Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit

Transcription

Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit
Ausländerbeirat der
Landeshauptstadt München
r
u
z
g
e
Der W
n
e
h
c
s
t
u
e
d
t
i
e
k
g
i
r
ö
h
e
g
n
a
s
t
a
a
t
S
Hinweise und Tipps für Ihr
Einbürgerungsverfahren in München
In Zusammenarbeit mit dem Kreisverwaltungsreferat,
Einbürgerungsbehörde
Der Weg zur
deutschen
Staatsangehörigkeit
Hinweise und Tipps für Ihr
Einbürgerungsverfahren in München
In Zusammenarbeit mit dem Kreisverwaltungsreferat,
Einbürgerungsbehörde
Inhaltsverzeichnis
Grußwort ................................................................................................ 7
Was bringt Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit?........................ 8
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?.................................. 9
Die zwei Wege zur Einbürgerung ....................................................... 10
Die Regelungen im Einzelnen ............................................................. 10
Aufenthaltsdauer ................................................................................... 10
Aufenthaltsstatus................................................................................... 11
Einkommen ........................................................................................... 11
Deutschkenntnisse ................................................................................ 12
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung .............................. 13
Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ................... 15
Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ......................................... 16
Das Einbürgerungsverfahren .............................................................. 17
Kontakt .................................................................................................. 21
5
Grußwort
Liebe Münchnerinnen und Münchner
mit ausländischer Staatsangehörigkeit,
viele von Ihnen leben schon seit vielen Jahren in Deutschland, haben Freunde
gefunden, eine Familie gegründet, arbeiten hier und prägen und gestalten so
unser Land mit.
Trotzdem haben Sie bis heute nicht die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen und sind sich vielleicht auch nicht sicher, ob Sie diesen Schritt gehen
sollten?
Wir werben dafür, dass Sie sich einbürgern lassen und möchten Sie
einladen, sich mit dem Thema Einbürgerung zu beschäftigen.
Uns ist bewusst, dass ein Staatsangehörigkeitswechsel für Sie eine Entscheidung von großer Bedeutung ist. Eine solche Entscheidung können Sie nur
treffen, wenn Sie sich in Deutschland akzeptiert fühlen, sich mit Deutschland,
mit den hier geltenden Rechten und Pflichten, mit den demokratischen Prinzipien
auseinander gesetzt haben, sich ausreichend integrieren konnten und mit den
deutschen Lebensverhältnissen identifizieren können.
Wenn sich viele von Ihnen dann für die Einbürgerung entscheiden, freuen wir
uns sehr darüber und heißen Sie herzlich willkommen.
Wir möchten Sie mit dieser Broschüre informieren, motivieren und Sie auf Ihrem
Entscheidungsweg zur Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit begleiten.
Die deutsche Staatsangehörigkeit bietet Ihnen und Ihrer Familie neue Chancen
und ermöglicht, dass Sie gleichberechtigt am Leben in unserem Land teilhaben
können.
Christian Ude
Oberbürgermeister
Nükhet Kivran
Vorsitzende des
Ausländerbeirates
Dr. Wilfried Blume-Beyerle
Kreisverwaltungsreferent
7
Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit
Was bringt Ihnen die
deutsche Staatsangehörigkeit?
Rechte
Sie erhalten u.a. folgende Bürgerrechte:
n das aktive und passive Wahlrecht
n den freien Zugang zum öffentlichen Dienst
n die Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder innerhalb und
außerhalb Europas
n den Schutz im Ausland durch die deutsche Auslandsvertretung.
Pflichten
Mit der Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit sind aber
nicht nur Rechte, sondern auch Bürgerpflichten verbunden.
Außerdem ergibt sich ab Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Sie die Möglichkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer und/oder
Schöffe tätig zu werden.
8
Die Regelungen im Einzelnen
Welche Voraussetzungen
müssen Sie erfüllen?
n grundsätzlich achtjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher
Aufenthalt
n unbefristetes Aufenthaltsrecht
(zum Beispiel: Niederlassungserlaubnis)
n eigenes Einkommen, d.h. grundsätzlich kein Bezug von
öffentlichen Leistungen, wie Arbeitslosengeld II
n grundsätzlich keine Vorstrafen
n Bekenntnis zu der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
n Bereitschaft, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
(Ausnahmen im Einzelfall)
n ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
n Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der
Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
9
Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit
Die zwei Wege zur Einbürgerung
Wir unterscheiden zwischen der Anspruchseinbürgerung und
der Ermessenseinbürgerung. Es gelten teilweise unterschiedliche Voraussetzungen.
Über Anspruchseinbürgerungen entscheidet das Kreisverwaltungsreferat und über Ermessenseinbürgerungen die Regierung von
Oberbayern.
