für das Glan- und Lautertal - Verbandsgemeinde Lauterecken

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für das Glan- und Lautertal - Verbandsgemeinde Lauterecken
Rundschau
Jahrgang 17
Mittwoch, 24. August 2016
Ausgabe 34/2016
für das Glan- und Lautertal
Mit dem
AMtsblAtt der
www.vg-lw.de
Temposünder, Obacht !
Der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
wurde, wie bereits berichtet, die Zuständigkeit
für die Überwachung des fließenden Verkehrs
innerhalb geschlossener Ortschaften übertragen. Die innerörtlichen Geschwindigkeitskontrollen werden daher nicht mehr von der Polizei,
sondern von der Verbandsgemeindeverwaltung
durchgeführt. Mit technischer, sowie teilweise
personeller Unterstützung der benachbarten
Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg führen
wir die notwendigen Kontrollen durch. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Ortsbürgermeisterinnen und Orts- sowie Stadtbürgermeister, wenden sich oft mit Geschwindigkeitsbeschwerden an die Verwaltung. Nach Beendigung der erforderlichen Ausbildung und Einweisung hat das Ordnungsamt in Zusammenarbeit
mit der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg
im Beisein des Beigeordneten der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Sven Eckert,
den ersten „scharfen“ Messtag in St. Julian beAlles im grünen Bereich. Der LKW fährt vorbildlich.
gonnen. Das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger im Straßenverkehr ist sehr
wichtig. Viele Unfälle führen auf überhöhte Geschwindigkeit zurück. Auch wenn kurz nach Beginn der Messung bereits
drei Fälle von Geschwindigkeitsübertretungen festgehalten wurden und über den gesamten Tag über 40 Verstöße festgestellt werden mussten, hielt sich doch der größte Teil der Verkehrsteilnehmer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Wir appellieren im Interesse aller an die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit. Mit weiteren Messungen - auch außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung - muss gerechnet werden; deshalb: „Tempo runter und Aufmerksamkeit rauf!“.
Die nächsten Kontrollen finden am Donnerstag, dem 25.08.2016, innerorts auf der B420, der B270 und der L372 im
Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein statt.
Volkshochschule des Landkreises Kusel
Die neuen Kurse der Volkshochschule des Landkreises Kusel -Außenstelle Lauterecken-Wolfstein - beginnen.
4.329 Brainfitness - Gehirntraining durch Bewegung
Termine: 6 Abende, 31.08.2016 - 05.10.2016,
jeweils mittwochs von 19.00 - 20.00 Uhr
Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle
4.313 Zumba®Fitness meets Power Intervall
Termine: 6 Abende, 31.08.2016 - 05.10.2016,
jeweils mittwochs von 18.00 - 18.45 Uhr
Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle
4.306 - Yogilates - Yoga meets Pilates
Termine: 8 Abende, 13.09.2016 - 22.11.2016,
jeweils dienstags von 19.30 - 21.00 Uhr
Ort: Janusz-Korzcak-Schule in Lauterecken
4.308 - Yoga
Termine: 10 Abende, 14.09.2016 - 30.11.2016
jeweils mittwochs von19.00 - 20.30 Uhr
Ort: Realschule Plus in Wolfstein
Mehr Infos zu den einzelnen Kursen finden Sie im
Innenteil.
Rundschau
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Ausgabe 34/2016
Öffnungszeiten • Bereitschaftsdienste • Informationen
Verbandsgemeindeverwaltung
Tel. 06382/791-0, Fax: 06382/791-990 + 999, E-Mail: info@vg-lw.de
Montag - Freitag..........................................................08.30 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch......................................................14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag..................................................................14.00 - 18.00 Uhr
Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein
Montag - Freitag..........................................................07.15 - 12.30 Uhr
Montag - Mittwoch......................................................13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag..................................................................13.30 - 18.00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken)
Montag bis Mittwoch ............ 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag ........................... 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag....................................................................... 07:15 - 12:00 Uhr
Lauterecker Tafel e.V.
Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481
Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln
dienstags..............................................................von 10.00 - 11.00 Uhr
donnerstags.........................................................von 15.30 - 16.30 Uhr
Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise
jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.
Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken
Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2)
Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr
Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr
Weitere Termine nach telef. Vereinbarung
............................................................ 06304/41681-30 oder 41681-31
Verbandsgemeindewerke
TelefonSeelsorge
Übliche Dienstzeiten
Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und
belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern:
0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222
Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter:
www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung.
Verwaltung
Fred Wolf (techn. Werkleiter).........Tel. 06382/791-400; 0151/16339405
Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel. 06382/791-406; 0151/16339406
Techniker Patrick Bauer................ .Tel. 06382/791-403; 0160-3667135
Kläranlage Lauterecken................................................. Tel. 06382/8071
Kläranlage Wolfstein...................................................... Tel. 06304/8010
Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken............................ Tel. 06788/1260
Schwimmbad Wolfstein................................................. Tel. 06304/7808
Außerhalb der üblichen Dienstzeiten
Bereich Abwasserbeseitigung......................................... 0175/7229695
Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken
Bereich Wasserversorgung..............................................0175/7229689
Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein
Bereich Wasserversorgung............................................0151/42244500
Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft
Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000
Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000
für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler,
Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler
Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG
Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301705-211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden:
Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler,
Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach,
Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler
a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein
Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl,
Tel. 06372-91160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian
Bei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77
(gebührenpflichtig)
Pfalzgas
Bereitschaftsdienst bei Störungen:................................0800/100 34 48
Dienst des Bezirksbeamten der Polizei
Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: 06382-911-0,
E-Mail: pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken)
Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von
10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden
Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken,
Tel.: 06382-911-0
Treffpunkte für Jugendliche
Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561,
annette.junkes@vg-lw.de
Dienstag - Donnerstag............................................ 15:00 bis 21:00 Uhr
Freitag.................................................................... 17:00 bis 22:00 Uhr
Zur Unterstützung bei Bewerbungen:
Montag.................................................................... 15:00 bis 17:00 Uhr
Jugendbüro Wolfstein
Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604
od. 0171/4313057, jugendbuero-wolfstein@gmx.de
Dienstag - Freitag................................................... 15:00 bis 19:30 Uhr
DRK Kreisverband Kusel e.V.
Schuldner- und Insolvenzberatung
Trierer Straße 72, 66869 Kusel............................... Tel.: 06381/4250361
Tierheim im Landkreis Kusel
Frau Sander....................... Tel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858
Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V.
Postfach 1336, 66865 Kusel, www.tierschutz-kusel.de
1. Vors. Christine Fauß.....................................................0175/4117712
Schatzmeister Jutta Keller.............................................0160/94838930
Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel
Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen
Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Tel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel
Ärztlicher Notfalldienst
im Bereich der Verbandsgemeinde LautereckenWolfstein an Wochenenden und Feiertagen
Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112
Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr.
06753 - 9644621 (gebührenpflichtig)
Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes:
11 61 17 (ohne Vorwahl, kostenfrei)
Dienstzeiten BDZ Meisenheim:
Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr
an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr
bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr.
An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen
abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese
Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes.
Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im
Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935:
Dienstzeiten BDZ Kusel:
Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr
an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr
bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr.
Sprechstunden:
Samstag und Sonntag: 10:00 - 12:00 und 17:00 - 19:00 Uhr.
In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten.
Freie BDZ-Wahl
Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ
im Land aufsuchen.
Apotheken-Notdienst
Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:
deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min)
Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min)
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter
www.lak-rlp.de.
Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr.
Rundschau
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Ausgabe 34/2016
Amtsblatt
der
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard,
Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein
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Mittwoch, 24. August 2016
Ausgabe 34/2016
Öffentliche Bekanntmachungen
Ve rba nd sgemeinde
L auterecken-Wolfste in
Bekanntmachung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für
das Haushaltsjahr 2016 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der
Zeit
vom 25.08.2016 bis einschließlich 02.09.2016
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während
der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12:00
Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis
12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
67742 Lauterecken, den 15.08.2016
In Vertretung
gez. Eckert, Beigeordneter
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein für das Jahr 2016
vom 15.08.2016
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. November 2015 (GVBl. S. 393394) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden 2016
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (+) Jahresüberschuss / (-) Defizit 2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Einzahlungen Gesamtbetrag der Auszahlungen + 274.465,00 €
14.740.925,00 €
14.740.925,00 €
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird festgesetzt für
2016
im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde
nachrichtlich: Zinslose Darlehen
633.580,00 €
(hier K II Vorfinanzierung Land):
(0,00 €)
im Vermögensplan des Betriebszweiges
Abwasserbeseitigung Lauterecken
716.500,00 €
nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen:
(450.000,00 €)
im Vermögensplan des Betriebszweiges
Wasserversorgung Lauterecken
544.600,00 €
nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen:
(203.000,00 €)
im Vermögensplan des Betriebszweiges
Freibad Rüllberg
0,00 €
nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen:
(0,00 €)
im Vermögensplan des Betriebszweiges
Abwasserbeseitigung Wolfstein
546.000,00 €
nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen:
(600.000,00 €)
im Vermögensplan des Betriebszweiges
Wasserversorgung Wolfstein
719.300,00 €
nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen:
(171.000,00 €)
im Vermögensplan des Betriebszweiges
Freibad Wolfstein
0,00 €
nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen:
(0,00 €)
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten,
werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in
den künftigen Haushaltjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
§4
14.209.600,00 €
14.139.565,00 €
+ 70.035,00 €
13.537.840,00 €
3.178.725,00 €
+ 359.115,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
279.480,00 €
913.060,00 €
- 633.580,00 €
923.605,00 €
649.140,00 €
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt:
für die Verbandsgemeinde 2016 auf 37.000.000,00 €
für den Eigenbetrieb Wasserversorgung,
Abwasserbeseitigung, Freibäder auf 2.000.000,00 €
§5
Verbandsgemeindeumlage
a) Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden einen Verbandsgemeindeumlagesatz in Höhe von:
43,50 v.H.
für folgende Bemessungsgrundlagen:
1. Steuerkraftmesszahlen gemäß § 13 LFAG
2. festgesetzte Schlüsselzuweisung A nach § 8 LFAG
3. festgesetzte Schlüsselzuweisung B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG
Nachrichtlich: VG-Umlagesoll 2016: 6.127.800 € (43,50 %)
Nachrichtlich: VG-Umlagesoll 2015: 6.081.750 € (43,50 %)
Die neben der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage zu erhebenden
Sonderumlagen gemäß § 26 Abs. 2 LFAG werden für das Haushaltsjahr
wie folgt festgelegt:
Rundschau
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b) Gemäß § 16 des Landesgesetz über die freiwillige Bildung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein erhebt die Verbandsgemeinde
von den Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Wolfstein
eine jährliche Sonderumlage in Höhe von 1 v.H. der auf diese Ortsgemeinden nach § 25 Abs. 1 Satz 2 bis 4 LFAG entfallenden Beträge.
