für das Glan- und Lautertal - Verbandsgemeinde Lauterecken
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für das Glan- und Lautertal - Verbandsgemeinde Lauterecken
Rundschau Jahrgang 17 Mittwoch, 24. August 2016 Ausgabe 34/2016 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Temposünder, Obacht ! Der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein wurde, wie bereits berichtet, die Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs innerhalb geschlossener Ortschaften übertragen. Die innerörtlichen Geschwindigkeitskontrollen werden daher nicht mehr von der Polizei, sondern von der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt. Mit technischer, sowie teilweise personeller Unterstützung der benachbarten Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg führen wir die notwendigen Kontrollen durch. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Ortsbürgermeisterinnen und Orts- sowie Stadtbürgermeister, wenden sich oft mit Geschwindigkeitsbeschwerden an die Verwaltung. Nach Beendigung der erforderlichen Ausbildung und Einweisung hat das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg im Beisein des Beigeordneten der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Sven Eckert, den ersten „scharfen“ Messtag in St. Julian beAlles im grünen Bereich. Der LKW fährt vorbildlich. gonnen. Das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger im Straßenverkehr ist sehr wichtig. Viele Unfälle führen auf überhöhte Geschwindigkeit zurück. Auch wenn kurz nach Beginn der Messung bereits drei Fälle von Geschwindigkeitsübertretungen festgehalten wurden und über den gesamten Tag über 40 Verstöße festgestellt werden mussten, hielt sich doch der größte Teil der Verkehrsteilnehmer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Wir appellieren im Interesse aller an die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit. Mit weiteren Messungen - auch außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung - muss gerechnet werden; deshalb: „Tempo runter und Aufmerksamkeit rauf!“. Die nächsten Kontrollen finden am Donnerstag, dem 25.08.2016, innerorts auf der B420, der B270 und der L372 im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein statt. Volkshochschule des Landkreises Kusel Die neuen Kurse der Volkshochschule des Landkreises Kusel -Außenstelle Lauterecken-Wolfstein - beginnen. 4.329 Brainfitness - Gehirntraining durch Bewegung Termine: 6 Abende, 31.08.2016 - 05.10.2016, jeweils mittwochs von 19.00 - 20.00 Uhr Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle 4.313 Zumba®Fitness meets Power Intervall Termine: 6 Abende, 31.08.2016 - 05.10.2016, jeweils mittwochs von 18.00 - 18.45 Uhr Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle 4.306 - Yogilates - Yoga meets Pilates Termine: 8 Abende, 13.09.2016 - 22.11.2016, jeweils dienstags von 19.30 - 21.00 Uhr Ort: Janusz-Korzcak-Schule in Lauterecken 4.308 - Yoga Termine: 10 Abende, 14.09.2016 - 30.11.2016 jeweils mittwochs von19.00 - 20.30 Uhr Ort: Realschule Plus in Wolfstein Mehr Infos zu den einzelnen Kursen finden Sie im Innenteil. Rundschau - 2 - Ausgabe 34/2016 Öffnungszeiten • Bereitschaftsdienste • Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel. 06382/791-0, Fax: 06382/791-990 + 999, E-Mail: info@vg-lw.de Montag - Freitag..........................................................08.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch......................................................14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag..................................................................14.00 - 18.00 Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag..........................................................07.15 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch......................................................13.30 - 16.00 Uhr Donnerstag..................................................................13.30 - 18.00 Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch ............ 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag ........................... 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Freitag....................................................................... 07:15 - 12:00 Uhr Lauterecker Tafel e.V. Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481 Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags..............................................................von 10.00 - 11.00 Uhr donnerstags.........................................................von 15.30 - 16.30 Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung ............................................................ 06304/41681-30 oder 41681-31 Verbandsgemeindewerke TelefonSeelsorge Übliche Dienstzeiten Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: 0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222 Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung. Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter).........Tel. 06382/791-400; 0151/16339405 Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel. 06382/791-406; 0151/16339406 Techniker Patrick Bauer................ .Tel. 06382/791-403; 0160-3667135 Kläranlage Lauterecken................................................. Tel. 06382/8071 Kläranlage Wolfstein...................................................... Tel. 06304/8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken............................ Tel. 06788/1260 Schwimmbad Wolfstein................................................. Tel. 06304/7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereich Abwasserbeseitigung......................................... 0175/7229695 Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung..............................................0175/7229689 Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung............................................0151/42244500 Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000 Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301705-211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 06372-91160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig) Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen:................................0800/100 34 48 Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: 06382-911-0, E-Mail: pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0 Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag............................................ 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag.................................................................... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag.................................................................... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604 od. 0171/4313057, jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag................................................... 15:00 bis 19:30 Uhr DRK Kreisverband Kusel e.V. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, 66869 Kusel............................... Tel.: 06381/4250361 Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander....................... Tel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858 Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V. Postfach 1336, 66865 Kusel, www.tierschutz-kusel.de 1. Vors. Christine Fauß.....................................................0175/4117712 Schatzmeister Jutta Keller.............................................0160/94838930 Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066 Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde LautereckenWolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr. 06753 - 9644621 (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 11 61 17 (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935: Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00 - 12:00 und 17:00 - 19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min) Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr. Rundschau - 3 - Ausgabe 34/2016 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein _______________________________________________________________________________________________________________________________ Mittwoch, 24. August 2016 Ausgabe 34/2016 Öffentliche Bekanntmachungen Ve rba nd sgemeinde L auterecken-Wolfste in Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für das Haushaltsjahr 2016 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 25.08.2016 bis einschließlich 02.09.2016 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. 