Zeltlagerbad Geyerbad - Überfällerregeln
Transcription
Zeltlagerbad Geyerbad - Überfällerregeln
Zeltlagerbad Geyerbad - Überfällerregeln Hey Überfäller, herzlich Willkommen auf dem Geyerbad-Zeltlager! Schön, dass ihr euch auf dieses nächtliche Abenteuer einlassen wollt. So ein Überfall ist immer eine spannende Sache, weil ja weder wir noch ihr so genau wisst, was uns oder euch erwartet. Uns liegt immer viel daran mit euch Angreifern gut auszukommen, denn schließlich ist das ganze ja nur ein Spiel, auch wenn es manchmal etwas heftiger wird. Ziel muss auf jeden Fall sein, dass wir uns am Ende der Nacht mit gutem Gewissen in die Augen schauen können und ein paar ehrenvolle Schwänke mehr zu erzählen haben. Da einige Überfälle in den letzten Jahren ausgeartet sind, sehen wir uns leider gezwungen, die Regeln zu verschärfen. §1. Es dürfen nur Teen- und Jugendkreise überfallen. a. Einzelpersonen aus diesen Kreisen sind auch herzlich wilkommen. §2. Jeder Überfall muss vorher bei der Nachtwachenleitung angemeldet werden. Tel.: 07573/ 6039758 a. Angegeben werden muss die Verantwortliche Person. b. Der Tag und die Uhrzeit sind dabei egal. c. Maximal dürfen 20 Überfäller in einer Gruppe sein. §3. Ziel des Spieles ist ganz allein die Fahne. §4. Aufgrund der Aufsichtspflicht dürfen weder Zeltlagerteilnehmer, noch Mitarbeiter gefesselt oder entführt werden!!! §5. Das Befahren des Zeltlagerplatzes mit motorisierten Fahrzeugen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden wir etwaige Fahrzeuge auch mit Hilfsmitteln der Körperlichen Gewalt aufhalten. Für dabei entstehende Schäden muss der Fahrer selbst aufkommen. §6. Weil die Kinder in der Nacht schlafen sollen und wegen Ruhestörungen im Ort, ist das Hupen zu unterlassen. §7. Das Abbrennen von Pyrotechnik ist verboten. §8. Auf dem gesamten Zeltlagerplatz gilt 0,0‰, das gilt auch für Überfäller. (KEIN Alkohol) §9. Absichtliche Körperverletzung und Sachbeschädigung ist verboten. (Kleine Rangeleien mit den Mitarbeitern sind natürlich kein Problem☺) Stand 06/14 Zeltlagerbad Geyerbad - Überfällerregeln §10.Wer beim Überfall gefangen wird, wird mit Handschellen an das Kreuz gefesselt a. Wer gefangen ist verhält sich ruhig, damit die Kinder trotzdem schlafen können. b. Alles was ihr mithabt wird euch als Pfand abgenommen. c. Die Schuhe werden euch ausgezogen. Die Bekommt ihr bei der Freilassung wieder, wenn ihr ein anderes wertvolles Pfand dalasst. d. Ihr werdet bei Morgendämmerung freigelassen. e. Euer Pfand kriegt ihr wieder, wenn ihr 1 Liter Eis bei uns abgegeben habt. (18:00 – 20:00 Uhr) §11.Wenn ihr die Fahne habt, kriegt ihr natürlich von uns 1 Liter Eis pro Überfäller. a. Das Eis könnt Ihr zwischen 18:00- und 20:00 Uhr abholen. (Natürlich nur im Tausch gegen die Fahne.) §12.Solltet Ihr Flurschäden verursachen müsst ihr natürlich auch dafür aufkommen. §13.Im Geyerbad ist zwischen 22:00 und 06:00 Uhr Nachtruhe. Außerdem gilt Zone 30. Die Einwohner sollen schließlich auch schlafen können. §14.Unsere Autos stehen zwar nicht direkt auf dem Gelände sind aber trotzdem absolut tabu. §15.Jeder Überfäller darf pro Jahr nur einmal überfallen kommen. Wenn ihr mit diesen Regeln nicht einverstanden seid, oder manche Punkte einfach missachtet, bitten wir euch von einem Überfall besser abzusehen. Ansonsten behalten wir uns vor die Angelegenheit an die Polizei abzugeben. Wenn ihr diese Regeln aber vor dem Überfall in lockerer Runde ums Lagerfeuer einfach noch mal lest und damit einverstanden seid, sollte einer fetten Nacht nichts mehr im Wege stehen und wir werden uns sicher gut amüsieren! Wir sehen uns! – Das Team vom Zeltlager Geyerbad – Zeltlager Geyerbad Marco Görtler Untere Dorfstr. 16 72336 Balingen-Weilstetten Stand 06/14