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PRESSEMITTEILUNG
BVS: Kfz-Schäden durch Sturm, Hagel,
Blitzschlag und Überschwemmung
Dipl.-Ing
(FH)
Sachverständiger
Ronald
für
Lorenz,
öffentlich
bestellter
Kraftfahrzeugschäden
und
und
vereidigter
-bewertung
sowie
Bundesfachbereichsleiter Kfz im BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und
vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) gibt Auskunft und Tipps
rund um das Thema Hagel- und Sturmschäden.
Herr Lorenz, was versteht man unter einem Hagelschaden?
Ein Hagelschaden tritt ein, wenn ein Fahrzeug im Freien fährt oder steht und dabei
ein Hagelgebiet herüberzieht. Durch die zur Erde herabfallenden Hagelkörner
entstehen auf der "Außenhaut" des Fahrzeuges, also auf der Karosserie bzw. deren
Anbauteilen, Verformungen. In den Blechteilen entstehen Eindellungen, welche
teilweise nur mit Hilfsmitteln sichtbar sind; andere wiederum können eine Größe bis
120 mm erreichen, also faustgroße Eindellungen darstellen. Die Größe der
Eindellungen ist von der Größe der Hagelkörner und deren Beschaffenheit abhängig.
Welche Teile des Autos sind betroffen?
Im Regelfall sind alle an der Außenhaut des Fahrzeuges angebrachten Bauteile wie
Karosserie-
oder
Karosserieanbauteile
betroffen.
Auch
Lampen,
Scheiben,
Zierleisten aus Blech oder selbst aus Kunststoffen und Gummi können dauerhafte
Verformungen aufweisen. Auch Stoßfängerverkleidungen aus Kunststoff sind
teilweise bei sehr starken Hagelschäden deutlich verdellt. Folgeschäden treten
häufig bei Zerstörung von Scheiben mit anschließender Durchnässung der
Polster des Fahrzeuges auf, da ein Hagelschauer meistens in Verbindung mit Regen
niedergeht oder aber in Regen endet.
Zahlt die Versicherung, wenn ja, welche? Kasko oder Haftpflicht?
Diese
Schäden
sind
versichert
in
der
Fahrzeugteilversicherung,
auch
Teilkaskoversicherung genannt. Versichert ist hier die unmittelbare Einwirkung von
Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmungen auf ein Fahrzeug.
Steigt der Versicherungsbeitrag nach Meldung des Schadens?
Nein, in der Teilkaskoversicherung erfolgt keine Hoch- oder Zurückstufung wie im
Rabattsystem der Haftpflicht bzw. Vollkaskoversicherung. Das ist natürlich ein Vorteil
für den Versicherungsnehmer.
Kann die Versicherung auf eine bestimmte Reparaturmethode bestehen, oder
auf eine bestimmte Werkstatt?
Da in der Kaskoversicherung im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ein Vertrag
zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer, also hier
dem geschädigten Fahrzeughalter abgeschlossen wurde, bestimmt dieser Vertrag
auch die Leistungen. Ersetzt werden regelmäßig die Kosten, die durch die
fachgerechte Reparatur entstehen würden, sofern sie den Wiederbeschaffungswert
des Fahrzeuges nicht übersteigen. Nach eindeutiger Rechtsauffassung werden die
Reparaturkosten erstattet, die als fachgerecht, vollständig und durchführbar
angesehen werden.
Im
Hagelschadenbereich
hat
sich
die
Beseitigung
der
Schäden
mittels
Hebelmethode etabliert. Diese Methode ist innerhalb gewisser Grenzen anwendbar,
wird jedoch unrentabel, wenn die Anzahl der Dellen zu hoch wird bzw. die Dellen zu
groß sind. Unmöglich wird die Hebelmethode, wenn derart viele Dellen auf einem
Fahrzeugteil sind, dass diese ineinander übergehen, so dass das Blech
anschließend keine Festigkeit mehr aufweist.
Die durch die Versicherungsgesellschaft häufig gewünschte Werkstatt ist nicht
zwingend
für
den
Versicherungsnehmer
bindend.
Nur
wenn
der
Versicherungsnehmer eine Klausel im Kaskoversicherungsvertrag hat, in dem eine
Werkstattbindung vereinbart wurde, muss er der Versicherung Folge leisten. Tut er
dies nicht, muss er sich möglicherweise Abzüge vom Rechnungsbetrag gefallen
lassen. Hier gibt es unterschiedliche Lösungen bei den Versicherern.
Welche Sachverständigen begutachten Hagelschäden?
Da es sich hierbei um einen Schaden handelt, der über die Teilkaskoversicherung
reguliert wird, und der Versicherer im Kaskofall das Recht hat, den Sachverständigen
zu
bestimmen,
Sachverständige.
erledigen
Dies
dies
können
folglich
entweder
von
der
Versicherung
angestellte
beauftragte
Sachverständige
des
Versicherungsunternehmens sein, aber auch Sachverständige von Organisationen
oder freie Sachverständige. -
Worauf sollte der Versicherungsnehmer generell achten?
Der Geschädigte sollte sein Fahrzeug zur Hagelschadenbesichtigung möglichst
gewaschen vorführen. Insbesondere, wenn es um einen Hagelschaden mit kleinen
Eindellungen geht, müssen diese häufig mittels Reflexionshilfen gefunden werden.
