Mediadaten 2013

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Mediadaten 2013
Hohenlohe
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Hohenlohe
Verlagsangaben
Hohenlohe Trends GmbH & Co. KG
Haalstraße 5 + 7, 74523 Schwäbisch Hall
Postfach 100350, 74503 Schwäbisch Hall
Handelsregister Stuttgart HRA 724910
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Hohenlohe Trends Verwaltungs GmbH
Sitz Schwäbisch Hall
Amtsgericht - Registergericht - Stuttgart HRB 732760
Geschäftsführer: Thomas Radek
Direktkontakt Anzeigenabteilung
Tel. (0791) 40 49 - 22
Fax (0791) 40 49 - 33
E-Mail: anzeigen@hohenlohe-trends.de
Chefredaktion
Dr. Marcus Haas Tel. (0791) 40 49 - 50
Redaktion
Oliver Färber
Tel. (0791) 40 49 - 55
Freizeitplaner
Christina Martini
termine@hohenlohe-trends.de
Erscheinungsweise
monatlich, immer am 1. Werktag des Monats
Schlusstermine für Aufträge und Druckunterlagen
jeweils 7 Werktage vor dem jeweiligen Erscheinungstermin.
Rücktrittstermine
wie Schlusstermine
Anzeigenleitung
Josef Jasper Tel. (0791) 40 49 - 20
Anzeigeninnendienst
und Prospektbeilagen
Elin Baderschneider Format
DIN A 4
Tel. (0791) 40 49 - 25
Anzeigenaußendienst
Tel. (0791) 40 49 - 26
Bankverbindungen
Sparkasse Schwäbisch Hall
Hall-Crailsheim Konto-Nummer BLZ
180 608 3 622 500 30
Rabatte Malstaffel
3 Anzeigen 3 %
6 Anzeigen 5 %
12 Anzeigen 15 %
24 Anzeigen 20 %
Zahlungsbedingungen
Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto. Abschlusskunden erhalten bei Bankabbuchung auf Beträge über 50,00 1 je Anzeige 3 % Skonto. Kleinanzeigen bar bei
Aufgabe der Anzeigen bzw. Bankeinzug.
Direktkontakt Redaktion
Tel. (0791) 40 49 - 55
Fax (0791) 40 49 - 66
E-Mail: redaktion@hohenlohe-trends.de
Tel. (0791) 40 49 - 57
Rabatte Mengenstaffel
1.000 mm 3 %
3.000 mm 5 %
5.000 mm 10 %
10.000 mm 15 %
15.000 mm 20 %
Geschäftsbedingungen
Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen
und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen
Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt.
Hohenlohe
Technische grundDaTen:
Satzspiegel: DIN A4 (210 x 297 mm)
Spaltenbreite: 1sp. 44,43 mm
2sp. 90,36 mm
3sp. 136,29 mm
4sp. 182,22 mm
Panorama-Anz.: Satzspiegel 420 x 297 mm
DrucK:
Druckverfahren: Offset gemäß DIN ISO 12647-3
Druckform: Computer to Plate (CTP)
Farbanzeigen/Duplexbilder sind in Spotfarben HKS oder in Prozessfarben
(CMYK) anzulegen. Verarbeitet werden Composite-Daten mit korrekter
Farbseparation (Anzahl der Druckformen). Der Verlag behält sich vor, bei
drucktechnischem Bedarf Spotfarben in CMYK aufzulösen.
Technische angaben
Rasterweite bis 60 L/cm
Rasterform elliptisch
Tonwertumfang lichter Ton 5 % bei technischem Rasterton, zeichnende
Tiefe 95 %
Tonwertzunahme 22 % gemessen im 50 %-igen Rasterfeld
Strichbreite positiv 0,10 mm, negativ mindestens 0,15 mm
Druckunterlagen digital
Farbandrucke in 2-facher Ausführung
DigiTale DrucKunTerlagen
Anzeigenauftrag
Stellen Sie sicher, dass dem Verlag der Anzeigenauftrag vorliegt. Liefern
Sie zu Ihrem Anzeigenauftrag immer einen korrekten Ausdruck der Datei
per Fax an den Verlag.
