Motion 16
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Motion 16
M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:39 Seite 1 g sta ht c ore 09 ut z 20 A r r he . Mä c s 20 ut De 19.2. 16. Auflage 2008 Schutzgebühr: 3,- € DAS MAGAZIN FREIER KFZ-HÄNDLER PROBLEME OHNE ENDE • RISIKEN BEI EU-NETTOGESCHÄFTEN • INTERNET-VERSEUCHUNG Foto: joujou, pixelio.de • WELTFINANZKRISE – ODER LICHT AM ENDE DES TUNNELS? M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:40 Seite 2 RO@EPQ>OQBKJFQABOO BOABKFBQvQWMRKHQ BOABKFBBFIBFKBPPQ>OHBKBQWTBOHP IPQvQWMRKHQKRQWBKFBW>EIOBF@EBLOQBFIBRKA?FBQBKEOBKRKABKKB?BKBFKBJRJC>PPBKABKFBKPQ¦ IBFPQRKDPM>HBQSLOOQBFKBKHLJMBQBKQBK¦BOSF@BBOABKFBGBQWQBFIABP^_@EBKAB@HBKABK BOSF@BKBQWBPFKD>KWBRQP@EI>KARKAMOL]QFBOBKFBSLKv?BO >EOBKKLT¦ELTBEJBKFB BFKC>@ELKQ>HQJFQRKP>RC¨RKQBOABOBOSF@B¦LQIFKB¥²PQBEBKTFOEKBKDBOKBWROBOCvDRKD ²>RPABJABRQP@EBKBPQKBQW@Q¥FK>RPBFKBJL?FICRKHKBQWBSQI>?TBF@EBKA RQLJLQFSB TTTABHO>AB KARPQOF>I BOPLKKBI KQBOK>QFLK>I M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:41 Seite 3 EDITORIAL Sicherheit bei Nettolieferungen: Das Bundesfinanzministerium folgt nach 5 Jahren der Forderung des BVfK und berät mit dem BVfK den Entwurf einer Checkliste, mit welcher es mehr Sicherheit bei umsatzsteuerfreien EU-Binnenmarktlieferungen geben soll. Sauberes Internet: Es gibt einen Internetkodex. Auch hier ein bedeutender Etappensieg bei jahrelangem Kampf für ein sauberes Internet. Man könnte also sagen: Das Jahr 2008 - die Erfüllung kaum gewagter BVfK-Träume, weit über die seinerzeit zaghaft definierten Ziele hinaus - Goldene Zeiten für den freien Autohandel? LIEBE LESER, Schwierige Zeiten – doch wir sind gut gerüstet. Einkaufsmacht: Es gibt die erste Einkaufsgesellschaft Freier Kfz-Händler. 5 Millionen Euro Kapital sind in der GERMANCARS AG ebenso gebündelt, wie Kompetenz und Kontakte. Das Ganze organisiert in einem einmaligen Konzept, wo im Rahmen einer Aktiengesellschaft Mitbestimmung funktioniert, wo die Einzelkompetenz des Händlers vor Ort die höchste Priorität bei der Einkaufsentscheidung hat, wo hinsichtlich Seriosität und Zuverlässigkeit neue Maßstäbe gesetzt werden. Medienpräsenz: In der NTV-Ratgebersendung vom 29.08.2008 werden Autokäufer darüber informiert, • dass Gewährleistung nicht gleich Garantie ist, • dass sie ggf. die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels haben • dass es beim BVfK eine Schiedsstelle gibt, bei der einem unbürokratisch und kostengünstig geholfen wird, wenn es Ärger beim Autokauf gibt. Einer der vielen wichtigen Beiträge zu Verbraucheraufklärung, Deeskalation, Imagewandel und Risikokontrolle. Rechtspolitisches: Der BVfK hat als Mitinitiator und Organisator des Deutschen Autorechtstages und des Oldtimerrechtskongresses die bedeutenden Bühnen erklommen, bzw. hat mit Anderen eine solche begründet, wo gegenüber höchster Fachprominenz erfolgreich Forderungen und Standpunkte des Freien Kfz-Handels vertreten werden. Der nächste Autorechtstag findet am 19. und 20. März 2009 statt. Weit gefehlt. Wer die Stimmung der Händler wahrnimmt, erkennt überwiegend Frust. Die Stimmung geht in den Keller – das beweist die jüngste Umfrage, vorgestellt bei der BVfK-Jahrespressekonferenz auf der Automechanika 2008 am 16. September. Die Zeiten sind schwerer geworden. Die Käufer verharren in Agonie. Steuerwirrwar, explodierende Kraftstoffpreise, sinkende Realeinkommen und jetzt noch die Weltfinanzkrise. Die letzten Hoffnungen auf gute, alte Zeiten zerplatzen spätestens jetzt. Statt Scharen von Käufern nach wie vor Stress mit dem Finanzamt. Die EUOsterweiterung lässt grüßen, es scheint, als sei dort die kriminelle Energie höher, als in den bisherigen, „steuerfreien Nettomärkten“ im südlichen Europa. Abhängigkeit vom Internet. Wir sind vom einem mit faulen Angeboten unverseuchten Internet noch ein gutes Stück weit entfernt. Was tatsächlich getan wird und was zu tun ist, darüber berichten wir ausführlich in diesem Heft – und Sie können sicher sein: Der BVfK wird dafür sorgen, dass die Kfz-Händler nicht nur die Zahlmeister bei den Börsen sind, sondern der seriöse Händler auch wieder eine faire Chance bekommt, im alles entscheidenden Ranking eine gute Platzierung zu erlangen. Es ist also keine Zeit, die Hände in den Schoß zu legen. Die hervorragende Leistungsbilanz unseres jungen Verbandes auf der einen Seite – gestiegene Anforderungen an die Vielzahl der zu stabilisierenden Rahmenbedingungen auf der anderen: • Da tickert in Brüssel das neue Grünbuch – Verbraucherschutz auf Kosten kalkulierbarer Unternehmensrisiken soll weiter auf die Spitze getrieben werden. Der BVfK nimmt auf Seite 41 Stellung. Zufriedenheit der Händler in Schulnoten von 1 bis 6 Juli 2005 Mai 2006 Sept. 2007 Nov. 2008 3,0 3,05 3,44 2,5 • GVO – ebenfalls in Brüssel wird das „Grundgesetz des Autohandels“ gebacken. Ein Kartell, in dem Hersteller und Vertragshändler vereinigt sind, innerhalb dessen zunehmend die Großen (Hersteller) ihre Macht gegenüber den Kleinen (Händler) ausspielen. Die GVO soll nun reformiert werden oder wegfallen. Was der BVfK dazu in Brüssel und Berlin gesagt hat, lesen sie auf Seite 17. Dass wir die Hände nicht in den Schoß legen, verspreche ich Ihnen. Dass wir es manchmal gerne einfacher hätten, wünsche ich mir. Daher: Der BVfK ist keine gott- oder staatgegebene Institution, sondern eine unabhängige selbstfinanzierte Solidargemeinschaft. Wir sind so stark, wie Sie, liebe seriösen, freien Kfz-Händler uns machen. Die Zeiten sind schwieriger geworden. Wir wollen, dass die Wheeler-Dealer, die Tachodreher und Spachtel-Dengler vom sich schneller drehenden Karussell fallen. Diejenigen die dabei bleiben wollen, müssen sich und ihre Kompetenz stärken. Der BVfK bietet Ihnen dafür Instrumente und Unterstützung. Mehr darüber erfahren Sie in diesem Heft oder schreiben Sie mir einfach: a.klein@bvfk.de – ich würde Ihnen das gerne noch genauer erklären! Herzlichst Ihr Ansgar Klein Es gilt: Jetzt ist nichts so wichtig, wie Ihre Mitgliedschaft in Ihrem BVfK! ANM JETZT ELDEN or e c er Aut h c s t u e ! h t s t ag 9 z H2TSTA0G0 r ä DE M . C 19.-W2D0EUTSCHERAUTORE 2.D WW 3 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:41 Seite 4 INHALT INTERNET KODEX: Mehr als ein guter Ansatz? 19 HÄNDLERPORTRAIT: Harald und Ute Böhm 26 13 Titelthema 9 14 6 Risiken bei EU-Nettogeschäften Internet-Verseuchung: Am Anfang stand die 1. Internetkonferenz Weltfinanzkrise – Autokrise: Die fetten Jahre sind (längst) vorbei 7 10 Weltmarkt: 14% Billigautos AUTOonline: Automechanika 2008 AutoScout24: Leserwahl zur beliebtesten Automobilbörse DEKRA: Blackbox wird transparent SANTANDER CONSUMER BANK: „Beste Autobank 2007/2008“ Minister Gabriel: „Da ist viel Viagra in Chrom unterwegs“ 14 SPD will Billigkredite für den Kauf verbrauchsgünstiger Autos subventionieren Hunderte Abmahnungen aus Freiburg 14 Enttarnt: Die unseriöse Machenschaften von Multi Car System (MCS) Börsen-Chef animiert zum Widerstand gegen wettbewerbsrechtlichtes Vorgehen des BVfK 15 BVfK Aktuell 23 Neue Kooperation: AUKTION & MARKT / AUTOBID 24 BVfK-Kompetenz-Team und Verwaltungsrat 16 17 BVfK-Mitgliederentwicklung Neue BVfK-Verwaltungsräte 26 BVfK vor Ort: Händlerporträts 29 Freie Händler protestieren erfolgreich in Bremen Abmahnwelle aus Bremen bzw. Berlin wegen fehlender Widerrufsbelehrungen Markt 2. Baden-Badener Restwertforum 11 ENTTARNT: Die unseriösen Machenschaften von Multi Car System (MCS) 13 Kfz-Gewerbe auf Schlingerkurs 8 33 Fragwürdiges Politik-Branche Die Finanzkrise und die Chancen Finanzielle Anreize zum Kauf schadstoffarmer Autos AUTOMECHANIKA 2008 Dudenhöffer:„Kuba-Effekt“ CEO-X5-Kopien sollen vernichtet werden Event 30 Petersberger Autotage 2008 - Fachkongress Oltimerkaufrecht - Das Fest des freien Autohandels - 7. BVfK-Jahreskongress 33 Automechanika 2008: BCA: Preise unter Druck Gebrauchtwagen zunehmend nach Osteropa BVfK-Jahrespressekonferenz Expertenrunde: 10 Jahre Internet – Vertriebskanal der Zukunft Brilliance: BS4 Konkurenz für die Mittelklasse, BS6 floppt bislang Recht & Steuern Europäische Automärkte werden neu reguliert 34 Urteile: So haben die Gerichte entschieden 37 Kunde zahlt keine Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung 38 Abmahnbefugnis des BVfK bestätigt 39 40 2. Deutscher Autorechtstag 41 Das neue Grünbuch Impressum Motion Hauptgeschäftsstelle: Layout und Produktion: Branchen-Magazin des Bundesverbands Bundeskanzlerplatz / Reuterstraße 241 Thomas Bohne freier Kfz-Händler 53113 Bonn V.i.S.d. Presserechts: Ansgar Klein Fon 0228 85 40 90 Fax 0228 85 40 929 motion@bvfk.de Herausgeber: www.magazin-motion.de Bundesverband freier Kfz-Händler 4 Redaktion: Ansgar Klein Auflage: 7.000 Key Account: Stephan Baitzel Motion erscheint 4-mal im Jahr Koordination: Thomas Zwiener *Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten. Zweimal Kassieren geht nicht M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:41 Seite 5 AUTOLEUTE WHO IS WHO Ball, Wolfgang Vorsitzender Richter VIII. Zivilsenat BGH Becker, Helmut Präsident ECDA Carbonari, Dr. Nicola CEO von AutoScout24 10 Detmer, Dirk Vorstand der Restwertbörse WreckonlineMarket 10 Dilchert, Ulrich ZDK-Geschäftsführer 39 Dr. Mann Rechtsanwalt, Berlin 15 Dudenhöffer, Prof. Ferdinand FH Duisburg, Lehrstuhl für Automobilwirtschaft 16 Feser, Uwe VW/Audi-Partner 33 Finkenberg, Andreas Vorstandvorsitzender Santander Consumer Bank 12 Fricke, Klaus Unternehmensberater 33 Friedrich, Dr. Frank Repräsentant des BDWi in Brüssel 31 Gabriel, Sigmar Bundesumweltminister Gaul, Stefan mobile.de-Senior Sales & Advertising-Director 20, 31 Genzow, Dr. Christian Rechtsanwalt Kanzlei Graf von Westphalen 39 Gerhard, Christof CGP-Consulting 31 Günther, Peer Geschäftsführer-BCA 16 Harms, Marcel Gesellschafter Fa. HSO (Brilliance Importeuer) 15 Hirtz, Hartwig Geschäftsführer Brilliance Motors Deutschland 16 Höink, Carsten Steuerexperte Kanzlei Flick Gocke Schaumburg 31 John, Ralf Geschäftsführer Hanko Kraftfahrzeughandel 33 Knoop, Dr. Götz Juristischer Beirat und Vizepräsident des DEUVET 30 Koltes, Fridolin Gründer des Autosalon Singen Koppelin, Jürgen MDB F.D.P. haushaltspolitischer Sprecher 13 Kube, Oliver Händlertreff 31 Kukuk, Klaus Dipl. Ing. und Sachverständiger 30 DEKRA: Neuer Gutachtenchef Kurzbuch,Claudia BAG-SB Geschäftsführerin DIETER ROTH FOLGT WERNER VON HEBEL Lenz, Frank Mazda / Kia-Partner 33 Lorenz, Prof. Dr. Stephan Institut für Internationales Recht 39 May, Ulrich ADAC Leiter der Interessenvertretung Recht 39 Meunzel, Ralph M. Chefredakteuer Autohaus 33 Otting, Joachim Rechtsanwalt und Autor 31 Penning, Harald Geschäftsführer Bundesverband Unfallwagenhandel 10 Petri, Gösta Komission der Europäischen Gemeinschaften 39 Poos, Johannes Geschäftsführer haendler-treff GmbH Reinking, Dr. Kurt Rechtsanwalt und Autor Roth, Dieter Gutachtenchef Dekra Sabielny, Susanne ADAC 31 Sadlowski, Dirk Oldtimer-Händler 30 JOHANNES POOS IST NEUER CHEF IM HÄNDLER-TREFF Scheel, Christine MDB B'90 / Grüne stv. Fraktionsvorsitzende 31 Schlössl, Karl Geschäftsführer - CAD 16 Schulz, Anja Autoscout24 31 Seit 17.07.2008 ist Johannes Pos neuer Geschäftsführer der haendler-treff GmbH und löst damit Oliver Kube ab. Seidel, Manfred Autoscout24 33 Seifert, Tobias Leiter der GW-Organisation Peugeot Deutschland 33 Sengpiel, Bernd Unfallwagenhändler 10 Siersleben, Kai Geschäftsführer AUTOonline 10 Poos bekam bereits in frühester Jugend an der väterlichen Tankstellen „Benzin ins Blut“ und Kontakt zur KFZ-Branche. Nach einer Ausbildung zum KFZ-Mechaniker studierte er Maschinenbau und ging schließlich in den Gebrauchtwagenverkauf. Mit jungen 50 Jahren reizt ihn nun die neue Aufgabe, die hinter der BranchenKommunikationsplattform stehend GmbH erfolgreich zu führen. www.haendler-treff.de Tiefensee, Wolfgang Bundesverkehrsminister 13 Vogel, Johannes Geschäftsführer Fa. Auto-Hits, Wiesbaden Volkmann, Christian Rechtsanwalt 31 von Hebel, Werner Geschäftsführer Audatex 12 von Münster, Alain Geschäftsführer Dent Wizard 10 Wellner, Wolfgang Richter VI. Senat des BGH 30 Winter, Dr. Matthias Umsatzsteuerexperte FGS 9 Fridolin Koltes verstorben. Im Alter von 61 ist der Gründer und Geschäftsführer des Autosalon Singen nach schwerer Krankheit gestorben. Koltes, Pionier im Mehrmarkenhandel im Oldtrimer, Exklusiv- und Exotensegment gehört zu den weltweit Bekanntesten und Spektakulärsten seiner Zunft. „Wir liefern auch Neufahrzeuge weltweit ...weil wir kein Vertragshändler sind“ Dieses Motto verdeutlicht, dass Koltes auch wusste gegen den Strom zu schwimmen und für seine Konzepte zu kämpfen. Der ehemalige, in der Pfalz geborene Kfz-Mechnaiker wurde zunächst Möbelkaufmann und entdeckte Mitte der 80er Jahre den Autohandel. Dollar-Höhenflug und Ferrari-Hype brachten so gute Geschäfte, dass Koltes seine Möbelhäuser Ende der 80er Jahre verkaufte und fortan den Autosalon Singen zu einem Imperium besonderer Art entwickelte. Der BVfK trauert um sein langjähriges Mitglied. Fridolin Koltes war dem BVfK-Vorstand immer ein konstruktiver und auch kritischer Berater. Wir werden ihn vermissen. Dieter Roth wird neuer Leiter des Bereiches Gutachten der DEKRA Automobil GmbH. Der 45-Jährige folgt ab Januar 2009 Werner von Hebel, der das Unternehmen nach über 20 Jahren verlässt, um neuer Geschäftsführer bei Audatex Deutschland zu werden. Roth arbeitet seit 1989 bei der DEKRA und ist zur Zeit Leiter der DekraNiederlassung in Augsburg. www.automobilverband.de 39 7 6 5 7 5 31 5 9 5 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:41 Seite 6 Foto: Isabelle Klein POLITIK-BRANCHE markt regierten Absatzdruck, wie auch einer großen Zahl von Arbeitsplätzen dauerhaft zu lösen und dann Produktionsmengen planen, welche der Nachfragesituation entsprechen. Gleichzeitig werden sie das Sterben ihrer Vertragshändler als kostengünstige Gelegenheit zur längst geplanten Bereinigung bzw. Verringerung ihrer Vertriebsnetze nutzen. Dieser Bereinigungsprozess erfährt nun durch die Krise eine besondere Dynamik. Am Ende wird der innovative, seriöse KfzHandel in Kürze wieder wirtschaftlich solide Zeiten erleben – jedoch auf deutlich niedrigerem Umsatzniveau. Weltfinanzzentrum Wallstreet, New York WELTFINANZKRISE – AUTOKRISE Die fetten Jahre sind (längst) vorbei Die weltweite Finanzkrise ist nicht die Ursache für die Autokrise, sondern lediglich Auslöser für eine längst fällige Neustrukturierung der Branche. Genau genommen war die deutsche KfzBranche bereits vor 20 Jahren sanierungsreif, nur Mauerfall und der anschließende Aufschwung in Osteuropa haben Hersteller und Handel vorübergehend vor harten Einschnitten bewahrt. Vor diesem Hintergrund erfährt die gesamte deutsche Kfz-Branche nun anlässlich der weltweiten Finanzkrise lediglich die über zwei Jahrzehnte verzögerte Neustrukturierung. Daraus folgt: Wenn auch die Fließbänder vorübergehend stillstehen, Zulieferer und viele der klassischen Autohändler schließen müssen: Das ist nicht der Anfang der Krise, sondern die verspätet zur Realität gewordene Talsohle. 6 man dieser bisher als zwanghaft geglaubten Verbindung der Vergangenheit zurechnen müssen. Zusammengefasst ergibt sich: Die Dumpingpreis-Talsohle ist erreicht. Die Autopreise werden nicht weiter merklich sinken. Die Luft aus den Preisen ist raus. Die Insolvenzwelle im Handel wächst an. Die bereits seit Jahren zu beobachtende Insolvenzwelle wird nun stärker ansteigen und nicht mehr nur unbemerkt viele kleine und mittlere Autohäuser dahinraffen. Daher wird es nun auch zu spektakulären Pleiten namhafter, großer Firmen kommen. Auch diese schieben vielfach bereits seit einigen Jahren erhebliche Verlustvorträge in Hoffnung auf Rückkehr zu alten, fetten Jahren vor sich her. Daher werden die Preise auch nicht ins uferlose fallen. Wo keine Marge mehr ist, kann nichts mehr reduziert werden. Daher werden wir nun diejenige Phase erleben, die zur Bereinigung des Marktes führt. Sprich: Überflüssiger Vertriebsballast wird über Bord geworfen, schlanke AldiStrukturen werden nun auch Einzug in Deutschlands bedeutendste Branche halten. Der Neuwagenabsatz in Deutschland wird sich auf ein Volumen von ca. 2,5 Millionen einpendeln. Das entspricht dem tatsächlichen Bedarf über den hinaus die meisten Hersteller seit Jahren produzieren. Es wird zu einer umfangreichen Umstellung aller Beteiligten der Autobranche kommen, bei der es viele Opfer geben wird. Man wird sich auf die Wirklichkeit einstellen müssen, vor der man seit 20 Jahren immer wieder durch vorübergehende, eher zufällige Einflüsse die Augen verschließen und sich retten konnte. Chrom und Glas sind passé – Kompetenz und Seriosität sind gefragt. Dies muss kein Widerspruch sein, doch wird Deutsche und europäische Hersteller werden die Gelegenheit nutzen, sich mit einem Befreiungsschlag von dem vom Kapital- Prognose: Dauerhaft niedrigere Preise. Verbraucher werden sich freuen, dass überflüssige Vertriebskosten, die den Autopreis unnötig verteuern, der Vergangenheit angehören werden. Deutsche und europäische Autos sind Weltspitze und werden es bleiben. Die Probleme entstehen auch durch inkompetenten Populismus von Politikern, die Hybridautos in den Himmel loben, ohne deren tatsächliche Auswirkung auf die Umwelt, wie auch ihre Bezahlbarkeit überprüft zu haben. Deutsche Auto-Ingenieure verfügen über das nötige Know-How, zukünftig Autos zu bauen, die der Markt braucht: Ökologische, technische und ökonomische Spitzenklasse. Man muss sie nur lassen – die Krise wird dabei helfen. Versagen: Die Politik versagt als Architekt planbarer Rahmenbedingungen. Ob KfzSteuerwirrwar, unsinnige Umweltplaketten oder eine von keinem gewünschte Informationsflut über Verbrauchs- und Emissionsangaben, die zudem eher unzutreffend sind. Die Politik liefert nicht die dringend notwendigen klaren Ansagen und verwirrt stattdessen die potentiellen Verbraucher. Subventionen: Die Ankündigung oder Durchführung von Subventionen richtet ebenfalls eher Schaden an. Der Kunde zögert weiter in der trügerischen Hoffung, demnächst Autos zum halben Preis zu bekommen. Deutschlands Kfz-Branche benötigt Konjunkturspritzen ebenso wenig, wie Gabriels Viagra-Sprüche und Ratlosigkeit bei der Gestaltung von Rahmenbedingungen. Der Autofahrer ist Zahlmeister der Nation. Statt Subventionen fordert der BVfK eine generelle Absenkung aller Kfz-relevanten Steuern. M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:42 Seite 7 POLITIK-BRANCHE DIE FINANZKRISE UND DIE CHANCEN „Wenn der Kunde klare Vorgaben kennt, kauft er auch wieder einen Neuwagen.“ Die Finanzkrise schüttelt nicht nur die Märkte kräftig durch, sondern wird auch die Wirtschaft als Ganzes neu aufstellen. Und natürlich trifft das Finanzdebakel die Automobilindustrie besonders hart. Die ersten Reaktionen zeigen schon ein klares Bild: Opel und Ford stoppen in Bochum und Saarlouis für einige Wochen die Produktion, die Auswirkungen auf den Handel folgen umgehend: Der ohnehin darbende Neuwagenabsatz wird weiter zurückgehen. Die vom VDA prognostizieren 3,2 Mio. verkauften Neuwagen für dieses Jahr erscheinen derzeit eine pure Illusion. Wenn letztlich zum 31. Dezember die drei Millionen-Hürde übersprungen wird, können wir alle zufrieden sein. Gefragt ist in Zeiten wie diesen natürlich die Politik. Unser Automobilbestand hat mit einem Durchschnittsalter von rund acht Jah- ren den Höchststand seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erreicht. Was wir dringend brauchen, sind klare Vorgaben aus Berlin: Steuerliche Anreize für schadstoffarme Autos, wie sie Kanzlerin Merkel immer wieder verspricht, müssen endlich in die Tat umgesetzt werden. Und die Regierung muss sich jetzt und nicht erst nach der Bundestagswahl zu einer klaren Besteuerung der Neuwagen durchringen. Der Autofahrer muss wissen, welche steuerlichen Belastungen künftig auf ihn zukommen. Lohnt sich noch ein Diesel oder ist der Benziner für den Wenigfahrer die wirtschaftlichere Alternative. Wenn der Kunde klare Vorgaben kennt, kauft er auch wieder einen Neuwagen. Eine schwarz-gelbe Koalition in Bayern könnte in Berlin den notwenigen Druck machen und entsprechende Vorgaben beschleunigen. Und die CSU könnte endlich das Thema Pendlerpauschale so umsetzen, wie sie es im Wahlkampf versprochen hat. Jede Krise bietet auch die Chance für einen Neuanfang und das Thema Mobilität steht auf jeder Agenda ganz weit oben. Der ECDA wird diese Themen in den kommenden Wochen durch die Instanzen begleiten und die Interessen des Handels und der Autofahrer veheHelmut-Becker, ECDA-Präsident ment vertreten. Neue Kfz-Steuer beschlossen: FINANZIELLE ANREIZE ZUM KAUF SCHADSTOFFARMER AUTOS Berlin: Die Bemessung der Kfz-Steuer wird ab 1. Januar 2010 vom Hubraum auf den Schadstoffausstoß umgestellt. Alte Fahrzeuge sollen jedoch nicht stärker belastet werden. Zukünftig werden nicht mehr die Länder, sondern der Bund die Kfz-Steuer erheben. Die Länder erhalten einen jährlichen Ausgleich von 8,9 Milliarden Euro. Mit dem Umbau der Steuer will Berlin finanzielle Anreize für den Kauf neuer Autos setzen, die weniger Kohlendioxid (CO2) produzieren. 