Business Guide Kenia
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Business Guide Kenia
Projektentwicklungsprogramm (PEP) Ostafrika Kenia Business Guide Erneuerbare Energien www.german-renewable-energy.com www.exportinitiative.bmwi.de www.german-renewable-energy.com Business Guide Kenia www.german-renewable-energy.com Autor Michael Franz, GTZ Redaktion Ecofys Germany GmbH GTZ GmbH Stand November 2009 Herausgeber Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Kontakt Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin Fax: +49 (0)30 408 190 22 253 Email: pep-ostafrika@gtz.de Die GTZ führt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien das Projektentwicklungsprogramm (PEP) Ostafrika durch. PEP Ostafrika unterstützt deutsche Unternehmen bei ihrem Schritt in die Märkte Ostafrikas. Nähere Informationen gibt es unter www.gtz.de/projektentwicklungsprogramm. Diese Druckschrift, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberschutzgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung der GTZ. Sämtliche Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Die GTZ übernimmt dennoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haftet die GTZ nicht, sofern ihr nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann. www.german-renewable-energy.com 4 Business Guide: Kenia V Inhaltsverzeichnis 1. LÄNDERÜBERBLICK ......................................................................................................... 1 1.1 Statistische Daten ............................................................................................................................1 1.2 Geographie und Klima ......................................................................................................................2 1.3 Politische Situation ..........................................................................................................................2 1.4 Infrastruktur.....................................................................................................................................3 2. INVESTITIONSKLIMA ....................................................................................................... 4 2.1 Sozioökonomische und rechtliche Situation .....................................................................................4 2.2 Konditionen für den Markteintritt....................................................................................................6 2.2.1 Marktzugang und Güterimport ...................................................................................................... 6 2.2.2 Öffentliches Beschaffungswesen ................................................................................................... 9 2.2.3 Firmengründung .......................................................................................................................... 10 2.3 Finanzierung...................................................................................................................................15 2.3.1 Kapazität des Finanzsektors ......................................................................................................... 15 2.3.2 (Internationale) Investitionsagenturen ........................................................................................ 17 2.3.3 Möglichkeiten zur CDM-Projekt-Entwicklung .............................................................................. 17 2.4 Geschäftliche Gepflogenheiten ......................................................................................................18 3. ENERGIEMÄRKTE UND POLITIK ............................................................................... 20 3.1 Übersicht........................................................................................................................................20 3.2 Nationale Energiepolitik .................................................................................................................24 3.2.1 Nationale Energiestrategie .......................................................................................................... 24 3.2.2 Übersicht über Gesetze, Vorschriften, Kampagnen ..................................................................... 25 3.2.3 Akteure und Zuständigkeiten....................................................................................................... 28 3.2.4 Geberaktivitäten .......................................................................................................................... 29 3.3 Elektrizitätsmarkt ...........................................................................................................................29 3.3.1 Angebotsseite .............................................................................................................................. 29 3.3.2 Nachfrageseite ............................................................................................................................. 32 3.4 Stromnetz ......................................................................................................................................35 3.4.1 Beschreibung und Eigenschaften des Stromnetzes ..................................................................... 35 3.4.2 Ländliche Elektrizifierung ............................................................................................................. 36 Business Guide: Kenia 3.5 VI Status der Marktentwicklung für erneuerbare Energien ................................................................37 ANHANG ....................................................................................................................................... 40 QUELLEN ...................................................................................................................................... 41 Business Guide: Kenia VII Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Wirtschaftswachstum und Bevölkerungsentwicklung in Kenia ........................................................ 4 Tabelle 2: Inhalt des Leitfadens zur Firmengründung der KenInvest .............................................................. 12 Tabelle 3: Ausgewählte Mindestlöhne für die Gebiete Nairobi, Mombasa und Kisumu, in KES ..................... 14 Tabelle 4: CDM Dienstleister ........................................................................................................................... 18 Tabelle 5: Neukunden ...................................................................................................................................... 22 Tabelle 6: Verteilung der Quellen .................................................................................................................... 23 Tabelle 7: Meilensteine für die Entwicklung des Energiesektors .................................................................... 24 Tabelle 8: Vorgeschlagene Tarife bei FIT ......................................................................................................... 26 Tabelle 9: Installierte Leistung und Produktion aller Kraftwerke in Kenia, 2008............................................. 30 Tabelle 10: Projekte in Planung – einige davon bereitsfertiggestellt .............................................................. 31 Tabelle 11: Kosten für Stromproduzenten ...................................................................................................... 32 Tabelle 12: Stromverbrauch 2006 per Sektor .................................................................................................. 32 Tabelle 13: Stromkosten für Verbraucher, Tarife und Gebühren ab 1.Juli 2008 ............................................. 33 Tabelle 14: Auszug aus einem Stromrechnungsbeleg KPLC ............................................................................ 34 Tabelle 15: Transmissions- und Verteilungsleitungen und ihre Länge in km .................................................. 36 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Karte von Kenia ............................................................................................................................ 1 Abbildung 2: Entwicklung des Kenia-Shilling gegenüber wichtigen Währungen............................................. 16 Abbildung 3: Primärenergieerzeugung nach Quellen [in ktoe] ....................................................................... 20 Abbildung 4: Entwicklung der Primärenergiebereitstellung in Kenia 1971 - 2006 .......................................... 20 Abbildung 5: Endenergieverbrauch nach Sektoren [in ktoe], 2006 ................................................................. 21 Abbildung 6: Endenergieverbrauch nach Quellen [in ktoe], 2006 ................................................................... 21 Abbildung 7: Entwicklung der Stromerzeugung in Kenia 1971 - 2006 ............................................................. 22 Abbildung 8: Entwicklung der Fuel Cost Charge in Kenia zwischen April 2007 und März 2009 ...................... 34 Abbildung 9: Vorhandene und vorgeschlagene Stromerzeugungsanlagen ..................................................... 35 Abbildung 10: Existierende und geplante Netzverteilung ............................................................................... 35 Business Guide: Kenia Abkürzungsverzeichnis ATI African Trade Insurance Company AWAB Agricultural Wages Advisory Board BIP Bruttoinlandsprodukt BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BMZ Bundesministerium fü wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung CDM Clean Development Mechanism CIF Cost, Insurance and Freight DBA Doppelbesteuerungsabkommen DBFZ Deutsches Biomasse Forschungszentrum Leipzig DNA Designated National Authority EAC East African Community EK Einkommen ERC Energy Regulatory Commission EU Europäische Union FIT Feed-in Tariff/ Einspeisevergütungsregelung GBA German Business Association GDC Geothermal Development Company gtai Germany Trade and Invest GWAB General Wages Advisory Board ICSID International Centre for the Settlement of Investment Disputes IDF Import Declaration Formular IPA Investment Promotion Act IPP Independent Power Producer KAM Kenya Association of Manufacturers KANU Kenya African National Union KEBS Kenya Bureau of Standards KenGen Kenya Electricity Generation Company KenInvest Kenya Investment Authority KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KIPI Kenya Industrial Property Institute KPL Kilifi Plantations Ltd KPLC Kenya Power and Lighting Company KRA Kenya Revenue Authority LCPDP Least Cost Power Development Plan LLC Limited Liability Company VIII Business Guide: Kenia IX LTWP Lake Turkana Wind Power MIGA Multilateral Investment Guarantee Agency NARC National Rainbow Coalition NEMA National Environment Management Authority NET National Environmental Tribunal NGO Non-Governmental Organisation NHIF National Hospital Insurance Fund NSSF National Social Security Fund ODM Orange Democratic Movement PPA Power Purchase Agreement PPDR Public Procurement and Disposal Regulations PPP Public-Private-Partnership PPP Purchasing Power Parity (Kaufkraftparität) PVoC Pre-Export Verification of Conformity PV Photovoltaik REA Rural Electrification Agency REM Rural Electrification Master Plan UN United Nations UNDP United Nations Development Programme UNEP United Nations Environment Programme Währung 1 USD = KES 79,20 (Mai 2010) 1€ = KES 96.65 (Mai 2010) Maßeinheiten W Watt Wp Watt peak Wh Wattstunde kW Kilowatt kWp Kilowatt peak kWh Kilowattstunde MW Megawatt MWp Megawatt peak MWh Megawattstunde GW Gigawatt GWp Gigawatt peak GWh Gigawattstunde Business Guide: Kenia Einleitung Kenia ist eines der wirtschaftlich erfolgreichsten Länder Ostafrikas. Die Ökonomie ist diversifiziert und in hohem Maße international integriert. Die stabilen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und die zunehmende Ausrichtung auf die Interessen und Bedürfnisse internationaler Investoren, machen Kenia zu einem attraktiven Ziel der Auslandserschließung auch für deutsche Unternehmen. Der Markt für erneuerbare Energien stellt hierbei keine Ausnahme dar. Im Gegenteil, bietet er - aufgrund einer günstigen geographischen Lage, einer stetig und rasant ansteigenden Energienachfrage sowie einer politischen Ausrichtung, welche die Bedeutung und Nachhaltigkeit regenerativer Energieträger erkannt hat und fördert - außerordentliche Potentiale und vielfältige Chancen für internationale Investoren. Der Business Guide Erneuerbare Energien Kenia bietet einen Überblick über allgemeine politische, sozioökonomische, administrative, finanzielle und weitere Rahmenbedingungen. Darüber hinaus gibt er einen detaillierteren Einblick in den Energiemarkt und die Energiepolitik Kenias mit einem Fokus auf erneuerbare Energien. Neben diesem generell gehaltenen Business Guide, stellt die GTZ auch verschiedene Zielmarktanalysen zu Teilbereichen, wie z.B. Solarenergie, Biogas, Windenergie und Kleinwasserkraft bereit. Die Zielmarktanalysen geben einen detaillierten