Elternhandout Freundschaften im Netz Datensch - Alice

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Elternhandout Freundschaften im Netz Datensch - Alice
Inhaltsverzeichnis
1. Vor- und Nachteile von Chatrooms
2
2. Statistiken
3
3. Freundschaft im Netz / Fallbeispiele
4
4. Sicherheits-ABC
5
5. Interview mit dem Datenschutzbeauftragten Ralf Menger
7
6. Anhang
9
6.1 Paragraphen zur Schutz der Identität
9
6.2 Tipps zum richtigen Umgang im Netz
10
6.3 Brainstorming
11
6.4 Fotos zum Arbeitsprozess
12
7. Quellenangaben
14
8. Impressum
15
1
Die Vor- und Nachteile von Chatrooms
Über die Vor- und Nachteile von Chatrooms lässt sich streiten, Ein Chatroom ist ein Internetportal,
in dem Menschen, aus der ganzen Welt, über das Internet, miteinander kommunizieren können.
So ist die Ursprüngliche Idee des Chats Leute, über den Globus verteilt, kennen zulernen und neue
Kontakte zu knüpfen. Und noch etwas Erfreuliches hat der Chat, man kann nämlich alte Bekannte oder
Freunde suchen und wiederfinden. Inzwischen ist es sogar möglich, sich z.B. mit einer „Webcam“ zu
unterhalten. Dabei sieht man denjenigen, mit dem man gerade chattet, in einer Art Videotelefonie.
Für eher zurückhaltende oder schüchterne Menschen, ist es in einem Chatroom einfacher aus sich
heraus zu kommen, da sie nicht verbal, sondern nur schriftlich, mit anderen Menschen kommunizieren
können. Doch leider gibt es nicht nur positive Aspekte zu diesem Thema.
In vielen Chatrooms werden Profile gefälscht, um die eigene Identität zu schützen oder aufzuwerten
Dadurch, fühlen sie sich viele sicher und die Hemmschwelle, jemanden im Chat zu täuschen sinkt.
Unter anderem könnte ein 45 jähriger Mann, das Profil eines 15 jährigen Jungen annehmen. Somit ist
es möglich, dass zwischen den Chatpartnern eine Verabredung stattfindet. Die daraus resultierenden
Folgen können eine Vergewaltigung, des Minderjährigen darstellen.
Immer mehr Kinder und Jugendliche verbringen ihre Freizeit vor dem Computer und kommunizieren
in verschiedenen Chatrooms. Sie leben in einer Parallelwelt, grenzen sich dabei von der Außenwelt ab.
Obwohl der Datenschutz für jeden sehr wichtig sein sollte, wird darauf wenig Wert gelegt und Daten
ohne viel bedenken preisgegeben. Anhand des Zitates von Angela Merkel:„Das Internet ist kein
rechtsfreier Raum“ ist zu erkennen, wie auch Politiker über dieses Problem denken. Vorhandene
Chatrooms, mit eher unsicherem Datenschutz, wie „Facebook“, bei dem immer wieder Vorfälle
auftreten, dass persönliche Daten bei Google erscheinen. In der Anmeldung wird nach persönlichen
Interessen gefragt, die für individuelle Werbung des Betreibers genutzt werden. Gibt man nun in das
Profil an, dass man Haustiere besitzt, so bekommt man Werbung für Tierfutter oder Tierzubehör ohne
Anforderung. Der Chatroom, „Knuddels“ hingegen, behaupten von sich einen guten Umgang mit den
Daten der User zu pflegen.
2
Statistiken
Wir haben 104 Personen
gefragt, ob sie diese
Begriffe, die im Zusam28
30
21
21
25
menhang mit dem sozialen
20
7
9
10
Netzwerken stehen,
Personen 15
3 5
10
definieren können. Wissen
5
0
Sie denn was es bedeuten
Web 2.0
User
soziales
Unwissend
Generated
Netzwerk
könnte? Das Ergebnis zeigt,
Content
7.-11. Klasse
Begriffe
dass eine Vielzahl der
ab 18 J./ 12. Klasse
Befragten, die Begriffe nicht
geläufig waren. Lediglich der Begriff „soziales Netzwerk“ war bekannt und konnte teilweise erklärt
werden.
Definition der Begriffe
Welche persönliche Daten gibst du in sozialen
Netzwerken an?
7.-11.Klasse
Personen
104 Befragte - Zeitpunkt der Nutzung
in sozialen Netzwerken
8%
Vormittags
20%
25%
49
ab 18 J./12.Klasse
46
43
42
37
34
30
27
15
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27
39
38
36
31
18
15
25
22
19
17
24
21
9
das Profil
Morgens
11%
7%
29%
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
Be
zi
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ni m
ch a
tm g
ag
Von den insgesamt 104 befragten Personen,
besuchten 52 die Klassen 7 bis 11 und die anderen
52 waren Erwachsene (ab 18 Jahren / 12. Klasse).
Durch diese Umfrage haben wir festgestellt, dass
eher die jüngere Gesellschaft persönliche Daten
von sich in den sozialen Netzwerken preisgibt.
Hauptsächlich werden der Beziehungsstatus,
Hobbies und „über mich“ angegeben.
Lieblingsbücher und –bands werden am wenigsten
in den sozialen Netzwerken angegeben. Nur
wenige der Befragten geben über ihre persönlichen
Daten keine Auskunft.
Mittags
Nachmittags
Abends
Soziale Netzwerke werden hauptsächlich nachmittags
und abends genutzt (von allen Altersklassen) und am
wenigsten vormittags. Wir sind von einem alltäglichen
Schul- beziehungsweise Arbeitstag ausgegangen.
Nachts
104 Befragte - Erfahrungen in sozialen
Netzwerken
Aus der Befragung ergab sich, das mehr
positive anstatt negative Erfahrungen mit
sozialen Netzwerken gemacht worden sind.
Allerdings kann man bei solch einem
persönlichen Thema nicht davon ausgehen,
dass die Antworten immer wahrheitsgemäß
ausfallen. Als Resultat dieser Umfrage lässt
sich schließen, dass die sozialen Netzwerke
hauptsächlich für die private Nutzung zur
Verfügung stehen. Deutlich ablesbar sind
jedoch die Folgen von Netzwerkmissbrauch.
20%
18%
Mobbing
Missbrauch
15%
4%
Stalker
7%
Neue Freunde
(Große) Liebe
Partys
15%
3
21%
Schule/Beruf
Freundschaft im Netz
Im Internet lauern viele Gefahren, gerade für Minderjährige.
Man kann sich gar nicht vorstellen, welche verheerenden Folgen ein Chat mit einem angeblich
gleichaltrigen, netten Chatpartner haben kann.
Wir möchten Ihnen hier zwei wahre Fallbeispiele von jungen Mädchen vorstellen, denen die Gefahren
nicht bewusst waren.
Fallbeispiel 1: Eine 12-jährige aus Hessen, machte im Jahr 2000 eine Internetbekanntschaft aus
Aachen. Sie traf sich mit ihm und stieg in dessen Auto. Dort wurde sie anschließend
mehrfach von zwei Tätern missbraucht.
Fallbeispiel 2: Ein weiteres 12-jähriges Mädchen hatte eine ältere, aus Magdeburg kommende
Internetbekanntschaft, die ebenso schreckliche Folgen mit sich brachte. Auch sie
wurde vergewaltigt.
Unser Selbstversuch:
Wir meldeten uns unter den Nickname: chikkachikka13 und dancinggirl9 in „knuddels.de“ an und
besuchten darin mehrere Foren.
Ergebnis:
Anhand unserer Selbstversuche konnten wir feststellen, dass viele der User Plattformen, wie
„Knuddels.de“ als Zwischenchat nutzen, um „MSN“, „ICQ“ oder „Skype“ Adressen zu erhalten.
Außerdem fragten sie schon nach wenigen Minuten nach einer Web-Cam Übertragung, Fotos, dem
Alter oder den Wohnadressen.
Als wir den männlichen Usern schrieben dass wir erst 13 seien, schreckten sie das nur kurzzeitig ab,
die Unterhaltung wurde aber fortgeführt.
Hier ein kurzer Ausschnitt/Einblick:
4
Sicherheits- ABC
Aufgrund der Erfahrung die wir in den Chaträumen gemacht haben, entschlossen wir uns, ein
Sicherheits- ABC für Eltern zu erstellen.
Hier haben die Eltern die Möglichkeit zu schauen, wie man sich in den Foren verhalten sollte, um
mögliche Folgen zu verhindern. Dies können sie auch an ihre Kinder weiterreichen.
A Aufmerksam gegenüber den andern Usern - vor allem Älteren - sein.
B Bekanntschaften sorgsam auswählen.
C Cybermobbing melden, falls Anzeichen dafür vorhanden sind (In Chats gibt es immer
Ansprechpartner).
