Briefkopf Botschaft - Ministerio de Educación, Cultura y Deporte

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Briefkopf Botschaft - Ministerio de Educación, Cultura y Deporte
Stand: April 2009
Sozialabteilung
Merkblatt für Ärzte, die sich in Spanien niederlassen möchten
Wenn Sie sich als Arzt in Spanien niederlassen wollen, sind folgende Schritte erforderlich:
1. Anerkennung des ärztlichen Titels
Sie müssen Ihren ärztlichen Titel durch das zuständige spanische ErziehungsWissenschafstministerium (nicht Gesundheitsministerium) anerkennen lassen, s. Adresse anbei:
und
Ministerio de Educación
Subdirección General de Títulos, Convalidaciones y Homologaciones
Paseo del Prado, 28
28071 Madrid
Telf.: 902 21 85 00
Internet: www.mec.es
Die öffentlichen Verwaltungen sind verpflichtet, innerhalb von vier Monaten Bescheid zu erteilen.
Allerdings kommt es vor, dass Anerkennungsverfahren im Einzelnen, insbesondere bei der
Anerkennung von Facharzttiteln, erheblich länger dauern.
2. Anmeldung zur Ärztekammer
Nach Erhalt der Anerkennung müssen Sie sich in der spanischen Ärztekammer der Region, in der
Sie sich niederlassen wollen, anmelden. Für Madrid ist dies:
Ilustre Colegio Oficial de Médicos de Madrid
C/Santa Isabel, 51
28012 Madrid
Tel.: 00 34 91-5385100
www.icomem.org
Folgende Dokumente müssen Sie vorlegen: Ihren deutschen Reisepass, Ihre Zulassung als Arzt im
Original, die Anerkennung Ihrer Zulassung vom spanischen Kultusministerium, die spanische
Übersetzung Ihrer deutschen Zulassung durch einen vereidigten Übersetzer.
3. Praxisräume
Zwischenzeitlich sollten Sie sich um geeignete Praxisräume kümmern. Sie benötigen eine behördliche
Genehmigung zur Nutzung der Räume für die Zwecke einer Praxis. Diese Genehmigung müssen Sie
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,
insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Adresse:
Calle Fortuny, 8
28010 Madrid
E-mail: zreg@madri.diplo.de
Telefon:
00 34 - 91 - 557 90 00
Telefax:
00 34 - 91 - 310 21 04
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bei der zuständigen Stadtverwaltung beantragen. Hier unterliegen Sie denselben Auflagen wie jede
andere spanische Person, die eine Arztpraxis eröffnen will.
4. Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung
Jeder Staatsangehörige eines EU-Staates kann eine berufliche Tätigkeit in Spanien nach den hier
geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausüben. Die vorherige Einholung eines Visums bei
den spanischen Auslandsvertretungen in Deutschland entfällt. Ebenso bedarf es keiner
Arbeitserlaubnis.
Bei einem Aufenthalt von unter drei Monaten reicht für den bloßen Aufenthalt bzw. die Aufnahme
einer selbständigen oder unselbständigen Arbeit ein gültiger Pass bzw. Personalausweis. Es gibt
weder eine Meldepflicht, noch bedarf es einer Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung.
Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten, sind Sie verpflichtet, sich bei dem
spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) Ihres Wohnsitzes anzumelden (empadronamiento).
Dazu ist in der Regel die Vorlage Ihres deutschen Reisepasses und der Nachweis eines Wohnsitzes in
der Gemeinde erforderlich (z.B. Mietvertrag, Vertrag über Untermiete, Nachweis von
Grundeigentum etc.).
Zudem müssen sich deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien bei der für den Wohnort
zuständigen Oficina de Extranjeros bzw. Policía de Extranjeros in das zentrale Register für EUAusländer eintragen. Dort erhalten sie die gebührenpflichtige Bescheinigung über die Eintragung in
das zentrale Register für EU-Ausländer (DIN A4-Format). Diese enthält die N.I.E. (Número de
Identidad de Extranjero), die für das Alltagsleben in Spanien und auch für die Anmeldung bei
spanischen Behörden (Seguridad Social, Hacienda) unerlässlich ist.
In Madrid wohnhafte Deutsche und deren Familienangehörige wenden sich für die Vergabe eines
Termins (zwingend erforderlich) zur Registeranmeldung bitte an die
Oficina Comisaría de Extranjería y Documentación
Plaza Campillo del Mundo Nuevo n° 3
28005 Madrid
Tel.: 902 565 701
Für die Eintragung sind erfahrungsgemäß folgende Unterlagen erforderlich:
1. Antragsformular
2. gültiger deutscher Reisepass
3. Nachweis der Zahlung der Einschreibegebühr
Für EU-Ausländer wird seit dem 01.04.2007 keine „tarjeta de residencia“ mehr ausgestellt. Inhaber
der „tarjeta de residencia“ müssen diese Bescheinigung erst beantragen, wenn ihre „tarjeta de
residencia“ ihre Gültigkeit verliert.
