MZO Ausgabe 1 - ZBV

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MZO Ausgabe 1 - ZBV
Nr. 1/2016
Jahrgang 58
März 2016
Mitteilungen des
Zahnärztlichen Bezirksverbandes
Oberfranken
Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken, Körperschaft des öffentlichen Rechts,
95447 Bayreuth, Justus-Liebig-Straße 113, Telefon 09 21 / 6 50 25
B E K A N N T G A B E N
Der Vorstand des ZBV Oberfranken
wünscht Ihnen, Ihren Familien und
Praxisteams ein gesegnetes und
geruhsames Osterfest!
Die Bezirksstelle Oberfranken der
KZVB schließt sich den Wünschen
an.
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MZO 1/2016
Soweit ein Mitglied des Zahnärztlichen Bezirksverbandes
Oberfranken die Veröffentlichung seines Namens in der
Mitgliederbewegung oder seines Geburtstages nicht
wünscht, ist dies der ZBV-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen. Im anderen Fall wird unterstellt, dass gegen die
Veröffentlichung der Daten keine Einwendungen erhoben werden. Die Veröffentlichung unter der Rubrik Geburtstage beginnt mit dem 60. Geburtstag zu halbrunden und runden Geburtstagen und ab dem 80.
Geburtstag jährlich.
Das Zahnärztehaus
Oberfranken
bleibt an folgenden
Brückentagen geschlossen:
6. Mai 2016
27. Mai 2016
Wir betrauern das Ableben unserer Kollegen
Günter F e l t e n , Egloffstein
geboren am 2. August 1929, verstorben am 16. Dezember 2015
Dr. Klaus I h l o , Bamberg
geboren am 30. Mai 1920, verstorben am 16. Januar 2016
Wir werden unseren verstorbenen Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren.
Für den Zahnärztlichen Bezirksverband Oberfranken
Dr. Schott
Aussetzung des ZBV-Beitrags II/2016
Die Mitgliederversammlung des ZBV Oberfranken hat auf Antrag des ZBV-Vorstandes in ihrer Sitzung am 02.12.2015 beschlossen, den ZBV-Beitrag für das II. Quartal 2016 aufgrund
der guten Finanzlage des ZBV Oberfranken auszusetzen.
Wir bitten alle Kolleginnen und Kollegen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, keinen ZBV-Beitrag für das II.
Quartal 2016 zu überweisen.
Den Kolleginnen und Kollegen, die ein SEPA-Lastschriftmandat
erteilt haben, wird für das II. Quartal 2016 vom ZBV kein Beitrag
abgebucht!
Änderung von Bankverbindungen
Bitte denken Sie daran, den ZBV Oberfranken rechtzeitig zu
informieren, wenn sich auf Ihrem erteilten SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Beiträge Ihre Bankverbindung (IBAN
und BIC) ändert. Häufig erheben Banken bei Rückbelastung des
Beitragseinzuges erhebliche Gebühren, die wir an Sie weitergeben müssen, wenn Sie die Meldung versäumt haben.
Änderung von Anschriften, Tätigkeiten usw.
Änderungen, wie z. B. Privat- oder Praxisanschrift, Telefon, Fax,
Promotion, Beginn oder Ende einer Tätigkeit, Niederlassung,
Praxisaufgabe etc., bitten wir, möglichst unverzüglich an den
ZBV Oberfranken zu melden.
Ungültigkeit von Zahnarztausweisen
Die vom ZBV Oberfranken ausgestellten Zahnarztausweise mit
der Nr. 61359, ausgestellt auf den Namen Roland Buschhaus,
und der Nr. 61441, ausgestellt auf den Namen Johannes Gebelein, werden hiermit für ungültig erklärt. Ebenso wird der vom
ZBV Mittelfranken ausgestellte Zahnarztausweis mit der Nr.
71683, ausgestellt auf den Namen Nina Hardt, für ungültig
erklärt.
Dr. Zajitschek
Mitgliederbewegung Monate November 2015
bis Januar 2016
Neuzugänge:
Betz Elena, Lichtenfels
Bonnekamp Christian, Rehau
Dr. Eckstein Amely, Coburg
Elefant Anneke, Speichersdorf
Dr.Dr. Först Andreas, Bamberg
Gebelein Johannes, Bayreuth
Dr. Grasser Andrea, Breitengüßbach
Prof. Dr.Dr.habil. Heller Georg Philipp, Bamberg
Lönhardt Marrcelius-Gabriel, Plauen
Munkert Tobias, Fürth
Dr. Neupert Jasmin, Neuhaus a. d. Pegnitz
Nofal Mayar, Coburg
Dr. Petschelt Andreas, Lauf
Sachs Julia, Oelsnitz
Sinani Enijada, Hof
Steinwandt Uwe, Bayreuth
Vogt Eckhard, Hof
Vogtmann Theresa, Bayreuth
Streichungen:
Al-Johmani Hassan, Erlangen
Dr.Dr. Bettinger Holger, Coburg
Bodurova Ivelina, Bamberg
Felten Günter, Egloffstein
Dr. Ihlo Klaus, Bamberg
Kittsteiner Karin, Bayreuth
Oefler Frank, Plauen
Oswald Franz, Zell im Fichtelgeb.
Dr. Roschlau Meike, Naila
Sarajli´c Sanjin, Coburg
Dr.Dr.med.dent.habil. Schmitt Johannes, Bamberg
Tomasic Josip, Erlangen
Mitgliederstand am 31.01.2016: 1.081
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Leitfaden zur Bewilligung von Verträgen mit Auszubildenden
je Praxisinhaber
oder angestellter
Zahnarzt ohne
ZAH oder ZFA
je Praxisinhaber oder
angestellter Zahnarzt
mit mind. einer ZAH
oder ZFA oder ZMF
oder ZMV (Vollzeitkräfte)
je Praxisinhaber mit
mind. zwei ZAH oder
ZFA oder ZMF oder
ZMV (Vollzeitkräfte)
je Praxisinhaber mit
(Vollzeitkräften)
Assistent ZAH/ZFA/ZMF/ZMV
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zwei Auszubildende,
wenn eine das
2. Ausbildungsjahr
vollendet hat
zwei Auszubildende
drei Auszubildende,
wenn eine das 2. Ausbildungsjahr bereits
vollendet hat
vier Auszubildende, wenn
eine das 1. und eine das
2. Ausbildungsjahr bereits
vollendet haben
Eintragungsgebühren für
Ausbildungsverträge
Zur Beachtung bei der Einstellung von
Auszubildenden
Diese Gebühr in Höhe von 11,- € wird jeweils aufgrund des uns
erteilten SEPA-Lastschriftmandats vom angegebenen Konto
abgebucht. Sie wird mit der Eintragung des Ausbildungsvertrages fällig. Der Einzug erfolgt jeweils innerhalb von 14 Tagen
nach Quartalsende, in dessen Zeitraum die Eintragung des
Ausbildungsvertrages erfolgte.
Nach der Prüfungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte können zur Sommer-Abschlussprüfung nur Auszubildende zugelassen werden, deren Ausbildungszeit am 30. September des Prüfungsjahres endet. Für die Winter-Abschlussprüfung muss die Ausbildungszeit spätestens am
31. März eines Prüfungsjahres enden.
Ärztliche Untersuchungen bei
Auszubildenden
Wir machen darauf aufmerksam, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz in § 32 die ärztliche Untersuchung Jugendlicher
vor Antritt der Ausbildung vorschreibt. Nach dem ersten Ausbildungsjahr ist eine Nachuntersuchung (§ 33) erforderlich. Die
ärztlichen Untersuchungsbescheinigungen über die gesundheitliche Eignung sind dem Arbeitgeber vorzulegen und von
diesem aufzubewahren.
Die Einstellung von Auszubildenden sollte deshalb bis spätestens 1. Oktober erfolgen, damit es bei der Zulassung zur
Sommer-Abschlussprüfung keine Schwierigkeiten gibt. Alle
nach dem 1. Oktober beginnenden Ausbildungsverhältnisse
werden der Winter-Abschlussprüfung zugeordnet.
Zwischenprüfung - 20.04.2016
Der Nachweis über die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Änderung/Lösung von Ausbildungsverträgen
Die Zwischenprüfung wird durch das Berufsbildungsgesetz
zwingend vorgeschrieben. Zweck ist die Ermittlung des jeweiligen Ausbildungsstandes der/des Auszubildenden, um ggf.
korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.
Wir möchten Sie bitten, den ZBV Oberfranken über alle Veränderungen bei Ausbildungsverträgen zu informieren, z. B. Auflösung von Verträgen, Nichtantritt einer Ausbildungsstelle,
Schwangerschaft usw.
Die Zwischenprüfung wird gemäß der Ausbildungsverordnung
für Zahnmedizinische Fachangestellte in programmierter
Form schriftlich in 60 Minuten durchgeführt und muss spätestens bis 10.00 Uhr beendet sein.
Überprüfung des Ausbildungsstandes
durch das Berichtsheft
Prüfungstermin - Mittwoch, 20.04.2016
Die Zwischenprüfung findet an den jeweiligen Berufsschulen
statt. Ort, Beginn und Prüfungsraum werden von den Berufsschulen bekannt gegeben.
Zur Frage der Vollständigkeit des Berichtsheftes ist festzustellen,
dass die Erfüllung des Ausbildungsplanes durch Unterschrift des
Ausbilders und der/des Auszubildenden dokumentiert werden
muss. Der Ausbildungsplan ist keine Auswahlliste, sondern muss
lückenlos erfüllt werden.
Dienstverträge für ZAH/ZFA
Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nur mehr online zur Verfügung. Es werden keine gedruckten Verträge beim ZBV mehr
vorgehalten.
Die stets aktuellen Verträge sind auf der Internetseite der BLZK
unter der Rubrik „Zahnarzt und Praxis“ dort Unterpunkt „Musterverträge“ online abrufbar.
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MZO 1/2016
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 50,- € und ist von der ausbildenden Praxis zu tragen. Sie wird bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat ca. 14 Tage vor dem Termin über den ZBV in
Abzug gebracht.
Prüfungsbescheinigung
Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. Sie
enthält Angaben über die Ergebnisse der Prüfung. Die Bescheinigung wird auf Verlangen in zweifacher (siehe Anmeldeformular), ansonsten in einfacher Ausfertigung der Ausbildungspraxis übersandt.
Wichtiger Hinweis
Mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung muss für Jugendliche spätestens der Nachweis über die erste ärztliche Nachuntersuchung gem. §§ 32, 33 JArbSchG vorgelegt werden.
Ärztliches Attest bei Nichtteilnahme an
einer Prüfung
Kann eine Auszubildende aus Krankheitsgründen nicht an der
Zwischen- oder Abschlussprüfung teilnehmen, so ist es erforderlich, dass beim Zahnärztlichen Bezirksverband ein Attest von einem
praktischen Arzt oder Facharzt vorgelegt wird.
Ohne Vorlage dieses Attestes muss die Abschlussprüfung bei Nichtteilnahme als „nicht bestanden” gewertet werden.
Sommer-Abschlussprüfung für
Zahnmedizinische Fachangestellte 2016
Der schriftliche Teil der diesjährigen Sommer-Abschlussprüfung findet am Mittwoch, dem 15.06.2016, jeweils an der
zuständigen Berufsschule statt. Der Prüfungsablauf wurde wie
folgt festgelegt:
8.30-10.00 Uhr:
10.00-11.00 Uhr:
11.00-11.45 Uhr:
11.45-13.15 Uhr:
13.15-14.00 Uhr:
Bereich Behandlungsassistenz
(einschließlich Röntgen)
Bereich Praxisorganisation und -verwaltung
Pause
Bereich Abrechnungswesen
Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Die Termine der „Praktischen Übungen” werden den Prüflingen
durch die Berufsschule mitgeteilt.
An dieser Sommer-Abschlussprüfung können alle Auszubildenden teilnehmen, deren Ausbildungszeit mit dem 30.09.2016
endet oder die von der zuständigen Stelle zugelassen worden
sind.
Die Abschlussprüfungsgebühr für Mitglieder des ZBV Oberfranken, deren Azubis in Oberfranken die Prüfung ablegen, beträgt
160,- € und wird bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat ca.
14 Tage vor dem Termin der schriftlichen Prüfung über den ZBV
in Abzug gebracht.
Der Arbeitgeber hat die/den Auszubildende/n für die Teilnahme an Prüfungen von der Arbeit freizustellen. Gemäß § 10
Abs. 2 JArbSchG sind Jugendliche auch an dem Arbeitstag, der
der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht,
von der Arbeit zu befreien.
Als Termin für die Übergabe der Prüfungsnachweise und
damit für die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
wird festgelegt:
Berufsschule
Berufsschule
Berufsschule
Berufsschule
Bamberg:
Bayreuth:
Coburg:
Hof:
20.07.2016
27.07.2016
06.07.2016
20.07.2016
Die Mitnahme von Handys und elektr. Speichergeräten in den
Prüfungsraum ist verboten. Sollte die/der Auszubildende dennoch ein solches Gerät bei sich haben, kann sie/er nach § 19
der Prüfungsordnung (Täuschungshandlung/Ordnungsverstöße) von der Prüfung ausgeschlossen werden.
Praktische Prüfung im Rahmen der
Abschlussprüfung bei bestehender
Schwangerschaft und während der Stillzeit
Da im Rahmen des praktischen Teils der Prüfung, soweit diese am
Patienten stattfindet, gerade auch Arbeiten zu erbringen sind, die
im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses von einer schwangeren/stillenden Arbeitnehmerin nicht erbracht werden dürften,
darf der praktische Teil der Prüfung am Patienten während einer
bestehenden Schwangerschaft und während der Stillzeit ebenfalls
nicht abgelegt werden.
Bei nachgewiesener bestehender Schwangerschaft/Stillzeit wird
dies als Rücktritt aus wichtigem Grund gewertet, so dass an der
Prüfung zu Recht nicht teilgenommen wurde und die Prüfung als
nicht abgelegt gilt.
Vor Abnahme der praktischen Prüfung müssen alle Prüfungsteilnehmer eine entsprechende Erklärung wahrheitsgemäß ausfüllen
und unterzeichnen, die zu den Prüfungsakten gegeben wird. Im
Falle der Angabe einer Schwangerschaft ist diese innerhalb von
zwei Wochen ab Unterzeichnung dieser Erklärung nachzuweisen.
