Leben und Arbeiten in Irland
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Leben und Arbeiten in Irland
Leben und Arbeiten in Irland Informationen für deutsche Staatsangehörige* Ein Leitfaden für den längerfristigen Aufenthalt in der Republik Irland Zusammengestellt von der Deutschen Botschaft Dublin Überarbeitete Fassung, Stand: 07/2013 Allgemeine und sehr hilfreiche Informationen zum Thema Leben und Arbeiten im Ausland finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts: http://bit.ly/1bN4ilI Alle Deutschen, die im Ausland leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Über die Krisenvorsorge hinaus bietet die Registrierung die Möglichkeit, Informationen zu Wahlen zum Europäischen Parlament sowie sonstige Informationen der zuständigen deutschen Auslandsvertretungen zu beziehen. http://bit.ly/VNY4FL Die Botschaft Dublin veröffentlicht außerdem einen Newsletter in regelmäßigen Abständen zu wichtigen und interessanten Themen für alle Deutschen in Irland. Sie können sich problemlos anmelden: http://bit.ly/NBhGxB 1 * (alle Angaben ohne Gewähr!) 2 Inhaltsübersicht 1. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.............................................................5 a) Allgemeine Informationen................................................................................5 b) Besondere Zollvorschriften..............................................................................6 c) Aufenthaltsgenehmigung..................................................................................6 d) Einwohnermeldewesen....................................................................................6 e) Amtliche (deutsche) Papiere............................................................................7 2. Wohnen in Irland..................................................................................................8 a) Allgemeines......................................................................................................8 b) Haus- und Grunderwerb...................................................................................8 aa. Suche und Finanzierung.............................................................................8 bb. Rechtliche Besonderheiten.........................................................................8 cc. Preise..........................................................................................................9 dd. Steuerfragen im Zusammenhang mit dem Grundeigentum.......................9 c) Wohnungseigentum..........................................................................................9 d) Mietwohnungen / Miethäuser........................................................................10 aa. Allgemeines..............................................................................................10 bb. Steuerliche Vergünstigungen für Mieter (''Tax reliefs for tenants'')..........11 3. Arbeiten in Irland...............................................................................................12 a) Allgemeine Informationen..............................................................................12 b) Arbeitssuche...................................................................................................12 c) Anerkennung von Qualifikationen.................................................................14 d) Einkommenssteuer.........................................................................................15 e) Soziale Sicherheit...........................................................................................15 aa. Allgemeines..............................................................................................15 bb. Sozialversicherungsabkommen................................................................15 4. Schulbesuch.......................................................................................................16 a) Vorschule (Pre-School Facilities)...................................................................16 aa. Allgemeine Informationen........................................................................16 bb. Einschulungsalter.....................................................................................17 cc. Schultypen................................................................................................17 dd. Die Bedeutung der Religion an irischen Schulen.....................................17 ee. Lehrplan an Grundschulen........................................................................17 ff. Auswahl der Schule...................................................................................17 gg. Gebühren..................................................................................................18 hh. Anmeldung...............................................................................................18 c) Sekundarschulen ("Post-Primary Schools")...................................................18 aa. Allgemeine Informationen........................................................................18 bb. Schuljahr..................................................................................................18 cc. Schultypen................................................................................................18 dd. Punktesystem............................................................................................19 ee. Schulgebühren..........................................................................................19 ff. Bewerbung um einen Schulplatz...............................................................19 d) Hochschulen...................................................................................................20 aa. Allgemeines..............................................................................................20 bb. Universitäten............................................................................................21 cc. Institutes of Technology............................................................................21 dd. Colleges of Education..............................................................................21 ee. Private Colleges........................................................................................22 3 5. Straßenverkehr in Irland.....................................................................................22 a) Allgemeines....................................................................................................22 b) Besonderheiten...............................................................................................22 c) Führerschein...................................................................................................23 d) Steuerbefreiung bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen...................................23 aa. Voraussetzungen.......................................................................................23 bb. Antrag.......................................................................................................23 cc. Einzureichende Unterlagen.......................................................................24 (1) Wohnsitznachweis....................................................................................24 (2) Fahrzeugunterlagen...................................................................................24 (3) Frist...........................................................................................................25 dd. Weitere Voraussetzung.............................................................................25 6. Das irische Gesundheitswesen...........................................................................25 a) Allgemeines....................................................................................................25 b) Das öffentliche Gesundheitswesen................................................................25 c) "Medical cards"..............................................................................................26 d) Weitere Informationen zum irischen Gesundheitssystem..............................26 7. Wahlrecht...........................................................................................................27 a) Bundestagswahlen..........................................................................................27 b) Wahlregister...................................................................................................27 c) Wahlen in Irland ............................................................................................28 d) Der Wahlprozess in Irland..............................................................................28 e) Weitere Informationen....................................................................................28 8. Sonstiges............................................................................................................28 a) Adresse der Botschaft von Irland in Berlin....................................................28 b) Besondere strafrechtliche Bestimmungen......................................................29 c) Rechtsverfolgung in Irland, deutschsprachige Anwälte.................................29 10. Die Deutsche Botschaft Dublin........................................................................29 Hinweis: Die nachfolgenden Informationen sind auf dem Stand 07/2013. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch kann die Deutsche Botschaft Dublin keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Ebensowenig handelt es sich um rechtlich in irgendeiner Weise verbindliche Auskünfte. 4 Leben und Arbeiten in Irland Informationen für deutsche Staatsangehörige* * (alle Angaben ohne Gewähr!) Die nachfolgenden Informationen sind als grundlegende Hinweise für deutsche Staatsangehörige gedacht, die beabsichtigen, in der Republik Irland zu leben und zu arbeiten. Die Ausführungen können lediglich einen Überblick über die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit einem längeren Aufenthalt auf der ''grünen Insel'' vermitteln. Soweit im Einzelfall weitere Informationen benötigt werden, empfiehlt es sich, direkt bei den zuständigen irischen Stellen nachzufragen. Die Deutsche Botschaft Dublin kann insoweit keine detaillierten Auskünfte erteilen. Ausführliche Informationen für Auswanderer und Auslandstätige erteilt das Bundesverwaltungsamt (Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige) [www.bva.bund.de], Die Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige des Bundesverwaltungsamtes gibt auch eine umfangreiche Länderinformationsschrift für Irland (Stand: März 2006) heraus, deren Lektüre dringend empfohlen wird. Die Auskunfts- und Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige, bei denen die Informationsschrift gegen eine Gebühr erhältlich ist, sind auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes aufgelistet. Nicht zuletzt lohnt ein Blick auf das Internetangebot „Information on Public Services“ der Irischen Regierung [www.citizensinformation.ie]. Hier finden sich umfassende Informationen über die wichtigsten Belange des öffentlichen Lebens in Irland sowie speziell zum Thema „Auswandern nach Irland“ (Home >> Moving Country >> Moving to Ireland) in englischer Sprache, wahlweise auch in Gälisch, Französisch, Polnisch oder Rumänisch. Für die telefonische Erreichbarkeit wird folgende Nummer genannt: 0761 07 4000. 1. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen a) Allgemeine Informationen Deutsche Staatsangehörige benötigen für Irland kein Einreisevisum. Zur Einreise in die Republik Irland benötigen deutsche Staatsangehörige einen auch bei Ausreise noch gültigen Personalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland. Auch vorläufige Dokumente werden zur Einreise anerkannt. Für Kinder unter 12 Jahren wird ein gültiger Kinderreisepass, anerkannt. Alleinreisende Minderjährige müssen ein eigenes Ausweisdokument mit sich führen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Ab diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) über ein eigenes Reisedokument verfügen. 5 b) Besondere Zollvorschriften Umzugsgut, persönliches Gepäck und ein Kraftfahrzeug können grundsätzlich bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der EU ohne Zollabgaben eingeführt werden. Insbesondere bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen gelten teilweise besondere Bestimmungen, vgl. u. 5.d). Gleiches gilt für die Einfuhr von Haustieren (ausführlich dazu unter Ziff. 8). Weitere Auskünfte des irischen Zolls erhalten Sie unter: http://bit.ly/13d2OJk Customs Information Office New Custom House Promenade Road Dublin Ireland Tel: +353 (0)1 877 6222, 877 6223 Webseite: http://www.revenue.ie e-Mail: customsinfo@revenue.ie c) Aufenthaltsgenehmigung Deutsche Staatsangehörige benötigen auch bei einem längeren Aufenthalt in Irland im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union keine Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis. Bis zu drei Monate können Sie sich als EU-Bürger uneingeschränkt in Irland aufhalten. Bei einem längeren Aufenthalt als drei Monate wird vorausgesetzt, dass Sie entweder beruflich tätig sind (als Angestellter oder Selbstständiger), dass Sie über ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung verfügen, um keine Last für das irische Sozialsystem zu werden, dass Sie als Student eingeschrieben bzw. Berufsauszubildender sind oder dass Sie ein Familienangehöriger eines EUBürgers sind. Zu beachten ist schließlich, dass jeder EU-Mitgliedsstaat (also auch die Republik Irland) nach dreimonatigem Aufenthalt in Ausnahmefällen das Recht hat, den weiteren Aufenthalt eines eingereisten EU-Bürgers in Irland zu versagen und ihn aufzufordern, das Land zu verlassen. Dies kann z.B. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vorbestraft zu sein reicht allein hierfür noch nicht), aus gesundheitlichen Gründen oder weil der eingereiste EU-Bürger auf Sozialhilfe angewiesen ist, erfolgen. Die Aufforderung, Irland zu verlassen muss mit einer Begründung und einer Rechtsmittelfrist versehen sein. Weitere Informationen und die Adressen der zuständigen irischen Stellen finden sich auf den Internetseiten www.inis.gov.ie und www.citizensinformation.ie [>> Moving Country >> Moving to Ireland >> Rights of Residence in Ireland >> Residence Rights of EU/EEA Nationals in Ireland]. 6 d) Einwohnermeldewesen Die Republik Irland kennt kein Einwohnermeldewesen, das dem deutschen vergleichbar wäre. Da Sie als EU Bürger keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, besteht für Sie auch keine Melde- und Registrierungspflicht. Sie brauchen bei den irischen Behörden nicht formell anzumelden. Es empfiehlt sich jedoch, sich bei der örtlichen Polizeistation (Garda) zu melden und die elektronische „Anmeldung über ELEFAND “ bei der Deutschen Botschaft https://service.diplo.de/elefandextern/home/registration!form.action Irland ist dem ''Schengener Abkommen'' über Binnengrenzkontrollen bislang nicht beigetreten. die Abschaffung der Bitte denken Sie daran, sich vor Ihrem Umzug nach Irland in Deutschland beim Einwohnermeldeamt abzumelden. e) Amtliche (deutsche) Papiere In Passangelegenheiten wird die Deutsche Botschaft Dublin mit Verlegung des Wohnsitzes nach Irland für Sie zuständig. Hier erfolgt auch nach zuvoriger Buchung eines Termins die Änderung des Wohnsitzeintrages im Reisepass. Es wird geraten, ca. drei Monate vor dem Ende der Gültigkeit einen neuen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen, da die Ausstellung eines neuen Ausweisdokuments sechs bis acht Wochen dauern kann. Zu diesem Zwecke sind die erforderlichen Informationen und Antragsformulare auf der Internetseite der Botschaft nachzulesen. Hier finden Sie zudem Informationen zur Terminvereinbarung (www.dublin.diplo.de/pass) Der Verlust/Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises ist unverzüglich der Polizei und der ausstellenden Behörde oder der Botschaft anzuzeigen. Ein neuer Reisepass bzw. ein ''Notfallausweis'' zur Rückkehr nach Deutschland ist anschließend bei der Botschaft zu beantragen. Deren Ausstellung geht leichter und schneller, wenn Sie vorher angefertigte Fotokopien aller verloren gegangenen Ausweispapiere vorlegen können. Bei Verlust von Bank- und Kreditkarten etc. kann die Botschaft dagegen nicht weiterhelfen. In diesem Fall ist Kontakt mit dem ausstellenden Kreditinstitut aufzunehmen. Alle deutschen Führerscheine sind in Irland uneingeschränkt gültig und brauchen nicht umgeschrieben zu werden. Der Verlust/ Diebstahl muss unverzüglich der Polizei und der ausstellenden Behörde angezeigt werden. Die Botschaft kann keine neuen Führerscheine oder Ersatzführerscheine ausstellen. Ein neuer Führerschein kann nach geltendem EU Recht nur im Wohnsitzland beantragt werden. Für die Neuausstellung sind daher die irischen Führerscheinstellen zuständig. Bitte lassen Sie sich von der deutschen Führerscheinbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat zu diesem Zweck eine Karteikartenabschrift als Nachweis über den Umfang Ihrer Fahrerlaubnis zusenden. Ein Verzeichnis der Anschriften der Fahrerlaubnisbehörden können Sie auf der Website des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg erhalten. (www.kba.de). Weitergehende Informationen erhalten Sie bei Ihrer irischen Führerscheinstelle oder im Internet unter www.citizensinformation.ie (Home >> Travel and Recreation >> Motoring >> Driver licensing). Sollten Sie noch einen Meldewohnsitz in Deutschland haben, kann ein neuer Führerschein alternativ dort (persönlich) beantragt werden. 