67742 Lauterecken, den 15.08.2016 In Vertretung gez. Eckert, Beigeordneter Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für das Jahr 2016 vom 15.08.2016 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. November 2015 (GVBl. S. 393394) folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 2016 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (+) Jahresüberschuss / (-) Defizit 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Einzahlungen Gesamtbetrag der Auszahlungen + 274.465,00 € 14.740.925,00 € 14.740.925,00 € §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 2016 im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde nachrichtlich: Zinslose Darlehen 633.580,00 € (hier K II Vorfinanzierung Land): (0,00 €) im Vermögensplan des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung Lauterecken 716.500,00 € nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: (450.000,00 €) im Vermögensplan des Betriebszweiges Wasserversorgung Lauterecken 544.600,00 € nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: (203.000,00 €) im Vermögensplan des Betriebszweiges Freibad Rüllberg 0,00 € nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: (0,00 €) im Vermögensplan des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung Wolfstein 546.000,00 € nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: (600.000,00 €) im Vermögensplan des Betriebszweiges Wasserversorgung Wolfstein 719.300,00 € nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: (171.000,00 €) im Vermögensplan des Betriebszweiges Freibad Wolfstein 0,00 € nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: (0,00 €) §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt. §4 14.209.600,00 € 14.139.565,00 € + 70.035,00 € 13.537.840,00 € 3.178.725,00 € + 359.115,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 279.480,00 € 913.060,00 € - 633.580,00 € 923.605,00 € 649.140,00 € Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt: für die Verbandsgemeinde 2016 auf 37.000.000,00 € für den Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Freibäder auf 2.000.000,00 € §5 Verbandsgemeindeumlage a) Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden einen Verbandsgemeindeumlagesatz in Höhe von: 43,50 v.H. für folgende Bemessungsgrundlagen: 1. Steuerkraftmesszahlen gemäß § 13 LFAG 2. festgesetzte Schlüsselzuweisung A nach § 8 LFAG 3. festgesetzte Schlüsselzuweisung B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG Nachrichtlich: VG-Umlagesoll 2016: 6.127.800 € (43,50 %) Nachrichtlich: VG-Umlagesoll 2015: 6.081.750 € (43,50 %) Die neben der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage zu erhebenden Sonderumlagen gemäß § 26 Abs. 2 LFAG werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgelegt: Rundschau - 4 - b) Gemäß § 16 des Landesgesetz über die freiwillige Bildung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein erhebt die Verbandsgemeinde von den Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Wolfstein eine jährliche Sonderumlage in Höhe von 1 v.H. der auf diese Ortsgemeinden nach § 25 Abs. 1 Satz 2 bis 4 LFAG entfallenden Beträge. 61.850,00 € b) Ungedeckter Aufwand aus dem von den Ortsgemeinden Hefersweiler, Nußbach, Reipoltskirchen, Einöllen und Relsberg auf die Verbandsgemeinde übertragenen Betrieb des Kindergartens „Nesthocker“ in Hefersweiler (Regelung gem. § 67 Abs. 4 GemO) Hefersweiler, Nußbach, Reipoltskirchen, Einöllen und Relsberg Erstattung des Aufwandes, soweit er nicht durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt ist. Der Anteil jeder Gemeinde bemisst sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl. 90.175,00 € c) Ungedeckter Aufwand aus dem von den Ortsgemeinden KreimbachKaulbach und Rutsweiler a.d.L. auf die Verbandsgemeinde übertragenen Betrieb des Kindergartens „Lauterfrösche“ in Kreimbach-Kaulbach (Regelung gemäß § 67 Abs. 4 GemO) Kreimbach-Kaulbach und Rutsweiler a.d.L. Erstattung des Aufwandes, soweit er nicht durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt ist. Der Anteil jeder Gemeinde bemisst sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl. 73.370,00 € d) Zehn von Hundert des ungedeckten Aufwandes aus dem von der Stadt Wolfstein im Rahmen der Landesverordnung über den Übergang von Aufgaben und Einrichtungen von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinden (Aufgabenübergangsverordnung) übertragenen Betrieb des Freibades in Wolfstein. Stadt Wolfstein Erstattung von zehn von Hundert zum Ausgleich des Standortvorteils des Aufwandes (Personalkosten, Sachkosten der laufenden Unterhaltung, Zins- und Tilgungsleistungen für Investitionen - ohne Abschreibungen), abzüglich der Einnahmen aus dem Betrieb des Freibades. 45.000,00 € Die Verbandsgemeindeumlage und die Sonderumlagen sind mit je einem Viertel des Jahresbetrages zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Berechnung der Sonderumlagen erfolgt zum Jahresende aufgrund der tatsächlichen Aufwendungen. Bis zur Festsetzung der Sonderumlagen richtet sich die Höhe der Abschlagszahlungen nach der Höhe des für das Vorjahr festgesetzten Betrages. §6 Wirtschaftsplan der Eigenbetriebe „Verbandsgemeindewerke“ Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken: Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke“ wird für das Haushaltsjahr festgesetzt auf: Betriebszweig Abwasserbeseitigung im Erfolgsplan in der Einnahme 2.788.000,00 € in der Ausgabe 2.792.100,00 € Im Vermögensplan in der Einnahme 2.647.500,00 € in der Ausgabe 2.647.500,00 € Betriebszweig Wasserversorgung im Erfolgsplan in der Einnahme 1.556.600,00 € in der Ausgabe 1.572.200,00 € Im Vermögensplan in der Einnahme 1.522.600,00 € in der Ausgabe 1.522.600,00 € Betriebszweig Freibad Rüllberg im Erfolgsplan in der Einnahme 46.000,00 € in der Ausgabe 194.400,00 € Im Vermögensplan in der Einnahme 220.400,00 € in der Ausgabe 220.400,00 € Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein: Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke“ wird für das Haushaltsjahr festgesetzt auf: 2016 Betriebszweig Abwasserbeseitigung im Erfolgsplan in der Einnahme 2.039.200,00 € in der Ausgabe 2.085.000,00 € Im Vermögensplan in der Einnahme 2.343.800,00 € in der Ausgabe 2.343.800,00 € Betriebszweig Wasserversorgung im Erfolgsplan in der Einnahme 1.376.300,00 € in der Ausgabe 1.378.900,00 € Im Vermögensplan in der Einnahme 1.719.600,00 € in der Ausgabe 1.719.600,00 € Betriebszweig Freibad Wolfstein im Erfolgsplan in der Einnahme 53.150,00 € in der Ausgabe 451.425,00 € Im Vermögensplan in der Einnahme 408.270,00 € in der Ausgabe 408.270,00 € Ausgabe 34/2016 Die Grundgebühr beträgt jährlich pro Anschluss für Wasserzähler mit einer Durchlaufmenge bis 5 cbm/Stunde 48,00 € von 6 bis 10 cbm/Stunde 72,00 € von 11 bis 20 cbm/Stunde 108,00 € über 20 cbm/Stunde 150,00 € zuzügl. gesetzlicher MwSt. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,05 € zuzügl. gesetzlicher MwSt. Abwasserbeseitigung: Grundlage: § 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Lauterecken Für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt die Grundgebühr pro Anschluss jährlich 48,00 € Flächengebühr pro Quadratmeter angeschlossene, bebaute und befestigte Fläche 0 ,46 € Für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt die Gebühr pro Kubikmeter Schmutzwasser 2,70 € Für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen werden pro Quadratmeter angeschlossener Fläche erhoben 0,69 € Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein: Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Verbandsgemeindeeinrichtungen werden gemäß den §§ 2 und 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung und § 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung wie folgt festgesetzt: Wasserversorgung: a) Grundgebühr nach der Größe des eingebauten Wasserzähler mit einer Netto-Umsatz- Brutto entgelt steuer 7 v.H. entgelt Durchlaufmenge bis 5 cbm, monatlich 4,00 € 0,280 € 4,280 € Durchlaufmenge 6 bis 10 cbm, monatlich 4,60 € 0,322 € 4,922 € Durchlaufmenge 11 bis 20 cbm, monatlich 9,20 € 0,644 € 9,844 € Durchlaufmenge über 20 cbm, monatlich 30,75 € 2,150 € 32,900 € Verbundzähler, monatlich 46,10 € 3,227 € 49,327 € b) Verbrauchsgebühr je cbm 2,40 € 0,168 € 2,568 € Abwasserbeseitigung: a) Grundgebühr für die Vorhaltung eines Schmutzwasseranschlusses, je Anschluss, monatlich 5,00 € b) Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser (einschließlich Abwasserabgabe) je cbm 2,35 € c) Grundgebühr für die Vorhaltung eines Niederschlagswasseranschlusses, monatlich 2,50 € d) Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser je qm angeschlossener, bebauter und befestigter Fläche 0,50 € §8 Eigenkapital Das geplante Eigenkapital zum 01.01.2015 beträgt voraussichtlich Das geplante Eigenkapital zum 31.12.2015 beträgt voraussichtlich Das geplante Eigenkapital zum 31.12.2016 beträgt voraussichtlich 25.724.284,06 € 26.723.804,06 € 26.793.839,06 € §9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 0,5 v.H. der Gesamthaushaltsaufwendungen überschritten werden. § 10 Altersteilzeit §7 Die Zahl der im Haushaltsjahr bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird festgesetzt für: Beamte auf 0 Tariflich Beschäftigte 0 Gebühren § 11 Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken: Die Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der Verbandsgemeindewerke werden wie folgt festgesetzt: Wasserversorgung: Grundlage: § 1 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Verbandsgemeinde