Gesamtdokumentation
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e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 1 Pilotprojekt e-Government NRW Städte und Gemeinden auf dem Weg zum Virtuellen Rathaus Dokumentation e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Dokumentation ›Pilotprojekt e-Government NRW‹ hrsg. im Selbstverlag vom Städte- und Gemeindebund NRW Kaiserswerther Str. 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211-4587-1 Telefax 0211-4587-211 e-Mail: info@nwstgb.de Internet: www.nwstgb.de Konzept: Martin Lehrer M.A. Redaktion: Dr. iur. Lutz Gollan Gestaltung: Grafik Design Bock-Ferber Auflage 1.000 ISBN 3-00-011803-9 © StGB NRW 2003 Seite 2 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 3 Pilotprojekt e-Government NRW Städte und Gemeinden auf dem Weg zum Virtuellen Rathaus Dokumentation e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 4 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 5 Nach einer Laufzeit von nur knapp zwei Jahren wird im Sommer das Gemeinschaftsprojekt e-Government NRW erfolgreich beendet. Die Ergebnisse und der Weg dorthin, beides im vorliegenden Band dokumentiert, zeigen, dass die Durchführung dieses Projekts, das eines der größten in Deutschland ist, notwendig und richtig war. Neben den erstellten zwei Leitfäden zur Einführung elektronischer Ratsinformations-Systeme und zu Zahlungsverfahren für das Internet im kommunalen Bereich wurden in weiteren sechs Teilprojekten Verwaltungsverfahren auf Online-Tauglichkeit in mehreren Mitgliedsstädten umgerüstet. Damit können nun die Bürgerinnen und Bürger der Projektstädte auch von zu Hause aus – per Mausklick – viele Dienstleistungen mit ihrem Rathaus abwickeln - ohne Wartezeit und sogar am Wochenende. Unser Hauptziel war,dass diese Lösungen nicht nur in den Projektstädten,sondern auch in anderen Städten und Gemeinden zum Einsatz kommen können. Dieses Ziel haben wir erreicht. Zum einen ist dies durch die ausführliche Dokumentation zu den einzelnen Verfahren möglich,deren Erstellung durch das Innenministerium NRW finanziell unterstützt wurde. Damit können auch andere Kommunalverwaltungen per ›Anleitung‹ sich für das Internet rüsten. Zum anderen sind auch die praktischen Ergebnisse übertragbar:Das e-Government Starter Kit,das in den Teilprojekten ›Personenstand‹ und ›Meldregisterauskunft‹entwickelt wurde,wird als praktische,modular aufgebaute und erweiterbare e-Government-Plattform allen Kommunen in Deutschland zur Verfügung gestellt. Auch die übrigen Entwicklungen können übernommen werden und sind nicht an einen Ort gebunden. Damit wollen wir erreichen,dass möglichst viele Städte und Gemeinden in Deutschland vom Projekt so weit wie möglich profitieren. Die Microsoft Deutschland GmbH,die Bertelsmann Stiftung,viele lokale Partner und nicht zuletzt die Projektkommunen aus dem Städte- und Gemeindebund NRW haben mit viel Engagement und Ehrgeiz das Projekt erfolgreich absolviert. Dafür bedanken wir uns sehr herzlich. Gerade in Zeiten knapper Finanzmittel erhält die interkommunale Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden eine immer größere Bedeutung. Unser Projekt ist ein gelungenes Beispiel hierfür. Bürgermeister Roland Schäfer Dr. iur. Bernd Jürgen Schneider Präsident StGB NRW Hauptgeschäftsführer StGB NRW 5 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 6 Gemeinsam stark:Seit fast zwei Jahren machen zwölf nordrhein-westfälische Kommunen vor, wie effizient Kooperationen im Bereich e-Government sein können. Mit dem Ziel,zentrale Prozesse der Gemeindeverwaltung zu digitalisieren und vor allem die Strukturen im Back-Office der Rathäuser anzupassen,begann im Herbst 2001 unter Begleitung des Städte- und Gemeindebundes NRW, Microsoft und der Bertelsmann Stiftung die Arbeit. Und was in Zeiten klammer Gemeindefinanzen keine Selbstverständlichkeit ist,konnte im Team erreicht werden:sechs Dienstleistungen wurden im Zeichen von e-Government entwickelt und ergänzen sich zum Teil nun zu einem Starter-Kit,das auch e-Government Neulingen den Einstieg ermöglicht. ›Big Burner‹-Prozesse wie Gewerbeauskünfte und Massenanfragen an das Melderegister sind nun durch den engagierten Einsatz vor Ort beispielsweise in Siegburg,Rees oder Lippstadt online verfügbar. Neben den praxisorientierten Entwicklungen wurde mit Hilfe der Bertelsmann Stiftung zusätzlich ein Leitfaden zum Thema ›Ratsinformationssysteme‹ erstellt,der kommunalen Entscheidern den Überblick erleichtern soll. Auch hier gilt:Nicht alles muss neu erfunden werden,gemeinsame Entwicklungen auf Grundlage offener Standards oder die Nutzung von Standardsoftware macht e-Government nicht nur möglich, sondern auch bezahlbar. Die Bertelsmann Stiftung hat die Bedeutung von Kooperationen für neue Entwicklungsfelder frühzeitig erkannt. Die Entwicklungen im Bereich e-Government lassen sich durch den Transfer von Wissen und den Austausch von Erfahrungen nicht nur beschleunigen,sondern auch qualitativ verbessern. Die Studie der Bertelsmann Stiftung ›Transfer von Innovationen‹ (2002) hat gezeigt, dass die Bereitschaft zwar in vielen Kommunen vorhanden ist,die Hemmschwelle auf dem Weg zum digitalen Rathaus aber vielerorts hoch liegt. Durch gemeinsame Anstrengungen und konzertiertes Vorgehen gewinnen alle. Das gemeinsame Projekt in Nordrhein-Westfalen hat dieses Potenzial der kommunalen Kooperation aufgezeigt – für alle Partner. Ein Modell,das Schule machen sollte und auch auf Bundesebene,beispielsweise in der Fortsetzung von Media@Komm Anwendung finden könnte. Prof. Dr. Marga Pröhl Bertelsmann Stiftung 6 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 7 In Deutschland gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichsten e-Government-Initiativen und -Projekten. Sie wurden durch weitgehend voneinander unabhängige Organisationen ins Leben gerufen, und sie haben meistens alle das gemeinsame Ziel, die Arbeit der Verwaltungen mit den Anforderungen des Informationszeitalters in Einklang zu bringen. Nicht immer gelingt es dabei auch, praxisgerechte und auf Dritte übertragbare Ergebnisse zu erzielen. Umso mehr freue ich mich über die Ergebnisse einer gemeinsamen Initiative,die der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen,ein Teil seiner Mitgliedsverwaltungen,Microsoft Deutschland und einige Microsoft Partner aus Nordrhein-Westfalen im September 2001 ins Leben gerufen haben. Es ist gelungen,Verwaltungsvorgänge wie die Melderegisterauskunft oder Auskünfte aus dem Personenstandswesen medienbruchfrei zu konzipieren und zu realisieren. Es ist gelungen,gegenüber Dritten bereits bei der Projektplanung,später im Zuge der Durchführung und vor allem bei der Publikation der erzielten Ergebnisse die Offenheit zu wahren,die eine wichtige Basis für die Praxisnähe und Übertragbarkeit der Resultate ist. Und es ist gelungen,mit dem e-Government Starter Kit ein greifbares Ergebnis vorweisen zu können,das dort ansetzt,wo wirkliches e-Government anfangen muss,will es den Verwaltungen,den Unternehmen und Bürgern von Nutzen sein:Beim Überdenken von Prozessen, ihrer ggf. notwendigen Reorganisation und schließlich der verwaltungsinternen und -externen Optimierung. Am bemerkenswertesten finde ich,dass all dies gelang,ohne dass für die technischen Entwicklungen auch nur ein Euro öffentliches Fördergeld an die Projektpartner geflossen ist. Das hohe Engagement der Beteiligten hat dazu geführt,dass ein Public Private Partnership Projekt mit Vorbildcharakter entstanden ist,von dem ich mir für die Zukunft wesentlich mehr in Deutschland wünsche. Im Namen von Microsoft Deutschland danke ich daher all Denjenigen beim Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, seinen Mitgliedsverwaltungen und bei den beteiligten Microsoft Partnern für ihren persönlichen Einsatz und den Erfolg,der daraus erwachsen ist. Ich wünsche Ihnen für die weiteren Schritte,die sich nun unmittelbar aus den erzielten Resultaten in der Praxis ergeben werden,den nachhaltigen Erfolg,den dieses Projekt verdient. Jürgen Gallmann Vorsitzender der Geschäftsführung der Microsoft Deutschland GmbH Vice President Microsoft EMEA 7 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 8 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 9 Inhalt Inhalt Einleitung 10 Beschreibung der Teilprojekte Personenstandswesen Stadt Lippstadt Stadt Olsberg Stadt Paderborn 15 17 26 30 Bauleitpläne / Bauplanung 35 Baugenehmigung Stadt Herten Stadt Rietberg 49 50 59 Melderegisterauskunft Stadt Siegburg Stadt Rees Stadt Rietberg 65 66 75 79 Steuerwesen/Müllgefäß-Änderung 85 Gewerberegister 97 Bewertung von Zahlungssystemen für e-Government-Anwendungen unter kommunalen Gesichtspunkten 105 Umfrage zu Bürgerservices auf kommunaler Ebene in NRW 125 Leitfaden Ratsinformationssysteme 129 9 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 10 Einleitung Das Gemeinschaftsprojekt ›e-Government‹ des StGB NRW Von Dr. iur. Lutz Gollan Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen E-Mail: Lutz.Gollan@nwstgb.de Im Herbst 2001 startete der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) zusammen mit Microsoft (MS) und der Bertelsmann Stiftung eines der bislang größten e-Government-Projekte Deutschlands. In zwölf StGB NRW-Mitgliedskommunen sollten verschiedene Verwaltungsverfahren für die Online-Welt angepasst werden, um das Virtuelle Rathaus Realität werden zu lassen. Die hierfür entwickelten Lösungen sollten dabei vor allem durch Übertragbarkeit und geringe Kosten überzeugen. Das Vorhaben hat im Mai 2003 seinen Abschluss gefunden. Das Projektziel stützte sich auf die Überlegung, dass das Hauptaugenmerk der Konzeption von e-Government-Prozessen nicht auf der Gestaltung der kommunalen Homepage, sondern auf den Prozessen innerhalb der Verwaltung, also im Backoffice-Bereich, liegen muss. Electronic Government (eGovernment) kann nur dann nachhaltig realisiert werden, wenn nicht nur das Angebot auf den kommunalen Internet-Seiten – also der Schnittstelle nach außen – ausgebaut und erweitert wird, sondern auch im Vorfeld die verwaltungsinternen Arbeitsabläufe und Strukturen an die elektronische Bearbeitung angepasst werden. Ziel muss sein, dass elektronisch eingehende Anträge und Informationen mit datenbankgestützten Systemen ohne Medienbruch und mehrfache Datenerfassungen bearbeitet werden können. Dafür ist es erforderlich, entsprechende Kommunikations- und Teamfunktionen auf- bzw. auszubauen. Die Bereitstellung von simplen Web-Formularen reicht nicht aus, wenn beispielsweise Massenanfragen an die Kommunen gerichtet werden. Tiefer ansetzende technische Umstrukturierungen sind daher ebenfalls erforderlich. Das Pilotprojekt des StGB NRW sollte die Frage beantworten, wie mit möglichst geringem Aufwand solche strukturellen Änderungen des Workflow innerhalb der Verwaltung realisiert werden können. Ein wesentlicher Gesichtspunkt war dabei die Frage, wie solche Veränderungen unter Nutzung 10 von Standardsoftware, die in den Kommunen in der Regel von Microsoft stammt, bewältigt werden können. Daneben wurden auch die Grenzen bestehender Rechtsvorschriften aufgezeigt. Im Rahmen des Modellprojekts sollten dabei realistische Ziele verfolgt werden. Dies bedeutet, dass es nicht darum gehen konnte, sämtliche Verwaltungsprozesse gleichzeitig an die Erfordernisse des e-Government anzupassen. Bei der Auswahl sinnvoller Teilprojekte wurden Verwaltungsverfahren bevorzugt, bei denen die Umstellung auf elektronische Abwicklung zu einer unmittelbaren Entlastung in der Verwaltung führt. Dies sind vor allem Prozesse mit hohen Fallzahlen und einfachen Abläufen. Im Pilotprojekt wurden folgende Verwaltungsverfahren untersucht: ■ Melderegisterauskunft ■ Gewerbean-, -ab- und -ummeldung bzw. Gewerberegisterauskunft ■ Steuerwesen (Bestellung/Umbestellung von Müllgefäßen) ■ Bebauungspläne/Planauskünfte ■ Personenstandswesen ■ Baugenehmigungsverfahren ■ Ratsinformationssysteme (RIS) ■ Zahlungssysteme Lokale Verwaltung betroffen Der mit Abstand größte Teil der Verwaltungstätigkeiten, die einen unmittelbaren Bezug zu Bürgern oder Unternehmen haben, findet auf kommunaler Ebene statt. Dementsprechend bedeutet e-Government zum größten Teil eine Veränderung von Verwaltungsprozessen in den Rathäusern der Städte und Gemeinden. Die Verwaltungsprozesse sind jedoch in den seltensten Fällen uneingeschränkt für eine Abbildung in die Internet-Welt geeignet. Schnittstellen, Daten und Medien müssen zusammengeführt werden. Verfügbarkeit, Sicherheit und Datenschutz müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Mitarbeiter sowie Mitarbeiterinnen in den Verwaltungen müssen leicht mit den neuen Technologien umgehen können. Um gleichwohl den Aufwand für die ›Modernisierung‹ der Rathäuser gering zu halten, sind folgende Anforderungen bei der Einführung von e-Government-Maßnahmen zu beachten: ■ Bestehende Systeme integrieren: Um die (techni- e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 11 Einleitung schen) Ressourcen zu schonen, sollte es möglich sein, bestehende Computer-Architekturen weiter zu nutzen. Möglicherweise müssen diese aktualisiert oder konsolidiert werden. Ein Projekt im eGovernment-Bereich sollte jedoch nicht an Hardware-Anforderungen scheitern. ■ Prozesse analysieren: Ein Verwaltungsprozess, der für das Internet angepasst werden soll, muss zunächst analysiert und – wenn möglich – optimiert werden. Hierbei ist zu beachten, dass gesetzliche Anforderungen dem e-Government zum Teil erhebliche Beschränkungen auferlegen. ■ Interne Schnittstellen schaffen:Wenn Fachverfahren in der Kommunalverwaltung beibehalten und integriert werden sollen, sind Schnittstellen zu den Web-Standards erforderlich. Hierbei hat das Gemeinschaftsprojekt e-Government zum einen gezeigt, wie wichtig diese Schnittstellen sind, zum anderen aber auch erkennen lassen, dass viele Anbieter die Öffnung ihrer Verfahren als so bedeutend einschätzen, dass sie gerne kooperieren. ■ Schnittstellen zu den ›Kunden‹: Die Kommune muss die neue Dienstleistung bürger- bzw. unternehmensfreundlich aufbereiten und neben den herkömmlichen Kanon an Zugangsmöglichkeiten zum Rathaus (Telefon, Bürgerbüro etc.) ergänzend anbieten. Neben Datenschutzaspekten sind hierbei Bedienungsfreundlichkeit und Schnelligkeit von Bedeutung. EDV-Struktur heterogen Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verfügen über eine äußerst heterogene DatenverarbeitungsInfrastruktur. Abgesehen von unterschiedlichen Systemen vor Ort kooperiert eine Großzahl mit kommunalen Rechenzentren oder Datenverarbeitungszentralen, während andere völlig autonom ihre Datenverarbeitung abwickeln. Die kommunalen Aufgaben sind hingegen für alle Kommunen gleich. Es wurden daher im Gemeinschaftsprojekt diejenigen Verwaltungsverfahren herausgesucht, die zum einen ein hohes Rationalisierungspotenzial zur Prozessbeschleunigung, zum anderen aber auch hohe Fallzahlen aufweisen. Daneben wurden ›Meta-Projekte‹ einbezogen, die keine Entwicklung umfassten, sondern die Erstellung von Leitfäden (Ratsinformations-Systeme, RIS) oder eine Kurzstudie (Bezahlungssysteme) zum Inhalt hatten. Um ein repräsentatives Abbild der kommunalen Struktur des Landes zu gewährleisten, nahmen die Mitgliedskommunen des StGB NRW Bergisch Gladbach, Bergkamen, Coesfeld, Gütersloh, Herten, Lippstadt, Olsberg, Paderborn, Ratingen, Rees, Rietberg und Siegburg an den insgesamt acht Teilpilotprojekten teil. Innovative Kommunen Bei der Auswahl der Städte und Gemeinden für das Modellprojekt war maßgebend, dass es sich um innovative Kommunen unterschiedlicher Größenklassen handelt, die das Spektrum der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in NRW repräsentieren. Es sollte außerdem eine regionale Verteilung gegeben sein, die alle fünf Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen abdeckt und eine gute Voraussetzung für eine Streuung der Arbeitsergebnisse bildet. Keine Voraussetzung für die Teilnahme war, dass alle Projektkommunen die gleichen EDV-technischen Voraussetzungen mitbringen oder etwa ausschließlich mit Microsoft-Produkten arbeiten. Da sich auch in den übrigen Kommunen in NRW die Ausgangssituation heterogen darstellt, war es mitunter Ziel des Projekts, herauszuarbeiten, welche gemeinsamen Problemstellungen, methodische Herangehensweisen und Lösungsansätze unabhängig von der vorhandenen EDV-Ausstattung identifiziert werden können. Der StGB NRW koordinierte die Arbeit der zwölf Pilotkommunen in den acht Teilprojekten, die Microsoft GmbH stellte Standard- sowie ProgrammierSoftware zur Verfügung und unterstützte die Kommunen sowie deren örtliche Partner und die kommunalen Rechenzentren bei der Anbindung der lokalen Programme und schulte die Mitarbeiter für die hochaktuellen Komponenten vor Ort. Die Rechenzentren und Systemhäuser wurden zudem im Auftrag einiger Kommunen auch unmittelbar miteinbezogen. In den Teilprojekten ›Melderegisterauskunft‹ und ›Personenstandsurkunden‹ entwickelte die Microsoft GmbH außerdem das e-Government Starter Kit (eGSK), welches in Kommunen wie auch in Rechenzentren für mehrere Kunden einsetzbar ist. Das eGKS kann beliebig – auch unabhängig von Microsoft – durch Fachmodule erweitert werden und 11 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 12 Einleitung bietet so die ideale Voraussetzung für einen schrittweisen Ausbau des virtuellen Rathauses. Die Kooperation mit Microsoft war den Teilnehmern freigestellt und wurde nur zum Teil in Anspruch genommen. Die Bertelsmann Stiftung begleitete das Pilotprojekt durch Seminare, Umfragen und durch konstruktive Mitwirkung im Projekt ›Ratsinformationssysteme‹. Dank der DVMB AG, Solingen, konnten die Projektteilnehmer auf einem Internet-Server mittels eines SharePoint Portal Servers virtuell ihre Erfahrungen und Dokumentationen austauschen. Manches nicht umsetzbar Im Verlauf des Projekts war bald zu erkennen, dass bestimmte Vorhaben nicht umgesetzt werden konnten. Dies betraf zum einen grundsätzliche Hindernisse auf gesetzlicher Ebene, aber auch konkrete Probleme in Projektstädten. Eine Analyse des Personenstandsgesetzes zeigte, dass die als Projektinhalt gewünschte elektronische Meldung von Sterbefällen während der Projektlaufzeit nicht rechtlich möglich war, obwohl das einschlägige Personenstandsgesetz in anderen Bereichen zuletzt am 21. 8.2002 geändert wurde. So besteht weiterhin das Erfordernis, einen Sterbefall schriftlich/mündlich – das heißt durch persönliches Erscheinen im Standesamt – zu melden, oder, sobald das Landesverwaltungsverfahrensgesetz NRW geändert wird, quasi schriftlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die digitale Signatur sollte jedoch in keinem der Teilprojekte erforderlich sein. Zum einen war das Landesverwaltungsverfahrensgesetz NRW während der Projektlaufzeit noch nicht reformiert, zum anderen verfügen heute weder die Bürger noch die Kommunen über eine nennenswerte Anzahl von Signaturerstellungs- bzw. -prüfungsgeräten. Dies wird sich voraussichtlich in den nächsten Jahren auch nicht erheblich ändern. Die Teilnahme am Projekt hatte für alle Beteiligten ihren Preis, der sich erst später amortisieren wird. Dabei war nicht jede Kommune in jedem Teilprojekt vertreten. Ein erhebliches Engagement und die Bereitschaft, auch finanziell zu investieren, waren Voraussetzung für die Teilnahme. Zwar stellte Microsoft die Produkte, die für übertragbare Lösungen eingesetzt werden, den Kommunen im Rah12 men des Projekts kostenlos zur Verfügung. Im Übrigen trugen jedoch die Gemeinden die individuellen Umsetzungsmaßnahmen selbst, obwohl sie generell über zurückgehende Finanzmittel verfügen. Dass das erforderliche Engagement im Projekt und die Abhängigkeit von Herstellern spezialisierter Software nicht unerheblich waren, zeigte sich im Verlauf des Projekts an der Anpassung des Umfangs. Zwei Kommunen mussten aus Gründen mangelnder Ressourcen auf die Umsetzung bestimmter Teilprojekte vorerst verzichten, zwei weitere Kommunen mussten Teilprojekte wegen fehlender Schnittstellen in der Fachsoftware zurückstellen. Eine weitere Kommune tat dies aus Personalgründen. Jedoch trug jede teilnehmende Kommune intensiv durch die Teilprojekt übergreifende Zusammenarbeit zu allen Ergebnissen bei. Dokumentation Der vorliegende Sammelband fasst die Dokumentationen der Teilprojekte zusammen. Es handelt sich hierbei größtenteils um Arbeitsergebnisse, die den technischen Hintergrund und die Umsetzung sowie die dabei aufgetretenen Probleme schildern. Ergänzt werden die Fallbeschreibungen aus den Teilprojekten durch eine Untersuchung zur Nutzung und den Problemen von e-Government in den Kommunen des Landes, die der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen unter seinen Mitgliedern zum Jahreswechsel 2002/2003 durchgeführt hat. Der Leitfaden für Ratsinformationssysteme und die Kurzstudie ›Zahlungssysteme‹, die ebenfalls im Projekt entstanden, weichen von den übrigen Beiträgen ab, da sie keine eigentlichen Projektdokumentationen darstellen. Sie liefern jedoch wertvolle Hinweise zur Nutzung entsprechender Systeme in den Kommunen. Die Herausgabe der Dokumentation wurde vom Innenministerium NordrheinWestfalen gefördert. Auch wenn das Projekt in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde, sind die Ergebnisse auf ganz Deutschland zu übertragen. In den seltensten Fällen regelt das Landesrecht erhebliche Detailfragen. Die Dokumentation dient daher der interkommunalen Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg. Die Autoren freuen sich darauf, ihre Erfahrungen an andere weiterzugeben. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 13 Einleitung Pilotprojekt e-Government – Ergebnisse in den Teilprojekten Das Teilprojekt Melderegisterauskunft ermöglicht durch das e-Government-Starter-Kit (eGSK) neben elektronischen Behördenauskünften auch die Einfache Melderegisterauskunft für ›jedermann‹ und Massenanfragen für eine Vielzahl von Einzelabfragen über das Internet. Im Bereich Gewerberegister wird auf Basis des eGSK die Möglichkeit der Einholung von Auskünften aus dem Register per Internet wie auch die An-, Um- und Abmeldung aus dem Register entwickelt. Das Teilprojekt Personenstandswesen mit seinen bis ins Detail gehenden Reglementierungen erlaubt den Projektstädten mit dem eGSK die Eröffnung eines weiteren Kommunikationskanals zur Bestellung von Personenstandsurkunden über das Internet. Im Bereich Baugenehmigungsverfahren können in der Stadt Herten Bauherren eine Bauvoranfrage elektronisch einreichen, den Stand ihres Bauantrags im Internet mit verfolgen, und das Bauordnungsamt sowie andere Behörden können den Bauantrag elektronisch bearbeiten. In der Stadt Rietberg steht den Architekten ein lange gewünschter Upload-Bereich für elektronische Bauunterlagen zur Verfügung. Außerdem wird die Hertener Lösung übernommen. über das Internet abzuwickeln. Hierbei werden die Entsorgungsunternehmen elektronisch über die Änderungsaufträge informiert. Anschließend erfolgt ein Abgleich mit der Grundbesitz-Datenbank, um die Gebührenbescheide erstellen zu können. Da bereits eine Vielzahl von Ratsinformationssystemen angeboten wird, wurde in diesem Teilprojekt keine technische Lösung entwickelt, sondern zusammen mit der Bertelsmann Stiftung ein Leitfaden erstellt, der die Entscheidung einer Kommune für ein – auch zu den Bürgern und Bürgerinnen hin offenes – Werkzeug der örtlichen Demokratie erleichtern soll. Losgelöst von den übrigen Teilprojekten wurde erst zur Mitte der Projektlaufzeit ein neues Teilprojekt Zahlungssyteme geschaffen. Dabei wurde eine Kurzstudie erstellt, welche die derzeit am Markt befindlichen Online-Bezahlsysteme, die grundsätzlich für eine Kommunalverwaltung in Betracht kommen, darstellt und auf deren Tauglichkeit für e-Government-Verfahren untersucht. Die drei Projektstädte aus dem Teilprojekt Bauleitplanung machen es ihren Bürgern und Bürgerinnen nunmehr möglich, mittels einheitlicher Middleware und unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen digitale Bauleitpläne im Internet einzusehen – einschließlich der relevanten weiteren Daten. Außerdem können sie und die Träger öffentlicher Belange elektronisch Stellung nehmen zu den Plänen und so auf deren Gestaltung Einfluss nehmen. Dank des Teilprojekts Steuerwesen ist es nun möglich, die – zahlenmäßig beträchtliche – Bestellung oder Abbestellung von Müllgefäßen 13 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 14 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 15 Teilprojekt Personenstandswesen e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 16 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 17 Personenstandswesen Teilprojekt Personenstandswesen I. Ziel des Teilprojekts Stadt Lippstadt A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts Die Stadt Lippstadt hat sich für das e-GovernmentTeilprojekt Personenstandswesen entschieden, weil neben der Verbesserung des Bürgerservices in diesem Bereich durch die Verknüpfung von Fachanwendungen mit digital zur Verfügung stehenden weborientierten Angeboten auch eingefahrene Prozesse im Personenstandswesen aufzubrechen sind, um e-Government hier zu ermöglichen. Von Walter Böhle Fachdienstleiter Organisation Stadt Lippstadt e-Mail:Walter.Boehle@Stadt-Lippstadt.de Martina Meis Organisationssachbearbeiterin Stadt Lippstadt e-Mail: Martina.Meis@Stadt-Lippstadt.de Inhalt I. Ziel des Teilprojekts A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts B. Beschreibung des angestrebten Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts II. Beschreibung der Ausgangslage A. Definition der kommunalen Aufgabe B. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten C. Beteiligte am Verwaltungsprozess D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts E. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts F. Fallzahlen in Lippstadt G. Kostensituation III. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzepts B. Ergebnisse der Differenzanalyse zwischen Ist-Zustand und Sollkonzept C. Anpassung des Sollkonzepts D. Realisierungsphase Technische Umsetzung Organisatorische Veränderungen Schulung von Personal Belange des Datenschutzes Kommunikation der Ergebnisse in Politik und Öffentlichkeit 17 17 17 17 17 18 20 20 20 21 21 21 21 22 22 23 23 23 24 24 24 Verfolgte Ziele waren: ■ Aufzeigen von e-Government-Lösungen, trotz eng gesteckter Rahmenbedingungen ■ Aufzeigen noch bestehender rechtlicher Hemmnisse ■ Veränderung interner Verwaltungsprozesse ■ Entwicklung einer e-Government-Lösung auf der Basis von Standardtechnologie ■ Integration bereits eingesetzter Fachanwendungen ■ Übertragbarkeit entwickelter Lösungen auf weitere Kommunen ■ Dokumentation als Hilfestellung für weitere Kommunen. B. Beschreibung des angestrebten Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts Angestrebt wird von Seiten der Stadt Lippstadt eine medienbruchfreie Abwicklung von Dienstleistungen. Medienbruchfreiheit bedeutet in diesem Kontext, die Transaktion von Daten aus einem Webinterface über gesicherte Internet-Kanäle in die verwaltungsspezifischen Fachanwendungen. Auf die bisher erforderliche manuelle und auch parallele Datenerfassung für die Abwicklung der einzelnen Verwaltungsprozesse im Personenstandswesen, wie auch im Kassenwesen sollte verzichtet werden. II. Beschreibung der Ausgangslage A. Definition der kommunalen Aufgabe Die Dienstleistungen des Fachdienstes Personenstandswesen (Standesamt) lassen sich im Wesentlichen zu den Produkten Eheschließung (1), Geburtenanmeldung (2), Abwicklung eines Sterbefalls (3) 17 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 18 Personenstandswesen und Beurkundungen (4) zusammenfassen. Sie wurden zu Projektbeginn selektiert und in detaillierten Ablaufdiagrammen dargestellt. B. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten Erwartungsgemäß zeigten die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen dem Teilprojekt sehr schnell die Grenzen von e-Government-Entwicklungen gerade im Personenstandswesen auf.Handlungs- oder Ermessensspielräume sind im Personenstandsrecht auf ein Minimum begrenzt.Anwendung finden das Personenstandsgesetz (PStG) und die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV). Wie die nachstehenden Ausführungen darstellen, setzt eine Veränderung interner Verwaltungsprozesse im Sinne von e-Government zugleich eine Anpassung rechtlicher Vorgaben unabdingbar voraus.Im Einzelnen sind nachfolgende Rahmenbedingungen zu beachten: 1. Eheschließung Die Arbeitsabläufe im Bereich der Anmeldung zur Eheschließung sind sehr komplex und nach heutigem Stand wohl kaum digitalisierbar, sodass von einer weiteren Ausgestaltung eines Online-Dienstes in Lippstadt abgesehen wurde. Insbesondere ist bei der Eheschließung eine umfassende Beratung durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten, bspw. im Bereich des Namensrechts, erforderlich. 2. Anmeldung einer Geburt Die Anmeldung einer Geburt muss durch den Vater des Kindes, wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist, die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, den Arzt, der dabei zugegen war, jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist oder die Mutter, sobald sie dazu imstande ist, erfolgen (§ 17 Abs. 1 PStG). Dabei gilt die genannte Reihenfolge. Nach § 18 Abs. 1 PStG ist bei Geburten in öffentlichen Entbindungs-, Hebammen-, Kranken- und ähnlichen Anstalten ausschließlich der Leiter der Anstalt oder der von der zuständigen Behörde ermächtigte Beamte oder Angestellte zur Anzeige verpflichtet. Die Meldung muss bei den Fällen des § 17 Abs. 1 PStG mündlich, bei den Regelfällen des § 17 Abs. 3 PStG 18 schriftlich erfolgen. In letztgenannten Fällen kann die Anzeige nach § 18 Abs. 3 PStG schriftlich in der ›amtlichen Form‹ erfolgen. Gleichwohl in § 3 a Bundesverwaltungsverfahrensgesetz bereits entsprechende Regelungen bezüglich der Gleichsetzung der Schriftform mit der elektronischen Form getroffen sind, ist das Landesverfahrensgesetz NRW – anders als etwa in Bayern – bislang nicht geändert. Bis zur Änderung der Landesverwaltungsverfahrensgesetze bedeutet ›schriftlich‹ zumindest die papiergebundene Form. Bei mündlicher Anzeige muss der Anzeigende vor dem Standesbeamten erscheinen. Nach § 3 PStV soll die Eintragung im Geburtenbuch aufgrund einer mündlichen Erklärung auch folgende Angaben enthalten: ■ ■ ■ ■ den Ort und Tag der Eintragung, die Bezeichnung der Erschienenen, den Vermerk des Standesbeamten,dass und wie er die Persönlichkeit der Erschienenen festgestellt hat, den Vermerk, dass die Eintragung den Erschienenen vorgelesen und von ihnen genehmigt worden ist. Führt der Standesbeamte nicht die Personenstandsbücher, aus denen die folgenden Urkunden erstellt werden können, so soll er nach § 26 PStV verlangen, dass ihm bei verheirateten Eltern ein Auszug aus dem Familienbuch oder, wenn kein Familienbuch angelegt ist, die Heiratsurkunde der Eltern, bzw. bei nicht verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt oder die Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist, die Geburtsurkunde des Vaters vorgelegt werden. Zur Prüfung, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, müssen nach § 26 PStV weitere Urkunden (Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltserlaubnis) vorgelegt werden. Im Regelfall scheidet eine vollständige Meldung der Geburt auf Online-Basis aus den vorgenannten Gründen aus. Eine Online-Anzeige von Geburten ist bis zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW generell nicht möglich. Danach ist eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem SigG erforderlich. Daneben besteht in einigen Fällen das Problem der beizubringenden sonstigen Urkunden. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 19 Personenstandswesen Als lokale Besonderheit in Lippstadt ist erwähnenswert, dass lediglich ein Krankenhaus mit Entbindungsabteilung existiert und über einen ›Vor-OrtService‹ durch das Standesamt zur Anmeldung von Geburten nachgedacht wird. 3. Abwicklung eines Sterbefalls Die Meldung eines Sterbefalls muss durch das Familienhaupt, denjenigen, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, ■ jede Person, die bei dem Tode zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist, erfolgen (§ 33 Abs. 1 PStG). Dabei gilt die genannte Reihenfolge. ■ ■ lichen Jugendhilfe § 18 PStG entsprechend anzuwenden. Das bedeutet, dass ausschließlich der Leiter der Anstalt oder der von der zuständigen Behörde ermächtigte Beamte oder Angestellte zur Anzeige verpflichtet ist. Die Anzeige für die Fälle, in denen der Sterbefall nicht in einer der in § 34 S. 1 PStG genannten Anstalten erfolgt, ist nach § 33 Abs. 2 PStG mündlich zu erstatten. In den anderen Fällen ist die Anzeige nach § 34 S. 1 PStG i.V.m. § 18 Abs. 3 PStG schriftlich in der ›amtlichen Form‹ zu erstatten. Hier kann nach Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (s. Ausführungen zu (2)) die Anzeige mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem SigG online erfolgen. Eine Online-Anzeige von Sterbefällen ist bis zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW nicht möglich. Über ein Menü kann im Modul ›Personenstandsurkunden‹ der Antragsteller den gewünschten Urkundentyp auswählen Nach § 34 S. 1 PStG ist für die Anzeige von Sterbefällen in öffentlichen Entbindungs-, Hebammen-, Krankenund ähnlichen Anstalten, in öffentlichen Heil-, Pflegeund Entziehungsanstalten, in Gefangenenanstalten und Anstalten, in denen eine mit Freiheitsentziehung verbundene Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird, sowie in Einrichtungen der öffent- 4. Ausstellung von Urkunden Nach § 61 a PStG stellt die Standesbeamtin/der Standesbeamte ›Personenstandsurkunden‹ aus. Die Urkunden selbst sind nach Vordrucken auszustellen (§ 62 PStV). Diese können grundsätzlich ›maschinengerecht eingerichtet‹ werden. 19 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 20 Personenstandswesen Die Erteilung der Urkunden kann nur von denjenigen Personen verlangt werden, auf die sich die Urkunden beziehen sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen (§ 61 Abs. 1 Satz 1 PStG). Behörden haben bei der Beantragung nach § 61 Abs. 1 Satz 2 PStG den Zweck der Erteilung anzugeben, Dritte müssen nach § 61 Abs. 1 Satz 3 PStG ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Bei der Erteilung von Urkunden ist erheblich, ob der Verlangende als Berechtigter bzw. Inhaber eines rechtlichen Interesses authentifiziert werden kann. Ein Hauptproblem dürfte insbesondere bei Ehegatten mit anderen Namen, den Vorfahren und den Abkömmlingen liegen. Dritte müssen außerdem ein rechtliches Interesse, z.B. durch Vorlage eines Schuldtitels oder die Anforderung des Gerichts über die Beibringung von Personenstandsurkunden, u. a. zur Löschung des Grundbuchs etc., nachweisen. Eingehende Anträge werden im Standesamt dahin gehend überprüft, ob eine Berechtigung für den Erhalt der Urkunde gegeben ist. Bislang werden bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen als Nachweis der Berechtigung detaillierte persönliche Daten des Berechtigten akzeptiert. Sie beziehen sich auf ihn selbst, oder, wenn für einen Verwandten/Ehegatten die Urkunde beantragt wird, auf diesen. Bei diesen rechtlichen Vorgaben und der bisher geübten Praxis wurden Ansatzpunkte für eine e-GovernmentLösung zur Beantragung von Personenstandsurkunden gesehen.Die nach dem Personenstandsgesetz und der Verordnung zur Änderung des Personenstandsgesetzes zu beantwortende Frage der Authentizität sowie der Berechtigung der Antragstellerin oder des Antragstellers unterscheidet sich bei der digitalen Form in keinster Weise von den bisher üblichen Antragsformen.Detaillierte persönliche Daten können auch digital vom Antragsteller abgefragt werden. Auch datenschutzrechtliche Aspekte stehen dem nicht entgegen. Somit ist die Beantragung von Urkunden für eine Online-Anwendung geeignet. Im Teilprojekt galt es Wege aufzuzeigen, die eine sichere Übertragungsform der Antragsdaten, ihre Importierung in die nachgeschaltete Fachanwendung, die Erhebung der Verwaltungsgebühr und die Abwicklung des Zahlungs- und Buchungsvorgangs medienbruchfrei gewährleisteten. Nach kritischer und sehr detaillierter Analyse bisheriger Verwaltungsabläufe bei der Bearbeitung von Anforderungen zu Personenstandsurkunden zeigte 20 das danach erarbeitete Sollkonzept deutliche Reorganisationspotenzale auf. Sie sind insbesondere in dem weitgehenden Verzicht auf manuelle Datenerfassung und die für die Kommune komplett digitale Abwicklung des Zahlungs- und Buchungsprozesses zu sehen. Das geltende Personenstandsrecht schreibt für die Führung der Personenstandsbücher nach wie vor die Schriftform vor (§ 70 PStG i. V. m. § 2 PStV). Im Ergebnis führt dies dazu, dass die relevanten Daten aus den Personenstandsbüchern manuell zu recherchieren und die Urkunden in gewohnter Weise mit Unterstützung einer Personenstandsfachanwendung zu erstellen sind. Die im Projekt entwickelte Lösung unterstützt u.a. genau in diesem Punkt das Standesamt, indem die digital übersandten Antragsdaten über eine neue Importschnittstelle direkt in die Fachanwendung (z. B. AutiSta) zur Urkundenerstellung übernommen werden. Es sind lediglich Ergänzungen oder ggf. Korrekturen vorzunehmen. Im Folgenden wird die Dokumentation daher nur noch auf die Beantragung von Urkunden abgestellt. C. Beteiligte am Verwaltungsprozess Bezogen auf die Dienstleistung ›Beantragung von Urkunden‹ sind beteiligt: ■ intern: das Standesamt und die Stadtkasse ■ extern: die Bürgerinnen und Bürger, andere Behörden D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts Eingesetzt wird in Lippstadt die PC-Anwendung AutiSta an vernetzten Arbeitsplätzen im Fachdienst Personenstand (Standesamt). Die Daten werden zentral auf einem Server in der Stadtverwaltung abgelegt. Die Kommunikation zu anderen internen Dienststellen der Stadt Lippstadt und externen Behörden auf digitalem Wege ist möglich. Aufgrund der autarken Aufgabenstellung ist die Kommunikation (intern/extern) jedoch wenig ausgeprägt. E. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts Bürgerinnen und Bürger, die vor Projektbeginn eine Abschrift aus dem Familienbuch, einer Abstam- e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 21 Personenstandswesen mungs-, eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde der Stadt Lippstadt benötigten, stellen einen Antrag beim Standesamt auf Ausstellung dieses Dokumentes persönlich, telefonisch, schriftlich oder in Einzelfällen auch per E-Mail. Im Standesamt wird nach Eingang des Antrags geprüft, ob die Berechtigung des Antragstellers, die Urkunde zu erhalten, gegeben ist. Diese Prüfung vollzieht sich wie in Absatz B beschrieben. Ist der Antragsteller danach berechtigt, so wird eine Urkunde ausgefertigt. Das Standesamt führt dazu eine Recherche im manuell geführten Datenbestand der Personenstandsbücher durch und erstellt die gewünschte Urkunde – entweder als Urkunde oder als beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch. Die Fachanwendung AutiSta unterstützt – soweit möglich – die Bediensteten des Standesamtes bei der Erstellung der Urkunde. Die langfristige Speicherung der Daten ist nach der Kommentierung zu § 2 PStG nicht zulässig, da die digitale Datenhaltung neben dem Erst- und Zweitbuch ein weiteres Register (Drittbuch) ergeben würde, was nicht vorgesehen ist. Eine manuelle Recherche in den geführten Personenstandsbüchern kann daher auch die Entwicklung einer e-Government-Lösung bei dieser rechtlichen Vorgabe nicht ersparen. Die Urkunde wird anschließend der Berechtigten/ dem Berechtigten gegen Rechnung – unter Beifügung eines Überweisungsformulars – per Post übersandt. Die Stadtkasse erhält eine Durchschrift des Bescheides. Die Daten des Rechnungsempfängers und die weiteren zahlungsrelevanten Daten werden durch die Stadtkasse pro Einzelfall manuell erfasst. Die individuelle Kontrolle des Zahlungseingangs erfolgt durch die Stadtkasse; diese führt ggf. auch das Mahnverfahren durch. F. Fallzahlen in Lippstadt Dienstleistung 1999 2000 2001 Eheschließung 440 426 353 382 Geburten 1106 1160 1062 1161 Sterbefälle 881 915 903 1114 Beurkundungen und sonstige Eintragungen (Randvermerke) nicht 613 bekannt 651 571 Lippstadt hat ca. 68.000 Einwohner. 2002 G. Kostensituation Die Kostensituation für das Standesamt der Stadt Lippstadt stellt sich wie folgt dar: ■ Einnahmen (Verwaltungsgebühren, Verkauf von Stammbüchern) jährlich rd. 65.000,00 1 (lt. Haushaltplan der Vorjahre). Hiervon sind die Ausgaben für den Einkauf der Familienbücher, Urkunden, etc. in Abzug zu bringen. ■ Personal- und Sachkosten nach KGSt (Bericht Kosten eines Arbeitsplatzes 8/2001: Stellen KGStPersonalkostentabelle A 11 Sachkosten Gemeinkosten Gesamt 51.800,00 15.594,40 10.360,00 77.754,40 A 9 m. D. 43.100,00 15.594,40 8.620,00 67.314,40 Vc 37.100,00 15.594,40 7.420,00 60.114,40 VIb 34.200,00 15.594,40 6.840,00 56.634,40 261.817,61 3 Aufzeichnungen, aus denen sich die anteiligen Kosten für die Erstellung einer Urkunde ergeben, existierten nicht. III. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzepts Bürgerinnen und Bürger können unter der Voraussetzung eines beliebigen Internet-Zugangs den Antrag auf Ausstellung einer Urkunde über ein Web-Interface stellen. Die Antragsdaten werden über einen gesicherten Internet-Kanal (SSL-Verschlüsselung) übertragen. Die Authentifizierung der antragstellenden Person, also die Feststellung, ob sie die Identität besitzt, die sie behauptet, ist dabei maßgeblich auf die Berechtigung der Antragstellerin/des Antragstellers, die Urkunde zu erhalten, beschränkt. Ob die Antragstellerin/der Antragsteller diejenige/derjenige ist, der sie/er vorgibt zu sein, wird – ebenso wenig wie bei schriftlicher oder telefonischer Anforderung – nachvollzogen. Die von der Antragstellerin/vom Antragsteller angegebenen Daten zur Person werden benötigt, um die Berechtigung, die Urkunde zu erhalten, zu prüfen. 21 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 22 Personenstandswesen Die von der Person angegebenen Daten zur Person, für die die Urkunde ausgefertigt werden soll, also • Name • ggf. Geburtsname • ggf. abweichender Familienname • Vorname(n) • Geschlecht • Sterbe-, Geburts-, Heiratsdatum • Sterbe-, Geburts-, Heiratsort • Verwendungszweck und/oder • Verwandschaftsverhältnis, werden in die Fachanwendung übernommen, so dass von Seiten des Standesamtes lediglich eine Prüfung erfolgen muss, ob die Daten korrekt sind sowie fehlende Daten ergänzt werden müssen. Bei vorhandener Berechtigung des Antragstellers wird die Urkunde ausgefertigt und mit einer automatisiert erstellten Rechnung versandt. Visionär wäre eine automatisierte Recherche in einem digitalen Datenbestand. Dies bedingt aber, dass eine digitale Führung der Personenstandsbücher zulässig wäre. Eine weitere Voraussetzung mit nicht zu unterschätzendem Aufwand müsste mit der digitalen Nacherfassung aller bisher manuell geführten Personenstandsbücher mindestens der zurückliegenden 80 – 100 Jahre ebenfalls erst noch geschaffen werden. Für die Abrechnung der Gebühr einer Personenstandsurkunde (Geburtsschein 5,00 1, Geburts-, Abstammungs-, Sterbe- bzw. Heiratsurkunde 7,00 1, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch 8,00 1) sollen zwei Zahlwege ermöglicht werden: Zahlung per Rechnung: Alle relevanten Zahlungsdaten werden dabei aus der Antragstellung digital entnommen, durch die zu entwickelnde Lösung um die jeweilige Gebührenhöhe und ein individuelles Kassenzeichen ergänzt und digital – ohne weiteren manuellen Schritt – an die Kassenverfahren übergeben. Eine bisher manuelle Eingabe der Zahlungsdaten entfällt dabei vollständig, ebenso die Überwachung des Zahlungseingangs durch das Standesamt. Zahlung per Online-Lastschrift: Bereits mit der Antragstellung erklärt die antragstellende Person ihr Einverständnis zum elektronischen Lastschrifteinzug und ergänzt die Antrags22 daten um die Angaben ihrer Bankverbindung. Wie auch bei der Zahlung per Rechnung werden die Daten ergänzt und ebenfalls an die Stadtkasse – in diesem Fall allerdings – mit dem Ziel des Lastschrifteinzugs übergeben. Die weitere Verfolgung des Zahlungseingangs übernimmt wie auch im Fall der Rechnungsstellung die Kassenanwendung. In beiden Fällen wird ein Gebührenbescheid digital erzeugt und der Antragstellerin/dem Antragsteller im Ergebnisbereich des Online-Dienstes druckbar zur Verfügung gestellt. Nur auf besonderen Wunsch erfolgt ein Versand zusätzlich per Post. Die Sollstellung erfolgt anhand einer Sollliste aus der Haushaltsüberwachung und wird monatlich durch das Standesamt angeordnet. B. Ergebnisse der Differenzanalyse zwischen IstZustand und Sollkonzept Die Differenzanalyse zwischen Ist-Zustand und Sollkonzeptes zeigt, dass die o. a. Vision rechtlich derzeit nicht umsetzbar ist. Einerseits lassen Personenstandsgesetz bzw. –verordnung das digitale Vorhalten von Personenstandsbüchern nicht zu, andererseits bedürfen die Urkunden der Unterschrift durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten, so dass auch aus diesem Grund ein digitaler Versand nicht erfolgen kann. C. Anpassung des Sollkonzepts Da eine automatisierte Recherche im digitalen Datenbestand (digitale Personenstandsbücher) rechtlich nicht zulässig und faktisch nicht möglich ist, erfolgt die Recherche seitens des Standesamtes manuell im jeweiligen Personenstandsbuch, ggf. unterstützt durch ein zulässiges, aber bisher nicht bei allen Kommunen angelegtes, digitales Namensverzeichnis. Ein solches Verzeichnis erleichtert den Mitarbeiter/n/innen im Standesamt die Suche nach dem betreffenden Personenstandsbuch, indem auf die entsprechende Stelle (Buchnummer, Seite, Eintrag-Nr.) verwiesen wird. Bei erfolgreicher Recherche aus dem Personenstandsbuch soll die gewünschte Urkunde ausgefertigt und dem Berechtigten per Post übersandt werden. Die Zustellung einer Urkunde ausschließlich an die Adresse des Berechtigten beugt evtl. Missbrauch bei Antragstellung vor. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 23 Personenstandswesen Als zusätzlichem Service wird der Antragstellerin/dem Antragsteller per E-Mail der Status der Bearbeitung mitgeteilt. Das Kassenverfahren kann – wie oben beschreiben – realisiert werden. D. Realisierungsphase Der 11. September 2002 war Kick-Off-Termin für die Realisierungsphase des Pilotprojekts. Beteiligt waren neben der Fa. Microsoft und dem Städte- und Gemeindebund NRW die KDVZ Hellweg Sauerland sowie die Kommunen Lippstadt, Olsberg und Paderborn. Erstellt werden sollte eine technisch erprobte Lösung mit Pilotcharakter, welche folgende Leistungsmerkmale hat: ■ Web-Interface für Bürgerinnen und Bürger, um eine Personenstandsurkunde zu beantragen (inkl. Plausibilitätsprüfung), ■ Anzeige der Bürgerdaten für den Standesbeamten zur Sichtprüfung mit Entscheidung, ob der Antrag auf Urkundenausfertigung angenommen oder abgelehnt wird, ■ Export des Antrags an die Fachanwendung (zunächst nur AutiSta) über eine definierte XML/Dateischnittstelle, ■ Implementierung einer Datenimportschnittstelle der Fachanwendung (›Postkorb‹), ■ lokales Erzeugen eines Datensatzes für die Buchung im Kassensystem, ■ Ausdruck eines Gebührenbescheides, ■ E-Mail Benachrichtigung des Bürgers über den Erfolgs- oder Fehlerfall. In der Woche vom 23. – 27. September 2002 wurde das Development Lab (DevLab) Personenstandsurkunden (PSU) unter Mitwirkung aller Beteiligten bei der KDVZ Hellweg-Sauerland sowie bei der Stadt Lippstadt implementiert. Diese Lösung kam jedoch nicht zur Anwendung. Maßgeblich hierfür waren folgende Faktoren: ■ In die Fachanwendung AutiSta wurde erst im November 2002 ein Update implementiert; Nur die Vorabversion war Grundlage des DevLab PSU, so dass ein Test mit der (alten) Version der Fachanwendung im Standesamt nur schwerlich möglich und zudem wenig effektiv war. ■ Im Projektverlauf zeigten sich Parallelitäten zu den übrigen Entwicklungen in anderen Teilprojekten des e-Government-Projekts des Städte- und Gemeindebundes NRW. Hierzu zählten in erster Linie die Authentifizierungsphase, Paymentfunktionen und verschiedene Webservices. Zwecks Bündelung der Ressourcen entschied sich das Gesamtprojekt zur Entwicklung einer skalierbaren und flexiblen Plattform, in die sich auch spätere Entwicklungen leicht integrieren lassen. Das so genannte e-Government Starter Kit basiert dabei im wesentlichen auf drei Modulen: • der passwortgebundenen Anmeldung durch den Nutzer (für alle Fachverfahren, d. h. PSU, Meldewesen, etc. identisch), • dem spezifischen Fachanwendungsmodul und • der identischen Bezahlfunktion Das e-Government Starter Kit wurde in der Zeit vom 17. – 21. Februar 2003 beim Rechenzentrum KDVZ und der Stadt Lippstadt implementiert. Technische Umsetzung In die technische Plattform des e-Government Starter Kits sind bisher die Online-Dienste ›Melderegisterauskunft‹ und ›Personenstandsurkunden‹ (PSUUrkunden) eingebettet. Herzstück der Anwendung bildet der MS BizTalk-Server, der die Steuerung der einzelnen Prozesse übernimmt. Im Antwortbereich erhalten Bürger/innen Informationen über den Stand der Bearbeitung des von ihnen beantragten Online-Dienste. Soweit die Kommune Antwortoder Arbeitsergebnisse digital zur Verfügung stellen kann, werden diese aus Sicherheitsgründen nur im ›Ergebnisbereich‹ zur Abholung über verschlüsselte Internet-Kanäle bereitgestellt. Das e-Government Starter Kit besitzt derzeitig im Bereich des Personenstandswesen eine Schnittstelle zur Fachanwendung AutiSta des Verlags für Standesamtswesen. Andere Kommunen setzen Softwareprodukte anderer Hersteller ein. Ein Teilziel des Projekts war es, eine auch auf weitere Kommunen übertragbare Lösung zu entwickeln. Die hier eingesetzte Standardtechnologie bietet dafür beste Voraussetzungen. Dies bestätigen Erfolg versprechende Kontakte zu einem weiteren Softwarehersteller einer anderen Personenstandsfachanwendung. Organisatorische Veränderungen Diverse organisatorische Änderungen sind mit dem Einsatz des Starter Kit in Lippstadt verbunden: 23 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 24 Personenstandswesen ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ Unmittelbarer Posteingang in den betroffenen Organisationseinheiten, d. h. bei Personenstandsurkunden im Standesamt, Bereitstellung bisher nicht eingerichteter Internet-Zugänge an ausgewählten Arbeitsplätzen im Standesamt, die vom Antragsteller eingegebenen Daten werden auf digitalem in die Fachanwendung übernommen, die Erstellung des Gebührenbescheides erfolgt nur noch auf Wunsch für den Bürger in Papierform, je nach Zahlungsweg komplette Veränderung der bisherigen Buchungs- und Zahlungsprozesse, der Antragsteller erhält einen Statusbericht, die Bearbeitungszeit ist deutlich verkürzt, Erwerb, Installation und laufende Betreuung diverser Standardsoftwareprodukte, wie SQL-Datenbanken, MS BizTalk-Server, ISA-Server,.NET Framework und IIS-Server. Schulung von Personal Das e-Government Starter Kit ist nahezu selbsterklärend, eine kurze Schulung von wenigen Stunden im Standesamt durch eine Mitarbeiterin des Fachdienstes Organisation war ausreichend. Belange des Datenschutzes Mit Schreiben vom 31. Juli 2002 hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW zu dem geplanten Verfahren Stellung genommen. Insbesondere auf die Berechtigung des Antragstellers ist sie dezidiert eingegangen: nach ihrer Auffassung wird das persönliche Erscheinen einer Person zur Feststellung der Berechtigung als unverhältnismäßig angesehen. Eine einfache Glaubhaftmachung des Verwandtschaftsgrades bzw. der Ehe mit dem Betroffenen soll genügen. Selbst ein Abgleich mit dem Melderegister wird als nicht erforderlich betrachtet. Die Urkunde sollte jedoch nach der Vorstellung der Landesbeauftragten nur an den Antragsteller per Post versendet werden. Einer Antragstellung über das Internet steht aus diesem Grund nichts entgegen. Hiervon unterscheidet sich die Authentifizierung des Antragstellers, wobei nachzuweisen ist, dass der von ihm genannte Name mit der angegebenen Identität übereinstimmt. Dieses ist bei schriftlichen Anträgen 24 bislang nicht erforderlich – daher sollte auch bei EMail Anfragen hiervon abgesehen werden. Erläuternd ist festzuhalten, dass es keine gesetzlichen Vorgaben für die Form der Antragstellung gibt. Es gilt daher § 10 Abs. 1 VwVfG, wonach das Verwaltungsverfahren grundsätzlich formfrei erfolgt. Der Antrag per Internet sollte aus daten- und telediensterechtlichen Gründen verschlüsselt, z.B. über SSL erfolgen. Im übrigen wird die Fachanwendung AutiSta lediglich über eine Schnittstelle, nicht direkt, angesprochen, so dass diese weiterhin autonom verbleibt. Auch werden die Antragsdaten nach 6 Wochen automatisch gelöscht. Die spezifische Entwicklung wurde darüber hinaus in einzelnen Schritten mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Lippstadt abgestimmt. Kommunikation der Ergebnisse in Politik und Öffentlichkeit Am 27. September 2002 wurde die Lösung PSU der Presse vorgestellt mit dem Hinweis, bei Echteinführung nochmals eine Konferenz einzuberufen. Die Reaktionen waren durchweg positiv. Über Zwischenstände wurde in den politischen Gremien berichtet. Der Prototyp des e-Government Starter Kits befindet sich Stand März 2003 in der Testphase und wird noch nicht produktiv eingesetzt. Es existieren eine Reihe von Wünschen zur Verbesserung und Optimierung der Lösungen (z.B. Überarbeitung des User Interfaces). Nach Abschluss der Testphase soll das Ergebnis in Politik und Öffentlichkeit vorgestellt werden. Tipps und Hinweise für weitere Anwender 1. Wichtig für die Implementierung der Entwikklung ist es, alle Beteiligten – nicht zu vergessen der Personalrat – am Verwaltungsprozess frühzeitig an einen Tisch zu holen und den Verwaltungsprozess in allen Einzelheiten zu definieren. Die Fragen »Welche Datenangaben sind notwendig? Welche Prozessschritte gliedern sich wie?« etc. sind dabei zu beantworten. »Der Teufel steckt im Detail!!« 2. Es ist die Frage zu beantworten, ob die einzusetzenden Softwareprodukte der verfolgten IT-Strategie entsprechen. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 25 Personenstandswesen 3. Das kommunale Rechenzentrum sollte eingebunden werden, wenn es für die technische Umsetzung verantwortlich zeichnen soll. 4. Die einzusetzende Standardsoftware ist lizenzpflichtig.Rechenzentren können aufgrund der Mandantenfähigkeit des e-Government Starter Kits Konzepte für ihr gesamtes Verbandsgebiet entwickeln, um so die Lösung wirtschaftlich zu betreiben. 5. Der Einsatz der Technik sollte genau definiert werden. Für eine einzelne Kommune stellt sich bei ausschließlicher Nutzung der erforderlichen Technologie für bisher noch wenige Online-Anwendungen die Frage der Wirtschaftlichkeit. Die Stadt Lippstadt ist beim Betrieb des BizTalk Servers eine Kooperation mit ihrem kommunalen Rechenzentrum eingegangen. 6. Für den Einsatz der Entwicklung ausschließlich zur Online-Beantragung von Personenstandsurkunden wäre das e-Government Starter Kit unwirtschaftlich. Die skalierbare und flexible Plattform ist aber offen für zukünftige zusätzlich zu implementierende Anwendungen. Damit wird das DevLab effizient. Es gibt überzeugende Signale, die zukünftige Entwicklungen auf gleicher technologischer Plattform erwarten lassen. 7. Das Personenstandsrecht mit all seinen Facetten, äußerst engen Handlungsspielräumen und ›preußischen‹ Formvorschriften drängt sich aus Verwaltungssicht nicht gerade auf, um pilotmäßig das Thema e-Government anzugehen. Es ist aber ein Aufgabenbereich, von dem Bürger/innen in unterschiedlichsten Lebenslagen betroffen sind. So nimmt zumindest in mittleren und größeren Kommunen der Publikums- oder auch Schriftverkehr in den Standesämtern ein durchaus beachtliches Maß an und rechtfertigt die Auseinandersetzung mit dem Thema e-Government. 8. Zudem bietet gerade die Lösung PSU den großen Vorteil der Übertragbarkeit auf Standardtechnologie anderer Anwender. Bundeseinheitlich sind im Wesentlichen zwei Fachverfahren im Bereich des Standesamtwesens in Anwendung: ■ zum einen die Anwendung AutiSta des Verlags für Standesamtswesen, Frankfurt, ■ zum anderen die Anwendung ElViS der Fa. PROTEXT, Bremen. Seitens des Herstellers der Fachanwendung ElViS wurde signalisiert, dass eine Schnittstelle zum eGovernment Starter Kit geschaffen wird. Ergebnisbereich des e-Government Starter Kits 25 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 26 Personenstandswesen Teilprojekt Personenstandswesen I. Ziel des Teilprojekts Stadt Olsberg A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts E-Government bietet sich besonders für Bereiche an, in denen häufige Kontakte mit Bürgern gegeben sind. Sie sollen dem Bürger den die Kommunikation mit seiner Stadt erleichtern und im Rathaus zur Vereinfachung und letztlich zur Optimierung von Abläufen führen. Im Personenstandswesen ist dies an vielen Stellen der Fall, wenngleich man gerade in diesem Bereich auf eingefahrene Prozesse trifft, die es gilt aufzubrechen. Von Andreas Rüther IT-Verantwortlicher der Stadt Olsberg e-Mail: a.ruether@olsberg.de Inhalt 26 26 Ziele: ■ Mögliche e-Government-Lösungen darstellen, wenn auch der Rahmen eng gesteckt ist ■ Wo sind rechtliche Hemmnisse? ■ Verändern von Verwaltungsabläufen bewirken ■ Entwicklung einer e-Government-Lösung auf der Basis von Standardtechnologien ■ Einfache Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Kommunen ■ Dokumentation des Prozesses 27 27 B. Beschreibung des angestrebten Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts 27 Ziel des Projekts ist die medienbruchfreie Abwicklung von Dienstleistungen im Standesamt bis hin zur Sollstellung in der Kasse über das Internet. 27 27 II. Beschreibung der Ausgangslage I. Ziel des Teilprojekts 26 A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts 26 B. Beschreibung des angestrebten Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts 26 II. Beschreibung der Ausgangslage A. Definition der kommunalen Aufgabe B. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten C. Beteiligte am Verwaltungsprozess D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts und Einbindung des Kommunalen Rechenzentrums KDVZ Hellweg-Sauerland Iserlohn E. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts F. Fallzahlen in Olsberg A. Definition der kommunalen Aufgabe III. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzepts, Ergebnisse der Differenzanalyse zwischen Ist-Zustand und Sollkonzept und Anpassung des Sollkonzepts B. Realisierungsphase Technische Umsetzung Organisatorische Veränderungen Schulung von Personal Belange des Datenschutzes Kommunikation der Ergebnisse in Politik und Öffentlichkeit 26 27 27 27 28 28 29 29 29 Neben den vielen Aufgaben im Standesamt standen im Projekt die Abläufe von Eheschließung, Geburtenanmeldung, Abwicklung eines Sterbefalls und Beurkundungen im Fokus. Hierbei handelt es sich um Pflichtaufgaben des Personenstandswesens. In vielen Gesprächen mit den Standesbeamten der beteiligten Kommunen wurden diese Aufgaben analysiert und in Ablaufdiagrammen dargestellt. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 27 Personenstandswesen B. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen wird auf den Beitrag der Stadt Lippstadt verwiesen. Die Stadt Olsberg nutzt das Standesamtsverfahren AutiSta des Verlags für Standesamtwesen. Die Internetanbindung läuft über ein kommunales Rechenzentrum C. Beteiligte am Verwaltungsprozess Im Prozess ›Beantragen von Urkunden‹ gibt es folgende Beteiligte: ■ Standesamt ■ Stadtkasse ■ Bürgerinnen und Bürger ■ sonstige Externe D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts und Einbindung des Kommunalen Rechenzentrums KDVZ Hellweg-Sauerland Iserlohn Die Standesbeamtin der Stadt Olsberg verfügt an ihrem Arbeitsplatz über einen vernetzten PC mit einem Matrix- und einem Laserdrucker. Unterstützt wird die tägliche Arbeit durch die Fachanwendung AutiSta (s. o.). Die Datenhaltung erfolgt zum Teil auf einem Server. Die Stadt Olsberg ist Miteigentümer und gleichzeitig Kunde der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Hellweg-Sauerland in Iserlohn (KDVZ). Von Beginn des Projekts an haben wir Wert darauf gelegt, die KDVZ in alle Projektphasen einzubinden. E. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts Benötigen Bürgerinnen oder Bürger eine Urkunde oder eine Abschrift aus dem Familienbuch, ist ein Antrag beim Standesamt auf Ausstellung dieses Dokumentes zu stellen. Die Antragstellung kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder auch per EMail erfolgen. Im Standesamt wird nach Eingang des Antrags geprüft, ob die Berechtigung des Antragstellers, die Urkunde zu erhalten, gegeben ist. Diese Prüfung vollzieht sich wie in unter B. beschrieben. Ist der Antragsteller danach berechtigt, so wird eine Urkunde ausgefertigt. Das Standesamt führt dazu eine Recherche im manuell geführten Datenbestand der Personenstandsbücher durch und stellt die gewünschte Urkunde aus – entweder als Urkunde oder als beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch. Die Fachanwendung AutiSta unterstützt – soweit möglich – die Bediensteten des Standesamtes bei der Erstellung der Urkunde. Die Urkunde wird gegen Rechnung – unter Beifügung eines Überweisungsformulars – per Post übersandt. Die Stadtkasse erhält eine Kopie des Bescheides. Die Daten des Rechnungsempfängers und die weiteren zahlungsrelevanten Daten werden durch die Stadtkasse pro Einzelfall manuell erfasst. Die Kontrolle des Zahlungseingangs erfolgt durch die Stadtkasse, die ggf. auch das Mahnverfahren durchführt. F. Fallzahlen in Olsberg Dienstleistung 1999 2000 2001 2002 Eheschließung 80 60 60 60 Sterbefälle 165 163 163 170 Geburten 1 1 0 1 Olsberg hat ca. 17.000 Einwohner. III. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzepts, Ergebnisse der Differenzanalyse zwischen Ist-Zustand und Sollkonzept und Anpassung des Sollkonzepts Das Sollkonzept, die Differenzanalyse und die Anpassung des Sollkonzepts entsprachen in Olsberg den Gegebenheiten der Stadt Lippstadt. B. Realisierungsphase Am 11. September 2002 fand in Lippstadt gemeinsam mit den Städten Lippstadt und Paderborn sowie dem Rechenzentrum der Kick-Off-Termin für die Realisierungsphase statt. Erstellt werden sollte eine übertragbare Lösung mit Pilotcharakter, welche folgende Leistungsmerkmale haben sollte: ■ Web-Interface für Bürgerinnen und Bürger,um eine Personenstandsurkunde zu beantragen (inkl. Plausibilitätsprüfung), 27 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 28 Personenstandswesen ■ ■ ■ ■ ■ ■ Anzeige der Bürgerdaten für den Standesbeamten zur Sichtprüfung mit Entscheidung, ob der Antrag auf Urkundenausfertigung angenommen oder abgelehnt wird, Export des Antrags an die Fachanwendung (zunächst nur AutiSta, später ElVis) über eine definierte XML-/Dateischnittstelle, Implementierung einer Datenimportschnittstelle der Fachanwendung (›virtueller Postkorb‹), lokales Erzeugen eines Datensatzes für die Buchung im Kassensystem, Ausdruck eines Gebührenbescheides, E-Mail Benachrichtigung des Bürgers/der Bürgerin über den Erfolgs- oder Fehlerfall. In der Woche vom 23. – 27. September 2002 wurde das Development Lab (DevLab) Personenstandsurkunden (PSU) unter Mitwirkung aller Beteiligten bei der KDVZ Hellweg-Sauerland sowie bei der Stadt Lippstadt implementiert. Diese Lösung wurde jedoch nicht eingesetzt. Maßgeblich hierfür waren folgende Faktoren: ■ In die Fachanwendung AutiSta wurde erst im November 2002 ein Update für den Postkorb und damit die Internetschnittstelle implementiert; ■ Im Projektverlauf zeigten sich Gemeinsamkeiten mit übrigen Entwicklungen in anderen Teilprojekten des Gesamt-Projekts. Hierzu zählten in erster Linie die Authentifizierungsphase, Paymentfunktionen und verschiedene Webservices. Zwecks Bündelung der Ressourcen wurde entschieden, zur Entwicklung einer skalierbaren und flexiblen Plattform, in die sich auch spätere Entwicklungen leicht integrieren lassen, die bis dahin entwickelte Lösung zu überarbeiten. Das so genannte e-Government Starter Kit basiert nun im wesentlichen auf drei Modulen: • der passwortgebundenen Anmeldung durch den Nutzer (für alle Fachverfahren, d. h. PSU, Meldewesen, etc.) identisch, • dem spezifischen Fachanwendungsmodul und • der identischen Bezahlfunktion. Das e-Government Starter Kit wurde in der Zeit vom 17. – 21. Februar 2003 beim Rechenzentrum KDVZ, bei der Stadt Lippstadt und bei der Stadt Olsberg implementiert. Technische Umsetzung In die technische Plattform des e-Government Starter Kits sind bisher die Online-Dienste ›Melderegisterauskunft‹ und ›Personenstandsurkunden‹ eingebettet. Kern ist der MS BizTalk-Server, der die Steuerung der einzelnen Prozesse übernimmt. Im Antwortbereich erhalten Bürger/innen bzw. andere Nutzer Informationen über den Stand der Bearbeitung der beantragten Online-Dienste. Soweit die Kommune Antwort- oder Arbeitsergebnisse digital zur Verfügung stellen kann, werden diese aus Sicherheitsgründen nur im ›Ergebnisbereich‹ zur Abholung über verschlüsselte Internet-Kanäle bereitgestellt, und nicht per E-Mail versendet. Das e-Government Starter Kit besitzt bislang im Bereich des Personenstandswesen eine Schnittstelle zur Fachanwendung AutiSta des Verlags für Standesamtswesen. Andere Kommunen setzen Softwareprodukte anderer Hersteller ein. Ein Teilziel des Projekts war es, eine auch auf weitere Kommunen übertragbare Lösung zu entwickeln. Die hier eingesetzte Standardtechnologie bietet hierfür die besten Voraussetzungen. Organisatorische Veränderungen Verschiedene organisatorische Änderungen sind in Olsberg mit der Umstellung der Technik verbunden: ■ ■ ■ ■ ■ ■ ■ 28 Es kommt im elektronischen Bereich zum unmittelbaren Posteingang in den betroffenen Organisationseinheiten, d.h. bei Personenstandsurkunden im Standesamt, Internet-Zugänge an ausgewählten Arbeitsplätzen im Standesamt wurden geschaffen, die vom Antragsteller eingegebenen Daten werden direkt in die Fachanwendung übernommen, die Erstellung des Gebührenbescheides erfolgt nur noch auf Wunsch für den Bürger in Papierform, je nach Zahlungsweg (elektronische Lastschrift oder Gebührenbescheid mit Überweisung) kam es zur kompletten Veränderung der bisherigen Buchungs- und Zahlungsprozesse, der Antragsteller erhält einen Statusbericht über den Stand der Bearbeitung, die Bearbeitungszeit wurde erheblich verkürzt, e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 29 Personenstandswesen ■ erforderlich waren Erwerb, Installation und laufende Betreuung diverser Standardsoftwareprodukte, wie SQL-Datenbanken, MS BizTalk-Server, ISA-Server, .NET Framework und IIS-Server. Schulung von Personal Das e-Government Starter Kit ist für die Sachbearbeiter bzw. Fachadministratoren nahezu selbsterklärend. Eine kurze Einweisung der Standesbeamtin der Stadt Olsberg war ausreichend für eine sichere Handhabung. mäßig angesehen. Eine einfache Glaubhaftmachung des Verwandtschaftsgrades bzw. der Ehe mit dem Betroffenen genügt. Auch ein denkbarer Abgleich mit dem Melderegister wird als nicht erforderlich betrachtet. Die Urkunde sollte jedoch nur an den Antragsteller per Post versendet werden. Einer Antragstellung über das Internet steht daher nichts entgegen. Im Übrigen kann auf die Ausführungen in der Dokumentation der Stadt Lippstadt zum Personenstandswesen verwiesen werden. Belange des Datenschutzes Kommunikation der Ergebnisse in Politik und Öffentlichkeit Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW hat zu dem Verfahren Stellung genommen. Insbesondere auf die Berechtigung des Antragstellers ist sie eingegangen: nach der dort vertretenen Auffassung wird das persönliche Erscheinen einer Person zur Feststellung der Berechtigung als unverhältnis- Der Prototyp des e-Government Starter Kits befindet sich Stand April 2003 in der Testphase und wird noch nicht produktiv eingesetzt. Im Juni wird eine überarbeitete Version online gehen. Nach Abschluss der Testphase wird das Ergebnis in Olsberg der Politik und der Öffentlichkeit vorgestellt. 