Vergleich eingeschränkte reVision zu reView nach Ps 910 welches
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Vergleich eingeschränkte reVision zu reView nach Ps 910 welches
e i n g e s c h rän kte r evi s i o n michael annen Vergleich eingeschränkte Revision zu Review nach PS 910 Welches Instrument eignet sich für die Schweizer Prüfungslandschaft? Der Artikel zeigt die wesentlichen Aspekte des PS 910 auf und gibt einen Überblick über die eingeschränkte Revision. Anschliessend werden die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Prüfungsarten aufgezeigt. Das Fazit geht der Frage nach, welches Instrument für die Schweizer Prüflandschaft geeigneter ist. 1. EINLEITUNG Der PS 910 Review ist schon länger Bestandteil der Schweizer Prüfungsstandards (PS) und international ein etabliertes Prü fungsprodukt. Mit der Einführung der neuen Revisionsart, der eingeschränkten Revision und damit des Standards zur Eingeschränkten Revision (SER), stellte sich in der Praxis die Frage, was eigentlich der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Prüfungsarten ist. Die Diskrepanz hat viel mit der historischen Entwicklung der eingeschränkten Revision zu tun. Zu Beginn hatte der Bundesrat in der Botschaft den international anerkannten Review im Sinne des PS 910 als Lösung im Auge und nicht die heutige eingeschränkte Re vision. Davon zeugt noch der Gesetzestext, in welchem im Randtitel des Gesetzes bei Art. 729 des Obligationenrechts (OR) zur Unabhängigkeit der Revisionsstelle in Klammer «Re view» steht. Der Review stand für das Konzept der einge schränkten Revision Pate. Ein wesentlicher Unterschied und gleichzeitig auch Abgrenzung zum Review sind die zusätz lichen Prüfungshandlungen, welche in Form der angemes senen Detailprüfungen vorgesehen sind. Diese sind in PS 910 anlässlich einer prüferischen Durchsicht nicht vorgesehen. Die eingeschränkte Revision fordert bei wesentlichen Posi tionen, dass diese nicht ausschliesslich mit Befragungen und analytischen Prüfungshandlungen, sondern auch mit angemessenen Detailprüfungen geprüft werden. Gemein sam ist beiden Prüfungsarten der Grad der Prüfungssicher michael annen, dipl. wirtschaftsprüfer, lic. oec. hsg, partner, mitglied subkommission eingeschränkte revision der treuhandkammer, brag buchhaltungs und revisions ag, zug 910 heit, welche nur eine begrenzte («moderate») Prüfungssicher heit ist. 2. Schweizer Prüfungsstandard (PS) 910 – Review [1] (prüferische Durchsicht) Der PS 910 ist Bestandteil der fachlichen Verlautbarungen der Treuhand-Kammer und gehört in die Gruppe der Prüfung und Reviews von vergangenheitsorientierten Finanzinformatio nen. PS 910 setzt prinzipiell ISRE 2400 «Engagement to Review Financial Statements» um und ist Bestandteil der Trans formation der International Standards on Auditing (ISA) in die Schweizer PS. Das Ziel des PS ist in erster Linie auf Abschlüsse ausgerichtet, aber er ist auch anwendbar für den Review von Finanzinformationen und anderen Informationen, soweit dies praktikabel ist. Ein Review-Bericht kann bereits abge geben werden, ohne dass die gleichen umfangreichen Prü fungsnachweise geliefert werden müssen, wie dies bei einer Abschlussprüfung verlangt ist. Dies führt dazu, dass die Prüfungsaussage negativ formuliert sein muss. Review-Aufträge sind im Normalfall ausserhalb des gesetz lichen Prüfungsbereichs, da es sich bei gesetzlich vorgeschrie benen Aufträgen meist um Abschlussprüfungen handelt, wäh rend es beim Review in aller Regel um Zwischenabschlüsse, ad-hoc-Abschlüsse oder um Konsolidierungspackages