7 2. Wohnen in Irland a) Allgemeines Die Wohnstandards in Irland sind im Allgemeinen nicht mit den deutschen vergleichbar. Die Raummaße entsprechen zumeist nicht den deutschen Vorstellungen, so dass nicht selten Stellflächen für in Deutschland geläufige Möbel fehlen. Häuser haben in der Regel keinen Speicher oder Keller. Neue Häuser sind mit Zentralheizung und Kaminen ausgestattet, während Altbauten überwiegend nur durch Kamine, Gas- oder Elektroöfen beheizt werden. Zu bedenken ist auch, dass die irischen technischen Standards mitunter von den deutschen abweichen. So gibt es zum Beispiel andere Steckdosen, auch sind Steckverschlüsse für Glühbirnen gebräuchlich. Mitgebrachte Elektrogeräte müssen daher mit anderen dort im Handel erhältlichen Steckern versehen werden oder es sind Adapter zu verwenden. b) Haus- und Grunderwerb Informationen sollte sich jeder Interessent bei einem irischen Rechtsanwalt oder bei einer Bank seines Vertrauens holen. Seit einiger Zeit gewinnt die Idee des Wohnungseigentums immer mehr an Bedeutung. Wegen der Komplexität des Rechts zum Erwerb von bebauten Grundstücken empfiehlt es sich hier dringend, vor Vertragsabschlüssen die entsprechenden rechtlichen Informationen einzuholen und sich von einem Rechtsanwalt (Solicitor) beraten zu lassen. Der Inhalt des Vertrags- und Übertragungsentwurfs sollte im Hinblick auf die eigene Rechtsposition (auch gegenüber anderen Wohnungseigentümern) eingehend geprüft werden. a. Rechtliche Besonderheiten Das irische Grundstücksrecht kennt kein Grundeigentum im Sinne eines absoluten Rechts. Stattdessen existiert eine Vielzahl von Berechtigungen eingeschränkter Art an Grund und Boden. Die Berechtigung an einem Grundstück kann vom fast uneingeschränkten Eigentum bis zum bloßen Besitz oder Nutzungsrecht verschiedene Erscheinungsformen annehmen. In den meisten Fällen ist als Entgelt für die Berechtigung eine jährlich Geldsumme ("fee farm rent" oder "ground rent") zu entrichten. Als Pächter eines Grundstücks ("owning a leasehold interest in a property") gehört einem nur das Haus und nicht das Grundstück, auf dem es gebaut ist. Für das Grundstück muss die sog. "ground rent" an den Verpächter (meist die Kommunalbehörde) gezahlt werden. Als Eigentümer eines Grundstückes hingegen ("owning a freehold interest in a property") gehört einem das Grundstück und das Haus, falls das Grundstück bebaut ist. Eine "ground rent" ist in diesem Fall nicht mehr zu entrichten. Bei bereits bebauten Grundstücken hingegen kann man zumeist von einer einmalig zu leistenden Geldsumme ausgehen. Nach dem "Ground Rents Purchase Scheme" der "Land Registry" kann die "ground rent" beim Kauf eines Hauses mit aufgekauft werden, womit aus "leasehold" "freehold" wird. 8 Vor dem Kauf eines Eigenheimes wird dringend empfohlen, einen Rechtsanwalt (Solicitor) zu kontaktieren. Zur Überprüfung der Bausubstanz und des Kaufpreises sollte man ggf. Struktur- und Wertgutachten erstellen lassen. Anschließend folgt dann der Entwurf der Übertragungsurkunde ("Conveyance Deed"), darauf die Ausfertigung dieser Urkunde und schlussendlich ihre Übergabe ("Conveyance and Completion"). Ein wichtiger Unterschied zum deutschen Recht stellt das Prinzip des "caveat emptor" dar. Der Käufer hat danach das Risiko für jedweden Mangel zu tragen, den man bei einer fachgerechten Überprüfung durch einen Experten (z.B. durch einen Architekten) im Vorwege hätte erkennen können. Ein Rückgriff auf den Verkäufer kommt - unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles - nur dann in Betracht, wenn es sich um einen versteckten Mangel handelte. Wichtig: Wegen der Besonderheiten des irischen Grundstücksrechts und insbesondere auch wegen des baurechtlichen Verfahrens ist die Einholung von Auskünften im Einzelfall stets zu empfehlen. b. Preise Zum Durchschnittspreis eines Einfamilienhauses lässt sich an dieser Stelle nichts Verbindliches sagen. Die Preise variieren je nach Größe und Lage des Hauses. Im Großraum Dublin ist der Preis für ein Einfamilienhaus deutlich höher als in ländlichen Gebieten. Seit dem Platzen der Immobilienblase sind die Preise jedoch in ganz Irland stark gesunken. Einen ersten Überblick vermag ein Blick in die Tages- oder Abendzeitung zu vermitteln. Angebote namhafter irischer Makler finden sich auf der gemeinsamen Homepage www.myhome.ie. dd. Steuerfragen im Zusammenhang mit dem Grundeigentum Das irische Steuerrecht kennt keine Grunderwerbssteuer im deutschen Sinne. Statt dessen fällt bei der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks in der Regel die sog. "stamp duty" (Stempelsteuer) an, von der man allerdings unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden kann. Die Steuer wird progressiv berechnet und ihre Höhe richtet sich nach dem Wert des Grundstücks und nach dem Status des Eigentümers (z.B. ob man Erstkäufer, Investor etc. ist). Daneben muss zusätzlich mit Abgaben an die Gemeinden gerechnet werden. Zwar gibt es in Irland nicht die in Deutschland übliche Gemeindesteuer, dennoch müssen in einigen Gebietskörperschaften Abgaben für Wasser und Land gezahlt werden. Stets werden für Dienstleistungen wie beispielsweise Müllbeseitigung Gebühren erhoben. Seit 2011 wird ebenfalls eine jährliche Haushaltsabgabe („household charge“ ) von Eigentümern berechnet. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite: http://www.citizensinformation.ie/en/housing/owning_a_home/home_owners/hou sehold_charge.html 9 d) Mietwohnungen / Miethäuser aa. Allgemeines Das Wohnungsangebot hat in den letzten Jahren leicht zugenommen, obgleich in Universitäts- bzw. Collegestädten (z.B. Dublin, Cork, Galway, Limerick) zu bestimmten Zeiten nach wie vor ein Mangel an Mietwohnungen zu beklagen ist. In der Regel bereitet es aber keine Schwierigkeiten, innerhalb von einigen Wochen ein Haus oder eine Wohnung zu finden. Angebote findet man unter www.daft.ie, in lokalen oder regionalen Zeitungen und bei Maklern. Die Vermittlungsgebühr zahlt der Vermieter. In der Mehrzahl werden möblierte Wohnungen angeboten. In neueren Häusern sind oftmals komplette Küchen bereits eingebaut (außer Kühltruhen). In älteren Häusern entsprechen die eingebauten elektrischen Geräte teilweise nicht deutschen Vorstellungen. Mieten sind generell monatlich im Voraus zahlbar. Es kommt auch vor, dass gleich mehrere Monatsmieten im Voraus zu entrichten sind. Niedrige Mieten dagegen sind wöchentlich fällig. Üblich sind außerdem Kautionen bis zur Höhe einer Monatsmiete. Normalerweise werden Verträge für eine bestimmt Dauer von mindestens sechs Monaten abgeschlossen, es kann aber auch für kürzere Zeiträume gemietet werden. Unterschieden wird zwischen "fixed-term tenancies" und "periodic tenancies", wobei letztere oft auf keinem schriftlichen Vertrag, sondern auf mündlichen Absprachen beruhen. Lebt man bereits für mindestens sechs Monate zur Miete, ohne dass der Vermieter schriftlich die Beendigung des Mietverhältnisses angezeigt hat, erhält man grundsätzlich ein Bleiberecht für die kommenden vier Jahre, sog. "Part 4 tenancy", welches sich alle vier Jahre erneuern kann. In diesem Fall kann der Vermieter den Vertrag nur unter ganz bestimmen Voraussetzungen und mit entsprechender Kündigungsfrist beenden. Da das Mietrecht in Irland nicht mit den deutschen Verhältnissen vergleichbar ist, sollte auch hier möglichst ein Solicitor eingeschaltet werden. Für den Abschluss eines Mietvertrages ("lease") wird von diesem neben dem Honorar die übliche Stempelsteuer ("Stamp duty") erhoben. Bei Fragen in Mietangelegenheiten hilft die National Housing Organisation Threshold weiter: Threshold Ltd. 21 Stoneybatter Dublin 7 Tel.: + 353 (0)1 678 6096 Fax: + 353 (0)1 677 2407 e-Mail: info@threshold.ie Internetpräsenz: www.threshold.ie Kostenlose Rechtsberatung bietet die "Free Legal Advice Centres Ltd.": FLAC 13 Lower Dorset Street Dublin 1 Tel.: +353 (0)1 8745690 Fax: +353 (0)1 8745320 Internetpräsenz: www.flac.ie 10 Die Mieten liegen zumindest in Dublin über denen für in puncto Qualität gleichwertige Häuser oder Wohnungen in Deutschland. In den Randgebieten der Städte und auf dem Land sind die Mieten niedriger. Alternativ kann auch gemeinsam mit anderen ein Haus oder eine Wohnung gemietet werden; Informationen finden sich unter der Rubrik "Accomodation sharing" in den Zeitungen, unter www.daft.ie oder am schwarzen Brett der Universitäten. bb. Steuerliche Vergünstigungen für Mieter (''Tax reliefs for tenants'') Wer in einer privaten Mietwohnung lebt und Einkommenssteuer zahlt, kann unter gewissen Voraussetzungen einen Teil der Miete von der Steuer absetzen, wenn die Wohnung (möbliertes Zimmer, Wohnung, Apartment oder Haus) alleiniger Wohnsitz oder Hauptwohnsitz ist. Ein Freibetrag kommt nicht in Betracht, wenn die Miete (a) an eine Gemeindeverwaltung oder eine staatliche Stelle gezahlt wird oder (b) dem Mietverhältnis ein auf 50 Jahre oder mehr befristeter Mietvertrag zugrunde liegt. Lebt der Vermieter in Irland, so müssen Quittungen über die Mietzahlungen vorgelegt werden, wenn und soweit die Finanzbehörde dies verlangt. Das gilt unabhängig davon, ob die Miete direkt an den Vermieter oder an dessen Vertreter gezahlt wird. Jede Quittung muss den Namen des Vermieters, die PPS-Nummer, die genaue Adresse, die Höhe der gezahlten Miete und den Zeitraum, den die Quittung abdeckt, ausweisen. Wenn der Vermieter außerhalb Irlands lebt und die Miete direkt an ihn oder auf ein Bankkonto in Irland oder im Ausland gezahlt wird, reduziert sich der zu berücksichtigende Betrag um den Standardsatz von 20 %. [Beispiel: Der Vermieter lebt in Deutschland und die Bruttomiete beträgt 1000 € monatlich. 