Italien - ActiSwiss
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Leben und Arbeiten in Italien Land und Leute Einreise und Aufenthalt Leben in Italien Arbeiten in Italien Sozialversicherungen Quelle: www.swissemigration.ch Bundesamt für Migration BFM Über dieses Dossier Inhaltsverzeichnis Über dieses Dossier ..........................................................................2 Inhaltsverzeichnis......................................................................2 Vorwort....................................................................................3 Rechtlicher Hinweis ....................................................................3 Land und Leute................................................................................4 Geographie ...............................................................................4 Klima .......................................................................................4 Geschichte................................................................................5 Staatsform ...............................................................................5 Bevölkerung .............................................................................6 Sprache ...................................................................................6 Währung ..................................................................................7 Elektrizität ................................................................................7 Zollvorschriften................................................................................7 Devisen....................................................................................7 Umzugsgut ...............................................................................7 Fahrzeuge ................................................................................8 Haustiere .................................................................................8 Andere Einfuhren.......................................................................8 Einreise und Aufenthalt .....................................................................9 Einreise ....................................................................................9 Aufenthaltsbewilligung ...............................................................9 Sprachaufenthalt/Studium ..........................................................9 Grenzgänger/innen .................................................................. 10 Dienstleistungserbringer ........................................................... 10 Arbeitsbewilligung.................................................................... 10 Ruhestand .............................................................................. 10 Selbstständige ........................................................................ 10 Meldepflichten ......................................................................... 11 Botschaft und Konsulate ........................................................... 11 Schweizer Staatsangehörige...................................................... 13 Leben in Italien.............................................................................. 13 Wohnen ................................................................................. 13 Einkaufen ............................................................................... 14 Führerschein ........................................................................... 14 Schulen und Bildung ................................................................ 14 Schweizer Medien .................................................................... 15 Lebenskosten .......................................................................... 15 Steuern.................................................................................. 15 Einbürgerung .......................................................................... 16 Arbeiten in Italien .......................................................................... 17 Wirtschaft............................................................................... 17 Arbeitsmarkt ........................................................................... 17 Stellenvermittlung ................................................................... 18 Stellensuche ........................................................................... 18 Bewerbung ............................................................................. 19 Seite 2 von 24 Diplomanerkennung ................................................................. 20 Arbeitsbedingungen ................................................................. 20 Löhne .................................................................................... 21 Sozialversicherungen ...................................................................... 21 Sozialsystem........................................................................... 21 Altersvorsorge/Rentenversicherung ............................................ 22 Krankenversicherung ............................................................... 22 Berufsunfallversicherung .......................................................... 23 Arbeitslosenversicherung .......................................................... 23 Familienleistungen ................................................................... 23 Sozialhilfe............................................................................... 23 Vorwort Unsere Informationen richten sich in erster Line an Personen, die ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen und dort arbeiten wollen. Unsere Angaben gelten im Prinzip nur für Schweizer Staatsangehörige. Wir bedanken uns bei den Dienst- und Amtsstellen im Inund Ausland, welche zum Gelingen dieser Publikation beigetragen haben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Änderungen notwendig sind und Aktualisierungen vorgenommen werden müssen. Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine persönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen: ! " @ # Bundesamt für Migration (BFM), Sektion Auswanderung und Stagiaires, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern/Schweiz +41 (0)31 322 42 02, Fax +41 (0)31 322 44 93 swiss.emigration@bfm.admin.ch www.swissemigration.ch Rechtlicher Hinweis Unsere Publikationen dienen der Information. Es können keine Rechte daraus abgeleitet werden. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben korrekt sind, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit geben. Der Inhalt dieser Publikation kann ohne Vorankündigung geändert werden. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die angebotenen Leistungen auf den angeführten Internetseiten. Der Besuch dieser Seiten erfolgt auf eigenes Risiko des Benützers. Seite 3 von 24 Land und Leute Geographie Fläche Italien hat eine Fläche von 301'277 km2 (Schweiz: ca. 41'300 km2) und 7'456 km Küste. Zu Italien gehören auch die beiden grossen Mittelmeer-Inseln Sardinien und Sizilien sowie einige kleinere Inselgruppen. Innerhalb der italienischen Staatsgrenzen befinden sich die Stadtstaaten San Marino und Vatikan (Kirchenstaat), ausserhalb die Exklave Campione d'Italia (am Lago di Lugano). Topographie Der Norden wird halbkreisförmig von den Alpen eingerahmt. Daran schliesst sich die 500 km lange und 210 km breite Po-Tiefebene an. Südlich davon beginnt der Apennin, eine Gebirgskette, welche das Land von Nord nach Süd durchzieht. Klima Der Norden Italiens hat Kontinentalklima. Die Po-Ebene bildet eine Übergangszone zwischen gemässigtem und subtropischem Klima. Die zentralen und südlichen Landesteile haben ein mediterran-subtropisches Klima mit trocken-heissen Sommern und mildfeuchten Wintern. Seite 4 von 24 Durchschnittstemperaturen (Januar/Juli in °C) und jährliche Niederschlagsmenge Bern/Schweiz -1,3 17,3 986 mm Florenz 8,7 26,4 842 mm Mailand 3,7 23,0 984 mm Neapel 10,1 25,2 935 mm Palermo 11,4 25,8 897 mm Rom 11,9 24,6 793 mm Venedig 6,3 21,6 830 mm # Das Wetter in Italien: www.meteo.it Geschichte 1815-1870 1860 1870 1870-1918 1922-43 1929 1936/39 1940-45 1946 1957 1945-1993 1992/93 ab 1994 1998 2003 2006 Risorgimento (nationalstaatlicher Einigungsprozess) Einheit Italiens unter Führung des Königreichs Piemont-Sardinien Rom wird Hauptstadt Irredenta (panitalienische Bewegung) Faschistische Diktatur unter Benito Mussolini ("Duce") Lateranverträge: Einigung zwischen Staat und Kirche über Vatikanstaat Eroberung Äthiopiens, Besetzung Albaniens 2. Weltkrieg, Mussolini wird abgesetzt, Alliierte besetzen Rom Neue Verfassung: Italien wird durch Volkswahl eine Republik Italien ist Gründungsmitglied der EWG/EU Die Democrazia Cristiana (DC) stellt praktisch alle Ministerpräsidenten Skandal um Parteienfinanzierung und Korruptionsfälle, Auflösung der DC, Wahlrechtsreform Silvio Berlusconis "Forza Italia" gewinnt die Parlamentswahlen, der Unternehmer und Medien-Tycoon wird Ministerpräsident der 51., 57. und 58. Regierung seit Gründung der Republik Italien übernimmt den Euro Italien hat für sechs Monate die EU-Präsidentschaft Italien wird Fussball-Weltmeister Staatsform Bezeichnung Italien ist eine parlamentarische Republik. Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident. Er wird von der Nationalversammlung für sieben Jahre gewählt, kann das Parlament auflösen, ernennt den Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag die Minister. Regierung Der Ministerrat bestimmt die allgemeine Richtung der Politik, der Ministerpräsident hat nur die Rolle eines Vorsitzenden. Das Parlament besteht aus zwei Kammern (Abgeordnetenkammer mit 630 Sitze; Senat mit 315 Vertretern der Regionen), welche gleichberechtigt sind und alle fünf Jahre gewählt werden. Vom Staatspräsidenten bezeichnete Persönlichkeiten können Senatoren auf Lebenszeit werden, auch frühere Staatspräsidenten werden Senatoren auf Lebenszeit. Italien ist in 20 Regionen unterteilt. Sizilien, Sardinien, Aostatal, Trentin-Südtirol-Etschland und Friaul-Julisch-Venetien haben einen autonomen Sonderstatus. Hauptstadt: Rom. # # Bürgerportal: www.italia.gov.it Regierung: www.governo.it Seite 5 von 24 # Abgeordnetenkammer und Senat: www.camera.it und www.senato.it Bevölkerung Italien hat 59,8 Mio. Einwohner/innen (2008), die Bevölkerungsdichte beträgt 194/km2 (Schweiz: 184), rund 68 % der Bevölkerung leben in Städten. Mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 80,4 Jahren rangiert Italien in der Weltspitze. Grösste Städte (2006) Rom Mailand Neapel Turin Palermo # 2,70 Mio. 1,30 Mio. 0,97 Mio. 0,90 Mio. 0,66 Mio. Nationales Institut für Statistik: www.istat.it Sprache Landessprache ist Italienisch in teilweise stark voneinander abweichenden Dialekten und den regionalen Amtssprachen Deutsch und Ladinisch in Südtirol, Französisch im Aostatal sowie Slowenisch in den Provinzen Triest und Gorizia. Folgende Minderheitensprachen geniessen ebenfalls einen gesetzlichen Schutz: Albanisch (im Mezzogiorno), Furlan (im Seite 6 von 24 Friaul), Griechisch (Apulien und Kalabrien), Katalanisch (Alghero/Sardinien), Moliseslawisch (Region Molise), Okzitanisch (Piemont) und Sardisch. Währung Euro (EUR oder €) zu 100 Cent Noten: 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500 Euro Münzen: 2 und 1 Euro, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Cent # Währungsrechner: www.oanda.com Elektrizität Netzspannung: 220-230 Volt/50 Hertz (wie in der Schweiz) Stecker/Steckdosen: Typ C (universal), teilweise noch F ("Schuko") und L # World Electric Guide: www.kropla.com Zollvorschriften Devisen Die Europäische Union (EU) hat die Bargeldkontrollen an ihren Aussengrenzen vereinheitlicht: Bargeldbeträge, Schecks und Wechsel (in einigen Staaten auch Edelmetalle und Edelsteine) über EUR 10'000.-- müssen bei der Einreise und Ausreise zwingend deklariert werden. Oberhalb dieser Grenze muss eine Zollerklärung ausgefüllt und bei einer der folgenden Stellen eingereicht werden: bei einem Zollamt, einem Postamt, bei einer Bank oder einer Dienststelle der Guardia di Finanza (Finanzpolizei); das ausgefüllte Formular muss spätestens 48 Stunden (ohne Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen) nach der Einreise eingereicht werden. Die Nichtabgabe der Zollerklärung stellt einen Verstoss gegen die Devisenvorschriften dar. # Devisenkontrolle: http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm >Zoll >Zollkontrollen Umzugsgut Um Möbel und persönliche Gegenstände zollfrei einzuführen, muss dem zuständigen Zollamt nebst einer in italienischer Sprache abgefassten Liste der einzuführenden Gegenstände ein Nachweis der erfolgten Wohnsitznahme (certificato anagrafico) in Italien vorgewiesen werden. Die Einfuhr muss innert 6 Monaten nach Wohnsitznahme stattfinden, grundsätzlich werden nur gebrauchte Gegenstände anerkannt und das Umzugsgut darf während mindestens 12 Monaten nicht verkauft oder vermietet werden. Seite 7 von 24 Als Heiratsgut dürfen ungebrauchte Effekten, unter Ausschluss von Autos, Tabakwaren sowie Alkohol, zollfrei eingeführt werden. Auch Geschenke bis zu einem Wert von EUR 1'000.