Voraussetzungen für eine Förderzusage der
Transcription
Voraussetzungen für eine Förderzusage der
Voraussetzungen für eine Förderzusage der Geschäftsstelle Qualifizierung Jugendbegleiter 1. Die Geschäftsstelle bei der Landesakademie für Jugendbildung in Weil der Stadt ist zuständig für die Auftragsvergabe, die Kursabrechnung und für die Evaluation: Landesakademie für Jugendbildung Geschäftsstelle Qualifizierung Jugendbegleiter Postfach 1240 71256 Weil der Stadt Tel. 07033-5269-0 oder 5269-200 Fax 07033 - 5269-100 E-mail: qualiprogramm@jugendbildung.org 2. Die Basismodule werden regional von beauftragten Anbietern durchgeführt. Schulen und Jugendbegleiter können sich an die beauftragten Anbieter wenden und Qualifizierungskurse buchen. Die Teilnahme ist für die Jugendbegleiter kostenlos. Die Qualifizierungskurse werden mit einem Zertifikat abgeschlossen. 3. Verbände und Organisationen, die die Rahmenvereinbarung unterzeichnet haben, können sich für die Durchführung von Qualifizierungskursen bei der Geschäftsstelle für das Qualifizierungsprogramm Jugendbegleiter bewerben. Ferner können Schulen geeignete Einrichtungen anregen, sich zur Fortbildung der örtlichen Jugendbegleiter um die Durchführung von Qualifizierungsmodulen zu bewerben. 4. Voraussetzung für eine zuschussfähige Durchführung ist ein detailliertes Kursangebot auf der Grundlage der auf dem Formblatt „Qualifizierungskonzept Jugendbegleiter“ genannten Informationen zu den einzelnen Modulen, das Sie unter www.jugendbegleiter.de > Geschäftsstelle finden. 5. Der formlose Antrag an die unten genannte Geschäftsstelle muss folgende Angaben enthalten: den Anbieter, der sich um die Durchführung der Qualifizierungskurse bewirbt mit Name, Ansprechperson, Adresse, Kontaktdaten, Bankverbindung die ausführlichen Seminarinhalte der drei Module, Ablauf, Ort und Datum die Angebotsregion bzw. die Schulen, an denen die zu qualifizierenden Jugendbegleiter eingesetzt werden 6. Die im laufenden Qualifizierungsprogramm angebotenen Kurse werden veröffentlicht unter www.jugendbegleiter.de > Qualifizierung > Kursangebote. www.jugendbegleiter.de 7. Die Kerninhalte des beantragten Qualifizierungsmoduls werden im vorgesehenen inhaltlichen und zeitlichen Umfang durchgeführt. 8. Die Teilnehmer sind von einer in das Jugendbegleiter-Programm aufgenommenen Modellschule benannt und an ihr bereits als Jugendbegleiter tätig, oder sie sind dort für den Einsatz fest vorgesehen. 9. Die vorgeschriebene Teilnehmerzahl (8 bis 15 Teilnehmende je Modul) wird eingehalten. 10. Die Teilnehmer bestätigen durch Unterschrift auf einer vollständig ausgefüllten Kursliste ihre Teilnahme am durchgeführten Kurs. 11. Diese Teilnehmerliste geht bei Abruf der Fördermittel zusammen mit den weiteren eingeforderten Unterlagen im Original der Geschäftsstelle Qualifizierung Jugendbegleiter bei der Landesakademie für Jugendbildung in Weil der Stadt zu. 12. Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die von der Geschäftsstelle ausgefertigten Zertifikate den Teilnehmern auszuhändigen. Stand 1.3.2008 www.jugendbegleiter.de