Elternhandout Freundschaften im Netz Datensch - Alice
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Elternhandout Freundschaften im Netz Datensch - Alice
Inhaltsverzeichnis 1. Vor- und Nachteile von Chatrooms 2 2. Statistiken 3 3. Freundschaft im Netz / Fallbeispiele 4 4. Sicherheits-ABC 5 5. Interview mit dem Datenschutzbeauftragten Ralf Menger 7 6. Anhang 9 6.1 Paragraphen zur Schutz der Identität 9 6.2 Tipps zum richtigen Umgang im Netz 10 6.3 Brainstorming 11 6.4 Fotos zum Arbeitsprozess 12 7. Quellenangaben 14 8. Impressum 15 1 Die Vor- und Nachteile von Chatrooms Über die Vor- und Nachteile von Chatrooms lässt sich streiten, Ein Chatroom ist ein Internetportal, in dem Menschen, aus der ganzen Welt, über das Internet, miteinander kommunizieren können. So ist die Ursprüngliche Idee des Chats Leute, über den Globus verteilt, kennen zulernen und neue Kontakte zu knüpfen. Und noch etwas Erfreuliches hat der Chat, man kann nämlich alte Bekannte oder Freunde suchen und wiederfinden. Inzwischen ist es sogar möglich, sich z.B. mit einer „Webcam“ zu unterhalten. Dabei sieht man denjenigen, mit dem man gerade chattet, in einer Art Videotelefonie. Für eher zurückhaltende oder schüchterne Menschen, ist es in einem Chatroom einfacher aus sich heraus zu kommen, da sie nicht verbal, sondern nur schriftlich, mit anderen Menschen kommunizieren können. Doch leider gibt es nicht nur positive Aspekte zu diesem Thema. In vielen Chatrooms werden Profile gefälscht, um die eigene Identität zu schützen oder aufzuwerten Dadurch, fühlen sie sich viele sicher und die Hemmschwelle, jemanden im Chat zu täuschen sinkt. Unter anderem könnte ein 45 jähriger Mann, das Profil eines 15 jährigen Jungen annehmen. Somit ist es möglich, dass zwischen den Chatpartnern eine Verabredung stattfindet. Die daraus resultierenden Folgen können eine Vergewaltigung, des Minderjährigen darstellen. Immer mehr Kinder und Jugendliche verbringen ihre Freizeit vor dem Computer und kommunizieren in verschiedenen Chatrooms. Sie leben in einer Parallelwelt, grenzen sich dabei von der Außenwelt ab. Obwohl der Datenschutz für jeden sehr wichtig sein sollte, wird darauf wenig Wert gelegt und Daten ohne viel bedenken preisgegeben. Anhand des Zitates von Angela Merkel:„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“ ist zu erkennen, wie auch Politiker über dieses Problem denken. Vorhandene Chatrooms, mit eher unsicherem Datenschutz, wie „Facebook“, bei dem immer wieder Vorfälle auftreten, dass persönliche Daten bei Google erscheinen. In der Anmeldung wird nach persönlichen Interessen gefragt, die für individuelle Werbung des Betreibers genutzt werden. Gibt man nun in das Profil an, dass man Haustiere besitzt, so bekommt man Werbung für Tierfutter oder Tierzubehör ohne Anforderung. Der Chatroom, „Knuddels“ hingegen, behaupten von sich einen guten Umgang mit den Daten der User zu pflegen. 2 Statistiken Wir haben 104 Personen gefragt, ob sie diese Begriffe, die im Zusam28 30 21 21 25 menhang mit dem sozialen 20 7 9 10 Netzwerken stehen, Personen 15 3 5 10 definieren können. Wissen 5 0 Sie denn was es bedeuten Web 2.0 User soziales Unwissend Generated Netzwerk könnte? Das Ergebnis zeigt, Content 7.-11. Klasse Begriffe dass eine Vielzahl der ab 18 J./ 12. Klasse Befragten, die Begriffe nicht geläufig waren. Lediglich der Begriff „soziales Netzwerk“ war bekannt und konnte teilweise erklärt werden. Definition der Begriffe Welche persönliche Daten gibst du in sozialen Netzwerken an? 7.-11.Klasse Personen 104 Befragte - Zeitpunkt der Nutzung in sozialen Netzwerken 8% Vormittags 20% 25% 49 ab 18 J./12.Klasse 46 43 42 37 34 30 27 15 30 27 39 38 36 31 18 15 25 22 19 17 24 21 9 das Profil Morgens 11% 7% 29% 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 Be zi eh un gs s H tatu ob s Li eb V bie e Li ling rei s eb sm ne l Li ind us eb s ik lin ba gs nd fil Li m e Li b e eb lin lin gs W W gs fa as a sp ch ic s ic ruc h h h ni m ch a tm g ag Von den insgesamt 104 befragten Personen, besuchten 52 die Klassen 7 bis 11 und die anderen 52 waren Erwachsene (ab 18 Jahren / 12. Klasse). Durch diese Umfrage haben wir festgestellt, dass eher die jüngere Gesellschaft persönliche Daten von sich in den sozialen Netzwerken preisgibt. Hauptsächlich werden der Beziehungsstatus, Hobbies und „über mich“ angegeben. Lieblingsbücher und –bands werden am wenigsten in den sozialen Netzwerken angegeben. Nur wenige der Befragten geben über ihre persönlichen Daten keine Auskunft. Mittags Nachmittags Abends Soziale Netzwerke werden hauptsächlich nachmittags und abends genutzt (von allen Altersklassen) und am wenigsten vormittags. Wir sind von einem alltäglichen Schul- beziehungsweise Arbeitstag ausgegangen. Nachts 104 Befragte - Erfahrungen in sozialen Netzwerken Aus der Befragung ergab sich, das mehr positive anstatt negative Erfahrungen mit sozialen Netzwerken gemacht worden sind. Allerdings kann man bei solch einem persönlichen Thema nicht davon ausgehen, dass die Antworten immer wahrheitsgemäß ausfallen. Als Resultat dieser Umfrage lässt sich schließen, dass die sozialen Netzwerke hauptsächlich für die private Nutzung zur Verfügung stehen. Deutlich ablesbar sind jedoch die Folgen von Netzwerkmissbrauch. 20% 18% Mobbing Missbrauch 15% 4% Stalker 7% Neue Freunde (Große) Liebe Partys 15% 3 21% Schule/Beruf Freundschaft im Netz Im Internet lauern viele Gefahren, gerade für Minderjährige. Man kann sich gar nicht vorstellen, welche verheerenden Folgen ein Chat mit einem angeblich gleichaltrigen, netten Chatpartner haben kann. Wir möchten Ihnen hier zwei wahre Fallbeispiele von jungen Mädchen vorstellen, denen die Gefahren nicht bewusst waren. Fallbeispiel 1: Eine 12-jährige aus Hessen, machte im Jahr 2000 eine Internetbekanntschaft aus Aachen. Sie traf sich mit ihm und stieg in dessen Auto. Dort wurde sie anschließend mehrfach von zwei Tätern missbraucht. Fallbeispiel 2: Ein weiteres 12-jähriges Mädchen hatte eine ältere, aus Magdeburg kommende Internetbekanntschaft, die ebenso schreckliche Folgen mit sich brachte. Auch sie wurde vergewaltigt. Unser Selbstversuch: Wir meldeten uns unter den Nickname: chikkachikka13 und dancinggirl9 in „knuddels.de“ an und besuchten darin mehrere Foren. Ergebnis: Anhand unserer Selbstversuche konnten wir feststellen, dass viele der User Plattformen, wie „Knuddels.de“ als Zwischenchat nutzen, um „MSN“, „ICQ“ oder „Skype“ Adressen zu erhalten. Außerdem fragten sie schon nach wenigen Minuten nach einer Web-Cam Übertragung, Fotos, dem Alter oder den Wohnadressen. Als wir den männlichen Usern schrieben dass wir erst 13 seien, schreckten sie das nur kurzzeitig ab, die Unterhaltung wurde aber fortgeführt. Hier ein kurzer Ausschnitt/Einblick: 4 Sicherheits- ABC Aufgrund der Erfahrung die wir in den Chaträumen gemacht haben, entschlossen wir uns, ein Sicherheits- ABC für Eltern zu erstellen. Hier haben die Eltern die Möglichkeit zu schauen, wie man sich in den Foren verhalten sollte, um mögliche Folgen zu verhindern. Dies können sie auch an ihre Kinder weiterreichen. A Aufmerksam gegenüber den andern Usern - vor allem Älteren - sein. B Bekanntschaften sorgsam auswählen. C Cybermobbing melden, falls Anzeichen dafür vorhanden sind (In Chats gibt es immer Ansprechpartner). D Du darfst NEIN sagen, verlasse den Chat wenn du dich unwohl fühlst. E Erzähle deinen Eltern oder Erwachsenen was dir geschrieben wurde, wenn du ein ungutes Gefühl dabei hast. F Falls dir jemand Geld oder Geschenk anbieten sollte, dieses zusätzlich mit einem Treffen verbunden ist, sei äußerst vorsichtig und benachrichtige deine Eltern. G Gehe nur auf Chatseiten, die eine Hilfefunktion haben und deinem Alter entsprechen. H Habe keine Angst und Scham über deine Erlebnisse (Internet/Treffen) zu berichten. I Ignoriere Beleidigungen, bzw. melde sie. J Jeder könnte sich dein Profil anschauen, deshalb immer Vorsicht bei der Eintragung von Informationen. K Keiner hat das Recht über dich zu entscheiden, was du tun und lassen sollst. L Logge dich immer aus, wenn du den Chat verlässt. M Mache keine aufreizenden Fotos von dir und stelle sie ins Netz, denn bedenke auch dein späterer Arbeitgeber könnte sie einsehen. N Nutze unsere unten angegebenen Hilfeadressen, wenn du mit jemandem neutralem Reden willst. O Obendrein könnte hinter falschem Namen und Alter eine ganz andere Person stecken. Zum Beispiel: „Freaky-Boy“,12 ist in Wirklichkeit Hans-Peter, 54. P Passe auch auf deinen PC auf, indem du ihn mit Schutzprogrammen versiehst. Q Die Seite sollte eine gewisse Qualität/Auszeichnung haben, dass von einem sicheren Anbieter erstellt wurde, überwacht wird. R Rechtlich gesehen, darf niemand Fotos von dir ohne deine Zustimmung ins Netz stellen (§22). S Schütze dich selber, in dem du keine weiteren Adressen von dir Preis gibst (Wohnort, „MSN“, „ICQ“, etc). T Treffe dich unter keinen Umständen mit Leuten, die du nicht kennst. U Unterlasse Seiten, die eine Altersbeschränkung haben. V Vermeide Wörter wie: „sexy“, „hot“, „geil“, „süß“ in deinem Nickname, du wirst nicht Ernst genommen, sondern nur darauf reduziert. W Wenn du dich mit Chatbekanntschaften treffen willst, nimm einen Elternteil mit, der auf Entfernung beobachten kann, was geschieht. Treffe dich nur an öffentlichen, belebten Plätzen. X Seiten, auf denen „xxx“ benutzt wird, geht es meistens um sexuelle Inhalte. Also, meide diese! Y Auch unerlaubt hochgeladene Videos, über dich, in „youtube“ zählen unter § 22 und können angefechtet werden. Z Zweideutige Anspielungen sollten nicht beachtet und das Fenster geschlossen werden. 5 Drei wichtige Paragraphen zum Schutz der eigenen Identität bzw. zum Wohle des Kindes: Der erste Paragraph, § 176 StGB, beschäftigt sich mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern und verbietet sexuelle Handlungen an und von Kindern unter 14 Jahren. Der zweite, ebenfalls so wichtige Paragraph, § 182 StGB, geht über den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen. Auch hier sind sexuelle Handlungen an und von unter 18 Jahren zu unterlassen. Der letzte Paragraph, §22 Kunst UrhG, klärt über das nicht erlaubte Hochladen von Bildern oder Videos auf. Er besagt, dass das Abbilden von Personen nur mit deren Einwilligung oder gegen eine Entlohnung erlaubt ist. 6 Interview mit dem Datenschützer Herr Menger 1. Wie sicher ist eigentlich das Internet? Das Internet ist nicht sicher, darum ging es bei seiner "Erfindung" auch nicht. Es ist sogar bemerkenswert unsicher. Und zwar sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht. Es werden zwar immer mehr Anstrengungen unternommen, das Internet sicherer zu machen. Sehr weit ist man damit aber in den letzten 15 Jahren noch nicht gekommen. 