Überblick über die Potenziale und lokalen Kapazitäten der jeweiligen Branchen. Weiterhin werden in den Analysen branchenspezifische Regularien und politische Rahmenbedingungen vorgestellt, die für deutsche Unternehmen für Investitionen grundlegend sind, sowie lokale Branchenakteure aufgelistet. Daher werden die branchenspezifischen Informationen im vorliegenden Business Guide deshalb bewusst kurz gefasst. Die Zielmarktanalysen finden Sie unter www.gtz.de/projektentwicklungsprogramm kostenlos zum Download. X Business Guide: Kenia 1 1. Länderüberblick 1.1 Statistische Daten1 Fläche: 582.646 km 2 Bevölkerung: 36,5 Mio. (2006); Wachstumsrate: 2,6 %; 63 Einwohner/km 2 Städte / ländlicher Raum: 19 % / 81 % Größte Städte mit Einwohnerzahl: Nairobi (2,85 Mio.); Mombasa (0,83 Mio.); Nakuru (0,22 Mio.); Kisumu (0,19 Mio.); Eldoret (0,17 Mio.) BIP: 27 Mill. USD (2007) Abbildung 1: Karte von Kenia BIP pro Kopf: 780 USD (2007) Inflationsrate: 14,6 % (2006) BIP Wachstumsrate: 7 % (2007) BIP Sektoren: 27 % Landwirtschaft; 19 % Industrie; 54 % Dienstleistungen Beschäftigung nach Sektoren: 74 % Landwirtschaft, 26 % andere Arbeitslosigkeit: 28 % landesweit (2003) Landwirtschaft: Tee; Kaffee; Gartenbau Industrien: Zementindustrie, Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, Bauindustrie Elektrizität - Produktion: 5.007 GWh (2007) Elektrizität - Verbrauch: 5.067 GWh (2007) Öl - Verbrauch: 3.508 Metric Tonnes of oil equivalent pro Jahr (2006) Quelle: CIA 2009 Exporte: 3,5 Mill. USD; 17 % Tee, 13 % Gartenbau, 4 % Kaffee, 2 % Fisch; Länder: 16 % UK, 14 % Uganda, 13 % USA, 12 % Niederlande, 6 % Pakistan (EU: 29 %) (2006) Importe: 6,77 Mill. USD; 53 % Industrie und Transportgüter inkl. Erdölprodukte 7% Gebrauchsgüter, 7 % Nahrungsmittel; Länder: 12 % China, 10 % USA, 10 % Südafrika, 8 % UK, 7 % Japan (EU: 20 %) (2006) Tourismus: 1,536 Mio. Ankünfte pro Jahr; Umsatz: 1,18 Mill. USD Wechselkurs: 1 EUR = KES 96.65 (Mai 2010) Corruption Perceptions Index (Transparency International): Rang 150 von 179 Ländern (2007) 1 CIA 2009 Business Guide: Kenia 2 1.2 Geographie und Klima Kenia liegt in Ostafrika, auf dem Äquator zwischen 5º Nord und 4.76º Süd sowie 34º Ost und 41.6º Ost. Das Land hat eine Küste von 536 km Länge zum Indischen Ozean. Es grenzt (entgegen dem Uhrzeigersinn, von Norden beginnend) an Somalia, Äthiopien, Sudan, Uganda und Tansania. Lage Die Landschaft variiert von den flachen Küsten- und ariden Gebieten im Osten und Norden zum fruchtbaren Hochland im Südwesten mit Lagen über 3000 m. Kenia hat zahlreiche Seen, darunter Lake Victoria, Lake Turkana, Lake Naivasha sowie Lake Nakuru. Der zweithöchste Berg Afrikas mit ca. 5000 m ist der zentral gelegene Mount Kenya. Berge und Seen Das zentrale und westliche Hochland ist weitgehend humid und überwiegend sehr fruchtbar. Der Osten und Norden sowie weite Teile des westlich-zentral gelegenen und von Nord nach Süd durch Kenia hindurch verlaufenden ostafrikanischen Grabenbruchs (Rift Valley) sind halbtrocken bzw. trocken. Die Berge und Höhenzüge im Hochland sind teilweise von tropischen Wäldern bedeckt, etwa um Mt. Kenya, den Aberdardes, Mau Forest, oder um Mt. Elgon im Westen. Auf Leeseite dieser Höhenzüge überwiegt trockene Vegetation. Entlang der Küste sind Reste der ehemals weitverbreiteten tropischen Tieflandwälder übrig geblieben. Weite Teile des Landes bestehen aus Trocken- und Dornsavanne bzw. Halbwüste. Vegetation Kenia hat zwei Regenzeiten, die long rains von März bis April sowie die short rains in Oktober und November. Die Durchschnittstemperaturen betragen im Hochland um 25-28°C, an der Küste und im Norden um 32-35°C. Februar und September sind die heißesten Monate. Regenzeiten 1.3 Politische Situation Kenia erlangte seine Unabhängigkeit von Großbritannien 1963. Der erste Präsident, Jomo Kenyatta, führte Kenia von 1963 bis zu seinem Tod 1978. Sein Nachfolger, Danial arap Moi, regierte das Land zunehmend autoritär von 1978 bis 2002 als Anführer der Kenya African National Union (KANU). Kenia war bis in die frühen Neunziger Jahre de facto ein Ein-ParteienStaat. Nach wachsendem Druck aus der Gesellschaft und durch internationale Akteure leitete Moi in den 1990ern eine politische Öffnung und Demokratisierung ein. Dennoch gelang es der gespaltenen Opposition nicht, den angesichts wirtschaftlicher Probleme zunehmend unter Druck stehenden Moi in den Wahlen 1992 und 1997 abzulösen. Bereits im Zuge dieser Wahlen kam es zu politisch motivierter und instrumentalisierter Gewalt. Geschichte Erst 2002 gelang es Mwai Kibaki als Kandidat einer geeinten Opposition unter dem Banner der National Rainbow Coalition (NARC), Moi in demokratischen, fairen und friedlichen Wahlen zu schlagen. Gegenwärtige politische Lage Nach den Wahlen zerfiel die Koalition allerdings rasch in einer Kontroverse über eine Verfassungsreform. Teile der ehemaligen Regierungsmannschaft schlossen sich mit der KANU-Opposition zum Orange Democratic Movement (ODM) zusammen. ODM trat bei den Wahlen 2007 unter dem Spitzenkandidaten Raila Odinga gegen den amtierenden Präsidenten Mwai Kibaki an. Unregelmäßigkeiten und teils chaotische Verhältnisse bei der Durchführung der Wahlen und daraus resultierende wechselseitige Anschuldigungen des Wahlbetrugs entluden sich in politisch geschürten Ausschreitungen, in deren Verlauf mehr als 1.300 Menschen ums Leben kamen und mehrere hunderttausend Business Guide: Kenia 3 vertrieben wurden. Unter Vermittlung des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan 2 gelang eine Einigung, die zu einer nach wie vor bestehenden „Großen Koalition“ führte. 1.4 Infrastruktur Das primäre Straßennetz Kenias von ca. 63.000 km landesweit – bis auf die zentralen Routen und den Zugang zu zentralen Städten – ist allgemein nur unzureichend ausgebaut. Nur etwa 12-15% sind geteert, der Rest besteht aus Schotterstraßen. Straßen Das Schienennetz ist nach wie vor in einem schlechten Zustand. Es gibt zwei internationale Flughäfen (Jomo Kenyatta International Airport in Nairobi, Moi International Airport in Mombasa), die auch relativ zuverlässig operieren. Bahn und Flugverkehr Der Hafen in Mombasa ist der wichtigste Seehafen Ostafrikas und ein berüchtigtes Nadelöhr. Logistik- und Managementprobleme führen immer wieder zu Verzögerungen, was durch die 3 Engpässe in der Schienen- und Straßenanbindung noch weiter verschärft wird. Dennoch funktioniert die Ein- und Ausschiffung von Gütern über den Seehafen relativ zuverlässig, Verzögerungen sind gegebenenfalls einzuplanen. Seeweg Kenia leidet aufgrund des starken Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums unter chronischem Wassermangel. Verstärkt wird die Versorgungskrise durch nicht nachhaltiges Wasserressourcenmanagement. Die ungenügend gereinigten Abwässer belasten die Umwelt. Insbesondere in der Trockenzeit kommt es zu Ausfällen in der Versorgung (von Teilen) der 4 großen Städte. Wasser Die Energieversorgung ist unzuverlässig mit regelmäßigen und relativ unberechenbaren Stromausfällen. Nach Angaben von Unternehmern belastet die unzuverlässige Stromversorgung die Wirtschaft Kenias durch Produktionsausfälle und Maschinenschäden 5 aufgrund von Spannungsschwankungen schwer. Energieversorgung Die Telekommunikationsinfrastruktur ist relativ gut ausgebaut. Kenia verfügt über mehrere zuverlässige und vergleichsweise günstige Mobilfunknetze, über die auch der Internetzugang möglich ist. Festnetz ist ebenfalls vorhanden und relativ zuverlässig. Nairobi wird derzeit mit Glasfaserkabeln ausgestattet, die über zwei kürzlich angelandete Seekabel Breitbandinternetzugang ermöglichen werden. Telekommunikation 2 CIA 2009 UNCTAD 2005, S. 20f 4 GTZ 2003 5 Business Daily 2009, S. 20 3 Business Guide: Kenia 4 2. Investitionsklima 2.1 Sozioökonomische und rechtliche Situation Kenias Wirtschaft ist gekennzeichnet durch die Parallelität eines allgegenwärtigen informellen Sektors mit vergleichsweise gut entwickelten formellen Wirtschaftssektoren. Im ländlichen Kenia dominiert Subsistenzlandwirtschaft, in den urbanen Räumen informelles Produktionsund Dienstleistungsgewerbe. Gleichzeitig verfügt das Land über eine professionelle, auf Export ausgerichtete Landwirtschaft. Hauptprodukte sind Gartenbauerzeugnisse, insbesondere Schnittblumen, sowie Tee und Kaffee. Allerdings werden die Abfälle bisher nur in Ausnahmefällen (Zucker-Bagasse-Verstromung) systematisch genutzt. Die wichtigsten Anbaugebiete liegen im Hochland zwischen Mt. Kenya und der Hauptstadt Nairobi, dem zentralen ostafrikanischen Grabenbruch um den Naivasha-See, sowie dem westlichen Hochland um die Stadt Kericho. Überblick Die wichtigste Quelle für Deviseneinnahmen ist der Tourismus, insbesondere in den KüstenRessorts, sowie in den zahlreichen Nationalparks und Schutzgebieten. Kenia verfügt über einen im regionalen Vergleich sehr starken Dienstleistungssektor, insbesondere hinsichtlich Kommunikations- und Finanzdienstleistungen. Darüber hinaus ist das produzierende Gewerbe umsatzstark, insbesondere im Industriegebiet der Hauptstadt Nairobi. Tourismus Die deutschen Wirtschaftsbeziehungen zu Kenia sind auf einem stabilen aber dennoch niedrigen Niveau. Kenias Exporte nach Deutschland beliefen sich 2006 auf ca. 93 Mio. EUR (Gartenbauprodukte und Kaffee), Importe aus Deutschland auf ca. 196 Mio. EUR (Maschinen, 6 chemische Erzeugnisse und Kfz). DeutschKenianische Wirtschaftsbeziehungen Während das Wirtschaftswachstum nach den Wahlen von 2002 kontinuierlich von 2,8 % (2003) auf 7 % (2007, geschätzt) anstieg, wird für 2008 aufgrund der Ausschreitungen im 7 Zuge der Wahlen zu Beginn des Jahres nur noch mit einem Wachstum von 2-3 % gerechnet. Das Bruttoinlandsprodukt betrug 2006 1.641,4 Mrd. KES. Der Staatshaushalt belief sich im Tabelle 1: Wirtschaftswachstum und Bevölkerungsentwicklung in Kenia 2004 2005 2006 2007 2008 (geschätzt) 2009 (geschätzt) 2010 (geschätzt) Nominales BIP (KES) 16,249 19,132 22,779 27,584 34,366 33,952 36,350 BIP-Wachstum (real) (KES) 5.1 5.8 6.4 7.0 2.2 2.0 3.3 Bevölkerung 34.7 35.6 36.6 37.5 38.6 39.6 40.6 BIP pro Kopf (PPP-USD) 1,272 1,375 1,471 1,573 1,621 1,635 1,654 Staatshaushalt (% des BIP) -0.4 0.1 -2.1 -3.5b -4.9 -5.0 -5.2 Öffentliche Verschuldung (% des BIP) 60.9 51.5 46.3 49.0b 55.4 58.3 55.3 Quelle: Economist Intelligene Unit 2009, S.15 6 7 Auswärtiges Amt 2009 Gtai 2008b, S. 6; Economist Intelligence Unit 2009, S. 6 Business Guide: Kenia 5 selben Jahr auf der Einnahmenseite auf 21,9 % des BIP, auf der Ausgabenseite auf 24 %, 8 was einem Defizit von 2,1 % entspricht. Die Staatsverschuldung betrug 2006 46,3 % des BIP. Das Wirtschaftssystem ist insgesamt traditionell marktwirtschaftlich geprägt, wobei der Staat eine wichtige Rolle spielt. Landwirtschaft, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen sind weitgehend liberalisiert, mit Ausnahme weniger Betriebe mit staatlichen Anteilen. Dennoch geht die Privatisierung eher schleppend voran, obwohl bereits 1992 ein Beschluss getroffen wurde, der die Privatisierung von 207 nicht strategischen staatlichen und halbstaatlichen 9 Unternehmen unter Beibehaltung der Anteile an 33 strategischen Unternehmen vorsieht. Wirtschaftssystem Das kenianische Rechtssystem ist weitgehend nach dem der ehemaligen Kolonialmacht Großbritannien modelliert. Landesweite Gerichtsbarkeit wird vom High Court of Kenya sowie von einer Reihe von Resident Magistrates ausgeübt. Daneben existieren Gerichte auf Distriktebene. Es besteht kein Abkommen zwischen Deutschland und Kenia über die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen, d.h. bei vorliegendem Urteil eines deutschen Gerichtes, etwa gegen eine in Kenia ansässige Firma, muss gegebenenfalls ein weiteres Verfahren im Land angestrengt werden. Rechtshilfe wird lediglich durch Zustellung von 10 Gerichtsdokumenten sowie die Vernehmung von Zeugen geleistet. Rechtssystem Es existiert eine Vielzahl renommierter Anwaltskanzleien im Land, die Investoren im Ernstfall professionell und effizient zur Verfügung stehen und die Aussichten auf die Realisierung von Rechtsansprüchen erheblich erhöhen. Versicherungen sind im Allgemeinen stabil und verlässlich. Von den 42 im Jahre 2003 11 registrierten Versicherungsunternehmen war nur eines unter Zwangsverwaltung. Für den Schutz geistigen Eigentums ist das Kenya Industrial Property Institute (KIPI) zuständig, Patentschutz wird für die Dauer von 20 Jahren gewährt und Warenzeichen beim Registrar of 12 Trade Marks für eine Dauer von 10 Jahren eingetragen. Privates Eigentum ist überwiegend relativ sicher vor staatlichem Zugriff. Versicherungen Die Gesellschaft ist ethnisch in mehr als 40 Gruppen gegliedert, darunter ca. 21 % Kikuyu, 14 % Luhya, 13 % Luo, 12 % Kalenjin, 11 % Kamba, 6 % Kisii, 5 % Meru, 5 % Mijikenda, 1.6 % Masai. Amt- und Verkehrssprachen sind Englisch und Kiswahili, wobei Englisch in den meisten Landesteilen ausreicht. Daneben haben die meisten ethnischen Gruppen ihre 13 eigenen Sprachen, die sich zumeist stark unterscheiden. Ethnien Während 2000 noch 57 % der Bevölkerung in absoluter Armut lebten, hat dieser Anteil bis 14 2006 auf immer noch hohe 46 % abgenommen. Armut Die