2008 – KFZ-GEWERBE AUF SCHLINGERKURS Kfz-Steuerbefreiung: Flickschusterei oder Schritt in die richtige Richtung? Ansgar Klein: „Sinnvoller Impuls für eine Trendwende“ Foto: oschie, pixelio.de Der Bundesverband freier Kfz-Händler begrüßt die angekündigte Befreiung schadstoffarmer Neuwagen von der Kfz-Steuer als Schritt in die richtige Richtung. Damit die Steuersenkung nicht die bisherige konzeptionslose Flickschusterei vergrößert, muss sie Teil eines komplexen Neuanfangs der Deutschen Kfz-Branche werden. Zum Maßnahmenpaket, welches Staat, Autohersteller und Autohandel zu schnüren haben, sollten alle relevanten Fakten Berücksichtigung finden: Fakten in alphabetischer Reihenfolge Autobahnen überlastet: Der Autobahnbau kommt dem gestiegenen Verkehrsaufkommen nicht annähernd nach. Besonders LKW verstopfen die überlasteten Fernrouten. Es muss angemessener Verkehrsraum geschaffen werden. Deutschland droht im Dauerstau, der Milliarden kostet und die Umwelt massiv belastet, zu versinken. Bitte umblättern Autohändler und Werkstätten müssen sich von der arroganten Übermacht der Hersteller befreien. Es kann nicht sein, dass ständig gleichzeitig die Investitionsauflagen erhöht und die Margen gesenkt werden. Die Branche wird auf kaltblütige Weise gesundgeschrumpft. Autohersteller müssen ihre Produktionsziele nach unten korrigieren. Ihr Handeln ist nicht nachhaltig und wird durch den Kapitalmarkt und die Gewerkschaften bestimmt. Billigflieger: Das Auto als Mobilitätsalternative leidet insgesamt. Der Urlaub am Mit- 7 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:42 Seite 8 POLITIK-BRANCHE KFZ-GEWERBE AUF SCHLINGERKURS- FAKTEN telmeer ist günstiger, als an der Nordsee. Die Dienstreise von Hamburg nach München ist mit dem Flugzeug günstiger und schneller. Dieselautos: Gigantische Wertvernichtung bei Dieselfahrzeugen durch schwindende Kostenvorteile gegenüber Benzinern. Direktverkauf: Bis zu 20% des Neuwagenabsatzes sollen am Kfz-Handel vorbei gehen. Nachdem die Hersteller ihre Vertragshändler in ein Korsett aus Vorschriften und Investitionen gesteckt haben, welches ihnen kaum noch unternehmerische Handlungsfreiheit ermöglicht, verkaufen sie nun zunehmend zur Vermarktung ihrer Überproduktionen an den „verstopften Vertriebskanälen“ (Dieter Zetsche) vorbei. Finanzamt: Private Nutzung – Die 1%-Regelung benachteiligt den Gebrauchtwagenhandel, da sie nicht den tatsächlich gezahlten Kaufpreis, sondern den ListenNeupreis (UPE) zu Grunde legt. Selbst bei Neuwagen liegen die tatsächlich gezahlten Preise im zweistelligen Prozentbereich unterhalb der UPE. GVO-Vermittler: Freie Vermittler zwischen Vertragshandel und Endkunden führen derzeit zur gegenseitigen Kannibalisierung des Vertragshandels. Haltbarkeit gestiegen: Rechnete man in den 60er Jahren noch beim Inbegriff für Qualität, dem VW-Käfer, nach 100.000 km mit einem neuen Motor und lag der statistische Gesamtexitus bei 150.000 km, so erreichen heutzutage die meisten Autos die 200.000-km-Marke ohne größere Defekte. In Folge können Service und Neuanschaffung eher verschoben werden. Image des Autos: Emotionale Faktoren treten bei der Kaufentscheidung zunehmend in den Hintergrund. Kosten/Nutzen, Umwelt und Sicherheit bestimmen über den Autokauf. Aus „Freude am Fahren“ ist „Freude am Sparen“ geworden. Da helfen auch weder Bratwürste noch Hüpfburgen beim Autohaus-Event. Internet: Transparenz, Phantomanbieter und Geiz-ist-Geil Mentalität haben beim seriösen Handel die Erträge im großen Umfang vernichtet. Kaufkraftverlust: Schwindende Realeinkommen führen zu Kaufzurückhaltung und Billigreparaturen. Kfz-Steuern: Diese müssen langfristig definiert und nach ökologischen Gesichtspunkten berechnet werden. Sie müssen nicht zwingend günstig sein, sondern nachvollziehbar gerecht, was auch ihre Verwendung für Straßenbau und Umwelt angeht. Kfz-Umweltsteuer: Das Problem dürfte weniger eine sinnvolle Besteuerung des Autofahrens sein, welche Ressourcenverbrauch und Umweltbelastung berücksichtigt. Die Verbraucher und Handel vermissen eher verlässliche Aussagen als Grundlage für ihre Planungen. Konsolidierungsprozess: Globalisierung und Europäisierung verschärfen den Wettbewerb. Die Gewinne brechen seit Jahren dramatisch ein. Die meisten Kfz-Betriebe erwirtschaften Umsatzrenditen nahe NULL. Neue Konzepte: Car-Sharing und Langzeitmiete: Es gilt zur Befriedigung des schlichten Mobilitätsbedürfnisses alternative Konzepte zu fördern. Öffentliche Bewusstseinsänderung: Unternehmergewinne sind nichts Unanständiges, Geiz ist nicht geil, sondern macht krank. Unternehmer und Verbraucher sind zwei Hälften eines Ganzen. Wer den Unternehmen die Gewinne entzieht, vernichtet in erster Linie Arbeitsplätze. Pendlerpauschale: Ob der Wegfall haushaltspolitisch sinnvoll war, oder nicht – in jedem Fall war die negative Auswirkung auf das Kfz-Gewerbe bedeutend. Privatkundengeschäft schwindet: Hier ist dem entsprechend der dramatischste Rückgang zu verzeichnen. Nur noch 40% der Neuzulassungen gehen an Privatkunden. Starker Euro – schwacher Dollar: Der Export leidet unter Währungsschwankungen. Umweltzonen: Die teilweise Verbannung der Autos aus den Innenstädten hat Konsequenzen für die Nachfrage nach älteren Autos und dementsprechend den Gebrauchtwagenhandel. Vorschriften entrümpeln: von Umweltplaketten bis zu Angaben zu Verbrauch und Emission, die vollständig niemand will und wahrnimmt: Sämtlicher populistischer Unsinn gilt gestrichen. Mineralölsteuer: Der Staat darf nicht an steigenden Rohölpreisen mitverdienen. Es gilt die kalte Progression an allen Stellen abzuschaffen. WELTMARKT: 14% BILLIGAUTOS Nach einer Prognose des amerikanischen Branchenberaters Polk wird das Segment der Fahrzeuge unter 10.000 € mit einem Produktionsanstieg von über 70 Prozent in den nächsten zehn Jahren deutlich schneller wachsen als die weltweite Produktion, die um knapp 30 Prozent zulegen wird. Bereits im vergangenen Jahr verzeichnet der globale Low-CostMarkt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge einen Produktionsanstieg um neun Prozent auf 9,4 Millionen Einheiten, was einem Anteil von etwa 14 Prozent der Gesamtproduktion entspricht. Eine starke Expansion wird bereits mittelfristig für den Zeitraum von 2008 bis 2011 erwartet, in dem zahlreiche neue Modelle wie zum Beispiel der Tata Nano, der VW Up! eingeführt werden. 50% der Produktion von Billigautos werden auf 8 die Schwellenmärkte Asiens entfallen. Der Erstmotorisierungsprozess in Indien werde unter anderem dazu führen, dass sich das Volumen der dort produzierten Autos unter 10.000,- € in Asien zukünftig auf mehr als neun Millionen Stück verdoppeln wird. Weiteres Wachstum werde den Märkten Lateinamerika und Russland vorhergesagt. Dennoch sieht man in China und Russland das größte Wachstum bei einkommensstarken Käuferschichten, wo sich der Einstieg direkt über hochpreisige Fahrzeuge gestalten werde. Für die gesättigten Märkte, wie etwa Europa sieht man dagegen wegen der Emissions- und Sicherheitsstandards, wie auch die Konkurrenz durch große Gebrauchtwagenbestände nur ein begrenztes Potenzial für Billigautos. M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:42 Seite 9 POLITIK-BRANCHE STEUERSKANDAL ENDLICH MEHR SICHERHEIT BEI EU-NETTOWARENLIEFERUNGEN • BVfK-Delegation schafft wichtige Voraussetzungen für kalkulierbare Rahmenbedingungen • Ziel definiert: 99% Sicherheit bei Nettowarenlieferungen • Hoffnung auch für schwebende Verfahren Jahrelange Proteste des BVfK sowie ebenfalls deutliche Richterschelte an der Behördenpraxis gegenüber seriösen Kfz-Händlern haben nun an höchster Stelle endlich zur Bewegung in die richtige Richtung geführt. Hierüber war sich die Delegation des BVfK, bestehend aus BVfKVorstand Ansgar Klein, BVfK-Kompetenz-Teamler Johannes Vogel (www.auto-hits.de) und Umsatzsteuerexperte Dr. Winter (FGS www.fgs.de) nach 120 Minuten konstruktiven Dialoges einig. Anlass für den BMF-Termin am 28. Oktober 2008 war der Entwurf eines so genannten BMF-Schreibens an die obersten Finanzbehörden der Länder, in welchem den Finanzämtern vor Ort ähnlich einer Durchführungsverordnung Verfahrensanweisungen und Rechtsauslegungen mitgeteilt werden. Eines steht bereits jetzt fest: Es besteht Hoffnung, dass wirklichkeitsfremde Prüfungsergebnisse und Schlussfolgerungen der Finanzbehörden wohl bald der Vergangenheit angehören werden. Erfreulicherweise kann festgestellt werden, dass sich ein deutlicher Sinneswandel vollzogen hat und eine große Bereitschaft erkannt werden konnte, auch die Sichtweise der seriösen Händler zu verstehen. Dementsprechend war es in konstruktiver Atmosphäre möglich, über einzelne Punkte des BMF-Entwurfs zu diskutieren und einen erstaunlich hohen Grad an Übereinstimmung zu erzielen. Große Betroffenheit und Wut: Gründung der Leistungsgruppe Steuerskandal im Januar 2003 Der BVfK plant, sobald das endgültige BMF-Schreiben fertig Nach sechs Jahren vor dem BMF-Machzentrale in Berlin: Johannes Vogel, Dr. Matthias Winter, Ansgar Klein (v.l.n.l.) gestellt ist und seine Wirkung entfaltet, die Mitglieder in einer Reihe von Einzelveranstaltungen hierüber zu informieren. Den betroffenen Autohändlern ist, auch wenn es bisweilen schwer fällt, ein moderater und sachlicher Dialog mit der Finanzbehörde gelungen. Die Neigung vieler Finanzverwaltungen dürfte schwinden, jeden freien Autohändler vorurteilsbehaftet für einen Verbrecher zu halten. Der BVfK wird Steuerprüfern und Steuerfahndern bei der Differenzierung weiterhin helfen und versuchen auch deren Situation den Händlern verständlich zu machen, die sich zum einen aus einem betrugsanfälligen, nicht korrigierbaren Steuersystem und zum anderen aus entsprechend stattfindendem Betrug im großen Stil zusammensetzt. M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:42 Seite 10 POLITIK-BRANCHE RESTWERTERMITTLUNG UND FLOTTENVERMARKTUNG AUTOonline auf der Automechanika 2008 Bei AUTOonline steht das Thema Gebrauchtwagenvermarktung im Focus. „Der Gebrauchtwagenmarkt läuft nicht gerade rund. Steigende Lebenshaltungs- und Benzinkosten machen den Verbrauchern zu schaffen. Ganz davon abgesehen, dass seit der Finanzkrise, das Geld zuAn der Carrerabahn von AUTOonline traf sich die Branche auf der Automechanika. Hier wurde gefachsimpelt und neue Kontakte geknüpft. sammengehalten wird. Als Folge wird auch beim Autokauf jeder Euro zweimal umgedreht.“ So die Einschätzung von Kai Siersleben, Geschäftsführer von AUTOonline. Den gesteigerten Anforderungen gerecht werden Nutzer von AUTOonline: Die Flottenvermarktung des Online-Dienstleisters bietet Autohändlern deutliche Vorteile. „Gerade in der heutigen Zeit ist es für unsere Kunden interessant durch einen schnellen Fahrzeugverkauf ohne Zwischenhändler, Zeit und Standzeiten einzusparen. AUTOonline verfügt über ein stabiles internationales Netzwerk und ist in der Lage internationalen Handel risikolos abzuwickeln“ so Siersleben. www.autoonline.com auto motor und sport – Leserwahl „Best Brand 2008“: AutoScout24: Beliebteste Automobilbörse Die Leser der Zeitschrit „auto motor und sport“ kürten Europas großes Online-Autoportal zur „Best Brand 2008“ in der Kategorie „Pkw-Börsen“. Im Rahmen der Leserwahl „Die besten Autos“ wurde in insgesamt 28 Kategorien ermittelt, welche Unternehmen mit ihren Produkten und Dienstleistungen rund um den Bereich Mobilität bei den Lesern punkten konnten. Zur Wahl standen sieben Pkw-Börsen wie zum Beispiel mo- bile.de, autoboerse.de oder autoanzeigen.de, die AutoScout24 allesamt klar hinter sich ließ. „Wir freuen uns über diesen Titel und sind stolz, dass wir die Leser der „auto motor und sport“ mit unserer Marke überzeugt haben“, so Dr. Nicola Carbonari, CEO von AutoScout24. „Gleichzeitig spornt uns dieser Sieg an, mit weiteren innovativen Produkten und Services auch künftig Vollgas zu geben.“ Ebay: 1500 Manager sollen gehen EIN RIESE IN DER KRISE Erstmals nach 13 erfolgreichen Jahren muss ebay Mitarbeiter vor die Tür setzen – berichtet der FOCUS (29.9.2008) und erkennt: „Ein Riese in der Krise“, von der auch die deutsche Tochter in Berlin nicht verschont bleiben soll, obwohl hier innerhalb der ebay-Depandancen weltweit der höchste Profit erwirtschaftet wird, so das Nachrichenmagazin. 2. Baden-Badener RESTWERTFORUM Dirk Detmer, Vorstand der Restwertbörse WreckonlineMarket (W.O.M.) hatte am 21. Mai Vertreter von Kfz-Versicherern, Sachverständigen, Unfallwagenhändlern, Verbänden und Dienstleistern zum 2. Baden-Badener Restwertforum eingeladen. Unfallwagenhändler Bernd Sengpiel kritisierte die schlechte Ausbeute aus Geboten in Restwertbörsen, die zur Ermittlung der Restwerte von Unfallwagen herangezogen werden. Man bekomme in vielen Fällen nicht einmal als Höchstbietender das Fahrzeug. Der Unfallwagenhandel leide zudem seit Jahren unter starken Ertragsverlusten. Harald Penning, vom Bundesverband Unfallwagenhandel, animierte die Versicherer zu Gunsten des Handels durch Steuerungselemente (Bezuschussung) das Verwerten von Unfallwagen, bzw. den Ersatzkauf gegenüber der Reparatur zu fördern. Alain van Münster von Dent Wizard erläuterte die wirtschaftlichen Vorzüge von Smart Repair gegenüber der klassischen Karosseriereparatur. JAGUARS FRAGWÜRDIGER KAMPF GEGEN FREIE VERMITTLER Jaguar Deutschland räumt auf – eigene Jaguar Presseberichte, wie auch das dem BVfK vorliegende interne Schreiben von Jaguar an seine Händler legen den Rückschluss nahe, als versuche man, die freie Vermittlertätigkeit gänzlich zu unterbinden. Der BVfK vertritt die Interessen der von Jaguar zu Unrecht angegriffenen Freien Händler und hat die EUKommission über diese als aggressiv und subtil empfundene Form der Marktbehinderung informiert. Ähnliche Vorwürfe gab es vorübergehend auch gegen Seat-Niederlande, wo man wohl den dortigen Vertragshändlern den Verkauf an EU-Endkunden über Vermittler zu untersagen versuchte. 10 Konstruktives und Kritisches: Die Fachleute in Baden Baden M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:43 Seite 11 BE S r n TLE ur I S WIR STÄRKEN UNSERE MITGLIEDER IM WETTBEWERB 1,2 T U 3 € NG DIE EXKLUSIVEN VORTEILE UND LEISTUNGEN pr E N oT ag fü FÜR BVFK-MITGLIEDER: viele tausend Euro wert: Die BVfK-Mitgliedschaft • Bessere Marktbedingungen • Schutz vor Willkür und Risiken • günstige Gruppentarife Das juristische BVfK- Gesamtkonzept: • Erste kaufrechtliche und steuerrechtliche Kurzberatung im Mitgliedsbeitrag enthalten** • Kompetenzbündelung durch Beraternetzwerk und Leistungsgruppen • wertvolle Beratungsleistungen • Herbeiführung wichtiger Grundsatzurteile mit Unterstützung von Top-Anwälten Verwendung des BVfK-Logos als Symbol für Seriosität und Zuverlässigkeit • Die Händlervollkasko: GW2002 + Vertragsformulare + ggf. Gutachten* + Schiedsstelle* + Kurzberatung + Rechtsschutz* = Reduzierung kostenintensiver Rechtsfälle auf ein Minimum • Die Kundschaft orientiert sich am Gütesiegel von größter Bedeutung gerade im Internet • Eigene Vertragsformulare als PDF-Dateien im Mitgliedsbeitrag enthalten Imagepflege und Stärkung der Durchsetzungkraft durch BVfK-Garantiekonzept: • Medienpräsenz mittels professioneller PR-Arbeit • Kontakt zu Verwaltung, Politik, Meinungsbildnern und Entscheidungsträgern • Kooperation mit anderen Verbänden und Interessenvertretungen Vertrauens- und Imagegewinn durch Regeldefinition „GW2002“ und „BVfK-Neuwagennorm“ • Dadurch: Akzeptanz u. Empfehlung z.B. des ADAC Schutz und Stärken durch die Solidargemeinschaft • BVfK-Kollegenangebote, BVfK-Kollegenhilfe • Mitgliederkommunikation im Haendlertreff.de Variable Absicherung 6 - 24 Monate inklusive Restrisiko Schuldrecht und Rechtsschutz – Rückerstattung unverbrauchter Rücklagen* BVfK-Autowelt.de Seriöse Angebote von BVfK-Händlern BVfK-Verwaltungssoftware „aagent24“: Einmal-Datenerfassung, Fahrzeug- und Kundenverwaltung inkl. rechtssicherer Vertragsformulare, Listenerstellung und Übertragung in die großen Internetbörsen*** Sonderkonditionen bei starken Partnern sparen ein Vielfaches des Mitgliedsbeitrages – u. a. bei: • BVfK-aktuell – der Newsletter • Internet-Fahrzeugbörsen AutoScout24 – bis zu 47% Rabatt* Webmobil24 – 20% Rabatt* Autobild.de – 15% Rabatt* • BVfK-Mailinfodienst – eilige Nachrichten brandaktuell • Internet-Fahrzeugsuche cardetektiv.de – 43,5% Rabatt* Stets aktuelle Informationen durch • MOTION – das Branchenjournal Bitte faxen an: 0228 / 85 40 929 Burg Lede, BVfK-Gründungsort und erster Verbandssitz. • Banken Santander-Consumer-Bank: Bestands- und Absatzfinanzierung • Versicherungen Gothaer BVfK-Autohaus-Police bis zu 20% Rabatt • Gutachten DEKRA (DEKRA-Siegel) • Seminaren Seminare und Kongresse bis zu 50% Rabatt • Autohandel Bedarfsartikeln, Werbemitteln Kennzeichenhalter, Verkaufshilfen usw. beim Größten der Branche AHB mit 8% Rabatt • Abonnements und Anzeigen Auto-Steuern-Recht Infodienst vom IWW-Verlag 20% Rabatt motion • Das Branchenmagazin des Bundesverbandes freier Kfz-Händler für Unternehmer und Führungskräfte im freien Kfz-Handel. Ja, ich interessiere mich für die Mitgliedschaft im BVfK. Bitte senden Sie mir weitere Informationen über die umfangreichen Leistungen des BVfK zu. Firma Strasse, Haus-Nr. Ansprechpartner PLZ, Ort Telefon Datum, Unterschrift * Zur Nutzung ist eine weitere, ggf. mit zusätzlichen Kosten verbundene Registrierung erforderlich. ** Soweit gewerbl. bzw. unternehmerische Interessen hinsichtl. des Unternehmens d. Mitgliedes betroffen sind. *** Grundversion im Mitgliedsbeitrag enthalten. Erweiterung gegen zusätzliche Berechnung. Fax E-Mail 11 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:43 Seite 12 POLITIK-BRANCHE BLACKBOX WIRD TRANSPARENT DEKRA will Elektronik genauer unter die Lupe nehmen Die Schadenexperten von DEKRA und KTI (Kraftfahrzeugtechnisches Institut) führen derzeit ein Pilotprojekt durch, um defekte Elektronikkomponenten in Fahrzeugen nachzuweisen. „Mit dem neuen Tool lassen sich Elektroniksysteme in Fahrzeugen aller Marken schnell und kostengünstig analysieren“, erklärte DEKRA-Geschäftsführer Werner von Hebel auf der Automechanika. Da die Komplexität der Automobile und die Anzahl der verbauten elektronischen Assistenzsysteme kontinuierlich zunehme, seien Werkstätten, Autohäuser und Gutachter auf zuverlässige Informationen angewiesen, welche elektronischen Systeme im Auto verbaut sind und ob diese defekt sind. So könne der Instandsetzungsbedarf von Unfallfahrzeugen klarer festgelegt werden, Bewertungen von Gebrauchtwagen präziser kalkuliert werden. Darüber hinaus erhalte man wichtige Hinweise, wenn elektronisch geregelte Komponenten wie Airbag, ESP oder das elektrische Schiebedach nicht einwandfrei funktionieren. Von solchen Informationen würden alle am Unfallschaden oder Autokauf Beteiligten gleichermaßen profitieren, so von Hebel. Mit diesem Pilotprojekt wird dem Boom von Elektroniksystemen Rechnung getragen. 