie haben
sich gegenüber dem DMSB, den DMSB-Mitgliedsorganisationen, Veranstaltern
und Sportwarten loyal zu verhalten und jede Handlung zu unterlassen, die den
Interessen des Motorsports schaden könnte. Jede Nichtbeachtung dieser
­Verhaltensregeln kann zu einer Strafe führen.
Zugelassen für Clubsport-Veranstaltungen in Deutschland sind alle Teilnehmer,
die im Besitz einer gültigen DMSB-Lizenz sind, zudem auch nicht lizensierte
ausländische Teilnehmer mit Clubsport-Veranstaltungsausweis des DMSB.
Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht möglich.
Der Veranstalter kann, ohne dass die sportrechtliche Verantwortung übertragen
wird, Teamnamen, Sponsornamen oder Clubnamen in die offiziellen Publikationen aufnehmen. Der Fahrer startet sportrechtlich unter eigener Bewerbung.
In den jeweiligen Altersgruppen ist die Durchführung der nachfolgenden Kartklassen empfohlen:
Altersgruppe:
Empfohlene Kartklassen:
Fahreralter *
Einsteiger
Bambini light, World Formula light,
kleines Chassis Rotax Micro Max, VT160
8 – 14 Jahre
Bambini, Rotax Mini Max
10 – 14 Jahre
Einsteiger
World Formula, RK1, VT400
ab 10 Jahren
großes Chassis RK1 Plus
ab 13 Jahren
Junioren
X30 Junior, Rotax Junior Max,
KF-Junior, 125 Junior
12 – 16 Jahre
Senioren
X30 Senior, Rotax Max, KF, Getriebe
(KZ2, Rotax Max DD2), VT250, 125 Senior ab 15 Jahren
4Nennungen/Nenngeld/Nennungsschluss
4.1 Nennung
Nennungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt ohne schriftliche Nennungsbestätigung durch
Zuteilung der Startnummer zustande.
Die Nennung für eine Veranstaltung ist auf dem vom Veranstalter herausge­
gebenen Nennformular abzugeben und muss im Original mit den erforderlichen
Unterschriften vorliegen.
Der Veranstalter hat das Recht eine Nennung abzulehnen. Bei Veranstaltungen
die zu einer Kart-Rennserie gewertet werden, ist die Ablehnung einer Nennung
mit dem zuständigen Serienausschreiber/-koordinator abzustimmen.
Der Nennungsvertrag verpflichtet den Fahrer an der Veranstaltung unter den in
der Veranstaltungsausschreibung und den in diesem Kart-Clubsport-Reglement
genannten Bedingungen teilzunehmen. Kann der Fahrer aus einem von ihm
unverschuldeten Grund (z. B. Krankheit, Unfall, Verlegung der Veranstaltung)
nicht an der Veranstaltung teilnehmen, so hat er dies dem Veranstalter sofort
mitzuteilen.
4.2 Nenngeld
Das Nenngeld ist grundsätzlich mit Abgabe der Nennung zu entrichten. Die
­Höhe des Nenngeldes ist in der Ausschreibung der Veranstaltung geregelt. Weitergehende Details können auch in den Serienbestimmungen enthalten sein.
4.3 Nennungsschluss
Der Nennungsschluss wird vom Veranstalter festgelegt und in der Ausschreibung veröffentlicht.
6
*Es gilt die Jahrgangsregelung, d. h. Geburtstag im betreffenden Kalenderjahr 01.01.– 31.12.
Das Mindestalter für Getriebeklassen beträgt 15 Jahre (Jahrgangsregelung)
Es sind nur Motoren zulässig, welche die folgenden Kriterien erfüllen:
– zugelassen von einem DMSB-Trägerverein, dem DSMB oder der CIK-FIA
– Motoren-Leistung bis max. dem Niveau der CIK-Klasse KZ/KZ2
Die Zulassung weiterer Kartklassen kann nur über den zuständigen Trägerverband und mit Zustimmung des AK Clubsport erfolgen.
Punkt 3 (Zugelassene Kart-Klassen und Anzahl) der jeweiligen DMSB-Streckenlizenz ist bei der Ausschreibung unbedingt zu beachten.
6 Technische Bestimmungen/Persönliche Schutzausrüstung
6.1 Technische Bestimmungen
Die Technischen Bestimmungen für die betreffenden Kartklassen werden unter
Beachtung der nachfolgenden Punkte vom jeweiligen Dachverband erstellt.
Es gelten die nachfolgenden technischen Bestimmungen, sowie die technischen Bestimmungen und Datenblätter der jeweiligen Kartklasse.
Sollten für die jeweilige Kartklasse keine Technischen Bestimmungen im Sinne
des Kart-Clubsports vorliegen, so ist es auch möglich, nach bestehenden Bestimmungen des DMSB/CIK zu fahren. Der Veranstalter/Serienausschreiber
legt in der jeweiligen Veranstaltungs-/Serienauschreibung fest, welche Bestimmungen zur Anwendung kommen.
Die Karts dürfen nur in einem technisch und optisch einwandfreiem Zustand
bei der Veranstaltung eingesetzt werden und müssen, ab dem Zeitpunkt der
Technischen Abnahme, während der gesamten Veranstaltung den Technischen
Bestimmungen entsprechen.
a) Mindestgewicht und Ballast
Die in den Technischen Bestimmungen der jeweiligen Kartklasse angegebenen
Mindestgewichte gelten für das rennfertige Kart + Fahrer mit Bekleidung und
Sicherheitsausrüstung und müssen zu jedem Zeitpunkt während einer Ver­
anstaltung eingehalten werden.
Es ist erlaubt, das Gewicht des Karts durch ein oder mehrere Ballastgewichte
anzupassen.
Des weiteren gilt Art. C.3.2.c des DMSB Kart-Reglements.
b) Chassis
In allen Clubsport-Kartklassen sind nur Chassis zugelassen, die von CIK/FIA/
FMK/DMSB-anerkannten Chassis-Herstellen in Serie gefertigt werden oder
wurden und die den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen und Maßen der CIK/FIA/FMK/DMSB-Reglements entsprechen.
7
c) Karosserie
Für die Karts in allen Clubsport-Kartklassen sind Karosserieteile (Frontspoiler,
Frontschild und Seitenkästen) vorgeschrieben, die den aktuell gültigen oder
den ursprünglich gültigen Bestimmungen der CIK/FIA/FMK/CSAI/DMSB-Reglements entsprechen.
Die Befestigung der Karosserieteile muss gemäß den aktuell gültigen oder den
ursprünglich gültigen Bestimmungen der CIK/FIA/FMK/CSAI/DMSB-Reglements erfolgen.
Die Seitenkästen dürfen unter keinen Umständen und zu keinem Zeitpunkt
–nach oben über die Linie hinausragen, welche den höchsten Punkt der vorderen Räder (geradeaus gerichtet) mit dem höchsten Punkt der hinteren Räder
verbindet,
–nach außen über die Linie hinausragen, welche die Außenseiten der vorderen
Räder (geradeaus gerichtet) mit den Außenseiten der hinteren Räder ver­
bindet.
Bei Regenrennen dürfen die Seitenkästen nach außen nicht über die Linie,
welche durch die Außenseiten der Hinterräder verläuft, hinausragen,
–nach innen weiter als 20 mm von der Linie hineinragen, welche die Außen­
seiten der vorderen Räder (geradeaus gerichtet) mit den Außenseiten der
hinteren Räder verbindet
d) Heckauffahrschutz
In allen Clubsport-Kartklassen ist die Verwendung eines Kart-Heckauffahrschutz (Heckstoßstange) vorgeschrieben, der den aktuell gültigen oder den
­ursprünglich gültigen Bestimmungen und Maßen der CIK/FIA/FMK/DMSB-­
Reglements entspricht.
Der Heckauffahrschutz muss, von hinten gesehen, die Reifen-Laufflächen
­abdecken. Der Heckauffahrschutz darf die Gesamtbreite der Hinterachse inkl.
der Räder nicht überschreiten.
e) Kettenschutz
In allen Kartklassen ist ein wirksamer Kettenschutz vorgeschrieben (siehe auch
CIK-Reglement Art. 2.9).
f) Bremsen
In allen Clubsport-Kartklassen müssen die Bremsen fußbetätigt, hydraulisch
und gleichzeitig mindestens auf beide Hinterräder wirken. In den GetriebeKlassen müssen die Bremsen gleichzeitig auf alle vier Räder wirken, mit einem
jeweils unabhängigen Vorderachs- und Hinterachskreislauf.
Karbon-Bremsscheiben sind verboten.
Die Bremsbetätigung, d. h. die Verbindung zwischen dem Pedal und dem
Bremszylinder, muss doppelt ausgeführt sein. Falls ein Bowdenzug verwendet
wird, muss dieser einen Mindestdurchmesser von 1,8 mm aufweisen und
­mittels einer Klemmschelle fixiert sein. Bei allen Karts, bei denen die Bremsscheibe über den unteren Rahmenrand des verwendeten Chassis hinausragt
ist ein wirksamer Bremsscheibenschutz anzubringen.
Vorderrad Bremsen sind erst ab der Altersgruppe Senioren (ab 15 Jahren)
­zulässig.
g) Sicherheitslenksäule/-lenkung
In den Kartklassen der Altersgruppe Einsteiger mit kleinem Chassis ist die Verwendung einer Kart-Sicherheitslenksäule oder einer Kart-Sicherheitslenkung
(Deformationselement) mit DMSB-Homologation vorgeschrieben.
h) Sicherheitssitz
Für alle Fahrer der Altersgruppe Einsteiger kleines Chassis sowie für alle Fahrer
bis 13 Jahre (13. Geburtstag) der Altersgruppe Einsteiger großes Chassis ist
die Verwendung eines Kart-Sicherheitssitzes mit erhöhter Rückenlehne gemäß
den aktuell gültigen oder den ursprünglich gültigen Bestimmungen des DMSB
(Ausnahme: KS-002/04, Hersteller HVT) vorgeschrieben.
8
Bei freiwilliger Verwendung eines Sicherheitssitzes in den Klassen der Altersgruppen Junioren und Senioren sowie bei Fahrern ab 13 Jahren in den Klassen der
Altersgruppe Einsteiger großes Chassis gibt es einen Gewichtsbonus von 3 kg.
i) Geräuschbestimmungen
Es gilt Art. C.5 des DMSB Kart-Reglements.
j) Kraftstoff und Schmieröl
Zur Kontrolle können zu jeder Zeit während einer Veranstaltung Kraftstoffproben
entnommen werden.
Des Weiteren gilt Art. C.4 des DMSB Kart-Reglements.
k) Reifen und Felgen
Bei Clubsport-Kartrennen dürfen nur die in den Technischen Bestimmungen
und Reglements der Kart-Rennserien für die betreffende Klasse vorgeschriebenen Reifen verwendet werden.
In allen Clubsport-Kartklassen, ausgenommen Klassen der Altersgruppen Einsteiger müssen bei der Verwendung von Slick-Reifen die Felgen der Vorder- und
Hinterräder eine Reifensicherung mit mindestens 3 Bolzen an jeder Felgen­
außenseite aufweisen.
In allen Clubsport-Kartklassen dürfen Felgen aus den Werkstoffen Stahl, Aluminium, Magnesium, oder deren Legierungen, verwendet werden. Eine
nachträg­liche spanabhebende Bearbeitung der Felgenoberfläche (außerhalb
der S
­ erienfertigung) ist nicht zulässig.
Der Felgendurchmesser beträgt in allen Kartklassen maximal 5 Zoll.
l) Pedalkonsolen
Die Verwendung von Pedalkonsolen zur besseren Erreichbarkeit von Bremsund Gaspedal ist zulässig.
Wenn Pedalkonsolen verwendet werden, müssen immer zwei Pedalkonsolen
verwendet werden, je eine für das Gaspedal und eine für die Betätigung der
Bremse. Die Pedalkonsolen müssen sicher befestigt sein und den Füßen sicheren Halt geben. Über die Zulässigkeit der Pedalkonsolen entscheidet die
­Technische Abnahme bei der Prüfung der Karts.
m) Kameras
Die Verwendung einer (1) Kamera ist unter folgenden Bedingungen zulässig:
Die Kamera muss am Frontschild angebracht sein. Es sind nur verschraubte
Befestigungen zulässig (kein Klettband o.a.). Die Kamera und die zugehörige
Halterung müssen dem Technischen Kommissar vorgeführt und vor der Ver­
wendung von diesem freigegeben werden.
Das Gesamtgewicht der Kamera inklusive Halter und Batterien darf 350 g nicht
überschreiten.
Die Startnummer darf unter keinen Umständen verdeckt werden.
Andere Kamerasysteme, egal welcher Art, am Kart oder am Fahrer (Helm, Overall, etc.) sind im Kart-Clubsport nicht zulässig.
n) Transponderbefestigung
Es gilt Art. C.3.2.h des DMSB Kart-Reglement. bzw. bei kleinen Chassis der­
Art. 3.3.F des DMSB Bambini-Reglements.
6.2 Persönliche Schutzausrüstung
Für die Teilnahme an Clubsport-Kartrennen ist folgende Fahrerausrüstung vorgeschrieben:
–Schutzhelm (Integralhelm), mit wirksamem Augenschutz, zugeschnallt, mit
anerkannter und gültiger Norm des DMSB oder der CIK/FIA. Weiterhin sind
auch Schutzhelme gem. der DMSB- oder der CIK/FIA-Normen bzw. -Standards mit Stand 2009 zulässig.
9
–Kartsport-Fahrer-Overall gem. den Bestimmungen der CIK/FIA (auch mit abgelaufener Homologation).
–Karthandschuhe, welche die Hände komplett bedecken.
–Kartschuhe oder feste Schuhe, welche bis über die Knöchel reichen.
–Sicherheitsweste, möglichst mit Zulassung des DMSB oder der CIK/FIA.
–Halskrause (Nackenstütze).
Das Tragen einer Sicherheitsweste ist in allen Kartklassen für alle Fahrer bis
15 Jahre (15. Geburtstag) vorgeschrieben. Für alle anderen Fahrer wird das
Tragen einer Sicherheitsweste empfohlen.
Das Tragen einer Halskrause (Nackenstütze) ist in allen Kartklassen für alle
Fahrer bis 13 Jahre (13. Geburtstag) vorgeschrieben. Für alle anderen Fahrer
wird das Tragen einer Halskrause (Nackenstütze) empfohlen.
7 Dokumenten- und Technische Abnahme
Die Dokumenten- und Technische Abnahme sind Bestandteil einer jeden Veranstaltung. In der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung werden Art und
Umfang sowie der Zeitpunkt der Abnahmen definiert.
Erst nach erfolgreicher Dokumenten- und Technischer Abnahme erfolgt eine Zulassung zum Start.
Über eine Nichtzulassung zum Start entscheidet in erster Instanz der Rennleiter. Gegen die Nichtzulassung zum Start hat ein Teilnehmer die Möglichkeit innerhalb von 30 Minuten beim Schiedsgericht Widerspruch einzulegen. Das
Fahrzeug darf in seinem äußeren Erscheinungsbild auf keinem Fall dem Ansehen des Motorsports schaden. Die diesbezügliche Entscheidung trifft der Rennleiter.
7.1 Dokumentenabnahme
Zur Dokumentenabnahme haben die Teilnehmer vorzulegen:
–gültige Fahrerlizenz (mind. Nat. Lizenz Stufe C) des DMSB,
–das im Original ausgefüllte und unterschriebene Nennformular.
7.2 Technische Abnahme
Es gilt Art. B.3.2 (Technische Abnahme) des DMSB Kart-Reglements.
8 Durchführung der Veranstaltung
Die zugelassene Anzahl der Karts/Fahrer an den Trainings und Rennen ergibt
sich aus dem Streckenabnahme-Protokoll oder der Rennstreckenlizenz.
8.1 Fahrerbesprechung/Verlassen des Fahrerlagers
Ist eine Fahrerbesprechung vorgesehen, sind die Fahrer verpflichtet, daran von
Anfang bis Ende teilzunehmen. In dieser Fahrerbesprechung werden die Fahrer
über Besonderheiten der Veranstaltung informiert. Die Nichtteilnahme oder
nicht vollständige Teilnahme wird mit einer Geldbuße von 50,– € durch den
Veranstalter belegt.
Will ein Teilnehmer vor Aushang des endgültigen Ergebnisses seines Rennens
die Veranstaltung verlassen, so hat er sich bei der Rennleitung abzumelden.
8.2 Allgemeine Sicherheit, Fahrvorschriften und Verhaltensregeln
Es gilt Art. B.4 des DMSB Kart-Reglements.
8.3 Flaggenzeichen/Startampel
Es gilt Art. B.5 des DMSB Kart-Reglements.
10
8.4 Freies Training
Es gilt Art. B.7 des DMSB Kart-Reglements.
8.5 Zeittraining/Qualifying
Es gelten die Art. B.8.a, B.8.c und B.8.d des DMSB Kart-Reglements.
8.6 Rennen
Zu den Rennen sollte grundsätzlich nur zugelassen werden, wer am Zeittraining
der betreffenden Klasse teilgenommen hat.
Hat ein Fahrer nicht am Zeittraining teilgenommen, ist er für die weitere Teil­
nahme an der Veranstaltung zunächst nicht qualifiziert. Über die Zulassung von
nicht qualifizierten Teilnehmern entscheidet der Rennleiter.