Diese Reflexionshilfen funktionieren aber nur dann, wenn der Lack diese auch
reflektiert. Das heißt, er muss sauber sein. An einem Fahrzeug mit starker
Verschmutzung bzw. sehr mattem Lack ist eine Hagelschadenaufnahme annähernd
unmöglich.
Der Versicherungsnehmer sollte auch darauf achten, dass die Bedingungen der
Besichtigung für den Sachverständigen günstig sind. Häufig wird gerade nach
großen Hagelkatastrophen durch die Versicherungsunternehmen die Besichtigung in
so genannten Aktionen durchgeführt. Hiergegen ist im Grunde nichts einzuwenden,
wenn folgende Randbedingungen erfüllt sind:
1. Die Besichtigung erfolgt in einer Halle
2. Die Beleuchtung innerhalb der Halle ist sehr gut
3. Über dem Fahrzeug ist ein so genannter Lichttunnel aufgebaut bzw. am
Fahrzeug und über dem Fahrzeug hängen Streifentücher. Dies sind die eben
beschriebenen Reflexionsspiegel.
Diese Dinge sind deshalb zu berücksichtigen, da unter ungünstigen Bedingungen,
wie zum Beispiel einer unzureichenden Beleuchtung, der Sachverständige sicher nur
einen Teil der Eindellungen erkennen kann. Im Idealfall wird der Reparateur, der ein
spezialisierter Hagelschadenbeseitigungsbetrieb sein sollte, das Fahrzeug in einen
Lichttunnel
fahren,
jede
Delle
markieren,
diese
zählen
und
dann
die
Schadenssumme kalkulieren. Anschließend wird sofort mit der Reparatur begonnen.
Diese ist die sicherste Art, einen Hagelschaden komplett zu beseitigen.
Muss der Versicherungsnehmer selbst das Gutachten bezahlen?
Nein. Im Kaskofall wird der Sachverständige von der Versicherung beauftragt und
auch von dieser bezahlt.
Muss der Versicherungsnehmer den Sachverständigen der Versicherung
akzeptieren?
Ja. Er muss den Sachverständigen der Versicherung akzeptieren, hat jedoch das
Recht, wenn er mit dessen Ergebnis nicht zufrieden ist, ein weiteres Gutachten privat
in Auftrag zu geben. Dieses Gutachten muss der Versicherungsnehmer dann selbst
bezahlen. Sollte dieses Gutachten von dem des Sachverständigen der Versicherung
abweichen, wird in ein so genanntes Sachverständigenverfahren eingetreten, in dem
dann fachlich über den Reparaturweg verhandelt werden kann.
Was, wenn die Reparatur des Hagelschadens teurer ist als das Auto?
Dann handelt es sich um einen sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden. Das
heißt,
entschädigt
wird
laut
AKB
(Allgemeine
Bedingungen
für
die
Kraftfahrtversicherung) ausschließlich bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
Dies bedeutet, dass das Fahrzeug bewertet und der Wiederbeschaffungswert für ein
vergleichbares Fahrzeug abzüglich des durch den Sachverständigen ermittelten
Restwertes erstattet wird.
Wie teuer kann ein Hagelschaden sein?
Diese Frage kann man mit dem häufig verwendeten Satz beantworten, von null bis
unendlich; hier ist alles möglich. Es gibt Hagelschäden mit wenigen hundert Euro
Schaden; es gibt jedoch auch Hagelschäden, bei denen ein Fahrzeug, das 50.000
Euro gekostet hat und ein halbes Jahr alt ist, trotzdem einen Totalschaden erleiden
kann. Das kann man pauschal nicht sagen. Aus meiner persönlicher Erfahrung kann
ich jedoch sagen, dass die große Masse der Hagelschäden irgendwo zwischen
3.000 – 8.000 Euro liegt.
Wie oft kann man einen Hagelschaden über die Versicherung regulieren
lassen?
Hier gibt es keine Begrenzung. Es ist allerdings zu beachten, dass der Versicherer
bei fiktiver Hagelschadenabrechnung für einen vorangegangenen Hagelschaden,
nun bei einem neuerlich vorliegenden Hagelschaden im Regelfall den Nachweis für
die Reparatur des Erstschadens verlangt. Kann dieser Nachweis nicht geführt
werden, so wird der Versicherer Abzüge vornehmen.
Wie verhält es sich mit sonstigen Schäden am Kraftfahrzeug durch Witterung,
wie Stürme etc.?
Wie eingangs gesagt, sind Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und
Überschwemmung,
bei
einigen
Versicherungsgesellschaften
auch
Lawinen,
versichert. Die Art und Weise der Regulierung beziehungsweise Beseitigung der
Schäden erfolgt äquivalent zu dem hier beschriebenen Hagelschaden.
Herr Lorenz, vielen Dank für das Gespräch.
Weitere Informationen unter:
Dipl.-Ing. (FH) Ronald Lorenz
BVS-Kraftfahrzeugsachverständigenverein
VVS Berlin und Brandenburg
Menzelstr. 33
12623 Berlin
Tel.: 030-56301644
Mobil: 0172-3924490
Fax.: 030-56301645
r.lorenz@kfz-lorenz.de
www.kfz-lorenz.de
IHK zu Berlin: öbuv. für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter
Sachverständiger e.V. (BVS)
Willi Schmidbauer, BVS-Präsident
Charlottenstraße 79/80
10117 Berlin
Tel.: 030 255 938-0
Fax: 030 255 938-14
info@bvs-ev.de
www.bvs-ev.de