Landratsamt Mühldorf, Abfallinfo 2016

Transcription

Landratsamt Mühldorf, Abfallinfo 2016
An sämtliche Haushalte
des Landkreises Mühldorf a.Inn
AbfallInformation
des Landkreises Mühldorf a.Inn
2016
Grußwort des Landrats
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
eine saubere Umwelt ist eine der Grundlagen für unsere
schöne Region, in der wir leben. Die Müllgebühren werden
auch 2016 auf dem gleichen niedrigen Niveau bleiben.
Darüber hinaus liegt es dem Landkreis am Herzen, den
Service der Abfallwirtschaft ständig zu erweitern und zu
verbessern. So wurden im Jahr 2014 an allen Wertstoffhöfen die kostenlose Sammlung von Druckerpatronen
und Tonerkartuschen, sowie die Elektrokleingerätesammlung an 20 Wertstoffinseln erfolgreich eingeführt. Seit
dem letzten Jahr werden Akkus und Hochenergiebatterien an allen Wertstoffhöfen getrennt von den handelsüblichen Trockenbatterien gesammelt.
Auch in diesem Jahr wird der Service am Bürger wieder
erweitert. Ab Juli 2016 wird die vom Gesetzgeber geforderte Getrennterfassung von Bioabfällen, wie Küchenund Speisereste, mit der Sammlung an 35 Bioabfallsammelstellen umgesetzt.
Im Rahmen der Klimaschutztage 2015 wurde die Bedeutung des Themas »Abfalltrennung als sinnvoller Beitrag
zum Klimaschutz« beleuchtet. Bei den täglichen Abfällen
bleibt das bewährte Trennen und Sammeln trotz neuer
Rückgewinnungsmethoden das A und O. Ein weiterer
Schwerpunkt ist auf das Vermeiden von Abfall zu legen,
denn der beste Abfall ist und bleibt jener, der gar nicht
entsteht. Ich bitte Sie daher weiterhin durch Müllvermeidung und -trennung Ihren täglichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und für eine saubere und lebenswerte
Umwelt im Landkreis Mühldorf a. Inn zu sorgen!
www.engelhardt-atelier.de; Titelfoto: Matthias Ettinger, kwerbild.de
Ihr Landrat Georg Huber
und das Team der Abfallwirtschaft
am Landratsamt Mühldorf a. Inn
Fotografie: Andreas Hasak
Abfallgebühren
Restmüll
Die Abfallgebühren bleiben gleich.
Wie hoch sind die Gebühren ab 2016?
Grundgebühr pro Grundgebühreneinheit
(GGE) und Monat
1,20 EUR
Gebühr pro 80 l-Tonne pro Leerung
3,90 EUR
Gebühr pro 120 l-Tonne pro Leerung
5,90 EUR
Gebühr pro 240 l-Tonne pro Leerung
11,80 EUR
Gebühr pro 1.100 l-Container pro Leerung
54,00 EUR
Gebühr pro Restmüllsack
Gebühr pro t selbstangelieferter Abfall
Gebühr pro Sperrmüllscheck
3,40 EUR
199,90 EUR
15,00 EUR
Beispielrechnung:
Haushalt mit 80 l-Restmülltonne, mit der Mindestentleerungszahl von zehn Entleerungen.
Grundgebühr: 12 × 1,20 EUR
14,40 EUR
Leistungsgebühr: 10 × 3,90 EUR
39,00 EUR
Müllgebühr gesamt /Jahr
53,40 EUR
Die Jahresendabrechnung der Abfallgebühren für 2015
wird Ende Januar 2016 versandt. Sie enthält auch die Vorauszahlungsbeträge für das Jahr 2016 mit den Zahlungsfälligkeiten im Februar, Mai, August und November.
Bitte teilen Sie uns Änderungen, wie Eigentümerwechsel,
Gewerbean- und abmeldungen, Adressänderungen oder
Änderungen der Bankverbindung mit.
