Hagelschaden, PDF

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Hagelschaden, PDF
Presseinformation
Hagelschlag – was tun, wenn’s passiert ist?
Vor Notreparatur Versicherer einschalten
•
Hagelschäden unverzüglich der Kfz-Versicherung melden
•
DEKRA empfiehlt: Schadenausmaß durch Fotos dokumentieren
•
Autofahrer unterliegen der Schadenminderungspflicht
Zersplittertes Glas, rundum verbeulte Karosserien, beschädigte
Rückleuchten durch taubeneigroße Hagelkörner – mit Szenarien dieser Art
müssen Autofahrer in den heißen Sommermonaten immer häufiger
rechnen. Klimaforscher erwarten, dass mit der Zunahme der
Wetterextreme die Zahl der Hagelschäden bis zum Jahr 2050 um mehr 60
Prozent ansteigen wird. Allein im Jahr 2013 summierten sich die Kosten
der Kfz-Versicherer für Hagelstürme, Hochwasser und Orkane auf 1,5
Milliarden Euro. Die Sachverständigen von DEKRA sagen, worauf
Autofahrer bei einem Hagelschaden achten müssen.
Teil- oder vollkaskoversicherte Fahrzeuge sind bei Hagel grundsätzlich in vollem
Umfang versichert. Der Besitzer ist allerdings verpflichtet, seiner Versicherung
den Schaden unverzüglich mitzuteilen – telefonisch, schriftlich oder per Mail.
Diese Meldung muss den Tag, die Uhrzeit und den Ort des Schadenereignisses
möglichst genau nennen. „Zur Beweissicherung kann es durchaus auch sinnvoll
sein, das Ausmaß des Schadens unmittelbar nach dem Hagelschlag durch
Fotos zu dokumentieren, etwa mit dem Smartphone“, sagt Bernd Grüninger,
Schadenexperte bei der DEKRA Automobil GmbH.
Autofahrer unterliegen bei Hagelschäden zudem der Schadenminderungspflicht.
„Eingeschlagene Autoscheiben zum Beispiel müssen abgedeckt werden, damit
das Fahrzeug nicht mehr als unvermeidbar durch nachfolgenden Regen
beschädigt wird“, sagt der Experte. Dagegen dürfen Notreparaturen oder
Teilinstandsetzungen am Fahrzeug nicht ohne Rücksprache mit der
Versicherung in Auftrag gegeben werden. „Der Betroffene braucht die
Deckungszusage seines Versicherers, sonst muss er die Rechnung unter
Umständen aus eigener Tasche bezahlen.“
Nach der Schadenmeldung vereinbart der Versicherer mit dem Fahrzeughalter
einen Besichtigungstermin. Dabei ermittelt ein Sachverständiger die
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Stuttgart, 21.07.2014 / Nr. 078
Wolfgang Sigloch
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Schadenhöhe und, wenn nötig, auch den Wiederbeschaffungswert und den
Restwert des Fahrzeugs. Der Gutachter berücksichtigt die gängigen
Reparaturmethoden für die Hagelschadenbeseitigung – wie etwa die
lackschadenfreie Reparatur – und legt den Reparaturweg fest.
Dem Autofahrer steht es dann frei, sein Fahrzeug reparieren oder sich die
Schadensumme auszahlen zu lassen. Wer sich für die Reparatur entscheidet,
sollte prüfen, ob der Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung vorsieht. In
diesem Fall ist der Halter verpflichtet, den Schaden in einer Werkstatt instand
setzen zu lassen, die von der Versicherung benannt wird. Bei anderen Verträgen
kann er eine Werkstatt seines Vertrauens beauftragen.
Und noch eins ist wichtig: Wer ein Auto verkauft, muss einen eventuellen
Vorschaden durch Hagel gegenüber dem Käufer angeben. Ansonsten hat der
unter Umständen das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Viel Aufwand und Umstände können sich Autofahrer übrigens sparen, wenn sie
vor angekündigten Hitzegewittern mit Hagelgefahr ihr Fahrzeug vorsorglich in
die Garage fahren oder an einer anderen geschützten Stelle in Sicherheit
bringen.
Über DEKRA
DEKRA ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen. Das Unternehmen ist
heute in mehr als 50 Ländern aktiv. Mehr als 32.000 Mitarbeiter sorgen nachhaltig für
Sicherheit, Qualität und Umweltschutz. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns.
Die DEKRA Geschäftsfelder „Automotive“, „Industrial“ und „Personnel“ stehen für
qualifizierte und innovative Dienstleistungen rund um Themen wie Fahrzeugprüfung,
Gutachten, Schadenregulierung, Systemzertifizierung, Produktprüfung & -zertifizierung,
Industrie- & Bauprüfung, Materialprüfung & Inspektion, Consulting, Qualifizierung und
Zeitarbeit. DEKRA erzielte 2013 einen Umsatz in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro.
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