Leben und Arbeiten in Irland

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Leben und Arbeiten in Irland
Leben und Arbeiten in Irland
Informationen für deutsche Staatsangehörige*
Ein Leitfaden für den längerfristigen Aufenthalt
in der Republik Irland
Zusammengestellt von der Deutschen Botschaft Dublin
Überarbeitete Fassung, Stand: 07/2013
Allgemeine und sehr hilfreiche Informationen zum Thema Leben und Arbeiten im Ausland finden
Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts: http://bit.ly/1bN4ilI
Alle Deutschen, die im Ausland leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden.
Über die Krisenvorsorge hinaus bietet die Registrierung die Möglichkeit, Informationen zu Wahlen
zum Europäischen Parlament sowie sonstige Informationen der zuständigen deutschen
Auslandsvertretungen zu beziehen. http://bit.ly/VNY4FL
Die Botschaft Dublin veröffentlicht außerdem einen Newsletter in regelmäßigen Abständen zu
wichtigen und interessanten Themen für alle Deutschen in Irland. Sie können sich problemlos
anmelden: http://bit.ly/NBhGxB
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* (alle Angaben ohne Gewähr!)
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Inhaltsübersicht
1. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.............................................................5
a) Allgemeine Informationen................................................................................5
b) Besondere Zollvorschriften..............................................................................6
c) Aufenthaltsgenehmigung..................................................................................6
d) Einwohnermeldewesen....................................................................................6
e) Amtliche (deutsche) Papiere............................................................................7
2. Wohnen in Irland..................................................................................................8
a) Allgemeines......................................................................................................8
b) Haus- und Grunderwerb...................................................................................8
aa. Suche und Finanzierung.............................................................................8
bb. Rechtliche Besonderheiten.........................................................................8
cc. Preise..........................................................................................................9
dd. Steuerfragen im Zusammenhang mit dem Grundeigentum.......................9
c) Wohnungseigentum..........................................................................................9
d) Mietwohnungen / Miethäuser........................................................................10
aa. Allgemeines..............................................................................................10
bb. Steuerliche Vergünstigungen für Mieter (''Tax reliefs for tenants'')..........11
3. Arbeiten in Irland...............................................................................................12
a) Allgemeine Informationen..............................................................................12
b) Arbeitssuche...................................................................................................12
c) Anerkennung von Qualifikationen.................................................................14
d) Einkommenssteuer.........................................................................................15
e) Soziale Sicherheit...........................................................................................15
aa. Allgemeines..............................................................................................15
bb. Sozialversicherungsabkommen................................................................15
4. Schulbesuch.......................................................................................................16
a) Vorschule (Pre-School Facilities)...................................................................16
aa. Allgemeine Informationen........................................................................16
bb. Einschulungsalter.....................................................................................17
cc. Schultypen................................................................................................17
dd. Die Bedeutung der Religion an irischen Schulen.....................................17
ee. Lehrplan an Grundschulen........................................................................17
ff. Auswahl der Schule...................................................................................17
gg. Gebühren..................................................................................................18
hh. Anmeldung...............................................................................................18
c) Sekundarschulen ("Post-Primary Schools")...................................................18
aa. Allgemeine Informationen........................................................................18
bb. Schuljahr..................................................................................................18
cc. Schultypen................................................................................................18
dd. Punktesystem............................................................................................19
ee. Schulgebühren..........................................................................................19
ff. Bewerbung um einen Schulplatz...............................................................19
d) Hochschulen...................................................................................................20
aa. Allgemeines..............................................................................................20
bb. Universitäten............................................................................................21
cc. Institutes of Technology............................................................................21
dd. Colleges of Education..............................................................................21
ee. Private Colleges........................................................................................22
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5. Straßenverkehr in Irland.....................................................................................22
a) Allgemeines....................................................................................................22
b) Besonderheiten...............................................................................................22
c) Führerschein...................................................................................................23
d) Steuerbefreiung bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen...................................23
aa. Voraussetzungen.......................................................................................23
bb. Antrag.......................................................................................................23
cc. Einzureichende Unterlagen.......................................................................24
(1) Wohnsitznachweis....................................................................................24
(2) Fahrzeugunterlagen...................................................................................24
(3) Frist...........................................................................................................25
dd. Weitere Voraussetzung.............................................................................25
6. Das irische Gesundheitswesen...........................................................................25
a) Allgemeines....................................................................................................25
b) Das öffentliche Gesundheitswesen................................................................25
c) "Medical cards"..............................................................................................26
d) Weitere Informationen zum irischen Gesundheitssystem..............................26
7. Wahlrecht...........................................................................................................27
a) Bundestagswahlen..........................................................................................27
b) Wahlregister...................................................................................................27
c) Wahlen in Irland ............................................................................................28
d) Der Wahlprozess in Irland..............................................................................28
e) Weitere Informationen....................................................................................28
8. Sonstiges............................................................................................................28
a) Adresse der Botschaft von Irland in Berlin....................................................28
b) Besondere strafrechtliche Bestimmungen......................................................29
c) Rechtsverfolgung in Irland, deutschsprachige Anwälte.................................29
10. Die Deutsche Botschaft Dublin........................................................................29
Hinweis: Die nachfolgenden Informationen sind auf dem Stand 07/2013. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen
zusammengestellt. Dennoch kann die Deutsche Botschaft Dublin keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben
übernehmen. Ebensowenig handelt es sich um rechtlich in irgendeiner Weise verbindliche Auskünfte.
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Leben und Arbeiten in Irland
Informationen für deutsche Staatsangehörige*
* (alle Angaben ohne Gewähr!)
Die nachfolgenden Informationen sind als grundlegende Hinweise für deutsche
Staatsangehörige gedacht, die beabsichtigen, in der Republik Irland zu leben und
zu arbeiten. Die Ausführungen können lediglich einen Überblick über die
wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit einem längeren Aufenthalt auf der
''grünen Insel'' vermitteln. Soweit im Einzelfall weitere Informationen benötigt
werden, empfiehlt es sich, direkt bei den zuständigen irischen Stellen
nachzufragen. Die Deutsche Botschaft Dublin kann insoweit keine detaillierten
Auskünfte erteilen.
Ausführliche Informationen für Auswanderer und Auslandstätige erteilt das
Bundesverwaltungsamt (Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige)
[www.bva.bund.de], Die Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige
des
Bundesverwaltungsamtes
gibt
auch
eine
umfangreiche
Länderinformationsschrift für Irland (Stand: März 2006) heraus, deren Lektüre
dringend empfohlen wird. Die Auskunfts- und Beratungsstellen für Auswanderer
und Auslandstätige, bei denen die Informationsschrift gegen eine Gebühr
erhältlich ist, sind auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes aufgelistet.
Nicht zuletzt lohnt ein Blick auf das Internetangebot „Information on Public
Services“ der Irischen Regierung [www.citizensinformation.ie]. Hier finden sich
umfassende Informationen über die wichtigsten Belange des öffentlichen Lebens
in Irland sowie speziell zum Thema „Auswandern nach Irland“ (Home >>
Moving Country >> Moving to Ireland) in englischer Sprache, wahlweise auch in
Gälisch, Französisch, Polnisch oder Rumänisch. Für die telefonische
Erreichbarkeit wird folgende Nummer genannt: 0761 07 4000.
1. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
a) Allgemeine Informationen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Irland kein Einreisevisum. Zur Einreise
in die Republik Irland benötigen deutsche Staatsangehörige einen auch bei
Ausreise noch gültigen Personalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik
Deutschland. Auch vorläufige Dokumente werden zur Einreise anerkannt. Für
Kinder unter 12 Jahren wird ein gültiger Kinderreisepass, anerkannt.
Alleinreisende Minderjährige müssen ein eigenes Ausweisdokument mit sich
führen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012
ungültig. Ab diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) über ein eigenes
Reisedokument verfügen.
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b) Besondere Zollvorschriften
Umzugsgut, persönliches Gepäck und ein Kraftfahrzeug können grundsätzlich bei
einem Wohnsitzwechsel innerhalb der EU ohne Zollabgaben eingeführt werden.
Insbesondere bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen gelten teilweise besondere
Bestimmungen, vgl. u. 5.d). Gleiches gilt für die Einfuhr von Haustieren
(ausführlich dazu unter Ziff. 8). Weitere Auskünfte des irischen Zolls erhalten Sie
unter: http://bit.ly/13d2OJk
Customs Information Office
New Custom House
Promenade Road
Dublin
Ireland
Tel: +353 (0)1 877 6222, 877 6223
Webseite: http://www.revenue.ie
e-Mail: customsinfo@revenue.ie
c) Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige benötigen auch bei einem längeren Aufenthalt in Irland
im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union keine
Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis.
Bis zu drei Monate können Sie sich als EU-Bürger uneingeschränkt in Irland
aufhalten.
Bei einem längeren Aufenthalt als drei Monate wird vorausgesetzt, dass Sie
entweder beruflich tätig sind (als Angestellter oder Selbstständiger), dass Sie über
ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung verfügen, um keine Last für
das irische Sozialsystem zu werden, dass Sie als Student eingeschrieben bzw.
Berufsauszubildender sind oder dass Sie ein Familienangehöriger eines EUBürgers sind.
Zu beachten ist schließlich, dass jeder EU-Mitgliedsstaat (also auch die Republik
Irland) nach dreimonatigem Aufenthalt in Ausnahmefällen das Recht hat, den
weiteren Aufenthalt eines eingereisten EU-Bürgers in Irland zu versagen und ihn
aufzufordern, das Land zu verlassen. Dies kann z.B. aus Gründen der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung (vorbestraft zu sein reicht allein hierfür noch nicht), aus
gesundheitlichen Gründen oder weil der eingereiste EU-Bürger auf Sozialhilfe
angewiesen ist, erfolgen. Die Aufforderung, Irland zu verlassen muss mit einer
Begründung und einer Rechtsmittelfrist versehen sein.
