Ratgeber 14.04.11.indd - Beratungsstelle Bochum

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Ratgeber 14.04.11.indd - Beratungsstelle Bochum
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DER
RATGEBER FÜR
E RWE R BS LOS E
UND MENSCHEN MIT
GERINGEM EINKOMMEN
IN BOCHUM
Beratungsstelle für Arbeitslose im evangelischen Kirchenkreis Bochum
in Zusammenarbeit mit dem
Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V.
Mit finanzieller Unterstützung der
1
Impressum
DER
RATGEBER FÜR
E RWE R BS LOS E
UND MENSCHEN MIT
Herausgeber:
Beratungsstelle für Arbeitslose im
evangelischen Kirchenkreis Bochum,
Brückstraße 46, 44787 Bochum,
in Zusammenarbeit mit dem
Mieterverein Bochum, Hattingen und
Umgegend e. V.
Layout/Druckvorstufe:
Weritz Werbung
Auf der Heide 3, 44803 Bochum
Telefon: 02 34 / 936 48615
E-Mail: info@weritz-werbung.de
www.weritz-werbung.de
GERINGEM EINKOMMEN
IN BOCHUM
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Dieses Projekt wurde ermöglicht
durch die finanzielle Unterstützung
der Bochum Agenda 21.
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigungen, gleich welcher Art,
auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.
Stand: März 2011 · © 2011
2
Beratungsstelle für Arbeitslose im evangelischen Kirchenkreis Bochum
in Zusammenarbeit mit dem
Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V.
3
Vorwort
Inhalt von A bis Z
Liebe Leserinnen
und Leser,
A Agentur für Arbeit Bochum
das Leben wird
immer komplizierter,
teurer und auch ungerechter. Das löst
bei den Betroffenen nicht selten ein Gefühl
der Ratlosigkeit, Wut und Überforderung
aus.
Betroffen sind vor allem immer mehr Menschen, deren Existenz ungenügend gesichert
ist, weil sie entweder auf Sozialleistungen
angewiesen sind oder nur über ein geringes
Erwerbseinkommen verfügen.
Oft fehlt das Geld für Dinge des täglichen
Lebens (z.B. Lebensmittel, Kleidung, Strom,
Fahrkarten für den ÖPNV) und erst recht
für außergewöhnliche Belastungen (z.B.
Sehhilfen, Gesundheitsvorsorge, Hausrat,
Reparaturen, Umzug etc.).
Dann stellt sich schnell die Frage nach Unterstützung und Information und danach,
an wen Betroffene sich wenden können.
Um die unterschiedlichen Unterstützungsangebote, die es in unserer Stadt gibt, zu
bündeln und transparent zu machen, hat
die Beratungsstelle für Arbeitslose mit
finanzieller Unterstützung der Bochumer
Agenda 21 diese Broschüre erstellt.
Sie informiert über Beratungs- und Unterstützungsangebote bei vielfältigen Fragestellungen und Problemlagen und gibt darüber
hinaus auch rechtliche Tipps im Umgang
mit Behörden.
Die Herausgeber danken der Werbeagentur
Weritz Werbung für das Engagement und
für die unentgeltliche Unterstütung.
4
Ute Auer
Ärztliche Hilfe (kostenlos)
Allgemeine psychiatrische und
psychotherapeutische Hilfe
B Bahnhofsmission
Baumarkt (second-hand, Witten)
Bekleidung – siehe Kleiderläden
Beratungshilfe
Beratungsstellen
Beratung bei Arbeitslosigkeit
Beratung bei Obdachlosigkeit
Beratung für Frauen
Beratung für Migranten/Innen
Beratung bei Schulden
Beratung für Suchtkranke
Bildungs-/Maßnahmeträger
Bochum-Pass
Bodo (das Strassenmagazin)
Bücherei – siehe Stadtbücherei
C Café/Kirchencafé
Caritas
Computernutzung
– siehe Stadtbücherei
6
9
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21
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23
30
32
89
33
34
89
G Gebrauchtmöbel – siehe Möbel
77
Gerichte
50
GEZ
55
Girokonto
56
Grundsicherung – siehe Sozialamt 87
H Hallenbad – siehe Freizeitgestaltung 46
Haus der Begegnung
Hundesteuer
I Initiativen
Internetzugang
59
61
J Jobcenter Bochum
7
Jugendamt (Angebote für Kinder
und Jugendliche)
Jugendhilfe
66
Kantinen
67
Kinder und Jugendliche
(Angebote/Musikschule etc.) 63 + 83
Kleiderläden
68
Kosten der Unterkunft
71
Krankenkasse
73
Kultur – siehe Freizeitgestaltung
46
36
L Lebensmittelausgabe
E Elektrogeräte – siehe Möbel
77
38
M Medizinische Versorgung
F Fahrräder
Familienbildungsstätte
Ferienpass
Flohmarkt
Freiwilligen-Zentrum Bochum
Freizeitgestaltung (Theater/
Ausflüge/Zoo/Tierpark etc.)
76
42
43
44
45
45
46
62
65
K Kabelgebühren
D Diakonie
Ermäßigungskarten
Essensausgabe
– siehe Mittagstisch
57
58
74
kationszentrum der RUB)
9
77
76
78
47
83
75/84
84
P Prozesskostenhilfe – siehe Gerichte 50
R Rechtsanwälte – siehe Beratungshilfe 14
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung – siehe GEZ
55
S Schuldenberatung
– siehe Beratungsstellen
16
Schulmaterialien
85
Selbsthilfebüro
86
(siehe auch Haus der Begegnung S. 57)
Sozialamt – ab dem 01.03.2011
Amt für Soziales und Wohnen
87
Stadtbücherei
89
Strom/Stromerstattung
90
T Tierpark – siehe Freizeitgestaltung
49
U Umzug
91
92
Unabhängige Patientenberatung
V Verbraucherzentrale
Volkshochschule
(Weiterbildungsberatungsstelle/
nachträgliche Schulabschlüsse)
W Wattenscheider Tafel e. V.
– siehe ärztliche Versorgung
Mieterverein Bochum, Hattingen
und Umgegend e.V.
Mittagstisch/Mittagessen
Möbel/Haushaltswaren
Museen/Galerien/Theater
– siehe Freizeitgestaltung
Musikschule
– siehe Kinder und Jugendliche
N Nachhilfe
O Oase (Selbsthilfe- und Kommuni-
Weiterbildung
– siehe Bildungs-/Maßnahmeträger
– siehe Volkshochschule
Weiterbildungsträger (sonstige)
Wohngeld
93
94
74
23
94
95
87
Z Zahnersatz/
Zahnärztliche Beratungsstelle
96
Anhang:
Wichtige §§ im Umgang mit
Behörden
98
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Agentur für Arbeit Bochum
Jobcenter Bochum
Besucheranschrift:
Universitätsstraße 66
Universitätsstraße 66 a
44789 Bochum
44789 Bochum
Telefon: 02 34 / 305-0
E-Mail: Bochum@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de
Telefon: 02 34 / 58 87 9 - 0
E-Mail: jobcenter-bochum@jobcenter-ge.de
www.jobcenter-bochum.de
Postanschrift:
Agentur für Arbeit Bochum
44771 Bochum
Beschreibung:
• Dienstleistungen für den Berufs- und Ausbildungsmarkt,
• Beratung und Unterstützung bei Arbeitslosigkeit, Berufswahl, Existenzgründung
und Weiterbildung.
Angebot:
Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
• Berufsberatung,
• Arbeitgeberberatung,
• Förderung der Berufsausbildung,
• Förderung der beruflichen Weiterbildung,
• Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung,
• Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
• Entgeltersatzleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.
Außerdem unternimmt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner zahlt sie – als Familienkasse – das Kindergeld. Ihr sind auch
Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs übertragen.
Öffnungszeiten:
Mo – Mi von 7.30 – 15.30 Uhr
Do
von 7.30 – 18.00 Uhr
Fr
von 7.30 – 13.00 Uhr
6
Beschreibung:
Das Jobcenter Bochum (ehemals ARGE Bochum) betreut und vermittelt Bezieher
von Arbeitslosengeld II und deren leistungsberechtigte Angehörige. Zugleich ist das
Jobcenter Bochum Ansprechpartner für private und öffentliche Arbeitgeber, die auf
der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern sind. Um ihren Kunden
ein breit gefächertes, bedarfsorientiertes Qualifizierungsangebotes zu bieten, kooperiert das Jobcenter Bochum mit in Bochum tätigen Bildungsträgern.
Das Jobcenter Bochum wird gemeinsam getragen von der Agentur für Arbeit Bochum und der Stadt Bochum. Es betreut seine Kundinnen und Kunden an sieben
Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Vermittlung junger Arbeitsloser unter
25 Jahren.
Angebot:
• Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche,
• Qualifikationen und Weiterbildungen in verschiedenen Berufsbereichen,
und Fachrichtungen,
• Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes,
• Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten,
• Minijob-Börse (www.jobcenter-bochum.de/minijob-boerse.906.0.html),
• zusätzliche Hilfen wie Kostenübernahme für Schuldnerberatung.
Öffnungszeiten:
Mo, Di und Mi von 8.00 – 16.00 Uhr
Do
von 8.00 – 18.00 Uhr
Fr
von 8.00 – 14.00 Uhr
7
Ärztliche Hilfe
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo und Di von 14.00 – 16.00 Uhr
Aufsuchende medizinische Hilfe für
Wohnungslose und Bedürftige Bochum e.V.
Mi
Do
Fr
www.medizinische-hilfe-bochum.de
von 8.00 – 12.00 Uhr
von 14.00 – 16.00 Uhr
von 8.00 – 12.00 Uhr
Standorte:
Mitte
Universitätsstraße 74 a
44789 Bochum
Telefon: 02 34 / 5 88 79-0
Nord
Heinrichstraße 42
44805 Bochum
Telefon: 02 34 / 57 93-0
Durch Spenden wird diesen Menschen eine unbürokratische medizinische Erstversorgung ermöglicht, die ehrenamtlich von vier Ärzten und zwei Krankenschwestern
durchgeführt wird.
Süd
Querenburger Höhe 256
44801 Bochum
Telefon: 02 34 / 93 63-0
Südwest
Hattinger Straße 777
44879 Bochum
Telefon: 02 34 / 8 90 39-0
Angebot:
• Kostenlose ärztliche Beratung sowie kleine Behandlungen für wohnungslose
Jugendliche, junge Erwachsene, Frauen und Männer.
• Herstellung von Kontakten zur Weiterbehandlung.
Ost
Carl-von-Ossietzky-Platz 1
44892 Bochum
Telefon: 02 34 / 50 62-0
Wattenscheid
Friedrich-Ebert-Straße 7
44866 Bochum
Telefon: 0 23 27 / 324-0
Sprechstunden:
Zentrale Sachbearbeitung für Selbständige und Wohnungslose :
- Selbständige Universitätsstraße 66 a
44789 Bochum
Telefon : 02 34 / 58 87 9-0
Fax
: 02 34 / 58 87 9-120
- Wohnungslose Universitätsstraße 74 a
44789 Bochum
Telefon : 02 34 / 58 87 9-0
Fax
: 02 34 / 58 87 9-120
Gesonderte Öffnungszeiten für Wohnungslose:
Mo, Mi und Do von 8.00 – 12.00 Uhr.
8
Beschreibung:
Angebot einer medizinischen Basisversorgung
für wohnungslose oder bedürftige Menschen.
Tag
Uhrzeit
Ort
Montag
10.00 – 11.00
Beratungsstelle für wohnungslose Männer
der Diakonie, Westring 28
Dienstag
11.30 – 13.00
Bochumer Suppenküche, Arndtstr. 19 (1. Etage)
Dienstag
12.00 – 13.00
„Sprungbrett“, Ferdinandstr. 36 (für 14- bis 21jährige Jugendliche und junge Erwachsene)
Mittwoch
11.00 – 12.00
Wattenscheid, Mittagstisch für Wohnungslose,
Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid,
Swidbertstr. 6
Mittwoch
19.00 – 20.00
Übernachtungsstelle der Diakonie „Fliednerhaus“,
Am Stadion 5a
Donnerstag 09.00 – 10.00
„Schlaf am Zug“, Castroper Str. 1a (für 14- bis 21jährige Jugendliche und junge Erwachsene)
Donnerstag 12.00 – 13.00
„Sprungbrett“, Ferdinandstr. 36 (für 14- bis 21jährige Jugendliche und junge Erwachsene)
Freitag
Bochumer Suppenküche, Arndtstr. 19 (1. Etage)
11.30 - 13.00
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Allgemeine psychiatrische und psychotherapeutische Hilfen
Baumarkt
Für Erwachsene und ihre Familien
CapBaumarkt
Annenstraße 118 – 122
58453 Witten
Telefon: 0 23 02 / 2 82 46-61
E-Mail: info@capbaumarkt.de
www.capbaumarkt.de
• in den Stadtbezirken Nord und Ost:
Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle
- Sozialpsychiatrischer Dienst Ovelackerstraße 5
44892 Bochum
Telefon: 02 34 / 2 82 07
• in Bochum-Mitte:
Stadt Bochum
Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle
Westring 26
44789 Bochum
Telefon: 02 34 / 910 -32 39
• in Bochum-West:
Stadt Bochum
Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle
Sommerdellenstraße 26a
44866 Bochum
Telefon: 02 34 / 910-63 99
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Beschreibung:
Zusammenarbeit von behinderten und nicht behinderten Menschen, die SecondHand-Baumarktartikel aufwerten und verkaufen. Ziel ist die berufliche Qualifikation
der Teilnehmenden und die Integration in den Arbeitsmarkt.
Die gespendeten und aufgearbeiteten Baumarktartikel werden zu sehr günstigen
Preisen angeboten.
Angebot:
• Verkauf von gespendeten Second-Hand-Artikeln rund um Haus und Garten,
Sanitärbedarf, Haushaltswaren,
• Arbeitserprobung unter realistischen Arbeitsbedingungen, wie Verkauf, Lagerund Transporttätigkeiten, Bürotätigkeiten.
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Bahnhofsmission
Bahnhofsmission Bochum
Kurt-Schumacher-Platz 13 – 15
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 6 6147
E-Mail: bahnhofsmission@caritas-bochum.de
www.bahnhofsmission-bochum.de
Kurzbeschreibung:
Die Bahnhofsmission Bochum wird von der Inneren Mission – Diakonisches Werk
Bochum e. V. gemeinsam mit dem Caritasverband für Bochum und Wattenscheid
e. V. unter dessen Federführung betrieben.
Sie ist ein kirchlicher und sozialer Dienst am Bahnhof für alle Menschen mit Fragen,
Nöten und Problemen. Sie gibt Auskünfte, Raum für Gespräche, hilft unbürokratisch weiter und ist Anlaufstelle für
• Reisende (z. B. allein reisende Kinder und Jugendliche oder Senioren, Mütter
und Väter mit Kleinkindern, körper- und geistig behinderte Menschen),
• minderjährige Ausreißer,
• Wohnungslose,
• Menschen in Not.
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 08.00 – 20.00 Uhr
Sa
08.00 – 16.00 Uhr
Sonn- und Feiertage geschlossen
Angebot:
• Informationen über soziale Hilfe,
• Vermittlung an spezielle Fachdienste,
• Erstversorgung in akuten Notlagen,
• Zeit für Gespräche, Vermittlung kleiner Hilfen (Getränk, kleine Stärkung),
• Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten.
Foto: Jürgen Weritz
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Beratungshilfe
Maßgebend für die Beratungshilfe ist das Beratungshilfegesetz (BerHG), welches die
außergerichtliche Rechtsberatung und -vertretung gewährt. Personen, die die Kosten
Den Beratungshilfeschein erhalten Sie beim Amtsgericht Bochum, Viktoriastr. 14,
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr von 8.30 – 12.30 Uhr und Do von 13.30 – 15.00 Uhr
für eine rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung nicht aufbringen können (ALG
II/Sozialhilfe/Grundsicherung/Asylbewerberleistungsgesetz oder vergleichbar niedrige Erwerbseinkommen), erhalten somit die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen.
Über den Beratungshilfeschein können die anfallenden außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten übernommen werden (bei einem Eigenanteil in Höhe von ca. 10,Euro). Betroffene sollten vor der rechtsanwaltlichen Beauftragung den Beratungshilfeschein beantragen, um die Kosten für das Tätigwerden des Rechtsanwalts /der
Rechtsanwältin nicht selbst aufbringen zu müssen.
Folgende Unterlagen müssen bei der Antragstellung vorliegen:
– Personalausweis oder Reisepass,
– Unterlagen, aus denen sich die Angelegenheit ergibt, für die Beratungshilfe
beantragt wird (Schriftwechsel etc.),
– Belege über laufendes Einkommen (Lohnabrechnungen, Renten-, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe/Grundsicherung oder sonstige Leistungsbescheide),
– Zahlungsbelege/Kontoauszüge zu laufenden Ausgaben (bei Personen mit Bezug
von ALG II/Sozialhilfe/Grundsicherung/Leistungen nach dem Asylbewerber-
(im Erdgeschoss Zimmer A 6).
Es gibt Bestrebungen, die Beratungshilfe dahingehend zu „reformieren“, dass
– sich die Eigenbeteiligung der Hilfesuchenden auf 20,- Euro erhöht,
– die nachträgliche Beantragung der Beratungshilfe durch die Rechtsanwältin/
den Rechtsanwalt unzulässig ist und
– Beratungshilfe nur noch für Personen gewährt werden soll, denen nicht zugemutet werden kann, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.
Das heißt, der Gesetzgeber beabsichtigt, die entstehenden Kosten zu Lasten der
Betroffenen drastisch zu senken. Nicht selten dient hierbei das Argument, die Beratungshilfe würde missbräuchlich in Anspruch genommen. Das genaue Gegenteil
ist der Fall. Im Rechtsgebiet SGB II (Arbeitslosengeld II) ist z. B. jede 2. Klage vor
Gericht erfolgreich. Von Missbrauch kann hier keine Rede sein.
Die Ablehnung der Beratungshilfe mit Verweis auf die vorrangige Inanspruchnahme
der Beratung durch die Behörde (gegen die sich z.B. der Widerspruch richtet), ist
nicht zulässig.
leistungsgesetz reicht die Vorlage des Leistungs- bzw. Bewilligungsbescheids).
Abgelehnt werden kann die Beratungshilfe unter anderem, wenn:
– die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt,
– ein gerichtliches Verfahren bereits anhängig ist,
– eine Hilfestellung direkt durch das Gericht erfolgen kann,
– im Einzelfall eine günstigere Art der Hilfe angeboten wird (z. B. Schuldnerberatung, Mieterverein, Verbraucherzentrale).
