Forstunternehmer intern Februar 2015
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Forstunternehmer intern Februar 2015
Aktuelle Informationen zu Waldwirtschaft und Technik Ausgabe 1 / 2 • 20. Februar 2015 Forstunternehmer intern Der Forstunternehmer Die schönsten Forsttechnik-Filme – für Sie ausgesucht! ;;dghiiZX]c^`ZmigZbÄBdYZgcZ;dghibVhX]^cZc^b:^chVio ;d d 9^ZhZg;^ab\Zl~]gi>]cZc:^cWa^X`^cY^ZbdYZgcZ;dghil^gihX]V[i^b9ZjihX]Zc 9^ 9 ^Z LVaY#EH"hiVg`ZBVhX]^cZcl^ZYZgH`^YYZgkdcCD:WZg\ZcWZ]jihVbYZclZgi" L LV V kdaaZcGd]hid[[=daojcYZ^cKdaaZgciZg[~aai;ZhibZiZgjb;ZhibZiZg#:gaZWZcH^Z kd d jciZghX]^ZYa^X]ZBVhX]^cZc`dcoZeiZkdccVb]V[iZc=ZghiZaaZgcl^ZAd\hZi!?d]c jc 9ZZgZ!9Zjio!LZgcZg;dghi!BZgXZYZh7Zco!G^iiZg;dghijcYk^ZaZcbZ]g 9Z +%B^c#!;VgWZ!9K9! +% 7Zhi#Cg#+-- ')!-%¼ 7Z LVaY[^ZWZg/HeVccZcYZ;dghil^gihX]V[i [i 7ZljcYZgcH^ZYZc.(+KVg^d!YZc8aVVhMZg^dc(-%%!YZc c =VgkZhiZgKVabZi.)&^cL~aYZgcjcY<ZW^g\Z#6jZgYZb/ b/ :^ch~ioZVjhYZg=daogX`jc\!bVhX]^cZaaZ=daoZgciZ! Z! =VX`hX]c^ioZa]ZghiZaajc\jcYGZ`jai^k^Zgjc\# \# &&%B^c#!;VgWZ!9K9! 7Zhi#Cg#+%+ ')!.%¼ ¼ Der Forstunternehmer Bestellen Sie direkt beim Dr. Neinhaus Verlag: IZaZ[dc/ IZaZ[Vm CVbZ!KdgcVbZ ! ;dghiiZX]c^`ZmigZb ¼')!-% LVaYÒZWZg ¼')!-% H VZ HigVZ 9Vij $ J iZ hX i 9Vijb$JciZghX]g^[i EAO!Dgi %,&&$)*&',"* %,&&$)*++%( Ldaa\gVhlZ\(& ,%*..Hijii\Vgi Editorial Forstunternehmer 1-2/15 Inhalt Forstpolitik Seite 4-6 Gesetz zum Mindestlohn Waldkalkung soll reduziert werden Aktuell Seite 7-8 Seminarankündigung Sehr geehrte Damen und Herren Forstdienstleister, Die Saison ist in vollem Gange, wobei es in der einen oder anderen Region aufgrund des wechselhaften Wetters schwer fällt, das Holz zu bergen. Um von dieser Schlechtwetter-Phase abzulenken, möchte ich Sie gerne über aktuelle Neuerungen und Veränderungen im VdAW informieren. Wie Sie auf der Titelseite sehen können, erhalten Sie ab sofort den „Forstunternehmer INTERN“. Hintergrund der Namenserweiterung ist, dass wir die Inhalte noch stärker auf Sie ausrichten. Im Sinne eines Mitgliedermagazins ist der Forstunternehmer INTERN nur noch für Forstunternehmer erhältlich und wird nicht mehr an einen erweiterten Kreis verteilt. Für die Information von Verwaltung und Auftraggebern finden wir künftig andere Kommunikationskanäle. Erscheinen wird Ihr „Forstunternehmer INTERN“ dieses Jahr in 10 Ausgaben. Um ein interessantes Magazin zu schaffen, haben wir die Rubriken überarbeitet. Themen wie „Forstpraxis“ oder „Forstpolitik“ werden künftig nur noch mit Inhalten versorgt, die Sie in Ihrer Arbeitspraxis betreffen oder berühren. In der Rubrik „Verband“ werden wir die Verbandsaktivitäten gegebenenfalls den Bundesländern zugeordnet darstellen. Um Kooperationen unter Kollegen zu fördern, möchten wir Betriebsreportagen einführen. Hier ist auch der Raum „Probleme und Wünsche“ untereinander zu kommunizieren. VdAW auf der Forst live 2015 Forstpraxis Seite 8-17 Rettungskette im Forst Baumansprache vor der Entscheidung Eindruckvolles Schicksal Zertifizierung Seite 18 PEFC Revisionsergebnisse DFSZ-System Verband Seite 19 Zusammenarbeit im Forst DIN-Norm für Holzernte Aus- und Fortbildung Seite 20-21 Ausbildungsstätte Mattenhof... Ihre Amelie Bufler VdAW Fachreferentin für land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmer 3 Forstpolitik Forstunternehmer 1-2/15 Seit 1. Januar 2015... Steckbrief Autor Dr. Rafael J. Weber Dipl.-Volkswirt, Steuerberater Herr Dr. Weber studierte Volkswirtschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und promovierte an der Ottovon-GuerickeUniversität Magdeburg. Er ist Partner in der Kanzlei Dr. Weber & Partner, Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt in Lahr (Schwarzwald). Näheres finden Sie auch auf der Internetseite: www. kanzleigruppe-weber.de 4 Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ (MiLoG) haben grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten in Deutschland einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € (brutto) pro Stunde. Dabei sind alle Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, soweit deren Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt sind, den Mindestlohn zu bezahlen. Ein höherer Mindestlohn kann erstmals zum 1. Januar 2017 durch die sogenannte Mindestlohnkommission festgelegt werden. Zudem wird in § 13 MiLoG die Haftung des Auftraggebers für dessen Nachunternehmer geregelt. Es gelten umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten. Der Beitrag stellt einen Überblick über die einzelnen Aspekte dar. Wann besteht ein Anspruch auf den Mindestlohn? Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer (auch geringfügig und kurzfristig Beschäftigte) Anspruch auf den Mindestlohn. Bei kurzfristig Beschäftigten wurde die Dauer der Beschäftigung im Zuge der Einführung des MiLoG befristet bis zum 31. Dezember 2018 von 50 auf 70 Gesetz zum Mindestlohn Tage angehoben. Der Mindestlohn ist zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit, spätestens jedoch am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt a. M.) des Monats, der auf den Monat folgt, an dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zur Zahlung fällig. Keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben (§22 MiLoG): ◊ Praktikanten, wenn das Praktikum: a.) verpflichtend im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs-, oder Studienordnung geleistet werden muss b.) zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums dient und bis zu drei Monaten dauert c.) begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung absolviert wird, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Praktikanten bestanden hat und bis zu drei Monaten dauert d.) im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung i.S. des § 54a SGB III oder bei Forstpolitik Forstunternehmer 1-2/15 Für einige Branchen gilt eine Übergangsphase von zwei Jahren. Bis zum 31. Dezember 2016 darf noch durch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge und Vergütungsregelungen vom Mindestlohn nach unten abgewichen werden. Dazu zählen zum Beispiel die Arbeitnehmerüberlassung, Fleischwirtschaft, Friseurhandwerk, sowie Land-, Forstwirtschaft und Gartenbau. ◊ Berechnung des Mindestlohns ◊ Mindestlohnbestandteile ◊ Fälligkeit des Mindestlohns Der Mindestlohn ist als eine Bruttovergütung pro Zeitstunde ausgestaltet. Zulagen und Zuschläge für eine „besondere“ Arbeit des Arbeitnehmers zählen nicht zum Mindestlohn. Als Beispiele lassen sich hier Sonn- und Feiertagszuschläge, Gefahrenzulagen, Akkordprämien oder Werkzeuggeld nennen. Trinkgelder sind ebenfalls nicht Teil des Mindestlohns, da diese nicht vom Arbeitgeber entrichtet werden. Ebenso sind einmalige Jahreszahlungen (z.B. 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) nur dann als Bestandteil des Mindestlohns anzurechnen, wenn diese dem Arbeitnehmer zur Fälligkeit des Mindestlohnes tatsächlich zugeflossen sind. Also wäre eine Auszahlung im Dezember lediglich auf den Mindestlohn im November anzurechnen. Es empfiehlt sich somit für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor beschäftigen, die Sonderzahlungen zu zwölfteln und anteilig monatlich abzu- rechnen, wenn diese auf den Mindestlohn angerechnet werden sollen. Sachbezüge sind im MiLoG nicht explizit geregelt. Hier muss auf die allgemeinen Vorschriften zurückgegriffen werden. Dabei sind Sachbezüge nur insoweit anzurechnen, wie dem Arbeitnehmer ein Nettobarlohn bis zur Höhe der individuellen Pfändungsfreigrenze verbleibt. Ein Beispiel zeigt, dass insoweit nur wenig Spielraum für Sachbezüge bleibt: Bei einer durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit von 170 Stunden und einer Vergütung von 8,50 € ergibt sich ein Bruttolohn von 1.445 €. Das ergibt für einen Alleinstehenden ohne Unterhaltsverpflichtungen 1.061,25 € netto. Unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze von etwa 1.050 € netto verbliebe ein Spielraum für Sachbezüge von 11,25 €. Da es sich bei einem sogenannten Minijob (450 €-Job) um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt, gilt auch hier der Mindestlohn. Hierbei bestehen lediglich sozialrechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten. Zur Berechnung der maximal zulässigen Arbeitszeit pro Monat ergibt sich dann: 450 € / 8,50 € = 52,9 Stunden. Das Aufrunden auf 53 Stunden ist nicht möglich, da hierbei ein Arbeitsentgelt von 450,50 € geschuldet werden würde. Ebenso ist es unzulässig bei Minijobbern Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben in den Mindestlohn einzurechnen. Der Mindestlohn ist gem. § 2 MiLoG grundsätzlich am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats zur Zahlung fällig. Jedoch können die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgp1ehenden Stunden einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Das heißt, diese Stunden können später abgegolten werden. Dem Arbeitszeitkonto muss jedoch eine schriftliche Vereinbarung zugrunde liegen. Die in das Arbeitszeitkonto eingestellten Stunden sind innerhalb von zwölf Monaten durch bezahlte Freizeitgewährung oder durch Zahlung der darauf entfallenden Vergütung auszugleichen. Die in das Arbeitszeitkonto eingestellten Stunden dürfen monatlich jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen. (...weiter auf Seite 6) HOLZ vor der Hütte Wir kümmern uns um: Waldbewirtschaftung Holzvermarktung Selbstwerbung Problemfällung Energieholz Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwarzwald eG Hauptstraße 38 77796 Mühlenbach Fon 0 78 32 / 97 405 0 Fax 0 78 32 / 97 405 20 www.wolber.eu einer Berufsvorbereitung i. S. des §§ 6870 Berufsbildungsgesetz erfolgt. ◊ ehrenamtlich Tätige ◊ Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung ◊ Auszubildende ◊ Für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nach mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit. Während eines befristeten Probearbeitsverhältnisses und der einem unbefristeten Arbeitsverhältnis vorgeschaltete Probezeit ist der Mindestlohn zu zahlen, da es sich hier um einen ganz normalen Arbeitsvertrag handelt. Der Anspruch auf Mindestlohn ist grundsätzlich unabdingbar, es darf also nicht zuungunsten des Arbeitnehmers vom Mindestlohn abgewichen werden. www.fvs-eg.de www.facebook.com/FVS.eG Wald – Holz – FVS 5 Forstpolitik Aufzeichnungspflichten Der Arbeitgeber hat im Rahmen des MiLoG bestimmte Dokumentationspflichten. Er muss demnach binnen sieben Tagen nach Arbeitsleistung Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für folgende Arbeitnehmer aufzeichnen: ◊ Geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte ◊ Mitarbeiter in Branchen nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (zum Beispiel Bau, Gaststätten, Unternehmen der Forstwirtschaft) Die Aufzeichnungen müssen in deutscher Sprache verfasst und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Forstunternehmer 1-2/15 Die Dokumentation kann zwar an den Arbeitnehmer delegiert werden, der Arbeitgeber bleibt aber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen verantwortlich. Haftung des Auftraggebers Das MiLoG sieht eine Haftung des Auftraggebers im Rahmen eines Werkoder Dienstvertrags für dessen Nachunternehmer vor. Dabei umfasst die Haftung den Nettolohn, der an den Arbeitnehmer zu zahlen ist. Das heißt den Betrag nach Abzug der Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechende Aufwendungen zur sozialen Sicherung. Für Unternehmer die Subunternehmer beauftragen bedeutet dies, entsprechende Vo r k e h r u n g e n zu treffen, um das Risiko der Inanspruchnahme durch deren Arbeitnehmer oder Nachunternehmer möglichst gering zu halten. Darunter Waldkalkung soll reduziert werden... Die Wiederholungsintervalle der Waldkalkung in Rheinland-Pfalz können in vielen Fällen verlängert und die Förderung dieser Maßnahme deshalb zurückgefahren werden. Darüber hat Staatssekretär Thomas Griese vom Mainzer Landwirtschaftsministerium informiert. In diesem Jahr sei die Kalkung von rund 5 500 ha Waldfläche noch mit etwa 850 000 € gefördert worden. Im Jahr 2015 werde nur noch die Kalkung von 1 133 ha gefördert. „Die Landesregierung will künftig nicht generell auf Bodenschutzkalkungen verzichten. Wir können den Turnus aber verlängern und werden nach Bo- 6 denarten und Waldtypen differenziert vorgehen“, so Griese. Er begründete die Maßnahme damit, dass der Eintrag von Schwefelverbindungen seit den achtziger Jahren aufgrund der Luftreinhaltepolitik auf ein Fünftel zurückge- Waldkalkung in Rheinland-Pfalz gangen sei und sich der Säureeintrag halbiert habe. Zudem halte die stabilisierende Wirkung der Kalkung auf den Nährstoffhaushalt des Waldbodens einer Studie der Universität Trier zufolge viel länger an als ursprünglich gedacht. Sei man zunächst von einem notwendigen Kalkungsturnus von zehn Jahren sind vor allem die sorgfältige Auswahl der Subunternehmer, sowie die Plausibilisierung des Angebots des Subunternehmers zu verstehen. Gegebenenfalls sind auch Garantien des Auftragnehmers über die Zahlung des Mindestlohnes im Vertrag aufzunehmen, oder Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn zu vereinbaren. Verstöße gegen den Mindestlohn Die Unterschreitung des Mindestlohns hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer die Entgeltdifferenz zwischen Mindestlohn und tatsächlich gezahltem Lohn vor dem Arbeitsgericht einklagen kann. Da die Sozialversicherungsträger von der Bezahlung des Mindestlohns ausgehen, können auch hier Nachforderungen gestellt werden. Schließlich sieht das MiLoG hohe Geldbußen vor. Ein Arbeitgeber der den Mindestlohn unterschreitet oder diesen nicht rechtzeitig zahlt, sowie ein Auftraggeber, der dies weiß oder fahrlässig nicht weiß, hat mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 € zu rechnen. Zudem kann bereits ab einem Bußgeld von 2.500 € der vorübergehende Ausschluss von öffentlichen Aufträgen drohen. Dr. Rafael J. Weber ◊ ausgegangen, könne dieser nun auf 20 bis 40 Jahre ausgeweitet werden. „Statt saurem Regen ist es inzwischen der Klimawandel, der unseren Wäldern zu schaffen macht“, erklärte Griese. Um dieses „Übel an der Wurzel“ zu packen, müssten auf lange Sicht die Umwelteinflüsse aus Landwirtschaft und Verkehr weiter reduziert und durch naturnahen Waldbau stabile Wälder und Böden entwickelt werden. Die Zertifizierung nach dem Forest Stewardship Council (FSC) des Staatswaldes, das Konzept zum Erhalt von Biotopbäumen und Altholz sowie der Nationalpark Hunsrück-Hochwald seien Meilensteine auf dem Weg zu einem klimastabilen und artenreichen Wald. AgE ◊ Forst aktuell Forstunternehmer 1-2/15 Seminarankündigung... Der VdAW bietet zur Vorbereitung auf anstehende DFSZ-Audits Schulungen an. Diese sind verpflichtend für alle angehenden DFSZ-Betriebe und unterstützen bei der praktischen Umsetzung der Zertifizierungsvorgaben. Schulungsinhalte ◊ Der VdAW und das DFSZ Zertifzierungssystem ◊ Hintergründe und Basics der DFSZInhalte ◊ Das DFSZ Handbuch ◊ Fragen Die Schulungen beginnen jeweils um 10 Uhr und enden gegen 16 Uhr. Ein gemeinsames Mittagessen wird organisiert und von jedem Teilnehmer selbst bezahlt. Eine Übersicht der Schulungsorte und Termine ist als Anlage beigefügt. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. VdAW Seminarankündigung Datum Beginn 31.03.2015 10.00 Uhr 24.04.2015 10.00 Uhr 04.05.2015 9.00 Uhr 29.05.2015 10.00 Uhr 03.07.2015 10.00 Uhr 10.07.2015 10.00 Uhr 24.07.2015 10.00 Uhr 25.09.2015 10.00 Uhr Dauer: Jeweils DFSZ- Schulung- Veranstaltungsorte Ich nehme teil Veranstaltungsort Hotel und Rasthaus Seligweiler An der A8, Ausfahrt Ulm-Ost (63) 89081 Ulm Seligweiler Best Western Transmar Travel Hotel Bühlstraße 12 95463 Bayreuth/Bindlach Naturzentrum Eifel Urftstr. 2–4 53947 Nettersheim Bayerische Waldbauernschule Goldbergstraße 10 93309 Kelheim Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Hamburger Straße 115 23795 Bad Segeberg Hotel Lamm Hauptstr. 76 97204 Würzburg GreenLine Hotel Residenzstraße 43 04356 Leipzig- Hohenheida DEULA-Nienburg May-Eyth-Straße 2 31582 Nienburg ca. 6 Stunden inkl. Mittagessen Kosten: Das Seminar ist in den Systemgebühren enthalten Anmeldung bitte bis spätestens: eine Woche vor Schulungstermin Per Fax an (0711) 4 58 60 93 oder per Mail an bufler@ vdaw.de Anmeldung: Name, Vorname Unterschrift Straße, PLZ, Ort Telefon/Mobile E-Mail Fax 7 Forst aktuell/Forstpraxis VdAW auf der Forst live 2015... Damit wir möglichst viele Mitglieder treffen können, schlagen wir am Stand 470 ein Zelt auf. Wir – das ist die Geschäftsstelle und der Vorstand der Fachgruppe Forstunternehmer – freuen uns auf Ihren Besuch! Darüber hinaus laden wir Sie auch in diesem Jahr zum ClusterPlus Forum am 10. April 2015 um 9 Uhr in die Oberrheinhalle ein. Abwechslungsreiche Referenten informieren und diskutieren in diesem Jahr zu Themen der „Betriebsoptimierung“. Schnelle Hilfe ist sicher... Unfallbilanz fordert Maßnahmen Trotz aller Anstrengungen, durch Schulung und Beratung die Arbeit im Wald sicherer zu machen, sind Unfallrisiko 8 Außerdem erhalten Sie bei Besuch des Forums freien Eintritt auf die Messe. Einen Anmeldbogen für das ClusterPlus Forum finden Sie ab März auf unserer Homepage sowie in Ihrer nächsten Ausgabe des „Forstunternehmer INTERN“. ◊ Rettungskette im