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12. AUFLAGE, JAHRGANG 2007
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Streitthema
Überführungskosten
eine komplexe, politische Aufgabe
Geschäftsidee
The world is watching on Dubai
Brilliance BS6
Die Chinesen kommen
Urteile
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16 Berichte zu wichtigen
Gerichtsentscheidungen
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BVfK, Reuterstraße 241, 53113 Bonn
PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, G 52588
2
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VON
ANSGAR KLEIN
A^ZWZAZhZg!
I had a dream: als Gebrauchtwagenhändler auf Augenhöhe – respektiert
von Behörden, Branchenpartnern,
Verbrauchern und ihren
Vertretern, Medien und
Öffentlichkeit.
Wie war es noch zu Zeiten
der BVfK Gründung Anfang
2000 als Verbraucherinformation einer großen
Internet-Börse über Gebrauchtwagenhändler zu
lesen:
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„Diese Art Autohändler ist
selten seriös. Der Hinterhofhändler auf ehemaligen
Tankstellengeländen oder
auf eingezäunten, von
Kampfhunden bewachten
Schotterplätzen bietet unter bunten
Girlanden notdürftig zusammengeschusterte Unfallwagen zu
überhöhten Preisen an.“
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Sechs Jahre später, am 14. Dezember
2006 gibt es einen besonderen Meilenstein auf dem langen und erfolgreichen
Weg zur Verbesserung des Ansehens
der in der Mehrzahl seriösen KfzHändler:
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Die Verbrauchersendung in den
neuen Ländern „Ein Fall für Escher“
erzählte die rührend-spannende
Geschichte der jungen Mutter eines
behinderten Kindes, die beim Grenzübertritt ihren VW-Sharan vom
deutschen Zoll abgenommen bekam,
da Teile des Wagens als gestohlen
gemeldet waren.
Der Verkäufer: Ein Berliner Gebrauchtwagenhändler mit Schotterplatz und
auch sonst eher schlichtem Auftritt.
Und nun? Dramatische Musik zur
reißerischen Moderatorenstimme?
Übliche Schmutzberichterstattung
wie bei Frontal21, wo mit einem
gefälschten Insider kolportiert wird:
„Alle Händler drehen am Tacho“?
Das Gegenteil geschieht: Moderator
Peter Escher spricht das Wort
„Gebrauchtwagenhändler“ so normal
und selbstverständlich aus, als gehe
es um einen Lebensmittelhändler.
Der Verkäufer, Mitglied im BVfK, hat
Gelegenheit, sein korrektes Verhalten
darzustellen. Er kann durch ein
kaufbegleitendes Gutachten seine
hohe Sorgfalt beweisen. Mit Hilfe der
BVfK-Schiedsstelle wird der Fall zur
Zufriedenheit aller Beteiligten schnell
und unbürokratisch gelöst.
Liebe Leser, gestatten Sie mir ein
wenig Rührung und Stolz. Wir hatten
zwar nie Zeit zum Träumen, dafür war
es immer zu hektisch. Doch wenn wir
hätten träumen können, dann hätten
wir von genau so einem TV-Beitrag,
wie an jenem Donnerstag um 20.15 im
MDR in der Sendung „ein Fall für
Escher“ geträumt.
Ich bin stolz auf dieses Ergebnis, zu
dem viele beigetragen haben, ganz
besonders unsere Mitglieder, ohne die
unsere werbenden Worte nur hohles
Geschwätz wären.
Diese beweisen jeden Tag durch
ihr anspruchsvolles unternehmerisches Handeln, dass das hanseatische Oberlandesgericht nach
gründlicher Prüfung zum Urteil
gefunden hat, dass der BVfK seine
Mitglieder als seriös und zuverlässig
bezeichnen darf.
Und weil das Anlass zum Feiern
ist und weil das kein Grund ist, die
Hände in den Schoß zu legen, tagen
und feiern die freien Kfz-Händler mit
Fachleuten und Gewerbepartnern
am 5. Mai wieder am und auf dem
Rhein. Freuen Sie sich mit mir und
dem gesamten BVfK-Team auf das
Jahresereignis mit Kompetenzen,
Event und Kontakten.
Herzlichst
Ihr Ansgar Klein
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Rainer Krösing neuer Geschäftsführer bei Autorola.de . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Walter Missing ist rehabilitiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marion Johl ist Generalbevollmächtigte der Santander Consumer Bank . . . . . . . . . . . . . . .
Weller tritt Gerüchten entgegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Steuerskandal: Bonner Staatsanwalt unter Beschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
BVUH: Öffnung auch für kleinere Händler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Händlerumfrage neues Emissionsschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2007 wird ein sehr interessantes Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
45. Verkehrsgerichtstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Überführungskosten – eine komplexe, politische Aufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heiligenscheine und Scheinheilige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sisyphusarbeit – oder vom aufwändigen Kampf gegen unseriöse Internet-Praktiken . . . . .
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Prof. Brachats GW-Kongress 2006 erfolgreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gebrauchtwagen-Garantie macht Sachmängelhaftung beherrschbar . . . . . . . . . . . . . . . . .
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The world is watching on Dubai . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Neues aus dem Internetsumpf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brilliance BS6: Zhonghuas China-Premiere in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Essen Motor Show . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Car Sharing – neue Mietwagen-Geschäftsidee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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ECAN – mehr als nur Online-Auktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einkaufsbörse ELN.de erweitert das Angebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die DSL Bank bietet die „eigene Bank im Autohaus“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Autoprice – Wettbewerbsvorteil durch CarConfigurator auf der eigenen Website . . . . . . . .
Auktion & Markt AG Neueröffnung in Stuttgart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Boot 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wellnesstag mit Aignery bei Mercedes-Benz in Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Einladung 6. BVfK-Jahreskongress . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
BFH stärkt die Rechtsposition seriöser Lieferanten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Händlerporträts BVfK-Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
www.haendler-treff.de . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Jubiläum: Fünf Jahre Automobilwoche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Wie sicher sind steuerfreie EU-Binnenmarktlieferungen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
EuGH-Generalanwältin Kokott . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Aufklärungspflichten über Reimport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
BVfK-Rechtsanwalt Martin Hake . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
BVfK-Beraternetzwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Motion
Verbands-Magazin des Bundesverbandes
freier Kfz-Händler
V.i.S.d. Presserechts: Ansgar Klein
Herausgeber: BVfK
Redaktion: Ansgar Klein
Redaktionsassistenz: Henriette Hövekenmeier
Koordination: Stephan Baitzel
Hauptgeschäftsstelle
Bundeskanzlerplatz / Reuterstraße 241
53113 Bonn
Fon 0228 85 40 90 · Fax 0228 85 40 929
motion@bvfk.de · www.automobilverband.de
Auflage: 10.000
Motion erscheint 4-mal im Jahr
Der Bezugspreis ist im Mitgliedspreis enthalten.
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BGH: „fahrbereit“ ist keine Haltbarkeitsgarantie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kfz-Händler haftet gegenüber Kunden nicht für Diebstahl von Fahrzeugen. . . . . . . . . . . . .
Keine Haftung für gerissene Zahnriemen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Globaler Qualitätsvergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
BGH kippt überraschend AGB-Formulierungen zur reduzierten Verjährungsfrist . . . . . . . . .
Fotoklau im Internet – Schadensersatz droht! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Fußleistenpflicht bei geschäftlichen E-Mails beachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ort der Nacherfüllung: OLG Köln widerspricht OLG München . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Keine Arglist bei kaufbegleitendem Gutachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verbindliche Bestellung ist ein Kaufantrag und kein Kaufvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Behobener Werksunfall ist ein Mangel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Haftungsrisiken bei Kulanz- und Garantiearbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gericht kippt: „Gesamtfahrleistung nach Angaben des Vorbeseitzers“ . . . . . . . . . . . . . . . .
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Layout, Satz und Druck:
Henzgen & Schommer media GmbH
Füllscheuer 20
56626 Andernach
Fon 02632 98 90 0
Fax 02632 98 90 91
www.henzgen-schommer.de
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Rainer Krösing ist
seit dem 15. Januar
Geschäftsführer der
Online-Autoauktion
Autorola GmbH in
Hamburg. Der ehemalige mobile.de/
eBay-Mann begann
1995 als MarketingManager bei Volkswagen, wechselte
dann über den internationalen Vertrieb
in den Bereich online Marketing. Danach
gründete er, als Director Automotive
eBay Motors, den Automobilbereich bei
eBay Deutschland. Zuletzt war er bei
der eBay-Tochter mobile.de für das
Großkundengeschäft und Business Development verantwortlich. Krösing will das
Geschäft, an dem europaweit bereits über
30.000 Autohändler an den täglichen
Online-Autoauktionen teilnehmen, ausbauen. Autorola hat sich nach eigenen
Angaben besonders im Flottenbereich
durch effektive Vertriebs-Lösungen für
Hersteller und Flottenbetreiber im deutschen und europäischen Markt etabliert.
www.autorola.de
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Der Aufsichtsrat der Santander Consumer
Bank AG hat Marion
Johl, bislang als Direktorin der Vertriebsleitung tätig, mit Wirkung
zum 1. Januar 2007 zur
Generalbevollmächtigten ernannt. Dies teilte
der aus der früheren
AKB-, bzw. CC-Bank
hervorgegangene Finanzdienstleister mit, der sowohl hinsichtlich Umsatz wie auch Zufriedenheit die
Führungsposition unter den herstellerunabhängigen Branchenbanken hält.
Walter Missing, ex DC-Vorstandsmitglied, ex DC-Vertriebschef in
Berlin, ex Niederlassungsleiter in
Hamburg, ex Untersuchungshäftling
im Zusammenhang mit fragwürdigen
Schremp-Machenschaften ist rehabilitiert.
„Daimler musste Mitte Januar in
der Berufungsverhandlung vor dem
Hamburger Landesarbeitsgericht erkennen, dass alle aufgetischten Vorwürfe juristisch haltlos waren. Erst
nachdem jetzt alle juristischen
Finten und Winkelzüge der hoch
bezahlten Daimler-Staranwälte nicht
mehr zogen, hat man eingelenkt.“
Schreibt Autohaus Herausgeber Prof.
Brachat, der von Anfang an von Missings Unschuld überzeugt war und
gratuliert „zu seinem gigantischen
Rückgrat und zu seinem sauberen
Kurs, den er in dieser für ihn schwierigen Zeit erfolgreich gemeistert
hat.“ Und stellt weiter fest: „Walter
Missing kann sich nun wieder ohne
Makel in der Branche frei bewegen.
Seine hohe Reputation wird Früchte
tragen.“
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Nach dem geplanten Verkauf der
ursprünglich als Internet-Handel konzipierten Motena AG kamen Gerüchte auf, dass es auch bei den anderen
Geschäftsbereichen – Auto Weller
(Toyota und Lexus), B&K (BMW und
Mini) und Max Moritz (VW, Audi
und Skoda) – schlechter laufe.
Burkhard Weller ist bemüht, solche
Gerüchte zu zerstreuen. In einem
Autohaus-Online-Interview erklärte
er, die Unternehmen seiner Gruppe
erzielten zwischen 1,6 und 4,2 %
Umsatzrendite, im Jahr 2006 wurden
mit über 44.000 Fahrzeugen 6.000
mehr als 2005 verkauft und damit
über 800 Mio. Euro Umsatz erzielt.
Den Motena-Verkauf, der 50 Mio. `
bringen soll, begründet Weller damit,
sich von Geschäften trennen zu
wollen, die weniger als ein Prozent
Umsatzrendite bringen.
Aus dem ZDK sei er ausgeschieden,
weil er die Nähe zu den freien Werkstätten nicht vertrete und die permanente Präsenz des ZDK-Vize Wilhelm
Hülsdonk für nicht Ziel führend
in der Fabrikatsarbeit halte. Leider
habe der neue ZDK-Präsidenten
Rademacher diesen Weg weiter geebnet. Weller sieht den ZDK auf dem
Holzweg, wenn dieser nun glaube,
Interessenkonflikte zwischen freiem
und Markenhandel lösten sich deshalb
von selbst, weil die Grenzen zwischen
den beiden Lagern zunehmend verschwimmen. Auf die Prognosen der
Professoren Diez und Dudenhöffer,
die für 2007 ein schwieriges Jahr prophezeien, meinte Weller: Jedes Jahr
sei schwer. Die Wellergruppe werde
nächstes Jahr wieder im zweistelligen
Prozentbereich zulegen. Den Prognosen von Prof. Diez, es werde bei Unternehmen mit zu wenig Eigenkapital, oder mit mäßiger Kundenzufriedenheit Absatzprobleme geben,
stimmt Weller zu. Die Aussagen von
Prof. Dudenhöffer lese er nicht mehr,
da diese wohl eher für die "Bild"-Zeitung und als Verbraucherinformation
gedacht seien, um an möglichst hohe
Rabatte zu kommen.
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„Stoppt endlich dieses rechtswidrige Vorgehen“ fordern erboste und um ihre Existenz fürchtende Autohändler. Der BVfK
unterzieht nun das bereits durch den einfachen Verdacht, ein EU-ausländischer Abnehmer habe seine Steuern nicht bezahlt,
veranlasste aggressive Vorgehen der Staatsgewalt einer umfassenden rechtlichen Prüfung. Hintergrund ist u.a. die von der in
Bonn angesiedelten Task-Force des Bundesfinanzministeriums „Affäre Schweiger“.
Die in Italien lebende Frau Schweiger die
sich keiner Schuld bewusst ist und den deutschen Behörden ihre Mitarbeit anbietet,
kaufte im Auftrag italienischer Kfz-Händ-
ler in großem Stil Fahrzeuge in Deutschland
ein. Nachforschungen in Italien hatten ergeben, dass man es dort mit der Versteuerung nicht so genau nahm. Das veranlasste die BMF-Task-Force, über 400
Durchsuchungsbeschlüsse bei deutschen
Lieferanten zu veranlassen, was die Bonner
Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Erledigung nicht lange zögern ließ. Zur Beschleunigung verwendete man zur Erstellung der
Durchsuchungsbeschlüsse offensichtlich
Textbausteine, die vom zuständigen Richter wohl häufig nicht sorgfältig auf den genauen Sachverhalt hin geprüft wurden. Das
hohe Tempo konnte die Staatsanwaltschaft
dann doch nicht einhalten und so entschuldigte man sich inzwischen mehrfach für die
schleppende Bearbeitung. Ob das die betroffenen Lieferanten, die sich über Verzögerungen von bis zu 1,5 Jahren beschweren,
beruhigen wird, bleibt abzuwarten. Betroffene können sich zwecks Abstimmung
bei der rechtsabteilung@bvfk.de melden.
Mehr zum Steuerskandal Seite 38-41
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Scharf kritisiert Dr. Koblitz, Hauptgeschäftsführer des ZDK die Kampagne der Deutschen Umwelthilfe
(DUH) gegen den neuen Smart Fortwo Diesel. DUH-GeFü Jürgen Resch
solle „die Kirche im Dorf lassen“, sagte
Koblitz Ende 2006 in Bonn.
Der Kleinstwagen sei ähnlich sparsam und dabei deutlich sauberer als
die bisherige „Öko-Ikone“, der DreiLiter-Lupo. Resch hatte den Smart
Diesel, der mit einem offenen Partikelfiltersystem ausgerüstet werden
soll, öffentlich als Verursacher „fortgesetzter Luftvergiftung“ beschuldigt. Die DUH hatte den SmartHändlern Demonstrationen vor ihren
Betrieben angedroht, wenn diese
nicht eine schriftliche Erklärung abgeben würden, das Fahrzeug nicht
zu verkaufen.
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Trotz des schwierigen Umfeldes hat
sich der Bundesverband des Unfallwagenhandels, BVUH, im 4. Jahr seines
Bestehens fest etabliert. Durch intensiven
Dialog mit Versicherungswirtschaft und
Sachverständigenorganisationen wie
auch den etablierten Restwertbörsen
konnten Vorurteile beseitigt und konzeptionelle
Ansätze entwickelt werden, um aufBVUH-Präsident Ulfried Palm (links) tretende Problemfälle zur
allseitigen
Akzeptanz zu
lösen. Hierbei sind gemeinsam mit den
Beteiligten entwickelte Verfahrensabläufe äußerst hilfreich. In den Jahren seit
Gründung des BVUH hat sich das geschäftliche Umfeld weiter stark verändert. Das Schadenmanagement (Selektion der Reparaturbetriebe) der Versicherer, die finanziellen Folgen der hohen
Arbeitslosigkeit wie auch der steigende
Wettbewerbsdruck auf Versicherer,
Sachverständige, Fahrzeughändler und
Werkstätten führen dazu, dass Restwertaufkäufer oft die letzten in der
Reihe sind, den „die Hunde beißen“.
Hier sind es dann insbesondere die
kleineren Händlern, die zwischen Restwertbörse, Versicherer und Sachverständigem aufgerieben werden und auf
ihrem Schaden sitzen bleiben. Diesen
kleineren Händlern bietet der BVUH
nun ebenfalls seine Leistungen an und
weicht damit vom ursprünglichen Kurs
ab, vorwiegend größere Händler zu
vereinigen, da das in der Aufbauphase
gesetzte Ziel, bei Restwertbörsen, Versicherern und Sachverständigen das notwendige Gewicht durch das Renommee
etablierter Händler zu bekommen, nun
erreicht ist. Geschäftsleitung und Vorstand unter Leitung des BVUH-Präsidenten und ECDA-Mitgründers Ulfried
Palm wollen jetzt diese zweite Phase
einleiten und den Verband auch für
kleinere, seriöse Händler öffnen. Als
assoziierte Mitglieder sollen diese
Händler den Schutz und die Unterstützung des BVUH e.V. erhalten und
von den vielen Vorteilen der Mitgliedschaft umfangreich profitieren.
Informationen: www.bvuh.de
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Das Landgericht Köln hat Anfang
Februar entschieden, das die von Nissan
zum 31. Januar ausgesprochene Kündigung des gesamten deutschen Händlernetzes unwirksam ist.
