VJ 27.4.10 - AK Vermittlerrichtlinie

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VJ 27.4.10 - AK Vermittlerrichtlinie
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Nachricht vom 27.4.2010
Neue Arbeitshilfen für Vermittler
Der Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation hat die Risikoanalysen für das
Privatkundengeschäft aktualisiert. Dabei setzt der Arbeitskreis auf Mindeststandards, um den
Analyse- und Beratungsbedarf vor allem für Versicherungsmakler zu begrenzen.
Seit mehr als sechs Jahren bereits erstellt der Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation
Arbeitshilfen vornehmlich für Versicherungsmakler, mit denen die Anforderungen der Vermittlerrichtlinie
beziehungsweise des deutschen Vermittlergesetzes leichter umgesetzt werden können
(VersicherungsJournal 28.1.2004).
Anerkennung unter Juristen
Der Arbeitskreis ist ein Zusammenschluss der Maklerverbände und -verbünde BMVF, BVK, Charta,
Germanbroker.net und Verband der Fairsicherungsmakler. Finanziell wird er von verschiedenen
Versicherungs-Gesellschaften unterstützt. Beratend begleitet wurde er auch vom Verbraucherzentrale
Bundesverband.
Den Vermittlern werden kostenfrei Textvorschläge für Maklerverträge, Risikoanalysen und ein
Beratungsprotokoll angeboten. Diese wurden auch von vielen Softwareherstellern übernommen. In
zahlreichen Rechtskommentaren zum neuen VVG findet sich der Hinweis auf den Arbeitskreis und seine
Internetseite als Beispiel einer selbst organisierten Umsetzung und Standardisierung von
Beratungsleistungen.
Risikoanalysen aktualisiert
Wie der Arbeitskreis jetzt mitteilte, wurden die Risikoanalysen im Breitengeschäft grundlegend überarbeitet
und aktualisiert. Die Risikoanalysen stellen ein Herzstück dar, weil mit ihnen eine umfassende Analyse der
Risikosituation versichererunabhängig durchgeführt und ein individualisierter Versicherungsvorschlag
vorbereitet und begründet werden kann.
Konkret erneuert wurden die Risikoanalysen für die Privathaftpflicht-, Hausrat-, Unfall-, Kfz- und
Rechtsschutzversicherung. Neu ist eine Risikoanalyse für die Gebäudeversicherung einschließlich
Bauleistungs-Versicherung.
Mindeststandards erleichtern Beratung
Unter wirtschaftlichen Aspekten muss im Massengeschäft ein Weg gefunden werden, der enormen Tarif- und
Bedingungsvielfalt gerecht zu werden. Diesen Weg geht der Arbeitskreis über die Definition von
Mindeststandards für den Deckungsumfang der Produkte.
Dazu dienen die unverbindlichen Muster-Versicherungs-Bedingungen des GDV als Basis. Zusätzlich werden
jeweils bestimmte, für unabdingbar gehaltene Leistungserweiterungen definiert.
Die Risikoanalysebögen stehen ebenso wie eine Historie der Veränderungen auf den Seiten des
Arbeitskreises zur freien Nutzung.
Dr. Matthias Beenken
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27.04.2010