Gebührenübersicht - KFZ-Zulassungsbehörde des
Transcription
Gebührenübersicht - KFZ-Zulassungsbehörde des
Gebührenübersicht - KFZ-Zulassungsbehörde des Kreises Segeberg GebührenNr. 221.1 Gegenstand Gebühr Euro Zulassung eines Kraftfahrzeuges/Anhängers Zulassung eines Fahrzeuges - bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) Änderung der Erkennungsnummer (Umkennzeichnung) - ohne Halterwechsel - mit Halterwechsel - bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) + Entgegennahme einer Erklärung bei Verlust der Kennzeichen (Geb.Nr. 399) Saisonkennzeichen (Änderung/Eintrag/Löschung des Betriebszeitraums) - ohne Halterwechsel - mit Halterwechsel - bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) 221.2 01.01.2015 27,60 * 31,20 * 28,10 * 30,20 * 31,20 * +10,00 28,10 * 30,20 * 31,20 * Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk - ohne Halterwechsel (mit Beibehaltung des Kennzeichens) (Geb.Nr.221.8) - ohne Halterwechsel (mit Änderung des Kennzeichens) - mit Halterwechsel - bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) 17,50 28,10 30,20 31,20 221.6 Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges ohne Halterwechsel - bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) 12,40 * 15,80 * 221.7 Umschreibung (Halterwechsel) innerhalb des Zulassungsbezirks - bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) 19,90 * 20,90 * 221.3 Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (für Export) - bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) + Ausstellung eines internationalen Fahrzeugscheines 34,60 * 35,60 * +10,50 * 221.4 Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens (für Probe-, Prüfungs- u. Überführungsfahrten) 12,80 * 221.5 Zuteilung eines roten Kennzeichens (für Händler, für Oldtimer) + Ausstellung eines roten Fahrzeugscheinheftes (Geb.Nr.229) 224 Außerbetriebsetzung eines innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirkes zugelassenen Fahrzeuges oder Anhängers + Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fzg./Anh. + Entgegennahme eines Verwertungsnachweises (nachträgliche Bearbeitung: 10,20 €) 225 * * * * 79,30 * +15,30 7,70 * +2,60 +5,10 Ausfertigung, Ersatz oder Änderung der Fahrzeugpapiere (in anderen als den nach Nummern 221.1-221.7 erfassten Fällen) - Änderung persönlicher Daten (Anschriften- oder Namensänderung) - bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - Änderung technischer Daten - bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - Unbrauchbarkeit - bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - Ersatzfahrzeugschein - bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) + Entgegennahme einer Erklärung bei Verlust des Fahrzeugscheines (Geb.Nr. 399) 11,70 * 15,10 * 11,70 * 15,10 * 11,70 * 15,10 * 11,20 * 15,10 * +10,00 - Ersatzfahrzeugbrief (incl. Gebühren für Aufbietung und Erklärung an Eides Statt) 63,10 * GebührenNr. Gegenstand 226 Auskunft aus dem Fahrzeugregister 228 Abstempeln von Kennzeichen außerhalb der Zulassung + je HU-Plakette oder Prüfmarke + je Stempelplakette mit farbigem Landeswappen 399 Zuteilung einer Feinstaubplakette Gebühr Euro 5,10 3,10 * + 0,50 + 1,20 5,00 * Achtung! Die aufgeführten Gebühren können sich um weitere erhöhen: 231.2 Übersendung eines Fahrzeugbriefes (z.B. zurück an eine Finanzierungsgesellschaft) 10,20 221 Zuteilung eines Wunschkennzeichens (1) 10,20 230 Vorwegzuteilung einer Erkennungsnummer (Kennzeichenreservierung) 2,60 233 Je zusätzlichem Klebesiegel (z.B. für ein Beiblatt zum Fahrzeugschein) 0,30 221 Zuteilung eines Wechselkennzeichens je Fzg./Anh. zusätzlich 6,00 221 Umtausch eines Fahrzeugbriefes (altes Muster) in eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Rahmen der Zulassung (Geb.-Nr. 221.1-221.7) 5,10 221 Änderung technischer Daten im Rahmen der Zulassung 10,20 399 Entgegennahme einer Verlusterklärung zum Fahrzeugschein oder Kennzeichen 10,00 399 Anfrage/Bestätigung der Anschrift beim Einwohnermeldeamt 223 Erteilung einer Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV oder Erteilung einer Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO 39,50 221 Ein Abruf der Fahrzeugdaten gem. § 25 (1) StVZO beim Kraftfahrtbundesamt ist nicht möglich und die Daten sind im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar. 15,30 (1) 5,10 Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen fällt auch an, wenn ein Kennzeichen von einem anderen Fahrzeug übernommen wird. Die Kennzeichen sind generell an ein Fahrzeug gebunden. Ein personenbezogener Anspruch für ein Kennzeichen besteht nicht. Die Gebühren ergeben sich aus der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und den landesrechtlichen Vorschriften. * (In der Gebührenübersicht sind die KBA-Gebühren Nr. 123-125 und die Gebühren für Klebesiegel Nr. 233 bereits berücksichtigt.) Die Kosten für Kennzeichenschilder sind in den Zulassungsgebühren nicht enthalten ! Die Gebühren für Leistungen die in dieser Übersicht nicht aufgeführt sind, können Sie unter der Rufnummer 04551/951-415 oder vor Ort bei der Zulassungsbehörde erfragen Beispiel: - Umschreibung eines zuletzt in Hamburg zugelassenen Fahrzeuges mit Halterwechsel bei gleichzeitiger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) (221.2) - Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an eine Finanzierungsgesellschaft (231.2) - Zuteilung eines vorabreservierten Wunschkennzeichens (230 + 231) Summe Beispiel: - Umschreibung (Halterwechsel) eines im Kreis Segeberg zugelassenen Fahrzeuges (221) - Änderung technischer Daten im Rahmen der Zulassung (221) - zusätzliches Klebesiegel für Beiblatt zur Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (233) Summe 31,20 10,20 12,80 54,20 € € € € 19,90 10,20 0,30 30,40 € € € €