Forst Eiskalt ist es im Revier. Laut heult eine Sirene, sie ist kilometerweit zu hören. Der Lohnunternehmer unterbricht die Stromzufuhr, das Notrufsignal reißt ab. Nur eine Übung, doch bei einem Unfall kann dieser Notruf Leben retten. Klar, ungefährlich ist meine Arbeit nicht, aber seit ich den Forstnotruf habe, fühle ich mich eigentlich recht sicher“, sagt der als Holzrücker arbeitende Lohnunternehmer. Er weiß, dass arbeitserleichternde Maschinen nicht jedes Risiko beseitigen. Daher sorgt eine GPS-Funkstation im Rückeschlepper, die mit der Funkfernsteuerung für die Seilwinde gekoppelt ist, für seine Sicherheit − in Unfallsituationen, in denen er auf schnelle Hilfe angewiesen wäre. „Zum Glück hatte ich bisher keinen Unfall. Aber man weiß ja nie.” Zu der Anschaffung eines Notrufsystems hat ihn letztlich seine Frau gedrängt. Eine Informationsveranstaltung hatte ihr deutlich gemacht, wie gefährlich die Arbeit ihres Ehemannes ist. Außerdem wurde ihr klar, dass die ganze Familie ruhiger lebt in dem Wissen, dass im Falle eines Notfalles schnellstmöglich alles Notwendige für ihn getan werden kann. Voraussetzung dafür ist eine Investition, die sich auf jeden Fall lohnt, da sind sich die beiden inzwischen sicher. Ist sich jeder bewusst, welche Konsequenzen ein Unfall hat? Sie lassen sich nicht nur in Geld aufrechnen. Hat sich jeder Unternehmer schon einmal vorgestellt, welche Ängste er hat, wenn er hilflos am Unfallort liegt − allein und ohne Hoffnung auf Hilfe? Forstunternehmer 1-2/15 Ein durchdachtes einheitliches System ermöglicht über Notrufauslösung mit Satellitenunterstützung bis zum Eintreffen von Notarzt und Feuerwehr an festgelegten Rettungspunkten eine schnelle Hilfe für den Verletzten (hier während einer Übung). Fotos:SVLFG und Schwere der Verletzungen weiterhin hoch. Fast sechs Prozent aller jährlich bundesweit gemeldeten Arbeitsunfälle ereignen sich bei Forstarbeiten. Hinzu kommt, dass nach einem Unfall die Notfallversorgung infolge der abgelegenen Unfallorte im Wald erschwert wird. So erhält die Planung von Rettungsmaßnahmen besonderes Gewicht. Deshalb haben die Forstverwaltungen „Rettungsketten Forst“ aufgebaut. Dafür ist eine geeignete Notrufverbindung erforderlich, über die den Rettungsdiensten der Unfallort genau und unmissverständlich mitgeteilt werden kann. Notruf und Rettungskette – so funktioniert es zurzeit in NRW Waldarbeiter sind mit Mobiltelefonen ausgerüstet, über die sie im Notfall das Forstamt oder eine andere Stelle erreichen können. Bei Holzrückern, die oft allein im Wald arbeiten, kann dieses Telefon mit einer automatischen Auslösung des Notrufs ausgerüstet sein. Das Signal wird ausgelöst, sobald die Funkfernsteuerung der Seilwinde in einem festgelegten Zeitraum nicht betätigt wird. Ein vorgesprochener Text mit Ortsangabe des Arbeitsplatzes wird dann an vorprogrammierte Telefonempfänger übertragen. Der Notrufempfänger informiert die Rettungsleitstelle, die den Rettungsdienst (Notarztwagen, Feuerwehr) zu vorher festgelegten Rettungspunkten schickt. Vom angegebenen Rettungspunkt aus führt ein Lotse (z. B. der Revierleiter) den Rettungsdienst zum Unfallort im Wald. Das System „Rettungskette“ hat die Notfallversorgung verunglückter Waldarbeiter entscheidend verbessert. Es hat jedoch auch Nachteile. Bei jedem (...weiter auf Seite 12) Erzeugergemeinschaft für Qualitätspflanzen „Süddeutschland“ e. V. WI R H E I H L FE N t # F J 1 N E N B E I: GMBO[ BSCF BM M F 7 J U F O t # F J N F S G B I S F O ; B V O t # F J E C F S , V B V MUVSQ GMFHF BESTELLEN SIE JETZT IHRE FORSTPFLANZEN BEI UNS UNTER 08221.2796-0! 'PSTUQøBO[FOBVTCFTUFO4BBUHVUIFSLàOGUFOt2VBMJUÊUTFJUàCFS+BISFO 8JSCJFUFO*IOFOCFXÊISUF)BBHF2VBMJUÊUBVTVOTFSFS IFJNJTDIFO&JHFOQSPEVLUJPONJUVNXFMUGSFVOEMJDIFO"O[VDIUTNFUIPEFO Fordern Sie unseren aktuellen Katalog an: Tel. 08221.2796-0 ® Schwäbische Baumschulen (SàOFS8FHt-FJQIFJNt'BY Zweigbetrieb: -BOHFSSJOHFO 8FTUFSSJOHFOtXXXIBBHFEF Die EZG ist nach dem Marktstrukturgesetz staatlich anerkannt 9 Sailer Baumschulen GmbH Erzeugergemeinschaft für Qualitätspflanzen „Süddeutschland“ e. V. mehr Natur … ein Stück www.sailer-baumschulen.de Zentrale: 86690 Mertingen-Druisheim Graf-Treubergstraße 5 Tel. 0 90 78 / 9 12 52-0 · Fax 9 12 52-29 mail: info@sailer-baumschulen.de Betrieb: 85258 Weichs-Fränking Betrieb: 93128 Regenstauf -Grub ● ● ● Vorbereitung und Pflege der Pflanzflächen ● Zaunbau in sämtlichen Ausführungen ● Pflanzung – alle Pflanzverfahren (Rhodener, Hohlspaten, Pflanzbohrer usw.) Eigene Saatguternte und Forstpflanzenproduktion ● Baggerbohrpflanzung für stark verunkrautete Flächen (auch für Kleinflächen) ● Maschinelle Erstaufforstung (Acker- u. Wiesenaufforstung, Rekultivierung) -zertifiziert ● ● Steckhölzer für Energiewälder Planung und Betreuung Ihrer Kulturflächen Die EZG ist nach dem Marktstrukturgesetz staatlich anerkannt Baumschulen M. Pfeiffer – Forstpflanzen – Günstige Ausführung div. Aufforstungen durch unser Pflanzpersonal, Neuaufforstungen mit unserer PflanzmeisterAufforstungsmaschine, die wir auch gerne vermieten. M. 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Besser: Moderne GPS-Technik Je rascher Rettungskräfte bei einem Unfall vor Ort sind, umso höher ist die Chance, dass die verunglückte Person überlebt und gesundheitliche Folgeschäden vermieden werden. Um das Unfallopfer schnell zu finden, empfiehlt die SVLFG moderne GPS-gestützte Notrufund Ortungssysteme. Diese nutzen das weltumspannende, satellitengestützte Navigationssystem GPS (Globales Positioning System). Diese „mobilen Not- Am Rettungspunkt treffen die Helfer zusammen und koordinieren ihren Einsatz. rufsäulen“ bringen einen echten Zeitvorteil. Die Koordinaten des Unfallortes werden vom Gerät selbst ermittelt. Die Messung ist auf wenige Meter Entfernung genau. Dies reicht aus, da die Schlepperhupe bzw. der zusätzliche Signalgeber automatisch mit Absetzung des Notrufs in Funktion gesetzt werden und zu hören sind. Das Notrufsystem wandelt die Koordinaten in gut verständliche Sprache um und sendet sie direkt an eine von mehreren zuvor zu speichernden Rufnummern. Dafür können Notrufzentralen oder Rettungsleitstellen der Feuerwehr angesprochen werden, da diese ständig erreichbar sind. Anhand einer Software kann eine Straßen- und Wegekarte mit eingezeichnetem Unfallort ausgedruckt werden. Mißverständnisse wie bei einer mündlichen Informationsweitergabe entfallen. Außerdem erreicht der Notruf die Rettungsfahrzeuge auf dem schnellsten Weg. SVLFG ◊ Alleinarbeit Auszug aus der Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 4.3 – Forsten § 3 Absatz 3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Alleinarbeit mit der Motorsäge oder der Seilwinde oder das Besteigen von Bäumen ohne ständige Ruf-, Sicht- oder sonstige Verbindung mit einer anderen Person, die in der Lage ist, in Notfällen Erste Hilfe zu leisten, nicht durchgeführt wird. Alleinarbeit ist in bäuerlichen Betrieben ausnahmsweise zulässig, wenn die ständige Verbindung aufgrund betrieblicher oder technischer Gegebenheiten nicht zu gewährleisten ist, aber andere geeignete sicherheitstechnische Vorkehrungen getroffen sind. Durchführungsanweisung zu Absatz 3 1. Rufverbindungen sind auch Funk- oder Fernsprechverbindungen sowie akustische Signale, die vorher vereinbart wurden und nicht mit anderen Signalen oder Geräuschen verwechselt werden können. So können Rettungspunkte gekennzeichnet sein. 12 2. Zu den anderen geeigneten sicherheitstechnischen Vorkehrungen gehören in jedem Falle ◊ eine entsprechende fachliche Ausbildung und Fachkunde, ◊ eine angemessene technische Ausrüstung einschließlich Körperschutzausrüstung, ◊ eine Mitteilung vor Arbeitsbeginn über Arbeitsort, Art der Tätigkeit, Arbeitsweg und Zeitpunkt der voraussichtlichen Rückkehr, ◊ eine regelmäßig wiederkehrende Kontrolle des Arbeitsplatzes durch eine andere Person. Forstpraxis Forstunternehmer 1-2/15 Vorhängerfällung oder Sicherheitsband-Fälltechnik... Baumansprache vor der Entscheidung Zwei verwandte Fällschnitte ― doch es gibt große Unterschiede bei ihrer Anwendung. Waldarbeit ist und bleibt gefährlich, besonders die motormanuelle Holzfällung. Neben Fachkenntnis ist der Erfahrungsschatz durch nichts zu ersetzen. Das beginnt schon bei der Baumansprache. Ist der gewählte Baum nun ein gerade stehender oder belastet die Krone den Stamm einseitig? Gefährlich wird es, wenn ein vorhängender Baum nicht als solcher angesprochen wurde. Schon so manche schief stehende Kiefer wurde unterschätzt. Beim Fällschnitt von hinten in deren Zugseite stellt sich schließlich heraus, dass sie wider Erwarten enorme Spannungen