Bevölkerung ist geographisch im südwestlichen und zentralen Kenia konzentriert, entsprechend der fruchtbaren Anbaugebiete im Hochland und Rift Valley. Der Küstenstreifen von der tansanischen Grenze bis zur Küstenstadt Malindi ist ebenfalls relativ dicht besiedelt. Die ariden und semi-ariden Gebiete im Norden, Nordwesten, und Teile des Ostens zwischen Hochland und Küste sind relativ dünn besiedelt und von pastoralistischen Lebensweisen 15 geprägt. Kenias Bevölkerung wächst mit 2.6 % jährlich. Nach wie vor besteht ein erheblicher Trend zur Urbanisierung. Bevölkerungsverteilung 8 Economist Intelligene Unit 2009, S. 17 UNCTAD 2005, S. 13 10 Gtai 2008a 11 UNCTAD 2005 12 Gtai 2008a, S. 4 13 Fischer Taschenbuch Verlag 2008 14 Republic of Kenya 2008 15 Fischer Taschenbuch Verlag 2008 9 Business Guide: Kenia 6 2.2 Konditionen für den Markteintritt 2.2.1 Marktzugang und Güterimport Kenia ist Teil der East African Community (EAC). Kernaspekt der EAC ist die regionale wirtschaftliche Integration, v.a. durch das East African Community Customs Protocol, das 2005 in Kraft trat und die Mitgliedsstaaten Kenia, Tansania und Uganda verpflichtet, tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen. Dieses Protokoll sieht für Importe drei Zollbänder vor (0% für Rohmaterialien, 10 % für Zwischenprodukte und 25 % für Fertigprodukte). Kenia ist außerdem Mitglied der Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) der Weltbank, die Absicherung gegen nicht-betriebswirtschaftliche Risiken bietet, sowie des International Centre for the Settlement of Investment Disputes (ICSID) zwischen 16 ausländischen Investoren und der Regierung. Wirtschaftsgemeinschaft zwischen Kenia, Tansania und Uganda Der Rahmen für ausländische Direktinvestitionen wird durch mehrere Regelungen gesetzt, etwa das Companies Ordinance (Kapitel 486), den Partnership Act (Kapitel 20 und 30), den Foreign Investment Protection Act (Kapitel 518) und den Investment Promotion Act 2004 17 (Kapitel IV). Investitionsschutzabkommen Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Kenia sind durch zwei direkte Abkommen geregelt. Seit 2000 besteht ein Investitionsschutzabkommen. Es gibt allerdings 18 keine speziellen Exportversicherungen oder –garantien. Für Importe müssen nach den Regeln der Kenya Revenue Authority (KRA; hwww.kra.go.ke) eine zertifizierte Agentur eingeschaltet werden, die den Import für den Auftraggeber abwickelt. Als Transitland mit dem wichtigsten Seehafen Ostafrikas verfügt das Land über eine große Anzahl professioneller Dienstleister für das Import/Exportgeschäft. Eine entsprechende Liste 19 lässt sich von der Homepage der Kenya Revenue Authority herunterladen. Referenzen können etwa über die German Business Association oder die gtai-Vertretung in Nairobi 20 angefragt werden. Außerdem berät die KRA bei der Auswahl geeigneter Agenten. Die Gebühr ist i.d.R. ein sehr geringer Prozentsatz des Importwertes. Mit einem erfahrenen und zuverlässigen Agenten, und wenn alle weiteren Bestimmungen eingehalten sind, kann die Abwicklung des Imports nur einen Tag dauern, ansonsten gelten 4-5 Tage als akzeptabel. Zertifizierte Agentur Zölle für Kenia (und darüberhinaus auch die Mehrwertsteuer, siehe 2.2.3) sind auf der Market Access Database der EU abrufbar. KRA hat auf ihrer Website eine Liste mit häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Einzelfragen können telefonisch gestellt oder an 21 customs@kra.go.ke gerichtet werden. Die zentralen Dokumente sind von der Homepage der KRA abrufbar, darunter etwa das Import Declaration-Formular (IDF), die Tarifbestimmungen und Formulare für Einfuhr in die Ostafrikanische Gemeinschaft, Bestimmungen für verbotene und eingeschränkte Importe / Exporte, sowie die aktuell geltenden Einfuhrzölle und Mehrwertsteuersätze. Auf der Website der Market Access Database sind überdies zahlreiche weitere Informationen und Dienste verfügbar, etwa zu Handelsbarrieren sowie ein Überblick über Importprozeduren sowie sonstige Anforderungen für ein bestimmtes Produkt. Zurzeit muss der Importeur die IDF ausfüllen und Gebühren in Höhe von 2.25 % des Warenwerts (CIF) entrichten. Die Einfuhrzölle, die von der KRA erhoben werden, sind produktabhängig und basieren auf dem Harmonised System. Die Mehrwertsteuer beträgt im allgemeinen 16%. Zölle 16 UNCTAD 2005, S. 9 UNCTAD 2005, S. 17 18 Auswärtiges Amt 2009 19 Kenya Revenue Authority 2009a 20 Kontaktinformationen siehe Kapitel 2.3.2 21 UK Trade & Invest 2009 17 Business Guide: Kenia 7 Zahlreiche Produkte, insbesondere Nahrungsmittel, sind jedoch von der Mehrwertsteuer 22 befreit. Alle Importe haben darüber hinaus den Anforderungen des Kenya Bureau of Standards (KEBS) zu genügen. Dies gilt auch für die Etikettierung von Importen. KEBS hat außerdem für spezifische Produkte das Pre-Export Verification of Conformity (PVoC) Programm umgesetzt, nachdem die Erfüllung der Richtlinien bereits im Herkunftsland sichergestellt werden muss, so dass diese Produkte bereits vor Verschiffung durch autorisierte Agenturen geprüft werden 23 müssen. Darunter fallen auch alle energierelevanten Ausrüstungen. Für Importe aus Deutschland sind die Agenturen INTERTEK, SGS sowie GISA zuständig. Alle übrigen Produkte können nach wie vor durch KEBS bei Ankunft in Kenia Routineinspektionen unterzogen werden. Die genauen Anforderungen können telefonisch oder per Fax bei KEBS angefordert werden und müssen gegebenenfalls vor Ort käuflich erworben werden. Warenprüfung Weder das Energieministerium noch KRA haben spezifische Informationen für Importe von energiebezogenen Gütern veröffentlicht. Entsprechende Angaben lassen sich jedoch der auf der KRA-Website veröffentlichten Tabelle mit Gütergruppen, Zöllen und sonstigen Steuern nach dem Harmonised System bzw. dem Common External Tariff der EAC entnehmen (siehe 24 Infobox). Zollfreiheit für Wind- und Solaranlagen Infobox: Importe von energiebezogenen Gütern Auf den Import von Elektrizität wird ein Importzoll von 10% sowie die Mehrwertsteuer von 16 % erhoben. Alle Arten von Generatoren und Generatorsets (Gruppen 85.01 und 85.02) sind zollbefreit. Dies schließt Windkraftanlagen mit ein. Solarausrüstung ist explizit zollbefreit. Darüber hinaus gilt dies ausdrücklich auch für Ausrüstung, die ausschließlich oder prinzipiell mit den Anlagen in den genannten Gruppen zur Verwendung kommt (siehe folgende Infobox). Transformatoren sind ebenfalls ab einer Leistung von >16kVa zollbefreit. Transformatoren bis einschließlich 16 kVa unterliegen einem Einfuhrzoll von 10 %. Batterien sind zollpflichtig (35 %). Ausdrücklich für die Verwendung in Verbindung mit Solaranlagen bestimmte „Deep Cycle“-Batterien sind hingegen von Importzöllen befreit. Kabel unterliegen einem Einfuhrzoll von 25%. Nach Aussage von Unternehmern ist es praktikabel, die Zollbefreiung im Nachhinein durch Vorlage entsprechender Dokumente beim monatlichen Einreichen der Steuerbelege einzufordern. Quellen: EAC 2004a; EAC 2004b, S. 114; PriceWaterhouseCoopers 2009 22 Kenya Revenue Authority 2009b Kenya Bureau of Standards 2009a 24 Kenya Revenue Authority 2009b; EAC 2007 23 Business Guide: Kenia 8 Infobox: Aus der Praxis - Steuerbefreiung für Ausrüstung In dem Fall eines durch die GTZ geförderten PPP-Projektes zur Realisierung einer Biogasanlage nach deutschem Modell hat sich die Steuerbefreiung von Ausrüstung, die ausschließlich oder prinzipiell mit den Anlagen in den genannten Gruppen zur Verwendung kommt, als problematisch erwiesen. Zahlreiche in der Anlage verwendete Teile haben erheblichen Aufwand bei der Einfuhr verursacht, weil die „ausschließliche oder prinzipielle“ Verwendung in Verbindung mit Energieerzeugung nicht bzw. schwer nachweisbar war. Dies galt etwa für Rührwerk, Häcksler und Förderschnecke am Gärtank. Für Solaranlagen besteht dieses Problem etwa im Bereich der Inverter, die in Kenia auch für batteriebetriebene Notstromversorgung Anwendung finden und sich damit nicht eindeutig der Solarenergie zugeordnet werden können. Korruption spielt nach Aussage erfahrener Unternehmer vor allem dann eine Rolle, wenn Voraussetzungen und Bestimmungen nicht erfüllt sind, wenn Importeure das Verfahren beschleunigen wollen oder wenn nicht zustehende Zollbefreiung durch Umdeklarierung erreicht werden soll. In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der OECD und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar ist, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Korruption Speziell zur Versicherung von Handelsgeschäften steht die African Trade Insurance Agency 25 (ATI) zur Verfügung, die Mitglieder gegen politische und finanzielle Risiken absichert. Darüber hinaus liegen keine Informationen zu landesspezifischen Risikomanagementoptionen für das Import-Exportgeschäft vor. Versicherungen beim Handel Der Export Processing Zones Act 1990 setzt spezielle Anreize für 40 Freizonen landesweit, in denen exportierende Unternehmen völlige Steuerfreiheit in den ersten 10 Jahren, 25% für die nächsten 10 Jahre sowie sonstige Vergünstigungen bei Quellenbesteuerung und Zöllen 26 genießen. Export Processing Zones Infobox: Links und Dokumente Weiterführende Links: Kenya Bureau of Standards (KEBS): http://www.kebs.org/ Kenya Revenue Authority (KRA): http://www.kra.go.ke/ Market Access Database: http://mkaccdb.eu.int KEBS PVoC: http://www.kenyapvoc.com/ Intertek International Ltd.: http://www.intertekgs.com/programmes/kenya/?lang=en&id=KENYA Société Générale De Surveillance: http://www.ke.sgs.com/ China Certification and Inspection Group Company Limited: http://www.ccic.com/ Global Inspections South Africa Pty: http://www.global-inspections.com/ Hilfreiche Dokumente: International Chamber of Commerce (2005): An Investment Guide to Kenya, http://www.unctad.org/en/docs/iteiia20052_light_en.pdf 25 26 vgl.: http://www.ati-aca.org Gtai 2008a, S. 2f Business Guide: Kenia 9 2.2.2 Öffentliches Beschaffungswesen Im Public Procurement and Disposal Regulations 2006 (PPDR) sowie im Public Procurement and Disposal Act 2005, welche das Öffentliche Beschaffungswesen regeln, ist folgendes 27 festgehalten: Beschaffende Institutionen haben ein Ausschreibungskomitee (tender committee) einzurichten, welches die Ausschreibung durchführt bzw. an ein Beschaffungskomitee delegiert. Die Zusammensetzung der Ausschreibungskomitees ist vorgeschrieben, etwa bei Ministerien Vorsitzender, stellv. Vorsitzender (i.d.R. Chief Financial Officer), fünf Abteilungsleiter, sowie ein Sekretär. Unterhalb in den PPDR (Schedule 1) festgelegter Schwellen kann an ein kleineres Beschaffungskomitee delegiert werden. Angebote können entweder angenommen, mit Änderungsvorbehalten angenommen oder unter Angabe von Gründen abgelehnt werden. Beschaffende Institutionen müssen des Weiteren ein Evaluierungskomitee (evaluation committee) zur technischen und finanziellen Analyse der eingereichten Vorschläge einrichten. Die Mitglieder dürfen nicht Teil des Ausschreibungs- oder Beschaffungskomitees sein. Die Ergebnisse der Analyse werden zusammen mit quantitativen Bewertungen der eingereichten Vorschläge an das Ausschreibungskomitee weitergegeben. Beschaffende Institutionen müssen ein Inspektions- und Annahmekomitee einreichen (inspection and acceptance committee), dessen Aufgabe die Prüfung und Annahme oder Ablehnung von beschafften und angelieferten Gütern, Arbeiten oder Dienstleistungen ist. Ausschreibungen werden in der Tagespresse, auf der Homepage und per Aushang veröffentlicht. Bei größeren Ausschreibungen wird eine Vorqualifizierung durchgeführt. Dazu wird eine Einladung veröffentlicht, etwa in der Tagespresse. Für die Einreichung von Anträgen zur Vorqualifizierung stehen mindestens zwei Wochen zur Verfügung. Beschaffende Institutionen können eine Sicherheit von Bietern verlangen. Die Sicherheit wird rückerstattet, wenn die Ausschreibung abgebrochen wird, wenn keines der Angebote den Anforderungen entspricht, oder wenn ein Vertrag zur Beschaffung unterzeichnet wird. Sie wird nicht rückerstattet, wenn das Angebot nach Ablauf der Frist zurückgezogen wird, oder der erfolgreiche Bewerber die Vertragsunterzeichnung verweigert. Für offene Ausschreibungen beträgt die Minimalfrist zwischen Ausschreibung und Einreichung der Angebote 30 Tage. Die eingegangenen Angebote sind innerhalb von 30 Tagen auszuwerten. Es werden Gebühren in Maximalhöhe von 5.000 KES fällig. Zunächst wird geprüft, ob die formalen Anforderungen erfüllt sind. Anschließend findet die Auswertung statt. Sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind, erhält das niedrigste Angebot den Zuschlag. Bei (hoch-) spezialisierten Ausschreibungen, oder wenn der Ausschreibungsaufwand gegenüber dem –wert unverhältnismäßig hoch ist – wobei dies nicht näher spezifiziert ist – kann eine eingeschränkte, d.h. nicht offene Ausschreibung durchgeführt werden. Nur unter sehr eng gefassten Regeln, etwa Monopolstellung eines Anbieters, darf direkt vergeben werden. 