Lauterecken Inkrafttreten Die Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft. Lauterecken, den 15.08.2016 In Vertretung gez. Eckert, Beigeordneter Rundschau - 5 - Ausgabe 34/2016 Kap pe ln Bekanntmachung Erlass einer Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Kappeln für das Gebiet „Weiherwiese“ (Ergänzungssatzung); Erneute öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Entwurf der Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflä- Mit dieser Satzung wird die Außenbereichsfläche in dem Gebiet „Weiherchen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde wiese“ in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Kappeln für das Gebiet „Weiherwiese“ in der Fassung Februar 2016 hat Kappeln einbezogen, was für die Zulässigkeit von Bauvorhaben von in der Zeit vom 11.02.2016 bis einschließlich 14.03.2016 zu jedermanns Bedeutung ist. Einsichtnahme öffentlich ausgelegen, mit dem Hinweis, dass während Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. der Auslegungsfrist zu dem Satzungsentwurf Stellungnahmen abgege2 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen, da im Geltungsben werden können. bereich der Satzung keine Vorhaben zulässig sind, die einer Pflicht zur Nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nach Anlage Entwurf der Satzung durch Beschluss des Ortsgemeinderates Kap- 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Lanpeln vom 20.04.2016 geändert. Aus diesem Grund liegt der Entwurf der desrecht unterliegen (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BauGB). Satzung „Weiherwiese“ Kappeln in der durch vorstehenden Beschluss Zu dem Entwurf der Satzung und der Begründung können anlässlich der geänderten Fassung (Änderungsdatum April 2016) auf die Dauer eines erneuten öffentlichen Auslegung Stellungnahmen nur zu den ÄnderunMonats in der Zeit gen und Ergänzungen, welche den Satzungsentwurf durch Beschluss von 1. September 2016 bis einschließlich 30. September 2016 des Ortsgemeinderates Kappeln vom 20.04.2016 erfahren hat, wähbei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort rend der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung LauWolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, Obergeschoss, Zimmer 217, terecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein in der Zeit von schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden (§ 3 Abs. - montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 2 BauGB). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Uhr bis 16.00 Uhr der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, ein - donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzuläs18.00 Uhr und sig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom - freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich aus. gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. Der vorgesehene Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die in 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB und § der Planurkunde (Maßstab 1:1.000) mit einer unterbrochenen schwarzen 47 Abs. 2a VwGO). Linie umrandete Teilfläche des Grundstückes Flur 9, Flurstück Nr. 20 der Gemarkung Kappeln. Kappeln, 11.08.2016 Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröfFür die Ortsgemeinde Kappeln: fentlichten Lageplan zum Satzungsentwurf. gez. Buß, Ortsbürgermeister Rundschau - 6 - Ober weiler im Ta l Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 25. August 2016, 19.30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus, Brückenstraße 2a, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Oberweiler im Tal statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 2.Einwohnerfragestunde 3. Anschaffung eines Rasentraktors 4. Neufassung der Ergänzungssatzung Mühlstraße 5. Anfragen und Auskünfte Harry Kelemen, Ortsbürgermeister Of fenb ach-Hundheim Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 31. August 2016, 20.00 Uhr findet im Gemeindeund Feuerwehrhaus (OT Hundheim), Talstraße 2, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Offenbach-Hundheim statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Bekanntgabe einer Eilentscheidung 2. Überprüfung der Versicherungsverträge 3. Wertansatz für Gemeindebedarfsfläche - Ausbau Ortsdurchfahrt Offenbach-Hundheim 4. Plakatierungen in der Ortslage 5. Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock für das Haushaltsjahr 2017 6. Antrag des Motorsportclubs „Potzberg“ e.V. im ADAC 7. Freier WLAN-Zugang für Flüchtlinge 8. Kindergarten Offenbach-Hundheim - Umstellung von Catering auf „selbst kochen“ 9. Änderung der Küche von Verteilerküche zu Kochküche in der Kindertagesstätte 10.Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 11.Personalangelegenheit 12.Personalangelegenheit 13. Auftragsvergabe Fahrstuhl Dorfgemeinschaftshaus 14.Grundstücksangelegenheit III. Öffentlicher Teil 15.Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Dr. Roland Alt, Ortsbürgermeister S t. Julian Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 31. August 2016, 20.00 Uhr findet im Gemeindehaus Eschenau, Bahnhofstraße 15, eine Sitzung des Ortsgemeinderates St. Julian statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1.Einwohnerfragestunde 2. Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen 3. Erweiterung der Kindertagesstätte 4.Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 5.Grundstücksangelegenheit 6.Grundstücksangelegenheit 7.Grundstücksangelegenheit 8.Verschiedenes III. Öffentlicher Teil 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Philipp Gruber, Ortsbürgermeister Ausgabe 34/2016 Amtsgericht Kusel Amtsgericht Kusel Aktenzeichen: 1 K 5/16 Terminsbestimmung In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Berzweiler, Gemarkung Berzweiler, Blatt 133, 1/2-Miteigentumsanteil an dem Grundstück, Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr. 111 Gebäude- und Freifläche, Brühl zu 973 qm verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Räumen im Keller- und Obergeschoss sowie eingetragen im Grundbuch von Berzweiler, Gemarkung Berzweiler, Blatt 134, 1/2-Miteigentumsanteil an dem Grundstück, Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr. 111 Gebäude- und Freifläche, Brühl zu 973 qm Verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten Räumen im Keller- und Erdgeschoss hat das Amtsgericht Kusel -Vollstreckungsgericht- am 09.08.2016 beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, dem 27.10.2016, 09.30 Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71 ,66869 Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: Freistehendes Zweifamilienhaus in massiver Bauweise, zweigeschossig, vollständig unterkellert, Dachraum nicht ausgebaut; Baujahr gemäß Bauunterlagen 1979; Satteldach mit Faserzementeindeckung; Öl-Zentralheizung; Kellergeschoss: Zwei Gearagen, Flur, Kellerräume Erdgeschoss: Wohnung 1 mit Diele, Flur, Abstellraum, WC, Bad, Dusche, 2 Schlafzimmern, Ankleidezimmer, Wohn-/Esszimmer, Küche und Loggia Obergeschoss: Wohnung 2 mit Diele, Flur, Abstellraum, WC, Bad, Dusche, 3 Schlafzimmern, Wohn-/Esszimmer, Küche und Loggia Dachgeschoss: nicht ausgebaut Verkehrswert bzgl. Bl. 133: 71.800,00 Euro Verkehrswert bzgl. Bl. 134: 67.900,00 Euro - ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 10.02.2016 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de Riebel, Rechtspfleger Amtsgericht Kusel Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 67/15 In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Odenbach, Gemarkung Odenbach, Blatt 491 Bestandsverzeichnis Nr. 4 Flst.-Nr. 209 Hof- und Gebäudefläche, Grabenstr. 6 zu 170 m2 Rundschau - 7 - hat das Amtsgericht Kusel -Vollstreckungsgericht- am 09.08.2016 beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den 24.11.2016, 09.30 Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71 ,66869 Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: Wohnhaus in Massivbauweise; 2 Vollgeschosse mit ausgebautem Dachgeschoss; Baujahr Untergeschoss um 1950, Baujahr Ober- und Dachgeschoss um 1997; Satteldach mit Tonziegeleindeckung; Öl-Zentralheizung; Verkehrswert gesamt: 88.000,00 Euro Verkehrswert je hälftigem Miteigentumsanteil entsprechend: 44.000,00 Euro - ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 15.12.2015 in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de Riebel, Rechtspfleger Sonstige amtliche Mitteilungen Ve rba nd sgemeinde L auterecken-Wolfste in Schuleinschreibung für das Schuljahr 2017/2018 In der 36. bzw. 38. KW 2016 findet an den Grundschulen Jettenbach, Lauterecken, Nußbach, St. Julian und Wolfstein die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2017/2018 statt. Es müssen angemeldet werden: 1. Alle Kinder, auch behinderte Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2016 bis zum 31. August 2017 das sechste Lebensjahr vollenden werden. 