Wir bitten um entsprechende Beachtung!
Berufshaftpflichtversicherung:
Niemand will sie – jeder braucht sie!
Das Heilberufekammergesetz wurde dahingehend geändert,
dass Zahnärzte, die ihren Beruf ausüben, die Pflicht haben, sich
gegen die aus der Ausübung ihres Berufs ergebenden Haftpflichtansprüche ausreichend zu versichern und dies auf Verlangen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes nachzuweisen.
Die Versicherungspflicht besteht für den Zahnarzt persönlich,
es sei denn, der Zahnarzt ist in vergleichbarem Umfang, insbesondere im Rahmen eines Anstellungs- oder Beamtenverhältnisses, gegen Haftpflichtansprüche abgesichert (z. B. Bundeswehr, öffentlicher Dienst).
§ 114 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz schreibt als Mindestversicherungssumme 250.000,- € je Versicherungsfall und
1 Mio. € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
vor.
Wir fordern hiermit alle tätigen Kolleginnen und Kollegen auf,
Ihre Verträge eigenverantwortlich zu überprüfen und ggf. zu
aktualisieren.
Neben einer ausreichenden Deckungssumme sollte bei der
Beschäftigung von Assistenten/angestellten Zahnärzten der
Bestands- oder Neuvertrag umgehend darauf überprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, einen Assistenten oder angestellten Zahnarzt direkt mit im Versicherungsvertrag des Arbeitgebers einzubinden und nach Beendigung der Tätigkeit
gegebenenfalls wieder abzumelden.
Ebenso möchten wir alle Assistentinnen und Assistenten sowie
angestellten Zahnärzte bitten, mit ihren Arbeitgebern abzuklären, ob sie über die Praxis versichert sind oder ob eine eigene
Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Empfehlenswert ist der Abschluss der Versicherung beim gleichen
Versicherungsunternehmen, bei den die/der Praxisinhaber/in
versichert ist.
Assistentinnen und Assistenten sowie angestellten Zahnärzte
möchten wir darauf aufmerksam machen, dass sie bei Praxiswechsel erneut abklären müssen, ob sie beim neuen Arbeitgeber mitversichert sind.
Bitte nehmen Sie Ihre zahnärztliche Tätigkeit ebenso wichtig
wie Ihr Auto: Keine Berufstätigkeit ohne Haftpflicht!
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Geburtstage
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!
07.04.2016
Dr. Strebin Helmut
Kulmbacher Str. 3,
95352 Marktleugast
60 Jahre
30.04.2016
Bruch Udo
Am Lohbrunnen 51,
95163 Weißenstadt
86 Jahre
09.04.2016
Spreidler Walter
Försdorferstraße 7,
96138 Burgebrach
83 Jahre
30.04.2016
Dittmann Christiane
Kaulberg 3,
96158 Frensdorf
60 Jahre
11.04.2016
Dr.Dr. Schneider Peter
Wilhelmstraße 19,
95028 Hof
60 Jahre
06.05.2016
Dr. Reuschel Theodor
Moningerstr. 33,
95326 Kulmbach
82 Jahre
14.04.2016
Zappe Horst
Erdelberg 25,
95466 Weidenberg-OT Döhlau
80 Jahre
09.05.2016
Dr. Rippel Ingeborg
Plößberger Weg 52,
95100 Selb
75 Jahre
16.04.2016
Dr.med.dent./Univ. Belgrad
Radomirovic Ratomir
Christian-Müller-Str. 29,
96355 Tettau
75 Jahre
11.05.2016
Ludewig Inge
Lessingstraße 4,
95028 Hof
91 Jahre
11.05.2016
17.04.2016
Dr. Eyrich Ingrid
Heumarkt 4,
96047 Bamberg
82 Jahre
Dr. Wagner Bert
Goethestraße 9,
95163 Weißenstadt
88 Jahre
15.05.2016
18.04.2016
Dr./IM Temeschburg Balosch Monika
Ostpreußenweg 5,
95502 Himmelkron
70 Jahre
Dr. Stang Reinhard
Lessingstraße 37,
91330 Eggolsheim
70 Jahre
23.05.2016
22.04.2016
Weninger Erich
St.-Getreu-Straße 1,
96049 Bamberg
92 Jahre
Arm Werner
Warmeleite 10, Roßdorf am Forst,
96129 Strullendorf
80 Jahre
24.05.2016
23.04.2016
Dr. Heidenreich Helmut
Am Schloßberg 26,
91257 Pegnitz
65 Jahre
Dr.med.stom./Univ. Zagreb
Temkov Tomislav
Ossecker Str. 83,
95030 Hof
80 Jahre
27.04.2016
Dr. Gerhardt Hans-Joachim
Waldsachsener Str. 17,
96450 Coburg-Cortendorf
75 Jahre
26.05.2016
Dr. Hartung Gertlov
Silberbacher Str. 9,
95176 Konradsreuth
60 Jahre
27.04.2016
Dr. Neugebauer Helmut
Zobelsreuther Straße 57,
95032 Hof
83 Jahre
04.06.2016
Dr. Stöhr-Schneider Sigrid
Lerchenweg 57,
96135 Stegaurach
65 Jahre
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MZO 1/2016
07.06.2016
Baumbach Christa Adelheid
Sachsendorf 16,
91327 Gößweinstein
70 Jahre
23.06.2016
Zimbelmann Alfred
Kulmbacher Straße 81,
95445 Bayreuth
75 Jahre
19.06.2016
Dr. Hofmann-Niebler Christine
Schrenkweg 34,
95339 Neuenmarkt
60 Jahre
24.06.2016
Dr. Bruns Hans-Wilhelm
Jahnstr. 39,
95030 Hof
60 Jahre
20.06.2016
Jahn Rudolf
Martinsreuther Straße 44,
95032 Hof
90 Jahre
28.06.2016
Dr. Link Rudolf
Georg-Leisgang-Straße 3,
91301 Forchheim
85 Jahre
22.06.2016
Riehlein Erich
Affalterthal 78,
91349 Egloffstein
87 Jahre
Der Vorstand des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken gratuliert im Namen aller oberfränkischen Kollegen den
Jubilaren auf das Herzlichste und wünscht ihnen für die weiteren Lebensjahre alles Gute.
Dr. Schott
Dr. Zajitschek
Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz
Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten
muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet
werden.
Es sind dabei folgende Angaben zu machen:
1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
2. Die gewährten Ruhepausen
3. Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit
4. Entlohnungsart
(Stundenlohn, Monatslohn etc.)
5. Art der Beschäftigung
Zuständig für Oberfranken ist das
Gewerbeaufsichtsamt Coburg
Oberer Bürglaß 34
96450 Coburg
Tel. 09561/7419-0
Bitte schon
heute vormerken:
ZBV-Mitgliederversammlung
am 7. Dezember 2016
im Fichtelgebirgshof
in Himmelkron
MZO 1/2016
7
Niederschrift *)
über die ordentliche Mitgliederversammlung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken
am Mittwoch, den 2. Dezember 2015, in Himmelkron
Der 1. Vorsitzende, Kollege Dr. Schott, eröffnet um 19.00 Uhr die
ordentliche Mitgliederversammlung (TO-Punkt 1) und begrüßt
die Teilnehmer herzlich.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist frist- und formgerecht wie auch satzungsgemäß am 5. November 2015 per
Rundschreiben ergangen. Sie wurde unter Bekanntgabe der
Tagesordnung allen Mitgliedern übersandt.
Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl
beschlussfähig (§ 8 Abs. 2 der Satzung).
Zu Beginn der Versammlung sind 27 Mitglieder anwesend. Im
Verlauf der Versammlung erhöht sich die Teilnehmerzahl auf
33, das sind 3,04 % von 1.084 Mitgliedern insgesamt.
Mit der Protokollführung wird Frau Förster beauftragt, die
Rednerliste führt Frau Simon.
Zum Gedenken der in der Berichtszeit verstorbenen 2 Mitglieder erheben sich die Anwesenden von ihren Sitzen.
Die Niederschrift über die ordentliche Mitgliederversammlung am 26.11.2014 in Himmelkron (TO-Punkt 2) war in den MZO
Nr. 1/2015, Ausgabe März 2015, veröffentlicht. Sie wird ohne
Änderung bei 26 Jastimmen und 1 Enthaltung genehmigt.
Der Bericht des 1. Vorsitzenden (TO-Punkt 3) sowie die Berichte aus den Referaten (TO-Punkt 4) wurden bereits mit der
Einladung zur Mitgliederversammlung versandt. Kollege Dr.
Schott ergänzt diese Berichte mit nachfolgenden wichtigen
Punkten:
– GOÄ: Über die zukünftige Entwicklung soll eine gemeinsame
Kommission verhandeln. Verhandlungsführer soll der ehemalige Gesundheitsminister werden. 80 – 85 % der Kollegen
rechnen GOZ-Leistungen nur bis zum 2,3-fachen Satz ab. Der
1. Vorsitzende gibt den Hinweis auf die GOZ-Hotline bei Frau
Salhoff.
– Die Idee des Gesetzgebers ist es, die Änderung der Approbationsordnung hinauszuzögern. Dafür soll es Studiengänge
wie Bachelor DH geben.
– TV Oberfranken: Werbespots laufen derzeit in Zusammenarbeit mit dem ZÄF Hochfranken.
– Der Vorstand des ZBV Oberfranken plant im Jahr 2016 erneut
die Ausgabe von Fortbildungsschecks und möchte damit die
Fortbildung unterstützen. Darüber wird jedoch unter dem
TO-Punkt Haushaltsplan 2016 entschieden.
– Seit 01.07.2015 verstärkt Frau Pöhlmann das Team auf der
Geschäftsstelle. Ziel ist die Eindämmung der Überstunden.
Ziel der Berufsschulen ist es, anstelle der bisherigen nebenberuflich tätigen Zahnärzte Gesundheitslehrer einzusetzen. Der
1. Vorsitzende bedankt sich an dieser Stelle bei allen Fachlehrern für deren unermüdlichen Einsatz. Gleichzeitig bedankt er
sich bei Kollegen Dr. Dünninger, der seit vielen Jahren Fachunterricht gibt und auch für die Röntgenaktualisierungskurse für
Kollegen und deren Personal zur Verfügung steht und überreicht ihm ein Geschenk.
Die Änderung der Satzung des ZBV Oberfranken (TO-Punkt
5) wird auf Vorschlag des Gesamtvorstandes verschoben.
Am 14. Oktober 2015 haben die als Kassenprüfer bestellten
Kollegen Dres. Freiberger und Greifenhagen ohne vorherige
Anmeldung beim ZBV Oberfranken eine Kassenprüfung vorgenommen (TO-Punkt 6). Beide Kassenprüfer haben einen schriftlichen Bericht abgegeben, der mit der Einladung allen Mitgliedern zugegangen ist. Kollege Dr. Greifenhagen fasst diesen
Bericht nochmals kurz zusammen und bittet die Mitglieder,
dem Vorstand für das Jahr 2014 die Entlastung zu erteilen.
Auch die Prüfstelle der Bundeszahnärztekammer hat aufgrund
der durchgeführten Prüfung keine Bedenken, wenn die Mitgliederversammlung dem Vorstand die nach § 9 c der Satzung
vorgeschriebene Entlastung erteilt.
Das Wirtschaftsjahr 2014 wurde bei Erträgen von 588.490,11 €
und Aufwendungen von 609.884,18 € und damit mit einem
Verlust in Höhe von 21.394,07 € abgeschlossen.
Unter Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit
liegen 2014 keine Kostenüberschreitungen vor, die durch die
Mitgliederversammlung nachzubewilligen sind.
Der 1. Vorsitzende erläutert die wichtigsten Differenzen zwischen Haushaltsvoranschlag und Erfolgsrechnung.
Die Bilanz und Erfolgsrechnung 2014 werden mit 28 Jastimmen bei Enthaltung des anwesenden Kassenprüfers genehmigt. Laut einstimmigem Beschluss mit 29 Jastimmen wird der
Verlust in Höhe von 21.394,07 € dem Vermögen entnommen.
Die Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2014 wird bei Enthaltung von 9 anwesenden Vorstandsmitgliedern sowie des
Kassenprüfers mehrheitlich bei 21 Jastimmen erteilt.
Auf der Einladung zur heutigen Mitgliederversammlung hat
sich bei der Nummerierung ein Fehler eingeschlichen. Es fehlen die Punkte 8 und 9, so dass die Tagesordnung jetzt mit der
Nr. 10 fortgesetzt wird. Die Geschäftsstelle bittet, den Fehler zu
entschuldigen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2016 (TO-Punkt
10), der bei geschätzten Erträgen von 288.460,- € und Aufwendungen von 498.180,- € und somit mit einer Entnahme aus
dem Vermögen in Höhe von 209.720,- € abschließt, ist allen
Mitgliedern mit der Einladung zugegangen und wird als Folie
an die Wand projiziert. Der 1. Vorsitzende erläutert die wichtigsten Positionen des Haushaltsplanes. Die hohe Entnahme aus
dem Vermögen ergibt sich daraus, dass in diesem Entwurf des
Haushaltsplanes eingeplant ist, dass ein Quartalsbeitrag ausgesetzt wird und jeder Kollege, der ununterbrochen ein Jahr
Beiträge an den ZBV entrichtet hat, wieder einen Fortbildungsscheck in Höhe von 50,- € erhält.
Aufgrund der Beitragsaussetzung und des ausgegebenen
Fortbildungsschecks ist der ZBV Oberfranken der günstigste
ZBV in Bayern. Andere ZBVe müssen derzeit ihre Beiträge erhöhen.
Es ist ein fristgerechter Antrag zur Mitgliederversammlung von
Herrn Kollegen Dr. Hartlehnert aus Speichersdorf eingegangen,
der den Haushaltsplan für 2016 betrifft. Ihr Einverständnis
vorausgesetzt, möchte ich diesen Antrag unter diesem TOPunkt behandeln.
*) Diese Niederschrift ist offiziell. Auf sie wird bei der Genehmigung in der nächsten Mitgliederversammlung Bezug genommen.
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MZO 1/2016
Kollege Dr. Hartlehnert beantragt die Aussetzung des ZBVBeitrages im Jahr 2016 für zwei Quartale und begründet dies.
Der vollständige Antrag wird als Folie an die Wand projiziert.