20 % von 1000 € sind 200 €. Von der Bruttomiete sind demnach 200 € abzuziehen. Die zu berücksichtigende Miete beträgt somit 800 € pro Monat.] Der Steuerabzugsbetrag muss bei der Finanzbehörde (Revenue) angegeben und die vom Vermieter einbehaltene Steuer abgeführt werden. Man kann sofort eine Steuererklärung abgeben, aber in der Praxis geschieht dies nur selten. Stattdessen kann man als PAYE ("Pay as you earn") - Lohnsteuerzahler bei der jährlichen Steuererklärung beim Einreichen des Formulars 12 ("Tax Return Form 12") die einbehaltene Steuer an die Finanzbehörde abführen. Wenn man eine Selbstveranlagungs-Steuererklärung abgibt, kann man den Steuerabzugsbetrag auf dem jährlichen Steuererklärungsformular für Selbstveranlagung 11 ("Tax Return Form 11") angeben, das man an die Finanzbehörde weiterleitet. Wer es im Falle der Mietzahlung an einen außerhalb Irlands lebenden Vermieter versäumt, den Steuerabzug einzubehalten, trägt den Ausfall (keine Haftung des Vermieters!). Zur Beantragung von Steuererleichterung füllen Sie bitte das Formblatt "Form Rent 1" aus. Das Formular muss bei dem jeweils zuständigen Steueramt (''tax office'') abgegeben werden. 11 Der maximale Freibetrag für in Höhe der Standardsteuersatzes (20 %) versteuertes Einkommen beträgt im Jahr 2010 : Alter Kredit für Ledige Bis 55 Jahre (max. Freibetrag) Ab 55 Jahre (max. Freibetrag) 2.000 EUR 4.000 EUR Kredit für Verheiratete / Verwitwete 4.000 EUR 8.000 EUR Um den jährlichen Vorteil nach Steuern zu berechnen, sind die unten genannten Beträge mit 20 % multiplizieren. Die entsprechenden Formulare sind unter www.citizensinformation.ie [>> Housing >> Renting a home >> Tax relief for tenants] abrufbar. Das Formular "Form Rent 1" ist ebenfalls bei allen Steuerämtern erhältlich. Die Adresse der Steuerämter finden sich in den öffentlichen Telefonbüchern bzw. ebenfalls auf der vorgenannten Internetseite. Dort finden sich auch weitere Informationen und Ansprechpartner für Fragen zu diesem – zugegebenermaßen nicht ganz einfachen – Verfahren. 3. Arbeiten in Irland a) Allgemeine Informationen Eine Arbeitsgenehmigung ist für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Dublin kann keine Arbeitsplätze in Irland vermitteln. b) Arbeitssuche Erfahrungsgemäß finden die Ausländer ihren Arbeitsplatz in Irland nicht selten über direkte Kontaktaufnahme zu Firmen. Anschriften sind den Gelben Seiten (Golden Pages) der Telefonbücher zu entnehmen. Allerdings sollte diese Vorgehensweise nicht überbewertet werden. Große Firmen arbeiten häufig mit sog. Recruiting Agencies zusammen und decken ausschließlich auf diesem Wege ihren Personalbedarf. Unterstützung bei der Suche nach einer Stelle in Irland durch Beratung und – bei Vorliegen geeigneter Angebote – auch durch Vermittlung leistet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: +49 (0) 228/ 713 1313 Fax: +49 (0) 228/ 713 270 1111 e-Mail: ZAV-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de Internetpräsenz: www.ba-auslandsvermittlung.de In Irland finden sich in den größeren Städten Büros der ''Irish National Training and Employment Authority'' (FÁS), die mit den deutschen Arbeitsämtern 12 vergleichbar sind. Die jeweiligen Adressen sind den Golden Pages zu entnehmen. Die Anschrift des Zentralbüros (Head Office) lautet: FÁS Head Office 27-33 Upper Baggot Street Dublin 4 Tel: +353 (0)1 607 0500 Fax: +353 (0)1 607 0608 e-Mail: info@fas.ie Internetpräsenz: www.fas.ie. Alle Informationen, die irischen Staatsangehörigen angeboten werden, stehen auch Ausländern aus EU-Staaten zur Verfügung. FÁS bietet Beratung, Information, Ausbildungsmaßnahmen und Vermittlungsdienste. Unter http://jobbank.fas.ie/ wurde ein spezieller Service für Arbeitssuchende eingerichtet. Hier kann man z.B. seinen Lebenslauf (Curriculum Vitae) online einstellen. Desweiteren steht eine ganze Reihe privater Berufsvermittlungsagenturen zur Verfügung. Deren Dienstleistungen sind teilweise kostenpflichtig. Die Agenturen bedürfen einer staatlichen Lizenz durch das Department of Enterprise, Trade and Employment. Die entsprechenden Anschriften für die Vermittlungsagenturen finden sich unter dem Stichwort "Employment Agencies" oder "Recruitment Agencies" in den Golden Pages der Telefonbücher, die auch online unter www.goldenpages.ie abrufbar sind. Auch die National Recruitment Federation bietet unter dem Stichwort "Search Agencies" die Möglichkeit, online nach Vermittlungsagenturen zu suchen. National Recruitment Federation NRF Unit 5a Santry Business Park Dublin 9 Tel.: +353 (1) 8161712 e-Mail: info@nrf.ie Internetpräsenz: www.nrf.ie Auch in Irland werden in zunehmendem Umfang Stellen im Internet angeboten. Dies gilt vor allem für Unternehmen der High-Tech-Industrie. Beispielsweise gibt es folgende Online-Jobbörsen: www.irishjobs.ie www.stepstone.ie www.recruitireland.com www.jobs.ie Außerdem lohnt natürlich ein Blick in den Online-Stellenmarkt der größten irischen Zeitungen: www.irishtimes.com www.independent.ie 13 www.examiner.ie Auch die Deutsch-Irische Personalvermittlung: Industrie- und Handelskammer betreibt German-Irish Chamber of Industry and Commerce 46 Fitzwilliam Square Dublin 2 Tel.: +353 (0)1 6424 300 Fax: +353 (0)1 6424 399 e-Mail: info@german-irish.ie Internetpräsenz: http://irland.ahk.de (deutsche und englische Version) c) Anerkennung von Qualifikationen Wer in Deutschland für einen Beruf qualifiziert ist, darf diesen grundsätzlich auch in Irland ausüben. Hierzu ist jedoch zunächst die Anerkennung der Befähigungsnachweise in Irland zu beantragen. Zu diesem Zwecke sind die entsprechenden Unterlagen (Diplome, Zeugnisse, Lehrgangsbescheinigungen etc.) vorzulegen. Grundsätzlich gilt, dass die Anerkennung eines deutschen Befähigungsnachweises dann unproblematisch sein wird, wenn die deutsche Qualifikation mit der irischen vergleichbar ist. Andernfalls kann der Nachweis der Berufserfahrung, eine Eignungsprüfung oder die Teilnahme an einem speziellen Anpassungslehrgang verlangt werden. Nähere Informationen über die Anerkennung von Diplomen und Berufsbildungsabschlüssen, insbesondere über die vorzulegenden Nachweise, die Bearbeitungsgebühren und das Antragsfomular für die Anerkennung erhalten Sie bei der National Qualifications Authority. Qualifications Recognition - Ireland National Qualifications Authority of Ireland Dublin 1 Tel.: +353 (0)1 887 1500 Fax: +353 (0)1 887 1595 e-Mail: info@qualrec.ie Internetpräsenz: www.qualificationsrecognition.ie Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung beruflicher Qualifikationen beantwortet das Department of Education and Skills Marlborough Street Dublin 1 Tel.: +353 -1- 889 6400 e-Mail: info@education.gov.ie 14 d) Einkommenssteuer Die Einkommenssteuer wird grundsätzlich wie in Deutschland im Lohnabzugsverfahren einbehalten. Detaillierte Informationen erteilt das für den jeweiligen Wohnsitz zuständige Steueramt ("Tax office''); die Adressen finden sich in den örtlichen Telefonbüchern. Auch ein Blick auf die Homepage der irischen Finanzbehörden [www.revenue.ie] ist empfehlenswert. e) Soziale Sicherheit aa. Allgemeines Die staatliche Sozialversicherung umfasst die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Invalidenrente, Betreuungsgeld und die staatliche Altersvorsorge. In Irland lebende Deutsche sind den Einheimischen hinsichtlich der sozialen Sicherheit gleichgestellt. Vor der Ausreise nach Irland sollte man sich beim zuständigen Arbeitsamt das Portable Document U1 bzw. Formular E 301 ausstellen lassen, um im Falle der Arbeitslosigkeit in Irland einen Nachweis über die Dauer der Beschäftigung in Deutschland erbringen zu können. Jedem Arbeitnehmer wird in Irland eine Steuer- und Sozialversicherungsnummer (PPS No.) zugewiesen, die für die lohnbezogenen Sozialversicherungsbeiträge sowie für steuerliche Zwecke verwendet wird. Nähere Auskünfte über das irische Sozialversicherungssystem erteilt das Department of Social Protection Head Office Store Street Dublin 1 Tel.: +353-1-679 7777 Internetpräsenz: www.welfare.ie. bb. Sozialversicherungsabkommen Die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen den EWR-Staaten sind nicht durch einzelne Sozialversicherungsabkommen geregelt. Vielmehr gelten die Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit, die vor allem in den zuletzt 1999 geänderten Verordnungen (EWG) 1408/71 und 574/72 verankert sind. Durch sogenannte Abgrenzungsnormen wird verhindert, dass auf ein und dasselbe Beschäftigungsverhältnis unterschiedliche nationale Vorschriften über die Versicherungspflicht gleichzeitig anzuwenden sind. Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates, die als Arbeitnehmer oder Selbständige in Irland tätig sind, unterliegen hiernach ausschließlich dem irischen Sozialversicherungssystem. Sie haben somit die gleichen Rechte und Pflichten wie die einheimische Bevölkerung. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnsitz des Arbeitnehmers oder der Sitz des Arbeitgebers außerhalb des Landes liegt. Eine Ausnahme hiervon besteht für Personen, die von einem ausländischen Unternehmen für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten nach Irland entsandt werden. In diesem Fall verbleibt der Arbeitnehmer weiterhin im bisherigen Sozialversicherungssystem. Dies gilt auch für Selbstständige, die nur zeitweilig in Irland tätig sind. Personen, die keinen Wohnsitz in Irland haben, können während ihres vorübergehenden Aufenthalts im Land die Sachleistungen des irischen 15 Krankenversicherungssystems in Anspruch nehmen, wenn sie in einem anderen EWR-Staat krankenversichert sind. Sie haben Anspruch auf medizinische Erstversorgung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der Grund des vorübergehenden Aufenthalts ist hierbei ohne Belang. Nachweis für das bestehende Krankenversicherungsverhältnis ist die europäische Krankenversicherungskarte. Durch diese wurde am 01.01.2006 das von der Krankenkasse ausgestellte Formular E 111 ersetzt, das bis dahin Touristen, Studenten, Entsandten und Geschäftsreisenden bei vorübergehendem Aufenthalt in einem EG-/EFTA-Staat oder in der Schweiz Anspruch auf die notwendigen Behandlungen gewährt hat. Die europäische Krankenversicherungskarte ersetzte ferner auch die Formulare E 119 (für Arbeitslose, die sich auf der Suche nach einer Beschäftigung vorübergehend in Irland aufhalten), E 110 (für Mitarbeiter im internationalen Transportwesen) und E 118 (für in einem anderen Mitgliedstaat entsandte Erwerbstätige und Studenten). Die Karte gibt Ihnen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft Anspruch auf alle medizinischen Leistungen, die sich unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Weiterführende Informationen und den Antrag finden Sie hier: www.ehic.ie 4. Schulbesuch a) Vorschule (Pre-School Facilities) Es gibt in Irland einige Vorschuleinrichtungen, die jedoch nicht verpflichtend sind (genannt ''Crèches'', ''play-schools'' oder Montessori-Schulen). Die meisten der Einrichtungen sind privat und kostenpflichtig. Die wenigen staatlich finanzierten Einrichtungen sind hauptsächlich für benachteiligte Kinder oder Kinder mit besonderen Bedürfnissen. b) Grundschule (Primary School) aa. Allgemeine Informationen Das Schuljahr an irischen Grundschulen beginnt Anfang September und dauert bis Ende Juni. Das Schuljahr ist in drei Trimester unterteilt. Das Herbsttrimester, Autumn Term, beginnt Anfang September und endet kurz vor Weihnachten. Nach den Weihnachtsferien folgt das Frühjahrstrimester, Spring Term, das von Anfang Januar bis Ostern dauert. Das Schuljahr schließt ab mit dem Sommertrimester, Summer Term, das nach den Osterferien beginnt und Anfang Juni endet. Zeugnisse gibt es am Ende eines jeden Trimesters. Die Notenskala reicht von A bis F, wobei A die beste Note ist. Der Unterricht beginnt gegen 8.30 Uhr und endet gegen 15.30 Uhr. Samstags ist unterrichtsfrei. Eine Unterrichtsstunde dauert in der Regel 40 Minuten. Die Pausen zwischen den Unterrichtsstunden betragen fünf Minuten. Der Schultag wird von einer 30- bis 40-minütigen Mittagspause unterbrochen. Die Verfassung garantiert auch ein Recht auf Eigenunterrichtung, wovon jedoch in der Praxis kaum Gebrauch gemacht wird. Die Einschulung erfolgt in der Regel im Alter von 4 oder 5 Jahren; ein Kind, das am 31. August des jeweiligen Jahres 4 Jahre alt ist, hat einen Anspruch auf Einschulung. Der Besuch der Primary School währt 8 Jahre. Üblicherweise beginnt die Schulzeit mit 2 Beginnerjahren ("infant classes"), gefolgt von Klasse 1 bis 6. 16 bb. Einschulungsalter Die Schulpflicht beginnt auch in Irland mit dem 6. Lebensjahr. Dennoch ist es hier üblich, die Kinder bereits früher zur Schule zu schicken. In der Praxis gehen nahezu alle Fünfjährigen und die Hälfte aller Vierjährigen bereits zur Schule. Die ''infant classes'' in Irland sind demnach mit den deutschen Vorschulen/Vorschulkindergärten vergleichbar. cc. Schultypen Das irische Grundschulsystem umfasst sowohl staatlich finanzierte Grundschulen, als auch Sonderschulen und private Grundschulen. Mit dem Begriff "Primary School" werden sowohl die privaten als auch die staatlich finanzierten Grundschulen bezeichnet. Letztere heißen auch "National Schools" und beinhalten sowohl konfessionell, als auch nichtkonfessionell geprägte Grundschulen, sowie sog. "Gaelscoileanna". Typische Abkürzungen sind NS ("National School"), SN ("Scoil Naisiúnta"), GNS ("Girls National School") und BNS ("Boys National School"). An der sog. "Gaelscoileanna" wird der Unterricht in Irisch abgehalten. Konfessionelle Schulen werden manchmal als "Convent School" oder "Monastery School" bezeichnet. dd. Die Bedeutung der Religion an irischen Schulen Die meisten irischen Schulen sind konfessionell gebunden, wovon wiederum die meisten römisch-katholisch sind. Es gibt aber auch ein wachsendes Angebot an nichtkonfessionellen und multikonfessionellen Schulen. Schulen einer bestimmten Konfession akzeptieren auch Kinder anderen Glaubens. Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Religionsunterricht besteht nicht, Eltern können für ihr Kind von der Teilnahme am Religionsunterricht befreien lassen. ee. Lehrplan an Grundschulen Der irische Lehrplan stellt das Kind in den Vordergrund und betont die harmonische Entwicklung des Kindes unter Berücksichtigung der individuellen Persönlichkeit. Irisch ist Pflichtfach. Ausnahmsweise kann ein Kind hiervon befreit werden, wenn es beispielsweise nur für einen kurzen Zeitraum in Irland die Schule besucht. Darüber hinaus werden an einigen Grundschulen in der 5. und 6. Klasse Fremdsprachenkurse (z.B. Französisch, Spanisch, Deutsch) angeboten. Das Angebot soll in Zukunft deutlich ausgeweitet werden (Beginn bereits in der dritten Klasse, höhere Anzahl von Wochenstunden). Den aus Deutschland bekannten Schulsport kennt der Lehrplan der "National schools" nicht. Im allgemeinen werden Sportlehrer von den Elternschaften angestellt und müssen dementsprechend extra bezahlt werden. Das Angebot an sportlichen Aktivitäten außerhalb der Unterrichtszeiten ist hingegen breit gefächert, indes ebenfalls von den Eltern zu bezahlen. ff. Auswahl der Schule Eltern haben ein verfassungsmäßiges Recht, die Schulform für ihre Kinder selbst auszusuchen. Bei staatlichen Grundschulen sind die Schulbezirke zu beachten. Eine Liste aller staatlich finanzierten Grundschulen findet sich unter www.citizensinformation.ie (Moving Country >> Moving to Ireland >> Introduction to the Irish System >> Moving your children to primary school). Was Privatschulen betrifft, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Schule – 17 unabhängig von den Schulbezirken – frei auszuwählen. Allerdings haben die Privatschulen in der Regel bestimmte Aufnahmebedingungen. Auskunft erteilen die Sekretariate der Schulen. gg. Gebühren Die Mehrzahl der Grundschulen sind staatlich finanziert, d.h. man braucht grundsätzlich keine Jahresgebühren zu entrichten. In der Praxis verlangen die Schulen jedoch oft Sondergebühren für zusätzliche Angebote wie Computerkurse, Sportausrüstung oder besondere Einrichtungen. Die Teilnahme an diesen Aktivitäten ist freiwillig, die Schule kann diese Beiträge nicht automatisch einfordern. Oft werden Eltern dazu aufgefordert, einen finanziellen Beitrag an die Schulpflegschaft zu entrichten. Private Grundschulen verlangen Jahresgebühren, die je nach Schule variieren. hh. Anmeldung Bitte wenden Sie sich direkt an die Schule Ihrer Wahl, um sich nach den Aufnahmebedingungen und nach einer möglichen Warteliste zu erkundigen. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Schule. c) Sekundarschulen ("Post-Primary Schools") aa. Allgemeine Informationen Die Schulzeit in der secondary school dauert 5 oder 6 Jahre. Die Schulzeit beginnt etwa mit 12 Jahren und endet mit 17 oder 18 Jahren. Die ersten drei Jahre werden ''Junior Cycle'' genannt und mit einem Staatsexamen, dem ''Junior Certificate'', abgeschlossen. Darauf folgt ein Übergangsjahr (''Tansition Year''), das es den Schülern ermöglicht, herauszufinden, ob sie später im sozialen oder schöpferischen Bereich oder im Wirtschaftsbereich arbeiten wollen. Die restlichen zwei Jahre werden als ''Senior Cycle'' bezeichnet, die mit dem – dem deutschen Abitur vergleichbaren - Abschlussexamen abschließen ("Leaving Certificate"). Abschlusskandidaten können zwischen drei verschiedenen Systemen wählen: dem traditionellem Abschlussexamen ("Established Leaving Certificate"), dem berufsorientiertem Abschlussexamen ("Leaving Certificate Vocational Programme") und dem praktisch-technischem Abschlussexamen ("Leaving Certificate Applied"). bb. Schuljahr Das Schuljahr für secondary schools dauert von der ersten Septemberwoche bis zur ersten Juniwoche. Die Abschlussklassen der "Junior Certificate Classes" und der "Leaving Certificate Classes" schreiben bis Ende Juni ihre Examina. cc. Schultypen Das weiterführende Schulsystem beinhaltet "secondary schools", berufsorientierte Schulen ("vocational schools"), Gemeinschafts- oder Gesamtschulen ("community or comprehensive schools") und "private secondary schools". Die Mehrzahl der irischen Kinder geht auf "private secondary schools", die oft religiös geprägt sind. Die Schulen haben die unterschiedlichsten Schwerpunkte. Berufsorientierte Schulen sowie Gemeinschafts- oder Gesamtschulen sind 18 kostenlos und erteilen akademischen und technischen Unterricht, der auch von Schulabgängern und Erwachsenen wahrgenommen wird. Es gibt außerdem private internationale Schulen: eine französische, eine japanische und eine deutsche Schule. Die Anschrift der deutschen Schule lautet: Deutsche Schule Dublin, St. Kilian’s Roebuck Road Clonskeagh Dublin 14 