29 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 30 Personenstandswesen Teilprojekt Personenstandswesen I. Vorwort Stadt Paderborn Das hier beschriebene Teil-Projekt wurde gemeinsam mit den Städten Lippstadt und Olsberg bearbeitet. Bei der Stadt Paderborn wurde die Anwendung allerdings bis zum Redaktionsschluss der Dokumentation noch nicht installiert. In diesem Dokument finden Sie jedoch Informationen zu den Planungen und den technischen Rahmenbedingungen. Im Übrigen wird auf die Dokumentationen von Lippstadt und Olsberg verwiesen. Von Thomas Kloppenburg Sachgebietsleiter EDV Stadt Paderborn e-Mail: t.kloppenburg@paderborn.de II. Ziele des Teilprojekts Inhalt I. Vorwort 30 II. Ziele des Teilprojekts 30 A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts 30 B. Beschreibung des angestrebten Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts 31 Die Beantragung von Personenstandurkunden soll für den Bürger auch über das Internet möglich sein. Im Standesamt soll die Bearbeitung dieses Antrags, soweit wie möglich, medienbruchfrei (d.h. elektronisch) weiter erfolgen. Das Projekt soll sich als Modul in das e-Government Starter Kit einbinden lassen, dass im Gesamtprojekt entwickelt wurde und auch dessen allgemeine Funktionalitäten (z.B. BenutzerRegistrierung) nutzt. A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts III. Beschreibung der Ausgangslage A. Definition der kommunalen Aufgabe B. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten C. Beteiligte am Verwaltungsprozess D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts E. Darstellung des Workflow zu Beginn des Projekts F. Fallzahlen G. Kostensituation IV. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzepts B. Realisierungsphase 1. Geplante technische Umsetzung 2. Schulung von Personal 3. Belange des Datenschutzes 30 31 31 31 31 31 31 31 32 32 32 32 32 32 33 Der Bereich des Personenstandswesens ist bisher bei vielen Betrachtungen im Hinblick auf e-Government nicht berücksichtigt worden. Standesämter sind zwar vielfach im Internet mit eigenen – oft insbesondere im Hinblick auf die Zielgruppe ›Ehepaare‹ interessant gestalteten – Internet-Auftritten vertreten; die tatsächliche Abwicklung von Prozessen ist aber kaum bekannt. Dass dieser Bereich bisher ›vernachlässigt‹ wurde, liegt insbesondere an den strengen rechtlichen Regelungen und der entsprechenden Dienstanweisung im Personenstandswesen, die kaum Raum für entsprechende Lösungen lässt. Aufgabe des Projekt-Arbeitskreises des Städte- und Gemeindebundes NRW sollte daher sein, den Bereich zu untersuchen und festzustellen, ob Lösungen im Personenstandswesen möglich sind oder gleichzeitig ggfls. auf eine langfristige Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen über den Städte- und Gemeindebund NRW hinzuwirken. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 31 Personenstandswesen B. Beschreibung des angestrebten Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts Im Rahmen des Arbeitskreises wurde festgelegt, dass sich für eine automatisierte Verarbeitung insbesondere die Urkundenbeantragung eignet. Realisiert werden soll die Antragstellung für Abstammungs-, Geburts-, Sterbe-, Heirats-Urkunden und das Familienbuch. Dabei soll der Prozess von der Antragstellung über die Gebührenberechnung bis zur Erstellung der Urkunde (allerdings immer noch in Papierform) edv-technisch unterstützt werden. Dafür ist nach einhelliger Meinung aller Beteiligten keine digitale Signatur erforderlich. Die Umsetzung soll so erfolgen, dass gemeinsame Module mit anderen Services des e-Government Starter Kits genutzt werden können. Dies gilt in diesem Falle für die Benutzerregistrierung und die damit verbundenen Berechtigungen. Gleichzeitig soll gezeigt werden, dass mit einer einheitlichen Infrastruktur unterschiedliche Fachanwendungen über neutrale XML-Schnittstellen bedient werden können (in diesem Fall die am weitesten verbreiteten Systeme ›Autista‹ und ›Elvis‹). III. Beschreibung der Ausgangslage A. Definition der kommunalen Aufgabe Die den Standesämtern obliegenden Aufgaben sind Angelegenheiten des Staates, die den Gemeinden zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden sind. Die Aufgaben beinhalten u.a. die Beurkundung des Personenstandes. Hierunter ist auch die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen zu fassen. Mit der Führung der jeweiligen Personenstandsbücher ist neben weiteren Aufgaben die Ausstellung von Personenstandsurkunden (z. B. Abstammungs-, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Geburtsscheinen, Abschriften aus dem Familienbuch) verbunden. Personenstandsgesetz Personenstandsverordnung ■ Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden. ■ ■ Aufgrund der Regelungsdichte ergeben sich keine Freiräume für lokale Besonderheiten. C. Beteiligte am Verwaltungsprozess An dem Verwaltungsprozess sind ausschließlich Bürger und Mitarbeiter der Verwaltung beteiligt. D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts Bei der Stadt Paderborn sind grundsätzlich alle Büro-Arbeitsplätze mit vernetzten PCs mit Windows 2000 und dem Office-Produkt incl. Mail ausgestattet. Darüber hinaus kommen in den einzelnen Ämtern und Abteilungen zusätzliche Fachanwendungen zum Einsatz, wie hier im Standesamt die Anwendung ELVIS der Fa. Protext. Die Infrastruktur für das Internet (Internetsegment und Firewall) wird durch das Rechenzentrum GKD Paderborn zur Verfügung gestellt und betreut, in dem die Stadt Paderborn ihre Internet-Server platzieren kann (dazu mehr unter ›IV Realisierungsphase B.1 – geplante technische Umsetzung‹). Im Internet wurden zu Beginn des Projekts im virtuellen Rathaus Informationen über die Dienstleistungen des Standesamtes bereitgestellt. Ein interaktives Angebot bestand nicht. E. Darstellung des Workflow zu Beginn des Projekts Die bisherigen Arbeitsprozesse werden durch die Internet-Lösung beibehalten. Es wird lediglich ein neuer Informations- und Bearbeitungskanal geöffnet. Dieser wird unter ›IV Realisierungsphase B.1 – geplante technische Umsetzung‹ näher beschrieben. F. Fallzahlen B. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten Folgende Bestimmungen regeln die Arbeit im Personenstandswesen im Detail: Im Bereich des Sachgebietes ›Urkundenstelle‹ werden in einer Woche durchschnittlich ca. 100 – 120 Anträge auf Ausstellung von Personenstandsurkunden (Abstammungs-, Geburts-, Heirats- und Sterbeur31 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 32 Personenstandswesen kunden, Geburtsscheinen, Abschriften aus dem Familienbuch) entgegengenommen und bearbeitet. Die Stadt Paderborn hat eine Einwohnerzahl (Anfang 2003) von ca. 140.000. Nach Verfügbarkeit dieses Softwarestandes ist die Installation bei der Stadt Paderborn geplant. G. Kostensituation Da die Realisierungsphase bei der Stadt Paderborn für die technische Lösung noch nicht erreicht ist (s.o.), wird hier die derzeitig geplante Infrastruktur dargestellt. Durch den Einsatz der geplanten e-GovernmentAnwendungen im Bereich des Standesamtes ist mittelfristig keine Kostenreduzierung zu erwarten. Daher erfolgt hier auch keine weitere Kostenbetrachtung. IV. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzepts Das gesamte Konzept und die Lösung wurden gemeinsam mit den Städten Olsberg und Lippstadt erarbeitet. Insofern wird auch auf die dort vorliegenden Dokumentationen verwiesen. Da die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Personenstandswesen sehr eng gefasst sind, ergeben sich auch keine wesentlichen Abweichungen oder Änderungen in den Arbeitsabläufen bei der Stadt Paderborn. Bundesweit sind zwei führende Hersteller von Lösungen für das Standesamt bekannt: a) Das Produkt ›Autista‹ vom Standesamtsverlag b) Das Produkt ›ElVIS‹ von der Fa. Protext Bei der Stadt Paderborn kommt im Gegensatz zu den Städten Lippstadt und Olsberg die Anwendung ›ElVIS‹ der Fa. Protext zum Einsatz. Mit beiden Firmen wurden Gespräche bezüglich einer Anbindung über ursprünglich nicht vorhandene Schnittstellen aufgenommen. In der Arbeitsgruppe wurde darüber Einigung erzielt, die Anbindung zunächst für das Produkt ›Autista‹ zu realisieren. Bei der Entwicklung der Lösung wurde jedoch bereits auf eine herstellerunabhängige Schnittstellenprogrammierung geachtet, so dass auch eine Anbindung der Anwendung ›ElVIS‹ vorgenommen werden kann. Bei Redaktionsschluss dieser Dokumentation stand die Auslieferung einer Schnittstelle in der Anwendung ›ElVIS‹ durch die Fa. Protext unmittelbar bevor. 32 B. Realisierungsphase 1. Geplante technische Umsetzung Der Antragsteller (Bürger) gibt über ein HTML-Formular, das auf einem II-Server gehostet wird, seine Antragsdaten und Zugangsdaten (z.B. Adresse, Login usw.) ein. Die Daten werden in einer SQL-Datenbank gespeichert. Über Webservices werden die erforderlichen Informationen über die Firewall hinweg über die Business-Logik des MS BizTalk-Servers, der Träger des e-Government Starter Kits ist, weitergereicht und in eine SQL-Datenbank geschrieben. Über eine entsprechende WEB-Anwendung (IIS) kann der Mitarbeiter die eingehenden Anträge auf Urkunden zur Bearbeitung akzeptieren oder ablehnen. Bei einer Ablehnung (z.B. offensichtlich falsche Antragsdaten, ›Spaßdaten‹ usw.) erhält der Antragsteller eine automatisiere Benachrichtigung. Die Steuerung dafür übernimmt der BizTalk-Server. Bei einer Zustimmung zur Bearbeitung werden die Daten über Webservices an den Postkorb der Anwendung Elvis weitergeben (Verzeichnis, in das die XML-Datei geschrieben wird). Aus dieser Anwendung heraus können die Informationen eingelesen und weiterverarbeitet werden. Außerdem erfolgen die Gebührenberechnung im Biz-TalkServer und die Bedienung der Schnittstelle zum Finanzwesen. Gleichzeitig erhält der Antragsteller durch das e-Government Starter Kit einen Gebührenbescheid. Dieser wird in einen speziellen Postkorb für den Antragsteller abgelegt. 2. Schulung von Personal Im Rahmen der Entwicklung der o.g. Services wurden neben den Arbeitskreissitzungen auch verschiedenste Schulungsmaßnahmen und Workshops im Projekt veranlasst. Der bei der Stadt Paderborn für die technische Umsetzung zuständige Mitarbeiter hat die Entwicklung der Anwendung e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 33 Personenstandswesen Backend Frontend internes LAN Genehmigungsanwendung Internet BIZ-TALK SQL-DB IIS E LV I S Webservices Webservice XMLSchnittstelle Mitarbeiter Antragsteller IIS-Server (f. HTML-Dateien) SQL-Datenbank Schnittstelle (f. Datenhaltung / Postkorb) Finanzwesen Firewall Firewall Technische Übersicht Paderborn in Lippstadt durch 5 Tage vor Ort begleitet. Darüber hinaus bietet die Fa. Microsoft einen Lehrgang ›Microsoft e-Government Starter Kit –System Builder Workshop‹ an. Eine Einweisung der Anwender erfolgte bisher nicht, da die Anwendung bei der Stadt Paderborn bisher noch nicht installiert ist. 3. Belange des Datenschutzes Die Belange des Datenschutzes wurden durch Lippstadt geprüft bzw. eine Prüfung veranlasst. Insofern verweise ich hier auf die entsprechende Dokumentation seitens der Stadt Lippstadt. 33 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:40 Uhr Seite 34 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 35 Personenstandswesen Teilprojekt Bauleitpläne/Bauplanung 35 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 36 Bauleitpläne/Bauplanung Teilprojekt Bauleitpläne/ Bauplanung Stadt Gütersloh Stadt Paderborn Stadt Siegburg Inhalt I. Ziel des Teilprojekts A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts B. Ziele und Beschreibung des angestrebten Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts II. Beschreibung der Ausgangslage A. Definition der kommunalen Aufgabe B. Rechtliche Rahmenbedingungen C. Beteiligte am Verwaltungsprozess D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts E. Darstellung des Workflows F. Fallzahlen G. Kostensituation III. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzeptes – Lösungsansätze B. Realisierungsphase Von Hellmuth Giljohann Leiter Zentrale Steuerung Stadt Gütersloh e-Mail: Helmut.Giljohann@gt-net.de Thomas Kloppenburg Sachgebietsleiter EDV Stadt Paderborn e-Mail: t.kloppenburg@paderborn.de Bernd Lehmann Leiter Abteilung Technikunterstützte Informationsverarbeitung Stadt Siegburg e-Mail: bernd.lehmann@siegburg.de 36 1. Technische Umsetzung 2. Organisatorische Änderungen 3. Schulung von Personal 4. Belange des Datenschutzes 37 37 37 38 38 38 38 39 41 42 42 42 42 44 44 48 48 48 IV. Sonstige Auswirkungen des Projekts 48 V. Fazit 48 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 37 Bauleitpläne/Bauplanung I. Ziel des Teilprojekts d) die Software für die interne Verwaltung von Bauleitplanverfahren A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts Die städtebauliche Planung sowie die damit verbundene Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken für die Bürger der Stadt ist eine der Kernaufgaben der Kommune. Dabei hat diese erhebliche Freiräume im Rahmen des gemeindlichen Planungsrechtes, denn hier besteht die Möglichkeit der eigenen Steuerung und flexiblen Planung. Bedingt durch das Baurecht und die vielfältigen planungsrelevanten Aspekte finden bis zur Rechtskraft eines Bauleitplanes zahlreiche Abwägungsprozesse zwischen Kommune, Bürgern, anderen Behörden und auch Unternehmen statt. Intensive Diskussion und ein Dialog mit dem Bürger ermöglichen nach Verarbeitung und Bewertung aller Informationen eine selbständige Abwägung und Änderung durch die Kommune. Da es sich bei dem Gesamtprozess im Wesentlichen um die Bewertung und Verarbeitung ›weicher‹ Informationen handelt (Stellungnahmen, Berichte, Abwägungen usw.), besteht ein großer Informations- und Kommunikationsbedarf für alle Beteiligten. Deshalb stellt die Unterstützung der Planungsinformation und der Beteiligung im Planungsprozess für die Städte Gütersloh, Paderborn und Siegburg einen Schwerpunkt in den e-Government-Strategien der Verwaltungen dar. Daher haben die o.g. Städte im Rahmen des Projekts e-Government des Städte- und Gemeindebundes NRW zu diesem Themenkreis eine Arbeitsgruppe gebildet. Im Gegensatz zu anderen Projekten wie Auskunft aus dem Einwohnermeldewesen oder Gewerbeinformationen war von Anfang an klar, dass es sich hier nicht um klar in Felder strukturierte Datensätze handelt, die zu verarbeiten sind, sondern im Wesentlichen Informationen aus Fließtexten und zusätzlich Grafiken bzw. Plänen zu bearbeiten sind. Bei dem Projekt steht insbesondere die Verbindung verschiedener Komponenten von unterschiedlichen Herstellern über Schnittstellen im Vordergrund, nämlich a) das System zur grafischen Plandarstellung (Internet) b) das interne KRIS (Kommunales Rauminformationssystem) c) die Internet-Darstellungs- und -Kommunikationsplattform (alphanumerische Darstellung) B. Ziele und Beschreibung des angestrebten Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts Die Bauleitplanung soll durch 2 Internetportale unterstützt werden, nämlich dem Internet- und Beteiligungsserver a) für den Bürger und b) für die Träger öffentlicher Belange (TÖBs). Über diese Portale sollen a) alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit dem Bauleitplan dargestellt werden incl. der Bauleitpläne selbst, b) die Beteiligungsprozesse insbesondere für die Träger öffentlicher Belange abgewickelt und optimiert werden. Anforderungen an das Portal Bauleitplanung für den Bürger (zu a)) waren u.a. eine umfassende und klare Information über den Status der einzelnen Bauleitpläne im Verfahren, eine Bereitstellung der den Plan begleitenden Informationen wie Grünordnungspläne, Luftbilder, Broschüren, Gutachten usw., ferner allgemeine Planungsinformationen über die Aufgaben und Ziele eines Bauleitplanes sowie eine Erläuterung der Verfahrensschritte wie etwa »Was bedeutet öffentliche Auslegung«. Im Internet soll der Gesamtprozess zu einem Bebauungsplan in seinen Schritten für die einzelnen Pläne dargestellt werden, d.h. der Bürger soll erkennen können, in welchem Status der Gesamtprozess sich derzeit befindet und er soll die in diesem Status verfügbaren Informationen abrufen können. Der gesamte Prozess soll in seiner zeitlichen Abfolge dargestellt werden. Abhängig vom Status werden entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt (Pläne, Broschüren, Erläuterungen usw.) und ggfls. die Möglichkeit geboten, Anregungen abgeben zu können (Partizipationsaspekt). Für die TÖBs ist die Beteiligung und Bereitstellung von Informationen ähnlich wie für die Bürger denkbar, da es letztendlich die gleichen Informationen betrifft. Hierbei handelt es sich allerdings um einen fest umrissenen Benutzerkreis und eine Verpflichtung zur Beteiligung. Daher soll ein eigenes Portal für einen beschränkten Benutzerkreis geschaffen werden, in dem die Träger öffentlicher Belange Ihre 37 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 38 Bauleitpläne/Bauplanung Stellungnahmen abgeben können. Diese werden auf dem Portal gespeichert und bereits vor Ablauf der Frist können die Stellungnahmen anderer TÖBs eingesehen werden, um ggfls. in ihrer eigenen Stellungnahme darauf reagieren zu können. Nach Abschluss der Frist für Stellungnahmen der TÖBs werden die Informationen in die Bauleitplanungsverfahren medienbruchfrei übertragen und dort elektronisch bearbeitet. Aufgrund des bestehenden Kostendrucks sollten nach Möglichkeit Standardlösungen zum Einsatz kommen, die ›modulweise‹ miteinander verbunden werden. II. Beschreibung der Ausgangslage A. Definition der kommunalen Aufgabe Das Baugeschehen innerhalb der Städte und Gemeinden wird zu einem überwiegenden Teil durch die städtebaulichen Satzungen bestimmt. Dabei gehören der Flächennutzungsplan und vor allem der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan zu den zentralen Elementen, die die zukünftige Entwicklung der Gemeinden steuern. Die Bauleitplanung schafft wichtige Grundlagen für die Baugenehmigungen, die wiederum zu einem nicht geringen Teil die wirtschaftliche Entwicklung einer Stadt bestimmen. Bauleitpläne sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Unter Wahrung allgemeiner verfassungsmäßiger Grundlagen müssen Verhältnismäßigkeit, Gemeinwohlbezogenheit und das Abwägungsgebot bei der Planung berücksichtigt werden. Vor allem die Betrachtung aller erkennbaren Belange von dritter Seite und deren Abwägung untereinander ist ein zentrales Element des Bauleitplanverfahrens. Es ist offensichtlich, dass Bauleitpläne nicht nur die zukünftige Entwicklungsrichtungen der Städte und Gemeinden bestimmen, sondern bedingt dadurch auch unmittelbare Folgen – z.B. für direkte Nachbarn – oder mittelbare Folgen haben kann – wie bei der Zurverfügungstellung von ausreichenden Gewerbegrundstücken. Die Bürgerbeteiligung ist deshalb ein wichtiger Baustein innerhalb des Ablaufs des Bauleitplanverfahrens. 38 So ist es nahe liegend, im Rahmen des e-Government jene Bereiche in den Vordergrund zu stellen, die stark von der Kommunikation geprägt sind. Genau dies ist wesentlicher Inhalt der Bürgerbeteiligungsprozesse. Dabei werden nicht nur jene Bereiche einbezogen, die formal der Bürgerbeteiligung unterliegen (frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 I BauGB und Offenlage nach § 3 I BauGB). Hierzu gehören auch Kommunikationsflüsse z.B. bei Rahmenplänen, die nicht formalen Abläufen unterliegen (»Ihre Meinung ist gefragt«). Information und Kommunikation und der sich daran anschließende Workflow (unmittelbare Weiterverarbeitung der Anregungen) sind also die zentralen Elemente des e-Governments in diesem Projekt. B. Rechtliche Rahmenbedingungen Der rechtliche Rahmen ist im Wesentlichen in § 3 BauGB abgesteckt und bildet die Grundlage für alle Verwaltungsakte bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Darüber hinaus werden Kommunikationsprozesse auch außerhalb des gesetzlichen festgelegten Verfahrens gefördert. Daneben gibt es vereinzelt Beteiligungsverfahren bei Planfeststellungsverfahren. C. Beteiligte am Verwaltungsprozess Im Verwaltungsprozess ›Bauleitpläne‹ ist eine Vielzahl von Beteiligten zu berücksichtigen. Es handelt sich sowohl um interne wie externe Verwaltungsstellen sowie die allgemeine Öffentlichkeit: Beteiligte innerhalb der Verwaltung. Beteiligte anderer Verwaltungsstellen, insbesondere TÖBs, aber auch Behörden außerhalb der Beteiligungsverfahren, so z.B. zu vorherigen fachlichen Begutachtungen. ■ Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen; der Beteiligungsumfang ist hier außerordentlich wechselhaft. Er reicht von ›Null-Beteiligung‹ (keine Anregungen) bis hin zur Auslösung von Bürgerinitiativen. Mittelwerte sind sinnvollerweise nicht festzulegen. ■ ■ e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 39 Bauleitpläne/Bauplanung D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts 1. Paderborn ■ Verwaltung Beim Start des Projekts wurden in Paderborn im Internet ausschließlich die im Verfahren oder in der Bürgerbeteilung befindlichen Bauleitpläne über ein Standardredaktionssystem veröffentlicht. Die Informationen wurden für das Internet speziell aufbereitet und durch eine/n Mitarbeiter/in eingegeben. Die grafische Präsentation der Pläne erfolgte über ein Produkt der Fa. Tensing, dem TGView, mit dem auch der Stadtplan präsentiert wird. Partizipationsansätze waren nicht verfügbar. Intern wurden die Workflows zu den Bauleitplänen mit dem NOTES-Produkt Bauleitplanung der Firma Indocs, Paderborn, abgewickelt, das aber noch keine Schnittstellen ins Internet bot. Die über das Redaktions- sowie das TGView-System zur Verfügung stehenden Funktionalitäten reichten zwar für die grundsätzliche Darstellung im Internet aus, boten aber keine genügenden und kostengünstigen Erweiterungsmöglichkeiten für eine Integration von Informationen aus der bestehenden Anwendung. Gesucht wurde – insbesondere auch für das Internet – eine Plattform, die durch den Einsatz bei mehreren Kommunen die Möglichkeit der gemeinsamen Entwicklung bietet, andererseits durch Schnittstellen eine Kommunikation mit bestehenden, z.T. unterschiedlichen Produkten ermöglicht. Die Hard- und Softwareausstattung an den Sachbearbeiterplätzen bei der Stadt Paderborn entspricht den heute gängigen Standardsystemen (Windows2000-Plattform, Office, E-Mail, Internetzugang bei Freischaltung verfügbar). Arbeitsplätze zur Erstellung von Bauleitplänen sind zusätzlich mit der Software WS LandCad der Fa. Widemann ausgestattet. Das interne Netz wird gegenüber dem Internet durch eine zentrale Firewall geschützt, die durch das Rechenzentrum GKD Paderborn administriert wird. Im Intranet standen allen Mitarbeitern zu Beginn des Projekts zahlreiche Kartenwerke über den Tensing-Viewer zur Verfügung. Einzelne freigeschaltete Mitarbeiter konnten auch schon auf die Bauleitpläne zugreifen. ■ Zu beteiligende externe Stellen (TÖB) Die grundsätzliche Ausstattung wurde anhand einer Besprechung mit den TÖBs erörtert. Festzuhalten ist, dass der für dieses Projekt erforderliche Browser nebst E-Mail- und Internet-Zugang bei allen TÖBs zur Verfügung steht oder zukünftig geschaffen werden kann. 2. Gütersloh Fachbereich Stadtplanung a) Hardware Jeder Arbeitsplatz im Fachbereich Stadtplanung ist mit einem Standard-PC und einem Monitor (17“ in der Sachbearbeitung, 21“ im CAD-Bereich) ausgestattet. Zudem teilen sich im Schnitt je 2-3 Personen einen s/w-Laserdrucker. Für alle Mitarbeiter des Fachbereichs stehen zudem ein DIN A3-Farbdrucker sowie ein Farbplotter zur Verfügung. ■ b) Software Standardinstallation auf jedem PC ist Microsoft Windows NT 4 mit Service-Pack 6a, Microsoft Office 97 Professional, Internet Explorer 5.5 oder höher, Microsoft Java, Virenscanner. Alle PCs sind der NT-Domäne der Stadtverwaltung Gütersloh angeschlossen. Auf Arbeitsplätzen mit CAD-Unterstützung sind zusätzlich die Produkte Autodesk Map5 sowie Widemann WS LandCAD 2002 installiert. Als Email-Client dient Microsoft Outlook 97. Jeder Mitarbeiter der Stadtplanung hat eine eigene EmailAdresse im Format ›Vorname.Nachname@gt-net.de‹ für die Kommunikation intern und extern. Diese Adressen werden auf dem Exchange-Server des ITService gehostet. Die Arbeitsplätze besitzen durchgehend uneingeschränkten Zugang zum Internet. Die Software ProPLANUNG der Fa. PROSOZ Herten war vor Beginn des Projekts noch nicht im Einsatz, sondern wurde erst im Zuge des Projekts eingeführt. ■ Zu beteiligende externe Stellen (TÖB) Die Stadtverwaltung Gütersloh besitzt keine Kenntnisse über die EDV-Ausstattung der externen Stellen (Träger öffentlicher Belange). Es ist jedoch davon auszugehen, dass Email-Client und Internetbrowser an jedem Arbeitsplatz verfügbar sind, da diese heute zum Lieferumfang eines jeden Clientbetriebssystems gehören. 39 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 40 Bauleitpläne/Bauplanung 3. Siegburg ■ Planungsabteilung Die Hard- und Softwareausstattung an den Sachbearbeiterplätzen bei der Stadt Siegburg entspricht den heute gängigen Standardsystemen (Windows2000-Plattform, Office, Internetzugang bei Freischaltung verfügbar). An allen Arbeitsplätzen stehen der Internetzugang sowie der Email-Client Outlook 2000 zur Verfügung. Jeder Mitarbeiter der Stadtplanung hat eine eigene Emailadresse im Format ›Vorname.Nachname@siegburg.de‹ für die Kommunikation intern und extern, zudem existiert das Postfach stadtplanung@siegburg.de. Das interne Netz wird gegenüber dem Internet durch mehrere Firewalls geschützt, die durch das Rechenzentrum des Zweckverbandes GKD Rhein-Sieg/Oberberg administriert werden. Für die Verwaltung der Bauleitpläne wird – im Gegensatz zu Paderborn und Gütersloh –, wohl auch bedingt aufgrund der größenordnungsbedingt geringeren Personalausstattung, keine spezielle Fachsoftware genutzt. Es wird lediglich das Produkt Excel für eine tabellarische Auflistung der Verfahrensstände genutzt. Im Intranet der Stadtverwaltung steht mit SiGIS 40 ein Auskunftssystem auf der Basis des Produktes GISeye der BT-GIS aus Bonn, in dem u.a. alle 250 Bebauungspläne im Rasterformat georeferenziert abrufbar sind, zur Verfügung. Arbeitsplätze mit CAD-Unterstützung verfügen zusätzlich über die Produkte ICAADS (Erstellung von Bebauungsplänen), Adobe Photoshop und SICAD SD. Neue Bebauungspläne werden mit Hilfe von ICAADS grafisch erstellt und nach Rechtskraft nach SiGIS überführt. Im Internet der Stadt Siegburg (www.siegburg.de) wurden zu Beginn des Projekts noch keinerlei Bauleitpläne dargestellt. Zu beteiligende externe Stellen (TÖB) Im Rahmen einer Besprechung mit den TÖBs wurde festgestellt, dass zwar bei allen TÖBs die für dieses Projekt erforderlichen Browser und Email-Clients zur Verfügung stehen, in einzelnen Fällen aber noch kein Zugang nach außen realisiert bzw. zugelassen ist. Zudem wird generell als problematisch angesehen, die internen Arbeitsabläufe (Workflow) so zu gestalten, dass auch bei der elektronischen Abgabe einer Stellungnahme die internen Mitzeichnungserfordernisse ohne internen Medienbruch berücksichtigt werden. ■ e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 41 Bauleitpläne/Bauplanung E. Darstellung des Workflows Im Folgenden wird der gesamte Prozess vom Aufstellungsbeschluss bis zum Satzungsbeschluss durch den Rat dargestellt. An dem Workflow wird sich auch zukünftig durch den Einsatz der im Pro- jekt entwickelten Software nichts ändern. Allerdings wird der Prozess zukünftig in seiner Gesamtheit EDV-mäßig unterstützt. Die Symbole X, =>, <= stellen die Darstellung von Daten im Internet (X) oder einen Informationsfluss (=> <=) vom oder ins Internet dar. Gesamtprozess im zeitlichen Ablauf Teilprozesse 1 Aufstellungsbeschluss durch den Planungsausschuss Präsentation des Planes im Ausschuss 2 Frühzeitige Bürgerbeteiligung (z.B. Bürgerversammlungen, Handzettel, Beratungsangebote) => X <= Information durch Plandarstellung, Infobroschüre Anregungen von Bürgern gehen ein 3 Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (durch Zusendung der Planunterlagen, des Erläuterungsberichtes/der Begründung, Frist in der Regel 4 Wochen) TÖBs sind z.B.: Stadtwerke,Telekom, Forstbehörden, Staatliches Umweltamt, Kreis Gütersloh, Kirchen, Westfälisches Straßenbauamt => Information durch Plandarstellung und weitere Planunterlagen an TÖB (beschränkter Benutzerkreis) Stellungnahmen gehen ein 4 Abwägung + Entwurfsbeschluss durch den Planungsausschuss 5 Offenlage (in der Regel 4 Wochen) <= => <= 6 Abwägung der vorgebrachten Anregungen 7 Empfehlungs-Satzungsbeschluss durch den Planungsausschuss 8 Satzungsbeschluss durch den Rat 9 Öffentliche Bekanntmachung (Tageszeitungen) X => Information durch Plandarstellung/ Infobroschüre Anregungen von Bürgern gehen ein Anmerkungen Die Form der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist den Städten freigestellt. Formale Bürgerbeteiligung. Die Form ist im BauG genau festgelegt. Information, dass Plan beschlossen aktive Information der TÖB auf Wunsch durch E-Mail 10 Allgemein verbindliches Recht 41 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 42 Bauleitpläne/Bauplanung F. Fallzahlen ■ Gütersloh Seit Inkrafttreten des BauGB (seinerzeit BBauG) sind bei der Stadt Gütersloh über 500 B-Pläne aufgestellt bzw. Änderungsverfahren durchgeführt worden. Wie im Projekt angelegt, sollen Auskünfte aus dem Planbestand online möglich sein. Grundsätzlich kann also jeder B-Plan nachgefragt werden. Die Schwerpunkte werden sicherlich auf den neueren B-Plänen liegen. Die Menge der Auskünfte ist konjunktur- und jahreszeitabhängig. Bei einer angenommenen Basis von 15 Auskünften pro Arbeitstag und angenommenen 10 Auskünften online kann also von einem groben Auskunftsumfang von 10 x 220 = 2 200 Online-Auskünften gerechnet werden. Sehr viel schwieriger abzuschätzen ist der Kommunikationsumfang bei Bürgerbeteiligungsverfahren. Im Fachbereich Planung werden im Jahr etwa 40 Verfahren mit unterschiedlichen Intensitäten durchgeführt. Die Zahl der Kommunikationsprozesse kann zwar nachvollzogen werden, sie aber für Planverfahren in die Zukunft zu projizieren, ist mit großen Risiken behaftet. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass eine Online-Beteiligung auch zu erhöhten Beteiligungsumfängen führt. Eine EMail zu schreiben und zu versenden ist vom Aufwand sehr viel eher zu leisten, als ein Schreiben aufzusetzen und sich mit Inhalt und Briefmarke anschließend auf den Weg zum nächsten Briefkasten zu machen. Als Arbeitsgrundlage (bei Annahme erhöhter Beteiligung und ohne Beschränkung auf formale Verfahren) wird hier eine Zahl von grob 5 x 220 Arbeitstagen = 1 100 Kommunikationsprozessen angesetzt. Anzahl Einwohner: 96.049 (Stand: Feb. 2003) ■ Paderborn 574 rechtskräftige Bebauungspläne (einschließlich der Änderungen), 51 Pläne im Verfahren, 97 Änderungen des Flächennutzungsplanes, ca. 50 Beratungsgespräche täglich, sowohl persönlich wie auch per Telefon. Anzahl Einwohner: 139.134 Einwohner (Stand: 28. Februar 2003) 42 ■ Siegburg 230 rechtskräftige Bebauungspläne (einschließlich der Änderungen), 30 Pläne im Verfahren (Bebauungs- und Flächennutzungspläne), 50 Änderungen des Flächennutzungsplanes, im Schnitt ca. 15 Beratungsgespräche täglich Anzahl Einwohner: 39.000 Einwohner (Stand Anfang 2003) G. Kostensituation Durch das Projekt werden sich mittelfristig keine wesentlichen Effekte auf die Kostensituation, insbesondere nicht im Hinblick auf das Erreichen von Kostenersparnissen, bei der Abwicklung des Bauleitplanprozesses ergeben. Vielmehr stehen hier Optimierung und Beschleunigung des Informationsaustausches, transparentere Darstellung der Bauleitpläne, ggfls. geringerer Beratungsbedarf in der Verwaltung, Service über die Öffnungszeiten hinaus usw. im Vordergrund, die sich jedoch alle monetär nur schwer bewerten lassen. Erst bei einem hohen Durchdringungsgrad der Internet-Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger, d.h. einer weitgehenden Nutzung der elektronischen Medien im Beteiligungsverfahren, ist mit monetärem Nutzen zu rechnen. III. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzepts – Lösungsansätze Zunächst soll hier auf die Ausführungen unter I B. (Beschreibung des angestrebten Endzustandes) verwiesen werden. Die technische Unterstützung des Bauleitplanungsprozesses erfolgte bei den Kommunen auf völlig unterschiedliche Weise: In Paderborn kommt ein NOTES-Bauleitplanungsprodukt der Fa. Indocs zum Einsatz, das die Workflows zur Bauleitplanung abbildet. Gütersloh setzt das Produkt ProPlan der Fa. PROSOZ ein, in Siegburg reicht die Verwaltung des Planungsprozesses mit den Standard-OfficeMitteln aus. Mit den beiden eingesetzten Fachanwendungen werden nicht nur die Verwaltungsabläufe der Bauleitplanverfahren (und auch anderer e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 43 Bauleitpläne/Bauplanung außerhalb des BauGB liegenden Projekte) bearbeitet, sondern können alle relevanten Informationen zu allen bisher als Satzungen beschlossenen Bauleitpläne verwaltet werden. Ein besonderer Schwerpunkt des gemeinsamen Projekts war es, für alle Anwendungsfälle über eine einheitliche Schnittstelle die erforderlichen Daten ins Internet zu stellen und eine Kommunikation mit dem Bürger bzw. den Trägern öffentlicher Belange zu realisieren. Dabei soll diese Kommunikation medienbruchfrei vom Bürger/TÖB übers Internet in die Fachanwendung und ggfls. wieder zurück erfolgen. Eine Eigenentwicklung wurde aufgrund des hohen Entwicklungsaufwandes schnell verworfen. Die Marktsichtung ergab nach übereinstimmender Meinung, dass die Fa. Tetraeder mit dem Produkt ›Planungsinformations- und Beteiligungsserver‹ einen Teil der Anforderungen bereits erfüllt. Dies gilt insbesondere für die alphanumerische Internet-Darstellung der Verfahrensstände der Pläne sowie der Beteiligung der Bürger und die allgemeinverständlichen Informationen zum Planungsrecht. Die Integration der grafischen Daten mit dem Produkt GISEYE (s. unten) stellte sich als völlig problemlos dar. Erforderlich ist die Entwicklung einer XML-Schnittstelle zwischen den vorhandenen Programmen sowie der Internet-Plattform, um Doppeleingaben zu vermeiden und die Informationen medienbruchfrei weiter bearbeiten zu können. Der gesamte Bereich der Plattform für die Träger öffentlicher Belange wird derzeit entwickelt. Insbesondere sollte hier ein Portal für einen beschränkten Benutzerkreis geschaffen werden, in dem die TÖBs Ihre Stellungnahmen abgeben können, diese auf dem Portal gespeichert werden und bereits vor Ablauf der Frist die Stellungnahmen anderer TÖBs eingesehen werden können, um ggfls. in ihrer eigenen Stellungnahme darauf reagieren zu können. Nach Abschluss der Frist für Stellungnahmen der TÖBs werden die Informationen in die Bauleitplanungsverfahren übertragen und dort elektronisch bearbeitet. Das hohe Interesse der TÖBs, das in verschiedenen Sitzungen geäußert wurde, zeigt, dass in diesem Bereich erheblicher Bedarf besteht und gibt den Beteiligten Zuversicht für den Erfolg des Projekts im Teilbereich TÖB. Bezüglich der Schnittstelle und dem neuen Portal für die TÖBs sind die Detailplanungen abgeschlossen. Die Programmierungs- und Testphase läuft in Kürze an und soll bis Mitte des Jahres 2003 fertig sein. Als besondere Herausforderung des Projekts wurde darüber hinaus gesehen, dass in allen drei beteiligten Kommunen unterschiedliche GIS-Strukturen bereits im Einsatz waren. Diese sollten jedoch über Schnittstellen und ergänzende Produkte so zusammengeführt werden, dass die Informationen mit einer einheitlichen Oberfläche präsentiert werden können. Bei dem System zur Darstellung der grafischen Pläne im Internet sollte somit ein Produkt zum Einsatz kommen, das sich in die vorhandenen kommunalen Rauminformationssysteme (KRIS) integriert, ohne eine Ablösung oder Neuinvestition des gesamten KRIS oder Umsetzung von Plänen in andere Formate erforderlich zu machen. Die Ausgangssituation war bei der Stadt Paderborn bestimmt durch die Produkte TGView und den entsprechenden Viewer der Fa. Tensing, in Gütersloh durch die SICADFamilie und in Siegburg durch das Produkt GISEYE. Untersuchungen der Arbeitsgruppe führten zu dem Ergebnis, dass das Produkt GISEYE der Fa. BTGIS optimal zur Darstellung von Plänen ist. Die Integration in die vorhandenen GIS-Strukturen fiel deshalb besonders leicht, weil das Produkt GISeye alle vorhandenen Strukturen, Pläne und Datenbanken problemlos einbinden kann und sich als Präsentationsschicht bzw. Front-End versteht. Das Produkt wurde daher bei allen beteiligten Kommunen eingeführt und stellt bereits unterschiedlichste Pläne dar, z.B. den Stadtplan, Themenkarten wie Mobilfunkstandorte, IT-Firmen oder Luftbilder (z.B. bei www.paderborn.de). Besonderes Feature ist, dass auf der Kartengrundlage im Internet sogar Änderungen eingezeichnet und konstruiert werden können, was das Produkt insbesondere für die Beteiligungskomponente interessant macht. Vorteilhaft für die Umsetzung des Projekts ist, dass bei allen beteiligten Kommunen die Bauleitpläne bereits elektronisch vorliegen (gescannt oder direkt aus einer CAD-Software). Als ein großes Problem bei der Betrachtung der Pläne hat sich jedoch herausgestellt, dass die Pläne nicht als ›Gesamtplan‹ vorliegen, sondern jeweils Ausschnitte (›Schnipsel‹) aus dem Plan neu beschlossen werden und diese nicht in den Gesamtplan montiert werden. 43 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 44 Bauleitpläne/Bauplanung Hier wurden lange Lösungen gesucht, bis man sich in Paderborn und Gütersloh dazu entschlossen hat, die Bauleitpläne elektronisch neu zu montieren. Das neue Internet-Angebot im Rahmen dieses Projekts wird in die jeweiligen Cityportale der Kommunen integriert. In Siegburg (www.siegburg.de) erfolgt der Zugang über die Rubrik ›Rathaus online‹. Die Stadt Gütersloh wird ein eigenes Stadtplanungsportal freischalten (stadtplanung.guetersloh.de), die Stadt Paderborn (www.paderborn.de) wird das Angebot über die bereits vorhandene Rubrikseite ›Bauen und Wohnen‹ dem Bürger zugänglich machen. Damit findet der Internet-User das Angebot an herausgehobener Stelle schnell und direkt, so dass ein niedrigschwelliges Angebot mit Aufforderung entsteht, sich an der Entwicklung der Stadt zu beteiligen. B. Realisierungsphase Die Realisierungsphase wurde schrittweise umgesetzt bzw. geplant: ■ ■ ■ ■ Einsatz des Zusatzproduktes GISEYE für die grafische Darstellung aller Pläne im Internet bei den Städten Paderborn und Gütersloh Ende 2002 (u.a. Stadtplan, Luftbilder usw.) Einsatz des Planungsinformations- und Beteiligungsserver für den Bürger ohne Schnittstellen Anfang März 2003 Erstellung der erforderlichen Schnittstellen im März / April 2003 Programmierung des Servers für Träger öffentlicher Belange im April 2003 1. Technische Umsetzung a) Gütersloh und Paderborn aa) GISeye-Server Die im Rahmen des Projekts zu lösenden Aufgabenstellungen waren nur mit einem GIS-System bzw. Auskunftssystem zu lösen, das die folgenden Funktionalitäten aufweist: ■ ■ GIS-Client, der auf Internettechnologie aufsetzt (JAVA, ActiveX …) Darstellung verschiedener Datenquellen (Raster-, Vektor-, Sachdaten) 44 ■ ■ ■ ■ ■ Einbindung OGC-konformer Datendienste Erweiterbarkeit (kein geschlossenes System) Digitalisierungsmöglichkeiten Einfache Bedienbarkeit geometrische Verschneidung (z.B. B-Plan-Gebiete) Mit dem System GISeye der Firma BT-GIS werden diese Anforderungen erfüllt. GISeye ist ein Intra/Internetclient, der in der Lage ist, verschiedenste Daten von so genannten MAP-Servern bereitzustellen. Das OPEN GIS CONSORTIUM (OSC) hat Standards definiert, mit denen ein GIS-Client Abfragen an einen MAP-Server stellen kann. Der MAP-Server bietet einen Dienst, der den Aufruf des Clients auf dem Datenbestand absetzt und als Ergebnis ein Bild (z.B. GIF) des gewünschten Bereiches an den Client zurückliefert. In Paderborn wurden beispielsweise parallel zum Einsatz des Systems GISeye folgende Mapserver installiert: Rasterdaten-Mapserver der Firma Tensing für BPläne, Basiskarten ■ DWG-/DXF-Mapserver der Firma Geocad für CAD-Zeichnungen ■ Vektordaten-Mapserver der Firma Offis für die Liegenschaftskarte ■ Außer der Präsentation der verschiedensten Kartenbestände, die nun in einem System integriert werden können, sind im Intranet die Liegenschaftsbuchdaten über die ALB-Schnittstelle von BT-GIS sowohl für Navigationszwecke (Gemarkung/Flur/ Flurstück oder Straße/Hausnummer), als auch für Auskunftszwecke (z.B. Eigentümer) verfügbar. Im System können eigene Sachdatenbestände bereitgestellt und über einen Digitalisierungsbaustein Geometrien und Zusatzinformationen abgelegt werden. Eine komfortable Administrationsoberfläche sowie eine projektbezogene Benutzerverwaltung runden das System ab. Zur Verwaltung der Bebauungspläne wurden alle Umringe der Geltungsbereiche erfasst. Startet ein Nutzer das System im Intranet und navigiert bzw. zoomt sich in den gewünschten Bereich, können diese Umringpolygone mit dem aktuellen Kartenfenster verschnitten werden. Im dynamischen Menü werden daraufhin nur die B-Pläne angezeigt, die auch im tatsächlichen Ausschnitt vorliegen. Es e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 45 Bauleitpläne/Bauplanung findet somit eine geometrische Suche statt. Aus den über 500 B-Plänen der Stadt werden dann alle betroffenen B-Pläne, sowie Änderungen angeboten. Bei Bedarf kann auch der Gesamtplan noch einmal mit dem schnellen Rasterviewer betrachtet werden. Im Internet wird das System GISeye MA (minimal Applet) bereits für das Stadtinformationssystem, die Bodenrichtwertekarte und einzelne Bebauungspläne eingesetzt. Für besondere Benutzergruppen wird GISeye mit dem größeren Applet und mit dem vollen Funktionsumfang genutzt. Auch hier ist über eine Benutzerverwaltung der gesicherte Zugang gewährleistet. bb) Tetraeder-Server im Zusammenspiel mit NOTES-, Proplan- und GISeye-Server internes LAN Informationen aus dem Bauleitplan-Prozess ins Internet Die Anwendungen ProPlan und Notes-Bauleitplan unterstützen zunächst den Workflow innerhalb der Verwaltung und sind daher von den Internet-Servern getrennt (u.a. auch zusätzlich durch Firewall). In regelmäßigen Abständen werden die erforderlichen Informationen über Bauleitpläne (Plannummer, Verfahrensinformationen, Begleitbroschüren usw.) und Mitarbeiter (Ansprechpartner) von den produktiven Servern auf die Internet-Server übertragen (per FTP bei Proplan, per NOTES-Replikation bei der NOTES-Anwendung). Als Austauschformat wird XML festgelegt. Der Tetraeder-Server holt sich die Informationen (PlanID mit Verfahrensstandinfo technische Betrachtung Internet KRIS GISEye-Server Pläne ProPlan NOTES Web-Server NOTES-Server Verfahrensinfos, Broschüren, Bilder als XML, PDF, JPG, GIF Bplan Verw. bei Zugriff auf Server durch Bürger holt sich Tetraeder Infos anhand PlanID live von NOTES-/ WEB-Server und präsentiert diese im richtigen Layout Internet-Besuch Tetraeder-Server PCArbeitsplatz holt Stellungnahmen Firewall holt per Script XML-Datei mit PlanID, Verfahrensschritten, Link für LiveConnection Projekt e-Government: Bauleitpläne Tetraeder - Notes / Proplan 45 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 46 Bauleitpläne/Bauplanung Bürger Versorger Internet Architekten andere Behörden einheitliches Benutzerinterface Internet-Server GISeye Planungs- und Beteiligungsportal Planungs- und Beteiligungsportal grafische Plandarstellung Bürger- und Architekten Träger öffentl. Belange (TöB) öffentlich beschränkter Benutzerkreis Datenbankinformation für beide Bereiche internes Verwaltungsnetz KRIS Kommunales Rauminformationssystem Bauleitplanungssoftware Die Komponenten im Überblick sowie Ansprechpartner) per Script regelmäßig vom WEB-/Notes-Server über das http-Protokoll. Sofern der Bürger nunmehr auf das Bauleitplanportal (Tetraeder) zugreift, werden ihm alle Informationen rund um den Bauleitplan unter einer Oberfläche zur Verfügung gestellt, ohne dass dieser merkt, ob die Daten vom NOTES-/ProPlan-Internet-Server oder vom GISeye (Plandarstellung) bereitgestellt werden. Infos aus der Bürger-/TÖB-Beteiligung zurück ins Workflow-Produkt Die Informationen werden nach Abschluss der Beteiligung in einem Block von der Tetraeder-Anwendung nach NOTES/ProPlan übertragen. Die Übertragung wird manuell angestoßen Die Steuerung erfolgt vom NOTES-/ProPlanClient durch den Anwender. 46 Einsichtnahme in Stellungnahmen Auf dem TÖB-Portal sollen die TÖBS in die verschiedenen Stellungnahmen Einsicht nehmen können (Lese-Rechte). Nur die selbst erfassten Stellungnahmen dürfen geändert werden (Änderungsrecht). Gespeichert wird nur die jeweils letzte überarbeitete Stellungnahme. b) Siegburg aa) GISeye-Server Grundsätzlich wird auf die Ausführungen zu Paderborn/Gütersloh verwiesen, da in Siegburg bereits seit dem Jahr 2000 SiGIS auf der Basis von GISeye im Intranet verwaltungsweit und seit Anfang 2002 GISeye-MA für die Darstellung des Stadtplanes im Internet (http://stadtplan.siegburg.de) mit zusätzlichen Themenebenen eingesetzt wird. Unterschie- e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 47 Bauleitpläne/Bauplanung GISeye-Umgebung Paderborn de ergeben sich darin, dass in Siegburg mittlerweile weder im Inter- noch im Intranet zu GISeye ein zusätzlicher Map-Server eingesetzt wird. Die Funktionalitäten werden von GISeye mit wahrgenommen. bb) Tetraeder-Server im Zusammenspiel mit GISeye-Server In Siegburg wird der Tetraeder-Server künftig auch zur Unterstützung des verwaltungsinternen Workflows eingesetzt. Über gesonderte Kennungen besteht ein spezieller Zugang für die Mitarbeiter der Planungsabteilung zur Ansicht und Pflege der Sachdaten. Gemeinsam mit Tetraeder wird diesbezüglich die Anwendung entsprechend erweitert und auf die hiesigen Belange angepasst. Damit kann auf die Beschaffung einer Fachsoftware wie in Paderborn und Gütersloh verzichtet werden. Daher verfügt der Tetraeder-Server ›Siegburg‹ – im Gegensatz zu Paderborn und Gütersloh – bereits unmittelbar über alle für die Internet-Präsentation erforderlichen Sachinformationen. Hinsichtlich der Plandarstellung war ursprünglichvorgesehen, die Pläne per FTP auf den in der Internet-Umgebung verfügbaren GISeye-MA-Server hochzuladen, so dass das Bauleitplanportal (Tetraeder) für die Plandarstellung auf diesen Server zugreift. Dieses Konzept wird aber insofern geändert, dass es ermöglicht wird, unter Berücksichtigung entsprechender Schutzmechanismen unmittelbar auf den internen GISeye-Server zuzugreifen, der die Pläne in einer für die Internet-Darstellung hinreichenden Auflösungsstufe zur Laufzeit erstellt. Dabei entfällt die Problematik einer doppelten Datenhaltung. Alle im Verfahrensverlauf eingegangenen Informationen werden in der Tetraeder-Anwendung vorgehalten und verbleiben dort auch nach Abschluss des Projekts. Noch ungeklärt ist die Frage der Anbindung an das eingesetzte Ratsinformationssystem bzw. das Verfahren ›Sitzungsdienst‹, in dem die Vorlagen für die politischen Gremien (Rat, Planungsausschuss) erstellt werden. Denn im Sinne einer Prozessoptimierung wäre es sinnvoll, eine Sitzungsvorlage unmittelbar aus der ›Tetraeder‹-An47 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 48 Bauleitpläne/Bauplanung wendung erstellen zu können als auch umgekehrt die Beratungsergebnisse (z.B. Aufstellungsbeschluss) unmittelbar in diese Anwendung überführen zu können. 2. Organisatorische Veränderungen Wesentliche organisatorische Veränderungen sind durch die Einführung des neuen Produktes nicht zu erwarten, da ›lediglich‹ ein zusätzlicher ›Kanal‹ für den Informationsfluss geöffnet wurde. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass sich durch den schnelleren Informationsaustausch zwischen den TÖBs und der Verwaltung die Arbeitsweise verändern kann. Eine Bewertung kann allerdings erst nach dem Vorliegen erster Erfahrungen Ende 2003 erfolgen. nen universellen Zugriff auf raumbezogene Informationen. Das Produkt GISeye holt aus verschiedensten Informationspools die Informationen ab und stellt diese für den Anwender unter einer einheitlichen Oberfläche zusammen. Die Bereitstellung der B-Pläne über eine geometrische Verschneidung ist die einfachste Art, einem unbedarften Nutzer den richtigen B-Plan mit seinen Änderungen anzubieten. Ein Ausbau des Systems in der Gesamtverwaltung mit speziellen Benutzerprofilen, Rechten und Möglichkeiten wird in den kommenden Monaten erfolgen. Eine daten- und softwareunabhängige GIS-Drehscheibe mit einfachen und überschaubaren Funktionen ist für zahlreiche interne und externe Nutzer ein Mehrwert, der nicht zu unterschätzen ist. 3. Schulung von Personal V. Fazit Mit dem Einsatz der Produkte GISeye sowie Tetraeder wurden mit den entsprechenden Firmen die jeweils erforderlichen Schulungstage zur Administration und Bedienung der Systeme eingekauft. 4. Belange des Datenschutzes Datenschutzsensible Eingaben auf den Servern erfolgen über gesicherte HTTPS-Verbindungen. Da die Daten z.T. auf den Servern bei der Fa. Tetraeder gespeichert werden, wurden spezielle vertragliche Vereinbarungen bezüglich des Datenschutzes abgeschlossen. IV. Sonstige Auswirkungen des Projekts Der durch das Pilotprojekt erfolgte Innovationsschub zur Nutzung raumbezogener Informationen im Intra-, Extra- und Internet hat mit der Systemauswahl für das Produkt GISeye eine zukunftsträchtige Entwicklung angestoßen. Die bisher auch intern über verschiedenste Produkte zur Verfügung gestellten geographischen Informationen im Rahmen eines KRISP konnten unter dem Dach des GISeye zusammengefasst werden. Die universelle Nutzung von normierten Datenquellen (OSC) über so genannte MAP-Server und die browsergestützte Oberfläche der GIS-Clients ermöglichen ei48 Insgesamt gesehen liegt der Reiz dieses e-Government-Projekts in der Mischung und Bedeutung der zahlreichen Komponenten, die in dieser Vielzahl in anderen Projekten nicht unbedingt zu finden sind. Diese Komponenten sind: ■ e-Government mit den Kommunikationsbeziehungen Behörde – Bürger Behörde – andere Behörden (TÖBs) Behörde – Firmen (TÖBs, z.B. Versorger) und den Elementen Information, Kommunikation und Partizipation ■ Zusammenführung heterogener Systeme über standardisierte Schnittstellen zu einem Gesamtsystem ■ Die Verarbeitung von ›weichen‹ Informationen ■ Dies fast umfassende technologische Unterstützung eines Kernbereichs der Kommune. Mit dem Projekt soll auch gezeigt werden, dass für die Lösung komplexer Zusammenhänge nicht zwingend eine jahrelange Konzeptionsphase erforderlich ist, sondern dass auch durch die gute und effektive Zusammenarbeit verschiedener Kommunen ein schneller Nutzen erreicht werden kann und Investitionen trotz leerer Kassen gezielt auf die Optimierung des Serviceangebotes und der gleichzeitigen Verschlankung der Prozesse gerichtet werden können. Dieses Ziel wurde erfolgreich erreicht. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 49 Personenstandswesen Teilprojekt Baugenehmigung 49 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 50 Baugenehmigung Teilprojekt Baugenehmigung Inhalt Stadt Herten I. Ziel des Teilprojekts A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts B. Beschreibung des angestrebten Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts 1. Online-Beauskunftung im Einzelfall 2. Medienbruchfreie Kommunikation zwischen den zu beteiligenden Stellen im sogenannten ›Ämterumlauf‹ • Online-Beantragung und -Bescheidung einzelner Antragsarten II. Beschreibung der Ausgangslage A. Definition der kommunalen Aufgabe B. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten 1. Rechtliche Rahmenbedingungen 2. Lokale Besonderheiten C. Beteiligte am Verwaltungsprozess D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts 1. Bürgerservice Bauen Herten 2. Zu beteiligende Stellen (extern) E. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts 1. Beauskunftung 2. Kommunikationswege innerhalb des ›Ämterumlaufs‹ 3. Beantragung und Bescheidung F. Fallzahlen G. Kostensituation 1. Beauskunftung 2. Ämterbeteiligung III. Umsetzung des Teilprojekts Von Hans-Jürgen Kapsch Koordinator Verwaltung/EDV Bürgerservice Bauen Stadt Herten e-Mail: h.kapsch@herten.de 50 A. Erstellung eines Sollkonzepts 1. Online-Beauskunftung im Einzelfall 2. Medienbruchfreie Kommunikation zwischen den zu beteiligenden Stellen im so genannten ›Ämterumlauf‹ = Ämterbeteiligung online 3. Online Beantragung und -Bescheidung einzelner Antragsarten B. Realisierungsphase 1. Technische Umsetzung 2. Schulung von Personal 3. Stand der Dinge 51 51 51 51 51 51 52 52 52 52 53 53 53 53 53 53 53 54 54 54 54 54 54 54 54 54 55 56 57 57 58 58 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 51 Baugenehmigung I. Ziel des Teilprojekts A.Gründe für die Auswahl des Teilprojekts Fast immer, wenn über e-Government diskutiert wird, werden gerade die Baugenehmigungsverfahren als besonders interessantes Feld für künftige Online-Dienstleistungen der Kommunen angeführt. Ausschlaggebend hierfür dürfte in erster Linie die Tatsache sein, dass die ›Kunden‹-Seite mit ihren (Bau-) Anträgen oftmals wirtschaftliche Interessen verfolgt und sich natürlich vom ›Bauamt Online‹ insoweit auch dementsprechende Vorteile verspricht. Wo wirtschaftliches Interesse das Handeln prägt, wird natürlich auch eine höhere Bereitschaft vermutet zu investieren (z.B. künftig in SignaturCards oder bereits jetzt in schnellen Internetanschlüssen) als beim ›Normalbürger‹, der hin und wieder notgedrungen und bestimmt nicht immer aus wirtschaftlichen Beweggründen Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nimmt bzw. nehmen muss. Natürlich verspricht sich dabei jede Kommune, auch die Stadt Herten, den einen oder anderen interessanten und potenten Investor über ein umfassendes e-Government-Angebot in der Lebenslage Bauen von ihren Standortvorteilen zu überzeugen – angesichts knapper Kassen ein mehr als verständliches Mittel. Sich dieses Teilprojekts anzunehmen, bot sich letztendlich auch dadurch an, wird im Bürgerservice Bauen Herten doch als Software ProBAUG eingesetzt. ProBAUG wird von PROSOZ Herten, einer Tochter der Stadt Herten, entwickelt und vertrieben. Eine nahezu unmittelbare Einflussnahme auf die softwaremäßige Umsetzung des angestrebten Projektzieles ist damit garantiert. B.Beschreibung des angestrebten Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts Es wäre illusorisch gewesen, davon auszugehen, dass bis zum Ende des Gesamtprojekts in Herten das gesamte Spektrum an Baugenehmigungsverfahren in tatsächlicher und rechtlich verbindlicher Weise online beantragt, bearbeitet und beschieden werden kann. Einerseits hätten bis dahin etliche rechtliche Rahmenregeln notwendige Anpassungen erfahren müssen, andererseits stellt gerade dieser Aufga- benbereich besondere Anforderungen bei seiner ›Online‹-Umsetzung. So ist der derzeitige Alltag geprägt von nicht gerade bildschirmfreundlichen, aber im Detail zu prüfenden Bauvorlagen (in vielen Fällen größer als DIN A 2) und einer Vielzahl notwendiger Beteiligungen anderer Behörden und Dienststellen. Das Engagement im Zuge dieses Teilprojekts sollte daher zu e-Government-Angeboten führen, die nicht nur Test- und ›Spiel‹-Charakter haben, sondern ganz konkret den Beteiligten, insbesondere natürlich auch der Kundenseite, echten Mehrwert bringen und die sie alle zu weiteren e-GovernmentAnstrengungen animieren: 1. Online-Beauskunftung im Einzelfall Stand der Bearbeitung Vollständigkeit der Unterlagen ■ ›Bescheinigungswesen‹ ■ ■ d.h. Antwort auf die Frage: Wann habe ich durch wen welche Bescheinigung bei wem in welcher Qualität vorzulegen? 2. Medienbruchfreie Kommunikation zwischen den zu beteiligenden Stellen im so genannten ›Ämterumlauf‹ Verkürzung der Bescheidungszeiten durch Wegfall zeitaufwändigen Postweges ■ Online-Beantragung und -Bescheidung einzelner Antragsarten ■ zunächst ■ Bauvoranfragen einfacher rechtlicher Natur ■ Bauantrag für Werbeanlagen Beide aufgeführten Antragsarten erscheinen für ein solch erste Projektphase ideal, sind Umfang und Größe der einzureichenden Bauvorlagen in den meisten Fällen überschaubar, und sind in aller Regel nur wenige Beteiligungen weiterer Dienststellen und Behörden vonnöten und die Bauvorlagen für Werbeanlagen heute fast grundsätzlich schon digital erstellt. Zeigen sich trotz des zusätzlichen Mehraufwandes (bis zum Projektende wird noch eine parallele papiernere Antragstellung und Bescheidung notwen51 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 52 Baugenehmigung dig bleiben) gute Zwischenerfolge und eine große Akzeptanz bei den Beteiligten, wird die Anzahl der Antragsarten ausgeweitet werden. Ein darüber hinaus, eher nach innen erklärtes Ziel, gar eine grundsätzliche Voraussetzung aus Sicht der Stadt Herten ist es, dass diese e-GovernmentAngebote nicht nur kundengerecht angeboten werden, sondern derart in die Software ProBAUG eingebunden sind, dass alle MitarbeiterInnen des Bürgerservice Bauen Herten hiermit umgehen, sie über ProBAUG abarbeiten können – und nicht nur, wie bei vielen vergleichbaren Pilotprojekten, einzelne e-Government-Spezialisten hierzu in die Lage versetzt sind. II.Beschreibung der Ausgangslage A.Definition der kommunalen Aufgabe Der Bürgerservice Bauen der Stadt Herten nimmt unter anderem die Funktion der unteren Bauaufsichtsbehörde und im Rahmen der sog. Freistellungsverfahren auch die Funktion der Gemeinde wahr. Trotz der in den letzten Jahren durch den Landesgesetzgeber begonnenen Versuche, die Verfahren rund ums Bauen verstärkt auch in die Verantwortung der Bauherrenschaft, ihrer Entwurfsverfasser und weiterer Dritter (z.B. öffentlich anerkannte Sachverständige) zu legen, die Genehmigungsschwelle höher anzusiedeln und die Verfahrensgänge zu entschlacken, haben die in der Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde verbliebenen Antragsverfahren (und hierzu zählen insbesondere die wirtschaftlich relevanten Vorhaben) nichts an ihrer sehr eigenen Komplexität eingebüßt. Der Bürgerservice Bauen Herten ist daher nach wie vor die entscheidende Anlaufstelle für den Bürger, für die Bauherrenschaft, für den Investor, wenn er ein bauliches Vorhaben realisieren will. Hier müssen sie Anträge mit zahlreichen und zum Teil sehr umfangreichen Bauvorlagen stellen, hier wird ein Großteil der fachlichen Beurteilung vorgenommen und hier werden viele andere notwendigen Stellungnahmen eingeholt, diese später beurteilt und danach zentral beschieden. 52 B. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten 1.Rechtliche Rahmenbedingungen Die entscheidendsten gesetzlichen Vorgaben für den Bürgerservice Bauen Herten sind zum einen die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und zum anderen die BauPrüf-Verordnung, in der die Anforderungen an die sogenannten Bauvorlagen (Zeichnungen, Pläne etc.) genauestens geregelt sind. Trotz des Vorstoßes auf Bundesebene, mit einem Schlag in viele bundesrechtliche Vorschriften die ›elektronische Unterschrift‹ gleichberechtigt einfließen zu lassen, für das tägliche Arbeiten in einer Bauaufsichtsbehörde hat sich im Hinblick auf e-Government damit noch nicht allzu viel nach vorne bewegt. Einerseits sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften und Vorgaben zum überwiegenden Teil Landesrecht, eine dem Bund ähnliche Initiative ist wie in den meisten Bundesländern zwar auch in Nordrhein-Westfalen gestartet, bislang aber noch nicht verbindlich umgesetzt. Zum anderen würde selbst eine 1:1-Umsetzung (schriftliche = elektronische Unterschrift) eher hinder-, denn förderlich sein, wie unter anderem das Arbeitspapier zur bremischen Bauordnung im Zuge des media@komm-Projekts ausdrücklich belegt (http://www.mediakomm.net/documents/Bd4.pdf). So müssen bisherige Verfahrensvorgaben vorab unbedingt unter dem Aspekt ›e-Government‹ hinterfragt werden. Ein Beispiel: Verbleibt es auch weiterhin bei dem Erfordernis, dass ein Bauantrag sowohl von der Bauherrenschaft und dem Entwurfsverfasser unterzeichnet werden muss, dürfte der elektronische Bauantrag wohl noch lange Zeit Utopie bleiben, denn anfänglich dürfte sich wohl nur ein äußerst geringer Anteil der Bauherren zur Anschaffung einer elektronischen Signatur durchringen. Ein zweites Beispiel: Die Rohbau- und abschließende Fertigstellung eines Bauvorhabens muss momentan schriftlich angezeigt werden. Soll dies künftig auf dem elektro- e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 53 Baugenehmigung nischen Wege nur dann möglich sein, wenn eine qualifizierte elektronische Signierung gegeben ist?! Reicht hierfür nicht eigentlich auch eine einfache e-Mail aus? 2.Lokale Besonderheiten Gerade im Hinblick darauf, dass sich im Rahmen und in Folge dieses Projekts Softwarelösungen zur Realisierung des e-Government-Gedankens ergeben sollen, ist die Kombination Stadt Herten/PROSOZ Herten erwähnenswert. PROSOZ Herten entwickelt und vertreibt Software für den kommunalen Markt. Der Bürgerservice Bauen der Stadt Herten ist insoweit darin involviert, dass das Produkt ProBAUG hier vor über 10 Jahren als Idee ›geboren‹ wurde und nach wie vor von hier aus fachlich entscheidend mitbegleitet wird. C. Beteiligte am Verwaltungsprozess Die Baugenehmigungsverfahren zeichnen sich dadurch aus, dass nicht allein die klassische Beziehung Bürger und Verwaltungsdienststelle existiert, sondern eine Vielzahl weiterer Beteiligter an diesen Prozessen mitwirken: Über einen Exchange-Server sind jedem/r MitarbeiterIn interne Mails möglich. Für die externe MailKommunikation ist eine zentrale Mail-Adresse (bsb@herten.de) eingerichtet. Darüber hinaus verfügen über eine extern erreichund nutzbare Mail-Adresse mittlerweile 8 der insgesamt 18 MitarbeiterInnen, teilweise aus Gründen ihrer Zusammenarbeit mit PROSOZ Herten. An derzeit sechs Arbeitsplätzen ist ein uneingeschränkter Internetzugang eingerichtet, dessen Nutzung allen anderen MitarbeiterInnen ausdrükklich offen steht. 2. Zu beteiligende Stellen (extern) Abgesehen von einigen individuellen Ausnahmen bestand keine Kenntnis über die EDV-Ausstattung, sei es Hardware, Fachsoftware, noch MailingLösungen der im Zuge des ›Ämterumlaufs‹ zu beteiligenden Stellen. Daher war die Analyse und die weitestgehende Realisierung einer medienbruchfreien Kommunikation ein ausdrückliches Ziel dieses Teilprojekts. E. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts 1. Beauskunftung Antragsteller/Bauherrenschaft ■ Entwurfsverfasser und weitere fachkundige Dritte (Statiker, Sachverständige, Bauleiter etc.) ■ Bürgerservice Bauen Herten als zentrale, bündelnde Verwaltungseinheit ■ zu beteiligende Stellen ( je nach Vorhaben unterschiedlich in Anzahl und Adresse; sowohl interne Stellen der Stadt Herten als auch andere Behörden) ■ D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts Die gesamte Stammdatenaufnahme, Sachbearbeitung, Registratur und Textverarbeitung der (Bau-) Anträge erfolgt mittels ProBAUG. Hierdurch ergeben sich eine Vielzahl an Daten über jeden Einzelvorgang, manuell oder automatisiert erzeugt und im System zum jederzeitigen Zugriff vorgehalten. Basierend auf dieser Datenbasis kann jede/r MitarbeiterIn über spezielle ProBAUG-Masken detailliert Auskunft über jeden Vorgang geben, z.B. Vollständigkeit der Unterlagen Bearbeitungsbogen ■ Umfang und Status Quo der Ämterbeteiligung ■ Aufenthaltsort der einzelnen Antragsausfertigungen ■ Verfahrensstand ■ (noch) notwendige Bescheinigungen ■ ■ 1. Bürgerservice Bauen Herten Jeder Arbeitsplatz im Bürgerservice Bauen Herten ist mit einem PC (Windows NT-Client in Verbindung mit einem NT-Server) sowie einem 17''-Monitor ausgestattet. Neben dem Microsoft Office 97Paket (einschließlich Outlook) weisen alle Rechner eine ProBAUG-Installation auf. Der Bürger, Bauherr, Entwurfsverfasser etc. kann diesen Sachstand momentan nur über persönliche, fernmündliche oder schriftliche Anfrage erfahren. 