Quelle: Wikipedia / Infoblatt der Justiz-Verfahrenssoftware RASYS
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 11. Mai 2009 – 1 BvR
1517/08 – dargelegt, dass die Versagung der Beratungshilfe durch die Amtsgerichte
den Anspruch auf Rechtswahrungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG i.V. m. Art. 20 Abs.
1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt.
„Entgegen dem Beschluss des Amtsgerichts kann es der Beschwerdeführerin nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im
Widerspruchsverfahren angreifen will. ... Im Hinblick auf die prozessrechtlichen Grundsätze der Waffengleichheit und der gleichmäßigen Verteilung des Risikos am Verfahrensausgang im sich möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahren darf der Beschwerdeführerin eine unabhängige Beratung nicht vorenthalten werden.“
Quelle: www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-064.html
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Beratungsstellen für:
Beratung bei Arbeitslosigkeit/Sozialberatung
– Lebensberatung,
– Paarberatung,
• Ev. Kirchenkreis Bochum
Beratungsstelle für Arbeitslose
– Hilfe in sozialen Notlagen,
– Hilfe in suizidalen Krisen.
• Ev. Beratungszentrum für Ehe-, Erziehungs- und Lebensfragen
Westring 26
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 91333 91
E-Mail: ebz@diakonie-ruhr.de
• Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Caritas-Beratungszentrum
Ostermannstraße 32
44789 Bochum
Telefon: 02 34 / 3 0790 30
• Prisma – Seelsorge und Beratung bei
Suizidgefährdung und nach Suizid
Telefon: 02 34 / 5 8513
Brückstraße 46
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 35 00 91
www.beratungsstelle-bochum.de
• Unabhängige Sozialberatung
Beratung für Erwerbslose
Josefstraße 2
44791 Bochum
Telefon: 02 34 / 5 47 29 60
• Sozialberatung Ruhr e. V.
Am Bergbaumuseum 37
44791 Bochum
Telefon: 0176 / 90 79 25 78
• Telefonseelsorge
Telefon: 08 00 / 111 0 111
www.telefonseelsorge.de
• pro familia – Beratungsstelle Bochum
Ärztl./psychologische und soziale Beratung
– zur Schwangerschaft für Frauen (und deren Partner)
– zu Partnerschaft und Sexualität für Frauen und Männer, Mädchen und Jungen
– zur Empfängnisregelung für Ratsuchende
Hans-Böckler-Str. 10a
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 123 20
www.profamilia.de
16
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Beratung und Hilfe bei Obdachlosigkeit
Beratung für Frauen
• Amt für Soziales und Wohnen – Obdachlosenhilfe
Rathauscenter
• Nora e. V.
Beratung für Orientierung und Lebens-
44777 Bochum
Telefon: 02 34 / 910-27 46
• Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum e. V.
Beratungsstelle „Frauen in Not“
Hans-Böckler-Straße 28
44789 Bochum
Telefon: 02 34 / 6 40 60 66
• Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum e. V.
Beratungsstelle für wohnungslose Männer
Aufsuchende medizinische Hilfe
Westring 28
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 96 47 10
• Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum e. V.
Übernachtungsstelle „Fliednerhaus“
Am Stadion 5a
44791 Bochum
Telefon: 02 34 / 9 50 78 08
• Ev. Kinder- und Jugendheim Overdyck
Notschlafstelle „SchlafamZug“
Für Menschen von 14 – 21 Jahren
Castroper Straße 1a
44791 Bochum
Telefon: 02 34 / 9 04 19 82
planung für Frauen und Mädchen
Kortumstraße 45
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 9 62 99 95/6
E-Mail: nora-beratung@freenet.de
www.frauenberatungsstelle-bochum.de
• Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum e. V.
Beratungsstelle „Frauen in Not“
Hans-Böckler-Straße 28
44789 Bochum
Telefon: 02 34 / 6 40 60 66
• Ev. Beratungszentrum für Schwangeren- und
Schwangerschaftskonfliktberatung
Im ev. Beratungszentrum
Westring 26
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 91 333 91
• Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Ortsverein Bochum
u. a. Schwangerschaftsberatung/allgemeiner Informations- und
Beratungsdienst/Adoptionsvermittlungsstelle/Pflegschaften/Kindertagespflege
Bergstraße 224
44807 Bochum
Telefon: 02 34 / 9 55 01- 0
www.skf-bochum.de
• Städtische Notunterkunft für Obdachlose
Stockumer Straße 34 – 44
44892 Bochum
Telefon: 02 34 / 28 02 38
18
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Beratung für Migranten/innen
Beratung bei Schulden
• IFAK e.V.
Migrationserstberatung – Fachdienst für Neuzuwanderer
• Bochumer Schuldnerschutz e. V.
Schuldenberatung Bochum
Hans-Böckler-Straße 8
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 6 60 33
Offene Sprechstunde jeweils donnerstags von
9.30 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr.
Gremmestraße 19
44793 Bochum
Telefon: 02 34 / 3 25 82 42
E-Mail: sozialdienst@ifak-bochum.de (www.ifak-bochum.de)
• Deutsches Rotes Keuz-Kreisverband Bochum e.V.
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
An der Holtbrügge 2 – 8
44795 Bochum
Telefon: 02 34 / 94 45-0
Sprechstunde montags von 9 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
sowie donnerstags in der Informationsstelle im Rathaus von 14 – 18 Uhr.
• AWO – Arbeiterwohlfahrt (Unterbezirk Ruhr-Mitte)
Migrationserstberatung für Jugendliche bis/ab 27 Jahren
Beratungsstelle für Migrantinnen
Alter Markt 1
44866 Bochum-Wattenscheid
Telefon: 0 23 27 / 32 88 23
www.awo-ruhr-mitte.de
• Integrationsbüro der Stadt Bochum
Die Einrichtung besteht seit dem Jahre 2006 und koordiniert die vielfältigen
Aktivitäten der Stadt Bochum zur Verbesserung der Integration Zugewanderter.
Über das Internet können Sie sich über das Integrationsportal zeitnah und umfassend über Einrichtungen, Aktivitäten und Angebote informieren, die der
Integration der Bochumerinnen und Bochumer dienen.
Telefon: 02 34 / 910-38 40
www.bochum.de/integrationsbuero und www.integrationsportal.bochum.de
• Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale NRW e. V.
Große Beckstraße 15
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 6 60 44
• Schuldnerhilfe der Stadt Bochum (Sozialamt)
Rathaus Center
44777 Bochum
Telefon: 02 34 / 910-27 46
• Schuldner- und Insolvenzberatung
SKFM Wattenscheid e. V.
Stresemannstraße 13
44866 Bochum
Telefon: 0 23 27 / 91 92 07
• Schuldnerberatung
Caritasverband für Bochum
und Wattenscheid e. V.
Lohbergstraße 2
44789 Bochum
Telefon: 02 34 / 30 70 50
Beratungsstelle im Rathaus Bochum/Bürgerbüro:
Informationsstelle der freien Wohlfahrtspflege für Zuwanderer
Telefon: 02 34 / 910- 40 12
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Beratung für Suchtkranke
Bildungs- /Maßnahmeträger
• Krisenhilfe Bochum e. V.
Drogenberatung
bobeq GmbH
Herzogstraße 36
Katharinastraße 5 – 7
44793 Bochum
Telefon: 02 34 / 5 47 94 33
• Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum e. V.
Kontakt- und Beratungszentrum „Pavillon“
Maximilian-Kolbe-Straße 9
44793 Bochum
Telefon: 02 34 / 96 10 80
• Caritas-Suchthilfezentrum Bochum
In der Schuttenbeck 9
44892 Bochum
Telefon: 02 34 / 43 05 31
• Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Mitte
Beratungsstelle für Suchtkranke
Bußmannsweg 16
44866 Bochum
Telefon: 0 23 27 / 68 0713
44807 Bochum
Telefon: 02 34 / 5 07 58-38
E-Mail: info@awo-ruhr-mitte.de
www.awo-ruhr-mitte.de
Beschreibung:
Die bobeq GmbH ist eine gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft und 100% Tochtergesellschaft der AWO Ruhr-Mitte. Ziel der bobeq GmbH
ist es, durch Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte Menschen an den ersten
Arbeitsmarkt heranzuführen, die unterschiedliche Vermittlungs- und Berufshemmnisse haben. Die Arbeit ist gekennzeichnet durch die langjährige Erfahrung in der
sozialen Arbeit und der beruflichen Förderung.
Angebot:
Ausbildung zur FamilienpflegerIn, Arbeitsgelegenheiten in unterschiedlichen Bereichen, Aktivierungshilfen, Beratung/Vermittlung in Arbeit von über 50-jährigen, ab
September 2009 arbeitsbegleitende Hilfen (abH).
Über unser Projekt Lollipop sammeln wir Kinderspielzeug, welches im Rahmen
von Arbeitsgelegenheiten repariert und aufbereitet wird und dann anschließend im
SOKA an der Dorstener Strasse zu erwerben ist.
• Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid
Beratungszentrum bei Abhängigkeits- und Suchtproblemen
Centrumplatz 2
44866 Bochum
Telefon: 0 23 27 / 6 70 80
Offene Sprechstunde jeden Dienstag von 16.30 bis 18.30 Uhr ohne Voranmeldung.
22
23
GRÜNE SCHULE gemeinnütziges Berufsbildungsinstitut GmbH
Im Lottental 44, 44801 Bochum
Telefon: 02 34 / 9 71 90 00
E-Mail: info@gruene-schule.de
www.gruene-schule.de
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seit
1980 im Auftrag
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Die GRÜNE SCHULE bietet
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3-jährige Ausbildung zum Gartenund Landschaftsgärtner
für Menschen bis 25 J.
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2-jährige Umschulung zum Garten- und Landschaftsgärtner
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6-monatige Qualifizierung im Garten- und Landschaftsbau
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6 – 12-monatige „Arbeitsgelegenheit“
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Zugangsvoraussetzungen:
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• Interesse an Pflege- oder Steinarbeiten im Gartenbaubereich.
• Vermittlungsvorschlag des zuständigen Sachbearbeiters der Jobcenter Bochum.
Zurzeit gibt es Arbeitsgelegenheiten über die Grüne Schule in folgenden Einsatzbereichen:
• Naturschutzarbeiten rund um das Gelände der Grünen Schule.
• Grünpflegearbeiten im Tierpark Bochum (Teilzeit 20 Std./Woche).
6 – 12-monatige „Aktivierungshilfe“ im Garten- und Landschaftsbau für
Menschen bis zu 25 Jahren.
24
Kirina e.V.
Kirchliche Initiative für Arbeit in der Ev. Kirchengemeinde Bochum-Werne
In der Schuttenbeck 4
44892 Bochum
Telefon: 02 34 / 92 21 90
E-Mail: info@kirina-bochum.de
www.kirina-bochum.de
Beschreibung:
KIRINA e.V. ist ein kirchliches Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekt und
begleitet langzeitarbeitslose Personen. Das Projekt zielt auf die Integration der langzeitarbeitslosen Menschen in den regulären Arbeitsmarkt.
Bei MitarbeiterInnen, die aus unterschiedlichen Gründen (Alter, Schwerbehinderung, eingeschränkte Leistungsfähigkeit) nur noch wenige Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt haben, will KIRINA e.V. gemeinsam mit den MitarbeiterInnen
Lebens- und Berufsperspektiven unter Berücksichtigung ihrer individuellen beruflichen Vorkenntnisse entwickeln.
Angebot:
• Im Kleiderladenprojekt werden gebrauchte Textilien gesammelt, aufgearbeitet
und weiterverkauft.
• In der Textilwerkstatt werden für den gemeinnützigen Bereich Textilien und
textile Accessoires hergestellt.
• Nachträglicher Hauptschulabschluss.
• Kirina e.V. führt in Zusammenarbeit mit weiteren gemeinnützigen Trägern des
Kooperationsverbundes Bochum ein Projekt durch, in dem junge Leute bis 25
Jahren die Möglichkeit haben, ihren Hauptschulabschluss nachzuholen.
Voraussetzung ist der Bezug von ALGII.
• Arbeitsgelegenheiten in unserem Kleiderladenprojekt (1-Euro-Job).
• Qualifikationsmöglichkeiten in den Bereichen der Lagerhaltung über Kassenführung bis hin zur Verkaufsschulung.
• Durchführung des Bochumer Patenprojektes, in dem Jugendliche von ihrem
Hauptschulabschluss bis zum Ausbildungsabschluss von einem ehrenamtlichen
Paten/von einer ehrenamtlichen Patin begleitet werden.
25
SKM-Wattenscheider-Berufs-Bildungs-Zentrum gGmbH
Westenfelder Straße 56a
44867 Bochum
Telefon: 02 34 / 9 87 90
E-Mail: info@wbz-bochum.de
www.wbz-bochum.de
Gewerkstatt gGmbH
Schleipweg 20
44805 Bochum
Beschreibung:
Das WBZ ist eine 100% Tochter des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer
Wattenscheid e.V. (SKFM) mit 20-jähriger Erfahrung in der Bildungsarbeit und
Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Schwerpunkte sind Beratung,
Qualifizierung, Beschäftigung und Vermittlung in Arbeit.
Beschreibung:
Die Gewerkstatt gGmbH ist eine freie und unabhängige Organisation, die sich als
gemeinnützige Gesellschaft organisiert hat, um Qualifizierung, Weiterbildung,
Beschäftigung und Vermittlung für besonders benachteiligte Personengruppen des
Arbeitsmarktes zu konzipieren, zu initiieren und durchzuführen. Die qualifizierten
Angebote und Maßnahmen richten sich an Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Besondere Zielgruppen unserer Tätigkeiten sind arbeitslose und sozial
bedürftige Jugendliche, MigrantInnen, Langzeit-Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit
Bedrohte, Behinderte und sozial Benachteiligte.
SKM - WATTE NSCH EIDER
- BERUF S - BILDU NGS
- ZENTR UM gGmbH
Angebot:
• Berufliche Qualifizierung im Berufsfeld „Gastronomie“.
• Teilfeldqualifizierung in folgenden Berufen:
– Restaurant/Servicekraft Gastgewerbe bzw. Systemgastronom (m/w),
– Reinigungsarbeiten bzw. Gebäudereinigung (m/w),
– Maler und Lackierer (m/w),
– Call-Center-Agent (m/w),
– Projekt MiA: dieses richtet sich an Mütter als Berufseinsteigerinnen oder
– Wiedereinsteigerinnen, die Kinder unter 10 Jahren zu versorgen haben.
• Arbeitsgelegenheiten nach Hartz IV in unterschiedlichen Bereichen, zur Zeit in
– Schulen (Schulassistenz, Garten, Cafés und Bürobereich),
– Schreinerei,
– im Bereich der Betreuungsarbeit.
• Second-Hand-Kleiderladen in der Hochstraße 42 in Bochum (siehe Kleiderläden).
• Soziales Kaufhaus „sOKa“ in der Dorstener Str. 163 in Bochum (siehe Möbel).
26
Telefon: 02 34 / 92 56 39-10
E-Mail: info@gewerkstatt.de
www.gewerkstatt.de
Angebot:
• Unterstützung und Hilfe, wenn:
– der Bescheid von Arbeitsamt oder Sozialamt unverständlich oder unrichtig ist,
– es Konflikte mit den Behörden gibt,
– Bewerbungshilfen benötigt werden,
– ein Gesprächspartner gesucht wird, um neue Perspektiven zu entwickeln.
• Hilfestellung und Beratung bei:
– Anträgen, Bewerbungsunterlagen, der Übung von Bewerbungsgesprächen,
– Infoveranstaltungen zu aktuellen Themen.
• Ausbildung in der Gewerkstatt in den Bereichen Gastronomie, Hauswirtschaft
und Elektrorecycling:
– Qualifizierung zu Haushaltsfachkraft,
– Grundqualifizierung im Bereich Gastronomie,
– Ausbildung zum Koch/Köchin,
– Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe,
– Ausbildung zum Restaurantfachmann/frau
– Mittagstisch: Esskapade, unser Übungsrestaurant für die Teilnehmer aus der
– Berufsvorbereitung und der Ausbildung, lädt zum Mittagtisch ein
– (montags bis donnerstags von 12.00 – 14.00 Uhr).
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Best-Ager
Der Beschäftigungspakt für Ältere im Revier
Job-Club Bochum
Gerberstraße 12 – 14
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 89 36 53 10
E-Mail: bochum@best-ager-50plus.de
www.best-ager-50plus.de/bochum
Beschreibung:
Der Job-Club Bochum ist ein Kooperationsprojekt von 7 Bochumer Trägern. Hier
werden Langzeitarbeitslose ab dem Alter von 50 Jahren betreut, beraten und vermittelt.
ViA-Bochum
Verein für integrative Arbeit e.V.
Harpener Feld 14
44805 Bochum
Telefon: 02 34 / 95 54 10
E-Mail: mail@via-bochum.de
www.via-bochum.de
Beschreibung:
ViA-Bochum ist eine gemeinnützige Organisation und bietet im Bereich Beschäftigungsförderung Weiterbildungen, Qualifizierungen, überbetriebliche Berufsausbildungen, Beratung, Vermittlung und Beschäftigung für Arbeitslose an.
Zu ViA-Bochum gehört das Gebrauchtmöbellager M2 (siehe Seite 78) und eine
Fahrradwerkstatt (siehe Seite 42), die alte Fahrräder repariert und verkauft.
Die Radstation am Hauptbahnhof wird ebenfalls von ViA-Bochum betrieben.
Kommunale Weiterbildungsberatung der Stadt Bochum
an der Volkshochschule
Gustav-Heinemann Platz 2 – 6
44777 Bochum
Angebot:
• Verkauf von gebrauchten Fahrrädern,
• Verkauf von Second Hand Möbeln,
• Durchführung von Arbeiten im Innenausbau,
Telefon:02 34 / 910-28 83
E-Mail: TRatenhof@bochum.de
www.vhs-bochum.de
• Durchführung von Haushaltsauflösungen,
• Ausbildung und Umschulung im handwerklichen Bereich, z.B. Trockenbaumonteur, Maler und Lackierer, Tischler, Parkettleger.
Sechsmonatige Qualfizierungsmaßnahmen in den Bereichen Fußbodenverlegung,
Bau, Trockenbau, Holz und Farbe.
Beschreibung:
Eine genauere Beschreibung findet sich unter „VHS“ (siehe Seite 94).