aufweist. Sie platzt auf und verletzt den Motorsägenführer. Hier kann nur ein Fällschnitt infrage kommen ― der Haltebandschnitt. Sich bei der Baumansprache Zeit zu nehmen und den Stamm von allen Seiten zu betrachten, kann also Leben retten. Klare Unterscheidung nötig Die Standard-Fälltechnik für als „normal“ angesprochene Bäume sollte die Sicherheitsband-Fälltechnik sein, auch als Stütz-Halteband-Technik bezeichnet. Von der Ausführung ist sie dem Haltebandschnitt bei vorhängenden Bäumen ähnlich, aber Achtung: Die Unterschiede liegen im Detail! Sie kann sowohl bei gerade stehenden Bäumen, ganz schwach geneigten Bäumen als auch bei leichten Rückhängern angewandt werden, niemals aber bei eindeutigen Vorhängern. Vorteile der Sicherheitsband-Fälltechnik ◊ Die Bruchleiste kann in aller Ruhe sauber ausgeformt werden. ◊ Der Stamm kann sich beim Fällschnitt nicht „auf die Säge hocken“. ◊ Man gewinnt enorm viel Zeit, gerade bei Serienfällung oder in stark frequentierten Naherholungswäldern ein Sicherheitskriterium. Vorhänger, gefällt mit dem Vorhängerschnitt ― dies war kein geneigter Stamm, sondern die Krone hatte einen eindeutigen Schwerpunkt in Richtung Fällrichtung; zusätzlich wurde er mit einer Stammpresse (gelbes Band) gegen Aufplatzen gesichert. Foto: Kisslinger ◊ Man bestimmt selbst den Fällzeitpunkt, nicht der Baum (das Sicherheitsband hält bzw. stützt ihn solange, bis man es durchtrennt). ◊ Beim Schlagen eines Keils schwingen sich die Schläge nicht bis in die Krone hoch ― der Baum bleibt ruhig, man ist weniger durch herabfallende Äste gefährdet. ◊ Mit dem regelmäßigen Anwenden dieser Technik erwirbt man bereits die Fertigkeiten für den Haltebandschnitt. Motorsägenführers ab. Sollte vorhängendes Schwachholz zu fällen sein, werden andere Schnitte angewandt. In den von der SVLFG unterstützten Motorsägenkursen werden diese gelehrt. Doch auch bei schwachen Bäumen gilt: Niemals von hinten in die Zugseite einschneiden, ohne vorher dem Holz an anderer Stelle Spannung genommen zu haben. (...weiter auf Seite 14) Bäume, die mit den beiden Schnitttechniken „Haltebandschnitt“ und „Sicherheitsband-Fälltechnik“ gefällt werden können, haben stets stechbare Dimensionen, d. h. sie sind dick genug. Wie groß der Durchmesser sein muss, hängt nicht zuletzt von den Fertigkeiten des 13 Forstpraxis Voraussetzungen für Fälltechniken In der Tabelle unten werden sowohl der Haltebandschnitt als auch die SicherheitsbandFälltechnik vor- und deren Unterschiede herausgestellt. Folgende Voraussetzungen müssen vorab erfüllt sein: ◊ Der zu fällende Baum hat eine ausreichende Dimension, um einen sauberen Stechschnitt zu führen. ◊ Die Motorsägenkette ist scharf. ◊ Die Tiefenbegrenzer (TB) sind korrekt zurück genommen und wurden gegebe- „Normaler“ Baum Bis in 7 m Höhe! Vorhänger (stechbar) ARS-Teleskopsägen “Sägen bis 7m Höhe” ARS-Handsägen Sicherheitsbandfälltechnik Haltebandschnitt Vorbereitung: Rückweiche und Standplatz bzw. Arbeitsbereich Eine stolperfreie Rückweiche anlegen. Wann immer möglich, sollte sie schräg nach hinten weg verlaufen. Werkzeuge so ablegen, dass sie nicht zum Hindernis werden. Arbeitshöhe Fallkerb, Fällschnitt Schnitte sollten bodennah erfolgen, damit der zu stechende Stammdurchmesser größtmöglich ist. Gegebenenfalls Wurzelanläufe beischneiden. Werkzeuge so ablegen, dass sie nicht zum Hindernis werden. Aufenthalt und Rückzug im zur Fällrichtung entgegengesetzten Bereich sind tabu! Standplatz bei der Schnittführung sowie Rückweiche liegen stets seitlich, rechts oder links des Baumes, niemals auf seiner rückseitigen Zugseite! Die Schnitte sollten aus Sicherheitsgründen in Hüft- bis Bauchhöhe liegen, sofern der Stamm in dieser Höhe noch zu stechen ist (daher entfällt auch das Beischneiden der Wurzelanläufe). Zusätzlich kann der Stamm oberhalb des Fallkerbs mit einer Stammpresse gegen Aufplatzen gesichert werden. maximal bis 1/5 des Stammdurchmessers Fallkerbanlage Fallkerb 1/5 bis maximal 1/3 in die Stammmitte hinein (wobei die Wurzelanläufe ignoriert werden und nur die verlängerte Stammachse zählt). Achtung bei schrägem Faserverlauf! Dazu den herausgeschnittenen Fallkerb auseinanderhacken und den Faserverlauf betrachten. 1. Stechschnitt Stechschnitt: Bruchleistenstärke nicht übertreiben; Bruchstufe 1/10 hoch, korrekt ausbilden Schnittführung Achtung: Beim Stechen ist ein Rückschlag der Motorsäge möglich. Dabei kann die Bruchleiste verletzt werden. Stechschnitt ins Holz, dabei die Bruchleiste korrekt ausfor- Wie nebenstehend men (Bruchleiste muss mindestens 10 Prozent des Stamm- Achtung: Beim Seitenwechsel den Arbeitsplatz höchstens im weiten Bogen über die Zugseite („hinten herum“) durchmessers betragen, je nach Gesundheitszustand des wechseln. Aufplatzgefahr! Baumes). Den Stechschnitt von der gegenüberliegenden Seite wiederholen, falls Stamm stärker als die Schiene lang. 2. Band Sicherheitsband: Halteband: ■ es muss nicht groß sein („Zigarettenschachtelgröße“) ■ entgegengesetzt der Fällrichtung, ausformen ■ es kann links oder rechts sein ■ durchgehend, von der einen zur anderen Seite ■ Wurzelanläufe bieten sich an ■ Stärke: ca. 1/5 des Stammdurchmessers, abhängig von Baumneigung und Holzart (Faserart) Keile zu setzen ist meist nicht nötig, da es sich um einen 3. Keile Da wir es mit geraden oder rückhängenden Bäumen zu tun haben, müssen Keile gesetzt werden, z. B. neben dem vorhängenden Baum handelt (Definition Vorhänger: Kronenschwerpunkt > 1,5 m von Stammachse entfernt). Sicherheitsband. Sollten Zweifel bestehen, können Keile seitlich gesetzt Keile gut auf Vorspannung setzen. werden. 4. Band Das Halteband Das Sicherheitsband wird entweder schräg, wie bei der ■ breitbeinig im Stehen (aufrechte Körperhaltung) durchtrennen Vorhängersfällung, oder waagrecht durchtrennt. ■ mit ausgestreckten Armen Falls der Baum nicht schon von alleine fällt, weiter ■ schräg von der Stammaußenseite oben kommend aufkeilen. Sollte hierbei das schräg durchtrennte Band beim Keilen ■ mit Vollgas (Motorsäge am langen Arm) oder ■ mit voller Wucht (Axt) stören, kann es zusätzlich waagrecht herausgeschnitten und entfernt werden. durchtrennen Achtung: Das Halteband bei einem Vorhänger niemals von innen nach außen durchtrennen! Wenn das Band dünner wird, könnten die starken Zugkräfte die Wurzeln aus dem Boden reißen und den Motorsägenführer gefährden. 5. Rückweiche Sobald der Baum beginnt zu fallen, sofort in die sichere Beim ersten Knacksen sofort in die Rückweiche treten Rückweiche treten und von dort und sich in sichere Entfernung zurückziehen. ■ den Kronenraum beobachten ■ Kronenraum beobachten ■ 10 Sekunden abwarten, bis die Kronen sich ■ 10 Sekunden abwarten ■ auf hängengebliebene Kronenteile kontrollieren ausgeschwungen haben ■ auf hängengebliebene Kronenteile kontrollieren Nicht alle Details können hier dargestellt werden. Der Besuch eines zweitägigen Motorsägenkurses ist zu empfehlen. 14 Rasiermesserscharfe UV-Zähne dreifach präzisionsgeschliffen ARS-Klappsägen Die praktischen Klappsägen mit dem superscharfen Schnitt ARS-Scheren Hochwertige “Leichtgewichte” - extrascharf und ergonomisch ARS-Gartenscheren Die rasiermessescharfen u. ergonomischen “Alleskönner” ARS-Heckenscheren Unsere superscharfen “Leichtgewichte” ARS-Astscheren Präzisionsgeschliffene Klingen, geschmiedete Zangenblätter TIGER GMBH Vogesenstr. 8 • 79346 Endingen Tel: 0 76 42-93 05 05 • Fax: -06 www.tiger-pabst.de info@tiger-pabst.de Nur das Beste für Gartenkultur und Landschaftspflege Forstpraxis Forstunternehmer 1-2/15 nenfalls mit der Tiefenbegrenzerlehre überprüft (TB nicht zuviel herabsetzen, sonst hat man Probleme beim Stechschnitt). ◊ Eine ausführliche Baumansprache hat zu einem eindeutigen Ergebnis geführt (im Zweifel lieber die Vorhängerfällung durchführen, aber zusätzlich Keile setzen). ◊ Der Arbeitsplatz sowie die Rückweiche wurden stolperfrei freigeräumt. Bitte stets und bei allen Schnitten an die goldene Regel der Schnittführung denken: Druck vor Zug Das lässt sich einfach merken, denn das D steht im Alphabet vor dem Z. Die Rückweiche ist bei Nadelholz mindestens so weit entfernt wie der längste Ast plus 1,5 Meter. Bei Laubholz gilt: Entfernung vor Richtung. ◊ Grundsatz beachten: Bäume werden umgekeilt, nicht umgeschnitten. SVLFG auch arbeiten in einem Beruf, der ihn ausfüllt. Aber gerade an dieser Stelle treten Hindernisse auf: „Ich wollte so schnell wie möglich wieder arbeiten. Mein Leben ist die Natur, der Wald. Deshalb bin ich Forstwirt geworden, aber das ging ja nicht mehr.