Die Notwendigkeit einer Strukturänderung des Netzes sei nicht plausibel
begründet worden, meinte das Gericht.
Zudem habe Nissan Deutschland nicht
ausreichend dargelegt, wo überhaupt
Änderungen der Standorte im Netz vorhanden seien.
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Die Deutsche Bahn-Tochter DB Rent
hat zum Jahresbeginn ein Ford-Autohaus in Schweinfurt übernommen.
Damit steigt der Konzern, der bereits
zwei Gebrauchtwagen-Center in Berlin
und Frankfurt betreibt, auch in den
Neuwagenhandel ein.
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Überraschend ist der langjährige Präsident des Verbandes der Autohersteller
VDA Prof. Bernd Gottschalk von seinem
Amt zurückgetreten. Der Rücktritt soll
mit den Vorwürfen der deutschen Autohersteller zusammenzuhängen, Gottschalk habe im Zusammenhang mit der
aktuellen Diskussion um Schadstoffemissionen die Leistungsfähigkeit der deutschen Autohersteller nicht positiv genug
vermitteln können. Gottschalk hat diese
Vorwürfe zurückgewiesen.
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Ist das der richtige Weg zur
Verbesserung der Umwelt ?
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Wenn es einen angemessenen
Übergangszeitraum gibt, werde
ich mich ohne Ertragsverluste der
neuen Situation anpassen.
Ich befürchte Ertragsverluste,
weil ältere wie auch große, schwere
Fahrzeuge nun einen starken
Wertverlust erleiden.
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Johannes Vogel: Vollkommener
Schwachsinn, da CO² kein Schadstoff
ist! Da wird wieder ein neues Feindbild
konstruiert, vorher war es SARS, dann
der Diesel (DPF), danach die Vogelgrippe (H5N1), jetzt ist es halt CO².
Das Problem ist das Abholzen der
Regenwälder, die normalerweise die
„produzierten“ CO²-Anteile aufnehmen
würden (und umwandeln in Sauerstoff).
CO² war schon immer da, wird nur von
„fester“ Form in gasförmige umgewandelt, um dann wieder in Pflanzen und
Bäume gebunden zu werden. Das ist
der normale Kreislauf der Verbrennung
(auch der organischen Verbrennung).
Das Gesetz wird sich auf die Umsätze
mit starken Autos auswirken. Mit
kleineren Fahrzeugen sind die Erträge
nicht zu erwirtschaften, um die hohen
Standards in Deutschland bezahlen zu
können. www.auto-hits.de
Miguel Garcia: Was bringt es, Gesetze
zum Umweltschutz zu erlassen, wenn
diese woanders auf der Welt nicht eingehalten werden. Es ist doch nur eine
Verlagerung des Problems! Die Fahrzeuge, die hier die Umwelt zu stark belasten gehen doch schon heute z.B. nach
Afrika und verpesten da die Umwelt.
Es ist ganz klar, dass das Thema Umwelt viel zu spät in Angriff genommen
8
wurde. Es wurden vor diesem unangenehmen Thema die Augen verschlossen.
Umwelt kostet immer Geld. Das Geld
muss vom Steuerzahler kommen.
www.auto-avantgarde.de
Ulrich Frank: Die Politik sollte auch
mit Autogas- oder Erdgasanlagen nachgerüstete Fahrzeuge hinsichtlich der
Einstufung mit den niedrigeren Emmissionswerten berücksichtigen und somit
die Motivation zur Umrüstung stärken.
Nebeneffekt wäre eine deutliche Reduzierung der CO²-Emmissionen um ca.
18% gegenüber dem Benzinbetrieb. Ich
empfehle Autogasumrüstung auch wegen der Kraftstoff- und Ressourcenersparnis als Verkaufshilfe bei größer
motorisierten Fahrzeugen.
www.frank-scan-auto.de
Henning Jessen: Meine Empfehlung:
Alle Neufahrzeuge, die ab 2011 innerhalb
der EU verkauft werden, dürfen max. 14
Liter pro 100 km verbrauchen und die
CO²-Emissionen kombiniert bei max.
160 g/km liegen. Diese Werte müssen alle
4 Jahre um 7% reduziert werden! Der
Fahrzeughandel und auch die Hersteller
werden sich dem Markt schon anpassen!
www.autojessen.de
Jörg Metzner: Für zukünftige Kaufentscheidungen hat der Endverbraucher
bald klare Verhältnisse und Entscheidungskriterien. Eine rückwirkende
Änderung wäre hochgradig ungerecht
und würde das Ziel, zukünftiges Kaufverhalten zu beeinflussen, verfehlen.
www.Automarktplatz.de
Ralf Zimmer: Endlich schärfere Emissionsschutzgesetze statt kurzsichtigen
Kleinkleins. Selbst wenn der CO²-Ausstoß heute vollständig gestoppt würde,
wäre das Abschmelzen der Polkappen
bekanntlich nicht mehr zu verhindern.
www.autocollection.de
Gerold Schädler: Die Politiker sind
sich doch eh selbst am nächsten, danach
kommt erst der Bürger. Alle Politiker
sollten für den Mist den Sie machen
auch persönlich haften! Ein ordentlicher
Geschäftsmann muss dass auch!
www.exclusiv-car.de
Jörg Lemke: Alle Steuervergünstigungen dort streichen und für wichtige
Dinge verwenden - unter anderem auch
zur Verbesserung unserer Umwelt. www.
mobile.de/Autopark-Rueckmarsdorf
Ulrich Soder: Der Verkehr macht nur
ca. 12 % der Emission aus, daher sollten verstärkt die anderen Verschmutzer
auch mal angesprochen werden.
www.soder.de
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BDWi-Präsident Werner Küsters
Der Präsident des Bundesverbandes
der Dienstleistungswirtschaft (BDWi),
Werner Küsters, fordert eine weitere
Flexibilisierung am Arbeitsmarkt und
sinkende Lohnnebenkosten, um die
Dienstleistungswirtschaft weiter zu
beflügeln.
„Die erfreuliche Entwicklung am Arbeitsmarkt ist neben der konjunkturellen Entwicklung auch dem Strukturwandel zu verdanken. Alleine in
den letzten drei Jahren wurden im
Dienstleistungssektor eine halbe Million Arbeitsplätze geschaffen. Deutschland ist auf dem Weg in die Dienstleistungsgesellschaft.“
Um diesen Trend zu
verstärken und zu
verstetigen, müsse die
Politik sich für die Belange der Dienstleistungsunternehmen weiter öffnen.
Küsters: „Eine moderne Wirtschaftspolitik hat nicht mehr den Arbeiter am
Hochofen vor Augen, sondern die
Chancen einer kundenorientierten
Dienstleistungswirtschaft. Dazu gehören konkrete politische Maßnahmen, wie die weitere Flexibilisierung
der Arbeitswelt, die deutliche Reduzierung der Lohnnebenkosten und die
Schaffung neuer modularer Ausbildungsgänge.
www.bdwi-online.de
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Es war zu erwarten. Nach
dem Run auf
Neuwagen im
letzten Quartal des vergangenen Jahres
wegen der bevorstehenden
Erhöhung der Mehrwertsteuer brach
der Markt im Januar regelrecht ein,
auch der Februar zeigt ein ähnliches
Bild. Experten rechnen erst ab April
mit einer deutlichen Belebung. Doch
da kommt die Diskussion zum Thema
CO²-Emission zum ungünstigen Zeitpunkt. Wieder einmal werden die Verbraucher durch eine unsachliche und
emotionale Diskussion und Informationspolitik verunsichert.
Erstmals seit 30 Jahren wurde in
Deutschland ein Haushalt ohne Neuverschuldung verabschiedet. Dies entspreche, wie auch der Umweltschutz,
der Verantwortung für zukünftige Generationen, sagte der bayerische Ministerpräsident, der das Lob von Dr. Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler, für die konsequente Sparpolitik
an seinen Finanzminister Faltlauser
weitergab. Dieser habe gegen eine Vielzahl von Widerständen bewiesen, dass
unpopuläre Maßnahmen nicht mit dem
Verlust der Mehrheit verbunden sein
müssen.
Eines ist doch klar: Wir alle wollen in
einer intakten Umwelt leben. Die Automobilindustrie hat in den letzten
Jahrzehnten enorme Anstrengungen
unternommen, die Emissionen dramatisch zu senken. Was aber nutzt das alles, wenn sich weder China, Indien
oder – noch fragwürdiger – die USA
der weltweiten Allianz anschließen,
die CO²-Emissionen zu reduzieren.
Wir in Europa und speziell in Deutschland sollten dieses Thema mit Augenmaß betreiben. Da helfen Kaufempfehlungen einer deutschen Politikerin
für japanische Hybridfahrzeuge
nicht.
Ich bin fest überzeugt, dass auch in
Zukunft das Automobil seine einzigartige Position für unsere individuelle
Mobilität behalten wird.
Helmut Becker, Präsident ECDA
h.becker@ecda.eu
Der Festakt am 9. März im imposanten
Foyer der Dresdner Bank in Berlin
gab BVfK-Vorstand Ansgar Klein und
ECDA-Präsident Helmut Becker
Gelegenheit, die Preisträger erneut auf
die Problematik des Kfz-Handels bei
umsatzsteuerfreien EU-Binnenmarktlieferungen hinzuweisen.
v.l.n.r.: Faltlhauser, Klein, Stoiber
Faltlhauser zeigte sich informiert und
problembewusst und erinnerte sich an
eine Diskussion mit freien Händlern im
Bayrischen Hof 2003: „Ach ja, Sie hatten mich damals eingekesselt!“ Womit
der Finanzminister zu erkennen gab,
dass ihm die Probleme der aufgebrachten, um ihre Existenz fürchtenden Händler doch bewusst geworden
waren.
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Fast 300 Teilnehmer hatten sich zum Arbeitskreis
„Autokauf im Internet“ angemeldet
und Prof. Dr. Gerald Spindler, Multimedia- und TelekommunikationsRechtsspezialist von der Universität
Göttingen über Risiken und Gefahren
beim Internethandel. Besonders Prof.
Spindler demonstrierte höchste Kompetenz zum aktuellen und komplexen Problemkreis.
Hier das Ergebnis der Beratungen, an
welchen der BVfK mit seinen Juristen
Kunze und Hebben, sowie Vorstand
Klein maßgeblich beteiligt waren.
Arbeitskreis-Referenten Prof. Dr. Gerald Spindler,
Ulrich May und Peter F. Schmid
unter Leitung von Dr. Reinking
Die Empfehlungen des Arbeitskreis II
„Autokauf im Internet“ des 45. Deutschen Verkehrsgerichtstages:
Das wohl bedeutendste Verkehrsrechtsforum in Europa, welches in diesem
Jahr vom 24.-26. Januar in Goslar stattgefunden hat, hat zwar keine gesetzgeberische Funktion, wohl aber ist es aufgrund seiner Resolutionen zu den kontrovers diskutierten Themen aus
traditionell acht verschiedenen ThemenArbeitskreisen schon ein Instrumentarium, auf das sich alle Beteiligten und
zuweilen auch Gerichte berufen. Auch
ist nicht von der Hand zu weisen, dass
die Gesetzgebung durchaus die Beratungen und Entscheidungsfindungen
aus Goslar mit berücksichtigt.
Der Arbeitskreis stellt eine besorgniserregende Zunahme von Betrugsfällen
und Missständen beim Anbieten und
Verkaufen von Kraftfahrzeugen im
Internet fest.
Nach den Begrüßungsansprachen des
amtierenden Akademie-Präsidenten,
Generalbundesanwalt Kay Nehm, sowie dem Vortrag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu dem
Thema „Das Verkehrsrecht, die Justiz
und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft“ diskutierten unter Führung von
Autorechtspapst Dr. Reinking knapp
300 Teilnehmer die Referate von
ADAC-Chefjurist Ulrich May, mobile.
de-Geschäftsführer Peter F. Schmid
10
Der Arbeitskreis appelliert an das
Bundesinnenministerium und die
Innenminister der Länder, Internetkriminalität beim Autokauf effizient
und konsequent zu verfolgen. Hierfür
ist die Schaffung einer zentralen Ansprech- und Koordinationsstelle, etwa
beim Bundeskriminalamt, dringend erforderlich. Der Arbeitskreis empfiehlt
die Schaffung eines Kodex. Dies sollte
alsbald auf freiwilliger Basis der Internetmarktbetreiber oder durch Maßnahmen des Bundesjustizministeriums jeweils in Zusammenarbeit mit Verbraucherverbänden und den Verbänden des
Automobilhandels geschehen. Der Kodex
formuliert Grundsätze für ein transparentes, sicheres und faires Marktgeschehen. Die Marktplatzbetreiber verpflichten sich zur Einhaltung des Kodex. Diejenigen Marktplatzbetreiber,
die den Kodex ganz oder teilweise ab-
lehnen, müssen Abweichungen öffentlich und eingehend begründen.
Regelungspunkte des Kodex sollten
u. a. sein:
NIdentifikation der Anbieter
NPflichtangaben
zur konkreten
Beschreibung des Fahrzeugs
NDefinitionen
für Beschaffenheits-
angaben
Ntransparentes
System zur Bewertung der Anbieter
NVerhinderung
von unseriösen
Angeboten
NHinweise
auf sichere Zahlungsabwicklung, insbesondere auf das
Vorleistungsrisiko.
Der Arbeitskreis befürwortet die Einrichtung einer Online-Streitschlichtungsstelle, auf die die Marktplatzbetreiber hinweisen.
Der Arbeitskreis fordert die mit dem
Geldtransfer beauftragten Institute auf,
Verbraucher über die Risiken der Überweisung des Kaufpreises an der Einzahlstelle, z.B. auf dem Überweisungsformular, aufzuklären.
Es ist darauf hinzuweisen, dass hier
erste richtungweisende Grundsätze
formuliert wurden, zu welchen in nun
folgenden Arbeitskreisen noch die notwendigen Präzisierungen und Ergänzungen erarbeitet werden.
Flagge zeigen Ansgar Klein und Sascha Hebben
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> 6:AC I = : B : C
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Als der BVfK Ende 2004 aus Anlass
des Phantomanbieter-Skandals die
BVfK-Neuwagennorm entwickelte,
wurde bereits die Forderung nach
konsequenter Einbeziehung der Überführungskosten in den Endpreis laut.
Die Gegner argumentierten mit der
Angebotspraxis des Vertragshandels,
an dem man sich orientieren müsse.
Und das ist der Punkt: I.d.R. sind die
ÜFK obligatorisch und nicht verhandelbar – womit die Praxis die Argumente des GVO-geschützten Kartells
widerlegt.
Es ist somit seit langem klar, dass
damit endlich Schluss sein muss.
Der BVfK hatte sich dieses Ziel
längst auf die Fahnen geschrieben
und strategische Maßnahmen
ergriffen, als plötzlich ein fragwürdiger Anwalt Massenabmahnungen i.V. mit überhöhten Gebührenrechnungen verschickte.
Bei allem Verständnis, dass
einigen Händlern der Kragen
geplatzt war, weil der Spitzenreiter im Internet seine Position
nur erlangte, weil seine gesondert ausgewiesenen Überführungskosten inzwischen bei bis
zu
900,– ` angelangt waren.
Sicherlich sind hohe Überführungskosten in diesem
Fall berechtigt - Außenminister a.D. Klaus Kinkel und
Helmut Becker beim Concours d'Elegance
Auch der ADAC, den wir intensiv in
die Entwicklung dieses Regelwerkes
einbezogen haben, sah hier Handlungsbedarf, musste jedoch eingestehen, bisher am Rechtskonstrukt zwischen
Herstellern und Vertragshändlern gescheitert zu sein. Man vereinbarte, nach
neuen Wegen zu suchen, den – und
das muss deutlich gesagt werden – vom
etablierten Kartell erfundenen Überführungskostenunsinn zu bekämpfen.
Denn das gibt es doch nirgendwo:
Oder steht an der Waschmaschine im
Kaufhof: 399,– ` zzgl. 50,–` ÜFK?
Kein Verständnis kann jedoch
für das dann nachfolgende, den
Zielen schadende kriegerische Chaos
aufgebracht werden. Die Zeit wird dafür sorgen, dass auch dies zu einer der
Episoden des freien Neuwagenhandels
gehören wird. Aus heutiger Sicht muss
es als Skandal empfunden werden.
Doch auch hier gilt: Scheinheilige mit
Heiligenschein rühmen sich angeblicher Erfolge und übersehen den angerichteten Scherbenhaufen wie auch
den wirtschaftlichen Schaden, den sie
bei den Attackierten zu Gunsten eines
Marktführers, der zum Rankingführer
wurde, angerichtet haben.
Die Überführungskosten enthalten
versteckte Erträge des ums Überleben
kämpfenden Handels. Sie liegen oft
beim Dreifachen des tatsächlichen
Aufwandes. Wobei das Geldverdienen
mit Nebenleistungen nichts Unanständiges ist – sofern die Nebenleistungen optional und nicht obligatorisch sind.
Und es ist noch lange nicht ausgezählt – wir sind noch lange nicht am
Ende. Das wäre erreicht, wenn das
seinerzeit mit dem ADAC verabredete
Ziel einer vollständigen rechtskonformen Anwendung des Inklusivpreisgebotes umgesetzt wäre. Der Einwand,
das Internet sei doch nun sauber, gilt
nicht. Ein Beispiel aus der Praxis
belegt, dass der Vertragshandel nicht
geschlafen hat und zum Gewinner
wird:
Beim Suchen eines neuen Kleinwagens bemüht der Autor zunächst das
Internet: Inflationäre Vielfalt, tausende
Angebote, Unsicherheit, Anfrage bei
einem BVfK-Händler, der macht ein
Angebot. Der Preis stimmt nicht mit
dem Internet überein! Da fährt der
Mitarbeiter, für den das Fahrzeug bestimmt ist, unabgesprochen zwecks
Probefahrt zu einem Vertragshändler.