27 Kenya Gazette 2006; Kenya Gazette 2005 Wichtige Institutionen und Regelungen Business Guide: Kenia 10 Bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten oder nicht eingehaltenen Verfahrensvorschriften kann auf Antrag ein Ausschreibungsverfahren einer Prüfung unterzogen werden. Dafür wird ein spezielles Komitee einberufen, das u.a. aus Vertretern der Kenya Association of Manufacturers, der Law Society of Kenya, der Institution of Engineers of Kenya und ähnlichen Organisationen bestehen kann. Nach Aussage von Unternehmern ist dieses Instrument in der Vergangenheit mehrfach effektiv eingesetzt worden, um Ausschreibungen neu aufzurollen. Laut Unternehmensvertretern laufen öffentliche Ausschreibungen i. d. R. sachgemäß und relativ transparent ab. Es kann allerdings dazu kommen, dass eine Einflussnahme im Vorfeld der Ausschreibung, etwa durch die Formulierung der Ausschreibungsdokumente, zu Verzerrungen des Wettbewerbs in der Ausschreibung führt. Neueinsteiger ohne lokale Referenzen und Partner gelten von vorneherein als benachteiligt. 2.2.3 Firmengründung Das Investitionsrecht wurde 2005 mit dem Investment Promotion Act 2004 (IPA) auf eine neue Grundlage gestellt. Danach können Investoren ab einer Mindestinvestitionssumme von 100.000 USD von Fördermaßnahmen profitieren, etwa gezielte Unterstützung der Kenya Investment Authority (KenInvest) oder die bevorzugte Erteilung von Lizenzen und Arbeitsgenehmigungen oder Infrastrukturhilfen. Staatliche Förderung von Firmengründungen Die zuständige Behörde und wichtigste Anlaufstelle von Investoren ist die Kenya Investment Authority (KenInvest). KenInvest verfügt über eine Homepage, auf der Kontaktadresse, 28 wichtige Dokumente sowie sonstige nützliche Informationen verfügbar sind, wie etwa der unten zitierte Leitfaden für die Firmengründung, diverse Gesetze und Regelungen und der ebenfalls hier zitierte Investment Guide to Kenya der International Chamber of Commerce. Die KenInvest hat ausdrücklich die Aufgabe, ausländische Investoren aktiv zu unterstützen, etwa im Hinblick auf die Ausstellung von Investment Certificates, Unterstützung bei der Erteilung von Lizenzen und sonstigen Genehmigungen, bei der Inanspruchnahme von Anreizen und Vergünstigungen (Steuern, Zölle, Mehrwertsteuer, etc.), sowie durch die Weitergabe von 29 Informationen. Sie operiert auf der Grundlage des IPA. Nach Aussage von Unternehmern ist die KenInvest vergleichsweise effektiv und hilfsbereit. KenInvest Nach dem IPA gelten als ausländische Investoren: Ausländische Investoren natürliche Personen, die kein Staatsbürger Kenias sind. Partnerschaften, in denen die Kontrollmehrheit in Besitz einer Person ist, die nicht Staatsbürger Kenias ist. ein Unternehmen oder ein sonstiger Akteur, der nach dem Recht eines anderen Landes strukturiert ist. 28 29 http://www.investmentkenya.com vgl. auch im folgenden, wenn nicht anders angegeben Kenya Investment Authority 2004: Investment Promotion Act 2004 Business Guide: Kenia 11 Ausländische Unternehmen müssen ein Investment Certificate bei der beantragen, das auf 30 der Website zu finden ist. Das Investment Certificate wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Investment Certificate Antrag ist vollständig und korrekt. Investitionssumme ist mindestens 100.000 USD (Modifikation des IPA, vgl. GTAI 2008a). Das Investment den rechtlichen Anforderungen Kenias entspricht und dem Landesinteresse dient. Dabei sind Faktoren wie Schaffung von Arbeitsplätzen, Technologietransfer, Kapazitätenaufbau, positive Auswirkung auf Devisenverkehr, Mehrwertschöpfung, etc. ausschlaggebend. Das Investment Certificate bringt folgende Vorteile mit sich: Es listet die Lizenzen auf, die für das entsprechende Investment erforderlich sind. Der Investor hat das Recht, nach ordnungsgemäßem Antrag und Entrichtung Gebühren innerhalb eines Jahres die jeweilige Lizenz erteilt zu bekommen; bis tatsächlichen Erteilung gilt die Lizenz als erteilt. Dies gilt allerdings nur für erstmalige Erteilung, danach gilt das übliche (und langwierigere) Verfahren Lizenzerteilung. der zur die der KenInvest unterstützt den Investor im Prozess der Lizenzerteilung. Wichtig ist, dass der Investor das Recht auf drei Class A entry permits für Geschäftsführung und Angestellte hat, sowie auf drei Class H, I, oder J entry permits für Besitzer, Anteilseigner, oder Partner erhält, die zunächst für die Dauer von zwei Jahren erteilt werden; dies erstreckt sich auch auf dependants, etwa Ehepartner oder Kinder. Allerdings müssen die entry permits regulär beantragt werden und etwaige Gebühren bezahlt sowie Sicherheiten hinterlegt werden. Es bestehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten für die Unternehmensgründung in Kenia. 31 Rechtsformen Als unkomplizierteste Unternehmensform für Investoren gilt die Kapitalgesellschaft auf Grundlage des Companies Act (Chapter 486). Bei der Private Limited Liability Company (LLC) beträgt die Zahl der Mindestgesellschafter zwei, die Höchstzahl 50. Bei der Public LLC müssen es mindestens sieben Gesellschafter sein, und die Publizitätspflichten sind umfangreicher. Mindestkapitalanforderungen gibt es nicht. Die Gründung läuft nach einheitlichem Muster (siehe Tabelle 2). Ausländische Unternehmen können auch Zweigniederlassungen (Branch) oder Tochtergesellschaften (Subsidiary) gründen. Weitere Möglichkeiten sind Offene Handelsgesellschaften (Partnerships), Einzelhändler (Sole Proprietorship) sowie für den nichtkommerziellen Bereich die Company Limited by Guarantee oder Representative Offices. 32 Die KenInvest hat einen Leitfaden für die Firmengründung in Kenia veröffentlicht, der auch über die eigentliche Registrierung hinausgehende weitere rechtliche Anforderungen enthält: 30 http://www.investmentkenya.com/Documents/Forms/INVESTMENT%20APPLICATION%20FORM.pdf GTAI 2008a, S. 3 32 Kenya Investment Authority 2009 31 Leitfaden für die Firmengründung Business Guide: Kenia 12 Tabelle 2: Inhalt des Leitfadens zur Firmengründung der KenInvest Behörde Dauer Kosten Bemerkung Genehmigung des Firmennamens Registrar General, Companies, http://www.attor neygeneral.go.ke 3 Tage 100 KES pro Name Reservierung des Namens gültig für 30 Tage; einmalige Verlängerung möglich. Stempelung der Unternehmenssatzung Kenya Revenue Authority 14 Tage 1% des nominellen Kapitals plus 2000 KES Stempelgebühr Unternehmenssatzung sollte von Anwalt aufgesetzt werden. Hinweis: die Law Society of Kenya ist ein guter Zugangspunkt zu qualifizierten Anwälten (http://www.lsk.or.ke/). KRA benötigt die Personal Identification Numbers (PIN) der Antragsstellenden Personen. Dokumente werden zunächst geprüft, bevor die Zahlung der Gebühren bei den von KRA angegebenen Banken erfolgen kann. Stempelung erfolgt erst, wenn die Zahlung bei der Bank eingegangen ist. Zahlung der Gebühren von KRA angegebene Banken 1 Tag 100 KES - Unterzeichnung der „Declaration of Compliance“ bzgl der Anforderungen des „Companies Act“ Notar n.v. 200 KES Es unterzeichnet der Anwalt des Antragsstellenden Unternehmens. Einreichung der Unterlagen mit der Registrierungsstelle Registrar General, Companies, http://www.attor neygeneral.go.ke 20-25 Tage Gebühren sind abhängig vom Kapital des Unternehmens, außerdem geringfügige zusätzliche Bearbeitungsgebühren pro Formular. Es werden mehrere Formulare benötigt, die beim Registrar angefordert werden müssen (Download oft nicht möglich): gestempelte Unternehmenssatzung, Informationen über Geschäftsführer und Direktoren, Kapitalerklärung, Formular zur Geschäftsstelle, sowie die unterzeichnete Declaration of Compliance. Beantragung einer PIN für das Unternehmen bei KRA Kenya Revenue Authority 1 Tag keine Benötigte Dokumente sind das vom Registrar erlangte Registrierungszertifikat sowie die Unternehmenssatzung. Business Guide: Kenia 13 Registrierung bei VAT-Büro Kenya Revenue Authority 1 Tag keine - Beantragung einer Erlaubnis zur Ausübung der Geschäftstätigkeit (business permit) Licensing Deparment der jeweiligen local authority (etwa City Council of Nairobi) 1 Tag Abhängigkeit der Firmenart, Anzahl der Angestellten, und Größe der Geschäftsräume (bspw. 5.000 KES für mittleren Einzelhandel, 5-20 Angestellte, 50-300 2 m in durchschnittlicher Lage) Jährlich zu beantragen. Registrierung bei National Social Security Fund (NSSF) National Social Security Fund 1 Tag keine NSSF ist für Altersvorsorge von Angestellten zuständig. Die Mitgliedsschaft ist allgemein verpflichtend. Der Arbeitgeber zahlt etwa 1% des Gehalts bis zu einem Maximum von 400 KES im Monat, der genaue Betrag hängt vom Gehalt ab. Die Hälfte des Beitrags kann vom Gehalt des Arbeitsnehmers einbehalten werden. Die staatliche Altersvorsorge ist sehr niedrig. Private Zusatzversicherungen sind daher zu empfehlen. Registrierung bei National Hospital Insurance Fund (NHIF) National Hospital Insurance Fund 1 Tag keine Arbeitnehmer tragen einen festen Betrag bei, den der Arbeitgeber vom Gehalt abzieht, bis zu einem Maximum von 320 KES im Monat. Die Beiträge sollen medizinische Kosten für die Arbeitnehmer tragen, sind i.d.R. jedoch völlig unzureichend. Private Zusatzversicherungen sind daher zu empfehlen. Erstellung eines Unternehmensiegels Anwalt 1 Tag 2.500 KES - Trade License (gemäß Trade Licensing Act) Ministry of Trade and Industry n.v n.v Jährlich zu beantragen Environmental Impact Assessment Nummer National Environmental Management Authority (NEMA) n.v. n.v. Jährlich zu beantragen; benötigt für produzierendes und verarbeitendes Gewerbe (darunter Energie). Quelle: Kenya Investment Authority 2009 Business Guide: Kenia 14 Rechtsgrundlage für die Besteuerung von Personen und Gesellschaften ist der Income Tax Act 1973 (Chapter 470), nach dem Steuern Alle Personen in Kenia mit ihrem gesamten erzielten Einkommen einer progressiven Einkommensteuer zwischen 10 % (EK bis 121.968 KES) und 30 % (EK mehr als 466.704 KES) unterliegen, Zahlreiche Abzugsmöglichkeiten bestehen, etwa für Krankenversicherung und Altersvorsorge, bei Ausländern außerdem Aufwendungen des Arbeitsgebers für Reisekosten sowie Unterbringung und Ausbildung von Kindern, Unternehmen einen Normalsatz von 30 % entrichten, als Non-Residents 37,5 %, bei Eintrag ins Handelsregister in Kenia 27 % sowie bei Börsennotierung an der Nairobi Stock Exchange 25 %, Auf Dividenden und Royalties 5% für Residents und 10-20% für Non-Residents fällig werden Zinsen mit 15-25 % besteuert sind, sowie Die Mehrwertsteuer 16 %, im Tourismusbereich auch 14 % beträgt. Seit 1979 besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Kenia und Deutschland. Die konkreten Inhalte des DBA können über das Bundesfinanzministerium in 33 Erfahrung gebracht werden. Beschäftigung gilt in Kenia als individuelles und verhandelbares Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vier wesentliche Dokumente regulieren den Sektor und die 34 Arbeitsverträge. Der Employment Act (Cap. 226), die Regulierung zu Wages and Conditions of Employment Act (Cap. 229), welche Regelungen zu Löhnen, Wohnung, Urlaub und Erholung, der besonderen Situation von Jugendlichen und Frauen, Kündigung und Entlassung sowie Gesundheit und Sicherheit enthalten. Der Factories Act (Cap. 514) befasst sich mit Gesundheit, Sicherheit und Wohlfahrt von Beschäftigten in Fabriken. Der Workmen’s Compensation Act (Cap. 236) regelt Entschädigungen an Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen. Tabelle 3: Ausgewählte Mindestlöhne für die Gebiete Nairobi, Mombasa und Kisumu, in KES Berufe 2005 2007 General labourer 4,638 5,195 Night watchman 5,175 5,796 Machinist 6,001 6,721 Dyer, Crawler, Tractor driver, Salesman 8,692 9,735 Saw doctor, Caretaker (building) 9,620 10,774 Cashier, Driver (heavy commercial) 10,467 11,723 Artisan (Ungraded) 6,261 7,012 Durchschnitt 7,295 8,171 Quelle: Kenya Bureau of Standards 2009b 33 34 BMF 2005 Republic of Kenya 2001 Arbeitsrecht Business Guide: Kenia 15 Mindestlöhne sind durch die Regulation of Wages and Conditions of Employment Act (Cap 229) reguliert. Arbeitnehmer haben Anspruch auf diese Mindestlöhne, auch wenn sie von den 35 vereinbarten Löhnen im Arbeitsverhältnis abweichen. Zwei Gremien, das Agricultural Wages Advisory Board (AWAB) sowie das General Wages Advisory Board (GWAB) machen Empfehlungen über Löhne und komplementäre Regelungen betreffend der Arbeitsbedingungen, die zum 1. Mai jedes Jahres veröffentlicht werden können. Das GWAB richtet 17 Wage Councils ein, die die Löhne und Arbeitsbedingungen festlegen, und mit Vertretern der Regierung, der Gewerkschaften sowie der Arbeitgeber besetzt sind. Die tatsächlichen Löhne außerhalb der Landwirtschaft (hier: nach Alter und Beruf) sind nach Beruf 36 und Ort differenziert. 37 Es gibt zwei öffentliche Versicherungen: der National Hospital Insurance Fund sichert Angestellte für Krankheitsfälle ab. Der Arbeitgeber behält die Beiträge ein und übermittelt sie an den Fonds. Der National Social Security Fund versichert für das Alter, Arbeitsunfälle und Ruhestand. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle seine Arbeitnehmer registriert sind. 38 Er behält die Beiträge ein und übermittelt sie an den NSSF. Ausländische Arbeitskräfte müssen über eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung verfügen. Bei wichtigen Mitarbeitern oder wenn die Qualifikationen auf dem kenianischen Arbeitsmarkt nicht vorhanden sind, wird 39 diese i. d. R. auch erteilt. Über die Einwanderungsbehörde (Immigration Department) ist die reguläre Arbeitserlaubnis für qualifizierte Arbeitnehmer (Class A) für 100.000 KES pro Jahr erhältlich. Des Weiteren werden spezielle Arbeitsgenehmigungen für Personen in specific trade, business or profession (Class H) und specific manufacture (Class I) für jeweils 50.000 KES pro Jahr ausgegeben. Anträge sowie grundlegende Gesetzestexte zu Immigration sind 40 auf der Website der Einwanderungsbehörde erhältlich. 2.3 Finanzierung 2.3.1 Kapazität des Finanzsektors Der Bankensektor ist in Kenia im Vergleich zu anderen Ländern des südlichen Afrikas relativ stark. Mehr als 40 Banken sowie eine große Anzahl von Geldwechselbüros operieren in Kenia. Die wichtigsten Banken sind Barclays Bank, Standard Chartered, Kenya Commercial Bank, Citibank und die Cooperative Bank of Kenya. Aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung sowie ungenügender Vorsicht bei der Vergabe von Krediten haben lokale Banken allerdings vielfach ein relativ großes Volumen „fauler“ Kredite akkumuliert, 2003 in Höhe von ca. 25 % der gesamten Kredite. Die Zinsen auf Einlagen sind i. d. R. zu niedrig, um Anreize zum Sparen zu setzen, die Zinsen auf Kredite hingegen sind vergleichsweise hoch und 41 bewegen sich i.d.R. zwischen 12 und 16 %. Größere internationale Banken sind in Kenia nicht direkt repräsentiert. Allgemeiner Überblick Die Bearbeitungszeiten finanzieller Transaktionen können relativ lang sein und damit Verzögerungen im Geschäftsablauf bzw. relativ hohe Transaktionskosten verursachen. Allerdings gilt der Finanzsektor insgesamt als vergleichsweise professionell und gut etabliert. Ineffizienz des Finanzsystems 35 Barckays Bank Business Club 2009, S. 3 Andalón/Pagés (2007), S. 7 37 Hakijamii Trust 2007, S. 6 38 National Social Security Fund 2009 39 GTAI 2008a, S. 3 40 Department of Immigration, Kenya 2009 41 UNCTAD 2005, S. 24 36 Business Guide: Kenia 16 Nach Aussage von Unternehmern im Bereich erneuerbare Energien stellt die Finanzierung von Projekten und laufenden Aktivitäten ein zentrales Hindernis dar. Die wichtigsten Gründe dafür sind die hohen Zinsen sowie Risikoscheue und teils fehlende Liquidität im Bankensektor. Kenia verfügt mit der Nairobi Stock Exchange über eine Börse, an der zahlreiche lokale und internationale Unternehmen notiert sind. Die gesamte Marktkapitalisierung wuchs von 314 42 Mrd. KES (2004) über 463 (2005) und 792 (2006) auf 851 Mrd. KES in 2007. Kenia hat ein flexibles Wechselkursregime. Durch die politische Krise nach den Wahlen 2007, die hohe Inflationsrate, den Einbruch der Tourismuseinnahmen, die Ölpreisschwankungen des Jahres 2008 sowie die einsetzende globale Finanz- und Wirtschaftskrise steht der kenianische Schilling gegenüber Euro und Dollar unter Druck. 2008 war der durchschnittliche Wechselkurs gegenüber dem US-Dollar ca 69 KES, für 2009 wird er auf 78 KES prognostiziert und für 2010 43 auf 80 KES. Wechselkurs Abbildung 2: Entwicklung des Kenia-Shilling gegenüber wichtigen Währungen Quelle: Kenya National Bureau of Statistics 2009, S. 11 Der kenianische Finanzsektor was bisher nicht direkt von der Krise an den internationalen Märkten betroffen. Lokale Banken waren nicht in die Risiken der transatlantischen Finanzmärkte involviert. Die Economist Intelligence Unit geht jedoch für den Finanzsektor und die kenianische Wirtschaft insgesamt von mehreren negativen Auswirkungen für die nahe 44 Zukunft aus. In Verbindung mit anhaltend hohen Kosten der politischen Krise zu Beginn des Jahres 2008 ist mit einer Ausweitung des Haushaltsdefizits auf 5 % des BIP 2009 und 5.2 % 2010 zu rechnen. Für das Wirtschaftswachstum wird aufgrund weiter sinkender Weltmarktpreise für kenianische Exportgüter sowie anhaltend schwachen Tourismus für das Jahr 2009 nur mit einem Wachstum von etwa 2 % gerechnet, das bis 2010 leicht auf 3,3 % steigen wird. 42 Nairobi Stock Exchange 2008, S. 2 Economist Intelligene Unit 2009, S. 9 44 Economist Intelligence Unit 2009, S. 5 43 Weltweite Finanzkrise Business Guide: Kenia 17 Die Inflation betrug 2008 etwa 26%, getrieben von den steigenden Preisen für Nahrungsmittel, Mineralölprodukte sowie Elektrizität. Für 2009 wird eine auf im Durchschnitt um 10% gesunkene Inflationsrate erwartet, die 2010 weiter auf 6,5% sinken könnte. 2.3.2 (Internationale) Investitionsagenturen Die German Business Association (GBA) ist die lokale Repräsentanz und Interessenorganisation der in Kenia tätigen deutschen Unternehmen (www.gbakenya.com). Ihre Funktion ist es, die deutschen Unternehmen gegenüber der kenianischen Seite zu vertreten, Geschäftsbeziehungen zwischen deutschen und kenianischen Akteuren zu fördern sowie relevante Informationen zu streuen. Alle in Kenia registrierten Unternehmen und Personen, die in Beziehung zu sowohl Kenia und Deutschland stehen, können Mitglied werden. Zurzeit hat die GBA etwa 70 Mitglieder. Der Kontakt kann über die Website 45 hergestellt werden. German Business Association Das Wirtschaftsreferat der deutschen Botschaft hat die Aufgabe, die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern zu fördern und die gesamtwirtschaftliche Lage zu beobachten. Es fungiert als Ansprechpartner für die in der GBA in Kenia organisierten deutschen Unternehmen. Darüber hinaus pflegt es die Kontakte der Botschaft zu den relevanten kenianischen Institutionen. Der Kontakt kann über die Homepage der deutschen Botschaft in 46 Nairobi hergestellt werden. Wirtschaftsreferat der deutschen Botschaft Die Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (gtai; www.gtai.de) unterstützt deutsche Unternehmen bei der Erschließung von Auslandsmärkten mit Außenwirtschaftsinformationen. Sie kann wichtige Kontakte zu Rechtsanwälten oder sonstigen relevanten Akteuren herstellen und verfügt auch in Kenia über 47 eine Präsenz. Der Kontakt kann über die Website der gtai hergestellt werden. Germany Trade and Invest 2.3.3 Möglichkeiten zur CDM-Projekt-Entwicklung Der von DEG in Kooperation mit TÜV Rheinland erstellte CDM Investment Climate Index für 48 Afrika positioniert Kenia mit einem adequate climate auf Rang 9. Dennoch ist der CDM Markt in Kenia relativ unterentwickelt. Bisherige Projektaktivitäten haben mit Herausforderungen wie qualitativ unzureichenden Projektdokumenten, Engpässen im Büro der zuständigen Designated National Authority (DNA) bei der National Environmental Management Authority (NEMA), sowie der Tatsache, dass Investitionen in Projekte im Bereich erneuerbare Energien zumeist kommerziell attraktiv sind und daher das Kriterium der Zusätzlichkeit nicht erfüllen, zu kämpfen. CDM - Markt in Kenia Insbesondere die institutionellen Rahmenbedingungen gelten als Hindernis. Traditionell galten die Kapazitäten der DNA als sehr begrenzt, was auch entsprechende Beschwerden seitens der Akteure im Sektor zeigen. Kürzlich haben das Umwelt- und das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNEP bzw. UNDP) jedoch damit begonnen, die DNA finanziell und 49 personell zu unterstützen. Hindernisse für CDM-Projekte Die wichtigsten Möglichkeiten für Projekte werden im Bereich erneuerbare Energien gesehen. Dort ist auch das bisher einzige registrierte Projekt angesiedelt (siehe Infobox). CDM-Projektaktivitäten 45 http://www.gbakenya.com http://www.nairobi.diplo.de 47 https://www.gtai.de 48 Gtai 2007 49 UNFCCC 2007 46 Business Guide: Kenia 18 Infobox: Registriertes CDM-Projekt Das “35 MW Bagasse Based Cogeneration Project” by Mumias Sugar Company Limited (MSCL)” wird ca. 130.000 t CO2e Emissionsreduzierung pro Jahr erzielen. Dies wird durch die Verfeuerung von festem Biomasseabfall aus der Zuckerproduktion zur Stromerzeugung und damit zur Substitution fossiler Energieträger erzielt. Das Projekt wurde am 3. September 2008 registriert. Quelle: UNFCCC 2008 Weitere Projektaktivitäten zu erneuerbaren Energien sind im Bereich Wasserkraft, Geothermie und Windenergie angesiedelt, darunter etwa: Das Olkaria II Geothermal Expansion Project (35 MW) soll Strom aus Geothermie erzeugen und dadurch 171.000 t CO2 pro Jahr einsparen. Das Projekt ist bereits seit Jahren in Vorbereitung und ist laut informeller Aussage von Beteiligten aufgrund von Zusätzlichkeitsproblemen nicht weiter vorangeschritten. Das Sondu Miriu Hydro Power Project (60 MW) soll 211.000 t pro Jahr einsparen und ist aus unbekannten Gründen bisher nicht weiter vorangeschritten. Das Lake Turkana Wind Power (LTWP) Projekt (300 MW, siehe Kapitel 3.5) soll mit mehr als 300 Windkraftanlagen im Norden Kenias Strom erzeugen und ins nationale Netz einspeisen. Für das Projekt ist laut Aussage von Beteiligten auch die Inanspruchnahme des CDM beabsichtigt. Vor Ort operieren bereits eine Reihe von Projektentwicklern und CDM-Dienstleistern (siehe Tabelle 4). Tabelle 4: CDM Dienstleister Camco Kenya Carbon Africa Limited JP Morgan Climate Care PO Box 76406-00508 PO Box 14938 - 00800 PO Box 856-00606 Nairobi, Kenya Nairobi, Kenya Nairobi, Kenya Tel: +254 (0) 20 387 5902 Tel: +254 (0) 20 2501857 Tel: +254 (0) 20 367 3183 http://www.camcoglobal.com/ www.carbonafrica.co.ke http://www.jpmorganclimatecare.com/ Quelle: http://dnakenya.org Zentraler lokaler Ansprechpartner ist die Designated National Authority (DNA), die auf ihrer 50 Website nützliche Informationen und Kontaktdaten zur Verfügung stellt. 2.4 Geschäftliche Gepflogenheiten Das Geschäftsgebaren ist im Wesentlichen von der Professionalität und Marktposition des jeweiligen Akteurs abhängig und lässt sich unabhängig von diesen Größen nicht generalisieren. Kenia verfügt über einen professionellen Dienstleistungssektor und ein relativ starkes produzierendes Gewerbe. Diese Akteure sind durchaus zuverlässige und berechenbare Geschäftspartner. Kleinere Akteure und selbstständige Berater hingegen bedürfen enger Begleitung und gegebenenfalls Führung. Zeitliche Fristen werden häufig überschritten, aktives Nachhalten kann hier jedoch Abhilfe schaffen. Zahlreichen, 50 http://dnakenya.org Geschäftsgebaren Business Guide: Kenia 19 insbesondere kleinen Akteuren fehlen oft die Kapazitäten für sachgemäße Finanzplanung und Buchführung. Direkter, persönlicher Kontakt und ein gutes Vertrauensverhältnis sind wichtig und hilfreich, können jedoch Vorsicht und Sorgfalt bei der vertraglichen Ausgestaltung der Geschäftsbeziehung nicht ersetzen. Es ist im Allgemeinen unbedingt zu empfehlen, Vereinbarungen in schriftlicher Form mit Gegenzeichnung, gegebenenfalls in formalisierten Vertragsverhältnissen festzuhalten. Dies wird durchaus akzeptiert und stellt eine wichtige Grundlage dar, im Zweifelsfall Rechtsansprüche anzumelden. Für die Zahlungsmoral gilt analog zum allgemeinen Geschäftsgebaren, dass sie positiv mit der Professionalität des Gegenübers verknüpft ist. Unter bestimmten lokalen Bevölkerungsgruppen gilt der Versuch des Nachverhandelns von Preisen und Konditionen jedoch als durchaus üblich, auch nach Abschluss der Vereinbarung und unter Umständen sogar erst bei Lieferung. Hier ist gegebenenfalls auf die Expertise lokaler Berater und Anwälte zurückzugreifen, die mit den entsprechenden Gegebenheiten gut vertraut sind. Tipps Korruption ist weithin verbreitet und gilt als zentrales Problem der kenianischen Gesellschaft. Auf dem Corruption Perception Index (2008) von Transparency International rangiert Kenia auf im unteren Fünftel auf Platz 147, gemeinsam mit Russland, Syrien, Bangladesch und 51 Weißrussland. Die Zahlung von Bestechungsgeldern und der Austausch von Gefälligkeiten sind an der Tagesordnung und allgegenwärtig. Auch hier empfiehlt es sich, die Beratung durch einen lokalen Vertreter zu suchen. Korruption 51 Transparency International 2009 Business Guide: Kenia 20 3. Energiemärkte und Politik 3.1 Übersicht Den folgenden Grafiken lässt sich die Struktur der Primärenergieversorgung nach Energiequellen und deren Entwicklung sowie der Endenergieverbrauch, sowohl nach Energiequellen als auch nach Verbrauchssektoren entnehmen. Abbildung 3: Primärenergieerzeugung nach Quellen [in ktoe] Summe: 17984 ktoe 3695 21% 282 2% 13203 73% 774 4% Fossile Energieträger Wasserkraft Andere Erneuerbare Quellen Biogene und Abfall Quelle: International Energy Agency 2008a Abbildung 4: Entwicklung der Primärenergiebereitstellung in Kenia 1971 - 2006 Quelle: International Energy Agency 2009a Primärenergieversorgung Business Guide: Kenia 21 Abbildung 5: Endenergieverbrauch nach Sektoren[in [in ktoe] ktoe], 2006 Endenergieverbrauch nach Sektoren Summe: 11724 ktoe 214 2% 718 6% 8938 76% 1854 16% Industry sector Transport sector Residential Commercial and others Quelle: International Energy Agency 2008a Endenergieverbrauch nach nach Quellen [in ktoe] Abbildung 6: Endenergieverbrauch Quellen [in ktoe], 2006 455 4% 8491 72% 2778 24% Petroleum Products Combustible Renewables and Waste Quelle: International Energy Agency 2008a Electricity Business Guide: Kenia 22 Kenia importiert alle fossilen Energieträger, insbesondere Rohöl und Mineralölprodukte – vorwiegend aus der Golfregion. Das Rohöl wird in Kenia in der Hafenstadt Mombasa raffiniert. Die Mineralölprodukte werden