Regulatorische Anforderungen an Medizinprodukte für zellbasierte

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Regulatorische Anforderungen an Medizinprodukte für zellbasierte
Regulatorische
Anforderungen an
Medizinprodukte für
zellbasierte
Point-of-Care-Therapien
Timo Faltus & Ronny Schulz
PoC = Point-of-Care
PoC-Therapie ≠ PoC-Diagnostik
Therapie + Diagnostik = Theranostik
Non-PoC, klassisch-industrieller Prozess
Entkopplung der Herstellung des jeweiligen Therapeutikums von
einem bestimmten Patienten.
Praxis oder Klinik
Was ist (zellbasierte) PoC-Therapie?
Kopplung der Herstellung des entsprechenden Therapeutikums an einen
speziellen oder spezifizierbaren Patienten (idR unter der Leitung eines
Arztes innerhalb ein und derselben Örtlichkeit .
Arztpraxis oder
Klinik
Medizinprodukt
- Biopsie
- (Verarbeitung)
- Anwendung
Medizinprodukt
Grundkonstellation der zellbasierten PoC-Therapie
Arztpraxis oder
Klinik
Biopsie
=∑
- ∑-A
A+B+C+
…
- ∑
- ∑ - (A + B)
- A
- A+B
- Y + „Zusatz“
Medizinprodukt
Medizinprodukt
Worauf kommt es bzgl. der Nomenklatur bei
PoC-Therapie nicht an?

autolog oder allogen

(stamm)zell-basiert oder chemisch

single-step oder two/multi-step

mit oder ohne Medizinprodukt
Worauf kommt es bzgl. der rechtlichen
Beurteilung von PoC-Therapien an?

autolog oder allogen

(stamm)zell-basiert oder chemisch

single-step oder two/multi-step

mit oder ohne Medizinprodukt
Aktuelle Trends im Bereich zellbasierter PoC-Therapien (weltweit)
Stem Cell Injections for Knee Osteoarthritis
Beispiel für die Gewinnung des Biopsats am PoC
Dr. Robert Ersek, an Austin plastic surgeon, performs liposuction on himself,
Thursday, Aug. 26, 2004, in Austin, Texas. (AP Photo/Austin American-Statesman,
Larry Kolvoord)
Epidemiologische und ökonomische Aspekte
Cave: WHOVorhersage zur
Zunahme von
Gelenkserkrankungen
bis 2020
2013

Warum lesen Sie trotz der objektiv
feststellbaren Trends, der breiten
Indikationen und dem ökonomischen
Umfang so wenig über (zellbasierte)
PoC-Therapien in den einschlägigen
Datenbanken?

Vor allem in Bezug auf die dabei
verwendeten Medizinprodukte?
Was ist zellbasierte PoC-Therapie im Zusammenhang mit
Medizinprodukten?
Arztpraxis oder
Klinik
Biopsie
rein …
Medizinprodukt, IIa, IIb ?
Im Rechtssinne in den
Verkehr gebracht
? Im Rechtssinne
in den Verkehr
gebracht ?
getestet auf S, L ?
Zelltherapeutikum
raus
getestet auf W, S, Q ?
Arzneimittel- und Medizinprodukterecht gilt grds. nur für
Arzneimittel bzw. Medizinprodukte,
die in den Verkehr gebracht werden,
§§ 4 Abs. 17; 20c; 21, 21a, AMG (Art. 2 Abs. 1 RL 2001/83)
§§ 1; 2; 3 Nr. 11 MPG (Art. 1 Abs. 1, Abs. 2 lit h), Art. 2 RL 1993/42)
Diese Arzneimittel
Sicherheit
Wirksamkeit
Qualität
und Medizinprodukte müssen getestet sein auf
Sicherheit
(techn.) Leistungsfähigkeit
BEVOR
sie in den Verkehr gebracht werden.
Was ist bei zellbasierten PoC-Therapie unter
„in den Verkehr bringen“ zu verstehen?
Keine
Verfügungsgewalt
Dritter
Arztpraxis
Nicht in den Verkehr gebracht, wenn:
- Ein Arzt macht „alles selbst“.
- Mehrere Ärzte, aber ein Arzt ist
verantwortlich und andere Ärzte
assistieren lediglich.
- Arzt wird durch Arzthelfer
unterstützt.
Was ist bei zellbasierten PoC-Therapie unter
„in den Verkehr bringen“ zu verstehen?
Nicht in den Verkehr gebracht, wenn:
- Ein Arzt macht „alles selbst“.
Klinik
- Mehrere Ärzte, aber ein Arzt ist
verantwortlich und andere Ärzte
assistieren lediglich.
- Arzt wird durch Arzthelfer
unterstützt.
In den Verkehr gebracht, wenn (z. B):
- Verschiedene Abteilungen des
Krankenhauses
- Verschiedene selbstverantwortliche
Ärzte
Was ist zellbasierte PoC-Therapie im Zusammenhang mit
Medizinprodukten?
Medizinprodukt, IIa, IIb ?
Im Rechtssinne in den
Verkehr gebracht
?
Aktuelles (Medizin-)Produktbeispiel für
zellbasierte PoC-Therapie
Patient / Biopsie
Zelltherapeutikum
Weniger als 3 h
Aktuelles (Medizin-)Produktbeispiel für
zellbasierte PoC-Therapie
=
Was ist zellbasierte PoC-Therapie im Zusammenhang mit
Medizinprodukten?
Medizinprodukt, IIa, IIb ?
Im Rechtssinne in den
Verkehr gebracht
?
Regelungsbereich der ATMP-Verordnung
Arzneimittel für neuartige Therapien (= VO (EG) Nr. 1394/2007)
Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP) nach EU ATMP-Verordnung
- Somatische Zelltherapeutika
- Tissue-Engineering-Produkte (TEP)
+
- Gentherapeutika
…
Rechtlicher Rahmen der Medizinprodukte für die zellbasierte PoC-Therapie
Dialyse
Zellbasierte PoC-Therapie
Medizinprodukt, IIa, IIb ?
Im Rechtssinne in den
Verkehr gebracht
?
Vergleichbar?
Rechtlicher Einfluss des zellulären Produkts
des Medizinprodukts auf die Handhabung von
zellbasierten PoC-Therapien
Wenn innerhalb des PoC-Settings das zelluläre Therapieprodukt des
Medizinprodukts ein ATMP iSd ATMP-VO, § 4 Abs. 9 AMG ist und dabei im
Rechtssinne nicht in den Verkehr gebracht wird, dann:








