Schulordnung in Rheinland-Pfalz vom 12. Juni 2009
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Schulordnung in Rheinland-Pfalz vom 12. Juni 2009
S c hulo rdnung in Rhe inland-Pfalz vo m 12. Juni 2009 Interessante Neuerungen und Zusammenhänge im Paragraphendschungel § 10 Wahl de r S c hule § 20 S c hullaufbahne nts c he idung am Ende de r Orie ntie rungs s tufe : a. RS+ => Gym: D, M, E Durchschnitt 2,5 , ebenso in den restlichen Fächern b. Es gilt die Versetzungsordnung (von 6=>7) § 65, H-Klassen (wenn die Klasse 7 integrativ ist), ansonst gilt die Versetzung nach § 65, abschlussbezogenen Klassen c. Gym => RS+: Elternwunsch berücksichtigen; frühestens nach 6 Wochen, spätestens nach ½ Jahr endgültige Entscheidung § 2 2 S c hullaufbahne nts c he idung und Prüfung (gilt nicht für RS+, da nicht schulartübergreifend) a. Am Ende der OS für alle S. Schullaufbahnempfehlung (an RS+ oder Gym) => (Textbaustein für Beiblatt, Zeugnis) b. Zuvor Elterngespräch anbieten c. Grundlage sind Leistung und Entwicklung der Schüler d. Ohne Empfehlung von RS+ => Gym: Prüfung an Gym. e. Versetzungsentscheid mind. 14 Tage vor Sommerferienbeginn an Schüler /Eltern § 24 Äuße re Le is tungs diffe re nzie rung : a. äußere Leistungsdiff. Von 7 – 10, bei RS+ Fachleitungsdiff. oder in klasseninternen Lerngruppen (Binnendiff.) b. WPF; SP; REL; ETH bildungsübergreifend c. 2. Fremdsprache: Ab Klasse 8 auf R-Niveau, wenn nicht 2 Leistungsebenen eingerichtet werden können. d. Entscheidung über Fachleistungsdiff. Trifft GLK im Benehmen mit SEB + Schulausschluss. Fachkonferenzen können Änderungen beantragen. § 25 Ein- und Ums tufung in Re al- und Haupts c hulkurs e und Klas s e n Relevant sind: Note, pädagogische Beurteilung, Leistungsentwicklung, Lernverhalten a. Einstufung in R-Kurs: mindestens befriedigende Leistung b. Einstufung in R-Klasse: in M, E, D und den übrigen Fächern mindestens im Durchschnitt befriedigende Leistungen, siehe auch Versetzung in Abschlussbezogene Klassen § 65 c. Umstufung von H-Klasse => R-Klasse: in M, E, D, Wpf mindestens 2,5 und in übrigen Fächern 3,0 d. Umstufung von R-Klasse => H-Klasse: bei Nichtversetzung, § 64, 65, 71(nicht bei vorübergehender Leistungseinschränkung) Elterninfo über Ein- oder Umstufung. Widerspruch durch Eltern ist bei Ersteinstufung möglich => erneute Entscheidung durch Klassenkonferenz frühestens nach 6 Wochen, spätestens nach ½ Jahr. § 28 S c hullaufbahnwe c hs e l zwis c he n RS + und Gymnas ium: Empfehlung der Klassenkonferenz, vorher Elterngespräch, Elternentscheid über Wechsel § 30 RS +10 qualifiz. S e k.I => Gymnas ium 11/ Obe rs tufe a. Anmeldung bis zum 1. März mit 10/1 b. Zur Anmeldung ist die Berechtigungsvoraussetzung nötig (nur entspr.Noten): • Durchschnitt mind. 3 in allen Fächern; bis zu zwei Fächer mit „4“ können je mit „2“ ausgeglichen werden • In D, M, E darf nur eine „4“ sein, muss ausgeglichen werden • „4er-Ausgleich“ in BK, Mu, Sp nicht notwendig RS+ Eich, 30.11.2010 Seite 1 von 6 c. Textbaustein für Beiblatt 10/1: „Die Schülerin / Der Schüler ... hat mit dem Halbjahreszeugnis vom .. die Notenbedingungen erfüllt, die am Schuljahresende für eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe vorausgesetzt werden, und kann sich an einer Schule mit gymnasialer Oberstufe vorläufig anmelden. Damit ist noch keine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt.“ (Gym prüft mit 10/2 die Noten) d.Bei Nichterteilung der Berechtigung kann eine Prüfung abgelegt werden (siehe aufnehmendes Gym) • schriftl. Prüfung: D, M, E • mündl. Prüfung: Gl oder Phy/Chem/Bio • Prüfung erfolgreich wenn in allen Fächern mindestens „befriedigend“ + Aufnahme v oraus s e tzung an e ine m be ruflic he n Gymnas ium: a) qual. Sek. I Abschluss b) Notendurchschnitt mindestens 3 c) D, E, M: keines schlechter als „4“ nach §15 der Landesverordnung über die IGS (entspricht § 30 /3 SchO), aus Kompendium- RS+, Mai 2010. IV,7 + Aufnahme v oraus s e tzung an e ine r Fac hobe rs c hule (FOS ): a) qual. Sek. I Abschluss b) Notendurchschnitt mindestens 3 c) D, E, M: keines schlechter als „4“ d) (Praktikumvertrag) § 32 RS + Be rufs re ife 9 => Eingang s klas s e 10 de s Aufbaugymnas iums a. Klassenkonferenzempfehlung => Anmeldung zum 1. März mit 9/1-H-Zeugnis b. „Voraussetzung A“ : D, E, M => mindestens ∅ „2“ und übrige Fächer ∅ „3“ c. „Voraussetzung B“ : D, E, M => mindestens ∅ „3“ und übrige Fächer ∅ „2“ d. „2“ = >1,50 bis 2,49 , „3“ => 2,50 – 3,49 e. Bei Nicht-Empfehlung kann eine Prüfung abgelegt werden. (siehe aufnehmendes Gym.) § 36 Aufs ic ht § 37 S c hulve rs äumnis s e § 38 Be urlaubung , s c hulfre ie Tage § 40 Re lig ions - und Ethikunte rric ht schriftl. Antrag der Eltern auf Reli-U. bei „ohne Bekenntnis“ § 44 fre iwillig e s Zurüc ktre te n... is t möglic h durc h Klas s e nkonfe re nzbe s c hlus s be i a. längerer Krankheit, b. Schulwechsel (Umzug), c. Entwicklungsstörung, d. Schwierige häusliche Verhältnisse (Faulheit ist hier nicht aufgeführt.) e. Elternantrag bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien f. Wiederholt ein Schüler die Klasse, so kann er nicht zurücktreten, ebenso kann auch nicht in eine wiederholte Klasse zurückgetreten werden. § 50 Grundlage n de r Le is tungs fe s ts te llung und Le is tungs be urte ilung vielfältige, mündliche, schriftliche, praktische Beiträge, punktuell oder epochal, ... § 51 Haus aufgabe n § 52 Klas s e n und Kurs arbe ite n , s c hriftlic he Übe rprüfunge n § 53 Le is tung s be urte ilung RS+ Eich, 30.11.2010 Seite 2 von 6 $ 54 Nic ht e rbrac hte Le is tunge n § 55 Täus c hungs hande ln ... be i Le is tungs nac hwe is e n $ 56 Be kanntgabe de r Le is tungs be urte ilung ... ...Notenspiegel, Punkteverteilung sind bekannt zu geben § 58 ... Ze ugnis aus g abe a. bei „nicht versetzt“: Info/Zeugnis muss in verschlossenem Umschlag 1 Tag vor allg. Zeugnisausgabe bei Schüler/Eltern angekommen sein. b. Bei Nachprüfung (§68-70) => nur Info => Zeugnisausgabe erst nach Prüfung. c. Bei Ablehnung der Nachprüfung => Begründung (Textbaustein für Mitteilungsblatt:... ist nicht zu erwarten, dass in der nächsten Klassenstufe erfolgreich mitgearbeitet werden kann ....) § 59 Ze ug nis in RS + e) kooperative oder integrative Realschule Plus f) Fächer mit Fachleistungsdifferenzierung müssen gekennzeichnet sein g) Ergänzende Verbalbeurteilung kann erfolgen. h) Ab Klasse 8 ist zu den Zeugnissen (Beiblatt) der voraussichtliche Schulabschluss mitzuteilen § 60 und 61 Ze ugnis note n §61 /4: gemeinsame WPF-Note im Zeugnis (Gilt für das Orientierungsangebot in 6. Die Wpfs in 7, 8, 9, 10 werden einzeln genannt/ Info von Herrn Weyrauch.) § 62 Be we rtung v on Mitarbe it und Ve rhalte n § 65 Ve rs e tzung in de r RS + Zwischen 5 und 6 findet keine Versetzung statt. Ebenso steigen alle Schüler in die nächst höhere Klasse auf, sofern keine abschlussbezogenen Klassen gebildet werden. a. H-Klassen (ab 8) • keine Versetzung bei 4 mal „5“ und mehr // kein Ausgleich möglich • keine Versetzung „5“ in M und D // Versetzung nur wenn eine „5“ ausgeglichen wird durch „2“ E, WPFs, Nawi (in 6) • keine Versetzung bei 3 mal „5“ // Versetzung nur wenn eine „5“ ausgeglichen wird, M und D müssen zuerst ausgeglichen werden • Versetzt wird Mit 2 mal „5“, max. 1 mal 5 in M o. D Mit „5“ in E u. D oder E u. M oder E und Nebenfach Mit 2 mal „5“ in Nebenfächern b. R-Klassen (ab 8) • 0 mal „5“er => Versetzung • 1 mal „5“er => Versetzung • 2 mal „5“er => beide müssen ausgeglichen werden, sonst keine Versetzung • 3 mal „5“er (1 mal „5“ in M,E,D + 2 mal „5“ in Nebenfach oder 3 mal „5“ in Nebenfach) => Ausgleich möglich • 3 mal „5“er (2 mal „5“ in M,E,D + 1 mal „5“ in Nebenfach) => keine Versetzung, kein Ausgleich möglich • 4 mal „5“er => keine Versetzung, kein Ausgleich möglich c. Ausgleich • „5“ mit „2“ oder 2 mal „3“ • „6“ mit „1“ oder mit 2 mal „2“ d.Versetzung in eine abschlussbezogene Klasse R ( 7er => 8er R) • Im vorangegangenen SHJ mindestens die Hälfte in R-Kursen, dabei zwei in M,D,E. Also: MR+ER oder MR + D(2) oder ER+D(2) RS+ Eich, 30.11.2010 Seite 3 von 6 • • R-Kursen: Mindestens ø 4 oder mindestens ø „3“ in M,E,D Übrige Fächer: mindestens ø 4, und höchstens eine Note unter „4“ § 68 Ve rs e tzung aufgrund e ine r Nac hprüfung: a. Eine Nachprüfung kann statt finden, wenn: die Verbesserung in einem „5er-Fach“ um eine Notenstufe => Versetzung?! Nachprüfung in 2 Fächern => in besondern Fällen (§70) b. Bei erfolgreichem Bestehen: Das Jahreszeugnis erhält den Vermerk (Bemerkung): „Die Schülerin / Der Schüler wird aufgrund der Nachprüfung vom ... im Fach ... in die Klassenstufe ... versetzt.