Im Bereich der Jugendhilfe und Sozialarbeit werden ebenfalls unterschiedlichste
Maßnahmen angeboten.
Eine betriebliche Ausgliederung von ViA-Bochum e.V. ist „Möbel und mehr“
(siehe Seite 80).
28
29
Bochum-Pass
Der Bochum-Pass ist zu beziehen bei:
Stadt Bochum, Amt für Soziales und Wohnen
– Theaterveranstaltungen
in der Stadthalle
Bildungs- und Verwaltungszentrum
Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6
44777 Bochum
– Zimmer 3011 für Namen von A – L,
Herr Kozlowski, Telefon 02 34 / 910-23 72
– Zimmer 3050 für Namen von M – Z,
Herr Schimmelpfennig, Telefon 02 34 / 910-2811
– und in allen Bezirksverwaltungsstellen.
Wattenscheid,
– Veranstaltungen und
Ferientheater in der
Freilichtbühne und
Beschreibung:
Der Bochum-Pass wird für Bochumer Einwohner und Einwohnerinnen ausgestellt,
deren Einkommen die folgende Grenze nicht übersteigt:
– Grundbeträge der Bedarfsgemeinschaft entsprechend SGB II / SGB XII, zuzüglich
eines Zuschlages von 20 Prozent auf diese Beträge, zuzüglich der Kosten der
Unterkunft.
– EmpfängerInnen von Leistungen nach dem SGB II.
– EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII.
– EmpfängerInnen von Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII.
– Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
– Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragssteller muss ihren/seinen
Wohnsitz in Bochum haben.
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Waldbühne,
Bochumer Symphoniker,
Stadtbücherei,
Musikschule,
Museum,
Planetarium,
Volkshochschule,
Veranstaltungen des
Jugendamtes,
Städtische Hallen-, Freiund Wellenbäder,
Städtische Familienbildungsstätte,
Sternwarte,
Schauspielhaus.
Mit dem Bochum-Pass werden Vergünstigungen bei der Nutzung folgender
städtischer Einrichtungen gewährt:
Stadthalle Wattenscheid
Fotos: Presse- und Informationsamt
der Stadt Bochum
30
Waldbühne
Freilichtbühne
Fotos: Presse- und Informationsamt der Stadt Bochum,
Foto Kunstmuseum Bochum: Eric Jobs
31
bodo e. V.
Café / Kirchencafé
Mallinckrodtstraße 270
44147 Dortmund
Pauluskirche, Große Beckstraße 12, 44787 Bochum
(vorübergehende Ausweichadresse)
Telefon: 02 31 / 98 22 97 96
E-Mail: info@bodoev.de
www.bodoev.de
Telefon Kirchencafe: 02 34 / 68 39 93
Telefon Gemeindebüro: 02 34 / 9 12 91 27
E-Mail: pauluskirche-bochum@web.de
www.pauluskirche-bochum.de
bodo ist ein unabhängiger gemeinnütziger Verein in freier Trägerschaft. Im Mittelpunkt des Engagements steht die Unterstützung und soziale Reintegration von
Menschen in schwierigen Lebenslagen. Dies geschieht nach dem Leitspruch
„Arbeit statt Almosen“.
Beschreibung:
Treffpunkt/gemütliches Beisammensein, Erfahrungsaustausch, kommunikatives
Zentrum der Pauluskirche.
bodo – das Straßenmagazin
Geöffnet: Di – Fr 14.00 – 17.00 Uhr.
Das Straßenmagazin wird von einem Redaktionsteam erstellt und von Menschen in
schwierigen sozialen Lagen auf der Straße verkauft. bodo-Verkäufer werden – eine
einfache Möglichkeit, wieder ins Arbeitsleben einzusteigen:
• selbstbestimmt etwas dazuverdienen,
• allein entscheiden, wann und wieviel man arbeitet,
• innerhalb bestimmter Grenzen wird der Zuverdienst nicht
auf Sozialleistungen angerechnet.
Angebot:
Kaffee, Tee: 0,80 Euro
Kuchen: je nach Angebot
Sonstiges:
Im Sommer 2011 wird das Kirchencafé vorrausichtlich wieder in die alten Räumlichkeiten in der Grabenstrasse zurückziehen.
Wie werde ich bodo-Verkäufer?
• bodo-Verkäufer kann jeder werden, der ein geringes Einkommen hat, sich in
einer sozialen Notlage befindet oder wohnungslos ist.
• Einfach in unseren Ausgabestellen melden:
In Bochum:
Stühmeyerstraße 33, 44787 Bochum,
Mo + Fr 14.00 – 17.00 Uhr, Di + Do 11.00 – 18.00 Uhr.
In Dortmund: bodos Bücherbasar, Mallinckrodtstraße 270, 44147 Dortmund,
Mo – Fr 11.00 – 18.00 Uhr, Telefon: 02 31 / 98 22 97 96.
• Ein fairer Start: 10 bodos im Wert von 18,- Euro gratis!
• Wir erstellen einen Verkäuferausweis, nur mit Ausweis ist der bodo-Verkauf erlaubt.
bodo e. V. führt kostengünstig Haushaltsauflösungen, Transporte und Umzugshilfen durch. In den Trödelbasaren in Bochum und Dortmund bietet der Verein
günstig Kleidung und Haushaltswaren an.
32
33
Caritas
Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e. V.
Huestraße 15
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 9 64 22 - 0
E-Mail: info@caritas-bochum.de
www.caritas-bochum.de
Beschreibung:
Mit seinen rund 40 Beratungsstellen und Einrichtungen bietet der Caritasverband
für Bochum und Wattenscheid e. V. professionelle Hilfen in fast allen Lebenslagen.
Zum Angebot gehören u. a.:
• Erziehungs- und Familienberatung
• Lebens- und Eheberatung
• Kinderschutzambulanz „Neue Wege“
• Kindertageseinrichtungen
• Ferien- und Kurerholung
• Sozialberatung
• Christophorushaus – Sozialtherapeutisches Wohnheim für wohnungslose Männer
•
•
•
•
•
Suchtkrankenhilfe
Ambulante Pflegedienste/Kurzzeit- und Tagespflege
Altenwohn- und Pflegeheime
Migranten- und Flüchtlingsberatung
Schuldnerberatung
Beratung für Langzeitarbeitslose/Arbeitsförderung
Lohbergstraße 2a
44789 Bochum
Telefon: 02 34 / 3 07 05-74
Angebot:
• Vermittlung zu weiteren Fachberatungsstellen (z. B. Schuldnerberatung,
Suchtberatung, Ehe- und Familienberatung, Migrationsberatung).
Christophorushaus
Lohbergstraße 2
44789 Bochum
Telefon: 02 34 / 3 07 05-0
Angebot:
Das Christophorushaus ist eine stationäre sozialtherapeutische Einrichtung für
wohnungslose Männer. Während ihres Aufenthalts lernen die Männer unter professioneller Anleitung, ihr Leben neu zu ordnen und sich wieder in die Gesellschaft
einzugliedern. Ziel der Therapie ist es, den Betroffenen ein selbständiges Leben in
der eigenen Wohnung zu ermöglichen.
Leistungen u. a.: Einzel- und Gruppengespräche, Tagesstrukturierung, Hilfen im
Umgang mit Behörden, Schuldenregulierung, Suchtberatung, arbeitstherapeutische
Maßnahmen, Freizeitangebote, Nachbetreuung.
Depot Schulmaterialien
Koordinatorin: Monika Mehring
Huestraße 15
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 9 64 22-52
Angebot:
Ausgabe von Schulmaterialien für einkommensschwache Familien mit schulpflichtigen Kindern jeweils am Ende und zu Beginn eines Schuljahres. Die Abholer werden gebeten, ihren Hartz-IV-Bescheid oder vergleichbare behördliche Dokumente
sowie ihren Personalausweis mitzubringen.
• Beratung zum SGB II (Grundsicherung für Arbeitslose) und SGB XII (Sozialhilfe),
• Vermittlung von Tätigkeiten im Rahmen von Mehraufwand-Entschädigungen
(sog. 1,50-Euro-Jobs),
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35
Diakonie
Diakonie Ruhr Bochum
Westring 26
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 91 33- 0
E-Mail: kontakt@diakonie-ruhr.de
www.diakonie-ruhr.de
Beschreibung:
Zur Diakonie Ruhr gehören 62 Dienste und Einrichtungen in den Bereichen
Wohnungslosenhilfe, Suchtkrankenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe und
Behindertenhilfe. Neben vielfältigen Beratungsangeboten, dem Evangelischen
Krankenhaus Witten und den drei Schulen für sozialpflegerische Berufe betreibt
die Diakonie Ruhr zehn Altenpflegeheime und einen ambulanten Pflegedienst. Für
Menschen mit Behinderungen unterhält die Diakonie Ruhr mehrere Wohnheime
und Werkstätten sowie zwei integrative Kindertagesstätten.
Angebot:
Die Wohnungslosenhilfe der Diakonie Ruhr bietet in Gesprächen Beratung, Unterstützung, Begleitung und Weitervermittlung in folgenden Situationen an:
– drohender Wohnungsverlust,
– Wohnungslosigkeit,
– finanzielle Schwierigkeiten,
– Konflikte mit dem Partner oder anderen Menschen,
– Probleme mit Behörden und Ämtern,
– Schwierigkeiten, den Alltag zu bewältigen,
– fehlende Berufsausbildung und Arbeitslosigkeit,
und leisten dabei folgende Hilfen:
– Verhinderung von Wohnungslosigkeit,
– Unterstützung bei der Wohnungssuche,
– Klärung der sozialen, finanziellen und rechtlichen Situation,
– Durchsetzen von Rechtsansprüchen,
– Entwickeln beruflicher Perspektiven,
– Informationen über weitere Hilfemöglichkeiten,
– ehrenamtlich führen erfahrene Mediziner und Krankenschwestern kostenlose
ärztliche Beratungen und kleinere Behandlungen durch.
Die Angebote der Beratungsstelle, die von unseren Besucherinnen neben der Beratung genutzt werden können, sind
– Aufenthaltsmöglichkeit Montag – Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr,
– Möglichkeit zum Wäsche waschen und trocknen,
– Frauenfrühstück Montag und Donnerstag ab 10.00 Uhr,
– gemeinsames Kochen nach Absprache,
– Freizeitgestaltung wie Ausflüge, Kinobesuche, Spielnachmittage, usw.
Die Wohnungslosenhilfe der Diakonie Ruhr bietet in Trägerschaft mit der
Inneren Mission – Diakonisches Werk Bochum e. V. folgende Einrichtungen:
• eine Beratungsstelle für wohnungslose Männer:
Westring 28 (Hintereingang im Hof), 44787 Bochum, Telefon 02 34 / 9 64 71- 0,
• einen Tagesaufenthalt:
Stühmeyerstraße 33, 44787 Bochum, Telefon 02 34 / 6 40 56 18,
• eine Übernachtungsstelle für Frauen und Männer:
Übernachtungsstelle „Fliednerhaus“
Am Stadion 5a, 44791 Bochum, Telefon 02 34 / 9 50 78 08,
• betreutes Wohnen für (ehemals) wohnungslose Menschen
Westring 28, 44787 Bochum, Telefon 02 34 / 9 64 71-13,
• die Bahnhofsmission (gemeinsam getragen mit dem Caritasverband)
Kurt-Schumacher-Platz, 44787 Bochum, Telefon 02 34 / 6 61 47,
und für die besonderen Bedürfnisse von wohnungslosen Frauen
• die Beratungsstelle „Frauen in Not“
Hans-Böckler-Straße 28 (Ecke Brückstraße), 44787 Bochum,
Telefon 02 34 / 6 40 60 66,
Beratung (ohne Anmeldung) und Aufenthaltsmöglichkeit.
– Hilfen zur Lebensbewältigung,
36
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Ermäßigungskarten
Die LWL-Museumscard
Ein Jahr freier Eintritt in alle 17 Museen des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe (LWL):
• LWL-Museum für Archäologie, Westfälisches Landesmuseum, Herne
• LWL-Römermuseum, Haltern am See
• Museum in der Kaiserpfalz, Paderborn
• Stiftung Kloster Dalheim, LWL-Landesmuseum für Klosterkultur, Lichtenau
• LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte, Münster
• LWL-Museum für Naturkunde, Westfälisches Landesmuseum
mit Planetarium, Münster
– Außenstelle „Heiliges Meer“, Recke
– Außenstelle „Kahler Asten“, Winterberg
• LWL-Freilichtmuseum Detmold
• LWL-Freilichtmuseum Hagen
• LWL-Industriemuseum (acht Standorte):
– Zeche Zollern, Dortmund
– Zeche Nachtigall, Witten
– Zeche Hannover, Bochum
– Henrichshütte in Hattingen
– Schiffshebewerk Henrichenburg, Waltrop
– Textilmuseum in Bocholt
– Ziegeleimuseum in Lage
– Glashütte Gernheim, Petershagen
Diese LWL-MuseumsCard gibt es:
FAMILIEN (29,- Euro), ICH & DU (29,- Euro), EINZEL/ERMÄSSIGT* (19,- / 9,- Euro)
Die LWL-MuseumsCard erhalten Sie in allen LWL-Museen (ausgenommen „Zeche Hannover“, „Kahler Asten“ und „Heiliges Meer“) und im Internet unter www.lwl-museumscard.de.
Weitere Infos auch telefonisch unter 0251 591 5599 (www.lwl-kultur.de).
* Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre sowie Studentinnen und Studenten erhalten
die LWL-MuseumsCard-Einzel mit dem entsprechenden Nachweis zu einem ermäßigten Preis.
Die Geschäftsbedingungen erhalten Sie in der aktuellen LWL-Museumstour oder im Internet unter
www.lwl-museumstour.de.
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Das LWL-Museum für Archäologie
– Abenteuer unter Tage!
Herzlich Willkommen in der Erde – dem
Gedächtnis der Menschheit. Entedecken
sie im LWL-Museum für Archäologie
eine unterirdische Grabungslandschaft
von 3000 qm und folgen Sie auf den
Spuren der Archäologen der Geschichte
Westfalens. Über 10. 000 Funde enthüllen die Menschheitsgeschichte dieser
Region: Vom Faustkeil bis zum Bombenschutt des 2. Weltkrieges, von der ersten
Siedlung bis zur Metropole, vom ersten
Menschen bis zur Mondlandung. Sehen
Sie die „Boden“Schätze des Ruhrgebiets
in einer hochmodernen Präsentation
und werden in unserem preisgekrönten
Forscherlabor selber zum Entdecker und
gen Restaurierung ist jede Entdeckung
einmalig und faszinierend. In der Ausstellung werden diese Finde-Geschichten hinter den Funden lebendig - so
spannend, als wäre man selbst bei ihrer
Entdeckung dabei gewesen. Lassen sie
sich von der überraschenden Welt unter
unseren Füßen begeistern!
Wissenschaftler. Die spannende Welt der
Archäologie wartet auf Sie!
Vom 16.4.2011 bis 20.11.2011 zeigt
das Museum mit der Sonderausstellung
„Fundgeschichten – neueste Entdeckungen von Archäologen in NRW“
die spektakulärsten Funde aus dem
Boden Nordrhein-Westfalens. Vom
Schwimmsaurier und Urzeithamster,
von Alchimisten-Küchen und kostbaren
Münzschätzen bis hin zum Jagdbomber
des 2.ten Weltkrieges – alles gefunden
in NRW. Jedes Objekt hat eine eigene
Fundgeschichte: Von der ersten Spurensuche, ihrer Bergung bis zur aufwändi-
LWL-Museum für Archäologie
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag 9 – 17 Uhr
Donnerstag 9 – 19 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag 11 – 18 Uhr
geschlossen am 24., 25. und 31. Dezember
sowie am 1. Januar
Eintrittspreise: 2- bis 11,- Euro
www.lwl-landesmuseum-herne.de
Fotos LWL/Peter Hähnel
39
39
Ermäßigungskarten (Fortsetzung)
RUHR.TOPCARD
Bei über 90 Freizeitzielen und Attraktionen in der Metropole Ruhr, am Niederrhein
sowie im Sauerland bietet die RUHR.TOPCARD einmalig im Kalenderjahr kostenfreien Eintritt. Die unvergleichliche Mischung aus Zoos, Freizeitbädern, Fahrgastschifffahrten, Highlights der Industriekultur,
Museen und weiteren einzigartigen Freizeitzielen ermöglicht es gleichermaßen, beliebte Ausflugsziele zu besuchen und neue zu entdecken.
Mit dabei sind u.a. das „SEA LIFE Oberhausen“,
das „Deutsche Bergbau-Museum Bochum“, der
„ZOO Duisburg“, die „Weiße Flotte Mülheim
an der Ruhr“, das „LAGO.Die Therme im Gysenbergpark Herne“ und das „Zeiss Planetarium Bochum“.
50 % SuperBonus bieten beliebte Freizeitparks der Region: Eintritt für die Hälfte
des regulären Preises – und das so oft man will! – im Movie Park Germany, im
FORT FUN Abenteuerland und in Kernie‘s Familienpark.
Außerdem bietet Ihnen die RUHR.TOPCARD einmalig 50 % Rabatt auf das all
inclusive Angebot im alpincenter Bottrop. Skifahren, Essen und Trinken inklusive!
Die RUHR.TOPCARD 2011 ist ab dem
1. Dezember 2010 für 47,90 Euro
erhältlich
(Kinder: 32,90 Euro, Kinder der
Geburtsjahrgänge 2006 bis einschließlich 1997 benötigen eine
RUHR.TOPCARD 2011 für Kinder).
Bestellt werden kann die RUHR.TOPCARD 2011
• bei der Info- und Bestellhotline der Ruhr Tourismus: 01805 / 18 16 180
(0,14 Euro/Min. ins Festnetz Dt. Telekom, max. 0,42 Euro/Min. aus dem
Mobilfunknetz),
• im Internet unter www.ruhrtopcard.de,
• und bei zahlreichen Verkaufsstellen. Eine Auflistung aller Verkaufsstellen
sowie weitere Informationen zur RUHR.TOPCARD 2011 finden Sie im
Internet unter www.ruhrtopcard.de.
ExtraBonbons: Zusätzlich und ganz exklusiv bietet die RUHR.TOPCARD zahlreiche
weitere Eintritte zu tierischen Erlebniswelten, abenteuerlichen Naturerlebnisse,
Rabatte in Restaurants sowie Tickets zu Theater, Comedy und Varieté.
Gegenüber den regulären Eintrittspreisen können Sie mit der RUHR.TOPCARD
2011 weit mehr als 600,- Euro sparen!
