Schriftliche Kleine Anfrage

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Schriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/10621
20. Wahlperiode
31.01.14
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Olaf Duge (GRÜNE) vom 23.01.14
und
Betr.:
Antwort des Senats
Kleingartenverlagerungen im Zuge des A7-Deckelbaus
Das Verfahren zum Ausbau der A 7 und der Errichtung des A7-Deckels
schreitet zügig voran. In Bälde werden die Bauarbeiten in Stellingen und
Schnelsen beginnen. In Altona steht der Bebauungsplan für den Sportpark
nah der Fertigstellung. Die ersten Kleingärten müssen hierfür nun verlagert
werden.
Entgegen der öffentlich gemachten Versprechungen sollen auch Kleingärten
am Othmarscher Kirchenweg vorzeitig verlagert werden. Unklar ist hierbei,
wann und wohin – und vor allem: Wer bestimmt darüber, welcher Kleingarten
wann aus welchem Grund wohin umziehen muss?
Die BSU antwortet lapidar auf den Antrag „Deckel BAB7 – Kleingartenaufgabe erst nach Deckelfertigstellung!“ (Drucksachen-Nr. XIX-1340) der rotgrünen Koalition in Altona: „Eine Zusicherung, erst bei Fertigstellung aller
Deckelflächen würde umgezogen werden müssen, gibt es nicht.“ Dem Wortlaut nach mag dies aus der Drucksache heraus zu lesen sein, den Kleingärtnern/-innen in Othmarschen und Ottensen ist aber sehr wohl ein anderer
Eindruck in den öffentlichen Veranstaltungen entstanden.
So wurde allein schon auf einem Info-Blatt der BSU – neben den öffentlich
gemachten Aussagen auf den Veranstaltungen – verkündet: „Nach gegenwärtigem Stand der Planung werden die Gärten auf dem Stellinger Deckel ab
2016 angelegt werden können, die auf den Deckeln in Schnelsen voraussichtlich 2018 und Bahrenfeld/Othmarschen voraussichtlich ab 2019. Erst zu
diesen Zeitpunkten werden Sie Ihre Parzellen aufgeben müssen.“
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1.
Wie viele und welche Kleingärten müssen von welcher Anlage verlagert
werden?
Bitte tabellarisch (und summiert) mit Flurkartenauszug und exakt den zu
verlagernden Parzellen (die kartografische Darstellung „Ausbau der A7
Übersicht der Kleingartenverlagerungen“ Stand 24.10.2013 ist hier nicht
eindeutig nachvollziehbar).
Nach gegenwärtigem Planungsstand sind in den evozierten Entwicklungsflächen
(schraffierte Flächen in der kartografischen Darstellung siehe Anlage 1) die in der
Tabelle angegebene Anzahl an Kleingartenparzellen betroffen. Im Ergebnis werden
die am Ende des jeweiligen B-Plan-Verfahrens tatsächlich überplanten Kleingärten
ersetzt.
Drucksache 20/10621
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Übersichtstabelle zur Anzahl der planungsbetroffenen Kleingärten in den Entwicklungsflächen des Projektes Deckel A 7
Stand: 31.05.2010 Auszählung anhand Parzellenplänen der Kleingartenvereine angefordert durch FB
EntwicklungsfläBezirk betroffene KleingarGesamtzahl
Parzellenchenbezeichnung
tenvereine
KG-Parzellen anzahl
in der jeweinach KGV
ligen Ent(Stand
wicklungs31.05.2010)
fläche (Stand
31.05.2010)
E 1 Othmarscher
Altona KGV 202 „Heimgarten- 16
16
Kirchenweg (Oth 42)
bund Altona“
E 2 Behringstraße/
47
Altona KGV 202 „Heimgarten- 67
Schwengelkamp
bund Altona Kolonie
6+7“
(Oth 43)
Altona KGV 150 „Bahnland20
wirtschaft“
E 4 West TrübnerAltona KGV 222 „Verein der
40
40
weg (Gr. Fl. 16)
Gartenfreunde Groß
Altona“-Trübnerweg
E 4 Ost Baurstraße
Altona KGV 222 „Verein der
18
18
(Ba53/ Gr. Fl. 17)
Gartenfreunde Groß
(Sportpark Baurstr)
Altona“-Baurstraße
E 5a (Ba 54 Am
Altona KGV 212 „Bahrenfeld“
309
225
Schulgarten AltoAltona KGV 215 Schulgarten49
naer Volkspark)
weg „Am Schießstand“
Altona KGV 223 „Am Alten35
heim“
E 5b (Ba 55 westl.
Altona KGV 215 Schulgarten81
36
Holstenkamp)
weg „Am Schießstand“
Altona KGV 214 „Kiesgrube“
45
E 5 Spannskamp
EimsKGV 340 „Wittkamp“
59
59
büttel
2.
Sind die Zahlen aus der Drs. 19/2471 – 505 zu verlagernde Kleingärten
aus Altona und 60 aus Eimsbüttel beziehungsweise zu verlagernde
Kleingärtner/-innen – noch aktuell oder sind diese durch Aufgabe von
Kleingartenparzellen durch die jeweiligen Kleingärtner/-innen verringert?
Wenn die Zahlen in diesem Zusammenhang nicht mehr aktuell sind, um
wie viele Einheiten hat sich die Zahl der zu versorgenden Kleingärtner/
-innen verringert?
Die Anzahl der in der Drucksache genannten Kleingärten hat sich nicht verringert.
Grundsätzlich gilt, dass alle in den evozierten Entwicklungsflächen tatsächlich planungsbetroffenen Kleingärten gemäß der Vorgabe der Drs. 19/2471 vorab 1 : 1 ersetzt werden.
3.
Für exakt welche Parzellen welcher Kleingartenanlagen werden wo in
welcher Kleingartenersatzanlage exakt welche Ersatzflächen bereitgestellt?
Bitte mit Kartenauszug und eingezeichneten Ersatzparzellen der Kleingartenersatzanlagen, die nicht auf dem Deckel entstehen.
Aktuell werden Ersatzparzellen beim Kleingartenverein (KGV) 238 Diebsteich-Bornkamp und beim KGV 211 Veermoor in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Altona hergestellt. Dies sind Standorte, wo Ersatzparzellen abseits der Deckelparks geschaffen
werden.
In den Deckelparks wird es auch Parzellen geben, die komplett und weitere Parzellen,
die zum größten Teil nicht über dem Tunnelbauwerk liegen und damit auch Anschluss
an gewachsenen Boden haben (siehe Anlage 2: Kleingärten abseits Tunnel).
2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
4.
Drucksache 20/10621
In der Drs. 19/2471 heißt es: „Die Kündigung und anschließende Räumung von Parzellen erfolgt nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes und dem zwischen dem LGH und der FHH bestehenden
sog. 10.000er Vertrags.“
Wie lauten diese Bestimmungen?
Das Verfahren zur Kündigung eines Kleingartens aufgrund eines Bebauungsplans ist
in § 9 Absatz 1 Nummer 5 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) geregelt. Im
Regelfall ist die Kündigung nur für den 30. November eines Jahres zulässig (§ 9 Absatz 2 erster Halbsatz BKleingG); das Kündigungsschreiben nach § 9 Absatz 2 Nummer 2 BKleingG muss dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V., dem
Hauptpächter der stadteigenen Kleingartenflächen, spätestens am dritten Werktag im
Februar vorliegen.
Entgegen § 14 (3) BKleingG ermöglicht es der 10.000er-Vertrag, Ersatzland während
der Laufzeit des 10.000er-Vertrages zur Verfügung zu stellen (Ziffer 1 1. Abs.).
5.
Wo ist generell der 10.000er-Vertrag einsehbar beziehungsweise wo ist
dieser veröffentlicht? Wenn er nicht veröffentlicht ist, warum nicht? Bitte
den Text des 10.000er-Vertrages als Anhang beifügen.
Siehe Drs. 20/2056 und 20/1674.
6.
In der Drs. 19/2471 heißt es: „Es soll – nach Möglichkeit gemeinsam mit
dem LGH und den betroffenen Vereinen – ein Umzugsmanagement entwickelt werden.“
Gibt es dieses Umzugsmanagement schon?
