Ortsteil / Wohnumfeldgestaltung

Transcription

Ortsteil / Wohnumfeldgestaltung
Berücksichtigung
von Sicherheitsbelangen
für Neubaugebiete
im ländlichen Raum
IMPRESSUM
HerausgeberIn:
Stadt Detmold, Gleichstellungsbeauftragte
Rathaus am Markt, 32756 Detmold
Tel.: 05231 / 977-284, Fax: 05231 / 977-780;
E-mail: R.Homeyer@detmold.de
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Detmold
Kommissariat Vorbeugung
Bielefelder Straße 90, 32758 Detmold
Tel.: 05231 / 609-1374, Fax: 05231 / 609-1399;
E-mail: KommissariatVorbeugung.detmold@t-online.de www.polizei-nrw.de/detmold
Copyright:
Stadt Detmold, Gleichstellungsbeauftragte &
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Detmold
Juni 2000
Verfasser/-in:
Regina Homeyer, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Detmold
Christian Weicht, Kriminaloberkommissar, Kriminalkommissariat Vorbeugung, KPB Detmold
Druck:
Hausdruckerei der Stadt Detmold
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Inhaltsverzeichnis:
Vorwort
1.
WOHNUMFELDGESTALTUNG, ART UND MAß DER BAULICHEN NUTZUNG
Seite 5
Planungziel: Sicherheit durch Nutzungsvielfalt und -qualität des Wohnquartiers
Maßnahmen und Begründung
2.
ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN
Seite 8
Planungsziel: Sicherheit durch Größe der Grundstücksflächen, -stellung und –gestaltung
Maßnahmen und Begründung
3.
ÖRTLICHE VERKEHRSFLÄCHEN
Seite 12
Planungsziel: Sicherheit durch Planung des öffentlichen Verkehrsraumes
Maßnahmen und Begründung
4.
ANLAGEN:
Seite 15
Literaturliste
Pflanzliste
Informationen zum Einbruchsschutz (Europäische Normen)
3
4
Vorwort
Die Entstehung von Angst-Räumen und Tat-Orten frühzeitig zu vermeiden, ist das Ziel der Detmolder Gleichstellungsstelle und Polizei. Aus der
Zusammenarbeit entstand die Idee, eine praxisorientierte Planungshilfe zur Berücksichtigung von Sicherheitsbelangen in der Bauleitplanung zu
erarbeiten. Da Untersuchungen und Fachliteratur, sich vor allem auf Großstädte beziehen, wollten wir eine Planungshilfe für den ländlichen Raum
erarbeiten. Als Grundlage diente der Bebauungsplan Detmold-Leistrup. In enger Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Stadtentwicklung
der Stadt Detmold und dem Kommissariat Vorbeugung wurde ein Wohngebiet entwickelt, in dem eine Vielzahl von kriminalpräventiven
Grundgedanken berücksichtigt wurden.
Mit der vorliegenden Checkliste für Neubaugebiete im ländlichen Raum haben wir uns die Bebauungsplanung nach dem BauGB für Neubau(wohn)gebiete vorgenommen. Dabei haben wir versucht zwei unterschiedliche, aber sich ergänzende Sichtweisen zusammenzuführen:
Stadtplanung
•
aus der Sicht der polizeilichen Kriminalprävention und
•
aus der Sicht der Frauen.
Die Checkliste konkretisiert daher sowohl kriminalpräventive Belange (einschließlich Einbruchsschutz) als auch frauenspezifische Belange und
zeigt ein breites Spektrum von Umsetzungs- bzw. Festsetzungsmöglichkeiten auf. Mit ihrer Hilfe kann die notwendige Abwägung der Belange
inhaltlich transparenter gemacht werden.