Kollege Dr. Hartlehnert zieht seinen Antrag zurück.
Der ZBV Oberfranken hätte gerne die auf der gleichen Ebene
gelegene dritte Wohnung erworben, falls diese zum Kauf ansteht. Das Problem ist, dass aufgrund der immer umfangreicheren Aufgabengebiete die Lagerkapazität fast ausgeschöpft
ist. Für die nächste Mitgliederversammlung wird ein entsprechender Vorratsbeschluss vorgesehen.
Zwei Oberfranken in München geehrt!
Im Anschluss an die Vollversammlung der Bayerischen Landeszahnärztekammer am 27. November 2015 in München wurden zwei Oberfranken, Dr. Bert Wagner aus Weißenstadt und
Dr. Claus Durlak aus Bayreuth, vom Präsidenten der BLZK Christian Berger, für ihre Verdienste um die bayerische Zahnärzteschaft geehrt.
Der vom ZBV Oberfranken vorgelegte Entwurf des Haushaltsplanes 2016 mit einer Entnahme aus dem Vermögen in Höhe
von 209.720,- € wird einstimmig mit 32 Jastimmen beschlossen.
Anträge - Schriftliche Anfragen (TO-Punkt 11): Zur Mitgliederversammlung ist fristgerecht ein weiterer Antrag eingegangen,
und zwar von Kollegen Dr. Greifenhagen. Er beantragt, dass die
nächste Hauptversammlung in 2016 nicht in Hochfranken sondern in Ober-Mainfranken stattfinden soll. Der Antrag wird als
Folie an die Wand projiziert.
Der 1. Vorsitzende berichtet, dass vor der Mitgliederversammlung auf der ZBV-Geschäftsstelle eine Vorstandssitzung stattfindet, um Kosten zu sparen. Würde der Antrag von Kollegen
Dr. Greifenhagen angenommen, so müsste die Vorstandssitzung entweder früher beginnen oder auf einen anderen Tag
verlegt werden.
Der Antrag von Kollegen Dr. Greifenhagen wird bei 3 Jastimmen und 29 Neinstimmen abgelehnt.
Damit ist die Tagesordnung der Mitgliederversammlung abgehandelt. Der 1. Vorsitzende bedankt sich bei seinem Stellvertreter Dr. Zajitschek und den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle für deren Einsatz.
Dr. Claus Durlak wird vom Präsidenten der BLZK, Christian
Berger, ausgezeichnet.
Eigentlich sollten beide mit der Silbernen Ehrennadel der
Deutschen Zahnärzteschaft ausgezeichnet werden, dies war
aber nur bei Kollegen Durlak möglich.
Der Grund: Dr. Wagner teilte dem Präsidenten im Vorfeld
pflichtbewusst mit, dass er die Silberne und die Goldene Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft bereits in den 80er
Jahren durch den damaligen Präsidenten Dr. Erich Pillwein
erhalten hätte. Das war noch im Vor-EDV-Zeitalter und der
Ordner mit dem Aufdruck „Ehrungen“ aus der damaligen Zeit
verstaubt vermutlich inzwischen im Keller des Zahnärztehauses. So geriet es in Vergessenheit.
Nachdem Kollege Dr. Achenbach, der seit vielen Jahrzehnten
in der Standespolitik tätig ist, sein Amt als Bezirksstellenvorsitzender der KZVB zum Jahresende auf eigenen Wunsch niederlegen wird, bedankt sich der 1. Vorsitzende bei ihm für die
angenehme Zusammenarbeit und überreicht ihm im Namen
des Gesamtvorstandes des ZBV Oberfranken ein Präsent.
Kollege Dr. Schott schließt um 20.10 Uhr die ordentliche Mitgliederversammlung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes
Oberfranken und übergibt das Wort an Kollegen Dr. Achenbach
für die Fragestunde der Bezirksstelle Oberfranken der KZVB.
Dr. Bert Wagner bei seiner Dankesrede
Bayreuth, 31.01.2016
Dr. Schott
1. Vorsitzender
Förster
Protokollführerin
So konnte der Präsident Christian Berger in seiner Laudatio nur
die Verdienste von Dr. Bert Wagner würdigen. Es gibt nämlich
keine Ehrung im zahnärztlichen Bereich, die Dr. Wagner nicht
schon erhalten hat. Darüber hinaus wurde ihm 1991 auch das
Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.
Dr. Wagner lies es sich nicht nehmen, nochmals ans Rednerpult
im großen Vortragssaal im Zahnärztehaus zu treten, sich zu
bedanken und kurzweilig aus den alten Zeiten zu berichten.
Bilden Sie heute schon
für morgen aus.
Schaffen Sie zusätzliche
Ausbildungsplätze
Anschließend wurde er – mein ehemaliger Obmann - in dem
Raum, in dem er viele Jahre die oberfränkischen Zahnärzte bei
den Versammlungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns vertreten hat, mit Standing Ovations verabschiedet. Ein Moment,
bei dem nicht nur ich eine Gänsehaut bekam.
Dr. Thomas Sommerer, Marktredwitz
MZO 1/2016
9
Änderungen und Ergänzungen im zahnärztlichen Notfalldienst
Bamberg-Stadt und -Land
26./27.03.2016
ZA Losgar Robert, 96050 Bamberg
Dr. Hock Tobias, 96110 Scheßlitz, Peulendorfer Str. 1, Tel. 0800/6649289
16./17.04.2016
Dr. Müller Knut, 96047 Bamberg
Dr. Hochmuth Matthias, 96129 Strullendorf, Bamberger Str. 1, Tel. 0800/6649289
14./15.05.2016
Dr. Pfister Klaus, 96050 Bamberg
Dr. Dr. Müller Hans Jürgen, 96179 Rattelsdorf, Bamberger Str. 8, Tel. 0800/6649289
21./22.05.2016
Dr. Rauh Rudolf, 96052 Bamberg
Dr. Hillmann Claus, 96129 Mistendorf, Frankenstr. 8, Tel. 0800/6649289
25./26.06.2016
Dr. Schneider Kurt, 96047 Bamberg
Dr. Dr. Müller Hans Jürgen, 96179 Rattelsdorf, Bamberger Str. 8, Tel. 0800/6649289
Bayreuth-Stadt und -Land
28.03.2016
Dr. Reichenberger Simone, 95445 Bayreuth, Spinnereistr. 5a,
Tel. 0921/56904, 0921/1627663 u. 0151/50493338
Dr. Bauer Brigitte, 91257 Pegnitz
Coburg-Stadt
23./24.04.2016
Dr. Dr. Feller Kay-Uwe (MVZ Coburg GbR), 96450 Coburg, Hindenburgstr. 2,
Tel. 09561/59660 u. 0176/70253367
30.04./01.05.2016
Dr. Wulf Stefan, 96450 Coburg, Seifartshofstr. 36, Tel. 09561/90264
Coburg-Land
05./06.05.2016
ZÄ Brückner-Ullrich Beate, 96479 Weitramsdorf, Coburger Str. 26, Tel. 09561/36263
26./27.05.2016
Dr. Vorderwülbecke Peter, 96145 Seßlach, Friedrich-Rückert-Str. 5, Tel. 09569/261 u. 09569/1063
04./05.06.2016
Dr. Dupont André, 96472 Rödental, Kaulberg 3, Tel. 09563/2044 u. 09563/6678
09./10.07.2016
Dr. Reißenweber Christian, 96271 Grub am Forst, Oberer Weg 1, Tel. 09560/788
Landkreis Forchheim
04./05.06.2016
ZÄ Scheuck Elisabeth, 91301 Forchheim, Apothekenstr. 8, Tel. 09191/15746
Hof-Stadt
09./10.04.2016
Dr. Weber Hans, 95028 Hof, Altstadt 14/16, Tel. 09281/3383 u. 09281/95262
16./17.04.2016
ZA Thüroff Helmut, 95028 Hof, Ludwigstr. 12, Tel. 09281/3168
07./08.05.2016
ZÄ Motzke Shenja, 95032 Hof, Eppenreuther Str. 23, Tel. 09281/2992 u. 0173/6703500
11./12.06.2016
Dr. Hager Till, 95028 Hof, Von-der-Tann-Str. 2, Tel. 09281/86188 u. 09281/96362
25./26.06.2016
Dr. Gäbler Joachim, 95028 Hof, Friedrichstr. 7, Tel. 09281/18334
Hof-Land
16./17.04.2016
ZA Just Fabian, 95119 Naila, Hofer Str. 7, Tel. 09282/95370 u. 0174/4791830
23./24.04.2016
Dr. Högner Mareen, 95119 Naila, Frankenwaldstr. 18, Tel. 09282/404
07./08.05.2016
ZÄ Pohl-Müßig Anita, 95234 Sparneck, Wiesenstr. 13, Tel. 09251/6014
Landkreis Kronach
09./10.04.2016
ZA Pechtold Reiner, 96268 Mitwitz, Steinach 23, Tel. 09266/99090
23./24.04.2016
Dr. Schwarz Eduard, 96369 Weißenbrunn, Waldweg 3, Tel. 09261/3700
21./22.05.2016
ZA Schellenberg Hagen, 96317 Kronach, Adolf-Kolping-Str. 12, Tel. 09261/3532 u. 09261/506617
Landkreis Kulmbach
05./06.05.2016
Dr. Brückner-Hoffmann Susanne, 95326 Kulmbach, Pestalozzistr. 6a,
Tel. 09221/4850, 09221/605645 u. 0171/2866809
Landkreis Lichtenfels
16./17.04.2016
Dr. Scholl Holger, 96231 Bad Staffelstein, Bahnhofstr. 14, Tel. 09573/7323
28./29.05.2016
Dr. Rückert Joachim, 96231 Bad Staffelstein, Bahnhofstr. 14, Tel. 09573/7323
Landkreis Wunsiedel
28.03.2016
Dr.(U) Pach-Wagner Nancy, 95163 Weißenstadt, Martin-Luther-Str. 1, Tel. 09253/221 u. 09253/1051
16.05.2016
Dr. Hösl Michael, 95632 Wunsiedel, Theresienstr. 1, Tel. 09232/1500
09./10.07.2016
Dr. Engel Ulrike, 95632 Wunsiedel, Pachelbelgasse 4, Tel. 09232/7555 u. 0171/5161557
10
MZO 1/2016
Zahnarzt-Websites jetzt dringend aktualisieren!
Abmahnrisikio, wenn seit 01.01.2015 gültige Neuregelungen und Links nicht ins Impressum aufgenommen werden
Zahnärzte, die eine Website betreiben, sind an § 5 des Telemediengesetzes (TMG) gebunden. Danach müssen bestimmte
Pflichtangaben im Impressum der Praxishomepage angegeben werden. Aufgrund gesetzlicher Neuerungen müssen die
meisten Praxen in Bayern daher jetzt ihr Impressum aktualisieren. Andernfalls droht das Risiko einer teuren und unangenehmen Abmahnung. Der Streitwert liegt bei Verstößen gegen das
TMG bei 50.000,- EUR – eine Abmahnung ist also nicht nur
unangenehm, sondern auch gleich sehr teuer.
A) Neue Zuständigkeiten bei der Bezirksregierung
Seit Anfang 2015 gibt es in Bayern eine gesetzliche Neuregelung bei der Zuständigkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde
(approbationsrechtlich)/zuständigen Bezirksregierung. Diese
wurde Ende April bekannt und durch die BLZK veröffentlicht.
Bisher war für jeden Regierungsbezirk auch die jeweilige Bezirksregierung zuständig.
Seit 1. Januar 2015 sind seitdem nur noch die Regierung von
Oberbayern und die Regierung von Unterfranken zuständig.
Wer also in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz oder Schwaben zahnärztlich tätig ist, muss im
elektronischen Impressum der Praxis-Website die Regierung
von Oberbayern als zuständige Approbationsbehörde angeben, wer in den Regierungsbezirken Ober-, Mittel- oder Unterfranken eine Zahnarztpraxis betreibt, die Regierung von Unterfranken.
In Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben sollte
folgender Text ins Impressum aufgenommen werden:
Zuständige Aufsichtsbehörde (approbationsrechtlich / zuständige Bezirksregierung
• Regierung von Oberbayern (verlinken auf
http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/)
Maximilianstraße 39, 80538 München
In Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken sollte folgender
Text ins Impressum aufgenommen werden:
B) Neue Homepage der BLZK erfordert neue Verlinkungen
Die Bayerische Landeszahnärztekammer hat vor kurzem ihren
Internetauftritt aktualisiert.
Da im Impressum verschiedene Dokumente des geltenden
Berufsrechts verlinkt werden müssen, sollten Sie auf Ihrer Impressumseite jetzt diese Links ebenfalls aktualisieren.
Die aktuellen Links sind auf der neuen BLZK-Homepage einsehbar unter „berufsrechtliche Regelungen”:
http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_berufsrechtliche_regelungen.html
Anzugeben und zu verlinken sind folgende Dokumente:
Geltendes Berufsrecht:
• Berufsordnung für die bayerischen Zahnärzte
(verlinken auf http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/
berufsordnung.pdf/$file/berufsordnung.pdf)
• Zahnheilkundegesetz
(verlinken auf http://www.gesetze-im-internet.de/zhg/)
• Heilberufe-Kammergesetz
(verlinken auf http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/
page/bsbayprod.psml;jsessionid=90C4BE1D345A03DCF7513
8F8C9E8271A.jp24?showdoccase=1&st=null&doc.
id=jlr-HKGBY2002rahmen)
• Gebührenordnung für Zahnärzte
(verlinken auf http://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/
BJNR023160987.html)
Quelle:
Bayerisches Zahnärzteblatt BZB
Januar/Februar 2015 - Seite 44
ZNN 2-2015
Zuständige Aufsichtsbehörde (approbationsrechtlich / zuständige Bezirksregierung
• Regierung von Unterfranken (verlinken auf
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/)
Peterplatz 9, 97070 Würzburg
Quelle:
BLZK-Nachrichten
(http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/li_webb9w3b2j.html)
MZO 1/2016
11
KZV-Projekte der letzten Legislaturperiode – eine Bilanz
Die KZBV und nachfolgend die Länder KZVen versuchten sich
in der nun auslaufenden Legislaturperiode an zwei Großprojekten. Erstens dem sogenannten Reset, der eine Neujustierung von Punktwerten und Gesamtvergütung und in der Folge
eine „Entbudgetierung“ bringen sollte. Und zweitens dem A
und B Konzept, das außerhalb strenger Budgets die Behandlung von Pflegebedürftigen sichern sollte. Doch was ist in
Bayern aus den ambitionierten Projekten geworden?