Die Regelungen im Einzelnen
Aufenthaltsdauer
n § 10 des Staatsangehörigkeitgesetzes(StAG) fordert für die
Anspruchseinbürgerung grundsätzlich einen achtjährigen
rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland.
n Ehegatten und Kinder können mit Ihnen zusammen eingebürgert werden, auch wenn sich diese noch keine acht Jahre
in Deutschland aufhalten. So genügt für Ihren Ehegatten/Ihre
Ehegattin ein Aufenthalt im Inland von vier Jahren, wenn Ihre
Ehe bereits seit mindestens zwei Jahren besteht.
n Für Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist eine Miteinbürgerung im Normalfall nach drei Jahren möglich.
n Verkürzungen der erforderlichen Aufenthaltszeiten sind auch
in anderen Fällen möglich. So kann zum Beispiel nach erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs die Frist auf
sieben Jahre verkürzt werden.
10
Die Regelungen im Einzelnen
n Bei Ermessenseinbürgerungen nach den Vorschriften
der §§ 8 und 9 StAG gelten für bestimmte Personengruppen
(z.B. Asylberechtigte, Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen) teilweise kürzere Aufenthaltszeiten.
Aufenthaltsstatus
n Für die Einbürgerung benötigen Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Dieses haben Sie, wenn Sie zum Beispiel im Besitz
einer Niederlassungserlaubnis sind.
n Eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung ist nicht ausreichend. Auch eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung oder für
ein Studium oder für einen vorübergehenden Aufenthalt aus
humanitären Gründen ist kein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
n Für Staatsangehörige der EU und Bürger/innen der Schweiz
gelten Sonderregelungen.
n Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus und eventuelle
Änderungsmöglichkeiten können Sie per E-Mail an die
Ausländerbehörde des Kreisverwaltungsreferates
auslaenderbehoerde.kvr@muenchen.de richten.
Einkommen
n Sie müssen für die Sicherung des Lebensunterhalts für sich
und Ihre Angehörigen ohne Inanspruchnahme von öffentlichen
Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II aufkommen können.
n Falls Sie öffentliche Mittel beziehen und dies nicht selbst zu
vertreten haben (z.B. bei Krankheit), berücksichtigen wir das
soweit wie möglich. Das gilt allerdings grundsätzlich nur für
die Anspruchseinbürgerung.
11
Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit
Deutschkenntnisse
n Wesentliche Voraussetzung für die Einbürgerung ist auch der
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
in Wort und Schrift.
n Die erforderlichen Sprachkenntnisse können Sie unter anderem
nachweisen durch:
– das „Zertifikat Deutsch“ im Sprachniveau B1 des Europäischen Referenzrahmens oder ein gleichwertiges Sprachdiplom,
– den vierjährigen erfolgreichen Besuch einer deutschsprachigen Schule (Versetzung in die nächsthöhere Klasse),
– den erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen bzw. höheren deutschen Schulabschluss,
– die Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden
deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder
Gesamtschule) oder
– den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer
deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder
den Abschluss einer deutschen Berufsausbildung.
n Bei der Ermessenseinbürgerung kann der Sprachnachweis
ggf. auch durch Ablegung des „Test Deutsch“ bei der Volkshochschule nachgewiesen werden. Dieser entspricht dem
Sprachniveau A2+ und liegt damit unter den Anforderungen des
„Zertifikat Deutsch“ bei der Anspruchseinbürgerung.
12
Die Regelungen im Einzelnen
Hilfe beim Erwerb der Sprachkenntnisse und/oder
den Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
können Sie unter anderem erhalten bei:
Münchner Volkshochschule (MVHS)
Geschäftsführung und Verwaltung:
Gasteig, Kellerstraße 6, Eingang Rosenheimer Straße 5
Telefonzentrale (0 89) 4 80 06-0
Infothek (0 89) 4 80 06-62 20
Homepage: www.mvhs.de
E-Mail: info@mvhs.de
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Homepage: www.integration-in-deutschland.de
Goetheinstitut
Sonnenstraße 25, 80331 München
Telefonzentrale: (0 89) 55190-30
Homepage: www.goethe.de
E-Mail: muenchen@goethe.de
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Seit September 2008 müssen im Einbürgerungsverfahren auch
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der
Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
nachgewiesen werden!
Der neue Einbürgerungstest muss – genauso wie die
Sprachprüfung – bestanden werden.
Es handelt sich hierbei um einen schriftlichen Multiple-Choice-Test
mit 33 Fragen.
13
Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit
Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten. Der Test kann bei der
Volkshochschule gegen eine Gebühr von 25,– € abgelegt werden.
