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PRESSEMITTEILUNG BVS: Kfz-Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung Dipl.-Ing (FH) Sachverständiger Ronald für Lorenz, öffentlich bestellter Kraftfahrzeugschäden und und vereidigter -bewertung sowie Bundesfachbereichsleiter Kfz im BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) gibt Auskunft und Tipps rund um das Thema Hagel- und Sturmschäden. Herr Lorenz, was versteht man unter einem Hagelschaden? Ein Hagelschaden tritt ein, wenn ein Fahrzeug im Freien fährt oder steht und dabei ein Hagelgebiet herüberzieht. Durch die zur Erde herabfallenden Hagelkörner entstehen auf der "Außenhaut" des Fahrzeuges, also auf der Karosserie bzw. deren Anbauteilen, Verformungen. In den Blechteilen entstehen Eindellungen, welche teilweise nur mit Hilfsmitteln sichtbar sind; andere wiederum können eine Größe bis 120 mm erreichen, also faustgroße Eindellungen darstellen. Die Größe der Eindellungen ist von der Größe der Hagelkörner und deren Beschaffenheit abhängig. Welche Teile des Autos sind betroffen? Im Regelfall sind alle an der Außenhaut des Fahrzeuges angebrachten Bauteile wie Karosserie- oder Karosserieanbauteile betroffen. Auch Lampen, Scheiben, Zierleisten aus Blech oder selbst aus Kunststoffen und Gummi können dauerhafte Verformungen aufweisen. Auch Stoßfängerverkleidungen aus Kunststoff sind teilweise bei sehr starken Hagelschäden deutlich verdellt. Folgeschäden treten häufig bei Zerstörung von Scheiben mit anschließender Durchnässung der Polster des Fahrzeuges auf, da ein Hagelschauer meistens in Verbindung mit Regen niedergeht oder aber in Regen endet. Zahlt die Versicherung, wenn ja, welche? Kasko oder Haftpflicht? Diese Schäden sind versichert in der Fahrzeugteilversicherung, auch Teilkaskoversicherung genannt. Versichert ist hier die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmungen auf ein Fahrzeug. Steigt der Versicherungsbeitrag nach Meldung des Schadens? Nein, in der Teilkaskoversicherung erfolgt keine Hoch- oder Zurückstufung wie im Rabattsystem der Haftpflicht bzw. Vollkaskoversicherung. Das ist natürlich ein Vorteil für den Versicherungsnehmer. Kann die Versicherung auf eine bestimmte Reparaturmethode bestehen, oder auf eine bestimmte Werkstatt? Da in der Kaskoversicherung im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ein Vertrag zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer, also hier dem geschädigten Fahrzeughalter abgeschlossen wurde, bestimmt dieser Vertrag auch die Leistungen. Ersetzt werden regelmäßig die Kosten, die durch die fachgerechte Reparatur entstehen würden, sofern sie den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nicht übersteigen. Nach eindeutiger Rechtsauffassung werden die Reparaturkosten erstattet, die als fachgerecht, vollständig und durchführbar angesehen werden. Im Hagelschadenbereich hat sich die Beseitigung der Schäden mittels Hebelmethode etabliert. Diese Methode ist innerhalb gewisser Grenzen anwendbar, wird jedoch unrentabel, wenn die Anzahl der Dellen zu hoch wird bzw. die Dellen zu groß sind. Unmöglich wird die Hebelmethode, wenn derart viele Dellen auf einem Fahrzeugteil sind, dass diese ineinander übergehen, so dass das Blech anschließend keine Festigkeit mehr aufweist. Die durch die Versicherungsgesellschaft häufig gewünschte Werkstatt ist nicht zwingend für den Versicherungsnehmer bindend. Nur wenn der Versicherungsnehmer eine Klausel im Kaskoversicherungsvertrag hat, in dem eine Werkstattbindung vereinbart wurde, muss er der Versicherung Folge leisten. Tut er dies nicht, muss er sich möglicherweise Abzüge vom Rechnungsbetrag gefallen lassen. Hier gibt es unterschiedliche Lösungen bei den Versicherern. Welche Sachverständigen begutachten Hagelschäden? Da es sich hierbei um einen Schaden handelt, der über die Teilkaskoversicherung reguliert wird, und der Versicherer im Kaskofall das Recht hat, den Sachverständigen zu bestimmen, Sachverständige. erledigen Dies dies können folglich entweder von der Versicherung angestellte beauftragte Sachverständige des Versicherungsunternehmens sein, aber auch Sachverständige von Organisationen oder freie Sachverständige. - Worauf sollte der Versicherungsnehmer generell achten? Der Geschädigte sollte sein Fahrzeug zur Hagelschadenbesichtigung möglichst gewaschen vorführen. Insbesondere, wenn es um einen Hagelschaden mit kleinen Eindellungen geht, müssen diese häufig mittels Reflexionshilfen gefunden werden. Diese