D Du darfst NEIN sagen, verlasse den Chat wenn du dich unwohl fühlst.
E Erzähle deinen Eltern oder Erwachsenen was dir geschrieben wurde, wenn du ein ungutes Gefühl
dabei hast.
F Falls dir jemand Geld oder Geschenk anbieten sollte, dieses zusätzlich mit einem Treffen
verbunden ist, sei äußerst vorsichtig und benachrichtige deine Eltern.
G Gehe nur auf Chatseiten, die eine Hilfefunktion haben und deinem Alter entsprechen.
H Habe keine Angst und Scham über deine Erlebnisse (Internet/Treffen) zu berichten.
I Ignoriere Beleidigungen, bzw. melde sie.
J Jeder könnte sich dein Profil anschauen, deshalb immer Vorsicht bei der Eintragung
von Informationen.
K Keiner hat das Recht über dich zu entscheiden, was du tun und lassen sollst.
L Logge dich immer aus, wenn du den Chat verlässt.
M Mache keine aufreizenden Fotos von dir und stelle sie ins Netz, denn bedenke auch dein späterer
Arbeitgeber könnte sie einsehen.
N Nutze unsere unten angegebenen Hilfeadressen, wenn du mit jemandem neutralem Reden willst.
O Obendrein könnte hinter falschem Namen und Alter eine ganz andere Person stecken.
Zum Beispiel: „Freaky-Boy“,12 ist in Wirklichkeit Hans-Peter, 54.
P Passe auch auf deinen PC auf, indem du ihn mit Schutzprogrammen versiehst.
Q Die Seite sollte eine gewisse Qualität/Auszeichnung haben, dass von einem sicheren Anbieter
erstellt wurde, überwacht wird.
R Rechtlich gesehen, darf niemand Fotos von dir ohne deine Zustimmung ins Netz stellen (§22).
S Schütze dich selber, in dem du keine weiteren Adressen von dir Preis gibst
(Wohnort, „MSN“, „ICQ“, etc).
T Treffe dich unter keinen Umständen mit Leuten, die du nicht kennst.
U Unterlasse Seiten, die eine Altersbeschränkung haben.
V Vermeide Wörter wie: „sexy“, „hot“, „geil“, „süß“ in deinem Nickname, du wirst nicht Ernst
genommen, sondern nur darauf reduziert.
W Wenn du dich mit Chatbekanntschaften treffen willst, nimm einen Elternteil mit, der auf
Entfernung beobachten kann, was geschieht. Treffe dich nur an öffentlichen, belebten Plätzen.
X Seiten, auf denen „xxx“ benutzt wird, geht es meistens um sexuelle Inhalte. Also, meide diese!
Y Auch unerlaubt hochgeladene Videos, über dich, in „youtube“ zählen unter § 22 und können
angefechtet werden.
Z Zweideutige Anspielungen sollten nicht beachtet und das Fenster geschlossen werden.
5
Drei wichtige Paragraphen zum Schutz der eigenen Identität bzw. zum Wohle
des Kindes:
Der erste Paragraph, § 176 StGB, beschäftigt sich mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern und
verbietet sexuelle Handlungen an und von Kindern unter 14 Jahren.
Der zweite, ebenfalls so wichtige Paragraph, § 182 StGB, geht über den sexuellen Missbrauch von
Jugendlichen. Auch hier sind sexuelle Handlungen an und von unter 18 Jahren zu unterlassen.
Der letzte Paragraph, §22 Kunst UrhG, klärt über das nicht erlaubte Hochladen von Bildern oder
Videos auf. Er besagt, dass das Abbilden von Personen nur mit deren Einwilligung oder gegen eine
Entlohnung erlaubt ist.
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Interview mit dem Datenschützer Herr Menger
1. Wie sicher ist eigentlich das Internet?
Das Internet ist nicht sicher, darum ging es bei seiner "Erfindung" auch nicht. Es ist sogar
bemerkenswert unsicher. Und zwar sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht. Es werden
zwar immer mehr Anstrengungen unternommen, das Internet sicherer zu machen. Sehr weit ist man
damit aber in den letzten 15 Jahren noch nicht gekommen.
2. Was halten Sie von Internetcommunities wie Wer-kennt-Wen oder
Facebook? Wie wird dort mit den Daten von Personen umgegangen?
Hier gibt es viele datenschutzrechtlich interessante oder gar kritikwürdige Punkte:
a) Die Anbieter sind nicht an der Wahrung des Datenschutzes interessiert, sondern am Geldverdienen.
