Wirtschaftsinformationsbrief 2016 / 01
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Wirtschaftsinformationsbrief 2016 / 01
Wirtschaftsinformationsbrief für Unternehmen im Landkreis Cloppenburg Herausgeber: Landkreis Cloppenburg Stabsstelle Wirtschaftsförderung Nr. 1 Januar 2016 – 28. Jahrgang Inhalt: 1. Außenwirtschaftspreis 2016 2. NordWest Award sucht die Besten im Nordwesten bis zum 31. Jan. 2016 3. Nachtrag zur Veranstaltung „Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt im Oldenburger Münsterland“ vom 09.12.2015 4. Ausbilden in Teilzeit im Landkreis Cloppenburg 5. Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Optimierung des betrieblichen Ressourcen- und Energiemanagements 6. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ausbildungsverbünden 7. Präventionsmaßnahme CEO-Fraud 8. Delegationsreise von Staatssekretärin Behrens nach Kolumbien im Feb. 2016 1. Außenwirtschaftspreis 2016 Bereits zum siebten Mal schreibt das Land Niedersachsen den Außenwirtschaftspreis aus. Der Preis zählt zu den wichtigsten und renommiertesten Auszeichnungen für niedersächsische Unternehmen, die für ihre herausragenden Leistungen im Bereich der Außenwirtschaft geehrt und der Öffentlichkeit präsentiert werden. Unternehmen können durch ihre Bewerbung die Chance auf eine offizielle Würdigung Ihrer Erfolge im Exportgeschäft sowie Ihres unternehmerischen Handelns durch das Land Niedersachsen nutzen. Außerdem profitieren sie von dem damit verbundenen Imagegewinn, durch die mediale Begleitung und die große öffentliche Wahrnehmung. Der Preis wird am 27. April 2016 auf der HANNOVER MESSE im Rahmen des 13. Außenwirtschaftstages durch den Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies verliehen. Bewerben können sich alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie alle Großunternehmen aus Niedersachsen. Großunternehmen werden in einer separaten Kategorie ausgezeichnet. Bewerbungsschluss ist am 24. Februar 2016. Das Bewerbungsformular finden Sie als Download unter: www.mw.niedersachsen.de. Das Ausfüllen des Bewerbungsbogens dauert nicht länger als eine Stunde. Kontakt: Ministerium für Wirtschaft Christina Blume 30159 Hannover, Friedrichswall 1 E-Mail:christina.blume@mw.niedersachsen.de Tel: 0511-120-0 2. NordWest Award sucht die Besten im Nordwesten bis zum 31. Jan. 2016 Ab sofort sind wieder alle regionalen Initiativen, Institutionen und Akteure eingeladen, sich bis zum 31. Januar 2016 um den NordWest Award 2016 zu bewerben. Vom 16. November 2015 bis 31. Januar 2016 können sich regionale Akteure um Preisgelder in Höhe von 30.000,- Euro unter www.nordwest-award.de bewerben. Mit dem NordWest Award werden die besten Ideen, Initiativen, Projekte und Produkte ausgezeichnet, die einen Beitrag zu Innovation und Wachstum leisten und damit die Zukunft der Region sichern. Die drei Hauptpreise des Awards sind mit jeweils 10.000,Euro dotiert. Zudem erhält jedes Gewinnerprojekt einen professionellen Imagefilm. Teilnehmen können Privatpersonen sowie alle öffentlichen und privaten Initiativen und Institutionen (auch Städte und Gemeinden), Verbände, Vereine und Unternehmen aus der Metropolregion Nordwest. Formulare zur Teilnahme, die konkreten Teilnahmebedingungen sowie weitere Informationen finden Sie unter www.nordwest-award.de. Die Bremer Landesbank, die den NordWest Award 2005 ins Leben gerufen hatte, um die Stärken der Region sichtbar zu machen und den seinerzeit begonnenen Regionalbildungsprozess zu unterstützen, stiftet auch weiterhin das Preisgeld. Der Preis wird von der Metropolregion Nordwest zweijährlich Herausgegeben vom: Landkreis Cloppenburg Stabsstelle Wirtschaftsförderung Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 04471/15-236 oder –272 Fax: 04471/7903 Email: wirtschaft@lkclp.de Wirtschaftsinformationsbrief Nr. 7, Januar 2016 – 28. Jahrgang ausgelobt. Kooperationspartner für den NordWest Award 2016 ist die Handelskammer Bremen. Den Webbanner dazu finden Sie auf der nachfolgenden Homepage unter: http://www.metropolregionnordwest.de/portal/seiten/bildarchiv-90000007210018.html?titel=Bildarchiv. finanzielle monatliche Belastungen mehr Flexibilität für Unternehmen, da Auszubildende zeitlich passend in Betriebsabläufe integriert werden