Wenn ja, bitte das Umzugsmanagement detailliert darstellen.
Wenn nein, warum gibt es bisher noch kein Umzugsmanagement und
bis wann soll dieses entwickelt werden?
a.
Wie wird die Auswahl der jeweiligen zu verlagernden Kleingartenparzellen in Bezug auf die jeweilige Zielparzelle geregelt sein, das
heißt wer (!) bestimmt, wann welcher Kleingarten wohin verlagert
werden soll? Bitte exakt mit den jeweiligen Ansprechpartnern/Ämtern darstellen.
b.
Warum gibt es kein „freiwilliges“ Meldeverfahren von umzugswilligen
Kleingärtnern/-innen für die Anlagen, die jetzt schon als Ersatzflächen hergestellt werden?
c.
Werden generell die zu verlagernden Kleingartenparzellen in der
Zwischenzeit (zum Teil beispielsweise bis 2022) wieder mit Interessenten/-innen belegt oder bleiben sie bis zur Verlagerung leer stehend? Wenn sie nicht leer stehend bleiben, obwohl sie verlagert beziehungsweise aufgegeben werden sollen, warum bleiben sie nicht
leer stehend?
d.
Gibt es in der Zwischenzeit bis zur Fertigstellung des Deckels und
des faktischen Umzugstermins ein geregeltes Verfahren, dass diejenigen Kleingärtner/-innen, die von der Verlagerung betroffen sind,
auf freie Kleingartenparzellen ihres/-r derzeitigen Kleingartenanlage
umziehen können, um so in ihrer Gemeinschaft verbleiben zu können?
Wenn ja, wer hat dieses wann in welcher Form mit wem vereinbart
und wie sieht die Regelung aus?
Wenn nein, warum ist so eine Regelung bisher nicht vereinbart worden und soll eine solche Regelung noch vereinbart werden?
e.
Wie wird der Entfernung der Ersatzangebote von dem zu verlagernden Bestand Rechnung getragen beziehungsweise ist die Entfernung ein entscheidungsrelevanter Sachverhalt beziehungsweise
3
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kann/wird ein/-e Kleingärtner/-in aus Ottensen eine Ersatzparzelle
am Stadtrand akzeptieren müssen oder besteht hier eine Ablehnungsmöglichkeit?
Das Umzugsmanagement kümmert sich um die Ersatzflächenakquise und die rechtzeitige Herstellung der Ersatzparzellen vorab gemäß dem Auftrag der Drs. 19/2471.
Die planungsbetroffenen Kleingärtner werden regelmäßig über den Fortschritt der Planungen informiert. Im Fall der bevorstehenden Kündigungen werden die Kleingärtner
über die weiteren Schritte nach erfolgter Kündigung informiert. Ihnen werden auch die
im Rahmen des Projektes geschaffenen Ersatzparzellenangebote vorgestellt, sodass
sie sich, soweit dort bereits ein Verein vorhanden ist, bewerben können. Dies geschieht soweit möglich im Beisein der jeweiligen Vereinsvorsitzenden der aufnehmenden Vereine, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft nach geltender Regelung allein der Verein. Dieses Verfahren wurde erstmalig für die Kleingärtner des räumungsbetroffenen Vereins 222 „Verein der Gartenfreund Groß Altona“ angewendet. Das Verfahren wurde mit dem Landesbund der Gartenfreunde Hamburg (LGH) abgestimmt und soll in Zukunft so beibehalten werden.
Ansprechpartner für planungsbetroffene Kleingärtner aus den Entwicklungsflächen
des Projektes Deckel A 7 ist die Projektgruppe Deckel A 7.
7.
In der Präsentation vom 05. November 2011 (http://www.hamburg.de/
contentblob/4022534/data/11-11-05-praesentation-der-bsu-ideenboersedeckel-altona.pdf) heißt es:
• „Die Räumung von Parzellen erfolgt erst, wenn zuvor alle erforderlichen Planverfahren abgeschlossen sind und die Ersatzflächen „bezugsfertig“ bereitstehen.