8.7 Renndistanz
Bei Clubsport-Kartrennen wird die Anzahl der Rennen und die Renndistanz
(Rundenzahl oder Zeitdistanz) durch das Reglement der betreffenden KartRennserie oder durch die Veranstaltungsausschreibung festgelegt.
Die Renndistanz sollte als Rundenzahl angegeben werden.
Bei Clubsport-Kartrennen können die Rennen auch über eine Zeitdistanz
durchgeführt werden. Die Renndistanz wird dann als Zeitwert (in Minuten oder
Stunden) angegeben.
Für Clubsport-Kartrennen werden die nachfolgenden Renndistanzen empfohlen:
Altersgruppe:Renndistanz:
Einsteiger kleines Chassis
ca. 12 km
Einsteiger großes Chassis
ca. 14 km
Junioren
ca. 16 km
Senioren
ca. 18 km
Langstreckenrennen:
Ein Langstreckenrennen ist ein Clubsport-Kartrennen, welches deutlich über
die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Renndistanzen hinausgeht oder
länger als 30 Minuten dauert oder wenn in dem Rennen Fahrerwechsel oder
Kartwechsel vorgesehen sind.
8.8 Vorstart/Startaufstellung
Bei Klassenzusammenlegungen wird eine Startaufstellung gem. der Reihen­
folge der erzielten schnellsten Zeiten der Teilnehmer empfohlen (keine klassenweise Aufstellung).
Des Weiteren gelten die Art. B.9.a bis B.9.c des DMSB Kart-Reglements.
8.9 Aufwärmrunde (Warm Up-Runde)
Vor der Formationsrunde kann, nach Vorgabe durch den Rennleiter, eine
­Aufwärmrunde (Warm Up-Runde) gefahren werden.
8.10 Formationsrunde
Es gilt Art. B.10 des DMSB Kart-Reglements.
Jede weitere Formationsrunde sollte von der vorgesehenen Renndistanz abgezogen werden.
11
8.11 Start
Es gilt Art. B.11 des DMSB Kart-Reglements.
In Ausnahmefällen kann das Startzeichen mit der Nationalflagge gegeben
­werden.
8.12 Fehlstart
Es gilt Art. B.12 des DMSB Kart-Reglements.
8.13 Fremde Hilfe/Reparaturzone
Es gilt Art. B.13 des DMSB Kart-Reglements.
8.14 Neutralisation/Unterbrechung und Fortführung des Rennens
Es gilt Art. B.14 des DMSB Kart-Reglements.
8.15 Beendigung des Rennens, Parc Fermé, Nachkontrolle
Es gilt Art. B.15 des DMSB Kart-Reglements.
9Wertung
Der genaue Wertungsmodus für den Wettbewerb wird in der jeweiligen Serienbestimmung bzw. Ausschreibung festgelegt.
Des Weiteren gilt Art. B.16 des DMSB Kart-Reglements.
10Wertungsstrafen
Verstöße gegen dieses oder das jeweils gültige Serienreglement können vom
Rennleiter der Veranstaltung ohne Einhaltung eines besonderen Verfahrens bestraft werden. Die Strafen müssen den Umständen des Verstoßes angemessen
sein.
Diese Bestrafungen sind Teil der dem Rennleiter zustehenden organisatorischen Regelungsbefugnisse und werden während der Veranstaltung durch
­Anzeigen der Strafe, und/oder durch Zeitzuschlag im Ergebnis, und/oder durch
Änderung des Ergebnisses bekannt gemacht.
Unter besonderen Umständen kann der Rennleiter auch eine geringere als die
vorgesehene Strafe aussprechen oder auch keine Bestrafung aussprechen. Der
Rennleiter sollte das Schiedsgericht über festgesetzte Strafen informieren.
Strafen des Rennleiters sind:
–Ermahnung
–Verwarnung
–Zeitstrafe
–Geldstrafe (bis zu 125€)
–Änderung der Startposition (= Zurücksetzung in der Startaufstellung)
–Nichtwertung von Trainingsrunden (= schnellste Rundenzeit/en im Zeittraining)
–Nichtwertung von Trainingssitzungen (= Zeittraining komplett)
–Nichtwertung von Rennen
–Ausschluss von der Wertung
–Nichtzulassung zum Start
–Verbot der (weiteren) Teilnahme an der Veranstaltung
Geldstrafen sind (als Spenden) an eine der folgenden gemeinnützigen Institu­
tionen gemäß Ausschreibung zu entrichten:
–ADAC Stiftung Sport
–AvD e.V.
–DMV e.V.
–ADMV e.V.
–dmsj
12
Die Verwendung erfolgt ausschließlich zur Nachwuchsförderung, eine Spendenquittung kann hierfür nicht ausgestellt werden.
Folgende Verstöße sollten grundsätzlich mit einer Nichtwertung des betroffenen
Teilnehmers geahndet werden:
–Nichtvorliegen oder Wegfall von Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen
–Umgehung der Dokumentenabnahme
–Umgehung der Technische Abnahme
–Verweigerung der Technischen Nachkontrolle
–Teilnahme am Rennen ohne Erfüllung der Qualifikationsbedingungen
–Fremde Hilfe, sofern sie nicht aus Sicherheitsgründen erforderlich war
–Nichtbeachten der Fahrvorschriften und Verhaltensregeln
–Nichtbeachten der Flaggenzeichen, insbesondere der Gelben Flaggen
–Behinderung beim Überholen
–Unerlaubtes Bewegen des Karts entgegen der Fahrtrichtung
–Verlassen der Rennstrecke (Abkürzen) mit allen vier Rädern
mit Wettbewerbsvorteil
–Unsportliches, unfaires, illoyales Verhalten
Der Veranstalter kann in der Veranstaltungsausschreibung weitere Strafen festlegen.
Bezüglich jedweder Streitigkeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den
durchgeführten Rennen und vorgenommenen Wertungen, einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement, entscheidet grundsätzlich der Rennleiter.
Eine vom Rennleiter verfügte Bestrafung kann vom Schiedsgericht nach einem
ordnungsgemäß eingelegtem Einspruch überprüft werden (siehe Art. 18).
Es obliegt alleine dem DMSB, bei schwerwiegenden Verstößen im Einzelfall das
DMSB-Verbandsgerichtverfahren anzustrengen.
11Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
12Versicherungen
Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
13Haftungsausschluss
Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
14Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
15Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
16Preise/Siegerehrung
Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Fahrer, die bei der Siegerehrung nicht anwesend sind, haben keinen Anspruch auf Aushändigung der
Preise. In der Ausschreibung ist der Zeitpunkt der Siegerehrung festzulegen.
13
17Sachrichter/Sportwarte/Schiedsgericht/Strafen
17.1 Sachrichter/Sportwarte
Der Veranstalter setzt Sportwarte ein, die als Sachrichter fungieren. Sportwarte
der Streckensicherung können auch Sachrichter sein. Es wird empfohlen, vor
dem Start einer Veranstaltung eine namentliche Liste der Sachrichter zu ver­
öffentlichen. Sofern nicht anders festgelegt, wird für bestimmte Funktionen
(z. B. Rennleiter, Technischer Kommissar, Mitglieder des Schiedsgerichtes usw.)
der Einsatz von DMSB-lizenzierten Sportwarten empfohlen. Die exakte Hand­
habung über den Einsatz von DMSB-lizenzierten Sportwarten obliegt der
­jeweils genehmigenden Sportabteilung.
17.2 Schiedsgericht
Der Veranstalter setzt ein Schiedsgericht ein, welches mit drei Personen zu besetzen ist, die namentlich vom Veranstalter bekannt zu geben sind. Der Rennleiter kann nicht Mitglied des Schiedsgerichtes sein.
Die Auslegung der Bestimmungen des Kart-Clubsport-Reglements ist dem
Schiedsgericht vorbehalten.
17.3 Strafen
Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe und Art. 10
dieses Reglements.
18Einsprüche
Einsprüche gegen Entscheidungen eines Sportwarts, die Wertung betreffend
oder eine vom Rennleiter ausgesprochene Bestrafung sind bis spätestens
30 Minuten nach Bekanntgabe der Entscheidung/Aushang des E­ rgebnisses an
das Schiedsgericht schriftlich zu stellen. Entscheidungen des Schiedsgerichtes
sind verbindlich, endgültig und unanfechtbar.
Proteste und Berufungen im Sinne des DMSB-Sportgesetzes, des ISG der FIA
und der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sind nicht zulässig.
Einsprüche sind kostenpflichtig. Die Gebühr für den Einspruch beträgt
100,– € und ist dem Einspruch beizufügen. Einsprüche ohne beigefügte
­Gebühr werden vom Schiedsgericht nicht bearbeitet. Gebühren von zurück­
gewiesenen Einsprüchen verfallen und sind an eine der unter Art. 10 auf­
geführten Institutionen zu überweisen. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird,
wird die Einspruchsgebühr zurückerstattet.
Sammeleinsprüche mehrerer Fahrer gemeinsam, oder gegen mehrere Fahrer
gleichzeitig, oder gegen einen Fahrer und den Veranstalter gleichzeitig, sind
nicht zulässig.
Bei Einsprüchen gegen die Technik eines Karts oder eines Motors, die zur Überprüfung des Einspruchs Demontagearbeiten an dem Kart oder Motor erforderlich machen, kann vom Schiedsgericht ein zusätzlicher Geldbetrag für die zu
erwartenden Demontagekosten festgesetzt werden.
Der vom Schiedsgericht festgesetzte Demontagekostenvorschuss ist sofort
nach der Bekanntgabe/Mitteilung der Kosten und in voller Höhe von dem Fahrer der den Einspruch eingelegt hat zu zahlen. Wird der Demontagekosten­
vorschuss nicht sofort gezahlt, wird der Einspruch zurückgewiesen und die
­Einspruchsgebühr verfällt.
14
Der Einspruch muss klar, eindeutig, lesbar und verständlich formuliert sein:
–mit der Angabe von Veranstaltungsname/-titel und -datum
–mit der betreffende Kartklasse
–mit der Start-Nr. und dem Namen des Fahrers der den Einspruch einlegt
–mit der Start-Nr. und dem Namen des Fahrers gegen den sich der
Einspruch richtet
–mit einer kurzen und präzisen Formulierung des Einspruchs
(gegen was oder wen)
–mit einer kurzen und genauen Beschreibung des Sachverhalts bzw.
des Vorwurfs
–und mit den Unterschriften des Fahrers und seines gesetzlichen Vertreters
(Eltern, Sorgeberechtigten)
19Besondere Bestimmungen
19.1 Umwelt
Siehe DMSB- Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
19.2 Anti-Doping
Siehe DMSB- Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
19.3 Allgemeine Bestimmungen
Über organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung und
deren Ablauf erteilt nur der Rennleiter oder bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter verbindliche Auskünfte.
Der AK Clubsport behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit Änderungen und/
oder Ergänzungen an diesem Kart-Clubsport-Reglement unter Beachtung der
DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe vorzunehmen. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Kart-Clubsport-Reglements werden auf
den entsprechenden Internetseiten der Dachverbände oder auf den Internetseiten der Kart-Rennserien oder durch Aushang bei den Veranstaltungen
­bekanntgemacht und sind ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichungen gültig.
Ausnahmen und Abweichungen von diesem Kart-Clubsport-Reglement bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AK Clubsports.
Mit der Federführung beauftragt:
ADAC e.V., München
15
Inhaltsverzeichnis
DMSB-Rahmenausschreibung
1 Allgemeine Bestimmungen/Grundlagen/Präambel17
1.1 Clubsport-Wettbewerbe im Ausland – Automobilsport
18
2 Veranstaltung/Veranstalter19
3 Teilnehmer19
4 Nennungen/Nenngeld/Nennungsschluss19
4.1Nennungen
19
4.2Nenngeld
19
4.3Nennungsschluss
19
5 Klasseneinteilung20
6 Technische Bestimmungen/Persönliche Schutzausrüstung20
6.1 Technische Bestimmungen
20
6.2 Persönliche Schutzausrüstung
20
6.3Helmkameras
20
7 Dokumenten- und Technische Abnahme20
8 Durchführung20
9 Wertung21
10Wertungsstrafen21
11 Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung21
12Versicherungen21
13Haftungsausschluss23
14 Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers24
15 Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung24
16Preise/Siegerehrung24
17Sachrichter/Sportwarte/Schiedsgericht/Strafen24
17.1Sachrichter/Sportwarte
24
17.2Schiedsgericht
25
17.3Strafen
25
18Einsprüche25
19 Besondere Bestimmungen26
19.1Umwelt
26
19.2Anti-Doping
26
16
DMSB-Rahmenausschreibung
für Clubsport-Wettbewerbe
1. Allgemeine Bestimmungen/Grundlagen/Präambel
Die DMSB Trägervereine, sonstige Motorsportverbände, sonstige Mitglieder und
deren Ortsclubs veranstalten lizenzpflichtige Clubsport-Wettbewerbe.
Clubsport-Wettbewerbe im Automobilsport dürfen grundsätzlich nur in Deutschland durchgeführt werden.
Davon ausgenommen sind – mit Ausnahme des Kartsports – geschlossene Veranstaltungen (max. 1 Auslands-Veranstaltung pro betreffende Serie) gemäß
Art. 1.1 dieser Rahmenausschreibung.
Clubsport-Wettbewerbe im Motorradsport dürfen in Übereinstimmung mit den
geltenden Vorschriften der FIM//FIM-Europe nach Abstimmung mit der betroffenen FMN auch im Ausland durchgeführt werden.
Grundsätzlich sollten Clubsport-Serien nicht deutschlandweit ausgeschrieben
werden. Hiervon ausgenommen sind Verbands-Meisterschaften der DMSB-­
Trägervereine, welche beim DMSB angemeldet werden.
Für folgende Disziplinen sind solche deutschlandweite Serien im Clubsport jedoch generell nicht zulässig: Kartsport, Auto-Cross, Driftsport sowie SuperMoto.
Lizenzpflichtige Clubsport-Wettbewerbe werden grundsätzlich nach folgenden
Bestimmungen durchgeführt.
–der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe
–der einzelnen Clubsport-Grundausschreibung bzw. der
GLP-Basisausschreibung
–den DMSB-Umweltrichtlinien
–den Anti-Doping Bestimmungen der NADA (NADC)
–den Serienbestimmungen inkl. Änderungen und Ergänzungen
–den Ausschreibungen und Ausführungsbestimmungen der Veranstalter
inkl. Änderungen und Ergänzungen
Die Grundausschreibungen für Clubsport-Wettbewerbe und die Ausschreibungen der einzelnen Veranstaltungen sind grundsätzlich auf der Grundlage dieser
Rahmenausschreibung zu erstellen. Die einzelnen Punkte in den Ausschreibungen der jeweiligen Veranstalter können Verweise auf diese Rahmenaus­
schreibung enthalten. Andernfalls sind die Textpassagen dieser Rahmenausschreibung zu übernehmen.
Folgende Motorsportdisziplinen werden grundsätzlich als lizenzpflichtige
­Clubsport-Wettbewerbe ausgeschrieben werden:
Lizenzpflichtige Clubsport-Wettbewerbe im Automobilsport
–Kartrennen (nur in Deutschland)
–Automobil Slalom bis 1.000 m Streckenlänge pro Lauf
–Auto-Cross
–Dragster:
 Public Race (mit straßenzugelassenen Fahrzeugen), E.T.-Handicap
(ProET und langsamer), Super Street Cars, Super Gas und Junior Dragster
–Rallyesprint (max. 1 WP)
–Driftsport (regional)
Gleichmäßigkeitsprüfungen für:
–Rundstrecke
–Berg
–Rallye
–Slalom
17
Lizenzpflichtige Clubsport-Wettbewerbe im Motorradsport
–Straßensport
–Seriensport
–Motocross (inkl. SX, FMX und SNX)
–SuperMoto
–Enduro
–Trial
–Bahnsport
–Motoball
–Dragster; Gruppen: ET-Bike, Super Gas Bike und Junior Drag Bike
Veranstaltungen oder Disziplinen, deren Charakteristik ganz oder teilweise in
den Wettbewerbsreglements/-bestimmungen des DMSB geregelt ist, sind im
Grundsatz, unabhängig von der Bezeichnung der Veranstaltung oder der
­Disziplin, nach den entsprechenden DMSB-Bestimmungen durchzuführen.
1.1 Clubsport-Wettbewerbe im Ausland – Automobilsport
Automobil-Clubsport-Wettbewerbe im benachbarten Ausland sind – mit Ausnahme des Kartsports – unter Einhaltung der folgenden Bedingungen zulässig.
–Maximal eine (1) Auslandsveranstaltung pro Serie/Saison gem. Art. 2.4.4
ISG im benachbarten Ausland (EU-Raum = bezieht sich ausschließlich auf
die 9 Anrainerstaaten mit gemeinsamer Landesgrenze: Dänemark, Polen,
Tschechien, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und Holland).
–Clubsport-Auslandsveranstaltungen sind mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungstermin von der jeweiligen Sportabteilung beim DMSB anzumelden. Der
DMSB wird den betreffenden ASN um Genehmigung (Freigabe der Auslandsveranstaltung) bitten. Nach dessen Zustimmung wird die Auslands-Clubsportveranstaltung von der zuständigen Sportabteilung genehmigt.
–In der Ausschreibung muss als Status „Clubsport Plus“ angegeben sein.
–Die Teilnehmer müssen im Besitz einer Nationalen Lizenz Stufe C Plus sein,
welche vom DMSB ausschließlich für deutsche Fahrer ausgestellt wird (gemäß DMSB-Lizenzbestimmungen). Darüber hinaus sind höherwertige DMSBLizenzen (z. B. National A, Int. C etc.) zulässig.
