VJ 27.4.10 - AK Vermittlerrichtlinie
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VJ 27.4.10 - AK Vermittlerrichtlinie
VersicherungsJournal Deutschland - Druckversion Page 1 of 1 Nachricht vom 27.4.2010 Neue Arbeitshilfen für Vermittler Der Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation hat die Risikoanalysen für das Privatkundengeschäft aktualisiert. Dabei setzt der Arbeitskreis auf Mindeststandards, um den Analyse- und Beratungsbedarf vor allem für Versicherungsmakler zu begrenzen. Seit mehr als sechs Jahren bereits erstellt der Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation Arbeitshilfen vornehmlich für Versicherungsmakler, mit denen die Anforderungen der Vermittlerrichtlinie beziehungsweise des deutschen Vermittlergesetzes leichter umgesetzt werden können (VersicherungsJournal 28.1.2004). Anerkennung unter Juristen Der Arbeitskreis ist ein Zusammenschluss der Maklerverbände und -verbünde BMVF, BVK, Charta, Germanbroker.net und Verband der Fairsicherungsmakler. Finanziell wird er von verschiedenen Versicherungs-Gesellschaften unterstützt. Beratend begleitet wurde er auch vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Den Vermittlern werden kostenfrei Textvorschläge für Maklerverträge, Risikoanalysen und ein Beratungsprotokoll angeboten. Diese wurden auch von vielen Softwareherstellern übernommen. In zahlreichen Rechtskommentaren zum neuen VVG findet sich der Hinweis auf den Arbeitskreis und seine Internetseite als Beispiel einer selbst organisierten Umsetzung und Standardisierung von Beratungsleistungen. Risikoanalysen aktualisiert Wie der Arbeitskreis jetzt mitteilte, wurden die Risikoanalysen im Breitengeschäft grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Die Risikoanalysen stellen ein Herzstück dar, weil mit ihnen eine umfassende Analyse der Risikosituation versichererunabhängig durchgeführt und ein individualisierter Versicherungsvorschlag vorbereitet und begründet werden kann. Konkret erneuert wurden die Risikoanalysen für die Privathaftpflicht-, Hausrat-, Unfall-, Kfz- und Rechtsschutzversicherung. Neu ist eine Risikoanalyse für die Gebäudeversicherung einschließlich Bauleistungs-Versicherung. Mindeststandards erleichtern Beratung Unter wirtschaftlichen Aspekten muss im Massengeschäft ein Weg gefunden werden, der enormen Tarif- und Bedingungsvielfalt gerecht zu werden. Diesen Weg geht der Arbeitskreis über die Definition von Mindeststandards für den Deckungsumfang der Produkte. Dazu dienen die unverbindlichen Muster-Versicherungs-Bedingungen des GDV als Basis. Zusätzlich werden jeweils bestimmte, für unabdingbar gehaltene Leistungserweiterungen definiert. Die Risikoanalysebögen stehen ebenso wie eine Historie der Veränderungen auf den Seiten des Arbeitskreises zur freien Nutzung. Dr. Matthias Beenken Das VersicherungsJournal ist urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet für Sie als Leserin bzw. Leser: Die Inhalte sind ausschließlich zur Ihrer persönlichen Information bestimmt. Für den kommerziellen Gebrauch müssen Sie bitte unsere ausdrückliche Genehmigung einholen. Unzulässig ist es, Inhalte ohne unsere Zustimmung gewerbsmäßig zu nutzen, zu verändern und zu veröffentlichen. URL: www.VersicherungsJournal.de/mehr.php?Nummer=103881 http://www.versicherungsjournal.de/artikel_druckversion.php?Nummer=103881 27.04.2010