“ Ist es das Aus des Traumes vom Arbeiten im Wald? Zunächst ja. Tapfer tastet sich Florian Hacker deshalb durch verschie- ◊ Nach Unfall umfassend betreut... Die landwirtschaftliche Unfallversicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen. Was hinter diesen Worten steht, erfahren Versicherte und ihre Familien nach einem Unglücksfall. (...weiter auf Seite 16) Geduld: 65 Operationen unter Vollnarkose, künstliches Koma, Beinamputation, monatelange Klinikaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen, Erfolge, Rückschläge, diese Ungewissheit ... Wie geht es weiter? Und trotzdem weitermachen, jeden Tag neu aufstehen, beharrlich weitergehen, weiter kämpfen, nicht aufgeben ― nie! Man versteht sofort, was Florian Hacker meint, wenn er sagt: „Ich habe gelernt, geduldig zu sein.“ Dabei ist es aber nicht die Geduld, die der lebhafte junge Mann im Interview ausstrahlt. Es sind die pure Lebensfreude und sein unbedingter Wille, die überspringen und die jedem Gegenüber Respekt und Achtung abringen. Vor fünf Jahren wurde Florian Hacker Opfer eines tragischen Arbeitsunfalls. Ein Baumstamm zertrümmerte ihm im Fallen das Becken und sein rechtes Bein. Der Unfall mit seinen Folgen war für ihn der Beginn eines neuen, völlig anderen Lebens. Florian Hacker hat sich selbst und allen anderen gezeigt, was ein Mensch schaffen kann. „Ich will!“ Unabhängig will Florian Hacker sein ― natürlich! Bergwandern, Basketball spielen, klettern, eine erfüllte Partnerschaft leben. Vor allem aber möchte er Eindrucksvolles Schicksal Glücklich, wieder in „seinem“ Wald zu sein: Hacker am Baumwipfelpfad. 15 Forstpraxis dene Berufsbilder: Produktdesign, Orthopädiemechanik, Technisches Zeichnen. „Im Rahmen der BG-Berufshilfe hatte ich die Möglichkeit, an einem Berufsbildungszentrum verschiedene Tätigkeiten auszuprobieren“, erzählt er. Im Betrieb des Onkels lernte er letztlich das Technische Zeichnen kennen. „Das hat mir noch am besten gelegen, deshalb habe ich bei ihm eine Ausbildung zum Technischen Zeichner begonnen.“ Glücklich war Hacker nicht mit dieser Situation. Das ist nicht zu überhören, wenn er aus dieser Zeit erzählt. Zum Glück hatte der junge Forstwirt nie die Kontakte zu den örtlichen Förstern abreißen lassen, mit denen er vor dem Unfall viel zusammen gearbeitet hatte. „Als ich von dem Plan für ein Walderlebniszentrum in Füssen hörte, habe ich mich sofort erkundigt, ob es dort Arbeit für mich gibt.“ Forstdirektor Robert Berchtold hat wohl der Optimismus und die große Begeisterung Hackers für den „Arbeitsplatz Wald“ überzeugt. Er bot ihm eine Stelle mit Ausbaupotenzial und Zukunftsperspektive an. „Seit Mai arbeite ich nun im Walderlebniszentrum Ziegelwies. Ich bin an der Kasse, übernehme künftig auch Führungen von Schulklassen über den Baumwipfelpfad und auf den Lehr- und Erlebnispfaden. Im Winterhalbjahr arbeite ich in der Werkstatt mit“, beschreibt Florian Hacker seine momentane berufliche Situation. Er Maren Hilbert Mitglied im Vorstand der SVLFG „Ein Unfall ist ein einschneidendes Ereignis für den Verletzten und seine Familie. Gut, dass die Berufsgenossenschaft alles tut, um Betroffene buchstäblich zurück ins Leben zu holen.“ 16 Forstunternehmer 1-2/15 ist rundherum zufrieden ― fast: „Den Bergwaldpfad kann ich im Moment noch nicht laufen.“ Vielleicht wird das aber bald anders, denn Florian Hacker übt zurzeit das Laufen mit einer Beinprothese nach den allerneuesten medizinischen Erkenntnissen. Dieses innovative Produkt bietet völlig neue Möglichkeiten, um ein natürliches Laufen auch bergauf und auf unebenem Boden wieder zu ermöglichen ― und das bei einem deutlich verringerten Kraftaufwand. „Die neue Prothese, das sind noch einmal Welten im Vergleich zu meiner der- zeitigen“, konnte Florian Hacker schon zu Beginn der Eingewöhnungsphase feststellen. Er blickt zuversichtlich in die Zukunft: „Ich kann alles machen, was ich will ― es dauert nur manchmal etwas länger.“ Familie trägt durch schwere Zeiten Kerstin Schmid, zuständige Berufshelferin der LBG, ist voller Anerkennung für die große persönliche Leistung von Florian Hacker. „Nicht immer sind Unfallopfer in der Lage, ihre Situation so bewundernswert zu bewältigen“, weiß sie. Und: „Nicht jeder kann sich die- Das leistet die Berufsgenossenschaft Nach einer notfallmedizinischen Versorgung folgen meist eine qualifizierte ärztliche Behandlung im Krankenhaus und ein Rehabilitationsaufenthalt, die viele Monate dauern können. In dieser Zeit wird, je nach Art der Verletzung, mit dem Patienten intensiv krankengymnastisch und motorisch geübt. Damit auch nach der Entlassung der neue Alltag gemeistert werden kann, besucht der Berufshelfer der SVLFG den Verletzten bereits im Krankenhaus regelmäßig und organisiert während der stationären Phase alles Notwendige. Dies kann bedeuten: Das Haus muss für den Rollstuhlgebrauch um-, ein Aufzug eingebaut werden. Häufig werden längerfristig umfangreiche Hilfsmittel benötigt. Deren Bereitstellung und alle Heilbehandlungen erfolgen ohne Zuzahlung durch den Patienten. Durch die Sozialstation kann bei Bedarf die ständige Betreuung und Pflege sichergestellt werden. Für den erhöhten Kleider- und Wäscheverschleiß gibt es gegebenenfalls eine Entschädigung. Wenn nach Abschluss aller RehaMaßnahmen eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit besteht, wird monatlich eine Verletztenrente gewährt. Weitere Leistungen sind möglich. Teilhabe am Arbeitsleben Ist trotz optimal durchgeführter Heilbehandlung und Rehabilitation eine berufliche Wiedereingliederung des Versicherten nicht oder nicht ohne Weiteres möglich, kommen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht. Die Mitarbeiter der SVLFG versuchen mit allen geeigneten Mitteln ― unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ― den Versicherten nach seiner Leistungsfähigkeit, Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit auf Dauer in das Arbeitsleben zu integrieren. Hierzu werden u. a. der bisherige Arbeitsplatz, die vorhandenen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der Gesundheitszustand analysiert. Der Berufshelfer ist der zentrale Ansprechpartner des Versicherten, er koordiniert und veranlasst alle Leistungen. Gemeinsam mit dem Versicherten prüft er, inwieweit Leistungen ◊ zur Erhaltung des bisherigen oder Erlangung eines ähnlichen Arbeitsplatzes beziehungsweise ◊ zur beruflichen Anpassung, Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung erforderlich werden. SVLFG Forstpraxis Forstunternehmer 1-2/15 Durch eisernen Willen und Training gelingt der Weg zurück ins Leben. sen Optimismus bewahren. Und leider tragen nicht immer die Angehörigen die Situation so entschieden mit wie hier.“ Auch Florian Hacker selbst ist unsicher, ob er diesen Schicksalsschlag ohne den Rückhalt in seiner Familie, bei seiner Lebensgefährtin und in seinem Freundeskreis so geschafft hätte. „Meine Familie hat mir die ganze Zeit und auch heute noch den Rücken frei gehalten und unterstützt mich, wo es nur geht. Es gab keinen einzigen Tag, an dem nicht mein Telefon im Krankenhaus geläutet hätte, an dem ich keinen Besuch hatte. Das hat mir enorm geholfen.“ Tiefe Dankbarkeit und eine große Verbundenheit schwingen in diesen Sätzen mit. Der familiäre Beistand ist ohne Zweifel extrem wichtig. Aber Mitgefühl alleine reicht nicht. Eine solche Ausnahmesituation erfordert auch praktisches Zutun. Nach dem Unfall haben die Eltern deshalb sofort tatkräftig daran mitgearbeitet, dem Sohn ein passendes Umfeld für seine neue Situation zu schaffen. Berufshelferin Kerstin Schmid dazu: „Wir hatten mit Familie Hacker eine sehr enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Direkt nach dem Unfall konnten wir in Gesprächen klären, was wir für Florian Hacker neben den finanziellen Zuwendungen noch leisten können. Die notwendigen Umbauarbeiten im Wohnhaus konnten abgeschlossen werden, bevor Florian Hacker zum ersten Mal aus der Klinik entlassen wurde. Ein Auto wurde behindertengerecht umgebaut, so dass Florian Hacker selbst wieder fahren kann. Und auch alle Weichen für eine berufliche Wiedereingliederung wurden zeitnah gestellt.