61.850,00 €
b) Ungedeckter Aufwand aus dem von den Ortsgemeinden Hefersweiler, Nußbach, Reipoltskirchen, Einöllen und Relsberg auf die Verbandsgemeinde übertragenen Betrieb des Kindergartens „Nesthocker“ in
Hefersweiler (Regelung gem. § 67 Abs. 4 GemO)
Hefersweiler, Nußbach, Reipoltskirchen, Einöllen und Relsberg
Erstattung des Aufwandes, soweit er nicht durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt ist. Der Anteil jeder Gemeinde bemisst sich nach dem
Verhältnis der Einwohnerzahl.
90.175,00 €
c) Ungedeckter Aufwand aus dem von den Ortsgemeinden KreimbachKaulbach und Rutsweiler a.d.L. auf die Verbandsgemeinde übertragenen Betrieb des Kindergartens „Lauterfrösche“ in Kreimbach-Kaulbach
(Regelung gemäß § 67 Abs. 4 GemO)
Kreimbach-Kaulbach und Rutsweiler a.d.L.
Erstattung des Aufwandes, soweit er nicht durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt ist. Der Anteil jeder Gemeinde bemisst sich nach dem
Verhältnis der Einwohnerzahl. 73.370,00 €
d) Zehn von Hundert des ungedeckten Aufwandes aus dem von der
Stadt Wolfstein im Rahmen der Landesverordnung über den Übergang von Aufgaben und Einrichtungen von den Ortsgemeinden auf die
Verbandsgemeinden (Aufgabenübergangsverordnung) übertragenen
Betrieb des Freibades in Wolfstein.
Stadt Wolfstein
Erstattung von zehn von Hundert zum Ausgleich des Standortvorteils
des Aufwandes (Personalkosten, Sachkosten der laufenden Unterhaltung, Zins- und Tilgungsleistungen für Investitionen - ohne Abschreibungen), abzüglich der Einnahmen aus dem Betrieb des Freibades.
45.000,00 €
Die Verbandsgemeindeumlage und die Sonderumlagen sind mit je einem
Viertel des Jahresbetrages zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.
November fällig. Die Berechnung der Sonderumlagen erfolgt zum Jahresende aufgrund der tatsächlichen Aufwendungen. Bis zur Festsetzung
der Sonderumlagen richtet sich die Höhe der Abschlagszahlungen nach
der Höhe des für das Vorjahr festgesetzten Betrages.
§6
Wirtschaftsplan der Eigenbetriebe
„Verbandsgemeindewerke“
Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke“
wird für das Haushaltsjahr festgesetzt auf:
Betriebszweig Abwasserbeseitigung
im Erfolgsplan in der Einnahme
2.788.000,00 €
in der Ausgabe 2.792.100,00 €
Im Vermögensplan in der Einnahme 2.647.500,00 €
in der Ausgabe 2.647.500,00 €
Betriebszweig Wasserversorgung
im Erfolgsplan in der Einnahme 1.556.600,00 €
in der Ausgabe 1.572.200,00 €
Im Vermögensplan in der Einnahme 1.522.600,00 €
in der Ausgabe 1.522.600,00 €
Betriebszweig Freibad Rüllberg
im Erfolgsplan in der Einnahme 46.000,00 €
in der Ausgabe 194.400,00 €
Im Vermögensplan in der Einnahme 220.400,00 €
in der Ausgabe 220.400,00 €
Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke“
wird für das Haushaltsjahr festgesetzt auf:
2016
Betriebszweig Abwasserbeseitigung
im Erfolgsplan in der Einnahme 2.039.200,00 €
in der Ausgabe
2.085.000,00 €
Im Vermögensplan in der Einnahme 2.343.800,00 €
in der Ausgabe
2.343.800,00 €
Betriebszweig Wasserversorgung
im Erfolgsplan in der Einnahme 1.376.300,00 €
in der Ausgabe 1.378.900,00 €
Im Vermögensplan in der Einnahme 1.719.600,00 €
in der Ausgabe 1.719.600,00 €
Betriebszweig Freibad Wolfstein
im Erfolgsplan in der Einnahme
53.150,00 €
in der Ausgabe 451.425,00 €
Im Vermögensplan in der Einnahme 408.270,00 €
in der Ausgabe 408.270,00 €
Ausgabe 34/2016
Die Grundgebühr beträgt jährlich pro Anschluss für Wasserzähler mit
einer Durchlaufmenge
bis 5 cbm/Stunde 48,00 €
von 6 bis 10 cbm/Stunde 72,00 €
von 11 bis 20 cbm/Stunde
108,00 €
über 20 cbm/Stunde 150,00 € zuzügl.
gesetzlicher MwSt.
Die Verbrauchsgebühr
beträgt pro Kubikmeter
2,05 € zuzügl.
gesetzlicher MwSt.
Abwasserbeseitigung:
Grundlage: § 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die
öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage und über die Abwälzung der
Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Lauterecken
Für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt die
Grundgebühr
pro Anschluss jährlich 48,00 €
Flächengebühr
pro Quadratmeter angeschlossene, bebaute und befestigte Fläche 0
,46
€
Für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt die Gebühr
pro Kubikmeter Schmutzwasser
2,70 €
Für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen
werden pro Quadratmeter angeschlossener Fläche erhoben
0,69 €
Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein:
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Verbandsgemeindeeinrichtungen werden gemäß den §§ 2 und 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung und § 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung wie folgt
festgesetzt:
Wasserversorgung:
a) Grundgebühr nach der Größe des eingebauten Wasserzähler mit einer
Netto-Umsatz-
Brutto
entgelt steuer 7 v.H. entgelt
Durchlaufmenge bis 5 cbm,
monatlich 4,00 €
0,280 €
4,280 €
Durchlaufmenge 6 bis 10 cbm,
monatlich 4,60 €
0,322 €
4,922 €
Durchlaufmenge 11 bis 20 cbm,
monatlich 9,20 €
0,644 €
9,844 €
Durchlaufmenge über 20 cbm,
monatlich 30,75 €
2,150 € 32,900 €
Verbundzähler, monatlich 46,10 €
3,227 € 49,327 €
b) Verbrauchsgebühr je cbm 2,40 €
0,168 €
2,568 €
Abwasserbeseitigung:
a) Grundgebühr für die Vorhaltung eines Schmutzwasseranschlusses,
je Anschluss, monatlich 5,00 €
b) Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser (einschließlich Abwasserabgabe) je cbm 2,35 €
c) Grundgebühr für die Vorhaltung eines Niederschlagswasseranschlusses, monatlich 2,50 €
d) Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser je qm
angeschlossener, bebauter und befestigter Fläche 0,50 €
§8
Eigenkapital
Das geplante Eigenkapital zum
01.01.2015 beträgt voraussichtlich Das geplante Eigenkapital zum
31.12.2015 beträgt voraussichtlich Das geplante Eigenkapital zum
31.12.2016 beträgt voraussichtlich 25.724.284,06 €
26.723.804,06 €
26.793.839,06 €
§9
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 0,5
v.H. der Gesamthaushaltsaufwendungen überschritten werden.
§ 10
Altersteilzeit
§7
Die Zahl der im Haushaltsjahr bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird
festgesetzt für:
Beamte auf 0
Tariflich Beschäftigte 0
Gebühren
§ 11
Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken:
Die Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der Verbandsgemeindewerke werden wie folgt festgesetzt:
Wasserversorgung:
Grundlage: § 1 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die
öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Verbandsgemeinde Lauterecken
Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Lauterecken, den 15.08.2016
In Vertretung
gez. Eckert, Beigeordneter
Rundschau
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Ausgabe 34/2016
Kap pe ln
Bekanntmachung
Erlass einer Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten
Ortsteile der Ortsgemeinde Kappeln für das Gebiet „Weiherwiese“ (Ergänzungssatzung);
Erneute öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Entwurf der Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflä- Mit dieser Satzung wird die Außenbereichsfläche in dem Gebiet „Weiherchen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde
wiese“ in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde
Kappeln für das Gebiet „Weiherwiese“ in der Fassung Februar 2016 hat
Kappeln einbezogen, was für die Zulässigkeit von Bauvorhaben von
in der Zeit vom 11.02.2016 bis einschließlich 14.03.2016 zu jedermanns Bedeutung ist.
Einsichtnahme öffentlich ausgelegen, mit dem Hinweis, dass während
Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr.
der Auslegungsfrist zu dem Satzungsentwurf Stellungnahmen abgege2 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen, da im Geltungsben werden können.
bereich der Satzung keine Vorhaben zulässig sind, die einer Pflicht zur
Nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde der
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nach Anlage
Entwurf der Satzung durch Beschluss des Ortsgemeinderates Kap- 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Lanpeln vom 20.04.2016 geändert. Aus diesem Grund liegt der Entwurf der
desrecht unterliegen (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
Satzung „Weiherwiese“ Kappeln in der durch vorstehenden Beschluss
Zu dem Entwurf der Satzung und der Begründung können anlässlich der
geänderten Fassung (Änderungsdatum April 2016) auf die Dauer eines erneuten öffentlichen Auslegung Stellungnahmen nur zu den ÄnderunMonats in der Zeit
gen und Ergänzungen, welche den Satzungsentwurf durch Beschluss
von 1. September 2016 bis einschließlich 30. September 2016
des Ortsgemeinderates Kappeln vom 20.04.2016 erfahren hat, wähbei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort
rend der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung LauWolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, Obergeschoss, Zimmer 217,
terecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein
in der Zeit von
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden (§ 3 Abs.
- montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00
2 BauGB). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
Uhr bis 16.00 Uhr
der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, ein
- donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis
Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzuläs18.00 Uhr und
sig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
- freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich aus.
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs.
Der vorgesehene Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die in
2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB und §
der Planurkunde (Maßstab 1:1.000) mit einer unterbrochenen schwarzen
47 Abs. 2a VwGO).
Linie umrandete Teilfläche des Grundstückes Flur 9, Flurstück Nr. 20 der
Gemarkung Kappeln.
Kappeln, 11.08.2016
Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröfFür die Ortsgemeinde Kappeln:
fentlichten Lageplan zum Satzungsentwurf.
gez. Buß, Ortsbürgermeister
Rundschau
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Ober weiler im Ta l
Bekanntmachung
Am Donnerstag, dem 25. August 2016, 19.30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus, Brückenstraße 2a, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Oberweiler im Tal statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
2.Einwohnerfragestunde
3. Anschaffung eines Rasentraktors
4. Neufassung der Ergänzungssatzung Mühlstraße
5. Anfragen und Auskünfte
Harry Kelemen, Ortsbürgermeister
Of fenb ach-Hundheim
Bekanntmachung
Am Mittwoch, dem 31. August 2016, 20.00 Uhr findet im Gemeindeund Feuerwehrhaus (OT Hundheim), Talstraße 2, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Offenbach-Hundheim statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1.
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
2.
Überprüfung der Versicherungsverträge
3.
Wertansatz für Gemeindebedarfsfläche - Ausbau Ortsdurchfahrt Offenbach-Hundheim
4.
Plakatierungen in der Ortslage
5.
Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock für das Haushaltsjahr 2017
6.
Antrag des Motorsportclubs „Potzberg“ e.V. im ADAC
7.
Freier WLAN-Zugang für Flüchtlinge
8.
Kindergarten Offenbach-Hundheim - Umstellung von Catering
auf „selbst kochen“
9.
Änderung der Küche von Verteilerküche zu Kochküche in der
Kindertagesstätte
10.Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil
11.Personalangelegenheit
12.Personalangelegenheit
13.
Auftragsvergabe Fahrstuhl Dorfgemeinschaftshaus
14.Grundstücksangelegenheit
III. Öffentlicher Teil
15.Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Dr. Roland Alt, Ortsbürgermeister
S t. Julian
Bekanntmachung
Am Mittwoch, dem 31. August 2016, 20.00 Uhr findet im Gemeindehaus Eschenau, Bahnhofstraße 15, eine Sitzung des Ortsgemeinderates
St. Julian statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1.Einwohnerfragestunde
2. Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den
Ausbau von Verkehrsanlagen
3. Erweiterung der Kindertagesstätte
4.Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil
5.Grundstücksangelegenheit
6.Grundstücksangelegenheit
7.Grundstücksangelegenheit
8.Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil
9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Philipp Gruber, Ortsbürgermeister
Ausgabe 34/2016
Amtsgericht Kusel
Amtsgericht Kusel
Aktenzeichen: 1 K 5/16
Terminsbestimmung
In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im
Grundbuch von Berzweiler, Gemarkung Berzweiler, Blatt 133, 1/2-Miteigentumsanteil an dem Grundstück,
Bestandsverzeichnis Nr. 1
Flst.-Nr. 111
Gebäude- und Freifläche, Brühl zu 973 qm
verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 2
bezeichneten Räumen im Keller- und Obergeschoss
sowie eingetragen im
Grundbuch von Berzweiler, Gemarkung Berzweiler, Blatt 134, 1/2-Miteigentumsanteil an dem Grundstück,
Bestandsverzeichnis Nr. 1
Flst.-Nr. 111
Gebäude- und Freifläche, Brühl zu 973 qm
Verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 1
bezeichneten Räumen im Keller- und Erdgeschoss
hat das Amtsgericht Kusel -Vollstreckungsgericht- am 09.08.2016
beschlossen:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete
Grundbesitz am
Donnerstag, dem 27.10.2016, 09.30 Uhr im Amtsgerichtsgebäude
Trierer Str. 71 ,66869 Kusel, Sitzungssaal II
versteigert werden.
Zusatz:
Laut Gutachten: Freistehendes Zweifamilienhaus in massiver Bauweise,
zweigeschossig, vollständig unterkellert, Dachraum nicht ausgebaut;
Baujahr gemäß Bauunterlagen 1979; Satteldach mit Faserzementeindeckung; Öl-Zentralheizung;
Kellergeschoss: Zwei Gearagen, Flur, Kellerräume
Erdgeschoss: Wohnung 1 mit Diele, Flur, Abstellraum, WC, Bad, Dusche,
2 Schlafzimmern, Ankleidezimmer, Wohn-/Esszimmer, Küche und Loggia
Obergeschoss: Wohnung 2 mit Diele, Flur, Abstellraum, WC, Bad,
Dusche, 3 Schlafzimmern, Wohn-/Esszimmer, Küche und Loggia
Dachgeschoss: nicht ausgebaut
Verkehrswert bzgl. Bl. 133: 71.800,00 Euro
Verkehrswert bzgl. Bl. 134: 67.900,00 Euro
- ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 10.02.2016 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe
von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar
bezahlt werden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht
berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem
Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes
tritt.
Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter
www.versteigerungspool.de
Riebel, Rechtspfleger
Amtsgericht Kusel
Terminsbestimmung
Aktenzeichen: 1 K 67/15
In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im
Grundbuch von Odenbach, Gemarkung Odenbach, Blatt 491
Bestandsverzeichnis Nr. 4
Flst.-Nr. 209
Hof- und Gebäudefläche, Grabenstr. 6
zu 170 m2
Rundschau
- 7 -
hat das Amtsgericht Kusel -Vollstreckungsgericht- am 09.08.2016
beschlossen:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete
Grundbesitz
am Donnerstag, den 24.11.2016, 09.30 Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71 ,66869 Kusel, Sitzungssaal II
versteigert werden.
Zusatz:
Laut Gutachten: Wohnhaus in Massivbauweise; 2 Vollgeschosse mit
ausgebautem Dachgeschoss; Baujahr Untergeschoss um 1950, Baujahr Ober- und Dachgeschoss um 1997; Satteldach mit Tonziegeleindeckung; Öl-Zentralheizung;
Verkehrswert gesamt: 88.000,00 Euro
Verkehrswert je hälftigem Miteigentumsanteil entsprechend: 44.000,00
Euro
- ohne Gewähr Der Versteigerungsvermerk ist am 15.12.2015 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe
von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar
bezahlt werden.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus
dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden
und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht
berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem
Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue
Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden
Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes
tritt.
Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter
www.versteigerungspool.de
Riebel, Rechtspfleger
Sonstige amtliche Mitteilungen
Ve rba nd sgemeinde
L auterecken-Wolfste in
Schuleinschreibung
für das Schuljahr 2017/2018
In der 36. bzw. 38. KW 2016 findet an den Grundschulen Jettenbach,
Lauterecken, Nußbach, St. Julian und Wolfstein die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2017/2018 statt.
Es müssen angemeldet werden:
1. Alle Kinder, auch behinderte Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2016 bis zum 31. August 2017 das sechste Lebensjahr
vollenden werden.
2. Alle Kinder, auch behinderte Kinder, die bisher vom Schulbesuch
zurückgestellt waren.
Ein Kind muss selbstverständlich nicht mehr angemeldet werden, wenn
es bereits vorzeitig eingeschult wurde.
Liegt eine umfängliche Beeinträchtigung des anzumeldenden Kindes
vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen.
Die Anmeldung kann in solchen Fällen auch unmittelbar bei der entsprechenden Förderschule erfolgen. Umfängliche Beeinträchtigungen liegen
insbesondere dann vor, wenn eine geistige Behinderung oder eine Sinnesbehinderung offensichtlich ist.
Bei der Anmeldung (an den Grundschulen Jettenbach, Nußbach
und Wolfstein bitte in Begleitung des anzumeldenden Kindes) ist die
Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch sowie eine
Bescheinigung über den Besuch des Kindergartens vorzulegen. Bei
getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern ist ein Nachweis über die
Ausübung des Sorgerechts vorzulegen.
Für Kinder, die eine Fahrkarte benötigen, ist ein aktuelles Passbild mitzubringen.
Die Anmeldung der Kinder, die vorzeitig für das Schuljahr 2017/18 eingeschult werden sollen, erfolgt Mitte Februar 2017 (sog. „Kann-Kinder“
Ausgabe 34/2016
- nach dem 31. August 2011 geborene Kinder. Die genauen Termine
werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Sollten Sie keine Einladung zur Schuleinschreibung erhalten/erhalten
haben oder erst zugezogen sein, setzen Sie sich bitte direkt mit der für
Sie zuständigen Grundschule in Verbindung.
Die Schulleitungen
Königslandgrundschule in Jettenbach
Die Schuleinschreibung an der Königslandgrundschule in Jettenbach
findet am Freitag, dem 9. September 2016, in der Zeit von 09.00 bis
11.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule, Austraße 25, 66887 Jettenbach, Tel.: 06385-415288, Email: koenigsland-gs@t-online.de,
statt.
Es ergeht noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten.
Der Schulbezirk der Königslandgrundschule in Jettenbach umfasst die
Ortsgemeinden Eßweiler, Hinzweiler, Jettenbach, Oberweiler im Tal
und Rothselberg.
Jettenbach, 23.08.2016
gez. Karin Rothhaar, Rektorin
Grundschule Lauterecken
Die Schuleinschreibung an der Grundschule Lauterecken findet am
Dienstag, dem 13.09.2016 sowie am Donnerstag, dem 15.09.2016,
jeweils in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr im Büro der Grundschule
Lauterecken, Schulstr. 14, 67742 Lauterecken, Tel.: 06382/8309,
Email: GS.Lauterecken@t-online.de, statt.