Sie enthält planerische Zielsetzungen, Maßnahmen und Begründungen für drei Bereiche
•
Wohnumfeldgestaltung, Art und Maß der baulichen Gestaltung,
•
überbaubare Grundstücksflächen
•
örtliche Verkehrsflächen
4
5
Als Arbeitshilfe für die Erarbeitung von Bebauungsplänen richtet sich die Checkliste an Fachleute in den Planungsämtern und -büros, an
Kommunalpolitker/-innen mit Schwerpunkt Stadtplanung. Sie soll darüber hinaus den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und den
Fachleuten der Polizei mit Schwerpunkt städtebauliche Kriminalprävention als Orientierungshilfe für Stellungnahmen im Rahmen der
Ämterbeteiligung dienen.
______________________
Regina Homeyer
(Gleichstellungsstelle Detmold)
_____________________
Christian Weicht
(Kommissariat Vorbeugung Detmold)
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WOHNUMFELDGESTALTUNG, ART UND MAß DER BAULICHEN NUTZUNG
Planungziel:
Sicherheit durch Nutzungsvielfalt und -qualität des Wohnquartiers
⌦
Eine möglichst kleinräumige Nutzungsartenmischung ist bei der räumlichen Verteilung
verschiedener Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung anzustreben.
⌦
Eine tragfähige Bevölkerungsdichte und eine soziale Mischung der Bevölkerung sind
anzustreben, um die Vitalität und Vielfalt (Nutzungsartenmischung) und ein (ausgewogenes)
öffentliches Verkehrsnetz sicherstellen zu können.
⌦
Wohngebiete sind so zu gestalten, dass
•
den Anforderungen an das Wohnen der verschiedenen Nutzungsgruppen Rechnung
getragen wird,
•
Begegnungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum bestehen und
•
soziale Kontrolle ermöglicht wird.
Anzustreben ist daher eine maßvolle Verdichtung über die Festsetzung des Maßes der
baulichen Nutzung und der Gebäudehöhen.
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7
Maßnahmen
Begründung
Bevorzugung allgemeiner Wohngebiete (WA),
besonderer Wohngebiete (WB), bzw. Mischgebiete
(WI) gegenüber monostrukturierten Nutzungen - wie
sie auch reine Wohngebiete darstellen
Nutzungsmischung führt zu einer Belebung dieser Bereiche zu den
unterschiedlichsten Tageszeiten und fördert daher die subjektive und
objektive Sicherheit
Fußläufige Nähe zu und die sichere Gestaltung der
Wegeverbindungen zu Infrastruktureinrichtungen
Schule, Tageseinrichtungen für Kinder, Einkaufsmöglichkeiten,
Arztpraxen dienen nicht nur der wohnortnahen Versorgung mit dem
täglich Notwendigen und minimieren den Mobilitätszwang. Sie
erleichtern damit Familienarbeit und die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf vieler Frauen, ermöglichen aber auch eine längere eigenständige
Lebensführung gerade der älteren Menschen mit ihrem oft
eingeschränkten Mobilitätsradius, sie sind zugleich immer auch
Treffpunkte für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Jung und Alt etc.
und tragen damit zum Abbau von Anonymität bei.
Keine Hauptwegeverbindungen für FußgängerInnen
und RadfahrerInnen zu Infrastruktureinrichtungen
durch monostrukturierte Gebiete führen
Monostrukturierte Gebiete sind nur zu bestimmten Tageszeiten belebt.
Während dieser „menschenleeren“ Zeit besteht keine Möglichkeit der
sozialen Kontrolle im positiven Sinne. Gleichzeitig fehlt denen, die zu Fuß
oder mit dem Rad unterwegs sind, die „schützende Hülle“ des Autos. Bei
der Abwägung der Verkehrsmittelwahl und der Frage, ob überhaupt
Infrastruktureinrichtungen oder deren Angebote besucht werden, spielt
von allem für Frauen, Kinder und Jugendliche das subjektive Sicherheitsempfinden eine große Rolle. Auf das Auto wird nur verzichtet, wenn Radund Gehwege sicher gestaltet und beleuchtet sind.
