Lizenzmodell Anlage (auch Lizenzmodellübersicht)

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Lizenzmodell Anlage (auch Lizenzmodellübersicht)
Lizenzmodell Anlage (auch Lizenzmodellübersicht)
zum Open Text Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)
Datum des Inkrafttretens: 17 November 2011
1) Einführung
a) Diese Lizenmodellübersicht ist eine Anlage zum und ein Bestandteil des EULA und unterliegt den
Bestimmungen des EULA. Im Rahmen der Anwendung der Lizenzmodellübersicht bezieht sich „OT“
auf das Unternehmen der Open Text Gruppe, das Lizenzgeber gemäß dem EULA ist (entweder die
Open Text Corporation, eine ihrer Tochtergesellschaften oder ein Lizenzgeber der vorgenannten).
Unter „Lizenznehmer“ ist die Partei zu verstehen, die Softwarelizenzen gemäß dem EULA erworben
hat.
b) Diese Lizenzmodellübersicht ist gültig für alle Software, die dem Lizenznehmer von OT unter dem
Anwendungsbereich des EULA während des folgenden Zeitraums lizenziert wird: Ab dem oben
genannten Datum des Inkrafttretens bis zum Datum des Inkrafttretens einer nachfolgenden
Lizenzmodellübersicht, die von OT auf www.opentext.com/agreements veröffentlicht wird.
c) Diese Lizenzmodellübersicht enthält drei Arten von Bestimmungen: a) Definitionen (Ziffer 2), b)
Beschreibungen
der
Lizenzmodelle
(Ziffern
3
–
14)
und
c)
Produktspezifische
Nutzungsbeschränkungen und/oder -begrenzungen (Ziffer 15).
2) Definitionen
Die in dieser Übersicht verwendeten Begriffe, die hier nicht gesondert definiert sind, haben die im EULA
enthaltene Bedeutung.
a) „Verbundenes Unternehmen“ ist jedes Unternehmen, das von einer Partei des EULA beherrscht
wird, das eine solche Partei beherrscht oder das mit einer solchen Partei gemeinsam beherrscht wird.
Eine Beherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen, entweder direkt oder indirekt, über die Mehrheit
des ausstehenden Eigenkapitals und der ausstehenden Aktien oder anderer Wertpapiere, die das
Recht gewähren, generell bei Wahlen der Geschäftsführungs- oder anderer Aufsichtsorgane
abzustimmen, verfügt. Wenn ein Unternehmen diese Kriterien nicht mehr erfüllt, gilt es nicht mehr als
verbundenes Unternehmen im Rahmen des EULA und dieser Lizenzmodellübersicht.
b) „Business Dokument” umfasst jedes Dokument, Schriftstück oder jede Unterlage, das/die durch die
Software erstellt, adaptiert oder bearbeitet wird und beinhaltet ohne Einschränkung jede/jeden/jedes
Bericht, Fax, Textnachricht, Datenblatt, Datei, Index, Geschäftsbericht, Rechnung, Gutschrift,
Kontoauszug,
Ticket,
Reisekostenabrechnung,
Gehaltsabrechnungsunterlage,
Bestellung,
Lieferschein, Einkommensteuererklärung, Einnahmebeleg, Einzahlungsschein, Bankunterlage oder
Arbeitszeitbeleg;
c) „Citrix/TSE-Umgebung” ist (allein für die Zwecke der Lizenzmodelle für Connectivity-Produkte) ein
einzelner Computer oder ein einzelner Computer-Cluster, auf dem Citrix Metaframe for Windows, Citrix
Presentation Server for Windows, Citrix XenApp, Microsoft Terminaldienste oder Microsoft Remote
Desktop-Dienste installiert sind.
d) „Client“ umfasst alle Personal Computer, Workstations, Laptop-Rechner, Desktop-Rechner, NetbookRechner, Tablet-Rechner, SmartPhones, mobilen Kommunikationsgeräte, Verkaufspunktgeräte (wie
Kassen), als Scanner verwendeten Computer oder anderen ähnlichen Computer oder Geräte, auf
denen die Software geladen oder ausgeführt wird.
e) „Cluster“ ist ein einzelner Datenkomplex (oder eine einzelne Datenbank), der von zwei oder mehr
Instanzen der Software, die auf einem oder mehreren Servern installiert ist, verarbeitet wird.
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f)
g)
h)
i)
j)
k)
l)
m)
n)
o)
p)
q)
r)
s)
t)
u)
v)
w)
„Computer“ ist (ausschließlich für die Zwecke der Lizenzmodelle für Connectivity-Produkte) ein
einzelnes Computergerät, auf dem der Lizenznehmer die Software installieren und/oder nutzen wird,
unabhängig von der Plattform oder Betriebsumgebung.
„CPU“ (Central Processing Unit) ist ein einzelner Hauptprozessor (ein einzelner Prozessorkern).
„Abgeleitete Werke” sind alle Modifizierungen, Änderungen, Übersetzungen, Ergänzungen,
Erweiterungen, Upgrades, Aktualisierungen oder Verbesserungen, die der Lizenznehmer an der
Software mittels der nach dem Developer Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software durchführt.
„Dokumentation“ umfasst die zum Datum des Versands der Software geltenden
Benutzerhandbücher, Bedienungshandbücher und Versionshinweise, welche die Open Text
Corporation für die allgemeine Freigabe an OT-Lizenznehmer dieser Software autorisiert hat.
„Digitale Personalakte“ ist die Gesamtheit aller digitalen Unterlagen und Aufzeichnungen zu einer
Person, die von der Personalabteilung in einem einzelnen Mitarbeiterstammsatz verwaltet werden.
„Digitaler Asset“ bedeutet eine einzelne XML-Darstellung eines digitalen Inhalts (z.B. eine
Bilddarstellung/thumbnail, ein Artikel, ein Beitrag in einem Blog, eine Videodarstellung/thumbnail usw.).
„Umgebung“ ist ein Bereich innerhalb eines Computersystems, der für einen bestimmten Zweck
betrieben wird (wie beispielsweise: Tests, Produktivbetrieb, Entwicklung, Archivierung und Disaster
Recovery).
„Logische CPU“ ist ein einzelner virtueller Hauptprozessor, der aus mehreren CPUs (eines
bestimmten Typs) gebildet wird, unter der Voraussetzung, dass die maximale Gesamtkapazität dieses
virtuellen Hauptprozessors zum Ausführen der Software die Kapazität einer einzelnen CPU (dieses
Typs) zum Ausführen der Software nicht übersteigen darf.
„Multifunktionales Endgerät“ ist ein einzelnes Endgerät, das zu beruflichen Zwecken eingesetzt wird
und das mehrere Funktionalitäten bietet, wie Drucken, Scannen, Fotokopieren, Faxen und/oder
Versenden und Empfangen von emails. Ein multifunktionales Endgerät ermöglicht zentralisierte
Verteilung und/oder Produktion von Dokumenten in einer größeren Arbeitseinheit.
„Netzwerkscanner“ ist ein einzelnes Endgerät, das zu beruflichen Zwecken eingesetzt wird und das
Dokumente scannt und in digitale Form umwandelt und diese digitale Form dann in einem Netzwerk
zugänglich macht oder sie per email versendet.
„Netzwerkserver” ist ein einzelner physischer Netzwerkserver, der dem Lizenznehmer gehört und auf
dem eine einzige Kopie eines Betriebssystems geladen ist (wie Windows, Linux oder Solaris). Wenn
der Lizenznehmer zwei Kopien eines Betriebssystems auf einem einzelnen physischen Netzwerkserver
geladen hat, gilt diese Konfiguration für die Zwecke dieser Übersicht als zwei Netzwerkserver. In
keinem Fall darf ein einzelner Netzwerkserver mehr als 32 CPUs haben.
„Programm“ ist eine Sammlung aus Anweisungen, die in einer beliebigen Programmiersprache
geschrieben wurden und dem Computer mitteilen, wie die Daten aus den eingegebenen Informationen
zu verarbeiten sind.
„Programminstanz“ ist eine einzige Kopie der Software, die in den Speicher eines Servers geladen
wurde. Mehrere Programminstanzen der Software bedeutet, dass die Software mehrfach in den
Speicher des Servers geladen wurde.
„Server“ ist entweder: a) ein einziger physischer Netzwerkserver oder b) ein einziger virtueller Server.
„Software“ bedeutet alle Programme und die dazugehörige Dokumentation sowie Supportsoftware,
die der Open Text Corporation gehören oder die von ihr lizenziert werden und für die OT dem
Lizenznehmer im Rahmen dieses EULA eine Lizenz einräumt, einschließlich aller vom Lizenznehmer
davon angefertigten Kopien.
„Softwarelizenz“ sind alle Lizenzen, die im Rahmen des EULA in Bezug auf die Software eingeräumt
werden.
„Supportsoftware“ umfasst jede Support- und/oder Pflegesoftware, Aktualisierungen, Erweiterungen,
Patches, Fixes und/oder neue Versionen der Software, die dem Lizenznehmer gemäß einem Supportund/oder Pflegeprogramm der Open Text Corporation überlassen werden, einschließlich der gesamten
dazugehörigen Dokumentation, die dem Lizenznehmer im Rahmen eines solchen Programms
überlassen wird.
„Drittsoftware“ bedeutet alle Softwareprodukte anderer Unternehmen als der Open Text Corporation
(und deren Lizenzgebern) sowie die Begleitdokumentation und Supportsoftware, die auf die Software
zugreifen oder die an die Software angebunden sind.
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x) „Transaktion” bedeutet eine einzelne Kopie eines Business Dokuments, dessen Daten in irgendeiner
Weise Input für oder Output der Software sind bzw. von der Software erstellt, bearbeitet oder
verarbeitet werden.
y) „User-Lizenzmodelle” sind die in Ziffer 2, 3 und 4 dieser Übersicht beschriebenen Lizenzmodelle.
z) „Virtueller Server“ bedeutet eine Softwareimplementierung eines einzelnen, dem Lizenznehmer
gehörenden Netzwerkservers, die Software auf die gleiche Art wie ein Netzwerkserver ausführt, und
umfasst eine Kopie eines Betriebssystems (wie Windows, Linux oder Solaris) zusammen mit einem
oder mehreren Softwareprozessen, die auf dem Netzwerkserver auf einer gesonderten Partition
laufen. In keinem Fall darf ein einzelner virtueller Server mehr als 32 CPUs haben.
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3) Named User-Lizenzmodelle
A) Standard Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard Named UserLizenzmodell lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer muss für jede einzelne Person, die zur Nutzung der Software oder zum Zugriff
auf die Software autorisiert ist oder die von der Funktionalität der Software profitiert, eine einzelne
Softwarelizenz erwerben und zuweisen.
b) Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern des
Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers und Mitarbeitern oder
Auftragnehmern von Kunden und Geschäftspartnern des Lizenznehmers zuweisen.
c) Die Softwarelizenzen werden dauerhaft zugewiesen und dürfen unter den Personen nicht
gemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden. In Abweichung des Vorgenannten dürfen
Softwarelizenzen einer anderen Person zugewiesen werden, wenn die ursprüngliche Person nicht
mehr beim Lizenznehmer beschäftigt ist oder ihr eine andere Aufgabe zugeteilt wurde, für die kein
dauerhafter Zugriff auf die Software mehr benötigt wird.
d) Wenn der Lizenznehmer eine Softwarelizenz einer Person zuweist, muss der Lizenznehmer dieser
Person auch eine einmalige Passwort- und Login-Kombination zuordnen, damit diese auf die
Software zugreifen kann. Für jede weitere einer Person zugewiesene Passwort- und LoginKombination muss der Lizenznehmer eine weitere Softwarelizenz erwerben.
e) Der Lizenznehmer darf keine Software oder Hardware nutzen, die die Anzahl der Personen, die
unmittelbaren Zugriff auf die Software haben oder diese unmittelbar nutzen, verringert (bisweilen
als „Multiplexing“ oder „Pooling“ von Software oder Hardware bezeichnet). Die Nutzung solcher
Hardware oder Software verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Softwarelizenzen. Die
erforderliche Anzahl der Softwarelizenzen entspricht der Anzahl der einzelnen Personen, die zu
irgendeinem Zeitpunkt über die Datenstationen für die Software oder Hardware in der Multiplexingoder Pooling-Umgebung auf die Software zugreifen.
f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
g) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Instanzen geladen
und ausgeführt werden.
h) Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, dürfen die Software auf keine Weise
programmtechnisch erweitern, integrieren oder modifizieren.
i) Sollte die unter dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software auch unter dem
Administrator Named User-Lizenzmodell lizenziert werden, dürfen Personen, denen eine
Softwarelizenz nach dem Standard Named User-Lizenzmodell zugewiesen wurde, weder die
Verwaltungsfunktionen der Software nutzen noch ein System basierend auf der Software
verwalten.
B) Read Only Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Read Only Named UserLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Read
Only Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach
dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme,
dass die Person, der die Softwarelizenz zugewiesen wurde, die Daten/Inhalte des Softwaresystems
nur durchsuchen, durchblättern, ansehen, drucken und herunterladen darf, aber Daten/Inhalte in
diesem Softwaresystem nicht hochladen, ergänzen, bearbeiten, verschieben, anordnen oder
anderweitig modifizieren darf.
C) Standard Named User-Lizenzmodell (Berechtigung für interne Benutzer) – Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
Standard Named User-Lizenzmodell (Berechtigung nur für interne Benutzer) lizenziert wird:
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a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard
Named User-Lizenzmodell (Berechtigung nur für interne Benutzer) lizenzierten Software gelten,
entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software
gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer die Softwarelizenzen nur folgenden
Personen zuweisen darf: Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der
verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers unter Ausschluss von Mitarbeitern oder
Auftragnehmern der Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers.
D) eBusiness Standard Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
eBusiness Standard Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
eBusiness Standard Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten,
entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software
gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer die Softwarelizenzen nur den Personen
zuweisen darf, die Mitarbeiter der Kunden oder Geschäftspartner des Lizenznehmers sind, und
nicht den Personen, die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers bzw. der verbundenen
Unternehmen des Lizenznehmers sind.
E) eBusiness Read-Only Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
eBusiness Read-Only Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird:
a. Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
eBusiness Read-Only Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software
gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Read-Only Named User-Lizenzmodell lizenzierte
Software gelten, jedoch mit den folgenden beiden Ausnahmen:
i.
Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen nur Personen zuweisen, die Mitarbeiter der
Kunden oder Geschäftspartner des Lizenznehmers sind, und nicht Personen, Mitarbeitern
oder Auftragnehmern des Lizenznehmers oder der verbundenen Unternehmen des
Lizenznehmers sind.
ii.
Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, sind berechtigt,
Geschäftsprozesse zu starten oder an Geschäftsprozessen teilzunehmen, die von
Workflows in einer Software, die Workflow-Funktionalität enthält, verwaltet werden.