“ SVLFG ◊ Berufshelferin Kerstin Schmid überzeugt sich von Hackers Fortschritten am Arbeitsplatz. SAUSTARKE FORSTMARKIERFARBE DISTEIN ECO Seit Herbst 2014 ist auch unser DISTEIN ECO Markierungsspray mit dem renommierten KWF-Test Zertifikat ausgezeichnet. DISTEIN ECO wurde speziell für das Markieren in Beständen mit sehr geringer Luftbewegung entwickelt. Da das Lösemittel hauptsächlich aus Bioalkohol besteht, sorgt DISTEIN ECO für eine minimale Atemwegsund Geruchsbelastung. DISTEIN ECO ist in folgenden Farben erhältlich: neonrot neongelb neonoange neonblau Vertrauen Sie weiter auf höchste Produktqualität und Anwendersicherheit für Ihre Gesundheit. MOTIP DUPLI GmbH Kurt-Vogelsang-Str. 6 - DE-74855 Haßmersheim Telefon: +49 6266 75 315 - Fax: +49 6266 75 381 www.distein.de 17 Zertifizierung Kleinunternehmer von Zertifizierungspflicht befreit... Zum 1. Januar 2015 trat der überarbeitete PEFC Standard für Deutschland in Kraft. Inhaltlich haben sich überwiegend die Vorgaben für die Waldbesitzer verändert. Die wichtigsten Veränderungen für forstliche Dienstleister haben wir im Folgenden zusammengefasst: ◊ Flächiges Befahren der Flächen ist möglich für die Bodenbearbeitung, das Mulchen, die Pflanzung und die Saat. Wobei diese Maßnahmen auf das Notwendigste zu begrenzen sind und bei verdichtungsempfindlichen Böden die Befahrung nur „bodenschonend“ gestattet ist. Zur Orientierung wird auf die Prüfkriterien des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) verwiesen. ◊ Es wurde eine Erläuterung des Begriffs „Kahlschlag“ erarbeitet: 1. Kahlschläge sind flächige Nutzungen in Beständen ohne Verjüngung, die auf der Fläche zu Freilandklima führen. Kleinflächige Nutzungen, die der Entwicklung einer natürlichen Verjüngung oder dem Aufbau mehrstufiger Bestandesabfolgen dienen und historische Waldnutzungsformen (Niederwaldbe- Forstunternehmer 1-2/15 wirtschaftung) gelten nicht als Kahlschläge. Zwingende Gründe der wirtschaftlichen Situation des Waldbesitzers sind wirtschaftliche Notlagen, die auf Anforderung gegenüber dem Zertifizierer in geeigneter Weise zu belegen sind. (Quelle: PEFC Deutschland 2014, S. 6) PEFC Revisionsergebnisse vorliegen („Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer”). ◊ Eine Ausnahme gilt hinsichtlich der Hydraulikflüssigkeiten, wenn landwirtschaftliche Zugmaschinen ohne von dieser Zugmaschine hydraulisch angetriebene Anbaugeräte eingesetzt werden. (Quelle: PEFC Deutschland 2014, S. 7) ◊ Die Definition der „Waldarbeit“ umfasst folgende Tätigkeiten: Holzernte, Rückarbeiten, Waldpflege und Pflanzung. ◊ Bereits vor jeder Holzerntemaßnahme muss die zu nutzende Erschließung erkennbar vorhanden sein. (Leitfaden 3 d, als Anhang des PEFC Systems Deutschland). ◊ Kleinunternehmer (definiert nach §19 UStG) sind aus der Zertifizierungspflicht entlassen. Auf Nachfrage des VdAW werden die Auditoren der Waldflächenaudits während der Unterlagenprüfungen bei allen nicht-zertifizierten Forstdienstleistern darauf achten, dass die Rechnungen umsatzsteuerbefreit Die Ausnahmeregelung ist nach unserer Einschätzung nicht befriedigend, da die Befreiung der Kleinstunternehmer von der Zertifizierungspflicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen kann. Ausschlaggebend dafür ist die bestehende Entlastung der Kleinunternehmer nach § 19 UStG sowie die Einsparung von Zertifizierungskosten. Für uns steht außerdem die Forderung nach „forstwirtschaftlich ausgebildetem Fachpersonal“ (PEFC 2014, S7) in einem Widerspruch zur Beschäftigung von fachfremden Kleinunternehmern. Die Position von PEFC Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Teegelbekkers dagegen ist: „Wie die Formulierung des Standards zeigt, ist es gewollt, dass Kleinunternehmen sich nicht zertifizieren lassen müssen.“ Amelie Bufler, VdAW Bitte lesen Sie hierzu unsere Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des MiLoG auf den Seiten vier bis sechs. Ebenso muss eine jährliche Gesamtinspektion im Sinne einer Vollprüfung der Maschine nachgewiesen werden. Hierzu kann auf die Prüfinhalte und Mustervorlagen des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) zurückgegriffen werden. ◊ Anpassung des DFSZ-Systems... Bezugnehmend auf die veränderten Vorgaben von PEFC Deutschland sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wurden die Inhalte des DFSZ überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen für Sie im Überblick: Aufnahme der Vorgaben des MiLoG ― Dokumentation der Arbeitsstunden und Einhaltung des Mindestlohns werden geprüft. DFSZSystem 18 Vorsicht: Achten Sie grundsätzlich auf die Einhaltung der Vorschriften ― unabhängig vom DSFZ ― der Zoll hat das Prüfpersonal verstärkt! Kran- / Windenprüfungen können laut SVLFG wieder selbständig und ohne Sachkundenachweis durchgeführt werden. In DFSZ-Audits wird deshalb speziell darauf geachtet, dass die Dokumentation, Messinstrumente und Prüfstation (Prüfdiagramme) ordnungsgemäß sind. Diese Neuregelungen und die bisher geltenden Vorgaben werden gerade so aufbereitet, dass Sie ihnen in den nächsten Wochen als hilfreiche Mustervorlagen zum Download in dem Intranet des VdAW zur Verfügung stehen. Amelie Bufler, VdAW ◊ Verbandsarbeit Forstunternehmer 1-2/15 Ein erfolgreiches Beispiel... Immer wieder kommt es vor, dass Forstdienstleister um Preisabgaben gebeten werden, ohne zuvor die Möglichkeit zu einer Bestandbesichtigung zu haben. Auf Rückfrage beim ZHB haben wir erfahren, dass es hierzu eine Vorgabe gibt: Vor Preisabgabe (2-4 Wochen) muss die Fläche vorbereitet sein und bietende Unternehmer müssen Gelegenheit zur Besichtigung erhalten. Zu Beginn hat ein Mitglied den VdAW um Vermittlung gebeten. Bei einer Ausschreibung wurde ein Festpreisangebot gewünscht. Die betroffenen Flächen waren nicht für eine Begehung vorbereitet. Angaben zur festen Masse oder dem Sortiment ergaben keine verbindliche Kalkulationsgrundlage. Im direkten Dialog mit den zuständigen Förstern hat sich keine direkte Lösung ergeben. Vereinbarungsgemäß hat die Vermittlung der Beschwerde durch den VdAW an den Forstamtsleiter zu einer für beide Seiten befriedigenden Lösung geführt. Die Verlängerung der Abgabefrist und Terminierung von Besichtigungen der ausgezeichneten Flächen boten eine solide Grundlage für realis- Zusammenarbeit im Forst tische und damit verlässliche Angebote. Zukünftig möchte der VdAW hierzu mit den unteren Forstbehörden den Konsens verstärken und versuchen „an der Basis“ regionale Probleme gemeinsam zu lösen. Dazu sind Sie als Unternehmer vor Ort gefragt, die notwendigen Rückmeldungen an die VdAW Geschäftsstelle zu geben. Amelie Bufler, VdAW ◊ Große Chance für Forstdienstleister... Der Normenausschuss Kommunale Technik (NKT) beim Deutschen Institut für Normung (DIN) in Berlin hat im April 2014 einen Arbeitskreis „Holzernte“ gegründet. Er ist Bestandteil des Arbeitsausschusses Forstmaschinen, dem Dr. Günther Weise vom Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) als Obmann vorsteht. mer, zu schaffen. Mittels DIN Vorgaben soll ein einheitlicher Rahmen geschaffen werden, in welchem Ausschreibungen transparent und für jeden anwendbar durchgeführt werden können. Ziel ist es nicht, einheitliche Auftragsvergaben in ganz Deutschland vorzugeben, was bundeslandübergreifend ohnehin nicht möglich ist. Der Arbeitskreis „Holzernte“ arbeitet an einer DIN-Norm für die transparente Vergabe von Holzerntedienstleistungen. Teilnehmer des Arbeitskreises sind Vertreter staatlicher Forstbetriebe, Forstunternehmer, Prüf- und Zertifizierungseinrichtungen, Forstunternehmerverbände, Forschungsinstitute sowie Vertreter des Arbeitsschutzes. Ziel der DIN-Norm ist es, Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer, d.h. sowohl für Auftraggeber wie Auftragneh- Leiter des Arbeitskreises ist Klaus Wiegand, RAL Vorsitzender. Die „DIN 30749: Forstliche DienstleistungenHolzernte-Vergabeverfahren“ wird die grundlegend notwendigen Inhalte bei der freihändigen, beschränkten und öffentlichen Auftragsvergabe benennen, in Form einer einheitlichen Leistungsbeschreibung. DIN-Norm für Holzernte ternehmern ein Werkzeug zu erzeugen, mit welchem es jedem Unternehmer möglich wird, den tatsächlichen Arbeits- und Mitteleinsatz transparent an die Auftraggeber zu berechnen. Amelie Bufler, VdAW Als Mitarbeiter des DIN-Arbeitskreises „Holzernte“ erhofft der VdAW den Un- ◊ Rechtssicherheit der DIN-Norm durch 9 9 9 9 Normen sind eindeutige, anerkannte Regeln, daher bietet der Bezug auf Normen in Verträgen Rechtssicherheit. „Anerkannte Regel“, da sie eine technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird. Die Anwendung ist freiwilliger Natur. Im Rechtsstreit billigt ein Richter der DIN-Norm jedoch regelmäßig den „Beweis des ersten Anscheins“ zu 19 Aus und Fortbildung Anforderungen an einen Ausbildungsbetrieb... Fachkräfte im Wald verzweifelt gesucht ― diesen Eindruck vermitteln jedenfalls die jährlichen Verbleib-Analysen der Absolvent/-innen der Forstwirt/-innenAusbildung und die zahlreichen Stellenangebote, die an den Informationsbrettern der Forstlichen Ausbildungszentren hängen. Fakt ist: Das Interesse an gut ausgebildeten Forstwirt/-innen ist riesengroß. Zumal in Baden-Württemberg und anderen südlichen Bundesländern, in denen bergiges Gelände und hohe Zuwächse, d.h. starkes Holz, den Siegeszug der vollmechanisierten Aufarbeitung bremsen. Vor diesem Hintergrund fragen sich immer mehr Forstbetriebe, wie sie sich im Wettbewerb um gute Mitarbeiter/-innen positionieren können ― und manche kommen zu dem nahe liegenden Schluss, selbst ausbilden zu wollen. Gesagt ― getan? Leider nicht ganz so schnell. Denn bei den Vorgaben, wer ausbilden darf, hat der Gesetzgeber ein Wörtchen mitzureden. Daher wollen wir im Folgenden versuchen, Schneisen in den Dschungel aus Berufsbildungsgesetz, Arbeitsstättenverordnung und zuständiger Stelle zu schlagen, und interessierten Betrieben und Unternehmen einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben rund um die Eignung von Betrieben für die Forstwirt / -innen-Ausbildung geben. 