TOP 9

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TOP 9
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Schulverwaltung
Az.: III.60.0 023.144; 211.0
Bad Oldesloe, 02. Mai 2006
TOP
- öffentlich -
Sitzungsvorlage
für den Gleichstellungs- Sozial- und Kulturausschuss am 17.05.06
Umwandlung der Stadtschule in eine offene Ganztagsschule
1. Sachverhalt
Der Gleichstellungs-, Sozial- und Kulturausschuss hat in den Sitzungen am 16.02.2005,
16.03.2005, 25.05.2005 und 20.10.2005 über die Einrichtung der Stadtschule Bad Oldesloe als offene Ganztagsschule beraten. Auf die jeweiligen Sitzungsvorlagen und Beschlussfassungen wird verwiesen.
Konzeption
----------------Schulleitung, Lehrkräfte und Schulelternbeirat der Stadtschule haben am 14.03.2006
den anwesenden Vertretern der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion sowie Vertretern der
Verwaltung das überarbeitete Ganztagskonzept vorgestellt.
Die Stadtschule hält an ihrem Antrag fest, das Foyer im Neubau zu nivellieren; vgl. vorliegendes Schreiben der Stadtschule vom 20.03.2006. Die Kosten für die Anhebung des
stufenförmigen Forums wurden durch den Fachbereich IV Bauamt mit 10.000 EUR beziffert. Der Ausschuss hat in der Sitzung am 19.04.2006 die Antragstellung auf IZBB
Fördermittel für diese Maßnahme abgelehnt.
Die überarbeitete Konzeption wurde der Verwaltung am 05.04.2006 in schriftlicher Form
vorgelegt und dem Ausschuss mit der Vorlage zur Sitzung am 19.04.2006 zunächst zur
Kenntnis gegeben.
Einsatz von Kräften des freiwilligen sozialen Jahres
------------------------------------------------------------------------Die Stadtschule Bad Oldesloe ist gesetzlich als Träger des freiwilligen sozialen Jahres
zugelassen. Jugendliche, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, können am freiwilligen sozialen Jahr teilnehmen. Das freiwillige soziale Jahr beginnt am 01.09. und endet in der Regel am 31.08. des Folgejahres.
Der freiwillige Dienst wird hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzbestimmungen
vom Gesetzgeber einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Der Träger des freiwilligen
Dienstes muss eine schriftliche Vereinbarung mit den Freiwilligen schließen.
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-2Den FSJ-Kräften ist in der Regel eine Unterkunft und Verpflegung zu stellen, darüber
hinaus kann ein Taschengeld gewährt werden. Werden Unterkunft und Verpflegung
nicht gestellt, können Geldersatzleistungen in Form von Kostenerstattungen gewährt
werden. Diese Geldersatzleistungen und die Höhe des Taschengeldes sind frei verhandelbar und orientieren sich an den gültigen Beitragbemessungsgrenzen der monatlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Das Taschengeld beträgt
demnach maximal 315 EUR. Diese Leistungen erbringt die Einsatzstelle freiwillig. Der
Träger ist lediglich gesetzlich verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur
Unfallversicherung für die FSJ-Kräfte abzuführen. Der monatliche Pflichtbeitrag beträgt
rund 130 EUR.
Während der höchstens 12 Monate dauernden Einsatzzeit haben die FSJ-Kräfte einen
Urlaubsanspruch von 24 Werktagen.
Das freiwillige soziale Jahr ist pädagogisch zu begleiten. Während der Einsatzzeit muss
der Träger einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen. Die FSJ-Kräfte müssen jeweils
25 Seminartage ableisten. Diese Betreuung wird nach dem Konzept der Stadtschule
gemeinsam mit der Uni Flensburg sichergestellt.
Das Sozialministerium Schleswig-Holstein bezuschusst die FSJ-Maßnahmen grundsätzlich mit bis zu 1.300 EUR/ Jahr/ FSJ-Kraft. Der Träger kann die Zuschüsse jederzeit
formlos beantragen. Die Stadtschule hat diesen Zuschuss bereits beantragt. Ob es zur
Gewährung des Zuschusses kommen wird, steht noch nicht fest.
Der Schulverein wird nach Aussage des Schulleiters ein mögliches Defizit ausgleichen.
Die Stadtschule hat sich bereit erklärt, die Beschäftigung der freiwilligen Kräfte in jeder
Hinsicht eigenverantwortlich und eigenständig zu regeln.
