Schriftliche Kleine Anfrage
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/10621 20. Wahlperiode 31.01.14 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Olaf Duge (GRÜNE) vom 23.01.14 und Betr.: Antwort des Senats Kleingartenverlagerungen im Zuge des A7-Deckelbaus Das Verfahren zum Ausbau der A 7 und der Errichtung des A7-Deckels schreitet zügig voran. In Bälde werden die Bauarbeiten in Stellingen und Schnelsen beginnen. In Altona steht der Bebauungsplan für den Sportpark nah der Fertigstellung. Die ersten Kleingärten müssen hierfür nun verlagert werden. Entgegen der öffentlich gemachten Versprechungen sollen auch Kleingärten am Othmarscher Kirchenweg vorzeitig verlagert werden. Unklar ist hierbei, wann und wohin – und vor allem: Wer bestimmt darüber, welcher Kleingarten wann aus welchem Grund wohin umziehen muss? Die BSU antwortet lapidar auf den Antrag „Deckel BAB7 – Kleingartenaufgabe erst nach Deckelfertigstellung!“ (Drucksachen-Nr. XIX-1340) der rotgrünen Koalition in Altona: „Eine Zusicherung, erst bei Fertigstellung aller Deckelflächen würde umgezogen werden müssen, gibt es nicht.“ Dem Wortlaut nach mag dies aus der Drucksache heraus zu lesen sein, den Kleingärtnern/-innen in Othmarschen und Ottensen ist aber sehr wohl ein anderer Eindruck in den öffentlichen Veranstaltungen entstanden. So wurde allein schon auf einem Info-Blatt der BSU – neben den öffentlich gemachten Aussagen auf den Veranstaltungen – verkündet: „Nach gegenwärtigem Stand der Planung werden die Gärten auf dem Stellinger Deckel ab 2016 angelegt werden können, die auf den Deckeln in Schnelsen voraussichtlich 2018 und Bahrenfeld/Othmarschen voraussichtlich ab 2019. Erst zu diesen Zeitpunkten werden Sie Ihre Parzellen aufgeben müssen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele und welche Kleingärten müssen von welcher Anlage verlagert werden? Bitte tabellarisch (und summiert) mit Flurkartenauszug und exakt den zu verlagernden Parzellen (die kartografische Darstellung „Ausbau der A7 Übersicht der Kleingartenverlagerungen“ Stand 24.10.2013 ist hier nicht eindeutig nachvollziehbar). Nach gegenwärtigem Planungsstand sind in den evozierten Entwicklungsflächen (schraffierte Flächen in der kartografischen Darstellung siehe Anlage 1) die in der Tabelle angegebene Anzahl an Kleingartenparzellen betroffen. Im Ergebnis werden die am Ende des jeweiligen B-Plan-Verfahrens tatsächlich überplanten Kleingärten ersetzt. Drucksache 20/10621 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Übersichtstabelle zur Anzahl der planungsbetroffenen Kleingärten in den Entwicklungsflächen des Projektes Deckel A 7 Stand: 31.05.2010 Auszählung anhand Parzellenplänen der Kleingartenvereine angefordert durch FB EntwicklungsfläBezirk betroffene KleingarGesamtzahl Parzellenchenbezeichnung tenvereine KG-Parzellen anzahl in der jeweinach KGV ligen Ent(Stand wicklungs31.05.2010) fläche (Stand 31.05.2010) E 1 Othmarscher Altona KGV 202 „Heimgarten- 16 16 Kirchenweg (Oth 42) bund Altona“ E 2 Behringstraße/ 47 Altona KGV 202 „Heimgarten- 67 Schwengelkamp bund Altona Kolonie 6+7“ (Oth 43) Altona KGV 150 „Bahnland20 wirtschaft“ E 4 West TrübnerAltona KGV 222 „Verein der 40 