F) Standard Named User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die
folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die
nach dem Standard Named User-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard
Named User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten
Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell
lizenzierte Software gelten, jedoch mit der folgenden Ausnahmen: Die Nutzung der Software setzt
voraus, dass der Lizenznehmer außerdem Softwarelizenzen im Rahmen des ServerLizenzmodells, CPU-Lizenzmodells oder des Program Instance-Lizenzmodells erwirbt. Die genaue
Art der Softwarelizenzen, die gemäß dem Server-Lizenzmodell, CPU-Lizenzmodell oder dem
Program Instance-Lizenzmodell erforderlich sind, ergibt sich aus dem Bestelldokument und/oder
aus der Dokumentation.
G) Limited Use Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use Named UserLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited
Use Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach
dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme,
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dass Personen, denen eine solche Softwarelizenz zugewiesen wurde, nicht auf das gesamte
Spektrum an Funktionalität in der Software zugreifen bzw. dieses nutzen dürfen. Personen, die
eine Lizenz nach dem Limited Use Named User-Lizenzmodell erhalten haben, dürfen nur auf die
Funktionen und Merkmale zugreifen bzw. diese nutzen, die ausdrücklich in der maßgeblichen
Bestellung und/oder Dokumentation angegeben sind.
H) Occasional Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Occasional Named UserLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Occasional Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die
nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der
Ausnahme, dass Benutzer mit dieser Lizenz die Software für maximal 52 Tage pro Kalenderjahr
nutzen dürfen.
I) Web Named User-Lizenzmodell (für SAP-nahe Produkte) – Die folgenden Bestimmungen,
Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Web Named UserLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Web
Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem
Standard Named User-Lizenzmodell (Berechtigung für externe und interne Benutzer) lizenzierte
Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen:
i.
Personen, die Mitarbeiter oder Auftragnehmer der Kunden oder Geschäftspartner des
Lizenznehmers sind, dürfen die Software nur zur Unterstützung der internen
Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers nutzen, und nicht zur Unterstützung der
Geschäftsvorgänge des Kunden oder Geschäftspartners.
ii.
Den Personen, die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers oder der
verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers sind, darf nur dann eine Softwarelizenz
zugewiesen werden, wenn ihnen auch eine der folgenden SAP-Benutzerlizenzen der SAP
AG zugewiesen wurde: a) SAP Employee Self Service (ESS) User oder b) SAP Employee
User. Außerdem ist die Nutzung der Software durch solche Mitarbeiter oder Auftragnehmer
beschränkt auf: a) Personalangelegenheiten, die sich auf die eigene Personalakte dieser
Person beziehen oder b) eProcurement-Angelegenheiten, die den eigenen Zwecken der
Person dienen (eProcurement-Angelegenheiten im Namen und Auftrag anderer Personen
sind ausgeschlossen).
J) SAP Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions) – Die
folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die
nach dem SAP Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions)
lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem SAP
Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions) lizenzierten
Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell
lizenzierte Software gelten, wobei Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, die
Software sowohl über Open Text-Softwareschnittstellen als auch über SAP-Softwareschnittstellen
nutzen und darauf zugreifen dürfen.
K) Non-SAP Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions)
– Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software,
die nach dem Non-SAP Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP
Solutions) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Non-SAP
Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions) lizenzierten
Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell
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lizenzierte Software gelten, wobei in Zusammenhang mit der Software Open Text Extended ECM
for SAP Solutions die Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, die Software nur
über Open Text-Softwareschnittstellen und nicht über SAP-Softwareschnittstellen nutzen bzw.
darauf zugreifen dürfen.
L) Dashboard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) – Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
Dashboard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Dashboard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) lizenzierten Software
gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte
Software gelten, mit der Ausnahme, dass Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde,
nicht berechtigt sind, die Elemente „Perfectus ProcessManager“ und/oder „Perfectus IPManager“
der Software zu nutzen (oder ähnliche Nachfolgeelemente in künftigen Softwareversionen).
M) Author Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) – Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
Author Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Author
Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) lizenzierten Software gelten,
entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software
gelten, mit der Ausnahme, dass Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, nicht
berechtigt sind, die Open Text Business Intelligence-Funktionalität der Software (oder eine
ähnliche Nachfolgefunktionalität in künftigen Softwareversionen) zu nutzen.
N) Developer Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Developer Named UserLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Developer Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die
nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den
folgenden Ausnahmen:
i. Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, dürfen die Software nutzen, um
abgeleitete Werke anderer OT-Software zu erstellen (die „Zielsoftware“), für deren
Modifizierung die Software entwickelt wurde.
ii. Die abgeleiteten Werke gelten als Teil der Zielsoftware und die dem Lizenznehmer
eingeräumte(n) Softwarelizenz(en) für die Zielsoftware gilt/gelten auch für die abgeleiteten
Werke. Ausgenommen der von OT gegebenen Gewährleistungen und Freistellungen gelten
alle anderen Bestimmungen und Konditionen des EULA für die Nutzung der abgeleiteten
Werke durch den Lizenznehmer.
iii. Alle Rechte, Lizenzen und Rechtsansprüche an den abgeleiteten Werken sind das
Eigentum von OT.
O) Administrator Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Administrator Named UserLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Administrator Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für
die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der Ausnahme,
dass Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, berechtigt sind, die
Verwaltungsfunktionen der Software zu nutzen und ein System basierend auf der Software zu
verwalten.
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4) Concurrent User-Lizenzmodelle
A) Standard Concurrent User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard Concurrent UserLizenzmodell lizenziert wird:
a) Nur die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen
Unternehmen des Lizenznehmers dürfen die Software nutzen und darauf zugreifen.
b) Die Anzahl der Personen, die die Software nutzen oder darauf zugreifen, darf zu keinem Zeitpunkt
die Anzahl der dem Lizenznehmer gewährten Softwarelizenzen übersteigen.
c) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle Personen führen, denen er Zugriff auf die
Software gewährt hat.
d) Der Lizenznehmer muss ein System einführen, mit dem sichergestellt ist, dass die Anzahl der die
Software nutzenden oder darauf zugreifenden Personen, die Anzahl der dem Lizenznehmer
eingeräumten Softwarelizenzen nicht übersteigt, und der Lizenznehmer muss es OT gestatten,
dieses System zu kontrollieren, um die Einhaltung des Vertrags zu überprüfen.
e) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
f) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Instanzen geladen
und ausgeführt werden (außer es gelten die Beschränkungen in 3D).
B) Standard Concurrent User-Lizenzmodell (Berechtigung für externe und interne Benutzer) – Die
folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die
nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell (Berechtigung für externe und interne Benutzer)
lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard
Concurrent User-Lizenzmodell (Berechtigung für externe und interne Benutzer) lizenzierten
Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell
lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer die Softwarelizenzen
folgenden Personen zuweisen darf: a) Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers
und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers und b) Mitarbeitern oder
Auftragnehmern der Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers.
C) Read Only Concurrent User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Read Only Concurrent UserLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Read
Only Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die
nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der
Ausnahme, dass:
i) die Person, die gemäß der Softwarelizenz zum Zugriff auf die Software berechtigt ist,
Daten/Inhalte des Softwaresystems nur ansehen, durchblättern und herunterladen darf; und
ii) die Person die Daten/Inhalte im Softwaresystem nicht hochladen, ergänzen, bearbeiten,
anordnen oder anderweitig modifizieren darf.
D) eBusiness Concurrent User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen,
Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem eBusiness
Concurrent User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
eBusiness Concurrent User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten,
entsprechen denen, die für die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierte
Software gelten, mit der Ausnahme, dass die Softwarelizenzen nur den Mitarbeitern der Kunden
und Geschäftspartner des Lizenznehmers und nicht den Mitarbeitern oder Auftragnehmern des
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Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers zugewiesen werden
dürfen.
E) Standard Concurrent User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) –
Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software,
die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz
erforderlich) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard
Concurrent User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten
Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell
lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt,
dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der Server-Lizenzmodelle, CPULizenzmodelle oder Program Instance-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen,
die nach den Server-Lizenzmodellen, CPU-Lizenzmodellen oder Program Instance-Lizenzmodellen
benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben.
F) Limited Use Concurrent User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use Concurrent UserLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited
Use Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die
nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der
Ausnahme, dass die Personen, die im Rahmen dieser Softwarelizenz auf die Software zugreifen,
nicht das gesamte Spektrum an Funktionalität in der Software nutzen bzw. darauf zugreifen dürfen.
Personen, die auf die Software im Rahmen einer Softwarelizenz nach dem Limited Use Concurrent
User-Lizenzmodell zugreifen, dürfen nur die Funktionen und Merkmale nutzen bzw. darauf
zugreifen, die ausdrücklich in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben
sind.
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5) Anonymous User Access-Lizenzmodelle
A) Standard Anonymous User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard Anonymous UserLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard
Anonymous User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach
dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden
Ausnahmen:
a. Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen jeder beliebigen Person zuweisen. Die
Personen müssen keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der
verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers sein.
b. Der Lizenznehmer muss keine Aufzeichnungen über die Personen führen, die eine
Softwarelizenz erhalten haben, und muss diese Personen nicht benennen.
c. Insofern in der maßgeblichen Bestellung oder Dokumentation nichts anderes angegeben
ist, darf der Lizenznehmer eine unbegrenzte Anzahl von Softwarelizenzen an Personen
vergeben.
B) Read Only Anonymous User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Read Only Anonymous UserLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Read
Only Anonymous User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die
nach dem Standard Anonymous User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der
Ausnahme, dass die Personen, die nach dieser Softwarelizenz Zugriff auf die Software erhalten,
die Daten/Inhalte des Softwaresystems nur durchsuchen, durchblättern, ansehen, drucken und
herunterladen dürfen, aber nicht berechtigt sind, Daten/Inhalte in diesem Softwaresystem
hochzuladen, zu ergänzen, zu bearbeiten, zu verschieben, anzuordnen oder anderweitig zu
modifizieren.
C) Standard Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/ Program Instance-Lizenz erforderlich) –
Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software,
die nach dem Standard Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz
erforderlich) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard
Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten
Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Anonymous UserLizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software
voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der Server-Lizenzmodelle,
CPU-Lizenzmodelle oder Program Instance-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der
Softwarelizenzen, die nach den Server-Lizenzmodellen, CPU-Lizenzmodellen oder Program
Instance-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder
Dokumentation angegeben.
D) Read-Only Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) –
Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software,
die nach dem Read-Only Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz
erforderlich) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem ReadOnly Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich)
lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Read-Only Anonymous
User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der
Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der ServerOpen Text 17/11/2011 V 1.5
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Lizenzmodelle, CPU-Lizenzmodelle oder Program Instance-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art
der Softwarelizenzen, die nach den Server-Lizenzmodellen, CPU-Lizenzmodellen oder Program
Instance-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder
Dokumentation angegeben.
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6) Server-Lizenzmodelle
A) Production Server-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen
gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer muss für jeden Server, auf dem die Software installiert wird, eine einzelne
Softwarelizenz erwerben.
b) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
c) Eine unbegrenzte Anzahl von Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der
verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers darf auf die Software zugreifen und diese nutzen.
B) eBusiness Server-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen,
Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem eBusiness
Server-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
eBusiness Server-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten, entsprechen
denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der
Ausnahme, dass die Nutzung der Software auf Personen beschränkt ist, die Mitarbeiter der
Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers sind und die keine Mitarbeiter oder
Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers
sind.
C) Production Server-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen,
Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production
Server-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Production Server-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten,
entsprechen denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software
gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der
Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art
der Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen
Bestellung und/oder Dokumentation angegeben.
D) Limited Use Server-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen
gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use Server-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited
Use Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem
Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die
Personen, die im Rahmen dieser Softwarelizenz auf die Software zugreifen dürfen, nicht auf das
gesamte Spektrum an Funktionalität in der Software zugreifen oder dieses nutzen dürfen.
Personen, die auf die Software im Rahmen einer Softwarelizenz nach dem Limited Use ServerLizenzmodell zugreifen dürfen, dürfen nur auf die Funktionen und Merkmale zugreifen und diese
nutzen, die ausdrücklich in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben sind.
E) Non-Production Server-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production ServerLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem NonProduction Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach
dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass
die Funktionalität in der Software nicht im Produktivbetrieb zur Verwendung durch die EndnutzerMitarbeiter des Lizenznehmers eingesetzt werden darf, um die internen Geschäftsvorgänge des
Lizenznehmers zu unterstützen. Stattdessen ist die Nutzung der Software auf Tests, Entwicklung,
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Sicherung, Ausfallschutz, Hot Standby oder Cold Standby beschränkt. Ungeachtet des
Vorgenannten ist der Lizenznehmer berechtigt, wenn eine nach dem Production ServerLizenzmodell lizenzierte Software offline ist, die nach dem Non-Production Server-Lizenzmodell
lizenzierte Software zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter des Lizenznehmers
einzusetzen, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen, bis die im
Rahmen des Production Server-Lizenzmodells lizenzierte Software wieder online ist.
F) Runtime Server-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen
gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime Server-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime
Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem
Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen:
i. Der Zugriff auf die bzw. die Nutzung der Software darf nur durch eine andere OT-Software
oder Drittsoftware und nicht durch Menschen erfolgen, und
ii. der Lizenznehmer muss für jeden Server, auf dem die Software installiert, genutzt oder
darauf zugegriffen wird, eine einzelne Softwarelizenz erwerben.
G) Runtime Server-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen,
Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime ServerLizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime
Server-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen,
die für die nach dem Runtime Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der
Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch
Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der
Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen
Bestellung und/oder Dokumentation angegeben.
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H) Production Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell – Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
Production Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell lizenziert wird: Die Bestimmungen,
Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Production Server
(eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für
die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme,
dass die Anzahl der Digitalen Assets, die jährlich mit der Software erzeugt/von ihr kontrolliert weden,
den Beschränkungen der Bestellung und/oder der Dokumentation unterliegt.
I) Non-Production Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell - Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
Non-Production Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell lizenziert wird:
a)
Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem NonProduction Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten,
entsprechen denen, die für die nach dem Non-Production Server-Lizenzmodell lizenzierte
Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Anzahl der Digitalen Assets, die jährlich mit
der Software erzeugt/von ihr kontrolliert weden, den Beschränkungen der Bestellung und/oder
der Dokumentation unterliegt.
J) Production Server (Limited Server Calls)-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen,
Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production
Server (Limited Server Calls)-Lizenzmodell lizenziert wird:
a)
Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Production Server (Limited Server Calls) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für
die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der
Ausnahme, dass die Anzahl der Serveraufrufe (Server Calls), die jährlich an die Software
gerichtet werden, den Beschränkungen der Bestellung und/oder der Dokumentation unterliegt.
K) Non-Production Server (Limited Server Calls)-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen,
Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production
Server (Limited Server Calls)-Lizenzmodell lizenziert wird:
a)
Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem NonProduction Server (Limited Server Calls) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für
die nach dem Non-Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der
Ausnahme, dass die Anzahl der Serveraufrufe (Server Calls), die jährlich an die Software
gerichtet werden, den Beschränkungen der Bestellung und/oder der Dokumentation unterliegt.
