B.A. Beifach Griechisch
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B.A. Beifach Griechisch
Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 1 Anhang zu §§ 2,3,5,6,11-14,16 und § 17: Fachbereich 07 Griechisch Bestimmungen für das Beifach Griechisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Fachspezifische Sprachkenntnisse (§ 2 Abs. 2): Nachzuweisen sind Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums entweder durch das Zeugnis der Hochschulreife oder durch die staatliche Ergänzungsprüfung gemäß der Landesverordnung über die Ergänzungsprüfungen in Lateinisch und Griechisch vom 13. Juli 1993 (GVBl S. 191) in der jeweils gültigen Fassung. Nachzuweisen sind darüber hinaus in der Regel bis zum Beginn des 5. Fachsemesters, spätestens jedoch beim Abschluß des BA-Studiums Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums entweder durch das Zeugnis der Hochschulreife oder durch die oben genannte staatliche Ergänzungsprüfung. 2. Nachweis besonderer Vorbildung Eignungsprüfung (§ 2 Abs. 3): oder Tätigkeit oder Bestehen keine B. Modularisierter Studienverlauf 1. Studienvolumen (Leistungspunkte/Semesterwochenstunden) Im Verlauf des Studiums ist an Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen in folgendem zeitlichen Gesamtumfang (in SWS) teilzunehmen (§ 6 Abs. 1): Gesamtumfang: 34 SWS, davon Pflichtlehrveranstaltungen: 34 SWS Wahlpflichtlehrveranstaltungen: 0 SWS Insgesamt sind 60 Leistungspunkte zu erwerben (§ 6 Abs. 2 Nr. 1). 2. Modulplan Das Studium gliedert sich in die folgenden Pflichtmodule: 2.1 Modul „Aufbau 1“ (13 LP) 2.2 Modul „Aufbau 2“ (13 LP) 2.3 Modul „Literaturwissenschaft und ihre Methodik“ (13 LP) 2.4 Modul „Literatur und Kultur“ (11 LP) 2.5 Modul „Abschluss“ (10 LP) einer Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 Lehrveranstaltung Sprachpraxis 1 Lektüreübung für Anfänger Griechische Literatur* Griechische Literatur* Modulprüfung Gesamt Sonstiges Lehrveranstaltung Sprachpraxis 2 Einführung in die Sprachwissenschaft Griechisch Betreutes Selbststudium, Exkursion, Projektarbeit etc. Modul 1 Griechische Sprache und Literatur I Art RegelVerpflichSWS LP semester tungsgrad SÜ 1 P 2 4 LÜ 1 P 2 3 VL VL P P 2 2 Studienleistungen Klausur (60 Min.) 3 3 Mündliche Prüfung (20 Min.) im Anschluss an die zuletzt besuchte Vorlesung 8 SWS 13 LP * Die Studierenden wählen hierbei Vorlesungen nach Maßgabe des Lehrprogramms aus. Am Ende des Bachelorstudiums sollen möglichst alle vier relevanten Epochen der Literaturgeschichte (Archaik, Klassik, Hellenismus, Kaiserzeit) abgedeckt worden sein. Modul 2 Griechische Sprache und Literatur II Art Regel- VerpflichSWS LP semester tungsgrad SÜ 3 P 2 4 VL/Ü Griechische Sprache VL/Ü und Literatur im Lateinischen Modulprüfung Gesamt Zugangsvoraussetzung 1 2 2 4 P 2 3 4 P 2 3 4 P 2 3 dt.-griech. Klausur (60 Min.) 8 SWS Lateinkenntnisse 13 LP Studienleistungen Leistungsüberprüfung des Selbststudiums, der Exkursion etc. je nach Angebot (mündl. Prüfung [20 Min.] oder Referat oder Klausur [60 Min.]) Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 3 Modul 3 „Literaturwissenschaft und ihre Methodik“ Art RegelVerpflichSWS LP Studienleistungen semester tungsgrad Grundlagen des Ü 2 P 2 3 Klausur (30 Min.) Studiums der Klass. über „Grundlagen“ Philologie Griech. Proseminar 1 PS 2 P 2 5 (Poesie oder Prosa) Griech. Proseminar 2 PS 3 P 2 5 (Poesie oder Prosa) Lehrveranstaltung Modulprüfung Gesamt Hausarbeit oder schriftliche Ausarbeitung im Umfang einer Hausarbeit zum Proseminar 2 6 SWS 13 LP Lehrveranstaltung Art Hauptseminar 1 Griechische Literatur* Lektüre zur Vorlesung HS VL LÜ Modulprüfung Gesamt Sonstiges LP Studienleistungen 5 3 3 Hausarbeit zum Hauptseminar 6 SWS 11 LP * Die Studierenden wählen hierbei Vorlesungen nach Maßgabe des Lehrprogramms aus. Am Ende des Bachelorstudiums sollen möglichst alle vier relevanten Epochen der Literaturgeschichte (Archaik, Klassik, Hellenismus, Kaiserzeit) abgedeckt worden sein. Lehrveranstaltung Art Sprachpraxis 3 Griechische Literatur* Lektüre zur Vorlesung SÜ VL LÜ Modulprüfung Gesamt Sonstiges Modul 4 „Literatur und Kultur“ RegelVerpflichSWS semester tungsgrad 5 P 2 5 P 2 5 P 2 Modul 5 „Abschluss“ RegelVerpflichSWS semester tungsgrad 6 P 2 6 P 2 6 P 2 LP Studienleistungen 4 3 3 Klausur (120 Min.) über alle drei Veranstaltungen 6 SWS 10 LP * Die Studierenden wählen hierbei Vorlesungen nach Maßgabe des Lehrprogramms aus. Am Ende des Bachelorstudiums sollen möglichst alle vier relevanten Epochen der Literaturgeschichte (Archaik, Klassik, Hellenismus, Kaiserzeit) abgedeckt worden sein. Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 Legende: HS LÜ P PS Ü SÜ V = = = = = = = Hauptseminar Lektüreübung Pflichtlehrveranstaltung Proseminar Übung Sprachübung Vorlesung 3. Verpflichtende Auslandsaufenthalte keine 4