Forstunternehmer intern Februar 2015

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Forstunternehmer intern Februar 2015
Aktuelle Informationen zu Waldwirtschaft und Technik Ausgabe 1 / 2 • 20. Februar 2015
Forstunternehmer
intern
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Editorial
Forstunternehmer 1-2/15
Inhalt
Forstpolitik
Seite 4-6
Gesetz zum Mindestlohn
Waldkalkung soll reduziert werden
Aktuell
Seite 7-8
Seminarankündigung
Sehr geehrte Damen und Herren Forstdienstleister,
Die Saison ist in vollem Gange, wobei
es in der einen oder anderen Region
aufgrund des wechselhaften Wetters
schwer fällt, das Holz zu bergen. Um
von dieser Schlechtwetter-Phase abzulenken, möchte ich Sie gerne über aktuelle Neuerungen und Veränderungen
im VdAW informieren.
Wie Sie auf der Titelseite sehen können, erhalten Sie ab sofort den „Forstunternehmer INTERN“. Hintergrund
der Namenserweiterung ist, dass wir
die Inhalte noch stärker auf Sie ausrichten. Im Sinne eines Mitgliedermagazins ist der Forstunternehmer
INTERN nur noch für Forstunternehmer
erhältlich und wird nicht mehr an einen erweiterten Kreis verteilt. Für die
Information von Verwaltung und Auftraggebern finden wir künftig andere
Kommunikationskanäle.
Erscheinen wird Ihr „Forstunternehmer
INTERN“ dieses Jahr in 10 Ausgaben.
Um ein interessantes Magazin zu schaffen, haben wir die Rubriken überarbeitet. Themen wie „Forstpraxis“ oder
„Forstpolitik“ werden künftig nur noch
mit Inhalten versorgt, die Sie in Ihrer
Arbeitspraxis betreffen oder berühren.
In der Rubrik „Verband“ werden wir die
Verbandsaktivitäten
gegebenenfalls
den Bundesländern zugeordnet darstellen. Um Kooperationen unter Kollegen zu fördern, möchten wir Betriebsreportagen einführen. Hier ist auch der
Raum „Probleme und Wünsche“ untereinander zu kommunizieren.
VdAW auf der Forst live 2015
Forstpraxis
Seite 8-17
Rettungskette im Forst
Baumansprache vor der Entscheidung
Eindruckvolles Schicksal
Zertifizierung
Seite 18
PEFC Revisionsergebnisse
DFSZ-System
Verband
Seite 19
Zusammenarbeit im Forst
DIN-Norm für Holzernte
Aus- und Fortbildung
Seite 20-21
Ausbildungsstätte Mattenhof...
Ihre Amelie Bufler
VdAW Fachreferentin für land- und
forstwirtschaftliche Lohnunternehmer
3
Forstpolitik
Forstunternehmer 1-2/15
Seit 1. Januar 2015...
Steckbrief Autor
Dr. Rafael J. Weber
Dipl.-Volkswirt, Steuerberater
Herr Dr. Weber
studierte Volkswirtschaft an
der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
und promovierte an der Ottovon-GuerickeUniversität
Magdeburg.
Er ist Partner in der Kanzlei Dr. Weber & Partner, Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt in
Lahr (Schwarzwald).
Näheres finden Sie auch auf der
Internetseite:
www. kanzleigruppe-weber.de
4
Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes
zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ (MiLoG) haben grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten in
Deutschland einen Anspruch auf einen
gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €
(brutto) pro Stunde. Dabei sind alle Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland
verpflichtet, soweit deren Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt sind,
den Mindestlohn zu bezahlen. Ein höherer Mindestlohn kann erstmals zum
1. Januar 2017 durch die sogenannte Mindestlohnkommission festgelegt
werden. Zudem wird in § 13 MiLoG die
Haftung des Auftraggebers für dessen
Nachunternehmer geregelt. Es gelten
umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten. Der Beitrag stellt
einen Überblick über die einzelnen Aspekte dar.
Wann besteht ein Anspruch auf den
Mindestlohn?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer
(auch geringfügig und kurzfristig Beschäftigte) Anspruch auf den Mindestlohn. Bei kurzfristig Beschäftigten wurde die Dauer der Beschäftigung im Zuge
der Einführung des MiLoG befristet bis
zum 31. Dezember 2018 von 50 auf 70
Gesetz zum
Mindestlohn
Tage angehoben. Der Mindestlohn ist
zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit, spätestens jedoch am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt a. M.) des Monats,
der auf den Monat folgt, an dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zur Zahlung fällig.
Keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben (§22 MiLoG):
◊ Praktikanten, wenn das Praktikum:
a.) verpflichtend im Rahmen einer
Schul-, Ausbildungs-, oder Studienordnung geleistet werden muss
b.) zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme
eines Studiums dient und bis zu drei
Monaten dauert
c.) begleitend zu einer Berufs- oder
Hochschulausbildung absolviert wird,
wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Praktikanten bestanden hat und bis zu drei
Monaten dauert
d.) im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung i.S. des § 54a SGB III oder bei
Forstpolitik
Forstunternehmer 1-2/15
Für einige Branchen gilt eine Übergangsphase von zwei Jahren. Bis zum 31. Dezember 2016 darf noch durch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge und Vergütungsregelungen vom
Mindestlohn nach unten abgewichen werden. Dazu zählen zum Beispiel die Arbeitnehmerüberlassung,
Fleischwirtschaft,
Friseurhandwerk, sowie Land-, Forstwirtschaft und Gartenbau.
◊ Berechnung des Mindestlohns
◊ Mindestlohnbestandteile
◊ Fälligkeit des Mindestlohns
Der Mindestlohn ist als eine Bruttovergütung pro Zeitstunde ausgestaltet. Zulagen und Zuschläge für eine „besondere“
Arbeit des Arbeitnehmers zählen nicht
zum Mindestlohn. Als Beispiele lassen
sich hier Sonn- und Feiertagszuschläge,
Gefahrenzulagen, Akkordprämien oder
Werkzeuggeld nennen. Trinkgelder sind
ebenfalls nicht Teil des Mindestlohns, da
diese nicht vom Arbeitgeber entrichtet
werden. Ebenso sind einmalige Jahreszahlungen (z.B. 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) nur dann als
Bestandteil des Mindestlohns anzurechnen, wenn diese dem Arbeitnehmer zur
Fälligkeit des Mindestlohnes tatsächlich
zugeflossen sind. Also wäre eine Auszahlung im Dezember lediglich auf den
Mindestlohn im November anzurechnen.
Es empfiehlt sich somit für Arbeitgeber,
die Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor
beschäftigen, die Sonderzahlungen zu
zwölfteln und anteilig monatlich abzu-
rechnen, wenn diese auf den Mindestlohn
angerechnet werden sollen.
Sachbezüge sind im MiLoG nicht explizit
geregelt. Hier muss auf die allgemeinen
Vorschriften zurückgegriffen werden. Dabei sind Sachbezüge nur insoweit anzurechnen, wie dem Arbeitnehmer ein Nettobarlohn bis zur Höhe der individuellen
Pfändungsfreigrenze verbleibt. Ein Beispiel zeigt, dass insoweit nur wenig Spielraum für Sachbezüge bleibt: Bei einer
durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit von 170 Stunden und einer Vergütung
von 8,50 € ergibt sich ein Bruttolohn von
1.445 €. Das ergibt für einen Alleinstehenden ohne Unterhaltsverpflichtungen
1.061,25 € netto. Unter Berücksichtigung
der Pfändungsfreigrenze von etwa 1.050 €
netto verbliebe ein Spielraum für Sachbezüge von 11,25 €.
Da es sich bei einem sogenannten Minijob (450 €-Job) um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt, gilt auch hier
der Mindestlohn. Hierbei bestehen lediglich sozialrechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten. Zur Berechnung
der maximal zulässigen Arbeitszeit pro
Monat ergibt sich dann: 450 € / 8,50 € =
52,9 Stunden. Das Aufrunden auf 53
Stunden ist nicht möglich, da hierbei ein
Arbeitsentgelt von 450,50 € geschuldet
werden würde. Ebenso ist es unzulässig
bei Minijobbern Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben in den Mindestlohn einzurechnen.
Der Mindestlohn ist gem. § 2 MiLoG grundsätzlich am letzten Bankarbeitstag des
Folgemonats zur Zahlung fällig. Jedoch
können die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgp1ehenden Stunden
einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben
werden. Das heißt, diese Stunden können
später abgegolten werden. Dem Arbeitszeitkonto muss jedoch eine schriftliche
Vereinbarung zugrunde liegen. Die in das
Arbeitszeitkonto eingestellten Stunden
sind innerhalb von zwölf Monaten durch
bezahlte Freizeitgewährung oder durch
Zahlung der darauf entfallenden Vergütung auszugleichen. Die in das Arbeitszeitkonto eingestellten Stunden dürfen
monatlich jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen.
(...weiter auf Seite 6)
HOLZ
vor der
Hütte
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◊ Für Langzeitarbeitslose in den ersten
sechs Monaten der Beschäftigung nach
mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit.