–Es sind nur eingeschriebene bzw. vorab genannte Fahrer der Serie sind teilnahmeberechtigt (geschlossene Veranstaltung).
–Die Strecke muss eine gültige Abnahme haben (vom zuständigen ASN oder
der FIA) und muss den Bestimmungen der jeweiligen Grundausschreibung
bzw. Basisausschreibung entsprechen.
–Das 3-köpfige Schiedsgericht muss (mindestens) 2 Sportkommissare mit
­aktuell gültiger DMSB-Lizenz aufweisen.
–Haftpflichtversicherung durch den Veranstalter gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen (Fahrer-Unfallversicherung durch Lizenz abgedeckt).
–Es gelten alle einschlägigen Clubsport-Bestimmungen (analog Veranstaltungen in Deutschland).
Anmerkungen zum Kartsport:
Bei Kart-Veranstaltungen ist Art. 2.3 des ISG zu beachten. Hiernach sind nationale Veranstaltungen ausschließlich offen für Bewerber und Fahrer, die im Besitz einer von dem ASN ausgestellten Lizenz sind, in dessen Land der Wertungslauf stattfindet, d. h. es sind ausschließlich Veranstaltungen in Deutschland
­zulässig (Ausnahme: internationale Serien eingetragen im CIK-FIA-Kalender).
18
2. Veranstaltung/Veranstalter
In der jeweiligen Ausschreibung der Veranstaltung ist der Veranstaltungstitel,
das Datum der Veranstaltung, der Name des Veranstalters und seine Erreichbarkeit aufzuführen.
Die jeweilige Ausschreibung (Ausnahme Auslandsveranstaltungen im Auto­
mobilsport, siehe Art. 1.1) wird von der, für den Veranstalter zuständigen DMSB
Mitgliedsorganisation genehmigt.
3. Teilnehmer
Die Teilnehmer motorsportlicher Veranstaltungen sind zu sportlichem, fairen
Verhalten verpflichtet, sie müssen sich das Handeln oder Unterlassen ihrer
Hilfspersonen (Mechaniker, Teammitglieder usw.) zurechnen lassen. Sie haben
sich gegenüber dem DMSB, den DMSB Mitgliedsorganisationen, Veranstaltern
und Sportwarten loyal zu verhalten und jede Handlung zu unterlassen, die den
Interessen des Motorsports schaden könnte.
Jede Nichtbeachtung dieser Verhaltensregeln kann zu einer unter Punkt 17.3
aufgeführten Strafe führen.
Zugelassen für Clubsport-Veranstaltungen in Deutschland sind alle Teilnehmer,
die im Besitz einer gültigen DMSB-Lizenz sind.
Des Weiteren sind auch nicht lizensierte ausländische Teilnehmer mit Clubsport-Veranstaltungsausweis des DMSB startberechtigt, erhalten aber aber im
Automobil- und Kartsport keine Wertungspunkte für die betreffende Serie.
Für Automobil-Clubsport-Veranstaltungen im benachbarten Ausland (siehe
Art. 1.1) sind nur deutsche Fahrer/Bewerber zulässig, welche im Besitz einer
vom DMSB ausgestellten Nationalen Lizenz Stufe C Plus oder einer höher­
wertigen Lizenz sind (geschlossene Veranstaltung).
Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht möglich.
Der Veranstalter kann, ohne dass die sportrechtliche Verantwortung übertragen
wird, Teamnamen, Sponsornamen oder Clubnamen in die offiziellen Publikationen aufnehmen. Der Fahrer startet sportrechtlich unter eigener Bewerbung.
4. Nennungen/Nenngeld/Nennungsschluss
4.1 Nennungen
Nennungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt ohne schriftliche Nennungsbestätigung durch
Zuteilung der Startnummer zustande.
4.2 Nenngeld
Dass Nenngeld ist grundsätzlich mit Abgabe der Nennung zu entrichten. Die
Höhe des Nenngeldes ist in der
Ausschreibung der Veranstaltung geregelt. Weitergehende Details können auch
in den Serienbestimmungen enthalten sein.
4.3 Nennungsschluss
Der Nennungsschluss wird vom Veranstalter festgelegt und in der Ausschreibung veröffentlicht.
19
5. Klasseneinteilung
9. Wertung
Gruppen- und Klasseneinteilungen werden in den jeweiligen Ausschreibungen
genau definiert. Weitergehende Details können auch in den Serienbestimmungen enthalten sein. Es wird empfohlen eine Klasse für Einsteiger auszuschreiben.
Der genaue Wertungsmodus für den Wettbewerb wird in der jeweiligen Serienbestimmung bzw. Ausschreibung festgelegt.
6. Technische Bestimmungen/Persönliche Schutzausrüstung
6.1 Technische Bestimmungen
Technische Bestimmungen und Sicherheitseinrichtungen für Wettbewerbsfahrzeuge sind grundsätzlich auf der Basis der Technischen Bestimmungen des
Deutschen Motor Sport Bundes (DMSB) – soweit vorhanden – auszuschreiben.
Darüber hinaus kann ferner die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
als Maßstab für technische Mindestanforderungen herangezogen werden.
­Weitergehende Anforderungen werden in den Serienbestimmungen und Ausschreibungen der jeweiligen Veranstaltung definiert.
6.2 Persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist in den jeweiligen Serienbestimmungen/
Ausschreibungen bzw. DMSB Bestimmungen definiert.
6.3 Helmkameras
Die Anbringung und Verwendung von Helmkameras ist im Automobil- und
­Motorradsport grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hierzu bedürfen einer
vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Sportabteilung.
7. Dokumenten- und Technische Abnahme
Die Dokumenten- und Technische Abnahme sind Bestandteil einer jeden Veranstaltung. In der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung werden Art und
Umfang sowie die Zeitpunkte der Abnahmen definiert.
Erst nach erfolgreicher Dokumenten- und Technischen Abnahme erfolgt eine
Zulassung zum Start. Über eine Nichtzulassung zum Start entscheidet in erster
Instanz der Renn-/Fahrtleiter. Gegen die Nichtzulassung zum Start hat ein
­Teilnehmer die Möglichkeit innerhalb von 30 Minuten, beim Schiedsgericht
­Einspruch einzulegen.
Das Fahrzeug darf in seinem äußeren Erscheinungsbild auf keinem Fall dem
Ansehen des Motorsports schaden. Die diesbezügliche Entscheidung trifft der
Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter.
8. Durchführung
Die Besonderheiten zur Durchführung der verschiedenen Wettbewerbe werden
in den Grundausschreibungen festgelegt.
Den Anordnungen des Veranstalters und den von ihm eingesetzten Sportwarten
ist Folge zu leisten. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch
­Ausschreibung und Nennung kein Haftungsverzicht vereinbart ist.
Aus Sicherheitsgründen ist der Einsatz von unbemannten Fluggeräten (z. B.
Drohnen/Mikrokopter) im Rahmen von Clubsportveranstaltungen grundsätzlich
verboten. Ausnahmen können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen auf Antrag durch die zuständige Sportabteilung
­genehmigt werden.
Die Veranstalter von Clubsportwettbewerben sind angehalten, sich an den
DMSB- Bestimmungen für das Rettungswesen zu orientieren oder diese zu
übernehmen und ggfs. in der Ausschreibung auf diesbezügliche Erfordernisse/
Regelungen hinzuweisen. Das gilt ebenso für Auflagen an das notwendige
­Rettungswesen gemäß Streckenlizenz.
20
10. Wertungsstrafen
Wertungsstrafen sind Teil der Regelungsbefugnis der Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiters und des Schiedsgerichtes. Mögliche Strafen sind in den Serien­
bestimmungen zu definieren. Ergänzende oder abweichende Strafen können
ebenfalls in den Ausschreibungen festgelegt werden.
11. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
Bei Entscheidungen des DMSB, den DMSB Mitgliedsorganisationen, der ADAC
Gaue/Regionalclubs und ADAC Ortsclubs, des Schiedsgerichtes oder des
­Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Aus Maßnahmen und Entscheidungen der FIA, der CIK, der FIM, der FIM Europe, des DMSB, deren Präsidenten, Organe, Generalsekretäre sowie Bevollmächtigte, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller vorgennanten Personen
und Stellen, den DMSB Mitgliedsverbänden, den Sportabteilungen, der ADAC
Gaue/Regionalclubs und ADAC Ortsclubs, des Schiedsgerichtes oder des Veranstalters können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
­Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung –
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –
­beruhen.
Der Haftungsverzicht gilt nach Maßgabe des vorgenannten für alle Ansprüche
egal aus welchem Rechtsgrund, somit auch für vertragliche, außervertragliche
und solche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
12. Versicherungen
Der Veranstalter ist verpflichtet, für seine Veranstaltung die öffentlich-rechtlich
und/oder sportrechtlich vorgeschriebenen Versicherungen abzuschließen.
Die Mindestdeckungssummen sind wie folgt festgelegt:
Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung (einschließlich der Haftpflicht der
Sportwarte) mit den Mindestversicherungssummen:
1.022.600,– € für Personenschäden
(für die einzelne Person mind. 255.650,– €)
511.300,– € für Sachschäden
20.452,– € für Vermögensschäden
Bei Rennen und Sonderprüfungen mit Renncharakter zusätzlich:
a) Teilnehmer-(Sport)-Haftpflichtversicherung mit den Summen:
1.022.600,– € für Personenschäden pro Ereignis,
255.650,– € für die einzelne Person,
511.300,– € für Sachschäden,
20.452,– € für Vermögenschäden.
21
b) Zuschauer-Unfall-Versicherungen
(auch wenn keine zahlenden Zuschauer zugelassen sind):
15.339,– € für den Todesfall,
30.678,– € für den Invaliditätsfall (Kapitalzahlung je Person).
Der Versicherung liegen allgemeine und besondere Bedingungen zugrunde. Sie
umfasst keinesfalls Ansprüche, auf die Verzicht geleistet wurde. Die Haftpflichtansprüche der Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Halter und Eigentümer untereinander sind nicht versichert, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
beruhen.
Für die Sportwarte und Helfer ist vom Veranstalter eine Unfallversicherung mit
folgenden Mindestversicherungssummen abzuschließen:
15.339,– € für den Todesfall
30.678,– € für den Invaliditätsfall (Kapitalzahlung je Person)
Die Fahrer sind durch den Erwerb der Lizenz (ausländische Teilnehmer durch
den Erwerb des Veranstaltungsausweises) mit folgenden Summen unfall­
versichert:
64.000,– € für den Vollinvaliditätsfall
32.000,– € für den Invaliditätsfall
16.000,– € für den Todesfall
10.000,– € für Heilkosten
4.000,– € für Krankenrückführungskosten
2.500,– € für Rückführungskosten im Todesfall
3.000,– € für Bergungskosten
1.500,– € für Kurhilfe
1.000,– € für Sofortleistung bei schweren Verletzungen
Auch den Unfallversicherungen liegen allgemeine und besondere Bedingungen
zugrunde.
Der vorgeschriebene Versicherungsschutz kann nicht durch eine allgemeine
(Vereins-) Haftpflichtversicherung erlangt werden. Wird die Veranstaltung nicht
entsprechend dem ISG, den DMSB-Bestimmungen oder der Ausschreibung
durchgeführt, läuft der Veranstalter Gefahr, neben einer sportgerichtlichen
­Ahndung auch für etwaige dadurch entstandenen Schäden von der Versicherung in Regress genommen zu werden.
Im Jugendtrial mit Jugendausweis eines DMSB-Trägervereins gelten abweichende Versicherungssummen (abzufragen beim ADAC, AvD oder DMV).
Versicherungsschutz nach der Kraftfahrtversicherung
Nach § 2 Abs. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
(AKB) wird Versicherungsschutz nicht für Schäden gewährt, die bei Beteiligung
an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.
Versicherung des Wettbewerbsfahrzeuges
Jeder Teilnehmer einer Motorsportveranstaltung, die ganz oder teilweise auf
nicht abgesperrten Straßen (tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum) durchgeführt wird, ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug ordnungsgemäß mit der
durch die Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 29 StVO vorgeschriebenen Mindestversicherungsumme 1.022.600,– € pauschal haftpflichtversichert ist.
22
13. Haftungsausschluss
Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter nehmen auf
eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten
Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart
wird.
Bewerber und Fahrer/Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht
auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
–die FIA, die CIK, die FIM, die FIM Europe, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren
Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,
–die ADAC Gaue/Regionalclubs und ADAC Ortsclubs, den Promoter/Serien­
organisator,
–den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den Renn­
streckenbetreiber,
–Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation
der Veranstaltung in Verbindung stehen,
–den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei
der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden
und
–die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und
Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch
eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen;
gegen
–die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer) deren Helfer,
die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
–den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders
lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n/Beifahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit
dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining,
Warm-Up, Rennen), beim Slalom im Zusammenhang mit Training und
Wertungslauf/-läufen, bei Rallyewettbewerben verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Wertungsprüfung/en
zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/
den dazugehörigen Übungsfahrt/en entstehen, außer für Schäden aus der
­Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und
außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungs­
gehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als
auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter
Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
23
14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Sofern Bewerber oder Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichterklärung abgibt.
Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer
alle in Art. 13 angeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des
Fahrzeugeigentümers frei, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung –
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen
Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigen­
tümer, Halter der anderen Fahrzeuge den eigenen Bewerber, den/die eigenen
Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n, Mitfahrer gehen vor!) und eigene Helfer
auf Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes,
gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen), beim Slalom im
Zusammenhang mit Training und Wertungslauf/-läufen, bei Rallye-Veranstaltungen verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Wertungsprüfung/en zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungsfahrt/en
entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf
­Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.
15. Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch die genehmigende Stelle geändert werden. Ab Beginn der Veranstaltung (Dokumentenabnahme) können Änderungen bzw. Ergänzungen nur durch die Schiedsrichter der Veranstaltung
vorgenommen werden, jedoch nur, wenn es aus Gründen der Sicherheit und/
oder höheren Gewalt notwendig ist bzw. die in der Ausschreibung enthaltenen
Angaben über Streckenlänge, Rundenzahl und Sportwarte betrifft.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder einzelne
Wettbewerbe abzusagen.
16. Preise/Siegerehrung
Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Fahrer, die bei der Siegerehrung nicht anwesend sind, haben keinen Anspruch auf Aushändigung der
Preise. In der Ausschreibung ist der Zeitpunkt der Siegerehrung festzulegen.
17. Sachrichter/Sportwarte/Schiedsgericht/Strafen
17.1 Sachrichter/Sportwarte
Der Veranstalter setzt Sportwarte ein, die als Sachrichter fungieren. Sportwarte
der Streckensicherung können auch Sachrichter sein. Es wird empfohlen, vor
dem Start einer Veranstaltung eine namentliche Liste der Sachrichter zu ver­
öffentlichen.
24
Sofern in der jeweiligen Grundausschreibung nicht anders festgelegt, wird für
bestimmte Funktionen (z. B. Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter, Technischer
Kommissar, Mitglieder des Schiedsgerichtes usw.) der Einsatz von DMSB-lizenzierten Sportwarten empfohlen (Ausnahme: Automobil-Clubsport-Veranstaltungen im Ausland). Die exakte Handhabung über den Einsatz von DMSB-lizenzierten Sportwarten obliegt der jeweils genehmigenden Sportabteilung.
17.2 Schiedsgericht
Der Veranstalter setzt ein Schiedsgericht ein, welches mit drei Personen zu
­besetzen ist, die namentlich vom Veranstalter bekannt zu geben sind. Der
Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter kann nicht Mitglied des Schiedsgerichtes
sein (Ausnahme: Clubsport-Bahnsport).
Für Automobil-Clubsport-Veranstaltungen im benachbarten Ausland (siehe
Art. 1.1) muss das 3-köpfige Schiedsgericht (mindestens) 2 Sportkommissare
mit aktuell gültiger DMSB-Lizenz aufweisen.
Bezüglich jedweder Streitigkeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den
durchgeführten Rennen und vorgenommenen Wertungen, einschließlich
­etwaiger Verstöße gegen das Reglement, entscheidet zunächst der Renn-/
Fahrt-/Veranstaltungsleiter (Ausnahmen: Clubsport-Bahnsport und AutomobilClubsport-Veranstaltungen im Ausland).
17.3 Strafen
Gegen den Teilnehmer können folgende Strafen festgesetzt werden:
–Verwarnung
–Geldstrafe (bis zu 125,– €)
–Zeitstrafe
–Nichtzulassung zum Start
–Verbot der Teilnahme an der Veranstaltung
–Ausschluss von der Teilnahme an der Veranstaltung
–Ausschluss von der Wertung aus einem oder mehreren Wettbewerben.
Geldstrafen sind (als Spenden) an eine der folgenden gemeinnützigen Institutionen gemäß Ausschreibung zu entrichten:
–ADAC Stiftung Sport,
–AvD e.V.,
–DMV e.V.,
–ADMV e.V. oder
–dmsj.
Hinweis: Die Verwendung erfolgt ausschließlich zur Nachwuchsförderung, eine
Spendenquittung kann hierfür nicht ausgestellt werden.
18. Einsprüche
Teilnehmer, die meinen, durch eine Entscheidung, Handlung oder Unterlassung
seitens eines anderen Teilnehmers, des Veranstalters oder eines Sportwartes
benachteiligt zu sein, haben das Recht zum Einspruch.