Weitere Informationen und die Adressen der zuständigen irischen Stellen finden
sich auf den Internetseiten www.inis.gov.ie und www.citizensinformation.ie
[>> Moving Country >> Moving to Ireland >> Rights of Residence in Ireland
>> Residence Rights of EU/EEA Nationals in Ireland].
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d) Einwohnermeldewesen
Die Republik Irland kennt kein Einwohnermeldewesen, das dem deutschen
vergleichbar wäre. Da Sie als EU Bürger keine Aufenthaltserlaubnis benötigen,
besteht für Sie auch keine Melde- und Registrierungspflicht. Sie brauchen bei den
irischen Behörden nicht formell anzumelden. Es empfiehlt sich jedoch, sich bei
der örtlichen Polizeistation (Garda) zu melden und die elektronische „Anmeldung
über
ELEFAND
“
bei
der
Deutschen
Botschaft
https://service.diplo.de/elefandextern/home/registration!form.action
Irland ist dem ''Schengener Abkommen'' über
Binnengrenzkontrollen bislang nicht beigetreten.
die
Abschaffung
der
Bitte denken Sie daran, sich vor Ihrem Umzug nach Irland in Deutschland beim
Einwohnermeldeamt abzumelden.
e) Amtliche (deutsche) Papiere
In Passangelegenheiten wird die Deutsche Botschaft Dublin mit Verlegung des
Wohnsitzes nach Irland für Sie zuständig. Hier erfolgt auch nach zuvoriger
Buchung eines Termins die Änderung des Wohnsitzeintrages im Reisepass. Es
wird geraten, ca. drei Monate vor dem Ende der Gültigkeit einen neuen Reisepass
oder Personalausweis zu beantragen, da die Ausstellung eines neuen
Ausweisdokuments sechs bis acht Wochen dauern kann. Zu diesem Zwecke sind
die erforderlichen Informationen und Antragsformulare auf der Internetseite der
Botschaft nachzulesen. Hier finden Sie zudem Informationen zur
Terminvereinbarung (www.dublin.diplo.de/pass)
Der Verlust/Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises ist unverzüglich
der Polizei und der ausstellenden Behörde oder der Botschaft anzuzeigen. Ein
neuer Reisepass bzw. ein ''Notfallausweis'' zur Rückkehr nach Deutschland ist
anschließend bei der Botschaft zu beantragen. Deren Ausstellung geht leichter und
schneller, wenn Sie vorher angefertigte Fotokopien aller verloren gegangenen
Ausweispapiere vorlegen können. Bei Verlust von Bank- und Kreditkarten etc.
kann die Botschaft dagegen nicht weiterhelfen. In diesem Fall ist Kontakt mit dem
ausstellenden Kreditinstitut aufzunehmen.
Alle deutschen Führerscheine sind in Irland uneingeschränkt gültig und brauchen
nicht umgeschrieben zu werden. Der Verlust/ Diebstahl muss unverzüglich der
Polizei und der ausstellenden Behörde angezeigt werden. Die Botschaft kann
keine neuen Führerscheine oder Ersatzführerscheine ausstellen. Ein neuer
Führerschein kann nach geltendem EU Recht nur im Wohnsitzland beantragt
werden. Für die Neuausstellung sind daher die irischen Führerscheinstellen
zuständig. Bitte lassen Sie sich von der deutschen Führerscheinbehörde, die den
Führerschein ausgestellt hat zu diesem Zweck eine Karteikartenabschrift als
Nachweis über den Umfang Ihrer Fahrerlaubnis zusenden. Ein Verzeichnis der
Anschriften der Fahrerlaubnisbehörden können Sie auf der Website des
Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg erhalten. (www.kba.de). Weitergehende
Informationen erhalten Sie bei Ihrer irischen Führerscheinstelle oder im Internet
unter www.citizensinformation.ie (Home >> Travel and Recreation >> Motoring
>> Driver licensing). Sollten Sie noch einen Meldewohnsitz in Deutschland
haben, kann ein neuer Führerschein alternativ dort (persönlich) beantragt werden.
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2. Wohnen in Irland
a) Allgemeines
Die Wohnstandards in Irland sind im Allgemeinen nicht mit den deutschen
vergleichbar. Die Raummaße entsprechen zumeist nicht den deutschen
Vorstellungen, so dass nicht selten Stellflächen für in Deutschland geläufige
Möbel fehlen. Häuser haben in der Regel keinen Speicher oder Keller. Neue
Häuser sind mit Zentralheizung und Kaminen ausgestattet, während Altbauten
überwiegend nur durch Kamine, Gas- oder Elektroöfen beheizt werden.
Zu bedenken ist auch, dass die irischen technischen Standards mitunter von den
deutschen abweichen. So gibt es zum Beispiel andere Steckdosen, auch sind
Steckverschlüsse für Glühbirnen gebräuchlich. Mitgebrachte Elektrogeräte
müssen daher mit anderen dort im Handel erhältlichen Steckern versehen werden
oder es sind Adapter zu verwenden.
b) Haus- und Grunderwerb
Informationen sollte sich jeder Interessent bei einem irischen Rechtsanwalt oder
bei
einer
Bank
seines
Vertrauens
holen.
Seit einiger Zeit gewinnt die Idee des Wohnungseigentums immer mehr an
Bedeutung. Wegen der Komplexität des Rechts zum Erwerb von bebauten
Grundstücken empfiehlt es sich hier dringend, vor Vertragsabschlüssen die
entsprechenden rechtlichen Informationen einzuholen und sich von einem
Rechtsanwalt (Solicitor) beraten zu lassen. Der Inhalt des Vertrags- und
Übertragungsentwurfs sollte im Hinblick auf die eigene Rechtsposition (auch
gegenüber anderen Wohnungseigentümern) eingehend geprüft werden.
a. Rechtliche Besonderheiten
Das irische Grundstücksrecht kennt kein Grundeigentum im Sinne eines absoluten
Rechts. Stattdessen existiert eine Vielzahl von Berechtigungen eingeschränkter Art
an Grund und Boden. Die Berechtigung an einem Grundstück kann vom fast
uneingeschränkten Eigentum bis zum bloßen Besitz oder Nutzungsrecht
verschiedene Erscheinungsformen annehmen. In den meisten Fällen ist als Entgelt
für die Berechtigung eine jährlich Geldsumme ("fee farm rent" oder "ground rent")
zu entrichten. Als Pächter eines Grundstücks ("owning a leasehold interest in a
property") gehört einem nur das Haus und nicht das Grundstück, auf dem es
gebaut ist. Für das Grundstück muss die sog. "ground rent" an den Verpächter
(meist die Kommunalbehörde) gezahlt werden. Als Eigentümer eines
Grundstückes hingegen ("owning a freehold interest in a property") gehört einem
das Grundstück und das Haus, falls das Grundstück bebaut ist. Eine "ground rent"
ist in diesem Fall nicht mehr zu entrichten.
Bei bereits bebauten Grundstücken hingegen kann man zumeist von einer
einmalig zu leistenden Geldsumme ausgehen. Nach dem "Ground Rents Purchase
Scheme" der "Land Registry" kann die "ground rent" beim Kauf eines Hauses mit
aufgekauft werden, womit aus "leasehold" "freehold" wird.
8
Vor dem Kauf eines Eigenheimes wird dringend empfohlen, einen Rechtsanwalt
(Solicitor) zu kontaktieren. Zur Überprüfung der Bausubstanz und des Kaufpreises
sollte man ggf. Struktur- und Wertgutachten erstellen lassen. Anschließend folgt
dann der Entwurf der Übertragungsurkunde ("Conveyance Deed"), darauf die
Ausfertigung dieser Urkunde und schlussendlich ihre Übergabe ("Conveyance and
Completion").
Ein wichtiger Unterschied zum deutschen Recht stellt das Prinzip des "caveat
emptor" dar. Der Käufer hat danach das Risiko für jedweden Mangel zu tragen,
den man bei einer fachgerechten Überprüfung durch einen Experten (z.B. durch
einen Architekten) im Vorwege hätte erkennen können. Ein Rückgriff auf den
Verkäufer kommt - unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles - nur dann
in Betracht, wenn es sich um einen versteckten Mangel handelte.
Wichtig: Wegen der Besonderheiten des irischen Grundstücksrechts und
insbesondere auch wegen des baurechtlichen Verfahrens ist die Einholung von
Auskünften im Einzelfall stets zu empfehlen.
b. Preise
Zum Durchschnittspreis eines Einfamilienhauses lässt sich an dieser Stelle nichts
Verbindliches sagen. Die Preise variieren je nach Größe und Lage des Hauses. Im
Großraum Dublin ist der Preis für ein Einfamilienhaus deutlich höher als in
ländlichen Gebieten. Seit dem Platzen der Immobilienblase sind die Preise jedoch
in ganz Irland stark gesunken. Einen ersten Überblick vermag ein Blick in die
Tages- oder Abendzeitung zu vermitteln. Angebote namhafter irischer Makler
finden sich auf der gemeinsamen Homepage www.myhome.ie.
dd. Steuerfragen im Zusammenhang mit dem Grundeigentum
Das irische Steuerrecht kennt keine Grunderwerbssteuer im deutschen Sinne. Statt
dessen fällt bei der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung eines
Grundstücks in der Regel die sog. "stamp duty" (Stempelsteuer) an, von der man
allerdings unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden kann.
Die Steuer wird progressiv berechnet und ihre Höhe richtet sich nach dem Wert
des Grundstücks und nach dem Status des Eigentümers (z.B. ob man Erstkäufer,
Investor etc. ist).
