Lizenzmodell Anlage (auch Lizenzmodellübersicht)
Transcription
Lizenzmodell Anlage (auch Lizenzmodellübersicht)
Lizenzmodell Anlage (auch Lizenzmodellübersicht) zum Open Text Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) Datum des Inkrafttretens: 17 November 2011 1) Einführung a) Diese Lizenmodellübersicht ist eine Anlage zum und ein Bestandteil des EULA und unterliegt den Bestimmungen des EULA. Im Rahmen der Anwendung der Lizenzmodellübersicht bezieht sich „OT“ auf das Unternehmen der Open Text Gruppe, das Lizenzgeber gemäß dem EULA ist (entweder die Open Text Corporation, eine ihrer Tochtergesellschaften oder ein Lizenzgeber der vorgenannten). Unter „Lizenznehmer“ ist die Partei zu verstehen, die Softwarelizenzen gemäß dem EULA erworben hat. b) Diese Lizenzmodellübersicht ist gültig für alle Software, die dem Lizenznehmer von OT unter dem Anwendungsbereich des EULA während des folgenden Zeitraums lizenziert wird: Ab dem oben genannten Datum des Inkrafttretens bis zum Datum des Inkrafttretens einer nachfolgenden Lizenzmodellübersicht, die von OT auf www.opentext.com/agreements veröffentlicht wird. c) Diese Lizenzmodellübersicht enthält drei Arten von Bestimmungen: a) Definitionen (Ziffer 2), b) Beschreibungen der Lizenzmodelle (Ziffern 3 – 14) und c) Produktspezifische Nutzungsbeschränkungen und/oder -begrenzungen (Ziffer 15). 2) Definitionen Die in dieser Übersicht verwendeten Begriffe, die hier nicht gesondert definiert sind, haben die im EULA enthaltene Bedeutung. a) „Verbundenes Unternehmen“ ist jedes Unternehmen, das von einer Partei des EULA beherrscht wird, das eine solche Partei beherrscht oder das mit einer solchen Partei gemeinsam beherrscht wird. Eine Beherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen, entweder direkt oder indirekt, über die Mehrheit des ausstehenden Eigenkapitals und der ausstehenden Aktien oder anderer Wertpapiere, die das Recht gewähren, generell bei Wahlen der Geschäftsführungs- oder anderer Aufsichtsorgane abzustimmen, verfügt. Wenn ein Unternehmen diese Kriterien nicht mehr erfüllt, gilt es nicht mehr als verbundenes Unternehmen im Rahmen des EULA und dieser Lizenzmodellübersicht. b) „Business Dokument” umfasst jedes Dokument, Schriftstück oder jede Unterlage, das/die durch die Software erstellt, adaptiert oder bearbeitet wird und beinhaltet ohne Einschränkung jede/jeden/jedes Bericht, Fax, Textnachricht, Datenblatt, Datei, Index, Geschäftsbericht, Rechnung, Gutschrift, Kontoauszug, Ticket, Reisekostenabrechnung, Gehaltsabrechnungsunterlage, Bestellung, Lieferschein, Einkommensteuererklärung, Einnahmebeleg, Einzahlungsschein, Bankunterlage oder Arbeitszeitbeleg; c) „Citrix/TSE-Umgebung” ist (allein für die Zwecke der Lizenzmodelle für Connectivity-Produkte) ein einzelner Computer oder ein einzelner Computer-Cluster, auf dem Citrix Metaframe for Windows, Citrix Presentation Server for Windows, Citrix XenApp, Microsoft Terminaldienste oder Microsoft Remote Desktop-Dienste installiert sind. d) „Client“ umfasst alle Personal Computer, Workstations, Laptop-Rechner, Desktop-Rechner, NetbookRechner, Tablet-Rechner, SmartPhones, mobilen Kommunikationsgeräte, Verkaufspunktgeräte (wie Kassen), als Scanner verwendeten Computer oder anderen ähnlichen Computer oder Geräte, auf denen die Software geladen oder ausgeführt wird. e) „Cluster“ ist ein einzelner Datenkomplex (oder eine einzelne Datenbank), der von zwei oder mehr Instanzen der Software, die auf einem oder mehreren Servern installiert ist, verarbeitet wird. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 1 f) g) h) i) j) k) l) m) n) o) p) q) r) s) t) u) v) w) „Computer“ ist (ausschließlich für die Zwecke der Lizenzmodelle für Connectivity-Produkte) ein einzelnes Computergerät, auf dem der Lizenznehmer die Software installieren und/oder nutzen wird, unabhängig von der Plattform oder Betriebsumgebung. „CPU“ (Central Processing Unit) ist ein einzelner Hauptprozessor (ein einzelner Prozessorkern). „Abgeleitete Werke” sind alle Modifizierungen, Änderungen, Übersetzungen, Ergänzungen, Erweiterungen, Upgrades, Aktualisierungen oder Verbesserungen, die der Lizenznehmer an der Software mittels der nach dem Developer Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software durchführt. „Dokumentation“ umfasst die zum Datum des Versands der Software geltenden Benutzerhandbücher, Bedienungshandbücher und Versionshinweise, welche die Open Text Corporation für die allgemeine Freigabe an OT-Lizenznehmer dieser Software autorisiert hat. „Digitale Personalakte“ ist die Gesamtheit aller digitalen Unterlagen und Aufzeichnungen zu einer Person, die von der Personalabteilung in einem einzelnen Mitarbeiterstammsatz verwaltet werden. „Digitaler Asset“ bedeutet eine einzelne XML-Darstellung eines digitalen Inhalts (z.B. eine Bilddarstellung/thumbnail, ein Artikel, ein Beitrag in einem Blog, eine Videodarstellung/thumbnail usw.). „Umgebung“ ist ein Bereich innerhalb eines Computersystems, der für einen bestimmten Zweck betrieben wird (wie beispielsweise: Tests, Produktivbetrieb, Entwicklung, Archivierung und Disaster Recovery). „Logische CPU“ ist ein einzelner virtueller Hauptprozessor, der aus mehreren CPUs (eines bestimmten Typs) gebildet wird, unter der Voraussetzung, dass die maximale Gesamtkapazität dieses virtuellen Hauptprozessors zum Ausführen der Software die Kapazität einer einzelnen CPU (dieses Typs) zum Ausführen der Software nicht übersteigen darf. „Multifunktionales Endgerät“ ist ein einzelnes Endgerät, das zu beruflichen Zwecken eingesetzt wird und das mehrere Funktionalitäten bietet, wie Drucken, Scannen, Fotokopieren, Faxen und/oder Versenden und Empfangen von emails. Ein multifunktionales Endgerät ermöglicht zentralisierte Verteilung und/oder Produktion von Dokumenten in einer größeren Arbeitseinheit. „Netzwerkscanner“ ist ein einzelnes Endgerät, das zu beruflichen Zwecken eingesetzt wird und das Dokumente scannt und in digitale Form umwandelt und diese digitale Form dann in einem Netzwerk zugänglich macht oder sie per email versendet. „Netzwerkserver” ist ein einzelner physischer Netzwerkserver, der dem Lizenznehmer gehört und auf dem eine einzige Kopie eines Betriebssystems geladen ist (wie Windows, Linux oder Solaris). Wenn der Lizenznehmer zwei Kopien eines Betriebssystems auf einem einzelnen physischen Netzwerkserver geladen hat, gilt diese Konfiguration für die Zwecke dieser Übersicht als zwei Netzwerkserver. In keinem Fall darf ein einzelner Netzwerkserver mehr als 32 CPUs haben. „Programm“ ist eine Sammlung aus Anweisungen, die in einer beliebigen Programmiersprache geschrieben wurden und dem Computer mitteilen, wie die Daten aus den eingegebenen Informationen zu verarbeiten sind. „Programminstanz“ ist eine einzige Kopie der Software, die in den Speicher eines Servers geladen wurde. Mehrere Programminstanzen der Software bedeutet, dass die Software mehrfach in den Speicher des Servers geladen wurde. „Server“ ist entweder: a) ein einziger physischer Netzwerkserver oder b) ein einziger virtueller Server. „Software“ bedeutet alle Programme und die dazugehörige Dokumentation sowie Supportsoftware, die der Open Text Corporation gehören oder die von ihr lizenziert werden und für die OT dem Lizenznehmer im Rahmen dieses EULA eine Lizenz einräumt, einschließlich aller vom Lizenznehmer davon angefertigten Kopien. „Softwarelizenz“ sind alle Lizenzen, die im Rahmen des EULA in Bezug auf die Software eingeräumt werden. „Supportsoftware“ umfasst jede Support- und/oder Pflegesoftware, Aktualisierungen, Erweiterungen, Patches, Fixes und/oder neue Versionen der Software, die dem Lizenznehmer gemäß einem Supportund/oder Pflegeprogramm der Open Text Corporation überlassen werden, einschließlich der gesamten dazugehörigen Dokumentation, die dem Lizenznehmer im Rahmen eines solchen Programms überlassen wird. „Drittsoftware“ bedeutet alle Softwareprodukte anderer Unternehmen als der Open Text Corporation (und deren Lizenzgebern) sowie die Begleitdokumentation und Supportsoftware, die auf die Software zugreifen oder die an die Software angebunden sind. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 2 x) „Transaktion” bedeutet eine einzelne Kopie eines Business Dokuments, dessen Daten in irgendeiner Weise Input für oder Output der Software sind bzw. von der Software erstellt, bearbeitet oder verarbeitet werden. y) „User-Lizenzmodelle” sind die in Ziffer 2, 3 und 4 dieser Übersicht beschriebenen Lizenzmodelle. z) „Virtueller Server“ bedeutet eine Softwareimplementierung eines einzelnen, dem Lizenznehmer gehörenden Netzwerkservers, die Software auf die gleiche Art wie ein Netzwerkserver ausführt, und umfasst eine Kopie eines Betriebssystems (wie Windows, Linux oder Solaris) zusammen mit einem oder mehreren Softwareprozessen, die auf dem Netzwerkserver auf einer gesonderten Partition laufen. In keinem Fall darf ein einzelner virtueller Server mehr als 32 CPUs haben. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 3 3) Named User-Lizenzmodelle A) Standard Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard Named UserLizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer muss für jede einzelne Person, die zur Nutzung der Software oder zum Zugriff auf die Software autorisiert ist oder die von der Funktionalität der Software profitiert, eine einzelne Softwarelizenz erwerben und zuweisen. b) Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers und Mitarbeitern oder Auftragnehmern von Kunden und Geschäftspartnern des Lizenznehmers zuweisen. c) Die Softwarelizenzen werden dauerhaft zugewiesen und dürfen unter den Personen nicht gemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden. In Abweichung des Vorgenannten dürfen Softwarelizenzen einer anderen Person zugewiesen werden, wenn die ursprüngliche Person nicht mehr beim Lizenznehmer beschäftigt ist oder ihr eine andere Aufgabe zugeteilt wurde, für die kein dauerhafter Zugriff auf die Software mehr benötigt wird. d) Wenn der Lizenznehmer eine Softwarelizenz einer Person zuweist, muss der Lizenznehmer dieser Person auch eine einmalige Passwort- und Login-Kombination zuordnen, damit diese auf die Software zugreifen kann. Für jede weitere einer Person zugewiesene Passwort- und LoginKombination muss der Lizenznehmer eine weitere Softwarelizenz erwerben. e) Der Lizenznehmer darf keine Software oder Hardware nutzen, die die Anzahl der Personen, die unmittelbaren Zugriff auf die Software haben oder diese unmittelbar nutzen, verringert (bisweilen als „Multiplexing“ oder „Pooling“ von Software oder Hardware bezeichnet). Die Nutzung solcher Hardware oder Software verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Softwarelizenzen. Die erforderliche Anzahl der Softwarelizenzen entspricht der Anzahl der einzelnen Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt über die Datenstationen für die Software oder Hardware in der Multiplexingoder Pooling-Umgebung auf die Software zugreifen. f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. g) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Instanzen geladen und ausgeführt werden. h) Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, dürfen die Software auf keine Weise programmtechnisch erweitern, integrieren oder modifizieren. i) Sollte die unter dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software auch unter dem Administrator Named User-Lizenzmodell lizenziert werden, dürfen Personen, denen eine Softwarelizenz nach dem Standard Named User-Lizenzmodell zugewiesen wurde, weder die Verwaltungsfunktionen der Software nutzen noch ein System basierend auf der Software verwalten. B) Read Only Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Read Only Named UserLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Read Only Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Person, der die Softwarelizenz zugewiesen wurde, die Daten/Inhalte des Softwaresystems nur durchsuchen, durchblättern, ansehen, drucken und herunterladen darf, aber Daten/Inhalte in diesem Softwaresystem nicht hochladen, ergänzen, bearbeiten, verschieben, anordnen oder anderweitig modifizieren darf. C) Standard Named User-Lizenzmodell (Berechtigung für interne Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell (Berechtigung nur für interne Benutzer) lizenziert wird: Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 4 a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard Named User-Lizenzmodell (Berechtigung nur für interne Benutzer) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer die Softwarelizenzen nur folgenden Personen zuweisen darf: Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers unter Ausschluss von Mitarbeitern oder Auftragnehmern der Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers. D) eBusiness Standard Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem eBusiness Standard Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem eBusiness Standard Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer die Softwarelizenzen nur den Personen zuweisen darf, die Mitarbeiter der Kunden oder Geschäftspartner des Lizenznehmers sind, und nicht den Personen, die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers bzw. der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers sind. E) eBusiness Read-Only Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem eBusiness Read-Only Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird: a. Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem eBusiness Read-Only Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Read-Only Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden beiden Ausnahmen: i. Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen nur Personen zuweisen, die Mitarbeiter der Kunden oder Geschäftspartner des Lizenznehmers sind, und nicht Personen, Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers sind. ii. Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, sind berechtigt, Geschäftsprozesse zu starten oder an Geschäftsprozessen teilzunehmen, die von Workflows in einer Software, die Workflow-Funktionalität enthält, verwaltet werden. F) Standard Named User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard Named User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der folgenden Ausnahmen: Die Nutzung der Software setzt voraus, dass der Lizenznehmer außerdem Softwarelizenzen im Rahmen des ServerLizenzmodells, CPU-Lizenzmodells oder des Program Instance-Lizenzmodells erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen, die gemäß dem Server-Lizenzmodell, CPU-Lizenzmodell oder dem Program Instance-Lizenzmodell erforderlich sind, ergibt sich aus dem Bestelldokument und/oder aus der Dokumentation. G) Limited Use Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use Named UserLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited Use Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 5 dass Personen, denen eine solche Softwarelizenz zugewiesen wurde, nicht auf das gesamte Spektrum an Funktionalität in der Software zugreifen bzw. dieses nutzen dürfen. Personen, die eine Lizenz nach dem Limited Use Named User-Lizenzmodell erhalten haben, dürfen nur auf die Funktionen und Merkmale zugreifen bzw. diese nutzen, die ausdrücklich in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben sind. H) Occasional Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Occasional Named UserLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Occasional Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass Benutzer mit dieser Lizenz die Software für maximal 52 Tage pro Kalenderjahr nutzen dürfen. I) Web Named User-Lizenzmodell (für SAP-nahe Produkte) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Web Named UserLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Web Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell (Berechtigung für externe und interne Benutzer) lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i. Personen, die Mitarbeiter oder Auftragnehmer der Kunden oder Geschäftspartner des Lizenznehmers sind, dürfen die Software nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers nutzen, und nicht zur Unterstützung der Geschäftsvorgänge des Kunden oder Geschäftspartners. ii. Den Personen, die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers sind, darf nur dann eine Softwarelizenz zugewiesen werden, wenn ihnen auch eine der folgenden SAP-Benutzerlizenzen der SAP AG zugewiesen wurde: a) SAP Employee Self Service (ESS) User oder b) SAP Employee User. Außerdem ist die Nutzung der Software durch solche Mitarbeiter oder Auftragnehmer beschränkt auf: a) Personalangelegenheiten, die sich auf die eigene Personalakte dieser Person beziehen oder b) eProcurement-Angelegenheiten, die den eigenen Zwecken der Person dienen (eProcurement-Angelegenheiten im Namen und Auftrag anderer Personen sind ausgeschlossen). J) SAP Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem SAP Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem SAP Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, wobei Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, die Software sowohl über Open Text-Softwareschnittstellen als auch über SAP-Softwareschnittstellen nutzen und darauf zugreifen dürfen. K) Non-SAP Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-SAP Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Non-SAP Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 6 lizenzierte Software gelten, wobei in Zusammenhang mit der Software Open Text Extended ECM for SAP Solutions die Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, die Software nur über Open Text-Softwareschnittstellen und nicht über SAP-Softwareschnittstellen nutzen bzw. darauf zugreifen dürfen. L) Dashboard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Dashboard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Dashboard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der Ausnahme, dass Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, nicht berechtigt sind, die Elemente „Perfectus ProcessManager“ und/oder „Perfectus IPManager“ der Software zu nutzen (oder ähnliche Nachfolgeelemente in künftigen Softwareversionen). M) Author Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Author Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Author Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der Ausnahme, dass Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, nicht berechtigt sind, die Open Text Business Intelligence-Funktionalität der Software (oder eine ähnliche Nachfolgefunktionalität in künftigen Softwareversionen) zu nutzen. N) Developer Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Developer Named UserLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Developer Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i. Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, dürfen die Software nutzen, um abgeleitete Werke anderer OT-Software zu erstellen (die „Zielsoftware“), für deren Modifizierung die Software entwickelt wurde. ii. Die abgeleiteten Werke gelten als Teil der Zielsoftware und die dem Lizenznehmer eingeräumte(n) Softwarelizenz(en) für die Zielsoftware gilt/gelten auch für die abgeleiteten Werke. Ausgenommen der von OT gegebenen Gewährleistungen und Freistellungen gelten alle anderen Bestimmungen und Konditionen des EULA für die Nutzung der abgeleiteten Werke durch den Lizenznehmer. iii. Alle Rechte, Lizenzen und Rechtsansprüche an den abgeleiteten Werken sind das Eigentum von OT. O) Administrator Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Administrator Named UserLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Administrator Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der Ausnahme, dass Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, berechtigt sind, die Verwaltungsfunktionen der Software zu nutzen und ein System basierend auf der Software zu verwalten. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 7 4) Concurrent User-Lizenzmodelle A) Standard Concurrent User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard Concurrent UserLizenzmodell lizenziert wird: a) Nur die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers dürfen die Software nutzen und darauf zugreifen. b) Die Anzahl der Personen, die die Software nutzen oder darauf zugreifen, darf zu keinem Zeitpunkt die Anzahl der dem Lizenznehmer gewährten Softwarelizenzen übersteigen. c) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle Personen führen, denen er Zugriff auf die Software gewährt hat. d) Der Lizenznehmer muss ein System einführen, mit dem sichergestellt ist, dass die Anzahl der die Software nutzenden oder darauf zugreifenden Personen, die Anzahl der dem Lizenznehmer eingeräumten Softwarelizenzen nicht übersteigt, und der Lizenznehmer muss es OT gestatten, dieses System zu kontrollieren, um die Einhaltung des Vertrags zu überprüfen. e) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. f) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Instanzen geladen und ausgeführt werden (außer es gelten die Beschränkungen in 3D). B) Standard Concurrent User-Lizenzmodell (Berechtigung für externe und interne Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell (Berechtigung für externe und interne Benutzer) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell (Berechtigung für externe und interne Benutzer) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer die Softwarelizenzen folgenden Personen zuweisen darf: a) Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers und b) Mitarbeitern oder Auftragnehmern der Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers. C) Read Only Concurrent User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Read Only Concurrent UserLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Read Only Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass: i) die Person, die gemäß der Softwarelizenz zum Zugriff auf die Software berechtigt ist, Daten/Inhalte des Softwaresystems nur ansehen, durchblättern und herunterladen darf; und ii) die Person die Daten/Inhalte im Softwaresystem nicht hochladen, ergänzen, bearbeiten, anordnen oder anderweitig modifizieren darf. D) eBusiness Concurrent User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem eBusiness Concurrent User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem eBusiness Concurrent User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der Ausnahme, dass die Softwarelizenzen nur den Mitarbeitern der Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers und nicht den Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 8 Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers zugewiesen werden dürfen. E) Standard Concurrent User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der Server-Lizenzmodelle, CPULizenzmodelle oder Program Instance-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den Server-Lizenzmodellen, CPU-Lizenzmodellen oder Program Instance-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben. F) Limited Use Concurrent User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use Concurrent UserLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited Use Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Personen, die im Rahmen dieser Softwarelizenz auf die Software zugreifen, nicht das gesamte Spektrum an Funktionalität in der Software nutzen bzw. darauf zugreifen dürfen. Personen, die auf die Software im Rahmen einer Softwarelizenz nach dem Limited Use Concurrent User-Lizenzmodell zugreifen, dürfen nur die Funktionen und Merkmale nutzen bzw. darauf zugreifen, die ausdrücklich in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben sind. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 9 5) Anonymous User Access-Lizenzmodelle A) Standard Anonymous User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard Anonymous UserLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard Anonymous User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: a. Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen jeder beliebigen Person zuweisen. Die Personen müssen keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers sein. b. Der Lizenznehmer muss keine Aufzeichnungen über die Personen führen, die eine Softwarelizenz erhalten haben, und muss diese Personen nicht benennen. c. Insofern in der maßgeblichen Bestellung oder Dokumentation nichts anderes angegeben ist, darf der Lizenznehmer eine unbegrenzte Anzahl von Softwarelizenzen an Personen vergeben. B) Read Only Anonymous User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Read Only Anonymous UserLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Read Only Anonymous User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Anonymous User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Personen, die nach dieser Softwarelizenz Zugriff auf die Software erhalten, die Daten/Inhalte des Softwaresystems nur durchsuchen, durchblättern, ansehen, drucken und herunterladen dürfen, aber nicht berechtigt sind, Daten/Inhalte in diesem Softwaresystem hochzuladen, zu ergänzen, zu bearbeiten, zu verschieben, anzuordnen oder anderweitig zu modifizieren. C) Standard Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/ Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Anonymous UserLizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der Server-Lizenzmodelle, CPU-Lizenzmodelle oder Program Instance-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den Server-Lizenzmodellen, CPU-Lizenzmodellen oder Program Instance-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben. D) Read-Only Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Read-Only Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem ReadOnly Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Read-Only Anonymous User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der ServerOpen Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 10 Lizenzmodelle, CPU-Lizenzmodelle oder Program Instance-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den Server-Lizenzmodellen, CPU-Lizenzmodellen oder Program Instance-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 11 6) Server-Lizenzmodelle A) Production Server-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer muss für jeden Server, auf dem die Software installiert wird, eine einzelne Softwarelizenz erwerben. b) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. c) Eine unbegrenzte Anzahl von Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers darf auf die Software zugreifen und diese nutzen. B) eBusiness Server-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem eBusiness Server-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem eBusiness Server-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software auf Personen beschränkt ist, die Mitarbeiter der Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers sind und die keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers sind. C) Production Server-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production Server-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Production Server-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben. D) Limited Use Server-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use Server-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited Use Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Personen, die im Rahmen dieser Softwarelizenz auf die Software zugreifen dürfen, nicht auf das gesamte Spektrum an Funktionalität in der Software zugreifen oder dieses nutzen dürfen. Personen, die auf die Software im Rahmen einer Softwarelizenz nach dem Limited Use ServerLizenzmodell zugreifen dürfen, dürfen nur auf die Funktionen und Merkmale zugreifen und diese nutzen, die ausdrücklich in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben sind. E) Non-Production Server-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production ServerLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem NonProduction Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Funktionalität in der Software nicht im Produktivbetrieb zur Verwendung durch die EndnutzerMitarbeiter des Lizenznehmers eingesetzt werden darf, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen. Stattdessen ist die Nutzung der Software auf Tests, Entwicklung, Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 12 Sicherung, Ausfallschutz, Hot Standby oder Cold Standby beschränkt. Ungeachtet des Vorgenannten ist der Lizenznehmer berechtigt, wenn eine nach dem Production ServerLizenzmodell lizenzierte Software offline ist, die nach dem Non-Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter des Lizenznehmers einzusetzen, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen, bis die im Rahmen des Production Server-Lizenzmodells lizenzierte Software wieder online ist. F) Runtime Server-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime Server-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i. Der