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41
Fahrräder
Familienbildungstätte
„Kultur auf Rädern“
Exkursionen und Fahrten
Familienbildungstätte
Zechenstraße 10
Fahrräder über: ViA Bochum
Radstation am Hauptbahnhof
Kurt-Schuhmacher-Platz 11
44787 Bochum
Telefon 02 34 / 41 41 124
E-Mail: radstation@via-bochum.de
www.via-bochum.de
(Verein für integrative Arbeit e. V., Harpener Feld 14, 44805 Bochum, siehe Seite 29)
Telefon: 02 34 / 95 54 10, E-Mail: mail@via-bochum.de, www.via-bochum.de)
Beschreibung:
Die ViA Bochum ist gemeinnützig und bietet Weiterbildungen, Qualifizierungen,
Berufsausbildungen, Beratung, Vermittlung und Beschäftigung für Arbeitslose an.
Zur ViA gehört das Gebrauchtmöbellager M2. In der Fahrradwerkstatt am Harpener
Feld 14 werden Second Hand Räder verkauft und Fahrräder repariert.
44791 Bochum
Telefon: 02 34 / 910 -5110
Telefax: 02 34 / 910 -5105
E-Mail: Familienbildungsstaette@bochum.de
www.bochum.de/familienbildungsstaette
Beschreibung:
Anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung nach dem Weiterbildungsgesetz
NRW. Ab einem Kursentgelt von 10,- Euro pro Kurs gewährt die Familienbildungsstätte folgende Ermäßigungen:
• 75 % für ALG II Empfänger, Grungsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(SGB XII), einkommensschwache Haushalte gemäß der Einkommensgrenzberechnung des Sozialamtes,
• 50% Ermäßigung erhalten Empfänger von Leistungen nach dem Bafög sowie von
Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III/AFG.
Angebot:
Angebot:
• Verkauf von gebrauchten Fahrrädern.
• Qualifizierung im handwerklichen Bereich z.B. Innenausbau/Trockenbau, Maler
und Lackiererhandwerk, Schreinereihandwerk, Fahrradwerkstatt, Haushaltsauflösungen.
• Ausbildung und Umschulung im handwerklichen Bereich, z.B. Trockenbaumonteur, Maler und Lackierer, Tischler, Parkettleger.
Sechsmonatige Qualfizierungsmaßnahmen in den Bereichen Fußbodenverlegung,
Bau, Trockenbau, Holz und Farbe.
• Individuelle Jugendhilfe.
• Soziale Gruppenarbeit.
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•
•
•
•
•
•
•
•
Gesprächskreise,
Vorträge / Elternabende,
Eltern-Kind-Kurse,
„Der gute Start ins Leben“ für Eltern mit Babys im 1. Lebensjahr,
Gymnastik und Fitness,
Nähen,
Kochen,
„Treffpunkt Älternwerden“.
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Ferien-Pass
Flohmarkt
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6
44777 Bochum
Telefon: 02 34 / 910 29 94
Flohmarkt in Bochum
• am Rathaus: jeden 3. Samstag im Monat,
• am Hannibal EKZ: jeden letzten Sonntag im Monat,
• an der Uni, Lennershofstraße: jeden Samstag.
Lokale Termine in der Samstagsausgabe der WAZ.
Alle Flohmarkttermine unter: www.marktcom.de.
Beschreibung:
Damit Bochumer Kinder und Jugendliche ihre Sommerferien auch in der
Stadt genießen können, bietet das städtische Jugendamt alljährlich ein spannendes Ferienpassprogramm an. Im Angebot sind Ausflüge, Sportkurse und
Kreativkurse, Umweltaktionen und anderes mehr.
Angebot:
Der Ferienpass kostet zur Zeit 7,- Euro und gilt für die Zeit der Sommerferien.
Er berechtigt unter anderem zum Beispiel zum kostenlosen Eintritt in die
Bochumer Schwimmbäder, das Bergbaumuseum und das Planetarium. Darüber hinaus berechtigt der Ferienpass zum Kauf von ermäßigten Karten für
spezielle Ausflugsfahrten des Jugendamtes, zum vergünstigten Eintritt zu den
Märchenspielen in der Waldbühne Höntrop, zur vergünstigten Teilnahme an
Reitkursen, Segelkursen, Inlineskate-Kursen, Surfkursen, Tanzkursen, Kunstkursen und Tenniskursen, Circus-Workshops und vieles anderem mehr.
Der Ferienpass gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sowie für
junge Erwachsene, die noch nicht 21 Jahre alt sind und einen gültigen Schülerausweis besitzen oder arbeitslos sind und eine entsprechende Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit vorlegen.
Kostenlos ist der Ferienpass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB XII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Sie
bekommen ihren Ferienpass beim zuständigen Sachbearbeiter im Sozialamt
beziehungsweise im Jugendamt.
Kinder, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, erhalten ihren Ferienpass
in den Bürgerbüros.
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Das Freiwilligen-Zentrum Bochum
http://www.ehrenamt-bochum.de
(leider nicht telefonisch erreichbar)
Freiwilligenarbeit, ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement, Selbsthilfe
– diese Begriffe bezeichnen den vielfältigen Einsatz von Menschen für Menschen.
Hier bietet das Freiwilligen-Zentrum Bochum seit mehr als 10 Jahren Unterstützung.
Zunächst durch den Caritasverband, zusammen mit der Stadt Bochum sowie weiteren Wohlfahrtsverbänden. Ab 2009 hat die Stadt das Ehrenamts- und Freiwilligenkataster übernommen. Nutzen Sie das Kataster und tragen Sie sich bei Interesse ein.
Informieren Sie sich im Ehrenamts- und Freiwilligenkataster;
nehmen Sie gern auch Kontakt auf unter: ehrenamt@bochum.de.
Was ist das Bochumer Ehrenamts- und Freiwilligenkataster?
In Bochum gibt es eine Vielzahl ehrenamtlicher bzw. freiwilliger Aktivitäten. Das
Ehrenamts- und Freiwilligenkataster gibt einen Überblick über die Einrichtungen,
Vereine und Initiativen, die Freiwillige beschäftigen. Es versucht, die Aktiven zusammenzubringen und ihnen Hilfen für ihre Arbeit zu bieten.
Was ist die Freiwilligenbörse?
Die Freiwilligenbörse ist ein erweitertes Schwarzes Brett, in dem sowohl Mitarbeitergesuche für aktuelle Projekte zu finden sind, als auch Angebote von Privatpersonen,
die freiwillig tätig werden wollen. Die Aktualität der Inserate ist aufgrund regelmäßiger Überprüfung gesichert. Die Informationen der Einträge umfassen typische
Merkmale wie Qualifikation, Tätigkeitsbereiche und Zeitvorstellungen.
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Freizeitgestaltung
Ausflugsziele in Bochum, die kostenlos besucht werden können:
Medizinhistorische Sammlung der Ruhr Uni Bochum (www.rub.de/malakow)
Kunstsammlungen der Ruhr Uni Bochum, jeden 1., 2. und 3. Sonntag im Monat
Gärten:
– Botanischer Garten, www.rub.de/boga
– Geologischer Garten www.bochum.de/kultur
– Chinesischer Garten, www.rub.de/chinagarten
kostenlose Führungen zu verschiedenen Themen (www.rub.de/kusa)
Haus Kemnade (www.bochum.de/kulturportal)
Kulturzentrum Bochum-Langendreer (www.bahnhof-langendreer.de)
Haus der Geschichte des Ruhrgebiets (www.rub.de/isb)
Situation Kunst (www.situation-kunst.de)
Aussichtspunkte:
– Bismarckturm (im Stadtpark)
– Tippelsberg (www.tippelsberg.de)
– Burg Blankenstein (siehe Hattingen)
Bismarcktum im Stadtpark
Parks:
– Stadtpark
– Rechener Park
– Wiesental
– Schlosspark Weitmar
– Stadtgarten Wattenscheid
– Westpark / Jahrhunderthalle
Wälder:
– Weitmarer Holz
– Henkenberg
– Kalwes
– Bömmerdelle
– Berghofer Holz
Wasser:
– Kemnader See
– Ümminger See
– Harpener Teiche
– Grummer Teiche
– Stadtparkteiche
Kemnader See
Wege:
– Bergbauwanderweg Dahlhausen
– Bergbauwanderweg Wattenscheid
– Bergbauwanderweg Bochum – Süd
– Bergbauwanderweg Muttental (Witten)
– Erzbahntrasse
– Leinpfad
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Weitere Informationen unter:
www.bochum.de/Touristik/
schöne Plätze
Museen und Galerien:
– Museum Bochum:
jeden 1. Mittwoch im Monat freier Eintritt
(www.bochum.de/museum)
– Museen Dortmund:
jeden Samstag ist der Eintritt frei
– Museumscard, 1 Jahr lang freier Eintritt in
17 ausgewählte Museen (www.lwl.org)
(siehe auch Seite 38 „Ermäßigungskarten“)
– Galerie M (www.m-bochum.de)
– Kulturcafe (www.asta-bochum.de/kulturcafe)
Museum Bochum (Foto: Eric Jobs)
Theater:
– Schauspielhaus Bochum
Galerie M
(www.schauspielhausbochum.de)
Bis zu 50% Ermäßigung können folgende
Personengruppen erhalten: Schüler/innen und
Student/innen, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Schwerbehinderte (ab 80%),
Inhaber/innen eines Vergünstigungsausweises
(z.B. ALG II/Sozialhilfeempfänger/innen).
Nähere Auskunft ist über die Theaterkasse
Schauspielhaus Bochum
erhältlich. Telefon: 02 34 / 33 33 55 55, E-Mail: tickets@schauspielhausbochum.de
– prinz regent theater (www.prinzregenttheater.de).
Fotos: Presse- und Informationsamt der Stadt Bochum
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Weitere sehenswerte Ausflugsziele (meist kostenpflichtig)
In Bochum:
– Deutsches Bergbau-Museum,
www.bergbaumuseum.de
(Angebot: Familienkarte für 2 Erwachsene und bis
zu 4 schulpflichtige Kinder: 14,- Euro – Eintritt frei
für Kinder unter 6 Jahren)
– Eisenbahmuseum Bochum – Dahlhausen,
Das Deutsche Bergbau-Museum
www.eisenbahnmuseum-bochum.de
(Foto: DBM)
– Westfälisches Industriemuseum – Zeche Hannover I/II/IV
(www.bochum.de/kulturportal)
– Sternwarte Bochum, www.sternwarte-bochum.de
– Heimatmuseum im Helfs Hof, www.bochum.de/kulturportal
– Kunstwerkstatt am Hellweg (Konzertwochenenden),
(www.kunstwerkstatt-am-hellweg.de)
– Jahrhunderthalle, www.jahrhunderthalle-bochum.de
– Ruhrtalbahn – nostalgischer Schienenverkehr, www.ruhrtalbahn.de
In Herne:
– Schloss Strünkede, einer von 3 Standorten des Emschertal-Museums Herne,
Eintritt 1,- Euro (Erwachsene) / 0,50 Euro (Kind),
in den anderen beiden Standorten „Städtische Galerie im Schlosspark“ und im
„Heimat-und Naturkundemuseum Wanne-Eickel“ ist der Eintritt frei.
– LWL Museum für Archäologie, www.lwl.org
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In Witten:
– Zeche Nachtigall
– Naherholungsgebiet Hohenstein
– Burgruine Hardenstein
Naherholungsgebiet Hohenstein mit Berger-Denkmal und
schönen Aussichten in das Ruhrtal (Fotos: Jörg Fruck/Stadt Witten)
Schwimmbäder:
In städtischen Schwimmbädern erhalten ALG II
Empfänger ermäßigten Eintritt (2,50 Euro statt
3,50 Euro). Jugendliche unter 16 Jahren zahlen
mit Ermäßignug nur 1,50 Euro Eintritt
(statt 2,- Euro).
Burgruine Hardenstein
Spaßbäder:
Foto: Jürgen Weritz
– Herne Gysenberg, Familienkarte für 4 Std. = 12,50, Tag = 16,50 Euro
– Wananas Herne, Familienkarte für 4 Std. = 12,50, ganzer Tag = 16,50 Euro
– Witten Heveney: Familienkarte für den ganzen Tag: 32,- Euro
Lago-Therme im Gysenbergpark
Spaßbad Wananas in Herne
In Hattingen:
– Burg Blankenstein
– Stadtmuseum Hattingen (hattingen.de/museen), Eintritt 2,- Euro
Tierpark/Zoo:
– Tierpark Bochum: jeden 2. Montag im Monat ist
Familientag, Eintritt 2,- Euro statt 5,- Euro
– Bügeleisenhaus mit Heimatmuseum (www.hattingen.de/museen)
– Burg Isenberg (www.burg-isenberg.de)
– LWL Industriemuseum Henrichshütte Hattingen (www.henrichshuette.de)
(www.tierpark-bochum.de).
– Zoo Gelsenkirchen: an bestimmten “Erlebnistagen“
(ca. 1 x im Monat) gibt es 50% Ermäßigung auf die
Einzeltageskarte (www.zoom-erlebniswelt.de).
– Zoo Dortmund: Familienkarte 1 Erwachsener mit
Kind/Kindern: 8,50 Euro, 2 Erwachsene mit Kind/
Kindern: 14,50 Euro (www.zoo.dortmund.de).
Badespaß in Heveney
Haie im Tierpark Bochum
(Foto: Tierpark Bochum)
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Gerichte
Mann/Frau braucht keinen Rechtsanwalt, um Widerspruch bei der Behörde oder
Klage beim Sozialgericht einzulegen. Am Sozialgericht untersucht der Richter selbst
Amtsgericht Bochum
den gesamten Sachverhalt (Amtsermittlungsgrundsatz).
Verwaltungsgebühren und Gerichtskosten entstehen für EmpfängerInnen von
Sozialleistungen (z.B. ALG II, Sozialhilfe) nicht.
Viktoriastraße 14, 44787 Bochum,
Postanschrift: 44782 Bochum
Telefon: 02 34 / 967- 0,
Telefax: 02 34 / 967- 24 24
E-Mail: poststelle@ag-bochum.nrw.de
www.ag-bochum.nrw.de
Jeder kann sich selbst vertreten, kann aber auch die Hilfe eines Rechtsanwalts in
Anspruch nehmen. Beim Sozialgericht besteht in den unteren Instanzen keine
Anwaltspflicht.
Klagen können am jeweiligen Gericht schriftlich oder zur Niederschrift erklärt
werden.
Personen mit geringem Einkommen können beim Amtsgericht Beratungs- oder
Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie in rechtlichen Dingen anwaltlichen Rat
benötigen. Die Bewilligung ist von einer Einkommensprüfung und der Einschätzung der Erfolgsaussichten abhängig.
Eingang des Land- und Amtsgerichts Bochum
(Foto: Jürgen Weritz)
Beschreibung/Aufgaben:
Zuständig für:
• direkte, praktische Hilfe bei der Stellung von Anträgen bei Gericht über die
Rechtsantragsstelle. Sie erteilt Berechtigungsscheine für Beratungshilfe.
Beratung wird gewährt in den Angelegenheiten Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Sozialrecht.
• die Abwicklung von Insolvenzverfahren,
• die Abwicklung bei Zivilsachen z.B. Mietstreitigkeiten aus einem Mietverhältnis
über Wohnraum,
• die Abwicklung von Familiensachen, z.B. Ehesachen, Verfahren betreffend die
elterliche Sorge für ein Kind usw.
50
51
Arbeitsgericht Bochum
Sozialgericht Dortmund
Marienplatz 2, 44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 68 95-0
Telefax: 02 34 / 68 95-200
E-Mail: poststelle@arbg-bochum.nrw.de
(nicht für Schreiben und Anträge in Rechtssachen!)
Ruhrallee 1 – 3, 44139 Dortmund,
Telefon: 02 31 / 54 15 -1
Telefax; 02 31 / 54 15 - 509
(Postfach 10 50 03, 44047 Dortmund)
E-Mail: poststelle@sg-dortmund.nrw.de
www.sg-dortmund.nrw.de
Foto: Jürgen Weritz
Beschreibung/Aufgaben:
Zuständig für:
• Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien (Tarifvertragssachen) oder
zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis(auch über
dessen Bestehen) sowie aus unmittelbar damit zusammenhängenden Rechtsverhältnissen (Arbeitsverhältnissachen),
• Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildern ( Schlichtungsverfahren
müssen zunächst über die Schlichtungsausschüsse der Handwerksinnungen und
Berufskammern durchgeführt werden. Erst danach kann Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden),
• Entscheidungen über Betriebsverfassungssachen und Mitbestimmungssachen.
Bürger/innen, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Beratung selbst aufzubringen und das
Beratungshilfeersuchen nicht mutwillig ist, haben die Möglichkeit, kostenlose Beratungshilfe in rechtlichen Angelegenheiten (lediglich eine Pauschale von 10,00 Euro
kann geltend gemacht werden) bei einem Rechtsanwalt /einer Rechtsanwältin in
Anspruch zu nehmen. Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Ratsuchende seinen/ihren Wohnsitz hat.
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Beschreibung:
Gerichtsbezirk Arnsberg (auswärtige Gerichtstage im Sauerland und u.a. im Arbeitsgericht Bochum).
Aufgaben:
Das Sozialgericht (SG) ist das Gericht erster Instanz innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Die Sozialgerichte sind nach § 51 SGG zuständig für Entscheidungen
in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung in
ihren verschiedenen Zweigen (Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung)
sowie der Arbeitsförderung einschließlich der sonstigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Arbeitslosengeld II).
Grundsicherung für Arbeitssuchende einschließlich Leistungen für Unterkunft und
Heizung, Sozialhilfe, Leistungen für Asylsuchende, Arbeitsförderung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Kassenarztrecht,
Schwerbehindertenrecht Elterngeld und Elternzeit sowie soziale Entschädigung.
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GEZ – Gebühreneinzugszentrale
In seltenen Fällen wird das Verwaltungsgericht benötigt (z.B. BAföG).
Das Verwaltungsgericht ist, vereinfacht ausgedrückt, zuständig, wenn Entscheidun-
Seit Juli 2009 wird mit jedem Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld II automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
gen von Behörden aufgehoben werden sollen oder Behörden zu einem bestimmten
Tun verpflichtet werden sollen. Dies gilt allerdings nicht bei der Bundesagentur für
Arbeit, bei Rentenfragen oder bei den meisten anderen Sozialleistungen.
versendet. Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung
an die GEZ übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die ALG II-Leistungsbezieher.