Kostensituation im Schuljahr 2006/07
----------------------------------------------------Schulseitig kalkulierte Personalkosten für 4 FSJ-Kräfte:
Taschengeld 150 EUR
Verpflegungspauschale 150 EUR
Ausgleich für Miete bzw. Fahrtkosten 70 EUR
Pflichtbeitrag zur Sozialversicherung 130 EUR
Gesamtkosten/ FSJ-Kraft/ Monat 500 EUR
./. Schulseitig beantragt:
Programm der Landesregierung „Geld statt Stellen“
./. Schulseitig beantragt:
Zuschuss für die freiwilligen Kräfte
Maximal 1.300 EUR/Jahr/Kraft
24.000 EUR
./. 22.900 EUR
./. 5.200 EUR
Damit wäre die Kostendeckung gegeben.
Zur Durchführung des Betreuungsangebotes plant die Schule neben den eigenen Angeboten noch etwa 21 zusätzliche Kurse „einzukaufen“. Die Kosten sind mit durchschnittlich 1.500 EUR zu berechnen. Nicht eingerechnet sind entstehende Sachkosten
für Verbrauchsmaterial etc. Die Kosten für die Durchführung dieser Kurse werden teilweise durch die Elternbeiträge sowie den Zuschuss des Landes zur Förderung von
Ganztagsangeboten finanziert.
-3Kosten für die Kursangebote Dritter
Sowie Sach- und Materialkosten, Verbrauchsmaterial
./. Elternbeiträge
./. Zuschuss des Landes zur Förderung von Ganztagsangeboten
0,35 EUR/ Stunde/ Teilnehmer
Defizit
31.500 EUR
750 EUR
./. 9,600 EUR
./. 17.640 EUR
5.010 EUR
Die Stadtschule möchte die Sachkosten in Höhe von 20.000 EUR für die erste Einrichtung der Lernlandschaften/ Lernstationen weitestgehend durch Sponsoren, eigene Veranstaltungen und aus eigenen Haushaltsmitteln aufbringen.
Somit ergibt sich für das Schuljahr 2006/2007 ein Zuschussbedarf von rund 5.000 EUR.
Kostensituation im Schuljahr 2007/08
----------------------------------------------------Nach dieser Eingangsphase plant die Schule im Schuljahr 2007/2008 die Erweiterung
der verpflichtenden Beschulung bis 13.00 Uhr an fünf Wochentagen. Alle Schülerinnen
und Schüler können darüber hinaus von montags bis freitags täglich bis 15.15 Uhr betreut werden. Das offene Ganztagsangebot in Form von Kursen erfolgt nur für die Klassenstufen 3 und 4.
Dafür werden dann bis zu 8 FSJ-Kräfte (statt bisher 4) benötigt und 21 zusätzliche Kurse angeboten werden müssen.
Kalkulierte Personalkosten für 8 Betreuungskräfte
Monatlich 500 EUR/ Kraft
./. Programm der Landesregierung „Geld statt Stellen“
./. Zuschuss für die FSJ.Kräfte
maximal 1.300 EUR/Kraft
./. oder andere Mittel
bspw. Zuschuss des Landes zur Förderung von Betreuungsangeboten an verlässlichen Grundschulen - bisher für den Verein Feste Grundschulzeiten e.V. bewilligt bzw. städt. Zuschuss für den Verein FGZ
Defizit
48.0000 EUR
./. 22.900 EUR
./. 10.400 EUR
./. 6.300 EUR
./. 6.000 EUR
2.400 EUR
Für die Ergänzung und den Ausbau der Lernstationen plant die Stadtschule jährlich
Kosten in Höhe von 5.000 EUR ein. Diese Kosten sollen weiterhin mit eigenen Mitteln
aufgebracht werden.
Kosten für die Kursangebote Dritter
Materialkosten
Ausgaben
./. Zuschuss des Landes zur Förderung von Ganztagsangeboten
0,35 EUR/Stunde/Teilnehmer
Elternbeiträge
Defizit
31.500 EUR
750 EUR
32.250 EUR
./. 17.640 EUR
./. 9.600 EUR
5.010 EUR
Inwieweit eine Bezuschussung aus Landesmitteln erfolgen wird, kann zum jetzigen
Zeitpunkt nicht verlässlich abgeschätzt werden. Der Zuschussbedarf der Schule kann
sich demnach je nach Bewilligungssituation verändern.
-4Nach jetziger Konzeption wird von mindestens 7.500 EUR Zuschussbedarf für das
Schuljahr 2007/2008 ausgegangen.
Finanzierung des Defizits
------------------------------------Die Finanzierung kann aus Sicht der Verwaltung momentan nur durch die zusätzliche
Bereitstellung von Haushaltsmitteln erfolgen.