Der nutzt die Gelegenheit und unterbreitet, ohne dass nach einem Nachlass gefragt wurde, ein Angebot mit
fast 20% Nachlass. Das Ergebnis: Der
Vertragshändler ist bereits ohne Nachzufragen oder Nachzuverhandeln der
Günstigere!
Wer jetzt nicht wach wird, sollte sich
nach einem neuen Job umschauen!
Was lernen wir daraus?
NDie Zeiten haben sich gewandelt.
NDas Geldverdienen ist auch im
freien Neuwagenhandel schwerer
geworden.
NMarktkultivierung geht nicht in
drei Schritten: Kneipenrunde, Anwaltsattacke, Lorbeerkranz.
Die Zeiten der bequemen Kartelle sind
vorbei. Die freien Neuwagenhändler
hatten zwar nie ein solches, dennoch
war die Situation vergleichbar. Heute
kämpft jeder um jeden Kunden. Das
Beispiel beweist, dass der Vertragshandel dazugelernt hat – und er hat immer
noch seinen Wettbewerbsvorteil der
nicht eingerechneten Überführungskosten. Es wäre zu wünschen, dass
sich unser Duo aus Süddeutschland nun
auch dieser Aufgabe annimmt. Damit
ist wohl nicht zu rechnen, denn dazu
braucht es Ausdauer, Kompetenz, Sorgfalt, Strategie und Überzeugungsarbeit
bei Händlerschaft, Branchenpartnern,
Politik, Medien und Öffentlichkeit.
11
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Wie übersichtlich ist doch
der Gebrauchtwagenhandel:
Es gibt Seriöse, Schlitzohrige und Ganoven.
Nicht, dass man den
Neuwagenhandel
auch in diese
Kategorien unterteilen könnte
– nur sind die
Grenzen hier
weniger klar.
Das gilt ganz
besonders für die
eigene Wahrnehmung.
Bildquelle:
www.funshop.de
Da schreien sie Zeter
und Mordio, nachdem sie festgestellt haben, dass sie von den Eheleuten Schnau über den Tisch gezogen worden sind – oder war es eher
die Wut darüber, dass die Schnaus die
scheinbar erfolgreicheren Ganoven
waren, die schließlich zu einer Schlägerei führte? Der nächste Kandidat
sitzt mal in Waldbröhl, mal in Ham-
burg, mal in Heidelberg, wieder in
Waldbröhl usw. Doch kein Geschäftssitz- und Rechtsformwechsel – wozu
auch eine GDR (Gesellschaft des
deutschen Reichs) gehört, scheint ihn
in der Wahl seiner Partner sicherer zu
machen. Mit treuem Augenaufschlag
und völliger Verwunderung lässt er
sich 2004 über die eigentlich offensichtlichen Fragwürdigkeiten von
„Cash-back“ aufklären, bekundet überzeugend, nie wieder auf solche Ganoven hereinfallen zu wollen und schreibt
dann zwei Jahre später einem Lieferanten, man habe da ein ganz tolles
Vertriebssystem: „Cash-back“, damit
könne man Autos unter EK verkaufen
und dennoch Geld verdienen.
ferenzteilnehmender Händler wieder
am PC, füttert er die Börsen erneut
mit Trickreichem zur Eroberung des
Rankings. In aller Deutlichkeit: Das
trifft auf Teilnehmer beider Konferenzen zu! Nun ist hier nicht der Ort,
einzelne an den Pranger zu stellen.
Nein: Es ist der Zeitpunkt, dringend
an eine Verbesserung der eigenen
Wahrnehmung und Objektivierung
des Unrechtsbewusstseins zu mahnen.
Das ist der Unterschied zwischen
Gebrauchtwagen- und Neuwagenhändlern: Die Ersteren wissen i.d.R.,
zu welcher Gruppe sie sich zählen.
Beim Neuwagenhandel stößt man
überwiegend auf Heiligenscheinträger und Scheinheilige.
Im heißen Herbst 2006 der Überführungskosten-Debatten und AntiPreisstripping-Kampagnen finden
auf Initiative der freien Verbände
Konferenzen statt, auf denen es an
Bekenntnissen und Schwüren zum
korrekten Marktverhalten nicht
mangelt. Doch kaum sitzt ein kon-
Qualitätsmanagement und Marktkultivierung sind komplexe Aufgaben. Nur der eigene Anspruch kann
Maßstab für andere sein – und da ist
R.Z., der kleine Rebellische im ehemaligen Zeitschriftenladen nun mal
das Vorbild.
HIDEEB>I9:C
;6AH8=:CEG:>H:C
Hat beim Preisstripping nicht
fast jeder mitgemacht? – So
klingt es aus gut informierten
Parallelimporteurskreisen. Und
tatsächlich: Von den Fußmatten
über die Bedienungsanleitung
bis zur im Angebot aufgeführten
Metallic-Farbe: Überall wurde
und wird teilweise immer noch
geschummelt. „Das muss ja auch
für alle gelten“ meinen die
Schummler. „Wer nicht verstehen
will, muss zahlen“ heißt nun die
12
härtere Phase der Marktkultivierung.
Der BVfK sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen zu Gunsten
seriöser Händler. Zum ganzheitlichen Gesamtkonzept gehört
die Anzeigenkampagne „Stopp
mit den falschen Preisen“.
BVfK-Kampagne: www.
verstand-statt-versuchung.de
– statt Geiz ist geil
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D6
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Ein Tag im August 2006:
Zwei Firmen melden sich neu bei
mobile.de an.
Beide unter derselben Adresse, mit
denselben Telefonnummern und vermutlich auch mit derselben Ust-Id-Nr.
Die eine Firma meldet sich als Einzelunternehmen an. Unter „Alleininhaber“
steht bei mobile.de eine Dame namens
Doris C. Die andere Firma meldet sich
als Aktiengesellschaft an. Unter „vertretungsberechtigt“ steht bei mobile.de
eine Person mit einem mit „S.“ abgekürzten Vornamen. Durch eine Auskunft beim Gewerberegister erfahren
wir: Das S. steht für Silke.
Die nun folgenden Recherchen ergeben, dass die eine Aktiengesellschaft
mit dem Namen der ersten Firma (die
vermutlich nie eine Einzelfirma, sondern immer eine AG war) am 20.12.
2006 mit einer Änderung des Firmennamen und des Vorstandes eingetragen wurde. Der Name des Vorstandes
der alten AG ist identisch mit der
„Alleininhaberin“ des ersten Einzelunternehmens.
3.
Wer sind die tatsächlichen
Akteure?
4.
Diente die gewählte Gesellschaftsform dem Zweck der
Verdunkelung?
5.
Wer sind die wirklich handelnden
Personen?
Diese Episode steht stellvertretend
für viele Merkwürdigkeiten rund um
den Internethandel. Es offenbart, wie
Bei AutoScout24 etwa findet sich im
Oktober 2006 unter der Bezeichnung
der ersten Firma die Information:
„Kontakt: Ein Herr Schmidt.“
Die erste Firma fällt im Internet durch
unkorrekte Preisangaben auf. Bei ihren
Angeboten sind die Überführungskosten nicht im Endpreis eingerechnet, sondern werden gesondert verlangt. Nach
vorausgegangener, wirkungsloser freundlicher Ermahnung mahnt der BVfK
schließlich ab. Die Firma 1 weigert sich,
die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, woraufhin mit Erfolg eine einstweilige Verfügung beantragt wird.
Der erste Versuch, diese einstweilige
Verfügung zuzustellen, scheitert jedoch,
da unter der angegebenen Adresse
nichts mehr auf die Firma hinweist.
Die Inhaberin ist nicht mehr anzutreffen. Dem Gerichtsvollzieher ist die
Adresse auf dem freien Feld im Kölner
Umland bereits gut bekannt.
Ein Firmenschild weist nun auf die
Existenz der eingangs erwähnten
zweiten Firma, besagter Aktiengesellschaft, hin.
Internet Autohandel - Geschäftsadresse auf dem freien Feld
Nun stellt sich die Frage, welche strategischen Motive zu einem derart aufwändigen und in einigen Punkten fragwürdigen und nicht rechtskonformen
Konstrukt geführt haben.
Warum wurde mit vergleichbar hohem
Aufwand eine Aktiengesellschaft gegründet? Im Internet erfahren wir über
Aktiengesellschaften u.a.: „Einfache
Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen“. D.h., im Gegensatz zur GmbH
müssen Übertragungen nicht notariell
beurkundet werden – die Eigentumsverhältnisse sind auf Anhieb nicht erkennbar. Ein Nachteil der AG ist der
hohe Gründungsaufwand von über
50.000,– `.
Nun stellen sich weitere Fragen:
1.
2.
Warum wird ein vergleichbar
hoher Aufwand betrieben?
Warum wird die erste AG verschleiert und als Einzelfirma angegeben?
aufwändig und komplex die lange versäumten Kultivierungsaufgaben im
freien Kfz-Handel sind. Die InternetBörsen sind aufgerufen, auf konsequentes Einhalten der Impressumspflicht ihrer Anbieter zu achten, damit
diese schnell identifiziert werden
können und man nicht mit hohem
Kostenaufwand Gerichtsvollzieher
durch die Lande jagen muss, denen
man dann nach vergeblichem ersten
Versuch, die mit ebenfalls großem Aufwand ermittelte neue zustellfähige
Adresse der zwischenzeitlich verzogenen Geschäftsführerin mitgeteilt
hat. Derweil agieren die Hintermänner
bereits mit umbenannter Aktiengesellschaft unter derselben Adresse weiter
und das Ganze beginnt wieder von
vorne.
Dieser Beitrag ist den unermüdlichen
Herren der BVfK-Rechtsabteilung, besonders Ass. jur Hebben, gewidmet.
13
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Egd[#7gVX]Vih<L"@dc\gZhh'%%+Zg[da\gZ^X]
Zu einer festen Institution ist der
AUTOHAUS/DEKRA Gebrauchtwagen-Kongress geworden, der am 22.
und 23. November
2006 zum 5. Mal in
Hannover stattfand.
Unter gewohnt kompetenter Leitung von
Prof. Hannes Brachat
informierten sich
mehr als 190 Teilnehmer über Kennzahlenmanagement,
dynamische PreisProf. Brachat und Ansgar Klein
strategien, Standzeitenmanagement und andere Schlüsseltrends für ein erfolgreiches GWGeschäft.
Dr. Funk von FMC St. Gallen öffnete
den Teilnehmern den Blick auf das
europäische und weltweite GWGeschäft und prognostizierte einen
Rückgang des Privatmarktes und
eine Zunahme des Auktionsgeschäftes. Unternehmensberater
Michael Drumm stellte fest, dass
nach wie vor überhöhte Hereinnahmepreise zur Stützung des Neuwagenabsatzes der Anfang aller Probleme im GW-Geschäft sei.
In die entgegengesetzte Richtung
gehen, zumindest die Preisgestaltung
betreffend, die Konzepte von Christof
Gerhard, CGP-Consulting, der für
ein Umdenken in der Preisstrategie
plädiert. Kurz gesagt: „In den ersten
30 Tagen höhere Preise durchsetzen,
danach anpassen und nicht das unbedingte Bedürfnis haben, das Internet-Ranking anzuführen“. Die Erfolge
von CGP geben Gerhard wohl recht.
Erfreuliches berichtete Rechtsanwalt
Martin Hake aus Hamm: „Die Sachmängelhaftung ist nicht so problematisch, wie häufig geschildert“ und
zitierte eine Fülle von Urteilen, die zur
Differenzierung beigetragen haben.
Headline – Botschaft – Absender
nach diesem Dreiklang bewertet die
Jury die besten GW-Print-Anzeigen.
Prof. Hannes Brachat stellte die gemeinsam mit der CarGarantie gekürten Gewinner vor und glaubt fest an
das Fortbestehen der Printanzeige
„solange es Tageszeitungen gibt“.
Hjbb^iWZ\g“›iYZc <ZWgVjX]ilV\Zc"<VgVci^ZbVX]i
'#%%%hiZc@jcYZc
HVX]b~c\Za]V[ijc\WZ]ZgghX]WVg
Summit Auto Group
begrüßt ein Jahr nach
dem Start auf dem
deutschen Markt den
2.000sten Kunden, der
nun per Mausklick auf zur Zeit
4.700 Fahrzeuge online zugreifen
kann. Entschließt er oder sein
Kunde sich zum Kauf, wird das
Fahrzeug spätestens nach 10 Tagen angeliefert, jedoch erst 70
zinsfreie Tage später belastet.
Gibt es Probleme, klappt es mit
dem Abverkauf nicht, kann der
Summit Partner das Fahrzeug
nach 130 Tagen zurückgeben.
http://www.summit-auto.de
14
und erhöht Kundentreue und Werkstatt-Auslastung.
Garantiegestützte
Kundenbindungssysteme werden in Autohäusern immer wichtiger, um die
Werkstätten besser auszulasten,
teilt der BVfK-Partner German
Assistance aus Coesfeld mit.
Gebrauchtwagen-Garantien
• bieten besseren Schutz vor
Risiken aus Sachmängelhaftung
• fördern die Treue des Kunden,
er bleibt dem Autohaus auch
noch Jahre nach dem Kauf treu
• erhöhen die Werkstattauslastung durch Garantie-Inspektionen und -Arbeiten
In Verbindung mit Kundenbindungsprogrammen können Autohäuser nach Angaben der German
Assistance Loyalitätsquoten von
bis zu 70 Prozent erzielen. Dabei
geht es um erhebliche Umsätze.
Laut ZDK gibt ein Kunde für Wartung und Verschleißreparaturen
pro Jahr im Schnitt rund 420 Euro
aus.
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... und einer von Ihnen ist Volker
Risse.
Er hatte im Jahr 2003 nach 10 Jahren
freiem Neuwagenhandel die Nase voll
und gründete 130 km südlich von
Dubai die ICB International Car
Bridge.
Risse beschreibt anschaulich die
Gründe für seinen Umzug:
Die Gewinnmarge im EU-Import
hatte sich gegen Null entwickelt.
Einen Ford Mondeo, für 20.000 Euro
einzukaufen um ihn für 20.300 Euro
zu verkaufen, deckte nicht einmal
mehr die direkt mit dem Fahrzeug verbundenen Kosten wie Transport, Zinsen,
Fahrzeugbrieferstellung, Aufbereitung.
Die Überregulierung, ausufernde
Bürokratie und Papierkrieg, wie zusammenfassende Meldungen, Intrastaat Handelsstatistik, Zwangsmitgliedschaft in der IHK, in der Berufsgenossenschaft, Umsatzsteuervoranmeldungen, Buchhaltungsvorschriften,
Lohnbuchhaltung, unhaltbare Dokumentierungsvorschriften beim MwStfreien Export ins EU-Ausland, Finanzamt, Bezirksregierung, Krankenkasse,
usw. usw., alle diese administrativen
Arbeiten in Deutschland, die uns
Händler davon abhalten, uns um unser
originäres Geschäft zu kümmern. All
dies gibt es in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht. Wer Buchführung betreibt, macht dies freiwillig, um sich selbst zu kontrollieren.
Der Arabische Markt war und ist
noch nicht für Europa erschlossen.
Hier ist man einer von ganz wenigen,
die das Import/Exportgeschäft im
Autosegment betreiben und beherr-
16
sieben Sterne, vier Ringe, ein Pionier:
Burj Al Arab, Audi TT, Volker Risse
schen, entsprechend gering ist der
Konkurrenzdruck.
Volker Risse betätigt sich in zwei Bereichen:
Zum einen Autohandel und Autovermittlung. Jedoch nicht etwa von
Europa nach Arabien, sondern von
der Arabischen Halbinsel nach
Europa! Die Ursache liegt im Wechselkurs zwischen USD und dem Euro so
dass sich mit Ausnahme des Luxussegments und der Oldtimer diese
Richtung des Warenstroms entwickelt
hat. Da die arabischen Währungen fest
an den USD gekoppelt sind, ist bei
einem gegenwärtigen Kurs von 1.30
die Arabische Halbinsel ein ShoppingParadies für Europäer. Zum Beispiel
kostet ein Nissan Murano in Deutschland laut Liste rund 46.500 Euro.
Der günstigste EU/US-Importeur
bietet in Europa das Fahrzeug für rund
37.500 Euro an. Risse liefert dieses
Auto nach Deutschland frei Haus inkl.
allen Steuern, Zöllen und Neben-
kosten ab 31.500 Euro. Und so wie
beim Murano gibt es noch andere
äußerst interessante Angebote, z.B.
zum Kia Sorento & Sportage, Infiniti
FX35, Toyota Previa & Hilux, Ford
Explorer & Mustang, u.v.m.
Die Verschiffung ist problemlos:
Drei mal pro Woche geht ein Schiff
Richtung Deutschland. Zur Fahrzeit
von 22 Tagen kommen noch 2 Wochen
für das Harbourhandling, Verzollung
(10%), Versteuerung, inländischen
Transport, Nachrüsten der Nebelschlussleuchte und die Erstellung
der Fahrzeugpapiere. Auf diese Weise
haben wir zwischenzeitlich schon
hunderte Fahrzeuge nach Deutschland
und in andere EU-Länder verkauft.
Die zweite Geschäftstätigkeit besteht
in dem Projekt, einen Online-Automarkt a la mobile oder autoscout24
auf der Arabischen Halbinsel zu erstellen – ein Internet-Automarktplatz,
den es hier noch nicht gab:
www.cartrader24.com.
Mit dem neuen DSL Autokredit gestalten Sie die
PKW-Finanzierung ganz nach Ihren Regeln! Nutzen
Sie Ihre unternehmerische Freiheit und erstellen
Sie für Ihre Kunden ein individuelles Finanzierungsmodell.