Bislang musste der GEZ im Original der ALG II-Bescheid oder eine beglaubigte Kopie
vorgelegt werden. Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet die GEZ.
BAföG-Empfänger müssen nur noch eine Kopie des BAföG-Bescheides einschicken.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen,
(Postfach 10 01 55, 45801 Gelsenkirchen)
Telefon: 02 09 / 17 01 - 0,
Telefax: 02 09 / 17 01- 124
E-Mail: webmaster@vg-gelsenkirchen.nrw.de
www.vg-gelsenkirchen.nrw.de
Beschreibung/Aufgaben:
Zuständig für: Entscheidungen über Klagen und andere Anträge, die verwaltungsrechtliche Streitigkeiten betreffen, z.B. Wohngeld oder BAföG.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sowohl die Klageerhebung, als auch das Einreichen von Schriftsätzen anhängiger Klageverfahren per E-Mail nicht möglich ist.
Die Rechtsantragsstelle ist bei der richtigen Formulierung des Antrags behilflich.
Sie ist vormittags von 8.30 bis 14.00 Uhr zu erreichen.
Hinweis: Unter www.nrwe.de veröffentlicht das Justizministerium des Landes NRW
in der allgemein zugänglichen Rechtssprechungsdatenbank anonymisierte, aber im
Übrigen ungekürzte Entscheidungen aller nordrhein-westfälischen Gerichte.
Alle anderen, die die Möglichkeit zur Befreiung haben, müssen die Anträge im Bürgerbüro abholen. Die Vorgehensweise ist auf dem Antrag erklärt.
Die GEZ-Befreiung muss regelmäßig erneuert werden. Die Gültigkeit der Befreiung
steht auf dem Bewilligungsbescheid.
Wenn man eine GEZ-Befreiung hat, kann auch der Telekom-Sozialtarif beantragt
werden. Das Antragsformular erhalten Sie auch im Internet unter www.gez.de.
Den Antrag schicken Sie an: GEZ, 50656 Köln.
Tipp und Infos
Die Gebührenbefreiung beginnt mit dem Datum des Eingangs Ihres Antrags bei
der GEZ. Stellen Sie deshalb den Antrag auf Befreiung von den Rundfunk- und
Fernsehgebühren so schnell wie möglich
Bei einer verspäteten Antragstellung (auch bei Folgeanträgen) entstehen Ihnen
Nachteile, da die Befreiung dann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann
als die Bewilligung der Leistungen.
Für Studierende, die kein BAföG erhalten, gibt es seit 2005 keine Möglichkeit,
sich von der GEZ-Zahlung befreien zu lassen. Mit der 8. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages wurde die Bedarfsprüfung abgeschafft und es wird nach Leistungsanträgen entschieden.
Hinweis: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen – 14 K 358/06 und
des Verwaltungsgerichts Düsseldorf – 27 K 1274/06.
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Girokonto
Haus der Begegnung
Alle Leistungen (ALG/Grundsicherung etc) werden auf Ihr eigenes Konto bei einem
Geldinstitut in der Bundesrepublik Deutschland überwiesen.
Auf Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) halten alle Kreditinstitute
für jeden Bürger ein Girokonto (Guthabenkonto) bereit – wenn dies nicht aus besonderen Gründen im Einzelfall unzumutbar ist.
Alsenstr. 19a
44789 Bochum
Telefon: 02 34 / 3110 66
E-Mail: haus-der-begegnung@diakonie-ruhr.de
www.hdb-bochum.de
Haus der Begegnung (Foto: Jürgen Weritz)
Kostenfreies Konto
„Selbstständige und Empfänger von Sozialleistungen erhalten meist keine kostenlosen
Girokonten. Sie kommen um Kontoführungsgebühren daher nicht herum. (…) Für die
günstigsten kostenpflichtigen Girokonten im Test zahlen Durchschnittskunden etwa
60,- Euro pro Jahr.“
„Mittlerweile bieten die meisten Banken und Sparkassen kostenlose Girokonten an. (…)
Immerhin: 17 Girokonten erhalten Kunden ohne Bedingungen. Einzig das Konto der
norisbank ist bundesweit erhältlich und Kunden können wählen, ob sie das Konto über
eine Filiale führen wollen oder per Online- beziehungsweise Telefonbanking.“
„Für die meisten kostenlosen Girokonten müssen Kunden aber bestimmte Bedingungen
erfüllen. (…) Vergleichsweise einfach sind die Forderungen der Spardabanken: Kunden
müssen nur einen Genossenschaftsanteil kaufen. Dieser kostet einmalig meist 52,- Euro
und es gibt darauf jährlich eine Dividende.“
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/test/-Girokonto/1783705/1783705/
1788400/
Ein kostenfreies Konto erhalten Schüler, Auszubildende und Studenten und Bezieher von SGB XII Leistungen bei der Sparkasse Bochum.
Leider sind die verschiedene Bemühungen erfolglos geblieben, für Bezieher von
SGB II Leistungen auch die Kostenfreiheit zu erreichen.
So bleibt es bei den 2,25 Euro/Monat und 0,30 Euro/Buchung.
Leistungen werden durch eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ übermittelt,
wenn Sie kein Konto haben. Diese sind auszahlbar bei der Post oder Postbank. Die
Kosten von 2,10 Euro werden gleich von der zustehenden Leistung abgezogen.
Auszahlungsgebühren der Post fallen zusätzlich an.
Öffnungszeiten : Montag – Freitag 14.00 – 22.00 Uhr
Sprechzeiten : 14.00 – 18.00 Uhr
Beschreibung:
Träger des HdB ist die Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum e.V. in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum.
Das Haus der Begegnung stellt den verschiedenen örtlichen Organisationen von
und für Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen, aber
auch anderen Gruppen mit integrativem Charakter, für ihre Beratungs-, Betreuungs-,
Bildungs- und Freizeitarbeit Räume zur Verfügung und versucht durch ein hauseigenes Freizeit- und Kulturprogramm, behinderte und nichtbehinderte Menschen
im gemeinsamen Miteinander näher zu bringen und somit Integration zu verwirklichen.
Angebot:
• Kulturveranstaltungen wie Theatergastspiele und Musikaufführungen,
• eintägige und mehrteilige Kursangebote,
• Beratung, Infoveranstaltungen zu verschiedenen Themen.
Folgende Geschäfts- und Beratungsstellen befinden sich im Haus der Begegnung:
• Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum
• Förderverein Haus der Begegnung Bochum e.V.
• Deutsche Multiple Sklerosegesellschaft Bochum und Umgebung e.V.
• Deutsche Rheuma-Liga AG Bochum
• Initiative Behinderter und Ihrer Freunde Bochum e.V.
Zum Begegnungszentrum gehört eine öffentliche Cafeteria mit einer sozialen
Preisgestaltung.
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Hundesteuer
Initiativen
Bezieher/innen von ALG II / Sozialhilfe/Grundsicherung und Personen, die diesen
einkommensmäßig gleichstehen, haben gemäß der örtlichen Hundesteuersatzung
(HStS), einen Anspruch auf 50 % Ermäßigung der Hundesteuer (regulär 144,- Euro/
ermäßigt 72,- Euro pro Jahr).
Ein entsprechender Antrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme des Hundes
oder bei bereits versteuerten Hunden mindestens 2 Wochen vor Beginn des Monats,
in dem die Ermäßigung wirksam werden soll, schriftlich einzureichen bei der
Stadt Bochum
– Kämmerei, Kassen und Steueramt
(Rathaus Bochum).
Soziales Zentrum (ehemals Haus Dahlhoff)
Josephstraße 2, 44791 Bochum
Auskünfte zu weiteren Einzelheiten können dort auch telefonisch eingeholt werden:
Buchstabe A – Ed
: 910-39 04
Buchstabe Ee – Ln : 910-35 12
Buchstabe Lo – Mj : 910-39 43
Buchstabe Mk – Schr : 910-25 80
Buchstabe Schs – Z : 910-20 43
(Quelle: Homepage der Stadt Bochum – www.bochum.de )
Die Möglichkeit für o.g. Personenkreis von der Hundesteuer gänzlich befreit zu
werden, besteht zur Zeit nicht. Ein Lichtblick ist allerdings das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 16.10.2008 (Aktenzeichen: 2 K 3211/08), in dem
entschieden wurde, dass Rentner/innen, ALG II-Empfänger/innen und Sozialhilfebezieher/innen, die nur mit dem Existenzminimum leben müssen, von der
Hundesteuer gänzlich zu befreien sind.
Wegen der Bedeutung in der Sache wurde
die Berufung zugelassen und somit ist das
Urteil nicht rechtskräftig. Es bleibt also zu
hoffen, dass sich die Rechtsauffassung des
Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen durchsetzt und zukünftig die Befreiung von der
Hundesteuer auch für o.g. Personenkreis
möglich ist.
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Telefon: 02 34 / 5 47 29 60
E-Mail: info@sz-bochum.de
www.sz-bochum.de
Beschreibung:
Das Soziale Zentrum Bochum ist…
… ein gemeinsames Projekt verschiedener politischer, kultureller und sozialer
Initiativen,
… ein unkommerzieller sozialer Treffpunkt,
… ein Ort für Menschen, die hier ihre Ideen für soziale, politische und kulturelle
Aktivitäten verwirklichen möchten.
Angebot:
Das Soziale Zentrum soll bieten…
• mehrmals in der Woche Café (Do, Fr, Sa, So),
• unabhängige Sozialberatung (Di 16.00 – 18.00 Uhr und Do von 11.00 – 13.00 Uhr),
• politische und kulturelle Veranstaltungen,
• Bildungsveranstaltungen,
• ein breites Bücher- und Zeitschriftenangebot,
• Möglichkeiten zur Büronutzung für Initiativen,
und vor allem viele Möglichkeiten zum Mitmachen!
KostNix-Laden
Kleidung, Haushaltsgegenstände, und vieles mehr gibt es immer sonntags von
17.00 bis 19.00 Uhr.
Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat gibt es ein kostenloses veganes Essen.
Der Infoladen „der notstand“ hat immer paralell zu den Infoveranstaltungen
geöffnet.
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Fortsetzung Initiativen
Internetzugang
Arbeitsloseninitiative Werkschlag
Institut für Kirche und Gesellschaft
Mit einem gültigen Büchereiausweis kann in der Zentralbücherei und allen Zweigbüchereien täglich für 30 Minuten kostenlos das Internet genutzt werden.
Rose Richter
Grimmestraße 4
44803 Bochum
Telefon: 02 34 / 35 00 92
E-Mail: r.richter@kircheundgesellschaft.de
www.bo-alternativ.de
Angebot:
• Für aktive Erwerbslose, regelmäßige Treffen jeden 1. Dienstag im Monat von
10.00 bis 14.00 Uhr.
• Gemeinsames Frühstücken, Informationsveranstaltungen zu verschiedenen
Themen des Alltags.
• Ausflüge.
60
Zusätzlich gibt es in der Zentralbücherei und den Büchereien Langendreer, Linden,
Querenburg, Wattenscheid und Wiemelhausen Schreib-PCs für Bewerbungen und
andere Texte.
• Zentralbücherei
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6
44777 Bochum
Telefon: 02 34 / 910-24 96
Telefax: 02 34 / 910-17 03
E-Mail: stadtbue@bochum.de
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Jugendamt der Stadt Bochum
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6
44777 Bochum
Telefon: 02 34 / 910 29 94
www.bochum.de/Jugendamt
Beschreibung:
• Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen
Entwicklung und Erziehung.
• Beratung und Unterstützung der Eltern und Erziehungsberechtigten.
• Das Schaffen positiver Lebensbedingungen im Umfeld auf der Grundlage des
achten Sozialgesetzbuches.
Angebot:
Unterstützung bei folgenden Leistungen:
• betreutes Wohnen,
• Hilfe für Alleinerziehende,
• Hilfe für junge Volljährige,
• Hilfe zur Erziehung,
• Kindertageseinrichtungen,
• Jugendsozialarbeit,
• Schulpsychologische
• Inobhutnahme von Kindern
Beratungsstelle,
und Jugendlichen,
• Unterhaltsvorschuss.
Jugendberufshilfe
Stadt Bochum
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6
44777 Bochum
Beschreibung:
Beratung für junge Arbeitslose, Schülerinnen/Schüler, Berufsanfängerinnen/Berufs-
Angebote für Kinder
• Kinderbüro
Das Kinderbüro der Stadt Bochum ist ein Informationszentrum für Kinder und
Menschen, die mit Kindern zu tun haben. Über die „Eltern-Service-Nummer“
02 34 / 910-29 30 werden Fragen beantwortet und Beschwerden entgegen genommen. Man bekommt hier Informationen zu vielen Themen, Veranstaltungen und
Aktionen. Außerdem werden Ansprechpartner innerhalb und außerhalb der
Stadtverwaltung benannt, die bei unterschiedlichen Fragestellungen und Problemen weiterhelfen können.
• Musikschule: siehe unter Musikschule.
Angebote für Jugendliche:
• Straßensozialarbeit
Das Straßensozialprojekt arbeitet mit Jugendlichen und jungen Menschen dort,
wo sie sich aufhalten. Arbeitsmethoden erfolgen als Gruppenarbeit und/oder als
Einzelfallhilfen.
– Unterstützung und Vermittlung bei Konflikten mit Behörden.
– Beratung und konkrete Hilfe in problematischen Lebenslagen (Einzelfallhilfe).
• Projekt Neustart
(Schulersatzmaßnahme für schulverweigernde Jugendliche in Bochum)
Das Projekt kennzeichnet insbesondere die sozialpädagogische Betreuung und
Förderung in Kombination mit schulischem und berufsorientiertem Lernen.
In dem Projekt sollen Theorie und Praxis, Lernen und Arbeiten, Sport- und
erlebnispädagogische Aktivitäten eine Einheit bilden.
Das Projekt richtet sich an 14 – 16jährige Schüler/innen, die im 8. bis 10. Schuljahr sind und massiv die Schule verweigern.
anfänger (14 bis unter 27 Jahre)
• Beratungsangebot in der Kontaktstelle und Beratungsstelle „Sprungbrett”
in der Ferdinandstraße 36,
• Schulersatzmaßnahme „Neustart“ (Telefon: 02 34 / 9 3513 24).
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Fortsetzung Jugendamt
Jugendhilfe
• Jugendwerkstatt der Stadt Bochum
Schleipweg 20
Evangelische Jugendhilfe Bochum
Beratungsstelle Sprungbrett
44805 Bochum
Telefon: 02 34 / 23 6169
E-Mail: jugendwerkstatt@bochum.de
www.bochum.de/Jugendamt
Beschreibung:
Die Jugendwerkstatt in Bochum ist eine Maßnahme zur Berufsfindung im
Rahmen der schulbezogenen und berufsbezogenen Jugendsozialarbeit.
Vorwiegend für Jugendliche aus Haupt- und Förderschulen ohne Schulabschluss,
im Alter von 15 bis 20 Jahren.
Angebot:
Im Einzelnen stellen sich die Aufgabenfelder wie folgt dar:
– Vermittlung von handwerklichen Fähigkeiten und berufspraktischen Grundkenntnissen in den Bereichen Holzarbeiten, Gartenarbeiten und Malerarbeiten
für erheblich benachteiligte Jugendliche.
– Intensive sozialpädagogische Beratung zur Entwicklung und Stabilisierung
–
–
–
–
sozialen Verhaltens und beruflicher Fähigkeiten.
Entwicklung von Perspektivplanungen mit den Jugendlichen.
Berufsschulunterricht und Betriebspraktika.
Absprachen und regelmäßiger Austausch mit der ARGE.
Stützunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Ferdinandstraße 36
44789 Bochum
Telefon: 02 34 / 5 16 76 10
E-Mail: sprungbrett@ejh-bochum.de
www.ejh-bochum.de/sprungbrett
Beschreibung:
• Kontakt- und Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis
25 Jahren, Ort der Begegnung und Kommunikation.
Dabei spielt es keine Rolle, wo und wie Probleme gelagert sind, ob Du Stress mit
Deinen Eltern oder mit der Schule hast, ob Du obdachlos bist und nicht weißt,
wo Du hin sollst, ob Du Drogenprobleme hast oder alles zusammen; das „Sprungbrett“ ist der öffentliche Raum, in dem jeder ratsuchende junge Mensch die
Chance bekommt, in einem geschützten Rahmen und anonym von kompetenten
pädagogischen MitarbeiterInnen beraten zu werden.
• Hilfe bei Familienkonflikten (Clearing): kompakte 14-tägige Hilfe für Familien,
Teilfamilien und Jugendliche, die eine Krisensituation nicht durch eigene Ressourcen klären und bewältigen können.
• Elterntraining: für Eltern, die aufgrund akuter oder anhaltender Krisen bei der
Erziehung ihrer Kinder Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Angebot:
– Aufenthaltsraum zum Ausruhen, Billard,
– kostenloses Essen und Getränke,
– Möglichkeit zum Duschen, Wäsche waschen und trocknen,
– Betreutes Wohnen.
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Kabelgebühren
Welche Kosten der Unterkunft (KdU) im Bezug von ALG II/Sozialhilfe/Grundsicherung übernommen werden und in welcher Höhe, legen jeweils die Kommunen
…also für den Nutzer der Möglichkeiten des mit der Wohnung verbundenen Fernsehzugangs, gilt es seinem Recht auf die verfassungsrechtlich garantierte Informati-
fest – in den sogenannten KdU-Richtlinien. Die KdU-Richtlinien der Stadt Bochum
besagen im Zusammenhang mit Breitbandkabelgebühren, dass die Kosten für die
Nutzungsgebühren des Kabelanschlusses aus den Regelsätzen zu tragen sind.
„Eine Ausnahme ist allerdings dann zu machen, wenn einer leistungsberechtigten
Person diese Nutzungsgebühren unabhängig von ihrem Willen, also ungewollt
entstehen.“ Das heißt, wenn die Kabelgebühren fester Bestandteil des Mietvertrags
sind und der Verzicht der Mieterin/des Mieters nicht zu einem Wegfall der Kabelanschlusskosten führt.
Sowohl das Jobcenter Bochum als auch das Amt für Soziales und Wohnen Bochum
verlangen eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung der Vermieterin/des Vermieters. Darüber hinaus müssen leistungsberechtigte Personen eine Erklärung darüber
abgeben, ob sie den Kabelanschluss nutzen wollen oder nicht. Besteht ein Interesse
an der Nutzung, werden die Kosten nicht übernommen, besteht kein Interesse, den
Kabelanschluss zu nutzen „ist die leistungsberechtigte Person auf die vollständige
Abkoppelung bzw. das Anbringen einer Sperrfilterdose und die damit verbundene
Kostenreduzierung zu verweisen.“
onsfreiheit (vgl hierzu BverfG, Beschluss vom 09.02.1994 – 1 BvR 1687/92 BverfGE
90,27) Rechnung zu tragen.“
(Die vollständige Urteilsbegründung ist unter Angabe des Aktenzeichens B 4 AS
48 08 R auf der Homepage des Bundessozialgerichts, www.bundessozialgericht.de,
einzusehen.)