, die Restmülltonne
Bitte achten Sie zukünftig darauf
ehälter soll mit
nicht zu überfüllen, d.h. der Abfallb
zur Abfuhr bereitvollständig geschlossenem Deckel
eise einmal mehr
gestellt werden. Fällt ausnahmsw
tlich zugelassenen
Müll an, kann dieser mit einem am
der Restmülltonne
Restmüllsack am Abfuhrtag neben
r-Restmüllsack
bereitgestellt werden. Der 70-Lite
dt- bzw. Gemeindekostet 3,40 EUR und ist in den Sta
tsamt erhältlich.
verwaltungen, sowie dem Landra
Das Abfallgebührensystem des Landkreises Mühldorf
a.Inn stellt eine Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr dar.
Die Abfallgebühren setzen sich zusammen aus
der Grundgebühr, die pro Monat und pro Grundgebühreneinheit erhoben wird und
der Leistungsgebühr, die abhängig vom Behältervolumen
und von der Entleerungshäufigkeit berechnet wird.
Grundgebühr
Die Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der
Wohneinheiten oder sonstigen Nutzungseinheiten
(z.B. Gewerbe) auf dem Grundstück.
Leistungsgebühr
Die Leistungsgebühr richtet sich nach der Anzahl und
dem Volumen der auf dem Grundstück bereitstehenden
Behälter (80 l, 120 l, 240 l Restmüllbehälter/»graue Tonne«
oder 1,1 cbm Container) und nach deren Entleerungshäufigkeit, registriert über das Chip-Erfassungssystem.
Dieses System ist ein elektronisches Erfassungssystem,
das seit 2001 im Einsatz ist. Die Entleerung Ihrer Restmülltonne wird elektronisch und automatisch registriert. Die
Anzahl der Leerungen wird am Jahresende abgerechnet.
Um illegale Müllbeseitigungen zu vermeiden und aufgrund
von Hygieneaspekten ist eine Mindestanzahl von zehn
Leerungen pro Abrechnungsjahr erforderlich. Die Mindestentleerungen können über das Jahr verteilt werden.
Wer mit zehn Entleerungen zurechtkommt, bezahlt auch
nur zehn.
Die Restmüllabfuhr findet für die 80 l,120 l, 240 l Behälter
14-tägig statt, d.h. 26 Leerungen pro Jahr sind möglich.
Die 1,1cbm Restmüllcontainer werden wöchentlich entleert, d.h. hier sind 52 Leerungen pro Jahr möglich.
Es wird die Entleerungshäufigkeit Ihres Restmüll-Behälters gezählt. Keine Verwiegung des Restmülls oder der
einzelnen Tonnen.
Den aktuellen Stand Ihrer Entleer
ungen können Sie
gerne beim Team der Abfallwirtscha
ft erfragen.
Bioabfallsammlung
im Bringsystem
Ab dem 1.Juli 2016 werden im Landkreis Mühldorf a.Inn
an 35 Sammelstellen Bioabfälle im Rahmen eines Probeversuchs eingesammelt.
Die Bioabfallsammelstellen befinden sich dann
an jedem Wertstoffhof, außer in Heldenstein, hier wird die Sammelstelle vor der Grüngutsammelstelle in Lauterbach errichtet.
an jeder Grüngutsammelstelle, außer in Jettenbach, hier wird
die Sammelstelle vor der Kläranlage errichtet.
in Taufkirchen und Oberneukirchen an der Wertstoffinsel.
in Mühldorf a. Inn und Waldkraiburg werden jeweils zwei zusätzliche Sammelstellen an Wertstoffinseln eingerichtet. Die genauen
Standorte werden frühzeitig vor Beginn der Bioabfallsammlung
über die örtliche Presse bekannt gegeben.
An der Bioabfallsammelstelle können zum Beispiel folgende
Abfälle aus der Küche abgegeben werden:
Obst- und Gemüseabfälle
Speisen
Gekochte und ungekochte
Verdorbene Lebensmittel
Kaffeefilter, Teebeutel
Fleisch- und Wurstreste
Eier- und Nussschalen, Obstkerne
Käse-, Quark- und Joghurtreste
Nichtmineralischer Tierstreu
Rechtzeitig vor Beginn der Bioabfallsammlung zum
1.Juli 2016 erhalten alle Haushalte im Landkreis eine ausführliche Information per Post. Hier wird über die richtige
Sammlung der Bioabfälle, sowie über die saubere und
hygienische Sammlung mittels der von der Abfallwirtschaft kostenlos zur Verfügung gestellten Vorsortiereimer
mit passenden kompostierbaren Bioabfallsäcken für
Zuhause informiert.