Profitieren Sie von:
Zinssätzen von 0% bis 8,99%, ganz nach Ihrem
Ermessen
Moderner Orient – Scheichs lieben Edelkarossen
flexiblen Laufzeiten zwischen 12 und 120 Monaten
So wie einst der EU-Import und der
US-Import in Europa zum Thema
wurden, so wird sich in einem sehr
überschaubaren Zeitraum der Automarkt globalisieren. Wir werden in den
Internet-Börsen nicht nur Deutsche
und Europäische Anbieter finden,
sondern Lieferanten aus der ganzen
Welt. Das ist die Zukunft und wer
bereits heute dabei mitmischt, der hat
die Chance auf Erfolg.
DSL Drive, dem Online-Tool zur sofortigen Kreditvertragserstellung mit einfacher, intuitiver Bedienung
Wer heute bereits Kontakte nach
China zu dortigen Autobauern aufbaut, der erntet in den nächsten Jahren
die Früchte. Hier in Dubai, wo die
Anforderungen an Abgasverhalten
und Sicherheit nicht so streng sind
wie in Deutschland, werden bereits
chinesische PickUps angeboten. Mit
Allradantrieb ab 4.500 USD Neupreis. Das sind umgerechnet 3.435
Euro. Für einen Neuwagen mit Allradantrieb. Kein Witz! Und wenn im
Jahr 2008 in Europa der erste chinesische Billigkleinwagen eingeführt
wird, der gerade so unsere Standards
erfüllt, dann liegt der Preis voraussichtlich deutlich unter 5.000 Euro.
persönlicher Betreuung sowie Unterstützung bei
Verkaufsförderung und Schulungen
Informationen:
www.icbdubai.com
kompletter elektronischer Vorabprüfung des
Kreditantrags inkl. SCHUFA
dem DSL Ratenschutz, der optionalen Absicherung gegen die Risiken bei Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit
absolutem Kundenschutz und somit der Möglichkeit auf attraktive Anschlussgeschäfte
Weitere Informationen finden Sie online unter
www.autokredit.dslbank.de
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Man muss nicht lange suchen. Man
nehme Audi R8 4,2 quattro, Bugatti
Veyron, Audi Q7 usw. und gebe diese
bei mobile.de, autoscout24 etc. ein.
Wer führt das Internet-Ranking an?
Spezialisten, die scheinbar Wunder
mit Preisen unter Liste statt der üblichen Aufpreise wahr machen können.
Das neueste Modell heißt Mietkauf.
Da gibt es z.B. den Audi R8 zum
Schnäppchenpreis von 83.130,– `
statt der 118.690,– ` Listenpreis. Der
Betrag ergibt sich, wenn man die Mietsonderzahlung 40.175,00 `, die dann
folgenden 60 Monatsraten je 617,00 `,
sowie mtl. 79,– für Nebenkosten (KfzVersicherung, -Steuer und GEZ) sowie den Ablösebetrag nach 60 Monaten
5.935,00 ` bezahlt hat.
„Die Übereignung des Fahrzeugs an
den Mieter oder an einen vom Mieter
benannten Dritten erfolgt nach Zahlung der o.a. Monatsraten und des
fälligen Ablösebetrages nach Ablauf der
angegebenen Laufzeit.
Nach Zahlungseingang der Jahresmiete
oder der Mietsonderzahlung wird das
Fahrzeug beim Lieferanten abgerufen und
zugelassen. Danach
wird der verbindliche
Abholtermin und Ort
mit Ihnen vereinbart.
Bei Fahrzeugen mit
Lieferzeit von mehr als
14 Tagen senden Sie die Jahresmiete
oder die Mietsonderzahlung von Ihrer
Bank an unsere Bank mit Treuhandauftrag.“ So das Angebot.
Im Klartext: Die ersten 40.175,00 `
sind bereits weg, ohne das nur eine
Schraube des Schnäppchens zum
Eigentum geworden, geschweige denn
in Erscheinung getreten ist. Dafür
gibt es dann ja die Treuhand. Die
Frage ist nur: Wie lange wird es den
Vertragspartner geben? Die Halbwertzeit solcher Spezialisten liegt deutlich
unter 60 Monaten. Die Zuverlässigkeit derer, bei denen es Superpreise i.
V. mit Anzahlung und Treuhand gab,
lag in der Vergangenheit bei 0%!
Fest steht: Es gibt wohl keine Möglichkeit, sein Geld schneller los zu
werden und davon absolut nichts,
außer Ärger zu haben! Da empfiehlt
sich doch eher ein Event-Wochenende
unter Führung von Peter Hartz – da
weiß man vorher, welche Art Aufregung man für 40.000,– ` bekommt.
Also:
Finger weg von Anzahlungen!
•
• Finger weg von Glücksrittern und
Quereinsteigern.
• Vorsicht bei Super-Angeboten von
jungen Unternehmen mit hohen Zugriffszahlen in kurzer Zeit!
Es gibt im Autohandel keine WunderPreise. Eines ist gewiss: Das wachende
Auge des BVfK!
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weiter, Angesichts einer obskuren Vertriebstruppe wirke
das Konzept nicht sehr überzeugend und rätselt, wer nach
Sachs und Harms wohl der
Dritte im Bunde der „obskuren
Vertriebstruppe“ sei. Wohl
nicht mehr Alfred Willner,
der sich auf der AMI 2005 in
Leipzig noch mit seiner auf
Gibraltar ansässigen Firma EuroMotors als General-Importeur für
Europa präsentierte.
Laut
Spiegel sind
Willner, Harms
und Sachs zwischenzeitlich
zerstritten. Es
bliebe abzuwarten, ob das
auf 5er BMW
und MercedesE-Klasse angesiedelte FahrDas BVfK-Team beim Premieren -Test für das SAT.1 Automagazin
zeug für 19.000
Euro die erwarteten 15.000 Abnehmer pro Jahr in
von 1.500 in Deutschland verkaufen.
Europa finden wird.
Für Experten ist es nur noch eine
Frage der Zeit, bis China die USA als
BMW, Porsche, Giugiaro, Mitsubishi
Autoland Nr.1 abgelöst haben wird.
Nach Jiangling Landwind nun
Brilliance Jinbei. Am 28.11. präsentierte ex. Georg-von-Opel-Chef Prof.
Sachs die Stufenhecklimousine
Brilliance BS6, die mit Euro IV
Motoren von Mitsubishi (2,0 l Vierzylinder-, 90 kW und 2,4 l, V6) ausgestattet ist. Mit Preisen ab 19.000
Euro will Europa-Importeur HSO
(www.hsomotors.eu), der auf Partnersuche u.a. für Deutschland ist, im
kommenden Jahr 15.000 Autos, da-
BVfK-Test im SAT1-Automagazin
Erste Eindrücke vom neuen Chinesen
sammelte das BVfK-Team (Ansgar
Klein, Gerd Rönnau und Helmut
Schäfer) auf Bitten des SAT1-Automagazin am Premieretag und kamen
zu einem durchweg positiven Ergebnis. Besonders von Mechanikerseite
wurde ein solider Gesamteindruck und
unkomplizierte Technik gelobt.
Hühnchen mit Bambus überschrieb
der Spiegel seine Berichterstattung
über den Brilliance, und ketzerte
Mit wohlklingenden, vorwiegend europäischen Zutaten wurde beim BS6
jedenfalls nicht gespart: Das Design
wurde von Giugiaro entworfen, das
Fahrwerk von Porsche optimiert, die
Fertigungslinie haben Ingenieure von
BMW konzipiert, das Getriebe kommt
von ZF Friedrichshafen. Keine Experimente gibt es bei den Motoren,
die zwar etwas träge und zäh, dafür
jedoch als unverwüstlich bekannt von
Mitsubishi kommen.
Wagen habe innen nicht so gestunken wie der Landwind und von
hinten sehe das Auto doch schon wie
ein Maserati aus.
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Je geringer die Distanz,
desto höher die Resonanz
Deutsche Autofahrer schrecken
vor einer weiten Anfahrt nicht zurück, wenn es um ihr Traumauto
geht, so das Ergebnis einer Umfrage von Autoscout24. 21%
legten eine Strecke von bis zu
500 Kilometer zurück. Vor zwei
Jahren waren es nur 14 Prozent.
Dennoch gilt nach, wie vor:
Je geringer die Distanz, desto
höher die Resonanz.
Jedenfalls meinten zwei polnische
Händler nach einer Probefahrt, der
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Foto: Messe Essen
Weltmesse für Automobile, Tuning,
Motorsport und Classics
Unter dem Motto „Your car is more“
lockte die Essen Motor Show im vergangenen Dezember mit 570 Ausstellern wieder fast 400.000 autobegeisterte Besucher an. U.a. hat der Audi TT
Roadster Europa- und Deutschland-
Premiere. Die zahlreich in Essen vertretenen Mitglieder des
Verbands Deutscher
Automobil
Tuner
(VDAT) erwarten für
2006 einen Umsatz
von 4,5 Mrd. Euro,
der zu mehr als 50%
im Export erwirtschaftet wird. Essen Motor
Show-Organisator
Wolfgang Schöller resümierte: „Die
Aussteller zeigten sich nahezu ausnahmslos rundum zufrieden und lobten
vor allem das konkrete Nachfrageinteresse und die hohe Besucherzahl.“
Dass Tuning voll im Trend liegt, unterstrich Prof. Bodo Buschmann, Vorstandsvorsitzender des VDAT.
Im Trend liegt auch der Oldie-Bereich:
Ganz günstig oder ganz teuer – das ist
die aktuelle Entwicklung im Oldtimer
und Classic-Bereich bei der Essen
Motor Show 2006. Die Käufer bevorzugen Angebote unter 20.000 Euro,
etwa einen Porsche 911 SC aus dem
Jahr 1986 für 14.900 Euro, oder sie
geben „richtig“ Geld aus, beispielsweise 475.000 Euro für einen
Mercedes 300 SL mit Flügeltüren.
„Preiswert oder Spitze. Das ist der
Trend“, meint Anton Leon Franssen von
der S.I.H.A, die seit 25 Jahren Partner
der Messe Essen für den Bereich Oldtimer & Classics ist.
Internet:
http://www.essen-motorshow.de
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aus Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln“, erklärt Andreas Allebrod DriveCarSharing-Geschäftsführer, der für
seine Idee den Preis des „Start2grow“
„Dortmund-Projects“ in der Sparte Logistik erhielt.
CarSharing - sind damit übrig gebliebene, standhafte Ökos gemeint, die
sich in der WG Tisch, Bett, Sonstwas
und den altersschwachen Polo teilen?
Von wegen. Das Autoteilen wird in
Deutschland immer populärer: 8%
Zuwachs verzeichnete der Bundesverband CarSharing (BCS) allein im
vergangenen Jahr; zur Jahreswende
zählte er bundesweit 83 000 Autoteiler
und 2700 genutzte Fahrzeuge.
Doch nicht nur Joschka F. hat
etabliert. Mit CarSharing lässt
Geld verdienen. „Wir setzen auf
intelligente Mobilität mit einem
20
sich
sich
eine
Mix
Die Idee ist einfach:
Zielgruppen, die bisher kaum Kunden
von Autovermietungen waren, soll
der Zugang zu Mietfahrzeugen erleichtert werden. Gleichzeitig soll die
Partnerschaft im System des öffentlichen Personennahverkehrs ausgebaut
werden und die Kunden der Deutschen
Bahn werden mit Fahrzeugen der
Autovermieter und dem Drive-CarSharing-Konzept mobil gehalten.
Im Februar 2006 vorgestellt, im Juli in
3 Städten gestartet, sind aktuell 12
Städte dabei. Die Zusammenarbeit
zwischen der Drive-CarSharing und
der Bahn (DB Carsharing) und den
Kooperationspartnern der EUROPA
SERVICE Autovermietung und der
LET's! rent a car funktioniert!
Die Kurzzeit-Autovermietung:
Der Begriff CarSharing weckt oft
die Angst, man müsse sein eigenes
Auto mit jemand Unbekanntem teilen.
Läuft es professionell ab, ähnelt das
Prozedere aber eher dem einer Kurzzeit-Autovermietung, bei der man
gegen Kaution und Monatsgebühr
Mitglied ist. Kleinwagen, Kombi, Mittelklasse oder Transporter werden
stundenweise gebucht – per Telefon
oder Internet. Die nächste CarSharingStation befindet sich ein paar hundert
Meter entfernt; die Mitgliedskarte
öffnet einen Schlüsseltresor oder
direkt das Auto. Abgerechnet wird
nach Zeit und Kilometern. Die Tarife
schwanken je nach Anbieter und Fahrzeuggröße erheblich – zwischen einem
und acht Euro pro Stunde plus 10 bis
30 Cent pro Kilometer. Benzin ist inklusive. Zwar ist das Teilauto noch
immer teurer als Bus oder Bahn, aber
deutlich billiger als ein Taxi.
Informationen:
www.drive-carsharing.com
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Euro Car Auction
Network (Deutschland)
GmbH, kurz ECAN,
gegründet von MITSUI,
einem der größten
Handelskonzerne weltweit und JAA, dem
größten japanischen
B2B-Automobil-Auktionshaus, nahm im
September 2004 seinen
Betrieb am Standort Marl im nördlichen Ruhrgebiet auf und konzentriert sich seitdem auf professionelle
Remarketing-Services gebrauchter
Automobile.
Das System umfasst:
1. Laufende Online-Auktionen unter
www.ecan.info mit Fahrzeugen aus
Insolvenzen, Miet- und Leasingrückläufer und Unfallwagen, sowie
Inzahlungnahmen und Vorführwagen großer Autohausketten
2. Regelmäßige Live-Auktionen im
Auktionszentrum in Marl auf einer
Gesamtfläche von 31.000 qm mit
einer Kapazität von 1.000 Fahrzeugen. Besonderheit: Durch ein
spezielles technisches Übertragungssystem kann bei den Live-
Auktionen auch aus der Ferne via
Internet in Echtzeit mit geboten
werden
3. Aktiver Direktverkauf/Vermittlung
speziell gesuchter Fahrzeuge oder
Fahrzeugpakete durch ein geschultes Team mit europaweiten Händlerkontakten und einer Datenbank
mit mehr als 2.000 Fahrzeugen
Alle in den Auktionen angebotenen
Fahrzeuge werden von durch ECAN
bestellte Gutachter bewertet und mit
einem ausführlichen Report versehen.
Mittlerweile verfügt ECAN über einen
Kundenstamm von mehreren Tausend
Fahrzeughändlern, welche sich seit
der Gründung als Mitglieder kostenfrei registriert haben. Weitere Informationen: www.ecan.info
I:M67G>ÄiZmi^aZhzWZg"
YVX]jc\hhnhiZbkdc6aj\V
Glaspaläste produzieren Schwellenangst. Freiflächen sind stärker frequentiert, dabei leidet jedoch die gute
Präsentation.
Die Überdachung TEXABRI löst
alle Aufgaben. Es bietet Wetterschutz
aus patentiertem PVC-beschichtetem
Polyester-Gewebe ohne die Autos im
Dunkel stehen zu lassen. Das Gewebe
lässt Tageslicht durch und leuchtet die
Fahrzeuge indirekt aus. Das System
kann preiswert geleast werden und ist
in kurzer Zeit installiert.
Weitere Informationen:
www.aluga-hallensysteme.de
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ELN.de, etablierte Einkaufsbörse
für Neu- und Jungwagen bis 24
Monate, will sein Angebot auch
auf herkömmliche Gebrauchte
bis zu 5 Jahren ausdehnen. Damit
folgt man in Mönchengladbach der
Erkenntnis, mit guten Gebrauchten
bessere Margen erzielen zu können, als im hart umkämpften Neuwagenmarkt.
ELN, die „Einkaufsbörse mit dem
Verkaufskonzept“,
expandiert
durch ihr striktes Bekenntnis zur
Qualität und wirbt mit einer „Premiumgarantie für sicheren Einkauf“. Diese bezieht sich nicht nur
auf die zutreffende Beschreibung
der über 23.000 Neu- und Jungwagen, sondern auch auf korrekte
Lieferung und problemlose Abwicklung. Über 30 ausgesuchte,
namenhafte Großhändler haben
sich dem ELN-Qualitätsstandard
verpflichtet und liefern an knapp
400 teilnehmende Autohäuser
und Werkstätten. Diese können
die derzeit 10.000 Angebote mit
dem gewünschten Endkundenpreis auf die eigene Homepage
übernehmen. So können auch
kleine Autohäuser und Werkstätten als Mehrmarken Center
auftreten – für viele Teilnehmer ein
zusätzliches Standbein.
Alle derzeitigen ELN-Teilnehmer
findet man mit genauer Anschrift
unter www.city-regio.de Informationen über das ELN-Konzept
www.eln.de und www.ssis.de
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Mit der DSL Bank – einem Geschäftsbereich der Deutschen Postbank, betritt
ein neuer Partner den Markt der PKWFinanzierungen.
Die DSL Bank mit einem Kreditvolumen von über 30 Milliarden Euro ist
bereits seit Jahrzehnten ein verlässlicher
Partner der Finanzdienstleister im Immobiliensektor, seit mehreren Jahren
im Privatkreditbereich erfolgreich aktiv
und bietet nun den DSL Autokredit
über Partner im Automobilhandel an.
„Wir bieten dem Händler die Chance,
gegenüber seinen Kunden als direkter
Finanzierer mit attraktiven Konditionen
aufzutreten“, betont Heinz Kaltenmark,
Abteilungsdirektor der DSL Bank und
verantwortlich für das Produktfeld
Privatkredite.
Die DSL Bank punktet mit einem
attraktiven Produkt, das Fahrzeugfinanzierungen von 5.000 bis 50.000
Euro über Laufzeiten von 12-120
Monaten ermöglicht. Insbesondere die langen
Laufzeiten sind
in diesem Geschäftsfeld außergewöhnlich.