80 % der Innovationen werden bereits heute von der Elektronik geprägt. Eine weitere Zunahme des Komplexitätsgra- Quelle: AUTOonline des, insbesondere durch die zunehmende Zahl von Steuergeräten ist zu erwarten. So hat z.B. ein Audi A4, Modelljahr 2000, bis zu 23 Steuergeräte, drei Bussysteme und 13 MB Software an Bord. In einem A 4 des Modelljahres 2009 sind es bis zu 60 Steuergeräte, fünf Bussysteme und 90 MB Software. Die BVfK-Juristen begrüßen das Projekt als wichtigen Schritt zur kaufbegleitenden Aufklärung, die sowohl der Transparenz gegenüber den Kunden, wie auch dem Schutz der Händler vor ungerechtfertigter Gewährleistungshaftung dient. SANTANDER CONSUMER BANK AUF PLATZ 1 Mit der Note 1,24 wurde die Santander Consumer Bank bei der bundesweiten Händlerumfrage des Brancheninformationsdienstes „markt intern“ mit dem Titel „Beste Autobank 2007/2008“ ausgezeichnet. Der Kfz-Handel würdigte dabei besonders folgende Leistungen der Bank: • Vorbildliche Partnerschaft • Flexible und 100%ig verlässliche Zusammenarbeit • Guter Außendienst • Sehr kompetent. ebay zu 38,8 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt Paris, 30. Juni 2008 - Das Internet-Auktionshaus eBay wurde von einem französischen Gericht zu 38,8 Millionen Euro Schadenersatz an die Luxusgütergruppe Moët Hennessy Louis Vuitton (LVMH) verurteilt, weil auf seiner Internetseite gefälschte Markenware verkauft worden ist. Das Pariser Handelsgericht befand, eBay habe einen „schweren Fehler“ gemacht, indem es den Handel mit nachgemachter Luxusware nicht verhindert habe. Es war die höchste Strafe, die ein europäisches Gericht bislang gegen die Internetplattform verhängte. eBay kündigte an, in Berufung zu gehen. Quelle: AFP 12 Unterstützt den Handel mit Sonderzins-Aktionen und bietet interessante Finanzdienstleistungen an • Breites Angebot an Finanzierungs-Programmen, innovativen Finanzdienstleistungen und sehr guten Konditionen • Schnelle, einfache Abwicklung und Hilfe bei Problemen und Fragen • Hervorragendes PC-Programm Der Vorstandsvorsitzende der Santander Consumer Bank, Andreas Finkenberg, äußerte sich stolz: „Die wiederholte Auszeichnung durch den Kfz-Handel – wie im Vorjahr wieder mit einer sehr guten Note – ist für uns die Bestätigung unserer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem KfzHandel“. Minister Gabriel: „Da ist viel Viagra in Chrom unterwegs“ So ketzert der Oberklasse-chauffierte Umweltminister Gabriel „Wenn sich einer ein großes Auto leistet, das exorbitant viel Sprit verbraucht, dann kann es doch nicht sein, dass er, wenn er das dienstlich gar nicht braucht, den Rest der Steuerzahler höhere Steuern zahlen lässt, damit er seinen gesamten Sprit absetzen kann." Der BVfK fragt: Will Gabriel wirklich die Umwelt entlasten? Und stellt fest, dass die Branche dringend positive Impulse statt markige Sprüche mit erogener Attitüde braucht. Gabriels Sprüche werden als Gift für den Kfz-Handel empfunden, der sich in einer schwierigen sensiblen Situation befindet. Der Aufschwung hat in diesem bedeutenden Wirtschaftszweig nicht stattgefunden, obwohl Hersteller und Handel intensiv bemüht sind, Auto und Umwelt in Einklang zu bringen. Diese Bereitschaft sollte der Umweltministers fördern, statt auf quotenträchtige Fernsehbilder zu setzen. M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:43 Seite 13 SPD WILL BILLIGKREDITE FÜR DEN KAUF VERBRAUCHSGÜNSTIGER AUTOS SUBVENTIONIEREN ZDK:„Richtiger Ansatz, aber zu kurz gesprungen" BAG-SB:„Der Staat fördert die Schuldenfalle“ FDP:„Geldverschwendung“ Die SPD will die Anschaffung eines verbrauchsgünstigen Autos mit bis zu 1.800 Euro bezuschussen. Laut FAZ habe Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee in einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen, Kredite für die Anschaffung von Klein- oder Mittelklassewagen der Umwelt-Effizienzklasse „A“ zu subventionieren. Als „richtigen Ansatz, aber zu kurz gesprungen“ bezeichnete der ZDK den Vorschlag des Ministers. eines Neuwagens verführt, die sich so ein Fahrzeug überhaupt nicht leisten können“. Massive Kritik äußert die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB): „Der Staat fördert die Schuldenfalle! Es werden damit Menschen zum Kauf Von „Geldverschwendung“ spricht Jürgen Koppelin von der FDP, der statt neuer Subventionen empfiehlt, die Bürger generell zu entlasten. HUNDERTE FRAGWÜRDIGER ABMAHNUNGEN AUS FREIBURG Bereits seit Jahren sorgt ein in Feiburg ansässiger Autohändler für Ärger und Verdruss bei weniger gewissenhaften und schummelnden Händlern. Die Abmahnungen gehen in die Hunderte und immer wieder tauchen Fragen bezüglich missbräuchlicher Massenabmahnung auf. Selbst bei den BVfK-Juristen herrschte oft Unverständnis, mit welcher Akribie selbst rechtlich umstrittene Details unter die Lupe und schließlich begleitet von teuren Anwaltsrechnungen abgemahnt wurden. Doch es gibt bei der Geschäftspraktiken des Abmahners aus Freiburg selbst Punkte, welche das massenhafte Attackieren von Händlerkolegen in einem fragwürdigen Licht erscheinen lassen. Daher ist an dieser Stelle festzustellen, dass das Wettbewerbsrecht Instrumente zur Herstellung fairer Marktverhältnisse bietet , die vielfach missbraucht werden. Dies trifft nach BVfK-Erkenntnissen bei Verstößen im Kfz-Internet auf die meisten Fälle zu, bei welchen nicht die Verbände (kom- petent und kostengünstig), sondern Anwälte im Namen einzelner, oft unbedeutender Händler abmahnen, bei denen man auch oft nur schwerlich eine Wettbewerbssituation, wie sie das Gesetz vorsieht, nachvollziehen kann. Die rechtlichen Möglichkeiten, gegen fragwürdige Abmahner vorzugehen, sind sehr begrenzt. Zu dem urteilen die Gerichte hier oft völlig unterschiedlich. Infos: rechtsabteilung@bvfk.de Genauere Untersuchungen, wie auch eine Gesamtbetrachtung der Umstände, veranlasste den BVfK schließlich zu einem Schreiben an den Freiburger Händler: „... uns sind eine Vielzahl von Abmahnungen bekannt, bei denen Sie der Unterlassungsgläubiger sind ... Momentan mahnen Sie aufgrund von angeblichen Verstößen, wegen mangelnder Angabe von Beschädigungen. Aus unserer Sicht sind solche Verstöße nicht ohne weiteres als wettbewerbswidriges Verhalten zu werten... Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll, wenn Sie die von Ihnen entdeckten Wettbewerbsverstöße den darauf spezialisierten Abteilungen vom BVfK und ZDK (ZLW) melden würden. Diese prüfen die Fälle und werden bei Bedarf eine Abmahnung aussprechen... Der BVfK vertritt den Standpunkt, dass es kein Problem sein dürfte, wenn bei einem 5-jahre alten Fahrzeug eine Beule im Kotflügel ist und dieses Auto im allgemeinen Bereich im Internet angeboten wird.“ Jedes gute Geschäft hat 2 Seiten. Autobid.de / BASE Kaufen Verkaufen Auf Autobid.de / BASE machen Sie als BVfK-Händler ihre eigene Auktion! Kaufen und verkaufen Sie Gebrauchtfahrzeuge auf der neuen Händlerplattform von Auktion & Markt. Fahrzeuge verkaufen für 0,- € Gebühr! Registrieren Sie sich noch heute kostenlos und unverbindlich! 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Die Sache stinkt zum Himmel, das konnten wir auch den Fernsehzuschauern erklären – hoffentlich haben viele der vermutlich 5.000, dem seriösen Handel Entzogenen, wie auch potentiellen Schnäppchenjäger zugeschaut, um zu erfahren, wie schnell man – blind vor Geiz – auf die Nase fallen kann. Die ZDF-Sendung hat eindrucksvoll verdeutlicht, wie leicht es ist, z.B. mit einem Firmenschild auf einem Stück Acker und einem fragwürdigen Juristen in Ungarn via Inter- net-Dumping-Lockvogel-Auftritt Kunden zu ködern. Der BVfK stellt fest: Die Betrugsskandale reißen nicht ab. Waren es bei Optimal-Car / IMS-Makler über 20.000 Geschädigte, waren es bei der aus der Bodensee-Region agierenden Gruppe ECZ, A:PA, BHT u.a. vermutlich auch über 10.000 Verführte und Geprellte, so kann man erahnen, in welcher Dimension dem überwiegend freien Handel Jahr für Jahr Kunden und Vertrauen entzogen werden. - Die Kfz-Internet-Börsen sämtliche technischen Möglichkeiten ergreifen, fragwürdige Angebote erst gar nicht zu veröffentlichen. (Eingabefilter, Zwangsfelder) - Die Kfz-Internet-Börsen sich innerhalb einer bestimmten Zeit verpflichten (der BVfK schlägt 24 Stunden vor), fragwürdige Angebote zu prüfen und zu entfernen. - Die Internet-Kfz-Börsen eindeutig fragwürdige Anbieter sofort abschalten würden. In dem Zusammenhang fordert der BVfK eine Veto-Komission. Erfreulicherweise gibt es durch den ZDF-Beitrag Argumentationshilfe für seriöse Händler gegen ertragsruinierende Lockangebote. Der noch abzurufende Beitrag in der www.zdf.de/ZDFmediathek wird helfen, die Kundschaft zu überzeugen, dass MCS-Firmenacker vor MCS-Firmencontainer ... BÖRSEN-CHEF ANIMIERT ZUM WIDERSTAND GEGEN WETTBEWERBSRECHTLICHTES VORGEHEN DES BVFK Fragwürdige Empfehlung: „Oft kann am vorgeworfenen Sachverhalt gearbeitet werden“ „Oft kann am vorgeworfenen Sachverhalt gearbeitet werden“ empfiehlt Internet-Kfz-Börsenbetreiber S. per Rundmail seinen Kunden und berichtet stolz von einem weiteren „erfolgreich verlaufenen Fall ... dieses Mal gegen den BVfK in Bonn“. Dabei handelt es sich wohl um ein Verfahren des BVfK gegen einen norddeutschen EU-Händler, bei dem es zum wiederholten Mal um irreführende Werbung ging. Der Händler bot ein Fahrzeug in silbermetallic 14 an und forderte in der Detailbeschreibung schließlich 400,- € Aufpreis für die MetallicLackierung. Zur Absicherung der bereits eindeutigen Internet-Ausdrucke bestätigte ein Testanruf, dass der norddeutsche Händler für die Metallic-Lackierung im Widerspruch zur Überschrift der Anzeige einen Aufpreis i.H.v. 400,- € verlange. Der BVfK mahnte daraufhin den bereits immer wieder im Visier seriöser Konkurrenz Stehenden ab und erwirkte eine Einstweilige Verfügung. Wochen später kehrte beim Abgemahnten und seinem Mitarbeiter dann angeblich die Erinnerung zurück. Nach Rücksprache mit dem kreativen Börsenchef und seinem wohl findigen Anwalt legte man plötzlich nach fast 6 Wochen eine Eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters vor: „...Ich habe weder am 15.05.2008 noch zu einem anderen Zeitpunkt mit einem Herrn Michael Lange (Anm.: Name des Testanrufers) über einen auf unserer Homepage angebotenen Toyota Avensis M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:43 Seite 15 FRAGWÜRDIGES Kombi in Silber telefoniert, ... Insbesondere habe ich auch zu keinem Zeitpunkt erklärt, dass ... noch 400,- € für eine solche Lackierung hinzu kommen würden. ...“ Als Grund hierfür erklärte der Automobilkaufmann erst im April seine Tätigkeit beim EU-Importeur begonnen zu haben und daher die ersten Wochen nicht wirklich tätig, sondern „nur mitgelaufen“ zu sein. Zum Erstaunen des BVfK erkannte das erstinstanzliche Gericht weder Widersprüchliches, noch Zweifel und sah zu Gunsten des Händlers den Testanruf des BVfK als Beweis entkräftet und hob die Einstweilige Verfügung auf. Der BVfK geht nun in Berufung, um feststellen zu lassen, ob der längst als fragwürdig bekannte Händler, tatsächlich das unbescholtene, von einer BVfK-Abmahnung zu Unrecht überzogene Opfer ist, oder ein notorisch rechtswidrig Anbietender, der mit gestrippten Preisen das Internet-Ranking erobert und wieder einmal versucht, mit rechtswidrigen Gefälligkeitserklärungen die Justiz zu betrügen. In jedem Fall muss es erschrecken, dass es nicht nur möglich scheint, erfolgreich „an Sachverhalten zu arbeiten“, sondern dass ein so errungene Etappensieg mit fragwürdigem Beigeschmack auch noch von einer Internetbörse in Verbindung mit fragwürdigen Tipps zur Abwehr von Abmahnungen verbreitet wird. Erschreckend ebenfalls sind die Vielzahl unwahrer Behauptungen dieser „Siegesbot- schaft“ in Verbindung mit der Werbung für den eigenen Anwalt: So teilt der BörsenChef u.a. unrichtigerweise mit: „... Erläutern(d) kann man vielleicht noch dazu sagen, dass man in dem Moment, in dem man eine Abmahnung unterschreibt, bereits verloren hat. Erst wenn man es darauf ankommen lässt und nicht reagiert, ist die Gegenseite gezwungen, zu argumentieren. Beispielsweise um - wie in diesem Fall - eine einstweilige Verfügung zu erlangen. Erst dann hat man auch selbst die Möglichkeit, die Argumentation der Gegenseite zu entkräften...“ Richtig ist: Wenn in einer Abmahnung tatsächlich unrichtige Tatsachen und Behauptungen aufgestellt werden, kann der Abgemahnte dies sofort richtig stellen und die Abmahnung wird gewöhnlich zurückgezogen. Wer diese Gelegenheit ungenutzt verstreichen lässt, produziert in jedem Fall erhebliche unnötige Kosten. Glaubt das Gericht später den Argumenten des Abgemahnten nicht, werden aus 190,- € Abmahngebühren (reduzierte Gebühr bei Verbänden) schnell einige Tausend Euro Anwalts- und Gerichtskosten. „Die Gegenseite“ (Der Abmahnende) ist nicht erst im gerichtlichen Verfahren, sondern bereits in der außergerichtlichen Abmahnung „gezwungen, zu argumentieren“ und tut dies auch. ABMAHNWELLE AUS BREMEN BZW. BERLIN WEGEN FEHLENDER WIDERRUFSBELEHRUNGEN Eine neue Abmahnwelle verursachte kürzlich die Firma Maritime Compagnie Bremen Handelsgesellschaft mbH für die der Rechtsanwalt Dr. Mann aus Berlin viele Kraftfahrzeughändler nach folgendem Strickmuster abgemahnt hat: Verschiedene Testpersonen (Nadine Decreßin, Heiko Schäfer) nahmen auf eine Internetwerbung in einer Automobilbörse per E-Mail Kontakt mit einem Autohaus auf und gaben vor, ein bestimmtes Fahrzeug kaufen zu wollen. In diesem Zusammenhang wurde um Übersendung eines Kaufvertrags gebeten. Diesen wolle man nach Rücksprache mit der Familie später unterschreiben und zurücksenden. Diese Erwartung erfüllte sich jedoch nicht, sondern es kam postwendend eine Abmahnung des Berliner Anwaltes Dr. Mann mit dem Hinweis, dass bei Übersendung des Kaufvertra- ges eine erforderliche Widerrufsbelehrung gefehlt hat. BVfK und ZLW halten diese Abmahnungen aus mehreren Gründen für unwirksam und empfehlen ggf. anwaltliche Unterstützung. Es bestehen Zweifel an der Aktivlegitimation der Firma Maritime Compagnie. Zwar wird vorgegeben, dass die Firma im Großhandel mit Kraftfahrzeugen tätig sein soll, diese konnte bislang noch nicht verifiziert werden – auch wenn delikaterweise Marcel Harms, einer der Brilliance-Importeure (HSO) zu den Gesellschaftern der abmahnenden Firma gehört. Es sprechen zu dem einige Indizien dafür, dass der grundsätzlich zulässige Einsatz von Testpersonen im vorliegendem Fall nicht zur Beweissicherung erfolgte, sondern vornehmlich dazu diente, Kosten zu produzieren. BVfK-Informiert ?? Somit hat man nicht erst nach Erhalt einer Einstweiligen Verfügung Gelegenheit, die Argumente der Gegenseite zu entkräften. Hierzu bestehen bereits im Vorfeld Möglichkeiten, welche eine ggf. unnötige Eskalation ebenso verhindern können, wie das Entstehen enormer Kosten. Rechtsinfo: STRAFTAT Die Vorlage einer fingierten Unterlassungserklärung, wie auch die Abgabe einer wahrheitswidrigen Eidesstattlichen Versicherung sind Straftatbestände. Sie stellen rechtlich gesehen u.a. Betrug gem. § 263 StGB dar und können mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren bestraft werden. Wer eine Gefälligkeitsabmahnung ausstellt, macht sich der Beihilfe zum Betrug gem. §§ 263, 27 StGB strafbar. Ob es dem Autor, Mandantenvermittler und scheinbaren Widerstandsorganisator tatsächlich um einen Beitrag zum Finden von Gerechtigkeit geht, bleibt höchst fraglich. Er suggeriert nicht nur unrichtigerweise, der BVfK habe dem Gericht wahrheitswidrig vorgetragen, sondern empfiehlt einen Weg aus der Abmahnfalle: „Das Arbeiten an Sachverhalten“. Dass genau dieses möglicherweise nachträgliche „Arbeiten“ im Zusammenhang mit der sehr spät und nach anwaltlicher Konsultation entstandenen Zeugenaussage stattgefunden hat, vermuten nun nicht nur die BVfK-Juristen. Rechtsinfo: WIDERRUFSBELEHRUNGEN IM INTERNETGESCHÄFT Wenn ein Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug ausschließlich über die Kommunikationswege E-Mail, Telefax oder Telefon angebahnt bzw. abgeschlossen wird, handelt es sich um ein sog. Fernabsatzgeschäft. Spätestens mit Übersendung des Kaufantrages an den Kunden ist eine Widerrufsbelehrung beizufügen. Entscheidend ist dabei, dass tatsächlich kein persönlicher Kontakt von Angesicht zu Angesicht zwischen Käufer und Verkäufer bestanden hat. Es ist darauf zu achten, dass einem durch das Internet gewonnenen Interessenten auf Verlangen nicht nur eine verbindliche Bestellung, sondern auch eine Widerrufsbelehrung übermittelt wird. Der BVfK hält entsprechende Formulare für seine Mitglieder bereit. 15 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:44 Seite 16 MARKT GEBRAUCHTWAGEN ZUNEHMEND NACH OSTEUROPA „KUBA-EFFEKT“ – AUTOS UND FAHRER IMMER ÄLTER Waren die Autos auf deutschen Straßen 2005 im Schnitt noch 7,6 Jahre alt, soll der Durchschnitt 2025 bereits bei 10,2 Jahren liegen. Das prognostiziert Prof. Dudenhöffer vom Center Automotive Research (CAR). Zudem sei schon heute jeder dritte Autokäufer älter als 60 Jahre und jeder achte älter als 70. Der Autoprofessor spricht daher von einem „Kuba-Effekt“ – auf Castros Karibikinsel sind noch immer überwiegend Oldtimern unterwegs. Mit über 710.000 Fahrzeugen liegt Polen im Jahr 2007 an der Spitze der aus Deutschland eingeführten und dort auch wieder zugelassenen Fahrzeuge. Dies teile das Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) mit. Rumänien mit gut 155.000, Tschechien mit rund 145.000 und Litauen mit rund 107.00 folgen auf den Plätzen zwei bis vier. Insgesamt wurden in 2007 rund 1,8 Millionen Gebrauchtwagen aus Deutschland in anderen EULändern wieder zugelassen. Die Steigerung von knapp 30% ist unter anderem auf die im Januar 2007 erfolgte EU-Erweiterung zurückzuführen, wie auch auf die gleichzeitig eingeführte EU-weit geltenden neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung zurückzuführen, teilte das KBA mit. Diese Verordnung beinhalte auch eine entsprechende Verpflichtung zur Mitteilung gegenüber dem Herkunftsland eines Gebrauchtwagens. Aus Spanien kamen 2007 mit ca. 38.000 Fahrzeugen die meisten GW nach Deutschland, gefolgt von Autos aus Frankreich (ca. 35.000) und Italien (ca. 32.000). China Auto: CEO-X5-KOPIEN SOLLEN VERNICHTET WERDEN Landgericht München: China Automobile Deutschland (CAD) soll Schadenersatz zahlen und die Fahrzeuge vernichten, da der CEO dem BMW X5 ähnlich sei. Wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung mitteilte, sei der Vertrieb des Geländewagens Shuanghuan CEO untersagt, der nach Meinung von BMW eine Kopie des X5 darstellt. Neben der Verschrottung muss der Importeur auch über die Kunden der bereits verkauften Fahrzeuge Auskunft geben. Berufung angekündigt. CAD-Geschäftsführer Karl Schlössl will nun in die Berufung gehen. Die Fahrzeuge hätten eine europäische Zulassung, daher müsse notfalls der Europäische Gerichtshof entscheiden, das deutsche Gebrauchsmusterschutzrecht sei ein juristisches Relikt, so Schlössl, der den Geländewagen bereits in einer modifizierten Version anbietet. Diese reicht BMW jedoch nicht aus. Ein Sprecher des Münchener Autobauers beruhigte die bisherigen Halter eines CEO, ihnen würden keine Konsequenzen drohen. Brilliance: BS4 startet in Deutschland KONKURRENZ FÜR MITTELKLASSE „Das Auto hat in China ein sehr gutes Image und dort einen ähnlichen Status erlangt wie ein BMW. Optisch ist der BS4 durchaus gelungen. Die gefälligen Linien, der Grill und die Scheinwerfer erinnern stark an BMW,“ verkündet stolz die Website des europäischen Importeurs HSO und fährt fort: „Kein Wunder – der China-Konzern produziert in einem Joint-Venture mit dem Münchner Autobauer die 3er- und 5er-Modelle für den chinesischen Markt.“ Ab den 25. Oktober ist er nun auch in Deutschland ab 15.990€ zu haben. Brilliance: PREISE BEI BCA UNTER DRUCK Restwertprobleme bei Leasingrückläufern Die schwache Nachfrage und die hohen Spritpreise von Mai bis August haben zu einem Rückgang der Preise von fünf bis sieben Prozent geführt, so BCA-Geschäftsführer Peer Günther gegenüber AUTOHAUS. Betroffen seien besonders große SUV und Wagen der oberen Mittelklasse mit Dieselmotor. Zudem werden zukünftig 80 Prozent der verleasten Fahrzeuge die prognostizierten Restwerte nicht mehr realisieren, vermutet man bei BCA. 16 BS6 FLOPPT BISLANG Der Brilliance BS6 ist auf dem deutschen Markt bislang ein Flop. Wie Hartwig Hirtz, Geschäftsführer Brilliance Motors Deutschland, der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ sagte, wurde die Limousine seit der Einführung im Juli 2007 erst 180 Mal verkauft. Anvisiert waren 500 Fahrzeuge. Hirtz ist trotz der schlechten Crash-Testergebnisse dennoch zuversichtlich, in Zukunft 500 Autos pro Jahr verkaufen zu können. „Die Chinesen haben an der Sicherheit gearbeitet“, so Hirtz. M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:45 Seite 17 MARKT EUROPÄISCHE AUTOMÄRKTE WERDEN NEU REGULIERT GVO: Was ist das überhaupt? GVO bedeutet Gruppenfreistellungsverordnung – der Vertragshandel nennt es das „Grundgesetz des Kfz-Handels“. Der Jurist erklärt: „Das ist die Ausnahme vom Kartellverbot“. Was klingt da so überhöht bis dramatisch und was bedeutet es genau? Um es kurz zu machen: Das Gesetz verbietet Absprachen zwischen Herstellern und Händlern zum Nachteil des Kunden. Absprachen = Kartell. Kartell = stabile Preise. Stabile Preise = schlecht für Verbraucher. Ergebnis: Kartellverbot. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Autohersteller und Vertragshandel machen der EU seit Jahren weiß, dass ein abgeschottetes Vertriebssystem gut für den Verbraucher ist und daher hat man für diese eine Ausnahme geschaffen: Die Gruppe von Autoherstellern und Vertragshändlern wurde zu gewissen Bedingungen vom Kartellverbot freigestellt = Gruppe von der Verordnung freigestellt = GruppenfreistellungsVerOrdnung = GVO. Doch schon lange kamen Zweifel an der Redlichkeit der Kartellinhaber. 