Tel.: +353-1-288 3323 Fax: +353-1-288 2138 e-Mail: admin@kilians.com Internetpräsenz: www.kilians.com. dd. Punktesystem Wenn Ihr Kind eine Universität oder eine andere weiterführende Bildungseinrichtung besuchen will, muss es eine ausreichende Punktzahl in dem Abschlussexamen vorlegen. Man erhält Punkte in den 6 besten Fächern, die von A1 anfangen. Die meisten Schüler wählen 7 Fächer im Abschlussexamen. Die benötigte Punktzahl richtet sich nach dem gewünschten Studienfach. ee. Schulgebühren Die Mehrzahl der weiterführenden Schulen in Irland verlangen keine Gebühren. Die meisten "Voluntary Secondary Schools" nehmen an dem "free education scheme" teil. "Community Schools" und "Comprehensive Schools" werden staatlich finanziert. Die Gebühren an den privaten weiterführenden Schulen variieren stark. Auch bei dem Besuch von staatlich finanzierten Schulen muss in jedem Fall für Schulbücher und Schuluniform, sowie für außerschulische Aktivitäten gezahlt werden. ff. Bewerbung um einen Schulplatz Die Bewerbung erfolgt direkt bei der Schule. Auflistungen der irische Schulen können für jeden irischen Landkreis ("list of Irish schools on a county-by-county basis") beim irischen Erziehungsministerium angefordert bzw. auf dessen Internetseite heruntergeladen werden: Department of Education and Skills Marlborough Street Dublin 1 Tel.: +353 -1- 889 6400, e-Mail: info@education.gov.ie Internetpräsenz: www.education.ie Einige Schulen haben Wartelisten. Von Vorteil zur Entscheidung für eine Schule können verwandtschaftliche Beziehungen zu anderen/ehemaligen Schülern, der Besuch einer bestimmten Grundschule u.a. sein. Für Eltern, die im Ausland bleiben und ihr Kind auf eine irische Schule schicken wollen, gibt es Internate ("boarding schools"), die dauerhafte Unterbringungsmöglichkeiten arrangieren. 19 d) Hochschulen aa. Allgemeines Die Hochschulausbildung obliegt vor allem den Universitäten, "Institutes of Technology" und "Colleges of Education" (Colleges für die Lehrerausbildung). Bei den Zulassungsvoraussetzungen ist zwischen den allgemeinen und den besonderen Voraussetzungen für die Vergabe von Studienplätzen in einem bestimmten Studiengang oder an einer bestimmten Hochschule zu unterscheiden. Das wichtigste Unterscheidungskriterium stellt die Note des Abschlusszeugnisses (Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife bzw. ''Leaving Certificate'') dar. Die Anforderungen sind aufgrund des großen Andrangs hoch, variieren aber je nach Hochschule bzw. Studiengang. Mitunter verlangen die Universitäten/Colleges zusätzliche Eingangsprüfungen oder Gespräche. Über die Zulassung entscheiden die Universitäten/Colleges anhand eines individuell entworfenen Anforderungskataloges. Einheitliche Kriterien für die Zulassung ausländischer Bewerber gibt es nicht. Der Nachweis guter Englischkenntnisse ist aber stets erforderlich. An den Universitäten und Colleges werden Studiengebühren (in unterschiedlicher Höhe) erhoben. Im Bereich der weiterführenden Studiengänge, die zum Erwerb höherer akademischer Grade einschließlich der Promotion führen, liegen die Gebühren teilweise deutlich über den gewöhnlichen Studiengebühren. Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt über das CAO: Central Applications Office Tower House Eglinton Street Galway Tel.: +353-(0)91-509800 Fax: +353-(0)91-562344 Internetpräsenz: www.cao.ie Unter http://www2.cao.ie/handbook/handbook/index.php finden Sie ein Handbuch des CAO zum Bewerbungsverfahren. Vor Aufnahme eines Auslandsstudiums in Irland ist es in jedem Fall ratsam, sich mit dem Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) in Verbindung zu setzen. Dort sind weitere Informationen über das Bildungs- und Hochschulwesen in Irland erhältlich, deren Lektüre nachdrücklich empfohlen wird. Deutscher Akademischer Austauschdienst Kennedyallee 50 53175 Bonn [Postanschrift: Postfach 200404, 53134 Bonn] Tel.: +49 (0) 228 882 0 Fax: +49 (0) 228 882 444 e-Mail: postmaster@daad.de Internetpräsenz: www.daad.de. Ein Anschriftenverzeichnis der irischen Hochschulen findet sich auf der Internetpräsenz der Higher Education Authority (HEA): www.hea.ie (>> HE 20 Instituts >> Education Institutions). Die Anschrift der Behörde lautet: Higher Education Authority Brooklawn House Crampton Avenue Shelbourne Road, Dublin 4 Tel.: +353 -1- 231 7100 oder Lo-Call: 1890 200 637 Fax: +353 -1- 231 7172 e-Mail: info@hea.ie bb. Universitäten Von den sieben Colleges, die zum Universitätssektor gehören, sind allein drei in Dublin angesiedelt. Das renommierteste ist das ursprünglich protestantische Trinity College (TCD). Der Nachwuchs für die Politik und das höhere Beamtentum rekrutiert sich jedoch eher aus dem traditionell katholischen University College Dublin (UCD). Es ist mit den gleichnamigen Hochschulen in Cork und Galway unter dem Dach der "National University of Ireland" (NUI) zusammengefasst. Assoziiert ist der National University auch das St. Patrick's College Maynooth, ursprünglich ein katholisches Priesterseminar, das jedoch inzwischen eine breite Auswahl geistes- und naturwissenschaftlicher Studiengänge anbietet. Dublin City University (DCU) und die University of Limerick (UL) sind die jüngsten Hochschulen des Landes. Bei beiden liegt ein Schwerpunkt der Ausbildung im Bereich moderner Technologien, vor allem der Informationstechnologien, und die Studiengänge sind – unter anderem durch die Integration von Fremdsprachenkursen – stark europäisch ausgerichtet. cc. Institutes of Technology Die Technologie-Institute bieten hauptsächlich nichtakademische berufsqualifizierende Ausbildungsgänge an. Es gibt aber auch akademische Studiengänge, die sehr praxisorientiert sind. Insgesamt gibt es 14 Technical Colleges. Sie befinden sich in Dublin, Tallaght, Blanchardstown und Dun Laoghaire, sowie außerhalb von Dublin in Athlone, Cork, Dundalk, Galway, Letterkenny, Limerick, Sligo, Mayo, Carlow, Tralee und Waterford . Das ältere Dublin Institute of Technology (DIT) besteht heute aus sechs Colleges und ist mit dem UCD assoziiert. dd. Colleges of Education Zukünftige Primarschullehrer studieren in Irland an speziellen Colleges für Lehrerausbildung (''Colleges of Education''), die nach wie vor konfessionell bestimmt sind. Das Studium dauert drei Jahre und schließt mit dem "Bachelor of Education" (B.Ed.) ab. Daneben wird ein 18monatiges Aufbaustudium angeboten, das mit dem Diplom abschließt. Wer an einer höheren Schule unterrichten will, absolviert zunächst ein Fachstudium und erwirbt danach durch ein pädagogisches Aufbaustudium das "Higher Diploma in Education" (H.Dipl.Ed.). Folgende fünf Colleges bieten das dreijährige Bachelorstudium an: Coláiste Mhuire, St. Patrick's College, the Church of Ireland College of Education, the 21 Froebel College of Education (alle in Dublin) und das Mary Immaculate College in Limerick. Das Church of Ireland College of Education in Dublin, das St. Mary’s College (Marino Institute of Education) und das Froebel College of Education in Sion Hill, Blackrock, Co. Dublin sind mit dem Trinity College Dublin assoziiert. Zum Hauswirtschaftslehrer bilden das St. Angela’s College of Education for Home Economics (Lough Gill, Co. Sligo) und das St. Catherine’s College of Home Economics in Blackrock, Co. Dublin aus. Das St. Patrick’s College ist mit der Dublin City University assoziiert. Wichtig: Wer in Irland Primarschullehrer Sprachkenntnisse nachweisen. werden will, muss irische 5. Straßenverkehr in Irland a) Allgemeines Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw beträgt innerorts 50 km/h, außerorts auf Landstraßen 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h. Darüber hinaus können die Gemeinden selbstständig 30 oder 60 km/h Zonen für ausweisen (z.B. vor Schulen). Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind 80 € und zwei Punkte fällig. Zahlt man nicht innerhalb von 28 Tagen, so erhöht sich das Bußgeld auf 120 €. Zahlt man dies auch nicht, so wird das Verfahren vor einem District Court anhängig. Bei einem Unterliegen bekommt man automatisch vier Punkte und muss bis zu 800 € zahlen. Häufig ist auch das so genannte ''clampen'' (Anbringen von Wegfahrsperren), das bereits bei kurzer Falschparkdauer oder – auf entgeltpflichtigen Parkplätzen – bei geringfügiger Überschreitung der Parkzeit angewandt wird. Die Promillegrenze liegt in Irland bei 0,8 ‰; wer mit mehr Alkohol im Blut am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert ein Fahrverbot von mindestens einem Jahr. Das Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt ist verboten und wird mit einem Bußgeld von 60 € plus zwei Punkten geahndet. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung drohen vier Punkte und eine Zahlung von bis zu 2.000 €. b) Besonderheiten Es gilt das Linksfahrgebot (und somit Rechtsüberholen!); Vorfahrt auf gleichrangigen Straßen und im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr. Bei Scheinwerfern mit asymmetrischem Licht muss der entsprechende Sektor abgeklebt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz eines PKW mitfahren. Eine durchgehende doppelte Linie am Fahrbahnrand markiert die Parkverbotszonen. Das Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht gestattet. Die Mitnahme von Reservekraftstoff nicht erlaubt. c) Führerschein Beim Führen eines Fahrzeugs muss der Fahrer stets einen Nachweis über seine Fahrerlaubnis mit sich führen, d.h. entweder eine sog. "learner permit", einen Führerschein ("Full licence") oder einen internationalen Führerschein. 