L) Generation Server-Lizenzmodell - Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen
gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Generation Server-Lizenzmodell lizenziert wird:
a)
Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Generation Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die
nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der
Ausnahme, dass das Generation Server-Lizenzmodell nur für die Produkte Open Text Web
Content Management und NStein Edition und nur im Hinblick auf Software anwendbar ist, die
auf Servern installiert ist, die dem front-end Betrieb von Websites dienen.
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7) CPU-Lizenzmodelle
A) Production CPU-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen
gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer muss für jede CPU, auf der die Software installiert oder ausgeführt wird, eine
einzelne Softwarelizenz erwerben.
b) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
c) Eine unbegrenzte Anzahl von Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der
verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers darf auf die Software zugreifen und diese nutzen.
d) Diese Softwarelizenz gilt für einen einzelnen Prozessorkern, der sich in einer einzelnen integrierten
Schaltung oder in einem einzelnen Halbleitergehäuse befindet (z. B. ein Prozessorkern in einem
einzelnen Halbleitergehäuse), oder für den ersten Prozessorkern in einer einzelnen integrierten
Schaltung, wenn diese integrierte Schaltung mehrere Prozessorkerne enthält, oder für den ersten
Prozessorkern in einem einzelnen Halbleitergehäuse (z. B. der erste Kern in einem einzelnen
Halbleitergehäuse, das mehrere Prozessorkerne enthält).
B) Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production CPU-Lizenzmodell
(Additional Core) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen,
die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der Ausnahme,
dass diese Softwarelizenz nur für jeden einzelnen zusätzlichen Prozessorkern gilt, der über den
ersten Prozessorkern in einer einzelnen integrierten Schaltung hinausgeht, wenn diese integrierte
Schaltung mehrere Prozessorkerne enthält, oder für den ersten Prozessorkern in einem einzelnen
Halbleitergehäuse (z. B. der zweite oder weitere Kern in einem einzelnen Halbleitergehäuse, das
mehrere Prozessorkerne enthält).
C) Production CPU-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
Production CPU-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Production CPU-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten,
entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten,
jedoch mit den folgenden Ausnahmen:
i.
Die Nutzung der Software setzt voraus, dass der Lizenznehmer außerdem Softwarelizenzen
im Rahmen des Standard Program Instance-Lizenzmodells (CPU-Lizenz erforderlich)
erwirbt.
D) Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die
folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die
nach dem Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich)
lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten
Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte
Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen:
i.
Diese Softwarelizenz gilt nur für jeden einzelnen zusätzlichen Prozessorkern, der über den
ersten Prozessorkern in einer integrierten Schaltung hinausgeht, wenn diese einzelne
integrierte Schaltung mehrere Prozessorkerne enthält, oder für den ersten Prozessorkern in
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ii.
einem einzelnen Halbleitergehäuse (z. B. der zweite oder weitere Kern in einem einzelnen
Halbleitergehäuse, das mehrere Prozessorkerne enthält).
Die Nutzung der Software setzt voraus, dass der Lizenznehmer außerdem Softwarelizenzen
im Rahmen des Standard Program Instance-Lizenzmodells (CPU-Lizenz erforderlich)
erwirbt.
E) Production CPU Agent-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
Production CPU Agent-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Production CPU Agent-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software
gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell (Program InstanceLizenz erforderlich) lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der
Software darauf begrenzt ist, den „Agent“-Teil (z. B. Deployment Agent, Configuration Agent) der
Software auszuführen.
F) Production CPU Agent-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich) –
Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software,
die nach dem Production CPU Agent-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz
erforderlich) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Production CPU Agent-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich)
lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPULizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierte Software gelten,
jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software darauf begrenzt ist, den „Agent“-Teil (z.
B. Deployment Agent, Configuration Agent) der Software auszuführen.
G) Production CPU Community-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die
folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die
nach dem Production CPU Community-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert
wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Production CPU Community-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten
Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell (Program
Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen:
i.
Die Nutzung der Software beschränkt sich ausschließlich auf die Ausführung der Vignette
Community Software (oder deren Folgeprodukte) und umfasst keine andere Software.
ii.
Diese Softwarelizenz dient der Lizenzierung einer einzelnen CPU, unabhängig davon, ob
diese der einzige Prozessorkern, der erste von mehreren Prozessorkernen oder ein
zusätzlicher Prozessorkern in einer einzelnen integrierten Schaltung ist, wenn die einzelne
integrierte Schaltung oder das einzelne Halbleitergehäuse mehrere Prozessorkerne enthält.
H) Production CPU Logical-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
Production CPU Logical-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer muss für jede logische CPU, auf der die Software installiert oder ausgeführt
wird, eine einzelne Softwarelizenz erwerben.
b) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
c) Die Nutzung der Software setzt voraus, dass der Lizenznehmer außerdem Softwarelizenzen im
Rahmen des Standard Program Instance-Lizenzmodells (CPU-Lizenz erforderlich) erwirbt.
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I)
eBusiness CPU-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen
und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem eBusiness CPU-Lizenzmodell
(nur externe Benutzer) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
eBusiness CPU-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten, entsprechen
denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der
Ausnahme, dass die Nutzung der Software auf Personen beschränkt ist, die Mitarbeiter der
Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers sind und die keine Mitarbeiter oder
Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers
sind.
J) Production CPU-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen,
Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production CPULizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Production CPU-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen
denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit
der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch
Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der
Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen
Bestellung und/oder Dokumentation angegeben.
K) Limited Use CPU-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen
gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use CPU-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited
Use CPU-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem
Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die
Personen, die im Rahmen dieser Softwarelizenz auf die Software zugreifen, nicht das gesamte
Spektrum an Funktionalität in der Software nutzen oder darauf zugreifen dürfen. Personen, die auf
die Software im Rahmen einer Softwarelizenz nach dem Limited Use CPU-Lizenzmodell zugreifen,
dürfen nur auf die Funktionen und Merkmale zugreifen und diese nutzen, die ausdrücklich in der
maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben sind.
L) Non-Production CPU-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production CPULizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem NonProduction CPU-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach
dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die
Funktionalität in der Software nicht im Produktivbetrieb zur Verwendung durch die EndnutzerMitarbeiter des Lizenznehmers eingesetzt werden darf, um die internen Geschäftsvorgänge des
Lizenznehmers zu unterstützen. Stattdessen ist die Nutzung der Software auf Tests, Entwicklung,
Sicherung, Ausfallschutz, Hot Standby oder Cold Standby beschränkt. Ungeachtet des
Vorgenannten ist der Lizenznehmer berechtigt, wenn eine nach dem Production CPU-Lizenzmodell
lizenzierte Software offline ist, die nach einem Non-Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte
Software zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter des Lizenznehmers einzusetzen, um die
internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen, bis die im Rahmen des
Production CPU-Lizenzmodells lizenzierte Software wieder online ist.
M) Runtime CPU-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen
gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime CPU-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime
CPU-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem
Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen:
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i.
Der Zugriff auf die bzw. die Nutzung der Software darf nur durch eine andere OT-Software oder
Drittsoftware und nicht durch Menschen erfolgen, und
ii. der Lizenznehmer muss für jede CPU, auf der die Software installiert, genutzt oder darauf
zugegriffen wird, eine einzelne Softwarelizenz erwerben.
N) Runtime CPU-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen
und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime CPU-Lizenzmodell
(User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime
CPU-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die
für die nach dem Runtime CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der
Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch
Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der
Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen
Bestellung und/oder Dokumentation angegeben.
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8) Program Instance-Lizenzmodelle
A) Production Program Instance-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production Program InstanceLizenzmodell lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer muss für jede Program Instanz der Software jeweils eine Softwarelizenz
erwerben.
b) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
c) Eine unbegrenzte Anzahl von Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der
verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers darf auf die Software zugreifen und diese nutzen.
B) eBusiness Program Instance-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
eBusiness Program Instance-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
eBusiness Program Instance-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten,
entsprechen denen, die für die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte
Software gelten, mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software auf Personen beschränkt ist,
die Mitarbeiter der Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers sind und die keine Mitarbeiter
oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des
Lizenznehmers sind.
C) Production Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
Production Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Production Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten,
entsprechen denen, die für die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte
Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der
Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle (wie oben definiert)
erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden,
ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben.
D) Production Program Instance-Lizenzmodell (CPU-Lizenz erforderlich) - Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
Production Program Instance-Lizenzmodell (CPU-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Production Program Instance-Lizenzmodell (CPU-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten,
entsprechen denen, die für die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte
Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der
Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen eines der nachfolgend genannten Lizenzmodelle
erwirbt: Production CPU-Lizenzmodell (Program Instance Lizenz erforderlich), Production CPULizenzmodell (Zusätzliche Core – Program Instance Lizenz erforderlich), Production CPU AgentLizenzmodell (Program Instance Lizenz erforderlich), Production CPU Agent-Lizenzmodell
(Zusätzliche Core - Program Instance Lizenz erforderlich), Production CPU CommunityLizenzmodell (Program Instance Lizenz erforderlich) oder Production CPU CommunityLizenzmodell (Program Instance Lizenz erforderlich) (zusammen die “CPU ProgramLizenzmodelle”). Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den CPU ProgramLizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation
angegeben.
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E) Limited Use Program Instance-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use Program InstanceLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited
Use Program Instance-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die
nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der
Ausnahme, dass die Personen, die im Rahmen dieser Softwarelizenz auf die Software zugreifen,
nicht das gesamte Spektrum an Funktionalität in der Software nutzen bzw. darauf zugreifen dürfen.
Personen, die auf die Software im Rahmen einer Softwarelizenz nach dem Limited Use Program
Instance-Lizenzmodell zugreifen, dürfen nur die Funktionen und Merkmale nutzen bzw. darauf
zugreifen, die ausdrücklich in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben
sind.
F) Non-Production Program Instance-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production Program
Instance-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem NonProduction Program Instance-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die
für die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit
der Ausnahme, dass die Funktionalität in der Software nicht im Produktivbetrieb zur Verwendung
durch die Endnutzer-Mitarbeiter des Lizenznehmers eingesetzt werden darf, um die internen
Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen. Stattdessen ist die Nutzung der Software
auf Tests, Entwicklung, Sicherung, Ausfallschutz, Hot Standby oder Cold Standby beschränkt.
Ungeachtet des Vorgenannten ist der Lizenznehmer berechtigt, wenn eine nach dem Production
Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software offline ist, die nach einem Non-Production
Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software zur Verwendung durch die EndnutzerMitarbeiter des Lizenznehmers einzusetzen, um die internen Geschäftsvorgänge des
Lizenznehmers zu unterstützen, bis die im Rahmen des Production Program InstanceLizenzmodells lizenzierte Software wieder online ist.
G) Runtime Program Instance-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime Program InstanceLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime
Program Instance-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach
dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den
folgenden Ausnahmen:
i. Der Zugriff auf die bzw. die Nutzung der Software darf nur durch eine andere OT-Software oder
Drittsoftware und nicht durch Menschen erfolgen, und
ii. der Lizenznehmer muss für jede Instanz, auf der die Software installiert, genutzt oder darauf
zugegriffen wird, jeweils eine Softwarelizenz erwerben.
H) Runtime Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
Runtime Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:
b) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime
Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten,
entsprechen denen, die für die nach dem Runtime Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte
Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der
Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art
der Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen
Bestellung und/oder Dokumentation angegeben.
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9) Sonstige Lizenzen
A) Client-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die
Nutzung von Software, die nach dem Client-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer muss i) für jeden einzelnen Client, auf dem die Software geladen oder
ausgeführt wird, und ii) für jeden einzelnen Client, der auf die Software zugreift (oder zugreifen
darf), eine einzelne Softwarelizenz erwerben und zuweisen.
b) Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen nur den Clients zuweisen, die dem Lizenznehmer
und/oder den verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers gehören.
c) Die Softwarelizenzen werden dauerhaft zugewiesen und dürfen unter den Clients nicht gemeinsam
genutzt oder ausgetauscht werden. In Abweichung des Vorgenannten dürfen Softwarelizenzen
einem anderen Client zugewiesen werden, wenn der ursprüngliche Client dauerhaft außer Betrieb
gesetzt wurde oder wenn der Client dauerhaft einer anderen Aufgabe zugewiesen wurde, für die
Zugriff auf die Software nicht mehr erforderlich ist.
d) Im Rahmen einer einzelnen Softwarelizenz darf die Software zu irgendeinem Zeitpunkt von
maximal einem einzelnen Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der
verbundenen Unternehmen genutzt werden.
e) Der Lizenznehmer darf keine Software oder Hardware nutzen, die die Anzahl der Clients, die
unmittelbaren Zugriff auf die Software haben oder diese unmittelbar nutzen, verringert (bisweilen
als „Multiplexing“ oder „Pooling“ von Software oder Hardware bezeichnet). Die Nutzung solcher
Hardware oder Software verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Client-Lizenzen. In diesem
Fall entspricht die erforderliche Anzahl der Softwarelizenzen der Anzahl der einzelnen Clients, die
über die Datenstationen für die Software oder Hardware in der Multiplexing- oder PoolingUmgebung auf die Software zugreifen.
f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
g) Die Software darf nur auf Clients geladen und ausgeführt oder von Clients verwendet werden,
denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde.
B) Client User Access-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen
gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Client User Access-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer muss für jede einzelne Person, die zur Nutzung der Software oder zum Zugriff
auf die Software auf einem Client autorisiert ist, eine einzelne Softwarelizenz erwerben und
zuweisen, damit die Person zum Zugriff auf eine andere Art lizenzierter Software („andere
Software“) berechtigt ist.
b) Die Rechte dieser Personen für den Zugriff auf die andere Software, auf die über die Software
zugegriffen wird, unterliegen den für diese andere Software geltenden Lizenzbestimmungen und
nicht dem Mobile User Access-Lizenzmodell. Die nach dem Mobile User Access-Lizenzmodell
gewährte Lizenz gestattet es diesen Personen nur, mittels der Software auf diese andere Software
zuzugreifen.
c) Die Softwarelizenzen dürfen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder
der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers zugewiesen werden.
d) Eine Person, der keine Softwarelizenz zugewiesen wurde, darf zu keinem Zeitpunkt auf die
Software zugreifen oder diese nutzen.
e) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle Personen führen, denen er Zugriff auf die
Software für das Mobilgerät gewährt hat.
f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
g) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzen
geladen und ausgeführt werden.