Festsetzung der Geschossflächenzahl auf höchstens Untersuchungen seit Mitte der 60ziger Jahre belegen, dass in Hoch2 Vollgeschosse
häusern die Anzahl der Straftaten und der Vandalismusschäden
erheblich höher ist wie in Mehrfamilienhäusern mit weniger als 3 Etagen.
7
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Maßnahmen
Begründung
Bei Mehrfamilienhäusern: Maximal 6 Wohneinheiten, die durch einen Eingang erschlossen wird
Die Bewohnerinnen und Bewohner kennen einander, was eine der Voraussetzungen für nachbarschaftliches Miteinander ist und die Anonymität
senkt. Studien belegen, dass Anonymität zu einer höheren Kriminalitätsbelastung führt, da das Entdeckungsrisiko für Straftäter minimiert wird.
Bautypenmischung im Wohngebiet
Mit dieser Maßnahme kann erreicht werden, dass auch große
Wohnungen für Familien entstehen und nicht nur Kleinwohnungen für
Einpersonenhaushalte mit zusätzlichem Stellplatzbedarf.
Bei Übergewicht von Geschosswohnungsbau ist
Auf diese Weise können beim Geschosswohnungsbau unterschiedliche
gegebenenfalls die jeweils höchstzulässige Anzahl
Wohnungsgrößen gefördert werden.
von Wohneinheiten pro Wohngebäude festzusetzen.
Bei der Standortauswahl von Spielplätzen Orientierung an den Kriterien der Sichtnähe zu Wohnungen,
der Einsehbarkeit und gefahrloser Erreichbarkeit
Die Beaufsichtigung der Kinder wird erleichtert, ohne dass sich ständig
eine Begleitperson auf dem Spielplatz aufhalten muss. Kinder können
selbstständig den Spielplatz erreichen.
Kommunikationsbereiche / multifunktional nutzbare
Freiflächen in der Nähe von Wohngebäuden
Mit dieser Maßnahme werden soziale Kontakte und soziale Kontrolle
gefördert. Sie entsprechen insbesondere den Freizeitbedürfnissen von
Mädchen
gepflegter öffentlicher und halböffentlicher Raum
Eine ungepflegte, vernachlässigte bzw. verwilderte Wohnumgebung
signalisiert, dass sich die Bewohner und Bewohnerinnen nicht für die
Wohnumgebung und das Geschehen im öffentlichen Raum interessieren.
Ein derartiges Wohnumfeld fördert die subjektive Unsicherheit beim
Durchqueren und dem Aufenthalt; gleichzeitig bevorzugen Straftäter
solchen Gegenden.
Pflege- und Unterhaltung der Flächen für die Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen (gemäß
BNatG) durch die Grundstückseigentümer/innen
Das Verantwortungs- und Gemeinschaftsgefühl der Anwohner/innen wird
damit gefördert.
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ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN
Planungsziel:
Sicherheit durch Größe der Grundstücksflächen, Gebäudestellung und -gestaltung
⌦
Vermeidung von Angsträumen, indem die Grundstücksflächen so angeordnet werden, dass
durch Ausbildung von Baufluchten zum öffentlichen Raum keine uneinsehbaren Bereiche
geschaffen werden.
⌦
Gewährleistung von sozialer Kontrolle, indem durch Stellung, Ausrichtung, Gestaltung und
Größe der Gebäude belebende Nutzungen gefördert und der öffentliche Raum von den
Wohnungen einsehbar ist.
⌦
Kriminalprävention durch soziale Kontrolle und Gebäudegestaltung.
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Maßnahmen
Begründung
Unterschiedliche Grundstücksgrößen in einem
Wohngebiet
Über unterschiedliche Grundstücksgrößen können verschiedene Haus- und
somit Wohnungstypen gemischt werden. Bestimmte Wohnungstypen wie z.B.