Die Daten der Nutzer werden für die Anbieter also zur Ware, wenn das Unternehmen der Anbieter
langfristig am Markt überleben soll.
b) Die Nutzer wissen anscheinend nicht, dass die Anbieter keine Wohltäter sind, sondern Firmen, die
Gewinn machen müssen. Daher sind die Nutzer oft sehr unvorsichtig und geben den Anbietern - oft
ohne Not - zu viele Angaben über sich.
c) Außerdem nutzen die Betroffenen die oftmals vorhandenen Einstellmöglichkeiten nicht, mit denen
sie ihre Daten zurückhaltender veröffentlichen könnten. Es werden private Daten, Fotos usw. für alle
Welt bereitgestellt, ohne zu berücksichtigen, dass das Internet nichts vergisst. Zudem kann einem z. B.
ein vermeintlich lustiges Foto bereits einige Monate später peinlich sein. Das Löschen bringt dann
aber wenig, da das Foto dann schon mehrfach von anderen kopiert und evtl. sogar schon an anderer
Stelle erneut veröffentlicht sein kann (Stichwort: Das Internet vergisst nichts)
d) Die veröffentlichten Daten werden auch gerne von Dritten genutzt, z. B. von möglichen
Arbeitgebern, die die Daten bei ihren Entscheidungen über Bewerber heranziehen können. Aber auch
von Menschen, mit denen die Betroffenen eigentlich nichts (mehr) zu tun haben wollen, wie z. B. dem
Ex-Freund o. ä..
e) Die Position der Datenschutzaufsichtsbehörden zu einigen Fragen hinsichtlich der Anbieter können
Sie auch dem anliegenden Beschluss des Düsseldorfer Kreises (Gremium der obersten
Datenschutzaufsichtsbehörden Deutschlands) entnehmen.
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3. Ist es möglich dass sich Personen von außen (wie z.B. Hacker) in
diese Netzwerke einlinken und Daten stehlen können?
Ja natürlich. Im Internet gibt es - wie in vielen anderen Lebensbereichen - keine 100% Sicherheit. Und
"Hacker" oder auch nur sog. Script-Kiddies wird es immer geben. Ebenso einfach zu bedienende
Viren- und Trojanerbausätze.
Ich möchte außerdem sogar behaupten, dass es im Internet gar nichts wirklich Privates und Geheimes
gibt, da alles, was auf irgendwelchen Servern gespeichert wird, auch von den Betreibern der Server
gelesen werden kann (auch wenn das illegal wäre - es ginge/geht ja ganz einfach, wenn man z. B.
Systemadministrator ist oder bei dem Anbieter arbeitet).
Zudem ist es oft nicht einmal nötig, irgendetwas zu "hacken", da es ja z. B. offizielle Suchmasken auf
diesen Seiten gibt. Wer es schafft, diese Suchen automatisiert durchführen zu lassen, hat ganz schnell
jede Menge Daten zusammen, die er dann zu seinen Zwecken verwenden kann.
4. Wie kann man sich am Besten im Internet vor Datenmissbrauch, etc.
schützen?
Das ist eine Frage, auf die es viele und sehr umfangreiche Antworten geben kann. Als Grundregel gilt:
Wer wenig von sich preisgibt, trägt auch ein kleineres Risiko. Ich rate schon zur Vorsicht, wenn es um
die Angabe des Realnamens, des Geburtsdatums und der Telefonnummer geht. Die meisten Dienste
funktionieren auch ohne diese Daten. Weiterhin ist es wichtig, sich technisch abzusichern, d. h., immer
alle aktuellen Updates für Betriebssystem und Anwendungen installieren, aktueller Virenscanner ist
Pflicht, Firewall einschalten. Die beste "Firewall" ist allerdings der vorsichtige und nachdenkende
Mensch. Oft liegt das Problem nicht im Netz sondern es sitzt vor dem Bildschirm. ;-)
5. Wie können Eltern ihre Kinder vor den Gefahren in Internetcommunities
(„Wer-kennt-Wen“ oder „Knuddels“, usw.) schützen?
Auf die Frage antwortete Herr Menger, dass es wichtig ist Kinder erst in einem angemessenen Alter
ins Internet zu lassen. Außerdem rät er den Eltern sich im Internet aufzuklären und eine
Kinderschutzsoftware wie zum Beispiel Klicksave zu installieren. Zusätzlich empfiehlt er eine
Filtersoftware auf dem Computer zu installieren. Er hält es für sinnvoll Eltern extreme Beispiele vor
Augen zu führen, weil die meisten Eltern erst darauf anfangen zu reagieren, sie beschäftigen sich mit
den Gefahren im Internet nicht vorher.