Einsprüche gegen Entscheidungen eines Sportwarts (Renn-/Fahrt-/Veranstaltungsleiter, Sportkommissar, Schiedsrichter, Technischer Kommissar und
Punktrichter) oder Einsprüche gegen andere Teilnehmer/Fahrzeuge sind spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe der Entscheidung an das Schieds­
gericht schriftlich zu stellen. Private Videoaufnahmen sind als Beweismittel
nicht zugelassen. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig, aus­
genommen es handelt sich um einen festgestellten vom Schiedsgericht
­begangenen Regelverstoß.
25
Proteste und Berufungen im Sinne des DMSB-Sportgesetzes, des ISG der FIA
und der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sind nicht zulässig.
Einsprüche können kostenpflichtig sein. Entsprechende Angaben zu diesen
­Gebühren sind in der disziplinbezogenen Grundausschreibung Ausschreibung
der Veranstaltung unter Angabe der Höhe zu veröffentlichen.
Gebühren von zurückgewiesenen Einsprüchen verfallen und sind an eine der
unter 17.3 aufgeführten gemeinnützigen Institutionen zu überweisen.
19. Besondere Bestimmungen
19.1 Umwelt
Wichtige Maßnahmen und Vorkehrungen zum Umweltschutz sind in den Umweltrichtlinien des DMSB zusammengefasst. Sie sind bei allen Motorsport­
veranstaltungen als Leitlinien vorgegeben und daher auch sinngemäß und
­soweit zutreffend im Clubsport anzuwenden.
Der Veranstalter hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass Umweltschäden
vermieden werden. Insbesondere hat er geeignete Maßnahmen zu ergreifen,
dass eventuell austretende Öle sofort aufgenommen und fachgerecht entsorgt
werden. Die Einsetzung eines Umweltbeauftragten wird empfohlen.
Jeder Teilnehmer ist für die Entsorgung für die bei ihm anfallenden Abfälle
selbst verantwortlich. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer (dieser
­haftet auch für seine Helfer) durch das Schiedsgericht von der Wertung aus­
geschlossen werden. Darüber hinaus kann er vom Veranstalter für alle ent­
sprechenden Folgekosten haftbar gemacht werden.
19.2 Anti-Doping
Die Anti-Doping-Bestimmungen der NADA sind in ihrer jeweils aktuellsten Form
zu befolgen (abrufbar unter www.nada-bonn.de). Athleten oder andere Per­
sonen sind selbst dafür verantwortlich, davon Kenntnis zu haben, was ein
­Verstoß gegen eine Anti-Dopingbestimmung darstellt und welche Substanz
und Methoden in die Verbotsliste der WADA aufgenommen worden sind.
26
Technische Bestimmungen 2016
Bambini + Bambini light
Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements.
Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gilt das DMSB BambiniKart-Reglement Art. 3.6, 3.8 – 3.11 und 3.13 mit den nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen.
Chassis
Die Verwendung von Titan, Kohlefaser, Verbundwerkstoffen und Magnesium­
teilen am gesamten Kart (Ausnahme: Sitz und Aluminium-Magnesium-Felgen
und Aluminium- Magnesium-Motorbock) ist verboten.
Motor
Bambini
–IAME Parilla Waterswift (DMSB Homologation Nr. KM 33/11) gem. DMSBBambini-Kart-Reglement Art. 3.5.
Bambini light
–IAME Parilla Waterswift (DMSB Homologation Nr. KM 33/11) gem. DMSBBambini-Kart-Reglement Art. 3.5, jedoch mit zusätzlicher Reduzierung von
16,5 mm im Auspuffkrümmer (siehe Zeichnung).
–IAME Parilla Gazelle (DMSB Homologation Nr. KM 29/07).
Mindestgewicht
Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung)
beträgt:
Bambini:
111 kg
Bambini light: 108 kg
Zeichnung
Reduzierung
Bambini light
27
Technische Bestimmungen 2016
World Formula + RK1 + RK1 Plus
Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements.
Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gelten die nachfolgenden
Änderungen bzw. Ergänzungen.
Chassis
–Radstand (Abstand von Mitte Vorderachse zu Mitte Hinterachse) = min. 101
cm und max. 107 cm
–Spurweite = mindestens 2/3 des verwendeten Radstandes
–Gesamtlänge (ohne Frontspoiler und Heckauffahrschutz) = max. 182 cm
–Gesamtbreite (incl. Räder) = max. 140 cm
–Stabilisatoren sind nicht zulässig.
–Serienmäßige (original) und demontierbar (verschraubt) am Chassis an­
gebrachte Stabilisatorrohre müssen demontiert werden. Serienmäßige
­(original) und nicht demontierbar (verschweißt) am Chassis angebrachte
­Stabilisatorrohre sind zulässig.
–Vorgeschriebenes Material: magnetischer Stahl
–Toleranz für lineare Abmessungen: ± 5 mm, für Winkel: ± 1º
–Chassisrohre (6 Hauptrohre) mit max. 32 mm Durchmesser und 2 mm Wandstärke (mit den Bautoleranzen des Herstellerlandes oder gemäß ISO 4200)
–Magnetische Hinterachse (Hohlachse) mit max. 50 mm Außen-Durchmesser
–Max. 3 Lager und Lagerböcke für Hinterachse
–Einteilige Achsschenkel mit einem Bolzendurchmesser von max. 12 mm ±
0,1 mm
–Achsschenkelaufnahme mit Einstellmöglichkeit für Nachlauf und Sturz mittels
nur einem Exzenter.
–Die Verwendung von Karbon, Kohlefaser, Kevlar, Titan und Verbundmaterialien
(ausgenommen Magnesiumbauteile) am gesamten Kart ist verboten.
–Ein Sitz aus Glasfiber sowie ein Sicherheits-Sitz mit DMSB-Homologation,
­sowie Felgen aus den Werkstoffen Stahl, Aluminium, Magnesium oder deren
Legierungen sind zulässig.
Motor
–Der Motor mit seinen Anbauteilen (Vergaser, Ansauggeräuschdämpfer, Zündanlage, Kupplung, Abgaskrümmer bis zum Auspuff, etc.) darf nur in serien­
mäßigem Original-Zustand, wie von B&S oder RK1 ausgeliefert und eingesetzt werden.
–Dies bedeutet, dass jegliche Änderungen, Bearbeitungen und Optimierungen
(z. B. das Glätten und Polieren von Teilen, das Bearbeiten von Oberflächen,
das Abtragen und/oder das Aufbringen von Material, u. a.), sowie das Anpassen von Motor- und Motoranbauteilen und der Elektronik nicht zulässig sind.
Somit sind auch nachträgliche Anpassungen und Bearbeitungen an die im
Datenblatt angegebenen Toleranzmaße und die Verwendung von Übermaß­
teilen (Kolben, u. a.) verboten.
–Bei Instandsetzungen und/oder Reparaturen des Motors dürfen nur originale
Serienteile (keine Übermaßteile) verwendet werden.
–Die in den betreffenden Datenblättern angegebenen Toleranzmaße betreffen
ausschließlich die Serienfertigung der Motoren.
28
Motor World Formula
–Verplombter Einzylinder-4-Takt-OHV-Motor „Briggs & Stratton World Formula“,
luftgekühlt, Model 124335, Typ 8101, 8102, 8103, 8104, 8105 gem. CIK/
FIA-Homologationsblatt Nr. 01/FM/09. Der Motor ist/wird von Briggs &
Stratton bzw. von den von Briggs & Stratton autorisierten Händlern verplombt.
–Briggs & Stratton-Motorpass: der Motorpass dient dem lückenlosen Nachweis der durchgeführten Arbeiten am Motor und muss bei jeder Instand­
setzung, Reparatur, Revision, Wartung u.ä. Briggs & Stratton bzw. den von
Briggs & Stratton autorisierten Händlern vorgelegt werden. Der Motorpass ist
bei der Technischen Fahrzeugkontrolle/Abnahme unaufgefordert vorzulegen.
–Hubraum 200 ccm ± 5% (=210 ccm)
–Leistung ca. 15 PS
–Vergaser serienmäßig (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert).
Alle Einspritz-Systeme und/oder das Zerstäuben von anderen Mitteln außer
Kraftstoff sind verboten.
–Der Anbau/Einbau und die Verwendung einer Kurbelgehäuse-Belüftung/Entlüftung (Briggs & Stratton-Teile-Nr. 555688) und/oder einer Kraftstoff-Überdruck-/Rücklaufleitung zwischen Vergaser und Tank ist zulässig.
–Zündanlage „PVL 610 101 Digital Elektronik Part-No. 791 993“ mit Briggs &
Stratton-Teile-Nr. 557125 (wie von Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert)
–Drehzahl maximal 7.100 U/min ± 50 U/min
–Zündkerze Champion RG4HC oder Champion RH4HC serienmäßig (wie von
Briggs & Stratton mit dem Motor geliefert). Ebenfalls zulässig sind baugleiche
Zündkerzen anderer Hersteller.
–Mechanische Fliehkraft-Trockenkupplung serienmäßig (wie von Briggs &
Stratton mit dem Motor geliefert). Die optionale Verwendung der originalen
Briggs & Stratton-Kupplungsfedern „grün“, „rot“, „gelb“ oder „orange“ (Briggs
& Stratton-Teile-Nr. 557116) ist zulässig.
–Auspuffschalldämpfer (Auspuff) gemäß ClK/FIA-Standard (92 dB/A). Es ist
nur der Auspuffschalldämpfer (Auspuff) vom Typ HJS-Nr. 90954123 (HJSZeichnung-Nr. 9500123) der Firma HJS zulässig.
–Ansauggeräuschdämpfer: es ist nur der Original-Luftfilter mit der Briggs &
Stratton-Teilenummer 698973 zulässig. Zusätzlich darf der Regenschutz mit
der Briggs & Stratton-Teilenummer 557096 verwendet werden.
–Starter mit elektrischer Versorgung an Bord serienmäßig (wie von Briggs &
Stratton mit dem Motor geliefert). Die mit dem Motor gelieferte serienmäßige
E-Startanlage: bestehend aus Anlasser, Batterie, Batteriebox, Kabelsatz, Starterknopf, darf nicht entfernt werden und muss zu jeder Zeit des Wettbewerbs
funktionsfähig sein. Der Motor muss jederzeit während des Wettbewerbs mit
dem Elektro-Starter (mit Batterie an Bord) gestartet werden können, d. h. der
Motor muss angelassen werden können. Die Anlasserfunktion am Kart kann
jederzeit überprüft werden.
–Notwendige Instandsetzungen und Reparaturen von Ventilen und Ventilsitzen
an World Formula Motoren dürfen nur gem. der Reparaturvorgaben von Briggs
& Stratton von den autorisierten Händlern durchgeführt werden.
29
Motor RK1
Motor RK1 Plus
Verkauf und Betreuung:
–HV Racing, Friedrichshafen, Tel.: 07541 371600, Mail: HV-Racing@t-online.
de, Web: www.HV-Racing.de
–DK Kartshop, Egelsbach, Tel.: 0152 51004645, Mail: vertrieb@dk-kartshop.
de, Web: www.dk-kartshop.de
–MS-Karting.de, Radebeul, Tel.: 0351 8362473, Mail: kontakt@ms-karting.de,
Web: ms-karting.com
–AK Racing, Garching (s. u.)
–Verplombter Einzylinder-4-Takt-Motor wie RK1 luftgekühlt, jedoch mit folgenden Änderungen:
–Kolben RK1 05015-BB und Zylinder RK1-05001-BB, Zylinderkopf RK102001-BB, Kopfdichtung Aluminium 0,25 mm und Fußdichtung Papier 0,8
mm, sowie die komplette Auspuffanlage, bestehend aus: Auspufftopf RK113002-BB, Auspuffrohr RK1-13008-BB-2, Dichtung RK1-13001-BB, Verbindungsrohr RK1-Exhaust Pipe-BB-part 1 und Abstandshalter zum Auspufftopf
gehörend.
–Alle von dem RK1 Serien-Motor abweichende Bauteile (außer Kolben und
Auspuffanlage) sind mit BB gekennzeichnet.
–Hubraum 180 ccm
–Leistung ca. 19,5 PS (14,4 kW)
–Nur zulässig mit der Original 5-Punkt Werksverplombung für Deutschland
­(rote NKP-Plombe + Nr.)
–Für die Garantie (1 Jahr), die der Hersteller (Schuurman BV) auf den Motor
gibt, kann zusätzlich die Werksverplombung (blaue RK1 Plombe) angebracht
sein.
–Die Verwendung der serienmäßigen Kupplungsglocke ist wahlweise mit einem
13er oder 14er Ritzel zulässig.
Motorrevision und Verplombung erfolgt nur über die Firma AK Racing.
Peter Wendl, Robert-Bosch-Str. 19, 85748 Garching b. München,
Tel.: 0 89/3 20 66 87, Fax: 0 89/32 92 91 21, E-Mail: info@ak-racing.de
–Verplombter Einzylinder-4-Takt-Motor RK1, luftgekühlt
–Hubraum 150 ccm
–Leistung ca. 15 PS (10 kW)
–Nur zulässig mit der Original 5-Punkt Werksverplombung für Deutschland
­(rote NKP-Plombe + Nr.)
–Für die Garantie (1 Jahr), die der Hersteller (Schuurman BV) auf den Motor
gibt, kann zusätzlich die Werksverplombung (blaue RK1 Plombe) angebracht
sein.
–Zu jedem ordnungsgemäß verplombten Motor wird ein Motorpass ausgeliefert. Dieser ist unaufgefordert bei der Technischen Abnahme vorzulegen.
–Vergaser serienmäßig (wie von RK1 mit dem Motor geliefert). Vergaserdüsen
sind freigestellt.
–Alle Einspritz-Systeme und/oder das Zerstäuben von anderen Mitteln, außer
Kraftstoff, sind verboten.
–Zündanlage (wie von RK1 mit dem Motor geliefert)
–Drehzahl maximal 10.500 U/min
–Zündkerze NGK 1275 CR8E bzw. RK1-02025 serienmäßig (wie von RK1 mit
dem Motor geliefert)
–Starter mit elektrischer Versorgung an Bord serienmäßig (wie von RK1 mit
dem Motor geliefert)
–Mechanische Fliehkraft-Trockenkupplung serienmäßig (wie von RK1 mit dem
Motor geliefert)
–Die Verwendung der serienmäßigen Kupplungsglocke mit 13er Ritzel (RK112014-A) sowie von serienmäßigen Kupplungsfedern (Nr. RK1-12005-A
(V2), RK1-12005-A (rot), RK1-12005-W (weiß)) ist vorgeschrieben.
–Auspuffschalldämpfer (Auspuff) serienmäßig gemäß Datenblatt Nr. RK113008 (V2 low wie von RK1 mit dem Motor geliefert, 89 dB/A) ist zuge­
lassen.
–Ansauggeräuschdämpfer: es darf nur der Original-Luftfilter (Nr. RK104009-A) verwendet werden. Zusätzlich darf ein Regenschutz verwendet werden. Die Funktionsweise des Original-Luftfilters darf nicht verändert werden.
–Die mit dem Motor gelieferte serienmäßige E-Startanlage: bestehend aus
­Anlasser, Batterie, Batteriebox, Kabelsatz, Starterknopf darf nicht entfernt
werden und muss zu jeder Zeit des Wettbewerbs funktionsfähig sein. Der
­Motor muss jederzeit während des Wettbewerbs mit dem Elektro-Starter (mit
Batterie an Bord) gestartet werden können, d. h. der Motor muss angelassen
werden können.
–Die Anlasserfunktion am Kart kann jederzeit überprüft werden.
30
Mindestgewicht
Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung)
beträgt:
World Formula und RK1: 144 kg * mit Sicherheitssitz
147 kg ohne Sicherheitssitz
RK1 Plus:
157 kg * mit Sicherheitssitz
160 kg ohne Sicherheitssitz
Bei freiwilliger Verwendung eines Kart Sicherheitssitzes gilt ein Gewichtsbonus
von 3 kg (siehe Artikel 6.1.h des Kart Clubsport Reglements).
Der Fahrer in der Klasse RK1 Plus muss ein Mindestgewicht von 55 kg haben.
Reifen und Felgen
–Maximal zulässige Felgenbreite auf der Vorderachse = 130 mm (Maulweite)
–Maximal zulässige Felgenbreite auf der Hinterachse = 210 mm (Maulweite)
31
Technische Bestimmungen 2016
X30 Senior + X30 Junior
Technische Bestimmungen 2016
125 Senioren
Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements.
Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gelten die nachfolgenden
Änderungen bzw. Ergänzungen.
Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements.
Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gelten die von den jewei­
ligen Motoren-Herstellern für die betreffenden Motoren herausgegebenen
­technischen Datenblätter und/oder gültige oder ursprünglich gültige DMSB/
CIK/FIA-Homologationsblätter für die eingesetzten Motoren mit den nach­
folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen:
Chassis
In der Klasse X30 Senior sind Vorderachs-Bremsen (Vorderrad-Bremsen)
­erlaubt.
In der Klasse X30 Junior sind Vorderachs-Bremsen (Vorderrad-Bremsen) ver­
boten.
Motor
Es gilt das Kart Masters Reglement Art. 2.2.1.
Mindestgewicht
Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung)
beträgt:
X30 Senior:
162 kg
X30 Junior:
145 kg
Bei freiwilliger Verwendung eines Kart Sicherheitssitzes gilt ein Gewichtsbonus
von 3 kg (siehe Artikel 6.1.h des Kart Clubsport Reglements).