Daneben muss zusätzlich mit Abgaben an die Gemeinden gerechnet werden. Zwar
gibt es in Irland nicht die in Deutschland übliche Gemeindesteuer, dennoch
müssen in einigen Gebietskörperschaften Abgaben für Wasser und Land gezahlt
werden. Stets werden für Dienstleistungen wie beispielsweise Müllbeseitigung
Gebühren erhoben.
Seit 2011 wird ebenfalls eine jährliche Haushaltsabgabe („household charge“ )
von Eigentümern berechnet. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der
Internetseite:
http://www.citizensinformation.ie/en/housing/owning_a_home/home_owners/hou
sehold_charge.html
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d) Mietwohnungen / Miethäuser
aa. Allgemeines
Das Wohnungsangebot hat in den letzten Jahren leicht zugenommen, obgleich in
Universitäts- bzw. Collegestädten (z.B. Dublin, Cork, Galway, Limerick) zu
bestimmten Zeiten nach wie vor ein Mangel an Mietwohnungen zu beklagen ist.
In der Regel bereitet es aber keine Schwierigkeiten, innerhalb von einigen Wochen
ein Haus oder eine Wohnung zu finden. Angebote findet man unter www.daft.ie,
in lokalen oder regionalen Zeitungen und bei Maklern. Die Vermittlungsgebühr
zahlt der Vermieter.
In der Mehrzahl werden möblierte Wohnungen angeboten. In neueren Häusern
sind oftmals komplette Küchen bereits eingebaut (außer Kühltruhen). In älteren
Häusern entsprechen die eingebauten elektrischen Geräte teilweise nicht
deutschen Vorstellungen.
Mieten sind generell monatlich im Voraus zahlbar. Es kommt auch vor, dass gleich
mehrere Monatsmieten im Voraus zu entrichten sind. Niedrige Mieten dagegen
sind wöchentlich fällig. Üblich sind außerdem Kautionen bis zur Höhe einer
Monatsmiete. Normalerweise werden Verträge für eine bestimmt Dauer von
mindestens sechs Monaten abgeschlossen, es kann aber auch für kürzere
Zeiträume gemietet werden. Unterschieden wird zwischen "fixed-term tenancies"
und "periodic tenancies", wobei letztere oft auf keinem schriftlichen Vertrag,
sondern auf mündlichen Absprachen beruhen. Lebt man bereits für mindestens
sechs Monate zur Miete, ohne dass der Vermieter schriftlich die Beendigung des
Mietverhältnisses angezeigt hat, erhält man grundsätzlich ein Bleiberecht für die
kommenden vier Jahre, sog. "Part 4 tenancy", welches sich alle vier Jahre
erneuern kann. In diesem Fall kann der Vermieter den Vertrag nur unter ganz
bestimmen Voraussetzungen und mit entsprechender Kündigungsfrist beenden.
Da das Mietrecht in Irland nicht mit den deutschen Verhältnissen vergleichbar ist,
sollte auch hier möglichst ein Solicitor eingeschaltet werden. Für den Abschluss
eines Mietvertrages ("lease") wird von diesem neben dem Honorar die übliche
Stempelsteuer ("Stamp duty") erhoben. Bei Fragen in Mietangelegenheiten hilft
die National Housing Organisation Threshold weiter:
Threshold Ltd.
21 Stoneybatter
Dublin 7
Tel.: + 353 (0)1 678 6096
Fax: + 353 (0)1 677 2407
e-Mail: info@threshold.ie
Internetpräsenz: www.threshold.ie
Kostenlose Rechtsberatung bietet die "Free Legal Advice Centres Ltd.":
FLAC
13 Lower Dorset Street
Dublin 1
Tel.: +353 (0)1 8745690
Fax: +353 (0)1 8745320
Internetpräsenz: www.flac.ie
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Die Mieten liegen zumindest in Dublin über denen für in puncto Qualität
gleichwertige Häuser oder Wohnungen in Deutschland. In den Randgebieten der
Städte und auf dem Land sind die Mieten niedriger. Alternativ kann auch
gemeinsam mit anderen ein Haus oder eine Wohnung gemietet werden;
Informationen finden sich unter der Rubrik "Accomodation sharing" in den
Zeitungen, unter www.daft.ie oder am schwarzen Brett der Universitäten.
bb. Steuerliche Vergünstigungen für Mieter (''Tax reliefs for tenants'')
Wer in einer privaten Mietwohnung lebt und Einkommenssteuer zahlt, kann unter
gewissen Voraussetzungen einen Teil der Miete von der Steuer absetzen, wenn die
Wohnung (möbliertes Zimmer, Wohnung, Apartment oder Haus) alleiniger
Wohnsitz oder Hauptwohnsitz ist.
Ein Freibetrag kommt nicht in Betracht, wenn die Miete (a) an eine
Gemeindeverwaltung oder eine staatliche Stelle gezahlt wird oder (b) dem
Mietverhältnis ein auf 50 Jahre oder mehr befristeter Mietvertrag zugrunde liegt.
Lebt der Vermieter in Irland, so müssen Quittungen über die Mietzahlungen
vorgelegt werden, wenn und soweit die Finanzbehörde dies verlangt. Das gilt
unabhängig davon, ob die Miete direkt an den Vermieter oder an dessen Vertreter
gezahlt wird. Jede Quittung muss den Namen des Vermieters, die PPS-Nummer,
die genaue Adresse, die Höhe der gezahlten Miete und den Zeitraum, den die
Quittung abdeckt, ausweisen.
Wenn der Vermieter außerhalb Irlands lebt und die Miete direkt an ihn oder auf ein
Bankkonto in Irland oder im Ausland gezahlt wird, reduziert sich der zu
berücksichtigende Betrag um den Standardsatz von 20 %. [Beispiel: Der Vermieter
lebt in Deutschland und die Bruttomiete beträgt 1000 € monatlich. 20 % von 1000
€ sind 200 €. Von der Bruttomiete sind demnach 200 € abzuziehen. Die zu
berücksichtigende Miete beträgt somit 800 € pro Monat.]
Der Steuerabzugsbetrag muss bei der Finanzbehörde (Revenue) angegeben und
die vom Vermieter einbehaltene Steuer abgeführt werden. Man kann sofort eine
Steuererklärung abgeben, aber in der Praxis geschieht dies nur selten. Stattdessen
kann man als PAYE ("Pay as you earn") - Lohnsteuerzahler bei der jährlichen
Steuererklärung beim Einreichen des Formulars 12 ("Tax Return Form 12") die
einbehaltene Steuer an die Finanzbehörde abführen. Wenn man eine
Selbstveranlagungs-Steuererklärung abgibt, kann man den Steuerabzugsbetrag
auf dem jährlichen Steuererklärungsformular für Selbstveranlagung 11 ("Tax
Return Form 11") angeben, das man an die Finanzbehörde weiterleitet.
Wer es im Falle der Mietzahlung an einen außerhalb Irlands lebenden Vermieter
versäumt, den Steuerabzug einzubehalten, trägt den Ausfall (keine Haftung des
Vermieters!).
Zur Beantragung von Steuererleichterung füllen Sie bitte das Formblatt "Form
Rent 1" aus. Das Formular muss bei dem jeweils zuständigen Steueramt (''tax
office'') abgegeben werden.
11
Der maximale Freibetrag für in Höhe der Standardsteuersatzes (20 %) versteuertes
Einkommen beträgt im Jahr 2010 :
Alter
Kredit für Ledige
Bis 55 Jahre (max. Freibetrag)
Ab 55 Jahre (max. Freibetrag)
2.000 EUR
4.000 EUR
Kredit für Verheiratete /
Verwitwete
4.000 EUR
8.000 EUR
Um den jährlichen Vorteil nach Steuern zu berechnen, sind die unten genannten
Beträge mit 20 % multiplizieren.
Die entsprechenden Formulare sind unter www.citizensinformation.ie [>>
Housing >> Renting a home >> Tax relief for tenants] abrufbar. Das Formular
"Form Rent 1" ist ebenfalls bei allen Steuerämtern erhältlich. Die Adresse der
Steuerämter finden sich in den öffentlichen Telefonbüchern bzw. ebenfalls auf der
vorgenannten Internetseite. Dort finden sich auch weitere Informationen und
Ansprechpartner für Fragen zu diesem – zugegebenermaßen nicht ganz einfachen
– Verfahren.
3. Arbeiten in Irland
a) Allgemeine Informationen
Eine Arbeitsgenehmigung ist für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der
Europäischen Union nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Dublin kann keine
Arbeitsplätze in Irland vermitteln.
b) Arbeitssuche
Erfahrungsgemäß finden die Ausländer ihren Arbeitsplatz in Irland nicht selten
über direkte Kontaktaufnahme zu Firmen. Anschriften sind den Gelben Seiten
(Golden Pages) der Telefonbücher zu entnehmen. Allerdings sollte diese
Vorgehensweise nicht überbewertet werden. Große Firmen arbeiten häufig mit
sog. Recruiting Agencies zusammen und decken ausschließlich auf diesem Wege
ihren Personalbedarf.
Unterstützung bei der Suche nach einer Stelle in Irland durch Beratung und – bei
Vorliegen geeigneter Angebote – auch durch Vermittlung leistet die
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: +49 (0) 228/ 713 1313
Fax: +49 (0) 228/ 713 270 1111
e-Mail: ZAV-auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de
Internetpräsenz: www.ba-auslandsvermittlung.de
In Irland finden sich in den größeren Städten Büros der ''Irish National Training
and Employment Authority'' (FÁS), die mit den deutschen Arbeitsämtern
12
vergleichbar sind. Die jeweiligen Adressen sind den Golden Pages zu entnehmen.