Zugriff auf die bzw. die Nutzung der Software darf nur durch eine andere OT-Software oder Drittsoftware und nicht durch Menschen erfolgen, und ii. der Lizenznehmer muss für jeden Server, auf dem die Software installiert, genutzt oder darauf zugegriffen wird, eine einzelne Softwarelizenz erwerben. G) Runtime Server-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime ServerLizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime Server-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Runtime Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 13 H) Production Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell lizenziert wird: Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Production Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Anzahl der Digitalen Assets, die jährlich mit der Software erzeugt/von ihr kontrolliert weden, den Beschränkungen der Bestellung und/oder der Dokumentation unterliegt. I) Non-Production Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell - Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem NonProduction Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Non-Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Anzahl der Digitalen Assets, die jährlich mit der Software erzeugt/von ihr kontrolliert weden, den Beschränkungen der Bestellung und/oder der Dokumentation unterliegt. J) Production Server (Limited Server Calls)-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production Server (Limited Server Calls)-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Production Server (Limited Server Calls) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Anzahl der Serveraufrufe (Server Calls), die jährlich an die Software gerichtet werden, den Beschränkungen der Bestellung und/oder der Dokumentation unterliegt. K) Non-Production Server (Limited Server Calls)-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production Server (Limited Server Calls)-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem NonProduction Server (Limited Server Calls) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Non-Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Anzahl der Serveraufrufe (Server Calls), die jährlich an die Software gerichtet werden, den Beschränkungen der Bestellung und/oder der Dokumentation unterliegt. L) Generation Server-Lizenzmodell - Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Generation Server-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Generation Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass das Generation Server-Lizenzmodell nur für die Produkte Open Text Web Content Management und NStein Edition und nur im Hinblick auf Software anwendbar ist, die auf Servern installiert ist, die dem front-end Betrieb von Websites dienen. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 14 7) CPU-Lizenzmodelle A) Production CPU-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer muss für jede CPU, auf der die Software installiert oder ausgeführt wird, eine einzelne Softwarelizenz erwerben. b) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. c) Eine unbegrenzte Anzahl von Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers darf auf die Software zugreifen und diese nutzen. d) Diese Softwarelizenz gilt für einen einzelnen Prozessorkern, der sich in einer einzelnen integrierten Schaltung oder in einem einzelnen Halbleitergehäuse befindet (z. B. ein Prozessorkern in einem einzelnen Halbleitergehäuse), oder für den ersten Prozessorkern in einer einzelnen integrierten Schaltung, wenn diese integrierte Schaltung mehrere Prozessorkerne enthält, oder für den ersten Prozessorkern in einem einzelnen Halbleitergehäuse (z. B. der erste Kern in einem einzelnen Halbleitergehäuse, das mehrere Prozessorkerne enthält). B) Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der Ausnahme, dass diese Softwarelizenz nur für jeden einzelnen zusätzlichen Prozessorkern gilt, der über den ersten Prozessorkern in einer einzelnen integrierten Schaltung hinausgeht, wenn diese integrierte Schaltung mehrere Prozessorkerne enthält, oder für den ersten Prozessorkern in einem einzelnen Halbleitergehäuse (z. B. der zweite oder weitere Kern in einem einzelnen Halbleitergehäuse, das mehrere Prozessorkerne enthält). C) Production CPU-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production CPU-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Production CPU-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i. Die Nutzung der Software setzt voraus, dass der Lizenznehmer außerdem Softwarelizenzen im Rahmen des Standard Program Instance-Lizenzmodells (CPU-Lizenz erforderlich) erwirbt. D) Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i. Diese Softwarelizenz gilt nur für jeden einzelnen zusätzlichen Prozessorkern, der über den ersten Prozessorkern in einer integrierten Schaltung hinausgeht, wenn diese einzelne integrierte Schaltung mehrere Prozessorkerne enthält, oder für den ersten Prozessorkern in Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 15 ii. einem einzelnen Halbleitergehäuse (z. B. der zweite oder weitere Kern in einem einzelnen Halbleitergehäuse, das mehrere Prozessorkerne enthält). Die Nutzung der Software setzt voraus, dass der Lizenznehmer außerdem Softwarelizenzen im Rahmen des Standard Program Instance-Lizenzmodells (CPU-Lizenz erforderlich) erwirbt. E) Production CPU Agent-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production CPU Agent-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Production CPU Agent-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell (Program InstanceLizenz erforderlich) lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software darauf begrenzt ist, den „Agent“-Teil (z. B. Deployment Agent, Configuration Agent) der Software auszuführen. F) Production CPU Agent-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production CPU Agent-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Production CPU Agent-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPULizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software darauf begrenzt ist, den „Agent“-Teil (z. B. Deployment Agent, Configuration Agent) der Software auszuführen. G) Production CPU Community-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production CPU Community-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Production CPU Community-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i. Die Nutzung der Software beschränkt sich ausschließlich auf die Ausführung der Vignette Community Software (oder deren Folgeprodukte) und umfasst keine andere Software. ii. Diese Softwarelizenz dient der Lizenzierung einer einzelnen CPU, unabhängig davon, ob diese der einzige Prozessorkern, der erste von mehreren Prozessorkernen oder ein zusätzlicher Prozessorkern in einer einzelnen integrierten Schaltung ist, wenn die einzelne integrierte Schaltung oder das einzelne Halbleitergehäuse mehrere Prozessorkerne enthält. H) Production CPU Logical-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production CPU Logical-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer muss für jede logische CPU, auf der die Software installiert oder ausgeführt wird, eine einzelne Softwarelizenz erwerben. b) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. c) Die Nutzung der Software setzt voraus, dass der Lizenznehmer außerdem Softwarelizenzen im Rahmen des Standard Program Instance-Lizenzmodells (CPU-Lizenz erforderlich) erwirbt. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 16 I) eBusiness CPU-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem eBusiness CPU-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem eBusiness CPU-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software auf Personen beschränkt ist, die Mitarbeiter der Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers sind und die keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers sind. J) Production CPU-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production CPULizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Production CPU-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben. K) Limited Use CPU-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use CPU-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited Use CPU-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Personen, die im Rahmen dieser Softwarelizenz auf die Software zugreifen, nicht das gesamte Spektrum an Funktionalität in der Software nutzen oder darauf zugreifen dürfen. Personen, die auf die Software im Rahmen einer Softwarelizenz nach dem Limited Use CPU-Lizenzmodell zugreifen, dürfen nur auf die Funktionen und Merkmale zugreifen und diese nutzen, die ausdrücklich in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben sind. L) Non-Production CPU-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production CPULizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem NonProduction CPU-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Funktionalität in der Software nicht im Produktivbetrieb zur Verwendung durch die EndnutzerMitarbeiter des Lizenznehmers eingesetzt werden darf, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen. Stattdessen ist die Nutzung der Software auf Tests, Entwicklung, Sicherung, Ausfallschutz, Hot Standby oder Cold Standby beschränkt. Ungeachtet des Vorgenannten ist der Lizenznehmer berechtigt, wenn eine nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software offline ist, die nach einem Non-Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter des Lizenznehmers einzusetzen, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen, bis die im Rahmen des Production CPU-Lizenzmodells lizenzierte Software wieder online ist. M) Runtime CPU-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime CPU-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime CPU-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 17 i. Der Zugriff auf die bzw. die Nutzung der Software darf nur durch eine andere OT-Software oder Drittsoftware und nicht durch Menschen erfolgen, und ii. der Lizenznehmer muss für jede CPU, auf der die Software installiert, genutzt oder darauf zugegriffen wird, eine einzelne Softwarelizenz erwerben. N) Runtime CPU-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime CPU-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime CPU-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Runtime CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 18 8) Program Instance-Lizenzmodelle A) Production Program Instance-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production Program InstanceLizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer muss für jede Program Instanz der Software jeweils eine Softwarelizenz erwerben. b) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. c) Eine unbegrenzte Anzahl von Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers darf auf die Software zugreifen und diese nutzen. B) eBusiness Program Instance-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem eBusiness Program Instance-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem eBusiness Program Instance-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software auf Personen beschränkt ist, die Mitarbeiter der Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers sind und die keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers sind. C) Production Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle (wie oben definiert) erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben. D) Production Program Instance-Lizenzmodell (CPU-Lizenz erforderlich) - Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell (CPU-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell (CPU-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen eines der nachfolgend genannten Lizenzmodelle erwirbt: Production CPU-Lizenzmodell (Program Instance Lizenz erforderlich), Production CPULizenzmodell (Zusätzliche Core – Program Instance Lizenz erforderlich), Production CPU AgentLizenzmodell (Program Instance Lizenz erforderlich), Production CPU Agent-Lizenzmodell (Zusätzliche Core - Program Instance Lizenz erforderlich), Production CPU CommunityLizenzmodell (Program Instance Lizenz erforderlich) oder Production CPU CommunityLizenzmodell (Program Instance Lizenz erforderlich) (zusammen die “CPU ProgramLizenzmodelle”). Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den CPU ProgramLizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 19 E) Limited Use Program Instance-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use Program InstanceLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited Use Program Instance-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Personen, die im Rahmen dieser Softwarelizenz auf die Software zugreifen, nicht das gesamte Spektrum an Funktionalität in der Software nutzen bzw. darauf zugreifen dürfen. Personen, die auf die Software im Rahmen einer Softwarelizenz nach dem Limited Use Program Instance-Lizenzmodell zugreifen, dürfen nur die Funktionen und Merkmale nutzen bzw. darauf zugreifen, die ausdrücklich in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben sind. F) Non-Production Program Instance-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production Program Instance-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem NonProduction Program Instance-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Funktionalität in der Software nicht im Produktivbetrieb zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter des Lizenznehmers eingesetzt werden darf, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen. Stattdessen ist die Nutzung der Software auf Tests, Entwicklung, Sicherung, Ausfallschutz, Hot Standby oder Cold Standby beschränkt. Ungeachtet des Vorgenannten ist der Lizenznehmer berechtigt, wenn eine nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software offline ist, die nach einem Non-Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software zur Verwendung durch die EndnutzerMitarbeiter des Lizenznehmers einzusetzen, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen, bis die im Rahmen des Production Program InstanceLizenzmodells lizenzierte Software wieder online ist. G) Runtime Program Instance-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime Program InstanceLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime Program Instance-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i. Der Zugriff auf die bzw. die Nutzung der Software darf nur durch eine andere OT-Software oder Drittsoftware und nicht durch Menschen erfolgen, und ii. der Lizenznehmer muss für jede Instanz, auf der die Software installiert, genutzt oder darauf zugegriffen wird, jeweils eine Softwarelizenz erwerben. H) Runtime Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: b) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Runtime Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 20 9) Sonstige Lizenzen A) Client-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Client-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer muss i) für jeden einzelnen Client, auf dem die Software geladen oder ausgeführt wird, und ii) für jeden einzelnen Client, der auf die Software zugreift (oder zugreifen darf), eine einzelne Softwarelizenz erwerben und zuweisen. b) Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen nur den Clients zuweisen, die dem Lizenznehmer und/oder den verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers gehören. c) Die Softwarelizenzen werden dauerhaft zugewiesen und dürfen unter den Clients nicht gemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden. In Abweichung des Vorgenannten dürfen Softwarelizenzen einem anderen Client zugewiesen werden, wenn der ursprüngliche Client dauerhaft außer Betrieb gesetzt wurde oder wenn der Client dauerhaft einer anderen Aufgabe zugewiesen wurde, für die Zugriff auf die Software nicht mehr erforderlich ist. d) Im Rahmen einer einzelnen Softwarelizenz darf die Software zu irgendeinem Zeitpunkt von maximal einem einzelnen Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen genutzt werden. e) Der Lizenznehmer darf keine Software oder Hardware nutzen, die die Anzahl der Clients, die unmittelbaren Zugriff auf die Software haben oder diese unmittelbar nutzen, verringert (bisweilen als „Multiplexing“ oder „Pooling“ von Software oder Hardware bezeichnet). Die Nutzung solcher Hardware oder Software verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Client-Lizenzen. In diesem Fall entspricht die erforderliche Anzahl der Softwarelizenzen der Anzahl der einzelnen Clients, die über die Datenstationen für die Software oder Hardware in der Multiplexing- oder PoolingUmgebung auf die Software zugreifen. f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. g) Die Software darf nur auf Clients geladen und ausgeführt oder von Clients verwendet werden, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde. B) Client User Access-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Client User Access-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer muss für jede einzelne Person, die zur Nutzung der Software oder zum Zugriff auf die Software auf einem Client autorisiert ist, eine einzelne Softwarelizenz erwerben und zuweisen, damit die Person zum Zugriff auf eine andere Art lizenzierter Software („andere Software“) berechtigt ist. b) Die Rechte dieser Personen für den Zugriff auf die andere Software, auf die über die Software zugegriffen wird, unterliegen den für diese andere Software geltenden Lizenzbestimmungen und nicht dem Mobile User Access-Lizenzmodell. Die nach dem Mobile User Access-Lizenzmodell gewährte Lizenz gestattet es diesen Personen nur, mittels der Software auf diese andere Software zuzugreifen. c) Die Softwarelizenzen dürfen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers zugewiesen werden. d) Eine Person, der keine Softwarelizenz zugewiesen wurde, darf zu keinem Zeitpunkt auf die Software zugreifen oder diese nutzen. e) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle Personen führen, denen er Zugriff auf die Software für das Mobilgerät gewährt hat. f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. g) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzen geladen und ausgeführt werden. C) Portal User Access-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Portal User Access-Lizenzmodell lizenziert wird: Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 21 a) Der Lizenznehmer muss für jede einzelne Person, die autorisiert ist, Software für den Zugriff auf eine andere Art lizenzierter Software („andere Software“) zu nutzen, eine einzelne Softwarelizenz erwerben und zuweisen. b) Die Rechte dieser Personen für den Zugriff auf die andere Software, auf die über die nach dem Portal User Access-Lizenzmodell lizenzierte Software zugegriffen wird, unterliegen den für diese andere Software maßgeblichen Lizenzbestimmungen und nicht dem Portal User AccessLizenzmodell. Die nach dem Portal User Access-Lizenzmodell gewährte Lizenz gestattet es diesen Personen nur, mittels der Software auf diese andere Software zuzugreifen. c) Die Softwarelizenzen dürfen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers zugewiesen werden. d) Eine Person, der keine Softwarelizenz zugewiesen wurde, darf zu keinem Zeitpunkt auf die Software zugreifen oder diese nutzen. e) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle Personen führen, denen er Zugriff auf die Software gewährt hat. f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. g) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzen geladen und ausgeführt werden. D) Mobile User Access-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Mobile User Access-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer muss für jede einzelne Person, die zur Nutzung der Software oder zum Zugriff auf die Software auf einem Mobilgerät (beispielsweise ein Smartphone, PDA oder TabletComputer) befugt ist, eine einzelne Softwarelizenz erwerben und zuweisen, damit die Person zum Zugriff auf eine andere Art lizenzierter Software („andere Software“) befugt ist. b) Die Rechte dieser Personen für den Zugriff auf die andere Software, auf die über die Software zugegriffen wird, unterliegen den für diese andere Software maßgeblichen Lizenzbestimmungen und nicht dem Mobile User Access-Lizenzmodell. Die nach dem Mobile User Access-Lizenzmodell gewährte Lizenz gestattet es diesen Personen nur, mittels der Software auf diese andere Software zuzugreifen. c) Die Softwarelizenzen dürfen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers zugewiesen werden. d) Eine Person, der keine Softwarelizenz zugewiesen wurde, darf zu keinem Zeitpunkt auf die Software zugreifen oder diese nutzen. e) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle Personen führen, denen er Zugriff auf die Software für das Mobilgerät gewährt hat. f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. g) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzen geladen und ausgeführt werden. E) Evaluation-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Evaluation-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer darf die Software auf der Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzen installieren und ausführen, die in der maßgeblichen Bestellung angegeben ist. b) Der Lizenznehmer darf der Anzahl von Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers, die in der maßgeblichen Bestellung angegeben ist, Zugriff auf und Nutzung der Software gestatten. c) Der Lizenznehmer darf auf die Software nur zugreifen oder diese nutzen, um die Software zu testen und nicht um seine allgemeinen Geschäftsvorgänge zu unterstützen. d) Wenn die Parteien in der maßgeblichen Bestellung nichts anderes vereinbart haben, beträgt die Laufzeit einer Softwarelizenz, die im Rahmen des Evaluation-Lizenzmodells eingeräumt wird, 60 Tage ab Erstlieferung der Software an den Lizenznehmer. Am Ende der Laufzeit muss der Lizenznehmer jegliche Nutzung der Software einstellen, alle Kopien der Software von sämtlichen Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 22 Servern, CPUs, Instanzen, Desktops/Geräten und anderen IT-Systemen entfernen und diese Kopien vernichten. F) Multi-Function Product Device oder Network Scanning Device-Lizenzmodell - Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Multi-Function Product Device oder Network Scanning Device-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer muss für jedes Multifunktionale Endgerät oder jeden Netzwerkscanner, mit dem die Software verbunden ist, eine einzelne Softwarelizenz kaufen. b) Die Software darf nur mit Multifunktionalen Endgeräten oder Netzwerkscannern genutzt werden. Insbesondere darf die Software nicht dazu genutzt werden, Daten in Programme oder Software anderer Anbieter zu importieren. c) Der Lizenznehmer darf die Software nur Multifunktionalen Endgeräten oder Netzwerkscannern zuweisen, die ihm selber oder Verbundenen Unternehmen gehören. d) Die Zuweisung der Software ist dauerhaft, Lizenzen können nicht von einem Multifunktionalen Endgerät und einem Netzwerkscanner gemeinsam genutzt werden. Dessen ungeachtet kann eine Lizenz in den nachfolgend genannten Fällen einem anderen Multifunktionalen Endgerät oder einem anderen Netzwerkscanner des selben Herstellers sowie der selben Produktlinie wie das ursprüngliche Gerät zu gewiesen werden: i. Das ursprüngliche Gerät wird dauerhaft außer Betrieb genommen, oder ii. Das ursprüngliche Gerät wird dauerhaft in einer Weise genutzt, die den Zugriff auf die Software nicht länger erforderlich macht. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 23 10) Volumen-/Kapazitätsbasierte Lizenzmodelle A) Pages Processed Per Year-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Pages Processed Per YearLizenzmodell lizenziert wird: a) In jedem Kalenderjahr darf der Lizenznehmer die Software nutzen, um maximal die Anzahl von Dokumentenseiten zu verarbeiten, die der „Höchstanzahl der pro Jahr verarbeiteten Seiten" (die in der maßgeblichen Bestellung oder der Dokumentation angegeben ist), entspricht. b) Die Softwarelizenzen dürfen keiner anderen Partei zugewiesen werden. c) Die Software darf nur auf Computern und/oder IT-Einrichtungen geladen und ausgeführt werden, die dem Lizenznehmer gehören. d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzen geladen und ausgeführt werden. B) Invoices Processed Per Year-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Invoices Processed Per YearLizenzmodell lizenziert wird: a) In jedem Kalenderjahr darf der Lizenznehmer die Software nutzen, um maximal die Anzahl von Handelsrechnungen zu verarbeiten, die der „Höchstanzahl der pro Jahr verarbeiteten Rechnungen“ (die in der maßgeblichen Bestellung oder der Dokumentation angegeben ist), entspricht. b) Die Softwarelizenzen dürfen keiner anderen Partei zugewiesen werden. c) Die Software darf nur auf Computern bzw. IT-Einrichtungen geladen und ausgeführt werden, die dem Lizenznehmer gehören. d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzen geladen und ausgeführt werden. C) Index Capacity in Gigabytes-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Index Capacity in GigabytesLizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer darf die Software nutzen, um einen Index mit Dokumenten zu erstellen, mit der Einschränkung, dass die Gesamtgröße des Indexes die in der maßgeblichen Bestellung oder Dokumentation angegebene Höchstanzahl an Gigabytes nicht übersteigt. b) Die Softwarelizenzen dürfen keiner anderen Partei zugewiesen werden. c) Die Software darf nur auf Computern bzw. IT-Einrichtungen geladen und ausgeführt werden, die dem Lizenznehmer gehören. d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs bzw. Program Instanzen geladen und ausgeführt werden. D) Electronic Employee Files-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Employee Files-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer muss für jede digitale Personalakte (Electronic Employee File), die mit der Software verwaltet wird, jeweils eine Softwarelizenz erwerben und zuweisen. b) Die Softwarelizenzen werden dauerhaft zugewiesen. Die Softwarelizenzen dürfen nur dann einer einzelnen anderen elektronischen Personalakte zugewiesen werden, wenn die ursprüngliche digitale Personalakte dauerhaft gelöscht wird. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 24 c) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle digitalen Personalakten führen, denen Softwarelizenzen zugewiesen wurden. d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzen geladen und ausgeführt werden. E) Email Mailboxes-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Email Mailboxes-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer benötigt jeweils eine Softwarelizenz für jedes einzelne E-Mail-Postfach: i) das für die Archivierung mittels der Software konfiguriert wurde, ii) das von der Funktionalität der Software anderweitig profitiert oder iii) das eine Schnittstelle zu der Software hat. b) Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen den E-Mail-Postfächern zuweisen, die den Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers und Mitarbeitern oder Auftragnehmern von Kunden und Geschäftspartnern des Lizenznehmers gehören. c) Die Softwarelizenzen werden dauerhaft zugewiesen und dürfen unter den E-Mail-Postfächern nicht gemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden. Ungeachtet des Vorgenannten dürfen die Softwarelizenzen dann einem anderen einzelnen E-Mail-Postfach zugewiesen werden, wenn das ursprüngliche E-Mail-Postfach nicht mehr für die Archivierung mittels der Software konfiguriert ist. d) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle E-Mail-Postfächer führen, denen Softwarelizenzen zugewiesen wurden. e) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. f) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Instanzen geladen und ausgeführt werden. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 25 11) Cluster-Lizenzmodelle A) Production Cluster-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production Cluster-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer muss für jeden Cluster, auf dem die Software installiert, genutzt oder darauf zugegriffen wird, eine einzelne Softwarelizenz erwerben. b) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. c) Nur die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen dürfen auf die Software zugreifen oder diese nutzen. B) eBusiness Cluster-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem eBusiness Cluster-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem eBusiness Cluster-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software auf Personen beschränkt ist, die Mitarbeiter der Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers sind und die keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers sind. C) Production Cluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production Cluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Production Cluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben. D) Limited Use Cluster-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use Cluster-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited Use Cluster-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Personen, die im Rahmen dieser Softwarelizenz auf die Software zugreifen, nicht das gesamte Spektrum an Funktionalität in der Software nutzen bzw. darauf zugreifen dürfen. Personen, die im Rahmen einer Softwarelizenz nach dem Limited Use Cluster-Lizenzmodell auf die Software zugreifen, dürfen nur auf die Funktionen und Merkmale zugreifen und diese nutzen, die ausdrücklich in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben sind. E) Non-Production Cluster-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production ClusterLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem NonProduction Cluster-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer die Funktionalität in der Software nicht im Produktivbetrieb nutzen darf, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen. Stattdessen ist die Nutzung der Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 26 Software auf Tests, Entwicklung, Sicherung, Ausfallschutz, Hot Standby oder Cold Standby beschränkt. Ungeachtet des Vorgenannten ist der Lizenznehmer berechtigt, wenn eine nach dem Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software offline ist, die nach dem Non-Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter des Lizenznehmers einzusetzen, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen, bis die im Rahmen des Production Cluster-Lizenzmodells lizenzierte Software wieder online ist. F) Runtime Cluster-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime Cluster-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime Cluster-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Software nur von anderer OT-Software oder Drittsoftware und nicht von Menschen genutzt und/oder darauf zugegriffen werden darf. G) Runtime Cluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime ClusterLizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime Cluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Runtime Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 27 12) Open Text Integration Center (Powered by Genio)-Lizenzmodelle A) OTIC Engine-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OTIC Engine-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer muss für jede von ihm installierte Kopie der Software eine einzelne Softwarelizenz erwerben. b) Der Lizenznehmer darf jede Softwarelizenz nur in einer einzigen Umgebung nutzen. c) Der Lizenznehmer darf die Software nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers nutzen. d) Der Lizenznehmer darf keinen Personen die Nutzung der Software gestatten, es sei denn, er hat außerdem Softwarelizenzen nach dem Client-Lizenzmodell erworben und diesen Personen zugewiesen. B) OTIC Client-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OTIC Client-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer muss für jede Person, die auf die Software zugreift bzw. diese nutzt, eine einzelne Softwarelizenz kaufen. b) Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers zuweisen. c) Die Softwarelizenzen werden dauerhaft zugewiesen und dürfen unter den Personen nicht gemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden. In Abweichung des Vorgenannten dürfen Softwarelizenzen einer anderen Person zugewiesen werden, wenn die ursprüngliche Person nicht mehr beim Lizenznehmer beschäftigt ist oder ihr eine andere Aufgabe zugeteilt wurde, für die kein dauerhafter Zugriff auf die Software mehr benötigt wird. d) Wenn der Lizenznehmer eine Softwarelizenz einer Person zuweist, muss der Lizenznehmer dieser Person auch eine einmalige Passwort- und Login-Kombination zuordnen, damit diese auf die Software zugreifen kann. Für jede weitere, einer Person zugewiesene Passwort- und LoginKombination muss der Lizenznehmer eine weitere Softwarelizenz erwerben. e) Der Lizenznehmer darf keine Software oder Hardware nutzen, die die Anzahl der Personen, die unmittelbaren Zugriff auf die Software haben oder diese unmittelbar nutzen, verringert (bisweilen als „Multiplexing“ oder „Pooling“ von Software oder Hardware bezeichnet). Die Nutzung solcher Hardware oder Software verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Softwarelizenzen. Die erforderliche Anzahl der Softwarelizenzen entspricht der Anzahl der einzelnen Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt über die Datenstationen für die Software oder Hardware in der Multiplexingoder Pooling-Umgebung auf die Software zugreifen. f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers genutzt werden. C) OTIC MetaLinks/DataLinks/ContentLinks-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OTIC MetaLinks/DataLinks/ContentLinks-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer benötigt jeweils eine einzelne Softwarelizenz für: i) jeden DataLink-Typ pro Softwarelizenz nach dem OTIC Engine-Lizenzmodell, ii) jeden ContentLink-Typ pro Softwarelizenz nach dem OTIC Engine-Lizenzmodell und iii) jeden MetaLink-Typ pro Softwarelizenz nach dem OTIC Client-Lizenzmodell. D) Publisher-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Publisher-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Der Lizenznehmer muss für jede von ihm installierte Kopie der Software eine einzelne Softwarelizenz erwerben. b) Der Lizenznehmer darf jede Softwarelizenz nur in einer einzigen Umgebung nutzen. c) Der Lizenznehmer darf die Software nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers nutzen. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 28 d) Der Lizenznehmer darf keinen Personen die Nutzung der Software gestatten, es sei denn, er hat außerdem Softwarelizenzen nach dem Client-Lizenzmodell erworben und diesen Personen zugewiesen. E) Non-Production OTIC Engine-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production OTIC EngineLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem NonProduction OTIC Engine-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem OTIC Engine-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer die Funktionalität in der Software nicht im Produktivbetrieb nutzen darf, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen. Stattdessen ist die Nutzung der Software auf Tests, Entwicklung, Sicherung, Ausfallschutz, Hot Standby oder Cold Standby beschränkt. Ungeachtet des Vorgenannten ist der Lizenznehmer berechtigt, wenn eine nach dem OTIC Engine-Lizenzmodell lizenzierte Software offline ist, die nach dem Non-Production OTIC Engine-Lizenzmodell lizenzierte Software zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter des Lizenznehmers einzusetzen, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen, bis die im Rahmen des Production Cluster-Lizenzmodells lizenzierte Software wieder online ist. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 29 Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 30 13) Lizenzmodelle für Connectivity-Produkte A) Standard Connectivity-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard ConnectivityLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard Connectivity-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i) Jede Softwarelizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Software auf einem einzigen Computer zu installieren und zu nutzen. ii) Der Lizenznehmer darf die Software in einer Citrix/TSE-Umgebung nutzen, unter der Voraussetzung, dass er für jeden Benutzer und jeden Computer, der über die Citrix/TSEUmgebung auf die Software zugreifen kann, über eine Softwarelizenz für die Software verfügt. iii) Der Lizenznehmer darf die Software in einem Netzwerk nutzen, unter der Voraussetzung, dass er für jeden Benutzer und jeden Computer, der über das Netzwerk auf die Software zugreifen kann, über eine Softwarelizenz für die Software verfügt. iv) Der Lizenznehmer darf die Software und alle zugehörigen Aktualisierungen auf dem Computer oder auf dem mit der Citrix/TSE-Umgebung verbundenen Computer benutzen, während er nur diesen Computer besitzt und betreibt. v) Für jeden weiteren Computer, auf dem die Software installiert oder verwendet werden soll, und für jeden weiteren Benutzer, der auf die Software zugreifen kann, muss eine eigene Softwarelizenz erworben werden. vi) Der Lizenznehmer darf die Software von einem Computer auf einen anderen übertragen, wenn der Lizenznehmer jede Kopie der Software vom Computer entfernt, von dem die Software übertragen werden soll. Wenn die mitgelieferte Software dauerhaft auf einem einzigen Computer installiert ist und dieser Computer zu über 80 % von einem einzigen Benutzer verwendet wird, darf dieser Benutzer die Software auch auf einem Laptop oder Heimcomputer installieren. B) OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i) Für jede Softwarelizenz, die nach diesem OpenText Exceed onDemand Named UserLizenzmodell gewährt wird, darf die Server-Komponente der Software mit dem OpenText Secure Shell (gesamt „ECS“) auf einem einzigen Server geladen und ausgeführt werden. ii) Der Lizenznehmer darf den ECS und dazugehörige Aktualisierungen auf einem Server nur verwenden, während der Lizenznehmer den Server besitzt und betreibt. iii) Der Lizenznehmer darf den ECS von einem Server auf einen anderen übertragen, wenn der Lizenznehmer jede Kopie des ECS vom Server entfernt, von dem der ECS übertragen werden soll. iv) Bei Gewährung der Softwarelizenz veröffentlicht OT eine alphanummerische Zeichenfolge, die die Anzahl der gewährten Softwarelizenzen darstellt („Aktivierungsschlüssel“). Jeder Aktivierungsschlüssel darf nur auf einem Server installiert werden. v) Sofern in diesem Dokument nicht anders angegeben, unterliegt die Client-Komponente der Software („Exceed onDemand Client“) den Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen des Standard Named User-Lizenzmodells, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i) der Zugriff vom Exceed onDemand Client auf den ECS wird über eine Liste von genannten Benutzeridentitäten erzwungen, die auf dem ECS gepflegt wird, ii) wenn ein Benutzer zum Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 31 ersten Mal eine Verbindung vom Exceed onDemand Client zum ECS herstellt, räumt der ECS diesem Benutzer eine permanente OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenz ein, iii) der ECS räumt keine weiteren OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenzen für zusätzliche Benutzer ein, wenn die Höchstzahl der bereits eingeräumten OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenzen erreicht wurde, was sich nach der vom Lizenznehmer ursprünglich erworbenen Lizenz der Software und etwaigen weiteren erworbenen Lizenzen der Software richtet, iv) für darauffolgende Verbindungen vom Exceed onDemand Client zum ECS durch denselben genannten Benutzer, die vom selben Computer eingeleitet wurden, wird keine weitere OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenz benötigt, wenn sich die Identität dieses genannten Benutzers zwischen der ersten Verbindung und den darauffolgenden Verbindungen nicht ändert, v) der Lizenznehmer darf den Exceed onDemand Client und dazugehörige Aktualisierungen auf dem Computer verwenden, während der Lizenznehmer nur den Computer besitzt und betreibt, und vi) für weitere genannte Benutzer, die auf den Server zugreifen möchten, ist eine gesonderte Softwarelizenz erforderlich. C) OpenText Exceed onDemand Server-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OpenText Exceed onDemand Server-Lizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem OpenText Exceed onDemand Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i) Für jede Softwarelizenz, die nach diesem OpenText Exceed onDemand Server-Lizenzmodell gewährt wird, darf die Server-Komponente der Software mit dem OpenText Secure Shell (gesamt „ECS“) auf einem einzigen Server geladen und ausgeführt werden. ii) Der Lizenznehmer darf den ECS und dazugehörige Aktualisierungen auf einem Server nur verwenden, während der Lizenznehmer den Server besitzt und bedient. iii) Der Lizenznehmer darf den ECS von einem Server auf einen anderen übertragen, wenn der Lizenznehmer jede Kopie des ECS vom Server entfernt, von dem der ECS übertragen werden soll. iv) Bei Gewährung der Softwarelizenz veröffentlicht OT eine alphanummerische Zeichenfolge, die die Anzahl der gewährten Softwarelizenzen darstellt („Aktivierungsschlüssel“). Jeder Aktivierungsschlüssel darf nur auf einem Server installiert werden. v) Sofern in diesem Dokument nicht anders angegeben, wird die Client-Komponente der Software („Exceed onDemand Client“) für eine unbeschränkte Anzahl von Computern und Benutzern lizenziert. Der Lizenznehmer darf den Exceed onDemand Client nur bis zur zugelassenen Anzahl an Verbindungen für den Zugriff auf den ECS nutzen, was sich nach der dem Lizenznehmer gewährten Lizenz richtet. Für jeden weiteren Server, auf dem der ECS geladen oder ausgeführt wird, muss eine gesonderte Softwarelizenz erworben werden. D) OpenText NFS Gateway-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OpenText NFS GatewayLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem OpenText NFS Gateway-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i) Wenn der Lizenznehmer die Software auf mehreren Servern für Lastausgleich, Leistungsverbesserungen oder andere operative Leistungsverbesserungen verwenden möchte (jeder zusätzliche Server wird als „Knoten“ bezeichnet) und Verbindungen zu einem Knoten hergestellt werden, während der Server funktionsfähig ist, sind weitere Softwarelizenzen für jeden Knoten zusätzlich zu dem Server erforderlich. ii) Bei Gewährung der Softwarelizenz veröffentlicht OT eine alphanummerische Zeichenfolge („Aktivierungsschlüssel“), welche die maximale Anzahl der verbundenen Computer („Client- Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 32 iii) Verbindungen“) darstellt, die gleichzeitig auf die einzelnen von der Software genutzten Ressourcen innerhalb des NFS-Netzwerks (Network File System) zugreifen dürfen. Jeder Aktivierungsschlüssel darf nur auf einem Server oder Knoten installiert werden. Die Anzahl der Client-Verbindungen, die der Lizenznehmer mit einem Server oder Knoten herstellen darf, richtet sich