D.h., auch wenn leistungsberechtigte Personen den Kabelanschluss, sofern er fester
Bestandteil des Mietvertrags ist, nutzen wollen, muss der Grundsicherungsträger die
Kabelanschlussgebühren in tatsächlicher Höhe übernehmen.
Da die KdU-Richtlinien dahingehend noch nicht geändert wurden, empfiehlt es
sich, nach Erhalt des Leistungsbescheids Widerspruch einzulegen.
Das Bundessozialgericht vertritt in seiner Entscheidung vom 19.02.2009 eine andere
Rechtsauffassung, im Rechtsgebiet SGB II (Hartz IV). Die Übernahme der Kabelgebühren sind nicht abhängig von Verzichtserklärungen der leistungsberechtigten
Personen.
„Die Kosten für Kabelanschluss und -nutzung sind auch nicht deswegen von den
Leistungen nach § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II auszunehmen, weil sie der Informationsbeschaffung, Bildung sowie Unterhaltung dienen und es dem Einzelnen ermöglichen, seine Umwelt zu erfahren sowie am kulturellen Leben teilzuhaben…
Zwar sind derartige Bedürfnisse des täglichen Lebens regelmäßig von der Regelleistung abgedeckt…
Dies gilt aber zumindest dann nicht, wenn Fernsehen und Radiohören von einer
technischen, fest mit dem Mietvertrag verbundenen Vorrichtung, abhängig sind
und die Aufwendungen hierfür mietvertraglich begründet werden. In diesem Fall
müssen sie – im Gegensatz zu Aufwendungen durch die GEZ und Stromkosten –
vom Grundsicherungsträger übernommen werden.
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Kantinen
Für die Öffentlichkeit zugängliche Kantinen finden Sie hier:
• Agentur für Arbeit
Universitätsstraße 66 a, 448789 Bochum, Telefon: 02 34 / 305 -14 09
Beschreibung/Angebot:
– Die Kantine ist geöffnet von 7.00 bis 14.00 Uhr,
– warme Gerichte von ca. 2,60 Euro bis 4,50 Euro,
Beilagensalat/Nachspeisen 0,50 Euro,
– täglich ein Eintopfgericht (3,- Euro, Nachschlag inklusive),
– alle Speisen auch zum Mitnehmen.
• Finanzamt Bochum Mitte
Castroper Straße 40 – 42, 44791 Bochum, Telefon: 02 34 / 514 -0
Beschreibung/Angebot:
– Die Kantine ist von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet,
– ab 12.00 Uhr gibt es warmes Mittagessen (ca. 3,50 bis 4,50 Euro pro Gericht),
– Salate und Nachspeisen.
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Kleiderläden
Kirina e.V.
Kirchliche Initiative für Arbeit in der Evang. Kirchengemeinde Bochum-Werne
Kleiderkammer des DRK
Deutsches Rotes Kreuz
In der Schuttenbeck 4
44892 Bochum
Telefon: 02 34 / 92 21 90
E-Mail: info@kirina-bochum.de
www.kirina-bochum.de
An der Holtbrügge 8
44795 Bochum
Telefon: 02 34 / 94 45-0
Beschreibung:
KIRINA e.V., die Arbeitsloseninitiative der Evangelischen Kirchengemeinde BochumWerne, unterhält vier Kleiderläden, in denen gebrauchte Kleidung sehr günstig zu
erwerben ist.
• Kleiderladen Bochum-Werne:
Werner Hellweg 529, 44894 Bochum, Telefon: 02 34 / 9 25 03 25
• Kleiderladen Bochum-Günnigfeld:
Günnigfelder Str. 99, 44866 Bochum, Telefon: 0 23 27 / 9 9139 66
• Kleiderladen Bochum-Langendreer:
Alte Bahnhofstr. 38, 44892 Bochum, Telefon: 02 34 / 2 97 06 52
• Kleiderladen Ehrenfeld:
Hattinger Str 72 – 74, 44789 Bochum, Telefon: 01 57 / 74 690 640
Öffnungszeiten(i.d.R.):
Di – Fr 10.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr, Mittwoch nachmittag geschlossen.
Weitere Projekte:
• Arbeitsgelegenheiten besonders für langzeitarbeitslose Menschen sowie für
Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit.
• Qualifizierungsmöglichkeiten in den Bereichen Lagerhaltung und Verkaufsschulung.
• Möglichkeit des Hauptschulabschlusses bei der VHS.
• Durchführung des Bochumer Patenprojektes, indem Jugendliche von ihrem
Hauptschulabschluss bis zum Ausbildungsabschluss von einem ehrenamtlichen
Paten bzw. von einer ehrenamtlichen Patin begleitet werden.
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Beschreibung:
Der DRK Kreisverband Bochum sammelt gebrauchte Bekleidung im Bereich Bochum
und gibt diese kostenfrei an bedürftige Personen weiter an
– Sozialhilfeempfänger,
– Nichtsesshafte,
– Asylanten,
– Menschen in akuten Notlagen.
Angebot:
Es gibt in den Kleiderkammern
– guterhaltene Kleider, Hosen, Jacken und Mäntel,
– guterhaltene Schuhe und Stiefel für Sommer und Winter
– Wäsche, Bettzeug und Decken.
Öffnungszeiten der Kleiderausgabestellen sind:
• Krachtstraße 27, 44894 Bochum-Werne:
1. und 3. Mittwoch im Monat von 15.00 – 18.00 Uhr
• Untere Heidestraße 53 (im Keller), 44793 Bochum:
jeden Dienstag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr
• Heinrichstraße 42, Amtshaus, 44805 Bochum-Gerthe
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 – 18.00 Uhr
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Fortsetzung Kleiderläden
Kosten der Unterkunft
Caritas-Kleiderladen
Gertrudissstraße 10
Für Bezieher von Alg II (und Leistungen nach dem SGB XII) werden Unterkunftskosten in der tatsächlichen Höhe erbracht, soweit sie angemessen sind (§ 22 SGB II
bzw. § 35 SGB XII). Zu den Unterkunftskosten gehören die Grundmiete, die Nebenund Heizkosten und ab dem 01.04.2011 (rückwirkend zum 01.01.2011) auch die
Warmwasserkosten. Haushaltsenergiekosten für Strom sind im Regelsatz enthalten.
Die Angemessenheit wird durch eine Richtlinie der Stadt Bochum festgelegt.
http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-Bochum---01.06.2006.pdf
44866 Bochum
Telefon: 0 23 27 / 94 61-0
Öffnungszeiten:
Mo – Do: 8.30 – 16.30 Uhr, Fr 8.30 – 13.00 Uhr.
Danach sind für eine Einzelperson 45 m2 angemessen; für jede weitere Person im
Haushalt kommen dann 15 m2 dazu.
Angebot:
– Kleidung und Schuhe (für Erwachsene),
– Bett- und Tischwäsche,
– Haushaltsgegenstände,
– Geschirr.
Die Höhe der zulässigen Grundmiete anhand des unteren Drittels den Mietspiegel
bestimmt. Das heißt: älteres Baujahr, normale Wohnlage, einfache Ausstattung.
Zurzeit werden
– bis 45 m2 233,10 Euro
– bis 60 m2 310,80 Euro usw. übernommen, zzgl. Nebenkosten und Heizung.
SKM-WBZ Laden
Hochstraße 42
44866 Bochum
SKM - WATTE NSCH EIDER
- BERUF S - BILDU NGS
- ZENTR UM gGmbH
Beschreibung/Angebot:
Gebrauchte Kleidung für Jung und Alt zu einem kleinen Preis.
Es gibt eine vielfältige Auswahl an Kleidungsstücken, z.B. Hosen, Mäntel,
Kleider etc.
Öffnungszeiten: Montag – Freitag 8.30 – 18.30 Uhr.
Das Soziale Warenhaus der Wattenscheider Tafel e. V. (siehe Seite 74)
mit Kleiderkammer (Gebraucht- und Neuwaren) sowie
Schneiderei (Näh-Kurse, Änderungen und Neufertigungen)
Ist die Miete höher werden die tatsächliche Kosten übernommen, solange ein
Umzug nicht möglich oder nicht zuzumuten ist (z.B. wg. Erkrankung), in der Regel
jedoch längstens für 6 Monate. Die „Aufforderung zur Kostensenkung“ erfolgt
häufig unmittelbar nach dem ersten Leistungsbezug.
Wenn ein Umzug notwendig bzw. beabsichtigt ist, müssen die Bemühungen um
eine neue Wohnung nachgewiesen werden.
Die Gründe für einen Wohnungswechsel sind in der KdU-Richtlinie festgelegt.
Bei Überbelegung, Kündigung, Trennung von Eheleuten, dem Vorliegen baulicher
Mängel ist ein Umzug möglich, die Arbeitsaufnahme oder sonstige berufsbedingte
Gründe rechtfertigen den Wohnungswechsel jederzeit.
Nicht zumutbar ist ein Umzug bei Krankheit, Pflege von Angehörigen u.a.m.
Umzüge sollten nicht ohne Absprache mit dem jeweiligen Amt erfolgen, die notwendigerweise entstehenden Kosten werden sonst nicht gezahlt.
Wichtig ist, die Behörde noch vor Unterschrift des neuen Mietvertrages zu fragen,
ob die Miete für diese konkrete Wohnung übernommen wird.
In allen Fällen sollte frühzeitig die Kostenübernahme beantragt werden.
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Fortsetzung Kosten der Unterkunft
Krankenkasse
Die Umzugskosten müssen in „bescheidenem Rahmen“ bleiben, d.h., dass ein Umzug grundsätzlich „in Eigenregie“ zu organisieren ist.
Viele Krankenkassen bieten Kurse zur Gesundheitsförderung an, die für ihre Mitglieder kostenlos sind. Für Teilnehmer von anderen Krankenkassen oder für quali-
Die Behörde muss die tatsächlichen, unvermeidbaren Umzugskosten übernehmen.
Dazu gehören: Miete für LKW (evtl. mit Fahrer), Verpflegung für Helfer, Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskartons, evtl. Handwerker.
fizierte Kurse anderer Anbieter werden die Kosten nach Rücksprache meist zu 80%
übernommen. In Betracht kommen Kurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung,
Stressbewältigung/Entspannung und Suchtprävention. Die entsprechenden Informationen gibt es bei den Krankenkassen oder auf deren Internetseite.
Alles, was Sie irgendwie selbst erledigen können, müssen Sie auch selbst erledigen.
Kosten aber muss die Behörde übernehmen.
Regelungen zu Kaution und doppelter Mietzahlung siehe KdU-Richtlinie.
Bei Eigentumswohnungen/-heimen werden grundsätzlich Schuldzinsen übernommen. Nebenkosten werden bei Wohneigentum wie bei Mietwohnungen berücksichtigt, d.h. Kosten, die bei Mietverhältnissen üblicherweise vom Vermieter auf die
Mieter umgelegt werden, werden übernommen.
Dazu gehören z.B.: Kosten für Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung,
Schornsteinreinigung, Erhaltungsaufwand (notwendige Reparaturen), Grundsteuer,
Versicherungen z.B. Gebäude, Brand etc., Hausgeld.
Heizkosten werden als Unterkunftskosten berücksichtigt.
Strittig ist, ob und unter welchen Voraussetzungen Tilgungsraten zu den Wohnungskosten zählen. (div. BSG-Urteile)
Einige Krankenkassen:
• AOK NORDWEST
Uhlandstraße 30 – 34
44791 Bochum
Telefon: 02 34 / 95 87-0
E-Mail: RDBochum@nw.aok.de
www.aok.de/nw
• BKK/BKK Aktiv
Universitätsstraße 43
44789 Bochum
Telefon: 0800 / 2221211 (Mo – Fr. 7.30 – 18.00 Uhr)
E-Mail: service (at) bkkvorort.de
www.bkk.de
Die Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten ist (…) für Mieter und Hauseigentümer nach einheitlichen Kriterien zu beantworten.
(BSG 14 AS 32/07 R vom 2. Juli 2009)
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Lebensmittelausgabe
Wattenscheider Tafel e. V.
Laubenstraße 19
44866 Bochum
Telefon: 0 23 27 / 32 85 97
E-Mail: info@wattenscheider-tafel.de
www.wattenscheider-tafel.de
Beschreibung:
Die Räumlichkeiten der Wattenscheider Tafel beherbergen unter ihrem Dach auch
die Bochumer Tafel e.V. und das Projekt „Kinder-Tafel“. In beiden Vereinen arbeiten 12 Mitarbeiter, die durch Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit fest
angestellt werden konnten, und ca. 420 regelmäßig helfende Ehrenamtliche, davon
sind etwa 100 Personen Jugendliche und Studenten.
Die Leistungen und Angebote des Wattenscheider Tafel e. V. für BürgerInnen mit
geringem Einkommen.
• Das Soziale Warenhaus (für Kunden mit Einkommensnachweis)
Angebote von A – Z auf über 4.000 m2
– Möbellager
Küchen, Wohn-, Schlaf-, Kindermöbel, Esszimmer, Kleinmöbel, Teppiche usw.
– Kleiderkammer
Gebraucht- u. Neuwaren: Di, Mi + Fr von 10.00 – 15.00 Uhr.
– Schneiderei
Näh-Kurse, Änderungen und Neufertigungenvon Mo – Fr 8.00 – 15.00 Uhr.
• Lebensmittelverteilungen
(im Stadtgebiet von Bochum und Wattenscheid)
– Mo:
– Mo:
Zentrale Wattenscheid von 10.00 – 13.00 Uhr
von 7.00 – 15.00 Uhr Abholungen und Auslieferungen für Schulen,
Kindergärten, Initiativen, Freizeiteinrichtungen (vitaminreiches
Frühstück, Obst und Gemüse aus der Hand essen)
– Mo:
8.00 – 12.00 Uhr Abenteuerspielplätze (auch in den Ferien) jeden Tag
– Mo – Fr: Suppenküche Bochum, täglich 12.00 – 13.00 Uhr und nach Absprache
– Mo – Fr: Andere Tafeln von 7.00 – 12.00 Uhr, LKW-Warenanlieferungen
– Di:
IFAK Bochum von 10.00 – 13.00 Uhr und nach Absprache/Bedarf
– Di:
Weitmar, Franziskus-Kirche von 11.00 – 12.00 Uhr,
Dahlhausen am alten Bahnhof von 12.30 – 13.30 Uhr
– Di:
Pauluskirche 13.00 – 14.30 Uhr, Innenstadt Bochum
– Mi:
Abholungen für Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen und
Initiativen
– Mi:
Langendreer, Gemeindehaus der Lutherkirche von 11.00 – 12.00 Uhr
– Mi:
Werne, Herz Jesu Kirche von 12.30 – 13.30 Uhr
– Mi:
Werne, Kindergarten, anliefern 12.00 – 13.00 Uhr
– Do:
10.00 – 13.00 Uhr, Zentrale Wattenscheid Laubenstraße
– Do:
11.00 – 12.00 Uhr Uni-Center Ökumenisches Gemeinde Zentrum
– Fr:
11.00 – 12.00 Uhr Christophorushaus (Caritas), siehe Seite 35
– Fr:
10.00 – 12.00 Uhr Kindergärten
– Sa:
9.00 – 13.00 Uhr Beratungen für Bürger/Schüler
– Sa:
12.00 – 14.00 Uhr Orthodoxe Kirche
– So:
10.00 – 13.00 Uhr Abholungen und Notlagen
außerdem:
– Mo – Fr: Möbel an- und ausliefern von 7.00 – 17.00 Uhr und nach Absprache.
• Nachhilfe/Schulungen
– Mo – Fr: Integrations- und Alphabetisierungskurse für Deutsche und Ausländer
(Wir sind als Integrationskursträger anerkannt vom Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge; Anmeldung bei Frau Dr. Edith Birr Chaarana).
– kostenlose Nachhilfe für BürgerInnen und ihre Kinder in Deutsch, Mathematik
sowie in Englisch und Russisch, außerdem PC Kurse (Termine nach Absprache).
74
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Mittagstisch/Mittagessen
Mieterverein
Beschreibung:
Ein warmes Essen für Bedürftige gegen ein sehr geringes Entgelt bzw. kostenlos.
Der Mieterverein Bochum,
Hattingen und Umgegend e.V.
• Evangelische Kirchengemeinde Langendreer
Alte Bahnhofstr. 28 – 30
44892 Bochum
Ausgabe dienstags 11.30 – 13.00 Uhr
vertritt die mietrechtlichen und
wohnungspolitischen Interessen der Mieter/innen in Bochum, Hattingen und
Datteln. Der Mieterverein erhält keine öffentlichen Mittel, sondern finanziert seine
Arbeit über Mitgliedsbeiträge. Deshalb und aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist ausschließlich die Beratung von Vereinsmitgliedern möglich.
• Petri Kirchengemeinde Wiemelhausen
Kühneplatz 6
44799 Bochum
Ausgabe jeden Sonntag von 11.00 – 14.00 Uhr
• Bochumer Suppenküche e.V.
Arndtstraße 19
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 6 40 53 23
Ausgabe montags, dienstags, donnerstags und freitags von 12.00 – 14.00 Uhr.
Mittagessen für 0,50 Euro, je nach Verfügbarkeit auch Brot, Kuchen etc. sowie
Lebensmittelausgabe.
• Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid
Swidbertstraße 6
44866 Bochum
Telefon: 0 23 27 / 2 38 62
erein
Mieterv
tingen und Umgegend e.V.
Bochum, Hat
Für Personen mit geringen Einkünften (ALG II, Wohngeld, Grundsicherung und
Bafög) wird ein reduzierter Sozialbeitrag erhoben. Auch Personen unter 27 Jahren
zahlen einen geringeren Beitrag. Da der Mieterverein Kooperationspartner der
Beratungsstelle für Arbeitslose ist, kann überdies in Einzelfällen der Mitgliedsbeitrag von der Beratungsstelle für Arbeitslose übernommen werden.
Nähere Informationen erteilt:
Mieterverein Bochum, Hattingen
und Umgegend e.V.