Die Anschrift des Zentralbüros (Head Office) lautet:
FÁS
Head Office
27-33 Upper Baggot Street
Dublin 4
Tel: +353 (0)1 607 0500
Fax: +353 (0)1 607 0608
e-Mail: info@fas.ie
Internetpräsenz: www.fas.ie.
Alle Informationen, die irischen Staatsangehörigen angeboten werden, stehen auch
Ausländern aus EU-Staaten zur Verfügung. FÁS bietet Beratung, Information,
Ausbildungsmaßnahmen und Vermittlungsdienste. Unter http://jobbank.fas.ie/
wurde ein spezieller Service für Arbeitssuchende eingerichtet. Hier kann man z.B.
seinen Lebenslauf (Curriculum Vitae) online einstellen.
Desweiteren steht eine ganze Reihe privater Berufsvermittlungsagenturen zur
Verfügung. Deren Dienstleistungen sind teilweise kostenpflichtig. Die Agenturen
bedürfen einer staatlichen Lizenz durch das Department of Enterprise, Trade and
Employment. Die entsprechenden Anschriften für die Vermittlungsagenturen
finden sich unter dem Stichwort "Employment Agencies" oder "Recruitment
Agencies" in den Golden Pages der Telefonbücher, die auch online unter
www.goldenpages.ie abrufbar sind. Auch die National Recruitment Federation
bietet unter dem Stichwort "Search Agencies" die Möglichkeit, online nach
Vermittlungsagenturen zu suchen.
National Recruitment Federation NRF
Unit 5a
Santry Business Park
Dublin 9
Tel.: +353 (1) 8161712
e-Mail: info@nrf.ie
Internetpräsenz: www.nrf.ie
Auch in Irland werden in zunehmendem Umfang Stellen im Internet angeboten.
Dies gilt vor allem für Unternehmen der High-Tech-Industrie.
Beispielsweise gibt es folgende Online-Jobbörsen:
www.irishjobs.ie
www.stepstone.ie
www.recruitireland.com
www.jobs.ie
Außerdem lohnt natürlich ein Blick in den Online-Stellenmarkt der größten
irischen Zeitungen:
www.irishtimes.com
www.independent.ie
13
www.examiner.ie
Auch die Deutsch-Irische
Personalvermittlung:
Industrie-
und
Handelskammer
betreibt
German-Irish Chamber of Industry and Commerce
46 Fitzwilliam Square
Dublin 2
Tel.: +353 (0)1 6424 300
Fax: +353 (0)1 6424 399
e-Mail: info@german-irish.ie
Internetpräsenz: http://irland.ahk.de (deutsche und englische Version)
c) Anerkennung von Qualifikationen
Wer in Deutschland für einen Beruf qualifiziert ist, darf diesen grundsätzlich auch
in Irland ausüben. Hierzu ist jedoch zunächst die Anerkennung der
Befähigungsnachweise in Irland zu beantragen. Zu diesem Zwecke sind die
entsprechenden Unterlagen (Diplome, Zeugnisse, Lehrgangsbescheinigungen etc.)
vorzulegen. Grundsätzlich gilt, dass die Anerkennung eines deutschen
Befähigungsnachweises dann unproblematisch sein wird, wenn die deutsche
Qualifikation mit der irischen vergleichbar ist. Andernfalls kann der Nachweis der
Berufserfahrung, eine Eignungsprüfung oder die Teilnahme an einem speziellen
Anpassungslehrgang verlangt werden.
Nähere Informationen über die Anerkennung von Diplomen und
Berufsbildungsabschlüssen, insbesondere über die vorzulegenden Nachweise, die
Bearbeitungsgebühren und das Antragsfomular für die Anerkennung erhalten Sie
bei der National Qualifications Authority.
Qualifications Recognition - Ireland
National Qualifications Authority of Ireland
Dublin 1
Tel.: +353 (0)1 887 1500
Fax: +353 (0)1 887 1595
e-Mail: info@qualrec.ie
Internetpräsenz: www.qualificationsrecognition.ie
Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung beruflicher Qualifikationen
beantwortet das
Department of Education and Skills
Marlborough Street
Dublin 1
Tel.: +353 -1- 889 6400
e-Mail: info@education.gov.ie
14
d) Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird grundsätzlich wie in Deutschland im
Lohnabzugsverfahren einbehalten. Detaillierte Informationen erteilt das für den
jeweiligen Wohnsitz zuständige Steueramt ("Tax office''); die Adressen finden sich
in den örtlichen Telefonbüchern. Auch ein Blick auf die Homepage der irischen
Finanzbehörden [www.revenue.ie] ist empfehlenswert.
e) Soziale Sicherheit
aa. Allgemeines
Die staatliche Sozialversicherung umfasst die Arbeitslosenversicherung, die
Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Invalidenrente, Betreuungsgeld und die
staatliche Altersvorsorge. In Irland lebende Deutsche sind den Einheimischen
hinsichtlich der sozialen Sicherheit gleichgestellt. Vor der Ausreise nach Irland
sollte man sich beim zuständigen Arbeitsamt das Portable Document U1 bzw.
Formular E 301 ausstellen lassen, um im Falle der Arbeitslosigkeit in Irland einen
Nachweis über die Dauer der Beschäftigung in Deutschland erbringen zu können.
Jedem Arbeitnehmer wird in Irland eine Steuer- und Sozialversicherungsnummer
(PPS No.) zugewiesen, die für die lohnbezogenen Sozialversicherungsbeiträge
sowie für steuerliche Zwecke verwendet wird.
Nähere Auskünfte über das irische Sozialversicherungssystem erteilt das
Department of Social Protection
Head Office
Store Street
Dublin 1
Tel.: +353-1-679 7777
Internetpräsenz: www.welfare.ie.
bb. Sozialversicherungsabkommen
Die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen den EWR-Staaten sind
nicht durch einzelne Sozialversicherungsabkommen geregelt. Vielmehr gelten die
Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit, die vor allem in den
zuletzt 1999 geänderten Verordnungen (EWG) 1408/71 und 574/72 verankert
sind. Durch sogenannte Abgrenzungsnormen wird verhindert, dass auf ein und
dasselbe Beschäftigungsverhältnis unterschiedliche nationale Vorschriften über die
Versicherungspflicht gleichzeitig anzuwenden sind.
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates, die als Arbeitnehmer oder
Selbständige in Irland tätig sind, unterliegen hiernach ausschließlich dem irischen
Sozialversicherungssystem. Sie haben somit die gleichen Rechte und Pflichten
wie die einheimische Bevölkerung. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnsitz des
Arbeitnehmers oder der Sitz des Arbeitgebers außerhalb des Landes liegt. Eine
Ausnahme hiervon besteht für Personen, die von einem ausländischen
Unternehmen für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten nach Irland entsandt
werden. In diesem Fall verbleibt der Arbeitnehmer weiterhin im bisherigen
Sozialversicherungssystem. Dies gilt auch für Selbstständige, die nur zeitweilig in
Irland tätig sind.
Personen, die keinen Wohnsitz in Irland haben, können während ihres
vorübergehenden Aufenthalts im Land die Sachleistungen des irischen
15
Krankenversicherungssystems in Anspruch nehmen, wenn sie in einem anderen
EWR-Staat krankenversichert sind. Sie haben Anspruch auf medizinische
Erstversorgung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der
Grund des vorübergehenden Aufenthalts ist hierbei ohne Belang.
Nachweis für das bestehende Krankenversicherungsverhältnis ist die europäische
Krankenversicherungskarte. Durch diese wurde am 01.01.2006 das von der
Krankenkasse ausgestellte Formular E 111 ersetzt, das bis dahin Touristen,
Studenten, Entsandten und Geschäftsreisenden bei vorübergehendem Aufenthalt
in einem EG-/EFTA-Staat oder in der Schweiz Anspruch auf die notwendigen
Behandlungen gewährt hat. Die europäische Krankenversicherungskarte ersetzte
ferner auch die Formulare E 119 (für Arbeitslose, die sich auf der Suche nach
einer Beschäftigung vorübergehend in Irland aufhalten), E 110 (für Mitarbeiter im
internationalen Transportwesen) und E 118 (für in einem anderen Mitgliedstaat
entsandte Erwerbstätige und Studenten). Die Karte gibt Ihnen bei Krankheit,
Unfall und Mutterschaft Anspruch auf alle medizinischen Leistungen, die sich
unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen
Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Weiterführende
Informationen und den Antrag finden Sie hier: www.ehic.ie
4. Schulbesuch
a) Vorschule (Pre-School Facilities)
Es gibt in Irland einige Vorschuleinrichtungen, die jedoch nicht verpflichtend sind
(genannt ''Crèches'', ''play-schools'' oder Montessori-Schulen). Die meisten der
Einrichtungen sind privat und kostenpflichtig. Die wenigen staatlich finanzierten
Einrichtungen sind hauptsächlich für benachteiligte Kinder oder Kinder mit
besonderen Bedürfnissen.
b) Grundschule (Primary School)
aa. Allgemeine Informationen
Das Schuljahr an irischen Grundschulen beginnt Anfang September und dauert bis
Ende Juni. Das Schuljahr ist in drei Trimester unterteilt. Das Herbsttrimester,
Autumn Term, beginnt Anfang September und endet kurz vor Weihnachten. Nach
den Weihnachtsferien folgt das Frühjahrstrimester, Spring Term, das von Anfang
Januar bis Ostern dauert. Das Schuljahr schließt ab mit dem Sommertrimester,
Summer Term, das nach den Osterferien beginnt und Anfang Juni endet.
