Dienstag, den 23. Januar 2007, 17.00 Uhr, T A G E S O R D N U N G
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Dienstag, den 23. Januar 2007, 17.00 Uhr, T A G E S O R D N U N G
DER BÜRGERMEISTER Stadt Pulheim – Postfach 1345 – 50241 Pulheim An die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sowie nachrichtlich an die Damen und Herren des Rates der Stadt Pulheim 15.01.2007 I/01-10-24.10/02 ____ Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim für Dienstag, den 23. Januar 2007, 17.00 Uhr, in den Ratssaal des Rathauses Pulheim, Alte Kölner Straße 26, ein. TAGESORDNUNG I. Öffentlicher Teil I.1 Beschlussfassung über die Hinzuziehung von Sachverständigen sowie Vertretern vorwiegend betroffener Bevölkerungsgruppen bei der Beratung von einzelnen Tagesordnungspunkten I.2 Verkaufsoffene Sonntage für verschiedene Veranstaltungen im Stadtgebiet - siehe beiliegende Vorlage Nr. 1039 Berichterstatter: Herr Herpel I.3 Externe Untersuchung des Immobilienmanagements Antrag der SPD-Fraktion - siehe beiliegende Vorlage Nr. 1045 Berichterstatter: Herr Thelen I.4 Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe hier: Kanalsanierung, Randsammler Nord in Brauweiler - Vorlage wird nachgereicht Berichterstatter Herr Senk I.5 Anregung gem. § 24 GO NRW hier: Ergänzung des städtischen Internetauftritts – Angaben gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz - siehe beiliegende Vorlage Nr. 1041 Berichterstatter: Herr Dr. Morisse I.6 Mitteilungen Schriftliche Mitteilungen Anregungen gem. § 24 GO NRW a. Entfernung von Eichen b. Pflege von Grünflächen im Bereich Astern-/Aurikelweg c. Ortskernneugestaltung von Sinnersdorf I.7 Anfragen Nach vorheriger Beschlussfassung können Sachverständige sowie Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von der Entscheidung vorwiegend betroffen werden, zur Beratung einzelner Tagesordnungspunkte hinzugezogen werden. Dies gilt nicht für Mitteilungen sowie Anfragen. Die Hinzuziehung von Vertretern betroffener Bevölkerungsgruppen ist nur zu Tagesordnungspunkten des öffentlichen Sitzungsteils zulässig (§ 21 Abs. 7 der Geschäftsordnung). II. Nichtöffentlicher Teil II.1 Personalangelegenheit hier: Leitung des Immobilienmanagements - siehe beiliegende Vorlage Nr. 1032 Berichterstatter: Herr Dr. Morisse II.2 Personalangelegenheit hier: Beförderung eines Beamten - siehe beiliegende Vorlage Nr. 1033 Berichterstatter: Herr Dr. Morisse II.3 Kommunalrabatt Nebenvereinbarung zum bestehenden Stromkonzessionsvertrag - siehe beiliegende Vorlage Nr. 1040 Berichterstatter: Herr Thelen II.4 Mitteilungen des Bürgermeisters II.5 Anfragen II.6 Festlegung der Beschlüsse, die der Presse nicht bekannt gegeben werden sollen Mit freundlichen Grüßen (Dr. Karl August Morisse) Vorlage zu TOP I.2 Stadt Pulheim Der Bürgermeister Zur Vorberatung an: HFA V o r l a g e Nr: 1039 ö.S. nö.S. x Zur Beschlußfassung an: 2. Rat ö.S. x nö.S. II/320.30.40 (Amt/Aktenzeichen) Frau Radon (Sachbearbeiter/in) Betrifft: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus nachfolgend genannten Anlässen in Pulheim, Stommeln und Brauweiler: Ostermarkt Autoschau Weinmarkt Barbaramarkt Stommeler Woche Brauweiler Wochenende Nikolausmarkt 15.01.2007 (Datum) Sonntag Sonntag Sonntag Sonntag Sonntag Sonntag Sonntag 01.04.2007 03.06.2007 09.09.2007 02.12.2007 10.06.2007 10.06.2007 09.12.2007 Veranlasser/ Antragsteller: Aktionsring e.V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen Unternehmerinitiative Stommeln e.V. BIG Brauweiler Gemeinschaft Brauweiler Fachgeschäfte Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an den vorgenannten Sonntagen. Erläuterungen: Der Aktionsring e.V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen beantragt mir Schreiben vom 04.01.2007, die Unternehmer Initiative