C) Portal User Access-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen
gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Portal User Access-Lizenzmodell lizenziert wird:
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a) Der Lizenznehmer muss für jede einzelne Person, die autorisiert ist, Software für den Zugriff auf
eine andere Art lizenzierter Software („andere Software“) zu nutzen, eine einzelne Softwarelizenz
erwerben und zuweisen.
b) Die Rechte dieser Personen für den Zugriff auf die andere Software, auf die über die nach dem
Portal User Access-Lizenzmodell lizenzierte Software zugegriffen wird, unterliegen den für diese
andere Software maßgeblichen Lizenzbestimmungen und nicht dem Portal User AccessLizenzmodell. Die nach dem Portal User Access-Lizenzmodell gewährte Lizenz gestattet es diesen
Personen nur, mittels der Software auf diese andere Software zuzugreifen.
c) Die Softwarelizenzen dürfen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder
der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers zugewiesen werden.
d) Eine Person, der keine Softwarelizenz zugewiesen wurde, darf zu keinem Zeitpunkt auf die
Software zugreifen oder diese nutzen.
e) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle Personen führen, denen er Zugriff auf die
Software gewährt hat.
f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
g) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzen
geladen und ausgeführt werden.
D) Mobile User Access-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Mobile User Access-Lizenzmodell
lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer muss für jede einzelne Person, die zur Nutzung der Software oder zum Zugriff
auf die Software auf einem Mobilgerät (beispielsweise ein Smartphone, PDA oder TabletComputer) befugt ist, eine einzelne Softwarelizenz erwerben und zuweisen, damit die Person zum
Zugriff auf eine andere Art lizenzierter Software („andere Software“) befugt ist.
b) Die Rechte dieser Personen für den Zugriff auf die andere Software, auf die über die Software
zugegriffen wird, unterliegen den für diese andere Software maßgeblichen Lizenzbestimmungen
und nicht dem Mobile User Access-Lizenzmodell. Die nach dem Mobile User Access-Lizenzmodell
gewährte Lizenz gestattet es diesen Personen nur, mittels der Software auf diese andere Software
zuzugreifen.
c) Die Softwarelizenzen dürfen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder
der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers zugewiesen werden.
d) Eine Person, der keine Softwarelizenz zugewiesen wurde, darf zu keinem Zeitpunkt auf die
Software zugreifen oder diese nutzen.
e) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle Personen führen, denen er Zugriff auf die
Software für das Mobilgerät gewährt hat.
f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
g) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzen
geladen und ausgeführt werden.
E) Evaluation-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten
für die Nutzung von Software, die nach dem Evaluation-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer darf die Software auf der Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program
Instanzen installieren und ausführen, die in der maßgeblichen Bestellung angegeben ist.
b) Der Lizenznehmer darf der Anzahl von Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers, die
in der maßgeblichen Bestellung angegeben ist, Zugriff auf und Nutzung der Software gestatten.
c) Der Lizenznehmer darf auf die Software nur zugreifen oder diese nutzen, um die Software zu
testen und nicht um seine allgemeinen Geschäftsvorgänge zu unterstützen.
d) Wenn die Parteien in der maßgeblichen Bestellung nichts anderes vereinbart haben, beträgt die
Laufzeit einer Softwarelizenz, die im Rahmen des Evaluation-Lizenzmodells eingeräumt wird, 60
Tage ab Erstlieferung der Software an den Lizenznehmer. Am Ende der Laufzeit muss der
Lizenznehmer jegliche Nutzung der Software einstellen, alle Kopien der Software von sämtlichen
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Servern, CPUs, Instanzen, Desktops/Geräten und anderen IT-Systemen entfernen und diese
Kopien vernichten.
F) Multi-Function Product Device oder Network Scanning Device-Lizenzmodell - Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
Multi-Function Product Device oder Network Scanning Device-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer muss für jedes Multifunktionale Endgerät oder jeden Netzwerkscanner,
mit dem die Software verbunden ist, eine einzelne Softwarelizenz kaufen.
b) Die Software darf nur mit Multifunktionalen Endgeräten oder Netzwerkscannern genutzt
werden. Insbesondere darf die Software nicht dazu genutzt werden, Daten in Programme
oder Software anderer Anbieter zu importieren.
c) Der Lizenznehmer darf die Software nur Multifunktionalen Endgeräten oder
Netzwerkscannern zuweisen, die ihm selber oder Verbundenen Unternehmen gehören.
d) Die Zuweisung der Software ist dauerhaft, Lizenzen können nicht von einem
Multifunktionalen Endgerät und einem Netzwerkscanner gemeinsam genutzt werden.
Dessen ungeachtet kann eine Lizenz in den nachfolgend genannten Fällen einem anderen
Multifunktionalen Endgerät oder einem anderen Netzwerkscanner des selben Herstellers
sowie der selben Produktlinie wie das ursprüngliche Gerät zu gewiesen werden:
i. Das ursprüngliche Gerät wird dauerhaft außer Betrieb genommen, oder
ii. Das ursprüngliche Gerät wird dauerhaft in einer Weise genutzt, die den Zugriff auf die
Software nicht länger erforderlich macht.
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10) Volumen-/Kapazitätsbasierte Lizenzmodelle
A) Pages Processed Per Year-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Pages Processed Per YearLizenzmodell lizenziert wird:
a) In jedem Kalenderjahr darf der Lizenznehmer die Software nutzen, um maximal die Anzahl von
Dokumentenseiten zu verarbeiten, die der „Höchstanzahl der pro Jahr verarbeiteten Seiten" (die in
der maßgeblichen Bestellung oder der Dokumentation angegeben ist), entspricht.
b) Die Softwarelizenzen dürfen keiner anderen Partei zugewiesen werden.
c) Die Software darf nur auf Computern und/oder IT-Einrichtungen geladen und ausgeführt werden,
die dem Lizenznehmer gehören.
d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzen
geladen und ausgeführt werden.
B) Invoices Processed Per Year-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Invoices Processed Per YearLizenzmodell lizenziert wird:
a) In jedem Kalenderjahr darf der Lizenznehmer die Software nutzen, um maximal die Anzahl von
Handelsrechnungen zu verarbeiten, die der „Höchstanzahl der pro Jahr verarbeiteten Rechnungen“
(die in der maßgeblichen Bestellung oder der Dokumentation angegeben ist), entspricht.
b) Die Softwarelizenzen dürfen keiner anderen Partei zugewiesen werden.
c) Die Software darf nur auf Computern bzw. IT-Einrichtungen geladen und ausgeführt werden, die
dem Lizenznehmer gehören.
d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzen
geladen und ausgeführt werden.
C) Index Capacity in Gigabytes-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Index Capacity in GigabytesLizenzmodell lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer darf die Software nutzen, um einen Index mit Dokumenten zu erstellen, mit der
Einschränkung, dass die Gesamtgröße des Indexes die in der maßgeblichen Bestellung oder
Dokumentation angegebene Höchstanzahl an Gigabytes nicht übersteigt.
b) Die Softwarelizenzen dürfen keiner anderen Partei zugewiesen werden.
c) Die Software darf nur auf Computern bzw. IT-Einrichtungen geladen und ausgeführt werden, die
dem Lizenznehmer gehören.
d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs bzw. Program Instanzen
geladen und ausgeführt werden.
D) Electronic Employee Files-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Employee Files-Lizenzmodell
lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer muss für jede digitale Personalakte (Electronic Employee File), die mit der
Software verwaltet wird, jeweils eine Softwarelizenz erwerben und zuweisen.
b) Die Softwarelizenzen werden dauerhaft zugewiesen. Die Softwarelizenzen dürfen nur dann einer
einzelnen anderen elektronischen Personalakte zugewiesen werden, wenn die ursprüngliche
digitale Personalakte dauerhaft gelöscht wird.
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c) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle digitalen Personalakten führen, denen
Softwarelizenzen zugewiesen wurden.
d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzen
geladen und ausgeführt werden.
E) Email Mailboxes-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen
gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Email Mailboxes-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer benötigt jeweils eine Softwarelizenz für jedes einzelne E-Mail-Postfach: i) das
für die Archivierung mittels der Software konfiguriert wurde, ii) das von der Funktionalität der
Software anderweitig profitiert oder iii) das eine Schnittstelle zu der Software hat.
b) Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen den E-Mail-Postfächern zuweisen, die den
Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen
des Lizenznehmers und Mitarbeitern oder Auftragnehmern von Kunden und Geschäftspartnern des
Lizenznehmers gehören.
c) Die Softwarelizenzen werden dauerhaft zugewiesen und dürfen unter den E-Mail-Postfächern nicht
gemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden. Ungeachtet des Vorgenannten dürfen die
Softwarelizenzen dann einem anderen einzelnen E-Mail-Postfach zugewiesen werden, wenn das
ursprüngliche E-Mail-Postfach nicht mehr für die Archivierung mittels der Software konfiguriert ist.
d) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle E-Mail-Postfächer führen, denen
Softwarelizenzen zugewiesen wurden.
e) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
f) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Instanzen geladen
und ausgeführt werden.
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11) Cluster-Lizenzmodelle
A) Production Cluster-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen
gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production Cluster-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer muss für jeden Cluster, auf dem die Software installiert, genutzt oder darauf
zugegriffen wird, eine einzelne Softwarelizenz erwerben.
b) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
c) Nur die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen
Unternehmen dürfen auf die Software zugreifen oder diese nutzen.
B) eBusiness Cluster-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen,
Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem eBusiness
Cluster-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
eBusiness Cluster-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten, entsprechen
denen, die für die nach dem Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der
Ausnahme, dass die Nutzung der Software auf Personen beschränkt ist, die Mitarbeiter der
Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers sind und die keine Mitarbeiter oder
Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers
sind.
C) Production Cluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen,
Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production
Cluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
Production Cluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten,
entsprechen denen, die für die nach dem Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software
gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der
Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art
der Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen
Bestellung und/oder Dokumentation angegeben.
D) Limited Use Cluster-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use Cluster-Lizenzmodell
lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited
Use Cluster-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem
Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die
Personen, die im Rahmen dieser Softwarelizenz auf die Software zugreifen, nicht das gesamte
Spektrum an Funktionalität in der Software nutzen bzw. darauf zugreifen dürfen. Personen, die im
Rahmen einer Softwarelizenz nach dem Limited Use Cluster-Lizenzmodell auf die Software
zugreifen, dürfen nur auf die Funktionen und Merkmale zugreifen und diese nutzen, die
ausdrücklich in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben sind.
E) Non-Production Cluster-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production ClusterLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem NonProduction Cluster-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach
dem Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass
der Lizenznehmer die Funktionalität in der Software nicht im Produktivbetrieb nutzen darf, um die
internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen. Stattdessen ist die Nutzung der
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Software auf Tests, Entwicklung, Sicherung, Ausfallschutz, Hot Standby oder Cold Standby
beschränkt. Ungeachtet des Vorgenannten ist der Lizenznehmer berechtigt, wenn eine nach dem
Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software offline ist, die nach dem Non-Production
Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter des
Lizenznehmers einzusetzen, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu
unterstützen, bis die im Rahmen des Production Cluster-Lizenzmodells lizenzierte Software wieder
online ist.
F) Runtime Cluster-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen
gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime Cluster-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime
Cluster-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem
Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die
Software nur von anderer OT-Software oder Drittsoftware und nicht von Menschen genutzt
und/oder darauf zugegriffen werden darf.
G) Runtime Cluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen,
Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime ClusterLizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime
Cluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen,
die für die nach dem Runtime Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der
Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch
Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der
Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen
Bestellung und/oder Dokumentation angegeben.
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12) Open Text Integration Center (Powered by Genio)-Lizenzmodelle
A) OTIC Engine-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten
für die Nutzung von Software, die nach dem OTIC Engine-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer muss für jede von ihm installierte Kopie der Software eine einzelne
Softwarelizenz erwerben.
b) Der Lizenznehmer darf jede Softwarelizenz nur in einer einzigen Umgebung nutzen.
c) Der Lizenznehmer darf die Software nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des
Lizenznehmers nutzen.
d) Der Lizenznehmer darf keinen Personen die Nutzung der Software gestatten, es sei denn, er hat
außerdem Softwarelizenzen nach dem Client-Lizenzmodell erworben und diesen Personen
zugewiesen.
B) OTIC Client-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten
für die Nutzung von Software, die nach dem OTIC Client-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer muss für jede Person, die auf die Software zugreift bzw. diese nutzt, eine
einzelne Softwarelizenz kaufen.
b) Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern des
Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers zuweisen.
c) Die Softwarelizenzen werden dauerhaft zugewiesen und dürfen unter den Personen nicht
gemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden. In Abweichung des Vorgenannten dürfen
Softwarelizenzen einer anderen Person zugewiesen werden, wenn die ursprüngliche Person nicht
mehr beim Lizenznehmer beschäftigt ist oder ihr eine andere Aufgabe zugeteilt wurde, für die kein
dauerhafter Zugriff auf die Software mehr benötigt wird.
d) Wenn der Lizenznehmer eine Softwarelizenz einer Person zuweist, muss der Lizenznehmer dieser
Person auch eine einmalige Passwort- und Login-Kombination zuordnen, damit diese auf die
Software zugreifen kann. Für jede weitere, einer Person zugewiesene Passwort- und LoginKombination muss der Lizenznehmer eine weitere Softwarelizenz erwerben.
e) Der Lizenznehmer darf keine Software oder Hardware nutzen, die die Anzahl der Personen, die
unmittelbaren Zugriff auf die Software haben oder diese unmittelbar nutzen, verringert (bisweilen
als „Multiplexing“ oder „Pooling“ von Software oder Hardware bezeichnet). Die Nutzung solcher
Hardware oder Software verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Softwarelizenzen. Die
erforderliche Anzahl der Softwarelizenzen entspricht der Anzahl der einzelnen Personen, die zu
irgendeinem Zeitpunkt über die Datenstationen für die Software oder Hardware in der Multiplexingoder Pooling-Umgebung auf die Software zugreifen.
f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers
genutzt werden.
C) OTIC MetaLinks/DataLinks/ContentLinks-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen,
Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OTIC
MetaLinks/DataLinks/ContentLinks-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer benötigt jeweils eine einzelne Softwarelizenz für: i) jeden DataLink-Typ pro
Softwarelizenz nach dem OTIC Engine-Lizenzmodell, ii) jeden ContentLink-Typ pro Softwarelizenz
nach dem OTIC Engine-Lizenzmodell und iii) jeden MetaLink-Typ pro Softwarelizenz nach dem
OTIC Client-Lizenzmodell.
D) Publisher-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für
die Nutzung von Software, die nach dem Publisher-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Der Lizenznehmer muss für jede von ihm installierte Kopie der Software eine einzelne
Softwarelizenz erwerben.
b) Der Lizenznehmer darf jede Softwarelizenz nur in einer einzigen Umgebung nutzen.
c) Der Lizenznehmer darf die Software nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des
Lizenznehmers nutzen.
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d) Der Lizenznehmer darf keinen Personen die Nutzung der Software gestatten, es sei denn, er hat
außerdem Softwarelizenzen nach dem Client-Lizenzmodell erworben und diesen Personen
zugewiesen.