Während eines befristeten Probearbeitsverhältnisses und der einem unbefristeten
Arbeitsverhältnis vorgeschaltete Probezeit
ist der Mindestlohn zu zahlen, da es sich
hier um einen ganz normalen Arbeitsvertrag handelt. Der Anspruch auf Mindestlohn ist grundsätzlich unabdingbar, es darf
also nicht zuungunsten des Arbeitnehmers
vom Mindestlohn abgewichen werden.
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Wald – Holz – FVS
5
Forstpolitik
Aufzeichnungspflichten
Der Arbeitgeber hat im Rahmen des
MiLoG bestimmte Dokumentationspflichten. Er muss demnach binnen
sieben Tagen nach Arbeitsleistung Beginn, Ende und Dauer der täglichen
Arbeitszeit für folgende Arbeitnehmer
aufzeichnen:
◊ Geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte
◊ Mitarbeiter in Branchen nach § 2a
des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (zum Beispiel Bau, Gaststätten,
Unternehmen der Forstwirtschaft)
Die Aufzeichnungen müssen in deutscher Sprache verfasst und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Forstunternehmer 1-2/15
Die Dokumentation kann zwar an den
Arbeitnehmer delegiert werden, der
Arbeitgeber bleibt aber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen verantwortlich.
Haftung des Auftraggebers
Das MiLoG sieht eine Haftung des Auftraggebers im Rahmen eines Werkoder Dienstvertrags für dessen Nachunternehmer vor. Dabei umfasst die
Haftung den Nettolohn, der an den
Arbeitnehmer zu zahlen ist. Das heißt
den Betrag nach Abzug der Steuern
und Beiträge zur Sozialversicherung
und zur Arbeitsförderung oder entsprechende Aufwendungen zur sozialen Sicherung.
Für
Unternehmer die Subunternehmer
beauftragen
bedeutet
dies,
entsprechende
Vo r k e h r u n g e n
zu treffen, um
das Risiko der
Inanspruchnahme durch deren
Arbeitnehmer
oder Nachunternehmer
möglichst gering zu
halten. Darunter
Waldkalkung soll reduziert
werden...
Die Wiederholungsintervalle der Waldkalkung in Rheinland-Pfalz können in
vielen Fällen verlängert und die Förderung dieser Maßnahme deshalb zurückgefahren werden. Darüber hat Staatssekretär Thomas Griese vom Mainzer
Landwirtschaftsministerium informiert.
In diesem Jahr sei die Kalkung von
rund 5 500 ha Waldfläche noch mit
etwa 850 000 € gefördert worden. Im
Jahr 2015 werde nur noch die Kalkung
von 1 133 ha gefördert.
„Die Landesregierung will künftig nicht
generell auf Bodenschutzkalkungen
verzichten. Wir können den Turnus
aber verlängern und werden nach Bo-
6
denarten und Waldtypen differenziert
vorgehen“, so Griese. Er begründete
die Maßnahme damit, dass der Eintrag
von Schwefelverbindungen seit den
achtziger Jahren aufgrund der Luftreinhaltepolitik auf ein Fünftel zurückge-
Waldkalkung in
Rheinland-Pfalz
gangen sei und sich der Säureeintrag
halbiert habe. Zudem halte die stabilisierende Wirkung der Kalkung auf den
Nährstoffhaushalt des Waldbodens einer Studie der Universität Trier zufolge
viel länger an als ursprünglich gedacht.
Sei man zunächst von einem notwendigen Kalkungsturnus von zehn Jahren
sind vor allem die sorgfältige Auswahl der Subunternehmer, sowie die
Plausibilisierung des Angebots des
Subunternehmers zu verstehen. Gegebenenfalls sind auch Garantien des
Auftragnehmers über die Zahlung
des Mindestlohnes im Vertrag aufzunehmen, oder Vertragsstrafen bei
Nichteinhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn zu vereinbaren.
Verstöße gegen den Mindestlohn
Die Unterschreitung des Mindestlohns
hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer
die Entgeltdifferenz zwischen Mindestlohn und tatsächlich gezahltem Lohn
vor dem Arbeitsgericht einklagen
kann. Da die Sozialversicherungsträger von der Bezahlung des Mindestlohns ausgehen, können auch hier
Nachforderungen gestellt werden.
Schließlich sieht das MiLoG hohe Geldbußen vor. Ein Arbeitgeber der den
Mindestlohn unterschreitet oder diesen
nicht rechtzeitig zahlt, sowie ein Auftraggeber, der dies weiß oder fahrlässig nicht weiß, hat mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 € zu rechnen.
Zudem kann bereits ab einem Bußgeld
von 2.500 € der vorübergehende Ausschluss von öffentlichen Aufträgen drohen.
Dr. Rafael J. Weber
◊
ausgegangen, könne dieser nun auf
20 bis 40 Jahre ausgeweitet werden.
„Statt saurem Regen ist es inzwischen
der Klimawandel, der unseren Wäldern
zu schaffen macht“, erklärte Griese.
Um dieses „Übel an der Wurzel“ zu packen, müssten auf lange Sicht die Umwelteinflüsse aus Landwirtschaft und
Verkehr weiter reduziert und durch naturnahen Waldbau stabile Wälder und
Böden entwickelt werden. Die Zertifizierung nach dem Forest Stewardship
Council (FSC) des Staatswaldes, das
Konzept zum Erhalt von Biotopbäumen
und Altholz sowie der Nationalpark
Hunsrück-Hochwald seien Meilensteine
auf dem Weg zu einem klimastabilen
und artenreichen Wald.
AgE
◊
Forst aktuell
Forstunternehmer 1-2/15
Seminarankündigung...
Der VdAW bietet zur Vorbereitung auf
anstehende DFSZ-Audits Schulungen
an. Diese sind verpflichtend für alle
angehenden DFSZ-Betriebe und unterstützen bei der praktischen Umsetzung
der Zertifizierungsvorgaben.
Schulungsinhalte
◊ Der VdAW und das DFSZ Zertifzierungssystem
◊ Hintergründe und Basics der DFSZInhalte
◊ Das DFSZ Handbuch
◊ Fragen
Die Schulungen beginnen jeweils um
10 Uhr und enden gegen 16 Uhr. Ein
gemeinsames Mittagessen wird organisiert und von jedem Teilnehmer selbst
bezahlt. Eine Übersicht der Schulungsorte und Termine ist als Anlage beigefügt. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
VdAW
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Seminarankündigung
Datum
Beginn
31.03.2015
10.00 Uhr
24.04.2015
10.00 Uhr
04.05.2015
9.00 Uhr
29.05.2015
10.00 Uhr
03.07.2015
10.00 Uhr
10.07.2015
10.00 Uhr
24.07.2015
10.00 Uhr
25.09.2015
10.00 Uhr
Dauer: Jeweils
DFSZ- Schulung- Veranstaltungsorte
Ich nehme teil
Veranstaltungsort
Hotel und Rasthaus Seligweiler
An der A8, Ausfahrt Ulm-Ost (63)
89081 Ulm Seligweiler
Best Western Transmar Travel Hotel
Bühlstraße 12
95463 Bayreuth/Bindlach
Naturzentrum Eifel
Urftstr. 2–4
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Bayerische Waldbauernschule
Goldbergstraße 10
93309 Kelheim
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Hamburger Straße 115
23795 Bad Segeberg
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ca. 6 Stunden inkl. Mittagessen
Kosten: Das Seminar ist in den Systemgebühren enthalten
Anmeldung bitte bis spätestens: eine Woche vor Schulungstermin
Per Fax an (0711) 4 58 60 93 oder per Mail an bufler@ vdaw.de
Anmeldung:
Name, Vorname
Unterschrift
Straße, PLZ, Ort
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Telefon/Mobile
E-Mail
Fax
7
Forst aktuell/Forstpraxis
VdAW auf der Forst live 2015...
Damit wir möglichst viele Mitglieder treffen können, schlagen wir am
Stand 470 ein Zelt auf. Wir – das ist
die Geschäftsstelle und der Vorstand
der Fachgruppe Forstunternehmer –
freuen uns auf Ihren Besuch!
Darüber hinaus laden wir Sie auch in
diesem Jahr zum ClusterPlus Forum
am 10. April 2015 um 9 Uhr in die Oberrheinhalle ein.
Abwechslungsreiche Referenten informieren und diskutieren in diesem
Jahr zu Themen der „Betriebsoptimierung“.
Schnelle Hilfe ist sicher...
Unfallbilanz fordert Maßnahmen
Trotz aller Anstrengungen, durch Schulung und Beratung die Arbeit im Wald
sicherer zu machen, sind Unfallrisiko
8
Außerdem erhalten Sie bei Besuch
des Forums freien Eintritt auf die
Messe.
Einen Anmeldbogen für das ClusterPlus Forum finden Sie ab März auf
unserer Homepage sowie in Ihrer
nächsten Ausgabe des „Forstunternehmer INTERN“.
◊
Rettungskette
im Forst
Eiskalt ist es im Revier. Laut heult eine
Sirene, sie ist kilometerweit zu hören.
Der Lohnunternehmer unterbricht die
Stromzufuhr, das Notrufsignal reißt ab.
Nur eine Übung, doch bei einem Unfall
kann dieser Notruf Leben retten.
Klar, ungefährlich ist meine Arbeit
nicht, aber seit ich den Forstnotruf
habe, fühle ich mich eigentlich recht
sicher“, sagt der als Holzrücker arbeitende Lohnunternehmer. Er weiß, dass
arbeitserleichternde Maschinen nicht
jedes Risiko beseitigen. Daher sorgt
eine GPS-Funkstation im Rückeschlepper, die mit der Funkfernsteuerung für
die Seilwinde gekoppelt ist, für seine
Sicherheit − in Unfallsituationen, in
denen er auf schnelle Hilfe angewiesen
wäre. „Zum Glück hatte ich bisher keinen Unfall. Aber man weiß ja nie.”
Zu der Anschaffung eines Notrufsystems hat ihn letztlich seine Frau gedrängt. Eine Informationsveranstaltung hatte ihr deutlich gemacht, wie
gefährlich die Arbeit ihres Ehemannes
ist. Außerdem wurde ihr klar, dass
die ganze Familie ruhiger lebt in dem
Wissen, dass im Falle eines Notfalles
schnellstmöglich alles Notwendige für
ihn getan werden kann.
Voraussetzung dafür ist eine Investition, die sich auf jeden Fall lohnt, da
sind sich die beiden inzwischen sicher.
Ist sich jeder bewusst, welche Konsequenzen ein Unfall hat? Sie lassen sich
nicht nur in Geld aufrechnen. Hat sich
jeder Unternehmer schon einmal vorgestellt, welche Ängste er hat, wenn er
hilflos am Unfallort liegt − allein und
ohne Hoffnung auf Hilfe?
Forstunternehmer 1-2/15
Ein durchdachtes einheitliches System ermöglicht über Notrufauslösung mit Satellitenunterstützung bis zum Eintreffen von Notarzt und Feuerwehr an festgelegten Rettungspunkten eine schnelle Hilfe für den Verletzten (hier während einer Übung).
Fotos:SVLFG
und Schwere der Verletzungen weiterhin hoch. Fast sechs Prozent aller
jährlich bundesweit gemeldeten Arbeitsunfälle ereignen sich bei Forstarbeiten. Hinzu kommt, dass nach einem
Unfall die Notfallversorgung infolge
der abgelegenen Unfallorte im Wald
erschwert wird. So erhält die Planung
von Rettungsmaßnahmen besonderes
Gewicht. Deshalb haben die Forstverwaltungen „Rettungsketten Forst“ aufgebaut. Dafür ist eine geeignete Notrufverbindung erforderlich, über die
den Rettungsdiensten der Unfallort genau und unmissverständlich mitgeteilt
werden kann.
Notruf und Rettungskette –
so funktioniert es zurzeit in NRW
Waldarbeiter sind mit Mobiltelefonen
ausgerüstet, über die sie im Notfall das
Forstamt oder eine andere Stelle erreichen können. Bei Holzrückern, die oft
allein im Wald arbeiten, kann dieses
Telefon mit einer automatischen Auslösung des Notrufs ausgerüstet sein.
Das Signal wird ausgelöst, sobald die
Funkfernsteuerung der Seilwinde in
einem festgelegten Zeitraum nicht betätigt wird. Ein vorgesprochener Text
mit Ortsangabe des Arbeitsplatzes wird
dann an vorprogrammierte Telefonempfänger übertragen.
Der Notrufempfänger informiert die
Rettungsleitstelle, die den Rettungsdienst (Notarztwagen, Feuerwehr) zu
vorher festgelegten Rettungspunkten
schickt. Vom angegebenen Rettungspunkt aus führt ein Lotse (z. B. der
Revierleiter) den Rettungsdienst zum
Unfallort im Wald.
Das System „Rettungskette“ hat die
Notfallversorgung verunglückter Waldarbeiter entscheidend verbessert. Es
hat jedoch auch Nachteile. Bei jedem
(...weiter auf Seite 12)
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Forstpraxis
Forstunternehmer 1-2/15
Wechsel des Arbeitsortes muss ein
neuer Text mit dem aktuellen Standort aufs Band gesprochen werden.
Das „Empfängertelefon“ muss immer
besetzt sein, der Rufempfänger muss
über die Möglichkeit eines ankommenden Notrufes informiert sein. Außerdem muss mit Funklöchern gerechnet werden.
Besser: Moderne GPS-Technik
Je rascher Rettungskräfte bei einem
Unfall vor Ort sind, umso höher ist die
Chance, dass die verunglückte Person
überlebt und gesundheitliche Folgeschäden vermieden werden. Um das Unfallopfer schnell zu finden, empfiehlt die
SVLFG moderne GPS-gestützte Notrufund Ortungssysteme. Diese nutzen das
weltumspannende, satellitengestützte
Navigationssystem GPS (Globales Positioning System). Diese „mobilen Not-
Am Rettungspunkt treffen die Helfer zusammen und koordinieren ihren Einsatz.
rufsäulen“ bringen einen echten Zeitvorteil. Die Koordinaten des Unfallortes
werden vom Gerät selbst ermittelt. Die
Messung ist auf wenige Meter Entfernung genau. Dies reicht aus, da die
Schlepperhupe bzw. der zusätzliche Signalgeber automatisch mit Absetzung
des Notrufs in Funktion gesetzt werden
und zu hören sind.
Das Notrufsystem wandelt die Koordinaten in gut verständliche Sprache um
und sendet sie direkt an eine von mehreren zuvor zu speichernden Rufnummern. Dafür können Notrufzentralen
oder Rettungsleitstellen der Feuerwehr
angesprochen werden, da diese ständig erreichbar sind.
Anhand einer Software kann eine Straßen- und Wegekarte mit eingezeichnetem Unfallort ausgedruckt werden.
Mißverständnisse wie bei einer mündlichen Informationsweitergabe entfallen. Außerdem erreicht der Notruf die
Rettungsfahrzeuge auf dem schnellsten Weg.
SVLFG
◊
Alleinarbeit
Auszug aus der Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG)
4.3 – Forsten
§ 3 Absatz 3
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Alleinarbeit mit der Motorsäge oder
der Seilwinde oder das Besteigen von Bäumen ohne ständige Ruf-, Sicht- oder
sonstige Verbindung mit einer anderen Person, die in der Lage ist, in Notfällen
Erste Hilfe zu leisten, nicht durchgeführt wird. Alleinarbeit ist in bäuerlichen
Betrieben ausnahmsweise zulässig, wenn die ständige Verbindung aufgrund
betrieblicher oder technischer Gegebenheiten nicht zu gewährleisten ist, aber
andere geeignete sicherheitstechnische Vorkehrungen getroffen sind.
Durchführungsanweisung zu Absatz 3
1. Rufverbindungen sind auch Funk- oder Fernsprechverbindungen sowie akustische Signale, die vorher vereinbart wurden und nicht mit anderen Signalen
oder Geräuschen verwechselt werden können.
So können Rettungspunkte gekennzeichnet
sein.
12
2. Zu den anderen geeigneten sicherheitstechnischen Vorkehrungen gehören
in jedem Falle
◊ eine entsprechende fachliche Ausbildung und Fachkunde,
◊ eine angemessene technische Ausrüstung einschließlich Körperschutzausrüstung,
◊ eine Mitteilung vor Arbeitsbeginn über Arbeitsort, Art der Tätigkeit, Arbeitsweg und Zeitpunkt der voraussichtlichen Rückkehr,
◊ eine regelmäßig wiederkehrende Kontrolle des Arbeitsplatzes durch eine
andere Person.
Forstpraxis
Forstunternehmer 1-2/15
Vorhängerfällung oder Sicherheitsband-Fälltechnik...
Baumansprache
vor der Entscheidung
Zwei verwandte Fällschnitte ―
doch es gibt große Unterschiede
bei ihrer Anwendung.
Waldarbeit ist und bleibt gefährlich,
besonders die motormanuelle Holzfällung. Neben Fachkenntnis ist der
Erfahrungsschatz durch nichts zu ersetzen. Das beginnt schon bei der
Baumansprache. Ist der gewählte
Baum nun ein gerade stehender oder
belastet die Krone den Stamm einseitig? Gefährlich wird es, wenn ein
vorhängender Baum nicht als solcher
angesprochen wurde. Schon so manche schief stehende Kiefer wurde unterschätzt. Beim Fällschnitt von hinten
in deren Zugseite stellt sich schließlich heraus, dass sie wider Erwarten
enorme Spannungen aufweist. Sie
platzt auf und verletzt den Motorsägenführer. Hier kann nur ein Fällschnitt
infrage kommen ― der Haltebandschnitt. Sich bei der Baumansprache
Zeit zu nehmen und den Stamm von
allen Seiten zu betrachten, kann also
Leben retten.
Klare Unterscheidung nötig
Die Standard-Fälltechnik für als „normal“ angesprochene Bäume sollte die
Sicherheitsband-Fälltechnik sein, auch
als Stütz-Halteband-Technik bezeichnet. Von der Ausführung ist sie dem
Haltebandschnitt bei vorhängenden
Bäumen ähnlich, aber Achtung: Die
Unterschiede liegen im Detail! Sie kann
sowohl bei gerade stehenden Bäumen,
ganz schwach geneigten Bäumen als
auch bei leichten Rückhängern angewandt werden, niemals aber bei eindeutigen Vorhängern.
Vorteile der Sicherheitsband-Fälltechnik
◊ Die Bruchleiste kann in aller Ruhe
sauber ausgeformt werden.
◊ Der Stamm kann sich beim Fällschnitt nicht „auf die Säge hocken“.
◊ Man gewinnt enorm viel Zeit, gerade bei Serienfällung oder in stark frequentierten Naherholungswäldern ein
Sicherheitskriterium.
Vorhänger, gefällt mit dem Vorhängerschnitt ― dies war kein geneigter Stamm, sondern
die Krone hatte einen eindeutigen Schwerpunkt in Richtung Fällrichtung; zusätzlich wurde
er mit einer Stammpresse (gelbes Band) gegen Aufplatzen gesichert.
Foto: Kisslinger
◊ Man bestimmt selbst den Fällzeitpunkt, nicht der Baum (das Sicherheitsband hält bzw. stützt ihn solange,
bis man es durchtrennt).
◊ Beim Schlagen eines Keils schwingen
sich die Schläge nicht bis in die Krone
hoch ― der Baum bleibt ruhig, man ist
weniger durch herabfallende Äste gefährdet.
◊ Mit dem regelmäßigen Anwenden
dieser Technik erwirbt man bereits die
Fertigkeiten für den Haltebandschnitt.
Motorsägenführers ab. Sollte vorhängendes Schwachholz zu fällen sein,
werden andere Schnitte angewandt. In
den von der SVLFG unterstützten Motorsägenkursen werden diese gelehrt.
Doch auch bei schwachen Bäumen gilt:
Niemals von hinten in die Zugseite einschneiden, ohne vorher dem Holz an
anderer Stelle Spannung genommen
zu haben.
(...weiter auf Seite 14)
Bäume,
die
mit den beiden
Schnitttechniken
„Haltebandschnitt“
und „Sicherheitsband-Fälltechnik“
gefällt
werden
können,
haben
stets
stechbare
Dimensionen, d. h.
sie sind dick genug. Wie groß der
Durchmesser sein
muss, hängt nicht
zuletzt von den
Fertigkeiten
des
13
Forstpraxis
Voraussetzungen für Fälltechniken
In der Tabelle unten werden sowohl der Haltebandschnitt als auch die SicherheitsbandFälltechnik vor- und deren Unterschiede
herausgestellt. Folgende Voraussetzungen
müssen vorab erfüllt sein:
◊ Der zu fällende Baum hat eine ausreichende Dimension, um einen sauberen
Stechschnitt zu führen.
◊ Die Motorsägenkette ist scharf.
◊ Die Tiefenbegrenzer (TB) sind korrekt
zurück genommen und wurden gegebe-
„Normaler“
Baum
Bis
in 7 m
Höhe!
Vorhänger
(stechbar)
ARS-Teleskopsägen
“Sägen bis 7m Höhe”
ARS-Handsägen
Sicherheitsbandfälltechnik
Haltebandschnitt
Vorbereitung:
Rückweiche und
Standplatz bzw.
Arbeitsbereich
Eine stolperfreie Rückweiche anlegen. Wann immer
möglich, sollte sie schräg nach hinten weg verlaufen.
Werkzeuge so ablegen, dass sie nicht zum Hindernis
werden.
Arbeitshöhe
Fallkerb, Fällschnitt
Schnitte sollten bodennah erfolgen, damit der zu stechende Stammdurchmesser größtmöglich ist.
Gegebenenfalls Wurzelanläufe beischneiden.
Werkzeuge so ablegen, dass sie nicht zum Hindernis
werden. Aufenthalt und Rückzug im zur Fällrichtung
entgegengesetzten Bereich sind tabu! Standplatz bei der
Schnittführung sowie Rückweiche liegen stets seitlich,
rechts oder links des Baumes, niemals auf seiner rückseitigen Zugseite!
Die Schnitte sollten aus Sicherheitsgründen in Hüft- bis
Bauchhöhe liegen, sofern der Stamm in dieser Höhe noch
zu stechen ist (daher entfällt auch das Beischneiden der
Wurzelanläufe).
Zusätzlich kann der Stamm oberhalb des Fallkerbs mit
einer Stammpresse gegen Aufplatzen gesichert werden.
maximal bis 1/5 des Stammdurchmessers
Fallkerbanlage
Fallkerb 1/5 bis maximal 1/3 in die Stammmitte hinein
(wobei die Wurzelanläufe ignoriert werden und nur die
verlängerte Stammachse zählt).
Achtung bei schrägem Faserverlauf! Dazu den herausgeschnittenen Fallkerb auseinanderhacken und den Faserverlauf betrachten.
1. Stechschnitt
Stechschnitt: Bruchleistenstärke nicht übertreiben; Bruchstufe 1/10 hoch, korrekt ausbilden
Schnittführung
Achtung: Beim Stechen ist ein Rückschlag der Motorsäge möglich. Dabei kann die Bruchleiste verletzt werden.
Stechschnitt ins Holz, dabei die Bruchleiste korrekt ausfor- Wie nebenstehend
men (Bruchleiste muss mindestens 10 Prozent des Stamm- Achtung: Beim Seitenwechsel den Arbeitsplatz höchstens
im weiten Bogen über die Zugseite („hinten herum“)
durchmessers betragen, je nach Gesundheitszustand des
wechseln. Aufplatzgefahr!
Baumes). Den Stechschnitt von der gegenüberliegenden
Seite wiederholen, falls Stamm stärker als die Schiene lang.
2. Band
Sicherheitsband:
Halteband:
■ es muss nicht groß sein („Zigarettenschachtelgröße“)
■ entgegengesetzt der Fällrichtung,
ausformen
■ es kann links oder rechts sein
■ durchgehend, von der einen zur anderen Seite
■ Wurzelanläufe bieten sich an
■ Stärke: ca. 1/5 des Stammdurchmessers, abhängig von
Baumneigung und Holzart (Faserart)
Keile zu setzen ist meist nicht nötig, da es sich um einen
3. Keile
Da wir es mit geraden oder rückhängenden Bäumen zu
tun haben, müssen Keile gesetzt werden, z. B. neben dem vorhängenden Baum handelt (Definition Vorhänger:
Kronenschwerpunkt > 1,5 m von Stammachse entfernt).
Sicherheitsband.
Sollten Zweifel bestehen, können Keile seitlich gesetzt
Keile gut auf Vorspannung setzen.
werden.
4. Band
Das Halteband
Das Sicherheitsband wird entweder schräg, wie bei der
■ breitbeinig im Stehen (aufrechte Körperhaltung)
durchtrennen
Vorhängersfällung, oder waagrecht durchtrennt.
■ mit ausgestreckten Armen
Falls der Baum nicht schon von alleine fällt, weiter
■ schräg von der Stammaußenseite oben kommend
aufkeilen.
Sollte hierbei das schräg durchtrennte Band beim Keilen ■ mit Vollgas (Motorsäge am langen Arm) oder
■ mit voller Wucht (Axt)
stören, kann es zusätzlich waagrecht herausgeschnitten
und entfernt werden.
durchtrennen
Achtung: Das Halteband bei einem Vorhänger niemals
von innen nach außen durchtrennen! Wenn das Band
dünner wird, könnten die starken Zugkräfte die Wurzeln
aus dem Boden reißen und den Motorsägenführer
gefährden.
5. Rückweiche
Sobald der Baum beginnt zu fallen, sofort in die sichere
Beim ersten Knacksen sofort in die Rückweiche treten
Rückweiche treten und von dort
und sich in sichere Entfernung zurückziehen.
■ den Kronenraum beobachten
■ Kronenraum beobachten
■ 10 Sekunden abwarten, bis die Kronen sich
■ 10 Sekunden abwarten
■ auf hängengebliebene Kronenteile kontrollieren
ausgeschwungen haben
■ auf hängengebliebene Kronenteile kontrollieren
Nicht alle Details können hier dargestellt werden. Der Besuch eines zweitägigen Motorsägenkurses ist zu empfehlen.
14
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Nur das Beste für Gartenkultur und Landschaftspflege
Forstpraxis
Forstunternehmer 1-2/15
nenfalls mit der Tiefenbegrenzerlehre
überprüft (TB nicht zuviel herabsetzen,
sonst hat man Probleme beim Stechschnitt).
◊ Eine ausführliche Baumansprache
hat zu einem eindeutigen Ergebnis
geführt (im Zweifel lieber die Vorhängerfällung durchführen, aber zusätzlich
Keile setzen).
