Meldung der Schwangerschaft

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Meldung der Schwangerschaft
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AUSGABE 26/2013
Meldung der Schwangerschaft
(Quellen: §§ 3 und 4 Mutterschutzgesetz und Erlass ER 404 des SSR vom 25.01.2012)
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft ist der Dienstbehörde der voraussichtliche Geburtstermin mitzuteilen.( MSchG §3 Abs.4)
Die Meldung erfolgt:
• im Dienstweg
• mittels Formblatt I (siehe Beilage) und ärztlichem Zeugnis
Das Fomular (Formblatt I) kann auch über das Stadtschulrat Webservice heruntergeladen werden.
Mit dieser Meldung treten die Mutterschutzbestimmungen in Kraft!
Schutzbestimmungen während der Schwangerschaft: ( ER I : 404 v. 25.1.2012, MSchG §4 ff )
• kein Einsatz im Unterricht „Bewegung und Sport“
• kein Einsatz bei Gangaufsichten
• keine zusätzlichen Belastungen, die über die Jahresnorm hinausgehen
• keine bezahlten Mehrdienstleistungen
• keine Teilnahme an Schulveranstaltungen mit Nächtigung
Schwangere Lehrerinnen, die eine weitere Lehramtsprüfung haben, sind ab der Meldung der Schwangerschaft nur mehr in anderen Gegenständen außer „Bewegung und Sport“ einzusetzen.
Sportlehrerinnen, die keine weitere Lehramtsprüfung aufweisen, sind an GTS/OS für Mittagsaufsicht und
Freizeitbetreuung (ausgenommen Bewegungseinheiten), in der Lernförderung, als Begleitung bei Lehrausgängen und sonstigen Schulveranstaltungen und allenfalls für administrative Unterstützung der Schulleitung einzusetzen.
Herausgeber: wiener lehrerInnen-fcg in der GÖD/Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Redaktionsteam: Stephan Maresch, Martin Höflehner,
Mag. Romana Deckenbacher, Dir. Gabriele Gellner, Ingrid Havlik, Mag. Barbara Gullner, Mag. Johannes Idinger, Christoph Klempa, Thomas Krebs, Shahrazad Lauss-Francis,
Christoph Liebhart, Sylvia Schulz, Rita Weiß Layout: Christoph Liebhart Alle: 1010 Schenkenstraße 4/5, Tel.: 534 54/431, 436
www.fcg-wien-aps.at
Hinweis: Zeilenwechsel mit Tab- oder Pfeiltaste
Pers. Nr.
Stadtschulrat für Wien
Abteilung Personalmanagement
Dezernat 3
im Dienstweg
Wien,
Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs. 1 des MSCHG (Formblatt I)
Nachname/Vorname/Amtstitel
Vers. Nr.
Geb. Datum
Stammschule
SSR-Subzahl/Jahr
Schulkennzahl
Ich gebe den voraussichtlichen Tag der Geburt meines Kindes laut
beiliegendem ärztlichen Zeugnis bekannt:
Das Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs. 1 des
Mutterschutzgesetzes, BGBl. Nr. 221/1979 beginnt mit:
Beilage:
1 ärztliches Zeugnis
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Unterschrift
Überprüft und vorgemerkt:
Rundsiegel
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Datum
SchulleiterIn
Zur Kenntnis genommen und vorgemerkt:
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Datum
SR-SSRI/S140-6/2010
Rundsiegel
DVR 0064 131
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BezirksschulinspektorIn