Campingplatzordnung
Transcription
Campingplatzordnung
Campingplatzordnung Sehr geehrter Campinggast, herzlich willkommen auf dem Campingplatz „Rohrer Stirn“ in Meiningen. Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und einen reibungslosen Ablauf auf dem Campingplatz zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgende Regeln einzuhalten. Anreise / Abreise Bitte melden Sie sich bei Ihrer Anreise unverzüglich an. Die Anmeldung erfolgt an der Rezeption des Campingplatzes oder an der Rezeption unseres Hallenbades. Die Anreise ist innerhalb unserer Öffnungszeiten möglich. Während der Ruhezeiten ist eine Anreise nicht gestattet. Ihre Abreise sollte bis 11:00 Uhr erfolgen. Bitte melden Sie sich an der Rezeption ab. Öffnungszeiten Montag bis Sonntag: Montag bis Freitag: Samstag bis Sonntag: Ruhezeiten: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr Ruhezeiten Während der Ruhezeiten ist eine Anreise nicht erwünscht. Ruhestörender Lärm, wie das Aufbauen von Vorzelten oder das Bewegen von Autos ist untersagt. Sauberkeit Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitte wir Sie, die Sanitäreinrichtung so zu verlassen, wie Sie diese vorgefunden haben. Kinder bis zum 6. Lebensjahr dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen das Sanitärgebäude betreten. Hunde sind grundsätzlich anzuleinen. Nutzen Sie bitte unsere Hundestation. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Auf Mülltrennung ist zu achten. Das Autowaschen ist untersagt. Hausrecht Die Mitarbeiter des Freizeitzentrums „Rohrer Stirn“ sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Die Anreise von Gästen kann verweigert werden oder Gäste können des Platzes verwiesen werden, wenn dies im Interesse und der Sicherheit anderer Gäste erscheint. Deshalb beachten Sie bitte die Anweisungen unserer Mitarbeiter und befolgen diese. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Zerstörungen des Eigentums der Stadtwerke Meiningen GmbH dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Die Stadtwerke Meiningen GmbH wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt! Lageplan Legende: a = Rezeption b = Müllentsorgung (Trennung) c = Ver- und Entsorgungssäule d = Zeltwiese e = Sanitärgebäude (Dusche, WC, Küche, Wasch- und Bügelraum, Trinkwasser, Hundestation) Campingplatz „Roher Stirn“ Meiningen 8 7 9 6 e 23 11 5 21 10 22 24 12 4 20 3 25 13 19 d 26 14 2 18 1 15 17 c 16 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Die Campingplatzordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Freizeiteinrichtung. Sie ist für alle Gäste verbindlich. 2. Reservierung und Buchung Reservierungen und Buchungen werden entgegengenommen. Für die von uns gebotenen Leistungen gelten ausschließlich Beschreibungen und Preisangaben aus dem Prospekt und der für diesen Zeitraum gültigen Preisliste. Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, bedürfen der Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder deren schriftlicher Einwilligung. Die Vergabe von Stellplätzen kann jederzeit durch die Mitarbeiter der Stadtwerke geändert werden. Sollte bei einer Vorreservierung keine Anreise erfolgen, kann der Stellplatz sofort wieder vermietet werden. a b 3. Haftung Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und die Anlagen des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, beim Verwalter zu melden und zu ersetzen. Die Stadtwerke Meiningen GmbH haften nicht für Beschädigungen der auf dem Campingplatz abgestellten Fahrzeuge. Die Stadtwerke Meiningen GmbH haften nicht für die durch andere Fahrzeuge oder durch Dritte an den abgestellten Fahrzeugen verursachten Schäden und nicht für deren Inhalt. Ebenfalls wird keine Haftung für das Entwenden von Fahrzeugen oder für den Einbruch in Fahrzeuge übernommen. Die Haftung der Nutzer untereinander richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 4. Sonstiges Das Betreiben eines Gewerbes auf dem Campingplatz ist untersagt. Händler und Personen, die vom Campingplatz aus Gewerbe betreiben wollen, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Stadtwerke Meiningen GmbH.