53 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 54 Baugenehmigung 2. Kommunikationswege innerhalb des ›Ämterumlaufs‹ Nach Eingang eines (Bau-)Antrages wird über verfahrenssteuernde Elemente von ProBAUG der notwendige Umfang des Ämterumlaufs bestimmt. Hierbei begrenzt ProBAUG bereits mit Sicht auf eine möglichst kurze Bescheidungsdauer diesen Ämterumlauf auf das notwendige Maß. Die zu beteiligenden Stellen werden, sofern ausreichend Bauvorlagensätze mit eingereicht worden sind, sternförmig beteiligt, d.h. zur fachlichen Stellungnahme aufgefordert. Hierzu werden aus ProBAUG heraus sogenannte Standarddrucke, abgestimmt auf den Einzelfall, erzeugt (= ausgedruckt) und zusammen mit den Antragsunterlagen (im notwendigem Umfange) auf den hausinternen und externen Postweg gegeben. Zur Beschleunigung erfolgt jede Beteiligung unter Fristsetzung (hausintern = 10 Tage, extern je nach gesetzlicher Vorgabe). Die Stellungnahmen der zu beteiligenden Stellen kommen dann in Papierform hinein. 3. Beantragung und Bescheidung Angesichts der derzeitigen gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Hereingabe des Bauantrages und dessen spätere Bescheidung (d.h. nach Sachbearbeitung und Ämterumlauf) vollständig im Papierform. G. Kostensituation Angesichts der starken Verknüpfung mit PROSOZ Herten und der sich daraus ergebenden Pilotfunktion des Bürgerservices Bauen Herten ergibt sich im Hinblick auf Hard- und Softwareeinsatz sowie notwendige Softwareweiterentwicklungen eine ganz andere Kostensituationen als bei Kommunen, die diese Nähe zu PROSOZ Herten nicht haben. 1. Beauskunftung Im Durchschnitt dürfte jede Beauskunftung einen Arbeitsaufwand von mindestens 5 Minuten ausmachen, was einen Gesamtarbeitseinsatz von 15.000 Minuten = 250 Arbeitsstunden pro Jahr ausmacht. 2. Ämterbeteiligung Zusätzlich zu der aufzuwendenden Arbeitszeit, um diesen Ämterumlauf zu koordinieren, kommen bei allen externen Beteiligungen nicht unerhebliche Portokosten (s. Größe und Umfang der Bauvorlagen) hinzu. Selbst nach Abschluss des Ämterumlaufs entstehen weitere Versandkosten dadurch, dass ein Großteil der beteiligten Stellen und noch einige mehr (z.B. Finanzamt) über Baugenehmigung und Fertigstellung der Vorhaben informiert werden wollen. F. Fallzahlen III. Umsetzung des Teilprojekts Der Umfang der Bauantragsverfahren hat sich im Laufe der letzten Jahre bei der Stadt Herten auf rund 700 eingependelt, bei einer Einwohnerzahl Hertens von ca. 67.000. Das Ausmaß an nachgefragten Auskünften zu laufenden Bauantragsverfahren kann nur sehr schwer geschätzt werden. Es dürfte aber nicht realitätsfern sein, von rund 4 pro Antrag auszugehen, was bei ca. 700 Anträgen pro Jahr grob geschätzt rund 3.000 Nachfragen ausmacht. Bei im Schnitt 6 - 8 notwendigen Beteiligungen pro Antrag ergeben sich rund 6.000 Kommunikationsprozesse zwischen dem Bürgerservice Bauen Herten und anderen zu beteiligenden Stellen. A.Erstellung eines Sollkonzepts 54 1. Online-Beauskunftung im Einzelfall Der Wunsch nach Information über das laufende (bauaufsichtliche) Genehmigungsverfahren steht nach Erkenntnissen des Bürgerservices Bauen (= Gespräche mit Bauherrenschaften, den örtlichen Entwurfsverfasserverbänden sowie der Analyse zahlreicher Umfragen) bei den einzelnen Beteiligtengruppen ganz oben an. Jederzeit über ›seinen‹ Antrag Bescheid zu wissen, besser weitere Schritte planen zu können sowie auch bereits bekannte vergleichbare Angebote auf dem privaten Markt (z.B. ›Paketverfolgung‹) begründen diesen Bedarf. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 55 Baugenehmigung Nicht jedem Bürger, auch nicht jedem Nachbar, sondern klar definierbaren Personengruppen, den so genannten Beteiligten, soll diese Informationsmöglichkeit eingeräumt werden. Im ersten Realisierungsschritt sollen es die eigentlichen Bauherren und deren Entwurfsverfasser sein. Hierbei soll den Entwurfsverfassern nicht nur der Einzelvorgang, sondern alle derzeit von ihnen bei dem Bürgerservice Bauen betreuten Bauvorhaben zugänglich sein. Die Zugangsberechtigung soll über eine Identitätsnummer und ein Kennwort erfolgen. An eine Zugangskontrolle über eine SignaturCard ist im Sinne einer ersten pragmatischen Lösung und auch dieses Projekts zunächst nicht gedacht. Aus der riesigen Masse der Daten, die allein über das tägliche Arbeiten an und mit den (Bau)Anträgen in ProBAUG erzeugt und abgelegt werden, sollen im Zuge dieses Teilprojekts zunächst eher unkritische, aber für die Beteiligten schon interessante Daten online zur Verfügung gestellt werden. An Informationen sollen im ersten Realisierungsschritt bereitgestellt werden: die kompletten Stammdaten des Vorganges (d.h. wer ist Bauherr, wer ist Entwurfsverfasser, was wird wo beabsichtigt?) ■ die Eckdaten des Genehmigungsverfahrens (Be- scheidung erfolgt? Wann war Rohbau-, wann war Schlussabnahme? u.ä.) ■ Übersicht über das Bescheinigungswesen (Was ist wann wie von wem in welcher Qualität bei wem vorzulegen? Ist es schon geschehen?) Alle die für die Information notwendigen Daten sollen ohne jegliche Mehrarbeit der MitarbeiterInnen bereitgestellt werden. Das heißt: Diese Daten müssen sich allein durch das tägliche Arbeiten an und mit ProBAUG quasi automatisch ergeben und allein dadurch grundsätzlich – natürlich in geeigneter Interpretation und Aufbereitung – online verfügbar sein. Darüber hinaus muss erreicht werden, dass diese Daten, die in ProBAUG mitarbeitergerecht vorliegen, derart aufbereitet und interpretiert werden, dass sie online auch vom ProBAUG-Unkundigen eindeutig verstanden werden und keine Missdeutungen zulassen. 2. Medienbruchfreie Kommunikation zwischen den zu beteiligenden Stellen im so genannten ›Ämterumlauf‹ = Ämterbeteiligung online ■ Hat gerade auch die konsequente Anwendung und Umsetzung der in ProBAUG innewohnenden Idee dazu geführt, dass die Geschäftsprozesse in der Auf einen Blick erkennt der Bauherr, welche Bescheinigungen für seinen Bauantrag fehlen. 55 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 56 Baugenehmigung Die MitarbeiterInnen im Bauamt erkennen die fehlenden Bescheinigungen für einen Bauantrag in der gewohnten Maske Vergangenheit stark optimiert wurden, insbesondere auch die Verfahrensdauern erhebliche Verkürzungen erfahren haben, sieht der BürgerserviceBauen Herten einen immer noch gravierenden Schwachpunkt in der Kommunikation mit den im Zuge des sog. ›Ämterumlaufes‹ zu beteiligenden Stellen. Beileibe wird keineswegs davon ausgegangen, dass im Zeitfenster dieses Projekts der Austausch an Plänen und Bauvorlagen sowie notwendigen Stellungnahmen nur noch in digitaler Form, gar webbasiert erfolgt. Aber die medienbruchfreie Kommunikation sollte im Rahmen dieses Projekts soweit herbeigeführt werden, dass zwar der eigentliche Antrag, sprich im wesentlichen die Bauvorlagen, die nach wie vor in Papierform weitergereicht werden, die Aufforderung zur Stellungnahme und natürlich erst recht die jeweiligen Stellungnahmen selbst als eMail hereinkommen. Diese eMails sollen aus ProBAUG heraus produziert bzw. in ProBAUG hinein unmittelbar zum Vorgang übernommen werden. Somit ergäbe sich eine unmittelbare Weiternutzung dieser Dokumente z.B. für die spätere Bescheidung. Hinsichtlich der beiden Verfahrensarten, für die im Zuge dieses Projekts auch die Online-Antragstellung und -Bescheidung geplant ist, sollen auf jeden Fall auch die Antragsunterlagen in elektronischer Form in den ›Ämterumlauf‹ gebracht werden. 56 3. Online Beantragung und -Bescheidung einzelner Antragsarten Aus den bereits oben benannten Gründen waren die beiden Antragsarten ■ Anbringung Werbeanlage ■ Bauvoranfragen rechtlich einfacher Natur in der ersten Realisierungsphase für dieses e-Government-Angebot vorgesehen. Um nach den derzeitigen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten nicht an der qualifizierten digitalen Signatur zu scheitern, sollte zunächst nur ein genau bestimmter, dadurch identifizierbarer Benutzerkreis in den ›Genuss‹ dieses Services kommen. Hierzu werden interessierte Architekten/Entwurfsverfasser aus dem Umfeld Herten/ Gelsenkirchen sowie der eine oder andere gewerblich tätige Bauherr gezählt. Über entsprechend aufbereitete Webseiten unter www.herten.de soll es diesem Kundenkreis möglich sein, die Antragsdaten einzugeben sowie die dazugehörigen Bauvorlagen beizufügen und dann unmittelbar an den Bürgerservice Bauen Herten zu übermitteln. Diese Daten sowie die dazugehörigen, in Dateiform beigefügten Bauvorlagen landen dann unmittelbar im ProBAUG des Bürgerservices Bauen Herten. Eine neuerliche Datenerfassung wird nicht mehr erforderlich sein, vielmehr kann direkt mit der Sachbearbeitung bzw. dem ggf. erforderlichen Ämterumlauf begonnen werden. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 57 Baugenehmigung Um den derzeitigen rechtlichen Gegebenheiten zu genügen, wird aber parallel noch die Hereingabe des Antrages sowie der dazugehörigen Bauvorlagen in Papierform notwendig bleiben. B. Realisierungsphase 1.Technische Umsetzung Bedingt durch Verzahnung des Bürgerservices Bauen Herten mit PROSOZ Herten hat die technische Umsetzung der Projektziele zunächst dort begonnen. Quasi ein Prototyp, eine Studie sollte zunächst die grundsätzliche Machbarkeit derartiger e-Government-Funktionalitäten aufzeigen und beweisen sowie dazu dienen, im Zuge der technischen Entwicklung auch entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Diese Studie hat seit geraumer Zeit grundsätzliche Funktionsfähigkeit erreicht. Es stand nun an, sie im Detail auf die Belange des Bürgerservices Bauen Herten, somit auf die Projektziele konkret abzustimmen. Vorgangsbeauskunftung online Jeder neue Antragsteller und Entwurfsverfasser erhält, wenn er es wünscht, eine Benutzerkennung und ein Passwort bei Antragseingang. Hiermit loggt er sich ein und erhält ein auf seine Rolle (= Profil) zugeschnittenes Angebot an e-Government-Funktionalitäten, so u.a. auch den Zugriff aus ›seine‹ Bauanträge. Zu seinen einzelnen Vorgängen kann er sich unterschiedlichste Informationen online heranholen. Eines der vorgesehenen Informationsangebote: eine Übersicht der notwendigen Bescheinigungen. Sie ergibt sich unmittelbar aus einer Funktionalität in ProBAUG, ist aber an etlichen Stellen allgemeinverständlicher interpretiert beschrieben. Das ›Gegenstück‹ in ProBAUG liefert die Daten für die MitarbeiterInnen in der Verwaltung. Die Online-Stellung dieser Daten erfolgt nicht durch unmittelbaren Zugriff auf die ProBAUG-Datenbank des Bürgerservices Bauen Herten. Über eine sog. XML-Schnittstelle steuert ein von ProSoz Herten generierter Dienst das Bereitstellen der zu diesem Vorgang gerade vorliegenden Informationen – und das zur Laufzeit aktuell. Medienbruchfreier ›Ämterumlauf‹ Der Bürgerservice Bauen Herten setzt bereits seit geraumer Zeit eine ProBAUG-Version ein, die es ihm erlaubt, aus und mit ProBAUG eMails zu erzeugen, zu empfangen und zum Vorgang zu speichern. Die dabei immer noch weiter voranzutreibende Integration in das Fachverfahren ist ein erklärtes und notwendiges Ziel, belegen doch frühere Erfahrungen (z.B. mit der Schnittstelle zur Textverarbeitung), dass nur so alle MitarbeiterInnen – unabhängig ihres speziellen Wissens über ihr e-Mail-Programm – zu einem definierten, nachvollziehbaren und funktionierenden Handling animiert werden können. In Herten wird im Hintergrund MS Outlook genutzt (seit Anfang September 2002 ist auch die Einbindung auf der Basis von POP3-Servern möglich). eMails, die von den anderen Behörden und Dienststellen auch außerhalb des eigentlich des eigentlichen ›Ämterumlaufes‹ (hierzu siehe weiter unten) hereinkommen oder auch eMails an Entwurfsverfasser (z.B. Anforderung fehlender Unterlagen), werden direkt zum Vorgang gespeichert. Durch Doppelklick können die MitarbeiterInnen diese eMail später jederzeit entweder aus der Chronologie des Vorganges oder dem dazugehörigen MedienCenter aufrufen. Ist die eMail-Einbindung schon ein äußerst wesentlicher Beitrag auf dem Weg zum medienbruchfreien ›Ämterumlauf‹, so verlangt dieses Ziel schon noch mehr. Als Beispiel soll die künftig anstrebte Online Beteiligung des Planungsamtes dienen: Ist das Planungsamt über die Sachbearbeitung als notwendigerweise zu beteiligende Stelle definiert worden, ergeht künftig aus ProBAUG heraus eine Art Info-eMail an das Planungsamt (mit sehr wenigen Informationen, lediglich der Aufforderung zur Stellungnahme). Über einen speziell definierten ›Link‹, über den zugleich auch die Zugriffsrechte gesteuert werden, begibt sich das Planungsamt spätestens daraufhin ins Inter- bzw. Intranet, wo es neben weiteren Informationen und Funktionalitäten seine ›ToDo-Liste‹ vorfindet. Über einen Button ›Details‹ bekommt es einige weitere grundsätzliche Informationen über den aktuellen Vorgang sowie und – soweit von den ihm gewährten Rechten zugestanden – eine Auflistung 57 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 58 Baugenehmigung der zu diesem Vorgang in ProBAUG hinterlegten Medien (= erzeugte Dokumente, ein- und ausgegangene e-Mails, gescannte und/oder digitalisierte Bauvorlagen etc.). Das Planungsamt kann nun selbst die Auswahl an Bauvorlagen bestimmen, die es zu seiner weiteren Arbeit benötigt. Diese werden dann unmittelbar per Datei-Download zur Verfügung gestellt. Anhand der selbst ausgewählten notwendigen Bauvorlagen beurteilt das Planungsamt aus seiner fachlichen Sicht das Bauvorhaben, fertigt seine Stellungnahme und gibt dabei direkt im OnlineFormular kund, ob es positiv oder negativ diesem Bauvorhaben gegenüber steht. Die Stellungnahme wie auch das Ergebnis werden eingebunden in so genannte XML-Dokumente – über ein kleines Tool über das Internet zur Laufzeit an ProBAUG übermittelt,dort ausgelesen und verwertet. Wichtig: die positive Stellungnahme des Planungsamtes trägt sich direkt und ohne weiteres Zutun eines Mitarbeiters des Bauordnungsamtes in ProBAUG ein, das Dokument wird selbständig dort zum Vorgang abgelegt. Dieses Szenario einer künftigen Online-Beteiligung ist lediglich als eine der ersten möglichen Realisierungsstufen zu verstehen. Sicherlich gibt es viele Ansätze zu Weiterungen. So ist ohne weiteres vorstellbar, dass auch die eigentliche Stellungnahme direkt in einem Online-Formular, sprich in einem speziell zugeschnittenen Bearbeitungsbogen, erfolgt. Online-Antragstellung (hier Werbeanlage) Nach Einloggen in sein ›Online-Profil‹ hat der Antragsteller bzw. der Architekt die Möglichkeit, eine Online-Antragstellung vorzunehmen. Neben der Angabe der eigentlichen Antragsdaten kann er auch digital vorliegende Bauvorlagen seinem Bauantrag beifügen. Wiederum (s. Online-Beauskunftung) mittels XMLDokumenten werden die Daten einschließlich der beigefügten Dateien (= Bauvorlagen, Pläne etc.) an den Bürgerservice Bauen Herten übermittelt, dort zur Kenntnis gegeben und danach – und das ist aus Sicht der betroffenen MitarbeiterInnen sehr wichtig – unmittelbar in ProBAUG übernommen. 58 Die Stammdatenaufnahme eines online gestellten Antrages gestaltet sich für die MitarbeiterInnen des Bürgerservices Bauen daher genauso in den gleichen Arbeitsschritten wie bei einem herkömmlichen (= papierneren) Antrag. Dadurch, dass die Online-Daten sich in die entsprechenden Datenfelder selbst eintragen, ist der Aufwand sogar eher geringer, mögliche Übertragungsfehler sind sogar nahezu ausgeschlossen. Dass die dem Online-Bauantrag beigefügten Bauvorlagen (hier: Ansicht und Lageplan) sich nach Stammdatenaufnahme in ProBAUG dort dann programmgesteuert beim Vorgang, genauer im sogenannten MedienCenter, wiederfinden, ist selbstverständlich. Gerade für die erste Phase, d.h. wenn aufgrund fehlender digitaler Signatur noch der handschriftlich unterschriebene Antrag vonnöten ist, wird als besonderer Service aus den ganzen online eingegebenen Antragsdaten ein in PDF vorliegendes Antragsformular verfüllt, welches dann ausgedruckt, unterzeichnet und auf dem normalen Postweg an den Bürgerservice Bauen geschickt werden kann. 2.Schulung von Personal Die skizzierten Lösungen setzen keinerlei zusätzliche Schulungen des Personals voraus – ein bereits zu anfangs ausdrücklich erklärtes Ziel –, bewegen sich doch alle MitarbeiterInnen lediglich weiterhin in der ihnen vertrauten ProBAUG-Arbeitsumgebung. 3. Stand der Dinge Als Prototyp hat die Umsetzung dieses Teilprojekts mittlerweile seine ›Feuertaufe‹ bestanden. Kleinere Details müssen noch abgestimmt werden. Noch im 2. Quartal des Jahres 2003 werden diese eGovernment-Angebote in Herten online gehen – zunächst (wie geplant) mit einem definierten Benutzerkreis. Ein Gastzugang für Interessierte wird dann ebenfalls eingerichtet. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 59 Baugenehmigung Teilprojekt Baugenehmigung I. Ziel des Teilprojekts Stadt Rietberg Im Zuge der Verwirklichung des e-Government Projekts des Städte – und Gemeindebundes NRW wurde von Seiten der Stadt Rietberg auch der Bereich der Bauordnung ausgewählt. Der bisherige schriftliche Bauantrag soll durch einen elektronischen Bauantrag im Internet ergänzt und mit der vorhandenen Bauordnungsanwendung der Stadt verbunden werden. Dem Antragsteller wird mit dieser Anwendung weitgehende Transparenz des Verfahrenstandes geboten. A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts Von Ferdinand Hörster Sachgebietsleiter EDV Stadt Rietberg e-Mail: ferdinand.hoerster@stadt-rietberg.de Frank Jungeilges Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalpflege, technisches Immobilienmanagement Stadt Rietberg e-Mail: frank.jungeilges@stadt-rietberg.de B. Angestrebter Endzustand Inhalt I. Ziel des Teilprojekts A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts B. Angestrebter Endzustand 1. Die digitale Beantragung 2. Die digitale Entgegennahme 3. Die digitale Bearbeitung 4. Die digitale Baugenehmigung II. Beschreibung der Ausgangslage A. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten B. Beteiligte am Verwaltungsprozess C. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts D. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts E. Fallzahlen 59 59 59 59 60 60 60 60 60 61 61 61 62 Ein medienbruchfreies, papierloses Kommunikationsverfahren über das Internet bietet sowohl dem Bauherren, den Architekturbüros, als auch den Fachbehörden viele Vorteile. Es ergeben sich große Ersparnisse an Zeit und Ressourcen. Die Bearbeitung bei der Bauantragsstellung und den Architekten sowie in der Bauordnungsabteilung und bei den Ingenieurbüros wird deutlich vereinfacht, automatisiert und zeitlich auf ein Minimum reduziert. Der elektronische Bauantrag kann unabhängig von den Öffnungszeiten der Verwaltung jederzeit über einen Internet-PC gestellt werden. Der Bauantrag wird im Rahmen einer interaktiven Anwendung in das Internet gestellt. Die notwendigen Eingaben und Unterlagen können über die Homepage der Stadt Rietberg an die Bauordnung verschickt werden. Die notwendigen Pläne können als eMail mit Anhang (Attachment) gesandt werden. Der Bauherr erhält nach Antragseingang eine Eingansbestätigung, einen Benutzernamen und ein Passwort, womit er jederzeit den Stand der Beurteilung seiner Anträge im Internet verfolgen kann. 1. Die digitale Beantragung III. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzepts B. Realisierungsphase 1.Technische, organisatorische und personelle Umsetzung 2. Belange des Datenschutzes C. Anpassung des Sollkonzepts 62 62 62 62 62 63 Bei der Beantragung im Internet füllt der Bauherr bzw. Architekt einen Bauantrag aus. Die erforderlichen Angaben über Ort, Straße und Gemarkung werden ihm dabei über eine Menüauswahl angeboten, um die Einheitlichkeit der Schreibweisen zu gewährleisten. Die erforderlichen zusätzlichen Unterlagen, wie z.B. Grundrisse, Formulare und Be59 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 60 Baugenehmigung rechnungen, die von der Mehrzahl der Architekten durch ein EDV-System erstellt werden, können elektronisch an die Bauaufsicht übergeben werden. Dies kann über ein Portal und per e-Mail erfolgen. II. Beschreibung der Ausgangslage 2. Die digitale Entgegennahme Das bei der Stadt Rietberg zur Zeit verwendete Genehmigungsverfahren basiert, konform mit der zur Zeit geltenden Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) § 1 Abs. 2 bzw. der Bauordnung (§ 69 Abs. 1 BauO NRW), noch auf Bauantragsunterlagen, die in Papierform vorgelegt werden. Die Unterlagen müssen abhängig vom Genehmigungsverfahren einfach oder aber mindestens zweifach eingereicht werden. Bei einem beantragten Verfahren nach § 67 BauO NRW (Genehmigungsfreistellung) reicht es, die Unterlagen in einfacher Ausfertigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde vorzulegen. Handelt es sich bei der Genehmigungsbehörde um eine Stadt, die gleichzeitig untere Bauaufsichtsbehörde ist, wie z.B. die Stadt Rietberg, wird das erforderliche Beteiligungsverfahren innerhalb der Behörde abgewickelt. Hier erfolgt die Zusendung der Pläne durch den hausinternen Umlauf. Bei einem Genehmigungsverfahren nach § 63 oder § 68 BauO NRW ist es notwendig, die Pläne mindestens zweifach bei der zuständigen unteren Bauaufsicht vorzulegen. Bei einem Kreis als unterer Bauaufsichtsbehörde müssen die Unterlagen mindestens dreifach eingereicht werden, da zusätzlich noch eine Ausfertigung für die zuständige Gemeinde (ohne eine eigene Bauaufsichtsbehörde) vorliegen muss. Bei einem Wohnhaus reicht diese Anzahl an Unterlagen üblicher Weise aus. Bei einem gewerblichen Verfahren ist es unter Unständen erforderlich die Unterlagen achtfach oder mehr vorzulegen, um eine reibungslose Beteiligung aller erforderlichen Träger öffentlicher Belange (TöB) parallel durchzuführen. Zwar ist es auch ausreichend, die Unterlagen nur zwei- bzw. dreifach vorzulegen, dieses führt jedoch zwangsläufig zu einer längeren Bearbeitungszeit, da die Beteiligung der TöB erst nacheinander erfolgen kann, und nicht alle parallel zueinander. Alle diese Unterlagen müssen von einem Planverfasser erstellt, vervielfältigt und verschickt werden. Auch die erforderliche Versendung der Unterlagen durch die Bauaufsicht erfolgt auf dem Postweg. Sobald die elektronischen Unterlagen über das Internet der Stadt vorliegen, kann die weitere Bearbeitung durch den Sachbearbeiter direkt vom Rechner aus erfolgen. Nachforderungen könnten im direkten Austausch mit dem Bauherren per eMail verschickt werden. Der Planverfasser (Architekt) erhält eine Kopie der Nachforderung. Beim Besitz eines Internet-Anschlusses auf Seiten des Bauherren kann auch dieser am elektronischen Verfahren teilnehmen. Sollten Zeichnungen oder Berechnungen nicht in digitaler Form vorliegen, müssen diese vorher digitalisiert, d.h. gescannt werden. Dieses papierlose Bearbeitungsverfahren setzt aber ein bestimmtes Maß an Standardisierung voraus. Nicht jede CAD-Zeichnung kann von der EDV der Bauaufsicht oder den Fachbehörden gelesen werden. Langfristig muss daher vom Gesetzgeber ein einheitlicher Standard für diesen Bereich definiert werden. Der ›Kunde‹ kann sich jederzeit im geschlossenen Internetbereich über den Stand seines Bauantrages informieren. 3. Die digitale Bearbeitung Sobald der vollständige Antrag der Stadt elektronisch vorliegt, wird er vom zuständigen Sachbearbeiter am PC mit Hilfe des vorhandenen ADV – Verfahren kontrolliert und bearbeitet. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Bei Vollständigkeit der gesamten Bauakte wird diese an die zu beteiligten Fachbehörden des Kreises bzw. andere Träger öffentlicher Belange versandt. Deren Stellungnahme mit den erforderlichen Bedingungen, Auflagen und Hinweisen wird der Stadt per eMail zurückgesandt. Die Bauaufsicht sammelt alle Stellungnahmen und bündelt sie. Dann wird die Baugenehmigung zusammengefasst und erteilt. 4. Die digitale Baugenehmigung Die Baugenehmigung wird an den Bauherren geschickt. Die Pläne erhalten einen digitalen Stempel. 60 A. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 61 Baugenehmigung Nachdem nun die Unterlagen bei der Bauaufsicht vorliegen, werden sie in der EDV erfasst. Die Erfassung in das EDV – Programm erfolgt manuell, dass heißt die erforderlichen Stammdaten werden von den Papierunterlagen in das Bearbeitungsprogramm übertragen. Bis zur Lösung der digitalen Unterschrift im Internet ist es daher immer noch zwingend erforderlich, einen kompletten Satz Antragsunterlagen vom Bauherrn unterschrieben an die Bauaufsicht zu schicken. In Rietberg wurde daher mit einigen – am neuen Verfahren – interessierten Architekten vereinbart, dass im Vorfeld der neue elektronische Weg erprobt werden soll. Wegen der fehlenden digitalen Unterschrift muss der Bauherr daher immer noch zum Schluss einen unterschriebenen Bauantrag einreichen. Bei der jetzigen Zwischenlösung ist noch kein medienbruchfreier Weg entstanden. Nach Lösung der gesetzlichen Probleme kann aber die Baugenehmigung relativ schnell bei der Stadt medienbruchfrei beantragt und erteilt werden. Alle Grundvoraussetzungen hierfür, d.h. der Aufbau der Infrastruktur, wurden im Rahmen dieses Projekts geschaffen. Bei den vorbereitenden Gesprächen wies ein Architekt darauf hin, dass bei den Providern im Internet i.d.R. Restriktionen für die Größe von eMail realisiert sind. Daher können umfangreiche Zeichnungen nur unter Einschränkungen oder fast gar nicht im Internet als Anhang einer eMail versandt werden. Zur Lösung dieser Problematik soll daher in der Internet-Applikation www.rietberg.de ein Uploadbzw. Download-Portal für die direkte Überlieferung von elektronischen Zeichnungen entstehen. Da zudem dieser Port aus Datenschutzgründen mit einer SSL-Verschlüsselung geschützt ist, könnte das Vertrauen in diese Lösung deutlich erhöht werden. B. Beteiligte am Verwaltungsprozess Das Baugenehmigungsverfahren zeichnet sich durch eine Vielzahl Beteiligter aus: ■ Antragsteller/Planverfasser ■ Fachkundige Dritte (Sachverständige, Statiker, Bauleiter, usw.) ■ Intern zu beteiligende Stellen (div. Abteilungen der Stadt Rietberg) ■ Extern zu beteiligende Stellen (div. Träger öffentlicher Belange im Raum Gütersloh/ Bielefeld) C. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts Die Stadt Rietberg nutzt in Ihrer Bauordnungsabteilung die Anwendung ProBAUG Version 2003 des PROSOZ Institutes Herten. Das Verfahren läuft als Client/Server Lösung auf einem WINNT 4.0 Server mit einer SQL Datenbank. An den sechs Arbeitsplätzen werden PCs mit WINNT 4.0, MS Office 97 und MS Outlook 97 genutzt. Alle PCs können auf das Internet zugreifen. D. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts Als erstes werden die Stammdaten des Nutzers erfasst. Die erforderlichen Stammdaten sind bei vorhandenen Daten aus einem DropDown Menu abrufbar. Anschließend wird das Sachgebiet ausgewählt. Die Verfahrensart legt fest, wie die weitere Bearbeitung aussieht. Hier wird dann die erforderliche Anzahl an zu beteiligenden Stellen vorgeschlagen. Dies muss der Sachbearbeiter dann noch prüfen und gegebenenfalls um Stellungnahmen ergänzen. Das Vorhaben wird aus der Vorauswahl der Antragsart ausgewählt. Daraufhin wird eine Liste der zu erledigenden Schritte bzw. beizubringenden Unterlagen automatisch erstellt. Nachdem die Eingabe erfolgt ist, muss noch der Bauort eingeben werden. Auch hier kann über eine Auswahlliste sowohl die Strasse, als auch die Gemarkung ausgewählt werden. Die Auswahlliste ist für die richtige Schreibweise der notwendigen Eingabeparameter erforderlich. Nur dadurch wird die richtige Schreibweise im System sichergestellt und Mehrdeutigkeit vermieden. Nachdem alle Angaben gemacht sind, wird durch Betätigen des OK-Buttons der Antrag angelegt. Das Aktenzeichen wird vergeben, eine Antragsidentität resultierend aus Sachgebiet – Verfahrensart – Vorhaben – und Vorhaben-Merkmal wird erzeugt. Resultierend aus den Angaben Gemarkung, Flur, Flurstück sowie Strasse und Hausnummer werden die bereits im System erfassten Anträge gesucht und automatisch ausgedruckt. Ferner wird eine Eingangsbestätigung generiert. Alle diese Eingaben werden von den Mitarbeitern der Bauaufsicht durchgeführt, nachdem der schriftliche Bauantrag der Stadt zugegangen ist. Danach 61 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 62 Baugenehmigung wird der Antrag vom Sachbearbeiter auf seine Vollständigkeit überprüft, bzw. es werden fehlende Unterlagen zur Beurteilung, wie z.B. eine fehlende Betriebsbeschreibung, nachgefordert. Auch diese Anforderung weiterer Unterlagen erfolgt konventionell, das heißt auf dem Postweg. Es werden die erforderlichen Beteiligungen ausgedruckt, die betreffenden planungsrechtlichen Angaben wie z.B. Außenbereich oder Bebauungsplan ergänzt und ebenfalls konventionell an die beteiligten Fachbehörden geschickt. Diese Vorgänge erfordern Zeit. Sowohl die Erfassung wie auch das Verschicken der Briefe an den Bauherren oder an die Fachbehörden bedarf eines gewissen Zeitaufwandes. E. Fallzahlen Im Bauordnungsamt der Stadt Rietberg (ca. 28.000 Einwohner) werden im Durchschnitt 1.200 Anträge im Jahr bearbeitet. III. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzepts Der Antragsteller stellt über das Internet eine Verbindung mit der Applikation www.rietberg.de her. Über einen entsprechenden Link erreicht er die elektronische Baugenehmigung. Hier füllt er die notwendigen Eingabefelder (z.B. für den Neubau eines Hauses) und stellt somit seinen Bauantrag. Sind alle Eingabemasken ausgefüllt, erscheint dieses Fenster mit einem Gesamtüberblick der eingegebenen Daten. Sind alle Einträge korrekt, kann der Antrag abgeschickt werden. Die hierzu notwendige Internetsoftware liefert das PROSOZ Institut Herten. Dieses Modul ist mit der ProBAUG-Anwendung bei der Stadt Rietberg verbunden. Entsprechend der Eingaben im Internet wird dann eine elektronische Bauakte generiert und dem Sachbearbeiter zur Bearbeitung vorgelegt. Dieser führt dann die notwendige Beteiligung der internen und externen Fachdienststellen elektronisch per eMail durch. Nach deren Beteiligung und unter der Voraussetzung, dass nur noch positive Stellungnahmen vorliegen, kann die Baugenehmigung elektronisch erteilt werden. Der Bau62 herr erhält die Genehmigung dann auch per e-Mail. Weiterhin kann jeder Beteiligte über das Mediencenter in der Applikation auf seine individuellen Inhalte der Akte zugreifen. Der genaue Ablauf kann der entsprechenden Dokumentation der Stadt Herten entnommen werden. In der Regel sind bei Providern im Internet Restriktionen in Bezug auf Größe von Anhängen geschaltet. Daher wurde bei der Stadt Rietberg ein eigenes Up- bzw. Download-Portal geschaffen. Da es sich in diesem Fall nur um einen kleinen Personenkreis handelt, wird ein Benutzerprofil im Vorfeld von der ADV manuell eingerichtet. Die notwendigen Benutzerdaten werden den Architekten dann mitgeteilt. Nachdem der Architekt sich über das Internet mit Hilfe seiner Kennung und des Passwortes mit dem Portal verbunden hat, kann er in einer Folgemaske von seinem lokalen PC eine Datei auf den InternetRechner hochladen. Dazu füllt er die Felder Titel, Beschreibung und Datei. Der zuständige Sachbearbeiter kann dann über einen Download die Dateien nach Rietberg holen und weiterverarbeiten. Auch der Bauherr kann über einen Download seine Daten wieder aus dem Internet auf seinen PC laden. B. Realisierungsphase 1. Technische, organisatorische und personelle Umsetzung Da die bestehende ProBAUG Anwendung mit Hilfe des PROSOZ Institutes erweitert bzw. vorhandene Ressourcen, wie das Internet, optimaler genutzt wurden, brauchten keine Veränderungen an der Hardwareausstattung vorgenommen werden. Da keine gravierenden organisatorischen Änderungen erfolgten, ergaben sich auch keine personellen Veränderungen. 2. Belange des Datenschutzes Auswirkungen auf den Datenschutz ergaben sich nicht. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 63 Baugenehmigung Die Stadt Rietberg Internet Provider Bei Eingang eines Bauauftrages Portal Portal ProBAUG Upload Download Können die Daten aus dem Up- und Downloadbereich abgeholt werden Der Sachbearbeiter Stellt einen Bauantrag Schickt umfangreiche Pläne, Daten, Zeichnungen usw. Grafische Darstellung des Upload-Bereichs der Stadt Rietberg C. Anpassung des Sollkonzepts Bislang wurden nur interessierte und ausgewählte Architekten in einem geschlossenen Benutzerkreis an der Lösung beteiligt. Die Beteiligung von externen Dienststellen ist geplant. 63 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 64 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 65 Personenstandswesen Teilprojekt Melderegisterauskunft 65 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 66 Melderegisterauskunft Teilprojekt Melderegisterauskunft I. Ziel des Teilprojekts Stadt Siegburg Die Melderegisterauskunft bietet sich als OnlineDienstleistung besonders an, weil hier einerseits hohe Fallzahlen gegeben sind, andererseits der Vorgang aber wenig komplex ist, so dass eine zügige Umsetzung realistisch erscheint. Dies gilt auch unter Betrachtung der rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie der Sicherheitserfordernisse. Zudem wird sich insbesondere bei diesem Teilprojekt auch die Herausforderung der Übertragbarkeit im Sinne der Definition des Gesamtprojekts besonders stellen, da diese Aufgabe grundsätzlich in ähnlicher Form von allen Kommunen bundesweit wahrgenommen wird. Da die technischen Rahmenbedingungen bereits bei den am Projekt beteiligten Kommunen (u.a. durch unterschiedliche Einwohnerverfahren) sehr stark differieren, kommt gerade diesem Teilprojekt hinsichtlich der Übertragbarkeit einer realisierten Lösung eine ganz besondere Bedeutung zu. A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts Von Bernd Lehmann Leiter Abteilung Technikunterstützte Informationsverarbeitung Stadt Siegburg e-Mail: bernd.lehmann@siegburg.de Inhalt I. Ziel des Teilprojekts 66 A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts 66 B. Beschreibung des angestrebten Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts 66 II. Beschreibung der Ausgangslage A. Definition der kommunalen Aufgabe B. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten C. Beteiligte am Verwaltungsprozess D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts E. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts F. Fallzahlen G. Kostensituation III. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzepts B. Ergebnisse der Differenzanalyse zwischen Ist-Zustand und Sollkonzept C. Anpassung des Sollkonzepts D. Realisierungsphase 1. Konkrete Umsetzung 2. Organisatorische Veränderungen 3. Schulung von Personal 4. Belange des Datenschutzes 5. Übertragbarkeit 6. Kosten/Nutzen 66 67 67 67 68 68 68 69 69 69 69 69 70 70 70 72 72 74 74 74 B. Beschreibung des angestrebten Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts Der überwiegende Teil der Melderegisterauskünfte soll nach Abschluss des Teilprojekts automatisiert abgewickelt werden. Dies bedeutet, dass der Anfragende über das Internet seine Anfrage stellen kann und unmittelbar auf dem von ihm gewünschten Kommunikationsweg (Internet, eMail, Fax, Post) die Auskunft erhält. Sammelauskünfte für Großkunden sollen über einen besonders gesicherten Zugang realisiert werden. Eine manuelle Bearbeitung durch den Sachbearbeiter soll nur noch bei Spezialfällen und bei der erweiterten Melderegisterauskunft erfolgen, wobei auch hier In- und Output medienbruchfrei über das Internet (Input) bzw. die gewünschten Kommunikationswege (Output) erfolgen sollen. In dem Vorgang der Melderegisterauskunft ist das Payment integriert. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 67 Melderegisterauskunft II. Beschreibung der Ausgangslage A. Definition der kommunalen Aufgabe Zu den Aufgaben einer jeden Kommune gehört die Erteilung von Melderegisterauskünften nach dem jeweiligen landesspezifischen Meldegesetz. Es handelt sich um eine Vielzahl von Auskünften, die bisher nach entsprechender schriftlicher Beantragung auch schriftlich erteilt werden. Dabei gibt es verschiedene Formen der Melderegisterauskünfte. Diesbezüglich wird auf B. verwiesen. B. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten Zulässigkeit und Umfang einer Melderegisterauskunft richten sich nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (MG NW) in der derzeit gültigen Fassung. Dieses unterscheidet zwischen einer Melderegisterauskunft an Behörden und sonstige öffentliche Stellen (§ 31 MG NW) und einer einfachen ( § 34 Abs. 1 MG NW ) oder einer erweiterten ( § 34 Abs. 2 MG NW ) Melderegisterauskunft. Vereinfacht dargestellt ergibt sich folgende Praxis: 1. Behördenauskunft An Behörden wird ohne formelle Prüfung die gewünschte Melderegisterauskunft erteilt. Die Erforderlichkeit wird als gegeben angesehen (allenfalls ›allgemeine Plausibilitätsprüfung‹ gemäß Verwaltungsvorschriften zum MG NW). 2. Einfache MRA Die einfache Melderegisterauskunft wird jedermann erteilt. 3. Erweiterte MRA Die erweiterte Melderegisterauskunft bedarf einer konkreten Prüfung, ob das berechtigte bzw. rechtliche Interesse gegeben ist. Ausnahmeregelungen und Besonderheiten etc. werden in diesem Papier nicht betrachtet. Es wird nicht eine 100%ige-Lösung angestrebt, sondern es wird in dieser ersten Realisierungsstufe versucht, insbesondere die Standardvorgänge und das Massengeschäft abzudecken. Einige lokale Behörden haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einen ›Online-Zugriff‹ auf den sogenannten ›verkürzten Einwohnerdatensatz‹ und benötigen demnach keine Melderegisterauskünfte in Schriftform. Dabei handelt es sich in Siegburg um ■ das Finanzamt, ■ die Polizei sowie den ■ Rhein-Sieg-Kreis mit diversen Fachdienststellen (Straßenverkehrs-, Sozial- und Katasteramt u.a.) Diese Behörden sind daher auch nicht die Zielgruppe im Rahmen dieses Projekts in Siegburg, allenfalls im Rahmen der gleichzeitig mit angedachten Realisierung einer mobilen Meldeauskunft mit Hilfe eines PDA für die Polizei. In den übrigen Fällen erfolgt die Melderegisterauskunft – abgesehen von telefonischen Anfragen – in schriftlicher Form. DSMeld / XMeld Für den Bereich des Meldewesen gibt es als Grundlage mit dem DSMeld eine bundesweit einheitliche Datensatzbeschreibung, welche die gängigen Einwohnerverfahren weitgehend berücksichtigen. Im Rahmen des KoopA ADV (Kooperationsausschuss ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich) wird im Rahmen einer Arbeitsgruppe die Fortschreibung des DSMeld auf XML-Basis zu einem ›xMeld‹ durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in das Konzept ein. Lokale Besonderheiten Entgegen der Forderungen der Datenschutzbeauftragten NW werden bisher keine ausreichenden Nachweise über die Erteilung von Melderegisterauskünften geführt. Es werden nicht durchgängig Duplikate erstellt und elektronische Verzeichnisse im geforderten Umfange geführt (Nachweis, wer Auskünfte erhalten hat). Nach hiesigem Kenntnisstand wird dies in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich gehandhabt. Dies sollte im Rahmen des Projekts allerdings anders, d.h. im Sinne des Datenschutzbeauftragten, realisiert werden. Anstehende Rechtsänderungen Das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) wurde im 2002 vom Bundesgesetzgeber neu gefasst. Der Bund gibt damit den rechtlichen Rahmen vor, die konkrete inhaltliche Ausprägung obliegt der jeweiligen Landesgesetzgebung. Die Länder sind verpflichtet, ihre Vorschriften innerhalb von zwei Jah67 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 68 Melderegisterauskunft ren nach Inkrafttreten der Neufassung des MRRG anzupassen. Derzeit ist seitens des Landes NRW noch keine entsprechende Gesetzesinitiative erfolgt. Laut Auskunft des Innenministeriums wird in NRW auf die Ergebnisse einer länderübergreifenden Abstimmung gewartet. Da auf der Basis des MRRG auch Änderungen hinsichtlich der Melderegisterauskunft unumgänglich sind, wurden die zu erwartenden Änderungen bereits in dem Sollkonzept berücksichtigt. Es handelt sich gemäß §21 MRRG insbesondere um ■ das Widerspruchsrecht gegen die elektronische Melderegisterauskunft, ■ die Möglichkeit der Sammelauskunft ■ sowie die inhaltlichen Voraussetzungen (Vorund Familiename sowie zwei weiteren gespeicherte Daten). samten DV-Infrastruktur auf Windows 2000 in Verbindung mit Active Directory auf Server- und Clientseite erfolgte. Davon ist das Bürgeramt ab Einsatzbeginn ›Meso‹ betroffen, das dann unter SQL2000 auf einem Windows2000-Server betrieben wird. Die ›Online Melderegisterauskunft‹ ist so konzipiert, dass sie in Siegburg mit beiden Einwohnerverfahren genutzt werden kann, um sowohl eine Nutzung mit Wineiwo als auch einen reibungslosen Umstieg auf MESO sicherzustellen. Das Internet-Angebot der Stadt unter www.siegburg.de wird vom Zweckverband Gemeinsame Kommunale Datenverarbeitung Rhein-Sieg/Oberberg (GKD) gehostet. Für die Pflege der InternetSeiten kommt bei der Stadt das Redaktionssystem IMPERIA (Version 5; seit Juni 2003 Version 7) zum Einsatz. C. Beteiligte am Verwaltungsprozess E. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts Auf Verwaltungsseite ist das Bürgeramt für die Beantwortung der Melderegisterauskunft und die Entgegennahme der Gebühren beteiligt. Involviert ist auch die Stadtkasse, welche letztendlich die Vereinnahmung der Gebühren vornimmt. Die Anfrage kann von jedermann gestellt werden, überwiegend erfolgen Anfragen aber durch Inkassounternehmen, Rechtsanwälte, Versandhäuser etc. und in Einzelfällen auch von Bürgern. D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts Für den Bereich des Einwohnermeldewesens kommt im Bürgeramt der Kreisstadt Siegburg das Verfahren ›Wineiwo‹ zum Einsatz. Es ist auf einem Windows NT4.0 -Server (SP6) installiert. Es handelt sich um eine Datenbankanwendung unter SQL-Server 7.0 (SP1). Die Anwendung ist im Wesentlichen mit Visual Basic entwickelt. Auf den Clients (Windows NT Workstation 4.0) sind entsprechende exe-Dateien installiert. Als Besonderheit ergibt sich, dass die Kreisstadt Siegburg im Mai 2003 auf das Einwohnerverfahren MESO der Firma HSH aus Berlin umstellt. In dem Sollkonzept wird bereits auf dessen Erfordernisse eingegangen. Daneben verändern sich die technischen Rahmenbedingungen in der Form, dass zu Beginn des Jahres 2003 eine Umstellung der ge68 Die Erteilung von Melderegisterauskünften (MRA) im Bürgeramt der Stadtverwaltung Siegburg lief zu Projektbeginn folgendermaßen ab: 1. Die Anfragen kommen per Hauspost in das Bürgeramt und werden dort nach Buchstabengruppen an die Sachbearbeiter verteilt. 2. Einfache und erweiterte MRA werden über Wineiwo in Word erstellt (Suche der Person, Aufruf der Funktion Melderegisterauskunft, Ausdruck des Dokumentes) und urschriftlich an die anfragende Stelle per Post zurückgeschickt. 3. Liegen Auskunftssperren vor, wird eine Auskunft erteilt, dass diese Person in Siegburg nicht gemeldet ist. Dabei wird folgender Text verwendet: »XY kann mit Ihren Angaben zur Person in meinen Unterlagen als gemeldet oder gemeldet gewesen nicht ermittelt werden. Diese Auskunft wird auch erteilt, wenn eine Auskunftssperre besteht.« 4. Auskünfte an Behörden sind gebührenfrei, andernfalls werden Gebühren in Höhe von 4 2 für die einfache MRA bzw. 7 2 für die erweiterte MRA erhoben. Die Gebühr richtet sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgebührenordnung NW. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 69 Melderegisterauskunft 5. Handelt es sich um eine Behördenauskunft oder eine erweitere Melderegisterauskunft, können zusätzliche Informationen erteilt werden. Diese werden über einen speziellen Reiter im Einwohnerverfahren ausgewählt. Die Bearbeitungszeiten für die Melderegisterauskünfte betragen im Bürgeramt durchschnittlich 1 Minute (einfache MRA) bzw. 3 Minuten (erweiterte MRA). Durch die entsprechenden externen und internen Postlaufzeiten sind Zeiträume zwischen Absendung der Anfrage durch den Anfragenden und Eingang der Rückantwort beim Anfragenden von mehr als einer Woche eher der Normalfall. F. Fallzahlen An 15 Arbeitstagen im September 2001 wurden alle Melderegisterauskünfte gesammelt und kategorisiert. Es handelte sich insgesamt um 1.136 Auskünfte, die sich wie folgt aufteilen: ■ 89 % einfache MRA ■ 11 % erweiterte MRA ■ 30 % gebührenfrei ■ 70 % gebührenpflichtig ■ insgesamt 405 unterschiedliche Antragsteller ■ 20 Antragsteller mit mehr als 10 Anfragen in genannten Zeitraum Rechnet man die Zahl auf das komplette Jahr hoch, ist für Siegburg bei angenommenen 250 Arbeitstagen von rund 19.000 Melderegisterauskünften jährlich auszugehen (bei rd. 38.000 Einwohnern). G. Kostensituation Aus den unter E. dargestellten Bearbeitungszeiten resultiert unter Berücksichtigung der Fallzahlen derzeit ein Personalbedarf in Höhe von 0,3 Stellen. 16.720 einfache MRA á 1 Minuten = 16.720 Minuten = 0,2 Stellen 2.280 erweiterte MRA á 3 Minuten = 6.840 Minuten = 0,1 Stellen An sonstigen Kosten ist ein Betrag in Höhe ca. 11.000 2 jährlich an Portokosten zu erwähnen. III. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzepts Im ersten Schritt des Projekts wird versucht, das Massengeschäft (einfache MRA) in den Varianten Einzel- und Massenanfrage sowie den Standardfall der erweiterten MRA umzusetzen, weil hier aufgrund der Fallzahlen das größte Potenzial gesehen wird. Das Modul ›Melderegisterauskunft‹ kann mit allen Funktionalitäten vollkommen losgelöst vom eigentlichen Einwohnerverfahren realisiert werden. Als Datenbestand für die Auskunft über das Internet dient aus rechtlichen Gründen ein Duplikat des Melderegisters, wobei festzulegen ist, in welcher Häufigkeit eine Aktualisierung erfolgt und inwieweit das Duplikat von den einzelnen Datenfeldern gegenüber dem Originalbestand reduziert wird. Die Frage ist zu erörtern, ob der Sachbearbeiter nach dem neuen Melderechtsrahmengesetz in jedem oder nur in bestimmten Fällen die Melderegisterauskunft ›freigeben‹, d.h. auch überprüfen muss, oder ob die Auskunft im definierten Standardfall vollständig automatisiert ablaufen kann, was sinnvoll wäre. In Siegburg wird die automatisierte Variante präferiert. Ein ›Eingriff‹ durch den Sachbearbeiter hätte allerdings unter Umständen zur Folge, dass die Zahl der negativen Antworten minimiert werden kann, da dem Sachbearbeiter weitreichende Suchfunktionalitäten zur Verfügung stehen und er auch Fehler bei der Anfrage zum Teil erkennen kann (z.B. falsche Schreibweisen). B. Ergebnisse der Differenzanalyse zwischen IstZustand und Sollkonzept Aufgrund der rechtlichen Ausgangssituation und der nach einer detaillierten Prüfung diverser konkreter Anfragen sehr komplexen Variationen wird im ersten Schritt auf die Realisierung einer erweiterten Melderegisterauskunft verzichtet. Da hier durch den Nachweis des ›berechtigten Interesses‹ in jedem Falle eine Einzelfallprüfung erforderlich ist, ist in diesem Bereich auch kein besonderer Einsparungseffekt zu erwarten. 69 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 70 Melderegisterauskunft C. Anpassung des Sollkonzepts Wie geschildert, musste das ursprüngliche Sollkonzept aufgrund der anstehenden gesetzlichen Neuregelungen sowie des Verzichtes auf die ›erweiterte MRA an Dritte‹ fortgeschrieben werden. D. Realisierungsphase Seitens der Microsoft GmbH erfolgte die Vorkonfiguration des so genannten e-Government-StarterKits auf der Basis der vorliegenden Pflichtenhefte. Nach den ersten Tests im Sommer 2002 erfolgt die konkrete Anpassung in Siegburg an drei Tagen im März 2003 durch die Microsoft GmbH in Verbindung mit den für den Betrieb des Internet Servers zuständigen Mitarbeitern des Zweckverbandes Gemeinsame Kommunale Datenverarbeitung RheinSieg/Oberberg (GKD RSO). Dabei wurden zwei Server aufgesetzt und letztendlich auch die erforderlichen Anpassungen für die Einbettung in den städtischen Internet-Auftritt vorgenommen. Der Echteinsatz ist vorgesehen, sobald das Innenministerium bzw. der Landtag angesichts der aktuellen Rechtslage hierfür ›grünes Licht‹ gibt. Die Anwendung ist bis dahin in einer Testumgebung ablauffähig. 1. Konkrete Umsetzung 1.1. Technische Umsetzung Aus Übersichtsgründen ist das technische Umsetzungskonzept hier grafisch dargestellt (s. unten). 1.2. Payment Im Rahmen der Melderegisterauskunft werden in Siegburg in der ersten Stufe die Möglichkeiten Rechnung und Lastschrift angeboten. Die Dienstleistung wird somit erbracht, ohne dass eine gesicherte Zahlung erfolgt ist. Zu einem späteren Zeitpunkt ist angedacht, eine Payment-Plattform zu nutzen. Diesbezüglich wird auch auf die Ergebnisse des entsprechenden Teilprojekts verwiesen bzw. es werden die Aktivitäten des Bundes im Rahmen von ›Bund Online 2005‹ beobachtet. Auf eine unmittelbare Kassenanbindung an das derzeit eingesetzte Finanzverfahren ›GINFIS‹ wird im Bereich der Melderegisterauskunft zunächst verzichtet, weil es angesichts der geringen Verwaltungs gebühr als nicht erforderlich angesehen wird, 70 einzelne Sollstellungen zu erzeugen und im Wege des Mahnverfahrens nach zu verfolgen. Durch die im Rahmen dieser technischen Lösung grundsätzlich aber neu vorhandene Möglichkeit der automatisierten Einzelsollstellung,wird dieser Bereich verwaltungsintern neu überdacht. Im herkömmlichen Verfahren war der Aufwand in Relation zur Verwaltungsgebühr nicht vertretbar. Die Übergabe von Buchungsdaten an das Verfahren ›GINFIS‹ ist noch zu realisieren, alle zahlungs- und buchungsrelevanten Daten werden in der SQL-Datenbank vorgehalten und können aus der eGovernment-Anwendung heraus in definierter Form zur Verfügung gestellt werden. 1.3. Benutzerverwaltung Die Benutzerverwaltung sowohl für die Anfrage als auch die Administratoren kommt übergreifend für alle e-Government-Anwendungen als Modul des Starter-Kits zum Einsatz. Die Benutzer müssen sich für die Melderegisterauskunft online registrieren. Dabei sind allein der Anmeldename und die eMailAdresse sowie ein Kennwort Pflichtangabe. Alle weiteren Angaben sind freiwillig, aber unter Umständen im weiteren Verfahren nützlich. So können Formulare mit diesen Angaben bereits vorausgefüllt werden. Der Benutzer hat die Möglichkeit, seine Registrierungsdaten jederzeit zu ändern und auch zu löschen. Nach erfolgter Registrierung entscheidet der Fachadministrator, wenn ein Benutzer eine andere Rolle innerhalb des Verfahrens als die standardmäßig voreingestellte Rolle ›Bürger‹ erhalten soll. Wird seitens des Fachadministrators beispielsweise die Rolle ›Behörde‹ für einen Benutzer vergeben, entfällt die Gebührenpflicht, bei der Rolle ›Sicherheitsbehörde‹, z.B. für die Polizei, sind weitere Zugriffsrechte gegeben. Bei der Rolle ›Unternehmen‹ werden die Funktionen Sammelauskunft sowie Sammelrechnung ermöglicht. Das Rollenkonzept ist beliebig erweiterbar. 1.4. Inhaltlicher Ablauf einer Einzelanfrage Vor- und Familienname sind bei jeder Anfrage anzugeben. Daneben müssen zwei weitere Angaben angegeben und überprüft werden. Von den gemäß der Neufassung des MRRG möglichen Merkmalen wurden für die Internet-Auskunft ausgewählt: Geburtsname/frühere Namen, Geschlecht, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 71 Melderegisterauskunft Benutzeroberfläche 1 des e-Government Starter Kits Benutzeroberfläche 2 des e-Government Starter Kits 71 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 72 Melderegisterauskunft Im ersten Schritt muss nach Absenden des Internet-Formulars geprüft werden, ob die Anfrage zu einem eindeutigen Ergebnis führt. Sind mehrere Treffer zu verzeichnen, erhält der Benutzer eine entsprechende Antwort mit der Bitte um weitere Konkretisierung der Anfrage. Bei einem eindeutigen Ergebnis ist innerhalb der Anwendung zunächst automatisiert zu prüfen, ob ein Sperrvermerk gegen eine Auskunftserteilung generell oder nur gegen eine Auskunftserteilung über das Internet besteht. Der Anfragende erhält in diesen Fällen als Antwort: »Die gesuchte Person war/ist nicht gemeldet. Diese Auskunft wird auch erteilt, wenn ein Sperrvermerk vorliegt.«. Liegt kein Sperrvermerk vor, erhält der Anfragende als Antwort den angefragten Vor- und Nachnamen sowie die zuletzt der Meldebehörde bekannte Anschrift (Ort, Straße, Hausnummer). Führt die Anfrage zu keinem Ergebnis, erhält der Anfragende ebenfalls die Antwort: »Die gesuchte Person war/ist nicht gemeldet. Diese Auskunft wird auch erteilt, wenn ein Sperrvermerk vorliegt.«. Die Antworten werden ausschließlich im AntwortBereich der Benutzerkonten zur Verfügung gestellt. Die Benachrichtigungs-e-Mails an die Benutzer über neue Meldungen im Konto enthalten keine personenbezogenen Daten. Die Benutzerkonten sind über eine SSL-Verbindung gesichert. 1.5. Ablauf einer Massenanfrage (Nicht-öffentlicher Großkundenbereich) Der anfragende Kunde einer Massenanfrage kann entweder eine entsprechend strukturierte Datei hochladen oder die Daten innerhalb der Internetanwendung erfassen. Anschließend durchläuft jeder einzelne Fall wie unter 1.4 geschildert die Anwendung und es wird nach Abschluss aller einzelnen Anfragen eine Auskunftsdatei generiert, die in dem geschützten Bereich abgelegt wird. Die Rechnungsdaten werden in der SQL-Datenbank gespeichert und können für die Rechnungsstellung und die Generierung von Buchungssätzen für das Finanzverfahren ›GINIFS‹ verwendet werden. 1.6 Anmerkungen Im Testbetrieb stellte sich die Schreibweise der Vornamen, insbesondere wenn die gesuchte Person mehrere Vornamen hat, als besonderes Problem heraus. In Siegburg ist innerhalb der Einwohnerda72 tenbank in jedem Falle das Feld ›Rufname‹ gefüllt. Dies erfolgt entweder durch manuelle Eingabe durch den Sachbearbeiter im Rahmen der Anmeldung in Abstimmung mit dem Anmeldenden oder durch automatische Generierung im Rahmen der Anmeldung (erster Vorname aus dem Feld Vorname). Die Suchanfrage wird gegen das Feld Rufname gerichtet. Es wird derzeit noch überlegt, ob im negativen Falle zusätzlich noch eine Suche im Feld ›Vornamen‹ durchgeführt werden soll, wobei dann die Fragestellung zu lösen ist, wie mit mehreren Vornamen umzugehen ist, wenn beispielsweise der angefragte Vorname an hinterer Stelle im Feld ›Vorname‹ aufzufinden ist. Da sich Melderegisterauskünfte auch auf nicht mehr aktuelle Fälle beziehen können, ist dieses Kennzeichen (›Aktuell‹, ›Historisch‹) der Datenbank entsprechend mit zu berücksichtigen und das Ergebnis entsprechend darzustellen (statt ›ist gemeldet‹ dann ›war zuletzt gemeldet‹ mit der jeweiligen Adressangabe). 2. Organisatorische und personelle Veränderungen Der neue Service wird zusätzlich zu der weiterhin möglichen ›herkömmlichen‹ Beantragung angeboten und läuft weitgehend automatisiert ab. Daher gibt es für das fachlich zuständige Bürgeramt keine Veränderungen in der Ablauforganisation, ebenfalls sind – zumindest solange die ›Internet‹-Fallzahlen nicht eine entsprechende Dimension erhalten – personellen Auswirkungen nicht gegeben. Im DV-Bereich sind durch den Einsatz des e-Government-Starter-Kits und das Erfordernis der Duplizierung der Einwohner-Datenbank und deren kontinuierlicher Aktualisierung zusätzliche Betreuungs- und Überwachungsaufgaben sowohl bei der Stadt als auch bei der Datenzentrale entstanden. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zu D 7. verwiesen. 3. Schulung von Personal Die Schulung des Verwaltungspersonals ist durch die Microsoft GmbH bezüglich der Benutzung der neuen Anwendung und der Handhabung der Datenbanken erfolgt. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 73 Melderegisterauskunft Benutzeroberfläche 3 des e-Government Starter Kits Benutzeroberfläche 4 des e-Government Starter Kits 73 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 74 Melderegisterauskunft 4. Belange des Datenschutzes 6. Kosten und Nutzen Im Rahmen dieses Teilprojekts wurden seitens des Städte- und Gemeindebundes NRW das Innenministerium NRW sowie die Datenschutzbeauftragte kontinuierlich informiert. Durch den Einsatz einer SSL-Verschlüsselung und die gewählte SoftwareArchitektur (Einsatz einer Kopie der EWO-Datenbank in der DMZ) sind nach dem aktuellen Stand die datenschutzrechtlichen Belange hinreichend berücksichtigt. Im Rahmen des Projekts wurde das e-GovernmentStarter-Kit mit allen erforderlichen Softwarekomponenten (Windows 2000 Advanced Server, Biz Talk Server, SQL Server u.a.) von der Microsoft GmbH kostenlos zur Verfügung gestellt. Es entstanden allein Kosten für die lokalen Installationen und die damit verbundenen erforderlichen Anpassungen, die auf der Basis von Tagessätzen abgerechnet wurden. Allerdings darf nicht verkannt werden, dass das gesamte Thema ›e-Government‹ für eine Kommune sehr kostenintensiv ist und zunächst sehr hohe Grundinvestitionen erforderlich sind. Denn es gilt, die erforderliche Hard- und Software, sprich den Internetauftritt für diesen Teilbereich in eine allen datensicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Erfordernissen genügende Umgebung zu platzieren. Dieses Erfordernis wird die meisten kleineren Kommunen vor allem auch finanziell überfordern, hier empfiehlt sich die interkommunale Zusammenarbeit unter Nutzung vorhandener Datenzentralen oder vergleichbarer Institutionen. Nutzenaspekte für die Online-MRA sind vor allem eine Steigerung des Bürgerservices (deutliche Verkürzung der Durchlaufzeiten) und die Entlastung der Mitarbeiter von Routinetätigkeiten. Personelle Einsparungen sind angesichts der Bearbeitungszeiten und Fallzahlen in einer Kommune der Größenordnung Siegburgs (40.000 EW) nicht realisierbar, anders sieht dies in deutlich größeren Organisationseinheiten aus. Daher ist eine Anwendung ›Online-MRA‹ für sich losgelöst betrachtet nur dann als wirtschaftlich anzusehen, wenn die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen und auch laufenden Kosten (Server/ Anwendungsbetreuung u.a.) nicht allein dieser Anwendung zugerechnet werden, sondern als Basisinvestitionen für das Gesamtthema ›e-Government‹ anzusehen sind. Denn die Grundinvestitionen differieren nur unwesentlich, ob eine oder Vielzahl von Anwendungen angeboten werden. 5. Übertragbarkeit Die konzipierte Lösung setzt den Einsatz des e-Government-Starter-Kits der Microsoft GmbH aus. In diesem technischen Umfeld ist eine Übertragbarkeit auf andere Kommunen, die andere EWO-Verfahren einsetzen, möglich. Neben örtlichen Anpassungen, z.B. die Integration in den Internet-Auftritt der Kommune, ist der jeweilige Zugriff auf die Einwohnerdaten im Einzelfall zu spezifizieren. Denkbar ist, eine im Starter-Kit grundsätzlich mögliche Duplikat-Datenbank zu füllen. In diesem Fall muss die Ladeprozedur entsprechend der Datensatzbeschreibung des eingesetzten Einwohnerverfahrens angepasst werden. Alternativ ist denkbar, dass das Duplikat unmittelbar aus der Einwohnerdatenbank generiert wird und nur mit einem WebService aus dem Starter-Kit auf die Einwohnerdaten zugegriffen wird. Dieses Modell kommt künftig in Siegburg in Verbindung mit MESO zum Einsatz. In diesem Falle ist das Mapping im Starter-Kit entsprechend der Datensatzbeschreibung des Duplikat-Servers anzupassen. Sofern sich der Datensatz und auch die tatsächliche Verwendung der Datenfelder am DsMeld/ XMeld orientieren, sollte sich der Aufwand für die Übertragung der Lösung in Grenzen halten. Wie bisherige Erfahrungswerte zeigen, ist diese Voraussetzung leider im Detail nicht immer gegeben. 74 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 75 Melderegisterauskunft Teilprojekt Melderegisterauskunft I. Ziel des Teilprojekts Stadt Rees Die Melderegisterauskunft ist eine Dienstleistung der Stadt Rees, die sehr oft nachgefragt wird und derzeit verhältnismäßig lange Wegezeiten im Vergleich zu anderen Produkten aufweist. Ein Webservice in diesem Bereich bringt relativ vielen Anfragenden einen Nutzen und stellt für die Sachbearbeiter eine spürbare Entlastung dar. Dies belegen zusammengestellte Fallzahlen und Bearbeitungszeiten, die weiter unten noch detailliert beschrieben werden. Der arbeitsorganisatorische Aufwand für die gewünschte Umstellung auf einen Webservice ist in diesem Falle recht überschaubar. Technische, rechtliche, und organisatorische Rahmenbedingungen sowie hohe Sicherheitserfordernisse, sind bei der Planung der Umstellungsaktivitäten zu berücksichtigen. Um die entwickelten Services in möglichst viele deutsche Städte übertragen zu können, ist eine Lösung, bei der eine grundsätzlich bundeseinheitliche Gesetzgebung greift, sehr förderlich. Die gesetzliche Grundlage für die einfache Melderegisterauskunft ist durch Bundesgesetz (Melderechtsrahmengesetz) geregelt und somit für alle deutschen Kommunen gleich. Es sind starke Unterschiede in den technischen Voraussetzungen der am Projekt beteiligten Städte zu verzeichnen. Daher kommt gerade diesem Teilprojekt hinsichtlich der Übertragbarkeit einer realisierten Lösung eine ganz besondere Bedeutung zu. A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts Von Joachim Wetzel IT-Leiter der Stadt Rees e-Mail: joachim.wetzel@stadt-rees.de Inhalt I. Ziel des Teilprojekts 75 A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts 75 B. Beschreibung des angestrebten Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts 75 II. Beschreibung der Ausgangslage A. Definition der kommunalen Aufgabe B. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten C. Beteiligte am Verwaltungsprozess D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts E. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts F. Fallzahlen G. Kostensituation III. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzepts B. Ergebnisse der Differenzanalyse zwischen Ist-Zustand und Sollkonzept C. Anpassung des Sollkonzepts D. Realisierungsphase 76 76 76 77 77 77 77 77 77 77 78 78 78 B. Beschreibung des angestrebten Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts Das Massengeschäft der Melderegisterauskünfte soll nach Abschluss des Teilprojekts teilautomatisiert abgewickelt werden. Der Sachbearbeiter behält Oberhand und gibt letztendlich die Daten frei. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde von einer vollautomatisierten Auskunft abgesehen. Dies bedeutet, dass der Internetnutzer seinen Wunsch an die Stadtverwaltung richten kann und unmittelbar auf dem von ihm gewünschten Kommunikationsweg via Internet, Fax oder Briefpost die Auskunft in Textform erhält. Sammelauskünfte 75 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 76 Melderegisterauskunft sollen über einen gesicherten Zugang realisiert werden. Lediglich in Ausnahmefällen und bei der erweiterten Melderegisterauskunft soll eine manuelle Bearbeitung durch den Sachbearbeiter erfolgen. In diesem Vorgang der Melderegisterauskunft wird das ePayment, die Bezahlfunktion, über das Internet integriert. II. Beschreibung der Ausgangslage A. Definition der kommunalen Aufgabe Die Melderegisterauskunft nach dem Meldegesetz des Landes ist eine Aufgabe jeder Kommune. Es handelt sich hierbei um eine Vielzahl verschiedener Auskünfte, die bisher nach entsprechender schriftlicher Beantragung auch schriftlich erteilt wurden. Nachfolgend werden die verschiedenen Formen der Melderegisterauskünfte angerissen. B. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten Die Zulässigkeit und der Umfang einer Melderegisterauskunft richten sich nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (MG NW). Dieses unterscheidet zwischen einer Melderegisterauskunft an Behörden und sonstige öffentliche Stellen (§ 31 MG NW) und einer einfachen ( § 34 Abs. 1 MG NW ) oder einer erweiterten ( § 34 Abs. 2 MG NW ) Melderegisterauskunft. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass leider nicht alle zur Zeit verfügbaren Einwohnermeldewesen respektive Programme gesetzeskonform sind und sich somit eine Einführung als nicht ganz unproblematisch erweist. Probleme ergeben sich hauptsächlich beim Datenimport und beim Datenexport, wenn das in Gebrauch befindliche Einwohnerverfahren nicht kompatibel zum gesetzlich vorgeschriebenen DS-Meld ist. Hier sollten unbedingt Informationen vom Provider (Rechenzentrum) oder Softwarehersteller angefordert werden. Vereinfacht dargestellt ergibt sich folgende Praxis: Behördenauskunft An Behörden wird ohne formelle Prüfung die gewünschte Melderegisterauskunft erteilt. Die Erforderlichkeit wird als gegeben angesehen (allenfalls ■ 76 ›allgemeine Plausibilitätsprüfung‹ gemäß Verwaltungsvorschriften zum MG NW) ■ Einfache MRA Die einfache Melderegisterauskunft wird jedermann erteilt. ■ Erweiterte MRA Die erweiterte Melderegisterauskunft bedarf einer konkreten Prüfung, ob das berechtigte bzw. rechtliche Interesse gegeben ist. Ausnahmeregelungen und Besonderheiten etc. werden hier nicht weiter betrachtet. Es wird nicht eine 100%ige-Lösung angestrebt, sondern es wird in dieser Realisierungsstufe versucht, insbesondere die Standardvorgänge und das Massengeschäft abzudecken. DSMeld Für den Bereich des Meldewesens gibt es als Grundlage mit dem Datensatz für das Meldewesen DSMeld eine bundesweit einheitliche Datensatzbeschreibung, welche die gängigen Einwohnerverfahren weitgehend berücksichtigt. Im Rahmen des KoopA ADV (Kooperationsausschuss ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich) wird derzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe eine Fortschreibung des DSMeld auf XML-Basis zu einem ›XMeld‹ durchgeführt. Die Ergebnisse fließen, sofern und soweit verfügbar, in das Sollkonzept ein. Lokale Besonderheiten Entgegen der Forderungen der Landesdatenschutzbeauftragten NRW werden bisher offenbar keine ausreichenden Nachweise über die Erteilung von Melderegisterauskünften geführt. Es werden keinerlei Duplikate erstellt und elektronische Verzeichnisse im geforderten Umfange geführt die den Nachweis erbringen, wer Auskünfte erhalten hat. Nach hiesigem Kenntnisstand wird dies in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich gehandhabt. Im übrigen werden alle e-Government-Projekte mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Rees abgestimmt. Bevorstehende Rechtsänderungen Das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) wurde während des Projekts am 25. 