teilweise weiter exportiert, insbesondere nach Uganda und in weitere ost- und zentralafrikanische Länder. Kenia hat keine bekannten Erdöl- oder Gaslagerstätten. Nach ersten Untersuchungen gibt es Bestände an Kohle, die aber noch nicht erschlossen sind. Das Energieministerium treibt die Erkundung von Lagerstätten momentan aktiv voran. Im Mui Basin östlich von Nairobi haben Bohrungen Kohleflöze gefunden. Etwa 15 % der Haushalte landesweit haben Zugang zu Elektrizität, davon 46 % im urbanen und nur etwa 4 % im ländlichen Raum. Die Regierung und der staatliche Netzbetreiber haben in den vergangenen Jahren allerdings erhebliche Anstrengungen im Bereich Netzerweiterung und Neuanschluss von Verbrauchern unternommen, was sich in der Zahl der Neukunden 52 niederschlägt (siehe Tab. 5). Tabelle 5: Neukunden Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Neukunden 31128 56542 49653 41921 48949 67105 122080 136054 Quelle: Kenya Power and Lighting Company 2008; Kenya Power and Lighting Company 2004 Auf Erzeugungsseite besteht dabei historisch ein Trend zur stärkeren Rolle von Geothermie und fossilen Energieträgern, maßgeblich geprägt und im folgenden Graph auch abzulesen von der Dürre des Jahres 2000. Abbildung 7: Entwicklung der Stromerzeugung in Kenia 1971 - 2006 Quelle: International Energy Agency 2009b 52 Kenya Power and Lighting Company 2008; Kenya Power and Lighting Company 2004 Business Guide: Kenia 23 Im Jahr 2006 gestaltete sich die Verteilung der Quellen wie folgt (siehe Tab. 6). Tabelle 6: Verteilung der Quellen Source Ktoe % Oil 1978 30 Biomass 321 5 Hydro 3278 51 Geothermal 900 14 SUMME 6477 100 Quelle: International Energy Agency 2008a Laut dem bisher unveröffentlichten Entwurf des neuen Least Cost Power Development Plans soll Kohle eine größere Rolle als bisher spielen. So sollen 2011 die ersten 18,5 MW Kohlestrom ans Netz gehen, gefolgt von 300 MW in 2012, sowie weiteren 300 MW je in 2018, 2020, 2022, 2023, 2025, 2026, 2028 und 2029. Ob diese Ausbaupläne tatsächlich realisiert werden, ist jedoch offen und nur spekulativ zu beantworten. Eine Machbarkeitsstudie des Energieministeriums hat für ein 300 MW Kraftwerk, das mit importierter Kohle betrieben 53 werden soll, den Hafen von Mombasa als geeigneten Standort identifiziert. Nach den vorliegenden Informationen ist die Realisierung nicht weiter fortgeschritten. Wärme wird weitgehend durch Biomasse und fossile Energieträger bereitgestellt, auch im kommerziellen Bereich wie etwa in der Nahrungsmittelindustrie und in der Zementherstellung. Dazu liegen jedoch keine exakten Daten vor. In Abhängigkeit von Regenfällen und Engpässen bzw. Überschüssen in Kenia sowie den Nachbarländern ist das Land sowohl Stromimporteur als auch -exporteur, allerdings in geringfügigem Umfang. Kenia befürwortet und unterstützt die regionale Integration des Energiesektors. Zurzeit laufen zwei Vorhaben zur Etablierung eines ostafrikanischen Netzverbundes. Darüber hinaus treibt Kenia aktiv den Ausbau einer Hochspannungsleitung nach Südäthiopien voran. 53 Ministry of Energy 2009, S. 3f Business Guide: Kenia 24 3.2 Nationale Energiepolitik 3.2.1 Nationale Energiestrategie Tabelle 7: Meilensteine für die Entwicklung des Energiesektors Meilenstein Status Verabschiedung eines „Energy Acts“, der die Ziele und strategischen Ansätze des Sessional Papers operationalisiert Abgeschlossen (Umsetzung allerdings lückenhaft und weitgehend unkonkret, insbesondere im Hinblick auf Erneuerbare Energien) Einrichtung eines einheitlichen unabhängigen Regulierers (ERC) für den Energiesektor ingesamt Abgeschlossen (Energy Regulatory Commission) Einrichtung einer Geothermal Development Company (GDC) zur beschleunigten Erschließung der geothermischen Potentiale In Arbeit Teilprivatisierung des halbstaatlichen Stromerzeugers KenGen Abgeschlossen (30% planmäßig privatisiert) Einrichtung einer spezialisierten Rural Electrification Authority (REA) In Arbeit (REA existiert, Kapazitäten im Aufbau) Entflechtung des halbstaatlichen Netzbetreibers KPLC in Netzbetrieb und Absatz In Vorbereitung Förderung vertikal integrierter Stromanbieter im Besitz lokaler Gruppen auf der Basis Erneuerbarer Energien (oder Hybrid) Bisher nicht realisiert Erlaubnis für Stromproduzenten, Großabnehmer direkt durch das Stromnetz zu versorgen Bisher nicht realisiert Schaffung eines liberalisierten nationalen Energiemarktes Bisher nicht realisiert Privatisierung oder Konzessionierung isolierter Stromerzeugungsanlagen Bisher nicht realisiert Quelle: Ministry of Energy 2004 Das Ministry of Energy ist federführend in der Formulierung und Operationalisierung der politischen Rahmenbedingungen sowie der strategischen Sektorentwicklung. Das strategische Schlüsseldokument ist das Sessional Paper No. 4 on Energy (2004). Es hat die Zielsetzung, „fairen Zugang zu qualitativ hochwertigen Energiedienstleistungen zu minimalen Kosten und unter Schonung der Umwelt zu fördern“. Es erkennt die Schlüsselrolle des Energiesektors an und erhebt den Anspruch, einen politischen Rahmen für dessen weitere Entwicklung zu setzen. Das Sessional Paper setzt eine Reihe wichtiger Meilensteine für die Entwicklung des Energiesektors, auf die sich Investoren auch gegenüber politischen Entscheidungsträgern und Genehmigungsstellen berufen können (siehe Tab. 7). Daneben gibt es keinerlei sonstige publizierten Schlüsseldokumente, auch gibt es bisher keine sektorspezifischen Strategien. Momentan arbeitet eine Taskforce an einer Strategie für Biokraftstoffe. Diese Arbeitsgemeinschaft umfasst Regierungsvertreter, Entwicklungspartner, Wissenschaftler, NGOs und Vertreter des Privatsektors. Die Strategie wird auf die nachhaltige Erschließung der Potentiale Kenias im Biokraftstoffsektor abzielen. Bis jetzt war Biodiesel Schwerpunkt dieser Strategie, doch auch Bioethanol wird bald miteinbezogen werden. Meilensteine für den Energiesektor Business Guide: Kenia 25 Innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft gibt es Untergruppen, welche an verschiedenen Themen wie zum Beispiel Forschung an Biotreibstoffen oder Normen arbeiten. 3.2.2 Übersicht über Gesetze, Vorschriften, Kampagnen Vier wichtige rechtliche oder institutionelle Reformen haben in der jüngeren Vergangenheit stattgefunden bzw. sind für die nähere Zukunft in der weiteren Umsetzung oder Vorbereitung. Die Feed-In Tariff Policy (FIT) ist momentan die einzige direkt auf erneuerbare Energien abzielende konkrete und für Investoren direkt relevante Regulierung und wurde im Mai 2008 vom Energieministerium veröffentlicht. Sie erstreckt sich auf netzgebundene Stromerzeugung aus Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft, wobei die Tarife für 15 Jahre gelten. Die FIT verpflichtet den Netzbetreiber, diesen auch vorrangig abzunehmen. Zwar sind sich Beobachter einig, dass die Regelung einen wichtigen Schritt darstellt, allerdings ist das Dokument noch mit sachlichen und handwerklichen Schwächen behaftet: Die Differenzierung ist vielfach ungenügend, etwa im Bereich Biomasse. Dort basieren die angegebenen Tarife auf der Kostenstruktur relativ großer Zucker-BagasseVerstromung. In der Kostenstruktur hat diese wenig mit Stromerzeugung in Biogasanlagen gemein, weshalb es dem FIT nicht gelingt, attraktive Anreize für Investitionen in Biogas zu setzen. Solarenergie ist nicht vorgesehen. Aus einem Leitfaden für Investoren, den das Energieministerium veröffentlicht hat, geht allerdings hervor, dass die Tarife aufgrund der up to-Formulierung als Maximalpreise durch eine „Einigung“ zwischen Investor und Netzbetreiber festzulegen 54 sind. Das Dokument erwähnt weiter, dass die Basis für die Verhandlungen dieser Power Purchase Agreements der Geschäftsplan des jeweiligen Vorhabens ist. Dies impliziert, dass sich der Tarif im Rahmen der angegebenen Maximalpreise und kapazitäten auf die Produktionskosten des Stroms beziehen wird. Erfahrungswerte liegen dazu allerdings bisher nicht vor, da nach den vorliegenden Informationen bisher kein Vorhaben diese Phase erreicht hat. Es ist kein Inflationsausgleich vorgesehen. Das bisher die Transaktionskosten für Investoren treibende Aushandeln eines Power Purchase Agreements (PPA) ist nach wie vor notwendig. 54 Ministry of Energy 2008a Einspeisetarif Business Guide: Kenia 26 Die vorgeschlagenen Tarife sind in der folgenden Tabelle 8 zusammengefasst: Tabelle 8: Vorgeschlagene Tarife bei FIT Technologie Windkraft (einzelne Windfarm) Anlagenleistung (MW) Maximaler Firmentarif (USD/kWh) an Übergabepunkt Maximaler nichtFirmentarif (USD/kWh) an Übergabepunkt 0 - 50 0.09 0.09 51 und mehr Tarif zu verhandeln Tarif zu verhandeln 0 - 40 0.07 0.045 41 und mehr Tarif zu verhandeln Tarif zu verhandeln 0.5 –0.99 0.12 0.10 1–5 0.10 0.08 5.1 – 10 0.08 0.06 10 und mehr Tarif zu verhandeln Tarif zu verhandeln Biomasse Kleinwasserkraft Quelle: Ministry of Energy 2008b Wie aus der Tabelle hervorgeht, sind die Tarife für Vorhaben ab einer bestimmten Kapazität in jedem Falle zu verhandeln. In diesen Fällen genießt das Vorhaben zwar prioritäre Netzanbindung und die Ankaufverpflichtung durch den Netzbetreiber, der Tarif für den erzeugten Strom ist jedoch – wie bisher – auf kommerzieller Basis zwischen Investor und Netzbetreiber zu verhandeln. Aus einem Leitfaden für Investoren, den das Energieministerium veröffentlicht hat geht allerdings hervor, dass auch alle übrigen Tarife aufgrund der up to-Formulierung der Tarife als 55 Maximalpreise durch eine „Einigung“ zwischen Investor und Netzbetreiber festzulegen sind. Das Dokument erwähnt weiter, dass die Basis für die Verhandlungen dieser Power Purchase Agreements der Geschäftsplan des jeweiligen Vorhabens ist. Dies impliziert, dass sich der Tarif im Rahmen der angegebenen Maximalpreise und -kapazitäten auf die Produktionskosten des Stroms beziehen wird. Erfahrungswerte liegen dazu allerdings bisher nicht vor, da nach den vorliegenden Informationen bisher kein Vorhaben diese Phase erreicht hat. Investoren sind aufgefordert, Interessensbekundungen beim Ministry of Energy einzureichen, welche die folgenden Informationen beinhalten müssen: Details zum Antragssteller: Name, Form, Adresse, Geschäftsfelder, Eigentümerstruktur, Angaben zwecks Einkommens- und Mehrwertsteuer Ort des Vorhabens: Name, GPS-Koordinaten, nächste Stadt, Ort, Wahlkreis, Distrikt, Provinz Kontrolle und Besitzverhältnisse: Angaben zu Eigentümer des Ortes bzw. der Fläche, auf der das Vorhaben realisiert werden soll Technologie: Angabe zur angewandten Technologie (Wasser- und Windkraft, Biomasse) 55 Ministry of Energy 2008a Business Guide: Kenia 27 Vorläufige Einschätzung der Machbarkeit: Kurzbeschreibung des Vorhabens, Angaben zur nutzbaren Energieressource, erwartete Kapazität, geschätzte Kosten, geschätzte Lastverfügbarkeit, erwartete Menge des verkauften Stromes, geschätzter benötigter Tarif Projektentwickler: Angaben zu Finanziers und sonstigen Projektbeteiligten Experten, Berater und Unterauftragnehmer: Angaben zu beteiligten Fachleuten und Dienstleistern Projektfinanzierung: Kurzbeschreibung der geplanten Finanzierung Umsetzungsplan: Zeitplan für die Umsetzung Ein Komitee, bestehend aus dem Ministerium, dem Energieregulierer und dem Netzbetreiber prüft die Interessensbekundung. Wenn diese angenommen wird, hat der jeweilige Investor das ausschließliche Recht für die Realisierung des Vorhabens für volle zwei Jahre. Gleichzeitig ist ein detaillierter Vorschlag bzw. Antrag einzureichen, der ebenfalls einer Prüfung unterzogen wird. Wenn dieser angenommen wird, bleiben weitere sechs Monate, um die Finanzierung zu regeln sowie das Power Purchase Agreement (PPA) mit dem Netzbetreiber auszuhandeln. Baubeginn ist spätestens sechs Monate nach Unterzeichnung des PPA, Fertigstellung spätestens nach zwei Jahren. Die kürzlich gegründete Rural Electrification Authority (REA) ist momentan noch im Aufbau begriffen, hat aber bereits die Arbeit aufgenommen. Wesentliche Grundlage wird die Aktualisierung des Rural Electrification Masterplan darstellen, die momentan durch die deutsche Beratungsfirma Deutsche Energieconsulting (Decon) abgeschlossen wird. Der Masterplan-Entwurf sieht eine wachsende Rolle erneuerbarer Energien im Bereich ländlicher Elektrifizierung voraus, insbesondere durch Kombination konventionellen Ansätzen mit erneuerbaren Energieträgern in Hybridsystemen. Aktuelle Ausschreibungen beziehen sich nur auf Dieselgeneratoren, aber die Nachrüstung mit Komponenten erneuerbarer Energien ist vorgesehen. Mit Blick auf die Zukunft ist hervorzuheben, dass angesichts der niedrigen ländlichen Elektrifizierungsraten mit erheblichen Investitionen zu rechnen ist. Für Investoren ist daher entscheidend, sich frühzeitig im deal flow zu positionieren. 