§4b Abs. 1 & 2 AMG
nicht§4b Abs. 3 AMG
nicht §§21, 21a, 20c AMG
nicht § 20b AMG
CAVE: § 13 Abs. 1 AMG wg. §13 Abs. 2b, S. 2 > GMP!
nicht § 67 Abs. 1 AMG
Transplantationsgesetz
Transfusionsgesetz
Regelungsbereich der ATMP-Verordnung
- 6. Erwägungsgrund Diese Verordnung ist eine „lex specialis“, durch die die Richtlinie 2001/83/EG ergänzt
wird. Mit dieser Verordnung sollten Arzneimittel für neuartige Therapien geregelt
werden, die für das Inverkehrbringen in Mitgliedstaaten bestimmt sind und entweder
industriell zubereitet werden oder bei deren Herstellung ein industrielles Verfahren
zur Anwendung kommt, und zwar innerhalb des allgemeinen Anwendungsgebiets der
Arzneimittelvorschriften der Gemeinschaft gemäß Titel II der Richtlinie 2001/83/EG.
Arzneimittel für neuartige Therapien, die in einem Krankenhaus nicht routinemäßig
nach spezifischen Qualitätsnormen hergestellt und in einem Krankenhaus in
demselben Mitgliedstaat unter der ausschließlichen fachlichen Verantwortung eines
Arztes auf individuelle ärztliche Verschreibung eines eigens für einen einzelnen
Patienten
angefertigten
Arzneimittels
verwendet
werden,
sollten
vom
Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sein, wobei gleichzeitig
sicherzustellen ist, dass die einschlägigen gemeinschaftlichen Vorschriften im
Hinblick auf Qualität und Sicherheit nicht unterminiert werden.
Regelungsbereich der ATMP-Verordnung
- Krankenhausausnahme, Art. 28 ATMP-VO > RL 2001/83, § 4b AMG Artikel 3 Nr. 7 – RL 2001/83
Diese Richtlinie gilt nicht für:
Arzneimittel für neuartige Therapien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007, die
nicht routinemäßig nach spezifischen Qualitätsnormen hergestellt und in einem
Krankenhaus in demselben Mitgliedstaat unter der ausschließlichen fachlichen
Verantwortung eines Arztes auf individuelle ärztliche Verschreibung eines eigens für
einen einzelnen Patienten angefertigten Arzneimittels verwendet werden. Die
Herstellung dieser Arzneimittel muss durch die zuständige Behörde des
Mitgliedstaats genehmigt werden. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die
einzelstaatlichen Rückverfolgbarkeits- und Pharmakovigilanzanforderungen sowie die
in diesem Absatz genannten spezifischen Qualitätsnormen denen entsprechen, die
auf Gemeinschaftsebene für Arzneimittel für neuartige Therapien gelten, für die eine
Genehmigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von
Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und
Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur
erforderlich ist.
Regelungsbereich der ATMP-Verordnung
Arzneimittel für neuartige Therapien
Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP) nach EU ATMP-Verordnung
- Somatische Zelltherapeutika
- kombinierte ATMP
- Tissue-Engineering-Produkte (TEP)
+
- Gentherapeutika
= Medizinproduktkomponente +
Arzneimittel
Aktuelle Trends im Bereich zellbasierter PoC-Therapien
- kombinierte ATMP mit Medizinproduktkomponente Arztpraxis oder
Klinik
+
=
In den Verkehr gebracht?
PoC
Drittbezug
+
PoC / in-house
=
PoC
In den Verkehr gebracht?
Regulatorische Anforderungen an
Medizinprodukte für
zellbasierte Point-of-Care-Therapien
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Kontaktdaten:
Dipl.-Jur., Dipl.-Biol. Timo Faltus
Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. (FH) Ronny Schulz
Universität Halle-Wittenberg
Universität Leipzig
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Biotechnologisch-Biomedizinisches Zentrum (BBZ)
Universitätsplatz 3 – 5
Deutscher Platz 5
06108 Halle (Saale)
04103 Leipzig
E-Mail: timo.faltus@jura.uni-halle.de
E-Mail: ronny.schulz@bbz.uni-leipzig.de