Es ergeht noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten.
Der Schulbezirk der Grundschule Lauterecken umfasst die Stadt Lauterecken sowie die Ortsgemeinden Adenbach, Cronenberg, Ginsweiler,
Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Langweiler, Lohnweiler,
Medard, Merzweiler, Odenbach und Unterjeckenbach.
Lauterecken, den 23.08.2016
gez. Nadine Müller, Schulleiterin
Grundschule Nußbach
Die Schuleinschreibung an der Grundschule Nußbach findet am Mittwoch, dem 21. September 2016 in der Zeit von 11.00 bis 13.00 Uhr
im Sekretariat der Grundschule Nußbach, Schulstraße 14, 67759
Nußbach, Tel.: 06364-433,
Email: gsnussbach@t-online.de, statt.
Es ergeht noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten.
Der Schulbezirk der Grundschule Nußbach umfasst die Ortsgemeinden
Hefersweiler, Nußbach und Reipoltskirchen (sowie aus dem Bereich
der VG Rockenhausen Seelen, Reichsthal und Rathskirchen).
Nußbach, den 23.08.2016
gez. Nina Fischer, beauftr. Schulleiterin
Grundschule St. Julian
Die Schuleinschreibung an der Grundschule St. Julian findet am Mittwoch, dem 14.09.2016, in der Zeit von 08.30 -13.30 Uhr im Büro der
Grundschule St. Julian, In der Lenschbach 2, 66887 St. Julian, Tel.:
06387/334, Email: gs-st-julian@t-online.de,statt.Es ergeht noch eine
gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten.
Der Schulbezirk der Grundschule St. Julian umfasst die Ortsgemeinden
Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Kirrweiler, Nerzweiler, OffenbachHundheim, St. Julian und Wiesweiler.
St. Julian, den 23.08.2016
gez. Simon Rühmann, Schulleitung
Grundschule am Königsberg in Wolfstein
Die Schuleinschreibung an der Grundschule am Königsberg in Wolfstein findet vom 5. bis 8. September 2016 (Montag bis Donnerstag)
jeweils in der Zeit von 08.00 bis 11.00 Uhr sowie am 8. September
2016 zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule, Im Tauchental 18, 67752 Wolfstein, Tel.: 06304/416928-0,
Email: GrundschuleWolfstein@t-online.de, statt.
Es ergeht auch hier noch eine gesonderte Einladung an die Erziehungsberechtigten.
Der Schulbezirk der Grundschule am Königsberg in Wolfstein umfasst die
Stadt Wolfstein und die Ortsgemeinden Aschbach, Einöllen, Kreimbach-Kaulbach, Oberweiler-Tiefenbach, Relsberg, Rutsweiler/L.
Wolfstein, den 23.08.2016
gez. Birgit Gehm-Schmitt, Rektorin
Rundschau
- 8 -
Zahlungserinnerung
Die Verbandsgemeindekasse Lauterecken-Wolfstein weist
darauf hin, dass bis zum 15.08.2016 folgende Steuern,
Abgaben und sonstige Forderungen fällig waren:
Grund- und Gewerbesteuern,
Kirchensteuern, Wegebaubeiträge
Landwirtschaftskammerbeiträge
Hundesteuern, Wassergebühren,
Schmutzwasser- und Oberflächenwassergebühren,
Beiträge für Abwasserbeseitigung,
alle sonstigen Abgaben,
Kindergartenbeiträge, Beiträge Ganztagsschule,
Mieten und Nebenkosten
sowie alle sonstigen Forderungen.
Die Steuer- und Abgabepflichtigen und sonstige Zahlungspflichtigen, die mit der Zahlung der genannten Steuern usw. im Rückstand sind, werden hiermit erinnert, die Rückstände umgehend
an die oben bezeichnete Verbandsgemeindekasse zu zahlen.
Ansonsten werden die fällig gewesenen Steuern, Abgaben usw.
im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge festgesetzt.
Lauterecken, den 23.08.2016
Verbandsgemeindekasse Lauterecken-Wolfstein
Arendt, Kassenleiter
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz
Selbstständig?
Richtig und gutrentenversichert!
Über den sozialen Schutz Selbstständiger, Beitragszahlung, Fristen und
die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige
informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei Veranstaltungen am 14. September 2016 um 17.30 Uhr in Speyer, Eichendorffstraße 4-6 und am 15. September um 17.00 Uhr in Kaiserslautern,
Auskunfts-und Beratungsstelle, Schubertstraße 17 a.
Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine
Anmeldung ist erforderlich: Für Speyer unter Telefon 06232 17-2881,
Fax 06232 17-2128 oder E-Mail aub-stelle-speyer@drv-rlp.de. Für Kaiserslautern unter Telefon 0631 36673-0, Fax 0631 36673-30 oder E-Mail
aub-stelle-kaiserslautern@drv-rlp.de
----------------- Impressum -----------------
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche
Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung):
Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde
67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a
Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG,
54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240
Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt.
Ende des amtlichen Teils
Gemeindenachrichten
Ve rba nd sgemeinde
L auterecken-Wolfste in
26.08.2016
Wir gratulieren
Goldene Hochzeit der Eheleute Inge und Manfred
Risch, Hauptstraße 50 in 67744 Homberg.
In Vertretung:
Inge Lütz, Beigeordnete
Ausgabe 34/2016
A s c h bac h
Vertretung Ortsbürgermeister
Bis einschließlich 03.09.2016 übernimmt der Erste Beigeordnete Axel
Meyer, Hauptstr. 29, Tel.: 06304/7502 die Amtsgeschäfte.
D e im be r g
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 14.07.2016
Auftragsvergabe; Abrissmaßnahme in Deimberg
Der Ortsgemeinderat beschließt der Empfehlung des Planungsbüros zu
folgen und einer Firma aus Hefersweiler, als wirtschaftlichster Bieterin,
den Auftrag für die Durchführung der „Abbruch- und Rohbauarbeiten“
zu erteilen. Dieser Beschluss ergeht vorbehaltlich einer negativen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Stellungnahme der Initiative „12 plus“ zum Bundesverkehrswegeplan 2030
Der Ortsgemeinderat stimmt der Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 zu.
Glan br üc k e n
Vertretung Ortsbürgermeister
Vom 26.08.2016 bis 06.09.2016 übernimmt der Erste Beigeordnete
Guido Hablitz, Hirsauer Straße 19 a, Tel.: 06387/7405; 0151/50592183
die Amtsgeschäfte.
J e t t e n bac h
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 15.07.2016
Bekanntmachung einer Eilentscheidung
Der Vorsitzende unterrichtet den Ortsgemeinderat darüber, dass die
Schäden an der Musikantenlandhalle Anlass zu einer Eilentscheidung
waren. Es war erforderlich, dass die Böden und Wände im Hallenbereich von einer Spezialfirma getrocknet werden mussten. Die Arbeiten
wurden im Sanitärbereich bereits begonnen. In der Halle selbst und in
der Schule laufen die Trocknungsarbeiten. Für das weitere Vorgehen soll
über die Ursache des Wasserschadens ein Gutachten erstellt werden.
Im nichtöffentlichen Teil lehnte der Ortsgemeinderat den Ankauf von
Waldgrundstücken ab. Der Ortsgemeinderat stimmte, den vorgetragenen Rahmenbedingungen, eines Vertrages von einer Firma in Sachen
Windkraft zu. Der Vorsitzende wurde ermächtigt die notwendigen Verträge abzuschließen.
Lo h n w e ile r
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 12.08.2016
Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock
für das Haushaltsjahr 2017; Sängerheim
Der Gemeinderat beschloss, auf Grundlage einer Kostenschätzung für
die Renovierung des Sängerheimes, inklusive Kosten für einen behindertengerechten Ausbau einen Antrag auf Zuweisung aus dem Investitionsstock zu stellen.
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Ortsgemeinderat beschloss die Annahme einer Zuwendung für den
Kinderspielplatz.
Rundschau
- 9 -
Mer z weiler
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 19.07.2016
Sanierung Dorfgemeinschaftshaus; Erneuerung Küche und Fußboden
Die Vorsitzende schlug vor, in Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter von der Verwaltung, die weitere Vorgehensweise bezüglich der
Bodensanierung und der Küchenerneuerung abzustimmen. Nach den
Feierlichkeiten im August sollen dann im Ortsgemeinderat die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden.
Stellungnahme der Initiative „12 plus“ zum Bundesverkehrswegeplan 2030
Der Ortsgemeinderat stimmt der Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 zu.
Of fenb ach-Hundheim
Nachruf
Die Jagdgenossenschaft Offenbach-Hundheim trauert um
ihren Jagdgenossen
Herrn
Werner Schlicher
Herr Schlicher war mehr als 30 Jahre in unterschiedlichen
Funktionen für die Jagdgenossenschaft tätig. Von 2009 bis
2013 begleitete er das Amt des Jagdvorstehers.
Wir danken Herrn Schlicher für sein großes, langjähriges Engagement und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen.
Offenbach-Hundheim, im August 2016
Andreas Molter, Jagdvorsteher
Rothselb erg
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 05.07.2016
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2016/2017
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016/2017 samt Anlagen und Bestandteilen.
Auftragsvergabe; Anbau eines Nebenraumes und Vordach an die
Mehrzweckhalle; Vordach und Geländer
Nach Rücksprache mit der Verwaltung schlägt OB Mohr vor, aufgrund
der enormen Kostendifferenz zwischen Schätzung und Angebot, sowie
der relativ kurzen Frist der Ausschreibung und der Ausführung, eine
Neuausschreibung vorzunehmen.
Änderung des Bebauungsplans „Windpark am Galgenberg - Neufassung I“;
a) Planaufstellungsbeschluss
b) Annahme des Vorentwurfs des Änderungsbebauungsplans für
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
für die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden
zu a) Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg
-Neufassung I“. Gegenstand dieses Änderungsbebauungsplanes ist die
Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche (des Baufensters)
und die Zulassung einer größeren Bauhöhe für die Windenergieanlagen
innerhalb dieses Baufensters sowie gegebenenfalls die Festsetzung entsprechender Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen.
Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes ist kongruent mit dem räumlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg - Neufassung I und soll
die Gemarkung Rothselberg umfassen.
Dieser Planaufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
zu b) Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme des vom Planungsbüro, ausgearbeiteten Vorentwurfs des Bebauungsplans zur 1. Ände-
Ausgabe 34/2016
rung des Bebauungsplans „Windpark am Galgenberg- Neufassung I“ in
der Fassung „Juni 2016“ für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Abstimmung mit den
benachbarten Ortsgemeinden. Die vorstehenden drei Verfahrensschritte
werden gleichzeitig durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Offenlage des
Vorentwurfs des Bebauungsplanes zur Einsichtnahme und Erörterung
mit der Bevölkerung in den Diensträumen des Verwaltungsgebäudes der
Verbandsgemeindeverwaltung am Dienstsitz Wolfstein.
R ut sw e ile r a n d er L auter
Vertretung Ortsbürgermeister
Vom 27.08.2016 bis 04.09.2016 übernimmt die Erste Beigeordnete
Gisela Boldt, Talblick 7, Tel.: 06304/5520 die Amtsgeschäfte.
Wo lf s t e in
Durchführung der Straßenreinigung
Stadt Wolfstein
Hinweise mit der Bitte um Beachtung an alle Grundstückseigentümer in
der Stadt Wolfstein
Durchführung der Straßenreinigung
Die Grundstückseigentümer kommen Ihrer Straßenreinigungspflicht leider nicht so nach, wie es die Satzung vorsieht.
Auch die seitens der Verbandsgemeinde veranlassten Veröffentlichungen und Anschreiben werden nur mäßig beachtet.
Aus diesem Grund weisen wir im Namen und Auftrag der Stadt Wolfstein
darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, seiner
Reinigungspflicht nachzukommen.
Das bedeutet, dass Gehwege, Straßenrinnen gemäß der bestehenden Straßenreinigungssatzung gereinigt werden müssen. Der über die
Grundstücksgrenze hinausragende Bewuchs durch Hecken, Gräser etc.
sowie Baumüberhang, hervorgerufen durch herabhängende Äste, sind
soweit sie in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, und dazu gehört
auch der Gehweg, unverzüglich zurückzuschneiden.
Zu beachten ist, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der jeweilige Grundstückseigentümer für Schäden an Personen und Sachen haftet. Sollte festgestellt werden, dass durch Überwuchs oder Überhang
der öffentliche Verkehrsraum behindert wird, so wird gemäß § 9 Abs.
1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz die allgemeine Ordnungsbehörde oder die Polizei die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine
im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder
Ordnung abzuwehren. Entstehen den allgemeinen Ordnungsbehörden
durch die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme Kosten, so ist der
Verantwortliche zum Ersatz verpflichtet.
Wir bitten Sie daher, dies zum Wohl der Allgemeinheit und im Sinne
eines attraktiven Ortsbildes, zu beachten und ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein
Wolfstein, den 11.08.2016
-Straßenverkehrsbehörde-
Kirchliche Nachrichten
Evang. Kirchengemeinden
Grumbach und Herren-Sulzbach
Sonntag, dem 28.08.2016
10.00 Uhr Hoppstädten, Gottesdienst
Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler
Samstag, 27.08.2016
18.00 Uhr Gottesdienst in Horschbach
Sonntag, 28.08.2016
09.15 Uhr Gottesdienst in Hinzweiler
10.15 Uhr Gottesdienst in Aschbach
Donnerstag, 01.09.2016
09.30 Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim)
Vorankündigung
Donnerstag, 08.09.2016
14.00 Uhr Seniorenkreis in Hinzweiler (Jugendheim)
Rundschau
- 10 -
Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken
Sonntag, 28.08.2016 - 22. Sonntag im Jahreskreis - grün
Sonntäglicher Vorabend, 27.08.2016
18.00 Uhr Lauterecken Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde
Sonntag:
09.00 Uhr Reipoltskirchen Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde
10.30 Uhr Wolfstein Sonntägliche Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde
Dienstag, 30.08.2016 der 22. Woche im Jahreskreis - grün 17.30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz
18.00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier - für verstorbene Eheleute
Monika und Willi Wildanger
Mittwoch, 31.08.2016 der 22. Woche im Jahreskreis - grün 08.25 Uhr Lauterecken Rosenkranz
09.00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier - Jahrgedächtnis für Kurt Walter
und seine Tochter Roswitha Walter
Prot. Kirchengemeinde Lauterecken
Gottesdienste
Sonntag, 28.08.2016
10.00 Uhr Lauterecken in der Prot. Kirche
11.00 Uhr Sommerfest im Pro Seniore
Prot. Kirchengemeinde
Niederkirchen-Heimkirchen
Wir laden Sie zu folgendem Gottesdienst in unserer Kirchengemeinde ein:
Sonntag, 28.08.2016
Gottesdienst um 10.00 Uhr in Hefersweiler.
Im Gemeindehaus, Schulstr. 11, Niederkirchen, treffen sich folgende
Gruppen:
Samstag, 27.08.2016
ab 14.00 Uhr Seniorenclub
Dienstag, 30.08.2016
18.00 Uhr, Turnen für Frauen
Evang. Kirchengemeinde
Offenbach-Niedereisenbach-Wiesweiler
Gottesdienst in Niederalben
Sonntag, 28.08.2016
Niederalben 10.30 Uhr Festgottesdienst mit Einführung der Katechumenen
Glanbrücken 09.30 Uhr Pfälzischer Gottesdienst
Offenbach
09.25 Uhr Gottesdienst
Medard
17.00 Uhr „Brass-Konzert“ in der Kirche
Kath. Pfarrei St. Peter + Paul
Offenbach-Hundheim
Gottesdienste
Sonntag, 28.08.2016
10.00 Uhr hl. Messe
Protestantische Kirchengemeinde
Rothselberg
Dienstag, 23.08.2016
14.00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg
15.30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg
Sonntag, 28.08.2016
10.15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Kreimbach-Kaulbach
Ab ca. 10.15 Uhr Pilgerwanderung der Prot. Kirchengemeinden Olsbrücken, Katzweiler, Otterberg, Otterbach und Rothselberg
Start Prot. Kirche Olsbrücken (Andacht) über Windräder Wörsbach nach
Kreimbach-Kaulbach (Mittagessen im Dorfgemeinschaftshaus) und
Frankelbach wieder nach Olsbrücken.
Dienstag, 30.08.2016
15.30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg
Pilgerwanderung am 28.08.2016
In diesem Jahr bieten wir eine neue Route an, über Wörsbach nach
Kreimbach-Kaulbach mit Mittagessen, weiter nach Fankelbach und
Abschluss wieder in Olsbrücken. Kommen Sie doch in den Gottesdienst
um 10.15 Uhr auch wenn Sie nicht mitpilgern. Sie können aber auch in
Kreimbach nach dem Essen mit dem Zug zurückfahren oder Sie kommen mit dem Zug um 12.15 Uhr nach Kreimbach und wandern die kurze
Strecke von 3Km und ganz flach nach Olsbrücken zurück. Das Pilgern
ist ein spirituelles Erlebnis das die Gemein-schaft der beteiligten Kirchengemeinden stärkt. Wieder unterstützt durch den Pfälzerwaldverein
Olsbrücken und neu die Mitarbeit der Kirchengemeinde Rothselberg, zu
der Kreimbach-Kaulbach gehört.
Ausgabe 34/2016
Prot. Kirchengemeinden St. Julian und
Gumbsweiler
Sonntag, 28.08.2016
09.30 Uhr Glanbrücken nach Pfälzischer Ordnung,
10.15 Uhr Gumbsweiler
Prot. Kirchengemeinde Wolfstein
Samstag, 27.08.2016
18.00 Uhr Gottesdienst in Oberweiler-Tiefenbach
Sonntag, 28.08.2016
10.00 Uhr Gottesdienst in Wolfstein
Donnerstag, 01.09.2016
16.30 Uhr Konfirmandenstunde (Pfarrsaal)
Kath. Kirchengemeinde St. Antonius v.
Padua Meisenheim u. St. Georg Lauschied
Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied
Mittwoch, 24.08.2016
09.00 - 10.30 Uhr Krabbelgruppe (Pfarrheim)
Ansprechpartner Frau M. Barth T: 06753-123379
Samstag, 27.08.2016
13.00 Uhr Brautamt und Trauung für das Brautpaar Denise Lösch u.
Manuel Paul
Sonntag, 28.08.2016
09.00 Uhr Eucharistiefeier
Mittwoch, 31.08.2016
09.00 - 10.30 Uhr Krabbelgruppe (Pfarrheim)
Ansprechpartner Frau M. Barth T: 06753-123379
Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua,
Meisenheim
Freitag, 26.08.2016
09.30 Uhr Ökumenischer Schulgottesdienst zum Schuljahresbeginn der
Realschule plus (evang. Schlosskirche)
Sonntag, 28.08.2016
10.30 Uhr Hochamt
Montag, 29.08.2016
08.30 Uhr Ökumenischer Schulgottesdienst zum Schuljahresbeginn der
Astrid-Lindgren-Grundschule (evang. Schlosskirche)
Dienstag, 30.08.2016
20.30 Uhr Kirchenchorprobe (Pfarrsaal)
Donnerstag, 01.09.2016
10.30 Uhr Eucharistiefeier im Altenheim;
anschließend Krankenkommunion im Haus
18.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach)
Termine • Vereine • Veranstaltungen
Stimmungsvoller Chor in der Pro Seniore
Residenz Lauterecken
Am Dienstag, den 3. August 2016 besuchte Herr Pastor Michael Landoll
mit einer Jugendgruppe der evangelischen Freikirche aus Kusel die Pro
Seniore Residenz Lauterecken. Die 32 Jugendlichen aus Brasilien, Portugal, Amerika, der Schweiz und Deutschland begeisterten die Bewohner und Mitarbeiter mit ihrem tollen und mitreißenden Gesang.