Mehrpersonenhaushalte, Seniorenwohnungen, Einfamilienhäuser mit
Einliegerwohnung, garantieren die Anwesenheit von Menschen und fördern
eine altersgemischte Siedlungsstruktur. Wohngebiete mit unterschiedlichen
Wohnungsgrößen ermöglichen z.B. bei Veränderung der Haushaltsgröße ein
Verbleiben in dem Gebiet. Soziale Infrastrukturangebote wie z.B.
Kindergärten, Schulen und Kinderspielplätze sind nur dann langfristig
tragfähige Angebote, wenn Kinder im Wohngebiet heranwachsen.
Bevorzugung einer hofbildenden Bauweise
(z.B. um eine Wendeanlage oder eine
Gemeinschaftsfläche)
Diese Bauweise ermöglicht soziale Kontrolle und schafft sichere Aufenthaltsorte u.a. für Kinder.
Die damit verbundene höhere Baudichte fördert auch einen höheren
Auslastungsgrad und damit die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV.
Freistehende Einfamilienhäuser sind das „beliebteste“ Objekt von
Einbrechern!
Bei einer offenen Bauweise ist bei der Gestaltung darauf zu achten, dass die
Rückseite des Hauses für Fremde schwer zugänglich ist. Eine Alternative zu
hohen Hecken bzw. Mauern sind dichte Hecken mit stacheligen bzw.
dornigen Büschen (siehe Pflanzliste im Anhang).
Ausrichtung eines Wohnbereiches (z.B. der
Wohnküche) möglichst zur Straße hin und Einsehbarkeit der Straße von der Wohnung aus
Kritische Situationen können von Dritten beobachtet werden (soziale Kontrolle), Hilferufe werden gehört.
Einsehbare Gestaltung und gute Ausleuchtung
des Zuganges zum Hauseingang (z.B. mit Bewegungsmelder)
Das direkte Umfeld von Häusern und insbesondere der Eingangsbereich
sollte überschaubar sein, um die Angst vor möglicherweise „versteckten“
Tätern nicht entstehen zu lassen.
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Maßnahmen
Begründung
Vermeidung der Erschließung von parallel angeordneten Wohnzeilen über halböffentliche
Wege
Halböffentliche Bereiche sind unter Sicherheitsaspekten problematisch.
Bereiche, die nicht eindeutig privat sind, werden von den Bewohner/innen
nicht kontrolliert (im positiven Sinne). Gebiete, die nicht eindeutig öffentlich
sind, werden von Passanten / Passantinnen nicht genutzt.
Ausrichtung des Hauseingangs bei geschlossener und offener Bauweise zur Straße hin
Soziale Kontrolle wird ermöglicht, bedrohliche Situationen können frühzeitig
wahrgenommen werden.
Einsehbare Gestaltung der Eingangshalle und
des Treppenhauses von Mehrfamilienhäusern
Unübersichtliche Gestaltung und funktionslose Räume (z.B. offene Räume
unter der Treppe) können als Versteck von Tätern genutzt werden.
Vermeidung langer, hoher Mauern bzw. Hecken
als Einfriedungen
Hohe Mauern bzw. Hecken verhindern sowohl die Einsehbarkeit des
Straßenraumes als auch des Hauses und damit die soziale Kontrolle von
beiden Bereichen.
Beim Durchqueren derartiger Wohngebiete entsteht schnell ein Gefühl der
Unsicherheit. Einbrechern bieten derartige Grundstücke nach Überwinden
dieses Hindernisses ideale Voraussetzungen für ein ungestörtes „Wirken“.
Gleichzeitig sollte der private Bereich vor dem Haus eindeutig identifizierbar
sein
Nähe zur Natur
Durch Haus-/Mietergärten, Balkone oder Grünflächen wird die Wohnqualität
und Attraktivität erhöht.
Freiraum bzw. Aufenthaltsraum wird hierdurch geschaffen, insbesondere
• für Kinder und Jugendliche zum Spielen und als Treffpunkt
• für ältere Menschen, die soziale Kontakte suchen, und
• für Mütter, deren Wohnung und Wohnumfeld zugleich Arbeitsraum
(Beaufsichtigung und Betreuung der Kinder) ist.