“ § 69 Zulas s ung zur Nac hprüfung : a. Wenn voraussichtlich in der nächsthöheren Klassenstufe erfolgreich mitgearbeitet werden kann. b. Entscheidung der Klassenkonferenz, in welchem Fach => Info an die Eltern // Nichtzulassung begründen. c. Spätestens 3 Tage nach Klassenkonferenzbeschluss muss die Nachricht an die Eltern: Ob und in welchem Fach. d. Unterrichtender Fachlehrer gibt inhaltlichen Rahmen $ 70 Durc hführung de r Nac hprüfung: a. Im Hauptfach (in dem Klassenarbeiten geschrieben werden): schriftliche (Anforderungsgrad=> Klassenarbeit) +mündliche Prüfung (15 min) b. Im Nebenfach (in dem keine Klassenarbeit geschrieben wird): mündliche Prüfung (15 min) oder praktische Aufgabe c. SL bestimmt Lehrkraft (meist Fachlehrkraft des Schülers) für die Nachprüfung d. Fachlehrkraft bestimmt Prüfungsaufgaben e. An den Prüfungen nimmt eine Lehrkraft als Protokollführer teil f. Die Nachprüfung findet spätestens am letzten Tag der Sommerferien statt. § 71 Ve rs e tzung in be s o nde re n Fälle n. ... we ge n: a. Krankheit b. Schulwechsel (Umzug) c. Entwicklungsstörung d. Ungünstige Häusliche Verhältnisse e. Einseitiger Begabung f. Durch Wechsel des Wahlpflichtfaches (z.B. von 8 =>9, z.B. Französisch) g. Abschlüsse sind mit dieser Versetzung nicht zu erreichen § 72 Nic htv e rs e tzung : Auf Antrag der Eltern kann SL im Einvernehmen der Klassenkonferenz gestatten: Zweites Mal Wiederholen der zuletzt besuchten Klassenstufe $ 77 Mitte ilung an die Elte rn • Versetzungsgefährdung => Vermerk im Halbjahreszeugnis (nicht in 8 und 9, gesondert schriftl. Mitteilung) • Klasse 9 oder 10, Halbjahreszeugis: Abschlussgefährdung => gesondert schriftl. Mitteilung • Gefährdung festgestellt während des 2. Halbjahr: schriftl. Mitteilung 2 Monate vor letztem Unterrichtstag. • Info an Eltern: Schriftl. Antrag der Eltern auf Versetzung nach §71: 1 Monat vor letztem U.-Tag • Epochalunterricht (nur in einem Halbjahr): Info an Eltern zu Beginn des Schuljahres RS+ Eich, 30.11.2010 Seite 4 von 6 & 89 Ve rarbe itung pe rs one nbe zo ge ne r Date n: a. Klassenliste an die Eltern kann aus geteilt werden, wenn der Aufnahme in die Liste nicht widersprochen wird. b. In Klassenbüchern kann eingetragen werden Name, Geburtsdatum Schulveranstaltung Entschuldigtes, unentschuldigtes Fernbleiben, Beurlaubung Erzieherische Einwirkungen ($ 96) Eltern und Anschrift Kontaktdaten im Notfall c. Dokumentationen der Schule dürfen enthalten : Name, Geburtsdatum, Jahrgangsstufe, Klasse – der Schüler Name, Lehrbefähigung, Verwendung der Lehrkraft Besondere schulische Tätigkeiten und Funktionen der Lehrkräfte, Schüler , Eltern § 95 Ve rs tö ße g e ge n die Ordnung de r S c hule (Auflis tung ) § 96 Anwe ndung vo n Ordnung s maßnahme n: Diese können angewendet werden, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Erzieherische Maßnahmen sind: a. Gespräch b. Wiedergutmachung c. Arbeit für die Schul- oder Klassengemeinschaft d. Nacharbeiten e. Zeitweise Wegnahme von Gegenständen f. Überweisung in eine andere Klasse Siehe auch => schuleigene, erzieherische Maßnahmen / Maßnahmenkatalog (z.B.Striche) § 97 Maßnahme nkatalog i. Untersagung der Teilnahme am Unterricht der laufenden Unterrichtsstunde ii. Schriftl. Verweis (Tadel) durch SL iii. Untersagung der Teilnahme am laufenden Unterrichtstag iv. Untersagung der Teilnahme an einer bis zu zweiwöchigen Schulveranstaltung (Klassenfahrt) v. Untersagung der Teilnahme