20 Forstunternehmer 1-2/15 Ein Ausbildungsbetrieb muss breit aufgestellt sein: Möglichst alle forstlichen Tätigkeiten sollen zum Tätigkeitsspektrum gehören, geeignetes Ausbildungspersonal soll an Bord sein und auch Arbeits-, Sanitär- und Pausenräume dürfen nicht fehlen. Die einzelnen Vorgaben, die ein Ausbildungsbetrieb erfüllen muss, finden sich vor allem in den §§ 27 bis 33 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG vom 23. März 2005) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV vom 12. August 2004). Konkretisiert und an forstliche Betriebe angepasst werden diese Vorgaben in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt / zur Forstwirtin (ForstWiAusbV vom 23. Januar 1998), in der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Forstwirt / zur Forstwirtin (ForstWiAusbStV vom 17. April 2002) sowie im Erlass des Bundesausschusses für Berufsbildung in der Empfehlung über die Eignung der Ausbildungsstätten (vom 28. März 1972), ergänzt durch eine Anlage zur Verfügung des Ministeriums für Ländlichen Raum vom 30. Januar 2006, Az. 56-8412.15, nämlich dem Anforderungskatalog Ausstattung von Ausbildungsstätten in der Forstwirtschaft. Die gesetzlichen Anforderungen an forstliche Ausbildungsbetriebe lassen sich in vier große Bereiche einteilen. 1. Personelle Ausstattung: Auszubildende einstellen darf nur, wer persön- lich geeignet ist; ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist, oder, wer einen geeigneten Ausbilder oder eine geeignete Ausbilderin in seinem Betrieb bestellt. Was genau mit fachlicher und persönlicher Eignung ge- Fachkräfte verzweifelt gesucht meint ist, steht in den §§ 28 bis 30 des BBiG, ergänzt durch Vorgaben aus der Verordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft (LwHwPrüfAnerkV vom 1. August 2005). 2. Betriebliche Tätigkeiten: Hier fordert die Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt / zur Forstwirtin, dass im Ausbildungsbetrieb alle Tätigkeiten regelmäßig vorkommen müssen, die in der Verordnung, und vor allem in ihrem Anhang, dem Ausbildungsrahmenplan, als Ausbildungsoder Prüfungsinhalt genannt werden. Ergänzt wird diese Zusammenstellung von betrieblichen Soll-Tätigkeiten durch eine Liste von Maschinen, Geräten und Werkzeugen (laut Anforderungskatalog Ausstattung von Ausbildungsstätten in der Forstwirtschaft), die im Betrieb vorhanden sein ― und benutzt (!) ― werden müssen. Aus und Fortbildung Forstunternehmer 1-2/15 ...Ausbildungsstätte Mattenhof 3. Räumliche Ausstattung: Grundregeln dazu, was eine Ausbildungsstätte räumlich „bringen“ muss, finden sich in § 27 des Berufsbildungsgesetzes sowie den Vorschriften, auf die dieser Paragraph verweist: Die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung, des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG vom 12. April 1976) und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften reichen dabei vom überdachten Ausbildungsplatz bis zum Sanitärraum und vom Pausenraum bis zum baulichen und betrieblichen Arbeitsschutz. 4. Weitere Vorgaben rund um den Ausbildungsbetrieb und die Ausbildungsstätte finden sich in den oben genannten Gesetzen und Verordnungen, in anderen Regelwerken oder auch in bewährten Vorgehensweisen: So hat sich z.B. bewährt, wenn der Betrieb auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist. Oder: Auch wenn der Ausbildungsbetrieb selbst nicht die notwendige Flächenausstattung oder die Bestan- desverhältnisse aufweist, um alle forstbetrieblichen Tätigkeiten zu vermitteln, darf er dennoch ausbilden: er muss nur nachweisen, dass er die forstbetrieblichen Arbeiten im notwendigen Umfang und der erforderlichen Vielfalt durchführt ― egal, ob auf eigenen oder fremden Flächen. Eine weitere Regelung besagt, dass eine Ausbildungsstätte, die den gesetzlichen Anforderungen nicht in vollem Umfang entspricht, dennoch für die Ausbildung anerkannt werden kann ― wenn nämlich sichergestellt ist, dass die fehlenden Ausbildungsinhalte durch Ausbildungsmaßnahmen in einer anderen anerkannten Ausbildungsstätte oder in Form überbetrieblicher Ausbildung vermittelt werden können. Und: Es besteht die Möglichkeit, dass sich Betriebe, von denen jeder einzelne nicht alle Vorgaben erfüllen kann, sich zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen ― der insgesamt dann wieder alles zu bieten hat, was eine Ausbildung braucht. Weil also so viel zu beachten ist, wenn ein Forstbetrieb erstmals oder nach längerer Unterbrechung (wieder) ausbilden will, gibt es Unterstützung bei diesem Ansinnen: Es gibt einen Gutachterausschuss, der die potenzielle Ausbildungsstätte anhand der oben skizzierten Vorgaben abprüft, und eine zuständige Behörde, die auf der Grundlage dieser Prüfung die Anerkennung erteilt, aufrecht erhält oder versagt. Und der allererste Schritt in solch einem Anerkennungsverfahren sollte sein, dass sich der ausbildungsinteressierte Betrieb mit einem Ausbildungsberater in Verbindung setzt. Für Baden-Württemberg sind das: ◊ Herr Thomas Emig, Forstliches Bildungszentrum Königsbronn; Thomas.emig@ forst.bwl.de; Tel. 0 73 28 / 96 03 - 12 ◊ Herr Claudius Serrer, Forstliches Ausbildungszentrum Mattenhof; Claudius.serrer@forst.bwl.de; Tel. 0 78 03 / 93 98 - 20 Claudius Serrer, Ausbildungsberater FAZ Mattenhof Dr. Maria Hehn, Forstliche Leiterin FAZ Mattenhof ◊ 21 Firmeninformation Komatsu Forest startet in ein neues Zeitalter im Forst... Dr. Jürgen Munz Geschäftsführer Komatsu GmbH Mit der Einführung der vier neuen Harvester sowie der neuen Forwarder Generation haben wir in kürzester Zeit unser gesamtes Maschinenprogramm komplett modernisiert und den neuen Anforderungen an die moderne Forstwirtschaft angepasst. Bei der Entwicklung der neuen Maschinen stand neben Design und Technik immer auch der Fahrer im Mittelpunkt. Dies zeigt sich unter anderem an dem hydraulischen Kabinenfederungssystem „Comfort Ride“, welches von der KWF mit Innovationspreis in der Sparte Ergonomie prämiert wurde und welches optional an allen Forwardermodellen verfügbar ist. Gleichzeitig stehen die neuen Maschinen für mehr Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit. Beispielsweise wird bei den neuen Harvestern durch die neue 3-Pumpen-Hydraulik eine Reduzierung des Kraftstoffverbrauches bei gleichzeitiger Steigerung der Leistung erreicht. Somit erfüllen wir alle Anforderungen, damit sich die tägliche Arbeit lohnt. Forstunternehmer 1-2/15 standen bei den umfangreichen Entwicklungen vor allem die Themen Fahrerergonomie, Stabilität und Stärke, Sichtverbesserung und Energie- und Kosteneinsparung an oberster Stelle. So fällt der Fokus beim Betrachten der neuen Maschinen neben dem überarbeiteten Maschinendesign vor allem auf die neue Kabine. Der Fahrer steht im Mittelpunkt Ziel bei der Kabinenentwicklung war es, die Kabine zu einem attraktiven Arbeitsplatz zu machen um somit auch das Leistungsniveau der Fahrer zu steigern. Die bisherige Harvester Kabine wurde völlig neu konzipiert. Das Sichtfeld für den Fahrer wurde deutlich verbessert und ermöglicht eine völlig neue Sichtweise nach oben und unten. Die Sichtfeld nach unten wurde gegenüber der bisherigen Kabine um 17% vergrößert und das Sichtfeld nach oben um ganze 62%. Die Kabine ist wie der Kran um 360° Grad drehbar und voll nivellierbar. Bei der Innenausstattung wurde auf ein hochwertiges Material für das Interieur geachtet, welches bereits in der neuen Forwarder Palette eingesetzt wird. Vor allem überrascht aber der niedrige Geräuschpegel in der Kabine, dank einer Kombination aus neuer, intelligenter Kühlung, neuer Schwenktransmission und geräuschmindernder Innen- und Au- Neue Maßstäbe ßenkonstruktion. Dies ermöglicht dem Fahrer ein konzentriertes Arbeiten ohne störende Geräusche. Gleichzeitig wird die