Die SED-Opferrente kommt!

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Die SED-Opferrente kommt!
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Die SED-Opferrente kommt!
M
it dem Ende der SED-Diktatur hat
das vereinte Deutschland sich
der Aufgabe gestellt, 40 Jahre Unrecht,
Verfolgung und Behördenwillkür aufzuarbeiten. Den Opfern des SED-Regimes
späte Genugtuung zu geben und ihren
Einsatz für Demokratie und Freiheit zu
würdigen sowie erlittenes Unrecht zu
entschädigen. Neben der Linderung materieller Folgen
der Unterdrückung hat die Entschädigung von Opfern
der SED-Herrschaft auch eine moralische Dimension. Es
geht um eine stete Anerkennung jener Menschen, die die
Werte der Freiheit unter den Bedingungen einer Diktator
aufrecht erhalten haben.
Die große Koalition hat sich nun auf eine Initiative für ein
3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz geeinigt. Kernstück
ist die seit der 14. Legislaturperiode von der Unionsfraktion geforderte Opferpension. Damit soll für Opfer politischer Verfolgung in der DDR eine nicht nur symbolische
Anerkennung der erlittenen Nachteile und Schädigungen
geschaffen werden. Sie ist sichtbarer Ausdruck für den
besonderen Wert, den unsere Gesellschaft dem Handeln
von Menschen beimisst, die sich gegen die Diktatur der
SED gewehrt und um den Preis erheblicher persönlicher
und sozialer Nachteile und unter Einsatz ihres Lebens für
Freiheit und Demokratie eingesetzt haben.
Erstmalig wird jetzt eine regelmäßige Zahlung das Schicksal der Opfer erleichtern, die unter dem SED-Regime
besonders schwer gelitten haben: Die in der DDR aus politischen Gründen Inhaftierten. Damit werden endlich die
materiellen Folgen der Unterdrückung sichtbar gelindert
und der Einsatz und das Handeln für eine rechtsstaatliche
und freiheitliche Ordnung angemessen gewürdigt.
Arnold Vaatz
arnold.vaatz@wk.bundestag.de
Eine solche regelmäßige monatliche Zuwendung musste
sich in das bestehende System der deutschen Entschädigungsregelungen einpassen. Die Anknüpfung an
die wirtschaftliche Bedürftigkeit ließ sich daher nicht
vermeiden, orientiert sich aber an den Obergrenzen vergleichbarer Regelungen für NS-Opfer, die ebenfalls eine
monatlich wiederkehrende Leistung erhalten. Auch die
Höhe der Unterstützung sowie die Anspruchsvoraussetzungen orientieren sich an diesen bereits vorhandenen
Regelungen.
Ziel der Union blieb es, auch mit dieser Regelung so viele
Opfer wie möglich zu unterstützen, die heute noch unter
den Folgen der DDR-Haft auch finanziell leiden. Frühere
Vorschläge setzten mindestens 12 Monate Haft voraus,
jetzt sind es sechs Monate. Dadurch können wir nach
Schätzungen weitere 6.000 und damit insgesamt etwa
16.000 bedürftige Opfer erreichen.
Gleichzeitig ist eine Aufstockung der Mittel für die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge auf 3 Millionen
EURO geplant. Dadurch erhalten auch Opfergruppen
Leistungen, die bisher von der Inanspruchnahme der
Stiftung ausgenommen waren oder nur schwer Zugang
fanden. Insbesondere werden jetzt auch die Frauen berücksichtigt, die aus dem Gebiet jenseits von Oder und
Neiße verschleppt wurden.
Der Gesetzentwurf wird jetzt ausgearbeitet, so dass mit
der Verabschiedung noch vor der Sommerpause gerechnet werden kann.
Die Regelung sieht vor, jedem Verfolgten, der mindestens
insgesamt sechs Monate inhaftiert war und in seiner
wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt ist, eine
Opferpension von monatlich 250 EURO zu gewähren. Die
Zahlung soll ohne Anrechnung auf andere Ansprüche,
unpfändbar und unbefristet erfolgen.
Die DRESDNER UNION · Februar 2007
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