Brückstraße 58
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 9 61 14 -0
Telefax: 02 34 / 9 61 14 -11
Ausgabe täglich, auch sonn- und feiertags von 9.00 – 14.00 Uhr.
Frühstück 0,50 Euro, Mittagessen 1,- Euro (ab 12.30 Uhr).
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Möbel/Computer/Haushaltswaren/Haushaltsauflösungen
M2
Harpener Feld 14
44805 Bochum
Telefon: 02 34 / 9 55 41 66
E-Mail: m2via-bochum.de
www.m2-bochum.de
M2
Möbel und mehr
aus 2. Hand
Beschreibung:
In den Räumlichkeiten von ViA-Bochum werden auf 600m2 günstige und gepflegte
Secondhandmöbel und Einrichtungsgegenstände aller Art angeboten.
Die ausgestellten Produkte können zu günstigen Preisen erworben werden.
Die Einnahmen aus dem Möbelverkauf kommen ausschließlich der Arbeit für langzeitarbeitlose Menschen zugute.
Mäck Möbel
Am Walzwerk 19
45527 Hattingen
Telefon: 0 23 24 / 5911 00
E-Mail: maeckmoebel@haz-net.de
www.haz-net.de/maeckmoebel
Beschreibung:
Auf 1.400 m2 bietet MäckMöbel ausgewählte gebrauchte Wohnwaren zu günstigen
Preisen an.
In der Modeabteilung gibt es Bekleidung für Damen und Kinder.
MäckMöbel ist ein Projekt von HAZ + Zukunft e.V.
Angebot:
– Polstergarnituren,
– Küchen,
– Kleiderschränke,
– Kleinmöbel,
Angebot:
• Möbel, Hausgeräte, Elektroartikel, Teppiche, Gardinen, Lampen, Bilder,
Haushaltswaren, Geschenkartikel und Accessoires,
• Second-Hand Mode für Damen,
• Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen,
• Abholung gut erhaltener Möbel.
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–
–
–
Öffnungszeiten:
montags: 13.00 – 18 Uhr,
dienstags – freitags 11.00 – 18.00 Uhr,
erster Samstag im Monat 11.00 – 16.00 Uhr.
Einrichtungsgegenstände aller Art,
Betten,
Esstische,
geprüfte gebrauchte Computer, Laptops und Zubehör mit Garantie
Durchführung von Haushaltsauflösungen
Bei Vorlage des Vergünstigungsausweises der Stadt Bochum sowie bei Vorlage des
ALG 2-Bescheides ziehen wir 25 % Ermäßigung von den bestehenden Artikelpreisen
ab.
Bringservice und Aufstellservice zu günstigen Preisen (Ausnahme: Küchen),
regelmäßige Aktionen, bei denen wir Ihnen unsere Waren zu besonders günstigen
Bedingungen anbieten.
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Fortsetzung Möbel/Haushaltswaren
Fortsetzung Möbel/Haushaltswaren
Möbel und mehr
ViA-Bochum e. V.
Novum – Haus der Gebrauchtprodukte
Bahnhofstraße 69 – 71
58452 Witten
Telefon: 0 23 02 / 914 43 40
E-Mail: info@novumwitten.de
www.novum-braucht.de
Nordring 51, 44791 Bochum, Telefon: 02 34 / 32 44 10 05
Harpener Feld 14, 44805 Bochum
www.via-bochum.de
Möbel und mehr
Öffnungszeiten:
montags – donnerstags 13.00 – 18.00 Uhr
2. Hand – 1. Wahl
Beschreibung:
Möbel und mehr ist eine betriebliche Ausgliederung von ViA-Bochum e.V.
(siehe Seite 30),deren Ziel ist, den Kunden qualitativ gute und günstige Second
Hand Produkte anzubieten. Gleichzeitig sollen dauerhaft Arbeitplätze für ehemals Langzeitarbeitslose gesichert werden.
Angebot:
ViA-Bochum e.V. bietet im Rahmen betrieblicher Projekte noch folgende
Dienstleistungen an:
• Haushaltsauflösungen
Harpener Feld 14
44805 Bochum,
Telefon: 02 34 / 95 54 166
• Innenausbau
Harpener Feld 14
44805 Bochum
Telefon: 02 34 / 95 54 150
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Beschreibung:
„Ich will Rad
WarengutUnser Haus der Gebrauchtprodukte ist mit einer Verkaufsfläche
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44809 Bochum
Telefon: 02 34 / 3 38 34 57
E-Mail: info@wbz-bochum.de
www.wbz-bochum.de
44777 Bochum
Telefon: 02 34 / 910 -12 68
E-Mail: musikschule@bochum.de
www.bochum.de/musikschule
Beschreibung:
Günstige Angebote aller Art für Menschen mit geringem Einkommen.
Beschreibung:
Wir wollen Jung und Alt an die Musik heranführen und zum Musizieren anregen.
Die Musikwichtel und die Musikalische Früherziehung sind unsere altersgemäßen
Angebote für Kinder im Vorschulalter.
Angebot:
• Elektrogeräte,
• Kleinmöbel,
• Haushaltswaren,
• Geschirr,
• Deko-Artikel aller Art,
• Bekleidung,
• Bücher,
• Gesellschaftsspiele,
•
•
•
•
•
Kuscheltiere,
Videos,
Kinder-Fahrräder,
Tretroller, ...
Produkte der kooperierenden Bildungsträger (u.a. Deko aus der Gewerkstatt,
Textilien von Kirina, Holzspielzeug vom WBZ),
• Dienstags von 16.00 – 18.00 Uhr: Vorlesestunde für Kinder.
Das Soziale Warenhaus der Wattenscheider Tafel e. V.
(siehe Seite 74)
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Wir unterrichten fast alle Musikinstrumente und eröffnen unseren Schülerinnen
und Schülern in mehr als 40 Ensembles viele Möglichkeiten zum gemeinsamen
Musizieren. Die Auftritte der Ensembles sind ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Lebens in Bochum.
Neben der „Klassik“ im weitesten Sinn werden in der BigBoomAcademy auch Jazz,
Rock und andere Stilarten unterrichtet
Musikalische Angebote für Menschen mit Behinderungen gehören seit Jahrzehnten selbstverständlich zur Angebotspalette
Angebote:
Elementare Musikpädagogik, Landesprogramm „jedem Kind ein Instrument“,
Instrumental- / Vokalunterricht, Musikunterricht für behinderte Menschen,
Studienvorbereitende Ausbildung, Ensembleunterricht, Projekte, Rock- und Popmusik, Mietinstrumente, Förderverein.
Musikschule: für ALG II-, SGB II- und Hartz IV-Empfänger gibt es 50% Ermäßigung
bei Instrumentalunterricht; dies gilt auch für Menschen, die einen Vergünstigungsausweis der Stadt Bochum besitzen.
Kinder und Jugendliche erhalten bis zu 100% in der musikalischen Früherziehung
(verschiedene Altersgruppen).
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Nachhilfe
Schulmaterialien
Das Angebot der Wattenscheider Tafel e. V. finden Sie auf Seite 75.
Mit Wirkung zum 1. August 2009 hatte die Bundesregierung beschlossen, für
Schüler/innen (bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres) von allgemein- oder
berufsbildenden Schulen (bis zur 13. Klasse), sogenannte zusätzliche Leistungen für
die Schule in Höhe von 100,- Euro zu gewähren. Im Zuge der neuen Gesetzgebung
(voraussichtlich zum 01.04.2011) werden 70,- Euro zum 01.08. und 30,- Euro zum
01.02. eines jeden Jahres berücksichtigt (§ 28 Abs. 3 Bedarfe für Bildung und Teilhabe). Der Bedarf nach § 28 Abs. 3 wird erstmals zum 01.08.2011 gewährt.
Voraussetzung der Gewährung ist der Bezug von ALG II/Sozialhilfe oder Wohngeld/
Kinderzuschlag und zwar für Schüler/innen, die zum 01.02./01.08. des jeweiligen
Jahres selbst hilfebedürftig sind oder mit mindestens einem hilfebedürftigen Elternteil in einem Haushalt leben.
Von dieser Förderung ausgeschlossen sind Schüler/innen der Berufsschule im
Rahmen einer Berufsausbildung (mit Ausbildungsvergütung) ebenso, wie Schüler/
innen, die lediglich einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
nach § 27 Abs. 3 SGB II erhalten.
Wenn entsprechende Nachweise über den Schulbesuch vorliegen, sind die Leistungsträger (Jobcenter/Amt für Soziales und Wohnen/Familienkasse) angewiesen,
diesen Bedarf zusammen mit den Regelleistungen für den Monat Februar und
August des jeweiligen Jahres, auszuzahlen. Geschieht dies nicht, empfiehlt es sich,
einen entsprechenden Antrag (formlos) zu stellen.
OASE
OASE
Selbsthilfe- und Kommunikationszentrum der Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Buscheyplatz 3
44801 Bochum (Querenburg)
Telefon: 02 34 / 7 92 23 32
E-Mail: oase@rub.de
www.ruhr-uni-bochum.de/oase
Beschreibung:
Die OASE ist eine Einrichtung der Zentralen Studienberatung der Ruhr-Universität
Bochum, deren Angebote sich nicht nur an Studierende, sondern auch an die BewohnerInnen der Stadt Bochum richten. Die Oase ist als Selbsthilfe- und Kommunikationszentrum ein Ort der Begegnung und des Austauschs. Das Programm mit
aktuellen Informationen erscheint jeweils zu Semesterbeginn und ist auch auf der
Homepage der Oase zu finden.
Angebot:
In der Oase ...
• treffen sich verschieden Selbsthilfegruppen, die in ihrer Gründungsphase und
ggf. in schwierigen Phasen der Gruppenarbeit von den Mitarbeiter/innen der
Oase auf Wunsch unterstützt werden,
• werden Kurse aus den Bereichen Kultur und Gesundheit sowie zum Thema
„Lernen lernen“ angeboten,
• besteht die Möglichkeit, sich mit den MitarbeiterInnen der Oase in der Krisenhilfe in einem persönlichen Gespräch über Sorgen und Probleme auszutauschen
(montags von 18.00 – 20.00 Uhr).
Anmerkung
Ausgabe von Schulmaterialien für einkommensschwache Familien mit schulpflichtigen Kindern – siehe auch Seite 35 (Caritas „Depot Schulmaterialien“).
Das Bistro ist täglich von 17.00 – 22.00 Uhr geöffnet und bietet Hobby-KünstlernInnen die Möglichkeit, ihre Werke im Bistro auszustellen.
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Selbsthilfe-Kontaktstelle
Sozialamt (seit dem 01.03.2011: „Amt für Soziales und Wohnen“)
Der Paritätische – Nordrhein-Westfalen
Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum
Stadt Bochum – Amt für Soziales und Wohnen
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Im Haus der Begegnung
Alsenstraße 19a
44789 Bochum
Telefon: 02 34 / 588 07 07
E-Mail: selbsthilfe-bochum@paritaet-nrw.org
www.selbsthilfe-bochum.de
www.paritaet-nrw.org
Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6
44777 Bochum
Telefon: 02 34 / 910 -27 01
Beschreibung:
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle ist die zentrale Anlaufstelle für alle Selbsthilfegruppen
in Bochum.
Zur Zeit gibt es ca. 250 Selbsthilfegruppen, die von der Selbsthilfe-Kontaktstelle
vermittelt werden. Hauptbereiche sind Krankheit/Gesundheit, Abhängigkeiten,
psychische Probleme und Lebensbewältigung.
Veranstaltungen der einzelnen Selbsthilfegruppen werden im Internet veröffentlicht.
Angebot:
• Informationen und Vermittlung an die entsprechenden Selbsthilfegruppen,
• Förderung und Unterstützung bestehender Selbsthilfegruppen und Förderung
von Kontakten untereinander,
• Telefonische oder persönliche Beratung.
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Das Amt für Soziales und Wohnen ist neben anderen Aufgaben zuständig für:
• Wohngeld
Der Bezug von Wohngeld soll einer größeren Anzahl von Haushalten die
Anmietung von angemessenem und familiengerechtem Wohnraum ermöglichen
und wirtschaftlich absichern.
Kontakt über Frau Hilsmann, Stadt Bochum – Amt für Soziales und Wohnen,
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ), Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6,
44777 Bochum, 3. Etage, Zimmer 3073, Telefon: 02 34 / 910-37 37.
• Vermeidung und Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bei
Mietschulden, Kündigung des Mietvertrages, Räumungsklage, Zwangsräumungen.
Das Amt für Soziales und Wohnen hilft mit Beratung und Maßnahmen zur
Erhaltung des Wohnraumes zum Beispiel durch:
– Vermittlung zwischen Mieterin bzw. Mieter und Vermieterin/Vermieter zur
Erhaltung der Wohnung,
– Unterstützung bei der Wohnungssuche,
– Beratung bei Problemen mit der Zahlung von Miete und/oder Energiekosten,
– Schuldnerberatung im Zusammenhang mit Miet- und Energierückständen
zur Abwendung von drohender Obdachlosigkeit,
– Verhandlung mit Gläubigern,
– gegebenenfalls Übernahme von Mietrückständen,
– Begleitung und Unterstützung bei Zwangsräumungen,
– Beratung und Hilfestellung bei bestehender Wohnungslosigkeit,
– gegebenenfalls vorübergehende Unterbringung in einer städtischen Wohnunterkunft,
– Unterstützung obdachloser Personen bei der Wohnungssuche,
– Hilfestellung und Vermittlung von weiteren Beratungs- und Betreuungsangelegenheiten,
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Fortsetzung Sozialamt/Amt für Soziales und Wohnen
Kontakt über Frau Krause, Stadt Bochum – Amt für Soziales und Wohnen,
Bildungs- und Verwaltungs-zentrum (BVZ), Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6,
44777 Bochum, 3. Etage, Zimmer 3058, Telefon: 02 34 / 910-17 46.
• Hilfe zum Lebensunterhalt
Sicherung des Lebensunterhalts von Personen zwischen 18 und 64 Jahren bei
voller Erwerbsminderung auf Zeit oder vorgezogener Altersrente, soweit der
Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sichergestellt
werden kann.
Dazu gehören auch die Übernahme der Kosten der Unterkunft, Beihilfen bei
notwendigen Umzugskosten, Hinterlegung von Kautionen, etc.
Kontakt über Frau Kösters-Fernes, Stadt Bochum – Amt für Soziales und Wohnen,
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ), Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6,
44777 Bochum, 3. Etage, Zimmer 3042, Telefon: 02 34 / 910- 11 71.
• Elterngeld und Elternzeit
Die Servicestelle des Bochumer Amtes für Soziales und Wohnen steht für Auskünfte und Beratungen in Fragen der Inanspruchnahme von Elterngeld und
Elternzeit zur Verfügung. Die Aufgaben des Elterngeldes und der Elternzeit
werden für die Stadt Bochum vom gemeinsamen Versorgungsamt der Städte
Dortmund, Bochum und Hagen im Gebäude Rheinische Straße 173 in 44147
Dortmund wahrgenommen.
Kontakt über Herrn Treffer, Stadt Bochum – Amt für Soziales und Wohnen,
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ), Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6,
44777 Bochum, 3. Etage, Zimmer 3117, Telefon: 02 34 / 910-27 42.
Stadtbücherei
Stadtbücherei Bochum
Zentralbücherei und Job-Karriere-Bibliothek im BVZ
Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6
44777 Bochum
Telefon: 02 34 / 910 -24 96
www.bochum.de/stadtbuecherei
www.job-karriere-bibliothek.de
Online-Katalog: www.stadtbuecherei-bochum.de
Beschreibung:
Die Stadtbücherei hält für Sie an sieben Standorten ein breit gefächertes Angebot
an Büchern und anderen Medien bereit, wie z. B. Hörbücher, Filme oder CDs.
Nicht vorhandene Werke können über Fernleihe aus anderen Bibliotheken bestellt
werden.
In der Job-Karriere-Bibliothek finden Sie über 3.000 Medien zu den Themenkomplexen Arbeitsrecht, Berufswahl, Bewerbung, Existenzgründung, Berufsleben,
Jobsuche, Studium, Weiterbildung und Wirtschaft.
Angebot:
• Bücher, Zeitschriften, CD-ROMs und weitere Medien zur Ausleihe,
aktuelle Broschüren zur Information,
• PCs zur Internetnutzung,
• Tageszeitungen zur Stellensuche,
• deutsch- und zweisprachige Vorleseangebote für Kinder.
Jahresausweis 18,- Euro, ermäßigt 7,- Euro/Jahr (für Bezieher von Sozialleistungen
(Arbeitslosengeld II) und Schwerbehinderte), Familienausweis (gilt für einen Erwachsenen und alle Kinder der Familie) 20,- Euro/Jahr, ermäßigt 10,- Euro (s.o.).
Job-Karriere-Bibliothek:
• Bücher, CD-ROMs, Zeitschriften und Broschüren zu berufsrelevanten Themen.
• Eigener Bewerbungs-PC mit Drucker und Scanner.
• Vorträge rund um Bewerbung, Ausbildung und Berufsleben.
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Stromkostenerstattung
Umzug
Bei der Höhe der Leistungen nach dem SGB II und SGB XII zählen Strom oder Haushaltsenergie nicht zu den Kosten der Unterkunft (KdU), da dieser Posten im Regelsatz
Berücksichtigung findet. Obwohl in den vergangenen Jahren die Strompreise immens
gestiegen sind, ist im Regelsatz gerade einmal ein Betrag in Höhe von ca. 22,- Euro für
Haushaltsenergie enthalten. Das deckt bei weitem nicht den tatsächlichen Bedarf.
AllerHand
gemeinnützige Integrationsfirma GmbH
neue Anschrift und Telefon-Nr. ab März 2011:
Günnigfelder Str. 23
44866 Bochum
Telefon: 0 23 27 / 6 02 95 0
E-Mail: info@allerhand-bochum.de
www.allerhand-bochum.de
Sollte es dennoch eine Erstattung seitens des Stromanbieters geben, so berücksichtigt
das Jobcenter Bochum diesen Betrag bei BezieherInnen von ALG II nicht als Einkommen. Gleiches galt auch für Bezieher/innen von Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung.
Das Bundessozialgericht hat allerdings in einem Urteil vom 19.05.2009 (Aktenzeichen:
B 8 SO 35/07 R) entschieden, dass eine Stromkostenerstattung als Einkommen auf
die Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzurechnen sei.
D. h., bei BezieherInnen von Sozialhilfe/Grundsicherung und bei Erwerbsminderung
berücksichtigte das Amt für Soziales und Wohnen Bochum seither eine Stromkostenerstattung als Einkommen.