03. 2002 neu gefasst. Das Landesmeldegesetz NRW soll Mitte des Jahres 2003 an das neue MRRG angepasst werden. Für den Austausch der Meldedaten zwischen den Behörden (government to government) ist die Nutzung des Behördennetzes TESTA angedacht. Im Arbeitskreis 1 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 77 Melderegisterauskunft der Innenministerkonferenz wurde zu diesem Thema eine Unterarbeitsgruppe gebildet. C. Beteiligte am Verwaltungsprozess Auf Verwaltungsseite ist das Bürgeramt für die Beantwortung der Melderegisterauskunft und die Entgegennahme der Gebühren beteiligt. Involviert ist auch die Stadtkasse, welche letztendlich die Vereinnahmung der Gebühren vornimmt. Die Anfrage kann von jedermann gestellt werden, überwiegend erfolgen Anfragen aber durch Inkassounternehmen, Rechtsanwälte, Versandhäuser etc. und in Einzelfällen auch von Bürgern. D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts In Rees befand sich zur Projektbeginn im betroffenen Fachbereich folgende EDV-Ausstattung Arbeitsplätze: ■ Windows 2000 ■ Office 2000 Pro (incl. Outlook 2000, IE6.0) ■ NetMeeting ■ VShield-Virenscanner Server: ■ Windows 2000 Server ■ Exchange 2000 Server ■ SQL 2000 Server ■ Host Integration Server ■ ISA Server ■ Softwarebetankung über PXE, MSIDaten werden auf DFS gespeichert hörden sind gebührenfrei, andernfalls werden Gebühren in Höhe von 4 2 für die einfache MRA bzw. 7 2 für die erweiterte MRA erhoben. Die Gebühr richtet sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgebührenordnung NRW. Die Bearbeitungszeiten für die Melderegisterauskünfte betragen im Bürgeramt durchschnittlich 2 Minuten (einfache MRA) bzw. 4 Minuten (erweiterte MRA). F. Fallzahlen Nach Hochrechnung der Ergebnisse eines vierwöchigen Erhebungszeitraums kann festgelegt werden, dass innerhalb eines Jahres ca. 4.900 einfache MRA und ca. 1.700 erweiterte MRA anfallen. Die Stadt Rees hat ca. 22.000 Einwohner. G. Kostensituation Aus den unter E. dargestellten Bearbeitungszeiten resultiert unter Berücksichtigung der Fallzahlen derzeit ein Personalbedarf in Höhe von 0,24 Stellen. 4.900 einfache MRA á 2 Minuten = 9.800 Minuten = 0,14 Stellen 1.700 erweiterte MRA á 4 Minuten = 6.800 Minuten = 0,1 Stellen An sonstigen Kosten ist ein Betrag in Höhe ca. 4.500 2 jährlich an Porto-, Druck- und Materialkosten zu erwähnen. III. Umsetzung des Teilprojekts Die für eine ›Online-Melderegisterauskunft‹ erforderlichen Komponenten wurden bereits eingesetzt. Näheres wird im Sollkonzept beschrieben. Das Internet-Angebot der Stadt unter www.stadtrees.de wird von einem privaten Anbieter und dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein in Moers (KRZN) gehostet. Für die Pflege der InternetSeiten kommt bei der Stadt Rees das Redaktionssystem RED der Firma CMM Wesel zum Einsatz. E. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts Die Anfragen gehen regelmäßig per Post ein und werden intern an die Sachbearbeiter weiter geleitet und schriftlich beantwortet. Auskünfte an Be- A. Erstellung eines Sollkonzepts Im ersten Schritt wurde versucht, das Massengeschäft (die einfache MRA) sowie den Standardfall der erweiterten MRA umzusetzen, weil hier aufgrund der Fallzahlen das größte Einsparungspotenzial gesehen wird. Das Modul ›Melderegisterauskunft‹ kann mit allen Funktionalitäten vollkommen losgelöst vom eigentlichen Einwohnerverfahren realisiert werden. Als Datenbestand für die Auskunft über das Internet dient ein Duplikat des Melderegisters, wobei festzulegen ist, in welcher Häufigkeit eine Aktualisierung erfolgt und inwieweit das Duplikat von den 77 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 78 Melderegisterauskunft einzelnen Datenfeldern gegenüber dem Originalbestand reduziert wird. In der Stadt Rees war es der Wunsch der Sachbearbeiter, dass jeder Fall, mit Ausnahme des Polizeizugriffs, durch den Meldeamtssachbearbeiter freigegeben werden muss. Eine vollkommen automatisierte Auskunft soll dem Benutzerkreis ›Polizei‹ vorbehalten bleiben. C. Anpassung des Sollkonzepts Im Rahmen des Sollkonzeptes wird der Wunsch nach einer Standardisierung der e-GovernmentSoftware auf Landes- oder Bundesebene unterstrichen. Die elektronische Unterschrift wäre als Basismodul eine richtungweisende Ergänzung. D. Realisierungsphase B. Ergebnisse der Differenzanalyse zwischen IstZustand und Sollkonzept Zur Zeit der Erstellung der Dokumentation wurde die Version 1.01 des e-Government Starter Kits installiert, das die Funktionen der Meldeauskunft realisiert. Diese im Projekt hergestellte Entwicklung, die auch von der Stadt Siegburg (vgl. zu Einzelheiten deren Dokumentation) im Projekt entwickelt wurde, umfasst als Modul die Melderegisterauskunft über das Internet. Aufgrund der engen finanziellen Haushaltslage der Stadt wird die Installation durch die EDV-Abteilung der Stadt Rees selbst durchgeführt. Mit der Differenzanalyse wird nach Abschluss der Neuinstallation begonnen. Eingangsseite für Melderegisterauskünfte der Stadt Rees 78 In einem Testumfeld der Stadt Rees läuft die Lösung bereits. Als wenig projektdienlich erweist sich die Tatsache, dass der Provider der Einwohnerdaten der Stadt Rees, das KRZN Moers, die Einwohnerdaten der Stadtverwaltung Rees lediglich in einem bestimmten, nicht DS-Meld-kompatiblen Format anbieten kann. Da dieses Projekt auf den gesetzlich vorgeschriebenen Standard zum Datenaustausch DSMeld und den daraus resultierenden empfohlenen Standard Xmeld 1.0 oder Xmeld 1.1 aufbaut, ergeben sich hier Verzögerungen bei der Realisierung. Es wird erwogen, in einer Paralleldatenbank die Daten zu pflegen. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 79 Melderegisterauskunft Teilprojekt Melderegisterauskunft I. Ziel der elektronischen Melderegisterauskunft A. Gründe für die Auswahl der elektronischen Melderegisterauskunft Stadt Rietberg Von Ferdinand Hörster Sachgebietsleiter EDV Stadt Rietberg e-Mail: ferdinand.hoerster@stadt-rietberg.de Inhalt I. Ziel der elektronischen Melderegisterauskunft A. Gründe für die Auswahl der elektronischen Melderegisterauskunft B. Beschreibung des angestrebten Endzustandes II. Beschreibung der Ausgangslage A. Definition der kommunalen Aufgabe und rechtliche Rahmenbedingungen B. Beteiligte am Verfahrensprozess C. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts D. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts E. Fallzahlen III. Umsetzung des Teilprojekts 79 79 79 80 80 80 Nach intensiver Diskussion hat sich der Arbeitskreis Einwohnermeldewesen (EWO) des Städte- und Gemeindebundes NRW auf die Melderegisterauskunft (MRA) im Internet als neue Online-Dienstleistung der Kommunen geeinigt. Die Lösung soll das in der Verwaltung eingesetzte Einwohnermeldeverfahren mit dem Internet verbinden. Die elektronische MRA soll, im Rahmen eines zu schaffenden e-Government Portals der Stadt, als neue Dienstleistung angeboten werden. Als lokale Besonderheit sollen auch die Sicherheitsund Rettungskräfte der Stadt (Polizei und Feuerwehr) ein neues Informations- und Auskunftsmenü über das Internet erhalten. Dabei sollten sowohl standortgebundene Abfragen (z.B. Rettungswache Gütersloh) als auch mobile Abfragen (Ipaq H3850 der Fa. Compaq) über eine kombinierte Mobilfunk-/ Internetschnittstelle (WAP) möglich sein. Die gefundene Lösung soll mit Hilfe von StandardSoftwareprodukten aus dem Hause Microsoft realisiert und zu überschaubaren Kosten auf andere Städte und Gemeinden übertragen werden können. B. Beschreibung des angestrebten Endzustandes 80 80 81 81 81 82 A. Ist-Zustand und Sollkonzept B. Realisierungsphase 1. Organisatorische und Personelle Änderungen 2. Technische Umsetzung 3. Verfahrensablauf 4. Schulung von Personal 5. Belange des Datenschutzes 82 82 82 83 83 IV. Übertragbarkeit auf andere Kommunen 83 Der überwiegende Teil der Melderegisterauskünfte soll nach Abschluss des Teilprojekts automatisiert abgewickelt werden. Dies bedeutet, dass der Anfragende über das Internet seine Anfrage stellt und innerhalb kurzer Zeit die Auskunft erhält. Sammelauskünfte sind über einen gesicherten Zugang möglich. Eine manuelle Bearbeitung durch den Sachbearbeiter soll nur noch bei Spezialfällen oder der erweiterten Melderegisterauskunft medienbruchfrei erfolgen. In der realisierten Lösung ist die Bezahlfunktion aufgrund der Problematik der unsicheren Bezahlwege im Internet, zunächst nicht integriert. 79 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 80 Melderegisterauskunft II. Beschreibung der Ausgangslage A. Definition der kommunalen Aufgabe und rechtliche Rahmenbedingungen Jede Kommune ist verpflichtet, eine MRA entsprechend des Meldegesetzes NRW (MG NRW) zu erteilen: ■ Behördenauskunft §31 MG NW An Behörden und sonstige öffentliche Stellen wird ohne formelle Prüfung die gewünschte Melderegisterauskunft erteilt. Die Erforderlichkeit wird als gegeben angesehen. ■ Einfache MRA §34 Abs. 1 Die einfache Melderegisterauskunft wird jedermann erteilt (nach Ermessen). ■ Erweiterte MRA §34 Abs. 2 Die erweiterte Melderegisterauskunft bedarf einer konkreten Prüfung, ob das berechtigte bzw. rechtliche Interesse gegeben ist. Bevorstehende Rechtsänderungen Das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) liegt seit 2002 in der Neufassung vor. Das Sollkonzept berücksichtigt auch schon die neuen Erfordernisse. Die Länder sind verpflichtet, ihre Vorschriften innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Neufassung des MRRG anzupassen. In NRW soll eine Umsetzung noch im Jahr 2003 erfolgen. Eine erweiterte MRA über das Internet ist nicht zulässig. B. Beteiligte am Verfahrensprozess Auf Verwaltungsseite ist das Bürgerbüro für die Beantwortung der Melderegisterauskünfte und die Entgegennahme der Gebühren verantwortlich. Ebenso ist die Stadtkasse an der Vereinnahmung und Verbuchung der Gebühren beteiligt. Überwiegend fragen Inkassounternehmen, Rechtsanwälte, Versandhäuser etc. und in Einzelfällen auch interessierte Bürger nach Adressen. Von Amts wegen werden sehr viele Anfragen von beteiligten Behörden (Polizeistation Rietberg, Kreispolizei Gütersloh, Kfz-Zulassungsstelle Gütersloh etc.) gestellt. Diese werden entweder telefonisch oder schriftlich beantwortet. 80 C. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts In Rietberg gab es zu Projektbeginn folgende EDVAusstattung: Bürgerbüro/6 Arbeitsplätze: ■ 5 PC Window 95 (Proz. Celeron 333 Mhz, 64 MB Speicher, 100 MB FD) ■ 1 PC Windows NT 4.0/Patch 5, (Proz. Celeron 333 MHz, 64 MB Speicher, 100 MB FD Netzwerkkarte) ■ 7 Laserdrucker Kyocera Fs1700 (10 Seiten/Min.) ■ 1 Nadeldrucker OKI FB 390 ■ MS-Office 97 (Word, Excel, Outlook) ■ Pervasive SQL 2000i Client Software ■ Crystal Report Ver. 6.0.1.135 der Fa. Seagate ADV/Server: 1 Compaq ProLiant Windows NT 4.0/Patch 5 Server (Doppelprozessor PII 350 MHz, 512 MB, 3 x 6 GB Raid 1 gespiegelt, 100 MB FD Netzwerkkarte) ■ Datenbanksystem Pervasive SQL 2000i ■ EWO – Verfahren: Die Daten werden mit Hilfe des EWO-Verfahrens MPS (Rel. 7.3) der Fa. MPS aus Koblenz verarbeitet. Merkmale dieses Verfahrens sind: ■ Das Verfahren ist ein dezentrales Windows Client/ Server Verfahren. ■ Die Datenhaltung erfolgt zentral in einer Pervasive Datenbank (Vers. 2000i) auf dem Server. ■ Die EWO-Daten werden auf den PC-Clients (Win 95 + Win NT Vers. 4.0) gelesen und verarbeitet. ■ Im Netzwerk werden Switches der Fa. Allied Telesyn verwandt. Das Internet-Angebot ›www.rietberg.de‹ wird von den Fa. MFS und codeX in Paderborn gehostet. Die Pflege der Internet-Seiten erfolgt bei der Stadt Rietberg als PHP-Programmierung und zu einem geringen Teil bei der Fa. codeX in Paderborn. D. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts Die konventionelle MRA wird der Verwaltung auf dem Postweg zugesandt. Ein Mitarbeiter prüft und bearbeitet die Anfrage. Anschließend erhält der Auftraggeber mit Hilfe eines vorgegeben Standardbriefs seine Antwort. Auskünfte für Behörden sind gebührenfrei. Als Ge- e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 81 Melderegisterauskunft Stadt Rietberg Rathaus Anfragen in der Zukunft www Win 2000 Datenaustausch Digitalisierter Datenverkehr Bürger der Stadt Großkunden Inkasso-Unternehmen Web-Service E-Government .NET Umgebung Server der Stadt EWO Datenbank Rietberg Win NT 4.0 Pervasive Der Bürger, Großkunde oder das Inkasso-Unternehmen stellt seine Anfragen über die Internetpräsenz der Stadt mit Digitaler Signatur (mit der auch die Gebühren beglichen werden) Workflow MRA nach dem Sollkonzept bühr für die einfache MRA sind 4 2 und für die erweiterte MRA 8 2 in Rechnung zu stellen. E. Fallzahlen Das Bürgerbüro verwaltet in Rietberg ca. 30.000 Einwohner. An historischen Fällen werden zusätzlich 23.000 Datensätze betreut. Aufgrund einer Erhebung wurden im ersten Halbjahr 2001 in Rietberg 447 MRA abgefragt und erteilt. Die Stadt Rietberg hat ca. 29.000 Einwohner. III. Umsetzung des Teilprojekts A. Ist-Zustand und Sollkonzept In einem ersten Schritt erfolgt die Umsetzung der einfachen MRA im Internet. Das neue Internetangebot arbeitet parallel zum MPS-Verfahren. Für das Bürgerbüro entsteht so eine Arbeitserleichterung. Das fachliche Lösungskonzept sieht folgendermaßen aus: ■ Der Bürger stellt zukünftig seine MRA über ein entsprechendes Formular im Web-Portal. ■ Zu diesem Zweck muss das Bürgerbüro seine Anfrage mit Hilfe eines Requestschlüssels frei schalten lassen. Der Bürger erzeugt durch seine Anfra- ge eine Freischaltabfrage bei dem Administrator der Anwendung. ■ Nach Prüfung und Freigabe der Anfrage mit Hilfe eines Requestschlüssels wird die Abfrage an den neuen EWO-Server der Stadt geleitet. Dieser prüft und bearbeitet die Anfrage. Die Auskunft wird dann automatisch dem Bürger am Bildschirm mitgeteilt. Bei der Erarbeitung des Sollkonzeptes wurden auch die Erfahrungen der Städte Rees und Siegburg eingearbeitet. Zusammen mit der Fa. Microsoft wurde für die Stadt Rietberg nachfolgende ADV-Infrastruktur entwickelt: ■ Mit Hilfe eines Pervasive ODBC Datenbank Moduls werden die EWO-Daten regelmäßig (alle 24 Std., Start um 23.00 Uhr) auf einen zusätzlichen neuen Windows 2000 Server (EWO Kopie, MS-SQL 2000 Datenbank und .net-Umgebung) gedoppelt. ■ Beim Internet-Provider MFS in Paderborn wurde ein zusätzlicher Web-Server (Windows 2000, .netUmgebung) als Verbindungsrechner für das Internet installiert. Auf diesem Rechner wurde mit Hilfe der Fa. Microsoft unter der .net-Umgebung ein Web-Verbindungsservice geschaffen. Eine elektronische MRA wird über diesen Service an den EWO81 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 82 Melderegisterauskunft B. Realisierungsphase neuen Rechner eingespielt (Ersterfassung ). Als weiteres wurde die Router-Router Verbindung zwischen Paderborn und Rietberg realisiert. Aufgrund der guten Vorbereitung der Fa. Microsoft, bzw. der Erfahrungen in Rees und Siegburg, wurde die Lösung im Juni 2002 implementiert. Die Installation des aktuellen e-Government Starter Kits der Fa. Microsoft erfolgte als weiteres Frühjahr 2003. Dieses löste die Beta-Lösung ab. Das Starter Kit wird insbesondere im Beitrag der Stadt Siegburg zur Melderegisterauskunft vertieft beschrieben. Seit Oktober 2002 arbeitet die Kreispolizeibehörde Gütersloh mit der Behördenauskunft im e-Government-Verfahren. Die ersten Erfahrungen sind positiv. Eine Ausweitung auf weitere Behörden des Kreises ist in Vorbereitung. Zusätzlich wird jetzt jede Nacht regelmäßig die Änderungen der EWO-Daten auf dem e-GovernmentRechner nachvollzogen. 1. Organisatorische und personelle Änderungen 3. Verfahrensablauf Da der neue Service bei der Stadt Rietberg zusätzlich angeboten wird, brauchen keine Veränderungen an der Ablauforganisation des Bürgerbüros vorgenommen werden. Für die ADV ergibt sich zusätzlich die Aufgabe, einen Windows-Server in Rietberg zu betreiben. Die Doppelung der EWO-Daten erfolgt automatisch mit Hilfe der ODBC-Software aus einer Zeitwarteschlange heraus. Der Internetverbindungsrechner wird vom Dienstleister MFS in Paderborn, gegen ein entsprechendes Entgelt, betreut und gehostet. Personelle Veränderungen ergeben sich durch die neue Lösung nicht. Standardgemäß stellt die Fa. Microsoft im Rahmen des neuen e-Government Starter Kit eine komfortable Benutzerverwaltung zur Verfügung. Das Bürgerbüro erhält zur Verwaltung der Benutzer folgende Möglichkeiten: ■ Bearbeitung der Registerdaten aller Benutzer ■ Löschen einzelner Benutzers ■ Zuweisung der Rollen für Benutzer und andere Behörden ■ Erstellen von Sammelrechnungen ■ Auswertungen und Statistiken Dem Auskunftsersuchenden ergeben sich im Internet folgenden Möglichkeiten: ■ Automatische Selbstregistrierung (nur für Einfache MRA) ■ Bearbeitung des eigenen Benutzerprofils ■ Benutzerbezogener Frage- und Antwortbereich ■ Durchführung der elektronischen MRA ■ Die beteiligten Behörden können im Rahmen definierter Behördenrollen auf die Einwohnermeldedaten der Stadt zugreifen. Kopie-Rechner geleitet, von diesem bearbeitet und beantwortet. Zu diesem Zweck wird zwischen der Stadt Rietberg und dem Provider in Paderborn eine entsprechende ISDN-Leitung (64 KB, BinTec Router) als Wählleitung geschaltet. Die dafür notwendige Software wurde von der Fa. Microsoft in der Programmiersprache ›C#‹ programmiert. Über das Internet stehen die EWO-Daten folgendem Benutzerkreis zur Verfügung: ■ Beteiligte Behörden können über Internet Melderegister-Anfragen starten (z.B. Kreis Gütersloh, …) ■ Interessierte Personen (Notare etc.) ■ Interessierte Bürger ■ Polizei und Feuerwehr (über standortgebundene PCs z.B. in der Kreisleitstelle Gütersloh) ■ Polizei und Feuerwehr (über mobile Abfragegeräte PDA der Fa. Compaq/WAP-Handy-Schnittstellen). 2. Technische Umsetzung In einem ersten Schritt wurden mit Hilfe einer Ausschreibung die notwendigen Server beschafft. Die Windows Betriebssysteme wurden von Kräften der ADV eingespielt. Ebenso die ›Net-Software‹ und die notwendigen Datenbanken. Die Fa. Microsoft hat die neue EWO-Datenbank (SQL 2000) entsprechend der Vorlage der DSMeld bzw. XMeld und in Anlehnung an die alte EWO-Datenbank eingerichtet. Dann wurden die EWO-Originaldaten von dem alten EWO-Rechner ausgelesen und auf den 82 4. Schulung von Personal Die Fa. Microsoft hat die ADV in die Benutzung der neuen Anwendung und in die Handhabung der Datenbanken eingewiesen. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 83 Melderegisterauskunft E-Government-Struktur Abt 33 Abteilung Interne Abfragen Sicherheitsprüfung -Physikalisch -Logisch Wahlabt - SSL Schlüsseltechnologie Internet Provider -EWO -EWO Original Kopie Software / Firewall www.rietberg.de Intranet · upload · e-Government WEB Service Hardware /Firewall Feuerwehr Mobil. WAP Polizei PDA. WAP Bürger Feuerwehr, Polizei Notare etc. SSL SSL SSL SSL SSL Behörden Online-Melderegisterauskunft-Struktur 5. Belange des Datenschutzes In Rietberg fand im Projekt eine Besprechung mit Vertretern der Datenschutzbeauftragten des Landes NRW statt. Wegen der hohen Sensibilität der EWO-Daten bzw. den neuen Abfragemöglichkeiten für die Polizei wurde die gewählte Konzeption besprochen. Insbesondere der e-Government WebService, die Polizeischnittstelle und eine sichere Kommunikation im Internet wurden intensiv auf die Datensicherheit untersucht und beurteilt. Das Ergebnis war, dass u.a. durch den Einsatz der SSLVerschlüsselung und der gewählten SoftwareStruktur die Belange des Datenschutzes erfüllt sind. Weitere Detailfragen wurden über den Städte- und Gemeindebund NRW mit der Datenschutzbeauftragten geklärt. IV. Übertragbarkeit auf andere Kommunen Die entwickelte Lösung lässt sich sehr leicht auf andere Kommunen übertragen: Grundvoraussetzung ist allerdings das Vorhanden sein vom Microsoft e-Government Starter Kit mit den Bestandteilen Windows 2000 Server, SQL 2000, BizTalk 2000, IIS usw. ■ Mit Hilfe der Spiegelung der EWO-Daten ist die Rietberger Lösung auf jede Verwaltung übertragbar. ■ Der Internet-Verbindungsrechner kann entweder bei der ADV, der Kommune oder bei einem entsprechenden Provider installiert sein. ■ Die SSL-Verschlüsselungstechnologie muss aus Datenschutzgründen immer realisiert sein. ■ 83 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 84 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 85 Personenstandswesen Teilprojekt Steuerwesen/ Müllgefäss-Änderung 85 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 86 Steuerwesen/Müllgefäss-Änderung Teilprojekt Steuerwesen/Müllgefäß-Änderung Stadt Coesfeld Von Werner Eising Projektleiter e-Government Stadt Coesfeld e-Mail: werner.eising@coesfeld.de Inhalt I. Ziele des Teilprojekts A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts 1. Kundenorientierung 2. Rationalisierung 3. Imagegewinn 4. Nutzung des im Projekt erfahrenen Zusatzwissens 5.Warum bietet sich das Steuerwesen – An-, Ab- und Ummeldungen von Müllabfuhrgefäßen – im Rahmen des Projekts an? B. Angestrebter Endzustand nach Abschluss des Teilprojekts C. Beschreibung der Ausgangslage D. Definition der kommunalen Aufgabe E. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten F. Beteiligte am Verwaltungsprozess G. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts 1. Allgemein 2. An-, Ab-, und Ummeldung von Müllabfuhrgefäßen H. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts 1. Arbeitsablauf 2. Bearbeitungszeiten I. Fallzahlen J. Kostensituation 86 87 87 87 87 87 87 87 87 87 88 88 88 88 88 88 88 88 88 89 89 II. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzeptes 1. Prozessablauf – grafische Darstellung 2. Details/Plausibilitäten (Vorgaben der Fachbereiche Finanzen und Controlling sowie Bauen und Umwelt) 3. Bescheiderteilung B. Anpassung des Sollkonzepts 1. Zugang 2. Objekt auslesen 3. Änderungsmaske 4. Mitteilung an den Entsorger 5.Weitere Verarbeitungshinweise 6. Zusammenfassung des Sollkonzepts aus der Anwendersicht C. Realisierungsphase 1. Technische Umsetzung 2. Organisatorische Veränderungen 3. Schulung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 4. Belange des Datenschutzes und der Datensicherheit 5. Rollout 6. Kommunikation der Ergebnisse in Politik und Öffentlichkeit 89 89 89 89 90 90 90 91 91 91 91 92 92 92 93 93 94 94 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 87 Steuerwesen/Müllgefäss-Änderung I. Ziele des Teilprojekts A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts Das Steuerwesen – konkret: An-, Ab- und Ummeldungen von Müllabfuhrgefäßen – sollte als erstes onlinefähiges Dienstleistungsangebot der Stadt Coesfeld im Rahmen des e-Government-Projekts realisiert werden. Hierbei wurden folgende Ziele verfolgt: 1. Kundenorientierung die neue Dienstleistung kann außerhalb der Öffnungszeiten (zeitlich unabhängig) und außerhalb des Rathauses (räumlich unabhängig) genutzt werden, ■ die Dienstleistung kann schneller abgewickelt werden, ■ die Inanspruchnahme für den Kunden mit Internetzugang ist einfacher, ■ das Dienstleistungsangebot der Stadt Coesfeld wird damit ausgeweitet, ■ das neue Angebot ermöglicht eine Qualitätssteigerung (Fehlervermeidung, Plausibilitätskontrollen bei Eingaben, schnellere Bearbeitung), Rationalisierung ■ 2. Rationalisierung Prozessoptimierung und Nutzung von Synergieeffekten zur Beschleunigung des Verfahrens und Arbeitsersparnis in der Verwaltung, ■ Entlastung und Vermeidung von Doppelarbeiten ■ 5.Warum bietet sich das Steuerwesen – An-, Ab- und Ummeldungen von Müllabfuhrgefäßen – im Rahmen des Projekts an? Die Stadt Coesfeld hat sich aus folgenden Gründen gerade für diesen Prozess entschieden: Es ist keine verwaltungsinterne Anwendung vorhanden. Ein Dienstleistungsangebot der Datenzentrale von Coesfeld (CITEQ, Münster) wird z.Zt. (noch) nicht genutzt. ■ Eine Authentifizierung des Bürgers per digitaler Signatur ist nicht erforderlich. ■ Es gibt keine gesetzliche Bestimmungen, welche ■ die digitale Signatur erforderlich machen, ■ über die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes hinausgehen, ■ besondere Aufbewahrungsfristen regeln. ■ Es sind keine zusätzlichen Unterlagen beizufügen. ■ Eine Bezahlfunktion ist nicht erforderlich, da das Verfahren an sich kostenfrei ist. ■ Es existieren zwei zu realisierende Schnittstellen zwischen Verwaltung und ■ Bürger/innen (G2C) sowie ■ Entsorgungsunternehmen (G2B). ■ Das Verfahren bringt bereits beim internen Einsatz (Intranet) Vorteile, da es auch durch das Bürgerbüro, das Steueramt sowie im Fachbereich Bauen und Umwelt für schriftlich, mündlich oder telefonisch eingehende Anträge genutzt werden kann. B. Der angestrebte Endzustand nach Abschluss des Teilprojekts 3. Imagegewinn Die An-, Ab- und Ummeldung von Müllgefäßen soll medienbruchfrei als zusätzliches Serviceangebot im Internet möglich sein. ■ Darüber hinaus soll dieses Verfahren gleichzeitig von den zuständigen MitarbeiterInnen im Intranet genutzt werden. Details werden unter dem Punkt ›Sollkonzept‹ beschrieben. ■ Akzeptanz der Dienstleistung, ■ besondere Berücksichtigung von Kundenbedürfnissen, ■ Einsatz innovativer Technik ■ 4. Nutzung des im Projekt erfahrenen Zusatzwissens hinsichtlich C. Beschreibung der Ausgangslage des methodischen Vorgehens, ■ der typischen Problemstellungen, ■ der zur Lösung benötigten Ressourcen und ■ der Vermeidung von Fehlinvestitionen und ›Sackgassen‹ ■ Im Bürgerbüro, im Steueramt sowie im Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Coesfeld werden eingehende Anträge zur An-, Ab- und Ummeldung von Müllabfuhrgefäßen bearbeitet. Die Anträge wer87 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 88 Steuerwesen/Müllgefäss-Änderung den schriftlich, telefonisch oder mündlich durch die Bürger gestellt. Nach Prüfung wird gegebenenfalls ein Auftrag an den Entsorger erteilt. D. Definition der kommunalen Aufgabe Das Einsammeln und Befördern der Abfälle zu den vorgegebenen Entsorgungsanlagen ist Aufgabe der Stadt Coesfeld. E. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten sen, Einwohnerwesen, Sozialwesen, …) BS2000-Anwendungen der CITEQ in Anspruch genommen. Alle Verwaltungsmitarbeiter verfügen über einen eingeschränkten Internetzugang, d.h. sie können nur bestimmte Internetadressen aufrufen (Telefonauskunft, Bahnauskunft, Extranet StGB NRW, …). 35% der Mitarbeiter haben einen Vollzugriff auf das Internet. Eingesetzt werden die Betriebssysteme Windows NT 4.0, Windows 2000, Windows XP, Reliant UNIX 5.44 und Linux 7.1. 2. An- Ab, und Ummeldung von Müllabfuhrgefäßen Folgende Vorschriften sind zu beachten: ■ Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ■ Landesabfallgesetz ■ Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) ■ Abgabenordnung (AO 1977) ■ Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Coesfeld ■ Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung der Stadt Coesfeld Anzahl, Art und Größe der vorhandenen Abfallgefäße sind Grundlage der Erhebung von Benutzungsgebühren. F. Beteiligte am Verwaltungsprozess Neben den MitarbeiterInnen des Bürgerbüros, des Fachbereiches Finanzen und Controlling (Steuern) sowie des Fachbereiches Bauen und Umwelt ist das mit der Müllabfuhr beauftragte Entsorgungsunternehmen beteiligt. G. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts 1. Allgemein Die Arbeitsplätze der MitarbeiterInnen in Coesfeld sind zu 100% mit PCs (Windows NT Client mit MS Office 97, Windows XP mit Office 2000 und Exchange 5.5) ausgestattet. Neben einer Vielzahl spezieller Fachanwendungen (Sitzungsdienst, Standesamt, Kämmerei, Gewerbeamt, Hoch- und Tiefbauabteilung), werden im Bereich der ›Wesen‹ (Steuerwe88 Im Verfahren erfolgte zur Projektbeginn bis auf eine edv-unterstützte Formulargenerierung keine technische Unterstützung. H. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts 1. Arbeitsablauf Neue Bestellungen oder Änderungswünsche (zusätzliche Gefäße, größere, kleinere etc.) werden bisher telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder persönlich vom Bürger im Bürgerbüro oder in der Steuerabteilung der Stadtverwaltung Coesfeld vorgetragen. ■ Gefäßänderungen werden von den MitarbeiterInnen in ein Formular am Bildschirm eingetragen, ■ auf Papier ausgedruckt und ■ beim Bürgerbüro manuell in eine Auftragsliste eingetragen. ■ Der Abfuhrunternehmer erhält den Beleg per Post/Bote, ■ führt den Auftrag aus, ■ bestätigt dies auf dem Beleg und ■ schickt ihn per Post/Bote zurück zum Bürgerbüro. ■ Dort wird das Erledigungsdatum in die Auftragsliste eingetragen. ■ Das Steueramt erfasst die Änderung. ■ Ein entsprechender Abgabenbescheid wird im Grundbesitzabgabenverfahren bei der CITEQ erzeugt. ■ 2. Bearbeitungszeiten Die Bearbeitungszeiten schwanken erheblich je nach Beratungsaufwand. Im übrigen sind sie von e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 89 Steuerwesen/Müllgefäss-Änderung den Eingabeterminen des DIAGBA-Programms (Grundbesitzabgaben-Programm der CITEQ-Münster) abhängig. Bei 16 Eingabeterminen plus Jahreslauf in einem Jahr (2001) erfolgte im rechnerischen Durchschnitt rund alle 3 Wochen eine Bescheiderteilung. Die Bearbeitungszeiten sollen von der Bestellung bis zur Auslieferung auf 1 Woche verkürzt werden. I. Fallzahlen 2001 wurden 2.916 Gefäß-Änderungen (einschl. der Neuanmeldungen) realisiert. Dabei wurden beim Gefäß-Tausch das Abholen des einen und das Ausliefern des anderen Gefäßes als gesonderte Änderung angesehen. Die Stadt Coesfeld hat ca. 36.000 Einwohner. Programm der Citeq ausgelesen werden. Folgendes sollte möglichst auf einer Bildschirmseite angezeigt werden: Straße, Haus-Nr., Eigentümer mit Anschrift und Telefonnummer (abweichenden Eigentümer ggfls. als ›neuen‹ mit angeben), ■ Kassenzeichen, ■ Art, Größe und Anzahl der vorhandenen Gefäße mit Bescheidtext aus der Hebe- u. Gebührensatzdatei, aber ohne Beträge und ohne Links mit aktuellen Gebührensätzen, ■ Besteller (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) und ■ Tagesdatum. ■ ■ J. Kostensituation Nach dem jetzigen Kenntnisstand ergeben sich voraussichtlich folgende Kosten: ■ Programmierung einer Schnittstelle zum Grundbesitzabgaben-Verfahren (DIAGBA)/Abfallbehälterdatei: 0 2 Programmierkosten, da Gemeinschaftsaufgabe der CITEQ-Gemeinden ■ Datenbankkosten je Grunddatensatz/Quartal: ca. 18.800 Datensätze/Quartal je 0,005 2 = ca. 94 2/Quartal ■ Lizenzgebühren für zusätzliche Softwareprodukte fallen nicht an. II. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzeptes 1. Details/Plausibilitäten (Vorgaben der Fachbereiche Finanzen und Controlling sowie Bauen und Umwelt) a) Zugang Der Zugang über eine HTML-Seite, die über den Internet-Auftritt der Stadt Coesfeld erfolgen soll, ist möglichst einfach und leicht verständlich zu gestalten. Es sollen keine Hemmschwellen aufgebaut werden. Der Zugang soll über die Eingabe des Kassenzeichen und eines persönlichen Kennwortes erfolgen. c) Änderungsmaske Die gesamte Änderungsmaske sollte möglichst nur eine Bildschirmseite umfassen. In der Änderungsmaske sind die Vorgaben der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Coesfeld für Plausibilitätsprüfungen zu hinterlegen. d) Mitteilung an den Entsorger: Der Entsorger erhält über ein passwortgeschütztes Webinterface eine Liste der offenen Aufträge mit allen erforderlichen Daten. Der Entsorger führt die Auslieferung durch und ergänzt die ihm übermittelten Daten, indem er die Ausführung über ein Webinterface durch Eingabe des Erledigungsdatums bestätigt. Das Webinterface enthält die dem Entsorger übermittelten Daten und die vorgenommenen Ergänzungen. Diese Eingabe führt automatisch zur Änderung der Sollstellung. 2. Bescheiderteilung Die o.g. Prozesse veranlassen die Generierung eines geänderten Bescheides im Grundbesitzabgabeverfahren der Citeq. Es erfolgt automatisch ein Versand an den Bürger per Post. b) Objekt auslesen Der vorhandene Bestand an Müllabfuhrgefäßen soll so umfassend wie möglich aus dem DIAGBA89 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 90 Steuerwesen/Müllgefäss-Änderung B. Anpassung des Sollkonzepts Gemeinsam mit der Citeq wurden die Vorgaben der Fachabteilungen zum Sollzustand (Ziffer II A 2) wie folgt angepasst: 1. Zugang Zwar sollte der Zugang zu der BS-2000 Abfallbehälterdatenbank (ABD) über das Internet möglichst einfach zu gestalten sein, jedoch sind bestimmte Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Diese waren mit dem vorgeschlagenen Verfahren nicht zu realisieren. Es wurde folgende Lösung vereinbart: Der Zugang ist nur über die Eingabe des Kassenzeichens möglich, weil damit eine eindeutige Identifizierung des Objektes erreicht wird. ■ Zusätzlich ist ein Kennwort einzugeben. Dieses Kennwort ist einem Kassenzeichen zugeordnet, wobei die maschinelle Vergabe anhand der FADNummer geschehen soll, damit ein Eigentümer nur ein Kennwort für sein(e) Objekt(e) benötigt. Mit der Jahresveranlagung 2003 erhalten alle Abfallbeseitigungspflichtigen ein Kennwort zusammen mit den Bescheiden zugeschickt. Dieses kann über das Internet geändert werden. Werden im GBA-Veranlagungsverfahren neue Objekte eingerichtet, ist für dieses Kassenzeichen bei vorhandenen Abfallbeseitigungsgebühren ein Kennwort vergeben und den Eigentümern zusammen mit den Bescheiden übermittelt worden. Die Stadt Coesfeld muss zusätzlich in die Lage versetzt werden, die Kennwörter an die Pflichtigen weiterzugeben, bei vergessenem Kennwort eine Auskunft zu erteilen und ggfls. manuell neue zu vergeben. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Steueramtes der Stadt Coesfeld sowie dem Entsorger ist der Zugang über ein generelles Kassenzeichen und Kennwort zu ermöglichen, damit sie sich eine Liste mit den Bestellvorgängen anzeigen lassen und Eingaben tätigen können. Durch die Vergabe eines ›Bearbeiter-Kennwortes‹ soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in weiteren Dienststellen (z. B. Bürgerbüro) die Möglichkeit eingeräumt werden, schriftlich, mündlich oder telefonisch eingehende Anträge von Bürgern über die Internetschnittstelle zu erfassen. ■ 90 Neue Objekte bzw. besondere Wünsche sind generell mit Hilfe der Anwendung ›DIAGBA‹ einzugeben, da ansonsten die richtige Verarbeitung nicht gewährleistet ist. Desgleichen stehen dort angebotene Funktionalitäten (z. B. Suchen nach Straßennamen, Kassenzeichen) im Internetbereich nicht zur Verfügung. Die Kennwörter für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nur seitens der Citeq geändert werden und dürfen nicht als ›einfache‹ Worte oder Zahlen festgelegt werden. Die Kennwörter sind in einer Tabelle zu hinterlegen. Diese umfasst: • Kassenzeichen • Kennwort • Beginn-Datum • Ende-Datum • Datum des letzten Zugriffs • Evtl. E-Mail-Adresse • FAD-Nummer Das Beginn-Datum wird bei Erstvergabe maschinell eingesetzt. Neue Objekte im Änderungsdienst erhalten das Bescheiddatum. Wird ein Fall im Laufe eines Jahres als Löschfall gekennzeichnet, wird der 31. 12. des Jahres als EndeDatum eingesetzt. Danach ist keine Auskunft zu diesem Objekt mit dem bekannten Kennwort mehr möglich. Ein Zugang über die Eingabe der Lagebezeichnung des Objektes bzw. Name des Eigentümers wird nicht realisiert, da diese Angaben genau den gespeicherten Daten entsprechen müssten. Änderungen der Eigentümerangaben sind nicht über das Internet zu ermöglichen, da eine Umschreibung eines Objektes in der Regel wegen der Grundsteuer nur vom Finanzamt veranlasst werden darf. Sind sich die Vertragsparteien jedoch über die vorzeitige Übernahme der Gebühren einig, ist das Steueramt auf die herkömmlichen Art und Weise zu unterrichten. 2. Objekt auslesen Nach dem Anmelden wird dem Internet-Nutzer der aktuelle Inhalt der Abfallbehälter-Datenbank angezeigt: ■ Lagebezeichnung des Objektes, ■ Grundstückseigentümer und ■ Anzahl und Art der Abfallbeseitigungsbehälter e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 91 Steuerwesen/Müllgefäss-Änderung 3. Änderungsmaske Allgemeine Anforderungen ■ Es sind Auswahlfelder (Ziffern 0 - 9) anzubieten. ■ Zusätzlich ist ein Auswahlfeld für den Austausch von defekten Gefäßen und ein Bemerkungsfeld vorzusehen. ■ Nach Eingabe der Änderungen werden diese auf Plausibilität geprüft ■ Es wird ein Feld ›Bearbeitungsstand‹ ausgewiesen: • bestellt • ausgeliefert • eingezogen • erledigt. ■ Eine erstmalige Bestellung ist nicht über das Internet möglich, da diese Eingaben direkt vom Fachamt in der Anwendung ›DIAGBA‹ einzugeben sind. ■ Ein Abbestellen aller Behälter ist als fehlerhaft zurückzuweisen und ein Hinweis auszugeben, dass man sich an das Fachamt wenden möchte. ■ 1,1 cbm-Container können bestellt, aber nicht abbestellt werden. ■ Der Internet-Nutzer kann nicht das veranlagungsrelevante Datum, sondern nur einen Wunschtermin nennen. Der Bestellvorgang wird mit Hilfe eines Buttons ausgelöst. Werden Fehler festgestellt, werden diese in einer Schleife solange angezeigt, bis alle Fehler beseitigt sind. Anschließend erhält der Nutzer noch einmal einen Überblick über seine Eingaben, die erst mit einer endgültigen Bestätigung wirksam werden. 4. Mitteilung an den Entsorger Der Entsorger erhält über das Internet einen besonderen passwortgeschützten Zugang. Damit kann er sich eine Übersicht der zu erledigenden Aufträge verschaffen und die durchgeführten Umsetzungen als erledigt zu kennzeichnen. Die Eingabe des Veranlagungsdatums löst das Ändern der ABD sowie die Veranlagung der Gebühren mit Bescheiderteilung aus. 5.Weitere Verarbeitungshinweise Ein Eigentumswechsel seitens des Steueramtes löst gleichzeitig die Änderungen in der ABD aus: Das Kennwort zu dem alten Kassenzeichen wird gesperrt. Dem neuen Kassenzeichen könnte ein für die FAD-Nummer bereits vergebenes Kennwort zugeordnet werden. Ist die FAD-Nummer noch nicht in der Kennwort-Tabelle gespeichert, muss der Pflichtige sich an das Fachamt wenden. Diese Eigentumswechsel finden täglich statt. Damit die Internet-Nutzung möglichst 24 Stunden am Tag realisiert werden kann, ist eine eigene UTMAnwendung auf der BS2000-Seite zu entwickeln, die nur auf die ABD zugreift. Lediglich zu Sicherungszeiten (i.d.R. nachts) ist ein Zugriff auf die Datenbank nicht möglich und dem Nutzer ist ein entsprechender Hinweis zu geben. Das gleiche gilt, wenn die Datenbank aus anderen verarbeitungstechnischen Gründen zu sperren ist. 6. Zusammenfassung des Sollkonzepts aus der Anwendersicht Es werden folgende Internetzugänge geschaffen: a) Zugang für den Bürger Der Zugang für den Bürger erfolgt über eine passwortgeschützte Internetseite bei verschlüsselter Datenübertragung (SSL) auf dem WWW-Server der CITEQ. Der Zugang erfolgt über Kassenzeichen und Passwort. Pro FAD-Nummer gilt ein Passwort. Eine Passwortänderung wird über eine zusätzliche Änderungsmaske ermöglicht. Eine Plausibilitätsprüfung des geänderten Passwortes erfolgt nicht. Die Passwortlänge beträgt max. 8 Zeichen. Nach Eingabe von Kassenzeichen und Passwort erhält der Bürger ein Formular, welches folgende Bestandteile enthält: Benutzer- /Eigentümerangaben, Aktueller Bestand/mögliche Änderungen (Liste der möglichen Mülltonnenarten), ■ Anzahl für Zugang/Abgang und Bemerkungsfeld Sofern eine Änderung bereits erfasst, aber noch nicht vom Entsorger durchgeführt ist, wird der Bearbeitungsstand angezeigt. ■ ■ b) Zugang für die Mitarbeiter des Steueramtes/ Bürgeramtes Die Mitarbeitermaske ist nur intern aufrufbar. Sie wird im Extranet der CITEQ hinterlegt. Inhaltlich ist 91 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 92 Steuerwesen/Müllgefäss-Änderung Die benutzerfreundliche Maske führt den Bürger durch das Verwaltungsverfahren sie mit der unter a) genannten Bürgermaske identisch. Über spezielle Sachbearbeiter-Kennwörter können alle Fälle bearbeitet werden. Zusätzlich können hier aufgrund von dreimaliger Falscheingabe des Kennwortes durch den Bürger gesperrte Zugänge wieder freigeschaltet werden. c) Zugang für den Entsorger Der Entsorger erhält bei Aufruf und nach Eingabe von Kennung und Passwort eine Liste der noch durchzuführenden Gefäßänderungen. Es werden die Daten übermittelt, die auch im bisherigen Verfahren per Formular weitergegeben werden. Die von ihm durchführten Gefäßänderungen werden durch Eingabe des Erledigungsdatum gekennzeichnet und lösen automatisch eine Sollstellung im GBA-Verfahren aus. 92 C. Realisierungsphase 1. Technische Umsetzung Die technische Umsetzung erfolgte mit der folgenden Software: ■ WEB2000-SERVER, BS2000-Anwendung ■ COLD-Fusion, HTML-Programmierung 2. Organisatorische Veränderungen Organisatorische Veränderungen ergeben sich in der Ablauforganisation. Die Einzelheiten wurden oben beschrieben. Durch die Neugestaltung des Workflows wurde die Dauer des Verfahrens von der Antragstellung bis zur Auslieferung auf ca. 1 Woche verkürzt. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 93 Steuerwesen/Müllgefäss-Änderung 3. Schulung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Schulung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgte im Rahmen einer nur kurzen Einweisung, da die Bildschirmmasken intuitiv zu bedienen sind. 4. Belange des Datenschutzes und der Datensicherheit Es gibt im Verfahren keinen gesetzlichen Bestimmungen, die über die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes hinausgehen. Eine Stellungnahme der Landesbeauftragten für den Datenschutz wurde eingeholt, ihre Anregungen wurden berücksichtigt. Die Anwendung stellt sich unter Sicherheitsgesichtspunkten wie folgt dar. Wie bereits oben beschrieben beinhaltet das Projekt drei verschiedene Komponenten: a) Möglichkeit des Bürgers, seine Müllgefäße über das Internet an-, um- bzw. abzumelden Der Bürger ruft in dieser Variante via Internet einen URL auf dem Web-Server der Citeq auf. Der WebServer ist in der Demilitarisierten Zone positioniert. Die Web-Anwendung basiert auf Coldfusion und HTML. Der Aufruf erfolgt über https, d.h. es wird eine so genannte SSL-Verschlüsselung verwendet, die einen guten Schutz der Identität des Benutzers sowie der Authentizität und Integrität der Webseite gewährleistet. In der aufgerufenen Web-Seite muss das Kassenzeichen und das mit dem Gebührenbescheid mitgeteilte Passwort eingegeben werden. Das Passwort ist acht Zeichen lang und besteht aus Ziffern, Klein- und Großbuchstaben. Jeder Gebührenpflichtige erhält ein individuelles Passwort. Wird das Passwort dreimal falsch eingegeben, wird der Zugang gesperrt und das Passwort muss von der Stadt Coesfeld wieder freigeschaltet werden. Maske für das Entsorgungsunternehmen 93 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 94 Steuerwesen/Müllgefäss-Änderung Die Web-Anwendung greift über die Firewall auf einen Oracle-Datenbank-Server und den Web2000Server zu, die sich beide im Netz der Stadt Münster befinden. Der Web2000-Server ermöglicht den Zugriff auf die BS2000-GBA-Anwendung, die sich auf dem BS2000-Server im Netz der Citeq befindet. b) An-, Ab- und Ummeldung von Müllgefäßen durch das Steueramt und das Bürgeramt der Stadt Coesfeld Diese Variante weicht etwas von der unter 1. beschriebenen Zugriffsmöglichkeit ab. Der Zugriff erfolgt in diesem Fall über das Extranet der Citeq. Die o.g. Web-Anwendung wird in diesem Fall auf dem Extranet-Server der Citeq aufgerufen. Das Layout und die Funktionalität der Anwendung sind mit der o.g. Variante identisch. Der Zugriff erfolgt ebenfalls über das Kassenzeichen und ein so genanntes Sachbearbeiter-Passwort, das regelmäßig wechselt. Das Sachbearbeiter-Passwort kann nicht in der InternetAnwendung verwendet werden. c) Der Entsorger setzt ein Bearbeitungskennzeichen für die neu aufgestellten, abgeholten bzw. umgetauschten Müllgefäße Die von der Stadt Coesfeld oder vom Bürger eingegebenen Veränderungen des Gefäßbestandes werden täglich in einer Bearbeitungsliste für das Entsorgungsunternehmen aufbereitet. Ein Mitarbeiter des Unternehmens greift ebenfalls über das Internet auf eine Web-Anwendung zu. Auch hier erfolgt der Aufruf mit https und einem Passwort. Die An- 94 wendung wird auch in diesem Fall bei fehlerhafter Eingabe des Passworts gesperrt. Die Maske beinhaltet eine Liste aller neu aufzustellenden, abzuholenden und umzutauschenden Müllgefäße. Ist der entsprechende Vorgang erledigt, wird seitens des Entsorgungsunternehmens ein Erledigungskennzeichen mit dem Erledigungsdatum eingegeben. Dieses Datum ist maßgebend für die Veranlagung der Müllgefäße. Die Datensätze werden dann täglich in die Veranlagung übernommen. In allen drei Varianten wird auf die Echtdaten der GBA-BS2000-Anwendung nur lesend zugegriffen. 5. Rollout Der Echtbetrieb des Verfahrens wurde mit dem Versand der Abgabenbescheide am 30.01.2003 aufgenommen. 6. Kommunikation der Ergebnisse in Politik und Öffentlichkeit Die Ergebnisse wurden auf dem Dokumentenserver des Gesamtprojekts, ■ der Internetpräsenz des StGB NRW, ■ in der schriftlichen Dokumentation des StGB NRW zum Projekt e-Government, ■ in der örtlichen Presse, ■ im online-Redaktionsystem der Stadt Coesfeld und ■ innerhalb der Internetpräsentation vorgestellt und präsentiert. ■ e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 95 Steuerwesen/Müllgefäss-Änderung STUFE Webinterface Webinterfacefür f. Bürger, Bürger,Mitarbeiter, Mitarbeiter, Entsorger Entsorger Datenbank Datenbank Abfallbehälter Abfallbehälter Veranlagungsdatei Veranlagungsdatei Anmeldung Zugang Zugang Plausibilitätsprüfung Pausibilitätsprüfung Falsch Falsch O. O.K.K. Objekt Objektauslesen auslesen Objekterfassung Anzeige der Daten Anzeigen der Daten Änderungswunsch Änderungswunsch?? Änderungsmaske Änderungsmaske Plausibilitätsprüfung Pausibilitätsprüfung Falsch Falsch O. O.K.K. Schreiben Schreibenin indie dieDB DB Generierung Generierungder der Auftragsliste Auftragslistef.f.d.d. Entsorger Entsorger Änderung Webinterface Webinterface Entsorger: Entsorger: Auftragsliste Auftragsliste Webinterface Webinterface Entsorger: Entsorger: Eingabe Eingabeder derdurchgedurchgeführten Änderung führten Änderung Auslieferung Auslieferung Änderung Änderungder der Sollstellung Sollstellung Bescheiderteilung Bescheiderteilung Bescheiderteilung Prozessablauf des Sollkonzepts Versand Versanddes des Bescheides Bescheidesan anden den Bürger Bürgerd.d.d.Verwaltung d.Verwaltung 95 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 96 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 97 Teilprojekt Gewerberegister 97 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 98 Gewerberegister Teilprojekt Gewerberegister I. Ziel des Teilprojekts Stadt Siegburg A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts Je nach Größe einer Kommune bestimmen Gewerberegisterauskünfte einen wesentlichen Teil der täglichen Arbeit in einer Gewerbemeldestelle. Die Stadt Siegburg beabsichtigt, zusätzlich zum herkömmlichen Verfahren, Gewerberegisterauskünfte als online-fähige Dienstleistung anzubieten. Durch das zusätzliche Angebot sollen Personalressourcen freigesetzt, Sachkosten gesenkt und ein weiterer Schritt in Richtung virtuelles Rathaus realisiert werden. Gewerberegisterauskünfte sind keine komplexen Verfahren, und die durch Bundesrecht vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen treffen grundsätzlich für jede Kommune gleichermaßen zu. Unabhängig von der im Einzelnen eingesetzten Gewerbesoftware ist eine bundesweite Umsetzung möglich. Von Bernd Lehmann Leiter Abteilung Technikunterstützte Informationsverarbeitung Stadt Siegburg e-Mail: bernd.lehmann@siegburg.de Inhalt I. Ziel des Teilprojekts 98 A. Gründe für die Auswahl des Teilprojekts 98 B. Beschreibung des Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts 98 II. Beschreibung der Ausgangslage A. Definition der kommunalen Aufgabe B. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten C. Beteiligte am Verwaltungsprozess D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts E. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts F. Fallzahlen G. Kostensituation III. Umsetzung des Teilprojekts A. Erstellung eines Sollkonzepts B. Anpassung des Sollkonzepts C. Realisierungsphase D. Technische Umsetzung E. Organisatorische und personelle Veränderungen F. Belange des Datenschutzes 98 B. Beschreibung des Endzustandes nach Abschluss des Teilprojekts 98 98 Der Abruf von Auskünften aus dem Gewerberegister soll medienbruchfrei als zusätzliches Serviceangebot im Internet möglich sein. Details werden unter dem Punkt ›Sollkonzept‹ beschrieben. 99 99 II. Beschreibung der Ausgangslage 99 A. Definition der kommunalen Aufgabe 99 100 100 100 100 101 102 102 103 103 Die Ordnungs- und Gewerbeabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Siegburg ist für die Führung des Gewerberegisters zuständig. Zu diesem Aufgabenbereich gehört auch die Erteilung von Gewerberegisterauskünften. Gewerberegisterauskünfte werden an Behörden und Dritte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erteilt. Auskünfte erfolgen in der Regel in schriftlicher Form, gegenüber Behörden (z. B. Polizei, Finanzamt) und innerhalb der Stadtverwaltung Siegburg meist telefonisch. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 99 Gewerberegister B. Rechtliche Rahmenbedingungen und lokale Besonderheiten Zulässigkeit und Umfang einer Gewerberegisterauskunft richten sich abschließend nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) und sind somit bundeseinheitlich geregelt. Unterschieden wird zwischen der einfachen und der erweiterten Auskunft sowie nach dem Status der Auskunftsbegehrenden. liche Ordnung (Bearbeitung der Anfragen) die Stadtkasse (Abwicklung des Zahlungsverkehrs), der Technische Dienst (Transport) sowie gelegentlich weitere Fachdienststellen. Außerhalb der Verwaltung sind Behörden und sonstige Dritte Beteiligte am Prozess. Neben den Behördenanfragen erfolgen Anfragen überwiegend durch Inkassounternehmen, Rechtsanwälte, Versicherungen etc. und in Einzelfällen auch durch Bürger. Vereinfacht dargestellt ergibt sich folgende Praxis: • Öffentliche Stellen: Telefonische oder schriftliche Behördenauskünfte gem. § 14 Abs. 6 S. 1 (einfache Auskunft) bzw. S. 2 (erweiterte Auskunft) GewO werden ohne formelle Prüfung erteilt. Das gesetzliche Erfordernis wird unterstellt. Die einfache Auskunft enthält neben dem Betriebsnamen und der Anschrift auch die angezeigten Tätigkeiten. Die erweiterte Auskunft kann nach Vorliegen der definierten Rahmenbedingungen um weitere Datenfelder ergänzt werden. Es handelt sich dabei um eine nicht expliziert definierte Auswahl aus den gesamten Datenfeldern. • Nicht-öffentliche Stellen: Nicht-öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Unternehmen erhalten nach erfolgter konkreter Prüfung bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gem. § 14 Abs. 8 S. 1 GewO eine eingeschränkte und bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses gem. § 14 Abs. 8 S. 2 GewO eine erweiterte schriftliche Auskunft. Bei der Antragstellung ist zu begründen, warum weitere Datenfelder benötigt werden. • GWAK1: Für den Bereich des Gewerberegisterwesens existiert seitens des Statistischen Bundesamtes mit dem GWAK1 eine bundeseinheitliche Datensatzbeschreibung (Definition des EDIFACT-Formates für den Datenaustausch). Es ist angedacht, unter Umständen seitens des Statistischen Bundesamtes daraus künftig ein XML-Schema zu entwickeln. Die Realisierung wurde allerdings noch nicht aufgenommen. C. Beteiligte am Verwaltungsprozess Beteiligte innerhalb der Stadtverwaltung Siegburg sind neben den Mitarbeitern des Amtes für öffent- D. Beschreibung der EDV-Ausstattung zu Beginn des Projekts Für den Bereich des Gewerbewesens kommt im Amt für öffentliche Ordnung der Kreisstadt Siegburg (Ordnungsamt) derzeit das Verfahren ›Gewe 32‹ der EDV Ermtraud, Rheinbrohl, zum Einsatz. Es handelt sich um eine Client-Server-Anwendung. Die Anwendung ist im Wesentlichen mit MS Visual Fox Pro 6.0 entwickelt. Die Datenhaltung erfolgt serverseitig unter SQL-Server 2000. Das Programm ist lokal auf den Clients (Windows 2000) installiert. Das Programm Geve32 ist seit dem 15. 06. 1996 durch das Statistische Bundesamt in Wiesbaden zur Übermittlung von Statistikdaten des Gewerbemeldewesens an die Statistischen Landesämter der Bundesrepublik Deutschland zertifiziert. Das Internet-Angebot der Stadt unter www.siegburg.de wird vom Zweckverband Gemeinsame Kommunale Datenverarbeitung Rhein-Sieg/Oberberg (GKD RSO) gehostet. Für die Pflege der Internet-Seiten kommt bei der Stadt das Redaktionssystem IMPERIA (Version 5) zum Einsatz. E. Darstellung des Workflows zu Beginn des Projekts Die Erteilung von Gewerberegisterauskünften in der Ordnungs- und Gewerbeabteilung der Stadt Siegburg lief vor Projektbeginn wie folgt ab: a) Schriftliche Auskunftsersuchen: 1. Die Auskunftsersuchen kommen per Hauspost, in geringer Anzahl per Fax, zum Amt für öffentliche Ordnung und werden dort an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. 2. Auskünfte an Behörden werden in einem unter Gewe32 automatisiertem Verfahrensablauf gebührenfrei erstellt und anschließend auf dem Postweg versendet. 99 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 100 Gewerberegister 3. Bei Auskünften an nicht öffentliche Stellen erfolgt eine Prüfung des berechtigten bzw. rechtlichen Interesses durch den Sachberabeiter. Bei negativer Prüfung erfolgt eine Abweisung des Auskunftsersuchens; bei positiver Prüfung wird analog zu 2., jedoch gebührenpflichtig, eine Auskunft erteilt. 4. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung NW und beträgt einheitlich 15 2. Die Zahlung der Gebühren erfolgt i.d.R. mittels eines Verrechnungsschecks, der von der Stadtkasse weiterbearbeitet wird. 5. Die interne Bearbeitungs- und Postlaufzeit beträgt durchschnittlich drei Werktage, bedingt durch die zusätzlichen externen Postlaufzeiten dauert es normalerweise cirka sieben Tage zwischen Versand der Anfrage und Eingang der Rückantwort bei dem Anfragenden. G. Kostensituation Berechnung der Bearbeitungszeiten und des Stellenbedarfs: 1.250 telefonische Gewerberegisterauskünfte à 5 min = 6.250 Jahresarbeitsminuten 1.250 schriftliche Gewerberegisterauskünfte à 3 min = 3.750 Jahresarbeitsminuten Unter Berücksichtigung der differenzierten Fallzahlen und den mit diesen in Verbindung stehenden unterschiedlichen Bearbeitungszeiten, ergibt sich ein Stellenbedarf von 0,10 (Berechnung auf der Grundlage des KGSt-Berichtes ›Kosten eines Arbeitsplatzes‹), der einem Betrag von ca. 7.000,- 2 (Personalkosten inkl. Sach- und Overheadkosten) entspricht. III. Umsetzung des Teilprojekts b) Telefonische Auskunft 1.Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nur an Behördenvertreter, die dem Mitarbeiter namentlich bekannt sind, erteilt. In den übrigen Fällen erfolgt ein Rückruf oder eine Auskunft per Fax. 2. Die Praxis hat gezeigt, dass sich häufig Dritte als Mitarbeiter einer Behörde ausgeben, um so unberechtigter Weise eine gebührenfreie Auskunft zu erhalten; in diesen Fällen wird auf den Postweg verwiesen. Bearbeitungszeiten: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt bei telefonischen Auskünften fünf Minuten und bei schriftlichen Auskünften drei Minuten pro Auskunftsbearbeitung. F. Fallzahlen Im Jahr 2001 wurden bei der Stadt Siegburg (rd. 38.000 Einwohner) ca. 2.500 Gewerberegisterauskünfte erteilt, die sich wie folgt aufteilen: ■ 1.250 telefonische Behördenauskünfte (gebührenfrei) 50,0 %, davon ■ 625 schriftliche Behördenauskünfte (gebührenfrei) 25,0 %, und ■ 625 schriftliche Auskünfte an Dritte (gebührenpflichtig) 25,0 % Ca. 60 % der Antragsteller waren mit mehr als 10 Anfragen vertreten. 100 A. Erstellung eines Sollkonzepts Der Verfahrensentwickler von Gewe32 hat im Rahmen des Media@komm-Projekts ›Esslingen‹ gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut einen Prototypen für die Gewerbeauskunft sowie die Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen entwickelt, in dem insbesondere im Internet-Frontend umfangreiche Plausibilitätsprüfungen und detaillierte Hilfefunktionen für den Anwender vorhanden sind. Da es auch eine Zielsetzung des gesamten Projekts ist, vorhandene Ergebnisse mit zu berücksichtigen und nicht das »Rad neu zu erfinden«, ist angedacht, diese Lösungsansätze in die endgültige Lösung mit einzubeziehen. Konkret ist vorgesehen, die Weboberfläche des Fraunhofer-Institutes für den Bereich des Frontends zu nutzen. Das Verfahren GEWE32 hat zudem einen ›Posteingangskorb‹, in dem die Anfragen aus dem Internet eingehen und dann vom Sachbearbeiter zunächst hinsichtlich des berechtigten bzw. rechtlichen Interesses geprüft werden. Bei einem positiven Ergebnis der Prüfung erfolgt die Bearbeitung der Anfrage mit dem Verfahren GEWE32, da hier vielfältige Recherchemöglichkeiten zur Verfügung stehen. Eine automatische Bearbeitung des Auskunftsersuchens nach erfolgter Freigabe scheidet insofern aus, weil die Erfahrungswerte zeigen, dass die An- e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 101 Gewerberegister fragen inhaltlich zumeist so strukturiert sind, dass eine automatische Suchanfrage oftmals zu keinem Erfolg führt. Dagegen führt eine manuelle Suche durch den Sachbearbeiter in der Regel zu dem gewünschten Ergebnis, da er die Anfrage besser ›interpretieren‹ und deswegen auch gezielter suchen kann. Unter Servicegesichtspunkten ist daher eine automatische Beantwortung nicht gewollt. Für die Verbindung zwischen Frontend und Backend, die Benutzerverwaltung, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und die Sicherstellung von definierten Prozessen werden die Werkzeuge des e-GovernmentStarter-Kits (insbesondere Biz-Talk-Server) genutzt (vgl.Teilprojekt Melderegisterauskunft). Die im Verfahren Gewe32 erzeugte Gewerberegisterauskunft wird an den BizTalkServer übergeben, der diese entsprechend in den Antwortbereich einstellt. Entsprechendes gilt für den Gebührenbescheid, die Ablehnung der Auskunftserteilung aufgrund des fehlenden rechtlichen bzw. berechtigten Interesses sowie die Negativauskunft, sofern die Anfragedaten keine eindeutige Identifizierung eines Betriebes ermöglichen oder zu keinem Ergebnis führen. Gebührenbescheid und Payment Es ist vorgesehen, die Zahlung per Lastschrift und per Überweisung in der ersten Realisierungsstufe vorzusehen. Es erfolgt die Erstellung eines Gebührenbescheides, der im Antwortbereich abgelegt wird und auf Wunsch ausgedruckt werden kann. Im Rahmen des StarterKits sind entsprechende Paymentfunktionen vorgesehen. Die Zahlungsdaten werden im StarterKit in einer SQL-Datenbank vorgehalten und können von dort aus an das Kassenverfahren in Form einer Sollstellungs- und Zahlungsdatei übergeben werden. In Siegburg erfolgt die Realisierung einer Schnittstelle für das Verfahren ›GINFIS‹. Benutzerverwaltung Zur Benutzerverwaltung wird auf die Ausführungen zur Melderegisterauskunft wird. Die Benutzerverwaltung kommt auch für den Bereich Gewerbe zum Einsatz. Denkbar ist, in einer zweiten Stufe die in der Benutzerverwaltung grundsätzlich konzipierte Möglichkeit des Chipkarteneinsatzes zu realisieren. B. Anpassung des Sollkonzepts Nach der detaillierten Betrachtung aller Prozesse sowie der vorhandenen Lösungsansätze der Projektpartner ist vorgesehen, über die reine Gewerberegisterauskunft zwei weitere Bereiche in die abschließende Entwicklung mit einzubeziehen: Gewerbean-,-ab- und -ummeldung sowie Änderungsmeldungen • Für die Gewerbemeldungen ist jeweils der amtlich vorgeschriebene Vordruck zu verwenden (§14 S. 4 GewO in Verbindung mit den entsprechenden Anlagen). Dadurch ergibt sich auch eindeutig der Umfang des Dateninhaltes der Gewerbedatenbank. • Die Gewerbeordnung regelt, in welchen Fällen insbesondere auch Um- und Abmeldung zu erfolgen haben. • Der ausgefüllte Vordruck ist zu unterschreiben. Daher erfordert eine vollständig elektronische Beantragung den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur. • Es ist für die Realisierung angedacht, den virtuellen Assistenten des Fraunhofer-Institutes entsprechend für das Starter-Kit anzupassen. Dieser Assistent soll den Nutzer mit umfangreichen Plausibilitätsprüfungen und einer kontextabhängigen Navigation beim Ausfällen des Online-Formulars unterstützen. • Im ersten Realisierungsschritt wird im Rahmen dieses Projekts auf den Einsatz der qualifizierten Signatur verzichtet, da entsprechende Chipkarten derzeit nur wenig verbreitet sind. Es wird daher lediglich möglich sein, den ausgefüllten Vordruck ausdrucken, zu unterschreiben und postalisch oder persönlich an das Gewerbeamt zu übermitteln. • Parallel zum Ausdruck werden die Daten – wenn der Anmeldende dies ausdrücklich zulässt – elektronisch auf gesichertem Wege übermittelt. Diese werden dann über den im Starter-Kit vorhandenen BizTalkServer an einen Posteingangskorb innerhalb der Anwendung ›Gewe‹ weitergeleitet. Im Rahmen der Sachbearbeitung erfolgt dann die abschließende Bearbeitung des Meldevorganges und die Übernahme der Daten in die Datenbank. Denkbare Varianten sind dabei die rein postalische Abwicklung bzw. die vorherige Terminverein101 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 102 Gewerberegister barung, die auch über das Internetmodul erfolgen kann. Bei der postalischen Abwicklung können Statusmeldungen über das StarterKit an den Meldungen erfolgen. • Die Behörde muss innerhalb von drei Tagen gemäß § 15 S. 1 GewO den Empfang der Anzeige bestätigen. Dies gilt allerdings für das unterschriebene Formular. Es ist aber vorgesehen, bei einer elektronischen Beantragung mit gleichzeitiger postalischer Zusendung diese Bestätigungsmeldung elektronisch über das StarterKit zu erzeugen und im Antwortbereich abzulegen. • Es wird derzeit geprüft, ob bei der Anmeldung die Zuteilung einer eindeutigen Gewerbenummer zulässig ist. Über diese könnte dann für die berechtigten Personen des betroffenen Betriebes der Zugriff auf den konkreten Datenbestand für spätere Änderungen und Meldevorgänge ermöglicht werden. • Die Gebühren werden im Falle einer elektronischen und postalischen Meldung per Lastschrift oder Überweisung erhoben, im Rahmen einer elektronischen und persönlichen Meldung besteht wahlweise zusätzlich auch noch die Möglichkeit der Barzahlung. • Meldungen, die formell keine Ummeldungen sind, können elektronisch ohne Unterschrifterfordernis über ein entsprechendes Formular erfolgen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Änderung der Privatanschrift des Betriebsinhabers u.v.m. Beteiligung externer Dienststellen • Von den Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen ist es derzeit erforderlich, entsprechende Daten an die unterschiedlichsten Behörden und Institutionen zu übermitteln. Dabei handelt es sich gemäß § 14 GewO u.a. um die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, verschiedenen Landesbehörden (Arbeitsschutz, Immionsschutz u.a.), das Eichamt, die Bundesanstalt für Arbeit, Registergericht, den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften. • Die Übermittlung erfolgt bisher in Siegburg sowie in der überwiegenden Zahl der Kommunen fast ausnahmslos auf dem Papierwege. Die zulässige Möglichkeit der Datenübermittlung (EDIFACT-Format) wird bisher nur selten genutzt, da bislang seitens der empfangenden Stellen keine entsprechenden Anforderungen gestellt werden. 102 • Es ist angedacht, für diese Übermittlungen im Rahmen des Projekts eines Webservice zu entwickeln, der dann von den empfangenden Stellen genutzt werden kann, um die zu übermittelnden Daten direkt oder nach Vorprüfung in die jeweiligen Systeme übernehmen zu können. Die Definition der zu beteiligenden Stellen sowie der jeweils zu übermittelnden Daten ergibt sich eindeutig aus der Gewerbeordnung. C. Realisierungsphase Die Konzeption befindet sich derzeit in der abschließenden Abstimmung zwischen allen Beteiligten. Einbezogen wurde auch der Zweckverband Gemeinsame Kommunale Datenverarbeitung RheinSieg/Oberberg (GKD RSO), der eine eigene Programmlösung für das Gewerberegister anbietet. Damit soll sichergestellt werden, dass das Gesamtkonzept so ausgelegt ist, dass eine Übertragbarkeit auch für Städte möglich wird, die eine andere Gewerbelösung im Einsatz haben. Es ist angedacht, ein XML-Schema ›xGewerbe‹ auf der Basis der vorliegenden EDIFACT-Definition zu erstellen. Da das federführende Bundesamt für Datenverarbeitung und Statistik derzeit keine Aktivitäten in dieser Richtung entwickelt und nach dortigen Aussagen frühestens für das Jahr 2004 plant, soll ein Entwurf als Grundlage für die Realisierung der Lösung im Rahmen dieses Teilprojekts erstellt werden. Dabei ist angedacht, sich punktuell an den xMeld anzulehnen und insbesondere in Hinblick auf Namensangaben und Adressierungen dort vorhandene Definitionen zu übernehmen. D. Technische Umsetzung Die technische Umsetzung ist Stand Mai 2003 noch nicht erfolgt.Wie bereits geschildert, ist die Integration in das Starter-Kit in der Form vorgesehen, dass neben der Benutzerverwaltung und den Paymentfunktionen das Starter-Kit vor allem für die Definition gesicherter Prozesse vom Internet-Frontend in den Posteingangskorb des Fachverfahrens und aus der Fachanwendung zurück in den Antwortbereich des Benutzers genutzt wird. Die eigentlichen Auskunfts- und Anmeldevorgänge erfolgen allerdings durch entsprechende Eingriffe des Sachbearbeiters innerhalb der Fachanwendung. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 103 Gewerberegister E. Organisatorische und personelle Veränderungen F. Belange des Datenschutzes Personelle Veränderungen im Fachbereich sind derzeit nicht absehbar und angesichts der Fallzahlen auch unwahrscheinlich. Hinsichtlich der Erfordernisse für Systembetreuung etc. wird auf die Ausführungen an anderer Stelle verwiesen. In organisatorischer Sicht ist vorgesehen, zur Verbesserung des Services für die Online-Gewerbemeldenden auch eine elektronische Terminvergabe über das Internet zu ermöglichen. Die gesamte Kommunikation wird aus datenschutz- und teledienstrechtlichen Gründen über SSL verschlüsselt. Das endgültige Konzept wird mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. 103 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 104 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 105 Bewertung von Zahlungssystemen 105 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 106 Bewertung von Zahlungssystemen Bewertung von Zahlungssystemen für e-Government-Anwendungen unter kommunalen Gesichtspunkten Inhalt I. Management Abstract 107 II. Einleitung 107 III. Anforderungen einzelner Fachverfahren 110 IV. Bewertung einzelner Zahlungssysteme 1. Rechnung 2. Clearing-Systeme 3. Herkömmliche Kreditkarte 4. Kreditkarte mit Passwort 5. Online-Banking 6. Telefon-Inkasso 7. Lastschrift 8. Nachnahme 9. Mobile Verfahren (Paybox und Vodafone m-pay) 10. Scratch-Karten 11. GeldKarte 12. Plattformen Von V. Gesamtempfehlung Walter Böhle Fachdienstleiter Organisation Stadt Lippstadt e-Mail:Walter.Boehle@stadt-lippstadt.de VI. Form von Gebührenbescheiden Dr. iur. Lutz Gollan IT-Referent StGB NRW e-Mail: Lutz.Gollan@nwstgb.de Bernd Lehmann Leiter Abteilung Technikunterstützte Informationsverarbeitung Stadt Siegburg e-Mail: Bernd.Lehmann@siegburg.de Volker Rombach Fachbereichsleiter Anwendungsintegration KDVZ Hellweg-Sauerland Iserlohn e-Mail: v.rombach@kdvz.de 106 110 110 111 112 113 114 115 115 116 117 118 119 121 121 122 1. Erfordernisse an die Kostenentscheidung 122 2. Kostenentscheidung via elektronische Kommunikation 122 Literatur 123 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 107 Bewertung von Zahlungssystemen I. Management Abstract Eine fast unüberschaubare Anzahl von Zahlungssystemen für im Internet erbrachte Dienstleistungen macht die Suche nach und die Auswahl der geeigneten Methoden schwer. Derzeit konkurrieren über 100 verschiedene Verfahren. Die Anforderungen sind für die Gläubiger und Schuldner der Dienstleistungsvergütungen vielfach identisch. Sollen jedoch gebührenpflichtige Verwaltungsverfahren über diese Systeme abgewickelt werden, tritt neben den Wunsch nach Sicherheit, leichter Handhabbarkeit und für den Gläubiger auch nach einer größtmöglichen Zahlungsgarantie sehr deutlich das Bedürfnis, eine sehr kostengünstige Lösung einzusetzen. Dies beruht nicht nur auf den massiven Finanzproblemen der Kommunen, sondern auch darauf, dass die zusätzlichen Kosten, die oft umsatzabhängig sind, nicht den Schuldner, also den Bürgern und Unternehmen, die Verwaltungsverfahren nutzen, aufgebürdet werden dürfen. Feste Gebührenordnungen lassen keinen Spielraum, darüber hinaus soll der innovative Kunde nicht durch zusätzliche Kosten für die Inanspruchnahme der e-Government-Leistungen belastet werden. Vor diesem Hintergrund untersuchte eine Arbeitsgruppe im Gemeinschaftsprojekt e-Government des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen ca. ein Dutzend Zahlungsverfahren, die für die kommunale Hand grundsätzlich in Betracht kommen. Keines der analysierten Verfahren kann derzeit vollständig überzeugen. Verschiedene Verfahren schließen größere Bevölkerungsgruppen aus (Kreditkarte), andere sind auf Grund von DisagioKosten in Höhe von bis zu 40% des Umsatzes nicht tragbar. Wird der Einsatz eines Systems durch zusätzliche Hardware bedingt (GeldKarte), so setzt dieses zunächst eine entsprechende Verbreitung bei den Nutzern voraus. Eine eingeschränkte Empfehlung kann für die elektronische Lastschrift, die herkömmliche Rechnung (Gebührenbescheid) und Verfahren wie Stackbox oder fun gegeben werden. Letztere setzen voraus, dass der Kunde über ein Online-Banking-Konto verfügt. Über dieses werden dann mit einer Eingangsbestätigung des Überweisungsauftrags an den 1 2 Gläubiger ohne Medienbruch und relativ zeitnah Gebühren elektronisch überwiesen. Die elektronische Lastschrift setzt eine Vereinbarung des Gläubigers mit seiner Hausbank zum Einzug der Gebühren voraus und ist auf Beträge bis Euro 50,- beschränkt. Da ein mehrwöchiges Widerrufsrecht des Schuldners besteht, eignet sich das Verfahren nur für geringe Summen. Die Rechnung bzw. der Gebührenbescheid stellen zwar Anachronismen dar, da sie jedoch auch elektronisch erstellt und versendet werden können bzw. der Kunde auf diese verzichten kann, sind sie technisch grundsätzlich anspruchslos, belassen jedoch das Kreditrisiko vollständig beim Gläubiger. Aufgrund zum Teil aufkommender Konkurrenz in bestimmten Segmenten (z.B. Stackbox und fun communications) und der zunehmenden Bedeutung auch im kommunalen Bereich ist jedoch zu erwarten, dass sich im Laufe der Zeit bestimmte Verfahren hervorheben und bei entsprechender Verbreitung – auch im kommerziellen Sektor – die Preise günstiger ausfallen werden. Eine Konsolidierung des Marktes wird jedoch nicht vor dem Jahr 2005 erwartet. II. Einleitung Viele Verwaltungsverfahren, die sich zur OnlineUmsetzung eignen, sind gebührenpflichtig. Eines der Hauptprobleme von e-Government ist die Begleichung der in Online-Verfahren entstandenen Gebühren und Kosten durch den Gebührenpflichtigen. Bis zum heutigen Tag hat sich kein Bezahlsystem im Internet als Standard durchgesetzt. Vielmehr existiert eine Vielzahl von Verfahren, die hinsichtlich Sicherheit,Handhabbarkeit,Rechtssicherheit und Kosten unterschiedlich zu beurteilen sind1. Der sich auf dem Vormarsch befindende XML-Standard bietet sich auch für Online-Zahlungssysteme an, doch sind übergreifende Systeme (noch) nicht existent2. Ebenso fehlt es bislang an einer Übersicht und Bewertung von Zahlungssystemen aus kommunaler Sicht. Zumindest diese Lücke soll der vorliegende Beitrag versuchen zu schließen. Oft stehen die Interessen der Zahlungspflichtigen Vgl. der europäische Überblick zu mehr als 100 Verfahren unter http://epso.jrc.es/paysys.html. Eine allgemein Darstellung der Entwicklungstrends und eine umfangreiche tabellarische Darstellung befinden sich in CARAT 2002. Siehe BÖHLE 2002, 27. 107 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 108 Bewertung von Zahlungssystemen (Kunden) konträr zu denen der Zahlungsempfänger (Anbieter), also der Kommunen. Ideal wäre ein Angebot von verschiedenen Zahlungsmethoden, die so viele Kunden wie möglich erreichen. Dem stehen jedoch die Kosten für die Implementierung, laufende Lizenzgebühren und Sicherheitsfragen auf Seiten der Kommune als Anbieter der Dienstleistungen oft entgegen. Daher entwickelt diese Studie eine Empfehlung für Online-Zahlungssysteme, die als Minimalangebot von einem Virtuellen Rathaus angeboten werden sollten. Der hier besprochene Katalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte sich ein entsprechendes Interesse bei der Leserschaft zeigen, wird er möglicherweise ergänzt. Folgende Präferenzen gelten grundsätzlich beim Bezahlen von Dienstleistungen, die über das Internet beauftragt werden3: Kunde Anbieter Hohe Sicherheit x x Niedrige Kosten x x Leichte Handhabung x x Einfache Reklamation x Hohe Zahlungsgarantie x Tab. 1: Anforderungen an Online-Zahlungssysteme Die einfache Handhabung ist sowohl auf Kunden-, als auch auf Anbieterseite von großer Bedeutung, gleiches gilt für die niedrigen Kosten, um das System grundsätzlich und im Einzelfall zu nutzen. Letzteres ist insofern problematisch, da viele Zahlungssysteme selbst kommerzielle Produkte sind und Kosten entweder auf Seiten des Anbieters oder bei Anbieter und Kunde verursachen. Diese Kosten entstehen zum Teil einmalig oder laufend, ohne dass eine konkrete Dienstleistung in Anspruch genommen wird, für den Anbieter sind daneben oft auch Lizenzgebühren in Umsatzabhängigkeit fällig. Da stets mindestens eine Seite der an der Transaktion Beteiligten die Kosten bezahlen muss, besteht für diesen Gesichtspunkt ein nicht zu lösender Widerspruch. 3 Die einfache Reklamationsmöglichkeit bedeutet für den Kunden, dass er eine Zahlung leicht stornieren kann. Dies kann für den Anbieter nachteilig sein, wenn eine berechtigte Forderung nicht beglichen wird. Für ihn steht eine möglichst hohe Zahlungsgarantie im Vordergrund, die von Anbietern elektronischer Zahlungssysteme regelmäßig dann übernommen wird, wenn der Kunde sich bei dem Betreiber des Systems anmelden und dort persönliche Daten und eine Konto- oder Kreditkartenverbindung angeben muss. Bei Verfahren, die ein Guthaben voraussetzen, ist diese Problematik nicht vorhanden. Die Sicherheit ist mittlerweile bei fast allen Anbietern von Zahlungssystemen für das Internet eine Selbstverständlichkeit. Zum einen ist diese grundsätzlich dadurch gewährleistet, dass nach europäischem Recht nur ein anerkanntes Kreditinstitut zur Ausgabe von elektronischem Geld befugt ist4. Daher befindet sich z.B. hinter der Firma paysafecard5 die Commerzbank. Zum anderen wird regelmäßig bei der Übertragung von Zahlungs- und Authentisierungsdaten das SSL-Protokoll (Secure Socket Layer) eingesetzt, das die für die Zahlung relevanten Daten verschlüsselt überträgt. Auf Sicherheitsaspekte wird daher im Folgenden nur in besonderen Ausnahmefällen bei den einzelnen Systemen eingegangen. Festzuhalten ist jedoch für den Anbieter, dass das Verfahren sicherstellen soll, dass eine Dienstleistung oder Ware nicht erschlichen werden kann. Da sich der Markt der technischen Systeme noch in der Konsolidierungsphase befindet, empfiehlt es sich, einen genaueren Blick auf die Wünsche der potenziellen Kunden zu werfen. Am Lehrstuhl Geld und Währung des Instituts für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung der Universität Karlsruhe findet seit 1998 regelmäßig eine Online-Nutzer-Umfrage hinsichtlich des Zahlungsverhaltens im Internet statt. Diese bezieht sich nur auf Kunden, nicht auf Anbieter. Die Umfrage aus dem Zeitraum Dezember 2001 bis Februar 2002 (IZV5) zeigt eine deutliche Zurückhaltung bei der Nutzung vollständig neuer Verfahren6. Über 80% der Befragten bevorzugen die Zahlung nach Erhalt einer Rechnung,gefolgt von je über 60% für das Lastschrift- STROBORN, HEITMANN, FRANK 2002, 41ff. Richtlinie des Europäischen Rats und des Europäischen Parlaments 2000/46 EG über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von eGeld-Instituten vom 16.06.2000. 5 Siehe unten IV.10. 6 http://www.iww.uni-karlsruhe.de/izv5/IZV5Ergebnisse.pdf 4 108 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 109 Bewertung von Zahlungssystemen verfahren und die Nachnahme. Die Kreditkarte wird von ca. 56% zur Zahlung vorangestellt. Neue Systeme wie elektronische Inkasso-Verfahren und das Handy als Medium zur Zahlungsabwicklung werden von nur 7,5% bzw.6,8% der Antwortenden favorisiert. Die Attraktivität von Zahlungssystemen kann aus Sicht der Teilnehmer der Umfrage durch die Standardisierung der Zahlungsverfahren (70%), durch Preisermäßigungen (44,2%) oder Gutschriften und Prämien für Erstnutzer (40,9%) gesteigert werden. Interessant ist auch, dass knapp 56% der Befragten die Nutzungsmöglichkeit des Systems außerhalb des Internets als großen Vorteil sehen würden. In einer etwas älteren Online-Umfrage desselben Lehrstuhls konnten die Händler ihre Sichtweise und Erfahrungen schildern7. In der Umfrage aus der Zeit vom 02. Juli 2001 bis zum 19. November 2001 wurde u.a. gefragt, welche Systeme derzeit angeboten werden. An der Spitze stand das Nachnahme-Verfahren mit 57,3%, gefolgt von der Kreditkarte mit 44,9%, der Rechnung mit 44,3% und der Lastschrift mit 41,2%. Die neuen Technologien wurden angeführt von Paybox (24,5%), Net900 (21,4%). Firstgate click&buy wurde von nur 10,8% der Teilnehmer angeboten. Bei der Benotung der unterschiedlichen Zahlungssysteme liegen jedoch die klassischen Verfahren hinter den moderneren. Dies zeigt die Übersicht aus der Studie, die die von den Händlern vergebenen Schulnoten wiedergibt: Zahlungssystem Durchschnittsnote Bezüglich der relevanten Kriterien für ein taugliches Zahlungssystem nannten 85,8% der Befragten die Minimierung von Zahlungsausfällen an erster Stelle, gefolgt von der Sicherheit gegenüber Angriffen (76,5%) und der Hochverfügbarkeit (70,5%). Die Höhe der Transaktionskosten beurteilten 60,7% und die Verbesserung der Kundenbindung immerhin 62,5% als sehr wichtig. Ein geringer Installationsaufwand (46,5%), die Schnelligkeit des Bezahlvorgangs (49,8%), die Skalierbarkeit des Systems (42,1%), der Bekanntheitsgrad des Systembetreibers (43,2%) und die Zahl der gleichzeitig bedienbaren Kunden (43,3%) stellten weitere Kriterien für die Händler dar. Am häufigsten nannten die Händler nicht bezahlte Rechnungen, ungedeckte Konten und falsche Kontonummern als Probleme. Die Annahmeverweigerung von Nachnahmesendungen, die Angabe von falschen Kreditkartennummern, der Betrug mit fremden Kreditkartennummern, oder Scherzbestellungen und falsche Kontonummern eines Inkassosystems waren weniger problematisch. Mehr als 50% der teilnehmenden Händler wollten in Zukunft weitere Verfahren anbieten. An vorderster Stelle standen dabei Paybox und die Kreditkarte mit verschlüsselten Übertragungswegen. Tabelle 3 bietet die Übersicht aus der Studie: Anzahl der Antworten Paybox 40,0% Kreditkarte verschlüsselt 38,8% Lastschrift 25,9% Online- Überweisung im eShop 20,1% IClear 19,2% Net 900 8 1,5 66 Kreditkarte und SET 15,2% iClear 1,8 21 Paysafecard 14,1% Sonstige 1,9 35 Vorauskasse (Scheck, Überweisung) 13,7% Paybox 2,0 71 Rechnung 10,8% paysafecard 2,0 18 Firstgate Click&buy 6,3% Kreditkarte SET 2,2 13 Net 900 5,0% Kreditkarte SSL 2,2 120 Nachnahme 3,8% Kreditkarte unverschlüsselt 3,2% (verschlüsselt) Nachnahme 2,2 161 Firstgate click&buy 2,7 20 Lastschrift 3,1 115 Kreditkarte 3,3 27 3,3 128 Tab. 3: Geplante weitere Zahlungssysteme (unverschlüsselt) Rechnung 7 8 Tab. 2: Bewertung verschiedener Zahlungssysteme durch Händler http://www.iww.uni-karlsruhe.de/IZH/ Nicht klar, welches der beiden Verfahren von Net900 gemeint ist (siehe unten IV.6). 109 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 110 Bewertung von Zahlungssystemen Der Anbieter von Dienst- und Warenleistungen im Internet sollte daher nach den Ergebnissen der Umfragen weder ausschließlich auf die neuen, noch auf die herkömmlichen Verfahren setzen, sondern verschiedene Systeme anbieten. Ob diese sich für das Virtuelle Rathaus eignen, wird im Verlauf dieses Kapitels im Einzelnen erörtert. Bei jeglichen Zahlungssystemen, die online abgewickelt werden, ist jedoch den Anforderungen des Telediensterechts bzw. des Teledienstedatenschutzrechts zu entsprechen. So ist beispielsweise sicher zu stellen, dass die Daten verschlüsselt übertragen werden können und keine Nutzerprofile bei nicht-pseudonymen Nutzern erstellt werden9. Die unterschiedlichen Zahlungssysteme werden im Folgenden aus Sicht der Kommune als Anbieter betrachtet. Hierbei wurden nur die Verfahren berücksichtigt, die nach Ansicht der Autoren eine gewisse Aussicht auf Marktdurchdringung haben. Die Systematik unterscheidet nach Pay-Later- und Pay-Now-Verfahren. Bei letzteren erfolgen sehr zeitnah, manchmal unmittelbar zur Transaktion die Belastung des Kunden und die Gutschrift beim Anbieter. Hierunter fällt z.B. die klassische Nachnahme der Post. Bei den Pay-Later-Systemen, wie etwa der Rechnungserstellung, hat der Kunde Zeit, die Beträge zu begleichen, erst später erfolgt die Gutschrift beim Anbieter. Da einige Pay-Later-Anbieter Zahlungsgarantien geben, können diese praktisch wie Pay-Now-Verfahren angesehen werden. Am Ende dieser Studie wird auf die Frage eingegangen, wie die Erstellung eines Gebührenbescheids bei Online-Transaktionen erfolgen kann. III. Anforderungen einzelner Fachverfahren Folgende Teilprojekte des Gemeinschaftsprojekts e-Government des StGB NRW, der Microsoft GmbH und der Bertelsmann Stiftung enthalten gebührenpflichtige Leistungen: Baugenehmigungsverfahren, Einfache Melderegisterauskunft, An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbebetriebs, Auskunft aus dem Gewerberegister und Beantragung von Personenstandsurkunden. Die Gebührenhöhe variiert: 9 10 der geringste Betrag ist 2 4,- für eine einfache Melderegisterauskunft, der höchste findet sich bei Baugenehmigungen (bis zu mehrere Hundert Euro). Grundsätzlich lassen sich bei der Melderegisterauskunft und den Baugenehmigungsanträgen die Fallkonstruktionen unterscheiden, dass einmalig eine Dienstleistung der Kommune beantragt oder ein Antrag auf eine größere Anzahl gestellt wird. Bei den Melderegisterauskünften sind z.B. Massenanfragen von Versandhäusern verbreitet. Gewerblich tätige Bauherren stellen zuweilen mehrere Anträge gleichzeitig. In diesen Fällen bietet sich die technisch einfacheren Verfahren der Lastschrift oder der Rechnungserstellung, die Sammelbeträge leicht ermöglichen, an. Nimmt der Kunde regelmäßig die Dienste der Kommune in Anspruch oder handelt es sich nachvollziehbar um einen gewerblichen Kunden, so ist die Vollstreckung der Gebühren bei Säumnis einfacher zu vollziehen, als bei einer Einzelanfrage einer Privatperson. Für diese Bereiche (Massenanfragen und gewerbliche Bauherren) reichen Zahlungssysteme, bei denen die Kommune in Vorleistung tritt (Pay Later). Bei den anderen Verfahren empfiehlt sich die Nutzung von Systemen, die eine unmittelbare Gebührenbegleichung bieten (Pay Now) oder zumindest eine Zahlungsgarantie durch den Systembetreiber. IV. Bewertung einzelner Zahlungssysteme 1. Rechnung In Verfahren, die auf herkömmlichen Rechnungen basieren, erhält der Kunde vom Anbieter eine Rechnung, in Verwaltungsverfahren in der Regel einen Gebührenbescheid10, der die Funktion einer Rechnung übernimmt. Diesen erhält er zusammen oder nach Erhalt der Dienstleistung oder Ware (z.B. einer Abschrift einer Personenstandsurkunde). Der Kunde kann dann oft unter verschiedenen Arten der Bezahlung wählen, die er auf konventionellem Wege per Post, Bank, u.ä. zur Begleichung der Rechnung verwendet. Hierbei kommt es zur zeitlichen Entkopplung der Rechnungsstellung und der Be- Vgl. § 4 IV Nr. 3 Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) bzw. § 4 IV Nr. 6 TDDSG. Siehe unten IV.6. 110 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 111 Bewertung von Zahlungssystemen gleichung der Rechnung. Für die Rechnungserstellung und Verbuchung bieten Fachanwendungen heute in der Regel standardmäßig Schnittstellen an, die alle relevanten Daten auf digitalem Wege in die Haushalts- und Kassenanwendungen überleiten und mit denen Rechnungen automatisiert erstellt werden können. Argumente Der Kunde muss die Zahlung nachträglich in Gang setzen. Eine Zahlungsgarantie ist nicht vorhanden, jedoch ist dieses Verfahren rechtlich sehr gut abgesichert und ist nur mit geringen Prozesskosten verbunden. Das mit der Entkopplung der Rechnungsstellung und ihrer Begleichung verbundene Risiko der Zahlungsverweigerung ist bei pay later jedoch systemimmanent. Dieses Verfahren ist im herkömmlichen Verwaltungshandeln üblich und lässt sich i. d. R. schnellstens einführen ohne Verwaltungsabläufe und Anwendungen verändern zu müssen. Bei der Zustellung von Bescheiden/Rechnungen per Internet sind die hiermit verbundenen Fragen der Zulässigkeit von nicht-schriftlichen Bescheiden zu berücksichtigen11. Zurzeit in Entwicklung befindliche Systeme für eine ›virtuelle Poststelle‹ mit Postfächern lösen dabei Teile dieser Problematik. Tauglichkeit Grundsätzlich eignet sich diese Form der Zahlung für praktisch alle Formen des Pay later. Sie enthält allerdings auch einen oder mehrere Medienbrüche. Insbesondere bei Kleinstbeträgen ist eine Rechnungsstellung wegen des Druck- und Versandaufwands nicht sinnvoll. Bei Nutzung elektronischer Zustellungsformen wird mittelfristig eine Abwägung des Risikos erfolgen müssen. Folgende Regelungen werden vorgeschlagen: Elektronische Rechnung Der Einsatz wird empfohlen. Ab 500 2 sollte generell zusätzlich eine Papierrechnung erstellt werden. ■ Papierrechnungen sind auf Verlangen des Zah■ lungspflichtigen immer auszufertigen. Dies sollte aber nur als optionales Angebot an den Kunden erfolgen. Unter Wirtschaftlichkeitsaspekten sollte es möglichst vermieden werden, da interne Prozesskosten, Druck und Porto entstehen. 2. Clearing-Systeme Bei Clearing-Systemen wie IClear12 oder Buy & Pay13 wird die Zahlung durch eine Zwischeninstanz (Clearing Stelle) vermittelt. Bei dieser melden sich Kunde und Anbieter vorher an, das Geld wird von der Clearing-Stelle entgegengenommen und verteilt. Die Clearing-Stelle versucht dabei, die Bonität des Kunden sicher zu stellen. Bei IClear erfolgt dies durch eine SCHUFA-Anfrage. Der Geldeinzug beim Kunden erfolgt erst 14 Tage nach Erhalt der Ware, im Gegenzug erhält der Anbieter eine Zahlungsgarantie. Ein weiteres, komplexeres System ist das vom Online-Auktionshaus Ebay im Jahr 2002 akquirierte PayPal14, das in den USA sehr verbreitet, aber auch in Deutschland verfügbar ist. Kunden und Anbieter müssen bei diesem Verfahren bei PayPal angemeldet sein. Für einen Bezahlvorgang erlaubt der Kunde PayPal, sein PayPal-Konto, das mit einer Kreditkarte oder einem Bankkonto zuvor gefüllt wurde, zu belasten. Anschließend wird die Summe nach Abzug des Disagios auf das PayPal-Konto des Anbieters überwiesen. Dieser kann das virtuelle Geld zum Online-Shopping bei entsprechenden Händlern nutzen, an Dritte innerhalb des Systems weiter leiten oder auf sein Bankkonto transferieren. Hierbei sind auch Business Accounts mit kumulierten Vorgängen möglich. Die Anweisungen und Benachrichtigungen der Beteiligten werden über eine HTML-Oberfläche und E-Mails ausgetauscht. Bei der Lösung Click and Buy der Firma Firstgate15 meldet sich zunächst der Kunde bei der Firma an, gibt seine persönliche Daten und insbesondere eine gültige Bankverbindung oder ein gültiges Kreditkartenkonto an. Bevor der Kunde dann die Dienste von Firstgate in Anspruch nimmt, wird seine Bonität geprüft. Geht der Kunde auf die Homepage ei- 11 Vgl. VI.2. https://www.iclear.de http://www.buy-and-pay.de 14 http://www.paypal.com 15 http://www.firstgate.de 12 13 111 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 112 Bewertung von Zahlungssystemen nes Anbieters und will dort bezahlen, wird er zur Bezahlung auf Firstgate umgeleitet. Dort gibt er Benutzername und Passwort an, Firstgate autorisiert die Zahlung gegenüber dem Anbieter und bietet auch eine Zahlungsgarantie an. Auch Net900 sieht ein Benutzername/Passwort-System mit Bankeinzug vor, bei dem jedoch zuvor der Kunde Software installieren muss. Argumente Es ist bei Clearing-Sytemen stets die Anmeldung des Kunden bzw. des Kunden und des Anbieters erforderlich. Für den Anbieter/die Verwaltung entstehen zum Teil erhebliche Kosten (z.B. 3,5% vom Bruttoumsatz bei IClear). Der Verbreitungsgrad ist zurzeit noch sehr gering. Positiv ist die nach der Anmeldung grundsätzlich einfache Handhabung. Die Kosten dieser Lösungen sind allerdings für den Händler – vor allem auch bei nur geringen Umsätzen – sehr hoch. Hemmschwelle könnte für den Kunden auch sein, dass er sich für die Nutzung erst beim Anbieter anmelden oder Software installieren (Net900) muss. Grundsätzlich sind diese Verfahren für die Nutzung im e-Government-Bereich geeignet. Die Kosten für diese Zahlungsform werden jedoch von der Kommune (Händler) eingezogen, so dass entweder die Kommune auf Einnahmen verzichten muss oder erhöhte Gebühren vom Bürger eingezogen werden müssen. Dies widerspricht der Zielsetzung, möglichst geringe Einstiegshürden für die Nutzung von e-Government aufzubauen. Da jedoch Porto-, Druck- und Prozesskosten in der Verwaltung wegfallen, können sich bei einer Gesamtbetrachtung auch Kostenvorteile ergeben. Zumindest für das IClear-Verfahren muss auch auf die nicht vorhandene Diskriminierungsfreiheit hingewiesen werden, da bei manchen Bürgern negative SCHUFA-Einträge existieren. Tauglichkeit Lösungen dieser Art müssen zurzeit aufgrund des geringen Verbreitungsgrades und der Gebühren- bzw.Kostenproblematik als nicht tauglich angesehen werden. 16 3. Herkömmliche Kreditkarte Kreditkarten, wie Mastercard16, VISA17 oder American Express18, werden verbreitet im Internet eingesetzt. Tatsächlich waren sie eines der ersten Zahlungsmittel überhaupt für Online-Transaktionen mit Privaten. Der Kunde gibt über eine verschlüsselte (SSL) oder unverschlüsselte Internetverbindung seinen Namen, seine Kreditkartennummer, die Kreditkartenprüfnummer und das Verfallsdatum der Karte an. Anschließend wird das Kreditkartenkonto des Kunden belastet und der Betrag an den Anbieter vom Kreditkartenunternehmen weiter geleitet. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom 16. 04. 2002 (Az. XI ZR 375/00) hat Mastercard vielen Händlern in Deutschland die Zusammenarbeit aufgekündigt19. Nach der Entscheidung müssen die Kreditkartenunternehmen eine Zahlungsgarantie für alle Kartenumsätze, die ein Händler aus schriftlichen oder telefonischen Bestellungen oder über Internet einreicht, abgeben. Bislang musste dieser mit dem mutmaßlichen Kunden den Vertragsschluss klären. Gegen diese Entscheidung des BGH wurde mittlerweile Verfassungsbeschwerde eingereicht. Durch die geänderten Haftungsgrundsätze befürchten viele Händler, dass die Gebühren, die von ihnen zu tragen sind, steigen werden. Bis zur Klärung der Frage durch das Bundesverfassungsgericht steht daher dieses Verfahren auf unsicheren Beinen. Argumente Diese Lösung steht nicht für alle Bürger offen, da es das Vorhandensein einer Kreditkarte voraussetzt. Das Verfahren gilt zudem als vergleichsweise unsicher, da alle erforderlichen Daten auf einer gestohlenen Kreditkarte vorhanden sind. Eine Reklamation einer unrechtmäßigen Nutzung ist leicht möglich. Die erhobenen Kreditkartengebühren verursachen Kosten bei dem Anbieter, die wiederum durch erhöhte Gebühren bzw. den willentlichen Verzicht auf einen Teil der Gebühren seitens des Anbieters zu erbringen sind. Die Haftung liegt (derzeit) beim Kreditkartenunternehmen. http://www.eurocard.de http://www.visa.de http://www.americanexpress.de 19 Vgl. die Pressemitteilung von Eurocard unter http://www.eurokartensysteme.de/wer_wir_sind/presse/servicecenter/pressemitteilungen/ pressemitteilungen-19-06-02. 17 18 112 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 113 Bewertung von Zahlungssystemen Die Nutzung dieses Verfahrens ist im Bereich e-Business heute weit verbreitet, da die Einstiegshürden sehr gering sind und bei dem Bürger keine besonderen Hardware- bzw. Softwarevoraussetzungen geschaffen werden müssen. Aufgrund der leichten Fälschbarkeit bzw. fehlenden Identitätsprüfung steht dieses Verfahren aber auch als Musterbeispiel für die Notwendigkeit, andere sicherere Zahlungsverfahren zu finden. Tauglichkeit Die Tauglichkeit der herkömmlichen Kreditkartenabrechnung ist nicht nur wegen der begrenzten Verbreitung von Kreditkarten eingeschränkt: Die Höhe der Summe, die über eine Kreditkartentransaktion überwiesen werden kann ist begrenzt, auch wenn die Mehrzahl der durch den Bürger zu bezahlenden Beträge eher gering ist. Die mit der Nutzung verbundenen Kosten bei der Verwaltung (1-3% Disagio) begrenzen auch hier die Nutzungsbereitschaft. hat nach Zeitungsmeldungen20 Interesse an dem ursprünglich wohl von Visa entwickelten System. Die Haftungsregelungen sind bei diesen Verfahren anbieterfreundlich: diese haften nicht, wenn der Kunde den Bestellvorgang bestreitet. Argumente Das Verfahren ist nicht für alle Bürger nutzbar, da eine Kreditkarte vorhanden sein muss. Allerdings ist es wesentlich sicherer als die bisherigen Kreditkartenverfahren. Die Reklamation einer irrtümlichen oder gefälschten Transaktion ist aufgrund des Online-Charakters und der zu erfüllenden Sicherheitsmerkmale schwieriger. Die Zahlung wird durch Kreditkartenunternehmen garantiert, Kreditkartengebühren werden beim Kunden in Rechnung gestellt. Für den Anbieter entstehen keine zu- 4. Kreditkarte mit Passwort Die neuen Verfahren Verified by VISA und Mastercard SecureCode der beiden Marktführer lösen seit dem 05. 04. 2002 das vorher eingesetzte SET-System (Secure Electronic Transaction) ab, da dies für viele Anbieter und Kunden zu komplex war. Bei den neuen Systemen muss der Kunde zusätzlich zu den unter 3. genannten Daten auf der Internet-Seite des Anbieters ein Passwort eingeben, das direkt an die kartenausgebende Bank zur Authentifzierung geleitet wird. Eine neue technische Komponente beim Anbieter ist hierfür nicht erforderlich. Beide Verfahren werden demnächst technisch angeglichen, so dass die Anbieter nur ein System für beide Verfahren der Marktführer vorhalten müssen. Statt eines Passwortes werden bei der UCAF-Lösung von Mastercard, der SecureCode zugrunde liegt, auch andere Authentifizierungsmechanismen, z.B. digitale Signaturen, akzeptiert. Seit Juni 2002 nutzt als erste Bank in Europa die Schweizer ›Cornèr Banca‹ das SecureCode-Verfahren. In Deutschland akzeptiert das Pago-System (siehe 12.) entsprechende Zahlungen. Auch American Express 20 Eingabemaske MasterCard SecureCode sätzlichen Kosten, aber es werden 1-3% Disagio vom Kunden einbehalten. Das Verfahren ist zukunftssicher für EMV-Kreditkarten mit SmartcardChips. Es ist keine zusätzliche Software beim Anbieter und Kunden erforderlich. Dieses Verfahren ist als Ersatz für das oben genannte SET-Verfahren entwickelt worden und erhebt den Anspruch, für zukünftige elektronische Computer-Zeitung vom 24.02.2003. 113 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 114 Bewertung von Zahlungssystemen Zahlungsvorgänge zu dienen. Generell gelten die Vorbehalte, die oben genannt wurden. Tauglichkeit Wegen der in Deutschland verhältnismäßig geringen Verbreitung von Kreditkarten und dem noch sehr jungen und in der Praxis kaum erprobten Verfahren sowie den wie bei der herkömmlichen Kreditkartenzahlung anfallenden Gebühren ist die Tauglichkeit eingeschränkt, wenn auch das Verfahren wesentlich sicherer als das herkömmliche sein dürfte. 5. Online-Banking Als Erweiterung des herkömmlichen Online-Bankings, bei dem der Kunde einer Bank direkt mit ihr kommuniziert, gibt es mittlerweile Verfahren, in denen er über einen Anbieter von Dienstleistungen mit ihr in Kontakt kommt. Vorreiter war die Firma fun communications GmbH21. Über die InternetSeiten des Anbieters wird zum Bezahlen direkt, normalerweise über einen HTML-Frame in der Homepage des Anbieters eine Verbindung zur Bank aufgebaut, bei der der Kunde dann mit seinen TAN und über HBCI, die er beide auch für sein sonstiges Online-Banking schon nutzt, die Bezahlung durch eine Überweisung ausführt. Das Fun-Homepay-System ist dabei zwischengeschaltet. Der elektronische Überweisungsträger der Bank ist mit den Daten des Anbieters und der zu beziehenden Dienstleistung bzw. Ware vorausgefüllt, so dass ein zusätzliches Aufsuchen der Homepage der Bank zur Vornahme der Überweisung entfällt. Bislang ist dieses Verfahren nur für Online-Banking-Konten der Postbank nutzbar. Daneben hatte sich die Firma Stackbox GmbH22 aufgestellt. Diese als Tochter der Deutschen Bank AG und der Accenture Technology Ventures S.P.R.L. gegründete Firma hat ein vergleichbares Verfahren für fast jedes Online-Banking-Konto entwickelt23, das nicht auf bestimmte Banken beschränkt ist. Der Kunde muss bei der Bestellung bei einem An21 bieter ein auf dessen Homepage integriertes JAVA Applet auf seinem Rechner installieren. Dieses speichert zunächst die Kontodaten auf dem Rechner des Kunden und leitet dann die Daten des Kontos, der Bestellung und die PIN und TAN direkt an die Bank weiter. Diese bestätigt die Annahme der Überweisung gegenüber dem Anbieter und dem Kunden. Eine Zahlungsgarantie ist für den Anbieter bislang damit nicht verbunden. Zur Cebit 2003 stellten fun communications und die T-Online von der Deutschen Telekom ein Kooperationsprojekt vor, dass eine Nutzung mit über 800 Banken ermöglichen soll. Das technische Verfahren entspricht weitestgehend dem von Stackbox24, erfordert jedoch offensichtlich die Nutzung von T-Online und der T-Online Classic Banking Plattform. Argumente Da die Verfahren die bekannten Mechanismen des Online-Bankings (PIN, TAN, HBCI) nutzen, ist eine gute Akzeptanz bei allen Kunden zu erwarten, die ihr Konto bereits online führen. Derzeit gibt es bundesweit ca. 20 Millionen Konten. Weiterhin ist die Nutzung für den Kunden kostenlos, der Anbieter zahlt Disagio-Gebühren von ca. 2% und eine geringe monatliche Pauschale (gilt für Stackbox/ Pago). Nachteilig ist, dass damit alle Kunden ausgeschlossen sind, die nicht das Online-Banking nutzen. Da es Nutzer des Online-Banking gewohnt sind, Software zu installieren, sollte die einmalige erforderliche automatisierte Software-Installation kein Hinderungsgrund sein. Tauglichkeit Diese Variante ist grundsätzlich geeignet, kann aber nur ergänzend angeboten werden. Die beiden Anbieter unterscheiden sich allerdings, wobei aus kommunaler Sicht derzeit das Verfahren mit Zahlungsgarantie (fun) die rechtlich bessere und praktikablere Alternative ist, während das andere Verfahren (Stackbox) vor allem aufgrund der breiten Anbindung an viele Banken und Sparkassen interessant ist. http://www.fun.de http://www.stackbox.de Das Verfahren wurde mittlerweile in das Angebot der Firma Pago (vgl. IV.12) übernommen, die Stackbox GmbH wurde zum 31.12.2002 aufgelöst. 24 http://www.heise.de/newsticker/data/hod-13.03.03-001 22 23 114 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 115 Bewertung von Zahlungssystemen 6. Telefon-Inkasso Es existieren verschiedene Inkassoverfahren,bei denen der Kunde entweder per Telefon oder per Modem eine kostenpflichtige Telefonnummer (regelmäßig 0190Vorwahl, zukünftig 0900) anruft, um eine Zahlungsfreigabe in Form einer TAN oder ähnlichem zu erhalten. Die TAN teilt er dem Anbieter mit,der dann die Dienstleistung oder Ware freigibt. Eine schon verhältnismäßig lange am Markt befindliche Lösung ist Net90025. In Österreich soll flächendeckend ein Inkasso-Verfahren namens ›Bill-it-easy‹26 installiert werden, das über die Internet-Service-Provider abgewickelt wird. Ein Kunde bekommt beim Abrufen eines kostenpflichtigen Netzinhalts ein Pop-up-Fenster mit der entsprechenden Kosteninformation über den Browser geliefert. Wird die Transaktion akzeptiert, so erscheinen die Gebühren direkt auf der Monatsrechnung des Internet Service Providers. Um das System tatsächlich in der Fläche anbieten zu können, soll ein laut der Computer-Zeitung vom 24. 02. 03 eine Clearing-Stelle eingerichtet werden. Argumente Die Kosten für den Händler sind hoch, durch die Nutzung einer 0190er-Nummer besteht auch geringe Akzeptanz. Zudem muss eine spezielle Software installiert werden. Das Bill-it-easy-System ist hiervon nicht betroffen, doch vorläufig nur in Österreich verfügbar. Außerdem ist das Mitwirken einer weit reichenden Provider-Zahl erforderlich. Tauglichkeit Aufgrund der hohen Kosten für den Händler und der weiteren Rahmenbedingungen (0190er Nummer) scheidet dieses Verfahren für eine Kommune aus. 7. Lastschrift Bei dieser Form des Inkassoverkehrs übernimmt der Zahlungsempfänger die Einziehung des Geldbetrages. Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs haben die Spitzenverbände des Kreditgewerbes das ›Abkommen über den Lastschriftverkehr‹27 geschlossen. Es unterscheidet zwei Arten der Lastschrift: Lastschrifteinzug/Lastschriftverfahren Der Zahlungspflichtige erteilt dabei dem Zahlungsempfänger (Einverständnis vorausgesetzt) eine schriftliche Ermächtigung zur Einziehung der Forderung zu Lasten seines Kontos (Einzugsermächtigung). Der Zahlungsempfänger trifft mit seiner Hausbank eine Vereinbarung, nach der die Bank die Lastschriftbeträge einzieht. Wesentlicher Inhalt einer solchen Vereinbarung ist die Verpflichtung des Zahlungsempfängers, nur Lastschriftaufträge bei schriftlich vorliegender Ermächtigung und nur für fällige Forderungen einzureichen. Der Zahlungspflichtige hat das Recht,innerhalb sechs Wochen nach Belastung seines Kontos jeder Abbuchung zu widersprechen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Stornierungen und damit verbundene Kosten (zurzeit 2 3,00 pro Rückbuchung) gehen zu Lasten des Zahlungsempfängers. ■ Abbuchungsverfahren Hinsichtlich der Abwicklung des Zahlungsgeschäfts besteht zu dem zuvor genannten Verfahren kein Unterschied. Die Abgrenzung ist vielmehr in der erteilten Ermächtigung zu suchen. Der Zahlungspflichtige erteilt seiner Bank den Auftrag, Lastschriften des Zahlungsempfängers zu Lasten seines Kontos einzulösen und erlaubt gleichzeitig dem Zahlungsempfänger, fällige Beträge abzubuchen. Anders als bei dem Lastschrifteinzug hat die Bank zu prüfen, ob ein rechtswirksam erteilter Abbuchungsauftrag vorliegt. Auch besteht kein Widerrufsrecht des Zahlungspflichtigen. Gerade das fehlende Widerrufsrecht lässt diese weniger gebräuchliche Form der Lastschrift Anwendung bei betragsmäßig höheren Forderungen im Geschäftsverkehr finden. Problematisch ist, dass beim Lastschrifteinzug nach Abschnitt I Nr. 1 a) des Lastschriftabkommens (siehe Fn. 27) für die Einzugsermächtigung die Schriftform erforderlich ist. Das bedeutet nach §§ 126 f. BGB, dass entweder eine Handunterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur geleistet werden muss. Ersteres ist bei einzelnen und spontanen Bezahlvorgängen sowie dem damit ver■ 25 http://www.in-medias-res.com http://www.billiteasy.com 27 Auszug aus dem Lastschriftabkommen i.d.F. April 2003 unter http://www.grundmann-norderstedt.de/gfb22.htm 26 115 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 116 Bewertung von Zahlungssystemen bundenen Medienbruch nicht sinnvoll, letzteres wegen der fehlenden Verbreitung der entsprechenden Technologien nicht realistisch. Einen Ausweg schafft die Anlage 3 des Lastschriftabkommens, die in »begründeten Ausnahmefällen« Erleichterungen für die Formerfordernisse der Einzugsermächtigung vorsieht. So kann der Zahlungsempfänger, d.h. die Kommune, mit ihrer Hausbank vereinbaren, dass in bestimmten Fällen die Schriftform entfällt. Dies ist möglich, wenn es sich um Einmaleinzüge bis maximal Euro 50,- handelt und verschiedene Informationspflichten der Kommune gegenüber dem Zahlungspflichtigen erfüllt sind. Darüber hinaus muss die Kommune dem Zahlungspflichtigen ein gleichwertiges Alternativverfahren zu preislich identischen Bedingungen anbieten28. Argumente Die Lastschrifteinzugsermächtigung ist eine seit Jahrzehnten sehr beliebte Zahlungsart.Vorwiegend wird sie bei wiederkehrenden, auch unregelmäßigen Zahlungen eingesetzt. Sie gilt als besonders sicher und preiswert. Aus der Sicht des Zahlungsempfängers sind die Vorteile in erster Linie in der eigenen Bestimmung des Zahlungszeitpunktes, in einer verbesserten Gelddisposition (sofortige Verfügungsgewalt) und der sehr einfachen Überwachung des Zahlungseingangs zu sehen. Die Lastschrift selbst ermöglicht beleglos dem Zahlungspflichtigen Rechnungsdaten zu übermitteln und erspart u. U. eine gesonderte Rechnungsstellung. Jedoch besteht ein sechswöchiges Widerrufsrecht des Zahlungspflichtigen. Der Zahlungspflichtige spart Zeit und Kosten: Zeit für die Ausstellung eines Überweisungsformulars oder auch der Überwachung des Zahlungstermins, Kosten durch i. d. R. geringere Bankgebühren beim Lastschrifteinzug und der Kommunikation mit der Bank. Die Kontoauszüge der Hausbank liefern eine übersichtliche Information aller zahlungsrelevanten Daten. Im Gegenzug verzichtet der Zahlungspflichtige auf die Möglichkeit einer Zahlungsverzögerung und damit verbundener Dispositionsfreiheit der zur Deckung der Lastschrift erforderlichen Mittel auf seinem Konto. Insbesondere beim Abbuchungsverfahren kann eine Zurückhaltung der 28 Zahlung (z. B. bei fehlerhafter Lieferung) durchaus ein willkommenes ›Druckmittel‹ sein. Tauglichkeit Grundsätzlich eignet sich das Lastschrifteinzugsverfahren als Paymentverfahren im kommunalen Bereich. Die fehlende Rechtsverbindlichkeit ohne die erforderliche qualifizierte digitale Signatur stellt für die Kommunen aufgrund der fehlenden Zahlungsgarantie ein gewisses Risiko dar. Es darf im Vergleich auf die sonst geübte Praxis der Gebührenerhebung durch Gebührenbescheid mit nachträglicher Zahlungsleistung durch den Zahlungspflichtigen jedoch nicht überbewertet werden. In der Regel wird es sich bei der Forderung auch um eine öffentlich-rechtliche Gebühr handeln. Hier steht der Kommune ohnehin der Mahn-/Vollstreckungsweg offen. Aufwändiger gestaltet sich die Durchsetzung bei privatrechtlichen Entgelten. Daher könnte die Abgabeart und/oder die Höhe der Forderung ein Kriterium für die Eignung des Lastschrifteinzugs in diesem Zusammenhang sein. Empfohlen wird das Verfahren bis zu einer Wertgrenze von 50,00 2 bei Privatpersonen und 500,00 2 bei Unternehmen oder Körperschaften. Die anderthalb-jährigen positiven Erfahrungen einer Kommune29, die die Buchung von Kursen ihrer Volkshochschule über das Internet unter Wahl des Lastschrifteinzugsverfahrens anbietet, stimmen zuversichtlich. Die Lastschrift auf der Basis des Abbuchungsverfahrens wird zur Abwicklung einmaliger Zahlvorgänge wenig Akzeptanz finden. Ursächlich dafür dürfte die zwingende Beauftragung der Bank parallel mit der Information des Zahlungsempfängers sein. Das Zahlverfahren eignet sich daher eher für wiederkehrende Zahlungen. 8. Nachnahme Die Einziehung eines Geldbetrages per Nachnahme30 durch die Deutsche Post oder andere Zustelldienste ist nur in Kombination mit einem Brief oder einer Postkarte, bei einigen Dienstleistern31 auch nur bei Päckchen und Paketen möglich. Dazu ist ne- Worin dieses bestehen soll ist angesichts der Preisgestaltung der Alternativverfahren fraglich. In Betracht kommt sicherlich die Möglichkeit einer Überweisung oder Rechnung. http://vhs.stadt-lippstadt.de 30 Max. Nachnahmebetrag: Deutsche Post 1.533,88 1, United Parcel Service (UPS) bis 50.000 1, jedoch bei Barzahlung nur bis 5.000 1. 29 116 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 117 Bewertung von Zahlungssystemen ben einem Einlieferungsschein ein Überweisungsträger auszufertigen und der Sendung beizufügen. Das aufzubringende Barcode-Label erlaubt den Verlauf der Sendung u. a. per Internet nachzuvollziehen. Die Aufgabe der Briefsendung erfolgt in der Regel bei Postfilialen, -agenturen, bei Zustellern oder bei Zustelldiensten. Der Einwurf in Briefkästen der Deutschen Post ist auch möglich. Es wird dann allerdings auf die Ausstellung eines Einlieferungsscheins als Beleg und damit auf den Nachweis der Aufgabe der Sendung zur Post verzichtet. Neben dem regulären Beförderungsentgelt für die Sendung (Porto) fällt für die Zusatzleistung ›Nachnahme‹ ein Entgelt von zurzeit 1,79 232 an. Für evtl. weitere Zusatzleistungen, wie ›Rückschein‹33 oder ›Eigenhändig‹34 sind jeweils weitere 1,79 2 fällig. Die genannten Entgelte sind bei Aufgabe der Sendung zu entrichten. Eine Erstattung, etwa bei Annahmeverweigerung durch den Empfänger, erfolgt nicht. Die Aushändigung der Sendung an den Empfänger geschieht ausschließlich gegen Zahlung des Nachnahmebetrages. Für die Geldübermittlung wird ein weiteres Entgelt von 1,53 2 vom eingezogenen Nachnahmebetrag einbehalten. Das Geld wird auf das vom Absender angegebene Konto überwiesen. An Entgelten für eine Nachnahme, bestehend aus Standardbrief (Inland) mit Geldübermittlung, entstehen damit mindestens 3,88 2 an Kosten. Die Deutsche Post erwartet aufgrund des BGH-Urteils zur Haftung bei Kreditkartengeschäften (siehe oben 3.) eine stärkere Nutzung der NachnahmeSendungen35. Argumente Die Nachnahme per Post oder einem anderen Zustelldienst bietet dem Zahlungsempfänger eine hohe Zahlungsgarantie. Mit der Zusatzleistung ›Eigenhändig‹ kann sichergestellt werden, dass die Sendung ausschließlich den vorgegebenen Empfänger erreicht. Dazu mag es in Einzelfällen datenschutzrechtliche Gründe geben. Es fällt jedoch ein vergleichsweise hohes Entgelt an. Ein erhöhter Zeit- aufwand, bedingt durch zum Teil manuelle Arbeitsabläufe bei Abwicklung der Nachnahme, ist unvermeidbar. Die Geldübermittlung erfolgt mit zeitlichem Verzug, der vom Zeitpunkt der Abnahme durch den Empfänger beeinflusst wird. Tauglichkeit Nur der Vollständigkeit halber wird diese Form des Geldeinzugs hier erwähnt.In der Prozesskette der digitalen Leistungserbringung stellt sie einen klaren Medienbruch dar und kann damit keine tatsächliche Alternative im Zusammenhang mit e-Government-Lösungen sein.Allenfalls bei der noch verbreiteten Zustellung von Bescheiden oder Urkunden ist das Verfahren tauglich,wegen der hohen Kosten jedoch nicht sinnvoll. 9. Mobile Verfahren (Paybox und Vodafone m-pay) Das Paybox-Verfahren36, zunächst eingestellt am 23. 01. 0337, nutzte herkömmliche Handys zu Autorisieren von Zahlungen durch den Kunden. Dieser meldete sich mit einem Jahresbeitrag bei Paybox an und gab seine Handynummer und seine Kontoverbindung an. Wollte er im Internet bezahlen, klickte er auf das Paybox-Symbol und gab seine Handy- oder Paybox-Nummer ein. Beides wurde vom Anbieter an Paybox weitergeleitet. Von dort rief ein Voice-Programm das Handy des Kunden an. Wenn das Handy des Kunden klingelte, hörte er das Voice-Programm, das Anbieter und Summe nannte. Zum Autorisieren der Zahlung, die von seinem Konto abgebucht und später weitergeleitet wurde, bestätigte der Kunde die Ansage mit einer nur ihm bekannten Paybox-PIN. Das seit Herbst 2002 angebotene Bezahlverfahren für die Kunden des Mobilfunkunternehmens Vodafone (D2-Netz) ›m-pay‹38 sieht vor, dass der Kunde bei einer entsprechenden Internetseite seine Handynummer angibt. Diese wird an Vodafone weitergeleitet. Vodafone schickt darauf eine SMS mit einer einmaligen, 30 Minuten gültigen Transaktionsnummer an diese Handynummer, die dann anschließend 31 U.a. United Parcel Service (UPS) Soweit hier Beträge genannt sind, handelt es sich um Entgelte der Deutschen Post, Stand Dezember 2002. 33 Nachweis der Zustellung. 34 Aushändigung nur an Empfänger bzw. ausgewiesenen Bevollmächtigten. 35 http://www.deutschepost.de/postag/news/new0207/ne020714.html 36 http://www.paybox.de 37 Pressemitteilung unter http://www.paybox.de/3416.html. Zum Sommer 2003 wurde Paybox neu gestartet. 38 http://www.vodafone.de/m-pay 32 117 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 118 Bewertung von Zahlungssystemen auf der Internetseite zur Bestätigung des Kaufs angegeben werden muss. Die Abrechnung erfolgt direkt über den Handy-Vertrag oder das Guthaben bei Prepaid-Handy-Verträgen. Wird eine WAP-Seite direkt mit dem Handy aufgesucht und soll dort bezahlt werden, verkürzt sich der Vorgang: die Seite identifiziert den Nutzer direkt über seine Handy-Telefonnummer. Wie Ende Februar 2003 bekannt wurde, wollen Orange, Telefonica Moviles, T-Mobile und Vodafone einen offenen Industriestandard für mobile Zahlungsverfahren- und systeme schaffen. Unter dem Namen ›Mobile Payment Services Association‹ will der in London ansässige Zusammenschluss der Mobilfunk-Betreiber zusammen mit anderen Anbietern auch Kredit- und Bankkarten-Lösungen integrieren. Der Markenname und eine URL des Interessenverbundes standen zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Studie noch nicht fest. Argumente Generell ist zu den mobilen Bezahlverfahren anzumerken, dass ein Handy erforderlich ist. Dies ist vielfach der Fall, aber eine vollständige Versorgung der Bevölkerung ist nicht gegeben. Für die Verfahren spricht generell, dass sie über eine einfache Handhabung, wie etwa bei Paybox, verfüg(t)en. Im Einzelnen ist anzumerken,dass bei Paybox Gebühren sowohl für den Kunden als auch für den Anbieter anfielen. Beim Anbieter waren es Disagiogebühren bis 5% und jährlich 100-300 2 Anbietergebühr.Vorteil war die Möglichkeit der anonymen Bezahlung, andererseits musste sich der Kunde zuvor bei Paybox mit personenbezogenen Daten anmelden. Bei Vodafone ist nur eine Nutzung für deren Kunden vorgesehen, noch gibt es zudem wenig Shops. Für die Kunden ist das Verfahren mangels Gebühren sehr günstig, eine Anmeldung des Kunden ist außerdem nicht erforderlich. Tauglichkeit Die Verfahren sind grundsätzlich tauglich, bei Paybox sprechen bzw. sprachen jedoch die hohen Gebühren bei beiden Seiten und bei Vodafone die Begrenzung auf den Kundenstamm gegen einen Einsatz. Zudem ist bei beiden das Vorhandensein eines 39 40 Handys Bedingung. Durch die Einstellung des technisch ausgereiften und immerhin beachtlich verbreiteten Systems von Paybox wurde jedoch deutlich, dass der Markt für diese Lösungen offensichtlich noch nicht reif ist. Paybox wurde mit der Begründung beendet, dass Entwicklung des m-paymentMarktes sehr langsam voran ginge und das Investitionsklima anhaltend schlecht sei. Letzteres habe zu einer mangelnden Kooperationsbereitschaft insbesondere bei Banken und Telekommunikationsanbietern geführt, die für die Erschließung der Märkte fürs m-payment erforderlich seien. Das VodafoneVerfahren dürfte wegen seiner Begrenzung auf Kunden eines Anbieters (ebenfalls) keine breite Marktdurchdringung finden. 10. Scratch-Karten Die beiden in Deutschland am stärksten verbreiteten Scratch-Karten-Zahlungssysteme sind MicroMoney39 von der Deutschen Telekom (DeTeCardService) und die aus Österreich stammende Paysafecard40. Beiden ist der Prepaid-Charakter gemeinsam: Der Kunde kauft an unterschiedlichen Verkaufstellen Plastikkarten oder einen vergleichbaren Computerausdruck für einen bestimmten Wert. Diese enthalten als Aufdruck einen 16-stelligen Code, den der Kunde im Internet beim Bezahlen auf der Internet-Seite des Anbieters angibt. Der Name ›Scratch-Karte‹ (dt. ›Kratz-Karte‹) rührt daher, dass bei den Plastikkarten ein Kunststofffilm, der den Code verdeckt, zunächst weggekratzt werden muss. Bei Eingabe des Codes im Internet wird dieser direkt zum Kartenunternehmen geleitet, der Anbieter erfährt ihn nicht. Dieses bestätigt anschließend die Deckung des angeforderten Betrags sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber dem Anbieter. Die Telekom-Variante kann im Übrigen auch als Calling-Card genutzt werden. Der Anbieter erhält bei Paysafecard monatlich die Gesamtsumme aller Einkäufe per Überweisung. Bei einer gegebenenfalls notwendigen Rückabwicklung teilt der Anbieter dies Paysafecard innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit, darauf hin wird der Guthaben-Betrag des Kunden entsprechend wieder erhöht, Stornierungskosten entstehen dabei nicht. http://www.micromoney.de; Guthabenverwaltung bei der Postbank; gehört zum T-Pay-Portfolio der Telekom. http://www.paysafecard.de; Guthabenverwaltung bei der Commerzbank. 118 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 119 Bewertung von Zahlungssystemen Argumente Der Vorteil der Scratch-Karten liegt zunächst in der einfachen Handhabung. Zwar besteht ein gewisser Medienbruch, da eine Nummer von einem physischen Medium abgelesen und eingetippt werden muss, dies stellt jedoch einen nur minimalen Aufwand dar. Die Installation von Software beim Kunden entfällt. Darüber hinaus besteht der Vorteil der Mobilität, denn der Code kann leicht mitgenommen und auch im Urlaub oder bei der Arbeit am PC eingesetzt werden. Der Kunde kann außerdem beim Erwerb der Karte anonym bleiben und muss sich nirgendwo anmelden. Bei der MicroMoneyKarte entstehen jedoch dem Kunden bei Nicht-Verbrauch des Guthabens innerhalb eines bestimmten Gültigkeitszeitraums Kosten. Für den Anbieter besteht der größte Vorteil in der Zahlungsgarantie. Damit ist ein Missbrauch fast völlig ausgeschlossen. Problematisch sind hingegen die bislang offenbar geringe Verbreitung der Systeme41 und insbesondere die Kosten für Anbieter. Diese entstehen umsatzabhängig und liegen bei 5,5-40%42. Jahres- oder Aktivierungsgebühren fallen jedoch nicht an. Tauglichkeit Aufgrund der relativ hohen Kosten beim Anbieter und der bis heute noch recht geringen Verbreitung auf Anbieter- und damit auch auf Kundenseite dürfte dieses System sich für den kommunalen Sektor vorläufig nicht eignen. 11. GeldKarte 43 Die 1996 eingeführte ›GeldKarte‹ ist ein Chip, der regelmäßig auf Bankkarten44 angebracht ist, und eine virtuelle Geldbörse darstellt. Auch in der neuen SparkassenCard, die seit dem 1. Juli 2002 vertrieben wird, ist ein GeldKarte-Chip enthalten. Dieser wird an besonderen Terminals aufgeladen. Dabei gibt es kontogebundene GeldKarten, die der Regelfall sind, und ungebundene Karten (›White Cards‹), die anonym erworben werden können. Die Aufladung erfolgt entweder bei der Bank gegen Barzahlung (bei White Cards) oder an Selbst-BedienungsTerminals durch Abbuchung vom Bankkonto des Kartenhalters. Der Gegenwert der geladenen Beträge liegt auf dem korrespondierenden Börsenverrechnungskonto der Bank, die für alle ihre Karteninhaber das Geld bzw. den Schattenwert zentral sammelt. Der Schattensaldo der einzelnen GeldKarten wird anhand der eindeutigen Nummer des GeldKarte-Chips bei Evidenzzentralen geführt45. Die ausgebende Bank weiß nicht, welche Bezahlvorgänge der einzelne Kunde tätigt und die Evidenzzentrale, die die Beträge verteilt und nur die Salden der Karten kennt, weiß nicht, welcher Kunde welche Chipnummer hat. Der Zahlvorgang sieht konkret folgendermaßen aus: Der Anbieter besitzt ein eigenes Terminal (Händlerterminal) und auch eine Händlerkarte. Diese erzeugt nach Abschluss der Transaktion einen Datensatz zu der Zahlung und gibt diese an das Händlerterminal aus. Das Händlerterminal ergänzt den Datensatz um händler- und terminalspezifische Daten und speichert den gesamten Datensatz. Am Tagesende erzeugt die Händlerkarte aus allen gespeicherten Transaktionsdaten einen Summensatz, der die Einzeltransaktionen zusammenfasst und verschlüsselt. Jeder Summensatz kann durch die Identifikationsnummer der Händlerkarte und eine Sequenznummer des Kassenschnitts eindeutig identifiziert werden. Anhand dieser Kennnummern kann die von der Hausbank des Händlers beauftragte Evidenzzentrale später feststellen, ob Transaktionen mehrfach eingereicht wurden. Die Zahlungsbeträge werden dem Händler gutgeschrieben, nachdem er die Einzeltransaktionen und Summensätze bei der Evidenzzentrale eingereicht hat. Diese belastet die Verrechnungskonten der kartenausgebenden Banken der Kunden mit dem Gegenwert der Transaktionen, die die Karteninhaber getätigt haben. Gleichzeitig wird der Schattensaldo der verwendeten GeldKarten um den getätigten Umsatz herabgesetzt. Dadurch, dass die Umsätze aus- 41 MicroMoney wurde laut der Unternehmenshomepage am 02.07.2003 nur von ca. drei Dutzend Internet-Anbietern akzeptiert. http://www.contentmanager.de/magazin/artikel_157_pay_content_preisschilder_websites.html; bei MicroMoney sind es mindestens 25% des Umsatzes, mindestens 12 cent, vgl. MANHART 2003. 43 http://www.geldkarte.de 44 Zum Ende der ec-Karte vgl. http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/endedereckarte.html. 45 Zu den Einzelheiten vgl. http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/geldkarte.html und http://www.heise.de/ix/artikel/1998/12/148/. 42 119 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 120 Bewertung von Zahlungssystemen schließlich in Summen, nicht in Einzelbeträgen verrechnet werden, können die einzelnen Kundentransaktionen nicht herausgefunden werden. Zwar existieren ca. 55 Mio. GeldKarten in Deutschland, nach Aussage der Geldkarten-Organisation Euro Kartensysteme GmbH wurden im gesamten Jahr 2001 jedoch nur 30 Mio. Transaktionen an ca. 80.000 Akzeptanzstellen46 mit einem Durchschnittsbetrag von 2,30 2 getätigt. Nur 5 % der Karten sind bislang genutzt worden47. Laut saldierter GeldKarteStatistik des Zentralen Kreditausschusses setzten die Bundesbürger die GeldKarte allerdings in den ersten drei Quartalen 2002 schon rund 26,4 Millionen Mal zum Bezahlen ein. Dies ist verglichen mit den ersten drei Quartalen des Jahres 2001 (ca. 21,2 Millionen Bezahltransaktionen) eine Steigerung um 24,6 Prozent48. Anfang Juni 2002 hatten die Dresdner Bank und die Deutsche Bank angekündigt, bis auf weiteres die GeldKarte nicht mehr unterstützen zu wollen49. Angeblich sei der Gebrauch nicht zufrieden stellend, so dass sich die weitere Ausgabe der GeldKarte durch die Banken sich nicht lohnen würde. Mitte Juni 2002 verkündete jedoch der Sparkassenverband, dass die GeldKarte stärker unterstützt würde, da deren Gebrauch zugenommen habe. Einen Schub zur stärkeren Nutzung verspricht sich Euro Kartensysteme durch die Möglichkeit des anonymen Bezahlens und der Speicherung weiterer Informationen auf dem Chip, z.B. über das Vorhandensein eines Mindestalters des Chipkartenhalters. Letzteres ist erforderlich, um ab dem Jahr 2007 Zigarettenautomaten noch öffentlich aufstellen zu können, wenn Kinder und Jugendliche Zugang haben50. Der Bundesverband Deutscher Tabakwarengroßhändler und Automatenaufsteller und der Deutsche Sparkassen Verlag für die SparkassenFinanzgruppe haben hierzu im August 2002 einen Kooperationsvertrag zur Aufbringung verschlüsselter Merkmale zur Alterskennung auf dem GeldKarte-Chip unterzeichnet51. Volljährige GeldKarten-Inhaber werden ab 2003 automatisch auf ihrem Chip 46 ein entsprechendes Merkmal tragen, Jugendliche ab 16 Jahren können das Erreichen dieser Altersgrenze auf Wunsch aufbringen lassen. Mittlerweile existiert außerdem ein multifunktionaler GeldKartenchip der Firma Giesecke und Devrient (SECCOS52), der auch digitale Signaturen unterstützt. Argumente Eines der Hauptargumente gegen den Einsatz der GeldKarte für Internet-Zahlungsvorgänge ist die Notwendigkeit eines so genannten Klasse-3-Chipkartenlesers für die Karten. Neben der erforderlichen Hard- und Softwareinstallation ist dies auch mit erheblichen Kosten verbunden. Derzeit kostet der günstigste Leser ca. 2 85,-. Auf der anderen Seite wird hierdurch zum einen die hohe Sicherheit des Zahlungsverfahrens garantiert. Der Kartenleser kann außerdem zukünftig auch zum Aufladen der Karte in den eigenen vier Wänden genutzt werden. Die Handhabung ist darüber hinaus relativ einfach, sowohl beim Kunden als auch beim Anbieter, wobei auch dieser Hard- und Software installieren muss. Relativ aufwändig ist eine Stornierung: eine Umkehr der Buchungen ist nicht möglich, der Anbieter muss vielmehr den gezahlten Betrag in bar oder auf andere Weise zurück erstatten. Das Disagio ist mit ca. 0,3% sehr gering, was für das System spricht. Darüber hinaus besteht bei Einsatz der durch den zentralen Kreditausschuss zugelassenen Geräte eine Zahlungsgarantie durch die Banken. In wie weit die GeldKarte zukünftig stärker genutzt wird, ist jedoch noch nicht abzusehen. Die Sparkassen fördern sie, andere Großbanken sind in jüngerer Zeit jedoch auf Distanz gegangen. Ein weiterer Pluspunkt für die GeldKarte ist jedoch die Integrationsmöglichkeit weiterer Anwendungen, insbesondere der digitalen Signatur. Tauglichkeit Aufgrund der geringen Disagio-Kosten ist die GeldKarte grundsätzlich auch für den kommunalen Sektor interessant. Erheblich problematisch ist je- Darunter seit November 2002 auch viele Telekom-Telefonstationen (vulgo:Telefonzelle). FAZ v. 24.08.2002. http://www.geldkarte.de/ww/de/pub/aktuelles/geldkarte_auf_erfolg.htm 49 Vgl. http://www.heise.de/newsticker/data/hod-04.06.02-001/ 50 § 10 II 2 Nr. 2 JuSchG. 51 Durch ein so genanntes M-SAM-Modul. 52 http://www.gdm.de/ger/products/03/index.php4?product_id=446 47 48 120 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 121 Bewertung von Zahlungssystemen doch die Erforderlichkeit des Klasse-3-Kartenlesers. Bis diese im privaten Bereich Verbreitung finden, dürften noch mehrere Jahre vergehen. Bis dahin ist diese Lösung allenfalls für gewerbliche Kunden interessant, aber auch hier dürfte die Verbreitung nur minimal sein. 12. Plattformen Zunehmend werden Bezahlplattformen angeboten, die es dem Anbieter ermöglichen, über eine zentrale Schnittstelle verschiedene Zahlungssysteme seinen Kunden anzubieten. Diese werden als Module an die Plattform angepasst. Aktuell sind etwa powercash21 (Inatec)53, Encorus PaymentWorks (Encorus, Partner von Vodafone und Deutsche Telekom)54 und das WebSphere-Commerce-System (IBM)55 am Markt präsent. Auch das Virtuelle Rathaus der Stadt Hagen56, entwickelt vom Hagener Betrieb für Informationstechnologie HABIT, setzt auf die Modul-Technologie. Umfangreichere Systeme, die komplette Shops mit Vertriebs-, und Auftrags- und Warenmanagement anbieten, stammen unter anderem von Intershop57 oder Openshop58. Auch diese sehen Einbindung von verschiedenen Zahlungsmodulen vor. Aufgrund der hohen Komplexität und der Kosten dürften diese umfassenden Lösungen nur für große Städte geeignet sein. Schlankere Lösungen, die sich nur auf das Bezahlen beschränken, werden unter anderem von der Fa. Pago59, einer Tochter der Deutschen Bank AG und der Beisheim Holding Schweiz AG, angeboten. Erstere bietet auch ein Treuhänder-Konto-System an (Pago CONFIDENCE). Die Deutsche Telekom bietet im T-Pay-Portfolio – nach einer Registrierung – die Möglichkeit, über die Telefonrechnung Dienste abzurechnen60. Daneben werden über die gleiche Plattform die Abrechnung per Lastschrift, Kreditkarte und über die hauseigene Scratch-Karte (MicroMoney, siehe 10.) angeboten. Die Einrichtung von T-Pay beim Händler kostet einmalig Euro 116,-, die laufenden Gebühren hängen vom Umsatz ab, betragen aber monatlich mindestens Euro 11,60. Bei Nutzung der MicroMoney-Karte und beim Einzug über die Telefonrechnung fallen 25% des Umsatzes, mindestens 12 Cent an. Beim Lastschriftverfahren und beim Einsatz der Kreditkarte müssen 1,5%, mindestens 46 Cent vom Händler entrichtet werden. Bei einem monatlichen Umsatz über Euro 100,- werden Rabatte gewährt61. V. Gesamtempfehlung Die Betrachtung der derzeit zur Verfügung stehenden und zumindest über einen gewissen Verbreitungsgrad herrschenden Online-Zahlungssysteme führt zu ernüchternden Ergebnissen. Keines der Systeme kann uneingeschränkt für die Internet-basierte Bezahlung von Verwaltungsgebühren empfohlen werden. Dies rührt u.a. zum Großteil daher, dass die Anbieter entsprechender Systeme diese zu beträchtlichen Kosten anbieten, die angesichts der zum Teil geringen Gebührenhöhe außer Verhältnis stehen. Weiterhin ist z.B. bei der grundsätzlich kostengünstigen GeldKarte auch auf der Bürgerseite ein Kartenleser erforderlich, der bislang und vermutlich auch in den nächsten 1-2 Jahren keine Verbreitung vorweisen kann. Praktikabel erscheinen hingegen schon heute die allerdings potenziell unsicheren Rechnungs- und elektronische Lastschriftverfahren sowie das Funbzw. Stackbox-System. Letzteres überzeugt durch die unmittelbare Einbeziehung der Kreditwirtschaftsinstitute. Voraussetzung ist zwar das Beste- 53 http://www.powercash21.de http://www.encorus.com http://www-5.ibm.com/de/software/websphere/webserver/commerce.html 56 http://vrhagen.stadt-hagen.de 57 http://www.intershop.de 58 http://www.openshop.de 59 http://www.pago.de 60 http://www.t-pay.de; hiergegen versucht der Anbieter Firstgate vorzugehen, da er in dem Zugriff der Deutschen Telekom auf die Telefonrechnungen und die Kundendaten einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil sieht, vgl. hierzu http://www.heise.de/ newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/hob-30.09.02-000. 61 Vgl. MANHART 2003. 54 55 121 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 122 Bewertung von Zahlungssystemen hen eines Bankkontos, das auch online geführt werden kann. Dies dürfte jedoch bei einer Großzahl der Internetnutzer schon heute und zukünftig noch stärker gegeben sein. Gegenüber der Überweisung direkt von der Homepage der Bank aus spricht die Einbindung dieses Schritts in das Zahlverfahren selbst und die damit verbundene Nutzerfreundlichkeit für das System. Nachteil für die Kommune ist, dass zwar von der Entgegennahme des Überweisungsauftrags durch die beteiligte Bank ausgegangen werden kann, eine Zahlungsgarantie ist damit jedoch nicht verbunden.Daher sollte das Verfahren,wie auch die Systeme ›Rechnung‹ und elektronische Lastschrift nur für Gebührenhöhen bis 2 50,- eingesetzt werden. Für das Lastschriftverfahren ist dies sogar zwingend,wobei mit diesem System schon gute Erfahrungen im kommunalen Bereich gemacht wurden. Da hierfür auch keine technischen Erweiterungen und zusätzliche Lizenzkosten für Software erforderlich sind,dürfte für viele Kommunen dieses System die erste Wahl darstellen. Der Bund prüft derzeit in einer Projektgruppe ›epayment‹ die Möglichkeiten einer Zahlungsplattform des Bundes, die zunächst die Überweisung, das Lastschriftverfahren und den Einzeleinzug vorsehen soll62. Zwar ist zu erwarten, dass der Bund diese Plattform auch Kommunen zur Nutzung anbieten wird. Eine Zahlungsgarantie kann er jedoch nicht übernehmen, so dass die Hilfe sich auf die – allerdings technisch sehr anspruchsvolle – Plattform beschränken wird. VI. Form von Gebührenbescheiden Regelmäßig ergeht mit einer kostenpflichtigen Dienstleistung der Stadtverwaltung ein Gebührenbescheid. Im Sinne eines medienbruchfreien Verfahrens sollte dieser nicht notwendigerweise in Papierform ausgestellt werden müssen. Beispielsweise gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) werden die Kosten für eine Verwaltungshandlung von Amts wegen festgesetzt. Nach Satz 2 dieser Vorschrift soll diese Entscheidung, soweit möglich, zusammen mit der Sachentscheidung ergehen. Die Pflicht des Erlasses einer Kostenentscheidung ergibt sich daraus, dass er mit der – mündlichen oder schriftlichen – Kostenentscheidung die mate62 Später soll z.B. die Kreditkarte hinzu treten. 