40 weg (Gr. Fl. 16) Gartenfreunde Groß Altona“-Trübnerweg E 4 Ost Baurstraße Altona KGV 222 „Verein der 18 18 (Ba53/ Gr. Fl. 17) Gartenfreunde Groß (Sportpark Baurstr) Altona“-Baurstraße E 5a (Ba 54 Am Altona KGV 212 „Bahrenfeld“ 309 225 Schulgarten AltoAltona KGV 215 Schulgarten49 naer Volkspark) weg „Am Schießstand“ Altona KGV 223 „Am Alten35 heim“ E 5b (Ba 55 westl. Altona KGV 215 Schulgarten81 36 Holstenkamp) weg „Am Schießstand“ Altona KGV 214 „Kiesgrube“ 45 E 5 Spannskamp EimsKGV 340 „Wittkamp“ 59 59 büttel 2. Sind die Zahlen aus der Drs. 19/2471 – 505 zu verlagernde Kleingärten aus Altona und 60 aus Eimsbüttel beziehungsweise zu verlagernde Kleingärtner/-innen – noch aktuell oder sind diese durch Aufgabe von Kleingartenparzellen durch die jeweiligen Kleingärtner/-innen verringert? Wenn die Zahlen in diesem Zusammenhang nicht mehr aktuell sind, um wie viele Einheiten hat sich die Zahl der zu versorgenden Kleingärtner/ -innen verringert? Die Anzahl der in der Drucksache genannten Kleingärten hat sich nicht verringert. Grundsätzlich gilt, dass alle in den evozierten Entwicklungsflächen tatsächlich planungsbetroffenen Kleingärten gemäß der Vorgabe der Drs. 19/2471 vorab 1 : 1 ersetzt werden. 3. Für exakt welche Parzellen welcher Kleingartenanlagen werden wo in welcher Kleingartenersatzanlage exakt welche Ersatzflächen bereitgestellt? Bitte mit Kartenauszug und eingezeichneten Ersatzparzellen der Kleingartenersatzanlagen, die nicht auf dem Deckel entstehen. Aktuell werden Ersatzparzellen beim Kleingartenverein (KGV) 238 Diebsteich-Bornkamp und beim KGV 211 Veermoor in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Altona hergestellt. Dies sind Standorte, wo Ersatzparzellen abseits der Deckelparks geschaffen werden. In den Deckelparks wird es auch Parzellen geben, die komplett und weitere Parzellen, die zum größten Teil nicht über dem Tunnelbauwerk liegen und damit auch Anschluss an gewachsenen Boden haben (siehe Anlage 2: Kleingärten abseits Tunnel). 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode 4. Drucksache 20/10621 In der Drs. 19/2471 heißt es: „Die Kündigung und anschließende Räumung von Parzellen erfolgt nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes und dem zwischen dem LGH und der FHH bestehenden sog. 10.000er Vertrags.“ Wie lauten diese Bestimmungen? Das Verfahren zur Kündigung eines Kleingartens aufgrund eines Bebauungsplans ist in § 9 Absatz 1 Nummer 5 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) geregelt. Im Regelfall ist die Kündigung nur für den 30. November eines Jahres zulässig (§ 9 Absatz 2 erster Halbsatz BKleingG); das Kündigungsschreiben nach § 9 Absatz 2 Nummer 2 BKleingG muss dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V., dem Hauptpächter der stadteigenen Kleingartenflächen, spätestens am dritten Werktag im Februar vorliegen. Entgegen § 14 (3) BKleingG ermöglicht es der 10.000er-Vertrag, Ersatzland während der Laufzeit des 10.000er-Vertrages zur Verfügung zu stellen (Ziffer 1 1. Abs.). 5. Wo ist generell der 10.000er-Vertrag einsehbar beziehungsweise wo ist dieser veröffentlicht? Wenn er nicht veröffentlicht ist, warum nicht? Bitte den Text des 10.000er-Vertrages als Anhang beifügen. Siehe Drs. 20/2056 und 20/1674. 