• „1:1-Ersatz“ der zu verlagernden Parzellen
• Verlagerung und Umzug erst nach Fertigstellung der Deckel (Deckel
Stellingen ab 2017/Deckel Schnelsen und Altona ab 2020)“
Die vorgezogene Verlagerungsnotwendigkeit für die 18 Kleingartenparzellen des Kleingartenvereins 222 „Verein der Gartenfreunde Groß Altona“ im Zuge der Erstellung des Sportparks ergibt sich aus der Realisierungsnotwendigkeit dieses Sportparks, um die Sportbedarfe der aufzugebenden Sportflächen gewährleisten zu können.
16 Kleingartenparzellen des Kleingartenvereins 202 Heimgartenbund
Altona (Othmarscher Kirchenweg) werden als zu verlagernd 2015/2016
definiert.
Aus welcher Notwendigkeit ergibt sich die vorgezogene Verlagerungsnotwendigkeit dieser Parzellen entgegen den Verlagerungsbedingungen
der oben angeführten Präsentation („… Altona ab 2020“)?
Die Notwendigkeit, 18 Parzellen des KGV 222 zu kündigen, ergibt sich daraus, dass
die ausgewiesenen Sportplätze realisiert werden sollen, um den Wohnungsbau auf
den jetzt noch durch Sportplätze genutzten Entwicklungsflächen realisieren zu können. Die Verlagerungsbedingungen sind erfüllt, da der Bebauungsplan für den Sportpark festgestellt ist und Ersatzparzellen vorab bereitgestellt werden. Für die 16 Parzellen ist noch kein Verlagerungstermin festgelegt. Die für einen möglichen Verlagerungszeitpunkt genannten Jahreszahlen 2015/2016 sind überholt. Vor dem Beginn
von Planverfahren werden betroffene Kleingärtner in den Entwicklungsflächen rechtzeitig informiert.
Im Übrigen erfolgt die Räumung von Parzellen, wenn zuvor alle erforderlichen Planverfahren abgeschlossen sind und der Ersatz bereitsteht, siehe Drs. 19/2471.
8.
4
In der Drs. 19/2471 heißt es: „Nach heutigem Stand, werden Ersatzkleingärten im Abschnitt Stellingen etwa Ende 2014, in Schnelsen Ende 2015
und im Abschnitt Bahrenfeld/Othmarschen Ende 2016 zur Verfügung
stehen.“
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Auf der kartografischen Darstellung „Ausbau der A7 Übersicht der Kleingartenverlagerungen“, Stand 24.10.2013, heißt es: „KGV 238 Diebsteich-Bornkamp Nachverdichtung, 1. Bauabschnitt 2013/14 11 Parzellen;
2. Bauabschnitt 2015/16 8 Parzellen; 3. Bauabschnitt 2017/18 11 Parzellen; insgesamt 30 Parzellen sowie (auch jüngst in der Presse verlautbart) KGV 211 Veermoor Arrondierung 1. Bauabschnitt 2013/14 24 Parzellen; 2. Bauabschnitt 2015/16 7 Parzellen“.
30 Kleingartenparzellen müssen für den Sportpark verlagert werden.
16 Kleingartenparzellen sollen vom Othmarscher Kirchenweg verlagert
werden.
a.
Welche Kleingartenparzellen dieser zu verlagernden Parzellen sollen wo aus welchen Gründen genau dort ihre Ersatzparzelle erhalten?
b.
Sollen die für den Sportpark zu verlagernden Parzellen einzig zum
Diebsteich oder auch zum Veermoor verlagert werden? Wenn sie
nur zum Diebsteich verlagert werden sollen, welche einzelne Parzelle (11 + 8 = 19, 18 zu verlagernd bis 2016 verbleibt 1 Parzelle) aus
der Anlage Othmarscher Kirchenweg soll zum Diebsteich und welche weiteren elf sollen in den Jahren 2017/2018 zum Diebsteich
verlagert werden beziehungsweise ist es geplant, auch Parzellen
aus der Anlage Othmarscher Kirchenweg zum Veermoor zu verlagern?
Hier liegt ein Missverständnis vor. Für den Sportpark Bahrenfeld müssen nur 18 Parzellen verlagert werden (siehe Tabelle in der Antwort zu 1.).