„Die eigene Bank
im Autohaus“ –
konkret bedeutet
das für den Händler, jederzeit flexibel und individuell einen effektiven Zinssatz von 0-8,99% festlegen
zu können und so interessante Provisions- und Subventionsvarianten zu
nutzen. Daneben können in dem
Online-Tool der DSL Bank schnell und
einfach Sonderprogramme für den
Vertrieb durch den Händler angelegt
werden – jederzeit und ohne Abstimmung mit der DSL Bank!
„Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist
der absolute Kundenschutz, den wir
garantieren: eine weitere Bewerbung
durch die Bank erfolgt nicht. Seriosität
und Zuverlässigkeit steht bei uns im
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22
Heinz Kaltenmark,
Abteilungsleiter DSL Bank
Vordergrund und damit gesicherte
Folgegeschäfte für den Handel“ unterstreicht Kaltenmark die Vorteile einer
Kooperation mit seinem Haus.
Das DSL Bank Service Center
Die DSL Bank wird die Händler vor
allem durch Schnelligkeit und TopService von ihrer Leistungsfähigkeit
überzeugen. So sorgen für die persönliche Betreuung vor Ort Key Account
Manager und ein Service Center, das
den Händlern von Montag bis Freitag
von 10-20 Uhr mit Rat und Tat zur
Seite steht.
Das Online-Tool „DSL Drive“ der
DSL Bank ist eine Eigenentwicklung
und so konzipiert, dass der Administrator im Autohaus lediglich eine kurze
Einweisung benötigt. Größeren Partnern
kann die DSL Bank auch in einer
White-Label-Lösung anbieten, in der
das Frontend an das CI und Layout des
Händlers angepasst wird.
„Mit einem attraktiven Finanzierungsprodukt, einem einfachen und schnellen
Processing, Top-Service und der Möglichkeit für den Händler, die Finanzierungen nach eigenen Regeln flexibel
durchführen zu können, werden wir uns
im Markt der PKW-Finanzierungen
erfolgreich etablieren“ resümiert Heinz
Kaltenmark.
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Für nur 99,– Euro zzgl. MwSt.
pro Monat stellen Händler mit
dem Kunden "live" in Ihrem
virtuellen Autohaus den gewünschten Neuwagen zusammen. Es werden automatisch
die vorher definierten individuellen
Aufschläge mit eingerechnet. Der
Händler bestimmt also seinen kalkulierten prozentualen Aufschlag und/
oder einen festen Eurobetrag selbst,
der dann automatisch zu jedem Fahrzeug hinzugerechnet wird.
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Das Jahr 2007 startet BCA Autoauktionen mit einem neuen Auktionszentrum im Berliner Süden. Bei der
Startauktion gab es in Neuseddin 250
Fahrzeuge der Mercedes-Benz Niederlassung Berlin zu ersteigern.
Innerhalb von nur vier Wochen ist auf
einer Stellfläche von über 10.000
Quadratmetern die Auktionshalle
entstanden, teilte BCA mit.
Informationen:www.autoprice.biz
handel@autoprice.de
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Die Auktion & Markt AG eröffnete
am 30. Januar das neue Auktionszentrum Südwest in Stuttgart. Auf
dem Gelände des Speditionspartners
Mosolf in Kirchheim-Teck wurden
auf der Premierenversteigerung fast
200 Gebrauchtwagen der Marken
VW, Audi und BMWvon regionalen
Handelspartnern versteigert. Der
neue Standort diene zudem als
Logistikzentrum Süd-West für die
Online-Sparte "Autobid.de", so das
Unternehmen, welches sich in einem
Schreiben an den BVfK auch gegen
Vorwürfe wehrte, es sei auch dahingehend zum „Problemlöser“ für seine Einlieferer geworden, dass Re-
klamationen unzureichend bearbeitet
würden. Es habe bei 25.000 OnlineVersteigerungen in 2006 lediglich
237 Reklamationsfälle gegeben,
welche bis auf vier sämtlich zur Zufriedenheit gelöst werden konnten.
Wie hoch die Reklamationsquote bei
den nach eigenen Angaben 45.000
per Live-Auktion versteigerten Fahrzeugen war, wurde nicht mitgeteilt.
Die seit 1988 am Markt etablierte
Firma Auktion & Markt mit ihrer
Tochterfirma Autobid.de bat um
konkrete Benennung von Fällen. Es
gebe 130 Mitarbeiter, die sich auch
um das Reklamationsmanagement
kümmern würden.
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INA:
7ddi'%%,
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und seinem Co-Skipper
Andrew Cape das neue
„Barcelona World Race“
vor.
Mit 1644 Ausstellern aus 56 Ländern
startete am 20. Januar 2007, die 38.
Internationale Bootsausstellung in
Düsseldorf. In 17 Messehallen wurde
auf 220.000 Quadratmetern Ausstellungsfläche alles gezeigt, was Yachtund Wassersportlern Freude macht:
400 Werften, Importeure und Händler
zeigten einen repräsentativen Querschnitt des Weltmarkts für Boote und
Yachten. 2.000 Typen standen auf der
Messe zur Auswahl, vom Schlauchboot bis zur millionenschweren
Luxusyacht.
Bei der vermieteten Ausstellungsfläche erreichte die „Boot“ mit knapp
107.000 Quadratmetern ein neues
Rekordniveau, die Zuschauerzahlen
lagen jedoch etwa 10% unter denen
des Vorjahres.
Ehrengast der offiziellen Auftaktfeier
war Ralph Dommermuth, Hauptsponsor des erstmals mit dem United
Internet Team Germany in der 156jährigen Geschichte des America's
Cup teilnehmenden deutschen Teams,
dessen Geschichte in einer Bildergalerie dokumentiert wurde.
An Prominenz mangelte es, wie gewohnt, auf der Boot nicht: Ellen
MacArthur, die schnellste Hochseeseglerin der Welt stellte zusammen
mit dem Profisegler Alex Thomson
24
Zu den vielen Toppereignissen rund ums Tauchen,
Surfen und Segeln gehörte das auf der Messe
eingeleitete „Jahr der
Delfine“. Schwimm-Ass
Christian Keller aus
Essen, Welt- und Europameister, und Marathonschwimmer Christof
Wandratsch und Schauspieler Hannes Jaennicke erhielten für die Haischutzorganisation die Awards für den Haifeind und den Haifreund des Jahres.
Als „Surfer des Jahres“ wurden Björn
Dunkerbeck, erfolgreichster Windsurfer aller Zeiten, Bernd Flessner,
zehnfacher deutscher Meister, und
Daida Moreno aus Spanien, Waveund Freestyle-Weltmeisterin gekürt.
Der Volkssport Angeln stand im
Mittelpunkt der Halle 2. Fachleute,
Meister und Weltmeister stellten auf
der Bühne neue Ruten, Rollen und
Reviere vor, gaben
Tipps und verrieten
ihre Tricks.
Zum Träumen luden die größten
Motoryachten, die
„Elegance 90' Mega“
mit knapp 30 Metern Länge und eine Weltpremiere
namens „Bandido“,
ungewöhnlich im
Design, dunkelrot lackiert und fast 27
Meter lang ein. Aus den Niederlanden
kam ein wunderschöner Traditionssegler, die „Little Zaca 73“, mit fast
23 Metern die größte Segelyacht der
Messe. Den Bootsspaß für Leute mit
kleinerem Geldbeutel gab es vor
allem in den Hallen 10 und 17, wo
Kanus, Kajaks, Jollen, kleine Motorboote und touristische Angebote
gezeigt wurden.
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Die Idee: Unvermeidbare Wartezeiten mit Entspannung überbrücken.
Vom Erfolg überrascht waren die Mitarbeiter des Mercedes-Benz-Centers
in Köln: „Wir müssen aufpassen, dass
die Kunden nicht nur zum Entspannen
zu uns kommen“, scherzte ein Verkäufer
und freute sich zugleich: „Es gibt eine
Vielzahl weniger erfolgreicher und
kostspieligerer Methoden der Kundenbindung.“
Dazu hatte man
im Showroom
eine WellnessOase, bestehend
aus
einem bequemen Massagesessel mit
einer AIRNERGY Energietankstelle eingerichtet. „Ein paar
Minuten Entspannung und schon waren
die darauf folgenden Gespräche spürbar angenehmer“ berichtet ein Verkäufer der sogar überzeugt ist, zu besseren Vertragsabschlüssen gekommen
zu sein.
Anlass für den Einsatz der Energietankstelle im Autohaus war ein Pressebericht über den Besuch von Balbir
Singh beim BVfK. Der bekannte Physiotherapeut von Michael Schumacher
setzt die Atmungsergänzung AIRNERGY bei seinen Behandlungen bereits
seit einigen Jahren erfolgreich ein. Balbir Singhs Empfehlung an die Autoindustrie: „Energietankstellen sollten
für hoch belastete Fahrer, ob BrummiLenker oder Formel 1-Piloten in die
Fahrzeuge installiert werden. Es ist
wissenschaftlich erwiesen, dass AIRNERGY die Leistungsfähigkeit des
Körpers steigert und Konzentration
wie auch Regeneration verbessert
werden.“ Das empfiehlt der Physiotherapeut, der 10 Jahre für Fitness und
Entspannung des erfolgreichsten Formel 1-Weltmeisters aller Zeiten verantwortlich war.
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DE:A@6I:I<H>-K86EG>DB>IC:J:IzK"6J"
VOLLGUTACHTE OHNE MÄNGEL
KEIN ROST
HALLO HIER WIRD SAUBERE OPEL
KATET GSI CAPRIO
SUCH NEUE HALTER.
AUTO IST 27.9.2006 ABGEMELDERT
und DAS WEGEN ROTER NR
NOTWENDIG
FÜR ABHOLUNG KANN AUTO JEDE
ZEIT
PROBEFAHRT MÖCHLICH
EXRAS: -SERVO-ALUFELGENMETALIK-SPORTAUSPUFFSPORTPETAL-BREMZE VORNE NEU
MÄNGEL:
1. FRONDSCHEIBE HAT SPRUNG MUS
NEU GEMACHT WERDEN
2. VEDECK HAT LICHS UND REHS
LOCH UND GEBRAUCHT HABE MIT
BAND ZUGEMACHT (ENFELUNG
NEUE VEDECK)
3. FAHRER SITZT KLEIN RISS
5. KOFERAUM BEKOMT WASSER WOHER UNKLAR !!
6. SIEHE FOTTO RICHTIG
VOR BIETE BIETE RICHTIG LESEN UND
WOHER AUTO ANSCHEN
AUTO VERKAUFT PRIVAT DAHER ALS
BASLER
AUTO VERKAUFT GEBRAUCHT
DER KÄUFER ÜBERNIMMT SO WIE ES
UND WIRD PROBE FAHRT GEMACHT
UND GAKAUFT .
Gefunden bei ebay
25
ANMELDUNG
BVfK-JAHRESKONGRESS 2007
Hiermit melde ich verbindlich zur Teilnahme an:
Personen zum BVfK-Jahreskongress am 5. Mai 2007 ab 9:00 Uhr. (70,– ` * / 90,– `) *
Personen zur Schiffsparty Rhein in Flammen incl. 2-Gang-Menü und Live-Band.
am 5. Mai 2007 ab 17:30 Uhr. (50,– `*/ 60,– `) *
Personen zur Mitgliederversammlung / Arbeitskreis „steuerfreie Warenlieferungen“/
Gründung Einkaufsgenossenschaft (nur BvfK-Mitglieder) am 6. Mai 2007 ab 10:00 Uhr. (10,– ` )*
Übernachtungen im
für folgende Nächte:
Einzelzimmer
Freitag 4. auf Samstag 5. Mai 2007
Samstag 5. auf Sonntag 6. Mai 2007 **
Firma
Teilnehmer
PLZ/Ort
Straße
Telefon
`.**
Doppelzimmer zum Preis von max.:
Telefax
E-Mail
*** Den Rechnungsbetrag O überweise ich
Oziehen Sie bitte vom bereits bekannten Konto ein*
Oziehen Sie bitte per Lastschrift vom u.a. Konto ein
Kontoinhaber
Bank
Konto
BLZ
Alle Beträge zzgl. Mwst.
* BVfK u. ECDA-Mitglieder / Nichtmitglieder (Preise pro Person)
** vorbehaltlich der Bestätigung des Hotels. Die Abrechnung mit den Hotels direkt
*** Fälligkeit 4 Wochen vor Veranstaltungstermin
Unterschrift
9^Z6cbZaYjc\W^iiZeZg;VmVc/%''-"-*)%.'.
6<:C96
Samstag, 5.Mai 2007
9.00 Uhr
9.15 Uhr
10.30 Uhr
11.30 Uhr
12.45 Uhr
14.00 Uhr
15.00 Uhr
15.30 Uhr
16.30 Uhr
Samstag, 5. Mai 2007 Abendveranstaltung
Abfahrt der „MS-Godesia“ ab Königswinter
17.30 Uhr
18.00 Uhr
Tombola-Preise: Auslosung und Übergabe
auf dem Schiff
19:00 Uhr
Tanz & Unterhaltung
22:00 Uhr
Feuerwerk „Rhein in Flammen“
So. ca. 0.30 Uhr Ankunft der „MS-Godesia“ in Königswinter
Begrüßung
Referentenvorträge
Dialog / Gespräche mit „VITAL-Buffet“
Referentenvorträge mit Diskussion
Mittagsbuffet mit Zeit für Dialog
Referentenvorträge
Dialog / Gespräche mit Kuchenbuffet
Preisverleihung BVfK-Politikerwahl
Pause
Sonntag 6. Mai 2007 (nur für BVfK-Mitglieder!)
10.00 Uhr
Mitgliederversammlung
10.30 Uhr
Kaffeepause
11.00 Uhr
Arbeitskreis „steuerfreie Warenlieferungen“
12.00 Uhr
Gründung BVfK-Einkaufsgenossenschaft
13.00 Uhr
Brunch je nach Wunsch (Selbstzahler)
Abendvorbereitung (Kleidung: sportlich, bequem)
Christine Scheel
MdB Bündnis 90/
Die Grünen
Christof Gerhard
CGP-Consulting
Dr. Matthias Winter
Flick Gocke
Schaumburg
Ulrich May
ADAC
Ansgar Klein
BVfK
Ass. Jur.
Joachim Otting,
Recht und Räder
Werner Küsters
BDWI-Präsident
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*#BV^'%%,
Das erste Maiwochenende steht im
Rheinland traditionell
im Zeichen des fröhlich-feierlichen Ereignisses „Rhein in
Flammen“. Zwischen
Remagen und Bonn
werden auf einer Länge von 26 Flußkilometern rechts und
links des Rheins 2.200
Bengalfeuer gezündet, die exponierte Uferbereiche in ein
einzigartiges Licht tauchen. Nacheinander steigen entlang der Fahrstrecke
insgesamt fünf Feuerwerke in den
Abendhimmel.
Im Mittelpunkt stehen neben den bekannten Bereichen Recht und Steuern
auch spannende Anregungen zu den
Themen Marketing, Beschaffung und
Organisation.
An diesem Erlebnis werden die
Teilnehmer des diesjährigen BVfKJahreskongress auf der MS-Godesia
teilhaben, die sich nach der Kongressveranstaltung am späten Nachmittag
in einen Schiffskonvoi einreiht, um
das gesamte Ereignis aus exponierter
Perspektive bei Musik und kulinarischen Genüssen miterleben zu dürfen.
Übernachtungsmöglichkeiten bestehen
im Kongresshotel, wie auch in umliegenden Häusern zu unterschiedlichen
Konditionen von 44,– bis 124,– `
pro Person je Nacht.
Wegen der Großveranstaltung wird eine frühzeitige Hotelreservierung empfohlen.
Die Gewerbepartner präsentieren ihr
besonders auf die BVfK-Mitglieder
spezialisiertes Leistungsspektrum.
Der Tagungsort liegt diesmal nicht auf
dem Petersberg, sondern an dessen
Fuße. Im MARITIM in Königswinter
wird im großen Saal, der mit 430 m²
Platz für die erwarteten 200 Teilnehmer wie auch die Präsentationsstände
der Gewerbepartner bietet, getagt.
Termin: Samstag, der 5. Mai
Beginn: 9 Uhr
Zuvor gibt es für den
Kfz-Handel Fachliches und Kompetentes zu den aktuellen Fragen und
Anforderungen der
Branche.
27
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hZg^ŽhZgA^Z[ZgVciZc
Auszüge aus dem BFH-Urteil
vom 7.12.2006
Voraussetzungen führt deshalb nicht
zwangsläufig dazu, dass der Belegnachweis als nicht geführt zu beurteilen ist.
Zum Scheinunternehmer: Auf die Frage, ob die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs in Spanien tatsächlich durchgeführt wurde, kommt es nicht
an. Die ordnungsgemäße Erfüllung von
Steuererklärungspflichten ist kein Tatbestandsmerkmal der Unternehmereigenschaft. Rückwirkung: Aus der Löschung im Unternehmerverzeichnis
lassen sich keine Rückschlüsse auf das
Vorliegen der Unternehmereigenschaft
vor diesem Zeitpunkt herleiten.
Zum Bestimmungsort: Die Würdigung
des FG, dass der Kläger vorliegend den
Belegnachweis durch die Fahrzeugrechnungen und weitere Belege erbracht hat,
ist nicht zu beanstanden. Nicht zu beanstanden ist auch die Würdigung des FG,
dass sich der Bestimmungsort vorliegend aus der auf den Rechnungen ausgewiesenen Anschrift der X, für die
deren Geschäftsführer R die Fahrzeuge
abgeholt hat, ergibt.
Zu Sollvorschriften: Das Fehlen einer
der in § 17a Abs. 2 UStDV genannten
Zum Gutglaubensschutz: Die Frage,
ob der Unternehmer die Unrichtigkeit
der Angaben des Abnehmers auch bei
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
nicht erkennen konnte, stellt sich aber
erst dann, wenn der Unternehmer seinen Nachweispflichten nach §§ 17a ff.
