Downlaod Flugbetriebsordnung
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Downlaod Flugbetriebsordnung
Haltergemeinschaft Neuffen Nord unterhalten vom DGCW-TVB-DCH dieses Fluggelände haben wir unter viel Mühe und mit vielen Auflagen zugelassen bekommen, deshalb undbedingt folgende Punkte beachten: Jeder Gast muss sich einmal "registrieren" und dabei gleichzeitig eine Abbuchungsermächtigung erteilen. Die Registrierung erfolgt durch Ausfüllen dieses Formulars. Vor dem ersten Flug muss der Gast eine Einweisung durch ein Vereinsmitglied der Haltergemeinschaft (TVB, DCH, DGCW) erhalten. Vor der tatsächlichen Nutzung des Startgeländes muss der Gast einen "Tageschein" in das Fach des Informationskastens am Startplatz einwerfen. Der "Tageschein" gilt nur für diesen Tag und ist an keine bestimmte Form gebunden. Er muss nur Namen, Vornamen (leserlich!), Geburtsdatum, Datum und Unterschrift enthalten. Mit der Unterschrift auf dem Tageschein bestätigt der Gast eine Einweisung erhalten zu haben und verpflichtet sich, die für das Fluggebiet geltenden Bestimmungen genau einzuhalten. Die Tagesgebühr beträgt 3 Euro pro Tag. Bei Tandemflügen ist für den Passagier, sofern er nicht Mitglied eines Vereins der Haltergemeinschaft ist, ebenfalls eine Tagesgebühr in gleicher Höhe zu entrichten. Die Zahlung der Tagesgebühr erfolgt vierteljährlich durch Abbuchung. Die Haltergemeinschaft behält sich vor, die Gastflugregelung jederzeit zu ändern oder ganz aufzuheben. Bei dem Startgelände Neuffen Nord sind neben den allgemeinen Vorschriften, folgende besondere geländespezifischen Auflagen zu beachten: Starts und Landungen dürfen nur auf den Flächen erfolgen, die in den im Informationskasten am Startplatz ausgehängten Karten eingezeichnet sind. Die Flugbetriebsordnung für Hängegleiter und Gleitsegel (FBO) des DHV ist in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Es darf nur bei nördlichen Winden gestartet werden. Gastpiloten benötigen vor dem ersten Flug eine Einweisung in die Besonderheiten des Fluggeländes. Auf die Luftraumstruktur (Luftraum C, D und die Segelflugsektoren) wird besonders hingewiesen. Das Fluggelände befindet sich im Segelflugsektor Alb und im Luftraum C/D des Flughafen Stuttgart. Ab einer Höhe von 4.500 ft MSL beginnt der kontrollierte Luftraum D. Folgende Voraussetzungen für den Einflug in den kontrollierten Luftraum ab einer Höhe von 4.500 ft MSL (ca. 640m über Startplatzhöhe) müssen gegeben sein: Höhenfreigabe liegt vor! Flugfunkgerät wird mitgeführt! Unbeschränkter Luftfahrerschein! Informationen zu Höhenfreigabe über Flugfunkfrequenz 134,500 (ATIS) Flugleitung Hahnweide: Telefon 07021/51633 Flugfunkfrequenz 123,250 Der Startplatz auch der Landeplatz dürfen nicht mit Fahrzeugen angefahren werde. Fahrzeuge sind stets auf öffentlichen Parkierungsflächen abzustellen. Der Zugang zum Startgelände und Landeplatz hat über vorhandene Fuß- oder Wirtschaftswege zu erfolgen. Die Zuwege sowie der Start und Landebereich sind stets sauber zu halten. Abgelagerter Müll ist zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Niedrige Überflüge über dem FFH-Gebiet sollten zum Schutz besonders geschützter Tierarten vermieden werden. Es wird empfohlen, nach dem Start möglichst schnell eine Höhe von mind. 300m über Grund zu erreichen. Das Überfliegen der Bassgeige (Beurener Fels. Schlupffels, Brucker Fels und Friedrichsfels auf den Gemarkungen Beuren, Lenningen und Owen) ist im Umkreis