Mitreißend war das Lied „Cutten Eye Joe“ mit Tanzeinlage, herzzerreißend war das von Naemi Friesen aus Blaubach gesungene Lied „Ich bin
bei Dir“, was die Solistin zum Abschied sang. Auch wurde ein afrikanisches Lied gesungen. Gemeinsam mit den Bewohnern sang der junge
Chor „Das Wandern ist des Müllers Lust“ und „Kein schöner Land“. Die
Bewohner hoffen auf einen erneuten Besuch im nächsten Jahr, denn der
Chor bereitet mit ihrem Auftritt auch nachhaltig gute Stimmung.
Beeindruckend ist die Jugendgruppe insofern, dass die Jugendlichen
aus den vier Nationen für eine Woche zum sozialdiakonischen Einsatz
zusammen kommen. Herr Landoll und seine Mitarbeiter wissen im Voraus nicht, ob sich Sänger unter ihnen befinden.
Das Engagement der Jugendlichen und der Mitarbeiter der Freikirche
ist lobenswert und man merkt, dass ihnen diese Woche in Kusel, der
Austausch mit anderen Jugendlichen und das gemeinsame Erarbeiten
von Projekten große Freude bereitet.
Dazu passt das Zitat von Corri ten Boom: „Der Glaube ist das unglaubliche Abenteuer des Vertrauens auf Gott“.
Rundschau
- 11 -
Ausflug Gleichstellungsstelle KBW
Frauenbegegnung
Halbtagesfahrt Freitag, 02.09.2016
Besichtigung Besucherkalkbergwerk am Königsberg
Ein
Führungsprogramm vermittelt anschaulich, mit welchen
handwerklichen und
überlieferten Methoden im Bergwerk gearbeitet wurde. Highlight
nicht nur für Kinder, ist
die
Grubeneinfahrt!
Die Kulisse des Stollens lässt Besucher/innen die Welt unter Tage
hautnah erleben. Festes Schuhwerk und ausreichende Bekleidung
wird empfohlen.
Ein aufschlussreicher Film lässt das Erlebte noch einmal nachvollziehen, wie die Bergmannswelt früher ausgesehen hat.
Ablauf: Abfahrt mit der Bahn abBahnhof Lauterecken um 13.33 Uhr
Ankunft Kalkbergwerk: 14.00 Uhr
Einfahrt in den Stollen: Begrüßungstrunk und Bergwerkstamper
zum Mitnehmen, 1 1⁄2 Std. Std. Führung mit Überraschungen
Videofilm: Abbau „unter Tage“
Aufenthalt: Rathausplatz, Gemeiner Wandel, Historische Wassergasse, Schloßgasse, hinauf zur Burg Neu-Wolfstein mit herrlichem
Ausblick
Kosten: für komplettes Programm einschl. Bahnfahrt 11,11 € bitte
passend bereit halten
Abschluss: ab 18.00 Uhr im Cafè Denkmal mit leckerem Flammkuchenessen (nicht im Preis enthalten)
Rückfahrt mit der Bahn: ab 19.13 Uhr stündlich, letzter Zug: 21.28
Uhr
Für weitere Informationen und Anmeldungen rufen Sie bitte erst an
ab dem 24. August 2016 unter Telefon-Nr. 01754383931 oder 06382
791-116.
Ausgabe 34/2016
Zusatzzüge
Anlässlich des Heimspiels des 1. FC Kaiserslautern gegen Fortuna Düsseldorf wird am Montag, dem 29. August 2016 das Zugangebot des
Rheinland-Pfalz-Taktes mit mehreren zusätzlichen Zügen ergänzt.
Zwischen Ludwigshafen und Kaiserslautern fahren in beide Richtungen zwei Zusatzzüge. Der erste Zug startet um 17.15 Uhr in
Ludwigshafen(Rhein) Hbf, die Abfahrt des Zusatzzuges in Neustadt(Wstr)
Hbf ist für 17.43 Uhr vorgesehen, die Ankunft in Kaiserslautern Hbf
erfolgt um 18.13 Uhr. Dieser Zug verkehrt als Entlastungszug vor der
planmäßigen S-Bahn um 18.04 Uhr ab Ludwigshafen Hbf und bedient
zwischen Ludwigshafen(Rhein) Hbf und Lambrecht (Pfalz) alle Halte mit
Ausnahme von Limburgerhof und Schifferstadt, ab Lambrecht fährt er
ohne weiteren Unterwegshalt bis Kaiserslautern Hbf.
Der zweite Zusatzzug verlässt Ludwigshafen (Rhein) Hbf um 17.20 Uhr,
hält bis Neustadt(Wstr) Hbf an allen Unterwegsbahnhöfen und fährt ab
Neustadt (Wstr) Hbf (Abfahrt 17.55 Uhr) ohne Unterwegshalt nach Kaiserslautern Hbf (Ankunft um 18.23 Uhr).
Die zusätzlichen Rückfahrtmöglichkeiten von Kaiserslautern Hbf nach
Ludwigshafen(Rhein) Hbf starten um 22.39 Uhr und um 22.50 Uhr, wobei
der letztgenannte Zug nicht in Schifferstadt und Limburgerhof hält.
Weitere Rückfahrtmöglichkeiten in Richtung Neustadt(Wstr) Hbf und
Ludwigshafen bestehen um 22.30 Uhr mit einem regulären RegionalExpress nach Mannheim Hbf mit Halten in Lambrecht, Neustadt/W, BöhlIggelheim, Schifferstadt sowie Ludwigshafen Mitte und um 23.02 Uhr mit
der S-Bahn nach Mannheim/Heidelberg mit allen Unterwegshalten.
Bei Abfahrt um 23.02 Uhr ab Kaiserslautern Hbf besteht in Neustadt(Wstr.)
Hbf um 23.35 Uhr noch Anschluss in Richtung Landau(Pfalz) Hbf und
weiter als Zusatzzug ab Landau(Pfalz) Hbf bis Wörth (Rhein) mit allen
Unterwegshalten außer Wörth Mozartstraße.
Weitere Zusatzzüge fahren um 22.55 Uhr von Kaiserslautern Hbf
nach Lauterecken-Grumbach, um 22.55 Uhr über die Alsenzbahn
nach Bad Kreuznach und um 23.01 Uhr von Kaiserslautern Hbf nach
Homburg(Saar).
Die Regionalbahnen 12898 um 23.34 in Richtung Kusel und 12835 um
23.00 Uhr in Richtung Pirmasens Hbf werden jeweils durch eine zusätzliche Triebwageneinheit verstärkt.
KVHS
Doris Zinßmeister, Gleichstellungsbeauftragte
4.329 Brainfitness - Gehirntraining durch Bewegung
Bewegung steigert die geistige Leistungsfähigkeit, gleicht altersbedingte Veränderungen aus, verbessert Denkvermögen und Gedächtnisleistung und regt den Hirnstoffwechsel an. In diesem Kurs wird den
Teilnehmern der Zusammenhang zwischen Bewegung, geistiger Leistungsfähigkeit und Lebensalter vermittelt. Die Ausführungen der Dozentin sind gespickt mit zahlreichen kleinen Übungen oder Spielen, welche
oft die Kombination aus einer Bewegungs- und einer Denkaufgabe sind
und den Teilnehmern nicht selten ein Lachen entlocken. Während die
erste Kurseinheit noch einige theoretische Ausführungen enthält, sind
alle folgenden Stunden rein praxisorientiert und beinhalten eine Vielzahl
von Denkspielen mit Körpereinsatz. Dieser Kurs eignet sich für alle Interessierten unabhängig vom Fitnessgrad. Bitte bringen Sie Turnschuhe
mit und tragen bequeme Sportkleidung.
Leitung: Yvonne Limpert
Termine: 6 Abende, 31.08.2016 - 05.10.2016,
jeweils mittwochs von 19.00 - 20.00 Uhr
Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle
Kursgebühr: 24,50 € (bis 12 TN) bzw. 20,50 € (ab 13 TN)
4.313 Zumba®Fitness meets Power Intervall
Dieser Kurs kombiniert Elemente aus Zumba®Fitness mit Elementen
aus dem HIT Training. Zumba® ist ein Tanz-Training, das von lateinamerikanischen Tänzen inspiriert ist. Durch die Bewegung zur Musik werden
die Muskeln aktiviert und die Kondition, Beweglichkeit und Koordination
verbessert. HIT steht für hochintensives Training. Es ist durch abwechselnde Belastung- und Erholungsphasen gekennzeichnet und stellt
eine sehr zeiteffiziente und effektive Trainingsmethode dar. Zum Warmup und Cool-down werden geeignete Elemente aus Zumba®Fitness
ausgewählt, dazwischen erfolgt das HIT, den Abschluss einer jeden
Kurseinheit bilden Übungen zum Erhalt bzw. der Verbesserung der
Beweglichkeit (Dehnungsübungen). Der Schwerpunkt des Kurses liegt
auf einer Verbesserung im Bereich Fitness und Kraft. Der Kurs eignet
sich für alle, die ihre Muskeln spüren wollen und Spaß an der Bewegung
zur Musik haben.
Mitzubringen sind ein kleines Handtuch (zum Schweiß abtupfen) und
eine große Flasche Wasser zum Auftanken.
Leitung: Yvonne Limpert
Termine: 6 Abende, 31.08.2016 - 05.10.2016,
jeweils mittwochs von 18.00 - 18.45 Uhr
Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle
Kursgebühr: 15,50 €
Rundschau
- 12 -
Ausgabe 34/2016
4.306 - Yogilates - Yoga meets Pilates
Training und Entspannung für Körper und Geist mit Übungen aus Pilates
und Yoga. Yoga und Pilates sind zwei selbständige Welten; sie können
sich gegenseitig bereichern und unterstützen. Yogilates ist die effektive Kombination aus Yoga und Pilates, um den Körper beweglicher zu
machen, die Haltung zu verbessern und eine tiefe Entspannung zu erreichen.
Es verbindet die positiven Wirkungen von Yoga und Pilates:
Übungen aus Pilates geben Kraft für Deine Körpermitte und straffen den
ganzen Körper. Yoga konzentriert sich auf die Beweglichkeit und innere
Ausgeglichenheit. Der Atem spielt bei beiden eine wichtige Rolle.