Dokumentenangaben
Dateiname, Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße,
Ansprechpartner mit Telefon- und Faxnummer.
Empfangszeiten
Mo. - So. durchgehend (Alle Dateien müssen in einem Ordner/Directory
versandt werden.)
Beratung/Betreuung
Mo. - Fr. 9.00 bis 17 Uhr, Tel. (07 91) 40 49 - 30, Fax (07 91) 40 49 - 33
Anlieferung
Entsprechend Anzeigenschlusszeiten
Druckdateien
Druckvorlagen bitte nur mit geschlossenen Dateien digital anliefern oder
übertragen, keine JPG-Formate einbinden, keine DCS2-Bilder verwenden,
Graustufenbilder mit 300 dpi, Bilder im Strichbereich ab 1270 dpi
Formate
PDF, EPS (Schrift includiert), PS (PostScript) PRN (Printdatei) erzeugt mit
Belichtertreiber Linotronic oder PS Treiber, Auflösung: 1.270 dpi
Schriften
Sämtliche Schriften müssen mitgeliefert oder im EPS includiert sein
Begleitunterlagen
Ausdruck des zu belichtenden Dokuments, in 100 %, Zusammendruck und
Farbauszüge.
Datenübertragung
1. E-mail: E-Mail: anzeigen@hohenlohe-trends. de
2. ISDN: (07 31) 175 82 99
3. ftp:
Serveradresse: ftp.swp.de
Anmeldenamen: hall
Passwort: rz77goha
Hohenlohe
Bad Mergentheim
Verbreitung
Weikersheim
Creglingen
Krautheim
Dörzbach
Schrozberg
Schöntal
Mulfingen
Weißbach Ingelfingen
Jagsthausen
Blaufelden
Forchten- Niedernhall
berg
Künzelsau
Langenburg
Rot a. See
Zweiflingen
Gerabronn
Kupferzell
Braunsbach
Öhringen
Kirchberg
a. d. Jagst
Neuenstein
Waldenburg
Bretzfeld
Rothenburg
ob d. T.
Pfedelbach
Untermünkheim
Heilbronn
Wallhausen
Satteldorf
Wolpertshausen
Ilshofen
Crailsheim
Schwäbisch Hall
Vellberg
Mainhardt
Michelbach/Bilz
Frankenhardt
Michelfeld
Obersontheim
Stimpfach
Rosengarten
Bühlertann
Oberrot
Ellwangen
Bühlerzell
Fichtenberg
Gaildorf
Gschwend
Aalen
Fichtenau
Hohenlohe
sOnDerTheMen 2013
Januar
Wirtschaftsthema - „Haben Sie das gewusst?“ Teil I
Wirtschaftsthema - Weltmarktführer 2013
Hochzeitsmessen
Dreikönigslauf in SHA
HAM Hohenloher Arena Messe
Februar
Wirtschaft - „Haben Sie das gewusst?“ Teil II
Gesundheit & Wellness
Ausbildung und Beruf
Hohenloher Pferdemärkte
Ilshofen MR-Landmesse
März
Wirtschaftsthema - „Haben Sie das gewusst?“ Teil III
Ausbildung und Beruf
Frühling Trends
Auto und Motorrad
Hohenloher Gebrauchtwagenmärkte
Bauen und Wohnen Teil I mit Garten Trends
CR Vitalwell - Die Gesundheitsmesse
Raus in die Natur
Ostern
april
Wirtschaftsthema - „Haben Sie das gewusst?“ Teil IV
Frischluftsaison Biergärten und Terrassen Teil I
Museen, Freilichtspiele und Open Airs
Wohn Trends
Fahrrad Trends mit Special E-Bike Trends
Garten Trends
Ilshofen Halei - Bau und Energiemesse
Hohenlohe bewegt sich – Sport und Fitness
Ortsportrait Ilshofen
Langenburg Historic
Mai
Frischluftsaison Biergärten und Terrassen Teil II
Beginn der Badsaison - Badeseen und Freibäder
Banken und Versicherungen
Open Airs, Feste, Veranstaltungen und Festspiele
Haller Frühling
Ortsportrait - Jagsttal
Ausbildung und Beruf
Muttertag
Vital und Gesund - Fit für den Sommer
VR Bank Jobbörse SHA
Garten Trends
Juni
Badeseen in Hohenlohe
Gastronomie in Hohenlohe
Schulabschluss - Ausbildung, Studium,
Freiwilliges Soziales Jahr
Auto, Motorrad und Fahrrad
Hohenloher Kultursommer