◊ Der Arbeitsplatz sowie die Rückweiche wurden stolperfrei freigeräumt.
Bitte stets und bei allen Schnitten an die goldene Regel der Schnittführung denken:
Druck vor Zug
Das lässt sich einfach merken, denn das D steht im Alphabet vor dem Z.
Die Rückweiche ist bei Nadelholz
mindestens so weit entfernt wie der
längste Ast plus 1,5 Meter. Bei Laubholz gilt: Entfernung vor Richtung.
◊ Grundsatz beachten: Bäume werden
umgekeilt, nicht umgeschnitten.
SVLFG
auch arbeiten in einem Beruf, der ihn
ausfüllt. Aber gerade an dieser Stelle
treten Hindernisse auf: „Ich wollte so
schnell wie möglich wieder arbeiten.
Mein Leben ist die Natur, der Wald.
Deshalb bin ich Forstwirt geworden,
aber das ging ja nicht mehr.“ Ist es
das Aus des Traumes vom Arbeiten im
Wald? Zunächst ja. Tapfer tastet sich
Florian Hacker deshalb durch verschie-
◊
Nach Unfall umfassend betreut...
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen.
Was hinter diesen Worten steht, erfahren Versicherte und ihre Familien nach
einem Unglücksfall.
(...weiter auf Seite 16)
Geduld: 65 Operationen unter Vollnarkose, künstliches Koma, Beinamputation, monatelange Klinikaufenthalte,
Rehabilitationsmaßnahmen,
Erfolge,
Rückschläge, diese Ungewissheit ...
Wie geht es weiter? Und trotzdem weitermachen, jeden Tag neu aufstehen,
beharrlich weitergehen, weiter kämpfen, nicht aufgeben ― nie! Man versteht sofort, was Florian Hacker meint,
wenn er sagt: „Ich habe gelernt, geduldig zu sein.“ Dabei ist es aber nicht die
Geduld, die der lebhafte junge Mann im
Interview ausstrahlt. Es sind die pure
Lebensfreude und sein unbedingter
Wille, die überspringen und die jedem
Gegenüber Respekt und Achtung abringen.
Vor fünf Jahren wurde Florian Hacker
Opfer eines tragischen Arbeitsunfalls.
Ein Baumstamm zertrümmerte ihm
im Fallen das Becken und sein rechtes
Bein. Der Unfall mit seinen Folgen war
für ihn der Beginn eines neuen, völlig
anderen Lebens. Florian Hacker hat
sich selbst und allen anderen gezeigt,
was ein Mensch schaffen kann.
„Ich will!“
Unabhängig will Florian Hacker sein
― natürlich! Bergwandern, Basketball
spielen, klettern, eine erfüllte Partnerschaft leben. Vor allem aber möchte er
Eindrucksvolles
Schicksal
Glücklich, wieder in „seinem“ Wald zu sein: Hacker am Baumwipfelpfad.
15
Forstpraxis
dene Berufsbilder: Produktdesign, Orthopädiemechanik, Technisches Zeichnen. „Im Rahmen der BG-Berufshilfe
hatte ich die Möglichkeit, an einem
Berufsbildungszentrum verschiedene
Tätigkeiten auszuprobieren“, erzählt
er. Im Betrieb des Onkels lernte er
letztlich das Technische Zeichnen kennen. „Das hat mir noch am besten gelegen, deshalb habe ich bei ihm eine
Ausbildung zum Technischen Zeichner
begonnen.“
Glücklich war Hacker nicht mit dieser
Situation. Das ist nicht zu überhören,
wenn er aus dieser Zeit erzählt. Zum
Glück hatte der junge Forstwirt nie
die Kontakte zu den örtlichen Förstern
abreißen lassen, mit denen er vor
dem Unfall viel zusammen gearbeitet
hatte. „Als ich von dem Plan für ein
Walderlebniszentrum in Füssen hörte,
habe ich mich sofort erkundigt, ob es
dort Arbeit für mich gibt.“ Forstdirektor Robert Berchtold hat wohl der Optimismus und die große Begeisterung
Hackers für den „Arbeitsplatz Wald“
überzeugt. Er bot ihm eine Stelle mit
Ausbaupotenzial und Zukunftsperspektive an. „Seit Mai arbeite ich nun
im Walderlebniszentrum Ziegelwies.
Ich bin an der Kasse, übernehme künftig auch Führungen von Schulklassen
über den Baumwipfelpfad und auf den
Lehr- und Erlebnispfaden. Im Winterhalbjahr arbeite ich in der Werkstatt
mit“, beschreibt Florian Hacker seine
momentane berufliche Situation. Er
Maren Hilbert
Mitglied im Vorstand der SVLFG
„Ein Unfall ist
ein einschneidendes
Ereignis für den
Verletzten und
seine Familie.
Gut, dass die
Berufsgenossenschaft alles
tut, um Betroffene buchstäblich zurück ins Leben zu holen.“
16
Forstunternehmer 1-2/15
ist rundherum zufrieden ― fast: „Den
Bergwaldpfad kann ich im Moment
noch nicht laufen.“ Vielleicht wird das
aber bald anders, denn Florian Hacker übt zurzeit das Laufen mit einer
Beinprothese nach den allerneuesten
medizinischen Erkenntnissen. Dieses
innovative Produkt bietet völlig neue
Möglichkeiten, um ein natürliches Laufen auch bergauf und auf unebenem
Boden wieder zu ermöglichen ― und
das bei einem deutlich verringerten
Kraftaufwand.
„Die neue Prothese, das sind noch einmal Welten im Vergleich zu meiner der-
zeitigen“, konnte Florian Hacker schon
zu Beginn der Eingewöhnungsphase
feststellen. Er blickt zuversichtlich in
die Zukunft: „Ich kann alles machen,
was ich will ― es dauert nur manchmal
etwas länger.“
Familie trägt durch schwere Zeiten
Kerstin Schmid, zuständige Berufshelferin der LBG, ist voller Anerkennung
für die große persönliche Leistung von
Florian Hacker. „Nicht immer sind Unfallopfer in der Lage, ihre Situation so
bewundernswert zu bewältigen“, weiß
sie. Und: „Nicht jeder kann sich die-
Das leistet die Berufsgenossenschaft
Nach einer notfallmedizinischen Versorgung folgen meist eine qualifizierte ärztliche Behandlung im Krankenhaus und ein Rehabilitationsaufenthalt, die viele
Monate dauern können. In dieser Zeit wird, je nach Art der Verletzung, mit
dem Patienten intensiv krankengymnastisch und motorisch geübt. Damit auch
nach der Entlassung der neue Alltag gemeistert werden kann, besucht der Berufshelfer der SVLFG den Verletzten bereits im Krankenhaus regelmäßig und
organisiert während der stationären Phase alles Notwendige. Dies kann bedeuten: Das Haus muss für den Rollstuhlgebrauch um-, ein Aufzug eingebaut
werden. Häufig werden längerfristig umfangreiche Hilfsmittel benötigt. Deren
Bereitstellung und alle Heilbehandlungen erfolgen ohne Zuzahlung durch den
Patienten. Durch die Sozialstation kann bei Bedarf die ständige Betreuung und
Pflege sichergestellt werden. Für den erhöhten Kleider- und Wäscheverschleiß
gibt es gegebenenfalls eine Entschädigung. Wenn nach Abschluss aller RehaMaßnahmen eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit besteht, wird
monatlich eine Verletztenrente gewährt. Weitere Leistungen sind möglich.
Teilhabe am Arbeitsleben
Ist trotz optimal durchgeführter Heilbehandlung und Rehabilitation eine berufliche Wiedereingliederung des Versicherten nicht oder nicht ohne Weiteres
möglich, kommen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht. Die
Mitarbeiter der SVLFG versuchen mit allen geeigneten Mitteln ― unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ― den
Versicherten nach seiner Leistungsfähigkeit, Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit auf Dauer in das Arbeitsleben zu integrieren. Hierzu werden
u. a. der bisherige Arbeitsplatz, die vorhandenen beruflichen Fertigkeiten und
Kenntnisse sowie der Gesundheitszustand analysiert. Der Berufshelfer ist der
zentrale Ansprechpartner des Versicherten, er koordiniert und veranlasst alle
Leistungen. Gemeinsam mit dem Versicherten prüft er, inwieweit Leistungen
◊ zur Erhaltung des bisherigen oder Erlangung eines ähnlichen Arbeitsplatzes
beziehungsweise
◊ zur beruflichen Anpassung, Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung
erforderlich werden.
