Newsign Grafik GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Newsign Grafik GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 1.1.2012 Newsign Grafik GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. VERTRAGSBEDINGUNGEN 6. GEWÄHRLEISTUNG Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken zwischen Auftraggeber und der Agentur «Newsign Grafik GmbH», (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten, usw.), nachfolgend in Kurzform «Newsign» genannt. Sie sind integrierter die durch den Kunden angeliefert werden, geht Newsign davon Bestandteil jedes Auftrages. Abweichungen dieser Bedingungen aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und bedürfen der Schriftform. dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. 2. LEISTUNGEN 7. AUFBEWAHRUNGSPFLICHT Die Grafikagentur Newsign erbringt folgende Leistungen im Bereich Die Grafikagentur Newsign bewahrt die Auftragsunterlagen der Visuellen Kommunikation (Corporate-, Print- und Web-Design): und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Auftragsvorbereitung und -planung, Beratung, Konzeption Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist es ohne anders- und Entwürfe, Detailgestaltung und Ausführung, Realisation und lautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung Produktionsüberwachung. Für weitere Leistungen im Bereich befreit. Bei umfangreichen Arbeiten können die Speichermedien Druck, Web-Programmierung, Fotografie, Text und Lektorat, arbeitet von Newsign anteilmässig verrechnet werden. Newsign mit ausgewählten Spezialisten zusammen. 8. HERAUSGABE VON DATEN UND ORIGINALEN 3. TREUEPFLICHT UND GESCHÄFTSGEHEIMNIS Die elektronischen Daten und Originale, gehören grundsätzlich Die Grafikagentur Newsign verpflichtet sich, die ihr übertragenen der Grafikagentur Newsign und werden dem Kunden nur für die Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen 9. BELEGEXEMPLARE werden vertraulich behandelt. Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) ist der Grafikagentur 4. URHEBERRECHT Newsign unaufgefordert 10 einwandfreie Belege, bei Büchern oder Die Urheberrechte an allen von der Grafikagentur Newsign anderen wertvollen Stücken 5 Exemplare, zu überlassen. Newsign geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe, usw.) gehören grund- steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit sätzlich Newsign. Sie kann über diese Rechte (Urheberrecht und zu verwenden und zu veröffentlichen. verwandte Schutzrechte) gemäss Bundesgesetz-Bestimmungen verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der 10. AUFTRAGSVORBESPRECHUNG Auftraggeber ohne Einverständnis von Newsign nicht berechtigt ist, Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offert-Gespräch) für einen Änderungen an den betreffenden Arbeiten – insbesondere an der Gestaltungsauftrag ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Gestaltung – vorzunehmen. Idee und Gestaltung bleiben geistiges 11. OFFERTEN Eigentum von Newsign. Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschätzung gilt 5. NUTZUNGSUMFANG als unverbindliche Richtofferte. In der Offerte nicht erwähnte Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch die Grafikagentur Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge Newsign geschaffenene Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb, qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen beziehungsweise der Offertstellung. Die von Newsign geschaffenen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftrag- Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und geber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Offerten von vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes Newsign erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen. Preisangaben von vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Newsign beziehen sich ausschliesslich auf die Gestaltung, nicht aber Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung auf die Kosten der Drucklegung. Diese werden separat ausgewiesen. des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Newsign 12. KOMMISSIONEN einzuholen und entsprechend zu entschädigen. Von sämtlichen nicht Newsign ist berechtigt eventuelle Vermittlungskommissionen, ausgewählten Vorschlägen liegt das Recht bei Newsign. je nach Auftragsgrösse, in Anspruch zu nehmen. Newsign Grafik GmbH Christoph Merian-Ring 11 4153 Reinach BL Fon +41 61 717 82 60 dario.orlando@newsign.ch www.newsign.ch 2 1.1.2012 Newsign Grafik GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 13. LEISTUNGEN UND RECHNUNGEN DRITTER 19. ABRECHNUNGSPHASEN Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. Newsign tritt erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Grafikagentur ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag Newsign einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in Doppel an Newsign zugestellt werden. vollem Umfang zu tragen. 14. VERRECHNUNG 20. RECHNUNGSKONTROLLE UND AUSKÜNFTE Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Netto-Beträge in Newsign verpflichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungs- über Rechnungen Dritter sowie von Newsign kann der Kunde datum, wenn nichts anderes vermerkt ist. Bei grossem Zeitaufwand jederzeit verlangen. für die Auftragserfüllung hat Newsign Anspruch auf angemessene 21. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Akontozahlungen. Der Grafikagentur Newsign übergebene Manuskripte, Datenträger 15. AUFTRAGSERTEILUNG und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weiterge- Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Fax, Mail oder hende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Vereinbarung selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter 16. GRUNDSÄTZLICH BEI AUFTRÄGE Schäden aus Mängeln wird wegbedungen. Die Haftung beschränkt Der Einzelauftrag bezieht sich auf eine einzelne Arbeit. Nach Auftrags- sich auf grobes Verschulden. abschluss bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Der Dauerauftrag wird vertraglich geregelt und kommt vor allem bei Gesamtkonzepten 22. MÄNGELRÜGE bzw. -kampagnen zum Einsatz. Er regelt den inhaltlichen, zeitlichen Die von Newsign erbrachten Leistungen und Produkte sind bei und geografischen Geltungsbereich sowie das Budget. Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen. 17. AUTORKORREKTUREN Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte 23. STÖRUNGEN, HÖHERE GEWALT, SCHLIESSUNG UND EINSCHRÄNKUNG DES BETRIEBS Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Newsign haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebes, Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel mehrere Vorschläge, insbesondere durch unabwendbaren Ereignissen wie höhere Gewalt: gemäss der jeweiligen Offerte. Die notwendigen Ergänzungen des Naturereignisse (Sturmwinde, Überschwemmungen, Erdbeben), ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Epidemien / Pandemien, Krieg, Unruhen und ähnliches. In solchen Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen Ausnahmefällen ist Newsign berechtigt, ganz oder teilweise vom behandelt. Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn Newsign aus einem wichtigem Grund den Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder 18. GUT ZUM DRUCK teilweise einstellt oder einschränkt. Diesbezügliche Schadenersatz- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung ansprüche werden nicht anerkannt. zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, 24. RECHT UND GERICHTSSTAND unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der Grafikagentur Das ok kann auch via E-Mail erfolgen. Newsign unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Newsign. Newsign Grafik GmbH Christoph Merian-Ring 11 4153 Reinach BL Fon +41 61 717 82 60 dario.orlando@newsign.ch www.newsign.ch