Genauere Informationen zum Verfahren erhalten Sie bei der Dirección General de Inmigración del
Ministerio de Trabajo y Asuntos Sociales (Tel.: 91 363 90 71, 91 363 90 69, 91 363 71 08
http://extranjeros.mtas.es) oder bei der Comisaría General de Extranjería y Documentación, C/
General Pardiñas, 90, 28006 Madrid, Tel.: 91 322 6814, Infos unter: 900 610 620, 900 150 000,
www.mir.es).
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,
insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Adresse:
Calle Fortuny, 8
28010 Madrid
E-mail: zreg@madri.diplo.de
Telefon:
00 34 - 91 - 557 90 00
Telefax:
00 34 - 91 - 310 21 04
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Familienangehörige, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates bzw. der Schweiz sind,
benötigen grundsätzlich noch ein Visum im Reisepass, welches vor der Einreise bei der zuständigen
spanischen Auslandsvertretung einzuholen ist.
Deutsche Staatsangehörige, die in einer spanischen Stadt einwohnermelderechtlich erfasst sind und
sich in das Wählerregister eingetragen haben, genießen zudem kommunales Wahlrecht.
Weitere Auskünfte erteilt die für Ihren deutschen Wohnort zuständige spanische Auslandsvertretung.
Weitere Auskünfte kann Ihnen auch die für Ihren Wohnsitz zuständige spanische Auslandsvertretung
erteilen. Eine Liste dieser Vertretungen ist diesem Info-Blatt beigefügt 2).
Als Erwerbstätiger unterliegen Sie in Spanien der Sozialversicherungspflicht. Einzelheiten erfahren
Sie bei der Ärztekammer oder der spanischen Sozialversicherung INSS.
In Madrid ist dies:
Instituto Nacional de la Seguridad Social
Dirección Provincial
C/Serrano, 102
28006 Madrid
Telf.: 91 590 71 11
www.sg-social.es
5. Auskünfte über Lebens- und Arbeitsbedingungen
Allgemeine Auskünfte über die Arbeits- und Lebensbedingungen in Spanien erteilt das
Bundesverwaltungsamt
- Informationsstelle für Auslandstätige und AuswandererPostfach 68 01 69
50728 Köln
Tel: 0221 - 758-0
Fax: 0221 - 758 27 68
Länderspezifische Auskünfte über die Arbeits- und Lebensbedingungen in Spanien finden Sie auch in
den blauen Europamappen im Berufsinformationszentrum BIZ Ihres Arbeitsamtes.
Das für den Bereich der Berufsberatung als Koordinierungsstelle für Spanien bestimmte Arbeitsamt
Frankfurt kann berufskundliche und auf Spanien bezogene Informationen geben:
Europaservice Frankfurt
Emil-v. Behring-Str. 10
60439 Frankfurt am Main
Tel.: 069 – 597 68 327 / 328 / 329 / 330
Fax: 069 – 597 68 415
E-Mail: frankfurt-main-zav.europaservice@arbeitsagentur.de.
Außerdem finden Sie Informationen auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Madrid
(www.madrid.diplo.de).
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,
insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Adresse:
Calle Fortuny, 8
28010 Madrid
E-mail: zreg@madri.diplo.de
Telefon:
00 34 - 91 - 557 90 00
Telefax:
00 34 - 91 - 310 21 04
-4Stand: 2009
Botschaft des Königsreichs Spanien
Lichtensteinallee, 1
10787 Berlin
Tel.: (0 30)/254 00 70
Fax: (0 30)/257 99 557
E-mail: embespde@correo.mae.es
Spanisches Generalkonsulat
Homberger Str. 16
40474 Düsseldorf
Tel. (02 11 )/43 90 80
Fax: (02 11)/45 37 68
E-mail: conspdusseldorf@mae.es
Spanisches Generalkonsulat
Nibelungenplatz 3
60318 Frankfurt a.M.
Tel. (0 69)/9 59 16 60
Fax:(0 69)/5 96 47 42
E-mail: cgspfkfurt@mail.mae.es
Spanisches Generalkonsulat
Mittelweg 37
20148 Hamburg
Tel. (0 40)/41 46 46-0
Fax: (0 40)/41 74 49
E-mail: cgshamburgo@mail.mae.es
Spanisches Generalkonsulat
Bödekerstr.22
30161 Hannover
Tel. (05 11)/31 10 85-86
Fax:(05 11)/31 62 30
E-mail: consphannover@mail.mae.es
Spanisches Generalkonsulat
Oberföhringerstr. 45
81925 München
Tel. (0 89)/99 84 79-0
Fax: (0 89)/98 10 206
E-mail: cgspanienmunich@mail.mae.es
Spanisches Generalkonsulat
Lenzhalde 61
70192 Stuttgart
Tel. (07 11) 99 79 80-0
Fax: (07 11)226 59 27
E-mail: cg.stuttgart@mae.es
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Adresse:
Calle Fortuny, 8
28010 Madrid
E-mail: zreg@madri.diplo.de
Telefon:
00 34 - 91 - 557 90 00
Telefax:
00 34 - 91 - 310 21 04