SVLFG
Forstpraxis
Forstunternehmer 1-2/15
Durch eisernen Willen und Training gelingt der Weg zurück ins Leben.
sen Optimismus bewahren. Und leider tragen
nicht immer die Angehörigen die Situation so
entschieden mit wie hier.“ Auch Florian Hacker
selbst ist unsicher, ob er diesen Schicksalsschlag ohne den Rückhalt in seiner Familie, bei
seiner Lebensgefährtin und in seinem Freundeskreis so geschafft hätte. „Meine Familie hat mir
die ganze Zeit und auch heute noch den Rücken
frei gehalten und unterstützt mich, wo es nur
geht. Es gab keinen einzigen Tag, an dem nicht
mein Telefon im Krankenhaus geläutet hätte,
an dem ich keinen Besuch hatte. Das hat mir
enorm geholfen.“ Tiefe Dankbarkeit und eine
große Verbundenheit schwingen in diesen Sätzen mit. Der familiäre Beistand ist ohne Zweifel extrem wichtig. Aber Mitgefühl alleine reicht
nicht. Eine solche Ausnahmesituation erfordert
auch praktisches Zutun. Nach dem Unfall haben
die Eltern deshalb sofort tatkräftig daran mitgearbeitet, dem Sohn ein passendes Umfeld für
seine neue Situation zu schaffen. Berufshelferin
Kerstin Schmid dazu: „Wir hatten mit Familie
Hacker eine sehr enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Direkt nach dem Unfall konnten
wir in Gesprächen klären, was wir für Florian
Hacker neben den finanziellen Zuwendungen
noch leisten können. Die notwendigen Umbauarbeiten im Wohnhaus konnten abgeschlossen
werden, bevor Florian Hacker zum ersten Mal
aus der Klinik entlassen wurde. Ein Auto wurde
behindertengerecht umgebaut, so dass Florian
Hacker selbst wieder fahren kann. Und auch alle
Weichen für eine berufliche Wiedereingliederung wurden zeitnah gestellt.“
SVLFG
◊
Berufshelferin Kerstin Schmid überzeugt sich von Hackers Fortschritten am Arbeitsplatz.
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17
Zertifizierung
Kleinunternehmer von Zertifizierungspflicht befreit...
Zum 1. Januar 2015 trat der überarbeitete PEFC Standard für Deutschland
in Kraft. Inhaltlich haben sich überwiegend die Vorgaben für die Waldbesitzer
verändert. Die wichtigsten Veränderungen für forstliche Dienstleister haben
wir im Folgenden zusammengefasst:
◊ Flächiges Befahren der Flächen ist
möglich für die Bodenbearbeitung, das
Mulchen, die Pflanzung und die Saat.
Wobei diese Maßnahmen auf das Notwendigste zu begrenzen sind und bei
verdichtungsempfindlichen Böden die
Befahrung nur „bodenschonend“ gestattet ist. Zur Orientierung wird auf
die Prüfkriterien des Kuratoriums für
Waldarbeit und Forsttechnik (KWF)
verwiesen.
◊ Es wurde eine Erläuterung des Begriffs „Kahlschlag“ erarbeitet:
1. Kahlschläge sind flächige Nutzungen
in Beständen ohne Verjüngung, die auf
der Fläche zu Freilandklima führen.
Kleinflächige Nutzungen, die der Entwicklung einer natürlichen Verjüngung
oder dem Aufbau mehrstufiger Bestandesabfolgen dienen und historische
Waldnutzungsformen (Niederwaldbe-
Forstunternehmer 1-2/15
wirtschaftung) gelten nicht als Kahlschläge.
Zwingende Gründe der wirtschaftlichen Situation des Waldbesitzers sind
wirtschaftliche Notlagen, die auf Anforderung gegenüber dem Zertifizierer
in geeigneter Weise zu belegen sind.
(Quelle: PEFC Deutschland 2014, S. 6)
PEFC
Revisionsergebnisse
vorliegen („Gemäß § 19 UStG enthält
der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer”).
◊ Eine Ausnahme gilt hinsichtlich der
Hydraulikflüssigkeiten, wenn landwirtschaftliche Zugmaschinen ohne von
dieser Zugmaschine hydraulisch angetriebene Anbaugeräte eingesetzt werden. (Quelle: PEFC Deutschland 2014,
S. 7)
◊ Die Definition der „Waldarbeit“ umfasst folgende Tätigkeiten:
Holzernte, Rückarbeiten, Waldpflege
und Pflanzung.
◊ Bereits vor jeder Holzerntemaßnahme muss die zu nutzende Erschließung
erkennbar vorhanden sein. (Leitfaden
3 d, als Anhang des PEFC Systems
Deutschland).
◊ Kleinunternehmer (definiert nach
§19 UStG) sind aus der Zertifizierungspflicht entlassen. Auf Nachfrage des
VdAW werden die Auditoren der Waldflächenaudits während der Unterlagenprüfungen bei allen nicht-zertifizierten
Forstdienstleistern darauf achten, dass
die Rechnungen umsatzsteuerbefreit
Die Ausnahmeregelung ist nach unserer Einschätzung nicht befriedigend,
da die Befreiung der Kleinstunternehmer von der Zertifizierungspflicht zu
einer Wettbewerbsverzerrung führen
kann. Ausschlaggebend dafür ist die
bestehende Entlastung der Kleinunternehmer nach § 19 UStG sowie die
Einsparung von Zertifizierungskosten.
Für uns steht außerdem die Forderung
nach „forstwirtschaftlich ausgebildetem Fachpersonal“ (PEFC 2014, S7) in
einem Widerspruch zur Beschäftigung
von fachfremden Kleinunternehmern.
Die Position von PEFC Deutschland,
vertreten durch den Geschäftsführer
Dirk Teegelbekkers dagegen ist: „Wie
die Formulierung des Standards zeigt,
ist es gewollt, dass Kleinunternehmen
sich nicht zertifizieren lassen müssen.“
Amelie Bufler, VdAW
Bitte lesen Sie hierzu unsere Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des MiLoG auf den Seiten vier bis
sechs.
Ebenso muss eine jährliche Gesamtinspektion im Sinne einer Vollprüfung
der Maschine nachgewiesen werden.
Hierzu kann auf die Prüfinhalte und
Mustervorlagen des Kuratoriums für
Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) zurückgegriffen werden.
◊
Anpassung des DFSZ-Systems...
Bezugnehmend auf die veränderten
Vorgaben von PEFC Deutschland sowie
der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
wurden die Inhalte des DFSZ überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen für
Sie im Überblick:
Aufnahme der Vorgaben des MiLoG
― Dokumentation der Arbeitsstunden
und Einhaltung des Mindestlohns werden geprüft.
DFSZSystem
18
Vorsicht: Achten Sie grundsätzlich auf
die Einhaltung der Vorschriften ― unabhängig vom DSFZ ― der Zoll hat das
Prüfpersonal verstärkt!
Kran- / Windenprüfungen können laut
SVLFG wieder selbständig und ohne
Sachkundenachweis
durchgeführt
werden. In DFSZ-Audits wird deshalb
speziell darauf geachtet, dass die Dokumentation, Messinstrumente und
Prüfstation
(Prüfdiagramme)
ordnungsgemäß sind.
Diese Neuregelungen und die bisher
geltenden Vorgaben werden gerade
so aufbereitet, dass Sie ihnen in den
nächsten Wochen als hilfreiche Mustervorlagen zum Download in dem Intranet des VdAW zur Verfügung stehen.
Amelie Bufler, VdAW
◊
Verbandsarbeit
Forstunternehmer 1-2/15
Ein erfolgreiches Beispiel...
Immer wieder kommt es vor, dass
Forstdienstleister um Preisabgaben gebeten werden, ohne zuvor die Möglichkeit zu einer Bestandbesichtigung zu
haben. Auf Rückfrage beim ZHB haben
wir erfahren, dass es hierzu eine Vorgabe gibt: Vor Preisabgabe (2-4 Wochen) muss die Fläche vorbereitet sein
und bietende Unternehmer müssen
Gelegenheit zur Besichtigung erhalten.
Zu Beginn hat ein Mitglied den VdAW
um Vermittlung gebeten. Bei einer
Ausschreibung wurde ein Festpreisangebot gewünscht. Die betroffenen Flächen waren nicht für eine Begehung
vorbereitet. Angaben zur festen Masse oder dem Sortiment ergaben keine
verbindliche Kalkulationsgrundlage. Im
direkten Dialog mit den zuständigen
Förstern hat sich keine direkte Lösung
ergeben. Vereinbarungsgemäß hat die
Vermittlung der Beschwerde durch den
VdAW an den Forstamtsleiter zu einer
für beide Seiten befriedigenden Lösung
geführt. Die Verlängerung der Abgabefrist und Terminierung von Besichtigungen der ausgezeichneten Flächen
boten eine solide Grundlage für realis-
Zusammenarbeit
im Forst
tische und damit verlässliche Angebote.
Zukünftig möchte der VdAW hierzu mit
den unteren Forstbehörden den Konsens verstärken und versuchen „an der
Basis“ regionale Probleme gemeinsam
zu lösen.
Dazu sind Sie als Unternehmer vor Ort
gefragt, die notwendigen Rückmeldungen an die VdAW Geschäftsstelle zu
geben.
Amelie Bufler, VdAW
◊
Große Chance für Forstdienstleister...