Es werden ausreichend Ersatzparzellen hergestellt. In das geregelte Vergabeverfahren der Vereine wird von Behördenseite nicht eingegriffen. Die Kleingärtner aus dem
Sportparkbereich wurden über beide derzeit in Herstellung befindlichen Ersatzangebote informiert (siehe auch Antwort zu 6.).
c.
Sind der Senat und die zuständigen Stellen ebenfalls der Ansicht,
dass es fairer und gerechter wäre, wenn zu verlagernde Kleingärten
möglichst nah dem Altstandort zu verlagern sind, um die räumliche
Nähe zum Wohnort sowie den gewachsenen Strukturen und Beziehungen besser gewährleisten zu können und nicht Kleingartenparzellen in 6 – 9 km Entfernung an den Stadtrand zu verlagern?
Es wird angestrebt, Ersatzparzellen so nah wie möglich zu den alten Standorten zu
schaffen.
9.
Wann soll wo in welcher Form (beispielsweise mobil, immobil, Haus,
Container, Bus et cetera) das Informationszentrum errichtet beziehungsweise positioniert werden?
Verkehrsteilnehmer, Gewerbetreibende, Veranstaltungszentren, Verbände sowie insbesondere auch betroffene Anwohner werden kontinuierlich über die laufenden Bauarbeiten, aktuellen Umleitungen und Fortschritte auf dem Laufenden gehalten. Zur
Information über die Hintergründe des Projektes wird entlang der gesamten Ausbaustrecke je nach Bedarf und Fortschritt der Bauarbeiten ein Infomobil eingesetzt werden, an dem geschultes Personal Fragen der Bürger vor Ort beantwortet und Informationsmaterial verteilt. Es wird mit einer Multimediaausstattung bestückt, mit der die
wichtigsten Informationen zum A7-Ausbau präsentiert werden können. Das Infomobil
kann dann vor Ort zum Beispiel auf Wochenmärkten, Straßenfesten, Stadtteilfesten, in
Einkaufszentren auf Messen und Bürgerveranstaltungen präsent sein.
Es wird angestrebt, dass das Infomobil ab Mitte 2014 einsatzbereit ist.
a.
Wie wird die personelle Besetzung mit welchen Öffnungszeiten
sein?
Das Infomobil wird auf jeder Veranstaltung mit zwei Personen besetzt sein. Die Öffnungszeiten orientieren sich an der jeweiligen Veranstaltung.
5
Drucksache 20/10621
b.
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Welche weiteren aktuellen Informationsangebote werden in welcher
Form in Bezug auf den Deckelbau beziehungsweise die Verbreiterung der A 7 angeboten?
Grundlage für die Information der Öffentlichkeit über das Projekt bildet die Website
www.hamburger-deckel.de. Auf dieser Website werden die Informationen gebündelt
und übersichtlich aufbereitet präsentiert. Die Website wird kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert.
Ein regelmäßiger Newsletter informiert über die Maßnahme, Broschüren und Flyer
werden angeboten. Die Maßnahme wird auf zahlreichen Informationsveranstaltungen
präsentiert.
Mit dem Baustart werden die jeweilige Baufirma und die DEGES als Baubevollmächtigter vor Ort im unmittelbaren Baustellenbereich als Ansprechpartner und zur Abdeckung des Informationsbedarfes präsent sein.
c.
Sind eine telefonische Hotline oder eine „Internet-Hotline“ geplant?
Wenn ja, wann in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen des Internetauftritts werden Ansprechpartner mit Telefonnummer und
E-Mail-Adresse genannt. Eine darüber hinausgehende Hotline ist nicht geplant.
10. In einem Informationsblatt der Abteilungen LP-2 und LP-3 für Kleingärtner zum Bebauungsplanverfahren heißt es: „Die Höhe der Entschädigung wird anhand der „Bewertungsgrundlage zur Entschädigung von
gekündigten Kleingartenflächen“ der Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt individuell ermittelt und dem Kleingärtner bzw.- im Fall der
Gemeinschaftsanlage dem Verein ausgezahlt. Die Bewertung erfolgt
durch einen unabhängig tätigen, amtlichen Schätzer der in der Abteilung
für Landschafts- und Grünplanung angesiedelt ist. Er wird hierzu – über
Ihren Vereinsvorstand terminlich organisiert – die Schätzungen durchführen. Sie können dabei gerne anwesend sein“.
a.
