Dienstag, den 23. Januar 2007, 17.00 Uhr, T A G E S O R D N U N G

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Dienstag, den 23. Januar 2007, 17.00 Uhr, T A G E S O R D N U N G
DER BÜRGERMEISTER
Stadt Pulheim – Postfach 1345 – 50241 Pulheim
An die Mitglieder
des Haupt- und Finanzausschusses
sowie
nachrichtlich
an die Damen und Herren
des Rates der Stadt Pulheim
15.01.2007
I/01-10-24.10/02
____
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lade ich Sie zur 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Pulheim für
Dienstag, den 23. Januar 2007, 17.00 Uhr,
in den Ratssaal des Rathauses Pulheim, Alte Kölner Straße 26, ein.
TAGESORDNUNG
I.
Öffentlicher Teil
I.1
Beschlussfassung über die Hinzuziehung von Sachverständigen sowie Vertretern vorwiegend betroffener Bevölkerungsgruppen bei der Beratung von einzelnen Tagesordnungspunkten
I.2
Verkaufsoffene Sonntage für verschiedene Veranstaltungen im Stadtgebiet
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1039
Berichterstatter: Herr Herpel
I.3
Externe Untersuchung des Immobilienmanagements
Antrag der SPD-Fraktion
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1045
Berichterstatter: Herr Thelen
I.4
Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe
hier: Kanalsanierung, Randsammler Nord in Brauweiler
- Vorlage wird nachgereicht
Berichterstatter Herr Senk
I.5
Anregung gem. § 24 GO NRW
hier: Ergänzung des städtischen Internetauftritts – Angaben gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1041
Berichterstatter: Herr Dr. Morisse
I.6
Mitteilungen
Schriftliche Mitteilungen
Anregungen gem. § 24 GO NRW
a. Entfernung von Eichen
b. Pflege von Grünflächen im Bereich Astern-/Aurikelweg
c. Ortskernneugestaltung von Sinnersdorf
I.7
Anfragen
Nach vorheriger Beschlussfassung können Sachverständige sowie Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von der Entscheidung vorwiegend betroffen werden, zur Beratung einzelner Tagesordnungspunkte hinzugezogen werden. Dies gilt nicht für Mitteilungen sowie Anfragen. Die Hinzuziehung von Vertretern betroffener Bevölkerungsgruppen ist nur zu Tagesordnungspunkten des öffentlichen Sitzungsteils zulässig (§ 21 Abs. 7 der Geschäftsordnung).
II.
Nichtöffentlicher Teil
II.1
Personalangelegenheit
hier: Leitung des Immobilienmanagements
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1032
Berichterstatter: Herr Dr. Morisse
II.2
Personalangelegenheit
hier: Beförderung eines Beamten
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1033
Berichterstatter: Herr Dr. Morisse
II.3
Kommunalrabatt
Nebenvereinbarung zum bestehenden Stromkonzessionsvertrag
- siehe beiliegende Vorlage Nr. 1040
Berichterstatter: Herr Thelen
II.4
Mitteilungen des Bürgermeisters
II.5
Anfragen
II.6
Festlegung der Beschlüsse, die der Presse nicht bekannt gegeben werden sollen
Mit freundlichen Grüßen
(Dr. Karl August Morisse)
Vorlage zu TOP I.2
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Zur Vorberatung an:
HFA
V o r l a g e Nr: 1039
ö.S. nö.S.
x
Zur Beschlußfassung an:
2. Rat
ö.S.
x
nö.S.
II/320.30.40
(Amt/Aktenzeichen)
Frau Radon
(Sachbearbeiter/in)
Betrifft:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen aus nachfolgend genannten Anlässen
in Pulheim, Stommeln und Brauweiler:
Ostermarkt
Autoschau
Weinmarkt
Barbaramarkt
Stommeler Woche
Brauweiler Wochenende
Nikolausmarkt
15.01.2007
(Datum)
Sonntag
Sonntag
Sonntag
Sonntag
Sonntag
Sonntag
Sonntag
01.04.2007
03.06.2007
09.09.2007
02.12.2007
10.06.2007
10.06.2007
09.12.2007
Veranlasser/
Antragsteller:
Aktionsring e.V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen
Unternehmerinitiative Stommeln e.V.
