Downlaod Flugbetriebsordnung

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Downlaod Flugbetriebsordnung
Haltergemeinschaft Neuffen Nord
unterhalten vom DGCW-TVB-DCH
dieses Fluggelände haben wir unter viel Mühe und mit vielen Auflagen zugelassen
bekommen, deshalb undbedingt folgende Punkte beachten:
Jeder Gast muss sich einmal "registrieren" und dabei gleichzeitig eine
Abbuchungsermächtigung erteilen. Die Registrierung erfolgt durch Ausfüllen dieses
Formulars.
Vor dem ersten Flug muss der Gast eine Einweisung durch ein Vereinsmitglied der
Haltergemeinschaft (TVB, DCH, DGCW) erhalten.
Vor der tatsächlichen Nutzung des Startgeländes muss der Gast einen "Tageschein"
in das Fach des Informationskastens am Startplatz einwerfen. Der "Tageschein" gilt
nur für diesen Tag und ist an keine bestimmte Form gebunden. Er muss nur Namen,
Vornamen (leserlich!), Geburtsdatum, Datum und Unterschrift enthalten. Mit der
Unterschrift auf dem Tageschein bestätigt der Gast eine Einweisung erhalten zu
haben und verpflichtet sich, die für das Fluggebiet geltenden Bestimmungen genau
einzuhalten.
Die Tagesgebühr beträgt 3 Euro pro Tag. Bei Tandemflügen ist für den Passagier,
sofern er nicht Mitglied eines Vereins der Haltergemeinschaft ist, ebenfalls eine
Tagesgebühr in gleicher Höhe zu entrichten.
Die Zahlung der Tagesgebühr erfolgt vierteljährlich durch Abbuchung.
Die Haltergemeinschaft behält sich vor, die Gastflugregelung jederzeit zu ändern
oder ganz aufzuheben.
Bei dem Startgelände Neuffen Nord sind neben den allgemeinen Vorschriften,
folgende besondere geländespezifischen Auflagen zu beachten:
Starts und Landungen dürfen nur auf den Flächen erfolgen, die in den im
Informationskasten am Startplatz ausgehängten Karten eingezeichnet sind.
Die Flugbetriebsordnung für Hängegleiter und Gleitsegel (FBO) des DHV ist in der
jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Es darf nur bei nördlichen Winden gestartet werden.
Gastpiloten benötigen vor dem ersten Flug eine Einweisung in die Besonderheiten
des Fluggeländes. Auf die Luftraumstruktur (Luftraum C, D und die
Segelflugsektoren) wird besonders hingewiesen.
Das Fluggelände befindet sich im Segelflugsektor Alb und im Luftraum C/D des
Flughafen Stuttgart.
Ab einer Höhe von 4.500 ft MSL beginnt der kontrollierte Luftraum D.
Folgende Voraussetzungen für den Einflug in den kontrollierten Luftraum ab einer
Höhe von 4.500 ft MSL (ca. 640m über Startplatzhöhe) müssen gegeben sein:
Höhenfreigabe liegt vor!
Flugfunkgerät wird mitgeführt!
Unbeschränkter Luftfahrerschein!
Informationen zu Höhenfreigabe über Flugfunkfrequenz 134,500 (ATIS)
Flugleitung Hahnweide: Telefon 07021/51633
Flugfunkfrequenz 123,250
Der Startplatz auch der Landeplatz dürfen nicht mit Fahrzeugen angefahren werde.
Fahrzeuge sind stets auf öffentlichen Parkierungsflächen abzustellen. Der Zugang
zum Startgelände und Landeplatz hat über vorhandene Fuß- oder Wirtschaftswege
zu erfolgen.
Die Zuwege sowie der Start und Landebereich sind stets sauber zu halten.
Abgelagerter Müll ist zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Niedrige Überflüge über dem FFH-Gebiet sollten zum Schutz besonders geschützter
Tierarten vermieden werden. Es wird empfohlen, nach dem Start möglichst schnell
eine Höhe von mind. 300m über Grund zu erreichen.
Das Überfliegen der Bassgeige (Beurener Fels. Schlupffels, Brucker Fels und
Friedrichsfels auf den Gemarkungen Beuren, Lenningen und Owen) ist im Umkreis
von 250m von der Hangkante zu unterlassen. Ausnahme sind Überflüge mit mehr als
300m über Grund. Dabei ist der Bereich der Baßgeige rasch zu überfliegen und
schnell zu verlassen.