UStDV vollständig nachgekommen ist
(BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04,
BFH/NV 2005, 81).
Zur Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht: Im Streitfall stellt sich
auch nicht die Frage, ob die deutschen
Anforderungen an den Belegnachweis
mit dem gemeinschaftsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar
sind. Anders als im Fall des Vorlagebeschlusses des Senats in BFHE 208, 502,
BStBl II 2005, 537 steht hinsichtlich der
streitigen Lieferungen nicht zweifelsfrei
fest, dass tatsächlich die Kfz in einen anderen Mitgliedstaat geliefert worden
sind. BFH- V R 52-03 v. 07.12.06
Der regionale Automarkt für Händler
aus dem
Rheinland
und
Ruhrgebiet
am Kiosk
und
im Internet
>> Anzeigenberatung Ruhrgebiet
Telefon 0234 - 95 96 429
Fax 0234 - 95 96 707
28
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werbung@autohandel-rheinland.de
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SEIDEL Automobile
Wunstorfer Straße 8
30926 Seelze
Inhaber:
Gerhard Seidel, 60 Jahre
Eigenes Gelände: ja
Standortqualität:
gut, Hauptkreuzung
Mitarbeiterzahl: 6
Zahl der Fahrzeuge im Bestand:
80-100
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Sie sind seit 12/2000 Mitglied
im BVfK. Was schätzen Sie an
den Leistungen des Verbandes
besonders?
Rechtsbeistand, Informationen
zum Handel
Was möchten Sie verbessert
sehen?
Eine durchdachte Einkaufsvereinigung, Großeinkauf, eigene Plattform
der BVfK-Mitglieder
Wie viele Stunden pro Woche
arbeiten Sie?
Verkaufte Fahrzeuge p.a.: 418
60-70 Stunden
Anteil der Vermittlungen: keine
Werden Sie von Familienmitgliedern unterstützt?
Durchschnittsalter der
Gebrauchtfahrzeuge: 3-6 Jahre
Ja, sonst würde es nicht gehen und
nicht so gut laufen
Schwerpunktmarke / -Kategorie:
alle Marken
Maß zu halten, bescheidener zu
werden, freundlich miteinander umzugehen, ein freundliches Zusammenleben der Religionen
Schenken Sie uns eine Lebensweisheit!
Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem
Leben seinen Wert geben.
Mehr, wenn es der Betrieb zulässt
Welches Hobby haben Sie?
Anteil Endkundengeschäft /
Händlergeschäft: 85% / 15%
Welche Ziele haben Sie?
Seit wann selbstständiger
Kfz-Händler: 1983
Was ist ihr Wunsch an die
Gesellschaft?
Beträgt die Anzahl Ihrer Urlaubstage mehr als 20 oder weniger?
Anteil Neu- / Gebrauchtwagen:
56 / 362
Ausbildung / Karriere / berufliche
Herkunft: Kfz-Mechaniker 1961,
ab 1967 im Verkauf bei VW-Partner
Eine Vision zu entwickeln und
Versprechen einzuhalten.
Familie, Garten mit Modellautos
Mit 65 Jahren in Rente gehen, mit
meiner Ehefrau endlich mal Urlaub
machen und den Kindern ein gesundes Unternehmen übergeben.
Freiflächenüberdachung
Werkstatthallen Waschstraßen
Direktannahmen 6jhhiZaajc\h]VaaZc
Verkäuferpavillons An-, Umund Erweiterungsbauten ab 50 m 2
Was sind Ihre Stärken?
Immer am Ball bleiben von Montag
bis Sonntag. „In Auto denken.“
Ohne die Hilfe von Banken einen
gesunden Betrieb aufgebaut zu haben.
Haben Sie Schwächen?
Ungeduld, Gerechtigkeitssinn,
arbeite zu viel
Auf welche Leistung von sich
sind Sie besonders stolz?
Ansgar Klein und Gerhard Seidel
Einen gesunden Betrieb aufgebaut
zu haben und natürlich auf meine
Familie (ohne die geht nichts),
speziell meine Frau Marlies.
Was ist Ihr Wunsch an die
Politik?
Endlich den Motor der Wirtschaft
(Mittelstand) steuerlich entlasten.
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Autogalerie Bad Breisig,
Zehner Straße 80 (B9),
53498 Bad Breisig
Inhaber:
Heinz Dieter Koch, 63 Jahre
Eigenes Gelände: ja
Standortqualität: Das Gelände
liegt direkt an der B9, dies ist
natürlich ein 1 A Standort
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Was möchten Sie verbessert sehen?
Das Ansehen von seriösen
Gebrauchtwagenhändlern
Wie viele Stunden pro
Woche arbeiten Sie?
Ich arbeite wöchentlich
ca. 60 bis 70 Stunden
Werden Sie von Familienmitgliedern unterstützt?
Was sind Ihre Stärken?
Meine Stärken sind meine Aussagekraft und meine Zuverlässigkeit gegenüber den Kunden
Mitarbeiterzahl: 2
Nein, ich führe das Geschäft alleine
ohne Unterstützung durch Familienmitglieder.
Haben Sie Schwächen?
Zahl der Fahrzeuge im
Bestand: 50
Beträgt die Anzahl Ihrer Urlaubstag mehr als 20 oder weniger?
Gutes Essen und Trinken zählen zu
meinen Schwächen.
Seit 1999 habe ich keinen Urlaub
mehr gemacht.
Was ist Ihr Wunsch an die
Politik?
Welches Hobby haben Sie?
An die Politik habe ich keine Wünsche, da alle Parteien sobald sie an
der Macht sind, nur an sich denken.
Anteil der Vermittlungen:
Vermittlungen machen wir keine,
diese sind für uns unbedeutend.
Wir verkaufen nur eigene Fahrzeuge.
Durchschnittsalter der Gebrauchtwagen: Wir führen junge
Gebrauchte und Oldtimer,
da speziell nur Sportwagen,
Cabrios und Exoten
Schwerpunktmarke/-Kategorie:
Unser Schwerpunkt liegt bei
den Marken: Mercedes, BMW,
Porsche, Jaguar
Mein Hobby ist alles was mit Autos
zu tun hat, daher habe ich es mir zum
Beruf gemacht.
Welche Ziele haben Sie?
Was ist Ihr Wunsch an die
Gesellschaft?
Ich möchte solange im Handel arbeiten, wie ich mich TOP finde.
Ich wünsche mir, dass es weniger
Neid auf die Erfolgreichen gibt.
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Anteil Neu-/Gebrauchtwagen:
100% Gebrauchtfahrzeuge
Anteil Endkundengeschäft/
Händlergeschäft:
Bei uns finden nur Endkundengeschäfte statt
Ausbildung/Karriere/berufliche
Herkunft: Kaufmann
Seit wann selbständige KfzHändler? Seit 1999
30
Erfahrungen austauschen, gegenseitig
helfen, Probleme lösen, Dampf ablassen,
Anekdoten erzählen, dies und vieles
mehr erleben die Mitglieder des kostenlosen und unabhängigen Internetforums,
wo sich auch ein
exklusiver BVfKMit gliederbereich
befindet. Oliver Kube; Norbert Krull
und Michael Holz
sind die Macher der
unabhängigen B2BPlattform, die sich
authentisch
und
charmant mit allem,
was wichtig und
unwichtig ist, beschäftigt. BVfKMitglieder schätzen das Bemühen
um Qualität und Seriosität des Internet-Chats, welches bereits über 1.500
Mitglieder zählt.
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?jW^a~jb/;“c[?V]gZ6JIDBD7>ALD8=:
„Why do you want to do it?“ fragte
Keith Crain, Chef der US-Mutter
automotive-news Helmut Kluger beim
ersten Treffen im Mai 2000. Der antwortete: „Ich suche eine Herausforderung,“ und wurde Herausgeber der
Automobilwoche. Da kam der 11. September 2001, an dem sich schlagartig
die Welt verändert und niemand den
Automobilwoche-Startschuss am gleichen Tag auf der IAA in Frankfurt
wahrzunehmen schien. In der Wirtschaft
ging es plötzlich bergab, in der Autobranche, aber auch bei den Verlagen.
Dennoch gelang es Kluger, das neue
Blatt in schwieriger Zeit schnell zu
etablieren:
2005 Fachzeitschrift des Jahres, European Newspaper Award, seit Jahren als
Branchenzeitung regelmäßig in den
Top Ten der meinungsführenden und
meistzitierten Nachrichten- und Wirtschaftsmagazine. Die
Automobilwoche hat
eine wichtige Lücke
in den Kfz-Fachmedien erfolgreich geschlossen. Neben der
erweiterten und verlagerten Themenbreite
wirkt das Blatt frisch
Helmut Kluger - Herausgeber der Automobilwoche
und unvoreingenomanlässlich des Jubiläums an. „Klimamen. Die Beiträge gewähren oft den vorwandel in der Autobranche“ ist der Titel
behaltlosen Blick über den Tellerrand
des ersten Automobilwoche-Kongresses
und leisten damit für den Handel einen
am 6. und 7. November in Berlin. Im
wertvollen Beitrag zum Beherrschen
Mittelpunkt der Diskussion wird das
der Folgen der enormen MarktverThema unternehmerische Nachhaltigänderung.
keit beim Umgang mit den natürlichen
„Wir werden die Auto-Community auf
Ressourcen, aber auch bei Kundeneinem Kongress zusammenbringen,“
beziehungen und strategischen Partnerschaften stehen.
kündigt Chefredakteur Guido Reinking
An der Tongrube 2• D-40789 Monheim• Tel.: 0 21 73 / 164-0 • Fax: 0 21 73 / 16 4100
FreeFax: 08 00 / 2 42 32 93 • www.ahb-international.com • info@ahb-international.com
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AI
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Personen
Firma
Allebrod, Andreas
Drive-CarSharing GmbH
20
Asai, Kenji
ECAN euro-car-auction-network
21
Becker, Helmut
European Car Dealer Association ECDA
Berger, Marc
Auktion & Markt AG autobid.de
Borscheid, Detlef
B&D Forecast GmbH
Brachat, Prof. Hannes
Auto Business Verlag
Seite
9
23
5
5, 14
Personen
Firma
Küsters, Werner
BDWi Bundesverband der
Dienstleistungswirtschaft
Seite
Lemke, Jörg
Autopark Rückmarsdorf
Lübke, Rolf
DB-Rent
10
May, Ulrich
ADAC e.V.
10
Metzner, Jörg
Eurologic Online Cars GmbH
8
Missing, Walter
Consultant
5
9
8
Briese, Christian
Autoprice B.V.
23
Buschmann, Prof. Bodo
VDAT
19
Mosolf, Dr. Jörg
Spedition Mosolf in Kirchheim-Teck
31
Neeser, RA Dr.
DIHK Berlin
Nehm, Kay
Deutsche Verkehrsakademie
Palm, Ulfried
BVUH Bundesverband des
Unfallwagenhandels e.V.
7
Rademacher, Robert
ZDK-Zentralverband Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe
5
Reinking, Dr. Kurt
Rechtsanwaltskanzlei Dr.Reinking
10
Reinking, Guido
Automobilwoche
31
Resch, Jürgen
DUH
Risse, Volker
International Car Bridge
16
Rönnau, Gerd
Godesberger Autohandel Schäfer &
Rönnau
19
Crains, Keith
automotive-news
Däke, Dr. Karl Heinz
Präsident Bund der Steuerzahler
9
5
23
35, 39
10
Diez, Prof.
Hochschule für Automobilwirtschaft
Drumm, Michael
Unternehmensberatung
Dudenhöffer, Prof. Dr.
Ferdinand
B&D Forecast GmbH
5
Escher, Peter
WDR „Ein Fall für Escher“
3
Faltlhauser, Prof. Dr.
Kurt
Bayerischer Staatsminister der Finanzen
9
Fellner, Katja
IHK
Frank, Ulrich
Frank-Scan-Automobile
Franssen, Anton Leon
S. I. H. A.
19
Sachs, Prof. Hans-Ulrich HSO
Funk, Dr.
FMC St. Gallen
14
Schädler, Gerold
Automobile Schädler
Garcia, Miguel
Auto AvantGarde OHG
Gerhard, Christof
CGP-Consulting
Schäfer, Helmut
Godesberger Autohandel Schäfer &
Rönnau
19
Gottschalk, Prof. Bernd
Präsident VDA
Scherz, Karl Heinz
Gothaer Bezirksdirektion
39
Günther, Peer
BCA Autoauktionen GmbH
23
Schiel, Walter
21
Hake, Martin
Hake & von Bucholz
Partnerschaftsgesellschaft
Euro-Car-Market S&S Internet Systeme
GmbH
41
Schmid, Peter F.
mobile.de GmbH
Hebben, Sascha
BVfK Rechtsabteilung
10
Schöller, Wolfgang
Essen Motor Show
Schweiger, Michaela
Roma Cars
14
39
8
8
1, 14
7
6
19
8
5, 10
19
6
Hergenröther, Wolfgang
HKF Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Rechtsanwälte
38
Seidel, Gerhard
Seidel Automobile
29
Hilgerloh, Jens E.
Europa Service Autoverm. AG
20
Singh, Balbir
Airnergy AG
25
Holz, Michael
haendler-treff GmbH
30
Soder, Ulrich
Soder Handelsagentur
Hülsdonk, Wilhelm
ZDK - Zentralverband Dt.
Kraftfahrzeuggewerbe e.V.
5
Jessen, Henning
Auto Jessen GbR
8
Johl, Marion
Santander Consumer Bank AG
5
Spindler, Prof. Dr. Gerald Juristische Fakultät Universität Göttingen
Stoiber, Dr. Edmund
Kaltenmark, Heinz
DSL Bank
22
Katzur, Ralf
Europa Service Autoverm. AG
20
Kinkel, Klaus
Außenminister AD
11
Klein, Ansgar
BVfK Vorstand
Kluger, Helmut
Automobilwoche
Koblitz, Dr. Axel
Zentralverband Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe ZDK
Koch, Heinz Dieter
3, 4, 19
Bayerischer Ministerpräsident
8
10
9
Tarras, Steffen
Aluga Hallensysteme GmbH
21
Thiel, Johannes
Aucotras GmbH
22
Vogel, Johannes
auto-hits.de
von Hebel, Werner
DEKRA Automobil GmbH
Weller, Burkhard
Auto Weller GmbH & Co. KG / Motena AG
8
14
5
Willner, Alfred
Euro-Motors Gibraltar
19
Winter, Dr. Matthias
Flick Gocke Schaumburg
38
6
Wolters, Jan
German Assistance Versicherung AG
14
AUTOGALERIE Bad-Breisig
30
Zeh, Walter
BVUH Bundesverband des
Unfallwagenhandels e.V.
Koda, Masayuki
Summit Auto Group GmbH
14
Zimmer, Ralf
Auto Collection
Kohl, Helmut
Bundeskanzler AD
38
Zypries, Brigitte
Bundesministerin der Justiz
Kokott, Prof. Dr. Dr.
Juliane
Europäischer Gerichtshof
39
Krösing, Rainer
Autorola.de
Krull, Norbert
haendler-treff GmbH
30
Kube, Oliver
haendler-treff GmbH
30
Kunze, Harald
Rechtsanwalt Harald Kunze
10
31
5
L^ZW^iiZ4
Ein Mercedes-Benz-Verkaufsleiter schreibt: „Die Einigung kam
nicht im gegenseitigen Einvernehmen zustande, sondern auf Ihren
Wunsch...“
7
8
10
:9
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: >8I=DIG > 6 A
Harald Kunze,
Rechtsanwalt
beim BVfK
Spezialgebiet:
Autokaufrecht, Wettbewerbsrecht,
Vertragsrecht und Verkehrsrecht
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7<=/×;V]gWZgZ^iÆ^hi`Z^cZ=VaiWVg`Z^ih\VgVci^Z
Der Bundesgerichtshof hat den Begriff „fahrbereit“ definiert
In dem Fall ging es um einen Motorschaden, der nach einer Fahrtstrecke
von ca. 2.000 km nach Übergabe eingetreten war. Der Käufer wollte nun
das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgeben, da dieser beim Verkauf erklärt hatte, das Auto sei „fahrbereit“.
Der BGH wies, wie auch die vorherigen Instanzen, die Klage auf Rück-
abwicklung zurück: „Zum einen fehle
einem gebrauchten Auto nicht deswegen die vereinbarte Beschaffenheit
(fahrbereit), wenn ein Motordefekt
nach einer Fahrstrecke von ca. 2.000
km auftritt, sofern das Auto bei Übergabe betriebsfähig und verkehrssicher
war. Weiterhin bedeute die Bezeichnung „fahrbereit“ im Kaufvertrag
nicht, dass der Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie dafür übernimmt,
dass das Auto auch nach Übergabe an
den Käufer über einen längeren Zeitraum oder über eine längere Strecke
fahrbereit bleibt. (BGH-v. 22.11.2006,
AZ: VIII ZR 72/06)
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<adWVaZgFjVa^i~ihkZg\aZ^X]
Vier Monate nach Übergabe riss bei
km-Stand 110.800 der Zahnriemen, in
Folge wurde der Motor zerstört. Der
freie Händler lehnte ab, es gebe keinen
Mangel und daher auch keine Nachbesserung. Dem stimmte das Amtsgericht Geilenkirchen zu: „Kein rechtlich
relevanter Mangel, sondern normaler
Verschleiß“ erkannten die Richter und
Das bereits in der letzten MOTION
(Nr.11) beschriebene und kommentierte
Urteil des OLG-Düsseldorf findet Nachahmung. Erneut hat sich ein Oberlandesgericht einen globalen Qualitätsvergleich bei Gebrauchtfahrzeugen herangezogen. Diesmal stritt man um den
Getriebeschaden eines Ford Windstar,
der bei Übergabe bereits 109.000 km
gelaufen war. Nach weiteren 6.400 km
blieb er mit Getriebeschaden liegen. Der
Händler berief sich vergeblich auf Verschleiß. Das Gericht meinte, das sei
übermäßiger Verschleiß und damit läge
rechtlich ein Mangel vor. Es komme
nicht auf den Stand der Technik bei Ford
und seinen Windstar-Modellen an, entscheidend sei ein globalern Qualitätsmaßstab – was auch immer das ist. Auch
USA-Fahrzeuge müssten sich am mitteleuropäischen Standard messen lassen, so das Gericht. Der BVfK hält auch
diese Entscheidung, die zur Gleichmachung sämtlicher Qualitätserwartungen zu Lasten des Kfz-Handels
führt, für falsch. (OLG Stuttgart
v.15.8.2006, Az. 10 U 84)
das, obwohl der werkseitig empfohlene Wechselintervall nicht eingehalten
worden war. Das Gericht sah im Nichteinhalten der Herstellerempfehlung
keinen Grund für eine Haftung des
Händlers, zumal der nicht zum Kreis
der Adressaten des Herstellers gehörte. AG Geilenkirchen Az. 10 C
12/06
@[o"=~cYaZg]V[iZi\Z\Zc“WZg@jcYZc
c^X]i[“g9^ZWhiV]akdc;V]goZj\iZ^aZc#
Ein Kfz-Händler muss
nicht dafür haften,
wenn Fahrzeugteile
aus einem auf seinem
Betriebsgelände abgestellten Kundenwagen
gestohlen werden, urteilte das Amtsgericht Trier. Es bestehe grundsätzlich
keine gesetzliche Pflicht für den Händler besondere Sicherungsmaßnahmen
zu treffen. Am Fahrzeug des Klägers,
der mit einem Motorschaden auf dem
frei zugänglichen Betriebsgelände des
Händlers stand, waren verschiedene
Fahrzeugteile, unter anderem die Motorhaube gestohlen worden.