-- dürfen innert 4 Monaten nach der Hochzeit zollfrei eingeführt werden. Dem Gesuch an das zuständige Zollamt sind beizulegen: Liste der einzuführenden Gegenstände, Wohnsitznachweis (certificato anagrafico) und Trauschein. Die Einfuhr des Heiratsguts muss innert 6 Monaten nach der Eheschliessung stattfinden. # # Italienische Zollbehörden: www.agenziadogane.it > Comunicare >Pubblicazioni Schweizer Zoll: www.ezv.admin.ch/index.html Fahrzeuge Personenwagen können als Umzugsgut zollfrei aus der Schweiz eingeführt werden, wenn die Fahrzeuge gemäss den Bestimmungen des Herkunftslandes versteuert wurden und dort mindestens sechs Monate in Betrieb waren. # # # Italienische Zollbehörden: www.agenziadogane.it EU-Fahrzeugimport: http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/citizens/living/car/index.html Automobile Club d'Italia: www.aci.it Haustiere Hunde und Katzen müssen über ein Ursprungs- und Gesundheitszeugnis verfügen, welches von einem Amtstierarzt des Herkunftslandes ausgestellt wurde. Dieses in italienischer und der Sprache des Herkunftslandes verfasste Dokument muss folgende Punkte enthalten: $ Erklärung über die Untersuchung des Tieres vor der Abreise mit dem Befund, dass keine Krankheiten festgestellt wurden $ Bescheinigung über eine Tollwutimpfung, die mindestens 20 Tage (für Sardinien 30 Tage) zurückliegt und nicht länger als 11 Monate vor Ausstellung des Zeugnisses erfolgt ist $ Angaben zur Identifizierung des Tieres sowie Name/Anschrift des Halters Tiere wie Vögel, Fische, Frösche und Landschildkröten können eingeführt werden, wenn für diese ein Ursprungszeugnis vorgewiesen werden kann, das von einer Behörde des Herkunftslandes ausgestellt wurde; darin ist zu bescheinigen, dass das Tier einer Gesundheitsuntersuchung unterzogen wurde und keine ansteckende Krankheiten hat. Für geschützte Arten (bestimmte Papageien, Eidechsen, Schlangen, Wasserschildkröten, Zierfische, Vogelarten, Affen usw.) ist eine CITES-Bescheinigung (Convention on International Trade of Endangered Species) erforderlich, das heisst eine Ausfuhrgenehmigung durch die Behörden des Herkunftslandes. Streng verboten ist die Einfuhr von Tieren, die in Anhang 1 des Artenschutzabkommens genannt werden, wie zum Beispiel Tiere mit geflecktem Fell (Leopard, Gepard, Ozelot). # Italienische Zollbehörden: www.agenziadogane.it Andere Einfuhren Für die Einfuhr gewisser Pflanzenarten ist eine Genehmigung durch die zuständigen Behörden des Herkunftslandes erforderlich. Pflanzen wie z. B. der Kaktus Ariocarpus und Seite 8 von 24 die Orchidee Papiotelinum dürfen laut Artenschutzabkommen nicht exportiert oder importiert werden. # # Italienische Zollbehörden: www.agenziadogane.it Bundesamt für Landwirtschaft: www.blw.admin.ch >Themen >Einfuhr/Ausfuhr Einreise und Aufenthalt Einreise Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehörige können mit einem Reisepass oder einer gültigen Identitätskarte ein- und wieder ausreisen. Aufenthaltsbewilligung Für Aufenthalte von weniger als drei Monaten benötigen Sie keinerlei Aufenthaltserlaubnis. Ist ein über drei Monate hinausgehender Aufenthalt geplant, müssen Sie diesen innerhalb von 3 Monaten bei der Wohngemeinde anmelden (iscrizione anagrafica). Diese verlangt folgende Dokumente: $ Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung des Unterhalts $ Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung (staatlicher Gesundheitsdienst oder private Versicherung) $ Studierende: Immatrikulationsbescheinigung für Studiengang oder Berufsausbildung (mit Angaben über die Dauer der Ausbildung) $ Arbeitnehmer/innen: Einstellungserklärung eines Arbeitgebers oder Arbeitsvertrag $ Selbstständige: Gewerbegenehmigungen, welche in Italien vorgeschrieben sind Diese Aufenthaltserlaubnis hat eine Gültigkeitsdauer von mindestens fünf Jahren. Sie wird automatisch um mindestens fünf Jahre verlängert, solange die Aufnahmebedingungen erfüllt werden. # # Il visto per l'Italia: www.esteri.it/MAE/IT >Ministero >Servizi >Stranieri Aufenthalt anmelden: www.poliziadistato.it >Stranieri Sprachaufenthalt/Studium Sprachschüler/innen und Studierende erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, welche jährlich verlängert werden muss. Sie können in der Schweiz AHV- und krankenversichert bleiben. Besorgen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse eine Europäische Krankenversicherungskarte. Die Bilateralen Abkommen Schweiz-EU regeln weder den Zugang zur Ausbildung noch die Unterhaltsbeihilfen für Studierende. Die Schulen und Universitäten sind nach wie vor frei in der Gestaltung ihrer Aufnahmebedingungen. Dies betrifft insbesondere auch die Festsetzung der Gebühren für die Ausbildung. # # Il visto per l'Italia: www.esteri.it/MAE/IT >Ministero >Servizi >Stranieri Aufenthalt anmelden: www.poliziadistato.it >Stranieri Seite 9 von 24 Grenzgänger/innen Als Grenzgänger/innen gelten Personen, welche in der schweizerischen Grenzzone wohnen und in der italienischen Grenzzone arbeiten und mindestens einmal in der Woche an den Wohnort zurückkehren. Diese benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, sondern eine Sonderbescheinigung für Grenzgänger, welche beim Einwohnermeldeamt am Arbeitsort angefordert werden kann. # # Il visto per l'Italia: www.esteri.it/MAE/IT >Ministero >Servizi >Stranieri Aufenthalt anmelden: www.poliziadistato.it >Stranieri Dienstleistungserbringer Grenzüberschreitende Dienstleistungen können während 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bewilligungsfrei erbracht werden. Darunter fallen z.B. die Ausführung von Aufträgen oder Werkverträgen zugunsten von Bauherren und Auftraggebern, ohne dass dabei der Wohn- oder Geschäftssitz nach Italien verlegt wird. Schweizer Arbeitnehmer/innen und Selbstständige benötigen keine Arbeitsgenehmigung für Dienstleistungen in Italien. # # Il visto per l'Italia: www.esteri.it/MAE/IT >Ministero >Servizi >Stranieri Aufenthalt anmelden: www.poliziadistato.it >Stranieri Arbeitsbewilligung Schweizer Staatsangehörige benötigen in Italien keine Arbeitsbewilligung mehr. Sie haben das Recht auf