Technische Bestimmungen 2016
KZ2 + KZ2 Gentlemen
Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements.
Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gelten die Bestimmungen
des CIK-Reglements sowie die nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen.
Teilnehmer
Getriebe:
ab 15 Jahren (Jahrgangsregelung)
Getriebe Gentlemen: ab 30 Jahren (Jahrgangsregelung)
Mindestgewicht
Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung)
beträgt:
Getriebe:
175 kg
Getriebe Gentlemen: 180 kg
Bei freiwilliger Verwendung eines Kart Sicherheitssitzes gilt ein Gewichtsbonus
von 3 kg (siehe Artikel 6.1.h des Kart Clubsport Reglements).
32
Chassis
Vorderachs-Bremsen (Vorderrad-Bremsen) sind erlaubt.
Motor
–2-Takt-Motor, luft- oder wassergekühlt, mit Direktantrieb (ohne Getriebe) gem.
technischem Datenblatt des betreffenden Herstellers und/oder DMSB/CIK/
FIA-Homologationsblatt.
–Hubraum maximal 125 ccm
–Zugelassen sind sogenannte TaG-Motoren (Touch and Go) ausgenommen
­IAME X30 Motoren.
–KF-Rennmotoren gemäß Technischen Reglement der CIK/FIA mit Homologa­
tion für die CIK/FIA KF-Rennklassen sind nicht zugelassen.
–Zugelassen sind auch ehemalige 2-Takt-Motoren ICA100 mit maximal 100
ccm Hubraum gem. dem ehemaligen Art. 10 (Intercontinental A) des Tech­
nischen Reglement der CIK/FIA (Karting Technical Regulations) 2009.
–Vergaser serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller des
Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder CIK/FIA-homologiert. Einspritz-­
Systeme und/oder Aufladung sind verboten.
–Zündanlage serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie vom Hersteller
des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder CIK/FIA-homologiert.
–Mechanische Fliehkraft-Trockenkupplung serienmäßig gem. technischem
­Datenblatt (wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder
CIK/FIA-homologiert.
–Auspuffschalldämpfer (Auspuff) serienmäßig gem. technischem Datenblatt
(wie vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder gemäß ClK/
FIA-Standard mit maximal 95 dB/A.
–Ansauggeräuschdämpfer serienmäßig gem. technischem Datenblatt (wie
vom Hersteller des Motors mit dem Motor ausgeliefert) oder gemäß ClK/FIAStandard.
Mindestgewicht
Das Mindestgewicht (Kart + Fahrer mit Bekleidung und Sicherheitsausrüstung)
beträgt 165 kg.
Bei freiwilliger Verwendung eines Kart Sicherheitssitzes gilt ein Gewichtsbonus
von 3 kg (siehe Artikel 6.1.h des Kart Clubsport Reglements).
Das max. zulässige Ballastgewicht darf 15 kg nicht überschreiten, das gilt nicht
für IcA 100 und Rotax Max.
33
Technische Bestimmungen 2016
OK, OK-Junior, KF und KF-Junior
Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements.
Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gelten die Bestimmungen
des CIK-Reglements.­­
Technische Bestimmungen 2016
Rotax Klassen
Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements.
Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gilt das Reglement der
Rotax Max Challenge Germany.
Technische Bestimmungen 2016
VT160, VT400 und VT250
Grundlage für diese Technischen Bestimmungen sind die Allgemeinen Technischen Bestimmungen im Art. 6 des gültigen Kart-Clubsport-Reglements.
Zusätzlich zum Art. 6 des Kart-Clubsport-Reglements gilt das DMSB 4-Takt
­Basis-Reglement.
Reglement ADAC Kart Cup
1. Allgemeine Bestimmungen/Grundlagen/Präambel
Der ADAC e.V. schreibt im ADAC Kart Clubsport den ADAC Kart Cup aus. Der
ADAC Kart Cup besteht aus jeweils einem Wertungslauf aus jeder ADAC Kart
Regionalserie sowie dem ADAC Kart Bundesendlauf.
Der ADAC Kart Cup wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt, denen
sich alle Fahrer durch ihre Einschreibung in die ADAC Regionalserien NAKC,
SAKC, OAKC und WAKC unterwerfen:
–Kart Clubsport Reglement
–Bestimmungen der ADAC Kart Regionalserien NAKC, OAKC, SAKC und WAKC
–Bestimmungen des ADAC Kart Bundesendlaufs
Falls durch das vorliegende Reglement nichts anderes geregelt wird, gelten die
Regelungen des aktuellen Kart Clubsport Reglements.
2.Veranstaltung/Veranstalter
Der ADAC Kart Cup wird von den vier ADAC Kart Regionalserien NAKC, OAKC,
SAKC und WAKC ausgeschrieben. Mit der Federführung ist der ADAC e.V. in
München beauftragt.
2.1.Wertungsläufe
21./22.05.2016
25./26.06.2016
30./31.07.2016
10./11.09.2016
08./09.10.2016
Ampfing (SAKC)
Hahn (WAKC)
Oschersleben (NAKC)
Wackersdorf (OAKC)
Kerpen (ADAC Kart Bundesendlauf)
3.Teilnehmer
3.1.Einschreibung
Eine Wertung für den ADAC Kart Cup erfolgt nur für eingeschriebene ADAC-Mitglieder ab dem Zeitpunkt der Einschreibung.
Einschreibeberechtigt sind nur Fahrer, die in einer der vier ADAC Kart Regionalserien eingeschrieben sind. Zum ADAC Kart Bundesendlauf sind nur die Fahrer
zugelassen, die sich gemäß den Bestimmungen für den ADAC Kart Bundes­
endlauf qualifiziert haben und an mindestens vier Veranstaltungen in einer
ADAC Kart Regionalserie teilgenommen haben.
Die Einschreibung in den ADAC Kart Cup erfolgt online unter www.adac-motorsport.de und ist kostenfrei.
5.Klasseneinteilung
Stand: 11.01.2016
34
Beim ADAC Kart Cup werden die nachstehend aufgeführten Kartklassen ausgeschrieben:
–Bambini
Rotax Micro Max
–Bambini light
Rotax Mini Max
–World Formula
Rotax Max Junior
–RK1
Rotax Max
–X30 Junior
Rotax Max DD2
–X30 Senior
–X30 Super
–KZ2
–KZ2 Gentlemen
35
Der ADAC und die ADAC Regionalserien behalten sich vor:
–bei zu geringen Teilnehmerzahlen ausgeschriebene Klassen nicht zu werten
–ausgeschriebene Klassen zusammenzulegen
–weitere Klassen auszuschreiben
–Sonderwertungen auszuschreiben
9.Wertung
9.1 Gesamtwertung ADAC Kart Cup
Für die Gesamtwertung gelten nur die hierfür ausgeschriebenen Veranstaltungen. Bei jeder dieser Veranstaltungen werden entsprechend der Veranstaltungsausschreibung zwei oder drei Rennen gewertet und nach dem offiziellen Rennergebnis Punkte pro Rennen wie folgt zugeteilt:
Platz12345678910
11
12
13
14
15
Punkte
25
20
16
13
11
10987654321
Beim ADAC Kart Bundesendlauf werden doppelte Punkte vergeben.
Eine Punktevergabe erfolgt nur für diejenigen Fahrer, die mindestens 75 % der
Distanz des führenden Fahrzeuges zurückgelegt haben.
Fahrer, die nicht in eine ADAC Kart Regionalserie eingeschrieben sind, zählen
zwar als Starter mit, erhalten aber keine Punkte. Die eingeschriebenen Teil­
nehmer rücken in der Punktevergabe auf.
Es gibt keine Streichergebnisse.
Sieger des ADAC Kart Cup in der betreffenden Klasse ist der Fahrer mit der
höchsten Punktzahl. Bei Punktegleichheit (ex-aequo) entscheidet die größere
Anzahl der ersten, dann der zweiten und eventuell weiteren Plätze aller für die
Meisterschaft durchgeführten Rennen. Platzierungen von Gaststartern werden
nicht berücksichtigt; die eingeschriebenen Teilnehmer rücken in der Platzierung
auf. Sofern dann noch Punktegleichheit besteht, entscheidet die bessere
­Platzierung im letzten Rennen, dann im vorletzten Rennen, usw.
9.2. Siegerehrung und Pokale
Die drei bestplatzierten Fahrer pro Klasse in der Gesamtwertung erhalten bei
der Siegerehrung des ADAC Kart Bundesendlaufs einen Pokal durch den
­Serienausschreiber.
36
Inhaltsverzeichnis
Bestimmungen ADAC Kart Bundesendlauf
1 Allgemeine Bestimmungen/Grundlagen/Präambel38
2Veranstaltung/Veranstalter38
2.1Veranstalter
38
2.2Veranstaltungsdatum/-ort
38
3Teilnehmer38
3.1 Zugelassene Teilnehmer
38
4Nennungen/Nenngeld/Nennschluss39
4.1Permanenttickets
39
5Klasseneinteilung39
6 Technische Bestimmungen/Persönliche Schutzausrüstung40
6.1Mindestgewichte
40
6.2 Zugelassenes Material
40
6.3Materialkennzeichnung
40
6.4Motorenreparatur
41
6.5Kraftstoff
42
6.6 Zugelassene Reifen
42
6.7Transponder
43
6.8 Vorgeschriebene Startnummern
43
7 Dokumenten- und Technische Abnahme43
8 Durchführung der Veranstaltung43
8.1Fahrerbesprechung
43
8.2 Freies Training
43
8.3Zeittraining
44
8.4 Warm Up
44
8.5 Heats (Qualifikation für die Rennen)
44
8.6Rennen
45
8.7Startaufstellung
46
9 Wertung46
10Wertungsstrafen46
11 Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung46
12Versicherungen46
13Haftungsausschluss46
14 Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers46
15 Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung47
16Preise/Siegerehrung47
17Sachrichter/Sportwarte/Schiedsgericht/Strafen47
18Einsprüche47
19 Besondere Bestimmungen47
19.1Veranstalterverpflichtung
47
19.2Teilnehmerverpflichtung
47
19.3Werbung
48
19.4Fahrerlager
48
37
Bestimmungen
ADAC Kart Bundesendlauf
1. Allgemeine Bestimmungen/Grundlagen/Präambel
Es gelten die Bestimmungen des Art. 1 – Kart Clubsport Reglement.
Der ADAC e.V. schreibt seit vielen Jahren den ADAC Kart Bundesendlauf aus.
Der ADAC Kart Bundesendlauf ist das Finale der ADAC Regionalserien
­Norddeutscher ADAC Kart Cup (NAKC), Ostdeutscher ADAC Kart Cup (OAKC),
Süddeutscher ADAC Kart Cup (SAKC) und Westdeutscher ADAC Kart Cup
(WAKC) sowie des ADAC Kart Cup. Die besten Teilnehmer aus diesen vier ADAC
Regionalserien qualifizieren sich für die Teilnahme am ADAC Kart Bundesendlauf. Beim ADAC Kart Bundesendlauf werden die ADAC-Gesamtsieger einer
­jeden Klasse ermittelt.
Der ADAC Kart Bundesendlauf wird gemäß ADAC Kart Clubsport Bestimmungen
durchgeführt, denen sich alle Fahrer mit ihrer Einschreibung in die ADAC Regionalserien NAKC, SAKC, OAKC und WAKC unterwerfen:
–Kart Clubsport Reglement
–Bestimmungen des ADAC für den ADAC Kart Bundesendlauf
–Eventuell zu erlassende Zusatzbestimmungen/ Änderungen/ Ergänzungen
des ADAC und der ADAC Regionalserien NAKC, OAKC, SAKC und WAKC
–Ausschreibung und Ausführungsbestimmungen des Veranstalters des ADAC
Kart Bundesendlaufs
Falls durch die vorliegenden Bestimmungen nichts anderes geregelt wird,
­gelten die Regelungen des aktuellen Kart Clubsport Reglements.
2.Veranstaltung/Veranstalter
Es gelten die Bestimmungen des Art. 2 – Kart Clubsport Reglement.
2.1Veranstalter
Veranstalter des ADAC Kart Bundesendlaufs 2016 ist der
ADAC Nordrhein e.V., Sport- und Ortsclubbetreuung
Luxemburger Str. 169, 50963 Köln
Sportlicher Ausrichter ist der
Kart Club Kerpen e. V. im ADAC
Steinheide Kartbahn, 50170 Kerpen-Manheim
Tel.: 0 22 75/91 32 14, Fax: 0 22 75/91 32 15
E-Mail: info@kart-club-kerpen.de
2.2Veranstaltungsdatum/-ort
08.–09. Oktober 2016 auf dem Erftlandring Kerpen
3.Teilnehmer
Es gelten die Bestimmungen des Art. 3 – Kart Clubsport Reglement.
3.1 Zugelassene Teilnehmer
Zugelassen sind nur Teilnehmer, die in die ADAC Regionalserien NAKC, OAKC,
SAKC und WAKC eingeschrieben sind, und an mindestens 4 Veranstaltungen in
der betreffenden ADAC Regionalserie teilgenommen haben. Als teilgenommen
gilt ein Start in mindestens einem Wertungslauf der betreffenden Ver­anstaltung.
38
Teilnehmer, die im Laufe des Jahres in einer ADAC Regionalserie die Klasse
­gewechselt haben, aber insgesamt an mindestens 4 Veranstaltungen in der
­betreffenden ADAC Regionalserie teilgenommen haben, qualifizieren sich für
die Klasse, in der sie zuletzt gefahren sind.
Die Gesamtzahl der zum ADAC Kart Bundesendlauf zugelassenen Teilnehmer
beträgt 51 Starter pro Klasse. Maßgebend ist der Eingang der Nennung.
Gaststarter sind beim ADAC Kart Bundesendlauf nicht zugelassen.
4.Nennungen/Nenngeld/Nennschluss
Es gelten die Bestimmungen des Art. 4 – Kart Clubsport Reglement.
Das Nenngeld für den ADAC Kart Bundesendlauf beträgt 100,– € je Fahrer bis
zum Nennschluss. Bei verspätet eingehender Nennung beträgt das Nenngeld
120,– €.
Die Kosten (Gebühren) für die Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Abfall)
beim ADAC Kart Bundesendlauf sind von den Teilnehmern direkt an den Betreiber der Kartbahn gemäß dessen Vorgaben zu entrichten.
Der Nennschluss ist am 28.09.2016 um 24:00 Uhr.
Zu diesem Zeitpunkt müssen die Nennungen dem Veranstalter (ADAC Nordrhein e.V.) vorliegen.
Die Nennung zum ADAC Kart Bundesendlauf müssen die Teilnehmer selbst
­online unter www.adac-motorsport.de rechtzeitig bis zum Nennschluss vor­
nehmen.
4.1Permanenttickets
Als Zugangsberechtigung für die entsprechenden Bereiche (Vorstart, Startaufstellung, Boxen/ Reparaturzone, u. a.) gelten die permanenten Tickets für
­Fahrer, Mechaniker A und Mechaniker B, die die Teilnehmer von ihrer zuständigen ADAC Regionalserie erhalten haben.
Diese Tickets sind von den Fahrern und ihren Helfern und Mechanikern immer
und überall deutlich sichtbar zu tragen.
Die Tickets gelten nur für die jeweils aufgedruckte Klasse und sind für alle
­Veranstaltungen der ADAC Regionalserien und den ADAC Kart Bundesendlauf
gültig.
5.Klasseneinteilung
Es gelten die Bestimmungen des Art. 5. – Kart Clubsport Reglement.
Beim ADAC Kart-Bundesendlauf werden die nachstehend aufgeführten Kartklassen ausgeschrieben:
–Bambini
Rotax Micro Max
–Bambini light
Rotax Mini Max
–World Formula
Rotax Max Junior
–RK1
Rotax Max
–X30 Junior
Rotax Max DD2
–X30 Senior
–X30 Super
–KZ2
–KZ2 Gentlemen
Die vorstehend aufgeführten Klassen werden grundsätzlich nur durchgeführt,
wenn in der betreffenden Klasse in den vier ADAC Regionalserien zusammen
insgesamt mindestens 10 qualifizierte Teilnehmer (mindestens 4 Veranstaltungen) in den Punktewertungen klassiert sind.
39
Der ADAC und die ADAC Regionalserien behalten sich für den ADAC Kart
­Bundesendlauf vor:
–bei zu geringen Teilnehmerzahlen ausgeschriebene Klassen nicht durchzu­
führen
–ausgeschriebene Klassen zusammenzulegen
–weitere Klassen auszuschreiben
–Sonderwertungen auszuschreiben
6. Technische Bestimmungen/Persönliche Schutzausrüstung
Es gelten die Bestimmungen des Art. 6 – Kart Clubsport Reglement.
6.1Mindestgewichte
–Bambini
111 kg
–Bambini light
108 kg
–World Formula
147 kg
–RK1
147 kg
–X30 Junior
145 kg
–X30 Senior
162 kg
–X30 Super
175 kg
–KZ2
175 kg
–KZ2 Gentlemen 180 kg
–Rotax Micro Max 110 kg
–Rotax Mini Max
130 kg
–Rotax Max Junior 147 kg
–Rotax Max
166 kg
–Rotax Max DD2 175 kg
Bei freiwilliger Verwendung eines Kart-Sicherheitssitz in den Klassen World
­Formula, RK1, X30 Junior, X30 Senior, X30 Super, KZ2, KZ2 Gentlemen, Rotax
Max Junior und Rotax Max gilt ein Gewichts-Bonus von 3 kg.