Die Eigenkompostierung im eigenen Garten für pflanzliche
Küchenabfälle bleibt weiter zulässig und ist die sinnvolle
Ergänzung zur neuen Bioabfallsammlung. Bioabfälle
tierischen Ursprungs, wie Fleisch- und Wurstreste, sind
hingegen weder zur Kompostierung im eigenen Garten
geeignet, noch für die Restmülltonne gedacht und müssen
daher zur Bioabfallsammelstelle gebracht werden.
Neues Elektrogesetz
seit 24. Oktober 2015
Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten durch
private Haushalte ist folgendes zu beachten:
Elektrogeräte bestehen aus ca.1.000 verschiedenen
Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer
oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und
gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei oder
Quecksilber. Deshalb ist die Entsorgung von Elektrogeräten über die Restmülltonne unzulässig.
Elektroaltgeräte sind ausschließlich an den Wertstoffhöfen, Depotcontainerstandorten oder Rücknahmesystemen des Handels
abzugeben.
Altbatterien und Akkus, die nicht vom Gerät umschlossen sind,
müssen vom Letztbesitzer vor der Abgabe am Wertstoffhof/Wertstoffinsel entnommen werden und der gesonderten Batteriesammlung am Wertstoffhof zugeführt werden.
Der ordnungsgemäße Abbau sowie die ordnungsgemäße Verpackung von asbesthaltigen Nachtspeicherheizgeräten ist
Voraussetzung für eine kostenlose Abgabe an der Übergabestelle
der kommunalen Abfallwirtschaft (derzeit Beauftragter Fa. SMR
GmbH).
Photovoltaikmodule von Privathaushalten können ab 1. Februar
2016 an der Übergabestelle der kommunalen Abfallwirtschaft
(derzeit Beauftragter Fa. SMR GmbH) kostenlos abgegeben werden. Nur die Annahme einzelner defekter Module (nicht Komplettrückbau) durch den Eigentümer der privaten Aufdachanlage wird
akzeptiert.
Der Letztbesitzer hat eigenverantwortlich die personenbezogenen
Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten, wie Handys oder
Tablets zu löschen. Keine Garantie für Datenschutz.
Batteriebetriebene Elektro-Kleingeräte, bei denen eine Vorabentnahme der Batterie nicht möglich ist, werden ab 1.Februar 2016
getrennt von den anderen Geräten in einem eigenen Behältnis
am Wertstoffhof gesammelt.
Recycling!
iedene Fraktionen –
Elektroaltgeräte werden in versch
. getrennt und
wie Metalle, Glas, Kunststoffe u.a
zurückgeführt.
so in den jeweiligen Stoffkreislauf
iger Ressourcen
Entsprechend müssen weitaus wen
en in Anspruch
für die Herstellung von Primärstoff
Umwelt enorm
genommen werden. Damit wird die
entlastet.
Entsorgungskalender,
Gelber Sack, Papiertonne
Entsorgungskalender
Der Entsorgungskalender 2016 wurde im Dezember 2015
an sämtliche Haushalte im Landkreis verteilt. Hier sind alle
Termine für die Abholung der Restmülltonne, der Papiertonne und des Gelben Sackes enthalten. Außerdem sind
die Feiertagsverschiebungen, die Öffnungszeiten der
Wertstoffhöfe und die Problemmülltermine eingetragen.
Die Entsorgungskalender 2016 sind auch über das Internet
unter www.entsorgungskalender.lra-mue.de abrufbar.
Zudem liegen die Kalender in den Gemeindeverwaltungen
und dem Landratsamt Mühldorf a. Inn aus.
Für Menschen mit Sehbehinderung drucken wir den
Entsorgungskalender 2016 gerne in vergrößerter Form
aus. Bitte anrufen!