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Maßnahmen
Begründung
Zugänglichkeit der gemeinsamen Gärten bei
Mehrfamilienhäusern und der Gartenflächen
bei geschlossener Bauweise nur für Bewohnerinnen und Bewohnern sowie
deren Gäste.
Dadurch wird der private Charakter dieses Bereiches deutlich. Eine Verletzung des privaten Bereiches wird sofort für Dritte erkennbar.
Einbruchschutz
Damit einbruchshemmende Maßnahmen bereits bei der Planung von
Gebäuden einbezogen werden können, müssen Architekten und
Bauherren/innen umfassend und frühzeitig informiert werden. Durch
textlichen Hinweis im Bebauungsplan sollte deshalb auf die kostenfreie
Beratung durch die polizeilichen Beratungsstellen hingewiesen werden.
Mindeststandard technischer Einbruchschutz
Fenster, mit einer Brüstungshöhe bis zu 5 Meter und ebenerdige oder leicht
erreichbare Türen sollten mindestens entsprechend DINV ENV 1627-1630,
WK2 gestaltet sein.
Der Mindeststandard könnte bei Grundstücksverkauf durch die Kommune
vertraglich festgelegt werden.
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ÖRTLICHE VERKEHRSFLÄCHEN
Planungsziel:
Sicherheit durch Planung des öffentlichen Verkehrsraumes
⌦
Straßenräume, Rad- und Gehwegeverbindungen, Wege zu Haltestellen und Stellplätze für
den öffentlichen Verkehr bzw. Tiefgaragen sind so zu gestalten, dass ein hohes Maß an
objektiver und subjektiver Sicherheit gewährleistet wird, durch Förderung der sozialen Kontrolle, Beleuchtung und übersichtliche Gestaltung.
⌦
Straßenräume sind so zu gestalten, dass hohes Maß Verkehrssicherheit erreicht wird.
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Maßnahmen
Begründung
Bevorzugung von offen gestalteten, oberirdischen
Stellflächen in Wohnungsnähe gegenüber
Tiefgaragen
Tiefgaragen werden von vielen Frauen als Angsträume empfunden.
Ist eine Tiefgarage notwendig: Erschließung der
Tiefgaragen von der Straße aus
Diese Erschließungsweise erhöht die soziale Kontrolle.
Einstellplätze möglichst auf Grundstücken
Diese Maßnahme erhöht die subjektive Sicherheit und trägt zur Verhinderung von Kfz-Delikten bei.
Vermeidung von Garagenhöfen und abseits der
Wohnungen gelegenen Sammelparkflächen
Gemeinschaftsstellplatzanlagen sollten in die Bebauung integriert werden
und mit Beleuchtungskörpern ausgestattet sein, um die Nähe und Einsehbarkeit von den Wohnungen aus sicherzustellen.
Festsetzung von Sichtflächen
Sichtbehindernde Anlagen und Bepflanzungen werden damit vermieden,
Gefahrenquellen sind frühzeitig wahrnehmbar.
Gemischte Erschließungen durch PKW, Fuß- und
Radwege
Eine getrennte Erschließung führt zu einer niedrigeren sozialen Kontrolle.
Erschließung möglichst über Stichstraßen
Mit dieser Erschließung wird fremder Durchgangsverkehrs vermieden.
Öffnung von Sackgassen durch Fuß- und Radwege Unnötige Umwege können vermieden werden; diese Öffnung schafft Ausweichmöglichkeiten für diejenigen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind.
Festsetzung einer Verkehrsfläche mit der
Zweckbestimmung verkehrsberuhigt
Förderung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
gute Straßen- und Wegebeleuchtung
Eine ausreichende Beleuchtung erhöht das subjektive Sicherheitsempfinden und ermöglicht frühzeitig Gefahrensituationen zu erkennen.