6. In der Drs. 19/2471 heißt es: „Es soll – nach Möglichkeit gemeinsam mit dem LGH und den betroffenen Vereinen – ein Umzugsmanagement entwickelt werden.“ Gibt es dieses Umzugsmanagement schon? Wenn ja, bitte das Umzugsmanagement detailliert darstellen. Wenn nein, warum gibt es bisher noch kein Umzugsmanagement und bis wann soll dieses entwickelt werden? a. Wie wird die Auswahl der jeweiligen zu verlagernden Kleingartenparzellen in Bezug auf die jeweilige Zielparzelle geregelt sein, das heißt wer (!) bestimmt, wann welcher Kleingarten wohin verlagert werden soll? Bitte exakt mit den jeweiligen Ansprechpartnern/Ämtern darstellen. b. Warum gibt es kein „freiwilliges“ Meldeverfahren von umzugswilligen Kleingärtnern/-innen für die Anlagen, die jetzt schon als Ersatzflächen hergestellt werden? c. Werden generell die zu verlagernden Kleingartenparzellen in der Zwischenzeit (zum Teil beispielsweise bis 2022) wieder mit Interessenten/-innen belegt oder bleiben sie bis zur Verlagerung leer stehend? Wenn sie nicht leer stehend bleiben, obwohl sie verlagert beziehungsweise aufgegeben werden sollen, warum bleiben sie nicht leer stehend? d. Gibt es in der Zwischenzeit bis zur Fertigstellung des Deckels und des faktischen Umzugstermins ein geregeltes Verfahren, dass diejenigen Kleingärtner/-innen, die von der Verlagerung betroffen sind, auf freie Kleingartenparzellen ihres/-r derzeitigen Kleingartenanlage umziehen können, um so in ihrer Gemeinschaft verbleiben zu können? Wenn ja, wer hat dieses wann in welcher Form mit wem vereinbart und wie sieht die Regelung aus? Wenn nein, warum ist so eine Regelung bisher nicht vereinbart worden und soll eine solche Regelung noch vereinbart werden? e. Wie wird der Entfernung der Ersatzangebote von dem zu verlagernden Bestand Rechnung getragen beziehungsweise ist die Entfernung ein entscheidungsrelevanter Sachverhalt beziehungsweise 3 Drucksache 20/10621 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode kann/wird ein/-e Kleingärtner/-in aus Ottensen eine Ersatzparzelle am Stadtrand akzeptieren müssen oder besteht hier eine Ablehnungsmöglichkeit? Das Umzugsmanagement kümmert sich um die Ersatzflächenakquise und die rechtzeitige Herstellung der Ersatzparzellen vorab gemäß dem Auftrag der Drs. 19/2471. Die planungsbetroffenen Kleingärtner werden regelmäßig über den Fortschritt der Planungen informiert. Im Fall der bevorstehenden Kündigungen werden die Kleingärtner über die weiteren Schritte nach erfolgter Kündigung informiert. Ihnen werden auch die im Rahmen des Projektes geschaffenen Ersatzparzellenangebote vorgestellt, sodass sie sich, soweit dort bereits ein Verein vorhanden ist, bewerben können. Dies geschieht soweit möglich im Beisein der jeweiligen Vereinsvorsitzenden der aufnehmenden Vereine, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft nach geltender Regelung allein der Verein. Dieses Verfahren wurde erstmalig für die Kleingärtner des räumungsbetroffenen Vereins 222 „Verein der Gartenfreund Groß Altona“ angewendet. Das Verfahren wurde mit dem Landesbund der Gartenfreunde Hamburg (LGH) abgestimmt und soll in Zukunft so beibehalten werden. Ansprechpartner für planungsbetroffene Kleingärtner aus den Entwicklungsflächen des Projektes Deckel A 7 ist die Projektgruppe Deckel A 7. 