Zeugnisse gibt es am Ende eines jeden Trimesters. Die Notenskala reicht von A
bis F, wobei A die beste Note ist. Der Unterricht beginnt gegen 8.30 Uhr und endet
gegen 15.30 Uhr. Samstags ist unterrichtsfrei. Eine Unterrichtsstunde dauert in der
Regel 40 Minuten. Die Pausen zwischen den Unterrichtsstunden betragen fünf
Minuten. Der Schultag wird von einer 30- bis 40-minütigen Mittagspause
unterbrochen. Die Verfassung garantiert auch ein Recht auf Eigenunterrichtung,
wovon jedoch in der Praxis kaum Gebrauch gemacht wird.
Die Einschulung erfolgt in der Regel im Alter von 4 oder 5 Jahren; ein Kind, das
am 31. August des jeweiligen Jahres 4 Jahre alt ist, hat einen Anspruch auf
Einschulung. Der Besuch der Primary School währt 8 Jahre. Üblicherweise
beginnt die Schulzeit mit 2 Beginnerjahren ("infant classes"), gefolgt von Klasse 1
bis 6.
16
bb. Einschulungsalter
Die Schulpflicht beginnt auch in Irland mit dem 6. Lebensjahr. Dennoch ist es hier
üblich, die Kinder bereits früher zur Schule zu schicken. In der Praxis gehen
nahezu alle Fünfjährigen und die Hälfte aller Vierjährigen bereits zur Schule. Die
''infant classes'' in Irland sind demnach mit den deutschen Vorschulen/Vorschulkindergärten vergleichbar.
cc. Schultypen
Das irische Grundschulsystem umfasst sowohl staatlich finanzierte Grundschulen,
als auch Sonderschulen und private Grundschulen. Mit dem Begriff "Primary
School" werden sowohl die privaten als auch die staatlich finanzierten
Grundschulen bezeichnet. Letztere heißen auch "National Schools" und beinhalten
sowohl konfessionell, als auch nichtkonfessionell geprägte Grundschulen, sowie
sog. "Gaelscoileanna". Typische Abkürzungen sind NS ("National School"), SN
("Scoil Naisiúnta"), GNS ("Girls National School") und BNS ("Boys National
School"). An der sog. "Gaelscoileanna" wird der Unterricht in Irisch abgehalten.
Konfessionelle Schulen werden manchmal als "Convent School" oder "Monastery
School" bezeichnet.
dd. Die Bedeutung der Religion an irischen Schulen
Die meisten irischen Schulen sind konfessionell gebunden, wovon wiederum die
meisten römisch-katholisch sind. Es gibt aber auch ein wachsendes Angebot an
nichtkonfessionellen und multikonfessionellen Schulen.
Schulen einer bestimmten Konfession akzeptieren auch Kinder anderen Glaubens.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Religionsunterricht besteht nicht, Eltern
können für ihr Kind von der Teilnahme am Religionsunterricht befreien lassen.
ee. Lehrplan an Grundschulen
Der irische Lehrplan stellt das Kind in den Vordergrund und betont die
harmonische Entwicklung des Kindes unter Berücksichtigung der individuellen
Persönlichkeit. Irisch ist Pflichtfach. Ausnahmsweise kann ein Kind hiervon
befreit werden, wenn es beispielsweise nur für einen kurzen Zeitraum in Irland die
Schule besucht. Darüber hinaus werden an einigen Grundschulen in der 5. und 6.
Klasse Fremdsprachenkurse (z.B. Französisch, Spanisch, Deutsch) angeboten. Das
Angebot soll in Zukunft deutlich ausgeweitet werden (Beginn bereits in der dritten
Klasse, höhere Anzahl von Wochenstunden).
Den aus Deutschland bekannten Schulsport kennt der Lehrplan der "National
schools" nicht. Im allgemeinen werden Sportlehrer von den Elternschaften
angestellt und müssen dementsprechend extra bezahlt werden. Das Angebot an
sportlichen Aktivitäten außerhalb der Unterrichtszeiten ist hingegen breit
gefächert, indes ebenfalls von den Eltern zu bezahlen.
ff. Auswahl der Schule
Eltern haben ein verfassungsmäßiges Recht, die Schulform für ihre Kinder selbst
auszusuchen. Bei staatlichen Grundschulen sind die Schulbezirke zu beachten.
Eine Liste aller staatlich finanzierten Grundschulen findet sich unter
www.citizensinformation.ie (Moving Country >> Moving to Ireland >>
Introduction to the Irish System >> Moving your children to primary school).
Was Privatschulen betrifft, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Schule –
17
unabhängig von den Schulbezirken – frei auszuwählen. Allerdings haben die
Privatschulen in der Regel bestimmte Aufnahmebedingungen. Auskunft erteilen
die Sekretariate der Schulen.
gg. Gebühren
Die Mehrzahl der Grundschulen sind staatlich finanziert, d.h. man braucht
grundsätzlich keine Jahresgebühren zu entrichten.
In der Praxis verlangen die Schulen jedoch oft Sondergebühren für zusätzliche
Angebote wie Computerkurse, Sportausrüstung oder besondere Einrichtungen.
Die Teilnahme an diesen Aktivitäten ist freiwillig, die Schule kann diese Beiträge
nicht automatisch einfordern. Oft werden Eltern dazu aufgefordert, einen
finanziellen Beitrag an die Schulpflegschaft zu entrichten.
Private Grundschulen verlangen Jahresgebühren, die je nach Schule variieren.
hh. Anmeldung
Bitte wenden Sie sich direkt an die Schule Ihrer Wahl, um sich nach den
Aufnahmebedingungen und nach einer möglichen Warteliste zu erkundigen. Die
Anmeldung erfolgt direkt bei der Schule.
c) Sekundarschulen ("Post-Primary Schools")
aa. Allgemeine Informationen
Die Schulzeit in der secondary school dauert 5 oder 6 Jahre. Die Schulzeit beginnt
etwa mit 12 Jahren und endet mit 17 oder 18 Jahren. Die ersten drei Jahre werden
''Junior Cycle'' genannt und mit einem Staatsexamen, dem ''Junior Certificate'',
abgeschlossen. Darauf folgt ein Übergangsjahr (''Tansition Year''), das es den
Schülern ermöglicht, herauszufinden, ob sie später im sozialen oder
schöpferischen Bereich oder im Wirtschaftsbereich arbeiten wollen. Die restlichen
zwei Jahre werden als ''Senior Cycle'' bezeichnet, die mit dem – dem deutschen
Abitur vergleichbaren - Abschlussexamen abschließen ("Leaving Certificate").
Abschlusskandidaten können zwischen drei verschiedenen Systemen wählen:
dem traditionellem Abschlussexamen ("Established Leaving Certificate"), dem
berufsorientiertem Abschlussexamen
("Leaving
Certificate
Vocational
Programme") und dem praktisch-technischem Abschlussexamen ("Leaving
Certificate Applied").
bb. Schuljahr
Das Schuljahr für secondary schools dauert von der ersten Septemberwoche bis
zur ersten Juniwoche. Die Abschlussklassen der "Junior Certificate Classes" und
der "Leaving Certificate Classes" schreiben bis Ende Juni ihre Examina.
cc. Schultypen
Das weiterführende Schulsystem beinhaltet "secondary schools", berufsorientierte
Schulen ("vocational schools"), Gemeinschafts- oder Gesamtschulen ("community
or comprehensive schools") und "private secondary schools". Die Mehrzahl der
irischen Kinder geht auf "private secondary schools", die oft religiös geprägt sind.
Die Schulen haben die unterschiedlichsten Schwerpunkte.
Berufsorientierte Schulen sowie Gemeinschafts- oder Gesamtschulen sind
18
kostenlos und erteilen akademischen und technischen Unterricht, der auch von
Schulabgängern und Erwachsenen wahrgenommen wird.
Es gibt außerdem private internationale Schulen: eine französische, eine
japanische und eine deutsche Schule. Die Anschrift der deutschen Schule lautet:
Deutsche Schule Dublin, St. Kilian’s
Roebuck Road
Clonskeagh
Dublin 14
Tel.: +353-1-288 3323
Fax: +353-1-288 2138
e-Mail: admin@kilians.com
Internetpräsenz: www.kilians.com.
dd. Punktesystem
Wenn Ihr Kind eine Universität oder eine andere weiterführende
Bildungseinrichtung besuchen will, muss es eine ausreichende Punktzahl in dem
Abschlussexamen vorlegen. Man erhält Punkte in den 6 besten Fächern, die von
A1 anfangen. Die meisten Schüler wählen 7 Fächer im Abschlussexamen.
Die benötigte Punktzahl richtet sich nach dem gewünschten Studienfach.
ee. Schulgebühren
Die Mehrzahl der weiterführenden Schulen in Irland verlangen keine Gebühren.
Die meisten "Voluntary Secondary Schools" nehmen an dem "free education
scheme" teil. "Community Schools" und "Comprehensive Schools" werden
staatlich finanziert. Die Gebühren an den privaten weiterführenden Schulen
variieren stark. Auch bei dem Besuch von staatlich finanzierten Schulen muss in
jedem Fall für Schulbücher und Schuluniform, sowie für außerschulische
Aktivitäten gezahlt werden.
ff. Bewerbung um einen Schulplatz
Die Bewerbung erfolgt direkt bei der Schule. Auflistungen der irische Schulen
können für jeden irischen Landkreis ("list of Irish schools on a county-by-county
basis") beim irischen Erziehungsministerium angefordert bzw. auf dessen
Internetseite heruntergeladen werden:
Department of Education and Skills
Marlborough Street
Dublin 1
Tel.: +353 -1- 889 6400,
e-Mail: info@education.gov.ie
Internetpräsenz: www.education.ie
Einige Schulen haben Wartelisten. Von Vorteil zur Entscheidung für eine Schule
können verwandtschaftliche Beziehungen zu anderen/ehemaligen Schülern, der
Besuch einer bestimmten Grundschule u.a. sein. Für Eltern, die im Ausland
bleiben und ihr Kind auf eine irische Schule schicken wollen, gibt es Internate
("boarding schools"), die dauerhafte Unterbringungsmöglichkeiten arrangieren.