Sie müssen diesen Test allerdings nur ablegen, falls Sie nicht einen
der folgenden Nachweise erbringen können:
n einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule,
n eine abgeschlossene deutsche Ausbildung in einem Lehrberuf
oder
n ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer deutschen
Hochschule in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und/oder Politologie.
Die Erfahrung zeigt, dass 99 Prozent aller Teilnehmenden
den Test beim ersten Anlauf bestehen. Sollte es Ihnen
dennoch nicht sofort gelingen, können Sie den Test
problemlos wiederholen. Kein Grund also, sich von dem Test
abschrecken zu lassen.
Es gibt zudem verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich auf den
Einbürgerungstest vorbereiten können:
n Im Online-Testcenter des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge können Sie sich optimal auf den Einbürgerungstest
und den Orientierungskurstest vorbereiten: www.bamf.de/DE/
Einbuergerung/OnlineTestcenter/online-testcenter-node.html
n Für diejenigen von Ihnen, die sich das entsprechende Wissen lieber im Unterricht mit Dozentinnen und Dozenten und
anderen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern aneignen
möchten, werden von der Volkshochschule vorbereitende Einbürgerungskurse angeboten.
14
Die Regelungen im Einzelnen
n Einbürgerungswillige, die bereits länger in Deutschland leben,
können auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen
an Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge teilnehmen.
Auch hier werden Kenntnisse der deutschen Sprache und zugleich
auch Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der
Lebensverhältnisse in Deutschland (Orientierungskurs) vermittelt.
Das in diesen Kursen erworbene Wissen stellt ebenfalls eine sehr
gute Vorbereitung für den Einbürgerungstest dar.
Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung
Bei Antragstellung müssen Sie ein Bekenntnis zur freiheitlichen
demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland ablegen.
Sie erfüllen die Voraussetzung, wenn Sie sich mit dem deutschen
Staat identifizieren und sich ohne Bedenken zu den hier geschützten Prinzipien (wie die Menschenrechte, die Trennung der Staatsgewalten etc.) bekennen können und erklären, dass Sie nicht an
verfassungsfeindlichen Bestrebungen teilgenommen haben.
Auch müssen Sie Angaben dazu machen, ob Sie straffrei sind
oder ob Sie wegen einer Straftat im Inland und/oder Ausland
verurteilt wurden oder gegen Sie ein Straf-/ Ermittlungsverfahren
anhängig ist.
Sie dürfen weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe
verurteilt, noch darf gegen Sie auf Grund von Schuldunfähigkeit
eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden
sein.
15
Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit
Lediglich geringfügige Verurteilungen stehen Ihrer Einbürgerung
nicht im Wege. Nach der Neuregelung von 2007 sind nur noch
Verurteilungen von bis zu 90 Tagessätzen unschädlich. Mehrere
Verurteilungen können zusammengezählt werden.
Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
Die ausländische Staatsangehörigkeit muss grundsätzlich
aufgegeben werden.
Die bisherige Staatsangehörigkeit geht entweder automatisch
bei der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband oder durch
vorherige Entlassung (auf Antrag) verloren.
Hier kommt es auf das Recht Ihres jeweiligen Heimatstaates an.
Ausnahmen sind wie bisher nur dann möglich, wenn der Verlust
der Heimatstaatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonderen
Schwierigkeiten herbeigeführt werden kann.
Bei EU-Staaten und der Schweiz sowie Afghanistan, Algerien,
Angola, Brasilien, Eritrea, Kuba, Iran, Libanon, Marokko, Nigeria,
Syrien und Tunesien wird Mehrstaatigkeit generell hingenommen.
Bei einigen Ländern ist dies jedoch nur bei der Anspruchseinbürgerung möglich, nicht aber im Ermessen.
16
Das Einbürgerungsverfahren
Und hier nun die einzelnen Schritte…
Wie läuft das Einbürgerungsverfahren
ab? Welche Schritte müssen Sie
unternehmen?
1. Beratung
Kommen Sie mit Ihrem Reisepass zu einem ersten Gespräch in
die Einbürgerungsstelle im Kreisverwaltungsreferat.
Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen und hier erhalten Sie die Antragsformulare.
2. Antrag
Vereinbaren Sie einen Termin zur Antragsabgabe. Wenn Sie noch
nicht volljährig sind, können Sie einen Einbürgerungsantrag ab
Vollendung des 16. Lebensjahres selbständig stellen.
3. Genehmigung
Wenn Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung
nicht automatisch verlieren, erhalten Sie zunächst eine schriftliche
Einbürgerungszusicherung.