E) Non-Production OTIC Engine-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production OTIC EngineLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem NonProduction OTIC Engine-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die
nach dem OTIC Engine-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass
der Lizenznehmer die Funktionalität in der Software nicht im Produktivbetrieb nutzen darf, um die
internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen. Stattdessen ist die Nutzung der
Software auf Tests, Entwicklung, Sicherung, Ausfallschutz, Hot Standby oder Cold Standby
beschränkt. Ungeachtet des Vorgenannten ist der Lizenznehmer berechtigt, wenn eine nach dem
OTIC Engine-Lizenzmodell lizenzierte Software offline ist, die nach dem Non-Production OTIC
Engine-Lizenzmodell lizenzierte Software zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter des
Lizenznehmers einzusetzen, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu
unterstützen, bis die im Rahmen des Production Cluster-Lizenzmodells lizenzierte Software wieder
online ist.
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13) Lizenzmodelle für Connectivity-Produkte
A)
Standard Connectivity-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard ConnectivityLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard
Connectivity-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem
Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden
Ausnahmen:
i) Jede Softwarelizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Software auf einem einzigen Computer
zu installieren und zu nutzen.
ii) Der Lizenznehmer darf die Software in einer Citrix/TSE-Umgebung nutzen, unter der
Voraussetzung, dass er für jeden Benutzer und jeden Computer, der über die Citrix/TSEUmgebung auf die Software zugreifen kann, über eine Softwarelizenz für die Software verfügt.
iii) Der Lizenznehmer darf die Software in einem Netzwerk nutzen, unter der Voraussetzung, dass
er für jeden Benutzer und jeden Computer, der über das Netzwerk auf die Software zugreifen
kann, über eine Softwarelizenz für die Software verfügt.
iv) Der Lizenznehmer darf die Software und alle zugehörigen Aktualisierungen auf dem Computer
oder auf dem mit der Citrix/TSE-Umgebung verbundenen Computer benutzen, während er nur
diesen Computer besitzt und betreibt.
v) Für jeden weiteren Computer, auf dem die Software installiert oder verwendet werden soll, und
für jeden weiteren Benutzer, der auf die Software zugreifen kann, muss eine eigene
Softwarelizenz erworben werden.
vi) Der Lizenznehmer darf die Software von einem Computer auf einen anderen übertragen, wenn
der Lizenznehmer jede Kopie der Software vom Computer entfernt, von dem die Software
übertragen werden soll. Wenn die mitgelieferte Software dauerhaft auf einem einzigen
Computer installiert ist und dieser Computer zu über 80 % von einem einzigen Benutzer
verwendet wird, darf dieser Benutzer die Software auch auf einem Laptop oder Heimcomputer
installieren.
B)
OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen,
Konditionen und und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OpenText
Exceed onDemand Named User-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen
denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten,
jedoch mit den folgenden Ausnahmen:
i)
Für jede Softwarelizenz, die nach diesem OpenText Exceed onDemand Named UserLizenzmodell gewährt wird, darf die Server-Komponente der Software mit dem OpenText
Secure Shell (gesamt „ECS“) auf einem einzigen Server geladen und ausgeführt werden.
ii)
Der Lizenznehmer darf den ECS und dazugehörige Aktualisierungen auf einem Server nur
verwenden, während der Lizenznehmer den Server besitzt und betreibt.
iii)
Der Lizenznehmer darf den ECS von einem Server auf einen anderen übertragen, wenn der
Lizenznehmer jede Kopie des ECS vom Server entfernt, von dem der ECS übertragen werden
soll.
iv)
Bei Gewährung der Softwarelizenz veröffentlicht OT eine alphanummerische Zeichenfolge, die
die Anzahl der gewährten Softwarelizenzen darstellt („Aktivierungsschlüssel“). Jeder
Aktivierungsschlüssel darf nur auf einem Server installiert werden.
v)
Sofern in diesem Dokument nicht anders angegeben, unterliegt die Client-Komponente der
Software („Exceed onDemand Client“) den Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen
des Standard Named User-Lizenzmodells, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i) der Zugriff
vom Exceed onDemand Client auf den ECS wird über eine Liste von genannten
Benutzeridentitäten erzwungen, die auf dem ECS gepflegt wird, ii) wenn ein Benutzer zum
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ersten Mal eine Verbindung vom Exceed onDemand Client zum ECS herstellt, räumt der ECS
diesem Benutzer eine permanente OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenz ein, iii)
der ECS räumt keine weiteren OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenzen für
zusätzliche Benutzer ein, wenn die Höchstzahl der bereits eingeräumten OpenText Exceed
onDemand Named User-Lizenzen erreicht wurde, was sich nach der vom Lizenznehmer
ursprünglich erworbenen Lizenz der Software und etwaigen weiteren erworbenen Lizenzen der
Software richtet, iv) für darauffolgende Verbindungen vom Exceed onDemand Client zum ECS
durch denselben genannten Benutzer, die vom selben Computer eingeleitet wurden, wird keine
weitere OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenz benötigt, wenn sich die Identität
dieses genannten Benutzers zwischen der ersten Verbindung und den darauffolgenden
Verbindungen nicht ändert, v) der Lizenznehmer darf den Exceed onDemand Client und
dazugehörige Aktualisierungen auf dem Computer verwenden, während der Lizenznehmer nur
den Computer besitzt und betreibt, und vi) für weitere genannte Benutzer, die auf den Server
zugreifen möchten, ist eine gesonderte Softwarelizenz erforderlich.
C)
OpenText Exceed onDemand Server-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OpenText Exceed onDemand
Server-Lizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
OpenText Exceed onDemand Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen
denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit
den folgenden Ausnahmen:
i)
Für jede Softwarelizenz, die nach diesem OpenText Exceed onDemand Server-Lizenzmodell
gewährt wird, darf die Server-Komponente der Software mit dem OpenText Secure Shell
(gesamt „ECS“) auf einem einzigen Server geladen und ausgeführt werden.
ii)
Der Lizenznehmer darf den ECS und dazugehörige Aktualisierungen auf einem Server nur
verwenden, während der Lizenznehmer den Server besitzt und bedient.
iii)
Der Lizenznehmer darf den ECS von einem Server auf einen anderen übertragen, wenn der
Lizenznehmer jede Kopie des ECS vom Server entfernt, von dem der ECS übertragen werden
soll.
iv)
Bei Gewährung der Softwarelizenz veröffentlicht OT eine alphanummerische Zeichenfolge, die
die Anzahl der gewährten Softwarelizenzen darstellt („Aktivierungsschlüssel“). Jeder
Aktivierungsschlüssel darf nur auf einem Server installiert werden.
v)
Sofern in diesem Dokument nicht anders angegeben, wird die Client-Komponente der Software
(„Exceed onDemand Client“) für eine unbeschränkte Anzahl von Computern und Benutzern
lizenziert. Der Lizenznehmer darf den Exceed onDemand Client nur bis zur zugelassenen
Anzahl an Verbindungen für den Zugriff auf den ECS nutzen, was sich nach der dem
Lizenznehmer gewährten Lizenz richtet. Für jeden weiteren Server, auf dem der ECS geladen
oder ausgeführt wird, muss eine gesonderte Softwarelizenz erworben werden.
D)
OpenText NFS Gateway-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OpenText NFS GatewayLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
OpenText NFS Gateway-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die
nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden
Ausnahmen:
i)
Wenn der Lizenznehmer die Software auf mehreren Servern für Lastausgleich,
Leistungsverbesserungen oder andere operative Leistungsverbesserungen verwenden möchte
(jeder zusätzliche Server wird als „Knoten“ bezeichnet) und Verbindungen zu einem Knoten
hergestellt werden, während der Server funktionsfähig ist, sind weitere Softwarelizenzen für
jeden Knoten zusätzlich zu dem Server erforderlich.
ii)
Bei Gewährung der Softwarelizenz veröffentlicht OT eine alphanummerische Zeichenfolge
(„Aktivierungsschlüssel“), welche die maximale Anzahl der verbundenen Computer („Client-
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iii)
Verbindungen“) darstellt, die gleichzeitig auf die einzelnen von der Software genutzten
Ressourcen innerhalb des NFS-Netzwerks (Network File System) zugreifen dürfen. Jeder
Aktivierungsschlüssel darf nur auf einem Server oder Knoten installiert werden. Die Anzahl der
Client-Verbindungen, die der Lizenznehmer mit einem Server oder Knoten herstellen darf,
richtet sich nach der dem Lizenznehmer eingeräumten Softwarelizenz und etwaigen weiteren
eingeräumten Softwarelizenzen. Für zusätzliche Client-Verbindungen oder zusätzliche Server
oder Knoten, auf denen die Software installiert bzw. verwendet wird, muss eine gesonderte
Softwarelizenz erworben werden.
Der Lizenznehmer darf die Software von einem Server/Knoten auf einen anderen übertragen,
wenn der Lizenznehmer jede Kopie der Software vom Server/Knoten entfernt, von dem die
Software übertragen werden soll.
E)
OpenText NFS Server-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OpenText NFS ServerLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
OpenText NFS Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die
nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden
Ausnahmen:
i)
Wenn der Lizenznehmer die Software auf mehreren Servern für Lastausgleich,
Leistungsverbesserungen oder andere operative Leistungsverbesserungen verwenden möchte
(jeder zusätzliche Server wird als „Knoten“ bezeichnet) und Verbindungen zu einem Knoten
hergestellt werden, während der Server funktionsfähig ist, sind weitere Softwarelizenzen für
jeden Knoten zusätzlich zu dem Server erforderlich.
ii)
Die Softwarelizenzen erlaubt einer unbegrenzten Anzahl von gleichzeitigen NFS-Clients in
einem Netzwerk oder in mehreren Netzwerken den Zugriff auf eine unbegrenzte Anzahl der
folgenden auf dem Server oder Knoten freigegebenen Windows-Ressourcen: lokale Laufwerke,
lokale Verzeichnisse, Verzeichnisse auf den registrierten externen Festplatten, CD-ROMS, lokal
angeschlossene
Drucker
und
Netzwerkdruckerressourcen
mit
einer
lokalen
Druckerwarteschlange. Für zusätzliche Server oder Knoten, auf denen die Software installiert
bzw. verwendet wird, muss eine gesonderte Softwarelizenz erworben werden.
iii)
Der Lizenznehmer darf die Software von einem Server/Knoten auf einen anderen übertragen,
wenn der Lizenznehmer jede Kopie der Software vom Server/Knoten entfernt, von dem die
Software übertragen werden soll.
F)
OpenText Secure Server-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OpenText Secure ServerLizenzmodell lizenziert wird:
a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem
OpenText Secure Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die
nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden
Ausnahmen:
i)
Alle Verbindungen zu der Software auf dem Server, die von demselben Computer mit
denselben Anmeldereferenzen initiiert werden, gelten als eine Client-Verbindung („ClientVerbindung“). Bei Gewährung einer Softwarelizenz veröffentlicht OT eine alphanummerische
Zeichenfolge („Aktivierungsschlüssel“), welche die maximale Anzahl der Client-Verbindungen
angibt, die jederzeit gleichzeitig auf einem Server verwendet werden dürfen. Jeder
Aktivierungsschlüssel darf nur auf einem Server installiert werden. Die Anzahl der ClientVerbindungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt hergestellt werden dürfen, darf die
Höchstzahl der Client-Verbindungen nicht überschreiten, was sich nach der dem Lizenznehmer
eingeräumten Softwarelizenz und etwaigen weiteren eingeräumten Softwarelizenzen richtet.
Für zusätzliche Client-Verbindungen oder zusätzliche Server, auf denen die Software installiert
bzw. verwendet wird, muss eine gesonderte Softwarelizenz erworben werden.
Open Text 17/11/2011 V 1.5
Seite 33
ii)
Der Lizenznehmer darf die Software von einem Server auf einen anderen übertragen, wenn der
Lizenznehmer jede Kopie der Software vom Server entfernt, von dem die Software übertragen
werden soll.
Open Text 17/11/2011 V 1.5
Seite 34
14) Transaktionen basierendes Lizenz Modell für Streamserve Produkte
A) Zeitlich unbefristetes Transaktionen Lizenz Modell für Streamserve. Die folgenden
Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem
Zeitlich unbefristeten Transaktionen Lizenz Modell für Streamserve lizenziert wird:
a) Jedes Kalenderjahr darf der Lizenznehmer die Software zur Bearbeitung einer Anzahl von
Transaktionen nutzen die nicht größer ist als die Anzahl der in der maßgeblichen Bestellunterlage
oder in der Dokumentation angegebenen Anzahl von Transaktionen.
b) Die Software Lizenzen dürfen einer anderen Partei nicht zur Verfügung gestellt werden.
c) Die Software darf ausschließlich auf Computern und/oder anderer IT Hardware des Lizenznehmers
geladen und angewendet werden.
d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsabläufe des Lizenznehmers
verwendet werden.
e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPU’s und/oder Programm
Instances geladen und ausgeführt werden.
f) Die Dauer der Software Lizenz ist zeitlich unbefristet.
g) Sollte die Nutzung der Software nach der maßgeblichen Bestellunterlage einer geografischen
Begrenzung unterliegen, darf die Software nur unter Einhaltung dieser Begrenzung genutzt
werden.
B) Zeitlich befristetes Transaktionen Lizenz Modell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und
Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Befristeten Transaktionen Lizenz
Modell für Streamserve lizenziert wird:
a) Jedes Kalenderjahr darf der Lizenznehmer die Software zur Bearbeitung einer Anzahl von
Transaktionen nutzen die nicht größer ist als die Anzahl der im entsprechenden Bestelldokument
oder in der Dokumentation angegebenen Anzahl von Transaktionen.
b) Die Software Lizenzen dürfen einer anderen Partei nicht zur Verfügung gestellt werden.
c) Die Software darf ausschließlich auf Computern und/oder anderer IT Hardware des Lizenznehmers
geladen und angewendet werden.
d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsabläufe des Lizenznehmers
verwendet werden.
e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPU’s und/oder Programm
Instances geladen und ausgeführt werden.
f) Die Dauer der Software Lizenz ist zeitlich beschränkt auf die in der maßgeblichen Bestellunterlage
oder Dokumentation angegebene Dauer.
g) Sollte die Nutzung der Software nach der maßgeblichen Bestellunterlage einer geografischen
Begrenzung unterliegen, darf die Software nur unter Einhaltung dieser Begrenzung genutzt
werden.
Open Text 17/11/2011 V 1.5
Seite 35
15) Produktspezifische Nutzungsbeschränkungen und/oder -begrenzungen
Die folgenden produktspezifischen Nutzungsbeschränkungen und/oder -begrenzungen gelten nur für
bestimmte benannte Softwareprodukte und regeln die Nutzung solcher Softwareprodukte in Ergänzung
der Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Softwarelizenz gelten, und der
Bestimmungen des maßgeblichen Lizenzmodells in dieser Übersicht und im EULA. Bei Konflikten oder
Differenzen zwischen den Bestimmungen in diesem Abschnitt und anderen Bestimmungen in dieser
Lizenzmodellübersicht und dem EULA gelten die Bestimmungen in diesem Abschnitt, was den Konflikt
oder die Differenz anbelangt.