2. Alle Kinder, auch behinderte Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Ein Kind muss selbstverständlich nicht mehr angemeldet werden, wenn es bereits vorzeitig eingeschult wurde. Liegt eine umfängliche Beeinträchtigung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen. Die Anmeldung kann in solchen Fällen auch unmittelbar bei der entsprechenden Förderschule erfolgen. Umfängliche Beeinträchtigungen liegen insbesondere dann vor, wenn eine geistige Behinderung oder eine Sinnesbehinderung offensichtlich ist. Bei der Anmeldung (an den Grundschulen Jettenbach, Nußbach und Wolfstein bitte in Begleitung des anzumeldenden Kindes) ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch sowie eine Bescheinigung über den Besuch des Kindergartens vorzulegen. Bei getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern ist ein Nachweis über die Ausübung des Sorgerechts vorzulegen. Für Kinder, die eine Fahrkarte benötigen, ist ein aktuelles Passbild mitzubringen. Die Anmeldung der Kinder, die vorzeitig für das Schuljahr 2017/18 eingeschult werden sollen, erfolgt Mitte Februar 2017 (sog. „Kann-Kinder“ Ausgabe 34/2016 - nach dem 31. August 2011 geborene Kinder. Die genauen Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Sollten Sie keine Einladung zur Schuleinschreibung erhalten/erhalten haben oder erst zugezogen sein, setzen Sie sich bitte direkt mit der für Sie zuständigen Grundschule in Verbindung. Die Schulleitungen Königslandgrundschule in Jettenbach Die Schuleinschreibung an der Königslandgrundschule in Jettenbach findet am Freitag, dem 9. September 2016, in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule, Austraße 25, 66887 Jettenbach, Tel.: 06385-415288, Email: koenigsland-gs@t-online.de, statt. Es ergeht noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten. Der Schulbezirk der Königslandgrundschule in Jettenbach umfasst die Ortsgemeinden Eßweiler, Hinzweiler, Jettenbach, Oberweiler im Tal und Rothselberg. Jettenbach, 23.08.2016 gez. Karin Rothhaar, Rektorin Grundschule Lauterecken Die Schuleinschreibung an der Grundschule Lauterecken findet am Dienstag, dem 13.09.2016 sowie am Donnerstag, dem 15.09.2016, jeweils in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr im Büro der Grundschule Lauterecken, Schulstr. 14, 67742 Lauterecken, Tel.: 06382/8309, Email: GS.Lauterecken@t-online.de, statt. Es ergeht noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten. Der Schulbezirk der Grundschule Lauterecken umfasst die Stadt Lauterecken sowie die Ortsgemeinden Adenbach, Cronenberg, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Odenbach und Unterjeckenbach. Lauterecken, den 23.08.2016 gez. Nadine Müller, Schulleiterin Grundschule Nußbach Die Schuleinschreibung an der Grundschule Nußbach findet am Mittwoch, dem 21. September 2016 in der Zeit von 11.00 bis 13.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule Nußbach, Schulstraße 14, 67759 Nußbach, Tel.: 06364-433, Email: gsnussbach@t-online.de, statt. Es ergeht noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten. Der Schulbezirk der Grundschule Nußbach umfasst die Ortsgemeinden Hefersweiler, Nußbach und Reipoltskirchen (sowie aus dem Bereich der VG Rockenhausen Seelen, Reichsthal und Rathskirchen). Nußbach, den 23.08.2016 gez. Nina Fischer, beauftr. Schulleiterin Grundschule St. Julian Die Schuleinschreibung an der Grundschule St. Julian findet am Mittwoch, dem 14.09.2016, in der Zeit von 08.30 -13.30 Uhr im Büro der Grundschule St. Julian, In der Lenschbach 2, 66887 St. Julian, Tel.: 06387/334, Email: gs-st-julian@t-online.de,statt.Es ergeht noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten. Der Schulbezirk der Grundschule St. Julian umfasst die Ortsgemeinden Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Kirrweiler, Nerzweiler, OffenbachHundheim, St. Julian und Wiesweiler. St. Julian, den 23.08.2016 gez. Simon Rühmann, Schulleitung Grundschule am Königsberg in Wolfstein Die Schuleinschreibung an der Grundschule am Königsberg in Wolfstein findet vom 5. bis 8. September 2016 (Montag bis Donnerstag) jeweils in der Zeit von 08.00 bis 11.00 Uhr sowie am 8. September 2016 zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule, Im Tauchental 18, 67752 Wolfstein, Tel.: 06304/416928-0, Email: GrundschuleWolfstein@t-online.de, statt. Es ergeht auch hier noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten. Der Schulbezirk der Grundschule am Königsberg in Wolfstein umfasst die Stadt Wolfstein und die Ortsgemeinden Aschbach, Einöllen, Kreimbach-Kaulbach, Oberweiler-Tiefenbach, Relsberg, Rutsweiler/L. Wolfstein, den 23.08.2016 gez. Birgit Gehm-Schmitt, Rektorin Rundschau - 8 - Zahlungserinnerung Die Verbandsgemeindekasse Lauterecken-Wolfstein weist darauf hin, dass bis zum 15.08.2016 folgende Steuern, Abgaben und sonstige Forderungen fällig waren: Grund- und Gewerbesteuern, Kirchensteuern, Wegebaubeiträge Landwirtschaftskammerbeiträge Hundesteuern, Wassergebühren, Schmutzwasser- und Oberflächenwassergebühren, Beiträge für Abwasserbeseitigung, alle sonstigen Abgaben, Kindergartenbeiträge, Beiträge Ganztagsschule, Mieten und Nebenkosten sowie alle sonstigen Forderungen. Die Steuer- und Abgabepflichtigen und sonstige Zahlungspflichtigen, die mit der Zahlung der genannten Steuern usw. im Rückstand sind, werden hiermit erinnert, die Rückstände umgehend an die oben bezeichnete Verbandsgemeindekasse zu zahlen. Ansonsten werden die fällig gewesenen Steuern, Abgaben usw. im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge festgesetzt. Lauterecken, den 23.08.2016 Verbandsgemeindekasse Lauterecken-Wolfstein Arendt, Kassenleiter Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Selbstständig? Richtig und gutrentenversichert! Über den sozialen Schutz Selbstständiger, Beitragszahlung, Fristen und die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei Veranstaltungen am 14. September 2016 um 17.30 Uhr in Speyer, Eichendorffstraße 4-6 und am 15. September um 17.00 Uhr in Kaiserslautern, Auskunfts-und Beratungsstelle, Schubertstraße 17 a. Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich: Für Speyer unter Telefon 06232 17-2881, Fax 06232 17-2128 oder E-Mail aub-stelle-speyer@drv-rlp.de. Für Kaiserslautern unter Telefon 0631 36673-0, Fax 0631 36673-30 oder E-Mail aub-stelle-kaiserslautern@drv-rlp.de ----------------- Impressum ----------------- Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde 67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils Gemeindenachrichten Ve rba nd sgemeinde L auterecken-Wolfste in 26.08.2016 Wir gratulieren Goldene Hochzeit der Eheleute Inge und Manfred Risch, Hauptstraße 50 in 67744 Homberg. In Vertretung: Inge Lütz, Beigeordnete Ausgabe 34/2016 A s c h bac h Vertretung Ortsbürgermeister Bis einschließlich 03.09.2016 übernimmt der Erste Beigeordnete Axel Meyer, Hauptstr. 29, Tel.: 06304/7502 die Amtsgeschäfte. D e im be r g Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 14.07.2016 Auftragsvergabe; Abrissmaßnahme in Deimberg Der Ortsgemeinderat beschließt der Empfehlung des Planungsbüros zu folgen und einer Firma aus Hefersweiler, als wirtschaftlichster Bieterin, den Auftrag für die Durchführung der „Abbruch- und Rohbauarbeiten“ zu erteilen. Dieser Beschluss ergeht vorbehaltlich einer negativen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Stellungnahme der Initiative „12 plus“ zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Der Ortsgemeinderat stimmt der Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 zu. Glan br üc k e n Vertretung Ortsbürgermeister Vom 26.08.2016 bis 06.09.2016 übernimmt der Erste Beigeordnete Guido Hablitz, Hirsauer Straße 19 a, Tel.: 06387/7405; 0151/50592183 die Amtsgeschäfte. J e t t e n bac h Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 15.07.2016 Bekanntmachung einer Eilentscheidung Der Vorsitzende unterrichtet den Ortsgemeinderat darüber, dass die Schäden an der Musikantenlandhalle Anlass zu einer Eilentscheidung waren. Es war erforderlich, dass die Böden und Wände im Hallenbereich von einer Spezialfirma getrocknet werden mussten. Die Arbeiten wurden im Sanitärbereich bereits begonnen. In der Halle selbst und in der Schule laufen die Trocknungsarbeiten. Für das weitere Vorgehen soll über die Ursache des Wasserschadens ein Gutachten erstellt werden. Im nichtöffentlichen Teil lehnte der Ortsgemeinderat den Ankauf von Waldgrundstücken ab. Der Ortsgemeinderat stimmte, den vorgetragenen Rahmenbedingungen, eines Vertrages von einer Firma in Sachen Windkraft zu. Der Vorsitzende wurde ermächtigt die notwendigen Verträge abzuschließen. Lo h n w e ile r Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 12.08.2016 Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock für das Haushaltsjahr 2017; Sängerheim Der Gemeinderat beschloss, auf Grundlage einer Kostenschätzung für die Renovierung des Sängerheimes, inklusive Kosten für einen behindertengerechten Ausbau einen Antrag auf Zuweisung aus dem Investitionsstock zu stellen. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Der Ortsgemeinderat beschloss die Annahme einer Zuwendung für den Kinderspielplatz. Rundschau - 9 - Mer z weiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 19.07.2016 Sanierung Dorfgemeinschaftshaus; Erneuerung Küche und Fußboden Die Vorsitzende schlug vor, in Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter von der Verwaltung, die weitere Vorgehensweise bezüglich der Bodensanierung und der Küchenerneuerung abzustimmen. Nach den Feierlichkeiten im August sollen dann im Ortsgemeinderat die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden. Stellungnahme der Initiative „12 plus“ zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Der Ortsgemeinderat stimmt der Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 zu. Of fenb ach-Hundheim Nachruf Die Jagdgenossenschaft Offenbach-Hundheim trauert um ihren Jagdgenossen Herrn Werner Schlicher Herr Schlicher war mehr als 30 Jahre in unterschiedlichen Funktionen für die Jagdgenossenschaft tätig. Von 2009 bis 2013 begleitete er das Amt des Jagdvorstehers. Wir danken Herrn Schlicher für sein großes, langjähriges Engagement und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen. Offenbach-Hundheim, im August 2016 Andreas Molter, Jagdvorsteher Rothselb erg Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 05.07.2016 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2016/2017 Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016/2017 samt Anlagen und Bestandteilen. Auftragsvergabe; Anbau eines Nebenraumes und Vordach an die Mehrzweckhalle; Vordach und Geländer Nach Rücksprache mit der Verwaltung schlägt OB Mohr vor, aufgrund der enormen Kostendifferenz zwischen Schätzung und Angebot, sowie der relativ kurzen Frist der Ausschreibung und der Ausführung, eine Neuausschreibung vorzunehmen. Änderung des Bebauungsplans „Windpark am Galgenberg - Neufassung I“; a) Planaufstellungsbeschluss b) Annahme des Vorentwurfs des Änderungsbebauungsplans für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und für die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden zu a) Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg -Neufassung I“. Gegenstand dieses Änderungsbebauungsplanes ist die Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche (des Baufensters) und die Zulassung einer größeren Bauhöhe für die Windenergieanlagen innerhalb dieses Baufensters sowie gegebenenfalls die Festsetzung entsprechender Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen. Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes ist kongruent mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg - Neufassung I und soll die Gemarkung Rothselberg umfassen. Dieser Planaufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. zu b) Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme des vom Planungsbüro, ausgearbeiteten Vorentwurfs des Bebauungsplans zur 1. Ände- Ausgabe 34/2016 rung des Bebauungsplans „Windpark am Galgenberg- Neufassung I“ in der Fassung „Juni 2016“ für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung mit den benachbarten Ortsgemeinden. Die vorstehenden drei Verfahrensschritte werden gleichzeitig durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Offenlage des Vorentwurfs des Bebauungsplanes zur Einsichtnahme und Erörterung mit der Bevölkerung in den Diensträumen des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung am Dienstsitz Wolfstein. R ut sw e ile r a n d er L auter Vertretung Ortsbürgermeister Vom 27.08.2016 bis 04.09.2016 übernimmt die Erste Beigeordnete Gisela Boldt, Talblick 7, Tel.: 06304/5520 die Amtsgeschäfte. Wo lf s t e in Durchführung der Straßenreinigung Stadt Wolfstein Hinweise mit der Bitte um Beachtung an alle Grundstückseigentümer in der Stadt Wolfstein Durchführung der Straßenreinigung Die Grundstückseigentümer kommen Ihrer Straßenreinigungspflicht leider nicht so nach, wie es die Satzung vorsieht. Auch die seitens der Verbandsgemeinde veranlassten Veröffentlichungen und Anschreiben werden nur mäßig beachtet. Aus diesem Grund weisen wir im Namen und Auftrag der Stadt Wolfstein darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, seiner Reinigungspflicht nachzukommen. Das bedeutet, dass Gehwege, Straßenrinnen gemäß der bestehenden Straßenreinigungssatzung gereinigt werden müssen. Der über die Grundstücksgrenze hinausragende Bewuchs durch Hecken, Gräser etc. sowie Baumüberhang, hervorgerufen durch herabhängende Äste, sind soweit sie in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, und dazu gehört auch der Gehweg, unverzüglich zurückzuschneiden. Zu beachten ist, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der jeweilige Grundstückseigentümer für Schäden an Personen und Sachen haftet. Sollte festgestellt werden, dass durch Überwuchs oder Überhang der öffentliche Verkehrsraum behindert wird, so wird gemäß § 9 Abs. 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz die allgemeine Ordnungsbehörde oder die Polizei die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Entstehen den allgemeinen Ordnungsbehörden durch die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme Kosten, so ist der Verantwortliche zum Ersatz verpflichtet. Wir bitten Sie daher, dies zum Wohl der Allgemeinheit und im Sinne eines attraktiven Ortsbildes, zu beachten und ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Wolfstein, den 11.08.2016 -Straßenverkehrsbehörde- Kirchliche Nachrichten Evang. Kirchengemeinden Grumbach und Herren-Sulzbach Sonntag, dem 28.08.2016 10.00 Uhr Hoppstädten, Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Samstag, 27.08.2016 18.00 Uhr Gottesdienst in Horschbach Sonntag, 28.08.2016 09.15 Uhr Gottesdienst in Hinzweiler 10.15 Uhr Gottesdienst in Aschbach Donnerstag, 01.09.2016 09.30 Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Vorankündigung Donnerstag, 08.09.2016 14.00 Uhr Seniorenkreis in Hinzweiler (Jugendheim) Rundschau - 10 - Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Sonntag, 28.08.2016 - 22. Sonntag im Jahreskreis - grün Sonntäglicher Vorabend, 27.08.2016 18.00 Uhr Lauterecken Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde Sonntag: 09.00 Uhr Reipoltskirchen Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde 10.30 Uhr Wolfstein Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde Dienstag, 30.08.2016 der 22. Woche im Jahreskreis - grün 17.30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18.00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier - für verstorbene Eheleute Monika und Willi Wildanger Mittwoch, 31.08.2016 der 22. Woche im Jahreskreis - grün 08.25 Uhr Lauterecken Rosenkranz 09.00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier - Jahrgedächtnis für Kurt Walter und seine Tochter Roswitha Walter Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Gottesdienste Sonntag, 28.08.2016 10.00 Uhr Lauterecken in der Prot. Kirche 11.00 Uhr Sommerfest im Pro Seniore Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Wir laden Sie zu folgendem Gottesdienst in unserer Kirchengemeinde ein: Sonntag, 28.08.2016 Gottesdienst um 10.00 Uhr in Hefersweiler. Im Gemeindehaus, Schulstr. 11, Niederkirchen, treffen sich folgende Gruppen: Samstag, 27.08.2016 ab 14.00 Uhr Seniorenclub Dienstag, 30.08.2016 18.00 Uhr, Turnen für Frauen Evang. Kirchengemeinde Offenbach-Niedereisenbach-Wiesweiler Gottesdienst in Niederalben Sonntag, 28.08.2016 Niederalben 10.30 Uhr Festgottesdienst mit Einführung der Katechumenen Glanbrücken 09.30 Uhr Pfälzischer Gottesdienst Offenbach 09.25 Uhr Gottesdienst Medard 17.00 Uhr „Brass-Konzert“ in der Kirche Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste Sonntag, 28.08.2016 10.00 Uhr hl. Messe Protestantische Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, 23.08.2016 14.00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg 15.30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Sonntag, 28.08.2016 10.15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Kreimbach-Kaulbach Ab ca. 10.15 Uhr Pilgerwanderung der Prot. Kirchengemeinden Olsbrücken, Katzweiler, Otterberg, Otterbach und Rothselberg Start Prot. Kirche Olsbrücken (Andacht) über Windräder Wörsbach nach Kreimbach-Kaulbach (Mittagessen im Dorfgemeinschaftshaus) und Frankelbach wieder nach Olsbrücken. Dienstag, 30.08.2016 15.30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Pilgerwanderung am 28.08.2016 In diesem Jahr bieten wir eine neue Route an, über Wörsbach nach Kreimbach-Kaulbach mit Mittagessen, weiter nach Fankelbach und Abschluss wieder in Olsbrücken. Kommen Sie doch in den Gottesdienst um 10.15 Uhr auch wenn Sie nicht mitpilgern. Sie können aber auch in Kreimbach nach dem Essen mit dem Zug zurückfahren oder Sie kommen mit dem Zug um 12.15 Uhr nach Kreimbach und wandern die kurze Strecke von 3Km und ganz flach nach Olsbrücken zurück. Das Pilgern ist ein spirituelles Erlebnis das die Gemein-schaft der beteiligten Kirchengemeinden stärkt. Wieder unterstützt durch den Pfälzerwaldverein Olsbrücken und neu die Mitarbeit der Kirchengemeinde Rothselberg, zu der Kreimbach-Kaulbach gehört. Ausgabe 34/2016 Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, 28.08.2016 09.30 Uhr Glanbrücken nach Pfälzischer Ordnung, 10.15 Uhr Gumbsweiler Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Samstag, 27.08.2016 18.00 Uhr Gottesdienst in Oberweiler-Tiefenbach Sonntag, 28.08.2016 10.00 Uhr Gottesdienst in Wolfstein Donnerstag, 01.09.2016 16.30 Uhr Konfirmandenstunde (Pfarrsaal) Kath. Kirchengemeinde St. Antonius v. Padua Meisenheim u. St. Georg Lauschied Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Mittwoch, 24.08.2016 09.00 - 10.30 Uhr Krabbelgruppe (Pfarrheim) Ansprechpartner Frau M. Barth T: 06753-123379 Samstag, 27.08.2016 13.00 Uhr Brautamt und Trauung für das Brautpaar Denise Lösch u. Manuel Paul Sonntag, 28.08.2016 09.00 Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, 31.08.2016 09.00 - 10.30 Uhr Krabbelgruppe (Pfarrheim) Ansprechpartner Frau M. Barth T: 06753-123379 Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Freitag, 26.08.2016 09.30 Uhr Ökumenischer Schulgottesdienst zum Schuljahresbeginn der Realschule plus (evang. Schlosskirche) Sonntag, 28.08.2016 10.30 Uhr Hochamt Montag, 29.08.2016 08.30 Uhr Ökumenischer Schulgottesdienst zum Schuljahresbeginn der Astrid-Lindgren-Grundschule (evang. Schlosskirche) Dienstag, 30.08.2016 20.30 Uhr Kirchenchorprobe (Pfarrsaal) Donnerstag, 01.09.2016 10.30 Uhr Eucharistiefeier im Altenheim; anschließend Krankenkommunion im Haus 18.