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Maßnahmen
Begründung
Frühzeitige ÖPNV-Anbindung, Positionierung der
Haltestellen in Hörweite und Sichtweite der
Bebauung
Die Nähe zur Wohnbebauung erhöht objektive und subjektive Sicherheit.
Im Freiflächengestaltungsplan Festsetzung von
niedrigwachsenden Pflanzen (maximal 80 cm) als
Straßenbegleitgrün, insbesondere an
Kreuzungspunkten und in der unmittelbaren
Umgebung von Haltestellen
Durch diese Maßnahme wird eine gute Einsehbarkeit ermöglicht ohne die
Notwendigkeit des ständigen Zurückschneidens von Büschen.
Ausreichender Abstand zwischen Baumpflanzung
und Beleuchtungskörper
Ein zu enger Abstand führt dazu, dass der Lichtkegel eingeschränkt wird
oder nicht die Umgebung, sondern die Baumkrone ausgeleuchtet wird.
Positionierung von Telefonzellen und Briefkästen
an Kreuzungspunkten und in Sicht- und Hörnähe
von Wohnungen sein.
Für die Nutzer/innen wird damit die soziale Kontrolle erhöht.
Öffentlicher Verkehrsraum als Treffpunkt und
Aufenthaltsraum von Anwohner/innen
Straßen, die als Treffpunkt und Aufenthaltsraum gestaltet sind, werden von
PassantInnen eher und stärker angenommen. Ausreichend breite Gehwege ermöglichen ein kurzes Gespräch mit der / dem Nachbar/in ohne
Behinderung Dritter und erleichtern die Begleitung von Kindern. Bänke auf
den Wegen zu den Läden des täglichen Bedarfs oder anderen Einrichtungen erhöhen die Mobilität älterer oder behinderter Menschen. Anwohner/innen fühlen sich für ihre Straße eher verantwortlich.
Pflege und Unterhaltung der Regenwasserentsorgung (z.B. Seitengräben für Muldenversickerung) durch Grundstückseigentümer/innen
Förderung des Verantwortungs- und Gemeinschaftsgefühls der Anwohner/innen.
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LITERATUR
Kriminologie - Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen (Vierter Teil - Wohnumfeld und Kriminalität) 9. neuüberarbeitete und erweiterte Auflage PROF
DR. HANS-DIETER SCHWIND 1998 Kriminalistik Verlag, Heidelberg ISBN 3-7832-0898
Bausteine für die Planungspraxis in NW Für eine Stadt ohne Angsträume, Planungsleitfaden für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, Nr. 20, INSTITUT FÜR
LANDES- UND STADTENTWICKLUNGSFORSCHUNG (ILS), Dortmund, 1995, ISBN 3-8176-8020-7
Frauenbelange in der verbindlichen Bauleitplanung, Leitbild für die Praxis, FRAUENREFERAT Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, 1996
Kommunale Kriminalitätsvorbeugung und Stadtentwicklung, Anspruch, Möglichkeiten, Praxisbeispiele, Nr. 132, INSTITUT FÜR LANDES- UND
STADTENTWICKLUNGS-FORSCHUNG (ILS), Dortmund, 1998, ISBN 3-8176-6132-0
Konzepte zur Kriminalitätsverhütung, Kriminalitätsverhütung durch Planung und Maßnahmen im Wohnungsbau, Abschlußbericht der AG 6 (Technische
Prävention), Rat für Kriminalitätsverhütung in Schleswig-Holstein 1995
Kriminalitätsvorbeugung im öffentlichen Verkehrsraum, Nr. 104, INSTITUT FÜR LANDES- UND STADTENTWICKLUNGSFORSCHUNG (ILS), Dortmund,