von 250m von der Hangkante zu unterlassen. Ausnahme sind Überflüge mit mehr als 300m über Grund. Dabei ist der Bereich der Baßgeige rasch zu überfliegen und schnell zu verlassen. Das Überfliegen des Wilhelmfels, Gemarkung Neuffen, in niedriger Höhe ist zu unterlassen. Start- und Landeplätze dürfen nicht zu anderen Zwecken (wie z.B. Veranstaltungen, Grillfest oder ähnlichen Aktivitäten) in missbräuchlicher Art und Weise genutzt werden. Das Lagern von Gegenständen, soweit sie nicht zur zulässigen Nutzung des Grundstückes erforderlich sind, ist nicht zulässig. Auf dem Start- und Landeplatz oder deren Umgebung ist es nicht erlaubt Bau- oder Wohnwagen aufzustellen oder Feuer zu machen. Jeder Pilot ist verpflichtet sich vor einem Start am Informationskasten am Startplatz über die aktuell geltende Regelung zu informieren Ergänzung zur Flugbetriebsordnung Für die Fluggebiete: Neuffen-Nord, Neuffen-West und Neidlingen Aufgrund von Luftraumverletzungen haben wir entschieden, dass an den Startplätzen der Haltergemeinschaft ab 01.09.1015 (Neuffen West bereits ab 15.8.) ein Flugfunkgerät oder ein vergleichbares Gerät zum Empfang der Segelflug-ATIS (134.500 Mhz) zur Pflicht wird. Das Gerät muss Betriebsbereit mitgeführt werden um jederzeit beim Flug die Segelflug-ATIS abhören zu können. Es werden unangekündigte Kontrollen an den Startplätzen durchgeführt. Ohne ein betriebsfähiges Flug-Funkgerät/Scanner ist ein Start an den Startplätzen nicht gestattet. Tages-Gäste die keine Möglichkeit haben die ATIS abzuhören, dürfen nur mit einem Flatterband am Gurtzeug (Armspanne lang) gekennzeichnet starten und den Luftraum bis 1300 m NN nutzen. Für Flüge in den Onlinewertungen gilt ab 01.09.2015 auch eine neue Regelung! Die Flüge dürfen erst 24 Stunden nach der Landung auf dem DHV-XC oder vergleichbaren Servern hochgeladen werden. Für alle Flüge gilt, die Lufträume sind genau einzuhalten. Es gibt keine Toleranz! Die Freigaben sind auf den Fuß genau einzuhalten! Ein Einflug in den Luftraum C oder Luftraum D ohne Freigabe ist illegal! Höhen der Startplätze Neuffen West: 740m Msl Messelberg: 693m Msl Neuffen Nord: 725m Msl Neidlingen: 770m Msl Dokumente die ein Pilot dabei haben muss 1. Gemäß LuftVZO § 106 ist die Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung mitzuführen. 2. Neben der gültigen Lizenz ist auch ein Personalausweis mitzuführen 3. Gem. LuftBO § 3 muss für den Gleitschirm / Hängegleiter die Lufttüchtigkeit nachgewiesen sein. Aus den LTF geht hervor, dass eine Kennzeichnung mit definierten Inhalten auf dem Luftfahrtgerät anzubringen ist. http://www.dhv.de/web/fileadmin/user_upload/aktuell_zu_halten/technik/tec_d ownloads/lbaltf.pdf 4. Geeigneter Kopfschutz und Mitführen eines Rettungsgerätes (§ 3 LuftBO) 5. Geprüftes Gerät: Gleitschirm, Hängegleiter, Winde, Schleppklinke, Startwagen, Rettungsfallschirm 6. Rettungsschnur ist in der FBO geregelt (30 m Länge, Bruchlast 50 kg) http://www.dhv.de/web/fileadmin/user_upload/aktuell_zu_halten/service/downl oads/gelaende/flugbetriebsordnung.pdf Info im Internet DFS: http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Customer%20Relations/Informationsm aterial/ Truppenübungsplatz: http://biosphaerengebiet-alb.de/images/downloads/2006-0404_Rechtsverordnung_TrUePl_vom_04.04.06.pdf http://biosphaerengebiet-alb.de/images/downloads/2012-ReisezielTruppenu776bungsplatz_neu.pdf Video: https://www.youtube.com/watch?v=EG-kWWm3t4M&feature=youtu.be