8
Anhang:
Hier die drei wichtigsten Paragraphen zum Schutz eurer Kinder und deren Identität.
§ 176 StGB
Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von
dem Kind vornehmen lässt wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren in minder
schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft wer ein Kind dazu bestimmt dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten
vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt
2. ein Kind dazu bestimmt dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt oder
3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen durch
Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden
einwirkt.
(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.
§ 182 StGB
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer
Zwangslage
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem
Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren
dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von
ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch
missbraucht, dass sie
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem
Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die
Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein
Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen,
wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der
Tat gering ist.
§22 Kunst UrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt
werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden
ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10
9
Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes
sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder
ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Zum Schluss, die schon erwähnten Hilfeadressen:
http://www.jugendschutz.net
http://www.kinder-aktuell.de
http://www.internet-abc.de
Tipps zum richtigen Umgang mit den Internetcommunities:
1. Seien Sie zurückhaltend mit der Preisgabe persönlicher Informationen.
2. Erkundigen Sie sich über die allgemeine Geschäftsbedingungen und die
Bestimmungen zum Datenschutz.
3. Seien Sie wählerisch bei Kontaktdaten – Kriminelle sammeln Freunde, um Personen
zu schaden.
4. Melden Sie Cyber-Stalker die Sie unaufgefordert und dauerhaft über das soziale
Netzwerk kontaktieren.
5. Verwenden Sie für jedes soziale Netzwerk ein unterschiedliches und sicheres
Passwort.
6. Geben Sie keine vertraulichen Informationen über Ihren Arbeitgeber und Ihre Arbeit
preis.
7. Prüfen Sie kritisch, welche Rechte Sie den Betreibern sozialer Netzwerke an den von
Ihnen eingestellten Bildern und Texten einräumen.
8. Wenn Sie “zweifelhafte” Anfragen von Bekannten erhalten, erkundigen Sie sich
außerhalb sozialer Netzwerke nach der Vertrauenswürdigkeiten dieser Nachrichten.
9. Klicken Sie nicht wahllos auf Links – Soziale Netzwerke werden verstärkt dazu
genutzt um Phishing zu betreiben.
10. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über deren Aktivitäten in sozialen Netzwerken und
klären Sie sie über die Gefahren auf.
10
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Fotos zum Arbeitsprozess
Die Gruppe Experteninterview beim
Auswerten ihrer Interviews
Die Gruppe Fallbespiele und Chat ABC beim Lesen eines
Textes
Kurzpräsentation der Ergebnisse von den
einzelnen Gruppen
12
Die Gruppe Definition, Vor- und Nachteile
von Chatrooms beim Vorlesen von
verschiedenen Definitionen
Die verschiedenen Gruppen beim
Recherchieren im Internet oder
zusammenfassen ihrer Ergebnisse
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Quellenangabe
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Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes – Landeskriminalamt BadenWürttemberg
Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalt – KJM Stabsstelle
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Jugendschutz.net
Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat Datenschutz, Ralf Menger
Franziska Roth
http://www.wer-kennt-wen.de/static/datenschutz
http://www.knuddels.de/protection/protection-index.html
http://gg-action.de/main/jugendschutz/
http://icq.de/
http://de-de.facebook.com/policy.php?ref=pf
http://neu.de/misc/privacy_v.php
http://econtent.fhtwberlin.de/staticHTML/Chats/Chats/section/HyLOs/content/Data/tesch/chats/Start/ProCo/ProC
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Impressum
Das Projekt „Freundschaft im Netz“ wurde von 12 Schüler/innen der Klasse 12FOS3 Schwerpunkt
Sozialwesen Form A von der Alice-Eleonoren-Schule (Fachoberschule), Kapellplatz 2 in 64283
Darmstadt, im Fach Politik und Wirtschaft bearbeitet.
Namentlich zu nennen sind:
Christina Alepidis, Sandrina Arnold, Luljete Gajraku, Sina Kohn, Melisa Kurt, Domenika Küster,
Rico Liedtke, Maite Lott, Michèle Mrusek, Denise Triemel, Mareike Wesp, Sarah Wölm und die
Fachlehrerin Dipl.- Krim. Angelika Förster.
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