3-stelligen Millionenstrafen aus Brüssel gegen Autohersteller lag der Beweis zu Grunde, dass das Kartell in Form geschlossener Vertragshändlersysteme benutzt wurde, um den freien Warenverkehr zur Stabilisierung der Preise zu behindern. Daher gab es 2004 eine neue, gelockerte GVO, die den freien Vermittler ausdrücklich erlaubt. Nicht wenige BVfK-Mitglieder sind in diesem Geschäftszweig erfolgreich aktiv, der jedoch in Verbindung mit virtuellem Internet-Schein auch vielen unprofessionellen Quereinsteigern, Glücksrittern und Kriminellen den Ein- Standpunkte des BVfK zur GVO: Für den freien Kfz-Handel sind bei der aktuellen GVO im Wesentlichen die Regelungen hinsichtlich der Vermittlertätigkeit von Bedeutung. Der hier geregelte, bzw. legalisierte Querbezug bedeutet für den freien Handel eine erfreuliche Verbesserung der Rahmenbedingungen und Möglichkeiten. Es gilt jedoch auf eine Besonderheit bei der Situation der Vermittlung von Neuwagen durch freie Händler hinzuweisen. Einige Hersteller behindern die Vermittler auf subtile und schwer beweisbare Art. Diese sind im Wesentlichen: • extreme Lieferverzögerungen • Druck auf ihre Vertraghändler • das Ablehnen von Garantieleistungen. Fazit: • Die Mitglieder des BVfK sind von vielen Teilen der GVO nicht betroffen (z.B. Regelungen zum Service und zum Teilehandel). • Die Mitglieder des BVfK haben jedoch die Möglichkeiten, die ihnen durch die GVO eingeräumt wurden (Vermittlung von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland an Endkunden) konsequent umgesetzt und so zu einer Senkung der Verbraucherpreise beigetragen. BVfK-Vorstand Klein, BVfK-Anwalt Cronemeyer und BVfK-Berater Dr. Reinking vor dem Bundesfinanzministerium stieg ermöglicht hat – zu Lasten der Erträge aller seriösen freien- und Vertragshändler. Diese GVO läuft nun aus. Brüssel erwägt, die Kfz-Sonderregelung ganz zu streichen und es wird heftig diskutiert, wie es weitergehen soll. Der Bundeswirtschaftsminister hatte deshalb die Kfz-Verbände nach Berlin eingeladen. Gemeinsam mit Dr. Reinking, Henning Cronemeyer und unserem Berliner Statthalter RA Marcus Gülpen hat der BVfK den Regierungsvertretern erklärt, wie wir die Situation sehen und wie unserer Meinung nach die Zukunft der GVO aussehen sollte, bzw. ob es überhaupt noch eine GVO geben soll. • Die Vermittlung von Fahrzeugen wird von den Herstellern immer wieder erfolgreich behindert. • Die Behinderung von Vertragshändlern führt in den Fällen, in denen diese mit freien Vermittlern zusammen arbeiten, automatisch zu einer (mittelbaren) Behinderung des freien Händlers. • Die freien Händler des BVfK können sich mit fast jeder rechtlichen Situation arrangieren. Grundsätzlich befürwortet der BVfK eine größtmögliche Freiheit, bzw. einen möglichst freien Wettbewerb. 17 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:46 Seite 18 TITELTHEMA AM ANFANG STAND DIE 1. PETERSBERGER INTERNETKONFERENZ 2005 Am Anfang stand die erste Petersberger Internetkonferenz am 3. Juni 2005. Der BVfK berichtete von den Sorgen der Händler angesichts der drohenden Verseuchung des Kfz-Internet mit unseriösen Angeboten. Die Börsen gelobten mehr Bemühen, doch die Beschwerden benachteiligter seriöser Händler rissen nicht ab – im Gegenteil: Ständig entwickelten fragwürdige Anbieter neue Tricks, um das Ranking zu erobern und die Geiz-ist-Geil Kundschaft zu (ver)locken: 1. Petersberger Internetkonferenz 3. Juni 2005 Phantomangebote, inflationäre Überführungskosten, Küchentischhändler und netto, netto, netto! 18 Der BVfK blieb am Ball. • Ermahnungen an fragwürdige Anbieter und sorglose Börsen. • Juristische Grundlagenarbeit. • Überzeugungsarbeit bei Öffentlichkeit, Händlern und Verbänden. 2006 gelang es, die ehrenwerte Akademie der Verkehrsanwälte auf das Problem aufmerksam zu machen: Der nächste Verkehrsgerichtstag in Goslar widmete sich schließlich auch diesem Thema und stellte „eine besorgniserregende Zunahme von Internetkriminalität“ fest. Nach zweitägigen Fachvorträgen und Diskussionen beschloss man in am 26. Januar 2007 in Goslar: Der Arbeitskreis empfiehlt die Schaffung eines Kodex. Dies sollte alsbald auf freiwilliger Basis der Internetmarktbetreiber oder durch Maßnahmen des Bundesjustizministeriums jeweils in Zusammenarbeit mit Verbraucherverbänden und den Verbänden des Automobil- handels geschehen. Der Kodex formuliert Grundsätze für ein transparentes, sicheres und faires Marktgeschehen. Die Marktplatzbetreiber verpflichten sich zur Einhaltung des Kodex. Diejenigen Marktplatzbetreiber, die den Kodex ganz oder teilweise ablehnen, müssen Abweichungen öffentlich und eingehend begründen. „Das ist der Durchbruch“ - glaubten die BVfK-Vertreter wohl gelaunt auf dem Rückweg bei Schneetreiben und Glatteis aus dem winterlichen Harz. Doch die Freude wich zunehmender Enttäuschung: Wo bleibt der Kodex? Wann passiert endlich etwas? Der BVfK fragte beim Goslarer Arbeitsgruppenleiter Dr. Reinking nach, wie es nun weitergehe. Der verwies auf den ADAC, der als wohl größter Beteiligter ge- M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:46 Seite 19 TITELTHEMA eignet schien, zu den Kodexberatungen einzuladen. Dort wiederum hieß es, man sei ja bereits mit den beiden großen Börsen durch das Projekt „Sicherer Autokauf im Internet“ in Kontakt, da werde man anknüpfen und sich melden. Der BVfK machte Druck in München und Berlin: „ Am 4. Mai zu den Petersberger Autotagen – das wäre doch eine gute Gelegenheit, den Kodex vorzustellen.“ Während die Umsetzung des ersten Punktes der Goslarer Beschlüsse „Der Arbeitskreis empfiehlt die Schaffung eines Kodex“ keine Vorgaben für die Art und Organisation des Zustandekommens des Kodex-Ko- Knapp 1,5 Jahre später diskutierte man zwar wieder einmal mit den Hauptbeteiligten auf dem Petersberg, doch es sollte noch Monate dauern, bis es dann Mitte September soweit war und ein Kodex präsentiert wurde. Verkehrsgerichtstag 2007 – Argumentieren und Flagge zeigen mitees machte, verstieß die nun auf Mahnung des BVfK endlich begründete Entwickler-Runde – fälschlicherweise als „Kodex-Initiatoren“ bezeichnet, zum ersten Mal gegen die Goslarer Beschlüsse: Der vom Arbeitskreis definierte Entwicklerkreis wurde zum Teil ausgegrenzt. Weder Verbände, noch die zur Selbstverpflichtung angehaltenen InternetBörsen wurden vollständig berücksichtigt. Die Zeit verrann. Die Zustände wurden immer schlimmer. Die BVfK-Mitglieder riefen verzweifelt: „Wenn wir uns als einzige an die strengen BVfK-Regeln halten müssen, halten wir das nicht mehr lange durch – die Ganoven machen die Geschäfte.“ und fordern die BVfK-Juristen zu hartem Durchgreifen auf. Doch auch dort erkennt man immer wieder, wie begrenzt die rechtlichen Möglichkeiten sind, gegen die Schummler vorzugehen, wenn die Impressen keine zuverlässige Auskunft über die wirklich Verantwortlichen geben. Frühjahr 2008. Über ein Jahr nach den Beschlüssen des Verkehrsgerichtstages war nichts passiert. Immer noch kein Kodex, der die Börsen zu konsequentem Qualitätsmanagement verpflichtet. Der Kodex? „Nein, das war nicht der vom Verkehrsgerichtstag beschlossene Kodex, in dem sich die Börsen verpflichten - das ist eine Diskreditierung und ein Diktat an den Autohandel.“ Resümiert der BVfK seine 8-seitige Stellungnahme mit einer Vielzahl konkreter Hinweise, Forderungen und Informationen, um die der ADAC gebeten hatte, die jedoch zur großen Enttäuschung im Wesentlichen unberücksichtigt bleiben. Es wird zunehmend dramatisch: Inzwischen sind besonders die Freien Kfz-Händler von den Börsen abhängig geworden, wie eine Tankstelle an die Anbindung ans Straßennetz. Dennoch machen sie kaum Gewinne, da immer mehr Kunden zuvor mit fragwürdigen Methoden abgefangen werden. Dem entsprechend deckt der BVfK immer wieder gerissene Internet-Betrügerbanden auf, welche Verbraucher und seriöse Händler um Millionen schädigen. Schließlich greift man zum letzten Mittel: Rechtliche Schritte gegen mobile.de – dem nach Händlermeinung Hauptübeltäter. Das Berliner Landgericht stimmt der BVfK-Rechtsauffassung zu: Die Börsen REGELUNGSPUNKTE DES KODEX LAUT VERKEHRSGERICHTSTAG 2007 sind in der Haftung für rechtwidrige Angebote. Sie müssen ihren Laden sauber halten. Die Kammer regt jedoch eine Schonfrist an: „Gebt dem Kodex eine Chance.“ Am 16. September in Frankfurt ist es soweit: ADAC, ZDK, Wettbewerbszentrale, Autoscout24 und mobile.de stellen ihren Kodex vor. Aus der von den Börsen geforderten Selbstverpflichtung ist ein Anforderungskatalog an die Händler geworden. Diese dürfen keine Anzahlungen mehr nehmen und müssen Unfallautos und Exportangebote nun in eine spezielle Rubrik einstellen. Viel Negatives und Verpflichtendes für die Händler – anders hingegen bei den Börsen: Nicht einmal die Mindestforderungen – garantierte Bearbeitungszeit gemeldeter Falschinserate und vollständige Impressen bei allen Händlern werden erfüllt. Es fehlt an verbindlichen Vereinbarungen, um die Börsen zu wirksamen Maßnahmen zu zwingen, bzw. zur Verantwortung ziehen zu können. MOBILE.De startet im September 2008 einen Anzeigenkampagne: Wir haben 30.000 zufriedene Händler. Der BVfK konstatiert: Das stimmt nicht! Der Internetkodex – ein Meilenstein? Man wird sehen. Vielleicht ist es ein Anfang. Vielleicht ist es das derzeit Optimale und vielleicht besteht das Gute darin, dass nun ein Anfang gemacht ist. • Identifikation der Anbieter • Pflichtangaben zur konkreten Beschreibung des Fahrzeugs • Definitionen für Beschaffenheitsangaben • transparentes System zur Bewertung der Anbieter • Verhinderung von unseriösen Angeboten • Hinweise auf sichere Zahlungsabwicklung, insbesondere auf das Vorleistungsrisiko. AN JETZT 2.Deut s MELDE N! u to r e c c he r A h t s t ag 1 9 2TA0G0 z r ä E D M 9.-20. ERAUTORECHTS EUTSCH WWWD 19 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:47 Seite 20 TITELETHEMA FORDERUNG AN DIE INTERNETBÖRSEN 1. Ausbau des Qualitätsmanagements. I. Eingangsfilter für Schlüsselbegriffe Netto, Export, Überführungskosten, Anzahlung II. Impressumsfelder = Pflichtfelder INTERNET KODEX MEHR, ALS NUR EIN GU 16. September 2008. In Frankfurt stellen die großen Börsen, der ADAC, der ZDK und die Wettbewerbszentrale ihren gemeinsam entwickelten Kfz-Internet-Kodex vor. III. Identifikationsdokument für gewerbliche Anbieter IV. Küchentischhändler: Anzahl freier Privatangebote je Person, je Telefonnummer, je E-Mail-Adresse reduzieren ( 4 mal p.-a.) 2. Garantierte Bearbeitungszeit von fehlerhaften Inseraten innerhalb von 24 Stunden. 3. Umsetzung der Beschlüsse des Verkehrsgerichtstag 2007: I. Identifikation der Anbieter II. Pflichtangaben zur konkreten Beschreibung des Fahrzeugs III. Definitionen für Beschaffenheitsangaben IV. transparentes System zur Bewertung der Anbieter V. Verhinderung von unseriösen Angeboten VI. Hinweise auf sichere Zahlungsabwicklung, insbesondere auf das Vorleistungsrisiko. VII. Einrichtung einer Online-Streitschlichtungsstelle 4. Übernahme der vom BVfK empfohlenen Auswahlkriterien bei Neuwagen. a. Lagerfahrzeugen b. Vorlauffahrzeugen c. Bestellfahrzeugen (Lagerfahrzeuge sind solche, die am Geschäftssitz oder Standort des Anbieters vorhanden sind, Vorlauffahrzeuge sind solche, die vom Anbieter bereits fest bestellt und in bestimmter Zeit verfügbar sind, Bestellfahrzeuge sind solche, die frei konfigurierbar sind.) 5. Einrichtung einer „Veto-Kommission“ zwecks kurzfristigen Abschaltens eindeutig betrügerischer Angebote. 20 Stolz berichtet mobile.de-Senior Sales & Advertising-Director Stefan Gaul: „Wir haben personell aufgerüstet – gestern gab es keine unbearbeiteten Reklamationen mehr!“ Der BVfK prüft und stellt fest: Wenige Mouseclicks und der erste, leicht zu findende Wettbewerbsverstoß flimmert auf der mobile.de Website: Während im Angebot eines Audi Q7 als Anbieter eine „MAVL Group“ genannt wird, findet der Betrachter in der Adresszeile des Impressums darunter: „Firma: Brautmode Veronica“. Diese irreführenden Angaben wären nach Meinung des BVfK mit wenigen Programmierschritten zu vermeiden. Daher ist die Feststellung des Verkehrsgerichtstag 2007 nach wie vor aktuell: „Es ist eine besorgniserregende Zunahme von Betrugsfällen und Missständen ... festzustellen.“ Nicht nur schummelnde Nettoanbieter und Küchentischhändler machen seriösen Händlern unlautere Konkurrenz. Am Beispiel von Multi-Cars-System (MCS), welche auf BVfKVeranlassung von der ZDF-Sendung WISO am 11.08.2008 als betrügerisch enttarnt wurden, machte der Verband deutlich, wie leicht es in der virtuellen Internet Welt möglich ist, mit wenig Aufwand einen falschen Anschein zu erwecken. Der BVfK deckt regelmäßig solche Betrugsskandale großen Ausmaßes auf, der zu schätzungsweise 10.000 Geschädigten pro Jahr führt, die dem Markt ganz oder teilweise als Kunden entzogen werden. Dem Kodex kann man derzeit nur wenig Gutes bescheinigen. Man kann wohl eher von einem hoffnungsvollen Anfang in die richtige Richtung, als von einer Zeitenwende sprechen. M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:47 Seite 21 TITELTHEMA Zu den Punkten des Kfz-Internet-Kodex* *der Kodex im Detail siehe www.serioeser-autokauf.de A Unscharf: Wenig Verbindliches bei der Pressekonferenz der Kodex-Entwickler X IN GUTER ANSATZ? Eine verbindliche Selbstverpflichtung der Börsen, in dem Umfang, wie sie der BVfK seit langem fordert, kann nicht erkannt werden. Dies wird z.B. an den Kodex-Regelungen zum vollständigen und wahrhaftigen Impressums deutlich: Hier verpflichtet man sich lediglich bei Neuanmeldungen zu verbindlicher Kontrolle. Entsprechend korrigierte mobile.de-Senior Sales & AdvertisingDirector Stefan Gaul seine wenige Tage vor Kodex-Präsentation vor dem Berliner Landgericht erläuterte Regelung, zukünftig von den Händlern eine Gewerbeanmeldung anzufordern, dahingehend, dass sich diese Kontrolle lediglich auf Neuanmeldungen beziehen würde. Somit bleibt vor dem Hintergrund, dass die meisten bereits „drin sind“ die Hoffnung der BVfK-Juristen auf zukünftig bessere Ahndung fragwürdiger Händler wohl vorläufig unerfüllt. Anzahlungen: „...Händler verlangen keine Anzahlungen...“ Hierzu der BVfK: – Ein generelles Anzahlungsverbot ist nicht praktikabel. Es schränkt die Möglichkeiten kaufmännischen Handels unnötig und nicht hinnehmbar ein. Vor dem Hintergrund, dass das generelle Verlangen von Anzahlungen häufig Indiz für betrügerische Machenschaften ist, sollte festgelegt werden, dass „...keine ungesicherten Anzahlungen...“, verlangt werden. Zudem sollte sich dies nur auf nicht bereits im Besitz des Händlers befindliche Bestellfahrzeuge beziehen. Gebrauchtwagen sollten hiervon ausgenommen sein. Hier gehören angemessene Anzahlungen eher zur Regel. Dies kann nicht untersagt werden. Der BVfK wird mittels ein Anzahlungsregelung, bzw. – garantie eine praxisgerechte Lösung vorstellen. Auslieferung: „...Nach erfolgreichem Vertragsschluss erhält der Käufer gegen Zahlung des Kaufpreises unmittelbar das Fahrzeug...“ Hierzu der BVfK: – Auch diese Regelung widerspricht der gängigen Praxis. Sie berücksichtigt solche Verträge nicht, bei welchen z.B. noch Umbauten, Reparaturen etc. vereinbart wurden. Austauschmotor: „...Ist das Fahrzeug mit einem Austauschmotor ausgestattet, so ist dies kenntlich zu machen...“ Hierzu der BVfK: – Diese Vorschrift ist unnötig, wie unsinnig. Warum soll ein Händler gezwungen werden, einen i.d.R. wertverbessernden Faktor anzugeben? D So lange diese und andere Maßnahmen ausbleiben bzw. nur im Ansatz erfolgen, kann dem Kodex-Versprechen: „Die Anzeigenbörsen ergreifen zumutbare Maßnahmen, um unseriöse Anzeigen und Anbieter zu identifizieren und diese von den Plattformen auszuschließen“ nach Verbandsmeinung keine Umsetzung bescheinigt werden. Der BVfK kritisiert daher, dass der Kodex hinsichtlich der Verpflichtung der Kfz-Internet-Börsen nicht einmal die gesetzlichen Erfordernisse beinhaltet. Auf Händlerseite hingegen werden im Kodex zum Einen die gesetzlichen Vorschriften umfangreich aufgeführt, darüber hinaus fordert man auch von den Händlern z.T. Unsinniges, oder nicht Praktikables, welches, wie man derzeit im Zusammenhang mit den mobile.de-Rubriken „Unfall“ sowie „Export / Gewerbe“ erlebt, auch noch zu neuen Abmahnungen mit fragewürdigem Hintergrund führt. Im Anschluss kritische Anmerkungen des BVfK einzelnen Details des Kodex in alphabetischer Reihenfolge. Definition „Defekte“: „Fahrzeug mit unrepariertem technischen, elektronischen oder optischen Defekt, soweit kein Unfallschaden vorliegt (z. B. Kupplung, Getriebe, Klimaanlage etc.); auf diesen Umstand ist in der Fahrzeugbeschreibung gesondert hinzuweisen. Hierzu der BVfK: – Diese Definitionen stehen im Widerspruch zur Spruchpraxis der Gerichte, wie auch zur Wirklichkeit. Hier fehlt die zuvor bereits aufgeführte Einschränkung: „Normaler Verschleiß, normale Abnutzung und Bagatellschäden fallen nicht darunter...“ Entscheidend ist die Mangelhaftigkeit nach § 434 BGB. Der Käufer kann ein Fahrzeug in einem Zustand erwarten, wie es bei dem jeweiligen Alter und der jeweiligen Laufleistung üblich ist. Nicht jeder Defekt ist ein kaufrechtlicher Mangel. E Endpreise: „... Die Preisangabe muss den tatsächlichen Bruttoendpreis einschließlich der Mehrwertsteuer und sämtlicher Nebenkosten enthalten...“. Hierzu der BVfK: – Hier müsste „obligatorischen“ vor Nebenkosten ergänzt, bzw. eingefügt werden. Definition „Endpreis“ : „... im Feld „Endpreis“ sind Preise gem. § 1 PAngV anzugeben, d.h. insbesondere Bruttopreise einschl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie einschl. aller Neben- und Zubehörkosten (bspw. Überführungskosten) zulässig...“ Hierzu der BVfK: – Hier muss ergänzt werden: „...einschl. aller obligatorischen Neben- und Zubehörkosten...“ Optionale Kosten / Aufwendungen können zusätzlich gefordert werden. EU-Import: „...muss der Händler offenlegen, wenn es sich bei den Fahrzeugen um einen EU-Import handelt...“ Hierzu der BVfK: – Das ist umstritten, gibt möglicherweise auch Probleme mit der EU wg. Behinderung des freien Warenverkehrs. Der BVfK geht davon aus, dass die Gerichte diese Frage zukünftig anders beurteilen. EU-Import/Re-Import: „...Das Fahrzeug ist ursprünglich nicht für den deutschen Markt vorgesehen und wird aus dem EU-Ausland wieder in den deutschen Markt eingeführt..“. Hierzu der BVfK: – „Wieder“ war früher einmal und ist heute überwiegend unzutreffend. Definition „Exportfahrzeug“: „...Ein Fahrzeug, das grundsätzlich für die Ausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland bestimmt ist....“ Hierzu der BVfK: – Sind damit auch EU-Binnenmarktlieferungen gemeint? Die fallen nach dem Verständnis der meisten Händler nicht unter „Export“. F Fahrzeugkategorien: „...Die Händler verpflichten sich, die von ihnen inserierten Fahrzeuge entsprechend der im Glossar zu diesem Kodex definierten Fahrzeugkategorien – Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge, Tageszulassung, Jahreswagen, Vorführwagen, Oldtimer – wahrheitsgemäß zuzuordnen und Inserate für Fahrzeuge in nicht passenden Kategorien zu unterlassen...”. Hierzu der BVfK: – Hier müsste es zumindest ergänzend heißen: „ ... und die Börsen kontrollieren dies mittels entsprechender Techniken...“ Fotos: „Händler verwenden bei Gebrauchtwagen grundsätzlich nur eigene Bilder oder Originalfotos und bei Neuwagen vorzugsweise eigene Bilder, die bei Vorratsfahrzeugen das jeweils angebotene Fahrzeug zeigen. Soweit die Händler bei Neufahrzeugen fremde Katalogbilder nutzen, geschieht dies nur, wenn die dafür erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse vorliegen und auf die abweichende Quelle (z. B. Katalogbild) der Bilder klar erkennbar hingewiesen wird.“ Hierzu der BVfK: – Die vorliegenden Formulierungen berücksichtigen die Urheberrechtslage nicht ausreichend und kann zu gefährlichen Missverständ- nissen führen. Händler können sich veranlasst sehen, Fotos unter Verletzung von Urheberrechten zu verwenden, was i.d.R. hohen Schaden nach sich zieht. G Garantie: „...Eine Herstellergarantie beginnt mit dem Tag der Erstzulassung...