können. Das Instrument bietet damit auch eine Ausbildungschance für Kleinstbetriebe. Teilzeitausbildung bedeutet nicht unbedingt Arbeitszeiten zwischen 8.00 und 13.00 Uhr. Vielmehr kann eine individuelle Teilzeitvereinbarung schriftlich festgelegt und dem Berufsausbildungsvertrag als Zusatz beigefügt werden. Es ist die Zustimmung der jeweils zuständigen Kammer (IHK, HWK usw.) einzuholen. Auch die Berufsschule wird über die Teilzeitausbildung und das gewählte Modell informiert. Der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt. Auch Teilzeitauszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung von ihrer Ausbildungsstätte. Diese kann anteilig der wöchentlichen Arbeitszeit gekürzt werden. 3. Nachtrag zur Veranstaltung „Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt“ in Stapelfeld vom 09.12.2015 ab 17.00 Uhr Auf Einladung der Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Landkreises Cloppenburg und der Wirtschaftsförderung des Landkreises Vechta fand am 09.12.2015 eine Veranstaltung zum Thema „Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt“ in Stapelfeld statt. Es haben ca. 100 Interessierte aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik teilgenommen. Nach der Begrüßung durch den Ersten Kreisrat Ludger Frische des Landkreises Cloppenburg haben Kurzvorträge nachfolgender Experten stattgefunden: Arbeitgeberverband Oldenburg, Rechtsanwältin Ruth Wreesmann, Zentrale Beratungsstelle Arbeitsmarkt und Flüchtlinge (ZBS AuF) des Nieders. Wirtschaftsministeriums, Norbert GrehlSchmitt, Kreishandwerkerschaft Cloppenburg, Dr. Michael Hoffschroer, IHK Oldenburg, Fachkräfteberater Heiner Paffenholz, Agentur für Arbeit, Vechta-Bereichsleiter Norbert Nüsse. Als Praxisbeispiel wurde ein Erfahrungsbericht mit dem Thema „Vom afghanischen Polizisten zum deutschen Zimmermann“ von Frau Franziska Kathe von der Fa. Fritz Kathe Holzbau aus Vechta vorgestellt. Nach Fragen aus dem Publikum resümierte der Erste Kreisrat Hartmut Heinen des Landkreises Vechta die Veranstaltung und gab einen Ausblick auf das Jahr 2016. Weitere Informationen sind als PDF- Dokumente auf der homepage des Landkreises eingestellt. Kontakt: Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit und Jobcenter Cloppenburg Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) Tel: 04441 / 9462555 E-Mail: vechta.bca@arbeitsagentur.de oder Tel.: 0800-45555-20 Email: vechta.arbeitgeber@arbeitsagentur.de 5. Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Optimierung des betrieblichen Ressourcen- und Energiemanagements Das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) hat die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Optimierung des betrieblichen Ressourcenund Energiemanagements (Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienz) veröffentlicht. Diese ist mit EFRE-Mitteln in Höhe von ca. 12 Mio. Euro und zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von 2,4 Mio. Euro für die EU-Förderperiode 2014-2020 ausgestattet. Wesentliches Ziel ist die Verbesserung der Energie- und Rohstoffproduktivität in der niedersächsischen Wirtschaft, um die CO2Emissionen zu reduzieren. Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen: 4. Ausbilden in Teilzeit im LK Cloppenburg Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und dem damit verbundenen Fach- und Nachwuchskräftemangel sind kreative Lösungen gefragt. Die Ausbildung in Teilzeit kann so eine Lösung sein. Sie ist ein Weg für Ausbildungsbetriebe neue motivierte Auszubildende zu gewinnen. Gleichzeitig bietet sie Berufseinsteiger/innen und Wiedereinsteiger/innen die Möglichkeit, eine qualifizierte Ausbildung und Familie zu vereinbaren. Die Ausbildungszeit wird auf ca. 75 Prozent der Regelzeit reduziert, indem die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit gekürzt wird. Die Vorteile für den Ausbildungsbetrieb liegen in der positiven Außenwirkung familienfreundlicher Politik im Unternehmen. Zudem bringen geringere 1. Energieeffizienzprojekte (EFRE-Budget ca. 3 Mio. Euro). Investitionen in Gebäude und Anlagen zur Verringerung des Energieverbrauchs (Prozesswärmeoptimierung, Abwärmenutzung, den Einsatz energieeffizienter Geräte und Anlagen und erneuerbare