22 Deutsche Führerscheine (auch die alten grauen!) werden in Irland gemäß der 2. EU-Führerschein-Richtlinie anerkannt. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich. d) Steuerbefreiung bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen Seit 1993 besteht bei einer Wohnsitzverlegung nach Irland die Möglichkeit, im Ausland registrierte Fahrzeuge als Teil des Umzugsgutes nach Irland einzuführen, ohne die Fahrzeugmeldesteuer ("vehicle registration tax" VRT) an den irischen Fiskus entrichten zu müssen. Dafür müssen bestimmte Bedingungen in Bezug auf den alten und neuen Wohnsitz sowie das Motorfahrzeug erfüllt sein. Diese Bedingungen werden nachfolgend kurz skizziert; Details finden sich unter dem Stichwort "Tax Relief on Transfer of Residence" auf der Homepage der irischen Finanzbehörden unter www.revenue.ie/en/tax/vrt/leaflets/tax-relief-transferresidence.html, sowie auf den bei lokalen Fahrzeugmeldeämtern ("Vehicle Registration Offices" VRO) erhältlichen Merkblättern. Die Adressen der jeweils örtlich zuständigen Fahrzeugmeldeämtern stehen in den "Golden Pages" der Telefonbücher. Ein Verzeichnis aller Fahrzeugmeldeämter findet sich im Internet auf der Homepage www.citizensinformation.ie (Home >> Moving Country >> Moving to Ireland >> Coming to live in Ireland >> Importing a vehicle into Ireland). aa. Voraussetzungen Zunächst muss der reguläre Wohnsitz zum Zeitpunkt der Einfuhr außerhalb der Republik Irland liegen. Im Falle des Zuzugs aus einem Staat, der nicht Mitglied der EU ist, muss der Wohnsitz mindestens seit zwölf Monaten dort bestehen. Als regulärer Wohnsitz gilt zum einen der Ort, an dem der Einreisende aus beruflichen oder persönlichen Gründen normalerweise und für mindestens 185 Tage des Jahres vor dem Umzug gelebt haben. Anmerkung: Eine Befreiung von der Fahrzeugmeldesteuer wird nicht gewährt, (a) wenn der Umzug lediglich für Ausbildungszwecke erfolgt oder (b) wenn der Aufenthalt in Irland durch eine berufliche Verpflichtung von weniger als einem Jahr Dauer bedingt ist und die persönlichen Beziehungen in dem anderen Staat bleiben oder (c) wenn der Aufenthalt in Irland durch eine berufliche Verpflichtung von länger als einem Jahr Dauer bedingt ist und bereits eine Steuerbefreiung für ein anderes Fahrzeug innerhalb der letzten fünf Jahre gewährt wurde. Bezüglich des Motorfahrzeuges müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: (a) Das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein und sich vor dem Umzug nach Irland für mindestens sechs Monate in seinem Besitz befunden haben und im Ausland benutzt worden sein. Der Besitz und die Benutzung des Fahrzeuges in Irland sind nicht anrechnungsfähig. (b) Beim Erwerb des Fahrzeuges müssen alle fälligen Steuern und Abgaben (ohne Rückvergütung) bezahlt worden sein. (c) Das Fahrzeug muss innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Wohnsitznahme in Irland eingeführt werden. bb. Antrag Bei einem Umzug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Irland, muss der Antrag am ersten Arbeitstag nach der Einfuhr des Fahrzeuges beim örtlichen Fahrzeugmeldeamt ("Vehicle Registration Office" VRO) unter 23 Vorführung des Fahrzeuges eingereicht werden. Im Falle eines Umzugs aus einem Land außerhalb der EU, ist der Antrag bei der Einfuhr des Fahrzeuges beim Zollamt einreichen. Die Antragsformulare – C&E 1077 (beim Wohnsitzwechsel innerhalb der EU) bzw. C&E 1076 (beim Zuzug aus einem Land außerhalb der EU) sowie VRT 4 (Motorfahrzeuge) bzw. VRT 5 (Motorräder) – sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Formulare sind bei allen Fahrzeugmelde- und Zollämtern erhältlich; sie können auch auf der Homepage der irischen Finanzbehörden unter www.revenue.ie/en/tax/vrt/leaflets/tax-relief-transfer-residence.html heruntergeladen werden. cc. Einzureichende Unterlagen Zusätzlich zu dem Antrag sind Fahrzeugunterlagen einzureichen. ein Wohnsitznachweis sowie diverse (1) Wohnsitznachweis Aus dem Wohnsitznachweis muss hervorgehen, dass der Wohnsitz im Ausland vor dem Umzug nach Irland für die notwendige Zeitdauer bestand. Des weiteren sind Unterlagen vorzulegen, die belegen, dass der Wohnsitz in die Republik Irland verlegt wurde. Da es in Irland kein Einwohnermeldewesen im deutschen Sinne gibt, dienen diesem Zweck (a) Unterlagen über den Erwerb/Anmietung von Immobilien in Irland bzw. den Verkauf von Immobilien im Ausland (z.B. Mietverträge, Hypothekunterlagen, Belege für Miet-/Hypothekzahlungen usw.), (b) Unterlagen über die Erwerbstätigkeit im Ausland und in Irland (z.B. Lohnabrechnungen, Steuerunterlagen usw.), (c) Unterlagen, die den üblichen Zahlungsverkehr einer Person mit festem Wohnsitz belegen (Bankauszüge, Stromund Telefonrechnungen etc.), (d) Belege über die Einreise nach Irland, (d) ggf. sonstige Unterlagen. Achtung: Der vollständige Nachweis obliegt dem Antragssteller. Gelingt er nicht, so wird die Befreiung von der Fahrzeugmeldesteuer nicht gewährt. (2) Fahrzeugunterlagen Dem Antragssteller obliegt der Nachweis, dass das betreffende Fahrzeug für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor dem Wohnsitzwechsel auf ihren Namen zugelassen war und im Ausland auch von ihm benutzt wurde. Des weiteren hat er nachzuweisen, dass die im betreffenden Land anfallenden Steuern in ganzer Höhe und ohne Rückerstattung bezahlt worden sind. Zu diesem Zweck sind vorzulegen (a) der Fahrzeugschein, (b) Versicherungspolicen, (c) Kaufbeleg, Rechnung o.ä., (d) Unterlagen, aus denen hervorgeht, wann das Fahrzeug in die Republik Irland eingeführt worden ist (z.B. Fährenschein). Achtung: Wer auf den Antragsformularen falsche Angaben macht und/oder gefälschte Unterlagen einreicht, macht sich strafbar. (3) Frist Für die Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente verbleibt eine Frist von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags. Die bei der Einreichung 24 ausgehändigte Quittung (VRT 25) sollte im Fahrzeug aufbewahrt werden, bis die Fahrzeugregistrierung abgeschlossen ist. dd. Weitere Voraussetzung Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab dem Meldedatum darf das Fahrzeug nicht verkauft, vermietet oder verliehen werden. Andernfalls fällt die Fahrzeugmeldesteuer (u.U. auch Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer) nachträglich an. 6. Das irische Gesundheitswesen a) Allgemeines Die Irische Regierung unternimmt intensive Anstrengungen, um die bestehenden Lücken im öffentlichen Gesundheitswesen zu schließen und die Standards weiter zu heben. Es herrscht ein akuter Mangel an einheimischem Pflegepersonal. Die Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte liegen über den deutschen Sätzen. Arztkosten müssen grds. selbst getragen werden, es sei denn es handelt sich um eine Notfallbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus (public hospital). Alle Arten von Operationen können in Dublin durchgeführt werden. EU-Bürger mit gewöhnlichem Wohnsitz in Irland ("ordinary residency") können die gleichen Leistungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung wie ein irischer Staatsangehöriger in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist die Intention, mindestens ein Jahr zu bleiben. Ob man "ordinarily resident" ist, stellt die "Health Service Executive" HSE fest. Wegen zum Teil langer Wartezeiten im öffentlichen Gesundheitssystem ist eine private Krankenversicherung angeraten. Die größten Anbieter sind "Voluntary Health Insurance Board" (VHI) [www.vhi.ie], "Laya-healthcare" [www.layahealthcare.ie] und ''Hibernian Aviva'' [www.aviva.ie]. b) Das öffentliche Gesundheitswesen Das öffentliche Gesundheitswesen wird von der "Health Service Executive" HSE geleitet. Sie ist die größte staatliche Organisation des Landes. Health Service Executive HSE/Headoffice Oak House, Millennium Park, Naas, Co. Kildare Tel.: +353 (0)45 880400 Fax: 1890 200893 e-Mail: info@hse.ie Internetpräsenz: www.hse.ie Die Leistungen der Krankenversicherung richten sich nach der Höhe des Einkommens. Der Kategorie I gehören diejenigen an, die über eine "medical card" verfügen, die es ermöglicht, das ganze Angebot des öffentlichen Gesundheitssystems kostenfrei in Anspruch zu nehmen Unter Kategorie II hat man als "non-medical card holder" Anspruch auf kostenfreie stationäre Behandlung in staatlichen Krankenhäusern, wobei eine tägliche Gebühr zu entrichten ist; die 25 Behandlung durch einen praktischen Arzt ("General Practitioner" GP) ist selbst zu bezahlen, es sei denn man ist Inhaber einer sog. "GP Visit Card". c) "Medical cards" Die "medical card" wird von der "Health Service Executive" HSE ausgestellt und berechtigt den Inhaber, bestimmte Gesundheitsleistungen kostenfrei zu empfangen. So sind Besuche beim Allgemein- bzw. Familienarzt (general practioner or family doctor), verschriebene Medikamente (mit einigen Ausnahmen), öffentliche Krankenhaus-, zahnärztliche und augenoptische