berufliche und geographische Mobilität. Stellen- und Berufswechsel, Wechsel des Aufenthaltsortes sowie die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind auf dem gesamten italienischen Gebiet möglich. # # Il visto per l'Italia: www.esteri.it/MAE/IT >Ministero >Servizi >Stranieri Aufenthalt anmelden: www.poliziadistato.it >Stranieri Ruhestand Als Rentner/in müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um sich in Italien niederlassen zu können: $ Nachweis eines Einkommens, das über dem Betrag liegt, der zum Empfang von Sozialhilfe berechtigt (z.B. Rentenverfügung, Bankauszüge) $ über geeigneten Wohnraum verfügen $ eine Kranken- und Unfallversicherung nachweisen können. # # Il visto per l'Italia: www.esteri.it/MAE/IT >Ministero >Servizi >Stranieri Aufenthalt anmelden: www.poliziadistato.it >Stranieri Selbstständige Infolge der Bilateralen Verträge Schweiz-EU haben Schweizer Staatsangehörige, die in Italien als Selbstständige tätig werden wollen, Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung zwecks Einrichtung der Geschäftstätigkeit für zunächst sechs Monate. Es gelten die gleichen Anforderungen wie für italienische Staatsangehörige. Die Behörden dürfen keinen Nachweis über die finanzielle Lage verlangen. Seite 10 von 24 Selbständige müssen sich beim Finanzamt und bei der lokalen Handelskammer eintragen. # # # Camere di Commercio: www.cameradicommercio.it Camera di Commercio Svizzera in Italia: www.ccsi.it OSEC/Enterprise Europe Network: www.osec.ch Meldepflichten Abmeldung Wenn Sie sich für mehr als ein Jahr im Ausland niederlassen wollen oder die Schweiz definitiv verlassen, müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde abmelden. Anmeldung Wenn Sie sich länger in Italien aufhalten, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Wohngemeinde persönlich als Einwohner/in anmelden (anagrafe dei residenti). Diese verlangt folgende Dokumente: $ gültiger Identitätsausweis $ Personenstandsausweis oder Familienbüchlein $ Aufenthaltsbewilligung $ Steuernummer Immatrikulation Schweizer Staatsangehörige, die mehr als ein Jahr im Ausland wohnen, sind gehalten, sich bei der zuständigen Schweizer Vertretung zu melden (Adresse siehe unten). Diese sogenannte Immatrikulation ist kostenlos, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Formalitäten bei Heirat, Geburt und Todesfall, und trägt dazu bei, dass der Bezug zur Schweiz nicht verloren geht. Wer als Auslandschweizer/in bei einer Schweizer Vertretung immatrikuliert ist, erhält gratis die Schweizer Revue/Zeitschrift für Auslandschweizer, und kann sich an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen. # # Abmeldung: www.ch.ch >Behördenverzeichnis Anmeldung: www.italia.gov.it >Io sono... >Immigrato >Anagrafe Botschaft und Konsulate Die Schweiz ist in Italien vertreten durch: ! " # @ ! " # @ Ambasciata di Svizzera, Via Barnaba Oriani 61, 00197 Roma, Italia 0039 06 809 571 und 39 06 809 57 382, Fax 0039 808 08 71 www.eda.admin.ch/roma rom.vertretung@eda.admin.ch Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr Konsularbezirk: Abruzzo, Basilicata, Calabria, Campagnia, Lazio, Marche, Molise, Puglia, Sicilia, Toscana, Umbria; Malta und San Marino Consolato generale di Svizzera, Piazza Brignole 3/6, 16122 Genova, Italia Postadresse: Casella postale 195, 16100 Genova, Italia 0039 010 54 54 11, Fax: 0039 010 54 54 12 40 www.eda.admin.ch/genova goa.vertretung@eda.admin.ch Konsularbezirk: Liguria, Piemonte, Sardegna, Val 'd'Aosta Seite 11 von 24 ! " # @ Consolato generale di Svizzera, Via Palesto 2, 20121 Milano, Italia 003 02 77 79 161, Fax: 0039 02 76 01 42 96 www.eda.admin.ch/milano mil.vertretung@eda.admin.ch Konsularbezirk: Emilia Romagna, Friuli-Venezia Giulia, Lombardia, Trentino-Alto Adige, Veneto Italien ist in der Schweiz vertreten durch: ! " # @ ! " # @ ! " # @ ! " # @ ! " # @ ! " # @ ! " # @ Italienische Botschaft, Elfenstrasse 14, 3006 Bern 031 350 07 77, Fax 031 350 07 11 www.ambberna.esteri.it ambasciata.berna@esteri.it Öffnungszeiten: Mo-Do 8.30-17.30 Uhr, Fr 8.30-16.30 Uhr Konsulat: Belpstrasse 11, 3007 Bern 031 390 10 10, Fax 031 382 49 32 www.consolato-italia-be.ch segretaria.consberna@esteri.it Italienisches Generalkonsulat, Schaffhauserrheinweg 5, 4058 Basel 061 689 96 26, Fax 061 691 01 68 www.italconsbasiliea.ch segretaria.basilea@esteri.it Consulat général d'Italie, Rue Ch. Galland 14, 1206 Genève 022 839 67 44, Fax 022 839 67 45 http://sedi.esteri.it/ginevra segretaria.basilea@esteri.it Consulat général d'Italie, Rue du Patit-Chène 29, 1003 Lausanne 021 341 12 91, Fax 021 312 13 77 http://sedi.esteri.it/losanna segretaria.losanna@esteri.it Consolato generale d'Italia, Via Ferruccio Pelli 16, 6900 Lugano 091 913 30 50, Fax 091 923 75 78 http://sedi.esteri.it/lugano segretaria.losanna@esteri.it Italienisches Generalkonsulat, Tödistrasse 67, 8039 Zürich 044 286 61 11, Fax 044 201 16 11 www.consolato-italia-zh.ch segretaria.zurigo@esteri.it Weitere Konsulate und Konsularagenturen gibt es zudem in Chur, Frauenfeld, Neuenburg, Rapperswil, Sion, St. Gallen und Wettingen. Seite 12 von 24 Schweizer Staatsangehörige Ende 2008 waren bei den offiziellen Schweizer Vertretungen gemeldet: Total, davon - Doppelbürger/innen - Frauen - Männer - Kinder - Stimm- und Wahlberechtigte 48'147 37'941 24'546 13'238 10'345 12'948 Es bestehen Zahlreiche Schweizer Vereinigungen und Clubs. Kontaktadressen sind bei der Schweizer Botschaft in Rom erhältlich. # Schweizer Vereinigungen: www.eda.admin.ch/roma >Svizzeri all'estero >Vivere in Italia Leben in Italien Wohnen Wohnungssuche Es ist schwierig, preisgünstige Unterkünfte zu finden, vor allem in den Grossstädten und in Touristenorten. Für einen längeren Aufenthalt kann es zweckmässiger sein, zu kaufen als zu mieten. Informationen über Häuser und Wohnungen, die zu vermieten oder zu verkaufen sind, können lokalen Kleinanzeigern entnommen werden; ansonsten kann man sich an Immobilienmakler wenden, die auch Mietobjekte anbieten. Vor allem in Kleinstädten kommt dem direkten Informationsaustausch grosse Bedeutung zu; durch Herumfragen in Geschäften, Bars usw. kann man oftmals annehmbare Wohnmöglichkeiten finden. Mieten Die Mieten sind hoch und der Markt ist sehr komplex. Mietverträge werden meistens über einen Zeitraum von vier Jahren geschlossen. Wenn dem so ist, muss bei vorzeitiger Vertragsauflösung ein Nachmieter gefunden werden. In der Regel wird die