“ Hierzu der BVfK: – Das ist falsch. Garantiebeginn immer dann, wenn die „Sphäre“ des Herstellers verlassen wird. Das kann die Erstzulassung sein, ist jedoch vielfach auch ein früherer Termin. Garantiebeginn ist jedoch nicht der häufig vom Hersteller willkürlich gewählte Tag, wie etwa der Tag der Registrierung oder Übergabeinspektion beim Vertragshändler. Garantieverkürzung: „...Bei der Herstellergarantie handelt es sich um .... Soweit zutreffend, ist auf die Verkürzung der Herstellergarantiefrist insbesondere bei EUNeufahrzeugen hinzuweisen, wenn diese Garantie im 21 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:47 Seite 22 TITELTHEMA Zu den Punkten des Kfz-Internet-Kodex* Grundsätzlich: Das am 16. September 2008 in Frankfurt Vorgestellte ist nicht der Kfz-Internet-Kodex, den der Verkehrsgerichtstag 2007 gewollt und beschlossen hat. *der Kodex im Detail siehe www.serioeser-autokauf.de Aus dem Beschlußprotokoll des Verkehrsgerichtstages geht eindeutig Zeitpunkt der Bewerbung um mehr als 14 Tage verkürzt ist...“ Hierzu der BVfK: – Eine solche Regelung lässt sich in der Praxis nicht umsetzen, da es hierzu häufig an Informationen fehlt. Gewerblicher Vorbesitz: „... Es ist weiterhin zu kennzeichnen, ob das Fahrzeug gewerblich genutzt wurde. Dazu gehören z. B. Mietwagen, Taxi- und Fahrschulfahrzeuge...“ Hierzu der BVfK: – Der Begriff „gewerbliche Nutzung“ ist viel zu weit gefasst. Dann müssten auch Fahrzeuge von Architekten, Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern etc. in dieser Kategorie aufgenommen werden. Dies ist wirklichkeitsfremd, da 2/3 aller Neuzulassungen – entsprechend später auch 2/3 aller Gebrauchtwagen im weiteren Sinne, wie auch aus steuerlicher Sicht gewerblich sind. Außerdem ist vor dem Hintergrund der Tatsache, dass überwiegend 6-Monate alte Mietwagen in hervorragendem Zustand auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu finden sind, über diesen Punkt generell nachzudenken. I Impressum: „...Die Anzeigenbörsen fordern grundsätzlich bei der Anmeldung zur Plattform von den Händlern Gewerbeanmeldungen oder Registerunterlagen an..“ Hierzu der BVfK: Dies muss auch für alle bereits angemeldeten Händler gelten. Die derzeit bestehende „freie Gestaltbarkeit“ des Impressums ist zu verhindern. Änderungen können nur i.V. mit entsprechenden behördlichen oder notariellen Dokumenten vorgenommen werden. Änderungen von Firmenbezeichnung und oder Inhaber/Geschäftsführer müssen zwangsläufig zu einer neuen Registrierung führen. K Kategorien: „...Die Anzeigenbörsen verwenden die für diesen Kodex entwickelten Kategorien: Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge, Tageszulassung, Jahreswagen, Vorführwagen, Oldtimer, Unfallwagen...“ Hierzu der BVfK: – Bei Neufahrzeugen muss es Unterkategorien für Lagerfahrzeuge, Vorlauffahrzeuge und Bestellfahrzeuge geben. L Definition „Laufleistung“: „...anzugeben ist die tatsächliche Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs, außer diese wird explizit eingeschränkt (bei AT-Maschinen mit geringerer Laufleistung...“ Hierzu der BVfK: – das öffnet die Tür für falsche Angaben! KM-Angaben müssen Gesamtlaufleistung nach Angaben des Vorbesitzers sein. Es sollte auch die Möglichkeit bestehen, bei Angaben zur Laufleistung „unbekannt“ einzutragen. Dies dürfte dann natürlich nicht zu einer Verbesserung der Platzierung im Ranking führen. Gebrauchtfahrzeuge ohne Laufleistungsangabe müssten dann immer am Ende des Rankings stehen. U Überführungskosten: „... Hierzu zählen insbesondere auch die Überführungskosten. Unzulässig ist es daher, ein Fahrzeug mit dem Hinweis „zzgl. Überführung“ anzubieten oder zu bewerben...“ Hierzu der BVfK: – Hier müsste ergänzt werden: „sofern diese nicht optional sind.“ 22 Definition „Unfallfahrzeug“: „...Fahrzeug mit erheblichem (Vor-) Schaden, z. B. durch Verkehrsunfall, Brand, Hagel oder Wasser, unabhängig davon, ob das Fahrzeug repariert oder unrepariert veräußert werden soll. Ein entsprechender Hinweis ist erforderlich; bei unrepariertem Schaden ist dieser durch Bilder zu dokumentieren ...Normaler Verschleiß, normale Abnutzung und Bagatellschäden fallen nicht unter den Begriff „Unfallwagen“. Bagatellschäden sind nur geringfügige äußere (Lack-) Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering ist...“ Hierzu der BVfK: – Ein Unfallschaden kann durch Bilder nicht hinreichend exakt beschrieben werden. Dies ist vollständig nur durch ein Gutachten möglich: I. Der Begriff „erheblich“ ist undefiniert. II. „Verkehrsunfall, Brand, Hagel oder Wasser“ – hier sind möglichst genaue Definitionen notwendig. III. „Ein entsprechender Hinweis ist erforderlich; bei unrepariertem Schaden ist dieser durch Bilder zu dokumentieren...“ Bilder können genauso informieren, wie auch täuschen. Eine vollständige Aufklärung ist nur durch ein Gutachten möglich. IV. Zu Bagatellschäden: Ungenaue, problematische Definition. Der BVfK ist der Meinung, dass die Diskussion über Beulentiefe und - größe, wie auch Umfang des Vorschadens nicht zielführend ist und vertritt die Ansicht, das die merkantile Wertminderung neben einer möglichen Mangelhaftigkeit einer Unfallreparatur zum Beurteilungskriterium für die Frage hinsichtlich der Angabepflichten von „Unfallschäden“ werden sollte. Unfallschäden: „...Die Angaben dürfen den Schaden nicht bagatellisieren, der Schaden soll durch ein Foto dokumentiert werden. Ein Fahrzeug darf nur als „unfallfrei“ angeboten werden, wenn der Händler sich von diesem Umstand überzeugt hat und er hierfür auch rechtlich einstehen kann und will....“ Hierzu der BVfK: – Der Begriff „unfallfrei“ ist nicht hinreichend definiert. Nach Ansicht des BVfK darf er bei derzeitiger Rechtslage nur in wenigen Ausnahmesituationen Anwendung finden. Diese Empfehlungen führen zwangsläufig zu Streit und Problemen. Es kann nicht erkannt werden, warum ein Foto beigefügt werden muss. Fotos haben keine wirkliche Aussagekraft über die Schwere eines Unfallschadens. Sie können sogar bei geschickter Aufnahme zur Täuschung dienen. Der vollständigen Aufklärung kann nur ein Gutachten dienen. V Definition „Vorführwagen“: „...Das Fahrzeug ist auf einen Händler zugelassen und dient ausschließlich Vorführzwecken. Es handelt sich dabei um ein Gebrauchtfahrzeug.“ Hierzu der BVfK: – Das ist vielfach unzutreffend. Es gibt unterschiedlichste Definitionen für Neu- und Gebrauchtwagen. Steuerlich und im Sinne der PKW-ENVKV sind Vorführwagen immer noch Neuwagen. Stellungnahme Autoscout 24 VIER SCHRITTE ZUM UNVERSEUCHTEN INTERNET Das Qualitätskonzept von Autoscout 24 „AutoScout24 arbeitet schon immer aktiv daran, seine heute über elf Millionen Nutzer vor Betrugsversuchen zu schützen. Um Betrugsversuche erfolgreich zu verhindern, haben sich vier Wege als besonders effektiv erwiesen: Zunächst setzen wir ein wohl einmaliges, selbstlernendes Computersystem ein. Dieses basiert auf neuesten technologischen Errungenschaften und prüft kontinuierlich die in der Datenbank befindlichen Inserate auf Plausibilität. Das System ergänzt vorgegebene Parameter laufend um neu erlernte Betrugsversuche. Stuft das System ein Inserat als klaren Betrugsversuch ein, so wird das Inserat umgehend gelöscht. Zum Zweiten erhalten wir personelle Unterstützung von unserem AutoScout24 Customer-Care-Team. Diese Kollegen prüfen diejenigen Inserate nochmals händisch, die das System als „fragwürdig“ eingestuft hat. Das Internet ist jedoch ein sehr schnelllebiges Medium. Das zeigt sich vor allem auch bei einer so großen Datenbank wie der von AutoScout24. Rund 1,8 Millionen Fahrzeugangebote finden sich aktuell im Bestand. Daher gehen wir noch einen dritten Weg, indem wir unsere Nutzer an den entscheidenden Stellen im Suchprozess aufklären und sensibilisieren. So findet sich in nahezu jeder Detailansicht eines Inserates unser „Sicherheitsbutton“. Über diesen gelangt jeder User automatisch zu einem zentralen Artikel zur Betrugsproblematik. Erstellt und regelmäßig aktualisiert von unserer Redaktion. Dass diese Hinweise aktiv angenommen werden, zeigt uns das Kundenfeedback. M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:48 Seite 23 TITELTHEMA hervor, dass ein Kodex entwickelt werden soll, in dem die Kfz-Internet-Börsen untereinander Regeln vereinbaren, nach welchen die Börsen ihre Geschäfte praktizieren (siehe S.18). Vorgestellt hingegen wurde ein Kodex für die Händler. LANDGERICHT BERLIN KLÄRENDES ZUR BÖRSENHAFTUNG 10. September 2008 – Die Justiz ist gefordert Die wesentlichen Ergebnisse der Verhandlungen gegen mobile.de/ebay motors: Zu guter Letzt werden wir von unseren Usern unterstützt: Über die in jeder Detailansicht eingebundene Funktion „Falschinserat melden“ zeigen sie uns auffällige Inserate an. Auch um diese kümmert sich dann umgehend unser Customer-CareTeam und nimmt sie ggf. aus dem Angebot. Sollte ein Inserent wiederholt mit Inseraten zum offensichtlichen Betrugsversuch auffallen, wird seine E-Mail-Adresse von uns gesperrt.“ • Rechtliche Standpunkte des BVfK nicht angezweifelt. Börsen haften für Nettoangebote und andere Falschinserate – kein Widerspruch zu BGH-ebay-Entscheidungen ersichtlich (Internet-Plattformbetreiber sind in der Haftung). • Haftung (Störer- und Täterhaftung) sowie Prüfungspflicht auf Seiten der Börsen unwidersprochen. • Mobile.de verspricht: Ab 16. September (Veröffentlichung des Internet-Kodex) soll es keine Nettoangebote mehr im allgemeinen Teil geben. Nun endlich wirksames Vorgehen gegen alle Falschinserate. Dr. Nicola Carbonari, CEO AutoScout24 • Schonfrist eingeräumt: Intenet-Kodex rettet mobile.de/ebay-motors vorübergehend vor einstweiliger Verfügung. • Hoffnungsfaktor Internet-Kodex: Gerichtsverfahren sorgt für erfreuliche Präzisierung des Kodex: Händlerpflichten ziehen Börsenverantwortung nach sich. • Klärendes zur Beweislast: Existenz von Filtersoftware grundsätzlich und allgemein erkannt. Gegenteiliges müsste der Börsenbetreiber beweisen. Ein Zurückziehen auf das pauschale Behaupten, eine Filtersoftware gäbe es nicht, wird nicht akzeptiert. BVfK-Juristen beim Berliner Landgericht: Rechtsanwalt Marcus C. Gülpen und Rechtsanwalt Henning Cronemeyer Neue Kooperation Auktion und Markt Kooperation Auktion und Markt / AUTOBID. BVfK-Mitglieder genießen eine Vielzahl von Vorteilen bei Gewerbepartnern und verschaffen sich dadurch einen (legalen) Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz. Nun konnte ein besonders interessanter Vertrag mit dem Wiesbadener Auktionshaus Auktion und Markt vereinbart werden, welcher deren Internetplattform AUTOBID betrifft. Es geht um das Vermeiden von ärgerlichen Auseinandersetzungen, wenn das ersteigerte Auto nicht den Erwartungen entspricht. Hierbei ist AUTOBID in zweifacher Hinsicht gefordert: dem Kreis der Einlieferer ausgeschlossen. Die gilt nun nicht mehr für BVfK-Mitglieder. Man erkennt also auch hier das erfolgreiche Qualitätsmanagement unseres Verbandes bei der Auswahl der Mitglieder an. 2. Bei der Bearbeitung von Reklamationen: Seit dem GW-Kongress 2006 in Hannover war es kein Geheimnis mehr: Dort trat ein DB-NL-VKL auf und brüstete sich mit dem Entsorgungsinstrument Versteigerung, bei dem man so manche faule Gurke unterschieben kann. Der Herr schien nicht zu wissen, dass der im B2B-Geschäft zulässige Gewährleistungsausschluss nicht die Haf- tung für arglistige Täuschung umfasst. Derweil der VKL in Hannover glänzte, bearbeiteten die BVfK-Juristen nämlich bereits mehrere Akten, welche den Betrugsverdacht nahe legten. Mit solchen Fragen wird sich zukünftig ggf. auch die BVfK-Schiedsstelle beschäftigen. Das besondere an dieser Vereinbarung: Bei AUTOBID erkennt man den Spruch der BVfK-Schiedsstelle ohne Wenn und Aber an. Das bedeutet: Schnelle, günstige und pragmatische Lösungen statt endloser, quälender Rechtsstreitigkeiten. 1. Bei der Auswahl der Einlieferer. Auf Grund schlechter Erfahrungen mit freien Händlern allgemein hatte man diese aus 23 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:49 Seite 24 BVFK-AKTUELL BVFK-KOMPETENZ-TEAM UND BVFK-VERWALTUNGSRAT Zur Präzisierung der programmatischen Verbandsarbeit wurde das BVfK-Kompetenzteam gegründet, welches sich neben dem Jahreskongress mindestens ein weiteres Mal pro Jahr trifft, um die wichtigen Themen zu erörtern. Ralf Zimmer, 48 Jahre, AutoCollection, Bonn www.autocollection.de Alfred Seger, 54 Jahre, Seger Automoblie, Würzburg www.seger-automobile.de Marcus W. Gülpen, 46 Jahre, Rechtsanwalt Kanzlei Gülpen & Garay, Berlin www.guelpen-garay.de Jürgen Kupfer, 33 Jahre, Automobile Kupfer, Neckartenzlingen www.automobile-kupfer.de „Ich wirke beim BVfK mit weil es der einzige Verband ist, der die Interessen der freien Händler neutral und unabhängig vertritt und ich praxisbezogen meine Erfahrungen aus der langjährigen Handelstätigkeit einbringen kann“. BVFK – DER VERBAND WÄCHST WEITER Michael Mittelstädt, 38 Jahre, MM Sports, Dortmund www.mmsports.de „Im BVfK-Kompetenzteam stehe ich als Bindeglied zur Einkaufsmannschaft der Germancars AG zur Verfügung.“ Nach wie vor steigt die Zahl der BVfK-Mitglieder. Der BVfK erwartet zum Jahresende ein Überschreiten der 900er Marke, für das kommende Jahr ist dann die Begrüßung des 1.000sten Neumitgliedes geplant. Neue BVfK-Verwaltungsräte Auf der Mitgliederversammlung am 4. Mai 2008 stand turnusgemäß die Wahl der Mitglieder des BVfK-Verwaltungsrats an: Nach 8 Jahren verdienstvoller Tätigkeit wurde Holger Frank, Mitgründer des BVfK, wie auch Thomas de Kiff und Melanie Nehl, die jeweils 4 Jahre Mitglied des BVfK-Verwaltungsrat 24 waren, mit Dank verabschiedet. Neu gewählt wurden Norbert Krull von CNK Automobile, Kai Strehlau vom Autohaus St. Augustin und Rechtsanwalt Henning Cronemeyer. Im Amt bestätigt wurden: Johann Reichwald, Hans Joachim Ahnert und Marc Juntermanns. Matthias Gräfe, 49 Jahre, Gebraucht-Wagen-Zentrum Erfurt www.Gebraucht-Wagen-Zentrum.de „Da ich seit fast der 1. Stunde Mitglied im BVfK bin möchte ich meine Mitarbeit verstärken. Meine Schwerpunkte sollten dabei sein, unlauterer Wettbewerb in Autobörsen, Schutz der Händler vor so genannten Abzockern, wie z. B. die GEZ und Qualitätsmanagement im Test der einzelnen Garantiegesellschaften.” M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:51 Seite 25 Peter Rindsfus, 47 Jahre, Rechtsanwalt Kanzlei Peter Rindsfus, Hamburg www.ra-rindsfus.de „Im BVfK möchte ich meine umfassenden Kenntnisse im Bereich des Autorechts dafür einbringen, um die Mitglieder rechtlich kompetent zu unterstützen.“ Henning Cronemeyer, 35 Jahre, Leiter Rechtsabteilung des BVfK und BVfKVerwaltungsrat „Ich möchte mich in den BVfK einbringen, da dieser den Mitgliedern helfen kann, ihre Ertragssituation zu verbessern." Harald M. K. Wandel, 41 Jahre, Rechtsanwalt in der Kanzlei Böttcher Parbs - Wandel Notar und Rechtsanwälte, Bremen www.bremeranwaltskanzlei.de Stephan Baitzel, 28 Jahre Mitarbeiter des Bundesverband freier Kfz-Händler „Ich werde mich für die Mitglieder des Verbandes einsetzen, mit denen ich täglich Kontakt habe, da diese auch gehört werden möchten“. Johannes Vogel, 48 Jahre, auto-hits.de, Wiesbaden www.auto-hits.de „Ich möchte mich in das BVfK-Kompetenzteam einbringen, da ich aufgrund meiner vielfältigen Erfahrungen davon überzeugt bin einen Beitrag für die immer komplexer werdenden Themen des modernen Autohandel leisten zu können.“ Kai Strehlau, 44 Jahre, BVfK-Verwaltungsrat, Autohaus Sankt Augustin www.gepflegte-automobile.de Norbert Krull, BVfK-Verwaltungsrat C.N.K. Handelsagentur, Itzstedt www.cnk-handelsagentur.de Marc Juntermanns, 36 Jahre, BVfK-Verwaltungsrat, Autohaus Juntermanns, Korschenbroich www.juntermanns.de „Ich möchte mich im BVfK für die Erarbeitung sowie Umsetzung von rentablen Konzepten und die Herstellung von profitablen Geschäfts-Kontakten einsetzen.“ Jens Engelhardt, 45 Jahre, Engelhardt Automobile, Bremen „Ich möchte mich im BVfK dafür einbringen das leider immer noch schlechte Image freier Kfz-Händler in der Öffentlichkeit aufzupolieren.” Hans Theisen, Rechtsanwalt Kanzlei Hans Theisen, Dresden www.theisen-ra.com Hans-Joachim Ahnert, BVfK-Verwaltungsrat, Rechtsanwalt, Düsseldorf „Jeder, der ein Auto sucht, soll wissen, dass er in jeder Hinsicht mit dem Kauf bei einem BVfK-Händler alles richtig macht.“ „Zu meinen Schwerpunkten gehört das Vertragsrecht. Hierzu gehören sowohl die Fragen, wie Verträge oder Angebote zu gestalten sind, als auch die Fragen der Vertragsabwicklung, insbesondere das Gewährleistungsrecht. Fragen, die wohl jeden Händler tagtäglich berühren.“ Dieter Wiedemeyer, 54 Jahre, Wiedemeyer Automobile, Wetter www.wiedemeyer.biz „Ich würde gern dazu beitragen das Handling der Netto-Warenlieferungen ins EU-Ausland beherrschbarer zu machen“. 25 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:52 Seite 26 BVFK-VORORT HÄNDLERPORTRAIT Was schätzen Sie an den Leistungen des BVfK besonders? Die Kompetenz in allen Bereichen die uns Mitglieder betreffen. Als freier KFZ-Händler ein besseres Ansehen in der Öffentlichkeit zu genießen. - Und viele weitere Dinge, die alleine nicht durchsetzbar sind. Böhmobile Obere Seewiesen 20/1 71711 Steinheim-Höpfigheim Inhaber/Alter: Harald Böhm, 45 Jahre Mitarbeiter: 1 Standortqualität: Gewerbegebiet, kein Durchgangsverkehr. Der Vertrieb erfolgt über das Internet. Markenschwerpunkt: Mercedes Benz, Smart, Chrysler Spezialisierung: Gebrauchtwagenhandel Alter der Gebrauchtfahrzeuge: 12-18 Monate Ausbildung / Karriere / berufliche Herkunft: Ich habe eine Ausbildung als Bankkaufmann absolviert und habe dann bis 1992 bei einer Bank in verschiedenen Bereichen gearbeitet. Danach habe ich ein Immobilienbüro aufgebaut das im Jahr 2000 aufgegebenen wurde. Der KFZ-Handel wurde 1998 gestartet und hat sich so gut entwickelt, dass ab 2000 eine Konzentration nur noch auf den KFZ-Handel erfolgte. Mit dem KFZ-Handel wurde das langjährige Hobby zum Beruf gemacht. Wie viele Stunden pro Woche arbeiten Sie? ca. 50-60 Werden Sie von Familienmitgliedern unterstützt? Ja, ohne die Unterstützung ist das alles nicht zu bewältigen. Beträgt die Anzahl Ihrer Urlaubstage mehr als 20 oder weniger? Meist etwas mehr als 20 Tage, sofern es betrieblich möglich ist. Welches Hobbys haben Sie? An erster Stelle Familie. Dann Laufen, Radfahren und Kurzreisen. Und natürlich alles was mit Autos zu tun hat! Fahrzeuge im Bestand: ca. 25-30 Verkaufte Fahrzeuge p.a.: ca. 200-230 Welche Ziele verfolgen Sie? Persönlich immer gesund zu bleiben. Und beruflich einen gesunden Betrieb mit eigener Gewerbefläche in einigen Jahren an einen Familienangehörigen zu übergeben. Händler-/Endkundengeschäft: 50% / 50% w w w . h a e n d l e r- t r e f f . c o m 26 Was möchten Sie beim BVfK verbessert sehen? Noch mehr Anerkennung in der Öffentlichkeit und bei anderen Verbänden. M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:54 Seite 27 Santander Safe, die exklusive Kaufpreisversicherung. Was sind Ihre Stärken? Ich bin pünktlich und sehr zuverlässig. Außerdem tun wir nahezu alles für die Zufriedenheit unserer Kunden. Nennen Sie die drei von Ihnen meistgeschätztem Automagazine (Print & TV): Ich lese seit meinem 13. Lebensjahr immer Auto Motor Sport. Außerdem schaue ich gerne in die Autobild und ab und zu auch mal das Automagazin in Sat 1 oder Vox. Auf welche Leistung von sich sind Sie besonders stolz? Als Seiteneinsteiger ohne fremde Hilfe einen gesunden Betrieb aufgebaut zu haben. Was ist Ihr Wunsch an die Politik? Klarheit bei den innergemeinschaftlichen steuerfreien Lieferungen. Allgemein eine bessere Steuergerechtigkeit. Was ist ihr Wunsch an die Gesellschaft? Friede, Ehrlichkeit, Verständnis und Toleranz gegenüber allen Menschen, auch gegenüber denen, die durch harte Arbeit erfolgreich sind. So wird Versicherungsschutz Lücken los. +3% jährliche ! Wertanpassung Santander Safe schließt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls bei Ihrem Kunden eine wichtige Finanzierungs-Lücke. Die Lücke zwischen dem aktuellen Zeitwert und dem Kaufpreis für ein neues Fahrzeug. Sie profitieren davon, dass Ihr Kunde dank der Exklusivität Ihres Services sein Geld erneut bei Ihnen in ein Fahrzeug investiert. Sie profitieren von der höheren Kaufkraft trotz Verlust des Fahrzeuges. Sie profitieren von der optimierten Kundenbindung. Harald und Ute Böhm Schenken Sie uns eine Lebensweisheit! “Bei einem Geschäft müssen beide Parteien ein gutes Gefühl haben, nur dann war es ein gutes Geschäft.” Sie profitieren von der einfachen Abwicklung über Kosyfa. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Händler-Berater. Werte aus Ideen SANTANDER WELTWEIT IN ÜBER 40 LÄNDERN www.santander.de 27 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:56 Seite 28 BVFK-VORORT HÄNDLERPORTRAIT Beträgt die Anzahl Ihrer Urlaubstage mehr als 20 oder weniger? Leider viel weniger. Letztes Jahr war ich eine Woche tauchen in Ägypten. Dieses Jahr hatte ich noch keinen Urlaub. Welches Hobby haben Sie? Mein Beruf ist und war auch immer mein Hobby. Und wenn es die Zeit zulässt: Motorboot fahren, Tauchen, Fußball: Werder Bremen Welche Ziele haben Sie? Dass mein Sohn eines Tages mein Geschäft übernimmt und ich öfter Urlaub machen kann. Überwintern im Süden. Was sind Ihre Stärken? Verkauf, Beharrlichkeit, Sensibilität im Umgang mit Menschen. Engelhardt Automobile Vegesacker Heerstr. 