2. Was halten Sie von Internetcommunities wie Wer-kennt-Wen oder Facebook? Wie wird dort mit den Daten von Personen umgegangen? Hier gibt es viele datenschutzrechtlich interessante oder gar kritikwürdige Punkte: a) Die Anbieter sind nicht an der Wahrung des Datenschutzes interessiert, sondern am Geldverdienen. Die Daten der Nutzer werden für die Anbieter also zur Ware, wenn das Unternehmen der Anbieter langfristig am Markt überleben soll. b) Die Nutzer wissen anscheinend nicht, dass die Anbieter keine Wohltäter sind, sondern Firmen, die Gewinn machen müssen. Daher sind die Nutzer oft sehr unvorsichtig und geben den Anbietern - oft ohne Not - zu viele Angaben über sich. c) Außerdem nutzen die Betroffenen die oftmals vorhandenen Einstellmöglichkeiten nicht, mit denen sie ihre Daten zurückhaltender veröffentlichen könnten. Es werden private Daten, Fotos usw. für alle Welt bereitgestellt, ohne zu berücksichtigen, dass das Internet nichts vergisst. Zudem kann einem z. B. ein vermeintlich lustiges Foto bereits einige Monate später peinlich sein. Das Löschen bringt dann aber wenig, da das Foto dann schon mehrfach von anderen kopiert und evtl. sogar schon an anderer Stelle erneut veröffentlicht sein kann (Stichwort: Das Internet vergisst nichts) d) Die veröffentlichten Daten werden auch gerne von Dritten genutzt, z. B. von möglichen Arbeitgebern, die die Daten bei ihren Entscheidungen über Bewerber heranziehen können. Aber auch von Menschen, mit denen die Betroffenen eigentlich nichts (mehr) zu tun haben wollen, wie z. B. dem Ex-Freund o. ä.. e) Die Position der Datenschutzaufsichtsbehörden zu einigen Fragen hinsichtlich der Anbieter können Sie auch dem anliegenden Beschluss des Düsseldorfer Kreises (Gremium der obersten Datenschutzaufsichtsbehörden Deutschlands) entnehmen. 7 3. Ist es möglich dass sich Personen von außen (wie z.B. Hacker) in diese Netzwerke einlinken und Daten stehlen können? Ja natürlich. Im Internet gibt es - wie in vielen anderen Lebensbereichen - keine 100% Sicherheit. Und "Hacker" oder auch nur sog. Script-Kiddies wird es immer geben. Ebenso einfach zu bedienende Viren- und Trojanerbausätze. Ich möchte außerdem sogar behaupten, dass es im Internet gar nichts wirklich Privates und Geheimes gibt, da alles, was auf irgendwelchen Servern gespeichert wird, auch von den Betreibern der Server gelesen werden kann (auch wenn das illegal wäre - es ginge/geht ja ganz einfach, wenn man z. B. Systemadministrator ist oder bei dem Anbieter arbeitet). Zudem ist es oft nicht einmal nötig, irgendetwas zu "hacken", da es ja z. B. offizielle Suchmasken auf diesen Seiten gibt. Wer es schafft, diese Suchen automatisiert durchführen zu lassen, hat ganz schnell jede Menge Daten zusammen, die er dann zu seinen Zwecken verwenden kann. 4. Wie kann man sich am Besten im Internet vor Datenmissbrauch, etc. schützen? Das ist eine Frage, auf die es viele und sehr umfangreiche Antworten geben kann. Als Grundregel gilt: Wer wenig von sich preisgibt, trägt auch ein kleineres Risiko. Ich rate schon zur Vorsicht, wenn es um die Angabe des Realnamens, des Geburtsdatums und der Telefonnummer geht. Die meisten Dienste funktionieren auch ohne diese Daten. Weiterhin ist es wichtig, sich technisch abzusichern, d. h., immer alle aktuellen Updates für Betriebssystem und Anwendungen installieren, aktueller Virenscanner ist Pflicht, Firewall einschalten. Die beste "Firewall" ist allerdings der vorsichtige und nachdenkende Mensch. Oft liegt das Problem nicht im Netz sondern es sitzt vor dem Bildschirm. ;-) 5. Wie können Eltern ihre Kinder vor den Gefahren in Internetcommunities („Wer-kennt-Wen“ oder „Knuddels“, usw.) schützen? Auf die Frage antwortete Herr Menger, dass es wichtig ist Kinder erst in einem angemessenen Alter ins Internet zu lassen. Außerdem rät er den Eltern sich im Internet aufzuklären und eine Kinderschutzsoftware wie zum Beispiel Klicksave zu installieren. Zusätzlich empfiehlt er eine Filtersoftware auf dem Computer zu installieren. Er hält es für sinnvoll Eltern extreme Beispiele vor Augen zu führen, weil die meisten Eltern erst darauf anfangen zu reagieren, sie beschäftigen sich mit den Gefahren im Internet nicht vorher. 8 Anhang: Hier die drei wichtigsten Paragraphen zum Schutz eurer Kinder und deren Identität. § 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft wer ein Kind dazu bestimmt dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt 2. ein Kind dazu bestimmt dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt oder 3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. (4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3. § 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Der Versuch ist strafbar. (5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. (6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist. §22 Kunst UrhG Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 9 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. Zum Schluss, die schon erwähnten Hilfeadressen: http://www.jugendschutz.net http://www.kinder-aktuell.de http://www.internet-abc.de Tipps zum richtigen Umgang mit den Internetcommunities: 1. Seien Sie zurückhaltend mit der Preisgabe persönlicher Informationen. 2. Erkundigen Sie sich über die allgemeine Geschäftsbedingungen und die Bestimmungen zum Datenschutz. 3. Seien Sie wählerisch bei Kontaktdaten – Kriminelle sammeln Freunde, um Personen zu schaden. 4. Melden Sie Cyber-Stalker die Sie unaufgefordert und dauerhaft über das soziale Netzwerk kontaktieren. 5. Verwenden Sie für jedes soziale Netzwerk ein unterschiedliches und sicheres Passwort. 6. Geben Sie keine vertraulichen Informationen über Ihren Arbeitgeber und Ihre Arbeit preis. 7. Prüfen Sie kritisch, welche Rechte Sie den Betreibern sozialer Netzwerke an den von Ihnen eingestellten Bildern und Texten einräumen. 8. Wenn Sie “zweifelhafte” Anfragen von Bekannten erhalten, erkundigen Sie sich außerhalb sozialer Netzwerke nach der Vertrauenswürdigkeiten dieser Nachrichten. 9. Klicken Sie nicht wahllos auf Links – Soziale Netzwerke werden verstärkt dazu genutzt um Phishing zu betreiben. 10. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über deren Aktivitäten in sozialen Netzwerken und klären Sie sie über die Gefahren auf. 10 11 Fotos zum Arbeitsprozess Die Gruppe Experteninterview beim Auswerten ihrer Interviews Die Gruppe Fallbespiele und Chat ABC beim Lesen eines Textes Kurzpräsentation der Ergebnisse von den einzelnen Gruppen 12 Die Gruppe Definition, Vor- und Nachteile von Chatrooms beim Vorlesen von verschiedenen Definitionen Die verschiedenen Gruppen beim Recherchieren im Internet oder zusammenfassen ihrer Ergebnisse 13 Quellenangabe • • • • • • • • • • • • • Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes – Landeskriminalamt BadenWürttemberg Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalt – KJM Stabsstelle Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Jugendschutz.net Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat Datenschutz, Ralf Menger Franziska Roth http://www.wer-kennt-wen.de/static/datenschutz http://www.knuddels.de/protection/protection-index.html http://gg-action.de/main/jugendschutz/ http://icq.de/ http://de-de.facebook.com/policy.php?ref=pf http://neu.de/misc/privacy_v.php http://econtent.fhtwberlin.de/staticHTML/Chats/Chats/section/HyLOs/content/Data/tesch/chats/Start/ProCo/ProC o.xhtml 14 Impressum Das Projekt „Freundschaft im Netz“ wurde von 12 Schüler/innen der Klasse 12FOS3 Schwerpunkt Sozialwesen Form A von der Alice-Eleonoren-Schule (Fachoberschule), Kapellplatz 2 in 64283 Darmstadt, im Fach Politik und Wirtschaft bearbeitet. Namentlich zu nennen sind: Christina Alepidis, Sandrina Arnold, Luljete Gajraku, Sina Kohn, Melisa Kurt, Domenika Küster, Rico Liedtke, Maite Lott, Michèle Mrusek, Denise Triemel, Mareike Wesp, Sarah Wölm und die Fachlehrerin Dipl.- Krim. Angelika Förster. 15