1996, ISBN 3-8176-6104-5
Mehr Sicherheit in der Stadt, Stadtentwicklungspolitische Aspekte der Kriminalprävention, INSTITUT FÜR LANDES- UND STADTENTWICKLUNGSFORSCHUNG (ILS), Dortmund, 1993
Sicherheit im öffentlichen Raum, Städtebauliche und planerische Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt, Feministische Organisation von Planerinnen und
Architektinnen (FOPA) e.V., Dortmund 1991
Urbanität, Mobilität, Kriminalität, Sicherheitsprobleme im öffentlichen Verkehrsraum, Nr. 92 INSTITUT FÜR LANDES- UND STADTENTWICKLUNGSFORSCHUNG (ILS), Dortmund, 1994, ISBN 3-8176-6092-8
Bebauungsplan 11-08 Detmold-Leistrup, Frau Dipl. Ing. HOYER-WITTE, Stadt Detmold, Der Bürgermeister, Fachbereich Stadtentwicklung
Wohnungseinbrüche im Kreis Lippe Studie vom 01.03.97 bis 28.02.98, CHRISTIAN WEICHT, Der Landrat als Kreispolizeibehörde Detmold
Kriminalprävention in Stadtteilen mit besonderen Erneuerungsbedarf, INSTITUT FÜR LANDES- UND STADTENTWICKLUNGSFORSCHUNG (ILS),
Dortmund, 1997, ISBN 3-8176-6124-8
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PFLANZLISTE
Feldahorn
Acer campestre
2 x verschult
60 - 100 cm
Strauch- und baumartiges Gehölz, gut schnittverträglich, die Blätter sind 3-5 lappig, ganzrandig zeigt sich gelblich-grün
Doldenrispen im Mai, Zweige weisen Korkleisten auf
Hainbuche
Carpinus betulus
2 x verschult
60 - 100 cm
Heimischer Baum oder Busch, das Blatt ist eilänglich gesägt, frischgrün, lang haltend, die Blüte ist grünlich-gelb, in hängenden
Kätzchen im April bis Mai.
Hartriegel
Cornus sanguinea
2 x verschult
60 - 100 cm
Strauch bis 3-4 Meter breit und hoch, das Blatt ist breit eliptisch, hellgrün, im Herbst tiefrot, die gelblich weiße Blüte zeigt sich
in dichten Trugdolden im Mai bis Juni, starke Äste
Haselnuß
Corylus avellana
2 x verschult
60 - 100 cm
Strauch mit trichterförmig, senkrecht aufrecht wachsenden Zweigen, bis 6 Meter hoch und 4 Meter breit, Blätter breitrundlich
gesägt, dunkelgrün mit gelber Herbstfärbung
Weißdorn
Crataegus monogyna
2 x verschult
60 - 100 cm
Straff aufrecht wachsender Strauch mit gedrehten Seitenästen, die Blüte ist weiß, der und mattgrün, die Blüte Fruchtbehang
rot und rund, Verwendung als Pioniergehölz und Schutzpflanze
Rotbuche
Fagus sylvatica
2 x verschult
60 - 100 cm
Gute Eigenschaft als Heckenpflanze, dichter Wuchs, das Laub aus dem Vorjahr bleibt bis zum Neuaustrieb an der Pflanze,
guter Sichtschutz
Stechpalme
Ilex aquifolium
2 x verschult
80 - 100 cm
Strauch mit aufstrebenden Grundtrieben, bis 5 Meter hoch, 3 Meter breit, Blatt dunkelgrün und im Herbst violett, die Blüte ist
weiß in langen Rispen, bei Schnitt besonders dichter Wuchs
Heckenkirsche
Lonicera xylosteum
2 x verschult
60 - 100 cm
Buschig aufrecht wachsender Strauch mit überhängenden Zweigen, das Blatt ist frischgrün und bis zu 6 cm lang, die Frucht ist
gelb und blüht im Mai, Früchte kugelig und tiefrot
Feuerdorn
Pyracantha i.S.
