BORGMANN • SYDOW • BOTHE

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BORGMANN • SYDOW • BOTHE
BORGMANN
SYDOW
•
•
BOTHE
- Rechtsanwälte -
RAe Borgmann • Sydow • Bothe - Postfach 610113 - 10921 Berlin
Bernd Borgmann
Olav Sydow
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mediator*
Herrn
Udo Wolf
- Mitglied des Abgeordnetenhauses Niederkirchnerstraße 5
Anja Bothe
in Bürogemeinschaft mit:
Catrin Gastberg
Annette Langner
10117 Berlin
Mehringdamm 32
10961 Berlin
Datum
04.04.2013
Unser Zeichen
12/000324
Telefon 030 / 253 77 10
Telefax 030 / 251 87 93
Bei Rückfragen
Sydow/os
Email / Internet:
info@kanzlei-mehringdamm.de
www.rug-anwaltsblog.de
www.kanzlei-mehringdamm.de
Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe
- Organstreitklage -
* Mediation u.a. in den Bereichen
Familie, Arbeit & Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Wolf,
ich wende mich an Sie als Mitglied des Arbeitskreises unabhängiger Juristen
zur Überprüfung der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe.
Bürozeiten:
Mo.-Do. 9.00–13.00 Uhr
15.00–18.00 Uhr
Fr.
9.00–15.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Der Arbeitskreis hat die Verträge zwischen dem Land Berlin und den privaten
Anteilseignern in rechtlicher Hinsicht überprüft und ist der Auffassung, dass
der Senat durch den Abschluss des Konsortialvertrags und der
Änderungsverträge gegen die Verfassung von Berlin verstoßen hat.
Darin wurde den privaten Anteilseignern zulasten des Landes Berlin eine
Gewinngarantie
in
einer
Höhe
zugesagt,
die
vom Berliner
Verfassungsgerichtshof im Teilprivatisierungsgesetz als verfassungswidrig und
nichtig erklärt wurde. Auch wurden sämtliche Streitigkeiten zwischen dem
Land Berlin und den privaten Anteilseignern einer öffentlichen Kontrolle durch
eine Schiedsgerichtsklausel entzogen.
Die Verfassungswidrigkeit der Verträge ist nach unserer Auffassung
offenkundig und ein Organstreitverfahren der einzige Weg, um dies geltend zu
machen. Dies haben wir auch entsprechend vor dem Sonderausschuss
Wasserverträge erläutert. Von diesem wurden auch Prof. Dr. Keßler und Prof.
Dr. Musil gehört.
Commerzbank AG Berlin
BLZ
100 400 00
Konto 577 99 88 00
Postbank Berlin
BLZ
100 100 10
Konto 206 43-105
Berliner Volksbank eG
BLZ
100 900 00
Konto 570 587 4001
RAe BORGMANN • SYDOW • BOTHE
Schreiben vom 04.04.2013
Seite 2
Diese haben die Erfolgsaussichten eines Organstreitverfahrens ebenfalls sehr positiv beurteilt.
Auch Prof. Dr. Christian Kirchberg, Vorsitzender des Verfassungsausschusses der
Bundesrechtsanwaltskammer, ist in einer Expertise für den Berliner Wassertisch kürzlich zu
der Auffassung gelangt, dass die Gewinngarantie in § 23.7 des Konsortialvertrages gegen das
in der Verfassung garantierte Budgetrecht des Parlaments verstößt.
Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat in den letzten Monaten einen vollständigen
Entwurf für eine Organstreitklage erarbeitet. Diese kann in jedem Fall von mind. einer
Fraktion des Abgeordnetenhauses eingereicht werden, vorliegend aber ggf. auch von einer/m
einzelnen Abgeordneten.
Die Frist für die Einreichung der Organstreitklage ist in diesem speziellen Fall durch § 3 des
Volksgesetzes zur Offenlegung der Geheimverträge verlängert worden. Die Sechsmonatsfrist
für die Einreichung der Organstreitklage hat mit dem Abschluss der Prüfung durch das
Abgeordnetenhaus begonnen. Wir legen dafür vorsichtshalber die Beendigung der Tätigkeit
des Sonderausschuss Wasserverträge am 14. Dezember 2012 zugrunde, so dass unserem
Rechtsverständnis zufolge die Frist für die Einreichung der Organstreitklage frühestens am
14. Juni 2013
ablaufen würde. Wir möchten daher an dieser Stelle unser Angebot erneuern, die Vertretung
für das Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof
ohne jegliches Kostenrisiko für Sie bzw. Ihre Fraktion
zu übernehmen und würden Ihnen gerne unseren Entwurf für eine Organstreitklage in einem
persönlichen Gespräch vorstellen. Im Bedarfsfall kann die Organstreitklage auch zusätzlich
gegen den Rückkaufvertrag des RWE-Anteils erweitert werden.
Für eine Erörterung oder eine Terminsvereinbarung können Sie als Ansprechpartner
RA Olav Sydow
email: osydow@arcor.de
Tel: xxxxxxxx
Mobil: xxxxxxxxxxxx
Sabine Finkenthei
email: S.Finkenthei@gmx.de
Tel: xxxxxxx
Mobil: xxxxxxxxxx
erreichen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie durch Einreichung einer Organstreitklage
den Willen von 665.713 Berlinern im erfolgreichen Volksentscheid umsetzen und eine
gerichtliche Überprüfung der Verträge ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Sydow, Rechtsanwalt