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) Termine • Vereine • Veranstaltungen Stimmungsvoller Chor in der Pro Seniore Residenz Lauterecken Am Dienstag, den 3. August 2016 besuchte Herr Pastor Michael Landoll mit einer Jugendgruppe der evangelischen Freikirche aus Kusel die Pro Seniore Residenz Lauterecken. Die 32 Jugendlichen aus Brasilien, Portugal, Amerika, der Schweiz und Deutschland begeisterten die Bewohner und Mitarbeiter mit ihrem tollen und mitreißenden Gesang. Mitreißend war das Lied „Cutten Eye Joe“ mit Tanzeinlage, herzzerreißend war das von Naemi Friesen aus Blaubach gesungene Lied „Ich bin bei Dir“, was die Solistin zum Abschied sang. Auch wurde ein afrikanisches Lied gesungen. Gemeinsam mit den Bewohnern sang der junge Chor „Das Wandern ist des Müllers Lust“ und „Kein schöner Land“. Die Bewohner hoffen auf einen erneuten Besuch im nächsten Jahr, denn der Chor bereitet mit ihrem Auftritt auch nachhaltig gute Stimmung. Beeindruckend ist die Jugendgruppe insofern, dass die Jugendlichen aus den vier Nationen für eine Woche zum sozialdiakonischen Einsatz zusammen kommen. Herr Landoll und seine Mitarbeiter wissen im Voraus nicht, ob sich Sänger unter ihnen befinden. Das Engagement der Jugendlichen und der Mitarbeiter der Freikirche ist lobenswert und man merkt, dass ihnen diese Woche in Kusel, der Austausch mit anderen Jugendlichen und das gemeinsame Erarbeiten von Projekten große Freude bereitet. Dazu passt das Zitat von Corri ten Boom: „Der Glaube ist das unglaubliche Abenteuer des Vertrauens auf Gott“. Rundschau - 11 - Ausflug Gleichstellungsstelle KBW Frauenbegegnung Halbtagesfahrt Freitag, 02.09.2016 Besichtigung Besucherkalkbergwerk am Königsberg Ein Führungsprogramm vermittelt anschaulich, mit welchen handwerklichen und überlieferten Methoden im Bergwerk gearbeitet wurde. Highlight nicht nur für Kinder, ist die Grubeneinfahrt! Die Kulisse des Stollens lässt Besucher/innen die Welt unter Tage hautnah erleben. Festes Schuhwerk und ausreichende Bekleidung wird empfohlen. Ein aufschlussreicher Film lässt das Erlebte noch einmal nachvollziehen, wie die Bergmannswelt früher ausgesehen hat. Ablauf: Abfahrt mit der Bahn abBahnhof Lauterecken um 13.33 Uhr Ankunft Kalkbergwerk: 14.00 Uhr Einfahrt in den Stollen: Begrüßungstrunk und Bergwerkstamper zum Mitnehmen, 1 1⁄2 Std. Std. Führung mit Überraschungen Videofilm: Abbau „unter Tage“ Aufenthalt: Rathausplatz, Gemeiner Wandel, Historische Wassergasse, Schloßgasse, hinauf zur Burg Neu-Wolfstein mit herrlichem Ausblick Kosten: für komplettes Programm einschl. Bahnfahrt 11,11 € bitte passend bereit halten Abschluss: ab 18.00 Uhr im Cafè Denkmal mit leckerem Flammkuchenessen (nicht im Preis enthalten) Rückfahrt mit der Bahn: ab 19.13 Uhr stündlich, letzter Zug: 21.28 Uhr Für weitere Informationen und Anmeldungen rufen Sie bitte erst an ab dem 24. August 2016 unter Telefon-Nr. 01754383931 oder 06382 791-116. Ausgabe 34/2016 Zusatzzüge Anlässlich des Heimspiels des 1. FC Kaiserslautern gegen Fortuna Düsseldorf wird am Montag, dem 29. August 2016 das Zugangebot des Rheinland-Pfalz-Taktes mit mehreren zusätzlichen Zügen ergänzt. Zwischen Ludwigshafen und Kaiserslautern fahren in beide Richtungen zwei Zusatzzüge. Der erste Zug startet um 17.15 Uhr in Ludwigshafen(Rhein) Hbf, die Abfahrt des Zusatzzuges in Neustadt(Wstr) Hbf ist für 17.43 Uhr vorgesehen, die Ankunft in Kaiserslautern Hbf erfolgt um 18.13 Uhr. Dieser Zug verkehrt als Entlastungszug vor der planmäßigen S-Bahn um 18.04 Uhr ab Ludwigshafen Hbf und bedient zwischen Ludwigshafen(Rhein) Hbf und Lambrecht (Pfalz) alle Halte mit Ausnahme von Limburgerhof und Schifferstadt, ab Lambrecht fährt er ohne weiteren Unterwegshalt bis Kaiserslautern Hbf. Der zweite Zusatzzug verlässt Ludwigshafen (Rhein) Hbf um 17.20 Uhr, hält bis Neustadt(Wstr) Hbf an allen Unterwegsbahnhöfen und fährt ab Neustadt (Wstr) Hbf (Abfahrt 17.55 Uhr) ohne Unterwegshalt nach Kaiserslautern Hbf (Ankunft um 18.23 Uhr). Die zusätzlichen Rückfahrtmöglichkeiten von Kaiserslautern Hbf nach Ludwigshafen(Rhein) Hbf starten um 22.39 Uhr und um 22.50 Uhr, wobei der letztgenannte Zug nicht in Schifferstadt und Limburgerhof hält. Weitere Rückfahrtmöglichkeiten in Richtung Neustadt(Wstr) Hbf und Ludwigshafen bestehen um 22.30 Uhr mit einem regulären RegionalExpress nach Mannheim Hbf mit Halten in Lambrecht, Neustadt/W, BöhlIggelheim, Schifferstadt sowie Ludwigshafen Mitte und um 23.02 Uhr mit der S-Bahn nach Mannheim/Heidelberg mit allen Unterwegshalten. Bei Abfahrt um 23.02 Uhr ab Kaiserslautern Hbf besteht in Neustadt(Wstr.) Hbf um 23.35 Uhr noch Anschluss in Richtung Landau(Pfalz) Hbf und weiter als Zusatzzug ab Landau(Pfalz) Hbf bis Wörth (Rhein) mit allen Unterwegshalten außer Wörth Mozartstraße. Weitere Zusatzzüge fahren um 22.55 Uhr von Kaiserslautern Hbf nach Lauterecken-Grumbach, um 22.55 Uhr über die Alsenzbahn nach Bad Kreuznach und um 23.01 Uhr von Kaiserslautern Hbf nach Homburg(Saar). Die Regionalbahnen 12898 um 23.34 in Richtung Kusel und 12835 um 23.00 Uhr in Richtung Pirmasens Hbf werden jeweils durch eine zusätzliche Triebwageneinheit verstärkt. KVHS Doris Zinßmeister, Gleichstellungsbeauftragte 4.329 Brainfitness - Gehirntraining durch Bewegung Bewegung steigert die geistige Leistungsfähigkeit, gleicht altersbedingte Veränderungen aus, verbessert Denkvermögen und Gedächtnisleistung und regt den Hirnstoffwechsel an. In diesem Kurs wird den Teilnehmern der Zusammenhang zwischen Bewegung, geistiger Leistungsfähigkeit und Lebensalter vermittelt. Die Ausführungen der Dozentin sind gespickt mit zahlreichen kleinen Übungen oder Spielen, welche oft die Kombination aus einer Bewegungs- und einer Denkaufgabe sind und den Teilnehmern nicht selten ein Lachen entlocken. Während die erste Kurseinheit noch einige theoretische Ausführungen enthält, sind alle folgenden Stunden rein praxisorientiert und beinhalten eine Vielzahl von Denkspielen mit Körpereinsatz. Dieser Kurs eignet sich für alle Interessierten unabhängig vom Fitnessgrad. Bitte bringen Sie Turnschuhe mit und tragen bequeme Sportkleidung. Leitung: Yvonne Limpert Termine: 6 Abende, 31.08.2016 - 05.10.2016, jeweils mittwochs von 19.00 - 20.00 Uhr Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle Kursgebühr: 24,50 € (bis 12 TN) bzw. 20,50 € (ab 13 TN) 4.313 Zumba®Fitness meets Power Intervall Dieser Kurs kombiniert Elemente aus Zumba®Fitness mit Elementen aus dem HIT Training. Zumba® ist ein Tanz-Training, das von lateinamerikanischen Tänzen inspiriert ist. Durch die Bewegung zur Musik werden die Muskeln aktiviert und die Kondition, Beweglichkeit und Koordination verbessert. HIT steht für hochintensives Training. Es ist durch abwechselnde Belastung- und Erholungsphasen gekennzeichnet und stellt eine sehr zeiteffiziente und effektive Trainingsmethode dar. Zum Warmup und Cool-down werden geeignete Elemente aus Zumba®Fitness ausgewählt, dazwischen erfolgt das HIT, den Abschluss einer jeden Kurseinheit bilden Übungen zum Erhalt bzw. der Verbesserung der Beweglichkeit (Dehnungsübungen). Der Schwerpunkt des Kurses liegt auf einer Verbesserung im Bereich Fitness und Kraft. Der Kurs eignet sich für alle, die ihre Muskeln spüren wollen und Spaß an der Bewegung zur Musik haben. Mitzubringen sind ein kleines Handtuch (zum Schweiß abtupfen) und eine große Flasche Wasser zum Auftanken. Leitung: Yvonne Limpert Termine: 6 Abende, 31.08.2016 - 05.10.2016, jeweils mittwochs von 18.00 - 18.45 Uhr Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle Kursgebühr: 15,50 € Rundschau - 12 - Ausgabe 34/2016 4.306 - Yogilates - Yoga meets Pilates Training und Entspannung für Körper und Geist mit Übungen aus Pilates