Zahlung einer Kaution von drei Monatsmieten im Voraus verlangt, die bei Ablauf des Mietvertrags mit Zinsen zurückerstattet wird. Zu beachten ist, dass die Kosten für die Renovierung zu Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter zu tragen sind. Es gibt zwei Vertragsarten: Patto in deroga bezeichnet einen gesetzlich nicht geregelten Mietvertrag. Vermieter und Mieter einigen sich über den Betrag, ohne dass irgendwelche Verordnungen beachtet werden müssen. Beim Vertrag mit equo canone (geregelter Miete) erhält der Vermieter steuerliche Vergünstigungen, muss dabei allerdings gesetzliche Limiten einhalten, was die Höhe der Miete anbelangt, und den Vertrag beim Ufficio delle Entrate (Finanzamt) registrieren lassen. Kaufen (Text in Bearbeitung) # # # Wohnungssuche/Immobilienerwerb: www.italia.gov.it >Eventi della vita >Avere una casa Immobilienmakler: www.casa.it Mieterverband: www.sunia.it Seite 13 von 24 Einkaufen Läden sind von Montag bis Samstag geöffnet, die Mittagspause (Siesta) dauert in der Regel von 12.30 bis 15.30 Uhr, am Abend wird um 19.30 oder 20 Uhr geschlossen, in grossen Städten und touristischen Gebieten häufig noch später. Immer mehr Geschäfte und Einkaufszentren sind auch an Sonntagen geöffnet. Banken haben in der Regel werktags von 08.30 bis 13.30 Uhr und von 14.30 bis 15.30 Uhr geöffnet, viele Amtsstellen nur am Morgen. Führerschein Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, müssen Sie den Schweizer Führerausweis spätestens nach einem Jahr bei einem Ufficio della Motorizzazione Civile in einen italienischen Fahrausweis (Patente di guida) umtauschen. Dieses benötigt folgende Dokumente: $ Fotokopie des Schweizer Fahrausweises $ zwei Passfotos $ Arztzeugnis Der Schweizer Führerausweis Übersetzung ist nicht notwendig. im Kreditkartenformat ist europakompatibel, eine Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, müssen Sie Ihre Schweizer Kontrollschilder innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme in italienische Kontrollschilder umtauschen. Nähere Informationen erhalten Sie beim Automobilclub Italien oder beim Transportministerium. # # # Patente di guida: www.italia.gov.it >Eventi della vita >Usare un mezzo di trasporto Ministero dei trasporti: www.trasporti.gov.it >In Italia e all'estero Automobile Club d'Italia: www.aci.it >Per circolare Schulen und Bildung Schulsystem Der Unterricht an italienischen Volksschulen hat praktisch das gleiche Niveau wie derjenige in anderen westlichen Ländern. Vorschuleinrichtungen sind für die Altersgruppe von 3-5 Jahren vorgesehen und freiwillig. Die Einschulung beginnt im Alter von 5½-6 Jahren. Die obligatorische Schulpflicht umfasst acht Schuljahre, welche in zwei Zyklen unterteilt sind: Primarstufe (5 Jahre) und Sekundarstufe I (3 Jahre). Das Schuljahr der Primarschule (primo ciclo) beginnt je nach Region etwa Mitte September und endet etwa Mitte Juni. In der Sekundarstufe (secondo ciclo) kann zwischen zwei Bildungswegen gewählt werden, einer Berufsausbildung (dauert mind. 3 Jahre) oder dem Gymnasium (5 Jahre, Abschluss mit Hochschulreife). Interessant ist, dass zwischen diesen beiden Bildungswegen gewechselt oder innerhalb des Bildungsweges die Fachrichtung geändert werden kann. Höhere technische Ausbildungen und Universitäten bilden die Tertiärstufe. Seite 14 von 24 Internationale Schulen In Catania, Milano, Ponte San Pietro und Rom bestehen Schweizerschulen mit Primarund Sekundarschulunterricht. Den Schulen in Mailand und Rom ist ein Gymnasium angegliedert, welches bis zur eidgenössischen Matura führt (Mailand: Typ B, Rom: Typ E). In den grösseren Städten gibt es internationale Schulen. # # # # Istruzione e formazione: www.italia.gov.it >Aree tematiche Schweizer Schulen in Italien: www.schweizerschulen.ch >Angebote Deutsche Schulen: www.auslandsschulwesen.de Französische Schulen: www.aefe.diplomatie.fr/guide.php Schweizer Medien Radio und TV Die Programme der SRG können in ganz Italien via den Satelliten Eutelsat Hotbird 7A und 8 empfangen werden. Sie werden jedoch verschlüsselt ausgestrahlt. Für den Empfang braucht es einen Satellitenempfänger mit Viacess-Decoder oder CI-Modul, und eine Sat Access-Karte. Diese kostet CHF 60.-- und kann bei der SRG bestellt werden. Pro Karte wird zudem eine jährliche Distributionsgebühr von CHF 120.-- in Rechnung gestellt. Presse Die nationalen/überregionalen Zeitungen sind in fast allen Städten erhältlich (v. a. Flughäfen, Bahnhöfe, Stadthotels). Die Auslandschweizer/innen in Italien haben eine eigene Monatszeitung, die Gazzetta svizzera. # # # # # SRG-Programme via Satellit: www.broadcast.ch Gazzetta svizzera: www.gazzettasvizzera.it Schweizer Revue: www.revue.ch Swissinfo: www.swissinfo.org Schweizer Zeitungen: www.zeitung.ch Lebenskosten Das Leben in Italien ist etwas billiger als in der Schweiz, Mailand gehört jedoch zu den teuersten Städten in Europa: Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) rechnet für Mailand mit einem Lebenskostenindex von 104,3 und für Rom mit 99,0 (Bern=100), OECD mit einem allgemeinen Preisniveau von 80 (Schweiz=100, Stand: September 2008). # # Lebenshaltungskosten: www.swissemigration.ch >Länder UBS-Broschüre „Löhne und Preise“: www.ubs.com >Wealth Management >Research Steuern Einkommenssteuer Wer in Italien wohnt, ist einkommenssteuerpflichtig. Als wohnhaft gilt, wer mehr als 183 Tage/Jahr bei der Einwohnerkontrolle (Anagrafe) angemeldet ist. Besteuert wird das gesamte, weltweit erzielte Einkommen. Am meisten ins Gewicht fällt die nationale Imposta sul reddito delle persone fisiche" (IRPEF). Sie ist progressiv gestaltet. 