Wird es nur eine finanzielle Entschädigung oder auch Sachentschädigungen geben?
Es wird nur finanziell entschädigt.
b.
Wie wird es gehandhabt, wenn der Schätzwert der jeweiligen
„Schreberhütte“ so niedrig ist, dass eine Finanzierung einer neuen
Hütte nicht gewährleistet werden kann, und die jeweiligen Menschen sich eine neue Hütte nicht leisten können und somit ihren
Kleingarten aus finanziellen Erwägungen aufgeben müssten?
c.
Ist es in solchen Fällen geplant, Sachleistungen zum Beispiel in
Form einer neu errichteten Schreberhütte zu gewähren beziehungsweise wie ist allgemein der Umgang mit sozialen Härten geregelt?
Die Entschädigungshöhe für die Laube wird nach dem Zeitwert ermittelt. Der Pächter
erhält hierdurch die finanzielle Möglichkeit, an anderer Stelle eine Parzelle mit einer
(zeit-)wertgleichen Laube zu pachten. Eine Entschädigung zum Wiederbeschaffungswert (Neuwert) der Laube ist nach Bundeskleingartengesetz nicht vorgesehen.
Der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. bietet die Möglichkeit, den Pächtern zur Finanzierung einer neuen Laube ein zinsloses Darlehen zu gewähren.
d.
Wie ist das Verfahren mit besonders wertvollen – auch aus naturschutzrelevanter und ideeller Sicht – Bepflanzungen geregelt?
Die naturschutzrelevanten Sachverhalte werden im Rahmen des jeweiligen Bebauungsplanverfahrens aufgenommen, bewertet und in die Abwägung eingestellt.
e.
6
Gibt es ein „Umzugsmanagement“ (wie zum Teil öffentlich in der
Form verkündet „ihnen werden die Pflanzen quasi einzeln rüber
getragen“) für die Bepflanzungen?
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
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Wenn nein, wie soll der Anspruch des versprochenen fairen und gemeinschaftlich organisierten Umzugsverfahrens gewährleistet werden?
Wenn ja, wie wird dieses umgesetzt werden?
Ein Umzugsmanagement für die Bepflanzung ist nicht vorgesehen.
11. Wie ist das Verfahren bei älteren Menschen geregelt, die zu einer kompletten Neueinrichtung einer Ersatzanlage aus körperlichen/gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, aber zur Bewirtschaftung
einer bestehenden noch sehr wohl in der Lage sind? Ist für derartige Fälle ein „Einrichtungs- und Bepflanzungsmanagement“ vorgesehen?
Hier gelten die üblichen Verfahren wie bei anderen Kleingartenkündigungen.