Mit Einführung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung
des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, vorrausichtlich zum 01.04.2011,
dürfen Stromkostenrückerstattungen auch bei Bezug von Leistungen nach dem SGB
XII (Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nicht mehr als
Einkommen angerechnet werden. Dies ergibt sich aus § 82 Abs.1.S.2: „Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz
erbracht haben, sind kein Einkommen.“ Sollte es dennoch zu einer Anrechnung kommen, empfiehlt es sich, Widerspruch einzulegen.
Beschreibung:
AllerHand ist eine gemeinnützige Integrationsfirma, die Menschen mit Handicap
eine Chance gibt und zeigt, dass behinderte und nichtbehinderte Arbeitnehmer
erfolgreich, solidarisch und gleichgestellt zusammen arbeiten können.
Angebot:
• Maler und Gartenarbeiten
• Kleinumzüge und Transporte
• Entrümpelungen
Für Seniorinnen und Senioren bieten wir einen besonderen Hilfeservice an.
Bei Malerarbeiten z.B. rücken wir Ihre Möbel beiseite, bieten danach eine Grundreinigung an und stellen die Möbel dann wieder an den alten Platz.
Umzug – siehe auch unter:
• BODO: Umzugshilfe und Haushaltsauflösungen (Seite 32)
• Bentes Umzüge:
Werner Hellweg 504
44894 Bochum
Telefon: 02 34 / 9 23 19 13
www.bochum-umzug.de
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91
Unabhängige Patientenberatung
Verbraucherzentrale
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Beratungsstelle Dortmund
Ostenhellweg 49
44135 Dortmund
Telefon: 02 31 / 206 48 70
E-Mail: dortmund@upd-online.de
www.upd-online.de
Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Bochum
Kostenfreies bundesweites Beratungstelefon: 0800 011 77 22 (Mo – Fr, 10 – 18 Uhr)
– kostenfrei aus dem Festnetz, Mobilfunktarife abweichend –
Beschreibung:
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert und unterstützt
persönlich und telefonisch in bundesweit 21 Beratungsstellen sowie über ein kostenfreies Beratungstelefon neutral und unabhängig Patientinnen und Patienten bei
gesundheitsrelevanten Themen.
Die Beratung der UPD unterliegt keinen inhaltlichen Vorgaben von Dritten wie
z.B. Krankenkassen oder Ärztinnen und Ärzten; im Zentrum stehen die Fragen und
Probleme der Ratsuchenden.
Die UPD berät und informiert zum Beispiel
• zu Patientenrechten,
• zu Leistungen der Krankenkassen,
• zu gesetzlichen Neuregelungen,
• bei Konflikten mit dem Arzt oder der Krankenkasse,
• zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Des Weiteren erfolgt eine regionale Wegweisungsfunktion im Gesundheitswesen.
Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten der einzelnen Beratungsstellen sowie weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Unabhängigen
Patientenberatung Deutschland unter http://www.upd-online.de (Stand: März 2011).
Große Beckstraße 15
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 6 60 44
www.vz-nrw.de/bochum
Öffnungszeiten:
Mo: 9.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Do: 9.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr
Di: 9.30 – 17.00 Uhr
Fr: 9.30 – 14.00 Uhr
Beschreibung:
• Verbraucherrechte, Beratung und Vertretung
• Medien und Telekommunikation
• Altersvorsorge
• Baufinanzierung
• Beratung zu Rundfunkgebühren
• Energieberatung
• Geldanlage
•
•
•
•
•
•
Mietrechtsberatung
Rechtsberatung im Gesundheitswesen
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Versicherungsberatung
Umwelt und Klimaschutz
Wechsel des Energieversorgers
• Haushalt
Kostenlose Beratung:
• Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
• bei Geld- und Kreditproblemen
• bei Problemen mit dem Girokonto
• Fragen rund um die Rundfunkgebühren
• Umweltthemen (z. B. Schimmel, Schädlingsbekämpfung, Elektrosmog,
Schadstoffe in Innenräumen u.v.m.)
Die Beratung zu anderen Themen ist kostenpflichtig – bitte nachfragen!
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VHS – Volkshochschule
Sonstige Weiterbildungsträger in Bochum
VHS – Volkshochschule Bochum
Stadt Bochum
Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6
44787 Bochum
Hotline: 02 34 / 910 -15 55
www.vhs-bochum.de
• Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB (Bochum),
Lütgendortmunder Hellweg 212, 44894 Bochum, Telefon: 02 34 / 93 04 00, www.bfw.de
• Berufskolleg der Stadt Bochum, Maischützenstraße 70, 44805 Bochum,
Telefon: 02 34 / 23 87 45, www.tbs1.de
• Bildungszentrum des Handels Bochum GmbH, Querenburger Str. 19-23,
44789 Bochum, Telefon: 02 34 / 4 38 59 20, www.bzdh.de
• Euro-Schulen-NRW-GmbH, Herner Str. 299, 44809 Bochum,
Telefon: 02 34 / 54 03 07, www.eso.de
• FuWe GmbH – Gesellschaft für technische, gewerbliche und kaufmännische
Fort- und Weiterbildung mbH, Kirchhof 5, 44653 Herne,
Telefon: 0 23 23 / 39 90 70, www.fuwe.de
• Gisela Vogel Institut für berufliche Bildung KG, Bessemerstraße 80, 44793 Bochum,
Telefon: 02 34 / 96 18 40, www.givo-ifbb.de
• Grieseler GmbH, Alleestraße 144, 44793 Bochum, Telefon: 02 34 / 61 06 56 87,
www.grieseler-training.de
• ISA-International Security Academy e.V., Pilgerweg 8, 45525 Hattingen,
Telefon: 0 23 24 / 2 63 27, www.isaev.de
• Kreishandwerkerschaft Bochum, Springorumallee 10, 44795 Bochum,
Telefon: 02 34 / 3 24 00, www.handwerk-bochum.de
• KSI Kaufmännisches Schulungsinstitut Schweppe/Weyers GbR, Herner Str. 299,
44809 Bochum, Telefon: 02 34 / 95 08 70, www.ksibochum.de
• Landesspracheninstitut in der Ruhr-Universität Bochum, Laerholzstraße 84,
44801 Bochum, Telefon: 02 34 / 6 87 40, www.lsi-bochum.de
• MaxQ im bfw – Vertriebs- und Kompetenzcenter West, Hüttenstraße 9,
44795 Bochum, Telefon: 02 34 / 9 30 40 11, www.maxq.net
• RAG BILDUNG GmbH, Bénédict School Bochum, Herner Str. 45, 44787 Bochum,
Telefon: 02 34 / 36 91 10, www.ragbildung.de
• Schulungsstätte Maronitis und Teschner, Herner Str. 299a, 44809 Bochum,
Telefon: 02 34 / 9 53 68 56, www.schule-mt.de
• Sprachkunst im Luisenhof, Südring 10, 44787 Bochum, Telefon: 02 34 / 9 12 82 48,
www.sprachkunst-im-luisenhof.de
• Technische Akademie Wuppertal e. V., Weiterbildungszentrum Bochum,
Springorumallee 12, 44795 Bochum, Telefon: 02 34 / 45 92 - 209, www.taw.de
• Tenus GmbH, Schüchtermannstraße 2 –4, 44628 Herne, Telefon: 0 23 23 / 14 68 07,
www.bochum.ihk.de
• TÜV Akademie GmbH, Unternehmensgruppe RWTÜV, Georgstraße 5,
44793 Bochum, Telefon: 02 01 / 8 2155 90, www.rwtuev-akademie.de
Beschreibung/Angebot:
Die VHS bietet vielfältige Angebote der Beratung und der beruflichen Weiterbildung.
Neben Kurs-Angeboten im Rahmen der Erwachsenenbildung ist die VHS Bochum
noch in weiteren spezifischen Bereichen tätig, als da wären:
• SchulabschlussPLUS
• Weiterbildungsberatung
In Kooperation mit der Gleichstellungsstelle wird eine individuelle Berufsberatung
zu folgenden Themen angeboten:
• Berufliche Orientierung
• Schriftliche Bewerbung
• Berufliches Image
• Arbeitszeugnis
• Berufs- und Karriereplanung
Eine individuelle Beratung kostet 35,- Euro pro halbe Stunde.
Kosten können evtl. durch Beratungsgutscheine des Jobcenters übernommen
werden. Terminvereinbarung ist erforderlich.
Bei der kommunalen Weiterbildungsberatung können Sie sich kostenlos zu Ihrer
Bildungsbiographie/Bildungsplanung beraten lassen. Offene Sprechstunden sind in
der Regel donnerstags zwischen 14.30 und 18. 00 Uhr.
Beachtenswert sind unbedingt die zahlreichen VHS-Weiterbildungsveranstaltungen
im Bereich EDV sowie Job und Karriere oder Fremdsprachen. Alle Beratungen der
VHS-Fachbereiche hierzu sind kostenlos.
Der Fachbereich SchulabschlussPLUS bietet verschiedene Möglichkeiten, nachträglich Schulabschlüsse zu erwerben.
Das aktuelle Programm ist kostenlos bei der VHS erhältlich und informiert über
das gesamte Angebot. Alle Ansprechpartner/-innen sind darin zu finden oder über
die VHS-Hotline zu erreichen.
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Zahnersatz/Zahnärztliche Beratungsstelle
Die Krankenkassen gehen davon aus, dass ALG II-Bezieher
die Zuzahlungen nicht leisten können und erstatten deshalb die vollen Durchschnittskosten für Zahnersatz, wenn
der Bewilligungsbescheid vorgelegt wird.
Beispiel einer Vollkrone: Die Durchschnittskosten für eine
solche Kronen-Behandlung liegen bei 234,62 Euro. Die Kasse beteiligt sich daran im Regelfall mit der Hälfte – das sind
117,31 Euro. Bei Beziehern von ALG II wird der volle Betrag
übernommen. Nicht übernommen jedoch werden Kosten,
die über der Regelversorgung liegen.
Wichtig: Den Zahnarzt sollte man immer nach der Regelversorgung fragen, das ist
medizinischer Standard. Die richtige Wahl des Zahnarztes spielt die entscheidende
Rolle bei den Zahnersatzkosten. Hilfreich kann auch hier externer Rat sein.
ZahnMedizinische PatientenBeratungsstelle (ZaB)
Im Rahmen eines Modellprojektes bietet der Zahngesundheitsdienst des Fachbereichs Gesundheit in Anlehnung an den § 65b Sozialgesetzbuch V (SGB V) einen
kostenlosen Patientenberatungsdienst für die verschiedenen Bereiche der Zahnheilkunde (zum Beispiel Zahnersatz, Füllungstherapie, Kostenerstattung) an.
In der Initialphase dieses Projektes besteht zur ersten Abschätzung des Bedarfs zunächst die Möglichkeit, dienstags und donnerstags in der Zeit von 13.45 bis 15.45
Uhr eine telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen oder aber einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Eine Ausdehnung zu einem späteren Zeitpunkt ist
möglich und orientiert sich am Bedarf.
Zahnersatz – ist billig besser? Einige aktuelle Informationen von „quintessenz“ des
WDR (25.09.2009): http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/531762.phtml
Wichtige Regeln zum Zahnersatz – speziell zum Heil- und Kostenplan [vz-nrw.de]:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ125422534216604/link216862A.html
Broschüre: Zahnersatzkosten im Griff [vz-nrw.de]
http://www.vz-nrw.de/mediabig/10372A.pdf
Patentenhilfe-Zahnersatz [patientenhilfe-zahnersatz.de]
http://www.patientenhilfe-zahnersatz.de/
Zuzahlungen für Arztbesuche und Medikamente
Wer ALG II erhält, ist in einer gesetzlichen Kasse seiner Wahl pflichtversichert (gilt
nicht für privat krankenversicherte Personen). Die Beträge zahlt das Amt.
An den anfallenden Zuzahlungskosten müssen sich ALG II-Bezieher beteiligen,
jedoch nur mit einem Betrag von 86,16 Euro jährlich. Das sind zwei Prozent der im
Laufe eines Kalenderjahres an einem Alleinstehenden gezahlten Regelsätze.
Für chronisch Kranke ist die Zuzahlung auf die Hälfte begrenzt – also maximal
43,08 Euro.
Einige Krankenkassen bieten die Möglichkeit, den Betrag am Ende des Vorjahres zu
entrichten, um sich im nächsten Jahr komplett von Zuzahlungen zu befreien.
Die Beträge gelten für eine komplette Bedarfsgemeinschaft.
• Dr. Peter Reuter
Telefon: 0 23 23 / 16 34 57 oder 16 34 83
Telefax: 0 23 23 / 16 36 22
E-Mail: peter.reuter@herne.de
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Anhang: Wichtige §§ im Umgang mit Behörden
§ 13 SGB I Aufklärung. Die Leistungsträger,
ihre Verbände und die sonstigen in diesem
Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen
Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen
ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die
Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.
§ 14 SGB I Beratung. Jeder hat Anspruch
auf Beratung über seine Rechte und Pflichten
nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die
Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder
die Pflichten zu erfüllen sind.
§ 15 SGB I Auskunft. (1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der
gesetzlichen Krankenversicherung und der
sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach
diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen. (2)
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und
Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden
von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.
(3) Die Auskunftsstellen sind verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten,
eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen.
§ 16 SGB I Antragstellung. (3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken,
daß unverzüglich klare und sachdienliche
Anträge gestellt und unvollständige Angaben
ergänzt werden.
§ 60 SGB I Angabe von Tatsachen. (1) Wer
Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1.
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung
erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, 2. Änderungen in den Verhältnissen, die
für die Leistung erheblich sind oder über die
im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich
mitzuteilen, 3. Beweismittel zu bezeichnen
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und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer
Vorlage zuzustimmen.
§ 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung. (1) Die
Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64
bestehen nicht, soweit 1. ihre Erfüllung nicht
in einem angemessenen Verhältnis zu der in
Anspruch genommenen Sozialleistung oder
ihrer Erstattung steht oder 2. ihre Erfüllung
dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund
nicht zugemutet werden kann oder 3. der
Leistungsträger sich durch einen geringeren
Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse
selbst beschaffen kann.
§ 38 Abs. 2 SGB III Rechte ... Arbeitsuchenden (Weitergabe ihrer Unterlagen an Dritte).
(2) Ausbildung- und Arbeitsuchende, die
Dienstleistungen der Bundesagentur in Anspruch nehmen, haben die für eine Vermittlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen,
Unterlagen vorzulegen und den Abschluss
eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses
unter Benennung des Arbeitgebers und seines
Sitzes unverzüglich mitzuteilen. Sie können
die Weitergabe ihrer Unterlagen von ihrer
Rückgabe an die Agentur für Arbeit abhängig
machen oder ihre Weitergabe an namentlich
benannte Arbeitgeber ausschließen.
§ 41 Abs. 3 SGB III Allgemeine Unterrichtung (Bekanntgabe von Vermittlungsdaten).
(3) Die Agentur für Arbeit darf in die Selbstinformationseinrichtungen Daten über
Ausbildungsuchende, Arbeitsuchende und
Arbeitgeber nur aufnehmen, soweit sie für
die Vermittlung erforderlich sind und von
Dritten keiner bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können.
Daten, die von Dritten einer bestimmten
oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können, dürfen nur mit Einwilligung
der Betroffenen aufgenommen werden. Dem
Betroffenen ist auf Verlangen ein Ausdruck
der aufgenommenen Daten zuzusenden. Die
Agentur für Arbeit kann von der Aufnahme
von Daten über Ausbildungs- und Arbeits-
plätze, die dafür nicht geeignet sind, absehen.
§ 13 Abs. 4 SGB X Bevollmächtigte und
Beistände. (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem
Beistand erscheinen. Das von dem Beistand
Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich
widerspricht.
§ 25 Abs. 1 und 5 SGB X Akteneinsicht. (1)
Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in
die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen
Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum
Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht
für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.
(5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten
ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Die
Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in
angemessenem Umfang verlangen.
§ 33 Abs. 2 SGB X Bestimmth. u. Form des
Verwaltungsaktes (schriftlicher Bescheid). (2)
Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt
ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen,
wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich
verlangt.
§ 67a Abs. 1 und 2 SGB X Datenerhebung.
(1) Das Erheben von Sozialdaten durch in §
35 des Ersten Buches genannte Stellen ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer
Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem
Gesetzbuch erforderlich ist. Dies gilt auch für
besondere Arten personenbezogener Daten (§
67 Abs. 12). Angaben über die rassische Herkunft dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen, die sich ausdrücklich auf diese Daten
beziehen muss, nicht erhoben werden. Ist die
Einwilligung des Betroffenen durch Gesetz
vorgesehen, hat sie sich ausdrücklich auf besondere Arten personenbezogener Daten (§
67 Abs. 12) zu beziehen. (2) Sozialdaten sind
beim Betroffenen zu erheben. Ohne seine
Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden
1. bei den in § 35 des Ersten Buches oder in
§ 69 Abs. 2 genannten Stellen, wenn a) diese
zur Übermittlung der Daten an die erhebende Stelle befugt sind, b) die Erhebung beim
Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und c) keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende
schutzwürdige Interessen des Betroffenen
beeinträchtigt werden,
2. bei anderen Personen oder Stellen, wenn
a) eine Rechtsvorschrift die Erhebung bei
ihnen zulässt oder die Übermittlung an die
erhebende Stelle ausdrücklich vorschreibt
oder
b) aa) die Aufgaben nach diesem Gesetzbuch
ihrer Art nach eine Erhebung bei anderen
Personen oder Stellen erforderlich machen
oder
bb) die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und keine Anhaltspunkte dafür bestehen,
dass überwiegende schutzwürdige Interessen
des Betroffenen beeinträchtigt werden.
§ 83 Abs. 1 und 7 SGB X Auskunft an den
Betroffenen.
(1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft
zu erteilen über 1. die zu seiner Person gespeicherten Sozialdaten, auch soweit sie sich
auf die Herkunft dieser Daten beziehen, 2.
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden,
und 3. den Zweck der Speicherung.
In dem Antrag soll die Art der Sozialdaten,
über die Auskunft erteilt werden soll, näher
bezeichnet werden. Sind die Sozialdaten
nicht automatisiert oder nicht in nicht automatisierten Dateien gespeichert, wird die
Auskunft nur erteilt, soweit der Betroffene
Angaben macht, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung
der Auskunft erforderliche Aufwand nicht
außer Verhältnis zu dem Betroffenen geltend
gemachten Informationsinteresse steht. (…)
(7) Die Auskunft ist unentgeltlich.
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