178 28757 Bremen Fahrzeuge im Bestand: ca.15-20 Inhaber/Alter: Jens Engelhardt, 45 Jahre Verkaufte Fahrzeuge p.a.: ca.150 Mitarbeiter: 1 Endkunden-/Händlergeschäft: 70% / 30% Standortqualität: attraktiver Verkaufsplatz direkt an der Hauptstrasse Markenschwerpunkt: Alles was sich verkaufen lässt. Spezialisierung: Gebrauchtwagenhandel Ausbildung / Karriere / berufliche Herkunft: Fachabitur, Deutsche Bundesbahn Ausbildung und Beschäftigung, Fahrdienstleiter, Disposition, Personalmanagement. Seit 1994 selbstständiger Kfz-Händler. Alter der Gebrauchtfahrzeuge: ca. 3 Jahre Was schätzen Sie an den Leistungen des Verbandes besonders? Lobbyarbeit, Rechtssicherheit, Schutz vor unlauteren Wettbewerbern. Der BVfK stellt für mich und meine Kunden ein Aushängeschild für seriösen Autohandel dar. Nennen Sie die drei von Ihnen meistgeschätztem Automagazine (Print & TV): Auto Motor Sport, Street Magazine, „der Checker“(DMAX). Auf welche Leistung von sich sind Sie besonders stolz? Mein Geschäft ohne fremde Hilfe und Kredite nach und nach aufgebaut zu haben. Was ist Ihr Wunsch an die Politik? Weniger weltfremde Entscheidungen. Die Selbstständigkeit fördern. Eine einfachere und gerechtere Steuerpolitik. Was ist ihr Wunsch an die Gesellschaft? Nicht immer die Verantwortung woanders suchen. Mehr Zivilcourage. Hinsehen und Einbringen! Wie viele Stunden pro Woche arbeiten Sie? 50-55 Std. Werden Sie von Familienmitgliedern unterstützt? Ja, mein Sohn arbeitet im Betrieb mit. Profitieren von 5 Millionen Euro Kaufkraft Aktionär ab 5.000€ / Konzessionär ab 1.250€ Schenken Sie uns eine Lebensweisheit! „Oft sind die besten Geschäfte die, die man nicht macht.” JETZT A NMELDE he r 2.Deutsc E in k a u f s AG d e s B u n d e s v e r b a n d e s f r e ie r K f z - Hä n dler www.german-cars-ag.de 28 N! t Autorech s t ag rzCH2TSTA0GD0E9 ä M . 0 2 . 19 WDEUTSCHERAUTORE WW M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:58 Seite 29 HÄNDLERPORTRAIT Wie viele Stunden pro Woche arbeiten Sie? 40-50 Std. Werden Sie von Familienmitgliedern unterstützt? Ja. Beträgt die Anzahl Ihrer Urlaubstage mehr als 20 oder weniger? Mehr. Welches Hobby haben Sie? Rennsport, Fotografieren, Modellflugzeuge. Auto Magnus GmbH Schleissheimer Str. 222 80797 München Inhaber/Alter: Dany Hoffman, 34 Jahre Mitarbeiter: 6 Standortqualität: Zentral und gut sichtbar auf einer der Münchner Ausfallstraßen Markenschwerpunkt: US-Fahrzeuge: GM, Toyota-Lexus, Nissan-Infiniti, Ford usw Fahrzeuge im Bestand: ca. 20 Verkaufte Fahrzeuge p.a.: 250 Endkunden-/Händlergeschäft: 40% / 60% Ausbildung / Karriere / berufliche Herkunft: Dipl. Ingenieur, selbstständiger Fahrzeugimport. Seit 1998 selbstständiger Kfz-Händler. Spezialisierung: Neuwagen Welche Ziele haben Sie? Weitere Standorte zu etablieren. Was sind Ihre Stärken? Organisationstalent, Mitarbeitermotivation. Nennen Sie die drei von Ihnen meistgeschätztem Automagazine (Print & TV): Off-Road, Autobild Allrad, Top-Gear mit Jeremy Clarkson. Auf welche Leistung von sich sind Sie besonders stolz? An der Freude bei der Arbeit! Was ist Ihr Wunsch an die Politik? Wirtschaftliche Stabilität. Alter der Gebrauchtfahrzeuge: 12 Monate Was ist ihr Wunsch an die Gesellschaft? Mehr Lebensfreude. Was möchten Sie beim BVfK verbessert sehen? Im Moment ist alles in Ordnung. Schenken Sie uns eine Lebensweisheit! „Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muss.” FREIE HÄNDLER PROTESTIEREN ERFOLGREICH IN BREMEN. „...Nun ist geplant die Zulassungsbezirke Bremen Stadt und Bremen Nord zusammenzulegen. Dieses an sich ist kein Problem. Der Skandal ist, das die Zulassungsstelle Bremen Nord, wo wir Händler bisher ganz normal wie Private unsere Zulassungen machen konnten, zukünftig nur noch für Private geöffnet sein soll. Wir Händler sollen nach Bremen Stadt um dort unsere Zulassungen am bereits betriebenen speziellen Händlerschalter zu machen. Dieses empfinden wir als Benachteiligung. Die Bearbeitungszeiten dort betragen zur Zeit 3-4 Stunden und würden sich durch den Zulauf der BremenNord Zulassungen entsprechend verlängern. Die einfache Entfernung zwischen der jetzigen Zulassungsstelle Bremen Nord und Bremen Stadt beträgt gut 25km. Somit würde eine Zulassung die hier in Bremen Nord bisher selten länger als 60 Minuten in Anspruch nahm, zukünftig mindestens einen halben Arbeitstag und Minimum 50km Fahrt quer durch die Stadt bedeuten...“ So die Mitteilung eines erbosten BVfK-Mitgliedes. BVfK-Anwalt Harald Wandel reagierte schnell und unterstützte die Händler bei der Info-Veranstaltung der Bremer Stadtverwaltung, so dass wenige Tage später Entwarnung gegeben werden konnte: „...Erst einmal möchte ich ein Lob loswerden. Der RA Herr H. Wandel hat uns Händler hier in Bremen Nord als BVfK Vertreter im Kampf gegen die Behördenwillkür Stichwort Händlerzulassungen - sehr geholfen. Die Behörde ruderte zurück, und es bleibt fast alles beim alten...“ So kabelte es per E-Mail aus Bremen. 29 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:58 Seite 30 EVENT PETERSBERGER AU FACHKONGRESS OLDTIMERKAUFRECHT 2. Mai 2008 Schiedsstelle begründet vermochte anschaulich zu vermitteln, dass selbst durch größte Sorgfalt und hohen Aufwand nicht jede Kundenerwartung zu erfüllen ist. Zum Kreis der Teilnehmer gehörten namhafte Oldtimerhändler, sowie Vertreter von Gutachterorganisationen, Versicherungen und Banken zudem eine Zahl engagierter, fachspezialisierter Juristen. Unter Leitung von Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Autokauf- und Leasingrecht, referierten Wolfgang Wellner, Richter beim VI. Senat des BGH über Wertminderung und Nutzungsausfall bei Unfallschäden an Oldtimern, Klaus Kukuk, Dipl. Ing., Sachverständiger und maßgebliche Kompetenz bei Oldtimerbegutachtung über Anforderungen an kaufbegleitende Gutachten, sowie über Definitionen und Zustandsbeschreibungen zur Benotung von Oldtimern, Dr. Götz Knoop, Rechtsanwalt, juristischer Beirat und Vizepräsident des DEUVET über rechtliche Streitfragen beim Oldtimerkauf, vertragliche Lösungen, das Vermittlungsgeschäft und die Einrichtung einer Schiedsstelle. Oldtimer-Händler Dirk Sadlowski Der Kongress hielt es für sinnvoll, Abläufe und Prozesse beim Oldtimerverkauf vom Angebot, über den Kaufvertrag, den Zustandsbericht, das kaufbegleitende Gutachten bis zum Übergabeprotokoll zu beschreiben. Gemeinsam mit dem Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V., DEUVET hat der BVfK anlässlich des Kongresses nun eine Schiedsstelle ins Leben gerufen, welche zukünftig speziell für Streitfälle im Zusammenhang mit dem Kauf von Oldtimern zuständig sein wird. Gemeinsam wurde über die schwer kalkulierbaren Risiken im Zusammenhang mit spezifischen Problemen im Schadens- und Gewährleistungsrecht diskutiert, unter welchen der Oldtimerhandel Zur Präzisierung und Klärung der vielen anoft leidet. Die Lösung liegt nach Meinung gesprochenen und diskutierten Fragen wurdes Kongresses in einer komplexen, ganz- den Arbeitsgruppen verabredet, welche für heitlichen Herangehensweise zur Verbes- die Teilnahme Interessierter grundsätzlich serung der rechtlichen Rahmenbedingung- offen sind. en. Erforderlich ist eine Vielzahl von Maßnahmen, welche, aufeinander abgestimmt, die Risiken für Käufer und Verkäufer von Old- und Youngtimern minimieren und beherrschbar machen. Diskutiert und erörtert wurden im Detail die Entwicklung kaufrechtlicher Definitionen, wie auch von Zustandsdefinitionen unter kaufrechtlichen Aspekten, die Entwicklung von Modellen zur Ermittlung der Wertminderung und Dirk Sadlowski, Dr. Götz Knoop, Dr. Kurt Reinking, Klaus Kukuk, Wolfgang Wellner v.l.n.r. Oldtimerhändler, Gutachter, juristen, Versicherer, Banken- und Verbandsvertreter auf dem Petersberg Vertreter der Verbände, Gutachter, Juristen, Versicherer und Banken diskutierten Rechtsfragen beim Oldtimerkauf. des Nutzungsausfalls sowie eines speziellen Oldtimervertragswerkes. DAS FEST DES FREIEN AUTOHANDELS MIT FEUERWERK „RHEIN IN FLAMMEN“ Die Teilnehmer der Petersberger Autotage genossen auf einem der 60 illuminierten Schiffe die Fahrt von Bonn Richtung Koblenz vorbei an der einmaligen Kulisse aus Burgen und Schlössern, den Relikten der legendären „Brücke von Remagen", Drachenfels und Rolandsbogen. Bei einsetzender Dunkelheit bildete die Godesia mit den übrigen Schiffen einen Konvoi zur gemeinsamen Rückfahrt nach Bonn. Rhein in Flammen – stimmungsvoll in lauschiger Mainacht 30 Zwischen 23 Uhr und Mitternacht erstrahlten allein fünf Feuerwerke den Nachthimmel in leuchtenden Farben, gleichzeitig tauchen mehr als 1600 Bengalfeuer die Gute Laune am Bord der Godesia Uferpromenaden und die Sehenswürdigkeiten in ein magisches Rot. Den krönenden Abschluss bildete ein Weltklassefeuerwerk in der Rheinaue welches diesmal unter dem Motto „Una notte italiana“ von .... Musik begleitet wurde, die von sämtlichen Lautsprechern auf Schiffen und von den Ufern übertragen, den Abend zu einem unvergessenen Erlebnis machte. M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:58 Seite 31 R AUTOTAGE 2008 l.n.r. EVENT 7. BVFK-JAHRESKONGRESS 2008 Meinungsvielfalt im Talk – drei Talkforen mit 19 Teilnehmern „Etwas Vergleichbares haben andere Organisationen bisher nicht auf die Beine gestellt“ – so eines der vielen Komplimente aus kompetentem Munde für die rundherum gelungenen Veranstaltungen. Moderiert in bekannter Professionalität von Joachim Otting diskutierten Gäste und Teilnehmer mit hohem Tempo die Vielfalt der Standpunkte und Argumente zu den Themen. Das war keine schwere Kost mit Ermüdungsfaktor, sondern Information und Spannung pur. Sämtliche Themenbereiche steckten voller Brisanz und sind von großer Bedeutung für die Rahmenbedingungen des Kfz-Handels, dessen Perspektive einen weiten Bogen von großer Ertragserwartung bis hin zu Existenz vernichtenden Risiken spannt. Los ging es mit dem Europaforum. Unter dem Motto „Perspektiven, Risiken und Chancen für den Kfz-Handel“ referierte Dr. Frank Friedrich, Brüsseler Urgestein über das oft verkannte Potential dieser bedeutenden politischen Instanz und zeigte sowohl Chancen der Einwirkung auf europäische Entwicklungen, wie auch die Risiken auf, welche durch Unterschätzung und Nichtbeachtung entstehen. In der folgenden Diskussion ging es dann auch um den seit Jahren schwelenden Skandal um steuerfreie EU-Binnenmarktlieferungen und die Frage, warum die Risiken für steuerehrliche Lieferanten in den gemeinsamen Binnenmarkt größer geworden sind, als normale Netto-Exportlieferungen. Es diskutierten Christine Scheel vom Bündnis90/Die Grünen, Helmut Becker von der European Car Dealer Association ECDA, Steuerexperte Carsten Höink von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, Autohaus-Berater Christof Gerhard von CGPConsulting, Ansgar Klein und Henning Cronemeyer vom BVfK. Resümierend war man sich einig, dass immer mehr Entscheidungen, nicht in Berlin, sondern in Brüssel getroffen werden. Daher werden BVfK und sein Europaverband ECDA ihr europäisches Engagement intensivieren sowie entsprechend den Einfluss verstärken. Im anschließenden Internetforum ging es um den zweiten existenziellen Brennpunkt: Bekämpfung unseriöser und krimineller Anbieter. „Betrüger und Ganoven gab es im Autohandel doch immer“ wiegeln u.a. Vertragshändlervertreter gerne ab, bzw. bagatellisieren die spezielle Internetproblematik. Autohändler, Gewerbepartner, Politiker und Juristen bei dem 7. BVfK-Jahres-kongress. Doch der Unterschied liegt in der Wirkung der Suchergebnislisten! Während im klassischen Printmedium seriöse und fragwürdige Anbieter im Prinzip die gleichen Chancen haben, wahrgenommen zu werden, katapultiert die nach Preisen sortierte Suchergebnisliste die Ganoven an die Spitze. Die seit Jahren von Verbraucherschützern trainierte Geiz-ist-Geil Konsumentengesellschaft tut ihr Übriges und lässt sich schneller eine fette Anzahlung für ein Phantomangebot abzocken, als einen Joghurt jenseits des Verfalldatums andrehen. Unter dieser Situation leidet in besonderem Maße der vom Internet abhängige Freie Handel. Dieser sucht intensiv nach Möglichkeiten der Verbesserung, wie auch den Verantwortlichen für diesen Missstand. Antworten auf diese Fragen gab der Berliner Rechtsanwalt Dr. Christian Volkmann und erklärte, warum die Börsen hinsichtlich Störerhaftung rechtlich in der Pflicht sind. Bei der anschließenden Diskussion kündigten Susanne Sabielny vom ADAC, Anja Schulz von Autoscout24 und Stefan Gaul von mobile.de den Internetkodex zur Beseitigung der Probleme an, die von Oliver Kube vom Händlertreff, Ansgar Klein und Simon Wiebelhaus vom BVfK nochmals eindrücklich geschildert wurden. Den Abschluß im Reigen der Petersberger Talkforen bildete das Rechtsforum. Dr. Kurt Reinking referierte zu den jüngsten Urteilen von EUGH und BGH zum Ort der Nacherfüllung und dem Nutzungsersatz bei der Ersatzlieferung. Diese Themen werden im Rechtsteil der MOTION auf den Seiten 36 und 37 genauer behandelt. Dr. Christof Eggert, Vors. Richter OLG Düsseldorf referierte dann zum häufigsten umstrittenen Thema zwischen Käufern und Verkäufern: Dem Unfallschaden im Kaufvertrag und in der Rechtsprechung. Über die Fragen, welche Erwartung der Kunde an den Zustand eines Gebrauchtwagens haben darf, wie sich der Händler vor Haftungsrisiken schützen kann und ob nicht in jedem (reparierten) Unfallwagen ein Problem schlummert diskutierten: Der BGH-Richter Internetforum: Susanne Sabielny, Stefan Gaul, Anja Schulz, Oliver Kube, Simon Wiebelhaus (v.l.n.r) Referent: Dr. Christian Volkmann Autorechtsforum: Dr. Christoph Eggert, Ulrich Kahlenborn, Dr. Kurt Reinking, Susanne Sabielny, Isabell Dröfke, Norbert Krull, Wolfgang Wellner, Ansgar Klein (v.l.n.r.) Europaforum: Joachim Otting, Ansgar Klein, Helmut Becker, Christine Scheel, Christof Gerhard, Carsten Höink, Henning Cronemeyer (v.l.n.r.) Referent: Dr. Friedrich Wolfgang Wellner, Rechtsanwalt und Fachbuchautor Dr. Kurt Reinking, BVfK-Vorstand Ansgar Klein, ADAC-Rechtsanwältin Susanne Sabielny, Händler-Treff-Moderator Norbert Krull, BVfK-Rechtsanwalt Ulrich Kahlenborn und Isabell Dröfke von der DEKRA. Dem BVfK-Jahreskongress 2008 ist es nach überwältigender Meinung der teilnehmenden und mitwirkenden Vertreter von KfzHandel, Politik, Rechtsorganen, kooperierendem Gewerbe und Medien gelungen, in sachlicher, umfassender Diskussion und Betrachtung einen weiteren wichtigen Beitrag zur Sicherung der Interessen aller Marktteilnehmer zu leisten. 31 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:02 Seite 32 IM CH LTEN U T A THA TZ JE 4 EN E 2 AR nt UL age RM a FO UEN NE IMMER OPTIMIERTE RECHTSSICHERHEIT DIE BVFK-VERTRAGSFORMULARE Mit topaktuellen AGB. KL 1 KL 2 KL 3 KL4 KL5 KL6 FAXEN AN: 0228 85409-29 BESTELLCOUPON Hiermit bestelle ich 32 ArtikelNummer: Einzelpreis pro Block Einzelpreis ab 5 Blöcke Einzelpreis ab 10 Blöcke Privatkauf, Gebrauchtwagen KL 1 7,48 / 6,74* € 7,48 / 6,74* € 7,48 / 6,74* € Fahrzeugcheckliste BVfK KL 2 7,48 / 6,74* € 7,48 / 6,74* € 7,48 / 6,74* € Gewerblich, Gebrauchtwagen KL 3 7,48 / 6,74* € 7,48 / 6,74* € 7,48 / 6,74* € Vermittlung, Gebrauchtwagen KL 4 7,48 / 6,74* € 7,48 / 6,74* € 7,48 / 6,74* € Neuwagenkauf BVfK KL 5 7,48 / 6,74* € 7,48 / 6,74* € 7,48 / 6,74* € Fahrzeugankauf BVfK KL 6 7,48 / 6,74* € 7,48 / 6,74* € 7,48 / 6,74* € BVfK-Mitglied* Firma Name Telefon/Fax Strasse PLZ /Ort Unterschrift ja nein M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:03 Seite 33 EVENT AUTOMECHANIKA 2008 16. September 2008 Frankfurt BVFK-JAHRESPRESSEKONFERENZ Vor 80 Teilnehmern berichteten BVfKVorstand Ansgar Klein, Verbands-Jurist Rechtsanwalt Henning Cronemeyer und Dr. Christian Volkmann über das zentrale Thema INTERNET-KODEX, wie auch über die weiterhin positive Mitgliederentwicklung, die mäßige Stimmung in der Branche, das Oldtimerrecht, den Autorechtstag wie auch über die nationalen und globalen Märkte bis hin zur GVO. Das Kfz-Internet war natürlich das zentrale Thema. „Es ist eine besorgniserregende Zunahme von Betrugsfällen und Missständen ... festzustellen.“ Diese Feststellung des Verkehrsgerichtstags 2007 ist nach BVfK-Meinung nach wie vor aktuell. Nicht nur schummelnde Nettoanbieter und Küchentischhändler machen seriösen Händlern unlautere Konkurrenz. Am Beispiel von Multi-Cars-System (MCS), welche auf BVfKVeranlassung von der ZDF-Sendung WISO am 11.08.2008 (http://www.zdf.de/ZDFmediathek) als vermutlich betrügerisch enttarnt wur- Händlerumfrage: Wo gibt es Schwierigkeiten und Probleme? Internetverseuchung 83,31% Export/Nettopreise 42,37% den, machte der Verband deutlich, wie leicht es in der virtuellen Internet Welt möglich ist, mit wenig Aufwand einen falschen Anschein zu erwecken. Der BVfK deckt regelmäßig Betrugsskandale großen Ausmaßes auf, die zu schätzungsweise 10.000 Geschädigten pro Jahr führen, die dem Markt ganz oder teilweise als Kunden entzogen werden. Details zu den übrigen Themen der Pressekonferenz finden sie auf Seite 24 (Mitgliederentwicklung), Seiten 26-29 (Händlerumfrage), Seite 30 (Oldtimerrecht, Autorechtstag) und Seite 17 (GVO). Händlerumfrage: Wie prognostizieren Sie die nächsten 12 Monate? Steuerrecht/Nettowarenlieferungen 37,29% Küchentischhändler 36,44% Gewährleistung 27,12% vermutlich schlechter 51% vermutlich besser 21% falsche Rabatte 27,12% falsche EZ 23,73% obligatorische Kosten 22,03% vermutlich gleichbleibend 28% Mehrfachnennung möglich Expertenrunde: 10 JAHRE INTERNET - VERTRIEBSKANAL DER ZUKUNFT Beim Gastgeber Springer Automotive Media (AUTOHAUS) zogen Vertreter von AutoScout24 sowie Industrie und Handel ein Fazit der bisherigen Entwicklung und wagten einen Blick in die Zukunft. Ralf John, Geschäftsführer der Hanko Kraftfahrzeughandel GmbH, berichtet: „Das Autogeschäft wurde durch das Internet grundlegend verändert. Es gibt für Käufer und Verkäufer viel mehr Preis-Transparenz, das gilt auch für die Einkaufspreise.“ VW / Audi-Partner Uwe Feser ergänzte dazu, dass 74 Prozent der Kunden vor dem Kauf ins Internetangebot schauen. Mazda- und Kia-Partner Frank Lenz sieht im Gegensatz zu früher deutlich niedrigere Margen. Tobias Seifert, Leiter der GW-Organisation der Peugeot Deutschland GmbH, stellte fest, dass keine Marke und kein Händler heute mehr am Internet vorbei komme und forderte von den Herstellern die entsprechenden Präsentationsmöglich- keit im Internet zu bieten. Wie eine Umfrage zum Bekanntheitsgrad der bisherigen Gebrauchtwagen-Systeme der Hersteller zeige, kennen jedoch bisher nur 27,8% eines dieser GWMarken-Programme. Unternehmensberater Klaus Fricke dazu: „Es geht um schnelle Reaktionen bei der Beantwortung von Kundenanfragen. Das Geschäft wird schneller, der Kunde hat klare Erwartungen an die Reaktionszeit, die höchstens ein bis zwei Stunden betragen darf.“ Manfred Seidel, von AutoScout24 GmbH, rät grundsätzlich zu höchster Professionalität bei Anfragen zu Internet-Angeboten, wobei – wie im Verkaufsgespräch vor Ort – alle wichtigen Elemente wie GW-Garantie, Finanzierungen, etc. bereits konkret ange- boten werden sollten. „Der Kunde trifft schon am Bildschirm die erste Entscheidung.“ Dr. Nicola Carbonari, CEO der AutoScout24 GmbH, verwies auf die hohe Bedeutung der Fahrzeug-Präsentation im Internet: "Der Kunde will hier ein Auto kaufen, nicht surfen. Er erwartet Transparenz, exakte, richtige und vollständige Daten zum Fahrzeug sowie aussagefähige Bilder. 