nicht wesentlicher Tochtergesellschaften geht. Die Standes- und Berufsregeln sowie die Grundsätze für die verantwortungs volle Berufsausübung gelten bei einem Review genauso wie bei einer Abschlussprüfung. Der Wirtschaftsprüfer muss ausreichende Nachweise er langen, damit dieser eine Review-Aussage abgeben kann. Dazu sind in erster Linie Befragungen und analytische Prü fungshandlungen vorzunehmen. Der PS 910 verweist dies bezüglich auf den separaten PS 520 «Analytische Prüfungs handlungen» sowie PS 580 «Schriftliche Erklärungen», wel che damit bei Anwendung des PS 910 ausdrücklich von Relevanz sind. Der Anhang 2 des PS 910 zählt Beispiele mög licher Review-Handlungen auf, welche für eine solche prüfe rische Durchsicht geeignet sind. Diese beispielhafte Aufzäh D e r S c h w e i z e r T r e u h ä n d e R 2013 | 12 Ve r g le i c h e i n g e s c h rän kte R evi s i o n z u R evi ew nac h P S 910 lung geht doch auch bei Reviews relativ weit, so sind nicht nur Befragungen und Jahres- und Kennzahlenvergleiche im Vordergrund, sondern es wird verschiedentlich auch die Be standesabstimmung der Bilanzpositionen als Review-Hand lung erwähnt. Bei den flüssigen Mitteln wird sogar eine Bankbestätigung als Review-Handlung aufgeführt. Die de taillierte Durchsicht der Buchhaltung ist auch bei einem Re view notwendig, damit die Review-Handlungen PS 910 kon form sind. Dazu gehören beispielsweise Feststellungen über das Vorhandensein von Transaktionen mit nahestehenden Parteien oder ob Gewinne und Verluste ordnungsgemäss er fasst worden sind bzw. der Anhang vollständig ist. Die Re view-Handlungen sind im PS 910 nur beispielhaft aufge zählt. Auch ein Review basiert im Wesentlichen auf dem Pro fessional Judgement des Prüfers. Dieser definiert, welche Review-Handlungen notwendig sind und welche nicht, um zu einer entsprechenden Review-Aussage zu gelangen. Von der Natur der Sache her ist die Wahrscheinlichkeit einer Fehl aussage bei einem Review grösser als bei einer Abschlussprü fung nach PS. Diese weniger hohe Urteilssicherheit kommt in der negativen Prüfungsaussage zum Ausdruck. Eine Auftragsbestätigung ist analog zu einer Abschluss prüfung nach PS erforderlich und definiert den Auftrag. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass keine Prüfung im Sinne einer ordentlichen Revision stattfindet und somit kein Prü fungsurteil abgegeben wird. 12 | 2013 D e r S c h w e i z e r T r e u h ä n d e r e i n g e s c h rän kte r evi s i o n Ein Review-Auftrag wird im Grundsatz geplant wie eine Abschlussprüfung, d. h. der Wirtschaftsprüfer muss sich Kenntnisse über die Unternehmung, die Branche und die Organisation des Kunden erwerben. Dabei sind die Organi sation und Systeme des Rechnungswesens von Interesse, die Wesensmerkmale der Betriebstätigkeit und die Arten der Vermögenswerte, Verpflichtungen, Aufwendungen und Er träge. Das Gesamtverständnis ist notwendig, damit die Ar beiten, insbesondere auch die Befragungen, für die ReviewHandlungen geplant werden können. Der Review lässt zu, dass der Prüfer auf Arbeiten Dritter zurückgreifen kann, wobei in diesem Fall nach den einschlä gigen PS vorzugehen ist. Die Wesentlichkeit ist analog zu einer Abschlussprüfung nach PS zu berechnen und zu beur teilen. Diese dient als Basis für die Auswahl der zu prüfen den Transaktionen und Kontensalden. Damit ist PS 320 «Die Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung einer Abschlussprüfung» sinngemäss auch für den Review an wendbar, da der Wirtschaftsprüfer dieselben Überlegungen anstellen muss. Die Befragungen befassen sich typischerweise mit dem Er langen von Kenntnissen der Unternehmenstätigkeit, den an gewandten Grundsätze zum Rechnungslegung und -wesen, aber auch mit Befragungen zu Abläufen im Unternehmen, insbesondere wenn es um die Aufzeichnung und Dokumen tation von Transaktionen, die Abschlusserstellung und die 911 e i n g e s c h rän kte r evi s i o n Offenlegung der Anhangsangaben geht. Das Verständnis der Abläufe dient dazu, dass sich der Wirtschaftsprüfer ein ge wisses Grundverständnis über die internen Kontrollen erar beitet. Auf diese Weise wird er erfahren, wo operative Risiken bestehen und welche Positionen schwergewichtig in die Prü fungsplanung aufzunehmen sind. Die analytischen Prü fungshandlungen als zweite wichtige Gruppe von Prüfungs handlungen umfassen Vorjahresvergleiche der Abschlüsse, sowie Abgleich mit Finanzplänen und Budgets oder Bench marking mit erwarteten Richtgrössen und Relationen auf Ebene einzelner Positionen oder Gruppen. Berichtigungen aus früheren Jahren sind ebenso hilfreich wie die Befragung der Finanzverantwortlichen oder anderer Wirtschaftsprüfer aus den Vorjahren. Kommt der Wirtschaftsprüfer aufgrund seiner Befragun gen und analytischen Prüfungshandlungen im Rahmen des Review-Auftrags zum Schluss, dass die durchgesehenen In formationen wesentliche Fehlaussagen beinhalten könnten, muss er zusätzliche Review-Handlungen vornehmen, damit er eine ausreichende Prüfungssicherheit erhält, um eine Re view-Aussage machen zu können. Der PS 910 ist ein integraler Bestandteil der Schweizer PS und verweist entsprechend häufig auf andere Prüfungsstan dards, so auch bei der Berichterstattung. Ist der PS 910 unge nügend in der Beantwortung von Fragen der Berichterstattung, sind die PS 700, 701, 705 und 706 sinngemäss anzuwenden. 3. Standard zur Eingeschränkten Revision Der SER [2, 3] ist ein eigenständiger Standard, welcher Be standteil der fachlichen Verlautbarungen der TreuhandKammer ist. Dieser Standard ist nicht Bestandteil der Prü fungen im Sinne der PS wie der Review, sondern wird als ei genständiger Standard der Treuhand-Kammer geführt. Der SER wurde in Zusammenarbeit mit Treuhand-Suisse erarbeitet. Da die eingeschränkte Revision Neuland war, gibt es keine Verweise auf bestehende oder frühere Prüfungsstandards und auch auf keine in der Welt der internationalen Stan dards, insbesondere die ISA. Bereits in der Einleitung des SER wird auf den Ermessenspielraum des Prüfers (Professio nal Judgement) verwiesen. Der SER verzichtet bewusst auf die Regelung jedes denkbaren Sachverhalts, um vorzugeben, was zu tun ist. Diese Lücke soll nun mit dem neuen Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfer, Band «Eingeschränkte Revision» (HWP-Band ER) soweit wie möglich geschlossen werden. Al lerdings wird auch mit dem neuen HWP-Band ER das Pro fessional Judgement des Prüfers gefragt sein, was die Arbeit des Wirtschaftsprüfers schlussendlich auch spannend macht. Die eingeschränkte Revision ist wie die ordentliche Revi sion eine gesetzliche Prüfung. Der SER ist für den Prüfungs fall der eingeschränkten Revision anwendbar, d. h. es ist die Gesetzes- und Statutenkonformität der Jahresrechnung und der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes nach OR zu prüfen. In der Regel ist der SER nicht für die Prü fung anderer Rechnungslegungsstandards, wie Swiss GAAP FER oder International Financial Reporting Standards (IFRS) bestimmt. Bei Swiss GAAP FER gibt es insofern eine Ausnahme, als die Kern-FER mittels eingeschränkter Revision 912 Ve r g le i c h e i n g e s c h rän kte R evi s i o n z u R evi ew nac h P S 910 geprüft werden können. Das Gleiche gilt für kleine Non-Pro fit-Organisationen, welche Swiss GAAP FER 21 anwenden. Andere Prüfungen, insbesondere Zwischenbilanzprüfungen, Kapitalherab- oder heraufsetzungsprüfungen, Gründungs «Dem Professional Judgement kommt eine besondere Bedeutung zu; einfach ausgedrückt, ist es die Erfahrung und Professionalität des Prüfungsleiters, welcher die Prüfungsplanung vornimmt, die den Grad der Prüfungssicherheit wesentlich beeinflussen kann.» prüfungen oder Prüfungen von Fusionen oder anderen (Spe zial-)Prüfungen sind nicht Prüfungsgegenstände des SER. Für die Prüfung besonderer Vorgänge sind die PS massge bend. Freiwillige Abschlussprüfungen sind nach PS abzu wickeln, wobei für die Berichterstattung PS 700 ff. anwend bar ist, respektive für weitere Dienstleistungen bzw. beson dere Bereiche die PS 800 ff. Schliesslich kann eine (gesetzliche) eingeschränkte Re vision aufgrund einer Statutenbestimmung erfolgen oder durch die Generalversammlung beschlossen werden. Der SER hat das Rad der Prüfung nicht neu erfunden und orientiert sich in den Grundlagen am PS 910. Gängige Kon zepte der Wirtschaftsprüfung finden auch bei SER Anwen dung: Der Umfang der Prüfungshandlungen der einge schränkten Revision wird durch die von der Revisionsstelle erlangten Kenntnisse über die Tätigkeit und das Umfeld des Prüfungskunden sowie der Risikosituation bestimmt. Die Prüfungshandlungen sind so auszugestalten, dass das Ri siko von Fehlaussagen für den Grad der Prüfungssicherheit einer eingeschränkten Revision vertretbar ist. Dabei haben sich die Prüfungshandlungen nach den konkreten Umständen in jedem Einzelfall zu richten. Neben Befragungen und ana lytischen Prüfungshandlungen, welche in etwa Deckungs gleich zum Review sind, werden zusätzlich angemessene Detailprüfungen verlangt. Der SER teilt die Prüfungshand lungen in empfohlene und weitergehende Prüfungshand lungen ein, wobei die empfohlenen Detailprüfungen eben falls bei PS 910 als Review-Handlungen aufgeführt werden. Unter angemessenen Detailprüfungen werden hauptsäch lich Bestandes- und Bewertungsprüfungen verstanden. Diese sind bei wesentlichen Positionen fast unumgänglich. Kommt der Prüfer zum Schluss, dass es sich um eine Position mit er höhtem Risiko handelt, sind zusätzlich die weitergehenden Prüfungshandlungen durchzuführen, um das Risiko we sentlicher Fehlaussagen zu reduzieren. Somit ist auch gesagt, dass die Wesentlichkeit eine zent rale Rolle bei der eingeschränkten Prüfung spielt. Die Be rechnung und Beurteilung der Wesentlichkeit erfolgt analog zum Review respektive analog zu den PS. Die verlangte be grenzte Prüfungssicherheit wird nur erlangt werden können, wenn eine effiziente Kombination aller drei Arten von Prü D e r S c h w e i z e r T r e u h ä n d e R 2013 | 12 Ve r g le i c h e i n g e s c h rän kte R evi s i o n z u R evi ew nac h P S 910 fungshandlungen (Befragungen, analytische Prüfungshand lungen und Detailprüfungen) zur Anwendung kommen. Dabei hat die Revisionsstelle situativ zu entscheiden, welche Art von Prüfungshandlung zum Einsatz kommt und in wel cher Reihenfolge. Die eingeschränkte Revision grenzt sich strikte gegenüber der Abschlussprüfung nach PS ab und verlangt explizit keine Inventurbeobachtung des Warenlagers, keine Bankoder Drittbestätigungen sowie keine Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS). Auch wenn dies alles nicht Prüfungsge genstand der eingeschränkten Revision ist, wird der Prüfer m.E. nicht darum herumkommen, allfällige