G)
Oracle SOA und Fusion Middleware Suite (Oracle® Service-Oriented Architecture (SOA)
Suite)
Wenn OT dem Lizenznehmer Softwarelizenzen für die SOA und Fusion Middleware Suite
(Oracle® Service-Oriented Architecture (SOA) Suite) von Oracle („Oracle-Software“) einräumt, gilt
neben den sonstigen Bestimmungen und Konditionen im maßgeblichen Lizenzmodell, in der
maßgeblichen Bestellung und Dokumentation sowie in diesem EULA, dass die Nutzung der OracleSoftware durch den Lizenznehmer im Rahmen besagter Softwarelizenz darauf begrenzt ist,
Benutzer und Dokumente ausschließlich in Verbindung mit dem OT-Softwareprodukt „Open Text –
Accounts Payable for Oracle“ ERP Suite zu verwalten.
H)
Vignette Content Management 8.0, Vignette Dynamic Site Module 8.0, Vignette
Collaboration 8.0, Vignette Community Services 8.0, Vignette Community
Applications 8.0 und Vignette Portal 8.1 oder eine Nachfolgeversion dieser
Softwareprodukte
Die vorgenannten Softwareprodukte enthalten ein Open Text Common Search-Modul, das
eine eingeschränkte Version von Open Text Content Server ist. Das Open Text Common
Search-Modul wird ausschließlich dazu lizenziert, die den oben genannten
Softwareprodukten zur Verfügung stehenden Inhalte über die Vignette APIs (oder die
Vignette-Benutzeroberflächen), die in dieser Programmversion enthalten sind, zu
indizieren und zu durchsuchen. Wenn der Lizenznehmer zuvor eine frühere Version eines
oder mehrerer der vorgenannten Softwareprodukte lizenziert hat und wenn diese frühere
Version eine eingeschränkte Version von Autonomy IDOL™ Server („IDOL Server“)
enthielt, bleiben die Lizenzbestimmungen für die eingeschränkte Version von IDOL Server
für diese zuvor eingeräumten Lizenzen vollständig wirksam und gültig. Wenn der
Lizenznehmer außerdem zuvor Lizenzen für bestimmte Vignette-Programme erworben
hat, die die eingeschränkte Version von IDOL Server enthielten, dann gilt für die aktuellen
und späteren Versionen der vorgenannten Softwareprodukte, die nach diesem EULA
lizenziert werden, dass (i) nur die vorgenannten Softwareprodukte oder späteren
Versionen gemäß diesem EULA verwendet werden dürfen und dass (ii) die vorgenannten
Softwareprodukte nicht für den Zugriff auf IDOL Server, der in der früheren Lizenz
enthalten war, verwendet werden dürfen.
I)
Vignette Content Management-Programme
a) Allgemeines – Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag gilt jede
Nutzung von Vignette Process Workflow Modeler zur Entwicklung oder Erstellung
von Workflows als Produktivnutzung.
b) Vignette Rich Media Manager Workgroup Edition – Der Kunde muss den Zugriff
auf und die Nutzung von Vignette Rich Media Workgroup Edition auf die
Gesamtanzahl der Nutzungsberechtigungen beschränken, auf die der Kunde für
Vignette Content Management zugreifen und die er nutzen darf, keinesfalls jedoch
Open Text 17/11/2011 V 1.5
Seite 36
dürfen Zugriff und Nutzung durch den Kunden von Vignette Rich Media
Workgroup Edition die Anzahl von zehn (10) genannten Nutzern überschreiten.
c) Vignette Rich Media Manager Enterprise Edition – Der Kunde muss den Zugriff auf
und die Nutzung von Vignette Rich Media Enterprise Edition auf die Gesamtanzahl
der Nutzungsberechtigungen beschränken, auf die der Kunde für Vignette Content
Management zugreifen bzw. die er nutzen darf.
J)
Vignette Portal-Programme
Ungeachtet eventueller anderslautender Bestimmungen im Vertrag gilt jede Nutzung von
Vignette Builder zur Entwicklung oder Erstellung von Softwareanwendungen als
Produktivnutzung. Der Kunde darf keine Ephox EditLive!-Funktionalität, die ihm (mit
Vignette Portal) überlassen wird, nutzen.
K)
Vignette Marketing-Programme
Der Kunde kann eine unbegrenzte Anzahl von Empfängern der mit Vignette Dialog
erzeugten Inhalte haben, insofern diese Empfänger auf das Vignette Dialog-Programm,
wie beispielsweise dessen Administrationskonsole oder andere Benutzeroberflächen,
weder zugreifen noch dieses nutzen.
L)
Vignette IDM-Programme
a) Vignette IDM – Der Kunde darf dieses Programm installieren und nutzen, jedoch
nur auf einem Unix-basierten Server, außer der Kunde hat eine gesonderte Lizenz
vom Lizenzgeber erworben, indem er die schriftliche Genehmigung des
Lizenzgebers einholt (die der Lizenzgeber nicht aus unangemessenen Gründen
verweigern wird) und die dem Lizenzgeber entstandenen Drittkosten bezahlt.
Wenn der Kunde Vignette IDM auf einem Unix-basierten Server verwendet, der an
eine Oracle-Datenbank angebunden ist, erhält der Kunde unter denselben
Bestimmungen und Bedingungen eine Lizenz zur Nutzung der ODBC-Treiber, die
der Lizenzgeber dem Kunden überlässt, mit der Bedingung, dass der Kunde die
Nutzung solcher Treiber auf Vignette IDM beschränken muss.
b) Vignette IDM Storage Manager for Jukebox – Der Kunde darf dieses Programm
installieren und nutzen, jedoch nur auf einer (1) Installation (d. h. ein Server oder
eine Gruppe geclusterter Server, der/die nur eine Instanz dieses Programms
ausführt), die nicht auf Solaris basiert, außer der Kunde hat eine gesonderte
Lizenz vom Lizenzgeber erworben, indem er die schriftliche Genehmigung des
Lizenzgebers einholt (die der Lizenzgeber nicht aus unangemessenen Gründen
verweigern wird) und die dem Lizenzgeber entstandenen Drittkosten bezahlt.
c) Outside In Viewer Technology – Vignette IDM-Programme enthalten eine
eingeschränkte Version von Oracles Outside In Viewer Technology. Oracle oder
ihr Lizenzgeber behält sämtliche Eigentums- und geistigen Schutzrechte an der
Outside In Viewer Technology. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Oracle nicht (a)
für unmittelbare, mittelbare, beiläufig entstandene oder spezifische Schäden,
Strafschadenersatz oder Folgeschäden und (b) für Schäden aus entgangenem
Gewinn oder Umsatz, aus Datenverlust oder eingeschränkter Verfügbarkeit von
Daten, die sich aus der Nutzung der Outside in Viewer Technology ergeben. Wenn
der Lizenzgeber die Aktivität des Kunden mit den Vignette IDM-Programmen
überprüft, kann der Lizenzgeber die Ergebnisse der Überprüfung an Oracle
melden. In Bezug auf die Outside In Viewer Technology gilt Oracle als ein
Drittbegünstigter des Vertrags. Der Vertrag schließt die Anwendung des
Einheitlichen Gesetzes über computergestützte Transaktionen [Uniform Computer
Information Transactions Act] aus.
Open Text 17/11/2011 V 1.5
Seite 37
M)
Vignette Community-Programme
a) Jedes Vignette Community-Programm enthält eine eingeschränkte Version einer
(1) installierbaren Instanz von Vignette Collaboration, die ausschließlich dazu
lizenziert wird, um nutzergenerierte Inhalte (User Generated Content), die von
diesem Vignette Community-Programm erzeugt und unterstützt werden, zu
speichern, zu konfigurieren, zu verwalten und bereitzustellen.
b) Jedes Vignette Community-Programm enthält eine eingeschränkte Version einer
(1) installierbaren Instanz von Vignette Portal („Portal-Instanz“), die für den Einsatz
von Portlet-Instanzen, die basierend auf den Portlets dieses Vignette CommunityProgramms erzeugt oder abgeleitet werden (und den vom Kunden erstellten
angepassten Portlet-Instanzen) lizenziert wird, jedoch ausschließlich, um Inhalte
und Anwendungen, die von diesem Vignette Community-Programm erzeugt oder
unterstützt werden, bereitzustellen. Ungeachtet etwaiger anderslautender
Bestimmungen im Vertrag gilt jede Nutzung von Vignette Builder zur Entwicklung
oder Erstellung von Softwareanwendungen als Produktivnutzung. Der Kunde darf
keine Ephox EditLive!-Funktionalität, die ihm (mit Vignette Portal) überlassen wird,
nutzen.
c) Der Kunde weiß und bestätigt, dass er allein für alle Mitteilungen, Materialien,
Informationen, Meinungen oder anderen Inhalte verantwortlich ist, die Benutzer,
die mittels eines Vignette Community-Programms auf eine Kunden-Webseite
zugreifen, veröffentlichen bzw. einstellen (gesamt „nutzergenerierte Inhalte“),
einschließlich unter anderem für die Gesetzmäßigkeit, Zuverlässigkeit,
Angemessenheit, Genauigkeit, Integrität, Eignung und Qualität der
nutzergenerierten Inhalte. Der Lizenzgeber übernimmt für die nutzergenerierten
Inhalte keine Verpflichtung oder Verantwortung.
N)
Vignette Capture-Programme
Eine Scanstation wird als Niedrig, Mittel, Hoch oder Ultra eingestuft, wenn entweder
Spalte A oder Spalte B zutrifft. Bei Differenzen zwischen Spalte A und Spalte B ist Spalte
B maßgeblich. Bei Spalte B gilt der höchste Scannertyp, insoweit ein Merkmal in dieser
Spalte zutrifft. Die Parteien bestätigen und vereinbaren, dass Spalte B eine nicht
erschöpfende Auflistung von Merkmalen enthält, wobei der Lizenzgeber jede
Mehrdeutigkeit nach seinem alleinigem Ermessen entscheidet.
Scannertyp Spalte A - Maximale Spalte B - Bestimmte Eigenschaften
Geschwindigkeit
Niedrig
< 50 ppm
Simplex/Duplex; Graustufen, eventuell
Farbe, ADF; max. Papiergröße 11x17
PixTrans ISIS Level 1 & 2
Mittel
50-90 ppm
Simplex/Duplex; Bildbearbeitung,
Barcode, Endorser-Unterstützung,
Buch/Mikrofilm, MDF, Farbe, MultiStream, PixTrans ISIS Level 3
Hoch
>90 ppm
Duplex/Endloszufuhr; Produktion,
missionskritisch, Bildbearbeitung,
Barcode, Imprinter, Multi-Stream usw.,
PixTrans ISIS Level P
Ultra
Nicht zutreffend
Speziell für IBML ImageTrac-Scanner
O)
Vignette Integration-Programme
a) „Adapter“ ist eine vom Lizenzgeber (oder seinem Zulieferer) entwickelte
Komponente zur Ausführung einer oder mehrerer Integrationsaufgaben, die eine
oder mehrere Softwareanwendungen mit der Runtime-Softwarekomponente von
Vignette Business Integration Studio verbindet. „Verbindung“ ist genau eine (1)
Open Text 17/11/2011 V 1.5
Seite 38
Verbindung
zu
einer
Datenquelleninstanz,
einer
ERPAnwendungssoftwarepaketinstanz oder eine Transaktionssysteminstanz, die von
einem Adapter hergestellt wird.
b) Für jede Adapterlizenz, die der Kunde vom Lizenzgeber erwirbt, darf der Kunde
nur eine (1) Verbindung über diesen Adapter entwickeln und einsetzen; jedoch
unter der Voraussetzung, dass der Kunde eine unbegrenzte Anzahl von
Verbindungen über die folgenden Adapter (die mit Vignette Business Integration
Studio geliefert werden) entwickeln und einsetzen darf: Integration Tools; XML;
COM Automation; Files; ODBC; EDI; LDAP; Enterprise Java Bean; Java Bean;
JMS; JDBC; Orbix; Web; FTP Client; Legacy Access; VC; Web Services; Vignette
Adapter for Unstructured Content, Microsoft MQ, IBM MQ, Artesia TEAMS, IBM
Content Manager, Lotus Notes und Microsoft Exchange. In Abweichung
anderslautender Bestimmungen darf der Kunde, selbst wenn mit Vignette
Business Integration Studio (dem Kunden) andere Adapter (z. B. Vignette Adapter
for Microsoft Office) überlassen werden, diese anderen Adapter nicht verwenden,
sofern der Kunde nicht eine eigene Lizenz dafür erworben hat.
c) „Vignette iWay-Adapter“ umfasst folgende Adapter: Vignette Adapter (iWay) for
SAP ERP, Vignette Adapter (iWay) for PeopleSoft, Vignette Adapter (iWay) for
Siebel, Vignette Adapter (iWay) for J.D. Edwards World, Vignette Adapter (iWay)
for J.D. Edwards ERP8 und Vignette Adapter (iWay) for MQSeries Queues.
Vignette iWay-Adapter werden von Information Builders, Inc. mit Firmensitz in Two
Penn Plaza, New York, New York 10121-2898 („IBI“) geliefert. Mit jeder Vignette
iWay-Adapter-Lizenz, die der Kunde vom Lizenzgeber erwirbt, erhält der Kunde
vom Lizenzgeber eine Unterlizenz, um genau eine (1) Verbindung über diesen
Vignette iWay-Adapter zu installieren und zu verwenden, dies jedoch mit der
Maßgabe, dass diese Installation und Nutzung: (a) speziell in Verbindung mit
anderen Programmen stehen, die der Kunde vom Lizenzgeber ordnungsgemäß
lizenziert hat und (b) auf eine Endnutzerumgebung beschränkt sind, die der Kunde
mit Adresse, Hersteller und CPU-Modellnummer (dem Lizenzgeber vor dieser
Installation und Nutzung schriftlich) bekannt geben muss. In Bezug auf die
Vignette iWay-Adapter gilt IBI als ein Drittbegünstigter des Vertrags. Im gesetzlich
zulässigen Umfang verzichtet der Kunde hiermit auf die Haftung von IBI für
Schäden jeglicher Art, ob unmittelbare, mittelbare Schäden, beiläufig entstandene
Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Verwendung der Vignette iWayAdapter ergeben. Die Vignette iWay-Adapter werden von IBI „wie besehen“ ohne
jedwede Mängelgewähr mit Ausnahme der folgenden Zusicherungen
bereitgestellt: (a) die Vignette iWay-Adapter, die IBI dem Lizenzgeber überlässt,
verletzen keine Rechte Dritter und (b) IBI besitzt zum Zeitpunkt der Überlassung
an den Lizenzgeber sämtliche Rechte, die das Recht des Lizenzgebers
sicherstellen, die Vignette iWay-Adapter zu erhalten, zu nutzen und dem Kunden
dafür eine Unterlizenz zu gewähren.