nach der dem Lizenznehmer eingeräumten Softwarelizenz und etwaigen weiteren eingeräumten Softwarelizenzen. Für zusätzliche Client-Verbindungen oder zusätzliche Server oder Knoten, auf denen die Software installiert bzw. verwendet wird, muss eine gesonderte Softwarelizenz erworben werden. Der Lizenznehmer darf die Software von einem Server/Knoten auf einen anderen übertragen, wenn der Lizenznehmer jede Kopie der Software vom Server/Knoten entfernt, von dem die Software übertragen werden soll. E) OpenText NFS Server-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OpenText NFS ServerLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem OpenText NFS Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i) Wenn der Lizenznehmer die Software auf mehreren Servern für Lastausgleich, Leistungsverbesserungen oder andere operative Leistungsverbesserungen verwenden möchte (jeder zusätzliche Server wird als „Knoten“ bezeichnet) und Verbindungen zu einem Knoten hergestellt werden, während der Server funktionsfähig ist, sind weitere Softwarelizenzen für jeden Knoten zusätzlich zu dem Server erforderlich. ii) Die Softwarelizenzen erlaubt einer unbegrenzten Anzahl von gleichzeitigen NFS-Clients in einem Netzwerk oder in mehreren Netzwerken den Zugriff auf eine unbegrenzte Anzahl der folgenden auf dem Server oder Knoten freigegebenen Windows-Ressourcen: lokale Laufwerke, lokale Verzeichnisse, Verzeichnisse auf den registrierten externen Festplatten, CD-ROMS, lokal angeschlossene Drucker und Netzwerkdruckerressourcen mit einer lokalen Druckerwarteschlange. Für zusätzliche Server oder Knoten, auf denen die Software installiert bzw. verwendet wird, muss eine gesonderte Softwarelizenz erworben werden. iii) Der Lizenznehmer darf die Software von einem Server/Knoten auf einen anderen übertragen, wenn der Lizenznehmer jede Kopie der Software vom Server/Knoten entfernt, von dem die Software übertragen werden soll. F) OpenText Secure Server-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OpenText Secure ServerLizenzmodell lizenziert wird: a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem OpenText Secure Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i) Alle Verbindungen zu der Software auf dem Server, die von demselben Computer mit denselben Anmeldereferenzen initiiert werden, gelten als eine Client-Verbindung („ClientVerbindung“). Bei Gewährung einer Softwarelizenz veröffentlicht OT eine alphanummerische Zeichenfolge („Aktivierungsschlüssel“), welche die maximale Anzahl der Client-Verbindungen angibt, die jederzeit gleichzeitig auf einem Server verwendet werden dürfen. Jeder Aktivierungsschlüssel darf nur auf einem Server installiert werden. Die Anzahl der ClientVerbindungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt hergestellt werden dürfen, darf die Höchstzahl der Client-Verbindungen nicht überschreiten, was sich nach der dem Lizenznehmer eingeräumten Softwarelizenz und etwaigen weiteren eingeräumten Softwarelizenzen richtet. Für zusätzliche Client-Verbindungen oder zusätzliche Server, auf denen die Software installiert bzw. verwendet wird, muss eine gesonderte Softwarelizenz erworben werden. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 33 ii) Der Lizenznehmer darf die Software von einem Server auf einen anderen übertragen, wenn der Lizenznehmer jede Kopie der Software vom Server entfernt, von dem die Software übertragen werden soll. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 34 14) Transaktionen basierendes Lizenz Modell für Streamserve Produkte A) Zeitlich unbefristetes Transaktionen Lizenz Modell für Streamserve. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Zeitlich unbefristeten Transaktionen Lizenz Modell für Streamserve lizenziert wird: a) Jedes Kalenderjahr darf der Lizenznehmer die Software zur Bearbeitung einer Anzahl von Transaktionen nutzen die nicht größer ist als die Anzahl der in der maßgeblichen Bestellunterlage oder in der Dokumentation angegebenen Anzahl von Transaktionen. b) Die Software Lizenzen dürfen einer anderen Partei nicht zur Verfügung gestellt werden. c) Die Software darf ausschließlich auf Computern und/oder anderer IT Hardware des Lizenznehmers geladen und angewendet werden. d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsabläufe des Lizenznehmers verwendet werden. e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPU’s und/oder Programm Instances geladen und ausgeführt werden. f) Die Dauer der Software Lizenz ist zeitlich unbefristet. g) Sollte die Nutzung der Software nach der maßgeblichen Bestellunterlage einer geografischen Begrenzung unterliegen, darf die Software nur unter Einhaltung dieser Begrenzung genutzt werden. B) Zeitlich befristetes Transaktionen Lizenz Modell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Befristeten Transaktionen Lizenz Modell für Streamserve lizenziert wird: a) Jedes Kalenderjahr darf der Lizenznehmer die Software zur Bearbeitung einer Anzahl von Transaktionen nutzen die nicht größer ist als die Anzahl der im entsprechenden Bestelldokument oder in der Dokumentation angegebenen Anzahl von Transaktionen. b) Die Software Lizenzen dürfen einer anderen Partei nicht zur Verfügung gestellt werden. c) Die Software darf ausschließlich auf Computern und/oder anderer IT Hardware des Lizenznehmers geladen und angewendet werden. d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsabläufe des Lizenznehmers verwendet werden. e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPU’s und/oder Programm Instances geladen und ausgeführt werden. f) Die Dauer der Software Lizenz ist zeitlich beschränkt auf die in der maßgeblichen Bestellunterlage oder Dokumentation angegebene Dauer. g) Sollte die Nutzung der Software nach der maßgeblichen Bestellunterlage einer geografischen Begrenzung unterliegen, darf die Software nur unter Einhaltung dieser Begrenzung genutzt werden. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 35 15) Produktspezifische Nutzungsbeschränkungen und/oder -begrenzungen Die folgenden produktspezifischen Nutzungsbeschränkungen und/oder -begrenzungen gelten nur für bestimmte benannte Softwareprodukte und regeln die Nutzung solcher Softwareprodukte in Ergänzung der Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Softwarelizenz gelten, und der Bestimmungen des maßgeblichen Lizenzmodells in dieser Übersicht und im EULA. Bei Konflikten oder Differenzen zwischen den Bestimmungen in diesem Abschnitt und anderen Bestimmungen in dieser Lizenzmodellübersicht und dem EULA gelten die Bestimmungen in diesem Abschnitt, was den Konflikt oder die Differenz anbelangt. G) Oracle SOA und Fusion Middleware Suite (Oracle® Service-Oriented Architecture (SOA) Suite) Wenn OT dem Lizenznehmer Softwarelizenzen für die SOA und Fusion Middleware Suite (Oracle® Service-Oriented Architecture (SOA) Suite) von Oracle („Oracle-Software“) einräumt, gilt neben den sonstigen Bestimmungen und Konditionen im maßgeblichen Lizenzmodell, in der maßgeblichen Bestellung und Dokumentation sowie in diesem EULA, dass die Nutzung der OracleSoftware durch den Lizenznehmer im Rahmen besagter Softwarelizenz darauf begrenzt ist, Benutzer und Dokumente ausschließlich in Verbindung mit dem OT-Softwareprodukt „Open Text – Accounts Payable for Oracle“ ERP Suite zu verwalten. H) Vignette Content Management 8.0, Vignette Dynamic Site Module 8.0, Vignette Collaboration 8.0, Vignette Community Services 8.0, Vignette Community Applications 8.0 und Vignette Portal 8.1 oder eine Nachfolgeversion dieser Softwareprodukte Die vorgenannten Softwareprodukte enthalten ein Open Text Common Search-Modul, das eine eingeschränkte Version von Open Text Content Server ist. Das Open Text Common Search-Modul wird ausschließlich dazu lizenziert, die den oben genannten Softwareprodukten zur Verfügung stehenden Inhalte über die Vignette APIs (oder die Vignette-Benutzeroberflächen), die in dieser Programmversion enthalten sind, zu indizieren und zu durchsuchen. Wenn der Lizenznehmer zuvor eine frühere Version eines oder mehrerer der vorgenannten Softwareprodukte lizenziert hat und wenn diese frühere Version eine eingeschränkte Version von Autonomy IDOL™ Server („IDOL Server“) enthielt, bleiben die Lizenzbestimmungen für die eingeschränkte Version von IDOL Server für diese zuvor eingeräumten Lizenzen vollständig wirksam und gültig. Wenn der Lizenznehmer außerdem zuvor Lizenzen für bestimmte Vignette-Programme erworben hat, die die eingeschränkte Version von IDOL Server enthielten, dann gilt für die aktuellen und späteren Versionen der vorgenannten Softwareprodukte, die nach diesem EULA lizenziert werden, dass (i) nur die vorgenannten Softwareprodukte oder späteren Versionen gemäß diesem EULA verwendet werden dürfen und dass (ii) die vorgenannten Softwareprodukte nicht für den Zugriff auf IDOL Server, der in der früheren Lizenz enthalten war, verwendet werden dürfen. I) Vignette Content Management-Programme a) Allgemeines – Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag gilt jede Nutzung von Vignette Process Workflow Modeler zur Entwicklung oder Erstellung von Workflows als Produktivnutzung. b) Vignette Rich Media Manager Workgroup Edition – Der Kunde muss den Zugriff auf und die Nutzung von Vignette Rich Media Workgroup Edition auf die Gesamtanzahl der Nutzungsberechtigungen beschränken, auf die der Kunde für Vignette Content Management zugreifen und die er nutzen darf, keinesfalls jedoch Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 36 dürfen Zugriff und Nutzung durch den Kunden von Vignette Rich Media Workgroup Edition die Anzahl von zehn (10) genannten Nutzern überschreiten. c) Vignette Rich Media Manager Enterprise Edition – Der Kunde muss den Zugriff auf und die Nutzung von Vignette Rich Media Enterprise Edition auf die Gesamtanzahl der Nutzungsberechtigungen beschränken, auf die der Kunde für Vignette Content Management zugreifen bzw. die er nutzen darf. J) Vignette Portal-Programme Ungeachtet eventueller anderslautender Bestimmungen im Vertrag gilt jede Nutzung von Vignette Builder zur Entwicklung oder Erstellung von Softwareanwendungen als Produktivnutzung. Der Kunde darf keine Ephox EditLive!-Funktionalität, die ihm (mit Vignette Portal) überlassen wird, nutzen. K) Vignette Marketing-Programme Der Kunde kann eine unbegrenzte Anzahl von Empfängern der mit Vignette Dialog erzeugten Inhalte haben, insofern diese Empfänger auf das Vignette Dialog-Programm, wie beispielsweise dessen Administrationskonsole oder andere Benutzeroberflächen, weder zugreifen noch dieses nutzen. L) Vignette IDM-Programme a) Vignette IDM – Der Kunde darf dieses Programm installieren und nutzen, jedoch nur auf einem Unix-basierten Server, außer der Kunde hat eine gesonderte Lizenz vom Lizenzgeber erworben, indem er die schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers einholt (die der Lizenzgeber nicht aus unangemessenen Gründen verweigern wird) und die dem Lizenzgeber entstandenen Drittkosten bezahlt. Wenn der Kunde Vignette IDM auf einem Unix-basierten Server verwendet, der an eine Oracle-Datenbank angebunden ist, erhält der Kunde unter denselben Bestimmungen und Bedingungen eine Lizenz zur Nutzung der ODBC-Treiber, die der Lizenzgeber dem Kunden überlässt, mit der Bedingung, dass der Kunde die Nutzung solcher Treiber auf Vignette IDM beschränken muss. b) Vignette IDM Storage Manager for Jukebox – Der Kunde darf dieses Programm installieren und nutzen, jedoch nur auf einer (1) Installation (d. h. ein Server oder eine Gruppe geclusterter Server, der/die nur eine Instanz dieses Programms ausführt), die nicht auf Solaris basiert, außer der Kunde hat eine gesonderte Lizenz vom Lizenzgeber erworben, indem er die schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers einholt (die der Lizenzgeber nicht aus unangemessenen Gründen verweigern wird) und die dem Lizenzgeber entstandenen Drittkosten bezahlt. c) Outside In Viewer Technology – Vignette IDM-Programme enthalten eine eingeschränkte Version von Oracles Outside In Viewer Technology. Oracle oder ihr Lizenzgeber behält sämtliche Eigentums- und geistigen Schutzrechte an der Outside In Viewer Technology. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Oracle nicht (a) für unmittelbare, mittelbare, beiläufig entstandene oder spezifische Schäden, Strafschadenersatz oder Folgeschäden und (b) für Schäden aus entgangenem Gewinn oder Umsatz, aus Datenverlust oder eingeschränkter Verfügbarkeit von Daten, die sich aus der Nutzung der Outside in Viewer Technology ergeben. Wenn der Lizenzgeber die Aktivität des Kunden mit den Vignette IDM-Programmen überprüft, kann der Lizenzgeber die Ergebnisse der Überprüfung an Oracle melden. In Bezug auf die Outside In Viewer Technology gilt Oracle als ein Drittbegünstigter des Vertrags. Der Vertrag schließt die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über computergestützte Transaktionen [Uniform Computer Information Transactions Act] aus. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 37 M) Vignette Community-Programme a) Jedes Vignette Community-Programm enthält eine eingeschränkte Version einer (1) installierbaren Instanz von Vignette Collaboration, die ausschließlich dazu lizenziert wird, um nutzergenerierte Inhalte (User Generated Content), die von diesem Vignette Community-Programm erzeugt und unterstützt werden, zu speichern, zu konfigurieren, zu verwalten und bereitzustellen. b) Jedes Vignette Community-Programm enthält eine eingeschränkte Version einer (1) installierbaren Instanz von Vignette Portal („Portal-Instanz“), die für den Einsatz von Portlet-Instanzen, die basierend auf den Portlets dieses Vignette CommunityProgramms erzeugt oder abgeleitet werden (und den vom Kunden erstellten angepassten Portlet-Instanzen) lizenziert wird, jedoch ausschließlich, um Inhalte und Anwendungen, die von diesem Vignette Community-Programm erzeugt oder unterstützt werden, bereitzustellen. Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen im Vertrag gilt jede Nutzung von Vignette Builder zur Entwicklung oder Erstellung von Softwareanwendungen als Produktivnutzung. Der Kunde darf keine Ephox EditLive!