7. In der Präsentation vom 05. November 2011 (http://www.hamburg.de/ contentblob/4022534/data/11-11-05-praesentation-der-bsu-ideenboersedeckel-altona.pdf) heißt es: • „Die Räumung von Parzellen erfolgt erst, wenn zuvor alle erforderlichen Planverfahren abgeschlossen sind und die Ersatzflächen „bezugsfertig“ bereitstehen. • „1:1-Ersatz“ der zu verlagernden Parzellen • Verlagerung und Umzug erst nach Fertigstellung der Deckel (Deckel Stellingen ab 2017/Deckel Schnelsen und Altona ab 2020)“ Die vorgezogene Verlagerungsnotwendigkeit für die 18 Kleingartenparzellen des Kleingartenvereins 222 „Verein der Gartenfreunde Groß Altona“ im Zuge der Erstellung des Sportparks ergibt sich aus der Realisierungsnotwendigkeit dieses Sportparks, um die Sportbedarfe der aufzugebenden Sportflächen gewährleisten zu können. 16 Kleingartenparzellen des Kleingartenvereins 202 Heimgartenbund Altona (Othmarscher Kirchenweg) werden als zu verlagernd 2015/2016 definiert. Aus welcher Notwendigkeit ergibt sich die vorgezogene Verlagerungsnotwendigkeit dieser Parzellen entgegen den Verlagerungsbedingungen der oben angeführten Präsentation („… Altona ab 2020“)? Die Notwendigkeit, 18 Parzellen des KGV 222 zu kündigen, ergibt sich daraus, dass die ausgewiesenen Sportplätze realisiert werden sollen, um den Wohnungsbau auf den jetzt noch durch Sportplätze genutzten Entwicklungsflächen realisieren zu können. Die Verlagerungsbedingungen sind erfüllt, da der Bebauungsplan für den Sportpark festgestellt ist und Ersatzparzellen vorab bereitgestellt werden. Für die 16 Parzellen ist noch kein Verlagerungstermin festgelegt. Die für einen möglichen Verlagerungszeitpunkt genannten Jahreszahlen 2015/2016 sind überholt. Vor dem Beginn von Planverfahren werden betroffene Kleingärtner in den Entwicklungsflächen rechtzeitig informiert. Im Übrigen erfolgt die Räumung von Parzellen, wenn zuvor alle erforderlichen Planverfahren abgeschlossen sind und der Ersatz bereitsteht, siehe Drs. 19/2471. 8. 4 In der Drs. 19/2471 heißt es: „Nach heutigem Stand, werden Ersatzkleingärten im Abschnitt Stellingen etwa Ende 2014, in Schnelsen Ende 2015 und im Abschnitt Bahrenfeld/Othmarschen Ende 2016 zur Verfügung stehen.“ Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10621 Auf der kartografischen Darstellung „Ausbau der A7 Übersicht der Kleingartenverlagerungen“, Stand 24.10.2013, heißt es: „KGV 238 Diebsteich-Bornkamp Nachverdichtung, 1. Bauabschnitt 2013/14 11 Parzellen; 2. Bauabschnitt 2015/16 8 Parzellen; 3. Bauabschnitt 2017/18 11 Parzellen; insgesamt 30 Parzellen sowie (auch jüngst in der Presse verlautbart) KGV 211 Veermoor Arrondierung 1. Bauabschnitt 2013/14 24 Parzellen; 2. Bauabschnitt 2015/16 7 Parzellen“. 30 Kleingartenparzellen müssen für den Sportpark verlagert werden. 