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Anlage
Anlage
2 2 zu Drs. 20/10621
Entwurfsplanung - Stand 11. April 2013
Kleingärten Deckel Schnelsen abseits Tunnelbauwerk
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt | Amt für Landes- und Landschaftsplanung, LP 3 PGD | Januar ´14
10
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
2I
9,40
19,90
22,25
1
II
1
II
1
II
1
II
2I
1
II
75
20,30
1
II
2
15,00
4%
4
0+280
km 15
78
32,10
4,20
21,00
19,80
H
1
II
6
1
II
Baum Planung
5
II
8
g
77
1
II
10
rhöhun
12
1I
Tunnele
m
1,1
790
2I
14
1I
79a
Baum Bestand verortet/nicht verortet
1
II
1
1I
81
1
II
Vegetationsflächen
Wildhecke West 2,5 - 10m
1
II
3
83
7,70
6
II
1
II
16
2I
1
II
2I
85
2I
5
1I
87
1
II
22,20
5,30
0+260
km 15
H'
7
1I
3I
2I
73
20,40
0+300
km 15
20,70
OKM 22,60
OKM 22,10
21,60
20,60
20,20
1
70b
I
21,20
2a
70c
cke
nnelde
AK-Tu
3a
76c
76d
5
19,70
22,85
2
J
Aufgang 1
Treppenanlage 21 Stufen 15/35
360
km 150+
7
8
10
km
23,30
12,80
4,20 4,60
19,70
11
2,30
13,00
12,30
13,10
6I
IV
1
6b
2I
5I
22,65
OKM 22,70
21,90
III
1
4
22,70
3a
9a
3,5%
15
22,10
Sitzelemente linear
Parkbänke
10
Spielpunkte
11
17
9b
Fitnesspunkte
9
19,90
23,20
16
37
Beleuchtung
12
22,05
III
1
Liege- und Spielelemente
8
0
km 150+44
1
Einbauten
7
36
20,80
4I
6
14
L
hung
L'
5
24,20
13
Tunnelerhö
1,80 m
3
24,50
23,20
OKM 23,30
22,30
5%
22,70
1
II
K'
2
35
23,40
4%
3,80
7b
+420
km 150
Promenade
13
Fahrradständer
6c
IV
1
K
Tiefbord als Einfassung
2,80 2,10
T2260
er
Nienredd
6a
3I
7a
Breites Gestaltungsbord um Rasenfläche
1
24,20
12
22,90
0
21
R0
p
m
ka
s
hl
Ra
Leichtbaumaterial
8,50
22,85
0
150+40
2,00
3,00
5,20
5b
10
Geh- und Radwege Asphalt
Parkplätze Betonsteinpflaster
Damm
SchäferTheodor-
22,20
V
1
23,25
2I
21,60
Wassergebundene Decke (Wege Kleingärten)
Gehwegfläche Betonsteinpflaster
9
380
km 150+ 2I
III
1
15,60
6
Promenade Betonsteinbelag Wilder Verband
3,60
2I
5a
8
Promenade farbige Asphaltfläche
7,00
21,60
III
1
Vereinshaus und Platz
hung
J'
6
21,40
20,30
3b
2I
Leitungskoffer an Tunnelwand
Tunnelerhö
0,50 m
22,75
58
III
1
0+340
km 15
15,30
2,00
2,00
19,30
4
3
21,10
3,60
3,00
1,70
1
II
2I
Bodendecker
Befestigte Flächen
0+320
km 15
Betriebsgebäude
Kleingartenpark
Kleingärten
rhöhung
19,90
22,70
3,60
III
1
2
20,80
1I
I'
Tunnele
0,30 m
Rasen Bestand
Wildhecke
Schleppkurven für
Feuerwehr- und
Pflegefahrzeuge bis 16t
7,80
76b
III
1
4I
OKM 22,60
1
5%
1
II
Rasen neu
4I
3,00
4,20 3,90
70a
76a
68
Wördeman
ns Weg
Hecke Kleingärten
Ausgang Tunnel
auf den Deckel
Eingangsplatz
21,60
1
II
Sitzstufe 60cm
und Treppe 4 Stufen 15/35
1I
3b
0
km 150+46
23,65
19
18
20
38
22,50
21,20
1I
km 150
22,90
24,80
M
22,40
8b
10a
1
50
18
Zaun
21
24
22,20
22
40
km3I150+520
Gartentore Kleingartenanlage
20
23,45
25
23
26
10b
3,10
2,20 2,30
13
IV
1
27
25
28
er
10c
el
0
60
K1
Ki
41
ra
St
23,75
29
12a
ße
2I
22,35
21,50
km 150+560
12b
29
30
4,5%
2I
22,90
km 150+580
33
32
4,00 2,50 7,10
14a
O
VIII
1
22,75
21,90
3,00
2,80 5,50 2,70