19
d) Hochschulen
aa. Allgemeines
Die Hochschulausbildung obliegt vor allem den Universitäten, "Institutes of
Technology" und "Colleges of Education" (Colleges für die Lehrerausbildung).
Bei den Zulassungsvoraussetzungen ist zwischen den allgemeinen und den
besonderen Voraussetzungen für die Vergabe von Studienplätzen in einem
bestimmten Studiengang oder an einer bestimmten Hochschule zu unterscheiden.
Das wichtigste Unterscheidungskriterium stellt die Note des Abschlusszeugnisses
(Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife bzw. ''Leaving Certificate'') dar. Die
Anforderungen sind aufgrund des großen Andrangs hoch, variieren aber je nach
Hochschule bzw. Studiengang. Mitunter verlangen die Universitäten/Colleges
zusätzliche Eingangsprüfungen oder Gespräche. Über die Zulassung entscheiden
die
Universitäten/Colleges
anhand
eines
individuell
entworfenen
Anforderungskataloges. Einheitliche Kriterien für die Zulassung ausländischer
Bewerber gibt es nicht. Der Nachweis guter Englischkenntnisse ist aber stets
erforderlich.
An den Universitäten und Colleges werden Studiengebühren (in unterschiedlicher
Höhe) erhoben. Im Bereich der weiterführenden Studiengänge, die zum Erwerb
höherer akademischer Grade einschließlich der Promotion führen, liegen die
Gebühren teilweise deutlich über den gewöhnlichen Studiengebühren.
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt über das CAO:
Central Applications Office
Tower House
Eglinton Street
Galway
Tel.: +353-(0)91-509800
Fax: +353-(0)91-562344
Internetpräsenz: www.cao.ie
Unter http://www2.cao.ie/handbook/handbook/index.php
finden Sie ein Handbuch des CAO zum Bewerbungsverfahren.
Vor Aufnahme eines Auslandsstudiums in Irland ist es in jedem Fall ratsam, sich
mit dem Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) in Verbindung zu
setzen. Dort sind weitere Informationen über das Bildungs- und Hochschulwesen
in Irland erhältlich, deren Lektüre nachdrücklich empfohlen wird.
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Kennedyallee 50
53175 Bonn
[Postanschrift: Postfach 200404, 53134 Bonn]
Tel.: +49 (0) 228 882 0
Fax: +49 (0) 228 882 444
e-Mail: postmaster@daad.de
Internetpräsenz: www.daad.de.
Ein Anschriftenverzeichnis der irischen Hochschulen findet sich auf der
Internetpräsenz der Higher Education Authority (HEA): www.hea.ie (>> HE
20
Instituts >> Education Institutions). Die Anschrift der Behörde lautet:
Higher Education Authority
Brooklawn House
Crampton Avenue
Shelbourne Road,
Dublin 4
Tel.: +353 -1- 231 7100 oder
Lo-Call: 1890 200 637
Fax: +353 -1- 231 7172
e-Mail: info@hea.ie
bb. Universitäten
Von den sieben Colleges, die zum Universitätssektor gehören, sind allein drei in
Dublin angesiedelt. Das renommierteste ist das ursprünglich protestantische
Trinity College (TCD). Der Nachwuchs für die Politik und das höhere
Beamtentum rekrutiert sich jedoch eher aus dem traditionell katholischen
University College Dublin (UCD). Es ist mit den gleichnamigen Hochschulen in
Cork und Galway unter dem Dach der "National University of Ireland" (NUI)
zusammengefasst. Assoziiert ist der National University auch das St. Patrick's
College Maynooth, ursprünglich ein katholisches Priesterseminar, das jedoch
inzwischen eine breite Auswahl geistes- und naturwissenschaftlicher Studiengänge
anbietet. Dublin City University (DCU) und die University of Limerick (UL) sind
die jüngsten Hochschulen des Landes. Bei beiden liegt ein Schwerpunkt der
Ausbildung im Bereich moderner Technologien, vor allem der
Informationstechnologien, und die Studiengänge sind – unter anderem durch die
Integration von Fremdsprachenkursen – stark europäisch ausgerichtet.
cc. Institutes of Technology
Die
Technologie-Institute
bieten
hauptsächlich
nichtakademische
berufsqualifizierende Ausbildungsgänge an. Es gibt aber auch akademische
Studiengänge, die sehr praxisorientiert sind. Insgesamt gibt es 14 Technical
Colleges. Sie befinden sich in Dublin, Tallaght, Blanchardstown und Dun
Laoghaire, sowie außerhalb von Dublin in Athlone, Cork, Dundalk, Galway,
Letterkenny, Limerick, Sligo, Mayo, Carlow, Tralee und Waterford . Das ältere
Dublin Institute of Technology (DIT) besteht heute aus sechs Colleges und ist mit
dem UCD assoziiert.
dd. Colleges of Education
Zukünftige Primarschullehrer studieren in Irland an speziellen Colleges für
Lehrerausbildung (''Colleges of Education''), die nach wie vor konfessionell
bestimmt sind. Das Studium dauert drei Jahre und schließt mit dem "Bachelor of
Education" (B.Ed.) ab. Daneben wird ein 18monatiges Aufbaustudium angeboten,
das mit dem Diplom abschließt. Wer an einer höheren Schule unterrichten will,
absolviert zunächst ein Fachstudium und erwirbt danach durch ein pädagogisches
Aufbaustudium das "Higher Diploma in Education" (H.Dipl.Ed.).
Folgende fünf Colleges bieten das dreijährige Bachelorstudium an: Coláiste
Mhuire, St. Patrick's College, the Church of Ireland College of Education, the
21
Froebel College of Education (alle in Dublin) und das Mary Immaculate College
in Limerick. Das Church of Ireland College of Education in Dublin, das St. Mary’s
College (Marino Institute of Education) und das Froebel College of Education in
Sion Hill, Blackrock, Co. Dublin sind mit dem Trinity College Dublin assoziiert.
Zum Hauswirtschaftslehrer bilden das St. Angela’s College of Education for
Home Economics (Lough Gill, Co. Sligo) und das St. Catherine’s College of
Home Economics in Blackrock, Co. Dublin aus. Das St. Patrick’s College ist mit
der Dublin City University assoziiert.
Wichtig: Wer in Irland Primarschullehrer
Sprachkenntnisse nachweisen.
werden
will,
muss
irische
5. Straßenverkehr in Irland
a) Allgemeines
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw beträgt innerorts 50 km/h, außerorts
auf Landstraßen 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120
km/h. Darüber hinaus können die Gemeinden selbstständig 30 oder 60 km/h Zonen für ausweisen (z.B. vor Schulen). Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
sind 80 € und zwei Punkte fällig. Zahlt man nicht innerhalb von 28 Tagen, so
erhöht sich das Bußgeld auf 120 €. Zahlt man dies auch nicht, so wird das
Verfahren vor einem District Court anhängig. Bei einem Unterliegen bekommt
man automatisch vier Punkte und muss bis zu 800 € zahlen.
Häufig ist auch das so genannte ''clampen'' (Anbringen von Wegfahrsperren), das
bereits bei kurzer Falschparkdauer oder – auf entgeltpflichtigen Parkplätzen – bei
geringfügiger Überschreitung der Parkzeit angewandt wird.
Die Promillegrenze liegt in Irland bei 0,8 ‰; wer mit mehr Alkohol im Blut am
Straßenverkehr teilnimmt, riskiert ein Fahrverbot von mindestens einem Jahr.
Das Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt ist verboten und wird
mit einem Bußgeld von 60 € plus zwei Punkten geahndet. Bei einer
strafrechtlichen Verurteilung drohen vier Punkte und eine Zahlung von bis zu
2.000 €.
b) Besonderheiten
Es gilt das Linksfahrgebot (und somit Rechtsüberholen!); Vorfahrt auf
gleichrangigen Straßen und im Kreisverkehr hat der von rechts kommende
Verkehr. Bei Scheinwerfern mit asymmetrischem Licht muss der entsprechende
Sektor abgeklebt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz
eines PKW mitfahren. Eine durchgehende doppelte Linie am Fahrbahnrand
markiert die Parkverbotszonen. Das Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist
nicht gestattet. Die Mitnahme von Reservekraftstoff nicht erlaubt.
c) Führerschein
Beim Führen eines Fahrzeugs muss der Fahrer stets einen Nachweis über seine
Fahrerlaubnis mit sich führen, d.h. entweder eine sog. "learner permit", einen
Führerschein ("Full licence") oder einen internationalen Führerschein.
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Deutsche Führerscheine (auch die alten grauen!) werden in Irland gemäß der 2.
EU-Führerschein-Richtlinie anerkannt. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich.
d) Steuerbefreiung bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen
Seit 1993 besteht bei einer Wohnsitzverlegung nach Irland die Möglichkeit, im
Ausland registrierte Fahrzeuge als Teil des Umzugsgutes nach Irland einzuführen,
ohne die Fahrzeugmeldesteuer ("vehicle registration tax" VRT) an den irischen
Fiskus entrichten zu müssen. Dafür müssen bestimmte Bedingungen in Bezug auf
den alten und neuen Wohnsitz sowie das Motorfahrzeug erfüllt sein. Diese
Bedingungen werden nachfolgend kurz skizziert; Details finden sich unter dem
Stichwort "Tax Relief on Transfer of Residence" auf der Homepage der irischen
Finanzbehörden
unter
www.revenue.ie/en/tax/vrt/leaflets/tax-relief-transferresidence.html, sowie auf den bei lokalen Fahrzeugmeldeämtern ("Vehicle
Registration Offices" VRO) erhältlichen Merkblättern. Die Adressen der jeweils
örtlich zuständigen Fahrzeugmeldeämtern stehen in den "Golden Pages" der
Telefonbücher. Ein Verzeichnis aller Fahrzeugmeldeämter findet sich im Internet
auf der Homepage www.citizensinformation.ie (Home >> Moving Country >>
Moving to Ireland >> Coming to live in Ireland >> Importing a vehicle into
Ireland).
aa. Voraussetzungen
Zunächst muss der reguläre Wohnsitz zum Zeitpunkt der Einfuhr außerhalb der
Republik Irland liegen. Im Falle des Zuzugs aus einem Staat, der nicht Mitglied
der EU ist, muss der Wohnsitz mindestens seit zwölf Monaten dort bestehen. Als
regulärer Wohnsitz gilt zum einen der Ort, an dem der Einreisende aus beruflichen
oder persönlichen Gründen normalerweise und für mindestens 185 Tage des
Jahres vor dem Umzug gelebt haben.