16 Kleingartenparzellen sollen vom Othmarscher Kirchenweg verlagert werden. a. Welche Kleingartenparzellen dieser zu verlagernden Parzellen sollen wo aus welchen Gründen genau dort ihre Ersatzparzelle erhalten? b. Sollen die für den Sportpark zu verlagernden Parzellen einzig zum Diebsteich oder auch zum Veermoor verlagert werden? Wenn sie nur zum Diebsteich verlagert werden sollen, welche einzelne Parzelle (11 + 8 = 19, 18 zu verlagernd bis 2016 verbleibt 1 Parzelle) aus der Anlage Othmarscher Kirchenweg soll zum Diebsteich und welche weiteren elf sollen in den Jahren 2017/2018 zum Diebsteich verlagert werden beziehungsweise ist es geplant, auch Parzellen aus der Anlage Othmarscher Kirchenweg zum Veermoor zu verlagern? Hier liegt ein Missverständnis vor. Für den Sportpark Bahrenfeld müssen nur 18 Parzellen verlagert werden (siehe Tabelle in der Antwort zu 1.). Es werden ausreichend Ersatzparzellen hergestellt. In das geregelte Vergabeverfahren der Vereine wird von Behördenseite nicht eingegriffen. Die Kleingärtner aus dem Sportparkbereich wurden über beide derzeit in Herstellung befindlichen Ersatzangebote informiert (siehe auch Antwort zu 6.). c. Sind der Senat und die zuständigen Stellen ebenfalls der Ansicht, dass es fairer und gerechter wäre, wenn zu verlagernde Kleingärten möglichst nah dem Altstandort zu verlagern sind, um die räumliche Nähe zum Wohnort sowie den gewachsenen Strukturen und Beziehungen besser gewährleisten zu können und nicht Kleingartenparzellen in 6 – 9 km Entfernung an den Stadtrand zu verlagern? Es wird angestrebt, Ersatzparzellen so nah wie möglich zu den alten Standorten zu schaffen. 9. Wann soll wo in welcher Form (beispielsweise mobil, immobil, Haus, Container, Bus et cetera) das Informationszentrum errichtet beziehungsweise positioniert werden? Verkehrsteilnehmer, Gewerbetreibende, Veranstaltungszentren, Verbände sowie insbesondere auch betroffene Anwohner werden kontinuierlich über die laufenden Bauarbeiten, aktuellen Umleitungen und Fortschritte auf dem Laufenden gehalten. Zur Information über die Hintergründe des Projektes wird entlang der gesamten Ausbaustrecke je nach Bedarf und Fortschritt der Bauarbeiten ein Infomobil eingesetzt werden, an dem geschultes Personal Fragen der Bürger vor Ort beantwortet und Informationsmaterial verteilt. Es wird mit einer Multimediaausstattung bestückt, mit der die wichtigsten Informationen zum A7-Ausbau präsentiert werden können. Das Infomobil kann dann vor Ort zum Beispiel auf Wochenmärkten, Straßenfesten, Stadtteilfesten, in Einkaufszentren auf Messen und Bürgerveranstaltungen präsent sein. Es wird angestrebt, dass das Infomobil ab Mitte 2014 einsatzbereit ist. a. Wie wird die personelle Besetzung mit welchen Öffnungszeiten sein? Das Infomobil wird auf jeder Veranstaltung mit zwei Personen besetzt sein. Die Öffnungszeiten orientieren sich an der jeweiligen Veranstaltung. 5 Drucksache 20/10621 b. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Welche weiteren aktuellen Informationsangebote werden in welcher Form in Bezug auf den Deckelbau beziehungsweise die Verbreiterung der A 7 angeboten? Grundlage für die Information der Öffentlichkeit über das Projekt bildet die Website www.hamburger-deckel.de. Auf dieser Website werden die Informationen gebündelt und übersichtlich aufbereitet präsentiert. Die Website wird kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert. Ein regelmäßiger Newsletter informiert über die Maßnahme, Broschüren