Reflexionshilfen funktionieren aber nur dann, wenn der Lack diese auch reflektiert. Das heißt, er muss sauber sein. An einem Fahrzeug mit starker Verschmutzung bzw. sehr mattem Lack ist eine Hagelschadenaufnahme annähernd unmöglich. Der Versicherungsnehmer sollte auch darauf achten, dass die Bedingungen der Besichtigung für den Sachverständigen günstig sind. Häufig wird gerade nach großen Hagelkatastrophen durch die Versicherungsunternehmen die Besichtigung in so genannten Aktionen durchgeführt. Hiergegen ist im Grunde nichts einzuwenden, wenn folgende Randbedingungen erfüllt sind: 1. Die Besichtigung erfolgt in einer Halle 2. Die Beleuchtung innerhalb der Halle ist sehr gut 3. Über dem Fahrzeug ist ein so genannter Lichttunnel aufgebaut bzw. am Fahrzeug und über dem Fahrzeug hängen Streifentücher. Dies sind die eben beschriebenen Reflexionsspiegel. Diese Dinge sind deshalb zu berücksichtigen, da unter ungünstigen Bedingungen, wie zum Beispiel einer unzureichenden Beleuchtung, der Sachverständige sicher nur einen Teil der Eindellungen erkennen kann. Im Idealfall wird der Reparateur, der ein spezialisierter Hagelschadenbeseitigungsbetrieb sein sollte, das Fahrzeug in einen Lichttunnel fahren, jede Delle markieren, diese zählen und dann die Schadenssumme kalkulieren. Anschließend wird sofort mit der Reparatur begonnen. Diese ist die sicherste Art, einen Hagelschaden komplett zu beseitigen. Muss der Versicherungsnehmer selbst das Gutachten bezahlen? Nein. Im Kaskofall wird der Sachverständige von der Versicherung beauftragt und auch von dieser bezahlt. Muss der Versicherungsnehmer den Sachverständigen der Versicherung akzeptieren? Ja. Er muss den Sachverständigen der Versicherung akzeptieren, hat jedoch das Recht, wenn er mit dessen Ergebnis nicht zufrieden ist, ein weiteres Gutachten privat in Auftrag zu geben. Dieses Gutachten muss der Versicherungsnehmer dann selbst bezahlen. Sollte dieses Gutachten von dem des Sachverständigen der Versicherung abweichen, wird in ein so genanntes Sachverständigenverfahren eingetreten, in dem dann fachlich über den Reparaturweg verhandelt werden kann. Was, wenn die Reparatur des Hagelschadens teurer ist als das Auto? Dann handelt es sich um einen sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden. Das heißt, entschädigt wird laut AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) ausschließlich bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug bewertet und der Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug abzüglich des durch den Sachverständigen ermittelten Restwertes erstattet wird. Wie teuer kann ein Hagelschaden sein? Diese Frage kann man mit dem häufig verwendeten Satz beantworten, von null bis unendlich; hier ist alles möglich. Es gibt Hagelschäden mit wenigen hundert Euro Schaden; es gibt jedoch auch Hagelschäden, bei denen ein Fahrzeug, das 50.000 Euro gekostet hat und ein halbes Jahr alt ist, trotzdem einen Totalschaden erleiden kann. Das kann man pauschal nicht sagen. Aus meiner persönlicher Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass die große Masse der Hagelschäden irgendwo zwischen 3.000 – 8.000 Euro liegt. Wie oft kann man einen Hagelschaden über die Versicherung regulieren lassen? Hier gibt es keine Begrenzung. Es ist allerdings zu beachten, dass der Versicherer bei fiktiver Hagelschadenabrechnung für einen vorangegangenen Hagelschaden, nun bei einem neuerlich vorliegenden Hagelschaden im Regelfall den Nachweis für die Reparatur des Erstschadens verlangt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, so wird der Versicherer Abzüge vornehmen. Wie verhält es sich mit sonstigen Schäden am Kraftfahrzeug durch Witterung, wie Stürme etc.? Wie eingangs gesagt, sind Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, bei einigen Versicherungsgesellschaften auch Lawinen, versichert. Die Art und Weise der Regulierung beziehungsweise Beseitigung der Schäden erfolgt äquivalent zu dem hier beschriebenen Hagelschaden. Herr Lorenz, vielen Dank für das Gespräch. Weitere Informationen unter: Dipl.-Ing. (FH) Ronald Lorenz BVS-Kraftfahrzeugsachverständigenverein VVS Berlin und Brandenburg Menzelstr. 33 12623 Berlin Tel.: 030-56301644 Mobil: 0172-3924490 Fax.: 030-56301645 r.lorenz@kfz-lorenz.de www.kfz-lorenz.de IHK zu Berlin: öbuv. für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) Willi Schmidbauer, BVS-Präsident Charlottenstraße 79/80 10117 Berlin Tel.: 030 255 938-0 Fax: 030 255 938-14 info@bvs-ev.de www.bvs-ev.de