33 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:03 Seite 34 So haben die Gericht e entschieden Urteile OLG-Naumburg: VERKÄUFER HAT FÜR JEDEN MANGEL ZWEI NACHBESSERUNGSVERSUCHE – JEDES BAUTEIL IST FÜR SICH ZU BETRACHTEN Dass dem Verkäufer eines Fahrzeugs für jeden einzelnen Mangel grundsätzlich zwei Nachbesserungsversuche zustehen, stellte nunmehr das OLG Naumburg fest. Der Käufer eines Nissan Primera hatte auf Rückabwicklung geklagt, nachdem insgesamt drei Mal ein Zündspulendefekt aufgetreten war. Hierbei handele es sich um ein und denselben Defekt, so der Käufer. Daher sei bereits wegen der durchgeführten dritten Bearbeitung davon auszugehen, dass die Nachbesserung zwei Mal fehlgeschlagen ist. Dies sah das Gericht anders. Im vorliegenden Fall könne nicht von einem zum Rücktritt berechtigenden Fehlschlagen ausge- gangen werden. Denn die drei durchgeführten Reparaturen dienten nicht der Beseitigung desselben Mangels. Vorliegend war nämlich nicht immer dieselbe der vier vorhandenen Zündspulen betroffen und jede einzelne durchgeführte Nachbesserungsarbeit war unstreitig erfolgreich. In einem solchen Fall könne sich der Käufer nicht darauf berufen, die Nachbesserung sei fehlgeschlagen, weil das Fahrzeug zwei Mal erfolglos repariert wurde. Denn die in § 440 BGB genannten zwei fehlgeschlagenen Mängelbeseitigungsversuche bezögen sich nicht auf mehrere, verschie- dene Mängel, sondern nur auf ein und denselben. Hinzu kam im vorliegenden Fall, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Rücktritts überhaupt keinen Mangel mehr aufwies. Die letzte Reparatur war nämlich, ebenso wie die anderen, erfolgreich. Zurecht betonte das OLG Naumburg, dass in diesem Fall bereits die Voraussetzung eines Mangels nicht erfüllt sei. Der Käufer könne sich nicht auf einen nur möglichen, derzeit aber tatsächlich nicht vorliegenden Mangel berufen. (OLG Naumburg vom 13.02.2008, 6 U 131/07) OLG-Düsseldorf: RE-IMPORT: KEIN RÜCKTRITT BEI FALSCHER ERSTZULASSUNG Der Kläger hatte von dem beklagten Autohaus einen gebrauchten Pkw der Marke Nissan erworben. Im Kaufvertrag war in der Zeile „Datum der Erstzulassung lt. FzgBrief“ 14.04.2003 eingetragen. Im unteren Teil des Bestellformulars befand sich der Vermerk: „Das Fahrzeug ist reimportiert.“ Anfang 2006 will der Kläger festgestellt haben, dass es sich bei seinem Fahrzeug um einen Reimport aus Italien handelt und das Fahrzeug bereits am 30.07.2001 erstmals zugelassen worden ist. Wegen arglistiger JETZT A NMELDE N! re c ht her Auto c s t u e .D 2 s t ag ärREzCH2TSTA0GD0E9 19W.W-W2D0EU.TSCHM A ER UTO 34 Täuschung bei den Vertragsverhandlungen erklärte der Kläger daraufhin den Rücktritt vom Kauf. Das Gericht hat keine Täuschung erkannt. Der Kunde habe davon ausgehen müssen, dass das ihm mitgeteilte EZ-Datum falsch sein könne, da ihm bekannt war, dass es sich um ein Re-Import gehandelt hat. Dazu führt es aus: „Die dem Kläger somit bekannte Reimport-Eigenschaft in Verbindung mit dem Quellenhinweis lt. Fzg-Brief!“ machten auch ohne Einsichtnahme in den Fahrzeugbrief einem vernünftigen Durchschnittskäufer, auf dessen Horizont abzustellen ist, deutlich, dass das Datum 14. April 2003 als Erstzulassungsdatum nicht unbedingt stimmen muss, mit anderen Worten: Auch eine frühere Erstzu- lassung und damit ein höheres Fahrzeugalter kamen in Betracht. Unabhängig davon beziehe sich das EZDatum auf die erste Zulassung in Deutschland. Dieser Entscheidung sind aber dann Grenzen gesetzt, falls das Fahrzeug wesentlich älter gewesen wäre. Jedoch ging das Gericht davon aus, dass das Fahrzeug im Jahr 2001 produziert worden ist. Dazu stellt es fest: „Eine Herstellung des Fahrzeugs im Jahre 2001 liegt nicht außerhalb dessen, womit ein Durchschnittskäufer bei vernünftiger Betrachtung unter Berücksichtigung der Reimporteigenschaft rechnen musste.“ (OLG Düsseldorf, I-1 U 103/07 vom 17.12.2007 ) M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:04 Seite 35 RECHT & STEUERN OVG-Koblenz: GEZ PAUSCHAL FÜR GW-BESTAND - KEINE GEBÜHR FÜR ROTE KENNZEICHEN. In der Motion Nr.13 berichteten wir auf Seite 37 von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz welches über eine Forderung pauschaler Rundfunkgebühren entschieden hatte. In diesem Fall war der Klage eines Gebrauchtwagenhändlers stattgegeben worden, nachdem der Südwestrundfunk für alle eingebauten Radiogeräte in den Fahrzeugen (Händlergebühr), sowie die roten Kennzeichen des Händlers, Gebühren gefordert hatte. Zur Begründung nannte das Gericht die Tatsache, dass der Südwestrundfunk keine Kenntnis erlangt hatte, welche mit Radios bestückten Fahrzeuge in welchen Zeiträumen zum Verkauf angeboten worden seien. Dieses Urteil wurde inzwischen jedoch vom Oberverwaltungsgericht Koblenz aufgehoben (OVG Koblenz, Urt. v. 29.01.2008, 7 A 11058/07.OVG). Demnach müssen Autoradios, die in zum Verkauf bereit gehaltenen Fahrzeugen eingebaut sind, angemeldet werden. Es genügt jedoch ein Radio anzumelden, wofür dann eine Radiogebühr (die sogenannte Händlerge- bühr) pauschal für alle Fahrzeuge bezahlt werden muss. Zur Begründung führte das Gericht an, dass der Händler für die in den Fahrzeugen eingebauten Radiogeräten der Rundfunkgebühr unterliege, da er Halter der Gebrauchtwagen sei, die er angekauft habe und im eigenen Namen anbiete. Für Vermittlungsgeschäfte gelte dies hingegen nicht, da der Händler hier keine Haltereigenschaft erlange. Durch eine pauschale Gebühr statt Gebühren für jedes Radiogerät in jedem Fahrzeug sei der Händler begünstigt und daher sei die Händlergebühr nicht zu beanstanden. Das Gericht ging außerdem davon aus, dass auch schon zu den Anfangszeiten der Händlertätigkeit (hier 1992) mindestens immer ein Fahrzeug mit Radio vorhanden war. Auch der Einwand, dass die Radios zum Schutz vor Diebstahl ausgebaut worden seien, wurde vom Gericht nicht aner- >> Anzeigenberatung Ruhrgebiet Tel. 02327 - 9 60 93 00 Fax 02327 - 9 60 94 93 eMail: dvolkmer@quoka.com Keine Extragebühr für Rote Kennzeichen kannt, sondern als Schutzbehauptung gewertet. Weiterhin konnte sich der Händler auch nicht auf eine teilweise Verjährung der Gebührenforderung berufen. Der Händler hat nach § 3 Absatz 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Verpflichtung bereitgehaltene Rundfunkgeräte anzuzeigen. Dieser Verpflichtung war der Händler hier nicht nachgekommen. Hinsichtlich der roten Kennzeichen kam das Oberverwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass hierfür keine Gebühren zu zahlen seien, da kein Gebührentatbestand erfüllt sei. >> Anzeigenberatung Rheinland Tel. 0228 - 92 61 67 03 Fax 0228 - 92 61 67 29 eMail: mhinz@quoka.com M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:04 Seite 36 RECHT & STEUERN So haben die Gerichte entschieden Urteile OLG-Köln: EMISSIONS- UND VERBRAUCHSANGABEN AUCH FÜR TAGESZULASSUNG PFLICHT Auch wenn Tageszulassungen angeboten werden, müssen für diese der Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß angegeben werden. Dies hat das OLG Köln entschieden. Demnach gelten auch kurzfristig zugelassene Fahrzeuge noch als Neuwagen, für die Händler gemäß Verkaufsverordnung Angaben zu den Umweltstandards machen müssen. Weil der Kfz-Händler sechs konkrete Fahrzeuge anbot und nicht nur eine Gruppe eines bestimmten Fabrikats und Typs, müsse er gemäß der Bestimmungen der Verkaufsverordnung Angaben zu Verbrauch und Emission für jedes einzelne Fahrzeug machen. „Neue Personenkraftfahrzeuge sind Personenkraftfahrzeuge, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden.“ Nach dieser Definition sind auch Tageszulassungen Neuwagen im Sinne der PKW-EnVKV. (OLG Köln.: 6 U 217/06) Bundesgerichtshof: BGH-INZAHLUNGNAHME BILDET WIRTSCHAFTLICHE EINHEIT MIT NEUKAUF Wird ein Autoverkauf wegen Mängeln rückabgewickelt, kann der Händler dem Kunden auch den in Zahlung genommenen Gebrauchtwagen zurückgeben, da der in diesem Fall zu Grunde liegende Neuwagenverkauf und die Hereinnahem des Altfahrzeugs eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies gelte auch dann, wenn die Inzahlungnahme bei einer Finanzierungsbank abgelöst worden ist und nicht der Kunde, sondern eine Bank Eigentümer des Fahrzeugs war. Auch die Verwendung zweier unterschiedlicher Formulare für den Neuverkauf und die Inzahlungnahme hielten die Karlsruher Richter nicht davon ab, zugunsten des Händlers zu entscheiden. BGH VIII ZR 334/06 Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe Bundesgerichtshof: GENERELLER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS GEGENÜBER UNTERNEHMERN UNWIRKSAM. „Eine Klausel zwischen Unternehmern ist nichtig, weil unangemessen, wenn sie auch gegenüber Verbrauchern nach den §§ 305 ff. BGB unangemessen und damit nichtig ist.“ u.a. für Körper- und Gesundheitsschäden sowie für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden ausgeschlossen worden. Diese Klausel wurde vom BGH als unangemessen und damit unwirksam beurteilt. In dem Vertrag war neben der Sachmängelhaftung auch die Haftung des Verkäufers „Ein Unternehmer darf ebenso wie ein Verbraucher darauf vertrauen, dass sein Vertragspartner ihn nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich schädigt“, so die Richter in Ihrem Urteil. (BGH VIII ZR 141/06) Der BVfK hält für seine Mitglieder Vertragsformulare bereit, die steht’s die aktuelle Rechtslage berücksichtigten. Bundesgerichtshof: LEISTUNGSORT DER NACHERFÜLLUNG Immer wieder gibt es Streit über den Leistungsort der Nacherfüllung. Die Frage heißt im Falle einer Mängelbeseitigung: Muss das Auto zum Händler, oder der Händler zum Auto? Nach dem händlerfreundlichen Urteil des Oberlandesgerichts München (wir berichteten in der Motion Nr.14 auf Seite 27), erschien ein Urteil Bundesgerichtshofs, in welchem als Erfüllungsort der Gewährleistung der Ort anzusehen ist, an dem sich die 36 Sache zum Zeitpunkt der Gewährleistung bestimmungsgemäß befindet. Der für das Kaufrecht zuständige 8. Senat des Bundesgerichtshofs hat nun in einer neuen Entscheidung offen gelassen, ob die Aussage des 10. Senats ohne Einschränkung auch für die Nacherfüllung beim Kauf beweglicher Sachen gelte. (Urteile vom 08.01.2008 - X ZR 97/05 und vom 15.07.2008 – VIII ZR 211/07) Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung: Die Frage zum Leistungsort der Nacherfüllung ist also weiterhin offen, es darf jedoch damit gerechnet werden, dass sich die häufigst vertretene Meinung durchsetzen wird, welche den Ort der Nacherfüllung beim Verkäufer sieht. Unabhängig davon ist es aus strategischen Gründen oft empfohlen, sich selbst der Sache anzunehmen und unter eigener Regie zu prüfen und zu reparieren. M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:04 Seite 37 RECHT & STEUERN EuGH-Luxenburg: KUNDE ZAHLT KEINE NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG BEI ERSATZLIEFERUNG Europäischer Gerichthof korrigiert deutsche Gerichte Der Händler darf beim Umtausch (Ersatzlieferung) innerhalb der Verjährungsfrist (bei neuen Waren zwei Jahre) vom Kunden nun keine Abnutzungsgebühr mehr verlangen. Nach deutschem Recht war dies bislang möglich. Hintergrund des Streits war ein defektes Haushaltsgerät (Herd). Welche Auswirkungen hat das Urteil auf den Autohandel? Im Gebrauchtwagengeschäft vermutlich zu gut wie keine. Da jeder Gebrauchtwagen i.d.R. ein Unikat ist, wird dem entsprechend im Falle eines Mangels nicht nachgeliefert, sondern nachgebessert. Ist eine Nachbesserung unmöglich, oder scheitert diese endgültig, so kommt es meistens zur Rückabwicklung (Rücktritt). Bei Gebrauchtwagen gilt nach wie vor: „Dem Verbraucher gegenüber kann eine zu leistende Erstattung gemindert werden, um der Benutzung der Ware Rechnung zu tragen, die durch den Verbraucher seit ihrer Lieferung erfolgt ist.“ Anders bei Neuwagen: Der EuGH macht nun im Falle einer so genannten „Ersatzlieferung“ eine Ausnahme. Mit Ersatzlieferung ist der Umtausch einer Ware gegen eine solche gemeint, die dem vertraglichen Vereinbarten exakt entspricht. Von dieser Möglichkeit ist bei neuen Waren / Autos auszugehen. Beim Neuwagenverkauf ist also besondere Aufmerksamkeit geboten, bzw. Gefahr gegeben, gerade dann, wenn sich ein Streit über die Frage, ob ein Sachmangel vorliegt oder nicht, über längere Zeit hinzieht. Nicht nur, dass ein Umtausch eines neuen Autos, der bereits nach kurzer Zeit stattfindet, erheblichen Schaden beim Verkäufer auslöst, richtig teuer wird es für den Verkäufer, wenn sich der Mangel erst nach mehreren Monaten zeigt und dann noch Monate darüber gestritten wird. Der Käufer fährt in der Zwischenzeit womöglich „umsonst“, der Wertverlust verbleibt in voller Höhe beim Händler. Worst-Case: Streit über Jahre durch mehrere Instanzen, bis der BGH entscheidet, dass der Käufer das Auto zurückgeben kann. Am Beispiel eines 7er BMW kann sich jeder ausrechnen, was zu den geschätzt 30.000,- Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten noch an Wertverlust hinzukommt. Problemverschärfend: Der Hersteller ist im Hintergrund beteiligt. Verweigert er die kostenlose Fehlerbeseitigung, entsteht Ärger, den der Händler kaum verhindern kann. Tückisch: Der Kunde wendet sich im Falle eines Mangels nicht an den Verkäufer, sondern an eine Vertragswerkstatt des Herstellers. (Je nach Vertrag schadet das den Ansprüchen des Kunden nicht) Diese repariert mehrfach erfolglos, oder der Schaden ist nicht nachzubessern, oder die Nachbesserung ist für den Kunden unzumutbar. Dann verlangt der Kunde beim Verkäufer Ersatzlieferung, die Umstände, die hierzu geführt haben, hat der Verkäufer zwar nicht verschuldet, er haftet dennoch. Entlastend: Der Händler kann normalerweise Rückgriff auf den Hersteller nehmen. Ausnahmen vom Rückgriffsrecht beim Hersteller: Der Händler hat selbst in die EU importiert, der Händler hat nicht bei einem Vertreter des Herstellers (Vertragshändler) gekauft, oder über diesen vermittelt. Dann trägt der Händler wahrscheinlich das volle Risiko. Die Wirkung dieses EuGH-Urteils reduziert sich in der Lebenswirklichkeit auf den seltenen Fall der Ersatzlieferung (Umtausch) für eine neu erworbene Ware – und selbst da gibt es Einschränkungen zugunsten des Verkäufers: Entwarnung: Unzumutbarkeit kann retten. Der Verkäufer kann „die Ersatzlieferung verweigern, wenn sich diese Abhilfe als unverhältnismäßig erweist, weil sie ihm unzumutbare Kosten verursachen würde.“ An dieser Stelle kommen wir zum Unterschied zwischen einem neuen Herd und einem neuen Auto. Während ein nach kurzer Zeit zurückgenommener Herd beim Händler beim späteren Abverkauf nach Instandsetzung nur geringen wirtschaftlichen Schaden verursachen würde, ist das Gegenteil beim Neuwagen zu erwarten. Ein Neuwagen, der nach kurzer Zeit wegen Mängeln im Rahmen eines Umtauschs (Ersatzlieferung) zurückgegeben wird, wird vom Verkäufer selbst in ordnungsgemäßen Zustand nur mit erheblichem Verlust verkauft werden können. Das liegt bekanntermaßen daran, dass Inbetriebnahme und 1. ADAC-Träume: Der Kunde ist König, Haltereintrag im die Händler bezahlen. Brief (ZBII) zu einem Wertverlust von mindestens 10-20% des ursprünglichen Neupreises führt. Daher kann der Händler bei der Ersatzlieferung zwar keinen Ersatz mehr für die bisherige Nutzung des Autos verlangen, er kann jedoch u.U. verhindern, dass es überhaupt zu einer Ersatzlieferung kommt, indem er diese Art der Mängelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert. D.h., es bleibt in diesem Falle die Nachbesserung oder die Minderung - eine für den Händler wirtschaftlich wesentlich günstigere Lösung. Alles in Allem ist bei Neuwagenreklamationen in jedem Fall Umsicht wie auch juristische Hilfe geboten, wie sie der BVfK seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt. Für Gebrauchtwagen gilt nach wie vor: „Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.“ Wichtig: Bei Gebrauchtwagen gelten unterschiedliche Berechnungsformeln, die zur Ermittlung des „gezogenen Nutzens“ anzuwenden sind. EuGh C-404/06 vom 17. April 2008 Der BVfK hält für seine Mitglieder Vertragsformulare bereit, die steht’s die aktuelle Rechtslage berücksichtigten. 37 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:04 Seite 38 RECHT & STEUERN Landgericht-Köln: ABMAHNBEFUGNIS DES BVFK BESTÄTIGT Der BVfK ist von seinen Mitgliedern satzungsgemäß beauftragt, „... zur Aufklärung, Belehrung und Rechtsberatung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs beitragen und ggf. im Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen der Rechtspflege, unlautere, Markt verzerrende und wettbewerbswidrige Maßnahmen bekämpfen...“ .9 1 .M 0 2 är z 0 20 9 Zweifel an Rechtmäßigkeit, Kompetenz und Konsequenz des BVfK veranlasste nun einen EU-Händler, das Landgericht Köln anzurufen. Doch auch die Kölner Richter bestätigten die Wirksamkeit und Bedeutung des BVfK beim Kampf gegen unseriöse Praktiken. „... vielmehr ist der Kammer aus anderen Verfahren durchaus bekannt, dass sich der BVfK nicht nur auf Abmahnungen beschränkt, sondern Unterlassungsansprüche auch gerichtlich verfolgt.“ So das Gericht und wies die Verbotsanträge des Heinsberger Händlers gegen seinen Konkurrenten endgültig zurück. (LG Köln 81 O 57/08) Info Abmahnungen: BGH-Richter Wolgang Ball DIE VORTEILE BEIM EINSCHALTEN DER BVFK–RECHTSABTEILUNG: a. Derjenige Händler, der auf den Verstoß aufmerksam macht, bleibt ungenannt. b. Die Kosten der Abmahnung sind deutlich geringer (unter 200,-). c. Sofern sich aus der Angelegenheit ein wettbewerbsrechtliches Verfahren ergibt, entstehen im Falle dessen, dass die Sache nicht erfolgreich verfolgt wird, für den auf den Verstoß aufmerksam machenden Händler keine Kosten. d. Der BVfK erhält Kenntnis über die Arbeitsweise von Autohändlern und kann dies in seine Überlegungen hinsichtlich Aufnahme oder Verbleiben im Verband mit einbeziehen. 200 Teilnehmer strömten zum ersten Autorechtstag e. Der BVfK mahnt nur das ab, was nach der überwiegenden Auffassung seriöser Händler auch tatsächlich wettbewerbswidrig und rechtlich unumstritten ist. DEM GEGENÜBER STEHT DER WEG, SELBST MITTELS EINES ANWALTES GEGEN EINEN WETTBEWERBSVERSTOSS VORZUGEHEN: • Der Händler tritt namentlich als Initiator der Abmahnung auf und zieht damit besonders wegen der bis zu 5-fach höheren Gebühren - den Unmut und Zorn des Abgemahnten auf sich. Maßgebliche Kompetenz von Uni München: Prof. Dr. Stephan Lorenz • Der Abmahnende läuft zukünftig Gefahr, dass seitens des Abgemahnten jegliche geschäftliche Äußerung des Abmahnenden genauestens geprüft wird und bei Nichteinhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften Gleiches droht, was diesem Händler zuvor widerfahren ist. Hierbei ist zu bedenken, dass kaum ein Autohändler in der Lage ist, sämtliche wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu kennen und folglich zu beachten. • Im Falle einer gerichtlichen Klärung, zu der es nicht selten kommt, zahlen der Unterliegende (auch der Abmahnende kann unterliegen) die vollen, im Falle eine Vergleiches jeder die anteiligen Kosten. Dies bedeutet unter Berücksichtigung des von vielen Anwälten gewählten Streitwertes von 10.000,- € bei einem 100%igen Unterliegen immerhin einen Betrag von über 3.000,- € (Gerichtskosten 588,- €, Kosten für den gegnerischen Anwalt, 1.215,- € und Kosten für den eigenen Anwalt in gleicher Höhe zu Lasten des Unterliegenden.) 