Museen, Freilichtspiele und Open Airs
Ingelfinger Weindorf
Truckertreffen in Obersontheim
Ortsportrait Neuenstein
Juli / August
Sommer Trends: Biertrends, Sommergetränke, Grilltrends
Open Airs, Feste, Veranstaltungen und Festspiele
Reiseziele Hohenlohe, Wanderwege, Fahrradwege,
Gesundheitsvorbereitungen für den Urlaub
Vier Pfoten auf Reisen
Jakobimarkt SHA
Garten Trends
Kochertaler Genießertour in den Weinbergen
Rot am See Wirtespektakel auf dem Rathausplatz
September
Ausbildung und Beruf - Last Minute Ausbildungsplätze
Fachhochschulen in Hohenlohe, Studiengänge
Bauen und Wohnen Teil II – So wohnt Hohenlohe
Garten Trends
Banken und Versicherungen
Werbeagenturen in Hohenlohe
Winterkataloge - Ihre Reiseziele im Winter
Wirtschaftsmesse des Landkreises SHA
Senioren und Seniorenresidenzen
Herbst Trends
Tour de Hohenlohe
KÜN Hohenloher Wirtschaftsmesse
Ortsportrait Kupferzell
Beilage:
Besenkalender Hohenlohe mit allen Besenwirtschaften
Oktober
Sport und Fitness
Ausbildung, Beruf und Studium
Banken & Versicherungen mit Bauen & Wohnen Teil III,
Wohn Trends
Ortsportrait - Kochertal
Haller Herbst
Trau Dich – Hochzeitsmessen
Familienunternehmen in Hohenlohe
Herbst Trends
Kulinarischer Herbst in Hohenlohe
Garten Trends - Machen Sie Ihren Garten winterfest
Ernte in Hohenlohe
Genuss
Muswiese - Rot am See
november
Geschenke Trends Weihnachten Teil I
Weihnachtsmärkte Teil I
Winter Trends
Wellness Trends
Ortsvorstellung Bad Mergentheim
Künstler in Hohenlohe
Dezember
Geschenke Trends Weihnachten Teil II
Weihnachtsmärkte Teil II
Silvester
Weihnachten
Jahresrückblick Hohenlohe
Hohenlohe
GOLF
Das regionale Golfm
agazin für die Region
Hohenlohe, Heilbr
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Main-Tauber
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JanuarWeltmarktführer
März
Leben Plus
MärzHallo
AprilGolfmagazin
April
Wohnen Plus mit Garten Plus
AprilGrillfreund
AprilTrauerführer
Juni
Leben Plus
JuniHallo
September Leben Plus
SeptemberHallo
September Wohnen Plus
mit Garten Plus
NovemberHallo
Dezember Leben Plus
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Gastronomie
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Hohenlohe
Anzeigen
2/1
1/1
Umschlagseite
Panorama, Endformat
Breite 420mm
Höhe 297mm
plus Beschnitt
Breite 215mm
Höhe 307mm
1/1
Ganze Seite,
Innen
Breite 182,22mm
Höhe 272mm
ANZEIGEN-preise
1/2
quer
Breite 182,22mm
Höhe 134mm
1/2
hoch
Ortspreise zzgl. MwSt
1/3
quer
Breite 90,36mm
Höhe 272mm
Breite 182,22mm
Höhe 88mm
1/4
Block
1/4
hoch
Breite 44,43mm
Höhe 272mm
1/4
quer
Breite 182,22mm
Höhe 65mm
Breite 90,36mm
Höhe 134mm
2. Umschlagseite 1.500.- €
2. Umschlagseite 1.764.- €
3. Umschlagseite 1.500.- €
3. Umschlagseite 1.764.- €
4. Umschlagseite 1.700.- €
4. Umschlagseite 2.000.- €
1/4 Seite hoch Editorial 1/8
hoch
Breite 44,43mm
Höhe 134mm
Grundpreise zzgl. MwSt
400.- €
1/4 Seite hoch Editorial 470.- €
2/1 Seite 2.600.- €
2/1 Seite 3.058.- €
1/1 Seite 1.250.- €
1/1 Seite 1.470.- €
1/3 Seite 485.- €
1/3 Seite 570.- €
1/2 Seite 735.- €
1/2 Seite 864.- €
1/4 Seite 370.- €
1/4 Seite 435.- €
1/8 Seite 185.- €
1/8 Seite 217.- €
Sonderformate gerne auf Anfrage.
