MERKBLATT Kennzeichenübernahme bei Fahrzeugwechsel
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MERKBLATT Kennzeichenübernahme bei Fahrzeugwechsel
MERKBLATT Kennzeichenübernahme bei Fahrzeugwechsel Es besteht die Möglichkeit, das zugeteilte Kennzeichen bei einem Fahrzeugwechsel zu übernehmen. Es obliegt dem Kunden sich das Kennzeichen, bei Außerbetriebsetzung des alten Fahrzeuges, auf seinen Namen für bis zu einem Jahr zu reservieren. Die Außerbetriebsetzung und die Zulassung mit Kennzeichenübernahme können direkt am selben Tag erfolgen. Zu beachten ist hierbei, dass Sie nicht mit dem Fahrzeug zur Zulassungsbehörde fahren dürfen, welches außer Betrieb gesetzt wird. Bei der Außerbetriebsetzung wird zusätzlich die Gebühr in Höhe von 2,60 € für die Vorwegzuteilung des Kennzeichens fällig (GebOST Nr. 230). Die Gebühr der Zulassung erhöht sich um 10,20 € für die Zuteilung des Wunschkennzeichens (GebOST Nr. 221). Die Reservierung und Übernahme des Kennzeichens sind an den Halternamen gebunden. Sollte das neue Fahrzeug nicht erneut auf denselben Halter zugelassen werden, sondern z.B. für ein Familienmitglied, muss der letzte Halter den Verzicht auf das Kennzeichen schriftlich erklären. Bei der Zulassung findet eine Überprüfung statt, ob Steuerrückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer bestehen. Die Zulassung kann nur erfolgen, wenn keine Rückstände bestehen.