38 Prof. Dr. Lorenz, BGH-Richter Ball, Dr. Reinking und Prof. Dr. Genzow (v.l.n.r.) eis ungsnachw Mit Fortbild O FA gemäß § 15 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:04 Seite 39 09 2. Deutscher Autorechtstag Der 1. Deutsche Autorechtstag wurde zu einem Riesenerfolg Nicht nur Autohändler, auch die Autokäufer, ob Verbraucher oder Nichtverbraucher haben Probleme im Umgang mit dem längst nicht mehr neuen Kaufrecht. An prozessentscheidenden Schnittstellen des Gesetzes sind sie genau so ratlos wie die Händler. So etwa bei der schlichten Frage, ob der Käufer im Falle des Auftretens eines Sachmangels das Auto zum Händler bringen oder ob dieser es abholen muss. In Anbetracht der skizzierten Ausgangslage veranlasste Dr. Reinking, ADAC, BVfK und ZDK zur Gründung des Autorechtstages. Es gibt zahlreiche Veranstaltungen, die sich auf bestimmte Branchen, Sparten und Lebensbereiche eingestellt haben und sich mit deren Rechtsproblemen befassen (z.B. der Baugerichtstag und der Pferderechtstag). Der Deutsche Autorechtstag ordnet sich dort ein. Die Darbietung und Aufarbeitung des Autorechts auf einem eigenen Forum stößt auf sehr großes Interesse. Die allgemeine Verunsicherung, hervorgerufen durch die Schuldrechtsreform, dürfte hierfür ausschlaggebend sein. Ein weiterer Grund besteht sicher auch darin, dass speziell der Autokauf eine Schlüsselrolle bei der Erkundung und Erprobung des reformierten Kaufrechts spielt. Er liefert die Munition für viele Prozesse, deren Ausgang sich - zum Leidwesen der Beteiligten - vielfach nicht abschätzen lässt. Dementsprechend stellt sich der Deutsche Autorechtstag der als vordringlich eingestuften Aufgabe, auf dem juristischen Minenfeld des Autorechts einen fachspezifischen Meinungs- und Erfahrungstausch zu ermöglichen, Perspektiven aufzuzeigen, Anregungen zu liefern, Lösungsmodelle zu entwickeln und praktische Handlungsanweisungen zu erarbeiten. Wenn es ihm außerdem gelingt, zur Rechtsfortbildung der Teilnehmer und zur allgemeinen Rechtsentwicklung beizutragen und seine Veranstaltungsreihe zu einer Stätte der persönlichen Begegnung werden zu lassen, hat er seine Zielvorgabe erreicht. Die Aufmerksamkeit des Deutschen Autorechtstages ist auf die zivilrechtlichen Probleme gerichtet, die hauptsächlich beim Kauf, Leasing und bei der Finanzierung, Versteigerung und Reparatur von Kraftfahrzeugen auftreten. Dabei werden auch die Rechtsverhältnisse dahinter ins Auge gefasst, wie etwa die Refinanzierung, die Forderungsabsicherung, das Händlervertragsrecht und die Rechtsbeziehungen zwischen Garantiegeber und Werkstatt. Der Deutsche Autorechtstag befasst sich nicht mit denjenigen Themen, auf die andere Veranstalter bereits fokussiert sind. Ausgegrenzt ist das gesamte Verkehrsrecht zivil- straf- und versicherungsrechtlicher Art. Insbesondere das Schadensrecht, die Schadensregulierung sowie Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen werden nicht behandelt. Ein regelmäßiger Blick in die Zukunft soll die Veranstaltungsreihe beleben. Denkbare Themen auf diesem Felde sind: Das Schicksal der GVO nach 2010, die Schaffung und Ausgestaltung eines einheitlichen europäischen Kaufrechts, Probleme im sich ausweitenden Handelsverkehr mit osteuropäischen Ländern und China, die Abgrenzung zwischen Qualitätsunterschieden und Mängeln bei Billigimporten. Ein Credo der Veranstalter lautet: Probleme direkt und für jedermann verständlich ansprechen und Klartext reden. Es sollen grundsätzlich nur Spitzenkräfte zu Wort kommen: Solche, die das Sagen haben und solche, die den Sagenden etwas zu sagen haben. Der 1. Deutsche Autorechtstag konnte mit Persönlichkeiten aufwarten, die diese Anforderungen allemal erfüllten. Deshalb verlief er äußerst erfolgreich. Trotz aller Bescheidenheit möchte der Deutsche Autorechtstag auch zur Rechtsfortbildung beitragen. Deshalb wird erwogen, auch weiterhin Empfehlungen auszusprechen, sofern diese von den Teilnehmern mehrheitlich gebilligt werden. Erfreulicherweise konnte bereits für die 1. Veranstaltung eine große Zahl von Interes- senten gewonnen werden. Gekommen waren all diejenigen, die mit dem Autorecht zu tun haben und sich von den Themen angesprochen fühlten, darunter Fachanwälte, Syndikusanwälte und Pressevertreter. Zahlreiche Autohändler, Kraftfahrzeughersteller, Importeure und ihre Verbände, Kraftfahrzeuginnungen, Verbrauchervertreter, Sachverständige, Gutachterorganisationen, Garantiegeber, Banken, Leasinganbieter, Internet-Plattformbetreiber und Autoversteigerer hatten es sich nicht nehmen lassen, entweder persönlich teilzunehmen oder ihre Hausjuristen zu entsenden. Alle sind eingeladen, auch am 2. Autorechtstag mit Engagement und Interesse teilzunehmen. Referenten des 1. Deutschen Autorechtstages: Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt, Autor zahlreicher Veröffentlichungen Mitautor des Standardwerks „Reinking / Eggert Der Autokauf“, Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter des für den Autokauf zuständigen VIII. Zivilsenats beim BGH, Karlsruhe, Prof. Dr. Stephan Lorenz, maßgeblicher Protagonist des neuen Schuldrechts, Institut für Internationales Recht - Rechtsvergleichung, Ludwig-Maximilians-Universität München, Prof. Dr. Christian Genzow, Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei Graf von Westphalen, Köln, Gösta Petri, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz / Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Brüssel Ulrich May, Rechtsanwalt, Leiter Interessenvertretung Recht des ADAC, München, Ulrich Dilchert, Rechtsanwalt, Geschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. Veranstalter: www.deutscher-autorechtstag.de 39 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:05 Seite 40 RECHT & STEUERN OLG-Schleswig: ZWEIMAL KASSIEREN GEHT NICHT Gewiefter Kunde wollte erst Garantie und dann Gewährleistung beanspruchen Wie vorsichtig der Verkäufer bei einem Vorgehen des Kunden aus einer abgeschlossenen Gebrauchtwagengarantie sein muss, zeigt ein Urteil des OLG Schleswig vom 09.10.2007 (Az. 3 U 30/07). Zwar wurde dem in diesem Fall klagenden Verkäufer Recht gegeben. Das Urteil verdeutlicht jedoch, dass vielerlei zu beachten ist, um nicht doch in Anspruch genommen werden zu können. Im vorliegenden Fall kam es bei einem Passat Variant 2,5 TDI, EZ 03/2001 etwa vier Monate nach Kaufvertragsschluss zu einem Defekt des Turboladers und des Motors. Der Käufer hatte zu diesem Zeitpunkt ca. 10.000 km (KM-Stand: 197.565) mit dem Fahrzeug zurückgelegt. Der Kunde brachte das Fahrzeug zu dem Händler, unterzeichnete eine Schadensanzeige für die Garantie, die er bei Vertragsschluss mit der Volkswagen-Versicherung abgeschlossen hatte, und erteilte Reparaturauftrag. Da er sich laut Garantieversicherung mit 60% an den Materialkosten beteiligen musste, stellte er hierfür gleichzeitig einen Darlehensantrag bei der VW-Bank. Später wollte er hiervon allerdings nichts mehr wissen, widerrief den Antrag und wollte die ausstehende Werklohnrechnung nicht bezahlen. Hierfür habe der Verkäufer wegen eines Sachmangels einzustehen. Das Gericht sah dies anders. Es verurteilte den Käufer zur Zahlung des Werklohnes. Die Zahlungspflicht folge aus dem Reparaturauftrag, den er in dem Wissen erteilte, 60% der Materialkosten tragen zu müssen. Letzteres folge bereits daraus, dass er zeitgleich die Schadensanzeige und den Darlehensantrag unterzeichnete. Auch sei die Geltendmachung der Werklohnforderung vorliegend nicht rechtsmissbräuchlich. Denn der Verkäufer sei nicht zur kostenlosen Beseitigung des Schadens verpflichtet gewesen. Bereits ein Sachmangel sei nicht nachgewiesen. Als Ursache für den vorliegenden Bruch des Turboladerrades kamen nämlich mehrere Möglichkeiten in Betracht, von denen nicht alle als Sachmangel einzustufen sind. So könnten normaler Verschleiß, ein Marderbiss und Wartungsfehler des Kunden, die der Sachverständige u. a. als mögliche Ursachen feststellte, nicht zu Lasten des Händlers gehen. Dem beklagten Kunden gelang also die ihm obliegende Beweisführung bezüglich des Vorliegens eines Mangels nicht. Dies lag auch daran, dass der Händler den Motor bereits entsorgt hatte. Auch diesbezüglich sei dem Händler laut OLG allerdings kein Vorwurf zu machen. Denn er konnte nicht Fahrzeuge verwalten, anbieten, verkaufen davon ausgehen, dass der Kunde irgendwann aus Sachmängelhaftung gegen ihn vorgehen werde. Zudem stellte das OLG fest, dass das erforderliche Nacherfüllungsverlangen unter Fristsetzung fehlt. Dies sei auch nicht entbehrlich gewesen. Denn der Verkäufer verweigerte die Nachbesserung nicht. Der Kunde habe sofort einen Reparaturauftrag erteilt ohne einen Mangel geltend zu machen, obwohl dies jedenfalls im vorliegenden Fall nahe liegend gewesen wäre. Das Gericht entschied also für den Händler. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass dies vor allem deshalb geschah, weil wirklich vieles, insbesondere die Schadensanzeige und der Darlehensantrag, für einen Reparaturauftrag unter Inanspruchnahme der Garantie sprach. In diesem Fall konnte nicht von einem Vorgehen aus Sachmängelhaftung ausgegangen werden. Dies kann aber auch schnell anders ausgehen, wenn der Käufer von einem Reparaturauftrag plötzlich nichts mehr wissen will. Daher sollte, möglichst schriftlich, festgehalten werden, ob der Verkäufer nachbessert oder er lediglich eine Garantiereparatur unabhängig von einer Gewährleistung vornimmt. Dann kann der Kunde möglicherweise später nicht behaupten, er habe eine Nachbesserung gewollt. aagent 24 DAS PROGRAMM FÜR DEN FREIEN KFZ-HÄNDLER Fahrzeugverwaltung • Bestandsverwaltung der Kraftfahrzeuge mit vielfältigen Such- und Auswahlfunktionen Kundenverwaltung • Umfangreiche Fahrzeugverwaltung • Preisauszeichnungen • Adressverwaltung Dokumentendruck • Geschlossener Bereich mit Händlerpreisen • Serienbrieffunktionen Vertragformulare • Exportfunktionen bzw. Schnittstellen für den Datentransferzu gängigen Automobilbörsen • Integrierte Fahrzeugbörse Börsenexport • Flexible Listenverwaltung zurstatistischen Auswertung sowie Standardschnittstellen für Kommunikation (Drucken, Faxen ,Email usw.) • Einbindung der Fahrzeuge in Ihrevorhandene Homepage* TRAG LIEDSBEI IM MITG EN! LT A TH EN Import Funktion Statistik Funktion • BVfK–Garantiekonzept/BVfK-Partner- Assistance* • BVfK-Einkaufsgesellschaft „GERMANCARS AG“ * • Keine Software-Updates erforderlich, da webbasiert und darum immer auf dem aktuellsten Stand Suchmaschine optimiert 40 www.aagent24.de M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:05 Seite 41 RECHT & STEUER Brüssel: DAS NEUE GRÜNBUCH zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz innerhalb der EU. Was ist ein Grünbuch? Man könnte sagen, der Anfang vieler Gesetze, auch derjenigen, die in Brüssel ihren Ursprung haben. Zunächst einmal werden im Grünbuch Gedanken, Überlegungen, Probleme und Lösungsvorschläge zusammengefasst und erörtert. Als nächstes sind dann die Verbände dran. Im Kfz-Sektor sind dies die Verbraucherverbände, besonders die Automobilclubs, sowie die Verbände der Autohersteller, des Handels und der Werkstätten. Diese nehmen Stellung und versuchen entsprechend ihrer Interessenlage Einfluss zu nehmen. Schließlich trifft die Europäische Kommission eine abschließende Entscheidung, die dann als EU-Richtline verabschiedet wird. Diese Richtlinie haben dann die nationalen Gesetzgebungsorgane innerhalb einer bestimmten frist in nationales Recht umzusetzen. Der Gestaltungsspielraum ist eng, man spricht von 20%. So geschehen seinerzeit mit der EU-Richtlinie 1999/44/EG, die zur Grundlage für die seit 1.1.2002 gültige Schuldrechtsreform, dem so genannten neuen Gewährleistungsrecht wurde. Im Gegensatz zu 1999 gibt es inzwischen einen Bundesverband Freier Kfz-Händler und entsprechend konnte auch der BVfK Stellung zum neuen VerbraucherschutzGrünbuch der Europäischen Kommission nehmen. Die Ziele klingen sinnvoll: Durch Vereinfachung und Vervollständigung des vorhandenen rechtlichen Regelungsrahmens zu einer besseren „Rechtsetzung“ (Gesetzeslage) zu gelangen, damit Verbraucher in der gesamten EU gleich was sie, gleich wo in der EU kaufen, die gleichen grundlegenden Rechte besitzen. Nach Prüfung aller Eingaben wir die Kommission eine zusammenfassende Darstellung der eingegangenen Kommentare prüfen und veröffentlichen. Je nach den Ergebnissen der Konsultation wird die Kommission entscheiden, ob Handlungsbedarf für eine Gesetzesinitiative besteht. Da auch Änderungen zum Nachteil des KfzHandel zu befürchten sind, war eine Stellungnahme des BVfK unerlässlich. Im Wesentlichen ging es dabei um drei Punkte von entscheidender Bedeutung 1. Der über einen Vermittler handelnde Verbraucher. 2. Verlängerung der Beweislastumkehr 3. Die spezifischen Regeln für Gebrauchtwagengarantien. Zu Punkt 1: Die Vermittlungsmöglichkeit muss bleiben: Auch wenn das Vermittlungsgeschäft in manchen Fällen zwecks Umgehung von Sachmängelhaftung nur vorgeschoben wird, so betrifft dies nur wenige Ausnahmen. In der nötigen Schärfe wurde daher dem Argument widersprochen, es gebe kein vernünftiges Argument für den Kommissionsverkauf eines Fahrzeugs, dies diene nur der Umgehung. So wurde darauf hingewiesen, dass der Kommissionsverkauf für einen Händler deswegen von Bedeutung ist, weil er auf diesem Wege den Kunden eine größere Palette an Fahrzeugen präsentieren kann, ohne – ähnlich einem Immobilienmakler – das wirtschaftliche Risiko zu tragen. Des weiteren wird durch eine Kommissionierung kein Eigenkapital gebunden, so dass es durchaus vernünftige wirtschaftliche Gründe für ein solches Kommissionsgeschäft geben kann. Zu Punkt 2: Keine Verlängerung der Beweislastumkehr. Brisant wird es bei der von der Kommission geplanten Verlängerung der Beweislastumkehr um weitere 6 auf dann 12 Monate. Nach ihren Feststellungen wirkt die nach 6 Monaten eintretende Beweislast des Verbrauchers angeblich als Einschränkung der Gewährleistung, da der Verbraucher nach Meinung der Kommission ohne die Unterstützung von Fachleuten und den Zugang zu den relevanten technischen Daten das Vorliegen eines Mangels nicht wird beweisen können. Der BVfK weist die Kommission darauf hin, dass sich für den Gebrauchtwagenhändler dieses Problem allerdings in gleicher Weise während der ersten sechs Monate stellt. Die Frage, ob es sich um einen anfänglichen Mangel oder um altersbedingten Verschleiß handelt, kann in der Regel auch nur noch durch einen Sachverständigen geklärt werden. Bei Gebrauchtwagen zeigen sich Mängel, die bei Übergabe bereits vorgelegen haben in der Regel bereits in den ersten Wochen nach dem Kauf. Mit zunehmender Nutzung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen typischen Verschleißscha- Das Berlaymont in Brüssel den handelt, der nicht der Risikosphäre des Verkäufers angelastet werden kann. Somit zeigt sich die bisherige Wertung des Gesetzgebers als ausgewogene Entscheidung zwischen den Interessen der Vertragsparteien. Insofern ist nach Ansicht des BVfK an der bisherigen Rechtslage festzuhalten. Zumal darauf hinzuweisen ist, dass die Beweislastumkehr in ihrer jetzigen Form zu Lasten des Händlers in der Praxis nicht nur zu einer Defacto-Garantie innerhalb der ersten 6 Monate führt, sondern eine Zahl von ungerechtfertigten, wenn nicht sogar sehr zweifelhaften Inanspruchnahmen von Sachmängelhaftung von nicht geringem Ausmaß festzustellen ist. Zu Punkt 3: Die spezifischen Regeln für Gebrauchtwagengarantien. Es geht im Wesentlichen um die Aspekte: • Mindestinhalt von kommerziellen Garantien • Übertragbarkeit solcher Garantien auf spätere Käufer Der BVfK sieht in Übereinstimmung mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und dem ADAC die Notwendigkeit, vage Garantieversprechungen, die den Verbraucher über ihren wahren Inhalt täuschen, mit gewissen grundlegenden Rechten zu versehen. Ebenfalls unterstützt der BVfK die Übertragbarkeit solcher Garantien auf spätere Käufer, da hierdurch der Wert der gebrauchten Ware gesteigert werden kann. Aus Transparenzgründen sollte auch eine Informationspflicht über die Reichweite der Garantie auf bestimmte Teile festgeschrieben werden. Profitieren von 5 Millionen Euro Kaufkraft Aktionär ab 5.000€ / Konzessionär ab 1.250€ Einkaufs AG des Bundesverbandes freier Kfz-Händler www.german-cars-ag.de 41 M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:05 Seite 42 BVfK-Vertragsanwalt KOMPETENZBÜNDELUNG • UMFASSENDE BERATUNG • SCHNELLE ERSTEINSCHÄTZUNG DAS BVFK-BERATERNETZWERK Von der richtungsweisenden Ersteinschätzung bis zum erfolgreichen Ausfechten von Gerichtsverfahren. Für Mitglieder ist die Ersteinschätzung beliebig oft im Mitgliedsbeitrag enthalten. Harald M. K. Wandel „Die heutige „Streitkultur“ zwischen dem Händler und seinen Kunden wird geprägt durch überzogene Erwartungshaltungen des Kunden. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass sowohl Kollegen als auch Gerichte dazu neigen, komplexere tech- nische Fragestellungen grundsätzlich zunächst als einen Mangel zu verstehen. Hier können wir Aufklärungsabeit sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht leisten.“ ZENTRALE ANLAUFSTELLE BVfK-Rechtsabteilung Bundeskanzlerplatz/Reuterstr. 241 53113 Bonn Fon 0228 85 40 921 • Fax 0228 85 40 928 rechtsabteilung@bvfk.de • www.bvfk.de PLZ 0: Rechtsanwalt Hans Theisen Bautzner Strasse 79 • 01099 Dresden Fon 0351 5636-431 • Fax 0351 5636559 mail@ra-th.de • www.theisen-ra.com Rechtsanwälte Zimmer & Kempkens Bautzner Strasse 45/47 • 01099 Dresden Fon 0351 8011960 • Fax 0351 8011960 kempkens@kanzlei-zimmer.de www.kanzlei-zimmer.de Anwaltskanzlei Kobold & Kollegen Wasaplatz 1 • 01219 Dresden Fon 0351 8070080 • Fax 0351 8070090 C.Kobold@IhrAnwaltDresden.de www.IhrAnwaltDresden.de Rechtsanwalt Jochen Hupfeld Wittmar Strasse 18 • 34471 Volkmarsen Fon 05693 9187990 • Fax 05693 9187992 ra-hupfeld@t-online.de Rechtsanwalt André Schäfer Wilhelmstrasse 1 • 35315 Homberg / Ohm Fon 06633 643409 • Fax 06633 643410 andre-schaefer@gmx.de www.rechtsanwaltskanzlei-schaefer.de PLZ 4: Dr.Schulte, Prof.Schönrath & Schmidt Anwaltskanzlei Kaiser-Wilhelm-Ring 17 • 40545 Düsseldorf Fon 0211 5586400 • Fax 0211 5586410 ahnert@lawplus.de • www.lawplus.de Rechtsanwalt Dieter Kottirre Bismarckstrasse 99 • 41542 Dormagen Fon 0213 3929770 • Fax 0213 3929771 info@kottirre.de • www.kottirre.de Rechtsanwälte Lodde & Jannack Arndtstrasse 30 • 44135 Dortmund Fon 0231 9678870 • Fax 0231 7248518 info@do-anwalt.de • www.do-anwalt.de Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte, Prof.Schönrath & Schmid Erich-Zeigner-Allee 20 • 04229 Leipzig Fon 0341 585920 • Fax 0341 5859230 schmid@lawplus.de • www.lawplus.de Rechtsanwälte Lütkehaus & Steding Rüttenscheider Stern 5 • 45130 Essen Fon 0201 820050 • Fax 0201 234243 steding@rano.de • www.rano.de Rechtsanwälte Gülpen & Garay Kurfürstendamm 57 • 10707 Berlin Fon 030 31809784 • Fax 030 31809785 Hebbelstrasse 37 • 14469 Potsdam Fon 0331 900073 / 71 • Fax 0331 900072 guelpen@guelpen-garay.de www.guelpen-garay.de Rechtsanwältin Melanie Fandel Platz der Freiheit 7a • 19053 Schwerin Fon 0385 795601 • Fax 0385 7587843 info@die-verteidiger.de • www.die-verteidiger.de PLZ 2: Rechtsanwalt Peter Rindsfus Eppendorfer Weg 204 • 20251 Hamburg Fon 040 4210720 • Fax 040 42107211 ra-rindsfus@ra-rindsfus.de • www.ra-rindsfus.de Rechtsanwalt Holger Rochow Schlossmühlendamm 16 • 21073 Hamburg Fon 040 77198789 • Fax 040 774793 rochow@rae-rochow.de • www.rae-rochow.de Anwaltskanzlei Böttcher - Parbs - Wandel Wilhadistrasse 1 • 28195 Bremen Fon 0421 222600 • Fax 0421 2226066 boetcherparbswandel@t-online.de www.bremer-anwaltskanzlei.de Rechtsanwältin Stefanie Korunig Trierer Strasse 178 • 56072 Koblenz Fon 0261 2007234 • Fax 0261 2007235 ra@korunig.de • www.korunig.de Goecke & Hake & von Buchholz Münsterstrasse 5 • 59065 Hamm Fon 02381 688300 • Fax 02381 688301 info@goecke.hamm.de www.goecke-hake-vonbuchholz.de PLZ 6: Anwaltskanzlei Hammermann & Ehlers Schlosskirchplatz 3 • 03046 Cottbus Fon 0355 494830 • Fax 0355 4948320 hammermann.ehlers@t-online.de www.hammermann-ehlers.de PLZ 1: 42 PLZ 3: Rechtsanwalt Markus Kohl Ludwigstrasse 10 • 63920 Großheubach Fon 09371 959030 • Fax 09371 959031 iinfo@ra-kohl.de • www.rechtsanwalt-kohl.de Rechtsanwälte Ames, Stieren & Klicker Poststrasse 3 • 66557 Illingen Fon 06825 2250 • Fax 06825 42041 kanzlei@rechtsanwaelte-ames.de www.rechtsanwaelte-ames.de Rechtsanwälte Juergensohn, Vatter & Gruber Siegmund-Schuckert-Strasse 17 • 68199 Mannheim Fon 0621 415099 • Fax 0621 416770 kanzlei@rae-mannheim.de • www.rae-mannheim.de PLZ 7: Rechtsanwaltskanzlei Schnabel & Kollegen Brunnenstrasse 19 • 70372 Stuttgart Fon 0711 5590421 • Fax 0711 5590507 kanzlei@schnabel-und-kollegen.de www.schnabel-und-kollegen.de PLZ 5: Rechtsanwalt Henning Cronemeyer Dürener Strasse 249 • 50931 Köln Fon 0221 17049361 • Fax 0221 1706774 henning@cronemeyer.de Rechtsanwalt Sebastian Wieschalla Geleniusstr. 1 • 50931 Köln Fon 0221 94969956 • Fax 0221 94969957 www.rechtsanwalt@wieschalla.eu www.wieschalla.eu Rechtsanwalt Daniel Zorn Sebastianstr. 36 • 53115 Bonn Fon 0228 20778481 • Fax 0228 20778482 mail@kanzlei-zorn.de Rechtsanwalt Simon Wiebelhaus An der Buschdorfer Burg 2 • 53117 Bonn Fon 0228 24001478 • Fax 0228 92989313 ra-wiebelhaus@gmx.de Rechtsanwalt Ulrich Kahlenborn Kölner Strasse 65 • 53902 Bad Münstereifel Fon 02253 95450 Fax 02253 954522 geduldig-kahlenborn@gmx.de Rechtsanwaltskanzlei Krapp & Labus Weißliliengasse 10 • 55116 Mainz Fon 06131 225245 • Fax 06131 230352 info@rae-krapp.de • www.rae-krapp.de Anwaltskanzlei Stirnweiß, Stege, Martinovic & Coll. Kirchheimer Strasse 94-96 • 70619 Stuttgart Fon 0711 45999730 • Fax 0711 4780346 ra.stege@stcoll.de • www.stcoll.de Rechtsanwalt Harald Penning Löwensteiner Weg 20 • 71522 Backnang Fon 07191 979850 • Fax 7191 979853 info@bvuh.de • www.bvuh.de Anwaltskanzlei Grußeck Bundesstrasse 16 • 77955 Ettenheim Fon 07822 789860 • Fax 07822 7898699 info@ra-grusseck.de • www.ra-grusseck.de PLZ 8: Rechtsanwaltspartnerschaft Nehl & Baier Rosental 10 • 80331 München Fon 089 18929180 • Fax 089 18929189 nehl@rainnehl.de • www.rainnehl.de Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner Pettenkoferstrasse 44 • 80336 München Fon 089 54344830 • Fax 089 54344833 guenther.werner@fragwerner.de www.fragwerner.de M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:05 Seite 43 www.detefleetservices-auktion.de M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:06 Seite 44 Sie wollen den Wagen, aber keine nassen Füße? ↖ www.autoonline.com Dann bleiben Sie doch einfach im Trockenen! Und schauen Sie direkt von Ihrem Schreibtisch aus bei AUTOonline vorbei. 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