Leistungen kostenfrei. Versicherungskarten sind kleine Plastikkarten, die in etwa die Größe einer Kreditkarte haben. Aufgedruckt ist der Name des Arztes. Die Karten sind normalerweise jeweils ein Jahr lang gültig. EU-Bürger, die ein niedriges Einkommen haben, können ebenso wie irische Staatsangehörige bei ihrer örtlichen Gesundheitsbehörde ("Local Health Office") eine "medical card" beantragen. Angaben über die Berechnung des Einkommens und die Einkommensgrenze, ab der eine "medical card" ausgegeben wird, sowie weitere Informationen und ein Antragsformular finden sich unter www.citizensinformation.ie [>> Health >> Entitlement to health services >> Medical cards]. In Irland lebende EU-Bürger, die nicht in Irland arbeiten oder selbstständig sind und die nicht von Irland, sondern von einem anderen EU-Land Sozialleistungen erhalten, können ohne Bedürftigkeitsprüfung eine "medical card" erhalten. Neben dem Karteninhaber sind im Regelfall der finanziell vom Inhaber abhängige Ehegatte sowie Kinder, denen der Inhaber zum Unterhalt verpflichtet ist, mitversichert. Die "medical card" ermöglicht folgende Leistungen: Arztbesuche, Versorgung mit verschreibungspflichtiger Medizin, Hilfsmitteln und Geräten wie zB Rollstühlen, Krankenhausaufenthalte, Krankenbesuche, Mutterschaftsgeld bei der Geburt jedes Kindes, Medizinische Versorgung und Geburtshilfe für Mütter, weitere persönliche und soziale Leistungen wie zB staatliche Krankenpflege. Allerdings ist die Auswahl des Arztes bestimmten Beschränkungen unterworfen. So muss z.B. ein Allgemeinarzt im Umkreis von 7 Meilen um die Wohnung des Patienten seine Praxis haben. Außerdem muss der Allgemeinarzt den Kranken als Patienten akzeptieren. Es kann durchaus vorkommen, dass ein Arzt aus Kapazitätsgründen einen Patienten ablehnen muss (selten!). Für 2010 ist geplant, eine anteilige Gebühr pro Verschreibung einzuführen, die jedoch durch den maximalen Betrag von 10 € pro Monat und Familie gedeckelt ist. d) Weitere Informationen zum irischen Gesundheitssystem Weitere Informationen zum irischen Gesundheitssystem erteilen die "Health Service Executives" HSE; ein Verzeichnis sämtlicher örtlicher 26 Gesundheitsbehörden mit Telefon- und Faxnummern sowie den jeweils zuständigen Ansprechpartnern findet sich unter www.hse.ie >> Find Health Services >> Local Health Offices im Internet. 7. Wahlrecht a) Bundestagswahlen Allgemein gilt, dass in einem EU-Mitgliedstaat lebende, volljährige deutsche Staatsangehörige die nach dem 23.05.1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland (in den Grenzen vom 03.10.1990) gewohnt haben, berechtigt sind, an den Bundestagswahlen teilzunehmen. Um das Wahlrecht auszuüben, müssen im Ausland lebende wahlberechtigte Deutsche beantragen, in das Wählerverzeichnis ihres letzten Wohnortes in Deutschland eingetragen zu werden. Formulare für diesen Antrag und Merkblätter können angefordert werden beim Bundeswahlleiter Statistisches Bundesamt 65180 Wiesbaden Tel.: +49-611 75-4863 Fax: +49 (0) 611 72 40 00 e-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de Internetpräsenz: www.bundeswahlleiter.de. Auskünfte erteilt das Büro des Bundeswahlleiters unter +49 (0) 611 75 48 63. b) Wahlregister Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wahl in Irland ist grundsätzlich, dass der eigene Name im Wahlregister ("Register of Electors") eingetragen ist. Einsichtnahme ist möglich unter www.checktheregister.ie oder während der Dienstzeiten bei den Stadtverwaltungen, in öffentlichen Bibliotheken, Postämtern und Polizeiwachen ("Garda Stations"). Bis zum 25. November jeden Jahres besteht die Möglichkeit, eine Änderung bzw. die Aufnahme zu beantragen. Das ergänzte Register wird jeweils am 01. Februar veröffentlicht und tritt am 15. Februar in Kraft. Wer als Wahlberechtigter den Termin für die Aufnahme in das Register versäumt hat, kann eine späte Aufnahme seines Namens in das Register beantragen. Der Antrag für die Aufnahme in das Ergänzungsregister ("Supplemental Register") muss spätestens 15 Arbeitstage vor der Wahl gestellt werden. Voraussetzung für die Aufnahme in das Wahlregister ist der gewöhnliche Aufenthalt in Irland seit dem 1. September des Vorjahres und das Erreichen des 18. Lebensjahres bei Inkrafttreten des Wahlregisters zum jeweils 15. Februar des Jahres. 27 Antragsunterlagen für die Aufnahme in das Wahlregister und alle sonstigen Unterlagen sind bei den Stadtverwaltungen, in den öffentlichen Bibliotheken, Postämtern und Polizeiwachen ("Garda Stations") erhältlich. Die Adressen sind in allen öffentlichen Telefonverzeichnissen angegeben. c) Wahlen in Irland Bei Kommunalwahlen kann jede im Wahlregister registrierte volljährige Person teilnehmen, die ihren Wohnsitz im jeweiligen Wahlbezirk hat. Bei Wahlen zum Europaparlament dürfen alle volljährigen EU-Bürger teilnehmen, die in der Republik Irland leben und deren Namen im Wahlregister registriert sind. Nur volljährige, im Wahlregister registrierte irische Staatsangehörige können an allen anderen Wahlen und Referenda teilnehmen, wobei bei den Wahlen zum irischen Unterhaus (Dáil) auch britische Staatsangehörige teilnehmen dürfen. Um seine Wahlberechtigung nachzuweisen, sind die Geburtsurkunde bzw. die Einbürgerungsurkunde vorzulegen. d) Der Wahlprozess in Irland Üblicherweise finden die Wahlen in Wahlzentren ("official voting centres") statt. Eine Briefwahl ist u.a. möglich, wenn man körperliche Behinderungen hat oder an einer Bildungseinrichtung studiert, die nicht in der Nähe der registrierten Adresse liegt. Bewerbungen für die Aufnahme in die Liste der Briefwähler müssen bis spätestens 25. November erfolgen. Wenn man als Briefwähler registriert ist, ist keine Wahl in den Wahlzentren mehr möglich. Des weiteren gibt es für die Bewohner von Altenheimen, Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Einrichtungen die Möglichkeit, dort zu wählen. Bewerbungen zur Aufnahme in die sog. "special voters list" müssen bis spätestens 25. November erfolgen; bei Erstbeantragung muss eine ärztliches Attest vorgelegt werden. e) Weitere Informationen Weitere Informationen zu der Möglichkeit, an Wahlen in Irland teilzunehmen, finden sich im Internet unter www.citizensinformation.ie [>> Government in Ireland]. 9. Sonstiges a) Adresse der Botschaft von Irland in Berlin Für Fragen zum Thema Leben und Arbeiten in der Republik Irland steht selbstverständlich auch die Irische Botschaft in Berlin zur Verfügung. Botschaft von Irland Jägerstraße 51 10117 Berlin 28 Tel: +49 (0)30 220720 Fax: +49 (0)30 22072299 Öffnungszeiten: 09:30-12:30 & 14:30 -16:45 Mon-Fri e-Mail: Berlin@dfa.ie Internetpräsenz: www.embassyofireland.de In Bezug auf die Kontaktadressen der irischen Honorarkonsulate in Deutschland kontaktieren Sie bitte die irische Botschaft. b) Besondere strafrechtliche Bestimmungen Verbindliche Informationen zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können vom irischen Justizministerium (Department of Justice) über die irische Botschaft in Berlin erbeten werden. Allgemeine Information zum ausländischen Recht erteilt das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln (www.bundesverwaltungsamt.de). c) Rechtsverfolgung in Irland, deutschsprachige Anwälte Ein Merkblatt zur Rechtsverfolgung in Irland und eine unverbindliche Liste mit Anschriften von deutschsprachigen Anwälten in Irland können auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Dublin gefunden werden. http://www.dublin.diplo.de/Vertretung/dublin/de/04/Andere__rechtliche__Dienstl eistungen__A-Z/__Andere__rechtliche__Dienstleistungen__A__-__Z.html 10. Die Deutsche Botschaft Dublin Last but not least hilft die Deutsche Botschaft in Dublin deutschen Staatsangehörigen, die in der Republik Irland leben, bei der Erledigung von Passfragen und in Personenstandsangelegenheiten (Familiensachen, Eheschließungs-, Geburten-, Todesfall-, Erbscheinsangelegenheiten etc.). Die Adresse der Botschaft lautet: Embassy of the Federal Republic of Germany 31 Trimleston Avenue Booterstown Co. Dublin Ireland Tel.: (+353-1-) 269 - 30 11 (Mo - Do: 8:00 bis 17:00 Uhr, Fr: 8.00 bis 14.00 Uhr) Fax: (+353-1-) 269 3800 e-Mail: info@dublin.diplo.de Internetpräsenz: www.dublin.diplo.de Für die Pass- und Visabeantragung muss für Vorsprachen zuvor ein Termin vereinbart werden. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Botschaft. Wenngleich die Botschaft deutschen Staatsbürgern im Ausland in vielen Fällen helfen kann, so ist sie doch nicht die Filiale eines Kreditinstituts. 29 Bei Geldverlust gilt daher in erster Linie das Prinzip ''Hilfe zur Selbsthilfe''. Die Botschaft berät Sie daher gerne, wie Sie sich von Angehörigen rasch Geld überweisen lassen können oder über Kreditkartenunternehmen schnell an Bargeld kommen können. Darüber hinaus kann die Botschaft leider nicht die Funktion eines Reisebüros oder einer Krankenkasse übernehmen. Dublin, Juli 2013 Hinweis : Die vorstehenden Informationen sind auf dem Stand 07/2013. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch kann die Deutsche Botschaft Dublin keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Ebensowenig handelt es sich um rechtlich in irgendeiner Weise verbindliche Auskünfte. 30