Die SED-Opferrente kommt!
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Die SED-Opferrente kommt!
13 – 13 Die SED-Opferrente kommt! M it dem Ende der SED-Diktatur hat das vereinte Deutschland sich der Aufgabe gestellt, 40 Jahre Unrecht, Verfolgung und Behördenwillkür aufzuarbeiten. Den Opfern des SED-Regimes späte Genugtuung zu geben und ihren Einsatz für Demokratie und Freiheit zu würdigen sowie erlittenes Unrecht zu entschädigen. Neben der Linderung materieller Folgen der Unterdrückung hat die Entschädigung von Opfern der SED-Herrschaft auch eine moralische Dimension. Es geht um eine stete Anerkennung jener Menschen, die die Werte der Freiheit unter den Bedingungen einer Diktator aufrecht erhalten haben. Die große Koalition hat sich nun auf eine Initiative für ein 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz geeinigt. Kernstück ist die seit der 14. Legislaturperiode von der Unionsfraktion geforderte Opferpension. Damit soll für Opfer politischer Verfolgung in der DDR eine nicht nur symbolische Anerkennung der erlittenen Nachteile und Schädigungen geschaffen werden. Sie ist sichtbarer Ausdruck für den besonderen Wert, den unsere Gesellschaft dem Handeln von Menschen beimisst, die sich gegen die Diktatur der SED gewehrt und um den Preis erheblicher persönlicher und sozialer Nachteile und unter Einsatz ihres Lebens für Freiheit und Demokratie eingesetzt haben. Erstmalig wird jetzt eine regelmäßige Zahlung das Schicksal der Opfer erleichtern, die unter dem SED-Regime besonders schwer gelitten haben: Die in der DDR aus politischen Gründen Inhaftierten. Damit werden endlich die materiellen Folgen der Unterdrückung sichtbar gelindert und der Einsatz und das Handeln für eine rechtsstaatliche und freiheitliche Ordnung angemessen gewürdigt. Arnold Vaatz arnold.vaatz@wk.bundestag.de Eine solche regelmäßige monatliche Zuwendung musste sich in das bestehende System der deutschen Entschädigungsregelungen einpassen. Die Anknüpfung an die wirtschaftliche Bedürftigkeit ließ sich daher nicht vermeiden, orientiert sich aber an den Obergrenzen vergleichbarer Regelungen für NS-Opfer, die ebenfalls eine monatlich wiederkehrende Leistung erhalten. Auch die Höhe der Unterstützung sowie die Anspruchsvoraussetzungen orientieren sich an diesen bereits vorhandenen Regelungen. Ziel der Union blieb es, auch mit dieser Regelung so viele Opfer wie möglich zu unterstützen, die heute noch unter den Folgen der DDR-Haft auch finanziell leiden. Frühere Vorschläge setzten mindestens 12 Monate Haft voraus, jetzt sind es sechs Monate. Dadurch können wir nach Schätzungen weitere 6.000 und damit insgesamt etwa 16.000 bedürftige Opfer erreichen. Gleichzeitig ist eine Aufstockung der Mittel für die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge auf 3 Millionen EURO geplant. Dadurch erhalten auch Opfergruppen Leistungen, die bisher von der Inanspruchnahme der Stiftung ausgenommen waren oder nur schwer Zugang fanden. Insbesondere werden jetzt auch die Frauen berücksichtigt, die aus dem Gebiet jenseits von Oder und Neiße verschleppt wurden. Der Gesetzentwurf wird jetzt ausgearbeitet, so dass mit der Verabschiedung noch vor der Sommerpause gerechnet werden kann. Die Regelung sieht vor, jedem Verfolgten, der mindestens insgesamt sechs Monate inhaftiert war und in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt ist, eine Opferpension von monatlich 250 EURO zu gewähren. Die Zahlung soll ohne Anrechnung auf andere Ansprüche, unpfändbar und unbefristet erfolgen. Die DRESDNER UNION · Februar 2007 13