Kontrollmass nahmen (wie z. B. das vorhandene Vier-Augen-Prinzip) bei seiner Risikobeurteilung und Prüfungsplanung einzubezie hen, ohne allerdings das IKS explizit zu prüfen. Der Prüfer stützt sich, im Gegensatz zur ordentlichen Revision, aus schliesslich auf die Unterlagen ab, welche im Hause des Kun den vorzufinden sind und durch das Unternehmen vor Ort verfügbar gemacht werden können. Den erlangten Prü fungsnachweisen beim Revisionskunden kommt damit eine erhöhte Bedeutung zu; dies ist bei einer Review nicht anders. Weiter sind Prüfungen bezüglich doloser Handlun gen grundsätzlich nicht Prüfungsbestandteil. Bei Verstössen gegen das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsregle 12 | 2013 D e r S c h w e i z e r T r e u h ä n d e r e i n g e s c h rän kte r evi s i o n ment besteht keine Anzeigepflicht, trotzdem handelt es sich bei der eingeschränkten Revision um eine gesetzliche Prü fung. Obwohl von Gesetzes wegen kein gesetzlicher Auf trag zur Berichterstattung bei Gesetzesverstössen besteht, hat sich in der Praxis eine beschränkte Hinweispflicht bei der eingeschränkten Revision etabliert. Der Grad an Prüfungssicherheit ist bei einer eingeschränk ten Revision identisch zum Review: eine begrenzte Prü fungssicherheit (moderate assurance). Die gegenüber dem Review zusätzlich verlangten angemessenen Detailprüfun gen ändern an dieser Tatsache nichts. Durch die Vornahme von zusätzlichen, angemessenen Detailprüfungen entsteht der Eindruck, dass der Grad der Prüfungssicherheit bei einer eingeschränkten Revision höher ist als bei einem Review. Da die Wirtschaftsprüfung, wie die Betriebswirtschaft als sol ches, keine exakte Wissenschaft ist, lässt sich der Grad der Prüfungssicherheit nicht exakt in Zahlen ausdrücken. Viel mehr hängt der Grad der Prüfungssicherheit von der spezifi schen Situation und den durchgeführten Prüfungshandlun gen ab. Dem Professional Judgement kommt daher eine be sondere Bedeutung zu. Einfach ausgedrückt ist es die Erfahrung und Professionalität des Prüfungsleiters, welcher die Prüfungsplanung vornimmt, die den Grad der Prüfungs sicherheit wesentlich beeinflussen kann. Mit Sicherheit 913 e i n g e s c h rän kte r evi s i o n Ve r g le i c h e i n g e s c h rän kte R evi s i o n z u R evi ew nac h P S 910 Abbildung: UNTERSCHIEDE EINGESCHRÄNKTE REVISION – REVIEW Eingeschränkte Revision (gemäss SER) Review (gemäss PS 910) Der SER ist auf die gesetzliche Revision von Jahresabschlüssen von KMU anwendbar. PS 910 ist auch auf Aufträge zur Review von Finanz informationen oder anderen Informationen anwendbar. Prüfung (mit begrenzter Sicherheit), ob die Jahresrechnung Gesetz und Statuten entspricht (Art. 729 a Abs. 1 Ziff. 1 OR). Zusätzlich Prüfung (mit begrenzter Sicherheit), ob der Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung über die Ver wendung des Bilanzgewinns den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht (Art. 729 a Abs. 1 Ziff. 2 OR). Prüfung (mit begrenzter Sicherheit), ob der Abschluss den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen (bzw. den gesetz lichen oder statutarischen Regelungen) entspricht. Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und zusätzlich vom Gesetz geforderte angemessene Detailprüfungen (Art. 729 a Abs. 2 OR). In erster Linie Befragungen und analytische Prüfungshandlungen. Kein Einholen von Bankbestätigungen vorgesehen (Anhang D, Bst. b)). Erlangung von Bankbestätigungen als mögliche Prüfungs handlung (PS 910, Anhang 2, Tz. 21). SER enthält empfohlene Prüfungshandlungen für den Anhang der Jahresrechnung. PS 910 enthält keine Auflistung von empfohlenen Prüfungs handlungen für den Anhang (ausser zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag, PS 910, Anhang 2, Tz. 16). Im Bericht ist darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen An forderungen an die Zulassung und Unabhängigkeit erfüllt sind. PS 910 enthält keine entsprechende Regelung. Im Fall der Mitwirkung bei der Buchführung eines Mitarbeiters der Revisionsstelle ist eine entsprechende Offenlegung im Be richt erforderlich. Mitwirkung bei der Buchführung durch den die Review durch führenden Wirtschaftsprüfer bzw. das Revisionsunternehmen ist unter gewissen Bedingungen und in gewissen Grenzen zu lässig (sofern der Prüfer nicht Unterlagen prüft, an deren Er stellung er entscheidend mitgewirkt hat). Eine Offenlegung im Bericht ist in diesem Fall vorzunehmen [5] kann gesagt werden, dass die eingeschränkte Revision wie der Review eine weniger hohe Prüfungssicherheit ergibt als eine Abschlussprüfung nach PS und daher wie beim Review, kein Prüfungsurteil, sondern eine (negative) Prüfungsaus sage abgegeben wird. 4. Gemeinsamkeiten von SER und PS 910? Wie bereits einleitend erwähnt, war der PS 910 das Vorbild für den Gesetzgeber der eingeschränkten Revision, aber auch für den Standardsetter zur Erarbeitung des SER. Im Unterschied zum SER ist der Review eine international aner kannte betriebswirtschaftliche Prüfung und in die PS einge bettet, welche gleichzeitig auch die aktuell gültigen inter nationalen Prüfungsstandards, die ISA, abbilden. Die einge schränkte Revision ist im Ausland tendenziell unbekannt. Daher auch die Übersetzung der eingeschränkten Revision als «limited statutory examination» oder prüferische Durch sicht in Deutsch. Der Begriff «Audit» (Prüfung) ist schon für die Abschlussprüfung nach PS besetzt, und daher musste ein anderer Begriff herhalten. Es wäre auch nicht sachge recht, wenn bei der eingeschränkten Revision von einer Re view im internationalen Kontext gesprochen würde, denn wie oben beschrieben, ist der SER tatsächlich mehr als «nur» ein Review. Dies trifft nach Meinung des Autors trotz der Tatsache zu, dass die Prüfungssicherheit nur eine begrenzte bleibt und die Prüfungsaussage in der Berichterstattung ne gativ formuliert ist. Letztere Tatsache ist m.E. auch gerade das Störende an der Konzeption des SER, nämlich dass es nicht möglich ist, eine positive Prüfungsaussage zu «kreie 914 ren». Für diesen Fall hätte es aber einen höheren Grad an Prüfungssicherheit bedingt, und man wäre wohl wiederum bei der gesetzlichen Abschlussprüfung nach PS angelangt, was man ja aber genau zur Entlastung der KMU nicht wollte. Die Schwellenwerterhöhung hat die Bedeutung der ein geschränkten Revision in eine höhere Sphäre katapultiert, denn ein Grossteil der Schweizer Unternehmen wird einge schränkt geprüft. Reviews kommen im Bereich der nicht gesetzlichen Prüfungsarbeiten zur Anwendung, beispiels weise bei Prüfung von Zwischenabschlüssen börsenkotierter Unternehmungen, bei der Prüfung von Reporting Packages in Konzernverhältnissen oder der Beurteilung von anderen Finanzinformationen. Als gesetzliche Prüfung kommt nur die eingeschränkte oder die ordentliche Revision infrage, für welche eine Zulassung der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) notwendig ist. Ein Review kann auch ohne Zulassung durch geführt werden. Hingegen sind im Falle eines Verweises auf die PS zwingend die beruflichen und fachlichen Verlautba rungen der Treuhand-Kammer anwendbar. Nur mit der An wendung des PS 910 spricht man