28,70
23,80
Grunderwerbsgrenze
DEGES/BUND
24,05
5,00
5,40
2I
Höhen
5,00
11,20
4,5%
21,00
23,45
Grad. FR-FL
Grad. FR-H
14b
km 150+620
O'
24,10
OKM 24,20
23,10
Grunderwerb
Tunnelerhöhung
1,45 m
31
34
32
km 150+600
Park an der Kieler Strasse
Bearbeitungsgrenze
Park am Deckel und am Theodor Schäfer Damm
28
20,60
42
24,35
23,10
OKM 23,20
Treppenanlage
5 Stufen 8-15/50
Bearbeitungsgrenzen
27
IV
1
6I
Deckelbereiche mit Erhöhungen
und Rampen
26
31
30
Tunnelgeometrie
Tunnelerhöhung
0,30 m
N'
24
OKM 22,50
22,35
N
2,10
2,50
11,00
20,30
23,60
15,30
2,00
25,00
km 150+540
Aufgang 2
Rampe und Treppenanlage
17 Stufen 15/35
äfer- Damm
Theodor- Sch
IV
1
Stützwinkel an Geländeversprüngen
17
39
22
21
21,30
P
Stützwinkel am Kleingartenpark
mit besonderer Gestaltung
(nicht im Planungsgebiet)
19
4I
1
II
Mauern und Einfriedungen
g
16
23
0
km 150+50
Kleingartenpark
Tunnelerhöhun
1,45 m
M'
15
go
we
g
III
1
4,5%
11a
20,20
min
8a
P
IV
1
23,65
23,30
5%
14
24,30
24,20
11b+480
43
2,60
22,35
20,45
Höhe Planung WLA
19,30
Höhe Bestandsvermessung
9
Bodendecker
Fla
1I
89
9
1
II
21,70
1I
91
1
II
22,95
11
3
1I
1
II
18,80
13
1
II
93
21,20
15
1
II
2a
1I
95
18
2b
1I
LEGENDE
1
II
2I
17
1
II
0+240
km 15
2I
2I
1
II
19
19,80
22,40
LAGEPLAN
1
II
20
20,60
0+220
km 15
7
2I
2I
1
II
22
1
II
2I
1I
21
1I
10
9
1I
g
we
lo
Ol
2I
Drucksache 20/10621
2I
23,90
Tunnelwand BAB
km 150+640
44
22,15
22,00
21,70
23,90
Wendehammer für Fahrzeuge
bis 10m Länge und 22t
und Schotterrasen
13
7,20
6%
6%
12,70
22,60
27,00
22,25
2I
4,00 5,00 2,80
23,65
Portalba
7,80
P'
22,90
Rampe
toba
4.4 Au
Plangrundlagen:
22,10
Katasterplan / Bestandsvermessung Freie und Hansestadt Hamburg, Stand: 6.7.2009
hneinfah
Tunnelbauwerk: Grundriss Längsschnitte 8.03 - 8.07, Schüßler Plan Ingenieurgesellschaft mbH,
Stand 14.8.2012,
rt
ße
ra
St
er
el
Ki
1I
1I
19
uwerk
km 150+700
1I
1I
17
9
km 150+680
15
49
P
21,90
23,20
4,25
Radwegroute über den Deckel
Stahlkonstruktion zur Höhenüberwindung
Radweg über Rampe
Zugang zur Promenade über Treppe
10 Stufen 15/35
Tunnelerhöhung
0,30 m
km 150+660
-I
2
Index
Änderungen und Ergänzungen
Bearbeitet Facht.gepr.
Datum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen
Baumaßnahme : A 7, 6-/8-streifige Erweiterung
von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH-SH
Planungsabschnitt Stellingen, AS HH-Volkspark (m) - AD HH-Nordwest
Betr.-km 152+500
-Betr.-km 148+300
4
46
I
2I
Planart : Lageplan Entwurf Süd
Anlage
:
Blatt Nr. :
3
Reg. Nr. :
Bearbeitet:
Teilbaumaßnahme : Parkanlagen Hamburger Deckel
WLA/ac
WEIDINGER
LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Park auf dem Deckel und am Theodor Schäfer Damm
Maßstab : 1:500
Datum :
10.7.2013
Facht. geprüft:
E/MR 320
Datum :
N
Geprüft:
Datum :
E/MR L
Aufgestellt:
E/MR 30
Datum :
Kleingärten Deckel Stellingen abseits Tunnelbauwerk
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt | Amt für Landes- und Landschaftsplanung, LP 3 PGD | Januar ´14
11