Hohenlohe
Prospektbeilagen
Allgemeine Angaben - Zusatzbedingungen
Mindestformat
105 x 148 mm
Prospektbeilagen-preise
Grundpreise pro 1.000 St. zzgl. MwSt
Höchstformat
205 x 297 mm
bis 20g
je angefangene 5g
Höchstgewicht
160 g
4,- €
Ortspreise pro 1.000 St. zzgl. MwSt
Lieferadresse
Konradin Druck GmbH
Kohlhammerstraße 1–15
70771 Leinfelden-Echterdingen
Deutschland
bis 20g
je angefangene 5g
Weitere Informationen gerne auf Anfrage.
Pro Ausgabe kann maximal eine Prospektbeilage eingelegt werden.
Anlieferungsbedingungen
1. Begleitpapiere
Jede Lieferung muss einen Lieferschein mit folgenden
Angaben erhalten:
1.1. Absender mit Telefonnummer
1.2. Titel und Ausgabe der Zeitschrift
1.3. Name des Werbemittels
1.4. Codenummer oder sonstige Identifikationsvermerke
1.5. Typ: Beilage, Beihefter, Beikleber
1.6. Gesamtmenge der Lieferung
1.7. Anzahl der Paletten
2. Palettenkennzeichnung
Zum reibungslosen Ablauf muss jede Palette mit
folgenden Angaben versehen sein:
2.1. Titel und Ausgabe der Zeitschrift
2.2. Name des Auftraggebers
2.3. Codenummer oder sonstige Identifikationsvermerke
2.4. Typ: Beilage, Beihefter, Beikleber
2.5. Menge auf der Palette
52,- €
45,- €
3,20,- €
Stückzahlen
Zahl der erforderlichen Beilagen 22.500
2.6. Palettennummer
2.7. Anzahl der Paletten
3. Verpackung
Die Verpackung muss einen sicheren Transport gewährleisten und Umweltaspekten Rechnung tragen.
3.1. Die Palettierung muss auf Europaletten erfolgen.
3.2. Maximalgewicht je Palette: 1000 kg, maximale
Palettenhöhe inklusive Palette: 120 cm.
3.3. Die Palettensicherung muss eine Deformierung der
Beiprodukte ausschließen und diese gegen Feuchtigkeit
schützen.
4. Verarbeitungshinweise
Griffhöhe für manuelles Anlegen mindestens 10 cm
bis 12 cm pro Lage unverschränkt.
4.1. Aneinanderhaften durch elektrostatische Einflüsse,
klebende Farben, feucht gewordene Exemplare, Stanzungen oder Perforationen mit stumpfen Werkzeugen sind
ohne manuelle Eingriffe nicht zu verarbeiten und verursachen Mehrkosten.
4.2. Beiprodukte sind ohne umgeknickten Ecken,
Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern.
Entsprechende Mängel können zu Leistungsminderungen
und entsprechenden Mehrkosten führen.
4.3.Kleinprospekte (z. B. Booklets, Warenproben usw.)
dürfen innerhalb der Lage nicht kreuzgelegt sein.