J Reset versemmelt
Um es klipp und klar festzustellen: Eine Entbudgetierung hat,
insbesondere bei der AOK, nicht stattgefunden. Der geplante
Effekt der Neujustierung, ausreichende Budgets zur Verfügung
zu stellen, trat nicht ein – der Reset wurde gründlich versemmelt. Schon 2013, im ersten Jahr des Resets, wurde das AOKBudget deutlich überschritten. Um keine Puffertage ausrufen
zu müssen, wurde diese Überschreitung durch eine Punktwertabsenkung 2014 kompensiert. Im Jahr 2014 gab es vom
06.10. bis 23.12.2014 – also nahezu das gesamte IV. Quartal Puffertage. Und 2015 war der Zeitraum von 17.08. bis 11.09.2015
betroffen. Im Jahr 2016 ist mit Puffertagen sicher erst nach
Ende der KZVB-Wahlzeit zu rechnen. Geblieben sind die Punktwertabsenkungen bei den Ersatzkassen. Der Reset hat in Bayern keinen wahrnehmbaren Nutzen für die Zahnärzteschaft
gebracht.
J Neue BEMA-Leistungen 2013 und 2014
In den Jahren 2013 und 2014 wurden wir mit einer Vielzahl
neuer BEMA-Positionen beglückt, um die Versorgung Pflegebedürftiger zu verbessern (siehe Graphik). Der aktuelle Vertrag
der KZVB mit der AOK Bayern stellt auch hier klar, dass diese
Leistungen spätestens ab 2017 im Budget enthalten (= „Bestandteil der plafondierten Gesamtvergütung“) sind.
Nach diesem Vertrag gilt die Gesamtvergütungsobergrenze für
alle vertragszahnärztlichen Leistungsbereiche, die wie folgt
erläutert werden:
KCH, PAR, KB und KFO, ausgenommen ZE und IP/FU sowie
die BEMA Pos. 172a bis d, 154 und 155
12
MZO 1/2016
Die Leistungen 172a bis d sowie 154 und 155 sind ab 2017
„Bestandteil der plafondierten Gesamtvergütung“. Ausdrücklich und einvernehmlich geregelt ist, dass auch Leistungen „im
Zusammenhang mit bzw. nach § 87 Abs. 2i SGB V“ Bestandteil
der plafondierten Gesamtvergütung sind.
Faktisch bedeutet dies, dass alle Behandlungen, die durch die
neuen Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen ausgelöst werden, künftig Bestandteil des Budgets sind. Ob Vertragsabschlüsse, die Budgetsteigerungen lediglich im Bereich der
Grundlohnsummenentwicklung vorsehen, die möglichen Stei-
gerungen in diesem Bereich abfangen werden, darf bezweifelt
werden (siehe Graphik Pflegebedürftige in Deutschland).
Es besteht das konkrete Risiko, dass auch diese Leistungen
künftig von uns selbst bzw. über Puffertage mitfinanziert werden müssen. Die Probleme dieser Konstellation werden allerdings erst ab 2017 virulent, schlagen also wie weitere Puffertage erst nach den Wahlen in den Praxen auf.
Dr. Reiner Zajitschek
2. Vorsitzender des ZBV Oberfranken
Neue BEMA Positionen seit 2005
BEMA-Nummer
Punkte
Beschreibung
Zuschlag für das Aufsuchen von pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Zuschlag für das Aufsuchen jedes weite172b*
31
ren Pflegebedürftigen in derselben Pflegeeinrichtung in zeitlichem Zusammenhang.
Beurteilung des zahnärztlichen Behand172c*
16
lungsbedarfs, des Pflegezustands der
Zähne, der Mundschleimhaut sowie der
Prothesen, für das Einbringen von versichertenbezogenen Vorschlägen für Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit, einschließlich
der Dokumentation anhand eines Formblattes.
Unterstützung und ggf. praktische Anlei172d*
20
tung des Pflegepersonals zum Erhalt und
zur Verbesserung der Mundgesundheit.
Dabei sollen auch Hinweise zu Besonderheiten der Zahnpflege sowie zu Pflege
und Handhabung des Zahnersatzes gegeben werden.
Besuch eines Versicherten auf einer Pfle153
28
gestation (z.B. in Alten- oder Pflegehei(statt vorher 14)
men) zu vorher vereinbarten Zeiten und
(dafür entfallen
bei regelmäßiger Tätigkeit des VertragsZuschläge nach
zahnarztes auf der Pflegestation ohne
161!!)
Vorliegen eines Kooperationsvertrages
nach §119b Abs. 1 SGBV
Besuch eines pflegebedürftigen Versi154*
28
cherten in einer stationären Pflegeeinrichtung im Rahmen eines Kooperationsvertrages nach §119b Abs. 1 SGBV
Besuch je weiterem pflegebedürftigen
155*
26
Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung im Rahmen eines Kooperationsvertrages nach §119b Abs. 1 SGBV
Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151
161
und 154 [nicht mehr 153!!]
Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 152
162
und 155
Zuschlag zu den Leistungen nach den
165
14
Nrn. 151,152, 153, 154 und 155 bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr
konsiliarische Erörterung
181
14
konsiliarische Erörterungen im Rahmen
182*
14
von Kooperationsverträgen nach §119b
Abs. 1 SGB V
*nur abrechenbar in Verbindung mit Kooperationsverträgen nach §119b Abs. 1 SGB V
172a*
36
151
36
152
34
Besuch eines Versicherten, einschließlich
Beratung und eingehender Untersuchung
Besuch eines weiteren Versicherten in
derselben häuslichen Gemeinschaft oder
extrabugetär
Jahr
bis 2016
01.04.2014
bis 2016
01.04.2014
bis 2016
01.04.2014
bis 2016
01.04.2014
nein
01.04.2014
bis 2016
01.04.2014
bis 2016
01.04.2014
01.04.2014
01.04.2014
01.04.2014
nein
nein
01.04.2014
01.04.2014
nein
01.04.2013
nein
01.04.2013
MZO 1/2016
13
153
161
161a
161b
161c
161d
161e
161f
162
162a
162b
162c
162d
162e
162f
165
171
171a
171b
14
MZO 1/2016
Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen
Zusammenhang mit einer Leistung nach
Nr. 151 – einschließlich Beratung und
eingehender Untersuchung
Besuch eines Versicherten auf einer Pfle14
gestation (z.B. in Alten- oder Pflegeheimen) zu vorher vereinbarten Zeiten und
bei regelmäßiger Tätigkeit des Vertragszahnarztes auf der Pflegestation
Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151, 153
a) Zuschlag für dringend angeforderte
18
und unverzüglich durchgeführte Besuche
nach den Nrn. 151 oder 153
b) Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22
29
Uhr oder
6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche nach
Nr. 151
c) Zuschlag für in der Zeit zwischen 22
50
und 6 Uhr durchgeführte Besuche nach
Nr. 151
d) Zuschlag für an Samstagen, Sonn- o38
der Feiertagen durchgeführte Besuche
nach Nr. 151
e) Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder
67
Feiertagen in der Zeit von 20 bis 22 Uhr
oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche
nach Nr. 151
f) Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder
88
Feiertagen in der Zeit zwischen 22 und 6
Uhr durchgeführte Besuche nach Nr. 151
Zuschläge für Besuche nach Nr. 152
a) Zuschlag für dringend angeforderte
9
und unverzüglich durchgeführte Besuche
b) Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22
15
Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche
c) Zuschlag für in der Zeit zwischen 22
25
und 6 Uhr durchgeführte Besuche
d) Zuschlag für an Samstagen, Sonn- o19
der Feiertagen durchgeführte Besuche
e) Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder
34
Feiertagen in der Zeit von 20 bis 22 Uhr
oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche
f) Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder
44
Feiertagen in der Zeit zwischen 22 und 6
Uhr durchgeführte Besuche
Zuschlag zu den Leistungen nach den
14
Nrn. 151, 152 und 153 bei Kindern bis
zum vollendeten vierten Lebensjahr
Zuschläge nach § 87 Abs. 2i SGB V
a) Zuschlag für das Aufsuchen von Versi35
cherten, die pflegebedürftig sind, eine
Behinderung oder eine eingeschränkte
Alltagskompetenz aufweisen
b) Zuschlag für das Aufsuchen von weite30
ren Versicherten, die pflegebedürftig
sind, eine Behinderung oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufweisen,
in derselben häuslichen Gemeinschaft oder Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung
nach Nr. 171 a
nein
01.04.2013
nein
nein
01.04.2013
01.04.2013
nein
01.04.2013
nein
01.04.2013
nein
01.04.2013
nein
01.04.2013
nein
01.04.2013
nein
nein
01.04.2013
01.04.2013
nein
01.04.2013
nein
01.04.2013
nein
01.04.2013
nein
01.04.2013
nein
01.04.2013
nein
01.04.2013
nein
nein
01.04.2013
01.04.2013
nein
01.04.2013
Führungswechsel bei ZZB – Erneuerung
oder Schockstarre?
Der Druck war wohl zu groß geworden. Nachdem dem noch
KZVB-Vorsitzenden Dr. Janusz Rat in der letzten Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns die
Entlastung verweigert worden war, zog man bei ZZB offensichtlich die Reißleine.
Rat wurde als ZZB-Landesvorsitzender abgelöst und steht laut
einer ZZB-Presseerklärung auch für ein Amt in der KZVB künftig
nicht mehr zur Verfügung. Dieser plötzliche und drastische
Sinneswandel des durchaus machtbewussten Janusz Rat lässt
Insider an der nach außen zur Schau getragenen ZZB-Harmonie zweifeln.
Die Amtsführung des Vorstandes der KZVB sorgte in den vergangenen Jahren immer wieder für belastende Negativschlagzeilen. Dies führte im Ergebnis zum Verlust von Vertrauen und
dem Verlust der Mehrheit in der Vertreterversammlung. Zwar
entging Rat seiner Abwahl mit einem 12 : 12 Patt um Haaresbreite – gleichwohl signalisierte dieses Ergebnis den Anfang
vom Ende.
Rat steht vor dem Scherbenhaufen seiner Amtsführung. Umgeben von willfährigen Gefolgsleuten entzog er sich jahrelang
jeglicher effektiver parlamentarischer Kontrolle. So wurde z. B.
die Fraktion des Freien Verbandes von dem nach der Vertreterversammlung zweitwichtigsten Kontrollgremium, dem Finanzausschuss, ausgeschlossen. Ein Sachverhalt, der sich nun
rächt. Die Vorbehalte des Vorsitzenden des Finanzausschusses,
die die Entlastung des Vorstandes verhinderten, stehen weiter
im Raum. Der Fraktion des Freien Verbandes ist eine Einsicht
in die Belege bisher noch nicht möglich gewesen. Inwieweit
eine uneingeschränkte Einsichtnahme und somit eine tatsächliche Prüfung dieser Vorbehalte erfolgen kann, steht in den
Sternen.
Dass eine Kontrolle des Vorstandes durch die Opposition dringend nötig gewesen wäre, zeigte sich z. B. im Jahr 2012, als um
50 % überhöhte Vorstandsprämien ausgezahlt wurden.
Und dann ist da noch die Partynia-Affäre. Rat hatte sich über
Jahre bei Wikipedia in einem Umfang betätigt, dass sich die
Aufsichtsbehörde und sogar der Landtag mit dieser „Freizeitbeschäftigung“ befassen mussten.
In diesem Kontext stellt sich die Frage, ob der neue Landesvorsitzende Dr. Stefan Böhm tatsächlich die bessere Wahl für ZZB
ist. Von einer personellen Erneuerung kann jedenfalls nicht die
Rede sein. Immerhin war er in der KZVB in den letzten fünf
Jahren als Stellvertreter Rats nicht nur Nutznießer der dubiosen Prämiengewährung, sondern darüber hinaus auch mitverantwortlich für alle Kritikpunkte an der Amtsführung des
KZVB-Vorstandes. Mit einer Ausnahme: Die Partynia-Affäre. Die
hat er nämlich höchstpersönlich dadurch ins Rollen gebracht,
dass er der Opposition umfangreiche belastende Unterlagen
gegen Rat zugespielt hat.
Im Sommer haben die bayerischen Zahnärzte die Wahl, wie es
in der KZVB weitergeht. Echte Erneuerung täte Not.
Mit besten kollegialen Grüßen
Dr. Reiner Zajitschek
2. Vorsitzender des ZBV Oberfranken
Bayerischer Implantologietag
Frühjahrssymposium
2016
22. – 23.04.2016
Hotel Dolce / München Unterschleißheim
8 Fortbildungspunkte
Veranstalter:
LV Bayern im DGI e.V. (Dr. Friedemann Petschelt, Vorsitzender)
Referenten:
· Dr. Stefan Neumeyer
· Prof. Dr. Katja Nelson
· Dr. Christian Hammächer
· Priv.-Doz. Dr. Jamal M. Stein, MSc.
· Prof. Dr. Takahiro Ogawa
· PD Dr. Sven Otto
· Prof. Paulo Malo
Veranstaltungsort:
Dolce Munich Unterschleißheim, Conference Center & Hotel
Andreas-Danzer-Weg 1, 85716 Unterschleißheim
Verbindliche Anmeldung Frühjahrssymposium
LV Bayern im DGI e.V.:
Online: www.dginet.de/event/FS-Muenchen
Fax: +49 (89) 55 05 209-2
In Kooperation mit:
DGZMK DGMKG BDIZ
BDO
DGOI
LVMK
DGZI
ProLab
Verans
taltu
ngs-
ZMFI Curriculum
2016/2017
TIPP!
Zahnmedizinische Fachassistenz für
Implantologie und Implantatprothetik
Infos & Anmeldung unter:
www.dginet.de/zmfi
MZO 1/2016
15
Info ZBV direkt
der Bayerischen Landeszahnärztekammer
vom 3. Februar 2016
Seite 1 von 1
Online-Services für die Praxis
Kostenfreie Angebote der BLZK: Zahnarztsuche, Praxisbörse und Newsletter
München – Nicht nur für Patienten, sondern auch für Zahnärzte ist das Internet eine
wichtige Informationsquelle. Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) baut deshalb ihre Online-Services weiter aus.
