Informationen zum Wechselkennzeichen
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Informationen zum Wechselkennzeichen
WECHSELKENNZEICHEN ab 01.07.2012 Das Wechselkennzeichen wird bei KRAVAG zum 01.Juli 2012 eingeführt. Wechselkennzeichen bedeutet ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge einer Klasse. Das Bundesverkehrsministerium möchte damit die Nutzung mehrerer Fahrzeuge erleichtern und einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeuges, etwa ein Elektroauto setzen. Bei der Zulassung von zwei Fahrzeugen auf den gleichen Halter können gemäß § 8 (1a) FZV Wechselkennzeichen zugeteilt werden, sofern die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen. Ein Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Die Kennzeichenschilder müssen die gleiche Abmessung besitzen. Das Nummernschild besteht aus zwei Teilen, dem fest angebrachten und fahrzeugbezogenen Teil mit gültiger TÜV-Plakette, und einem gemeinsamen Kennzeichenteil mit dem Ort und der Zulassungsplakette, das wechselweise an beiden Fahrzeugen angebracht wird. Die beiden zusammengehörigen Wechselkennzeichen unterscheiden sich nur in der letzten Ziffer der Erkennungsnummer, die jeweils den fahrzeugbezogenen Teil bilden. Das Unterscheidungszeichen und der bis auf die letzte Ziffer gleiche Teil der Erkennungsnummer bilden den gemeinsamen Kennzeichenteil. Bsp: Sind HH -KA 9992 und HH-KA 9995 zusammengehörige Wechselkennzeichen, so bildet HH-KA 999 den gemeinsamen Teil und 2 bzw. 5 der jeweils fahrzeugbezogene Teil. Die Ziffern der beiden fahrzeugbezogenen Teile folgen nicht zwingend aufeinander. Es ist also nicht möglich, von dem einen der beiden zusammengehörigen Wechselkennzeichen auf das andere zu schließen. Es ist sogar möglich, dass es weitere Paare von Wechselkennzeichen mit demselben gemeinsamen Kennzeichenteil gibt. Bsp: Zusätzlich zu oben kann eine Zulassungsbehörde auch noch HH-KA 9993 und HH-KA 9996 ausgeben. Kennzeichenarten Möglich ist das Wechselkennzeichen für: ► Standardkennzeichen (schwarz/grün) ► Oldtimerkennzeichen ► Diplomatenkennzeichen ► Behördenkennzeichen Ausgeschlossen sind: ► Saisonkennzeichen ► rote Kennzeichen ► Kurzzeitkennzeichen ► Ausfuhrkennzeichen Ein Kennzeichenwechsel ist innerhalb der gleichen Fahrzeugklasse möglich. Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sieht daher nachfolgende Unterteilung vor: KRAVAG-ALLGEMEINE Wechselkennzeichen Datenstand: 08.2012 - Seite 1 von 3 Für Fahrzeuge die gewerblich oder zu landwirtschaftlichen Zwecken benutzt werden ist kein Wechselkennzeichen vorgesehen. Die Zulassungsbehörde kann allerdings für gewerbliche Halter ein Wechselkennzeichen ausstellen. Versicherungsschutz Die mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge dürfen nicht gleichzeitig gefahren werden. Nur wenn das Wechselkennzeichen vollständig am Fahrzeug befestigt ist, darf damit auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Das Wechselkennzeichen darf immer nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Wichtig ist auch: das Fahrzeug das nicht genutzt wird und an dem sich das vollständige Kennzeichenschild nicht befindet, darf nicht im öffentlichem Parkraum abgestellt werden. Es muss in einer Garage oder auf einem Privatgelände geparkt werden. Außerbetriebsetzung Sofern eines der Fahrzeuge außer Betrieb gesetzt wird, muss das Kennzeichen reserviert werden, damit für das zweite Fahrzeug weiterhin die Voraussetzungen für das Wechselkennzeichen erfüllt sind. Wird vom Halter keine Kennzeichenreservierung bei der ZB beantragt, verliert das zugelassene Fahrzeug das Merkmal Wechselkennzeichen. Versicherung bei unterschiedlichen Gesellschaften Die Fahrzeuge können bei unterschiedlichen Versicherern versichert sein. Von der Zulassungsbehörde erhalten wir nur Nachrichten übermittelt zu dem bei uns versicherten Fahrzeug. Sollte sich der Sachstand zu dem anderen Fahrzeug ändern, z.B. Wegfall des Wechselkennzeichens, muss uns der Kunde informieren. Andernfalls würden wir davon keine Kenntnis erlangen. Erstellung der EVB für ein Wechselkennzeichen Es wird eine normale Standard-EVB je Fahrzeug erstellt und ausgehändigt. Der Kunde muss bei der Zulassungsstelle angeben, dass er ein Wechselkennzeichen haben möchte. Diese Information wird dann technisch mit den Zulassungsdaten an die KRAVAG übermittelt. Die laufende Nummer des Wechselkennzeichens wird ebenfalls von der Zulassungsstelle erstellt und an den Versicherer gemeldet. Berechnung Hier handelt es sich um eine Standardberechnung in KRAVAG-RUVIS-PC oder im KRAVAG-Maklerportal. Da die Versicherer nicht auf Prämien verzichten, werden zwei Anträge im Standardtarif benötigt. Achtung: Da es sich um zwei eigenständige Verträge handelt, wird je Fahrzeug ein eigenständiger SFR benötigt. Sofern kein weiterer SFR vorhanden ist, greifen für das zweite Fahrzeug unsere bekannten Zweitwagenregelungen / Sondereinstufungsmöglichkeiten. Anhand der Mitteilung der Zulassungsstelle, wird das dann intern als Wechselkennzeichen vermerkt. Es entstehen keine Prämienvorteile bei Verwendung eines Wechselkennzeichens. Nachlass Maximal in Höhe des Anbindung-Budgets. Sonder-Einstufungen Die Anwendung aller Zweitwagenregelungen sind möglich, sofern die Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind (siehe Leistungsübersicht Sonder-Einstufungen). KRAVAG-ALLGEMEINE Wechselkennzeichen Datenstand: 08.2012 - Seite 2 von 3 Das Wechselkennzeichen macht für die meisten Kunden keinen Sinn, weil… ► ► ► ► … keine Vergünstigung bei der Kfz-Steuer gewährt wird … keine Prämienersparnis gegeben ist … nur ein Fahrzeug bei vollen Kosten genutzt werden kann … das Fahrzeug ohne Wechselkennzeichen auf einem umfriedetem Abstellplatz oder in einem Einstellraum abgestellt werden muss ► … die Kennzeichenschilder teurer werden ► … die Zulassung teurer wird; es müssen beide Kennzeichen von Anfang an reserviert werden (Nummernabfolge) ► … die Kombination von Fahrzeugen aufgrund der Kennzeichengröße oft nicht möglich ist (Krad, Pkw) Abbildung: KRAVAG-ALLGEMEINE Wechselkennzeichen Datenstand: 08.2012 - Seite 3 von 3