Gelber Sack
Zuständig und verantwortlich für die Abholung der
Verpackungsmaterialien, d.h. der Gelben Säcke ist die
»Der grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH«,
Augsburg. Diese hat die Fa. Veolia Umweltservice Süd
GmbH & Co. KG aus Neuötting seit Januar 2015 damit
beauftragt.
Alle Fragen zum Gelben Sack unter der kostenfreien Service-Hotline der Fa.Veolia Umweltservice
Süd GmbH & Co. KG
Telefon 0800-0785600
Papiertonne
Die Papiertonne hat sich gut bewährt, die Entleerung
erfolgt wie bisher im vierwöchigem Rhythmus.
Hartkunststoff –
stoffgleiche Nichtverpackungen
An allen Wertstoffhöfen können Haushaltsgegenstände
aus PE-/PP- und PS-Kunststoff kostenlos abgegeben
werden. Unter die sogenannten »stoffgleichen Nichtverpackungen» fallen viele sperrige Kunststoffgegenstände.
Was kann alles abgegeben werden?
Schüsseln
Küchensiebe
Kanister
Eimer
tonnen
Wäschekörbe
Gießkannen
Blumenkästen
Fässer
Blumentöpfe
Klappboxen
Wannen
Regen-
Pflanzenschalen
Aufbewahrungsboxen
Getränkekisten
Sonnenschirmständer
Kinderspielzeug ohne elektronische
Bauteile
Gartenmöbel
Haushaltsgegenstände/Teile (keine Verkaufs-
verpackungen), die mit PE, PP oder PS gekennzeichnet sind.
In haushaltsüblichen Mengen!
Damit die Hartkunststoffabfälle recycelt werden können,
müssen sie frei von Verunreinigungen oder Fremdstoffen
sein! Die Wertstoffhofmitarbeiter sind angewiesen, andere Abfälle zurückzuweisen!
Was kann nicht abgegeben werden?
Artikel aus Hart-/Weich PVC
Rollläden
Plansch- und Schwimmbecken
Bälle
folien
Agrar- und Silofolien
Artikel aus Gummi
Artikel aus Acryl
Bedachungen
Skischuhe
material
Schreibtischunterlagen
WC-Deckel
Mouse Pad
Plexiglas
Kindersitze für Auto/Fahrrad
Ski/Snowboards
Video-/Musikkassetten
Kunststoffordner
Hartschalenkoffer
Schaumstoffe
aus Polyrattan
Zelte
Abdeckplanen und Transport-
WC-Brille
Skateboards
Tonerkassetten
und Taschen
Kabelkanäle
Schlauchboote
Schulranzen
Styrodur
Disketten
Rucksäcke
Styropor
Teppich und -leisten
Isolier-
Gartenmöbel
Hängeschränke mit/ohne Spiegel
Über die Entsorgungswege hierzu berät Sie gerne die
Abfallberatung am Landratsamt.
Kennen Sie schon de
n Tonnenalarm?
Kostenloser Benachric
htigungsservice:
Lassen Sie sich an die
Entsorgungstermine für
Restmüll, Altpapier, Ge
lben Sack oder Problem
müll
per E-Mail oder SMS eri
nnern ! Anmelden unter
www.tonnenalarm-m
ue.de
oder über die Internets
eite des Landkreises.
Bauschutt
Grüngut
Bauschutt
Die kostenlose Bauschuttannahme an den Wertstoffhöfen ist für kleinere Umbaumaßnahmen, Renovierungsoder Ausbauarbeiten in privaten Haushalten gedacht.
So können bis zu 100 l pro Anlieferung und Tag abgegeben
werden.
Was kann abgegeben werden?
Kleinmengen von rein mineralischem Bauschutt in Form von:
Beton
Mauerresten
Mörtelresten
Porzellan
WC-Becken
Ziegeln
Pflastersteinen
Fliesen
Keramik
Steingut
Dachziegeln
Putz- und
Natur- und Gartensteinen
Kacheln
Tontöpfen
Wasch- und
Sand
Kies
Damit der Bauschutt umweltgerecht entsorgt werden
kann, darf er keine Verunreinigungen oder Fremdstoffe
enthalten! Die Wertstoffhofmitarbeiter sind angewiesen,
andere Abfälle zurückzuweisen!