Eine Umlenkung der Zuschussmittel für den Verein Feste Grundschulzeiten Bad Oldesloe e.V. ist zum Schuljahr 2006/2007 nicht denkbar, da das Betreuungsangebot des
Vereins auch an der Stadtschule im kommenden Schuljahr 2006/2007 im vollen Umfang benötigt wird. Die bereits vorliegenden Anmeldezahlen sind an allen vier Grundschulen gleichbleibend hoch.
Die Notwendigkeit der Fortführung des Betreuungsangebotes über das Schuljahr
2006/07 hinaus ist zwischen dem Verein, den Grundschulen und der Verwaltung näher
zu beleuchten. Etwaige Entscheidungen obliegen dem Vereinsvorstand bzw. der Mitgliederversammlung. Die Zuschussmittel des Landes Schleswig-Holstein für den Verein
FGZ können nicht unmittelbar auf das Angebot der offenen Ganztagsschule umgelenkt
werden.
Versorgung mit Betreuungsplätzen nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz
(TAG)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Stadtschule strebt eine Verlässlichkeit des Ganztagsangebotes an. Bezugnehmend
auf die Vorgaben der Planungsgruppe des Kreises Stormarn zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) ist die Gesamtzahl der erforderlichen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 6 – 14 Jahren um die Zahl der bereits durch die Angebote in den Grundschulen versorgten Kinder zu reduzieren. Demnach tragen die
Ganztagsangebote der Grundschulen grundsätzlich zur Verbesserung der vorgegebenen Versorgungsquoten bei; vgl. hierzu auch die Beratung im GSKA am 15.02.2006.
Inwieweit durch die Einrichtung der Stadtschule als offene Ganztagsschule im Einzelfall
die Inanspruchnahme von Hortplätzen in den Kindertagesstätten nicht mehr erfolgt,
kann insbesondere bezogen auf die möglichen finanziellen Auswirkungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht verlässlich abgeschätzt werden.
2. Finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung der Defizite kann aus Sicht der Verwaltung momentan nur durch die
zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln erfolgen:
Haushaltsjahr 2006
Vom Gesamtdefizit des Schuljahres 2006/07 in Höhe von 5.100 EUR sind anteilig
2.100 EUR durch den Bürgermeister außerplanmäßig bereitzustellen.
-5Haushaltsjahr 2007
Vom Gesamtdefizit des Schuljahres 2006/07 in Höhe von 5.100 EUR sind anteilig
2.900 EUR in den Haushalt 2007 einzustellen.
Vom Gesamtdefizit des Schuljahres 2007/08 in Höhe von 7.500 EUR sind anteilig
3.100 EUR in den Haushalt 2007 einzustellen.
Haushaltsjahr 2008
Vom Gesamtdefizit des Schuljahres 2007/08 in Höhe von 7.500 EUR sind anteilig
4.300 EUR in den Haushalt 2008 einzustellen.
3. Berichtswesen
Dem GSKA ist seitens der Stadtschule nach Ablauf des Schuljahres 2006/07 ein Bericht
über die Inanspruchnahme der Ganztagsangebote und eine Kostenabrechnung vorzulegen.
4. Beschlussvorschlag
Der Gleichstellungs-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt die Bezuschussung des
offenen Ganztagsangebotes an der Stadtschule Bad Oldesloe zunächst für die Schuljahre 2006/07 und 2007/08 mit der Maßgabe der nachfolgenden haushaltsmäßigen
Ordnung:
Haushaltsjahr 2006
Vom Gesamtdefizit des Schuljahres 2006/07 in Höhe von 5.100 EUR sind anteilig
2.100 EUR durch den Bürgermeister außerplanmäßig bereitzustellen.
Haushaltsjahr 2007
Vom Gesamtdefizit des Schuljahres 2006/07 in Höhe von 5.100 EUR sind anteilig
2.900 EUR in den Haushalt 2007 einzustellen. Vom Gesamtdefizit des Schuljahres
2007/08 in Höhe von 7.500 EUR sind anteilig 3.100 EUR in den Haushalt 2007 einzustellen.
Haushaltsjahr 2008
Vom Gesamtdefizit des Schuljahres 2007/08 in Höhe von 7.500 EUR sind anteilig
4.300 EUR in den Haushalt 2008 einzustellen.
Die Bezuschussung erfolgt unter der Voraussetzung des Zustandekommens des Ganztagsangebotes entsprechend der seitens der Stadtschule vorgelegten Konzeption.
Im Auftrag
Sobczak
Fachbereichsleiter