Das Gericht meinte, der Händler hätte keine besondere Sicherungsvorkehrungen treffen müssen. Dem Kläger
sei bekannt gewesen, dass das Betriebsgelände frei zugänglich sei, was
zudem einer weit verbreiteten Praxis
entspreche. Besondere Sicherheitsvorkehrungen müssten daher gesondert vereinbart werden.
(Az.:32 C 488/05).
33
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ojggZYjo^ZgiZcKZg_~]gjc\h[g^hi
Wirkungslos bei unzulässigem Schadenersatz-Ausschluss für Leben, Körper
und Gesundheit.
Im Zweifel gilt die Regel-Verjährung
von 24 Monaten für bisherige Verträge.
Ein bisher wenig beachtetes BGHUrteil vom 15.11.2006 sorgt für Überraschung unter Kfz-Branchenjuristen.
Der Streit um den Herzfehler eines
Fohlens führte zu einer unter Fachjuristen bisher unbeachteten möglichen
Auswirkung hinsichtlich der Wirksamkeit der Reduzierung der Verjährungsfrist für Sachmängelhaftung von 24 bis
auf 12 Monate bei gebrauchten Sachen.
Diese Reduktion ist aus Sicht des BGH
dann unwirksam, wenn nicht ausdrücklich Schadenersatzansprüche, welche
Schäden an Leben, Körper und Gesundheit betreffen, von dieser Regelung
ausgenommen sind.
(BGH VIII ZR 3/06)
Rechtlicher Hintergrund:
Seit der Schuldrechtsreform 2002
kann der früher so genannte Gewährleistungsausschluss beim Verkauf gebrauchter Sachen von gewerblichen
Verkäufern an private Verbraucher
nicht mehr vereinbart werden. Es gilt
eine gesetzliche Verjährungsfrist für
Ansprüche aus Sachmängelhaftung
von 24 Monaten, die sich nach § 475
Abs. 2 BGB vertraglich auf höchstens
12 Monate reduzieren lässt.
Das BGB regelt auch die Konstellation, dass Ansprüche aus Sachmängelhaftung grundsätzlich auch Ansprüche
aus Schadenersatz umfassen. Der BGH
hat nunmehr in seinem Urteil klargestellt, dass Schadenersatzansprüche,
die Leben, Körper und Gesundheit betreffen, weder ausgeschlossen, noch
anderweitig beschränkt werden dürfen.
Frage:
Gibt es in der Praxis überhaupt einen
denkbaren oder tatsächlich bekannten
Fall, bei dem Ansprüche auf Schaden-
34
Foto: Hermann Morsch
Der Herzfehler eines Fohlens veranlasste den BGH Vertragsformulierungen renommierter Kaufrechtsjouristen zu verwerfen
ersatz für Schäden an Leben, Körper
und Gesundheit normalerweise bestünden – jedoch wegen des späten Anspruchstellens im hier relevanten Zeitraum zwischen dem 12. und 24. Monat
nach Übergabe ins Leere laufen
könnten?
Theoretisch wäre dies möglich, jedoch
bekannt geworden ist dem BVfK ein
entsprechender Fall bisher nicht. Dies
spielte wohl bei der BGH-Entscheidung keine Rolle. Die Richter wollten
und konnten offenbar keine Rücksicht
darauf nehmen, in welchem Verhältnis
hier Wahrscheinlichkeit und Auswirkung zueinander stehen.
Konsequenzen:
1. Ab sofort sind Kaufverträge, die
eine Reduktion der Verjährungsfrist
auf weniger als 24 Monate vorsehen,
durch eine entsprechende Klausel
zu ergänzen, welche die Ansprüche
wegen Schäden an Leben, Körper
und Gesundheit ausdrücklich aus
der Regel ausnimmt.
2. Bei Geschäften mit bisheriger Klausel, die maximal 24 Monate zurück
liegen, besteht die Gefahr, dass Ansprüche aus Sachmängelhaftung
auch nach dem Ablauf von 12 Monaten bis 24 Monate nach Übergabe
gestellt werden und möglicherweise
auch gerichtlich durchgesetzt werden können. Es betrifft, unter der
Voraussetzung der sofortigen Umstellung in etwa die Verträge der
Jahre 2005 und 2006.
Wirtschaftliche Risiken:
Der BVfK schätzt die wirtschaftlichen
Folgen als gering ein. In den bereits
mehrere Tausend Rechtsfälle umfassenden Archiven der BVfK-Rechtsabteilung ist nach erster Sichtung kein
Fall bekannt, bei dem die Unwirksamkeit der Klausel zu einer Haftung des
Händlers geführt hätte.
Praxis:
Der BVfK hat ein ganzheitliches
Qualitäts- und Rechtskonzept für seine
Mitglieder entwickelt. Ein Bestandteil
ist die für Kunden von BVfK-Mitgliedern kostenlose Schiedsstelle, die sich
allen kaufrechtlichen Belangen mit
dem Ziel einer beiderseitigen Zufriedenheit mit hohem Erfolg widmet.
Dafür spricht eine Einigungsquote von
über 90%. Der BVfK geht davon aus,
dass es wegen der fraglichen Wirksamkeit der zurückliegenden Verträge hinsichtlich der Wirksamkeit der Reduktion der Verjährung keine nennenswerten gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen BVfK-Händlern
und deren Kunden geben wird.
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:"BV^ahWZVX]iZc
HX]VYZchZghVio
DIHK weist auf Neuregelung hin
Faxe, etcetera, die nicht GeschäftsYgd]i
Vorbei sind die Zeiten, wo man
Negative eines entwickelten Filmes benötigte, um daraus Fotos
vervielfältigen zu können. Mit Hilfe von Scannern und noch einfacher durch Mausklick im Internet gelangt man in Sekundenschnelle an nahezu jedes beliebige
Foto. Doch trotz inflationärer Flut
aller erdenklichen Motive ist die
rechtliche Situation beim Alten
geblieben: Urheber- und Verwendungsrecht sind zu beachten und
werden ggf. kostenpflichtig eingefordert. Dies bedenkt so mancher Autohändler nicht, wenn er
etwa gerade ein Fahrzeug im Internet erworben hat und bereits vor
Überstellung des Fahrzeuges in
sein Geschäft das im Internet platzierte Foto seines Verkäufers verwendet. Dies gibt zwar in der Regel keinen Ärger, doch wenn es
plötzlich wegen anderer Dinge zur
Diskussion kommt, kann die Frage nach den Rechten an den Bildern zum Problem werden. Urheberrechts- und Schadensersatzansprüche werden neuerdings
auch immer häufiger von Fahrzeugherstellern erhoben, wenn
deren Prospektfotos (Web und
Print) in Internet-Angeboten freier
Händler Verwendung finden. Der
BVfK rät vor dem Hintergrund
möglichen 5-stelligen Schadens,
vor jeder Verwendung fremden
Fotomaterials die entsprechende
Zustimmung beim Inhaber der Urheberrechte einzuholen oder ggf.
so lange auf die Veröffentlichung
eines Fotos zu verzichten, bis man
ein eigenes anfertigen konnte.
Seit dem 1. Januar 2007 gelten für
sämtliche Formen von Geschäftsbriefen in Form von E-Mails, Faxen,
Postkarten oder anderen Schreiben
neue Formvorschriften. Darauf macht
der DIHK aufmerksam. Solche
Schreiben, also beispielsweise Auftragsbestätigungen oder Angebote,
müssen nun Angaben über die Rechtsform und den Sitz der Gesellschaft,
das Registergericht und die Nummer,
unter der die Gesellschaft in das
Handelsregister eingetragen ist, enthalten. Ausnahmen gelten für E-Mails,
briefe ersetzen, sondern etwa nur der
internen Kommunikation dienen.
Diese unterliegen auch nach der neuen
Gesetzeslage nicht der „Fußleistenpflicht“.
Die Neuregelung gilt nur für Unternehmen, die im Handels- oder im
Genossenschaftsregister eingetragen
sind.
Den Gesetzestext gibt es zum Download auf der Website des Bundesanzeiger.
Internet:
http://frei.bundesgesetzblatt.de
DgiYZgCVX]Zg[“aajc\/
DA<@Žacl^YZgheg^X]iDA<B“cX]Zc
In der Frage, wo der Erfüllungsort für
die Beseitigung von Mängeln an einem
Fahrzeug ist, sind sich derzeit die
Richter nicht einig. Das Oberlandesgericht München hatte mit Urteil vom
12.10.2005 (Az.: 15 U 2190/05) entschieden, dass der Erfüllungsort der
Wohnsitz des Käufers sei. Es handle
sich um den Ort, an dem sich das
Fahrzeug dem Vertragszweck nach
befindet. Bei einem Kauf für private
Zwecke ist das in der Regel der Wohnsitz des Käufers, im Falle eines Firmenfahrzeuges der Firmenort. Demnach sei der Käufer nicht verpflichtet,
das mangelhafte Fahrzeug zum Händler zu bringen.
Im Gegensatz dazu geht das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom
14.2.2006, Az.: 20 U 188/05) ganz
selbstverständlich davon aus, dass der
Erfüllungsort die Werkstatt des Händlers ist. Nach Ansicht der Richter sei
„schlechthin nicht erkennbar“, wo
dieser Ort sonst liegen solle. Die Kölner Richter sehen eine Selbstverständ-
lichkeit darin, dass der Kunde sein
fahrbereites Auto zum Händler bringe.
Der BVfK rät von einer vertraglichen
AGB-Festlegung zum Erfüllungsort
ab, da sich der Händler dann möglicherweise seiner Gestaltungsmöglichkeit
beraubt. Es sollte beachtet werden,
dass der Verkäufer grundsätzlich Art
und Weg der Nacherfüllung bestimmt.
Es ist in erster Linie entscheidend, dass
sich der Vertragsgegenstand bei „Gefahrenübergang“ im vereinbarten, ggf.
üblicherweise zu erwartenden Zustand
befindet. Ist das nicht der Fall, so hat
der Verkäufer zwei Versuche zur Nachbesserung. Danach kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz für selbst vorgenommene
Reparaturen verlangen. Das gilt auch
für Neuwagen, wobei erfolglose Garantiearbeiten der Vertragswerkstatt
möglicherweise dem Verkäufer als
fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch angelastet werden können.
(s.a. MOTION 11, S. 30: „Gehen Sie
doch zur Vertragswerkstatt“)
35
> C:=86=AI
G
I
@Z^cZ6g\a^hiWZ^`Vj[WZ\aZ^iZcYZb
<jiVX]iZc
Zwei Instanzen waren nötig,
um den BVfK-Händler aus Bad
Neustadt vor den Attacken
seines Kunden erfolgreich zu
verteidigen.
Anlass war der Verkauf eines VW
Multivan mit dem Hinweis: „Komplettlackierung wegen Kratzern und
Beulen“, sowie ein TÜV-Gebrauchtwagenzertifikat, in dem sich kein
Hinweis auf einen „die Bagatellgrenze
überschreitenden Unfall“ befand. Der
vom Gericht beauftragte Gutachter
hatte schließlich eine Reihe von Aufspachtelungen und Lackierungen
festgestellt, die Rückschluss auf
einen Streifschaden ergaben. Im Widerspruch zum erstinstanzlichen Urteil erkannte das OLG Bamberg im
Vorgehen des Händlers keine arglistige Täuschung. „Soweit Offenbarungspflichten in Betracht kommen,
hat der Beklagte diesen genügt“ mein-
te das Gericht. Es sei keine Unfallfreiheit zugesichert worden, die sich,
wenn überhaupt, auf Schäden jenseits der Bagatellgrenze bezöge. Der
Verkäufer könne auf Grund einer
solchen Zusicherung (unfallfrei) im
Übrigen auch nicht erwarten, dass
der Verkäufer eine Einstandspflicht
für jeden Kratzer und jede Schramme
übernehmen muss, die ein Fahrzeug
irgendwann im Lauf der Zeit erlitten
hat. Da sich Beulen im Gegensatz zu
Kratzern nicht nur durch Lackieren
beseitigen ließen, wären Karosseriearbeiten, wie etwa Spachtelauftrag,
bei den vom Verkäufer gemachten
Angaben auch ohne ausdrücklichen
Hinweis zu erwarten. Der auch hier
erfolgreiche BVfK-Chefjurist Harald
Kunze weißt darauf hin, dass mit
diesem Urteil die Bedeutung kaufbegleitender Gutachten nachdrücklich
bestätigt wird.
OLG Bamberg AZ: 3 U 252/05
KZgW^cYa^X]Z7ZhiZaajc\^hiZ^c@Vj[VcigV\
jcY`Z^c@Vj[kZgigV\
Eine verbindliche Bestellung wird
erst dann zum Kaufvertrag, wenn
der verkaufende Händler den Kaufantrag des Kunden angenommen
oder das Fahrzeug geliefert hat.
Das klärte das Bonner Landgericht
in einem Fall, in dem ein Kunde die
„verbindliche Bestellung“ unterschrieben hatte und gleichzeitig ein
Antrag auf Abschluss eines Garantievertrages, wie auch eine Zustandsbeschreibung von beiden Parteien
unterzeichnet worden war.
Dies sei noch kein gültiger Kaufvertrag, entschied das Gericht. Im Kleingedruckten sei geregelt, wann und
wodurch der Kauf perfekt werde.
36
Der BVfK weist darauf hin, dass die
einseitige Bindung, der sich der Käufer
in der verbindlichen Bestellung unterwirft, nach wenigen Tagen verfällt.
Details sind in den AGBs der jeweiligen Vertragsformulare geregelt.
Der ADAC weist darauf hin, dass
diese Bindefrist angemessen sein
muss. Maßstab ist bei Neu- und
Gebrauchtwagen die Dispositionsfrist, die der Händler benötigt.
Die ist beim am Lager befindlichen
Gebrauchtwagen im BVfK-Vertragsformular auf 5 Werktage begrenzt.
(LG Bonn v. 14.2.2006. Az. 5 S
269/05)
7Z]dWZcZg
LZg`hjc[Vaa^hi
Z^cBVc\Za
So entschied das Landgericht
Bonn und räumte damit mit einer
vielfach unverstandenen Differenzierung auf, die zwischen Schäden vor und hinter dem Werkstor
unterschied. Anlass für den Streit
war der Kauf eines 33.000,– `
teuren Neuwagens, bei dem sich
später herausstellte, dass auf der
linken Seite Kotflügel, Fahrertür,
hintere Seitenwand und der
Dachrahmen instand gesetzt
und lackiert worden waren.
„Ein Fahrzeug könne nicht mehr
als neuwertig bezeichnet werden, wenn vor der Auslieferung
Schäden jenseits einer Bagatellgrenze aufgetreten seien“ so das
Gericht und gab der Rücktrittsklage statt. Unzweifelhaft musste das Fahrzeug, bei dem man
vermutete, es sei wohl vom Band
gefallen, im Werk beschädigt
worden sein, denn der Käufer
holte es direkt dort ab. Das Urteil
ist für den freien Handel von Bedeutung, da in der Vergangenheit
dem in Anspruch genommenen
Händler oft der Rückgriff auf den
Hersteller versagt blieb. Nachträgliche Karosseriearbeiten im
Werk, die im Vertragsverhältnis
zwischen Händler und Kunde als
Mangel gelten, wurden im Verhältnis zwischen Hersteller und
Händler oft als hinnehmbar erachtet. Der BVfK weist darauf
hin, dass in einigen Vertragskonstruktionen beim EU-Import
Lücken bestehen, welche den
Rückgriff verhindern. LG Bonn
AZ 3 O 372/05
:9
G
: >8I=DIG > 6 A
=V[ijc\hg^h^`ZcWZ^@jaVco"jcY<VgVci^ZVgWZ^iZc
„Kulanzleistungen können zu rechtlichen Nachteilen für den Händler
führen“ teilt der ZDK in Bonn mit.
Dies ergebe sich aus einem BGHUrteil vom 1. Dezember 2005, wonach die Zahlung eines Teilbetrages
oder die Erbringung einer Kulanzleistung ein „Zeugnis des Schuldners
wider sich selbst“ sein könne und
dann zu einer Umkehr der Beweislast
führe.