122 rielle Zahlungsverpflichtung begründet und dem Kostenschuldner die Kostenschuld rechtsverbindlich bekannt wird. Ohne eine förmliche Bekanntgabe der Kostenentscheidung können entstandene Kosten nicht zwangsweise erhoben werden. 1. Erfordernisse an die Kostenentscheidung Diese Kostenentscheidung kann nach § 14 I 3, 4 GebG NRW schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise ergehen. Sofern sie schriftlich ergeht, muss sie nach § 14 I GebG NRW folgende Angaben enthalten: 1. die kostenerhebende Behörde, 2. den Kostenschuldner, 3. die kostenpflichtige Amtshandlung, 4. die als Gebühren und Auslagen zu zahlenden Beträge 5. wo, wann und wie die Gebühren und Auslagen zu zahlen sind und 6. die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kosten sowie deren Berechnung. Bei einer Kostenentscheidung, die mündlich oder in sonstiger Weise ergeht, ist es ausreichend, wenn sich die Angaben zu Nr. 1 bis 5 aus den Umständen ergeben. Angaben zu Nr. 6 (Rechtsgrundlage und Berechnung) sind nicht erforderlich. Eine schriftlich bestätigte Kostenentscheidung meint den Fall, dass die Kostenentscheidung mündlich ergeht und der Kostenschuldner diese in schriftlicher Form beantragt. Diese unterscheidet sich von der schriftlichen dadurch, dass sie nicht wie jene einen konstitutiven Akt darstellt, sondern die konstitutive mündliche Kostenentscheidung wiederholt. Sofern die mündliche Kostenentscheidung bereits bekannt gegeben worden, so ist schon vor ihrer schriftlichen Bestätigung die Fälligkeit nach § 17 GebG NRW eingetreten. Bei der schriftlich bestätigten Kostenentscheidung sind indes wiederum alle Angaben (Nr. 1 bis 6) erforderlich. e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 123 Bewertung von Zahlungssystemen 2. Kostenentscheidung via elektronische Kommunikation Literatur Da die Kostenentscheidung auch mündlich oder in sonstiger Weise ergehen kann, stünde dem Erlass im Wege der elektronischen Kommunikation nichts entgegen.Was unter ›in sonstiger Weise‹ zu verstehen ist, wird in der Kommentierung nicht erörtert. Darunter sollte aber auch die hier behandelte elektronische Form zu fassen sein. Diese sollte nach Sinn und Zweck der Norm die unter § 14 I 3 Nr.1 bis 5 GebG NRW genannten Angaben enthalten, auch wenn sich die Vorschrift nur auf die mündlichen Kostenentscheidungen bezieht. Ferner sollte eine Kontaktmöglichkeit eingerichtet werden,mit Hilfe derer der Kostenschuldner eine schriftliche Bestätigung des Kostenbescheides beantragen kann,sofern er dies wünscht.Dieser Antrag könnte auch mündlich gestellt werden, eines Nachweises eines berechtigten Interesses bedarf es nicht. Dies ergibt sich aus dem Umstand,dass es sich bei der Kostenentscheidung um einen belastenden Verwaltungsakt handelt. Eine nicht signierte E-Mail oder eine HTML-Seite mit den Angaben gemäß § 14 I 3 Nr. 1 bis 5 GebG NRW ist folglich ausreichend. BÖHLE, K.: Integration of Electronic Payment Systems into B2C Internet Commerce – Problems and Perspectives. Sevilla 2002. Download unter ftp://ftp.jrc.es/pub/EURdoc/eur20277en.pdf CARAT, G.: ePayment Systems Database – Trends and Analysis – Sevilla 2002. Download unter ftp://ftp.jrc.es/pub/EURdoc/eur20264en.pdf MANHART, K.: Zur Kasse, bitte. Mit T-Pay bietet die Telekom vier Internet-Bezahlsysteme. c’t Heft 2/2003, 168-169. STROBORN, K., HEITMANN, A., FRANK, G.: Internet-Zahlungssysteme in Deutschland: ein Überblick. In: Handbuch ePayment, hrsg. v. K.-H. Ketterer u. K. Stroborn. Köln 2002, S. 31-44. 123 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 124 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 125 Umfrage Bürgerservices 125 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 126 Umfrage Bürgerservices Im Winter 2002/2003 führte der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen unter seinen 359 Mitgliedern – bis auf vierzehn alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes – eine schriftliche Umfrage zum e-Government durch. Diese bestand ausschließlich aus Fragen mit vorgegebenen Antwort-Möglichkeiten. Ziel der Umfrage war es, einen allgemeinen Überblick über den Realisierungsstand, die Wünsche und Hindernisse beim e-Government zu gewinnen. Hierbei wurde keine Definition dieses Begriffs vorgegeben. Die Datensammlung erfolgte mit Hilfe des Programms Microsoft Access XP, die Auswertung durch Microsoft Excel XP. Ein wissenschaftlicher Anspruch wurde an die zahlenmäßige Auswertung nicht gestellt. Daher werden Schlussfolgerungen nur bei signifikanten Ergebnissen gezogen. Bürgerservices auf kommunaler Ebene in NRW Eine standardisierte Befragung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen 2002/2003 I. Einzelergebnisse A. Teilnehmer Teilgenommen haben an der Umfrage 156 Mitgliedskommunen des StGB NRW. Dies sind 43,5 Prozent der 359 angeschriebenen Mitglieder des Verbandes. Von Dr. iur. Lutz Gollan Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e-Mail: Lutz.Gollan@nwstgb.de Inhalt I. Einzelergebnisse B. Strategieplan e-Government Von 156 Mitgliedskommunen, die geantwortet haben, verfügen 35, also 22,4 Prozent, über einen Strategieplan e-Government. Von diesen umfassen 23, d.h. fast zwei Drittel, Planungen für verschiedene Zugangskanäle (Internet, Telefon, Bürgerbüro etc.) zu den Bürgerservices. 126 C. Umsetzung e-Government-Maßnahmen A. Teilnehmer B. Strategieplan e-Government C. Umsetzung e-Government-Maßnahmen D. Unterstützung bei Planung und Umsetzung E. Vernetzung der Zugangskanäle 1. Zentralisiertes lokales Modell 2. Kooperationsmodell F. Umsetzungshindernisse beim e-Government II. Schlussfolgerung 126 126 126 126 127 127 127 127 Fast 60 Prozent der antwortenden Mitglieder führen e-Government-Maßnahmen schon durch. Diese waren nicht näher spezifiziert. Da jedoch fast alle Mitglieder über einen eigenen Internet-Auftritt verfügen, kann davon ausgegangen werden, dass ein ›Mehr‹ gegenüber einer schlichten Homepage von den Antwortenden gemeint sein muss. 128 D. Unterstützung bei Planung und Umsetzung 128 Die Teilnehmer der Umfrage sollten angeben, ob sie sich eine Unterstützung bei der Planung und e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 127 Umfrage Bürgerservices Umsetzung von e-Government-Maßnahmen durch das Land oder andere Kommunen wünschen und wie diese aussehen sollte. Sechs der Teilnehmer ließen diese Frage unbeantwortet, von den verbleibenden 150 wünschen jedoch 80,1 Prozent (125) eine Unterstützung durch das Land. 105 Städte und Gemeinden, also 67,3 Prozent der 130 auf diese Frage Antwortenden,wünschen sich Hilfe durch andere Kommunen,einschließlich der Landkreise. Mehr als drei Viertel (118 = 76,3 Prozent) der Antwortenden wünschen sich Unterstützung durch die Bereitstellung von Standardlösungen. Mehr als die Hälfte (82 = 52,6 Prozent) wünschen sich Informationsnetzwerke zum e-Government, nur 35,26 Prozent der Antwortenden (n = 55) ein landesweites Kompetenzcenter für e-Government. Mit Abstand am meisten vermisst wird die finanzielle Unterstützung. Hierfür sprachen sich 128 oder 82 Prozent der Antwortenden aus. Fort- und Weiterbildungsangebote wünschen sich 90 oder 57,7 Prozent der Befragten. Direkte Beantwortung fachlicher Standardanfragen3 62,0 Prozent (67 Nennungen) würden fachliche Standardanfragen über ein solches System beantworten. ■ Zeitversetzte Bearbeitung fachlicher Anfragen ohne Einbezug weiterer Stellen4 Wesentlich mehr Teilnehmer der Umfrage (93 = 86,1 Prozent) würden ohne Einbeziehung weiterer Stellen in der Verwaltung zeitversetzt mit einem entsprechenden lokalen Modell auf fachliche Anfragen antworten. ■ Zeitversetzte Bearbeitung fachlicher Anfragen mit Einbezug weiterer Stellen5 Nur 29,6 Prozent (= 32) würden unter Einbeziehung weiterer Stellen auf fachliche Anfragen antworten. ■ Aktives Anrufen, Bürgerbefragungen, Telemarketing o.ä.6 Ähnlich wenige der Antwortenden (34 = 31,5 Prozent) würden ein solches Modell für die Gegenrichtung der Kommunikation – hin zum Bürger – aktiv nutzen wollen. E. Vernetzung der Zugangskanäle 2. Kooperationsmodell Von 154 Antwortenden haben 84, also 54,9 Prozent, geplant, die verschiedenen Zugangskanäle (Internet, Telefon, Bürgerbüro etc.) zu den Bürgerservices der Kommune zu vernetzen. Von 152 Antwortenden finden 88 (=57,9 Prozent) ein Kooperationsmodell mit anderen Kommunen zur Vernetzung der verschiedenen Zugangskanäle interessant. Damit besteht eine eindeutige Präferenz zu Gunsten eines lokalen Modells (71 Prozent7). Hinsichtlich der Anfrage-Arten ergibt sich folgendes Bild8: ■ Beantwortung einfacher Anfragen und/oder überwiegend telefonische Weitervermittlung9 Bei diesem Modell würden 75 der Antwortenden (= 85,2 Prozent) das System zur Beantwortung einfacher Anfragen nutzen. ■ Direkte Beantwortung fachlicher Standardanfragen10 Immerhin 13 Prozent mehr als beim zentralisierten Modell (75,0 Prozent = 66) würden beim Kooperationsmodell direkt fachliche Standardanfragen beantworten. 1. Zentralisiertes lokales Modell Insgesamt 108 (= 71,52 Prozent) der 151 Kommunen,die auf die Frage nach dem Zentralisierten lokalen Modell geantwortet haben, halten dieses auf lokaler Ebene für die Vernetzung der Zugangskanäle für sinnvoll. Fragt man nach,welche Bürgeranfragen hierdurch beantwortet werden sollten,ergibt sich folgendes Bild1: ■ Beantwortung einfacher Anfragen und/oder überwiegend telefonische Weitervermittlung2 Fast alle Antwortenden würden dieses Modell für einfache Anfragen nutzen (102 = 94,4 Prozent). ■ 1 Die Angaben beziehen sich auf die 108 Positiv-Antworten zur Frage nach der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit eines zentralisierten lokalen Modells. z.B. Auskünfte zu Zuständigkeiten/Öffnungszeiten,Weitervermittlung an Fachstellen z.B. Information und Beratung zu Sozialhilfe, Volkshochschulprogramm, neuen Steuergesetzen etc. 4 z.B. Beantragung von Dokumenten, Zusenden von Broschüren, Antragsunterlagen etc. 5 z.B. Beschwerdebearbeitung mit Rückmeldung, Auskünfte zum Bearbeitungsstand,Weiterleitung komplexer Anträge etc. 6 z.B. Umfragen zur Qualität kommunaler Kindertagesstätten, aktive Bewerbung kommunaler Angebote, Mailings bei der Veränderung von Öffnungszeiten etc. 7 vgl. 1. 8 Die Angaben beziehen sich auf die 88 Positiv-Antworten zur Frage nach der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit eines Kooperationsmodells. 9 vgl. FN 2 10 vgl. FN 3 2 3 127 e-government 240/170 mm(2) 10.07.2003 16:41 Uhr Seite 128 Umfrage Bürgerservices Zeitversetzte Bearbeitung fachlicher Anfragen ohne Einbezug weiterer Stellen11 Prozentual mehr als doppelt so viele (57 = 64,8 Prozent) der Antwortenden gegenüber dem zentralisierten Modell würden das Kooperationsmodell für die zeitversetzte Beantwortung fachlicher Anfrage ohne Einbezug weiterer Stellen nutzen. ■ Zeitversetzte Bearbeitung fachlicher Anfragen mit Einbezug weiterer Stellen12 Wie beim zentralisierten Modell würden nur ca. 1/3 der Antwortenden (32 = 36,4 Prozent) hier das System für die Beantwortung zusammen mit anderen Behördenstellen nutzen. ■ Aktives Anrufen, Bürgerbefragungen, Telemarketing o.ä.13 Auch bei der Frage nach dem Aktiven Anrufen über das System zeigen sich ähnliche Ergebnisse (34 = 38,6 Prozent) wie beim zentralisierten Modell. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in der Mitgliedschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen setzen e-GovernmentMaßnahmen mehrheitlich um. Ein erheblicher Teil verfügt hierzu über einen Masterplan, der meist auch Planungen für verschiedene Zugangskanäle zur Kommunalverwaltung umfasst. Die Kommunen wünschen sich in großer Mehrheit Unterstützung im e-Government-Bereich durch das Land und andere Kommunen. Neben finanziellen Hilfen werden hierbei die Bereitstellung von Standard-Software und Informationen sowie Ausund Weiterbildungsangebote genannt. Die fehlenden finanziellen Mittel für e-Government sind jedoch mit großem Abstand das hauptsächliche Hindernis in den Augen der Teilnehmer der Umfrage, gefolgt von Problemen mit dem Datenschutz und der Datensicherheit sowie der Akzeptanz in der Bevölkerung. ■ F. Umsetzungshindernisse beim e-Government Abschließend wurden die Teilnehmer gefragt, wo sie die hauptsächlichen Umsetzungshindernisse beim e-Government sehen. Hierbei waren die möglichen Antworten vorgegeben, um eine Standardisierung zu erreichen. Freie Antworten waren nicht möglich. Die folgende Tabelle listet die Antworten der 156 Teilnehmer auf: Umsetzungshindernisse e-Government Finanzierbarkeit Datenschutz/-sicherheit Akzeptanz bei den Bürgern Akzeptanz-/Motivationsprobleme in der Verwaltung Qualifikation der Mitarbeiter Nennungen 139 67 67 Prozent 89,1 43,0 43,0 49 45 31,4 28,8 II. Schlussfolgerung Die Umfrage unter den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zeigt zunächst, dass ein erheblicher Teil der Kommunen e-Government ernst nimmt und sich den Herausforderungen etwa durch einen umfassenden Masterplan stellt. Die Vernetzung der Zugangskanäle zur Kommunalverwaltung stellt dabei einen wichtigen Teilaspekt dar.Dabei finden mehr als 70 Prozent ein lokales Modell,aber nur 58 Prozent ein Kooperationsmodell hierfür interessant. 128 Offensichtlich fühlt sich die große Mehrzahl der Städte und Gemeinden jedoch allein gelassen. Mehr als 80 Prozent wünschen sich eine Unterstützung in diesem Bereich durch das Land, mehr als zwei Drittel durch andere Kommunen. Auch wenn ebenfalls mehr als 80 Prozent diese Hilfe gern in Form von finanzieller Unterstützung sehen würden, die derzeit nicht zu leisten ist, so zeigen die weiteren Ergebnisse, dass auch mit anderen Mitteln geholfen werden kann. Standard-Anwendungen oder auch Informationsnetzwerke sowie Ausund Weiterbildungsmöglichkeiten können mit geringem finanziellen Aufwand angeboten werden. Die Geldfrage bleibt jedoch kritisch. Fast 90 Prozent der Teilnehmer der Umfrage sehen die Finanzierbarkeit von e-Government-Maßnahmen als hauptsächliches Hindernis, weit vor Problemen des Datenschutzes/der Datensicherheit oder der Akzeptanz von e-Government beim Bürger. Um e-Government im kreisangehörigen Raum weiter voran zu bringen, sind daher erhebliche Anstrengungen zur Kostensenkung und -vermeidung erforderlich. Eine Hilfe hierzu – und generell zur Förderung des Virtuellen Rathauses – stellt dabei eine verstärkte Information der Kommunen dar. Die Bereitstellung von Software könnte ein weiterer Baustein im Gesamtgebilde der e-Government-Förderung sein. 11 vgl. FN 4, 12 vgl. FN 5, 13 vgl. FN 6 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 129 Leitfaden Ratsinformationssysteme Bertelsmann Stiftung Städte- und Gemeindebund NRW (Hrsg.) Ratsinformationssysteme erfolgreich einführen. Ein Leitfaden für Politik und Verwaltung Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 130 Leitfaden Ratsinformationssysteme Vorwort Inhalt Marga Pröhl Bertelsmann Stiftung Vorwort Marga Pröhl Bernd Jürgen Schneider 130 1. Einführung Kommunale Ratsinformationssyteme, e-Government und die bürgerfreundliche Verwaltung Lutz Beyert, Stadt Ratingen 131 2. Was sollen RIS für wen leisten? 2.1 Zielgrupppen Walter Böhle, Stadt Lippstadt 133 2.2 Potenziale von Ratsinformationssystemen in der kommunalen Arbeit Andreas Osner,Bertelsmann Stiftung 136 2.3 Kategorien und Bestandteile Cornelia Thoben,Stadt Bergisch Gladbach 140 3. Rahmenbedingungen für die Einführung von RIS 3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Bernd Berein, Stadt Ratingen 3.2 Organisatorische Erfolgsfaktoren Peter Bröcker, Stadt Ratingen 3.3 Technische Voraussetzungen Frank Schwanbeck, KDVZ 147 153 156 4. Leitfaden zur Projektsteuerung: Zehn Schritte auf dem Weg zum RIS Andreas Osner, Bertelsmann Stiftung 160 5. Fallbeispiel Emsdetten Wie sich die Ratsarbeit durch das RIS verändert hat Andreas Hoge, Stadt Emsdetten 166 6. Anhang 6.1 Musterformulare Hans Venjakob, Stadt Rietberg 6.2 Checkliste Andreas Osner, Lutz Beyert 6.3 Anbieterübersicht Barthel Schölgens,K.-Adenauer-Stiftung 130 172 177 178 Bernd Jürgen Schneider Städte- und Gemeindebund NRW Funktionierende Kommunikation ist eine Grundvoraussetzung für das demokratische Zusammenleben von Staat, Bürger und Gesellschaft in einer Kommune. Dies gilt vor allem für die gewählten Vertretungskörperschaften, also die Stadt- und Gemeinderäte und Kreistage. Rats- und Kreistagsmitglieder stehen in ständigem Kontakt untereinander, zur Verwaltung und zur Öffentlichkeit. Sie müssen Informationen austauschen, Sitzungen vor- und nachbereiten, Beschlüsse aushandeln sowie mit verschiedensten Vorlagen, Informationen und Anträgen umgehen. Wer gute Politik machen will, muss gut informiert sein. Jedoch ist dieser Grundsatz gerade für ehrenamtlich tätige Mandatsträger oft kaum einzuhalten. Stattdessen ist die kommunalpolitische Arbeit gekennzeichnet durch Zeitnot, endlos scheinende Sitzungstermine und eine ungeheure Informations- und Vorlagenflut. Was fehlt, ist ein effektives Wissens- und Informationsmanagement. Ratsinformationssysteme können hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten. Dank der Leistungsfähigkeit neuer Medien und der zunehmenden Aufgeschlossenheit in den Rathäusern für technische Innovationen gibt es mittlerweile eine kaum zu überschauende Anzahl von Ratsinformationssystemen. Allen gemeinsam ist der Zweck, Rat und Öffentlichkeit relevante Informationen mit dem geringstmöglichen Aufwand bereit zu stellen und neue Interaktionsmöglichkeiten zwischen Rat, Verwaltung und Bürgern zu schaffen. Doch die angesichts des Investitionsbedarfs zentralen Fragen, welche Komponenten wirklich erforderlich sind, welche rechtlichen Bezüge zu beachten sind und wie die Bedürfnisse von Bürgern, Mitarbeitern und Ratsmitgliedern am besten integriert werden können, bleiben bei den Anschaffungsüberlegungen oft unbeantwortet. Die Folgen sind dann: überdimensionierte Systeme, überforderte Räte, zu hohe Kosten, unzureichende Leistungsfähigkeit und Kompatibilität, frustrierte Anwender. Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 131 Leitfaden Ratsinformationssysteme Die Bertelsmann Stiftung und der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen haben dieses Problem aufgegriffen und geben mit der vorliegenden Publikation ehrenamtlichen Ratsmitgliedern und der Verwaltung einen Leitfaden an die Hand, mit dem die Entscheidungen über das ›ob‹ und das ›wie‹ der Einführung eines Ratsinformationssystems erleichtert werden. Was dieses Handbuch auszeichnet, ist der pragmatische Ansatz. Auch für Laien verständlich werden hier die wichtigsten Tipps und Empfehlungen vermittelt. Daher dominieren nicht technische Aspekte, sondern grundlegendere, sozial-organisatorische Erfolgsfaktoren: eine partnerschaftliche, vernetzte, dialogorientierte und nicht zuletzt juristisch abgesicherte Planung des Investitionsvorhabens. Dieses Handbuch ist ein Gemeinschaftsprodukt verschiedener Träger. Mit ihrem Projekt POLIS will die Bertelsmann Stiftung die lokale Demokratie und die ehrenamtliche Kommunalpolitik stärken. Praxisorientierte Verbesserungsvorschläge für die kommunalpolitische Arbeit werden hier erarbeitet, insbesondere zu den Themen: Organisationsentwicklung, neue Medien und politische Personalentwicklung. Im Gemeinschaftsprojekt e-Government des Städte- und Gemeindebundes NRW wurden für 12 teilnehmende Städte, aber auch für andere Kommunen, Lösungen für die Abbildung von Verwaltungsverfahren im Internet entwickelt bzw. in Studien erarbeitet. Das zugehörige Teilprojekt Ratsinformationssysteme ist an der vorliegenden Publikation maßgeblich beteiligt. Auch der Netzknoten Optimierung der Ratsarbeit des Netzwerks Kommunen der Zukunft hat im Rahmen des Fallbeispiels zum Projektergebnis beigetragen. Mit dieser Zusammenführung der Expertise aus verschiedenen Fachkreisen stellen wir sicher, dass wir die größtmögliche Praxisrelevanz mit einem breiten Adressatenkreis verbinden. Die Autorinnen und Autoren dieses Sammelbandes sind durchweg erfahrene Praktiker aus den Kommunen sowie anwendungsorientiert arbeitende Wissenschaftler. Auch wenn wir allen beteiligten Autoren für ihr großes Engagement zu Dank verpflichtet sind, möchten wir uns insbesondere bedanken bei Dr. Andreas Osner, (Bertelsmann Stiftung), Stefan Friedrichs (Gesellschaft für technische Zusammenarbeit), Bernd Berein und Lutz Beyert (Stadt Ratingen) und Dr. Lutz Gollan (Städte- und Gemeindebund NRW) für die Koordination der Redaktionsarbeiten. Sie haben die unterschiedlichen Arbeitsgruppen zusammengeführt und eine gute Zusammenarbeit gewährleistet. Wir hoffen, dass das vorliegende Handbuch den politisch Verantwortlichen eine praktische Hilfestellung zur Optimierung der Ratsarbeit gibt. Wir freuen uns auf Anregungen, Kritik und den weiteren Erfahrungsaustausch mit einem breiten Leserkreis, natürlich auch im Internet unter www.nwstgb.de und www.politikreform.de ! 1. Einführung Kommunale Ratsinformationssysteme, e-Government und die bürgerfreundliche Verwaltung Lutz Beyert, Stadt Ratingen E-Government ist in den letzten Jahren zu einem viel zitierten Schlüsselbegriff geworden, wenn es um die Frage geht, wie die öffentlichen Verwaltungen die an sie herangetragenen Anforderungen der Informationsgesellschaft erfüllen können. Seitdem hat sich vieles getan: Auf einer wachsenden Anzahl von kommunalen Homepages führen ausgeklügelte Lebenslagenmodelle den Online-Nutzer zu interaktiven Formularen, welche diese dann mit ihrer digitalen Signatur rechtsgültig unterzeichnen können. Der Öffentlichkeit werden mit diesen Services Informationen auf Knopfdruck, kürzere Bearbeitungszeiten und ein 24-Stunden-Service der deutschen Behörden und Verwaltungen in Aussicht gestellt. Die Verwaltungen selbst versprechen sich von dem ›E‹ vor dem ›Government‹ erhebliche Kostenvorteile, effizientere Arbeitsabläufe und ein positiveres Image in der breiten Öffentlichkeit. Unter diesen Vorzeichen wird die Diskussion über die Implementierung elektronischer Verwaltungstechniken dann auch meist geführt: Die technische Machbarkeit wird geklärt, die Risiken abgeschätzt, der ökonomische Nutzen definiert, der Auftrag vergeben, und am Ende ist das Rathaus wieder ein wenig elektronischer geworden. Ein Punkt wird aber von den Verantwortlichen vielfach übersehen: Gehört nicht zu jedem Rathaus auch ein Gemeinderat, der in die neuen Arbeitsprozesse eingebunden 131 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 132 Leitfaden Ratsinformationssysteme werden und mit den entscheidungsrelevanten elektronisch aufbereiten Informationen versorgt werden will? Ein umfassend verstandenes e-Government kann sich nicht ausschließlich auf die Binnenmodernisierung der Verwaltung beschränken. Vielmehr muss e-Government integrativ geplant werden und auch das Umfeld der jeweiligen Verwaltung mit einbeziehen. Und zentral für Verwaltungen sind nun mal deren parlamentarische Kontrollinstanzen, die Räte. Die Unterstützung der ehrenamtlichen Ratsarbeit durch die Bereitstellung angemessener Informations- und Kommunikationstechnik ist also eine der vornehmsten demokratischen Aufgaben von e-Government. In vielen Verwaltungen ist es heute auch schon üblich, dass Softwarelösungen zur Planung und Koordinierung von Sitzungsterminen, zur Abrechnung von Sitzungsgeldern und zur Verwaltung von Vorlagen eingesetzt werden. Andere Kommunen befinden sich dagegen informationstechnisch noch in der frühen Eisenzeit. Dabei werden die Aufgaben der Räte nicht leichter: Vor allem der Trend, Gesetze auf Bundes- oder Landesebene zu beschließen, aber die Kommunen ohne einen Kostenausgleich für deren Ausführung verantwortlich zu machen, bedeutet nicht nur für die Verwaltungen ein Mehr an Arbeit und Kosten. Betroffen hiervon sind auch die Räte, die mit immer knapper werdenden Mitteln wirtschaften müssen und dabei den verschiedensten Interessen gerecht werden sollen. Immer häufiger ergibt sich der politische Gestaltungsspielraum aus den Haushaltssicherungskonzepten der Kommunen und nicht aus der verfassungsrechtlich verankerten kommunalen Selbstverwaltung. Die hieraus resultierenden Einschränkungen sind für die Öffentlichkeit zwar spür-, aber nicht unbedingt nachvollziehbar und führen zu Unzufriedenheit. Steigende Anforderungen bei gleichzeitig sinkenden Ressourcen verlangen nach neuen Konzepten, neuen Lösungsansätzen und vor allem nach mehr qualifizierter Information und professioneller Kommunikation der Entscheidungsträger vor Ort. Die (Kommunal-)Politikerinnen und Politiker von heute sind stärker als je zuvor gefordert und müssen konsequent durch moderne Informations- und Kommunikationstechnik entlastet werden, um den notwendigen Freiraum für die Intensivierung des politischen Dialoges und die Entwikklung kreativer Lösungen zu erhalten. 132 Guter Rat braucht Zeit Engagierte Ratsarbeit ist zeitaufwändig. Durchschnittlich 24 Stunden pro Woche werden von einem Ratsmitglied für die kommunalpolitische Tätigkeit in der Kommune aufgewandt. In Stuttgart sind im Rahmen des Projektes ›Computerunterstützte Parlamentsarbeit‹ (Cuparla) sogar wöchentlich über 40 Stunden für gemeinderatsrelevante Tätigkeiten ermittelt wurden1. Viel Zeit wird dabei von den Räten für das Recherchieren von Informationen, die Pflege des eigenen Archivs, die Verbreitung von Unterlagen in der Fraktion oder die Abstimmung von Terminen benötigt – Aufgaben, die routinemäßig durchgeführt werden und dennoch viel Zeit beanspruchen. Eines der Ziele dieses Handbuches ist es daher Wege aufzuzeigen, wie Mandatsträgerinnen und -träger von notwendigen Routinearbeiten entlastet und unabhängiger vom Informationsfluss der Verwaltung und deren Arbeitszeiten gemacht werden können. Zugleich wird beschrieben, wie die Öffentlichkeit stärker in den politischen Dialog eingebunden werden kann und wie die politischen Geschehnisse vor Ort transparenter gestaltet werden können. Das Internet, professionelle und maßgeschneiderte Software-Lösungen sowie moderne IT-Ausrüstungen spielen hier eine zentrale Rolle.Während in den frühen Jahren der Datenverarbeitung ausschließlich Spezialistinnen und Spezialisten Programme bedienen und Datenbestände auswerten konnten, ist dies heute dank intuitiv bedienbarer Benutzeroberflächen und interaktiver Hilfsfunktionen für jedermann möglich. Durch die Anbindung der verwaltungsinternen Netze an das Internet können Ratsmitglieder jederzeit Zugriff auf entscheidungsrelevante Informationen erhalten. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Deutschlands Gemeinderäte Hilfsmittel an die Hand bekommen, die sich konsequent an ihren Bedürfnissen orientieren. Es geht um die Beschaffung, Implementierung und alltägliche Nutzung von Ratsinformationssystemen, die den ehrenamtlich engagierten Menschen vor Ort ihre Aufgabe leichter machen sollen. Mit der Einführung von Ratsinformationssystems ergibt sich gleichzeitig die Chance, die in den Kommunen vorhandenen öffentlichen Informationen allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen, um Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 133 Leitfaden Ratsinformationssysteme sie so stärker ins politische Geschehen der Gemeinde zu integrieren, ihnen unvermeidliche Sachzwänge aufzuzeigen und Entscheidungswege und -prozesse transparent zu machen. Dies wird langfristig zur Stärkung der Demokratie beitragen. Alle Macht geht vom Volke aus2 und die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt3. Dennoch wird der Bürger4 nur alle fünf Jahre zu einem allgemeinen Votum gebeten. Er kann seine Stimme nicht prozentual auf einzelne Ziele eines Parteiprogrammes aufteilen, sondern muss seine Entscheidung sorgfältig abwägen – auch wenn Verfahren des Kumulierens und Panaschierens auf kommunaler Ebene zunehmend an Bedeutung gewinnen. Eine lebendige Demokratie zeichnet sich aber nicht durch die Möglichkeit einer Richtungsentscheidung innerhalb von fünf Jahren aus, sondern durch die aktive und kritische Mitwirkung der Öffentlichkeit an politischen Diskussionen. Kann diese Mitwirkung gefördert werden? Mit den Möglichkeiten des Internets ist es heute weit gehend problemlos möglich, öffentliche Vorlagen der Verwaltung, Anträge der Fraktionen, Kennzahlen, Stellungnahmen Betroffener und andere entscheidungsrelevante Informationen frühzeitig zu veröffentlichen und die interessierte Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Durch die Personalisierung von InternetAngeboten, Recherchefunktionen und Mailinglisten können interessierte Bürger jederzeit und ortsunabhängig gezielt die sie betreffenden Unterlagen abrufen und auswerten. Die Politiker können hier wie in einem persönlichen Gespräch moderierend, erklärend und ausgleichend tätig werden, erreichen aber gleichzeitig mit ihren Aussagen eine breitere Öffentlichkeit. Im optimalen Fall wird sich auf einer solchen Kommunikationsplattform eine breite – wenn auch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht repräsentative – öffentliche Meinung formieren, die das Stimmungsbild in einer Gemeinde im Hinblick auf eine bestimmte Sachfrage wiedergibt. Deswegen alle Hoffnungen auf eine erneuerte Demokratie auf das Internet zu projizieren, wäre allerdings falsch. Zu bedenken ist unbedingt, dass die Öffentlichkeit ohne Internet-Zugang nicht benachteiligt werden darf. Information und Kommunikation dürfen sich nicht nur auf das Internet beschränken, die bestehenden Möglichkeiten zur Information und Kommunikation müssen weiterhin im erforderlichen Umfang gepflegt werden. Ratsinformationssysteme bieten – bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung der Ratstätigkeit – erhebliche Potenziale für die politische Arbeit. Sie können bei richtiger Anwendung Rat und Verwaltung von Routinearbeiten entlasten sowie die Demokratie stärken. Bund und Länder, aber auch die Parteien, machen es zum Teil schon vor. Auf vielen InternetSeiten diskutieren Bürger mit Politikern und Fachleuten. Ob die Diskussionen im fernen Berlin für die lokale Öffentlichkeit jedoch genauso interessant sind wie die bevorstehende Schließung eines Kindergartens vor der Haustür sei dahingestellt. Letztlich führt langfristig kein Weg an der Modernisierung der Ratsarbeit und einer stärkeren Einbindung der Öffentlichkeit in die politische Willensbildung vor Ort vorbei. Der viel zitierte mündige Bürger kennt die Möglichkeiten moderner Informationsund Kommunikationstechnologien und erwartet, dass Rat und Verwaltung sie nutzen. Es wäre tragisch für die Demokratie, wenn Kommunen der Öffentlichkeit keine moderierte Diskussionsplattform anbieten würden und sich die öffentliche Meinung irgendwo anders im weltweiten Internet, vielleicht sogar auf politisch-extremen Internet-Seiten außerhalb des Blickfeldes demokratischer Politiker und sachkundiger Spezialisten bildet. 2. Was sollen Ratsinformationssysteme für wen leisten? 2.1 Zielgruppen Walter Böhle, Stadt Lippstadt Die Einführung und Durchsetzung der digitalen Textverarbeitung in der Kommunalverwaltung ließ die Beteiligten sehr schnell den Mehrwert erkennen, den diese Form der Dokumenterstellung und Siehe ›Von Cuparla zu E-Councils: Anforderungen, Erfahrungen, Konzepte‹ von Prof. Schwabe, Universität Koblenz-Landau Art. 20 GG § 40 (1) GO NRW 4 Bezieht sich auf die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen 1 2 3 133 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 134 Leitfaden Ratsinformationssysteme -verwaltung auch in der täglichen Ratsarbeit mit sich bringt. Mit der strukturierten Ablage von Vorlagen, Tagesordnungen und Niederschriften kommunalpolitischer Gremien in Datenbanken, ergänzt um verschiedene Funktionen zur Unterstützung der Vor- und Nachbereitung von Rats- und Ausschusssitzungen, war bald der Weg zu so genannten kommunalen Sitzungsdienstanwendungen (KSD) beschritten. Solche Anwendungen unterschiedlichster Softwarehersteller zählen heute zu den Standardanwendungen zahlreicher mittlerer und größerer Kommunalverwaltungen. In kleineren Städten und Gemeinden sind sie dagegen noch eher selten anzutreffen. Dies mag an der dort noch überschaubaren Zahl von Tagesordnungspunkten und Vorlagen zu Gremiensitzungen liegen. Von einem einheitlichen System ist aber auch bei den meisten KSD nicht zu sprechen. Informationen werden in den unterschiedlichsten Formaten und Anwendungen verwaltet. Aber erst die konsequente Erfassung aller gremienbezogenen Informationen in einer datenbankorientierten Anwendung bildet die Basis zeitgemäßer Ratsinformationssysteme. Zielen KSD-Anwendungen in erster Linie auf die Sitzungsvor- und nachbereitung und damit auf die interne Verwaltungsarbeit, werden an ein Ratsinformationssystem weit höhere Anforderungen gestellt. Ein solches System soll einerseits den ehrenamtlich tätigen Mandatsträgern ortsunabhängig eine Arbeitserleichterung im Sinne einer besseren Informationsversorgung bieten, gleichzeitig aber der Öffentlichkeit mehr Transparenz der Kommunalpolitik ermöglichen und nicht zuletzt als Informationsmedium der Kommunalverwaltung dienen.5 Zusätzliche Funktionen solcher Ratsinformationssysteme erleichtern allen Beteiligten darüber hinaus die Kommunikation untereinander. Damit richtet sich ein Ratsinformationssystem an die Zielgruppen Rat, Öffentlichkeit und Verwaltung – wenn auch beim Informationsumfang zwischen den einzelnen Gruppen zu differenzieren ist. 2.1.1 Rat Als Wissensdatenbank soll ein Ratsinformationssystem zunächst den Ratsmitgliedern dienen. Dabei wird auf die bisher gewohnte Informationsvermitt134 lung in Papierform vorerst nicht gänzlich zu verzichten sein. Ursächlich dafür sind die zurzeit noch bestehenden formalen Anforderungen und die vielfach erst zu schaffenden organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen. Es ist vielmehr das Ziel, den schon erwähnten Mehrwert der digital vorliegenden Informationen z. B. durch zusätzliche und gezielte Auswahl- oder Recherchefunktionen nutzbar zu machen. Digitale Informationen erlauben es, mit weitaus geringem Aufwand eigene, thematische strukturierte Archive in privaten Räumen oder Fraktionsbüros aufzubauen. Auch ist die Verwaltung von Daten in der Regel weniger zeitintensiv. Der gewonnene Zeitvorteil lässt sich zur Erfüllung der eigentlichen Aufgaben des übernommenen Mandats sehr viel sinnvoller einsetzen. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Informationen ortsunabhängig und zu jedem Zeitpunkt abrufbar sind. Dies setzt einen digitalen Zugang der berechtigten Nutzer über gesicherte Wege auf die betreffenden kommunalen Datenbanken voraus. Gute Voraussetzungen hierfür bietet das Internet. Seine bekannten sicherheitsrelevanten Risiken sind jedoch zu beachten und auf Grundlage des heutigen Erkenntnisstands auszuschließen.6 Der Umfang der auf diesem Wege bereitgestellten Informationen muss sich uneingeschränkt auf alle öffentlichen, wie nichtöffentlichen Vorlagen und Niederschriften erstrecken. Links zu relevanten Rechtsnormen oder raumbezogenen Darstellungen in geografischen Informationssystemen (z. B. in Fragen der Bauleitplanung) erleichtern dabei den Kommunalpolitikern ihre Arbeit. Aber nicht nur eine umfassende und vor allem leicht handhabbare Informationsbereitstellung wird von einem Ratsinformationssystem erwartet. Die Kommunikation mit der Verwaltung – etwa bei Anträgen zu Tagesordnungspunkten – wie auch die Meinung betroffener Bürgerinnen und Bürger oder Interessengruppen – ablesbar beispielsweise aus Diskussionsforen – ist von besonderem Interesse. Eine Verknüpfung von kommunalpolitischen Diskussionen und daraus resultierenden Entscheidungen mit lokalen Pressestimmen rundet dabei das Bild ab, bedarf aber der Beachtung des Urheberrechtsschutzes. Für Mitglieder in Bezirksausschüssen kreisangehöriger Kommunen bzw. den Bezirksvertretungen in kreisfreien Städten gelten diese Überlegungen analog. Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 135 Leitfaden Ratsinformationssysteme Die aufgezeigten Möglichkeiten sind ebenso für die zum Teil hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fraktions-/Bezirksbüros, bzw. den Fraktions-/Bezirksgeschäftsführerinnen und führern einzurichten. Die Weitergabe der nichtöffentlichen Daten an diesen Personenkreis verstößt dann nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn schon die Weitergabe an die Mandatsträger rechtmäßig erfolgte und die Fraktionsmitarbeiter/innen zur Verschwiegenheit eigens verpflichtet wurden.7 Neben den Ratsmitgliedern und Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sollten die Informationen in gleicher Weise auch den in den kommunalen Fachausschüssen tätigen sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern zugänglich sein. Sofern dies öffentliche Informationen betrifft, wird die Parallele zur Zielgruppe Öffentlichkeit gezogen.8 Beim Zugriff auf nichtöffentliche Beratungspunkte greift allerdings der Erforderlichkeitsgrundsatz des Datenschutzgesetzes NW.9 Eine Information in diesen Fällen muss auf die Angelegenheiten begrenzt bleiben, die den Aufgabenbereich des jeweiligen Ausschussmitgliedes betrifft.10 2.1.2 Öffentlichkeit Bürger/innen und Einwohner/innen einer Kommune haben einen kommunalverfassungsrechtlich begründeten Informationsanspruch.11 Ihnen sind in geeigneter Weise Beschlüsse der politischen Gremien zugänglich zu machen.12 Neben kommunalen Amtsblättern übernehmen vor allem die lokalen Medien diese Aufgabe. Soweit vorhanden, werden die Lokalredaktionen bei ihrer Arbeit durch kommunale Presseämter unterstützt. Umfassender als lokale Medien dies oftmals leisten können, bieten Ratsinformationssysteme interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Möglichkeit, öffentliche Informatio- nen aus kommunalpolitischen Gremien direkt und ungekürzt auf den heimischen PC zu holen. Eine gezielte Navigation führt sie trotz der Informationsflut schnell und sicher an die gewünschte Fundstelle. Ihnen stehen damit all jene relevanten Informationen der Verwaltung – ergänzt um eventuell vorangehende Beratungsergebnisse – zur Verfügung, die auch den Gremiumsmitgliedern zur Entscheidungsfindung öffentlicher Tagesordnungspunkte dienen. Ein Höchstmaß an Transparenz kommunalpolitischer Entscheidungen und des darauf fußenden Verwaltungshandelns wird dadurch gewährleistet. Die Möglichkeit zur Einrichtung personalisierter und/ oder thematischer Abonnements für die Bürgerinnen und Bürger wäre eine weitere Möglichkeit, die hohen Informationsansprüche zu befriedigen. Zukünftige Ratsinformationssysteme sollten aber nicht nur einseitig Informationen liefern. Gefordert sind Systeme, die einen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern in kommunalpolitischen Angelegenheiten zulassen. Bislang nur eher selten in Ratsinformationssysteme integrierte Diskussionsforen oder Chats erlauben es allen, sich ohne großen Aufwand aktiv an kommunalpolitischen Diskussionen zu beteiligen. In diese Zielgruppe lassen sich hinsichtlich des Informationsumfanges und der informationstechnischen Möglichkeiten uneingeschränkt auch die Medien einbeziehen. Ihr Informationsrecht ergibt sich aus § 4 Pressegesetz NW. Ein Ratsinformationssystem mit den hier beschriebenen und weiter unten detailliert aufgeführten Kategorien und Hauptbestandteilen bietet ebenso den Redakteuren hilfreiche Unterstützung bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe. 2.1.3 Verwaltung Für die kommunalen Verwaltungen ist ein Ratsinformationssystem ebenfalls in der oben beschriebe- vgl. dazu Ziffer 2.3, Kategorien und Hauptbestandteile von Ratsinformationssystemen vgl. dazu Ziffer 3, Rahmenbedingungen für die Einführung von Ratsinformationssystemen § 56 Abs. 5 GO NW 8 siehe Ziffer 2.2.2 9 § 14 Abs. 1 Datenschutzgesetz NW 10 vgl. auch Ziffer 3.1 11 § 52 Abs. 2 GO NW 12 Gemeint sind hier die Beschlüsse, die nicht einer formellen Bekanntmachung nach der GO NW oder anderen Rechtsvorschriften unterliegen. 5 6 7 135 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 136 Leitfaden Ratsinformationssysteme nen Weise als Informationsdatenbank und -quelle einsetzbar. Als Intranet-Version mit permanenter Datenreplizierung zum Internet können öffentliche Informationen allen Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ohne nennenswerten zusätzlichen Aufwand13 parallel und in gleichem Funktionsumfang zur Verfügung gestellt werden. Eine dezidierte Vergabe der Zugriffsrechte ist allerdings unter datenschutzrechtlichen Aspekten, bezogen auf nichtöffentliche Teile, auch hier zwingend erforderlich. Das Hauptinteresse beim Einsatz eines Ratsinformationssystems wird eine Kommunalverwaltung – zumindest in größeren Kommunen – jedoch auf die Unterstützung administrativer Aufgaben legen. Die Verwaltung der Rats- und Ausschussmitglieder, ihre Zuordnung zu Gremien, ihre Funktionen, die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen und nicht zuletzt die Bereitstellung der Informationen für die Mandatsträgerinnen und -trägern und die Öffentlichkeit erfordern künftig in zunehmendem Maße eine technische Unterstützung. Dazu bietet bereits eine stattliche Zahl von Softwareherstellern geeignete KSD-Anwendungen an. Mit unterschiedlichen Lösungsansätzen werden die wesentlichen Anforderungen im administrativen Bereich von den heutigen Anwendungen bereits abgedeckt. Neben den reinen Sachinformationen bieten die darin in der Regel ebenfalls enthaltenen Daten zur funktionalen Steuerung der Sitzungsabwicklung eine exzellente Basis für ein Ratsinformationssystem. Als Beispiele sind hier die sehr differenzierten Zugriffsrechte oder die Verwaltung der Gremienzugehörigkeiten von nicht selten einigen hundert Rats- und Ausschussmitgliedern zu nennen. Es muss daher im Interesse der Kommunalverwaltung liegen, ein in erster Linie nach außen gerichtetes Ratsinformationssystem mit einer verwaltungsintern einzusetzenden KSD-Anwendung zu verknüpfen. Im günstigsten Fall enthält eine solche Anwendung bereits Funktionalitäten eines Ratsinformationssystems oder lässt sich zumindest durch Zusatzmodule ergänzen. Der Verzicht auf den Einsatz einer KSD-Anwendung oder ein davon losgelöstes Ratsinformationssystem würde für die Verwaltung den Aufbau besonderer Berechtigungskonzepte, verbunden mit einer parallelen Datenhaltung und einem erhöhten Aufwand bedeuten. 13 Einsparung von kostenpflichtigen Client-Lizenzen für eine KSDAnwendung 136 2.2 Potenziale von Ratsinformationssystemen in der kommunalen Arbeit Andreas Osner, Bertelsmann Stiftung Bei der Klärung der Frage, warum eine Kommune, ein Rat, eine Stadtverordnetenversammlung oder ein Kreistag einen aufwändigen Prozess der Auswahl und Implementierung eines Ratsinformationssystems (RIS) starten sollte, fragt man sich zunächst nach dem Sinn einer solchen Investition. Bringt ein RIS tatsächlich nachhaltige Verbesserungen in Kommunalpolitik und -verwaltung oder ist es einfach en vogue, e-Government auch auf kommunaler Ebene zu betreiben? Laufen einige IT-Begeisterte in der Verwaltung nicht einfach dem EGovernment-Trend hinterher und versuchen letzlich, mit Hilfe der bekannten Argumente (etwa: Aufziehen der Informationsgesellschaft, Durchsetzung der Mediendemokratie, Notwendigkeit von EDemocracy), eigene Steckenpferde zu verwirklichen? Eines dürfte klar sein: RIS zu implementieren, macht nur dann Sinn, wenn diese dazu beitragen, die Kommunalpolitik zu verbessern. Das bedeutet, RIS müssen die kommunale Ratsarbeit effektivieren, Verwaltungsabläufe effizienter machen und gleichzeitig den Dialog mit den Bürgern ausbauen und verbessern. Diese drei Hauptziele, die unter dem Motto »Wie können wir Kommunalpolitik besser machen?« zu fassen sind, bilden den Hintergrund, vor dem die Einführung von RIS zu sehen ist. Im Fokus der konkreten Umsetzung stehen jedoch die Bedürfnisse derjenigen, die Kommunalpolitik machen und für die ein RIS in erster Linie da ist, nämlich die Räte und Kreistage. Hier tut Entlastung dringend not. Als kritische Faktoren bei der politischen Arbeit im kommunalen Ehrenamt erweisen sich die immer höheren Anforderungen an die Mandatsträger in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht. Viele Veränderungen, die mit einer Reform der Ratsarbeit angestrebt werden, beziehen sich daher zunächst auf eine Optimierung der Zeitökonomie. Gleichzeitig steht die dringend nötige Erhöhung der Qualität der Kommunalpolitik auf der Tagesordnung. So wird mit den vorgesehenen Veränderungen auch eine inhaltliche Verbesserung des ›Outputs‹ der Gemeinderatsarbeit angestrebt. Schließlich gilt es, die Arbeit im kommuna- Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 137 Leitfaden Ratsinformationssysteme len Ehrenamt insgesamt interessanter und reizvoller zu gestalten. Unter dem Aspekt der Rats- und Kreistagsarbeit sind also folgende Teilziele von RIS festzuhalten: Weniger Zeitverbrauch, bessere Qualität und höhere Attraktivität des Ehrenamts.14 2.2.1 Mehr Zeitökonomie kommunaler Politikprozesse Der zeitliche Aufwand jedes einzelnen Ratsmitglieds für die kommunalpolitische Tätigkeit wird durch die Möglichkeit zur schnellen Einsichtnahme in alte und aktuelle Sitzungsunterlagen, Vorlagen und Protokolle, aber auch in die örtlichen Datenbanken ohne großen Rechercheaufwand eindeutig verringert. Gerade Kommunalpolitiker klagen oft über zeitraubende Suchaktionen nach Anträgen und Beschlüssen aus der Vergangenheit im privaten Arbeitszimmer, die für eine aktuelle Diskussion im Ausschuss von Belang sind, über Anrufe in der zuständigen Stelle in der Verwaltung mit der Bitte um Information und über die Probleme, ihre Unterlagen zu Hause zu archivieren. Es sind vor allem jene Sisyphos-Arbeiten, die heute einen erheblichen Anteil der kommunalpolitischen Arbeit ausmachen und jeden beruflich oder familiär ausgelasteten Menschen vor der an sich als interessant empfundenen Herausforderung zurückschrecken lassen. Erhebliche Frustrationen entstehen im kommunalpolitischen Alltag, wenn eben dieser zur Nacht wird, da ehrenamtliche Mandatsträger auf nur minimale Infrastruktur in der Bürokommunikation zurückgreifen können und beinahe alle Verwaltungstätigkeiten eigenständig abwickeln müssen. Die auf Archivierungs-, Protokollierungs- und Informationssuchtätigkeiten werden zur nervtötenden Schnitzeljagd durch die Aktenschränke. Die darauf verwandten Zeiten müssen dann noch mit der Anzahl der Gemeinderäte multipliziert werden, da jeder Rat diese Arbeiten für sich alleine ausführt – schon rein volkswirtschaftlich gesehen ein ziemlich ineffizienter Zustand. Denn all diese Tätigkeiten könnten zentral und elektronisch organisiert viel schneller, sicherer, einfacher, detaillierter und genauer abgewickelt 14 werden. Und Kommunalpolitiker könnten sich dann endlich den Aufgaben widmen, für die sie eigentlich gewählt worden sind. Mit der Einführung von RIS tritt an die Stelle der isolierten Verwaltungs- und Archivierungstätigkeit jedes Ratsmitglieds die einmalige und zentrale Archivierung im städtischen Ratsservice-Büro. Ist dies einmal erfolgt, kann jedes Ratsmitglied auf die betreffenden Dokumente dezentral per Knopfdruck zugreifen. Auch werden elektronisch gestützte Termin-, Raumund Antragskoordinationsprozesse den sonst üblichen Kommunikationsaufwand über Post, Telefon und ›reale‹ Treffen reduzieren. Weiterhin können Ortsbegehungen in einschlägigen Ausschüssen, die sonst erhebliche Zeit kosten, durch virtuelle Begehungen (sofern z.B. das Abspielen von geographischen 360-Grad Videoaufnahmen des Ortes oder Straßenzuges ermöglicht wird) überflüssig gemacht werden. 2.2.2 Verbesserung der Qualität politischer Steuerung und der Zusammenarbeit von Rat und Verwaltung Die erleichterte Suche nach alten und aktuellen Informationen über Anträge, Beschlüsse, Umsetzungsstände, Kennzahlen und sonstigen Datensätze bringt nicht nur eine Zeitersparnis, sondern erhöht auch die Bereitschaft des einzelnen Ratsmitglieds, sich vor Beratungen und Entscheidungen entsprechend zu informieren. Hinlänglich bekannt ist die Klage der Verwaltungen, ›ihre‹ Politiker seien auf die Ausschusssitzungen nicht ausreichend vorbereitet und wühlten in Sitzungen nervös in ihren Unterlagen herum, um wenigstens einen groben Einblick in den jeweiligen Beratungsgegenstand zu bekommen. Wundern muss sich darüber niemand, denn Ausschussmitglieder werden von ihren Verwaltungen regelmäßig mit Papierbergen zugeschüttet. Ein nutzerfreundliches Vorlagenmanagement scheint in deutschen Verwaltungen bislang kein besonders hohes Kulturgut darzustellen. Wünschen sich Verwaltungsvertreter gut vorbereitete Ratsmitglieder und damit anspruchsvolle politische Diskussionen, sollten sie Vgl. dazu das Handbuch des POLIS-Arbeitskreises zur Effektivierung der Ratsarbeit von Andreas Osner/Marga Pröhl (Hrsg.) (2002): Ratsarbeit besser machen, Gütersloh. 137 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 138 Leitfaden Ratsinformationssysteme schon aus Eigeninteresse mit einem RIS die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Ratsmitglieder hinreichend informiert sind. Die Potenziale, welche die Fachinformation durch RIS in sich birgt, führen im Idealfall zu einer neuen Informationskultur unter den Räten. Das – inhaltlich und technisch – verbesserte Angebot an Informationen bewirkt angesichts der Konkurrenz der Fraktionen untereinander, dass der politische Wettbewerb insgesamt auf höherem Niveau ausgetragen wird. Die Qualität der Kommunalpolitik erhöht sich. 2.2.3 Mehr Attraktivität der Rats- und Kreistagsarbeit Angesichts der dramatisch wachsenden Probleme, geeignete Kandidaten für ein ehrenamtliches politisches Mandat zu gewinnen, spielt die Attraktivität der Ratsarbeit heute eine besondere Rolle. Es geht insbesondere um die so genannten ›Leistungsträger‹, also engagierte, aber zeitarme Bürger, die im Prinzip Interesse an einem kommunalpolitischen Mandat haben, aber aufgrund hoher Zeitbelastungen vor dem Ehrenamt zurückschrecken. Diese Menschen könnten in Kommunen, die mit RIS arbeiten, eher für die Übernahme eines Mandat gewonnen werden als in Kommunen mit veralteten Kommunikationswegen und langen Sitzungen. Kommunalpolitik muss sich von dem Image befreien, es handele sich hier nur um das Absitzen von Fraktions- und Ausschusssitzungen, das hilflose Herumwühlen in Papierbergen und das Halten von Fensterreden ohne ausreichende Informationsgrundlage. Natürlich bringt ein RIS allein nicht die erhoffte Attraktivitätssteigerung, sie ist im wesentlichen eine Frage der ganzheitlichen, organisatorischen Effektivierung der Ratsarbeit.15 RIS leisten aber erhebliche Beiträge zur Informations- und Prozessoptimierung. 2.2.4 Informations- und Prozesstransparenz für die Mandatsträger Erfahrungsgemäß trägt eine optimierte Kommunikation, Verarbeitung und Archivierung von Informationen auch dazu bei, dass der sonst übliche Informationsvorsprung bestimmter Gruppen im Rat bzw. in der Fraktion sein Gewicht verliert. Diese 138 größere Offenheit und Beteiligung aller Mitglieder der Fraktion trägt dazu bei, dass auch neue Mitglieder, die üblicherweise nicht in der ersten Reihe sitzen, sich glaubwürdig einbezogen fühlen. Damit kann ein wichtiger Einflussfaktor auf die Freude der Ratsarbeit, die Integration in das Team, verbessert werden. Die Informationsoffenheit und die vereinfachten Verfahren der Antragsbearbeitung durch RIS können zu einem Aufbrechen alter Dienstwege und Informationsmonopole innerhalb der Fraktionen führen. Für manche – vor allem die bisherigen ›Informationsmonopolisten‹ – mag dies ein Nachteil sein, weswegen sie sich entschieden oder unterschwellig gegen die Einführung eines RIS wehren könnten. Für andere ist aber gerade diese Offenheit ein positiver Faktor bei der Erledigung der Pflichten im Mandat, vielleicht sogar die entscheidende Arbeitserleichterung, die sie noch im Mandat hält. Hier kommt es darauf an zu klären, was die Fraktion will: Weitermachen wie bisher, das heißt Entscheidungen in kleinen Gruppen auf zumeist mangelhafter Informationsgrundlage zu treffen oder Entscheidungen unter breiter Beteiligung in der Fraktion auf solider Informationsgrundlage herzustellen und anschließend eine individuell abgestimmte Aufgabenverteilung abzuarbeiten. 2.2.5 Stärkere Sensibilität und Kompetenz für e-Government in der Kommunalpolitik Nicht zuletzt geht es in der Kommunalpolitik auch um die Kompetenz der Räte. Eine nicht zu unterschätzende positive ›Nebenwirkung‹ von RIS ist daher auch die Qualifizierung in der Politik. Entweder ein ohnehin vorhandenes Interesse an neuen Wegen oder der Wettbewerbsdruck mit den anderen Fraktionen wird das Ratsmitglied als User von RIS motivieren, sich für eine professionellere Anwendung von IT zu qualifizieren. Das ermöglicht nicht nur die persönliche Weiterentwicklung, sondern eröffnet auch einen neuen, unvoreingenommenen Blick auf die Chancen und Herausforderungen von IT-Anwendungen im Verwaltungsbereich und im politischen Raum. RIS sind im ganzheitlich angelegten Ansatz des e-Governments nur ein Teil des Gesamtprojektes Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 139 Leitfaden Ratsinformationssysteme und beziehen sich auf den engeren Kreis der Kommunikation innerhalb des Rates sowie zwischen Rat und Verwaltung. Mittlerweile werden RIS von vielen Gebietskörperschaften in ein Gesamtkonzept eingebettet, das den Bürgern ebenfalls weitgehende Interaktionsmöglichkeiten bietet. Ohne hierauf näher eingehen zu wollen, führen RIS notwendigerweise dazu, dass sich die Nutzer im politischen Raum auch Gedanken zu einer umfassenden Implementation von IT-Strategien in ihrer Kommune, ihrer Partei und ihrer Fraktion machen. Werden die Potenziale, die Notwendigkeit, aber auch die Probleme von IT-gestützter Interaktion in der Politik stärker wahrgenommen, kann dies auch zum Abbau von Politik- und Bürokratieverdrossenheit beitragen. 2.2.6 Verwaltungseffizienz: Senkung von Sachund Transaktionskosten Nicht nur die Politik beklagt sich über die mangelnden Möglichkeiten, schnell und umfassend über aktuelle Sachstände und Hintergründe informiert zu werden. Auch viele Verwaltungsmitarbeiter sind hiervon betroffen, denn sie müssen (oder fühlen sich dazu verpflichtet) auflaufende Anfragen der Räte bearbeiten. Diese Anfragen treten oft bei anstehenden Entscheidungen im Rat oder in Ausschüssen gehäuft auf und sind nicht vom Zeitzyklus her nicht steuerbar. Treten solche Anliegen gehäuft auf, kann dies zu Verzögerungen führen. Die Verwaltungen klagen dann häufig, vor lauter Anfragenbearbeitung komme man nicht zur Erledigung der eigentlichen Arbeit. Das hat nicht nur Störungen des internen Betriebs zur Folge, sondern auch Spannungen im Verhältnis von Politik und Verwaltung. Misstrauen und Reibungsverluste im täglichen Geschäft verursachen so erhebliche Kosten, obwohl sie in keinem Haushaltsplan stehen.16 Die hierdurch verursachten Effizienzverluste dürfen keinesfalls vernachlässigt werden. Eine große Erwartung, die von Seiten der Verwaltung zu Recht mit der Einführung von RIS verbunden wird, ist ein weitgehender Abbau dieser Bela15 16 stungen. Das heißt, auch Verwaltungen sollten ein Interesse daran haben, ihren Räten ein leistungsfähiges Informationssystem an die Hand zu geben, mit dem zumindest die wichtigsten und häufigsten Informationsbedürfnisse abgedeckt werden können. Dieses Argument gilt insbesondere auch für machtbewusste Verwaltungschefs, die durch mehr Transparenz womöglich Verluste ihrer faktischen Vormachtstellung befürchten. Doch die Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung wird sich verbessern, wenn die Verwaltungsführung ein gut informiertes politisches Gegenüber hat. Wer eine effektive und effiziente Verwaltung will, braucht eine kompetente Politik. Nur ein schwacher Bürgermeister hat ein Interesse an einem schwachen Rat. Was die Sachkosten betrifft, wird als Motivation für die Einführung eines RIS auch das Einsparen der sonst üblichen Papier-, Druck- und Portokosten für die Ratsunterlagen angeführt. Zwar ist ein genereller Verzicht auf den postalischen Weg theoretisch möglich und sollte nicht außer Betracht gelassen werden. Dennoch kann erfahrungsgemäß aus unterschiedlichen Gründen (rechtliche Vorschriften hinsichtlich der Zustellung der Einladungen; nicht alle Ratsmitglieder akzeptieren ein RIS und bestehen auf Papier) nicht darauf verzichtet werden. Bis zur Amortisation von RIS nach einer Sachkostenrechnung ist es aus diesen Gründen noch ein weiter Weg. In der Regel macht es daher wenig Sinn, kurzfristige finanzielle Vorteile von RIS in den Vordergrund zu stellen, da man – insbesondere in einer Einführungsphase – mit einem Mehraufwand und parallel laufenden Kommunikationskanälen zu rechnen hat. So gilt auch hier: Guter Rat ist teuer, aber: Schlechter Rat kostet ein Vielfaches. 2.2.7 Dialog mit den Bürgern und Abbau von Politikverdrossenheit Das wichtigste Ziel sei zuletzt genannt: Alle oben erläuterten Teilziele stehen zwar für sich; letztendlich dienen sie aber dazu, unsere lokale Demokratie lebendig und leistungsfähig zu halten. Die Bürger Vgl. dazu das Handbuch des POLIS-Arbeitskreises zur Effektivierung der Ratsarbeit von Andreas Osner / Marga Pröhl (Hrsg.) (2002): Ratsarbeit besser machen, Gütersloh. In der Betriebswirtschaftslehre spricht man von Transaktionskosten, d.h. schwer berechenbaren Kosten der Information, Kommunikation und Organisation. 139 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 140 Leitfaden Ratsinformationssysteme sollen sich mit ihren lokalen Institutionen identifizieren.Voraussetzung hierfür ist nicht zuletzt die Zufriedenheit mit den Leistungen der Verwaltung, ein Interesse am lokalen Politikgeschehen und eine glaubwürdige Dialogbereitschaft im Kräftedreieck von Politik,Verwaltung und Bürgerschaft. Die verbreitete Politikverdrossenheit, aber auch die Bürokratieverdrossenheit sind Anzeichen dafür, dass es in der Tat noch ein weiter Weg ist,bis dieses Ziel erreicht ist. Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat mit einem vergleichsweise hohen Bildungsniveau, großer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit privater und öffentlicher Institutionen und immer besseren Möglichkeiten IT-gestützter Kommunikation. Angesichts dieser günstigen Rahmenbedingungen bleibt unsere Demokratie weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Lebendige Demokratie bedeutet schließlich nicht nur, alle fünf Jahre zur Urne zu schreiten, sondern sie erfordert einen kontinuierlichen Dialog zwischen Staat und Bürger und ernst gemeinte Partizipation auch innerhalb der Legislaturen. Hierfür wiederum ist die Transparenz über öffentliche Angelegenheiten die entscheidende Erfolgsbedingung.17 Elektronische Medien sind hier ein immer wichtigerer Kanal, auf dem Politiker und Bürger miteinander reden. RIS tragen auf direkte und indirekte Weise dazu bei, die Demokratiepotenziale besser auszuschöpfen: die Kommunikation zwischen Kommunalpolitik und Bürgern wird erleichtert. Zum einen schafft die Zeitersparnis, die RIS bringen, Freiräume für die Kommunalpolitik, sich mehr mit den Bürgern zu beschäftigen als mit internen Sitzungs- und Verwaltungsprozeduren. Zum anderen werden RIS zu Plattformen für umfassende Bürgerinformationssysteme, die den Bürgern den elektronischen Zugang zu ihrer Verwaltung und zu ihren Vertretern im Rat erleichtern. Schließlich dienen RIS auch im Rahmen des Qualitätsmanagements dazu, die Effizienz und Kundenzufriedenheit mit der Verwaltung zu erhöhen. Umso wichtiger ist es, dass RIS auch von Kommunalpolitikern nicht mehr als ›Kommunaler Sitzungsdienst de luxe‹ gesehen wird, sondern als ausbaufähige Basis für ein ganzheitliches e-Government. RIS in der internen Interaktion zwischen Politik und Verwaltung sind nur der erste Schritt zu leistungsfähigeren Interaktionsprozessen zwischen Verwaltung, Politik und Bürgern insgesamt. 140 2.3 Kategorien und Bestandteile Cornelia Thoben, Stadt Bergisch Gladbach Bei der Auflistung der Kategorien und Bestandteile eines Ratsinformationssystems geht es weniger darum, die Elemente eines kommunalen Sitzungsdienstes aufzuzeigen. Diese Anforderungen werden in der Regel von den gängigen Programmen abgedeckt und bereits in vielen Gemeinden und Städten eingesetzt. Der Schwerpunkt des Anforderungsprofils liegt hier auf dem Ratsinformationssystem als Auskunfts- und Kommunikationssystem für diejenigen, die nicht unmittelbar mit der Erstellung von Vorlagen und Protokollen befasst sind. Es geht darum, welche Informationen wie aus einem vorhandenen elektronischen Sitzungsdienst für andere verfügbar gemacht werden können. Kategorien und Bestandteile eines Ratsinformationssystems Notwendig Optional Bei der Aufstellung der Kategorien und Bestandteile wird unterschieden nach den drei Zielgruppen Verwaltung, Rat und Öffentlichkeit. Zusätzlich wird unterschieden zwischen denjenigen Anforderungen, die auf jedem Fall in einem ersten Schritt realisiert werden sollen (notwendige Anforderungen) und solchen, die nicht zwingend sind bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden können. Diese Punkte werden als optional bezeichnet. Die Öffnung eines Ratsinformationssystems für Außenstehende kann modular erfolgen. Das heißt, dass nicht alle Anforderungen sofort erfüllt sein müssen. 17 Gerade öffentliche Belange sind – ganz entgegen der offensichtlichen Wortbedeutung – nicht ausreichend transparent. Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 141 Leitfaden Ratsinformationssysteme 2.3.1 Stammdaten Mit Stammdaten sind die Daten gemeint, die als Grundinformationen gespeichert sind. Sie beziehen sich auf Personen, auf Gremien und auf die Sitzungsorganisation. Notwendige Stammdaten Für alle drei Zielgruppen sollen Informationen über die Personen des Rates, also sowohl die sachkundigen Bürger als auch die Ratsmitglieder, abrufbar sein. Dazu gehört die Adresse mit Telefonnummer. Es muss erkennbar sein, welcher Fraktion der- oder diejenige angehört, in welchen Ausschüssen die Person Mitglied ist und welche Funktion sie innerhalb der Fraktion einnimmt. Eingebunden in die persönlichen Daten sollte eine E-Mail-Funktion sein, mit der die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/innen direkt per Mail erreichbar sind. Sofern diese Personen keine persönlichen Mail-Adressen haben, könnten sie über die Fraktionsgeschäftszimmer eingebunden werden. Des Weiteren sollten Informationen über die Gremien des Rates bereit gestellt werden. Hierzu gehören die Mitglieder, die Vertreter und die Stimmberechtigung. Diese Informationen sollten ebenfalls für die Fraktionen und Beiräte zur Verfügung stehen. Über eine Verknüpfung zum Ortsrecht sollte nachlesbar sein, welche Aufgaben und Funktionen die Gremien und Ausschüsse wahrnehmen. Eingebunden sein muss ein Terminkalender, aus dem ersichtlich ist, wann welche Ausschüsse, Gremien und Beiräte tagen. Optionale Stammdaten Zusätzlich wäre für alle die Information von Interesse, wie lange der-/diejenige bereits im Rat bzw. sachkundiger Bürger ist und in welchen Ausschüssen er bzw. sie früher tätig war und ob und welche Funktion er/sie dort eingenommen hat. Ergänzt werden können die Informationen um eine Bilddatei (sofern erwünscht) und das persönliche Profil, das von den betroffenen Personen selbst gepflegt und freigegeben wird. Bei den Ratsmitgliedern könnte eine Verknüpfung zu einer Karte der (Kommunal-) Wahlbezirke erfolgen, so dass ersichtlich ist, in welchem Wahlbezirk sie gewählt worden sind bzw. leben. Sofern vorhanden, könnten Links zu den Homepages der einzelnen Parteien, der Fraktionen oder einzelner Ratsmitglieder gesetzt werden. Sinnvoll wäre es, neben der kalendarischen Darstellung die Termine sortiert nach Gremien darzustellen, so dass man zum Beispiel auf einem Blick sehen kann, zu welchen Terminen der Rat tagt. 2.3.2 Sitzungsunterlagen Kern eines Ratsinformationssystems sind die Sitzungsunterlagen. Hier gibt es bezüglich der Zielgruppen unterschiedliche Anforderungen. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist, dass die allgemeine Öffentlichkeit (Bürger, Medien etc.) keinen Zugang zu den nicht öffentlichen Sitzungsunterlagen haben darf. Deswegen ist es notwendig, falls der Zugang auch für Ratsmitglieder über das Internet erfolgt, dass dieser Zugang geschützt ist. Dass heißt, dass nur über Anmeldung mit Kennwort und Passwort oder andere Formen des geschützten Zugangs (zum Beispiel Chipkarten), der eine Person eindeutig authentifiziert, auf die Informationen aus dem nicht öffentlichen Teil von Sitzungen zugegriffen werden kann. Notwendige Sitzungsunterlagen Alle Informationen zu den Sitzungen sollten nach Sitzungen strukturiert werden. Diese Informationen bestehen aus der Einladung mit Tagesordnung, den Vorlagen, den Niederschriften und den Beschlüssen (in der Regel als Bestandteil der Niederschriften). Das heißt, wenn beispielsweise eine Ratssitzung zu einem bestimmten Termin stattgefunden hat, muss es möglich sein, sowohl die Einladung mit Vorlagen als auch die Beschlüsse vorzufinden. Optionale Sitzungsunterlagen Möglicherweise erst in einem zweiten Schritt sollte eine Beschluss- und Auftragskontrolle für den geschützten Bereich der Verwaltung und der Ratsmitglieder bereitgestellt werden. Eine Beschlusskontrolle umfasst die Darstellung der offenen, unerledigten und erledigten Beschlüsse und Anträge mit dem Datum des Beschlusses/des Antrags und dem Datum der Erledigung. Ob die Beschlusskontrolle auch für die Öffentlichkeit geöffnet werden soll, muss sorgfältigst abgewogen werden. 