am U. bis zu drei vollen Unterrichtstagen (Klassenkonferenz) vi. Untersagung vier bis sechs vollen Unterrichtstagen (SL+Klassenkonferenz) vii. Androhung des Ausschlusses auf Zeit / Dauer (SL+Klassenkonferenz), Schulausschuss ist vorher zu hören viii. Ausschluss auf Zeit / Dauer von der bisher besuchten Schule ix. Ausschluss von einer Schulart x. Ausschluss von allen Schulen des Landes § 98 Durc hführung e ine r Ordnungs maßnahme : a. Die Ordnungsmaßnahme ist zu begründen b. Schriftliche Mitteilung an Schüler und Eltern // Kopie Schülerakte c. Ab §97 v. (s.o.)sind die Eltern, Schüler mit Beistand zu hören (Klassenkonferenz) § 99 Aus s c hlus s auf Ze it ode r Daue r (Durc hführung) ________________________________________________________________________ RS+ Eich, 30.11.2010 Seite 5 von 6 Alle Jahre wie de r: 1.Nic htte ilnahme am S c hwimmunte rric ht (SchO § 39) aus ge s undhe itliche n Gründe n : i) Darf nicht mit der Note 6 bewertet werden. Sportnote wird aus den anderen Sportnoten ermittelt. j) Im Feld Bemerkung kann stehen: ... hat am Schwimmunterricht nicht teilgenommen. k) 2.Falls e in S c hüle r wg . länge re r Fe hlze ite n zu we nig Le is tungs nac hwe is e vorweisen kann (wg. Krankheit oder Beurlaubung), werden im Zeugnis die Fächer mit „nicht feststellbar“ bewertet. Im Feld Bemerkungen kann stehen: Aufgrund ... konnte eine hinreichende Leistungsfeststellung nicht erfolgen. 3.Die No te „mang e lhaft“ in e ine m R-Kurs muss nicht (!) zwingend zur Umstufung führen (siehe § 25/2, „Umstufungen .. können erfolgen, wenn ein erfolgreiches Mitarbeiten nicht mehr gewährleistet ist.). Insbesondere im Hinblick auf abschlussbezogene Klassen sollte die Gesamtleistung in allen Fächern beachtet werden und evtl. Teilleistungsstörungen entsprechend mitberücksichtigt werden. 4.Eine ne gative s c hriftlic he Ergänzung im Ve rhalte n bei der Note „befriedigend“ in der Klassenstufe 8 (H) ist zu unterlassen, da dieses Zeugnis evtl. zur Bewerbung benötig wird. (Kompendium RS+) 5.„Die Be we rtung „unbe frie dige nd“ is t im Ze ugnis zu be gründe n.“ (SchO §62, bei Verhalten und Mitarbeit) 6.Be i s tark diffe rie re nde n Ve rhalte ns note n ist nicht automatisch der mathematische Durchschnitt maßgeblich. Durch die Klassenkonferenz wird die Note festgesetzt (SchO§62/2) 7.Re lig io ns unte rric ht (S c hO § 40): 7.1.Schüler ist „Ohne Bekenntnis“ und hat nicht am Religionsunterricht teilgenommen: Im Notenfeld „nicht teilgenommen“ eintragen und die Erläuterung im Feld Bemerkung: „Nichtteilnahme nach § 40 SchO“ 7.2.Schüler „Ohne Bekenntnis o. anderer Religion“ hat am Rel.-Unterricht teilgenommen, möchte aber keine Note haben: im Notenfeld bitte „teilgenommen“ eintragen und im Feld Bemerkung: „... hat als Gast am kath../ ev. Rel.U. teilgenommen (SchO §40) Diese Zusammenfassung ist stichpunktartig für den schnellen Überblick. Sie ist nicht vollständig und ersetzt nicht den Originaltext. Eich, den 10.6..2010, Stefan-Felix Göttle RS+ Eich, 30.11.2010 Seite 6 von 6