Was kann nicht abgegeben werden?
Baustellenabfälle und Baumischabfälle wie:
Mineralwolle (Glas- und Steinwolle)
Schamottsteine
Gasbetonsteine (Ytong)
Gipskartonplatten (Rigips)
Heraklithplatten
Asbesthaltige Materialien wie (Well)Eternitplatten, Fassadenverkleidungen
Teerpappe, teerhaltiges Material, bituminöses
Isoliermaterial
Vermischte Baustellenabfälle, z.B. Bodenbeläge,
Kehricht, Kunststoffverschnitte, ausgehärtete Farben, Lacke und
Klebemittel, Glas (Fensterglas, Glasbausteine)
Über die Entsorgungswege hierzu berät Sie gerne die
Abfallberatung am Landratsamt.
Grüngut
Grünabfälle können Sie wie bisher bis max. 2 cbm kostenlos an den Wertstoffhöfen anliefern. In einem Großteil
der Gemeinden, in denen kein Wertstoffhof mehr besteht,
steht während der Grüngutsaison ein Grüngutcontainer.
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Presse oder
erfragen Sie in Ihren Gemeindeverwaltungen.
Zum Grüngut gehören:
Gras
Zweige
Schnittblumen
Äste
Heckenschnitt
Laub
Topfblumen
Nicht zum Grüngut gehören:
Obst- und Gemüseabfälle
tierkot
Straßenkehricht
Wurzelstöcke
Asche
Haus- und Klein-
Sperrmüll
Sperrmüll
Der Sperrmüllscheck ist der »Verkaufsschlager« der
Abfallwirtschaft. Mit ihm ist es möglich, den Sperrmüll
kostengünstig zu entsorgen.
Viele Anfragen am Abfallberater-Telefon betreffen dieses
Thema. Deshalb haben wir in einer eigenen Broschüre
»Sperrmüll-Information 2016« viele Details zur Sperrmüllentsorgung zusammengestellt. Diese Broschüre können
Sie gerne im Landratsamt anfordern, ebenso wie eine
Entrümpelungs- und Räumungsliste.
Wenn Sie Sperrmüll entsorgen wollen, benötigen Sie
den Sperrmüllscheck.
Mit diesem Sperrmüllscheck haben Sie zwei Möglichkeiten
der Entsorgung:
Variante 1: Abholung an Ihrem Anwesen (12-mal jährlich Sammeltour auf Ihre Anforderung hin für max. 3 Kubikmeter) oder
Variante 2: Selbstanlieferung an der Müllumladestation in Mühldorf /Altmühldorf, Siemensstraße 16 (Scheck vorher kaufen
und bei der Anlieferung beim Wägemeister melden) für 300 kg.
Die Öffnungszeiten der Müllumladestation sind:
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr und 12.30 bis 15.45 Uhr
Freitag: 7.30 bis 12 Uhr und 12.30 bis 14.30 Uhr
Am 1. Samstag des Monats für Privatanlieferungen: 10 bis 12 Uhr
Der Sperrmüllscheck ist erhältlich
in den Gemeindeverwaltungen
an der Kreiskasse des Landratsamtes
in der Kfz-Zulassungsstelle in Mühldorf a.Inn
an der Nordtangente 10b
in der Außenstelle des Landratsamtes,
Färberstraße 1, Altmühldorf
in Waldkraiburg zusätzlich in der Kfz-Zulassungsstelle,
Teplitzer Straße 21, Öffnungszeiten Mo bis Do, 7.30 bis 15.30 Uhr,
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr.
Der Sperrmüllscheck kostet 15 Euro.
Unter Sperrmüll fallen sperrige bewegliche Gegenstände
aus Privathaushalten, die nicht als Wertstoff am Wertstoffhof entsorgt werden können und die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne passen.
Sperrmüll ist das, was üblicherweise bei einem Umzug
mitgenommen wird. Abfälle aus Baumaßnahmen (z.B.