Kurz gesagt: Wer eine Forderung
bestätigt hat, muss den Gegenbeweis
führen, dass dem Gläubiger (Kunde)
keine Ansprüche zustehen.
In der täglichen Praxis würden rechtliche Probleme oftmals unbürokratisch im Sinne einer guten
Kundenbeziehung gelöst. Beispielhaft sei die haftungsrelevante Frage
erwähnt, ob z.B. bei einem Gebrauchtwagen ein Mangel im rechtlichen Sinne vorliegt oder lediglich
normaler Verschleiß. Nimmt der
Händler in diesem Fall z.B. Nachbesserungsarbeiten vor, obwohl die
Frage der Haftung streitig ist, so kann
diese Leistung als Zeugnis des
Händlers wider sich selbst gewertet
werden.
Kommt es also trotz aller Bemühungen zu einem Streit mit dem
Kunden, so kann die vorgenommene
Leistung des Händlers zu einer Umkehr der Beweislast führen. Der
Händler kann daher bei der Frage der
Sachmangelhaftung in vollem Umfang beweispflichtig sein. Um dies
zu vermeiden, sollte der Händler gegenüber dem Kunden deutlich machen, dass die Zahlung oder Nach-
besserungsarbeit ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht und nur im Interesse einer friedlichen Kundenbeziehung erfolgt. Dieser Zusatz sollte
daher auf dem Auftragsformular
vermerkt werden oder in einem separaten Schreiben dem Kunden nachweislich übergeben werden, so der
ZDK.
Diese Empfehlung gilt auch bei
der Durchführung von Garantieleistungen, wo die Gefahr besteht,
dass der Kunde nach erfolgter Reparatur die Zahlung des in der Garantie
vereinbarten Eigenanteils verweigert, indem er sich die unrichtige
Vereinheitlichung von Garantie und
Gewährleistung zu eigen macht. Auch
hier gilt: Der Rechterlangung geht
eine solide Beweislage voraus – oder:
„Wer schreibt, der bleibt!“
<Zg^X]i`^eei/×<ZhVbi[V]gaZ^hijc\cVX]
6c\VWZcYZhKdgWZh^ioZghÆ
Streitgegenstand war ein Porsche
911 aus 11/75. Vorbesitzer war ein
Privatmann, der seinen Wagen dem
später verklagten Autohaus mit angeblich 42.000 km Gesamtfahrleistung verkauft hatte.
Dem späteren Kunden des Händlers
fiel dann erhöhter Ölverbrauch auf.
Die Werkstatt konstatierte nicht nur
einen Motorschaden, sondern auch,
dass der 911er eindeutig mehr als
rund 42.000 km gelaufen sein
musste. Das Landgericht Coburg
gab der Rücktrittsklage des Käufers
statt, da u.a. laut Gutachten von einer
Gesamtlaufleistung von mehr als
100.000 km ausgegangen werden
müsse. Auf die Klausel „Gesamtfahrleistung nach Angaben des Vorbesitzers“ könne sich das Autohaus
nicht berufen. Zwar sei eine solche
Vertragsklausel grundsätzlich geeignet, die Haftung für die Richtigkeit
von km-Angaben einzuschränken, im
vorliegenden Fall sei jedoch zu
berücksichtigen, dass der km-Stand
nicht unwesentlicher Bestandteil der
Kaufentscheidung war.
Damit folgen die Coburger Richter
einem Trend, die Freizeichnungsklauseln bezüglich Angaben zur
Unfallfreiheit und Gesamtlaufleis-
tung zu kippen. Als Maßstab wird
nicht nur auf das im konkreten Fall
die Kaufentscheidung Beeinflussende abgestellt, sondern es wird häufig
die allgemeine Erwartung des durchschnittlichen Käufers zu Grunde
gelegt.
Der BVfK hat dies bereits seit 2004
in seinen Vertragsformularen berücksichtigt und gibt Präzisierungen vor,
mit welcher Wahrscheinlichkeit von
der Richtigkeit der Angaben ausgegangen werden kann.
(LG Coburg, Urteil v. 11.4.2006, Az.
23 O 596/05).
37
> CI=
H
:6
J AI
:GC
L^Zh^X]Zgh^cYhiZjZg[gZ^Z:J"7^ccZcbVg`ia^Z[Zgjc\Zc4
Es ist Bewegung in das für viele
Lieferanten Existenz gefährdende
Problemfeld gekommen. Die überwiegende Finanzgerichtsrechtsprechung verwirft inzwischen die pauschale Aberkennung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche
Fahrzeuglieferungen nur aus Gründen
der Feststellung, der Abnehmer sei
Scheinunternehmer. Daher steht nun
der belegmäßige Nachweis im Fokus
der Steuerprüfer. Hat der Händler alles
getan, die Voraussetzungen beleg- und
buchmäßig nachzuweisen, muss ihm
Gutglaubensschutz (nicht Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG!) gewährt werden.
Freier Warenhandel kreuz und quer durch Europa –
die Erfüllung von Helmut Kohls Traum wird durch
deutsche Finanzbeamte behindert.
Der BFH hat spätestens mit dem
AdV-Beschluss vom 25.11.2005 die
Notbremse gezogen. Er hatte jedoch
nicht den Mut, eine endgültige Entscheidung zu treffen und wartete stattdessen die Entwicklung beim EuGH
ab, die zwischenzeitlich ebenfalls der
auf FGS-Gutachten begründeten
BVfK-Rechtsauffassung folgt. Erfreulicherweise ist festzustellen, dass auf
der Grundlage des oben erwähnten
AdV-Beschlusses die Bereitschaft der
Finanzämter zunimmt, Aussetzung der
Vollziehung oder sogar Ruhen des
Verfahrens zu gewähren.
Der EuGH hat inzwischen in einer
Kette von Entscheidungen den Steuerpflichtigen Recht gegeben, dass der
38
einzelne Umsatz hinsichtlich seiner
Voraussetzungen für Vorsteuerabzug
und Steuerbefreiung zu betrachten ist.
Es wird klargestellt, dass es gegen das
Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt,
wenn der steuerehrliche Unternehmer
für Steuerunehrlichkeiten seiner Vorlieferanten und Abnehmer haften soll.
Mithaftung wurde nur anerkannt, wenn
der Unternehmer, die Steuerbetrügereien gekannt hat oder hätte erkennen
können.
Mit großer Spannung wird auf den
Ausgang des Verfahrens „Teleos“‚
einem britischen Lieferanten von
Mobilfunkgeräten gewartet, dessen
spanischer Abnehmer vollständige
CMR über die Versendung nach Spanien besorgte, die Ware aber in Großbritannien veräußerte. Alle beleg- und
buchmäßigen Voraussetzungen für die
Steuerfreiheit liegen vor. Nach den Ermittlungen der Steuerbehörden entsprachen die Angaben im CMR aber
nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.
Sollte der Lieferant Vertrauensschutz
erhalten, wäre damit auch der § 6a
Abs. 4 des deutschen Umsatzsteuergesetzes bestätigt.
Die Atmosphäre in der Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden hat
sich leicht verbessert. Das Verständnis
für die Problematik des Exporteurs ist
gewachsen. Leider weichen die meisten
der zuständigen Fachbeamten in den
Finanzämtern und OFDn noch nicht
von der Linie der rechtswidrigen
OFD-Verfügungen ab. Die eingangs
erwähnte Verlagerung auf den Belegnachweis führt zur Spezialfrage des
Feldes 24 im CMR-Papier – der Empfangsbestätigung des Abnehmers. Es
wird dringend empfohlen, unbedingt
auf ausgefülltem Feld 24 zu bestehen
(Faxkopie reicht) und dort, wo für die
Vergangenheit die Empfangsbestätigung
nicht mehr einzuholen ist, darauf zu
verweisen, dass in sog. Versendungsfällen generell die Erklärung des Spe-
diteurs als ausreichend zu betrachten
ist. Diese Auffassung ist jedoch höchstrichterlich noch nicht entschieden.
Fazit: Wir sind noch immer weit von
sicheren Rahmenbedingungen und
kalkulierbaren Risiken im Zusammenhang mit steuerfreien Warenlieferungen entfernt. Es gilt, hinsichtlich
der Belege und Nachweise mit äußerster Sorgfalt zu arbeiten. Lieber
mehr (Vollmachten, Personaldokumente) als zu wenig!
Wir sind überzeugt, dass EuGH und
BFH in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit des Gesetzesvollzugs unserer Auffassung Recht geben werden
und hoffen daher, dass auch die deutsche Finanzverwaltung, insbesondere
deren Steuerprüfer und Steuerfahnder
ihr vielfach nicht hinnehmbares Vorgehen umgehend korrigieren.
Dr. Matthias Winter Dipl.-Ökonom
FLICK GOCKE SCHAUMBURG
Bonn Berlin Frankfurt am Main
www.fgs.de
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GZX]cjc\VW%&#%&#'%%,
P[_jfkdajZ[hB_[\[hkd]
BVfK-Vorstand
und Steuerexperte Wolfgang
),' Hergenröther in4 5 & 6 & 3 # & 3 " 5 & 3 8 * 3 5 4 $ ) " ' 5 4 1 3 Â ' & 3
formiert: Ab dem
3 & $ ) 5 4 " / 8 ¬ - 5 &
1. Januar 2007 ist
die Vorschrift über die Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder sonstigen
Leistung in Rechnungen neu gefasst
worden. In der Rechnung ist ab 1. Januar
2007 immer der Zeitpunkt der Lieferung
oder sonstigen Leistung anzugeben, auch
dann, wenn der Tag der Lieferung oder
sonstigen Leistung mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt.
Diese Angabe ist eine der Voraussetzungen
für den Vorsteuerabzug. Wenn diese Angabe fehlt oder nicht korrekt ist, kann das
Finanzamt den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers verwehren bzw. der
Leistungsempfänger auf Ausstellung einer
ordnungsgemäßen Rechnung bestehen.
www.hkf-bonn.de
)&3(&/3¼5)&3ƪ,63,"40;*&/
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9:
> IJD:GG>C
6A
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HiZjZgWZigj\c^X]iVj[@dhiZcZ]ga^X]Zg;^gbZc
Als erfreulich wertet IHK-Steuerexpertin Katja Fellner die Forderung
der EuGH-Generalanwältin Juliane
Kokott, die EU-Mitgliedsstaaten
dürften ihren Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug nicht zu Lasten ehrlicher Betriebe führen.
rungen aberkennen, die lediglich
formale Schwierigkeiten hätten, die
Existenz ihres Firmenkunden nachzuweisen.
In ihren Schlussanträgen zu zwei einschlägigen Rechtssachen kritisierte
Kokott die Praxis, ehrliche Lieferanten
nachträglich haftbar zu machen, wenn
diese trotz bester Absicht und Einhaltung aller vorgeschriebener Formalien auf eine Scheinfirma hereingefallen sind.
Die nachträgliche Besteuerung sei nur
bei dem begründeten Verdacht angemessen, der Lieferant habe mit dem
Steuerbetrüger gemeinsame Sache
gemacht. Laut IHK-Expertin Fellner
ist diese Argumentation im Sinne
der Wirtschaft. Das unkalkulierbare
Haftungsrisiko gefährde den freien
Warenverkehr. Viele Firmen hätten
Probleme mit der vorgeschriebenen
Beweislast.
Ebenso wenig dürfe man Unternehmen die grundsätzliche Steuerfreiheit
für innergemeinschaftliche Liefe-
Kontakt:
FELLNER@muenchen.ihk.de,
Tel: +49 (0)89 5116 253
ROLAND
9>=@/7Z`~be[jc\YZh
JbhViohiZjZgWZigj\h
b^ijcaVjiZgZcB^iiZac
Der DIHK stellt fest, dass die Steuerfahnder die Falschen jagen und fordert:
1.Unverzüglicher Datenabgleich: Die
Finanzverwaltung muss dafür Sorge
tragen, dass keine Unbedenklichkeitsbestätigungen erteilt werden, wenn die
Vertragspartner behördenintern bereits
als Scheinunternehmer gelistet sind.
Das verletzte den Grundsatz des „fairen
Verfahrens“.
2. Nichts zu Unmögliches verlangen:
Es sei praxisfern, von Unternehmen im
Binnenmarkt zu verlangen, jeden einzelnen Abnehmer über die UStIDNr.
hinaus zu überprüfen. Sofern eine Bestätigung erfolgt, müssen Unternehmer
in ihrem Vertrauen auf das Binnenmarktsystem geschützt sein. Ansprechpartner DIHK Berlin:
RA Dr. Alexander Neeser,
Telefon 030-20308-2620
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9^ZZm`ajh^kZcKdgiZ^aZjcYAZ^hijc\Zc
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IV\ZhojaVhhjc\
Auf der einen Seite gibt es, wie zuvor, auch im neuen Kaufrecht keine
generelle Aufklärungspflicht des
Verkäufers beim Verkauf von Gebrauchtwagen. Dem entgegen steht
vielfach die Spruchpraxis der Gerichte. Diese erwarten vom Händler,
den Käufer von sich aus über
alle Fakten aufzuklären, die für den
Kaufentschluss des Kunden irgendwie von Bedeutung sein könnten.
So schloss sich das OLG Hamm
Ende 2003 der Gutachtermeinung an,
es gebe – zumindest im Jahre des
Kaufs 2002 eine „Marktwertminderung aufgrund psychologischen
Misstrauens“, daher habe der
Händler die Pflicht gehabt, den
Käufer darüber zu informieren,
dass es sich bei dem 7 Jahre alten
Renault Espace mit 190.000 km um
ein aus Italien eingeführtes Fahrzeug handelt.
Dass der Import im Fahrzeugbrief
notiert war, entlastete den Händler
ebenso wenig, wie das Alter des
Fahrzeuges. Darüber hinaus sahen
sie abweichend von der auf ein Jahr
verkürzbaren Verjährung für Sachmängelhaftung eine Sonderverjährung von bis zu 10 Jahren. Dennoch machten die erkennenden
Richter Hoffnung. Sie folgten auch
in dem Punkt dem Gutachter, die
Käufereinschätzung in Sachen Importwagen habe sich in der Zeit ab
2002 nach und nach geändert.
Aufklärungspflicht über Fahrzeugalter und Erstzulassung im
Ausland
Auch hier ist größte Sorgfalt geboten: Liegen zwischen Produktion und
Erstzulassung mehr als 12 Monate,
so ist das Fahrzeug nicht mehr fabrikneu. „Ein Fahrzeug altert auch beim
Stehen“. Es wird unterschieden
zwischen „neu“ und „fabrikneu“, wobei der Käufer davon ausgehen kann,
dass „neu“ gleich „fabrikneu“ ist,
wenn nicht gesondert hierauf hingewiesen wurde. Beim Gebrauchtwagenverkauf ist dies hinsichtlich des
Gesamtalters des Fahrzeuges zu beachten.
Tückisch wird es, einfach nur das
Datum der Erstzulassung in Deutschland in den Vertrag zu übertragen,
wenn zuvor bereits eine Zulassung
im Ausland erfolgt ist, die auf Anhieb nicht erkennbar ist.
Der Händler muss prüfen, wann
das Fahrzeug produziert wurde und
wann es im Ausland zugelassen
worden ist. Dass die Hersteller immer noch nicht der Forderung des
Verkehrsgerichtstages 2004 gefolgt
sind, das Produktionsdatum in den
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) einzutragen, berücksichtigen die Richter zur Entlastung
des Verkäufers i.d.R. nicht.
Dieser ernüchternden Aufklärung
soll dennoch die Hoffnung auf eine
liberalere, europäischere Sichtweise
folgen.
Besonders unter dem Gesichtspunkt
„Freizügigkeit des Warenverkehrs“
darf es im Europa des Jahres 2007
keine „Marktwertminderung aufgrund psychologischen Misstrauens“ mehr geben. Eine politische
Aufgabe für die Verbände. Es zählt,
was objektiv anders ist: Abweichungen von deutscher Serienaus-
stattung, Schadstoffklasse, Verkürzte Garantie durch Erstzulassung im
Ausland usw.
Unwissenheit schützt vor Strafe
nicht. Die Gerichte sehen bereits
Fahrlässigkeit in der Nähe von
Arglist. Es drohen Rückabwicklung
oder Ersatz von Mehrkosten bei
Kauf eines Fahrzeuges ohne den
Preisvorteil eines EU-Importwagens.
7K[@"KZgigV\h"
VclVaiBVgi^c=V`Z
„Die Sachmängelhaftung inklusive Beweislastumkehr ist nicht
so problematisch, wie sie immer
wieder geschildert wird!“ Erklärt
BVfK-Vertragsanwalt Hake beim
5. DEKRA/Autohaus Gebrauchtwagenkongress und fügt hinzu:
„Das Agenturgeschäft ist nach
wie vor salonfähig“.
Hake & von Bucholz
Partnerschaftsgesellschaft
Münsterstr. 5, 59065 Hamm
Tel : 02381 688300
Fax: 02381 688301
E-Mail: info@ghake-vonbuchholz.de
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41
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Für Mitglieder ist die Ersteinschätzung beliebig oft im Mitgliedsbeitrag enthalten.
OZcigVaZ6caVj[hiZaaZ
N BVfK-Rechtsabteilung
Bundeskanzlerplatz/Reuterstr. 241
D-53113 Bonn
Fon 0228 - 85 40 921
Fax 0228 - 85 40 928
schiedsstelle@bvfk.de
www.bvfk.de
PLZ 0:
NRechtsanwalt
Hans Theisen
Bautzner Straße 79
D-01099 Dresden
Fon 0351-5636431
Fax 0351-5636559
mail@theisen-ra.com · www.theisen-ra.com
NRechtsanwälte
Zimmer & Kempkens
Bautzner Straße 45/47
D-01099 Dresden
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NKobold
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NAnwaltskanzlei
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NRechtsanwalt Ehmke, Jürgens & Kramer
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NRechtsanwälte Jahns & Fechner
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NRechtsanwalt Dieter Kottirre
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