P)
Connectivity-Produkte (einschließlich: Exceed, Secure Shell, Secure Terminal,
Secure Server, HostExplorer NFS Client und NFS Maestro-Programme)
ZUSÄTZLICHE LIZENZBESTIMMUNGEN. Die folgenden zusätzlichen
Lizenzbestimmungen werden hiermit in den Vertrag aufgenommen und sind
ein fester Bestandteil des Vertrags:
Open Text 17/11/2011 V 1.5
Seite 39
I.
Bei der Lizenzierung von OpenText Exceed XDK gelten die
folgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen:
Weitervertrieb von Komponenten des OpenText Exceed XDK.
Jede Anwendung, die mit den Komponenten des XDK erstellt wird, kann
vertrieben werden, solange die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Die folgenden ausführbaren Dateien und Hilfedateien können mit einer
Anwendung vertrieben werden, die mit dem X Development Kit erstellt wurde:
LOCALCON.EXE und LOCALCON.HLP.
b) Die folgenden ausführbaren Dateien und Ressourcendateien können mit
einer Anwendung vertrieben werden, die mit dem X Development Kit unter
Nutzung
der
X-Eingabemethode
erstellt
wurde:
KINPUT2.EXE,
SJ3SERV.EXE, KINPUT2, SERVERRC, SJ3MAIN.DIC, VISUAL.DIC, SJHK,
SJRC, SJRK, SJSB und SJZH.
c) Die folgenden Ressourcendateien können mit einer Anwendung vertrieben
werden, die mit dem X Development Kit erstellt wurde: XERRORDB,
XKEYSYMDB, LOCALE.DIR, LOCALE.ALIAS, COMPOSE.DIR und sämtliche
XLC_LOCALE-Dateien.
d) Die folgenden Dynamik Link Libraries (DLLs) dürfen nicht mit einer
Anwendung, die mit dem X Development Kit erstellt wurde, vertrieben werden:
XM.DLL, HCLMRM.DLL, HCLMRM12.DLL, HCLMRM21.DLL, HCLXM.DLL,
HCLXM12.DLL und HCLXM21.DLL. Alle anderen DLL-Dateien, die im X
Development Kit enthalten sind, dürfen mit einer Anwendung vertrieben
werden, ohne dass eine vorherige schriftliche Genehmigung erforderlich ist.
e) Die folgenden statischen Bibliotheken/Importbibliotheken können mit einer
Anwendung, die zum Vertrieb bestimmt ist, verknüpft werden: XLIB.LIB,
HCLXMU.LIB, HCLXT.LIB, HCLXAW.LIB, HCLICE.LIB, HCLSM.LIB,
HCLXI.LIB, HCLXTST.LIB, HCLXM.LIB, HCLXIERT.LIB, HCLSHM.LIB,
MRMSTAT.LIB, HCLUIL.LIB, XMSTATIC.LIB, XMSTATXT.LIB, HUMXPM.LIB
und HUMXRENDER.LIB. Die vorstehende Liste kann ohne Ankündigung
geändert werden.
Wenn der Lizenznehmer abgeleitete Werke oder Komponenten des XDK
vertreiben möchte, die XM.DLL, HCLMRM.DLL, HCLMRM12.DLL,
HCLMRM21.DLL, HCLXM.DLL, HCLXM12.DLL und HCLXM21.DLL enthalten
oder eine oben nicht aufgeführte Komponente erfordern, muss sich der
Lizenznehmer vorab mit der Marketingabteilung von OPEN TEXT in
Verbindung setzen und eine schriftliche Genehmigung einholen.
II.
Bei der Lizenzierung von OpenText Exceed 3D, OpenText Exceed
XDK oder OpenText Exceed PowerSuite gelten die folgenden
zusätzlichen Lizenzbestimmungen:
Der Inhalt von HCLGLX.DLL, HCLGLU.DLL, HCLGLUT.DLL, HCLAUX.DLL,
HCLNURBS.DLL, LIBAUX.A, LIBGLU.A, LIBGLUT.A, LIBGLW.A, LIBGLX.A,
LIBNURBS.A, GLWSTATI.LIB, HCLAUX.LIB, HCLGLU.LIB, HCLGLX.LIB,
HCLGLUT.LIB und HCLNURBS.LIB unterliegt den Abschnitten 2, 3, 4, 7, 8, 10,
12 und 13 der GLX Public License Version 1.0 (die „Lizenz“). Der
Lizenznehmer darf diese Dateien nur in Übereinstimmung mit diesen
Abschnitten der Lizenz verwenden. Der Lizenznehmer kann eine Kopie der
Lizenz bei Silicon Graphics, Inc. erhalten unter: Legal Services, 2011 N.
Shoreline
Blvd.,
Mountain
View,
CA
94043
oder
bei:
www.sgi.com/software/opensource/glx/license.html. Die Software wird unter
der Lizenz ohne jede Mängelgewähr vertrieben. ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN
WERDEN AUSGESCHLOSSEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM
Open Text 17/11/2011 V 1.5
Seite 40
JEGLICHER
STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNGEN
DER
MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
ODER DER FREIHEIT VON RECHTSMÄNGELN. Informationen zu den
geltenden sprachspezifischen Rechten und Beschränkungen sind in der Lizenz
enthalten. Bei der ursprünglichen Software handelt es sich um den Quellcode
zu GLX Version 1.2, veröffentlicht im Februar 1999. Der Entwickler der
ursprünglichen Software ist Silicon Graphics, Inc. Die von Silicon Graphics,
Inc. erstellten Abschnitte der betreffenden Software unterliegen dem
Urheberrecht von Silicon Graphics, Inc. 1991-9. Alle Rechte vorbehalten.
III.
Bei der Lizenzierung von OpenText Exceed, OpenText Exceed
PowerSuite, OpenText Exceed onDemand, OpenText Exceed Freedom,
OpenText HostExplorer, OpenText NFS Client, OpenText Secure Shell,
OpenText Secure Terminal oder OpenText Secure Server gelten die
folgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen:
Der
Inhalt
von
HUMSSLEAY32.DLL,
HUMLIBEAY32.DLL,
HUMSSLEAY32F.DLL und HUMLIBEAY32F.DLL unterliegt der OpenSSLLizenz und der Original SSLeay-Lizenz:
OpenSSL-Lizenz
Copyright (c) 1998-2005 The OpenSSL Project. Alle Rechte vorbehalten.
Die Weiterverteilung und Verwendung als Quellcode und in binärer Form mit
oder ohne Modifikation sind unter den folgenden Voraussetzungen gestattet:
1.
Bei der Weiterverteilung des Quellcodes müssen obiger
Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der nachfolgende
Haftungsausschluss enthalten sein.
2.
Bei der Weiterverteilung in binärer Form müssen obiger
Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der nachfolgende
Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen im Lieferumfang
enthaltenen Materialien enthalten sein.
3.
Sämtliches Werbematerial, in dem Funktionen oder die Nutzung der
Software erwähnt werden, muss folgende Erklärung enthalten: „Dieses Produkt
enthält Software, die vom OpenSSL Project für den Einsatz im OpenSSL
Toolkit entwickelt wurde. (http://www.openssl.org/)“
4.
Die Namen „OpenSSL Toolkit“ und „OpenSSL Project“ dürfen ohne die
vorherige schriftliche Genehmigung nicht in Empfehlungen oder
Werbematerialien für aus dieser Software abgeleitete Produkte verwendet
werden. Um die schriftliche Genehmigung einzuholen, senden Sie bitte eine EMail an openssl-core@openssl.org.
5.
Produkte, die von dieser Software abgeleitet wurden, dürfen ohne die
vorherige schriftliche Genehmigung vom OpenSSL Project weder als
„OpenSSL“ bezeichnet werden noch darf „OpenSSL“ im Namen verwendet
werden.
6.
Weiterverteilungen in jeder Form müssen die folgende Erklärung
enthalten: „Dieses Produkt enthält Software, die vom OpenSSL Project für den
Einsatz im OpenSSL Toolkit entwickelt wurde (http://www.openssl.org/).“
DIESE
SOFTWARE
WIRD
VOM
OpenSSL
PROJECT
OHNE
MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND ALLE AUSDRÜCKLICHEN
ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH
UNTER ANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER
MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK,
Open Text 17/11/2011 V 1.5
Seite 41
SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DAS
OpenSSL PROJECT ODER DESSEN MITWIRKENDE FÜR UNMITTELBARE
ODER MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-, SONDER- ODER
FOLGESCHÄDEN ODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ (DIES GILT
UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN
ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST,
ENTGANGENEN
GEWINN
ODER
BETRIEBSUNTERBRECHUNG),
UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB
AUS VERTRAG, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUS
UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER
SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG
DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT
EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
Dieses Produkt enthält kryptografische Software, die von Eric Young
programmiert wurde (eay@cryptsoft.com). Dieses Produkt enthält Software,
die von Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com) programmiert wurde.
Original SSLeay-Lizenz
Copyright (C) 1995-1998 Eric Young (eay@cryptsoft.com). Alle Rechte
vorbehalten.
Dieses Paket ist eine SSL-Implementierung, die von Eric Young
(eay@cryptsoft.com) programmiert wurde. Die Implementierung wurde in
Übereinstimmung mit Netscapes SSL erstellt.
Diese Bibliothek steht für die kommerzielle und die nicht kommerzielle
Verwendung frei zur Verfügung, sofern die nachfolgenden Bedingungen
eingehalten werden. Die folgenden Bedingungen gelten für alle in diesem
Paket enthaltenen Codes, einschließlich des RC4-, RSA-, lhash-, DES-Codes
etc., und nicht nur für den SSL-Code. Die in diesem Paket enthaltene SSLDokumentation unterliegt denselben Urheberrechten, jedoch ist Tim Hudson
(tjh@cryptsoft.com) der Urheber.
Das Urheberrecht hat weiterhin Eric Young, und aus diesem Grund dürfen
keine derartigen Hinweise auf das Urheberrecht im Code entfernt werden.
Wenn dieses Paket in einem Produkt verwendet wird, muss Eric Young als
Autor der verwendeten Teile der Bibliothek erwähnt werden. Dies kann in Form
einer Textmeldung bei Programmstart oder als Notiz in der mit dem Paket
mitgelieferten Dokumentation (online oder Text) erfolgen.
Weiterverteilung und Verwendung als Quellcode und in binärer Form mit oder
ohne Modifikation sind unter den folgenden Voraussetzungen gestattet:
1.
Bei der Weiterverteilung des Quellcodes müssen obiger
Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der folgende
Haftungsausschluss enthalten sein.
2.
Bei der Weiterverteilung in binärer Form müssen obiger
Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der nachfolgende
Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen im Lieferumfang
enthaltenen Materialien enthalten sein.
3.
Sämtliches Werbematerial, in dem Funktionen oder die Nutzung dieser
Software erwähnt werden, muss folgenden Vermerk enthalten: „Dieses
Produkt
enthält
Verschlüsselungssoftware,
die
von
Eric
Young
(eay@cryptsoft.com) programmiert wurde.“ Der Begriff „Verschlüsselung“ kann
ausgelassen werden, wenn die Routinen aus der verwendeten Bibliothek nicht
im Zusammenhang mit einer Verschlüsselung stehen.
Open Text 17/11/2011 V 1.5
Seite 42
4.
Wenn Sie Windows-spezifischen Code (oder einen davon abgeleiteten
Code) aus dem Anwendungsverzeichnis (Anwendungscode) aufnehmen,
müssen Sie auch folgenden Hinweis aufnehmen: „Dieses Produkt enthält
Software, die von Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com) programmiert wurde."
DIESE SOFTWARE WIRD VON ERIC YOUNG OHNE MÄNGELGEWÄHR
BEREITGESTELLT,
UND
ALLE
AUSDRÜCKLICHEN
ODER
STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNGEN,
EINSCHLIESSLICH
UNTER ANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER
MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK,
SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DER
VERFASSER ODER MITWIRKENDE FÜR UNMITTELBARE ODER
MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN
ODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ (DIES GILT UNTER ANDEREM
AUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN,
NUTZUNGSAUSFALL,
DATENVERLUST,
ENTGANGENEN
GEWINN
ODER
BETRIEBSUNTERBRECHUNG),
UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB
AUS VERTRAG, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUS
UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER
SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG
DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT
EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
Die Lizenz- und Distributionsbestimmungen für jede öffentlich verfügbare
Version oder abgeleitete Version dieses Codes dürfen nicht geändert werden.
Das heißt, dieser Code darf nicht einfach kopiert und unter einer anderen
Distributionslizenz weitergegeben werden [einschließlich der GNU Public
Licence].
IV.
Bei der Lizenzierung von OpenText Exceed, OpenText Exceed
PowerSuite, OpenText HostExplorer, OpenText NFS Client, OpenText
Secure Shell oder Open Text Secure Terminal gelten die folgenden
zusätzlichen Lizenzbestimmungen:
Diese Software wird Ihnen, dem LIZENZNEHMER, vom Massachusetts
Institute of Technology (M.I.T.) unter der folgenden Lizenz zur Verfügung
gestellt. Indem Sie diese Software erhalten, verwenden und/oder kopieren,
bestätigen Sie, dass Sie diese Bestimmungen und Bedingungen gelesen und
verstanden haben und diese einhalten werden:
Hiermit wird Ihnen unentgeltlich die Erlaubnis erteilt, diese Software und die
zugehörige Dokumentation uneingeschränkt zu nutzen, zu ändern und zu
verbreiten, unter der Voraussetzung, dass Sie den folgenden
Urheberrechtsvermerk
und
diese
Erklärungen,
einschließlich
des
Haftungsausschlusses, beachten und dass Sie diese in ALLE Kopien der
Software und Dokumentation aufnehmen, auch in die für die interne
Verwendung oder für die Verteilung erstellten Bearbeitungen:
Copyright 1992-2005 by the Massachusetts Institute of Technology. Alle
Rechte vorbehalten.
DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT,
UND
DAS
M.I.T.
GIBT
KEINE
ZUSICHERUNGEN
ODER
Open Text 17/11/2011 V 1.5
Seite 43
GEWÄHRLEISTUNGEN AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER
NATUR. Beispielweise unter anderem: DAS M.I.T. GIBT KEINE
ZUSICHERUNGEN
ODER
GEWÄHRLEISTUNGEN
DER
HANDELSFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
ODER DAFÜR, DASS DIE VERWENDUNG DER LIZENZIERTEN
SOFTWARE
ODER
DOKUMENTATION
KEINE
PATENTE,
URHEBERRECHTE, MARKEN ODER ANDEREN RECHTE DRITTER
VERLETZT.