Arbeit für den Fahrer durch viele kleine Features noch angenehmer. So wurde beispielsweise eine „MediaZone“ in die Kabine integriert, an der mehrere USB und AUX Ein- und Ausgänge an einer Stelle gebündelt werden. Ebenso erleichtert die neue Fußbodenheizung den Arbeitsalltag an frostigen Wintertagen. Auch das schlüssellose und ferngesteuerte „Keyless-System“ ist einzigartig in der Branche, mit dem sowohl Heizung als auch Haupt-stromversorgung / Beleuchtung ein- und ausgeschaltet werden können. Dadurch wird beispielsweise die Sicherheit auf dem Weg zu oder von der Maschine in der Dunkelheit deutlich verbessert oder während sich der Fahrer noch auf dem Weg zur Maschine befindet, fährt der Computer bereits hoch und lädt die fahrerspezifischen Einstellungen. www.komatsuforest.de (...Fortsetzung in der nächsten Ausgabe) Nachdem die gesamte Forwarder Palette von Komatsu Forest erst kürzlich mit der Einführung des 835 komplett überarbeitet wurde, galt der Entwicklungsfokus nun den Harvester. Mit der Vorstellung der vier komplett neuen Komatsu Harvester 901, 911, 931 und 951 setzt Komatsu Forest seine Produkt- und Innovationspolitik konsequent fort. Laut Produktleiter Tobias Ettemo von Komatsu Forest in Umeå (Schweden), 22 Der neue Komatsu 901 ist der Durchforstungsspezialist. Fotos: Komatsu GmbH Firmeninformation Forstunternehmer 1-2/15 Forst live wartet mit Innovationen auf... 16. Internationale Demo-Show für Forsttechnik, Erneuerbare Energien und Outdoor „Wir sind gespannt darauf, welche Neuheiten uns die erwarteten 300 Aussteller auf der 16. FORST live vom 10. bis 12. April auf dem Messegelände Offenburg präsentieren werden“, sagt Thomas Dietz, Leiter Technische Produktion ForstBW. Seit Jahren wird diese Fachmesse im Frühjahr zur bedeutenden Plattform für die Forst- und Holzwirtschaft. Nicht nur renommierte Hersteller, sondern auch kleinere und mittelständische Unternehmen nutzen die günstige Gelegenheit, um ihre Innovationen und Weiterentwicklungen erstmals einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. 10. bis 12. April in Offenburg Vom 10. - 12. April 2015 werden während der dreitägigen FORST live auf dem Messegelände Offenburg neben bewährten Maschinen und Geräte auch zahlreiche Neuheiten und Weiterentwicklungen gezeigt. Foto: Forst live GmbH Getüftelt an ihren Exponaten hätten zudem die Hersteller von Rückewagen, Seilwinden, Bündler sowie Hersteller von Pellets- und Scheitholzkesseln. Fördertechnik. Zu sehen ist diese Neuheit auf der FORST live auf dem Stand 561 im Freigelände West. „Balance finden und optimieren“, so lautet auch das Leitthema des ClusterPlus Forum BW, das als Kooperationsveranstaltung messebegleitend am Eröffnungstag stattfindet und rund 100 forstliche Unternehmer zu Vorträgen namhafter Referenten erwartet, die sich der vollmechanischen Holzernte widmen und modernes Maschinenflottenmanagement aufzeigen. „Ich bin mir sicher, dass unsere Fachbesucher vor allem im Bereich der Säge- und Spaltautomaten zahlreiche Neuheiten unter die Lupe nehmen und sich von deren erhöhter Leistungsfähigkeit praxisnah bei Maschinendemonstrationen überzeugen können“, betont Veranstalter Harald Lambrü. Garanten hierfür seien beispielsweise die Globalplayer Binderberger und Posch, als auch BGU, EiFo und Oehler, um nur einige zu nennen. Während einige Aussteller noch nicht aus dem Nähkästchen plaudern wollen, hat die STP Strahltechnik GmbH & Co. KG bereits im Vorfeld die ‚Katze aus dem Sack‘ gelassen. Das im schwäbischen Pliezhausen beheimatete mittelständische Unternehmen verwendet in ihren Holzhackern eine völlig neuartige Technik zur Herstellung von Holzhackschnitzeln. Eine zylindrisch geformte Schnecke zerschneidet Stammholz in besonders gleichmäßige, grobe Hackschnitzel. Die Schnecke übernimmt im Hacker gleich zwei wichtige Aufgaben: Sie zerkleinert das Holz und zieht den Baumstamm gleichzeitig in den Hacker hinein, damit entfällt eine komplizierte Distein ECO Forstmarkierfarbe... PSS Alpin STX ― Ein Leichtgewicht in Perfektion Die Forstmarkierfarbe Distein ECO wurde für Bestände mit sehr geringer Luftbewegung entwickelt. Das Lösemittel bei diesem Spezialforstmarkierspray besteht hauptsächlich aus Bioalkohol für minimale Atems- und Geruchsbelastung und steht zusätzlich zur altbewährten Forstmarkierfarbe Distein für Spezialanwendungen zur Verfügung. Seit Herbst 2014 ist Distein ECO mit dem renomierten „KWF-Test“-Zertifi kat für Holzmarkierungen ausgezeichnet. Erhältlich ist das Forstspray in der 500 ml-Dose in den Neonfarben rot, gelb, blau und orange. Ideal für anspruchsvolle Einsätze im Forstbereich. Der technisch, hochwertige verarbeitete Schnittschutzschuh eignet sich dank dem stabilen Sohlenaufbau und seinem hohen Schaft vor allem auch im alpinen Gelände. Die Vibram Teton Sohle mit ihrem tiefen Profil sorgt für optimalen Halt und perfektem Gripp. Der durchgehende robuste Gummirand und das kratzfeste, wasserabweisende und atmungsaktive Perwanger Leder schützt vor Abrieb und verleiht dem Alpin STX seine Langlebigkeit. Die Sympatex-Membrane im Innenfutter sorgt für ein angenehmes Fußklima indem Körperfeuchtigkeit nach außen abgegeben wird. Zudem macht www.distein.de „Last but not least, können sich die Besucher außerdem auf der parallel stattfindenden Ausstellung „Wild & Fisch“ in der Halle 1 über Neuheiten für Jäger und Angler informieren“, so Messechef Harald Lambrü abschließend. www.forst-live.de sie den Schuh wasser- und winddicht winddicht. Die leichte Aluminium-Schutzkappe und perfekt angepasste Kevlareinlagen sorgen für Sicherheit der Klasse 3. www.workitgreen.de 23 Ein neues Gefühl... leicht * * 990g bei Größe 50 Unser Forsttraktor sucht dringend neuen Eigentümer … Innovationen die bewegen! 20M/SEK Class 1 EN 381-5 - 5 Lagen Schnittschutz 5x5 cut protection® - Mit nur 990 Gramm die leichteste Schnittschutzhose die es je gab! - Maximale Bewegungsfreiheit, atmungsaktiv, leichte Stretch Stoffe und Cordura PSS Pfeiffer Sicherheitssysteme Tel. +49 (0) 7472-969489-0 | www.workitgreen.de Neu im Programm • Einachs-Rückewagen ERW5 / 7 mit Kran • Trommelsäge Rotomat 4L • Baggerspalter • Fällgreifer FG170 • Umlenkrolle 130 kN nur 2,2 kg (für Seilwinden bis 6,5 t) Neu bei uns Harvester, Rückezüge und Aggregate in großer Auswahl Wegen Krankheit gebrauchter Forsttraktor Kotschenreuther 125 mit Rückekran und Seilwinde zu verkaufen: • Zweitbesitzer, Bj. 2003, BS: 12500, 92 kW (125 PS) • Kabinenausstattung: Tec-Forest Sicherheitskabine, Klima, Drehsitz 360° • Fahrersitz: SuperDeLux Luftsitz mit Joystick und Bedienpult am Sitz • Rückfahreinrichtung: Zwei-Hebel-Joysticksteuerung für Fahreinrichtung und Kranbedienung mit folgenden Funktionen: Reversierer, Lenkung, Bremse, Kupplung, Drehzahlverstellung (Motor), Fahrgeschwindigkeit, Schaltung Differentialsperre, Komplette Kransteuerung in Euro-Steuerung, Bergstütze heben/senken, Klemmbanksteuerung sind in die Armlehne des Sitzes integriert. • Funk: Funkanlage NBB mit Fahren über Funk und Motor Start & Stopp. Netto-Preis: 69.000 .– € VB, zzgl. 19 % MwSt. Tel. 0 75 66 / 9 12 94 www.wfw.net WFW Waldburg Forstmaschinen Wolfegg Lancman Premium-Holzspalter für höchste Ansprüche S. g. 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Verbandsnachrichten aktuell über Forstpolitik, Technik und Holzmarkt. Herausgegeben vom Forstunternehmerverband im VdAW e. V. Der Forstunternehmer erscheint im 4. Jahrgang, monatlich ausser Januar und August Verlag: Redaktion und Gra¿k: Anzeigenverwaltung: Dr. Neinhaus Verlag AG Verband Nima Ghasemi Wollgrasweg 31, 70599 Stuttgart Wirtschaft e.V., Amelie BuÀer Tel. 07 11 / 4 51 27 - 66 Tel. 07 11 / 4 51 27 - 74 Tel. 07 11 / 1 67 79 - 19 ghasemi@neinhaus-verlag.de der Agrargewerblichen Manuskripte und Vorlagen. Rücksendungen unverlangter Manuskripte und Bilder nur bei Rückporto. Verantwortung für Verlust oder Beschädigung wird nicht übernommen. Erlaubnis zur Bildreproduktion muss vom Einsender be- buÀer@vdaw.de Druck / Herausgeber: Keine Gewähr für unverlangt eingesandte sorgt sein. Die Einsendung von Text- und Bildvorlagen gilt als Vorschlag zur Veröffentlichung Verband der Agrargewerblichen Layout: Herstellung: zu unseren Bedingungen. Die Redaktion behält Wirtschaft e.V., Dieter Veit Senner Druckhaus GmbH, sich Kürzungen von Texten oder Leserbriefen Wollgrasweg 31, 70599 Stuttgart Tel. 07 11 / 4 51 27 62 Carl-Benz-Straße 1, Tel. 07 11 / 16 77 90, www.vdaw.de veit@neinhaus-verlag.de 72622 Nürtingen vor. Bei Lieferungsausfall infolge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Rücksendung. Der Abonnementpreis beträgt jährlich 32.- €