Im beigeschlossenen Infoblatt Filmvorführungen in Autobussen

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Im beigeschlossenen Infoblatt Filmvorführungen in Autobussen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie werden in Kürze ein Schreiben der MPLC Filmlizensierung GmbH erhalten, in dem Sie
über die DVD-, Video oder Blu-ray Nutzung in Reisebussen aufgeklärt werden. Diesem
Schreiben gingen Gespräche der Berufsgruppe Bus mit der Firma MPLC in den letzten
Monaten voran. Auf Basis der bestehenden Rechtslage haben wir einerseits versucht, für
Sie ein Angebot zu gestalten, das einfach zu handhaben, andererseits zu angemessenen
wirtschaftlichen Konditionen verfügbar ist und vor allem auch rechtssicher ist.
1. Zur Rechtslage: Lizenz für öffentliche Aufführung von Blockbuster-Filmen
(wie z.B. Harry Potter, Ice Age uä.) in einem Bus ist notwendig!
Für eine öffentliche Aufführung eines legal erhältlichen Bildtonträgers in einem Reisebus
wird eine Lizenz benötigt, da mit dem Kaufpreis des jeweiligen Mediums (DVD, Video oder
Blu-ray) das Recht zur öffentlichen Aufführung nicht erworben wird. MPLC repräsentiert
über 400 Produzenten und Studios, angefangen bei unabhängigen und nationalen
Produzenten bis hin zu den großen Hollywood-Filmstudios.
Die österreichische Rechtslage sieht vor, dass die öffentliche Wiedergabe von Filmen in das
ausschließliche Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht eines Urhebers (§ 18 Abs 1
UrhG) eingreift. Eine derartige Nutzung ist nur aufgrund einer wirksamen Lizenz oder
aufgrund einer „freien Werknutzung“ zulässig. Der Begriff „freie Werknutzung“ bedeutet,
dass keine Zustimmung der Rechteinhaber eingeholt werden muss, ein Entgelt ist aber
dennoch zu zahlen.
Anmerkungen:
 Keine Lizenz benötigt man für die Vorführung eines Imagefilmes über das eigene
Unternehmen oder die Vorführung des „Smart-Move“ Branchenvideos.
 Es spielt keine Rolle, ob der Gast die Quelle (DVD/Video/Blu-Ray/…) mitbringt,
oder der Busunternehmer diese bereitstellt. Der Busunternehmer, der die
Abspielgeräte (DVD-/Video-/Blu-Ray-Player/…) für die öffentliche Wiedergabe
nutzt, muss eine Lizenz besitzen.
 Falls keine lizenzpflichtigen Werke genutzt werden, genügt eine kurze
Rückmeldung auf das Schreiben der MPLC, das Sie in Kürze erhalten werden!
2. Zu den Kosten:
MPLC hat ursprünglich nur eine Mindestlaufzeit der Lizenz von 1 Jahr angeboten. Dies
wurde von der Berufsgruppe abgelehnt. Die Mindestlaufzeit der Lizenz konnte auf 1 Monat
verkürzt werden.
Was kostet eine Lizenz?
Die Lizenzgebühr beträgt 20 € pro Bus und Monat (zzgl. Mwst.). Es werden auch
Flottenlizenzlösungen angeboten.
Wie berechnet sich die Lizenz?
Die Lizenz berechnet sich pro Reisebus. Nur für Busse, in denen Filme genutzt
werden, muß eine Lizenz erworben werden.
Anmerkung:
 Die Frage, ob dieses Angebot der öffentlichen Wiedergabe neuer Filme auch
wirtschaftlich interessant ist, kann lediglich im Einzelfall durch die
Busunternehmer selbst beurteilt werden.
3. Häufig gestellte Fragen (in Anlehnung zur Homepage http://www.mplc.at)
Für welche Filme wird eine Lizenz benötigt?
Die MPLC Lizenz umfasst Filme, Cartoons und Dokumentationen aller Studios, Verleiher und
Produzenten, mit denen MPLC zusammenarbeitet. Die Filmwerke müssen auf legalem Weg
erworben bzw. geliehen sein. Mit der Beantragung der MPLC Lizenz erhalten Sie die
Berechtigung, alle Titel aus dem MPLC Repertoire im Lizenzierungszeitraum unbegrenzt zu
nutzen.
Es werden bereits AKM Gebühren auf Bildtonträger abgeführt. Wieso muss eine
weitere Lizenzgebühr auf Filmvorführung gezahlt werden?
Die AKM sichert nur die Musik-, nicht aber die Filmrechte ab. Für die visuellen Inhalte und
den Ton benötigen Sie eine MPLC Lizenz.
Warum ist die Vorführung öffentlich, wenn Filme in einer kleinen Gruppe gezeigt
werden?
Die hier vom Urheberrecht für den Ausschluss der Öffentlichkeit geforderte enge,
persönliche Verbundenheit der Teilnehmer untereinander liegt praktisch nur dann vor,
wenn die Vorführung im Familien- oder engsten Freundeskreis, d.h. im Privatbereich
erfolgt. Der Kauf oder das Ausleihen von Filmen berechtigt nur zur Vorführung in einem
privaten Umfeld. Dieser Hinweis ist deutlich auf jeder DVD, Blu-ray oder Videokassette am
Anfang eines jeden Filmwerks oder auf der Rückseite des Covers abgebildet.
Unsere Gäste bringen selbst gekaufte DVDs mit. Warum benötigen wir eine Lizenz?
Wie bei der AKM muss immer der Inhaber der DVD-, Video- oder Blu-ray-Abspielgeräte
lizenziert sein. Um Filme vorführen zu dürfen, wird das Einverständnis des Rechteinhabers
benötigt. Dieses Einverständnis muss der Vorführende bei dem Lizenzinhaber direkt oder
bei der vom Lizenzinhaber beauftragten Gesellschaft (wie MPLC) einholen.
Welche Konsequenzen bringen Verstöße mit sich?
Verfügen Sie nicht über die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers, kann
die öffentliche Vorführung unangenehme und auch teure Folgen für Sie haben.
Wer kontrolliert die Lizenzierung?
Hinweise auf Verstöße kommen vom VAP - Verein Anti Piraterie - sowie von den Studios
und Verleihern selbst. Verletzungen der Urheber-und Leistungsschutzrechte können
zahlreiche teils unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese reichen von
zivilrechtlichen Ansprüchen (zB. Schadensersatz) bis hin zu strafrechtlichen Folgen.
Anmerkung:
 Wenn MPLC derartige Ansprüche stellt, muss der Nachweis konkret erbracht
werden, dass ein Film, an dem sie die Rechte hat, im Bus vorgeführt wurde.
Hierfür müsste in der Praxis ein Kontrolleur verdeckt in einem Bus mitfahren und
dokumentieren, welcher Film gezeigt wurde. Jedoch sollte jedem Unternehmer
bewusst sein, dass für gezeigte Filme die Rechte erworben werden müssen und er
ansonsten einen Verstoß gegen das Urheberrecht begeht.
Weitere Informationen zum Thema und zur Firma MPLC finden Sie auch unter www.mplc.at
bzw. www.vvat.at.
Mit freundlichen Grüßen
Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und
Schifffahrtunternehmungen
BERUFSGRUPPE BUS
Mag. Paul Blachnik
Wiedner Hauptstr. 63
1040 Wien
Tel: 05 90 900-3170
Fax: 05 90 900-283
E-Mail: bus@wko.at
Internet: http://www.berufsgruppe-bus.at