Der Normenausschuss Kommunale
Technik (NKT) beim Deutschen Institut für Normung (DIN) in Berlin hat im
April 2014 einen Arbeitskreis „Holzernte“ gegründet. Er ist Bestandteil des
Arbeitsausschusses
Forstmaschinen,
dem Dr. Günther Weise vom Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik
(KWF) als Obmann vorsteht.
mer, zu schaffen. Mittels DIN Vorgaben
soll ein einheitlicher Rahmen geschaffen werden, in welchem Ausschreibungen transparent und für jeden anwendbar durchgeführt werden können.
Ziel ist es nicht, einheitliche Auftragsvergaben in ganz Deutschland vorzugeben, was bundeslandübergreifend
ohnehin nicht möglich ist.
Der Arbeitskreis „Holzernte“ arbeitet
an einer DIN-Norm für die transparente Vergabe von Holzerntedienstleistungen. Teilnehmer des Arbeitskreises
sind Vertreter staatlicher Forstbetriebe, Forstunternehmer, Prüf- und Zertifizierungseinrichtungen, Forstunternehmerverbände, Forschungsinstitute
sowie Vertreter des Arbeitsschutzes.
Ziel der DIN-Norm ist es, Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer, d.h. sowohl für Auftraggeber wie Auftragneh-
Leiter des Arbeitskreises ist Klaus
Wiegand, RAL Vorsitzender. Die „DIN
30749: Forstliche DienstleistungenHolzernte-Vergabeverfahren“ wird die
grundlegend notwendigen Inhalte bei
der freihändigen, beschränkten und öffentlichen Auftragsvergabe benennen,
in Form einer einheitlichen Leistungsbeschreibung.
DIN-Norm
für Holzernte
ternehmern ein Werkzeug zu erzeugen, mit welchem es jedem Unternehmer möglich wird, den tatsächlichen
Arbeits- und Mitteleinsatz transparent
an die Auftraggeber zu berechnen.
Amelie Bufler, VdAW
Als Mitarbeiter des DIN-Arbeitskreises
„Holzernte“ erhofft der VdAW den Un-
◊
Rechtssicherheit der DIN-Norm durch
9
9
9
9
Normen sind eindeutige, anerkannte Regeln, daher bietet der Bezug auf Normen in
Verträgen Rechtssicherheit.
„Anerkannte Regel“, da sie eine technische Festlegung, die von einer Mehrheit
repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.
Die Anwendung ist freiwilliger Natur.
Im Rechtsstreit billigt ein Richter der DIN-Norm jedoch regelmäßig den „Beweis des
ersten Anscheins“ zu
19
Aus und Fortbildung
Anforderungen an einen Ausbildungsbetrieb...
Fachkräfte im Wald verzweifelt gesucht
― diesen Eindruck vermitteln jedenfalls
die jährlichen Verbleib-Analysen der
Absolvent/-innen der Forstwirt/-innenAusbildung und die zahlreichen Stellenangebote, die an den Informationsbrettern der Forstlichen Ausbildungszentren
hängen. Fakt ist: Das Interesse an gut
ausgebildeten Forstwirt/-innen ist riesengroß. Zumal in Baden-Württemberg
und anderen südlichen Bundesländern,
in denen bergiges Gelände und hohe
Zuwächse, d.h. starkes Holz, den Siegeszug der vollmechanisierten Aufarbeitung bremsen.
Vor diesem Hintergrund fragen sich immer mehr Forstbetriebe, wie sie sich im
Wettbewerb um gute Mitarbeiter/-innen positionieren können ― und manche kommen zu dem nahe liegenden
Schluss, selbst ausbilden zu wollen.
Gesagt ― getan? Leider nicht ganz so
schnell. Denn bei den Vorgaben, wer
ausbilden darf, hat der Gesetzgeber ein
Wörtchen mitzureden.
Daher wollen wir im Folgenden versuchen, Schneisen in den Dschungel aus
Berufsbildungsgesetz, Arbeitsstättenverordnung und zuständiger Stelle zu
schlagen, und interessierten Betrieben
und Unternehmen einen Überblick über
die gesetzlichen Vorgaben rund um die
Eignung von Betrieben für die Forstwirt / -innen-Ausbildung geben.
20
Forstunternehmer 1-2/15
Ein Ausbildungsbetrieb muss breit aufgestellt sein: Möglichst alle forstlichen
Tätigkeiten sollen zum Tätigkeitsspektrum gehören, geeignetes Ausbildungspersonal soll an Bord sein und
auch Arbeits-, Sanitär- und Pausenräume dürfen nicht fehlen.
Die einzelnen Vorgaben, die ein Ausbildungsbetrieb erfüllen muss, finden
sich vor allem in den §§ 27 bis 33
des Berufsbildungsgesetzes (BBiG
vom 23. März 2005) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV vom
12. August 2004). Konkretisiert und
an forstliche Betriebe angepasst werden diese Vorgaben in der Verordnung
über die Berufsausbildung zum Forstwirt / zur Forstwirtin (ForstWiAusbV
vom 23. Januar 1998), in der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung
zum Forstwirt / zur Forstwirtin (ForstWiAusbStV vom 17. April 2002) sowie
im Erlass des Bundesausschusses für
Berufsbildung in der Empfehlung über
die Eignung der Ausbildungsstätten
(vom 28. März 1972), ergänzt durch
eine Anlage zur Verfügung des Ministeriums für Ländlichen Raum vom
30. Januar 2006, Az. 56-8412.15,
nämlich dem Anforderungskatalog
Ausstattung von Ausbildungsstätten
in der Forstwirtschaft.
Die gesetzlichen Anforderungen an
forstliche Ausbildungsbetriebe lassen
sich in vier große Bereiche einteilen.
1. Personelle Ausstattung: Auszubildende einstellen darf nur, wer persön-
lich geeignet ist; ausbilden darf nur,
wer persönlich und fachlich geeignet
ist, oder, wer einen geeigneten Ausbilder oder eine geeignete Ausbilderin in
seinem Betrieb bestellt. Was genau mit
fachlicher und persönlicher Eignung ge-
Fachkräfte
verzweifelt gesucht
meint ist, steht in den §§ 28 bis 30 des
BBiG, ergänzt durch Vorgaben aus der
Verordnung über die Anforderung an
die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der
fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft (LwHwPrüfAnerkV vom 1. August 2005).
2. Betriebliche Tätigkeiten: Hier fordert die Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt / zur Forstwirtin, dass im Ausbildungsbetrieb alle
Tätigkeiten regelmäßig vorkommen
müssen, die in der Verordnung, und
vor allem in ihrem Anhang, dem Ausbildungsrahmenplan, als Ausbildungsoder Prüfungsinhalt genannt werden.
Ergänzt wird diese Zusammenstellung von betrieblichen Soll-Tätigkeiten
durch eine Liste von Maschinen, Geräten und Werkzeugen (laut Anforderungskatalog Ausstattung von Ausbildungsstätten in der Forstwirtschaft),
die im Betrieb vorhanden sein ― und
benutzt (!) ― werden müssen.
Aus und Fortbildung
Forstunternehmer 1-2/15
...Ausbildungsstätte Mattenhof
3. Räumliche Ausstattung: Grundregeln dazu, was eine Ausbildungsstätte
räumlich „bringen“ muss, finden sich
in § 27 des Berufsbildungsgesetzes
sowie den Vorschriften, auf die dieser Paragraph verweist: Die Vorgaben
der Arbeitsstättenverordnung, des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG
vom 12. April 1976) und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften reichen dabei vom
überdachten Ausbildungsplatz bis zum
Sanitärraum und vom Pausenraum bis
zum baulichen und betrieblichen Arbeitsschutz.
4. Weitere Vorgaben rund um den Ausbildungsbetrieb und die Ausbildungsstätte finden sich in den oben genannten Gesetzen und Verordnungen, in
anderen Regelwerken oder auch in bewährten Vorgehensweisen:
So hat sich z.B. bewährt, wenn der Betrieb auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist.
Oder: Auch wenn der Ausbildungsbetrieb selbst nicht die notwendige
Flächenausstattung oder die Bestan-
desverhältnisse aufweist, um alle forstbetrieblichen Tätigkeiten zu vermitteln,
darf er dennoch ausbilden: er muss
nur nachweisen, dass er die forstbetrieblichen Arbeiten im notwendigen
Umfang und der erforderlichen Vielfalt
durchführt ― egal, ob auf eigenen oder
fremden Flächen.
Eine weitere Regelung besagt, dass
eine Ausbildungsstätte, die den gesetzlichen Anforderungen nicht in vollem
Umfang entspricht, dennoch für die
Ausbildung anerkannt werden kann ―
wenn nämlich sichergestellt ist, dass
die fehlenden Ausbildungsinhalte durch
Ausbildungsmaßnahmen in einer anderen anerkannten Ausbildungsstätte
oder in Form überbetrieblicher Ausbildung vermittelt werden können.
Und: Es besteht die Möglichkeit, dass
sich Betriebe, von denen jeder einzelne
nicht alle Vorgaben erfüllen kann, sich
zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen ― der insgesamt dann
wieder alles zu bieten hat, was eine
Ausbildung braucht.