Übungen aus dem Pilates-Training werden zu einem Bewegungsfluss
kombiniert, der den ganzen Körper gleichmäßig beansprucht. Die sich
daraus ergebenden Yogahaltungen gewinnen an Qualität, und Du entwickelst ein positives Körpergefühl. Jede Einheit beginnt und endet mit
einer Entspannungsphase.
Leitung: Birgit Hübner
Termine: 8 Abende, 13.09.2016 - 22.11.2016,
jeweils dienstags von 19.30 - 21.00 Uhr
Ort: Janusz-Korzcak-Schule in Lauterecken
Kursgebühr: 49,00 € (bis 12 TN) 41,00 Euro (ab 13 TN)
4.308 - Yoga
Yoga als Weg zu sich selbst führt zu schöpferischer Kraft, zu Harmonie
von Körper, Seele und Geist, stärkt Eigenverantwortung, Achtsamkeit
und Lebensfreude. Yoga hilft das Gewohnte neu zu betrachten, Neues
zu entdecken in uns selbst, in unseren Mitmenschen und in der Natur,
so dass wir uns am Natürlichen und Einfachen freuen können, alte Werte
wieder erkennen und lebensbejahend in unserer Mitte die kosmische
Ordnung akzeptieren. Die im Kurs erlernten Techniken und Übungen
verhelfen zu Ausgeglichenheit sowie innere und äußere Ruhe. Bitte mitbringen: Wolldecke, Gymnastikmatte, kleines Kissen und Wollsocken.
Leitung: Josi Habermann
Termine: 10 Abende, 14.09.2016 - 30.11.2016
jeweils mittwochs von 19.00 - 20.30 Uhr
Ort: Realschule Plus in Wolfstein
Kursgebühr: 61,00 € (bis 12 TN) 51,00 € (ab 13 TN)
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage
www.kvhs-kusel.de oder telefonisch unter 06381/917 530-0.
Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle,
Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel.
Die Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein verlost
wieder Schwimmbad-Eintrittskarten
für die Saison 2017
Auch in diesem Jahre
lohnt es sich wieder
die
abgelaufenen
Saisonkarten aufzuheben und bei der
Verbandsgemeindeverwaltung (Bürgerbüro Standort Wolfstein und Standort Lauterecken) oder direkt in den
Schwimmbädern Königsberg und Rüllberg abzugeben.
Im Oktober wird aus den jeweiligen Tarifgruppen der
eingegangenen Saisonkarten, wie Jahreskarten, Familien- und Geschwisterkarten jeweils eine gleichwertige
Freikarte für die Saison 2017 ausgelost.
Die Verlosung umfasst nur namentlich ausgestellte
Karten. Das heißt, Dutzend- bzw. Tageseintrittskarten
sind von der Verlosung ausgeschlossen.
Abgabeschluss für die Verlosung ist Freitag, 30.
September 2016!
Luftsportverein e.V. Essweiler
Flugplatzfest Essweiler
Rundflüge
www.lsv-essweiler
27. und 28. August 2016
Das Flugplatzfest des Luftsportvereins Essweiler findet dieses
Jahr am letzten Wochenende
im August, d.h. Sa/So 27.- 28.
August 2016 statt.
An beiden Tagen ist von 10.00
- 18.00 Uhr die Möglichkeit zu
Rundflügen und Besichtigungen
von Flugzeugen und der Flugplatzeinrichtung gegeben.
Es werden Segelflugzeuge, Motorsegler und Ultraleichtflugzeuge am
Start sein. Neben den ‚großen Fliegern‘ werden Vorführungen von
Modellflugzeugen stattfinden.
Natürlich gibt es an beiden Tagen Leckeres aus der Küche, von der
Kuchentheke und allerlei Getränke.
Ab diesem Jahr immer am letzten Wochenende im August!
Hierzu ergeht herzliche Einladung.
Grumbacher Kerb 2016
im Festzeltauf dem Schlossplatzvor der Kirche
Freitag, 26.08.2016
ab 19.00 Uhr
Fassanstich und Beginn der Zeltkerwe
Cocktailbar
Samstag, 27.08.2016
21.00 Uhr
Live-Musik mit der Partyband
DIE MUPPETS im Festzelt
bis 21.30 Uhr ermäßigter Eintritt
Sonntag, 28.08.2016
ab 13.30 Uhr Bierstand geöffnet
Unterhaltungsmusik mit dem Pfälzer Duo
ab 14.00 Uhr Umzug
anschl. Kerwered der Straußjugend
Kaffee und Kuchen
Montag, 29.08.2016
ab 11.00 Uhr Frühschoppen mit dem Pfälzer Duo
Schnitzelessen
Samstag - Montag: Essen vom Ständchen (Pizza, Baguette, Pommes,
Bratwurst, Frikadellen)
Montags Schnitzel (verschiedene Variationen)
Für die Kinder gibt es eine Hüpfburg
Wegen dem Umbau Bürgerhaus weichen wir dieses Jahr auf den
Schlossplatz vor der Kirche aus.
Hier wird ein Festzelt aufgebaut, Barbetrieb, Sonntags Kaffee und
Kuchen.
Nino kann dieses Jahr leider nicht für das Essen sorgen, aber wir
haben entsprechenden Ersatz gefunden, Montags gibt es auch wieder neben den anderen Essen das schon traditionellen Schnitzelessen.
Wir bitten auch dieses Jahr wieder um Kaffee- und Kuchenspenden zwecks Verkaufs am Kerwesonntag. Diese können am Sonntag
28.08.2016 ab 13.00 Uhr im Festzelt abgegeben werden.
Voranmeldung bitte bis Donnerstag 25.08.2016 bei Kornelia Fries,
Tel: 6287.
Bitte tragt mit Eurer Spende und eurem Helfen wieder zum Gelingen
der Kerwe bei.
Der Erlös kommt wieder den Vereinen zu Gute. Im Voraus schon
herzlichen Dank.
Die Vereinsgemeinschaft freut sich auf euer Kommen
Impressum
Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf
Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag
(verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus
Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 06502-9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
Rundschau
- 13 -
Ausgabe 34/2016
Entdeckertouren
auf den Prädikatswanderwegen
Auf Schritt und Tritt
- Wanderbegeisterte begeben sich auf Veldenzspuren
Zwei geführte Wandertouren auf Prädikatswanderwegen wurden von der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein in dieser Saison angeboten. Zum Wanderauftakt starteten zahlreiche Wanderer im
Frühjahr zu einer Familienwanderung auf dem Pfälzer Höhenweg. Mit den Familien Fritz und Kriese
vom Pfälzerwaldverein Lauterecken führte der Weg von Lauterecken nach Meisenheim um an der
dort veranstalteten Aktion „Frühlingserwachen im Pfälzer Bergland“ teilzunehmen.
Bei bestem Wanderwetter stand den Teilnehmern, die
vom Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Sven
Eckert und dem Ortsbürgermeister von Reipoltskirchen,
Ernst Eckert, in Empfang genommen wurden, im Juli ein
Fußmarsch bevor, der von der Wasserburg in Reipoltskirchen aus eine Entdeckertour versprach. Die Wanderstrecke führte über den Veldenz-Wanderweg durch
reizvolle Landschaften. Dichte Wälder und Lichtungen
mit wundervollen Aussichten wechselten sich ab. Gästeführerin Petra Rübel aus Schellweiler erwähnte den
Grafen Gerlach von Veldenz, den Erbauer der Burg Lichtenberg, nach dem der Veldenz-Wanderweg benannt
wurde und der mittlerweile zu den Leading Quality Trails
„Best of Europe“ gehört. Petra Rübel ging in ihren Ausführungen bis auf die Entstehungsgeschichte zurück,
als die Pfalz noch am Äquator lag. Sie begeisterte die
Hörerschaft mit ihrer humorigen Art und fundiertem Wissen.
Bei einem Rundgang rund um die Wasserburg erwähnte sie Heinrich von Hohenfels, der sich als
erster Ritter „Herr von Reipoltskirchen“ genannt hat. Er verstarb 1329 und wurde in der Abteikirche
Otterberg beigesetzt. Ein kunstvoll gearbeitetes Grabmal befindet sich in der Sakristei. Der Ursprung
der Wasserburg ist ungewiss. Sie dürfte im ausgehenden 12. Jahrhundert entstanden sein, wurde
aber erst 1267 in einer Urkunde erwähnt.
Zum Abschluss des gelungenen Wanderausfluges wurde der katholischen Kirche in Reipoltskirchen
ein Besuch abgestattet, welche die Wanderer überraschte, da sie modern und sehr gelungen restauriert wurde.
Ein Highlight ist der Skulpturenweg mit seiner „Kunst im Grünen“, von dem behauptet werden kann,
dass er ein absolutes Alleinstellungsmerkmal genießt. Vier Künstler haben in diesem Jahr großflächige Bilder in die Landschaft gezaubert, die in Reipoltskirchen bestaunt werden können.
Weitere geplante Entdeckertouren auf den Prädikatswanderwegen finden an folgenden Terminen statt:
28.08.2016 (Geführte Rundwanderung - überwiegend Hinkelstein-Wanderweg mit blühender Mehlinger Heide)
25.09.2016 (Geführte Rundwanderung mit Agnes von Veldenz - Remigius und Veldenz-Wanderweg)
09.10.2016 (Geführte Rundwanderung auf dem Pfälzer Höhenweg ab Rockenhausen über Ruppertsecken und Marienthal)
Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Doris Zinßmeister vormittags unter Telefonnummer 06382 791-116 gerne zur Verfügung.
Ihre Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Rundschau
- 14 -
Förderverein Kiat Piepmatz Grumbach e.V.
Jahreshauptversammlung am 07.09.2016 um 19.00 Uhr in der Kita
Piepmatz
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Jahresbericht 2015
3. Kassenbericht 2015
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Satzungsänderung
7. Verschiedenes
Die Mitgliderversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der
anwesenden Stimmberechtigt beschlussfähig.