und Yoga. Yoga und Pilates sind zwei selbständige Welten; sie können sich gegenseitig bereichern und unterstützen. Yogilates ist die effektive Kombination aus Yoga und Pilates, um den Körper beweglicher zu machen, die Haltung zu verbessern und eine tiefe Entspannung zu erreichen. Es verbindet die positiven Wirkungen von Yoga und Pilates: Übungen aus Pilates geben Kraft für Deine Körpermitte und straffen den ganzen Körper. Yoga konzentriert sich auf die Beweglichkeit und innere Ausgeglichenheit. Der Atem spielt bei beiden eine wichtige Rolle. Übungen aus dem Pilates-Training werden zu einem Bewegungsfluss kombiniert, der den ganzen Körper gleichmäßig beansprucht. Die sich daraus ergebenden Yogahaltungen gewinnen an Qualität, und Du entwickelst ein positives Körpergefühl. Jede Einheit beginnt und endet mit einer Entspannungsphase. Leitung: Birgit Hübner Termine: 8 Abende, 13.09.2016 - 22.11.2016, jeweils dienstags von 19.30 - 21.00 Uhr Ort: Janusz-Korzcak-Schule in Lauterecken Kursgebühr: 49,00 € (bis 12 TN) 41,00 Euro (ab 13 TN) 4.308 - Yoga Yoga als Weg zu sich selbst führt zu schöpferischer Kraft, zu Harmonie von Körper, Seele und Geist, stärkt Eigenverantwortung, Achtsamkeit und Lebensfreude. Yoga hilft das Gewohnte neu zu betrachten, Neues zu entdecken in uns selbst, in unseren Mitmenschen und in der Natur, so dass wir uns am Natürlichen und Einfachen freuen können, alte Werte wieder erkennen und lebensbejahend in unserer Mitte die kosmische Ordnung akzeptieren. Die im Kurs erlernten Techniken und Übungen verhelfen zu Ausgeglichenheit sowie innere und äußere Ruhe. Bitte mitbringen: Wolldecke, Gymnastikmatte, kleines Kissen und Wollsocken. Leitung: Josi Habermann Termine: 10 Abende, 14.09.2016 - 30.11.2016 jeweils mittwochs von 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Realschule Plus in Wolfstein Kursgebühr: 61,00 € (bis 12 TN) 51,00 € (ab 13 TN) Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage www.kvhs-kusel.de oder telefonisch unter 06381/917 530-0. Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel. Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein verlost wieder Schwimmbad-Eintrittskarten für die Saison 2017 Auch in diesem Jahre lohnt es sich wieder die abgelaufenen Saisonkarten aufzuheben und bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Bürgerbüro Standort Wolfstein und Standort Lauterecken) oder direkt in den Schwimmbädern Königsberg und Rüllberg abzugeben. Im Oktober wird aus den jeweiligen Tarifgruppen der eingegangenen Saisonkarten, wie Jahreskarten, Familien- und Geschwisterkarten jeweils eine gleichwertige Freikarte für die Saison 2017 ausgelost. Die Verlosung umfasst nur namentlich ausgestellte Karten. Das heißt, Dutzend- bzw. Tageseintrittskarten sind von der Verlosung ausgeschlossen. Abgabeschluss für die Verlosung ist Freitag, 30. September 2016! Luftsportverein e.V. Essweiler Flugplatzfest Essweiler Rundflüge www.lsv-essweiler 27. und 28. August 2016 Das Flugplatzfest des Luftsportvereins Essweiler findet dieses Jahr am letzten Wochenende im August, d.h. Sa/So 27.- 28. August 2016 statt. An beiden Tagen ist von 10.00 - 18.00 Uhr die Möglichkeit zu Rundflügen und Besichtigungen von Flugzeugen und der Flugplatzeinrichtung gegeben. Es werden Segelflugzeuge, Motorsegler und Ultraleichtflugzeuge am Start sein. Neben den ‚großen Fliegern‘ werden Vorführungen von Modellflugzeugen stattfinden. Natürlich gibt es an beiden Tagen Leckeres aus der Küche, von der Kuchentheke und allerlei Getränke. Ab diesem Jahr immer am letzten Wochenende im August! Hierzu ergeht herzliche Einladung. Grumbacher Kerb 2016 im Festzeltauf dem Schlossplatzvor der Kirche Freitag, 26.08.2016 ab 19.00 Uhr Fassanstich und Beginn der Zeltkerwe Cocktailbar Samstag, 27.08.2016 21.00 Uhr Live-Musik mit der Partyband DIE MUPPETS im Festzelt bis 21.30 Uhr ermäßigter Eintritt Sonntag, 28.08.2016 ab 13.30 Uhr Bierstand geöffnet Unterhaltungsmusik mit dem Pfälzer Duo ab 14.00 Uhr Umzug anschl. Kerwered der Straußjugend Kaffee und Kuchen Montag, 29.08.2016 ab 11.00 Uhr Frühschoppen mit dem Pfälzer Duo Schnitzelessen Samstag - Montag: Essen vom Ständchen (Pizza, Baguette, Pommes, Bratwurst, Frikadellen) Montags Schnitzel (verschiedene Variationen) Für die Kinder gibt es eine Hüpfburg Wegen dem Umbau Bürgerhaus weichen wir dieses Jahr auf den Schlossplatz vor der Kirche aus. Hier wird ein Festzelt aufgebaut, Barbetrieb, Sonntags Kaffee und Kuchen. Nino kann dieses Jahr leider nicht für das Essen sorgen, aber wir haben entsprechenden Ersatz gefunden, Montags gibt es auch wieder neben den anderen Essen das schon traditionellen Schnitzelessen. Wir bitten auch dieses Jahr wieder um Kaffee- und Kuchenspenden zwecks Verkaufs am Kerwesonntag. Diese können am Sonntag 28.08.2016 ab 13.00 Uhr im Festzelt abgegeben werden. Voranmeldung bitte bis Donnerstag 25.08.2016 bei Kornelia Fries, Tel: 6287. Bitte tragt mit Eurer Spende und eurem Helfen wieder zum Gelingen der Kerwe bei. Der Erlös kommt wieder den Vereinen zu Gute. Im Voraus schon herzlichen Dank. Die Vereinsgemeinschaft freut sich auf euer Kommen Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 06502-9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Rundschau - 13 - Ausgabe 34/2016 Entdeckertouren auf den Prädikatswanderwegen Auf Schritt und Tritt - Wanderbegeisterte begeben sich auf Veldenzspuren Zwei geführte Wandertouren auf Prädikatswanderwegen wurden von der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein in dieser Saison angeboten. Zum Wanderauftakt starteten zahlreiche Wanderer im Frühjahr zu einer Familienwanderung auf dem Pfälzer Höhenweg. Mit den Familien Fritz und Kriese vom Pfälzerwaldverein Lauterecken führte der Weg von Lauterecken nach Meisenheim um an der dort veranstalteten Aktion „Frühlingserwachen im Pfälzer Bergland“ teilzunehmen. Bei bestem Wanderwetter stand den Teilnehmern, die vom Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Sven Eckert und dem Ortsbürgermeister von Reipoltskirchen, Ernst Eckert, in Empfang genommen wurden, im Juli ein Fußmarsch bevor, der von der Wasserburg in Reipoltskirchen aus eine Entdeckertour versprach. Die Wanderstrecke führte über den Veldenz-Wanderweg durch reizvolle Landschaften. Dichte Wälder und Lichtungen mit wundervollen Aussichten wechselten sich ab. Gästeführerin Petra Rübel aus Schellweiler erwähnte den Grafen Gerlach von Veldenz, den Erbauer der Burg Lichtenberg, nach dem der Veldenz-Wanderweg benannt wurde und der mittlerweile zu den Leading Quality Trails „Best of Europe“ gehört. Petra Rübel ging in ihren Ausführungen bis auf die Entstehungsgeschichte zurück, als die Pfalz noch am Äquator lag. Sie begeisterte die Hörerschaft mit ihrer humorigen Art und fundiertem Wissen. Bei einem Rundgang rund um die Wasserburg erwähnte sie Heinrich von Hohenfels, der sich als erster Ritter „Herr von Reipoltskirchen“ genannt hat. Er verstarb 1329 und wurde in der Abteikirche Otterberg beigesetzt. Ein kunstvoll gearbeitetes Grabmal befindet sich in der Sakristei. Der Ursprung der Wasserburg ist ungewiss. Sie dürfte im ausgehenden 12. Jahrhundert entstanden sein, wurde aber erst 1267 in einer Urkunde erwähnt. Zum Abschluss des gelungenen Wanderausfluges wurde der katholischen Kirche in Reipoltskirchen ein Besuch abgestattet, welche die Wanderer überraschte, da sie modern und sehr gelungen restauriert wurde. Ein Highlight ist der Skulpturenweg mit seiner „Kunst im Grünen“, von dem behauptet werden kann, dass er ein absolutes Alleinstellungsmerkmal genießt. Vier Künstler haben in diesem Jahr großflächige Bilder in die Landschaft gezaubert, die in Reipoltskirchen bestaunt werden können. Weitere geplante Entdeckertouren auf den Prädikatswanderwegen finden an folgenden Terminen statt: 28.08.2016 (Geführte Rundwanderung - überwiegend Hinkelstein-Wanderweg mit blühender Mehlinger Heide) 25.09.2016 (Geführte Rundwanderung mit Agnes von Veldenz - Remigius und Veldenz-Wanderweg) 09.10.2016 (Geführte Rundwanderung auf dem Pfälzer Höhenweg ab Rockenhausen über Ruppertsecken und Marienthal) Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Doris Zinßmeister vormittags unter Telefonnummer 06382 791-116 gerne zur Verfügung. Ihre Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Rundschau - 14 - Förderverein Kiat Piepmatz Grumbach e.V. Jahreshauptversammlung am 07.09.2016 um 19.00 Uhr in der Kita Piepmatz Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Jahresbericht 2015 3. Kassenbericht 2015 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Satzungsänderung 7. Verschiedenes Die Mitgliderversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigt beschlussfähig. Chorgemeinschaft Heinzenhauen/Lauterecken (MGV) Singstunde Die erste Singstunde der Chorgemeinschaft Heinzenhauen/Lauterecken (MGV) findet am Freitag, dem 2. September 2016 um 20.00 Uhr im Bürgerhaus Heinzenhausen statt. Damit beginnt die Vorbereitung für die musikalische Mitgestaltung beim Liedernachmittag am Sonntag, 18. September 2016 um 13.30 Uhr in Callbach. Alle