Zahnarztsuche wieder online
Seit Januar ist die Zahnarztsuche auf http://zahnarztsuche.blzk.de wieder online. Zahnärzte, die
in Bayern niedergelassen sind, können sich kostenfrei in die Suchmaschine aufnehmen lassen.
Automatisch aufgelistet wird allerdings nur, wer zuvor der Veröffentlichung seiner Stammdaten
schriftlich zugestimmt und die entsprechende Einwilligungserklärung per Post oder Fax
an den zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband übersandt hat. Weitere Informationen zur
Online-Zahnarztsuche und die erforderliche Einwilligungserklärung finden Sie im QM Online der
BLZK.
Optional können Teilnehmer der Online-Zahnarztsuche weitere Angaben über ihre Praxis wie
Homepage, E-Mail-Kontakt sowie Hinweise auf Parkmöglichkeiten, barrierefreie Praxisräume
und Hausbesuche veröffentlichen. Das Online-Formular zur Eintragung dieser Zusatzdaten ist
ebenfalls im QM Online der BLZK zu finden: http://qm.blzk.de
Praxisbörse: Unterstützung für Existenzgründer
Seit Juli 2015 haben bayerische Zahnärzte, die eine Praxis kaufen oder verkaufen wollen, die
Möglichkeit, unter dem Internetlink http://praxisboerse.blzk.de kostenfreie Anzeigen zu schalten. Mit der Praxisbörse spricht die Kammer vor allem Existenzgründer an. Sie ist ähnlich wie
der Online-Stellenmarkt der BLZK aufgebaut. Zusätzlich können Anbieter in ihrem Inserat bis
zu vier Fotos von den Praxisräumen veröffentlichen. Die Berufsvertretung der bayerischen
Zahnärzte sieht in diesem Angebot ein wichtiges Instrument zum Erhalt der flächendeckenden
zahnmedizinischen Versorgung.
Mit dem Newsletter auf dem neuesten Stand
Über aktuelle Themen aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Praxisführung, Qualitätsmanagement sowie Betriebswirtschaft und Recht informiert seit November 2015 der neue BLZKNewsletter für Zahnärzte. Der elektronische Informationsservice wird nach vorheriger Anmeldung im QM Online der BLZK per E-Mail übermittelt. Über ihren Zugang zum QM Online, dem
geschützten Zahnärztebereich der BLZK, können Zahnärzte den Newsletter kostenfrei bestellen. Der Direktlink für die Newsletter-Anmeldung lautet: http://qm.blzk.de/newsletter
Kontakt:
Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation der Bayerischen Landeszahnärztekammer,
Telefon: 089 72480-211, Telefax: 089 72480-444, E-Mail: presse@blzk.de
Die Bayerische Landeszahnärztekammer ist die gesetzliche Berufsvertretung aller rund 15.000 bayerischen Zahnärzte. Sie setzt sich aktiv
für Rechte und Interessen der Zahnärzte sowie für Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Mundgesundheit der Bevölkerung ein.
Dabei steht sie für Qualität in der Zahnmedizin als Ergebnis wissenschaftlich begründeter Präventions- und Behandlungskonzepte, die sich
an der Individualität des einzelnen Patienten orientieren. Der Patientenschutz ist ein vorrangiges Anliegen der Bayerischen Landeszahnärztekammer.
Bayerische Landeszahnärztekammer (www.blzk.de), Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gesetzlicher Vertreter: Präsident Christian Berger, Fallstraße 34, 81369 München
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MZO 1/2016
P R E S S E I N F O R M A T I O N
Nr. 02/2016
Terminvergabestellen = bürokratischer Irrsinn!
Nach Beurteilung unseres Vorstandes und unserer Beiräte
sowie Experten ist die nun gültige Regelung zur Terminvergabe bei Fachärzten ausschließlich ein Scheinmarketing oder
Aktionismus der Krankenbetreuungspolitik für die Krankenkassenpflichtversicherten in enger Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Der Medienhype der letzten Tage zu dieser Thematik ist ein
Spiegelbild der staatlich gelenkten Verdummung der gesamten Bevölkerung.
Unsere ambulant tätigen Mediziner haben diesen Beruf erlernt, um ihre Patienten trotz der bestehenden gesetzlichen
Einschränkungen zu behandeln. Wer dies leugnet, verfälscht
die aktuelle Situation und versucht eine Berufsgruppe zu diffamieren und belastet damit die Vertrauensbasis zwischen
Patient und Mediziner.
Wenn sich aus dem Krankheitsbild eines Patienten ein zusätzlicher Bedarf an spezialisierter Beratung durch einen anderen
Mediziner ergibt, wurde auch schon bisher ein Kontakt und
Termin zu einem Spezialisten hergestellt.
Die Patienten, die mit akuten Erkrankungen eine Arztpraxis
besuchen, werden in der Regel auch sofort behandelt. Dagegen kann es zu Terminverzögerungen kommen, wenn die Erkrankung keinen sofortigen und/oder dringlichen Behandlungstermin erfordert.
Da die Gesamtvergütung für die ambulant tätigen Ärzte in den
letzten Jahren eingefroren wurde, sind die Mediziner jedoch
zum Erhalt ihrer Existenz gezwungen, die Anzahl der Patienten,
die behandelt werden sollen, zu limitieren. Eine unentgeltliche
Leistungserbringung ist berufsrechtlich verboten und wäre
den Ärzten auch nicht zuzumuten. Dies hat zur letztlich politisch verursachten und von den Krankenkassen mit zu verantwortenden Verknappung von Behandlungsterminen geführt.
Der unsägliche Aktionismus der politischen Mandatsträger hat
mit der Einführung von Terminvergabestellen in dieser Legislaturperiode das wichtige Problem der Vergütung der Mediziner mit unzureichenden Pauschalen und hat die Bezahlung
des effektiven Aufwands für einen Patienten völlig verdrängt,
obwohl bereits 30 % der kassenärztlichen Arbeit nachweislich
ehrenamtlich erbracht wird.
1.
Die Folgen der Terminvergabestellen für die Versicherten und
Patienten sind:
a) Wegfall der freien Arztwahl und des Selbstbestimmungsrechts
b) Verlust der wohnortnahen Versorgung, da dem Patienten
bei der Terminvergabe durch die Terminvergabestellen eine
Fahrzeit von bis zu einer Stunde zu dem vorgeschlagenen
Mediziner zugemutet wird.
c) In der Regel gehört dazu auch der Vertrauensverlust zu dem
Mediziner, bei dem der Patient bisher immer oder hin und
wieder in Behandlung war.
d) Zusätzlich treten erhebliche Kosten bei dem über die Terminvergabestellen vermittelten Mediziner für die komplette
Diagnostik an, mit Belastungen für den Patienten.
2.
Die Folgen der Terminvergabestellen für die gesamten ambulant tätigen Mediziner:
a) Der Aufbau der Terminvergabestellen in Deutschland in den
Einrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen führt zu
einem hohen administrativen, finanziellen und organisatorischen Aufwand. Die KVen veranschlagen ca. 50 Euro Kosten
für eine einzelne Vermittlung eines Facharzttermins, die von
den Honoraren der Ärzteschaft bezahlt werden müssen.
b) Die Diffamierung der Mediziner in einer breit gestreuten
Medienkampagne durch Politik und gesetzliche Krankenkassen. Wir wissen, dass die Mediziner nicht die Absicht haben,
dem Patienten einen Schaden zuzufügen und auch den
Beruf ergriffen haben, um effektiv zu behandeln. Was jedoch
fehlt ist eine Anerkenntnis der Leistungen der Mediziner für
die Behandlung der Patienten durch die Politik und die
gesetzlichen Krankenkassen mit einer ausreichenden Gesamtvergütung.
c) Abbau der Vertrauensbasis aller Bürger gegenüber den
ambulant tätigen Medizinern und erst recht zwischen dem
jeweiligen Mediziner und dem individuellen Patienten.
3.
Unsere Vorschläge für die sofortige Abschaffung der Terminvergabestellen als bürokratischem Moloch zur Vernichtung von
guten Ressourcen:
a) Jeder gesetzlich versicherte Bürger hat das Recht mittels
seiner elektronischen Gesundheitskarte in einem Quartal
eines Kalenderjahrs einen von ihm ausgewählten ambulant
tätigen Mediziner in seiner Praxis aufzusuchen. Wenn der
Patient wegen der Ausweitung seiner Erkrankung oder zur
Zweitmeinung einen weiteren ambulant tätigen Mediziner
aufsuchen will, dann benötigt er eine Überweisung von seinem ausgewählten Mediziner. Dies führt zur Reduzierung
der Kontakte der Patienten zu verschiedenen Ärzten und
somit zur Reduzierung des Termindrucks in den Praxen.
Ansonsten ist die elektronische Gesundheitskarte für einen
weiteren Arzt in dem Quartal blockiert.
b) Die gesetzlichen Krankenkassen und die Politik orientieren
sich umgehend an den Interessen der Bürger und Beitragszahler und statten die vorhandenen ambulant tätigen Mediziner mit einem dem Aufwand der Behandlung gerecht
MZO 1/2016
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werdenden Honorar aus. Die betonierte Budgetierung muss
aufgehoben werden und die effektive Nutzung der qualifizierten Mediziner würde zur Qualitätsverbesserung beitragen und somit auch die Kostensenkung ermöglichen.
c) Die Schaumschlägerei zu Lasten der Vertrauensbasis der
Bürger in die gesundheitliche Versorgung durch die Politik,
die gesetzlichen Krankenkassen und die Quotenmedien sollte umgewandelt werden in eine sachliche Aufklärung der
Bürger zu den Möglichkeiten und Notwendigkeiten zum
Erhalt und Ausbau der Gesundheit, damit das Unwissen
dazu minimiert wird. Dies sollte die Aufgabe der gewählten
Volksvertreter sein und nicht die Verunsicherung aller Bürger
verbunden mit weiterhin zunehmender Bürokratie und Verschwendung von Finanzmitteln für Technik und Personal.
Wolfram – Arnim Candidus
Präsident
Im Namen des Gesamtvorstandes
Bürger Initiative Gesundheit e. V.
Kontakt Pressestelle:
Bürger Initiative Gesundheit e. V.
Beethovenstraße 2
86150 Augsburg
Tel.: 0821/50867969
Steueränderungsgesetz 2015
Historie
Das Steueränderungsgesetz 2015 wurde noch als „Gesetz zur
Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung
der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur
Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ auf den Weg
gebracht. Mit verändertem Inhalt und unter dem neuen Namen „Steueränderungsgesetz 2015“ wurde es nun verabschiedet.
Highlights
Die für Ärzte und Zahnärzte interessantesten Aspekte haben
wir im Folgenden dargestellt.
a) Investitionsabzugsbetrag
Zum Vorziehen von Abschreibungen
Als Nachfolger der damaligen Ansparrücklage gibt es seit
2007 den Investitionsabzugsbetrag. Er kann für die künftige
Anschaffung und/oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Betriebsgrößenmerkmale nicht überschritten werden. Damit kann der
Gewinn bereits vor der Investition gemindert werden.
Keine konkrete Benennung mehr,
dafür digitale Übermittlung
Weitere Voraussetzung ist, dass ein begünstigtes Wirtschaftsgut in den drei folgenden Wirtschaftsjahren angeschafft und ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Zusätzlich musste bisher das begünstigte
Wirtschaftsgut in den beim Finanzamt einzureichenden
Unterlagen unter Angabe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten seiner Funktion nach benannt werden (§ 7 g Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Einkommensteuergesetz
- EStG). Die Benennung des Wirtschaftsguts seiner Funktion
nach führte in der Vergangenheit zu zahlreichen Streitigkeiten. Der Gesetzgeber hat daher beschlossen, ab 2016 auf die
Funktionsbezeichnung zu verzichten. Allerdings wird nun
verlangt, dass der Steuerpflichtige die Summen der Abzugsbeträge beziehungsweise der hinzuzurechnenden oder
rückgängig zu machenden Beträge nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung
übermittelt (§ 7 g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG n. F.). Die übrigen
Voraussetzungen bleiben unverändert.
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MZO 1/2016
Gewinngrenze bleibt
Meistens scheitert die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages aber daran, dass die (Zahn-)Arztpraxis im
Regelfall ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt und
dieser vor Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrages
die Gewinngrenze von 100.000,- € bereits überschritten hat.
b) Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrennt
lebende Ehegatten
Werden steuerlich nur noch mit
Angabe der IdNr. akzeptiert
Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG können Unterhaltsleistungen an
den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten bis zu
13.805,- € im Kalenderjahr abgezogen werden, wenn der
Zahlende dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt.
Weitere Voraussetzung ab 2016 ist nun die Angabe der dem
Zahlungsempfänger erteilten Identifikationsnummer (IdNr.)
in der Steuererklärung des Zahlenden. Der Unterhaltsempfänger ist dazu verpflichtet, dem Zahlenden seine IdNr. mitzuteilen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist der
Zahlende berechtigt, bei der für ihn zuständigen Finanzbehörde die IdNr. der unterhaltenen Person zu erfragen.
Anmerkung
Die Änderung soll eine Versteuerung der Zahlungen beim
Empfänger absichern. Eine analoge Regelung gibt es bereits
für den Abzug von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche
Belastungen nach § 33 a Abs. 1 S. 9 ff. EStG. In diesem Fall muss
die IdNr. des Empfängers bereits seit 2015 angegeben werden.
Quelle: MARTIN + PARTNER, Schweinfurt
Steuerberater – Rechtsanwalt
Ärzte- und Zahnärzteberatung
www.martin-partner-sw.de
Telefon: 09721 97885-0
Einteilung des
Notdienstes für 2017
Bitte teilen Sie uns Ihre
geplante Praxisaufgabe bis
Ende 2017 baldmöglichst
mit, damit wir dies bei
der Einteilung des
Notdienstes für 2017 bereits
berücksichtigen können.
Chimera Schadsoftware legt Unternehmen und Behörden lahm
Großen Schaden kann eine neue Ransomware mit dem Namen
Chimera anrichten, wenn sie erst einmal einen Rechner in einer
Firma oder Behörde infiziert hat. Daraufhin werden die gesamten Computersysteme so lange blockiert, bis Lösegeld bezahlt
wird. Spezialisten für Cybercrime bei den Fachkommissariaten
der Kriminalpolizeidienststellen in Oberfranken ermitteln bereits in mehreren Fällen.