Anmerkung: Eine Befreiung von der Fahrzeugmeldesteuer wird nicht gewährt, (a)
wenn der Umzug lediglich für Ausbildungszwecke erfolgt oder (b) wenn der
Aufenthalt in Irland durch eine berufliche Verpflichtung von weniger als einem
Jahr Dauer bedingt ist und die persönlichen Beziehungen in dem anderen Staat
bleiben oder (c) wenn der Aufenthalt in Irland durch eine berufliche Verpflichtung
von länger als einem Jahr Dauer bedingt ist und bereits eine Steuerbefreiung für
ein anderes Fahrzeug innerhalb der letzten fünf Jahre gewährt wurde.
Bezüglich des Motorfahrzeuges müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: (a)
Das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein und sich vor dem
Umzug nach Irland für mindestens sechs Monate in seinem Besitz befunden haben
und im Ausland benutzt worden sein. Der Besitz und die Benutzung des
Fahrzeuges in Irland sind nicht anrechnungsfähig. (b) Beim Erwerb des
Fahrzeuges müssen alle fälligen Steuern und Abgaben (ohne Rückvergütung)
bezahlt worden sein. (c) Das Fahrzeug muss innerhalb einer Frist von zwölf
Monaten nach Wohnsitznahme in Irland eingeführt werden.
bb. Antrag
Bei einem Umzug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Irland,
muss der Antrag am ersten Arbeitstag nach der Einfuhr des Fahrzeuges beim
örtlichen Fahrzeugmeldeamt ("Vehicle Registration Office" VRO) unter
23
Vorführung des Fahrzeuges eingereicht werden. Im Falle eines Umzugs aus einem
Land außerhalb der EU, ist der Antrag bei der Einfuhr des Fahrzeuges beim
Zollamt einreichen.
Die Antragsformulare – C&E 1077 (beim Wohnsitzwechsel innerhalb der EU)
bzw. C&E 1076 (beim Zuzug aus einem Land außerhalb der EU) sowie VRT 4
(Motorfahrzeuge) bzw. VRT 5 (Motorräder) – sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Formulare sind bei allen Fahrzeugmelde- und Zollämtern
erhältlich; sie können auch auf der Homepage der irischen Finanzbehörden unter
www.revenue.ie/en/tax/vrt/leaflets/tax-relief-transfer-residence.html
heruntergeladen werden.
cc. Einzureichende Unterlagen
Zusätzlich zu dem Antrag sind
Fahrzeugunterlagen einzureichen.
ein Wohnsitznachweis sowie diverse
(1) Wohnsitznachweis
Aus dem Wohnsitznachweis muss hervorgehen, dass der Wohnsitz im Ausland vor
dem Umzug nach Irland für die notwendige Zeitdauer bestand. Des weiteren sind
Unterlagen vorzulegen, die belegen, dass der Wohnsitz in die Republik Irland
verlegt wurde. Da es in Irland kein Einwohnermeldewesen im deutschen Sinne
gibt, dienen diesem Zweck (a) Unterlagen über den Erwerb/Anmietung von
Immobilien in Irland bzw. den Verkauf von Immobilien im Ausland (z.B.
Mietverträge, Hypothekunterlagen, Belege für Miet-/Hypothekzahlungen usw.),
(b) Unterlagen über die Erwerbstätigkeit im Ausland und in Irland (z.B.
Lohnabrechnungen, Steuerunterlagen usw.), (c) Unterlagen, die den üblichen
Zahlungsverkehr einer Person mit festem Wohnsitz belegen (Bankauszüge, Stromund Telefonrechnungen etc.), (d) Belege über die Einreise nach Irland, (d) ggf.
sonstige Unterlagen.
Achtung: Der vollständige Nachweis obliegt dem Antragssteller. Gelingt er nicht,
so wird die Befreiung von der Fahrzeugmeldesteuer nicht gewährt.
(2) Fahrzeugunterlagen
Dem Antragssteller obliegt der Nachweis, dass das betreffende Fahrzeug für einen
Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor dem Wohnsitzwechsel auf ihren Namen
zugelassen war und im Ausland auch von ihm benutzt wurde. Des weiteren hat er
nachzuweisen, dass die im betreffenden Land anfallenden Steuern in ganzer Höhe
und ohne Rückerstattung bezahlt worden sind. Zu diesem Zweck sind vorzulegen
(a) der Fahrzeugschein, (b) Versicherungspolicen, (c) Kaufbeleg, Rechnung o.ä.,
(d) Unterlagen, aus denen hervorgeht, wann das Fahrzeug in die Republik Irland
eingeführt worden ist (z.B. Fährenschein).
Achtung: Wer auf den Antragsformularen falsche Angaben macht und/oder
gefälschte Unterlagen einreicht, macht sich strafbar.
(3) Frist
Für die Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente verbleibt eine Frist von
30 Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags. Die bei der Einreichung
24
ausgehändigte Quittung (VRT 25) sollte im Fahrzeug aufbewahrt werden, bis die
Fahrzeugregistrierung abgeschlossen ist.
dd. Weitere Voraussetzung
Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab dem Meldedatum darf das Fahrzeug
nicht verkauft, vermietet oder verliehen werden. Andernfalls fällt die
Fahrzeugmeldesteuer (u.U. auch Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer) nachträglich an.
6. Das irische Gesundheitswesen
a) Allgemeines
Die Irische Regierung unternimmt intensive Anstrengungen, um die bestehenden
Lücken im öffentlichen Gesundheitswesen zu schließen und die Standards weiter
zu heben. Es herrscht ein akuter Mangel an einheimischem Pflegepersonal. Die
Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte liegen über den deutschen
Sätzen. Arztkosten müssen grds. selbst getragen werden, es sei denn es handelt
sich um eine Notfallbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus (public
hospital). Alle Arten von Operationen können in Dublin durchgeführt werden.
EU-Bürger mit gewöhnlichem Wohnsitz in Irland ("ordinary residency") können
die gleichen Leistungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung wie ein irischer
Staatsangehöriger in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist die Intention,
mindestens ein Jahr zu bleiben. Ob man "ordinarily resident" ist, stellt die "Health
Service Executive" HSE fest.
Wegen zum Teil langer Wartezeiten im öffentlichen Gesundheitssystem ist eine
private Krankenversicherung angeraten. Die größten Anbieter sind "Voluntary
Health
Insurance
Board"
(VHI)
[www.vhi.ie],
"Laya-healthcare"
[www.layahealthcare.ie] und ''Hibernian Aviva'' [www.aviva.ie].
b) Das öffentliche Gesundheitswesen
Das öffentliche Gesundheitswesen wird von der "Health Service Executive" HSE
geleitet. Sie ist die größte staatliche Organisation des Landes.
Health Service Executive HSE/Headoffice
Oak House, Millennium Park, Naas, Co. Kildare
Tel.: +353 (0)45 880400
Fax: 1890 200893
e-Mail: info@hse.ie
Internetpräsenz: www.hse.ie
Die Leistungen der Krankenversicherung richten sich nach der Höhe des
Einkommens. Der Kategorie I gehören diejenigen an, die über eine "medical card"
verfügen, die es ermöglicht, das ganze Angebot des öffentlichen
Gesundheitssystems kostenfrei in Anspruch zu nehmen Unter Kategorie II hat man
als "non-medical card holder" Anspruch auf kostenfreie stationäre Behandlung in
staatlichen Krankenhäusern, wobei eine tägliche Gebühr zu entrichten ist; die
25
Behandlung durch einen praktischen Arzt ("General Practitioner" GP) ist selbst zu
bezahlen, es sei denn man ist Inhaber einer sog. "GP Visit Card".
c) "Medical cards"
Die "medical card" wird von der "Health Service Executive" HSE ausgestellt und
berechtigt den Inhaber, bestimmte Gesundheitsleistungen
kostenfrei zu
empfangen. So sind Besuche beim Allgemein- bzw. Familienarzt (general
practioner or family doctor), verschriebene Medikamente (mit einigen
Ausnahmen), öffentliche Krankenhaus-, zahnärztliche und augenoptische
Leistungen kostenfrei. Versicherungskarten sind kleine Plastikkarten, die in etwa
die Größe einer Kreditkarte haben. Aufgedruckt ist der Name des Arztes. Die
Karten sind normalerweise jeweils ein Jahr lang gültig.
EU-Bürger, die ein niedriges Einkommen haben, können ebenso wie irische
Staatsangehörige bei ihrer örtlichen Gesundheitsbehörde ("Local Health Office")
eine "medical card" beantragen.
Angaben über die Berechnung des Einkommens und die Einkommensgrenze, ab
der eine "medical card" ausgegeben wird, sowie weitere Informationen und ein
Antragsformular finden sich unter www.citizensinformation.ie [>> Health >>
Entitlement to health services >> Medical cards]. In Irland lebende EU-Bürger, die
nicht in Irland arbeiten oder selbstständig sind und die nicht von Irland, sondern
von einem anderen EU-Land Sozialleistungen erhalten, können ohne
Bedürftigkeitsprüfung eine "medical card" erhalten.