und Flyer werden angeboten. Die Maßnahme wird auf zahlreichen Informationsveranstaltungen präsentiert. Mit dem Baustart werden die jeweilige Baufirma und die DEGES als Baubevollmächtigter vor Ort im unmittelbaren Baustellenbereich als Ansprechpartner und zur Abdeckung des Informationsbedarfes präsent sein. c. Sind eine telefonische Hotline oder eine „Internet-Hotline“ geplant? Wenn ja, wann in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen des Internetauftritts werden Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse genannt. Eine darüber hinausgehende Hotline ist nicht geplant. 10. In einem Informationsblatt der Abteilungen LP-2 und LP-3 für Kleingärtner zum Bebauungsplanverfahren heißt es: „Die Höhe der Entschädigung wird anhand der „Bewertungsgrundlage zur Entschädigung von gekündigten Kleingartenflächen“ der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt individuell ermittelt und dem Kleingärtner bzw.- im Fall der Gemeinschaftsanlage dem Verein ausgezahlt. Die Bewertung erfolgt durch einen unabhängig tätigen, amtlichen Schätzer der in der Abteilung für Landschafts- und Grünplanung angesiedelt ist. Er wird hierzu – über Ihren Vereinsvorstand terminlich organisiert – die Schätzungen durchführen. Sie können dabei gerne anwesend sein“. a. Wird es nur eine finanzielle Entschädigung oder auch Sachentschädigungen geben? Es wird nur finanziell entschädigt. b. Wie wird es gehandhabt, wenn der Schätzwert der jeweiligen „Schreberhütte“ so niedrig ist, dass eine Finanzierung einer neuen Hütte nicht gewährleistet werden kann, und die jeweiligen Menschen sich eine neue Hütte nicht leisten können und somit ihren Kleingarten aus finanziellen Erwägungen aufgeben müssten? c. Ist es in solchen Fällen geplant, Sachleistungen zum Beispiel in Form einer neu errichteten Schreberhütte zu gewähren beziehungsweise wie ist allgemein der Umgang mit sozialen Härten geregelt? Die Entschädigungshöhe für die Laube wird nach dem Zeitwert ermittelt. Der Pächter erhält hierdurch die finanzielle Möglichkeit, an anderer Stelle eine Parzelle mit einer (zeit-)wertgleichen Laube zu pachten. Eine Entschädigung zum Wiederbeschaffungswert (Neuwert) der Laube ist nach Bundeskleingartengesetz nicht vorgesehen. Der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. bietet die Möglichkeit, den Pächtern zur Finanzierung einer neuen Laube ein zinsloses Darlehen zu gewähren. d. Wie ist das Verfahren mit besonders wertvollen – auch aus naturschutzrelevanter und ideeller Sicht – Bepflanzungen geregelt? Die naturschutzrelevanten Sachverhalte werden im Rahmen des jeweiligen Bebauungsplanverfahrens aufgenommen, bewertet und in die Abwägung eingestellt. e. 6 Gibt es ein „Umzugsmanagement“ (wie zum Teil öffentlich in der Form verkündet „ihnen werden die Pflanzen quasi einzeln rüber getragen“) für die Bepflanzungen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10621 Wenn nein, wie soll der Anspruch des versprochenen fairen und gemeinschaftlich organisierten Umzugsverfahrens gewährleistet werden? Wenn ja, wie wird dieses umgesetzt werden? Ein Umzugsmanagement für die Bepflanzung ist nicht vorgesehen. 