141 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 142 Leitfaden Ratsinformationssysteme In manchen Fällen kann es sein, dass es für die allgemeine Öffentlichkeit nicht immer offensichtlich ist, welche Maßnahmen die Verwaltung noch vor Umsetzung eines Ratsbeschlusses einzuleiten hat. Dies ist zum Beispiel die Einholung von Genehmigungen überörtlicher Behörden. Es könnte in diesem Rahmen dazu kommen, dass ›übereifrige‹ Mitbürger/innen oder Medienvertreter/innen sich mit gezielten Recherchen ausschließlich auf unerledigte Angelegenheiten stürzen und Rat und Verwaltung durch Anfragen über Gebühr beanspruchen. Zunächst können die Informationen in das Netz gestellt werden, die im Sitzungsdienst elektronisch erfasst sind. Optimal nutzbar ist das Ratsinformationssystem allerdings erst dann, wenn auch so genannte Archivdaten – also Sitzungsunterlagen aus früheren Jahren – zur Verfügung stehen. Hierzu müssen Überlegungen angestellt werden, wie die vorhandenen Daten, die in Papierform oder auf anderen Speichermedien zur Verfügung stehen, nutzbar gemacht werden können. Presseartikel Ortsrecht ■ landes- und bundesgesetzliche Bestimmungen. ■ ■ Interessant wäre auch eine Verknüpfung zu vergangenen Beschlüssen, die zu den jeweiligen Themen bereits in früheren Sitzungen getroffen wurden. Dadurch wäre insbesondere für die interessierte Öffentlichkeit eine größere Transparenz über Entscheidungswege hergestellt. Die meisten Entscheidungen im kommunalen Bereich haben einen räumlichen Bezug. Das heißt, es geht um Entscheidungen, die eine bestimmte räumliche Lage betreffen, sei es zum Beispiel der Bau eines Kindergartens, die Aufstellung eines Bebauungsplanes oder die Einrichtung einer Tempo-30-Zone. Deswegen wäre es sinnvoll, dass solche Themen mit einem vorhandenen oder noch aufzubauenden geografischen Informationssystem verknüpft werden. 2.3.4 Recherchemöglichkeiten 2.3.3 Ergänzende Informationen Damit ein Ratsinformationssystem auch Entscheidungsgrundlagen bieten kann, ist es sinnvoll, dieses sowohl um kommunale Daten als auch um überörtliche Informationen zu ergänzen. Diese Angaben sind sowohl für die Verwaltung und für Rat als auch für die Öffentlichkeit von Interesse. Um ein Ratsinformationssystem nach außen zu öffnen, sind diese zusätzlichen Hinweise allerdings nicht zwingend notwendig. Sinnvoll wäre es, die dargestellten Ratsinformationen mit Sachinformationen und geografischen Informationen zu verlinken. Das bedeutet, dass im Ratsinformationssystem selbst nicht extra Daten eingespielt werden, sondern per Link auf entsprechende Quellen verwiesen wird. Diese Quellen können sowohl auf der eigenen Homepage liegen, wie zum Beispiel das Ortsrecht oder auf anderen Seiten im Internet. So bleibt es jedem Nutzer selbst überlassen, ob er/sie diese Informationen zusätzlich lesen möchte. Zu den relevanten Sachinformationen gehören ■ Kennzahlen ■ statistische Informationen ■ Haushalt 142 Oben wurde dargestellt, dass die zentralen Informationen des Ratsinformationssystems (etwa Einladungen, Tagesordnungen, Vorlagen, Niederschriften, Beschlüsse) nach Sitzungsterminen sortiert angeboten werden sollten. Dies ist zur Vorbereitung und Nachbereitung von Sitzungen eine sinnvolle Darstellung. Häufig wird man allerdings Informationen zu einem Thema suchen, von dem man nicht genau weiß, an welchem Datum und in welcher Sitzung dieses behandelt wurde. Dies gilt vor allem für Anfragen aus der Öffentlichkeit. Deswegen sind vielfältige Recherchemöglichkeiten entscheidend für ein funktionierendes Ratsinformationssystem. Bei den Recherchemöglichkeiten sollte zwischen den Zielgruppen differenziert werden. Es muss sichergestellt sein, dass die allgemeine Öffentlichkeit nur Dokumente aus den öffentlichen Teilen angezeigt bekommt. Bei der Verwaltung und den Ratsmitgliedern muss die Recherche differenziert nach den jeweiligen Berechtigungen allerdings über beide Teile laufen können. 2.3.5 Notwendige Recherchemöglichkeiten Auf jeden Fall sollte eine Volltextsuche über alle Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 143 Leitfaden Ratsinformationssysteme Dokumente möglich sein, so dass bei der Eingabe eines Begriffes alle Dokumente angezeigt werden, in denen dieser Begriff auftaucht. Hierbei müssen jedoch die unterschiedlichen Zugriffsregelungen für die einzelnen Berechtigten berücksichtigt werden. 2.3.6 Optionale Recherchemöglichkeiten Sinnvoll ist es, die Recherchemöglichkeiten zu erweitern, so dass eine kombinierte Suche über verschiedene Merkmale möglich ist. Denn mit einer reinen Volltextrecherche kann unter Umständen eine unübersichtliche Anzahl an Dokumenten gefunden werden. Eine kombinierte Suche bedeutet, dass man zum Beispiel festlegen kann, dass alle Beschlüsse im Jahr x zum Bebauungsplan y angezeigt werden. Als Auswahlmöglichkeiten sollten folgende Rubriken zur Verfügung stehen: Stichwort (Volltext) Art des Ausschusses, Gremiums ■ Zeitraum ■ Art des Dokumentes (Vorlage, Beschluss). ■ ■ Damit die Fundstellen markiert sind, wäre es sinnvoll, wenn die Texte auch im HTML-Format zur Verfügung stehen. Auf jeden Fall sollte es neben der Darstellung am Bildschirm eine Downloadmöglichkeit geben. Zu überlegen ist, ob die Dokumente zusätzlich nach einem hierarchischen System verschlagwortet werden (zum Beispiel wie beim Ratsportal der Stadt Köln), so dass die Möglichkeit besteht, nach bestimmten Themenbereichen zu suchen. So kann sich zum Beispiel im Laufe der Zeit die Bezeichnung einer Örtlichkeit verändern, was zur Folge hätte, dass man mit dem aktuellen Begriff ältere Dokumente nicht mehr finden könnte. Beispielsweise wurde die jetzige Köln-Arena im anfänglichen Planungsstadium als Sporthalle bezeichnet, anschließend als Mehrzweckhalle und erst bei Fertigstellung als Köln-Arena. Würde man also heute in einem Ratsinformationssystem der Stadt Köln die Beschlüsse zur Köln-Arena suchen, würden die ersten Beschlüsse nicht gefunden werden. Diese lässt sich nur über eine Vergabe von Schlagworten verhindern. 2.3.7 Kommunikation Neben den Informations- und Recherchemöglichkeiten bieten Internet und E-Mail auch die Möglichkeit zur direkten Kommunikation. Diese sollte innerhalb eines Ratsinformationssystems in vielfältiger Weise genutzt werden können. Für die Öffentlichkeit gibt es noch weitere Formen der Kommunikation bzw. der Beteiligung, die nicht unbedingt im Rahmen eines Ratsinformationssystems abgedeckt sein müssen, sondern zum Beispiel auch über die Homepage angeboten werden können. Dennoch werden sie auch an dieser Stelle angeführt. Notwendige Kommunikationsangebote Die Verwaltung sollte intern über das Intranet mit allen Kolleginnen und Kollegen kommunizieren können und auch nach außerhalb mit den Ratsmitgliedern und der Öffentlichkeit. Die Ratsmitglieder sollten ebenfalls mit der Verwaltung direkt per Mail kommunizieren können. Die Ansprechpartner und -partnerinnen in der Verwaltung sollten für die Öffentlichkeit sowie die Ratsmitglieder ebenfalls per Mail erreichbar sein. Optionale Kommunikationsangebote Sinnvoll wäre es, den Ratsmitgliedern die Möglichkeit der direkten Kommunikation mit der eigenen Fraktion und mit den anderen Fraktionsmitgliedern anzubieten. Dies könnte evtl. ergänzt werden durch virtuelle Diskussionsräume, die sich allerdings im geschützten Bereich befinden sollten. Weiterhin könnte das Angebot eines NewsletterAbonnements von Interesse sein, mit dem auf bestimmte Dokumente, wenn sie neu im Netz eingestellt werden, hingewiesen wird. Aus Sicht der Öffentlichkeit sind im Rahmen des Ratsinformationssystems als Schnittstelle zwischen Rat, Verwaltung und Öffentlichkeit verschiedene Kommunikationsformen von Interesse. Dazu gehören zum Beispiel offene Diskussionsforen zu bestimmten Themen oder der Chat mit der/dem Bürgermeister/in oder Ratsmitgliedern zu bestimmten Themen. Zudem stellt sich die Frage, inwieweit Verfahren der Bürgerbeteiligung insbesondere in Planungsverfahren über das Internet abgewickelt werden können. Auch für die sonstige Öffentlichkeit könnte ein Newsletter-Abonnement mit neuen Dokumenten von Interesse sein. 143 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 144 Leitfaden Ratsinformationssysteme 2.3.8 Persönliches Profil Über einen geschützten Zugang sollte es möglich sein, für jeden User ein persönliches Profil zu erstellen. Notwendige Funktionen des Profils Für jeden Nutzer auf Seiten der Verwaltung und des Rates müssen anhand eines Benutzerprofils die persönlichen Nutzerrechte festgelegt sein. Diese bestimmen sich durch ihre Funktion und ihre Mitgliedschaft in bestimmten Gremien. Die persönlichen Daten der Ratsmitglieder, die öffentlich angezeigt werden, sollten von ihm selbst gepflegt werden können. Dazu gehören zum Beispiel ein Bild oder die Angaben zu Geburtsdatum und per- 144 sönlichen Interessen. Macht das Ratsmitglied von dieser Gelegenheit nicht Gebrauch, befinden sich nur Grundinformationen wie Name, Adresse und Gremienzugehörigkeit im Netz. Optionale Funktionen des Profils Bei einem geschützten Zugang könnte es eine nützliche Einstellung sein, alle Dokumente anzuzeigen, die nach der letzten Anmeldung eingestellt worden sind. So lässt sich beispielsweise auf den ersten Blick erkennen, ob die Niederschrift einer bestimmten Sitzung schon vorliegt. Für Ratsmitglieder könnte ebenfalls ein persönlicher Terminkalender von Interesse sein, der alle Termine der Gremien enthält, in denen er oder sie Mitglied ist. Eine weitere Option wäre eine Terminerinnerung per Mail. Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 145 Leitfaden Ratsinformationssysteme Tabellarische Darstellung der Kategorien und Bestandteile eines Ratsinformationssystems (optionale Kategorien und Bestandteile sind kursiv gedruckt) 1. Stammdaten Verwaltung ■ Personen- und Adressdaten, Ausschuss- und Fraktionszugehörigkeiten, pers. Profil, Historie, ggf. Bilddatei, E-Mail-Funktion ■ Verknüpfung zu Wahlbezirken (graf.) ■ Gremien und Ausschüsse Funktionen Stimmberechtigung Mitglieder Vertreter ■ Fraktionen ■ Beiräte ■ Parteien Rat ■ Personen- und Adressdaten, Ausschuss- und Fraktionszugehörigkeiten, pers. Profil, Historie, ggf. Bilddatei, E-Mail-Funktion ■ Verknüpfung zu Wahlbezirken (graf.) ■ Gremien und Ausschüsse Funktionen Stimmberechtigung Mitglieder Vertreter ■ Fraktionen ■ Beiräte ■ Parteien Öffentlichkeit ■ Personen- und Adressdaten, Ausschuss- und Fraktionszuge hörigkeiten, pers. Profil, Historie, ggf. Bilddatei, E-Mail-Funktion ■ Verknüpfung zu Wahlbezirken (graf.) ■ Gremien und Ausschüsse Funktionen Stimmberechtigung Mitglieder Vertreter ■ Fraktionen ■ Beiräte ■ Parteien Rat ■ geschützter Zugang zum öffentlichen und nichtöffentlichen Teil ■ Strukturierung nach Sitzungen ■ Einladungen ■ Vorlagen ■ Niederschriften ■ Beschlüsse ■ Beschluss- und Auftragskontrolle (offene, unerledigte und erledigte Beschlüsse und Anträge) ■ Archivdaten Öffentlichkeit ■ Strukturierung nach Sitzungen ■ Einladungen ■ Vorlagen ■ Niederschriften ■ Beschlüsse ■ Beschluss- und Auftragskontrolle (offene, unerledigte und erledigte Beschlüsse und Anträge) ■ Archivdaten Rat ■ Verlinkung zu Sachinformationen Kennzahlen statistische Daten Ortsrecht Haushalt Presseartikel landes- und bundesgesetzliche Bestimmungen ■ Verlinkung zu geografischen Informationen Öffentlichkeit ■ Verlinkung zu Sachinformationen Kennzahlen statistische Daten Ortsrecht Haushalt Presseartikel landes- und bundesgesetzliche Bestimmungen ■ Verlinkung zu geografischen Informationen 2. Sitzungsunterlagen Verwaltung ■ geschützter Zugang zum öffentlichen und nichtöffentlichen Teil ■ Strukturierung nach Sitzungen ■ Einladungen ■ Vorlagen ■ Niederschriften ■ Beschlüsse ■ Beschluss- und Auftragskontrolle (offene, unerledigte und erledigte Beschlüsse und Anträge) ■ Archivdaten 3. Ergänzende Informationen Verwaltung ■ Verlinkung zu Sachinformationen Kennzahlen statistische Daten Ortsrecht Haushalt Presseartikel landes- und bundesgesetzliche Bestimmungen ■ Verlinkung zu geografischen Informationen - Fortsetzung S. 146 - 145 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 146 Leitfaden Ratsinformationssysteme Tabellarische Darstellung der Kategorien und Bestandteile eines Ratsinformationssystems (Teil II) (optionale Kategorien und Bestandteile sind kursiv gedruckt) 4. Recherche Verwaltung ■ Volltextsuche ■ kombinierte Suche über öffentl. und nicht-öffentlichen Teil nach Stichwort (Volltext) Ausschuss/Gremium Zeitraum Art des Dokumentes ■ Darstellung in HTML mit Markierung Fundstellen ■ Downloadmöglichkeit als PDF- oder Word-Datei Rat ■ Volltextsuche ■ kombinierte Suche über öffentl. und nicht-öffentlichen Teil nach Stichwort (Volltext) Ausschuss/Gremium Zeitraum Art des Dokumentes ■ Darstellung in HTML mit Markierung Fundstellen ■ Downloadmöglichkeit als PDF- oder Word-Datei Öffentlichkeit ■ Volltextsuche ■ kombinierte Suche über öffentl. Teil nach Stichwort (Volltext) Ausschuss/Gremium Zeitraum Art des Dokumentes ■ Darstellung in HTML mit Markierung Fundstellen ■ Downloadmöglichkeit als PDF- oder Word-Datei Rat ■ Möglichkeit der direkten Kommunikation mit eigener Fraktion anderen Fraktionen Verwaltung ■ Newsletter-Abonnement Öffentlichkeit ■ Diskussionsforen ■ Chat ■ Bürgerbeteiligung ■ direkte Kommunikation mit Rat und Verwaltung ■ Newsletter-Abonnement Rat ■ Nutzerspezifisches Profil ■ neue Dokumente seit letzter Anmeldung ■ Pflege und Freigabe der persönlichen Daten, die öffentlich angezeigt ■ persönlicher Terminkalender (entsprechend der Mitgliedschaft in Gremien) ■ Terminerinnerung per Mail Öffentlichkeit ■ neue Dokumente seit letzter Anmeldung 5. Kommunikation Verwaltung ■ Kommunikation per Intranet und Internet 6. Persönliches Profil Verwaltung ■ Nutzerspezifisches Profil ■ neue Dokumente seit letzter Anmeldung 146 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 147 Leitfaden Ratsinformationssysteme 3. Rahmenbedingungen für die Einführung von Ratsinformationssystemen 3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen (Datenschutzrecht, Kommunalverfassungsrecht) Bernd Berein, Stadt Ratingen Andreas Wohland, StGB NRW 3.1.1 Allgemeines Die Ausführungen zu diesem Thema beziehen sich auf die Rechtslage nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Darstellungen zu den verschiedenen Regelungen in anderen Bundesländern hätten den Rahmen dieses Leitfadens gesprengt. Es wird daher empfohlen, die vor Ort geltenden Regelungen mit der hier skizzierten Rechtslage abzugleichen. 3.1.2 Ausgangslage Die Bereitstellung von Daten aus den Sitzungsdiensten der kommunalen Räte über das Internet ist in Hinblick auf eine Beschleunigung der Beschaffung und des Austauschs von Informationen eine der wichtigsten Forderungen der heutigen Zeit. Die Einführung von e-Government bzw. die Nutzung der Onlinetechnik im Bereich der kommunalen Demokratie bietet erhebliche Optimierungsmöglichkeiten, vor allem, was die Interaktion zwischen Verwaltung, Politik und Bürgern anbelangt. Intranet und Internet ermöglichen einen schnellen und zudem zeit- und ortsunabhängigen Zugriff auf Informationen und unterstützen so die Effizienz der ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder. Dabei ist es wichtig herauszustellen, dass mit der neuen Technik lediglich ein weiterer Kommunikationskanal angeboten wird. Alle Informationen, die bisher auf Papier zur Verfügung gestellt wurden, können heute elektronisch übermittelt werden. Daraus folgt, dass die auf Papier gespeicherten Informationen mit denen, die elektronisch übermittelt werden, identisch sein müssen. Darüber 18 19 hinaus ist im Bereich der nichtöffentlichen Unterlagen die Zugangsberechtigung nur für berechtigte Personen sicher zu stellen. Es ist ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass Nichtberechtigten der Zugang zu solchen Systemen verwehrt wird. 18 3.1.3 Gesetzliche Regelungen Eine detaillierte gesetzliche Regelung für die Verbreitung von Daten aus Ratsinformationsdiensten über das Internet hat der Gesetzgeber bisher nicht vorgelegt. Die Gemeindeordnung regelt an vielen verschiedenen Stellen die Verfahrensweisen im Umgang mit Einladungen, Vorlagen, Niederschriften und Satzungen. Darüber hinaus existieren zahlreiche Kriterien zur Regelung der Publizität bzw. Vertraulichkeit bestimmter Daten in Form von Rahmenbedingungen, die in den Hauptsatzungen der Kommunen und den Geschäftsordnungen der Räte vor Ort festgelegt sind. Resultierend aus dem Demokratiegebot des Art. 20 Grundgesetz, ist die Offenlegung von Daten grundsätzlich geboten und damit in der Regel auch über das neue Medium Internet zulässig. Belege für die wachsende Bedeutung dieses Öffentlichkeitsgebots finden sich vor allem in den verstärkten Bemühungen der Gesetzgeber, plebiszitäre Elemente beispielsweise durch die Verringerung der Quoren bei Volksentscheiden und Bürgerbegehren zu stärken. Für den Entschluss zur nichtöffentlichen Behandlung von Beratungsgegenständen verlangt etwa die Gemeindeordnung NW die Prüfung strenger Kriterien und im Hinblick auf die Festlegung von nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten eine konkrete Benennung der in Frage kommenden Tatbestände bereits in den Geschäftsordnungen der Räte.19 Eine nachträgliche Einschränkung der für die Öffentlichkeit zuzulassenden Informationen erfolgt daher grundsätzlich nur aus Regelungen der Datenschutzgesetze nach Prüfung durch die Verwaltung und die Gremien. Ein weiteres Problem für den Einsatz des Internet im kommunalen Bereich ergibt sich aus dem Grundsatz, dass bestimmte Dokumente nur in Martin Zilkens, Kommunaler Datenschutz in NW, § 17 II 4. vgl. § 48 II GO NW 147 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 148 Leitfaden Ratsinformationssysteme unterzeichneter Form rechtswirksam sind. In einigen Bundesländern ist die Einberufung des Rates nach einer Regelung in der Gemeindeordnung nur schriftlich zulässig.20 Die gefertigte Einladung ist eine Urkunde, die vor ihrer Versendung zu unterzeichnen ist. In Nordrhein-Westfalen ist die vorschriftsmäßig gefertigte und unterzeichnete Niederschrift eine öffentliche Urkunde mit der Bedeutung eines Beweismittels nach der Zivilprozeßordnung (ZPO).21 Soll eine derartige Urkunde durch die elektronische Form ersetzt werden, verlangt § 126 a I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dass der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügt und das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Das Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften unterscheidet zwischen einfachen, fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signaturen.22 Die qualifizierte elektronische Signatur wird der Schriftform gleichgesetzt und ist damit für schriftlich zu erstellende Dokumente maßgeblich. Für die Authentifizierung des Verfassers müssen für derartige Dokumente die technischen Voraussetzungen für eine qualifizierte Signatur, die von einer zertifizierten Stelle erteilt wird, geschaffen werden. Für spezifische Teilgebiete des Sitzungsdienstes wird im Folgenden eine rechtliche Einzelbewertung anhand der Vorgaben der Gemeindeordnung des Landes NW vorgenommen. Daran anschließend verdeutlichen zwei grafische Darstellungen die Inhalte in übersichtlicher Form. 3.1.4 Formelle Unterlagen Einladungen Nach § 47 II in Verbindung mit § 48 I GO NW ist der Rat zur Ratssitzung einzuladen, so oft es die Geschäftslage erfordert. Er soll wenigstens alle zwei Monate oder auf Antrag von 1/5 der Ratsmitglieder oder einer Fraktion einberufen werden. Die gesamte Tagesordnung, das heißt der öffentliche und der nichtöffentliche Teil, die Zeit und der Ort der Sitzung sind öffentlich vom Bürgermeister bekannt zu machen.23 Eine Bekanntmachung nach der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) ist nach den in den Hauptsatzungen auf Grund von den nach § 4 Abs. 3 BekanntmVO getroffenen Bestimmungen erforderlich (Amtsblatt, Presse, Aushang, Zustellung). Inzwischen hat der Gesetzgeber im Rahmen des Artikel 4 des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen zumindest die Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung-Bekannt VO), veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NW Nr. 21 vom 14.05.2003, dahin gehend ergänzt, dass wenn die öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an Bekanntmachungstafeln der Gemeinde oder sonst für den Anschlag bestimmten Stellen erfolgt, ein Hinweis hierauf im Internet gegeben werden kann. Besondere Bedeutung erlangt diese Regelung aber erst durch die weiter gehende Änderung, dass die Gemeinden nun wählen können, ob sie das Amtsblatt der Gemeinde, die in der Hauptsatzung zu bestimmenden Zeitungen oder den Anschlag (Aushang) als eine von drei Möglichkeiten der Bekanntmachung, die durch Rechtsvorschrift vorgegeben ist, nutzen wollen. Letztlich ist dies für die Bedeutung der Nutzung des Internet nur ein kleiner Schritt, der aber in die richtige Richtung weist.Wünschenswert wäre die Erweiterung, das Internet als Bekanntmachungsorgan generell und verbindlich nutzen zu können. Diese Vorgaben des Gesetzgebers gebieten auch in NW eine schriftliche Einladung, die vom Bürgermeister oder der Bürgermeisterin zu unterzeichnen ist. Nähere Bestimmungen zur Form der Einladung sind im Regelfall in den Geschäftsordnungen der Räte festgelegt. Auf Grund der formalen Vorgaben ist die Bekanntmachung der Einladungen für den Rat im Internet nur als ergänzende Information zulässig, trotzdem aber in jedem Fall geboten. Bei den sogenannten Nachtragseinladungen mit verkürzter Frist (häufig nur drei Tage bis zum Sitzungstag), bietet gerade das Internet eine Garantie für die schnelle Infor- vgl. GO der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen vgl. Kommentar Rehn/Cronauge I.1 zu § 52 GO NW 22 in Kraft getreten am 22.05.2001, BGBl. I, S. 876 23 vgl. § 48 II Satz 4 GO NW 20 21 148 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 149 Leitfaden Ratsinformationssysteme mierung über die ergänzte oder geänderte Tagesordnung. Rechtlich bestehen keine Bedenken, auch allen weiteren Interessierten den Zugang zur Einladung zu ermöglichen. Dies gilt auch für den nicht öffentlichen Teil der Tagesordnung, da dieser ausdrücklich mit bekannt zu machen ist. Eine Einladung kann in Bezug auf die Zielgruppe der Räte nur rechtswirksam über das Internet versendet werden, wenn die einzelnen Ratsmitglieder zuvor schriftlich den Verzicht auf die Zustellung einer schriftlichen Einladung erklären. In der Geschäftsordnung kann eine entsprechende Regelung Eingang finden, wenn ein einstimmiger Ratsbeschluss hierzu ergeht. Ansonsten müssen die nicht einverstandenen Ratsmitglieder die Einladung weiterhin in Papierform erhalten. Die öffentliche Bekanntmachung bliebe von einer solchen Regelung unberührt. Die Einladung zu den Ausschüssen ist in § 58 II 2 GO NW geregelt. Danach braucht eine Einladung zu Ausschusssitzungen mit der Tagesordnung, Zeit und Ort nicht öffentlich bekannt gemacht zu werden. Der Bürgermeister soll die Öffentlichkeit aber hierüber vorher in geeigneter Weise unterrichten. Auch hier bietet das Internet die ideale Ergänzung für eine geeignete Form der Bekanntgabe. Es bestehen auch keine Bedenken, die nichtöffentlichen Teile der Einladung mit bekannt zu geben, wenn die Tagesordnungspunkte ausreichend anonym gefasst sind. Die Gemeindeordnung NW lässt diese Frage jedoch für die Ausschüsse offen, so dass ein Ratsbeschluss hierüber Klarheit schaffen sollte. Fazit: Die Einladung zu Rats- und Ausschusssitzungen im Internet anzubieten, ist rechtlich problemlos, wenn parallel zumindest für den Rat die öffentliche Bekanntmachung erfolgt! Vorlagen Nach § 62 II GO NW bereitet der Bürgermeister die Beschlüsse der Gremien des Rates vor. Das in der Praxis wichtigste Mittel hierzu ist die Beschlussvorlage. In der Regel werden alle Vorlagen nach der Erstellung von den Bürgermeistern oder Dezernenten freigegeben und über die Sitzungsdienste den Gremien zugeleitet. Bedeutsam für die Verbreitung der 24 vgl. § 48 IV u. § 58 I Satz 4 GO NW Vorlagen ist die Unterscheidung in öffentliche und nicht öffentliche Vorlagen. Alle öffentlichen Vorlagen können nach der Freigabe durch den Bürgermeister auch im Internet zur Information angeboten werden. Schon bisher war es üblich, beispielsweise der Presse alle öffentlichen Vorlagen zur öffentlichen Verwertung zuzuleiten. Dieser Nutzerkreis wird durch das Internet erheblich erhöht, da die Bürger nun unmittelbar auf die Originalfassungen der Vorlagen zugreifen können. Dies erfordert eine besonders eingehende Prüfung auf datenschutzrelevante Inhalte vor der Freigabe von Vorlagen. Werden in einer Sitzung später Teile der Vorlage dennoch nicht öffentlich beraten, ist dies jedoch unschädlich. Im Gegensatz dazu ist der Zugang zu als nichtöffentlich gekennzeichneten Vorlagen ausdrücklich nur den berechtigten Personen in den Gremien und der Verwaltung zu ermöglichen. Vielfach wird der Kreis der Berechtigten von Ort zu Ort anders definiert. Es ist zulässig, generell allen Ratsmitglieder den Zugang zu sämtlichen – auch nichtöffentlichen – Vorlagen zu ermöglichen, da sie an allen Ausschusssitzungen ohnehin als Zuhörer teilnehmen dürfen. Das gleiche gilt für Mitglieder anderer Ausschüsse und Bezirksvertretungen, soweit deren Aufgabenbereich durch einen Beratungsgegenstand berührt wird und eine entsprechende Regelung in die Geschäftsordnung aufgenommen ist.24 Insofern besteht gegenüber Ratsmitgliedern keine Verpflichtung, aber auch kein Verbot der Weitergabe. Bei den weiteren Mitgliedern kommt es auf die Geschäftsordnungsregelungen an. Allen sonstigen Personen muss der Zugang zu nichtöffentlichen Vorlagen verwehrt werden. Auf Grund der möglichen strafrechtlichen Sensibilität ist hierauf bei der Internetnutzung besonders zu achten. Fazit: Die Verbreitung von öffentlichen Vorlagen ist generell zulässig. Für nichtöffentliche Vorlagen ist der Kreis der Berechtigten konkret und verbindlich festzulegen! Niederschriften § 52 GO NW verpflichtet die Verwaltung über alle gefassten Beschlüsse des Rates eine Niederschrift aufzunehmen. Dies gilt über § 58 II Satz 1 GO NW auch für Ausschusssitzungen. 149 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 150 Leitfaden Ratsinformationssysteme Der wesentliche Inhalt der Beschlüsse soll in öffentlicher Sitzung oder in anderer geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes beschlossen wird. Grundsätzlich soll eine möglichst weitgehende Unterrichtung der Bevölkerung über alle Beschlüsse sichergestellt werden. Der Gesetzgeber wollte hierfür allerdings keine förmliche Verfahrensvorschrift in die Gemeindeordnung aufnehmen.25 In der Praxis wird auf Grund dieser wenig konkreten Regelung eine unterschiedliche Auslegung vorgenommen und umgesetzt. Die Umsetzung korrespondiert dabei mit der Art des Protokolls, da von dem nach den Gemeindeordnungen mindestens geforderten Beschlussprotokoll das Wortprotokoll zu unterscheiden ist. Die Öffentlichkeit hat keinen Anspruch auf Information zu Wortgefechten, Beleidigungen, Beschimpfungen und Ordnungsmaßnahmen, da hier Persönlichkeitsrechte tangiert werden, die beispielsweise auch eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen können. In der Regel werden die Beschlüsse an die Presse weiter gegeben, da die Presse ohnehin nach § 4 Pressegesetz NW einen Auskunftsanspruch hat. Die über die Presse erfolgende Bekanntgabe der Beschlüsse wird vielerorts als ausreichend erachtet. So erhalten Bürger auf Anfrage derzeit in der Praxis selten, bei Wortprotokollen wohl kaum eine komplette Niederschrift ausgehändigt. Es werden häufig lediglich Einsichtnahmen in die Niederschriften gestattet. Die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde ist jedoch eine im Demokratieprinzip wurzelnde und als Komplementärfunktion zur Pressefreiheit verfassungsrechtlich verbürgte Pflichtaufgabe der Kommunen.26 Letztlich wird aber für Interessierte die Internetnutzung in diesem Zusammenhang erst Bedeutung erlangen, wenn der Nutzer von der Einladung über die Vorlage bis hin zum Beschluss alle Informationen abfragen kann. Demnach ist insbesondere bei Wortprotokollen eine Vorbereitung der Niederschrift in redaktionell aufbereiteter Form geboten, die auch die Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils zumindest vom Kern des Beschlusses beinhaltet. Denn auch über die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse ist die Öffentlichkeit zu unterrichten. Ähnlich verfahren bereits Städte mit Informationen aus Niederschriften in Schriftform. 150 So stellt beispielsweise in Düsseldorf-Nord ein Bürgerverein die Beschlüsse der Bezirksvertretung in aufbereiteter Form schriftlich zusammen und verteilt dieses Druckwerk an die Haushalte des Bezirks. Soll die Öffentlichkeit über einen Beschluss generell keine Kenntnis erlangen, kann der Rat von Fall zu Fall selbst festlegen, dass ein Beschluss nichtöffentlich verbreitet werden darf (etwa der Beschluss über die Entlassung eines Mitarbeiters der Verwaltung o.ä.). Prinzipiell bestehen keine Bedenken dagegen, in Zukunft mit der Bekanntmachung der Niederschriften unter Berücksichtigung redaktionell aufbereiteter Fassungen und dem damit in Verbindung stehenden Verwaltungsmehraufwand großzügiger zu verfahren und dazu das Internet als ergänzendes Medium zu nutzen. Über die Freigabe hat der Bürgermeister, sofern vorhanden auch das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, zu entscheiden. Fazit: Die Verbreitung der Niederschrift im Internet über gefasste Beschlüsse ist zulässig. Es ist jedoch insbesondere bei Wortprotokollen eine redaktionell aufbereitete Version zu fertigen, die die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil in Kurzform darstellt und Informationen, die datenschutzrelevant sind, nicht enthält. Satzungen, Ortsrecht Nach § 7 IV GO NW in Verbindung mit § 52 III GO NW sind die Beschlüsse über Satzungen bzw. deren Änderungen und der jeweilige Satzungstext öffentlich bekannt zu machen. Die näheren Bestimmungen zur Bekanntmachung sind unter Berücksichtigung des § 4 der Bekanntm VO NW (s.o.) in den Hauptsatzungen der Kommunen zu regeln. Die Verpflichtung zur Bekanntmachung ist eine wesentliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Satzungen. Eine Nichtbeachtung hätte die Unwirksamkeit jeder Satzung zur Folge. Durch diese strenge formelle Vorgabe kann und darf die Bekanntmachung von Ortsrecht nur ergänzend im Internet erfolgen. Dies macht Sinn, da die üblichen Publikationen wie etwa das Amtsblatt oder der Aushang von vielen Bürgern kaum noch wahrgenommen werden.27 Es bietet sich an, die Ortsrechtssammlung einer Kommune komplett ins Internet einzustellen. Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 151 Leitfaden Ratsinformationssysteme Fazit: Satzungen können ergänzend im Internet publiziert werden! Anfragen und Anträge, Beschlusskontrolle Zu den Auskunfts- und Kontrollinstrumenten des Rates gegenüber der Verwaltung zählen die in § 55 GO NW festgeschriebenen Instrumente, vor allem Anfragen und Anträge sowie die Beschlusskontrolle. Die Gemeindeordnung sieht für diesen Bereich keine Hinweise vor, die eine Unterrichtung der Öffentlichkeit beinhalten. Es handelt sich im Wesentlichen um Verfahrensvorgänge im Innenverhältnis zwischen Verwaltung und Politik, insbesondere wenn es sich um Anfragen und Anträge an die Verwaltung handelt. Die Behandlung der Auskünfte, die in Reaktion auf Anfragen und Anträge erfolgen, unterliegen der Regelungsbefugnis im Bereich der Organisationshoheit der Verwaltungen in Abstimmung mit den Räten und werden vieler Orts unterschiedlich gehandhabt. Möglich ist in jedem Fall eine Verbreitung dieser Informationen im Internet nach redaktioneller Prüfung der einzelnen Sachverhalte. Gerade wenn die Beschlusskontrolle der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, bietet dies die Chance, die Verwaltungsarbeit für die Einwohner transparenter zu gestalten und individuelle Anfragen aus der Öffentlichkeit bei den Behörden zu reduzieren. Im Zusammenhang mit der Publizierung von Niederschriften ergänzt die Offenlegung der Beschlusskontrolle den Informationszugang für die interessierte Bevölkerung. Fazit: Verwaltung und Politik müssen entscheiden, welche Informationen sie aus diesem Bereich zur Verfügung stellen und welche Zugangsmöglichkeiten geschaffen werden. Gerade die Beschlusskontrolle erzeugt in der Praxis einen hohen Verwaltungsaufwand der über die Nutzung elektronischer Medien reduziert werden kann. Zudem kann hier umfassend für Transparenz gesorgt werden. 3.1.5 Personen- und Organisationsdaten Daten der Mitglieder der Gremien Ratsinformationssysteme enthalten in der Regel umfangreiche Datensammlungen zu den persönlichen Daten der politisch aktiven Mitglieder. Diese Daten werden insbesondere für Gremienbesetzungen benötigt und zu Abrechnungszwecken verwendet. Die Speicherung und Verwendung dieser Daten ist im Bereich der Ratsbüros notwendig und zulässig. Die Frage, ob und inwieweit personenbezogene Daten von Ratsmitgliedern im Internet veröffentlicht werden dürfen, ist vom Gesetzgeber, der juristischen Literatur und der Rechtsprechung bisher nicht abschließend und einhellig beantwortet worden. Für die Übermittlung personenbezogener Daten sind neben den Gemeindeordnungen28 die Vorschriften der Datenschutzgesetze zu beachten. Der Grundsatz »alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten« sollte wörtlich genommen werden. Grundsätzlich ist die Übermittlung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer Aufgabe der übermittelnden Stelle oder des Empfängers erforderlich sind. Dieser Grundsatz der Erforderlichkeit im Datenschutzrecht verlangt, dass nur jene personenbezogenen Daten übermittelt werden, die für die zur Entscheidung anstehenden Beratungsgegenstände zwingend notwendig sind (Grundsatz der Datenvermeidung).29 Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, Einwilligungserklärungen der betroffenen Personen einzuholen. Da die Einwilligung eine gegenüber den Rechtsvorschriften gleichrangige Zulässigkeitsvoraussetzung darstellt, geht das Datenschutzgesetz NW (DSG NW) von verschärften Anforderungen aus. Danach müssen für eine solche Erklärung folgende Dokumente vorliegen: Die vorherige schriftliche Aufklärung über die Bedeutung der Einwilligung, ■ hinreichende Konkretisierung des Umfangs der Einwilligung in Schriftform nach § 126 Abs. 1 BGB, ■ vgl. Kommentar zu § 52 GO Nr. 4.3 Held, Decker, Kirchhof,Wansleben vgl. Roland Kirchhoff, Öffentlichkeitsarbeit der Kreise –Service für den Bürger, Der Landkreis 1980 Seite 611, Seite 612 27 Amtsblatt der Stadt Ratingen Auflage je 200 bei 90.000 Einwohnern 28 vgl. § 48 III GO NW 29 vgl. Lübking, a.a.o. Rz. 684; Martin Zilkens, Kommunaler Datenschutz in NW, § 17 II 2.b. 25 26 151 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 152 Leitfaden Ratsinformationssysteme der besonderer Hinweis auf die Einwilligung, wenn sie mit anderen Erklärungen erteilt wird, ■ die Vereinbarkeit der Einwilligung mit der Rechtsordnung, ■ der Hinweis auf Verwertungsmöglichkeiten einschließlich der Rechtsfolgen sowie ■ der Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeiten.30 ■ Eine mögliche Ermächtigungsgrundlage könnte § 29 I DSG NW enthalten. Eine direkte Anwendung des § 29 I DSG NW kommt nicht in Betracht, da ein Ratsmitglied weder in einem Dienst- noch einem Arbeitsverhältnis zur Gemeinde steht. Da der Gesetzgeber dieses Problem offensichtlich verkannt hat und entsprechend nur eine Regelung für Bedienstete der Gemeinde erlassen hat, ist von einer planwidrigen Regelungslücke auszugehen. Nach § 29 I DSG NW analog dürfen personenbezogene Daten von Ratsmitgliedern verbreitet werden, wenn dies zur Durchführung und Ausübung ihrer Tätigkeit als gewählte Mandatsträger erforderlich ist. Der Rat repräsentiert die Bürger der Gemeinde und ist für einen Großteil gemeindlicher Entscheidungen zuständig.31 Die Bürger haben wiederum gegenüber dem Rat verschiedene Rechte.32 In einer repräsentativen Demokratie muss gewährleistet sein, dass der Bürger die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft kennt. Um eine möglichst bürgernahe Arbeit der Gemeindevertretung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass auch personenbezogene Daten der Ratsmitglieder veröffentlicht werden. Lehnt man die planwidrige Regelungslücke ab, ist noch an eine mögliche Ermächtigung aus § 16 I Satz 1 Buchstabe a in Verbindung mit § 13 I DSG NW zu denken. Danach ist die Übermittlung personenbezogener Daten auch außerhalb des öffentlichen Bereichs zulässig, wenn die Daten zur reibungslosen Erfüllung einer Aufgabe benötigt werden. Auch hier gilt allerdings der Grundsatz der Datenvermeidung.33 Lübking a.a.O. Rn. 394ff. vgl. § 41 GO NW vgl. §§ 23, 24 GO NW 33 vgl. § 16 DSG NW 30 31 32 152 Zu den Daten von öffentlichem Interesse gehören insbesondere: der Vor- und Zuname, die Fraktion, ■ die Anschrift des Fraktionsbüros, ■ dienstliche Telefon und Faxnummern sowie eine e-Mail Adresse ■ ■ des Ratsmitgliedes. Für die Bereitstellung aller weiteren personenbezogenen Daten besteht keine rechtliche Legitimation. Als Beispiel wird hier die private Postanschrift genannt. Die Bekanntgabe der Adresse wäre ein erheblicher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz der Wohnung. An dieser Stelle erscheint es wichtig, darauf hinzuweisen, dass es den Begriff der ›öffentlichen Person‹ im Datenschutz nicht gibt. Häufig ist der Einwand zu hören, dass Kommunalpolitiker sich eine gewisse Öffentlichkeit gefallen lassen müssen. Richtig ist, dass auch viele Betroffene dies so sehen und eine Verbreitung ihrer Daten durchaus wünschen. Folglich handelt die Verwaltung korrekt, wenn sie sich von jedem Ratsmitglied und sachkundigem Bürger eine Einwilligung über den konkret genannten Datenbestand, der zur Veröffentlichung gelangen soll, schriftlich geben lässt. Einige Ratsinformationssysteme bieten zudem die Möglichkeit, die zugelassenen Daten über eine Maske von jedem Ratsmitglied persönlich eingeben zu lassen. Fazit: Für die Weitergabe persönlicher Daten ist von jedem Mitglied individuell eine Ermächtigung mit der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs schriftlich einzuholen. Termindaten Die Bekanntgabe von Sitzungsterminen jeder Art ist rechtlich unproblematisch. So kann die Empfehlung gegeben werden, zumindest wöchentlich aktualisierte Terminkalender mit Zeit und Ort von Sitzungen, Bürgeranhörungen und Foren im Internet für alle Gruppen verfügbar einzustellen. Einen Hinweis auf die Nichtöffentlichkeit einer Sitzung ist dienlich. Vor Ort sollte entschieden werden, ob auch Fraktionssitzungen mit in dem Kalender enthalten sein sollen. Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 153 Leitfaden Ratsinformationssysteme Fazit:Termindaten sind generell von allgemeinem Interesse und sollten im Internet verfügbar sein! Gremienverzeichnisse Die Veröffentlichung der einzelnen Gremien und ihrer Besetzung ist rechtlich unproblematisch. Der Bürger hat durch dieses Instrument die Möglichkeit, sich einen besonders guten Überblick über die vom Rat gewählte Organisationsform zu machen und möglichst schnell den richtigen Ansprechpartner für sein Anliegen zu finden. Nach Umbesetzungen ist auf die entsprechende Aktualisierung zu achten. Fazit: Gremienverzeichnisse können rechtlich unbedenklich im Internet erscheinen. Generelles Fazit Grundsätzlich können aus funktionellen Gesichtspunkten alle wesentlichen Daten der Ratsinformationssysteme über das Medium Internet verbreitet werden. Rechtlich ergeben sich Hindernisse insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Auf Grund der Fülle von zu verarbeitenden Informationen wird zunächst ein höherer Verwaltungsaufwand entstehen. Dieser resultiert aus der Notwendigkeit, die Daten stets aktuell zu halten und darauf zu achten, dass nur sensible Daten nur für die Berechtigten verfügbar sind. Zudem entsteht eine gewisse Doppelarbeit, da die Informationsdistribution auf Papier zunächst beibehalten werden muss. Der gebotene Service wird jedoch eine schnelle Akzeptanz finden, da die Vorteile für die Nutzer klar überwiegen. Mit speziell einrichtbaren Softwarelösungen ist es möglich, die Daten dem Internet automatisch zur Verfügung zu stellen. Damit lässt sich der Verwaltungsaufwand verringern. Folgen werden Papierverzichtserklärungen der Ratsmitglieder, so dass sich der Aufwand auch im Druckbereich reduzieren wird. Als Kennzeichen einer modernen und bürgernahen Verwaltung ist der Wert des Einsatzes des Internet in diesem Bereich nahezu unschätzbar. Die Möglichkeiten, die Wege der Verwaltung und des Rates zum Bürger und untereinander zu verkürzen, waren nie größer als heute. 3.2 Organisatorische Erfolgsfaktoren Peter Bröcker, Stadt Ratingen 3.2.1 Allgemeine Rahmenbedingungen Unabdingbar für den organisatorischen Erfolg eines Ratsinformationssystems (RIS) ist das klare Bekenntnis der Verwaltung und auch des Rates zum e-Government, womit die konsequente elektronische Dienstleistungsorientierung gemeint ist. Denn e-Government kann kein Selbstzweck sein, sondern muss der Bürgerschaft dienen. E-Government nutzt das technische Potenzial des Internet zur Einbindung der Bürger und Unterneh- Wer ist zum Zugang welcher Daten in einem Ratsinformationssystem berechtigt? Rats-/Ausschussmitgl. Einladungen Vorlagen Verwaltung Presse Bürger Öffentlich/ Öffentlich/ Öffentlich/ Öffentlich/ Nichtöffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich Öffentlich/ Nur Beteiligte Öffentlich Öffentlich Öffentlich/ Öffentlich/ Öffentlich Öffentlich Nichtöffentlich Nichtö. beteiligte Ämter alle alle Alle Alle ja ja Nur öffentlich Nein Nichtöffentlich Niederschriften Satzungen/ Ortsrecht Anfragen, Anträge 153 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 154 Leitfaden Ratsinformationssysteme men in das Verwaltungshandeln. Neben den Vorteilen der direkten Informationseinbindung in die Verwaltungsabläufe sind auch die Risiken zu betrachten. Vertrauliche und verbindliche Daten werden über unsichere Medien übertragen und halten Einzug in das Verwaltungsnetz. Hier gilt es geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln. Aufgrund der unterschiedlichen Größe und Infrastruktur der Städte und Gemeinden werden die Rahmenbedingungen für ein solches Projekt vor Ort sehr stark von einander abweichen. So gibt es viele Städte mit einer eigenen, vielfach sehr leistungsstarken IT-Abteilung. Andere Kommunen wiederum beziehen ihre IT-Dienstleistungen über große Gebietsrechenzentren. Die strategischen Grundentscheidungen bei der Implementierung von RIS müssen abhängig davon getroffen werden, wie diese Strukturen vor Ort konkret ausgeprägt und entwickelt sind, 3.2.2. Entscheidungsgründe für die Einführung von Ratsinformationssystemen Die Beziehungen zwischen Öffentlichkeit, Verwaltung und kommunaler Politik werden auf Grundlage der Internet-Technologie vollständig neu gestaltet. Es geht nicht nur um die nachhaltige Verbesserung von Information und Kommunikation, sondern auch um die Nutzung des Internet als Transaktionsmedium. Über ein entsprechendes Ratsinformationssystem können zukünftig alle notwendigen Informationen zwischen den Beteiligten schnell, transparent und kostengünstig vermittelt werden. Ein solches System kann den Zeitaufwand für die Recherche von Sitzungsunterlagen erheblich verkürzen und auch die Terminplanung der einzelnen Akteure wesentlich erleichtern.Vorrangig für die Ratsmitglieder gedacht, kommen RIS aber auch der Bürgerschaft zugute. Aufgrund der verbesserten Informationsmöglichkeiten ergibt sich auch eine neue Qualität der Ratsarbeit. Politikerinnen und Politiker können quasi auf Knopfdruck einen umfassenden Überblick über aktuelle und bisherige Entscheidungen und Beschlüsse abrufen. Vor allem überflüssige zeitliche Belastungen der ehrenamtlich Tätigen können so vermieden werden, was letztlich auch die Ratsarbeit attraktiver werden lässt. 154 3.2.3. Organisatorische Grundlagen Grundlegend für alle Entscheidungen ist die einmal gewählte e-Government-Strategie. Ziel ist bei dieser in der Regel eine ausgeprägtere Bürgerorientierung sowie eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns. An diesen beiden zentralen Vorgaben müssen sich auch RIS messen lassen. Die bisherigen internen Strukturen und Prozesse in Verwaltung und Rat, auch die im Hintergrund, sind also in Hinblick auf die Zukunftsausrichtung zu prüfen. Hierfür gibt es keine einheitliche Vorgehensweise. Jede Kommune muss ihr spezielles Modell entwickeln und umsetzen. Laufende organisatorische und technische Änderungen sind dabei flexibel mit einzuplanen. Im nächsten Schritt ist eine Priorisierung der in das RIS integrierten Dienste vorzunehmen. Welche Informationen und Prozesse sollen online angeboten werden? In welche Reihenfolge sollen diese ins Netz gestellt werden? Liegen überhaupt alle Daten digital vor? Wer bekommt welche Vorlagen und in was für einer Form? Werden Einladungen, Protokolle und andere Dokumente zusätzlich noch in Papierform verteilt? Welche Dienstwege sind erforderlich? Welche Informationen erhält der Bürger, welche der Rat? Das sind nur einige der Fragen, die vor Ort gestellt werden müssen, um eine effektive Arbeit mit dem RIS zu gewährleisten. Die notwendigen Verfahrensweisen sind in entsprechenden Dienst- und Geschäftsanweisungen zu regeln. Hierzu gehören auch Regelungen zur Archivierung der Altakten. Denn auch ›historische‹ Vorgänge sind zur elektronischen Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Hierzu bedarf es eines modernen Archivierungssystems. Anhand der in diesem Handbuch beschriebenen Empfehlungen ist zu entscheiden, ob das bisher in der Kommune im Einsatz befindliche Ratsinformationssystem (bzw. der bisherige Sitzungsdienst) den Ansprüchen an fortgeschrittenes e-Government noch genügt. Können alle notwendigen Informationen in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden? Ist die bürgerfreundliche Aufbereitung der Informationen gewährleistet? Passt es in die Strategie des Hauses? Wenn nicht, ist zu entscheiden, ob das vorhandene Verfahren mit entsprechenden Modulen aufgerüstet werden kann, Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 155 Leitfaden Ratsinformationssysteme oder ob eine Neubeschaffung vorzunehmen ist. Falls die Entscheidung für eine Neubeschaffung fällt, sollte diese auf jeden Fall Vorrang vor Eigenentwicklungen haben. Einige bekannte Produkte sind in einer anliegenden Übersicht dargestellt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. 3.2.4. Die Zielgruppen Die potenziellen Nutzer von RIS sind im Wesentlichen Verwaltung, Öffentlichkeit und Rat. Innerhalb der Verwaltung muss sichergestellt sein, dass die Vorlagen nicht aufwändig in das System eingestellt werden müssen (Stichwort: Medienbrüche). Das erfordert einen durchgängig elektronisch organisierten Workflow: Die Fachämter liefern im nach Möglichkeit alle Daten in digitaler Form an die Ratsabteilung bzw. sind unmittelbar an das RIS angeschlossen und können im Gegenzug dem System auch die für sie wichtigen Daten entnehmen. Sicherlich sind die IT-Ausstattungen der einzelnen Verwaltungen und auch die Ausstattung mit Internet und E-Mail-Funktion sehr unterschiedlich. Je höher der Durchdringungsgrad mit moderner Technologie, umso leichter wird die Implementierung von RIS gelingen. In Hinblick auf die Öffentlichkeit ist zunächst festzulegen, in welcher Form Anfragen an Rat und Verwaltung gestellt werden können und welche Informationen im Internet bereit gestellt werden sollen. Hier sind verschiedenen Lösungen denkbar. So können z.B. nur die Beratungsergebnisse der öffentlichen Sitzungen und das jeweilige Gremienverzeichnis als Basis-Informationen zur Verfügung gestellt werden. Unbedingt beachtet werden müssen die Erfordernisse von Datenschutz und -sicherheit. Auf herkömmlichem Wege (d.h. in Papierform) eingehenden Dokumente sind grundsätzlich in das elektronische System einzupflegen. Für die erfolgreiche Einführung von RIS ist es auch von grundlegender Bedeutung, wie hoch das Interesse und die Bereitschaft zur Nutzung des RIS durch die Ratsmitglieder ist. Die Einstellungen und Erwartungen der einzelnen Räte mögen hier sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Prinzipiell kann die Bereitschaft, sich auf neue Kanäle der Information und Kommunikation einzulassen, sehr stark von der personellen Zusammensetzung des jewei- ligen Rates abhängen und daher von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sein. Grundsätzlich gibt es zwei Wege, mittels derer die technische Anbindung der Ratsmitglieder an das RIS organisiert werden kann: ■ Nutzung von bei den Räten ohnehin vorhandenen privaten Geräte unter Bezuschussung der (Neu-) Anschaffung und des laufenden Betriebs (Leitungskosten, Drucker etc.). Das ist die eher kostengünstige Lösung für kleinere und mittlere Kommunen. Vorteil: Die vorhandenen Ressourcen werden genutzt. Nachteil: Große Abhängigkeit vom Ausstattungsgrad der Ratsmitglieder. Phasenweise Umsetzung ist anzustreben. ■ Bereitstellung von Geräten durch die Verwaltung (und Regelung der privaten Nutzung). Umfassende, aber auch sehr teure Lösung. Vorteil: Komplette, einheitliche IT-Ausstattung des Rates. Nachteil: Umfassende Neubeschaffung erforderlich. Einmaliger hoher finanzieller Aufwand sowie laufende Kosten aufgrund von Abschreibung und abzuschließenden Wartungsverträgen. Da weder von allen Ratsmitgliedern noch von der weiteren Bürgerschaft erwartet werden kann, dass diese – quasi als Zugangsbedingung für öffentliche Informationen – zwingend einen PC besitzen müssen, wir für eine längere Übergangszeit neben dem RIS auch noch die konventionelle Form der Informationsübermittlung auf Papier beibehalten werden müssen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass alle notwendigen Informationen auch ihre Empfänger erreichen. Für die Einführung von RIS bedeutet dies: Als ›kleine Lösung‹ und erster Schritt kann zunächst der Zugang zum System für die Ratsmitglieder über einen PC in den Fraktionsbüros bzw. für die Bürger an Info-Terminals erfolgen. 3.2.5 Testphase Die endgültige Entscheidung darüber, welches Verfahren zum Einsatz kommt und welche Anbindungen, Prozesse und Informationsflüsse zukünftig möglich sein werden, sollte erst nach einer angemessenen Testphase getroffen werden. Sinnvollerweise sind hier aus den Fraktionen Fachleute zu gewinnen, die als Multiplikatoren das Projekt engagiert mit nach vorne treiben. Ggf. kann mit Hilfe 155 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 156 Leitfaden Ratsinformationssysteme einer Umfrage das Stimmungsbild der Ratsmitglieder zu diesem Thema beleuchtet werden. Ein ganz wesentlicher Erfolgsfaktor hierbei ist es, das Interesse aller Beteiligten zu wecken und Akzeptanz für das Projekt zu schaffen. Spätestens hier muss auch der Personalrat mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen entsprechend beteiligt werden. Sinnvoll ist es, dieses Gremium bereits beim Projektstart einzubinden. nen, sind vor allem die Führungskräfte, die hier eine Vorbildfunktion haben, aber auch alle anderen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend zu schulen. Hierfür sind entsprechende Qualifizierungskonzepte im Rahmen der Personalentwicklung zu erstellen. 3.3 Technische Voraussetzungen Frank Schwanbeck, KDVZ 3.2.6 Systementscheidung und Kostenfrage Vor der konkreten Auswahl eines RIS sind die Kosten genau darzustellen. Zu berücksichtigen sind – neben den Anschaffungspreisen für Hard- und Software – die Kosten für die laufende Pflege und die erforderliche Schulungen der Verwaltungsmitarbeiter und Ratsmitglieder sowie eventuell zusätzlich entstehende Personalaufwendungen. Bei der Kostenplanung ist idealerweise bereits mit berücksichtigt, was durch Papier- und Portoersparnis erwirtschaftet werden kann. Allerdings sollte die Kostenfrage nicht allein den Ausschlag geben. Das System muss sich in die übrige organisatorische und technische Umgebung der Verwaltung optimal einpassen und dem Ziel der Bürgerfreundlichkeit so nah wie nur möglich kommen. Die technischen Voraussetzungen für den Betrieb eines Ratsinformationssystems sind naturgemäß nur im Zusammenhang mit den an dieses System gestellten Anforderungen zu definieren. Der Betrieb eines ›Kommunalen Sitzungsdienstes‹ ist eine normale interne Netzwerk-Anwendung. Diese Anwendungen sind für IT-Fachleute Tagesgeschäft und sollen an dieser Stelle nicht näher betrachtet werden. Im Fokus der Überlegungen sollen die Internet-basierten Bestandteile des Ratsinformationssystems stehen. Aber auch dabei geht es nicht um eine umfassende Abhandlung hinsichtlich aller technischer Details, sondern um die Darstellung einiger praxiserprobter Aspekte, die insbesondere aus der Sicht der Nutzer (Bürger/innen, Mandatsträger/innen) sehr hilfreich sein können. 3.3.1 Grundfunktionen 3.2.7 Weiterentwicklung des Personals und der Nutzer eines RIS Vor allem für das Personal in den Kommunen, aber auch für die Ratsmitglieder, bedeutet die Einführung eines RIS im Rahmen von e-Government einen Quantensprung in Hinblick auf die Möglichkeiten des politischen oder verwaltungsmäßigen Handelns, aber auch hinsichtlich der erforderlichen Anforderungsprofile der Nutzer. E-Government stellt eine neue Herausforderung für alle Beschäftigten und Ehrenamtlichen dar. Hier ist vor allem die Medienkompetenz als zentrale Schlüsselqualifikationen der Informationsgesellschaft zu nennen. »Medienkompetenz versteht sich hierbei als die Fähigkeit zur selbstverständlichen Bedienung und Koordination unterschiedlicher Instrumente im Prozess der IT-Kommunikation« (siehe KGSt 1/2003). Um diese Kompetenz optimal entwickeln zu kön156 Um überhaupt RIS-Dienste im Internet anbieten zu können braucht man mindestens zwei Komponenten: ■ Eine Webpräsenz (i. d. R. www.stadtname.de) ■ Eine Schnittstelle zu digitalen Informationen aus der Gremienarbeit Da auf die Informationen nur im Modus ›lesen‹ zugegriffen wird, reicht es aus, eine Replikation aus der Sitzungsdienstanwendung auf einen Webserver einzurichten. Je nach Komfort der Anwendung kommen drei Varianten in Betracht: ■ Zeitgesteuerte Replikation ■ Replikation auf Anforderung des Administrators ■ Echtzeit-Replikation Bei der Datenübertragung zum Webserver muss in jedem Fall beachtet werden, dass die Daten ver- Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 157 Leitfaden Ratsinformationssysteme schlüsselt werden. Dies erfolgt weniger um ein Abhören der Daten zu verhindern als um einen Versuch der Verfälschung der Information durch Dritte abzuwehren. Soll ein Webserver nur für die Nutzung innerhalb eines LANs bzw. eines vertrauenswürdigen Extranets betrieben werden, so kann die Verschlüsselung entfallen. Hinsichtlich der Datensicherung existieren keine besonderen Anforderungen, weil die Daten an anderer Stelle verwaltet werden und jederzeit aus dem Sitzungsdienst wieder abgerufen werden können. Allerdings muss der Webserver besonders sorgfältig gegen Hackerangriffe geschützt werden, um eine Verfälschung von Ratsvorlagen zu vermeiden. 3.3.1.1 Öffentlich zugängliche Informationen In die städtische bzw. kommunale Webpräsenz sollten die öffentlich zugänglichen Informationen möglichst reibungslos integriert werden können. Hier sind insbesondere folgende Funktionen zu nennen: ■ Sitzungskalender ■ Darstellung der Gremien ■ Vorstellung der Mandatsträger ■ Tagesordnungen, Vorlagen, Beschlüsse, Niederschriften und sonstige Unterlagen, soweit sie öffentlich sind Die Komponenten sollten in das Design und die Struktur des Internet-Auftritts eingepasst sein und nicht wie ein Fremdkörper wirken. Da die online bereitgestellten Informationen in der Regel aus der jeweiligen Sitzungsdienstanwendung kommen, gibt es hier häufiger Probleme. Die vom Hersteller gelieferten ›Internet-Module‹ verwenden meist proprietäre Technologien (siehe auch Kapitel 6.3; Standards) und sind daher oft nur mit größeren Aufwand und damit verbundenen Kosten anpassbar. Eine weitere Schwierigkeit, die sich daraus ergeben kann, ist, dass eine Suchmaschine der kommunalen Webseite die Informationen des Internet-Moduls nicht finden kann, da sie auf einem anderen Server liegen oder in einer Datenbank für die Suchmaschine nicht auffindbar sind. Diese Internet-Module haben oft eine eigene Suchmaschine. Für den Bürger ergibt sich daraus, dass das Auffinden der gesuchten Informationen sehr erschwert wird. Zusätzlich können sich technische Schwierigkeiten im Bereich der Dokumente ergeben. Bei der Erstellung von Vorlagen und anderen Dokumenten nutzen die Sitzungsdienstanwendungen in der Regel die Textverarbeitung ›Word‹ oder eine ähnliche Anwendung. Für die Veröffentlichung von Dokumenten im Internet hat sich jedoch das so genannte ›PDF-Format‹ der Firma Adobe als de-facto-Standard etabliert. Für das Lesen solcher Dokumente ist der ›Acrobat-Reader‹ kostenlos erhältlich. In aktuellen Browser-Versionen ist er als Plugin bereits vorinstalliert, so dass diese Dokumente von fast jedem Internet-Nutzer problemlos gelesen werden können. Dies impliziert, dass die Word-Dokumente in PDFDateien konvertiert werden müssen, bevor sie online gestellt werden können. Im günstigsten Fall wird dieser Vorgang durch die Sitzungsdienst-Anwendung automatisiert unterstützt. Muss man hier manuell eingreifen, benötigt man dafür eine Software, die Dokumente nicht nur lesen, sondern auch editieren kann. Will man sich das Konvertieren in PDF sparen, so kann man auch die Word-Dokumente veröffentlichen. In diesem Fall ergeben sich jedoch gewichtige Nachteile: 1. Die Dokumente können nur von Nutzern gelesen werden, die Word oder einen (kostenlosen) WordViewer installiert haben. Eventuell kann es auch noch Schwierigkeiten mit unterschiedlichen Versionen von Word geben. 2. Die Inhalte der Dokumente sind veränderbar. Es ist kaum zu verhindern, dass ein Nutzer das Dokument inhaltlich verändert und dann lokal ausdruckt. Dies ist zwar auch bei PDF-Dokumenten nicht gänzlich unmöglich, aber technisch erheblich schwieriger. Hackern erleichtert die Nutzung von Word-Dokumenten die Verfälschung der Information. 3.Word-Dokumente können leicht (unerkannte) Makroviren enthalten. PDF-Dokumente sind hier sicherer. Diese können auch einfach elektronisch signiert werden. Sollen auch grafische Informationen bereitgestellt werden, so ist darauf zu achten, dass diese Dateien nicht zu speicherintensiv sind, da sonst insbesondere Nutzer mit niedriger Bandbreite des InternetZugangs lange Ladezeiten in Kauf nehmen müssen. Es muss daher stets das Dateiformat bewusst 157 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 158 Leitfaden Ratsinformationssysteme gewählt werden, da je Format starke Unterschiede in der Dateigröße festzustellen sind. Zu empfehlen sind je nach Art der Information die Formate JPG, PDF oder HTML. Weniger empfehlenswert sind das TIF-Format oder die proprietären Formate einiger GIS-Systeme. In jedem Fall sollte man sich die Dateigröße bei grafischen Dateien ansehen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. 3.3.1.2 Nichtöffentliche Informationen Nichtöffentliche Unterlagen beinhalten häufig besonders schutzwürdige Daten, so dass sie nur auf einem Webserver abgelegt werden dürfen, der durch eine leistungsfähige Firewall geschützt ist. Die oben beschriebenen technischen Problempunkte existieren für die nichtöffentlichen Informationen grundsätzlich auch. Da man es hier aber mit einer bekannten geschlossenen Benutzergruppe zu tun hat, kann man diese Schwierigkeiten z. T. organisatorisch lösen. Man kann z. B. in einem Benutzerleitfaden die Nutzung einer bestimmten Word-Version empfehlen und diese ggf. auch zur Verfügung stellen. Auch das Problem der Suchmaschine stellt sich so nicht, da sich die Mandatsträger beim System anmelden und in der Regel auch innerhalb des Systems suchen. Die Problematik von grafischen Informationen ist hier in gleicher Weise zu beachten. Die Daten eines jeden Ratsmitgliedes sollen durch das Mitglied selbst gepflegt werden. Diese Anforderung ist technisch anspruchsvoll, da hier erstmals ein schreibender Zugriff notwendig wird. Diese Informationen müssen daher in einer InternetDatenbank abgelegt sein, die von den sonstigen Informationen aus der Sitzungsdienst-Anwendung getrennt gespeichert werden. Es sollte davon abgesehen werden, diese Daten auch in die Sitzungsdienstanwendung zu replizieren, da dann der Betrieb des Gesamtsystems komplex und damit teuer und fehleranfällig wird. Für die Internet-Datenbank muss ein Datensicherungskonzept umgesetzt sein, damit im Fehlerfall die Daten wiederherstellt werden können. Eine Alternative bestünde darin, die berechtigten Mandatsträger die Pflege Ihrer Daten in der Sitzungsdienstanwendung durchführen zu lassen. Das hat den Vorteil, dass auch die sonstigen Daten 158 (Bankverbindung, Kommunikationsinformationen) durch den Betroffenen selbst gepflegt werden könnten. Das bedeutet aber, dass ein externer Zugang zum Netz der jeweiligen Verwaltung geöffnet werden muss. Dies könnte über so genannte ›DialIn-Zugänge‹ technisch gelöst werden. Wenn eine derartige Infrastruktur nicht ohnehin vorhanden ist (z. B. Heimarbeitsplätze), ist die Einrichtung kostenintensiv. Auch muss hinterfragt werden, ob zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Chipkarte, elektronische Signatur) erforderlich werden. 3.3.2 Erweiterte Funktionalitäten 3.3.2.1 E-Mail Sobald E-Mails über das Internet (und nicht innerhalb eines sicheren Netzes) versandt werden, muss beiden Kommunikationspartnern stets bewusst sein, dass Dritte die Möglichkeit haben, Inhalte unberechtigt zu lesen. Für die Nutzung ungesicherter Kommunikationsstrecken kommen daher nur Daten in Betracht, die nicht besonders schutzwürdig sind. Will man das Medium E-Mail auch für vertrauliche Daten nutzen, so gibt es technische Möglichkeiten zum Schutz der übermittelten Informationen. Hier kommen in erster Linien das Verschlüsseln oder das Signieren der betreffenden E-Mails sowie Virtual Private Networks in Betracht. Abhängig von der gewählten Signaturstufe ist das Signieren jedoch aufwendig, da z.B. Signaturkarten und -leser für eine nach SigG qualifizierte Signatur und die Public Key Infrastruktur (PKI) in den Verwaltungen in der Regel nicht vorliegen. Die verschiedenen Produkte zum Verschlüsseln der E-Mail-Kommunikation haben den Nachteil, dass sie untereinander nicht ausreichend kompatibel sind. Fehlende Standards stehen der Nutzung also im Wege. 3.3.2.2 Chat, Diskussionsforen Für die Beteiligung der Bürger/innen am politischen Willensbildungsprozess (E-Democracy) bietet das Internet Chatrooms und Diskussionsforen. Im Chatroom können z. B. virtuelle Sprechstunden Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 159 Leitfaden Ratsinformationssysteme des Bürgermeisters abgehalten werden. Es existiert gute Freeware, um diese Funktionen anzubieten. Diskussionsforen dienen der Behandlung eines bestimmten Themas (auch) über einen längeren Zeitraum. Die Beiträge bleiben gespeichert und stehen allen Nutzern zur Verfügung. Über dieses Hilfsmittel könnte z. B. eine Bürgerbefragung zu ›Planung online‹ durchgeführt werden. Auch hier steht kostenfreie Software in guter Qualität zur Verfügung. Aus der Praxis hat sich gezeigt, dass alle Beiträge vor der Veröffentlichung jeweils durch einen Administrator freigegeben werden sollten, um Missbrauch vorzubeugen. mit keine zusätzlichen Installationen auf den Clients erforderlich werden. Hier ist eine Personalisierung sehr sinnvoll, da die gewünschten Informationen je nach persönlichem Wunsch oder der jeweiligen Funktion stark differieren können. Es sollte auch konfigurierbar sein, wie differenziert oder aggregiert die jeweiligen Informationen angeboten werden. 3.3.2.3 Informationen aus operativen Anwendungen Backend Als Backend werden die klassischen operativen Anwendungen bezeichnet. In diesem Bereich sind Schnittstellen zu den Daten und ggf. Business-Logik neu zu implementieren. Vielfach wird gefordert, dass RIS den Mandatsträgern ergänzende Informationen als zusätzliche Entscheidungsgrundlage anbieten sollen. Dabei ist grundsätzlich nach statischen und dynamischen Informationen zu unterscheiden. Die statischen Informationen (z.B. Ortsrecht) können leicht über Links eingebunden werden. Mit den dynamischen Informationen, die zum Zeitpunkt der Anforderung aufbereitet werden müssen, verhält es sich anders. Diese Informationen sind in der Regel in operativen Anwendungen gespeichert. Und nun wird es kompliziert: Diese Daten können in den unterschiedlichsten Anwendungen auf unterschiedlichen Rechnerplattformen (PC, Unix, AS/400, Großrechner) verborgen sein. Es stellt daher eine große technische Herausforderung dar, diese Daten zu einem Informationsportal zu verknüpfen. Es ist wahrscheinlich nicht übertrieben zu behaupten, dass es wohl keine zwei Kommunen in Deutschland gibt, die exakt einheitliche Backend-Verfahren einsetzen. Daher wäre der Versuch, die Informationen in ein Ratsinformationssystem alter Prägung einzubeziehen, von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Die Lösung kann nur in einer 3-Schicht-Architektur mit klar definierten Schnittstellen liegen. Die Orientierung an offenen Standards ist offensichtlich erforderlich, um auf neue Anforderungen flexibel reagieren zu können. Frontend Das Frontend als Benutzerschnittstelle soll intuitiv bedienbar sein. Es sollte browserbasiert arbeiten, da- Middleware Die Middleware ist notwendig, um auf Backend-Daten oder Verfahren zugreifen zu können. Sie dient sozusagen als ›Vermittler‹ zwischen unterschiedlichen Rechnerwelten. Hier können auch SecurityPrüfungen und Business-Logik angesiedelt sein. Schnittstellen Für die Beschreibung von Schnittstellen hat sich XML als de-facto-Standard heute durchgesetzt. Es empfiehlt sich daher, alle Schnittstellen in XML zu beschreiben. Auf diese Weise wird es möglich, unterschiedliche Fachverfahren anzubinden. 