auch von einem Review, welcher den Namen verdient. Der grosse Vorteil von einem Review ist die Kompatibilität mit den ISA und gleichzeitig mit den PS, was die einge schränkte Revision nicht vorzuweisen hat. Somit teilt die eingeschränkte Revision mit den Swiss GAAP FER ein ähn liches Schicksal: Es fehlt an der internationalen Anerken nung. Je nach Kreis der Stakeholder und Aktionäre kann dies ein wichtiges Argument sein, eine vollwertige gesetz liche Abschlussprüfung durchzuführen, statt «nur» eine D e r S c h w e i z e r T r e u h ä n d e R 2013 | 12 e i n g e s c h rän kte r evi s i o n Ve r g le i c h e i n g e s c h rän kte R evi s i o n z u R evi ew nac h P S 910 eingeschränkte Revision, welche im Ausland schwer ver ständlich zu machen ist. Die eingeschränkte Revision hat aber gewichtige Vorteile gegenüber der Review: Angemessene Detailprüfungen neh men einen wichtigen Stellenwert beim SER ein und führen in der Praxis im Normalfall zu einer in der Tendenz höheren Prüfungssicherheit gegenüber einer Review. Diese Überzeu gung teilt zumindest der Autor dieses Artikels mit anderen Prüfern. Der SER ist bezüglich des Prüfungsumfangs abso luter gefasst und schränkt das Feld von Handlungen explizit ein, während der Review-Standard offener formuliert ist. So durchbrechen die Review-Handlungen konzeptionell die Idee der begrenzten Prüfungssicherheit und sehen je nach Situation das Einholen von Bankbestätigungen vor, während der SER dies explizit ausschliesst. Trotz alledem vertritt der Autor die Meinung, dass es auch bei einer eingeschränkten Revision im Einzelfall sinnvoll sein kann, Bestätigungen einzuholen, da diese zu einem schnelleren, d. h. effiziente ren Prüfungsnachweis führen können als eine Befragung oder analytische Prüfungshandlungen. Also warum dann nicht eine Bestätigung einverlangen, auch wenn dies der SER explizit nicht vorsieht? Effizientes Arbeiten ist (heute noch) nicht verboten. Zieht man einen Vergleich zwischen Review und eingeschränkter Revision, stellt man unschwer fest, dass die beiden Prüfungsarten auch gewisse Widersprüche enthalten in Bezug auf die Prüfungshandlungen und den zu erreichenden Grad an Prüfungssicherheit oder zumindest nicht aufeinander abgestimmt sind. Dies hängt vor allem mit dem Gesetzgebungsprozess der eingeschränkten Revision zusammen. Der PS 910 Review ist sehr wohl im Rahmen der PS abgestimmt. Die Review- resp. Prüfungsaussage ist im Wesentlichen deckungsgleich, was den Grad der Prüfungssicherheit wider spiegelt. Bei der Review gibt der Wirtschaftsprüfer eine Aus sage darüber ab, ob er auf Sachverhalte gestossen ist, dass der Abschluss nicht in allen wesentlichen Punkten den anzuwen denden Rechnungslegungsnormen entspricht. Bei der ein geschränkten Revision wird die Gesetzes- und Statutenkon formität der Jahresrechnung in negativer Form bestätigt, ebenso der Antrag des obersten Leitungsorgans über die Verwendung des Bilanzgewinnes. Unterschiede zwischen eingeschränkter Revision und Review ergeben sich bei der Berichterstattung folgende: Aufgrund der Tatsache, dass die eingeschränkte Revision eine gesetzliche Revisionsdienst leistung darstellt, bestimmt das Gesetz gewisse Inhalte des Berichts, wohingegen für den Review-Bericht ausschliesslich berufsständische Vorgaben existieren. So enthält der Re view-Bericht im Gegensatz zum Revisionsbericht bei der ein geschränkten Revision keine Aussagen zur Einhaltung be sonderer gesetzlicher Vorschriften (Zulassung, Unabhän gigkeit) oder eine negative Bestätigung, ob der Antrag des Verwaltungsrats über die Verwendung des Bilanzgewinns den gesetzlichen Vorschriften und Statuten entspricht. Anmerkungen: 1) PS 910 Review, Seite 871, Schwei zer Prüfungsstandards (PS), Ausgabe 2013. 