4.4. Eine Banderolierung mittels Gummiband oder Papierstreifen ist zu vermeiden.
5. Warenannahmezeiten
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Konradin Druck GmbH
Kohlhammerstraße 1–15
70771 Leinfelden-Echterdingen
Deutschland
Telefon +49 (0)711 7594-750
Telefax +49 (0)711 7594-420
Hohenlohe
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ziffer 1
„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer
oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen
Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
Ziffer 2
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines
Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines
Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt,
so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten
Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz
1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
Ziffer 3
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
Ziffer 4
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht
zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger
weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem
Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung
auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
Ziffer 5
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text- Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
Ziffer 6
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen
ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder
an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen,
müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber
noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag
auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden
in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Ziffer 7
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an
den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die
aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“
deutlich kenntlich gemacht.
Ziffer 8
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe
im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des
Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen,
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen
oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den
Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim
Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt.
Ziffer 9
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen
fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet
die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der
durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Ziffer 10
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch
auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber
nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist
verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so
hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind –
auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug
sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das
für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies
gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines
gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen
Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für
grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen
ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem
Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des
betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln –
innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg
geltend gemacht werden.
Ziffer 11
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit
der zurückgesandten Probeabzüge: Der Verlag berücksichtigt alle
Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des
Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Ziffer 12
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die
nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Ziffer 13
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der
Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste
ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu
bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist
oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige
Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Ziffer 14
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug
die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung
verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt – auch während
der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses –, das Erscheinen weiterer
Hohenlohe
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Ziffer 15
Der Verlag liefert neben der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern
geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an
seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über
die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Ziffer 16
Kosten für die Anfertigung bestellter Filme, Aufsichtsvorlagen und
Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
Ziffer 17
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden,
wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise
genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht
genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften
gegebenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage
des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter
Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v.
H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von
dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten
konnte.
Ziffer 18
Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrungund rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalteines ordentlichen
Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen
werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften,
die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle
Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu
sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht
eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im
erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zu-
lässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-,
Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine
Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch aus nahmsweise
für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei
entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
Ziffer 19
Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei
Monate nach Ablauf des Auftrages.
Ziffer 20
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand sind der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt
sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist
der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch
bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
a) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn
er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. b) Bei
Änderungen der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen
Bedingungen auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft.
c) Bei fernmündlich bzw. per Telefax aufgegebenen Anzeigen bzw.
bei fernmündlich bzw. per Telefax veranlassten Änderungen sowie
für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag
keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
d) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten
Text- und Bildunterlagen. Dem Aufraggeber obliegt es, den Verlag
von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung
des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen
den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge
und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen,
so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen
den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen
Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
e) Der Auftraggeber übernimmt dem Verlag gegenüber alle Kosten,
die aus eventueller Gegendarstellung oder einem aus der Anzeige
sich ergebenden Rechtsstreit entstehen.
f) Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung
von Schadensersatz; insbesondere wird auch kein Schadensersatz für
nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen
oder Beilagen geleistet.
g) Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten
berechnet. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen, rechtzeitig
zum Anzeigenannahmeschluss.
h) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise
festzulegen. Diese sind nicht rabattfähig.
i) Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den
Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden.
k) Die Gewährung einer Agenturprovision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig von Werbungstreibenden sind.
Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in
ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag
gewährte Mittlungsvergütung darf vom Mittler an seinen Auftraggeber weder ganz, noch teilweise weitergegeben werden. Anzeigen
und Beilagen aus dem Ortsgeschäft werden über Werbungsmittler
angenommen und zum Grundpreis abgerechnet. Anzeigen und
Beilagen zu ermäßigten Grundpreisen (abweichende Preise) werden
nicht provisioniert.
l) Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröffentlichung und Abrechnung der
Anzeige notwendigen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
m) Titelseitenanzeigen: Einschaltmonate nach technischen Gegebenheiten. Sofern die Nachfrage die Einschaltmöglichkeiten übersteigt,
behält sich der Verlag eine Regelung vor, die eine ausgewogene
Berücksichtigung aller Inserenten ermöglicht.
n) Mit der Auftragserteilung zur Veröffentlichung seiner Anzeige in
der Druckschrift erklärt sich der Inserent auch mit der Verbreitung
des Anzeigeninhalts im Internetauftritt des Verlags einverstanden.
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