Das Überfliegen des Wilhelmfels, Gemarkung Neuffen, in niedriger Höhe ist zu
unterlassen.
Start- und Landeplätze dürfen nicht zu anderen Zwecken (wie z.B. Veranstaltungen,
Grillfest oder ähnlichen Aktivitäten) in missbräuchlicher Art und Weise genutzt
werden. Das Lagern von Gegenständen, soweit sie nicht zur zulässigen Nutzung des
Grundstückes erforderlich sind, ist nicht zulässig. Auf dem Start- und Landeplatz oder
deren Umgebung ist es nicht erlaubt Bau- oder Wohnwagen aufzustellen oder Feuer
zu machen.
Jeder Pilot ist verpflichtet sich vor einem Start am Informationskasten am Startplatz
über die aktuell geltende Regelung zu informieren
Ergänzung zur Flugbetriebsordnung
Für die Fluggebiete: Neuffen-Nord, Neuffen-West und Neidlingen
Aufgrund von Luftraumverletzungen haben wir entschieden, dass an den
Startplätzen der Haltergemeinschaft ab 01.09.1015 (Neuffen West bereits ab 15.8.)
ein Flugfunkgerät oder ein vergleichbares Gerät zum Empfang der Segelflug-ATIS
(134.500 Mhz) zur Pflicht wird.
Das Gerät muss Betriebsbereit mitgeführt werden um jederzeit beim Flug die
Segelflug-ATIS abhören zu können.
Es werden unangekündigte Kontrollen an den Startplätzen durchgeführt. Ohne ein
betriebsfähiges Flug-Funkgerät/Scanner ist ein Start an den Startplätzen nicht
gestattet.
Tages-Gäste die keine Möglichkeit haben die ATIS abzuhören, dürfen nur mit einem
Flatterband am Gurtzeug (Armspanne lang) gekennzeichnet starten und den
Luftraum bis 1300 m NN nutzen.
Für Flüge in den Onlinewertungen gilt ab 01.09.2015 auch eine neue Regelung!
Die Flüge dürfen erst 24 Stunden nach der Landung auf dem DHV-XC oder
vergleichbaren Servern hochgeladen werden.
Für alle Flüge gilt, die Lufträume sind genau einzuhalten.
Es gibt keine Toleranz! Die Freigaben sind auf den Fuß genau einzuhalten!
Ein Einflug in den Luftraum C oder Luftraum D ohne Freigabe ist illegal!
Höhen der Startplätze
Neuffen West:
740m Msl
Messelberg:
693m Msl
Neuffen Nord:
725m Msl
Neidlingen:
770m Msl
Dokumente die ein Pilot dabei haben muss
1. Gemäß LuftVZO § 106 ist die Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung
mitzuführen.
2. Neben der gültigen Lizenz ist auch ein Personalausweis mitzuführen
3. Gem. LuftBO § 3 muss für den Gleitschirm / Hängegleiter die Lufttüchtigkeit
nachgewiesen sein. Aus den LTF geht hervor, dass eine Kennzeichnung mit
definierten Inhalten auf dem Luftfahrtgerät anzubringen ist.
http://www.dhv.de/web/fileadmin/user_upload/aktuell_zu_halten/technik/tec_d
ownloads/lbaltf.pdf
4. Geeigneter Kopfschutz und Mitführen eines Rettungsgerätes
(§ 3 LuftBO)
5. Geprüftes Gerät: Gleitschirm, Hängegleiter, Winde,
Schleppklinke, Startwagen, Rettungsfallschirm
6. Rettungsschnur ist in der FBO geregelt
(30 m Länge, Bruchlast 50 kg)
http://www.dhv.de/web/fileadmin/user_upload/aktuell_zu_halten/service/downl
oads/gelaende/flugbetriebsordnung.pdf
Info im Internet
DFS:
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Customer%20Relations/Informationsm
aterial/
Truppenübungsplatz: http://biosphaerengebiet-alb.de/images/downloads/2006-0404_Rechtsverordnung_TrUePl_vom_04.04.06.pdf
http://biosphaerengebiet-alb.de/images/downloads/2012-ReisezielTruppenu776bungsplatz_neu.pdf
Video: https://www.youtube.com/watch?v=EG-kWWm3t4M&feature=youtu.be