6.2 Zugelassenes Material
Beim ADAC Kart Bundesendlauf (Zeittraining, Heats und zwei Rennen) sind
­zugelassen:
Klasse
Anzahl AnzahlAnzahl Anzahl
Chassis Motor SlickreifenRegenreifen
Bambini, Bambini light,
X30 Junior, X30 Senior,
X30 Super, KZ2,
KZ2 Gentlemen,
Rotax Micro Max,
Rotax Mini Max,
Rotax Max Junior,
Rotax Max, Rotax Max DD2 1
2
1 Satz*
frei
World Formula, RK1
1
1
1 Satz*
frei
*plus 1 Ersatzreifen für vorne oder hinten
6.3Materialkennzeichnung
Die vorgenannten Teile müssen durch die Technische Abnahme gekennzeichnet
werden.
Für das freie Training ist in allen Klassen nur das Chassis zugelassen, das für
die Veranstaltung von der Technischen Abnahme abgenommen wurde. Im Zeittraining, in den Heats, im Warm Up (Reifen ausgenommen) und in den zwei
Rennen ist nur gekennzeichnetes Material zugelassen.
40
–Die Kennzeichnung des bei der Veranstaltung verwendeten Chassis erfolgt
während der Technischen Abnahme der betreffenden Klasse am Veranstaltungstag.
–Die Kennzeichnung des/der bei der Veranstaltung verwendeten Motors/
Motoren erfolgt in der Regel während der Technischen Abnahme, spätestens
jedoch bis 1 Stunde vor Beginn des offiziellen Zeittrainings der betreffenden
Klasse am Veranstaltungstag.
–Die Kennzeichnung der zugelassenen Reifen erfolgt spätestens vor dem Start
zum Zeittraining der betreffenden Klasse oder unmittelbar danach.
–Die Kennzeichnung des evtl. benötigten Ersatz-Slick-Reifens erfolgt unmittelbar vor oder nach dessen Gebrauch im Zeittraining, den Heats oder einem
der zwei Rennen.
–Die weitere Verwendung eines Ersatz-Slick-Reifens ist danach nicht mehr
­zulässig.
Für die Durchführung der Kennzeichnung ist ausschließlich jeder Fahrer selbst
verantwortlich.
Sollte vor dem Zeittraining ein gekennzeichnetes Teil defekt sein, so kann ein
anderes Teil nachgezeichnet werden. Das defekte Teil muss jedoch bei der
Technischen Abnahme hinterlegt werden.
An allen Motoren müssen entsprechende Bohrungen mit mindestens 3,5 mm
Durchmesser vorhanden sein, damit Zylinderkopf, Zylinder, ggfs. auch das Kurbelgehäuse, als eine Einheit gekennzeichnet/markiert (ggfs. verplombt) werden
kann. Für die Kennzeichnung (ggfs. Verplombung) sind, bei bestimmten Motoren, zur Befestigung des Zylinderkopfes längere Muttern mit je einer Bohrung
von mind. 3,5 mm Durchmesser zu verwenden. Der Teilnehmer hat sicherzu­
stellen, daß eine Verplombung der Motoren möglich ist.
6.4Motorenreparatur
Sollten im Laufe der Veranstaltung in den Klassen Bambini, Bambini light, X30
Junior, X30 Senior, X30 Super, KZ2, KZ2 Gentlemen, Rotax Micro Max, Rotax
Mini Max, Rotax Max Junior, Rotax Max und Rotax Max DD2 beide abgenommenen (gekennzeichneten) Motoren, eines Teilnehmers defekt werden, sind beide
defekten Motoren der Technischen Abnahme vorzuführen. Nach Überprüfung
und Bestätigung des Defekts beider Motoren durch die Technische Abnahme,
und mit Zustimmung des Rennleiters der Veranstaltung, kann unter Aufsicht der
Technischen Abnahme die Reparatur eines Motors erfolgen. Der Umfang der
Reparaturarbeiten beschränkt sich hierbei auf Zylinderkopf, Kolben und Laufbuchse nebst dazu gehöriger Dichtungen. Der reparierte Motor wird an­
schließend wieder durch die Technische Abnahme gekennzeichnet. Die Reparatur eines Motors ist nur einmal möglich.
Sollte im Laufe der Veranstaltung in der Klasse World Formula und RK1 der
abgenommene (gekennzeichnete) Motor eines Teilnehmers defekt werden, ist
der defekte Motor umgehend der Technischen Abnahme vorzuführen. Nach
Überprüfung und Bestätigung des Defekts durch die Technische Abnahme,
und mit Zustimmung des Rennleiters der Veranstaltung, kann ein ordnungs­
gemäßer Ersatz-Motor (mit Original-Plombe von Briggs & Stratton bzw. RK1)
verwendet werden. Der Ersatz-Motor wird anschließend wieder durch die
­Technische Abnahme gekennzeichnet. Die Verwendung eines Ersatz-Motors bzw.
die Reparatur eines Motors ist nur einmal möglich. Eine weitere Verwendung
von Ersatz-Motoren oder weitere Motorreparaturen, und auch der Rücktausch
eines Motors ist nicht zulässig.
41
6.5Kraftstoff
Es ist ausschließlich Einheitskraftstoff der Marke Aral ultimate in allen Kartklassen vorgeschrieben. Dieser Kraftstoff ist an allen öffentlichen Aral-Tankstellen
im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu beziehen.
Dem Kraftstoff darf in allen Zweitaktklassen ausschließlich ein Schmiermittel
beigemengt werden, welches in der gültigen CIK/ FIA-Liste (siehe CIK/FIA-Reglement) aufgeführt ist.
Es kann eine Kontrolle des Kraftstoffs jederzeit während des Bundesendlaufes
auch mit einem mobilen Kraftstofftestgerät .Digatron DT-47FTD Fuel Tester
­erfolgen. Die Teilnehmer haben die Kraftstoffkontrollen jederzeit zu gestatten.
Wird bei einem Teilnehmer ein Vergehen gegen den vorgeschriebenen Einheitskraftstoff festgestellt, erfolgt ein Wertungsausschluss für die gesamte betreffende Veranstaltung.
6.6 Zugelassene Reifen
Bambini, Bambini light, Rotax Micro Max:
Slickreifen
Bridgestone YJL
vorne: 4.0 x 10.0-5
Regenreifen
Bridgestone YFD
vorne: 4.0 x 10.0-5
World Formula, RK1
Slickreifen
Komet R.T. K1H
Regenreifen
Komet R.T. K1W
hinten: 5.0 x 11.0-5
hinten: 5.0 x 11.0-5
vorne: 10 x 4.60-5
hinten: 11 x 7.10-5
vorne: 10 x 4.20-5
hinten: 11 x 6.00-5
X30 Senior, X30 Junior, X30 Super, Rotax Max,
Rotax Mini Max, Rotax Max Junior, Rotax Max DD2
Slickreifen
Komet R.T. K1M
vorne: 10 x 4.60-5
hinten: 11 x 7.10-5
Regenreifen
Komet R.T. K1W
vorne: 10 x 4.20-5
hinten: 11 x 6.00-5
KZ2, KZ2 Gentlemen
Slickreifen
VEGA XM CIK F/Z Prime vorne: 10 x 4.60-5
Regenreifen
VEGA W5 CIK
vorne: 10 x 4.20-5
hinten: 11 x 7.10-5
hinten: 11 x 6.00-5
Zur Kontrolle der Reglementskonformität der Reifen kommt für den Bundesendlauf das Messgerät MiniRAE Lite der Firma „RAE Systems Inc. (USA)“ zum
Einsatz. Der maximale Grenzwert der VOC-Messung der Reifen darf unter­
keinen Umständen 15 ppm überschreiten.
Hinweis: Verunreinigungen der Reifen, z. B. durch Kettenspray sind zu ver­
meiden, da diese zu einem Überschreiten des Grenzwertes führen können.
Sollte bei dieser Messung festgestellt werden, dass ein oder mehrere Reifen
nicht den Vorgaben entsprechen, erhält der betreffende Fahrer mit diesen Reifen keinen Zugang zum Vorstart (folglich keine Teilnahme an dem betreffenden
Wettbewerbsteil. Einsprüche gegen diese Maßnahme sind nicht zulässig.
42
6.6.1 Reifenhandling
Beim ADAC Kart Bundesendlauf erfolgt die Anlieferung der Slickreifen ausschließlich durch die Fa. GN Motorsport GmbH (VEGA), durch die Fa. AK Racing
(Komet) und durch die Fa. KSM Motorsport GmbH (Bridgestone). Nur diese
Reifen dürfen für die Veranstaltung verwendet werden.
Am Samstag erhalten die Fahrer gegen Abgabe ihres Reifengutscheins (zu
­erwerben bei ihrem Reifenhändler oder Team) an der Reifenausgabestelle die
Slickreifen. Die Reifen werden gem. dem Zeitplan der Veranstaltung aus­
gegeben und gekennzeichnet.
Ersatz-Slickreifen sind mit Hinterlegung des defekten Reifens ebenfalls an
der Reifenausgabestelle erhältlich und müssen durch die Technische Abnahme
gekennzeichnet werden.
Für die Beschaffung und Kennzeichnung der Regenreifen ist jeder Teilnehmer
selbst verantwortlich.
6.7Transponder
Die offizielle Zeitmessung beim ADAC Kart Bundesendlauf erfolgt ausschließlich mittels Transponderzeitnahme.
Die Benutzung des Transponders ist ab dem ersten freien Training Pflicht. Ver­
lorene oder beschädigte Transponder müssen vom Fahrer ersetzt werden. Als
Sicherheitsleistung wird vom Veranstalter bei der Dokumentenprüfung/PapierAbnahme von den Teilnehmern eine Kaution verlangt.
6.8 Vorgeschriebene Startnummern
Die Startnummernvergabe erfolgt durch den ADAC München, Ressort Motorsport.
7. Dokumenten- und Technische Abnahme
Es gelten die Bestimmungen des Art. 7 – Kart Clubsport Reglement.
Die Technische Abnahme sollte in Abstimmung mit dem Rennleiter eine Endkontrolle von mindestens drei (3) Karts je Klasse mit Ausrüstung auf Übereinstimmung mit dem Reglement (z. B. Motor, Vergaser, Chassis, Reifen, Kraftstoff,
u. a.) vornehmen.
Bei einem abgewiesenen Einspruch kann das Kart im Rahmen der regulären
Nachuntersuchung überprüft werden.
Art und Umfang der Technischen Nachuntersuchung muss mit dem Schieds­
gericht und dem Rennleiter abgesprochen werden.
8. Durchführung der Veranstaltung
Es gelten die Bestimmungen des Art. 8 – Kart Clubsport Reglement.
8.1Fahrerbesprechung
Eine Fahrerbesprechung wird gemäß Zeitplan durchgeführt.
8.2 Freies Training
Es wird ein freies Training von mindestens 10 Minuten Dauer für jede Klasse
durchgeführt.
Ab 35 Teilnehmern in einer Klasse wird das freie Training in der betreffenden
Klasse in zwei Trainingsgruppen nach geraden und ungeraden Startnummern
eingeteilt und in jeweils einer Trainingssitzung für jede Gruppe durchgeführt.
43
Zur Teilnahme am freien Training sind nur die Fahrer zugelassen, deren Karts
und Fahrerausrüstung (Bekleidung) von der Technischen Abnahme abgenommen wurden.
Das Chassis muss beim freien Training gekennzeichnet sein. Die Motoren und
Reifen müssen beim freien Training nicht gekennzeichnet sein.
8.3Zeittraining
Das Zeittraining findet grundsätzlich in einer Trainingssitzung mit 10 Minuten
Zeitdauer pro Klasse statt. Die beste Trainingszeit entscheidet über die Start­
aufstellung.
Ab 35 Teilnehmern in einer Klasse wird das Zeittraining in der betreffenden
Klasse in zwei Zeittrainingsgruppen nach dem Zufallsprinzip eingeteilt und in
jeweils einer Trainingssitzung für jede Gruppe durchgeführt.
Die Anzahl der gefahrenen Runden sowie der Trainingszeitpunkt sind freigestellt. Sobald ein Teilnehmer den Boxenbereich anfährt, darf er nicht wieder
das Zeittraining aufnehmen. Jeder Teilnehmer muß mindestens eine gezeitete
Runde absolvieren, um sich für die Rennen zu qualifizieren, die innerhalb von
120% der Zeit des Klassenschnellsten liegt. In begründeten Ausnahmefällen
entscheidet der Rennleiter auf schriftlichen Antrag des betreffenden Bewerbers
über eine Zulassung zum Start.
a)Wird das Zeittraining in einer Gruppe durchgeführt, erfolgt die Platzierung im
Zeittrainingsergebnis nach den jeweils erzielten Zeiten, beginnend mit dem
Schnellsten.
b)Wird das Zeittraining in zwei Gruppen durchgeführt, und die schnellste
­erzielte Trainingszeit in der langsameren Gruppe liegt nicht über 101 % der
schnellsten erzielten Trainingszeit in der schnelleren Gruppe, erfolgt die
Platzierung im Gesamt-Zeittrainingsergebnis nach den jeweils erzielten
­
­Zeiten aus beiden Gruppen, beginnend mit dem Schnellsten.
c)Wird das Zeittraining in zwei Gruppen durchgeführt, und die schnellste
erzielte Trainingszeit in der langsameren Gruppe liegt über 101 % der
­
schnellsten erzielten Trainingszeit in der schnelleren Gruppe, wird das
­Gesamt-Zeittrainingsergebnis aus den Platzierungen in den jeweiligen Zeittrainingsgruppen wie folgt gebildet:
Ergebnis in der
Platzierung im GesamtZeittrainingsgruppe
Zeittrainingsergebnis
Platz 1 schnellere Gruppe 1. Platz Gesamt-Zeittraining
Platz 1 langsamere Gruppe 2. Platz Gesamt-Zeittraining
Platz 2 schnellere Gruppe 3. Platz Gesamt-Zeittraining
Platz 2 langsamere Gruppe 4. Platz Gesamt-Zeittraining
Platz 3 schnellere Gruppe 5. Platz Gesamt-Zeittraining
Platz 3 langsamere Gruppe 6. Platz Gesamt-Zeittraining
usw.
Bei Zeitgleichheit wird die zweitschnellste Runde des betreffenden Fahrer
herangezogen (danach die drittschnellste Runde, usw.).
8.4 Warm Up
Am Renntag wird ein Warm Up von 10 Minuten Dauer für jede Klasse durchgeführt. Die Teilnahme ist freiwillig. Nur die Reifen sind freigestellt
8.5. Heats (Qualifikation für die Rennen)
In allen Klassen werden zur Ermittlung der für die Finalrennen qualifizierten
Teilnehmer Heats (Qualifikationsrennen) durchgeführt. Ein Heat hat eine Länge
von 13 ± 1 km (Bambini: 11 ± 1 km).
44
Die Einteilung der Teilnehmer in die 3 Heatgruppen A, B und C wird nach dem
offiziellen Ergebnis des Zeittrainings vorgenommen. Jede Heatgruppe umfasst
maximal 17 Teilnehmer.
Ergebnis Gesamt-Zeittraining
Heatgruppe + Platz
Platz 1
Gruppe A – Platz 1
Platz 2
Gruppe B – Platz 1
Platz 3
Gruppe C – Platz 1
Platz 4
Gruppe A – Platz 2
Platz 5
Gruppe B – Platz 2
Platz 6
Gruppe C – Platz 2
usw.usw.
Die Zusammensetzung der Heats ergibt sich aus der Paarung der Heatgruppen
A, B, C nach folgendem Schema:
1. Heat: Gruppen B und C
2. Heat: Gruppen A und B
3. Heat: Gruppen A und C
Die jeweils zuerst aufgeführte Heatgruppe startet bei den Heats immer auf der
Seite der Pole Position.
Bei 34 und weniger Teilnehmern in einer Klasse werden 2 Heats mit dem gesamten Feld gefahren. Die Startaufstellung für beide Heats erfolgt nach dem
Ergebnis des Zeittrainings.
Für die erreichte Platzierung in den Heats werden jedem Fahrer Punkte zugeschrieben (1. = 0 Pkte., 2. = 2 Pkte., 3. = 3 Pkte., usw.) Die Fahrer werden
entsprechend der zurückgelegten Runden platziert. Alle Fahrer, die nicht gestartet sind (nach dem Startsignal nicht die Startlinie überquert haben), erhalten
für diesen Heat die volle Punktzahl + 1 Punkt. Fahrer, denen die Schwarze
Flagge gezeigt wurde oder die ausgeschlossen wurden, erhalten für diesen Lauf
die volle Punktzahl + 2 Punkte. Die volle Punktzahl ist gleich der Anzahl der
Fahrer, die jeweils für den Heat A–B gemäß Gruppeneinteilung vorgesehen ist.
Nach Beendigung der Heats wird eine Punktewertung (Addition der Heatpunkte) erstellt. Der Teilnehmer mit der geringsten Punktzahl wird auf Platz eins
­geführt usw. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Platzierung im Zeittraining.
Die besten 34 Teilnehmer qualifizieren sich für die Rennen. Bei Absage eines
qualifizierten Teilnehmers rückt der nächstplatzierte Fahrer der Heatwertung
auf.
8.6Rennen
Es werden zwei Rennen pro Klasse durchgeführt.