Chorgemeinschaft
Heinzenhauen/Lauterecken (MGV)
Singstunde
Die erste Singstunde der Chorgemeinschaft Heinzenhauen/Lauterecken
(MGV) findet am Freitag, dem 2. September 2016 um 20.00 Uhr im
Bürgerhaus Heinzenhausen statt. Damit beginnt die Vorbereitung für die
musikalische Mitgestaltung beim Liedernachmittag am Sonntag, 18.
September 2016 um 13.30 Uhr in Callbach. Alle Chormitglieder und die
es noch werden wollen, sind herzlich eingeladen.
Kita Piepmatz/Grumbach
Basar „Rund ums Kind“ im Bürgerhaus
in Herren-Sulzbach unter dem Motto
„Sie bringen-wir verkaufen“!
Sonntag, 18. September 2016
zwischen 10.30 und 13.00 Uhr
Bei uns können Sie „sortiert“ (Kinderkleidung nach
Größen gruppiert), Spiele, Kinderwägen etc. einkaufen.
Entspannt pausieren dürfen Sie bei einer Tasse Kaffee
und einem Stück Kuchen in unserer Cafeteria.
Jeder, der etwas verkaufen möchte (begrenzte Teilnehmerzahl!), kann sich bis zum 02.09.2016in der Kita Tel.Nr.: 06382/403471 anmelden.
Auf Ihr Kommen freuen sich der Förderverein
und das Team der Kita Piepmatz Grumbach
Ausgabe 34/2016
Ausserdem ist geplant, auch wieder einen Kinder-Projektchor zu gründen, ebenfalls für unser Adventskonzert.
Damit dieser zustande kommen kann, werden alle Kinder, die Spass am
Singen haben, gebeten, sich bis zum 01.09.2016 bei Karin Kreischer zu
melden - Tel.: 06753-3204.
Wir hoffen auf rege Teilnahme
PWV Lauterecken
Planwanderung am 28.08.2016
Wanderweg:
Abfahrt mit Bahn 08.33 Uhr - Hauptbahnhof Kaiserslautern
Von dort zum Humbergturm danach Mittagsrast Bremerhof zurück zum
Bahnhof Heimfahrt
Bei Rückfragen: Ilse Bühler Tel.: 8097
Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.
„Würfelspieler-Messe“ in
Offenbach-Hundheim
Konzert 11.09.2016
„Würfelspieler-Messe“ Scherz, Satire und Humor in der Musik des Mittelalters am Tag des Offenen Denkmals, Sonntag, 11. September 2016,
ist in der Abteikirche St. Maria in Offenbach-Hundheim ein ganz ungewöhnliches Konzert zu erleben:
Das Ensemble Vox Nostra positioniert und bewegt sich im Raum, um
die Musik optisch und akustisch noch lebendiger zu machen. So wird
aus der „Würfelspieler-Messe“, einer parodistische Messfeier aus den
mittelalterlichen Carmina Burana, ein ganz besonderes Erlebnis.
90 Minuten vor Konzertbeginn findet eine kostenfreie Kirchenführung
statt. Eine Übersicht über alle Konzerte finden Sie unter nachfolgender
Internetadresse. Weitere Info: www.via-mediaeval.de Konzertkarten:
www.reservix.de / Hotline: 01805 - 700733
Pfälzerwald Verein e.V.
Ortsgruppe Offenbach-Hundheim
Am Mittwoch, dem 31. August 2016 geht die Wanderung des PWV
Offenbach-Hundheim rund um Kindsbach.
Abfahrt mit dem Bus ist an der Haltestelle Süssel um 11.50 Uhr.
Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen.
ASV Langweiler/Merzweiler
Termine
1. Mannschaft: Kreispokal:
Mittwoch, 24.08.2016
18.30 Uhr in Weitersborn
SG Alteburg - ASV
2. Mannschaft:
Sonntag, 28.08.2016
13.00 Uhr in Langweiler
ASV 2 - SG Perlbachtal 2
1. Mannschaft:
Sonntag, 28.08.2016
15.00 Uhr in Langweiler
ASV - SG Perlbachtal
Sängerchor Glan-Lauter
Die nächsten Chorproben finden wie folgt statt:
Wann:
Samstag: 03.09.2016
14.00 Uhr
Donnerstag: 08.09.2016
19.30 Uhr
Samstag: 10.09.2016
14.00 Uhr
Samstag: 24.09.2016
14.00 Uhr
Samstag: 01.10.2016
14.00 Uhr
Donnerstag: 06.10.2016
19.30 Uhr
Samstag: 08.10.2016
14.00 Uhr
Samstag: 29.10.2016
14.00 Uhr
Wo: Realschule Plus, Lauterecken
Alle Sangesbegeisterte und diejenigen die es noch gerne werden wollen
sind zu der Chorprobe recht herzlich eingeladen.
Gemischter Chor Odenbach
Die erste Singstunde nach der Sommerpause findet statt am 25. August
2016, 20.00 Uhr im Rathaus.
Wir bieten auch dieses Jahr wieder einen Projekt-Chor an anlässlich
unseres Adventskonzerts am 17.12.2016 und beginnen deshalb gleich
in der ersten Singstunde mit den Proben hierzu.
Neue Sängerinnen und Sänger sind herzlich willkommen und können
unverbindlich einmal bei uns reinschnuppern.
Heimat und Kulturverein
Relsberg e.V.
Einladung zum Mauerfest
am alten Friedhof in Relsberg
Samstag, dem 27. August 2016
ab 17.00 Uhr
Musikalische Unterhaltung
mal laut - mal leise - mal anders
mit
3Klang
Für das leibliche Wohl ist gesorgt
Sie haben Gelegenheit zur Besichtigung des
alten Friedhofs
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Gruppe für Angehörige
Gäste sind immer willkommen
Die Gruppe für Angehörige von psychisch kranken Menschen trifft sich
am Mittwoch, 31. August 2016 um 17.30 Uhr in der Psychiatrischen
Tagesklinik Kusel des Pfalzklinikums, Weibergraben 1. Die Gruppe
kommt regelmäßig am letzten Mittwoch im Monat zusammen. Gäste
und neue Interessenten sind immer herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Rundschau
- 15 -
Allgemeine Nachrichten
Ausgabe 34/2016
Firma Holm Eckel
Bahnhofstr. 6 • 67748 Odenbach • Tel. 06753 / 3143
Warmes Wasser doppelt teuer
Energieberatung der Verbraucherzentrale weist auf
Kosten durch Zirkulationsleitungen und -pumpen hin
Heißes Wasser aus dem Hahn ohne zu Warten - die Zirkulation macht’s
möglich. Dieser Luxus kostet allerdings Geld, denn in zentralen Trinkwassersystemen geht für die ständige Bereithaltung oft mehr Energie
verloren als für das tatsächlich gezapfte Warmwasser.
Da dieser Aufwand nicht gesondert erfasst wird, wird er oft unterschätzt.
In älteren Zirkulationsleitungen kreist das warme Wasser nach dem
Schwerkraftprinzip ohne elektrische Pumpe. Das funktioniert nur, weil
das Warmwasser im Kreislauf ständig deutlich abkühlt.
Bei neueren Systemen werden zwar gut gedämmte Leitungen eingesetzt, dafür müssen dann aber elektrische Pumpen den Kreislauf antreiben. Das schlägt mit rund 30 Euro Stromverbrauch jährlich zu Buche,
spart aber einen höheren Gegenwert an Wärme ein.
Im Einfamilienhaus-Neubau ist es am besten, die Warmwasserleitung
ganz ohne Zirkulation zu planen. Das spart Strom und Wärme ein, führt
nicht zu nennenswerten Wartezeiten und die Kosten für ungenutzt
ablaufendes Kaltwasser sind gering. Typischerweise sind das etwa zwei
Kubikmeter im Jahr.
Kann im Altbau auf eine Zirkulationsleitung nicht verzichtet werden, weil
durch überdimensionierte Leitungen Wartezeiten und Wasservergeudung zu groß sind, so lohnt doch eine Optimierung durch den Fachmann. Dafür ist eine Hocheffizienzpumpe Pflicht, deren Einsatz nach
Zeit oder Wassertemperatur bedarfsweise gesteuert wird. Begrenzt
werden diese Sparmöglichkeiten, wenn Mindesttemperaturen aus hygienischen Gründen geboten sind.
Seit dem 1. August wird der Ersatz von Warmwasser-Zirkulationspumpen und Heizungspumpen durch neue hocheffiziente Pumpen sowie
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung bezuschusst. Gefördert werden
30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Die Anträge sind vor Maßnahmenbeginn online zu stellen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Bei Fragen zur Warmwasserbereitung, dem Einsatz effizienter Pumpen
in privaten Haushalten und zu Fördermitteln für Energiesparmaßnahmen
hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
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Großer Malwettbewerb im Autohaus Nahetal
Gartenarbeiten aller Art
Fast 30 Kindergärten beteiligten sich am Malwettbewerb, den das
Autohaus Nahetal ausgerufen hatte. Das Motto lautete wie das Unternehmensmotto „Willkommen bei Freunden“.
F. Schiffer, angesprochen auf die außergewöhnliche Aktivität im Autohaus, erklärt uns auf Nachfrage: „Uns erreichen immer wieder Anfragen
von Kindergärten zu einem Sponsoring. Das war uns zu einfach. Daher
haben wir diesen Malwettbewerb ins Leben gerufen und tolle Preise
ausgelobt. Das was uns an Kunstwerken erreicht hat, hat meine Erwartung bei weitem übertroffen. Die Kinder und ihre Erzieherinnen haben
sich unglaublich viel Mühe gemacht.“ Als Juror um die besten 10 Bilder
auszuwählen konnte Herr Schmid (stellvertretender Vorsitzender des
Kunstvereins Obere Nahe und Leiter der Arbeitsgruppe Bildende Kunst)
gewonnen werden. Diese 10 Bilder sind nun im VW Ausstellungsgebäude im Autohaus Nahetal zu besichtigen. Noch können Stimmen abgegeben werden, welches denn das schönste Bild ist. Die drei Erstplatzierten
dürfen sich auf Sachpreise im Gesamtwert von fast 1.000,- € freuen. Am
15.08.2016 findet die Zählung statt, bis dahin können noch Stimmen
abgegeben werden.
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