Chormitglieder und die es noch werden wollen, sind herzlich eingeladen. Kita Piepmatz/Grumbach Basar „Rund ums Kind“ im Bürgerhaus in Herren-Sulzbach unter dem Motto „Sie bringen-wir verkaufen“! Sonntag, 18. September 2016 zwischen 10.30 und 13.00 Uhr Bei uns können Sie „sortiert“ (Kinderkleidung nach Größen gruppiert), Spiele, Kinderwägen etc. einkaufen. Entspannt pausieren dürfen Sie bei einer Tasse Kaffee und einem Stück Kuchen in unserer Cafeteria. Jeder, der etwas verkaufen möchte (begrenzte Teilnehmerzahl!), kann sich bis zum 02.09.2016in der Kita Tel.Nr.: 06382/403471 anmelden. Auf Ihr Kommen freuen sich der Förderverein und das Team der Kita Piepmatz Grumbach Ausgabe 34/2016 Ausserdem ist geplant, auch wieder einen Kinder-Projektchor zu gründen, ebenfalls für unser Adventskonzert. Damit dieser zustande kommen kann, werden alle Kinder, die Spass am Singen haben, gebeten, sich bis zum 01.09.2016 bei Karin Kreischer zu melden - Tel.: 06753-3204. Wir hoffen auf rege Teilnahme PWV Lauterecken Planwanderung am 28.08.2016 Wanderweg: Abfahrt mit Bahn 08.33 Uhr - Hauptbahnhof Kaiserslautern Von dort zum Humbergturm danach Mittagsrast Bremerhof zurück zum Bahnhof Heimfahrt Bei Rückfragen: Ilse Bühler Tel.: 8097 Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. „Würfelspieler-Messe“ in Offenbach-Hundheim Konzert 11.09.2016 „Würfelspieler-Messe“ Scherz, Satire und Humor in der Musik des Mittelalters am Tag des Offenen Denkmals, Sonntag, 11. September 2016, ist in der Abteikirche St. Maria in Offenbach-Hundheim ein ganz ungewöhnliches Konzert zu erleben: Das Ensemble Vox Nostra positioniert und bewegt sich im Raum, um die Musik optisch und akustisch noch lebendiger zu machen. So wird aus der „Würfelspieler-Messe“, einer parodistische Messfeier aus den mittelalterlichen Carmina Burana, ein ganz besonderes Erlebnis. 90 Minuten vor Konzertbeginn findet eine kostenfreie Kirchenführung statt. Eine Übersicht über alle Konzerte finden Sie unter nachfolgender Internetadresse. Weitere Info: www.via-mediaeval.de Konzertkarten: www.reservix.de / Hotline: 01805 - 700733 Pfälzerwald Verein e.V. Ortsgruppe Offenbach-Hundheim Am Mittwoch, dem 31. August 2016 geht die Wanderung des PWV Offenbach-Hundheim rund um Kindsbach. Abfahrt mit dem Bus ist an der Haltestelle Süssel um 11.50 Uhr. Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen. ASV Langweiler/Merzweiler Termine 1. Mannschaft: Kreispokal: Mittwoch, 24.08.2016 18.30 Uhr in Weitersborn SG Alteburg - ASV 2. Mannschaft: Sonntag, 28.08.2016 13.00 Uhr in Langweiler ASV 2 - SG Perlbachtal 2 1. Mannschaft: Sonntag, 28.08.2016 15.00 Uhr in Langweiler ASV - SG Perlbachtal Sängerchor Glan-Lauter Die nächsten Chorproben finden wie folgt statt: Wann: Samstag: 03.09.2016 14.00 Uhr Donnerstag: 08.09.2016 19.30 Uhr Samstag: 10.09.2016 14.00 Uhr Samstag: 24.09.2016 14.00 Uhr Samstag: 01.10.2016 14.00 Uhr Donnerstag: 06.10.2016 19.30 Uhr Samstag: 08.10.2016 14.00 Uhr Samstag: 29.10.2016 14.00 Uhr Wo: Realschule Plus, Lauterecken Alle Sangesbegeisterte und diejenigen die es noch gerne werden wollen sind zu der Chorprobe recht herzlich eingeladen. Gemischter Chor Odenbach Die erste Singstunde nach der Sommerpause findet statt am 25. August 2016, 20.00 Uhr im Rathaus. Wir bieten auch dieses Jahr wieder einen Projekt-Chor an anlässlich unseres Adventskonzerts am 17.12.2016 und beginnen deshalb gleich in der ersten Singstunde mit den Proben hierzu. Neue Sängerinnen und Sänger sind herzlich willkommen und können unverbindlich einmal bei uns reinschnuppern. Heimat und Kulturverein Relsberg e.V. Einladung zum Mauerfest am alten Friedhof in Relsberg Samstag, dem 27. August 2016 ab 17.00 Uhr Musikalische Unterhaltung mal laut - mal leise - mal anders mit 3Klang Für das leibliche Wohl ist gesorgt Sie haben Gelegenheit zur Besichtigung des alten Friedhofs Wir freuen uns auf Ihren Besuch Gruppe für Angehörige Gäste sind immer willkommen Die Gruppe für Angehörige von psychisch kranken Menschen trifft sich am Mittwoch, 31. August 2016 um 17.30 Uhr in der Psychiatrischen Tagesklinik Kusel des Pfalzklinikums, Weibergraben 1. Die Gruppe kommt regelmäßig am letzten Mittwoch im Monat zusammen. Gäste und neue Interessenten sind immer herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Rundschau - 15 - Allgemeine Nachrichten Ausgabe 34/2016 Firma Holm Eckel Bahnhofstr. 6 • 67748 Odenbach • Tel. 06753 / 3143 Warmes Wasser doppelt teuer Energieberatung der Verbraucherzentrale weist auf Kosten durch Zirkulationsleitungen und -pumpen hin Heißes Wasser aus dem Hahn ohne zu Warten - die Zirkulation macht’s möglich. Dieser Luxus kostet allerdings Geld, denn in zentralen Trinkwassersystemen geht für die ständige Bereithaltung oft mehr Energie verloren als für das tatsächlich gezapfte Warmwasser. Da dieser Aufwand nicht gesondert erfasst wird, wird er oft unterschätzt. In älteren Zirkulationsleitungen kreist das warme Wasser nach dem Schwerkraftprinzip ohne elektrische Pumpe. Das funktioniert nur, weil das Warmwasser im Kreislauf ständig deutlich abkühlt. Bei neueren Systemen werden zwar gut gedämmte Leitungen eingesetzt, dafür müssen dann aber elektrische Pumpen den Kreislauf antreiben. Das schlägt mit rund 30 Euro Stromverbrauch jährlich zu Buche, spart aber einen höheren Gegenwert an Wärme ein. Im Einfamilienhaus-Neubau ist es am besten, die Warmwasserleitung ganz ohne Zirkulation zu planen. Das spart Strom und Wärme ein, führt nicht zu nennenswerten Wartezeiten und die Kosten für ungenutzt ablaufendes Kaltwasser sind gering. Typischerweise sind das etwa zwei Kubikmeter im Jahr. Kann im Altbau auf eine Zirkulationsleitung nicht verzichtet werden, weil durch überdimensionierte Leitungen Wartezeiten und Wasservergeudung zu groß sind, so lohnt doch eine Optimierung durch den Fachmann. Dafür ist eine Hocheffizienzpumpe Pflicht, deren Einsatz nach Zeit oder Wassertemperatur bedarfsweise gesteuert wird. Begrenzt werden diese Sparmöglichkeiten, wenn Mindesttemperaturen aus hygienischen Gründen geboten sind. Seit dem 1. August wird der Ersatz von Warmwasser-Zirkulationspumpen und Heizungspumpen durch neue hocheffiziente Pumpen sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung bezuschusst. Gefördert werden 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Die Anträge sind vor Maßnahmenbeginn online zu stellen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bei Fragen zur Warmwasserbereitung, dem Einsatz effizienter Pumpen in privaten Haushalten und zu Fördermitteln für Energiesparmaßnahmen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. • Baggerarbeiten • Pflasterarbeiten • Einbau von Zisternen • Fußwege und Parkplätze rund ums Haus • sehr guter Mutterboden zu verkaufen Mit einer schönen Außenanlage kommt Ihr Haus erst richtig zur Geltung Großer Malwettbewerb im Autohaus Nahetal Gartenarbeiten aller Art Fast 30 Kindergärten beteiligten sich am Malwettbewerb, den das Autohaus Nahetal ausgerufen hatte. Das Motto lautete wie das Unternehmensmotto „Willkommen bei Freunden“. F. Schiffer, angesprochen auf die außergewöhnliche Aktivität im Autohaus, erklärt uns auf Nachfrage: „Uns erreichen immer wieder Anfragen von Kindergärten zu einem Sponsoring. Das war uns zu einfach. Daher haben wir diesen Malwettbewerb ins Leben gerufen und tolle Preise ausgelobt. Das was uns an Kunstwerken erreicht hat, hat meine Erwartung bei weitem übertroffen. Die Kinder und ihre Erzieherinnen haben sich unglaublich viel Mühe gemacht.“ Als Juror um die besten 10 Bilder auszuwählen konnte Herr Schmid (stellvertretender Vorsitzender des Kunstvereins Obere Nahe und Leiter der Arbeitsgruppe Bildende Kunst) gewonnen werden. Diese 10 Bilder sind nun im VW Ausstellungsgebäude im Autohaus Nahetal zu besichtigen. Noch können Stimmen abgegeben werden, welches denn das schönste Bild ist. Die drei Erstplatzierten dürfen sich auf Sachpreise im Gesamtwert von fast 1.000,- € freuen. Am 15.08.2016 findet die Zählung statt, bis dahin können noch Stimmen abgegeben werden. Mercedes zu verkaufen Telefon: 01 71 / 3 86 89 52 Schlosserei · Kleinstahlbau Balkonkonstruktion · Geländer Treppen · Türen Einfahrts- u. Garagentore hAllo! Ich berate Sie gerne... W E rb ung d ur ch E-Mail: r.anspach@wittich-foehren.de Birkenstraße 27, 67681 Sembach E rf o lg r Eic h 0 63 03 / 28 44 0 63 03 / 12 83 01 51 / 16 30 54 16 Wir b e Sie g raten erne! Friedhofstr. 6 · Tel. (06385) 870, Fax 5696 · 66879 Fockenberg-Limbach bei Anzeigenwerbung, Sonderbeilagen, Privat- und geschäftsanzeigen Telefon: Fax: Mobil: -Anzeige- E 350 TDI Avantgard T Modell, schwarz, Panoramadach, Leder Vollausstattung, 97.000 km, TÜV 2018, 7-Sitzer, 4 Winterreifen auf Alu, Neupreis 81.000,- €. VB 25.500,- €. Speziell Baumfällung, auch Wurzelwerkentfernung, jede Lage. Obstbäume und Sträucher schneiden, Pflasterarbeiten, Mähen, Säen, Vertikutieren, Rollrasen, Abtransport, Steingartenanlage preiswert und professionell. & 06303- 87617 oder 0176 - 64617164 rudi Anspach Inh. 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