3.3.2.4 Anbindung von Archiv- oder Dokumentenmanagementsystemen Wenn alte Daten (Vorlagen, Beschlüsse u. ä.) in Archivsystemen vorhanden sind, stellen sie häufig eine höchst nützliche Informationsquelle dar. Es ist aber fraglich, ob der Aufwand für eine nachträgliche Erfassung betrieben werden sollte. Daher ist es sinnvoll zu überlegen, ab wann Informationen in ein Archivsystem überführt werden sollen, um das Datenvolumen im Ratsinformationssystem beherrschbar zu halten. Vor allem ist zu beachten, dass Suchfunktionen auch die archivierten Dokumente erfassen, um dem Nutzer alle Informationen zu gewünschten Themen anzubieten. 3.3.3 Technische Voraussetzung beim Nutzer Es ist darauf zu achten, dass alle Komponenten des Ratsinformationssystems browserbasiert arbeiten. Wenn das gewährleistet ist, benötigt der Nutzer 159 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 160 Leitfaden Ratsinformationssysteme (sei er Mandatsträger oder ›einfacher‹ Bürger) nur einen Internetanschluss und einen Browser – möglichst in aktueller Version – sowie optional einen Drucker. So ist auch ein einheitliches ›Look and Feel‹ möglich, was zu verbesserter Akzeptanz bei den Nutzern führt. 3.3.4 Barrierefreiheit Das Bundesgleichstellungsgesetz verpflichtet bisher nur Bundesbehörden, ihre Informationsangebote barrierefrei anzubieten. Es sollte aber auch für Kommunen selbstverständlich sein, Behinderte nicht auszugrenzen, zumal auch zu erwarten ist, dass bald analoge Landesgesetze verabschiedet werden. Zwei Arten der Behinderung schränken die Nutzung von Internet-Angeboten ein: 1. Sehbehinderungen 2. Motorische Einschränkungen, die die Bedienung von Maus und/oder Tastatur erschweren Um diesen Personenkreisen die Nutzung des Ratsinformationssystem zu ermöglichen oder zu erleichtern, gibt es aus technischer Sicht zwei Alternativen: 1. Verzicht auf alle Techniken (Frames, Grafiken, o. ä.), die Behinderte beeinträchtigen bzw. die Nutzung gängiger Spezialsoftware für Behinderte verhindern; textorientiertes Design, möglichst große Schriften 2. Aufbau eines zusätzlichen Frontends unter Beachtung der Richtlinien für barrierefreies Webdesign Die Alternative 1 hat den Nachteil, dass der Verzicht auf diese Techniken dazu führt, dass die Optik möglicherweise sehr schlicht ist. Die Alternative 2 führt zu zusätzlichem Aufwand, ist aber die bessere Lösung. 160 4. Zehn Schritte auf dem Weg zum Ratsinformationssystem Andreas Osner, Bertelsmann Stiftung Bei der Implementierung von RIS ist prinzipiell zwischen drei Arbeitsebenen zu unterscheiden, die allerdings nicht in eine Bedeutungshierarchie einzuordnen sind, sondern ineinander greifen: 1. Die organisationspolitische bzw. Managementebene, auf der die Steuerung des Implementationsprozesses abläuft. Hier wird das ›Was, Warum und Wohin‹ geklärt. Das heißt, hier müssen sich die Beteiligten auf die strategische Ausrichtung ihres e-Government-Prozesses insgesamt und auf die Ziele verständigen, die sie mit einem RIS erreichen wollen. 2. Die konzeptionelle bzw. inhaltliche Ebene, auf der die konkreten Anforderungen an das RIS und seine Eigenschaften zu klären sind. Hier wird auch die ›Sprache‹ festgelegt, mit der man bei unterschiedlichen Ausgangslagen und Interessen eine gemeinsame Verständigung über das ›Wie‹ und ›unter welchen Bedingungen‹ erzielt. Der einheitliche Sprachgebrauch gerade zu Beginn ist wichtig, da ein unterschiedliches Verständnis von Fachbegriffen bei einer so komplexen Materie schnell zu falschen Erwartungen und Missverständnissen führen kann. 3. Die technologische Ebene, auf der die im ›Was und Wie‹ festgelegten Anforderungen und vereinbarten Prozesse realisiert werden. Auf dieser Ebene findet nicht nur die Umsetzung des RISProjekts durch Kauf, Installation und Wartung von Software statt. Sie dient bereits im Vorfeld dazu, mit Hilfe von technischen Machbarkeitsschätzungen die Rahmenbedingungen des Handelns und die Grenzen des Erwartbaren zu setzen. Gerade bei einem primär IT-basierten Thema wie den RIS, das nicht sofort jedem zugänglich ist, kommt es entscheidend darauf an, dass das Zusammenspiel der Prozessverantwortlichen (Lenkungsgruppe, Beauftragter) mit den Nutzern (Verwaltung und Ratsmitgliedern) und Technik-Experten (EDV-Abteilung und Software-Anbieter) und nicht zuletzt dem hauptamtlichen Bürgermeister/Gemeindevorstand erfolgreich verläuft. Kom- Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 161 Leitfaden Ratsinformationssysteme munikation im Vorfeld, Erwartungsabklärung, Sprachregelungen und Investitionsplanungen sind daher unabdingbar. Im Folgenden wird ein allgemeiner Fahrplan mit konkreten Handlungsempfehlungen skizziert, der nach den Bedingungen vor Ort individuell angepasst werden kann. Die Darstellung der einzelnen Schritte ist bewusst ausführlich gehalten und soll auf eine Reihe von kritischen Erfolgsfaktoren aufmerksam machen. Hierbei wird quasi von Null begonnen, d.h. diejenigen Kommunen, die bereits ein ausbaufähiges KSD-System o.ä. haben, sollten sich eine geeignete Station aussuchen, ab der sie in den weiteren Prozess einsteigen. Auch die Reihenfolge der Stationen ist ein Angebot; sie ist nicht verpflichtend einzuhalten. Der Schwerpunkt dieses Fahrplans liegt nicht auf der technologischen Ebene, sondern auf den organisatorischen Management-Prozessen, die in der Interaktion mit sehr unterschiedlichen Akteuren (Politiker, Verwaltung und IT-Experten) ausgestaltet werden müssen. Schritt 1: Stellen Sie sicher, dass das Projekt ›RIS-Einführung‹ von der politischen Spitze befürwortet und unterstützt wird. Die Einführung eines RIS ist ein Investitionsprojekt. Es kostet Zeit, Überzeugungskraft und nicht zuletzt Geld. Wie jede rentierliche Investition wird sich ein RIS auszahlen, sofern es solide geplant und anschließend auch genutzt wird. Für den Erfolg der Investition ist es absolut notwendig, dass Sie die Unterstützung aus dem Gemeindevorstand haben. Selbst bei offensichtlichen Vorteilen für alle Fraktionen und für die gesamte Verwaltung werden Sie auf Skeptiker, Bedenkenträger und Quertreiber stoßen. Hierfür brauchen Sie nicht nur gute Argumente (die wir Ihnen weiter oben geliefert haben), sondern auch eindeutige Aussagen, auf die Sie sich berufen können. Das heißt, zumindest die Verwaltungsspitze, aber auch die Vorsitzenden der wichtigsten Fraktionen im Rat/Kreistag sollten das Vorhaben unterstützen. Ohne eine solche Unterstützung werden Sie weder die nötige Rückendeckung noch die erforderlichen Mittel bekommen, die Sie benötigen, um das RIS-Projekt durchzuführen. Im Rahmen der RIS-Einführung kann sich vor allem das Problem stellen, dass die technologische Neue- rung anfangs allgemein befürwortet wird, die für die Umsetzung notwendigen Finanzmittel später allerdings aus Kostengründen nicht bewilligt werden. Eine solche missliche Situation lässt sich vermeiden. Bestehen Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Unterstützung für die RIS-Einführung, so sollte der Gemeinderat bereits im Planungsstadium die Bereitschaft erklären, die für die Einführung eines RIS voraussichtlich benötigten Finanzmittel bereitzustellen. Schritt 2: Bilden Sie eine Projekt-Arbeitsgruppe oder bestimmen Sie einen RIS-Beauftragten. Je nach Größe der Kommune und nach angestrebtem Umfang eines zukünftigen RIS kann es Sinn machen, nicht nur einem Beauftragten die Federführung des Projekts zu überantworten, sondern parallel dazu eine Arbeitsgruppe einzurichten, die neben Verwaltungsexperten (nicht notwendigerweise EDV-Experten!) auch Abgeordnete oder Mitarbeiter jeder Fraktion als Mitglieder hat. Diese Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, die benötigten Informationen zu beschaffen, einen zielorientierten und termingerechten Ablauf des Investitionsprojekts zu gewährleisten sowie die beteiligten Nutzer (Verwaltungsstellen, Ratsmitglieder) und die politischen Spitzen regelmäßig über den Stand des Projektes und ggf. anstehende größere Weichenstellungen oder Planänderungen zu informieren. Gibt es keine Person oder keine Gruppe, die einen klaren Auftrag hat, das Projekt zu leiten, besteht die Gefahr, dass einmal initiierte Entwicklungen im Sande verlaufen, weil niemand sich zuständig fühlt. Schritt 3: Bestimmen Sie Ihren Standort: Wie ist die Ausgangsbasis? Wo liegt in Ihrer Kommune der Handlungsbedarf? Bevor man sich im größeren Kreis systematisch mit dem Was,Warum und dem Wie von RIS beschäftigt, sollte zunächst eine Standortbestimmung vorgenommen werden. Die Bestandsaufnahme sollte darüber Auskunft geben, wie der aktuelle IT-Status in Verwaltung und Politik ist. Die hierfür nötigen Informationen können durch Zählung und Schätzung der vorhandenen Hardware und Software sowie durch Nutzerbefragungen vorgenommen werden. Gerade was die persönlichen Nutzungsge161 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 162 Leitfaden Ratsinformationssysteme wohnheiten betrifft, kann auf entsprechende Umfragen nicht verzichtet werden. Folgende Fragen, die den politikrelevanten IT-Status in Ihrer Verwaltung (und damit die Angebotssituation) anzeigen, sollten Sie sich stellen: 1. Wie groß und wie leistungsfähig ist die EDV-Abteilung in der Gemeinde? • Ist sie stellenmäßig gut ausgestattet oder eher an der unteren Grenze? • Ist sie innovativ und auf dem neuesten Stand oder mit der bloßen Wartung und Abwicklung der vorhandenen EDV beschäftigt? 2. Wo und wie werden die statistischen Daten in der Gemeinde verwaltet? Gibt es ein eigenständiges Amt für Wahlen und Statistik oder eine Statistikstelle? 3. In welchen Bereichen gibt es für ein RIS verwendbare Datenbanken und sind diese möglicherweise für Data-Warehouse-Konzepte geeignet? Gibt es überhaupt die Möglichkeit und einen potenziellen Bedarf an übergeordneten Datenbanken, die die Quelldatenbanken einbeziehen? 4. Wie leistungsfähig ist die Hardwareausstattung in der Gemeinde: Existieren Serversystem und Netzwerk? 5. Wie stark ist die EDV in der Verwaltung verbreitet? PC-Durchdringung der Verwaltung, Internet-Anschlüsse der Arbeitsplätze, Existenz eines Intranets? 6. Wie steht es mit der Qualifizierung der Verwaltungsmitarbeiter im IT-Bereich? Wie sind die Nutzungsgewohnheiten der Mitarbeiter? 7. Sind die politikrelevanten Stellen der Verwaltung (Ratsservice, Büros der Dezernenten und Amts- und Fachbereichsleiter, Kämmerei, Statistikstelle) an das Intranet und Internet angeschlossen? 8. Gibt es einen zentralen Ratsservice, der die Ratsangelegenheiten mit moderner IT professionell abwickelt oder werden veraltete KSD-Programme verwendet? Wie gut ist der Ratsservice personell ausgestattet bzw. ist er ausbaufähig? 9. Wie sieht der Internetauftritt der Kommune aus? Welche Qualität hat er? Ist er für interaktive Anwendungen vorgesehen bzw. wäre er für ein Bürgerinformationssystem mit integriertem Ratsinformationssystem geeignet? 162 Fragen, die den IT-Status in der Politik betreffen, sind nachfolgend aufgeführt. Sie erlauben Rückschlüsse auf die politische Bedarfslage und Ausbaufähigkeit für ein zukünftiges RIS: 10. Wie viele Mandatsträger verfügen über eine eigene PC- oder Notebookausstattung und in welcher Qualität? 11. Sind die Ratsmitglieder vernetzt? Wer verfügt über einen eigenen Internetanschluss (mit/ ohne ISDN/DSL)? Gibt es evtl. signifikante Unterschiede zwischen den Fraktionen? 12. Wie sind die Nutzungsgewohnheiten der einzelnen Mandatsträger? Wie ist ihre Qualifikation im EDV-Anwenderbereich einzuschätzen? Selbsteinschätzung genügt! Wie steht es mit deren Offenheit und Interesse gegenüber einem IT-gestützten Ratsservice? 13. Besteht Bereitschaft zu privater Investition (zeitlicher und finanzieller Art) in IT-gestützte Prozessverbesserungen? 14. Wie sind die Fraktionsbüros hardware- und softwaremäßig ausgestattet? Werden sie regelmäßig von der Verwaltung in Updates etc. einbezogen? Sind die Fraktionsbüros bei den städtischen Internetprovidern gehostet, haben sie Anschluss an das städtische Intranet (möglicherweise mit abgestuften Zugangsberechtigungen)? 15. Wie qualifiziert bzw. wie interessiert für neue ITAnwendungen sind die Fraktionsgeschäftsführer? 16. Besteht in den Fraktionsbüros auch die Möglichkeit, dass sich Ratsmitglieder ohne heimischen PC ihre Informationen abrufen können? Was die Erhebung der politikrelevanten Fragen betrifft, sollte zuerst (nach einer vorhergehenden generellen Information der Politik) mit den Fraktionsgeschäftsführern gesprochen werden, da dieser – ab Kommunen bestimmter Größenordnung hauptamtliche – Personenkreis am besten die Ausstattung und Nutzungsprofile ihrer Fraktion einschätzen können. Zudem haben die Geschäftsführer in ihren Fraktionen oft die Rolle von Multiplikatoren oder Impulsgebern – gerade bei technisch-organisatorischen Fragen. Schließlich sind sie diejenigen Personen, die sich in den Rathäusern auch mal überfraktionell über Arbeitsabläufe und Prozessorganisation austauschen. Erst wenn sich daraufhin kein ausreichend klares Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 163 Leitfaden Ratsinformationssysteme Bild ergeben sollte, muss ein einfacher Fragebogen mit dem oben aufgeführten Inhalt entwickelt werden, der mit der nächsten Ratspost verteilt wird. Wer die Fragen stellt und auswertet und in welcher Form dies geschieht, ist vor Ort individuell auf Grundlage der bereits vorliegenden Informationen und auch im Hinblick auf die Bereitschaft der Beteiligten zum Dialog zu klären. Nach Möglichkeit sollte die Federführung durch die mittlere oder eine höhere Führungsebene sichergestellt sein: Amtsleitung, Fachbereichsleitung, Beigeordnete. Die Konsultation und Einbeziehung von Experten (EDV-Abteilung, Amt für Datenverarbeitung/Statistik) ist unerlässlich. Schritt 4: Sensibilisieren Sie die Politik/Ihre Kollegen im Rat und klären Sie Erwartungshaltungen und Ziele. Steht die Einführung eines RIS auf einer gesicherten Basis? Wie groß ist das geäußerte Interesse (aber auch die u.U. geäußerte Skepsis) wirklich? Welche Erwartungen werden von den Fraktionen wie auch von der Verwaltung an ein zukünftiges RIS gestellt? Diese Fragen gilt es im Dialog zu klären. Für diesen Austausch eignen sich gesonderte Veranstaltungen, wie z.B. Klausurtagungen, die sich ausschließlich diesem Thema widmen,um dessen Wichtigkeit zu betonen. Auf Basis der in der Bestandsaufnahme gewonnenen Erkenntnisse sollte eine Auftaktveranstaltung organisiert werden, auf der zunächst die Ergebnisse der Umfrage (aus Schritt 1) vorgestellt werden. Ein wichtiger Zweck hierbei sind nicht nur die Zielklärung, sondern auch möglichst viele Nutzer im Rat (aber auch in der Verwaltung) für das Thema zu gewinnen. Durch die Diskussion der allgemeinen Ziele – idealerweise ergänzt durch die Vorstellung eines positiven Fallbeispiels – soll für nachhaltige Unterstützung geworben werden. Veranstaltungsart Für diesen Auftakt sollte man keine gewöhnliche Ausschuss- oder Ratssitzung nutzen, sondern eher einen gesonderten Workshop/eine Klausurtagung vorsehen. Die Veranstaltung sollte ■ von der Verwaltungsleitung ausdrücklich unterstützt werden – im Idealfall nimmt der Bürgermeister, zumindest aber der erste Beigeordnete selbst teil, ■ parteiübergreifend (d.h. mit Vertretern aus jeder Fraktion) besetzt sein, nicht nur mit den Vorständen und den IT-Profis aus den Fraktionen besetzt sein, sondern auch mit ›normalen‹ Ratsmitgliedern, ■ mit Hilfe von Moderationstechnik gestaltet werden – optimalerweise durch einen externen Moderator, der sich im Thema auskennt, ■ mit ihren Ergebnissen in einer verbindlichen Vereinbarung dokumentiert werden. ■ Erfahrungsgemäß ist es für die Diskussion sehr hilfreich, zusätzlich einen Fachmann aus einer anderen Kommune/einem anderen Kontext berichten zu lassen,der über eigene Erfahrungen mit RIS referiert und für Rückfragen zur Verfügung steht. Natürlich können Fachmann und Moderator in Personalunion auftreten. Schritt 5: Fassen Sie einen Grundsatzbeschluss im Rat. Schließen Sie eine Zielvereinbarung zwischen Rat und Verwaltungsspitze ab. Vergessen Sie dabei nicht die ressourcenbezogenen Rahmenbedingungen. Im Anschluss an die Auftaktveranstaltung sollte mit Hilfe der protokollierten Rahmenbedingungen, Zielerwartungen und Informationsanforderungen der Ratsmitglieder ein aus ihrer Sicht ›ideales‹ RIS strukturiert und operationalisiert werden. Die Eckdaten müssen noch nicht im Detail festgelegt sein, da erst eine umfangreiche Marktrecherche näheren Aufschluss über Leistungsmöglichkeiten und Kosten geben wird. Gleichwohl sollten die Eckdaten die Basis für eine Vereinbarung liefern, die zwischen Rat und Verwaltung getroffen wird. Sie ist in einen Grundsatzbeschluss im Hauptausschuss (oder im Rat) einzubetten und sollte folgende Punkte beinhalten: 1. Ein RIS mit bestimmter Leistungsfähigkeit (grobe Kategorie!) soll implementiert werden. 2. Die Implementation soll bis zu einem festgelegten Termin erfolgen. 3. Die hierfür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen werden bereitgestellt, und zwar in einer vereinbarten maximalen Höhe. 4. Die Verwaltung stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen – auch solche aus der Vergangenheit – unverzüglich in die im Aufbau befindlichen Datenbanken des zukünftigen RIS eingestellt werden und garantiert, dass für diesen 163 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 164 Leitfaden Ratsinformationssysteme erhöhten Einmalaufwand die benötigten Kapazitäten bereitgestellt werden. 34 5. Es wird eine angemessene Frist ab Installation des Systems vereinbart, bis zu der diese Prozesse abgeschlossen sein müssen. 6. Ein Verantwortlicher (Beauftragter oder RIS-AG) beschafft die benötigten Informationen (Anforderungskatalog, Angebotslage im Markt, voraussichtliche Kosten). 7. Neben der operativen Verantwortung der Arbeitsgruppe bzw. des Beauftragten hat ein Mitglied des Gemeindevorstands die Steuerungsverantwortung. 8. Definiert werden abschließend die nächsten Schritte, die Verantwortlichkeiten für diese und ihre Terminierung. Je nach Interessenlage und Zielklarheit unter den Beteiligten (große oder geringe Offenheit für neue Medien, eindeutiges Meinungsbild am Ende der Veranstaltung oder Nachklärungsbedarf) kann die Zielvereinbarung auch direkt in die Auftaktveranstaltung integriert werden. Hier ist vor Ort eine angemessene Verfahrensweise zu vereinbaren. Schritt 6 Erstellen Sie ein Pflichtenheft: Welche sind die operationalen Leistungsanforderungen an Ihr zukünftiges RIS? Nun geht es darum, die erzielten Vereinbarungen in Kaufkriterien zu überführen und auf der Basis der Zielvereinbarung eine Liste mit inhaltlichen Minimal- und Maximalanforderungen, Obergrenzen und den nötigen Konsequenzen, etwa für die Schulung der Nutzer, die technische Infrastruktur, den Anschaffungspreisen und Folgekosten usw. anzufertigen. Das Pflichtenheft sollte sich zum einen an den in formulierten Leistungskategorien orientieren und zum anderen nach verschiedenen Aspekten gegliedert sein. Zum Beispiel können dies sein: Welche Inhalte sollten in einem RIS gespeichert, transportiert und abrufbar gemacht werden? ■ Wie differenziert soll die Kommunikation im RIS möglich sein? ■ Welche Ausbaufähigkeit sollte es aufweisen? ■ 34 Welche Infrastruktur im bestehenden Server/Netzwerk wird benötigt? ■ Welche Kriterien für die Bedienungsqualität sind festzulegen? ■ Wie groß kann der Schulungsaufwand für das RIS sein? ■ Welche Kostenkorridore sind realistisch (Anschaffungskosten, laufende Kosten: Pflege, Aktualisierungen und Schulungen)? ■ Wer erstellt das Pflichtenheft und wem wird es vorgelegt? Dieses Pflichtenheft sollte von der RIS-Arbeitsgruppe erstellt werden. Wird es vom RIS-Beauftragten alleine verfertigt, sollte dieser sich unbedingt von den IT-Experten (EDV-Abteilung) und Vertretern der Fraktionen unterstützen lassen. Allerdings: Je kleiner die Gruppe, desto arbeitsfähiger ist sie. Schritt 7 Strukturieren Sie die Angebotsvielfalt durch eine aktuelle Marktrecherche: Welche Anbieter sind mit passenden Produkten auf dem Markt? Worin unterscheiden sie sich? Anmerkung: Schritt 6 und Schritt 7 müssen nicht unbedingt aufeinander erfolgen. Es kann durchaus sinnvoll sein, das Pflichtenheft auf Basis der Angebotsanalyse zu erstellen. Das heißt, Marktrecherche und Pflichtenheft können auch simultan erstellt werden.Was die Angebotsanalyse betrifft,sind zwei Schritte zu gehen: 1. Zunächst sollte die RIS-Arbeitsgruppe eine Zusammenstellung von Anbietern und Produkten erstellen, die grundsätzlich für die definierten Anforderungen geeignet sind. Die Leistungsmerkmale der Anbieter sind den Kosten gegenüber zu stellen. Nach der Erstellung einer solchen ›Longlist‹ sollten diejenigen Anbieter eingekreist werden, die gemäß Produktinformation und anderer Referenzen (Berichte Dritter) in einem günstigen Preis-Leistungsverhältnis stehen. Die offenkundig ungünstigen Anbieter werden von der Liste gestrichen. So haben Sie sich für eine ›Shortlist‹ von Anbietern entschieden, die Sie zur Produktpräsentation einladen. An der mangelhaften (Motivation der Verwaltung zur manchmal aufwändigen, aber einmaligen) Einspeisung vorhandener Unterlagen scheitern viele bestehende RIS, da die Systeme dann nur eine leere Hülle sind und die Partner in Rat und Verwaltung „die Kurve nicht mehr kriegen“, die sich immer weiter aufbauende Bugwelle von einzupflegenden Informationen abzuarbeiten. 164 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 165 Leitfaden Ratsinformationssysteme 2. Verzichten Sie auf keinen Fall darauf, die ShortlistAnbieter persönlich einzuladen, ihre Produkte vor der Arbeitsgruppe (oder bei Interesse im Rahmen einer größeren Sitzung) ausführlich vorzustellen. Dazu sollte man sich Demo-Versionen zeigen lassen. Erst die konkrete Inaugenscheinnahme ermöglicht einen Eindruck von der praktischen Qualität der Produkte. Erst die Präsentation vor Ort unter Einbeziehung der Nutzergruppen vermittelt Ihnen einen eigenen, subjektiven Eindruck von der Zweckmäßigkeit Ihres zukünftigen Systems. Schritt 8: Klären Sie die Kosten vor der Auftragsvergabe: Wer trägt die Hauptlast der Kosten? Wer beteiligt sich an den Kosten? Wem kommen mögliche Einsparungen zu Gute? Wenn die RIS-Arbeitsgruppe sich auf einen Anbieter oder zumindest auf zwei oder drei Optionen geeinigt hat, sollte man diese Angebote dem Gremium zur Entscheidung vorlegen, das auch den Grundsatzbeschluss gefasst hat. Eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz ist in diesem Zusammenhang, Optionen der Kostenträgerschaft anzubieten bzw. diese gemeinsam mit den Nutzern (interfraktionelle AG oder Teilnehmerkreis aus der Auftaktveranstaltung) zu entwerfen. Bei der Ausstattung der Ratsmitglieder mit der notwendigen Infrastruktur taucht sofort die Frage auf, ob die Hardware und Software privat bezahlt werden muss, ob eine Infrastruktur bereits besteht (etwa bei Selbständigen oder Lehrern), ob private Investitionsbereitschaft zu erwarten ist und inwiefern die Stadt die Ausstattung komplett oder anteilig bezuschussen will. Weiterhin ist zu klären, inwieweit Ratsmitglieder ihre u. U. von der Stadt bezuschusste Ausstattung auch privat nutzen dürfen. Viele Kommunen, die RIS verwenden, sind bereits dazu übergegangen, im Regelfall ihren Mandatsträgern pauschale Zuweisungen zu geben und die Anschaffung bzw. Erneuerung der Geräte den Ratsmitgliedern zu überlassen, da ohnehin ein beträchtlicher Teil der Mandatsträger über EDV und Internetanschluss verfügt. Weiterhin sollte geklärt werden, ob Ratsmitglieder, die durch das RIS – sofern dies nach der jeweiligen Lage zulässig ist – komplett auf Post und Papier verzichten wollen, die eingesparten Kosten angerechnet bekommen. Schritt 9: Planen Sie die nötigen Schulungsmaßnahmen ein: Wer führt die Schulungen durch? Für wen? Wie lange/ wie aufwändig müssen die Schulungen sein? Achten Sie darauf, dass der IT-Anbieter, für den Sie sich entschieden haben, die nötigen Schulungen in das Angebot integriert. Stellen Sie sicher, dass eine laufende qualifikatorische Betreuung gegeben ist. Diese kann durch den Anbieter erfolgen oder durch entsprechend ausgebildetes eigenes Personal der Verwaltung. In der Regel sind die Anwendungen der RIS einfach zu erlernen und benötigen kein umfangreiches IT-Vorwissen mehr. Oft sind es bei bisherigen Nicht-Nutzern vielmehr die inneren Hemmschwellen, die zu überwinden sind und – wohlwollende aber nachdrückliche – Unterstützung von außen benötigen. Wer die üblichen MS-Office-Produkte oder andere Anwenderprogramme im Bereich Textverarbeitung, Internet und E-Mail leidlich kennt, hat auch mit einem RIS keine Probleme. Nur die Spezifika des betreffenden Programms müssen dann noch erlernt und eingeübt werden. Hierfür sollten ausführliche Schulungsveranstaltungen angesetzt werden, die mit Hilfe des Anbieters durchgeführt werden. Es muss weiterhin gesichert sein, dass Nachrücker im Rat oder neue Ratsmitglieder nach einer Kommunalwahl die Chance haben, sich ebenso fundiert mit dem RIS vertraut zu machen wie die Mandatsträger der ersten Stunde. Hierfür müssen verwaltungsseitig Personalkapazitäten bereitgestellt werden. Ein anderer Weg ist, dass die Fraktionen intern ein RIS-Mentorensystem aufbauen oder einen ›Beauftragten‹ bestimmen, der für die Einführung von neuen Mitgliedern, möglicherweise aber auch für den Ausbau des RIS durch weitere Module zuständig ist. Auch die Ausgaben für diese Maßnahmen sind in die Folgekostenberechnung des Investitionsprogramms einzubeziehen. Schritt 10 Evaluieren Sie den Erfolg: Wird das RIS intensiv genutzt? Wie ist die Zufriedenheit? Gibt es Ausbauoder Änderungsbedarf? In regelmäßigen Abständen, zumindest aber ein halbes bis ein Jahr nach der Implementierung Ihres RIS, sollten Sie eine Evaluation durchführen. Diese legt die technische Leistungsfähigkeit im Echtbetrieb, die Akzeptanz des RIS unter den Räten, mögli165 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:01 Uhr Seite 166 Leitfaden Ratsinformationssysteme che Fehler und Verbesserungspotenziale, Ausbaubedarfe und letztendlich die Zufriedenheit mit dem angeschafften System offen. Die Fragen sollten dabei nicht nur den Nutzern im Rat gestellt werden, sondern auch dem Ratsservice und den für die technische Pflege zuständigen Personen in der Verwaltung. Prüfen Sie auch, ob und inwieweit Sie mit dem bestehenden RIS ein Bürgerinformationssystem aufsetzen wollen. Die Evaluation sollte unter anderem diese Fragen beantworten: 1. Sind die Nutzer allgemein zufrieden mit dem RIS? 2. Findet das System ausreichende Akzeptanz im Rat? 3. Wird das RIS auch in der Verwaltung unterstützt? 4. Hat die Anwendung des RIS zur Erreichung der schon obengenannten Ziele erfüllt: ■ Zeitersparnis und Entlastung der Ratsmitglieder von Zeitfressertätigkeiten ■ verbesserte Informationsbasis und dadurch höheres Niveau der politischen Beratungen ■ interessantere, weniger abschreckende Ratsarbeit ■ Informationstransparenz innerhalb der Fraktionen ■ gesteigertes Bewusstsein für e-Government ■ höhere Verwaltungseffizienz durch weniger Anfragen und Störungen ■ mehr Bürgernähe 5. Hat es die in ihrer Auftaktveranstaltung formulierten spezifischen Ziele erfüllt? (Aspekte, die Sie gesondert mit Ihren Partnern vereinbart haben) 6. Wenn nein, warum sind die betreffenden Ziele nicht erfüllt worden? 7. Wie ist die allgemeine Nutzungsintensität des RIS (zeitliche und inhaltliche Kriterien)? 8. ›Digital divide‹ im Rat: Wird das RIS in den einzelnen Fraktionen und ggf. auch innerhalb der Fraktionen unterschiedlich stark genutzt? Könnte dies langfristig zu Spannungen führen? Welche Vorschläge werden gemacht? 9. Bei Unzufriedenheit mit einzelnen Elementen des Systems: Welche konkreten Verbesserungen schlagen die Nutzer des RIS vor? 10. Bei Nichtnutzung: Aus welchen Gründen verzichten Ratsmitglieder auf das RIS? Kann man diese Gründe ausräumen? Wenn ja, wie? 11. Besteht weiterer Schulungsbedarf? 12. Muss das System aktualisiert oder ausgebaut 166 werden, insbesondere mit Blick auf ein umfassendes e-Government? 13. Wie gut ist die Zusammenarbeit mit bzw. die Betreuung durch den IT-Anbieter? 14. Hat das RIS zu Kosteneinsparungen geführt, wo sind weitere Einsparpotenziale? 15. Welche Kosten verursachte das RIS im Vergleich zur ursprünglichen Prognose? 16. Wie aktuell ist das RIS? In welchen Intervallen werden die Daten gepflegt? 5. Fallbeispiel Emsdetten: Wie sich die Ratsarbeit durch das Ratsinformationssystem verändert hat Andreas Hoge, 1. Beigeordneter der Stadt Emsdetten und Geschäftsführer der KAAW (Kommunale ADVAnwendergemeinschaft-West) Die Globalisierung von Informationen, Wissen, Produkten und Dienstleistungen hat nicht nur für die Wirtschaft und für den Einzelnen, sondern auch für die Kommunen unmittelbare Auswirkungen. Zur Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit müssen die Kommunen die neuen Medien für sich nutzbar machen. Die Frage ist bereits heute nicht mehr ob, sondern wie sich eine Verwaltung im Internet präsentiert. Denn am Netz als der Kommunikationsplattform der Zukunft kommt keiner mehr vorbei. Dienstleistungs- und Kundenorientierung sind zu Leitbildern in der Verwaltung geworden. Die konsequente Verzahnung interner und externer Arbeitsvorgänge durch die Internettechnologie kann diese Neuausrichtung der Verwaltung unterstützen. Sinnvoll eingesetzt vervielfacht die Einbindung der neuen Technologien die bisherigen Effekte der Neuen Steuerungsmodelle und unterstützt so den Schritt zur nächsten Stufe: der Bürgerkommune. In diesem Sinne hat die Stadt Emsdetten es sich zum Ziel gesetzt, dem Bürger durch das kommunale Internetangebot zeit- und ortsunabhängig Dienstleistungen anzubieten und ihm zugleich neue Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten anzubieten. Mit der Einführung des Rats- und Bürgerinformationssystem geht die Stadt Emsdetten ein weiteren Schritt auf dem auf dem Weg zu einem ganzheitlichen ›e-Government‹. Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:02 Uhr Seite 167 Leitfaden Ratsinformationssysteme 5.1 Die Vorgeschichte Der Kommunale Sitzungsdienst bei der Stadt Emsdetten wurde bis 1990 ohne EDV-Unterstützung durchgeführt. Durch die fortschreitende Vernetzung mit Terminals des damals vorhandenen BullZentralrechner wurde bereits Anfang 1989 die Forderung nach einer automatisierten Sitzungsbearbeitung laut. Ziel war es, die Rats- und Ausschussvorlagen im Erscheinungsbild zu vereinheitlichen und die Arbeit des Sitzungsdienstes zu optimieren und zu vereinfachen. Auf Initiative einiger größerer Gemeinden trat daraufhin im Juni 1989 ein Arbeitskreis ›Kommunaler Sitzungsdienst‹ auf Kreisebene zusammen. Dieser Arbeitskreis mit Vertretern aus sieben Kommunen entwickelte in Zusammenarbeit mit Computerspezialisten einen Anforderungskatalog für ein Sitzungsdienstprogramm und begleitete die weitere Entwicklung. Das Programm einschließlich des Moduls Sitzungsgeldabrechnung kam schließlich ab 1991 bei der Stadt Emsdetten zur Anwendung. Ab Januar 1996 wurde das Programm auf eine Windows-Version umgestellt. Nach zahlreichen Verbesserungen bzw. Programmänderungen wurde im November 2001 ein Ratsinformationssystem im Intranet/Internet für Bürger, Politik und Verwaltung hinzugenommen. 5.2 Rats-/Bürgerinformationssystem Informationen über die Arbeit der Gemeinde- und Stadträte finden sich auf den Internetseiten der Kommunen eher selten und wenn, dann sind sie nicht sehr ausführlich. Es reicht beileibe nicht aus, die Namen der gewählten Vertreter, ihre Parteizugehörigkeit und die Zusammensetzung der Gremien zu nennen. Alle Termine, der Stand der Beratungen, Beschlüsse und die Niederschriften von Sitzungen sollten zum Pflichtteil der Onlineveröffentlichung gehören. Daher war mit der Einführung eines Bürger-/Ratsinformationssystems beabsichtigt, die Kommunikationsbarrieren zwischen der Verwaltung, dem Rat und den Bürgern abzubauen, ■ mehr Transparenz zu schaffen und die Informationszugänge zu verbessern, ■ die Beteiligung der Bürger/innen zu erleichtern, ■ flexiblere Arbeitszeiten der ehrenamtlich tätigen ■ Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/innen zu ermöglichen. Die gehegten Erwartungen hinsichtlich des Informationssystems haben sich erfüllt. Seit dem 01. November 2001 können sich Internet-Nutzer über die Internetseiten der Stadt Emsdetten nicht nur die Ergebnisse der politischen Beratungen im Rat sowie in den Ausschüssen online auf den Bildschirm holen, mit Suchbegriffen recherchieren und Angaben zu Ratsmitgliedern erfahren, sondern auch schon vorab die öffentlichen Beschlussvorlagen einsehen. Durch die Erweiterung des vorhandenen Sitzungsdienstprogramms um ein Internetmodul war dies für die Stadt Emsdetten ein relativ einfacher Schritt. Neben dem freien Zugriff auf ein Bürgerinformationssystem mit den öffentlichen Dokumenten im Internet konnte parallel ein Ratsinformationssystem mit einem gesicherten Zugriff für Ratsmitglieder auf alle öffentlichen und nichtöffentlichen Dokumente im Internet aufgebaut werden. Ausgangspunkt für diese Neuerung im Rathaus Emsdetten war, die politischen Beratungen in den Ratsgremien möglichst weiten Bevölkerungskreisen zugänglich zu machen. Die Ratssitzungen sind öffentlich, auch die meisten Ausschussberatungen finden nicht hinter verschlossenen Türen statt. Warum kann die Öffentlichkeit sich nur in, aber nicht über die Sitzung informieren? Das Ziel lautete daher: Zu jeder Zeit und von jedem Ort sollte der Zugriff auf Beschlussvorlagen und Beratungsergebnisse möglich sein. Mit dem Internet besteht ein Medium, das diese Vorgaben exzellent umsetzen kann. Das Ergebnis ist ein Rats- und Bürgerinformationssystem, das ohne zusätzlichen Aufwand aktuelle Informationen zu Sitzungsterminen, Rats- und Ausschussmitgliedern, Vorlagen, Beratungsergebnissen und Protokollen enthält. Bereits in der täglichen Arbeit kennzeichnen die Sitzungsdienstmitarbeiter alle erzeugten bzw. geänderten öffentlichen und nichtöffentlichen Dokumente mit einem Freigabe-/Archivstatus für den späteren Export. Je nach Bedarf werden die Daten in das RIS exportiert. Zusätzlichen Komfort bietet die integrierte Volltextrecherche. Sie ermöglicht die Suche nach Worten bzw. Wortfragmenten. Das Auffinden der Suchbegriffe wird in den Dokumenten durch farbige Markierungen unterstützt. Ebenfalls vorhanden ist eine Darstellung der Sitzungs167 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:02 Uhr Seite 168 Leitfaden Ratsinformationssysteme termine des laufenden Jahres. Das eingerichtete Programm garantiert eine einfache Aktualisierung der Informationen. Damit wird die Internetpräsenz der Stadt Emsdetten nicht zu einer weiteren, zeitund kostenintensiven Aufgabe. Vielmehr stellt sie ein Nebenprodukt der eigentlichen Arbeit der Verwaltung dar. Das Bürgerinformationssystem ist eingebunden in das Internetangebot der Stadt Emsdetten unter www.emsdetten.de (Schaltfläche: Rathaus, Rat und Ausschüsse, Bürgerinformationssystem). 5.3 Infosystem für die Mandatsträger (Ratsinformationssystem) Ergänzend zu den frei zugänglichen Informationen im Bürgerinformationssystem erhalten Rats- bzw. Ausschussmitglieder in diesem Teil je nach Mandatsfunktion und Berechtigung Zugang auch zu allen nichtöffentlichen Daten des Sitzungsdienstes. Voraussetzung ist jeweils die vorherige Freigabe der öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Dokumente durch die Sitzungsdienstmitarbeiter. Das Ratsinformationssystem verfügt zusätzlich über ein persönliches Menü. Darüber hinaus kann sich jeder Mandatsträger über seine persönlichen Termine und Dokumente informieren. Das persönliche Profil erlaubt es, interaktiv weitere Informationen wie den beruflichen Werdegang und Stellungnahmen zu aktuellen politischen Themen oder Privates zu hinterlegen. 168 Auch Mitteilungen können von einer Person zu einer anderen oder einer Personengruppe (z.B. an alle Ausschussmitglieder) versandt werden. Der Nutzen des Ratsinformationssystems liegt primär in der schnelleren Verfügbarkeit und dem einfacheren Zugriff auf Informationen und führt damit (nach einer gewissen Anlaufzeit) zu einer Entlastung des Rats wie auch der Verwaltung (viele Rechercheaufträge fallen weg). Die Konsequenz ist, dass der Rat auf besserer Informationsgrundlage Anträge stellt und Beschlüsse fasst. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige und vollständige Vorhaltung aller Unterlagen sowie die flexible und benutzerfreundliche Aufbereitung der Daten. Damit es nicht erforderlich ist, sich täglich in das System einzuloggen, um nach neu eingestellten Vorlagen oder Niederschriften zu suchen, wäre es wünschenswert, wenn das einzelne Ratsmitglied per E-Mail über neu eingestellte Unterlagen im Ratsinformationssystem informiert wird. An der Weiterentwicklung des Ratsinformationssystem in Richtung solcher Verbesserungen wird ständig gearbeitet. Für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger wurden bislang 26 Zugänge beantragt und eingerichtet. Zur Zeit besteht der Rat einschließlich Bürgermeister aus 45 Mitgliedern. 56 Sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner sind zusätzlich in den Ausschüssen vertreten. Die Nutzer des Ratsinformationssystems befinden insbesondere die Bereiche Terminliste, Vorlagen und Recherche für gelun- Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:02 Uhr Seite 169 Leitfaden Ratsinformationssysteme gen. Insbesondere der letzte Bereich erspart den Ratsmitgliedern viel Zeit und macht die umfangreiche Archivierung von Vorlagen und Niederschriften in Papierform überflüssig. Der jederzeitig mögliche Zugriff auf die Archiv- und Datenbankfunktionen, die schnelle Einsicht in ständig aktualisierte Datenbestände, macht das System so zu einem sehr sinnvollen Arbeitsinstrument. 5.4 Das Ratsinformationssystem im Detail Mit dem Ratsinformationssystem kann der Sitzungsdienst mit den bisherigen Vorlagen und Formularen termingerecht durchgeführt werden. In gewohnter Windows-Umgebung wird weiterhin die volle Funktionalität von Microsoft Word genutzt. Die Sitzungsdienstarbeit wird durch aktuelle 169 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:02 Uhr Seite 170 Leitfaden Ratsinformationssysteme Hinweise zu Terminen und Wiedervorlagen unterstützt. Jederzeit kann der aktuellen Status der Sitzungen erkannt werden,und es ist ein Überblick über den Stand der Vorlagen möglich. Die Vor- und Nachbearbeitung der Sitzungen kann komfortabel und effizient erledigt werden. Recherchen sind mit umfangreichen Suchfunktionen einfach zu erledigen. Die Erstellung von: • Serienbriefdaten mit vielen Selektionsmöglichkeiten, • Vorlagen, Anträgen, Anfragen, Mitteilungen, • Tagesordnungen/Einladungen/Bekanntmachungen, • Beschlussempfehlungslisten, Niederschriften/Anwesenheitslisten/Auszüge aus den Niederschriften/Beschlussblättern erfolgt komfortabel und automatisiert. Alle benötigten Daten werden nur einmal erfasst. Für den Beschlussvorschlag, die Sachdarstellung, abweichende Beschlüsse und Wortmeldungen werden eigene Textbausteine angelegt. Diese Textbausteine lassen sich in nachgelagerten Funktionen wieder verwenden. Das Programm terminiert die Beratungsfolge und überträgt sie in die Sitzungsvorlage und stellt alle Sitzungsvorlagen eines Termins nach vorgegebenen Ordnungskriterien zu einer druckreifen Tagesordnung zusammen.Ein Beschlussprotokoll wird vollautomatisch zur Verfügung gestellt und korrespondiert mit einer Beschlussempfehlungsliste, die vor 170 der Sitzung vorliegt ist. Die Daten der Anwesenheitsliste werden an das integrierte Modul Sitzungsgeldabrechnung übergeben. Der Sitzungsdienst kann frei ausgestaltet werden und bietet die Möglichkeit, jederzeit in den Bearbeitungsablauf einzugreifen. Es verfügt über einen umfangreichen Zugriffsmechanismus (lesen/schreiben, Ämter/Fachbereiche, öffentlich/nichtöffentlich und einzelne Funktionen). Das Sitzungsdienstprogramm stellt sich vollkommen auf die vorhandenen Formulare ein. Neben den Standardformularen lassen sich weitere Vordrucke mit beliebigem Inhalt generieren. Vielfältige Einstellmöglichkeiten gestatten einen individuellen Zuschnitt der Sitzungsdienstarbeit. Frei kann entschieden werden, mit welchen Ablauf-, Freigabe- und Kontrollfunktionen gearbeitet werden soll. 5.5 Das Internetmodul im Detail Das Ratsinformationssystem beinhaltet auch ein Internetmodul. Dadurch können vollautomatisch ausgewählte Sitzungsdienstdaten im Internet/ Intranet veröffentlicht werden. Das Internetmodul enthält einen eigenständigen Datenbestand, der im Internet oder Intranet veröffentlicht wird. Je nach Bedarf werden die im Sitzungsdienstprogramm verwalteten Daten exportiert. Die Grundeinstellungen des Moduls bestimmen hierbei den Umfang und die Zeitspanne der betreffenden Daten. Zudem kann Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:02 Uhr Seite 171 Leitfaden Ratsinformationssysteme das Internetmodul leicht und ohne großen Aufwand an das anwenderspezifische Design der kommunalen Internetseiten angepasst werden. Neben dem öffentlichen Zugang als Bürgerinformationsportal im Internet können parallel öffentliche und nichtöffentliche Dokumente als Ratsinformation in einem hausinternen Intranet oder einem gesicherten Internetbereich abgelegt werden. Zu den Informationen, die im Internet/Intranet veröffentlicht werden können, gehört der Aufbau der Verwaltungsstruktur sowie Informationen zu Fachdiensten, Gremien, Fraktionen, Mandatsträgern, Sitzungsterminen, Bekanntmachungen, Einladungen, Niederschriften, Beschlüssen und archivierten Dokumenten.Während der täglichen Arbeit können die Dokumente durch eine explizite Freigabe für den nächsten Exportlauf vorbereitet werden. Die zu veröffentlichenden Daten für das Internetmodul werden mit einem zeitgesteuerten Funktionsaufruf bereitgestellt, so dass keinerlei weiteren zusätzlichen Transfer-, Kopier- oder Exportfunktionen gestartet werden müssen. Eine Protokollfunktion verzeichnet detailliert jedes exportierte Dokument. Alle abgerufenen Daten präsentieren sich in übersichtlichen Tabellen. Über markierte Links kann in weitere Detailanzeigen verzweigt werden. Auf separate Anlagen zu Dokumenten wird in Form eines eigenen Links mit Tipptext zum Inhalt und einer Größenangabe hingewiesen. 5.6 Ausblick Die Einführung des Bürger- und Ratsinformationssystems steht am Anfang weiterer Entwicklungen, bei denen Informationen aus der Verwaltung und der Ratsarbeit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Ist der Zugang für alle Ratsmitglieder gewährleistet und würden alle Ratsmitglieder auf Papiervorlagen verzichten, könnte die vollkommen papierlose Arbeit zwischen Rat und Verwaltung Realität werden. In einem ersten Schritt könnten die Ratsmitglieder, die das Ratsinformationssystem benutzen, auf die Zusendung der Unterlagen in Papierform verzichten. Im Jahr 2001 wurden ca. 270.000 Blatt Papier an Einladungen, Vorlagen und Niederschriften verteilt. Allein dadurch entstanden der Stadt Kosten in Höhe von ca. 13.200 2. In diesem Betrag sind die Zustellkosten noch nicht enthalten. Bei Verzicht auf Unterlagen in Papierform ist es sicherlich sinnvoll und notwendig, einen Zuschuss für Ausdruckkosten an die Ratsmitglieder zu zahlen. Finanzielle Einsparungen werden durch die Einführung des Ratsinformationssystems nicht unmittelbar entstehen, aber auch die anderen Vorteile rechtfertigen die Umstellung. Der ehrenamtliche Rat besteht natürlich nicht nur aus Computerbegeisterten, d.h. alle Ratsmitglieder und Fraktionen müssen sich erst an das neue Sys171 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:02 Uhr Seite 172 Leitfaden Ratsinformationssysteme tem gewöhnen und die Vorteile für die tägliche Ratsarbeit erkennen. Da das Programm logisch und einfach aufgebaut ist, ist der Schulungsaufwand minimal. Bisherige Internetnutzer unter den Ratsmitgliedern kommen auch ohne Schulung mit dem Programm zurecht. Auch wenn die Stadt zur Zeit nicht beabsichtigt, Computer für die Ratsmitglieder anzuschaffen, nimmt die Akzeptanz und Benutzung des Ratsinformationssystems ständig zu. 6. ANHANG 6.1 Musterformulare Hans Venjakob, Stadt Rietberg In der Stadt Rietberg wird seit 1999 der gesamte Sitzungsdienst mit dem Computerprogramm SD Office (Firma Sternberg, Bielefeld) abgewickelt. Das Programm erfüllt alle wesentlichen e-GovernmentVoraussetzungen: Terminplanung, Einladungen, Tagesordnung, Beschlussvorlagen, Niederschriften, Recherche und Archivierung. Innerhalb der Verwaltung steht dieses Programm allen Fachbereichen und Abteilungen zur Verfügung. Der Informationsaustausch erfolgt hier seit der Einführung nahezu papierlos. Das Programm beinhaltet auch eine Internetschnittstelle. Alle öffentlichen Teile des Sitzungsdienstes werden nach Freigabe automatisiert im Internet zur Verfügung gestellt. Damit steht allen Interessierten über die Homepage der Stadt Rietberg www.rietberg.de seit Mitte 2000 ein umfangreiches Bürger- und Ratsinformationssystem zur Verfügung. Durch einfachen Mausklick erhält man schnell einen Überblick über die verschiedenen Ämter und Gremien mit den dazugehörigen Ansprechpartnern bzw. Mitgliedern und deren Funktionen. Der Terminkalender informiert über alle Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen. Über eine weitere Schaltfläche wird die Tagesordnung der Sitzungen angezeigt. Außerdem gelangt man hierüber auch zu den Beschlussvorlagen und den Beschlüssen. Mittels umfassender Recherchemöglichkeit kann nach beliebigen Begriffen und Thematiken gesucht und Einblick in die entsprechenden öffentlichen Dokumente genommen werden. 172 Für die Bürger wird damit die Politik greifbarer und transparenter. Für Rat und Verwaltung fließen die Informationen schneller und kostengünstiger und sind gezielter nutzbar – zwei Argumente, welche die gute Resonanz auf das Online-Angebot erklären. Das Programm bietet auch die Möglichkeit, berechtigten Personen (also vor allem Rats- und Ausschussmitgliedern) über ein geschütztes Kennwort Zugang zu den nichtöffentlichen Informationen zu verschaffen. Als Voraussetzung müssen die berechtigten einen eigenen PC, möglichst einen ISDN-Anschluss, mindestens aber einen analogen Internetanschluss mitbringen. Inzwischen haben mehr als die Hälfte aller Ratsmitglieder ihr Interesse an dem (zumindest teilweise) papierlosen Informationsaustausch schriftlich erklärt. Mit den interessierten Rats- und Ausschussmitgliedern wird aus rechtlichen Gründen eine entsprechende Vereinbarung (siehe die nachfolgende Dokumentation) abgeschlossen, in der diese auf die postalische Zusendung der Unterlagen verzichten. Diese Vereinbarung trägt den bisher nicht geänderten Regelungen der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rietberg Rechnung, die nach wie vor eine Zustellung von gedruckten Dokumenten vorsehen. Rats- und Ausschussmitglieder, die nicht an dem teilweise papierlosen Informationsaustausch teilnehmen, erhalten – wie bisher auch – postalisch oder durch Zustellung ihre Vorlagen. Bei den am teilweise papierlosen Informationsaustausch teilnehmenden Rats- und Ausschussmitgliedern wird auf das Versenden der Vorlagen verzichtet. Ihnen stehen die Unterlagen im Internet zur Verfügung. Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:02 Uhr Seite 173 Leitfaden Ratsinformationssysteme 6.1.1 Rechtsvorschriften, die dem Beispiel in Rietberg zugrunde liegen (Auszüge) Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO) § 47 (2) Die Ladungsfrist, die Form der Einberufung und die Geschäftsführung des Rates sind durch die Geschäftsordnung zu regeln, soweit hierüber nicht in diesem Gesetz Vorschriften getroffen sind… § 52 (1) Über die im Rat gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen… d) die behandelten Beratungsgegenstände, e) die gestellten Anträge; Sachbeiträge einzelner Ratsmitglieder sind auf deren ausdrücklichen Wunsch zu protokollieren, f) die gefassten Beschlüssen und die Ergebnisse von Wahlen, g) die Namen der Ratsmitglieder, die gem. § 31 GO an der Beratung und Entscheidung nicht mitgewirkt haben. 6.1.2 Dienstanweisung für den Sitzungsdienst bei der Stadt Rietberg a) Allgemeines § 58 (2) Auf…das Verfahren in den Ausschüssen finden die für den Rat geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung… Hauptsatzung der Stadt Rietberg § 15 Das Verfahren des Rates und seiner Ausschüsse ist in einer Geschäftsordnung zu regeln, die vom Rat zu beschließen ist. Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rietberg § 1 (2) Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder sowie an den Beigeordneten und die Amtsleiter. § 1 (3) In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Ihr können schriftliche Erläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten (Vorlagen) beigegeben werden. § 1 (4) Die örtlichen Medien sind über die öffentlichen Sitzungen des Rates regelmäßig vorher in geeigneter Weise zu unterrichten. § 24 (1) Über die im Rat gefassten Beschlüsse ist durch den Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss enthalten: a) die Namen der anwesenden und der fehlenden Ratsmitglieder, b) die Namen der sonstigen an den Beratungen teilnehmenden Personen, c) Ort,Tag sowie Zeitpunkt des Beginns einer etwaigen Unterbrechung und der Beendigung der Sitzung, Diese Dienstanweisung gilt für die Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Rietberg. Für Beiräte, Arbeitskreise o.ä. ist sie sinngemäß anzuwenden, soweit ihr andere Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Vorschriften der Gemeindeordnung NW und der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Rietberg in der jeweils geltenden Fassung gehen dieser Dienstanweisung vor. Für die Wahrnehmung der Aufgaben des Sitzungsdienstes bei der Stadt Rietberg steht das EDV-Programm SD Office zur Verfügung. Terminplanung – Sitzungsvorlagen – Einladung – Tagesordnung – und Niederschriften sind ausschließlich über dieses Programm abzuwickeln. b) Zuständigkeiten Der Sitzungsdienst wird zentral wahrgenommen vom Ratsbüro für den • Rat • Haupt- und Finanzausschuss • Wahlausschuss • Wahlprüfungsausschuss Im übrigen gilt nachstehende Zuständigkeitsregelung: • Bau-, Planungs- u. Verkehrsausschuss • FB V Bauen, Abt. 60 • Grundstücksausschuss • FB V Bauen, Abt. 23 • Kuratorium der Jugendfreizeitstätte ›Südtorschule‹ – FB III Schule & Soziales, Abt. 50 • Lenkungsgruppe – Stadtmarketing • FB I Innere Verwaltung, Abt. 04 173 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:02 Uhr Seite 174 Leitfaden Ratsinformationssysteme • Schul-, Kultur- u. Sportausschuss • FB III Schule & Soziales, Abt. 40 • Sozial-, Ausländer- u. Kindergartenausschuss • FB III Schule & Soziales, Abt. 50 • Umweltausschuss • FB IV Bürgerdienste, Abt. 36 • Werksausschuss • FB IV Bürgerdienste, Abt. 66 c) Terminplanung Die Sitzungstermine für den Rat und die Ausschüsse werden jeweils für 1 Jahr im Voraus festgelegt. Der Sitzungskalender wird zentral im Ratsbüro aufgestellt und mittels der o.a. Software in Abstimmung mit dem Bürgermeister, den Ausschussvorsitzenden und dem Beigeordneten geführt. Den Sitzungskalender erhalten alle Rats- und Ausschussmitglieder. Die Dienststellen der Verwaltung informieren sich über das Programm SD Office. d) Sitzungsvorlagen Nachtrags- oder Folgevorlagen erhalten die Drucksachennummer der ersten Vorlage und einen Zusatz. Beispiel: 1/2002 1. Ergänzung Beschlussvorlage Ist eine Vorlage in mehreren Gremien zu beraten, z.B. in mehreren Ausschüssen und abschließend im Rat, so ist für alle Gremien eine einheitliche Vorlage zu fertigen. Diese Vorlage dient als Beratungsgrundlage in allen zu beteiligenden Gremien. Als Beschlussvorschlag ist die Entscheidung so zu formulieren, wie sie das entscheidungsberechtigte Gremium zu treffen hat. Diese Beschlussvorlage enthält Angaben über die Beratungsfolge und die Sitzungstermine. Im ›Betreff‹ ist der Inhalt der Vorlage knapp, aber eindeutig anzugeben. Er dient auch als Bezeichnung des Tagesordnungspunktes. Vorlagen unterzeichnet grundsätzlich der fachlich zuständige Dezernent/Fachbereichsleiter. Nach der Unterzeichnung werden die Vorlagen im Programm SD Office freigegeben. Grundsatz, Arten und Vordrucke Vorlagen sind so rechtzeitig zu erstellen, dass sie zum Zeitpunkt der Einladung des 1. Beratungsgremiums zur Verfügung stehen. Es werden folgende Vorlagearten unterschieden: • Beschlussvorlage (Muster Anlage 1) • Mitteilungsvorlage (Muster Anlage 2) • Antrag/Anfrage (Muster Anlage 3) Drucksachennummer Alle Vorlagen erhalten durch das Programm SD Office eine Drucksachennummer. Die Drucksachennummer setzt sich aus der Jahreszahl und der fortlaufenden Nummer zusammen. Beispiel: 1/2002 Die Drucksachennummer hat eine Ordnungsfunktion. Sie • erleichtert die Recherche, • schafft die Verbindung zwischen der Tagesordnung und der Vorlage sowie zu anderen Vorlagen und Anlagen, • vereinfacht das Verfahren bei der Beratung und Beschlussfassung und • ist Grundlage für die Dokumentation. 174 Mitteilungsvorlage Durch eine Mitteilungsvorlage informiert die Verwaltung die politischen Gremien aus ihrer fachlichen Sicht z.B. über • noch nicht beschlussreife Angelegenheiten, • von der Verwaltung in eigener Zuständigkeit getroffene Entscheidungen, die den Rat oder die Ausschüsse interessieren könnten, • sonstige wichtige Angelegenheiten, z.B. über die bei der Ausführung eines Beschlusses auf getretenen Probleme. Für die Mitteilungsvorlage ist der Vordruck lt. Anlage 2 zu verwenden. Er wird auch verwendet für die Beantwortung von Anträgen und Anfragen der Fraktionen. Mitteilungsvorlagen unterzeichnet grundsätzlich der fachlich zuständige Dezenent/Fachbereichsleiter. Nach der Unterzeichnung werden die Mitteilungsvorlagen im Programm SD Office freigegeben. Anträge/Anfragen Anträge und Anfragen werden von den Fraktionen mit Hilfe des einheitlichen Vordruckes (Anlage 3) gestellt. Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:02 Uhr Seite 175 Leitfaden Ratsinformationssysteme e) Einladung und Tagesordnung Anhand der Anmeldungen zur Tagesordnung, der im Programm SD Office erstellten Vorlagen und der eingegangenen Anträge erstellt die für den Sitzungsdienst zuständige Dienststelle mittels SD Office die Tagesordnung und die Sitzungseinladung. Sind alle Sitzungsvorlagen rechtzeitig erstellt, geschieht dies automatisiert. Nach Unterzeichnung der Einladung ist diese im Programm SD Office freizugeben. Damit steht sie, soweit öffentlich, im Internet zur Verfügung, für berechtigte Rats- und Ausschussmitglieder auch der nichtöffentliche Teil. Die Fachabteilungen sind für die rechtzeitige Versendung der Einladung verantwortlich. Die Unterlagen sind spätestens einen Tag vor dem Absendetag zur Hausdruckerei zu geben. Rats- u. Ausschussmitglieder, die keine Vereinbarung über den teilweise papierlosen Informationsaustausch geschlossen haben, erhalten zusätzlich die im Programm SD Office erstellten Vorlagen. Die übrigen Rats- und Ausschussmitglieder informieren sich im Internet. f) Sitzungsprotokoll Das Ergebnis der Beratungen in den politischen Gremien ist in einem Protokoll in der Gegenwartsform festzuhalten. Zum Inhalt des Protokolls wird auf § 25 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rietberg verwiesen. Der Entwurf des Protokolls wird durch das Programm SD Office automatisiert mit den Beschlussvorschlägen der Vorlage erstellt. Wird bei der Beschlussfassung von der Vorlage abgewichen, ist die Beschlussdatei für die jeweilige Sitzung entsprechend zu ändern. Außerdem ist das Abstimmungsergebnis nachzutragen. Der wesentliche Beratungsverlauf ist unter der Schaltfläche ›Wortmeldungen‹ zu erfassen. Die Protokolle sind unverzüglich nach der Sitzung fertigzustellen und zur Unterschrift vorzulegen. Nach Unterzeichnung erhalten Protokollauszüge • die Fachabteilungen, die über den gefassten Beschluss informiert werden und/oder den Beschluss durchführen müssen, • bei Beschlüssen mit finanzieller Auswirkung die Finanzabteilung. Rats- und Ausschussmitglieder, die keine Vereinbarung über den papierlosen Informationsaustausch geschlossen haben, erhalten die Niederschrift wie bisher in P0apierform. Für alle übrigen Rats- und Ausschussmitglieder steht sie im Internet zur Verfügung. Ein Exemplar der Protokolle ist nach den allgemeinen Grundsätzen über die Aktensicherung und nach den Bestimmungen der Aktenordnung der Stadtverwaltung Rietberg gesichert und zusammengefasst aufzubewahren. Die Verpflichtung zur Archivierung erstreckt sich neben den Originalen der Sitzungsprotokolle auch auf die Anlagen, die u.a. die gefassten Beschlüsse sowie die Vorlagen der Verwaltung enthalten. g) Inkrafttreten Diese Dienstanweisung tritt am in Kraft. 6.1.3 Vereinbarungen zwischen der Stadt Rietberg und einem Rats- bzw. Ausschussmitglied über die Nutzung und Bezuschussung eines privateigenen PC zum Zwecke des papierlosen Informationsaustausches Präambel Im Rahmen des Pilotprojektes e-Government soll u.a. das Ratsinformationssystem weiter entwickelt und genutzt werden. In einem ersten Schritt wird der teilweise papierlose Informationsaustausch eingeführt. Ausgenommen sind Sitzungseinladungen unter Beifügung der Tagesordnung (§ 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rietberg vom 6. 11. 97) Zwischen der Stadt Rietberg und.......... wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Herr/Frau............... erwirbt einen zur Kommunikation mit der Stadtverwaltung Rietberg geeigneten PC und erklärt sich gleichzeitig bereit, den Informationsaustausch mit der Stadt über dieses 175 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:02 Uhr Seite 176 Leitfaden Ratsinformationssysteme Gerät vorzunehmen und vornehmen zu lassen (Empfangsbereitschaft). Zum Informationsaustausch kann auch ein bereits vorhandenes geeignetes Gerät verwendet werden. 2. Zur Beschaffung und Bereitstellung eines geeigneten PC bzw. zur Bereitstellung eines vorhandenen Gerätes gewährt die Stadt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von EUR. Die Auszahlung erfolgt auf entsprechenden Nachweis. 3. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar, solange die/der Zuschussempfänger(in) Mitglied im Rat oder in einem Ausschuss der Stadt Rietberg ist (Wahlzeit 1999 bis 2004). Bei vorzeitigem Ausscheiden ist der Zuschuss anteilig nach verbleibenden Restmonaten zu je 1/30 =...........EUR zurück zu erstatten. 4. Die/der Zuschussempfänger(in) verpflichtet sich ausdrücklich, auf Beschlussvorlagen zu Sitzungen des Rates oder der Ausschüsse und auf Niederschriften zu verzichten. Die Sitzungseinladungen mit zugehörigen Tagesordnungen, sowie etwaige sonstige, nicht digitale Unterlagen, werden weiterhin per Post zugestellt. 5. Für die Teilnahme an dem Informationsaustausch entsprechend dieser Vereinbarung erhält das Rats- oder Ausschussmitglied von der Stadt Rietberg ein Kennwort. Das Rats- oder Ausschussmitglied verpflichtet sich, dieses Kennwort 6. Die Stadt Rietberg behält sich das Recht vor, Nutzungsverhalten und Systemzugriffe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu protokollieren, um einen Mißbrauch des Systems zu verhindern und um statistische Grundlagen für die weiteren Planungen in technischer und organisatorischer Hinsicht zu gewinnen. 7. Für den Fall, dass das Rats- oder Ausschussmitglied seine Bereitschaft zur entsprechenden Nutzung seines PC widerruft, ist der Zuschuss in voller Höhe zurück zu erstatten. Die Stadtverwaltung wickelt sodann den Schriftverkehr wieder auf Papier ab. 8. Diese Vereinbarung erlischt mit Ablauf der laufenden Wahlperiode; sie endet auch unter Berücksichtigung von Nummer 3 mit dem Ausscheiden aus dem Rat bzw. Ausschuss der Stadt Rietberg. 9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder nahekommende Regelung. 10. Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bleiben jederzeit vorbehalten. Sie bedürfen jedoch der Schriftform. Rietberg, den nicht Dritten zu überlassen, ■ nicht an Dritte weiterzuleiten und ■ für Dritte unzugänglich aufzubewahren. ■ Verstöße hiergegen berechtigen die Stadt Rietberg zur sofortigen, fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung und zur sofortigen Sperrung des Kennwortes und verpflichten das Rats- bzw. Ausschussmitglied zur vollständigen Rückzahlung des gewährten Zuschusses. 176 Bürgermeister Ratsmitglied Ausschussmitglied Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:02 Uhr Seite 177 Leitfaden Ratsinformationssysteme 6.2 Checkliste Ratsinformationssystem (RIS) Nötig/ Nicht nötig Wer ist zuständig? Bis wann umgesetzt? Erledigt 1. Bestandsaufnahme (Verwaltung und Ratsmitglieder) • Hardware/Software • Nutzungsprofil • Digitalisierte Datenbestände • Organisatorische Abläufe • Gesetzliche Vorgaben (auch Ortsrecht) • Funktionen und Schnittstellen eines ggf. bestehenden Sitzungsdienstverfahrens 2. Unterstützung der RIS-Einführung durch die politische Spitze der Gemeinde (Verwaltungsspitze, Fraktionsvorsitzende im Rat);Selbstverpflichtung zur Bereitstellung der voraussichtlich benötigten Ressourcen (Personal und Finanzen) 3. RIS-Arbeitskreis: Rat/Verwaltung; ggf. RIS-Beauftragter 4. Auftakt-Veranstaltung: Sensibilisierung der Politik, Ermittlung der Erwartungen an ein RIS und voraussichtlicher Nutzungsgrad 5. Grundsatzbeschluss im Rat über die Einführung des RIS und Zielvereinbarung Rat – (Ober)Bürgermeister über die Einführung des RIS • Ziel der RIS-Einführung • Verantwortungsverteilung für die Umsetzung • Ziel- und Informationsanforderungen • Terminierung der Implementierungsschritte • Bewilligte personelle und materielle Ressourcen • ›Spielregeln‹ 6. Pflichtenheft: • Festlegung der gewünschten Qualität des RIS • ›Etikette‹im Umgang miteinander im RIS • Nutzermatrix (›Wer darf auf welche Dokumente zugreifen‹) 7. Marktrecherche über Angebotssituation: • Anbieter • Leistungs- und Kostenunterschiede der Produkte 8. Vor der Auftragsvergabe: Abschluss der Vereinbarungen mit Ratsmitglieder • Kostenbeteiligung an Hard-/software der Ratsmitglieder • Druckkostenzuschüsse • Datenschutzerklärung • Ggf. Anpassung des Ortsrechtes (Hauptsatzung, Geschäftsordnung etc.) • Supportzeiten (Hotline) und Umfang der Hilfestellung für Ratsmitglieder 9. Planung der Schulungsmaßnahmen: • Im Rahmen der Einführung des RIS • Während des Betriebs des RISÏ 10. Regelmäßige Evaluation des RIS: • Erreichung der beschlossenen Ziele • Nutzungsfrequenz • Schulungsbedarf • Aktualisierung • Ausbau • Erweiterung zu Bürgerinformationssystem 177 Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:02 Uhr Seite 178 Leitfaden Ratsinformationssysteme 6.3 Ratsinformationssysteme (RIS) im Überblick Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zur umfassenden Beschreibung der Produkte nutzen Sie bitte die Internet-Adressen. Name des Produkts Anbieter Internet-Adresse Eigenschaften (Auswahl) sk-RSD, sk-WEB sysKomm, Software Entwicklungs-GmbH, Naumburg www.syskomm.de Sitzungsvor- und Nachbereitung, SitzungsgeldAbrechnung; sk-WEB ermöglicht direkt aus sk-RSD die Veröffentlichung der Sitzungen, Niederschriften und Beschlüsse im Internet WRS-RatsInfo WRS Softwareentwicklung GmbH, Hamm www.wrs-hamm.de Planung und Durchführung der Ratsarbeit, Archivierung, Recherche, Nutzung über Internet, Sitzungsgeld SD Office – Der Sitzungsdienst Sternberg SoftwareTechnik GmbH, Bielefeld www.sternberg24.de Planung und Durchführung der Ratsarbeit, Archivierung, Recherche,vollautomatische Veröffentlichung im Internet/ Intranet; Sitzungsgeld Session Somacos GmbH & Co KG, Salzwedel www.somacos.de Vorlagenerfassung und -verwaltung, Sitzungsplanung, Tagesordnung, Einladung, Niederschrift, Beschlussverwaltung und -überwachung, Sitzungsgeld, Intranet- und Internetkomponente SiRa KDZV HellwegSauerland, Iserlohn www.kdzv-stadt.de Übersicht über die Rats-Basisinformationen im Internet (Gremien,Termine, Protokolle) mit öffentlichem und nichtöffentlichem Zugang und Volltextrecherche KSD INTRIS Zweckverband GKD, www.gkd-rso.de Rhein-Sieg/Oberbergischer Kreis, Siegburg Internet-Anwendung auf Basis des Kommunalen Sitzungsdienstes (KSD) mit Auskunfts- und Recherchesystem und Zugang für geschlossene Benutzergruppen Rats-Manager/ Ratsinformationsgenerator Bartel Software Engineering, Lindow/Mark www.bartelsoft.de Sitzungsdienst mit Dokumenten- und WorkflowManagement inkl.Volltextrecherche dessen Daten mittels des Generators für das Internet aufbereitet werden ALLRIS / ALLRIS.net CC e-gov GmbH, Hamburg www.cc-egov.de Sitzungsvor- und Nachbereitung incl. Abrechung der Sitzungsgelder, Volltextrecherche, Veröffentlichung im Intra- bzw. Internet mit ALLRIS NET e-Komm Sitzung n-komm GmbH, Karlsruhe www.n-komm.de Sitzungsdienst inkl. Abrechung der Sitzungsgelder, Volltextrecherche und Vergabe von Zugriffsrechten mit Präsentation im Internet. Replizierung von Daten für den mobilen Einsatz PV-Rat ProVox Systemplanung GmbH, Bad Eilsen www.provox.de Sitzungsdienst, Verwaltungsdaten, Stammdaten, Ortsrecht, Volltextrecherche,Workflow-Management, Abrechnung und Internet i-wadis i-kom GmbH, Bamberg www.i-kom.de Modulares System mit Sitzungs-, Dokumenten- und Workflow-Management,Web-Publishing und Virtuellem Rathaus Synergie für gedas GmbH, Berlin Kommunen - RatsIS http://www.gedas.de/ Informationen aus den politischen Entscheidungsprohow_we_work/public/ zessen werden organisiert, dokumentiert, kontrolliert experience.asp und (im Internet) veröffentlicht; können mobil von Räten recherchiert und auch zur Fraktionsabstimmung genutzt werden Cuparla www.cuparla.de 178 T-Systems Nova GmbH, Kiel Unterstützt die Kommunikation der Räte untereinander sowie die Kommunikation mit der Verwaltung (Telekooperation); unterstützt Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Sitzungen, Volltextrecherche; kein Sitzungsdienst Leitfaden 240/170 mm(2) 10.07.2003 12:02 Uhr Seite 180 ISBN 3-00-011803-9