Einfacher und praxiserprobt – Arbeitskreis EU

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Einfacher und praxiserprobt – Arbeitskreis EU
Einfacher und praxiserprobt – Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie stellt
aktuelle Beispieltexte und Risikoanalysebögen vor
Eine überarbeitete Fassung zum Maklerauftrag hatte der „Arbeitskreis EUVermittlerrichtlinie - Dokumentation“ bereits zu Jahresbeginn veröffentlicht.
Jetzt folgten aktualisierte Risikoanalysebögen.
Der „Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie - Dokumentation“ wurde im Jahr 2004 mit dem
Ziel gegründet, Versicherungsmaklern Hilfestellungen bei der Umsetzung der von der
Europäischen Union vorgesehenen umfangreichen Dokumentationspflichten für Vermittler
zu geben. Unterstützt von Wissenschaft, Verbraucherschutz und Versicherern entwickelt
der Arbeitskreis Vorschläge für Makleraufträge, Beratungsdokumentationen und
Risikoanalysen.
Schlanker Maklerauftrag
Der Maklerauftrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsmakler und
Kunden. Aus dem Text wurden aus praktischen Erwägungen die gewerberechtlichen,
statusbezogenen Erstinformationen herausgenommen.
Der modifizierte Maklerauftrag liegt, wie bereits in der Vergangenheit, in zwei Versionen
vor. Variante 1 deckt die umfassende Vermittlung, also den Normalfall, ab. Variante 2
kann alternativ als Makler-Einzelvertrag bei standardisiertem Massengeschäft verwendet
werden.
Vollmacht erweitert
Die Maklervollmacht wurde erweitert. Sie umfasst nun auch ausdrücklich die Vollmacht,
Informationen für den Versicherungsnehmer entgegenzunehmen. Damit wird zwischen
dem Makler und dem Kunden klargestellt, dass der Makler den Auftraggeber auch bei den
neuen Antrags- oder Invitatiomodellen im zulässigen Umfang rechtswirksam vertreten
kann.
Die neue Datenschutzklausel trägt den geänderten Anforderungen aus der Praxis
Rechnung und wurde an den praktischen Beratungsalltag angepasst.
Praktikabel und umfassend
Der Arbeitskreis hat sich frühzeitig mit Fragen der Beratungssystematik beschäftigt. Dazu
entwickelt und pflegt er Arbeitshilfen für Makler, mit denen sie Risiken
unternehmensneutral erfassen und den Kundenbedarf analysieren können.
Diese Risikoanalysebögen gibt es für das Breitengeschäft, die Betriebsversicherung, die
(private) Vorsorge und die betriebliche Altersversorgung. Durch praktischen Einsatz beim
Makler sollten sie erprobt, gepflegt und weiter optimiert werden. Der Arbeitskreis hat die
Risikobögen für das Segment Breitengeschäft nun aktualisiert. Demnächst werden
Optimierungen im Bereich des gewerblichen Geschäfts erfolgen.
Mindeststandards modifiziert
Seinerzeit hatte der Arbeitskreis Mindeststandards definiert, damit die Makler im Rahmen
der Risikoanalyse nicht zu viele Punkte abfragen müssen. Diese Mindeststandards wurden
nun im Rahmen der Überarbeitung aktualisiert.
Besonders wichtig: auf Empfehlung der Praktiker wurden die Fragen zur Risikoanalyse
teilweise deutlich erweitert. Sie sind ein Spiegelbild der tariflichen Weiterentwicklung in
den einzelnen Versicherungssparten.
Viel Neues zur Kfz-Sparte
Beim Analysebogen für die private Autoversicherung ist die zunehmende Differenzierung
der Tarifmerkmale besonders augenfällig: gegenüber dem letzten Stand wurden z. B.
Fragen nach Dauer des Führerscheinbesitzes, Einträgen im Verkehrszentralregister oder
zur Teilnahme am Fahrsicherheitstraining aufgenommen. Auch Kundenwünsche nach
Rabattschutz, Tarifen mit Werkstattbindung oder Versicherung der Differenz zwischen
Zeitwert und festgesetztem Leasingwert stehen jetzt auf der Liste.
Breitengeschäft abgedeckt
Für die bedarfsorientierte Beratung durch einen Makler ist die sorgfältige und umfassende
Risikoanalyse ein Muss. Das gilt nicht erst seit Einführung der Vermittlerrichtlinie. Die
aktualisierten Analysebögen unterstützen Makler dabei, die relevanten Informationen
systematisch zu erheben.
Sie liefern dem Anwender eine gesicherte Grundlage für die Auswahl des geeigneten
Versicherungsschutzes. Er profitiert dabei von den Erfahrungen, die seine Maklerkollegen
bei der Weiterentwicklung der Analysebögen eingebracht haben.
Die Textvorlagen können einfach und unkompliziert adaptiert und mit dem individuellen
Maklerlogo oder Namen ergänzt werden.
Praktiker und Experten
Der „Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie - Dokumentation“ zeichnet sich dadurch aus,
dass er Praktiker und Experten mit dem Ziel zusammenbringt, Versicherungsmakler zu
unterstützen. So waren bei der letzten Überarbeitung des Maklerauftrags neben Maklern
und Maklerverbänden mit Professor Dr. Helmut Schirmer, FU Berlin, und Professor Dr.
Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin auch renommierte
Wissenschaftler an der Weiterentwicklung beteiligt.
Softwareanbieter gefordert
Der Praxistransfer wird auch dadurch gefördert, dass viele Softwareanbieter die
Empfehlungen des Arbeitskreises bei der Entwicklung von Beratungssoftware
berücksichtigen. Der Arbeitskreis stellt seine Ergebnisse dafür kostenlos zur Verfügung.
Neue Vorschläge bedeuten für Softwareanbieter deshalb immer auch zusätzlichen
Aufwand. Dieser wird aber mit Blick auf die Verbesserungen hoffentlich gern in Kauf
genommen.
Ergebnisse im www
Die neuen Vorlagen stellt der Arbeitskreis auf der Download-Seite seines Internetauftritts
zur Verfügung: http://www.vermittlerprotokoll.de/download/download.php. Auf einer
separaten Historie-Seite lassen sich die Änderungen nachvollziehen, was insbesondere
für die Softwarehersteller hilfreich ist.