Meldung der Schwangerschaft
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Meldung der Schwangerschaft
NEWSLETTER AUSGABE 26/2013 Meldung der Schwangerschaft (Quellen: §§ 3 und 4 Mutterschutzgesetz und Erlass ER 404 des SSR vom 25.01.2012) Unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft ist der Dienstbehörde der voraussichtliche Geburtstermin mitzuteilen.( MSchG §3 Abs.4) Die Meldung erfolgt: • im Dienstweg • mittels Formblatt I (siehe Beilage) und ärztlichem Zeugnis Das Fomular (Formblatt I) kann auch über das Stadtschulrat Webservice heruntergeladen werden. Mit dieser Meldung treten die Mutterschutzbestimmungen in Kraft! Schutzbestimmungen während der Schwangerschaft: ( ER I : 404 v. 25.1.2012, MSchG §4 ff ) • kein Einsatz im Unterricht „Bewegung und Sport“ • kein Einsatz bei Gangaufsichten • keine zusätzlichen Belastungen, die über die Jahresnorm hinausgehen • keine bezahlten Mehrdienstleistungen • keine Teilnahme an Schulveranstaltungen mit Nächtigung Schwangere Lehrerinnen, die eine weitere Lehramtsprüfung haben, sind ab der Meldung der Schwangerschaft nur mehr in anderen Gegenständen außer „Bewegung und Sport“ einzusetzen. Sportlehrerinnen, die keine weitere Lehramtsprüfung aufweisen, sind an GTS/OS für Mittagsaufsicht und Freizeitbetreuung (ausgenommen Bewegungseinheiten), in der Lernförderung, als Begleitung bei Lehrausgängen und sonstigen Schulveranstaltungen und allenfalls für administrative Unterstützung der Schulleitung einzusetzen. Herausgeber: wiener lehrerInnen-fcg in der GÖD/Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Redaktionsteam: Stephan Maresch, Martin Höflehner, Mag. Romana Deckenbacher, Dir. Gabriele Gellner, Ingrid Havlik, Mag. Barbara Gullner, Mag. Johannes Idinger, Christoph Klempa, Thomas Krebs, Shahrazad Lauss-Francis, Christoph Liebhart, Sylvia Schulz, Rita Weiß Layout: Christoph Liebhart Alle: 1010 Schenkenstraße 4/5, Tel.: 534 54/431, 436 www.fcg-wien-aps.at Hinweis: Zeilenwechsel mit Tab- oder Pfeiltaste Pers. Nr. Stadtschulrat für Wien Abteilung Personalmanagement Dezernat 3 im Dienstweg Wien, Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs. 1 des MSCHG (Formblatt I) Nachname/Vorname/Amtstitel Vers. Nr. Geb. Datum Stammschule SSR-Subzahl/Jahr Schulkennzahl Ich gebe den voraussichtlichen Tag der Geburt meines Kindes laut beiliegendem ärztlichen Zeugnis bekannt: Das Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes, BGBl. Nr. 221/1979 beginnt mit: Beilage: 1 ärztliches Zeugnis …..……………..…………………………. Unterschrift Überprüft und vorgemerkt: Rundsiegel …………………………………………… ……………………………………….. Datum SchulleiterIn Zur Kenntnis genommen und vorgemerkt: ………………………………………….. Datum SR-SSRI/S140-6/2010 Rundsiegel DVR 0064 131 ……………………………………….. BezirksschulinspektorIn