Ummeldung innerhalb des Kreises - des Main-Kinzig
Transcription
Ummeldung innerhalb des Kreises - des Main-Kinzig
UMSCHREIBUNG UND WIEDERZULASSUNG Dazu benötigen Sie: 1. Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief 2. elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) 3. vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat des Zolls für die Kfz-Steuer 4. gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass bzw. Pass (mit aktueller Meldebestätigung, sofern Sie in Bad Soden-Salmünster, Schlüchtern oder Wächtersbach wohnen) ggf. Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Aufenthaltstitel allein ist nicht ausreichend!) 5. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und ihr gültiges Ausweisdokument mit. 6. gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung 7. Bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichen mitbringen. NEUZULASSUNG Dazu benötigen Sie: 1. Zulassungsbescheinigung Teil II vom Hersteller (evtl. mit Datenbestätigung) oder COC-Bescheinigung → dann Kaufnachweis vorlegen und Fahrzeug zur Zulassung vorfahren. 2. elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) 3. vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat des Zolls für die Kfz-Steuer 4. gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, oder Reisepass bzw. Pass (mit aktueller Meldebestätigung, sofern Sie in Bad SodenSalmünster, Schlüchtern oder Wächtersbach wohnen) ggf. Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Aufenthaltstitel allein ist nicht ausreichend!) 5. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und ihr gültiges Ausweisdokument mit. AUSSERBETRIEBSETZUNG Dazu benötigen Sie: ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN AUS DEM AUSLAND Zusätzlich zu den Unterlagen aus der Rubrik UMSCHREIBUNG oder NEUZULASSUNG benötigen Sie: 1. Bei Fahrzeugen aus EU oder EWR-Staaten mit EG-Typgenehmigung: - ausländische Zulassungsbescheinigung - Kaufnachweis - gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist - Das Fahrzeug muss vor Beantragung der Zulassung vorgefahren werden. 2. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten ohne EG-Typgenehmigung: - ausländische Zulassungsbescheinigung - Verzollungsnachweis - ggf. ausländische Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch nicht abgemeldet wurde - Gutachten gem. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV von einer technischen Prüfstelle - Kaufnachweis - Fahrzeuge ohne Typengenehmigung müssen eine Einzelgenehmigung bei der Bündelungsbehörde in Fulda beantragen. Die Zulassung verzögert sich um einige Werktage. 1. 2. 3. 4. Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein Kennzeichen Verbleibserklärung bei PKW (M1) und leichten LKW (N1) Bei Verschrottung von PKW (M1) und leichten LKW (N1) ist auch der Verwertungsnachweis und die Zulassungsbescheinigung Teil II (bzw. Fahrzeugbrief) vorzulegen. KURZZEITKENNZEICHEN Dazu benötigen Sie: 1. elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) 2. gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass bzw. Pass (mit aktueller Meldebestätigung, sofern Sie in Bad SodenSalmünster, Schlüchtern oder Wächtersbach wohnen) ggf. Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Aufenthaltstitel allein ist nicht ausreichend!) 3. Vergabe nur für Bürger/innen mit Hauptwohnsitz im Main-Kinzig-Kreis (inklusive Hanau) 4. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland müssen eine Empfangsberechtigte Person, mit Wohn- oder Geschäftssitz im Main-Kinzig-Kreis, beauftragen. 5. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und ihr gültiges Ausweisdokument mit. AUSFUHRKENNZEICHEN Dazu benötigen Sie: 1. Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief 2. Versicherungsbestätigung (Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen 3-teilig) 3. Das Fahrzeug muss vor Beantragung der Zulassung vorgefahren werden. 4. vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat des Zolls für die Kfz-Steuer 5. gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass bzw. Pass (mit aktueller Meldebestätigung, sofern Sie in Bad Soden-Salmünster, Schlüchtern oder Wächtersbach wohnen) ggf. Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Aufenthaltstitel allein ist nicht ausreichend!) 6. Vergabe nur an Bürger/innen mit Hauptwohnsitz im MainKinzig-Kreis (inklusive Hanau) 7. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland müssen eine empfangsberechtigte Person, mit Wohn- oder Geschäftssitz im Main-Kinzig-Kreis, beauftragen. 8. Bevollmächtigte bringen eine Vollmacht und ihr gültiges Ausweisdokument mit 9. bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichen 10. gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung VERLUST ODER DIEBSTAHL der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen Dazu benötigen Sie: 1. gültiges Ausweisdokument 2. bei gestohlenen Papieren oder Kennzeichen die Diebstahlanzeige der Polizei 3. Evtl. noch vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I und / oder II bzw. Fahrzeugbrief und / oder Fahrzeugschein 4. Evtl. noch vorhandenes Kennzeichen 5. Nachweis über gültige Hauptuntersuchung ZULASSUNG AUF FIRMEN UND GEWERBETREIBENDE Zusätzlich zu den Unterlagen aus der entsprechenden Rubrik benötigen Sie: 1. bei Zulassungen auf juristische Personen eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Gemeinde/ Stadt oder ein vollständiger Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes. Zusätzlich eine Ausweiskopie des Geschäftsführers oder Prokuristen 2. Sonstige Handelsunternehmen legen die Gewerbeanmeldung und den Ausweis des benannten Vertreters vor. ÖFFNUNGSZEITEN SO ERREICHEN SIE UNS: Zulassungsbehörde des Main-Kinzig-Kreises Zulassungsbehörde Hanau HANAU Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07.00 – 13.00 Uhr 10.00 – 18.00 Uhr Annahmeschluss 17.30 Uhr 07.00 – 13.00 Uhr 07.00 – 13.00 Uhr 07.00 – 11.30 Uhr Dörnigheimer Straße 1 63452 Hanau Tel.: 06181 / 292-22637 Fax: 06181 / 292-22608 Anfahrt: A 66 Ausfahrt Hanau-Nord Bus: Haltestelle Weiherfeld, Linie 562, 563 & MKK-33 Zulassungsbehörde Gelnhausen Informationen Ihrer Zulassungsbehörde Was benötige ich für ... ? Umschreibung und Wiederzulassung Neuzulassung GELNHAUSEN Montag Dienstag Mittwoch 07.00 – 13.00 Uhr 07.00 – 13.00 Uhr 10.00 – 18.00 Uhr Annahmeschluss 17.30 Uhr Donnerstag Freitag 07.00 – 13.00 Uhr 07.00 – 11.30 Uhr Im Niederfeld 63589 Linsengericht / Altenhaßlau Tel.: 06051 / 85-14240 Fax: 06051 / 85-14242 Anfahrt: A 66 Ausfahrt Gelnhausen-West oder Gelnhausen-Ost Bus und Bahn: Haltestelle Hbf. Gelnhausen Zulassungsbehörde Schlüchtern Am Elmacker 2 36381 Schlüchtern SCHLÜCHTERN Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Außerbetriebsetzung Kurzzeitkennzeichen Ausfuhrkennzeichen Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen Zulassung auf Firmen (befindet sich im Gebäude des TÜV) 07.30 – 12.00 Uhr 07.30 – 12.00 Uhr 07.30 – 12.00 Uhr 07.30 – 12.00 Uhr 07.30 – 12.00 Uhr Tel: 06051 / 85-14240 oder Tel: 06181 / 292-22637 Fax: 06051 / 85-14242 oder Fax: 06181 / 292-22608 Postanschrift der Zulassungsbehörde HINWEISE: Notwendige Vordrucke, Anträge usw. finden Sie unter www.mkk.de oder vor Ort! Für Beantragung und Bearbeitung ROTER Kennzeichen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Mitarbeiter in Gelnhausen für die Vereinbarung eines Termins. Stand Mai 2014 Zulassung von gebrauchten Fahrzeugen aus dem Ausland Main-Kinzig-Kreis Postfach 1465 63569 Gelnhausen E-Mail: v e r k e h r s a b t e i l u n g @ m k k . d e Homepage: www.mkk.de Sie möchten ein WUNSCHKENNZEICHEN? Reservierung von Kennzeichen nur über unsere Homepage: www.mkk.de oder Sie äußern Ihren Kennzeichenwunsch direkt bei Beantragung der Zulassung. Die Gebühr für Wunschkennzeichen beträgt 10,20 €.