Im Visier stehen insbesondere kleine bis mittelständische Unternehmen, aber auch Behörden, die schnell Opfer folgender
Masche werden können: Das gefährliche Programm versteckt
sich in einem vermeintlichen Bewerbungsschreiben, das an die
Firmen versandt wird. Oftmals haben Unternehmen tatsächlich
aktuell Bewerbungsanzeigen geschaltet. Am Ende des Schreibens wird auf weitere Unterlagen, wie den Lebenslauf, im Anhang verwiesen, die auf einem Internetspeicher heruntergeladen werden können. Häufig handelt es sich um den bekannten
Internetspeicher „DropBox“. Wer den Link dorthin anklickt,
startet die Installation des Chimera-Trojaners. Sofort werden
die Festplatten und Netzwerklaufwerke nachhaltig verschlüsselt und alle Bildschirme zeigen das digitale Erpresserschreiben. Darin werden in der Regel einige hundert Euro gefordert,
ansonsten bleiben die Computersysteme blockiert. Zudem
wird mit der Veröffentlichung der Firmendaten gedroht.
Die Polizei warnt davor, den Geldforderungen nachzukommen.
Aber für die Unternehmen ist Zeit Geld, daher zahlen die Firmen oftmals, ob die Daten dann auch wirklich wieder entschlüsselt und lesbar werden, ist nicht garantiert. Die Geldforderung soll in der virtuellen Währung Bitcoin transferiert werden, für diese Vorgehensweise geben die Erpresser ihren
Opfern über ein anonymes Nachrichtensystem Hilfestellung.
Anders als bei den Banküberweisungen weltweit, können der
Weg und die Beteiligten bei dieser Art Zahlungen zurzeit nicht
nachvollzogen werden.
Immer wieder laufen die Ermittlungen bei den IT-Spezialisten
der Kripodienststellen auf Hochtouren, sobald eine Infizierung
mit dem Chimera-Trojaner stattgefunden hat und die Polizei
verständigt wurde. Denn die blockierten Computersysteme
haben meist nicht nur gravierende Folgen für das Unternehmen, vom Imageschaden ganz zu schweigen. Ein sabotiertes
Firmennetzwerk kann unter Umständen auch das Ende einer
Firma bedeuten. Man stelle sich vor, bei einem Arzt sind alle
Patientenakten vernichtet oder eine Schule kann am Ende des
Jahres keine Zeugnisse mehr ausstellen, da auch diese in Computersystemen gespeichert sind.
Strafrechtlich ist die Tat unter Umständen sogar ein schwerer
Fall der Computersabotage, der mit einem Strafmaß von bis zu
zehn Jahren Haft geahndet werden kann.
Die Oberfränkische Polizei warnt insbesondere vor der Chimera Schadsoftware und informiert, wie man sich schützen kann:
– Mit einem einfachen Test kann man erkennen, dass die vermeintliche Bewerbung eigentlich eine „exe-Installationsdatei“ ist: Fährt man mit der Maus über die URL (Internetadresse), (nicht klicken), wird kurz darauf der wirkliche
Downloadlink in der Statusleiste des Browsers angezeigt.
– Um den Schaden nach einer Installation der Chimera Ransomware und auch von anderer Schadsoftware so gering
wie möglich zu halten, ist ein regelmäßiges Backup sehr
wichtig. Durch die Datensicherungen können System und
Daten zumindest bis zum Stand des letzten Backups wiederhergestellt werden. Vor einem zurückspielen eines Backups
ist unbedingt zu prüfen, ob sich nicht dort bereits Schadsoftware eingenistet hat.
– Mit einer Firewall und einem Antivirenprogamm, das sich
stets auf dem aktuellen Stand befindet, kann das Risiko, sich
einen Virus oder einen Trojaner einzufangen, erheblich minimiert werden.
Die Polizei empfiehlt für die E-Mailkommunikation mit Unbekannten den Einsatz von Einzelplatzrechnern oder virtuellen
Maschinen, welche abgetrennt vom Unternehmensnetzwerk
sind. Eine Verseuchung kann sich so nicht auf allen verbundenen Rechnern ausbreiten, der Schaden ist begrenzt.
Verhalten im Schadensfall
Schritt 1: Alle Verbindungen trennen:
a) Trennen Sie den Computer vom Netzwerk
(Stecker ziehen)
b) Trennen Sie die Funkverbindungen
(Wlan, Bluetooth, NFC, …)
Schritt 2: Stellen Sie das Ausmaß der Infektion fest, prüfen Sie
Folgendes:
a) Netzlaufwerke (mapped oder shared)
b) Eingebundene Verzeichnisse (mapped oder shared) von
anderen Computern
c) Netzwerkspeicher aller Arten (SAN, NAS, …)
d) Externe Festplatten
e) USB-Speicher jeglicher Art (USB-Sticks, Speicher-Karten,
Telefone, Kameras, …)
f) Cloud-Speicher (Drop-Box, Google Drive, OneDrive, …)
Schritt 3: Stellen Sie die Art der Ransomware fest.
Um welchen Typ handelt es sich? Beispielsweise Cryptolocker,
Teslacrypt, …
Schritt 4: Legen Sie die geeignete Handlung fest:
In Abhängigkeit der Art der Ransomware können
unterschiedliche Handlungen vorgenommen werden.
Lösung 1: Stellen Sie die Datensicherung wieder her
1) Suchen Sie Ihre Backups
a) Stellen Sie sicher, dass alle benötigten Dateien
vorhanden sind
b) Stellen Sie sicher, dass das Backup funktional ist (bspw.
Medium nicht lesbar, beschädigte Dateien, …)
c) Suchen Sie nach versteckten Kopien (nicht mehr bei
neueren Ransomware-Arten)
d) Prüfen Sie frühere Versionen in Cloud-Speichern
2) Entfernen Sie die Ransomware von ihrem infizierten
System
3) Stellen Sie die Dateien aus dem Backup wieder her
4) Stellen Sie das Ausmaß der Infektion sicher und handeln
Sie entsprechend
Lösung 2: Versuchen Sie eine Entschlüsselung
1) Stellen Sie fest, um welchen Ableger einer Ransomware es
sich handelt
2) Suchen Sie einen Decryptor für ihre Variante, für neuere
kann es unter Umständen noch keinen geben.
Lassen Sie sich nicht von gefälschten und unseriösen
Seiten verleiten, unbekannte Software zu installieren. Falls
Sie einen gefunden haben:
3) Verbinden Sie alle Speicher (Festplatten, USB-Sticks,
Netzlaufwerke, …), welche infiziert sind
4) Entschlüsseln Sie die Dateien
5) Stellen Sie das Ausmaß der Infektion sicher und handeln
Sie entsprechend
Lösung 3: Nichts tun (und Dateien verlieren)
1) Entfernen Sie die Ransomware
2) Sichern Sie die verschlüsselten Dateien, um sie ggf. in
Zukunft zu entschlüsseln (optional)
Schritt 5: Schützen Sie sich in Zukunft
a) Sichern Sie Ihr System so ab, dass eine Infektion nicht
mehr stattfindet.
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Prävention
Neben der Aktualisierung der Betriebssysteme und Software
sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihr Backup aktuell und einsatzbereit ist. Nutzen Sie vorweihnachtliche Zeit, um einen
Testlauf durchzuspielen.
Zusätzlich sollten Sie Ihre E-Mail- und Browsersoftware so absichern, dass ungewünschte Inhalte nicht automatisch ausgeführt werden (bspw. click to play bei Plugins).
Das tückische an der Ransomware ist, dass auch Dateien auf
Netzlaufwerken verschlüsselt werden. Daher bietet es sich an,
auf dem jeweiligen Server (im Falle von Microsofts Windows)
den kostenfreien File Server Resource Manager zu konfigurieren, um sofort eine Benachrichtigung zu bekommen, wenn im
Netzlaufwerk Dateiendungen von verschlüsselten Ressourcen
auftauchen.
Bericht zur Fortbildung „Gutachterliche
Bewertung der Richtlinien bei ZE“
Gehalten von Gutachterreferent
Dr. Walter, KZVB, in Himmelkron
Nach allgemeiner Ausführung der rechtlichen Grundlagen
nach SGB V, d. h. der Gesetzgeber gibt detaillierte Vorgaben,
wurde erläutert, dass der gemeinsame Bundesausschuss, bestückt mit nur zwei Zahnärzten, bei Vetorecht des Gesetzgebers die Behandlungen bestimmt. Risikopatienten, die nicht in
diesen Rahmen passen und damit nicht vertragskonform sind,
werden nicht berücksichtigt.
Es besteht auch wenig Aussicht, dass sich an dieser fatalen
Situation etwas ändert bzw. angesichts der demographischen
Entwicklung eine Änderung herbeigeführt wird. Denn diese
bemitleidenswerten Patienten haben keine Lobby in der Politik
und ihre Probleme finden wegen der heutigen Turbulenzen
keine Beachtung. Vor allem die AOK-Führung ist sich der Tatsache bewusst, dass eine Berücksichtigung dieser nichtvertragskonformen Patientenkrankheitsbilder enorme Kosten verursacht. Auch wenn eine regionale AOK hierzu positiv eingestellt
wäre, besteht die Hürde des gemeinsamen Bundesausschusses, bei dem die Finanzmittel verteilt werden und die Zahnärzte nur eine Minorität sind.
Der SGB V regelt jedoch nur die Regelversorgung. Hierbei gibt
es Auslegungsdifferenzen mit der AOK Bayern. Die KZVB bestellt
die Gutachter, aber es gibt noch einige Alt-AOK-Angestellte, die
als zahnärztliche Gutachter verbleiben dürfen.
Da der Datenschutz durch die AOK nicht eingehalten wurde,
also Unterlagen von den Verwaltungsangestellten eingesehen
wurden, kam die bekannte Verfahrensänderung beim Unterlagenversand. AOK-Gutachten ohne körperliche Untersuchung
sind nicht Stand der Wissenschaft!
Um flächendeckend die Regionen mit Gutachter abzudecken,
sollen sich Kollegen für Gutachtertätigkeiten melden. Vor allem
in der Region Coburg bestehen erhebliche Engpässe. Mit Kollegen Dr. Achenbach wurde vereinbart, dass die Bezirksstelle
für Meldungen bereit ist.
Nach diesen allgemeinen Problemen wurden Behandlungsprobleme besprochen, die im Gutachten berücksichtigt werden. Bei PA-Fällen muss variabel gehandelt werden. Blutungen
oder sehr tiefe Taschen sollten nicht vorhanden sein. 3 - 5 mm
tiefe Sondierungen sind anzustreben und die Wertigkeit eines
Zahnes bzw. Einbeziehung in einen Zahnersatz.
Bei festen ZE-Lösungen sind PA-Zähne variabel zu berücksichtigen, die langfristige Prognose ist entscheidend. Für die Einbeziehung in die ZE-Planung ist die Langzeitprognose richtungsweisend.
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MZO 1/2016
Röntgenaufnahmen sind als Beweissicherung für spätere Auseinandersetzungen wichtig und sollten bereits bei Verdacht
eines Problems erstellt werden.
Im Seitenzahnbereich ist Amalgam die Regelversorgung. Wichtig: Was nicht mit einer Amalgamfüllung lösbar bzw. versorgbar
ist, erfüllt die Indikation für eine Kronenversorgung. Es ist jedoch wissenschaftlich keine Defektgröße vorgegeben, bei der
eine Überkronung sinnvoll ist!
Bei einer tiefen Karies sollte eine Wartezeit von 3 - 4 Wochen
eingehalten werden, bis eine Kronenversorgung gestartet
wird. In die Diskussion der Endoproblematik wurde das Publikum einbezogen. Anhand von Beispielfällen wurden Wurzelfüllungen diskutiert.
Nach Ausheilung einer apikalen Entzündung verbleiben röntgenologisch immer noch Auffälligkeiten, die jedoch klinisch
abgeklärt werden müssen. Für die Endo ist vorgegeben, dass
eine Füllung bis zur Wurzelspitze erfolgt sein muss. Eine bessere Qualität der WF’s ist leider nur durch Zusatzmaßnahmen
erreichbar, die privat zu bezahlen sind, da keine der Füllungstherapie angelehnte Mehrkostenregelung vorhanden ist.
Da nur 60 - 70 % des Wurzelkanals mechanisch gereinigt werden kann, kommt der chemischen Desinfektion eine überragende Bedeutung zu.
Eine Wurzelfüllung 0 - 3 mm vor Apex ist anzustreben, d. h. nur
bis zur Konstriktion abzufüllen wäre ideal. Die im Röntgenbild
bis zum Apex gefüllten Zähne sind meist überstopft, da die
Foramen seitlich liegen und dann der röntgenologische Apex
eine Fehlinformation ist. Bei der elektrischen Längenbestimmung besteht in der Regel eine kürzere Abfüllung der Wurzel,
welche im Röntgenbild gut sichtbar ist! Überstopfungen sind
resorbierbar und sind in Amerika (Puffs) ein Zeichen für gute
Wurzelfüllungen. Auch Guttaperchaspitzen über dem Apex sind
ohne Probleme.
Hohlstellen unter Wurzelstiften sind ohne Bedeutung, wenn
die apikale Füllung ohne Probleme ist. Diese Hohlstellen können auch mit Glasionomerzement gefüllt sein, was im Röntgenbild als Hohlstelle dominiert.
Es sind nach Wurzelfüllungen keine Wartezeiten einzuhalten,
da eine sofortige Versorgung die Erfolgsaussicht erhöht.
Auch nach WSR ist keine Wartezeit erforderlich, da im Röntgenbild apikale Narben immer noch nach Jahren sichtbar sind und
es keine röntgenologische Kontrollmöglichkeit gibt. Vor allem
in der Oberkieferfront gibt es keine Knochenregeneration.
Bei PA-Fällen ist die Blutungsfreiheit als Ausheilungszeichen zu
bewerten. Knochenverlust bis 70 % ist für die KZVB von Bedeutung, aber die AOK geht bereits bei 50 % Knochenverlust von
einer Nichtbehandelbarkeit aus!