11. Wie ist das Verfahren bei älteren Menschen geregelt, die zu einer kompletten Neueinrichtung einer Ersatzanlage aus körperlichen/gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, aber zur Bewirtschaftung einer bestehenden noch sehr wohl in der Lage sind? Ist für derartige Fälle ein „Einrichtungs- und Bepflanzungsmanagement“ vorgesehen? Hier gelten die üblichen Verfahren wie bei anderen Kleingartenkündigungen. 7 Drucksache 20/10621 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Anlage 1 20/10621 Anlage 1 zu Drs. 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10621 9 Drucksache 20/10621 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Anlage Anlage 2 2 zu Drs. 20/10621 Entwurfsplanung - Stand 11. April 2013 Kleingärten Deckel Schnelsen abseits Tunnelbauwerk Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt | Amt für Landes- und Landschaftsplanung, LP 3 PGD | Januar ´14 10 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode 2I 9,40 19,90 22,25 1 II 1 II 1 II 1 II 2I 1 II 75 20,30 1 II 2 15,00 4% 4 0+280 km 15 78 32,10 4,20 21,00 19,80 H 1 II 6 1 II Baum Planung 5 II 8 g 77 1 II 10 rhöhun 12 1I Tunnele m 1,1 790 2I 14 1I 79a Baum Bestand verortet/nicht verortet 1 II 1 1I 81 1 II Vegetationsflächen Wildhecke West 2,5 - 10m 1 II 3 83 7,70 6 II 1 II 16 2I 1 II 2I 85 2I 5 1I 87 1 II 22,20 5,30 0+260 km 15 H' 7 1I 3I 2I 73 20,40 0+300 km 15 20,70 OKM 22,60 OKM 22,10 21,60 20,60 20,20 1 70b I 21,20 2a 70c cke nnelde AK-Tu 3a 76c 76d 5 19,70 22,85 2 J Aufgang 1 Treppenanlage 21 Stufen 15/35 360 km 150+ 7 8 10 km 23,30 12,80 4,20 4,60 19,70 11 2,30 13,00 12,30 13,10 6I IV 1 6b 2I 5I 22,65 OKM 22,70 21,90 III 1 4 22,70 3a 9a 3,5% 15 22,10 Sitzelemente linear Parkbänke 10 Spielpunkte 11 17 9b Fitnesspunkte 9 19,90 23,20 16 37 Beleuchtung 12 22,05 III 1 Liege- und Spielelemente 8 0 km 150+44 1 Einbauten 7 36 20,80 4I 6 14 L hung L' 5 24,20 13 Tunnelerhö 1,80 m 3 24,50 23,20 OKM 23,30 22,30 5% 22,70 1 II K' 2 35 23,40 4% 3,80 7b +420 km 150 Promenade 13 Fahrradständer 6c IV 1 K Tiefbord als Einfassung 2,80 2,10 T2260 er Nienredd 6a 3I 7a Breites Gestaltungsbord um Rasenfläche 1 24,20 12 22,90 0 21 R0 p m ka s hl Ra Leichtbaumaterial 8,50 22,85 0 150+40 2,00 3,00 5,20 5b 10 Geh- und Radwege Asphalt Parkplätze Betonsteinpflaster Damm SchäferTheodor- 22,20 V 1 23,25 2I 21,60 Wassergebundene Decke (Wege Kleingärten) Gehwegfläche Betonsteinpflaster 9 380 km 150+ 2I III 1 15,60 6 Promenade Betonsteinbelag Wilder Verband 3,60 2I 5a 8 Promenade farbige Asphaltfläche 7,00 21,60 III 1 Vereinshaus und Platz hung J' 6 21,40 20,30 3b 2I Leitungskoffer an Tunnelwand Tunnelerhö 0,50 m 22,75 58 III 1 0+340 km 15 15,30 2,00 2,00 19,30 4 3 21,10 3,60 3,00 1,70 1 II 2I Bodendecker Befestigte Flächen 0+320 km 15 Betriebsgebäude Kleingartenpark Kleingärten rhöhung 19,90 22,70 3,60 III 1 2 20,80 1I I' Tunnele 0,30 m Rasen Bestand Wildhecke Schleppkurven für Feuerwehr- und Pflegefahrzeuge bis 16t 7,80 76b III 1 4I OKM 22,60 1 5% 1 II Rasen neu 4I 3,00 4,20 3,90 70a 76a 68 Wördeman ns Weg Hecke Kleingärten Ausgang Tunnel auf den Deckel Eingangsplatz 21,60 1 II Sitzstufe 60cm und Treppe 4 Stufen 15/35 1I 3b 0 km 150+46 23,65 19 18 20 38 22,50 21,20 1I km 150 22,90 24,80 M 22,40 8b 10a 