Stommeln e. V. „Kaufen im Zeichen der Mühle“ mit Schreiben vom 05.01.2007 und die Interessengescheinschaft der Brauweiler Fachgeschäfte „BIG Brauweiler“ mit Schreiben vom 03.01.2007 das Offenhalten von Verkaufsstellen. Die Einzelhandelsfachgeschäfte sollen anlässlich der v. g. Veranstaltungen an den genannten Terminen in der Zeit von 13.00 Uhr - bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Gemäß § 6 Abs. 1 des am 16.11.2006 vom Landtag beschlossen Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG- NRW) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die durch Verordnung zu erfolgende Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Bei der Freigabe ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Als Hauptgottesdienstzeit gilt die Zeit bis 11.00 Uhr. Die bisher aufgrund des Ministerialerlasses vom 09.08.1999 vor Erlass der Verordnung erforderliche Beteiligung der Gewerkschaften, des Einzelhandelsverbandes und der Kirchen ist nicht mehr erforderlich, da dieser vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW mit Runderlass vom 18.04.2006 bis zum 31.12.2007 außer Kraft gesetzt wurde. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der verkaufsoffenenen Sonntage sind erfüllt. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen der ordnungsbehördlichen Verordnung vertretbar ist. Die Verwaltung weist auf die identischen Veranstaltungstermine im Juni 2007 in den Ortschaften Brauweiler und Stommeln hin, die jedoch keinen formellen Einfluss auf die Beschlussfassung der ordnungsbehördlichen Verordnung haben. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen Aufgrund des § 6 Abs. 1 und Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG-NRW) vom 16.11.2006 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. c der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25. Januar 2000 (GV.NW.-Nr. 6) vom 21. Februar 2000 wird für die Stadt Pulheim verordnet: §1 1. Die Verkaufsstellen im Ortsteil Pulheim dürfen am Sonntag, dem 01.04.2007, 03.06.2007, 09.09.2007, 02.12.2007 2. im Ortsteil Stommeln am 10.06.2007 3. im Ortsteil Brauweiler am 10.06.2007 und 09.12.2007 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. §2 1. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Abs. 1 LÖG-NRW Verkaufsstellen öffnet bzw. Waren zum gewerblichen Verkauf oder Waren außerhalb der genannten Warengruppen anbietet. 2. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz LÖG-NRW mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Pulheim, den Stadt Pulheim als örtliche Ordnungsbehörde Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende ördnungsbehördliche Verordnung wird hiermit verkündet. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen diese ordnungsbehördliche Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden. Es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. In Vertretung Herpel Beigeordneter Vorlage zu TOP I.3 Stadt Pulheim Der Bürgermeister Zur Vorberatung an Vorlage Nr. ö.S. nö.S. 1045 Zur Beschlußfassung an ö.S. 1. 2. H F A 23.01.2007 ................................. .................................. Dezernat III (Amt/Aktenzeichen) W. Thelen (Verfasser/in) nö.S. X 12.012007 (Datum) BETREFF: Immobilienmanagement VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Stadtverwaltung Mitteilung der Verwaltung Die SPD-Fraktion hatte in der Ratssitzung am 19.12.2006 vor dem Hintergrund der erheblichen überplanmäßigen Ausgaben bei der Brandschutzsanierung des Schulzentrums Brauweiler (einschließlich Fassade) beantragt, das Immobilienmanagement einer externen Untersuchung zu unterziehen. Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, hierzu zunächst eine Stellungnahme zur Gesamtproblematik zu fertigen, auf deren Grundlage anschließend eine Entscheidung erfolgen könnte. Die Verwaltung bittet darum, diese Diskussion in die Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung am 24.04.2007 zu vertagen aus folgenden Gründen: 1. Die Problemlage und Lösungsüberlegungen können nur unter Einbeziehung personalrelevanter Angaben sachgerecht und objektiv dargestellt werden. Deshalb kann die Vorlage zwingend auch nur im nicht öffentlichen Teil behandelt werden. 2. Die Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung am 23.01.2007 sollte genutzt werden, die Zielrichtung der Untersuchung zu konkretisieren. Offen ist aus Sicht der Verwaltung, ob das Immobilienmanagement zeitnäher im Rahmen der Haushaltskonsolidierung durch die Firma Rödl & Partner vertieft untersucht werden soll oder ob eine gezielte Untersuchung der Organisation und Arbeitsprozesse insbesondere in der technischen Abteilung des Immobilienmanagements gefordert wird. Dabei sei daran erinnert, dass die Organisation nach langem Diskussionsprozess unter Beteiligung eines externen Beratungsunternehmens (West KC) dem Rat vorgeschlagen und von diesem beschlossen worden war. 3. In einem auch für die Stadt Pulheim neuen Auswahlverfahren ist inzwischen der neue Leiter des Immobilienmanagements gefunden worden, der am 01.02.2007 seine Aufgabe übernehmen wird. Auf TOP 1 im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung wird verwiesen. Es ist sachgerecht, wenn der neue Leiter bei der Erstellung der Vorlage mitwirken kann. Dazu bedarf er zumindest einer Einarbeitungszeit in den Monaten Februar und März. Vorlage zu TOP I.5 Stadt Pulheim Der Bürgermeister Zur Beschlussfassung an: 1. HFA V o r l a g e Nr: 1041 ö.S. nö.S. ö.S. nö.S. X I/10.24.04 Krüger 10.01.2007 (Amt/Aktenzeichen) (Sachbearbeiter) (Datum) ___________________________________________________________________________ Betreff: Anregung gem. § 24 GO NRW hier: Ergänzung des städtischen Internetauftritts – Angaben nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz Veranlasser/ Antragsteller: Herr Kauth, s. Anlage Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die gem. § 17 Korrutionsgesetz NRW zu veröffentlichen Daten in der bisherigen Form zu veröffentlichen und zusätzlich für vier Wochen ab Erscheinungsdatum auf der städtischen Internetseite zur Verfügung zu stellen. Erläuterungen: Mit Schreiben v. 14.11.2006 verweist Herr Kauth darauf, dass die Stadt Köln im Internet die Besetzung der Ratsauschüsse mit den Namen aller stimmberechtigten und beratenden Mitglieder ergänzt um die Angaben nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz veröffentlicht (s. Anlage) und regt an, die städtischen Internetinformationen entsprechend zu ergänzen. Die Daten nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW sind jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen. Die Erstveröffentlichung hatte bis zum 31.03.2006 zu erfolgen. Nach § 25 der Hauptsatzung der Stadt Pulheim werden öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgegeben sind, im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vollzogen. Die Stadt Pulheim hat die entsprechenden Daten erstmals im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 30.03.2006 veröffentlicht und zusätzlich zwei Wochen in den städtsichen Bekanntmachungskästen ausgehängt. In tabellarischer Form wurden dabei Name, Beruf, Mitgliedschaft in Aufsichträten etc. sowie Funktionen in Vereinen aufgelistet. Diese Form der Veröffentlichung ist auch für 2007 vorgesehen. Nach Angaben des Rhein-Erft-Kreises steht die aktuelle Ausgabe des Amtsblattes im Internet unter www.rhein-erft-kreis.de jeweils für eine Woche ab Erscheinungsdatum zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Daten für vier Wochen ab Erscheinungsdatum auf der städtischen Internetseite zur Verfügung zu stellen.