mit Topfballen
60 - 80 cm
Halbwintergrün, das Blatt ist tiefgrün glänzend, die Blüte ist weiß und blüht ca. 3 Wochen im
Mai bis Juni, die Triebe sind meist dornig
Hunds-Rose
Rosa canina
2 x verschult
60 - 100 cm
Straff aufrecht wachsender Strauch, überhängende Zweigspitzen, bis 3 Meter hoch, Triebe sind stachelig, das Blatt ist tiefgrün
und stachelig, die Blüte ist rosa, duftend, ca. 5 Wochen lang, Früchte im Herbst als rote, eßbare Hagebutten
Ohr-Weide
Salix aurita
2 x verschult
60 - 100 cm
Strauch mit aufrechtem, dicht verzweigtem Wuchs bis 3 Meter hoch, das Blatt ist länglich und
mattgrün, Blüte als aufrechte Kätzchen im März bis April
Schwarzer Holunder
Sambucus nigra
2 x verschult
60 - 100 cm
Mehrtriebiger Strauch, breitausladende Triebe, das Blatt ist bis 15 cm lang und tiefgrün, die Blüte ist weiß in Trugdolden,
Früchte kugelig, schwarz und gekocht eßbar
Gemeiner Schneeball Vibumum opulus
2 x verschult
60 - 100 cm
Breit ausladender Strauch, überhängende Zweigspitzen, das Blatt ist oval, hellgrün und im Herbst orange, die Blüte ist in
Trugdolden weiß, die Früchte sind rund und hellrot
* verschult = neu verpflanzt ( Die Pflanzen bilden hierdurch mehr Wurzeln)
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Europäische Normenreihe für einbruchhemmende Bauteile DIN V ENV 1627 bis DIN V ENV 1630 (gültig seit 4/99)
Zuordnung der Widerstandsklassen
Prüfungsanforderung
Widerstandsklasse
Täterbeschreibung
Belastungspunkte
Verriegelungspunkte, Zwischen den
Füllungsecken
Verriegelungspunkten
(Last in N)
(Last in N)
Widerstandszeit
Hauptprüfung
Werkzeuge
WK 1
Der Täter versucht das Fenster, die Tür oder
den Abschluß durch den Einsatz körperlicher
Gewalt aufzubrechen, z.B. durch Gegentreten,
Schulterwurf, Hochschieben, Hochreißen.
3000*
1500
keine Prüfung mit Werkzeugen
WK 2
Der Gelegenheitstäter versucht das Fenster, die
Tür oder den Abschluß aufzubrechen unter
zusätzlicher Verwendung einfacher Werkzeuge
wie z. B. Schraubendreher, Zange oder Keil .
3000*
1500
3 Minuten
Schraubendreher,
Zangen, Keile
WK 3
Der Täter versucht mit einem zusätzlichen
Schraubendreher und einem Kuhfuß Zutritt zu
erlangen.
6000
3000
5 Minuten
zusätzlich
Federstahlkuhfuß 710 mm
WK 4
Der erfahrene Täter setzt zusätzlich z.B. Sägen,
Hammer, Schlagaxt, Stemmeisen und Meißel
sowie eine Akku-Bohrmaschine ein.
10000
6000
10 Minuten
zusätzlich Säge- und
Schlagwerkzeuge sowie
elektrische Bohrmaschine
WK 5
Der erfahrene Täter setzt zusätzlich
Elektrowerkzeuge wie z.B. Bohrmaschine,
Stich- und Säbelsäge und Winkelschleifer mit
einem max. Scheibendurchmesser von 125 mm
ein.
15000
10000
15 Minuten
zusätzlich elektrische
Stichsäge, Fuchsschwanz
und Winkelschleifer
WK 6
Der erfahrene Täter setzt zusätzlich
leistungsfähige Elektrowerkzeuge wie z.B.
Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und
Winkelschleifer mit einem max.
Scheibendurchmesser von 230 mm ein.
15000
10000
20 Minuten
zusätzlich stärkere
Bohrmaschine und
Winkelschleifer
* bei nur einer Verriegelung am Hautpschloß 6000 N
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