Kiefergelenksprobleme sind keine Indikation für einen neuen
Zahnersatz. Hierbei ist die Schienen- und Physiotherapie die
Behandlungsoption. Infraokklusionen über eine ganze Zahnreihe sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ohne Probleme, wie in einem Bild dargestellt wurde. 17 % aller natürlichen
Zähne ohne Vorbehandlung haben keine Abstützung im Gegenkiefer. Dies ist bei Mängelrügenvorwürfen von Bedeutung!
In einem eigenen aktuellen Fall hat ein Gutachter die Infraokklusion bei einem einzelnen Zahn bemängelt, der nach Eingliederung eines Zahnersatzes endodontisch behandelt wurde
und wegen Aufbissproblemen nach Endobehandlung durch
Einschleifen entlastet wurde.
Dieser Fall ist wegen dieses Gutachtens in juristischer Klärung
und es wird spannend, wie dieser Fall sich weiter entwickelt,
denn der Auslöser des Gutachtens waren therapieressistente
orofaciale Beschwerden und nicht eine einzelne Infraokklusion.
Elongierte Zähne sind zum okklusalen Ausgleich in die Behandlungsplanung aufzunehmen und dann als Zähne zur Überkronung zu kennzeichnen.
Die im Mängelrügenverfahren häufig monierte Kronenrandgestaltung bzw. Begutachtung wurde ebenfalls diskutiert: Es gibt
keine Vorgabe. Eine Vielzahl von Untersuchungen ergibt unterschiedliche Werte. 500 Mikrometer sind ein Durchschnittswert
und in der Regel gut erreichbar. Freiliegende Kronenränder im
Frontzahnbereich berechtigen zur Neuversorgung.
BUCHBESPRECHUNG
Titel:
Der Amelang
Praxishandbuch – Vorsorge und
Absicherungen für freiberufliche
Zahnmediziner
Autoren:
Mike Amelang
Dr. Andreas Sprafke
In letzter Zeit wurden die Praxen mit Berichtigungsanträgen
der AOK drangsaliert, die eine Umsetzung von F4-Füllungen zu
F2-Aufbaufüllungen zum Ziel haben. Wenn eine
Beobachtungszeit zwischen Füllung und ZE-Planung eingehalten wird, um die Prognose des Zahnes abzuschätzen, ist eine
F4-Füllung abrechenbar. Wird in gleicher Sitzung die Planung
erstellt, muss eine Aufbaufüllung abgerechnet werden.
Weitere Informationen zu Mängelrügeverfahren und Schadensfällen werden in einer weiteren Vertragsreihe behandelt.
Dr. Walter Panhans, Coburg
Redaktionsschluss für die
Ausgabe 2/2016
ist der 30. April 2016
Anzeigenschluss
ist der 7. Mai 2016
Aktualisierung der Fachkunde im
Strahlenschutz für Zahnärztinnen/
Zahnärzte und deren Personal
Der ZBV Oberfranken bietet für Zahnärztinnen/Zahnärzte, die
im Jahr 2011 ihre Fachkunde erworben bzw. zuletzt aktualisiert
haben, einen Röntgenkurs am Samstag, 18. Juni 2016, in Bayreuth an.
Für Zahnarzthelfer/innen/Zahnmedizinische Fachangestellte,
die im Jahr 2011 ihre Kenntnisse im Strahlenschutz erworben
bzw. aktualisiert haben, finden Röntgenkurse am Samstag, 18.
Juni 2016, in Bayreuth statt.
Die Anmeldeformulare liegen bei.
Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte sind mit den Fragen der
Absicherung und Vorsorge völlig überfordert. Die Absicherung
existierender Risiken, wie z. B. Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung oder Praxisversicherungen, sind jedoch ein zentrales Risiko. Daneben spielt
auch die Planung der Altersversorgung eine tragende Rolle, da
der Praxisverkauf und der erhoffte Erlös daraus oftmals nicht
den Erwartungen entsprechen.
Auch die Vermögensplanung wird in diesem Werk beleuchtet.
Nachdem die Berufsgruppe der Zahnärztinnen und Zahnärzte
der Spitzenreiter bei Scheidungsfällen ist, kommt auch das
Thema Ehescheidung ausführlich zum Tragen.
Fazit: In diesem Buch beantworten die beiden Autoren Mike
Amelang und Dr. Andreas Sprafke häufige Fragen aus dem
täglichen Leben der Heilberufler und geben damit eine Hilfestellung, die eine oder andere Klippe erfolgreich zu umschiffen.
Bemerkenswert ist der günstige Preis.
Dr. Rüdiger Schott
Der Amelang
Praxishandbuch
2. Auflage 2015
85 Seiten
Amelas-Verlagsgesellschaft bR Berlin
Best.-Nr. ISBN 978-3-00-049177-1
Preis: 19,90 €
MZO 1/2016
21
Propädeutik im Physikum 1948
Studentenhistorie von Dr. Bert Wagner
Jeder approbierte Zahnarzt hat das Staatsexamen und davor
die Vorprüfung, vulgo Physikum absolviert. Eines der Prüfungsfächer ist zahnärztliche Propädeutik. Phantomkurse im zahntechnischen Labor gehen voraus.
Die technischen Gegebenheiten
Auch 1948, vor 67 Jahren, war dies so. Die Regensburger Studenten saßen im Labor am Haidplatz im dritten Stock des Renaissance-Gebäudes und mühten sich mit den Prüfungsaufgaben ab. Wenn sie vorher ihre vier Gipszähne fertig geschnitzt
hatten, alle 25 cm lang, folgte innerhalb von wenigen Tagen
die Anfertigung einer Teilprothese mit doppelarmigen, gebogenen Klammern, 1948 bereits aus dem damaligen Kunststoff
Paladon. Kautschukarbeit blieb ihnen erspart. Die Klammern,
aus 0,8 mm starkem Federstahl, wurden gebogen („erst der
Schwanz, dann die Schulter und dann die Arme“) aber mit
welchen Zangen? Wer eine Hohlkehlzange hatte – „WaldsachsZange“ wurde sie genannt – reichte sie weiter, damit jeder
seine Klammern biegen konnte. Allein das wurde für manchen
zu einer technischen Quälerei über Tage hinweg.
Währungsreform noch völlig unbekannt. Wer jemals einen
Gipsabdruck gemacht hat, kennt die Tücken: Entweder man
nahm den Gips zu früh aus dem Mund, dann gab es keinerlei
Konturen; oder man wartete zu lange mit der Entfernung des
Gipses, das führte zu quälerischen Notmaßnahmen im Mund
des als Patient bereitwilligen Kollegen. Wenn dann schon der
Abdrucklöffel aus dem Mund war, so musste der inzwischen
ziemlich harte Gips von den Zahnreihen gebrochen werden,
oft mit Hilfe eines Wachsmessers, mit dem man den Gips Brökkelchen für Bröckelchen aus dem Mund heraus popelte.
Dann kamen die Tage der festsitzenden Arbeiten. Gefordert
waren zwei Einzelkronen, ein Ringstiftzahn (damals Richmondkrone genannt), eine dreigliedrige Brücke mit Porzellan-Zwischenglied und eine unterspülbare Brücke von 44 bis 47.
Wenige Monate nach der Währungsreform war alles Material
noch Mangelware. Die technischen Gegebenheiten waren von
einfachster Vorkriegsqualität, durch den überlangen Gebrauch
bereits mangelhaft und fehlerbehaftet. Es gab keine Vorwärmeöfen. Die Gussmuffeln wurden auf dem Dreibein über einem Bunsenbrenner vorgewärmt, dann mit der Lötpistole und
Stadtgas glühend gemacht (die Temperatur wurde nach der
Helligkeit der Glut geschätzt), dann wurde das Gussmetall mit
Borax als Schmelzmittel bestreut, mit der Flamme geschmolzen und schließlich mit der Handtiegelschleuder in den Gusskanal gepresst. Dank kollegialer Hilfe und Anleitung wurde
wenigstens die Schleudertechnik gemeistert. (s. MZO 1/14).
Die geforderten Kronen und Brücken
Dann kam die Sisyphusarbeit des Zusammensetzens des Abdruckgipses im Löffel. Das stellte Höchstansprüche an die Geduld der Studenten. Wenn man einigermaßen Glück hatte,
konnte man den Puzzle-Abdruck mit Modellgips ausgießen.
Hartgips, damals zumeist „Moldano“ genannt, war eine Seltenheit. Sie war eigentlich nur den Kindern von praktizierenden
Zahnärzten verfügbar. Schließlich folgte das Ablösen des Abdruckgipses in Stückchen vom „Meistermodell“.
Extrahierte Zähne als Phantom
Was noch fehlte, waren die Phantomzähne, die es, bis hinein
in den Wurzelkanal, zu bearbeiten gab. Kunststoff-Modellzähne
gab es keine. Woher Zähne nehmen? Wiederum mussten die
Zahnarztkinder herhalten. Ich war ein solches. Lang schon vor
dem Physikum, eigentlich noch im ersten Propädeutikkurs,
beauftragte ich meine Eltern, extrahierte, vor allem einwurzelige Zähne nach der Extraktion sorgfältig zu reinigen, mit
Wasserstoff-Peroxid H2O2 zu bleichen und zu sammeln. Dann
verteilte ich diese Schätze weiter. Sie wurden von den einzelnen Kollegen in ihre Meistermodelle eingebracht. Erst wurde
ein Gipszahn heraus gebrochen, die „Zahnlücke“ ausgebohrt,
vertieft, bis der Phantomzahn hinein passte, und eingegipst.
Bert Wagners Physikums-Modell
Vorher aber war ein Gipsmodell fällig, mit eingebetteten Phantomzähnen. Die Studenten nahmen gegenseitig Abdrücke,
damals mit dem zumeist rosa gefärbten Abdruckgips. Elastische Abdruckmassen, Alginate wie heute waren kurz nach der
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Nach diesen Vorbereitungen und der Studienzeit in drei Phantomkursen rückte das Physikum heran. Die Materialmisere
wurde, gemessen an den technischen Prüfungsanforderungen, nahezu unerträglich. Es mussten ja im Physikum vier
Zähne präpariert (am echten Menschenzahn!) und ein Wurzelkanal erweitert werden, um einen Stift aufzunehmen. Dies alles
mit Instrumenten, die vielleicht in den Zwanziger und Dreißiger
Jahren verwendbar waren, inzwischen aber alt und klapprig
geworden waren.
Elektrische kleine Hänge-Bohrmaschinen waren eine Seltenheit. Man arbeitete weitgehend mit der Fußtrittbohrmaschine.
Auch Poliermaschinen wurden noch mit den Füßen bedient.
Die Beleuchtung war mangelhaft. Im Technikraum gab es drei
Kugel-Leuchten, in die 60-Watt-Glühbirnen eingeschraubt waren. Immerhin – Gas-Bunsenbrenner gab es, für zwei Studenten in der Regel einen.
Original Gysi-Artikulator von 1923
Primitive Laborbedingungen 1948
Gips gab es. Einbettmassen musste man schon mit Geschick
„organisieren“. Auch hier konnten Zahnarztkinder wenigstens
begrenzt aushelfen. Bei Gussmuffeln half ein mit meinem Vater
befreundeter Metallrohr-Fabrikant. Hier war der Verbrauch
durch Verschmoren bei den vielen fehlerhaften Gussvorgängen besonders hoch. Modellierwachse konnte man vielleicht
ergattern. Bei harten, blauen Gusswachsstangen war das schon
schwieriger.
Das Gussmetall
Das Gussmetall war eine Katastrophe. Die Studenten arbeiteten
damals mit Randolph, einer Messing-Zinklegierung, deren Name heute nicht einmal mehr in historischen Anmerkungen im
Internet zu finden sind. Die Zahnarztkinder hatten aus dem
elterlichen Labor ein Material zur Verfügung, das sich Silca
nannte. Es war immerhin kurzfristig von silberfarbigem Aussehen. Mein Vater hat damit in seiner eigenen Praxis viele Kronen
und Brücken eingegliedert.
Wenn der Kronendeckel fertig gegossen war (falls der Gussvorgang fehlerfrei verlief, was bei Studenten nicht die Regel war),
wurde er bearbeitet und auf den Ring aufgelötet. Die damaligen unedlen Legierungen waren nicht angussfähig. Beim Löten
galt das alte Stoßgebet des Zahntechnikers „Kinder betet, Vater
lötet“. Die Schmelzpunkte zwischen Gussmetall und Lötmetall
lagen bei Randolph und Silca sehr nahe beieinander und es
bestand dauernd die akute Gefahr, dass sich die Lötnaht entweder nicht schloss oder dass eine der beiden Metalllegierungen schmorte.
Brücken
Die nächst größeren Schwierigkeiten forderte die Herstellung
der Brücken. Zunächst wurden die Ankerkronen gefertigt.
Wenn diese passten, musste das Zwischenglied gemacht werden. Einigermaßen einfach war das bei der unterspülbaren
Brücke, ebenfalls als Prüfungsarbeit gefordert. Das ging mit
Die Herstellungsschritte der Kronen
Zur damaligen Zeit waren Vollgusskronen noch in weiter Ferne.
Die „Normalität“ waren die sog. Ring-Deckelkronen, die aus zwei
Teilen, Blechring und Gussdeckel, bestanden.
Nach der Präparation der Phantom-Zahnstümpfe wurde mit
einem sog. Ringmaß der Stumpfumfang gemessen. Dann wurde ein Streifen Metallblech in Umfanglänge ausgeschnitten.
Das Blech wurde Schnittkante auf Schnittkante gebogen und
mit Hilfe von Borax verlötet. Dann wurde der Ring dem Zahnumfang und dem Gingivalrand angepasst. Auf den Kronenring
wurde im Klapp-Klapp-Artikulator (wer hätte als Student wohl
einen „Gysi“ gehabt?) der Deckel in Wachs modelliert und gegossen. In bestimmten Fällen wurde der Deckel aus Blech gestanzt. Hierzu waren Stanzeinrichtungen erforderlich, wie ein
niedrig schmelzendes Stanzmetall mit Unter- und Oberteil, das
man mit der Küvettenpresse zusammen drückte und in Kontur
brachte.
unterspülbare Brücke 34 - 37
einem modellierten Gussstück. Ungleich schwieriger war die
Sache, wenn das Zwischenglied eine Facette bekommen sollte.