56 Einrichtung der Rural Electrification Authority (REA) Die Regierung gründet derzeit die Geothermal Development Company (GDC). Aufgabe der GDC wird es sein, Investitionen in geothermische Stromerzeugung zu fördern und deren Entwicklung zu beschleunigen. Wichtigstes Instrument wird dabei die Übernahme von upstream-Aktivitäten sein, etwa die Erschließung der Ressourcen durch Bohrungen etc. Der Dampf wird anschließend über Ausschreibungen an Investoren zur Stromerzeugung für die Dauer von 20 Jahren verkauft. Dadurch werden die Risiken für Investoren effektiv gemindert. Die Regierung wird dabei durch internationale Entwicklungspartner, etwa die deutsche KfW, aktiv unterstützt. Gründung der Geothermal Development Company (GDA) Bereits das ‚Sessional Paper No. 4 on Energy’ sieht die Entflechtung des Netzbetreibers in Übertragung und Vertrieb vor. Für Investoren in erneuerbare Energien wird das bedeuten, dass aus erneuerbaren Energien erzeugte Elektrizität direkt unter Nutzung des Übertragungsnetzes an Endkunden veräußert werden kann. Dies ist im strategischen Sessional Paper No. 4 ausdrücklich vorgesehen. Die Entflechtung ist momentan in Vorbereitung und wird einen weiteren Paradigmenwechsel im Hinblick auf verbesserte Rahmenbedingungen für Investitionen in erneuerbare Energien darstellen. Entflechtung von KPLC 56 Ministry of Energy 2009, S. 3 Business Guide: Kenia 28 3.2.3 Akteure und Zuständigkeiten Das Energieministerium ist verantwortlich für Formulierung von Gesetzen, die Erschließung von Energieressourcen, Ausbau und Entwicklung von Technologie und Infrastruktur, Energieeffizienz sowie für die Energieplanung insgesamt. Das Ziel ist eine ausreichende, kosteneffiziente und leistbare Energieversorgung zur Deckung der nationalen Nachfrage. 57 Planung für netzgekoppelte Elektrizität wird in Zusammenarbeit mit KPLC durchgeführt. Energieministerium Die Energy Regulatory Commission (ERC) wurde kürzlich im Rahmen des Energy Act 2006 gegründet. Damit sollte die Lücke einer leistungsfähigen Ordnungsbehörde für den Energiesektor insgesamt geschlossen werden. Die ERC ist zuständig für Steuerungs- und Tarifprozesse des Energiesektors, wie beispielsweise Stromtarife für Endkunden, die Lizensierung von Stromproduzenten oder die Überwachung der Aushandlung von PPAs zwischen Netzbetreibers und unabhängigen Stromproduzenten. ERC ist überdies von der National Environmental Management Authority (NEMA) als leitende Einrichtung für Umweltbelange im Energiesektor beauftragt, und damit etwa mit zuständig für den Clean Development Meachanism (CDM). Neben den Regulierungsfunktionen verwaltet sie eine Liste 58 von akkreditierten Auditoren und sammelt und wartet Daten und Statistiken. Energy Regulatory Commission Die Rural Electricity Authority (REA) wurde auf der Basis des Sessional Paper No.4 und des Energy Act 2006 gegründet. Sie ersetzt das Rural Electrification Programme und koordiniert bzw. setzt die Aktivitäten zur ländlichen Elektrifizierung um. Außerdem soll die REA die Privatisierung von bestehenden alleinstehenden Systemen durchführen. Weitere Schlüsselrollen beinhalten die Förderung der Verwendung von erneuerbaren Ressourcen 59 sowie Kapitalbeschaffung für Programme zur ländlichen Elektrifizierung. REA Die Kenya Power and Lighting Company (KPLC) ist verantwortlich für Übertragung, Verteilung und Absatz der Elektrizität in Kenia. Das Unternehmen besitzt und betreibt das gesamte Übertragungs- und Verteilungsnetz und ist für dessen Wartung und Ausbau zuständig. Alle 60 Stromerzeuger verkaufen ihren Strom bisher an KPLC. KPLC Die Kenya Electricity Generation Company (KenGen) ist der halbstaatliche Stromerzeuger und besitzt den Großteil der Kraftwerke Kenias, insbesondere die großen Wasserkraft- und Geothermiekraftwerke. Derzeit ist das Unternehmen zu 70 % in staatlicher Hand, der Rest gehört privaten Teilhabern. KenGen ist der wichtigste Stromproduzent im Land und deckt 61 80 % des nationalen Strombedarfs. KenGen Unabhängige Stromerzeuger (Independent Power Producers, IPP) des privaten Sektors sind die Betreiber thermischer Kraftwerke Iberafrica Power, Tsavo Power, Simba Power sowie der Notstromversorger Aggreko. Mumias Sugar betreibt ein Biomassekraftwerk, Orpower ein Geothermiekraftwerk. Die Beteiligung des Privatsektors in Kenia ist bisher relativ gering, da in der Vergangenheit unzureichende Anreize und mangelnde Transparenz Investitionen 62 erschwerten. Unabhängige Stromerzeuger Die Kenya Association of Manufacturers (KAM) ist die Interessenorganisation des produzierenden Gewerbes in Kenia. Da KAM die größten Energieverbraucher des Landes zu KAM 57 nähere Informationen unter: http://www.energy.go.ke Electricity Regulatory Commission 2009 59 Electricity Regulatory Commission 2006, S. 76 60 UNDP/GVEP 2005, S. 16 61 Kenya Electricity Generating Company 2009 62 Eberhard/Gratwick 2005, S. 6 58 Business Guide: Kenia 29 seinen Mitgliedern zählt, ist der Verband ein wichtiger Akteur im Energiemarkt bzw. in der 63 Energiepolitik. 3.2.4 Geberaktivitäten Überblick über Geber und Entwicklungspartner - Auswahl von Aktivitäten und 64 Projekten: Frankreich: Finanzierung des ländlichen Elektrifizierungsprogrammes der Regierung; Bau bzw. Rehabilitierung von Kraftwerken, etwa Kipevu Gas Kraftwerk oder 35 MW Erweiterung des Olkaria II Geothermiekraftwerks; Umsetzung durch Agence Française de Développement (www.afd.fr). Finnland: Teilfinanzierung und Durchführung des Rural Electrification Masterplan Updates mit weitreichenden Primärdaten und Empfehlungen auch bezüglich der Rolle von erneuerbaren Energien. Weltbank: Energy Sector Recovery Programme zur Reform der halbstaatlichen Versorger, Teilfinanzierung von Energieprojekten (etwa Erweiterung Olkaria II). Japan: Teilfinanzierung von Kraftwerken, etwa Sondu Miriu Wasserkraft. Spanien: Zuschüsse zum ländlichen Elektrifizierungsprogramm der Regierung. Deutschland: Teilfinanzierung von Kraftwerken sowie geplante Unterstützung der Geothermal Development Agency (GDA) durch Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Unterstützung der Entwicklung des Biogasmarktes durch GTZ. 3.3 Elektrizitätsmarkt 3.3.1 Angebotsseite Der Elektrizitätssektor ist gekennzeichnet durch eine große Abhängigkeit von Wasserkraft (737 MW installierte Leistung). Dadurch ist die Energieversorgung überaus anfällig für Dürren. Das Potential für Großwasserkraft ist weitgehend erschöpft. Thermische Kraftwerke tragen mit 154 MW Leistung zur Stromerzeugung bei. Geothermie als drittgrößter Stromlieferant (115 MW) hat ein geschätztes Potential von 2 GW, die Kosten sind allerdings mit 3 Millionen USD/MW sehr hoch. Noch speisen erneuerbare Energieträger wenig (Wind <1 MW) bis gar keine (PV, Biogas) elektrische Energie ins Stromnetz ein. Dezentralisierte erneuerbare Energie, vor allem PV auf Haushaltsbasis und zu einem begrenzten Teil auch Kleinwasserkraft sind schon bewährte Stromquellen in ländlichen Gegenden ohne Anbindung 65 ans öffentliche Netz. Abhängigkeit von Wasserkraft Insgesamt verfügt Kenia derzeit über eine installierte Leistung von 1310 MW. Eine genauere Aufschlüsselung der einzelnen Kraftwerke, ihre Leistung und Produktion (Stand 2008) sind in Tabelle 9 dargestellt. Installierte Leistung 63 Kenya Association of Manufacturers 2009 GTZ 2008 65 Kenya Power and Lighting Company 2008, S. 103 64 Business Guide: Kenia Tabelle 9: Installierte Leistung und Produktion aller Kraftwerke in Kenia, 2008 Quelle: Ministry of Energy/Kenya Power and Lighting Company 2007, S.9 30 Business Guide: Kenia 31 Weitere Anlagen zur Stromerzeugung in Planung oder Durchführung, die meisten unter Leitung von KenGen, sind in Tabelle 10 aufgeführt. Tabelle 10: Projekte in Planung – einige davon bereitsfertiggestellt Quelle: LCPDP 2008-2028, S.13 KenGen als Hauptstromproduzent ist überwiegend in staatlichem Besitz und deckt zu 80% den jährlichen Energiebedarf. KPLC, das einzige Unternehmen zur Stromabnahme und –verteilung, besitzt alle Umwandlungs- und Verteileinheiten und hat mit KenGen ein PPA zur Abnahme der gesamten produzierten Strommenge. KPLC ist zu 40 % in staatlichem Besitz, der Rest ist in 66 Streubesitz. Wie bereits in Kapitel 3.2.2 erwähnt, steht KPLC mit der geplanten Entflechtung von Übertragung und Vertrieb vor einer gravierenden Umstrukturierung. Der Strom aus Wasserkraft, der etwa 72 % der Gesamtstrommenge, die KenGen an KPLC liefert, 67 ausmacht, wird laut PPA mit 2,36 KES/kWh vergütet. Auch einige unabhängige 68 Energieerzeuger verkaufen ihren Strom an KPLC. Da die gesamte Stromabnahme bisher über Kaufverträge abgewickelt ist, ist freier Stromhandel ausgeschlossen. KenGen hat eine Leistung von 1006 MW installiert, während unabhängige Stromproduzenten auf 145 MW kommen. Darüber hinaus speisen sieben isolierte Minigrids von kleinen thermischen Kraftwerken Strom ins Netz ein. Wegen schlechter hydrologischer Bedingungen aufgrund von Dürren kamen jüngst einige hundert MW Leistung für Notstrom hinzu, Ausbauprojekte finden in 69 allen Bereichen statt. Für Stromproduzenten fielen im Jahr 2008 folgende Tarife an (siehe Tabelle 11): 66 Kenya Power and Lighting Company 2008, S. 39f Kenya Electricity Generating Company 2008, S. 24 68 UNDP/GVEP 2005, S. 16 69 Kenya Power and Lighting Company 2008, S.103-104; Ministry of Energy/Kenya Power and Lighting Company 2007, S. 9 67 Business Guide: Kenia 32 Tabelle 11: Kosten für Stromproduzenten Stromproduzent Power Purchase Kosten (KES) Treibstoffkosten (KES) KenGen 11.453.546 3.987.542 Aggreko 878.885 Uganda Electricity Transmission Company Limited Gesamtkosten (KES) Anteil Treibstoffkosten 4.818 15.441.088 26 % 6.296.523 499 7.175.408 88 % 90.097 390.225 26 480.322 81 % Tsavo Power Company Limited 1.1619.778 3.928.096 556 5.547.874 71 % Iberafrica Power (E.A.) Company Limited 836.670 2.617.071 306 3.453.741 76 % OrPower 4 Inc. 630.786 98 630.786 Mumias Sugar Company Limited 18.175 9 24.370 Tanzania Electric Supply Company Limited 5.358 1 5.358 6.195 Produzierte Einheiten (GWh) 25 % 3.3.2 Nachfrageseite Der Stromverbrauch der einzelnen Nachfragesektoren ist in Tabelle 12 dargestellt. Der Handels- Stromverbrauch und Industriesektor zeigt den größten Verbrauch, gefolgt vom Haushaltssektor. Tabelle 12: Stromverbrauch 2006 per Sektor Quelle: Kenya Power and Lighting Company 2008, S.104 Business Guide: Kenia 33 Strompreise sind durch Tarifverfahren der Energy Regulatory Commission (ERC) gegeben. Diese Strompreise sind darauf ausgerichtet, die langzeitlichen Grenzkosten der Energiedienstleistungen zu reflektieren, welche es den Produktions- und Verteilungseinrichtungen erlaubt, zahlungsfähig zu bleiben. Die Tabelle 13 fasst die gegenwärtigen Stromtarife zusammen. Tabelle 13: Stromkosten für Verbraucher, Tarife und Gebühren ab 1.Juli 2008 Verbraucher Versorgungsspannung Verbrauch (kWh/Monat) Fixkosten (KES/Monat) 0-50 Haushalte 240 oder 415 51-1.500 Gewerbe und Industrie Anschlusskosten (KES/kVA/ Monat) 2,00 120.00 Mehr als 1.500 Kleingewerbe Energiekosten (KES/kWh) 8,10 - 18,57 240 oder 415 Bis zu 15.000 120.00 8,96 - 415-3 phase Mehr als 15.000 800.00 5,75 600 2.500 4,73 400 2.900 4,49 200 4.200 4,25 170 11.000 4,10 170 11.000 33.000/40.000 66.000 Keine Begrenzung 132.000 Notstrom 240 oder 415 Bis zu 15.000 240 – wenn mit DC oder SC verwendet 4,85 - Straßenbeleuchtung 240 - 120.00 7,50 - Quelle: Kenya Law Reports 2008 Diese Tarife sind aber nur ein Teil des tatsächlichen Preises für den Endkunden, da noch andere Gebühren, Abgaben und Steuern hinzukommen (vgl. Tabelle 14). In Kenia werden sämtliche Treibstoffkosten für thermische Kraftwerke auf die monatlichen Rechnungen der Verbraucher umgelegt. Verzögerungen bei der Realisierung neuer Kraftwerke oder Dürreperioden und Produktionsschwankungen der Wasserkraftwerke haben die Regierung in der Vergangenheit immer wieder gezwungen, auf teure Notstromversorgung auf Dieselbasis zurückzugreifen. Dies hat sich als maßgeblicher Treiber der Verbraucherpreise erwiesen. Insbesondere die Gebührenanpassungen von KPLC angesichts der hohen Ölpreise des Jahres 2008 lösten erhebliche Unruhe und Besorgnis bei den Verbrauchern aus. In Anbetracht der nur geringen Überkapazitäten werden Verzögerungen im Kraftwerksbau, Dürren oder Ölpreisschwankungen weiterhin problematisch sein. Dieser Sachverhalt ist der zentrale Treiber für das steigende Interesse im Lande an alternativen Energiequellen. Business Guide: Kenia 34 Tabelle 14: Auszug aus einem Stromrechnungsbeleg KPLC Posten Betrag in KES Anteil in % Fixed charge: deckt KPLC's Kostenanteil 120 2,8 Consumption: Gebühr für tatsächlichen Verbrauch des Endkunden gem. Tarifstruktur 1.639 38 Fuel cost charge: Umlage für Treibstoffkosten thermischer Kraftwerke, wird von KPLC direkt an Stromerzeuger weitergegeben, hier 7,78 KES / kWh 1.867,20 43,27 Forex adjustment: Umlage für Wechselkursanpassung, hier 0,07 KES / kWh 16,80 0,38 ERC levy: Umlage für Energy Regulatory Commission, 0,03 KES / kWh 7,20 0,16 REP levy: Umlage für Rural Electrification Authority, 5% 81,95 1,89 VAT (Mehrwertsteuer, an KRA): 16% 582,88 13,50 Summe 4315,03 100 Quelle: Kenya Power and Lighting Company 2007 (Beispielsrechnung für 240kWh Verbrauch) Die folgende Abbildung 8 zeigt die Entwicklung der Fuel cost charge in den vergangenen zwei Jahren. Mit der Abhängigkeit des Strompreises von den z.T. stark variierenden Treibstoffkosten der fossilen Kraftwerke am Netz, verdeutlicht sie die Auswirkungen auf die Verbraucherpreise und somit auch die Verwundbarkeit bzw. fehlende Planungssicherheit für Stromkunden. Abbildung 8: Entwicklung der Fuel Cost Charge in Kenia zwischen April 2007 und März 2009 9 8 Fuel Cost Charge (KSh/kWh) 7 6 5 4 3 2 1 0 Apr- May- Jun- Jul- Aug- Sep- Oct- Nov- Dec- Jan- Feb- Mar- Apr- May- Jun- Jul- Aug- Sep- Oct- Nov- Dec- Jan- Feb- Mar07 07 07 07 07 07 07 07 07 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 09 09 09 Business Guide: Kenia 35 3.4 Stromnetz 3.4.1 Beschreibung und Eigenschaften des Stromnetzes Der Ausbau des Stromnetzes gehört zur Strategie der Regierung, den Zugang zu elektrischer Energie zu verbessern, und wird in Zusammenhang mit Projekten zur ländlichen Elektrifizierung durchgeführt. Im Jahr 2007 führte die Ausweitung des Verteilungssystems zu einer Erweiterung des Netzes um 22 %. 