Die Startaufstellung für das 1. Rennen erfolgt nach der Punktewertung der
Heats, auch wenn Einsprüche aus dem Zeittraining, bzw. aus den Heats, noch
nicht entschieden sind.
Die Startaufstellung für das 2. Rennen erfolgt nach dem Einlauf des 1. Rennens, auch wenn Einsprüche aus dem 1. Rennen noch nicht entschieden sind.
Die Renndistanz beträgt pro Rennen:
–Bambini, Bambini light, Rotax Micro Max, Rotax Mini Max
ca. 13 km
–World Formula, RK1
ca. 14 km
–X30 Junior, Rotax Max Junior
ca. 16 km
–X30 Senior, X30 Super, KZ2, KZ2 Gentlemen,
Rotax Max, Rotax Max DD2
ca. 18 km
45
8.7Startaufstellung
Der Zugang zum Vorstartbereich wird 5 Minuten vor der vorgesehenen Startzeit
eines Rennens geschlossen.
9.Wertung
Es gelten die Bestimmungen des Art. 9 – Kart Clubsport Reglement.
In den beiden Rennen zum ADAC Kart Bundesendlauf werden in der betreffenden Klasse nach den offiziellen Rennergebnissen für jedes Rennen Punkte wie
folgt vergeben:
Platz:
1
2 3
4
5
6
7
8
9
10
Punkte: 25
20 16 13 11 10 9
8
7
6
Platz: 11 12131415
Punkte: 5
4 3
2
1
Eine Punktevergabe erfolgt nur für diejenigen Fahrer, die mindestens 75 % der
Distanz des führenden Fahrzeuges zurückgelegt haben.
Für die Platzierungen in der Heatwertung werden ebenfalls Punkte wie folgt zugeteilt:
Platz:
1
2 3
4
5
6
7
8
9
10
Punkte: 10
9 8
7
6
5
4
3
2
1
Für die Gesamtwertung in der betreffenden Klasse werden die Wertungspunkte
aus den beiden Rennen sowie der Heatwertung addiert. Die sich daraus ergebende Gesamtpunktzahl ergibt die Gesamtwertung für die betreffende Klasse
für den ADAC Kart Bundsendlauf.
Sieger des ADAC Kart Bundesendlaufs in der betreffenden Klasse ist der Fahrer
mit der höchsten Gesamtpunktzahl, usw. Bei Punktgleichheit (ex-aequo) entscheidet das bessere Ergebnis eines Fahrers aus den beiden Rennen. Sollte
hierbei ein Gleichstand bestehen, entscheidet die bessere Platzierung in der
Heatwertung.
Bei Klassenstärken ab 13 Teilnehmern erhalten die 5 bestplatzierten Fahrer
jeder Klasse Pokale (bei 12–10 Teilnehmern die 4 bestplatzierten, bei
­
9–8 Teilnehmern die 3 bestplatzierten, bei 7–5 Teilnehmern die 2 bestplatzierten, bis 4 Teilnehmer der bestplatzierte).
10. Wertungsstrafen
Es gelten die Bestimmungen des Art. 10 – Kart Clubsport Reglement.
11. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
12. Versicherungen
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
13. Haftungsausschluss
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
46
15. Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
16. Preise/Siegerehrung
Es gelten die Bestimmungen des Art. 16 – Kart Clubsport Reglement.
Die Teilnahme an der Siegerehrung beim ADAC Kart Bundesendlauf ist für alle
Teilnehmer sportliche Pflicht.
17. Sachrichter/Sportwarte/Schiedsgericht/Strafen
Es gelten die Bestimmungen des Art. 17 – Kart-Clubsport-Reglement.
Der ADAC setzt beim ADAC Kart Bundesendlauf als Vorsitzenden des Schiedsgerichts den permanenten Sportkommissar des ADAC Kart Masters ein. Die
Reisekosten für den Vorsitzenden des Schiedsgerichts trägt der ADAC München,
Ressort Motorsport. Über die weitere Besetzung des Schiedsgerichtes entscheidet der ADAC Kartausschuss.
Der ADAC setzt beim ADAC Kart Bundesendlauf als Obmann der Techniker einen permanenten Technischen Kommissar aus dem ADAC Kart Masters ein.
Der permanente Technische Kommissar aus dem ADAC Kart Masters ist für die
Leitung der Technischen Abnahme beim ADAC Kart Bundesendlauf verantwortlich. Die Reisekosten für den Obmann der Techniker trägt der ADAC München,
Ressort Motorsport.
Die Technische Abnahme setzt sich beim ADAC Kart Bundesendlauf mindestens aus jeweils einem Techniker der ADAC Regionalserien NAKC, OAKC, SAKC,
WAKC zusammen. Die Entscheidung, wer als Techniker der ADAC Regionalserie
zum ADAC Kart Bundesendlauf entsendet wird, obliegt der betreffenden ADAC
Regionalserie. Die Reisekosten für ihren Techniker trägt die betreffende ADAC
Regionalserie.
Dem Veranstalter wird empfohlen als Rennleiter den Renndirektor des ADAC
Kart Masters einzusetzen. Die Reisekosten für den Rennleiter trägt der Veranstalter.
18. Einsprüche
Es gelten die Bestimmungen des Art. 18 – Kart Clubsport Reglement.
19. Besondere Bestimmungen
Es gelten die Bestimmungen des Art. 19 – Kart Clubsport Reglement.
19.1. Veranstalterverpflichtung
Der Veranstalter des ADAC Kart Bundesendlaufs erkennt diese Regelungen
­unwiderruflich an und verpflichtet sich zur Beachtung und Einhaltung des Kart
Clubsport Reglements und dieser Bestimmungen für den ADAC Kart Bundesendlauf.
19.2 Teilnehmerverpflichtung
Die Teilnehmer am ADAC Kart Bundesendlauf erkennen diese Regelungen mit
Abgabe ihrer Nennung unwiderruflich an und verpflichten sich zur Beachtung
und Einhaltung des Kart Clubsport Reglements und dieser Bestimmungen für
den ADAC Kart Bundesendlauf sowie der Technischen Bestimmungen für die
ADAC-/NAKC-/OAKC-/SAKC-/WAKC-Kartklassen.
47
19.3 Werbung
Der ADAC und die ADAC Regionalserien behalten sich Werberechte auf dem
Kart (Frontspoiler, Seitenkästen, Bereich der Startnummern) sowie auf dem
Fahreranzug vor. Das ordnungsgemäße Anbringen der Werbung wird bei der
Technischen Abnahme überprüft.
19.4 Fahrerlager
Die Bahn- und Fahrerlagerordnung und die Verhaltensregeln des Veranstalters
und/ oder des Bahneigentümers/ Bahnbetreibers sind von allen Teilnehmern
und ihren Helfern, Mechanikern, Betreuern, u. a. zu beachten und einzuhalten.
Das Fahren mit Fahrzeugen (z. B. Inlineskater, Rollschuhe, Skateboards, Fahr­
räder, Mofas, Mopeds, Mini-Bikes, Scooter, Roller, Quads, oder andere, egal ob
motorbetrieben oder nicht) auf dem gesamten Veranstaltungsgelände darf nur
im Schrittempo und mit größtmöglicher Vorsicht erfolgen. Fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge dürfen nur von Fahrern, die im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sind, gefahren werden. Tiere sind auf dem gesamten
Veranstaltungsgelände anzuleinen. Zuwiderhandlungen können vom Veranstalter ohne besonderes Strafverfahren mit einer Geldbuße von 100,– € geahndet
werden. Weitere Verstöße führen zum Verweis von der Veranstaltung durch den
Veranstalter und können der Rennleitung und/ oder dem Schiedsgericht zur
weiteren Bestrafung gemeldet werden.
Die Reinhaltung des Veranstaltungsgeländes, insbesondere des Fahrerlagers,
ist eine selbstverständliche Pflicht für alle Teilnehmer/innen und ihre Helfer,
Betreuer, Mechaniker, u. a. Die gültigen Umweltrichtlinien des DMSB (siehe
www.dmsb.de) sind zwingend zu beachten und einzuhalten. Jeglicher Müll und
Abfälle, die von Teilnehmern und ihren Helfern, Betreuern, Mechanikern, u. a.
verursacht werden, sind in die vom Veranstalter aufgestellten Entsorgungs­
behälter (Mülltonnen) einzuwerfen. Wenn keine oder nicht ausreichende Entsorgungsbehälter (Mülltonnen) aufgestellt sind, muss jeder Teilnehmer seinen
gesamten Müll und Abfall, der von ihm und seinen Helfern, Betreuern, Mechanikern, u. a. verursacht wird sammeln und wieder mitnehmen und an seinem
Wohnort ordnungsgemäß entsorgen. Insbesondere Altöle, Öldosen, Öllappen,
öl- und benzinhaltige- sowie sonstige Ersatz- und Reparaturteile und Altreifen
hat jeder Teilnehmer wieder mitzunehmen und an seinem Wohnort ordnungsgemäß zu entsorgen. Alle Teilnehmer müssen eine ausreichend große flüssigkeitsdichte Plane (Umweltmatte) als Unterlage zum Schutz des Bodens unter jedes
Kart legen, wenn an dem Kart gearbeitet wird. Das Waschen von Karts darf nur
auf den hierfür besonders gekennzeichneten und geeigneten Plätzen erfolgen.
Den Weisungen des Veranstalters, der Rennleitung, der Sportwarte und der
Ordnungskräfte des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Betreten der Rennstrecke durch Teilnehmer, Fahrer/innen, Helfer, Mechaniker, Betreuer, u. a. ist verboten und nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
Rennleitung gestattet.
Jedem Teilnehmer steht eine maximale Fläche von 25 m² im Fahrerlager zu.
Darüber hinausgehender Platzbedarf ist nur in Absprache mit dem Veranstalter
möglich. Der Aufbau ist nur mit Zustimmung der Fahrerlageraufsicht zulässig,
ohne Zustimmung aufgebaute Zelte, LKWs oder Transporter müssen wieder abgebaut werden. Den Anweisungen der Fahrerlageraufsicht ist unbedingt Folge
zu leisten. Für Privatfahrzeuge besteht absolutes Parkverbot im Fahrerlager.
Wohnwagen und Wohnmobile können nur mit Genehmigung des Veranstalters
im Fahrerlager oder auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden.
48
Der Einstieg in den Kartsport
Im Kartsport fangen Karrieren an – der ADAC hilft dabei
Der klassische Weg zum erfolgreichen Piloten beginnt auf der Kartbahn. Fast
alle aktuellen Formel-1-Piloten haben dort ihre Karriere begonnen. Das gilt für
Michael und Ralf Schumacher ebenso wie für Sebastian Vettel, Nick Heidfeld
oder Timo Glock. Der ADAC, mit 19,1 Millionen Mitglieder Europas größter
­Automobil Club, bietet schon traditionell bundesweit allen Renn-Kids eine
­umfassende und fundierte Kart-Ausbildung an. Bis zum Erreichen des achten
Lebensjahres müssen sich die Schumis von morgen allerdings gedulden.
Die erste Station für den Einsteiger ist der Kartslalom. Um dort starten zu
­können ist lediglich eine beitragsfreie ADAC Junior-Mitgliedschaft sowie pro
Rennen 10,– € Startgebühr fällig. Auf die motorsportlichen Dreikäsehochs
­warten etwa 5,5 PS starke Karts, die der ADAC kostenlos zur Verfügung stellt.
Das Paket beinhaltet auch eine kostenlose Unfallversicherung.
Achtjährigen, die gleich auf der Rundstrecke ihr Glück versuchen wollen, kann
ebenfalls vom ADAC geholfen werden. In den Klassen Bambini light (8 bis
14 Jahre) und Bambini (10 bis 14 Jahre) treten die jungen Motorsportler mit
ca. 7 PS starken Zweitakt-Motoren an.
Mit 12 Jahren können die Youngsters dann zu den Junioren wechseln, wo es
wesentlich flotter vorwärts geht und die Rennen schon teilweise sehr professionellen Charakter besitzen. Das gilt auch für die noch schnelleren Senioren, für
die mit 15 Jahren dann die Tür offen steht.
Die Eliteliga des Kartsports ist das ADAC Kart Masters und die Deutsche Kart
Meisterschaft (DKM). Mit 16 Jahren wartet dann auf die Besten die nächste
Stufe der Karriereleiter – der Formelsport, z. B. in der ADAC Formel 4.
Alles Wissenswerte zum ADAC Kartsport und Motorsport finden Sie unter:
www.adac.de/motorsport
Wie starte ich im Kartsport?
Kartslalom:
Der kostengünstigste Einstieg in den Kartsport ist der Kartslalom. Um dort starten zu können ist lediglich eine beitragsfreie ADAC Junior-Mitgliedschaft sowie
10,– € Startgebühr notwendig. Die Teilnahme ist möglich in dem Jahr, in dem
der Jugendliche 8 Jahre alt wird. Die etwa 5,5 PS starken Viertakt-Karts stellt
der ADAC kostenlos zur Verfügung. Das Paket beinhaltet auch eine kostenlose
Unfallversicherung.
Die Kartslalom-Wettbewerbe werden allesamt von ADAC Ortsclubs durchgeführt
und von engagierten Jugendleitern begleitet. Diese kümmern sich um ihre
Schützlinge und geben ihnen wertvolle Tipps und Unterstützung.
Die Kontaktadressen der zahlreichen ADAC Ortsclubs sind über die jeweiligen
ADAC Sportabteilungen erhältlich.
Rundstrecke:
Der Einstieg auf der Rundstrecke ist mit deutlich höheren Kosten verbunden,
da jeder Teilnehmer sein eigenes Kart samt Motor benötigt. Allerdings ist hier
gleich Rennsport-Feeling pur angesagt. Die Teilnahme ist ebenfalls ab dem
Jahr möglich, in dem der Jugendliche 8 Jahre alt wird.
Die notwendige Clubsportlizenz kann über die zuständige ADAC Sportabteilung
erworben werden. Dort bekommt man auch Infos, wo sich die nächste Kartbahn befindet und welcher Kartclub in der Nähe angesiedelt ist. Ebenfalls
­können die ADAC Sportabteilungen Auskunft geben, welche Serie für den Neueinsteiger die empfehlenswerteste ist.
49
Wo finde ich ein Kart oder Team?
Kartklassen im ADAC Kart Clubsport
Während im Kartslalom das Sportgerät zur Verfügung gestellt wird, benötigt
man auf der Rundstrecke sein eigenes bestens vorbereitetes Kart.
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
1)Die kostengünstigste Variante ist der Kauf eines neuen oder gebrauchten
Karts, wobei der Vaters als Schrauber eingesetzt wird. Das setzt aber sehr
fundiertes Fachwissen in Karttechnik und Abstimmung voraus. Zudem muss
auch ein Transportfahrzeug mit Zelt angeschafft werden.
2)Man startet in einem Kartteam, das sich um Einsatz und Betreuung kümmert. Das ist zwar die teurere Variante, allerdings braucht man sich weder
um Technik noch Transport des Karts selbst kümmern. Der Fahrer kann sich
zu 100 Prozent aufs Fahren konzentrieren und bekommt von seinem Teamchef noch sehr viel Wissen und Erfahrung weitervermittelt.
Klasse
Alter
In welcher Serie
ausgeschriebenWertigkeit
Bambini light
8-14 Jahre
ADAC Regionalserien
Einsteigerklasse
Bambini
10-14 Jahre
ADAC Regionalserien/
ADAC Kart Masters
Einsteigerklasse
World Formula ab 10 Jahren ADAC Regionalserien
Viertakt
Einsteigerklasse
RK1
ab 10 Jahren ADAC Regionalserien
Viertakt
Einsteigerklasse
RK1 Plus
ab 13 Jahren ADAC Regionalserien
Viertakt
Einsteigerklasse
OK-Junior
12-16 Jahre
ADAC Regionalserien/ Internationale
ADAC Kart Masters
Juniorenklasse
X30 Junior
12-16 Jahre
ADAC Regionalserien/ Günstige
ADAC Kart Masters
Juniorenklasse
X30 Senior
ab 15 Jahren ADAC Regionalserien/ Günstige
ADAC Kart Masters
Seniorenklasse
X30 Super
ab 15 Jahren ADAC Regionalserien
Klasse für
Schwergewichte
KZ2
ab 15 Jahren ADAC Regionalserien/
ADAC Kart Masters
Getriebeklasse
KZ2
Gentlemen
ab 30 Jahren ADAC Regionalserien
Getriebeklasse
Rotax Micro
Max
8-12 Jahre
ADAC Regionalserien
Einsteigerklasse
Rotax
Mini Max
10-14 Jahre
ADAC Regionalserien
Einsteigerklasse
Rotax Günstige
Max Junior
12-16 Jahre
ADAC Regionalserien
Juniorenklasse
Rotax
Günstige
Max
ab 15 Jahren ADAC Regionalserien
Seniorenklasse
Rotax
Günstige
Max DD2
ab 15 Jahren ADAC Regionalserien
Getriebeklasse
Wer hilft mir weiter?
Für den Neueinsteiger ist es ratsam, in einen ADAC Kartclub einzutreten. Die
meisten Kartclubs bieten Schnupperkurse an und informieren bei Club­
abenden über viele Themen wie Technik, Rennvorbereitung und vieles mehr.
Dort lernt man auch viele Gleichgesinnte kennen, die gute Tipps geben können.