Neben dem Karteninhaber sind im Regelfall der finanziell vom Inhaber abhängige
Ehegatte sowie Kinder, denen der Inhaber zum Unterhalt verpflichtet ist,
mitversichert.
Die "medical card" ermöglicht folgende Leistungen: Arztbesuche, Versorgung mit
verschreibungspflichtiger Medizin, Hilfsmitteln und Geräten wie zB Rollstühlen,
Krankenhausaufenthalte, Krankenbesuche, Mutterschaftsgeld bei der Geburt jedes
Kindes, Medizinische Versorgung und Geburtshilfe für Mütter, weitere
persönliche und soziale Leistungen wie zB staatliche Krankenpflege.
Allerdings ist die Auswahl des Arztes bestimmten Beschränkungen unterworfen.
So muss z.B. ein Allgemeinarzt im Umkreis von 7 Meilen um die Wohnung des
Patienten seine Praxis haben. Außerdem muss der Allgemeinarzt den Kranken als
Patienten akzeptieren. Es kann durchaus vorkommen, dass ein Arzt aus
Kapazitätsgründen einen Patienten ablehnen muss (selten!).
Für 2010 ist geplant, eine anteilige Gebühr pro Verschreibung einzuführen, die
jedoch durch den maximalen Betrag von 10 € pro Monat und Familie gedeckelt
ist.
d) Weitere Informationen zum irischen Gesundheitssystem
Weitere Informationen zum irischen Gesundheitssystem erteilen die "Health
Service
Executives"
HSE;
ein
Verzeichnis
sämtlicher
örtlicher
26
Gesundheitsbehörden mit Telefon- und Faxnummern sowie den jeweils
zuständigen Ansprechpartnern findet sich unter www.hse.ie >> Find Health
Services >> Local Health Offices im Internet.
7. Wahlrecht
a) Bundestagswahlen
Allgemein gilt, dass in einem EU-Mitgliedstaat lebende, volljährige deutsche
Staatsangehörige die nach dem 23.05.1949 mindestens drei Monate
ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland (in den Grenzen vom
03.10.1990) gewohnt haben, berechtigt sind, an den Bundestagswahlen
teilzunehmen. Um das Wahlrecht auszuüben, müssen im Ausland lebende
wahlberechtigte Deutsche beantragen, in das Wählerverzeichnis ihres letzten
Wohnortes in Deutschland eingetragen zu werden. Formulare für diesen Antrag
und Merkblätter können angefordert werden beim
Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
65180 Wiesbaden
Tel.: +49-611 75-4863
Fax: +49 (0) 611 72 40 00
e-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
Internetpräsenz: www.bundeswahlleiter.de.
Auskünfte erteilt das Büro des Bundeswahlleiters unter +49 (0) 611 75 48 63.
b) Wahlregister
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wahl in Irland ist grundsätzlich, dass
der eigene Name im Wahlregister ("Register of Electors") eingetragen ist.
Einsichtnahme ist möglich unter www.checktheregister.ie oder während der
Dienstzeiten bei den Stadtverwaltungen, in öffentlichen Bibliotheken, Postämtern
und Polizeiwachen ("Garda Stations").
Bis zum 25. November jeden Jahres besteht die Möglichkeit, eine Änderung bzw.
die Aufnahme zu beantragen. Das ergänzte Register wird jeweils am 01. Februar
veröffentlicht und tritt am 15. Februar in Kraft. Wer als Wahlberechtigter den
Termin für die Aufnahme in das Register versäumt hat, kann eine späte Aufnahme
seines Namens in das Register beantragen. Der Antrag für die Aufnahme in das
Ergänzungsregister ("Supplemental Register") muss spätestens 15 Arbeitstage vor
der Wahl gestellt werden.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Wahlregister ist der gewöhnliche
Aufenthalt in Irland seit dem 1. September des Vorjahres und das Erreichen des
18. Lebensjahres bei Inkrafttreten des Wahlregisters zum jeweils 15. Februar des
Jahres.
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Antragsunterlagen für die Aufnahme in das Wahlregister und alle sonstigen
Unterlagen sind bei den Stadtverwaltungen, in den öffentlichen Bibliotheken,
Postämtern und Polizeiwachen ("Garda Stations") erhältlich. Die Adressen sind in
allen öffentlichen Telefonverzeichnissen angegeben.
c) Wahlen in Irland
Bei Kommunalwahlen kann jede im Wahlregister registrierte volljährige Person
teilnehmen, die ihren Wohnsitz im jeweiligen Wahlbezirk hat.
Bei Wahlen zum Europaparlament dürfen alle volljährigen EU-Bürger teilnehmen,
die in der Republik Irland leben und deren Namen im Wahlregister registriert sind.
Nur volljährige, im Wahlregister registrierte irische Staatsangehörige können an
allen anderen Wahlen und Referenda teilnehmen, wobei bei den Wahlen zum
irischen Unterhaus (Dáil) auch britische Staatsangehörige teilnehmen dürfen.
Um seine Wahlberechtigung nachzuweisen, sind die Geburtsurkunde bzw. die
Einbürgerungsurkunde vorzulegen.
d) Der Wahlprozess in Irland
Üblicherweise finden die Wahlen in Wahlzentren ("official voting centres") statt.
Eine Briefwahl ist u.a. möglich, wenn man körperliche Behinderungen hat oder an
einer Bildungseinrichtung studiert, die nicht in der Nähe der registrierten Adresse
liegt. Bewerbungen für die Aufnahme in die Liste der Briefwähler müssen bis
spätestens 25. November erfolgen. Wenn man als Briefwähler registriert ist, ist
keine Wahl in den Wahlzentren mehr möglich.
Des weiteren gibt es für die Bewohner von Altenheimen, Krankenhäusern und
sonstigen medizinischen Einrichtungen die Möglichkeit, dort zu wählen.
Bewerbungen zur Aufnahme in die sog. "special voters list" müssen bis spätestens
25. November erfolgen; bei Erstbeantragung muss eine ärztliches Attest vorgelegt
werden.
e) Weitere Informationen
Weitere Informationen zu der Möglichkeit, an Wahlen in Irland teilzunehmen,
finden sich im Internet unter www.citizensinformation.ie [>> Government in
Ireland].
9. Sonstiges
a) Adresse der Botschaft von Irland in Berlin
Für Fragen zum Thema Leben und Arbeiten in der Republik Irland steht
selbstverständlich auch die Irische Botschaft in Berlin zur Verfügung.
Botschaft von Irland
Jägerstraße 51
10117 Berlin
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Tel: +49 (0)30 220720
Fax: +49 (0)30 22072299
Öffnungszeiten: 09:30-12:30 & 14:30 -16:45 Mon-Fri
e-Mail: Berlin@dfa.ie
Internetpräsenz: www.embassyofireland.de
In Bezug auf die Kontaktadressen der irischen Honorarkonsulate in Deutschland
kontaktieren Sie bitte die irische Botschaft.
b) Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Verbindliche Informationen zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können
vom irischen Justizministerium (Department of Justice) über die irische Botschaft
in Berlin erbeten werden. Allgemeine Information zum ausländischen Recht erteilt
das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln (www.bundesverwaltungsamt.de).
c) Rechtsverfolgung in Irland, deutschsprachige Anwälte
Ein Merkblatt zur Rechtsverfolgung in Irland und eine unverbindliche Liste mit
Anschriften von deutschsprachigen Anwälten in Irland können auf der
Internetseite der Deutschen Botschaft in Dublin gefunden werden.
http://www.dublin.diplo.de/Vertretung/dublin/de/04/Andere__rechtliche__Dienstl
eistungen__A-Z/__Andere__rechtliche__Dienstleistungen__A__-__Z.html
10. Die Deutsche Botschaft Dublin
Last but not least hilft die Deutsche Botschaft in Dublin deutschen
Staatsangehörigen, die in der Republik Irland leben, bei der Erledigung von
Passfragen
und
in
Personenstandsangelegenheiten
(Familiensachen,
Eheschließungs-, Geburten-, Todesfall-, Erbscheinsangelegenheiten etc.).
Die Adresse der Botschaft lautet:
Embassy of the Federal Republic of Germany
31 Trimleston Avenue
Booterstown
Co. Dublin
Ireland
Tel.: (+353-1-) 269 - 30 11 (Mo - Do: 8:00 bis 17:00 Uhr, Fr: 8.00 bis 14.00 Uhr)
Fax: (+353-1-) 269 3800
e-Mail: info@dublin.diplo.de
Internetpräsenz: www.dublin.diplo.de
Für die Pass- und Visabeantragung muss für Vorsprachen zuvor ein Termin
vereinbart werden. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Botschaft.
Wenngleich die Botschaft deutschen Staatsbürgern im Ausland in vielen Fällen
helfen kann, so ist sie doch nicht die Filiale eines Kreditinstituts.
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Bei Geldverlust gilt daher in erster Linie das Prinzip ''Hilfe zur Selbsthilfe''.
Die Botschaft berät Sie daher gerne, wie Sie sich von Angehörigen rasch Geld
überweisen lassen können oder über Kreditkartenunternehmen schnell an Bargeld
kommen können.
Darüber hinaus kann die Botschaft leider nicht die Funktion eines Reisebüros oder
einer Krankenkasse übernehmen.
Dublin, Juli 2013
Hinweis : Die vorstehenden Informationen sind auf dem Stand 07/2013. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen
zusammengestellt. Dennoch kann die Deutsche Botschaft Dublin keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben
übernehmen. Ebensowenig handelt es sich um rechtlich in irgendeiner Weise verbindliche Auskünfte.
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