2008 betragen die Steuersätze Seite 15 von 24 $ $ $ $ $ für Jahreseinkommen bis EUR 15'000: 23 % für Jahreseinkommen bis EUR 28000: 27 % für Jahreseinkommen bis EUR 55'000: 38 % für Jahreseinkommen bis EUR 75'000: 41 % darüber 43 %. Es können zahlreiche Abzüge für Ehepartner, Kinder, Wohnkosten und Berufsauslagen geltend gemacht werden. Arbeitnehmer/innen müssen in der Regel keine Steuererklärung einreichen, es sei denn, sie beziehen Einkünfte aus mehreren Quellen. Die Einkommenssteuern werden vom Arbeitgeber direkt an die Steuerverwaltung überwiesen. Dafür benötigt dieser eine Steuernummer (codice fiscale), welche beim örtlichen Finanzamt beantragt werden muss. Die Steuernummer dient zur Identifizierung im Umgang mit den unterschiedlichsten Behörden, und wird im Alltag nicht selten anstelle des Personalausweises benutzt. Die Regionalsteuer beträgt 0,9-1,4 %, die Gemeindesteuer maximal 0,8 %. Selbständigerwerbende müssen eine Steuererklärung ausfüllen. Freiberufler unterliegen der regionalen Imposta regionale sulle attività produttive (Irap). Sie beträgt 3,9 % des Nettoproduktionswertes. Doppelbesteuerung Zwischen der Schweiz und Italien besteht ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. # # # Italienische Steuerverwaltung: www.agenziaentrate.gov.it Finanzverwaltung: www.finanze.it Doppelbesteuerung: www.estv.admin.ch >Themen >Internationales Steuerrecht Einbürgerung Kinder einer italienischen Mutter oder eines italienischen Vaters erhalten mit der Geburt die italienische Staatsbürgerschaft. Ausländer/innen mit italienischen Eltern oder Grosseltern können die italienische Staatsbürgerschaft nach 3 Jahren legalem Wohnsitz beantragen, Nicht-EU-Staatsangehörige generell nach 10 Jahren Wohnsitz. Ausländische Ehegattinnen und Ehegatten von italienischen Staatsangehörigen erwerben die italienische Staatsangehörigkeit nicht automatisch, sie können diese aber nach 6 Monaten rechtmässigem Aufenthalt oder nach 3 Jahren Eheschliessung beantragen, auch für ihre minderjährigen, im gleichen Haushalt lebenden Kinder. Gemäss Staatsangehörigkeitsgesetz von 1992 ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich. # Cittadinanza: www.interno.it >Come fare per... Seite 16 von 24 Arbeiten in Italien Wirtschaft Bruttoinlandprodukt (BIP) Italien ist die siebtgrösste Volkswirtschaft der Welt, Oberitalien gehört zu den stärksten Wirtschaftsregionen Europas. Das Land teilt sich in einen industriell entwickelten, reichen Norden und den weitgehend armen agrarischen Süden mit grossen staatlichen Unternehmen. Italien hat innerhalb der Euro-Zone seit Jahren ein vergleichsweise schwaches Wirtschaftswachstum. Die Stärke der Wirtschaft liegt im verarbeitenden Gewerbe durch kleine und mittelständische, oft familiengeführte Unternehmen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ist im internationalen Vergleich schwach. Die Schattenwirtschaft ist nach wie vor stark verbreitet. Kennzahlen BIP (in USD Mia.) BIP pro Kopf (Fr.) Wachstumsrate (% des BIP) Inflationsrate (in %) 2007 2'105 35'745 1,5 2,0 Die Regierung ist bestrebt, den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren, stark geschützte Dienstleistungsbranchen zu liberalisieren und die hohe öffentliche Verschuldung (2006: 106 % des BIP) zu reduzieren. 2009 wird die kriselnde nationale Fluggesellschaft Alitalia zu einem Viertel von der Air France-KLM-Gruppe übernommen. Der wieder erstarkte Fiat-Konzern kündigt eine Kooperation mit dem US-Autobauer Chrysler an. Sektoren Italien ist der zweitgrösste Wein- und Olivenölproduzent der Welt. Aber 71 % des BIP werden mit Dienstleistungen erarbeitet (Banken und Versicherungen, Tourismus), 27 % mit Industrie und Gewerbe (v. a. Maschinen-, Flugzeug-, Schiff- und Automobilbau, Chemie, Textilien und Nahrungsmittel), nur noch 2,3 % in der Landwirtschaft. Handelsbeziehungen Die meisten Industrierohstoffe und über 75% des Energiebedarfs müssen importiert werden, exportiert werden v. a. einfache Güter. Die italienische Handelsbilanz ist darum seit Jahren negativ, nicht jedoch mit der Schweiz: Italien ist unser zweitwichtigster Zulieferer und der drittwichtigste Exportmarkt. 2007 beliefen sich die Importe aus Italien auf CHF 20,8 Mia. (v. a. Pharmazeutika, Maschinen, Eisenwaren und Textilien), die Exporte beliefen sich auf CHF 17,9 Mia. (v. a. chemische und pharmazeutische Produkte, Brennstoffe/Strom und Maschinen). # # Seco-Länderinformationen: www.seco.admin.ch >Themen >Aussenwirtschaft Istituto Nazionale di statistica: www.istat.it Arbeitsmarkt Die Arbeitslosenquote lag Mitte 2008 bei 6,8 %, mit einem grossen Nord-Süd-Gefälle: Im Norden ist der Arbeitsmarkt besser, in Mittelitalien und vor allem im Süden grassiert die Arbeitslosigkeit. Dort sind rund 30 % der Jugendlichen unter 25 Jahren ohne Arbeit. Seite 17 von 24 Die globale Finanzkrise wirkt sich auch in Italien aus. Die besten Chancen, eine Anstellung zu finden, bestehen in den Metropolen des Nordens: Turin, Mailand, Verona, Bologna. Auch in der Grossregion Rom bieten sich Gelegenheiten. # Italia lavoro: www.italialavoro.it Stellenvermittlung Öffentliche Stellenvermittlung Die staatliche italienische Arbeitsverwaltung hat Zweigstellen im ganzen Land, doch die Arbeitsvermittlung ist in Italien weitgehend regional organisiert. Die Provinzen haben eigene Arbeitsverwaltungen. # # # Borsa Nationale del Lavoro: www.borsalavoro.it Arbeitsministerium: www.lavoro.gov.it >Servizi Provinzen: www.aostavalley.com (Aostatal), www.centrilavoro.org (Mailand), www.comune.torino.it (Turin), www.sistemapiemonte.it (Piemont) etc. European Employment Services Die Arbeitsmarktbehörden der EU haben die European Employment Services (EURES) gegründet, an denen auch die Schweiz beteiligt ist. Ziel von EURES ist es, die Mobilität der Erwerbstätigen in Europa zu fördern. Durch: • Stellenvermittlung: Alle öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen Europas veröffentlichen ihre Stellenangebote auf dem EURES-Stellenportal. Unter "My Eures" bietet sich ausserdem die Möglichkeit, seinen Lebenslauf ins Internet zu stellen und so sein Interesse an einer Arbeitsstelle im Ausland anzuzeigen. • Beratung: Jedes Land richtet ein Netz von spezialisierten EURES-Berater/innen ein. Diese sind Experten in Fragen des nationalen und europäischen Arbeitsmarkts. Staatsangehörige der EU/EFTA-Länder richten sich bei der Stellensuche in erster Linie an die zuständigen Beraterinnen und Berater in ihrem Land. • Informationen: Unter "Leben und Arbeiten" finden sich zahlreiche interessante Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie den Arbeitsmarkt. # EURES für Arbeitssuchende: www.ec.europa.eu/eures/ Private Stellenvermittlung Es gibt immer mehr private Stellenvermittlungsbüros. Die meisten dieser Vermittler konzentrieren sich aber auf befristete Arbeitsstellen. Hier eine Auswahl: Agenzia per il Lavoro Fornitura di lavoro temporaneo Lavoro temporaneo Ricerca di lavoro temporaneo www.adecco.it www.adinterim.it www.kellyservices.it www.manpower.it Stellensuche Schweizer Staatsangehörige dürfen sich während einer angemessenen Frist bis maximal sechs Monate in Italien zur Stellensuche aufhalten. Wenn Sie sich bei den Behörden anmelden, können Sie auch die