KFZ-Zulassung: Erforderliche Papiere
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KFZ-Zulassung: Erforderliche Papiere
Bankverbindung des Fahrzeughalters Bei Minderjährigen:Vollmacht beider Erziehungsberechtigten Hauptuntersuchung, wenn es nicht im Schein / ZB I steht Untersuchungsbericht bzw. Gutachten der Technischen Prüfstelle Kennzeichenschild(er) Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt und Ausweis des Bevollmächtigten Fahrzeugschein Zulassungbescheinigung Teil I Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil II *(Doppelkarte) elektronische Versicherungsbestätigung Bei Firmen, Gewerbeanmeldung und Ausweis Geschäftsführer Personalausweis o. Reisepass des künftigen Halters Welche Papiere sind erforderlich bei / Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges, das bisher im Zulassungsbezirk zugelassen war Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeuges, das vorher im Zulassungsbezirk zugelassen war Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges, das bisher außerhalb des Zulassungsbezirk zugelassen war / Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeuges, das vorher außerhalb des Zulassungsbezirk zugelassen war * Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter « • – Kennzeichenschild(er), zusätzlich bei Löschung Verwertungsnachweis und ZB Teil II # + elektronische Versicherungsbestätigung speziell für Kurzzeitkennzichen # # ~ « Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges Erneuerung der Stempelplakette auf dem (den) Kennzeichenschild(ern) Berichtigung des Fahrzeugscheines bei Änderung der Anschrift innerhalb des Wohnortes Berichtigung des Fahrzeugscheines/-briefe bei Namensänderung Berichtigung des Fahrzeugscheines/-brief bei technischer Änderung am Fahrzeug Zuteilung von Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten / KURZZEITKENNZEICHEN Internationale Zulassung / Ausfuhrkennzeichen Ersatz für verlorenen Fahrzeugschein Ersatz für verlorenen Fahrzeugbrief + • – – COC-Papier + Zulassungsbescheinigung Teil II 7-stelliger Abrufcode von der Versicherung Gelbe und grüne Versicherungskarte Eidesstattliche Versicherung (von der Zulassungsstelle oder Notar) wenn alte Fahrzeugpapiere bzw. K-Fahrzeug Steuerpflichtig (deutsche Kontoverbindung wenn vorhanden) Anmerkung: ~ Persönlich Jede Änderung am Fahrzeug und des Halternamens, der Anschrift oder der Haftpflichtversicherung ist unverzüglich der Zulassungsstelle zu melden (siehe auch Erklärungen im Fahrzeugschein) Persönlich