Der Name des Massachusetts Institute of Technology oder M.I.T. darf NICHT
in Werbematerialien oder Veröffentlichungen für die Verteilung der Software
erscheinen. Das M.I.T. ist der Eigentümer der Urheberrechte an dieser
Software und der dazugehörigen Dokumentation, und der BENUTZER stimmt
zu, diese zu beachten.
Project Athena, Athena, Athena MUSE, Discuss, Hesiod, Kerberos, Moira,
OLC, X Window System und Zephyr sind Marken des Massachusetts Institute
of Technology (M.I.T.). Die kommerzielle Verwendung dieser Marken ist nur
mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung des M.I.T. gestattet.
V.
Bei der Lizenzierung von OpenText Exceed oder OpenText Exceed
PowerSuite gelten die folgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen:
Copyright (c) 1999-2000 The Apache Software Foundation. Alle Rechte
vorbehalten.
Weiterverteilung und Verwendung als Quellcode und in binärer Form mit oder
ohne Modifikation sind unter den folgenden Voraussetzungen gestattet:
1.
Bei der Weiterverteilung des Quellcodes müssen obiger
Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der nachfolgende
Haftungsausschluss enthalten sein.
2.
Bei der Weiterverteilung in binärer Form müssen obiger
Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der nachfolgende
Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen im Lieferumfang
enthaltenen Materialien enthalten sein.
3.
In der Endnutzerdokumentation, die einer Weiterverteilung eventuell
beigefügt ist, muss folgenden Vermerk enthalten sein: „Dieses Produkt enthält
Software, die von der Apache Software Foundation (http://www.apache.org/)
entwickelt wurde." Dieser Vermerk kann alternativ auch in die Software selbst
aufgenommen werden, insofern solche Drittvermerke üblicherweise dort
erscheinen.
4.
Die Namen „Xerces“ und „Apache Software Foundation“ dürfen ohne
die vorherige schriftliche Genehmigung nicht in Empfehlungen oder Werbung
für von dieser Software abgeleitete Produkte verwendet werden. Um die
schriftliche Genehmigung einzuholen, senden Sie bitte eine E-Mail an
apache\@apache.org.
5.
Produkte, die von dieser Software abgeleitet wurden, dürfen ohne die
vorherige schriftliche Genehmigung der Apache Software Foundation weder
als „Apache“ bezeichnet werden noch darf „Apache“ in ihren Namen
erscheinen.
DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT,
UND
JEGLICHE
AUSDRÜCKLICHE
ODER
STILLSCHWEIGENDE
GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM DER
STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT
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UND
EIGNUNG
FÜR
EINEN
BESTIMMTEN
ZWECK,
SIND
AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIE APACHE
SOFTWARE FOUNDATION ODER DESSEN MITWIRKENDE FÜR
UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-, SONDERODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ (DIES GILT
UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN
ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST,
ENTGANGENEN
GEWINN
ODER
BETRIEBSUNTERBRECHUNG),
UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB
AUS VERTRAG, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUS
UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER
SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG
DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT
EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
Diese Software besteht aus freiwilligen Beiträgen vieler Personen im Auftrag
der Apache Software Foundation und basiert ursprünglich auf Software
Copyright (c) 1999, International Business Machines, Inc., http://www.ibm.com.
Weitere Informationen über die Apache Software Foundation finden Sie unter
<http://www.apache.org/>.
VI.
Bei der Lizenzierung von OpenText onDemand gelten die
folgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen:
OpenSSH Lizenz
Diese Datei ist Bestandteil der OpenSSH Software.
Die nachfolgenden Lizenzbestimmungen gelten für diese Software. Einleitend sei
zusammenfassend angemerkt, dass alle Softwarekomponenten unter einer BSD Lizenz
oder unter einer Lizenz stehen, die weitergehendere Rechte einräumt.
OpenSSH enthält keinen GPL code.
1)
Copyright © Tatu Ylonen <ylo@cs.hut.fi>, Espoo, Finland. Alle Rechte vorbehalten.
Was mich betrifft kann der Code, den ich für diese Software geschrieben habe, frei für
alle Zwecke genutzt werden. Alle von dieser Software abgeleiteten Versionen müssen
klar als solche gekennzeichnet werden und wenn das abgeleitete Werk inkompatibel mit
der Beschreibung des Protokolls in der RFC Datei ist, darf es nicht als „ssh“ oder
„Secure Shell“ benannt werden.
[Tatu macht weitere Ausführungen]
Ich erteile keine Lizenzen im Hinblick auf irgendwelche Urheberrechte oder Patente, die
von Dritten gehalten werden, und die Software beinhaltet Teile, die nicht unter meiner
direkten Kontrolle stehen. Soweit ich weiß, wird jeglicher Source Code, der in der
Software enthalen ist, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Lizenzbestimmungen
genutzt und kann ohne Einschränkung für alle Zwecke genutzt werden (die GNU Lizenz
ist die, die weitestgehenden Einschränkungen enthält); für weitergehende Details siehe
unten.
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[Die obenstehende Bestimmung ist zur Zeit nicht von Bedeutung. Alle der nur unter
Einschränkungen lizenzierten Softwarekomponenten sind aus OpenSSH entfernt
worden, das heißt
RSA ist nicht mehr in der OpenSSL library enthalten,
IDEA ist nicht mehr enthalten, seine Nutzung wurde nicht fortgesetzt,
DES ist jetzt eine externe Komponente der OpenSSL library,
GMP wird nicht mehr verwendet, statt dessen wird BN code aus OpenSSL abgerufen,
Zlib ist eine externe Komponente einer library,
Das „make-ssh-known-hosts Skript“ ist nicht mehr enthalten,
TSS wurde entfernt,
MD5 ist jetzt eine externe Komponente der OpenSSL library,
RC4 Unterstützung wurde durch ARC4 Unterstützung von OpenSSL ersetzt,
Blowfish ist jetzt eine externe Komponente der OpenSSL library.
[Die Lizenz wird fortgesetzt]
Beachten Sie, dass jede Information und jeder kryptographische Algoryhtmus, der in der
Software verwendet wird, im Internet, in Buchhandlungen, in wissenschaftlichen
Bibliotheken und in Patentämtern zu finden ist. Für weitergehende Information, siehe
„http://www.cs.hut.fi/crypto“.
Die rechtlichen Bestimmungen, denen das Programm unterliegt, sind eine Kombination
all dieser Gestattungen und Einschränkungen. Nutzen Sie das Program nur auf eigene
Verantwortung. Sie sind für alle rechtlichen Konsequenzen selber verantwortlich. Ich
stelle keine Behauptung dahingehend auf, dass der Besitz oder die Nutzung des
Programms in ihrem Land rechtlich zulässig ist und übernehme keinerlei Verantwortung
an ihrer Stelle.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
DA DAS PROGRAM OHNE GEBÜHR LIZENZIERT WIRD, WIRD KEINE
GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAM ÜBERBOMMEN, SOWEIT DIES NACH
DEN ANWENDBAREN GESETZEN MÖGLICH IST. ES SEI DENN, GEGENTEILIGES
WIRD SCHRIFTLICH ZUGESAGT, STELLEN DIE INHABER DER URHEBERRECHTE
UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAM OHNE ÜBERNAHME
IRGENDEINER GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH
NOCH STILLSCHWEIGEND. DIES BEINHALTET, IST ABER NICHT BESCHRÄNKT
AUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT
UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLSTÄNDIGE RISIKO IM
HINBLICK AUF QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMS LIEGT BEI IHNEN.
SOLLTE DAS PROGRAM FEHLER AUFWEISEN, HABEN SIE DIE KOSTEN ALLER
NOTWENDIGEN SERVICELEISTUNGEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN
ZU TRAGEN.
ES
SEI
DENN,
ANDERES
IST
AUFGRUND
EINSCHLÄGIGER
RECHTSVORSCHRIFTEN ERFORDERLICH ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, IST
WEDER EIN INHABER VON URHEBERRECHTEN NOCH IRGENDJEMAND, DER DAS
PROGRAM IM VORSTEHEND ZUGELASSENEN UMFANG ÄNDERT ODER
WEITERVERTREIBT IHNEN GEGENÜBER FÜR IRGENDEINEN SCHADEN
VERANTWORTLICH. DIESER AUSSCHLUSS UMFASST GENERELLE, SPEZIELLE,
MITTELBARE ODER UNMITTELBARE SCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODER
DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS ENTSTEHEN
(EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST ODER
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FALSCHE ANZEIGE VON DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER EINE DRITTE
PARTEI ERLEIDEN ODER DAS NICHTZUSAMMENWIRKEN DES PROGRAMMS MIT
ANDEREN PROGRAMMEN), SELBST WENN DER INHABER ODER EINE ANDERE
PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
2)
Der „32-bit CRC compensation attack detector in deattack.c“ wurde bereitgesetllt
von CORE SDI S.A. unter einer BSD-style Lizenz.
Cryptographic attack detector for ssh – source code
Copyright © 1998 CORE SDI S.A. Buenos Aires, Argentina. Alle Rechte vorbehalten.
Vertrieb und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifizierung, sind
gestattet, sofern dieser Copyright-Hinweis beibehalten wird.
DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND
JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN
SIND AUSGESCHLOSSEN. CORE SDI S.A. HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN
FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN,
EXEMPLARISCHEN ODER INDIREKTEN SCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODER
DEM MISSBEAUCH DER SOFTWARE ENTSTEHEN.
Ariel Futoransky <futo@core-sdi.com>
<http://www.core-sdi.com>
3)
Ssh-keyscan wurde bereitgestellt von David Mazieres unter einer BSD-style Lizenz.
Copyright 1995, 1996 by David Mazieres <dm@lcs.mit.edu>.
Vertrieb und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifizierung, sind
gestattet, sofern der Autor und das OpenBSD Projekt durch unveränderte Nutzung des
Copyright-Hinweises genannt werden.
4)
Die Rijndael Implementierung von Vincent Rijmen, Antoon Bosselaers und Paul
Barreto ist in der öffentlichen Nutzung und wird unter folgender Lizenz vertrieben:
@version 3.0 (Dezember 2000) Optimierter ANSI C code für den Rijndael Code (jetzt
AES)
@Autor Vincent Rijmen <vincent.rijmen@esat.kuleuven.ac.be>
@Autor Antoon Bosselaers <antoon.bosselaers@esat.kuleuven.ac.be>
@Autor Paulo Barreto <paulo.barreto@terra.com.br>
Dieser Code wird hiermit unter öffentliche Nutzung gestellt.
DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN AUTOREN OHNE MÄNGELGEWÄHR
BEREITGESTELLT,
UND
JEGLICHE
AUSDRÜCKLICHE
ODER
STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UNTER
ANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER
MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK,
SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIE
AUTOREN ODER DEREN MITWIRKENDE FÜR UNMITTELBARE ODER
MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN
ODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ (DIES GILT UNTER ANDEREM
AUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN,
NUTZUNGSAUSFALL,
DATENVERLUST,
ENTGANGENEN
GEWINN
ODER
BETRIEBSUNTERBRECHUNG),
UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB
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AUS VERTRAG, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUS
UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER
SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG
DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT
EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
5)
Eine Komponente des SSH Quellcodes steht unter einer 3-clause BSD
Lizenz der Universität von Kalifornien, da wir diese Bestandteile aus einem
Berkely Code gewonnen haben.
Copyright © 1983, 1990, 1992, 1993, 1995 die Mitglieder des Verwatltungsrats
der Universität von Kalifornien. Alle Rechte vorbehalten.
Vertrieb und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifizierung,
sind gestattet, sofern die folgenden Bestimmungen eingehalten werden:
1.
Beim Vertrieb des Quellcodes müssen der oben genannte CopyrightHinweis, die Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss
beibehalten werden.
2.
Beim Vertrieb des Binärcodes müssen der oben genannte CopyrightHinweis, die Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in
der Dokumentation und/oder in anderen Unterlagen, die beim Vertrieb
verwendet werden, beibehalten werden.
3.
Sollte beim Vertrieb auch eine Dokumentation für Endnutzer verwendet
werden, muss sie folgenden Hinweis enthalten: „Dieses Produkt beinhaltet
Software, die von der Apache Software Foundation (http://www.apache.org/)
entwickelt wurde.“ Alternativ kann dieser Hinweis auch an geeigneter Stelle in
der Software selber enthalten sein, sollten dort solche Hinweise auf Rechte
Dritter normalerweise enthalten sein. Die Bezeichnungen „Xerces“ und
„Apache Software Foundation“ dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung
nicht verwendet werden, um Produkte, die von der Software abgeleitet wurden,
zu bewerben oder deren Vertrieb zu unterstützen.
DIESE
SOFTWARE
WIRD
VON
DEN
MITGLIEDERN
DES
VERWALTUNGSRATS
UND
DEN
MITWIRKENDEN
OHNE
MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE
ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH
UNTER ANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER
MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK,
SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIE
MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS ODER DEREN MITWIRKENDE
FÜR UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-,
SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ
(DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VON
ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL,
DATENVERLUST,
ENTGANGENEN
GEWINN
ODER
BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND
DER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, IM RAHMEN DER
GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG
(EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN
IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE
ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN
SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
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6)
Die restlichen Komponenten der Software werden unter einer Standard
2-term BSD Lizenz mit den Inhabern der Urheberrechte bereitgestellt: Die
Software besteht aus freiwilligen Beiträgen zahlreicher Personen, die für die
Apache Software Foundation geleistet wurden. Ursprünglich stand die Software
unter dem Copyright © 1999, International Business Machines, Inc,.
http://www.ibm.com. Weitere Informationen zur Apache Software Foundation
finden Sie unter <http://www.apache.org/>.
Markus Friedl
Theo de Raadt
Niels Provos
Dug Song
Aaron Campbell
Damien Miller
Kevin Steves
Daniel Kouril
Wesley Griffin
Per Allansson
Nils Nordman
Simon Wilkinson
Vertrieb und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifizierung,
sind gestattet, sofern die folgenden Bestimmungen eingehalten werden:
4.
Beim Vertrieb des Quellcodes müssen der oben genannte CopyrightHinweis, die Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss
beibehalten werden.
5.
Beim Vertrieb des Binärcodes müssen der oben genannte CopyrightHinweis, die Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in
der Dokumentation und/oder in anderen Unterlagen, die beim Vertrieb
verwendet werden, beibehalten werden.
DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR OHNE MÄNGELGEWÄHR
BEREITGESTELLT,
UND
JEGLICHE
AUSDRÜCKLICHE
ODER
STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UNTER
ANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER
MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK,
SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET DER
AUTOR FÜR UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR
NEBEN-,
SONDERODER
FOLGESCHÄDEN
ODER
FÜR
STRAFSCHADENERSATZ (DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE
BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN,
NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN ODER
BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND
DER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, IM RAHMEN DER
GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG
(EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN
IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE
ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN
SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.
-----$OpenBSD: LICENCE,v 1.19 2004/08/30 09:18:08 markus Exp $
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