Fensterstöcke, Dachpappe und Jalousien) zählen nicht
zum Sperrmüll.
Sperrmüll
Problemmüll
Das gehört zum Sperrmüll:
Lattenrost (Kunststoff) Matratze Polstermöbel
Spiegel, Schranktür mit Spiegel Teppich Altholzmöbelstücke (nur bei Abholung)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Problemmüll
Die Tour des Problemmüllmobils durch sämtliche Gemeinden im Landkreis findet weiterhin zweimal jährlich statt.
Die erste Sammeltour startet im März und die Herbsttour
im Oktober. Außerdem gibt es je zwei Zusatztermine in
Mühldorf a. Inn und Waldkraiburg.
Hier kann Problemmüll in haushaltsüblichen Mengen
(ca. 30 l) abgegeben werden.
Zum Problemmüll gehören z. B.:
Lacke Holzschutz- und Abbeizmittel Abfluss- und
Rohrreiniger Verdünner Spiritus Pflanzenschutzund Schädlingsbekämpfungsmittel Spraydosen
Quecksilberhaltige Abfälle wie Thermometer Feuerlöscher bis 20 kg
Altöle, Autobatterien und Druckgasflaschen geben Sie
bitte an der Verkaufsstelle, bzw. beim Händler zurück.
Diese Abfälle werden bei der Problemmüllsammlung nicht
angenommen.
Dispersions- und Wandfarben enthalten keine Lösungsmittel mehr und sind daher unbedenklich. Diese sind
deshalb über die Restmülltonne zu entsorgen (bitte vorher
eintrocknen lassen oder mit Sägemehl binden).
Altmedikamente sind über die Restmülltonne zu entsorgen. In der Müllverbrennungsanlage werden sie
rückstandslos verbrannt. Nur Zytostatika aus der Krebsbehandlung und Medikamente in Spraydosen gehören
zu den gefährlichen Abfällen und deshalb zum Problemmüllmobil.
Wir halten auch eine Broschüre zum Thema Problemmüll
für Sie bereit. Rufen Sie uns an!
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Wir beraten Sie gerne
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44. Sie erreichen uns pe
nummer (08631) 699-7
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Wertstoffhöfe
Wertstoffhof-Standorte:
Ampfing
Aschau a. Inn
Haag i.OB
Heldenstein
Neumarkt-Sankt Veit
Polling
Buchbach
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Kraiburg a. Inn
Niedertaufkirchen
Rechtmehring
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Oberbergkirchen
Schwindegg
Waldkraiburg
Angenommen werden:
Altglas
Grünabfälle
Altmetall
Altholz
Altkleider
Elektrokleingeräte (Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Boiler bis 10 l,
Elektrowerkzeug, PCs ohne Bildschirm, Radio etc.)
Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen
CDs und DVDs
Stoffgleiche Nichtverpackungen
patronen/Tonerkartuschen
Bauschutt
Altspeiseöle und -fette
Trockenbatterien
Drucker-
Hochenergie-
batterien und Akkus
Elektrogroßgeräte (Kühl- und Gefriergeräte, Fernsehgeräte, Waschmaschinen, PC-Bildschirme, Elektroherde etc.)
können kostenlos abgegeben werden in:
Ampfing
Buchbach
Kraiburg a. Inn
Polling
Gars a.Inn
Mühldorf a.Inn
Schwindegg
Haag i.OB
Neumarkt-Sankt Veit
Waldkraiburg
Die Öffnungszeiten Ihres Wertstoffhofes finden Sie auf
dem Entsorgungskalender und im Internet.
Sie sind neu zugezogen und wissen nicht, wo der
Wertstoffhof liegt? Im Internet finden Sie einen genauen
Lageplan mit dem Standort.
Landratsamt Mühldorf a. Inn
Kommunale Abfallwirtschaft
Färberstraße 1 (Außenstelle)
84453 Mühldorf a. Inn
Telefon (08631) 699-744
Telefax (08631) 699-781
abfallwirtschaft@lra-mue.de
www.lra-mue.de/abfallwirtschaft
Landkreis Mühldorf a.Inn