Viele Clubs haben auch eine eigene Kartbahn oder sind dort ansässig. Auf
­vielen Bahnen kann man auch einen Garagenplatz mieten, in dem man sein
Kart unterbringen kann und wo man auch regelmäßig trainieren kann.
In welcher Klasse beginne ich?
Als Einstieg in den Kartsport ist die Klasse Bambini light die logische Entscheidung. Es gibt zwar noch verschiedene andere Einsteigerklassen, allerdings führt
auf der Karriereleiter in den internationalen Kartsport an der Bambiniklasse
kein Weg vorbei. Ab 10 Jahren kann man dann in die etwas leistungsstärkere
Klasse Bambini umsteigen.
Beide Bambiniklassen werden von einem 160 ccm starken wassergekühlten
Zweitaktmotor des italienischen Herstellers IAME angetrieben.
Eckdaten:
Bambini light: 8 – 14 Jahre, ca. 6,5 PS
Bambini:
10 – 14 Jahre, ca. 7,5 PS
In welcher Serie starte ich?
Weitaus schwieriger als die Wahl der Einstiegsklasse ist die Entscheidung in
welcher Serie der Neueinsteiger beginnen soll.
Empfehlenswert ist nach ausgiebigem Training die Teilnahme an einem der
­vielen Clubsport-Rennen, die von den ADAC Ortsclubs angeboten werden.
Auf regionaler Ebene bietet der ADAC mit seinen vier Regionalserien NAKC
(Norddeutscher ADAC Kart Cup), OAKC (Ostdeutscher ADAC Kart Cup), SAKC
(Süddeutscher ADAC Kart Cup) und WAKC (Westdeutscher ADAC Kart Cup)
eine perfekte Bühne für die ambitionierten Nachwuchstalente. Alle vier
­
­Regionalserien werden nach gültigem Clubsport-Reglement ausgetragen und
am Jahresende treffen sich die besten Teilnehmer aus allen vier Regionen zum
ADAC Kart Bundesendlauf. Ebenfalls halten sich die Kosten in diesen Serien
auf überschaubarem Niveau.
Weitere Infos unter
– www.nakc.de
– www.oakc.info
– www.sakc.de – www.wakc.de
Grundsätzlich abzuraten ist vom direkten Einstieg in eine der Top-Serien wie
z. B. dem ADAC Kart Masters. Dort verliert der Neueinsteiger sehr schnell die
Lust am Fahren, wenn er permanent um die letzten Startplätze kämpfen muss.
50
51
Übersichtskarte Kart-Bahnen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Schleswig-Holstein1
Hansa 1
Weser-Ems 11
Niedersachsen/Sachsen-A.
Ostwestfalen-Lippe
Berlin-Brandenburg
Westfalen
Nordrhein
Hessen-Thüringen
52
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Mittelrhein
Sachsen
Saarland
Pfalz
Nordbaden
Nordbayern
Württemberg
Südbaden
Südbayern
ADAC Bundesendlauf Sieger 1981–2015
1981 Garching
Pop 100 Senioren
Jürgen Beck, Stuttgart
1982 Fulda
Pop 100 Junioren
Pop 100 Senioren
Oliver Schmitt, Künzell
Markus Oestreich, Fulda
1983 Schaafheim
Pop 100 Junioren
Pop 100 Senioren
Frank Esch, Wennigsen
Markus Oestreich, Fulda
1984 Harsewinkel
Pop 100 Junioren
Pop 100 Senioren nat.
Pop 100 Senioren int.
Christian März, Ismaning
Oliver Schmitt, Künzell
Henning Pape, Peine
1985 Teningen
Pop 100 Junioren
Pop 100 Senioren
Mario Kracke, Hemmingen
Michael Bartels, Plettenberg
1986 Faßberg
Pop 100 Junioren
Pop 100 Senioren
Eric Meyer, Darmstadt
Christian März, Ismaning
1987 Fulda
Pop 100 Junioren
Pop 100 Senioren
Mike Strotmann, Gauting
Helmut Niedermeyer, Dachau
1988 Garching
Pop 100 Junioren
Pop 100 Senioren
Mike Strotmann, Gauting
Claudia Hürtgen, Aachen
1989 Hannover
Pop 100 Junioren
Pop 100 Senioren
Pop 135
Arnd Meier, Hannover
Mike Scheidegger, Hannover
Bernhard Prantler, Teisendorf
1990 Nürburgring
Pop 100 Junioren
Pop 100 Senioren
Pop 135
Oliver Tichy, Österreich
Andre Fibier, Hamburg
Alexander Burgstaller, Münch.
1991 Solitude
Pop 100 Junioren
Pop 100 Senioren
Pop 135
Wolf Henzler, Nürtingen
Ludwig Koller, Mkt. Rettenbach
Bernhard Mohr, Trier
1992 Kerpen
Pop 100 Junioren
Pop 100 Senioren
Pop 135
Christian Hohenadel, Quiersch.
Achim Wedler, Braunschweig
Andreas Schüssler, München
1993 Kiel-Boksee
Pop 100 Junioren
Pop 100 Senioren
Philipp Stange, Kleinostheim
Jan Henkel, Schmallenberg
53
1994 Harsewinkel
Kadetten
Pop 125 Junioren
Pop 125 Senioren
Peter Heinrichsberger, Endorf
Benny Zeitler, Sulzbach
Stefan Göllner, Höxter
1995 Teningen
Kadetten
Pop 125 Junioren
Pop 125 Senioren
Peter Heinrichsberger, Endorf
Daniel Schmidl, Kumhausen
Thomas Braumüller, Vöhringen
1996 Fulda
Kadetten
Pop 125 Junioren
Pop 125 Senioren
Andre Kött-Mahr, Ingelheim
Dirk Werner, Poppenhausen
Andreas Matis, Marienhausen
1997 Walldorf
Kadetten
Pop 125 Junioren
Pop 125 Senioren
Markus Mann, Fellheim
Norbert Siedler, Hauzenberg
Stefan Buhl, Obermaiselstein
1998 Jüterbog
Kadetten
Pop 125 Junioren
Pop 125 Senioren
Maximilian Götz, Uffenheim
Peter Terting, Börwang
Nils Randhahn, Göttingen
1999 Schaafheim
Kadetten
Pop 125 Junioren
Pop 125 Senioren
Sebastian Richter, Mühlhausen
Thomas Huber, Neum.-St.Veit
Sven Schädler, St.Martin
2000 Ampfing
Kadetten
Bambini
ICA Junioren
Pop 125 Junioren
Pop 125 Senioren
Markus Vornbrock, Dorsten
Maximilian Wissel, Alzenau
Denis Pennekamp, Selm
Andreas Greineder, Fürstenzell
Jochen Meier, Zell-Atzenbach
2001 Oschersleben
Bambini
ICA Junioren
Pop 125 Junioren
ICA 100
Christian Vietoris, Lissendorf
Michael Klein, Kleinkuchen
Björn Breuers, Duisburg
Rouzbeh Rahi, Norderstedt
2002 Hahn
Bambini A
Bambini B
ICA Junioren
ICA 100
Christian Vietoris, Lissendorf
Dominik Brinkmann, Lünen
René Rast, Steyerberg
Timo Schnitter, Simmerath
2003 Oschersleben
Bambini A
Bambini B
ICA Junioren
ICA 100
VT 250
Marlon Pries, Weyhausen
Tobias Zoll, Burladingen
Christian Vietoris, Lissendorf
Richard Schaffer, Essenbach
Fabian Plentz, Hannover
54
2004 Ampfing
Bambini A
Bambini B
ICA Junioren
ICA 100
VT 250 Biland
VT 250 Ecomoto
Daniel Abt, Kempten
Fabian Maier, Utting
Luigi Cefalu, Wangen
Daniel Seibert, Ismaning
Frank Riederer, Witten
Björn Landgräber, Lippstadt
2005 Oschersleben
Bambini A
Bambini B
ICA Junioren
ICA 100
World Formula
VT 250 Biland
VT 250 Oral
VT 250 Junioren
Marvin Kirchhöfer, Leipzig
Jonas Spölgen, Nideggen
Kamil Radkiewicz, Spenge
Luigi Cefalu, Wangen
Andre Kursim, Großenlüder
Claudio Mack, Oberboihingen
Daniele Dallari, Italien
Tobias Naumann, Sigmaringen
2006 Schaafheim
Bambini A
Bambini B
ICA Junioren
ICA 100
World Formula
VT 250
VT 250 Vampire
Phillip Freimann, Celle
Marvin Dienst, Lampertheim
Julian Eisenreich, Dortmund
Christian Wangard, Koblenz
Benjamin Luth, Dassendorf
Claudio Mack, Oberboihingen
Daniel Seibert, Ismaning
2007 Wackersdorf
Bambini A
Bambini B
ICA 100
ICA Junioren
KF2
KF3
World Formula
VT 250 Senioren
VT 250 Junioren
Felix Klinck, Ketsch
Marvin Dienst, Lampertheim
Marcus Brandt, Essen
Maximilian Buhk, Dassendorf
Patrick Schranner, Ingolstadt
Manuel Valier, München
Max Altenheimer, Wiesbaden
Claudio Mack, Oberboihingen
Stefan Gärtner, Markdorf
2008 Oschersleben
Bambini A
Bambini B
ICA Senioren
ICA Junioren
KF2
KF3
World Formula
Getriebe
Marvin Dienst, Lampertheim
Moritz Oberheim, Schermbeck
Stephan Risse, Wenden
André Matisic, Hamburg
Johannes Dobmeier, Ergoldsbach
Maximilian Buhk, Dassendorf
Dennis Tuszynski, Hagen
Kevin Illgen, Langenchursdorf
2009 Hahn
Bambini A
Bambini B
ICA Senioren
ICA Junioren
KF2
KF3
125 Senioren
World Formula
World Formula light
Getriebe
Kevin Metzner, Schönfeld
Sophia Flörsch, Grünwald
Tim Schröder, Wesenberg
Luca Schulz, Geesthacht
Bente Scharf, Stedesdorf
Hubertus-Carlos Vier, Walting
Christian Dischner, Osburg
Dennis Menze, Wuppertal
Cedric Piro, Heusweiler
Kevin Illgen, Langenchursdorf
55
2010 Templin
Bambini
KF2
KF3
IAME X30
IAME X30 Junioren
125 Senioren
ICA 100 Senioren
Junioren
World Formula light
World Formula
Getriebe
Cedric Piro, Heusweiler
Marvin Kirchhöfer, Leipzig
Chris Dahlmann, Beckum
Dennis Menze, Wuppertal
Luca Walter, Bermaringen
Francois Grethen, Platten
Lennart Schreiber, Celle
Niklas Lohse, Oerlenbach
Marcel Läsch, Hupperath
Julia Kleinwort, Schaalby
Kevin Illgen, Langenchursdorf
2011 Wackersdorf
Bambini
KF3
IAME X30
IAME X30 Junioren
125 Senioren
World Formula light
World Formula
Getriebe
Jannes Fittje, Langenhain
Kevin Metzner, Schönfeld
Fabian Kurt Komor, Melle
Cedric Piro, Hausweiler
Alexander Heil, Ebernburg
Philipp Schwaiger, Kahla
Lukas Korbela, Lippborg
Kevin Illgen, Langenchursdorf
2012 Ampfing
Bambini Waterswift
Bambini Gazelle
KF3
IAME X30
IAME X30 Junioren
World Formula light
World Formula
Getriebe
Robin Falkenbach, Troisdorf
Paul Enders, Salmtal
Kevin Metzner, Schönfeld
Michael Schöttler, Essen
Marcel Preuß, Rockenberg
Hüseyin Yardimcel, Iserlohn
Andre Kern, Anröchte
Peter Heinrichsberger, Bad Endorf
2013 Liedolsheim
Bambini Waterswift
Bambini Gazelle
KF3-125
X30 Senior
X30 Junior
World Formula
Getriebe
Luke Wankmüller, Keltern
Nico Hantke, Hürth
Michelle Halder, Messkirch
Maximilian Huber, Dachau
Laurents Hörr, Gerlingen
Tristan Gebhardt, Rhede
Kevin Illgen, Callenberg
2014 Templin
Bambini light
Bambini
X30 Senior
X30 Junior
World Formula
RK1
Getriebe
Getriebe Gentlemen
Salman Owega, Köln
Miroslaw Kravchenko, Krefeld
Emil Sawan-Montag, Berlin
Tim Tröger, Plauen
Elias Sauerbier, Geisa
Dominik Hamm, Büttelborn
Toni Wolf, Schönbrunn
Heino Bröer, Papenburg
2015 Bopfingen
Bambini light
Bambini
X30 Senior
X30 Junior
World Formula
RK1
Getriebe
Getriebe Gentlemen
Rotax Max
Nick Klein-Ridder, Dorsten
Miroslaw Kravchenko, Krefeld
Marcel Preuss, Rockenberg
Tim Tröger, Plauen
Simon Vogthofer, Hagen
Nick Strobel, Weissach
Michael Mrosek, Hirschau
Erik Haubold, Nossen
Alex Schneider, Bleckhausen
56
ADAC Kart Cup Sieger 2015
2015
Bambini light
Bambini
X30 Senior
X30 Junior
KF-Junior
World Formula
RK1
Getriebe
Getriebe Gentlemen
Rotax Micro Max
Rotax Max
Marc Schmitz, Neuwied
Hugo Sasse, Dürrröhrsdorf
Tobias Dauenhauer, Mörlenbach
Tim Tröger, Plauen
Yannick Schröer, Oderwitz
Elias Sauerbier, Geisa
Christian Wachter, Kaiserslautern
Toni Tschentscher, Hohenstein-Ernstthal
Erik Haubold, Nossen
Moritz Schmeiß, Schwerte
Alex Schneider, Bleckhausen
57
Adressen der ADAC Sportabteilungen
ADAC Berlin-Brandenburg e.V.
Bundesallee 29-30
10717 Berlin
Tel. 0 30/86 86-0
Fax 0 30/86 86-289
ADAC Pfalz e.V.
Europastr. 1
67433 Neustadt
Tel. 0 63 21/89 05-0
Fax 0 63 21/89 05-58
ADAC Hansa e.V.
Amsinckstr. 41
20097 Hamburg
Tel. 0 40/2 39 19-19
Fax 0 40/2 39 19-290
ADAC Saarland e.V.
Untertürkheimer Str. 39–41
66117 Saarbrücken
Tel. 06 81/6 87 00-0
Fax 06 81/6 87 00-30
ADAC Hessen-Thüringen e.V.
Lyoner Str. 22
60528 Frankfurt/Main
Tel. 0 69/66 07-70
Fax 0 69/66 07-8649
ADAC Sachsen e.V.
Striesener Str. 37
01307 Dresden
Tel. 03 51/44 33-0
Fax 03 51/44 33-390
ADAC Mittelrhein e.V.
Viktoriastr. 15
56068 Koblenz
Tel. 02 61/13 03-0
Fax 02 61/13 03-75
ADAC Schleswig-Holstein e.V.
Saarbrückenstr. 54
24114 Kiel
Tel. 04 31/66 02-0
Fax 04 31/66 02-150
ADAC Niedersach./S.-Anhalt e.V.
Lübecker Str. 17
30880 Laatzen
Tel. 0 51 02/90-0
Fax 0 51 02/90-11 69
ADAC Südbaden e.V.
Am Predigertor 1
79098 Freiburg i.Brg.
Tel. 07 61/36 88-0
Fax 0761/3688-244
ADAC Nordbaden e.V.
Steinhäuser Str. 22
76135 Karlsruhe
Tel. 07 21/81 04-0
Fax 07 21/81 04-170
ADAC Südbayern e.V.
Ridlerstr. 35
80339 München
Tel. 0 89/51 95-0
Fax 0 89/50 81 48
ADAC Nordbayern e.V.
Äußere Sulzbacher Str. 98
90491 Nürnberg
Tel. 09 11/95 95-0
Fax 09 11/95 95-282
ADAC Weser-Ems e.V.
Benningsenstr. 2-6
28207 Bremen
Tel. 04 21/49 94-0
Fax 04 21/49 94-124
ADAC Nordrhein e.V.
Luxemburger Str. 169
50963 Köln
Tel. 02 21/47 27-47
Fax 02 21/44 74 33
ADAC Westfalen e.V.
Freie-Vogel-Str. 393
44269 Dortmund
Tel. 02 31/54 99-0
Fax 02 31/54 99-237
ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V.
Eckendorfer Str. 36
33609 Bielefeld
Tel. 05 21/10 81-0
Fax 05 21/10 81-250
ADAC Württemberg e.V.
Am Neckartor 2
70190 Stuttgart
Tel. 07 11/28 00-0
Fax 07 11/28 00-123
58
Willkommen zum ADAC Kart Masters!
Die stärkste Kartserie Deutschlands.
 Ausgeschrieben für die Klassen Bambini, OK-Junior,
OK, KZ2, X30 Senior und X30 Junior
 Ausgetragen auf den deutschen Top-Bahnen
 Mindestens 25.000 Euro Gesamtpreisgeld für alle Klassen
 Formeltestfahrt für die Sieger der Klassen X30 Senior,
OK und KZ2
Alle Termine 2016 im Überblick:
07.–08.05.2016
28.–29.05.2016
09.–10.07.2016
06.–07.08.2016
17.–18.09.2016
Hahn
Ampfing
Kerpen
Oschersleben
Wackersdorf
Mehr Infos auf www.adac.de/motorsport
oder E-Mail an: wolfgang.neumayer@adac.de
So erreichen Sie uns!
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Tel. (0 89) 76 76 44 12
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