Weil also so viel zu beachten ist, wenn
ein Forstbetrieb erstmals oder nach
längerer Unterbrechung (wieder) ausbilden will, gibt es Unterstützung bei
diesem Ansinnen: Es gibt einen Gutachterausschuss, der die potenzielle
Ausbildungsstätte anhand der oben
skizzierten Vorgaben abprüft, und eine
zuständige Behörde, die auf der Grundlage dieser Prüfung die Anerkennung
erteilt, aufrecht erhält oder versagt.
Und der allererste Schritt in solch
einem Anerkennungsverfahren sollte
sein, dass sich der ausbildungsinteressierte Betrieb mit einem Ausbildungsberater in Verbindung setzt. Für
Baden-Württemberg sind das:
◊ Herr Thomas Emig, Forstliches Bildungszentrum Königsbronn; Thomas.emig@
forst.bwl.de; Tel. 0 73 28 / 96 03 - 12
◊ Herr Claudius Serrer, Forstliches Ausbildungszentrum Mattenhof; Claudius.serrer@forst.bwl.de; Tel. 0 78 03 / 93 98 - 20
Claudius Serrer, Ausbildungsberater
FAZ Mattenhof
Dr. Maria Hehn, Forstliche Leiterin FAZ
Mattenhof
◊
21
Firmeninformation
Komatsu Forest startet in ein
neues Zeitalter im Forst...
Dr. Jürgen Munz
Geschäftsführer Komatsu GmbH
Mit der Einführung der vier
neuen Harvester sowie der
neuen Forwarder Generation
haben wir in
kürzester Zeit
unser gesamtes Maschinenprogramm komplett
modernisiert und den neuen Anforderungen an die moderne Forstwirtschaft angepasst. Bei der Entwicklung der neuen Maschinen stand
neben Design und Technik immer
auch der Fahrer im Mittelpunkt. Dies
zeigt sich unter anderem an dem
hydraulischen
Kabinenfederungssystem „Comfort Ride“, welches
von der KWF mit Innovationspreis
in der Sparte Ergonomie prämiert
wurde und welches optional an allen Forwardermodellen verfügbar
ist. Gleichzeitig stehen die neuen
Maschinen für mehr Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit. Beispielsweise wird bei den
neuen Harvestern durch die neue
3-Pumpen-Hydraulik eine Reduzierung des Kraftstoffverbrauches bei
gleichzeitiger Steigerung der Leistung erreicht. Somit erfüllen wir alle
Anforderungen, damit sich die tägliche Arbeit lohnt.
Forstunternehmer 1-2/15
standen bei den umfangreichen Entwicklungen vor allem die Themen Fahrerergonomie, Stabilität und Stärke,
Sichtverbesserung und Energie- und
Kosteneinsparung an oberster Stelle.
So fällt der Fokus beim Betrachten der
neuen Maschinen neben dem überarbeiteten Maschinendesign vor allem
auf die neue Kabine.
Der Fahrer steht im Mittelpunkt
Ziel bei der Kabinenentwicklung war
es, die Kabine zu einem attraktiven Arbeitsplatz zu machen um somit auch
das Leistungsniveau der Fahrer zu
steigern. Die bisherige Harvester Kabine wurde völlig neu konzipiert. Das
Sichtfeld für den Fahrer wurde deutlich verbessert und ermöglicht eine
völlig neue Sichtweise nach oben und
unten. Die Sichtfeld nach unten wurde gegenüber der bisherigen Kabine
um 17% vergrößert und das Sichtfeld
nach oben um ganze 62%. Die Kabine
ist wie der Kran um 360° Grad drehbar
und voll nivellierbar. Bei der Innenausstattung wurde auf ein hochwertiges
Material für das Interieur geachtet,
welches bereits in der neuen Forwarder Palette eingesetzt wird. Vor allem
überrascht aber der niedrige Geräuschpegel in der Kabine, dank einer Kombination aus neuer, intelligenter Kühlung, neuer Schwenktransmission und
geräuschmindernder Innen- und Au-
Neue
Maßstäbe
ßenkonstruktion. Dies ermöglicht dem
Fahrer ein konzentriertes Arbeiten ohne
störende Geräusche. Gleichzeitig wird
die Arbeit für den Fahrer durch viele
kleine Features noch angenehmer. So
wurde beispielsweise eine „MediaZone“
in die Kabine integriert, an der mehrere USB und AUX Ein- und Ausgänge an
einer Stelle gebündelt werden. Ebenso erleichtert die neue Fußbodenheizung den Arbeitsalltag an frostigen
Wintertagen. Auch das schlüssellose
und ferngesteuerte „Keyless-System“
ist einzigartig in der Branche, mit dem
sowohl Heizung als auch Haupt-stromversorgung / Beleuchtung ein- und ausgeschaltet werden können. Dadurch
wird beispielsweise die Sicherheit auf
dem Weg zu oder von der Maschine
in der Dunkelheit deutlich verbessert
oder während sich der Fahrer noch auf
dem Weg zur Maschine befindet, fährt
der Computer bereits hoch und lädt die
fahrerspezifischen Einstellungen.
www.komatsuforest.de
(...Fortsetzung
in der nächsten Ausgabe)
Nachdem die gesamte Forwarder Palette von Komatsu Forest erst kürzlich mit
der Einführung des 835 komplett überarbeitet wurde, galt der Entwicklungsfokus nun den Harvester. Mit der Vorstellung der vier komplett neuen Komatsu
Harvester 901, 911, 931 und 951 setzt
Komatsu Forest seine Produkt- und Innovationspolitik konsequent fort.
Laut Produktleiter Tobias Ettemo von
Komatsu Forest in Umeå (Schweden),
22
Der neue Komatsu 901 ist der Durchforstungsspezialist.
Fotos: Komatsu GmbH
Firmeninformation
Forstunternehmer 1-2/15
Forst live wartet
mit Innovationen auf...
16. Internationale Demo-Show für
Forsttechnik, Erneuerbare Energien
und Outdoor
„Wir sind gespannt darauf, welche Neuheiten uns die erwarteten 300 Aussteller auf der 16. FORST live vom 10. bis
12. April auf dem Messegelände Offenburg präsentieren werden“, sagt Thomas Dietz, Leiter Technische Produktion
ForstBW. Seit Jahren wird diese Fachmesse im Frühjahr zur bedeutenden
Plattform für die Forst- und Holzwirtschaft. Nicht nur renommierte Hersteller,
sondern auch kleinere und mittelständische Unternehmen nutzen die günstige
Gelegenheit, um ihre Innovationen und
Weiterentwicklungen erstmals einer
breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.
10. bis 12. April
in Offenburg
Vom 10. - 12. April 2015 werden während der dreitägigen FORST live auf dem Messegelände Offenburg neben bewährten Maschinen und Geräte auch zahlreiche Neuheiten und
Weiterentwicklungen gezeigt.
Foto: Forst live GmbH
Getüftelt an ihren Exponaten hätten
zudem die Hersteller von Rückewagen,
Seilwinden, Bündler sowie Hersteller
von Pellets- und Scheitholzkesseln.
Fördertechnik. Zu sehen ist diese Neuheit auf der FORST live auf dem Stand
561 im Freigelände West.
„Balance finden und optimieren“, so
lautet auch das Leitthema des ClusterPlus Forum BW, das als Kooperationsveranstaltung messebegleitend am Eröffnungstag stattfindet und rund 100
forstliche Unternehmer zu Vorträgen
namhafter Referenten erwartet, die
sich der vollmechanischen Holzernte
widmen und modernes Maschinenflottenmanagement aufzeigen.
„Ich bin mir sicher, dass unsere Fachbesucher vor allem im Bereich der
Säge- und Spaltautomaten zahlreiche
Neuheiten unter die Lupe nehmen und
sich von deren erhöhter Leistungsfähigkeit praxisnah bei Maschinendemonstrationen überzeugen können“,
betont Veranstalter Harald Lambrü.
Garanten hierfür seien beispielsweise die Globalplayer Binderberger und
Posch, als auch BGU, EiFo und Oehler,
um nur einige zu nennen.
Während einige Aussteller noch nicht
aus dem Nähkästchen plaudern wollen, hat die STP Strahltechnik GmbH &
Co. KG bereits im Vorfeld die ‚Katze aus
dem Sack‘ gelassen. Das im schwäbischen Pliezhausen beheimatete mittelständische Unternehmen verwendet in
ihren Holzhackern eine völlig neuartige
Technik zur Herstellung von Holzhackschnitzeln. Eine zylindrisch geformte
Schnecke zerschneidet Stammholz in
besonders gleichmäßige, grobe Hackschnitzel. Die Schnecke übernimmt im
Hacker gleich zwei wichtige Aufgaben:
Sie zerkleinert das Holz und zieht den
Baumstamm gleichzeitig in den Hacker
hinein, damit entfällt eine komplizierte
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„Last but not least, können sich die Besucher außerdem auf der parallel stattfindenden Ausstellung „Wild & Fisch“ in
der Halle 1 über Neuheiten für Jäger
und Angler informieren“, so Messechef
Harald Lambrü abschließend.
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