2) Stan dard zur Eingeschränkten Revision, TreuhandKammer und Schweizerischer Treuhänder-Verband, 12 | 2013 D e r S c h w e i z e r T r e u h ä n d e r Im Prüfungsablauf gibt es einige Gemeinsamkeiten: Sowohl beim Review wie auch bei der eingeschränkten Revision gel ten die beruflichen Verhaltensanforderungen (u. a. Objek tivität und Unabhängigkeit, (professionelle) Kompetenz, Sorgfalt, Verschwiegenheit). Zu beachten ist jedoch, dass die eingeschränkte Revision – als gesetzliche Revisionsart und vom Gesetzgeber gewollt – die Unabhängigkeit auf die inner betriebliche Ebene verlagert und insoweit ein Mitwirken bei der Buchführung durch eine nicht an der Revision beteiligte Person oder Personengruppe innerhalb des Revisionsunter nehmens zulässt. Dies wurde bewusst so gewählt, da der Ge setzgeber dem Schweizer Umstand «Dienstleistung aus einer Hand» Rechnung tragen wollte. Allerdings wird im neuen HWP explizit erwähnt, dass auch bei Reviews das Erbringen weiterer Dienstleistungen zulässig ist. Dies schliesst gegebe nenfalls auch eine gewisse Buchführungsunterstützung mit ein, sofern der Prüfer nicht Unterlagen prüft, an deren Er stellung er entscheidend mitgewirkt hat. Sowohl bei der eingeschränkten Revision als auch beim Review erfolgt die Planung und Durchführung der Revi sionstätigkeit mit kritischer Grundhaltung sowie im Be wusstsein, dass die Finanzberichterstattung Fehlaussagen enthalten kann. In beiden Fällen muss sich der Wirtschafts prüfer Kenntnisse über die Tätigkeit und das Umfeld des Unternehmens aneignen. Hierbei sind Kenntnisse über die Organisation, das Rechnungswesen-System, Wesensmerk male der Betriebstätigkeit sowie Arten von Vermögenswer ten, Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen des Unternehmens zu erlangen. Bei beiden Revisionsarten wird jedoch darauf verzichtet, das Risiko von Fehlaussagen auf grund von mangelhaften oder lückenhaften internen Kont rollen zu bewerten. Eine Berücksichtigung des IKS zur Be stimmung der Prüfungsrisiken sowie zur Festlegung des Prüfungsprogramms erfolgt weder bei der eingeschränkten Revision noch beim Review. In der Abbildung werden die wichtigsten Unterschiede zwischen Review und eingeschränkter Revision nochmals dargestellt [4]. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Review und die eingeschränkte Revision viele Gemeinsamkeiten haben und sich im gleichen Grad der Prüfungssicherheit bewegen. Der Review hat den Vorteil der internationalen Anerken nung, während die eingeschränkte Revision als gesetzliche Prüfung in der Schweiz etabliert ist. Für die Schweiz, als Son derfall in allen Belangen schlechthin, ist die eingeschränkte Revision ein sinnvoller Kompromiss und Kontrapunkt zu den explosionsartig zunehmenden Prüfungsstandards im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung nach PS/ISA. Die eingeschränkte Revision hat mit der Anhebung der Schwel lenwerte eine erhebliche Bedeutung im Schweizer Prüfwe sen erlangt und ist eine massgeschneiderte Lösung für die Schweizer KMU-Landschaft. n 1. Auflage 2007. 3) Verschiedentlich wird Bezug ge nommen auf das neue Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfer, Band eingeschränkte Revision, Erscheinung geplant im Dezember 2013. 4) Aus HWP, Band Eingeschränkte Revision. 5) Vgl. Treu hand-Kammer, Richtlinien zur Unabhängigkeit 2007, Abschnitt VIII B (2) in Verbindung mit VIII B (1). 915