17
Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit
4. Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit
Mit der Zusicherung wenden Sie sich dann an Ihre Heimatbehörden (Konsulat/ Botschaft) und beantragen dort die Entlassung.
5. Einbürgerungsurkunde
Sobald Sie die Entlassungsurkunde Ihres Heimatstaates erhalten
und zusammen mit einer Übersetzung (durch einen in Deutschland
staatlich anerkannten Übersetzer) der Einbürgerungsbehörde vorgelegt haben, erstellen wir für Sie die Einbürgerungsurkunde.
Damit wird dann auch die Bearbeitungsgebühr fällig. Diese beträgt
für Erwachsene 255 €, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder
ohne eigenes Einkommen 51 €.
6. Beantragung und Erhalt
deutscher Ausweispapiere
Mit Erhalt der Einbürgerungsurkunde sind Sie deutsche/r
Staatsangehörige/r und können noch am selben Tag im Bürgerbüro
Ihren deutschen Reisepass und/oder Personalausweis beantragen.
Die Bearbeitungsdauer des Einbürgerungsverfahrens beträgt in
der Regel ca. 6–12 Monate. Dazu kommt die erforderliche Bearbeitungszeit des Entlassungsverfahrens bei Ihren Heimatbehörden,
sofern Sie die Entlassung betreiben müssen.
18
Das Einbürgerungsverfahren
Um Sie in München offiziell als „Neubürgerin“ oder „Neubürger“
willkommen zu heißen, werden Sie zu einer Einbürgerungsfeier
geladen. Diese findet ein- bis zweimal jährlich im Alten Rathaussaal unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters statt.
Diese Feier soll Ihrem Einbürgerungsverfahren einen feierlichen
Abschlussrahmen geben und Ihre Integrationsleistung würdigen.
Schließlich haben Sie in den letzten Monaten viele kleine Schritte
auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit zurückgelegt,
Eigeninitiative gezeigt und Ihr Ziel nun erreicht.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie nun aktiv
è MITREDEN
è MITENTSCHEIDEN
è MITGESTALTEN
è MITERLEBEN
und zwar als gleichberechtigte/r Bürgerin/Bürger einer vielfältigen
und bunten Gemeinschaft.
19
Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit
Sie möchten erst noch mehr erfahren oder
haben sich schon für die Einbürgerung entschieden?
Dann sprechen Sie mit uns!
Sie finden uns:
Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 19, III. Stock
Wartehalle Einbürgerung, Raum-Nr. 3030, 3032
Bitte beachten Sie die neuen Öffnungszeiten:
Montag
Dienstag
7.30 – 12.00 Uhr
8.30 – 12.00 Uhr und
14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch
nur mit Terminvereinbarung
Donnerstag 8.30 – 15.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr – 12.00 Uhr
Weitere Informationen zum Einbürgerungsverfahren und über
zukünftige Änderungen bei den Öffnungszeiten erhalten Sie
auch auf unserer Internetseite unter
www.einbuergerung-muenchen.de
Oder Sie kontaktieren uns unter
einbuergerung.kvr@muenchen.de
20
Kontakt
Wenn Sie beabsichtigen, sich einbürgern zu lassen,
stehen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter beratend zur Seite. An wen Sie sich dabei wenden
können, erfahren Sie hier:
Buchstabe
Raum
Telefon
A – Als
3028
089/233-25423
Alt – Bar
3028
089/233-25490
Bas – Chem
3026
089/233-25719
Chen – Dos
3027
089/233-25716
Dot – Gd
3027
089/233-23190
Ge – Hh
3029
089/233-25720
Hi – Kara
3029
089/233-23017
Karb – Lej
3031
089/233-25712
Lek – Mol
3033
089/233-25711
Mom – Paq
3033
089/233-25706
Par – Ruc
3035
089/233-23014
Rud – Sey
3036
089/233-25687
Sez – Tag
3036
089/233-25690
Tah – Weh
3037
089/233-25365
Wei – Z
3037
089/233-25493
Stand: 01.04.2012
21
Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit
Seit dem Jahr 2000 haben sich in
München über 35.000 Personen
einbürgern lassen und so die deutsche
Staatsangehörigkeit erworben.
Und wann kommen Sie vorbei?
Folgende Kontaktadressen könnten noch wichtig
für Sie sein:
www.muenchen.de
www.auslaenderbeirat-muenchen.de
interkulturellearbeit.soz@muenchen.de
www.kjr-m.de
www.integration-in-deutschland.de/zuwanderer
22
Impressum
Herausgeber
Ausländerbeirat München
In Zusammenarbeit mit dem Kreisverwaltungsreferat,
Einbürgerungsbehörde der Landeshauptstadt München