Dienste der öffentlichen Stellenvermittlung in Anspruch nehmen. Seite 18 von 24 Wo und wie finden Sie eine Stelle Persönliche Beziehungen spielen in Italien eine grössere Rolle als in der Schweiz. Zögern Sie also nicht, ihre privaten und beruflichen Kontakte zu Freunden, Bekannten, aber auch Kunden und Lieferanten ihres Arbeitgebers usw. zu nutzen. In Italien werden offene Stellen meistens in speziellen Beilagen grösserer Tageszeitungen publiziert. Zu den wichtigsten Zeitungen mit Stellenangeboten gehören: Il Corriere della Sera, La Repubblica, Il Sole 24 Ore, Il Messagero. Online-Dienste publizieren diese und weitere Stellenanzeigen auch im Internet. Dort kann man Stelleninserate nach Branchen und Region suchen (z.B. Gastronomie, Gesundheitswesen, Informatik usw.). Hier eine kleine Auswahl: Stellen-Datenbank Jobs im Tourismus IT/Marketing-Fachkräfte Stepstone Monster www.bancaprofessioni.it www.lavoroturismo.it www.kataweb.it www.stepstone.it www.monsteritalia.it Viele Unternehmen veröffentlichen offene Stellen auf ihrer Firmenwebsite. Grosse Firmen bieten dort auch die Möglichkeit für Spontanbewerbungen. Man kann sich als Interessent/in einschreiben und wird bei einer passenden Vakanz kontaktiert. # # Le imprese italiane: www.infoimprese.it Gelbe Seiten: www.paginegialle.it Unser Beratungsdienst Wenn Sie bei der Stellensuche bis heute noch nicht erfolgreich waren, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Durch unsere Erfahrung in der Beratung von Stellensuchenden können wir Ihnen $ speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tipps und Ratschläge geben $ den Kontakt zu einer Eures-Berater/in herstellen $ Adressen von Arbeitgebern zustellen $ Adressen von weiteren Institutionen (Handelskammern, Branchen- und Berufsverbände, Gewerkschaften etc.) weitergeben Damit wir Sie optimal unterstützen können, senden Sie uns bitte einen aktuellen Lebenslauf und ein Begleitschreiben mit folgenden Angaben: $ was Sie bereits unternommen haben, um eine Stelle zu finden $ in welchem Berufsfeld, wo (örtlich) und wann Sie arbeiten möchten $ wie gut Ihre Italienischkenntnisse sind (wenn vorhanden, Kopie des Sprachdiploms beilegen) Wir werden Sie so schnell wie möglich kontaktieren. Bewerbung Ein vollständiges Bewerbungsdossier besteht in Italien aus einem Begleitschreiben und einem Lebenslauf, in Italienisch abgefasst. Es ist nicht üblich, dass das Bewerbungsdossier vom Arbeitgeber zurückgeschickt wird. Falls in der Ausschreibung nichts vermerkt ist, erkundigen Sie sich, ob eine Online-Bewerbung erwünscht ist. Seite 19 von 24 Begleitschreiben Das Begleitschreiben ist maschinengeschrieben und max. 1 A4 Seite lang. Der Bezug zur Stellenausschreibung, ein kurzer Abgleich der persönlichen mit der geforderten Qualifikation, der Verweis auf den Lebenslauf und die Bitte um ein Vorstellungsgespräch sind ausreichend. Auf die in Europa sonst übliche Motivation zur Bewerbung kann verzichtet werden. Richten Sie das Dossier und das Begleitschreiben an die in der Ausschreibung genannte Person. Unpersönliche Bewerbungen landen ungelesen im Papierkorb! Lebenslauf Ein ansprechender und überzeugend gestalteter Lebenslauf ist das wichtigste Dokument in einem italienischen Bewerbungsdossier. Es wird weder datiert noch unterschrieben und enthält in tabellarischer Ordnung folgende Angaben: $ Persönliche Angaben (Name, Adresse, Telefonnummer, Alter, Staatsangehörigkeit, Zivilstand) $ Ausbildung (Schule, Beruf, Studium) $ Berufserfahrung $ Besondere Kenntnisse, Sprachen, EDV Besonderes Gewicht wird auf die Ausbildung und die Berufserfahrung gelegt. Verwenden Sie bei Berufsabschlüssen die korrekte italienische Bezeichnung. Die Auflistung von Hobbies ist eher unüblich. Zeugnisse Arbeitszeugnisse, Diplome wie auch ein Foto werden dem Dossier nicht beigelegt. Sollten Sie jedoch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, empfiehlt es sich, die Originalzeugnisse/Diplome mit der entsprechenden Übersetzung mitzubringen. # # Europäischer Muster-Lebenslauf: http://europass.cedefop.europa.eu Berufslexikon: www.berufskunde.ch Diplomanerkennung Die Schweiz hat sich dem EU-System zur Anerkennung von Diplomen angeschlossen, welches Inhalt und Dauer der Ausbildungen vergleicht. Vergleichbar sind jedoch nur sogenannte reglementierte Berufe, deren Ausübung vom Besitz eines Diploms oder Fähigkeitszeugnisses abhängig ist. Erkundigen Sie sich also zuerst, ob der Beruf, den Sie ausüben wollen, in Italien reglementiert ist oder nicht. # # Kontaktstelle für ausländische Diplome: www.enic-naric.net >Italy Akademische Diplome: www.cimea.it/ oder www.miur.it/0002Univer/0052Cooper/0069Titoli/0359Il_ric/index_cf2.htm Arbeitsbedingungen Arbeitsvertrag Befristete Arbeitsverträge werden immer üblicher. Die allgemeinen Bestimmungen sind im italienischen Codice civile (Zivilgesetzbuch) festgehalten in Art. 1325 (Arbeitsvertrag), Art. 2096 (Probezeit) und Art. 2118 (Kündigung). Die Probezeit dauert höchstens 6 Monate. In vielen Branchen werden die Lohnklassen, Arbeitszeiten, Ferien usw. zudem durch Tarifverträge (Gesamtarbeitsverträge) geregelt. Seite 20 von 24 Arbeitszeit und Ferien Die übliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. In Tarifverträgen können tiefere Höchstgrenzen vorgesehen werden. Arbeitnehmer/innen haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, normalerweise zwischen 4 und 6 Wochen, je nach Beruf und Dienstalter. # # Lavoratore: www.italia.gov.it > Io sono Arbeitsministerium: www.lavoro.gov.it Während der Schwangerschaft haben Frauen 2 Monate vor dem geschätzten Geburtstermin und in den 3 Monaten danach Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, wahlweise auch 1 Monat vor der Geburt und 4 Monate danach. Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Attest. Im Fall von schwerer Krankheit oder Tod der Mutter, sowie bei nichtarbeitenden oder nicht-abhängig beschäftigten Müttern kann dieses Urlaubsrecht auf den Vater übertragen/ausgeweitet werden. Arbeitnehmerschutz Es gibt zahlreiche Gewerkschaftsorganisationen, Berufsverbände für Selbstständige und Unternehmensvereinigungen. Rund 60 % der Arbeitnehmer/innen sind in einer Gewerkschaft. Kündigungen können angefechtet werden (Arbeitsamt/Gewerkschaft, bei Bedarf vor Arbeitsgericht. # # Arbeitsministerium: www.lavoro.gov.it Nationalrat für Wirtschaft und Arbeit: www.cnel.it Löhne Die Löhne sind im europäischen Vergleich eher niedrig und liegen in Süditalien bis zu einem Viertel niedriger als in Norditalien. Frauen verdienen im Durchschnitt oft deutlich weniger als Männer. Einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt es nicht, die Gewerkschaften haben mit den meisten Arbeitgebern Mindestlöhne ausgehandelt. Arbeiter werden in der Regel monatsweise bezahlt. In der Industrie werden oft 13 Monatsgehälter gezahlt, im Finanzbereich bis zu 15. Flexible Lohnbestandteile werden immer üblicher, zum Beispiel Erfolgsprämien. Kleinbetriebe bezahlen Teile des Entgelts auch in Form von "Tickets" für Produkte und Dienstleistungen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Abfindungen üblich, rund ein Monatsgehalt pro Dienstjahr. # # UBS-Broschüre „Löhne und Preise“: www.ubs.com >Wealth Management >Research Istituto Nazionale di Statistica: www.istat.it Sozialversicherungen Sozialsystem Mit den Bilateralen Verträgen Schweiz-EU schliesst sich die Schweiz der Koordination der Sozialversicherungen der EU/EFTA-Staaten an: Es sollen keine Beiträge an die Altersvorsorge verloren gehen, wenn man in mehr als einem Land gelebt und gearbeitet hat, und die Leistungen der Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungen sowie die Familienzulagen sollen jederzeit gewährleistet sein. Seite 21 von 24 Wer arbeitet, unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen der jeweiligen nationalen Sozialversicherung (Erwerbsortprinzip). Studierende, entsandte Arbeitnehmer/innen und Pensionierte bleiben grundsätzlich in ihrem Heimatland versichert. Mit den E-Formularen der zuständigen AHV/IVAusgleichskasse können sie sich von der betreffenden nationalen Versicherungspflicht entbinden lassen. Selbstständige müssen sich selber um ihre Soziale Sicherheit kümmern. Die italienische Sozialversicherung umfasst Leistungen in den Bereichen Alter, Invalidität, Krankheit, Berufsunfälle, Arbeitslosigkeit sowie Familienleistungen und Sozialhilfe. Zuständige Organisation ist das Instituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS). Die Beiträge, aktuell rund 26 % des Bruttolohnes für den Arbeitgeber und ca. 9 % für die Arbeitnehmer/innen, werden vom Arbeitgeber direkt an die INPS überwiesen. # # # Instituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS): www.inps.it Soziale Sicherheit Schweiz/EU-EFTA: www.bsv.admin.ch Koordination der Krankenversicherungen: www.kvg.org Altersvorsorge/Rentenversicherung Eine Altersrente wird erworben, wenn Männer 65 Jahre, Frauen 60 mindestens 20 Jahre Beiträge geleistet haben. Es existieren Berechnungssysteme. In anderen EU/EFTA-Staaten geleistete Altersvorsorge werden angerechnet. Renteneinkommen müssen versteuert werden. # # Jahre alt sind und drei verschiedene Beiträge an die im Wohnsitzstaat Andare in pensione: www.italia.gov.it >Eventi della vita Instituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS): www.inps.it Krankenversicherung Wer in einem EU/EFTA-Staat gesetzlich/obligatorisch krankenversichert ist, kann sich bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte in jedem Land medizinisch behandeln lassen. Personen mit Wohnsitz in Italien können im Falle von Krankheit und Mutterschaft die Leistungen des Servizio Sanitario Nazionale (staatlicher Gesundheitsdienst) beanspruchen. Dazu müssen sie sich bei der Unità Sanitaria Locale (ASL) am Wohnort anmelden und eine Krankenversicherungsnummer beantragen. Beschäftigte erhalten im Krankheitsfall bis zu sechs Monaten eine Lohnfortzahlung, falls Tarifverträge nichts anderes vorsehen, ab dem 4. Tag. Bis zum 20. Tag beträgt die Lohnfortzahlung die Hälfte des vorherigen Verdienstes, danach zwei Drittel. Wer keine INPS-Beiträge leistet, sollte eine private Krankenversicherung abschliessen. # # # Internationale Koordination der Krankenversicherung: www.kvg.org Salute e benessere: www.italia.gov.it >Aree tematiche Servizio Sanitario Nazionale: www.ministerosalute.it Seite 22 von 24 Berufsunfallversicherung Versicherungspflichtig sind Arbeitgeber, die Angestellte oder freie Mitarbeiter in gesetzlich als risikoreich definierten Bereichen beschäftigen. Selbstständig Erwerbstätige sind verpflichtet, sich selbst zu versichern. Die Prämien gehen vollumfänglich zu Lasten der Arbeitgeber/Selbstständigen. Die Nationale Berufsunfallversicherung (INAIL) zahlt Taggelder, Renten und Sterbegelder. Auch Hausfrauen müssen sich einschreiben. # # Instituto Nazionale per l'Assicurazione contro gli infortuni sul lavoro: www.inail.it Sicurezza sul lavoro: www.italia.gov.it >Io sono... >Lavoratore Arbeitslosenversicherung In Italien haben mit Ausnahme der Auszubildenden alle Arbeitnehmer/innen, die ihre Arbeit unfreiwillig verlieren, Anspruch auf Arbeitslosengeld des INPS. Voraussetzung ist, dass sie zwei Jahre lang gearbeitet und mindestens 52 Wochen lang Beiträge geleistet haben. Das reguläre Arbeitslosengeld beträgt in den ersten 6 Monaten 50% des letzten Verdienstes, danach weniger. Neben dem Arbeitslosengeld gibt es weitere Lohnausfallentschädigungen, besonders in der Industrie (Cigo, Cigs und Mobilitätshilfe) und Bauwirtschaft. # # Disoccupazione: www.italia.gov.it >Aree tematiche >Lavoro e carriere Instituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS): www.inps.it Familienleistungen Familien mit minderjährigen Kindern und kleinem Einkommen erhalten über den Arbeitgeber eine Familienbeihilfe. Weitere Leistungen der Familienkasse sind Zulagen für Alleinerziehende und Beihilfen bei einer Geburt oder Adoption. Selbstständige und Hausangestellte usw. können Familienzulagen direkt beim INPS beantragen. # # Avere un figlio: www.italia.gov.it >Eventi della vita Instituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS): www.inps.it Sozialhilfe Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in Italien, die unfreiwillig arbeitslos werden, haben ein Bleiberecht und denselben Anspruch auf Sozialhilfe wie italienische Staatsangehörige. Ansprechpartner sind die für den Wohnort zuständigen Sozialämter. # # Assegno sociale: www.italia.gov.it >Aree tematiche >Politiche sociali >Contributi Instituto Nazionale di Previdenza Sociale (INPS): www.inps.it © 29.01.2009 skz/ogf/BBD/PRP Seite 23 von 24 Impressum Bundesamt für Migration BFM Sektion Auswanderung und Stagiaires Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern/Schweiz Mail: swiss.emigration@bfm.admin.ch Internet: www.swissemigration.ch ITALIEN_AK_D.DOC © BFM / A&S 2009