Energien), Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativen Energien inkl. der Errichtung von Wärmenetzen -2- Wirtschaftsinformationsbrief Nr. 7, Januar 2016 – 28. Jahrgang sowie die innovative Speicherung erneuerbarer Energien am Ort ihres Entstehens. Zuwendungsfähige Ausgaben sind Bauausgaben, Baunebenkosten, Anschaffungs- und Herstellungsausgaben für technische Ausstattungen sowie Ausgaben für notwendige Gutachten. Einrichtungen, Unternehmen, Verbände, Kammern und Branchenvertreter zuwendungsberechtigt, die KMU in Niedersachsen in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz unterstützen. Kontakt: NBank / Hannover Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen Günther- Allee 12-16 30177 Hannover 2. Ressourceneffizienzprojekte (EFRE-Budget ca. 6 Mio. Euro). Wissenschaftliche Untersuchungen und Durchführbarkeitsstudien zur Erarbeitung praxisbezogener Konzepte zum Recycling und zur Ressourceneffizienzberatung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz und im Hinblick auf Ressourceneffizienz (innovative Betriebsabläufe und Organisationsformen), Betriebliche Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten sowie Investitionen in Maschinen und Anlagen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz (z. B. Wiederaufbereitung und Recycling) 6. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ausbildungsverbünden Die Richtlinie zur Förderung von Ausbildungsverbünden vom Niedersächsischen Kultusministerium (MK) wurde ebenfalls neu aufgestellt. Zur Umsetzung des Programms stehen ca. 5,9 Mio. Euro ESF-Mittel in der EU-Förderperiode 2014-2020 zur Verfügung. Ziel ist die bessere Versorgung mit betrieblichen Ausbildungsplätzen und ein effektives Matching zwischen Angebot und Nachfrage in den regionalen Ausbildungsmärkten. Gleichzeitig soll Auszubildenden mit besonderem Förderbedarf bzw. Zuwanderungsgeschichte (insb. auch Flüchtlingen) der Weg in die duale Berufsausbildung ermöglicht werden. Gefördert wird die Durchführung von Verbundausbildung in Partnerschaft mit Betrieben in anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung oder Altenpflegegesetz. Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf max. 42 Monate beschränkt. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts. Die Förderung aus ESF-Mitteln beträgt i. d. R. max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Darunter fallen Kosten für Bildungs- und Beratungspersonal, Vergütung der Auszubildenden (monatlich 600 Euro), Aufenthalts- und Fahrtkosten der Auszubildenden, Verbrauchsgüter und Ausstattungsgegenstände sowie indirekte Ausgaben (z. B. Werbung, Büromaterial, Versicherung etc.). Der Richtlinie kann neben weiteren Förderbedingungen auch das Scoring-Modell zur Bewertung von Anträgen und ein Musterfinanzierungsplan entnommen werden, der für die Projektplanung zu verwenden ist. Antragsstichtag ist voraussichtlich der 30. April 2016. Eine definitive Entscheidung fällt Anfang kommenden Jahres und wird dann auf der Website der NBank (www.nbank.de) bekanntgegeben. Ferner wird der Aufbau einer Lernfabrik/ Kompetenzzentrum zur Darstellung von aktuellen Projekten und zur Schulung von Mitarbeitern aus Unternehmen gefördert sowie Studien/ Ideenwettbewerbe zum Ausbau einer Sekundärrohstoffbörse für KMU und Handwerksbetriebe (inkl. konzeptionelle Umsetzung). Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen Personalkosten für wissenschaftliche Untersuchungen, zertifizierte Berater, Anschaffungs- und Herstellungsausgaben für technische Ausstattungen und zur Einrichtung von Lernfabriken sowie Sach- und Personalkosten zur Ausrichtung eines Ideenwettbewerbs und zur Erstellung von Konzepten. 3. Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke in Niedersachsen (EFREBudget ca. 3 Mio. Euro). Hier werden betriebliche Netzwerk-Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz in den beteiligten Betrieben und die Reduzierung von CO2-Emissionen gefördert. Teilnehmer an einem Netzwerk sind 7 bis 15 Betriebe (mehrheitlich KMU). Zuwendungsfähige Ausgaben sind Sach- und Personalkosten des NetzwerkProjektmanagements, Reisekosten, Honorare und Kosten für Auftakt- und Abschlussveranstaltungen. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden zu maximal 50 % aus EFRE- Mitteln und zu maximal 20 % aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Antragsberechtigt sind für „Energie- und Ressourceneffizienzprojekte“ KMU der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Handwerksbetriebe). Weiterhin sind für die Bereiche „Ressourceneffizienzprojekte“ und „Betriebliche Netzwerke-Projekte“ auch Kontakt: Ansprechpartnerin: NBank in 3017 Hannover, Günther- Wagner- Allee 12 -16 Frau Falk (Tel.: 0511 / 30031-817). -3- Wirtschaftsinformationsbrief Nr. 7, Januar 2016 – 28. Jahrgang 7. Präventionsmaßnahme CEO-Fraud tionen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren! Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein! Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens. Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden: Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise, Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten. Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle Die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt warnen vor einer neuen Betrugsmasche zum Nachteil von Unternehmen. Beim CEO-Fraud geben sich Täter - nach Sammlung jeglicher Art von Information über das anzugreifende Unternehmen – beispielsweise als Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens aus und veranlassen einen Unternehmensmitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages ins Ausland. Die Täter nutzen hierfür Informationen, die Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlichen. Die Täter legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments. Für die Täter sind beispielsweise E-Mail-Erreichbarkeiten von Interesse, da sie daraus die Systematik von Erreichbarkeiten herleiten. Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details preisgeben, stellen ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar. Auf diese Weise verschaffen sich die Täter das für den Betrug notwendige Insiderwissen über das betreffende Unternehmen. Die Täter nehmen mit dem “ausgeforschten“ Mitarbeiter Kontakt auf und geben sich als Leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. Dabei fordern sie z. B. unter Hinweis auf eine angebliche Unternehmensübernahme oder angeblich geänderter Kontoverbindungen den Transfer eines größeren Geldbetrages auf Konten in China und Hong Kong, aber auch in osteuropäischen Staaten. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über E-Mail oder Telefon, wobei E-Mail-Adressen verfälscht und Telefonnummern verschleiert werden. Durch CEO-Fraud konnten Kriminelle in den letzten Monaten bereits mehrere Millionen Euro mit zum Teil gravierenden Folgen für das betroffene Unternehmen bzw. die getäuschten Mitarbeiter erbeuten. In einer Vielzahl von Fällen waren die Täter jedoch nicht erfolgreich, weil die kontaktierten Mitarbeiter aufmerksam waren und sich von den professionell vorgehenden Tätern nicht täuschen ließen. Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Polizei: Achten Sie darauf, welche Informa- Kontakt: Landeskriminalamt Niedersachsen Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für die niedersächsische Wirtschaft Telefon: 0511 26262-3804 Fax: 0511 26262-3850 Email: zac@lka.polizei.niedersachsen.de 8. Delegationsreise von Staatssekretärin Behrens nach Kolumbien im Feb. 2016 In der Zeit vom 21. bis 28. Februar 2016 wird Frau Staatssekretärin Behrens mit einer Wirtschaftsdelegation Kolumbien besuchen. Stationen der Reise werden Bogotá, Medellín und Cartagena sein. Im Mittelpunkt der Reise sollen wirtschaftliche und politische Gespräche, Veranstaltungen mit Unternehmenspräsentationen, Kooperationsbörsen sowie Unternehmensbesichtigungen stehen. Wenn Interesse an einer Teilnahme besteht, senden Sie einen Anmeldebogen an die IHK Hannover. Kontakt: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Friedrichswall 1 30159 Hannover, Tel.: 0511-120-0 Das Team der Stabsstelle Wirtschaftsförderung wünscht Ihnen und Ihrer Familie einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2016! Katharina Deeben Ludger Groteschulte Andreas Thielscher Ihre Ansprechpartner in der Wirtschaftsförderung: 04471/15-236 Andrea Bornhorst 04471/15-261 Petra Hinrichs 04471/15-440 Christine Brinkmeier -4- 04471/15-365 04471/15-272 04471/15-139