-Funktionalität, die ihm (mit Vignette Portal) überlassen wird, nutzen. c) Der Kunde weiß und bestätigt, dass er allein für alle Mitteilungen, Materialien, Informationen, Meinungen oder anderen Inhalte verantwortlich ist, die Benutzer, die mittels eines Vignette Community-Programms auf eine Kunden-Webseite zugreifen, veröffentlichen bzw. einstellen (gesamt „nutzergenerierte Inhalte“), einschließlich unter anderem für die Gesetzmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Angemessenheit, Genauigkeit, Integrität, Eignung und Qualität der nutzergenerierten Inhalte. Der Lizenzgeber übernimmt für die nutzergenerierten Inhalte keine Verpflichtung oder Verantwortung. N) Vignette Capture-Programme Eine Scanstation wird als Niedrig, Mittel, Hoch oder Ultra eingestuft, wenn entweder Spalte A oder Spalte B zutrifft. Bei Differenzen zwischen Spalte A und Spalte B ist Spalte B maßgeblich. Bei Spalte B gilt der höchste Scannertyp, insoweit ein Merkmal in dieser Spalte zutrifft. Die Parteien bestätigen und vereinbaren, dass Spalte B eine nicht erschöpfende Auflistung von Merkmalen enthält, wobei der Lizenzgeber jede Mehrdeutigkeit nach seinem alleinigem Ermessen entscheidet. Scannertyp Spalte A - Maximale Spalte B - Bestimmte Eigenschaften Geschwindigkeit Niedrig < 50 ppm Simplex/Duplex; Graustufen, eventuell Farbe, ADF; max. Papiergröße 11x17 PixTrans ISIS Level 1 & 2 Mittel 50-90 ppm Simplex/Duplex; Bildbearbeitung, Barcode, Endorser-Unterstützung, Buch/Mikrofilm, MDF, Farbe, MultiStream, PixTrans ISIS Level 3 Hoch >90 ppm Duplex/Endloszufuhr; Produktion, missionskritisch, Bildbearbeitung, Barcode, Imprinter, Multi-Stream usw., PixTrans ISIS Level P Ultra Nicht zutreffend Speziell für IBML ImageTrac-Scanner O) Vignette Integration-Programme a) „Adapter“ ist eine vom Lizenzgeber (oder seinem Zulieferer) entwickelte Komponente zur Ausführung einer oder mehrerer Integrationsaufgaben, die eine oder mehrere Softwareanwendungen mit der Runtime-Softwarekomponente von Vignette Business Integration Studio verbindet. „Verbindung“ ist genau eine (1) Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 38 Verbindung zu einer Datenquelleninstanz, einer ERPAnwendungssoftwarepaketinstanz oder eine Transaktionssysteminstanz, die von einem Adapter hergestellt wird. b) Für jede Adapterlizenz, die der Kunde vom Lizenzgeber erwirbt, darf der Kunde nur eine (1) Verbindung über diesen Adapter entwickeln und einsetzen; jedoch unter der Voraussetzung, dass der Kunde eine unbegrenzte Anzahl von Verbindungen über die folgenden Adapter (die mit Vignette Business Integration Studio geliefert werden) entwickeln und einsetzen darf: Integration Tools; XML; COM Automation; Files; ODBC; EDI; LDAP; Enterprise Java Bean; Java Bean; JMS; JDBC; Orbix; Web; FTP Client; Legacy Access; VC; Web Services; Vignette Adapter for Unstructured Content, Microsoft MQ, IBM MQ, Artesia TEAMS, IBM Content Manager, Lotus Notes und Microsoft Exchange. In Abweichung anderslautender Bestimmungen darf der Kunde, selbst wenn mit Vignette Business Integration Studio (dem Kunden) andere Adapter (z. B. Vignette Adapter for Microsoft Office) überlassen werden, diese anderen Adapter nicht verwenden, sofern der Kunde nicht eine eigene Lizenz dafür erworben hat. c) „Vignette iWay-Adapter“ umfasst folgende Adapter: Vignette Adapter (iWay) for SAP ERP, Vignette Adapter (iWay) for PeopleSoft, Vignette Adapter (iWay) for Siebel, Vignette Adapter (iWay) for J.D. Edwards World, Vignette Adapter (iWay) for J.D. Edwards ERP8 und Vignette Adapter (iWay) for MQSeries Queues. Vignette iWay-Adapter werden von Information Builders, Inc. mit Firmensitz in Two Penn Plaza, New York, New York 10121-2898 („IBI“) geliefert. Mit jeder Vignette iWay-Adapter-Lizenz, die der Kunde vom Lizenzgeber erwirbt, erhält der Kunde vom Lizenzgeber eine Unterlizenz, um genau eine (1) Verbindung über diesen Vignette iWay-Adapter zu installieren und zu verwenden, dies jedoch mit der Maßgabe, dass diese Installation und Nutzung: (a) speziell in Verbindung mit anderen Programmen stehen, die der Kunde vom Lizenzgeber ordnungsgemäß lizenziert hat und (b) auf eine Endnutzerumgebung beschränkt sind, die der Kunde mit Adresse, Hersteller und CPU-Modellnummer (dem Lizenzgeber vor dieser Installation und Nutzung schriftlich) bekannt geben muss. In Bezug auf die Vignette iWay-Adapter gilt IBI als ein Drittbegünstigter des Vertrags. Im gesetzlich zulässigen Umfang verzichtet der Kunde hiermit auf die Haftung von IBI für Schäden jeglicher Art, ob unmittelbare, mittelbare Schäden, beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Verwendung der Vignette iWayAdapter ergeben. Die Vignette iWay-Adapter werden von IBI „wie besehen“ ohne jedwede Mängelgewähr mit Ausnahme der folgenden Zusicherungen bereitgestellt: (a) die Vignette iWay-Adapter, die IBI dem Lizenzgeber überlässt, verletzen keine Rechte Dritter und (b) IBI besitzt zum Zeitpunkt der Überlassung an den Lizenzgeber sämtliche Rechte, die das Recht des Lizenzgebers sicherstellen, die Vignette iWay-Adapter zu erhalten, zu nutzen und dem Kunden dafür eine Unterlizenz zu gewähren. P) Connectivity-Produkte (einschließlich: Exceed, Secure Shell, Secure Terminal, Secure Server, HostExplorer NFS Client und NFS Maestro-Programme) ZUSÄTZLICHE LIZENZBESTIMMUNGEN. Die folgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen werden hiermit in den Vertrag aufgenommen und sind ein fester Bestandteil des Vertrags: Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 39 I. Bei der Lizenzierung von OpenText Exceed XDK gelten die folgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen: Weitervertrieb von Komponenten des OpenText Exceed XDK. Jede Anwendung, die mit den Komponenten des XDK erstellt wird, kann vertrieben werden, solange die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die folgenden ausführbaren Dateien und Hilfedateien können mit einer Anwendung vertrieben werden, die mit dem X Development Kit erstellt wurde: LOCALCON.EXE und LOCALCON.HLP. b) Die folgenden ausführbaren Dateien und Ressourcendateien können mit einer Anwendung vertrieben werden, die mit dem X Development Kit unter Nutzung der X-Eingabemethode erstellt wurde: KINPUT2.EXE, SJ3SERV.EXE, KINPUT2, SERVERRC, SJ3MAIN.DIC, VISUAL.DIC, SJHK, SJRC, SJRK, SJSB und SJZH. c) Die folgenden Ressourcendateien können mit einer Anwendung vertrieben werden, die mit dem X Development Kit erstellt wurde: XERRORDB, XKEYSYMDB, LOCALE.DIR, LOCALE.ALIAS, COMPOSE.DIR und sämtliche XLC_LOCALE-Dateien. d) Die folgenden Dynamik Link Libraries (DLLs) dürfen nicht mit einer Anwendung, die mit dem X Development Kit erstellt wurde, vertrieben werden: XM.DLL, HCLMRM.DLL, HCLMRM12.DLL, HCLMRM21.DLL, HCLXM.DLL, HCLXM12.DLL und HCLXM21.DLL. Alle anderen DLL-Dateien, die im X Development Kit enthalten sind, dürfen mit einer Anwendung vertrieben werden, ohne dass eine vorherige schriftliche Genehmigung erforderlich ist. e) Die folgenden statischen Bibliotheken/Importbibliotheken können mit einer Anwendung, die zum Vertrieb bestimmt ist, verknüpft werden: XLIB.LIB, HCLXMU.LIB, HCLXT.LIB, HCLXAW.LIB, HCLICE.LIB, HCLSM.LIB, HCLXI.LIB, HCLXTST.LIB, HCLXM.LIB, HCLXIERT.LIB, HCLSHM.LIB, MRMSTAT.LIB, HCLUIL.LIB, XMSTATIC.LIB, XMSTATXT.LIB, HUMXPM.LIB und HUMXRENDER.LIB. Die vorstehende Liste kann ohne Ankündigung geändert werden. Wenn der Lizenznehmer abgeleitete Werke oder Komponenten des XDK vertreiben möchte, die XM.DLL, HCLMRM.DLL, HCLMRM12.DLL, HCLMRM21.DLL, HCLXM.DLL, HCLXM12.DLL und HCLXM21.DLL enthalten oder eine oben nicht aufgeführte Komponente erfordern, muss sich der Lizenznehmer vorab mit der Marketingabteilung von OPEN TEXT in Verbindung setzen und eine schriftliche Genehmigung einholen. II. Bei der Lizenzierung von OpenText Exceed 3D, OpenText Exceed XDK oder OpenText Exceed PowerSuite gelten die folgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen: Der Inhalt von HCLGLX.DLL, HCLGLU.DLL, HCLGLUT.DLL, HCLAUX.DLL, HCLNURBS.DLL, LIBAUX.A, LIBGLU.A, LIBGLUT.A, LIBGLW.A, LIBGLX.A, LIBNURBS.A, GLWSTATI.LIB, HCLAUX.LIB, HCLGLU.LIB, HCLGLX.LIB, HCLGLUT.LIB und HCLNURBS.LIB unterliegt den Abschnitten 2, 3, 4, 7, 8, 10, 12 und 13 der GLX Public License Version 1.0 (die „Lizenz“). Der Lizenznehmer darf diese Dateien nur in Übereinstimmung mit diesen Abschnitten der Lizenz verwenden. Der Lizenznehmer kann eine Kopie der Lizenz bei Silicon Graphics, Inc. erhalten unter: Legal Services, 2011 N. Shoreline Blvd., Mountain View, CA 94043 oder bei: www.sgi.com/software/opensource/glx/license.html. Die Software wird unter der Lizenz ohne jede Mängelgewähr vertrieben. ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN WERDEN AUSGESCHLOSSEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 40 JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER FREIHEIT VON RECHTSMÄNGELN. Informationen zu den geltenden sprachspezifischen Rechten und Beschränkungen sind in der Lizenz enthalten. Bei der ursprünglichen Software handelt es sich um den Quellcode zu GLX Version 1.2, veröffentlicht im Februar 1999. Der Entwickler der ursprünglichen Software ist Silicon Graphics, Inc. Die von Silicon Graphics, Inc. erstellten Abschnitte der betreffenden Software unterliegen dem Urheberrecht von Silicon Graphics, Inc. 1991-9. Alle Rechte vorbehalten. III. Bei der Lizenzierung von OpenText Exceed, OpenText Exceed PowerSuite, OpenText Exceed onDemand, OpenText Exceed Freedom, OpenText HostExplorer, OpenText NFS Client, OpenText Secure Shell, OpenText Secure Terminal oder OpenText Secure Server gelten die folgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen: Der Inhalt von HUMSSLEAY32.DLL, HUMLIBEAY32.DLL, HUMSSLEAY32F.DLL und HUMLIBEAY32F.DLL unterliegt der OpenSSLLizenz und der Original SSLeay-Lizenz: OpenSSL-Lizenz Copyright (c) 1998-2005 The OpenSSL Project. Alle Rechte vorbehalten. Die Weiterverteilung und Verwendung als Quellcode und in binärer Form mit oder ohne Modifikation sind unter den folgenden Voraussetzungen gestattet: 1. Bei der Weiterverteilung des Quellcodes müssen obiger Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der nachfolgende Haftungsausschluss enthalten sein. 2. Bei der Weiterverteilung in binärer Form müssen obiger Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der nachfolgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen im Lieferumfang enthaltenen Materialien enthalten sein. 3. Sämtliches Werbematerial, in dem Funktionen oder die Nutzung der Software erwähnt werden, muss folgende Erklärung enthalten: „Dieses Produkt enthält Software, die vom OpenSSL Project für den Einsatz im OpenSSL Toolkit entwickelt wurde. (http://www.openssl.org/)“ 4. Die Namen „OpenSSL Toolkit“ und „OpenSSL Project“ dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung nicht in Empfehlungen oder Werbematerialien für aus dieser Software abgeleitete Produkte verwendet werden. Um die schriftliche Genehmigung einzuholen, senden Sie bitte eine EMail an openssl-core@openssl.org. 5. Produkte, die von dieser Software abgeleitet wurden, dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung vom OpenSSL Project weder als „OpenSSL“ bezeichnet werden noch darf „OpenSSL“ im Namen verwendet werden. 6. Weiterverteilungen in jeder Form müssen die folgende Erklärung enthalten: „Dieses Produkt enthält Software, die vom OpenSSL Project für den Einsatz im OpenSSL Toolkit entwickelt wurde (http://www.openssl.org/).“ DIESE SOFTWARE WIRD VOM OpenSSL PROJECT OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 41 SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DAS OpenSSL PROJECT ODER DESSEN MITWIRKENDE FÜR UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ (DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE. Dieses Produkt enthält kryptografische Software, die von Eric Young programmiert wurde (eay@cryptsoft.com). Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com) programmiert wurde. Original SSLeay-Lizenz Copyright (C) 1995-1998 Eric Young (eay@cryptsoft.com). Alle Rechte vorbehalten. Dieses Paket ist eine SSL-Implementierung, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com) programmiert wurde. Die Implementierung wurde in Übereinstimmung mit Netscapes SSL erstellt. Diese Bibliothek steht für die kommerzielle und die nicht kommerzielle Verwendung frei zur Verfügung, sofern die nachfolgenden Bedingungen eingehalten werden. Die folgenden Bedingungen gelten für alle in diesem Paket enthaltenen Codes, einschließlich des RC4-, RSA-, lhash-, DES-Codes etc., und nicht nur für den SSL-Code. Die in diesem Paket enthaltene SSLDokumentation unterliegt denselben Urheberrechten, jedoch ist Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com) der Urheber. Das Urheberrecht hat weiterhin Eric Young, und aus diesem Grund dürfen keine derartigen Hinweise auf das Urheberrecht im Code entfernt werden. Wenn dieses Paket in einem Produkt verwendet wird, muss Eric Young als Autor der verwendeten Teile der Bibliothek erwähnt werden. Dies kann in Form einer Textmeldung bei Programmstart oder als Notiz in der mit dem Paket mitgelieferten Dokumentation (online oder Text) erfolgen. Weiterverteilung und Verwendung als Quellcode und in binärer Form mit oder ohne Modifikation sind unter den folgenden Voraussetzungen gestattet: 1. Bei der Weiterverteilung des Quellcodes müssen obiger Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss enthalten sein. 2. Bei der Weiterverteilung in binärer Form müssen obiger Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der nachfolgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen im Lieferumfang enthaltenen Materialien enthalten sein. 3. Sämtliches Werbematerial, in dem Funktionen oder die Nutzung dieser Software erwähnt werden, muss folgenden Vermerk enthalten: „Dieses Produkt enthält Verschlüsselungssoftware, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com) programmiert wurde.“ Der Begriff „Verschlüsselung“ kann ausgelassen werden, wenn die Routinen aus der verwendeten Bibliothek nicht im Zusammenhang mit einer Verschlüsselung stehen. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 42 4. Wenn Sie Windows-spezifischen Code (oder einen davon abgeleiteten Code) aus dem Anwendungsverzeichnis (Anwendungscode) aufnehmen, müssen Sie auch folgenden Hinweis aufnehmen: „Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com) programmiert wurde." DIESE SOFTWARE WIRD VON ERIC YOUNG OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DER VERFASSER ODER MITWIRKENDE FÜR UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ (DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE. Die Lizenz- und Distributionsbestimmungen für jede öffentlich verfügbare Version oder abgeleitete Version dieses Codes dürfen nicht geändert werden. Das heißt, dieser Code darf nicht einfach kopiert und unter einer anderen Distributionslizenz weitergegeben werden [einschließlich der GNU Public Licence]. IV. Bei der Lizenzierung von OpenText Exceed, OpenText Exceed PowerSuite, OpenText HostExplorer, OpenText NFS Client, OpenText Secure Shell oder Open Text Secure Terminal gelten die folgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen: Diese Software wird Ihnen, dem LIZENZNEHMER, vom Massachusetts Institute of Technology (M.I.T.) unter der folgenden Lizenz zur Verfügung gestellt. Indem Sie diese Software erhalten, verwenden und/oder kopieren, bestätigen Sie, dass Sie diese Bestimmungen und Bedingungen gelesen und verstanden haben und diese einhalten werden: Hiermit wird Ihnen unentgeltlich die Erlaubnis erteilt, diese Software und die zugehörige Dokumentation uneingeschränkt zu nutzen, zu ändern und zu verbreiten, unter der Voraussetzung, dass Sie den folgenden Urheberrechtsvermerk und diese Erklärungen, einschließlich des Haftungsausschlusses, beachten und dass Sie diese in ALLE Kopien der Software und Dokumentation aufnehmen, auch in die für die interne Verwendung oder für die Verteilung erstellten Bearbeitungen: Copyright 1992-2005 by the Massachusetts Institute of Technology. Alle Rechte vorbehalten. DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND DAS M.I.T. GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 43 GEWÄHRLEISTUNGEN AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR. Beispielweise unter anderem: DAS M.I.T. GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DAFÜR, DASS DIE VERWENDUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE ODER DOKUMENTATION KEINE PATENTE, URHEBERRECHTE, MARKEN ODER ANDEREN RECHTE DRITTER VERLETZT. Der Name des Massachusetts Institute of Technology oder M.I.T. darf NICHT in Werbematerialien oder Veröffentlichungen für die Verteilung der Software erscheinen. Das M.I.T. ist der Eigentümer der Urheberrechte an dieser Software und der dazugehörigen Dokumentation, und der BENUTZER stimmt zu, diese zu beachten. Project Athena, Athena, Athena MUSE, Discuss, Hesiod, Kerberos, Moira, OLC, X Window System und Zephyr sind Marken des Massachusetts Institute of Technology (M.I.T.). Die kommerzielle Verwendung dieser Marken ist nur mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung des M.I.T. gestattet. V. Bei der Lizenzierung von OpenText Exceed oder OpenText Exceed PowerSuite gelten die folgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen: Copyright (c) 1999-2000 The Apache Software Foundation. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverteilung und Verwendung als Quellcode und in binärer Form mit oder ohne Modifikation sind unter den folgenden Voraussetzungen gestattet: 1. Bei der Weiterverteilung des Quellcodes müssen obiger Urheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der nachfolgende Haftungsausschluss enthalten sein. 2. Bei der Weiterverteilung in binärer Form müssen obiger Urheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der nachfolgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen im Lieferumfang enthaltenen Materialien enthalten sein. 3. In der Endnutzerdokumentation, die einer Weiterverteilung eventuell beigefügt ist, muss folgenden Vermerk enthalten sein: „Dieses Produkt enthält Software, die von der Apache Software Foundation (http://www.apache.org/) entwickelt wurde." Dieser Vermerk kann alternativ auch in die Software selbst aufgenommen werden, insofern solche Drittvermerke üblicherweise dort erscheinen. 4. Die Namen „Xerces“ und „Apache Software Foundation“ dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung nicht in Empfehlungen oder Werbung für von dieser Software abgeleitete Produkte verwendet werden. Um die schriftliche Genehmigung einzuholen, senden Sie bitte eine E-Mail an apache\@apache.org. 5. Produkte, die von dieser Software abgeleitet wurden, dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Apache Software Foundation weder als „Apache“ bezeichnet werden noch darf „Apache“ in ihren Namen erscheinen. DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 44 UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIE APACHE SOFTWARE FOUNDATION ODER DESSEN MITWIRKENDE FÜR UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-, SONDERODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ (DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE. Diese Software besteht aus freiwilligen Beiträgen vieler Personen im Auftrag der Apache Software Foundation und basiert ursprünglich auf Software Copyright (c) 1999, International Business Machines, Inc., http://www.ibm.com. Weitere Informationen über die Apache Software Foundation finden Sie unter <http://www.apache.org/>. VI. Bei der Lizenzierung von OpenText onDemand gelten die folgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen: OpenSSH Lizenz Diese Datei ist Bestandteil der OpenSSH Software. Die nachfolgenden Lizenzbestimmungen gelten für diese Software. Einleitend sei zusammenfassend angemerkt, dass alle Softwarekomponenten unter einer BSD Lizenz oder unter einer Lizenz stehen, die weitergehendere Rechte einräumt. OpenSSH enthält keinen GPL code. 1) Copyright © Tatu Ylonen <ylo@cs.hut.fi>, Espoo, Finland. Alle Rechte vorbehalten. Was mich betrifft kann der Code, den ich für diese Software geschrieben habe, frei für alle Zwecke genutzt werden. Alle von dieser Software abgeleiteten Versionen müssen klar als solche gekennzeichnet werden und wenn das abgeleitete Werk inkompatibel mit der Beschreibung des Protokolls in der RFC Datei ist, darf es nicht als „ssh“ oder „Secure Shell“ benannt werden. [Tatu macht weitere Ausführungen] Ich erteile keine Lizenzen im Hinblick auf irgendwelche Urheberrechte oder Patente, die von Dritten gehalten werden, und die Software beinhaltet Teile, die nicht unter meiner direkten Kontrolle stehen. Soweit ich weiß, wird jeglicher Source Code, der in der Software enthalen ist, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Lizenzbestimmungen genutzt und kann ohne Einschränkung für alle Zwecke genutzt werden (die GNU Lizenz ist die, die weitestgehenden Einschränkungen enthält); für weitergehende Details siehe unten. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 45 [Die obenstehende Bestimmung ist zur Zeit nicht von Bedeutung. Alle der nur unter Einschränkungen lizenzierten Softwarekomponenten sind aus OpenSSH entfernt worden, das heißt RSA ist nicht mehr in der OpenSSL library enthalten, IDEA ist nicht mehr enthalten, seine Nutzung wurde nicht fortgesetzt, DES ist jetzt eine externe Komponente der OpenSSL library, GMP wird nicht mehr verwendet, statt dessen wird BN code aus OpenSSL abgerufen, Zlib ist eine externe Komponente einer library, Das „make-ssh-known-hosts Skript“ ist nicht mehr enthalten, TSS wurde entfernt, MD5 ist jetzt eine externe Komponente der OpenSSL library, RC4 Unterstützung wurde durch ARC4 Unterstützung von OpenSSL ersetzt, Blowfish ist jetzt eine externe Komponente der OpenSSL library. [Die Lizenz wird fortgesetzt] Beachten Sie, dass jede Information und jeder kryptographische Algoryhtmus, der in der Software verwendet wird, im Internet, in Buchhandlungen, in wissenschaftlichen Bibliotheken und in Patentämtern zu finden ist. Für weitergehende Information, siehe „http://www.cs.hut.fi/crypto“. Die rechtlichen Bestimmungen, denen das Programm unterliegt, sind eine Kombination all dieser Gestattungen und Einschränkungen. Nutzen Sie das Program nur auf eigene Verantwortung. Sie sind für alle rechtlichen Konsequenzen selber verantwortlich. Ich stelle keine Behauptung dahingehend auf, dass der Besitz oder die Nutzung des Programms in ihrem Land rechtlich zulässig ist und übernehme keinerlei Verantwortung an ihrer Stelle. KEINE GEWÄHRLEISTUNG DA DAS PROGRAM OHNE GEBÜHR LIZENZIERT WIRD, WIRD KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAM ÜBERBOMMEN, SOWEIT DIES NACH DEN ANWENDBAREN GESETZEN MÖGLICH IST. ES SEI DENN, GEGENTEILIGES WIRD SCHRIFTLICH ZUGESAGT, STELLEN DIE INHABER DER URHEBERRECHTE UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAM OHNE ÜBERNAHME IRGENDEINER GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND. DIES BEINHALTET, IST ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLSTÄNDIGE RISIKO IM HINBLICK AUF QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE DAS PROGRAM FEHLER AUFWEISEN, HABEN SIE DIE KOSTEN ALLER NOTWENDIGEN SERVICELEISTUNGEN, REPARATUREN ODER KORREKTUREN ZU TRAGEN. ES SEI DENN, ANDERES IST AUFGRUND EINSCHLÄGIGER RECHTSVORSCHRIFTEN ERFORDERLICH ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, IST WEDER EIN INHABER VON URHEBERRECHTEN NOCH IRGENDJEMAND, DER DAS PROGRAM IM VORSTEHEND ZUGELASSENEN UMFANG ÄNDERT ODER WEITERVERTREIBT IHNEN GEGENÜBER FÜR IRGENDEINEN SCHADEN VERANTWORTLICH. DIESER AUSSCHLUSS UMFASST GENERELLE, SPEZIELLE, MITTELBARE ODER UNMITTELBARE SCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS ENTSTEHEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST ODER Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 46 FALSCHE ANZEIGE VON DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER EINE DRITTE PARTEI ERLEIDEN ODER DAS NICHTZUSAMMENWIRKEN DES PROGRAMMS MIT ANDEREN PROGRAMMEN), SELBST WENN DER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. 2) Der „32-bit CRC compensation attack detector in deattack.c“ wurde bereitgesetllt von CORE SDI S.A. unter einer BSD-style Lizenz. Cryptographic attack detector for ssh – source code Copyright © 1998 CORE SDI S.A. Buenos Aires, Argentina. Alle Rechte vorbehalten. Vertrieb und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifizierung, sind gestattet, sofern dieser Copyright-Hinweis beibehalten wird. DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN SIND AUSGESCHLOSSEN. CORE SDI S.A. HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN, EXEMPLARISCHEN ODER INDIREKTEN SCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODER DEM MISSBEAUCH DER SOFTWARE ENTSTEHEN. Ariel Futoransky <futo@core-sdi.com> <http://www.core-sdi.com> 3) Ssh-keyscan wurde bereitgestellt von David Mazieres unter einer BSD-style Lizenz. Copyright 1995, 1996 by David Mazieres <dm@lcs.mit.edu>. Vertrieb und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifizierung, sind gestattet, sofern der Autor und das OpenBSD Projekt durch unveränderte Nutzung des Copyright-Hinweises genannt werden. 4) Die Rijndael Implementierung von Vincent Rijmen, Antoon Bosselaers und Paul Barreto ist in der öffentlichen Nutzung und wird unter folgender Lizenz vertrieben: @version 3.0 (Dezember 2000) Optimierter ANSI C code für den Rijndael Code (jetzt AES) @Autor Vincent Rijmen <vincent.rijmen@esat.kuleuven.ac.be> @Autor Antoon Bosselaers <antoon.bosselaers@esat.kuleuven.ac.be> @Autor Paulo Barreto <paulo.barreto@terra.com.br> Dieser Code wird hiermit unter öffentliche Nutzung gestellt. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN AUTOREN OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIE AUTOREN ODER DEREN MITWIRKENDE FÜR UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ (DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 47 AUS VERTRAG, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE. 5) Eine Komponente des SSH Quellcodes steht unter einer 3-clause BSD Lizenz der Universität von Kalifornien, da wir diese Bestandteile aus einem Berkely Code gewonnen haben. Copyright © 1983, 1990, 1992, 1993, 1995 die Mitglieder des Verwatltungsrats der Universität von Kalifornien. Alle Rechte vorbehalten. Vertrieb und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifizierung, sind gestattet, sofern die folgenden Bestimmungen eingehalten werden: 1. Beim Vertrieb des Quellcodes müssen der oben genannte CopyrightHinweis, die Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden. 2. Beim Vertrieb des Binärcodes müssen der oben genannte CopyrightHinweis, die Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder in anderen Unterlagen, die beim Vertrieb verwendet werden, beibehalten werden. 3. Sollte beim Vertrieb auch eine Dokumentation für Endnutzer verwendet werden, muss sie folgenden Hinweis enthalten: „Dieses Produkt beinhaltet Software, die von der Apache Software Foundation (http://www.apache.org/) entwickelt wurde.“ Alternativ kann dieser Hinweis auch an geeigneter Stelle in der Software selber enthalten sein, sollten dort solche Hinweise auf Rechte Dritter normalerweise enthalten sein. Die Bezeichnungen „Xerces“ und „Apache Software Foundation“ dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht verwendet werden, um Produkte, die von der Software abgeleitet wurden, zu bewerben oder deren Vertrieb zu unterstützen. DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSRATS UND DEN MITWIRKENDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIE MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS ODER DEREN MITWIRKENDE FÜR UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ (DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE. Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 48 6) Die restlichen Komponenten der Software werden unter einer Standard 2-term BSD Lizenz mit den Inhabern der Urheberrechte bereitgestellt: Die Software besteht aus freiwilligen Beiträgen zahlreicher Personen, die für die Apache Software Foundation geleistet wurden. Ursprünglich stand die Software unter dem Copyright © 1999, International Business Machines, Inc,. http://www.ibm.com. Weitere Informationen zur Apache Software Foundation finden Sie unter <http://www.apache.org/>. Markus Friedl Theo de Raadt Niels Provos Dug Song Aaron Campbell Damien Miller Kevin Steves Daniel Kouril Wesley Griffin Per Allansson Nils Nordman Simon Wilkinson Vertrieb und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifizierung, sind gestattet, sofern die folgenden Bestimmungen eingehalten werden: 4. Beim Vertrieb des Quellcodes müssen der oben genannte CopyrightHinweis, die Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss beibehalten werden. 5. Beim Vertrieb des Binärcodes müssen der oben genannte CopyrightHinweis, die Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder in anderen Unterlagen, die beim Vertrieb verwendet werden, beibehalten werden. DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET DER AUTOR FÜR UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-, SONDERODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ (DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE. -----$OpenBSD: LICENCE,v 1.19 2004/08/30 09:18:08 markus Exp $ Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 49