500 km Verteilungsleitungen sollten 2008 gebaut werden. Die gesamten Transmissions- und Verteilungsleitungen hatte 2008 eine Gesamtlänge von 40.274 km.70 Abbildung 9 illustriert die existierenden und geplanten Versorgungsleitungen, Abbildung 10 die Anlagen dazu (Stand 2005). Abbildung 10: Vorhandene und vorgeschlagene Stromerzeugungsanlagen Abbildung 9: Existierende und geplante Netzverteilung Quelle: Depha 2008 Quelle: Depha 2008 Das gesamte System zur Stromumwandlung und -verteilung ist im Besitz und wird betrieben von KPLC. Die Länge bzw. Art der einzelnen Leitungssysteme kann Tabelle 15 entnommen werden. 70 Weitere Informationen im Daily Nation vom Montag 10.November 2008 Business Guide: Kenia 36 Tabelle 15: Transmissions- und Verteilungsleitungen und ihre Länge in km Quelle: Kenya Power and Lighting Company 2008, S.112 3.4.2 Ländliche Elektrizifierung Wie bereits in Kapitel 3.3.1. erwähnt, beträgt die ländliche Elektrifizierungsrate 2007 ca. 7-8 %. Ländliche Seit Mitte 2008 verwaltet KPLC außerdem 12 Diesel - Kleinnetze und verlangt dafür den gleichen Elektrifizierungs Tarif wie für das öffentliche Netz. Es existieren außerdem noch einige selbstverwaltete örtliche rate Kleinnetze. Business Guide: Kenia 37 Die durchschnittlichen Kosten für die Verbindung pro Anschluss stiegen in den letzten Jahren von KES 60.000 auf KES 225.000 (2007). Dieser Anstieg resultiert aus der Verlagerung von Netzverdichtung bzw. -erweiterung zu nicht netzgebundenen Maßnahmen und Ausweitung der 71 Netzinfrastruktur, um ländliche Verbraucher zu erreichen. Durchschnittliche Kosten für die Vebindung pro Anschluss Es konnten landesweit 3,5 Milliarden KES für ländliche Elektrifizierungsprojekte bereitgestellt Elektrifizierungswerden. Diese Summe wurde nach Kriterien des Constituency Development Funds verteilt. projekte Wahlbezirke im Rift Valley werden mit mehr als 858 Mio. KES den Löwenanteil bekommen, gefolgt von den Ostprovinzen mit 656 Mio. KES. Des Weiteren erhalten Nyanza 604 Mio. KES, Central Province 461 Mio. KES, Western Province 457 Mio KES, Coast Province 331 Mio. KES sowie die North Eastern Province 181 Mio. KES. Nach Angaben des Geschäftsführers der REA sollen alle öffentlichen Einrichtungen wie etwa Schulen oder Krankenhäuser bis 2012 mit Strom versorgt werden, was Kosten von 50 Mrd. KES verursacht. Der Langzeitplan des Landes ist es außerdem, jedem Kenianer bis 2030 Zugang zu 72 elektrischer Energie zu ermöglichen (Vision 2030). 3.5 Status der Marktentwicklung für erneuerbare Energien Der Markt für erneuerbare Energien in Kenia ist in einem rapiden Umbruch begriffen. Zwar haben die erneuerbaren Energien traditionell – abgesehen von den etablierten Anwendungen Großwasserkraft und Geothermie – bisher kaum eine Rolle gespielt, aber ein schnell wachsender Energiebedarf, häufige Versorgungsengpässe, die Ausfälle in vergangenen Dürreperioden und zuletzt der Schock des hohen Ölpreises in 2008 schlagen sich allmählich in einem Bewusstseinsund einem korrespondierenden Wandel des politischen und wirtschaftlichen Umfeldes nieder. Solarenergie Die Möglichkeiten zur Solarenergieversorgung sind mit einer täglichen Sonneneinstrahlung von 2 durchschnittlich 5 kWh/m sehr groß. Es gibt etwa 15-20 große Lieferanten von Solartechnologie sowie drei große Hersteller von SLI-Batterien. Im Hinblick auf PV liegt die jährliche Nachfrage bei 1-1,3 MWp (ohne staatliche Ausgaben). Die PV jährliche Wachstumsrate des Marktes liegt seit Mitte der 1990er bei ca. 15 % pro Jahr. Der wesentliche Absatzmarkt sind hierbei private Haushalte und kleinere Unternehmen. 2 Im Bereich Solarthermie waren 2008 etwa 8.000 bis 10.000 m installiert. Aufgrund steigender Energiepreise ist mit einem starken Marktwachstum in den nächsten fünf Jahren zu rechnen. Nähere Informationen zur Entwicklung der Solarenergie können in der Zielmarktanalyse zum keniansischen Solarmarkt nachlesen. Solarthermie Biogas Das Potential in Kenia wird auf bis zu 130 MW el installierte Kapazität geschätzt. Die geschätzte Biogas Stromerzeugung liegt bei bis zu 1.045 GWhel pro Jahr. Dies entspräche 16,4 % der gesamten Stromerzeugung des Landes (= 6.360 GWhel in 2008/2009). Im Hinblick auf Eigenbedarfsdeckung zeigt sich, dass sich der Eigenverbrauch von Biogasstrom gegenüber dem Einkauf von Strom deutlich kostengünstiger verhält. Das Marktsegment der Netzeinspeisung ist für Unternehmen interessant deren Biogaspotential den Eigenverbrauch wesentlich übersteigt. Direktlieferung an Einzelkunden ist vor allem in räumlicher Nähe zu Großkunden attraktiv. Ländliche Elektrifizierung ist in Gebieten mit geringer Elektrifizierungsrate 71 72 Rural Electrification Authority 2009, Überarbeitung des Rural Electrification Master Plan (REM), S. 25 Nähere Informationen im Daily Nation vom Montag 10.November 2008 Business Guide: Kenia 38 ein attraktives Marktsegment. Einen genaueren Überblick über Biogasmarkt in Kenia gibt die gleichnamige Zielmarktanalyse. Windenergie Die Möglichkeit Windenergie zu gewinnen hat ähnlich wie in der Solarenergieversorgung mit ca. Windenergie 2 350 W/m ein großes Potenzial. Der derzeitig jährliche Durchschnitt der Windenergiekapazität liegt bei 1,6 GWh. Obwohl Dieselmotoren gerade in netzunabhängigen Gebieten als starke Konkurrenten gelten, sind Windenergieanlagen seit dem steigenden Ölpreis in den letzten Jahren auf dem Vormarsch, was an der kontinuierlich steigenden Zahl kleinerer Windprojektplanungen zu beweisen ist. Außerdem werden Investitionen in die Windenergiebranche durch die eingeführten Einspeisetarife der kenianischen Regierung begünstigt. Weitere Informationen zum Windenergiesektor sind in der gleichnamigen Zielmarktanalysen zu finden. Kleinwasserkraft Kenia verfügt im Bereich der Kleinwasserkraft über eine installierte Gesamtkapazität von insgesamt 600 MW. Von den ca. 260 Projekten liegen fast die Hälfte der Anlagen im Einzugsgebiet des Viktoriasees, ein weiterer großer Teil im Einzugsgebiets des Tana River. Kleinwasserkraft Netzungebundene Kleinwasserkraftanlagen wurden in den letzten dreißig bis vierzig Jahren vernachlässigt, da sie nicht wirtschaftlich waren. Im Zuge der kenianischen Politik zur ländlichen Elektrifizierung zeigte sich allerdings wieder Interesse an solchen isolierten Anlagen. Um private Investoren von Kleinwasserkraftsystemen zu überzeugen, hat das kenianische Energieministerium auch für diese Branche der erneuerbaren Energien Einspeisevergütungstarife festgelegt. Einen genaueren Überblick über den Markt der Kleinwasserkraft in Kenia gibt die gleichnamige Zielmarktanalyse. Förderung von erneuerbaren Energien Im Laufe der letzten Jahre hat die Regierung in diversen Gesetzen und sonstigen Veröffentlichungen die Absicht bekundet, Investitionen in zusätzliche Energieversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien aktiv zu fördern. Zentraler Meilenstein und Zeuge dieser Absicht ist die Einspeisevergütungsregelung für Strom aus bestimmten erneuerbaren Energiequellen. Gesetze und staatliche Veröffentlichungen Die drei wichtigsten und am weitesten vorangeschrittenen Großprojekte sind: Lake Turkana Wind Power: 300 MW Windenergie im Norden Kenias aus 353 WKA mit Wichtige je 850 kW Leistung (Vestas V52); Projektentwickler und -betreiber ist ein kenianisch- Projekte niederländisches Konsortium. Das Vorhaben hat ein erhebliches Volumen und ist nach Aussagen von Beobachtern gut aufgestellt. Damit hat es gute Aussichten auf erfolgreiche Realisierung. Status: fortgeschrittene Planung und Verhandlungen mit Netzbetreiber und Regierung, Übertragungsleitung und Anschluss an das nationale Netz sind bereits ausgeschrieben. Mumias Sugar Bagasse Cogeneration: Biomasseverstromung auf der Basis von festen Abfällen aus der Zuckerproduktion; 35 MW installierte Leistung zur Deckung des Eigenbedarfs und zum Absatz von bis zu 24 MW an das nationale Netz. Das Vorhaben wird durch eines der größten Unternehmen Kenias (Mumias Sugar) umgesetzt. Status: Verhandlungen sind abgeschlossen, Anlage ist im Bau. Olkaira III Geothermal Power Plant: netzgebundene Stromerzeugung aus Geothermie (48 MW); Ormat Technolgies Inc. (USA); das Projekt wurde durch ein starkes Konsortium aus amerikanischen Unternehmen und israelischem Technologieträger umgesetzt und stellt einen wichtigen Schritt in der Regierungspolitik zur weiteren Erschließung der Geothermiepotentiale dar. Status: Inbetriebnahme im März 2009. Business Guide: Kenia 39 Als zentraler Aspekt muss hervorgehoben werden, dass alle drei beispielhaft skizzierten Projekte Privatwirtschaft Vorhaben zur netzgebundenen Stromerzeugung sind und damit auf staatliche Rahmenbedingungen und ein positives regulatives Umfeld angewiesen sind. Daneben existiert allerdings der freie Markt für rein privatwirtschaftliche Investitionen, etwa in solchen Fällen, in denen Investoren ihren Eigenbedarf ganz oder teilweise aus erneuerbaren Energien decken wollen, um so ihre hohen Energiekosten zu reduzieren. Insbesondere in der Telekommunikation, in der Tourismusbranche, sowie in der Lebensmittelindustrie und Agrarwirtschaft bestehen hier erhebliche Potentiale. In den letzten Jahren ist das Interesse an Investitionen und Projekten im Bereich erneuerbare Anstieg des Energien spürbar gestiegen, was sich an entsprechenden Medienberichten, Äußerungen von Interesses für Projektbeteiligten auf Sektorveranstaltungen sowie Bekundungen durch die Politik ablesen lässt. EE erneuerbare Energien werden als Alternativen zu den konventionellen Energiequellen eine zunehmend wichtige Rolle zugesprochen. Es gibt durchaus auch weiterhin signifikante Barrieren für die Erschließung der erneuerbaren Energien und entsprechende Investitionen. Dennoch bleibt festzuhalten, dass vor dem Hintergrund des wachsenden Energiebedarfs, den mit Preisrisiken behafteten Alternativen, den erheblichen natürlichen Potentialen und der Kostendegression bei den Erneuerbaren Kenia einen Zukunftsmarkt darstellt. Auf den spezifischen Entwicklungsstatus und die konkreten Potentiale in den einzelnen Teilmärkten – Solar, Kleinwasserkraft, Biomasse, Biogas und Wind - wird in gesonderten Zielmarktanalysen eingegangen. Diese wurden ebenfalls im Rahmen des Projektwicklungsprogramms erstellt und stehen unter www.gtz.de/projektentwicklungsprogramm frei zum Download zur Verfügung. Business Guide: Kenia 40 Anhang Wichtige Kontakte Electricity Regulatory Commission: www.erc.go.ke German Business Association: www.gbakenya.com Germany Trade and Invest: www.gtai.de Global Inspections South Africa Pty: http://www.global-inspections.com KEBS PVoC: www.kenyapvoc.com Kenya Bureau of Standards (KEBS): www.kebs.org Kenya Electricity Generating Company: www.kengen.co.ke Kenya Investment Authority: www.investmentkenya.com Kenya Power and Lighting Co. Ltd.: www.kplc.co.ke Kenya Revenue Authority (KRA): www.kra.go.ke Ministry of Energy www.energy.go.ke National Social Security Fund: www.nssfkenya.com Intertek International Ltd.: www.intertek-gs.com/programmes/kenya/?lang=en&id=KENYA Rural Electrification Authority: www.rea.co.ke Société Générale De Surveillance: www.ke.sgs.com Kontakte wichtiger Solarunternehmen in Kenia Name Adresse Tel./Fax./Internet P.O. Box 14242, Industrial Area, Nairobi Tel: (+254) (0)20 532211/48/49 Chloride Exide Tel: (+254) (0) (41) 5486250/1/2/3 Sollatek P.O. Box 34246 Sollatek Building Mombasa/Malindi Rd. Email: guy@chlorideexide.com Internet: www.cekl.com Email: chris.soper@sollatek.co.ke Internet: www.sollatek.co.ke Tel: (+254) (0) 20 2715960 Kenital Ngong Rd, Nairobi Telesales P.O. Box 45525, Nairobi Email: solar@kenital.com Internet: www.kenital.com Tel: (+254) (0) 20 213143 Email: telesales@wananchi.com Tel: (+254) (0) 20 558335 Mobile: +(254) (0) 722 781081 Davis & Industrial Area, Nairobi Email: solar@dayliff.com, norman@dayliff.com Internet: www.dayliff.com - Tel.:(+254) (0) 720 650065 Shirtliff Asachi Business Guide: Kenia 41 Quellen Andalón, M. / Pagés, C. (2007): Minimum Wages in Kenya, http://ftp.iza.org/dp3390.pdf (Zugriff: 21.3.2009). Auswärtiges Amt (2009): Kenia - Beziehungen zu Deutschland. http://www.auswaertigesamt.de/diplo/de/La-enderinformationen/Kenia/Bilateral.html (Zugriff: 29.2.2009). Barclays Bank Business Club (2009): Provisions of Employment Law that Employers Should Know, http://www.eacol.com/barclays/ (Zugriff: 12.4.2009). 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