BIG Brauweiler Gemeinschaft Brauweiler Fachgeschäfte
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die als Anlage
beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an den
vorgenannten Sonntagen.
Erläuterungen:
Der Aktionsring e.V. Gemeinschaft Pulheimer Unternehmen beantragt mir Schreiben vom 04.01.2007, die Unternehmer Initiative
Stommeln e. V. „Kaufen im Zeichen der Mühle“ mit Schreiben vom
05.01.2007 und die Interessengescheinschaft der Brauweiler
Fachgeschäfte „BIG Brauweiler“ mit Schreiben vom 03.01.2007
das Offenhalten von Verkaufsstellen.
Die Einzelhandelsfachgeschäfte sollen anlässlich der v. g.
Veranstaltungen an den genannten Terminen in der Zeit von
13.00 Uhr - bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
Gemäß § 6 Abs. 1 des am 16.11.2006 vom Landtag
beschlossen Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(LÖG- NRW) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4
Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet
sein.
Die durch Verordnung zu erfolgende Freigabe kann sich auf
bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken.
Bei der Freigabe ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes
Rücksicht zu nehmen.
Als Hauptgottesdienstzeit gilt die Zeit bis 11.00 Uhr.
Die bisher aufgrund des Ministerialerlasses vom 09.08.1999 vor
Erlass der Verordnung erforderliche Beteiligung der
Gewerkschaften, des Einzelhandelsverbandes und der Kirchen
ist nicht mehr erforderlich, da dieser vom Ministerium für
Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW mit Runderlass vom
18.04.2006 bis zum 31.12.2007 außer Kraft gesetzt wurde.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der
verkaufsoffenenen Sonntage sind erfüllt.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine
Ausnahmegenehmigung im Rahmen der ordnungsbehördlichen
Verordnung vertretbar ist.
Die Verwaltung weist auf die identischen Veranstaltungstermine im
Juni 2007 in den Ortschaften Brauweiler und Stommeln hin, die jedoch keinen formellen Einfluss auf die Beschlussfassung der ordnungsbehördlichen Verordnung haben.
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
Aufgrund des § 6 Abs. 1 und Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(LÖG-NRW) vom 16.11.2006 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. c der Verordnung zur Regelung
von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO
ArbtG) vom 25. Januar 2000 (GV.NW.-Nr. 6) vom 21. Februar 2000 wird für die Stadt Pulheim
verordnet:
§1
1. Die Verkaufsstellen im Ortsteil Pulheim dürfen am Sonntag, dem 01.04.2007, 03.06.2007,
09.09.2007, 02.12.2007
2. im Ortsteil Stommeln am 10.06.2007
3. im Ortsteil Brauweiler am 10.06.2007 und 09.12.2007
in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§2
1. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Abs. 1 LÖG-NRW
Verkaufsstellen öffnet bzw. Waren zum gewerblichen Verkauf oder Waren außerhalb der
genannten Warengruppen anbietet.
2. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz LÖG-NRW mit einer Geldbuße bis
zu 500 Euro geahndet werden.
Pulheim, den
Stadt Pulheim
als örtliche Ordnungsbehörde
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende ördnungsbehördliche Verordnung wird hiermit verkündet.
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen kann gegen diese ordnungsbehördliche Verordnung nach Ablauf eines
Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden.
Es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
In Vertretung
Herpel
Beigeordneter
Vorlage zu TOP I.3
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Zur Vorberatung an
Vorlage Nr.
ö.S.
nö.S.
1045
Zur Beschlußfassung an ö.S.
1.
2. H F A 23.01.2007
.................................
..................................
Dezernat III
(Amt/Aktenzeichen)
W. Thelen
(Verfasser/in)
nö.S.
X
12.012007
(Datum)
BETREFF: Immobilienmanagement
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN: Stadtverwaltung
Mitteilung der Verwaltung
Die SPD-Fraktion hatte in der Ratssitzung am 19.12.2006 vor dem Hintergrund der erheblichen
überplanmäßigen Ausgaben bei der Brandschutzsanierung des Schulzentrums Brauweiler (einschließlich Fassade) beantragt, das Immobilienmanagement einer externen Untersuchung zu
unterziehen.
Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, hierzu zunächst eine Stellungnahme zur Gesamtproblematik zu fertigen, auf deren Grundlage anschließend eine Entscheidung erfolgen könnte.
Die Verwaltung bittet darum, diese Diskussion in die Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung am
24.04.2007 zu vertagen aus folgenden Gründen:
1.
Die Problemlage und Lösungsüberlegungen können nur unter Einbeziehung
personalrelevanter Angaben sachgerecht und objektiv dargestellt werden. Deshalb
kann die Vorlage zwingend auch nur im nicht öffentlichen Teil behandelt werden.
2.
Die Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung am 23.01.2007 sollte genutzt werden, die
Zielrichtung der Untersuchung zu konkretisieren. Offen ist aus Sicht der Verwaltung,
ob das Immobilienmanagement zeitnäher im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
durch die Firma Rödl & Partner vertieft untersucht werden soll oder ob eine
gezielte Untersuchung der Organisation und Arbeitsprozesse insbesondere
in der technischen Abteilung des Immobilienmanagements gefordert wird. Dabei
sei daran erinnert, dass die Organisation nach langem Diskussionsprozess unter
Beteiligung eines externen Beratungsunternehmens (West KC) dem Rat
vorgeschlagen und von diesem beschlossen worden war.
3.
In einem auch für die Stadt Pulheim neuen Auswahlverfahren ist inzwischen
der neue Leiter des Immobilienmanagements gefunden worden, der
am 01.02.2007 seine Aufgabe übernehmen wird. Auf TOP 1 im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung wird verwiesen.
Es ist sachgerecht, wenn der neue Leiter bei der Erstellung der Vorlage mitwirken
kann. Dazu bedarf er zumindest einer Einarbeitungszeit in den Monaten Februar und
März.
Vorlage zu TOP I.5
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Zur Beschlussfassung
an:
1. HFA
V o r l a g e Nr: 1041
ö.S. nö.S.
ö.S.
nö.S.
X
I/10.24.04
Krüger
10.01.2007
(Amt/Aktenzeichen)
(Sachbearbeiter)
(Datum)
___________________________________________________________________________
Betreff:
Anregung gem. § 24 GO NRW
hier: Ergänzung des städtischen Internetauftritts
– Angaben nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Veranlasser/
Antragsteller:
Herr Kauth, s. Anlage
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die gem. § 17 Korrutionsgesetz NRW zu veröffentlichen Daten in der bisherigen Form
zu veröffentlichen und zusätzlich für vier Wochen ab Erscheinungsdatum auf der städtischen Internetseite zur Verfügung zu
stellen.
Erläuterungen:
Mit Schreiben v. 14.11.2006 verweist Herr Kauth darauf, dass die
Stadt Köln im Internet die Besetzung der Ratsauschüsse mit den
Namen aller stimmberechtigten und beratenden Mitglieder ergänzt
um die Angaben nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz veröffentlicht (s. Anlage) und regt an, die städtischen Internetinformationen entsprechend zu ergänzen.
Die Daten nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW sind
jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen. Die Erstveröffentlichung hatte bis zum 31.03.2006 zu erfolgen.
Nach § 25 der Hauptsatzung der Stadt Pulheim werden öffentliche
Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgegeben sind,
im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vollzogen.
Die Stadt Pulheim hat die entsprechenden Daten erstmals im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 30.03.2006 veröffentlicht
und zusätzlich zwei Wochen in den städtsichen Bekanntmachungskästen ausgehängt.
In tabellarischer Form wurden dabei Name, Beruf, Mitgliedschaft in
Aufsichträten etc. sowie Funktionen in Vereinen aufgelistet.
Diese Form der Veröffentlichung ist auch für 2007 vorgesehen.
Nach Angaben des Rhein-Erft-Kreises steht die aktuelle Ausgabe
des Amtsblattes im Internet unter www.rhein-erft-kreis.de jeweils
für eine Woche ab Erscheinungsdatum zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Daten für vier Wochen ab Erscheinungsdatum auf der städtischen Internetseite zur Verfügung zu
stellen.