Das war das dritte Prüfungsstück. Diese Facette war ein Porzellan-
Brücke 13 - 15 mit Facette
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Frontzahn, ähnlich wie für herausnehmbaren Zahnersatz. Indessen hatte dieser Zahn keine (vergoldeten) Krampons, also
Miniknöpfchen, womit er in den Prothesenkunststoff eingebaut wurde, sondern Platinstifte, die zum Schluss in die gegossene Rückenplatte eingesteckt und palatinal mit einem Niethammer vernietet wurden, falls das Porzellan dabei nicht zu
Bruch ging.
Wer ein Fahrrad dabei hatte, musste es jeden Tag drei Stockwerke hoch ins Labor tragen, damit es nicht gestohlen wurde.
Wer auf dem Nachhauseweg durch Besiedlungsgegenden von
DPs (= Displaced persons, von den Nazis zwangsrekrutierte,
nach dem Krieg befreite, aber weitgehend wurzellose, meist
Osteuropäer) musste, war seiner Sicherheit nicht mehr so gewiss.
Aber diese Rückenplatten mussten erst einmal modelliert und
im Artikulator an die Facetten angepasst werden. Dann wurden
die Platinstiftchen aus dem Wachsmodell herausgezogen und
das Ganze eingebettet und gegossen. Wenn es passte und
bearbeitet war, von dem Abstand zu den Ankern bis zu den
Löchern für die Platinstifte, begann das sog. „eingebettete
harte Verlöten“ der drei Teile. Es war die höchste Schwierigkeit,
mit dem unedlen Material harte Lötverbindungen zu schaffen.
Das mit Klebewachs (woher nehmen?) verbundene Werkstück
in Einbettmasse fixieren, trocknen, Wachs ausbrennen, aufheizen bis zum Schmelzpunkt des Lotes – wer dabei nicht höchst
sorgfältig war oder Pech mit der Flamme der Lötpistole hatte,
bei dem hieß es: das Ganze vom Kronenring bis zum Zwischenglied noch einmal von vorne. Und das während des Physikums
in zahnärztlicher Propädeutik!
Aber trotz dieser schicksalhaften Widrigkeiten haben wir damaligen Studenten ein fröhliches, „loses“ Leben geführt. Zwar
gab es nicht den üblichen Bier-Hintergrund (der Stammwürzegehalt war 1948 immer noch unter 3 %), dafür wurden die
kulturellen Anregungen durch die Studenten voll genutzt und,
wie bei Jungakademikern üblich, auch etwas abseits bürgerlicher Normalvorstellungen prakiziert.
Eine kleine Anekdote soll ein versöhnlicher Abschluss sein:
Mancher saß da noch in der Nacht, in verbotener Weise heimlich am Arbeitstisch, nachdem er sich von der Laboraufsicht
den Schlüssel erbettelt hatte...
Ringstiftzahn
Die Apotheose der Schwierigkeit für Studenten war die Herstellung der Richmondkrone. Alle geschilderten Vorgänge fanden
Richmondkrone 11
wieder statt, nur eben mit komplizierteren Einzelvorgängen.
Zunächst musste mit der Fußtrittbohrmaschine der Wurzelkanal des Phantomzahnes erweitert werden. Dann wurde ein
Randolph-Stift versenkt, der Wurzelstumpf vermessen, erhielt
einen Ring. Darauf und auf den fixierten Wurzelstift wurde ein
Käppchen gelötet. Hatte man Lötglück, wurde die Rückenplatte
modelliert, gegossen und an das Käppchen angelötet. Das
Material war, wie schon erwähnt, nicht angussfähig. Mancher
Prüfling begann zu verzweifeln. Die studentischen Kolleginnen
brachen in Tränen aus.
Die Begleitumstände damals
Man darf nicht vergessen, dass dieser Prüfungsstress im Rahmen der Nachkriegsumstände stattfand. Es gab nur primitivste
Unterkunft (ordentliche „Studentenbuden“ waren selten), das
Essen war noch knapp und einfachsten Zuschnitts. Ich erinnere mich: Durch den Kollegenkreis ging wie ein Lauffeuer das
Gerücht, dass es im Haidplatznahe gelegenen Lebensmittellädchen am nächsten Tag Kieler Sprotten geben sollte. Ausgerechnet Kieler Sprotten in Regensburg an der Donau! Aber auch
diese füllten den Magen. Sie waren auch als Tauschobjekt für
notorische Raucher von Bedeutung. Früh um vier standen die
Studenten Schlange, um ein paar geräucherte Fischlein zu
ergattern.
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Regensburg hatte schon immer, auch heute noch, ein sehr
gutes Stadttheater, baulich wie funktionell. Im Winter 1948/49
gab es die Neuaufführung der „Lustigen Witwe“ von Franz Lehar
in einer für damals frivolen Inszenierung und Ausstattung. Die
„Frivolität“ führte zu einem Hirtenbrief des Regensburger Erzbischofs Michael Buchberger, diese Operette doch zu meiden.
Konsequenz: Alle Vorstellungen waren ausverkauft, zumeist mit
Studenten. Einem on dit zufolge waren es auch Theologen der
dortigen katholischen Universität, genannt „Philosophischtheologische Hochschule“.
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Termine 2016
Fortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte und
Zahnarzthelfer/innen nach der Fortbildungsordnung der BLZK
Europäische Akademie Nürnberg
PROPHYLAXE BASISKURS
60 Stunden je Kurs
PROTHETISCHE ASSISTENZ
40 Stunden je Kurs
Kursnummer 36202
14.04., 15.04., 20.04., 21.04., 22.04. und
27.04.2016 (alle Teilnehmer/innen)
28.04.2016 (Gruppe 1)
29.04.2016 (Gruppe 2)
Kursnummer 36102
02.05., 03.05., 09.05., 10.05.2016
Kursnummer 36203
16.06., 17.06., 22.06., 23.06., 24.06. und
29.06.2016 (alle Teilnehmer/innen)
30.06.2016 (Gruppe 1)
01.07.2016 (Gruppe 2)
Referentin:
Manuela Gumbrecht (ZÄ)
Referenten:
Monika Hügerich (DH)
Daniela Klarner (DH) / Kerstin Kaufmann (DH)
Kursort: Europäische Akademie,
Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg
Kurszeiten:
Jeweils ganztägig von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
an Gruppentagen von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Kursort: Europäische Akademie
Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg
Kursgebühr: 700,- € inkl. Mittagessen / Pausengetränke
zusätzlich Materialliste
Bitte beachten Sie, dass eine Kursanmeldung nur
dann verbindlich gebucht werden kann, wenn
folgende Unterlagen eingereicht sind:
•
Helferinnenbrief/-urkunde (ZAH/ZFA) einer
deutschen Zahnärztekammer
•
Röntgenbefähigungsnachweis
Oberfränkische Zahnarztpraxen erhalten im
Rahmen einer Vereinbarung mit dem ZBV
Oberfranken für den Prophylaxe-Basiskurs
einen Nachlass von 10 %.
Kursnummer 36103
01.08., 02.08., 08.08., 09.08.2016
Kurszeiten:
Jeweils ganztägig von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Kursgebühr: 600,- € inkl. Mittagessen / Pausengetränke
zusätzlich Materialliste
Bitte beachten Sie, dass eine Kursanmeldung nur
dann verbindlich gebucht werden kann, wenn
folgende Unterlagen eingereicht sind:
•
Helferinnenbrief/-urkunde (ZAH/ZFA) einer
deutschen Zahnärztekammer
•
Röntgenbefähigungsnachweis
Für Teilnehmer aus Praxen mit Zugehörigkeit
zum ZBV Oberfranken beträgt die Kursgebühr
500,- € zzgl. Materialliste, soweit die Kursgebühr von der Praxis beglichen wird.
Die Kursplätze werden nach Posteingangsdatum vergeben!
Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig sind.
Bei Stornierung durch den Teilnehmer bis zu vier Wochen vor Kursbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € fällig.
Bei Stornierung bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn beträgt die Gebühr/Ausfallentschädigung 10 % der Kursgebühr, mindestens
jedoch 15,- €. Bei späterer Stornierung wird eine Gebühr von 50 % der Kursgebühr erhoben.
Jede/r Teilnehmer/in erhält am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung über die „regelmäßige“ Teilnahme. Leistungskontrollen
(schriftlich oder praktisch) sind Bestandteil der Fortbildung. Alle daran teilnehmenden Kursbesucher/innen erhalten bei Erreichung
der Mindestpunktzahl ein Zertifikat über die „erfolgreiche“ Teilnahme. Die erfolgreiche Teilnahme weist Sie für diesen Themenbereich
als fortgebildet aus und stellt eine sinnvolle vorbereitende Qualifikation für die Aufstiegsfortbildung zur/zum ZMP dar!
Bitte beachten: Die organisatorische Abwicklung der genannten Fortbildungsveranstaltungen erfolgt im Auftrag des ZBV Oberfranken über die Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK GmbH. Bei Fragen wenden Sie sich bitte
an Frau Jadranka Svilokos, Tel. 089 / 72 480-420 oder Fax 089 / 72 480-119.
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Kursanmeldung Anpassungsfortbildung Nürnberg (Fax 089/72480-188)
q Hiermit melde ich mich verbindlich zu nachfolgender Anpassungsfortbildung des ZBV Oberfranken an:
Kurs-Nr.
Kursteilnehmer/in
Adresse Kursteilnehmer/in
Telefon (privat)
Name der Praxis
Adresse Praxis
Telefon/Telefax Praxis
E-Mail
Rechnungsadresse
q Praxisanschrift
q Privatanschrift
Zahlung der Kursgebühr
q Überweisung: Ich werde die fälligen Kursgebühren nach Rechnungserhalt gemäß den Vereinbarungen
der Rechnungsstelle rechtzeitig vor Kursbeginn per Überweisung bezahlen.
q Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats: Ich ermächtige die eazf GmbH, Kursgebühren von meinem
Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der eazf GmbH auf mein
Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchung erfolgt gemäß den AGB der eazf GmbH sowie den
Vereinbarungen gemäß der Rechnungsstelle.
q Praxiskonto
q Privatkonto
Kontoinhaber/in
Kreditinstitut
IBAN
BIC
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Mit meiner/n Unterschrift/en melde ich mich verbindlich zu o. g. Kurs an und bestätige den von mir gewählten und oben
gekennzeichneten Zahlungsweg. Die aktuellen Geschäftsbedingungen der eazf GmbH sind mir bekannt, mit ihrer Geltung
bin ich einverstanden.
Datum
Unterschrift und Praxisstempel
für Kursanmeldung
Unterschrift von Kontoinhaber/in
bzw. Bevollmächtigte/r
für SEPA-Lastschriftmandat
q Folgende Anlagen sind dieser Anmeldung beigefügt:
Prophylaxe Basiskurs
Prothetische Assistenz
q Helfer/innenbrief/-urkunde in Kopie
q Röntgenbescheinigung in Kopie
q Helfer/innenbrief/-urkunde in Kopie
q Röntgenbescheinigung in Kopie
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W I C H T I G E
Obmannsbezirk Bayreuth
Kollegenversammlung
Termin:
Montag, 02.05.2016, 20.15 Uhr
Ort:
Gasthof Goldener Löwe, Bayreuth
Dr. Harald Baumann
T E R M I N E
Obmannsbezirk Kronach
Kollegenversammlung
Termin:
Montag, 07.06.2016,
19.00 Uhr gemeinsames Essen
ab 20.00 Uhr Versammlung
Ort:
Landgasthof Detsch, Haig
ZA Reinhold Weissbach
Dieses Heft enthält:
BEKANNTGABEN:
In Memoriam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Aussetzung des ZBV-Beitrages II/2016. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Änderung von Bankverbindungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Änderung von Anschriften, Tätigkeiten usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ungültigkeit von Zahnarztausweisen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mitgliederbewegung November/Dezember 2015 und Januar 2016 . .
Leitfaden zur Bewilligung von Verträgen mit Auszubildenden . . . . . . .
Eintragungsgebühren für Ausbildungsverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ärztl. Untersuchungen bei Auszubildenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Änderung/Lösung von Ausbildungsverträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Überprüfung des Ausbildungsstandes durch das Berichtsheft . . . . . . .
Dienstverträge für ZAH/ZFA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zur Beachtung bei der Einstellung von Auszubildenden. . . . . . . . . . . . .
Zwischenprüfung – 20.04.2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ärztl. Attest bei Nichtteilnahme an einer Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sommer-Abschlussprüfung 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Prakt. Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung bei
bestehender Schwangerschaft und während der Stillzeit. . . . . . . . . . . .
Berufshaftpflichtversicherung –
Niemand will sie – jeder braucht sie!. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
3
3
3
3
3
4
4
4
4
4
4
4
4
5
5
5
Geburtstage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Niederschrift über die ord. Mitgliederversammlung des
ZBV Oberfranken am 02.12.2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Zwei Oberfranken im München geehrt!. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Änderungen und Ergänzungen im zahnärztlichen Notdienst . . . . . . . . . 10
Zahnarzt-Websites jetzt dringend aktualisieren! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
KZV-Projekte der letzten Legislaturperiode – eine Bilanz . . . . . . . . . . . . . . 12
Neue BEMA Positionen seit 2005. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Führungswechsel bei ZZB – Erneuerung oder Schockstarre?. . . . . . . . . . 15
Info ZBV direkt: Online-Services für die Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Presseinformation: Terminvergabestellen = bürokratischer Irrsinn! . . . . 17
Steueränderungsgesetz 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Chimera Schadsoftware legt Unternehmen und Behörden lahm . . . . . . 19
Bericht zur Fortbildung
„Gutachterliche Bewertung der Richtlinien bei ZE“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Buchbesprechung: Der Amelang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Propädeutik im Physikum 1948 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Kurse für ZAH/ZFA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Wichtige Termine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
5
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:
Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken · Justus-Liebig-Straße 113/II · 95447 Bayreuth
Schriftleitung: Dr. Reiner Zajitschek · Goethestraße 2a · 95182 Döhlau
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Der amtliche Teil umfasst die Bekanntgaben. Die im nichtamtlichen Teil gebrachten Beiträge geben nicht
unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Schriftleitung wieder. Nachdruck der Beiträge (auch auszugsweise)
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Bei allen Zuschriften ist der Schriftleitung, falls nicht ausdrücklich Vorbehalte gemacht werden, publizistische Auswertung gestattet.
Redaktionsschluss für die nächste MZO: 30.04.2016
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