1 50 18 Zaun 21 24 22,20 22 40 km3I150+520 Gartentore Kleingartenanlage 20 23,45 25 23 26 10b 3,10 2,20 2,30 13 IV 1 27 25 28 er 10c el 0 60 K1 Ki 41 ra St 23,75 29 12a ße 2I 22,35 21,50 km 150+560 12b 29 30 4,5% 2I 22,90 km 150+580 33 32 4,00 2,50 7,10 14a O VIII 1 22,75 21,90 3,00 2,80 5,50 2,70 28,70 23,80 Grunderwerbsgrenze DEGES/BUND 24,05 5,00 5,40 2I Höhen 5,00 11,20 4,5% 21,00 23,45 Grad. FR-FL Grad. FR-H 14b km 150+620 O' 24,10 OKM 24,20 23,10 Grunderwerb Tunnelerhöhung 1,45 m 31 34 32 km 150+600 Park an der Kieler Strasse Bearbeitungsgrenze Park am Deckel und am Theodor Schäfer Damm 28 20,60 42 24,35 23,10 OKM 23,20 Treppenanlage 5 Stufen 8-15/50 Bearbeitungsgrenzen 27 IV 1 6I Deckelbereiche mit Erhöhungen und Rampen 26 31 30 Tunnelgeometrie Tunnelerhöhung 0,30 m N' 24 OKM 22,50 22,35 N 2,10 2,50 11,00 20,30 23,60 15,30 2,00 25,00 km 150+540 Aufgang 2 Rampe und Treppenanlage 17 Stufen 15/35 äfer- Damm Theodor- Sch IV 1 Stützwinkel an Geländeversprüngen 17 39 22 21 21,30 P Stützwinkel am Kleingartenpark mit besonderer Gestaltung (nicht im Planungsgebiet) 19 4I 1 II Mauern und Einfriedungen g 16 23 0 km 150+50 Kleingartenpark Tunnelerhöhun 1,45 m M' 15 go we g III 1 4,5% 11a 20,20 min 8a P IV 1 23,65 23,30 5% 14 24,30 24,20 11b+480 43 2,60 22,35 20,45 Höhe Planung WLA 19,30 Höhe Bestandsvermessung 9 Bodendecker Fla 1I 89 9 1 II 21,70 1I 91 1 II 22,95 11 3 1I 1 II 18,80 13 1 II 93 21,20 15 1 II 2a 1I 95 18 2b 1I LEGENDE 1 II 2I 17 1 II 0+240 km 15 2I 2I 1 II 19 19,80 22,40 LAGEPLAN 1 II 20 20,60 0+220 km 15 7 2I 2I 1 II 22 1 II 2I 1I 21 1I 10 9 1I g we lo Ol 2I Drucksache 20/10621 2I 23,90 Tunnelwand BAB km 150+640 44 22,15 22,00 21,70 23,90 Wendehammer für Fahrzeuge bis 10m Länge und 22t und Schotterrasen 13 7,20 6% 6% 12,70 22,60 27,00 22,25 2I 4,00 5,00 2,80 23,65 Portalba 7,80 P' 22,90 Rampe toba 4.4 Au Plangrundlagen: 22,10 Katasterplan / Bestandsvermessung Freie und Hansestadt Hamburg, Stand: 6.7.2009 hneinfah Tunnelbauwerk: Grundriss Längsschnitte 8.03 - 8.07, Schüßler Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Stand 14.8.2012, rt ße ra St er el Ki 1I 1I 19 uwerk km 150+700 1I 1I 17 9 km 150+680 15 49 P 21,90 23,20 4,25 Radwegroute über den Deckel Stahlkonstruktion zur Höhenüberwindung Radweg über Rampe Zugang zur Promenade über Treppe 10 Stufen 15/35 Tunnelerhöhung 0,30 m km 150+660 -I 2 Index Änderungen und Ergänzungen Bearbeitet Facht.gepr. Datum Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen Baumaßnahme : A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH-SH Planungsabschnitt Stellingen, AS HH-Volkspark (m) - AD HH-Nordwest Betr.-km 152+500 -Betr.-km 148+300 4 46 I 2I Planart : Lageplan Entwurf Süd Anlage : Blatt Nr. : 3 Reg. Nr. : Bearbeitet: Teilbaumaßnahme : Parkanlagen Hamburger Deckel WLA/ac WEIDINGER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Park auf dem Deckel und am Theodor Schäfer Damm Maßstab : 1:500 Datum : 10.7.2013 Facht. geprüft: E/MR 320 Datum : N Geprüft: Datum : E/MR L Aufgestellt: E/MR 30 Datum : Kleingärten Deckel Stellingen abseits Tunnelbauwerk Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt | Amt für Landes- und Landschaftsplanung, LP 3 PGD | Januar ´14 11